Ärzteblatt Baden-Württemberg 07-2009

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 07-2009
www.aerzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: sebastian kaulitzki © www.fotolia.de
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag
07 | 2009
46. KONGRESS DER SÜDWESTDEUTSCHEN
GESELLSCHAFT FÜR INNERE MEDIZIN
„Internisten in Bewegung“
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Das metabolische Syndrom
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Ludolf-Krehl-Preis finden Sie unter:
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Prof. Dr. med. G. J. Wiedemann
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Telefon: 0711/720712-0
Telefax: 0711/720712-29
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
07 | 2009
EDITORIAL
Die BW-Bank präsentiert künstlerische Ansichten: Hüftgelenk
Das Hüftgelenk ist nach dem Kniegelenk
das zweitgrößte Gelenk der Säugetiere. Im menschlichen Körper leistet
es Schwerstarbeit, so muss es beispielsweise beim Gehen einer Strecke von fünf
Kilometern etwa 10.000 Mal das Gewicht
von 300 Kilogramm belasten und ent­
lasten. Der Oberschenkelknochen und
das Becken bilden die knöchernen
­Gelenkpartner, die Sebastian Kaulitzki
auf der Titelseite künstlerisch dargestellt
hat. In Deutschland werden pro Jahr
knapp 200.000 künstliche Hüftgelenke
implantiert. 95 Prozent dieser Endo­
prothesen sind auch nach zehn Jahren
noch funktionstüchtig, 75 Prozent aller
eingesetzten Hüftendoprothesen müssen auch nach 26 Jahren noch nicht
ausgetauscht werden.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des
Ärzteblattes eine künstlerische Sicht­
weise auf den menschlichen Körper. Alle
Bilder entstammen dem beruflichen
Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die
BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge
Beziehung zur Ärzteschaft in BadenWürttemberg, nicht zuletzt, weil ihre
Beratungsspezialisten für Heilberufe seit
vielen Jahren kompetente Unterstützung
und Beratung in allen wirtschaftlichen
Fragen von Medizinern bieten. Die BWBank ist mit über 200 Filialen in allen
Landesteilen vor Ort – so zum Beispiel in
Heidelberg. Ihre Ansprechpartnerin für
Heilberufe ist hier VermögensManagerin
Antonia Lindner. Sie erreichen sie
tele­fonisch unter (0 62 21) 9 18-2 21
oder per Fax unter -2 30. Mehr Informa­
tionen zum Angebot für Heilberufler
oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer
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Gewalt gegen Kinder
284
KAMMERN UND KV
Weiterbildung Innere Medizin und Allgemeinmedizin: Zwei oder drei Säulen?
Nachruf Dr. Willi Olivier
Gesundheitsstrategie
Ärzteproteste
Qualität in der Praxis
286
288
288
288
288
FORTBILDUNG
Neue Influenza A(H1N1) – Hinweise für die Praxis
289
WIRTSCHAFT
Neues aus der Finanzwelt
290
RECHT
Aus der Arbeit der Berufsgerichte
292
TERMINE 294
BEKANNTMACHUNGEN 295
IMPRESSUM 306
Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte
der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Baden-Württemberg e. V., Stuttgart, bei.
Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.
Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte
Auch bei Ärztinnen und Ärzten treten Suchterkrankungen und
die vielschichtig damit verbundenen Probleme auf. Gegenüber
anderen Berufsgruppen sind Ärzte sogar stärker suchtgefährdet.
Gründe dafür liegen in der starken Beanspruchung durch den
Beruf mit einer oft überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung und
dem Druck durch die hohe Verantwortung, die der Arztberuf mit
sich bringt. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ein
spezielles Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und
Ärzte entwickelt. Im Mittelpunkt steht hierbei das Prinzip „Hilfe
statt Strafe“. Weitere Informationen: www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 07 • 2009 283
Editorial
Gewalt gegen Kinder
A
PD Dr. med.
Christian Benninger
ggression und Gewalt sind
als Teil unserer menschlichen
Natur in allen Gesellschaften
vorhanden. Aber es ist eine Errun­
genschaft von Kultur und Zivilisa­
tion, dass wir in der Lage sind, den
individuellen Gebrauch von Gewalt
zu tabuisieren, zu verbieten und
zu sanktionieren. Dies ist umso not­
wendiger, je wehrloser die poten­
ziellen Opfer von körperlicher,
seelischer oder sexueller Gewalt
sind, also insbesondere für unsere
Kinder.
Die Folgen für die Opfer sind
gravierend: Sie reichen von körper­
lichen Schäden, psychosomatischen
Beschwerden, Entwicklungsverzöge­
rungen und Verhaltensstörungen
bis hin zu Suchtverhalten, Suizid
und Tod bei schweren Misshand­
lungen. Je jünger die Betroffenen,
umso schwerwiegender sind die
Gewaltfolgen.
Die Dunkelziffer von Gewalt
und Missbrauch ist hoch. Nach
Schätzungen sind zirka zehn Prozent
aller Kinder und Jugendlichen be­
troffen; dazu kommen noch schwer
erfassbare Fälle emotionaler Ableh­
nung oder Vernachlässigung.
Spektakuläre Fälle von Kindes­
misshandlung ziehen immer wieder
Diskussionen über das „Versagen
aller beteiligten Institutionen“
nach sich. Sie provozieren den Ruf
nach neuen Kinderschutzgesetzen
wie das am 7. März 2009 in Kraft
getretene „Gesetz zum präventiven
Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Baden-
Baden-Württembergischer Ärztetag am 17. Juli 2009 in Stuttgart
Diskutieren Sie mit hochrangigen Politikern über die Zukunft
­unseres Gesundheitswesens. Moderiert vom Fernsehjournalist Ulrich Meyer. Weitere Informationen
und Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de
284
ÄBW 07 • 2009
Württemberg“ (Kinderschutzgesetz
Baden-Württemberg) oder den –
allerdings stark kritisierten und
jetzt vorerst zurückgezogenen –
Entwurf eines (Bundes-)Gesetzes zur
Verbesserung des Kinderschutzes
(Kinderschutzgesetz). Trotz einer
großen Zahl von Einrichtungen,
Institutionen und Personen, die mit
dem Problem befasst sind, sowie
zahlreichen Maßnahmen und Einzel­
initiativen bleiben weiter viele Fra­
gen sowohl hinsichtlich der akuten
Versorgung als auch der weiteren
Betreuung von Opfern (und Tätern)
ungeklärt. Ganz zu schweigen
von den Möglichkeiten einer früh­
zeitigen und besseren Problem­
erkennung und Prävention.
Als ein zentrales Problem wird
immer wieder die unzureichende
Vernetzung und Kommunikation
der verschiedenen Einrichtungen
untereinander, aber auch mangeln­
de Kompetenz und Ausbildung
der Akteure genannt – ungeachtet
vielfältiger Anstrengungen und
finanzieller Hilfen.
Vor diesem Hintergrund wurden
jetzt – anlässlich eines nach
Schütteltrauma verstorbenen Säug­
lings – im Ortenaukreis Gelder
zur Einrichtung einer Kinderschutz­
ambulanz im Rahmen eines Pro­
jektes „Frühe Hilfen im Ortenaukreis“
bewilligt. Ähnliche Bemühungen
auf lokaler Ebene werden auch
aus Lörrach, Freiburg und Stuttgart
berichtet.
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg fordert schon seit
Jahrzehnten die flächendeckende
Einrichtung von Kinderschutzambu­
lanzen, hierfür liegt sogar ein Land­
tagsbeschluss aus dem Jahr 1993
vor. In einem kürzlich abgehaltenen
Workshop der Landesärztekammer
zum Thema „Gewalt gegen Kinder“
haben Vertreter der Kinderkliniken
ebenfalls auf die fortbestehenden
Mängel im Kinderschutz hingewie­
sen und sind zu folgendem Ergebnis
gekommen: Unser gemeinsames
Ziel muss es sein, jederzeit erreichbare
„Stellen“ einzurichten, die niederschwellig für Probleme von drohender
oder tatsächlicher Misshandlung
erreichbar sind. Diese „Stellen“ müssen
sowohl in der akuten Betreuung
(also Diagnose und Therapie eines
Misshandlungsfalles) kompetent sein,
als auch ausreichende weiterführende
Beratungs- und Hilfemöglichkeiten –
beispielsweise im Kontakt zu Jugendämtern und Wohlfahrtsverbänden –
anbieten können. Unabdingbar sind
in jedem Fall ein intensiver Austausch
und Zusammenarbeit („runder Tisch“)
zwischen allen Beteiligten.
Hierbei muss der Hilfe- und
Präventionsgedanke im Vordergrund
stehen, vor Sanktionen gegenüber
Tätern, die ja nicht selten selbst hilfsbedürftig und „Opfer“ sind – sei es
infolge früherer eigener erlittener
Gewalt- und Missbrauchserfahrungen
oder auf Grund schwieriger sozialer
Verhältnisse!
Um dies leisten zu können, brauchen wir die verlässliche und dauerhafte Einrichtung von „Frühen Hilfen“
an den Kinderkliniken: Dort sind
„Rund-um-die-Uhr-Dienste“ gewährleistet und ärztliche Kompetenz in
Diagnostik und Therapie einschließlich
psychologischer Beratungsmöglichkeiten vorhanden. Hinzu kommen
Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowohl für Ärzte als auch für
nicht-ärztliches Personal.
Jedoch werden (auch) dort
die personellen Kapazitäten immer
schlechter! Deshalb brauchen wir
finanzielle Mittel, wie sie jetzt im
Ortenaukreis bereitgestellt wurden.
Damit alle Möglichkeiten zur
Prävention, Früherkennung, akuten
Hilfe und längerfristigen Betreuung
wahrgenommen werden können,
bevor es zu weiteren „schlecht
gelaufenen“ oder sogar „vermeid­
baren“ Misshandlungs-Tragödien
■
kommt.
PD Dr. med. Christian Benninger
Vorsitzender des Ausschusses
„Gewalt gegen Kinder“
der Landesärztekammer Baden-Württemberg
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Kammern und KV
Weiterbildung Innere Medizin und Allgemeinmedizin
Zwei oder drei Säulen?
B
ei der anstehenden Vertreterversammlung der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg müssen die Delegierten darüber
entscheiden, ob sie die vom Deutschen Ärztetag 2007 in
­Münster beschlossene (Wieder-) Einführung des Facharztes für Innere
Medizin in das Satzungsrecht der Landesärztekammer nachvoll­
ziehen. Bis auf Baden-Württemberg sind inzwischen alle Ärzte­
kammern in der Bundesrepublik dieser Empfehlung des Deutschen
Ärztetages gefolgt.
Erst durch die satzungsrechtliche Umsetzung in das jeweilige
