Schüler bringen Farbe in ihren „Rollgarten“

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Schüler bringen Farbe in ihren „Rollgarten“
Schüler bringen Farbe in ihren „Rollgarten“
Den Tag der Städtebauförderung
am 9. Mai nutzten Schülerinnen
und Schüler der Sahnschule um
sich künstlerisch an der Lärmschutzwand am Schützenplatz zu
betätigen. Das Thema Graffiti
spielt nach Aussage von Schulleiter Jörg Erler eine Rolle im
Kunstunterricht der 8. Klasse. So
kam die Idee aus der Stadtverwaltung gerade recht, dass Schüler das
von IBUg-Künstlern im vergangenen Jahr begonnene Werk fortsetzen könnten.
Unter der fachkundigen Anleitung
von
Kunsterziehungslehrer
Salome Röder, Florian Otto, Julia Polinowski und Jasmin Müller gehörten zu jenen
Schülern, die am 9. Mai ihr Werk der Öffentlichkeit präsentierten.
Akribisch wurden bis zuletzt Details bearbeitet.
Fotos: Stadtverwaltung/Uta Pleißner
Thomas Prußeit und des
Zwickauer Künstlers Rico Gruner
alias Task.one gestalteten rund 40
Schüler den Mittelteil der Lärmschutzwand mit ihren Lieblingssymbolen. Ganz oben wurde der
Name der Skateranlage ins Bild
integriert – Rollgarten.
Im Vorfeld waren zahlreiche Entwürfe entstanden. Die Realisierung auf der verwellten Fläche
erwies sich trotz Vorbehandlung
durch das städtische Bauamt als
gar nicht so leicht.
„Unter Druck – die
Zeitungen der Friedlichen Revolution“ – so
heißt die Ausstellung des
Mar tin-Luther-KingZentrums Werdau, die
vom 29. Mai bis 26. Juni
im Rathaus während der
regulären Öffnungszeiten
zu sehen ist.
Am Mittwoch, dem 17.
Juni, findet innerhalb dieser Ausstellung eine
Gesprächsrunde
mit
Akteuren des „WerdauCrimmitschauer Wochenblattes“ von 1989/90 statt – „Zeitzeugen
berichten“ heißt es dann. Der Eintritt ist frei, Interessenten sind herzlich eingeladen.
IMPRESSUM:
Herausgeber: Große Kreisstadt
Crimmitschau. Verantwortlich für
den amtlichen Teil und andere
Veröffentlichungen der Stadtverwaltung ist der Oberbürgermeister oder sein Vertreter im Amt,
für den nichtamtlichen Teil der
jeweilige Auftraggeber/Verfasser.
Anschrift: Stadtverwaltung
Crimmitschau, Markt 1,
08451 Crimmitschau.
Redaktion: Stadtverwaltung
Crimmitschau, Pressestelle
Tel.: 03762 90-9003,
Fax: 03762 90-9904
Internet: www.crimmitschau.de
E-Mail:
Zwei Mal einen vollen Saal bescherte das Publikum den Protagonisten des Dorftheaters
Langenreinsdorf im ehemaligen Gasthof: „Alle lieben Gustav“(Foto: Heinz Pill in der
Titelrolle) in der Regie von Marion Fengler ( „Gute-Laune-Büro“) erwies sich als turbulente
Komödie, in der die Darsteller aus Langenreinsdorf und den Nachbarorten ihre Spielfreude
voll auslebten. Das ruft nach einer Fortsetzung, vielleicht im nächsten Jahr.
[email protected]
Druck: Mugler Masterpack
Crimmitschau GmbH
Zustellung: kostenlos an alle
Haushalte in Crimmitschau und
Dennheritz
Anzeigen: Blickpunkt
Crimmitschau, Leitelshainer
Straße 19, 08451 Crimmitschau
Tel.: 03762 937679,
Redaktionsschluss für diese
Ausgabe war der 13.05.2015.
Redaktionsschluss für die nächste
Ausgabe ist der 29.05.2015. Die
nächste Ausgabe erscheint am
12.06.2015. Redaktionsschluss
für die übernächste Ausgabe
(26.06.2015) ist der 12.06.2015.
1
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau
Die Große Kreisstadt Crimmitschau informiert
Verordnung der Großen Kreisstadt Crimmitschau
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2015
Vom 04.05.2015
Aufgrund des § 8 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG)
vom 1.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), geändert durch Artikel 39 des
Gesetzes vom 27.01.2012 (Sächs GVBl. S. 130, 146), hat der Stadtrat in
seiner Sitzung am 30.04.2015 folgende Verordnung erlassen:
§1
Im Stadtgebiet Crimmitschau dürfen Verkaufsstellen an nachfolgend
aufgeführten 2 Sonntagen zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet
sein:
- am Sonntag, dem 09. August 2015 (Großes Marktfest) und
- am Sonntag, dem 06. Dezember 2015 (Weihnachtsmarkt).
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 11 Abs. 1 Ziffer 1 SächsLadÖffG.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Crimmitschau, den 04.05.2015
Holm Günther
Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen (Verordnungen),
die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-machung als von Anfang
an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung (Verordnung) nicht oder fehlerhaft
erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung (Verordnung) verletzt worden
sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Wahlbekanntmachung
1. Am 07. Juni 2015 findet die Wahl zum Landrat des Landkreises
Zwickau statt. Die Wahlzeit dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der
Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist der 28. Juni 2015.
2. Die Stadt ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit
bis zum 17. Mai 2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und
der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am
Wahltag um 15.00 Uhr im Beratungsraum im Keller, Rathaus, Markt 1,
08451 Crimmitschau zusammen.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von gelber Farbe; bei
einem etwaigen zweiten Wahlgang von hellgrüner Farbe. Der
Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei
Betreten des Wahlraumes ausgehändigt.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder
Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift
der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs.
