Protokoll ö - Ortsverwaltung Konstanz

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Protokoll ö - Ortsverwaltung Konstanz
Stadtverwaltung · 78459 Konstanz am Bodensee
Ortsverwaltung
Litzelstetten
Ortsverwaltung Litzelstetten
Ansprechpartner/-in
Brigitte Schulze
Tel. 07531 942379-12
Fax 07531 942379-14
[email protected]
Datum
24.03.2015
Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Litzelstetten
Sitzungstermin:
Dienstag, 03.02.2015, 19:30 Uhr
Raum, Ort:
Bürgersaal im Rathaus Litzelstetten, Großherzog-Friedrich-Str. 10,
78465 Konstanz
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Sitzungsende:
21:30 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung
3
Bausachen
3.1
Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst.Nr. 829/0, Torkelbergstr. 42 in KN-Litzelstetten
3.2
Bauantrag zum Umbau und Sanierung Torkelkeller im Comturey-Turm mit Gastronomienutzung auf dem Flst.Nr. 1101/0, Insel Mainau
3.3
Bauantrag zum Erweiterungsausbau einer Schalt-/Trafostation auf dem Flst.Nr.
1510, Im Apfelgarten in KN-Litzelstetten
3.4
Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst.Nr. 531/2,
Zum Purren 24 in KN-Litzelstetten
ö Sitzung des Ortschaftsrates Litzelstetten 03.02.2015
2
3.5
Bauantrag zum Neubau eines Geschäftshauses auf den Flst.Nr. 35/3 und 35/2 in
der Martin-Schleyer-Str. 6b, 6c in KN-Litzelstetten
3.6
Bauanträge, bei denen die Nachbaranhörung noch nicht abgeschlossen ist
3.7
Eingegangene Baugenehmigungen
4
Bürgerfrageviertelstunde
5
Informationen des Ortsvorstehers
6
Verschiedenes aus dem Ortschaftsrat
ö Sitzung des Ortschaftsrates Litzelstetten 03.02.2015
3
Anwesende Mitglieder
Vorsitz
Herr Heribert Baumann (OV Litzelstetten)
Mitglieder
Frau Brigitte Fuchs (FWL OR Litzelstetten)
Herr Wolfgang Gensle (CDU OR Litzelstetten)
Herr Hansjörg Herrmann (FWL OR Litzelstetten)
Herr Wolfgang Hirt (FWL OR Litzelstetten)
Herr Reinhard Honsel (CDU OR Litzelstetten)
Frau Irene Mohn (SPD - OR Litzelstetten)
Frau Brigitte Momma-Lavall (SPD OR Litzelstetten)
Herr Stadtrat Jürgen Puchta (SPD OR Litzelstetten)
entschuldigt
Herr Markus Riedle (CDU OR Litzelstetten)
Protokoll
Öffentlicher Teil:
1.
Eröffnung der Sitzung
Zu der heutigen Sitzung wurde mit Schreiben vom 26.01.2015 unter Übersendung der Tagesordnung eingeladen.
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Er bestimmt für die Unterzeichnung der Niederschrift Frau Brigitte
Fuchs und Frau Brigitte Momma-Lavall.
Der Ortschaftsrat ist damit einverstanden, dass Tagesordnungspunkt 3.1 abgesetzt wird.
Hansjörg Herrmann macht darauf aufmerksam, dass es beim Tagesordnungspunkt 3.4 kein
Bauantrag ist, sondern ein Antrag auf Bauvorbescheid
2.
Genehmigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung
Frau Irene Mohn und Herr Markus Riedle, die für die Sitzung vom 03.01.2015 zuständig waren sind mit der Niederschrift einverstanden.
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4
3.
Bausachen
Beschluss:
Der Ortschaftsrat bittet, dass endlich eine Aktualisierung der bestehenden fast 50 Jahre alten
Bebauungspläne im Gebiet "Auf Steinen" und "Im Grün" durchgeführt wird.
Weitere Bebauungspläne sind auf die Notwendigkeit einer Aktualisierung durchzusehen.