Landesrecht werden die vom Ärztetag beschlossenen Empfehlungen
Die Meinung der
Allgemeinmediziner
A
Dr. Manfred Eissler
Dr. Stephan Bilger
286
uf dem Ärztetag 2002 in
­Rostock wurde die Allgemein­
medizin mit der Inneren
­Medizin zusammengelegt und der
„Facharzt Innere und Allgemein­
medizin (Hausarzt)“ mit einer Wei­
terbildungsdauer von fünf Jahren in
die Musterweiterbildungsordnung
aufgenommen. Mit diesem „Kom­
promiss von Rostock“ hat die Allge­
meinmedizin nicht nur ihre Eigen­
ständigkeit in einem weiten Bereich
aufgegeben, sondern auch Weiter­
bildungsinhalte, die von vielen
für unabdingbar gehalten werden,
zum Beispiel eine Pflichtzeit in der
Chirurgie. Vonseiten der Internisten
wurde dafür der Allgemeininternist
abgeschafft, es sollte nur noch den
Internisten mit Schwerpunkt geben.
Mit diesem Kompromiss sollte der
Jahrzehnte dauernde Konflikt mit
der Inneren Medizin im ambulanten
Bereich gelöst werden. Leider ist
dies nicht gelungen.
Auf dem Ärztetag in Münster
2007 wurde dieser mühsam gefun­
dene Kompromiss von den Internis­
ten einseitig aufgekündigt, – gegen
die Voten fast aller vertretenen
Allgemeinärzte – und es wurde der
„Allgemeininternist“ wieder in die
Musterweiterbildungsordnung ein­
geführt. Vor diesem Hintergrund
ist es verständlich, dass die Stimmen
lauter werden, die wieder eine Tren­
ÄBW 07 • 2009
für die Kammermitglieder verbindlich. Der Vertreterversammlung als
dem satzungsgebenden Organ der Kammer kommt dabei die wich­
tige Aufgabe zu – unter Beachtung der Vorgaben, die sich aus dem
europäischen Recht und aus den gesetzlichen Regelungen des Heil­
berufe-Kammergesetzes ergeben – die ärztliche Weiterbildung im
Rahmen der ihr übertragenen Satzungshoheit regelnd zu begleiten.
Vor welchem Spannungsfeld die Delegierten in BadenWürttemberg ihre Entscheidung zu treffen haben, zeigen die
beiden nachstehenden Meinungsbeiträge von Delegierten
■
der Vertreterversammlung der Landesärztekammer.
nung der beiden Fächer fordern. In
zwei Ärztekammern, nämlich Berlin
und Mecklenburg-Vorpommern,
wurde diese Trennung vollzogen
und der Facharzt für Allgemein­
medizin (wieder) eingeführt.
Betrachtet man die aktuelle
­Entwicklung im Hausarztbereich, so
ist festzustellen, dass der Hausarzt­
mangel bereits jetzt Realität ist und
sich in den nächsten Jahren zuneh­
mend verschärfen wird. Die Zahl der
Kolleginnen und Kollegen, die den
Facharzt für Allgemeinmedizin bzw.
für Innere und Allgemeinmedizin
­erwerben, ist stark rückläufig. Hinzu
kommt, dass der Altersdurchschnitt
bei den Hausärzten deutlich höher
als bei den Fachärzten liegt. 20 Pro­
zent der Hausärzte sind über 60 Jah­
re alt und werden in den nächsten
Jahren für ihre Praxen kaum Nach­
folger finden. Auch wenn die ge­
änderte Weiterbildungsordnung nur
einer unter mehreren Gründen für
diese Entwicklung sein dürfte, so ist
nach unserer Einschätzung davon
auszugehen, dass durch die Wieder­
einführung des Allgemeininternisten
diese Entwicklung weiter in die
falsche Richtung gelenkt werden
wird.
Ferner sehen wir erhebliche
­negative Auswirkungen für die Zu­
kunft im ambulanten Bereich. Die
Konkurrenz unterschiedlich weiter­
gebildeter Hausärzte, dem Allgem­
einarzt als „Hausarzt zu Fuß“ und
dem Internisten als „Hausarzt zu
Pferde“ lässt sich nicht einfach durch
bloße Goodwill-Erklärungen ver­
meiden. Zu drängend sind die Nach­
wuchsprobleme in diesem Bereich.
Auch wird BDI-Präsident Wolfgang
Wesiak nicht müde, den Allgemein­
internisten auch für die ambulante
Versorgung zu fordern. Nach unserer
Auffassung fehlen dem BDI die Legi­
timation und die Erfahrung, für die­
sen Versorgungsbereich zu sprechen.
Wissenschaftliche Beiträge aus der
Inneren Medizin zu Themen der
­Primärversorgung existieren nicht,
während die Allgemeinmedizin in
Deutschland in den letzten Jahren
hier an die internationale Diskussion
Anschluss gefunden hat.
Es ist festzustellen, dass sich die
Argumente der zahlreichen Allge­
meinärzte, die sich auf dem Ärztetag
in Münster 2007 gegen die Wieder­
einführung des Allgemeininternisten
in die Weiterbildungsordnung aus­
gesprochen hatten, bestätigt haben.
Anstatt sich an Bedarf und Notwen­
digkeiten der hausärztlichen Versor­
gung zu orientieren, hat sich der
Deutsche Ärztetag 2007 in Münster
ausschließlich die Sichtweise des
­Berufsverbandes der Internisten
zu Eigen gemacht und die Wieder­
einführung des Allgemeininternisten
vor allem mit dem Europarecht
und dem Bedarf an entsprechend
weitergebildeten Klinikärzten
­begründet.
Wenn die Versicherungen aller
Beteiligten ernst gemeint sind, dass
die Förderung der Allgemeinmedizin
auch für die Zukunft von besonderer
Bedeutung ist, dann muss bedacht
werden, welche Auswirkungen eine
Kammern und KV
Änderung der Weiterbildungsord­
nung für den hausärztlichen Nach­
wuchs hat und welche Anreize hier
geschaffen werden. Angesichts der
oben skizzierten Entwicklung ist es
für uns unverständlich, dass diese
Diskussion am Versorgungsbedarf
vorbei geschieht und dem Nach­
wuchs eine fünfjährige allgemein­
internistische Weiterbildung ange­
boten wird, die ohne Perspektive
bleibt, während ausreichend quali­
■
fizierte Allgemeinärzte fehlen.
Dr. Manfred Eissler
Dr. Stephan Bilger
Die Meinung der
Internisten
V
or etwas weniger als zwei Jah­
ren schrieb einer der Autoren
an dieser Stelle hoffnungsvoll
einen Artikel über die Weiterbildung
im Gebiet Innere Medizin und Allge­
meinmedizin, die auf dem Münste­
raner Ärztetag in der Muster-Weiter­
bildungsordnung weiterentwickelt
worden war. Zu dem zweisäuligen
Gebiet mit dem Facharzt für Innere
Medizin und Allgemeinmedizin
(Hausarzt) und dem Facharzt für
­Innere Medizin mit Schwerpunkt
war noch die dritte Säule mit
dem alleinigen Facharzt für Innere
Medizin hinzugekommen.
Es sind hauptsächlich zwei
­ineinandergreifende Gründe, die für
die Änderung gesprochen haben.
Die meisten jungen Kolleginnen und
Kollegen wissen zu Beginn ihrer
ärztlichen Tätigkeit noch gar nicht,
ob sie Hausarzt im ambulanten
­Bereich, allgemeiner Internist im
Krankenhaus oder Schwerpunktin­
ternist werden wollen. Die WBO
nach Rostock zwang diese Kolle­
ginnen und Kollegen aber nach
1,5 bis 2,5 Jahren (je nach Vertrags­
situation) in die Entscheidung zwi­
schen Hausarzt und Schwerpunkt­
internist. Dazu fühlen sich viele aber
noch nicht reif genug und wollten
im Krankenhaus erst einmal weiter
Erfahrungen sammeln. Im Kranken­
haus (und auch im ambulanten
­ ereich) werden gar nicht so viele
B
Schwerpunktinternisten gebraucht,
wie durch die Rostocker Entschei­
dung auf einmal produziert wurden.
Vielmehr braucht das Krankenhaus den Allgemeininternisten zur
Besetzung von Notaufnahmen,
­Intensivstationen, Notarztwagen­
diensten und schwerpunktübergrei­
fenden Diensten. Diese Aufgaben
können nur bedingt in den ersten
1 bis 3 Jahren der Weiterbildung
wahrgenommen werden.
Alle Ärztekammern außer
­Baden-Württemberg haben sich die­
ser Ein- und Ansicht angeschlossen.
Lediglich Berlin und MecklenburgVorpommern wandten sich wieder
der Weiterbildungsordnung vor
2002 zu und trennten die Gebiete
erneut in Innere Medizin und das
unabhängige Gebiet Allgemein­
medizin. Die Vertreterversammlung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg konnte sich im
­November 2007 der dreisäuligen
Aufgliederung des Gebietes Innere
Medizin und Allgemeinmedizin
­allerdings nicht anschließen. Erst im
November 2008 gab es eine Mehr­
heit in der Vertreterversammlung
der LÄK, die aber durch formale
Gründe nicht zu einem gültigen
­Beschluss führte.
Der jetzige Zustand führt in
­Baden-Württemberg zu einer para­
doxen Situation. In den Kranken­
häusern klagen internistische Chef­
ärzte zunehmend über einen Man­
gel an erfahrenen Weiterbildungsas­
sistentinnen und -assistenten in der
Inneren Medizin. Auch wollen die
jungen Kolleginnen und Kollegen
nicht in den Schwerpunkt einstei­
gen, sondern sie gehen nach
Bayern, Hessen oder ein anderes
Bundesland, wo der Allgemeininter­
nist wieder eingeführt wurde. Auf
der anderen Seite ist es aber auch
nicht zu dem erhofften Anstieg der
Fachärzte für Innere Medizin und
Allgemeinmedizin (Hausärzte)
gekommen.
Damit kommen wir zu dem
eigentlichen Problem, das von den
Vertretern der Hausärzte zu Recht
immer wieder angesprochen wird.
Warum gibt es immer weniger Haus­
ärzte? Die wirtschaftliche Situation
und Arbeitsbelastung der Hausärzte
ließ diese fachärztliche Spezialisie­
rung in der Vergangenheit nicht
­attraktiv erscheinen. Wie diese
­Situation durch Gesundheitsfonds,
Selektiv- oder Kollektivvertrag in
der Bundesrepublik und speziell in
Baden-Württemberg beeinflusst
wird, wird sich in der Zukunft erst
noch zeigen. Davon unabhängig ist
die Weiterbildung im ambulanten
Bereich immer noch ein dorniger
Weg. Häufig fehlt eine Strukturie­
rung, die dem weiterbildungswil­
ligen Arzt eine komplette 5-jährige
Weiterbildung in einem Vertrag
­ermöglicht, wobei die Errichtung
von Weiterbildungsverbünden hier
Abhilfe schafft. Zum anderen ist die
finanzielle Situation oft unerquick­
lich. Zwar gibt es die finanzielle
­Förderung in der Allgemeinmedizin,
sie kann aber auf Grund der wirt­
schaftlichen Situation der Hausärzte
die Differenz zu einem mittlerweile
vom Marburger Bund erkämpften
angemessenen Einstiegsgehalt im
Krankenhaus nicht ausgleichen.
Im KV-System durfte zudem der
Weiterbildungsassistent nur einen
begrenzten Mehrumfang von
3 Prozent erwirtschaften.
Das noch nicht ausgereifte per­
sönliche Berufsziel, die mangelnde
Strukturierung der Weiterbildung
und die wirtschaftlichen Aussichten
während und nach der Weiterbil­
dung sind die Hauptgründe für den
Rückgang in der Weiterbildung zum
Facharzt für Innere und Allgemein­
medizin, nicht die Einführung des
Allgemeininternisten.
Diese Hinderungsgründe zu be­
seitigen und die unzweifelhaft be­
stehende gemeinsame Schnittmen­
ge zwischen der Inneren Medizin
und Allgemeinmedizin unter dem
Dach eines gemeinsamen Gebietes
weiterzuentwickeln, muss das Ziel
von gerade in Baden-Württemberg
so engagierten Allgemeinmedizi­
nern und Internisten sein. Wir hoffen
sehr darauf, dass wir nach der
nächsten Vertreterversammlung
auch in Baden-Württemberg wieder
einen Allgemeininternisten haben,
ohne dass es zu einer Spaltung des
■
Gebietes gekommen ist.
Dr. Matthias Fabian
Dr. Kurt Amann
Dr. Matthias Fabian
Dr. Kurt Amann
ÄBW 07 • 2009
287
Kammern und KV
Nachruf Dr. Willi Olivier
Herr Dr. Willi Olivier (geboren am 17. März 1916) war von 1948
bis 1961 in Rheinfelden als Praktischer Arzt niedergelassen.
Nach seiner Weiterbildung zum Augenarzt hat er in Bad Krozingen
eine Praxis aufgebaut. Seit 1994 war er im Ruhestand.
Neben seiner umfangreichen und mit großer Hingabe ausgeübten
Praxistätigkeit hat sich Dr. Olivier von 1963 bis 1966 als Vizepräsident
und von 1967 bis 1974 als Präsident der Bezirksärztekammer
Südbaden sowie als Vorstandsmitglied der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ehrenamtlich für die berufspolitischen Belange
und berufspolitischen Anliegen der Ärzteschaft mit herausragendem
Engagement eingesetzt. Ferner war er von 1963 bis 1982 Mitglied
in der Vollversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden und
Gesundheitsstrategie
Z
iel der Gesundheitsstrategie
Baden-Württemberg ist es,
lebensstilbedingte chronische
Erkrankungen und gesundheitliche
Einschränkungen effektiver als bis­
her zu vermeiden bzw. ihr Auftreten
in eine spätere Lebensphase zu ver­
schieben. Die Gesundheitsstrategie
setzt dazu verstärkt auf Maßnahmen
der Prävention und Gesundheitsför­
derung, die in allen Lebensphasen
und Lebenswelten wirksam werden
sollen. Bei der Auftaktveranstaltung
(27. Juli 2009, 10–16 Uhr) im Stutt­
garter Haus der Wirtschaft stellt
das Sozialministerium das Konzept
vor. Weitere Informationen:
■
sm.baden-wuerttemberg.de
von 1963 bis 1966 sowie von 1975 bis 1982 Mitglied in der Voll­
versammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
In Anerkennung seiner zahlreichen Verdienste für die Allgemeinheit
und die Ärzteschaft wurden ihm 1970 das Bundesverdienstkreuz
­Erster Klasse und 1975 die Albert-Schweitzer-Medaille durch die
Landesärztekammer Baden-Württemberg verliehen.
Am 2. Juni 2009 ist Dr. Olivier verstorben. Die Ärzteschaft verliert
mit Dr. Olivier einen hoch geschätzten, vorbildhaften Kollegen.
Wir werden ihn in dankbarer Erinnerung behalten.
Dr. med. Gerhard Schade
Präsident Bezirksärztekammer Südbaden
Ärzteproteste
S
chwerpunktmäßig am 1. und
2. Juli beteiligten sich zahlreiche
Arztpraxen an Praxisschließun­
gen und Protestveranstaltungen,
zu denen verschiedene Ärzte- und
Patienten-Organisationen aufgerufen
hatten. Die Bezirksärztekammer Süd­
baden veranstaltete ­einen Protest­
marsch durch Freiburg mit anschlie­
ßender Kundgebung. Überregionale
Veranstaltungen gab es unter ande­
rem auch in Ravensburg und Heidel­
berg. Bei MEDI-Fortbildungstagen
aus Anlass der Praxisschließun­gen in
Stuttgart, Karlsruhe und Heilbronn
ging es unter anderem um patienten­
orientierte Gesprächsführung, kardio­
vaskuläre Erkrankungen oder Qualitäts­management. Der „Orte­
Anzeige
nauer Schulterschluss“ bot in
Kehl zahlreiche Aktionen für
Bürger unter dem Motto
„So lange wir noch da sind“.
Die anschließende Kundge­
bung unter der Überschrift
„Wir sind dann mal weg“
gipfelte in der „Vertreibung“
der deutschen Ärzte durch die
Gesundheitspolitik über die
0ARKHOTEL+ÍNIGSFELD
Rheinbrücke. Weiteren regio­
)NFO
nalen Protest unter Einbezie­
DRCDREMEL TONLINEDE
hung von Kollegenschaft und
WWWRESILIOORG
Bürgern gab es unter anderem
&ORTBILDUNGMIT#-%0UNKTEN
in Freudenstadt, Nürtingen,
Schwäbisch Hall, auf der
FÓRMEHR,EICHTIGKEITUND%FFEKTIVIT»T
Ostalb, in Mittelbaden etc. ■
"URNOUTPROPHYLAXE
FÓR›RZTEUND4HERAPEUTEN
288
ÄBW 07 • 2009
Qualität in der Praxis
Q
ualität als wettbewerbs­
bestimmende Größe gewinnt
auch im Gesundheitswesen
zunehmend an Bedeutung.
Um Qualität messen, analysieren
und bewerten zu können, sind
valide Instrumente notwendig.
Solche Instrumente zu entwickeln,
war das Ziel des Projektes „AQUIK®
– Ambulante Qualitätsindikatoren
und Kennzahlen“ der Kassen­
ärztlichen Bundesvereinigung.
Als Ergebnis steht ein erstes Set
mit 48 Qualitätsindikatoren für
die ambulante Versorgung zur
Verfügung. Dieses Set wird durch
bereits in Anwendung befindliche
Indikatoren der Disease-Manage­
ment-Programme ergänzt. Das
Projekt fokussiert auf Qualitäts­
indikatoren mit Relevanz für die
vertragsärztliche Versorgung, die
­international bereits genutzt wer­
den. Die Indikatoren wurden von
Fachexperten bewertet und in
­ausgewählten Arztpraxen getestet.
Qualitätsindikatoren eröffnen die
Möglichkeit einer qualitätsbezo­
genen Vergütung, international als
„Pay for Performance“ bezeichnet.
Hierbei werden Anreize zur Ver­
besserung der Versorgungsqualität
geschaffen, indem Ärzte mit be­
sonders hohem Qualitätsniveau
die Chance auf eine bessere
■
­Vergütung erhalten.
Fortbildung
Neue Influenza A(H1N1)
Hinweise für die Praxis aus dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Epidemiologie
Eigenschutz für Ärzte und Personal
Seit dem Erstnachweis im April
2009 in den USA und Mexiko hat
sich ein neuer Influenza-Virustyp
(Abbildung 1) nahezu weltweit ausgebreitet. Bis Ende Juni 2009 wurden der WHO über 70.000 bestätigte
Fälle aus über 100 Ländern gemeldet. In Deutschland waren bei Redaktionsschluss 400 laborbestätigte
Fälle bekannt (Stand: 30. Juni).
­Aktuell nimmt der Anteil in Deutschland erworbener Infektionen zu.
Beim Kontakt mit und der Untersuchung von Patienten ist Eigenschutz maßgeblich. Bei der Entnahme von Abstrichen und bei Untersuchungen mit Aerosolbildung (z. B.
Bronchoskopie) sind Atemschutzmaske und Schutzbrille zu tragen.
Zu Arbeitsschutzmaßnahmen siehe
TRBA 250 und TRBA 609 des ABAS
unter www.baua.de. Ohne Eigenschutz werden Arzt und Praxis­
personal zu Kontaktpersonen und
werden bei positiven Patienten ggf.
unter häusliche Isolierung gestellt.
Übertragung
Das neue Influenzavirus wird wie
eine saisonale Influenza überwiegend
durch Tröpfcheninfektion beim Husten
oder Niesen (Abstand unter 2 m) und
möglicherweise aerogen übertragen.
Über den Anteil von Übertragung
durch Schmierinfektionen ist nichts
bekannt. Die Inkubationszeit wird mit
1 bis 7, eher bis 4 Tagen angenommen. Mit Infektiosität muss ab einem
Tag vor Symptombeginn bis zu sieben
Tagen danach gerechnet werden.
Klinik
Bei Patienten mit unkomplizierten Verläufen wird über Fieber,
Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Symptome der oberen Atemwege (Husten, Rachenentzündung, Schnupfen,
Kurzatmigkeit), Muskel- oder
Gelenkschmerzen, Müdigkeit,
Erbrechen und Durchfall berichtet.
Die Symptomatik kann leicht sein.
Vermeidung der Übertragung
Patienten mit klinischem Verdacht sind in der Praxis so zu führen,
dass eine Übertragung auf andere
Patienten und Personal vermieden
wird. Sofern keine stationäre Behandlung angezeigt ist, ist bei gesicherter Diagnose oder klinischem
Verdacht bis zu dessen Ausschluss
eine häusliche Absonderung durch
das Gesundheitsamt vorgesehen.
Personen unter Risiko
Als Risikogruppen gelten zurzeit
wie bei der saisonalen Influenza:
Kinder unter 5 und Erwachsene ab
65 Jahren, Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahre unter Langzeitbehandlung mit Acetylsalicylsäure
(Risiko eines Reye-Syndroms nach
Virusinfektion), Schwangere, Kinder
und Erwachsene mit chronischen
pulmonalen, kardiovaskulären,
hepatologischen, hämatologischen,
neurologischen, neuromuskulären
oder metabolischen Grunderkrankungen und Immunsupprimierte.
Diagnostik
Unter Einhaltung persönlicher
Schutzmaßnahmen soll ein Nasenund Rachenabstrich gewonnen werden (Merkblatt siehe www.rki.de).
Die Untersuchung erfolgt mittels
PCR in einem Labor mit Nachweisverfahren auf das neue Influenzavirus. Ein positiver Schnelltest spart
Zeit zur Entscheidung über Therapie
und (häusliche) Absonderung, bedarf
aber der Bestätigungsdiagnostik
ebenso wie ein negativer Schnelltest.
Therapie
Zur antiviralen Behandlung
bei symptomatischen InfluenzaPatienten und deren engen Kontakt-
personen werden Oseltamivir oder
Zanamivir empfohlen. Die Empfehlungen können sich u. a. in Abhängigkeit von der Wirksamkeit und
dem klinischen Spektrum der Erkrankung ändern. Herstellerangaben
zu Dosierung, Gegenanzeigen und
Neben­wirkungen sind zu beachten!
Amantadine sind unwirksam.
Eine antivirale Langzeitprophylaxe
wird zurzeit nicht empfohlen.
Der saisonale Influenza-Impfstoff
verleiht keinen Schutz.
Dr. Günter Pfaff, Dr. P.H.
Meldepflicht
Zu melden ist jeder Krankheitsverdacht, jede nachgewiesene Erkrankung sowie jeder im
Zusammenhang mit einer (möglichen) neuen Influenza aufgetretene
Todesfall. Als Krankheitsverdacht gilt
eine Erkrankung, bei der sich aufgrund des klinischen Bildes und der
Exposition (z. B. Reiseland, Kontakt
zu Erkrankten, Umgang mit Proben)
eine neue Influenza (A/H1N1) nicht
sicher ausschließen läßt. Bisher
verfolgen die Gesundheitsbehörden
das Ziel, die Ausbreitung des Erregers in die Bevölkerung einzudämmen oder zumindest zu verzögern.
Dies soll die Zeit zwischen der endemischen Ausbreitung und der Verfügbarkeit eines Impfstoffes so weit
wie möglich verkürzen. Die Maß­
nahmen werden ständig der Lage
angepasst (siehe www.rki.de).
Weitere Entwicklung
Dr. Isolde Piechotowski
Abbildung 1
Neues Influenzavirus
A/CA/4/09. Elektronenmikroskopische Aufnahme in Negativfärbung: C. S. Goldsmith
und A. Balish, CDC
Mit der Zunahme autochtoner
