CAE1530 Luke Bowerman
Transcription
CAE1530 Luke Bowerman
General Terms of Business Dorobet Ltd Atrium, Paxton Court, Mensija Road, St. Julians STJ 1965, Malta Tel. 00356 / 21 382 577, Fax: 003456 / 21 382 778 [email protected] ALLGEMEINE WETTBESTIMMUNGEN 1. Für alle Wettverträge, welche mit dem Wetthalter geschlossen werden, gelten die nachstehenden Allgemeinen Bestimmungen, die der Wettkunde spätestens mit Vertragsabschluß anerkennt. Ausdrücklich festgehalten wird, dass Partei eines zustande kommenden Wettvertrages einerseits der Wettkunde und andererseits der Wetthalter, die Firma Dorobet Ltd. mit Sitz in Malta, wird. Der Wetthalter verfügt über eine entsprechende Konzession (MGA/CL2/223/2005), die von der „Lotteries and Gaming Authority“ in Malta vergeben und kontrolliert wird (www.mga.org.mt). Alle getätigten Wetten, sei es über die Website oder über einen angeschlossenen Wettvermittlers, werden ausschließlich in Malta empfangen, platziert und verarbeitet. Die Wettsteuer aus allen Wettverträgen wird vom Wetthalter an die staatlich maltesische MGA monatlich abgeführt. 2. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Wettvertrag regeln, werden in der Originalversion in englischer Sprache herausgegeben und von Zeit zu Zeit aktualisiert. Übersetzungen in andere Sprachen werden als Service nach besten Wissen und Gewissen ausgeführt. Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachversionen, ist stets das englische Original ausschlaggebend. 3. An jeder Wette sind einerseits der Wetthalter und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Wetthalter bestimmt. 4. Der Wetthalter hat die vorliegenden Wettbestimmungen entsprechend den Bestimmungen des anwendbaren Landesgesetzes kundgemacht. 5. Der Wettkunde erklärt a) dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Im Zweifelsfall ist der Wetthalter bzw. der Wettvermittler berechtigt eine Ausweisleistung zu verlangen. b) vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluß keine Kenntnis zu haben. c) dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen. d) dass er in Übereinstimmung mit den auf ihn anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen handelt, in dem er seinen Wohnsitz hat. Der Wetthalter übernimmt keine Haftung für die Missachtung des Wettkunden gegenüber gesetzlichen Bestimmungen seines Wohnsitzes. e) dass er weiss, dass mit der Nutzung des Angebots Geld verloren werden kann und er für diesen Verlust die Verantwortung trägt. f) dass er Kenntnis genommen hat von den Informationen zum Thema Spielsuchtgefahr bei Wetten. Er erklärt, dass keine Sperre noch Selbstsperre bei anderen privaten oder staatlichen Glückspiel- oder Wettunternehmen vorliegt. g) dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, diese anerkennt. 6. Der Wetthalter ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen. 7. Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines Wettangebots zustande. Alle Quoten sind grundsätzlich freibleibend. Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Wetthalters maßgebend. Der Wettkunde akzeptiert mit der unbeanstandeten Entgegennahme des Wettscheines dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Die Stornozeit für Wettscheine beträgt 10 Minuten. 8. Bei offensichtlichen Fehlern im Wettangebot (z.B. falsche Spielpaarung, Schreibfehler, offensichtliche Quotenfehler oder fehlerhafte Gewinnberechnungen bzw. Gewinnverbuchung) hat der Wetthalter das Recht, diese nachträglich richtig zu stellen. Zum Nachweis eines offensichtlichen Quotenfehlers sind die Quoten anderer Sportwettanbieter heranzuziehen. Als offensichtlicher Fehler gelten insbesondere Quotenverwechslungen (z.B. Favorit / Aussenseiter vertauscht) sowie offensichtliche Schreibfehler (z.B. Zahlendreher, verrutschte Kommastelle, etc.). Abweichend hiervon gelten für Livewetten besondere Regelungen (siehe Punkt 20). Es besteht für den Wetthalter keine Verpflichtung, Besonderheiten wie z.B. neutraler Platz, Veranstaltung (Ligaspiel oder Pokalspiel), etc. auszuweisen. Sollte sich nach Wettvertragsabschluß herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages – aus welchem Grund auch immer – weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen. Für Übertragungs- oder Druckfehler auf Quotenmonitoren oder Wettprogrammen übernimmt der Wetthalter bzw. der Wettvermittler keine Haftung. 9. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen. 10. Die Auszahlung des Wettgewinnes erfolgt ausnahmslos gegen Rückgabe des Original-Wettscheines. Den Wetthalter bzw. den Wettvermittler trifft für jedweden Verlust oder Beschädigung (Zerstörung) des Dorobet Ltd / 75 Dingli Circus / Sir Adrian Dingli Street / Sliema SLM 1903 / Malta / T: +356 21 382 577 / F: +356 21 382 778 / E: [email protected] Wettscheines keine wie immer geartete Haftung oder Zahlungsverpflichtung. Ihn trifft auch keine Verpflichtung, die Berechtigung des Wettscheininhabers zu überprüfen. 11. Werden Wettscheine nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem auf die Beendigung des Wettereignisses folgenden Tag vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Wettkunden auf Auszahlung. Ebenfalls müssen Reklamationen, gleich welcher Art, spätestens 30 Tage nach der Entscheidung des gewetteten Ereignisses bei dem Wetthalter schriftlich vorliegen. 12. Der Wetthalter kann sich die Auszahlung des Wettgewinnes bis 10 Tage nach der Vorlage des Wettscheines vorbehalten. In jedem Fall kann der Wetthalter die Auszahlung eines Wettgewinnes davon abhängig machen, dass der Kunde einen gültigen Lichtbildausweis vorlegt. 13. Für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Verwaltungszentrale des Wetthalters (Malta) zuständig. 14. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist: a) wenn das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben stattfindet (z.B. vertauschtes Heimrecht, außer die Heimmannschaft übt – aus welchen Gründen auch immer – ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus). b) wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrunde liegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Wetthalter laufend auch noch nach Beginn des Wettereignisses angeboten werden und als solche Wetten gekennzeichnet sind, etwa zum Beispiel Langzeitwetten oder Live-Wetten, die eben auch noch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden können. c) wenn das Wettereignis abgesagt wird und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Termin nachgeholt wird. Ausgenommen sind hiervon die besonderen Regelungen gemäss Punkt 20. d) wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Sollte das abgebrochene Wettereignis allerdings innerhalb von 48 Stunden fertig oder neu gespielt werden, behalten die Wetten ihre Gültigkeit Ausgenommen sind hiervon die besonderen Regelungen gemäss Punkt 20. e) wenn der begründete Verdacht auf Manipulation des Wettereignis vorliegt. f) wenn ein Ereignis Unentschieden / Remis endet, obwohl keine Quoten für Unentschieden / Remis angeboten wurde. 15. Für die Bewertung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen: a) Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekannt gegebenen Ergebnisse. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen „am grünen Tisch“) bleiben unberücksichtigt. b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach regulärer Spielzeit maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Wetthalters vereinbart (z.B. Turniersieger, Wer kommt weiter, incl. Verlängerung, etc.). c) Finden zwei oder mehrere Bewerbe der selben Art (z.B. zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 16. Bei „toten Rennen“ (2 oder mehrere gleich platzierte) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.B.: Wetteinsatz 100, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je 90, bei drei Siegern je 60). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B. Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von „toten Rennen“ die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurückbezahlt. 17. Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht („play or pay“); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als für den Kunden verloren gilt. Ausgenommen sind hiervon die besonderen Regelungen gemäss Punkt 20. 18. Werden mehrere Wettereignisse kombiniert („Kombinationswette“) gilt folgendes: a) werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 14c) erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 14d) erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 gewertet. Wetten, deren Wettinhalt bereits vor dem Spielabbruch eingetreten sind (Halbzeitwetten, Nächstes Tor, Satzwetten, etc.), werden allerdings gewertet. b) werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 14c) erfolgt, bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 14d) erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurückzuzahlen. Dorobet Ltd / 75 Dingli Circus / Sir Adrian Dingli Street / Sliema SLM 1903 / Malta / T: +356 21 382 577 / F: +356 21 382 778 / E: [email protected] c) erfolgt der Vertragsabschluß erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese Ereignisse die Quote 1,0; das gilt nicht für die im Punkt 14b, 2. Satz angeführte Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Ereignisse, dann gilt Punkt 14b sinngemäß. 19. Der Höchstgewinn pro Wette beträgt Euro 15.000,-- (Euro fünfzehntausend). Dieser Betrag gilt auch als höchster Gesamtgewinn bei Systemwetten. Werden von einem Kunden identische Wetten abgegeben, so kann nur der Gesamtgewinn in Höhe von Euro 15.000,-- erzielt werden. Der wöchentliche Höchstgewinn pro Kunde beträgt Euro 60.000,-- (Euro sechzigtausend) und zwar unabhängig von der Anzahl der getätigten Wetten. 20. Besondere Regelungen für einzelne Sportarten und andere Angebote: American Football A Entscheidend für die Bewertung einer Wette ist das offizielle Endergebnis nach der regulären Spielzeit einschliesslich möglicher Verlängerung (Overtime). B Wird ein Spiel abgebrochen, behalten die Wetten die sich auf den Spielausgang beziehen, nur dann ihre Gültigkeit, sofern die NFL ein offizielles Resultat bekannt gegeben hat oder der Abbruch nach der 55. Spielminute erfolgte. C Wenn der ursprüngliche Austragungsort des Spiels verlegt wird, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, wenn der neue Austragungsort nicht die Heimspielstätte der ursprünglichen Auswärtsmannschaft ist. Baseball A Wird ein Spiel verschoben, werden alle Wetten mit der Quote 1,0 gewertet, wenn sie nicht innerhalb von 12 Stunden nach der ursprünglichen Anfangszeit begonnen werden. B Wird ein Spiel abgebrochen, werden alle Wetten, die sich auf den Spielausgang beziehen mit der Quote 1,0 gewertet, sofern nicht mindestens 5 Durchgänge (Innings) gespielt wurden (4 ½, wenn das Heimteam führt). Geht ein Spiel (einschließlich etwaiger Extra-Innings) über fünf Innings hinaus und wird dann abgebrochen, unterbrochen oder verschoben, wird der Sieger aufgrund des Spielstands nach dem zuletzt gespielten Inning erklärt (außer, wenn die Heimmannschaft in der zweiten Hälfte der Innings, in dem das Spiel abgebrochen wird, gleichzieht oder in Führung geht – Runs werden gezählt). Für Run-Wetten gilt das Spiel nach 9 Innings als abgeschlossen (8,5 Innings, wenn die Heimmannschaft gewinnt). C Bei allen auf den Spielausgang bezogenen Wetten zählen auch „Extra-Innings“, sofern im Wettprogramm keine andere Regelung ausgewiesen ist. Basketball A Entscheidend für die Bewertung einer Wette ist das offizielle Endergebnis nach der regulären Spielzeit einschliesslich möglicher Verlängerung. B Wenn der ursprüngliche Austragungsort des Spiels verlegt wird, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, wenn der neue Austragungsort nicht die Heimspielstätte der ursprünglichen Auswärtsmannschaft ist. Boxen A Der Kampf wird als in der vorherigen Runde beendet betrachtet, wenn ein Boxer dem Aufruf der Glocke nicht folgt. B Alle Wetten werden durch die Entscheidung der Kampfrichter entschieden, einschließlich Punkte, technisches KO, KO und Disqualifikation. Spätere Protestentscheidungen sowie Disqualifikationen werden nicht berücksichtigt. Darts Wenn ein Wettkampf begonnen hat, jedoch nicht zu Ende gespielt wird, wird derjenige Spieler zum Sieger erklärt, der in die nächste Runde kommt. Eishockey A Entscheidend für die Bewertung einer Wette ist das offizielle Ergebnis des Ereignisses nach der regulären Spielzeit (ohne Verlängerung, etc.). B Wenn der ursprüngliche Austragungsort des Spiels verlegt wird, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, wenn der neue Austragungsort nicht die Heimspielstätte der ursprünglichen Auswärtsmannschaft ist. Fußball A Für die Bewertung des Ereignisses ist das Ergebnis nach Ablauf der regulären Spielzeit inkl. Nachspielzeit (ohne mögliche Verlängerung oder Elfmeterschießen) entscheidend. B Sollte es Zweifel an einem Ergebnis geben, wird die zuständige Fußballbehörde (Landesverband, DFB, Bundesliga, UEFA oder FIFA) zu Rate gezogen. C Wenn der ursprüngliche Austragungsort des Spiels verlegt wird, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, wenn der neue Austragungsort nicht die Heimspielstätte der ursprünglichen Auswärtsmannschaft ist. Handball Wenn der