ver.di Sozial- und Erziehungsdienste

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ver.di Sozial- und Erziehungsdienste
AUSGABE
13.05.2015
ver.di Sozial- und Erziehungsdienste
Aufwertungskampagne
Werte Eltern,
wie ihr sicherlich bereits der Presse entnommen habt, spielt insbesondere das Thema der
Rückerstattung von Kita-Beiträgen eine große Rolle im Rahmen der derzeitigen Tarifrunde im
Sozial- und Erziehungsdienst.
Während die Kommunen Tag für Tag Unmengen an Personalkosten einsparen, da sie den
Streikenden keinen Lohn bezahlen, werden munter Kita-Beiträge und Essensgelder von euch
kassiert.
In der Vergangenheit zeigten sich bereits einige Städte von ihrer besten Seite und ermöglichten
durch politischen Beschluss die unkomplizierte Rückerstattung für nicht erhaltene Leistungen
und darüber hinaus sogar die Umsetzung von Qualitätsverbesserungen in Abstimmung mit den
jeweiligen Elternbeiräten.
Die rechtliche Grundlage für eine solche Zusammenarbeit bildet übrigens das niedersächsische
Kindertagesstättengesetz, das unter Anderem besagt:
§ 10
Elternvertretung und Beirat der Kindertagesstätten
(4) 1 Wichtige Entscheidungen des Trägers und der Leitung erfolgen im Benehmen mit dem Beirat. 2 Das
gilt insbesondere für
1. die Aufstellung und Änderung der Konzeption für die pädagogische Arbeit,
2. die Einrichtung neuer und die Schließung bestehender Gruppen oder Betreuungsangebote,
3. die Festlegung der Gruppengrößen und Grundsätze für die Aufnahme von Kindern,
4. die Öffnungs- und Betreuungszeiten.
3
Der Beirat kann Vorschläge zu den in Satz 2 genannten Angelegenheiten sowie zur Verwendung der
Haushaltsmittel und zur Regelung der Elternbeiträge in der Kindertagesstätte machen.
AUSGABE
13.05.2015
Wird auch in Osnabrück die Beteiligung von Elternbeiräten ernst genommen und wertgeschätzt?
Jedenfalls scheint diese Thematik mittlerweile auch Osnabrück erreicht zu haben: Nachdem im
Jugendhilfeausschuss bereits der Beschluss gefasst wurde, die Verwaltung zu beauftragen, die
Möglichkeiten einer Rückerstattung zu prüfen, stellten die Fraktionen SPD und Grüne einen
gemeinsamen Eilantrag, um die Erstattung zu ermöglichen.
In der offiziellen Veröffentlichung der Stadt heißt es derzeit noch: „Hinsichtlich der Frage nach
Kostenerstattung gilt ein Streik rechtlich als ‚höhere Gewalt‘. Danach werden keine Kosten
erstattet. Dieses ist rechtlich anders zu bewerten, wenn ein Streik länger dauert.“
Sind 8,5 Tage Streik nicht lang genug? Wir finden schon!
Und laden euch und eure Kinder deshalb ein,
die Ratssitzung am 19. Mai, um 17 Uhr
mit einer gemeinsamen Protestaktion auf dem Marktplatz
vor dem Rathaus einzuleiten und zu begleiten.
Ab 9 Uhr befinden wir uns in unserem Streiklokal der Lagerhalle (Rolandsmauer 26, Osnabrück).
Wir freuen uns, wenn ihr vorbeikommt, um bei einem belegten Brötchen und einer Tasse
Kaffee den Austausch mit uns zu suchen und vielleicht schon das eine oder andere Protestschild
zu entwerfen! ☺ Natürlich sind auch Kinder herzlich willkommen.
Liebe Grüße,
eure pädagogischen Fachkräfte aus den Kindertagesstätten
IMPRESSUM:
Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),
Weser-Ems – Fachbereich Gemeinden
August-Bebel-Platz 1 – 49074 Osnabrück
Verantwortlich: Maren Kaltschmidt