Ärzteblatt Baden-Württemberg 11/2006

Transcription

Ärzteblatt Baden-Württemberg 11/2006
ISSN 0720-3489
11
2006
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
E 1041
61. Jahrgang
Amts- und Mitteilungsblatt
der ärztlichen Körperschaften
Gentner Verlag
Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv)
Vaihingen an der Enz
Inhalt 11 • 2006
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
EDITORIAL
Der Ausverkauf des deutschen Gesundheitswesens hat begonnen.
Es ist bereits nach 12 und keiner hält die Uhr an. Es schreibt die Vorsitzende
der Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg, Dr. med. Birgit Clever
KAMMERN UND KV
Die KVBW hatte nach Karlsruhe zur Vertreterversammlung eingeladen.
Im Anschluss daran wurde mit Politikern aus Bund und Land zur aktuellen
Gesundheitspolitik diskutiert. Das abschließende Regionalforum befasste
sich mit dem Thema Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
492
494
Die BKK Gesundheit und die KVBW starten
ein gemeinsames Präventions-Zusatzprogramm
Einladung zum Weihnachtskonzert im Siegfried-Häußler-Haus
496
497
Kassenärztetag im Rahmen der MEDIZIN 2007
auf dem Stuttgarter Killesberg am 28. Januar 2007
498
Einigung im Tarifstreit zwischen Marburger Bund
und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
44. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Baden-Württemberg
499
500
Gesundheitspolitik: „Es droht eine staatliche Bevormundungsmedizin“ – Statement des MB-Vorsitzenden Dr. Montgomery beim außerordentlichen Ärztetag
501
In Heidelberg sprach der Präsident der Bundesärztekammer,
Prof. Hoppe, zum Thema „Ärztestreik – Episode oder Beginn
eines veränderten ärztlichen Selbstverständnisses?“
502
VERMISCHTES
Fünf Jahre Qualitätsförderpreis Gesundheit
505
FORTBILDUNG
19. Heidelberger Gespräch 2006
506
511
BEKANNTMACHUNGEN
523
IMPRESSUM
✴
Einem Teil dieser Ausgabe liegt ein Prospekt der Liste demokratischer Ärztinnen und Ärzte,
Stuttgart, bei.
Vaihingen an der Enz
In Vaihingen an der Enz – fotografiert von der Baden-Württembergischen Bank – siedelten schon Ende des dritten
Jahrhunderts nach Christi die alten Germanen. 1252 wird die Stadt zwischen Wiesen, Wald und Reben erstmals
­urkundlich genannt. Das Stadtwappen zeugt von einer traditionsreichen Geschichte. Abgebildet ist ein roter Löwe
mit blauer Krone und blauer Zunge. Blauen Blutes sind auch die Stadtgründer: Das schwäbische Adelsgeschlecht
der Grafen von Calw-Vaihingen. Die Hirschstange symbolisiert die Grafen von Württemberg, die Vaihingen 1339
nach einem Brand erwarben. In den nächsten Jahrhunderten folgten weitere Brände, die Reformation, der
dreißigjährige Krieg, Missernten, Hungersnöte, Truppeneinwanderungen und die Inflation. Doch von all dem ist
der 28.900-Einwohnerstadt nichts mehr anzumerken. Am Westrand des Neckarbeckens im Tal der Enz gelegen
ist sie vielmehr als „Internationale Stadt der Rebe und des Weins“ bekannt. Besucher können sich im Vaihinger Wein­museum über die lange
Weinbautradition informieren. Daneben laden ein Heimatmuseum in der Peterskirche und ein Bonbon-Museum zum Staunen ein.
Auch für niederlassungswillige Heil- und Freiberufler bietet Vaihingen an der Enz das ein oder andere Bonbon. Mit der BW-Bank haben sie
­einen langjährig erfahrenen Partner vor Ort, der ihnen in allen Finanz- und Vermögensangelegenheiten zur Seite steht. Interessierte finden sie
in der Stuttgarter Straße 30 in 71665 Vaihingen an der Enz oder erreichen sie telefonisch unter (0 70 42) 94 55-30/-40, per Fax -50 sowie über
Internet unter www.bw-bank.de. Gerne beraten Sie ihre VermögensManager Gerhard Laier (-30) und Christian Deschner (-40) auch persönlich.
ÄBW 11 • 2006
491
Editorial
Wir stehen vor einem Scherbenhaufen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Dr. med. Birgit Clever,
Vorsitzende der
Vertreterversammlung
der KV BW
492
es ist bereits nach zwölf und ­keiner
hält die Uhr an:
Der Ausverkauf des deutschen
Gesundheitssystems läuft. Die Regie­
rungskoalition segelt mit ihrer Ge­
setzgebung unter falscher Flagge. Wo
„Wettbewerbstärkung“ drauf steht –
bei diesem Begriff kann sich die Re­
gierung der Zustimmung des größ­
ten Teils der Bevölkerung sicher sein
– oder harmlos klingend „Vertrags­
arztrechtsänderung“ – ist in Wirklich­
keit die völlige Chaotisierung der Ver­
sorgungslandschaft und die Zerschla­
gung bewährter Versorgungsstruktu­
ren drin, die Dominanz der Interessen
marktmächtiger Investoren über
­medizinische Notwendigkeiten.
Die Instrumente, die die nieder­
gelassenen Ärzte und Psychothera­
peuten gebraucht hätten, damit zu­
mindest aus einem Teil der neuen
­gesetzlichen Regelungen ein kons­
truktiver Wettbewerb hätte werden
können, sind nicht enthalten. Die
­dafür notwendigen Finanzierungs­
grundlagen werden nicht zur Ver­
fügung gestellt. Sattdessen werden
großzügig weitere Leistungen ver­
ankert, wie Leistungen der Palliativ­
medizin oder der geriatrischen Reha.
Es werden Pflichtaufgaben von den
dazu notwendigen Verhandlungsspiel­
räumen entkoppelt und unfair verteilt.
Die KVen sollen weiterhin in der
Pflicht stehen, staatliche Fürsorge­
pflichten gegenüber der Bevölkerung
umzusetzen, wie die Sicherstellung
eines flächendeckenden Notdienstes,
aber gleichzeitig werden ­ihnen ihre
bisherige Verhandlungsmöglichkeiten
um die dafür notwendigen finanziel­
len Ressourcen entzogen.
Der Startschuss für einen wilden
Wettbewerb ist gefallen. Nicht um
die beste Qualität und Leistung geht
es, sondern darum, welche Gruppie­
rungen sich im Gesundheitswesen
mit dem besten Marketing und der
schlausten, betriebswirtschaftlich aus­
gefeiltesten Strategie gewinnträchtig
am Markt zu positionieren wissen.
Was sich im Krankenhaussektor
vor unseren Augen schon unbarm­
ÄBW 11 • 2006
herzig vollzieht, nämlich die kom­
plette Ökonomisierung der ArztPatientenbeziehung, das kommt nun
auch auf den ambulanten Sektor zu.
In dem Maße, in dem der Prozent­
satz angestellter Ärzte wachsen wird,
wird die persönliche Verpflichtung
und Bindung zwischen Arzt und
Patient verloren gehen und in einer
Anonymisierung von Dienstplänen
und der Entkoppelung der eigenen
Arbeitsqualität vom Einkommen ver­
sacken. Da hilft auch die Auslobung
von Gewinnbeteiligungen nicht.
Das Schlimmste an dieser Ent­
wicklung ist aber, dass wir die Ver­
antwortung dafür noch nicht einmal
allein der Politik anlasten können.
Wir müssen uns auch an die eigene
Nase fassen. Es waren die Vertrags­
ärzte selbst, die auf eine weitgehen­
de Liberalisierung der Berufsord­
nung gedrängt haben, verknüpft mit
dem Appell an die Politik, diese im
Zulassungsrecht dann auch nachzu­
vollziehen. Man hatte geglaubt, da­
mit gleichlange Spieße gegenüber
dem Krankenhaus erreichen zu kön­
nen – nun haben wir das, was wir
gefordert haben, im Vertragsarzt­
rechtsänderungsgesetz bekommen,
allerdings unter ganz anderen Rah­
menbedingungen als erhofft, und
müssen erkennen, dass die Überzeu­
gungskraft der verfassten Ärzte­
schaft gegenüber der Politik, was
die gesamthafte Ausgestaltung der
Versorgungsstrukturen angeht, so
ziemlich am Nullpunkt angelangt ist.
Seit gut einem Jahr haben we­
der Gespräche mit der Politik, noch
die umfangreiche Protestbewegung
vermocht, irgendetwas Systement­
scheidendes zu erreichen. Wir ste­
hen vor einem Scherbenhaufen, die
fachärztliche Versorgung vor dem
Ausverkauf, die psychotherapeu­
tische Versorgung war noch nie
wirklich gut etabliert und ist für
Investoren gänzlich uninteressant,
allenfalls die hausärztliche Versor­
gung scheint als einziger Versor­
gungsstrang zukünftig nicht völlig
von der Erosion bedroht zu sein.
Das ist die Quittung für die
Überschätzung der eigenen realen
Einflussmöglichkeiten auf die Politik.
Was nun? Die Ärzteschaft hat die Alli­
anz gegründet. Wird sie, zusammen
mit der KBV, die Kraft haben, das
Steuer herumzureißen? Notwendig
wäre es. Aber angesichts der Kräfte­
verhältnisse und der Motive der
Akteure im Gesundheitswesen wird
auch mit einem mehrwöchigen akti­
onistischen Kleinkrieg nichts zu ma­
chen sein. Ein Kräftemessen mit den
parlamentarischen Strukturen der
politischen Willensbildung kann die
Ärzteschaft nur verlieren – keinesfalls
werden die beiden großen Volkspar­
teien zulassen, dass das bundesrepu­
blikanische Vertrauen in die prinzi­
pielle Funktionsfähigkeit unseres par­
lamentarischen Regierungssystems
im jetzigen Stadium der Gesetzge­
bung durch selbst noch so viele auf­
gebrachte Ärzte aufgemischt wird.
Effektiver Widerstand gelingt nur,
wenn der überwiegende Teil der be­
troffenen Gruppe eine existentielle Be­
drohung am eigenen Leibe schmerzlich
erfährt – nicht wenn die Bedrohung
zwar erkennbar auf den Betroffenen
zukommt, ihn aber noch nicht ganz
persönlich erreicht hat. Wenn nun aber
im gleichen Maße, in dem bedrohliche
Szenarien erkannt werden, ein sukzes­
siver, individueller Anpassungsprozess
erfolgt und es einem ausreichend
großen Teil der Betroffenen gelingt,
sich unter den wandelnden Rahmenbe­
dingungen eine neue Nische zu su­
chen, dann verliert ein möglicher kol­
lektiver Widerstand im entsprechenden
Umfang an Schubkraft.
Jeder von uns, liebe Kolleginnen
und Kollegen, wird sich positionieren
müssen, die einen werden es früher,
die anderen etwas später realisieren.
Ich bitte Sie sehr, sich mit großer
Ernsthaftigkeit mit diesem Thema zu
beschäftigen. Egal wie Sie sich indivi­
duell entscheiden, wir werden jetzt
alle Zeitzeugen, Teilhaber und Mitver­
antwortliche einer aller Wahrschein­
lichkeit nach riesigen Umwälzung der
Patientenversorgung und heilberuf­
licher Tätigkeit in Deutschland.
Mit besten Grüßen
Dr. med. Birgit Clever
Kammern und KV
Vertreterversammlung,
Podiumsdiskussion und Regionalforum
D
as Wochenende am 13./14. Ok­
tober stand ganz im Zeichen
der vielseitigen Programm­
punkte der Kassenärztlichen Ver­
einigung Baden-Württemberg in
Karlsruhe. Nach der 17. Sitzung der
Vertreterversammlung am Freitag­
nachmittag folgte abends eine
­Podiumsdiskussion mit Vertretern
aus Bundes- und Landespolitik zum
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
und dem Referentenentwurf zum
Wettbewerbsstärkungsgesetz.
Am Samstag schloss sich das zweite
Regionalforum zum Thema Quali­
tätsmanagement in der ärztlichen
Praxis an.
Die Vertreterversammlung eröff­
nete mit der Rede der Vorsitzenden
der Vertreterversammlung, Dr. Birgit
Clever. Sie betonte, dass die in den
Ein Bonus sorgt für böses Blut
Zum Ärger über die unsinnigen Entscheidungen der Berliner
Gesundheitspolitiker ist es in der Vertreterversammlung
der KV Baden-Württemberg jetzt auch noch zu einem Streit
zwischen KV und Hausärzteverband gekommen. Grund ist
­eine Ergänzung zum IV-Vertrag zwischen der AOK BadenWürttemberg und dem Hausärzteverband, durch die Haus­
ärzte einen Bonus von 500 Euro erhalten, wenn sie 30 zusätz­
liche DMP-Patienten gewinnen. In Gesprächen mit der KV
hatte die AOK offenbar immer wieder behauptet, für zusätz­
liche Boni für die Ärzte kein Geld zu haben.
