für Kliniken - Nurse Care Agency

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für Kliniken - Nurse Care Agency
Nurse and Care Agency GmbH
Geschäftsführung: Juliane Wernicke
Exam. Krankenpflegefachkraft und Pharmareferentin
Berliner Allee 19,30175 Hannover
Tel.: +49(0) 174-4545000
Fax: +49(0) 511-89767140
Mail: [email protected]
Web: www.nurse-care-agency.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nurse & Care Agency
für Kliniken, Pflegeeinrichtungen und sonstige Einrichtungen im medizinisch
pflegerischen Bereichen
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die Nurse & Care Agency GmbH betreibt die Vermittlung gemäß § 652 BGB von
freiberuflichen Auftragnehmer im pflegerischen und medizinischen Bereich als
Honorarkräfte. Es handelt sich um eine befristete Übernahme der Auftragnehmer in
Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen im medizinischen und
pflegerischen Bereich. Auftragnehmer sind im Sinne dieser AGB, freiberuflich tätige
Pflegefachkräfte. Auftraggeber und Einrichtungen sind im Sinne dieser AGB, Kliniken,
Pflegeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen im medizinischen pflegerischen Bereich.
Diese Geschäftsbedingungen gelten in der Geschäftsbeziehung mit den Einrichtungen
stets und ausschließlich für sämtliche Vermittlungstätigkeiten, welche die Nurse & Care
Agency für die Einrichtung erbringt. Sie gelten auch, wenn bei einzelnen Aufträgen nicht
besonders auf sie Bezug genommen wird.
§ 2 Leistungsumfang
Die Einrichtung beauftragt die Nurse & Care Agency mit der Vermittlung einer
Pflegefachkraft für Honorartätigkeiten. Die Nurse & Care Agency prüft daraufhin, ob eine
ihr bekannte Fachkraft nach ihren eigenen Angaben den Anforderungen der Einrichtung
entsprechen könnte und verfügbar ist.
Hierbei wird die Nurse & Care Agency nach eigenem Ermessen ein Vermittlungsangebot
über eine Pflegefachkraft der Einrichtung mitteilen, ohne für entsprechende Angaben
selbst irgendeine Gewähr zu übernehmen. Gleichermaßen wird die Nurse & Care Agency,
soweit ihr das tunlich erscheint, etwaige ihr bekannte Informationen über die Einrichtung
der Pflegefachkraft übermitteln.
Auf Wunsch der Parteien wird die Nurse & Care Agency die Verhandlungen, den
Vertragsabschluss und die Durchführung der Honorartätigkeit koordinieren und
organisieren.
Nurse and Care Agency GmbH
Berliner Alle 19
30175 Hannover
Geschäftsführung: Juliane Wernicke
Hannoversche Volksbank e.G.
Kto.Nr. 645345700
BLZ: 25190001
Finanzamt Hannover
Steuernummer: 25/210/21622
HRB-Nr.: 207856
§ 3 Allgemeine Pflichten der Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer von einem Jahr die von der Nurse & Care
Agency vermittelten Pflegefachkräfte nicht nach Abschluss oder im Anschluss an eine von
der Nurse & Care Agency vermittelten Honorartätigkeit unter Ausschluss oder durch
Umgehung der Vermittlungstätigkeit der Nurse & Care Agency erneut zu beschäftigen. Im
Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000 fällig.
Die Einrichtung wird die Pflegefachkraft nicht weitervermitteln und die personenbezogenen
Daten der Pflegefachkraft auch nicht Dritten oder mit ihr verbundenen Unternehmen zu
Vermittlungszwecken zur Verfügung stellen.
In allen Fällen der Nichterbringung von Leistungen durch die freiberufliche Pflegefachkraft
- gleich aus welchem Grund (Krankheit oder sonstige Abwesenheit), wird die freiberufliche
Pflegefachkraft die jeweilige Einrichtung und die Nurse & Care Agency unverzüglich,
wenn möglich schriftlich, informieren. Die freiberufliche Pflegefachkraft hat dann kein
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ebenso fallen für den Zeitraum durch
den Ausfall der freiberuflichen Pflegefachkraft, keine Provisionszahlungen an die Nurse &
Care Agency an. Die jeweilige Einrichtung verzichtet auf die Geltendmachung etwaiger
Schadenersatzleistungen, die durch den Ausfall der freiberuflichen Pflegefachkraft
entstanden sind.