6 KomWO festgestellten Reihenfolge.
5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem
Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch
2
16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015
Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
6. Jeder Wähler kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur in dem
Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personal-ausweis oder Reisepass, bei ausländischen
Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des
Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass
seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in
einem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises (Landkreis Zwickau) oder
durch Briefwahl wählen.
8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im
verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle
absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr
eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle
abgegeben werden.
9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch
körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben,
kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist
zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der
Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a
Abs. 1 und 3 StGB).
10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
Crimmitschau, den 05.05.2015
Holm Günther
Oberbürgermeister
Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung
Trünzig informiert
Bekanntmachung und Ladung
Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke des Verfahrensgebietes der Flurbereinigung Trünzig bzw. deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte werden hiermit
zu einer öffentlichen Teilnehmerversammlung zum Zwecke
der Bekanntgabe der geänderten Ergebnisse der Wertermittlung
eingeladen.
Versammlungsort: Mehrzweckgebäude Trünzig (Alte Schule)
Schulweg 3, 08428 Langenbernsdorf / OT Trünzig
Versammlungszeit: Dienstag, 16. Juni 2015 um 18.00 Uhr
Tagesordnung:
1. Bericht zum Verfahrensstand der Ländlichen Neuordnung
2. Bekanntgabe der Ergebnisse der geänderten Wertermittlung nach §§
27 bis 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 6
Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG)
3. Informationen zur Anhörung der Teilnehmer über ihre Wünsche für
die Abfindung (Wunschtermine) nach § 57 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG)
4. Ausblick auf die nächsten Verfahrensschritte (Neuverteilung)
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden in der Versammlung bekannt
gegeben, erläutert und anschließend für 4 Wochen in der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf, Bahnhofstraße 1 in 08428 Langenbernsdorf zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der Auslegung können bei
der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Trünzig am Landratsamt
Zwickau, PF 100176, 08067 Zwickau schriftlich Einwendungen vorgebracht werden.
Hinweis: Versäumt ein betroffener Teilnehmer diesen Termin oder
äußert sich nicht bis zum Ende über den Verhandlungsgegenstand, wird
davon ausgegangen, dass Einverständnis mit dem Ergebnis der
Versammlung besteht (§ 134 FlurbG).
Glauchau, den 27.04.2015
gez. Leberecht
Vorstandsvorsitzende
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau
16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015
deren Inhalt verlangen.
Der Landkreis Zwickau informiert
Bekanntgabe der Bodenrichtwerte
(Stichtag 31.12.2014)
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat
die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 abgeleitet. Entsprechend
§ 11 Abs. 4 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung vom 15.
November 2011 sind diese in den Städten und Gemeinden ortsüblich
bekannt zu machen.
Als Anlage stehen unten die ermittelten Bodenrichtwerte.
Die abgeleiteten Bodenrichtwerte sind ab Mai 2015 unter dem Link:
http://www.boris.sachsen.de im Internet einsehbar. Es ist zudem möglich, die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Amt für Vermessung, Stauffenbergstraße 2, 08066
Zwickau, während der Öffnungszeiten
dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
sowie
donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
einzusehen. Gemäß §196 Abs. 3 BauGB kann jedermann Auskunft über
Erläuterungen:
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für
eine Mehrzahl von Grundstücken einer Zone (Bodenrichtwertzone), für
die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.
Der Bodenrichtwert bezieht sich auf Grundstücke, deren wertbeeinflussende Umstände für den Bodenrichtwert typisch sind (Richtwertgrundstück). Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Umständen - wie z. B. Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Bodenwertes vom Richtwert.
Bodenrichtwerte (außer für landwirtschaftlich genutzte Flächen,
Forstflächen und Gärten) beziehen sich auf baureifes, erschließungsbeitragsfreies Land (erschlossen nach §127 BauGB) und vermessenes
Land. In bebauten Gebieten sind diese mit dem Wert ermittelt worden,
der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut, erschlossen
und altlastenfrei wären.
Roland Lenk
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Bodenrichtwerte Crimmitschau
Bodenrichtwert-Zone
Crimmitschau
SAN Erweitertes Stadtzentrum
Crimmitschau Plattenbau Innenstadt
Crimmitschau Weststadt
Crimmitschau / Lindenstraße, Waldstraße
Crimmitschau / Kirschbergsiedlung,
An der Hohen Pappel, R.-Seidel-Weg,
Mottelerstraße
Crimmitschau / Wohngebiete
Westbergstraße, Bräutigam-Str.,
Liebknecht-Str.
Crimmitschau / Nordstadt
Crimmitschau / Oststadt
Crimmitschau / Südstadt
Crimmitschau / OT Wahlen
Siedlungsgebiet Ost
Frankenhausen
Crimmitschau / Glauchauer Landstraße
Crimmitschau / Leitelshain Kitscherstraße
Crimmitschau / Richard-Wagner-Ring
Crimmitschau / Herderweg
Crimmitschau / Blankenhain Weidehofstraße
Crimmitschau / Blankenhain Schloßblickstraße
Crimmitschau / Langenreinsdorf An den Bäumchen, Lärchensiedlung
Gablenz
Gösau
Frankenhausen / Gosel
Rudelswalde
Blankenhain
Rußdorf
Groß- und Kleinpilligsdorf
Langenreinsdorf
Mannichswalde
Lauenhain
Crimmitschau / GWG Glauchauer Landstraße
Crimmitschau / Kitscherstr., Dammstr.
