Entw_ BPlanBlankenauerII Bimbach_Begründ[...]

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Entw_ BPlanBlankenauerII Bimbach_Begründ[...]
GEMEINDE GROSSENLÜDER
ORTSTEIL BIMBACH
BEBAUUNGSPLAN NR. 16
MISCHGEBIET
„AM BLANKENAUER II – ABSCHNITT 2“
BEGRÜNDUNG / UMWELTBERICHT
Entwurf
29. April 2015
Wienröder
Stadt Land Regional
www.herget-wienroeder.de
Großenlüder, OT Bimbach, B-Plan „Am Blankenauer II – 2“, Begründung / Umweltbericht
Inhalt
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Seite
1 Vorbemerkung / Planungsanlass
3 2 Situationsbeschreibung
3 3 4 2.1 Planungsgebiet
3 2.2 Planungsvorgaben
4 2.3 Örtliche Rahmenbedingungen
4 Städtebauliche Planung
4 3.1 Planungskonzept
4 3.2 Verkehrliche Erschließung
5 3.3 Ver- und Entsorgung
5 3.4 Art und Maß der baulichen Nutzung
6 3.5 Lärmschutz
6 Umweltbericht
7 4.1 Einleitung
7 4.2 Standort
7 4.3 Umweltzustand und Bewertung der Umweltauswirkungen
8 4.4 Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
12 4.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
13 4.6 Eingriffs-Ausgleichsregelung
13 4.7 Zusammenfassung, Prüfverfahren, Überwachung
15 Anhang
Biotoptypenkartierung
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Vorbemerkung / Planungsanlass
Im Ortsteil Bimbach (Oberbimbach) der Gemeinde Großenlüder liegt das Mischgebiet
„Am Blankenauer II“. Der erste Abschnitt des Baugebiets ist belegt, so dass nun der
zweite Abschnitt – entsprechend dem vorliegenden städtebaulichen Konzept – bauleitplanerisch verbindlich geregelt werden soll.
Das Planungsgebiet ist im Regionalplan 2009 als Siedlungsgebiet Zuwachs ausgewiesen und im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche dargestellt. Es wird nunmehr
zur Bebauung herangezogen, da keine dem gemeindlichen Entwicklungsziel (auch:
der Weiterführung der städtebaulichen Arrondierung) für diesen Bereich entsprechenden Alternativflächen zur Verfügung stehen. Die in der übrigen Ortslage vorhandenen
Baulücken stehen für eine Bebauung mit hohem Gewerbeanteil oder auch grundsätzlich nicht zur Verfügung und erfüllen die hier verfolgten Planungsziele nicht.
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Situationsbeschreibung
2.1
Planungsgebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird aus zwei Teilbereichen gebildet. Teilgeltungsbereich A umfasst das eigentliche Planungsgebiet, Teilgeltungsbereich B beinhaltet Flächen für Kompensationsmaßnahmen.
Fläche A liegt nordwestlich des Ortsteils Bimbach-Oberbimbach und grenzt mit der
nördlichen Grenze direkt an die Bundesstraße 254 an (vgl. Abbildung). Es handelt
sich um die Flurstücke 110 und 111/1 in der Gemarkung Oberbimbach, Flur 4. Die
Fläche hat eine Größe von ca. 2,1 ha.
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Die Fläche des Teilgeltungsbereich B befindet sich ca. 2,2 km westlich von Fläche A
und südlich der Ortschaft Uffhausen. Es handelt sich um Uferrandstreifen entlang der
Lüder (Kompensationsflächen).
2.2
Planungsvorgaben
Im aktuell gültigen Regionalplan Nordhessen 2009 wird der Teilbereich A des Bebauungsplans als Vorranggebiet Siedlung Planung dargestellt.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Großenlüder ist das Planungsgebiet
als Mischbaufläche dargestellt.
2.3
Örtliche Rahmenbedingungen
Die Flächen des Planungsgebiets - Teilgeltungsbereich A - werden landwirtschaftlich
genutzt.
Im westlichen Anschluss an das Planungsgebiet verläuft ein Graben von Süden Richtung Norden in die Lüder. Der Graben wird im Bereich des Planungsgebiets von Ufervegetation begleitet.
Nördlich der Bundesstraße 254 schließt sich geschützter Auenbereich der Lüder an,
hier befinden sich das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Fulda“ und das FFHGebiet „Lüder mit Zuflüssen“.
Bei den Flächen des Teilgeltungsbereichs B handelt es sich um Uferrandstreifen an
der Lüder, die auch hier dem Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Fulda“ und dem
FFH-Gebiet „Lüder mit Zuflüssen“ angehören.