Dies aber ärgerte den KV-Vorstandsvize Dr. Herz „maßlos“.
­Böse Worte fielen und zwei Delegierte, bislang Mitglieder
des Hausärzteverbandes, kündigten ihren Austritt aus dem
Verband an. Der KV-Vorstandsvorsitzende Dr. Hoffmann-Gold­
mayer nannte die Vorgehensweise der AOK „instinktlos“ und
macht klar, dass eine sicherlich notwendige DMP-Offensive
ohne zusätzliches Geld für die Ärzte nicht in Frage komme.
Völlig platt ob dieser massiven Angriffe zeigte sich dann
der Landesvorsitzende des Hausärzteverbandes in BadenWürttemberg, Dr. med. Berthold Dietsche, weil es im
zweiten Quartal 2006 im Südwesten zwar 572 IV-Verträge
gegeben habe, darunter aber nur zwei Verträge aus dem
hausärztlichen Bereich.
■
J. Dreher
494
ÄBW 11 • 2006
Eckpunkten in Aussicht gestellte
Budgetablösung im Gesetzesentwurf
nicht eingelöst worden sei und hob
die in sich widersprüchlichen Rege­
lungen in den Gesetzesvorhaben
hervor, die die versprochene „Politik
aus einem Guss“ vermissen ließen
und forderte – wenn schon nicht
von der Politik – zumindest vom
Vorstand der KVBW klare Konzepte.
Im Mittelpunkt der Vertreterver­
sammlung standen dann auch der
am Vorabend veröffentlichte Refe­
rentenentwurf des Gesundheits­
ministeriums sowie die bundesweite
Absage zum Anhörungstermin am
Montag, dem 16. Oktober, in Berlin.
Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer,
Vorstandsvorsitzender der KVBW
ging daher in seiner Brandrede zur
aktuellen Lage auch mit der Politik
scharf ins Gericht. Insbesondere
die in den Eckpunkten verankerte
Abschaffung der Budgets, die sich
nun in keinem der Entwürfe wieder­
findet und dazu führt, dass in
­Baden-Württemberg bereits ein
­Drittel der ärztlichen Leistungen
nicht mehr vergütet werden sowie
die ersten erkennbaren Mittelabflüs­
se in Höhe von rund 400 Millionen
Euro jährlich, standen im Mittel­
punkt seiner Rede. „Bereits heute
werden 30 Prozent der von den
­Ärztinnen und Ärzten in BadenWürttemberg erbrachten Leistung
nicht mehr vergütet. Mit den Mittel­
abflüssen der Gesundheitsreform
wird die bislang ausgezeichnete
­medizinische und flächendeckende
Versorgung für die Patienten nicht
mehr gewährleistet sein“, so der
­Vorstandsvorsitzende der KVBW.
Anschließend folgte der Beitrag
von Dr. Wolfgang Herz, dem stellver­
tretenden Vorstandsvorsitzenden,
zur Honorarverteilung. Dr. Herz teilte
der Vertreterversammlung zum
­einen mit, dass der Honorarvertei­
lungsvertrag 2006 mit allen Kassen­
verbänden einvernehmlich geschlos­
sen wurde. Weiter wies er daraufhin,
dass die Verhandlungen über den
Vertrag für 2007 derzeit verhandelt
werden. Bei der Präsentation der
Entwicklung der Einzelleistungsbe­
reiche zeigte sich, dass im Vergleich
zum Jahre 2004 im zweiten, dritten
und vierten Quartal 2005 positive
Veränderungen in Gesamthöhe von
68 Millionen Euro vorlagen.
Der Vortrag zeigte allerdings
auch auf, was den Ärztinnen und
Ärzten zwischenzeitlich auch per
Post zuging – eine Absenkung
der Einzelleistungspunktwerte um
4 Prozent konnte nicht vermieden
werden. Am Musterbeispiel eines
Hausarztes würde dies einen Hono­
rarrückgang von rund 0,45 Prozent
im Quartal darstellen, bei einem
Chirurgen rund 2,05 Prozent.
Der Abend, in der mit rund
250 interessierten Ärztinnen und
Ärzten gut besuchten Stadthalle in
Karlsruhe, wurde durch die ange­
setzte Podiumsdiskussion mit der
gesundheitspolitischen Sprecherin
der CDU/CSU-Fraktion in Berlin,
Annette Widmann-Mauz, mit Hilde
Mattheis von der SPD, mit Birgitt
Bender, ebenfalls gesundheitspoli­
tische Sprecherin in Berlin, allerdings
bei der Oppositionspartei Bündnis
90/Die Grünen sowie mit Dr. Ulrich
Noll, Fraktionsvorsitzendem der FDP
im Baden-Württembergischen Land­
tag geführt. Mit auf dem Podium
für die KVBW, Dr. Achim HoffmannGoldmayer und Dr. Wolfgang Herz.
Nach den Ausführungen der Podi­
umsteilnehmer zur Gesundheits­
reform wurde mit den im Publikum
Anwesenden heftig diskutiert,
welche Auswirkungen die aktuellen
Reformvorhaben für die praktizie­
renden Ärzte haben werden. Hier
standen natürlich die Vertreter von
CDU/CSU und SPD, Frau WidmannMauz und Frau Mattheis im Mittel­
punkt der Anfragen. Leichter hatten
es hierbei die Vertreter der Opposi­
tion, Frau Bender und Dr. Noll.
­Wesentlicher Kritikpunkt gegenüber
Kammern und KV
den Podiumsteilnehmern war das
fehlende Verständnis der Politik für
die tatsächlichen Situationen der
Ärzte in ihren Praxen, hier wurde
wiederholt Realitätsferne bei Leis­
tung und Ertrag vorgebracht. Auch
die fehlende Verankerung der KV im
§73b des neuen Gesetzentwurfes
war eines der häufig angespro­
chenen Themen.
Über 450 Ärzte und Arzthelfe­
rinnen besuchten am Samstag das
zweite Regionalforum „Qualitäts­
management in der ärztlichen Pra­
xis“. Hierfür konnte die KVBW wieder
ein vielfältiges und interessantes
Programm gestalten. Aufgrund der
Regelungen des Bundesausschusses
ist jede Praxis verpflichtet, binnen
fünf Jahren ein Qualitätsmanage­
mentsystem einzuführen, sodass
große Nachfrage an den angebote­
nen Programmpunkten bestand.
­Gerade in Zeiten, in denen die
Bürokratie in den Praxen stetig
zunimmt, sind Optimierungs­
prozesse eine Entlastung.
Hieran richtet sich auch der
­aktuelle Qualitätsbericht der KVBW.
Qualität ist bereits seit Jahrzehnten
ein gesicherter Wert in deutschen
Arztpraxen. Über 40 genehmigungs­
pflichtige medizinische Leistungen
von Arthroskopie bis Zytologie wer­
den beständig kontrolliert. Der aktu­
ell veröffentlichte erste gemeinsame
Qualitätsbericht der KV BadenWürttemberg für das Jahr 2005
­dokumentiert auf 120 Seiten, wie
die Kassenärztliche Vereinigung um­
fassend die Qualität medizinischer
Versorgung sicherstellt und kontrol­
liert. Im Jahr 2005 waren über die
vier Bezirksdirektionen der neu ge­
schaffenen KV Baden-Württemberg
54 Mitarbeiter und 500 ärztliche Mit­
glieder verschiedener Prüfkommissi­
onen mit dieser Aufgabe betraut. ■
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank veranstaltet
ein Existenzgründer-Seminar
für niederlassungswillige Ärzte.
Termin:
Mittwoch, 15. November 2006 (19.00 Uhr) in Karlsruhe
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitionsplanung
• Praxiskosten
• Finanzierung
• Öffentliche Fördermittel
• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Karlsruhe, Telefon (07 21) 91 40-3 42.
G. Haucke, KVBW
Anzeige
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Kammern und KV
BKK Gesundheit und KV BW
starten gemeinsam entwickeltes
­Präventions-Zusatzprogramm
D
ie BKK Gesundheit hat ge­
meinsam mit der KV BadenWürttemberg am 1. Oktober
2006 in Baden-Württemberg
das Präventions-Zusatzprogramm
Gesund und Fit gestartet. Es soll
die Lebens- und Verhaltensweisen
von Menschen mit chronischen
­Erkrankungen nachhaltig verbessern.
Dabei konnten die Partner bereits
184 Ärzte in Baden-Württemberg
für das Programm gewinnen.
Teilnehmen können Patienten,
deren Grunderkrankung – neben der
ärztlichen Therapie – durch Umstel­
lung der Lebens- und Verhaltenswei­
se positiv beeinflusst werden kann.
Gestartet wird mit den Krankheits­
Hinweis zu den Kammerwahlen 2006
In der Zeit vom 27. 11. bis 10. 12. 2006 findet die Neuwahl
der Mitglieder der Vertreterversammlungen der Bezirksärzte­
kammern statt. Die Wahlunterlagen werden Ihnen Anfang
November 2006 von den Bezirkswahlleitern zugeleitet
­werden. Endzeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechts ist
Sonntag, der 10. 12. 2006. Die Wahlfrist ist gewahrt, wenn
der Stimmbrief ausweislich des Poststempels am 10. 12. 2006
zur Beförderung gegeben oder bis zu diesem Zeitpunkt beim
Bezirkswahlleiter eingegangen ist (§ 19 Abs. 2 WO). Später
eingegangene Stimmbriefe können nicht mehr berück­
sichtigt werden. (Bitte beachten Sie, dass die öffentlichen
Briefkästen der Deutschen Post in der Regel am Sonntag
nicht geleert werden, sodass ein Poststempel erst am darauf
folgenden Montag erfolgen kann, was zu spät wäre).
Die Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern
sind das höchste Beschlussorgan der Ärzteschaft auf Bezirks­
ebene.
Ich rufe alle Wahlberechtigen auf, zur Ausübung und
­Stärkung der ärztlichen Selbstverwaltung von ihrem
­Wahlrecht zahlreich Gebrauch zu machen.
Dr. jur. Dieter Vogel
Landeswahlleiter
496
ÄBW 11 • 2006
bildern chronischen Rückenerkran­
kungen, Hypertonie und Asthma/
COPD. Ebenfalls im Focus sind
­Allergien (allergische Atemswegs­
erkrankungen und allergische Haut­
erkrankungen) und Schlafapnoe
(hemmendes Schnarchen und
Schlafapnoe-Syndrom).
„Mit dem Programm Gesund
und Fit möchten wir vor allem die
Lebensqualität unserer Versicherten,
die an einer chronischen Erkrankung
leiden, stetig verbessern. Getreu
­unserem Motto „Denk an Dich“ ist es
uns ein großes Anliegen, dass die
Versicherten in ihren Bemühungen
um Gesundheit und Wohlbefinden
langfristig gefördert, gestärkt und
ermutigt werden“, erläutert Thomas
Bodmer, Vorstandsvorsitzender BKK
Gesundheit.
„Mit Gesund und Fit stellen
KVBW und BKK Gesundheit über die
bestehenden Chronikerprogramme
hinaus den Patienten in den Mittel­
punkt. Weit über die Arzneimittel­
therapie oder vorgeschriebene Un­
tersuchungsmethoden zum Beispiel
im Labor hinaus, können Patienten
und Ärzte die Grundprobleme an­
gehen, die Eigeninitiative des Pati­
enten fördern und gemeinsame
Ziele vereinbaren. Und das ganze
noch unbürokratisch. Dies ist
­wegweisend für die Zukunft“,
so Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer,
Vorstandsvorsitzender der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg.
Festlegung des Therapieplans
zwischen Arzt und Patient
Zu Beginn des Programms
schreibt sich der Patient bei einem
der teilnehmenden Ärzte ein und
legt mit diesem den individuell
z­ ugeschnittenen Therapieplan fest.
Dabei erfolgen innerhalb der indi­
viduellen Diagnostik und -planung
eine Erstuntersuchung, die Anam­
nese, eine Beratung zur Umstellung
der Lebensweise sowie die Aufstel­
lung des Therapieplans mit Zielpara­
metern und Zeitschiene. Die Dia­
gnostik und Anamnese geht dabei
über den bisherigen Rahmen der
Untersuchung hinaus. Alle Schritte
werden im Therapieplan gemeinsam
von Arzt und Patient dokumentiert.
Anhand anonymisierter Daten wird
der Erfolg des Programms von der
BKK Gesundheit und der KV BadenWürttemberg medizinisch geprüft
und bewertet.