ASB Crimmitschau
ASB Mannichswalde / Blankenhain
Garten Crimmitschau
Agrar Crimmitschau
Wald Crimmitschau
Art
Geschoss
Bauweise
Fläche / GFZ
Bodenrichtwert 2014
gemischte Baufläche
Wohnbaufläche
Wohnbaufläche
Wohnbaufläche
II-III
II-III
I-II
I-II
g
o
o
o
2
1,4
0,8
0,6
80,00 EUR
38,00 EUR
fällt weg
50,00 EUR
Wohnbaufläche
I-II
o
600
47,00 EUR
Wohnbaufläche
gemischte Baufläche
gemischte Baufläche
gemischte Baufläche
III-V
II-III
I-III
II-III
o
g
o
g
1,0
1,4
1,2
1,2
36,00 EUR
26,00 EUR
32,00 EUR
27,00 EUR
Wohnbaufläche
Wohnbaufläche
gemischte Baufläche
gemischte Baufläche
Wohnbaufläche
Wohnbaufläche
Wohnbaufläche
Wohnbaufläche
I-II
I-II
I-II
I-II
I-II
I-II
I-II
I-II
o
o
o
o
o
o
o
o
500
600
600
800
400
600
600
600
37,00 EUR
25,00 EUR
26,00 EUR
23,00 EUR
60,00 EUR
55,00 EUR
40,00 EUR
40,00 EUR
Wohnbaufläche
I-II
gemischte Baufläche I-II
gemischte Baufläche I-II
gemischte Baufläche I-II
gemischte Baufläche I-II
gemischte Baufläche I-II
gemischte Baufläche I-II
gemischte Baufläche I-II
gemischte Baufläche I-II
gemischte Baufläche I-II
gemischte Baufläche I-II
gewerbliche Baufläche
gewerbliche Baufläche
Außenbereich
I-II
Außenbereich
I-II
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
500
600
800
800
600
600
800
800
600
600
600
o
o
1000
1000
45,00 EUR
27,00 EUR
18,00 EUR
18,00 EUR
24,00 EUR
23,00 EUR
22,00 EUR
21,00 EUR
26,00 EUR
24,00 EUR
26,00 EUR
19,00 EUR
14,00 EUR
15,00 EUR
15,00 EUR
6,00 EUR
0,89 EUR
0,19 EUR
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Wald
Ackerzahl 47
Bodenwert ohne Bestand
Bodenrichtwerte Dennheritz
Dennheritz
Oberschindmaas
Niederschindmaas
Dennheritz / Schlunziger Weg
Garten Dennheritz
Agrar Dennheritz
Wald Dennheritz
gemischte Baufläche
gemischte Baufläche
gemischte Baufläche
Wohnbaufläche
I-II
I-II
I-II
I-II
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Wald
o
o
o
o
600
700
700
600
Ackerzahl 47
Bodenwert ohne Bestand
32,00 EUR
29,00 EUR
29,00 EUR
50,00 EUR
6,00 EUR
0,89 EUR
0,20 EUR
3
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau
Der Kirchgemeindeverband Crimmitschau
informiert
16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015
Crimmitschau, den 12.03.2015
3. Nachtrag zur
FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG
für den Friedhof
des Evangelisch-Lutherischen
Kirchgemeindeverbandes Crimmitschau
vom 20.07.2012
Auf Grund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe
a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche
Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABI. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das
kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Sachsens (Friedhofsverordnung - FriedhVO) vom 9. Mai 1995 hat der
Ev.-Luth. Kirchgemeindeverbandsvorstand Crimmitschau am 05.03.2015
den folgenden 3. Nachtrag zur Gebührenordnung für seinen Friedhof
beschiosscn:
§1
§ 7 A VI Gebühren für Gemeinschaftsgräber wird wie folgt geändert:
Die Gebühren enthalten die Kosten für die Erstgestaltung, die anteiligen
Kosten für den Gedenkstein mit Namenseintrag, die laufende Pflege,
sowie die Nutzungsgebühr, die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die
Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) und die Bestattungsgebühr.
1. Gemeinschaftsgräber für Sargbestattung
2.300,-- EUR
2. Gemeinschaftsgräber für Urnen - Urnengemeinschaft II 1.650,-- EUR
3. Gemeinschaftsgräber für Urnen - Urnenhain
1.390,-- EUR
Schönfelser Burgsommer wird gruselig
Vom 5. bis 7. Juni findet der 4.
Schönfelser Burgsommer des Fördervereins Burg Schönfels e.V. statt.
Das Ensemble des Musik-Theatervereins Priester e.V. lässt mit seinem Grusical Märchencharaktere
zum Leben erwachen. Es konnte
auch der Musik- und Theaterförderverein Priester e.V. aus Krostitz
gewonnen werden. Er wird mit
dem Grusical „Grimms Märchen“
in der Vorburg unter freiem Himmel gastieren.
Bekannte Märchenfiguren erzählen
den Besuchern vier der unbekanntesten Märchen aus der Sammlung
der Gebrüder Grimm: Köstlich
einfältig die Geschichte der klugen
Else, ergreifend tragisch der arme
Junge im Grab, grausig die Erzählung vom Mädchen mit den abgehackten Händen, abenteuerlich
und wahrlich heldenhaft die Geschichte vom Sohn des Besenbin-
ders. Und dann die Bösewichter:
Die Hexe aus Hänsel und Gretel,
die böse Stiefmutter aus Schneewittchen, der Teufel mit den drei
goldenen Haaren, der böse Wolf
und das Rumpelstilzchen mischen
sich unter die Zuschauer und versetzen diese gehörig in Schrecken.
Fulminante Chöre, einfühlsame
Soli, rasante Choreographien und
aufwändige Masken und Kostüme
- mit rund 40 Mitwirkenden bietet
das „Grusical Grimms Märchen“
über anderthalb Stunden gruselige
Musik-Theater-Unterhaltung.
