Januar - Gemeinde Elsterheide

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Januar - Gemeinde Elsterheide
ElsterheiderINFO
AMTS- UND INFORMATIONSBL AT T DER GEMEINDE
HA M TS KE A I NF O RM A C ISKE ŁOPJENO GMEJNY
Neuwiese-Bergen · Seidewinkel · Nardt · Sabrodt · Bluno · Klein Partwitz · Tätzschwitz · Geierswalde
Nowa Łuka – Hory · Žid ino · Nar · Zabrod · Blu · Bjezdowy · Pta ecy Lejno
Jahrgang 2014, Montag, den 27. Januar Nummer 155
Rückblick der Ortsteile Bergen,
Seidewinkel und Sabrodt
2013
2014
ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
In dieser Ausgabe:
‰ Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde
• Öffentliche Bekanntmachung zu Gruppenauskünften an Parteien und Wählergruppen zur Europa- und Kommunalwahl am
25. Mai 2014, und der Landtagswahl am 31. August 2014
• Bekanntmachung der Ergebnisses der Kriegsgräbersammlung
2013.
• Öffentliche Bekanntmachung der Dritten Satzung zur Änderung
der Satzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Elsterheide
• Öffentliche Bekanntmachung der Fünften Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung und Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Elsterheide
• Öffentliche Bekanntmachung zum Entwurf zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Seidewinkel“ (1. Teilabschnitt) gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) – in
der Fassung vom 14.10.2013
• Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Elsterheide über den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II“ in der
Gemarkung Sabrodt sowie die Bekanntmachung über die Genehmigung des
vorgenannten Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
• Beschlüsse der 45. öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Elsterheide vom 17.12.2013
• Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Geierswalde am 28.03.2014
• Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Tätzschwitz am 21.03.2014
• Ausschreibung zur Jagdverpachtung in der Gemeinde Elsterheide, Ortsteil Tätzschwitz
‰ Öffentliche Bekanntmachungen Fremder Ämter und
Behörden
• Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
• Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten zum Vorhaben „Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL)“
• Bekanntmachung zur Pflicht zur Beantragung einer Sachkundenachweiskarte im Pflanzenschutz
‰ Kultur- und Vereinsnachrichten
OT Bergen
- Helfen und Teilen – Weihnachtspäckchenaktion in der Kita Bergen
OT Sabrodt
- Sabrodter Wölfe
- Sabrodter Weihnachtsmarkt mit Weihnachtstrak(tor)
OT Seidewinkel
- Aus der Chronik von Seidewinkel
- Lieder im Advent
OT Nardt
- Kulturelle Höhepunkte 2014
• Geburtstagsgrüße Januar und Februar 2014
S.
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3
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
der Gemeindeverwaltung Sitz Bergen
13.00 bis 15.00 Uhr
Montag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag
09.00 bis 11.30 Uhr
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Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.30 Uhr
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Gemeinde Elsterheide
Ortsteil Bergen • Am Anger 36 • 02979 Elsterheide
Telefon: 03571/4801- 0 • Telefax: 03571/403644
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E-Mail: [email protected]
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Internet: www.elsterheide.de
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Bürgermeisteramt
Bürgermeister: Dietmar Koark
erreichbar über Sekretariat
Sekretariat/Ausgabe von Wohngeldanträgen:
Erika Fischer
03571 4801-0
Tourismus:
Matthias Müller
03571 4801-12
Hauptamt/Ordnungsamt
Amtsleiterin:
Roswitha Roßmann 03571 4801-26
Standesamt:
Gerlinde Lehmann
03571 4801-27
Einwohner- und Meldewesen/Gewerbeamt:
Karin Hänsch
03571 4801-29
Sachberarbeiterin
Manuela Kempe
03571 4801-28
Kämmerei
Kämmerin:
Antje Zschabran
03571 4801-21
Kasse:
Helga Boch
03571 4801-22
Christine Pink
03571 4801-23
Steuern/Liegenschaften/Pacht
Franziska Modsching 03571 4801-24
Bauamt
Antragsbearbeitung der Bauverwaltung und Bauberatung/Straßenrecht/Feuer- und Katastrophenschutz/Gewässerschutz
Reiner Zschiesche
03571 4801-30
Bauleitplanung/Liegenschaften/Kataster/Grundstücksverkehr:
Heidrun Eger
03571 4801-31
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AMTlIcHE BEKANNTMAcHuNGEN
Baubetriebshof: Siegbert Bogott
Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortsteile lt. Satzung
Ortsteil Bergen
Am Anger 36
Ortsteil Bluno
Dorfaue 33
Ortsteil Geierswalde
Landstraße 33
Ortsteil Klein Partwitz
Lindenallee 4, neben dem Löschteich
Ortsteil Nardt
Thruneweg 6
Ortsteil Neuwiese
Elstergrund 2
Ortsteil Sabrodt
Dorfstraße 64
Ortsteil Seidewinkel
Zur Friedenseiche 1
Ortsteil Tätzschwitz
Am Wiesengrund 2
03571 4801-32
Bankverbindungen der Gemeinde Elsterheide
Ostsächsische Sparkasse Dresden
Konto-Nr. 3000103545 • BLZ 850 503 00
Volksbank Bautzen e.G.
Konto-Nr. 9031200 • BLZ 855 900 00
Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbetrieb Oberlausitz,
Revier Elsterheide
Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Ortsteilverwaltungen
Ortsteilverwaltung Geierswalde
dienstags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Sabrodt
dienstags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Klein Partwitz
dienstags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Tätzschwitz
freitags von
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Nardt
dienstags von
von 17.00 bis 19.00 Uhr
Ortsteilverwaltung Bluno
(nach telefonischer Vereinbarung)
Ansprechpartner für die Waldbesitzer:
Zum Forstrevier Elsterheide des Staatsbetriebes Sachsenforst,
Forstbezirk Oberlausitz gehören folgende Gemarkungen:
- Gemeinde Elsterheide –
Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß-Partwitz, Klein Partwitz.
Aufgabengebiete: Beratung und Betreuung der Privat-Kommunalwaldbesitzer, forsttechnische Betriebsleitung im Kommunalwald,
Holzvermarktung und Forstförderung
Im Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz wird das
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Sprechtag: Dienstags 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Dienstsitz und damit das Büro des Revierleiters ist in Bergen, Am
Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide.
Forstrevier Elsterheide von Revierleiterin Julia Wenk geleitet.
Der Dienstsitz und damit das Büro der Revierleiterin ist in Bergen,
Am Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide.
Frau Wenk wird immer donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr zur
Sprechzeit Ihre Fragen beantworten.
Darüber hinaus ist Sie für weitere Abstimmungen wie folgt zu erreichen:
Telefon 03571/ 478390,
Handy 0173/ 9616055 oder [email protected]
Im Forstrevier Elsterheide liegen Waldflächen der Gemeinden Elsterheide, Lauta und Hoyerswerda (teilweise).
Zum Forstrevier Elsterheide des Kreisforstamtes Bautzen gehören
folgende Gemarkungen:
- Gemeinde Elsterheide –
Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß Partwitz, Klein Partwitz.
Schiedsstelle der Gemeinde Elsterheide
Die Sprechstunden werden durch die Friedensrichterin Frau Renate Scharf und Frau Claudia Domann (stellv.) abgehalten.
Sprechtage neu ab Juni 2013: jeden 2. Freitag im Monat
von 15:00 uhr bis 16:00 uhr,
in der Gemeindeverwaltung in Bergen, Am Anger 36, Raum 1.16
im kleinen Sitzungsraum. Außerhalb der Sprechzeiten können
schriftliche Anträge an folgende Anschrift gesandt werden:
Friedensrichterin Frau Renate Scharf
OT Bergen • Geierswalder Straße 6 • 02979 Elsterheide
Bürger können sich mit folgenden Problemen an uns wenden:
• bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten:
z.B. Nachbarschaftsrecht, Schadenersatz, Schmerzgeldforderung
• Strafrechtsangelegenheiten: z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung
Aufgabengebiete: Forstaufsicht, Forst-/ Waldschutz im PrivatwaldKörperschaftswald, Überwachung und Verhütung von Waldbränden, Reitwege- Reitmarken.
Ansprechpartner: Revierleiter: Herr Rolf Schlichting
Telefon Handy: 01757265507
Telefon:
03591/525168131
E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten der Bibliotheken in den Ortsteilen der Gemeinde Elsterheide
Bibliothek Geierswalde
jeden Montag von 16:30 bis 18:00 Uhr
im Gebäude der Ortsteilverwaltung Geierswalde, Landstraße 33
Bibliothek Sabrodt
jeden Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Gemeindehaus Sabrodt (Eingang West), Dorfstraße 64
Bibliothek Bergen
jeden Montag von 15:30 bis 17:00 Uhr
im Gebäude der Gemeindeverwaltung der Gemeinde
Elsterheide, Am Anger 36 (Eingang über Innenhof)
Bibliothek Klein Partwitz
jeden Dienstag von 16:15 bis 18:00 Uhr
im Gebäude der Ortsverwaltung Kl. Partwitz, Lindenallee 4
Bibliothek Bluno
jeden Mittwoch von 15:30 bis 17:00 Uhr
im Gebäude der Ortsteilverwaltung Bluno, Dorfaue 33
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide
Bürger der Gemeinde Elsterheide, die eine Weitergabe ihrer Daten
nicht wünschen, haben das Recht, dem zu widersprechen.
