StrafanzeigeStaA Frankfurt zur EZB Gewaltorgie AntifaSA 19.03.2015
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StrafanzeigeStaA Frankfurt zur EZB Gewaltorgie AntifaSA 19.03.2015
Ferdinand Karnath Bundesvorsitzender der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, 10367 Berlin Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Abteilung politische Delikte Zeil 42 60313 Frankfurt am Main Strafanzeigen zur nationalsozialistisch motivierten Gewaltorgie der von der Partei „SPD“, „Die Gruenen“ und „Die Linke“ angestiftete, logistisch und materiell unterstuetzte „Antifa-SA“ und die Organisationen der „Blockupy“ am 18.03.2015 Ferdinand Karnath Berlin, den 25.03.2015 Tel.: 030 – 453 05 502 Fax: 030 – 453 06 439 Werter Herr Generalstaatsanwalt, Namens und im Auftrag der Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) wende ich mich mit dem folgenden strafrechtlich relevanten Vortrag zum Geschehen in Frankfurt 1 am Main am 18.03.2015 an Ihre Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main. Die im Nachhinein genannten Personen und Organisation stehen im dringenden (Tat-) Verdacht, die von mir unten explizit aufgefuehrten Straftaten, deren Vollstaendigkeit damit aber nicht abschliessend gegeben ist, angestiftet, dazu Beihilfe geleistet zu haben oder sogar Mittaeter oder direkt Taeter gewesen zu sein. Zunaechst moechten wir Ihnen an dieser Stelle vorausschicken, dass die „Blockupy“ – Veranstaltung, aus der heraus schon im zeitlichen Vorlauf und spaeter waehrend des eigentlichen Veranstaltungsablaufes, schwerste Gewalttaten gegen Buerger, insbesondere deren Leben und Gesundheit und Eigentum, den deutschen Staat und seiner Einrichtungen selbst, veruebt wurden, durch die drei politischen Parteien, hier in concreto „Die Linke“, „Die Gruenen“ und die „SPD“ mitgeplant, mitgelenkt und mitgeleitet wurde. Eine entsprechende und zu vermutende strafrechtlich relevante Duldung durch die Partei CDU/CSU ist wegen der Regierungskoalition und damit parteipolitischen Bindung an die SPD, gesondert zu pruefen. http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/die_eruption_einer_angekuendigt en_gewalt Schon etliche Wochen vorher erfolgte in den Parteipraesidien der vorstehenden drei Parteien und auch im Wissen des Bundesamtes fuer Verfassungsschutz und im einvernehmlichen Austausch derselben mit den Anmeldern der Veranstaltung vor Ort, eine generalstabsplanmaessige Vorplanung hinsichtlich Vorlauf, Hauptablauf und Nachlauf unter Einbeziehung der militanten Kraefte, insbesondere der bundesweit agierenden terroristischen Antifa-SA: http://www.geolitico.de/2015/03/20/unser-umgang-mit-linker-gewalt/ Allerortens kann man nun gegenwaertig insbesondere die Spitzenpolitiker aus diesen drei in Rede stehenden Parteien mit Stellungnahmen zur Gewaltorgie vom 18.03.2015 in 2 Frankfurt am Main mit Schwerpunkt im Bundestag vernehmen, in dem diese die Gewaltausbrueche der von ihr zuvor instrumentierten terroristischen Antifa-SA in allen auftretenden Erscheinungsformen von Gruppen mit ihrem „schwarzen Block“ angeblich bedauern und verurteilen. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/blockupy-proteste-in-frankfurt-reaktionen-ausder-politik-a-1024227.html Lassen Sie sich jedoch dadurch nicht in der Ihnen von uns vermittelten Ansicht beirren, dass es sich nur um reine heuchlerische Lippenbekenntnisse der ueblichen Art, gerade dieser Spitzenpolitiker der drei vorstehenden Parteien handelt, denn die tatsaechliche Beweislage in unseren Haenden gibt etwas ganz anderes her, siehe hier: http://www.ruhrbarone.de/bochum-gruener-finke-distanziert-sich-von-sich-selbst-undunterstuetzt-jetzt-polizei-und-bundeswehr/103433 A. Strafanzeigen – Begruendung 1. Organisationsteam und Anmelder „Blockupy“ und „Anti-EZB-Protest“ fuer den 18.03.2015 in Frankfurt am Main a) b) c) d) e) f) g) h) i) Ulrich Wilken Jennifer Werthwein Frederic Wester Eberhard Heise Werner Rätz Hannah Eberle Katja Kipping Sarah Wagenknecht und weitere zu ermittelnde Beteiligte aus den Parteien SPD, Gruenen und Linken und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). 3 Am 18.3.2015 fand in Frankfurt am Main eine sogenannte Grossdemonstration gegen die Einweihung des neuen EZB-Gebaeudes statt. Zu dieser Grossdemonstration hatten die Organisationen „Blockupy“, „Blauer Finger“, „Interventionistische Linke“, „Attac“, „Occupy“, „Grüne Jugend“, „Kommunistische Ums-Ganze-Bündnis“, um nur einige zu nennen, und andere, aber auch einvernehmlich mit diesen, die Parteien „Die Linke“. „Die Gruenen“ und die „SPD“ und ihr verlaengerter Arm, der „Deutsche Gewerkschaftsbund“ (DGB), oeffentlich eingeladen. Der aeusserst gewalttaetige Verlauf der Grossdemonstration ist hinreichend bekannt: https://blockupy.org/ http://www.spiegel.de/wirtschaft/blockupy-bewegung-distanziert-sich-nicht-von-gewalt-a1024534.html Beabsichtigt wurde vornehmlich durch die in concreto initiierende und damit federfuehrende Partei „Die Linke“ am 18.03.2015 ein erfolgreicher Angriff auf das fast glaeserne neue EZB – Gebaeude, um dieses in einem Antifa-SA – Sturmangriff zuvoerderst zu entglasen, dann mit Molotow-Cocktails in Brand zu setzen, eine aetzende Fluessigkeit als Gas freizusetzen und alle darin befindlichen politischen Vertreter der EZB dadurch der Verfolgung durch den linksextremistischen Lynchmob aus allen linksterroristischen Vereinigungen auszusetzen. Die auf tiefen Hass und niedrigen Beweggruenden basierende (national-)sozialistische Gegeneinstellung zur EZB wollte die Partei „Die Linke“ im einvernehmlichen Schulterschluss mit der Partei „Die Gruenen“, mit deren ausgepraegter Affinitaet und oeffentlichem Bekenntnis zur „RAF“ und der ebenfalls dazu stehenden „SPD“, als sich selbsterklaerende „Braune Brut“ bundesweit im Ansehen parteipolitisch gewinnbringend zum Ausdruck bringen und regelrecht parteipolitisch zu ihren Gunsten „zelebrieren“. 4 Diese schwere Attacke auf die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates am 18.03.2015 in Frankfurt am Main gegen ein Objekt und deren politische Vertreter im Sinne des EU/WU – Rechtes, sollte in den Kreisen der Nationalsozialisten, also der Linken in Deutschland, oeffentlich als Initialzuendung zum Beginn eines politischem Umsturzes dienen, wie Mitglieder der Partei „Die Linke“ auch oeffentlich, z. B. in sozialen Netzwerken, mehrfach angaben, in Anlehnung an den Maidan in der Ukraine. Die Partei „Die Linke“, die bis heute keine echte Demokratisierung in ihren Reihen vorangetrieben hat und als Ausfluss der sozialistisch-diktatorischen Vorlaeufer-SED auch keinen Hehl daraus macht, dass das auch fuer sie geltende Grundgesetz nur als ein Mittel zum Zweck auf dem Weg in eine ganzheitliche sozialistische, und damit erneut diktatorischen Republik, dient, hat der deutschen Demokratie am 18.03.2015 den offenen Kampf angesagt. Die politische Linke im Land, die sich hauptsaechlich aus den drei Parteien „Die Linke“, „Die Gruenen“ und die „SPD“, den Gewerkschaften und der ueberwiegend unter ihrer Kontrolle stehenden Presse speist, haben Dank der bevorzugten politischen Behandlung im Rahmen der anderen, auf Machtteilhabe angewiesenen Parteien im Land, ueber zwei Jahrzehnte in alle Bereiche des Lebens, des Staates und der deutschen Gesellschaft mit ihren Parteibuchtraegern infiltriert und die wesentlichen Schaltstellen der Macht besetzt, so dass sie ihre eigene extremistische und damit verfassungsgesetzfeindliche Vorgehensweise auf eine „nicht so schlimme“ (O-Ton Gysi) Ebene, naemlich des reinen „Antikapitalismus“ reduziert und kaschiert hat, so dass nur ein angeblich zu vernachlaessigender Angriff auf die deutsche Wirtschaftsordnung gegeben ist. Es handelt sich aber unstreitig um den politischen Extremismus von links in dem in Rede stehenden Umsturzversuch in Frankfurt am Main vom 18.03.2015, unbeschadet dessen, dass der linke mainstream nach wie vor bewusst politisch linken Extremismus sogar in wissenschaftlichen Abhandlungen ausblendet. 