ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - WETTBESTIMMUNGEN DATENSCHUTZRICHTLINIE Inhalt: Allgemeine Geschäftsbedingungen Wettbestimmungen Datenschutzrichtlinien ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Für die Teilnahme an der Sportwette der WORLD OF SPORTSBETTING LTD. (nachfolgend „WOS“ genannt) im terrestrischen Bereich gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Die Anerkennung der AGB ist zwingende Voraussetzung für die Nutzung. 1. Anbieter WOS (nachfolgend auch „Buchmacher“ genannt) ist ein nach den Gesetzen von Malta gegründetes Unternehmen mit Sitz in 6,Investor House, Triqil-Fikus, San Gwann SGN 2461, Malta. Das Unternehmen wurde am 6. März 2012 unter der Registrierungsnummer C55188 im Registry of Companies eingetragen. WOS Sportwetten ist kraft der von der Malta Gaming Authority (MGA) am 15.10.2015 erteilten Wettkonzession mit der Nummer MAG/CL2/1125/2015 berechtigt, weltweit auf alle Ereignisse mit unbestimmtem Ausgang Wetten anzubieten, anzunehmen und zu vermitteln. WOS zahlt in Malta Wett- und sonstige Steuern und unterliegt der Kontrolle der Malta Gaming Authority. WOS bietet den Abschluss und die Vermittlung von Wetten anlässlich sportlicher Veranstaltungen (nachfolgend "Sportwetten") für ihre Kunden an. Hierfür gelten diese AGB. 2. Geltung 2.1 Die AGB gelten ausschließlich. Sie finden Anwendung auf alle auch zukünftig zwischen dem Kunden und WOS bestehenden Geschäftsbeziehungen im terrestrischen Bereich, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 2.2 Für jede abgeschlossene Sportwette finden die jeweils zum Zeitpunkt der Annahme der Sportwette durch WOS gültigen AGB Anwendung. WOS behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abschluss einer Sportwette über die jeweils gültige Fassung zu informieren. Die Nutzung der Dienstleistungen von WOS durch den Kunden nach Inkrafttreten der neuen AGB gilt als Anerkenntnis derselben. 3. Teilnahme 3.1 Für die Nutzung des Angebots ist die Registrierung des Kunden erforderlich. 3.2 Für die Registrierung hat der Kunde das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Änderungen der Daten sind unverzüglich durch Aktualisierung der Kundendaten mitzuteilen. 3.3 Mit der Registrierung erhält der Kunde eine persönliche Kundenkarte. Kundenkarten sind nicht übertragbar. Die Weitergabe oder der Verkauf von Kundenkarten an Dritte ist nicht erlaubt. 3.4 Die Registrierung erfolgt nach der Identifizierung des Kunden. Hierfür hat der Kunde ein auf ihn ausgestelltes gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Die Zugangsdaten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind streng vertraulich zu behandeln. Eine Haftung von WOS für die unbefugte Verwendung oder den Verlust der Zugangsdaten ist ausgeschlossen. 3.5 Mit der Registrierung und der Zustimmung zu diesen AGB erklärt und gewährleistet der Kunde, dass - er das für die Teilnahme an Sportwetten gesetzliche Mindestalter in dem jeweiligen Land erreicht hat und uneingeschränkt geschäftsfähig ist; - ihm nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Abschluss von Sportwetten nicht untersagt ist; - ihm die Mittel, aus denen er Wetteinsätze bestreitet, zur freien Verfügung stehen und nicht aus ungesetzlichen Handlungen herrühren; - er ausschließlich auf eigene Rechnung handelt; - ihm der Ausgang des jeweils betroffenen sportlichen Ereignisses nicht im Vorwege bekannt ist. Macht der Kunde gegenüber WOS falsche Angaben, begeht er einen Betrug oder Betrugsversuch oder verstößt auf andere Art und Weise gegen diese AGB, kann er von dem Angebot ausgeschlossen werden. Dies beinhaltet die Stornierung der Anmeldung und der Registrierung. 3.6 WOS ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden und/oder den Kunden ganz oder teilweise für die Abgabe von Sportwetten zu sperren. 