Erwerbsgartenbau, Friedhofsgärtnereien und
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Erwerbsgartenbau, Friedhofsgärtnereien und
Seite 1 Tarifbereich/ Branche Erwerbsgartenbau, Friedhofsgärtnereien und Forstpflanzenbetriebe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Landesverband Gartenbau Rheinland e.V., Amsterdamer Str. 206, 50735 Köln Landesverband Gartenbau "Westfalen-Lippe" e.V., Germaniastr. 53, 44379 Dortmund Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V., Rochusstr.18, 53123 Bonn Verband Deutscher Forstbaumschulen e.V., Johannes-Kepler-Ring 1, 22844 Norderstedt Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Regionalbüro Rheinland, Roßstr. 94, 40476 Düsseldorf Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Regionalbüro Westfalen, Otto-Hahn-Str. 27, 44227 Dortmund Fachlicher Geltungsbereich: Die Tarifverträge gelten für Betriebe des Erwerbsgartenbaues, Betriebe des Blumen- und Zierpflanzenbaues, gärtnerische Samenbaubetriebe, Gemüsebaubetriebe, Staudengärtnereien, Obstbaubetriebe, Pilzanbaubetriebe, Baumschulen, Werks- und Anstaltsgärtnereien, Garten-Center, Friedhofsgärtnereien, Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe (gilt nicht für Angestellte und Auszubildende in Angestelltenberufen) und Gemischtbetrieben. Die Tarifverträge gelten für in Verbindung mit den vorgenannten Betrieben stehenden Floristfachbetriebe, Blumen- und Kranzbindereien und Blumeneinzelhandel (siehe auch gesondertes Datenblatt Einzelhandel). Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.04.2006 - kündbar zum 31.03.2008 Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.11.2015 - kündbar zum 31.10.2016 Laufzeit des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen: gültig ab 01.11.2015 - kündbar zum 31.10.2016 Anzahl der Lohngruppen: 24 Anzahl der Gehaltsgruppen: 19 Differenzierung der Lohngruppen nach: Differenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein Lebensalter: nein / / Beschäftigungsdauer: ja Beschäftigungsdauer: ja Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab 01.11.2015 Unterste Lohngruppe Ungelernte Jugendliche, die der Berufsschulpflicht unterliegen 6,70 € (Erwerbsgartenbau) 7,15 € (Friedhofsgärtnereien) 6,70 € (Forstpflanzenbetriebe) 6,56 € (Forstpflanzenbetriebe; für leichte Arbeiten) Arbeitnehmer/-innen ohne Berufsausbildung 8,93 € (Erwerbsgartenbau) 9,53 € (Friedhofsgärtnereien) 8,93 € (Forstpflanzenbetriebe) 8,75 € (Forstpflanzenbetriebe; für leichte Arbeiten) Arbeitnehmer/-innen ohne Berufsausbildung nach 3-jähriger Tätigkeit 10,10 € (Erwerbsgartenbau) 10,76 € (Friedhofsgärtnereien) 10,10 € (Forstpflanzenbetriebe) Arbeitnehmer/-innen, die folgende Voraussetzungen nicht erfüllen: Einfache floristische- und Verkaufstätigkeiten, die nach eingehender Anweisung ausgeübt werden mit mindestens 2-jähriger Betriebszugehörigkeit www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 2 8,75 € (Floristen) Einfache floristische- und Verkaufstätigkeiten, die nach eingehender Anweisung ausgeübt werden mit mindestens 2-jähriger Betriebszugehörigkeit 9,76 € (Floristen) Für Arbeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern und nach kurzer Einarbeitung ausgeübt werden, bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu 6 Monaten (gilt im Bereich Erwerbsgartenbau, Friedhofsgärtnereien, Floristen, Forstpflanzenbetriebe) ab 01.01.2015 ab 01.01.2016 7,40 € 8,00 € Einstieg nach Ausbildung Gärtnergesellen/Gärtnergesellinnen 1. Jahr 11,59 € (Erwerbsgartenbau) 2. Jahr 12,20 € (Ecklohn) 1. Jahr 12,33 € (Friedhofsgärtnereien) 2. Jahr 12,98 € (Ecklohn) Floristen und Floristinnen mit Abschlussprüfung 1. Jahr 11,59 € (Floristen) 2. Jahr 12,20 € (Ecklohn) Gärtnergesellen/Gärtnergesellinnen, die in einem begrenzten Aufgabengebiet selbständig und verantwortlich arbeiten, und Arbeitnehmer/-innen mit Abschlussprüfung, die nach einer Fortbildungsverordnung gemäß § 46 Abs. 1 und Absatz 2 Berufsbildungsgesetz eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben, z.B. Fachagrarwirt, Kundenberatung Gartenbau, und entsprechend eingesetzt werden. 