§ 4 Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrag
Der Vertrag über die pflegerischen Leistungen wird zwischen der Einrichtung und der
Pflegefachkraft durch einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag geschlossen. Jedwede
Nebenabrede ist schriftlich zu fixieren.
Vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Einrichtung verpflichtet, zu prüfen, ob die
Pflegefachkraft die Anforderungen der Einrichtung tatsächlich erfüllt, und prüft
insbesondere anhand der Originalurkunden (Examensurkunde, Urkunde über die
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, Personalausweis und ggf. Urkunden über
zusätzliche Qualifikationen), die sie sich von der Fachkraft vorlegen lässt, ob die
Pflegefachkraft die rechtlichen sowie die fachlichen und sonstigen Voraussetzungen für
die Honorartätigkeit erfüllt.
Die Einrichtung wird jede zwischen ihr und der Pflegefachkraft getroffene Vereinbarung,
einschließlich Nebenabreden, sowie die auf die Tätigkeit bezogenen Abrechnungsbögen
und Rechnungen der Fachkraft der Nurse & Care Agency unverzüglich in Kopie
zukommen lassen, sofern diese der Nurse & Care Agency noch nicht vorliegen.
§ 5 Abrechnung/ Rechnungsstellung und Provision
Die freiberufliche Pflegefachkraft belegt die geleisteten Stunden durch einen
Stundennachweis, der von Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtung kontrolliert und
unterzeichnet wird. Der ausgefüllte Stundenzettel ist Bestandteil der Rechnung.
Nurse and Care Agency GmbH
Berliner Alle 19
30175 Hannover
Geschäftsführung: Juliane Wernicke
Hannoversche Volksbank e.G.
Kto.Nr. 645345700
BLZ: 25190001
Finanzamt Hannover
Steuernummer: 25/210/21622
HRB-Nr.: 207856
Der Nurse & Care Agency rechnet, die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers mit der
Einrichtung im Namen der freiberuflichen Pflegefachkraft ab. Die freiberufliche
Pflegefachkraft erhält eine Kopie der Rechnung.
Die Nurse & Care Agency rechnet mit der jeweiligen Einrichtung alle wöchentlich ab. Der
jeweilige Rechnungsbetrag der freiberuflichen Pflegefachkraft ist 10 Tage nach
Rechnungseingang auf das von der freiberuflichen Pflegefachkraft angegebene Konto
ohne Abzüge zu überweisen.
Die Nurse & Care Agency erhält von der Einrichtung für ihre Vermittlungstätigkeit eine
Provision gemäß der im Angebot zur jeweiligen Pflegefachkraft vereinbarten Konditionen
bzw. der gültigen Konditionsliste. Die Provision wird durch den Abschluss eines
Dienstleistungsvertrages zwischen der Einrichtung und der freiberuflichen Pflegefachkraft
geschuldet. Die Einrichtung erhält mit der Rechnung der freiberuflichen Pflegefachkraft
auch die Provisionsrechnung. Die jeweilige Provisionsrechnung ist 10 Tage nach Erhalt
auf das von der Nurse & Care Agency angegebene Konto ohne Abzüge zu überweisen.
Für eine weitere Vermittlung der gleichen oder einer anderen Pflegefachkraft im Anschluss
an die vermittelte Tätigkeit wird erneut eine Provision fällig.
Sowohl die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts als auch die Aufrechnung mit
von der Einrichtung geltend gemachten Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Bei einer durch die Einrichtung verursachten Zahlungsverspätung ist die Nurse & Care
Agency und die freiberufliche Pflegefachkraft berechtigt, nach zwei Wochen einen
Verzugszins von 5% auf den jeweiligen Basiszins der jeweiligen Rechnung von der
Einrichtung zu berechnen.
§ 6 Haftung
Die Nurse & Care Agency übernimmt keine Gewähr für die Identität, das Vorliegen der
Berufserlaubnis und der fachlichen Qualifikation der Pflegefachkraft. Die Einrichtung trifft
daher die Verpflichtung zur Überprüfung dieser Voraussetzungen nach § 4 dieser AGB.
