PDF-Datei - Handballkreis Lippe eV

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Kreisqualifikation 2015 zur Ermittlung der Teilnehmer an den überkreislichen
Qualifikationsrunden zur Serie 2015-16
Die Qualifikationsrunden des Handballkreises Lippe werden wie folgt ausgeschrieben und
durchgeführt:
1. Allgemeine Bestimmungen
Es gelten
 die Satzung des HV Westfalen in der jeweils gültigen Fassung
 Ordnungen des DHB mit den dazu ergangenen Zusatzbestimmungen des WHV in den
jeweils gültigen Fassungen
 die DB 2014/15 des HBKL
2. Spieltermine / Spielplan
Die offiziellen Spielpläne sind bzw. werden rechtzeitig im SIS veröffentlicht und sind
verbindlich:
2.1. männliche Jugend A
Spieltag 19.04.2015 in Augustdorf
Witexhalle (2207) ab 11.00 Uhr, Einlass ab 10.00 Uhr
HSG Handball Lemgo 2
HSG Augustdorf/Hövelhof
Handball Bad Salzuflen
SG Handball Detmold
TSV Bösingfeld
Spielzeit: 2 x 12 Minuten ohne Seitenwechsel, 1 Minute HZ-Pause
2.1. weibliche Jugend A
Spiel am 18.04.2015 in Detmold,
Halle Leopoldinum (2220), Anpfiff 15.00 Uhr, Einlass ab 14.00 Uhr
TSV Oerlinghausen
TuS Müssen/Billinghausen
Spielzeit: 2 x 30 Minuten
Allgemein.
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2.2 männliche Jugend B
1. Spieltag 19.04.2015 in Bad Salzuflen,
Halle Werl-Aspe (2212) ab 13.30 Uhr, Einlass ab 12.30 Uhr
HSG Handball Lemgo 2
Handball Bad Salzuflen
TSV Bösingfeld
HSG Blomberg-Lippe
HC Horn-Bad Meinberg
VfL Schlangen
2. Spieltag am 25.04.2015 in Bösingfeld,
Halle Hackemack (2215) ab 13.30 Uhr, Einlass ab 12.30 Uhr
Spielzeit: 2 x 10 Minuten, 1 Min Hz-Pause ohne Seitenwechsel
2.2. weibliche Jugend B
am 19.04.2015 in Oerlinghausen
Halle Schulzentrum(2249) ab 14.00 Uhr, Einlass ab 13.00 Uhr
HSG Blomberg-Lippe
TSV Oerlinghausen
TuS Müssen/Billinghausen
Spielzeit: 2 x 15 Minuten, 1 Min. Hz-Pause ohne Seitenwechsel
2.3 männliche C-Jugend
Spieltag 09.05.2015 in Bad Salzuflen
Halle Werl-Aspe (2212) ab 14.00 Uhr, Einlass ab 13.00 Uhr
HSG Handball Lemgo
Handball Bad Salzuflen
TSV Bösingfeld
Spielzeit: 2 x 15 Minuten, 1 Min. Hz-Pause ohne Seitenwechsel
2.3 weibliche C-Jugend
Spieltag 09.05.2015 in Blomberg
Halle BU 2 (2218) ab 14.00 Uhr, Einlass ab 13.00 Uhr
HSG Blomberg-Lippe
TuS Müssen-Billinghausen
SG Handball Detmold
Spielzeit: 2 x 15 Minuten, 1 Min. Hz-Pause ohne Seitenwechsel
Allgemein.
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2.4 Änderungen des Spielmodus
Der Jugendausschuss des HBKL ist berechtigt, den Spielmodus kurzfristig zu ändern.
3. Qualifikationsregelungen
Sollten sich Änderungen im Bereich der Bonusplätze ergeben, so ist der Jugendausschuss
des HBKL berechtigt, die Aufstiegsregelungen dahingehend zu ändern.
3.1 weibliche A-Jugend
HSG Blomberg-Lippe
Bonusplatz JHBL durch Erreichen Halbfinale DM
HSG Blomberg-Lippe 2
Westfalenmeister w A Bonusplatz für die OL
TSV Oerlinghausen /
TuS Müssen-Billinghausen
Der Sieger dieses Spiels nimmt als Lippe 1 am
02./03.05.15 an der Oberligaqualfikation im HBK
Münster teil und der Verlierer spielt als Lippe 2
im HBK Gütersloh.