Vorstellungen gibt es am Freitag,
den 5. Juni um 20 Uhr, am
Samstag, den 6. Juni 15 & 20 Uhr
und am Sonntag, den 7. Juni um 15
Uhr. Kartenreservierungen zu 15 /
10 EUR sind ab sofort auf der
Burg möglich unter Tel: 037600
2327 oder unter [email protected]
Glückwünsche zum Firmenjubiläum im Juni
Die herzlichsten Glückwünsche
zum Gründungsjubiläum übermittelt auf diesem Wege Oberbürgermeister Holm Günther,
auch im Namen des Stadtrates
und der Verwaltung, verbunden
mit den besten Wünschen für
Gesundheit und eine weiterhin
erfolgreiche Unternehmensentwicklung an folgende Firmen:
10 Jahre
- Bau- und Ausbauhandwerk
4
Bert Schulz
- China-Restaurant
Happy Garden
Es wird um Verständnis dafür
gebeten, dass nur diejenigen
Firmen veröffentlicht werden
können, welche ihre Daten in der
Stadtverwaltung gemeldet haben
bzw. in der bestehenden InternetUnternehmensdatenbank
mit
ihrer Firmengründung registriert
sind.
Wettbewerb Netzwerk Nachbarschaft
Die schönsten Nachbarschafts-Aktionen 2015
Zum 1. Mai startete Netzwerk
Nachbarschaft den bundesweiten
Wettbewerb „Die schönsten
Nachbarschaftsaktionen 2015“.
Gesucht werden Begrünungsaktionen, Nachbarschaftsfeste,
Handwerk, Gemeinnützige Projekte, kreative und sportliche
Aktionen – Gemeinschafts-Projekte, die das Miteinander der
Generationen und Kulturen im
Wohnumfeld stärken und nachhaltig fördern. Es gibt tolle Preise
zu gewinnen!
Nachbarn inspirieren Nachbarn –
dieses Prinzip verfolgt der alljährliche Wettbewerb von Netzwerk
Nachbarschaft seit über 10
Jahren. Bundesweit fördert das
Netzwerk Nachbarschaftsgemeinschaften und zeichnet die schönsten Projekte aus. „Wir suchen
auch in diesem Jahr wieder Nachbarschaften, die mit ihren Aktionen den multikulturellen, familienfreundlichen und generationenübergreifenden Zusammenhalt im Wohnumfeld stärken“,
sagt Erdtrud Mühlens vom
Netzwerk Nachbarschaft.
So bewerben sich Nachbarn
Mitmachen können alle Nachbargemeinschaften, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, indem sie sich kostenlos
online bewerben und ihre Aktion
in Wort und Bild vorstellen unter
www.netzwerk-nachbarschaft.
net/wettbewerbe. Auch die Teilnahmebedingungen sowie Anregungen, Tipps und Checklisten
finden sich dort. Alle Teilnehmer
erhalten eine Urkunde von
Janosch, der das Netzwerk seit
über 10 Jahren unterstützt.
Start: 01.05.2015
Einsendeschluss: 15.10.2015
Kontakt:
Netzwerk Nachbarschaft
Daniel Hoffmann
Goernestraße 30
20249 Hamburg
040/480-650-16
daniel.hoffmann@
netzwerk-nachbarschaft.net
Netzwerk Nachbarschaft ist mit
über 1.700 Initiativen und rund
180.000 Mitgliedern die größte
und erfolgreichste Nachbarschafts-Community ihrer Art.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau
16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015
Lauenhainer Schützen feiern 20jähriges Bestehen
Großes Dorffest am 29. und 30. Mai
Fortsetzung vom 15.05.2015
Und was wäre eine vielgestaltige,
inhaltsreiche Vereinstätigkeit ohne
ein gut funktionierendes geselliges
Leben? Auch diese dritte Säule des
Schützenwesens ist in den 20
Jahren des Bestehens des Vereines
zu einer Erfolgsstory in Lauenhain
geworden. Oft verbunden mit den
anderen beiden Schwerpunkten
der Vereinsarbeit organisierten die
Vereinsmitglieder zahlreiche, wiederkehrende Veranstaltungen im
Verein und mit den Bewohnern
der Ortschaft wie Weihnachtsfeiern, Schlachtfeste, Ostereierschießen, Schützenfeste, Tanzabende, Silvesterpartys, Hexenfeuer, Maibaumstellen u.a. Von
großer Bedeutung für die Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls und des Gemeinschaftssinnes waren die Schützenausfahrten nach Tirol und Polen
sowie in die schönsten Gegenden
Deutschlands von der Nordsee bis
nach Bayern, vom Rhein und
Mosel bis zur Spree und Elbe.
Damit ist an den regelmäßig an
den Donnerstagen stattfindenden
Vereinsabenden auch für nicht
versiegenden Gesprächsstoff gesorgt.
Viel hat der Schützenverein
Lauenhain in den vergangenen
Jahren für das Gemeinwesen geleistet. Dafür stehen die Mitwirkung
bei der Renaturierung eines Dorfteiches, bei der Gestaltung des
Paradiesbaches mit den ortstypischen Kopfweiden, Baumpflanzungen, Mithilfe und Unterstüt-
Foto: Schützenverein
zung beim Bau einer Trauerhalle
und die Werterhaltung in und am
Gemeindehaus, wofür die Vereinsmitglieder pro Jahr ca. 1.000
Stunden leisten.
Bei allen Vorhaben konnten die
Vereinsmitglieder immer auf die
Unterstützung der Ehe- und
Lebenspartner zählen. Viele Bewohner der Ortschaft und Gäste
des Vereinshauses halfen mit Rat,
Tat und Geldspenden bei der
Realisierung der großen Ziele.
