Förderverein Freunde der Erich Kästner-Schule eV
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Förderverein Freunde der Erich Kästner-Schule eV
Förderverein Freunde der Erich Kästner-Schule e.V. www.freunde-eks.de Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Wie erhalten Sie einen Zuschuss zur Klassenfahrt durch den Förderverein? Für die Unterstützung hat der Förderverein grundsätzliche Regelungen zur Förderung von bedürftigen Schüler/innen bei der Finanzierung von Klassenfahrten festgelegt. Es ist selbstverständlich, dass diese Förderung immer nur bei Vorhandensein adäquater finanzieller Mittel des Fördervereins möglich ist. Der Förderverein strebt danach, möglichst vielen Schüler/innen die Teilnahme an gemeinschaftsfördernden Klassenfahrten zu ermöglichen. Deshalb gewährt der Förderverein Zuschüsse zu den Kosten einer Klassenfahrt an einzelne Familien, wenn besondere soziale Gründe vorliegen. Die gewährten finanziellen Unterstützungen nimmt der Förderverein aus der jährlichen Eltern-spende. Leider stehen hier nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Dies verpflichtet uns zum einen, zu einem besonders sorgfältigen Vorgehen bei der Mittelvergabe, zum anderen müssen wir sicher gehen, dass alle anderen möglichen Quellen ebenso ausgeschöpft werden. Zur Vorlage eines Antrags an den Förderverein ist die genaue Vorprüfung der Bedingungen des Schülers/ der Schülerin durch den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin unabdingbar. Die Aussagen der Lehrkraft sind für den Förderverein ausschlaggebend. Dieser/diese hat ein Elterngespräch zu führen und zu klären, ob und in welcher Höhe ggf. die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter eine Unterstützung der Klassenfahrt vornimmt. Eine Bescheinigung der Kostenübernahme ist vorzulegen. Ansonsten erhalten bedürftige Familien durch die Arbeitsagentur (ARGE + Jobcenter) die Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt erstattet, wenn die Kriterien des Leistungsbezuges nach: 1. SGB II Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld, 2. Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XIII, 3. Leistungen nach §2 AsylbLG, 4. Kinderzuschlag oder 5. Wohngeld nach § 6 BKKG erfüllt werden. Eingeschlossen sind dabei auch erforderliche Eintrittsgelder. Der Förderverein wird deshalb finanzielle Zuwendungen auch von den tatsächlichen und möglichen Kostenübernahmen der Sozialbehörden abhängig machen, um im Zusammenwirken eine optimale Ausnutzung der Fördermöglichkeiten zu erreichen. Es können so mehr Familien durch den Förderverein gefördert werden, sogar auch dann, wenn sie keine Berechtigung auf Bezüge der Sozialbehörden haben. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, vor allem zu ihrem eigenen Vorteil, zunächst an die Behörden verweisen müssen. Die Antragstellung auf die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten hat vor Antritt der Fahrt und zugleich vor Begleichung der Teilnahmekosten zu erfolgen. Den Betroffenen wird empfohlen, den Antrag bei der ARGE (Jobcenter) bereits nach Kenntnis von der Klassenfahrt, spätestens unverzüglich nach Kenntnis der Höhe der Teilnahmekosten zu stellen. Förderverein „Freunde der Erich Kästner-Schule“ e.V. Vereinsregister Amtsgericht Friedberg/Hess. 860 VR 1098 Vorstand: Ivonne Tschiersch (1.Vorsitzende), Bianka Cost (stellv. Vorsitzende), Almut Lamping (Schatzmeisterin), Krista Lübke ( Beisitzerin ) Seeweg 8 · 61191 Rodheim v. d. H. · www.freunde-eks.de Bankverbindung: Volksbank Mittelhessen IBAN DE27513900000084686506 BIC VBMHDE5F Als Termin für die Vorlage von Anträgen auf Unterstützung von Klassenfahrten durch den Förderverein wird der 31. Oktober des