Information und Anmeldung - LSWB

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Information und Anmeldung - LSWB
Fachberater/in
für Internationales Steuerrecht 2015
Zertifizierungslehrgang gem. §§ 2 ff. FBO
Auf der Grundlage der Beschlüsse der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer ist die
Fachberaterordnung in Kraft getreten. Steuerberater können nun den Titel „Fachberater/in für Internationales
Steuerrecht“ erwerben. Der Titel wird von der Steuerberaterkammer amtlich verliehen und kann daher neben
der Berufsbezeichnung „Steuerberater/in“ geführt werden (§ 43 Abs. 2 StBerG).
Diese neugeschaffene Spezialisierungsmöglichkeit trägt der wachsenden Bedeutung des
grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs und der zunehmenden Zahl von Mandanten mit Auslandsbezug
Rechnung. Der neue Fachberatertitel stärkt den Berufsstand im Wettbewerb mit anderen Berufen. Er schafft
eine neue Möglichkeit, sich am Markt zu profilieren, und berücksichtigt das wachsende Bedürfnis der
Mandanten nach Orientierungshilfe bei der Suche nach Spezialisten im internationalen Steuerrecht.
Inhalte des Lehrgangs:
A -
Außensteuerrecht (nationales)
Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland
Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland
Grundsätze internationaler Einkünftezuordnung
G -
Steuerplanungstechniken
H -
Ausländische Steuerrechtsordnungen
B -
Grundzüge des AStG
I
C -
Recht der Doppelbesteuerung
K -
Internationales Erbschaftsteuerrecht und Vermögensteuer
D -
Internationale Einkünftezuordnung:
Betriebsstättenbesteuerung und Personengesellschaften,
Qualifikationskonflikte
L -
Internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrechts und
Fusionsrichtlinie
M -
Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
F
Steuerrechtliche Bezüge des Europarechts
EU-Steuerrecht, EU-Richtlinien
N -
Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei
Grenzüberschreitenden Sachverhalten
-
Kurszeiten:
-
Grundzüge der systematischen Grundstrukturen
- Verrechnungspreise u. Dokumentationspflichten
18. September 2015 bis 13. Februar 2016
Freitagnachmittag, von 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr und Samstagvormittag, von 09.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Kursort:
München, St.-Wolfgangs-Platz 11, Salesianum
Terminübersicht :
Modul 1:
18.09.2015 / 19.09.2015
-A
25.09.2015 / 26.09.2015
-C
09.10.2015 / 10.10.2015
- D/A
16.10.2015
-D
17.10.2015 Praktische Fallstudien
24.10.2015 Leistungskontrolle 1
Modul 2
30.10.2015 / 31.10.2015
- B/N
13.11.2015 / 14.11.2015
- G/H
20.11.2015 / 21.11.2015
- M/I
27.11.2015 / 28.11.2015
- I/B
05.12.2015 Praktische Fallstudien
12.12.2015 Leistungskontrolle 2
Modul 3
08.01.2016 / 09.01.2016
- H/G
15.01.2016 / 16.01.2016
-L
22.01.2016 / 23.01.2016
-K
29.01.2016
-F
30.01.2016 Praktische Fallstudien
13.02.2016 Leistungskontrolle 3
(Änderungen vorbehalten)
(Stand: 17.03.2015)
Dozenten:
Ausgewiesene Fachleute auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts mit hoher didaktischer Kompetenz (sh. Übersicht Seite 4)
Umfang/Dauer:
Der Kurs umfasst insgesamt 126 Zeitstunden.
Diese sind auf 25 Unterrichtseinheiten in drei Modulen verteilt. Jedes Modul wird mit einer vierstündigen Leistungskontrolle gem. § 7
Abs. 2 FBO mit abgeschlossen.
Kursgebühr: ( incl. Leistungskontrollen und umfangreichen Arbeitsunterlagen)
€ 3.500,-- für Mitglieder (der teilnehmende Berufsträger muss selbst Mitglied im LSWB sein)
€ 4.000,-- für Nichtmitglieder
Auf Antrag und bei Erteilung eines Abbuchungsauftrages ist eine Zahlung in drei Raten möglich. Die Kursgebühr erhöht sich dann für Mitglieder
auf insgesamt € 3.660,-- und für Nichtmitglieder auf € 4.170,--
Entfällt eine Unterrichtseinheit aus einem vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grund, so wird diese Unterrichtseinheit nachgeholt;
weitere Ansprüche bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Erstattungen für nicht besuchte
Lehrgangseinheiten oder Leistungskontrollen sind ausgeschlossen. Es besteht Präsenzpflicht, die der Veranstalter kontrollieren und
die Erfüllung nachweisen muss.
Die Durchführung des Kurses ist abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl.
Zertifikat und Führung des Titels:
Wir erteilen eine Urkunde über den Besuch des Lehrgangs mit Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an den Leistungskontrollen
(§ 7 Abs. 2 FBO). Sie dienen dem Nachweis der Qualifikation gegenüber der Steuerberaterkammer.
Der Titel kann im Briefkopf geführt werden, da er amtlich verliehen wird (§ 43 II StBG).
Fachberaterordnung (Auszug)
§ 1 Zugelassene Fachberaterbezeichnungen
Fachberaterbezeichnungen können als Bezeichnung zum Hinweis auf
besondere Kenntnisse bestimmter Steuerrechtsgebiete im Sinne von § 86
Abs. 4 Nr. 11 StBerG verliehen werden. Die Bezeichnung ist wie folgt zu
führen: „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ Sie darf nur
zusammen mit der Berufsbezeichnung „Steuerberater/in“ …
(2) Wird der Antrag auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung nicht in
demselben Jahr gestellt, in dem der Lehrgang endet, ist ab dem
Kalenderjahr, das auf die Lehrgangsbeendigung folgt, Fortbildung in Art
und Umfang von § 9 nachzuweisen.
(3) …
§ 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
(1) Für die Verleihung einer Fachberaterbezeichnung hat der/die
Antragsteller/in nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere
theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen
nachzuweisen…
§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der
Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im
Fachgebiet als Steuerberater persönlich und eigenverantwortlich
bearbeitet hat: a) Internationales Steuerrecht: mindestens 30 Fälle* …
§ 3 Anforderungen an die beratende Tätigkeit
Voraussetzung für die Verleihung einer Fachberaterbezeichnung ist, dass
der Antragsteller seit mindestens drei Jahren als Steuerberater oder als
Steuerbevollmächtigter bestellt ist.
§ 7 Nachweise durch Unterlagen
(1) … (2) … (3) Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 5 sind Falllisten
der Steuerberaterkammer vorzulegen, die regelmäßig folgende Angaben
enthalten müssen: Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit,
Stand der Beratungsangelegenheit. Ferner sind auf Verlangen des
Fachausschusses anonymisierte Arbeitsproben vorzulegen.
§ 4 Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
(1) Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel
voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachberaterbezeichnung
vorbereitenden beraterspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle
relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des
Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120
Zeitstunden betragen. Der Lehrgangsveranstalter muss sich von der
Steuerberaterkammer, in deren Bezirk er seinen Sitz hat, vor Beginn des
Lehrgangs bestätigen lassen, dass der Lehrgang zur Vermittlung der
besonderen theoretischen Kenntnisse geeignet ist.
(Ein Muster für Ihren Antrag und für den Aufbau Ihrer „Falllisten“ stellen
wir Ihnen im Kurs zur Verfügung.)
* Anmerkung: Beratungen (auch telefonisch), Steuererklärungen,
Gutachten, gerichtliche, außergerichtliche Tätigkeit (BGH NJW 2004,
2748, 2749). Die Fälle können auch nach Abschluss des Lehrgangs noch
gesammelt werden.
Der zuständige Ausschuss der Steuerberaterkammer entscheidet, ob er den Bewerber zu einem Fachgespräch
(45-60 Min.) lädt, er kann davon absehen, wenn er seine Stellungnahme gegenüber dem Vorstand nach den vorgelegten Unterlagen auch ohne
Fachgespräch abgeben kann (§ 8 FBO).
Anmeldung
Ausschließlich schriftliche Anmeldung.
Die Zahl der Teilnehmer ist auf je 30 Personen begrenzt.
Wir bitten daher um Ihre zeitnahe Anmeldung.
Ich melde mich verbindlich zum Lehrgang
Fachberater/in für Internationales Steuerrecht in München an.
Name/Vorname:
O selbständig
O angestellt
Beruf:
Straße:
PLZ/Ort:
Tel./Fax:
E-Mail:
Rechnungsanschrift (falls abweichend):