Abstimmungsergebnis:
9
JA
0
NEIN
0
Enthaltung(en)
9
Stimmberechtigte
3.1.
Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst.Nr. 829/0, Torkelbergstr. 42 in KN-Litzelstetten
Der Bauantrag wurde bereits von der Tagesordnung abgesetzt.
Der Antragsteller hat den Bauantrag aufgrund des Bescheides vom Landwirtschaftsamtes
und des Naturschutzes zurückgezogen.
3.2.
Bauantrag zum Umbau und Sanierung Torkelkeller im Comturey-Turm mit Gastronomienutzung auf dem Flst.Nr. 1101/0, Insel Mainau
Der Torkelkeller im Comturey-Turm soll umgebaut, saniert und wieder für die Gastronomie
mit 95 Sitzplätzen nutzbar gemacht werden.
Baumaßnahmen: Einbau einer Lüftungsanlage, Heizung, Beleuchtung, neuer Bodenbelag
sowie den im Brandschutzkonzept geforderten Sicherungsmaßnahmen.
Der Charakter und die Erscheinung des Kellers sollen weitgehend erhalten bleiben. Das renovierte Holzfass soll wieder an alter Stelle platziert werden.
Städtebaulich bestehen keine Einwände, das Denkmalamt fordert, dass die Barrierefreiheit
gewährleistet ist.
Beschluss:
Der Ortschaftrat stimmt dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
9
JA
0
NEIN
0
Enthaltung(en)
9
Stimmberechtigte
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5
3.3.
Bauantrag zum Erweiterungsausbau einer Schalt-/Trafostation auf dem Flst.Nr.
1510, Im Apfelgarten in KN-Litzelstetten
Da sich die Stadtwerke mit dem Grundstücksbesitzer am Dorffriedhofsweg bzgl. der Erweiterung der dortigen Trafostation nicht einig werden konnten, hat man sich für das Trafohäschen Im Apfelgarten entschieden.
Der Grund für die Vergrößerung ist, die elektrischen Leitungen zu erneuern und zu verstärken. Außerdem soll die Station so ausgerüstet werden, dass die Breitbandverkabelung für
Internet, TV usw. in Litzelstetten bewerkstelligt werden kann.
Da der Baukörper unter 50 m³ bleibt, ist er verfahrensfrei. Allerdings legen wir Wert darauf,
dass alles was in Litzelstetten baulich erfolgt, auch in den Ortschaftsrat kommt, so Herr
Baumann.
Das neue Gebäude wird ein Kubus werden. Die Länge gegenüber dem jetzigen wird um 50
% vergrößert und die Breite um 30 %. Die Höhe bleibt gleich, erhält aber ein Flachdach.
Irene Mohn erinnert daran, dass das Trafohäuschen seinerzeit nur übergangsweise aufgestellt wurde und es in eine strategisch bessere Lage versetzt werden sollte, wenn das Gebiet
Unter dem Torkelberg erschlossen ist.
Anwohner, die sie angesprochen haben, machen sich Sorgen, wegen Beeinträchtigungen
der Wohnqualität. Sie bittet darum, mit den Stadtwerken zu verhandeln, jede erdenkliche
Schutzmaßnahme zu installieren, auch wenn die Grenzwerte eingehalten sind.
Brigitte Momma-Lavall ist als direkte Angrenzerin selbst betroffen, wurde aber auch von anderen Anwohnern angesprochen, die sich Sorgen machen wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen und möchte wissen, was für Auswirkungen das Ganze hat.
Herr Baumann, der Physiker ist, veranschaulicht die Aufgaben eines Transformators. Das
Magnetfeld würde nicht nach außen dringen. Aus seiner Sicht dürfte es kein Streufeld geben,
er ist aber auch dafür, in den Beschluss zu nehmen, dass alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Markus Riedle erklärt, dass sich in seiner unmittelbaren Nachbarschaft eine Trafostation befindet und dort bereits die Leitungen verstärkt wurden. Er hält dies für die Infrastruktur wichtig
und schlägt vor, dass Herr Fluck von den Stadtwerken in einer der nächsten Sitzungen darlegt, was in den verschiedenen Transformatoren-Standorten gemacht wird, um die Bevölkerung über Schutzmaßnahmen, Strahlenemissionen und wie die Versorgung innerhalb des
Ortes ist, zu informieren.
