NP_Kronach_Nachtdienst

Transcription

NP_Kronach_Nachtdienst
Pflege-Selbsthilfeverband e.V.
Adelheid von Stösser
Am Ginsterhahn 16
53562 St. Katharinen
Tel. 0 26 44 - 36 86
Fax 0 26 44 - 8 04 40
[email protected]
www.pflege-shv.de
Nachtdienstbesetzung im BRK Seniorenhaus Kronach
Stellungnahme zu den jüngsten Veröffentlichungen und zum offenen Brief des
Personalrates in der Neuen Presse Kronach
Gefährliche Unterbesetzung der Nachtdienste in stationären
Pflegeeinrichtungen
Am 9. Dezember 2013 wandte sich Sabine Bätz an unseren Verein, mit der Bitte um
Unterstützung beim Verfassen einer Erklärung, mit der sie sowie ihre Kollegen/-innen die
Heimleitung vielleicht doch noch umstimmen können. Keine der sieben Pflegekräfte im
Nachtdienst konnte sich zu dieser Zeit vorstellen, wie das gehen soll mit nur drei Leuten. Alle
sieben haben die, namentlich an den Geschäftsführer und den Pflegedienstleiter adressierte,
Erklärung unterschrieben und damit wörtlich bekundet:
„ …. Ihre Ankündigung, die Nachtwachenbesetzung ab Donnerstag den 12.12. 2013 um eine
Stelle zu kürzen, erfüllt uns mit großer Sorge. Abgesehen davon, dass diese Kürzung überhaupt
nicht nachvollziehbar ist, da gleichzeitig mehr Bewohner zu betreuen sind und wir mit der
aktuellen Besetzung an der Grenze des Verantwortbaren arbeiten. Nachdem wir Ihnen unser
Unverständnis bereits mündlich mitgeteilt haben, geben wir Ihnen hiermit schriftlich bekannt,
dass wir eine Reduzierung des Nachdienstes für unverantwortlich halten. Die vom Heimträger
versprochene und gesetzlich geforderte Betreuungsqualität der Bewohner ist unter diesen
Bedingungen nicht zu gewährleisten. … „
Jedoch hatten der Geschäftsführer und die Leitungskräfte die Umsetzung der Reduzierung
bereits beschlossen, zu der Ihnen von externen Fachleuten geraten worden war. Auch der
Personalrat hatte dem zugestimmt. Nachdem bei der Nachtdienstbesprechung am 16.12.2013,
die der Abgabe der Erklärung vom 9. Dezember folgte, „Konsequenzen“ angedroht worden
waren, für diejenigen die unterzeichnet hatten, distanzierten sich fünf Mitarbeiter von dieser
Erklärung. Sabine Bätz und Ralf Pittroff hielten dagegen aus Überzeugung das Schreiben
aufrecht, waren jedoch zu einem Probelauf bereit. Nach einigen Nächten Erfahrung in der
reduzierten Besetzung war beiden klar, nicht von der Gefährdungsanzeige abzulassen. Der
Kreisgeschäftsführer reagierte darauf mit Unverständnis und legte beiden mehrmals einen
Arbeitgeberwechsel nahe. Sabine Bätz, die zwanzig Jahre – häufig sogar als einzige Fachkraft
in der Nacht – die Verantwortung für rund 150 pflegebedürftige alte Menschen in diesem Haus
übernommen hat, ohne das es Beanstandungen gab, kann bis heute nicht fassen, mit welcher
Leichtfertigkeit man hier die Sicherheit und das Wohl der Bewohner aufs Spiel setzt. Sie, wie
auch Ralf Pittroff, der bis zu dem Zerwürfnis als verantwortungsbewusster Krankenpfleger
geschätzt wurde und gut 5 Jahre im Nachtdienst des BRK-Seniorenheims gearbeitet hat, wurden
zu keiner Zeit in die angeblich so gut vorbereitete Umorganisation mit einbezogen. Von einer,
mit allen abgesprochenen, guten Vorbereitung dieser Maßnahme kann deshalb keine Rede sein.
