Die Gleisanschlussförderung des Bundes

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Die Gleisanschlussförderung des Bundes
Gleisanschlussförderung des
Bundes – Richtlinie 2012
Dipl.-Ing.
Ludwig Fehr
Referat 44
Eisenbahn-Bundesamt
Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz (SGFFG)
So profitieren auch Sie von den Förderrichtlinien…
– Zentrale –
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Tel.:
0228 – 9826 443
FAX:
0228 – 9826 9 443
E-Mail: [email protected]
EuRegio-GleisanschlussDialog
Freilassing, den 17.03.2015
Seite 1
1. EBA / Abteilung 4
2. Status der FRL-"Gleisanschluss" –
Neuerungen
3. Antragsverfahren – Umsetzen der Förderung
4. Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz
(SGFFG)
Ludwig Fehr, Referat 44
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Eisenbahn-Bundesamt

Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn (Zentrale)
> Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
▪ für die Eisenbahnen des Bundes
▪ für die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz
im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
> zuständig für die Bewilligung von Bundesmitteln
 Abt. 4
▪ zur Förderung des Schienenverkehrs
▪ zur Förderung des Kombinierten Verkehrs
▪ zur Förderung von privaten Gleisanschlüssen
▪ zur Förderung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen (SGFFG)
> ...
Ludwig Fehr, Referat 44
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Referate 41 und 44

Ref. 41 zuständig für die
> Bewilligung von Bundesmitteln nach dem SGFFG
bundesweit

Ref. 44 zuständig für die
> Bewilligung von Bundesmitteln nach der FRL "KV"
bundesweit
> Bewilligung von Bundesmitteln nach der FRL "Gleisanschluss"
bundesweit
Ludwig Fehr, Referat 44
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Arbeitsprozesse
Planungsbegleitung
Zentrale
Ref. 41 / 44
►
►
►
Antragsprüfung
Zentrale
Ref. 41 / 44
► Prüfung (Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit)
Bauphase
vor Ort
Realisierung entsprechend Antrag und
Festlegungen des ZB
Verwendungsprüfung
Außenstelle
Sb 5
Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung
Berlin
Dresden
Erfurt
Essen
Nachweisführung
Erteilung Zuwendungsbescheid (ZB)
der Bundesmittel
Frankfurt / Saarbrücken
Hamburg / Schwerin
Halle
Hannover
Zentrale
Ref. 41/44
Ludwig Fehr, Referat 44
►
Vorstellung der Planungsüberlegungen
Beratung der Antragsteller
Festlegung von “Eckpunkten“
FRL GlA
SGFFG
Karlsruhe / Stuttgart
Köln (NRW)
München
Nürnberg (Bayern)
Nachweis der Verkehrsleistung
Nachweis der zweckgebundenen
Vorhaltung
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Förderziel / Gegenstand der Förderung
Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs
von der Straße auf den Verkehrsträger Schiene
Zielerreichung durch
> Neubau
FRL
Gleisanschluss
> Reaktivierung stillgelegter oder mangels Bedarf nicht mehr
genutzter Gleisanschlüsse
> Ausbau und / oder Erweiterung bestehender Gleisanschlüsse,
deren Kapazität nicht mehr ausreicht
> kapazitive Ertüchtigung für zusätzliche Verkehre
FRL KV
- Aus- und Neubau von KV-Containerterminals
SGFFG
- Ersatzinvestitionen in NE-Strecken
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Sollen Güter wirklich auf die Schiene?
… so wird das nichts werden !!