Brigitte Fuchs schließt sich dem an. Das Flachdach sei aber eine Abweichung vom Bebauungsplan.
Laut Herrn Frommer hat Herr Fluck bereits zugesagt, in eine der nächsten Sitzungen zu
kommen, um Rede und Antwort zu stehen.
Beschluss:
Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu, mit der Forderung auf die möglichen Sicherheitsmaßnahmen (Lärmschutz, Streufelder…).
Abstimmungsergebnis:
7
JA
0
NEIN
2
Enthaltung(en)
9
Stimmberechtigte
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6
3.4.
Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf
dem Flst.Nr. 531/2, Zum Purren 24 in KN-Litzelstetten
Die Einspruchsfrist gegen den Bauvorbescheid ist noch nicht abgelaufen.
Da die nächste Sitzung erst in 6 Wochen stattfindet und das Gremium sich mit dem Bauprojekt vor etwa einem Jahr bereits befasst hatte, empfiehlt Herr Baumann, eine Stellungnahme
abzugeben.
Zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Auf Steinen“ aus dem Jahr 1967 gibt es Abweichungen, die Befreiungen bedürfen.
Die beantragte Garage ist sehr massig und liegt außerhalb der bebaubaren Grundstücksflächen.
Die Kniestockhöhe wird überschritten, die Terrasse nach Westen sowie der Eingangsbereich
nach Osten liegen geringfügig außerhalb des Baufensters.
Es gibt eine Abweichung der Geschosse, da nur eine eingeschossige Bauweise vorgesehen
ist. In dem Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden bereits schon 2 Vollgeschosse
genehmigt. Die GFZ wird nicht überschritten.
Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Das Dachgeschoss wäre nicht nutzbar, wenn die vorgeschriebene Kniestockhöhe eingehalten werden muss und es handelt sich bei der Terrasse nur um eine geringfügige Überschreitung, beantwortet Herr Frommer eine Frage von Frau Mohn. Die Garagen sind mit 80 qm
sehr massiv.
Wolfgang Gensle weist darauf hin, dass im vorherigen Antrag auf Bauvorbescheid die Höhe
des Hauses höher war und das jetzt vorgesehene Gebäude sich in das Baufenster gut einfügt. Bei den Überschreitungen nach der neuen Landesbauordnung handelt es sich um geringfügige Bauteile und wären somit zulässig, da das Baufenster und auch das Grundstück
sehr groß sind. Die Lage der geplanten Garage ist seines Erachtens nicht gut, da sich dahinter noch ein weiteres Baufenster befindet und somit die Zufahrt verhindert ist. Der Bauherr
hatte allerdings bereits zugesagt, die Garage zu entfernen, wenn dahinter auch gebaut würde. Dass die Garage außerhalb des Baufensters liegt sieht er nicht als problematisch, da es
in der Umgebung genügend Präzedenzfälle gibt.
Brigitte Fuchs sieht insgesamt viele Überschreitungen des Bebauungsplans und verweist auf
einen Bauantrag auf einem Nachbargrundstück, den man damals abgelehnt hatte, mit der
Maßgabe, dass dort der Bebauungsplan aus dem Jahr 1967, der längst überholt ist, überarbeitet wird. Man hat damals auch versprochen eine Bürgerbeteiligung bzw. Bürgeranhörung
in dem Gebiet zu machen, was bis zum heutigen Tag nicht geschehen ist. Als vor einem
Jahr der erste Antrag des Bauherrn kam, war er so massiv, dass man wieder eine Bebauungsplanänderung gefordert hat. Es wurde darauf verwiesen, dass es in der Umgebung bereits Präzedenzfälle für Überschreitungen gibt. Man kann aber nicht das gleiche Recht im
Unrecht suchen. Frau Fuchs fürchtet, dass man hiermit einen weiteren Präzedenzfall schafft
und andere Grundstückseigentümer ebenfalls aufstocken möchten.