ursprüngliche Austragungsort des Spiels verlegt wird, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, wenn der neue Austragungsort nicht die Heimspielstätte der ursprünglichen Auswärtsmannschaft ist. Dorobet Ltd / 75 Dingli Circus / Sir Adrian Dingli Street / Sliema SLM 1903 / Malta / T: +356 21 382 577 / F: +356 21 382 778 / E: [email protected] Motorsport A Entscheidend für die Bewertung einer Wette sind die Platzierungen bei der Siegerehrung. Nachträgliche Disqualifikationen wirken sich nicht auf das Wettergebnis aus. Findet keine Siegerehrung statt, gilt das Ergebnis das offiziell von der Rennleitung bekannt gegeben wird. B Für Wetten auf die „Konstrukteurswertung“ und die „Fahrerwertung“ wird das Wettergebnis anhand der Punktzahl bestimmt, die direkt nach dem letzten Rennen der Saison ermittelt wird. Nach diesem Zeitpunkt geänderte Entscheidungen haben keinen Einfluss auf das Ergebnis. Radrennsport Entscheidend für die Bewertung einer Wette sind die Platzierungen bei der Siegerehrung. Nachträgliche Disqualifikationen wirken sich nicht auf das Wettergebnis aus. Findet keine Siegerehrung statt, gilt das Ergebnis, das offiziell bekannt gegeben wird. Tennis Gibt ein(e) Spieler(in) auf, bevor der 1. Satz komplett fertig gespielt wird, so wird das Spiel als abgesagt bewertet. Wintersport A Entscheidend für die Bewertung einer Wette sind die Platzierungen bei der Siegerehrung. Nachträgliche Disqualifikationen wirken sich nicht auf das Wettergebnis aus. Findet keine Siegerehrung statt, gilt das Ergebnis, das offiziell bekannt gegeben wird. B Wird ein Wettbewerb verschoben oder abgebrochen, behalten platzierte Wetten nur dann ihre Gültigkeit, wenn diese innerhalb von 48 Stunden nachgeholt oder beendet wurden, oder innerhalb dieser Zeit ein offizielles Ergebnis von der FIS/IBU bekannt gegeben wurde. Andere Sportarten Wetten werden auf Grundlage des offiziellen, von der Regelbehörde der betreffenden Sportart erklärten Resultats entschieden. US-Sports Für alle Programmansetzungen gilt: Das an erster Stelle genannte Team ist immer die Heimmannschaft, an zweiter Stelle folgt die Auswärtsmannschaft. Head to Heads (Wer vor Wem) A Platzierte Wetten werden mit der Quote 1,0 gewertet, wenn mindestens einer der beiden Teilnehmer nicht startet. B Erzielen beide Teilnehmer die gleiche Zeit, die gleiche Anzahl an Punkten oder die gleiche Platzierung im Klassement so wird das Duell unentschieden gewertet. Gleiches gilt auch für einen vorzeitigen Ausfall beider Teilnehmer im Wettbewerb. Sollte bei diesem Duell kein Unentschieden angeboten sein, wird das Duell als abgesagt bewertet. C Qualifiziert sich ein Teilnehmer im Verlaufe eines Wettkampfes nicht für den nächsten Durchgang (z.B. Skispringen, Ski Alpin), gilt er als ausgefallen. LIVE - Wetten A Live-Wetten sind durch den Zusatz „Live“ als solche gekennzeichnet. Diese Wetten sind explizit auch nach Beginn der Veranstaltung zum Wetten geöffnet. Die Quoten werden ständig dem aktuellen Spielverlauf angepasst. Die Wetten werden nach Ende der Wettaussage bewertet. B Live - Wetten können wegen der hohen Aktualität nicht storniert werden. C Wurden gravierende Veränderungen des Spielverlaufs (z.B. Elfmeterentscheidung, rote Karte etc.) aufgrund von verzögerter Datenübertragung, zeitversetzter TV-Berichterstattung oder aus sonstigem Grund nicht in der Quotierung berücksichtigt, werden Wetten die nach dem Eintritt des Ereignisses (z.B. Elfmeterentscheidung, rote Karte etc.) abgegeben wurden, zurückbezahlt bzw. mit der Quote 1,00 bewertet. D Sollte bei der Wette „Anstoss“ nicht zu ermitteln sein, welche Mannschaft den Anstoss hatte (z.B. TVBilder lagen nicht vor), so werden die Einsätze zurückbezahlt bzw. mit der Quote 1,00 . E Sollten offensichtliche Fehler im Wettangebot (z.B. falscher Torstand, Quotenfehler, Schreibfehler, Fehler in der Gewinnberechnung, falscher Halbzeit – bzw. Zwischenstand auf dem Wettschein, etc.) ausgewiesen sein, wird der Wetteinsatz zurückbezahlt bzw. mit der Quote 1,00 bewertet. F Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden zurückbezahlt bzw. mit einer Quote von 1,00 bewertet. G Live-Wetten gelten immer für die reguläre Spielzeit inklusive Nachspielzeit, exklusiver Verlängerung. Ausgenommen sind hiervon die besonderen Regelungen gemäss Punkt 20. Diese Wettbestimmungen gelten ab dem 06.01.2010 (Version 1.3). Alle vorherigen Versionen verlieren ihre Gültigkeit.