4. Ein-/Auszahlung 4.1 Sämtliche Ein- und Auszahlungen können ausschließlich in Euro vorgenommen werden. 4.2 Die Auszahlung erfolgt nur nach Vorlage des Originalwettscheines. 5. Abschluss von Sportwetten 5.1 Vertragsschluss 5.1.1Die Sportwetten werden zwischen WOS und dem jeweiligen Kunden abgeschlossen. 5.1.2Jede Sportwette wird ausschließlich in Malta angenommen, gehalten und abgeschlossen. 5.1.3 Angebote für den Abschluss einer Sportwette können nur bis zu dem jeweiligen Wettannahmeschluss abgegeben werden. Der Wettannahmeschluss ist grundsätzlich der Spielbeginn des bewetteten Ereignisses; bei Sportwetten auf mehrere Ereignisse ist der Spielbeginn des zuerst beginnenden Ereignisses maßgebend. 5.1.4 WOS kann die Annahme von Sportwetten ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise verweigern. Insbesondere kann die Annahme verweigert werden, wenn das Ereignis abgesagt oder verschoben worden ist und der Kunde oder das Wettangebot gegen diese AGB oder die Wettbestimmungen verstößt. 5.1.5 Abgeschlossen ist die Wette, wenn WOS den Einsatz annimmt. 5.1.6 Die Sportwette gilt mit dem Inhalt (Einsatz, Quote etc.) als abgeschlossen, der aus dem Wettschein ersichtlich ist. Nach der Annahme durch WOS ist eine Änderung, Widerruf oder ein Rücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. Lediglich bei Abgabe der Sportwette an einer Kasse kann der Kunde zur Überprüfung des Inhaltes seiner Wette die Angaben innerhalb von 10 Minuten nach Abgabe noch korrigieren oder stornieren. 5.2 Mindesteinsatz, Limits und Gebühren 5.2.1 Der Mindesteinsatz für jede Wette beträgt Euro 1,00. 5.2.2 Der Mindesteinsatz für einen Systemtipp beträgt Euro 0,10. 5.2.3 Die Gewinnlimits betragen: pro Wettschein Euro 25.000,00 pro Tag (00.00 Uhr bis 24.00 Uhr) Euro 25.000,00 pro Woche (Montag, 00.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr) Euro 50.000,00. 5.2.4 WOS kann im Einzelfall abweichende Limits auf der Website bestimmen. 5.2.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auszahlung von Gewinnen, die die angegebenen Limits übersteigen. Der ein Limit übersteigende Betrag verfällt. Eine Haftung für den entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. 5.2.6 Die für die Sportwetten anfallende Wettsteuer in Höhe von 5 % des Nennwertes der Wettscheine beziehungsweise des Spieleinsatzes wird vom Kunden zusätzlich als Gebühr entrichtet. 5.2.7 Die Höchsteinsatzgrenze beträgt Euro 1.000,00 pro Monat. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn der Kunde seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in nachprüfbarer Weise durch Selbstauskunft nachweist. Für diesen Fall gilt ein Verlustrisiko von Euro 1.000,00 pro Monat. 5.3 Sonstige Vereinbarungen, Erklärungen und Verbote 5.3.1 Der Kunde erkennt die AGB mit der Abgabe des Wettangebotes in der jeweils gültigen Fassung an. 5.3.2 Der Kunde erklärt, dass ihm zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebotes auf Abschluss einer Sportwette der Ausgang dieses Ereignisses unbekannt ist und ihm auch keine Absprachen oder sonstigen Manipulationen des Ausgangsbekannt sind. 5.3.3 Der Kunde erklärt, dass er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt und ihm der Abschluss von Sportwetten nicht gesetzlich untersagt ist. 5.3.4 Stellt sich nach Annahme der Sportwette durch WOS heraus, dass die Auswertung des betreffenden Ereignisses nicht eindeutig erfolgen kann, ist WOS berechtigt, die Wette für ungültig zu erklären. 5.3.5 Die Abgabe von sog. "organisierten Wetten" ist verboten. 5.3.6 Mitarbeiter von WOS sind von der Teilnahme an Sportwetten ausgeschlossen. Die Abgabe von Angeboten für Sportwetten im Auftrag von Buchmachern oder Wettvermittlern ist untersagt. 