Algemeine Bedingungen

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Algemeine Bedingungen
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16-21.10.2015
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Algemeine Bedingungen Kortrijk 2015
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Die BUSWORLD, die Europäische Reise- und Linienbusmesse
Ort und Zeitpunkt
Organisation
Xpo Kortrijk
Publikum und Zulassung
Teilnehmer der Sparte: FAHRZEUGE
Teilnehmer der Sparte: ZUBEHÖR
Teilnehmer der Sparte: Tourismus und Diensten
Preise für die Reise- und Linienbussparte
Preise für die Stände “Zubehör”
Preise für die Tourismus- und Diensten Stände
Preise für die Untermieter
Berechnung der Mehrwertsteuer
Kaution gegen frühzeitigen Abbruch, verspäteten Aufbau,
Nichtbefolgung von Anordnungen der Saalmeister usw.
Anmeldung und Bezahlung
Vermeidung des verspäteten Aufbaus
Zulieferanten
Zuweisung der Stände
Werbung an den Ständen
Standdekoration und Standbau
Dienstleistungen
Versicherungen
Aufstellung der Fahrzeuge
Sicherheit
Montage und Räumung der Stände
Stornierungen
Standbesetzung
Beschwerden über die Rechnung
Allgemeines
Zusätzliche Auskünfte
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1. Die BUSWORLD, die Europäische Reise- und Linienbusmesse
Busworld ist die älteste Bus- und Reisebusmesse weltweit. Sie findet alle zwei Jahre statt, inzwischen
zum 23. Mal.
Die Busworld umfasst drei Bereiche: Hersteller, Zubehör, Diensten und Tourismus. Alle Lieferanten von
Reise- und Linienbusunternehmen können an der Messe teilnehmen.
Die 22. Busworld fand 2013 statt. Sie wurde von 32.048 Fachleuten aus 116 Ländern besucht. 64 %
waren keine Belgier und 21 % kamen von außerhalb Europa.
32000
31000
30000
29000
28000
27000
26000
25000
24000
23000
22000
21000
20000
1999
2001
2003
2005
2007
2009
2011
2013
2. Ort und Zeitpunkt
Die Busworld, die 23. Europäische Reise- und Linienbusmesse findet in der Kortrijk Xpo, den
Messehallen der belgischen-flämischen Stadt Kortrijk, statt. Kortrijk heißt auf Französisch Courtrai.
Kortrijk liegt in 100 km Entfernung von Brüssel, der Hauptstadt Europas.
Die Ausstellung wird Freitag, 16. Oktober 2015, eröffnet, und endet am Mittwoch, 21. Oktober 2015,
jeden Tag von 10 Uhr bis 19 Uhr.
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3. Organisation
Die Busworld, die Europäische Reise- und Linienbusmesse wird von der B.A.A.V., also
der Berufsvereinigung der Reise- und Linienbusunternehmen von Westflandern, eine
Schwesterorganisation des Verbandes der belgischen Reise- und Linienbusunternehmer (F.B.A.A.)
veranstaltet.
Die Veranstaltung wird also von einem Verein von Reise- und Linienbusunternehmern organisiert, was
den großen Anklang bei den Fachleuten erklärt.
Adresse :
Kasteel van Rumbeke
Moorseelsesteenweg 2
BE-8800 Roeselare
T : +32/(0)51-22 60 60
F : +32/(0)51-22 92 73
E: [email protected]
www.busworld.org
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4. Xpo Kortrijk
Die Gebäude der Xpo Kortrijk bieten eine überdachte Ausstellungsfläche von 61.000 m2. Dank der
günstigen Lage in der Nähe der Ausfahrt Nr. 2 (Kortrijk-Zuid) der Autobahn Kopenhagen-Lissabon (E17)
sind sie leicht erreichbar.
Der Ausstellungskomplex umfasst 9 Hallen, eine Rambla und ein Kongresszentrum.
rambla
entrance
north
entrance
south
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5. Publikum und Zulassung
Die Ausstellung ist täglich von 10.00 bis 19.00 Uhr geöffnet und nur für Fachleute zugänglich. An
einem Tag jedoch, Sonntag, 18. Oktober, ist sie auch für das breite Publikum geöffnet.
Der Eintrittspreis beträgt 15 Euro.