3
Städtebauliche Planung
3.1
Planungskonzept
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Am Blankenauer II - Abschnitt 1“ im
Ortsteil Bimbach verfolgte die Gemeinde Großenlüder in einem ersten Schritt
folgende Ziele:
-
Bereitstellung von gemischten Bauflächen für die Entwicklung von ortsansässigen
Handwerks- und Kleingewerbebetrieben sowie zur Schaffung von
Baugrundstücken zu Wohnzwecken
-
Arrondierung und Ergänzung der bestehenden Bebauungsstruktur in einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung
-
Bildung eines deutlich ablesbaren Ortsrandes und eines deutlichen Überganges
in die Landschaft (vgl. s. auch: Umweltbericht)
Nunmehr erfolgt die Entwicklung des zweiten Abschnitts des Mischgebietes. Dabei
wird das vorhandene städtebauliche Konzept aus B-Plan Nr. 11 „Am Blankenauer II,
Abschnitt 1“, 2001 zu Grunde gelegt (s. Abb.).
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Danach hat das Planungsgebiet im Osten Anschluss an bebaute Flächen. Nördlich
des Plangebiets verläuft die Bundesstraße 254, im Westen und Süden (jenseits der
Fuldaer Straße) schließen landwirtschaftliche Flächen an. Der südliche Bereich ist für
eine Wohn-Bebauung vorgesehen, zu deren Schutz der Lärmschutzwall entlang der
B 254 berechnet wurde.
Das geplante Mischgebiet schließt im Norden mit einem 15 m breiten bepflanzten
Lärmschutzwall zur Minderung der Immissionen der B 254 ab. Den westlichen Abschluss des Gebiets bildet ein 10 m breiter, bepflanzter Gewässerschutzstreifen, wo
im Gegensatz zu den eigentlichen Bauflächen keine Auffüllungen erfolgen.
3.2
Verkehrliche Erschließung
Das Plangebiet wird durch Fortführung der Straße „Am Auacker“ erschlossen. Durch
Anschluss an die vorhandene Fuldaer Straße wird eine Ringerschließung ermöglicht.
Analog zum ersten Abschnitt des Baugebiets wird die Verkehrsfläche mit einer Breite
von 9 m weitergeführt.
3.3
Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung der neuen Bauflächen wird durch Anschluss an vorhandene
Leitungen sichergestellt.
Stromversorgung
Das geplante Mischgebiet soll nach entsprechenden Kabelverlegungen aus der im
Bereich der Straße „Am Auacker" neu zu errichtenden Trafostation mit elektrischer
Energie versorgt werden.
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Erdgas
Eine Erschließung des Baugebiets mit Erdgas ist derzeit nicht möglich, da die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Telekommunikation
Zur Versorgung des neuen Baugebiets mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die
Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und
außerhalb des Plangebiets erforderlich. Diese werden innerhalb der öffentlichen
Verkehrsflächen verlegt (vgl. Festsetzung 5.2 im Bebauungsplan).
3.4
Art und Maß der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt, so
dass neben Wohn- auch kleinere nicht störende Gewerbenutzungen möglich sind.
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl mit 0,5, die
Geschoßflächenzahl mit 1,0 und die maximale Anzahl von 2 Vollgeschoßen
festgesetzt. Gebäude dürfen eine Höhe von 12 m nicht überschreiten.
3.5
Lärmschutz
Im Norden des Baugebietes wird zur B 254 hin ein Lärmschutzwall (gem. Gutachten
5,00 bis 5,50 m Höhe) festgesetzt. Die nördliche Baufläche direkt angrenzend an den
Lärmschutzwall ist vorrangig mit nach Baunutzungsverordnung zulässigen Bauvorhaben (s.o.) - mit Ausnahme Wohnbebauung - zu belegen.
Die mögliche Wohnbebauung ist im Baufeld direkt an der Fuldaer Straße anzuordnen. Ansonsten sind im konkreten Einzelfall individuelle Schallschutznachweise für
das jeweilige Bauvorhaben unter Berücksichtigung der standortspezifischen Randparameter erforderlich.
Im gesamten Baugebiet sind auf den der Bundesstraße zugewandten Gebäudeseiten
bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten aufgrund der Geräuschemissionen aus Verkehr gemäß §9 BauGB für Wohnungen und sonstige Aufenthaltsräume baulich und /
oder sonstige Vorkehrungen zur Lärmminderung zu treffen.
Weiterhin sind auf den der Bundesstraße zugewandten Gebäudeseiten bei Neu-, Umund Erweiterungsbauten aufgrund der Geräuschemissionen aus Verkehr gemäß §9
BauGB für Wohnungen und sonstige Aufenthaltsräume baulich und / oder sonstige
Vorkehrungen zur Lärmminderung zu treffen.
Nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe 1989, sind zum Schutz von Aufenthaltsräumen in o.g. Gebäuden gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen einzuhalten.
