FAQ zur Tarifrunde SuE 2015
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FAQ zur Tarifrunde SuE 2015
FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Abläufe Frage Antwort Wie sind die weiteren Verhandlungsabläufe? Allgemeiner Sozi-‐ aler Dienst (ASD, KSD, RSD) Andere Beschäf-‐ tigtengruppen Was fordert ver.di für dieses Berufsfeld? Angebot Welches Angebot der Arbeitgeber gibt es? Aktionen Aktivitäten Was passiert ergänzend zu der Tarifauseinander-‐ setzung? Arbeitgeber Welche Arbeitgeber sind von der Tarifauseinan-‐ dersetzung betroffen? ver.di hat die Eingruppierungsvorschriften für den Sozial-‐ und Erziehungsdienst zum 31.12.2014 gegenüber den kommunalen Arbeitgebern (VKA) gekündigt. Am 18.12.2014 hat die ver.di-‐Bundestarifkommission die Eckpunkte der Forderung be-‐ schlossen. Am 25.02.2015 ,23.03.2015, 09./16./20. + 21.04.2015 waren die Ver-‐ handlungstermine mit den Arbeitgebervertretern. Diese haben bis zum letzten Ter-‐ min kein Angebot vorgelegt. Nachdem die ver.di Bundestarifkommission das Schei-‐ tern der Verhandlungen erklärt hat und die Mitglieder sich in einer Urabstimmung mit 93,44 Prozent für einen unbefristeten Streik zur Durchsetzung ihrer Forderun-‐ gen entschieden haben, wurde am 8. Mai 2015 mit den Streiks begonnen. Ziel ist endlich ein verhandlungsfähiges Angebot der Arbeitgeberseite. Auf jeden Fall wer-‐ den wir unseren Forderungen weiterhin Nachdruck verleihen müssen, da die Arbeit-‐ geber keinen Grund für eine Aufwertung der sozialen Berufe sehen. ver.di fordert die Eingruppierung in die S 17 anstatt in die S 14. Die Kolleginnen sind in diesem Bereich vor extreme gesellschaftliche Herausforderungen gestellt und tragen eine immense Verantwortung für das Kindeswohl Derzeit sind nur die in die S-‐Tabelle eingruppierten Beschäftigten zum Streik aufge-‐ rufen, da nur deren Eingruppierungsvorschriften gekündigt werden konnten. Die anderen in den Einrichtungen der Kinder-‐ und Jugendhilfe tätigen Berufsgruppen können ihre Solidarität durch die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb ihrer Ar-‐ beitszeit ausdrücken. Sofern es durch den Arbeitgeber zu sogenannten „Betriebsschließun-‐ gen“/“Aussperrungen“ oder ähnlichem kommt müsste in vielen Fällen der Arbeitge-‐ ber eigentlich das Entgelt trotzdem fortzahlen. Sofern der Arbeitgeber dies nicht macht oder machen will, erhalten die ver.di-‐Mitglieder ebenfalls Streikunterstüt-‐ zung. In diesen Fällen sollte aber auch umgehend die jeweilige Streikleitung infor-‐ miert und das weitere Vorgehen mit ihr abgestimmt werden. Gerade in diesen Fällen ist es aber umso wichtiger, die Beschäftigten im Sozial-‐ und Erziehungsdienst aktiv zu unterstützen um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhö-‐ hen. Es gibt kein Angebot der Arbeitgeber, sie haben lediglich ein Vorschlagspapier über-‐ reicht, welches allerdings nur marginale Veränderungen zur Diskussion stellt. Für die Basiseingruppierung sehen sie in keinem der angesprochenen Berufsfelder einen Grund für eine Verbesserung. Flankierend zu den Verhandlungsterminen wird es regionale und überregionale Ver-‐ anstaltungen geben, in denen die gesellschaftliche Bedeutung des Sozial-‐ und Erzie-‐ hungsdienstes herausgestellt wird. Informieren Sie sich vor Ort in Ihrem ver.di-‐ Bezirk oder auf unserer Kampagnenseite www.soziale-‐berufe-‐aufwerten.de oder verfolgen Sie die Presse. Zunächst alle Arbeitgeber, die einem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) ange-‐ hören. Darüber hinaus auch freie und kirchliche Träger, die den TVöD durch Hausta-‐ rifvertrag oder aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwenden (wie z. B. die evangelische Kirche der Pfalz, einzelne Einrichtungen der Lebenshilfe oder der A-‐ WO). Voraussetzung: die Eingruppierungsregelungen nach dem TVöD finden An-‐ wendung, entweder durch Mitgliedschaft des Arbeitgebers im kommunalen Arbeit-‐ geberverband oder durch eine Anwendungsvereinbarung (Haustarifvertrag oder Ar-‐ beitsvertrag). Sofern unklar ist, ob in einem Betrieb gestreikt werden darf, kann die-‐ se Frage mit dem zuständigen ver.di-‐Bezirk geklärt werden. Ich bin Reinigungs-‐ oder Wirtschaftskraft, Koch/Köchin, Hausmeis-‐ terIn -‐ darf ich mitstrei-‐ ken? 1 FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Aufwertungs-‐ kampagne Frage Was gehört noch zur Aufwertungskampagne? Auskunft An wen kann ich mich wenden, um mehr über die örtliche Situation zu erfahren? Werden die vielen be-‐ fristeten Stellen im Sozi-‐ al-‐ und Erziehungsdienst auch zum Thema ge-‐ macht? Welche Berufsgruppen sind von der Tarifausei-‐ nandersetzung betrof-‐ fen? Befristungen Antwort http://www.soziale-‐berufe-‐aufwerten.de ist die Seite im Internet, auf der Informa-‐ tionen eingestellt werden und auf der man sich als UnterstützerIn unseres Anliegens eintragen kann. Begleitend zu der Tarifauseinandersetzung wird es Großplakate ge-‐ ben und im gesamten Bundesgebiet medienwirksame Aktionen, in der die Berufe des Sozial-‐ und Erziehungsdienstes der Öffentlichkeit dargestellt werden. Dazu sollten Sie sich an den ver.di-‐Bezirk vor Ort wenden. In der Tarifauseinandersetzung geht es um die Neuregelung der Eingruppierungs-‐ vorschriften und der Tätigkeitsmerkmale in der S-‐Tabelle. Die Problematik der vielen befristeten Stellen wird im Rahmen der Aufwertungskampagne in die Öffentlichkeit getragen. ver.di lehnt Befristungen, für die es keinen sachlichen Grund (wie z.B. Schwangerschaftsvertretungen etc.) gibt, ab. Berufsgruppen Alle nach den besonderen Tätigkeitsmerkmalen für den Sozial-‐ und Erziehungsdienst eingruppierten Beschäftigten, insbesondere Kinderpfleger/-‐innen, Erzieher/-‐innen, Heilerziehungspfleger/-‐innen, Sozialarbeiter/-‐innen, Sozialpädagogen/-‐innen, Heil-‐ pädagogen/-‐innen, Fachkräfte für Arbeits-‐ und Berufsförderung, Kitaleitungen usw.. Nicht dazu gehören jedoch die Praktikant/innen in diesen Bereichen, die dem TVPöD unterliegen. Für sie wird es in der Auseinandersetzung teilweise spezielle Angebote geben. Wie einbeziehen? Betreuungs-‐ Warum verhandelt ver.di Die Personalbemessung und Vor-‐ und Nachbereitungszeiten etc. sind in den Länder-‐ schlüssel nicht über einen besse-‐ gesetzen bzw. –vorschriften geregelt und daher nicht Thema dieser Tarifauseinan-‐ ren Betreuungsschlüssel dersetzung. Allerdings hat sich ver.di ganz klar dazu in Publikationen und für bessere Arbeits-‐ http://sozialearbeit.verdi.de/arbeitsbereiche/kindertageseinrichtungen-‐horte-‐ bedingungen? ganztagsschule/++co++b7af4204-‐08dc-‐11e4-‐8f33-‐525400248a66 Stellung bezogen und auch in vielen Bundesländern Aktionen zu den dortigen Kitagesetzen initiiert oder unterstützt. Eltern Wie werden Eltern im Wir sind bemüht und engagiert in Bündnissen mit Eltern, um zu verdeutlichen, dass Kita-‐Bereich beteiligt? es um eine gemeinsame Sache geht, eine angemessene Bezahlung der Fachkräfte erforderlich ist, um weiterhin die hochqualifizierte Arbeit im Sinne der Kinder und Eltern sicherstellen zu können. Auf unserer Internetseite soziale-‐berufe-‐ aufwerten.de haben sich zahlreiche Elternbeiräte (u. a. auch die 2014 gegründete Bundeselternvertretung) als Unterstützer/-‐innen eingetragen. Natürlich