3.2 männliche A-Jugend
HSG Handball Lemgo 1
Bonusplatz JHBL
Die Erst-, Zweit-,Dritt- und Viertplatzierten der Kreisvorqualifikation nehmen an den
Qualifikationsturnieren zur Oberliga/Landesliga teil.
Lippe 1 fährt in den HBK Minden
Lippe 2 ist Ausrichter
Lippe 3 fährt in den HBK Gütersloh
Lippe 4 fährt in den HBK Münster.
Lippe 5 verbleibt auf Kreisebene.
Beginn der OL/BL-Qualifikationsrunde auf Bezirksebene: 16./17.05.15
3.3 weibliche B-Jugend
Das Turnier dient zur Feststellung des Rangplatzes
Lippe 1 ist für die OL qualifiziert
Lippe 2 ist Ausrichter
Lippe 3 fährt in den HBK Gütersloh
Beginn der OL/BL-Qualifikationsrunde auf Bezirksebene: 16./17.05.15
Allgemein.
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3.4 männliche B-Jugend
HSG Handball Lemgo 1
vom HVW für die OL-Qualifikation gesetzt
Sollte die m C-Jugend von Handball Lemgo das Finale um die Westdeutsche Meisterschaft
erreichen, ist Handball Lemgo 1 direkt für die OL qualifiziert.
Die drei Erstplatzierten sind direkt für die Landesliga qualifiziert.
Die Viert – und Fünftplatzierten des Turniers nehmen am 09./10.05.an einem
Landesliga-Qualifikationsturnier auf Bezirksebene teil.
Lippe 4 fährt in den HBK Münster
Lippe 5 fährt in den HBK Euregio
Lippe 6 verbleibt auf Kreisebene
3.5 weibliche C-Jugend
Das Turnier dient zur Feststellung des Rangplatzes
Lippe 1 ist direkt für die Oberliga qualifiziert.
Lippe 2 fährt in den HBK Gütersloh
Lippe 3 fährt in den HBK Münster
Die 1. Runde Oberligaqualifikation findet am 16./17.05.15 statt.
3.6 männliche C-Jugend
Das Turnier dient zur Feststellung des Rangplatzes
Lippe 1 und Lippe 2 sind für die Oberliga direkt qualifiziert.
Lippe 3 nimmt am 30./31.05.15 an einem weiteren Oberligaqualifikationsturnier im HBK
Minden-Lübbecke teil.
4. Spielberechtigung/Altersklassen
Spielberechtigt sind Spielerinnen und Spieler der
A-Jugend, die am 01.01.1997 oder später geboren sind, sofern sie das Jugendspielrecht
besitzen, und der
B-Jugend, die am 01.01.1999 oder später geboren sind, sowie der
C-Jugend, die am 01.01.2001 oder später geboren sind.
Allgemein.
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5. Spieltechnische Bestimmungen
5.1. Spielleitung
Die spieltechnische Leitung der Spiele obliegt den im Anhang bekannt gegebenen
Staffelleitern.
5.2 Spielzeiten
Die Regelungen des Team-Time-Out (TTO) finden in den Qualifikationsturnieren KEINE
Anwendung.
Bei dem Entscheidungsspiel findet die Team-Time-Out-Regelung Anwendung.
5.3. Spielwertung
Bei Punktgleichheit wird wie folgt verfahren:
2 Mannschaften:
a) direkter Vergleich
b) Ist dieser Vergleich unentschieden ausgegangen, wird die besser
platzierte Mannschaft durch 7m-Werfen gemäß Kommentar zur Regel 2:2
ermittelt.
3 Mannschaften und mehr:
Sind mehr als zwei Mannschaften punktgleich, wird anhand der von diesen Mannschaften
gegeneinander ausgetragenen Spiele eine gesonderte Tabelle erstellt. In dieser Tabelle
erfolgt die Wertung in folgender Reihenfolge:
a) nach dem Punktverhältnis
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz
c) bei gleicher Tordifferenz nach der höheren Anzahl der erzielten Tore
d) bei gleicher Anzahl der erzielten Tore nach der besseren Tordifferenz
aus allen Spielen des gesamten Turniers.
e) ist auch diese Tordifferenz gleich, erfolgen im Anschluss an das Turnier
7m- Werfen der Mannschaften gemäß Kommentar zur Regel 2:2..
.
Bei Entscheidungsspielen:
a) 2 x 5 Minuten Verlängerung
b) Bei unentschiedenen Spielstand erfolgt ein 7m-Werfen gem. Kommentar
zur Regel 2:2
Allgemein.
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5.4 Spielzeitmessung/Hinausstellungen
Die Spielzeitmessung erfolgt durch die öffentliche Hallen-Zeitmessanlage.
Ist eine solche Zeitmessanlage nicht vorhanden, erfolgt die Spielzeitmessung durch eine für
alle Beteiligten öffentlich ablesbare Tischstoppuhr.
Die Bedienung erfolgt ausschließlich durch den Zeitnehmer. Die Hinausstellungszeiten sind
mit Hilfe der öffentlichen Zeitmessanlage bzw. der Tischstoppuhr zu kontrollieren.
Der Zeitpunkt des Beginns der Hinausstellungszeit ist schriftlich vom Sekretär, gut einsehbar
für den Zeitnehmer, festzuhalten.
Darüber hinaus hat gem. Regel 18:2 der Zeitnehmer bei Hinausstellungen eine Karte mit
dem Ende der Hinausstellungszeit und der entsprechenden Spielernummer zu erstellen und
für alle Beteiligten auf dem Zeitnehmertisch deutlich sichtbar aufzustellen.
Der Zeitnehmer hat danach nur noch das korrekte Eintreten zu überwachen.
Die Z/S-Ausstattung für das Team-Time-out (sofern zugelassen) wie auch die Handzettel für
die Hinausstellungen stellt der ausrichtende Verein/Heimverein.
Bei Disqualifikationen sind in der entsprechenden Spalte des Spielberichts die genaue
Spielzeit, Bericht „J“ oder „N“ und der Spielstand einzutragen.
5.5 Schiedsrichter
Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Kreis-Schiedsrichterwart.
Einsprüche gegen Schiedsrichteransetzungen und Schiedsrichterumbesetzungen sind
unzulässig.
Bleiben die angesetzten Schiedsrichter aus, müssen sich die Mannschaften zunächst auf
anwesende neutrale Schiedsrichter einigen.
Sind keine neutralen Schiedsrichter anwesend, so müssen sich die Mannschaften auf
andere anwesende Schiedsrichter einigen.
Sind keine SR anwesend, so regeln die beteiligten Vereine die Durchführung, so dass die
Spiele unter allen Umständen ausgetragen werden.
Notfalls findet das Spiel unter Leitung von regelkundigen Personen statt.
5.6 Zeitnehmer und Sekretäre
Bei den Entscheidungsspielen:
Der „Heimverein“ stellt einen Zeitnehmer, der „Gastverein“ einen Sekretär.
Bei den Turnieren:
Der ausrichtende Verein stellt bei allen Spielen den Zeitnehmer, eine der beteiligten Gastmannschaften stellt den Sekretär (im Zweifel die erstgenannte Mannschaft).
5.7 Einladungen
Die jeweils im SIS eingetragenen Termine gelten als Einladung für die genannten Vereine.
Allgemein.
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5.8 Spielkleidung
Bei gleicher oder nicht ausreichend unterscheidbarer Spielkleidung ist der zweitgenannte
Verein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln.
Im Übrigen muss die Spielkleidung und Ausrüstung der SpielerInnen den Bestimmungen der
Internationalen Hallenhandballregeln entsprechen.
5.9 Spielausfall/Nichtantreten
Tritt eine Mannschaft zu einem Turnierspiel nicht an, so wird dieses Spiel für die fehlbare
Mannschaft mit 0:0 Toren und 0:2 Punkten als verloren gewertet.
Tritt eine Mannschaft zu mehr als einem Spiel aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht an,
so scheidet sie aus der Qualifikationsrunde aus und wird für den Spielbetrieb der nächsten
Saison in den Kreisspielbetrieb eingegliedert.
5.10 Spielerzahl bei Turnieren
Die Mannschaften können im Verlauf eines Turniers bei der A- und B- Jugend bis zu
14 SpielerInnen und bei der C-Jugend bis zu 16 SpielerInnen einsetzen.
5.11 Spielberichte
Bei Turnierspielen gilt: Jeder Verein füllt vor Turnierbeginn einen Spielbericht
(Mannschaftsliste) aus, der von den SR kontrolliert wird.
