Erläuterungen zum Kirchenbeitrag 2015

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Erläuterungen zum Kirchenbeitrag 2015
 Kirchenbeitrag Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Eisentratten
2015 Servicestelle Kirchenbeitrag
Wozu ? Wieviel ? Ihre Pfarrgemeinde aber auch die Gesamtkirche ist auf Ihren Kirchenbeitrag angewiesen! Die Arbeit in Seelsorge, Gottesdiensten und im sozialen Bereich ist ohne den gemeinsamen, sozial ausgewogenen Beitrag aller Gemeinden nicht möglich. Mit Ihrem Kirchenbeitrag leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Gemeindeleben. Der Kirchenbeitrag wird auf Grund von Vorgaben aus Wien (Synode der Gesamtkirche) von Zeit zu Zeit den gestiegenen Kosten und der Inflation angepasst. Da weder Ihr Arbeitgeber noch die Behörden uns über Ihr Einkommen informieren, sind wir auf Ihre Angaben angewiesen um eine gerechte Verteilung der Lasten zu erreichen. Bei ca. 95 % der Gemeindeglieder liegen uns keine Angaben vor, so dass wir hier das Einkommen schätzen müssen. Das der Berechnung zugrunde (an)genommene Einkommen finden Sie auf Ihrer Vorschreibung. Von diesem Geld müssen wir als Ev. Pfarrgemeinde Eisentratten 71 % an die Gesamtkirche abführen. Für die Arbeit in unserer eigenen Pfarrgemeinde verbleiben also lediglich 29 %. Reduzierungen sind möglich!
Erforderliche Unterlagen Minderung der jährlichen Beitragsgrundlage um €URO 1. Für Schüler, Lehrlinge, Studenten, Wehr‐ und Zivildiener (jeweils bis max. 27 Jahre)  Schulbesuchs‐ oder Inskriptionsbestätigung  Lehrvertrag  Nachweis Wehr‐ oder Zivildienst v. Kirchenbeitrag BEFREIT 2. Sondernotstands‐Bezieher  AMS Bezugsbestätigung 3. Bewohner von Alten‐ oder Pflegeheimen  Meldezettel 4. Alleinverdiener‐Absetzbetrag  Versicherungsdaten‐Auszug 1.000,‐  Familienbeihilfen‐Bescheid 1.450,‐ je Kind  Familienbeihilfen‐Bescheid 1.450,‐ zusätzlich je Kind  Geburtsurkunde vom Kind 1.450,‐ je Kind 1)
Mögliche Reduzierungen (PartnerIn ohne eigenem Einkommen) 5. Kinder‐Absetzbetrag wird dem Familienbeihilfen‐Bezieher gewährt (für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder) v. Kirchenbeitrag BEFREIT
außer der Monatsbezug übersteigt € 850,‐
v. Kirchenbeitrag BEFREIT 6. Erhöhter Kinderabsetzbetrag wird dem Familienbeihilfen‐Bezieher gewährt zusätzlich zum Kinder‐Absetzbetrag gewährt (Behinderung beträgt mind. 50 %) 7. Unterhalts‐Absetzbetrag (für NICHT im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder) 8. Partner‐Anrechnung Kirchenbeitrag des Partners/der Partnerin an die röm.‐kath. Kirche 9. Erstmalige Hausstandsgründung 10.Wohnraumschaffung wenn diese dringend gegeben war und KEIN Freibetrag vom Finanzamt gewährt wird 11.Unterbringung von Schüler/Studenten im Internat, Studentenheim bzw. notwendige Privatunterkunft am auswärtigen Schul‐ bzw. Studienort  Zahlungsnachweis Reduzierung bis zur Hälfte des v. Partner/Partnerin bezahlten Kirchenbeitrags  Rechnungen samt Zahlungsnachweis 1.000,‐ Einmalig  Rechnungen samt Zahlungsnachweis 1.000,‐ für 3 Jahre 
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Schulbesuchsbestätigung Inskriptionsbestätigung Internatsbestätigung Zahlungsbescheinigung 300,‐ je Kind Bitte wenden 15V41 Kirchenbeitrag 2015 Minderung der jährlichen Beitragsgrundlage um €URO 1)
Erforderliche Unterlagen Mögliche Reduzierungen 13. Dialyse‐Patienten  Arzthonorar  Kosten für Spitalsaufenthalt  Kosten für Medikamente  u.a.  Ärztliches Attest den 7 % der Beitragsgrundlage übersteigenden Teil der Ausgaben, jedoch höchstens € 1.750,‐ 600,‐ 14.Mehraufwand bei Krankendiät  Bescheinigung vom Arzt 175,‐ 12.Krankheitskosten abzüglich allfälliger Vergütungen (zB Krankenkasse, Beihilfen und Zulagen, Zusatzversicherungen) 150,‐ 200,‐ 400,‐ v. Kirchenbeitrag BEFREIT 15. Betreuung zu Hause bei Vorliegen einer Pflegegeld‐Einstufung Pflegegeld‐Stufe 1 Pflegegeld‐Stufe 2 Pflegegeld‐Stufe 3 Pflegegeld‐Stufe 4 – 7 16.
 Bezugsnachweis 
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Körperbehinderte und Inhaber von Opferausweisen Invaliditätsnachweis Opferausweis Einkommensnachweis Endabrechnung der Bestattung  Ausgaben und ev. erhaltene Vergütungen Dritter sind nachzuweisen 17.Tod eines nahen Angehörigen 18. Unverschuldeter Notstand zB Naturkatastrophen 19. Sonstige außergewöhnlich begründete Fälle
Hierbei wird ein strenger Maßstab gelegt zB Konkurs  Notwendigkeit ist nachzuweisen! 20. Mindestbeitrag 2)  Einkommensnachweis Kirchenbeitrag wird vom KB‐Ausschuss festgelegt Kirchenbeitrag wird vom KB‐Ausschuss festgelegt Kirchenbeitrag wird vom KB‐Ausschuss festgelegt Kirchenbeitrag wird vom KB‐Ausschuss (bei Bedarf nach Anhörung des zuständigen Seelsorgers) festgelegt 111,‐ für Selbständige 45,‐ für übrige Personen 21. Zahlungserleichterung in Absprache mit dem Team der Servicestelle Kirchenbeitrag zB Teil‐ oder Ratenzahlung 1)
2)
Begünstigungen können jeweils nur gegen Vorlage der angeführten Unterlagen
und nur in Verbindung mit einem Einkommensnachweis gewährt werden.
Der angeführte Mindestbeitrag kann nicht unterschritten werden.
Letzter Termin für
Sprechstunde
KirchenBeitragsAusschuss
Fr. 20.3.2015 … 18 – 20 Uhr
Sa.21.3.2015 … 8 –10 Uhr
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Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Eisentratten
Servicestelle Kirchenbeitrag
15V41 Post: 9861 Eisentratten 23
Telefon: 0699 18877237 oder 069918877238
Fax: 0463 265526 8824
Email: [email protected]
Web: www.Kirchenbeitrag.com TELEFON‐DIENST Wünsche/Fragen/Anregungen Fr. 9:30 bis 11:00 Uhr . . . . . . . . . . . .