Fälle steigt auch bei uns die Wahrscheinlichkeit einer nachhaltigen
Übertragung von Mensch zu
Mensch. Die hohe Variabilität der
Influenzaviren begünstigt das
Auftreten virulenterer Varianten.
Ein genetischer Shift kann sowohl
mit saisonalen Subtypen erfolgen
als auch mit dem aviären Influenzavirus H5N1. Die Resistenzlage
gegen Neuraminidasehemmer
■
wird weiter beobachtet.
ÄBW 07 • 2009
289
Wirtschaft
Neues aus der Finanzwelt
IGeLn und der zweite
­Gesundheitsmarkt
Filippo Scaglione
Diplom-Kaufmann/
Prokurist
Baden-Württem­bergische Bank
Zielgruppen­management
Heilberufe
Telefon
(07 11) 1 27-4 90 95
Telefax
(07 11) 1 27-6 64 90 95
E-Mail: filippo.scaglione@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/
heilberufe
Die ärztliche Honorarreform hat für
Unruhe und Unsicherheit bei den Vertragsärzten gesorgt. In Zeiten des neuen Regelleistungsvolumen (RLV) und
der Ungewissheit über die Einkünfte
aus der vertragsärztlichen Versorgung
wächst der Stellenwert der Einnahmen
aus dem „zweiten Gesundheitsmarkt“.
Fachleuten zufolge hat der Markt ein
gewaltiges Potenzial. Für niedergelassene Ärzte spielen insbesondere Angebote der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) eine wichtige Rolle.
Der zweite Gesundheitsmarkt umfasst Gesundheitsprodukte und -dienstleistungen, die privat finanziert werden. Die gestiegene Lebenserwartung,
die Zunahme des Anteils der Älteren an
der Bevölkerung, der medizinisch-technische Fortschritt und der veränderte
Lebensstil lassen den Bedarf an solchen
Angeboten kontinuierlich steigen. Hierzu zählen Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheitstourismus, Wellness und Entspannung, Ernährungsberatung, Bio-Lebensmittel
und Functional Food (mit Inhaltsstoffen
wie Vitaminen angereicherte Nahrungsmittel), Fitness und gesundheitsbezogene Freizeitangebote, Schönheitsoperationen und vieles mehr.
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
in Heidelberg lädt gemeinsam mit der Kanzlei Tiefenbacher
zu einer Ver­anstaltung ein: Praxiszusammenschlüsse –
Erfolgsmodell im Gesundheitsmarkt?
Termin:
Mittwoch 22. Juli 2009 (18.30 Uhr)
Veranstaltungsort:
Kanzlei Tiefenbacher, Im Breitspiel 9, 69126 Heidelberg
Referentin:
Jutta Dillschneider,
Fachanwältin für Medizinrecht und Arbeitsrecht
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Heidelberg: Frau Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21
Kanzlei Tiefenbacher: Frau Ölschläger, Telefon (0 62 21) 31 13 20
290
ÄBW 07 • 2009
Nach einer Studie der Roland
Berger Strategy Consultants belief sich
das Volumen des zweiten Gesundheitsmarkts im Jahr 2007 bereits auf
rund 60 Milliarden Euro. Ihr zufolge ist
sogar von einem weiteren Bedarf in
Höhe von rund 16 Milliarden Euro auszugehen, dem gegenwärtig noch kein
entsprechendes Angebot gegenüber
steht. Die gesetzlichen Krankenkassen
reagieren auf die veränderten Patientenbedürfnisse mit einer Anpassung
ihres Leistungsangebots. So stehen
mittlerweile bei vielen Kassen verschiedene Wahltarife zur Verfügung,
die zum Beispiel homöopathische,
­naturheilkundliche und anthroposophische Leistungen abdecken.
Auch der IGeL-Markt wächst. 2007
belief sich sein Volumen auf rund eine
Milliarde Euro. Nach der letzten Umfrage des wissenschaftlichen Instituts der
AOK (WidO) haben 2007 mehr als ein
Viertel (26,7 Prozent) der gesetzlich
Krankenversicherten IGeL-Angebote
von ihrem Arzt genutzt und privat bezahlt. Die häufigsten Leistungen waren Ultraschalluntersuchungen (19,1
Prozent), Augeninnendruckmessungen
(12,7 Prozent) und ergänzende Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei
Frauen (12,1 Prozent). Im IGeL-Bereich
sind Fachärzte deutlich aktiver als Allgemeinmediziner. So haben Gynäko­
logen und Hautärzte die meisten IGeLLeistungen angeboten. An dritter
Stelle kommen Augenärzte – gefolgt
von Orthopäden und Urologen.
ren) verschiedenen Leistungserbringern wie Kliniken, Physiotherapeuten
und so weiter. Unterstützt werden die
Programme durch Qualitätszirkel sowie
eine elektronische Patientenakte.
Vorteile für die teilnehmenden Ärzte
ergeben sich unter anderem durch
zusätzliche Honorare.
Die erste Bilanz des südbadischen
Integrierten Vollversorgungsmodells
fällt sowohl aus medizinischer als auch
aus wirtschaftlicher Sicht überaus positiv aus. Bei den eingeschriebenen Patienten konnte die Pflegebedürftigkeit
und Mortalität deutlich reduziert werden, während die Kosten sogar unter
dem erwarteten Niveau blieben. Die
Zahlen im „Gesunden Kinzigtal“ belegen, dass eine regionale Vernetzung
der Gesundheitsversorgung große
Potenziale hinsichtlich Qualität und
Wirtschaftlichkeit bergen. Auch für die
Ärzte bietet das Modell eine Vielzahl
an Vorteilen wie zum Beispiel lang­
fristige Einkommensperspektiven für
Niedergelassene.
Unter zunehmenden wirtschaftlichen Restriktionen dürften regionale
Gesundheitsmodelle in Zukunft eine
immer wichtigere Rolle spielen. Bisher
übernimmt das „Gesunde Kinzigtal“ allerdings noch Pionierfunktion. Informationen hierzu sind im Internet zu finden unter www.gesundes-kinzigtal.de.
Europäisches Transparenzlogo für
Fonds der LBBW Asset Management
Als erster in Deutschland aufgelegter Nachhaltigkeitsfonds erhält der
LBBW NachhaltigkeitsStrategie BWI
das „Europäische Transparenzlogo für
Seit 2007 gibt es in der Region Kin- nachhaltige Publikumsfonds“. Das Lozigtal ein integriertes Vollversorgungs- go des Europäischen Dachverbands
modell – bekannt unter dem Namen
für nachhaltige Investments (Eurosif)
„Gesundes Kinzigtal“. Dort versorgen
ist eine Art Gütesiegel für nach
47 Ärzte und Psychotherapeuten etwa ethischen und ökologischen Kriterien
5000 Patienten der AOK und der Land- gemanagte Fonds, die umfassend
wirtschaftlichen Krankenkassen. Das
über ihre Anlagestrategie informieren.
Betreuungskonzept richtet sich nach
Betreut wird der Fonds von der LBBW
gemeinsam ausgearbeiteten VersorAsset Management (LBBW AM), einer
gungs- und Betreuungsprogrammen.
100-prozentigen Tochter der LandesEine wichtige Rolle spielen dabei Präbank Baden-Württemberg (LBBW).
vention, ein enger Patientenkontakt
Derzeit verwaltet die LBBW AM
und die Zusammenarbeit mit (andenachhaltige Fonds mit einem Volu-
Südbadisches Modell zur Integrierten Vollversorgung erfolgreich
Anzeige
Wirtschaft
men von rund 200 Millionen Euro.
Der LBBW NachhaltigkeitsStrategie
BWI informiert Anleger nach den
klaren „Europäischen Transparenzleitlinien für Nachhaltigkeitsfonds“
über Ansätze und Methoden des
­Investments. Er investiert weltweit in
Unternehmen, die ein überdurchschnittliches Nachhaltigkeitsrating
aufweisen. Die Titel werden in einem
mehrstufigen Verfahren ausgesucht.
Dabei wird die soziale und ökologische Verantwortung anhand von
zirka 200 Kriterien überprüft. „Gerade die Qualität und Gründlichkeit
bei der Auswahl der Unternehmen
spielt eine große Bedeutung für den
Erfolg dieses Fonds“, erklärt Steffen
Merker, Fondsmanager des LBBW
NachhaltigkeitsStrategie BWI. Seit
Jahresbeginn führt der Fonds die
Rankings mit einem Performanceplus von rund 20 Prozent an.
Bisher bieten zwölf Finanz­
dienstleister, hauptsächlich aus
der Schweiz, Nachhaltigkeitsfonds
mit dem Europäischen Transparenzlogo an. Eurosif, ein europaweiter
Zusammenschluss zur Förderung
von nachhaltigen Investments,
vergibt diese Auszeichnung nur,
wenn Anbieter die „Europäischen
Transparenzleit­linien für Nachhaltigkeitsfonds“ einhalten. Diese sollen
bei Fonds­managern, Anbietern von
Research-Leistungen und anderen
Stake­holdern für mehr Klarheit
sorgen.
„Sprechende Medizin“ bei Privatpatienten besonders wichtig
Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung (WIP) zeigt, dass
innerhalb der Privatabrechnung
der niedergelassenen Ärzte die
„sprechende Medizin“ – also das
Gespräch mit dem Patienten – den
höchsten Umsatzanteil ausmacht.
Als Grundlage für seine Berechnungen hat das WIP über 120 000
Rechnungspositionen aus dem Jahr
2006 herangezogen. Rund 20 Prozent – das sind 1,5 Milliarden Euro –
aller Ausgaben der Privaten Krankenversicherungen für ambulante
Behandlungen entfielen auf Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach Abschnitt B der GOÄ.
Die 25 am häufigsten abgerechneten Ziffern bezogen sich auf Beratungsleistungen, (Eingangs-) Untersuchungen oder allgemeine Laboruntersuchungen. Fachbezogene
GOÄ-Nummern waren nicht unter
den Top 25. Spitzenreiter unter
den abgerechneten Leistungen war
wie im Vorjahr die „Beratung, auch
telefonisch“. Hier lag der relative
Anteil bei fast zehn Prozent.
Die Häufigkeitsverteilung der
abgerechneten GOÄ-Ziffern belegt
den großen Stellenwert des Arztgesprächs im ambulanten Bereich. Interessant wäre ein Vergleich mit den
kassenärztlichen Leistungsstrukturen. Allgemein besteht bei den Patienten ein großer Bedarf nach mehr
■
Gesprächs- und Beratungszeit.
GastroenterologieVertrag
D
ie AOK Baden-Württemberg
hat gemeinsam mit MEDI BadenWürttemberg und dem Berufs­
verband niedergelassener Gastro­
enterologen (BNG) einen Vertrag über
die Gastroskopie, Koloskopie und
Polypektomie abgeschlossen. Kernpunkte sind eine qualitativ hochwertige
Versorgung der Versicherten und eine
bessere Vergütung für teilnehmende
Ärzte. Der Integrationsvertrag nach
§§ 140 a ff. SGB V gilt rückwirkend
zum 1. Mai 2009 und läuft vorerst bis
zum 31. Dezember 2009. Er soll als
fachärztliche Ergänzung zum AOKHausarzt-Programm die wohnortnahe
ambulante medizinische Versorgung
durch besonders qualifizierte Ärzte
besser sicherstellen und die Kommunikation zwischen HZV-Ärzten und
eingeschriebenen Gastroenterologen
optimieren. Zum Jahreswechsel 2010
soll der Integrationsvertrag durch einen
Vertrag nach § 73 c SGB V abgelöst
werden, der dann die gesamte gastro■
enterologische Versorgung regelt.
ÄBW 07 • 2009
     

