Gemeindeblatt 2, 2014

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Gemeindeblatt 2, 2014
Gemeindeblatt
Gemeindeblatt
Amtliche Mitteilungen und Informationen
Amtsblatt und Informationen
Freitag, 24. Januar 2014 - Jahrgang 9 - Ausgabe 2
Inhalt
Inhalt
Amtliche Bekanntmachungen
Seiten 2 - 5
Informationen aus
dem Rathaus
Seiten 5 - 6
Aus unseren Einrichtungen
Seite 7 - 8
Vereinsnachrichten
Seiten 9 - 11
Sonstige Informationen
Seiten 12 - 13
Wir gratulieren zum
Geburtstag
Seite13
Aus unseren Kirchen
Seite14
Notdienste
Seite14
Impressum
Impressum
Gemeindeblatt
Gemeindeblatt
Herausgeber und V.i.S.P:
Herausgeber
und V.i.S.P:
Gemeinde Nettersheim
Gemeinde
Nettersheim
Bürgermeister
Bürgermeister
Wilfried Pracht
Wilfried
Pracht
Krausstraße
2
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2
53947 Nettersheim
53947
Nettersheim
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Druck:
53947 Nettersheim
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53947 Nettersheim
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Auflage:
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Aufl
age:
Erscheinungsweise:
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2-wöchentlich
Erscheinungsweise:
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Abenteuer
Arbeit
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Natur
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Neue Gemeinde-Homepage: attraktiv, stark im Service und „pflegeleicht“
Schon seit Ende 2004 war unsere alte Gemeinde-Homepage online. Nach wie vor viel
besucht, wurde sie dennoch den heutzutage erwarteten Standards und Nutzer-Bedürfnissen nicht mehr gerecht. Viele
mittlerweile selbstverständliche
Funktionen waren nicht verfügbar: Zeit für eine Neuauflage!
Das bot auch die Gelegenheit,
die Webseite nach dem neuen
Markenhandbuch der Eifelgemeinde Nettersheim und den
damit verbundenen Layoutkriterien zu gestalten.
Eine gemeindeinterne Arbeitsgruppe unter Federführung von
Dr. Imke Ristow prüfte die Struktur und die Inhalte der alten Seite auf ihre Gültigkeit
und Relevanz, aktualisierte sie und erstellte neue Inhalte und Themen für den Webauftritt.
Insbesondere die Bereiche „Rathaus & Bürgerservice“ oder auch „Tourismus & Freizeit“ wurden jetzt nutzerfreundlich verbessert und mit neuen Funktionen ausgestattet.
Was wird wo erledigt? Dass die Zuständigkeiten im Verwaltungs-Team für viele Bürgerinnen und Bürger ein Buch mit sieben Siegeln waren, ist Schnee von gestern: Ein
Blick in die Rubrik „Ihre Ansprechpartner" zeigt sofort, wer auf welche Frage Antworten geben kann – natürlich mit allen wichtigen Kontaktdaten.
Genießen Sie Urlaub in der Eifelgemeinde Nettersheim! Ein großer Schritt nach
vorn: Übernachtungs- und Gastronomiebetriebe können viel leichter gefunden werden. Die Darstellung der Angebote ist ebenfalls erheblich verbessert worden. Außerdem sind Reservierungen über das eifelweite Buchungssystem möglich.
Leben und Arbeiten in Nettersheim Neu strukturiert und gestaltet wurde der Bereich
„Wohnen & Gewerbe“. Damit Anbieter und Sucher leicht zueinander finden, gibt es
eine attraktive Service-Funktion: Ein direkt im Web ausfüllbares Formular, das beide
Seiten zusammenführt.
Ein Redaktionsteam sorgt in der Gemeindeverwaltung für aktuelle Informationen und
attraktive Darstellungen auf der neuen Homepage: Das Content-Management-System,
auf dem die Seite basiert, erlaubt die unkomplizierte Eingabe von Texten, Grafiken
und Fotos. Externe Pflegekosten fallen nur in Ausnahmefällen an.
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Seite 2
Ausgabe 2
Amtliche
Bekanntmachungen
Bekanntmachung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Nettersheim
für das Jahr 2011
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat gem. § 96 Absatz 1 Satz 1
GO NW mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 den Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2011 festgestellt. Das Haushaltsjahr 2011
schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 112.128.254,03 EUR
und einem Jahresüberschuss in Höhe von 459.316,94 EUR ab. Der
Jahresüberschuss 2011 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NW der
Ausgleichsrücklage zugeführt.
Laut Prüfungsfeststellung der mit der Jahresabschlussprüfung
beauftragten Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft und des sich hierauf
berufenden Feststellungsvermerks des Rechungsprüfungsausschusses
der Gemeinde Nettersheim bestanden keine Einwände gegen die
Haushaltsführung des Bürgermeisters, so dass dem Bürgermeister
gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NW Entlastung erteilt wurde.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr
2011 mit seinen Anlagen wird im Rathaus der Gemeinde Nettersheim,
Krausstraße 2, 53947 Nettersheim, Zimmer KG 1, jeweils
während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zur Feststellung des
Jahresabschlusses 2012 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Wilfried Pracht, Bürgermeister
Haushalt der Gemeinde Nettersheim für das
Haushaltsjahr 2014
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am
17.12.2013 mit einstimmigem Votum den diesjährigen Haushalt
beschlossen. Es handelt sich um einen ausgeglichenen Haushalt, der
im Ergebnisplan mit einem Überschuss von 113.970 € abschließt.
Nach der heutigen Einschätzung kann die gute gemeindliche
Finanzwirtschaft auch für die kommenden Jahre sichergestellt werden.
Hiermit befindet sich die Gemeinde in einer regional wie überregional
positiv zu bewertenden Situation und kann sich – zumindest für
den aktuell überschaubaren mittelfristigen Planungszeitraum – ihr
Selbstverwaltungs- und Selbstentscheidungsrecht aufrechterhalten.
Ein insoweit ausgeglichener Haushalt einer Kommune bedarf keiner
Genehmigungspflicht sondern nur einer Anzeigepflicht gegenüber der
Aufsichtsbehörde, d.h. dem Kreis Euskirchen.
Der Kreis Euskirchen hat keine kommunalaufsichtlichen Bedenken
gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Gemeinde
Nettersheim für das Haushaltsjahr 2014 geäußert.
24. Januar 2014 www.nettersheim.de
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der
Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV.
NRW.S.474), hat der Rat der Gemeinde Nettersheim mit Beschluss
vom 17.12.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Festsetzung des Haushalts
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die
Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 16.117.365 EUR
16.003.395 EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.758.920 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.711.156 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt.
3.293.070 EUR
3.604.040 EUR
§2
Investitionskredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf 860.000 EUR
festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung
von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist,
wird auf 400.000 EUR
festgesetzt.
§4
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR
festgesetzt.
§5
Gemeindesteuern
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden in der
Hebesatzsatzung der Gemeinde Nettersheim in der Form der 1.
Änderungssatzung vom 18.12.2012 wie folgt festgesetzt und haben
deshalb hier nur deklaratorische Bedeutung:
1.Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 295 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 413 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 413 v.H.
www.nettersheim.de
Ausgabe 2
24. Januar 2014
§6
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
(1)Erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW sind über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie
bei einer Konto/Kostenstelle
a) bei freiwilligen Aufwendungen/Auszahlungen den Betrag von
3.000 €
b) bei auf gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung beruhender
Aufwendungen/Auszahlungen einen Betrag von 15.000 €
übersteigen.
(2)Geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen sind Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen,
die bei einer Konto/Kostenstelle den Betrag von 3.000 €
nicht überschreiten. Solche Mehraufwendungen sind bei der
Rechnungslegung besonders zu kennzeichnen, ansonsten aber
dem Rat nicht gesondert zur Kenntnis zu bringen.
(3)Nicht erheblich im Sinne des Absatzes 1 sind ohne Rücksicht
auf die Höhe solcher Leistungen die Aufwendungen/
Auszahlungen, die nicht zu Leistung an Dritte führen.
Mehraufwendungen/auszahlungen
an
die
gemeindlichen
Eigenbetriebe stehen den Haushaltsüberschreitungen nach Satz 1
gleich.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das
Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO dem
Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Euskirchen mit
Schreiben vom 18.12.2013 angezeigt worden. Die Haushaltssatzung
mit ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Abs. 6 GO zur Einsichtnahme ab 27.
Januar 2014 während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
im Rathaus der Gemeinde Nettersheim, Zingsheim, Krausstraße 2,
53947 Nettersheim, Zimmer KG 0.1 öffentlich aus und ist außerdem
auf den Internetseiten der Gemeinde unter www.nettersheim.de
verfügbar.
