23.04.2015-ver-di Pressemitteilung zur Klage gegen die Stadt Bünde

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23.04.2015-ver-di Pressemitteilung zur Klage gegen die Stadt Bünde
Pressemitteilung
Bezirksregierung Detmold – Klagt gegen die Stadt Bünde –
Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) – alles
rechtens in Bünde?
Der ver.di Fachgruppenleiter Feuerwehr Ortwin Bickhove-Swiderski
(aus der Düsseldorf ver.di Zentrale) teilt nachfolgendes mit.
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
Bezirk
Herford-Minden- Lippe
Fachbereich
Bund/ Länder
und Gemeinden
Die Bezirksregierung in Detmold, hat mit einer Klage vom 7. April
2015 die Stadt Bünde verklagt, „wegen Feststellung des rechtlichen
Charakters der städtischen Feuerwache Bünde“.
In dem Verfahren soll festgestellt werden, das die „Stadt Bünde
keine ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzte
Feuerwache i.S.d. § 13 Abs. 1 des FSHG vorhält“. Die
Bezirksregierung in Detmold geht sogar davon aus, das die Stadt
Bünde nicht genügend hauptamtliches Personal vorhält.
Die Fachgruppe Feuerwehr von ver.di NRW begrüßt die Klage der
Bezirksregierung. Jetzt kommen alle Fakten auf den Tisch des
Verwaltungsgerichtes in Minden, so Ortwin Bickhove-Swiderski.
ver.di hatte mehrfach weiteres Personal bei der Feuerwehr in Bünde
eingefordert.
Die Stadt Bünde mit ca. 45.000 Einwohnern als eine Mittlere
kreisangehörige Stadt, hält eine Feuerwache vor die rund um die Uhr
mit mindestens drei hauptamtlichen Kräften (ohne Rettungsdienst)
besetzt ist.
Die Stadt Bünde hätte bei der Bezirksregierung eine sog.
Ausnahmegenehmigung beantragen müssen. Die Stadt Bünde hat
diese Frist verstreichen lassen und sogar gegenüber der unteren
Aufsichtsbehörde (Kreis Herford) dahingehend geäußert, dass sie
keinen Antrag stellen werde.
Der ver.di Fachgruppenleiter Feuerwehr weißt noch einmal darauf
hin, dass die Gemeinden verpflichtet sind, eine leistungsfähige
Feuerwehr zu unterhalten. Auch müssen nach der entsprechenden
Feuerwehrdienstvorschrift 3 bei einem sog. „Innenangriff“ eine
Rettung von Menschen aus einer brennenden Wohnung
vorzunehmen, eine Staffel tätig werden. Eine Staffel besteht aus
sechs Personen. Weiter wird in der Dienstvorschrift ausgeführt, so
Ortwin Bickhove-Swiderski, „Ein Innenangriff mit Atemschutzgeräten
kann nur durchgeführt werden, wenn eine Gruppe oder Staffel an der
Einsatzstelle ist“. Die taktische Grundeinheit ist die Gruppe
(bestehend aus 9 Funktionen).
V.i.S.d.P.:
Siegfried Wöhler
ver.di-Bezirk
Herford-Minden-Lippe
Kreishausstraße 6a
32051 Herford
Telefon ( 05221) 913422
Telefax ( 05221) 913420
E-Mail [email protected]
Nur so kann das Ziel der Menschenrettung sichergestellt werden.
Eine hauptamtliche Feuerwache unterhalb einer Staffelgröße ist nicht
in der Lage dieses sicherzustellen.
Es ist unbestritten, dass deshalb eine Regelbesetzung
(Mindestbesetzung) von sechs hauptamtlichen Einsatzfunktionen
erforderlich ist, so Ortwin Bickhove-Swiderski von ver.di.
Jetzt müssen sich die politisch Verantwortlichen rechtfertigen, dieses
sind vorrangig der Bürgermeister der Stadt Bünde Herr Koch und der
Ehrenbeamte und ehrenamtliche Stadtbrandinspektor und Leiter der
Feuerwehr Bünde, Herr Rüdiger Meier.
ver.di fordert den Rat der Stadt Bünde auf, sich mit dieser Klage
intensiv in der nächsten Ratssitzung zu beschäftigten, dabei soll
auch
die
Frage
eines
möglicherweise
vorliegenden
Organisationsverschuldens, geprüft werden.
Gegen die Beamten, die mehrfach auf diese Sachlage hingewiesen
haben und demonstriert haben, ging die Verwaltung mit
Disziplinarverfahren vor. Die durchgeführten Disziplinarverfahren
gegen die Beamten, sind als haltlos eingestellt worden, so Ortwin
Bickhove-Swiderski von ver.di. Die Feuerwehrbeamten haben durch
ihre Demonstration und gewerkschaftlichen Aktivitäten, auf diese
Situation mehrfach hingewiesen.
Jetzt werden wir sehen, ob in Bünde mit der Sicherheit alles in
Ordnung ist und ver.di wird die öffentlichen Termine am
Verwaltungsgericht in Minden begleiten.
ver.di fordert die Stadt Bünde erneut auf, das dringend benötige
Personal einzustellen, damit Ruhe und Zufriedenheit auf der Wache
einkehren kann.
Ortwin Bickhove-Swiderski
Fachgruppenleiter Feuerwehr ver.di NRW
Fon: 0160/ 90 75 95 18
Düsseldorf, 23. April 2015