Nachhaltige Verhaltens­
änderungen durch langfristige
Therapieziele
Neu ist vor allem der Ansatz,
dass die Ziele der Therapie mittelund langfristig angelegt sind. So
werden während der Behandlung
der Grunderkrankung beim Pati­
enten nachhaltige Verhaltensände­
rungen eingeleitet. Diese helfen,
dass Spät- und Folgeschäden ver­
mieden werden. Gleichzeitig wird
der betreuende Arzt zu einer Art
„Coach“ für den Patienten, weil er
in regelmäßigen Abständen –
nach individueller Vereinbarung –
Beratungen zu den Maßnahmen
und deren Umsetzung vornimmt.
Dies kann bis zu zweimal pro Monat
erfolgen.
Vergütung der Ärzte
Die BKK Gesundheit wird bei
den Erkrankungen Rücken, Blut­
hochdruck und Allergien neben der
normalen Vergütung mindestens
Kammern und KV
100 Euro für die Zielvereinbarung
und -bewertung sowie zusätzlich
15 Euro für jede begleitende Bera­
tung pro Patient in die Hand neh­
men. Bei den Erkrankungen Asthma/
COPD und Schlafapnoe kommen
noch die Vergütungen für Schu­
lungen des Patienten hinzu. Die KV
Baden-Württemberg sorgt dabei für
die flächendeckende Versorgung und
prüft die Abrechnungen der Ärzte.
Kostenlose Kursangebote
bei „Denk an Dich“-Live
Während der Therapie kann der
Versicherte vor allem auf die Präven­
tionsangebote und Gesundheits­
förderungsmaßnahmen der BKK
­Gesundheit zurückgreifen. Dabei
­beteiligt sich die BKK Gesundheit an
Kursangeboten aus den Bereichen
Bewegung, Ernährung, Entspannung
und Suchtprävention mit 80 Prozent,
maximal 80 Euro. Das Angebot reicht
von Nordic Walking über Kurse zur
Ernährungsberatung und Gewichts­
reduzierung bis hin zu Raucherent­
wöhnungskursen und autogenem
Training. Darüber hinaus hat die BKK
Gesundheit im Kreis Zollern-Alb so­
wie in Singen und Wendlingen das
Projekt „Denk an Dich“-Live mit aus­
gewählten Fitness-Studios gestartet.
Kursangebote der Studios in den
­Bereichen Herz-Kreislauf, Muskulatur
und Gelenke sowie Ernährungsbera­
tung werden dabei von der Kranken­
kasse zu 100 Prozent übernommen.
Vorteile für alle Beteiligten
Durch die Einführung des Pro­
gramms Gesund und Fit ergeben
sich eine Reihe von Vorteilen für alle
Beteiligten: Neben der umfang­
reicheren Diagnostik und Anamnese
hat der Patient jederzeit auch ge­
naue Einblicke über die Ziele und
Einzelmaßnahmen seiner Behand­
lung. Der Arzt erhält die Möglichkeit, umfassendere Behandlungen
durchzuführen und den erkrankten
Patienten langfristig zu begleiten
und zu betreuen. Und auch die
­Versichertengemeinschaft kann
sich freuen. Sind doch mittelfristig
Kosteneinsparungen bei Kranken­
haus, Arzneimitteln und Hilfsmitteln
zu erwarten.
■
Kultur im Siegfried-Häußler-Haus
Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg – Bezirksdirektion
Stuttgart – gemeinsam mit der Be­
zirksärztekammer Nordwürttemberg
Franz Schubert:
Symphonie Nr. 2 B-Dur (D 125)
Solist:
Jakob Johannes Spahn, Violoncello
(Änderungen vorbehalten)
Einladung zum Weihnachtskonzert
mit dem Stuttgarter Ärzteorchester
Dirigent: Dr. med. dent. Arnold Waßner
am Freitag, dem 1. Dezember
2006, 20.00 Uhr
im Hause der Kassenärztlichen Ver­
einigung Baden-Württemberg, Alb­
stadtweg 11, Stuttgart-Möhringen
Programm:
Gioacchino Rossini:
Ouvertüre zu „Die Italienerin in Algier“
Camille Saint-Saëns:
Konzert für Violoncello und
Orchester, Nr. 1 a-Moll op. 33
Pause
Der Eintrittspreis für dieses Konzert
beträgt 10 Euro für Erwachsene, für
Kinder unter zwölf Jahren 5 Euro. Wir
senden Ihnen gerne die gewünschte
Anzahl Karten zu. Vorherige Karten­
bestellung ist unbedingt erforderlich.
Karten können unter Beifügung
eines Verrechnungsschecks in ent­
sprechender Höhe unter folgender
Anschrift bestellt werden:
Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg, Frau Ewert,
Postfach 80 06 08, 70506 Stuttgart.
Bitte haben Sie Verständnis
dafür, dass Konzertkarten nicht zu­
rückgenommen 26.10.2006
werden können.
■ Uhr
Info_Tage_110x128_Nov_06
16:05
Seite 1
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Einladung
zu den EHS-Infotagen
Kardiologie
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' Informieren' und ' Ausprobieren' . Gemütliches Weißwurstfrühstück
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ÄBW 11 • 2006
497
Kammern und KV
MEDIZIN 2007
KV Baden-Württemberg mit Kassenärztetag und
­Messeauftritt auf dem Stuttgarter Killesberg
V
om 26. bis zum 28. Januar
2007 ist die Kassenärztliche
Vereinigung Baden-Württem­
berg auf der Messe MEDIZIN 2007
gleich viermal vertreten. In Halle 5.0
werden wir an unserem Messestand
5.0.416 unter anderem Beratungs­
angebote rund um die Themen­
bereiche Qualitätsmanagement in
der Arztpraxis sowie Zulassung und
Niederlassung anbieten.
Der Kassenärztetag der KVBW
am Sonntag, dem 28. Januar 2007
ab 10 Uhr im Congresscentrum B,
geht der Frage nach „Gesundheits­
reform 2007 – Wie viel Wettbewerb
brauchen Ärzte, Psychotherapeuten
und Patienten?“ Dr. Achim Hoff­
mann-Goldmayer, Vorstandsvorsit­
zender der KV Baden-Württemberg:
„Hinter dem Namenskürzel WSG ver­
birgt sich der Wunsch der Bundes­
regierung, ein ‚Gesetz zur Stärkung
des Wettbewerbs in der Gesetzlichen
Krankenversicherung’ umzusetzen.
Was aber das Licht der Welt erblickt
hat, ist ein Instrumentarium, welches
gerade Wettbewerb unmöglich
macht. Die medizinische Versorgung
der Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland und in Baden-Württem­
berg soll nur noch über einen staats­
medizinischen Kamm geschoren
werden. Zentralisierte Einheitsmedi­
zin ist das krasse Gegenteil von indi­
vidueller medizinischer Betreuung.
Die Finanzierungsprobleme der GKV
wurden nicht gelöst, sondern ver­
schoben. Wir sehen außerdem die
Therapiefreiheit zum Wohle der Pati­
enten sowie die flächendeckende
Versorgung mit Haus- und Fach­
ärzten in Gefahr.“
Folgende weitere Teilnehmer
sind zur Podiumsdiskussion eingela­
den: Franz Knieps vom Bundesminis­
terium für Gesundheit in Berlin, Dr.
Christoph Straub, Stellvertretender
Vorsitzender der Techniker Kranken­
kasse, Prof. Dr. Dr. Michael Arnold,
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ÄBW 11 • 2006
Vorsitzender des Gesundheitsrat
Südwest aus Tübingen sowie Dr.
­Stefan Etgeton aus Berlin vom Bun­
desverband der Verbraucherzentrale.
Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender
Vorsitzender des Vorstandes der
KVBW, übernimmt die Einführung
in das Streitgespräch.
Im Ausstellerforum – einer Dis­
kussions- und Informationsplattform
in der Ausstellungshalle 5.0 – prä­
sentiert sich die KVBW mit drei The­
men. Am Samstag, dem 27. Januar
2007, geht es ab 11.00 Uhr um die
spannende Frage „Kostenerstattung
in der GKV!? – Pro und Contra“. In
der kontroversen Diskussion werden
die Vor- und Nachteile dieser Forde­
rung beleuchtet. Für die KVBW wird
der Vorsitzende des Vorstandes, Dr.
med. Achim Hoffmann-Goldmayer,
Rede und Antwort stehen. Als wei­
tere Podiumsgäste sind angefragt
Dr. med. Werner Baumgärtner, Vor­
sitzender des Medi-Verbundes, Dr.
med. Berthold Dietsche, Vorsitzender
MEDI mahnt AOK ab
Ärzte des MEDI-Verbundes
sind empört über eine Broschüre
der AOK Baden-Württemberg,
die unter dem Motto „Rundum
versorgt“ das AOK-Modell zur
hausarztzentrierten Versorgung
nach § 73b SGB V bewirbt. Nach
anwaltlicher Prüfung sind die
dort verwendeten Darstellungen
nämlich wettbewerbswidrig und
irreführend, weil der Eindruck
­erweckt wird, dass nicht teilneh­
mende Ärzte weniger qualifiziert
seien und dass Patienten, die
nicht an dem Modell teilnehmen,
schlechter versorgt würden. Des­
halb hat MEDI Baden-Württem­
berg die AOK nun abgemahnt
und fordert eine Rücknahme des
■
Informations-Flyers.
des baden-württembergischen
Hausärzteverbandes sowie Dr.
Julia-Sina Nill von der Verbraucher­
zentrale in Baden-Württemberg.
Weitere Themen der KVBW im
Ausstellerforum: „Qualitätsmanage­
ment in der Praxis – mit QEP® das
tägliche Erfolgserlebnis!“ (Freitag,
26. Januar 2007, 16.30 bis 17.30 Uhr)
und „Aktueller Sachstand zur Ein­
führung der eGesundheitskarte und
Projekt „eCommunication für Ver­
tragsärzte“ (D2D)“ (Samstag, 27. Ja­
nuar 2007, 14.00 bis 14.25 Uhr).
Die Seminarveranstaltungen
der KV Baden-Württemberg decken in
­bewährter Form die Bereiche Nieder­
lassungsmöglichkeiten für junge
Ärzte und Psychotherapeuten sowie
Praxismanagement und Praxisüberga­
be/Praxisbewertung ab. Am Existenz­
gründertag (Samstag, dem 27. Januar
2007, von 14.30 bis 16.00 Uhr und
von 16.30 bis 18.00 Uhr) werden
­speziell die Fragen und Belange von
niederlassungswilligen Medizinern
und Psychotherapeuten wie beispiels­
weise die Grundlagen wirtschaftlicher
Praxisführung im Fokus stehen.
Eine gesonderte Einladung zum
3. Kassenärztetag der Kassenärzt­
lichen Vereinigung Baden-Württem­
berg und zum kompletten Messeauf­
tritt wird Sie spätestens im Dezem­
ber nochmals an die MEDIZIN 2007
erinnern. Das ausführliche Programm
wird mit dem Rundschreiben der
KVBW direkt an alle Praxen in BadenWürttemberg gesandt. Ab diesem
Zeitpunkt sind die Termine auch auf
der Homepage der KVBW unter
www.kvbawue.de abzurufen. Dann
ist dort auch eine direkte und
schnelle Online-Anmeldung möglich.
Den kompletten Programmablauf zur
MEDIZIN 2007 finden Sie in dieser
Ausgabe des ÄBW auf Seite 516. ■
Carmen Gonzalez, KVBW
Vermischtes
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im Tarifstreit
D
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er Streik um den Abschluss des ­
ersten arztspezifischen Tarifvertrages für die Universitätskliniken
ist beigelegt. Die Ärztegewerkschaft
­Marburger Bund (MB) und die Tarif­
gemeinschaft deutscher Länder (TdL)
­haben die Redaktionsverhandlungen zu
den am 16. Juni 2006 unterzeichneten
Eckpunkten abgeschlossen. Der MB­Vorsitzende Dr. Frank Ulrich Montgomery
zeigte sich erleichtert, dass damit der
­Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte
an den Universitätskliniken fristgerecht
zum 1. November 2006 in Kraft treten
­könne.
Während der Redaktionsverhandlungen
gab es zwischen der Ärztegewerkschaft
und der TdL unter anderem Streit über
die Vergütung der vereinbarten ­Arbeitszeiterhöhung. Nach dem neuen ­Tarifvertrag
sollen Klinikärzte fortan ­wöchentlich
42 Stunden statt 38,5 Stunden arbeiten.
Der Marburger Bund sah in der Auffassung
der TdL, diese Arbeitszeit­erhöhung
nicht zusätzlich vergüten zu wollen, einen
klaren Verstoß gegen den in den Eckpunkten vereinbarten Besitzstand,
wonach kein Arzt im neuen Tarifvertrag
schlechter gestellt werden dürfe. Zukünftig
soll im Rahmen eines Strukturausgleichs
betroffenen Ärzten der Besitzstand
­garantiert werden.