Am 13. Dezember 2013 informierte ich die “Heimaufsicht” (heute FQA) mit der Bitte um
Überprüfung und Klärung. Erst am 28. Januar, also gut 6 Wochen später, fand ein Besuch der
Einrichtung statt. Jedoch wurde dabei nicht einer der stritten Punkte geprüft. Wir wir aus dem
Prüfbericht vom 31.Janur 2014 ersehen konnten, haben die Gutachter sämtliche Angaben der
Heimleitung ohne jede Prüfung übernommen. Beispielsweise steht in diesem Bericht, dass die
beiden kritischen Nachtwachen nicht gesprochen werden konnten, weil sie krank seien.
Nachweislich war Ralf Pittroff jedoch im Nachtdienst. Die Gutachter der FQA hätten ihn am
28.Januar in der Früh antreffen können. Auch Sabine Bätz war nicht krank. Die Heimleitung
wusste, dass sie sofort gekommen wäre um ihre Bedenken gegenüber der Heimaufsicht zu
äußern. Aber genau das wollte die Heimleitung offenbar verhindern und scheute dabei nicht
einmal vor einer glatten Lüge zurück. Gemeinsam haben wir die unrichtigen Angaben in diesem
Gutachten gegenüber der FQA klargestellt, nachzulesen auf unserer Sonderseite im Internet.
Auch die Reaktion der Regierung in Oberfranken, ist bezeichnend. An einer ehrlichen
Auseinandersetzung, bestand weder seitens der Geschäftsführung des BRK noch der
Aufsichtsbehörde Interesse. Die Reduzierung der Nachtdienste war beschlossene Sache und
wurde anschließend auch, abgesegnet durch die Heimaufsicht, durchgezogen.
Unser Entschluss, den „Nachtdienst in der Pflege“ zum Thema des Jahres 2014 zu erklären,
wurde kurz vor Weihnachten gefasst, nachdem ich erfahren hatte, wer hinter dieser
sogenannten „Personaloptimierung“ steht. Diese hochpreisigen Berater verdienen nämlich ihr
Geld damit, auszuloten, wo an der ohnehin unzureichenden Personalschraube noch gedreht
werden kann. Und da nachts keine Kontrollen in Heimen zu befürchten sind, auch Angehörige
bekommen nicht mit was sich da abspielt, geht man hier nicht selten bis weit über die
Schmerzgrenze hinaus. Deutschlandweit beobachten wir diese Tendenz.
Im September 2014 hat der Pflege-SHV auf einer Sonderseite die Hintergründe und Gefahren
der heutigen Nachtdienstregelung herausgestellt. Damit haben wir nicht nur die Bayerische
Landesregierung konfrontiert, sondern appellieren an alle zuständigen Minister/-innen. Bayern
hat inzwischen reagiert und einen Mindestpersonalschlüssel verfügt. Demnach müsste das BRKSeniorenheim ab Juli sogar 5 Mitarbeiter im Nachtdienst einsetzen.
Gegen diese Verfügung verwehren sich ausgerechnet Führungskräfte von BRK, Diakonie, Caritas
etc., also Wohlfahrtsverbände, die ansonsten mit besonders hohen Wertmaßstäben werben.
Auf der einen Seite versprechen alle eine „hochwertige Pflege“, auf der anderen setzen sie sich
jedoch nicht dafür ein, die personellen Voraussetzungen zu schaffen. Im Gegenteil, man sucht
den Rat von Leuten, die einem zeigen mit welchen Winkelzügen Personal eingespart werden
kann. Und dies obwohl alle wissen, dass weder im Tagdienst noch im Nachtdienst ausreichend
Personal vorhanden ist, um die, den Bewohnern versprochene und rechtlich zustehende
Betreuung gewährleisten zu können.