  

     
   
     

  
       
  

 



  

    
 
 
 
     
     
 
 
      
      
   
 
  
 
    
            

Recht
Aus der Arbeit der Berufsgerichte
Redaktion:
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Auskunftspflicht
gegenüber Ärztekammer
Ärztliche Tätigkeit
ohne Berufshaftpflicht
Ein in der Abteilung „Mitgliederverzeichnis“ einer Bezirksärztekammer
seit Jahren als Arzt ohne ärztliche
Tätigkeit geführtes Kammermitglied,
das sich auf drei Schreiben der
­Kammer nicht meldet und den
­erbetenen Tätigkeitsnachweis nicht
vorlegt, verstößt gegen § 2 Abs. 6
der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg,
­wonach ein Arzt auf Anfrage der
­Bezirksärztekammer Auskünfte
­geben muss, die diese zur Erfüllung
ihrer Berufsaufsicht benötigt.
Der Arzt erschwert durch sein nachlässiges Verhalten in erheblichem
Maße die Tätigkeit der Ärztekammer
bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Er ist daher mit einer Geldbuße zu
belegen, die nur angesichts seiner
wirtschaftlich beengten Umstände
auf 200 Euro zu beziffern war.
BezirksberufsG für Ärzte Reutlingen
vom 12. 11. 2008 (BGÄR 17/08)
Ein Chirurg mit der Schwerpunkt­
bezeichnung Unfallchirurgie, der
wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, vorsätzlichen Bankrotts
in 2 Fällen und in 45 Fällen wegen
des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren
zur Bewährung verurteilt worden ist,
der im Rahmen eines privaten Insolvenzverfahrens eine Privatpraxis
weiterführt und der trotz Kündigung
seines Berufshaftpflichtversicherungsvertrages wegen unzureichender Prämienzahlung ohne Aufklärung seiner Patienten weiterhin
nahezu 3 Jahre ohne Versicherungsschutz chirurgisch arbeitet, verstößt
gegen § 21 der Berufsordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg, wonach er verpflichtet ist, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner
beruflichen Tätigkeit zu versichern.
Außerdem stellt dies einen Verstoß
gegen § 2 Abs. 2 BO dar, wonach
der Arzt verpflichtet ist, seinen Beruf
gewissenhaft auszuüben und den
ihm im Zusammenhang mit dem
Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Er ist – unter
­Berücksichtigung seines Geständnisses, der Tatsache, dass er wieder
haftpflichtversichert ist und in
­Anbetracht seiner weiterhin schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse –
mit einer Geldbuße in Höhe von
700 Euro zu belegen.
Bezirksberufsgericht für Ärzte Stuttgart
vom 11. Februar 2009 (BGÄS 18/08)
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
veranstaltet in Pforzheim gemeinsam mit der Steuer­
beratungsgesellschaft Link-Rotter-Ehmann & Kollegen
ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Termin:
Mittwoch, 22. Juli 2009 (18.30 Uhr)
Veranstaltungsort:
Steuerberatungsgesellschaft Link-Rotter-Ehmann & Kollegen,
Weiherstr. 2–4, 75173 Pforzheim
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierung
• Öffentliche Fördermittel
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Pforzheim, Frau Eberhardt, Telefon (0 72 31) 3 06-2 59
292
ÄBW 07 • 2009
Vorlage von Urkunden
Ein Assistenzarzt, der es wissentlich
pflichtwidrig unterlässt, der Ärztekammer eine beglaubigte Kopie
­seiner Approbationsurkunde zu
übersenden und deshalb schon dreimal vom Bezirksberufsgericht zu
Geldbußen in Höhe von 500 Euro,
800 Euro und 1100 Euro verurteilt
wurde, missachtet anhaltend und
nachhaltig die in der Meldeordnung
statuierten Pflichten und ist erneut
mit einer Geldbuße, hier 1400 Euro,
zu belegen.
BezirksberufsG für Ärzte Reutlingen
vom 17. 12. 2008 (BGÄR 18/08)
Annahme von Geldgeschenken
Das Schutzgut der Bestimmung in
§ 32 der Berufsordnung für die
­saarländischen Ärztinnen und Ärzte,
wonach es dem Arzt nicht gestattet
ist, von Patienten Geschenke oder
andere Vorteile für sich oder Dritte
zu fordern, sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen,
wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit
der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird, ist das auf die Ärzteschaft allgemein bezogene Vertrauen in die Freiheit und Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen. Damit ist nicht der Eindruck gemeint,
der bei einer konkreten Person entsteht oder entstehen kann, sondern
der Eindruck eines objektiven Beobachters, der Kenntnis von allen Umständen des Falles hat. Unter diesen
Voraussetzungen ist es berufsrechtswidrig, wenn sich ein Arzt von einer
Patientin ein Geldgeschenk in Höhe
von 476 000 Euro zuwenden lässt,
da eine Zuwendung in einer solchen
Größenordnung für den objektiven
Beobachter ein gewichtiger Anhaltspunkt dafür ist, dass der Zuwendungsempfänger in seinen aktuellen
oder künftigen Entscheidungen
nicht mehr frei ist. Eine Geldbuße in
Höhe von 15 000 Euro ist notwendig
und auch ausreichend.
Ärztegericht des Saarlandes
vom 10. 12. 2008 (ÄG 11/2007)
Annahme von Geldgeschenken
Ein niedergelassener Internist, der
von einer Patientin, die ihn Anfang
1998 als Hausarzt gewählt hat, über
einen Zeitraum von Januar 2000 bis
März 2003 Geldgeschenke in Höhe
von insgesamt 362 492,82 Euro
annimmt, handelt, auch wenn er
Recht
sich damit nicht strafbar gemacht
hat, gemäß § 32 der Berufsordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe
berufsrechtswidrig, weil vom Standpunkt eines objektiven Beobachters,
der Kenntnis von allen konkreten
Einzelumständen hatte, damit der
Eindruck erweckt werden konnte,
dass ärztliche Entscheidungen des
Internisten dadurch beeinflusst sein
könnten. Die Erteilung eines Verweises und die Verhängung einer
Geldbuße in Höhe von 10 000 Euro
sind erforderlich und angemessen.
BerufsG für Heilberufe beim VG Münster
vom 30. 04. 2008 (14 K 1893/05.T)
Notfallhausbesuch
Sucht ein Allgemeinarzt, der wochentags nachts im Notfalldienst
eingeteilt ist, nach einem Telefonat
mit der Tochter eine 83-jährige Patientin nicht auf, obwohl sie wegen
Durchfalls und starken Erbrechens
schon zwei Tage zuvor von einem
Kollegen behandelt wurde und dies
zu keiner Besserung führte, verletzt
er seine Pflicht zur gewissenhaften
Ausübung des ärztlichen Berufs gemäß § 2 Abs. 1 der Berufsordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg. Eine Geldbuße in
Höhe von 800 Euro ist erforderlich
und angemessen.
LandesberufsG für Ärzte Stuttgart
vom 17. 11. 2008 (LBGÄ Nr. 06/07)
Frist zur Gutachtenerstellung
Ein Orthopäde, der sich trotz vorausgegangener bezirksberufsgerichtlicher Entscheidungen und zahlreicher vorausgegangener Mahnungen über ein Jahr Zeit lässt, um
das für ein Pensionierungsverfahren
und ein sozialrechtliches Verfahren
auf Feststellung des Grades der Behinderung einer langjährigen Patientin benötigte Attest zu erstellen,
verstößt gegen §§ 2 Abs. 2 und 6,
25 Satz 2 der Berufsordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg, wonach der Arzt verpflichtet ist, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und Gutachten,
zu deren Erstellung er verpflichtet
ist oder die zu erstellen er über­
nommen hat, in angemessener Frist
abzugeben sowie auf Anfragen der
Bezirksärztekammer, die diese zur
Erfüllung ihrer gesetzlichen Auf­
gaben bei der Berufsaufsicht an ihn
gerichtet hat, in angemessener Frist
zu antworten. Bei einem derart beharrlichen Verstoß gegen die Berufsordnung ist eine Geldbuße in Höhe
von 1600 Euro erforderlich und
angemessen.
BezirksberufsG für Ärzte Reutlingen
vom 04. 02. 2009 (BGÄR 13/08)
Hausarztzentrum
1. Ein Verbot der Selbstbezeichnung
einer hausärztlichen Gemeinschafts­
praxis mit zwei Allgemeinärzten
als „Zentrum“ lässt sich nicht durch
Gemeinwohlbelange rechtfertigen.
Auch die Gefahr einer Irreführung
der Bevölkerung besteht nicht, da
der Begriff des „Zentrums“ im Zusammenhang mit der Bezeichnung
von Dienstlokalitäten einen Bedeutungswandel erfahren hat, der auch
der Öffentlichkeit nicht verborgen
geblieben ist.
2. Die Kombination des Begriffs
„Hausarztzentrum“ mit einer Orts­
bezeichnung erweckt bei einem
­potentiellen Patienten nicht den
fehlerhaften Eindruck, hier seien
sämtliche Hausärzte des Ortes in
einer zentralen Einrichtung zusammengeschlossen. Ein solches Missverständnis verhindern schon die
Zusatzangaben, insbesondere die
Angabe der vollständigen Namen
der in dem Zentrum tätigen Ärzte.
LandesberufsG für Heilberufe
beim OVG Münster vom 03. 09. 2008
(6t E 429/08.T)
Sexuelle Belästigung
Fordert ein Allgemeinarzt eine
­Patientin, die ihn wegen Herzbeschwerden in seiner Praxis aufsucht,
auf, ihre Brust freizumachen, den BH
nach oben zu schieben und fasst
er ihr beim Abhören von hinten an
beide Brüste, berührt nach einem
Wiederumdrehen mit dem Mund
ihre rechte Brust und danach mit
seiner Hand über ihrer Hose den
Genitalbereich der Patientin,
­verstößt er gegen seine ärztlichen
Berufspflichten gemäß § 2 Abs. 2
und 3 in Verbindung mit Abschnitt C
Nr. 1 der Berufsordnung der Landes-
ärztekammer Baden-Württemberg
i. d. F. vom 19. 09. 2007 wonach
er seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm als Arzt entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen hat. Er verletzt das Rücksichtnahmegebot sowie die Würde
und das Selbstbestimmungsrecht
der Patientin, sodass er mit einer
Geldbuße in Höhe von 1500 Euro
zu belegen ist.
BezirksberufsG für Ärzte Reutlingen
vom 16. 07. 2008 (BGÄR 8/08)
Gefälligkeitsverordnung
von Anabolika
Zum Grundsatz der gewissenhaften
Berufsausübung nach § 2 Abs. 2
der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
gehört, dass der Arzt
einer missbräuchlichen Verwendung
seiner Verordnungen
keinen Vorschub leisAnzeige
ten darf. Der Arzt verletzt deshalb seine
ärztlichen Berufspflichten, wenn er
seinem Patienten in

zumindest höchst


nachlässiger Weise

ohne nähere Auseinandersetzung mit

dem Vorgang gefälligkeitshalber ein Rezept

über Anabolika aus
stellt, das dieser dann


zu dem Versuch be
nutzt, illegal einge   
führte Arzneimittel
    
beim Zoll ausgehän

digt zu bekommen.
BezirksberufsG

für Ärzte Reutlingen

vom 23. 01. 2008


(BGÄR 14/07)


