Januar - Gemeinde Elsterheide
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Januar - Gemeinde Elsterheide
ElsterheiderINFO AMTS- UND INFORMATIONSBL AT T DER GEMEINDE HA M TS KE A I NF O RM A C ISKE ŁOPJENO GMEJNY Neuwiese-Bergen · Seidewinkel · Nardt · Sabrodt · Bluno · Klein Partwitz · Tätzschwitz · Geierswalde Nowa Łuka – Hory · Žid ino · Nar · Zabrod · Blu · Bjezdowy · Pta ecy Lejno Jahrgang 2014, Montag, den 27. Januar Nummer 155 Rückblick der Ortsteile Bergen, Seidewinkel und Sabrodt 2013 2014 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 In dieser Ausgabe: ‰ Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde • Öffentliche Bekanntmachung zu Gruppenauskünften an Parteien und Wählergruppen zur Europa- und Kommunalwahl am 25. Mai 2014, und der Landtagswahl am 31. August 2014 • Bekanntmachung der Ergebnisses der Kriegsgräbersammlung 2013. • Öffentliche Bekanntmachung der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Elsterheide • Öffentliche Bekanntmachung der Fünften Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung und Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Elsterheide • Öffentliche Bekanntmachung zum Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Seidewinkel“ (1. Teilabschnitt) gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) – in der Fassung vom 14.10.2013 • Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Elsterheide über den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II“ in der Gemarkung Sabrodt sowie die Bekanntmachung über die Genehmigung des vorgenannten Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). • Beschlüsse der 45. öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Elsterheide vom 17.12.2013 • Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Geierswalde am 28.03.2014 • Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Tätzschwitz am 21.03.2014 • Ausschreibung zur Jagdverpachtung in der Gemeinde Elsterheide, Ortsteil Tätzschwitz ‰ Öffentliche Bekanntmachungen Fremder Ämter und Behörden • Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse • Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten zum Vorhaben „Neubau Ferngasleitungen Lausitz (NFL)“ • Bekanntmachung zur Pflicht zur Beantragung einer Sachkundenachweiskarte im Pflanzenschutz ‰ Kultur- und Vereinsnachrichten OT Bergen - Helfen und Teilen – Weihnachtspäckchenaktion in der Kita Bergen OT Sabrodt - Sabrodter Wölfe - Sabrodter Weihnachtsmarkt mit Weihnachtstrak(tor) OT Seidewinkel - Aus der Chronik von Seidewinkel - Lieder im Advent OT Nardt - Kulturelle Höhepunkte 2014 • Geburtstagsgrüße Januar und Februar 2014 S. 3 3 Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Sitz Bergen 13.00 bis 15.00 Uhr Montag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Dienstag Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr Freitag 09.00 bis 11.30 Uhr 4 5 Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.30 Uhr 5 6 8 Gemeinde Elsterheide Ortsteil Bergen • Am Anger 36 • 02979 Elsterheide Telefon: 03571/4801- 0 • Telefax: 03571/403644 9 E-Mail: [email protected] 11 Internet: www.elsterheide.de 11 Bürgermeisteramt Bürgermeister: Dietmar Koark erreichbar über Sekretariat Sekretariat/Ausgabe von Wohngeldanträgen: Erika Fischer 03571 4801-0 Tourismus: Matthias Müller 03571 4801-12 Hauptamt/Ordnungsamt Amtsleiterin: Roswitha Roßmann 03571 4801-26 Standesamt: Gerlinde Lehmann 03571 4801-27 Einwohner- und Meldewesen/Gewerbeamt: Karin Hänsch 03571 4801-29 Sachberarbeiterin Manuela Kempe 03571 4801-28 Kämmerei Kämmerin: Antje Zschabran 03571 4801-21 Kasse: Helga Boch 03571 4801-22 Christine Pink 03571 4801-23 Steuern/Liegenschaften/Pacht Franziska Modsching 03571 4801-24 Bauamt Antragsbearbeitung der Bauverwaltung und Bauberatung/Straßenrecht/Feuer- und Katastrophenschutz/Gewässerschutz Reiner Zschiesche 03571 4801-30 Bauleitplanung/Liegenschaften/Kataster/Grundstücksverkehr: Heidrun Eger 03571 4801-31 11 12 12 12 13 13 13 14 15 16 16 AMTlIcHE BEKANNTMAcHuNGEN Baubetriebshof: Siegbert Bogott Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortsteile lt. Satzung Ortsteil Bergen Am Anger 36 Ortsteil Bluno Dorfaue 33 Ortsteil Geierswalde Landstraße 33 Ortsteil Klein Partwitz Lindenallee 4, neben dem Löschteich Ortsteil Nardt Thruneweg 6 Ortsteil Neuwiese Elstergrund 2 Ortsteil Sabrodt Dorfstraße 64 Ortsteil Seidewinkel Zur Friedenseiche 1 Ortsteil Tätzschwitz Am Wiesengrund 2 03571 4801-32 Bankverbindungen der Gemeinde Elsterheide Ostsächsische Sparkasse Dresden Konto-Nr. 3000103545 • BLZ 850 503 00 Volksbank Bautzen e.G. Konto-Nr. 9031200 • BLZ 855 900 00 Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbetrieb Oberlausitz, Revier Elsterheide Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Ortsteilverwaltungen Ortsteilverwaltung Geierswalde dienstags von von 16.00 bis 18.00 Uhr Ortsteilverwaltung Sabrodt dienstags von von 16.00 bis 18.00 Uhr Ortsteilverwaltung Klein Partwitz dienstags von von 16.00 bis 18.00 Uhr Ortsteilverwaltung Tätzschwitz freitags von von 16.00 bis 18.00 Uhr Ortsteilverwaltung Nardt dienstags von von 17.00 bis 19.00 Uhr Ortsteilverwaltung Bluno (nach telefonischer Vereinbarung) Ansprechpartner für die Waldbesitzer: Zum Forstrevier Elsterheide des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide – Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß-Partwitz, Klein Partwitz. Aufgabengebiete: Beratung und Betreuung der Privat-Kommunalwaldbesitzer, forsttechnische Betriebsleitung im Kommunalwald, Holzvermarktung und Forstförderung Im Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz wird das 2 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 Sprechtag: Dienstags 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstsitz und damit das Büro des Revierleiters ist in Bergen, Am Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide. Forstrevier Elsterheide von Revierleiterin Julia Wenk geleitet. Der Dienstsitz und damit das Büro der Revierleiterin ist in Bergen, Am Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide. Frau Wenk wird immer donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr zur Sprechzeit Ihre Fragen beantworten. Darüber hinaus ist Sie für weitere Abstimmungen wie folgt zu erreichen: Telefon 03571/ 478390, Handy 0173/ 9616055 oder [email protected] Im Forstrevier Elsterheide liegen Waldflächen der Gemeinden Elsterheide, Lauta und Hoyerswerda (teilweise). Zum Forstrevier Elsterheide des Kreisforstamtes Bautzen gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide – Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß Partwitz, Klein Partwitz. Schiedsstelle der Gemeinde Elsterheide Die Sprechstunden werden durch die Friedensrichterin Frau Renate Scharf und Frau Claudia Domann (stellv.) abgehalten. Sprechtage neu ab Juni 2013: jeden 2. Freitag im Monat von 15:00 uhr bis 16:00 uhr, in der Gemeindeverwaltung in Bergen, Am Anger 36, Raum 1.16 im kleinen Sitzungsraum. Außerhalb der Sprechzeiten können schriftliche Anträge an folgende Anschrift gesandt werden: Friedensrichterin Frau Renate Scharf OT Bergen • Geierswalder Straße 6 • 02979 Elsterheide Bürger können sich mit folgenden Problemen an uns wenden: • bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten: z.B. Nachbarschaftsrecht, Schadenersatz, Schmerzgeldforderung • Strafrechtsangelegenheiten: z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung Aufgabengebiete: Forstaufsicht, Forst-/ Waldschutz im PrivatwaldKörperschaftswald, Überwachung und Verhütung von Waldbränden, Reitwege- Reitmarken. Ansprechpartner: Revierleiter: Herr Rolf Schlichting Telefon Handy: 01757265507 Telefon: 03591/525168131 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten der Bibliotheken in den Ortsteilen der Gemeinde Elsterheide Bibliothek Geierswalde jeden Montag von 16:30 bis 18:00 Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Geierswalde, Landstraße 33 Bibliothek Sabrodt jeden Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr Gemeindehaus Sabrodt (Eingang West), Dorfstraße 64 Bibliothek Bergen jeden Montag von 15:30 bis 17:00 Uhr im Gebäude der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36 (Eingang über Innenhof) Bibliothek Klein