Enge Verbundenheit besteht zu
den Kameraden der Freiwilligen
Feuerwehr und zu Mitgliedern der
Kirchgemeinde.
Die 20jährige erfolgreiche Entwikklung des Schützenvereines
Lauenhain ist dessen Mitgliedern
Anlass, am 29. und 30. Mai ein
großes Dorffest mit den Einwohnern, Ehrengästen, Besuchern aus
nah und fern und natürlich mit
zahlreichen anderen Schützenvereinen zu organisieren. Es beginnt
am Freitag, 16.00 Uhr. Mit zahlreichen Möglichkeiten der Betätigung ist für alle Altersgruppen
gesorgt. Die Kinder können
Hüpfburg, Kinderreiten, ein
Goldwäschercamp, Bogenschießen mit dem mehrfachen Deutschen Meister ebenso nutzen, wie
Basteln und die Teilnahme am
Lampion- und Fackelumzug. An
beiden Tagen kann man sich am
Luftgewehr- und Armbrustschießen beteiligen. Am Sonnabend
findet im Gemeindehaus eine
Festveranstaltung statt, anschließend wird mit Kanonen und anderen Schießgeräten geböllert. Am
Abend ist Tanz mit Livemusik und
lustigen Einlagen. An beiden
Tagen wird im Festzelt in
Lauenhain sehr viel für Auge, Ohr,
Muskeln und natürlich für den
Gaumen geboten. Der Schützenverein Lauenhain freut sich auf
viele Besucher aus Lauenhain,
Crimmitschau und den umliegenden Ortschaften.
Eberhard Schröter
Lauenhainer Dorffest
am 29. und 30. Mai
Freitag, ab 16.00 Uhr
sportliche und lustige Aktivitäten
für groß und klein und Festplatzbetrieb
19.30 Uhr
Lampion- und Fackelumzug
Samstag, ab 12.00 Uhr
Festplatzbetrieb
14.00 Uhr
Festveranstaltung im Gemeindehaus
16.00 Uhr
Böller- und Kanonenschießen,
20.00 Uhr
Tanz mit der Barden-Band im
Festzelt (Eintritt: 3 Euro)
„Alles neu macht der Mai“ im Kindernest
Die Integrative Kindertagesstätte
Kindernest des FAB e.V. war am
9. Mai 2015 der Treffpunkt für alle
fleißigen Helfer, die mit Spaten,
Pinsel, Hammer und Putzlappen
unseren Garten verschönen wollten.
Viele Spielgeräte bekamen einen
bunten Farbanstrich, wurden
repariert und gesäubert. Ein gro-
Foto: Kindernest
ßer Drache wurde aus einem
Baumstamm gesägt und wacht
nun über unsere Kita. Wir möchten uns bei allen Eltern, Großeltern, Freunden und Bekannten
bedanken, die sich so toll mit eingebracht haben, Pflanzen und
Geld gespendet haben, ebenso der
Bäckerei Helbig, der Fleischerei
Wünsche und der Sternquell
Brauerei
für
die
leckere
Verpflegung. Ein herzliches
Dankeschön gilt Herrn Naumann
der uns mit Werkzeug versorgt hat
und Herrn Markert für seine großzügige Spende von Farben und
Lacke. Die Kinder haben ihren
neuen Garten im Sturm erobert
und wir freuen uns auf den nächsten Frühjahrsputz.
Das Team vom Kindernest
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau
16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015
Kultur- und Freizeittipps für den Monat Juni 2015
Ausstellungen:
bis 21. Juni
Gut gestrickt! Schaufenster in eine textile Technik
Tuchfabrik Gebr. Pfau Crimmitschau
(Fr - So und Feiertag 13-16 Uhr, Eintritt frei)
*
bis 26. Juni
25 Jahre Deutsche Einheit:
Wanderausstellung des Martin-Luther-King-Zentrums Werdau,
„Unter Druck – die Zeitungen der Friedlichen Revolution“,
mit Geschichte des Werdau-Crimmitschauer Wochenblattes
Rathaus Crimmitschau
*
bis 28. Juni
Schwarze Kunst
Druckgrafik von Ursula und Susanne Seifert, Reinsdorf
Kleine Galerie im Theater Crimmitschau
(Geöffnet: Mo – Do 14-19 Uhr, Fr 9-12 Uhr sowie zu allen
Veranstaltungen des Theaters, Eintritt frei)
*
bis zum Herbst
Heimliche heimische Hobbykünstler
Jugendclub Alte Feuerwehr, Schulstraße
Veranstaltungen:
Montag, 01. Juni, Beginn: 17.00 Uhr
Orgelkonzert zum Kindertag
Lutherkirche Crimmitschau
*
Samstag, 06. Juni, Beginn: 10.00 Uhr
Zunft- und Handelsmarkt
Marktplatz
*
Samstag, 06. Juni, 11.00-18.00 Uhr
Musikalische Kirche zum Zunft- und Handelsmarkt
St. Laurentiuskirche
*
Donnerstag, 11. Juni, Beginn: 19.30 Uhr
Gerd Dudenhöffer mit seinem neuen „Heinz Becker-Programm“
Theater Crimmitschau
*
Sonntag, 14. Juni, Beginn: 17.00 Uhr
Texte und Lieder von Paul Gerhardt
St. Laurentiuskirche
*
Mittwoch, 17. Juni, Beginn: 17.00 Uhr
Zeitzeugen berichten –
öffentliche Gesprächsrunde im Rahmen der Ausstellung
„Unter Druck – die Zeitungen der Friedlichen Revolution“
Rathaus
*
Samstag, 20. Juni, Beginn: 12.00 Uhr
25 Jahre Jugendfeuerwehr Crimmitschau - Bobbycar-Rennen
Marktplatz
*
Samstag, 27. Juni, Beginn: 14.30 Uhr
Eröffnung des Kindergartenfestes des
Johanniter-Kindergartens „Bussi Bär“
St. Laurentiuskirche
*
ab Dienstag, 30. Juni
Crimmitschauer Beachvolleyballwoche
Marktplatz
Änderungen vorbehalten.