Diese werden gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt, OT Bergen,
Am Anger 36, Zi. 1.10, bis zum 27.03.2014 mitzuteilen.
Öffentliche Bekanntmachung zu Gruppenauskünften an
Parteien und Wählergruppen zur
Europa- und Kommunalwahl am 25. Mai 2014,
und der landtagswahl am 31. August 2014
Elsterheide, den 10.01.2014
Gemäß § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz vom 04.07.2006 darf
die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern
von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der bevorstehenden
Europa- und Kommunalwahl am 25.05.2014 und der Landtagswahl
am 31.08.2014 Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
zu dem von Ihnen beabsichtigten Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren geben wir folgende
Hinweise:
Das Sächsische Meldegesetz (SächsMG) vom 21. April 1993
(SächsGVBI. S. 353) bestimmt, dass jeder über eine von ihm genannte Person aus dem bei der Meldebehörde geführten Melderegister bestimmte Auskünfte schriftlich erhalten kann.
Nach § 32 Abs. 1 SächsMG darf sich diese Auskunft nur auf Vorund Familiennamen, akademische Grade und Anschriften erstrekken (einfache Melderegisterauskunft).
Daneben ist in § 32 Abs. 2 SächsMG die erweiterte Melderegisterauskunft geregelt. Dafür muss das berechtigte Interesse glaubhaft
gemacht werden. Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die
Erteilung einer erweiterten Auskunft unter Angabe des Daten-empfängers zu hören und im Falle der Erteilung unverzüglich zu unter-
Dabei erstreckt sich die Auskunft auf die Übermittlung nachfolgender Daten einzelner bestimmter Bürger:
- Familiennamen,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- Anschriften.
Daten von Wahlberechtigten werden im öffentlichen Interesse übermittelt und unterliegen der strengen Zweckbindung.
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kunft darf nur die genannten Daten sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen.
- Adressbuchverlagen darf Auskunft über die bezeichneten
Daten sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, erteilt werden.
Die zuletzt genannten drei Arten von Auskünften dürfen von der
Meldebehörde nur gegeben werden, wenn von Ihnen hiergegen
nicht widersprochen wurde. Hierbei braucht kein Grund angegeben
zu werden. Liegt Ihr Widerspruch vor, ist die Meldebehörde verpflichtet, Ihre Daten für diese Zwecke nicht weiterzugeben.
Vorstehende Hinweise haben wir Ihnen gegeben, damit Sie Ihren
Antrag auf Übermittlungssperren nunmehr ausfüllen können und
Sie damit die für Sie richtige Entscheidung treffen. In diesem Bereich sind – wie oben dargelegt – auf den Antragsteller bezogene
besondere Gründe von besonderer Bedeutung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so sind wir gerne bereit, Sie auf
Ihren Einzelfall bezogen zu beraten.
richten; dies gilt nicht, wenn schwerwiegende Belange des Antragstellers entgegenstehen.
Sie haben die Möglichkeit, nach §§ 30, 32 33 und 34 SächsMG Auskünfte aus dem Melderegister Ihrer Meldebehörde zu untersagen.
Die Auskunftssperren nach §§ 32 Abs. 2 und 34 Abs. 1 SächsMG
müssen begründet werden. Sollte der in dem Antrag vorgesehene
Raum hierfür nicht ausreichend sein, so ist ein besonderes Blatt
beizufügen.
Nach § 33 SächsMG kann eine einfache Auskunft aus dem Melderegister gegeben werden:
- Im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen darf Parteien und Wählergruppen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über die genannten Daten
von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt
werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach
der Wahl oder Abstimmung zu löschen.
- Presse und Rundfunk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden. Die Aus-
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Meldebehörde
Mitteilung über das Ergebnis der Haus- und Straßensammlung 2013
Die Spenden wurden von der Gemeindeverwaltung an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Sachsen überwiesen.
Wir danken allen geberfreudigen Spendern, und würden uns freuen,
Sie auch weiterhin als Unterstützer des Volksbundes ansprechen zu
dürfen.
Herzlich danken möchten wir für dieses phantastische Ergebnis!
Unser Dank gilt vor allem den fleißigen Sammlern Frau Kampf, Frau
Schulze, Frau Witschaß, Frau Dommenz, Frau Goga, Herr Wagner, Herr Bartel, Herr Ritter, Herr Bogott, Frau und Herr Frömmel
Hiermit teilen wir Ihnen das Ergebnis der Haus- und Straßensammlung, Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge mit. Wir bedanken uns bei allen Spendern für die großzügige Unterstützung.
Wie in jedem Jahr bedanken wir uns besonders bei den vielen freiwilligen Sammlern, die dieses gute Ergebnis ermöglichten:
Ortsteil Tätzschwitz
Ortsteil Seidewinkel
Ortsteil Bluno
Ortsteil Geierswalde
Ortsteil Klein Partwitz
Ortsteil Sabrodt
Ortsteil Nardt
Ortsteil Neuwiese
Ortsteil Bergen
Gesamt:
409,00 €
264,50 €
278,50 €
101,50 €
280,20 €
65,00 €
381,70 €
144,00 €
342,80 €
2.267,20 €
nach Abschluß der noch einige Jahre andauernden Umbettungen einmal ruhen. Die bereits begonnenen Bauarbeiten und die
endgültigen Einbettungen der sterblichen Überreste gefallener
oder in Gefangenschaft verstorbener Soldaten auf weiteren
Friedhöfen werden weitergeführt oder in einigen Jahren abgeschlossen sein.
Unter dem Leitgedanken „Versöhnung über den Gräbern - Arbeit
für den Frieden“ führte der Landesverband Sachsen auch im
Jahr 2013 mehrere Jugendbegegnungen im In- und Ausland
durch.
Die satzungsgemäße Arbeit im Freistaat Sachsen wird trotz umfangreicher Aufgaben des Gesamtverbandes im Ausland nicht
vernachlässigt, denn in allen Landkreisen sind auch in Zukunft
Friedhofsträger - besonders im Hinblick auf das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 70 Jahren im Jahr 2015 - zu beraten und Privatpersonen Auskünfte zu gefallenen oder vermißten
Angehörigen zu erteilen sowie die Schul- und Jugendarbeit weiter auszubauen.
Es würde mich freuen, Sie auch weiterhin als Unterstützer des
Volksbundes ansprechen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Landgraf-Dietz
i.A.
Dr. Dirk Reitz
Landesgeschäftsstelle
Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e. V.
Landesverband Sachgen
Landesvorsitzender
Prof. Dieter Landgraf-Dietz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
anläßlich unserer diesjährigen Haus- und Straßensammlung
wurden in Ihrer Gemeinde
2.267.20 Euro
für die Arbait des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge
e. V. gesammelt. Über dieses wieder phantastische Ergebnis
freuen wir uns, und ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Treue,
mit der Sie die Arbeit des Volksbundes seit vielen Jahren begleiten. Mit dieser Unterstützung können wir auch in Zukunft unsere
Vorhaben im In- und Ausland voranbringen.
Die Arbeiten auf deutschen Soldatenfriedhöfen/Kriegsgräberstätten in ost- und südosteuropäischen Ländern werden auch in
diesem Jahr fortgesetzt. Ein denkwürdiges Ereignis für viele anwesende Angehörige und den Volksbund war im August die Einweihung des Friedhofes in Duchowschtschina bei Smolensk, des
letzten großen Sammelfriedhofes in Osteuropa. Mehr als 30.500
Gefallene sind bereits eingebettet, etwa 70.000 sollen auf ihm
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ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
Öffentliche Bekanntmachung der Dritten Satzung zur
Änderung der Satzung der Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Elsterheide vom 16.02.2010
Öffentliche Bekanntmachung der Fünften Satzung
zur Änderung der Friedhofssatzung und Anlage zur
Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55), in der jeweils
geltenden Fassung in Verbindung mit dem Sächsischen Gesetz zur
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der
Fassung vom 15.05.2009 hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide in seiner Sitzung am 17.12.2013 folgende Änderung der
Satzung beschlossen:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) und der §§ 2 und 7 des Sächsischen Gesetzes über
das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen vom 08.07.1994,
rechtsbereinigt vom 19.06.2009, in Verbindung mit dem § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie §§ 1 und 2 des
Kommunalabgabengesetzes des Freistaat Sachsen hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide am 17.12.2013 die nachstehende Fünfte Satzung der Friedhofssatzung beschlossen:
Artikel 1 Satzungsänderung
Die Anlage 2 zur Satzung werden die Elternbeiträge der Kinderkrippe wie folgt gestrichen und erhalten folgende Fassung:
Stunden
1. Kind
2 Kind
3. Kind
4. Kind
ungekürzt Ermäßigt ermäßigt ermäßigt
100 % um 40 % um 80 % um 100 %
€
€
€
€
Kinder10
205,60
123,36
41,12
0,00
krippe 1)
9
185,00
111,00
37,00
0,00
6
123,36
74,02
24,67
0,00
4,5
92,50
55,50
18,50
0,00
Absenkungen (Ermäßigungen) für Alleinerziehende
(Reduzierung jeweils um weitere 10 %)
Stunden
1. Kind
2. Kind
3. Kind
€
€
€
Kinder10
185,04
111,02
37,01
krippe 1)
9
166,50
99,90
33,30
6
111,02
66,61
22,20
4,5
83,25
49,95
16,65
Hinweis zu Satzungsänderungen:
am 17.06.1997 mit Beschluss Nr.: 42/97 Beschluss der Friedhofssatzung,
am 18.12.1998 mit Beschluss Nr.: 62/98 die Erste Satzung zur Änderung,
am 27.04.1999 mit Beschluss Nr.: 24/99 die Zweite Satzung zur Änderung,
am 30.06.2003 mit Beschluss Nr.: 29/03 die Dritte Satzung zur Änderung.
am 23.11.2010 mit Beschluss Nr.: 59/10 die Vierte Satzung zur Änderung
am 17.12.2013 mit Beschluss Nr.: 53/13 die Fünfte Satzung zur Änderung
Artikel 1 - Satzungsänderung
1. Abschnitt
IV. Grabstätten
§ 10 Wahlgräber wie folgt geändert:
Abs. 2 wird gestrichen und erhält folgende Fassung:
(2) „Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag für die
Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit), beginnend ab dem Tag
der Zuweisung verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich.