Montgomery bezeichnete den
Abschluss des arztspezifischen Tarifvertrages als historisch. „Dem MB ist es
mit der ­großartigen Rückendeckung der
Ärzte ­gelungen, zum ersten Mal in der
Tarif­geschichte ein eigenes Tarifwerk für
die Ärzte an den Universitätskliniken zu
­schaffen.“ Dieser Erfolg dürfe jedoch nicht
darüber hinwegtäuschen, dass nicht alle
Ziele erreicht wurden. Insbesondere bei den
Gehältern mussten schwierige Kompromisse
akzeptiert werden. Deutliche Gehalts­
zuwächse für alle Ärzte, so wie von den
Arbeitgebern propagiert, werde es nicht
geben. Im Kern sei es dem MB gelungen,
erhebliche Gehaltseinbußen rückgängig zu
machen, die unter anderem durch das in
der Vergangenheit gestrichene Weihnachtsund Urlaubsgeld sowie durch die Erhöhung
der wöchentlichen Arbeitszeit ohne Lohnausgleich verursacht wurden.
■
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ÄBW 11 • 2006
499
Ethik in der Medizin
Vermischtes
Marburger Bund:
Der Weg ist steinig und schwer
D
er Weg ist steinig und schwer“
– mit diesen Worten von
­Xavier Naidoo begann der
­Vorsitzende des Landesverbandes
Baden-Württemberg des Marburger
Bundes, Dr. med. Josef Ungemach,
seinen Bericht vor der 44. Haupt­
versammlung, die in diesem Jahr
im Ärztehaus in Reutlingen stattgefunden hat. Ungemach macht dann
auch in seinem Referat deutlich,
dass sich der Marburger Bund zwar
im Tarifgeschäft auf Bundesebene
selbstständig gemacht hat, in der
Auseinandersetzung um den TVöD
verdi das Verhandlungsmandat entzogen hat und seit dieser Zeit eigenständig im öffentlichen Dienst auf
Bundesebene Tarifverhandlungen
führt. Er habe sich damit also als
­eigenständige Gewerkschaft der
Krankenhausärzte in Deutschland
etabliert, damit seien aber noch
Leitfaden „Palliative Versorgung“
Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz gab bekannt, dass unter www.sozialministerium-bw.de/fm/1442/
Leitfaden-Palliativversorgung.404202.pdf der Leitfaden
­„Palliative Versorgung in Baden-Württemberg“ des Ministeriums für Arbeit und Soziales im Internet veröffentlicht wurde:
„Der medizinische Fortschritt hat sich in den vergangenen
Jahren rasant entwickelt. Viele Krankheiten können heute im
Gegensatz zu früher erfolgreich behandelt werden. Dennoch
stößt auch die moderne Medizin an ihre Grenzen. Bei manchen Erkrankungen müssen sich die betroffenen Patienten,
die Angehörigen und auch die beteiligten Ärzte schmerzhaft
darüber klar werden, dass eine Heilung nicht mehr möglich
ist und dass das Ende des Lebenswegs erkennbar wird. Es ist
mir gerade als Ärztin besonders wichtig, dass Patienten und
Angehörige in dieser schwierigen Lebenssituation nicht allein
gelassen werden. In unserem Leitfaden werden Wege auf­
gezeigt, wie die verbleibende Zeit mit möglichst viel Leben
und Lebensqualität erfüllt werden kann.“
Die Broschüre biete Informationen über die gesamten
Möglichkeiten der palliativen Versorgung in Baden-Württemberg und gliedere sich in drei Abschnitte: Die Versorgung zu
Hause – Die stationäre Versorgung – Die Trauerbegleitung.
500
ÄBW 11 • 2006
l­ange nicht alle Forderungen und
Wünsche des Marburger Bundes
­erfüllt. Die Gewerkschaft Marburger
Bund – so Ungemach – stehe erst
am Anfang eines langen mühsamen
Weges.
Ungemach: „Wir sollten ehrlich
sein – die Eckpunkte berücksichtigen sicher nicht alle Wünsche, auch
die ausformulierten Tarifverträge
werden nicht alle Wünsche erfüllen.
Dafür waren und sind die Widerstände der Arbeitgeber zu groß.“
Dr. Ungemach erinnerte noch
einmal an die zurückliegenden Tarifauseinandersetzungen der Universitätskliniken im Bereich der Tarif­
gemeinschaft deutscher Länder. Er
erinnerte noch einmal daran, dass
die Speerspitze der Aktionen immer
die Universitätskliniken in BadenWürttemberg waren. „Dafür gebührt
den Ärzten an unseren Unikliniken
ein hohes Lob und Anerkennung.
Die Streits haben länger gedauert als
erwartet, immerhin zwölf Wochen.“
Baden-Württemberg habe mit
den zahlreichen Vorschalttarifverträgen erneut eine entscheidende Rolle
gespielt. Die Finanzierbarkeit der
ärztlichen Forderungen habe nachgewiesen werden können am Beispiel des Vorschalttarifvertrages am
Klinikum Stuttgart. Aber auch andere Elemente wie eine höhere Zahl
von bezahlten Fortbildungstagen
habe vereinbart werden können.
Leider seien nicht alle in BadenWürttemberg erreichten Punkte
in den bundesweiten Eckpunkten
festgeschrieben worden.
Ungemach: „Wir sollten ehrlich
sein – es wäre vermessen, eine
Nachbesserung der Eckpunkte in
den Redaktionsverhandlungen erreichen zu wollen, das ist nicht möglich. Eine Verbesserung der Tarifverträge ist erst bei der nächsten Tarifauseinandersetzung zu erreichen.
Zu der Entgelttabelle im Bereich der
VKA ist das bereits Ende 2007 mög-
lich. Wir müssen selbstkritisch sagen,
dass wir unsere eigentlichen Ziele,
eine entscheidend verbesserte Vergütung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und den Stopp
der Abwanderung der jungen
­Ärztinnen und Ärzte in alternative,
patientenferne Medizinbereiche und
ins Ausland in beiden Tarifbereichen
noch nicht geschafft haben. Da
brauchen wir einen neuen Anlauf.“
In der Gesamtschau sei klar zu
erkennen, dass nicht alles auf einmal
zu erreichen war. Die Tarifausein­
andersetzung – so Ungemach – sei
noch nicht vorbei. Um alle Vorstellungen und Wünsche zu erreichen, brauche es noch einen sehr langen Weg.
Im Anschluss an das Referat
von Dr. Ungemach hat sich die 44.
Hauptversammlung des Marburger
Bundes in Baden-Württemberg gegen eine Privatisierung von Universitätskliniken ausgesprochen, wie sie
von der FDP/DVP im Südwesten angeregt worden ist. Die Universitätsklinika in Baden-Württemberg seien
als Stätten der Hochleistungs­
medizin und als hervorragende Forschungsstandorte ausgewiesen.
Trotz der Umstellung auf die neuen
Abrechnungsformen seien sie wirtschaftlich stabil. Ihre derzeitige
Rechtsform gebe ihnen ausreichende Entscheidungsspielräume
und Flexibilität. Durch eine Privatisierung würde sich am Status der
Universitätsklinika nichts bessern.
Außerdem hat sich der Marburger Bund dafür ausgesprochen, den
Krankenhäusern die restlichen Finanzmittel, die zur Umsetzung des
Arbeitszeitgesetzes vorgesehen sind,
nicht weiter in mehreren Jahresraten
zu zahlen, sondern insgesamt im
Jahre 2007 zur Verfügung zu stellen.
Nur so könne konsequent der
­Arbeitsschutz im Krankenhaus
■
­realisiert werden.
J. Dreher
Vermischtes
Es droht eine
staatliche Bevormundungsmedizin!
Statement von Dr. Frank Ulrich
Montgomery, Vorsitzender
des Marburger Bundes, beim
außerordentlichen Deutschen
Ärztetag am 24. Oktober
in Berlin
W
ir erleben eine einmalige
­politische Situation: Gegen
den Rat aller Fachleute, egal
ob aus der Praxis, der Theorie oder
der Wissenschaft, drückt die Große
Koalition ein großes Gesetzesvorhaben durch. Dies ist ein Handeln
­wider den Verstand. Je größer die
Reform, je komplexer die Details,
je gravierender die Auswirkungen,
desto mehr bräuchte diese Regierung Sachverstand. Sie aber geht
den entgegengesetzten Weg.
Die Elefanten entscheiden politisch,
zurück bleibt eine Schneise der Verwüstung und Zerstörung.
Zerstört wird ein System von
Selbstverwaltung, Wahlfreiheit und
Autonomie – ohne dass Verbesserungen auch nur im Ansatz zu erkennen wären.
Und deswegen ist diese Gesund­
heitsreform:
• Ein Dokument des Starrsinns!
Die Politik handelt wider die Vernunft, wider ihre eigenen Aussagen
und wider die Notwendigkeiten.
Machterhalt prägt das Denken, nicht
Zuwendung zum Patienten und
seinen Bedürfnissen.
• Ein Dokument des Bruchs
von Wahlversprechen!
Das Gesundheitswesen sollte
besser werden – stattdessen bekommen wir staatliche Bevormundungsmedizin und Chaos in den Organisationen.
• Ein Dokument der politischen
Lüge!
Die Koalition war angetreten,
die Beitragssätze zu senken und die
Gesundheitskosten von den Lohnkosten abzukoppeln. Das Gegenteil
geschieht nun. Unverfrorener kann
Aber, wir dürfen nicht nur
man ein Volk nicht belügen: Die
­klagen. Wir müssen endlich auch
Beitragssätze steigen, abgekoppelt
einmal klar sagen, was wir denn
wird gar nichts, der Bürger zahlt
vorzuschlagen hätten.
dem Politiker die Zeche. Jeder BürUnd da hilft es nicht weiter –
ger zahlt so mit seinen Sozialbeiträdas ist meine Erfahrung aus den
gen für den Machterhalt von Merkel
­Debatten der letzten Jahre – immer
und Müntefering.
nur auf die Korrektur am bestehenden System zu verweisen; wir bege• Ein Dokument der Orwell’schen
Sprachverdrehung!
ben uns selbst damit in die Falle der
Es erinnert an Orwells Buch
Kostendämpfung durch Feintuning
1984. Dort wird die Behördenspraam bestehenden System.
che „Neusprech“ genannt. Im NeuDas System selbst ist das Prosprech beinhaltet das Wort das Geblem. Dieses System der umlagefigenteil seiner bisherigen Bedeutung.
nanzierten Krankenversicherung auf
Und so ist das „Wettbewerbsstärder Basis von in abhängiger Beschäfkungsgesetz“ in Wirklichkeit ein
tigung erwirtschafteten Beiträgen ist
Wettbewerbsverhinderungsgesetz.
tot – meine Damen und Herren.
Und so ist die beschworene StärMausetot – und diese Reform ist nur
kung der Eigenverantwortung in
ein weiterer Versuch der Reanima­
Wirklichkeit staatlich ministerielle
tion einer – zugegeben noch recht
Bevormundung und die Beitragsentwarmen – Leiche.
lastung in Wirklichkeit ein Rollgriff
ins Portemonnaie der Bürger.
In einem Satz: Diese Reform
ist ein Dokument des Verrates an
allen Prinzipien!
Wer hätte gedacht, dass in einer
großen CDU-SPD-Koalition eine
noch leistungs- und patientenfeindlichere Gesundheitspolitik möglich
ist, als unter Rot-Grün. Macht
­korrumpiert eben – und
ÄBW_92x62mm_Ausgabe1106_261006 26.10.2006 11:13 Uhr
nur darum geht es den
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Der Fortbestand
einer Großen Koalition,
der Machterhalt von
Müntefering und Merkel
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ÄBW 11 • 2006
501
Seite
Vermischtes
Ethik in der Medizin
Und deswegen müssen
wir selber endlich eigene,
bessere Vorschläge machen.
Zehn Punkte müssen wir anpacken, zehn Fragen beantworten:
1. Soll es eine Einbeziehung aller
Bürger in eine obligate Krankenversicherung geben?
2. Sollen alle Einkommensarten
einbezogen werden?
3. Soll es eine Parität der Arbeit­
geber in den Gremien der
­Krankenkassen geben?
4. Soll der Arbeitgeberbeitrag
­ausgezahlt werden oder weiter
als eigener Posten aufgeführt
werden?
5. Soll es eine beitragsfreie
­Familienmitversicherung geben
und wenn „Ja“ für wen? Alle
Kinder und Ehepartner ohne
­eigene Arbeitstätigkeit oder
nur Kinder …?