Partwitz jeden Dienstag von 16:15 bis 18:00 Uhr im Gebäude der Ortsverwaltung Kl. Partwitz, Lindenallee 4 Bibliothek Bluno jeden Mittwoch von 15:30 bis 17:00 Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Bluno, Dorfaue 33 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide Bürger der Gemeinde Elsterheide, die eine Weitergabe ihrer Daten nicht wünschen, haben das Recht, dem zu widersprechen. Diese werden gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt, OT Bergen, Am Anger 36, Zi. 1.10, bis zum 27.03.2014 mitzuteilen. Öffentliche Bekanntmachung zu Gruppenauskünften an Parteien und Wählergruppen zur Europa- und Kommunalwahl am 25. Mai 2014, und der landtagswahl am 31. August 2014 Elsterheide, den 10.01.2014 Gemäß § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz vom 04.07.2006 darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Europa- und Kommunalwahl am 25.05.2014 und der Landtagswahl am 31.08.2014 Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, zu dem von Ihnen beabsichtigten Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren geben wir folgende Hinweise: Das Sächsische Meldegesetz (SächsMG) vom 21. April 1993 (SächsGVBI. S. 353) bestimmt, dass jeder über eine von ihm genannte Person aus dem bei der Meldebehörde geführten Melderegister bestimmte Auskünfte schriftlich erhalten kann. Nach § 32 Abs. 1 SächsMG darf sich diese Auskunft nur auf Vorund Familiennamen, akademische Grade und Anschriften erstrekken (einfache Melderegisterauskunft). Daneben ist in § 32 Abs. 2 SächsMG die erweiterte Melderegisterauskunft geregelt. Dafür muss das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden. Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Auskunft unter Angabe des Daten-empfängers zu hören und im Falle der Erteilung unverzüglich zu unter- Dabei erstreckt sich die Auskunft auf die Übermittlung nachfolgender Daten einzelner bestimmter Bürger: - Familiennamen, - Vornamen, - Doktorgrad und - Anschriften. Daten von Wahlberechtigten werden im öffentlichen Interesse übermittelt und unterliegen der strengen Zweckbindung. 3 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 kunft darf nur die genannten Daten sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen. - Adressbuchverlagen darf Auskunft über die bezeichneten Daten sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilt werden. Die zuletzt genannten drei Arten von Auskünften dürfen von der Meldebehörde nur gegeben werden, wenn von Ihnen hiergegen nicht widersprochen wurde. Hierbei braucht kein Grund angegeben zu werden. Liegt Ihr Widerspruch vor, ist die Meldebehörde verpflichtet, Ihre Daten für diese Zwecke nicht weiterzugeben. Vorstehende Hinweise haben wir Ihnen gegeben, damit Sie Ihren Antrag auf Übermittlungssperren nunmehr ausfüllen können und Sie damit die für Sie richtige Entscheidung treffen. In diesem Bereich sind – wie oben dargelegt – auf den Antragsteller bezogene besondere Gründe von besonderer Bedeutung. Sollten Sie weitere Fragen haben, so sind wir gerne bereit, Sie auf Ihren Einzelfall bezogen zu beraten. richten; dies gilt nicht, wenn schwerwiegende Belange des Antragstellers entgegenstehen. Sie haben die Möglichkeit, nach §§ 30, 32 33 und 34 SächsMG Auskünfte aus dem Melderegister Ihrer Meldebehörde zu untersagen. Die Auskunftssperren nach §§ 32 Abs. 2 und 34 Abs. 1 SächsMG müssen begründet werden. Sollte der in dem Antrag vorgesehene Raum hierfür nicht ausreichend sein, so ist ein besonderes Blatt beizufügen. Nach § 33 SächsMG kann eine einfache Auskunft aus dem Melderegister gegeben werden: - Im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen darf Parteien und Wählergruppen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über die genannten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen. - Presse und Rundfunk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden. Die Aus- Mit freundlichen Grüßen Ihre Meldebehörde Mitteilung über das Ergebnis der Haus- und Straßensammlung 2013 Die Spenden wurden von der Gemeindeverwaltung an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Sachsen überwiesen. Wir danken allen geberfreudigen Spendern, und würden uns freuen, Sie auch weiterhin als Unterstützer des Volksbundes ansprechen zu dürfen. Herzlich danken möchten wir für dieses phantastische Ergebnis! Unser Dank gilt vor allem den fleißigen Sammlern Frau Kampf, Frau Schulze, Frau Witschaß, Frau Dommenz, Frau Goga, Herr Wagner, Herr Bartel, Herr Ritter, Herr Bogott, Frau und Herr Frömmel Hiermit teilen wir Ihnen das Ergebnis der Haus- und Straßensammlung, Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge mit. Wir bedanken uns bei allen Spendern für die großzügige Unterstützung. Wie in jedem Jahr bedanken wir uns besonders bei den vielen freiwilligen Sammlern, die dieses gute Ergebnis ermöglichten: Ortsteil Tätzschwitz Ortsteil Seidewinkel Ortsteil Bluno Ortsteil Geierswalde Ortsteil Klein Partwitz Ortsteil Sabrodt Ortsteil Nardt Ortsteil Neuwiese Ortsteil Bergen Gesamt: 409,00 € 264,50 € 278,50 € 101,50 € 280,20 € 65,00 € 381,70 € 144,00 € 342,80 € 2.267,20 € nach Abschluß der noch einige Jahre andauernden Umbettungen einmal ruhen. Die bereits begonnenen Bauarbeiten und die endgültigen Einbettungen der sterblichen Überreste gefallener oder in Gefangenschaft verstorbener Soldaten auf weiteren Friedhöfen werden weitergeführt oder in einigen Jahren abgeschlossen sein. Unter dem Leitgedanken „Versöhnung über den Gräbern - Arbeit für den Frieden“ führte der Landesverband Sachsen auch im Jahr 2013 mehrere Jugendbegegnungen im In- und Ausland durch. Die satzungsgemäße Arbeit im Freistaat Sachsen wird trotz umfangreicher Aufgaben des Gesamtverbandes im Ausland nicht vernachlässigt, denn in allen Landkreisen sind auch in Zukunft Friedhofsträger - besonders im Hinblick auf das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 70 Jahren im Jahr 2015 - zu beraten und Privatpersonen Auskünfte zu gefallenen oder vermißten Angehörigen zu erteilen sowie die Schul- und Jugendarbeit weiter auszubauen. Es würde mich freuen, Sie auch weiterhin als Unterstützer des Volksbundes ansprechen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen gez. Landgraf-Dietz i.A. Dr. Dirk Reitz Landesgeschäftsstelle Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Sachgen Landesvorsitzender Prof. Dieter Landgraf-Dietz Sehr geehrter Herr Bürgermeister, anläßlich unserer diesjährigen Haus- und Straßensammlung wurden in Ihrer Gemeinde 2.267.20 Euro für die Arbait des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. gesammelt. Über dieses wieder phantastische Ergebnis freuen wir uns, und ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Treue, mit der Sie die Arbeit des Volksbundes seit vielen Jahren begleiten. Mit dieser Unterstützung können wir auch in Zukunft unsere Vorhaben im In- und Ausland voranbringen. Die Arbeiten auf deutschen Soldatenfriedhöfen/Kriegsgräberstätten in ost- und südosteuropäischen Ländern werden auch in diesem Jahr fortgesetzt. Ein denkwürdiges Ereignis für viele anwesende Angehörige und den Volksbund war im August die Einweihung des Friedhofes in Duchowschtschina bei Smolensk, des letzten großen Sammelfriedhofes in Osteuropa. Mehr als 30.500 Gefallene sind bereits eingebettet, etwa 70.000 sollen auf ihm 4 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 Öffentliche Bekanntmachung der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Elsterheide vom 16.02.2010 Öffentliche Bekanntmachung der Fünften Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung und Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55), in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der Fassung vom 15.05.2009 hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide in seiner Sitzung am 17.12.2013 folgende Änderung der Satzung beschlossen: Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der §§ 2 und 7 des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen vom 08.07.1994, rechtsbereinigt vom 19.06.2009, in Verbindung mit dem § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Freistaat Sachsen hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide am 17.12.2013 die nachstehende