Wahlgrabstätten werden nur als zwei- oder mehrstellige Grabstätten verliehen.
Die Gebühr bei Neuerwerb der Nutzungsrechte beträgt das
Zwei- oder Mehrfache.
4. Kind
€
0,00
0,00
0,00
0,00
1) Betreuung für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
§ 16 Inkrafttreten
- Die Dritte Satzung zur Änderung tritt ab 01.02.2014 in Kraft.
Ausgefertigt Gemeinde Elsterheide, den 17.12.2013
gez. Koark
Bürgermeister
Artikel 2 - Anlage zur Friedhofs- und
Bestattungsgebührensatzung
I. Nutzungsgebühren
1. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene
die in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren:
1.1.Wahlgrabstelle/Erbgrabstätte und Beisetzung von Aschen wird
gestrichen und erhält folgende neue Fassung:
„Die Gebühr bei Neuerwerb des Nutzungsrechtes der Wahlgrabstelle (zweistellig) beträgt für 25 Jahre
150,00 €
(Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das
Mehrfache)“
Hinweis:
Sätze 1-3 aus § 4 Abs. 4 SächsGemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52, Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Elsterheide, den 17.12.2013
gez. Koark
Bürgermeister
2. Erwerb eines Nutzungsrechtes für Verstorbene die nicht in der
Gemeinde wohnhaft gemeldet waren:
2.1.wird gestrichen und erhält folgende neue Fassung:
„Die Gebühr bei Neuerwerb des Nutzungsrechtes der Wahlgrabstelle (zweistellig) beträgt für 25 Jahre
400,00 €
(Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das
Mehrfache)“
II. Gebühren für verlängertes Nutzungsrecht
1. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene
die in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren.
1.1.erhält folgende neue Fassung:
5,00 €
„Erbgrabstätte/Wahlgrabstätte pro Jahr (zweistellig)“
(Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das
Mehrfache)“
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ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
5. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
6. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
7. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52, Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
8. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Elsterheide, den 17.12.2013
gez. Koark
Bürgermeister
2. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene
die nicht in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren:.
2.1.erhält folgende neue Fassung:
„ Erbgrabstätte/Wahlgrabstätte pro Jahr (zweistellig)“ 10,00 €
(Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das
Mehrfache)“
Artikel 3 -Inkrafttreten
Diese 5. Änderung der Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt Gemeinde Elsterheide, den 17.12.2013
gez. Koark
Bürgermeister
Hinweis:
Sätze 1-3 aus § 4 Abs. 4 SächsGemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Öffentliche Bekanntmachung zum Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1 „Gewerbegebiet Seidewinkel“ (1. Teilabschnitt) gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
– in der Fassung vom 14.10.2013
Synopse
Beschluss- Nr.: 46/13
- Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seidewinkel“ - 1. Teilabschnitt Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 8 und § 13 BauGB, § 28 SächsGemO
Der Gemeinderat beschließt die textliche Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seidewinkel“ – 1. Teilabschnitt vom
25.11.1992 (siehe Anlage) gemäß dem beiliegenden Entwurf vom
14.10.2013.
Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet,
da durch die Änderung, wie es § 13 Absatz 1 BauGB verlangt,
- die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
- kein Vorhaben vorbereitet wird, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wäre und
- keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung europäischer
Schutzgebiete (FFH- und SPA-Gebiete) bestehen.
§ 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB zur Folge wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und Träger öffentlicher Belange wegen der Geringfügigkeit der Änderung abgesehen.
Laut § 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird sowohl der betroffenen
Öffentlichkeit als auch den betroffenen Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stellungnahmen innerhalb angemessener Frist gegeben.
Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren unter
anderem von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen.
gez. Koark
Bürgermeister
Festsetzungen i.d.F.v.
25.11.1992
Festsetzungen i.d.F.v.
14.10.2013
2.1. Gewerbegebiet (§ 8
BauNVO)
2.1. Gewerbegebiet (§ 8
BauNVO)
2.2.1.
Zulässig sind nur Vorhaben, für
die an der angrenzenden
Wohnbebauung (eingeschlossen Altenheim) ein zulässiger
Schallpegel nach DIN 18005
nachgewiesen wird.
2.2.1.
Zulässig sind nur Vorhaben, für
die an der angrenzenden
Wohnbebauung
(eingeschlossen Altenheim) ein
zulässiger Schallpegel nach
DIN 18005 nachgewiesen wird.
Gemäß § 8 Absatz 3 Nr. 3
BauNVO i.V.m. § 31 Absatz 1
BauGB und § 9 Absatz 1 Nr. 1
BauGB können ausnahmsweise Vergnügungsstätten zugelassen werden.
2.2.2.
2.2.2.
Unzulässig sind:
Unzulässig sind:
- Gartenbaubetriebe
- Gartenbaubetriebe
- Anlagen für kirchliche, kultu- - Anlagen für kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke
relle und sportliche Zwecke
- Vergnügungsstätten
- Lagerplätze für Schrott, Ab- Lagerplätze für Schrott, Abfälle
und
Autowrackteile
fälle
und
Autowrackteile
sowie ähnlich wirkende Lasowie ähnlich wirkende Lagerflächen (nach § 1 und § 15
gerflächen (nach § 1 und § 15
BauNVO)
BauNVO)
Alle anderen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen bleiben
unberührt.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet Seidewinkel“ ist am
25.11.1992 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich liegt sowohl auf
dem Gebiet der Gemeinde Elsterheide als auch, zum überwiegenden Teil, auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Hoyerswerda. Der
hier in Rede stehende Gewerbegebietsteil gehört zur Gemeinde Elsterheide. Vergnügungsstätten sind bisher im ganzen Bebauungsplangebiet ausgeschlossen.
Die ehemalige Burger King Filiale im nordöstlich gelegenen Gewerbegebietsteil mit der Zweckbestimmung Tankstelle steht seit
Im Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet Seidewinkel“, 1. Teilabschnitt vom 25.11.1992 werden unter
A. Satzung
2. Art der baulichen Nutzung
folgende textliche Festsetzungen geändert:
6
ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
Seidewinkel, an der B 97 und der K 9208 ist dafür gut geeignet. Unzulässige Störungen Dritter durch diesen Betrieb oder umgekehrt
können ausgeschlossen werden.
§ 8 Absatz 3 Nr. 3 BauNVO legt fest, dass Vergnügungsstätten in
Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässig sein können. Dies
muss in einem Bebauungsplangebiet gemäß § 31 Absatz 1 BauGB
ausdrücklich vorgesehen sein.
mehreren Jahren leer. Für deren Nachnutzung liegt der Gemeinde
ein Antrag der Firma Grande Automaten Lausitz GmbH & Co. KG,
geschäftsansässig in 03103 Neupetershain, Karl-Marx-Straße 6,
zum Betreiben einer Spielstätte mit Spielautomaten und eines Bistros, vor.
Diesem Antrag soll stattgegeben werden, damit der leer stehende
und ungenutzte Standort neben der Tankstelle wieder mit Leben erfüllt wird. Die Lage des Standortes am Rand des Gewerbegebietes
7
ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
Genehmigung
Bebauungsplan
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Elsterheide über den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II“ in der Gemarkung
Sabrodt sowie die Bekanntmachung über die Genehmigung
des vorgenannten Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Vollzug der Baugesetze
Bebauungsplan "Photovoltaik- Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II"
Sehr geehrter Herr Koark,
auf Ihren Antrag vom 22.05.2013 erlässt das Landratsamt Bautzen
folgenden
Bescheid:
Die Gemeinde Elsterheide hat die Satzung zum Bebauungsplan
„Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II“
(Planfassung vom 09.01.2013) in der Gemeinderatssitzung am
22.01.2013 mit Beschluss-Nr. 03/13 nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
1. Der vom Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide am
22.01.2013 beschlossene Bebauungsplan "Photovoltaik- Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II in Sabrodt" in der
Fassung vom 09.01 .2013 wird genehmigt.
Die Satzung zum vorgenannten Bebauungsplan wurde dem Landratsamt Bautzen – Bauaufsichtsamt zur Genehmigung vorgelegt.