6. Sollen die Beiträge über eine ­
arbeitseinkommensabhängige
Umlage oder über personen­
orientierte Prämien erhoben
werden?
7. Wenn Prämien vorgesehen sind,
in welchem Umfang soll ver­
sicherungstechnisch und in­
wieweit „solidarisch“ kalkuliert
werden?
8. Sollen Elemente der Kapitaldeckung eingeführt werden und
wenn „Ja“, in welchem Umfang?
9. Soll der Solidarausgleich über
interne Verrechnungswege
wie bei der heutigen GKV –
die ­natürlich von Politikern
per ­Gesetz festgelegt werden –
­erfolgen oder über politisch
­verantwortete Steuerfinanzierung?
10. Findet weiterhin eine Umver­
teilung zu Lasten junger Menschen und zu Gunsten älterer
Mitbürger statt?
Am Ende, das ist meine Hoffnung, und daran sollten wir alle
g­emeinsam arbeiten, brauchen
wir den Wechsel zu einem System
einer prämienbasierten Volks­ver­sicherung.
Schutz, Versicherung und
­Gesundheit für alle – das
­brauchen wir – diese Reform
brauchen wir nicht!
■
502
ÄBW 11 • 2006
Warum die Ärzte der
­ambulanten Versorgung
nicht streiken dürfen
Die Koalition aus CDU und SPD hat sich vorgenommen, das Gesund­
heitsreformgesetz 2006 noch in dieser Legislaturperiode durch­
zusetzen. Damit kann das Gesetz zum ersten wirklichen Stolperstein
für diese Koalition werden. Dies ist das erste größere Problem,
am dem die neue Regierung sich beweisen muss. Die Rettung der
Koalition steht in der Hierarchie der wichtigsten Ziele der CDU/CSUund SPD-Politiker aber an erster Stelle. Meines Erachtens ist unser
Gesundheitswesen ein denkbar ungeeignetes, weil sehr sensibles
und hoch emotionales Thema, an dem die Regierung erstmals
ihren Zusammenhalt demonstrieren will“, betonte Professor Dr. med.
Jörg Hoppe, der Präsident der Bundesärztekammer, in seinem
Vortrag „Ärztestreik – Episode oder Beginn eines veränderten
ärztlichen Selbstverständnisses?“ anlässlich des 14. Kongresses
der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und
­Ärztliche Psychotherapie (DGPM) in Heidelberg.
D
as Thema Ärztestreik ist heute
so aktuell wie selten zuvor, vor
allem vor dem Hintergrund
des neuen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, das derzeit vor der
Anhörung im Deutschen Bundestag
steht. „Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz soll das Gesundheitssystem auf allen Ebenen neu
strukturiert und wettbewerblicher
ausgerichtet werden. Deutschland
wird dann ein noch leistungsfähigeres Gesundheitswesen besitzen,
das allen Bürgerinnen und Bürgern
Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung bieten wird.
Die im Gesetz angelegten Reformmaßnahmen sollen sicherstellen,
dass auch in Zukunft die soziale
Sicherheit im Krankheitsfall gewährleistet werden kann“, heißt es in
dem Entwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes.
„Wir Ärzte haben die Hoffnung,
dass manches, was jetzt noch
drin steht, geändert werden kann.
Es reicht nicht aus, dass wir nur
unsere klare Ablehnung kundtun.
Wir müssen vielmehr dafür sorgen,
dass bestimmte Passagen noch
abgeändert werden oder im
schlimmsten Falle das ganze
Gesetz gestoppt wird. Denkbar ist
auch, dass das Gesetz in die kommende Legislaturperiode geschoben
wird“, glaubt der Präsident der
Bundesärztekammer.
All das, was sich jetzt in unserer
Regierung und in unserem Gesundheitswesen abspielt, auch die Ärztestreiks auf Landes- und Kommunal­
ebene der letzten Monate, sind für
Professor Hoppe nur Symptome einer jahrzehntelangen Entwicklung,
die einen ganz anderen Hintergrund
haben, der im öffentlichen Bewusstsein nicht verankert sei. In den vergangenen Jahren habe sich unter
den Ärzten ein Gefühl der Unzufriedenheit entwickelt, vor allem mit
dem, was die Regierung für die
Ärzteschaft tut.
Was unser deutsches Gesundheitssystem ausmacht
Die Kardinalcharakteristika
des deutschen Gesundheitswesens
in der Nachkriegszeit lassen sich
mit fünf Begriffen umschreiben:
die Therapiefreiheit, die freie Arztwahl, die Niederlassungsfreiheit,
das Versicherungsprinzip und
der Sicherstellungsvertrag.
Vermischtes
Die Therapiefreiheit betrifft nicht
nur Ärztinnen und Ärzte, sondern
auch Patientinnen und Patienten.
Keineswegs handelt es sich um eine
so genannte „Therapiebeliebigkeit“. Es
geht vielmehr um die Entscheidungsfreiheit, was im individuellen Fall passiert, gemeinsam getragen von den
Ärzten und ihren Patienten. Jahrelang galt die Therapiefreiheit als
selbstverständlich in unserem Land.
Es gibt kein anderes Land auf
der Welt, in dem wie in Deutschland
die Bürgerinnen und Bürger großen
Wert darauf legen, dass sie ihre Ärztinnen und Ärzte frei wählen können. Sogar die Freiheit, gleichzeitig
zu zwei Fachärzten des gleichen
Faches zu gehen, um eine Zweitmeinung zu bekommen, wird unseren
Bürgern eingeräumt. Das ist ein Besitz, den die Deutschen über Jahrzehnte sehr geschätzt haben.
Die Niederlassungsfreiheit beinhaltet, dass sich Ärztinnen und Ärzte
– so wie andere Freiberufler auch –
niederlassen können, wo sie wollen.
Dazu gehört auch, dass der Mediziner sein Personal selbst rekrutiert
und die Ausstattung seiner Praxis
selbst auswählt, um eine für ihn
optimale Patientenversorgung
gewährleisten zu können.
Das Versicherungsprinzip besagt,
dass unser Gesundheitswesen durch
Beiträge finanziert wird, die in eine
Krankenkasse oder eine Krankenversicherung eingezahlt werden. In den
so genannten „steuerfinanzierten
Ländern“ sieht es dagegen so aus,
dass der Staat – je nach Kassenoder Haushaltslage – dem Gesundheitswesen eine bestimmte Geldmenge zuteilt.
Außerdem verpflichtet unser
Grundgesetz den Staat, Daseinsvor-
sorge zu betreiben. Das heißt, dass
der Staat die Verantwortung dafür
trägt, dass im ambulanten und im
stationären Bereich ausreichend Einrichtungen im Gesundheitswesen
vorhanden sind, damit alle Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf möglichst schnell einen Zugang zu den
Versorgungseinrichtungen haben.
Ärzte haben sich verpflichtet,
niemals zu streiken
Die niedergelassene Ärzteschaft
ist zum großen Teil in den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert.
Bei dem Sicherstellungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag des
Staates mit der Körperschaft des
­öffentlichen Rechtes „Kassenärztliche
Vereinigung“, in dem festgelegt ist,
dass die ambulante ärztliche Versorgung jederzeit sichergestellt wird.
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ÄBW 11 • 2006
503
Vermischtes
Ethik in der Medizin
„Dafür, dass die Kassenärztlichen
­Vereinigungen diese Sicherstellung
voll übernehmen, haben sie ihrerseits dem Staat versprochen, niemals
einen vertragslosen Zustand eintreten und damit niemals eine Nichtversorgung vorkommen zu lassen.
Das heißt aber auch, sie haben sich
vertraglich verpflichtet, niemals zu
streiken“, erklärte Professor Hoppe.
Die Zufriedenheit unserer Be­
völkerung mit den bewährten Strukturen unseres Gesundheitswesens
war in den letzten Jahrzehnten
hoch. Das Vertrauen in die Gesundheitsberufe war früher und ist auch
heute noch sehr hoch. Die vertrauenswürdigsten Berufe in Deutschland sind – einer aktuellen Umfrage
zufolge – Krankenschwestern,
­Apotheker, Ärzte und Berufspiloten.
Am Ende der Skala stehen die
­Politiker und die Journalisten.
Die Niederlassungsfreiheit
wurde als erstes eingeschränkt
Gesundheitsminister Horst
S­ eehofer war 1992 der erste, der
dieses Gesundheitssystem in Frage
stellte. Unter seiner Führung wurde
eine Gesetzesinitiative entwickelt,
in der als erstes die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt und durch
die Bedarfsplanung ersetzt wurde.
Später folgten dann Einschränkungen in der Therapiefreiheit,
wie zum Beispiel die Eingrenzung
der Arzneimittelverordnungsmöglichkeiten und die Einführung
der Zuzahlungen für bestimmte
Arznei­mittel. Diese mehr oder
­weniger wirksamen Kostendämpfungsaktivitäten haben das Ver­
sicherungsprinzip jedoch nicht
­eingeschränkt.
In den Folgejahren entstand
dann eine neue Philosophie, die
das deutsche Gesundheitswesen in
den schlechten Zustand versetzt
hat, in dem es sich jetzt befindet.
Die neuen Gesetze liefen meist
darauf hinaus, dass zum einen der
Staat die Prozeduren im Gesundheitswesen immer mehr bestimmt
und dass zum anderen das persönliche Verhältnis Arzt-Patient nicht
mehr im Vordergrund steht.
Dieser Paradigmenwechsel –
weg von der individuellen Patient-
504
ÄBW 11 • 2006
Arzt-Beziehung und hin zu formalisierten Vorgängen – ist nach Einschätzung von Professor Hoppe
der entscheidende Punkt, der das
Denken und das Einverständnis in
den ärztlichen Beruf sehr negativ
beeinflusst hat. Der Rückzug aus der
Daseinsvorsorge und der allmähliche
Wechsel in eine „fremdgesteuerte
Patientenbewirtschaftung“ werde
immer deutlicher und trage leider
nicht dazu bei, in absehbarer Zeit
die Probleme unseres derzeitigen
Gesundheitssystems zu lösen.
■
Richard Roth
Neues Seminarprogramm
M
ehr als 100 Angebote aus den
Bereichen Betriebswirtschaft
und Qualitätsmanagement
stehen im nächsten Jahr auf dem Programm der Management Akademie
der KV Baden-Württemberg (MAK).
Das neue Programm ist jetzt erschienen und richtet sich an alle Ärzte und
Psychotherapeuten in Baden-Württemberg. Es umfasst neben zentralen
Themen der Praxisführung und -organisation auch Seminare in Rhetorik
und Konfliktmanagement sowie Trainings zur erfolgreichen Stressbewältigung und Moderation. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an EDV- und
Internet-Schulungen sowie spezielle
Kurse für Arzthelferinnen.
Stetige und zum Teil massive
Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen erfordern von den
Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität zur Bewältigung der steigenden Anforderungen im Alltag.
Ob niedergelassener Arzt oder Psychotherapeut – alle bekommen den
wirtschaftlichen Druck verstärkt zu
spüren. Um in Zeiten des zunehmenden Wettbewerbs den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, sind daher neben medizinischen auch betriebswirtschaftliche
Kenntnisse sehr wichtig. Die MAK
hilft Ärzten und Psychotherapeuten,
sich zielgerichtet auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten, ihre Kompetenzen in allen wichtigen Unternehmensbereichen zu
stärken und damit die Wirtschaftlichkeit und das Management ihrer
Praxis nachhaltig zu verbessern.
Einen großen Platz innerhalb der
MAK nimmt auch das Qualitätsmanagement ein. Nach der Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses,
die am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, soll Qualitätsmanagement bis
Ende 2009 in den Praxen eingeführt
sein. Um Ärzte und Psychotherapeuten dabei zu unterstützen, bietet
die MAK schon seit Jahren Schulungen und Fortbildungen zum Thema Qualitätsmanagement an. Bestandteil ihres Programms sind neben
Basis- und Intensivkursen jetzt auch
viele weiterführende Seminare zu
zentralen Themen des Qualitätsmanagements. Dies gibt Praxisinhabern
und deren Mitarbeitern die Möglichkeit, sich ihr Fortbildungspaket ganz
individuell zusammenstellen. Die Kurse in Qualitätsmanagement basieren
auf dem QEP®-Modell (Qualität und
Entwicklung in Praxen) der KBV. QEP®
deckt alle relevanten Bereiche einer
Praxis ab und wurde speziell für niedergelassene Vertragsärzte und -psychotherapeuten entwickelt. Es erfüllt
zugleich alle Anforderungen, die der
Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie zum Qualitätsmanagement stellt.
Die Kurse der MAK werden von
erfahrenen Trainern im Gesundheitswesen durchgeführt, fortlaufend
evaluiert und kontinuierlich an die
Bedürfnisse der Praxen angepasst.