Die Aussteller können Ausstellerkarten erhalten, die zu einem permanenten Zugang berechtigen, sowie
Käuferkarten, die zu einem freien Eintritt pro Karte berechtigen. Diese Karten kosten 15 bzw. 3 Euro
zzgl. MwSt. Darüber hinaus erhalten alle Aussteller pro 100 m2 gemietete Standfläche eine GratisAusstellerkarte (mindestens vier).
6. Teilnehmer der Sparte: FAHRZEUGE
Können an der Messe teilnehmen: alle Hersteller oder Importeure von Karosserien oder von
kompletten Linien- und Reisebussen.
Karosseriebauer können Fahrzeuge, die auf Fahrgestellen von ebenfalls ausstellenden Herstellern
gebaut sind, ausstellen.
Importeure die mehrere Marken einführen, können in ihrem Stand diese Marken zusammen ausstellen,
unter der Bedingung, dass Sie dies bei der Anmeldung mitgeteilt haben. Konstrukteure, die als private
Unternehmen oder juristische Personen registriert sind oder sich im Besitze solcher befinden, werden
als einzelne Hersteller und/oder Importeure erachtet. Dementsprechend hat jedes Unternehmen bzw.
jede juristische Person die Grundteilnahmegebühr an die Organisation zu entrichten.
Diese Regel bleibt ebenfalls gültig für Gesellschaften, die von dem Zeitpunkt der Anmeldung bis zur
Eröffnung der Ausstellung fusionieren.
Bei den Fahrzeugständen dürfen nur Linienbusse, Reisebusse, Fahrgestelle oder Zubehör und dafür
bestimmte Zubehörteile ausgestellt werden. Die ausgestellten Fahrzeuge dürfen höchstens eine Saison
alt sein.
7. Teilnehmer der Sparte: ZUBEHÖR
Neben den ausgestellten Bussen sind ebenfalls Stände für Zulieferanten von Zubehörteilen, Kraftstoff,
Ausrüstungen, Banken, Versicherungen, Informatik und andere Dienstleistungen für Betriebe aus dem
Bussektor vorgesehen.
Aussteller, die an ihrem Stand Reise- oder Linienbusse ausstellen wollen, haben dazu die Erlaubnis,
unter der Bedingung, dass sie ihre Absicht im Voraus anmelden und dass es sich um Fahrzeuge handelt,
die von ebenfalls an der Messe teilnehmenden Herstellern oder Importeuren gebaut bzw. importiert
wurden.
Fahrzeuge dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Organisatoren in Zubehörständen
aufgestellt werden.
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8. Teilnehmer der Sparte: Tourismus und Diensten
Sind ebenfalls als Aussteller zugelassen: Fremdenverkehrsämter, Hotelketten, Freizeitzentren,
Bestimmungsorte, Zeitschriften, Verbände usw., sofern diese als Lieferanten der Reise- und
Linienbusbetriebe auftreten.
9. Preise für die Reise- und Linienbussparte
Die Standmiete für Fahrzeugstände bis 500m2 beträgt 110 Euro pro m2.
Ab 500m2 wird 88 Euro pro m2 angerechnet.
Die Teilnahmegrundgebüht beträgt die Hälfte des standgeldes mit einem Maximum von 500 m2.
Wenn ein Aussteller weniger als zwei Reisebusse, Linienbusse oder Fahrgestelle ausstellt, kann es
vorkommen, dass seine Ausstellungsfläche von den Organisatoren reduziert wird. Dies geschieht um
eine ausgeglichene Verteilung aller Fahrzeuge auf der gesamten Ausstellungsfläche zu gewährleisten.
Die betroffenen Aussteller müssen daher bei der Anmeldung angeben, wie viele Fahrzeuge sie
mindestens ausstellen.
Diese Preise gelten nur für Hersteller von Linienbussen, Reisebussen oder Chassis. Für andere
Aussteller (Zubehör, Tourismus, Diensten), die ebenfalls Fahrzeuge ausstellen möchten, gelten die unter
den Punkten 10 und 11 genannten Preise.
In diesen Preisen sind die Kosten für Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Gemeinschaftsteile der
Hallen inbegriffen.
