Aktueller Aufruf Produktionsschule.NRW Schuljahr 2015/2016
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Aktueller Aufruf Produktionsschule.NRW Schuljahr 2015/2016
Produktionsschule.NRW 2015/16 Produktionsschule.NRW ist ein Angebot für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche, welches berufliche Qualifizierung mit praktischer, produktiver Arbeit verbindet. Grundlage der Förderungen ist die ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020. Die dortigen Regelungen sind für die Förderung der Projekte abschließend. So besteht insbesondere kein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Land NRW orientiert seine Förderung konzeptionell am Qualitätssiegel QPS „Produktionsschule“ des Bundesverbandes Produktionsschule (www.bvproduktionsschulen.de). Verfahren Die Träger (oder der federführende Träger eines Trägerzusammenschlusses) senden ihre Konzepte (s. auch Punkt „Auswahl von Vorhaben“) – nach Gebietskörperschaften und Rechtskreisen differenziert - bis zum 07.04.2015 an die zuständige Regionalagentur (bei Trägerzusammenschlüssen ist der federführende Träger gegenüber der Bewilligungsbehörde als Antragstellerin bzw. Antragsteller gesamtverantwortlich für die Maßnahmeumsetzung). Die Regionalagenturen erstellen, abgestimmt mit den jeweiligen Kommunalen Koordinierungsstellen, Stellungnahmen (nach (federführenden) Trägern, Gebietskörperschaften und Rechtskreisen differenziert, auf der Basis der u. g. Kriterien) und senden diese bis zum 27.04.2015 incl. der Trägerunterlagen direkt an die Mailadresse der Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) [email protected] Die G.I.B. wertet die Konzepte anhand von 5 Kriterien nach Punkten aus und ordnet diese nach Gebietskörperschaften und Rechtskreisen. Die Stellungnahmen der Regionalagenturen und Kommunalen Koordinierungsstellen finden dabei Berücksichtigung. 1 Sofern die eingehenden Konzepte eine Kofinanzierung aus dem Rechtskreis SGB VIII vorsehen, werden diese zusätzlich von der Fachberatung des Landesjugendamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) oder des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) begutachtet. Die Landesjugendämter erstellen eine fachliche Stellungnahme und senden diese an die G.I.B.. Auswahl und Bewertung obliegen der Verwaltungsbehörde für den ESF in Nordrhein-Westfalen. Fachliche Stellungnahmen der Fachreferate, der GIB, der Regionalagenturen und der Landesjugendämter werden regelmäßig hinzugezogen und berücksichtigt. Das MAIS informiert die Träger am 05. Juni 2015, nachrichtlich die Regionalagenturen und Kommunalen Koordinierungsstellen, nach Rechtskreisen und Gebietskörperschaften differenziert, über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs. Die vom MAIS benannten Träger wenden sich mit dem Ergebnisschreiben des MAIS an den jeweiligen Sozialleistungsträger im Rahmen der dort auf der Basis eigener Rechtsvorschriften durchzuführender Vergabeverfahren. Die Träger können bereits ab dem 06.Juni15, jedoch vorbehaltlich der Vergabeentscheidung des jeweiligen Sozialleistungsträgers, einen Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde stellen und reichen den zur Förderung erforderlichen Nachweis zur Kofinanzierung der jeweiligen Rechtskreise zu gegebener Zeit nach. Die Antragsformulare finden Sie unter www.arbeit.nrw.de . Weitere Informationen zum Verfahren erhalten die Träger über eine FAQ-Liste auf der Homepage der G.I.B. und auf arbeit.nrw.de. Fragen richten Sie bitte per E-Mail an folgende Adresse: [email protected] Der Träger hat sich bei der Konzepterstellung an den Punkten der folgenden Bewertungsmatrix zu orientieren, die bei der Auswahl der Vorhaben zugrunde gelegt wird: 2 1.0 Kooperation max. 10 Punkte 1.1 Ansässigkeit/Maßnahmeort des Trägers seit MM/JJJJ in der Region 1.2 Träger ist in den regionalen arbeitsmarktpolitischen Gremien und Strukturen eingebunden (arbeitet zusammen mit der Regionalagentur, der Kommunalen Koordinierungsstelle , Arbeitsagentur, Jobcenter, im Rechtskreis SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt) 1.3 Träger verfügt über qualifizierte Kooperationsbeziehungen zu Kammern, Wirtschaftsverbänden, Betrieben, Berufskollegs 2.0 Regionale Bedarfslage max. 10 Punkte 2.1 Beschreibung der regionalen Problemlage/ Bedarfe 2.2 Das/ Die angebotene(n) Berufsfeld(er) wird / werden von dem/ den in Frage kommenden Kofinaziers gefordert. 2.3 Zahl der angebotenen Berufsfelder / bei einem Trägerzusammenschluss, bezogen auf die Trägergemeinschaft 3.0 Zielgruppe max. 6 Punkte 3.1 Begründung zu den Förderbedarfen an Teilnehmerplätzen (Angebot/ Nachfrage) auch in Bezug auf ein ggf. gefordertes Berufsfeld vom Kofinanzier (Darstellung im Gesamtkontext der Jugendlichen in der Region) 3.2 Wie werden die Entwicklungschancen der Teilnehmer eingeschätzt (welche Anschlußperspektiven können dem Jugendlichen geboten werden) 4.0 Zielbeschreibung und max. 14 Punkte Zielvorgaben Benennung von Zielen und Aussagen zu Methoden der 4.1 Erfolgsmessung in Bezug auf Teilnehmerplatzbesetzung, erfolgreiche Übergänge, Motivation (ggf. Darstellung bisheriger Umsetzungserfolge im Rahmen von Produktionsschulen) 4.2 Kooperation mit Berufskollegs im Rahmen der schulcurricularen Verankerung der Produktionsschulidee (Verbindung von Arbeiten und Lernen) 4.3 Personalschlüssel: Mindestens 1 Fachkraft pro 6 Jugendliche, bezogen auf die Teilnehmerbesetzung 4.4 Tarifbindung des eingesetzten Personals 4.5 Teilnehmerzahl in Bezug auf Standort und angebotenes Berufsfeld 5.0 Projektumsetzung, max. 20 Punkte 5.1 Der Träger, bzw. federführende Träger bei Trägerzusammenschlüssen, Methodeneinsatz ist im Besitz des Qualitätssiegels des Bundesverbandes Produktionsschule (wenn ja, weiter mit Punkt 5.3 ). 5.2 Der Träger, bzw. federführende Träger bei Trägerzusammenschlüssen, erfüllt die konzeptionellen Anforderungen in Anlehnung an das Qualitätssiegel QPS des Bundesverbandes Produktionsschule entsprechend den dort genannten Dokumentationsmöglichkeiten. Der Träger stellt sicher, dass diese Dokumente auf Nachfrage vorgelegt werden können (ausführliches Konzept ist beigefügt). 5.3 Der Träger ist Teil eines Trägerzusammenschlusses 3 Hinzu kommen können max. 10 Punkte für besondere Merkmale (in besonderer Weise nachhaltig oder in besonderer Weise im Fokus des Aufrufes). Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt dann 70. 4