Sofern aktive Schallschutzmaßnahmen nicht durchgeführt und Überschreitungen der
schalltechnischen Orientierungswerte unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach §1 Abs. 6 BauGB hingenommen werden sollen, ist bei Wohnräumen
der Einbau von Fenstern der Schallschutzklasse 2 mit einem bewerteten Schalldämm-Maß R´w = 30-34 dB nachzuweisen.
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Schlaf- und Kinderzimmer sind nur auf den der B 254 abgewandten Gebäudeseiten
zulässig. Beim Ausbau des Dachgeschosses an diesen Gebäuden sind an der Nordseite lediglich Räume ohne schutzwürdigen Charakter wie Lagerräume zulässig.
3.6
Grünordnerische Festsetzungen
Zur Einbindung des Baugebiets in die umgebende Landschaft wird an der nördlichen
und westlichen Grenze des neuen Baugebiets ein Grünstreifen festgesetzt. Hier ist
eine freiwachsende Hecke anzulegen.
Die Fläche am westlichen Rand des Baugebiets dient neben der Eingrünung auch als
Pufferfläche zu dem angrenzenden Graben (Gewässerschutzstreifen). Dieser wird
nicht nur bepflanzt, sondern auch von Auffüllungen freigehalten.
Auf dem Grünstreifen am nördlichen Rand des Baugebiets wird ein Lärmschutzwall
angelegt. Dieser darf auf der nördlichen, der Bundesstraße zugewandten Seite aus
verkehrlichen Gründen lediglich angesät werden.
4
Umweltbericht
4.1
Einleitung
4.1.1
Inhalt und Ziele der Planung
Im Ortsteil Bimbach (Oberbimbach) der Gemeinde Großenlüder gibt es das Mischgebiet „Am Blankenauer II“. Der erste Abschnitt des Baugebiets ist belegt, so dass
nun mit diesem Bebauungsplan der zweite Abschnitt – entsprechend des vorliegenden städtebaulichen Konzepts – bauleitplanerisch verbindlich geregelt werden soll.
Es wird ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt, außerdem Verkehrsflächen,
sowie mit Gehölzen zu bepflanzende Flächen (Lärmschutzwall, Gewässerrandstreifen). Der Geltungsbereich des zur Bebauung vorgesehenen Gebiets (Teilgeltungsbereich A) umfasst 21.200 m². Davon entfallen 16.140 m² auf das Mischgebiet,
1.650 m² auf Verkehrsflächen und 3.410 m² auf Pflanzflächen.
4.1.2
Umweltrelevante Ziele und ihre Berücksichtigung bei der Aufstellung
In erster Linie wurden die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie Baugesetzbuch
(§ 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1a BauGB), Naturschutzgesetze, Immissionsschutzgesetz,
Bodenschutzgesetz und die Wassergesetze berücksichtigt.
Innerhalb der Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgestimmt.
4.2
Standort
4.2.1
Lage, Topographie
Naturräumlich gehört der Planungsraum zum Osthessischen Bergland und hier zur
Haupteinheit Fuldaer Senke, Untereinheit Großenlüder-Lauterbacher Graben. Diese
Untereinheit wird geprägt durch die Unterläufe von Lüder und Lauter, der
Großenlüderer Ortsteil Bimbach befindet sich rechtsseitig / südlich der Lüder.
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Die Fläche befindet sich in einer Höhenlage zwischen 243 m ü NN und 246 m ü NN
und ist somit nur unwesentlich in nordwestliche Richtung geneigt (ca. 1,2%).
4.2.2
Nutzung
Das Planungsgebiet umfasst grünlandgenutzte landwirtschaftliche Flächen, die teilweise mit einer Sonderkultur (Holunder) bestanden sind.
4.2.3
Potentielle natürliche Vegetation
Die potentielle natürliche Vegetation im Planungsgebiet des Bebauungsplans ist der
Hainsimsen-Perlgras-Buchenwald (örtlich mit Typischem Perlgras-Buchenwald oder
Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald). Bodenständige Baumarten sind neben der Buche auch Traubeneiche, Stieleiche und Hainbuche; in Waldmänteln und Hecken zusätzlich Vogelkirsche, Salweide, Eberesche, Zitterpappel.
Bodenständige Straucharten sind Schlehe, Weißdorn, Rosen, Hasel, Schwarzer Holunder, Traubenholunder, Gewöhnlicher Schneeball, Himbeere, Rote Heckenkirsche,
Brombeere.
4.2.4
Schutzgebiete / gesetzlich geschützte Biotope
Nördlich der Bundesstraße 254 schließt sich geschützter Auenbereich der Lüder an,
hier befinden sich das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Fulda“ und das FFHGebiet „Lüder mit Zuflüssen“. Das Planungsgebiet ist dadurch nicht direkt betroffen.