wünschen wir uns dort noch mehr Präsenz. Außerdem sind direkte Protestschreiben an die Ar-‐ beitgeberseite in der Tarifauseinandersetzung ebenfalls von Bedeutung. Hierzu be-‐ steht im Internet auch die Möglichkeit e-‐cards direkt an die jeweiligen (Ober-‐ )Bürgermeister/innen, Landräte und Kommunalpolitiker zu stellen. (https://www.soziale-‐berufe-‐aufwerten.de/unterstuetzen/e-‐card-‐senden/ ErzieherInnen Was fordert ver.di für ver.di fordert, die Regeleingruppierung für ErzieherInnen von der S 6 in die S 10 zu ErzieherInnen? verändern, mit herausgehobener Tätigkeit, die Zuordnung in die S 11 bzw. S 13. Erzwingungsstreik Wann kommt es zu ei-‐ Nachdem die Verhandlungen gescheitert sind und sich die Mitglieder mit 93,44 Pro-‐ nem Erzwingungsstreik? zent für einen Erzwingungsstreik ausgesprochen haben, wird seit dem 8. Mai 2015 unbefristet gestreikt. Hierbei werden viele Einrichtungen unbefristet bestreikt, ein-‐ zelne Einrichtungen beginnen erst zu einem späteren Zeitpunkt oder streiken zu-‐ nächst nur ein paar Tage. Fachkräfte für Ar-‐ Was fordert ver.di für ver.di fordert aufgrund der veränderten Bedingungen die Aufnahme der Fachkraft beits-‐ und Berufs-‐ diese Gruppe? für Arbeits-‐ und Berufsförderung in die Tätigkeitsmerkmale und die Zuordnung zur S förderung 10 bzw. S 12. Feiertage Erhalte ich für die Feier-‐ Sofern der Arbeitgeber für Feiertage kein Entgelt zahlt, erhalten die Streikenden tage auch Streikunter-‐ auch für diese Tage von ver.di eine entsprechende Streikunterstützung. stützung? 2 FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Forderung Frage Was fordert ver.di? Fort-‐ und Weiter-‐ bildung Ist die Fort-‐ und Weiter-‐ bildung ein Thema in der Tarifauseinanderset-‐ zung? Finanzierung Wie können die ver.di-‐ Forderungen bezahlt werden? Grund für die Ta-‐ rifauseinander-‐ setzung Warum führt ver.di die Tarifauseinandersetzung für den Sozial-‐ und Er-‐ ziehungsdienst? Kindheitspädago-‐ gInnen Warum sollen Kindheits-‐ pädagogInnen nicht aus-‐ drücklich im Tarifvertrag aufgeführt werden? Kitaleitungen Was fordert ver.di für diese Gruppe? Antwort Am 18.12.2014 hat die Bundestarifkommission die Eckpunkte der Forderung be-‐ schlossen. Die Einkommen der Beschäftigten im Sozial-‐ und Erziehungsdienst sollen durch Neuregelung der Eingruppierung innerhalb der S-‐Tabelle statusverbessernd im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent angehoben werden. Zusätzliche Verbes-‐ serungen sollen im Bereich der Behindertenhilfe erfolgen. Insbesondere für die Ki-‐ taleitungen sollen Kinderzahlen, Gruppen und Beschäftigtenzahl bei der Eingruppie-‐ rung Berücksichtigung finden. Alle Vorbeschäftigungszeiten sollen zwingend bei der Stufenzuordnung anerkannt werden. Die Fachkräfte im Sozial-‐ und Erziehungsdienst müssen sich ständig weiterbilden und tun dies auch engagiert. ver.di fordert eine höhere Eingruppierung für alle Tä-‐ tigkeiten, für die eine Zusatzqualifikation erforderlich ist. Außerdem fordern wir ei-‐ ne Zulage von 100,-‐ € mtl. für Beschäftigte, die als Praxisanleiter/-‐in oder Ausbil-‐ der/in tätig sind. Qualifizierte Fachkräfte kosten Geld, das ist in anderen Branchen überhaupt nicht strittig, nur im Sozial-‐ und Erziehungsdienst in der Pflege und anderen frauentypi-‐ schen Bereichen wird dies zum Thema gemacht. Untersuchungen (z.B. DIW-‐ Wochenbericht 26/2013) zum Kosten-‐Nutzen-‐Verhältnis frühkindlicher Bildungsin-‐ vestitionen zeigen, dass die Gesellschaft perspektivisch für jeden investierten Euro zwei bis sechzehn Euro zurückerhält. Die Aufwendungen für frühe Bildung sind im internationalen