23.04.2015-ver-di Pressemitteilung zur Klage gegen die Stadt Bünde
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23.04.2015-ver-di Pressemitteilung zur Klage gegen die Stadt Bünde
Pressemitteilung Bezirksregierung Detmold – Klagt gegen die Stadt Bünde – Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) – alles rechtens in Bünde? Der ver.di Fachgruppenleiter Feuerwehr Ortwin Bickhove-Swiderski (aus der Düsseldorf ver.di Zentrale) teilt nachfolgendes mit. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Herford-Minden- Lippe Fachbereich Bund/ Länder und Gemeinden Die Bezirksregierung in Detmold, hat mit einer Klage vom 7. April 2015 die Stadt Bünde verklagt, „wegen Feststellung des rechtlichen Charakters der städtischen Feuerwache Bünde“. In dem Verfahren soll festgestellt werden, das die „Stadt Bünde keine ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwache i.S.d. § 13 Abs. 1 des FSHG vorhält“. Die Bezirksregierung in Detmold geht sogar davon aus, das die Stadt Bünde nicht genügend hauptamtliches Personal vorhält. Die Fachgruppe Feuerwehr von ver.di NRW begrüßt die Klage der Bezirksregierung. Jetzt kommen alle Fakten auf den Tisch des Verwaltungsgerichtes in Minden, so Ortwin Bickhove-Swiderski. ver.di hatte mehrfach weiteres Personal bei der Feuerwehr in Bünde eingefordert. Die Stadt Bünde mit ca. 45.000 Einwohnern als eine Mittlere kreisangehörige Stadt, hält eine Feuerwache vor die rund um die Uhr mit mindestens drei hauptamtlichen Kräften (ohne Rettungsdienst) besetzt ist. Die Stadt Bünde hätte bei der Bezirksregierung eine sog. Ausnahmegenehmigung beantragen müssen. Die Stadt Bünde hat diese Frist verstreichen lassen und sogar gegenüber der unteren Aufsichtsbehörde (Kreis Herford) dahingehend geäußert, dass sie keinen Antrag stellen werde. Der ver.di Fachgruppenleiter Feuerwehr weißt noch einmal darauf hin, dass die Gemeinden verpflichtet sind, eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Auch müssen nach der entsprechenden Feuerwehrdienstvorschrift 3 bei einem sog. „Innenangriff“ eine Rettung von Menschen aus einer brennenden Wohnung vorzunehmen, eine Staffel tätig werden. Eine Staffel besteht aus sechs Personen. Weiter wird in der Dienstvorschrift ausgeführt, so Ortwin Bickhove-Swiderski, „Ein Innenangriff mit Atemschutzgeräten kann nur durchgeführt werden, wenn eine Gruppe oder Staffel an der Einsatzstelle ist“. Die taktische Grundeinheit ist die Gruppe (bestehend aus 9 Funktionen). V.i.S.d.P.: Siegfried Wöhler ver.di-Bezirk Herford-Minden-Lippe Kreishausstraße 6a 32051 Herford Telefon ( 05221) 913422 Telefax ( 05221) 913420 E-Mail [email protected] Nur so kann das Ziel der Menschenrettung sichergestellt werden. Eine hauptamtliche Feuerwache unterhalb einer Staffelgröße ist nicht in der Lage dieses sicherzustellen. Es ist unbestritten, dass deshalb eine Regelbesetzung (Mindestbesetzung) von sechs hauptamtlichen Einsatzfunktionen erforderlich ist, so Ortwin Bickhove-Swiderski von ver.di. Jetzt müssen sich die politisch Verantwortlichen rechtfertigen, dieses sind vorrangig der Bürgermeister der Stadt Bünde Herr Koch und der Ehrenbeamte und ehrenamtliche Stadtbrandinspektor und Leiter der Feuerwehr Bünde, Herr Rüdiger Meier. ver.di fordert den Rat der Stadt Bünde auf, sich mit dieser Klage intensiv in der nächsten Ratssitzung zu beschäftigten, dabei soll auch die Frage eines möglicherweise vorliegenden Organisationsverschuldens, geprüft werden. Gegen die Beamten, die mehrfach auf diese Sachlage hingewiesen haben und demonstriert haben, ging die Verwaltung mit Disziplinarverfahren vor. Die durchgeführten Disziplinarverfahren gegen die Beamten, sind als haltlos eingestellt worden, so Ortwin Bickhove-Swiderski von ver.di. Die Feuerwehrbeamten haben durch ihre Demonstration und gewerkschaftlichen Aktivitäten, auf diese Situation mehrfach hingewiesen. Jetzt werden wir sehen, ob in Bünde mit der Sicherheit alles in Ordnung ist und ver.di wird die öffentlichen Termine am Verwaltungsgericht in Minden begleiten. ver.di fordert die Stadt Bünde erneut auf, das dringend benötige Personal einzustellen, damit Ruhe und Zufriedenheit auf der Wache einkehren kann. Ortwin Bickhove-Swiderski Fachgruppenleiter Feuerwehr ver.di NRW Fon: 0160/ 90 75 95 18 Düsseldorf, 23. April 2015