Ludwig Fehr, Referat 44
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1. EBA / Abteilung 4
2. Status der FRL-"Gleisanschluss" –
Neuerungen
3. Antragsverfahren – Umsetzen der Förderung
4. Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz
(SGFFG)
Ludwig Fehr, Referat 44
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Richtlinie / Eckdaten
Richtlinie (Verwaltungsvorschrift)
zur Förderung
des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung
von privaten Gleisanschlüssen
vom
in Kraft
außer Kraft
1. Fassung
03.08.2004
01.09.2004
31.08.2009
2. Fassung
17.09.2009
21.09.2009
31.08.2012
3. Fassung
05.12.2012
31.12.2012
31.08.2016
Ludwig Fehr, Referat 44
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FRL Gleisanschluss - Neuerungen
Nr. 1.4 - Klarstellung, was auch unter "Ausbau" zu verstehen ist
>
kapazitative Ertüchtigung der vorhandenen Infrastruktur in Betrieb befindlicher
GlA für zusätzliche Verkehre ohne Anlagenmehrung
(z.B. Verstärkung des Oberbaus wg. zunehmender Tonnage)
Nr. 2.1 - Erweiterung des Kreises der Antragsteller
>
u.a. Betreiber von Gewerbegebieten grundsätzlich antragsberechtigt
Nr. 3.3 - Möglichkeit von KV-Verkehren im Gleisanschluss
>
Klarstellung und einfachere Darstellungsmöglichkeit, sofern keine wesentliche
Konkurrenz zu öffentlich geförderten KV-Terminals besteht
Ludwig Fehr, Referat 44
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FRL Gleisanschluss - Neuerungen
Nr. 3.5 - Bedienungsvertrag
>
Transportrahmenvertrag ist keine Bedingung mehr, Erklärung hinsichtlich der
Bedienung ist ausreichend
Nr. 4.3.1 - Förderhöchstwerte wurden angepasst
>
einheitlich 8 €/t bzw. 32 €/1000tkm – unabhängig von Neu- oder Ausbau
>
die jeweils anfallenden Kosten unterscheiden sich in Relation zu den
Mehrverkehren nicht deutlich nach den Kriterien Neu- und Ausbau
Ludwig Fehr, Referat 44
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FRL Gleisanschluss - Neuerungen
Nr. 5.1 - Neue Definition des Nachweiszeitraums
>
Nachweiszeitraum kann bis zu 10 Jahre umfassen1
>
Nachweiszeitraum beginnt statt mit Inbetriebnahme erst am 1. Januar des
Folgejahres ( Umstellung der logistischen Abläufe auf Schienentransport)
>
Flexibilisierung der Nachweisführung zur Abfederung schwankender
Transportaufkommen ( z.B. aus konjunkturellen Gründen; 5 x 100%, aber nicht 1 x 500%)
>
die bisherige Verlängerungsoption auf 7 Jahre hat nicht den gewünschten
Effekt erbracht ( Erleichterung der Nachweisführung für den Antragsteller erwünscht)
1
Ludwig Fehr, Referat 44
siehe Folie 41
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1. EBA / Abteilung 4
2. Status der FRL-"Gleisanschluss" –
Neuerungen
3. Antragsverfahren – Umsetzen der Förderung
4. Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz
(SGFFG)
Ludwig Fehr, Referat 44
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Schrittfolge
1. Planungsbegleitung
2. Finanzierungsantrag erarbeiten und einreichen
3. Finanzierungsantrag prüfen
4. Entwurf des Zuwendungsbescheid + Anhörung
5. Zuwendungsbescheid
6. Bauphase / Mittelbereitstellung
7. Verwendungsprüfung
8. Vorhaltezeit
Ludwig Fehr, Referat 44
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Planungsbegleitung
> Angebot des EBA
- Abstimmen der zu berücksichtigenden Eckpunkte



betrieblich
verkehrlich
technisch
- Diskussion der Planungsalternativen



Notwendigkeit?
Wirtschaftlichkeit + Sparsamkeit?
