STADT DREIEICH

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STADT DREIEICH
Stadt Dreieich  Der Magistrat
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Pressemitteilung:
15-156
Datum:
21. Mai 2015
Erneutes Normenkontrollverfahren zum Baugebiet „Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße“,
Bauarbeiten werden fortgesetzt
Dreieich. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat die Stadt Dreieich aktuell über
die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan Nr.
1/14 „Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A + B“ informiert.
Wie bereits im Vorfeld angekündigt, werden die Erschließungsarbeiten trotz des
nun laufenden Verfahrens weitergeführt, da dieses Verfahren rechtlich
diesbezüglich kein Hindernis darstellt.
Die Stadt Dreieich und die Deutsche Stadt und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
mbH& Co. KG (DSK) sind fest entschlossen, die Maßnahme möglichst ohne weitere
Verzögerungen umzusetzen. Wie geplant, soll die Vermarktung der Grundstücke des
ersten Bauabschnitts in Kürze beginnen. Martin Burlon, Erster Stadtrat der Stadt
Dreieich: „Es gibt einen rechtskräftigen Bebauungsplan und somit gültiges Baurecht.“
Dr. Marc Weinstock, Sprecher der DSK-Geschäftsführung: „Da wir das erneute
Normenkontrollverfahren erwartet haben, gibt es derzeit keinen Grund vom
bestehenden Zeitplan abzuweichen.“
Auch habe der große Zuspruch der Anwohner und Interessenten im Rahmen
des am 19.05.2015 erfolgten ersten Spatenstichs gezeigt, dass neben der
Politik eine ganz überwiegende Mehrheit der Bürger nach wie vor hinter dem
Baugebiet „Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße“ stehe.
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