MiFID_II_Schweiz_2015

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MiFID_II_Schweiz_2015
WM - S emi nar
WM Seminare
Finanzmarktregulierung in der Schweiz
FINMAG / FINIG / FIDLEG / FINFRAG
mit Blick auf Europa
MiFID II / MiFIR / EMIR
Gemeinsamkeiten und Unterschiede für die Umsetzung in der Praxis
28./29. September 2015
Zürich, Zunfthaus zur Saffran
Referenten:
Frank M. Bauer, LL.M. oec.
Beat Gabathuler
Dr. Bernd M. Geier, LL.M.
Dr. Urs Hofer
Alexander Jänchen
Philipp E. Otto, LL.M.
Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M.
Christian L. Scharninghausen, LL.M.
Oliver Schöpp
Dr. Ansgar Schott, LL.M.
Dr. Jochen Seitz
Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M.
Dr. Uwe Trafkowski
Börsen-Zeitung
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Zeitung für die Finanzmärkte
WM Seminare
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Postfach 110932
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D-60044 Frankfurt am Main
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Tel. +49 69 2732 162
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E-Mail: [email protected]
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www.wm-seminare.de
er Finanzprodukte, die sie kaufen (z.B. Aktien, Obligationen, Anlagefondsteile und weitere Kollektivanlagen)
angemessene Regeln für den Vertrieb solcher Produkte an Kundinnen und
nden, Zielsetzung
die nicht/ Teilnehmer
über das entsprechende Know-how verfügen
eine Aufsicht über die heute unregulierten Vermögensverwalter (im FINIG
in Europa aktiven Teil des schweizerischen Bankensektors nachhaltig verändern. Darüber
rgeschlagen)
Zielsetzung
hinaus werden die in Anlehnung an MiFID II/MiFIR/EMIR geplanten Änderungen für alle
In der Schweiz werden
der Finanzmarkt und
seine Teilnehmer derzeitAnsprüche
neu geordnet bzw.von Kundinnen
die erleichterte
Durchsetzung
zivilrechtlicher
schweizerischen Finanzmarktteilnehmer relevant werden.
reguliert und den europäischen Anforderungen aus der MiFID II, MiFIR und EMIR anged Kunden
gegenüber
ihrem
Finanzdienstleister
passt. Vier gesetzliche Säulen sollen künftig die Regulierung des Schweizer Finanzmarktes
ndd 1
tragen: das Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG steht für die Regelung die Organisation
und die Kompetenzen der Aufsicht, das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG für die
Regelung der Finanzprodukte und des Vertriebs, das Finanzinstitutsgesetz FINIG für
Formen und Anforderungen an die Finanzinstitute, das Finanzmarktinfrastrukturgesetz
FINFRAG beinhaltet die Regeln für alle Marktteilnehmer die Funktionsfähigkeit des
Marktes. Die MiFID-Reform ist im Juli 2014 auf europäischer Ebene in Kraft getreten und
wird mit allen Level 2 - Maßnahmen Anfang 2017 für die Marktteilnehmer in der EU
anzuwenden sein. Alle diese regulatorischen Maßnahmen in Europa und in der Schweiz
nehmen grundlegenden Einfluss auf den Vertrieb von, die Beratung in und den Handel
mit Finanzinstrumenten.
Das zweitägige Seminar bietet einen Überblick über die Inhalte der MiFID-Reform,
insbesondere mit dem Schwerpunkt Anlegerschutz, und des FIDLEG / FINIG und ihre
entsprechenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Die MiFID-Reform wirft Fragen auf,
die auch für schweizerische Finanzmarktteilnehmer von besonderer Relevanz sind. Die
Bezüge zwischen den europäischen und den schweizerischen Regelungen werden aufgezeigt und analysiert. Es gilt für die Institute, die Chancen aus den Novellierungen sowie
den flankierenden Regulierungen und der FINDAG/FIDLEG/FINIG/FINFRAG-GesetzesInitiativen wahrzunehmen und die Geschäftsprozesse und Systemarchitekturen zu
konsolidieren und zu modernisieren. Voraussetzung dafür ist ein klares Verständnis der
anstehenden Anpassungen.