Festlegung der weiteren Vorgehensweise
- Klärung allgemeiner Fragen zum Verfahren / Antragstellung

Beratung / Empfehlungen / Zuständigkeiten
> Ziel: schlankes Prüfverfahren
Ludwig Fehr, Referat 44
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Antragsunterlagen
> Antragstellung schriftlich (in Papierform)
- Antragvordruck
- Antragsunterlagen


ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben
dreifach – analog Anlage 2 der FRL, teilweise
Vordrucke
Link: http://www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Finanzierung/Gleisanschluesse/gleisanschluesse_node.html
▪ aussagefähiger Erläuterungsbericht analog Ziffer 1 der Anlage 2
 Orientierung der Beschreibung der Anlagenteile an Gewerkeliste der Anlage 1
▪ Planunterlagen
 Ist- und Sollzustand
▪ Kostenzusammenstellung
erleichtert die Verwendungsprüfung
▪ Wirtschaftlichkeitsrechnung
▪ sonstige zur Antragsbeurteilung notwendige Unterlagen
▪ erforderliche Erklärungen / Verträge
 entsprechend der Anlage 2, Vordrucke sind zu verwenden
Ludwig Fehr, Referat 44
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Antragsprüfung
> Vollständigkeit
> Plausibilität
-
Notwendigkeit der Maßnahme im vorhandenen Umfeld
Ergebnisse der Variantenuntersuchungen
Verkehrsaufkommen
Transport- / Betriebsprogramm, Produktionskonzept
> Anlagenumfang
-
Notwendigkeit
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Zuwendungsfähigkeit
Kostenplausibilität
> Abgleich mit den Ergebnissen der Planungsbegleitung
> Zeitfrist für Bewilligungsbehörde: 3 Monate
Ludwig Fehr, Referat 44
nach Vorliegen aller zur Entscheidung
erforderlichen Unterlagen
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Entwurf ZB + Anhörung
> Dokumentation des Prüfergebnisses
- Prüfbericht
▪ Feststellungen, Bewertungen
▪ Abzüge
▪ Vorbehalte  können nachbeantragt werden
- Freigabetabelle
▪ Antragssummen, zwf. anerkannt, Förderbetrag
▪ gewerkespezifisch
▪ Hinweise, Anmerkungen
- Entwurf des Zuwendungsbescheids
> Anhörung
- Dauer: ~ 4 Wochen
- Gelegenheit, Missverständnisse auszuräumen, Prüfergebnis zu aktualisieren
Ludwig Fehr, Referat 44
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Zuwendungsbescheid
> Festlegung des inhaltlichen Umfangs der Förderung (Prüfbericht)
> Festlegung der Förderung als Höchstbetrag
> Festlegung des Bewilligungszeitraums
> Angaben zur Bereitstellung der Mittel
> Benennung der zuständigen EBA-Außenstelle (Sachbereich (Sb) 5)
für Fragen der Verwendungsprüfung
> Termine zur Vorlage der Verwendungsnachweise
> Benennung ggfs. erforderlicher Maßgaben
> Rechtsbehelfsbelehrung
- Einlegung eines Widerspruchs – innerhalb von 4 Wochen
- Verzicht auf Widerspruch – beschleunigte Herbeiführung der Bestandskraft
Ludwig Fehr, Referat 44
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Mittelbereitstellung
> Voraussetzung
- Bestandskraft des ZB
- Vorlage der selbstschuldnerischen Bürgschaft
- Erfüllung der Auflagen / Maßgaben
> Mittelbereitstellung im Abrufverfahren
- Einrichtung eines Abrufkontos bei der Bundeskasse durch EBA
- selbständiger Mittelabruf bei der Bundeskasse durch den
Zuwendungsempfänger entsprechend Baufortschritt
- Verausgabung der überwiesenen Mittel – sofort –
> rechtzeitige Angabe des prognostizierten Mittelbedarfs gemäß Bescheid
– unabhängig davon:
- rechtzeitige Information über Mittelabflussprobleme
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 20
Planungs- / Kostenänderungen
> Planungsänderungen
- eine von den Festlegungen des Zuwendungsbescheids abweichende
Realisierung
- Anzeige vor Bau- / Realisierungsbeginn
- wesentliche Planungsänderungen sind genehmigungspflichtig
im Zweifelsfall Abstimmung mit EBA-Zentrale
> Kostensteigerungen
-
bis max. 20% des jeweiligen Freigabebetrages zulässig, aber
Einsparung an anderer Stelle wg. Höchstbetrag des ZB
höhere Kostensteigerungen sind anzeige- und genehmigungspflichtig
Kostensteigerungen über Höchstbetrag hinaus können mit entsprechender
Begründung und nach Prüfung ggfs. zu einem Nachtrag zum ZB führen
Ludwig Fehr, Referat 44
allgemein
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Verwendungsprüfung
> zuständig: im ZB benannte Außenstelle des EBA (Sb 5)
- Sachbereich 5 erhält den Bescheid zeitgleich  er ist informiert !!