Hiermit gibt die Gemeinde Elsterheide bekannt, dass die Satzung
des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II“ in der Fassung vom 09.01.2013 gemäß § 10
Abs. 2 BauGB mit Bescheid – AZ.: 621.P0761 – vom 28.06.2013
genehmigt ist. Der Genehmigungsbescheid selbst ist im Anschluss
ebenfalls in diesem Amtsblatt veröffentlicht.
2. Für diesen Bescheid werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.
Begründung:
Ein Bebauungsplan bedarf gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) der Genehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Das Landratsamt Bautzen ist für die Genehmigung von Bebauungsplänen nach § 8 Abs. 3 BauGB im Landkreis Bautzen
gemäß § 85 Abs. 1 Sächsische Bauordnung vom 25.06.2004 sachlich und örtlich zuständig.
Der Antrag auf Genehmigung dieses Bebauungsplanes einschließlich der Verfahrensakten ist am 27.05.2013 im Landratsamt Bautzen
eingegangen.
Die Genehmigung wurde nach § 10 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs.
2 BauGB erteilt, da der Bebauungsplan ordnungsgemäß zustande
gekommen ist und den Vorschriften des BauGB und sonstigen öffentlich- rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht.
Für diesen Bescheid werden nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen keine Verwaltungsgebühren
erhoben.
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht im Bauamt der
Gemeindeverwaltung (Am Anger 36, Ortsteil Bergen) bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlagen Auskunft gegeben.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes erstreckt sich auf den Flächen des ehemaligen Wohnlagers II in Sabrodt und ist hier im abgebildeten Übersichtsplan
nachrichtlich wiedergegeben.
Für den tatsächlichen Geltungsbereich sind allein die Festsetzungen im Bebauungsplan maßgebend.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche
von nunmehr 17,92 ha und betrifft nachfolgend aufgeführte Flurstücke bzw. deren Teilflächen.
Gemarkung Sabrodt Flur 4
Vollständige Flurstücke: 35/5; 47/11; 81/3; 82/1; 83/1; 98/3; 99/3;
100/3; 100/8 und 102/5
Teilflächen der Flurstücke: 88/1; 90/3; 91; 92/5; 99/1; 102/5
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat
nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Bautzen mit Sitz in 02625 Bautzen,
Bahnhofstraße 9 Widerspruch erhoben werden.
Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
Unbeachtlich werden nach
· § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie
eine
· unter Berücksichtigung des § 214 abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach
· § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres sei dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes „PhotovoltaikFreiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II“ schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heike Krupka
Bauaufsichtsamt
Hinweis gemäß § 44 Absatz 5 BauGB
Es wird hingewiesen auf die Vorschriften des
· § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von
Vermögensnachteilen nach den §§ 39 bis 42 BauGB sowie
· § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von
Ansprüchen, wenn der dies Bezügliche Antrag nicht innerhalb
einer Dreijahresfrist gestellt wird.
Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen
vorgesehenen Veröffentlichungen.
Bauamt
8
ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
Beschlüsse der 45. öffentlichen Gemeinderatssitzung
der Gemeinde Elsterheide vom 17.12.2013
§ 16 Inkrafttreten
- Die Dritte Satzung zur Änderung tritt ab 01.02.2014 in Kraft.
Elsterheide, den 17.12.2013
gez. Koark
Bürgermeister
gez. Koark
Beschluss- Nr.: 50/13
- Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Gut Scado“
am Partwitzer SeeRechtsgrundlagen: § 10 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Elsterheide beschließt gemäß § 10 Absatz 1
BauGB den vorliegenden Bebauungsplan in der Fassung vom November 2013, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen als Satzung.
Der Gemeinderat tritt der Begründung bei.
Der Bebauungsplan wird zur Genehmigung beim Landratsamt
Bautzen eingereicht.
Er tritt am Tag seiner Bekanntmachung und der Bekanntmachung
der Genehmigung im Amtsblatt „Elsterheide Info“ in Kraft.
gez. Koark
Bürgermeister
Beschluss- Nr.: 53 /13
Fünfte Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
und Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) und der §§ 2 und 7 des Sächsischen Gesetzes über
das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen vom 08.07.1994,
Rechtsbereinigt vom 19.06.2009, in Verbindung mit dem § 4 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie §§ 1 und 2 des
Kommunalabgabengesetzes des Freistaat Sachsen hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide am 17.12.2013 die nachstehende Fünfte Satzung der Friedhofssatzung beschlossen:
Beschluss – Nr.: 51/13
Bestellung eines Rechnungsprüfers
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt gemäß §
103 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit
§ 2 S. 1 Kommunalprüfungsverordnung
Frau Dörte Martini zum Berge zum Rechnungsprüfer bei der Gemeinde Elsterheide zu bestellen.
Frau Martini zum Berge prüft seit 2005 die Jahresrechnungen der
Gemeinde Elsterheide.
Sie nimmt folgende Aufgabengebiete im Jahr 2013 wahr:
- Prüfung der Jahresrechnung 2012
- Prüfung des Kassenbestandes zum 31.12.
- Unvermutete Kassenprüfung
gez. Koark
Bürgermeister
Hinweis zu Satzungsänderungen:
am 17.06.1997 mit Beschluss Nr.: 42/97 Beschluss der Friedhofssatzung,
am 18.12.1998 mit Beschluss Nr.: 62/98 die Erste Satzung zur Änderung,
am 27.04.1999 mit Beschluss Nr.: 24/99 die Zweite Satzung zur Änderung,
am 30.06.2003 mit Beschluss Nr.: 29/03 die Dritte Satzung zur Änderung.
am 23.11.2010 mit Beschluss Nr.: 59/10 die Vierte Satzung zur Änderung
am 17.12.2013 mit Beschluss Nr.: 53/13 die Fünfte Satzung zur Änderung
Artikel 1 Satzungsänderung
1. Abschnitt
IV. Grabstätten
§ 10 Wahlgräber wie folgt geändert:
Abs. 2 wird gestrichen und erhält folgende Fassung:
(2) „Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag für die
Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit), beginnend ab dem Tag
der Zuweisung verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich.
Wahlgrabstätten werden nur als zwei- oder mehrstellige Grabstätten verliehen.
Die Gebühr bei Neuerwerb der Nutzungsrechte beträgt das
Zwei- oder Mehrfache.
Beschluss- Nr.: 52/13
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Elsterheide
vom 16.02.2010 gültig ab: 01.April 2010
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55), in der jeweils
geltenden Fassung in Verbindung mit dem Sächsischen Gesetz zur
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der
Fassung vom 15.05.2009 hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide in seiner Sitzung am 17.12.2013 folgende Änderung der
Satzung beschlossen:
Artikel 2 Anlage zur Friedhofs- und
Bestattungsgebührensatzung
I. Nutzungsgebühren
1. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene
die in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren:
1.1.Wahlgrabstelle/Erbgrabstätte und Beisetzung von Aschen wird
gestrichen und erhält folgende neue Fassung:
„Die Gebühr bei Neuerwerb des Nutzungsrechtes
der Wahlgrabstelle (zweistellig) beträgt für 25 Jahre 150,00 €
(Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das
Mehrfache)“
Artikel 1 Satzungsänderung
Die Anlage 2 zur Satzung werden die Elternbeiträge der Kinderkrippe wie folgt gestrichen und erhalten folgende Fassung:
Stunden
Kinderkrippe 1)
10
9
6
4,5
1. Kind
2 Kind
3. Kind
4. Kind
ungekürzt Ermäßigt ermäßigt ermäßigt
100 % um 40 % um 80 % um 100 %
€
€
€
€
205,60
123,36
41,12
0,00
185,00
111,00
37,00
0,00
123,36
74,02
24,67
0,00
92,50
55,50
18,50
0,00
Absenkungen (Ermäßigungen) für Alleinerziehende
(Reduzierung jeweils um weitere 10 %)
Stunden
1. Kind
2. Kind
3. Kind
€
€
€
Kinder10
185,04
111,02
37,01
krippe 1)
9
166,50
99,90
33,30
6
111,02
66,61
22,20
4,5
83,25
49,95
16,65
2. Erwerb eines Nutzungsrechtes für Verstorbene die nicht in der
Gemeinde wohnhaft gemeldet waren.
2.1.wird gestrichen und erhält folgende neue Fassung:
„Die Gebühr bei Neuerwerb des Nutzungsrechtes der Wahlgrabstelle (zweistellig) beträgt für 25 Jahre
400,00 €
(Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das
Mehrfache)“
II. Gebühren für verlängertes Nutzungsrecht
1. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene
die in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren.
1.1.erhält folgende neue Fassung:
„Erbgrabstätte/Wahlgrabstätte pro Jahr (zweistellig)“ 5,00 €
(Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das
Mehrfache)“
4. Kind
€
0,00
0,00
0,00
0,00
1) Betreuung für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
9
ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
Zuführungsrate vom Vermögenshaushalt
zum Verwaltungshaushalt
Fehlbetrag im Vermögenshaushalt
2. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene
die nicht in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren.