Teilnehmer
Quelle: SBVg
Derzeit arbeitet die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) an den Detailbestimmungen und Entwürfen für delegierte Rechtsakte, Konsultationspapiere für
technische Regulierungsstandards (RTS) und technische Durchführungsstandards (ITS)
sind veröffentlicht. Das Ziel ist es die Detailbestimmungen bis Mitte des Jahres 2016 zu
finalisieren. Die neuen Regeln der MiFID II/MiFIR werden das Geschäft und insbesondere
auch die Geschäftsmodelle der Finanzmarktteilnehmer in Europa und damit auch für den
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Kredit,
Dokumentation, Compliance, Revision, Abwicklung und Handel sowie GeschäftsprozessAbwicklung aus schweizerischen Banken, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften
und Unternehmen, die in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum
mit Finanzinstrumenten handeln oder diese zu Absicherungszwecken einsetzen. Daneben sind natürlich spezialisierte Berater und Fachanwälte angesprochen.
26.06.2015 16:54:13
Programm
28. September 2015 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
TEIL 1 – Anlegerschutz, neue Vorgaben an Produkte, Firmen, Beratung und Vertrieb
Mit den Gesetzen über die Finanzmarktaufsicht (FINMAG), über Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und über Finanzinstitute (FINIG) sollen der Kundenschutz gestärkt,
die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gefördert und durch die Schaffung eines Level Playing Fields (gleich lange Spieße) Wettbewerbsverzerrungen zwischen
Anbietern minimiert werden. Gegenstand des 1. Teils der Veranstaltung sind die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben zum Anlegerschutz bezogen auf die Bereiche der
Anlageberatung und des Vertriebs von Finanzinstrumenten. Es werden insbesondere die folgenden Aspekte erörtert:
Ü
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Ü
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Anpassungen im Rahmen der Wertpapierdienstleistungen und Ausnahmetatbestände
Neue Vorgaben zum Anlegerschutz (Angemessenheit und Geeignetheit, Retrozessionen, Zielmarktbestimmungen)
Neue Organisationsvorgaben an Wertpapierfirmen und Handelsplätze
Neue Anforderungen an Vertrieb/Wohlverhaltensregelungen
Neue Anforderungen an Kundeninformationen und Kostenangaben
Mit jeweils parallelen Vorträgen zur europäischen und zur schweizerischen Perspektive sollen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Regulierungen aufgezeigt
werden.
Leitung & Moderation;
Begrüßung, Überblick und Einführung
9.30 Uhr
Neuerungen der MiFID II im Überblick
RA Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M., Universität Zürich /
RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M., Sernetz Schäfer Rechtsanwälte
Neuerungen in der schweizerischen Gesetzgebung zum Anlegerschutz:
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FinIG)
• Wertpapierdienstleistungen (insbesondere Definitionen von Eigenhandel
und Eigengeschäft)
• Finanzinstrumente (insbesondere Emissionszertifikate, strukturierte
Einlagen, Energiederivate)
• Erfasste Dienstleistungen (insbesondere OTF, DRS, Execution only)
• Geschützter Personenkreis (retail clients) und Kundenkategorisierung
• Ausnahmetatbestände (Besonderheiten bei Warenderivaten und „freien“
Fondsvermittlern)
• Überblick: Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen
und das Anbieten von Finanzinstrumenten nach FIDLEG
• Überblick: Differenzierte Aufsichtsregelungen für Finanzinstitute nach FINIG
• Gesetzgebungsverfahren: Stand und Ablauf
• Ausblick: Auswirkungen auf den schweizerischen Bankensektor
• Zeitplan
RA Christian L. Scharninghausen, LL.M., UBS AG
RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M., Sernetz Schäfer Rechtsanwälte
ca. 11.15 Uhr – Kaffeepause
Perspektive der MiFID: Besondere Anforderungen für Anlageberatung und
Vermögensverwaltung
• Einführung unabhängiger Anlageberatung; Vergleich mit den
Vorschriften zur Honoraranlageberatung (WpHG)
• Zusätzliche Aufklärungs- und Reportingpflichten gegenüber Kunden
• Beratungsprotokoll im Kontext neuer Aufzeichnungspflichten
• Überblick Zuwendungen und (neue) Zuwendungsverbote
RA Dr. Uwe Trafkowski, UBS Deutschland AG
11.30 Uhr
Perspektive der Schweiz: Anforderungen des FIDLEG an Anlageberatung
und Vermögensverwaltung
•
•
•
•
•
Erkundigungspflicht und Geeignetheitstest
Informationspflichten
Dokumentationspflichten und Beweislast
Unabhängigkeit der Finanzdienstleistung
Kundenberaterinnen und Kundenberater
RA Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M., Universität Zürich
ca. 13.00 Uhr – Mittagessen
Programm
Perspektive der MiFID: Herausforderung für Vertrieb & Organisation
14.15 Uhr
Perspektive der Schweiz: organisatorische Anforderungen nach FIDLEG
•
•
•
•
•
•
• Product Governance: Neue Anforderungen an Emittenten & Distributoren
• Bestimmung des Zielmarktes bei Emittent & Distributor
• Prozessgestaltung unter Berücksichtigung der Dienstleistungsarten und Rückmeldungen
• Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation
• Anforderungen an Compliance und Interne Organisation unter Berücksichtigung
datenschutzrechtlicher Fragen
• Neuregelungen zur Best Execution nach Art. 27 MIFID II, Final Report und RTS 6 ff.