Träger der Akademie ist die KV
Baden-Württemberg, die mit ihren
langjährigen Schulungserfahrungen
als Garant für anspruchsvolle und
hochwertige Fortbildungen zu niedrigen Preisen steht.
Das neue Seminarprogramm ist
über alle Bezirksdirektionen der KV
Baden-Württemberg erhältlich oder
direkt bei der MAK zu beziehen, Postfach 80 06 08, 70506 Stuttgart, Telefon (07 11) 78 75-3 69, Fax (07 11)
78 75-2 74, E-Mail: [email protected].■
Vermischtes
Fünf Jahre Qualitätsförderpreis Gesundheit
I
m Stuttgarter Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle zeichnete Arbeits- und Sozialministerin
Dr. Monika Stolz die drei Preisträger
des Qualitätsförderpreises Gesundheit Baden-Württemberg 2006 aus.
Die aus 43 eingereichten Projekten
ausgewählten Preisträger erhielten
ein Preisgeld von jeweils 6500, 5500
und 3000 Euro.
Der vom Ministerium für Arbeit
und Soziales und den im Gesundheitsforum Baden-Württemberg zusammengeschlossenen Repräsentanten der Gesundheitswirtschaft des
Landes ausgelobte Preis wird in diesem Jahr zum fünften Mal vergeben.
Zum Sieger erklärte die Jury in diesem Jahr das Projekt „Qualitätssicherung der medikamentösen Therapie
durch ein elektronisches Arzneimittelinformationssystem“ der Abteilung
Innere Medizin VI, Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie
des Universitätsklinikums Heidelberg.
Der Preis ist mit einem Preisgeld von
6500 Euro verbunden. „Die Vorteile
des Systems liegen vor allem darin,
dass die Informationen wesentlich
schneller beschafft und die Arzneimittelsicherheit erheblich erhöht
werden kann. Dazu tragen insbesondere verschiedene Suchfunktionen
für Arzneimittel, Informationen zur
Arzneimitteldosierung und Applika­
tion, Warnhinweise bei Kontraindikationen sowie eine elektronische
­Rezept- und Arztbriefschreibung bei.
Die Projektergebnisse sind überzeugend: Jede fünfte schwere Wechselwirkung kann bereits während der
Ausstellung des Rezepts verhindert
werden“, erläuterte die Gesundheitsministerin. In Deutschland wären
mittlerweile mehr als 40 000 Prä­
parate mit fast 2500 Inhaltsstoffen
zugelassen. Entsprechend groß sei
die Zahl an Neben- und Wechselwirkungen bei gleichzeitiger Einnahme
mehrerer Arzneimittel. „Wenn mehrere Medikamente gleichzeitig eingenommen werden, können sie sich
gegenseitig beeinträchtigen. Das
kann durchaus gefährlich werden.
Der Arzneimittelinformationsdienst
unterstützt die Ärzte bei ihrer Verordnung und ermöglicht es ihnen,
sich über die medikamentöse Therapie abzustimmen“, sagte die Ärztin
Dr. Monika Stolz. Die Ministerin
­würdigte die beispielhafte Arbeit der
Projektträger, die ein Konzept ent­
wickelt hätten, das klar beweisbare
und deutliche Verbesserungen
­bringen würde.
Die Jury habe darüber hinaus
beschlossen, dem Projekt „Fächerund Berufsgruppenübergreifendes
Schmerzmanagement“ der Berufs­
genossenschaftlichen Unfallklinik
­Tübingen den zweiten Preis, ver­
bunden mit einem Preisgeld von
5500 Euro, zu verleihen. „In BadenWürttemberg leben fast eine Million
Menschen mit chronischen Schmerzen. Jeder zehnte davon braucht eine
spezielle Schmerztherapie mit der
Möglichkeit einer stationären oder
teilstationären ­Behandlung. Unser
gemeinsames Ziel muss es sein, die
Lebenssitua­tion dieser Menschen zu
verbessern. Die vorgelegten Projektergebnisse machen deutlich, dass
der Anteil der Menschen, die über
Schmerzen klagen, erkennbar gesenkt
werden kann“, sagte die ­Ministerin.
Den dritten Preis, ­verbunden
mit einem Preisgeld von 3000 Euro,
erhielt das Gemeinschaftsprojekt
„Mobil – Erhaltung und Förderung
von selbständiger Lebensführung
und Gesundheit bei über 75-Jährigen in Baden-Württemberg“
der Bosch BKK Stuttgart und des
Deutschen Instituts für angewandte
Pflege­forschung e. V. Kern des
Projektes ist der sogenannte
„präventive Hausbesuch“. Dabei
handelt es sich um ein Beratungsund ­Unterstützungsangebot für
ältere Menschen mit dem Ziel,
die Lebensqualität, Gesundheit
und selbständige Lebensführung
im Alter zu erhalten und zu
fördern. „Das innovative daran ist,
dass die Beratung im eigenen
Heim erfolgt. Dies fördert eine von
Vertrauen ­geprägte Beziehung,
die wesentlich dazu beitragen
kann, das Beratungsangebot
erfolgreich umzu­setzen“, sagte
Monika Stolz.
Eine Kurzbeschreibung der
­prämierten Projekte ist im Internet
abrufbar unter www.gesundheits­
forum-bw.de Qualitätsförderpreis,
Preisträger 2006.
dr.
Europas erster Experimental-OP
Am Universitätsklinikum Tübingen entsteht als europaweit einmaliges
Projekt ein Experimental-OP. Ziel ist die Entwicklung eines Operationssaales der Zukunft in Bezug auf Arbeitsabläufe, Raumplanung und Gerätetechnik.
Der Experimental-OP stellt eine international einmalige Plattform
für Forschung und Neuentwicklung in der Medizintechnik dar.
Zur Verfügung stehen dafür ab Frühjahr 2007 rund 1000 m2 Labor- und
200 m2 Bürofläche sowie eine eigene Werkstatt.
Das Entwicklungsteam wird dabei eng mit allen chirurgischen Disziplinen des Universitätsklinikums zusammenarbeiten. Mit im Boot sind auch
weitere technische Fakultäten, die medizintechnische Industrie, Architekten, Ingenieure, die Organisationen des Verbands deutscher Ingenieure
(VDI), die Deutsche Gesellschaft für Biomedizinische Technik (DGBMT), die
Industrie- und Handelskammer Reutlingen (IHK Reutlingen) sowie andere
Forschungseinrichtungen.
ÄBW 11 • 2006
505
Fortbildung
19. Heidelberger Gespräch 2006
A
m 20. und 21. September fand
das 19. Heidelberger Gespräch
statt, an dem rund 200 Ärzte,
Richter, Rechtsanwälte, leitende
Mitarbeiter von Versicherungen und
Versichertenvertreter teilgenommen
haben.
Das ungebrochen hohe Interesse
bestätigt somit das Konzept des
„Heidelberger Gespräches“, das sich
nach der Wiedergründung im Jahr
1988 in den vergangenen Jahren zu
einer außerordentlich erfolgreichen
wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Juristen
aus den Bereichen Sozialmedizin
und Sozialrecht entwickelt hat.
Es wird vom Institut und Poliklinik
für Arbeits- und Sozialmedizin des
Universitätsklinikums Heidelberg
und der Zeitschrift „Der medizinische
Sachverständige“, Gentner Verlag
Stuttgart, veranstaltet.
Schwierigkeiten bei der Begutachtung im Zusammenhang mit
Arbeitslosigkeit waren das erste
Schwerpunktthema in diesem Jahr.
A. Weber, Köln, hat zunächst auf die
negativen Auswirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit auf die Gesundheit der betroffenen Menschen
hingewiesen. Trotz umfangreicher
wissenschaftlicher Studienresultate
ist nach wie vor die Frage nicht
abschließend zu beantworten, ob
die Arbeitslosigkeit die Morbidität
im Sinne von Kausalität erhöht oder
ob man wegen Krankheit häufiger
arbeitslos wird.
Die Möglichkeiten der Integration von Arbeitslosen nach dem SGB
II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB III (Arbeitsförderung)
hat A. Berg, Nürnberg, aus der Sicht
des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit referiert. Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und
Leistungsgewährung im Falle von
gesundheitlich eingeschränkten
Arbeitslosen zeigen zwar Erfolge.
Als besonders kritisch sieht Berg
jedoch die Tatsache, dass viele
Arbeitslose ohne ausreichende
ärztliche Behandlung oder Diagnostik zur Begutachtung kommen.
506
ÄBW 11 • 2006
Eine besondere Herausforderung
sind Arbeitsuchende, die bislang
noch nicht gearbeitet haben. Die
Einführung des ICF (Internationale
Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit) der
WHO ist wichtig, um eine gemeinsame Sprache und Bewertung zu
finden.
J. Jonje, Bochum, hat auf die
Erfahrungen zur Begutachtung der
Arbeitsunfähigkeit aus der Sicht des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen berichtet und dabei insbesondere auf die Problematik der sich
widersprechenden Auslösungsvoraussetzungen zum Krankengeldbezug Arbeitsloser in den Richtlinien
bzw. in der Rechtssprechung hingewiesen.
Der öffentliche Gesundheitsdienst (Gesundheitsämter) greift in
der sozialmedizinischen Begutachtung sehr unterschiedliche Fragestellungen auf, wie von P. Lederer,
Erlangen, berichtet wird. Aufgrund
der Gesetzgebungskompetenz der
Länder ist die Intensität der Begutachtung von Arbeitslosen unterschiedlich, wobei eine zusammenfassende Statistik bislang nicht vorliegt. Ein weiterer Aspekt betrifft die
Begutachtung des Mehrbedarfs für
eine kostenaufwendige Ernährung
im Rahmen der Grundsicherung
nach dem Sozialgesetzbuch VII.
Von Kauer, Frankfurt/Main,
werden die Erfahrungen aus einem
Jobcenter vorgetragen, in dem pro
Tag rund 60 bis 80 Gutachten zu
bearbeiten sind. Dabei spielt eine
enge Kooperation mit den Gutachtern eine besonders wichtige Rolle.
Die für die Begutachtungspraxis
virulente Frage nach „Beiständen“,
d. h. die Anwesenheit einer dritten
Person bei ärztlichen Untersuchungen, wird aus der Sicht des
Rechtsanwaltes (I. Claas, Wiesbaden),
des Sachverständigen (W. Hausotter,
Sonthofen) und des Richters
(St. Roller, Stuttgart) behandelt.
­Unter den Referenten besteht Konsens, dass es sich um ein insgesamt
seltenes Ereignis handelt. Aus recht-
licher Sicht ist die Anwesenheit von
„Beiständen“ grundsätzlich zu bejahen. Allerdings trägt im Regelfall
ein „Beistand“ nicht zum zusätzlichen Erkenntnisgewinn bei, sondern verkompliziert das Verfahren.
Im Rahmen einer psychiatrischen
Exploration oder bei der körperlichen Untersuchung kann die
Anwesenheit eines „Beistandes“
sogar kontraproduktiv sein.
Zum Schwerpunktthema „Begutachtungen nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen) führt W. Heipertz, Nürnberg, aus, dass damit ein Gesamtkonzept der Beschreibung von
„Behinderung“ und dem sich daraus
ergebenden Auftrag an alle Leistungsarten der Rehabilitation geschaffen wurde. Im Vordergrund
steht dabei die Umsetzung des „biopsychosozialen Krankheitsmodells“
und die Beurteilung nach der ICF
der WHO. Nach der Auffassung von
Heipertz muss in der Begutachtung
der dominierende Ansatz am Gesundheitsproblem – in den Kate­
gorien klassisch medizinischer Diagnosen – überwunden werden.
Es stellt eine äußerst wichtige Orientierungshilfe und Auftrag für die
­zukünftigen Aufgaben im Interesse
einer ergebnisorientierenden Rehabilitation dar.
Die Erfahrungen der gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung in Baden-Württemberg werden
von Zimmermann, Stuttgart, berichtet. Von entscheidender Bedeutung
für eine erfolgreiche Umsetzung ist
dabei die enge Zusammenarbeit mit
Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen.
Die Prozesse für das betriebliche
Eingliederungsmanagement werden
von H. Kaiser, Köln, am Beispiel eines
großen Unternehmens aufgezeigt.
Diese können nach seiner Auffassung auch in kleineren und mittelgroßen Betrieben umgesetzt werden.
In diesem Prozess nimmt der
­Betriebsarzt – wie von W. Panter,
Duisburg, berichtet – eine zentrale
Fortbildung
Rolle ein. Dieser versteht sich als
Mittler zwischen dem Mitarbeiter
und dem Unternehmer. Voraussetzung für ­eine erfolgreiche Umsetzung ist ­neben der Betriebsvereinbarung die genaue Kenntnis der Arbeitsplätze und das Krankheitsbild,
um praktische Lösungen vor Ort zu
erreichen. Hilfestellung hierzu liefert
der Verband der Deutschen Betriebsund Werksärzte e. V.
