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ErasmusManual Erasmus Manual.indd 1 16.06.14 12:25 Während des Studiums ein Semester oder sogar ein Jahr an einer anderen Hochschule im Ausland zu verbringen, ist für viele Student_innen erstrebenswert und im Nachhinein eine Erfahrung, die sie nicht missen möchten. Die Vorteile sind neue Freundschaften, das erhebende Gefühl, sich ganz alleine in einem anderen Land und unter anderen Uni-Bedingungen zurecht zu finden und oft neue oder verbesserte Sprachkenntnisse. Demgegenüber – und das soll nicht unter den Tisch fallen – steht allerdings auch ein sich rasch geleertes Sparbuch und jede Menge bürokratischer Kram, der vor, während und nach dem Aufenthalt anfällt. An der Universität Wien stellen das Referat für Internationale Beziehungen (umgangssprachlich „Erasmus-Büro“) und das Erasmus-Referat des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD) die wichtigsten und kompetenten Ansprechpartner_innen dar. Zusätzlich gibt es an jedem Institut – so auch an der Politikwissenschaft – zuständige Koordinator_innen, die in Bezug auf die Wahl der Gastuniversität und der Anrechnung von Lehrveranstaltungen weiterhelfen. In dieser kurzen Broschüre wollen wir einerseits einen Überblick über das Prozedere geben, sich einen Erasmus-Platz zu ergattern und den Aufenthalt vorzubereiten als auch Informationen des ErasmusBüros der Uni Wien zusammenfassen und gesammelte Erfahrungen von Student_ innen einfließen lassen. Es ist sicherlich keine vollständige Sammlung an Informationen, die es zu Erasmus-Aufenthalten gibt, vor allem klammert die Broschüre alternative Möglichkeiten der Studierendenmobilität aus, wie beispielsweise Praktika im Ausland, Aufenthalte über Sokrates, Ceepus oder anderes. Dennoch hoffen wir, eine Orientierungshilfe für all jene zu geben, die mit dem Gedanken spielen, sich an eine andere Hochschule zu wagen. Für Anregungen zur Ergänzung haben wir jederzeit ein offenes Ohr, also schickt uns eure zusätzlichen Infos per Mail an [email protected] und wir nehmen sie gerne in diese Broschüre auf! Doch alles der Reihe nach. Seite 2 Erasmus Manual.indd 2 16.06.14 12:25 Inhaltsverzeichnis Vorbereitung Seite 04 Registrieren - Bewerben - Nominieren - Anmelden Seite 06 Letzte (bürokratische) Schritte vor dem Erasmus-Aufenthalt Seite 08 Gastuni: Anmeldung – Unterkunft - Einführungstage Seite 08 Nach Ende des Erasmus-Aufenthalts Seite 11 Ansprechpartner_innen im Überblick Seite 12 Seite 3 Erasmus Manual.indd 3 16.06.14 12:25 Vorbereitung Gleich vorweg: Ein Erasmussemester oder -jahr kann frühestens ab dem 3. Semester von ordentlichen Studierenden absolviert werden. Studierende können Erasmus-Plätze nur in der Studienrichtung wählen, in der sie zugelassen sind. Außerdem könnt ihr euch offiziell immer nur für ein Semester bewerben und während des Aufenthalts dieses Semester auf ein Jahr verlängern (geht nur von Winterauf Sommersemester!). So gut wie allen Verlängerungsanträgen wird von der Uni Wien aus stattgegeben, allerdings solltet ihr so früh wie möglich an eurer Gastuni Bescheid geben, wenn ihr länger bleiben wollt, um das vor Ort rasch administrativ mit der Vergabe der Lehrveranstaltungen abzugleichen. Bevor ihr euch registriert oder gar schon an einem Motivationsschreiben bastelt, solltet ihr euch überlegen, wann und wie lange ihr einen Auslandsaufenthalt plant. Wollt ihr ein Semester weg oder ein ganzes Jahr? Was bedeutet das für die Finanzierung? Wollt oder braucht ihr vor dem Aufenthalt einen Sprachkurs, den es zu bezahlen und einzuplanen gilt? (Denn wenn es um die Bewerbung um einen Erasmus-Platz geht, spielt bei der Auswahl nicht nur der Studienfortschritt eine Rolle, sondern auch die Kenntnis der Sprache an der jeweiligen Gastuniversität.) Zur Destination: Behaltet im Hinterkopf, dass, falls es in Politikwissenschaft keine Partneruni gibt, ihr