5 Angesichts der Tatsache, dass unsere Partei „Deutsche Nationalversammlung“ (DNV) vom Bundesamt fuer Verfassungsschutz, als angeblich rechtsextremistische Partei angesehen und deshalb sogar ueberwacht wird, nur weil eine psychische Stoerung von politisch links, als Pseudonym "Teobald Tiger" und mit Klarnamen Rainer Buschkiel uns oeffentlich so bei Behoerden, ganz im Wesen eines miesen dreckigen Nationalsozialisten a la 1933 denunziert, haben wir uns die Muehe gemacht und aus der Schriftenreihe der Landezentrale fuer politische Bildung Berlin, den Band Nr. 272 durchgearbeitet. Nach 608 Seiten wissen wir nun, dass es sich tatsaechlich parteipolitisch so verhaelt, wie wir es als konkreten konsequenten politischen Standpunkt seit Bestehen unserer Partei „DNV“ vertreten haben: Die politische Linke im Land ist der Feind der deutschen Nation, denn sie tarnt ihren Nationalsozialismus und die damit einhergehende Anarchie ihrer Antifa-SA als etwas Anderes, als eben politischen Extremismus. Zitieren wir einmal aus der Seite 26/27 des Buches "Politischer Extremismus in der BRD" (Bonn 1996-Backes/Jesse) der Landeszentrale für politische Bildung Berlin das Wesentliche vorab als erstes Ergebnis und als erste Einschaetzung: "Die rechtsextremen Parteien gelten als -antidemokratisch- , die linksextremen, die so nicht 6 genannt werden, als -antikapitalistisch- (Fussnote 54 - Richard Stoess, Parteienhandbuch, Die Parteien der BRD 1945 - 1980, 2 Bde., Opladen1983/84). Das Schema ist offenkundig nicht auf derselben Ebene angesiedelt. Im einen Fall beurteilt man die Haltung zur demokratischen Ordnung, im anderen stellt man auf die Wirtschaftsordnung ab. Wieso soll eine -antikapitalistische- Partei per se n i c h t extremistisch sein? Der linke mainstream nicht nur der deutschen Politikwissenschaft haelt es fuer n i c h t besonders sinnvoll, die extreme Linke, die sich doch in der Theorie humanen Prinzipien verschrieben habe, mit der extremen Rechten zu vergleichen oder gar auf die gleiche Stufe zu stellen. Ein betraechtlicher Teil der Literatur ueber den Rechtsextremismus ist durch ein hohes Mass an politischer Agitation gekennzeichnet." Seit Jahrzehnten taeuschen uns also die politisch Linken, also nationalsozialistisch ausgepraegten Parteien und Medien als tatsaechliche Minderheit in Deutschland massiv hinsichtlich ihres eigenen Extremismusses und inszenieren in Ermangelung einer tatsaechlich extremistischen Rechten diese selbst - siehe NSU. Allen voran insbesondere die Partei "Die Linke", "Die Gruenen" und die "SPD" als sogenannte "Braune Brut". In Frankfurt am Main versuchten am 18.03.2015 diese drei Parteien den politischen Umsturz der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz in eine rein sozialistische, 7 also diktatorische Republik, was Ihnen Dank unserer Sicherheitskraefte und unserem persoenlichen Einsatz als „DNV“ vor Ort, im Sinne des Widerstandsrechtes nach Art.20 IV GG, (noch) n i c h t gelungen ist. Die Wut der drei in Rede stehenden Parteien ueber ihre Erfolglosigkeit in Frankfurt ist anscheinend dermassen gross, dass sie ihre Antifa-SA in Berlin angewiesen haben, seit ihrer Rueckkehr in die Stadt, weiter massiv das politische und gesellschaftliche System linksextremistisch zu attackieren: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/paul-loebe-haus-und-hauptmann-schulestaatsschutz-ermittelt-zu-zwei-brandanschlaegen/11542346.html http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/anschlag-auf-buergeramt-in-mitteunbekannte-werfen-farbbeutel-an-fassade/11540092.html http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-friedrichshain-chaoten-nutzenstromausfall-zur-randale/11537614.html http://www.bz-berlin.de/berlin/zwei-banken-in-einer-nacht-attackiert http://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article138571131/Fensterscheibeneingeworfen-Staatsschutz-ermittelt.html 8 http://www.bild.de/regional/berlin/randale/berliner-banken-mit-steinen-beworfen40223218.bild.html