Deshalb wünscht sie, dass beantragt wird, den Bebauungsplan endlich zu überarbeiten und
unter Umständen eine Veränderungssperre aufzuerlegen bis das Ganze geklärt ist.
Sie erinnert nochmals an den Bauantrag vor 4 - 5 Jahren, wo das Grundstück verkauft werden musste und befürchtet Regressansprüche.
Herr Baumann erklärt, dass es bei dem Bauantrag auf einem Nachbargrundstück um eine
Dreiteilung ging und vor einem Jahr ging es um die Geschossflächenzahl. Die GFZ jetzt ist
0,174 und 0,3 dürften gebaut werden.
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Irene Mohn äußert sich verwundert über die Ausführungen von Frau Fuchs. Einmal könne
man nicht schnell genug Wohnraum schaffen und jetzt wolle sie eine Veränderungssperre.
Sie schlägt vor, jede Befreiung einzeln anzugehen und zu entscheiden.
Auch Markus Riedle ist der Meinung, dass die Befreiungen nur unwesentlich sind. Bei dem
älteren Bauantrag gab es gar kein Baufenster, was eine gravierende Änderung darstellte.
Er findet es wichtig, Wohnraum für Familien zu unterstützen. Er ist dafür, die Garagen an
anderer Stelle zu planen, um die Zufahrt zum hinteren Baufenster zu gewährleisten.
Wir wollen in Litzelstetten eine sinnvolle Nachverdichtung, so Wolfgang Gensle. Er sieht dafür in dem Gebiet nur die Möglichkeit, gewisse Präzedenzfälle zuzulassen.
Herr Baumann hat einen Antrag vorbereitet, wo man nochmals auf die Aktualisierung der
alten Bebauungspläne drängt. Er hatte in der letzten Sitzung Frau Klose, vom HLA, ebenfalls
daran erinnert. Herr Baumann kann die GFZ, die im Bebauungsplan 1967 festgeschrieben
ist, heute nicht mehr vertreten.
Wolfgang Hirt möchte wissen, um wieviel die geplante die Kniestockhöhe die Vorschriften
des Bebauungsplans überschreitet und wie hoch die Giebelhöhe im Vergleich zum Nachbarhaus ist.
Eine Giebelhöhe liegt nicht fest, so Herr Baumann, nur die Dachneigung und das Baufenster
sind festgelegt. Die Kniestockhöhe des geplanten Gebäudes beträgt 1,35 m, vorgeschrieben
sind 0,35 m.
Wenn es zu einer Bebauungsplanänderung kommt, wird die GFZ erheblich angehoben werden, so Reinhard Honsel. Aus seiner Sicht gibt es keine Diskussion, die geringfügigen Abweichungen zu genehmigen.
Der Ortschaftsrat stimmt zu, über die einzelnen Positionen separat abzustimmen
Abstimmung - einstimmig
Der Ortschaftsrat stimmt zu, die Garage außerhalb des Baufensters zu genehmigen.
Abstimmung
5 Ja-Stimmen
4 Enthaltungen
Der Ortschaftsrat stimmt der Überschreitung der Kniestockhöhe um ca. 1 m zu
Abstimmung
5 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
Terrasse nach Westen geringfügig außerhalb des Baufensters
Einstimmig
Eingangsbereich auf der Ostseite geringfügig außerhalb des Baufensters
8 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
Abweichung der Vollgeschosse
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8
5 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Beschluss:
Der Ortschaftsrat stimmt dem Antrag auf Bauvorbescheid zu.
Abstimmungsergebnis:
5
JA
3
NEIN
1
Enthaltung(en)
9
Stimmberechtigte
3.5.
Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Geschäftshauses auf den
Flst.Nr. 35/3 und 35/2 in der Martin-Schleyer-Str. 6b, 6c in KN-Litzelstetten
Die jetzige Volksbank mit dem Getränkemarkt soll abgerissen werden.
Es soll ein rechtwinkliger Neubau für 4 Arztpraxen mit Bankfiliale entstehen. Es baut die
Städtebau Bodensee-Hegau, bei der die WOBAK etwa zur Hälfte beteiligt ist.