2.1. erhält folgende neue Fassung:
„ Erbgrabstätte/Wahlgrabstätte pro Jahr (zweistellig)“ 10,00 €
(Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das
Mehrfache)“
Schuldenstand:
Beginn des HH-Jahres
Ende des HH-Jahres
/Einw.
Artikel 3 Inkrafttreten
Diese 5. Änderung der Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt Gemeinde Elsterheide, den 17.12.2013
gez. Koark
Bürgermeister
Allgemeine Rücklage Stand zu
Beginn des HH-Jahres
Zuführung
Entnahme
Stand am Ende des HH-Jahres
Koark
Bürgermeister
Beschluss- Nr.: 54/13
Bestätigung der Wahl des Wehrleiters und seiner Stellvertreter der FFW OT Neuwiese
Rechtsgrundlage:
Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl.
S. 245, 647)
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide bestätigt auf Grundlage des § 17 Abs. 2 SächsBRKG den gewählten Wehrleiter und
dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Elsterheide, Ortswehr Neuwiese:
Namentlich werden folgende Kameraden in ihrem Amt für fünf Jahre
berufen:
Ortswehr Neuwiese
Wehrleiter
Kamerad
Frank Sibber
1. Stellvertreter Kamerad
Frank Kasper
2. Stellvertreter Kamerad
Reiner Nowotnick
Die oben genannten Kameraden wurden in der Hauptversammlung
der örtlichen Feuerwehr am 29.11.2013 gewählt.
gez. Koark
Bürgermeister
Beschluss- Nr.: 56/13
Feststellung der Jahresrechnung 2012
Die Jahresrechnung der Gemeinde Elsterheide für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß
§ 88 der Sächsischen Gemeindeordnung festgestellt mit:
4.395.739,96 €
Einnahmen und Ausgaben des
Vermögenshaushaltes auf je
818.385,10 €
Gesamthaushalt
- Haushaltseinnahmereste im Vmh
- Haushaltsausgabereste im Vmh
2.625.758,76 €
2.507.352,04 €
665,26 €
221.848,06 €
0€
221.848,00 €
0€
Beschluss- Nr.: 57/13
Widmung eines zusätzlichen Trauraumes außerhalb des Amtssitzes des Standesamtes Elsterheide
Rechtsgrundlagen: Art. 1 § 1 Abs. 1 SächsAGPStG i. V. m. § 14
Abs. 2 PStG
Der Gemeinderat Elsterheide beschließt, dass durch das Standesamt der Gemeinde Elsterheide auch Trauungen im „Leuchtturm“ am
Geierswalder See durchgeführt werden können. Der Bürgermeister
wird beauftragt, den beigefügten Vertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten im „Leuchtturm“ für Eheschließungen zu unterzeichnen.
Begründung:
Frau Heike Struthoff, Geschäftsführerin DerLeuchtTurm-Gastro
GmbH, stellte Mitte des Jahres den Antrag auf Durchführung von
Trauungen in den Räumlichkeiten der „Leuchtturm-Anlage“.
Gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße
Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.
Wird außerhalb des Dienstgebäudes die Möglichkeit angeboten, in
einem besonders attraktiven Gebäude oder Raum die Ehe zu
schließen, muss gewährleistet sein, dass im Hinblick auf den
Gleichbehandlungsgrundsatz jedem Eheschließungspaar die
Räumlichkeit zur Verfügung steht.
Nach ausführlichen Abstimmungsgesprächen in der Verwaltung
wird eingeschätzt, dass die i. R. stehende Räumlichkeit diese Voraussetzungen erfüllt. Im Rahmen ihrer Organisationshoheit bestimmt die Gemeinde diese zum weiteren Raum für die
Durchführung von Eheschließungen, schließt dazu den beigefügten Vertrag ab.
gez. Koark
Bürgermeister
Beschluss- Nr.: 55/13
Festlegung der Sitzungstermine des Gemeinderates der Gemeinde
Elsterheide
für das I. Halbjahr 2014
Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt für das I.
Halbjahr 2014 folgende Sitzungstermine:
Januar
Dienstag,
den 28.
Februar
Dienstag,
den 18.
März
Dienstag,
den 25.
April
Dienstag,
den 22.
Mai
Dienstag,
den 20.
gez. Koark
Bürgermeister
Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes auf je
308.330,31 €
0€
0€
5.214.125,06 €
121.839,33 €
0€
10
ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Geierswalde
Am Freitag, den 28.03.2014, um 19.00 Uhr im Versammlungsraum der Ortsteilverwaltung des Ortsteiles Geierswalde, Landstraße 33
werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Geierswalde gehören und auf denen die
Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
1.0 Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2.0 Vortragen und Bestätigung der Tagesordnung
3.0 Beschlussfassung zur Ersten Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Geierswalde
4.0 Geschäftsberichte für das Jagdjahr 2013/2014
3.1 Kassenbericht
3.2 Festlegungen der Kassenprüfer
3.3 Diskussionen zum Geschäfts- und Kassenbericht
5.0 Vorstellung und Abstimmung des Haushaltsplanes
6.0 Entlastungen des Vorstandes und des Kassenwartes
7.0 Diskussion und evtl. – Ansprachen von Gästen
8.0 Im Anschluss an den offiziellen Teil findet ein geselliges Schüsseltreiben statt.
Anmerkung
Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer Grundflächen durch eine volljährige Person vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Flächeneigentümer mit Verbissgefährdeten Kulturen sollten diese
zur Verkrämung vorbereiten.
Geierswalde, den 06.01.2014
gez. Herbert Woßlick
Vorsitzender des Jagdvorstandes
Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Tätzschwitz
Jagdgenossenschaft Tätzschwitz
- Der Vorstand-
Tätzschwitz, den 06.01.2014
Unsere Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft findet für die Geschäftsjahre 2013/2014 am Freitag den 21.03.2014 um
18.30 Uhr im Sitzungsraum des Feuerwehrgebäudes statt.
Alle Flächeneigentümer der Gemarkung Tätzschwitz und der Austauschflächen in den Gemarkungen Geierswalde sind recht herzlich eingeladen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bekanntgabe der Tagesordnung
3. Bericht des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft
4. Bericht des Kassenführers
5. Bericht der Rechnungsprüfer
6. Beschlussfassung
6.1. Bildung der Rücklagen und deren Verwendung
6.2. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
7. Bericht des Jagdpächters
8. Bericht zum aktuellen Stand Jagdpachtvertrag
9. Grußwort der Gäste
10. Diskussion
11. Schlusswort des Vorsitzenden
Im Anschluss an den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung findet ein geselliges Beisammensein statt.
gez. Christian Kujasch
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
Ausschreibung zur Jagdverpachtung in der Gemeinde Elsterheide,
Ortsteil Tätzschwitz
Die Jagdgenossenschaft Tätzschwitz schreibt die Jagdpacht vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2026 mit einer Fläche von 262 ha. aus.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Vorstand der Jagdgenossenschaft Tätzschwitz Herrn Christian Kujasch, zu erreichen unter
Tel. 0160 94484663.
.
Interessenten geben bitte Ihre schriftliche Bewerbung in einen verschlossenen Umschlag (gekennzeichnet mit Ausschreibung Jagdpacht) bis zum 14.03.2014 in der Lindenstraße 19, 02979 Elsterheide, OT Tätzschwitz ab.
Wir freuen und auf Ihre Angebote
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Tätzschwitz
11
ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
Öffentliche Bekanntmachungen Fremder Ämter und Behörden
Bekanntmachung der Sächsischen
Tierseuchenkasse (TSK)
- Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
fünf östlichen Bundesländer und transportiert Erdgas zu rund 130
nachgelagerten Netzbetreibern, Stadtwerken und Großkunden.
Die bereits bestehenden Ferngasleitungen (FGL 18 und 206) zwischen der Stadt Senftenberg, Ortsteil Großkoschen (Brandenburg),
und dem Spremberger Ortsteil Schwarze Pumpe (Freistaat Sachsen) verlaufen durch ehemalige Kippengebiete der früheren Braunkohle-Tagebaue Spreetal und „Erika“/Laubusch. Diese
Kippenbereiche wurden durch das Sächsische Oberbergamt
(SOBA) im Dezember 2010 zu Sperrgebieten erklärt. Seither sind
planmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Leitungen nur
unter sehr strengen Auflagen möglich. Um auch weiterhin die Versorgung mit Erdgas in dieser Region sicher zu stellen, plant ONTRAS die Verlegung diverser Leitungsabschnitte in bergbaufreies
Gebiet. Darüber hinaus sollten die Ferngasleitungen FGL 19 in der
Druckstufe 25 bar, Nennweite DN 800, und die FGL 20 in der Druckstufe 84 bar neu gebaut werden. Diese Leitungen verlaufen zwischen Großkoschen und dem Netzknotenpunkt Spreetal in der
Nennweite DN 800 und im weiteren Verlauf in der Nennweite DN
400. Die Gesamtlänge des geplanten Bau-Vorhabens beträgt etwa
35 km. Davon liegen etwa. 850 m im Land Brandenburg. Diese beiden Leitungen werden mit einem Achsabstand von sechs Metern
unter größtmöglicher Ausnutzung der Parallelführung zu bestehenden Infrastrukturen projektiert.
Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, das von der Landesdirektion Sachsen verantwortet wird. Dieses Planfeststellungsverfahren soll im 1. bzw. 2. Quartal 2014 eröffnet werden. Um die dafür
notwendigen Antrags- und die begleitenden Fachunterlagen anfertigen zu können, sind Vorarbeiten nötig: Dies sind beispielsweise
Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, archäologische Prospektionen und umweltschutzfachliche Kartierungen. Die Arbeiten werden durch Unternehmen vorgenommen, die
von ONTRAS damit beauftragt wurden. Diese Unternehmen hat
ONTRAS angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken
äußerst schonend auszuüben. Sollten durch diese Vorarbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z.B. Flurschäden) entstehen, werden diese entschädigt.
Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das
geplante Vorhaben dar. Die Arbeiten dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen.
Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigt ONTRAS Gastransport
GmbH (Leipzig) hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten
für das Projekt „Neubau Ferngasleitungen Lausitz“ (FGL) vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
Im Verwaltungsgebiet der Gemeinde Elsterheide finden die Arbeiten
in folgenden Gemarkungen statt:
Tätzschwitz Flur 1
Geierswalde Flur 1
Geierswalde Flur 6
Geierswalde Flur 2
Geierswalde Flur 4
Geierswalde Flur 5
Neuwiese Flur 1
Neuwiese Flur 10
Neuwiese Flur 2
Neuwiese Flur 3
Neuwiese Flur 6
Seidewinkel Flur 2
Seidewinkel Flur 13
Sehr geehrte Tierbesitzer,
bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern,
Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Vorrausetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die
Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an
Tiergesundheitsprogrammen.
Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages
für 2014 ist der 01.01.2014.
Die Meldebögen werden Ende Dezember 2013 an die uns bekannten Tierbesitzer versandt.
Sollten Sie bis zum 01.01.2014 keinen Meldebogen erhalten haben,
rufen Sie uns bitte an.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 16 des Sächsischen
Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (SächsAGTierSG)
in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss
die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt
werden.
Bitte unbedingt beachten:
Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www.tsk-sachsen.de.
Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur
Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse,
sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können
Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a, 01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
E-Mail: [email protected] Internet: www.tsk-sachsen.de
Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten
zum Vorhaben „Neubau Ferngasleitungen lausitz (NFl)“
Als Fernleitungsnetzbetreiber trägt die ONTRAS Gastransport
GmbH die Verantwortung für den effizienten und sicheren Betrieb
des Fernleitungsnetzes in den neuen Bundesländern – und damit
für die nachhaltige Erdgas-Versorgung. Mit dem Neubau der Ferngasleitungen in der Lausitz (Projekt NFL) soll die Gasnetz-Infrastruktur in diesem Gebiet optimiert und auf die Erfordernisse einer
sicheren, effizienten und zukunftsfesten Energieversorgung ausgerichtet werden. Damit trägt diese geplante Neubau-Maßnahme wesentlich zur Daseinsfürsorge und zur wirtschaftlichen Entwicklung
des Lausitzer Reviers bei. Das Bauvorhaben soll vorbehaltlich der
Genehmigung im Jahr 2015 umgesetzt werden.
Mit über 7.200 km Leitungslänge betreibt ONTRAS das zweitgrößte
Ferngasleitungsnetz Deutschlands. Es erschließt den Bereich der
Bei Fragen zu den Vorarbeiten wenden Sie sich bitte an das
Ingenieurbüro Pipeline Engineering GmbH
Frau
Constanze Schubert
Tel.:
030 /293 85 812
Fax.:
030 /293 85 622
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ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
sprechenden Nachweisen kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Bei der elektronischen Zusendung sind die Nachweise in lesbarer Form einzuscannen. Das Antragsformular und die
Übersicht zu den anerkannten Berufsabschlüssen für eine Sachkundenachweiskarte sind im Internet abrufbar. Wird bis 26. Mai
2015 kein Antrag eingereicht, gilt die bisherige Sachkunde nur noch
bis zum 26. November 2015.
Für die Bearbeitung des Antrages, den Druck und den Versand der
Karte werden Kosten von 30 Euro erhoben.
Bekanntmachung
Pflicht zur Beantragung einer
Sachkundenachweiskarte im Pflanzenschutz
Personen, die gewerblich Pflanzenschutzmittel anwenden, abgeben oder zum Pflanzenschutz beraten, benötigen künftig auf der
Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 eine
Sachkundenachweiskarte. Zu dem Personenkreis der Anwender
zählen neben den Landwirten und Gärtnern auch Mitarbeiter der
Kommunen, Hausmeister sowie alle Dienstleister, die Pflanzenschutzmittel ausbringen.
Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und
Kleigartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind.
Link: Hinweise zur Pflanzenschutzsachkunde und das Antragsformular für die Sachkundenachweiskarte finden Sie unter:
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/11900.htm
Antragstelle Sachkundenachweiskarte:
LfULG, Außenstelle Rötha
Frau Schuster
(Tel.: 034206 589-15),
Frau Groß-Ophoff
(Tel.: 034206 589-51)
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha
Fax: 034206-589-60
E-Mail: [email protected]
Sachkundenachweiskarte beantragen
Die Sachkundenachweiskarte kann ab sofort beim Landesamt für
Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beantragt werden.
Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung in Kopie beizufügen.
Personen, die derzeit sachkundig sind, müssen bis spätestens 26.
Mai 2015 den Antrag an das LfULG senden. Der Antrag mit den ent-
Kultur- und Vereinsnachrichten
Helfen und TeilenWeihnachtspäckchenaktion in der Kita Bergen
In einer Projektwoche Anfang November
beschäftigten
sich alle Kindergartengruppen der Kita
„Lutki“ Bergen mit
dem Martinsfest.
Ein wichtiger Inhalt
dieses Festes ist das
Helfen und uneigennützige Teilen mit anderen.
Dazu wurden in den Gruppen Gespräche geführt, Bücher angeschaut, Lieder gesungen und natürlich auch Laternen gebastelt.
Ein Höhepunkt war für alle Kinder am 11. November der Laternenumzug durch das Haus mit den selbst gebastelten Laternen.
In unserer Region sammelt der Verein St. Filomena jedes Jahr
Weihnachtspäckchen für Kinder und sozialschwache Familien in
Tschechien, Bulgarien oder Rumänien.
In einer Elternversammlung informierten wir darüber die
Eltern.
Gern unterstützten
sie uns.
Viele, viele Päckchen
mit Kleidung und
Spielsachen kamen
zusammen.
Einigen Kindern fiel
es da sicher noch
schwer, sich von lieb gewordenen Dingen zu trennen.
Doch gern halfen sie alle mit, den großen LKW zu beladen.
Unser Projekt „Helfen und Teilen“ fand an diesem Tag einen würdigen Abschluss.
Auf diesem Wege möchten wir uns recht herzlich bei allen bedanken, die uns bei der Weihnachtspäckchenaktion so großartig unterstützt haben.
Über 700 Päckchen wurden insgesamt in unserer Region gesammelt. Damit konnte vielen Bedürftigen geholfen und ein schöneres
Weihnachtsfest ermöglicht werden.
Das Team der Kita „Lutki“ Bergen wünscht allen Familien und den
vielen anderen fleißigen Helfern ein gesundes erfolgreiches Jahr
2014.
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ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
Dann kann es auch schon mal vorkommen, dass es gleich Kaffee
gibt wenn unsere Männer nach Hause kommen.
Aber auch an uns Frauen wird gedacht. So ist das alljährliche Abschlussfest Pflicht, bei denen die Frauen herzlich eingeladen sind.
Wir waren schon Bowlen und sogar Pistolen schießen.
Im vorigen Jahr luden uns die Brandenburger nach Terpe ein, wo wir
bei Feuerzangenbowle den gleichnamigen Film anschauten. Ein
Genuss mit so vielen feierfreudigen Fußballern.
Dieses Jahr nun waren wir selbst wieder gefragt und organisierten
im Gemeindehaus unseren Jahresabschluss.
Hauptorganisator, Schriftführer, Kassierer und Terminwart ist Holger Bogott. Welchen wir auf diesem Weg einmal ein herzliches Dankeschön sagen wollen.
OT Sabrodt
Die Sabrodter Wölfe
Steht denn der letzte Sabrodter Wolf nicht im Museum in Hoyerswerda oder haben sich im Sabrodter Gebiet wieder Wölfe angesiedelt?
Nein, heute geht es nicht um diese Tiere, sondern um unsere Fußballmänner, welche sich den Namen Sabrodter Wölfe aus einer Idee
heraus gaben.
Seit rund 15 Jahren, in der Sommerzeit und bei gutem Winterwetter, treffen sich die Fußball begeisterten Männer auf unserem fast
schon dem „englischen Wembleyrasen“ anmutenden Sportplatz in
Sabrodt.
Die „liebevolle“ Pflege übernimmt Siegbert Bogott, so das der Platz
immer Sonntag pünktlich um 10.00 Uhr bespielbar ist.
Es sind alle Altersklassen herzlich willkommen. Der jüngste Spieler
in diesem Jahr war 7, der Älteste über 65 Jahre alt.
Auch über die Dorfgrenzen hat sich dieser Termin rumgesprochen,
so das auch Brandenburger, sprich „Terpsche“, „Pumpsche“ und
sogar Spremberger den Weg nach Sabrodt finden.