Großes Marktfest wird noch bunter und vielseitiger
Einige Veranstaltungen, die im
Crimmitschauer Jubiläumsjahr
2014 aus der Taufe gehoben wurden, werden in diesem Jahr ihre
Fortsetzung finden.
Speziell das Große Marktfest, das
in diesem Jahr zum 25. Mal stattfindet, soll eine Bereicherung
erfahren. Vor allem der Sonntag
des Marktfestes wird um einige
neue Veranstaltungsteile erweitert.
Derzeit laufen Gespräche, um den
Hobby-Handwerkermarkt und
auch das Fest der Nationen in das
Große Marktfest einzubinden.
Der Hobby-Handwerkermarkt
soll das Marktfest am Sonntag aufwerten, in dem er einen zusätzlichen Anziehungspunkt auf dem
Kirchplatz und damit zugleich
eine
Verbindung
zwischen
Theaterplatz (Rummel) und
Marktplatz schafft. Am Marktfest-Samstag findet in diesem
Areal die Vereinsmeile statt.
Das Fest der Nationen mit seinen
mitreißenden Darbietungen ausländischer Mitbürger, die im vergangenen Jahr während der
Festwoche für tolle Stimmung bis
tief in die Nacht gesorgt hatten,
soll ebenfalls am Sonntag in das
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Programm einbezogen werden.
Abgerundet werden soll dieses
besondere Fest durch gastronomische Angebote aus verschiedenen
Ländern. Die Einbeziehung der in
Crimmitschau untergebrachten
Asylbewerber und Flüchtlinge
wird angestrebt.
Komplettiert wird der MarktfestSonntag durch den SportlerStammtisch am Vormittag. Dieser
war auf Grund zahlreicher anderer Programmpunkte im Vorjahr
entfallen und soll in diesem Jahr
wieder aufgenommen werden.
Rocknacht im Zeichen
deutscher Musik
Die traditionelle Rocknacht am
Freitag, dem 7. August, wird in
diesem Jahr ihrem Namen alle
Ehre machen. Starten wird sie mit
der Crimmitschauer Band Notausklang.
Handgemachter und ehrlicher
Rock mit deutschen Texten - das
sind die Markenzeichen des deutschen Trios aus Crimmitschau.
Sowohl live als auch auf Platte ist
Robert, Fabian und Tobias der
Spaß an der Musik anzusehen und
anzuhören. Dabei geht es nicht
VOLLGAS
SHOW
INKL.
PYROSHOW, Konfettiregen und
Feuerspucker. Die Toten Ärzte
sind wahre Meister der Live-Show
und seit 14 Jahren auf den Bühnen
der Republik unterwegs.
Foto: Agentur
darum den Rock'n'Roll neu zu
erfinden, sondern ihn einfach mal
wieder zu leben! Das freut sicher
etwas betagtere Rocker, die
Legenden wie Jimi Hendrix noch
live erleben durften, aber auch
junge Menschen, die den musikalischen Einheitsbrei der letzten
Jahre satt haben.
Die zweite Band des Abends ist
eine Wunschband vieler Crimmitschauer und gastiert dieses Jahr
nach einigen Anläufen endlich zur
Rocknacht: Die Toten Ärzte aus
Hamburg werden deutschsprachigen Rock der „Ärzte“ und „Toten
Hosen“ zum Besten geben. Erleben Sie also: DIE TOTEN
HOSEN und DIE ÄRZTE
Und am Samstagabend:
Party Show Band ROSA
ROSA aus Jena steht für packende,
mitreißende Live-Acts. Mit fetzigen Songs der Charts, angesagten
Party-Hits vergangener Jahrzehnte, Rock-Klassikern, sprühenden
südländischen Rhythmen sowie
einer explosiven Drum- & Feuershow begeistert und vereint ROSA
mehrere Generationen vor der
Bühne.
Seit 1986 spielen sechs Profis mit
musikalischer Hochschulausbildung in gleicher Besetzung auf
Stadtfesten, Galen und Firmen
Events, in Stadthallen und Festzelten. Die Band ist auf und hinter
der Bühne eine eingeschworene
Gemeinschaft gleichberechtigter
Musiker und Freunde. Tourneen
führten sie schon durch Frankreich, Dänemark, Irland, Russland,
Ungarn und weitere Länder
Europas.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau
16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015
Der Oberbürgermeister gratuliert
...folgenden Bürgerinnen und Bürgern aus Crimmitschau einschließlich der Ortschaften im Monat Juni 2015 zu einem runden bzw.