Dem Bauantrag ist zu entnehmen, dass 31 Arbeitsplätze entstehen. Ob es sich um neue
Arbeitsplätze oder nur um Umsetzungen handelt, ist nicht bekannt.
Die Vorschriften zur Barrierefreiheit werden eingehalten. Es soll eine Tiefgarage mit 19 Stellplätzen gebaut werden.
Der Bau soll 3-geschossig werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll über eine Rampe erfolgen.
Das Gebiet ist Mischgebiet und es gibt keinen Bebauungsplan, es gilt § 34 der BBaug.
Es sind 3 Vollgeschosse geplant.
Der geplante Bau wirkt sehr massiv und sehr voluminös und ist deutlich höher als das bisherige Gebäude, beginnt Markus Riedle die Diskussion. Es handelt sich um einen reinen Funktionsbau, der in dieser Größenordnung nicht ins Dorf passt. Wenn die Bebauung Im Grün
kommen sollte, hat man von der Ostseite her ein 18-20 m hohes und ca. 24 m breites Gebäude vor sich. Herr Riedle möchte wissen, ob es Flächenberechnungen gibt. Der Fußweg
unterhalb des Grundstücks ist der Schulsicherungsweg und würde wegfallen. Man müsste
eine Alternative finden.
Bezüglich der Gestaltung verweist er auf das Bauleitbuch für die Ortsmitte, das der Ortschaftsrat bereits seit längerem gefordert hat.
Er würde den Antrag zurückgeben und den Gestaltungsbeirat der Stadt Konstanz anrufen.
Die GFZ beträgt 1,35, erklärt Herr Baumann. 1,2 wäre die Maximalgröße.
Für Frau Fuchs ist es keine Frage, dass man in Litzelstetten dringend Wohnraum benötigt
und das Gremium das auch vehement vertritt. Diese massive Verdichtung kann sie nicht gut
heißen, das Gebäude fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Am meisten stört sie,
dass durch die neue Bebauung Wohnraum für 2 Familien vernichtet und keine neu geschaffen wird.
Das Gebäude muss sich auch in Art der Nutzung einfügen, das heißt, das Verhältnis Gewerö Sitzung des Ortschaftsrates Litzelstetten 03.02.2015
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befläche zu Wohnraum muss eingehalten werden, was nicht der Fall ist, erklärt Irene Mohn.
Der Bau fügt sich in keiner Form ein, auch nicht in der Höhe. Sie ist dafür dass der Antrag
schlicht abgelehnt wird.
Wolfgang Gensle merkt an, dass das Grundstück vollständig ausgenutzt wird. Es sind über
1.000 qm, rings um das Gebäude wird zugeparkt. Er ist dafür, auch die Außengestaltung
aufzuwerten.
Frau Momma-Lavall schließt sich den Ausführungen von Frau Fuchs an und fragt sich, ob
man im Ort 4 Ärzte braucht.
Frau Fuchs macht ebenfalls auf den Schulsicherungsweg aufmerksam und stellt den Antrag,
der Ende letzten Jahres von der FWL schon mal gestellt wurde und wegen Formfehlern nicht
bearbeitet wurde, dass unbedingt im Rahmen dieses Bauvorhabens die Straße Im Grün geplant werden muss.
Frau Mohn vertritt die Auffassung, dass man den Straßenbau und das Bauvorhaben nicht
koppeln kann. Sie ist dafür, dass man den Fußweg nach unten verlegt, um so die Sicherung
für die Kinder wahrt. Es ist wichtig, dass man auch in der Bauphase drauf schaut.
Herr Baumann fasst für den Beschluss die Gründe einer Ablehnung zusammen:
Der Ortschaftsrat lehnt den Bauantrag ab, weil
Zu massive Bebauung, zu dicht, GFZ viel zu hoch, passt sich nicht nach § 34 in die Umgebung ein, Art und Maß der Nutzung passt nicht, Vernichtung von Wohnraum,
Entspricht nicht dem Leitsatz, den man für den Ort hat „Litzelstetten ein Dorf im Wandel",
der Schulsicherungsweg muss auch während der Bauphase gewährleistet sein.