euch auch über ein Zweitstudium für eine Partneruni bewerben könnt. Am Institut könnt ihr dann mit der SPL abklären, wie ihr für Politikwissenschaft Kurse angerechnet bekommt. Zu den Sprachkenntnissen gilt: Ihr könnt auch an den Unis vor Ort einen Sprachkurs besuchen, das sind meist Inten- sivkurse, die zwei Wochen vor Beginn des Unibetriebs an der Gastuniversität stattfinden. Wenn ihr vor Semesterbeginn einen Sprachkurs an der Gastuniversität besuchen möchtet, kann dieser Zeitraum (also der Monat oder die zwei Wochen vor Semesterbeginn) nur dann für den Erasmus-Zuschuss berücksichtigt werden, wenn er zu eurem formalen Studienaufenthalt zählt. Dazu muss die Gastuniversität den Aufenthalt ab Beginn des Sprachkurses bestätigen und ihr müsst für die gesamte Aufenthaltsdauer ausreichend ECTS absolvieren (mind. 3 anrechenbare ECTS pro Monat) – folglich muss der Sprachkurs ECTS haben und von der Gastuniversität im Learning Agreement bestätigt werden. Das Sprachenzentrum der Universität Wien bietet auch eigene – kostenpflichtige – Sprachkurse für outgoing students an, allerdings nur in einigen wenigen Sprachen: http://bit.ly/1qpvCMz Zu allem Überfluss kommt auch noch die Geldfrage, der ihr euch früh genug stellen solltet. Es ist schwierig, pauschal zu sagen, wie hoch der finanzielle Aufwand für ein Erasmus-Semester bzw. für ein Erasmus-Jahr ist, da es hier große Schwankungsbreiten zwischen den Ländern gibt, in die Studierende reisen. Genauso schwankt auch die Höhe des monatlichen Erasmus-Zuschusses, je nach Preisniveau im jeweiligen Land. (Zu den Voraussetzungen für die Beziehung des Zuschusses findet ihr hinten mehr Infos). Die Studiengebühren an der Gastuniversität – so diese welche einhebt – werden den Erasmus-Student_innen erlassen, zu bezahlen ist während des Aufenthalts lediglich der ÖH-Beitrag an der Universität Wien, um die Inskription aufrecht zu erhalten. Dafür fallen Mietkosten für eine WG/ Seite 4 Erasmus Manual.indd 4 16.06.14 12:25 shared flat oder ein Studierendenwohnheim im Ausland an sowie Lebenserhaltungs- und Reisekosten. Gut beraten ist, wer mit monatlichen Mietkosten zwischen 300 und 550 Euro rechnet. Letzterer Betrag ist auch als Miethöhe für ein Zimmer in einem simplen Studierendenwohnheim keinesfalls übertrieben, wie die Preise in Ländern wie Großbritannien oder auch Norwegen zeigen. Zusätzlich fallen meist Kautionen an, die nach der Abreise rückerstattet werden. (Aber dafür muss man das Geld trotzdem vorher schon parat haben.) Zusätzlich gilt: Überlegt früh genug, ob ihr – so ihr nicht mehr bei euren Eltern wohnt – euer WG-Zimmer zwischenzeitlich vermieten, eure Wohnung untervermieten oder euer Studierendenwohnheim-Zimmer vorübergehend aufgeben könnt. Hier werden mietrechtliche Fragen ebenso relevant wie Kostenfragen, im schlimmsten Fall müsst ihr nämlich nicht nur im Gastland, sondern auch hier monatlich Miete bezahlen – und das wird in der Regel teuer. Etwa zwei Drittel der Studierenden sind während des Semesters erwerbstätig. Wenn ihr einen Erasmus-Aufenthalt plant, sprecht mit euren Arbeitgeber_innen und klärt früh genug ab, ob ein Vertrag vorübergehend gelöst wird, ihr auf Basis von monatlich variierenden Honorarnoten oder auf Werkvertragsbasis während eures Aufenthalts arbeiten könnt (je nach Jobart ist das nicht immer möglich). Möglichkeit Bildungskarenz: Wenn ihr ein ordentliches Dienstverhältnis habt und seit einem Jahr bei derselben Arbeitgeber_in beschäftigt seid, könnt ihr auch einen Antrag auf Bildungskarenz stellen. Hierzu gilt: Zu allererst mit der Arbeitgeber_in abklären und eine Dauer der Karenz festsetzen. Die Karenz muss mindestens 2 und darf höchstens 12 Monate andauern. Genauere Infos hierzu findet ihr hier: http://www.ams.at/_ docs/001_infoblatt_bildungskarenz.pdf Eure Arbeitgeber_innen müssen euch die Bildungskarenz bescheinigen, hierzu gibt es ein eigenes Formular des Arbeitsmarktservices (AMS): http://www.ams. at/_docs/001_avrag_11.pdf Drei Wochen vor offiziellem Beginn der Bildungskarenz gebt ihr diesen genannten Bescheid beim AMS ab, zusätzlich werden noch Kopien der Studienbestätigung und eines Lichtbildausweises angefertigt und ihr erhaltet – es lebe die Bürokratie – noch ein eigenes Formular, auf dem ihr persönliche Daten eintragt. Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person Weiterbildungsgeld in Höhe desArbeitslosengeldes, mindestens jedoch 14,53 Euro täglich (also etwa 450 Euro monatlich). Das Weiterbildungsgeld wird immer im Folgemonat überwiesen. Wichtig: Es gibt während der Bildungskarenz eine Zuverdienstgrenze! Ihr dürft maximal Geld in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze monatlich erhalten (395,31 Euro, Stand 1.1.2014) und maximal ein aufrechtes Dienstverhältnis haben. Das ist vor allem dann wichtig zu bedenken, wenn ihr zu jenen Studierenden gehört, die sich durch mehrere prekäre Jobs finanziell über Wasser halten. Eine Beurlaubung während eines Auslandssemesters ist jedenfalls nicht möglich, denn ihr müsst – auch wenn ihr nicht in Wien anwesend seid – eine aufrechte Inskription haben. Die Anzahl von verfügbaren Toleranzsemestern verlängert sich aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht. Eine Verlängerung der Familienbeihilfe durch ein Erasmus-Semester ist prinzipiell möglich, Genaueres ist beim Finanzamt zu erfragen. Seite 5 Erasmus Manual.indd 5 16.06.14 12:25 straße 7/2. Stock, Stiege II, 1010 Wien abzugeben. Registrieren – Bewerben – Nominieren – Anmelden Registrierung Im Winter eines Studienjahres könnt ihr euch für das Winter- oder Sommersemester des darauffolgenden Studienjahres bewerben. Zu Beginn des Anmeldeprozesses an der Universität Wien steht die Registrierung. Diese ist ab Ende Jänner (in etwa um den 25. Jänner jedes Jahres) unter https:// erasmus.univie.ac.at/ unter Angabe der Unet-Account-Daten (aMatrikelnummer + Passwort) möglich. Im Anschluss daran sind die Stammdaten sowie die ErasmusDokumente, die online bereit stehen, auszufüllen. Am Ende kommt ein Nominierungsblatt dabei heraus, das für die eigentliche Bewerbung benötigt wird. Unter https://erasmus.univie.ac.at/site/ plaetze können die für Politikwissenschaft zur Verfügung stehenden Plätze an den kooperierenden Gastuniversitäten eingesehen werden. FAQs rund um das Prozedere findet ihr hier: http://international.univie.ac.at/ outgoing-students/erasmus/faq/faq-neuwaehrend-der-phase-der-bewerbung/ Bewerbungsunterlagen Deadline für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist der 15. März für das folgende Studienjahr in der Administration/ Verwaltung (Institutsangelegenheiten) des Instituts für Politikwissenschaft, Zimmernummer: B 0218 NIG, Universitäts- Nominierungsblatt (dieses wird im Rahmen der online-Registrierung ausgefüllt und dann ausgedruckt) Kopie des aktuellen Studienbuchblattes Motivationsschreiben in Deutsch (1-2 Seiten), inklusive einer Präferenzliste (4 alternative Universitäten) Musterbeispiele für Motivationsschreiben: http://motivationsschreibenmuster.info/motivationsschreibenerasmus/ Nachweis fortgeschrittener Sprachkenntnisse auf Universitätsniveau (für alle französischsprachigen, italienischen und spanischen Universitäten) Kopie des Sammelzeugnisses (spätestens bei Antritt des Erasmus-Aufenthaltes müssen Bachelor-Student_innen zumindest die Studieneingangsphase erfolgreich abgeschlossen haben) Sprachnachweise: Französisch-, italienisch- und spanischsprachige Unis verlangen Sprachzertifikate (B1 – Level ist das Minimum; je nach Uni kann auch ein B2 – Niveau gefordert werden). Die Vorlage eines Sprachzertifikats ist auch bei englischsprachigen Studienplätzen sinnvoll – Sprachkenntnisse sind ein Element der Bewertung bei der Vergabe der Plätze. Auch nach der Nominierung seitens der