- Kontaktaufnahme mit Sachbereich 5 empfehlenswert
 Absprachen zur Dokumentation und Prüfung
> Vorgehensweise
-
projektbegleitend oder nachlaufend (je nach Projektumfang)
projektbezogene Belegablage für zahlungsbegründende Unterlagen
Nachweis sämtlicher zuwendungsfähiger Kosten über Belege
Einhaltung der Teilprojektstruktur bei der Rechnungsstellung analog
Antragstellung
- Vorlage des Verwendungsnachweises 6 Monate nach Abschluss des
Vorhabens
- Vorlage der Zwischennachweise jeweils zum 30.4. eines Jahres
Ludwig Fehr, Referat 44
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Vorhaltezeit
> entsprechend Festlegung im ZB
> zu beachten:
- Benennung des Inbetriebnahmetermins
> möglich:
- Abschmelzen der Bürgschaftssumme entsprechend der nachgewiesenen
Tonnagen / Verkehrsleistung
> Überwachung der Einhaltung der Transportverpflichtung durch
Bewilligungsbehörde
- Bilanzierung nach Ablauf des Nachweiszeitraumes
- Konsequenz für den ZE
▪ ggf. anteilige oder vollständige Rückzahlung des Förderbetrags
Ludwig Fehr, Referat 44
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bisheriger Erfolg der Richtlinie
2004
8.000
2005
32.000
2006
32.000
2007
32.000
2008
32.000
2009
32.000
2010
32.000
2011
32.000
2012
14.000
2013
14.000
Abfluss HH T€
Beantragte Förderung T€
Investitionen mind. T€
Freigabesumme T€
0
0
0
0
3.424
7.679
16.461
7.661
8.569
8.064
17.334
8.065
3.675
5.255
13.126
5.174
12.016
11.962
28.378
11.962
14.227
17.402
41.284
17.396
6.246
5.607
19.603
5.638
14.152
15.100
39.376
14.925
14.186
14.438
37.119
14.438
9.1853.000
85.681
11.338
1.930 98.775
37.544
5.671 255.897
11.338
1.930 98.527
Tsd. Tonnen SOLL
Mio. tkm SOLL
Tsd. Tonnen SOLL
kumuliert
Mio. tkm SOLL kumuliert
Tsd. Tonnen SOLL n.
IBN-Termin
Mio tkm SOLL n. IBNTermin
Tsd. Tonnen IST
Mio. tkm IST
bewilligte Anträge
0
0
1.746
364
1.407
385
1.316
477
1.817
581
3.140
1.055
1.087
285
1.328
555
1.921
587
879
404
201
41
0
0
1.746
364
3.153
749
4.470
1.226
6.287
1.807
9.427
2.863
10.513
3.148
11.841
3.703
13.762
4.290
14.641
4.694
14.842
4.736
0
129
1.441
3.344
5.626
7.156
8.281
8.405
7.813
7.583
6.083
0
0
0
0
18
103
20
15
355
1.201
331
13
958
4.166
1.466
11
1.699
4.987
1.558
15
2.179
4.804
1.380
22
2.600
6.504
1.682
12
2.858
7.176
1.929
14
2.659
6.629
2.081
17
2.815
6.438
2.089
11
2.348
Haushalt T€
Ludwig Fehr, Referat 44
2014 Gesamt
14.000 266.000
5
14.842
4.736
135
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 24
Bescheide nach Bundesländern
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Bayern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Baden-Württemberg
Rheinland-Pfalz
Brandenburg
Hessen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
MecklenburgVorpommern
Hamburg
Saarland
Schleswig-Holstein
Bremen
Thüringen
Berlin
1
1
2
3
4
1
4
1
1
1
4
2
3
1
2
5
3
2
2
3
1
1
1
1
2
3
Summe
15
Ludwig Fehr, Referat 44
1
4
1
2
1
1
2
1
1
1
2
1
1
1
1
1
2011
5
2
1
2012
2013
2014
Gesamt
2
1
4
2
3
2
1
2
2
1
1
1
25
21
19
13
6
7
6
8
7
1
2
2
2
1
1
3
1
1
1
3
1
4
6
4
2
3
3
1
2
1
1
1
1
13
11
15
22
12
14
1
1
1
17
11
5
135
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 25
Bundeshaushalt 2014
> Kombinierter Verkehr + Gleisanschlussförderung
- Ausgaben gegenseitig deckungsfähig
- Verpflichtungsermächtigungen (VE) gegenseitig deckungsfähig
- Haushaltsansätze 2014:
KV: 92,7 Mio. € / Gleisanschlussförderung: 14,0 Mio. €
> Schienengüterfernverkehrsfinanzierungsgesetz (SGFFG)
- Haushaltsansatz 2014:
25,0 Mio. €
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 26
1. EBA / Abteilung 4
2. Status der FRL-"Gleisanschluss" –
Neuerungen
3. Antragsverfahren – Umsetzen der Förderung
4. Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz
(SGFFG)
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 27
SGFFG
Gesetz
zur Förderung der Schienenwege
der öffentlichen nicht bundeseigenen
Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr
(Schienengüterfernverkehrsnetzfinanzierungsgesetz – SGFFG)
akt. Fassung
Ludwig Fehr, Referat 44
vom
in Kraft
außer Kraft
07.08.2013
12/2013
N.N.