13,66 € (Erwerbsgartenbau) 14,54 € (Friedhofsgärtnereien) Handwerker/Handwerkerinnen, Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen, Verkaufsfahrer/Verkaufsfahrerinnen 12,20 € (Erwerbsgartenbau) 12,98 € (Friedhofsgärtnereien) Höchste Lohngruppe Gärtnermeister/Gärtnermeisterinnen, die für eine selbständige leitende Tätigkeit eingestellt sind und diese ausüben. 18,30 € (Erwerbsgartenbau) 19,47 € (Friedhofsgärtnereien) Floristmeister/-meisterinnen oder Staatliche Abschlussprüfung Weihenstephan, mit Ausbildereignungsprüfung und ausdrücklicher Einstellung als Meister oder Meisterin zur selbständigen Leitung einer Betriebsabteilung. 16,47 € (Floristen) Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.11.2015 Unterste Gehaltsgruppe Gartenbautechnische Angestellte mit überwiegend schematischer Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist. 1.635,78 € bis 1.894,06 € (techn. Angestellte) Kaufmännische Angestellte mit überwiegend mechanischer oder schematischer Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist. 1.484,74 € (kaufm. Angestellte) Angestellte mit einfacher Verkaufstätigkeit, für die eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist. 1.484,74 € (Verkauf/Einkauf) Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhalten nach vollendetem 16. Lebensjahr 80 % und www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 3 nach vollendetem 17. Lebensjahr 90 % des Gehaltes der für sie zuständigen Gruppe. Eckgehalt (Gehaltsgruppe T 3, 2. - 4. Jahr in der Gruppe) 2.649,03 € Einstieg nach Ausbildung technische Angestellte = Gartenbautechnische Angestellte mit kleineren Arbeitsbereichen bzw. einfacheren Tätigkeiten, die nach ständiger Anweisung arbeiten, mit abgeschlossener Ausbildung, z.B. Angestellte, welche die Aufsicht in kleineren Arbeitsbereichen bzw. Betriebsabteilungen führen. kaufmännische Angestellte = Angestellte, die unter Anleitung schwierige Arbeiten erledigen, mit kaufmännischer Berufsausbildung, Handelsschule, Ausbildung als Gartenbau-Sekretärin oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. 1. Jahr 2.013,26 € (techn. und kaufm. Angestellte) 2. Jahr 2.119,22 € 5. Jahr 2.225,19 € 7. Jahr 2.331,15 € Angestellte mit Verkaufstätigkeit mit abgeschlossener fachlicher oder kaufmännischer Ausbildung. 1. Jahr 1.635,78 € (Verkauf/Einkauf) 2. Jahr 1.721,87 € 5. Jahr 1.807,96 € 7. Jahr 1.894,06 € Höchste Gehaltsgruppe technische Angestellte = Gartenbautechnische Angestellte mit abgeschlossener Hochschulausbildung, abgeschlossener Ausbildung an einer Ingenieur-/Fachhochschule oder mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, denen die selbständige Leitung eines Betriebes oder einer selbständigen, größeren Betriebsabteilung übertragen ist. 3.523,21 € bis 4.079,51 € (techn. Angestellte) kaufmännische Angestellte = Angestellte als selbständige Leiter eines Betriebes oder selbständiger Betriebsabteilungen. 3.145,72 € bis 3.642,42 € (kaufm. Angestellte) Angestellte mit verantwortlicher Tätigkeit, die überwiegend im Einkauf und/oder Verkauf tätig sind, mit abgeschlossener fachlicher oder kaufmännischer Ausbildung. 