Anmahnung des Bauleitbuches, was seit über 1 Jahr versprochen ist.
Das Bauprojekt ist an einer exponierten Stelle, es wird Wert darauf gelegt, dass der Gestaltungsbeirat eingebunden wird.
Herr Baumann erklärt, dass im vergangenen Haushaltsplan 40.000 € für das Bauleitbuch
bereits eingestellt waren. Passiert ist nichts.
Auch Herr Flick hatte Frau Gauss wegen des Bauleitbuches angeschrieben, so Frau Fuchs.
Diese Forderung soll mit in den Beschluss aufgenommen werden.
Der Beschluss soll auch an den Baubürgermeister und den OB geschickt werden, so Herr
Baumann. Er hatte bereits Frau Klose mitgegeben, dass man den Eindruck hat, in den Ortsteilen etwas abgehängt zu sein.
Beschluss:
Herr Baumann fasst für den Beschluss die Gründe einer Ablehnung zusammen:
Der Ortschaftsrat lehnt den Bauantrag ab, weil
 die Bebauung zu massiv und zu dicht ist,
 die von uns errechnete GFZ ist viel zu hoch, eine GFZ ist im Antrag nicht angegeben,
 nach § 34 sollte sich der Gebäudekomplex in die Umgebung einfügen, was nicht der
Fall ist,
 Art und Maß der Nutzung passt nicht,
 Wohnraum wird vernichtet,
ö Sitzung des Ortschaftsrates Litzelstetten 03.02.2015
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 entspricht nicht dem Leitsatz „Litzelstetten ein Dorf im Wandel" , den wir für den Ort
gewählt hatten,
 der Schulsicherungsweg muss auch während der Bauphase gewährleistet sein.
Das Bauleitbuch, das seit über 1 Jahr versprochen ist, wäre hilfreich. Der OR fordert, dass
nach so langer Zeit endlich das Bauleitbuch erstellt und dem Ortschaftsrat vorgelegt wird.
Da das Bauprojekt an einer exponierten Stelle umgesetzt werden soll, behält sich der OR
vor, den Gestaltungsbeirat einzubinden
Abstimmungsergebnis:
9
JA
0
NEIN
0
Enthaltung(en)
9
Stimmberechtigte
3.6.
Bauanträge, bei denen die Nachbaranhörung noch nicht abgeschlossen ist
Bauantrag zum Neubau Außen-Stahltreppe, Überschreitung der Baugrenze auf dem Flst.Nr.
1126/0 im Abendbergweg 6 in KN-Litzelstetten
Der Bauantrag wird in der nächsten Sitzung behandelt.
3.7.
Eingegangene Baugenehmigungen
Baugenehmigung zum Neubau einer Dachgaupe auf dem Flst.Nr. 1483/2 im Volapükweg 14
in KN-Litzelstetten
Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Hobbyraum und Saunabereich im Kellergeschoss eines MFH zur Reinigungsannahme und Verkauf von Secondhand-Kleidung auf dem
Flst.Nr. 752/1 im St.-Katharinen-Weg 37 in KN-Litzelstetten
Baugenehmigung zur Sanierung Holzschuppen auf dem Flst.Nr. 129/0 in der GroßherzogFriedrich-Str. 14 in KN-Litzelstetten.
Am 18.02. erfolgt der Abriss. Hier soll der neue Bauhof entstehen.
4.
Bürgerfrageviertelstunde
Herr Gloe, der im Publikum sitzt, möchte wissen, wo künftig der Mobilfunkmast aufgestellt
wird, der im Moment noch auf dem Gebäude der Volksbank steht.
Es sind Bestrebungen im Gange, die Anlage zu verlegen. Es kann noch nicht bekanntgegeben werden, wohin er kommt. Es werden im Moment Gespräche mit der Telekom geführt.
(Federführend von der Stadt ist Herr Mothes).
Das Ziel ist, die Mobilfunkmasten aus dem Ort zu bringen, hier würde sich die Gelegenheit
anbieten, so Herr Gloe.