Nettersheim, 24.01.2014
Wilfried Pracht, Bürgermeister
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NRW beim
Zustandekommen der Haushaltssatzung nach Ablauf eines Jahres seit
dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es
sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige habe gefehlt
b) diese Haushaltssatzung sei nicht ordnungsgemäß öffentlich
bekannt gemacht worden
c)der Bürgermeister habe den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel sei gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
www.nettersheim.de
Seite 3
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der
Haushaltssatzung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim für
das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der §§ 15 Abs. 5, 18 Abs. 1 und 19 des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung
vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621) zuletzt geändert durch Artikel
3 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474) in Verbindung
mit den § 78 ff der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 01.10.2013 (GV.NRW S. 564), hat die Verbandsversammlung
des Förderschulzweckverbandes am 16.12.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für
die Erfüllung der Aufgaben des Förderschulzweckverbandes
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen
und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
225.642 €
225.642 €
191.264 €
213.142 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 0€
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 21.238 €
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Ein Ausgleich des Ergebnisplanes ist dargestellt, die Verringerung der
Allgemeinen Rücklage wird nicht festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
§6
Die nicht durch Erträge gedeckten Aufwendungen werden nach § 10
Abs. 1 der Verbandssatzung zur einen Hälfte nach der Zahl der Schüler,
zur anderen Hälfte nach den Umlagegrundlagen der Kreisumlage des
Vorjahres auf die Verbandsmitglieder verteilt:
Der Umlagebetrag je Schüler wird auf 1.674,540984 EUR und
der Hebesatz nach den Umlagegrundlagen für die Kreisumlage auf
0,530006816352 v. H. festgesetzt.
§7
Für den Haushalt 2014 werden sonstige folgende Regelungen
getroffen:
1. Erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW sind über und außerplanmäßige
• Aufwendungen von mehr als 2.500 €
• Auszahlungen (konsumtiv) von mehr als 2.500 €
• Auszahlungen(investiv) von mehr als 5.000 €
2. Als nicht erheblich anzusehen sind, ohne Rücksicht auf deren Höhe, Aufwendungen und Auszahlungen, deren Leistungsver pflichtung auf gesetzlichen oder tarifvertraglichen Grundlagen
basiert oder wenn diese nicht zu Leistungen an Dritte führen.
S c hÿÿ l e r K a l l
Seite 4
Ausgabe 2
24. Januar 2014
www.nettersheim.de
3.Auf die Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 1.000 € wird verzichtet.
4. Es bestehen gem. der Budgetübersicht Deckungsvermerke.
5. Zweckgebundene Erträge/Einzahlungen sind auf die Verwendung
für bestimmte Aufwendungen/Auszahlungen beschränkt.
Mindererträge/-einzahlungen reduzieren die Ermächtigung für
Aufwendungen/Auszahlungen, Mehrerträge/-einzahlungen erhö hen diese.
Zweckgebundene Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind
auf die Verwendung für bestimmte Auszahlungen aus Investitions tätigkeit beschränkt. Mehreinzahlungen erhöhen die Auszahlungs ermächtigung, Mindereinzahlungen reduzieren diese.
6. Aus der Abwicklung von Schadensereignissen resultierende Er träge und Einzahlungen berechtigen zu Mehraufwendungen und
-Auszahlungen
zur
Beseitigung
der
Folgen
des
Schadensereignisses.
7. Wenn es der sachlichen Zuordnung dient, ist die Einrichtung
neuer Sachkonten zulässig, sofern dies keinen Einfluss auf das
Gesamtvolumen des Haushaltes nimmt. Die Inanspruchnahme
dieser Konten gilt nicht als überplanmäßige(r) Aufwand/
Auszahlung, soweit für diesen Zweck bereits Mittel im
Haushaltsplan bereitgestellt waren.
8. Im Falle der Abwesenheit des Verbandsvorstehers wird die
Entscheidung nach § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW über die Leistung
nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen
und Auszahlungen auf den Kämmerer der Gemeinde Dahlem
sowie auf dessen Stellvertreter übertragen.
9. Die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern erfolgt
nach § 33 Abs. 4 GemHVO NRW im Wege der Sofortabschreibung.
10.Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 GemHVO NRW für die Einzel darstellung von großen Investitionen im Haushaltsplan
–Teilfinanzplan B- wird auf 10.000 € festgesetzt.
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der
Haushaltssatzung des Musikschulzweckverbandes Schleiden für das Haushaltsjahr 2014
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim für das Haushaltsjahr 2014 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit
Verfügung vom 09.01.2014 seine Genehmigung gemäß § 19 Abs. 2
GkG hinsichtlich der Verbandsumlage erteilt.
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit
5.000,00 €
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
derVerbandsvorsteher hat den Beschluss derVerbandsversammlung
vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
53949 Dahlem, den 17. Januar 2014
Vorsitzender der Schulverbandsversammlung
Bings
www.nettersheim.de
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.
NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV.
NRW. S. 514) und des § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom
01.10.1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 28.03.2000 (GV. NRW. S. 245) sowie des § 6 der Satzung
des Musikschulzweckverbandes Schleiden vom 26.07.1972 hat die
Verbandsversammlung des Musikschulzweckverbandes Schleiden
am 02.12.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für
die Erfüllung der Aufgaben des Musikschulzweckverbandes
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen
und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
Gesamtbetrag der Aufwendungen
723.100,00 €
723.100,00 €
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
723.100,00 €
720.400,00 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit
0,00 €
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
105.000,00 € festgesetzt.
§5
Die nicht durch sonstige Einnahmen gedeckten Ausgaben des
Zweckverbandes werden zu 75 % nach der Durchschnittszahl
der Schüler zum Stichtag 01. Oktober der dem Haushaltsjahr
vorhergehenden letzten 3 Jahre und zu 25 % nach den Umlagegrundlagen der Kreisumlage des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres
auf die Verbandsmitglieder verteilt. Der Hebesatz der Verbandsumlage
wird
a)soweit die Umlage nach der Schülerzahl erhoben wird, auf
37,93857 € je Schüler,
b)soweit die Umlage nach den Steuerkraftzahlen und den Schlüsselzuweisungen der Verbandsmitglieder erhoben wird, auf
0,018825585 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die haushaltsrechtlichen
Haushaltsplanes.
§6
Vermerke
sind
Bestandteil
des
2.Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
wird hiermit bekanntgemacht. Der Landrat hat mit Verfügung vom
02.01.2014 die Genehmigung gem. § 77 GO in Verbindung mit § 19
Abs. 2 Satz 2 GkG erteilt.
Ausgabe 2
24. Januar 2014
www.nettersheim.de
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschrif-ten der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO.NW) beim Zustande-kommen dieser Satzung nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn, dass
a)eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b)diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht
worden ist,
c)der Verbandsvorsteher den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
hat und
d)der Form- und Verfahrensmangel gegenüber dem Zweckverband
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt.
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Ausgabe 2
24. Januar 2014 www.nettersheim.de
Wichtiger Hinweis zur Brennholzbestellung 2014
Bei der derzeitig erfolgten Abgabe der Brennholzbestellungen fällt auf, dass viele der vorgefertigten Formulare mit handschriftlichen
Ergänzungen versehen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Poltergröße zwischen 4 und 6 Festmetern liegt und sich die Baumart, die Stärke
und die jeweilige Länge durch die Bestandverhältnisse ergeben.
Kleinere Mengen, genaue Mengenvorgaben sowie Sonderwünsche bezüglich Lage und Art des Holzes können nicht erfüllt werden.
Sollten Sie kleinere Mengen benötigen, nennen wir Ihnen gerne Brennholzhändler in der näheren Umgebung. Auch für das Zerkleinern, das
Spalten und den Abtransport können wir Ihnen Unternehmer und Landwirte nennen, die Ihnen behilflich sein können.
Ihre Forstabteilung
Bereitstellung von Heizholz an Bürger der Gemeinde Nettersheim
Im Jahre 2014 fällt Brennholz im Gemeindewald Nettersheim an. Daher werden die
Bürger der Gemeinde Nettersheim gebeten, ihre Bestellungen für das Jahr 2014 auf
dem beigefügten Bestellformular in der Zeit vom 13.01. bis 10.02.2014 abzugeben.
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per Post an das Rathaus der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim zurück oder aber werfen es
direkt in den Briefkasten des Rathauses. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie hierbei, dass wir aufgrund der hohen Bestellmengen das ganze Jahr
benötigen, um das Brennholz bereitzustellen.
Die Brennholzvergabe erfolgt wie folgt:
Brennholzbestellung 2014
Bitte diese Ausfertigung unterschrieben bis 31.01.2014 zurück an:
Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim
Name des Antragstellers: __________________________________________
Straße:
__________________________________________
Ort:
__________________________________________
Tel.-Nr.:
__________________________________________
E-Mail:
__________________________________________
Bestellung Brennholz lang am Weg gerückt
Hiermit bestelle ich zu den mir bekannten Preisen 4 bis 6 Festmeter (max. Bestellmenge 6 fm) Industrieholz lang frei
Waldweg
Erklärung des Brennholzkunden
Welche Mengen kann ich bestellen bzw. erhalten?