Die Aussteller müssen spätestens bis zum 31. Januar 2015 die endgültige Anzahl von Reise- und
Linienbussen, die sie ausstellen wollen, sowie die hierfür gewünschte Ausstellungsfläche angeben.
Es wird vorausgesetzt, dass die Aussteller die typischen Eigenheiten ihres Standes sowie die
lagebedingten Sicherheitsvorschriften (herausragende Teile, Fensterrahmen, Säulen, Feuerlöschgeräte,
Bodenunebenheiten, Strom-, Heizungs- und Wasserzufuhr, Sicherheitsanlagen, Not- und andere
Ausgänge usw.) zur Kenntnis genommen haben und dementsprechend berücksichtigen.
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10. Preise für die Stände “Zubehör”
Der Mietpreis für einen Stand (nachte Fläche) ist 3.255 Euro für die ersten 12 m2, jeder weitere
Quadratmeter kostet 165 Euro.
Die Standpreise:
Fläche
OM AUSSTELLER SELBST
GEBAUTER STAND (nachte Fläche)
Preis Euro
12 m2
15 m2
18 m2
21 m2
24 m2
27 m2
30 m2
33 m2
36 m2
39 m2
42 m2
45 m2
48 m2
51 m2
54 m2
57 m2
60 m2
3.255
3.750
4.245
4.740
5.235
5.730
6.225
6.720
7.215
7.710
8.205
8.700
9.195
9.690
10.185
10.680
11.175
Der Preis für ähnliche Stände beträgt 38 Euro pro Quadratmeter extra.
Im Preis für einen Standard-Busworld-Stand sind enthalten: die Miete der Ausstellungsfläche, der
Standardstand (drei Wände, ein Fronton und Teppichboden).
Die Stände werden nach einem Baukastensystem aufgestellt, wobei die Einheitstiefe 3 Meter und die
Höhe 2,5 Meter betragen. Die Breite kann vom Aussteller selbst bestimmt werden. Aussteller, deren
Stände von diesen Flächen oder Normen abweichen, sollten dies bei der Anmeldung mitteilen und sich
mit den Veranstaltern in Verbindung setzen.
Aussteller, die “Eckstände”, “Kopfstände”, “Inselstände” oder andere spezielle Wünsche im Hinblick auf
die Lage ihres Standes haben, müssen dies ebenfalls bei der Anmeldung kundtun. Die Sonderwünsche
werden im Rahmen des Möglichen und je nach Zahlung des Basispreises berücksichtigt.
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Kleinere Stände sind nicht möglich. Eine Ausnahme bildet ein Stand von 9 m2 (3x3). Dieser ist ein
Standard-Busworld-Stand und kostet 3.000 Euro.
Die Preise müssen für Eckstände um 15 %, für Kopfstände um 25 % und für Inselstände um 30 %
erhöht werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Aussteller mit den typischen Merkmalen ihres Standes und
mit den Sicherheitsvorschriften, die mit der Lage ihres Standes in den Hallen zusammenhängen
(herausragende Teile, Fenster, Säulen, Feuer- und Sicherheitsanlagen, Unebenheiten im Boden, Strom-,
Heizungs- und Wasseranlagen, Notausgänge und andere Ausgänge usw. und die damit verbundenen
Sicherheitsvorschriften u.ä.) vertraut sind und diese dementsprechend berücksichtigen.
11. Preise für die Tourismus- und Diensten Stände
Für die Tourismusstände gelten dieselben Preise und Modalitäten wie unter Punkt 10.
Trotzdem wird hier die Möglichkeit geboten, kleinere (einheitlich gestaltete) Stände von Busworld zu
beziehen.
Massen und Preise :
2 x 2 = 2,5 x 2 = 3 x 2 = 3,5 x 2 = 4 x 2 = 4,5 x 2 of 3 x 3 = 4 m2 5 m2 6 m2 7 m2 8 m2 9 m2 2.200 Euro
2.365 Euro
2.530 Euro
2.695 Euro
2.860 Euro
3.025 Euro
Die Einrichtung eines Standes kostet 1.100 Euro. Dafür bekommt man: Strom (14 A, 3500 Watt), von
den Organisatoren ausgesuchte Möbel (1 Schrank, 1 Tisch, 3 Stühle, 2 Spots, 2 Steckdosen). Bei Ihrer
Ankunft ist der Stand schon komplett eingerichtet.