Die Nurse & Care Agency ist weder Partei des Dienstleistungsvertrages noch der
einzelnen Behandlungsverträge. Die Pflegefachkraft ist weder Erfüllungsgehilfe noch
Verrichtungsgehilfe der Nurse & Care Agency. Diese haftet daher nicht für
Schadenersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit der vermittelten Pflegefachkraft und für
weitere Pflichtverletzungen der Pflegefachkraft.
Die Nurse & Care Agency haftet nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare
Schäden aus dem Vermittlungsvertrag. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Nurse & Care Agency oder eines ihrer gesetzlichen
Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner gilt die Haftungsbeschränkung auch
dann nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Die Nurse & Care Agency empfiehlt dem Auftraggeber, bei jedem Vertragsabschluss
mit einer Honorarkraft eine Statuserhebung innerhalb der ersten 4 Wochen bei der
Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragen um einer möglichen
Beschäftigung von Scheinselbständigen zu umgehen.
Nurse and Care Agency GmbH
Berliner Alle 19
30175 Hannover
Geschäftsführung: Juliane Wernicke
Hannoversche Volksbank e.G.
Kto.Nr. 645345700
BLZ: 25190001
Finanzamt Hannover
Steuernummer: 25/210/21622
HRB-Nr.: 207856
§ 7 Datenschutz und Schweigepflicht
Die Nurse & Care Agency richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmung zum
Datenschutz. Personenbezogene Daten sind Informationen zu ihrer Identität. Darunter
fallen vollständiger Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Telefonnummer.
Die Nurse & Care Agency verwendet die personenbezogenen Daten nur innerhalb des
Vermittlungsvertrages zwischen der Einrichtung und der Nurse & Care Agency. Die Daten
werden nur im Rahmen, wie folgt aufgeführt, verwendet:
- bei einer Buchungsanfrage,
- bei Buchung eines Termins,
- bei Abgabe eines Angebots für einen Termin,
- bei Kontaktaufnahme mittels eines Kontaktformular.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass ausdrücklich dazu
Einverständnis der freiberuflichen Pflegefachkraft abgegeben wurde oder gesetzliche
Bestimmungen dies von uns verlangen.
Die Nurse & Care Agency schützt die Daten durch technische und organisatorische
Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung.
Die Einrichtung versichert, dass sie in Bezug auf die personenbezogenen Daten der
Pflegefachkraft die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes einhält.
Die Parteien vereinbaren wechselseitig, über die einzelnen Vermittlungsverträge und für
die ihnen ihm Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen
Informationen Stillschweigen zu bewahren.
Die Einrichtung steht dafür ein, dass auch die ihr verbundenen Unternehmen, sofern sie
Verträge mit der Nurse & Care Agency eingehen, wie die Einrichtung selbst die
Unterlassungs-, Informations- und Provisionspflichten aus diesem Vertrag erfüllen.
„Verbundene Unternehmen“ bezeichnet solche Rechtssubjekte, die an der Einrichtung
direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind oder an denen die Einrichtung
direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt ist, sofern diese Beteiligung oder
Einflussmöglichkeit sich nicht auf weniger als 1 % Aktien einer börsennotierten
Gesellschaft bezieht.
§ 8 Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausschließlich der Schriftform.
Kündigung, Änderung und Aufhebung dieses Vertrags einschließlich dieser
Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Über Änderungen der AGB wird die jeweilige
Einrichtung umgehend informiert.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB und der Einrichtung
unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regeln
des Vertrags oder der AGB. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame zur
ersetzen, die dem von beiden Parteien wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.
Nurse and Care Agency GmbH
Berliner Alle 19
30175 Hannover
Geschäftsführung: Juliane Wernicke
Hannoversche Volksbank e.G.
Kto.Nr. 645345700
BLZ: 25190001
Finanzamt Hannover
Steuernummer: 25/210/21622
HRB-Nr.: 207856
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren, wird
ausschließlich Hannover vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand: 31.01.12
Nurse and Care Agency GmbH
Berliner Alle 19
30175 Hannover
Geschäftsführung: Juliane Wernicke
Hannoversche Volksbank e.G.
Kto.Nr. 645345700
BLZ: 25190001
Finanzamt Hannover
Steuernummer: 25/210/21622
HRB-Nr.: 207856