Die Firma DsD - Die sozialen Dienstleister

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Die Firma DsD - Die sozialen Dienstleister
Die Firma DsD Die sozialen Dienstleister, vertreten durch Stefan Linnert und Detlef
Warnebold, Firmensitz: Unterm Stierbusch 6a, 31737 Rinteln (nachstehend „DsD“
genannt)
und
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Firma
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Name, Vorname
Geburtsdatum
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Straße, PLZ, Ort
(nachstehend „Partner“ genannt)
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E-Mail
schließen folgenden
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Telefon
Kooperationsvertrag
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die vertrauensvolle und dauerhafte Zusammenarbeit
zwischen den oben genannten Vertragspartnern. Ziel der beiden Parteien ist es, sich
gegenseitig Neukunden zu vermitteln zum Zwecke zusätzlicher Auftragseingänge.
Hierzu wird der Partner in einem Netzwerk gelistet.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich dabei der Philosophie: „Soviel wie nötig, so
wenig wie möglich“ zum Wohle des Kunden.
2. Leistungen / Verpflichtungen der Vertragspartner
DsD wird bei der Akquisition von Neugeschäften im Geschäftsfeld für den Partner
und seine Tochtergesellschaften tätig und verpflichtet sich im Geschäftsfeld des
Partners jedwede eigene Tätigkeit zu unterlassen. Er wird insbesondere dem Partner
gegenüber potentielle Kunden empfehlen, Kunden benennen und wenn möglich, einen
ersten Gesprächskontakt zwischen den Parteien herstellen. Weiterhin wird der Partner
in einem Netzwerk gelistet. Er erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum
Zwecke der Auftragsbearbeitung gespeichert, an andere Kooperationspartner und
Kunden weitergegeben und zur Auftragsüberwachung ausgetauscht werden dürfen.
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Hieraus ergeben sich keine quantitativen und qualitativen Verpflichtungen seitens
DsD. Gleichwohl ist eine Empfehlung von DsD seitens des Partners selbstredend.
3. Vergütung
1.)
Ansprüche vom Partner an DsD:

Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kunden an DsD werden 20 % der erzielten
Provision an den Partner vergütet.

Der Provisionsanspruch entsteht erst nach erfolgtem Zahlungseingang. Der
Provisionsanspruch ist 14 Tage nach Kontoeingang der Zahlung fällig.

Im Falle einer fristlosen Kündigung durch eine Vertragspartei erlischt jeglicher
Vergütungsanspruch an die jeweils andere Partei.
 Um eindeutige Zuordnungen von Kunden zum Partner zu gewährleisten, wird
der Kunde dem Partner zugeordnet, den er ausdrücklich benennt.
2.)
Ansprüche von DsD an den Partner:

Als Vergütung erhält DsD vom Partner pro Quartal, welches im ersten Quartal
nur ein Rumpfgeschäftsquartal ist, einen Kostenbeitrag von 49,- € plus MwSt.
Die geleistete Vergütung für das Geschäftsquartal wird bei Kündigung des
Vertrages durch eine der Vertragsparteien nicht rückerstattet.

Die jeweilige Vermittlungsvergütung ist abhängig vom:
o Umsatz
o Netto-Gewinn
o Provision.
Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kunden durch DsD an den Partner
werden ……. % an DsD vergütet.
Bank: Sparkasse Weserbergland, BLZ: 254 501 10, Konto-Nr.: 310 19 730

Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kunden an den Partner mit nur einem
einstelligen Netto-Gewinn verzichtet DsD auf eine Provisionszahlung.
Stattdessen sollte nach Ermessen des Partners dem Kunden ein Vorteil gewährt
werden.
4. Kostenverteilung
Für die Listung im Netzwerk von DsD entstehen dem Partner keine zusätzlichen
Kosten.
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5. Informationspflichten
Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, dem anderen Vertragspartner über die aktuelle
Situation der vermittelten Aufträge bzw. über den Stand der Kundenakquisition auf
Anfrage, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, wahrheitsgemäß Auskunft
zu geben.
6. Verschwiegenheitspflichten
1.)
Jeder Vertragspartner bewahrt über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur
Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und Vorgänge, soweit sie nicht zur
Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt sind, Stillschweigen.
2.)
Die Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen hat so zu erfolgen, dass
kein Unbefugter von ihrem Inhalt Kenntnis erlangen kann. Das gilt auch nach
Beendigung dieses Vertrages.
7. Vertragslaufzeit
1.)
Dieser Vertrag ist zunächst mit dem Unterzeichnungsdatum auf unbefristete
Dauer geschlossen und kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von
einer Woche zum Quartalsende gekündigt werden.
2.)
Hiervon unberührt bleibt die Kündigung aus außerordentlichem Grund, die
durch eine der Vertragsparteien ausgelöst werden kann. Dabei wird
ausdrücklich auf die unter Kaufleuten üblichen Sitten und Gebräuche
hingewiesen. DsD ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wie
z.B. bei erstmaligem Verstoß gegen obige Verpflichtungen.
3.)
Die Kündigung erfolgt der anderen Vertragspartei gegenüber mittels
eingeschriebenen Briefs und soll einen Kündigungsgrund angeben.
8. Besondere Vereinbarungen
Die gewährten Vorteile und Rabatte werden auf der Internetseite von DsD
veröffentlicht. Der Partner hat zu gewährleisten, dass der angebotene Rabatt
insbesondere wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
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9. Salvatorische Klausel
1.)
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2.)
Etwaige vorher zwischen den Parteien geschlossene Verträge und bestehende
Absprachen treten mit diesem Vertrag außer Kraft.
3.)
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind
verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch wirksame zu
ersetzen, die dem von den Parteien bei Vertragsabschluss beabsichtigten Sinn
und Zweck so nahe wie möglich kommen. Letzteres gilt auch für den Fall, dass
dieser Vertrag Regelungslücken enthält.
10.Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht am Sitz von DsD zuständig.
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Ort, Datum
Stefan Linnert
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Detlef Warnebold
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Ort, Datum
Partner
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