Es wird davon ausgegangen, dass die Aussteller mit den typischen Merkmalen ihres Standes und
mit den Sicherheitsvorschriften, die mit der Lage ihres Standes in den Hallen zusammenhängen
(herausragende Teile, Fenster, Säulen, Feuer- und Sicherheitsanlagen, Unebenheiten im Boden, Strom-,
Heizungs- und Wasseranlagen, Notausgänge und andere Ausgänge usw. und die damit verbundenen
Sicherheitsvorschriften u.ä.) vertraut sind und die dementsprechend berücksichtigen.
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12. Preise für die Untermieter
Wenn Sie keinen eigenen Stand buchen, aber doch teilnehmen möchten, indem Sie an einem bereits
gebuchten Stand ausstellen, müssen Sie ebenfalls das Online-Formular ausfüllen. Um im Katalog, in
der Online-Teilnehmerliste und im Lageplan zu erscheinen, beträgt der Selbstkostenpreis 1.500 Euro.
Bei Nichtzahlung wird dies als Nichtteilnahme angesehen..
13. Berechnung der Mehrwertsteuer
Die unter den Punkten 9, 10, 11 und 12 genannten Beträge werden für belgische Teilnehmer um die
Mehrwertsteuer von 21 % erhöht.
Ausländische Aussteller mit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer schulden keine belgische
Umsatzsteuer.
14. Kaution gegen frühzeitigen Abbruch, verspäteten Aufbau, Nichtbefolgung
von Anordnungen der Saalmeister usw.
Ein vorzeitiger Standabbruch durch Personal, welches früh zu Haus sein will, ist eine Plage vieler
Messen. Die Busworld ist bekannt für seinen wichtigen letzten Nachmittag, wo in vielen Fällen große
Verträge abgeschlossen werden.
Ein vorzeitiger Standabbruch ist daher nicht nur ein Schnitzer, sondern auch ein “Stimmungsbrecher”
für die Nachbarstände, wo möglicherweise noch Verträge besprochen werden.
Um dies zu verhindern, müssen alle Aussteller eine Bürgschaft stellen, die nach Abschluss der
Ausstellung zurückerstattet wird, falls feststeht, dass der Betroffene die Ausstellung nicht vorzeitig
verlassen hat. Am Mittwoch, 21. Oktober, bekommen alle Aussteller, die noch aktiv an der Messe
teilnehmen, etwa 15 Minuten vor Messeschluss eine Bestätigung. Mit dieser Bestätigung kann bei der
Gesamtabrechnung die Bürgschaft zurückverlangt werden.
Diese Bürgschaft kann ebenfalls im Rahmen von Punkt 16 und beim eventuellen Hinterlassen von
Abfall beim Verlassen des Standes (siehe Punkt 26) in Anspruch genommen werden.
Diese Bürgschaft muss zusammen mit dem Basispreis für die Teilnahme bezahlt werden (Siehe Punkt
15) und beträgt 2.000 Euro für Stände, die mehr als 5.000 Euro kosten, bzw. 1.000 Euro für Stände, die
weniger als 5.000 Euro kosten.
Bushersteller bezahlen 3.000 Euro Burgschaft.
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15. Anmeldung und Bezahlung
Die Anmeldung erfolgt über beiliegendes Anmeldeformular. Gleichzeitig muss der Basispreis + MwSt. +
Bürgschaft (Siehe Punkt 14) überwiesen werden (für Belgische Teilnehmer).
Die Grundteilnahmegebühr für Fahrzeugstände beträgt die Hälfte des Standgeldes mit einem
maximum von 750 m2. Für Stände der Sparten “Zubehör” wird die Hälfte des Standgeldes angerechnet
(mindestens 3.000 Euro). Für die Sparten „Turismus” gilt der ganze Standgeld.
Die Anmeldung ist erst nach Erhalt des Basispreis, der Mehrwertsteuer und der Bürgschaft gültig. Die
Reihenfolge der Anmeldungen bestimmt die Reihenfolge der Vergabe der Stände.
Ab diesem Zeitpunkt sind Sie auf der Online-Teilnehmerliste aufgeführt und kann man sein Standplatz
auswählen.
Die Einzahlung des Standgeldsaldos muss spätestens bis zum 01. Mai 2015 erfolgen.
