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Seite 1 Tarifbereich/ Branche Groß- und
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Tarifbereich/ Branche
Groß- und Außenhandel
Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner
Tarifgemeinschaft des Großhandels- Außenhandels und der Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen,
Achenbachstr. 28, 40237 Düsseldorf
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,
Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf
DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V., Landesverband Nordrhein-Westfalen,
Grabenstr. 95, 47057 Duisburg
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Groß- und Außenhandelsunternehmen einschließlich der Hilfs- und
Nebenbetriebe. Sie gelten auch für die Groß- und Außenhandelsunternehmen, die im Rahmen ihres
Handelsgeschäftes Nebenleistungen erbringen, wie z.B.: Brenn-, Säg-, Bohr-, Schneid-, Fräs-,
Spalt-, Stahlbiege- und Flechtarbeiten, Montage, Instandhaltung und Instandsetzung, Holz- und
Holzschutzarbeiten, Vermietung von Maschinen, auch Baumaschinen mit Bedienungspersonal.
Laufzeit des Manteltarifvertrages:
Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages:
(einschl. Ausbildungsvergütung)
Anzahl der Lohngruppen:
8
Anzahl der Gehaltsgruppen:
6
Differenzierung der Lohngruppen nach:
Differenzierung der Gehaltsgruppen nach:
gültig ab 01.10.2007 - in der Fassung ab 01.01.2012
gültig ab 01.05.2015 - kündbar zum 30.04.2017
Lebensalter: nein /
Lebensalter: nein /
Beschäftigungsdauer: nein
Beschäftigungsdauer: ja
Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis zum 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/-innen (ohne Auszubildende) eine nicht tabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Pauschalzahlung in Höhe von
90,00 €, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016.
Höhe der Monatslöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
ab 01.05.2015
ab 01.07.2015
ab 01.05.2016
Unterste Lohngruppe
Arbeiten einfachster Art
1.748,00 €
1.795,00 €
1.831,00 €
Arbeiten einfacher Art, ohne vorherige Arbeitskenntnis nach Einweisung
1.831,00 €
1.880,00 €
1.918,00 €
Einstieg nach Ausbildung
abgeschlossene Facharbeiterausbildung und diesen Gleichgestellte, unter Anleitung tätige Handwerker
2.537,00 €
2.605,0 €
2.658,00 €
Höchste Lohngruppe
Arbeiten hochwertiger Art, zusätzliche theoretische Kenntnisse, selbständige Arbeitsausführung
oder Dispositionsbefugnis bei besonderer Verantwortung
2.764,00 €
2.839,00 €
2.895,00 €
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
ab 01.05.2015
ab 01.07.2015
ab 01.05.2016
Unterste Gehaltsgruppe
ohne Berufsausbildung, überwiegend schematische oder mechanische Tätigkeiten
1.762,00 € bis 2.153,00 €
1.810,00 € bis 2.211,00 €
1.846,00 € bis 2.255,00 €
www.tarifregister.nrw.de
- ohne Gewähr -
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Einstieg nach Ausbildung
abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel, Bürokaufmann/-frau oder
eine gleichwertige Ausbildung; Nach mindestens 4-jähriger entsprechender praktischer Tätigkeit kann
eine Gleichstellung erfolgen.
im 1. und 2. Jahr 2.005,00 €
2.059,00 €
2.100,00 €
im 3. und 4. Jahr 2.109,00 €
2.166,00 €
2.209,00 €
im 5. und 6. Jahr 2.268,00 €
2.329,00 €
2.376,00 €
ab 7. Jahr
2.480,00 €
2.547,00 €
2.598,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
selbständiges und verantwortliches Bearbeiten eines Aufgabenbereiches und vielseitige Fachkenntnisse
auch in angrenzenden Bereichen und Berufserfahrung; entsprechende verantwortliche Spezialistentätigkeit
3.873,00 € bis 4.451,00 €
3.978,00 € bis 4.571,00 €
4.057,00 € bis 4.663,00 €
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
ab 01.05.2015
ab 01.09.2015
ab 01.09.2016
1. Ausbildungsjahr
774,00 €
804,00 €
824,00 €
2. Ausbildungsjahr
850,00 €
880,00 €
900,00 €
3. Ausbildungsjahr
920,00 €
950,00 €
970,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
38,5 Stunden
Urlaubsdauer
36 Werktage
zusätzliches Urlaubsgeld
im Jahr 2002 € 613,55; ab dem Jahr 2003 € 643,55
Auszubildende erhalten im Jahr 2002 € 460,16 und ab dem Jahr 2003 € 480,00.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
433,92 €
Auszubildende erhalten 216,96 €.
Vermögenswirksame Leistung
52,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat
www.tarifregister.nrw.de
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