Für jedes Turnierspiel ist gesondert ein Spielbericht ohne Durchschrift auszufüllen, in den
nur noch die Rückennummern und Namen der Spieler sowie die Namen der Offiziellen
einzutragen sind.
Jeder Spielbericht ist von den beteiligten Mannschaften und den SR spätestens 15 Minuten
nach dem Spiel unaufgefordert zu unterschreiben.
Bei Einzelspielen gilt:
Der Spielbericht ist vollständig mit Durchschrift auszufüllen.
Der Spielbericht ist von den beteiligten Mannschaften und den SR spätestens 15 Minuten
nach dem Spiel unaufgefordert zu unterschreiben.
Der Heimverein ist für die Versendung der Spielberichte noch am Spieltag an die
zuständigen Staffelleiter und an den Schiedsrichterwart verantwortlich.
5.12 Ordnungsdienst/Sanitätsdienst
Im Interesse der Spieler/Innen sollten die Vereine um einen Sanitätsdienst bei den Spielen
bemüht sein, zumindest im Bedarfsfall die beschleunigte Benachrichtigung des
Rettungsdienstes gewährleisten.
Die ausrichtenden Vereine/Heimvereine sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von
Ordnern abzustellen und die Sicherheit von Spielern, Schiedsrichtern und Zuschauern zu
gewährleisten.
Allgemein.
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5.13 Ergebnisse
Sofort nach Spielende meldet der ausrichtende Verein der Spielleitenden Stelle per E-Mail
die Ergebnisse und die Spielleitende Stelle gibt die Ergebnisse ins SIS ein.
5.14 Zwei Mannschaften in einer Altersklasse
Bei Vereinen, die in einer Altersklasse einen Bonusplatz erlangt haben, wird das Spielrecht
für die zweite Mannschaft der Altersklasse in der Weise eingeschränkt, dass der Verein vor
Beginn der Qualifikationsrunde auf Kreisebene schriftlich acht Spieler zu benennen
hat, die für den Einsatz in der 1.Mannschaft vorgesehen sind.
Dabei sind Kaderspieler absteigend der Kaderzugehörigkeit (DHB, Regionalverband, Landesverband) aufzuführen.
Die benannten Spieler sind für die zweite Mannschaft während der gesamten Qualifikation(Kreis, Bezirk und HV Westfalen) nicht spiel- und teilnahmeberechtigt.
Sollte während der laufenden Qualifikationsrunde ein Spieler, der mindestens einem Landesverbandskader angehört, zu dem Verein wechseln, ist auch dieser in der 2. Mannschaft
nicht spiel- und teilnahmeberechtigt und hat unverzüglich nachgemeldet zu werden.
Bei allen anderen Spielern gelten die Festspielbestimmungen gem. §55 SpO.
Diese Regelung ist zwischen Qualifikationsrunden und Meisterschaft betreffend des § 55
SpO getrennt zu betrachten.
6. Wirtschaftliche Bestimmungen:
Die Spiele sind Veranstaltungen der Vereine.
Bei Turnieren gilt:
Die Kosten für die Schiedsrichter tragen die teilnehmenden Vereine zu gleichen Teilen.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar im Anschluss an das jeweilige Turnier durch den
ausrichtenden Verein.
Dieser bezahlt die SR und belastet die Vereine anteilig.
Die Vereine haben die notwendigen Finanzmittel mitzubringen.
Die Schiedsrichter sind wie folgt abzurechnen:
- pro angefangene 10 Minuten Spielzeit 05,00 €
- zzgl. Fahrtkosten (Fahrer: 0,30€/km, Mitfahrer: 0,05 €/km)
Bei Einzelspielen gilt:
Die Schiedsrichterkosten tragen beide Vereine jeweils zu 50 %.
7. Rechtliche Bestimmungen
7. 1 Zuständigkeit
Für Streitfragen, die sich aus den Spielen ergeben, ist der Kreisspruchausschuss (KSA) des
Handballkreises Lippe zuständig.
Allgemein.