Universität Wien kann die Gastuniversität einen Sprachnachweis verlangen! Restplätze Eine attraktive Möglichkeit für alle Kurzentschlossenen sind die Restplätze. Das sind Plätze eines Sommersemesters, welche noch frei bzw. aufgrund von zurückgezogenen Nominierungen wieder frei sind. Die Bewerbung für Restplätze läuft Seite 6 Erasmus Manual.indd 6 16.06.14 12:25 ab ca. September, die Bewerbungsdeadline ist der 15. Oktober. Das Bewerbungsprozedere und auch die Schritte nach der Nominierung sind dieselben wie bei einer „normalen“ Bewerbung, allerdings muss alles aufgrund der Zeitnähe schneller gehen. Hier ist es besonders wichtig, dass ihr keine Fristen verpasst und dass ihr damit rechnet, euch relativ intensiv einige Wochen lang mit eurem Erasmus-Aufenthalt auseinanderzusetzen. Denn parallel zu bürokratischen Wegen müsst ihr euch schließlich auch um Finanzierung, Wohnen, Anreise, etc. kümmern. Da es die Möglichkeit von Restplätzen nur im Sommersemester gibt, ist euer Aufenthalt aufgrund der unmöglichen Verlängerung auf zwei Semester auf jeden Fall auf ein Semester begrenzt. Nominierung Wenn ihr für einen Erasmus-Platz nominiert bzw. ausgewählt wurdet, werdet ihr von Fristen gejagt. Diese sind wichtig einzuhalten, da es andernfalls zu Problemen, vor allem mit der Gastuniversität kommen kann. Nach der Nominierung müsst ihr folgende Unterlagen im Büro für Studierendenmobilität (an der Universität Wien, Hauptgebäude) abgeben: Nominierungsblatt (mit Unterschrift des/ der Koordinator_in eures Instituts). Dieses Dokument habt ihr bereits der Bewerbung beigelegt und müsst ihr nun von eurem/eurer Koordinator_in am Institut unterschrieben abholen und beim Büro für Studierendenmobilität abgeben. Folgende Dokumente findet ihr bei eurem bereits im Rahmen der Bewerbung zuvor angelegten Account unter https://erasmus.univie.ac.at und müsst ihr ebenfalls einreichen: Student Application Form (= Stipendien- antrag) Antrag auf Anerkennung (mit Unterschrift der SPL) Antrag auf Erlass des Studienbeitrages Learning Agreement (Unterschrift: SPL) Bitte achtet hierbei auf die jeweiligen Fristen. Anmeldung an der Gastuniversität Noch in Wien sollte einer der ersten Schritte nach der erfolgreichen Nominierung die Anmeldung an der Gastuniversität sein. Dies kann aufgrund unübersichtlicher Homepages, fremder Sprache, fehlender Informationen, etc. manchmal ganz schön mühsam und entmutigend sein, denn jede Gastuni hat ihre eigenen Fristen. Lasst euch jedoch nicht abschrecken, sobald ihr diesen Schritt genommen habt kann euch nichts mehr aufhalten und ihr habt einen großen Teil der Bürokratiehürde genommen. Außerdem: jede Gastuni hat auf ihrer Homepage eine Unterseite für „International students“ – das seid ihr! Mit etwas Geduld und ein paar Mausklicks findet ihr sicher die sogenannten „application deadlines“, „term dates“ und Ähnliches, das ihr für eure weitere Planung braucht. Erasmus sorgt zwar für die Rahmenbedingungen und die finanzielle Unterstützung eures Auslandssemesters, um die gesonderte Anmeldung an der Gastuni und die Auswahl von Kursen müsst ihr euch aber selbst kümmern. So gut wie alle Gastunis wollen eine Online-Anmeldung sowie Bewerbungsunterlagen von euch. Fristgerecht (kann je nach Uni variieren) müsst ihr euch um das selbstständige Einreichen der jeweiligen Bewerbungsunterlagen (z.B. Nachweis von Sprachkenntnissen, Zeugnisse) an der Gastuni kümmern. Infos dazu und die Online-Anmeldung findet ihr normalerweise auch auf der Homepage der Gastuniversität. Um diesen Schritt solltet ihr euch rasch nach der Nominierung kümmern, da Seite 7 Erasmus Manual.indd 7 16.06.14 12:25 Fristen oftmals sehr eng gesetzt sind. Besonders bei Studierenden welche einen Restplatz wahrnehmen drängt die Zeit. Auch Vorlesungsverzeichnisse und Kurslisten welche ihr für das Learning Agreement und den Antrag auf Anerkennung braucht findet ihr in