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 28
Zielgruppe
Der Bund fördert den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen
nicht bundeseigenen Eisenbahnen, die dem Schienengüterfernverkehr
dienen.
Dies schließt nicht aus, dass diese Schienenwege auch von
anderen Schienenverkehren genutzt werden.
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 29
maßgebliche Förderbedingungen
> Anträge sind bis 01.02. des jeweiligen Haushaltsjahres zu stellen
> Projektförderung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung
- bis zu 50% der zwf. Investitionsausgaben
- Planungskosten pauschal 13% der zwf. Baukosten
> nur für Schienengütertransporte
-
bei Mindestdistanz von 50 Kilometern
Streckengeschwindigkeit mindestens 30 km/h
zulässige Radsatzlast mind. 20,0 t, Meterlast mind. 6,4 t /m (C2)
nur für einen Schienenweg den eine nichtbundeseigene Eisenbahn betreibt und
berechtigt ist Ersatzmaßnahmen auszuführen
- Schienengüterfernverkehr muss im Jahr vor Antragstellung stattgefunden haben
- Schienengüterfernverkehr muss dauerhaft erwartbar sein
- Förderung auch in Serviceeinrichtungen möglich
> nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss (BKZ, Höchstbetrag)
aber: anteilige Erstattungspflicht bei Stilllegung, Verkauf, nicht betriebsbereiter Vorhaltung vor Ablauf der Zweckbindung
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 30
vor Antragstellung
> Unterlagen / Leitfaden und Vordrucke sind auf der Webseite des EBA
zu finden
http://www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Finanzierung/NEFoerderung/Antragsverfahren/Antragsverfahren_node.html
> Planungsbegleitung vor Antragstellung wird vom EBA angeboten
zuständiges Fachreferat
Ref41
[email protected]
Ansprechpartner
Hr. Schollmeier
Hr. Schüßlburner
0228 / 9826 - 410
0228 / 9826 - 411
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 31
bisheriger Erfolg des Gesetzes
Ludwig Fehr, Referat 44
Jahr
Antragsteller
Anträge
Mio. €
Bescheide
Mio. €
2013
17
24
27,5
15
6
2014
28
40
71,6
27
13,3
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 32
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit !!
noch Fragen ?
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 33
Back-Up
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 34
Zuwendungsempfänger (ZE)
> Unternehmen in Privatrechtsform
 ausgeschlossen:
- EIU des Bundes
- Antragsteller, über deren Vermögen Insolvenzverfahren beantragt oder
eröffnet worden ist
- Antragsteller, die eidesstattliche Versicherung nach
● § 807 ZPO oder
● § 284 Abgabenordnung 1977
abgegeben haben oder zur Abgabe verpflichtet sind
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 35
Zuwendungsvoraussetzungen …
> Finanzierung allein durch privates Kapital führt nicht zur
Wirtschaftlichkeit der Anlage
> Anlagen unbedingt erforderlich zum Erreichen des Förderzwecks
> kein Baubeginn vor Erlass des Zuwendungsbescheids (ZB)
> Abwicklung von Gütertransporten über den Gleisanschluss
mindestens für den Zeitraum des Nachweises der Verkehre, die ohne
den Gleisanschluss nicht auf der Schiene stattfinden würden
> Darstellung des über den Gleisanschluss abzuwickelnden
zusätzlichen Verkehrsvolumens
- Verkehrsmenge
- Verkehrsleistung
[ t / Jahr ]
[ tkm / Jahr ]
(auf Eisenbahnstrecken in Deutschland)
Ludwig Fehr, Referat 44
Baubeginn = Abschluss
eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder
Leistungsvertrages
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 36
… Zuwendungsvoraussetzungen
> Herkunft der Verkehre ist offenzulegen
- Vermeidung Doppelberücksichtigung