hohen Geburtstag und wünscht auf diesem Wege alles Gute:
(Geehrt werden folgende Geburtstage: 75, 80, 85, 90 Jahre und weitere - Stand vom 13. Mai 2015)
75 Jahre
Erika Eichhorn
Egon Heß
Hella Braun
Rainer Oeser
Klaus-Peter Schmidt
Günter Löffler
Ulrich Emmerling
Gisela Möckel
Helga Schirmer
Helga Birnstein
Friedrich Möbius
Ursula Klinner
Rudolf Oehler
Martina Heidrich
Ernst Meissner
Marga Zehmisch
Gisela Pelz
Werner Ebert
Eva Primus
Wolfgang Klinger
Renate Schlegel
80 Jahre
Elfriede Vohs
Helga Böhm
Lothar Lanzendorf
Johannes Gregor
Ilse Hohmuth
Ingrid Lewek
Annemarie Gehrke
Paul Finger
Gerda Lanzendorf
Marianne Prell
OT Frankenhausen
OT Blankenhain
OT Frankenhausen
OT Lauenhain
OT Mannichswalde
OT Frankenhausen
OT Lauenhain
OT Lauenhain
Josef Weber
Rose Winter
Gertrud Mühlig
Renate Nörig
Erwin Böttcher
Doris Pohl
Karlheinz Trotzke
Rolf Heinicke
Erich Ludwig
Konrad Schieweck
Erika Stübler
Else Gunkel
Käthe Malz
Annemarie Pfeifer
85 Jahre
Ursula Linke
Ingeborg Göpner
Klaus Friedrich
Anita Schmieder
Doris Lorenz
Jutta Müller
Werner Franke
Renate Rohleder
Friedrich Theilig
Helmut Buchold
Rudolf Paul Kluge
Luzie Käppel
Elisabeth Reinhardt
Sigrid Gruß
Alfred Zill
Herbert Wötzel
Marianne Weinhold
Helmut Schär
OT Frankenhausen
91 Jahre
Käthe Trommer
Gertraud Härtling
Hildegard Latz
Alice Zorn
Gertraute Schär
OT Rudelswalde
OT Langenreinsdorf
OT Langenreinsdorf
OT Mannichswalde
92 Jahre
Wolfgang Saupe
Helene Bergmann
Gerhard Gneipel
Erna Walther
Anni Lindtke,
Ruth Meinert,
OT Langenreinsdorf
OT Gr.Pillingsdorf
OT Langenreinsdorf
93 Jahre
Margarete Zeumer
Gertraud Jung
94 Jahre
Hans Hadlich
Margarita Driesel
OT Blankenhain
95 Jahre
Johanna Seifert
90 Jahre
Rudolf Krauß
Marga Landgraf
Marianne Kneipel
96 Jahre
Johannes Neupert
sowie folgenden Ehepaaren aus Crimmitschau einschließlich der Ortschaften im Monat Juni 2015 zu ihrem runden Ehejubiläum:
(Geehrt werden folgende Ehejubiläen: (60, 65, 70 und 75 Jahre - Stand: 13. Mai 2015)
60 Jahre - Diamanthochzeit
Harry und Ingrid Weisheit
Klaus und Helga Schön
OT Rudelswalde
Josef und Irmgard Hergert
Hans und Johanna Leupold
65 Jahre - Eiserne Hochzeit
Manfred und Charlotte Kuhle
70 Jahre - Gnadenhochzeit
Udo und Irmgard Berndt
Bitte beachten Sie: Die Veröffentlichung
erfolgt, wenn der Stadtverwaltung kein
Widerspruch vorliegt.
Beratungstermine und Sprechstunden im Juni 2015
Oberbürgermeister – Dienstag, 16. Juni, 17 Uhr, Rathaus,
Dienstzimmer des OB, bitte melden Sie sich an: Telefon 03762 90-9001
Friedensrichter – Dienstag, 2. Juni, 18 bis 19 Uhr, Rathaus, 1. Etage,
Zimmer 108;
Mieterverein – Freitag, 12. und 26. Juni, 9 bis 12 Uhr - Badergasse 2,
Großes Vereinszimmer;
Sozialverband VdK Sachsen – Dienstag, 9. Juni, 9 bis 12 Uhr –
Badergasse 2;
Deutsche Rentenversicherung – Mittwoch, 3. und 17. Juni, 10 bis 13
Uhr - Badergasse 2;
Um Wartezeiten zu vermeiden ist eine telefonische Anmeldung unter
03761 76223170 erforderlich;
Migrationserstberatung durch Wir–Gemeinsam in Zwickau e.V.
– Dienstag, 2., 16. und 23. Juni, 9 bis 12.30 Uhr - Badergasse 2;
Sozialpsychiatrischer Dienst des Landratsamtes – jeden Montag, 9
bis 12 Uhr - Badergasse 2, Zimmer 001, Frau Sehland, Tel. 03762 909801;
Hilfen zur Erziehung durch Jugendamt des Landratsamtes –
jeden Donnerstag, 10 bis 17 Uhr - Badergasse 2;
Drogenberatung durch „MOBIDROG“ FAB e.V. – Mittwoch, 10.
und 24. Juni, 13 bis 15.30 Uhr - Badergasse 2;
Volkshochschule – jeden Montag, 13 bis 16 Uhr, Badergasse 2;
AWO-Schuldnerberatung – jeden Mittwoch 8 bis 11 Uhr und 12.30
bis 15.30 Uhr - nur nach Terminvereinbarung unter Tel. 0375 2047538
oder Fax 0375 2047539,
Kirchplatz 2 (Sozialstation der Diakonie);
AWO Verbraucher-Insolvenzberatung – jeden letzten Mittwoch im
Monat – nur nach Terminabsprache unter Tel. 0375 44449628 oder Fax
0375 44449629, Kirchplatz 2 (Sozialstation der Diakonie);
Verbraucherberatung Zwickau – telefonisch erreichbar unter 0375
294279 oder unter der Service-Nr. 0900 1 797777 (1,24 Euro pro angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk erheblich teurer)
Änderungen vorbehalten.
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau
16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015
46. Meeraner Parkfest – Mit grüner Energie am 20./21. Juni 2015
Die Stadt Meerane und die
Stadtwerke Meerane GmbH laden
wie im vergangenen Jahr gemeinsam zu einem tollen Familienwochenende voller Musik, Spiel
und Spaß in den WilhelmWunderlich-Park ein.