Kundensegmentierung
Organisatorische Anforderungen
Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen nach FIDLEG
Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen
Unterschiedliche Begriffe des Execution Only-Geschäfts
Cross Selling
RA Dr. Urs Hofer, NIEDERER KRAFT & FREY
RA Frank M. Bauer, LL.M., Kreissparkasse Köln; Deutscher Sparkassenund Giroverband
ca. 15.45 Uhr – Kaffeepause
Neue Anforderungen an Kundeninformationen und Kostenangaben
•
•
•
•
Allgemeine Informationsanforderungen
Kostenangaben und neueste Rechtsprechung
Periodische Berichtspflichten
PIB und das neue europäische KID nach der PRIIPs-Verordnung
RA Dr. Jochen Seitz, Mayer Brown
16.00 Uhr
Die schweizerische Perspektive: Basisinformationsblatt für Finanzinstrumente nach dem FIDLEG
• Anwendungsbereich
• Inhalt
• Form
RA Philipp E. Otto, LL.M., Pestalozzi Rechtsanwälte AG
ca. 17.30 – Ende des 1. Veranstaltungstages
29. September 2015 – 9.30 bis ca. 17.00 Uhr
TEIL 2 – Neue Anforderungen an die Marktinfrastruktur, an Marktteilnehmer und an die Funktionsfähigkeit des Marktes (OTFs,
Handelsplatzpflicht, systematische Internalisierer, Handelstransparenz, Meldewesen, OTC-Derivate)
Das FINFRAG wird - wie sich schon jetzt deutlich abzeichnet - weitreichende strategische Konsequenzen für die schweizer Finanzmarktteilnehmer nach sich ziehen:
Produktpalette, Kundenbeziehungen und Derivatehandel werden deutlich komplexer, damit gehen zusätzliche Infrastruktur- und Transaktionskosten einher. Vor allem
kleinere Marktteilnehmer müssen analysieren, welche Geschäfte noch rentabel sind. Von Vorteil dürfte sein, dass es in der EU durch EMIR und MiFID schon umfangreiche
Lösungen für die Umsetzung der neuen Pflichten gibt und diese auf den Finanzmarkt Schweiz übertragen werden können. Gegenstand des 2. Teils der Veranstaltung
sind diese neuen Anforderungen an den Handel (OTFs, Handelsplatzpflicht, systematische Internalisierer, Handelstransparenz, Meldewesen, OTC-Derivate). Damit wird
den neuen internationalen Standards für bedeutsame Einrichtungen der Finanzmarktinfrastruktur wie CCP für OTC-Derivate oder zentrale Verwahrungsstellen für Wertschriften (CSD) entsprochen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die folgenden Aspekte genauer erörtert:
Einführung organisierter Handelssysteme (organized trading facilities – OTFs)
Regulierung von sog.„dark pools“ und „high frequency trading systems“
Ü Änderungen im Bereich der systematischen Internalisierung
Ü Ausdehnung der Vor- und Nachhandelstransparenz
Ü Neue Vorgaben für Meldepflichten und zur Veröffentlichung von Handelsdaten
Ü Diskriminierungsfreier Zugang zur Marktinfrastruktur
Ferner werden neue Anforderungen an die Transparenzpflichten und die Veröffentlichung von Handelsdaten näher beleuchtet.