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ÄBW 07 • 2009
293
Termine
Termine
Thema
7 Info
K Termin
Freiburger Kurs
„Ultraschalldiagnostik
in der Inneren Medizin“
>>> Ort: Fürstensaal, Badstr. 634,
Veranstaltungstermine
2009/2010:
freitags:
16. 10. 2009, 19. 03. 2010
samstags:
17. 10., 05. 12. 2009, 23. 01.,
13. 02., 20. 03. 2010
mittwochs:
04. 11., 18. 11. 2009, 13. 01. 2010
mittwochs und freitags:
jeweils 18.15–22.15 Uhr,
samstags 9.30–16.15 Uhr
K Termin
Thema
Psychosomatische
Grundversorgung
Aufbaukurs zu Grundkenntnissen
K Termin
13. 09. 2009–23. 01. 2010
80-std. Gesamtkurs Psycho­
somatische Grundversorgung
(mit ärztlicher Gesprächsführung
und Balintgruppe)
27. 09.–13. 12. 2009
40-std. Aufbaukurs bzw. 30-std.
Balintgruppe und/oder 30-std.
Gesprächsführung
Quereinstieg (auch in laufende Kurse)
möglich
Termine am Wochenende
Gruppengröße max. 14. Teilnehmer
7 Info
>>> Ort: Medizinische Akademie des
IB, Heubergstr. 90/92, 70180 Stuttgart
Programmauskunft:
Frau Dr. I. Rothe-Kirchberger,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: Frau Frank,
Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail:
[email protected]
Thema
Informationsveranstaltung
über die aktuellen Entwicklungen
in den Operativen Fächern
der Kliniken des Landkreises
Göppingen
K Termin
Mi, 29. 07. 2009, 19.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Klinik am Eichert, Hörsaal,
17.–20. 09. 2009 (Do–So)
Grundkurs
7 Info
>>> Ort: Medizinische Universitäts­
klinik Freiburg, Hugstetter Str. 55,
79106 Freiburg
Organisation:
Dr. E. Panther, Dr. H. Schwacha
Auskunft: M. Bartberger,
Tel. (07 61) 2 70-36 35, Fax 2 70-32 59,
E-Mail: Monika.Bartberger@
uniklinik-freiburg.de
Thema
Psychosomatische
und Psychotherapeutische
Fort- und Weiterbildung
K Termin
21.–26. 09. 2009 (Mo–Sa)
Psychosomatische Grundversorgung (20 Std. Theorie/
30 Std. Verbale Intervention)
Kosten: 580 Euro
Mo, 21. 09. 2009
Start Balintgruppe (10–30 Std.)
Kosten 160–470 Euro
Sa, 26. 09. 2009
Seminar: Therapieplanung
Leitung: Dr. Dr. M. Dornberg
Kosten: 100 Euro
7 Info
>>> Die Veranstaltungen finden
in Zusammenarbeit mit der Abteilung
für Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie der Universitätsklinik
Freiburg statt.
Auskunft/Anmeldung: AK PSM e. V.,
Hauptstr. 8, 79104 Freiburg,
Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85,
E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@
uniklinik-freiburg.de
Thema
Eichertstr. 3, 73035 Göppingen
Auskunft: Anette Braun, Tel. (0 71 61)
64-28 35, Fax 64-5 28 35, E-Mail:
[email protected]; www.kae.de
18. Geriatrietag des Landes
Baden-Württemberg
Thema
Mi, 30. 09. 2009, Beginn 10.30 Uhr
41. Internationaler Seminar­
kongress in Grado/Italien
7 Info
>>> Ort: Kornhaus, Kornhausplatz 1,
89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung: Bethesda
Geriatrische Klinik Ulm gGmbH,
Veranstaltungssekretariat, Regine Faul,
Tel. (07 31) 18 71 85, Fax 18 73 89,
E-Mail: [email protected]
K Termin
30. 08.–04. 09. 2009 (So–Fr)
von der Ärztekammer Berlin
zertifizierte Veranstaltung
7 Info
>>> Ort: Grand Hotel Astoria,
Thema
Largo S. Grisogono 3, I-34073 Grado
Veranstalter: Collegium Medicinae
Italo-Germanicum e. V. (CMIG) c/o
Dezernat 1 der Bundesärztekammer
Auskunft:
Frau Del Bove, Tel. (0 30) 40 04 56-4 15,
E-Mail: [email protected];
www.bundesaerztekammer.de
(Termine)
294
K Termin
Akademie homöopathischer Ärzte
Bad Imnau
K Termin
02.–04. 10. 2009 (Fr–So)
„Homöopathie im Alter –
die richtige Verschreibung“
Referenten: Dr. Michael Teut,
Charité Berlin, Dr. Johannes Wilkens,
Humboldt-Klinik Bad Steben
ÄBW 07 • 2009
72401 Haigerloch-Bad Imnau
Auskunft/Anmeldung: Dr. H. Schraegle,
Tel. (0 70 83) 85 76, Fax 52 68 76,
E-Mail: [email protected]
Thema
Fortbildungsveranstaltungen
Karl-Olga-Krankenhaus GmbH
Gastroenterologie
und Infektiologie
K Termin
7 Info
09.–11. 10. 2009 (Fr–So)
Grundkurs
„Adominelle Sonographie“
nach DEGUM-Richtlinien
Voranmeldung erforderlich
bis 30. 09. 2009
Kosten: 460 Euro
Sa, 24. 10. 2009, ganztägig
Refresherkurs mit praktischen
Übungen:
„Abdominelle Sonographie“
nach DEGUM-Richtlinien
Voranmeldung erforderlich
bis 15. 10. 2009
Kosten: 260 Euro
>>> Ort: 69115 Heidelberg,
7 Info
>>> Ort: Karl-Olga-Krankenhaus
GmbH, Hackstr. 61, 70190 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung:
Beate Thieme, Tel. (07 11) 26 39-24 06,
Fax 26 39-24 80, E-Mail: fortbildung.
[email protected]
Thema
Basiskurs Palliativmedizin
K Termin
Fr, 16. 10. 2009
Sa, 17. 10. 2009
Mi, 11. 11. 2009
Modul 1
Mi, 25. 11. 2009
Fr, 27. 11. 2009
Sa, 28. 11. 2009
Modul 2
Kosten: 650 Euro
7 Info
>>> Ort: Klinikum Heidenheim,
Bergheimer Str. 20,
Abt. Medizinische Psychologie.
Kosten: 950 Euro (Psychosomatische
Grundversorgung inkl. Balintgruppe),
500 Euro (Psychosomatik
im Rahmen der FA-Weiterbildung
inkl. Balintgruppe).
Organisation:
Dr. med. Dipl.-Psych. M. Schwab,
Med. Universitätsklinik Heidelberg,
Tel. (0 62 21) 56 87 74 oder 56 86 49.
Auskunft/Anmeldung: Heidelberger
Institut für Tiefenpsychologie,
Sekretariat, Tel. (0 62 21) 8 95 30 30,
www.hit-heidelberg.de
Thema
2. Aalener
Perinatologisches Symposium
K Termin
13.–14. 11. 2009 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort: Ostalb-Klinikum Aalen,
Im Kälblesrain 1, 73430 Aalen
Wiss. Leitung: Dr. K. Gnauert,
Prof. A. Freihorst
Auskunft/Anmeldung: Sekretariat
Frauenklinik, Tel. (0 73 61) 55-14 01,
E-Mail: [email protected];
www.ostalb-klinikum.de –
Frauenklinik – Aktuelles
Onkologische Termine
Thema
Schloßhaustr. 100, 89522 Heidenheim
Wiss. Leitung: PD Dr. Martin Grünewald
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Matthias Müller,
Tel. (0 73 21) 33-29 52, Fax 33-29 53,
E-Mail: matthias.mueller@
kliniken-heidenheim.de
„Sinn und Unsinn
von Tumormarkern –
Kritische Beleuchtung
einer programmierten
Tumornachsorge“
Thema
Mi, 15. 07. 2009, 18.30 Uhr
Theorie und Praxis der Psycho­
somatischen Grundversorgung
Curriculum in Zusammenarbeit mit
der Akademie für Ärztliche Fortbildung
der BÄK, nach den Richtlinien der KV
für niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte sowie für Kolleginnen und Kollegen in der Facharztweiterbildung
K Termin
7 Info
>>> Ort: Forum Klinikum Esslingen,
Hirschlandstr. 97, 73730 Esslingen
Auskunft/Anmeldung:
Prof. Dr. M. Geißler,
Tel. (07 11) 31 03-24 51, Fax 31 03-32 32,
E-Mail: [email protected],
www.klinikum-esslingen.de
Bekanntmachungen
Zum Gedenken
Dr. med. Heinz Jehs,
Hechingen
Dr. med. Helmut Liebschner,
Ludwigsburg
Dr. med. Manfred Merthan,
Esslingen
Dr. med. Univ./Universität Budapest
Alexander Fejes, Bad Waldsee
Dr. med. Otfried Walter,
Karlsruhe
Dr. med. Hellmuth Reebstein,
Gaienhofen
Dr. med. Bernhard Wöhrmann,
Sipplingen
Dr. med. Horst Blank,
Markdorf
Dr. med. Ernst Scharizer,
Heidelberg
Dr. med. Manfred Sonnenberg,
Karlsruhe
Dr. med. Klaus Hanis,
Karlsruhe
Dr. med. Franz Falk,
Gaiberg
Dr. med. Cvjetko Mihaljevic,
Überlingen
Dr. med. Erwin Glockner,
Müllheim
Dr. med. August Beck,
Riedlingen
Prof. Dr. med. Dr. med. dent.
Joachim Mühling, Höpfingen
Dr. med. Wolfgang Schmidt-Brücken,
Konstanz
Dr. med. Werner Nebinger,
Lichtenstein
Dr. med. Inge Geislhöringer-Boom,
Pforzheim
Wolfgang Woerner,
Karlsruhe
Dr. med. Paul Mussotter,
Bad Saulgau
Hans Wannemacher,
Heidenheim
Dr. med. Herbert Heß,
Hirschberg
Dr. med. Gert Schwerdt,
Althütte
Dr. med. Rüdiger Ott,
Tübingen
Dr. med. Willi Olivier,
Sulzburg
Dr. med. Elisabeth Bayerl,
Karslbad
Dr. med. Gunnel Gradin Frimmer,
Tübingen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
Landesausschuss
Ärzte/Krankenkassen
* 10. 03. 1941
† 20. 05. 2008
* 20. 06. 1920
† 28. 01. 2009
* 07. 08. 1944
† 14. 03. 2009
* 09. 08. 1940
† 01. 04. 2009
* 26. 07. 1920
† 02. 04. 2009
* 08. 12. 1914
† 14. 04. 2009
* 22. 04. 1934
† 14. 04. 2009
* 14. 02. 1942
† 16. 04. 2009
* 11. 06. 1922
† 17. 04. 2009
* 01. 06. 1927
† 18. 04. 2009
* 17. 09. 1946
† 21. 04. 2009
* 07. 06. 1922
† 25. 04. 2009
* 14. 01. 1926
† 25. 04. 2009
* 28. 08. 1925
† 26. 04. 2009
* 08. 08. 1921
† 30. 04. 2009
* 10. 04. 1948
† 02. 05. 2009
* 14. 07. 1918
† 05. 05. 2009
* 28. 05. 1914
† 06. 05. 2009
* 07. 12. 1955
† 09. 05. 2009
* 05. 01. 1949
† 13. 05. 2009
* 29. 08. 1940
† 14. 05. 2009
* 28. 06. 1913
† 16. 05. 2009
* 04. 04. 1923
† 25. 05. 2009
* 20. 04. 1929
† 28. 05. 2009
* 11. 06. 1948
† 31. 05. 2009
* 17. 03. 1916
† 02. 06. 2009
* 28. 06. 1912
† 03. 06. 2009
* 26. 09. 1947
† 07. 06. 2009
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart (Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-13 06
Fax (07 11) 78 75-13 08
Aufhebung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 17. Juni 2009 gemäß
§ 103 Abs. 3 SGB V fest, dass
für bestimmte Arztgruppen in
einzelnen Planungsbereichen in
Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt
daher arztgruppenbezogen für
die nachstehenden Planungs­
bereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen)
die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss
versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse
mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades
zu berücksichtigen sind – nur in
einem solchen Umfang erfolgen
dürfen, bis für die Arztgruppe
Überversorgung eingetreten ist.
Zulassungen nach § 101 Abs.1
Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5
SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach
Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer
der gemeinsamen Berufsaus­
übung oder der Anstellung. Ist
danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)
Zulassung zu entscheiden, die
neben den nach § 18 Ärzte-ZV
erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist von
acht Wochen nach Bekannt­
machung der Aufhebung der
­Zulassungsbeschränkung eingegangen sind. Die Entscheidung
erfolgt nach pflichtgemäßem
­Ermessen unter Berücksichtigung
der beruflichen Eignung, der
Dauer der bisherigen ärztlichen
Tätigkeit, des Approbationsalters
und der Dauer der Eintragung in
die Warteliste für den jeweiligen
Planungsbereich. Bei hiernach
gleicher Eignung von Bewerbern
soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf
die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden.
Augenärzte
Stuttgart.
Frauenärzte
Stadt Karlsruhe, Stadt Heilbronn.
HNO-Ärzte
Stuttgart.
Hautärzte
Tuttlingen, Waldshut.
Hausärzte
Stadt Karlsruhe, Ravensburg.
Anordnung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 17. Juni 2009 gemäß
§ 103 Abs. 1 SGB V fest, dass
für bestimmte Arztgruppen in
Baden-Württemberg zusätzlich
zu seinen früher getroffenen
Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher
mit verbindlicher Wirkung weitere Zulassungsbeschränkungen
an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch
mit den jeweiligen Stadt- und
Landkreisen):
Augenärzte
Mannheim, Breisgau-Hochschwarzwald, Bodenseekreis.
Kinderärzte
Zollernalbkreis.
Hausärzte
Esslingen, Ludwigsburg,
­Schwäbisch Hall, Emmendingen,
Ortenaukreis, Schwarzwald-BaarKreis, Bodenseekreis.
ÄBW 07 • 2009
295
Bekanntmachungen
In Baden-Württemberg geltende
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss
vom 17. Juni 2009 gemäß
§ 103 Absatz 1 SGB V festgestellt,
dass für bestimmte Arztgruppen
in Baden-Württemberg eine
Überversorgung vorliegt. Damit
gelten mit verbindlicher Wirkung
für die Zulassungsausschüsse
arztgruppenbezogen für die
nachstehenden Planungsbereiche
(identisch mit den jeweiligen
Stadt- und Landkreisen) folgende
Zulassungsbeschränkungen:
Anästhesisten:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Augenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Pforzheim, Calw,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis,
Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch
Hall;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
296
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Chirurgen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach,
Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Fachärztlich tätige Internisten
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Frauenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Landkreis
Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim,
Calw, Enzkreis;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
ÄBW 07 • 2009
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
­Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
­Schwäbisch Hall;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm.
Hautärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Kinderärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Nervenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Orthopäden:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, Main-
Bekanntmachungen
Tauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Psychotherapeuten:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Radiologen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Urologen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg,
­Reutlingen, Sigmaringen,
­Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Hausärzte
Baden-Baden/Rastatt, Heidelberg,
Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis,
Schwäbisch Hall;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach,
Waldshut;
Bodenseekreis, Sigmaringen,
Ulm.
Stuttgart, 17. 06. 2009
Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Dr. Raible, Vorsitzender
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in der digitalen
Welt?
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im Strahlenschutz
gem. § 18a Abs. 2 RöV
Zielgruppe:
Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte,
deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt.
Termin:
Dienstag, 16. September 2009
11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr
Seminarziel:
Bescheinigung zum Erhalt der
Fachkunde (Der Kurs ist gem.
§ 18 a Abs. 2 RöV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt
Stuttgart als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgenverordnung
Diagnostische Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT):
Äquivalentdosis, CTDI, DLP,
Rechtfertigung
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal
Teilnahmegebühr:
90,– Euro (inkl. Schulungs­
unterlagen und Verpflegung),
Gebühreneinzug erfolgt vor Ort
in bar.
Kursrücktritt:
Bei einer Stornierung bis drei
Wochen vor Kursbeginn in
schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,– Euro
berechnet. Bei Abmeldungen
­danach und bei Nichterscheinen
wird die volle Seminargebühr
