Vereinbarung zur Ãbertragung der Erziehungsberechtigung
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Vereinbarung zur Ãbertragung der Erziehungsberechtigung
Vereinbarung zur Übertragung der Erziehungsberechtigung Formular für Jugendliche unter 16 Jahren Hiermit erkläre(n) ich (wir), _______________________________________________________________________________ Vor- und Zuname des / der Personensorgeberechtigten ________________________ Straße / Hausnummer __________________________ PLZ / Wohnort _______________________ Telefon dass für mein(e) / unser(e) Sohn/Tochter _____________________ Geb.Datum_______________ für die Veranstaltung am : _____________________________________________ Herr / Frau ______________________________________________________________ Vor- und Zuname ________________________ Straße / Hausnummer __________________________ PLZ / Wohnort _______________________ Telefon die Aufsichtspflicht / Erziehungsaufgabe wahrnimmt. Mir/Uns ist die Begleitperson bekannt und ich/wir vertrauen ihr. Ich/Wir bestätigen mit nachfolgender Unterschrift, das ich/wir oben genannte Person für den angegebenen Veranstaltungsbesuch die Aufsichtspflicht und Erziehungsaufgabe mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten übertrage(n) . Eine Kopie meines / unseres Personalausweises habe ich beigefügt. Für eventuelle Rückfragen bin ich / sind wir für den Zeitraum des Veranstaltungsbesuches telefonisch unter der oben angegebenen Rufnummer zu erreichen. _____________________________________ ________________________________________ Datum / Ort Unterschrift des Personensorgeberechtigten Mit nachfolgender Unterschrift bestätigt die oben genannte Aufsichtsperson, die Übernahme der Erziehungsaufgaben mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. _____________________________________ Datum / Ort ________________________________________ Unterschrift der Aufsichtsperson Diese Vereinbarung und die Kopie des Personaldokumentes sind unaufgefordert am Einlass vorzuzeigen ! Wichtiger Hinweis: Gefälschte Unterschriften oder bewusste Falschangaben werden laut §267 des Strafgesetzbuches (StGB) als Urkundenfälschung behandelt und strafrechtlich verfolgt !