Ü
Ü
Programm
Leitung & Moderation;
Begrüßung, Überblick und Einführung
9.30 Uhr
RA Dr. Jochen Seitz, Mayer Brown LLP
RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, Sernetz Schäfer Rechtsanwälte
Erweiterung des Anwendungsbereichs der MiFID, insbesondere:
Die Neuregelung des Drittstaatenzugangs
• Neuregelung des Drittstaatenzugangs
• Wertpapierdienstleistungen (insbesondere Definition von Eigenhandel und
Eigengeschäft)
ca. 10.30 Uhr – Kaffeepause
Das Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG)
10.45 Uhr
Beat Gabathuler, Zürcher Kantonalbank
11.30 Uhr
RA Dr. Bernd Geier, Allen & Overy LLP
und
Alexander Jänchen, Credit Suisse AG
• Pflichten nach FinfraG: Clearing, Reporting, Risk Mitigation
• Abweichungen zu EMIR
• Offene Fragen für Level II-Maßnahmen
Neue Anforderungen an den Handel (Überblick)
•
•
•
•
•
Abgrenzung multilateraler / bilateraler Handel
Handelsplatzpflicht
Funktionsweise und Bedeutung des OTF
Anforderungen an Systematische Internalisierer
Auswirkungen auf Handel/Strukturen
ca. 13.00 Uhr – Mittagessen
Neue Aufsichtsbefugnisse:
Produktintervention und Positionslimit/-management
14.00 Uhr
RA Dr. Jochen Seitz, Mayer Brown LLP
Neue Transparenzvorschriften
inbes. zur Vor- und Nachhandelstransparenz
14.45 Uhr
RA Dr. Ansgar Schott, LL.M., FRORIEP
•
•
•
•
Produkt Governance und Produktintervention
Temporäre und dauerhafte Produktverbote
Weitere Initiativen zur Produktregulierung in der EU und international
Positionslimit und Positionsmanagement
• Effiziente Preisbildung und ökonomische Theorien
• Veröffentlichung von Marktinformationen
• Transparenz bei Aktien und anderen Effekten
Kaffeepause
Neue Anforderungen an OTC-Derivate
15.45 Uhr
Oliver Schöpp, Commerzbank AG
• Clearingpflicht
• Pflicht zur Besicherung von ungeclearten OTC-Derivaten
ca. 17.00 Uhr – Ende der Veranstaltung
Referenten
Referenten
Frank M. Bauer, LL.M. oec.
Alexander Jänchen
ist Rechtsanwalt und leitet den Fachbereich Recht der Kreissparkasse
Köln. Aktuell leitet er für den DSGV Deutschen Sparkassen- und Giroverband das Projekt zur Umsetzung der MiFID II/MiFIR.
ist seit 4 Jahren bei der Credit Suisse AG in Zürich. Er leitet dort den
Bereich Financial Products Compliance. Zu seinen Aufgaben gehört
die Begleitung und Einführung der aktuellen Regulierungen (insbesondere MiFIR/MiFID und FinfraG/FIDLEG). Er vertritt die Credit Suisse
u.a. beim SVSP. Vor seiner Tätigkeit in der Schweiz war er insgesamt
10 Jahre in Deutschland als Rechtsanwalt in den Kanzleien Noerr
und Norton Rose tätig. Dabei hat er Banken bei Transaktionen und
aufsichtsrechtlichen Fragen beraten
Beat Gabathuler
ist Direktor der Zürcher Kantonalbank und seit bald 30 Jahren im
Bankenbereich tätig, Rechtsanwalt und Derivate- und Dokumentationsspezialist und seit 17 Jahren bei der Zürcher Kantonalbank. Daneben berät er Banken in Derivatedokumentation und -regulierung,
ist Vice-Chairman einer Finanzgesellschaft und Vertreter der Bank in
verschiedenen Fachgremien und Marktorganisationen wie ISDA, ICMA
und Bankverbänden wie SBVg, VSKB und VÖB.
Dr. Bernd M. Geier, LL.M.
ist Rechtsanwalt, Solicitor (England & Wales) und Counsel im Frankfurter Büro von Allen & Overy LLP. Er berät Banken, Finanzdienstleister,
Versicherungsunternehmen und Fonds in allen Bereichen des Aufsichtsrechts, insb. auch im Bereich der Marktinfrastrukturregulierung
(EMIR, Clearing und Settlement). Dr. Geier ist Lehrbeauftragter für
Bankaufsichtsrecht und -restrukturierung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (Speyer), Autor zahlreicher Publikationen und regelmäßig Referent zu aufsichtsrechtlichen Themen.
Dr. Urs Hofer
ist Rechtsanwalt und arbeitet als Associate für die Kanzlei
NIEDERER KRAFT & FREY AG in Zürich, er berät Unternehmen,
Finanzintermediäre und andere Finanzdienstleister in komplexen
rechtlichen und regulatorischen Fragen und vertritt sie vor Gerichten und Aufsichtsbehörden. Sein Praxis-Schwerpunktgebiet liegt
auf dem Finanzmarktrecht, insbesondere dem Banken-, Vermögensverwaltungs- und Kollektivanlagenrecht. Im Zusammenhang
mit dem Gesetzesprojekt FIDLEG berät er regelmässig Banken und
andere Finanzdienstleister in strategischer Hinsicht und war auch an
der Verfassung von Stellungnahmen zum Vernehmlassungsentwurf
beteiligt.
Worum geht es?
Beim FIDLEG und FINIG geht es um …
… zeitgemässe Verhaltensregeln für alle Finanzdienst leister gegenüber ihren Kundinnen und Kunden
… zuverlässige, für Anlegerinnen und Anleger verständ liche Information über Finanzprodukte, die sie kaufen
(z.B. Aktien, Obligationen, Anlagefondsanteile und
weitere Kollektivanlagen)
… angemessene Regeln für den Vertrieb solcher Produkte
an Kundinnen und Kunden, die nicht über das entspre chende Know-how verfügen
… eine Aufsicht über die heute unregulierten Vermögens verwalter (im FINIG vorgeschlagen)
… die erleichterte Durchsetzung zivilrechtlicher An sprüche von Kundinnen und Kunden gegenüber ihrem
Finanzdienstleister
Philipp E. Otto, LL.M.
ist Rechtsanwalt bei Pestalozzi Rechtsanwälte AG und Mitglied der
Praxisgruppe Financial Services in Zürich. Er berät regelmässig Finanzinstitute und Investoren im Bereich der Banken- und Finanzmarktregulierung sowie bei bilateralen und syndizierten Finanzierungen. Der
Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf derivativen Finanzinstrumenten,
der Beratung von Fondsgesellschaften und grenzüberschreitenden
strukturierten Finanzierungen und Restrukturierungen. Philipp Otto
kann dabei auf Erfahrung während seiner mehrjährigen Tätigkeit bei
zwei Investmentbanken in London zurückgreifen.
Referenten
Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M.
ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und Partner der Sozietät Sernetz
Schäfer und Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der RuhrUniversität Bochum. Prof. Schäfer ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht, so der Bücher
Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, 2012,
Schäfer/Müller, Haftung für fehlerhafte Wertpapierdienstleistungen,
1999, Schäfer/Hamann, Kapitalmarktgesetze, Loseblatt 2011, und
Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch der börsennotierten AG, 3. Aufl.,
2014.
Christian L. Scharninghausen, LL.M.
ist Rechtsanwalt und leitet innerhalb der Rechtsabteilung der UBS
AG den Bereich Vermögensverwaltung und Anlageberatung. In dieser
Funktion begleitet er die Vernehmlassung zu Gesetzesvorhaben in der
Schweiz (z.B. KAG, FidleG) und berät die Geschäftseinheiten der UBS
Switzerland AG bei der Umsetzung von regulatorischen Vorgaben in
der Schweiz und der Europäischen Union (z.B. MiFID, PRIIPs, etc.).
Oliver Schöpp
betreut seit 15 Jahren Derivate von rechtlicher Seite. Angefangen in
der Deutschen Bank, über die Eurohypo und seit 2009 in der Commerzbank hat er die Entwicklung der regulatorischen Anforderungen
miterlebt und begleitet nun u.a. die Umsetzung von EMIR, MiFID II und
MiFIR im Commerzbank-Konzern.
Dr. Ansgar Schott, LL.M.
ist Rechtsanwalt und Partner bei FRORIEP, Zürich. Er berät schweizerische und internationale Finanzinstitute und Unternehmen in allen
Belangen des Banken-, Finanz- und Kapitalmarktrechts. Er ist Autor
zahlreicher Publikationen in diesen Gebieten, Mitherausgeber des
Kommentars zum Bucheffektengesetz sowie des neuen Kommentars
zum FinfraG (in Bearb.). Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen.
Dr. Jochen Seitz
ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Mayer Brown Frankfurt und
leitet die deutsche Banking & Finance Gruppe von Mayer Brown. Der
Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf Anleihen, derivativen Wertpapieren und strukturierten Produkten sowie auf aufsichtsrechtlichen
Fragen im Zusammenhang mit diesen Produkten. Dr. Seitz ist Autor
von zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen zum Kapitalmarktrecht
und in einem führenden Kommentar zum Wertpapierprospektgesetz.
Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität
München.