der Regel auf der Homepage der Gastuni. Bedenkt, dass sich ein Semester eurer „Heimatuni“ zeitlich nicht unbedingt mit einem Semester an eurer Gastuni überschneiden muss. Es kann z.B. sein, dass das Semester an der Gastuni früher beginnt und ihr daher die letzten Prüfungswochen an eurer Heimatuni verpasst. Letzte (bürokratische) Schritte vor dem Erasmus-Aufenthalt Einige Wochen bzw. Monate vor eurem Reiseantritt kann sich leider (noch) nicht zurückgelehnt werden sondern muss auf Einiges geachtet werden, damit auch in Wien alle Instanzen benachrichtigt sind, wo ihr wann hingeht. Nach erfolgreicher Nominierung müsst ihr euch mit eurem zugesandten Registrierungscode in der Erasmus-OnlineDatenbank des OeAD (Österreichischer Austauschdienst) unter http://www.erasmus.at/online registrieren. Das ist unter anderem notwendig, damit euch der Erasmus-Zuschuss ausbezahlt werden kann. Nach dem Erhalt einer Zuerkennungsmail (ca. ein Monat vor Aufenthaltsantritt) wisst ihr Bescheid, dass der Vertrag online für euch bereitgestellt ist. Rechtzeitig vor Antritt müsst ihr den Vertrag ausdrucken, unterzeichnen und im Original (2-fach) an das OeAD-Erasmus-Referat senden. Ein Exemplar davon bekommt ihr – von der zuständigen Person unterschrieben – per Post nach Hause geschickt. Erasmus-Zuschuss Voraussetzung für die Beziehung des Erasmus-Zuschusses ist die Absolvierung von mindestens 3 ECTS im Monat (für 5 Monate also 15 ECTS). Falls ihr diese nach eurer Rückkehr nicht nachweisen könnt, kann von euch im Rahmen einer stichprobenartigen Überprüfung das Geld wieder zurückverlangt werden. Die Höhen der monatlichen ErasmusZuschüsse finden sich hier: http:// international.univie.ac.at/fileadmin/user_ upload/forschungsservice/Students/Erasmus_Outgoing/sms_zuschusshoehen.pdf Für Studierende, die keine Studienbeihilfe beziehen gilt Folgendes (Vereinbarung A): Vor der Reise werden 80% des ErasmusZuschusses durch den OeAD ausbezahlt, das restliche Geld wird erst nach eurer Rückkehr und der Abgabe aller notwendiger Dokumente überwiesen. Für StudienbeihilfebezieherInnen gilt Vereinbarung C: Studierende erhalten durch den OeAD den Erasmus-Status. Die Finanzierung des Erasmus-Aufenthalts ist bei der Stipendienstelle zu beantragen (Beihilfe für Auslandsstudium). Weiters wichtig und etwas, auf das leicht vergessen werden kann: die Einzahlung des ÖH-Beitrags. Für das oder die Semester in denen ihr auf Erasmus seid müsst ihr an der Uni Wien inskribiert bleiben, daher ist die Einzahlung des ÖH-Beitrages vor oder während des Auslandsaufenthalts besonders wichtig. Seite 8 Erasmus Manual.indd 8 16.06.14 12:25 Gastuni: Anmeldung – Unterkunft – Einführungstage Anmeldung bei der Gastuni Wie zuvor beschrieben, ist die Anmeldung an der Gastuni etwas das ihr selbst erledigen müsst, das nimmt euch das ErasmusReferat der Uni Wien nicht ab. Nachdem ihr eure Nominierungsunterlagen im Büro für Studierendenmobilität („Erasmus-Referat“) abgegeben habt, gibt dieses der Gastuni bekannt, dass ihr vorhabt, an ihr zu studieren. Die Gastuni schickt euch dann meist eine Form von „confirmation mail“, oft auch mit einem provisorischen Account für die formale Anmeldung an der Gastuni. In jedem Fall checkt die jeweilige Gastuni-Homepage zwecks genauerer Informationen hierzu und sucht Ansprechpersonen, denen ihr gegebenenfalls schreiben könnt, falls euch Fristen oder Anmeldeprozedere nicht klar sind. Wenn der Anmeldevorgang abgeschlossen ist, gibt es auch meist eine Form von „acceptance mail“, in der ihr eure Matrikelnummer und weitere Informationen zu eurem Mailaccount an der Gastuni und Informationen für die einführenden Tage an der neuen Uni erhaltet. Unterkunft suchen Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wo ihr während eures Aufenthalts wohnen könnt. Entweder ihr sucht euch im Vorfeld eine Wohngemeinschaft, ein privat organisiertes