5.3.7 Einem Kunden ist es untersagt, auf ein Ereignis zu wetten, an dem er selbst im weitesten Sinne beteiligt ist, sei es als Teilnehmer, Schiedsrichter, Berater, Trainer, Betreuer, Eigentümer etc.. Ferner ist es ihm untersagt, im Auftrag eines Beteiligten zu wetten. 5.3.8 Nach Beginn des Ereignisses abgegebene oder angenommene Sportwetten sind gleich aus welchem Grund, insbesondere im Falle technischer Schwierigkeiten oder im Falle einer Vorverlegung des Ereignisses, ungültig. Sie sind ebenfalls ungültig, wenn bis zu dem Beginn des Ereignisses Informationen bekannt werden, durch die der Ausgang bestimmt werden kann. 5.3.9 Im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung des Abschnitts 5.3 dieser AGB können die betreffenden Sportwetten für ungültig erklärt werden. 5.4 Auswertung 5.4.1 Es gilt das möglichst am gleichen Tag bis 24.00 Uhr (Ortszeit am Austragungsort) nach Abschluss des Ereignisses von der Jury (zuständigen offiziellen Sportverbänden) veröffentlichte Ergebnis. Jede spätere Veränderung des Ergebnisses/Klassements, z.B. durch Sportgerichte etc. hat keinen Einfluss auf die Auswertung der Sportwette. Eine Haftung für fehlerhafte Veröffentlichungen ist ausgeschlossen. 5.4.2 Soweit auf der Programmseite nicht anders angegeben, ist das Ergebnis der regulären Spielzeit maßgebend (ohne Verlängerung etc.). 5.4.3 Der Gewinn ermittelt sich durch eine Multiplikation des Einsatzes mit der Gewinnquote. 5.4.4 Abbruch, Unterbrechung, Verlegung, Nichtteilnahme, Aufgabe, Annullierung, Fehlentscheidungen, Anfechtungen etc. werden in den Spielbedingungen und sonstigen Wettbestimmungen geregelt. 5.4.5 WOS behält sich das Recht vor, offensichtliche Fehler (unrichtige Ergebnisse, Spielpaarungen, Quoten, Berechnungen etc.) jederzeit zu korrigieren oder die Wetten für ungültig zu erklären. Für durch derartige Fehler eintretende Schäden ist eine Haftung ausgeschlossen. 5.4.6 Besteht der Verdacht, dass der Ausgang des Ereignisses ungesetzlich oder unlauter beeinflusst worden ist, so ist WOS berechtigt, die Auswertung, Gutschrift und Auszahlung eines Gewinns bis zu einer vollständigen Aufklärung zu verweigern. 5.5 Ungültige Wetten/Reklamationen Liegt eine ungültige Wette vor oder wird die Wette für nichtig erklärt, wird diese mit einer Quote von 1,00 gewertet. Bei einer Einzelwette erhält der Kunde den für diese Wette getätigten Einsatz zurück. Bei einer Kombinationswette ist die ungültige bzw. nichtige Wette mit der Quote von 1,00 gewonnen, so dass die Gesamtquote der Kombinationswette ohne die auf die ungültige/nichtige Wette entfallende Quote ermittelt wird. 6. Datenverarbeitung 6.1 WOS erhebt im Rahmen der Geschäftsbeziehung Daten des Kunden. WOS beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des maltesischen Data Protection Act, Kapitel440. Ohne Einwilligung des Kunden wird WOS Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung der Rechtsbeziehungen, insbesondere den Abschluss von Sportwetten, die Prüfung der entsprechenden Berechtigung und die Ausführung und Buchung von Ein- und Auszahlungen auf dem Wettkonto, erforderlich ist. Im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehungen ist WOS berechtigt, Daten - soweit erforderlich - an Dritte weiterzugeben. 6.2 Ohne die Einwilligung des Kunden wird WOS Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Sie werden vorbehaltlich des Punktes 6.1 nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, WOS ist gesetzlich zu einer Offenlegung verpflichtet. 6.3 Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung der WOS verwiesen. 6.4 Besteht der Verdacht der Spielmanipulation oder des Wettbetruges, ist WOS berechtigt, die gespeicherten Daten an mit der Aufklärung und Verfolgung derartiger Vergehen betraute Stellen, insbesondere Behörden und Sportverbände, weiterzuleiten. 7. Haftungsausschluss/Aufrechnung 7.1 WOS schließt jegliche Haftung gegenüber dem Kunden aus. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kundenwegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie solche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit beruhen. Ferner ist die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WOS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgenommen.Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind. 7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WOS nur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7.3 Die Einschränkungen der Ziffern 7.1 und 7.2 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WOS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 7.4 Der Kunde darf gegenüber Ansprüchen von WOS nur dann aufrechnen, wenn die Ansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder ausdrücklich anerkannt sind. 8. Anwendbares Recht Die Rechtsbeziehungen zwischen WOS und dem Kunden unterliegen - soweit gesetzlich zulässig - maltesischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR DIE DIE WOS-KUNDENKARTE Die Kundenkarte kann in jeder teilnehmenden Vermittlungsagentur beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Ausgabe einer Kundenkarte besteht nicht. Die Ausgabe einer Kundenkarte kann durch WOS oder die Vermittlungsagentur ohne Angabe von Gründen verweigert werden. a) Für das auf der Kundenkarte enthaltene Guthaben ist ausschließlich die kartenausgebende Vermittlungsagenturverantwortlich. Ein- und Auszahlungen können nur dort getätigt werden. WOS übernimmt keine Haftung für das Guthaben der Kundenkarte. b) Der auf die Kundenkarte eingezahlte Betrag muss mindestens 1 Mal umgesetzt werden, bevor er wieder ausgezahlt werden kann. c) Der Kunde ist verpflichtet, sein über die Kundenkarte geführtes Wettkonto regelmäßig zu überprüfen. Bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten hat der Kunde die kartenausgebende Vermittlungsagentur umgehend zu benachrichtigen. d) Die Kundenkarte wird auf ihren Inhaber registriert und ist nicht übertragbar. Die Karte bleibt Eigentum der WOS. Zum Zwecke der Kontrolle bzw. der Vermeidung des Missbrauchs der Karte hat sich der Nutzer bei Vorlageder Kundenkarte auf Verlangen des Personals der Vermittlungsagentur oder der WOS auszuweisen. e) Die Kundenkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt undmissbräuchlich genutzt wird. Der Verlust der Karte ist unverzüglich der kartenausgebenden Vermittlungsagenturanzuzeigen, die bei der WOS eine Sperrung der Kundenkarte veranlasst. Eine Haftung der WOS für missbräuchliche Nutzungen der Karte ist ausgeschlossen. f) Der Wettkunde ist verantwortlich dafür, dass sein Passwort geheim bleibt. WOS übernimmt keine Haftung für Wetten, die von Dritten abgeschlossen worden sind, denen diese Daten bekannt geworden sind. g) Bei Verlust der Kundenkarte kann der Nutzer bei Vorlage geeigneter Ausweisdokumente die Ausstellung einer neuen Karte und die Übertragung des Guthabens auf diese neue Karte beantragen. WOS behält sich vor, hierfür eine Aufwands- und Kostenpauschale in angemessener Höhe zu erheben. h) Die Kündigung erfolgt durch Einziehung bzw. Sperrung der Kundenkarte. In diesem Falle ist eine Rückerstattung des Restguthabens inkl. eventuell gewährter Boni oder von Teilen hiervon ausgeschlossen. WOS behält sich das Recht vor, eine missbräuchliche Verwendung der Kundenkarte strafrechtlich zu verfolgen. i) WOS behält sich das Recht vor, das Serviceangebot der Kundenkarte unter Einhaltung einer angemessenen Frist und unter angemessener Wahrung der Belange des Nutzers jederzeit zu verändern, zu beenden oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Der Nutzer wird hierüber per Aushang in der Vermittlungsagenturinformiert.Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Gesetzesänderungen) ist die Einstellung, Ergänzung und/oder Veränderung des Serviceangebots oder Teilen davon ohne Einhaltung einer Frist zulässig. j) Die Haftung der WOS für Schäden des Nutzers, die bei oder aus der Nutzung der Kundenkarte entstehen, ist ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Kundenkarte wird als Gerichtsstand der Sitz der kartenausgebenden Vermittlungsagentur vereinbart. k) Alle Gewinne von auf der Kundenkarte gebuchten Wetten werden automatisch auf dieser gutgeschrieben. Ausdruckeder gespeicherten Wetten dienen lediglich der Information des Nutzers und begründen keinen Auszahlungsanspruch. Auszahlungen von auf der Kundenkarte gespeichertem Guthaben sind gegen Unterzeichnung eines Auszahlungsbelegesin der kartenausgebenden Vermittlungsagentur oder einer von dieser autorisierten Vermittlungsagentur möglich. Zum Zwecke der Kontrolle bzw. der Vermeidung des Missbrauchs kann die Vorlage geeigneter Ausweisdokumente verlangt werden. l) Alle Kundenguthaben werden ausschließlich von der ausgebenden Vermittlungsagentur verwaltet. Es besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung seitens WOS. SPIELBEDINGUNGEN UND SONSTIGE WETTBESTIMMUNGEN Für bestimmte Sportarten und Wettmärkte gibt es spezielle Regeln und Bestimmungen. Der Kunde hat daher zuerst die spezifischen Regeln der Sportarten zu beachten. Diese spezifischen Regeln haben Vorrang vor den Allgemeinen Regeln. Für die nicht gelisteten Sportarten gelten immer die Allgemeinen Regeln und Bestimmungen. 1. Für die Bewertung des Wettausganges gelten folgende Regeln: a) Maßgeblich sind die nach Beendigung des Wettereignisses bekanntgegebenen Ergebnisse. b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach der regulären Spielzeit, ohne Verlängerung (Extra-time), ohne Elfmeterschießen, ohne Golden-Goal maßgebend (ausgenommen hiervon sind angebotene Sonderwetten, die entsprechend vermerkt sind). c) Torschützenwette: Die Wette gilt nur dann, wenn der betreffende Spieler (Torschütze) von Beginn an spielt (Startformation). Kommt ein Spieler nicht zum Einsatz, oder wird er eingewechselt, gilt die Wette als abgesagt und wird mit der Quote 1,0 bewertet. d) Bei Basketballspielen ist in der Regel das Ergebnis unter Berücksichtigung einer eventuellen Verlängerung maßgebend. Bei besonders gekennzeichneten Veranstaltungen kann abweichend davon ein Ereignis nach Beendigung der regulären Spielzeit als unentschieden gewertet werden. In diesem Fall wird vor Beginn des Ereignisses darauf hingewiesen und eine dritte (X) Quote angeboten. e) Bei Baseballspielen ist das Ergebnis unter Berücksichtigung eventueller "Extra Innings" maßgebend. f) In jedem Falle gilt als Sieger eines Wettereignisses, wer möglichst am Tage des Wettereignisses bis 24:00 Uhr (Ortszeit am Austragungsort) von der Jury (zuständigen offiziellen Sportverband) zum Sieger erklärt wird. Dies gilt auch für Langzeitwetten. Nach diesem Zeitpunkt erfolgende Änderungen des Ergebnisses/Klassements, aus welchem Grundauch immer, haben keinen Einfluss auf die Gewinnauszahlung. g) Gibt es aufgrund der "point-spreads" keinen Sieger (z.B. gewinnt eine Mannschaft mit -5 Punkten genau mit 5 Punkten Vorsprung), wird die Wette mit einer Quote von 1,00 gewertet. h) Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag gültig ("playorpay"); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nichtteilnehmende Mannschaft abgeschlossene Wette für den Kunden als verloren gilt. i) Fantasywette ist eine Kombinationswette auf den Ausgang einer fiktiven Begegnung zwischen zwei Mannschaften, die tatsächlich nicht gegeneinander, sondern gegen andere Gegner spielen. Hierbei wird auf die Anzahl der tatsächlich geschossenen Tore, die die beteiligten Mannschaften in ihren jeweiligen, tatsächlichen Begegnungen erzielen, gewettet. Die Mannschaft, die mehr Tore geschossen hat, gewinnt. Die Mannschaften A und B werden beliebig aus ihren Ligen oder Spielpaarungen ausgewählt und in einer Fantasyliga-Begegnung gegenübergestellt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Mannschaft A oder B in ihrer tatsächlichen Begegnung ein Heim- oder Auswärtsspiel bestritten haben. 2. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgelöst, mit der Folge, dass der Wetteinsatz an den Kunden zurückzubezahlen ist: a) Der Wettabschluss erfolgt erst nach dem tatsächlichen Beginn eines oder mehrerer Wettereignisse. b) Wenn das Wettereignis nicht wie im Programm angegeben stattfindet. Dies gilt auch für Wettereignisse, die im Wettprogramm irrtümlich falsch aufgelistet sind (vertauschte Platzwahl), nicht jedoch bei einem etwaigen Verzicht auf das Heimrecht, bei einer Sperre des Platzes der Heimmannschaft, oder bei Austragung des Wettereignisses auf einem neutralen Platz. c) Wenn das Wettereignis nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. d) Wenn ein Wettereignis abgesagt, unterbrochen oder abgebrochen wird oder nicht stattfindet und nicht bis zum Ende des übernächsten Kalendertages beendet wurde, neu begonnen hat oder wiederholt wird, wird es mit der Quote 1,0 gewertet. e) Wenn ein Wettereignis ohne offizielle Wertung beendet wird und nicht bis zum Ende des übernächsten Kalendertages neu begonnen hat. Ausgenommen davon sind Fußball- und Eishockeyspiele, die nach der regulären Spielzeit abgebrochen werden. 3. Wird ein Tennisspiel aus Gründen von Verletzung oder Erkrankung eines Teilnehmers abgesagt, gelten die Wetten als abgesagt und werden mit der Quote 1,00 gewertet. Wetten auf unterbrochene Tennisspiele (witterungsbedingt) bleiben gültig, sofern das Spiel im Laufe des Turniers ausgetragen wird. Wird ein Tennisspiel durch Aufgabe oder Disqualifikation entschieden, wird dieses Ereignis mit der Quote 1,0 berechnet. 4. Wetten auf Baseballspiele gelten als abgesagt und werden mit der Quote von 1,00 gewertet, wenn das Spiel nicht am Tag der ursprünglichen Ansetzung stattfindet und nicht innerhalb von 12 Stunden nach der ursprünglichen Anfangszeitnachgeholt wird. 5. Wird ein Wettereignis abgebrochen und trotzdem offiziell gewertet, bleibt die Wette gültig (Ausnahme Tennis, siehe oben). 6. Bei Abbruch vor Ende der offiziell angesetzten Spieldauer werden folgende Wettereignisse als offiziell bewertet: a) Basketball (Spieldauer 4 x 12 Minuten, NBA): Nach Ablauf von mindestens 43 Spielminuten. b) Basketball (Spieldauer 4 x 10 Minuten, College Basketball, Euroleague, europäische Ligen): Nach Ablauf von mindestens 35 Spielminuten. c) American Football und College Football: Nach Ablauf von mindestens 55 Spielminuten. d) Wetten auf Baseball - "Total runs" und Baseball - Handicap werden als offiziell gewertet, wenn mindestens 9 Innings gespielt wurden bzw. 8 1/2 Innings, wenn das Heimteam führt. Ansonsten werden solche Wetten als abgesagt gewertet. Ausschlaggebend ist immer das Ergebnis nach dem letzten, vollen Inning, außer wenn das Heimteam in der zweiten Hälfte eines Innings ausgleicht oder in Führung geht. In diesem Fall zählt das Ergebnis unmittelbar zum Zeitpunkt des Abbruchs. 7. Bei Kombinations- und Einzelwetten gilt Folgendes: Werden ein oder mehrere Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden aus sonstigen Gründen nicht statt, so wird/werden diese/s Wettereignis/se mit der Quote von 1,00 bewertet. Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen (ohne Wertung), oder finden aus irgendwelchen Gründen nicht statt, wird der Wettvertrag rückwirkendaufgehoben und der Wetteinsatz zurückbezahlt. Dies gilt auch für Wettereignisse, die im Wettprogramm irrtümlich falschaufgelistet sind (vertauschte Platzwahl), nicht jedoch bei einem etwaigen Verzicht auf das Heimrecht, bei einer Sperre des Platzes der Heimmannschaft, oder bei Austragung des Wettereignisses auf einem neutralen Platz. 