Im westlichen Anschluss an das Planungsgebiet verläuft ein Graben von Süden Richtung Norden in die Lüder. Der Graben wird im Bereich des Planungsgebiets von Ufervegetation begleitet.
4.3
Umweltzustand und Bewertung der Umweltauswirkungen
4.3.1
Arten und Biotope
Bestand
Nach der Standorttypisierung für die Biotopentwicklung des Hessischen Landesamts
für Umwelt und Geologie (HLUG, Bodenviewer) besitzt der Standort einen ausgeglichenen Wasserhaushalt mit hohem Wasserspeicherungsvermögen und schlechtem
bis mittleren natürlichen Basenhaushalt. Die Planungsfläche weist damit keine durch
den Wasser- und Nährstoffhaushalt bedingten besonderen bzw. extremen Standorteigenschaften auf.
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Der zu Grunde zu legende Biotopbestand ist in der Biotopkartierung (siehe Anhang)
dargestellt. Danach wurde das Gebiet des Bebauungsplans im östlichen Bereich als
Acker genutzt, ist jedoch aktuell bereits mit einer Erdauffüllung bedeckt.
Der westliche Bereich des Geltungsbereichs wird als Obstplantage (Holunder) genutzt. Die Beerenobstgehölze sind teilweise abgängig. In der Untersaat findet sich
nährstoffreiches Grünland. Bestandsbildend sind Gräser (z.B. Wiesen-Fuchsschwanz); daneben waren zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme einige Kräuter zu
finden (Löwenzahn, Hirtentäschelkraut, Brennnessel, Spitzwegerich).
Der im Westen an das Planungsgebiet anschließende periodisch wasserführende
Graben ist mit Bäumen / Sträuchern bestanden. Gemäß der Kartierung der Hessischen Biotopkartierung aus dem Jahr 1999 wird der Bewuchs als Birken-WeidenBaumreihe mit Hecke beschrieben. Im Zuge der Kartierung zum Bebauungsplan am
28.04.2015 konnte dies verifiziert werden. Neben Birken und Weiden finden sich auch
Kiefern und ein Apfelgehölz in der Baumschicht. Im Unterwuchs existieren neben
Weiden auch Rotdorn, Schlehe, Kirsche, Hartriegel, Schneeball, Rosen und Brombeeren. In der Krautschicht entlang des Grabens gediehen zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme neben Gräsern v.a. Scharbockskraut. Entlang der Fuldaer Straße
stehen drei Obstbäume.
Während den Flächen innerhalb des Geltungsbereichs eine geringe bis mittlere Bedeutung für das Schutzgut Arten und Biotope zukommt, besitzt der Graben als Rückzugs- und Vernetzungsbiotop / Lebensraum für v.a. Insekten und Vögel mittlere bis
hohe Bedeutung.
Bewertung
Bei der Umsetzung des Bauvorhabens wird der wertvolle Grabenbereich im Westen
des Planungsgebiets belassen und zusätzlich durch einen 10 m breiten Pufferstreifen
geschützt. Für die sonstigen Flächen des Bebauungsplans ist mit der Beseitigung des
gesamten Biotopbestandes auszugehen. Daher werden neben Pflanzfestsetzungen
(Hecken) auch Pflanzgebote für private Grundstücksfreiflächen getroffen, so dass insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
4.3.2
Wasser
Bestand
Fließgewässer bzw. ständig wasserführende Gräben sind innerhalb des Bebauungsplan-Gebiets nicht vorhanden. Der im Westen an das Planungsgebiet anschließende
Graben wird in Kapitel 4.3.1 beschreiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt außerhalb von Wasser- und
Heilquellenschutzgebieten, südwestlich des Planungsgebiets befindet sich ein
bestehendes WSG, Zone III. Da das Planungsgebiet jedoch nicht im Einzugsgebiet
eines Trinkwasserbrunnens liegt, sind Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes
qualitativer Art nicht zu erwarten.
Nach den im Umweltatlas Hessen (http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/) veröffentlichten Karte zur Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers fällt der Bereich
Oberbimbach in die Kategorie gering.
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Gemäß der Standortkarte von Hessen "Hydrogeologische Karte" wird die Grundwasserergiebigkeit als „sehr gering“ eingestuft.
Somit besitzt der Standort für das Grundwasser keine besondere Bedeutung bzw. es
ist keine besondere Sensibilität festzustellen.
Bewertung
Durch die aus dem Bebauungsplan resultierende Versiegelung wird die Retentionsfunktion der Planungsfläche eingeschränkt – Flächen für die Versickerung von Oberflächenwasser gehen verloren. Insgesamt ist der Eingriff in den örtlichen Wasserhaushalt mit der zu erwartenden Überbauung / Neuversiegelung als mittel einzustufen.