In Dingelsdorf wurde dies gut gelöst, man hat aber von den Erfahrungen in Litzelstetten profitiert und die Bevölkerung wurde sensibilisiert, keine Masten aufs Dach setzen zu lassen.
Auch ist Dingelsdorf von der topografischen Lage her günstiger.
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Eine Bürgerin möchte, dass man bei den Stadtwerken nachfragt, welche Leistung die Trafostation jetzt hat und welche künftig, sowie Grenzwerte etc. und warum keine Nachbaranhörung stattgefunden hat.
Das Objekt ist verfahrensfrei, weil es unter 50 m³ ist und die Höhe von 3 m nicht überschritten wird, eine Befreiung vom Bebauungsplan ist deshalb bzgl. des Flachdachs nicht erforderlich. Dadurch war auch keine Nachbarschaftsanhörung notwendig.
Ein Nachbar des Bauvorhabens am Purren 24 ist der Auffassung, dass er jetzt, nachdem der
Bauvorbescheid mit dem erhöhten Kniestock vom Gremium genehmigt wurde, sein Haus
ebenfalls um 1 m aufstocken könnte. Wie sieht es mit der Gültigkeit/Glaubwürdigkeit des
Bebauungsplans aus? Wird er dann irgendwann funktionslos? Können dann alle bauen, wie
sie möchten? Solange es Regelungen gibt, müssten sie Bestand haben (Planungssicherheit).
Gleiches Recht für alle. Jedoch muss jeder Bauantrag für sich betrachtet werden, wie ist das
Baufenster, die GFZ usw. erklären Frau Mohn und Herr Baumann.
Seit Jahren drängt der Ortschaftsrat auf eine Überarbeitung des Bebauungsplans.
Alle haben das Recht Bauanträge zu stellen, dann wird geprüft und abgewogen. Eine Bebauungsplanänderung kostet sehr viel Zeit und Geld.
Auch ein anderer Anwohner wünscht sich Planungssicherheit.
Frau Mohn empfiehlt, in eine der nächsten Sitzungen Frau Klose vom ASU einzuladen, damit
sie Rede und Antwort zu diesen Fragen steht. Bereits Frau Dr. Jauß-Meyer hatte damals den
Antrag gestellt, den Bebauungsplan zu ändern.
Brigitte Fuchs erinnert an die Aussage von Herrn Friedrichs, dass man eine Bebauungsplanänderung auch im Schnellverfahren innerhalb eines Jahres durchbringen könnte.
Herr Baumann schlägt vor, einen Zusatz zum Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes zu
formulieren, dass ein Großteil der Bewohner den Beschluss trägt.
Eine Bürgerin trägt das Kuckuckslied vor.
Beschluss:
5.
Informationen des Ortsvorstehers
Herr Baumann weist auf dem Bunten Abend der Narrenzunft Kuckuck am 07.02.2015 hin.
Es gibt einen Apell aus der Stadt zur Unterbringung obdachloser Menschen. Das Gremium
hat diesen als Tischvorlage erhalten. Er soll auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.
Die Martin-Schleyer-Straße in der des Edeka-Geschäftes musste wegen eines Wasserrohrbruchs teilweise gesperrt werden. Wenn geteert wird, erfolgt nochmals eine Sperrung.
Am 21.02.2015 ist der Aktionstag zur Kulturlandschaft, der im letzten Jahr sehr erfolgreich
war. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist alles geklärt, so Herr Frommer.
Im Mitteilungsblatt sollte darauf hingewiesen werden, dass alle Bürger eingeladen sind, mitzumachen, so Hansjörg Herrmann.
Der Ortschaftsrat hatte am 23.01.2015 eine Klausurtagung zur demografischen Entwicklung.
Herr Baumann referiert kurz über den Inhalt:
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Der Stand der Bevölkerungsstruktur, die Vorausberechnungen bis 2020/2030 und Prognosen waren Thema. Es wurde in 4 Altersgruppen eingeteilt: von 0 -10, was im Ort Kindergarten und Grundschule betrifft, von 10 - 25 die Zeit der Ausbildung von 25 - 65 Familiengründung, aktives Berufsleben und über 65.