Wir stehen auf dem ihnen hinlaenglich bekannten politischen Standpunkt, dass der Rechtsextremismus, sofern es diesen in der durch die „politisch korrekte Presse“ tatsaechlich beschriebenen Umfang gibt, auch wirksam bekaempft werden muss. Die politische Linke im Land hat schon vor Jahrzehnten den "Kampf gegen den Rechtsextremismus" auf den "Kampf gegen rechts" verfassungsgesetzwidrig heruntergebrochen. Damit hat sie der ganzen deutschen Gesellschaft eine linksideologisch diktatorisch ausgerichtete politische Kampfansage gemacht. Dies kann man als echter Demokrat und bekennender Buerger von politisch "rechts" natuerlich nicht so im Raum stehen lassen, weil das Ereignis in Frankfurt am Main vom 18.03.2015 und die oben angegebenen weiteren linksextremistischen Beispiele mit einem in keiner Weise mehr hinnehmbaren Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung einhergehen. Aus diesem Grund haben wir am 19.03.2015 unseren "Kampf gegen den Linksextremismus" nun auf die Ebene umgestellt, die unserer Meinung nach die richtige ist, auf den: "Kampf gegen links!" 9 Politisch "Links" wird nun zunehmend eine echte Bedrohung fuer das gesellschaftliche und politische Leben im eigenen Land. Die Angriffe auf die staatliche Rechtsordnung, die Organisation des Staates und die unschuldigen und rechtschaffenden Staatsbuerger nehmen einen unertraeglichen und nicht mehr zu tolerierenden Umfang an, dem wir als „DNV“ furchtlos und mutig und ueberaus entschlossen entgegentreten. Gegen die vorstehenden politisch linken Personen und Organisationen, und die noch ergaenzend zu ermittelnden weiteren politischen und sicherheitspolizeilichen Verantwortlichen, erstatten wir vorsorglich Strafanzeige wegen der folgenden Delikte in allen Beteiligungsformen: 1. (Schwerer) Landfriedensbruch 2. Aufruf zu Straftaten 3. Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung 4. (Gemeinschaedliche) Sachbeschaedigung 5. (Gefaehrliche) Koerperverletzung 6. Brandstiftung (alle in Betracht kommende Arten) 7. Volksverhetzung (in Form von Pogrome gegen politisch Andersdenkende) 8. Beleidigung 9. Verleumdung 10. Ueble Nachrede 11. Strafantrag zu den Delikten nach Nr.8 – 10 12. Amtsmissbrauch (Landtags- und Bundestagsmandat entgegen des Eides) 13. Verstoss gegen das Versammlungsrecht durch die Veranstalter 14. Noetigung von Buergern und der Polizei und Feuerwehr 15. Anstiftung, Beihilfe, Mittaeterschaft der Verantwortlichen 16. Untreue (durch Bundestagsabgeordnete der Partei „Die Linke“; durch den DGB) 17. Versuchter Totschlag 18. Versuchter Mord aus niedrigen Beweggruenden 19. Politischer Umsturzversuch und versuchter Angriff auf ein EU/WU - Institut 20. U. a. Delikte in Tateinheit und Tatmehrheit 10 Zunaechst wurden allein in Berlin, nur im Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg, durch die „Blockupy“ – Veranstalter vorsaetzlich angeordnet, an ueber 5000 von uns dokumentierten Stellen Din A 4 grosse Plakate zum Demonstrationsaufruf am 18.03.2015 in Frankfurt am Main im oeffentlichen Strassenland rechtswidrig, also im Rahmen strafrechtlich relevanter Sachbeschaedigungen, angebracht: 11 Man findet diese mit einem Impressum der Organisation versehenen Plakate gut verteilt an den Hauswaenden von Privathaeusern, Laternenmasten, Schaltkaesten fuer Lichtzeichenanlagen, Verteilerkaesten fuer Telefon und Strom, an Litfasssaeulen, an Unterfuehrungen, auf vielen gewerblichen Grossplakatflaechen, an Strassenbahn- und Bushaltestellenhaeuschen u.s.w.. Im gesamten Stadtgebiet gehen wir von mehreren zehntausend Stellen aus, wo diese Sachbeschaedigungen im Sinne des Paragraphen 303 StGB stattgefunden haben. Es gibt sechs weitere Plakate der „Blockupy“ – Bewegung und ihrer fast 90 weiteren nationalsozialistischen Untergruppen, in dieser Groesse in Bezug auf das Datum, die man ebenfalls ueberall im Stadtbild verteilt an den besagten Stellen findet. Hier in Berlin haben hauptsaechlich Kraefte der terroristischen „Antifa-SA“ und der Partei „Die Linke“ und „Die Gruenen“ diese Plakate geklebt. Wir haben dies entsprechend dokumentiert. Im gesamten Bundesgebiet gehen wir von mehreren Millionen Plakaten der dafuer verantwortlichen Veranstalter von „Blockupy“ aus und plaedieren dafuer, diese unbeschraenkt in die strafrechtlich-zivilrechtliche Verantwortung für die Entfernung dieser Plakate und die Beseitigung einhergehender Schaeden zu nehmen. Auch die weiteren, durch die mit „Blockupy“ in Verbindung stehenden Vereinigungen begangen Sachbeschaedigungen im gesamten Bundesgebiet durch das Kleben von Aufklebern und Plakaten an allen erdenklichen Stellen, sollten strafrechtlich verfolgt werden. Notfalls kann im Rahmen der Kausalitaet zum Veranstalter „Blockupy“ dieser in die Vertretungshaftung als Zustands- bzw. Handlungsstoerer genommen werden. Wir fordern eine Feststellung der beschriebenen Sachbeschaedigungen und beantragen umgehend eine Entfernung aller Plakate und Aufkleber bundesweit, notfalls im Rahmen einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Ordnungsaemter vor Ort. 12 Ferner gab es im weiteren Vorlauf mehrere (Planungs-)Treffen der Parteifuehrungen der Partei „Die Linke“ und „Die Gruenen“ mit etlichen militanten, teils terroristischen Gruppen in Berlin, darunter eben auch der „Antifa-SA“ durch und ueber die bestehenden linken Netzwerke bundesweit. Entsprechende Hinweise und Dokumentationen unserer in die Reihen dieser politischen Vereinigungen infiltrierten Zutraeger liegen uns auch dazu vor. An dieser Stelle sei angemerkt und damit ausdruecklich von uns darauf hingewiesen, dass es auch einvernehmliche Gespraeche der Parteifuehrung der Partei „SPD“ in Berlin mit den vorgenannten beiden Parteien hinsichtlich des 18.03.2015 und des „Einsatzes der Antifa-SA“ und der militanten „Gruenen Jugend“ gab. Dies schliesst sogar die Arbeitnehmervertretung „Deutscher Gewerkschaftsbund“ (DGB) mit ein, der sogar sein Geschaeftsgebaeude fuer derartig rechtlich grenzwertige Treffen nachweislich satzungswidrig zur Verfuegung stellte. https://www.facebook.com/pages/Siempre-Antifa-FrankfurtM/433341123421150 Bei der Partei „SPD“ handelt es sich jedoch n i c h t um eine reine Oppositionspartei, wie bei der politischen Vereinigung „Die Linke“ und „Die Gruenen“, sondern um eine Partei sogar in (Bundes-)R e g i e r u n g s v e r a n t w o r t u n g und deshalb ist sehr streng und genau zu pruefen, ob die amtierende Parteifuehrung kausal strafrechtlich mitverantwortlich fuer die ganzen rechtswidrigen Attacken auf Polizeibeamte und Feuerwehrleute und den Staat und seine Einrichtungen an sich ist. Vor dem Hintergrund der „Edathy-Sache“, die diese Partei strafrechtlich als „Taeter“ besonders schwerer Straftaten erscheinen laesst, ist eine intensive Ueberpruefung der im Raum stehenden Vorwuerfe im Rahmen strafprozessualer Ermittlungen aeusserst angebracht. Auch die Partei „SPD“ nutzt bei ihrem grundgesetzwidrigem Handeln den Schutz des Paragraphen 129 II StGB, der diese nicht in den Bereich einer kriminellen 13 Vereinigung bringt. Ueber den Terrorismusbegriff laesst sich gegen die „SPD“ aber sehr wohl vorgehen, wie auch gegen die Partei „Die Linke“. Die Partei „Die Linke“, die ihre Hochburg in Berlin hat und ihre „Macht ueber die Strasse“ konkret ueber die von ihr gefoerderte, logistisch unterstuetzte und materiell ausgestattete „Antifa-SA“ zum Ausdruck bringt, hatte ihre terroristischen – militanten Gruppen als Untergliederungen schon fruehzeitig um eine Umsetzung eines „Fanals“ gegen den verhassten Staat und die ebenfalls verhassten Banken aufgefordert. Siehe die dazu angegebenen Einschaetzungen und Bewertungen oben. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/blockupy-im-bundestag-die-linke-und-dierandale-in-frankfurt-a-1024472.html Dies kam in der Vergangenheit, ganz im Sinne einer Frau Sarah Wagenknecht und Frau Katja Kipping, durch die Attacken in Berlin auf Bankhaeuser (z. B. der Santanderbank in der Jungstrasse/Frankfurter Alllee) zum Ausdruck. Im Uebrigen unterstrich die Partei ueber Ihre militante „Antifa-SA“ ihr fortgesetztes Ziel gleich eindrucksvoll am 19.03.2015 durch zwei weitere Attacken auf Bankhaeuser, also nur einen Tag nach der Gewaltorgie in Frankfurt: http://www.bz-berlin.de/berlin/zwei-banken-in-einer-nacht-attackiert Die Parteifuehrung der Linken und der Gruenen im engeren Sinne stiften im Einvernehmen mit der Partei „SPD“ die terroristische „Antifa-SA“ in Berlin vorwiegend zu diesen Straftaten ganz konkret an. Wir kennen die ueblichen Taeter, die unweit unseres Unternehmens in besetzten Haeusern ihren parteipolitisch zugestandenen und damit rechtswidrig erlaubten Rueckzugsraum haben. An dieser Stelle finden wir deshalb den Eingang der Einstellung des Parteifuehrers der Partei „Die Linke“, Herrn Gregor Gysi, in diesen Vortrag von wesentlicher Bedeutung. Wenige Tage vor der Grossdemonstration in Frankfurt hatten wir als Partei „Deutsche 14 Nationalversammlung“ (DNV) in den deutschen, politisch linkslastigen Medien, ueber unsere grosse Strafanzeige gegen die Antifa-SA eine politische Diskussion ueber linksextremistische Gewalt und die oeffentliche Bewertung dessen angestossen: http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/StrafanzeigeNetzseiteAntifaSA.Version.ohneKlarnamen.pdf Ganz klar im Hinblick auf die von der Partei „Die Linke“ erwartenden Gewaltexesse, zu denen diese unstreitig angestiftet hatte, erklaerte Herr Gysi nun die linksextremistische Gewalt als eindeutig „linke Gewalt“, a b e r dass diese nicht so „gefaehrlich sei,, wie rechte Gewalt: http://www.focus.de/politik/deutschland/interview-mit-linken-politiker-gregor-gysilinksextremismus-nicht-so-gefaehrlich-wie-rechtsextremismus_id_4528057.html Hiermit versuchte der Parteifuehrer der Linken ganz offensichtlich die bundesdeutsche Bevoelkerung auf den Gewaltexess in Frankfurt am Main schon im Vorfeld „als legitim und damit nicht so schlimm“ einzustimmen: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/polizeigewerkschaft-empoert-ueberlinken-fraktionschef-gysi/ Wir sehen in diesem bewussten oeffentlichkeitswirksamen Vorgehen ein tatsaechliches Hinweisen auf die noch zu dieser Zeit zu erwartenden Gewaltfolgen, die ja dann auch planerisch, fast zur vollen Zufriedenheit der Linken und der Gruenen, einvernehmlich mit der SPD, eintraten. Aus diesem Grund geben wir nichts auf die vollmundigen Aesserungen der Spitzenpolitiker aus diesen drei vorgenannten Parteien, die im grossen Einvernehmen gerade den 15 Verfassungsschutz in Thueringen beseitigen, um noch mehr Handlungs- und Spielraum fuer einen bundesweiten nationalsozialistischen Umsturz zu erhalten: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/thueringen-schafft-alle-v-leute-imverfassungsschutz-ab-a-1024572.html Die Straftaten, die wir der Parteifuehrung aus SPD, Gruenen und Linken und den Organisatoren der Grossdemonstration in Frankfurt vom 18.03.2015 vorwerfen und oben aufgefuehrt sind, wurden durch diese mindestens angestiftet bzw. umfangreich Beihilfe dazu geleistet. Etliche Taeter aus den Aufnahmen zur Attacke auf die Polizei sind uns aus Berlin und den dort stehenden Antifa-SA - Rueckzugsraeumen als besetzte Haeuser bekannt. Es handelt sich dabei um die unser Unternehmen umgebenden Haeuser der Antifa-SA, in den Sie am Ende im Rahmen dringend angeratener strafprozessualer Massnahmen alle Taeter auf- bzw. vorfinden werden, die die schweren Straftaten begangen haben: Haus Colbe/Scharnweberstrasse Haus Kinzingstrasse Haus Rigaer Strasse Haus Rigaer/Liebigstrasse u.s.w.. 16 Aus diesem Grund sind die Abgeordneten der Partei „Die Linke“ und „Die Gruenen“ und der „SPD“ auch direkt vor Ort anwesend gewesen, um alle Aktionen zu leiten und zu lenken. Mitglieder des Bundestages, aus der Fraktion „Die Linke“, gaben an, vor Ort ausschliesslich als parlamentarische Beobachter unterwegs gewesen zu sein, um angeblich deeskalierend zu vermitteln, zwischen friedlichen und