Studierendenwohnheim, ein Studierendenwohnheim am Campus (oft werden diese von der Uni vor Ort mitverwaltet) oder ein Zimmer in einem regulären Wohnhaus. Falls ihr euch für eine Wohnform am Campus oder in dessen Nähe entschließt, schaut auf die Homepage der Gastuni, ob es hierfür eigene Bewerbungsfristen für ein Zimmer gibt. Der Vorteil an dieser Wohnform: An manchen Unis gibt es eine Platzgarantie, wenn man sich rechtzeitig anmeldet (also weniger Organisationsstress vor Ort). Der Nachteil: die Wohnheime, die zur Gastuni gehören sind oft um einiges teurer als Wohnformen in der Stadt oder in einer Wohngemeinschaft. Für diesen Part der Reiseplanung gilt: Sucht dezidiert nach Leuten, die schon an der Uni studiert haben, wo ihr hinwollt. Gibt es eine Facebook-Gruppe für Erasmus-Studierende an dieser Gastuni? Gibt es online einen Erfahrungsbericht? Kann euch der_die Koordinator_in an eurem Institut Namen von Kolleg_innen geben, die auch dort waren? Denn eine pauschale Antwort auf die Frage, wie es sich auf Erasmus am besten wohnt, gibt es nicht. Jede Uni und jede Stadt ist anders und es lohnt sich, abzuwiegen – denn es geht um euer Bett und eure Geldbörse. Auch wenn die Universität Wien nicht für eine Unterkunft im Gastland sorgt, so kann das Erasmus-Büro Kontakt zu ehemaligen Outgoings herstellen. Auf der Homepage für Internationale Beziehungen der Uni Wien werden weiters zwei Wohnungsbörsen für Studierende empfohlen: http:// www.casaswap.com/ und http://www. erasmate.com/. Das liebe Geld Wie eingangs erwähnt, die Gretchenfrage während eines Erasmus-Semesters lautet: Wie hältst du’s mit dem Geld? Plant früh genug mit eurer Bank einen Termin, um zu klären, was die Konditionen für euch während eines Auslandsaufenthalts sein können. Geld per Bankomat beheben, kostet Spesen. Eventuell gibt es aber andere Kontomöglichkeiten, eine Seite 9 Erasmus Manual.indd 9 16.06.14 12:25 Kreditkartenoption oder ähnliches, das euch im Ausland den Zugang zu eurem Geld erleichtert. Viele Studierende eröffnen auch vor Ort ein eigenes Konto mit Karte, um spesenfrei Geld beheben zu können. Hierfür solltet ihr euch mit dem Büro für internationale Studierende an der Gastuni oder auch der Students Union vor Ort in Verbindung setzen – oft haben diese auch Tipps hierfür. Immerhin müsst ihr dort ja auch einen Vertrag unterzeichnen, also sollten die Sprachkenntnisse ausreichen, um Vertragsbedingungen zu verstehen. Ansprechpartner_innen vor Ort Jede Uni hat ein Büro, dass für internationale Student_innen, zu denen ihr als Erasmus-Student_innen zählt, zuständig ist. Auch hier sind die Homepages der Gastunis die wichtigsten Informationsquellen. Zusätzlich solltet ihr auch früh genug herausschreiben, wer administrative Ansprechpartner_innen des Instituts an der Gastuni (in dem Fall Politikwissenschaft) sind, falls ihr Fragen zu Lehrveranstaltungen im Vorfeld habt. Und noch mehr Bürokratie... Im Gastland angekommen und sich dann entspannt zurücklehnen? Falsch gedacht! Denn auch während des Erasmus-Aufenthalts solltet ihr ein paar Dinge im Hinterkopf behalten: Learning Agreement Es passiert wohl jeder_m Erasmus-Student_in, dass sie_er die gewählten und im Learning Agreement angegebenen Kurse/ Lehrveranstaltungen ändert. Es kann sich im Gastland herausstellen, dass die gewünschten Kurse nicht stattfinden wie erwartet, sie (inhaltlich) nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, verändert wurden, usw. Das Learning Agreement wie es vor dem Aufenthalt von euch zusammengestellt wurde ist dabei aber nicht Stein gemeißelt. Es dient vor allem zur Absicherung der Anrechenbarkeit an der Heimatuni und ist deswegen sicher sinnvoll. Wie ihr aber euren dann vorhandenen Unterlagen entnehmen werdet, gibt es ein Blatt mit einer Tabelle zur Vorabgenehmigung und etwas weiter hinten eine Tabelle mit den Angaben zu den tatsächlich absolvierten