Vergleich deutlich zu gering. Gerade einmal 0,46 Prozent des Bruttoinlandprodukts gibt Deutschland für Vorschulerziehung aus.In anderen Europäischen Ländern wie Frankreich (0,68 Pro-‐ zent), Spanien (0,70 Prozent) oder Schweden (0,71 Prozent) sind die öffentlichen Ausgaben dafür deutlich höher. In Dänemark sind es mit 1,01 Prozent sogar mehr als doppelt so viel. (vgl. dazu unsere Grafik https://www.soziale-‐berufe-‐ aufwerten.de/aktuelles/nachrichten/was-‐sind-‐uns-‐kinder-‐wert/) Außerdem hat ver.di ein Steuerkonzept vorgelegt, dessen Umsetzung insgesamt 80 Milliarden Euro jährlich an Mehreinnahmen bringen würde. Die Personalhaushalte der Kommunen würden bei Umsetzung der ver.di-‐Forderungen für den Sozial-‐ und Erziehungsdienst nur um etwa ein Prozent steigen. In Bayern werden die Kosten der Träger zu 50,6% refinanziert. Mit der Aufwertungskampagne wollen wir den hohen Stellenwert, den der Sozial-‐ und Erziehungsdienst für unsere moderne Gesellschaft hat, deutlich machen. In der Tarifauseinandersetzung wollen wir dafür sorgen, dass die Eingruppierung und da-‐ mit die Bezahlung der Beschäftigten in diesem Tätigkeitsfeld der großen Bedeutung und den hohen Anforderungen ihrer Arbeit gerecht werden. Seit einigen Jahren werden an Hochschulen Studiengänge für frühkindliche Bildung angeboten. Dabei handelt es sich um einen anderen Ausbildungsweg, der pädagogi-‐ sche Fachkräfte für die Elementarbildung ausbildet. Allerdings richtet sich die Eingruppierung nach der auszuübenden Tätigkeit und Stel-‐ lenbeschreibungen der Arbeitgeber für KindheitspädagogInnen gibt es noch nicht. KindheitspädagogInnen sind deshalb wie alle anderen Beschäftigten nach dem durch ihre jeweilige Tätigkeit erfüllten Tätigkeitsmerkmal eingruppiert. Da auch die Ausbildung an der Fachschule (ErzieherIn mit staatlicher Anerkennung) weitrei-‐ chende Verbesserungen erfahren hat gehen wir von einem vergleichbaren Kompe-‐ tenzniveau aus. Die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte bezieht alle KollegIn-‐ nen ein – egal wo sie ausgebildet wurden. Die Kitaleitungen sind zentraler Bestandteil unserer Forderung. Die bisherige Ein-‐ gruppierung entspricht nicht den hohen Anforderungen an diese Aufgabe. Da Ki-‐ taleitung einen hohen Anteil von Teamführung, Konzeptentwicklung und Netz-‐ werksarbeit beinhaltet, fordern wir die Verbesserung der Leitungseingruppierung und die Berücksichtigung von Personal-‐, Gruppen-‐ oder Kinderzahlen bei der Diffe-‐ renzierung nach der Einrichtungsgröße (bislang war es nur die Kinderzahl). 3 FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Kommunikation Frage Wie erfahre ich, was in der Tarifauseinanderset-‐ zung aktuell passiert? Mitgliedschaft Ich bin nicht in der Ge-‐ werkschaft, kann ich trotzdem streiken? Mitgliederbeteili-‐ gung Wie sind die Mitglieder an der Tarifauseinander-‐ setzung beteiligt? Notdienst Wie entstehen „Not-‐ dienstvereinbarungen“? Online Quellen Wo erfahre ich mehr über die Aufwertungs-‐ kampagne? PraktikantInnen Ich bin PraktikantIn, darf ich mitstreiken? Antwort AnsprechpartnerInnen sind in den ver.di-‐Bezirken vor Ort. Darüber hinaus stellt ver.di im Netz auf verschiedenen Seiten Informationen zur Verfügung: http://www.soziale-‐berufe-‐aufwerten.de http://sozialearbeit.verdi.de https://gesundheit-‐soziales.verdi.de/branchen/sozial-‐und-‐erziehungsdienst https://mitgliedernetz.verdi.de/individuell -‐ Soziale Berufe aufwerten Darüber hinaus haben wir eine zentrale Hotline für grundsätzliche Fragen eingerich-‐ tet. Die Hotline ist unter der kostenfreien Servicenummer zu erreichen: 