8. Bei "Head to Head" Wetten müssen beide Starter am Wettereignis teilnehmen. Sollten ein oder beide Starter nicht am Wettereignis teilnehmen, gilt die Wette als abgesagt. Bei "Head to Head" Wetten im Formel 1 Grand Prix gilt der Fahrer als Sieger des Wettereignisses, der nach dem Ende des Rennens die bessere Platzierung erlangt. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden beider Fahrer gilt der Fahrer als Sieger des Wettereignisses, der die größere Anzahl von Runden absolviert hat. Bei vorzeitigem Ausscheiden beider Fahrer in der gleichen Runde gilt der Fahrer als Sieger des Wettereignisses, der nach der zuletzt gefahrenen, vollen Runde besser platziert war. 9. Grundsätzlich gelten immer die ad-hoc Entscheidungen des Schiedsrichters bzw. der Jury zum Zeitpunkt desstattfindenden Ereignisses bzw. bei dessen Beendigung. Alle nachträglichen Entscheidungen "am grünen Tisch" oderdurch sonstige Statuten und Verfahren haben keinen Einfluss mehr auf die Bewertung des Wettereignisses. Sollte bei einem Wettereignis mehr als ein Sieger feststehen (totes Rennen), werden die jeweiligen Trefferquotendementsprechend geteilt durch die Anzahl der Sieger des Wettevents. ERGÄNZENDE WETTBESTIMMUNGEN LIVE-WETTE Folgende Punkte gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Wettbestimmungen für die angebotenen Live-Wetten: 1. Live-Wetten werden zusätzlich während eines Ereignisses zu dem bestehenden Sportwettprogramm angeboten. Entsprechend dem Spielverlauf werden die Quoten aktualisiert. 2. Wird bei einer Live-Wette eine (Spiel-) und/oder Zeitanzeige eingeblendet, dient diese lediglich der Orientierung hinsichtlich des ungefähren Spielfortschritts. Aus technischen Gründen entspricht diese Anzeige nicht immer der genauen, offiziellen Start- oder Spielzeit. Entscheidend ist immer der tatsächliche Stand bei Wettabgabe. 3. Wird eine Live-Wette entsprechend dieser Wettbestimmungen für Live-Wetten ungültig, wird sie mit der Ersatzquote1,00 bewertet und zurückgezahlt. 4. Jede Live-Wette, die nach dem Eintreten ihres Ergebnisses eingeht, ist ungültig. Maßgebend dabei ist immer der tatsächliche Zeitpunkt des Ereignisses ungeachtet etwaiger Anzeigen oder Wettscheinquittungen. 5. WOS bietet ggf. den Rückkauf einer getätigten Live-Wette an. Der Rückkaufwert ist variabel. WOS ist nicht verpflichtet, eine Live-Wette zurückzukaufen. 6. Angenommene Wetten: Gültige Wetten, die rechtzeitig abgeschlossen und angenommen wurden - abgesehen von den in diesen AGB für Live-Wetten genannten Fällen - können nicht storniert oder geändert werden. Der Kunde hat sich vor Wettabgabe von der Richtigkeit seiner Wette (Quote, Einsatz, etc.) zu überzeugen. Es liegt deshalb in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sicher zu stellen, dass alle Einzelheiten seiner Wette richtig sind. 7. Fehler: Es wird keine Haftung für Eingabe-, Übertragungs- und/oder Bewertungsfehler übernommen. Insbesondere behält sich WOS das Recht vor, offensichtliche Fehler bei der Eingabe von Wettquoten, Ergebnissen und/oder der Bewertung von Wettergebnissen (z. B. Verwechseln von Quoten, Mannschaften, Ereignissen) auch nachträglich zu korrigieren und die betroffenen Wetten für ungültig zu erklären. Als Wetteinsatz gilt ausschließlich der im System gespeicherte Betrag. 8. Entschiedene Wetten: Alle Live-Wetten, die tatsächlich entschieden und korrekt bewertet sind (d. h. das Ergebnissteht bereits fest) sind gültig und werden ungeachtet eines eventuell nachfolgenden Abbruchs des Ereignisses/Turniers zu einem beliebigen Zeitpunkt gewertet (Beachten Sie den Punkt "Fehler"). 