Pünktlich um 10.00 rollt dann der Ball. Es wird immer Jung gegen
Alt gespielt. Wobei sich die Cleverness des Alters meistens auszahlt.
Der Jubel nach einem Tor hört man fast in jedem Haus.
So wie der Beginn, ist auch das Ende des Spieles pünktlich um
11.30 Uhr angesetzt. Für uns Frauen ein guter Termin die sonntäglichen Kartoffeln anzusetzen.
Obwohl wir nach all den Jahren wissen, das unsere Männer fast nie
pünktlich zum Essen kommen und uns dann immer erklären, das
Warmhalten schwieriger ist als kochen.
Nach Ende findet erst einmal eine ausführliche Auswertung des
Spieles und des Tagesgeschehen in Sabrodt statt.
Er führt akribisch Buch und so erfuhren wir, wer in diesem Jahr das
Derby Jung gegen Alt gewonnen hat. Welches Team mehr Tore geschossen und wie viele Teilnehmer im Durchschnitt, an wie vielen
Wochenenden im Jahr gespielt haben.
Nicht zu vergessen natürlich auch den Bierkastenumsatz.
Auch zu umliegenden Turnieren werden unsere Männer, als Team
„Sabrodter Wölfe“ gern eingeladen. Eine vordere Platzierung ist
dabei auf alle Fälle immer wieder drin.
2013 organisierten unsere Männer, natürlich mit Unterstützung der
Frauen, selbst ein Turnier. So fand am 22.09.2013 ein kleines aber
feines Fuballevent in Sabrodt statt.
Die teilnehmenden Mannschaften bestätigten einhellig, dass sie
gern wiederkommen würden.
Hoffen wir, dass der Termin Sonntagvormittags 10.00 Uhr noch
lange Tradition hat.
Es grüßen die Fußballerfrauen mit dem Wunsch: Bleibt schön gesund!
3. Sabrodter Weihnachtsmarkt mit Weihnachtstrak (tor)
Doch damit hatte dann niemand gerechnet.
Denn der Weihnachtsmann ließ sich etwas Besonderes einfallen.
Er kam diesmal mit einem Traktor. Aber nicht irgendeiner, sondern
den schönsten mit Lichterketten und Weihnachtsbäumen geschmückt Traktor weit und breit. Dieser kam nun blickend und
leuchtend über die Spielstraße angefahren. Der Weihnachtsmann
saß hinten auf dem Kutschenanhänger.
Alle Kinderaugen und sicher auch die einiger Erwachsener leuchteten.
Wer dem Weihnachtsmann ein Gedicht aufsagen konnte erhielt ein
kleines Geschenk, aber auch Holz und Kohle für die Unverbesserlichen wurden verteilt.
Unser Fazit war: „Wer braucht schon einen Coca-Cola-Weihnachtstrak, wenn man so einen Weihnachtstraktor hat!“
Die vielen Besucher brachten sogar fast die Versorgung an ihre
Grenzen.
So musste kurzfristig für Nachschub gesorgt werden, den langen
Kauflandöffnungszeiten sei Dank.
Bei Lagerfeuer und mit reichlicher Versorgung stand man noch
lange zusammen und schmiedete Pläne für den nächsten Weihnachtsmarkt in Sabrodt, dann hoffentlich im Schnee.
Weil die Nachfrage und Resonanz in den Vorjahren groß war, fand
auch im Dezember 2013 wieder ein kleiner, gemütlicher Weihnachtsmarkt in Sabrodt statt.
Begonnen hatte alles bereits mit dem Aufstellen des Weihnachtsbaumes.
Ein Wort an unsere Männer und schon rücken Sie mit Traktor und
Bagger und stellten wie jedes Mal den schönsten Baum auf.
Dieser erstrahlte dann allabendlich in seinem Glanz und versetzte
unser Dorf in vorweihnachtlicher Stimmung.
Es lag zwar kein Schnee, aber sicher lockte auch das milde und
trockene Wetter viele Sabrodter mit Ihren Kindern an. Die Verwandtschaft wurde auch gleich mitgebracht. Nicht zuletzt diese
staunte über die gute Resonanz und den Zusammenhalt in Sabrodt.
Unter sternenklaren Himmel fand man sich, vor dem Jahreswechsel, noch einmal zusammen und tauschte sich bei Glühwein und
Bratwurst Neuigkeiten aus oder rief zurückliegende Ereignisse, wie
unser diesjähriges großes Feuerwehr- und Dorffest, ins Gedächtnis
Die Jugend kam sogar auf die Idee den anliegenden Spielplatz auszuleuchten, damit auch die Kinder dort spielen konnten.
Doch alle warteten natürlich auf den Weihnachtsmann.
Mangels Schnee waren alle gespannt, mit welchem Gefährt er den
eintreffen würde.
Annett Thumann
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ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
8. Dezember 2013 – 18. „lieder im Advent“ in Seidewinkel
Ortsteil Seidewinkel
15. Juni 2014 Heimatfest der Evangelischen Kirchgemeinde in Seidewinkel mit dem Trachtenverein Seidewinkel
Aus der chronik von Seidewinkel - Dezember 2013
Von vorweihnachtlicher Hektik, der Jagd nach Geschenken und den
Vorbereitungen für das große Fest bleibt kaum einer verschont.
Deshalb ist es wichtig, bewusst „Auszeiten“ zu genießen. Neben
der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier mit den Kindergartenkindern aus Bergen, der Überraschung der Volleyball-Weihnachtsmänner beim „Seidewinkler Brot-Club“ und dem Konzert mit „Amici
della musica“ gab es in Seidewinkel noch viele andere Höhepunkte.
Was 1996 erstmals in der Adventszeit als kleines Dankeschön in
der Friedhofskapelle an die Seidewinkler gedacht war, hat inzwischen Tradition.
Doch in diesem Jahr wollten wir es wissen: Wie klingt es im neuen
Bürgerhaus?
Offiziell noch nicht übergeben – und doch schon voll in Betrieb!
Es war überwältigend und für uns wohl das emotionalste der zahlreichen Konzerte im Dezember 2013.
Lange vor der Zeit strömten die ca. 130 Gäste in den Saal der „Alten
Schule“.
Pünktlich um 17 Uhr eröffneten die Sängerinnen und Sänger unter
der Leitung von Kerstin Lieder das Konzert. Zwischen Weihnachtsbaum und Adventskranz, getragen von der Akustik des neuen Saales und dem aufmerksamen Publikum, erklangen Weihnachtslieder
aus vielen Ländern dieser Welt. Natürlich kam auch das gemeinsame Singen nicht zu kurz.
Ein herzliches Dankeschön vom Chor an das treue Publikum und
alle, die mitgeholfen haben, den Saal im weihnachtlichen Glanz erstrahlen zu lassen!
7. Dezember 2013 – Wieder einmal hatte die Sorbische Trachtengruppe Seidewinkel e.V. ab 16 Uhr zum Weihnachtsmarkt eingeladen. Gemütliche Wärme bei Akkordeonklängen, Glühwein und
Stolle bot die „Kaffeestube“. Für die „Wetterfesten“ waren im Innenhof zahlreiche Stände aufgebaut – von Kesselgulasch bis Bratwurst und diversen „Tankstellen“. Da gab es Handarbeiten und
selbstverständlich standen auch die Ausstellungsräume für alle
offen. So manche Neuerung wurde bestaunt! Für die Kinder bot die
„Bastelstube“ zahlreiche Möglichkeiten.
Bereits vor der Zeit
drehte der Weihnachtsmann mit der
Kutsche und seinen
2 Engeln die Runde
bis nach Klein Seidewinkel und verteilte
dann zur Freude der
zahlreichen Kinder
seine Geschenke.
Die ersten Schneeflocken tanzten, als
die Posaunengruppe
aus Hoyerswerda spielte. Der absolute und stets geheimgehaltene
Höhepunkt des Nachmittags war das Märchenspiel unserer Seidewinkler Jugend vor dem Hof. In diesem Jahr erfreuten sie uns mit
einer Variation des Märchens „ Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“!
Der 11. Seidewinkler
Weihnachtsmarkt der 5. auf dem „Tesche-Hof“ - ist Geschichte und war
wieder einmal ein
voller Erfolg. Man
trifft sich wieder einmal und rückt enger
zusammen – Gemeinsamkeiten werden ausgebaut!
24. Dezember 2013 ––
Das Weihnachtsfest steht vor der Tür, Ruhe zieht ein und die Kapelle auf dem Seidewinkler Friedhof füllt sich. Wie schon in den vergangenen Jahren beginnt um 16 Uhr die Christvesper – diesmal mit
dem Diplom-Theologen Andreas Albrecht.
Eine schöne Tradition: Seit 1999 wird in der Vorweihnachtszeit von
Seidewinkler Kindern das Krippenspiel einstudiert und zur Christvesper aufgeführt.
Während sich die Eltern um die Kostüme kümmerten lag die Regie
in diesem Jahr wieder in den bewährten Händen von Brigitte Kühne
und Katrin Schuster.
Ein herzliches „Danke“ auch hier allen Mitwirkenden!
Allen Organisatoren und der Familie Tesche ein herzliches Danke!