­erhoben. Der Veranstalter hat das
Recht, bei nicht ausreichender
Beteiligung die Veranstaltung
­abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung:
Eine schriftliche Anmeldung
unter Angabe von Name,
Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder
E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche
Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68,
Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail:
[email protected]
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
ÄBW 07 • 2009
297
Bekanntmachungen
Symposium „Macht das Internet
unsere Kinder krank?“
des Ausschusses „Suchtmedizin“
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Termin:
Mittwoch, 18. November 2009
10.00–16.00 Uhr
Computer mit Internetzugang
gehören heute fast schon
zur Standardausstattung eines
Kinderzimmers: Studien zufolge
verfügen mehr als 70 Prozent
der 12- bis 19-jährigen über
einen eigenen PC und haben
somit uneingeschränkten Zugang
zum Internet und zu OnlineSpielen.
Gerade für Heranwachsende,
die ihre Identitätsfindung noch
nicht abgeschlossen haben,
bergen Computerspiele ein
hohes Abhängigkeitspotential.
Erstmals tauchte in diesem Jahr
im Drogen- und Suchtbericht der
Bundesregierung der Begriff der
„Online- oder Computerspielsucht“ auf: 3 Prozent der 15-jährigen Jungen und 0,3 Prozent der
gleichaltrigen Mädchen gelten
als computerspielabhängig,
weitere 4,7 Prozent der Jungen
und 0,5 Prozent der Mädchen
Bitte abtrennen
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Postfach 70 03 61
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70573 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Anmeldung zum Symposium
„Macht das Internet unsere Kinder krank?“
am 18. 11. 2009 in Stuttgart
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
298
ÄBW 07 • 2009
werden als gefährdet eingestuft.
Bei den Betroffenen zeigt sich
eine ähnliche Symptomatik wie
bei stoffgebundenen Abhängigen. Das Symposium, das der
Ausschuss „Suchtmedizin“ der
Landesärztekammer ausrichtet,
befasst sich mit entwicklungs­
psychologischen Aspekten,
­Diagnostik, Klassifikation der
Computerspiel- und Internetsucht bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie mit Therapieansätzen im stationären und
ambulanten Bereich.
Programm:
Begrüßung, Einführung
und Moderation
Dr. med. Christoph
von Ascheraden, St. Blasien,
Vorsitzender
des Ausschusses „Suchtmedizin“
der Landesärztekammer
Matthias Felsenstein,
Leiter der Abteilung Fortbildung
und Qualitätssicherung
Grußwort und Statement
des Ministeriums
für Arbeit und Soziales
MR Walter Fessel
Computerspielsucht –
Entwicklungspsychologische
Aspekte und erweiterte
Diagnostik
Prof. Dr. med. Renate Schepker,
ZfP Südwürttemberg – Weißenau,
Ravensburg, Abteilung
Psychiatrie und Psychotherapie
des Kindes- und Jugendalters
Diskussion
„Wir haben unser Kind
ans Internet verloren“
Computerspielsucht
aus Elternsicht
Christoph Hirte,
Gräfelfing/München
Elterninitiative:
www.rollenspielsucht.de und
„Aktiv gegen Mediensucht e. V.“
Diskussion
„Der Gamer geht eher
spät ins Bett“ – Einblicke
in „World of Warcraft“
Ingrid Bounin,
Landesmedienzentrum Stuttgart
Steffen Gresens,
Student der Sozialpädagogik
Diskussion
Beratung und Therapieansätze
in unterschiedlichen
Settings Differentialdiagnostik
und Komorbidität
Dr. med. Oliver Bilke, Vivantes
Humbold-Klinikum, Klinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychotherapie und Psycho­
somatik, Berlin
Diskussion
Ambulante Therapie
der Internet- und
Computerspielsucht
Dr. Dipl. Psych. Peter Peukert,
Universitätsklinikum Tübingen,
Ambulanz für Internetund Computerspielsucht
Diskussion
Positiver Nutzen des PCs –
therapeutisch und
entwicklungsfördernd
Dr. med. Ingo Spitczok
von Brisinski, LVR-Klinik, Viersen
Diskussion
Diskussion und Resümee
Dr. med. Christoph
von Ascheraden, St. Blasien
Ort: Räume des CVJM
Stuttgart e. V., Büchsenstraße 37,
70174 Stuttgart (Stuttgart-Mitte)
Die Veranstaltung ist mit
6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Die Teilnahme ist kostenfrei –
Anmeldung erforderlich.
Freiwilliger Unkostenbeitrag
für Verpflegung von 5,– Euro
erwünscht
Bekanntmachungen
Kurs Ernährungsmedizin
nach dem
100-Stunden-Curriculum
der Bundesärztekammer
Termin:
Mittwoch, 11. 11.
bis einschließlich
Samstag, 21. 11. 2009
(ganztags, Sonntag
15. November ausgenommen)
Block 1: Grundlagen
der Ernährungsmedizin
(12 Std.)
– Ernährungsmedizin: Definition,
Aufgaben und Ziele
– Makronährstoffe
und Energieumsatz
– Mikronährstoffe
– Ballaststoffe, Präbiotika,
Probiotika
– Lebensmittelkunde/
Functional Food
– Lebensmittelsicherheit
und Verbraucherschutz
Block 2: Ernährungsmedizin
und Prävention
(8 Std.)
– Möglichkeiten und Grenzen
der ernährungsmedizinischen
Prävention
– Prinzip „gesundheitsfördernde“
Ernährung
– Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit
– Ernährung bei Säuglingen,
Kindern und Jugendlichen
– Ernährung im Alter
– Sport und Ernährung
Block 3: Methoden, Organi­
sation und Qualitätssicherung
der Ernährungsmedizin
(12 Std.)
– Methoden zur Erfassung
des Ernährungsstatus
bei Erwachsenen und Kindern
– Erfassung des Ess- und
Ernährungsverhaltens/
Ernährungspsychologie
– Grundlagen der Ernährungs­
beratung/Methodik der
Einzel- und Gruppenberatung
– Alternative Kostformen
und Außenseiterdiäten
– Organisation und Qualitäts­
sicherung der Ernährungs­
medizin in der ernährungs­
medizinischen Praxis
– Organisation der Ernährungsmedizin in der Praxis
– Organisation und Qualitäts­
sicherung der Ernährungs­
medizin in der Klinik
– Ernährungsmedizin
in der Rehabilitation
– Finanzierung von ernährungsmedizinischen Leistungen
Block 4: Enterale und
parenterale Ernährung
(8 Std.)
– Indikation, Durchführung
und Qualitätssicherung
der enteralen Ernährung
– Indikation, Durchführung
und Qualitätssicherung
der parenteralen Ernährung
– Heimenterale und
-parenterale Ernährung
– Immunonutrition –
Grundlagen und
klinische Anwendung
– Ethische Aspekte
der künstlichen und
der palliativen Ernährung
Block 5: Therapie und Prävention ernährungsmedizinisch
relevanter Krankheitsbilder
(40 Std.)
– Adipositas und
Metabolisches Syndrom
– Diabetes mellitus
– Dyslipoproteinämien,
Hypertonie und Atherosklerose
– Tumorkachexie
und HIV-Wasting
– Ernährung
und Alkoholkrankheit
– Magen-Darm-Erkrankungen
(inklusive Kurzdarmsyndrom)
– Leber-, Gallenwegsund Pankreaserkrankungen
(ohne Alkoholerkrankungen)
– Nephrologie und Urologie
– Knochen- und Gelenkerkrankungen inklusive
Osteoporose und Gicht
– Nahrungsmittelallergie
und -intoleranzen
– Endokrinologie
und Gynäkologie
– Karies und Peridontose
– Primär genetische
Stoffwechselerkrankungen
– Psychiatrische und
psychosomatische Erkrankungen und Essstörungen
– Neurologische Erkrankungen
– Hauterkrankungen
(ohne Allergie)
– Pneumologische Erkrankungen
– Chirurgische Patienten
(prä-/postoperativ)
– Ernährung und Intensiv­
medizin: Künstliche Ernährung
des kritisch Kranken
Block 6: Seminar
und Fallbeispiele
(20 Std.)
Ort: GENO-Akademie,
Stuttgart-Hohenheim
Gebühr: 1500,– Euro
Veranstalter: Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg
Zertifizierte Fortbildung:
100 Punkte
Bitte abtrennen
Online:
www.aerztekammer-bw.de
Faxantwort:
(07 11) 7 69 89-82
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Postfach 70 03 61
70573 Stuttgart
Verbindliche Anmeldung
Kurs Ernährungsmedizin
11.– 21. 11. 2009 in Stuttgart-Hohenheim
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
ÄBW 07 • 2009
299
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Impfkurs für
Ärzte/Basisqualifikation
(entsprechend der Empfehlung
der Bundesärztekammer
zur Durchführung
von Schutzimpfungen)
Termin:
Samstag, 17. Oktober 2009
9.00–17.30 Uhr
Leitung und Moderation:
Dr. med. Dr. P. H./
Harvard Univ. G. Pfaff,
Regierungspräsidium Stuttgart –
Landesgesundheitsamt
Programm (Stand 02. 06. 2009)
9.00–9.05 Uhr
Begrüßung
Vorstandsmitglied
der Bezirksärztekammer NW
9.05–9.10 Uhr
Begrüßung
Dr. med. Dr. P. H./
Harvard Univ. G. Pfaff,
Landesgesundheitsamt Stuttgart
Bitte abtrennen
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-0/5 70
[email protected]
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Anmeldung zum Impfkurs – Basisqualifikation
bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
Stuttgart-Degerloch
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Impfkurs für Ärzte
■ am Samstag, 17. Oktober 2009 von 09.00–17.30 Uhr an.
Name/Vorname/Titel
tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung)
■ angestellt ■ niedergelassen
Anschrift
Datum
Unterschrift
Teilnehmergebühr:
82,00 Euro (inkl. Verpflegung). Teilnehmerzahl begrenzt.
Bei kurzfristigen Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 20,00 Euro bzw. bei Nichterscheinen die volle Kursgebühr in
Rechnung gestellt.
300
ÄBW 07 • 2009
9.10–9.25 Uhr
Aktuelles aus
der Bezirksärztekammer NW
Vorstandsmitglied der BÄK NW
9.25–9.45 Uhr
Stellenwert des Impfens
– Daten zu impfpräventablen
Erkrankungen und
– Impfraten
in Baden-Württemberg
– Grundzüge des Infektionsschutzgesetzes
Dr. med. Dr. P. H./
Harvard Univ. G. Pfaff, Stuttgart
9.45–10.40 Uhr
Die aktuellen
STIKO-Empfehlungen
– Impfkalender für Säuglinge,
Kinder, Jugendliche
und Senioren
– Impfaufklärung,
Kontraindikationen
– Impfabstände/Impfreaktionen
– Dokumentation der Impfung
Dr. med. J. Leidel, Köln
10.40–11.00 Uhr Pause
11.00–11.40 Uhr
Rotavirus-Impfung
Dr. med. T. Tenenbaum,
Mannheim
11.40–12.35 Uhr
Indikationsimpfungen
– Impfungen bei besonderer
beruflicher Exposition
– Impfungen
bei Grunderkrankungen
– Tollwutprophylaxe
Dr. med. E. Plassmann,
Mühldorf/Inn
12.35–13.15 Uhr Mittagspause
13.15–13.45 Uhr
Die Zecken
als Krankheitsüberträger
– Epidemiologie der Früh­
sommermeningoencephalitis
(FSME)
– Konsequenzen für
die Impfempfehlung
in Baden-Württemberg
Dr. R. Oehme, Stuttgart
13.45–14.15 Uhr
Differenzialdiagnostik der
FSME und Neuroborreliose
– Epidemiologie, Krankheitsbild
und Verbreitung der Borreliose
Prof. Dr. med. H.-W. Pfister,
München
14.15–15.00 Uhr
Impfungen im internationalen
Reiseverkehr
– Individuelle Beratung
bei Reisen innerhalb Europas
und bei Fernreisen
– Tollwutempfehlungen/
Zoonosen
– Malariaprophylaxe
Dr. Dr. med. P. C. Döller, Tübingen
15.00–15.30 Uhr Pause
15.30–16.15 Uhr
Humane Papilloma-VirenImpfung (HPV) –
Aktueller Stand
PD Dr. med. A. Clad, Freiburg
16.15–17.15 Uhr
Abrechnung
von Impfleistungen
– praktische Beispiele: Meningokokken, Pertussis, Grippe, Masern
– versäumte Impfungen
– Aktives Impfmanagement
– Recall – ein konsequentes
Erinnerungssystem
– IGeL: ein wichtiger Baustein
in der Prävention
Rechtslage, Motivation, Aufklärung
N. N.
17.15–17.30 Uhr
Abschlussdiskussion
17.30 Uhr
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
Änderungen des Programms
bleiben vorbehalten.
Diese Veranstaltung wird freund­
licherweise von den Firmen
Baxter Deutschland GmbH
und Sanofi Pasteur MSD GmbH
­unterstützt.
Im Rahmen der zertifizierten
Fortbildung erhalten Sie hierfür
8 Punkte.
Ort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Parkmöglichkeit:
BÄK-Tiefgarage u. a.
Teilnahmegebühr:
82,00 Euro (inkl. Verpflegung),
51,00 Euro (inkl. Verpflegung)
für Arbeitslose/in Elternzeit
Hierzu ergänzend findet
noch eine Impfveranstaltung
für Medizinische Fachangestellte/
Arzthelfer/innen am Mittwoch,
21. Oktober von 14.30–18.00 Uhr
in Stuttgart statt.
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-01079
Hausärztliche Praxis
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 02. 01. 2010
Chiffre: S-02079
Hausärztliche Praxis
Göppingen
bisheriger Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: S-03079
Hausärztliche Praxis
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: S-04079
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Böblingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: S-05079
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-06079
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 09. 2009
Chiffre: S-07079
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Hohenlohekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-08079
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-09079
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Göppingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-10079
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Böblingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2010
Chiffre: S-14079
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Main-Tauber-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 09. 2009
Chiffre: S-15079
Neurologie und Psychiatrie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Schwäbisch Hall
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-16079
Kinder- und Jugendmedizin
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-17079
Urologie
Göppingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: S-18079
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-19079
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 08. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-11079
Anzeige
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-12079
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-13079
KORTE
RECHTSANWÄLTE
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301
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-01079
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-02079
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-03079
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-04079
302
Anästhesiologie
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-05079
Psychologische
Psychotherapie
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-13079
Augenheilkunde
Freudenstadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-06079
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-14079
Chirurgie
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-07079
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Hälftiger Versorgungsauftrag
Neckar-Odenwald-Kreis
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-08079
Kinder- und Jugendmedizin
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-09079
Neurologie und Psychiatrie
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-10079
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-11079
Radiologie
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-12079
ÄBW 07 • 2009
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 08. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen
finden Sie auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Seminar
Psychosomatische Grundversorgung
Samstagsveranstaltungen
(detaillierte Angaben enthält
unser Faltblatt, bitte anfordern!)
26. September 2009
Grundprinzipien des Erkennens
und der Behandlung psychischer
und psychosomatischer
Störungsbilder
24. Oktober 2009
Psychische Erkrankungen
im höheren Lebensalter
05. Dezember 2009
Kopfschmerzen
30. Januar 2010
Somatoforme Störungen
6. März 2010
Depressionen
Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Freiburg
Gebühr: 80,– Euro pro Samstag
Kompaktkurs (40 Std.) zur Psychosomatischen Grundversorgung
Termin:
16.–20. November 2009
(Mo–Fr)
Zeit: 9.00–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Gebühr: 360,– Euro
Bekanntmachungen
Notfalltraining für Ärzte
Grundkurs
Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge
– Beatmung – Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 12. September 2009
Ort: Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Fortsetzungskurse:
Voraussetzung Grundkurs oder
vergleichbare Kenntnisse
Kardiozirkulatorische Notfälle
Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente –
EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske;
Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 26. September 2009
Ort: Freiburg
Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw. gemäß
ERC
Termin:
Samstag, 14. November 2009
Ort: Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Pädiatrische Notfälle
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamnese­
erhebung – Intubation, Airwaymanagement – Intraossäre
­Infusion/Dehydratation – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 12. Dezember 2009
Ort: Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Notfalltraining Arztpraxis
für Arzt und Helferin
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-LungenWiederbelebung
Algorithmen der Patienten­
versorgung
Übung invasiver Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 25. November 2009
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Basisseminar Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg, (9. Kurs)
Termine:
11./12. September 2009
16./17. Oktober 2009
27./28. November 2009
Zeit: jeweils freitags,
14.00–18.30 Uhr und samstags,
9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: FBZ, Goethestr., Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Aus Fehlern lernen
Leitung: Dr. Wilhelm Güde,
Freiburg, Dr. Volker Ziegler,
Schramberg
Äskulap begegnet Justitia:
Ursachen und Konsequenzen
ärztlicher Fehlbehandlung
an Beispielen der Gutachter­
kommission für Fragen ärztlicher
Haftpflicht.
Die „Gutachterkommission
für Fragen ärztlicher Haftpflicht“
ist eine Einrichtung der Landesärztekammer, die die Möglichkeit
eröffnet, in einem für die Antragsteller kostenlosen Verfahren
klären zu lassen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Antragsteller
sind in der Regel Patienten.
Die Gutachterkommission kann
aber auch von Ärzten angerufen
werden, die sich gegen den
Vorwurf zur Wehr setzen wollen,
sie hätten einen Behandlungsfehler begangen; davon wird
aber kaum Gebrauch gemacht.
Gutachterkommissionen sind bei
allen vier Bezirksärztekammern
in Baden-Württemberg ange­
siedelt. Sie entscheiden in der
Besetzung mit einem Juristen
als Vorsitzendem und zwei ärztlichen Beisitzern, von denen
einer dem Fachgebiet angehören
muss, dem auch der Arzt, um
den es geht, angehört. Der Gutachterkommission bei der Bezirksärztekammer Südbaden sind
zirka 70 Fachbeisitzer, meist
Chefärzte, beigeordnet. In den
vergangenen Jahren sind bei der
Gutachterkommission der Bezirksärztekammer Südbaden jährlich
zwischen 200 und 250 Verfahren
anhängig gemacht worden.
In der jetzt begonnen Veranstaltungsreihe „Aus Fehlern lernen“
werden Mitglieder der Gutachterkommission über lehrreiche Fälle
aus ihrer Tätigkeit berichten.
In der Veranstaltung vom
23. September2009 wird zunächst eine allgemeine Einführung über die Tätigkeit der
Gutachterkommission und die
Grundsätze ihrer Entscheidungsfindung erfolgen. Sodann wird
je ein Fall aus der Gynäkologie,
der Unfallchirurgie und der
Inneren Medizin vorgestellt und
natürlich auch die Möglichkeit zu
ausgiebiger Diskussion gegeben.
Termin:
23. September 2009
Zeit: 19.00–21.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
ACHTUNG! TERMINÄNDERUNG
Qualifikation Tabakentwöhnung
Blended Learning-Seminar
Leitung: Prof. Dr. Anil Batra,
Univ.-Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie, Tübingen
Für viele Ärzte und Ärztinnen
sind Fortbildungsangebote
im Internet aus zeitlichen und
finanziellen Gründen immer
interessanter geworden. Aufgrund des fehlenden persönlichen Kontaktes konnte sich
das reine E-Learning aber
nicht durchsetzen. Das Blended
Learning ist eine Kombination
aus Lernen am PC und Präsenzveranstaltung. Die Teilnehmer
können von den Vorteilen beider
Modelle profitieren.
Das Curriculum „Qualifikation
Tabakentwöhnung“ wurde von
der Bundesärztekammer eigens
für diese Lernform entwickelt.
Es besteht aus 20 Unterrichts­
einheiten. 4 Stunden entfallen
auf eine einführende Präsenz­
veranstaltung, ein 8-StundenBlock auf ein online gestütztes
Selbststudium in einem Zeitraum von zirka 6 Wochen und
weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenz­
veranstaltung.
Termine:
Fr, 16. Oktober 2009
nachmittags
Sa, 14. November 2009
ganztags
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 150,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/
47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
ÄBW 07 • 2009
303
Bekanntmachungen
Chirurgie
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-06079
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-07079
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Waldshut
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-01079
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Lörrach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-02079
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-03079
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: F-04079
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-05079
304
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: F-08079
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-09079
HNO-Heilkunde
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: F-10079
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Nephrologie
Emmendingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: F-11079
Innere Medizin
(fachärztlich)
Hälftiger Versorgungsauftrag
Breisgau-Hochschwarzwald
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: F-12079
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: F-13079
ÄBW 07 • 2009
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: F-14079
Psychologische
Psychotherapie
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: F-15079
Psychologische
Psychotherapie
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: F-16079
Psychologische
Psychotherapie
Freiburg, Stadt
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-17079
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 08. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Bezirksberufsgericht
für Ärzte in Reutlingen
Durch Verfügung des Ministe­
riums für Arbeit und Soziales
Baden-Württemberg vom
09. 06. 2009 – Az. 55-5415.2-1.2
– wurde im Einvernehmen mit
dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 2
Nr. i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heil­
berufe-Kammergesetzes in der
Fassung vom 16. März 1995
(GBl. S. 314), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes zur
Änderung heilberufsrechtlicher
Vorschriften vom 11. Oktober
2007 (GBl. S. 473) mit Wirkung
vom 1. September 2009
für die Dauer von fünf Jahren
Herr
Helmut Schäfer
Vizepräsident des
Landgerichts Tübingen
Torstr. 62
72070 Tübingen
zum Vorsitzenden des
Bezirksberufsgerichts für Ärzte
in Reutlingen bestellt.
Bekanntmachungen
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg bietet
nachfolgend 2 Veranstaltungen
zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des
„Blended Learning“ an.
Das Blended Learning verbindet
elektronisches Lernen und einen
Präsenzteil und vereint damit
die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein
8-Stunden-Block auf ein online
gestütztes Selbststudium in
einem Zeitraum von zirka 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf
eine ganztägige abschließende
Präsenzveranstaltung. Als Kurs­
leiter konnte Herr Prof. Dr. med.
Batra, ltd. Oberarzt in der Uni­
versitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen,
gewonnen werden.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
Mittwoch, 9. September 2009
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Donnerstag, 22. Oktober 2009
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
Leitung: Prof. Dr. med. Batra, ltd.
Oberarzt in der Universitätsklinik
für Psychiatrie und Psycho­
therapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen
Gebühr: 150,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Punkte: 20
Power Point-Seminar
Termin:
Samstag, 17. Oktober 2009
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 22/2009)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 4
Homepage für den Arzt –
Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 12. September 2009
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 20/2009)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Punkte: 10
Impfseminar
Termin:
Samstag, 3. Oktober 2009
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 10/2009)
Leitung: Dr. med. Michael
Schulze, Vizepräsident der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 8
Psychoonkologie 2009
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2009
9.00–13.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 12/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Gaststätte Braustüble,
Magirusstr. 44, 89077 Ulm
Gebühr: 50,– Euro
Die Fortbildung ist zur Pflichtfortbildung für das DMP MammaCarcinom bei der KV angemeldet.
Punkte: 6
Fallseminare
„Medizinische Begutachtung“
Termine:
Samstag, 17. Oktober 2009
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2009)
Samstag, 21. November 2009
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2009)
Leitung: Dr. med. Gisela
Herterich, Fortbildungs­
beauftragte der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
15 Personen
Gebühr: jeweils 95,– Euro
Punkte: 8
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungs­
ordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatz­
bezeichnung ist unter anderem
die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für
welchen die Bundesärztekammer
ein Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 23. Oktober 2009
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 24. Oktober 2009
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 25. Oktober 2009
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 6. November 2009
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 7. November 2009
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 8. November 2009
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 9/2009)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Laupheim, Facharzt für Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 350,– Euro
Punkte: 40
ÄBW 07 • 2009
305
Bekanntmachungen
Impressum
So erreichen Sie direkt
unseren Leserservice
Postfach 91 61
97091 Würzburg
Sexualität im Alter –
Lust oder Frust?
Termin:
Mittwoch, 11. November 2009
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Heilig-Geist-Spital
Ravensburg, Bachstr. 57,
88214 Ravensburg
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Demenz aktuell 2009
Termin:
Mittwoch, 2. Dezember 2009
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/20089)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
Individuell
nach Absprache
Dr. med. Walz, Rosengasse 17,
89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16,
Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
306
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Reutlingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: R-01079
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Sigmaringen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2010
Chiffre: R-02079
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ulm, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 02. 01. 2010
Chiffre: R-03079
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Hälftiger Versorgungsauftrag
Alb-Donau-Kreis
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-04079
Orthopädie
SP Rheumatologie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Alb-Donau-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: R-05079
Psychiatrie und
Psychotherapie
Reutlingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: R-06079
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Alb-Donau-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-07079
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 08. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72 407
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72 414
E-Mail: [email protected]
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender),
Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. ­Klaus Baier
(Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian ­Benninger,
Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan
Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89 45
Telefax (07 11) 76 98 98 59
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Telefax (07 11) 63 67 27 60
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Telefon (07 11) 63 67 28 27
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Rudolf Beck
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Telefax (07 11) 63 67 27 60
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ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
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Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung
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Redaktionsschluss für redaktionelle Bei­träge ist jeweils der 15.
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Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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ÄBW 07 • 2009
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