Ich beantrage Ratenzahlung, (Abbuchungsauftrag)
3 Raten à € 1.220,-- , bzw. € 1.390,-- fällig jeweils eine Woche vor Beginn jeden Moduls

oder Abbuchung von € 3.500,--/€ 4.000,-- in einer Summe eine Woche vor Beginn des Lehrgangs von
folgendem Konto:
IBAN:
BIC:
Bankinstitut:
Abweichender Kontoinhaber:
 Bitte per Sepa-Basis-Lastschriftverfahren einziehen (Lastschriftmandat liegt vor).
 Bitte per Sepa-Lastschriftverfahren erstmalig einziehen. Lastschriftmandat liegt im
Original bei. Zum Downloaden: www.lswb.de/Downloads/Mitgliedschaft oder per Mail anfordern:
lehrgä[email protected]
Datum
Unterschrift
LSWB
Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.
Abteilung Lehrgänge
Postfach 81 02 68, 90247 Nürnberg
Telefon: 0911/23 60 57-22 E-Mail: [email protected]
Telefax: 0911/23 60 57-28 Internet: www.lswb.de
Dozentenübersicht:
Dozent
Fachbereich des Lehrgangs
Dipl.-Fw. (FH)
Michael Bär
BayLfSt, DSt Nbg.
Leiter Referat St 44,
Fachprüfung für Auslandsbeziehungen
D, B
Dipl.-Fw. (FH)
Klaus Görtler
BayLfSt, DSt Nbg.
Fachprüfung für Auslandsbeziehungen
A, I
Dipl.-Fw. (FH)
Susanne Hollmann
BayLfSt, DSt Nbg.
Fachprüfung für Auslandsbeziehungen
C
Dipl.-Fw. (FH)
Irmtraud Krauss-Geppert
FA Weiden i.d.Opf.; BP
FH Herrsching
K
Assessor jur.
Gerd Ludwig
FA Nürnberg-Süd
Leiter der Steuerfahndung
N
Dr. Eva Oertel
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für
Landesentwicklung und Heimat
A, B
Prof. Dr.
Wolfram Scheffler
Friedrich-Alexander-Universität ErlangenNürnberg
Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre
G, H
Dipl.-Fw. (FH)
Jörg Schels
BayLfSt, DSt Nbg.
KSt, UmwR, UmwStR
L
Dr. Christoph Schießl
BayLfSt, DSt Nbg.
Fachprüfung für Auslandsbeziehungen
A, B
Dipl.-Fw. (FH)
Erich Spensberger
BayLfSt, DSt München
Fachprüfung für Auslandsbeziehungen
A, D
Dipl.-Fw. (FH)
Konrad Wolf
BayLfSt, DSt Nbg.
Geschäftsprüfung, Innenrevision
M