Unsere Bankverbindung: KBC BANK, NOORDSTRAAT 38, BE-8800 ROESELARE, REK. NR. 467-537085148 (SWIFT NR. KREDBE BB / IBAN BE11 4675 3708 5148)
Ausstellern, die den Gesamtbetrag ihres Standgeldes, sowie die Vorauszahlung für die Dienstleistungen
nicht eingezahlt haben, wird der Zugang zu ihrem Stand verweigert.
Nach Abschluss der Zahlung können die Aussteller das Serviceangebot von Busworld nutzen, das gilt
insbesondere für VISA
Wenn mehrere Aussteller einen Stand teilen, muss einer davon die Hauptverantwortung übernehmen
und den Organisatoren spätestens bis zum 01. Mai 2015 die vollständige Teilnehmerliste schicken. Er
muss ebenfalls die Zahlungen durchführen. Die Zahlungsbestätigung wird an ihn geschickt.
16. Vermeidung des verspäteten Aufbaus
Allen Ausstellern wird zu gegebener Zeit ein Aufbauschema mit den imperativen Zeitpunkten, zu
denen der Stand bezogen sein muss, zugesandt. Verzögerungen beim Aufbau können zum Verlust des
Anrechts auf Teilnahme und vollständigen Verlust der Anmeldegebühr führen, oder teilweisen oder
vollständigen Verlust des Anrechts auf Rückerstattung der Kaution, oder zum Verlust des Anspruchs auf
angeforderte Dienstleistungen führen.
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17. Zulieferanten
Die Aussteller dürfen ausschließlich mit von den Organisatoren anerkannten Zulieferanten (Firmen
zuständig für Standbau, Feste, Catering, Putzdienste usw.) zusammenarbeiten. Die Firmen, mit denen
die Aussteller zusammenarbeiten möchten, müssen vor Baubeginn von den Organisatoren anerkannt
werden. Dafür muss an die Organisatoren ein Antrag gerichtet werden.
Die Verrechnung der Standgebühren und Dienstleistungen wird ausschließlich direkt mit den
Ausstellern und unter keiner Bedingung mit den Zulieferanten abgewickelt.
18. Zuweisung der Stände
Bushersteller / Konstrukteure
Riesenstände sind im Grundriss bereits eingezeichnet. Aufgrund ihres Umfangs können Sie kaum
verlagert oder abgeändert werden.
Stände mit einer Fläche von weniger als 1000 m² können auf einem festen Standplan frei gewählt
werden. Das bedeutet, dass bei einer verspäteten Anmeldung Ihr Wunschstandplatz möglicherweise
bereits vergeben ist oder Sie gar auf der Warteliste landen.
Zulieferbetriebe, Tourismusbranche usw.
Aufgrund des beachtlichen Zuwachses der Zulieferbetriebe landen manche Kandidaten immer wieder
auf der Warteliste und erhalten sie nie die Gelegenheit, als Aussteller teilzunehmen.
Für sie gelten dieselben Regeln wie für die Bushersteller. Sie können ab sofort Ihren Stand auf einem
festen Standplan auswählen. Aussteller, die denselben Standplatz wie bei der letzten Ausgabe belegen
möchten, sollten diesen so schnell wie möglich reservieren.
Praktisch
Nach Eingang Ihrer Anmeldung und der Anzahlung erhalten Sie von uns den Grundriss und können Sie
Ihren Standplatz sofort wählen und bestätigen.
Wenn mehrere Anmeldungen für ein und denselben Standplatz am selben Tag eingehen, sind die
Häufigkeit der bisherigen Teilnahme sowie der Zeitpunkt der Anmeldung entscheidend.
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19. Werbung an den Ständen
An den Ständen ist Propaganda und Werbung für die eigene Organisation, die eigenen
Dienstleistungen oder Produkte in allen Formen erlaubt.
Tonuntermalungen sind nur im Zusammenhang mit etwaigen Vorführungen zugelassen, und dies
nur, sofern sie die Nachbarstände nicht stören. Alle Filmvorführungen oder andere Präsentationen,
die audiovisuell gestaltet sind, müssen bei den Veranstaltern, zwecks Kontrolle der Zulässigkeit,
vorangemeldet werden. Alle Vorführungen und alle Tonuntermalungen ohne schriftliche Zulassung sind
verboten.