gewalttaetigen Demonstranten. Diese Angaben weisen wir als eine reine Schutzbehauptung entschieden zurueck, weil wir diese teilnehmenden Abgeordneten persoenlich vor Ort ganz anders wahrgenommen haben. Es wurde teilweise wild und laut mitskandiert, gehetzt und aufgewiegelt. Die Steuerung der militanten Sturmabteilungen der „Antifa-SA“ erfolgte in der Art und Weise, dass die Blockupyteilnehmer wie angeordnete Schutzschilder vor diesen standen und aus den hinteren Reihen der Steinhagel und die Brandflaschen auf die Polizisten niedergingen. Dass diesen politischen Anstiftern und Aufruehrern aus der Partei „Die Linke“ als politische Aggressoren am Ende die Kontrolle ueber den schwarzen Block der Antifa-SA entglitt, entlastet diese rechtlich keinesfalls, weil ihre Gesamtmotivation nach wie vor mit den Straftaetern deckungsgleich war und selbst heute noch ist, wie Sie den oeffentlichen Bekundungen der Mitglieder dieser Partei im Anschluss an Frankfurt entnehmen koennen. Im Uebrigen hielten die Linken und Gruenen zeitgleich auch engen Kontakt zur SPD – Bundesspitze, dem DGB, und in die Landtage von Thueringen und Sachsen zu ihren dort sitzenden Abgeordneten. Etliche Randalierer der Antifa-SA wurden logistisch durch diese drei Parteien versorgt, in dem man diesen z. B. aus Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thueringen die Anreise ermoeglichte. Wir haben dazu entsprechende Hinweise vorliegen. Dass auch der „Deutsche Gewerkschaftsbund“ (DGB) und damit die dahinterstehende „SPD“ sich dieser gewalttaetigen Grossdemonstration und dem „Setzen eines Zeichens“, wie „Feuer und Flamme“ anschlossen, koennen Sie diesem wichtigen nachfolgenden Nachweis entnehmen, wobei die verfassungsgesetzliche Frage im Raum steht, welche 17 Arbeitskampfgruende der „DGB“ fuer die Teilnahme an besagter Demonstration nach seiner geltenden Satzung anfuehren und gerichtsfest vortragen kann: Wir gehen von einem unstreitig satzungswidrigen Vorgehen des DGB aus und damit einer rechtlich zu verfolgenden Untreue nach Paragraph 266 StGB gegenueber den Mitgliedsbeitragen der gesamten Gewerkschaftsmitglieder. Wir gehen ferner davon aus, dass es keinen eindeutigen Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung zu diesem Aufzug im DGB im Vorlauf gegeben hat. Demnach war schon die Teilnahme des DGB nach unserer Auffassung absolut rechtswidrig und auch grundgesetzwidrig. http://blockupy.org/event/frankfurt-info-und-aktionsplenum-am-vorabend-zu-18m/ 18 B. Schlussbetrachtung Angesichts der Veranstaltung in Frankfurt reisten etliche Mitglieder der Fraktion der Partei „Die Linke“ per Flugzeug nach Frankfurt, um vor Ort angeblich als „Vermittler“ und „parlamentarische Beobachter“ zu handeln und sich mit weiteren Mitgliedern der Partei zu treffen. Tatsaechlich ging es um die Umsetzung des grossen Planes des oben beschriebenen politischen Umsturzversuches mit gezielten Zerstoerungen, um die Solidaritaet mit der „Wut der Buerger“ zu unterstreichen und zum Ausdruck zu bringen. Unsere Zutraeger konnten bei einigen Mitgliedern der Partei „Die Linke“ keine derartigen Schlichtungshandlungen erkennen, dafuer aber vielmehr Gebaren in Form von Aufwiegeln, Hetzen und Anfeuern, begleitet von regem Mobilfunkverkehr mit den beteiligten randalierenden Gruppen der Antifa-SA und ihren Parteifuehrungen in Bund und Laendern. Wir bezweifeln, dass die Fluege von 12 Abgeordneten der Linksfraktion des Deutschen Bundestages nach Frankfurt auf Kosten der Fraktionskasse und damit auf Kosten der Steuerzahler rechtens war und gehen, wie beim DGB, vom konkreten Verdacht einer tatsaechlichen Untreue nach Paragraph 266 StGB aus. Unsere in die Partei „Die Gruenen“ und „SPD“ infiltrierten Zutraeger und Beobachter stellten bei den Mitgliedern dieser beiden Parteien vor Ort gleichgeartete Verhaltensweisen und logistische Ablaeufe fest. Die Abgleichung unserer vor Ort mittels kamerabestueckten, GPS - gestuetzten (Kimble)Quadrokopterdrohnen erlangten Dokumentationen von