Der Begriff der „wesentlichen
­Bedingung“ des Sozialgesetzbuches
VII (gesetzliche Unfallversicherung)
wurde aus juristischer und medizinischer Sicht beleuchtet. Obgleich es
sich um kein neues Thema handelt,
haben die unterschiedlichen Posi­
tionen von P. Becker, Kassel, und
R. Schiele, Jena, gezeigt, dass von
­einer Vereinheitlichung in der Begutachtungspraxis noch nicht gesprochen werden kann. Es besteht allerdings Konsens, dass die Basis für die
„wesentliche Bedingung“ die aktuelle
wissenschaftliche Erkenntnis ist.
Im Einzelfall erfordert allerdings die
Beantwortung nach der „wesentlichen Ursache“ vom ärztlichen
­Sachverständigen einen besonders
hohen Grad an Abstraktions­
vermögen und außergewöhnliche
wissenschaftliche Erfahrung in der
­Be­wertung und Umsetzung von
­Forschungsergebnissen.
Die aus praktischer Sicht wichtige Frage, ob ein Psychologe bzw.
ein psychologischer Psychotherapeut an Stelle eines Arztes als Sachverständiger nach § 109 Sozialgerichtsgesetz benannt werden kann,
bildete den Abschluss eines wiederum erfolgreichen „Heidelberger Gespräches“ 2006. H. Tintner, Aachen,
hat nach umfassender juristischer
Würdigung des Sachverhaltes diese
Frage verneint.
In Gesprächen am Rande der
Veranstaltung war von den Teilnehmern zu hören, dass der Wissenschaftliche Beirat aktuelle und bedeutsame Themen für das „Heidelberger Gespräch 2006“ ausgewählt
hat, die von den Referenten in ausgezeichneter Weise präsentiert
­wurden. Das nächste „Heidelberger
Gespräch“ findet im September
2007 statt.
■
Interdisziplinäres Endoskopiezentrum
Prof. Dr. med. Dipl.-Chem. G. Triebig, Heidelberg
Dr. med. A. Mattheß
A
m Universitätsklinikum Heidelberg ist das erste „Interdisziplinäre Endoskopiezentrum“ in
Deutschland eröffnet worden, das
­gemeinsam rund um die Uhr von
­Internisten, Chirurgen und Anästhesisten betrieben wird. Es ist in der neuen
Medizinischen Klinik untergebracht
und bietet sämtliche moderne Möglichkeiten der Spiegelung von Magen
und Darm an. Im Jahr werden dort ca.
10 000 Endoskopien auf höchstem
technischem Niveau vor­genommen.
Mit der modernen technischen
Ausstattung können zahlreiche
A
E­ ingriffe direkt über das Endoskop
unter Sichtkontrolle am Bildschirm
vorgenommen werden: Dazu
­ge­hören die Abtragung von Tumoren
und ihrer Frühstufen sowie Ent­
zündungen, die Entfernung von
­Gallensteinen und das Einsetzen
von „Stents“, Prothesen, die zum
Beispiel verschlossene Gallenwege
offen­halten. Mit Hilfe spezieller
­Färbungen oder Ultraschallunter­
suchungen über das Endoskop ­lassen
sich Frühformen von Tumoren erkennen und sehr genau vom gesunden
■
­Gewebe abgrenzen.
2. Konstanzer Symposium ADHS
mit dem SPZ Konstanz
ls erste große Fortbildungsveranstaltung seit der Erweiterung
des kinder- und jugendärztlichen Netzwerks PädNet auf die gesamte Region Südbaden fand jetzt
das 2. Symposium ADHS an der Universität Konstanz statt. Gleichzeitig
gab es ein Jubiläum zu feiern: Das
­Sozialpädiatrische Zentrum Konstanz
kann auf eine 15-jährige Erfolgsgeschichte zurückblicken, wofür dessen
Leiter, Dr. W. Kratzer beglückwünscht
wurde. Er war es auch, der das Symposium maßgeblich mitgestaltete und
mit dessen Hilfe hochkarätige Kapazitäten auf dem Gebiet ADHS als Referenten gewonnen werden konnten.
Entsprechend der Philosophie
von PädNet Südbaden, wissenschaftlich fundierte Medizin („Evidenz-basierte Medizin“) in enger Kooperation mit benachbarten medizinischen
Fachdisziplinen anzubieten, erging
die Einladung nicht nur an die Kinder- und Jugendärzte der Region,
sondern auch an Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und -psychiater, Neurologen, Fördereinrichtungen und freie Heilmittelerbringer
wie Ergotherapeuten, Logopäden
und Heilpädagogen sowie an Elterninitiativen und Kontaktlehrer.
Die Resonanz war überwältigend, weit über 400 Teilnehmer
konnten im Audimax der Uni Konstanz begrüßt werden.
Insgesamt wurde deutlich, dass
es sich bei ADHS um ein multifaktorielles Störungsbild handelt, zu dessen
Entstehung in jeweils völlig unterschiedlicher Gewichtung genetische
Faktoren, negative Einflüsse in der
Schwangerschaft (Rauchen, Alkohol),
frühkindliche Erkrankungen, gestörte
Mutter-Kind-Interaktion, negative
psychosoziale Einflüsse wie Armut,
Delinquenz oder erzieherische Hilflosigkeit der Eltern, zerbrochene Familien, unkontrollierter Medienkonsum
und vieles mehr beteiligt sein können. Insbesondere die zuletzt genannten, gesamtgesellschaftlichen
Entwicklungen scheinen bei der Zunahme der Störung in den letzten
Jahren eine wichtige Rolle zu spielen.
Die Gefahr von Folge- und Begleiterkrankungen wie Störungen des Sozialverhaltens, Entwicklungsverzögerungen, Angst und Depression sowie
von schulischem/beruflichem Scheitern bis hin zu Delinquenz und Suizidneigung ist hoch. Da jedes unbehandelte ADHS-Jahr der geistigen
Entwicklung des Kindes verloren
geht, sollte die Therapie früh und
konsequent einsetzen. Die Störung
„wächst sich nicht aus“, sondern setzt
sich häufig ins Erwachsenenalter
fort, was entsprechend auch längerfristige Therapie erfordert.
■
ÄBW 11 • 2006
507
Wirtschaftsnachrichten
Filippo Scaglione
Diplom-Kaufmann/
Prokurist
Baden-Württembergische Bank
Zielgruppenmanagement Heilund Freiberufe
Telefon
(07 11) 1 24-4 90 95
Telefax
(07 11) 1 24-4 25 47
E-Mail:
filippo.scaglione@
bw-bank.de
Sparer-Freibetrag fast halbiert
>>> Sparer müssen ab 1. Januar
2007 den Gürtel enger schnallen:
­Ihre steuerfreien Kapitalerträge werden drastisch reduziert. Bei Alleinstehenden sinkt der Sparer-Freibetrag auf 750 Euro zuzüglich 51 Euro
Werbungskostenpauschale. Für Verheiratete ergibt sich ein Freibetrag
von 1500 Euro plus 102 Euro Werbungskostenpauschale. Erteilt der
Kunde bei der Bank einen Freistellungsauftrag für sein Konto, Sparbuch oder Wertpapierdepot, wird
bis zur Höhe des Freibetrags keine
Kapitalertragssteuer abgezogen.
­Bestehende Aufträge werden von
den Kreditinstituten automatisch
­angepasst. Wurde der Freistellungsauftrag bisher „gesplittet“, lohnt
es sich allerdings, die Gewichtung
zu prüfen und gegebenenfalls
umzuverteilen. Denn oft wird der
Sparer-Freibetrag in der Summe
nicht ausgeschöpft.
Handwerkerrechnungen
>>> Neuerdings können Privatleute zusätzlich zu den Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen auch die Kosten für die
Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen steuerlich absetzen,
soweit diese nach dem 31. Dezember 2005 erbracht wurden. Berücksichtigt werden Renovierungs-,
­Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Zum Beispiel sind Reparaturarbeiten am defekten Zaun
begünstigt, wohingegen die Neuerrichtung eines Zauns nicht steuerlich
abgesetzt werden kann. Wichtig:
Da keine Materialkosten angerechnet werden, sondern nur der Arbeitslohn des Handwerkers, seine
Fahrtkosten sowie die Kosten für einen Maschineneinsatz einschließlich
der auf diese Leistungen entfallenden Umsatzsteuer, benötigt das
Finanzamt eine Rechnung, die diese
Positionen separat ausweist. Ferner
muss der Steuerzahler nachweisen,
dass er den Rechnungsbetrag auf
das Konto des Handwerkers eingezahlt oder überwiesen hat. Um die
Schwarzarbeit in Deutschland einzudämmen, ist auch hier Barzahlung
ausgeschlossen. Sowohl private Ei-
508
ÄBW 11 • 2006
genheimbesitzer, Wohneigentümergemeinschaften als auch Mieter
­fallen unter die Steuerermäßigung
nach § 35a EStG. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, verringert
sich die Einkommensteuer um
20 Prozent der begünstigten Handwerkerleistungen – jedoch maximal
um 600 Euro. Nicht begünstigt sind
dagegen Aufwendungen, die bereits
nach anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes abzugsfähig
sind – sei es als Betriebsausgaben,
Werbungskosten oder als außer­
gewöhnliche Belastungen.
Beschlossene Sache:
Pendlerpauschale gekürzt
>>> Fast 15 Millionen Pendler
gehen bald leer aus. Denn ab
1. Januar 2007 wird die Pendlerpauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer von der Wohnung zum
­Arbeitsplatz komplett gestrichen.
Betroffen von der Kürzung sind
nicht nur Autofahrer, sondern auch
Steuerzahler, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß
unterwegs sind. Weitere 10 Millionen „Fernpendler“ können dann
zwar ihre Fahrtaufwendungen mit
30 Cent pro Kilometer steuerlich
noch absetzen – allerdings erst ab
dem 21. Kilometer und bis maximal
zu 4500 Euro. Die Entfernungspauschale gilt jedoch nicht für Flugstrecken. Die Bundessteuerberaterkammer in Berlin weist darauf hin, dass
jeder Fernpendler innerhalb einer
Fahrgemeinschaft Fahrtkosten ab
dem 21. Kilometer geltend machen
kann. Fahren zum Beispiel zwei Ehepartner in einem Auto zur 30 km
entfernten Arbeitsstelle, dann rechnet der Fiskus bei beiden die Fahrtkosten für zehn Entfernungskilo­
meter an.
Mehrwertsteuererhöhung:
Grund zur Eile?
>>> Zum 1. Januar 2007 wird
die Mehrwert- oder Umsatzsteuer
um drei Prozentpunkte auf 19 Prozent erhöht. Bauherren trifft dies besonders hart. Und dennoch sollten
sie sich nicht zu unbesonnenem
Handeln verleiten lassen. Wer ein
schlüsselfertiges Haus erwirbt, zahlt
den Preis oft in Raten – abhängig
vom tatsächlichen Baufortschritt.
Wegen der Mehrwertsteuererhöhung eine Rate vorzuziehen ist gefährlich, wenn die Leistung noch
nicht erbracht wurde. Schlimmstenfalls meldet der Bauunternehmer
­Insolvenz an. Der Hauskäufer bleibt
auf dem unfertigen Haus sitzen und
bekommt nicht einmal das zu viel
gezahlte Geld zurück. Riskant ist
auch Vorkasse in überschaubarem
Umfang. Bei der Erhöhung der Umsatzsteuer kommt es ohnehin nicht
auf den Zeitpunkt der Bezahlung an,
sondern auf die Fertigstellung der
Leistung. Übrigens: Vereinbart der
Immobilienkäufer einen Festpreis
­inklusive Mehrwertsteuer, dann
trifft nicht ihn die bevorstehende
Steuererhöhung, sondern den
­Bauunternehmer.
Grundsätzlich wird jedem Bauherr oder Immobilienbesitzer dringend empfohlen, keine Entscheidungen im Alleingang zu treffen.
Gut beraten ist, wer frühzeitig Steuerfachleute in seine Pläne mit einbezieht. Ein erfahrener Steuerberater
kann nicht nur detailliert informieren, sondern auch die Auswirkungen
für die individuelle Steuergestaltung
realistisch abwägen und helfen,
­Gefahrenquellen zu vermeiden.