An den von Herstellern ausgestellten Fahrzeugen darf nur für die Hersteller oder Importeure selbst
oder für deren ausgestelltes Material Werbung gemacht werden. Sind ebenfalls erlaubt: das Aufmalen
des Wageneigentümernamens sowie das Aufschrauben der normalen und üblichen Schilder, sofern
diese auf den Eigentümer hinweisen. Alle anderen Formen von Werbung und alle anderen Angaben in,
an oder um die Fahrzeuge unterliegen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der Veranstalter.
An den Ständen der Sparten Zubehör und Tourismus darf nur Werbung gemacht werden für
die Produkte oder Dienstleistungen der eigenen Firma. Falls diese von Busunternehmen oder
Reiseagenturen verkauft werden, dürfen diese nicht erwähnt werden. Es darf auch keine Werbung für
sie gemacht werden, es sei denn mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung der Veranstalter.
Die Aussteller verpflichten sich dazu, jene, die sich eine Abweichung von diesen Regeln wünschen,
an die Veranstalter zu verweisen.
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20. Standdekoration und Standbau
Die Aussteller genießen völlige Freiheit bei der Dekoration ihres Standes. Sie sollten jedoch bei
Aufbauten von außergewöhnlichen Abmessungen, blinden Mauern, Spezialbeleuchtungen usw., (die u.a.
die Nachbarstände überragen oder stören können) die Organisatoren im Voraus darüber informieren
und eventuelle Richtlinien befolgen, die im Interesse der anderen Aussteller festgesetzt wurden.
So darf keine blinde Mauer gebaut werden, die einen anderen Stand frontal oder von der Seite
verdeckt oder überragt, es sei denn, dass dazu im Voraus eine schriftliche Genehmigung von den
Organisatoren eingeholt wurde. Die blinde Mauer kann nur dann genehmigt werden, wenn Sie sich
dazu verpflichten, dass das Aussehen dieser Standteile mit den Wünschen der Nachbarstandbetreiber
übereinstimmt.
Jeder Teil des Standes, der über 3,6 Meter hinausragt, muss im Voraus genehmigt werden.
Die Höhe der Zubehörstände, die in der Mitte einer Halle stehen, kann beschränkt werden, sodass sie
die Sicht auf die dahinter liegenden Stände nicht behindern.
Aussteller, die einen eigenen Stand bauen (siehe Punkt 11) müssen dafür sorgen, dass der Stand mit
den von Busworld selbst gebauten Ständen uniform geht. Was die Höhe der Stände anbelangt, so
darf nicht höher gebaut werden, als es der Busworld-Standard vorsieht, es sei denn, dass im Voraus
eingereichte detaillierte Pläne von den Organisatoren schriftlich genehmigt wurden. Die Genehmigung
kann nur erteilt werden, wenn der Aussteller sich dazu verpflichtet, die über den Busworld-Stand
hinausragenden, sichtbaren Teile mit der gleichen Farbe und dem gleichen Aussehen wie bei BusworldStänden auszustatten.
Die Aussteller werden ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausstellung eine
Messe für gemeinschaftliche Personenbeförderung und Gruppentourismus ist. Jedes Element in den
Ständen, das diese Verkehrsmittel fördert, wird dankend angenommen.
21. Dienstleistungen
Die Aussteller können folgende Dienstleistungen in Anspruch nehmen: Wasser-, Strom-, Pressluft-,
Telefon- und Telefaxanschlüsse, Modemleitungen, Teppich-, Pflanzen- und Möbelvermietung,
Gabelstapler, Getränkeverkauf, Standpflege, zusätzliches Standmaterial, Photografen, Hilfspersonal,
Restaurant- und Hotelangebot, Vorführungs- und Ausstellerparkraum usw.
Bestellungen werden über die Veranstalter vorgenommen. Die Teilnehmer erhalten hierzu rechtzeitig
eine Dienstleistungsbroschüre mit den erforderlichen Bestellscheinen.
Die Aussteller sollten beachten, dass Beanstandungen oder Abweichungen von gemachten
Bestellungen während der Ausstellung schriftlich bei den Veranstaltern eingereicht werden müssen. Zu
spät eingetroffene Beschwerden, die nicht mehr überprüft werden können, werden nicht berücksichtigt.
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22. Versicherungen
Alle Gegenstände der Ausstellung sind durch eine Brandversicherung gedeckt. Diese ist obligatorisch
für die Fahrzeugstände. Die Versicherungsprämie beträgt 10 Euro pro 25.000 Euro Versicherungswert.
Für die anderen Ständen ist die Prämie bis zu einem Versicherungswert von 125.000 Euro im
Standgeld inbegriffen.
Um der Versicherungsvorschrift Genüge zu tun, müssen die Aussteller unter Verwendung des hierfür
in der Dienstleistungsbroschüre vorgesehenen Formulars den Wert ihres ausgestellten Materials, ihrer
Güter und Standausrüstung angeben.
Keine oder keine rechtzeitige Bekanntgabe dieser Angaben führt zum Verlust aller Rechte.
In solchen Fällen verrechnen die Veranstalter zur Deckung ihrer eigenen Verantwortung eine spezielle
Versicherungsprämie, bei der von einem Pauschalwert von 300.000 Euro pro ausgestellten Reise- oder
Linienbus ausgegangen wird und bei welcher der Wert der anderen Materialien von den Organisatoren
geschätzt wird. In solchen Fällen wird eine Versicherungsprämie in Rechnung ausgestellt, die pauschal
um 50 Euro erhöht wird.
Die Veranstalter weisen jegliche Verantwortung bei Diebstahl, Beschädigung oder anderen Risiken
von sich. Die Aussteller, die sich gegen solche Risiken absichern wollen, müssen dies individuell
tun. Die zivilrechtliche Haftung der Veranstalter beschränkt sich auf durch ihre Schuld entstandene
Schäden.
Die zivilrechtliche Haftung der Organisatoren und Aussteller wird automatisch im Standplatzpreis
umfaßt.
23. Aufstellung der Fahrzeuge
Die Aussteller müssen bei der Aufstellung der Fahrzeuge den Anweisungen der Veranstalter folgen.
Ganz besonders muss die Reihenfolge und Zeitplanung des Ein- und Ausfahrens der Fahrzeuge, sowie
die Richtung in der sie stehen müssen, beachtet werden.
Zwischen den ausgestellten Fahrzeugen muss jeweils mindestens 1,5 Meter Raum gelassen werden
und kein Fahrzeug darf auf weniger als ein Meter vom Rande des Standes aufgestellt werden.
Alle Batterien der Fahrzeuge müssen abgeschaltet werden, sobald die Fahrzeuge auf dem Stand
aufgestellt sind. Es ist weiterhin strengstens verboten, die Motoren während der Ausstellung laufen zu
lassen.
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24. Sicherheit
Die Aussteller müssen die Sicherheitsanweisungen strikt respektieren. In diesem Zusammenhang
dürfen keine herausragenden Teile in den Durchgängen aufgebaut werden oder dürfen keine
Hindernisse aufgestellt werden.
Notausgänge, Brandlöschvorrichtungen sowie deren Hinweisschilder müssen unbedingt sichtbar und
frei gehalten werden.
In der Broschüre “Praktische Richtlinien” die zur rechten Zeit an alle Aussteller ausgehändigt wird, sind
die vollständigen Sicherheitsvorschriften und Hallenplänen mit Hinweisschildern der Notausgänge und
Brandlöschvorrichtungen angegeben.
Die Aussteller müssen ebenfalls genau die Anweisungen der Feuerwehr beachten, die ihnen speziell
hierfür beauftragte Bevollmächtigte in Sachen Sicherheitsmaßnahmen für Elektrizitätsanlagen
während ihrer Inspektionsrunden geben werden.
Alle Stromleitungen in den Ständen müssen abends nach Verlassen der Stände abgeschaltet werden.
Die Lage des Schaltkastens muss deutlich auf einer Zeichnung im Sekretariat angegeben werden.
Für alle Fahrzeugestände soll ein Sicherheitsverantwortlicher angestellt und bei der Organisation
angemeldet werden.
Das Nichtbeachten dieser Anweisungen kann anlassgebend sein für die Schließung des Standes, ohne
jeden Anspruch auf Schadenersatz.
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25. Montage und Räumung der Stände
Die Aussteller können ab Samstagmorgen, 10. Oktober, über ihre Ausstellungsfläche verfügen.
