HANDBALL-SPORT-VEREIN TROISDORF E.V.

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HANDBALL-SPORT-VEREIN TROISDORF E.V.
HANDBALL-SPORT-VEREIN
TROISDORF E.V.
– Geschäftsführer –
Geschäftsstelle
Henschelweg 10
53840 Troisdorf
Tel.: 02241 - 804222
53840 Troisdorf, 02. Februar 2015
Email: [email protected]
Einladung
zur
ordentlichen Mitgliederversammlung 2015
Hiermit laden wir alle Mitglieder des HSV Troisdorf e.V. aufgrund eines Vorstandsbeschlusses gemäß Satzung § 11 (2) a) und c) fristgerecht zu der am
Montag, den 23. März 2015, um 19:15 Uhr
in der Aula (1. Stock Rundturnhalle) der Gemeinschaftshauptschule Lohmarer Straße in
53840 Troisdorf, Lohmarer Straße 33 stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung
2014 ein.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Begrüßung durch den Vorsitzenden o.V.i.A. und Festlegung des Sitzungsleiters
Feststellen der ordnungsgemäßen und fristgerechten Ladung sowie der Beschlussfähigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § Satzung 11 (4) durch den Sitzungsleiter
Rechenschaftsberichte des Vorsitzenden o.V.i.A. und der Warte
Wirtschaftsbericht des Schatzmeisters o.V.i.A.
Bericht der Rechnungsprüfer
Fragen zu den Punkten 3. – 5.
Wahl des Wahlleiters
Abstimmung über Entlastung des Vorstandes gemäß Satzung § 11 (3) b)
Vorstandswahl gemäß Satzung § 12 (2) und § 11 (6)

Leiter Öffentlichkeitsarbeit
(auf ein Jahr)

Frauenwart
(auf ein Jahr)

Männerwart
(auf ein Jahr)

Geschäftsführer
(auf zwei Jahre)

Vorsitzender
(auf zwei Jahre)
Wahl der Rechnungsprüfer gemäß Satzung § 16 (7)
Anträge zur Beschlussfassung gemäß § Satzung 11 (5)
a) Änderungen zur Vereinsordnung II. 2. a) (2) (6) d) Anlage 11 *)
b) Weitere Anträge
Anträge zur Satzung gemäß Satzung § 11 (5)
a) Satzungsänderungen zu §§ 2, 6, 11, 12 und 14 ggf. 21*)
b) Neufassung der Satzung *)
Ehrungen
Verschiedenes
Bankverbindung:
VR Bank Rhein-Sieg Troisdorf eG
IBAN: DE 37 3706 9520 1504 7470 14
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE97HSV00000139164
BIC: GENODED1RST
-2-
Die in der Tagesordnung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf die männliche
und die weibliche Form.
Das Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen ist in der Satzung § 6 (3) – (5) geregelt.
Kurz gefasst: Alle Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr besitzen das aktive Wahlrecht und damit das Stimmrecht.
Anträge zur Beschlussfassung, Vorstands- / Rechnungsprüferwahl oder Satzungs- und/
oder Vereinsordnungsänderungen sind unter Beachtung der Satzung § 11 (5) a) und b) bis
zum 08.03. 2015 schriftlich an den Geschäftsführer zu richten.
*) Die Vorschläge zu Änderungen der Vereinsordnung und der Satzung stehen auf unserer
Web-Seite www.hsv-troisdorf.de zum Lesen und Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich können, wenn erforderlich, deren Ausdrucke jeder Zeit über den Geschäftsführer abgerufen werden.
Alle zur Abstimmung stehenden Unterlagen liegen in schriftlicher Form auch zur Mitgliederversammlung aus.
Alle Trainingstermine entfallen
an diesem Tag ! ! !
Udo
Walsch
Einladung Mitgliederversammlung 2015