4.3.3
Geologie und Böden
Bestand
Die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden fußt auf den gesetzlichen
Grundlagen § 1 Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) und
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).
Gemäß Geologischer Übersichtskarte Hessen stehen im Untergrund mittlerer Keuper,
Ton-Schluffstein, Dolomitmergelstein und Sandstein an. Hierauf haben sich aus Löss
Braunerden bzw. Parabraunerden entwickelt. Diese mittel bis schwach pseudovergleyten und von Grundwasser beeinflussten Böden zeichnen sich durch
Tiefgründigkeit aus.
Das Ertragspotential des Bodens (natürliche, bodenbezogenen Ertragsbedingungen)
wird nach den Bodenflächendaten Hessen (BFD5L, 1:5.000, Bodenviewer Hessen)
für das Planungsgebiet als hoch (Klasse 4) eingestuft.
Nach der Bodenschätzung wird für die westliche Fläche eine Grünlandzahl von 48
und für die östliche Fläche eine Ackerzahl mit 59 angegeben. Beide Werte liegen
über der errechneten mittleren Ertragsmesszahl der Gemarkung Oberbimbach von 41
und spiegeln das hohe Ertragspotential des Standorts wider.
Generell kommen Böden aufgrund ihrer Eigenschaften und den daraus resultierenden Funktionen eine hohe Bedeutung für den Naturhaushalt zu (z.B. Filter- oder Pufferfunktion, Lebensraumfunktion u.a.). Nach der Bodenfunktionsbewertung für die
Raum- und Bauleitplanung (HLUG) kommt der Fläche eine mittlere Bedeutung für die
Bodenfunktionen zu, die umgebenden Flächen werden ebenfalls mit mittel bzw. hoch
bis sehr hoch (nördlich der B 254) bewertet.
Bewertung
Durch den Bebauungsplan werden Eingriffe in das Schutzgut Boden ermöglicht. So
ist in erster Linie mit Versiegelung bisher offener Bodenflächen zu rechnen. Der Boden verliert damit seine Funktionen (Filter- / Pufferfunktion, Lebensraumfunktion).
Außerdem stehen die Flächen nicht mehr der Landwirtschaft zur Verfügung, es
gehen relativ wertvolle Flächen – bezogen auf die Gemarkung Oberbimbach – verloren. Es ist mit Beeinträchtigungen in mittlerem bis hohem Ausmaß zu rechnen.
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Klima
Bestand
Die Fläche ist aufgrund ihrer Relief- und Oberflächengestaltung (ebene Lage, landwirtschaftliche Nutzung) potentielles Kaltluftentstehungsgebiet. In windschwachen
und wolkenarmen Nächten entsteht Kaltluft, die - sollte es zu einem Kaltluftabfluss
trotz schwach geneigter Lage kommen - in nördliche Richtung zur Lüder abfließt. Aufgrund der geringen Flächengröße in Relation zu den weiterhin zur Verfügung
stehenden Acker- / Freiflächen und der Abflussrichtung besitzt das Schutzgut für den
Ort Bimbach jedoch keine Bedeutung.
Bewertung
Durch Versiegelung / Bebauung der Fläche wird die Funktion der Kaltluftentstehung
beeinträchtigt und es entsteht ein unausgeglicheneres Kleinklima mit starken Aufwärmungen der versiegelten Bereiche und geringer nächtlicher Abstrahlung.
Allerdings ist innerhalb des ländlich geprägten Umfeldes mit relativ dünner
Besiedlung nicht mit Überwärmungseffekten oder lufthygienischen Problemen
(Smog), wie sie in Ballungsgebieten häufiger vorkommen, zu rechnen. Die negativen
Auswirkungen sollen durch die geplanten grünordnerischen Maßnahmen gemindert
werden, so dass Beeinträchtigungen in geringem Umfang zu erwarten sind.
4.3.5
Orts- und Landschaftsbild
Bestand
Das Planungsgebiet liegt innerhalb eines durch Verkehrswege und Gehölzbewuchs
begrenzten Gebietes. Der im Westen von Gehölzen gesäumte Graben, die im Osten
anschließende Bebauung und die Verkehrswege im Norden und Süden bieten nur
eingeschränkt eine naturraumtypische Eigenart.
Die Empfindlichkeit der Fläche gegenüber Bebauung wird als gering eingestuft, da
der Standort bereits durch umgebende Siedlungsstrukturen geprägt ist und keine
exponierte Lage vorliegt.