Fünfte Satzung der Friedhofssatzung beschlossen: Artikel 1 Satzungsänderung Die Anlage 2 zur Satzung werden die Elternbeiträge der Kinderkrippe wie folgt gestrichen und erhalten folgende Fassung: Stunden 1. Kind 2 Kind 3. Kind 4. Kind ungekürzt Ermäßigt ermäßigt ermäßigt 100 % um 40 % um 80 % um 100 % € € € € Kinder10 205,60 123,36 41,12 0,00 krippe 1) 9 185,00 111,00 37,00 0,00 6 123,36 74,02 24,67 0,00 4,5 92,50 55,50 18,50 0,00 Absenkungen (Ermäßigungen) für Alleinerziehende (Reduzierung jeweils um weitere 10 %) Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind € € € Kinder10 185,04 111,02 37,01 krippe 1) 9 166,50 99,90 33,30 6 111,02 66,61 22,20 4,5 83,25 49,95 16,65 Hinweis zu Satzungsänderungen: am 17.06.1997 mit Beschluss Nr.: 42/97 Beschluss der Friedhofssatzung, am 18.12.1998 mit Beschluss Nr.: 62/98 die Erste Satzung zur Änderung, am 27.04.1999 mit Beschluss Nr.: 24/99 die Zweite Satzung zur Änderung, am 30.06.2003 mit Beschluss Nr.: 29/03 die Dritte Satzung zur Änderung. am 23.11.2010 mit Beschluss Nr.: 59/10 die Vierte Satzung zur Änderung am 17.12.2013 mit Beschluss Nr.: 53/13 die Fünfte Satzung zur Änderung Artikel 1 - Satzungsänderung 1. Abschnitt IV. Grabstätten § 10 Wahlgräber wie folgt geändert: Abs. 2 wird gestrichen und erhält folgende Fassung: (2) „Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit), beginnend ab dem Tag der Zuweisung verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich. Wahlgrabstätten werden nur als zwei- oder mehrstellige Grabstätten verliehen. Die Gebühr bei Neuerwerb der Nutzungsrechte beträgt das Zwei- oder Mehrfache. 4. Kind € 0,00 0,00 0,00 0,00 1) Betreuung für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr § 16 Inkrafttreten - Die Dritte Satzung zur Änderung tritt ab 01.02.2014 in Kraft. Ausgefertigt Gemeinde Elsterheide, den 17.12.2013 gez. Koark Bürgermeister Artikel 2 - Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung I. Nutzungsgebühren 1. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene die in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren: 1.1.Wahlgrabstelle/Erbgrabstätte und Beisetzung von Aschen wird gestrichen und erhält folgende neue Fassung: „Die Gebühr bei Neuerwerb des Nutzungsrechtes der Wahlgrabstelle (zweistellig) beträgt für 25 Jahre 150,00 € (Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das Mehrfache)“ Hinweis: Sätze 1-3 aus § 4 Abs. 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52, Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Elsterheide, den 17.12.2013 gez. Koark Bürgermeister 2. Erwerb eines Nutzungsrechtes für Verstorbene die nicht in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren: 2.1.wird gestrichen und erhält folgende neue Fassung: „Die Gebühr bei Neuerwerb des Nutzungsrechtes der Wahlgrabstelle (zweistellig) beträgt für 25 Jahre 400,00 € (Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das Mehrfache)“ II. Gebühren für verlängertes Nutzungsrecht 1. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene die in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren. 1.1.erhält folgende neue Fassung: 5,00 € „Erbgrabstätte/Wahlgrabstätte pro Jahr (zweistellig)“ (Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das Mehrfache)“ 5 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 5. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 6. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 7. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52, Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 8. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Elsterheide, den 17.12.2013 gez. Koark Bürgermeister 2. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene die nicht in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren:. 2.1.erhält folgende neue Fassung: „ Erbgrabstätte/Wahlgrabstätte pro Jahr (zweistellig)“ 10,00 € (Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das Mehrfache)“ Artikel 3 -Inkrafttreten Diese 5. Änderung der Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt Gemeinde Elsterheide, den 17.12.2013 gez. Koark Bürgermeister Hinweis: Sätze 1-3 aus § 4 Abs. 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Öffentliche Bekanntmachung zum Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Seidewinkel“ (1. Teilabschnitt) gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) – in der Fassung vom 14.10.2013 Synopse Beschluss- Nr.: 46/13 - Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seidewinkel“ - 1. Teilabschnitt Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 8 und § 13 BauGB, § 28 SächsGemO Der Gemeinderat beschließt die textliche Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seidewinkel“ – 1. Teilabschnitt vom 25.11.1992 (siehe Anlage) gemäß dem beiliegenden Entwurf vom 14.10.2013. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet, da durch die Änderung, wie es § 13 Absatz 1 BauGB verlangt, - die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, - kein Vorhaben vorbereitet wird, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wäre und - keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete (FFH- und SPA-Gebiete) bestehen. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB zur Folge wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wegen der Geringfügigkeit der Änderung abgesehen. Laut § 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird sowohl der betroffenen Öffentlichkeit als auch den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stellungnahmen innerhalb angemessener Frist gegeben. Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren unter anderem von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen. gez. Koark Bürgermeister Festsetzungen i.d.F.v. 25.11.1992 Festsetzungen i.d.F.v. 14.10.2013 2.1. Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) 2.1. Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) 2.2.1. Zulässig sind nur Vorhaben, für die an der angrenzenden Wohnbebauung (eingeschlossen Altenheim) ein zulässiger Schallpegel nach DIN 18005 nachgewiesen wird. 2.2.1. Zulässig sind nur Vorhaben, für die an der angrenzenden Wohnbebauung (eingeschlossen Altenheim) ein zulässiger Schallpegel nach DIN 18005 nachgewiesen wird. Gemäß § 8 Absatz 3 Nr. 3 BauNVO i.V.m. § 31 Absatz 1 BauGB und § 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB können ausnahmsweise Vergnügungsstätten zugelassen werden. 2.2.2. 2.2.2. Unzulässig sind: Unzulässig sind: - Gartenbaubetriebe - Gartenbaubetriebe - Anlagen für kirchliche, kultu- - Anlagen für kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke relle und sportliche Zwecke - Vergnügungsstätten - Lagerplätze für Schrott, Ab- Lagerplätze für Schrott, Abfälle und Autowrackteile fälle und Autowrackteile sowie ähnlich wirkende Lasowie ähnlich wirkende Lagerflächen (nach § 1 und § 15 gerflächen (nach § 1 und § 15 BauNVO) BauNVO) Alle anderen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen bleiben unberührt. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet Seidewinkel“ ist am 25.11.1992 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich liegt sowohl auf dem Gebiet der Gemeinde Elsterheide als auch, zum überwiegenden Teil, auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Hoyerswerda. Der hier in Rede stehende Gewerbegebietsteil gehört zur Gemeinde Elsterheide. Vergnügungsstätten sind bisher im ganzen Bebauungsplangebiet ausgeschlossen. Die ehemalige Burger King Filiale im nordöstlich gelegenen Gewerbegebietsteil mit der Zweckbestimmung Tankstelle steht seit Im Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet Seidewinkel“, 1. Teilabschnitt vom 25.11.1992 werden unter A. Satzung 2. Art der baulichen Nutzung folgende textliche Festsetzungen geändert: 6 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 Seidewinkel, an der B 97 und der K 9208 ist dafür gut geeignet. Unzulässige Störungen Dritter durch diesen Betrieb oder umgekehrt können ausgeschlossen werden. § 8 Absatz 3 Nr. 3 BauNVO legt fest, dass Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässig sein können. Dies muss in einem Bebauungsplangebiet gemäß § 31 Absatz 1 BauGB ausdrücklich vorgesehen sein. mehreren Jahren leer. Für deren Nachnutzung liegt der Gemeinde ein Antrag der Firma Grande Automaten Lausitz GmbH & Co. KG, geschäftsansässig in 03103 Neupetershain, Karl-Marx-Straße 6, zum Betreiben einer Spielstätte mit Spielautomaten und eines Bistros, vor. Diesem Antrag soll stattgegeben werden, damit der leer stehende und ungenutzte Standort neben der Tankstelle wieder mit Leben erfüllt wird. Die Lage des Standortes am Rand des Gewerbegebietes 7 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 Genehmigung Bebauungsplan Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Elsterheide über den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II“ in der Gemarkung Sabrodt sowie die Bekanntmachung über die Genehmigung des vorgenannten Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). Vollzug der Baugesetze Bebauungsplan "Photovoltaik- Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II" Sehr geehrter Herr Koark, auf Ihren Antrag vom 22.05.2013 erlässt das Landratsamt Bautzen folgenden Bescheid: Die Gemeinde Elsterheide hat die Satzung zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II“ (Planfassung vom 09.01.2013) in der Gemeinderatssitzung am 22.01.2013 mit Beschluss-Nr. 03/13 nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 1. Der vom Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide am 22.01.2013 beschlossene Bebauungsplan "Photovoltaik- Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II in Sabrodt" in der Fassung vom 09.01 .2013 wird genehmigt. Die Satzung zum vorgenannten Bebauungsplan wurde dem Landratsamt Bautzen – Bauaufsichtsamt zur Genehmigung vorgelegt. Hiermit gibt die Gemeinde Elsterheide bekannt, dass die Satzung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II“ in der Fassung vom 09.01.2013 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Bescheid – AZ.: 621.P0761 – vom 28.06.2013 genehmigt ist. Der Genehmigungsbescheid selbst ist im Anschluss ebenfalls in diesem Amtsblatt veröffentlicht. 2. Für diesen Bescheid werden keine Verwaltungsgebühren erhoben. Begründung: Ein Bebauungsplan bedarf gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Genehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Das Landratsamt Bautzen ist für die Genehmigung von Bebauungsplänen nach § 8 Abs. 3 BauGB im Landkreis Bautzen gemäß § 85 Abs. 1 Sächsische Bauordnung vom 25.06.2004 sachlich und örtlich zuständig. Der Antrag auf Genehmigung dieses Bebauungsplanes einschließlich der Verfahrensakten ist am 27.05.2013 im Landratsamt Bautzen eingegangen. Die Genehmigung wurde nach § 10 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 2 BauGB erteilt, da der Bebauungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist und den Vorschriften des BauGB und sonstigen öffentlich- rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht. Für diesen Bescheid werden nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen keine Verwaltungsgebühren erhoben. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan wird zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Gemeindeverwaltung (Am Anger 36, Ortsteil Bergen) bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlagen Auskunft gegeben. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes erstreckt sich auf den Flächen des ehemaligen Wohnlagers II in Sabrodt und ist hier im abgebildeten Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Für den tatsächlichen Geltungsbereich sind allein die Festsetzungen im Bebauungsplan maßgebend. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von nunmehr 17,92 ha und betrifft nachfolgend aufgeführte Flurstücke bzw. deren Teilflächen. Gemarkung Sabrodt Flur 4 Vollständige Flurstücke: 35/5; 47/11; 81/3; 82/1; 83/1; 98/3; 99/3; 100/3; 100/8 und 102/5 Teilflächen der Flurstücke: 88/1; 90/3; 91; 92/5; 99/1; 102/5 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen mit Sitz in 02625 Bautzen, Bahnhofstraße 9 Widerspruch erhoben werden. Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB Unbeachtlich werden nach · § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine · unter Berücksichtigung des § 214 abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach · § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres sei dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes „PhotovoltaikFreiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II“ schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Heike Krupka Bauaufsichtsamt Hinweis gemäß § 44 Absatz 5 BauGB Es wird hingewiesen auf die Vorschriften des · § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 bis 42 BauGB sowie · § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der dies Bezügliche Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgesehenen Veröffentlichungen. Bauamt 8 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 Beschlüsse der 45. öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Elsterheide vom 17.12.2013 § 16 Inkrafttreten - Die Dritte Satzung zur Änderung tritt ab 01.02.2014 in Kraft. Elsterheide, den 17.12.2013 gez. Koark Bürgermeister gez. Koark Beschluss- Nr.: 50/13 - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Gut Scado“ am Partwitzer SeeRechtsgrundlagen: § 10 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat Elsterheide beschließt gemäß § 10 Absatz 1 BauGB den vorliegenden Bebauungsplan in der Fassung vom November 2013, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen als Satzung. Der Gemeinderat tritt der Begründung bei. Der Bebauungsplan wird zur Genehmigung beim Landratsamt Bautzen eingereicht. Er tritt am Tag seiner Bekanntmachung und der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt „Elsterheide Info“ in Kraft. gez. Koark Bürgermeister Beschluss- Nr.: 53 /13 Fünfte Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung und Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der §§ 2 und 7 des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen vom 08.07.1994, Rechtsbereinigt vom 19.06.2009, in Verbindung mit dem § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Freistaat Sachsen hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide am 17.12.2013 die nachstehende Fünfte Satzung der Friedhofssatzung beschlossen: Beschluss – Nr.: 51/13 Bestellung eines Rechnungsprüfers Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt gemäß § 103 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 S. 1 Kommunalprüfungsverordnung Frau Dörte Martini zum Berge zum Rechnungsprüfer bei der Gemeinde Elsterheide zu bestellen. Frau Martini zum Berge prüft seit 2005 die Jahresrechnungen der Gemeinde Elsterheide. Sie nimmt folgende Aufgabengebiete im Jahr 2013 wahr: - Prüfung der Jahresrechnung 2012 - Prüfung des Kassenbestandes zum 31.12. - Unvermutete Kassenprüfung gez. Koark Bürgermeister Hinweis zu Satzungsänderungen: am 17.06.1997 mit Beschluss Nr.: 42/97 Beschluss der Friedhofssatzung, am 18.12.1998 mit Beschluss Nr.: 62/98 die Erste Satzung zur Änderung, am 27.04.1999 mit Beschluss Nr.: 24/99 die Zweite Satzung zur Änderung, am 30.06.2003 mit Beschluss Nr.: 29/03 die Dritte Satzung zur Änderung. am 23.11.2010 mit Beschluss Nr.: 59/10 die Vierte Satzung zur Änderung am 17.12.2013 mit Beschluss Nr.: 53/13 die Fünfte Satzung zur Änderung Artikel 1 Satzungsänderung 1. Abschnitt IV. Grabstätten § 10 Wahlgräber wie folgt geändert: Abs. 2 wird gestrichen und erhält folgende Fassung: (2) „Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit), beginnend ab dem Tag der Zuweisung verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich. Wahlgrabstätten werden nur als zwei- oder mehrstellige Grabstätten verliehen. Die Gebühr bei Neuerwerb der Nutzungsrechte beträgt das Zwei- oder Mehrfache. Beschluss- Nr.: 52/13 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Elsterheide vom 16.02.2010 gültig ab: 01.April 2010 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55), in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der Fassung vom 15.05.2009 hat der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide in seiner Sitzung am 17.12.2013 folgende Änderung der Satzung beschlossen: Artikel 2 Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung I. Nutzungsgebühren 1. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene die in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren: 1.1.Wahlgrabstelle/Erbgrabstätte und Beisetzung von Aschen wird gestrichen und erhält folgende neue Fassung: „Die Gebühr bei Neuerwerb des Nutzungsrechtes der Wahlgrabstelle (zweistellig) beträgt für 25 Jahre 150,00 € (Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das Mehrfache)“ Artikel 1 Satzungsänderung Die Anlage 2 zur Satzung werden die Elternbeiträge der Kinderkrippe wie folgt gestrichen und erhalten folgende Fassung: Stunden Kinderkrippe 1) 10 9 6 4,5 1. Kind 2 Kind 3. Kind 4. Kind ungekürzt Ermäßigt ermäßigt ermäßigt 100 % um 40 % um 80 % um 100 % € € € € 205,60 123,36 41,12 0,00 185,00 111,00 37,00 0,00 123,36 74,02 24,67 0,00 92,50 55,50 18,50 0,00 Absenkungen (Ermäßigungen) für Alleinerziehende (Reduzierung jeweils um weitere 10 %) Stunden 1. Kind 2. Kind 3. Kind € € € Kinder10 185,04 111,02 37,01 krippe 1) 9 166,50 99,90 33,30 6 111,02 66,61 22,20 4,5 83,25 49,95 16,65 2. Erwerb eines Nutzungsrechtes für Verstorbene die nicht in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren. 2.1.wird gestrichen und erhält folgende neue Fassung: „Die Gebühr bei Neuerwerb des Nutzungsrechtes der Wahlgrabstelle (zweistellig) beträgt für 25 Jahre 400,00 € (Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das Mehrfache)“ II. Gebühren für verlängertes Nutzungsrecht 1. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene die in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren. 1.1.erhält folgende neue Fassung: „Erbgrabstätte/Wahlgrabstätte pro Jahr (zweistellig)“ 5,00 € (Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das Mehrfache)“ 4. Kind € 0,00 0,00 0,00 0,00 1) Betreuung für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 9 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 Zuführungsrate vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt Fehlbetrag im Vermögenshaushalt 2. Erwerb eines Nutzungsrechtes an Grabstätten für Verstorbene die nicht in der Gemeinde wohnhaft gemeldet waren. 2.1. erhält folgende neue Fassung: „ Erbgrabstätte/Wahlgrabstätte pro Jahr (zweistellig)“ 10,00 € (Bei mehrstelligen Gräbern erhöhen sich die Gebühren um das Mehrfache)“ Schuldenstand: Beginn des HH-Jahres Ende des HH-Jahres /Einw. Artikel 3 Inkrafttreten Diese 5. Änderung der Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt Gemeinde Elsterheide, den 17.12.2013 gez. Koark Bürgermeister Allgemeine Rücklage Stand zu Beginn des HH-Jahres Zuführung Entnahme Stand am Ende des HH-Jahres Koark Bürgermeister Beschluss- Nr.: 54/13 Bestätigung der Wahl des Wehrleiters und seiner Stellvertreter der FFW OT Neuwiese Rechtsgrundlage: Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647) Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide bestätigt auf Grundlage des § 17 Abs. 2 SächsBRKG den gewählten Wehrleiter und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Elsterheide, Ortswehr Neuwiese: Namentlich werden folgende Kameraden in ihrem Amt für fünf Jahre berufen: Ortswehr Neuwiese Wehrleiter Kamerad Frank Sibber 1. Stellvertreter Kamerad Frank Kasper 2. Stellvertreter Kamerad Reiner Nowotnick Die oben genannten Kameraden wurden in der Hauptversammlung der örtlichen Feuerwehr am 29.11.2013 gewählt. gez. Koark Bürgermeister Beschluss- Nr.: 56/13 Feststellung der Jahresrechnung 2012 Die Jahresrechnung der Gemeinde Elsterheide für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 88 der Sächsischen Gemeindeordnung festgestellt mit: 4.395.739,96 € Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes auf je 818.385,10 € Gesamthaushalt - Haushaltseinnahmereste im Vmh - Haushaltsausgabereste im Vmh 2.625.758,76 € 2.507.352,04 € 665,26 € 221.848,06 € 0€ 221.848,00 € 0€ Beschluss- Nr.: 57/13 Widmung eines zusätzlichen Trauraumes außerhalb des Amtssitzes des Standesamtes Elsterheide Rechtsgrundlagen: Art. 1 § 1 Abs. 1 SächsAGPStG i. V. m. § 14 Abs. 2 PStG Der Gemeinderat Elsterheide beschließt, dass durch das Standesamt der Gemeinde Elsterheide auch Trauungen im „Leuchtturm“ am Geierswalder See durchgeführt werden können. Der Bürgermeister wird beauftragt, den beigefügten Vertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten im „Leuchtturm“ für Eheschließungen zu unterzeichnen. Begründung: Frau Heike Struthoff, Geschäftsführerin DerLeuchtTurm-Gastro GmbH, stellte Mitte des Jahres den Antrag auf Durchführung von Trauungen in den Räumlichkeiten der „Leuchtturm-Anlage“. Gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden. Wird außerhalb des Dienstgebäudes die Möglichkeit angeboten, in einem besonders attraktiven Gebäude oder Raum die Ehe zu schließen, muss gewährleistet sein, dass im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz jedem Eheschließungspaar die Räumlichkeit zur Verfügung steht. Nach ausführlichen Abstimmungsgesprächen in der Verwaltung wird eingeschätzt, dass die i. R. stehende Räumlichkeit diese Voraussetzungen erfüllt. Im Rahmen ihrer Organisationshoheit bestimmt die Gemeinde diese zum weiteren Raum für die Durchführung von Eheschließungen, schließt dazu den beigefügten Vertrag ab. gez. Koark Bürgermeister Beschluss- Nr.: 55/13 Festlegung der Sitzungstermine des Gemeinderates der Gemeinde Elsterheide für das I. Halbjahr 2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt für das I. Halbjahr 2014 folgende Sitzungstermine: Januar Dienstag, den 28. Februar Dienstag, den 18. März Dienstag, den 25. April Dienstag, den 22. Mai Dienstag, den 20. gez. Koark Bürgermeister Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf je 308.330,31 € 0€ 0€ 5.214.125,06 € 121.839,33 € 0€ 10 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Geierswalde Am Freitag, den 28.03.2014, um 19.00 Uhr im Versammlungsraum der Ortsteilverwaltung des Ortsteiles Geierswalde, Landstraße 33 werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Geierswalde gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung 1.0 Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2.0 Vortragen und Bestätigung der Tagesordnung 3.0 Beschlussfassung zur Ersten Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Geierswalde 4.0 Geschäftsberichte für das Jagdjahr 2013/2014 3.1 Kassenbericht 3.2 Festlegungen der Kassenprüfer 3.3 Diskussionen zum Geschäfts- und Kassenbericht 5.0 Vorstellung und Abstimmung des Haushaltsplanes 6.0 Entlastungen des Vorstandes und des Kassenwartes 7.0 Diskussion und evtl. – Ansprachen von Gästen 8.0 Im Anschluss an den offiziellen Teil findet ein geselliges Schüsseltreiben statt. Anmerkung Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer Grundflächen durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Flächeneigentümer mit Verbissgefährdeten Kulturen sollten diese zur Verkrämung vorbereiten. Geierswalde, den 06.01.2014 gez. Herbert Woßlick Vorsitzender des Jagdvorstandes Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Tätzschwitz Jagdgenossenschaft Tätzschwitz - Der Vorstand- Tätzschwitz, den 06.01.2014 Unsere Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft findet für die Geschäftsjahre 2013/2014 am Freitag den 21.03.2014 um 18.30 Uhr im Sitzungsraum des Feuerwehrgebäudes statt. Alle Flächeneigentümer der Gemarkung Tätzschwitz und der Austauschflächen in den Gemarkungen Geierswalde sind recht herzlich eingeladen. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bekanntgabe der Tagesordnung 3. Bericht des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft 4. Bericht des Kassenführers 5. Bericht der Rechnungsprüfer 6. Beschlussfassung 6.1. Bildung der Rücklagen und deren Verwendung 6.2. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 7. Bericht des Jagdpächters 8. Bericht zum aktuellen Stand Jagdpachtvertrag 9. Grußwort der Gäste 10. Diskussion 11. Schlusswort des Vorsitzenden Im Anschluss an den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung findet ein geselliges Beisammensein statt. gez. Christian Kujasch Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Ausschreibung zur Jagdverpachtung in der Gemeinde Elsterheide, Ortsteil Tätzschwitz Die Jagdgenossenschaft Tätzschwitz schreibt die Jagdpacht vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2026 mit einer Fläche von 262 ha. aus. Weitere Informationen erhalten Sie beim Vorstand der Jagdgenossenschaft Tätzschwitz Herrn Christian Kujasch, zu erreichen unter Tel. 0160 94484663. . Interessenten geben bitte Ihre schriftliche Bewerbung in einen verschlossenen Umschlag (gekennzeichnet mit Ausschreibung Jagdpacht) bis zum 14.03.2014 in der Lindenstraße 19, 02979 Elsterheide, OT Tätzschwitz ab. Wir freuen und auf Ihre Angebote Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Tätzschwitz 11 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 Öffentliche Bekanntmachungen Fremder Ämter und Behörden Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, 01099 Dresden fünf östlichen Bundesländer und transportiert Erdgas zu rund 130 nachgelagerten Netzbetreibern, Stadtwerken und Großkunden. Die bereits bestehenden Ferngasleitungen (FGL 18 und 206) zwischen der Stadt Senftenberg, Ortsteil Großkoschen (Brandenburg), und dem Spremberger Ortsteil Schwarze Pumpe (Freistaat Sachsen) verlaufen durch ehemalige Kippengebiete der früheren Braunkohle-Tagebaue Spreetal und „Erika“/Laubusch. Diese Kippenbereiche wurden durch das Sächsische Oberbergamt (SOBA) im Dezember 2010 zu Sperrgebieten erklärt. Seither sind planmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Leitungen nur unter sehr strengen Auflagen möglich. Um auch weiterhin die Versorgung mit Erdgas in dieser Region sicher zu stellen, plant ONTRAS die Verlegung diverser Leitungsabschnitte in bergbaufreies Gebiet. Darüber hinaus sollten die Ferngasleitungen FGL 19 in der Druckstufe 25 bar, Nennweite DN 800, und die FGL 20 in der Druckstufe 84 bar neu gebaut werden. Diese Leitungen verlaufen zwischen Großkoschen und dem Netzknotenpunkt Spreetal in der Nennweite DN 800 und im weiteren Verlauf in der Nennweite DN 400. Die Gesamtlänge des geplanten Bau-Vorhabens beträgt etwa 35 km. Davon liegen etwa. 850 m im Land Brandenburg. Diese beiden Leitungen werden mit einem Achsabstand von sechs Metern unter größtmöglicher Ausnutzung der Parallelführung zu bestehenden Infrastrukturen projektiert. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, das von der Landesdirektion Sachsen verantwortet wird. Dieses Planfeststellungsverfahren soll im 1. bzw. 2. Quartal 2014 eröffnet werden. Um die dafür notwendigen Antrags- und die begleitenden Fachunterlagen anfertigen zu können, sind Vorarbeiten nötig: Dies sind beispielsweise Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, archäologische Prospektionen und umweltschutzfachliche Kartierungen. Die Arbeiten werden durch Unternehmen vorgenommen, die von ONTRAS damit beauftragt wurden. Diese Unternehmen hat ONTRAS angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten durch diese Vorarbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z.B. Flurschäden) entstehen, werden diese entschädigt. Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Die Arbeiten dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigt ONTRAS Gastransport GmbH (Leipzig) hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „Neubau Ferngasleitungen Lausitz“ (FGL) vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Im Verwaltungsgebiet der Gemeinde Elsterheide finden die Arbeiten in folgenden Gemarkungen statt: Tätzschwitz Flur 1 Geierswalde Flur 1 Geierswalde Flur 6 Geierswalde Flur 2 Geierswalde Flur 4 Geierswalde Flur 5 Neuwiese Flur 1 Neuwiese Flur 10 Neuwiese Flur 2 Neuwiese Flur 3 Neuwiese Flur 6 Seidewinkel Flur 2 Seidewinkel Flur 13 Sehr geehrte Tierbesitzer, bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Vorrausetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Meldestichtag zur Veranlagung des Tierseuchenkassenbeitrages für 2014 ist der 01.01.2014. Die Meldebögen werden Ende Dezember 2013 an die uns bekannten Tierbesitzer versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2014 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 16 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (SächsAGTierSG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Bitte unbedingt beachten: Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www.tsk-sachsen.de. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, Befunde, entsorgte Tiere usw.) einsehen. Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, 01099 Dresden Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35 E-Mail: [email protected] Internet: www.tsk-sachsen.de Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten zum Vorhaben „Neubau Ferngasleitungen lausitz (NFl)“ Als Fernleitungsnetzbetreiber trägt die ONTRAS Gastransport GmbH die Verantwortung für den effizienten und sicheren Betrieb des Fernleitungsnetzes in den neuen Bundesländern – und damit für die nachhaltige Erdgas-Versorgung. Mit dem Neubau der Ferngasleitungen in der Lausitz (Projekt NFL) soll die Gasnetz-Infrastruktur in diesem Gebiet optimiert und auf die Erfordernisse einer sicheren, effizienten und zukunftsfesten Energieversorgung ausgerichtet werden. Damit trägt diese geplante Neubau-Maßnahme wesentlich zur Daseinsfürsorge und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Lausitzer Reviers bei. Das Bauvorhaben soll vorbehaltlich der Genehmigung im Jahr 2015 umgesetzt werden. Mit über 7.200 km Leitungslänge betreibt ONTRAS das zweitgrößte Ferngasleitungsnetz Deutschlands. Es erschließt den Bereich der Bei Fragen zu den Vorarbeiten wenden Sie sich bitte an das Ingenieurbüro Pipeline Engineering GmbH Frau Constanze Schubert Tel.: 030 /293 85 812 Fax.: 030 /293 85 622 12 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 sprechenden Nachweisen kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Bei der elektronischen Zusendung sind die Nachweise in lesbarer Form einzuscannen. Das Antragsformular und die Übersicht zu den anerkannten Berufsabschlüssen für eine Sachkundenachweiskarte sind im Internet abrufbar. Wird bis 26. Mai 2015 kein Antrag eingereicht, gilt die bisherige Sachkunde nur noch bis zum 26. November 2015. Für die Bearbeitung des Antrages, den Druck und den Versand der Karte werden Kosten von 30 Euro erhoben. Bekanntmachung Pflicht zur Beantragung einer Sachkundenachweiskarte im Pflanzenschutz Personen, die gewerblich Pflanzenschutzmittel anwenden, abgeben oder zum Pflanzenschutz beraten, benötigen künftig auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 eine Sachkundenachweiskarte. Zu dem Personenkreis der Anwender zählen neben den Landwirten und Gärtnern auch Mitarbeiter der Kommunen, Hausmeister sowie alle Dienstleister, die Pflanzenschutzmittel ausbringen. Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleigartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind. Link: Hinweise zur Pflanzenschutzsachkunde und das Antragsformular für die Sachkundenachweiskarte finden Sie unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/11900.htm Antragstelle Sachkundenachweiskarte: LfULG, Außenstelle Rötha Frau Schuster (Tel.: 034206 589-15), Frau Groß-Ophoff (Tel.: 034206 589-51) Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha Fax: 034206-589-60 E-Mail: [email protected] Sachkundenachweiskarte beantragen Die Sachkundenachweiskarte kann ab sofort beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beantragt werden. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung in Kopie beizufügen. Personen, die derzeit sachkundig sind, müssen bis spätestens 26. Mai 2015 den Antrag an das LfULG senden. Der Antrag mit den ent- Kultur- und Vereinsnachrichten Helfen und TeilenWeihnachtspäckchenaktion in der Kita Bergen In einer Projektwoche Anfang November beschäftigten sich alle Kindergartengruppen der Kita „Lutki“ Bergen mit dem Martinsfest. Ein wichtiger Inhalt dieses Festes ist das Helfen und uneigennützige Teilen mit anderen. Dazu wurden in den Gruppen Gespräche geführt, Bücher angeschaut, Lieder gesungen und natürlich auch Laternen gebastelt. Ein Höhepunkt war für alle Kinder am 11. November der Laternenumzug durch das Haus mit den selbst gebastelten Laternen. In unserer Region sammelt der Verein St. Filomena jedes Jahr Weihnachtspäckchen für Kinder und sozialschwache Familien in Tschechien, Bulgarien oder Rumänien. In einer Elternversammlung informierten wir darüber die Eltern. Gern unterstützten sie uns. Viele, viele Päckchen mit Kleidung und Spielsachen kamen zusammen. Einigen Kindern fiel es da sicher noch schwer, sich von lieb gewordenen Dingen zu trennen. Doch gern halfen sie alle mit, den großen LKW zu beladen. Unser Projekt „Helfen und Teilen“ fand an diesem Tag einen würdigen Abschluss. Auf diesem Wege möchten wir uns recht herzlich bei allen bedanken, die uns bei der Weihnachtspäckchenaktion so großartig unterstützt haben. Über 700 Päckchen wurden insgesamt in unserer Region gesammelt. Damit konnte vielen Bedürftigen geholfen und ein schöneres Weihnachtsfest ermöglicht werden. Das Team der Kita „Lutki“ Bergen wünscht allen Familien und den vielen anderen fleißigen Helfern ein gesundes erfolgreiches Jahr 2014. 