9. Ergebnisse: Live-Wetten werden nach den Ergebnissen, die unmittelbar nach Entscheidung der Wette bekannt sind, bewertet. Nachträgliche Änderungen (z. B. Ergebnisse, die von einer Jury nach dem Spiel entschieden werden)beeinflussen die Bewertung der angebotenen Live-Wette nicht. Alle Ergebnisse werden den offiziellen Statistiken der jeweiligen Ligen entnommen und basieren zusätzlich auf TV-Aufzeichnungen von Live-Spielen. Sollten die Erkenntnisse von WOS aus den TV-Aufzeichnungen von den offiziellen Statistiken abweichen, werden Live-Wetten nach den eigenen Statistiken von WOS bewertet, welche auf dem tatsächlichen Verlauf des Spiels basieren. Wenn nicht anders angegeben, sind bei Live-Wetten alle Wetten auf "Nicht-Teilnehmer" ungültig. Endet eine Sieg-,Gesamtscore- oder Handicap-Wette unentschieden und wurde für diese Optionen keine Quote angeboten, sind alle diesbezüglichen Wetten ungültig. 10. Regeln: Bei Live-Wetten finden im Falle eines Spielabbruchs gesonderte Regeln (siehe nachfolgenden Punkt 11)hinsichtlich der Bewertung ihre Anwendung. Ausnahmen sind die Wetten, welche vor der tatsächlichen Unterbrechung entschieden werden. Diese werden für gültig erklärt. 11. Spielunterbrechung/Spielabbruch: Wird ein Spiel, für welches eine Live-Wette angeboten wird, unterbrochen, jedoch zu einem Termin bis einschließlich 24:00 Uhr Ortszeit des nächsten Tages am ursprünglichen Austragungsort fortgesetzt, behalten alle noch nicht entschiedenen Wetten für dieses Spiel ihre Gültigkeit. Wird das Spiel allerdings abgebrochen oder ein unterbrochenes Spiel nicht innerhalb der obigen Frist weitergespielt, werden alle noch nichtentschiedenen Live-Wetten ungültig. SONDERREGELN Zusätzlich, ggf. abweichend von den vorstehenden allgemeinen Bestimmungen für Live-Wetten, gelten für einzelne Sportarten/Wettmärkte nachfolgend aufgeführte Sonderregeln. 1. Sonderregeln Fußball - Die Wettmärkte beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die reguläre Spielzeit. Live-Wetten auf den Ausgang eines Spielabschnittes sind gültig, wenn dieser regulär beendet wird. Es zählt nur das Ergebnis des betreffenden Spielabschnittes. 2. Sonderregeln Tennis - Aufgabe bzw. Disqualifikation eines Spielers: Alle Live-Wetten, die zum Zeitpunkt der Aufgabe/Disqualifikation bereits entschieden sind, behalten ihre Gültigkeit. Noch nicht entschiedene Wetten werden ungültig. Live-Wetten können u.a. auf Spiel, Satz und Sieg angeboten werden. Die Live-Wette auf das jeweilige Ereignismuss regulär beendet sein, damit die Live-Wette gültig ist. Wird ein Tennisspiel unterbrochen oder verschoben, bleiben noch nicht entschiedene Live-Wetten im Rahmen des Turniers so lange gültig, bis das Spiel ausgetragen bzw. regulär beendet wird. 3. Sonderregeln Handball - Die Wettmärkte beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die reguläre Spielzeit. Live-Wetten auf den Ausgang eines Spielabschnittes sind gültig, wenn dieser regulär beendet wird. Es zählt nur das Ergebnis des betreffenden Spielabschnittes. 4. Sonderregeln Volleyball - Die Wettmärkte beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die regulär notwendige Anzahl von Sätzen. Live-Wetten auf Satzgewinn: Diese Wette bezieht sich auf den Gewinner eines bestimmten Satzes. Der Satz muss regulär beendet sein, damit die Wetten ihre Gültigkeit behalten. 5.Sonderregeln Basketball - Alle Wettmärkte schließen eine eventuelle Verlängerung mit ein. Live-Wetten auf den Ausgang eines Spielabschnittes sind gültig, wenn dieser regulär beendet wird. Es zählt nur das Ergebnis desbetreffenden Spielabschnittes. 6. Sonderregeln Eishockey - Die Wettmärkte beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die reguläre Spielzeit. Live-Wetten auf den Ausgang eines Spielabschnittes sind gültig, wenn dieser regulär beendet wird. Es zählt nur das Ergebnis des betreffenden Spielabschnittes. Diese AGB & Spielbedingungen & sonstigen Wettbestimmungen gelten in dieser Fassung ab dem 01.05.2016 (Alle älter lautenden Fassungen verlieren ihre Gültigkeit).