Es zeigt sich für Litzelstetten, dass in der Altersgruppe von 0 - 10 bis zum Jahr 2020 einen
Rückgang in der Größenordnung von 23 % entsteht, was sich bis 2030 noch etwas verstärkt.
Bei der Altersgruppe zwischen 10 und 25 machen sich dann die früheren Jahrgänge bemerkbar. Die aktive Altersgruppe zwischen 25 und 65 wird um ca. 11-12 % abnehmen, diese
Leute fehlen für Vereine und das politische Leben, für Familiengründung und -unterhaltung.
Die Altersgruppe über 65 wird zunehmen um ca. 19 %. In der Kernstadt liegen die über 65Jährigen bei einem Zuwachs von 15 %. Bei den anderen Altersgruppen gibt es kaum Veränderungen. Auffallend ist, dass in Konstanz die Altersgruppe zwischen 10 und 25 und die Senioren etwa gleich sind. In Litzelstetten liegt diese Zahl deutlich unter der Zahl der Senioren.
D.H. man hat ein massives demografisches Problem.
Diese Statistik war die Ausgangssituation für 4 Arbeitsgruppen mit den Gästen Frau Wind
von der Nachbarschaftshilfe und Frau Seifried und Frau Richter vom Jugend- und Sozialamt,
wo man die Folgen für den Ort erörtert hat. Ganz klar ersichtlich ist daraus, dass man dann
zum Beispiel zu viele Kindergärten hat, man hat die komplette Infrastruktur im Ort, wie steht
es mit Post und Bank, bürgerschaftliches Engagement usw. Was man braucht, sind junge
Familien, um den demografischen Wandel in den Griff bekommt.
Die SPD hatte den Antrag für einen Sozialausschuss bzw. Arbeitskreis gestellt. Dem sollte
eine bestimmte Aufgabenstellung gegeben werden. Es kam die Frage einer Pflegewohngemeinschaft, d.h. dass pflegebedürftige ältere Menschen im Ort bleiben können. Es ist die
Frage von Kurzzeitpflegeplätzen. Es sollten sich die Organisationen, wie Kirche, Nachbarschaftshilfe usw. sich untereinander abstimmen, um sich gut zu ergänzen und auszutauschen. Dasselbe gilt auch für die Jugend. Da gibt es die Sportvereine, die Kirchen, es gibt
jetzt den Jugendtreff, wo auch die Gemeinde engagiert ist.
Eine andere Frage war die Unterbringung von Flüchtlingen oder ein Bringdienst für die ältere
Generation. Es kam auch die Frage nach leerstehendem Wohnraum. Es gibt in Litzelstetten
leerstehende Einfamilienhäuser, die nur noch als Ferienhäuser für 3 - 4 Wochen im Jahr genutzt werden.
Es war eine sehr intensive Klausurtagung, bei der diese Fragen aufgerollt wurden, um die
man sich dann im Ausschuss bzw. Arbeitskreis kümmern möchte.. .
6.
Verschiedenes aus dem Ortschaftsrat
Frau Fuchs fragt nach dem Schild, wonach die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben
wird, das bei der Ortsausfahrt entfernt werden sollte. Herr Baumann hatte in der letzten Sitzung bereits den abschlägigen Bescheid des Fachamtes erhalten.
Frau Fuchs reicht den Antrag der FWG-Fraktion für die nächste Ortschaftsratssitzung ein,
dass die Straße Im Grün in die Planung mit einbezogen wird.
Da muss jetzt etwas passieren, wir haben 63.000 € im Haushalt, erklärt Herr Baumann.
ö Sitzung des Ortschaftsrates Litzelstetten 03.02.2015
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Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 21:30 Uhr. Im Anschluss daran findet die
nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Litzelstetten statt.
Konstanz, den 20.02.2015
Der Vorsitzende
Protokoll
Heribert Baumann
Brigitte Schulze
Die Ortschaftsräte
Brigitte Fuchs
Brigitte Momma-Lavall
ö Sitzung des Ortschaftsrates Litzelstetten 03.02.2015