Einladung und Ausschreibung

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Einladung und Ausschreibung
Einladung und Ausschreibung
SVS-BGV Schülerabschlussrennen
am Seebuck/Feldberg
Termin: Samstag , den 28.03.2015, Start um 10.00 Uhr Slalom 3260 MSBS
Sonntag , den 29.03.2015, Start um 09.00 Uhr Parallelslalom Qualifikation (2 DG) 3259 MRBR.
Die Qualifikation geht in die DSV- Punktewertung mit ein. Im Anschluss an die Qualifikation
wird der Parallelslalom im KO- System ausgetragen (beides mit Slalomski) (qualifiziert sind
jeweils die besten 16 Läufer: U14m/w; U16m/w
Der Parallelslalom findet im K.O.-System statt; es werden je Paarung 2 Läufe gefahren, aus
dem der Sieger weiter kommt)
Veranstalter:
SVS
Chef-Zeitnahme: Klaus Bußhardt SCN
Ausrichter:
Ski-Club Neustadt 1896 e.V.
ComputerausDirk Thalmann SCN auf DSVSki-Club Bonndorf
wertung:
Alpin Programm
Gesamtleitung: Egon Hirt
Startrichter:
Werner Intlekofer
SC-Neustadt
Ski-Club Bonndorf
Rennleitung:
Kai Peukert SVS
Starter
n.n.
SC-Neustadt
Pistenchef:
Wolfgang Woll SC Bonndorf
Torrichter:
Ski-Club Bonndorf
Schiedsrichter
n.n. SVS
Rennstrecke Seebuck
Sanitätsdienst:
Meldung
Meldeschluss
Wertung:
Startberechtigt:
Startfolge:
Bergwacht
über www.raceengine.de mit DSV Code-Nr. und gültigem Startpass
Berechtigung:
SVS: Bezirkssportwarte
Andere: Verbands-/Gauwarte
Donnerstag,26.03.2015, 20:00h
Einzelwertung; Parallelslalom Sieger im K.O.-System
Klassen
U 14
Jahrgänge 2001/02 m/w
U 16
Jahrgänge 1999/00 m/w
Mädchen U 14 - Mädchen U 16
Buben U 14 - Buben U 16 zwei Durchgänge !
Startnr. Ausg:
Startgeld:
Siegerehrung:
Preise:
8.15 - 8.45 Uhr Schirmbar am Resilift
€ 11,-- pro gemeldetem Läufer
ca. 1 Stunde nach Rennende
Pokale, Urkunden
Infos
Holger Diehm : [email protected]; 0172-3468249; dstl. 07651-1216
SC Bonndorf
Wolfgang Woll
Mit sportlichem Gruß
SC Neustadt
Egon Hirt
Haftung:
1.Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer (DSV):
In der DSV Aktiven-Erklärung für den Erhalt ihres Startpasses haben die Teilnehmer detailliert erklärt,
Kenntnis zu haben von den wettkampfspezifischen Risiken und Gefahren sowie diese zu akzeptieren.
Weiter darüber informiert zu sein, dass sie insoweit bei der Ausübung der von ihnen gewählten
Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich haben sie sich verpflichtet, eine
eigene Risokobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen Könnens
sich zutrauen die Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und sich zudem
verpflichtet, auf von ihnen erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum
einen die Geeignetheit der Strecke zum Ausdruck sowie zum anderen deren Anforderungen
gewachsen zu sein. Zudem haben sie in der Aktiven-Erklärung ausdrücklich bestätigt, für das von
ihnen verwendete Material selbst verantwortlich zu sein. Diese Erklärungen sind gerade auch für
diesen Wettkampf verbindlich.
2. Verschulden des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen:
Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der
Meinung ist, den zuständigen Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein
Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
haften. Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten. Der Teilnehmer erklärt sich
weiter bereit, sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Wenn durch seine
Teilnahme am Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass eine eventuelle Haftung
allein ihn treffen kann. Es dient deshalb seinem eigenen Interesse, ausreichend Versicherungsschutz
zu haben.