13 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 Dann kann es auch schon mal vorkommen, dass es gleich Kaffee gibt wenn unsere Männer nach Hause kommen. Aber auch an uns Frauen wird gedacht. So ist das alljährliche Abschlussfest Pflicht, bei denen die Frauen herzlich eingeladen sind. Wir waren schon Bowlen und sogar Pistolen schießen. Im vorigen Jahr luden uns die Brandenburger nach Terpe ein, wo wir bei Feuerzangenbowle den gleichnamigen Film anschauten. Ein Genuss mit so vielen feierfreudigen Fußballern. Dieses Jahr nun waren wir selbst wieder gefragt und organisierten im Gemeindehaus unseren Jahresabschluss. Hauptorganisator, Schriftführer, Kassierer und Terminwart ist Holger Bogott. Welchen wir auf diesem Weg einmal ein herzliches Dankeschön sagen wollen. OT Sabrodt Die Sabrodter Wölfe Steht denn der letzte Sabrodter Wolf nicht im Museum in Hoyerswerda oder haben sich im Sabrodter Gebiet wieder Wölfe angesiedelt? Nein, heute geht es nicht um diese Tiere, sondern um unsere Fußballmänner, welche sich den Namen Sabrodter Wölfe aus einer Idee heraus gaben. Seit rund 15 Jahren, in der Sommerzeit und bei gutem Winterwetter, treffen sich die Fußball begeisterten Männer auf unserem fast schon dem „englischen Wembleyrasen“ anmutenden Sportplatz in Sabrodt. Die „liebevolle“ Pflege übernimmt Siegbert Bogott, so das der Platz immer Sonntag pünktlich um 10.00 Uhr bespielbar ist. Es sind alle Altersklassen herzlich willkommen. Der jüngste Spieler in diesem Jahr war 7, der Älteste über 65 Jahre alt. Auch über die Dorfgrenzen hat sich dieser Termin rumgesprochen, so das auch Brandenburger, sprich „Terpsche“, „Pumpsche“ und sogar Spremberger den Weg nach Sabrodt finden. Pünktlich um 10.00 rollt dann der Ball. Es wird immer Jung gegen Alt gespielt. Wobei sich die Cleverness des Alters meistens auszahlt. Der Jubel nach einem Tor hört man fast in jedem Haus. So wie der Beginn, ist auch das Ende des Spieles pünktlich um 11.30 Uhr angesetzt. Für uns Frauen ein guter Termin die sonntäglichen Kartoffeln anzusetzen. Obwohl wir nach all den Jahren wissen, das unsere Männer fast nie pünktlich zum Essen kommen und uns dann immer erklären, das Warmhalten schwieriger ist als kochen. Nach Ende findet erst einmal eine ausführliche Auswertung des Spieles und des Tagesgeschehen in Sabrodt statt. Er führt akribisch Buch und so erfuhren wir, wer in diesem Jahr das Derby Jung gegen Alt gewonnen hat. Welches Team mehr Tore geschossen und wie viele Teilnehmer im Durchschnitt, an wie vielen Wochenenden im Jahr gespielt haben. Nicht zu vergessen natürlich auch den Bierkastenumsatz. Auch zu umliegenden Turnieren werden unsere Männer, als Team „Sabrodter Wölfe“ gern eingeladen. Eine vordere Platzierung ist dabei auf alle Fälle immer wieder drin. 2013 organisierten unsere Männer, natürlich mit Unterstützung der Frauen, selbst ein Turnier. So fand am 22.09.2013 ein kleines aber feines Fuballevent in Sabrodt statt. Die teilnehmenden Mannschaften bestätigten einhellig, dass sie gern wiederkommen würden. Hoffen wir, dass der Termin Sonntagvormittags 10.00 Uhr noch lange Tradition hat. Es grüßen die Fußballerfrauen mit dem Wunsch: Bleibt schön gesund! 3. Sabrodter Weihnachtsmarkt mit Weihnachtstrak (tor) Doch damit hatte dann niemand gerechnet. Denn der Weihnachtsmann ließ sich etwas Besonderes einfallen. Er kam diesmal mit einem Traktor. Aber nicht irgendeiner, sondern den schönsten mit Lichterketten und Weihnachtsbäumen geschmückt Traktor weit und breit. Dieser kam nun blickend und leuchtend über die Spielstraße angefahren. Der Weihnachtsmann saß hinten auf dem Kutschenanhänger. Alle Kinderaugen und sicher auch die einiger Erwachsener leuchteten. Wer dem Weihnachtsmann ein Gedicht aufsagen konnte erhielt ein kleines Geschenk, aber auch Holz und Kohle für die Unverbesserlichen wurden verteilt. Unser Fazit war: „Wer braucht schon einen Coca-Cola-Weihnachtstrak, wenn man so einen Weihnachtstraktor hat!“ Die vielen Besucher brachten sogar fast die Versorgung an ihre Grenzen. So musste kurzfristig für Nachschub gesorgt werden, den langen Kauflandöffnungszeiten sei Dank. Bei Lagerfeuer und mit reichlicher Versorgung stand man noch lange zusammen und schmiedete Pläne für den nächsten Weihnachtsmarkt in Sabrodt, dann hoffentlich im Schnee. Weil die Nachfrage und Resonanz in den Vorjahren groß war, fand auch im Dezember 2013 wieder ein kleiner, gemütlicher Weihnachtsmarkt in Sabrodt statt. Begonnen hatte alles bereits mit dem Aufstellen des Weihnachtsbaumes. Ein Wort an unsere Männer und schon rücken Sie mit Traktor und Bagger und stellten wie jedes Mal den schönsten Baum auf. Dieser erstrahlte dann allabendlich in seinem Glanz und versetzte unser Dorf in vorweihnachtlicher Stimmung. Es lag zwar kein Schnee, aber sicher lockte auch das milde und trockene Wetter viele Sabrodter mit Ihren Kindern an. Die Verwandtschaft wurde auch gleich mitgebracht. Nicht zuletzt diese staunte über die gute Resonanz und den Zusammenhalt in Sabrodt. Unter sternenklaren Himmel fand man sich, vor dem Jahreswechsel, noch einmal zusammen und tauschte sich bei Glühwein und Bratwurst Neuigkeiten aus oder rief zurückliegende Ereignisse, wie unser diesjähriges großes Feuerwehr- und Dorffest, ins Gedächtnis Die Jugend kam sogar auf die Idee den anliegenden Spielplatz auszuleuchten, damit auch die Kinder dort spielen konnten. Doch alle warteten natürlich auf den Weihnachtsmann. Mangels Schnee waren alle gespannt, mit welchem Gefährt er den eintreffen würde. Annett Thumann 14 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 8. Dezember 2013 – 18. „lieder im Advent“ in Seidewinkel Ortsteil Seidewinkel 15. Juni 2014 Heimatfest der Evangelischen Kirchgemeinde in Seidewinkel mit dem Trachtenverein Seidewinkel Aus der chronik von Seidewinkel - Dezember 2013 Von vorweihnachtlicher Hektik, der Jagd nach Geschenken und den Vorbereitungen für das große Fest bleibt kaum einer verschont. Deshalb ist es wichtig, bewusst „Auszeiten“ zu genießen. Neben der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier mit den Kindergartenkindern aus Bergen, der Überraschung der Volleyball-Weihnachtsmänner beim „Seidewinkler Brot-Club“ und dem Konzert mit „Amici della musica“ gab es in Seidewinkel noch viele andere Höhepunkte. Was 1996 erstmals in der Adventszeit als kleines Dankeschön in der Friedhofskapelle an die Seidewinkler gedacht war, hat inzwischen Tradition. Doch in diesem Jahr wollten wir es wissen: Wie klingt es im neuen Bürgerhaus? Offiziell noch nicht übergeben – und doch schon voll in Betrieb! Es war überwältigend und für uns wohl das emotionalste der zahlreichen Konzerte im Dezember 2013. Lange vor der Zeit strömten die ca. 130 Gäste in den Saal der „Alten Schule“. Pünktlich um 17 Uhr eröffneten die Sängerinnen und Sänger unter der Leitung von Kerstin Lieder das Konzert. Zwischen Weihnachtsbaum und Adventskranz, getragen von der Akustik des neuen Saales und dem aufmerksamen Publikum, erklangen Weihnachtslieder aus vielen Ländern dieser Welt. Natürlich kam auch das gemeinsame Singen nicht zu kurz. Ein herzliches Dankeschön vom Chor an das treue Publikum und alle, die mitgeholfen haben, den Saal im weihnachtlichen Glanz erstrahlen zu lassen! 