Bewertung
Die nach B-Plan-Begründung für den Abschnitt 1 als vertretbar bezeichnete visuelle
Wirkung auf Landschafts- und Ortsbild gilt gleichermaßen für den nunmehr angestrebten Abschluss der Konzeptplanung in diesem Bereich, „da zum einen keine besonders prägenden Landschaftselemente wie Hecken oder Bäume beseitigt werden
müssen und zum anderen die schon bestehende Bebauung in harmonischer Weise
erweitert wird, ohne auszuufern. Die Angliederung des Bebauungsgebietes in diesem
Bereich von Bimbach stellt eher eine geordnete Abrundung des Siedlungskörpers
dar.“
Die Eingrünung des Bebauungsgebietes trägt dazu bei, die Siedlungsfläche
harmonisch in die umgebende Landschaft einzugliedern. Dabei wird der nördlich im
Abschnitt 1 bereits vorhandene Lärmschutzwall in Form und Dimensionierung fortgeführt und ist in Verbindung mit den anzulegenden Gehölzstrukturen als positive Ergänzung und Fortentwicklung in Bezug auf die optische Gestalt des Dorfrandes und
der Landschaft in diesem Areal zu bezeichnen.
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Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Bestand
Kulturgüter im Sinne von (Boden-)Denkmälern oder sonstige Sachgüter sind im Planungsgebiet nicht bekannt. Seitens der Bodendenkmalpflege des Landkreises Fulda
wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich das Planungsgebiet in der Nähe zu vorgeschichtlichen Bodendenkmälern befindet und somit auch im Geltungsbereich des Bebauungsplans verstärkt mit Bodendenkmälern zu rechnen ist.
Bewertung
Um eine Beeinträchtigung von Bodendenkmälern zu vermeiden, ist die Bodendenkmalpflege des LK Fulda (Dr. Frank Verse, 0661-1023222, [email protected]) mindestens 14 Tage vor Beginn von Erdbewegungen, insbesondere auch der Erschließungsarbeiten, zu informieren. Auch weiterhin im Zuge der Umsetzung der Planung
auftretende Hinweise auf Bodendenkmäler sind der Bodendenkmalpflege zu melden.
4.3.7
Mensch und menschliche Gesundheit, Erholung
Bestand
Für das Schutzgut Mensch sind die Wohn- und Erholungsfunktion sowie Lärm relevant.
Das Planungsgebiet besitzt aktuell keine Wohnfunktion. Im Umfeld des Planungsgebiets befindet sich im direkten östlichen Anschluss bereits Mischgebiet, hier haben
sich Wohn- / Gewerbenutzungen angesiedelt.
Eine Bedeutung für die Erholungsfunktion kann der Fläche aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung nicht zugesprochen werden.
Die Lärmsituation ist geprägt durch die Ortsrandlagen-Situation, in erster Linie aber
durch verkehrliche Immissionen der Bundesstraße 254 und untergeordnet der
Fuldaer Straße.
Bewertung
Das geplante städtebauliche Projekt dient der Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen, so dass der Fläche nach Abschluss der Planung eine Wohnfunktion
zukommt. Einschränkungen der Wohnfunktion sind durch die Bundesstraße gegeben.
Während der Realisierungsphase sind baubedingte Emissionen (Lärm, Staub u.a.) zu
erwarten, die sich temporär negativ auf die angrenzenden Wohnbereiche auswirken
können.
Um die Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm der B 254 zu begrenzen, wird ein
Lärmschutzwall entlang der nördlichen Grenze des Plangebiets vorgesehen.
4.4
Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass die Fläche mit ihrer
heutigen Nutzung (Landwirtschaft) erhalten bleibt. Damit würden Versiegelung /
Bebauung und somit ungünstige Wirkungen für den Naturhaushalt entfallen.
Eine „Null-Variante“ beinhaltete die Fortsetzung der aktuellen landwirtschaftlichen
Nutzung. Dadurch blieben landwirtschaftliche Flächen nutzbar, welche jedoch aus
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Naturschutzsicht kein besonderes ökologisches Entwicklungspotential besitzen.
Außerdem würde es in diesem Fall nicht zu einer Versiegelung von Grund und Boden
kommen.
4.5
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Auf Grund des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs sind anderweitige Planungsmöglichkeiten nicht sinnvoll.
4.6
Eingriffs-Ausgleichsregelung
4.6.1
Flächenbilanz / Kompensationsbedarf
Die geplante Bebauung stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft gem.
§ 14 BNatSchG dar. Nach Baugesetzbuch sind die Vermeidung und der Ausgleich
der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft in der bauleitplanerischen
Abwägung zu berücksichtigen.
Der Kompensationsbedarf leitet sich aus der versiegelten Fläche ab, die in folgender
Flächenbilanz dargestellt ist:
Bestand
ca.
Landwirtschaftliche Fläche
21.200 m²
Summe
Planung
21.200 m²
ca.