Lehrveranstaltungen. Sowohl Gastuni als auch Uni Wien sind sich also bewusst, dass es hier regelmäßig zu Änderungen kommt. Falls ihr während eurem Auslandsaufenthalt beschließt, dass Learning Agreement zu ändern, ist es ratsam diese Änderung (möglichst zu Beginn!) bekanntzugeben. Der erste Schritt wäre, das Learning Agreement abzuändern und es dann von der Gastuni – meist von der International Office/Office for international students – unterzeichnen zu lassen. Danach schickt ihr es per Mail an das Büro für Studierendenmobilität der Uni Wien. Dann wird das Learning Agreement zur Unterschrift an das Institut weitergeleitet, bei Problemen mit der Anrechenbarkeit werdet ihr kontaktiert. Verlängerung Euer Verlängerungsantrag (inkl. Unterschrift) von einem auf 2 Semester muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Verlängerung im Büro für Studierendenmobilität als pdf einlangen. Die Verlängerung wird per Email bestätigt, ihr müsst einen neuen Vertrag (in der OeAD-Datenbank) unterschrieben an das OeAD-Referat schicken (vor Beginn des Verlängerungsaufenthalts). Achtung: Studienbeihilfenbezieher_innen müssen zusätzlich bei der Studienbeihilfenbehörde um Verlängerung ansuchen, da sie das Stipendium von dieser Stelle beziehen. Seite 10 Erasmus Manual.indd 10 16.06.14 12:25 Nach der Bestätigung des Verlängerungsantrags muss das Learning Agreement dementsprechend geändert werden (siehe oben). Nach Ende des Erasmus-Aufenthalts Zuhause angekommen warten einige wenige aber nicht unwichtige Dinge die zu erledigen sind auf euch. Falls ihr den Studierendenbericht nicht schon in eurem Gastland ausgefüllt habt könnt ihr dies binnen 4 Wochen nach Beendigung des Erasmus-Aufenthalts nachholen. Studierendenbericht Nur wenn ihr am Ende eures Aufenthalts den Online-Studierendenbericht in der OeAD-Datenbank ausfüllt, wird euch die letzte Monatsrate des Zuschusses überwiesen und kann damit der Aufenthalt regelkonform abgeschlossen werden. Ca. einen Monat vor Ende eures Erasmus-Aufenthalts bekommt ihr eine Erinnerungsmail bzgl. des Ausfüllens des Studierendenberichts. Nach dem Ausfüllen des Online-Berichts und der Vorlage der Aufenthaltsbestätigung erhalten Studierende mit Vereinbarung A die letzte Rate des Zuschusses. Studierende mit Vereinbarung C bekommen entsprechende Top-ups nach dem Ausfüllen des Online-Berichts, der Vorlage der Aufenthaltsbestätigung und dem Auslandsbeihilfenbescheid der Stipendienstelle bei OeAD ausbezahlt. Aufenthaltsbestätigung Ebenfalls binnen 4 Wochen nach eurer Rückkehr müsst ihr das Original der Aufenthaltsbestätigung (zu finden auf international.univie.ac.at bzw. bekommt ihr sie per Mail während eures Aufenthalts zugesandt, um sie vor Ort unterzeichnen zu lassen) an das OeAD-Erasmus-Referat (NICHT an das Erasmus-Referat der Uni Wien) schicken. Gegebenenfalls muss dies auch an die Stipendienstelle übermittelt werden. Falls vorhanden, muss eine Sprachkursbestätigung dem OeAD-Erasmus-Referat vorgelegt werden (ebenfalls innerhalb von 4 Wochen). Anrechnung Binnen 2 Monaten müsst ihr die Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen bei der SPL durchführen lassen. Bei Aufenthalten, die Ende Juni oder später enden gilt die Frist 15. November. Nach der erfolgreichen Anerkennung werdet ihr darum gebeten eine Kopie des Anerkennungsbescheides und euer Zeugnis („Transcript of Records“) an das Büro für Studierendenmobilität zu übermitteln. Dies dient zur Ergänzung des Studierenden-Aktes. Nicht automatisch sondern nur nach Aufforderung (Stichprobe) durch den OeAD müsst ihr eure Anerkennung vorweisen. Erasmus+ Ab dem Studienjahr 2014/15 startet mit Erasmus-Plus eine Neuauflage in Sachen Studierendenmobilität. Die vielleicht wichtigste Neuerung besteht darin, dass es möglich sein wird, mehrmals ein ErasmusSemester absolvieren zu können. Bis zur maximalen Anzahl von 12 Fördermonaten können Studierende