HANDBALL-SPORT-VEREIN TROISDORF E.V.
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HANDBALL-SPORT-VEREIN TROISDORF E.V. – Geschäftsführer – Geschäftsstelle Henschelweg 10 53840 Troisdorf Tel.: 02241 - 804222 53840 Troisdorf, 02. Februar 2015 Email: [email protected] Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 Hiermit laden wir alle Mitglieder des HSV Troisdorf e.V. aufgrund eines Vorstandsbeschlusses gemäß Satzung § 11 (2) a) und c) fristgerecht zu der am Montag, den 23. März 2015, um 19:15 Uhr in der Aula (1. Stock Rundturnhalle) der Gemeinschaftshauptschule Lohmarer Straße in 53840 Troisdorf, Lohmarer Straße 33 stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung 2014 ein. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Begrüßung durch den Vorsitzenden o.V.i.A. und Festlegung des Sitzungsleiters Feststellen der ordnungsgemäßen und fristgerechten Ladung sowie der Beschlussfähigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § Satzung 11 (4) durch den Sitzungsleiter Rechenschaftsberichte des Vorsitzenden o.V.i.A. und der Warte Wirtschaftsbericht des Schatzmeisters o.V.i.A. Bericht der Rechnungsprüfer Fragen zu den Punkten 3. – 5. Wahl des Wahlleiters Abstimmung über Entlastung des Vorstandes gemäß Satzung § 11 (3) b) Vorstandswahl gemäß Satzung § 12 (2) und § 11 (6) Leiter Öffentlichkeitsarbeit (auf ein Jahr) Frauenwart (auf ein Jahr) Männerwart (auf ein Jahr) Geschäftsführer (auf zwei Jahre) Vorsitzender (auf zwei Jahre) Wahl der Rechnungsprüfer gemäß Satzung § 16 (7) Anträge zur Beschlussfassung gemäß § Satzung 11 (5) a) Änderungen zur Vereinsordnung II. 2. a) (2) (6) d) Anlage 11 *) b) Weitere Anträge Anträge zur Satzung gemäß Satzung § 11 (5) a) Satzungsänderungen zu §§ 2, 6, 11, 12 und 14 ggf. 21*) b) Neufassung der Satzung *) Ehrungen Verschiedenes Bankverbindung: VR Bank Rhein-Sieg Troisdorf eG IBAN: DE 37 3706 9520 1504 7470 14 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE97HSV00000139164 BIC: GENODED1RST -2- Die in der Tagesordnung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf die männliche und die weibliche Form. Das Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen ist in der Satzung § 6 (3) – (5) geregelt. Kurz gefasst: Alle Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr besitzen das aktive Wahlrecht und damit das Stimmrecht. Anträge zur Beschlussfassung, Vorstands- / Rechnungsprüferwahl oder Satzungs- und/ oder Vereinsordnungsänderungen sind unter Beachtung der Satzung § 11 (5) a) und b) bis zum 08.03. 2015 schriftlich an den Geschäftsführer zu richten. *) Die Vorschläge zu Änderungen der Vereinsordnung und der Satzung stehen auf unserer Web-Seite www.hsv-troisdorf.de zum Lesen und Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich können, wenn erforderlich, deren Ausdrucke jeder Zeit über den Geschäftsführer abgerufen werden. Alle zur Abstimmung stehenden Unterlagen liegen in schriftlicher Form auch zur Mitgliederversammlung aus. Alle Trainingstermine entfallen an diesem Tag ! ! ! Udo Walsch Einladung Mitgliederversammlung 2015