7. Dezember 2013 – Wieder einmal hatte die Sorbische Trachtengruppe Seidewinkel e.V. ab 16 Uhr zum Weihnachtsmarkt eingeladen. Gemütliche Wärme bei Akkordeonklängen, Glühwein und Stolle bot die „Kaffeestube“. Für die „Wetterfesten“ waren im Innenhof zahlreiche Stände aufgebaut – von Kesselgulasch bis Bratwurst und diversen „Tankstellen“. Da gab es Handarbeiten und selbstverständlich standen auch die Ausstellungsräume für alle offen. So manche Neuerung wurde bestaunt! Für die Kinder bot die „Bastelstube“ zahlreiche Möglichkeiten. Bereits vor der Zeit drehte der Weihnachtsmann mit der Kutsche und seinen 2 Engeln die Runde bis nach Klein Seidewinkel und verteilte dann zur Freude der zahlreichen Kinder seine Geschenke. Die ersten Schneeflocken tanzten, als die Posaunengruppe aus Hoyerswerda spielte. Der absolute und stets geheimgehaltene Höhepunkt des Nachmittags war das Märchenspiel unserer Seidewinkler Jugend vor dem Hof. In diesem Jahr erfreuten sie uns mit einer Variation des Märchens „ Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“! Der 11. Seidewinkler Weihnachtsmarkt der 5. auf dem „Tesche-Hof“ - ist Geschichte und war wieder einmal ein voller Erfolg. Man trifft sich wieder einmal und rückt enger zusammen – Gemeinsamkeiten werden ausgebaut! 24. Dezember 2013 –– Das Weihnachtsfest steht vor der Tür, Ruhe zieht ein und die Kapelle auf dem Seidewinkler Friedhof füllt sich. Wie schon in den vergangenen Jahren beginnt um 16 Uhr die Christvesper – diesmal mit dem Diplom-Theologen Andreas Albrecht. Eine schöne Tradition: Seit 1999 wird in der Vorweihnachtszeit von Seidewinkler Kindern das Krippenspiel einstudiert und zur Christvesper aufgeführt. Während sich die Eltern um die Kostüme kümmerten lag die Regie in diesem Jahr wieder in den bewährten Händen von Brigitte Kühne und Katrin Schuster. Ein herzliches „Danke“ auch hier allen Mitwirkenden! Allen Organisatoren und der Familie Tesche ein herzliches Danke! 15 ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 07.11. – 09.11.2014 Kaninchenausstellung im Bürgerhaus Nardt 28.11.2014 Männerbiertrinken mit „Einkaufen“ der Neubürger 05.12.2014 Adventsingen im Bürgerhaus Nardt Seniorenveranstaltungen: 09.03.2014 29.06.2014 07.09.2014 29.11.2014 Ortsteil Nardt 18.01.2014 25.01.2014 26.04.2014 30.04.2014 13.09.2014 Kinderzampern Zampern mit anschließendem Zampertanzabend Arbeitseinsatz zur Belebung des Ortsbildes Hexenfeuer mit Fackelumzug der Kinder Dorffest mit großem Kinderfest und Tanzabend Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachfolgenden Bürgerinnen und Bürgern recht herzlich zum Geburtstag Monate Januar und Februar 2014 Ortsteil Bergen: Schumann, Monika Gregor, Ingrid Kujasch, Johann Knobloch, Martha Schindler, Fritz Kiebusch, Karl Schwausch, Helene Prims, Lutz Scharf, Renate Fliegner, Marie Nusa, Wilhelm Kaiser, Margot Semma, Gertrud 04.01.1948 07.01.1953 07.01.1920 09.01.1930 18.01.1933 22.01.1938 23.01.1936 24.01.1938 24.01.1952 25.01.1926 25.01.1935 26.01.1942 29.01.1929 „65“ „61“ „94“ „84“ „81“ „76“ „78 „76“ „62“ „88“ „79“ „72“ „85“ Blaskura, Gerda Schmidt, Horst Pfeiffer, Heinz Peters, Carla Bock, Günter van Beesel, Ursula Köhler, Lore Schwausch, Elfriede Fischer, Margitta Schwausch, Anna Pohl, Monika 01.02.1935 04.02.1938 08.02.1925 09.02.1954 11.02.1938 14.02.1940 17.02.1940 17.02.1939 21.02.1952 25.02.1930 28.02.1952 „79“ „76“ „89“ „60“ „76“ „74“ „74“ „75“ „62“ „84“ „62“ Ortsteil Bluno: Hannusch, Margit Petko, Siegfried Kurjo, Helmut Loser, Siegfried Köhler, Horst Spreitz, Günter Hattula, Willi Noack, Max Richter, Erna Noack, Helena Oberdörfer, Johannes Kulka, Rosa Groba, Gerhard 02.01.1950 02.01.1943 06.01.1935 08.01.1937 10.01.1949 11.01.1948 14.01.1930 14.01.1931 18.01.1938 19.01.1931 19.01.1939 24.01.1953 30.01.1949 „64“ „71“ „79“ „77“ „65“ „66“ „84“ „83“ “76“ „83“ „75“ „61“ „65“ Tausend, Johann Knobloch, Siegfried Zippack, Anna 02.02.1926 05.02.1945 11.02.1933 „88“ „69“ „81“ Ortsteil Geierswalde: Tinko, Christina Konik, Siegbert Dr. Schmidt, Helmut Benusch, Marianne Lieske, Monika Nickus, Gerhard Liehn, Ursula 08.01.1953 09.01.1939 11.01.1944 14.01.1954 17.01.1951 21.01.1931 24.01.1931 „61“ „75“ „70“ „60“ „63“ „83“ „83“ Kruscha, Brigitta Radochla, Ingrid 01.02.1939 01.02.1944 „75“ „70“ 16 Dr. Petrich, Frank Jenkel, Heidrun Jenkel, Horst 06.02.1949 09.02.1944 23.02.1947 „65“ „70“ „67“ Ortsteil Klein Partwitz: Stankewitz, Margarete Eckmajer, Josef Koark, Erna Wusk, Bärbel Noack, Antje Dr. Schmiedgen, Dörte Hopfe, Erika Sobioch, Inge 03.01.1929 04.01.1944 05.01.1934 13.01.1952 16.01.1945 24.01.1935 31.01.1926 31.01.1938 „85“ „70“ „80“ „62“ „69“ „79“ „88“ „76“ Knobloch, Anna Rücker, Marlies Pech, Christa Klammer, Gertraud Jänsch, Heinz Heller, Bärbel Rücker, Helene Haschke, Erwin 01.02.1923 01.02.1951 04.02.1943 15.02.1954 17.02.1949 18.02.1944 23.02.1923 25.02.1934 „91“ „63“ „71“ „60“ „65“ „70“ „91“ „80“ Ortsteil Nardt: Sulk, Hanna Längert, Jadwiga Rüffer, Martin Melde, Hanna Hoßmar, Max Wogawa, Marianne 06.01.1924 09.01.1933 17.01.1930 22.01.1922 26.01.1923 28.01.1946 „90“ „81“ „84“ „92“ „91“ “68” Waurisch, Johann Schmaler, Maria Schmaler, Max Hartmann, Marianne Graupner, Sabine Dr. Damaschke, Hans Joachim Vetter, Jürgen Dauskardt, Christa Delank, Anna Weidemann, Inge Klaua, Ursel Vogel, Volkmar 01.02.1930 02.02.1936 03.02.1938 07.02.1937 07.02.1953 “84” “78” „76“ „77“ „61“ 07.02.1947 10.02.1942 14.02.1940 18.02.1939 18.02.1941 20.02.1951 20.02.1948 „67“ „72“ „74“ „75“ „73“ „63“ „66“ Ortsteil Neuwiese: Pilopp, Martha Flidtner, Hans-Joachim 29.01.1931 30.01.1940 „83“ “74” Mamat, Renate Starosta, Gertrud Fabian, Thea Kasper, Erna Koar, Ilse Richter, Magdalena 03.02.1951 08.02.1940 15.02.1939 22.02.1937 26.02.1946 28.02.1928 „63“ “74” “75” „77“ „68“ „86“ ElsterheiderINFO Nr. 155 – Jahrgang 2014 – 27. Januar 2014 Ortsteil Sabrodt: Göpel, Rainer Reiber, Hubert Kowal, Gisela Schmaler, Karl Weigel, Regina Fischer, Hilda Reiche, Ingeburg Christoph, Margot Köhler, Jutta 10.01.1944 10.01.1934 18.01.1947 18.01.1928 24.01.1954 27.01.1925 27.01.1949 28.01.1953 29.01.1950 „70“ „80“ „67“ „86“ „60“ „89“ „65“ „61“ „64“ Lademann, Christa Haiasch, Brigitte Kranick, Willi Storch, Oskar Kirste, Horst Peschk, Martha Metaschk, Heidi Ulbrich, Erika Thumann, Günter Mrochen, Angelika 07.02.1948 10.02.1952 12.02.1940 13.02.1922 14.02.1949 18.02.1930 19.02.1952 20.02.1935 21.02.1948 26.02.1951 „66“ „62“ „74“ „92“ „65“ „84“ „62“ „79“ „66“ „63“ Ortsteil Seidewinkel: Ruhner, Siegfried Pohland, Klaus Köhler, Marie Dotzauer, Helene Tandler, Rosel Mark, Angelika Hansch, Renate Hansetz, Inge Exel, Monika Knetsch, Hans Boswank, Karl Ruhner, Anna 01.01.1936 03.01.1946 06.01.1927 12.01.1930 15.01.1951 19.01.1948 25.01.1943 25.01.1948 27.01.1953 28.01.1940 30.01.1933 31.01.1935 „78“ „68“ „87“ „84“ „63“ „66“ „71“ „66“ „61“ „74“ „81“ „79“ Tandler, Gisela Münch, Elke Bether, Angelika Tandler, Alois Tandler, Rudolf Vollmert, Manfred Jaeger, Hans-Jürgen Schmaler, Gisela Bräuer, Claus Litwiakow, Käthe Zuischko, Waltraud Meinel, Peter Boswank, Magdalene Minstedt, Bernd Pohland, Christa Schwausch, Helene Schmaler, Helmut Möller, Waltraud 02.02.1949 04.02.1947 05.02.1952 05.02.1946 05.02.1946 11.02.1937 15.02.1946 15.02.1950 18.02.1946 19.02.1934 19.02.1953 20.02.1943 22.02.1934 22.02.1944 22.02.1949 23.02.1930 24.02.1947 26.02.1935 „65“ „67“ „62“ „68“ „68“ „77“ „68“ „64“ „68“ „80“ „61“ „71“ „80“ „70“ „65“ „84“ „67“ „79“ " - 0 %/" %-5"0$ *' 0# -"!&/ (7.0*$ ". % ##0*$ %-". 0*. % 0/+. '+),("//"- "-'./ // ."-1& " %-5"0$ 0 ++/.%6*$"- Ortsteil Tätzschwitz Mank, Karl Macudzinski, Joachim Schulze, Gerhard Nickel, Erhard Polischtschuk, Karin Zeschke, Petra Jaeger, Marta Schulze, Dieter Zeschke, Ingeburg Weser, Ilse Zimmer, Karl- Heinz Polischtschuk, Werner 01.01.1930 01.01.1941 02.01.1940 04.01.1944 06.01.1950 07.01.1950 09.01.1928 09.01.1943 12.01.1927 15.01.1940 25.01.1938 15.01.1949 „84“ „73“ „74“ „70“ „64“ „64“ „86“ „71“ „87“ „74“ „76“ „65“ Benusch, Johanna Müller, Wolfgang Richter, Heinz Köhler, Horst Schnippa, Edeltraud Richter, Marie Zimmer, Christina Buban, Gerhard 02.02.1934 04.02.1944 05.02.1940 09.02.1949 17.02.1943 21.02.1929 22.02.1944 25.02.1940 „80“ „70“ „74“ „65“ „71“ „85“ „70“ „74“ Wir beraten Sie unabhängig in Sachen: Versicherung / Finanzierung / Kapitalanlage / Gründercoaching. 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