Verkehrsfläche
Mischgebiet
- Versiegelung max. 0,75 (GRZ 0,5)
Bepflanzter Lärmschutzwall
Ausgleichsfläche
1.650 m²
16.140 m²
12.100 m²
1.900 m²
1.510 m²
Summe
21.200 m²
Die Bilanzierung zeigt, dass mit einer Versiegelung von bis zu 13.750 m² zu rechnen
ist (Verkehrsfläche 1.650 m² + Versiegelung Mischgebiet 12.100 m²). Es wird angestrebt, für diese Fläche einen Ausgleich von 1:1 zu erreichen. Die Ausgleichsfläche
innerhalb des Plangebiets wird hierzu angerechnet, so dass ein Kompensationsdefizit
von gut einem Hektar noch auszugleichen ist.
4.6.2
Vermeidung und Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen
Um die Eingriffe in den Naturhaushalt bzw. das Landschaftsbild sowie die Auswirkungen auf die Umgebung und die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten,
werden im B-Plan entsprechende Festsetzungen getroffen:
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Festsetzungen für Maßnahmen auf privaten Grundstücken
Um eine möglichst intensive Durchgrünung des Planungsgebietes sowie eine hohe
Biotopqualität der privaten Freiflächen zu erzielen, werden auch für die privaten
Grundstücksfreiflächen landschaftspflegerische Auflagen formuliert.
So ist auf jedem Baugrundstück pro angefangene 600 m² mindestens 1 hochstämmiger Laubbaum 1. oder 2. Ordnung mit einem Mindeststammumfang von 14-16
cm oder alternativ 2 hochstämmige Obstbäume (altbewährte und heimische Sorten)
zu pflanzen.
Insgesamt sind im Mischgebiet mindestens 10 % der Gesamtgrundstücksfläche
(abzüglich der zu bepflanzenden Flächen laut 6.2) mit Gehölzen zu bepflanzen. Dabei
sind pro Strauch 1,5 m² und pro Hochstamm 5 m² anzusetzen.

Flächenbefestigungen minimieren
Um die Auswirkungen auf den Natur- und Wasserhaushalt gering zu halten, sind
Flächenbefestigungen zu minimieren.

Anlage einer freiwachsenden Hecke
Zur Eingrünung des Mischgebiets werden der Lärmschutzwall auf seiner südlichen
Seite und der Gewässerschutzstreifen am westlichen Rand des Baugebiets mit einer
freiwachsenden Hecke bepflanzt. Die zu pflanzenden Gehölze sind in versetzten
Reihen mit einem Reihenabstand von 1,00m und einem Abstand der Gehölze in den
Reihen von 1,50m zu pflanzen. Ca. alle 8-12 m ist ein groß- oder mittelkroniger Baum
als Heister oder Hochstamm zu pflanzen. Es sind heimische Arten zu wählen (siehe
Festsetzungen). Dabei sind folgende Pflanzgrößen zu verwenden: Sträucher 2 x v.,
100-1.50cm; Heister 3xv, 250-275; Hochstämme 3 x v., STU 14-16.cm.
4.6.3
Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen
Durch das geplante Projekt wird im Lebensraumtyp Siedlungsrand / Feldflur landwirtschaftliche Fläche mit einer Größe von ca. 2,1 ha einer neuen Nutzung zugeführt. Dadurch gehen Funktionen der in Anspruch genommenen Fläche für den Naturhaushalt
größtenteils verloren. Es wird daher für den Verlust der Fläche grundsätzlich ein Ausgleich in einer Größenordnung von 1:1 angesetzt.
Der funktionale Ausgleich für den Verlust von landwirtschaftlicher Fläche wäre die
Neuschaffung entsprechender Flächen. Die Neuschaffung von Grünland- / Ackerflächen durch Umnutzung bisher anderweitig genutzter Flächen oder durch Entsiegelung bisher befestigter Flächen ist im Gemeindegebiet nicht möglich. Jedoch können
Ökokontoflächen der Gemeinde Großenlüder, die dem Flurbereinigungsverfahren
Großenlüder-Uffhausen entstammen, herangezogen werden. Die Flächen befinden
sich südlich der Ortslage Uffhausen in der Gemarkung Uffhausen entlang der Lüder.
Die ehemaligen Grünlandflächen sollen sich durch Überlassen der natürlichen Sukzession zu Uferrandstreifen entwickeln. Die linksseitig / westlich der Lüder gelegenen
Flächen werden von einer Strom-Freileitung tangiert / gequert.