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7.2 Instanz
Einsprüche sind unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen der RO/DHB und der
dazu ergangen Zusatzbestimmungen des WHV an den Vorsitzenden des KSA des
Handballkreises Lippe (Adresse siehe Anhang) zu richten.
Die Einsprüche sind vom Einspruch führenden am Spieltag telefonisch vorab beim KSAVorsitzenden und der Spielleitenden Stelle anzukündigen.
7.2 Formen/Fristen/Gebühren
In Abänderung der Fristenbestimmungen gemäß § 39 RO ist der schriftliche Einspruch so
auf den Weg zu bringen, dass er spätestens am zweiten Tag nach dem Turnier/nach dem
Spiel bis 24 Uhr beim KSA-Vorsitzenden vorliegt.
Geht die Einspruchsschrift später ein, gilt die Einspruchsfrist als verwirkt.
Eine Kopie der Einspruchsschrift ist dem gegnerischen Verein direkt zuzusenden.
Hinsichtlich der Formen sind die Bestimmungen des § 37 RO und hinsichtlich der
Kosten/Gebühren die des § 44 RO zu beachten.
7.3 Spieltechnische Folgerungen
In allen Verfahren, die spieltechnische Folgerungen zum Ziel haben, sind die
Entscheidungen nur für die laufende Runde wirksam.
Hat die nächste Runde begonnen, sind spieltechnische Folgerungen nicht mehr möglich
(vgl. § 53 SpO/DHB).
7.4 Turnierspiele
Ein Turnierspiel gilt als ein Spiel im Sinne des § 55 SpO (Festspielen).
8. Sonstige Hinweise
Die ausrichtenden Vereine bei Turnieren werden gebeten, einen Verkauf (Getränke, Imbiss)
einzurichten.
Für die ordnungsgemäße organisatorische Abwicklung der Veranstaltung ist der
ausrichtende Verein zuständig.
Hierzu liegt ein Exemplar dieser Durchführungsbestimmungen (Papierform) in der aktuellsten
Fassung vor.
Im Namen des Handballkreises Lippe wünsche ich den Spielen einen guten Verlauf und
allen Mannschaften sportlichen Erfolg.
Christian Bracht
Vizepräsident Jugend
Gegen diese Ausschreibungen ist der Einspruch - unter Wahrung der Formen und Fristen
beginnend am 01.04.2015- beim KSA-Vorsitzenden Karsten Klein, Breite Straße 28-30,
32657 Lemgo zulässig.
Allgemein.
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VP-Jugend
Christian Bracht
Mittelstr. 131
Tel. p.: 05261 / 14 24 9
Mobil: 0172 / 52 59 10 9
E-Mail: [email protected]
32657 Lemgo
Tel. d.: 05261 / 966117
Fax d.: 05261 / 966122
Spielleitende Stellen:
mA- / mB-Jugend: Jürgen Beutel
Stralsunder Straße 21
Tel. p.: 05234 / 37 09
Mobil: 0170 / 91 01 94 2
E-Mail: [email protected]
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel. d.: 05231 / 607 - 184
mC- / wC-Jugend: Reiner Missling
Holbeinweg 14
32760 Detmold
Tel. p.: 05231 / 26 36 0
Tel. d.: 05231 / 76 03 - 176
Mobil: 0152/ 536 429 00
E-Mail: [email protected]
wA- / wB- Jugend: Karsten Löck
Palaisstraße 29
32756 Detmold
Tel. p.: 05231 / 34 67 1
Mobil: 0175 / 6 46 42 58
E-Mail: [email protected]
Schiedsrichterwart
Uwe Büker
Liboriusstraße 28
33178 Borchen
Tel. p.:
05251 / 10 80 59
Tel. d.:
05251 / 38 88 - 214
Fax p.:
Fax d.:
05251 / 38 88 - 200
Mobil p.:
0151 / 22 37 01 31
Mobil d.:
0170 / 73 648 75
E-Mail: [email protected]
VP-Recht(Vorsitzender des KSA)
Karsten Klein
Breite Str. 28-30
Tel. p.:
05261 / 97 04 42
Tel. d.:
05261 / 94 04 00
E-Mail: [email protected]
VP-Finanzen
Thomas Buckoh
Detmolder Str. 9
Tel. p.:
05234 / 83 55 50
E-Mail: [email protected]
Allgemein.
32657 Lemgo
32805 Horn-Bad Meinberg
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