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ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
07.11. – 09.11.2014 Kaninchenausstellung im Bürgerhaus Nardt
28.11.2014
Männerbiertrinken mit „Einkaufen“ der Neubürger
05.12.2014
Adventsingen im Bürgerhaus Nardt
Seniorenveranstaltungen: 09.03.2014
29.06.2014
07.09.2014
29.11.2014
Ortsteil Nardt
18.01.2014
25.01.2014
26.04.2014
30.04.2014
13.09.2014
Kinderzampern
Zampern mit anschließendem Zampertanzabend
Arbeitseinsatz zur Belebung des Ortsbildes
Hexenfeuer mit Fackelumzug der Kinder
Dorffest mit großem Kinderfest und Tanzabend
Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachfolgenden Bürgerinnen und Bürgern
recht herzlich zum Geburtstag Monate Januar und Februar 2014
Ortsteil Bergen:
Schumann, Monika
Gregor, Ingrid
Kujasch, Johann
Knobloch, Martha
Schindler, Fritz
Kiebusch, Karl
Schwausch, Helene
Prims, Lutz
Scharf, Renate
Fliegner, Marie
Nusa, Wilhelm
Kaiser, Margot
Semma, Gertrud
04.01.1948
07.01.1953
07.01.1920
09.01.1930
18.01.1933
22.01.1938
23.01.1936
24.01.1938
24.01.1952
25.01.1926
25.01.1935
26.01.1942
29.01.1929
„65“
„61“
„94“
„84“
„81“
„76“
„78
„76“
„62“
„88“
„79“
„72“
„85“
Blaskura, Gerda
Schmidt, Horst
Pfeiffer, Heinz
Peters, Carla
Bock, Günter
van Beesel, Ursula
Köhler, Lore
Schwausch, Elfriede
Fischer, Margitta
Schwausch, Anna
Pohl, Monika
01.02.1935
04.02.1938
08.02.1925
09.02.1954
11.02.1938
14.02.1940
17.02.1940
17.02.1939
21.02.1952
25.02.1930
28.02.1952
„79“
„76“
„89“
„60“
„76“
„74“
„74“
„75“
„62“
„84“
„62“
Ortsteil Bluno:
Hannusch, Margit
Petko, Siegfried
Kurjo, Helmut
Loser, Siegfried
Köhler, Horst
Spreitz, Günter
Hattula, Willi
Noack, Max
Richter, Erna
Noack, Helena
Oberdörfer, Johannes
Kulka, Rosa
Groba, Gerhard
02.01.1950
02.01.1943
06.01.1935
08.01.1937
10.01.1949
11.01.1948
14.01.1930
14.01.1931
18.01.1938
19.01.1931
19.01.1939
24.01.1953
30.01.1949
„64“
„71“
„79“
„77“
„65“
„66“
„84“
„83“
“76“
„83“
„75“
„61“
„65“
Tausend, Johann
Knobloch, Siegfried
Zippack, Anna
02.02.1926
05.02.1945
11.02.1933
„88“
„69“
„81“
Ortsteil Geierswalde:
Tinko, Christina
Konik, Siegbert
Dr. Schmidt, Helmut
Benusch, Marianne
Lieske, Monika
Nickus, Gerhard
Liehn, Ursula
08.01.1953
09.01.1939
11.01.1944
14.01.1954
17.01.1951
21.01.1931
24.01.1931
„61“
„75“
„70“
„60“
„63“
„83“
„83“
Kruscha, Brigitta
Radochla, Ingrid
01.02.1939
01.02.1944
„75“
„70“
16
Dr. Petrich, Frank
Jenkel, Heidrun
Jenkel, Horst
06.02.1949
09.02.1944
23.02.1947
„65“
„70“
„67“
Ortsteil Klein Partwitz:
Stankewitz, Margarete
Eckmajer, Josef
Koark, Erna
Wusk, Bärbel
Noack, Antje
Dr. Schmiedgen, Dörte
Hopfe, Erika
Sobioch, Inge
03.01.1929
04.01.1944
05.01.1934
13.01.1952
16.01.1945
24.01.1935
31.01.1926
31.01.1938
„85“
„70“
„80“
„62“
„69“
„79“
„88“
„76“
Knobloch, Anna
Rücker, Marlies
Pech, Christa
Klammer, Gertraud
Jänsch, Heinz
Heller, Bärbel
Rücker, Helene
Haschke, Erwin
01.02.1923
01.02.1951
04.02.1943
15.02.1954
17.02.1949
18.02.1944
23.02.1923
25.02.1934
„91“
„63“
„71“
„60“
„65“
„70“
„91“
„80“
Ortsteil Nardt:
Sulk, Hanna
Längert, Jadwiga
Rüffer, Martin
Melde, Hanna
Hoßmar, Max
Wogawa, Marianne
06.01.1924
09.01.1933
17.01.1930
22.01.1922
26.01.1923
28.01.1946
„90“
„81“
„84“
„92“
„91“
“68”
Waurisch, Johann
Schmaler, Maria
Schmaler, Max
Hartmann, Marianne
Graupner, Sabine
Dr. Damaschke,
Hans Joachim
Vetter, Jürgen
Dauskardt, Christa
Delank, Anna
Weidemann, Inge
Klaua, Ursel
Vogel, Volkmar
01.02.1930
02.02.1936
03.02.1938
07.02.1937
07.02.1953
“84”
“78”
„76“
„77“
„61“
07.02.1947
10.02.1942
14.02.1940
18.02.1939
18.02.1941
20.02.1951
20.02.1948
„67“
„72“
„74“
„75“
„73“
„63“
„66“
Ortsteil Neuwiese:
Pilopp, Martha
Flidtner, Hans-Joachim
29.01.1931
30.01.1940
„83“
“74”
Mamat, Renate
Starosta, Gertrud
Fabian, Thea
Kasper, Erna
Koar, Ilse
Richter, Magdalena
03.02.1951
08.02.1940
15.02.1939
22.02.1937
26.02.1946
28.02.1928
„63“
“74”
“75”
„77“
„68“
„86“
ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
Ortsteil Sabrodt:
Göpel, Rainer
Reiber, Hubert
Kowal, Gisela
Schmaler, Karl
Weigel, Regina
Fischer, Hilda
Reiche, Ingeburg
Christoph, Margot
Köhler, Jutta
10.01.1944
10.01.1934
18.01.1947
18.01.1928
24.01.1954
27.01.1925
27.01.1949
28.01.1953
29.01.1950
„70“
„80“
„67“
„86“
„60“
„89“
„65“
„61“
„64“
Lademann, Christa
Haiasch, Brigitte
Kranick, Willi
Storch, Oskar
Kirste, Horst
Peschk, Martha
Metaschk, Heidi
Ulbrich, Erika
Thumann, Günter
Mrochen, Angelika
07.02.1948
10.02.1952
12.02.1940
13.02.1922
14.02.1949
18.02.1930
19.02.1952
20.02.1935
21.02.1948
26.02.1951
„66“
„62“
„74“
„92“
„65“
„84“
„62“
„79“
„66“
„63“
Ortsteil Seidewinkel:
Ruhner, Siegfried
Pohland, Klaus
Köhler, Marie
Dotzauer, Helene
Tandler, Rosel
Mark, Angelika
Hansch, Renate
Hansetz, Inge
Exel, Monika
Knetsch, Hans
Boswank, Karl
Ruhner, Anna
01.01.1936
03.01.1946
06.01.1927
12.01.1930
15.01.1951
19.01.1948
25.01.1943
25.01.1948
27.01.1953
28.01.1940
30.01.1933
31.01.1935
„78“
„68“
„87“
„84“
„63“
„66“
„71“
„66“
„61“
„74“
„81“
„79“
Tandler, Gisela
Münch, Elke
Bether, Angelika
Tandler, Alois
Tandler, Rudolf
Vollmert, Manfred
Jaeger, Hans-Jürgen
Schmaler, Gisela
Bräuer, Claus
Litwiakow, Käthe
Zuischko, Waltraud
Meinel, Peter
Boswank, Magdalene
Minstedt, Bernd
Pohland, Christa
Schwausch, Helene
Schmaler, Helmut
Möller, Waltraud
02.02.1949
04.02.1947
05.02.1952
05.02.1946
05.02.1946
11.02.1937
15.02.1946
15.02.1950
18.02.1946
19.02.1934
19.02.1953
20.02.1943
22.02.1934
22.02.1944
22.02.1949
23.02.1930
24.02.1947
26.02.1935
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Ortsteil Tätzschwitz
Mank, Karl
Macudzinski, Joachim
Schulze, Gerhard
Nickel, Erhard
Polischtschuk, Karin
Zeschke, Petra
Jaeger, Marta
Schulze, Dieter
Zeschke, Ingeburg
Weser, Ilse
Zimmer, Karl- Heinz
Polischtschuk, Werner
01.01.1930
01.01.1941
02.01.1940
04.01.1944
06.01.1950
07.01.1950
09.01.1928
09.01.1943
12.01.1927
15.01.1940
25.01.1938
15.01.1949
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Benusch, Johanna
Müller, Wolfgang
Richter, Heinz
Köhler, Horst
Schnippa, Edeltraud
Richter, Marie
Zimmer, Christina
Buban, Gerhard
02.02.1934
04.02.1944
05.02.1940
09.02.1949
17.02.1943
21.02.1929
22.02.1944
25.02.1940
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ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014
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