> Angabe des Verkehrsvolumens der letzten beiden Kalenderjahre
- mit entsprechender Bestätigung der EVU
bei Ausbau bestehender Gleisanschlüsse
> Angabe des Verkehrsvolumens der letzten fünf Kalenderjahre
- mit entsprechender Bestätigung der EVU
bei kapazitiver Ertüchtigung vorhandener Infrastruktur
> Vorlage der nachfolgenden Unterlagen
- zum Nachweis der Anbindung an das öffentliche Schienennetz:
▪
▪
Vertrag mit dem EIU – Infrastrukturanschlussvertrag
Laufzeit ≥ 5 Jahre (Sicherstellung garantierter Netzanbindung)
- zum Nachweis der Bedienung des Gleisanschlusses:
▪
Erklärung eines EVU
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 37
Art / Höhe der Förderung
> Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung
- bis zu 50% der zwf. Investitionsausgaben
- Planungskosten pauschal 10% der zwf. Baukosten
> nicht rückzahlbarer BKZ (Höchstbetrag)
> Anrechnung weiterer öffentlicher Fördermittel auf den gewährten
Baukostenzuschuss (BKZ)
> Umsatzsteuer nicht zuwendungsfähig
> Höchstwerte der Förderung
- Tonnage
- Verkehrsleistung
Ludwig Fehr, Referat 44
8 € / t + Jahr
32 € / 1000 tkm + Jahr
bei grenzüberschreitenden Verkehren
nur deutsche Schienenkilometer
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 38
Ermittlung der Zuschusshöhe
1.200.000 €
Antrag - Baukosten
Antragsprüfung
 Abzug “nicht notwendig“
 Abzug “nicht zuwendungsfähig“
nach Prüfung - zuwendungsfähige Baukosten
Planungskosten[10% der zwf. BK]
Summe zuwendungsfähige Kosten
-
100.000 €
100.000 €
1.000.000 €
+
100.000 €
1.100.000 €
550.000 €
zuschussfähig (50% der zwf. K) = förderfähige Kosten
Grenzwerte:
 Verkehrsmenge
 Transportweite
50.000 t/a 8 € / t und a
100 km
32 € / 1000 tkm und a
maßgebender einmaliger Zuschuss (maximal)
Ludwig Fehr, Referat 44
max.
max.
400.000 €
160.000 €
400.000 €
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 39
Umfang der Förderung …
> die zur Betriebsabwicklung erforderlichen eisenbahntechnischen
Anlagen
- Tiefbau, Erdbau
- Gleisanlagen einschließlich Anschlussweiche
- Ausrüstung
(Signaltechnik (LST), Energieversorgung, Beleuchtung)
> die ausschließlich für die Be- und Entladung von Güterwaggons
nutzbaren erforderlichen Anlagen und Geräte
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 40
… Umfang der Förderung
> Bei Mischnutzung von Gleisanschluss-Anlagen
z.B. Nutzung auch für innerbetriebliche Aktivitäten
- anteilige Förderung entsprechend des Verkehrsanteils auf der
Grundlage eines Nutzungsnachweises
- maximal 60% der zwf. Kosten
> nicht förderfähig
- Anlagen die auch ohne Gleisanschluss ohnehin erforderlich sind
- Anlagen des innerbetrieblichen Verkehrs
- Grunderwerb
(Grundeigentum ist keine Zuwendungsvoraussetzung)
- Schienen- / Rangierfahrzeuge
- leasingfinanzierte Anlagen und Einrichtungen
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 41
Erfolgskontrolle – Verpflichtung ZE
> Nachweis der Tonnageverpflichtung
- Beginn des Nachweiszeitraums:
01.01. des auf die Inbetriebnahme folgenden Jahres
- Länge des Nachweiszeitraums:
höchstens 10 Jahre
- Innerhalb dieses Zeitraums ist in 5 Jahren pro Jahr mindestens
● das neue
( bei Neubau und Reaktivierung )
● das bisherige und das zusätzliche ( bei Ausbau )
Transportvolumen nachzuweisen, das der Ermittlung des Förderbetrags
zugrunde gelegen hat
> Grundlage (bei Ausbau)
- Güterverkehrsvolumen der 2 Vorjahre vor Antragstellung [ t/Jahr und tkm/Jahr ]
> Vorlage der Daten bei der Bewilligungsbehörde
- bis jeweils 31.3. des Folgejahres (Tonnage und Leistung)
Ludwig Fehr, Referat 44
EuRegio-GleisanschlussDialog, Freilassing – 17.03.2015 – Seite 42