Hiermit bestätige ich, dass ich das Brennholz käuflich erwerben möchte und es als Privatperson im eigenen Interesse
Die maximale Abgabemenge je Haushalt ist in diesem Jahr auf rund 6 fm (Festmeter)
Laubholz am Weg begrenzt. Es besteht zeitlich und mengenmäßig kein Rechtsanspruch auf Lieferung der bestellten Menge.
Wie wird das Holz zugeteilt und wie erfahre ich, wo mein Holz liegt?
und zum Eigenverbrauch aufarbeiten werde.
Mir ist bekannt, dass dadurch kein Beschäftigungsverhältnis zum Forstbetrieb der Gemeinde Nettersheim
entsteht und dass ich als Privatperson nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung des Forstbetriebes
versichert bin.
Ich verpflichte mich, meine Helfer über den vollständigen Inhalt dieses Schreibens zu informieren.
Die Zuteilung erfolgt je nach Anfall. Sie erfolgt in schriftlicher Form durch Zustellung der
Rechnung und eines Lageplans. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage bitten wir von
telefonischen Anfragen für bestimmte Polter abzusehen. Ebenso ist es nicht möglich,
auf Sonderwünsche bezüglich Zeit, Ort und individuelle Holzeigenschaften einzugehen.
Die Forstabteilung ist bemüht, unnötig weite Anfahrten zu vermeiden.
Als Brennholzkunde hafte ich für alle durch mich oder meine Helfer im Rahmen der Holzaufarbeitung vorsätzlich oder
Welche Sortimente werden zu welchen Preisen vom Forstbetrieb angeboten?
wenn ich dieses Merkblatt erhalten, vom Inhalt Kenntnis genommen habe und meine Helfer über den Inhalt des
Die Abgabe von Laubbrennholz frei Waldweg (Abschnitte und baumfallende Längen)
erfolgt für die Baumarten Eiche, Buche, Esche, Robinie und Ulme zu einem Preis von:
49,00 €/Festmeter zuzüglich 5,5 % Mehrwertsteuer.
Rabatte beim Laubheizholz: Für evtl. mitanfallende Baumarten werden folgende
Preise zuzüglich 5,5 % Mehrwertsteuer festgelegt:
Birke
Ahorn
Erle
Weide
Pappel
47,25 €/fm
45,50 €/fm
36,75 €/fm
35,00 €/fm
29,75 €/fm
Fichte
Tanne
Kiefer
Lärche
36,75 €/fm
35,00 €/fm
40,25 €/fm
40,25 €/fm
fahrlässig verursachten Schäden. Bei Sachschäden haftet der Waldbesitzer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Dies gilt auch gegenüber meinen Helfern.
Mir wird außerdem ein gesondertes Informationsblatt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften im Zuge der Rechnungsstellung ausgehändigt. Ich bestätige, dass ich erst mit der Aufarbeitung beginne,
Schreibens informiert habe.
Im Hinblick auf meine eigene Sicherheit werde ich:
• bei der Arbeit mit der Motorsäge die notwendige Schutzausrüstung bestehend aus:
Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schutzhandschuhe,
Schnittnschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage tragen,
• beim Einsatz von Motorsäge und Seilwinde nicht alleine arbeiten,
• Erste-Hilfe-Material erreichbar halten,
• auf die Funktionssicherheit meiner Geräte und Maschinen achten.
Ich werde sicherstellen, dass sich im Gefahrenbereich keine Personen aufhalten.
Mir ist bekannt, dass bei gravierenden Sicherheitsfehlern sowie bei Verstoß gegen die Vorgaben die Aufarbeitung des
Holzes untersagt werden kann.
Mit ist bekannnt, dass die Gemeinde Nettersheim für die Beschädigung an Werkzeug, Fahrzeugen und Personen
nicht haftet.
Was muss ich beachten?
Eine weitere Aufarbeitung oder Abtransport des Holzes darf erst nach Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages
Bitte beachten Sie die auf dem Bestellformular ausgewiesenen Unfallverhütungsvorschriften sowie die mit Rechnungsstellung erfolgenden Abgabebedingungen für Brennholz.
erfolgen.
Ort: ………………………………………………………
Datum: …………………………………………………..
Unterschrift: ……………………………………………..
Sicherheits-Tipps vom Polizei-Profi
Informationsveranstaltung in Nettersheim
Was kann man tun, um das eigene Hab und Gut vor Einbrüchen
zu schützen? Antworten auf diese aktuelle Frage hat
Kriminalhauptkommissar Ingo Kreuder von der Kreispolizei
Euskirchen. Der Fachberater für Technische Prävention,
Einbruchschutz und Seniorensicherheit steht allen interessierten
Bürgerinnen und Bürgern am
Dienstag, 28. Januar, ab 19.00 Uhr
im Natur- und Holzkompetenzzentrum Nettersheim
zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenlos.
Hintergrund des Informations-Angebots ist die momentan zu
beklagende Einbruchserie im ganzen Kreis Euskirchen, die auch
unsere Dörfer nicht verschont. Die Sicherheitskommission der
Gemeinde arbeitet eng mit der Kreispolizeibehörde zusammen, um
Langfingern das Leben schwer zu machen. So sind zum Beispiel
die Kontrollfahrten zuverlässiger Personen durch alle Orte der
Gemeinde deutlich verstärkt worden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, in guter
nachbarschaftlicher Verbundenheit aufmerksam zu bleiben und
Auffälligkeiten in dringenden Fällen gleich an den Notruf 110,
ansonsten unter Telefon (02445) 85 80 an die Kreispolizei zu melden. Gerade in den Stunden zwischen 17 und 22 Uhr ist besondere
Wachsamkeit gefragt.
Ausgabe 2
24. Januar 2014
Das Familienzentrum
informiert
www.nettersheim.de
Seite 7
Weiter nutzten die Kinder ihre Ferien, um mit Lötkolben Holz
zu bearbeiten und zu verzieren, T´shirts zu bemalen, Bilder aus
Mosaiksteinen zu gestalten und ausgiebig gemeinsam zu spielen.
Termine des Familienzentrums
Turnen –Tanzen -Toben - für Kinder von 1,5 – 3 Jahren mit Eltern
Bewegungsgeschichten, kleine Spiele, Alltagsmaterialien 10 x montags
vom 27.01. – 07.04.2014 von 10.30 Uhr – 11.30 Uhr im Bewegungsraum
des Kindergartens Marmagen, Leitung: Sabrina Müller, Kosten: 15,00 €
Allgemeiner Sozialer Dienst – ASD - Sprechstunde
Die nächste Sprechstunde von Frau Breuer, Allgemeiner Sozialer
Dienst, findet am Dienstag, 04.02.2014 von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr im
Familienzentrum Nettersheim, Schulstr. 6 statt. Weitere Sprechstunden
sind jeden ersten Dienstag eines Monats. Eine Anmeldung ist unter der
Telefonnr. 02251/15607 wünschenswert.
Offener Singkreis – Singen ohne Leistungsdruck
Für Mittwoch, 05.02.2014, lädt Barbara Kramer von 19.00 Uhr – 20.30
Uhr zum Singkreis im Seminarraum des Naturzentrums. Lassen Sie sich
tragen vom gemeinsamen Klang, Gesang und Rhythmus im Kreise von
Menschen, die gerne singen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Die
Treffen finden jetzt regelmäßig jeden ersten Mittwoch eines Monats
statt. Die Kosten pro Treffen betragen 7,00 €.
Es war wieder einmal toll und hat allen viel Spaß gemacht, so dass
die Vorfreude auf die nächste Ferienbetreuung in den Osterferien vom
14.04. – 17.04.2014 groß ist. Lasst euch überraschen, was dann auf dem
Programm steht!
Aus dem Kindergarten
Kindergarten Nettersheim
Heute wollen wir von ganzem Herzen DANKE sagen!
Singnachmittag met de Quetsch für Jung und Alt in Frohngau
Musik hält jung und bringt neuen Schwung mit Werner Ranglack.
Alle, die Lust am gemeinsamen Singen haben, treffen sich am Mittwoch,
12.02.2014 von 15.00 Uhr – 16.30 Uhr im Dorftreff „alte Schule“ in
Frohngau. (ohne Anmeldung)
Erlebnistage auf dem Pferd
Das Reiten auf Islandpferden für Kinder ab 3 Jahren bis ins Grundschulalter
findet natürlich in diesem Jahr unter einem neuen Thema statt. Dieses
Mal unter dem Motto: „Auf geht`s ins Märchenland!“ am 31.05.2014
von 9.00 Uhr - 16.00 Uhr, am 01.06.2014 von 9.00 Uhr -13.00 Uhr und
am 21.06.2014 von 9.00Uhr -16.00 Uhr (mit oder ohne Übernachtung
bis zum 22.06.), Infos und Anmeldung unter 02440/9589862.