Zerstoerungen durch die „Antifa-SA“, ergab zeitgleiche Ueberlagerungen mit dem gefuehrten Mobilfunkverkehr aus den Reihen der drei in Rede stehenden Parteien. Wir erachten in dem gemeinschaftlich parteipolitisch einvernehmlichen Vorgehen der Parteien „Die Linke“, „Die Gruenen“ und „SPD“, sowie dem „DGB“ und dem grundsaetzlichen Veranstalter „Blockupy“ einen politischen Umsturzversuch, bzw. die Einleitung eines solchen durch Setzen einen herausragenden Ereignisses, wie die fuer die politische Linke typischen Pogrome in Form von Entglasung, Brandschatzung und letztendlich Zerstoerung des EZB-Gebaeudes. 19 Wir werden diese Strafanzeige in Kopie deshalb auch dem Deutschen Bundestag zuleiten, mit einem Begleitschreiben, dem als Antrag in concreto zu entnehmen sein wird, dass wir zunaechst die Suspendierung von mindestens 12 Bundestagsabgeordneten der Partei „Die Linke“ fordern, die sich durch persoenliche Anwesenheit mit den gewalttaetigen Ausschreitungen in Frankfurt am Main am 18.03.2015 solidarisch erklaerten. Hinsichtlich der Beteiligung von Bundestagsabgeordneten der Partei „Die Gruenen“ und der „SPD“ sind wir noch konkret am Ermitteln. Ein folgender, gleichartiger Antrag ist deshalb von dem Ergebnis unserer eigenen Ermittlungen abhaengig. Wegen des nachweisbaren staatsfeindlichen Vorgehens der Partei „Die Linke“, werden wir auch dem BVerfG eine Kopie dieser Strafanzeige zukommen lassen, mit einem Begleitschreiben, dem konkret entnommen werden kann, dass wir dem BVerfG eine Mitteilung zur Partei „Die Linke“ im Rahmen unseres Widerstandsrechtes nach Art.20 IV GG machen. Wir beantragen gleichwohl eine Einleitung eines Verbotsverfahrens von Amts wegen nach Art.21 II GG gegen die in Rede stehende Partei und auch eine Untersagungsverfuegung fuer die Amtsgeschaefte dieser Partei in Thueringen. Seit unserem Bestehen als Partei stellen wir ganz besonders intensiv fest, dass bei Attacken von politisch links, gerade in Berlin, am Hauptstandort unserer Partei, die parteipolitisch instruierte Polizei nicht willens ist, wie im Falle des vermeintlichen Rechtsextremismus, angemessen durch- und zuzugreifen. Wegen der von uns in mehreren gerichtsfest nachweisbaren Faellen der „kollektiven Strafvereitelung im Amt“, reichen wir diese Strafanzeige Ihnen direkt her und nicht der Polizeibehoerde in Berlin: http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/AbmahnungPolizeipraes03112014.docx3.pdf 20 http://deutschenationalversammlung.de/dnv2/StaatsanwaltschaftBerlin19022015StrafanzeigeFK236Js2 108aus14.pdf http://deutsche-nationalversammlung.de/dnv2/StrafanzeigeNetzseiteAntifaSA.Version.ohneKlarnamen.pdf Diese Beispiele sollen Ihnen begruendet aufzeigen, dass die schweren Gewalttaten aber auch nicht allein der Untaetigkeit der zustaendigen Polizei geschuldet sind, sondern hauptsaechlich durch die politische Unterstuetzung aus den drei in Rede stehenden Parteien und ihrer Leitungsebene moeglich wurden, weil sie von diesen sogar angestiftet wurden. Wir haben es mit einem umfangreichen bundesweiten terroristischen Netzwerk von links zu tun, dem nur konsequent entgegengetreten werden kann, in dem man es als das benennt, was es tatsaechlich ist: „staatsimmanter Terrorismus“. Wir verfuegen ueber umfangreich gerichtsfeste Belege und Beweise, Dokumentationen und Abbildungen zu den im Raum stehenden politisch motivierten Gewalttaten. Aus diesem Grund sind wir bei Ihnen zu einer angemessenen Kooperation bereit. Im Rahmen des uns zufallenden Transparenzgebotes werden wir dieses Schreiben auch wie ueblich auf unseren Netzseiten einstellen und diversen Pressestellen zukommen lassen: www.deutsche-nationalversammlung.de und 21 www.die-dnv.de In Erwartung Ihrer geschaetzten Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruss ……………………………………………………………. Ferdinand Karnath, Bundesvorsitzender der DNV Keine Anlagen Nur Belegquellen Verteiler: Landeskriminalamt 553 Berlin BVerfG Deutscher Bundestag/Praesidium Diverse Presseorgane 22