jeweiligen Schuljahres festgesetzt. Um eine möglichst gerechte Verteilung der Mittel zu erreichen und dabei das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat der Förderverein ein Antragsformular erstellt. Dieses kann über den Klassenlehrer angefordert werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss der Förderverein darauf bestehen, dass die Anträge zeitgerecht eingereicht werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Basis gegenseitigen Vertrauens. Die Anträge sind von den Klassenlehrern beim Förderverein einzureichen. Bei Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen gewährt der Förderverein pro förderungs-würdigem Schüler/pro Schülerin bis zu 30% der Gesamtkosten oder einen Maximalbetrag von 50 €. Eine Eigenbeteiligung des Schülers/der Schülerin bleibt notwendig. Der Förderverein ist nicht in der Lage, die gesamten Kosten einer Klassenfahrt zu übernehmen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Einzureichen ist der Antrag im verschlossenen Umschlag beim Klassenlehrer. Alle Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt! Der Vorstand des Förderverein „Freunde der Erich Kästner-Schule Förderverein „Freunde der Erich Kästner-Schule“ e.V. Vereinsregister Amtsgericht Friedberg/Hess. 860 VR 1098 Vorstand: Ivonne Tschiersch (1.Vorsitzende), Bianka Cost (stellv. Vorsitzende), Almut Lamping (Schatzmeisterin), Krista Lübke ( Beisitzerin ) Seeweg 8 · 61191 Rodheim v. d. H. · www.freunde-eks.de Bankverbindung: Volksbank Mittelhessen IBAN DE27513900000084686506 BIC VBMHDE5F Antrag auf finanzielle Unterstützung I. Antragsteller Eltern: Name Vorname Bei Rückfragen erreichbar unter: Schüler: Name Vorname Klasse Zweck der Antragstellung Angesparte Summe Gesamtkosten Beantragte Summe Begründung der Antragstellung Wann wird das Geld benötigt? Haben Sie bereits einmal vom Förderverein eine Unterstützung erhalten? JA NEIN _________________________ Datum Wenn ja, wofür? __________________________________ Unterschrift II. Klassenlehrerin/Klassenlehrer Name Bei Rückfragen erreichbar unter Stellungnahme Der Betrag soll auf folgendes Klassenkonto überwiesen werden Kontoinhaber _______________________________________________________________________________________ Bankinstitut _______________________________________________________________________________________ IBAN ______________________________________________________________________________________ BIC ______________________________________________________________________________________ _________________________ Datum __________________________________ Unterschrift der Lehrkraft Förderverein „Freunde der Erich Kästner-Schule“ e.V. Vereinsregister Amtsgericht Friedberg/Hess. 860 VR 1098 Vorstand: Ivonne Tschiersch (1.Vorsitzende), Bianka Cost (stellv. Vorsitzende), Almut Lamping (Schatzmeisterin), Krista Lübke ( Beisitzerin ) Seeweg 8 · 61191 Rodheim v. d. H. · www.freunde-eks.de Bankverbindung: Volksbank Mittelhessen IBAN DE27513900000084686506 BIC VBMHDE5F III. ( Wird vom Förderverein ausgefüllt ) genehmigt Höhe der Zuwendung JA NEIN _______________________ € max. 50 € Stellungnahme zur Gewährung/Ablehnung Datum Unterschriften 1. _________________________________________ 2. _________________________________________ Betrag wurde zur Zahlung angewiesen am: Förderverein „Freunde der Erich Kästner-Schule“ e.V. Vereinsregister Amtsgericht Friedberg/Hess. 860 VR 1098 Vorstand: Ivonne Tschiersch (1.Vorsitzende), Bianka Cost (stellv. Vorsitzende), Almut Lamping (Schatzmeisterin), Krista Lübke ( Beisitzerin ) Seeweg 8 · 61191 Rodheim v. d. H. · www.freunde-eks.de Bankverbindung: Volksbank Mittelhessen IBAN DE27513900000084686506 BIC VBMHDE5F