je Studienphase mehrere Studien- und Praktika-Aufenthalte absolvieren. Für jede (erneute) Förderung gilt die Mindestlaufzeit von 2 Monaten für Praktika und 3 Monaten für Studienaufenthalte. Die in der jeweiligen Studienphase durch LLP-Erasmus geförderten Monate werden auf die 12 Monate je Phase in Erasmus+ angerechnet, also beginnt die Berechnung nicht komplett neu. Nähere Infos dazu folgen bald auf Seite 11 Erasmus Manual.indd 11 16.06.14 12:25 der Homepage des Büros für Studierendenmobilität der Universität Wien. Link: http://www.lebenslanges-lernen.at/ home/nationalagentur_lebenslanges_lernen/erasmus_das_neue_programm_2014_2020/ Ansprechpartner_innen im Überblick: Am Institut für Politikwissenschaft: Dr. Andreas Pribersky (Koordinator und für Anrechnungen aus dem Ausland zuständig); E-Mail: andreas.pribersky@univie. ac.at. Sprechstunde: Mittwoch 15:00 - 16:00 Uhr, Zi.Nr.: B 201. An der ÖH Uni Wien: Referat für Internationale Angelegenheiten; Referentinnen: Karin Stanger und Lena Coufal. Altes AKH, Spitalgasse 2, Hof 1, 1. Stock. Journaldienste: Donnerstag 13:30 - 15:30. E-Mail: [email protected]. Homepage: http://www.oeh.univie.ac.at/ arbeitsbereiche/internationales/. Barrierefrei Studieren: Munira Rakhimdjanova (Studienassistentin von Andreas Pribersky, auch hier können Fragen zu Anrechnungen aus dem Ausland gestellt und Anrechnungsformulare abgegeben werden); E-Mail: munira.rakhimdjanova@univie. ac.at. Sprechstunde: Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr, Zi.Nr.: D 207. Studierende mit besonderen Bedürfnissen können EU-Sonderzuschüsse beantragen. Auskunft dazu im International Office und bei der Beauftragten der Universität Wien: Universitätsring 1, 1010 Wien. Tel.: +43-14277-106 26. E-Mail: barrierefrei@univie. ac.at. Nützliche Informationen über die Unterstützungsdienstleistungen für Studierende mit Behinderung in Europa könnt ihr auch unter www.heagnet.org (The Higher Education Accessibility Guide) erhalten. Universität Wien: Linksammlung Referat für Internationale Beziehungen; E-Mail für Outgoings: erasmus.outgoing@univie. ac.at. Beratungs- und Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 10:00 - 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr. Homepage: http://international.univie.ac.at/outgoing-students/erasmus/. a) Studierende und Praktikant/Innen besonderen Bedürfmissen http://bit.ly/1lBoC9S Link zur Anmeldung, Plätzen, Koordinator_ innen: https://erasmus.univie.ac.at/ Eine der wichtigsten Homepages während der Beschäftigung mit Erasmus. Hier findet ihr einerseits den Zugang zur Anmeldung sowie eine Übersicht über alle Erasmus-Plätze und zuständige Koordinator_innen. Tipp: Unter „Weiterführende Links“ findet ihr Erfahrungsberichte von Studierenden welche schon einen Auslandsaufenthalt gemacht haben. Diese sind nach Gastunis geordnet und sind größtenteils sehr hilfreich und informativ. c) Erasmus Praktika http://bit.ly/1lFuxvS Der Österreichische Austauschdienst: Erasmus Büro Wien; Ebendorferstraße 7, 1010 Wien. Tel.: +43-1-534 08-485. E-Mail: [email protected]. Homepage: http://www. oead.at/willkommen_in_oesterreich/scholars_ alumni/oead_regionalbueros/wien/. mit b) Erasmus Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind http://bit.ly/RPkTxG d) Non-EU Student Exchange Programm http://bit.ly/1jNbhdf e) Kurzfristige Auslandsstipendien http://bit.ly/1sLmK2k f) Beihilfe für ein Auslandsstudium http://bit.ly/1hXMmE4 g) Downloads (Alle Formulare) http://bit.ly/1gHeRv7 Impressum: Medieninhaber_in & Verleger_in: Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien, AAKH, Spitalgasse 2-4, Hof 1, 1090 Wien Herausgeber_in, Redaktion, Texte & Layout: Studienvertretung Politikwissenschaft, NIG, Universitätsstraße 7, 2. Stock, 1010 Wien, E-Mail: stv.powi@oeh. univie.ac.at Druck/Herstellung: klampferdruck Wien, Juni 2014 Erasmus Manual.indd 12 16.06.14 12:25