0800-‐83 73 4 15 oder 0800-‐verdi 15 Montag – Freitag 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag 09:00 bis 16:00 Uhr Das im Grundgesetz verankerte Streikrecht ist nicht an die Gewerkschaftsmitglied-‐ schaft gebunden. Einem gewerkschaftlichen Streikaufruf können – und sollten – alle Beschäftigten des Tarifbereichs folgen. Aber Streikgeld erhalten nur die Gewerk-‐ schaftsmitglieder von ihrer Gewerkschaft. Zu bedenken ist, dass nur Gewerk-‐ schaftsmitglieder durch ihren Beitrag die Streikkasse, und damit die materielle Grundlage für unsere Konfliktfähigkeit schaffen. Tariffragen sind Machtfragen, d.h. je mehr wir sind, desto durchsetzungsstärker sind wir auch. Schon lange im Voraus haben die Mitglieder ausführliche Diskussionen in den Bezir-‐ ken und Landesbezirken über mögliche Forderungen geführt. Die jährlichen „Kasse-‐ ler Konferenzen“ waren dafür die bundesweite Plattform. Zuletzt wurde auf einer Delegiertentagung im September 2014 und auf der 8. Tarifpolitischen Konferenz im November 2014 eine berufsfachliche Empfehlung für die ver.di-‐ Bundestarifkommission erarbeitet, die in den Forderungsbeschluss eingeflossen ist. Während der Tarifauseinandersetzung werden ehrenamtliche KollegInnen aus dem ganzen Bundesgebiet die Verhandlungen berufsfachlich begleiten. Alle von den Ta-‐ rifverträgen betroffenen Mitglieder wurden in die Urabstimmung miteinbezogen. Auch wenn ein Verhandlungsergebnis erzielt wird, werden die Mitglieder dazu in ei-‐ ner Abstimmung befragt. Notdienstvereinbarungen stellen ein Angebot an die Arbeitgeber dar, gemeinsam mit uns die Folgen des Streiks in besonderen Fällen insbesondere auch für die Eltern zu reduzieren. Sie werden zwischen ver.di und dem entsprechenden Träger abge-‐ schlossen. Weitere online Quellen: http://www.soziale-‐berufe-‐aufwerten.de https://www.verdi.de/themen/geld-‐tarif/soziale-‐berufe-‐aufwerten http://sozialearbeit.verdi.de https://gesundheit-‐soziales.verdi.de/branchen/sozial-‐und-‐erziehungsdienst https://mitgliedernetz.verdi.de/individuell -‐ Soziale Berufe aufwerten https://gemeinden-‐bayern.verdi.de/fachgruppen/sozial-‐kinder-‐und-‐jugendhilfe Facebook unter: Tarifrunde Sozial-‐ und Erziehungsdienst 2015 Bayern Für die Anerkennungspraktikanten/-‐innen besteht ein eigenständiger Tarifvertrag, der nicht gekündigt ist, sodass für sie Friedenspflicht besteht. Sie können ihre Soli-‐ darität durch die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb ihrer Arbeitszeit ausdrü-‐ cken. 4 FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Rahmenbedin-‐ gungen Frage Auch die sonstigen Ar-‐ beitsbedingungen im So-‐ zial-‐ und Erziehungs-‐ dienst sind häufig schlecht, geht es in der Tarifauseinandersetzung auch darum? S-‐Tabelle Was ist die S-‐Tabelle? Schließung Meine KiTa wird nicht bestreikt, der Arbeitge-‐ ber hat sie aber trotz-‐ dem geschlossen. Was kann ich machen? SozialarbeiterIn-‐ nen, Sozialpäda-‐ gogInnen Bin ich als Sozialarbeite-‐ rIn oder SozialpädagogIn bei ver.di richtig vertre-‐ ten? Was fordert ver.di für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogIn-‐ nen? Antwort In der Tarifauseinandersetzung geht es um die Neuregelung der Eingruppierungs-‐ vorschriften und der Tätigkeitsmerkmale. Die schlechten Arbeits-‐ und Rahmenbe-‐ dingungen in den verschiedenen Berufsfeldern sind bei ver.di ein permanentes Thema. Mit vielen Veröffentlichungen (u. a. Fallzahlbemessung im ASD, bundesein-‐ heitliche Mindeststandards für Kitas), in vielen Diskussionen mit Verantwortlichen und mit vielen Aktionen vor Ort macht ver.di immer wieder auf Verbesserungsbe-‐ darfe aufmerksam. Das wird auch im Rahmen der Aufwertungskampagne während und nach der Tarifauseinandersetzung weiter Thema sein. Die S-‐Tabelle ist eine besondere Entgelttabelle innerhalb des TVöD für die Beschäf-‐ tigten im Sozial-‐ und Erziehungsdienst. Sie wurde 2009 – nach zehnwöchigem Er-‐ zwingungsstreik – als Ergebnis einer Tarifrunde vereinbart, in der sich die in ver.di organisierten Beschäftigten der Sozialen Arbeit gegen eine dramatische Absenkung ihrer Entgelte gewehrt haben. Entgegen anderslautender Verabredungen waren die Arbeitgeber nicht bereit, die ehemals bestehenden Zeit-‐, Tätigkeits-‐ und Bewäh-‐ rungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulagen bei der Bezahlung zu berücksichti-‐ gen. Damit wäre das Bezahlungsniveau um bis zu zwei Entgeltgruppen abgesenkt worden. Mit der Einführung der S-‐Tabelle konnte dies verhindert werden. In der S-‐ Tabelle werden im Wesentlichen die früheren Aufstiege und Zulagen des BAT abge-‐ bildet. Die S-‐Tabelle ist neben der allgemeinen Entgelttabelle sowie den weiteren Tabellen Gegenstand der allgemeinen Tarifrunden Bund/VKA (2010, 2012, 2014, …). Eltern: Wenden sie sich an den politisch verantwortlichen in ihrer Kommune. Wenn der Ar-‐ beitgeber zusätzliche nicht oder nur teilweise bestreikte Einrichtungen schließt macht er damit deutlich, dass es tatsächlich die Arbeitgeber sind, die nicht nur nicht bereit sind mehr Geld in die Erziehung zu investieren, sondern dass sie es nicht nur in Kauf nehmen sondern sogar provozieren, dass die Tarifrunde zu Lasten der Eltern und Kinder veschärft wird. Beschäftigte: Dies hängt von der Begründung des Arbeitgebers ab. Sie sollten dem Arbeitgeber in jedem Fall aber zunächst „ihre Arbeitskraft anbieten“. Sofern der Arbeitgeber auch kein Entgelt zahlen will, erhalten ver.di-‐Mitglieder auch in diesen Fällen Streikunter-‐ stützung. Genauere Informationen erhalten sie in diesen Fällen von der Streikleitung oder ihrem ver.di-‐Bezirk. ver.di hat für die Sozialarbeiter/-‐innen und Sozialpädagogen/-‐innen die gleichen Ta-‐ rifforderungen aufgestellt wie für die anderen Berufsgruppen im Sozial-‐ und Erzie-‐ hungsdienst: Ihre Eingruppierung soll so verbessert werden, dass sich Einkommens-‐ erhöhungen im Umfang von durchschnittlich 10 Prozent ergeben. Konkret bedeutet dies, dass Beschäftigte mit Regeltätigkeiten statt in der Entgeltgruppe S 11 in Ent-‐ geltgruppe S 15, Beschäftigte mit schwierigen fachlichen Aufgaben statt in Entgelt-‐ gruppe S 12 in Entgeltgruppe S 16, Beschäftigte im Allgemeinen Sozialdienst statt in Entgeltgruppe S 14 in Entgeltgruppe S 17 und Beschäftigte mit schwierigen fachli-‐ chen Aufgaben bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung statt in Entgeltgruppe S 17 in Entgeltgruppe S 18 eingruppiert sein sollen. Auch in die Aufwertungskam-‐ pagne sind die Sozialarbeiter/-‐innen und Sozialpädagogen/-‐innen einbezogen. Und wie auch bei den anderen Berufsgruppen gilt: Je mehr Beschäftigte sich in ver.di or-‐ ganisieren, um so mehr können wir erreichen! Hier noch der Link zu unserer Seite: https://www.verdi.de/ueber-‐uns/mitglied-‐werden 5 FAQ’s – Tarifauseinandersetzung/Aufwertungskampagne SuE – 2015 Stichwort Streikgeld Frage Wie wird das Streikgeld berechnet? Streikmöglichkeit Wann darf ich streiken? Verhandlungs-‐ kommission Wie setzt sich die Ver-‐ handlungskommission für den Sozial-‐ und Er-‐ ziehungsdienst zusam-‐ men? Wie lange? Wie lange streikt ver.di? Antwort Für ein Regelarbeitsverhältnis bzw. bei gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ergibt sich als Faustregel: Das 2,2fache (für neu eingetretene Mitglieder) bzw. das 2,5fache (ab 12 Monaten ver.di Mitgliedschaft) des Monatsbeitrages für jeden Streiktag (plus 2,50€ pro unterhaltspflichtigem Kind). Die folgende Formel soll die Berechnung für Schicht-‐ und Teilzeitbeschäftigte mit ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit möglich machen. Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich wie folgt: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit. Der Stundenfaktor ist abhängig von der Anzahl der streikbedingten ausgefallenen Stunden an einem Arbeitstag und „verteilt“ das Monatsentgelt auf die tatsächliche Arbeitszeit. Deswegen ist auch keine gesonderte Streikunterstützung für Wochen-‐ enden notwendig. Sofern der Arbeitgeber für Feiertage kein Entgelt zahlt, erhalten die Streikenden auch für diese Tage von ver.di eine entsprechende Streikunterstützung. Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes Der Durchschnittsbeitrag wird aus dem Durchschnitt der in den letzten drei Bei-‐ tragsmonaten vor Beginn des Arbeitskampfes entrichteten satzungsgemäßen Bei-‐ träge gebildet. Ein nach § 14 Abs. 4 der ver.di-‐Satzung freiwillig erhöhter Beitrag führt nicht zu einer erhöhten Unterstützung. Im Falle von Neueintritten (§ 11 Ziffer 3) wird der Beitrag des ersten Mitgliedschaftsmonates zugrunde gelegt. Das gleiche gilt für Mitglieder, die erst innerhalb der letzten drei Beitragsmonate vor dem Streik in ein Arbeitsverhältnis eingetreten sind oder deren Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum ruhte. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von € 2,50 gezahlt. Wie sich die Streikzeit berechnet, ist abhängig vom ver.di-‐Streikaufruf. Die Streikzeit entspricht generell der betriebsüblichen Arbeitszeit an einem Arbeitstag. Beschäftig-‐ te in Schichtarbeit werden i.d.R. für die Dauer der Schicht aufgerufen. Hat jemand seinen freien Tag, ist dies keine Streikzeit. Die Streikleitung legt fest, ob alle vor Ort bleiben müssen oder ob Beschäftigte auch früher nach Hause gehen können. Strei-‐ kende müssen sich täglich bei ihrer Gewerkschaft registrieren. Es werden hierzu üb-‐ licherweise Streiklokale eingerichtet. Die Registrierung ist besonders wichtig für die Auszahlung des Streikgeldes. Arbeitnehmerinn und Arbeitnehmer können streiken, wenn sie dazu von einer Ge-‐ werkschaft aufgerufen werden. Wenn in der Tarifauseinandersetzung für den Sozial-‐ und Erziehungsdienst Streiks erforderlich werden, werden konkrete Streikaufrufe von der Gewerkschaft ver.di herausgegeben. Näheres ist dann vom örtlichen ver.di-‐ Bezirk zu erfahren. Die Verhandlungskommission für den Sozial-‐ und Erziehungsdienst wurde von der ver.di-‐Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst durch Beschluss gebildet. Ihr gehören 10 ehrenamtliche KollegInnen aus den Fachbereichen 7 – Gemeinden – und 3 – Gesundheitswesen, Kirchen und soziale Einrichtungen -‐ aus den betroffenen Berufsfeldern an sowie der Leiter des ver.di-‐Tarifsekretariats für den öffentlichen Dienst. Die Beschäftigten wurden nachdem die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt haben und nach der erfolgreiche Urabstimmung zu einem unbefristeten Streik aufgerufen. Dies bedeutet, dass derzeit kein Ende der Streiks geplant ist. Wann genau und wie lange gestreikt wird, entscheiden die jeweiligen Arbeitskampfleitungen. Sobald die Arbeitgeber ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen, werden wir über ein Aussetzen der Streiks beraten. Über die endgültige Beendigung entscheiden wieder die Mitglieder im Rahmen einer zweiten Urabstimmung. 6