Start ist am Samstag und Sonntag
um 14.00 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Am Freitagabend, 19. Juni (20.00
Uhr), gibt es eine Warm-up-Party
mit der Band „Zentromer“.
Dann geht es am Samstag richtig
los. „Falco meets Mercury“ heißt
die Musical-Show von Weltstar
Axel Herrig und Sascha Lien, die
von Tänzerinnen in phantastischen Kostümen begleitet werden
– eines der musikalischen Highlights des diesjährigen Parkfestes
(19.30 Uhr). Außerdem am Samstagabend auf der Bühne: die
AC/DC-Coverband
„Spejbls
Helprs“ (22.00 Uhr).
Den Samstag-Nachmittag gestal-
Die Musical-Show am Samstagabend auf der Parkfest-Bühne im Wilhelm-WunderlichPark: „Falco meets Mercury“ mit Axel Herrig und Sascha Lien. Foto: Agentur/Künstler
ten die Brasil Samba-Show
„SamBrasil“ und „Sandy“ mit
einer Helene Fischer-DoubleShow.
Die legendäre Partyshowband
„BIBA & Die Butzemänner“ sorgt
DDR-Modellautos - Sonderausstellung im
Knopf- und Regionalmuseum Schmölln
Viele Fahrzeuge, die zu DDRZeiten auf den Straßen zu sehen
waren, sind nun als Modelle im
Maßstab 1:87 in einer Sonderausstellung im Knopfmuseum in
Schmölln zu betrachten.
Der Modellbauer, Herr Reinhard
Berger aus Schmölln, frönt diesem
Hobby bereits seit frühester
Jugend. Anfangs hat er von den
Originalen die Maße selbst übernommen. Mithilfe des Internets ist
es dann einfacher geworden, die
Maße von Fahrzeugen zu bekommen - genauso wie auch weitere
Anregungen für neue „alte“
Modelle. Ebenso sind Oldtimertreffen für den Hobbybastler eine
wahre Fundgrube.
Teilweise erstellt Reinhard Berger
neue Modelle, indem er auf
Fahrgestellen von vorhandenen
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Modellautos mit seinen selbsthergestellten Aufbauten und Beschriftungen die DDR-Fahrzeuge
originalgetreu nachbildet. Viele
Modelle sind aber auch vollständig
Marke „Eigenbau“. Auf der
Modellbahnanlage, die in einem
Projekt der Horizonte gGmbH in
Altenburg zurzeit entsteht, finden
sich auch Modellautos von Reinhard Berger wieder.
Öffnungszeiten des Knopf- und
Regionalmuseums Schmölln,
Sprottenang er/Ronneburg er
Straße: Fr 13.00–16.00 Uhr, Sa
13.00–18.00 Uhr und So 13.00–
16.00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Anmeldung:
Stadtinformation Tel. 034491 76260 oder Stadtverwaltung Tel.
034491 76-121
dann am Sonntag (16.00 Uhr) für
Stimmung. An diesem Nachmittag
stellen sich auch die Meeraner
Meeta-Girls, der Tanzboden e.V.
Meerane und die Musikschule
Fröhlich auf der Bühne vor.
Die Moderation des Parkfestes
übernimmt Radio Zwickau.
Dazu gibt es für große und kleine
Gäste jede Menge Angebote:
Fahrgeschäfte, Händler, MitmachAktionen, Hüpfburg, Zauberei
und Jonglage im Zirkuszelt für die
Kleinen, Hockey- und Fußballturniere der Bambinis und vieles mehr.
Das Kinderprogramm in der
Zirkusmanege gestalten der MitMach-Zirkus „Jonny and Friends“,
das Marionettentheater „Bandel“
und „Clown Lulu“, der die
Affendame Marijana und ihre tierischen Freunde mitbringt.
Außerdem am Samstag: Die
Promo-Tour zur Internationalen
Thüringen Rundfahrt der Frauen
2015 macht Station beim Meeraner Parkfest. Meerane ist in diesem
Jahr Etappenstadt der Tour, am
19. Juli 2015 startet und endet die
4. Etappe „Rund um Meerane“ an
der Steilen Wand.
950 Jahre Schmölln – Aufruf
zur Teilnahme am Festumzug
Die Stadt Schmölln wird 950 Jahre
alt. Am Festwochenende vom 2.
bis 4. September 2016 soll groß
gefeiert werden. Ein Höhepunkt
der zahlreichen Veranstaltungen,
Konzerte und Ausstellungen wird
der große historische Festumzug –
ein bunter Streifzug durch die
Geschichte der Stadt mit ihren
Höhen und Tiefen von 700 bis
2016 – am Sonntag des Festwochenendes sein.
Gesucht werden Unternehmen,
Vereine, Verbände und Privatpersonen aus Stadt, Landkreis und
Umgebung, die sich mit Musik,
historischer Bekleidung, Requisiten, Uniformen, älteren Fahrzeugen, Pferdewagen oder einfach als
Person am Umzug beteiligen
möchten.
Ebenso werden Freiwillige gesucht,
die an diesem Festumzug als
„Schildträger“ fungieren, die also,
mit ihrem Schild die nachfolgende
Gruppe (Epoche) ankündigen.
Auch wenn noch Zeit ist:
Interessierte können und sollten
sich bereits jetzt in der Stadtverwaltung bei Frau Rödel oder Frau
Herbig melden (Tel. 034491 76-180
oder 034491 76-102, per E-Mail
[email protected]).
Das Anmeldeformular zum Festumzug steht auf der Internetseite
www.schmoelln.de unter dem
Button 950 Jahre Schmölln zum
Download bereit.