Ferienbetreuung in den Weihnachtsferien
Immer wieder interessant und abwechslungsreich ist die Ferienbetreuung
des Familienzentrums für Kinder zwischen 6 – 10 Jahren. Auch in
den Weihnachtsferien fand eine Betreuung der Kinder vom 02.01.
– 07.01.2014 statt. 10 Kinder übernahmen mit Gaby Heß und Lisa
Barthel die unterschiedlichsten Dinge. Der Treffpunkt war dieses Mal
das Naturzentrum, welches am ersten Vormittag genauer unter die Lupe
genommen wurde. „Schwimmen gehen“ darf bei keiner Betreuung mehr
fehlen und ist Dank Elfriede Schneider bereits zu einem lieb gewonnenen
Ritual geworden. Interessant war die Besichtigung des Ofens im Café
Hess.
Frank hat uns einen einzigartigen und superschönen Forschertisch
gebaut, den wir nun zum experimentieren mit „Fred der Ameise“
bestens gebrauchen können. Danke für deine tolle Idee und das alles
so schnell ging.
Die Kinder und das Team vom Kindergarten Nettersheim
Tischlermeister
Himbergstraße 11
53947 Engelgau
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Telefon 02486-802603
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Ausgabe 2
24. Januar 2014
Aus den Schulen
Realschüler
produzierten
Fernsehmagazin
ihr
www.nettersheim.de
Aus dem Literaturhaus
eigenes
Seit Oktober wartet der WDR mit zwei großen Attraktionen für
Jugendliche auf: In den WDR Arkaden in Köln wurden zwei Studios
eingerichtet, in denen Jugendliche kostenlos ihre eigene Hörfunk oder Fernsehsendung produzieren können.
Neuzugänge im Bestand der Gemeindebücherei
Nettersheim
Belletristik:
Mit Spannung erwartete die Klasse 10 c der Realschule Blankenheim
den diesjährigen Projekttag. Einen ganzen Vormittag waren sie
mit ihren Lehrern, Herrn Hack und Frau Kehren, zu Besuch im
WDR und konnten dort ein eigenes Fernsehmagazin in einem
original hergerichteten Fernsehstudio produzieren. Es entstand
ein 15-minütiges Teammagazin, in dem die Jugendlichen neben
vorgefertigten Kurzbeiträgen, die der WDR zur Verfügung stellte,
eigene Nachrichten schrieben, Musik auswählten und natürlich
auch die Sendung selbst moderierten. Mit Simon Hoß und Kim
Limburger war das ideale Moderatorenpaar schnell gefunden. Die
beiden posierten vor der Kamera wie Profis und wurden dabei von
ihren Mitschülern Fabian Kowalewski und Johann Peter mit den
Fernsehkameras gefilmt. Jeder Schüler der Klasse übernahm eine
wichtige Rolle bei der Produktion des Fernsehmagazins, sei es in der
Bild- und Tonabteilung oder in der Maske.
Nach einer Generalprobe wurde das Magazin dann aufgenommen
und als Erinnerung den Schülern geschenkt. Insgesamt war es ein
rundum gelungener Tag, der den Schülern eindrucksvoll die Welt des
Fernsehens näher brachte. Glückwunsch an den WDR, der hier eine
tolle Idee in die Tat umsetzte.
Unser Tipp für die
jecken Wochen
Probieren Sie doch mal unsere…
 Berliner
 Apfelberliner
 Kirschtaschen
 Quarkballen
 Muzemändelchen
 und vieles mehr…
- Doctor Sleep
- Himmel über London
- Intrige
- Das Komplott
- Wo die Löwen weinen
- Nur eine Böse Tat
- Eine Handvoll Worte
- House of Secrets
- Pandämonium
- Das Haupt der Welt
- Todesengel
- Die Letzte Praline
- Dorn
- Die Hummerschwestern
- Shining
- Die Analphabetin die rechnen konnte
- Liberty Bell
- Rückwärtsleben
- Der Ruf des Kuckucks
- Wo Milch und Honig fließen
Ausgabe 2
24. Januar 2014
www.nettersheim.de
Seite 9
Orgelkonzert in Tondorf
Vereinsnachrichten
Jugendspielmannzug Nettersheim 1978 e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2014
Liebe Musikfreunde,
am Samstag, 25.01.2014, findet um 20.00 Uhr, in der Gaststätte Schruff
unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Vor der Versammlung
wird für die lebenden und verstorbenen Mitglieder in der Pfarrkirche
eine Messe gelesen. Hierzu laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1.
Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
2.Neuaufnahmen
3.
Jahresrückblick und Bericht des Schriftführers
4.
Bericht des Jugendwarts
5.
Bericht der musikalischen Leitung / Stabführer
6.
Bericht des Kassierers
7.
Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
8.
Wahl von einem Kassenprüfer für das Jahr 2014/2015
9.
Kassieren der Beiträge für 2014
10.Ehrungen
11.
Vorschau auf Veranstaltungen 2014
12.Verschiedenes
Mit Spielmannsgruß!
André Heß, Schriftführer
Eifelverein Ortsgruppe Marmagen
Seniorenwanderung
Wir laden alle Seniorinnen, Senioren und Wanderfreunde zu
unserer ersten Wanderung im neuen Jahr am Donnerstag, 30.
Januar 2014 ein. Wir treffen uns um 14.00 Uhr, wie gewohnt,
auf dem Eiffelplatz. und wandern auf örtlichen Wanderwegen.
Wanderroute und Länge je nach Wetterlage. Anschließend Einkehr.
Länge der Wanderung ca. 5 km
Frisch auf
Helmut Bredt, Wanderführer (Telefon: 02486/801963)
Einladung zu unserer diesjährigen Köln-Tour
Wie jedes Jahr fahren wir am Sonntag, 16. Februar 2014 mit
der Bundesbahn ab Nettersheim nach Köln. Start ist wie immer
der Eiffelplatz um 10.00 Uhr (bitte pünktlich). Wir fahren in
Fahrgemeinschaft nach Nettersheim. Anmeldung unbedingt
erforderlich bei Hans Falkenstein, Tel. 1370 oder E-Mail schuh.
[email protected].
Kostenbeitrag ca. 13,00 €. Anmeldungen sind verbindlich bis Freitag,
14. Februar 2014. Nach dem Freitag müssen Abmeldungen auch den
Kostenbeitrag zahlen!!
Thema unserer Köln-Tour ist diesmal: „ Melaten „
Melaten ist lebendige Geschichte in Köln. Hier fanden Hinrichtungen
und Hexenverbrennungen statt. Später bekam Melaten unter der
französischen Besatzung eine Begräbnisordung. Heute ist Melaten
Schönheit, Vielfalt, Leben und Tod. Der Name „ Melaten „ist
wahrscheinlich abgeleitet von „ malade“ (frz. krank).Prof. Albert
Richenhagen wird uns „ Melaten „ erklären und zeigen wie es
heute ausschaut, mit seinen Denkmälern und Begräbnisstätten der
Prominenten Kölnern.
On wen me dann all Malad senn, jon me wie aljohrs enn enn
Kölschkneip …
Frisch Auf
Hans Falkenstein
In der Reihe der Tondorfer
Orgelkonzerte
findet
das
nächste Konzert am Sonntag, 2.
Februar, um 17.00 Uhr, in der
Pfarrkirche St. Lambertus statt.
Die Orgel spielt Andreas Warler,
Basilikaorganist in Steinfeld.
Aufgeführt werden Orgelwerke
von J. S. Bach, D. Buxtehude, J.
Pachelbel,
F. Mendelson Bartholdy, W. A.
Mozart sowie Improvisationen
von und mit Andreas Warler.
Zu diesem Konzert lädt der
Förderverein St. Lambertus
Tondorf e.V. recht herzlich ein.
Der Eintritt ist frei.
Die neuen Kursbeginne 2014 bei der
Dorfgemeinschaft Zingsheim e.V. Pilates und
Zumba ab dem 03.02.2014
Wir beginnen am 03.02.2014 ab 19.00 Uhr mit einem neuen PilatesKurs. 10 Einheiten für 35,00 € - Eine Einheit 45 Minuten an einem
Abend. Der Pilates-Kurs wird angeleitetdurch unsere Trainerin
Christine Badenschneider.
Christine Badenschneider ist Pilates Trainerin und exam.
Gymnastiklehrerin aus Gemünd. Bei Pilates kann die Kursgebühr
bis zu 80% von der Krankenkasse bezuschusst werden. Information
hierzu wird Frau Badenschneider am ersten Kursabend geben.
Am 03.02.2014 ab 20.00 Uhr starten wir einen neuen ZUMBA- Kurs.
10 Einheiten für 35.00 € - Eine Einheit 45 Minuten an einem Abend
Alexandra Goysens von der Tanzschule Schumacher in Euskirchen
wird diesen neuen ZUMBA-Kurs leiten.
Sie können sich vor den Kursen am 03.02.2014 anmelden Für Pilates
bitte eine Gymnastikmatte mitbringen.
Die Kurse finden statt im Saal des Dorfgemeinschaftshauses,
Krausstr.1, 53947 Nettersheim-Zingsheim Veranstalterin der Kurse
ist die Dorfgemeinschaft-Zingsheim e.V.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
>> Jecker << Flohmarkt für Karnevalskostüme
Nettersheim. Der Verein ,,
Sonnenblume – Hilfe zur
Selbsthilfe e.V.“ veranstaltet am
Samstag, 01.Februar 2014 von
14.11. Uhr bis 17.00 Uhr einen
Flohmarkt für Karnevalkostüme
und Accessoires im Josefsheim in
Nettersheim. Auf der Suche nach
dem passenden Outfit für die
tollen Tage, werden wieder, wie
bereits in den vergangenen Jahren,
viele Interessierte erwartet. Da
die Ausstellungsplätze begrenzt
sind, können sich Anbieter
von Karnevalskleidung und
Accessoires schon jetzt anmelden.
Die Standgebühr beträgt 6,00 €
pro Meter. Der Eintritt Jecke
11 Cent. Der Erlös ist für einen
guten Zweck bestimmt.
Wir weisen darauf hin, dass in diesem Jahr zusätzlich auch eine zweite
Karnevalsbörse am 8.2.2014 in Bad Münstereifel - Eicherscheid,
Ahrweilerstr. 34, von 11.11 Uhr bis 17.00 Uhr veranstaltet wird.
Anmeldung und Info bei Erna Huppertz Tel. 02486/1654 oder Mobil
0177/4567702
Seite 10
Ausgabe 2
24. Januar 2014
www.nettersheim.de
Karnevals Gesellschaft Zengsemer Klevbotze 1992
Jahreshauptversammlung des Vereins zur
Förderung der Löschgruppe Nettersheim Pesch e. V.
hiermit laden wir alle Fördermitglieder und jeden, der die
Löschgruppe Pesch künftig unterstützen möchte, herzlich zur
Jahreshauptversammlung am Freitag, 21.02.2014 um 20.00 Uhr
ins Feuerwehrgerätehaus Pesch, Jakob-Kneip-Straße 28, 1. OG ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1.Begrüßung
2.
Bericht über die Aktivitäten des Vereins in 2013
3.
Kassenbericht durch den Kassenführer
4.
Entlastung des Vorstandes
5.
Neuwahl des Vorstandes
6.
Neuwahl eines Kassenprüfers
7.
Veranstaltungen 2014
8.
Fördermaßnahmen 2014
9.Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Udo Prinz, Vorsitzender
Zu diesen Veranstaltungen laden wir die gesammte Bevölkerung recht
herzlich ein!
KG Zengsemer Klevbotze 1992 e. V.
Der Vorstand
Thomas Bey
Tankschutz Robertz
Fachbetrieb geprüft nach § 19 l WHG
Naturerlebnisdorf Nettersheim
Klassenfahrten und Exkursionen,
Betriebs- und Vereinsausflüge,
Familienerlebnisprogramme, Führungen
und Seminare, Erlebnispfad,
Schmetterlingspfad und weitere
Themenpfade, Römerkanal-Wanderweg,
Eifelsteig, Radrouten, Roller- und
Fahrradverleih, Jugendgästehaus,
Jugendzeltplatz, Selbstversorgerhaus
und Wohnmobilhafen
Karnevalistische Termine der Session 2014
Am Sonntag, 23. Februar 2014 startet die KG Zengsemer
Klevbotze in dem festlich geschmückten Dorfgemeinschaftshaus
mit ihrer Kindersitzung in die heiße Phase der jecken Jahreszeit. Die
Zengsemer Klevpoppe haben ein abwechslungsreiches Programm
für unsere kleinen Jecken zusammengestellt. Neben den Tanzgarden
der KG, sowie unserer tollen Minitanzgarde werden Kinder, wie in
den vergangenen Jahren, Büttenreden halten, singen und Sketche
präsentieren. Natürlich gibt es auch wieder Musik, Tanz und vor
allem viel Spass!
Beginn 15.11 Uhr, Einlass 14.00 Uhr! Eintritt 5,00 €, Kinder bis 15
Jahre sind frei!
Am Weiberdonnerstag, 27. Februar 2014, lädt die KG die
Dorfbevölkerung zum feiern ins Dorfgemeinschaftshaus ein. Wie
schon im letzte Jahr beginnt der Tag mit einem Sektfrühstück
für alle Zingsheimer Frauen. Ab 9.11 Uhr wird ein reichhaltiges
Frühstücksbuffet angeboten (Anmeldung unter 02486/800567). Nach
der Rathauserstürmung sind alle Zingsheimer herzlich eingeladen ab
ca. 13.00 Uhr in der Kneipe des Dorfgemeinschaftshauses zu feiern.
Der Eintritt ist frei!
Ab 20.11 Uhr ist das Dorfgemeinschaftshaus dann für das närrische
Volk zum traditionellen Preismasken- und Kostümball der KG
geöffnet. Der Eintritt ist in diesem Jahr frei und für musikalische
Stimmung sorgt „DJ Mättes“. Alle Einzelpersonen und Gruppen,
die an der Prämierung teilnehmen wollen, müssen bis 21.30 Uhr im
Dorfsaal sein. Einlass ist ab 19.00 Uhr.
Am Samstag, 01. März 2014, findet traditionsgemäß die „Große
Dorfsitzung“ statt. Wie immer wird die Sitzung vorwiegend von
einheimischen Kräften gestaltet. Es treten auf: Die Garden der KG,
die Senioritas, sowie mehrere Büttenredner. Für die musikalische
Unterhaltung sorgt die Gruppe „TOP GUN“. Beginn 20.11 Uhr,
Einlass 19.00 Uhr, reduzierter Eintritt 8,00 €,
Am Sonntag, 02. März 2014, lädt die KG Zengsemer Klevbotze und
der Wirt Rolf zu einem zünftigen Frühschoppen in die Kneipe des
Dorfsaals ein. Beginn ist um 11.11 Uhr und gute Laune ist Pflicht.
Alle die aktiv an der „Großen Dorfsitzung“ teilgenommen haben
sollten diese Gelegenheit nutzen um bei einem Glas Bier Rückblick
zu halten.
Am Rosenmontag, 03. März 2014, findet als Höhepunkt der
karnevalistischen Aktivitäten der diesjährige Rosenmontagszug in
Zingsheim, unter Beteiligung der Karnevalsvereine aus der Gemeinde
statt. Aufstellung ab 13.00 Uhr, Beginn 14.11 Uhr
Alle Zingsheimer, die an dem Karnevalsumzug aktiv teilnehmen
möchten, melden sich bitte bis zum 17. Februar 2014 bei Thomas Bey
(0173/5806749). Der Zugausklang findet traditionell ab 15.00 Uhr
im Dorfsaal in Zingsheim statt. DJ Mättes wird für die musikalische
Unterhaltung sorgen. Der Eintritt ist frei.
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24. Januar 2014 www.nettersheim.de
Seite 11
Verkaufsinteressierte
I N F O R M A T I O N gesucht - Flohmarkt
„Rund
ums Kind“ des Kindergarten Marmagen
Verkaufsinteressierte gesucht - Flohmarkt „Rund
Die Katholische Kindertageseinrichtung St. Laurentius, Marmagen
ums Kind“ des Kindergarten Marmagen
veranstaltet
am Samstag den 15. März 2014 in der Turnhalle
Marmagen
von 10.00 Uhr
bis 13.00 Uhr einen Flohmarkt
„Rund ums
Die Katholische
Kindertageseinrichtung
St. Laurentius,
Marmagen veranstaltet am Samstag den 15. März 2014 in
Kind“.
der Turnhalle
Marmagen
10:00 Uhrzur
bis 13:00
Uhr einen
Verkaufstische
werden
vom von
Veranstalter
Verfügung
gestellt.
Flohmarkt „Rund ums Kind“.
Die Standgebühr beträgt 10,00 € pro Tisch (Tisch: 1m x 2 m).
Verkaufsinteressierte
melden sich bitte für nähere Informationen und
Verkaufstische werden vom Veranstalter zur Verfügung
zur Anmeldung
Kindergartenbeträgt
Marmagen
der 02486/800412
gestellt. Dieim
Standgebühr
10 € unter
pro Tisch
(Tisch: 1m
oderxper
Email
unter [email protected].
2 m).
Verkaufsinteressierte
melden sich bitte für nähere
Informationen
und zur Anmeldung im Kindergarten
Wir freuen
uns auf Euch!
Marmagen unter der 02486/800412 oder per Email unter
[email protected].
Karnevalsverein Zingsheim proklamieren
ihre Tollität 2014
Wir freuen uns auf Euch!
„„Prinz
sen, fiere, laache, andere glücklich
mache““
Am vergangenen Samstag wurde im Dorfsaal Zingsheim die Tollität
der Zengsemer Klevbotze für die Session 2014 proklamiert. Mit
den befreundeten Karnevalsvereinen aus Nettersheim, Marmagen,
Engelgau, und Blankenheim wurde Prinz Peter I ein toller Empfang
bereitet. Zum Einmarsch spielte der Jugendspielmannszug aus
Nettersheim.
Liebe Mitbürger
Am Karnevals Sonntag startet um 14.11 Uhr wieder der Karnevalszug
in Tondorf . Wie in jedem Jahr benötigen wir wieder viele „Jecke“,
die den Karnevalszug am 02.03.14 überhaupt möglich machen. Wer
also mitmachen möchte meldet sich bei:
Alfred Warmer, Mühlenheckenstr. 1, Tel.02440/457,
Email: [email protected]
Rudi Steffes-Ley, In den Heiden 10, Tel.02440/959234,
Email: [email protected]
Um rechtzeitig die Genehmigung für den Zug zu erhalten, uns die
Planung etwas zu erleichtern und natürlich das Geld für die „Kamellen“
später gerecht zu verteilen, benötigen wir die unten beschriebene
Unterlagen bis spätestens 16.02.2014. Spätere Anmeldungen können
leider nichtmehr am Zug teilnehmen
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, werden pro Fahrzeug,
Wagen/Gespann folgende Unterlagen benötigt:
• Kopie vom Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges,
• Bestätigung der Versicherung zur Teilnahme am Karnevalsumzug
• Kopie vom Fahrzeugschein oder Betriebserlaubnis des Anhängers
• TÜV-Gutachten bei Personenbeförderung oder wesentlichen
baulichen Veränderungen
Achtung: 6km/h-Fahrzeuge (z.B. Rasenmähertraktoren, Einachser,
etc.) dürfen nicht am Zug teilnehmen, Ordner (Wagenengel) müssen
von jeder Gruppe selbst gestellt werden
Für Rückfragen bezüglich der Teilnahmebedingungen stehen wir
gerne zur Verfügung
Ihre Festgemeinschaft Karneval Tondorf
Bild: Ramona Hermes
Mit seine Gefolge bestehend aus seinen zwei Adjutanten, Ehefrau
Irene Weißkirchen und Thomas Bey. wird die neue Regentschaft die
Klevbotze durch die zweiundzwanzigste Session führen. Sein Motto
lautet: „Prinz sen, fiere, laache, andere glücklich mache“
Für den 63 jährigen Prinz Peter geht damit ein großer Traum in
Erfüllung. Als Gründungsmitglied der Klevbotze ist er schon
über 22 Jahre mit dem Verein fest verbunden. Als Vorstands- und
Elferratsmitglied und Herold auf den Sitzungen der KG ist er ein
Urgestein des Zingsheimer Karneval. Der gebürtige Zingsheimer
feierte mit seiner Frau Irene im letzten Jahr seinen 41. Hochzeitstag.
Die beiden Kinder Marcel und Bianca haben sich dann auch sofort
bereit erklärt, für die Session den Herold zu übernehmen.
Seine große Leidenschaft ist die Jägerei. Aber auch viele andere
Vereine aus Zingsheim hat er in den letzten Jahren tatkräftig
unterstützt.
Durch das Programm führte Sitzungspräsidentin Arianne Rosenbaum.
Auftritte von den Tanzgarden der KG, dem Jung us dem Vürjebirch,
dem Männerballet aus Udenbreth, den Senioritas und dem Bonte
Pitter sorgte für eine tolle Stimmung im Saal.
S c hÿÿ l e r K a l l
Donnerstag, 26. September 2013 09:14:52
8a
Seite 12
Ausgabe 2
Sonstige Informationen
Veranstaltungen des KreisSportBundes
Euskirchen
Kurs „Step-Aerobic“
Weiterhin wird auch ein Kurs zum Thema „Step-Aerobic“ angeboten,
er findet montags ab dem 27.01.2014 von 20.30 Uhr – 21.30 Uhr in
dem Gymnastikraum der Turnhalle des Thomas-Eßer-Berufskollegs,
Euskirchen, statt.
Step-Aerobic ist ein gelenkschonendes Stufentraining. Durch
das Auf- und Absteigen werden sowohl Beine und Po, als auch
Rücken- und Bauchmuskulatur gestärkt. Auf diese Weise können
Muskelverspannungen gelöst und Gelenke optimal gestärkt werden.
Durch Einsetzen der Arme wird zusätzlich die Koordination geschult.
Auf aktueller, vielseitiger Musik wird eine Schrittkombination
zusammen erarbeitet und in einer Choreographie zusammengefasst.
Wer Spaß hat, sich bei fetziger Musik tänzerisch zu bewegen und von
der Gruppendynamik mitreißen zu lassen, ist bei diesem Kurs genau
richtig. Die Teilnahmegebühr beträgt 35,00 €.
Die Kunst des Einradfahrens – Workshop für Anfänger
Ein Tag zum Kennen lernen und Ausprobieren für große und kleine
Leute! Kinder ab 7 Jahren, Jugendliche und Erwachsene haben hier
die Möglichkeit, dieses Gefährt einmal kennen zu lernen und zu
erfahren wie man am besten eigenständig üben kann. Mit Spiel, Spaß
und Gleichgewichtsübungen ist es dann gar nicht mehr so schwer.
Sporthose/-schuhe und falls möglich Einräder sollten mitgebracht
werden.
Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen
Jagdbezirks Nettersheim XXIII
Jagdrevier Tondorf Feld
24. Januar 2014
www.nettersheim.de
Der Workshop findet am 22.02.2014 von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr
in der Turnhalle der Herman-Josef-Schule in Euskirchen statt. Die
Teilnahmegebühr beträgt 35,00 €.
Kurs „Polarity Yoga“
Die Bildungswerk-Außenstelle KreisSportBund Euskirchen bietet
vom 11.02. – 01.04.2014 einen Kurs zum Thema „Polarity-Yoga
der fünf Elemente“ an. Der Kurs findet dienstags von 10.00 Uhr –
11.30 Uhr statt. Dieser Kurs wendet sich vor allem an Einsteiger,
Menschen in der Rekonvaleszenz und Senioren. Polarity-Yoga nutzt
das ayurvedische System der 5 Elemente, um einen Zustand der
Erneuerung und des Ausgleiches der Lebensenergie zu erreichen.
Eingebunden in eine Achtsamkeits- und eine Entspannungsübung
bewegen wir uns in einer abgestimmten Abfolge von Dehn- und
Streckübungen. Das Spektrum reicht von betont kontemplativ
bis dynamisch. Stellenweise nutzen wir zu den Bewegungen die
klangvolle Kraft der Musik. Dabei werden wir sehr viel Wert darauf
legen das eigene Potenzial aber auch die eigenen Grenzen in einem
sicheren Rahmen wahrzunehmen und zu nutzen und all das vielleicht
mit einem Lächeln auf den Lippen und Freude im Herzen. Lassen sie
sich bewegen! Die Teilnahmegebühr beträgt 50,00€.
Für weitere Fragen, Informationen oder Anmeldung stehen wir
Ihnen gerne unter 02251/15679 oder [email protected]
zur Verfügung. Eine Anmeldung ist auch unter www.sportangeboteeuskirchen.de möglich.
Theaterfreunde Schleidener Tal e. V.
Am Freitag, 7. Februar 2014 um 20.00 Uhr gastieren im Großen
Kursaal, Gemünd die Eifeler Mundartfreunde Bad Münstereifel
mit ihrem Dreiakter “Huuhzittsdaach” in Eifeler Mundart von Karl
Roberz.
Karten für diese Veranstaltung sind im Parkrestaurant Gemünd unter
Tel. 02444/2776 zum Preis von 14,00 €, 11,00 € und 8,00 € erhältlich.
Die Abendkasse ist eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn
geöffnet.
Einladung
zur 23. Sitzung der Genossenschaftsversammlung
Am Donnerstag, 13. Februar 2014 um 20.00 Uhr findet im
Pfarrheim Tondorf die 23. Sitzung unserer Jagdgenossenschaftsversammlung statt, zu der ich alle Eigentümer/innen bejagbarer
Grundstücke im Genossenschaftsgebiet herzlich einlade. Diese
Sitzung ist öffentlich.
Dort kann sich jede/r Jagdgenosse/in durch eine volljährige, geschäftsfähige Person vertreten lassen, wenn dem Jagdvorstand
vor Beginn der Sitzung eine gültige schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.
Der Jagdvorstand schlägt die nachstehende Tagesordnung zur
Beratung vor, Anträge zur Änderung oder Ergänzung können
dem Jagdvorsteher angetragen oder zu Sitzungsbeginn vorgetragen werden.
Tagesordnung:
1. Annahme der Niederschrift über die 22. Sitzung am 13. Juni
2013
2. Beschluss der Jahresrechnungen des Rechnungsjahres 2013
und Entlastung des Vorstands
3. Anträge der Jagdpächter in den beiden Jagdbögen auf vorzeitige Pachtentlassung; Beratung und Beschlussfassung über
die künftige jagdliche Bewirtschaftung der Jagdbögen
4. Verschiedenes
Unser weiteres Programm für Sie!
Sa 22.03.2014
So 04.05.2014
Fr 13.06.2014
Der eingebildete Kranke,
Euro Theater Central Bonn
Das Interview, Grenzlandtheater Aachen
Die Verwandlung, Franz Kafka
Karten für alle Veranstaltungen sind bereits im Gemünder
Parkrestaurant unter Tel. 02444-2776 erhältlich. Geschlossene
Schulklassen und Jugendgruppen erhalten besondere Ermäßigungen.
Nettersheim – Tondorf, den 10. Januar 2014
Der Jagdvorstand
Hermann Josef Kirch, Jagdvorsteher
www.nettersheim.de
Ausgabe 2
24. Januar 2014 www.nettersheim.de
Seite 13
Wirkstatt in Kall ruft auf zur Abgabe von Möbeln
Seit Jahren betreibt die Wirkstatt ein Möbellager in Kall, Aachener
Str. 52, was von Menschen mit kleinem Geldbeutel gerne genutzt
wird. Damit dieses Hilfs-Angebot weiterhin Aufrecht erhalten werden
kann, bittet die Wirkstatt um die Spende von Möbeln – WohnzimmerEinrichtung, Schlafzimmer, Kindermöbel, Küchenschränke etc.
Wer gut erhaltene Möbel abgeben kann, meldet dies bitte Mo-Fr 9.30
Uhr - 14.30 Uhr unter Tel.02441-8546 an. Die Möbel werden beim
Spender kostenlos abgeholt.
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bieten wir jeden dritten Sonntag im Monat
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Unser vielfältiges Speisenangebot zum Preis
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wird Sie überraschen.
Gerne erwarten wir Ihre Reservierung unter
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Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH
Dr.-Konrad-Adenauer-Strasse 1 • 53947 Nettersheim-Marmagen
Termine Eifelhöhenklinik
Fr. 24.01.2014, 19.30 Uhr Großer Saal
Theater – Abend mit der Eifeler Mundartfreunde: „Huhzicksdaach“
Mo. 27.01.2014, 19.00 Uhr, Großer Saal
Video – Abend: „Nationalpark Eifel
Do. 30.01.2014, 19.30 Uhr, Großer Saal
Power-Point-Vortrag: „Eifel Gold – von Goldschätzen, Glücksrittern
und dem Eifeler Goldrausch“
Fr. 31.01.2014, 19.30 Uhr, Großer Saal
Konzert – Abend: „Blasorchester Marmagen“
Do. 06.02.2014, 19.30 Großer Saal
Konzert – Abend: „Troubadour Günter Hochgürtel“
Fr. 07.02.2014, 19.30 Uhr, Großer Saal
Konzert – Abend: „Gorbatschow + Freund“
Wir gratulieren zum Geburtstag
Am 27.01.2014 werden
Peter Zalfen aus Tondorf
Ernst Heß aus Nettersheim
77 Jahre
72 Jahre
Am 28.01.2014 werden
Peter Falkenberg aus Holzmülheim
Anna Esser aus Marmagen
Lambert Radermacher aus Marmagen
Gertrud Auel aus Bouderath
89 Jahre
85 Jahre
83 Jahre
76 Jahre
Am 29.01.2014 wird
Gisela Lessenich aus Zingsheim
73 Jahre
Am 30.01.2014 werden
Anita Klinkhammer aus Roderath
Maria Milz aus Marmagen
Margareta Meyer aus Holzmülheim
Walter Ohlerth aus Marmagen
Anneliese Schruff aus Zingsheim
70 Jahre
94 Jahre
82 Jahre
81 Jahre
76 Jahre
Am 31.01.2014 werden
Karl Wüllenweber aus Marmagen
Juliana Schröder aus Pesch
88 Jahre
84 Jahre
Am 01.02.2014 werden
Irmgard Middendorf aus Nettersheim
Brigitte Weber aus Buir
Gerd Znidar aus Pesch
Elfriede Brenner aus Zingsheim
86 Jahre
80 Jahre
71 Jahre
79 Jahre
Am 02.02.2014 werden
Elisabeth Esser aus Nettersheim
Herbert Kurth aus Frohngau
86 Jahre
75 Jahre
Am 04.02.2014 wird
Maria Schnichels aus Marmagen
72 Jahre
Am 06.02.2014 werden
Anna Maria Heß aus Nettersheim
Klaus Broekmann aus Bouderath
Josef Breuer aus Bouderath
80 Jahre
88 Jahre
87 Jahre
Am 07.02.2014 wird
Frau Gerda Schulze aus Engelgau
75 Jahre
Seite 14
Ausgabe 2
24. Januar 2014
Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Buir
Sonntag, 02.02.2013 09.00 Uhr Hl. Messe
Kath. Kirchengemeinde St. Luzia Engelgau
Sonntag, 26.01.2014 10.30 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 02.02.2014 09.00 Uhr Wortgottesfeier
Kath. Kirchengemeinde St. Margaretha Frohngau
Sonntag, 26.01.2014 09.00 Uhr Hl. Messe
Kath. Pfarrgemeinde St. Laurentius Marmagen
Samstag, 25.01.2014 19.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 26.01.2014 10.30 Uhr Hl. Messe
Samstag, 01.02.2014 19.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 02.02.2014 10.30 Uhr Hl. Messe
Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus Nettersheim
Samstag, 25.01.2014 17.30 Uhr Hl. Messe
Samstag, 01.02.2014 17.30 Uhr Hl. Messe
Kath. Pfarrgemeinde St. Cäcilia Pesch
Sonntag, 26.01.2014 10.30 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 02.02.2014 10.30 Uhr Hl. Messe
Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus Tondorf
Sonntag, 26.01.2014 10.30 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 02.02.2014 10.30 Uhr Wortgottesfeier
.
Kath. Pfarrgemeinde St. Peter Zingsheim
Sonntag, 02.02.2014 10.30 Uhr Hl. Messe
www.nettersheim.de
Notdienste
Aus unseren Kirchen
Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud Bouderath
Samstag, 25.01.2014 17.30 Uhr Hl. Messe in Holzmülheim
Samstag, 01.02.2014 17.30 Uhr Hl. Messe in Bouderath
Ambulanter ärztlicher Notfalldienst
Der ambulante ärztliche Notfalldienst für den Kreis Euskirchen ist
unter der Notrufnummer 116117 zu erreichen. Die Notfalldienstzeiten sind wie folgt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00
Uhr bis zum folgenden Tag 07.30 Uhr. Mittwochs von 13.00 Uhr
bis donnerstags 07.30 Uhr. Freitags ist der Beginn um 17.00 Uhr,
Ende ist am Montag um 07.30 Uhr. Feiertags ganztägig. Sprechzeiten der Notdienstpraxen in den Krankenhäusern: Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 07.30 Uhr bis 22.00 Uhr. In dringenden
lebensbedrohlichen Fällen, wie etwa bei einem Schlaganfall oder
einem Herzinfarkt, sollte sofort der Rettungsdienst unter Tel. 112
alarmiert werden.
Zahnärztlicher Notfalldienst
Der zahnärztliche Notfalldienst für den Bereich Kreis Euskirchen
ist über die Rufnummer 0180/5986700 zu erreichen
Apotheken
Notdienst-Bereitschaft: Täglich. Beginn: 08.30 Uhr Ende: 08.30
Uhr des darauffolgenden Tages; Apotheken Notruf Telefonnummer: 0800/0022833 vom Mobiltelefon aus: 22833
Freiwilliger Notdienstplan für Kleintiere der
Tierärzte im Kreis Euskirchen
Die Tierärzte im Kreis Euskirchen haben den Kreis wegen besserer Erreichbarkeit der an Wochenenden diensthabenden Tierärzte
in Nord- und Südkreis aufgeteilt. Im Nordkreis nehmen 5 Tierarztpraxen, im Südkreis 6 Tierarztpraxen am Notdienst teil. Dienstbereit sind die jeweiligen Praxen an Wochenenden von Samstag
14.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr. An Einzelfeiertagen vom Abend
vor dem Feiertag 19.00 Uhr bis zum Morgen nach dem Feiertag
um 07.00 Uhr.
Samstag, 25.01.2014 und Sonntag, 26.01.2014
Tierärztin Gabriele Rüsing, Frankengraben 21, 53909 Zülpich, Telefon: 02252/81955
Gottesdienst in der Kapelle der Eifelhöhenklinik
In der Kapelle der Eifelhöhenklinik findet jeden Sonntag um 10.30
Uhr eine hl. Messe statt.
Samstag, 01.02.2014
Dr. Doris Stieglitz, Bahnhofstr. 26, 53947 Nettersheim, Telefon:
02486/911411
Evangelische Kirchengemeinde Roggendorf, Pfarrbezirk
Blankenheim/Nettersheim
Sonntags um 10.00 Uhr Evangelischer Gottesdienst in der Ev. Kirche Blankenheim, Lühberg 12. Am ersten Sonntag im Monat mit
Abendmahl. Zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat um 16.30
Uhr in der Kapelle des Pflegezentrums St. Hermann-Josef in Nettersheim, Höhenweg, evangelischer Gottesdienst. Pfarrer Christoph Cäsar, Lühbergstr. 10, 53945 Blankenheim, Tel.: 02449/1677.
Sonntag, 02.02.2014
Dr. Pankatz, Kölner Str. 46, 53937 Schleiden-Gemünd, Telefon:
02444/3125
Die Tierarztpraxen, die Klein- sowie Großtiere betreuen, sind in der
Regel rund um die Uhr, auch an Wochenenden, erreichbar.
Inh. Ralf Hellenthal
Ausgabe 2
24. Januar 2014
www.nettersheim.de
Seite 15
!!! Achtung !!!
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe
Die 03. Ausgabe in 2014 erscheint am Freitag, 07.
Februar 2014. Die Unterlagen senden Sie bitte spätestens bis Freitag, 31. Januar 2014 an folgende
E-Mail-Adresse:
[email protected].
Diesen Termin bitten wir unbedingt einzuhalten.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihr Beitrag
auch entsprechend veröffentlicht wird. Wichtig in
diesem Zusammenhang ist auch, dass Sie die Texte
unbedingt in digitaler Form übermitteln. Sollten Sie
hierzu Fragen haben, senden Sie bitte eine Mail oder
wenden Sie sich an Birgit Poensgen, Telefon: 02486GmbH
7811 oder Alfred Piehler, Telefon: 02486-7810.
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Ausgabe 2
24. Januar 2014
Statt Schulbank drücken auf den Pferderücken
Gesamtschule Blankenheim/Nettersheim bietet ihren Schülern
besondere AGs an – Lernen funktioniert auch außerhalb der
Unterrichtsräume
Blankenheim/Nettersheim – Neue Wege geht die seit diesem
Schuljahr bestehende Gesamtschule Blankenheim/Nettersheim sowohl im Vormittagsunterricht wie in den AGs: Kommen im Klassenraum technische Raffinessen wie eine elektronische Schultafel
mit Internetanschluss zum Einsatz, kann man die AGs sogar auf
dem Pferderücken erleben.
Denn im Nachmittagsunterricht dürfen die Schüler unter besonderen Angeboten auswählen. Der zehnjährige Seymen etwa hat sich
für die Theater-AG entschieden. Beim Besuch des Reporters spielt
er gerade einen Vater, dessen Tochter versehentlich sein Auto zerkratzt hat: „Du kuckst so komisch, was ist denn los?“, fragt er seine
Schauspielkollegin bohrend und mit verschränkten Armen. Nach
jedem Dialogteil wechseln die Schauspieler in einem abgesteckten Feld den Platz. Theaterpädagoge Michael Schleimer erklärt die
Übung: „Durch den Platzwechsel lernt ihr, eure Aktion zu beenden
und gibt eurem Partner ein klares Signal. So fallt ihr euch auf der
Bühne nicht gegenseitig ins Wort.“
www.nettersheim.de
es lieber aktiver mag, tobt sich in der großzügigen Turnhalle beim
Fußball aus.
Andere Schüler hingegen haben das Schulgebäude auf dem Finkenberg längst verlassen und widmen sich statt trockenem Unterrichtsstoff dem nassen Element. Im Lehrschwimmbecken in Nettersheim sind Wasserspiele angesagt. Eine weitere Gruppe schnuppert gerade Stallluft auf dem Birkenhof in Nettersheim-Frohngau:
Dort schult Reitlehrerin und Inhaberin Stephanie Herold die Jugendlichen in wichtigen Fertigkeiten rund ums Ross: „Das fängt
beim Putzen an und geht über das Aufzäumen und Satteln bis zum
Reiten.“ Ausmisten gehört ebenso dazu wie das Führen der Pferde – und natürlich das Streicheln, Klopfen und Loben der großen
Vierbeiner.
Bild: Tameer Gunnar Eden/epa
Hoch zu Ross können die Jugendlichen ihre Schulzeit bei der Reit-AG verbringen
Bild: Tameer Gunnar Eden/epa
In der Theater-AG lernen Schüler der Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim, auf
der Bühne gekonnt zu improvisieren.
Aber nicht nur das Schauspielen lernen die Heranwachsenden in
den von Michael Schleimer und Lehrerin Rebekka Bongart angebotenem Theaterkursus, sondern ebenso wertvolle soziale Verhaltensweisen. „Auch wenn du im Publikum doof oder langweilig
findest, was deine Mitschüler da gerade machen, habe Respekt und
höre zu. Es ist ja irgendwann zu Ende, und dann bist du vielleicht
dran und möchtest auch, dass dir die anderen zuhören“, so der
Theaterpädagoge.
Nebenan hört man weniger emotionale Sätze wie „Läufer auf D4“,
denn dort wird eine Schach-AG angeboten. Auf einem überdimensionalen Schachbrett aus Stoff, das vor den Schülern aufgehängt
ist, werden aufgeklettete Schachfiguren zum Sieg oder zur Niederlage geführt. Einen Raum weiter bastelt die Schulgarten-AG, denn
wegen des matschigen Wetters sollen die Beete lieber ruhen. Wer
Die Schüler sind begeistert von den Angeboten. Seymen sprechen
aber nicht nur die AGs an: „Der Unterricht ist viel besser und lehrreicher als an meiner alten Schule. Es gibt klare, strenge Regeln
– das finde ich gut, dadurch ist alles geordnet und man weiß, was
man tun darf.“ Dazu genießt er die vielfältigen Möglichkeiten mit
Spielwiese, der großen Sporthalle und natürlich der Theater-AG,
die auch öffentliche Auftritte zum Ziel hat. Die zwölfjährige EvaMarie schwärmt von den Räumlichkeiten: „Wir haben hier viel
Platz zum Laufen und Spielen, es ist eben anders hier, wirklich
schön!“
Die neu gegründete Gesamtschule wächst mit jedem Schuljahr
weiter, sowohl von den Schülern her, deren Plätze pro Jahrgang auf
116 begrenzt sind, als auch vom Lehrerkollegium, das mit jeder
neuen Eingangsklasse Zuwachs bekommt, bis sämtliche Jahrgänge
gefüllt sind – und das bis zur Klasse 13, denn die beiden Schulleiter Eva Balduin und Henning Schneider haben sich gegen das vorzeitige Abitur „G8“ entschieden. An der Schule können sämtliche
Schulabschlüsse absolviert werden, durch ein besonderes Konzept
gibt es bis zur Klasse neun keine Sitzenbleiber, um auch „Spätzündern“ eine faire Chance auf angemessene Schulbildung zu geben.
Die nächste Anmeldephase für das kommende Schuljahr findet von
Freitag, 7. Februar, bis Freitag, 14. Februar statt. Weitere Informationen im Internet unter www.gesamtschule-blankenheim-nettersheim.de.
Eifeler Presse Agentur/epa
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• Erd-, Feuer, See- und
Friedwaldbestattungen
Anmeldung
• Überführungen
Ab Freitag, 7. Feb
bis Freitag, 14. Februar 2014
ruar 2014
im Schulze
ntrum Blankenheim
Finkenberg 8
Tel. 0 24 49/95 18 • 53945 Blankenheim
12(Terminabsprache
erbeten)
Offene Sprechstunde
01.02.2014 von 10.0der Schulleitung am
0 Uhr - 15.00 Uhr
und nach Vereinbarun
g.
Möglichkeiten entdecken - Gemeinsam wachsen - Stärken stärken
n Wir heißen alle willkommen!
n Lernen in positiver Atmosphäre
n Schule aktiv mit-/-gestalten
n Lernen mit Kindern aller Leistungsstufen - wir fördern jede(n) individuell
n vielfältiger AG-Bereich: Fußball, Reiten, Schwimmen, Nähen, Tennis,
Schach, Theater, Musik, Natur, Schülerzeitung
n Schullaufbahn bleibt länger offen - kein Sitzenbleiben in Klasse 5-9
n Alle Abschlüsse bis zum Abitur in 13 Jahren
www.gesamtschule-blankenheim-nettersheim.de
PITSCH
Schreinerei · Bestattungen
• Erledigung
aller Formalitäten
Tag & Nacht erreichbar !
Spielstraße 12 • 53947 Nettersheim-Tondorf
Tel. 0 24 40 - 18 65 • Mobil 0170 - 24 11 562