Damit den Bewohnern in der Nacht die notwendige Sicherheit und Zuwendung gegeben werden
kann, braucht es nach den hier gesammelten Erfahrungen, eine Mindestpersonalbesetzung von
1:30, zumal in einem Haus wie dem BRK-Seniorenheim, mit 6 Wohnbereichen auf 4 Etagen im
Haupthaus und einem Nebengebäude mit drei Etagen. Man Bedenke, heute ist in dem
Haupthaus eine Pflegekraft für rund 60 Bewohner auf zwei Etagen zuständig. In einem Hotel
mag es reichen, wenn die Rezeption mit jemandem besetzt ist, der weiß wen er anrufen kann,
wenn es irgendwo brennt. Aber wir sprechen hier von Einrichtungen in denen Menschen leben,
weil sie einen so hohen Betreuungsbedarf haben, dass dieser zu Hause von der Familie nicht
mehr gewährleistet werden kann. Wir sprechen hier von Menschen, die den Krieg erlebt, den
Wiederaufbau gestemmt und die Familie durch schwere Zeiten bringen mussten.
Sprüche wie: „Der stirbt doch eh bald.“ Oder „Was regst du dich so auf, das ist doch nicht deine
Oma“, müssen sich engagierte Pflegekräfte mitunter anhören, wenn sie sich persönlich für einen
schwerkranken, alten Bewohner einsetzen. Bei der aktuell üblichen Nachtdienstbesetzung in
den meisten Heimen deutschlandweit, nimmt man in Kauf, dass Schutzbedürftige in
lebensbedrohlicher Lage erst Stunden später gefunden werden, sich in Schmerzen winden, in
ihren Fixierungen strangulieren u.v.a.m. Der Pflege-SHV sieht in der Verfügung des
bayerischen Staatsministeriums eine zwingend notwendige Vorgabe, um den schutzbedürftigen
Menschen in den Pflegeheimen ein Mindestmaß an Sicherheit zu geben. Wir sprechen hier nicht
von der Verbesserung einer bisher zufriedenstellenden Situation, sondern von einer
Schutzmaßnahme, die so selbstverständlich sein sollte, wie die Brandschutzverordnung.
Pflege-SHV, A.v.Stösser
Stellungnahme-Nachtdienstregelung BRK-Seniorenhaus Kronach
Seite 2 von 3
Verantwortungsbewusste Heimleiter setzen den geforderten Mindestpersonalschlüssel bereits
heute um. Verantwortungsbewusste Heimbetreiber schaffen es dafür zu sorgen, dass auch im
Tagdienst die maximal mögliche Personalbesetzung ausgeschöpft wird. Die Spannbreite des
Personaleinsatzes im Nachtdienst reicht von 1:15 bis 1:90, so das Ergebnis der Untersuchung in
Bayern. Es gibt also Heimleiter die immer schon viel mehr Personal eingesetzt haben als
zwingend vorgeschrieben, während es andere gibt, die keine Skrupel haben nur eine Pflegekraft
zur Versorgung von 50, 60, 70, 80 oder gar 90 schutzbedürftige Menschen einzusetzen, weil
mehr bisher nicht vorgeschrieben war.
Der Hergang, einschließlich Erklärungen und Schriftwechsel, kann im Internet unter
www.nachtdienst.pflege-prisma.de nachgelesen werden. Die Angaben auf der Internetseite
können belegt werden.
Hinweis: Die ARD, Report Mainz, greift diesen Fall in einem Beitrag auf, der voraussichtlich am
Dienstag 14.04. – 21.45 Uhr gesendet wird. Das BR – Fernsehen, will in einer der nächsten
Sendungen „kontrovers“ über die Nachtdienstfrage berichten.
Adelheid von Stösser
Pflege-SHV, A.v.Stösser
Stellungnahme-Nachtdienstregelung BRK-Seniorenhaus Kronach
St. Katharinen den 16.03.2015
Seite 3 von 3