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Seite 1 Tarifbereich/ Branche Groß- und Außenhandel Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Tarifgemeinschaft des Großhandels- Außenhandels und der Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen, Achenbachstr. 28, 40237 Düsseldorf Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V., Landesverband Nordrhein-Westfalen, Grabenstr. 95, 47057 Duisburg Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für Groß- und Außenhandelsunternehmen einschließlich der Hilfs- und Nebenbetriebe. Sie gelten auch für die Groß- und Außenhandelsunternehmen, die im Rahmen ihres Handelsgeschäftes Nebenleistungen erbringen, wie z.B.: Brenn-, Säg-, Bohr-, Schneid-, Fräs-, Spalt-, Stahlbiege- und Flechtarbeiten, Montage, Instandhaltung und Instandsetzung, Holz- und Holzschutzarbeiten, Vermietung von Maschinen, auch Baumaschinen mit Bedienungspersonal. Laufzeit des Manteltarifvertrages: Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: (einschl. Ausbildungsvergütung) Anzahl der Lohngruppen: 8 Anzahl der Gehaltsgruppen: 6 Differenzierung der Lohngruppen nach: Differenzierung der Gehaltsgruppen nach: gültig ab 01.10.2007 - in der Fassung ab 01.01.2012 gültig ab 01.05.2015 - kündbar zum 30.04.2017 Lebensalter: nein / Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein Beschäftigungsdauer: ja Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis zum 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/-innen (ohne Auszubildende) eine nicht tabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Pauschalzahlung in Höhe von 90,00 €, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016. Höhe der Monatslöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab 01.05.2015 ab 01.07.2015 ab 01.05.2016 Unterste Lohngruppe Arbeiten einfachster Art 1.748,00 € 1.795,00 € 1.831,00 € Arbeiten einfacher Art, ohne vorherige Arbeitskenntnis nach Einweisung 1.831,00 € 1.880,00 € 1.918,00 € Einstieg nach Ausbildung abgeschlossene Facharbeiterausbildung und diesen Gleichgestellte, unter Anleitung tätige Handwerker 2.537,00 € 2.605,0 € 2.658,00 € Höchste Lohngruppe Arbeiten hochwertiger Art, zusätzliche theoretische Kenntnisse, selbständige Arbeitsausführung oder Dispositionsbefugnis bei besonderer Verantwortung 2.764,00 € 2.839,00 € 2.895,00 € Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.05.2015 ab 01.07.2015 ab 01.05.2016 Unterste Gehaltsgruppe ohne Berufsausbildung, überwiegend schematische oder mechanische Tätigkeiten 1.762,00 € bis 2.153,00 € 1.810,00 € bis 2.211,00 € 1.846,00 € bis 2.255,00 € www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 2 Einstieg nach Ausbildung abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel, Bürokaufmann/-frau oder eine gleichwertige Ausbildung; Nach mindestens 4-jähriger entsprechender praktischer Tätigkeit kann eine Gleichstellung erfolgen. im 1. und 2. Jahr 2.005,00 € 2.059,00 € 2.100,00 € im 3. und 4. Jahr 2.109,00 € 2.166,00 € 2.209,00 € im 5. und 6. Jahr 2.268,00 € 2.329,00 € 2.376,00 € ab 7. Jahr 2.480,00 € 2.547,00 € 2.598,00 € Höchste Gehaltsgruppe selbständiges und verantwortliches Bearbeiten eines Aufgabenbereiches und vielseitige Fachkenntnisse auch in angrenzenden Bereichen und Berufserfahrung; entsprechende verantwortliche Spezialistentätigkeit 3.873,00 € bis 4.451,00 € 3.978,00 € bis 4.571,00 € 4.057,00 € bis 4.663,00 € Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.05.2015 ab 01.09.2015 ab 01.09.2016 1. Ausbildungsjahr 774,00 € 804,00 € 824,00 € 2. Ausbildungsjahr 850,00 € 880,00 € 900,00 € 3. Ausbildungsjahr 920,00 € 950,00 € 970,00 € Wöchentliche Regelarbeitszeit 38,5 Stunden Urlaubsdauer 36 Werktage zusätzliches Urlaubsgeld im Jahr 2002 € 613,55; ab dem Jahr 2003 € 643,55 Auszubildende erhalten im Jahr 2002 € 460,16 und ab dem Jahr 2003 € 480,00. Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) 433,92 € Auszubildende erhalten 216,96 €. Vermögenswirksame Leistung 52,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -