ules and regulations for particpation to ECW 2013
Transcription
ules and regulations for particpation to ECW 2013
REGLEMENT FÜR DIE TEILNAHME MIT EINEM FAHRZEUG AN DER ECW 2015 1. Die European Coach & Bus Week (ECW) in Kortrijk wird zum 17. Mal organisiert und findet statt vom Samstag, dem 10. Oktober bis einschließlich Mittwoch, dem 14. Oktober 2015. Ihre Bestandteile sind Tests, Beratungen der Jury, Präsentationen sowie eine Pressekonferenz. Die Tests werden auf dem Messegelände von Kortrijk Xpo sowie auf den öffentlichen Straßen ausgeführt. 2. Die Tests sind öffentlich und finden am Samstag, dem 10. Oktober 2015, statt. Um die Sicherheit der Zuschauer und den reibungslosen Ablauf der Arbeit der Jury zu gewährleisten, bitten wir um die strikte Einhaltung der von den Organisatoren erlassenen Richtlinien. 3. Die zuerkannten Preise bestehen aus Ehrenurkunden und Trophäen. Die Preise werden den Eigentümern der prämierten Fahrzeuge zuerkannt. Die Ehrenurkunden werden in zweifacher Ausfertigung ausgestellt: eine Ausfertigung für den Hersteller und eine für den Eigentümer des Fahrzeugs, falls es einem Unternehmer gehört. Auch anderes Werbematerial wie Sticker, Displays usw. wird zur Verfügung gestellt, damit Sie bekannt machen können, dass Sie mit einem ECW-Label oder einem ECW Grand Award ausgezeichnet wurden. 5. Fahrzeuge ohne EG Übereinstimmungsbescheinigung (Demonstrationsfahrzeuge/Prototypen) können nur am Teilwettbewerb für das Label „ECW Innovation“ teilnehmen. Fahrzeuge mit EG Übereinstimmungsbescheinigung nehmen automatisch am gesamten Wettbewerb teil und durchlaufen alle Tests der verschiedenen Feldjurys. 6. Die 4 ECW-Labels (Sicherheit – Komfort & Ergonomie – Umweltschutz – Styling & Design) werden höchstens einmal in der Kategorie Linienbusse und einmal in der Kategorie Reisebusse vergeben, und zwar jeweils an das Fahrzeug mit der höchsten Bewertung. Sofern die Jury der Ansicht ist, dass die Bewertung des Fahrzeugs mit der höchsten Bewertung nicht ausreichend hoch ist, kann sie beschließen, kein Label zuzuerkennen. Nur wenn es einen Ex Aequo gibt, kann das Label mehrmals zuerkennt werden. Die Labels werden für Linienbusse und Reisebusse gesondert vergeben. Somit können insgesamt 8 ECW-Labels vergeben werden (4 für Linienbusse und 4 für Reisebusse). Reglement Teilnahme Fahrzeug ECW 2015 4. Am Wettbewerb teilnehmen können nur Fahrzeuge (mit EG Übereinstimmungsbescheinigung) und Demonstrationsfahrzeuge/Prototypen (ohne EG Übereinstimmungsbescheinigung) von Herstellern, die Aussteller auf der Busworld Kortrijk 2015 sind. Sowohl der Hersteller als auch der Eigentümer können das Fahrzeug für die Teilnahme registrieren, und zwar bis spätestens 30. Juni 2015. Im Anschluss an die Registrierung erteilt der Organisator zusätzliche Richtlinien und übergibt Formulare zum Eintragen der technischen Daten. Diese Formulare müssen ausgefüllt zurückgeschickt werden. 1 7. Das Label „ECW Innovation“ ist der einzige Preis, der mehrmals zuerkannt werden kann, nämlich für jede Innovation, die von der Jury als ausreichend innovativ betrachtet wird. 8. Die Teilnahmegebühr für European Coach & Bus Week beträgt für jedes teilnehmende Fahrzeug 1.250,00 Euro (exkl. MwSt. in Höhe von 21%). Dieser Betrag ist mit dem Tag der Registrierung fällig und muss bis spätestens 1. Oktober 2015 eingegangen sein. Die Zahlung kann per Überweisung auf folgendes Konto erfolgen: IBAN: BE 11 4675 3708 5148 - BAAV-Roeselare. Jeder auf der Busworld Kortrijk ausstellende Hersteller hat gegenüber ECW Anrecht auf mindestens 2 kostenlos teilnehmende Fahrzeuge, unabhängig von der Kombination der Fahrzeugarten (1 Linienbus + 1 Reisebus oder 2 Reisebusse oder 2 Linienbusse). Mögliche zusätzliche kostenlose Teilnahmen sind abhängig von der Fläche des Standes des Ausstellers auf der Busworld Kortrijk: 0 m² – 999 m²: Standard = 2 kostenlose Teilnahmen 1000 m² – 1999 m²: eine 3. kostenlose Teilnahme 2000 m² – 2999 m²: eine 4. kostenlose Teilnahme Die Aussteller auf der Busworld sind in keinem Fall zur Teilnahme am Wettbewerb verpflichtet. 9. Die registrierten Fahrzeuge müssen zusammen mit dem jeweiligen Fahrer angemeldet werden, und zwar spätestens am Samstag, dem 10. Oktober 2015 um 07.00 Uhr auf dem Parkplatz von Kortrijk Xpo. Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir jedoch dringend, die Fahrzeuge bereits am Abend zuvor (Freitag 9. Oktober 205) auf dem Parkplatz von Kortrijk Xpo abzustellen. 11. Ein Beauftragte des teilnehmenden Herstellers muss stets während der gesamten ECW anwesend sein. Diese Person muss mit dem Organisator in Kontakt bleiben und jeden Standortwechsel des Fahrzeugs unverzüglich melden. Darüber hinaus bittet der Organisator dringend darum, dass ein Vertreter der technischen Abteilung während der Feldjurierung am Samstag, dem 10. Oktober 2015 an Ort und Stelle anwesend ist. Dies ist unbedingt notwendig, um den Mitgliedern der Feldjury gegebenenfalls technische Fragen beantworten zu können. Es ist überdies empfehlenswert, dass diese Person beim Zusammentreten der Hauptjury anwesend ist am Dienstagvormittag, dem 13. Oktober 2015. 12. Bezüglich aller Fahrzeuge, die Fahrtests auf den öffentlichen Straßen unterzogen werden (alle Fahrzeuge außer Demonstrationsfahrzeugen und Prototypen), erklärt der Teilnehmer, dass sie eine EG Übereinstimmungsbescheinigung haben und vollständig gegen Verkehrsunfälle und Eigenschaden sowie an Dritten verursachtem Schaden versichert sind, Reglement Teilnahme Fahrzeug ECW 2015 10. Die Fahrzeuge müssen für die gesamte Dauer des Wettbewerbs bis zur offiziellen Freigabe durch den Organisator auf dem Gelände bleiben, und zwar in einem bewachten Teil des Parkplatzes. Wird ein Fahrzeug vorzeitig weggefahren, kann das zur automatischen Disqualifizierung führen. 2 und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettbewerbsrahmens. Es ist vorgesehen, dass ein Jurymitglied aus der Branche eine Probefahrt auf den öffentlichen Straßen ausführt. 13. Bei der Vorstellung des Fahrzeugs muss der Teilnehmer die Fahrzeugpapiere vorlegen, aus denen die Chassisnummer und der Fahrzeugtyp hervorgeht. 14. Die Hauptjury setzt sich zusammen aus Spezialisten der Ministerien, Vertretern der Fachpresse, Vertretern der Berufsverbände, Vertretern von Linien- und Reisebusoperatoren sowie aus sonstigen Fachleuten, wie beispielsweise Sicherheitsexperten. 15. Die Hauptjury übt ihre Tätigkeit unabhängig von den Organisatoren von Busworld aus. Die Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschlüsse gefasst und können nicht angefochten werden. 16. Am Mittwoch, dem 14. Oktober 2015 ist eine Pressekonferenz geplant am Abend, auf der der Presse alle Details des Wettbewerbs vorgestellt werden, wofür auch die Herstellern eine Einladung bekommen. 17. Die Gewinner werden während der offiziellen Eröffnungszeremonie von Busworld Kortrijk am Donnerstag, dem 15. Oktober 2015 angekündigt. Zu dieser Zeremonie sind alle teilnehmenden Hersteller eingeladen. Reglement Teilnahme Fahrzeug ECW 2015 18. Der Organisator ist berechtigt, das Reglement jederzeit anzupassen. Erfolgt eine solche Anpassung, so werden die Teilnehmer darüber unverzüglich informiert. 3