3.019,89 € bis 3.496,72 € (Verkauf/Einkauf) Gartenbautechnische Angestellte oder kaufmännische Angestellte, denen die selbständige Leitung eines größeren Betriebes oder mehrerer Teilbetriebe übertragen ist werden nach freier Vereinbarung vergütet. Verkaufskräfte mit höherwertigen Tätigkeiten sind entsprechend in die Vergütungsgruppen für die kaufmännischen Angestellten einzugruppieren. Höhe der Monatsgehälter für Meister ab 01.11.2015 Unterste Gehaltsgruppe Gartenbautechnische Angestellte mit größeren Arbeitsbereichen bzw. schwieriger Tätigkeit, die nach allgemeiner Anweisung arbeiten. Mit Meisterprüfung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, welche die Aufsicht in größeren Arbeitsbereichen bzw. Betriebsabteilungen, Kulturen selbständig durchführen, Kostenberechnungen erstellen. 2.516,58 € bis 2.913,93 € Höchste Gehaltsgruppe Gartenbautechnische Angestellte mit verantwortungsvoller Tätigkeit, die in nicht unerheblichem Umfang selbständige Leistungen erfordert. Mit Meisterprüfung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, z.B. Angestellte, die unter Oberaufsicht größere Arbeitsbereiche bzw. Betriebsabteilungen selbständig führen. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 4 2.894,07 € bis 3.351,02 € Höhe des Mindestentgelts Nach der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau vom 18.12.2014 finden die in der Anlage zu der Verordnung aufgeführten Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung Mindestentgelte für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau vom 29.08.2014 auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Tätigkeiten erbringt, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen. Die Rechtsnormen des Tarifvertrages gelten auch für Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im Geltungsbereich der Verordnung beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Wird ein Leiharbeitnehmer oder eine Leiharbeitnehmerin von einem Entleiher mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, so hat der Verleiher ihm oder ihr nach § 8 Abs. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zumindest die nach der Verordnung vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren; dies gilt auch dann, wenn der Betrieb des Entleihers nicht in den fachlichen Geltungsbereich der Verordnung fällt. Die Verordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft und am 31.12.2017 außer Kraft. Nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestentgelte für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau beträgt der Mindestlohn ab 01.01.2015 ab 01.01.2016 ab 01.01.2017 ab 01.11.2017 7,40 € 8,00 € 8,60 € 9,10 € 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.11.2015 580,00 € (3-jährige Ausbildung) 640,00 € 730,00 € 640,00 € (2-jährige Ausbildung) 730,00 € Praktikanten/Praktikantinnen, die zur Vorbereitung oder während eines Fachhochschul- oder Universitätsstudiums ein von der Hochschule gefordertes Praktikum ableisten, erhalten eine Ausbildungsvergütung monatlich von 550,00 € ab 01.11.2015 Wöchentliche Regelarbeitszeit 39 Stunden Urlaubsdauer 25 Arbeitstage nach 4, 10, 15, 20 Jahren Betriebszugehörigkeit je 1 Arbeitstag zusätzlich zusätzliches Urlaubsgeld 11,25 € je Urlaubstag Auszubildende erhalten 6,14 € je Urlaubstag. Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) nicht geregelt Vermögenswirksame Leistung 7,66 € Arbeitgeberanteil je Monat www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -