Einladung und Ausschreibung
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Einladung und Ausschreibung
Einladung und Ausschreibung SVS-BGV Schülerabschlussrennen am Seebuck/Feldberg Termin: Samstag , den 28.03.2015, Start um 10.00 Uhr Slalom 3260 MSBS Sonntag , den 29.03.2015, Start um 09.00 Uhr Parallelslalom Qualifikation (2 DG) 3259 MRBR. Die Qualifikation geht in die DSV- Punktewertung mit ein. Im Anschluss an die Qualifikation wird der Parallelslalom im KO- System ausgetragen (beides mit Slalomski) (qualifiziert sind jeweils die besten 16 Läufer: U14m/w; U16m/w Der Parallelslalom findet im K.O.-System statt; es werden je Paarung 2 Läufe gefahren, aus dem der Sieger weiter kommt) Veranstalter: SVS Chef-Zeitnahme: Klaus Bußhardt SCN Ausrichter: Ski-Club Neustadt 1896 e.V. ComputerausDirk Thalmann SCN auf DSVSki-Club Bonndorf wertung: Alpin Programm Gesamtleitung: Egon Hirt Startrichter: Werner Intlekofer SC-Neustadt Ski-Club Bonndorf Rennleitung: Kai Peukert SVS Starter n.n. SC-Neustadt Pistenchef: Wolfgang Woll SC Bonndorf Torrichter: Ski-Club Bonndorf Schiedsrichter n.n. SVS Rennstrecke Seebuck Sanitätsdienst: Meldung Meldeschluss Wertung: Startberechtigt: Startfolge: Bergwacht über www.raceengine.de mit DSV Code-Nr. und gültigem Startpass Berechtigung: SVS: Bezirkssportwarte Andere: Verbands-/Gauwarte Donnerstag,26.03.2015, 20:00h Einzelwertung; Parallelslalom Sieger im K.O.-System Klassen U 14 Jahrgänge 2001/02 m/w U 16 Jahrgänge 1999/00 m/w Mädchen U 14 - Mädchen U 16 Buben U 14 - Buben U 16 zwei Durchgänge ! Startnr. Ausg: Startgeld: Siegerehrung: Preise: 8.15 - 8.45 Uhr Schirmbar am Resilift € 11,-- pro gemeldetem Läufer ca. 1 Stunde nach Rennende Pokale, Urkunden Infos Holger Diehm : [email protected]; 0172-3468249; dstl. 07651-1216 SC Bonndorf Wolfgang Woll Mit sportlichem Gruß SC Neustadt Egon Hirt Haftung: 1.Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer (DSV): In der DSV Aktiven-Erklärung für den Erhalt ihres Startpasses haben die Teilnehmer detailliert erklärt, Kenntnis zu haben von den wettkampfspezifischen Risiken und Gefahren sowie diese zu akzeptieren. Weiter darüber informiert zu sein, dass sie insoweit bei der Ausübung der von ihnen gewählten Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich haben sie sich verpflichtet, eine eigene Risokobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen Könnens sich zutrauen die Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und sich zudem verpflichtet, auf von ihnen erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum einen die Geeignetheit der Strecke zum Ausdruck sowie zum anderen deren Anforderungen gewachsen zu sein. Zudem haben sie in der Aktiven-Erklärung ausdrücklich bestätigt, für das von ihnen verwendete Material selbst verantwortlich zu sein. Diese Erklärungen sind gerade auch für diesen Wettkampf verbindlich. 2. Verschulden des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen: Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der Meinung ist, den zuständigen Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten. Der Teilnehmer erklärt sich weiter bereit, sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Wenn durch seine Teilnahme am Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass eine eventuelle Haftung allein ihn treffen kann. Es dient deshalb seinem eigenen Interesse, ausreichend Versicherungsschutz zu haben.