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4.7
Zusammenfassung, Prüfverfahren, Überwachung
4.7.1
Zusammenfassung des Umweltberichts
Seite 15
Das Plangebiet soll in Ergänzung zu den umgebenden Strukturen als Mischgebiet
festgesetzt werden, so dass neben gewerblichen Nutzungen auch Wohnnutzungen
möglich sind.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Standort in relativ ebener Lage am
Rand der Lüderaue, der im Westen an einen Graben angrenzt und durch landwirtschaftliche Nutzung und Ortsrandlage geprägt ist. Besondere Wertigkeit für die
Leistungs- / Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts kann mit Ausnahme der Ertragsfunktion (relativ hohe Ertragsmesszahlen, hohes Ertragspotential) nicht festgestellt
werden, jedoch entstehen Beeinträchtigungen u.a. für die Funktionen der in Wechselwirkung stehenden Schutzgüter Boden und Wasser. Die zusammenfassende Übersicht auf der folgenden Seite zeigt, welche weiteren, mit der Umsetzung des Städtebauprojekts verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern zu erwarten sind.
Durch Vermeidung, Minimierung und festgesetzte Grünordnungs-/Ausgleichsmaßnahmen können die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht vollständig ausgeglichen
werden. Es verbleiben Beeinträchtigungen, z.B. für das Schutzgut Boden, die nicht
ausgeglichen werden. Entsprechend der Eingriffsbilanz verbleibt nach Naturschutzrecht externer Ausgleichsbedarf. Die Kompensationsmaßnahmen sind im Teilgeltungsbereich B festgesetzt.
4.7.2
Verfahren der Umweltprüfung
Die Umweltprüfung erfolgte verbal - argumentativ mit einer dreistufigen Bewertung
der Bedeutung des Planungsgebiets für das Schutzgut sowie einer dreistufigen Bewertung der Auswirkungen auf Schutzgüter (gering, mittel, hoch). Die Umweltprüfung
beinhaltet die Eingriffs-Ausgleichsregelung (s. Kap. 4.6).
4.7.3
Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
Gemäß § 4c sind die Kommunen verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen,
die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in
der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Die Kommune soll
dabei die unten angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der
Behörden nach § 4, Abs. 3 BauGB nutzen. In der Praxis sind vor allem kleinere
Gemeinden ohne eigene Umweltverwaltung wie Großenlüder auf die Informationen
der Fachbehörden außerhalb der Gemeindeverwaltung angewiesen. Im vorliegenden
Fall kann die Gemeinde Großenlüder vor allem die Umsetzung des Bebauungsplans,
insbesondere die Kompensationsflächen beobachten.
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Zusammenfassende Übersicht zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter
Schutzgut
Bedeutung des
Voraussichtliche
Planungsgebietes Beeinträchtigung
Vermeidungs- /
Minderungsmaßnahmen
Ausgleichs- /
Ersatzmaßnahmen
Arten- und
Biotope
Geringe bis mittlere
Bedeutung als
Lebensraum,
bewachsener Graben
mittlere bis hohe
Bedeutung
Verlust von
landwirtschaftlich
genutzten Flächen als
Lebensraum für Fauna
und Flora
Pflanzfestsetzungen
(Hecken sowie
Pflanzgebote für
private Grundstücksfreiflächen
Gemarkung Uffhausen
entlang der Lüder:
Wasser
Mittlere Bedeutung,
geringe Sensibilität
gegenüber GWVerschmutzung
Mittel, Verlust von
Flächen für die
Retentions- /
Versickerungsfunktion
Boden
mittlere Bedeutung,
hohe Bedeutung für
die Ertragsfunktion /
Landwirtschaft
Mittlere bis hohe
Beeinträchtigungen, v.a.
durch Verlust
landwirtschaftlicher.
Produktionsflächen
Klima
Fläche für
Kaltluftentstehung,
geringe Bedeutung
geringe Beeinträchtigungen aufgrund
fehlenden Siedlungsbezugs
Orts- und
Landschaftsbild
Geringe Bedeutung / geringe
Beeinträchtigungen
Empfindlichkeit
gegenüber Bebauung
Pflanzfestsetzungen
zur Eingrünung
Kultur- und
sonstige
Sachgüter
Bodendenkmäler
verstärkt zu erwarten
keine
Beeinträchtigungen
Vermeidung durch
Beachtung
geeigneter
Maßnahmen
Mensch und
menschliche
Gesundheit
Geringe Bedeutung,
Vorbelastungen
durch Verkehr, v.a.
Bundesstraße
geringe
Beeinträchtigungen,
mittlere
Beeinträchtigungen
durch Anfahrts- /
Parkplatzlärm
Minimierung durch
Lärmschutzwall und
spezifische
Vorgaben bezgl.
Bebauung/Nutzung
die ehemaligen Grünlandflächen sollen sich
durch Überlassen der
natürlichen Sukzession
zu Uferrandstreifen
entwickeln
Pflanzfestsetzungen
zur Klimaregulierung
Aufgestellt 29. April 2015, Wienröder Stadt Land Regional
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Seite 17
Anhang
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