Bei gewissen Ständen jedoch kann der besseren allgemeinen Zugänglichkeit während den
Montagearbeiten wegen erst später mit der Arbeit begonnen werden. Eine genaue Zeiteinteilung
diesbezüglich wird bei Herausgabe der “Praktischen Richtlinien” bekannt gegeben.
Die Räumung der Stände kann Donnerstag, 22. Oktober, ab 07.00 Uhr beginnen. Die Hallen müssen
spätestens bis zum Freitag, 23. Oktober, 20 Uhr komplett geräumt sein.
Der oben genannte Zeitplan kann noch geändert werden.
Allerdings kann die Verpflichtung zur früheren Räumung eines Standes oder eines Standteiles
auferlegt werden, wenn diese Stände vor einem Eingang oder in einem Durchgang stehen, der für
die schnelle Räumung anderer Stände notwendig ist.
Die durch die Aussteller angemieteten Standflächen müssen nach Ablauf der Ausstellung im
vollständig sauberen und gereinigten Zustand, ohne Spuren von Klebebändern, Farbe, Überbleibsel,
Kaugummi, Ölflecken oder anderem Schmutz zurück gelassen werden.
Außerdem muss nach Ablauf der Ausstellung jeder Müll von den Ausstellern selbst entsorgt werden.
Die für den Müll benötigten Container werden den Ausstellern berechnet. Benutzte Wegwerfstände,
Wände, oder andere Gegenstände dürfen nicht in Behälter abgelegt werden, sondern müssen durch die
Standmieter weggeschafft werden. Trotzdem in Anspruch genommene Behälter werden zum Kostpreis
berechnet.
Kosten, die damit verbunden sind, dass der Stand nicht im sauberen Zustand hinterlassen wurde,
bieten Anlass zur Inanspruchnahme der Kaution (Punkt 14). Die Aussteller müssen beim endgültigen
Verlassen ihrer Standfläche den Saalmeister der Halle, in der sich ihr Stand befand, benachrichtigen
und nachweisen, dass diese im sauberen Zustand hinterlassen wird. Der Saalmeister stellt dann ein
Attest aus, das zur Rückerstattung der Kaution dient. Der Nichterhalt dieses Attestes bietet Anlass zur
Rechnungsstellung der vollständigen Reinigungskosten.
26. Stornierungen
Bei Stornierung ist die Grundteilnahmegebühr, wie sie unter Punkt 15 beschrieben ist, weiterhin zu
zahlen. Bei Stornierung nach dem 30. Juni 2015 ist das gesamte Standgeld zu zahlen.
27. Standbesetzung
Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Standmontage müssen die Aussteller den Veranstaltern die
vollständige Namensliste der Standbesetzung bekannt geben.
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28. Beschwerden über die Rechnung
Beschwerden über Rechnungen werden nur berücksichtigt, wenn sie vor dem 1. Dezember 2015
vorgebracht wurden. Später vorgebrachte Beschwerden werden nicht berücksichtigt.
29. Allgemeines
Die Eintragung für und/oder Teilnahme an der Messe gilt als Einverständniserklärung mit den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie damit, dass mitgeteilte Internetseiten ohne weitere
Zulassungserklärung oder Entschädigung mit der Webpage von BUSWORLD oder anderen
Informationsplattformen von BUSWORLD verlinkt werden können. Abweichungen hiervon sind nur
nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Veranstalter möglich. Die Teilnahme kann
nicht zurückgezogen werden und verpflichtet zur uneingeschränkten Beachtung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie sämtlicher aus ihnen hervorgehenden Vorgaben und Bestimmungen.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, ohne Formalitäten oder Regressverpflichtungen sämtliche
absehbaren oder unabsehbaren aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehenden
Problemfälle zu lösen bzw. auf Beschwerden von Ausstellern zu reagieren. Ihre Entscheidungen finden
umgehende Anwendung
30. Zusätzliche Auskünfte
Zusätzliche Auskünfte können unter folgender Adresse, erhalten werden.
Busworld
KASTEEL VAN RUMBEKE
MOORSEELSESTEENWEG 2
BE-8800 ROESELARE
T +32/(0)51-22 60 60
F +32/(0)51-22 92 73
E [email protected]
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