Freitag, 17. April 2015 16Uhr00
Transcription
Freitag, 17. April 2015 16Uhr00
Freitag, 17. April 2015, 16 Uhr Philosophisch–Theologische Hochschule Blasphemie Podiums- und Publikumsdiskussion Bischöfliches Sommerrefektorium Domplatz 1, 3100 St. Pölten EMail: [email protected] http://www.pth-stpoelten.at/ Um Anmeldung wird gebeten Burkhard Berkmann Blasphemie: die Meinungsfreiheit einschränken zum Schutz des Religionsfriedens? Die Kontroversen um das Thema der Blasphemie erheben sich in der Öffentlichkeit immer häufiger, wenn provozierende Darstellungen von Religion und religiöse Wertvorstellungen aufeinanderprallen. Zuletzt lösten die Ereignisse um die französische Satire-Zeitschrift „Charlie Hebdo“ eine hitzige Debatte aus. In Österreich wird zurzeit über die Berechtigung des § 188 StGB (Herabwürdigung religiöser Lehren) diskutiert. Was die verschiedenen Religionen selbst unter Gotteslästerung verstehen und wie sie diese sanktionieren, kann sehr unterschiedlich sein. Das zeigt schon ein Blick in die internen Rechtsordnungen christlicher, jüdischer und islamischer Gemeinschaften. Zum Beispiel wird im Islam die Beleidigung Muhammads für schlimmer gehalten als die Beleidigung Gottes. In den staatlichen Rechtsordnungen der westlichen Welt kommt Gotteslästerung im engen Sinn nicht mehr als Strafdelikt vor. Es gibt jedoch andere Straftatbestände, die Religionen und deren Angehörige vor Diffamierung schützen sollen. Schon ein Vergleich der Strafgesetzbücher von Österreich, Deutschland und der Schweiz zeigt bemerkenswerte Unterschiede in den Tathandlungen und in den Schutzgütern. Derartige Regelungen waren wiederholt Gegenstand von Grundrechtsbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In ständiger Judikatur hat er eine Formel entwickelt, um zu entscheiden, wann die Meinungsfreiheit verletzt ist. Um einen Eingriff in dieses Grundrecht zu rechtfertigen, bedarf es besonderer Gründe. Kann der Religionsfriede ein solcher Grund sein? Er stellt in einer religiösweltanschaulich bunten Welt zweifellos ein wichtiges Gut dar. Nach einer Resolution der UN-Menschenrechtskommission ist die Diffamierung von Religionen in einer globalisierten Welt mit der Förderung von internationalem Frieden und Sicherheit unvereinbar. Begrüßung: Videostatement: Impulsvortrag: Podium: Rektor Prof. DDr. Reinhard Knittel Theologe und Kanonist an der Phil.–Theol. Hochschule St. Pölten Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter Justizminister Prof. DDr. Burkhard Berkmann Theologe, Kanonist und Jurist an der Phil.–Theol. Hochschule St. Pölten Prof. Dr. Beatrix Karl Justizministerin a.D. Abg.NR Prof. Dr. Rotraud Perner Juristin, Psychotherapeutin, Pädagogin und Theologin Timna Brauer israelisch-jemenitisch-österreichische Künstlerin Dr. Carl Aigner Direktor des nö Landesmuseums Prof. Dr. Alfred Noll Menschrechtsanwalt Dr. Amer Al-Bayati irakischer Film- und Theaterwissenschaftler, Filmemacher, Journalist und Präsident der Initiative liberaler Muslime in Österreich Prof. Dr. Ludger Müller Theologe, Philosoph und Kanonist an der Universität Wien Dr. Eduard Habsburg-Lothringen Philosoph, Journalist, Drehbuchautor und ehem. bischöfl. Medienreferent Moderation: Organisation: Martin Gebhart stv. Chefredakteur der NÖN Prof. Dr. Friedrich Schipper Phil.–Theol. Hochschule St. Pölten Wiener Straße 38, 3100 St. Pölten [email protected] +43-676-8266-14022 PHIL.-THEOLOGISCHE H OC H SC H UL E ST. PÖL TEN katholisches bildungswerk st. pöltendompfarre