Finanzmarktaufsichtsgesetz
(FINMAG)
Finanzdienstleistungsgesetz
Aufsicht,
Organisation & Kompetenzen
(FIDLEG)
Produkte & Vertrieb
Finanzinstitutsgesetz
(FINIG)
Finanzmarktinfrastrukturgesetz
Institute
Formen & Anforderungen
(FINFRAG)
Regeln für Marktteilnehmer und
Funktionsfähigkeit des Marktes
Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M.
ist Rechtsanwalt und seit 2008 Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Zürich, Off Counsel in der Zürcher Kanzlei Niederer, Kraft & Frey AG und Autor zahlreicher Publikationen zum deutschen und europäischen Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht,
u.a. des Buches Anlegerschutz im Recht der Vermögensverwaltung,
2005, und Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, 2012.
Dr. Uwe Trafkowski
leitet als Syndikusanwalt innerhalb der Rechtsabteilung der UBS
Deutschland AG den Bereich Anlageprodukte und Aufsichtsrecht
und begleitet auch die gruppenweite Umsetzung regulatorischer
Vorgaben (aktuell beispielsweise PRIIPS, EMIR, MiFID II). Davor war er
von 2006 bis 2011 als Rechtsanwalt in der Aufsichtsrechtspraxis von
Freshfields Bruckhaus Deringer tätig.
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation /Rückfragen
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D-60044 Frankfurt am Main
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Tel.: +49 69 2732 162
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Fax: +49 69 2732 200
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Titel_Recht 20 12.05.15 13:09 Seite 1
Anmeldung
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Am WM-Seminar Finanzmartregulierung in der Schweiz ... am
£ 28. September 2015 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
£ 29. September 2015 – 9.30 bis ca. 17.00 Uhr
in Zürich (Sem.-Nr. S15-876L) nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person
in Höhe von EUR 895,- (für 1 Tag) bzw. € 1.695,- (für 2 Tage) wird nach Erhalt
der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf 
mich  Firma/Institut.
28./29. September 2015
www.wertpapiermitteilungen.de
Veranstaltungsort:
Redaktion:
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Arne Wittig,
Essen
Redaktionsbeirat:
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine
Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 895,- für 1 Tag bzw. € 1.695,- für beide
Tage. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Die Rechnung
wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen,
dann lassen Sie es uns bitte wissen. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar,
Mittagessen, Erfrischungen/Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält
sich kurzfristige Programmänderungen vor.
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar
später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent­schä­di­gung
von EUR 300,- berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der
Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar
ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurück­erstattet.
Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminaranmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt.
Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier:
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&
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Rules
Regulations
Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
16. Mai 2015
69. Jahrgang
Seiten 953-992
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
Zunfthaus zur Saffran
Limmatquai 54
CH-8001 Zürich
Tel. +41 44 251 37 40
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a. M.
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
AUS DEM INHALT:
Seite 953
Univ.-Prof. Dr. Christoph G. Paulus, Berlin
Schritte auf dem Weg zu einem Resolvenzrecht für zahlungsunfähige Staaten
Seite 958
Richter am Kammergericht Mark Einsiedler, Berlin
Zur Anrechnung von Steuervorteilen
Seite 963
OLG Dresden, 5.3.2015 – 8 U 1242/14
Zur Frage der Schadensersatzpflicht aufgrund eines Anlageberatungsvertrags, insbesondere zur Aufklärungspflicht
des Anlageberaters über die dauerhafte Schließung eines
Fonds
Seite 965
OLG Frankfurt a. M., 31.3.2015 – 10 U 68/13
Zum Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit
dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds
Seite 968
LG München I, 19.12.2014 – 3 O 7105/14
Zu Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Fehlberatung
beim Erwerb einer Beteiligung
Seite 972
BGH, 12.3.2015 – IX ZB 85/13
Zur Befugnis von Gläubigern, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, Versagungsanträge
nach § 290 Abs. 1 InsO zu stellen
Postverlagsort Frankfurt a. M.
Umschlag 20-15.indd 1
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Börsen-Zeitung meine Teilnahme Rules & Regulations,
vier Wochen lang kostenlos und unver- den Regulierungs-Newsletter der
Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang
bindlich erhalten.
kostenlos und unverbindlich kennen
lernen (E-Mail-Adresse siehe unten).
D 22085 C
20
13.05.15 07:44
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme die Zeitschrift für
Wirtschafts- und Bankrecht drei
Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
 Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu
Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
1.Teilnehmer: Name, Vorname
2. Teilnehmer: Name, Vorname
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Funktion/Abteilung
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