Niedrige Bauzinsen sichern
>>> Wer träumt nicht von den
eigenen vier Wänden? Die Finanzierungsbedingungen sind für Bauwillige noch immer günstig. Viele private Geschäfts- und Hypothekenbanken bieten gegen einen Aufpreis
auch Festzinskonditionen für 15 und
mehr Jahre. Bequem lassen sich
­damit die günstigen Konditionen
langfristig sichern. Das Risiko einer
längeren Laufzeit bleibt für den
­Kreditnehmer kalkulierbar. Bei einer
Zinsfestschreibung von über zehn
Jahren kann der Schuldner das
­Hypothekendarlehen ohne Folgekosten nach zehn Jahren unter
­Einhaltung einer sechsmonatigen
Kündigungsfrist kündigen. In diesem
Fall entfällt die sonst bei Kündigungen übliche Vorfälligkeitsentschädigung. Dagegen ist die kreditgebende Bank an die vereinbarte
Laufzeit gebunden.
Termine
Termine
7 Info
7 Info
Thema
>>> Ort: Hotel Ochsen,
>>> Ort: Landhotel Reitsportzentrum
100. Freiburger GastroenterologenGespräch „Hepatologie-update –
Aktuelles aus Galle und Pankreas“
Interdisziplinäre Schmerz­
konferenz Region Heilbronn
75339 Höfen/Enz. Veranstalter:
Verein zur Förderung von Kunst
und Können in der Medizin e. V.
Gebühr inkl. Verpflegung: 280 Euro.
Auskunft/Anmeldung: www.sonokurs.
com, oder in dringenden Fällen:
Tel. (0 70 81) 1 79-1 71, Fax -1 45.
K Termin
Thema
Mo, 27. 11. 2006, 19.30 Uhr
Thema
7 Info
Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz Göppingen
>>> Ort: „Medicus“, Hagenbacher Str. 2,
K Termin
74177 Bad Friedrichshall.
Auskunft: Praxis Dr. A. Linez,
Tel. (0 71 36) 96 48 24, Fax 96 60 55,
E-Mail: [email protected]; www.Schmerz-Visite.de
Mo, 04. 12. 2006
Thema
9. Geriatrische Fortbildungs­
tagung, Schwäbisch Gmünd)
K Termin
Sa, 02. 12. 2006, 9.00–13.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Ort: Klinikum Schwäbisch
Gmünd, Stauferklinik,
Wetzgauer Str. 85, 73557 Mutlangen.
Auskunft: Sekretariat Innere Medizin,
Frau G. Kappler, Tel. (0 71 71) 7 01-12 02.
Thema
Professionelles Deeskalations­
management für Notärzte
K Termin
02.–03. 12. 2006 (Sa–So)
7 Info
>>> Ort: DRK-Landesschule BadenWürttemberg, Karl-Berner-Str. 6,
72285 Pfalzgrafenweiler. Veranstalter
ist die DRK-Landesschule BadenWürttemberg in Zusammenarbeit
mit ProDeMa®. Kosten: 298 Euro
für Seminar, Verpflegung und Übernachtung. Nähere Informationen
unter www.prodema-online.de
Auskunft/Anmeldung: Stephen Dreher,
Tel. (0 74 45) 85 12-6 04,
E-Mail: [email protected]
Thema
5. Bad Wildbader
Sonographiekurs der Stützund Bewegungsorgane
(Abschlusskurs)
Tanneneck, An der Burg 1,
79843 Löffingen-Dittishausen.
Auskunft/Anmeldung: Karin Walz
­Training, Überlingen/Bodensee
und K&P Forum Stuttgart,
Tel. (0 75 51) 94 51 33, Fax 94 53 06,
E-Mail: [email protected]
oder Tel. (0700) 58 73 67 86,
Fax (07 11) 7 65 24 60,
E-Mail: [email protected].
Weitere Informationen im Internet:
www.karin-walz.de
K Termin
Sa, 09. 12. 2006, 9.00–13.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Medizinische Universitäts-
klinik, Hugstetter Str. 55,
Großer Hörsaal, 79106 Freiburg.
Auskunft: M. Bartberger, Tel. (07 61)
2 70-36 35, Fax 2 70-32 59, E-Mail:
[email protected]
Anzeige
7 Info
>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum
DGS – Göppingen, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen.
Bitte melden Sie Patienten, die Sie
in der Schmerzkonferenz vorstellen
möchten, so rechtzeitig an, dass die
notwendigen konsiliarischen Fach­
kollegen zugezogen werden können;
Telefon (0 71 61) 97 64-5, Frau Mickan.
Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich.
Thema
Klinischer Abend
„Intelligente Chirurgie – Zukunft
im Universitätsklinikum“
(Chirurgische Universitätsklinik,
Abt. für Allgemein-, Viszeral-,
Unfallchirurgie und Poliklinik)
K Termin
Mi, 06. 12. 2006, 20.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Chirurgische Universitäts­
klinik Heidelberg, Großer Hörsaal
(3. OG), Im Neuenheimer Feld 110,
69120 Heidelberg.
Auskunft: Prof. Dr. H. Friess, Ltd. OA,
Tel. (0 62 21) 56 48 60 (Sekr.),
Fax 56 69 03, E-Mail:
[email protected]
Thema
Persönlichkeitstraining
mit Pferden
(für Klinikärzte und Ärzte
mit eigener Praxis)
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K Termin
08.–10. 12. 2006 (Fr–So)
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02.–03. 12. 2006 (Sa–So)
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ÄBW 11 • 2006
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Termine
Thema
7 Info
7 Info
K Termin
Fortbildungsveranstaltungen
Universitäts-Hautklinik Freiburg
>>> Ort: Räume der Abteilung
>>> Ort: Enddarmzentrum Mannheim.
15.–16. 02. und 08.–09. 03. 2007
(jeweils Do–Fr)
K Termin
jeweils 16.00 s.t.–18.00 Uhr
a) Evidenzbasierte Therapie
der Psoriasis:
Mi, 13. 12. 2006
b) Antimokrobielle Peptide:
Effektormoleküle
der angeborenen Hautabwehr:
Mi, 10. 01. 2007
c) Interdisziplinäre Fortbildung
mit der Zahn-Mund-Kieferklinik
der Universität Freiburg:
Mi, 07. 02. 2007
7 Info
>>> Ort: Gemeinsamer Hörsaal
der Universitäts-Hautklinik und
Psychiatrischen Universitäts-Klinik
Freiburg, Hauptstr. 8 (Eingang Karlstr.),
79104 Freiburg.
Auskunft: Frau Dr. Pfister-Wartha, OÄ
der Klinik, Hauptstr. 7, 79104 Freiburg.
Thema
Die Bauchspeicheldrüse –
eine tägliche Herausforderung
für den Ultraschall
K Termin
für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie in Freiburg.
Information/Anmeldung: AK Psychosomatische Grundversorgung Südbaden
e. V., Fort- und Weiterbildungsbüro,
Hauptstr. 8, 79104 Freiburg,
Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85,
E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@
uniklinik-freiburg.de;
www.psychosomatik.uniklinik-freiburg.
de/psysomgv/
Thema
K Termin
7 Info
>>> Ort: Klinik für Anästhesiologe und
Chirurgische Klinik, Universitätsklinikum
Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 110,
69120 Heidelberg.
Auskunft: Chefarztsekretariat
Anästhesie, Tel. (0 62 21) 56 63 51;
weitere Informationen unter
www.HIFIT.org
Thema
Fachtagung
„Sozialpsychiatrie – ist dieser
Ansatz noch zeitgemäß?“
Aspekte der Entwicklung psychiatrischer Versorgung und Perspektiven
K Termin
Sa, 27. 01. 2007, 9.00–17.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Festsaal des Krankenhauses,
Thema
Psychosomatische
und Psychotherapeutische
Fort- und Weiterbildung
K Termin
a) Progressive Muskelrelaxation
(Aufbaukurs)
13.–14. 01. 2007 (Sa–So)
Kosten: 180 Euro
b) Psychosomatische Grundver­
sorgung (Blockkurs, 50 Stunden)
22.–27. 01. 2007 (Mo–Sa)
Kosten: 520 Euro
c) Psychosomatische Grundkennt­
nisse in der Facharztweiterbildung
(40 Stunden)
05.–09. 02. 2007 (Mo–Fr)
Kosten: 450 Euro
510
Gebühr: 350 Euro.
Auskunft: PD Dr. Gauß,
Klinik für Anästhesiologie,
Universitätsklinikum Ulm,
teinhövelstr. 9, 89075 Ulm,
Tel. (07 31) 5 00-6 00 06,
Fax 5 00-6 00 08,
E-Mail: [email protected];
www.uni-ulm.de/klinik/anaesthesie
24.–27. 01. 2007 (Mi–Sa)
7 Info
Schwenningen, Schwarzwald-BaarKlinikum Villingen-Schwenningen,
Röntgenstr. 20,
78054 VS-Schwenningen.
Auskunft: Dr. med. G. Kunze,
Tel. (0 77 20) 93 20 01, Fax 93 20 99,
E-Mail: [email protected]
Thema
Workshop „TEE in der Anästhe­
siologie und Intensivmedizin“
(40 Unterrichtsstunden zur quali­
fizierten Fortbildung in der TEE
gemäß den Richtlinien der DGAI;
Theorie und praktische Übungen)
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum Ulm.
HIFIT – Intensivmedizin Kompakt.
State of the Art
der Intensivmedizin für Einsteiger
und als Refresher
Sa, 13. 01. 2007, 9.00–13.00 Uhr
>>> Ort: Festsaal Klinikum
Auskunft/Anmeldung:
Enddarmzentrum, Institut für Proktologie,
Bismarckplatz 1, 68239 Mannheim,
Tel. (06 21) 12 34 75-10, Fax 12 34 75-12,
E-Mail: [email protected]
Eugenstr. 3, 73230 Kirchheim/Teck.
Auskunft/Anmeldung: Klinikum
Kirchheim-Nürtingen, Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Stuttgarter Str. 2, 72622 Nürtingen,
Sekretariat, Frau Dicker,
Tel. (0 70 22) 78-37 70, Fax 78-37 37,
E-Mail: psychiatr.abteilung@
klinikum-kn.de
Thema
Würzburger Anorektaler
Endo-Sonographiekurs
(Grund- und Aufbaukurs
mit praktischen Übungen
an Probanden und Modellen)
K Termin
09.–10. 02. 2007 (Fr–Sa)
ÄBW 11 • 2006
Zum Gedenken
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
PD Dr. med. Heiner Janert, Schwäbisch Hall
Dr. med. Marianne Katz, Gärtringen
Dr. med. Hans Hinze, Bad Mergentheim
Dr. med. Karin Ritterhoff, Obersulm
Dr. med. Paul Kammerer, Karlsruhe
Dr. med. Herbert Groh, Fellbach
Dr. med. Rose Bauer-Gentzsch, Heilbronn
Dr. med. Kurt Sonntag, Vaihingen
Dr. med. Gisela Fischer-Linss, Heidelberg
Anatolij Heckel, Bad Mergentheim
Dr. med. Margarete Wild, Stuttgart
Dr. med. Joachim Holz, Backnang
Dr. med. Friederun Krempien, Sinsheim
Dr. med. Wolfgang Geinitz, Heidelberg
Dr. med. Waldtraut Frank, Freiburg
Dr. med. Willy Häberle, Neckartenzlingen
Dr. med. Edmund Zimmermann, Eningen
Dr. med. Rolf Miedtke, Kirchzarten
Prof. Dr. med. Karl-Ludwig Scholler, Freiburg
Dr. med. Ulrich Hirche, Ravensburg
Dr. med. Helmut Dietz, Kämpfelbach
Licenciado en Medicina/Univ. de Chile Werner Bühler, Ludwigsburg
Dr. med. Almuth Hahn, Tengen
Helmut Kassel, Facharzt für Allgemeinmedizin, Dossenheim
Prof. Dr. med. Gustav Wagner, Schriesheim Dr. med. Georg Weiss, Mannheim Prof. Dr. med. Klaus-Joachim Schott, Reutlingen
Dr. med. Alfons Sauer, Offenburg
Dr. med. Hans Ullrich, Altensteig Dr. med. Günter Maack, Bad Herrenalb
Dr. med. Franz Grambihler, Neckargemünd Dr. med. Ilse Rothmund, Pforzheim *
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15. 06. 1918
18. 11. 1921
24. 12. 1920
07. 03. 1945
16. 01. 1938
01. 03. 1926
04. 06. 1921
16. 07. 1920
04. 05. 1921
14. 07. 1950
19. 06. 1920
25. 08. 1914
17. 04. 1952
20. 05. 1917
24. 03. 1928
13. 02. 1912
08. 04. 1924
03. 02. 1919
05. 07. 1925
24. 05. 1936
17. 07. 1921
05. 11. 1922
25. 07. 1923
18. 02. 1948
10. 01. 1918
03. 12. 1919
08. 02. 1955
10. 03. 1916
12. 01. 1920
03. 11. 1922
02. 06. 1910
15. 09. 1919
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29. 10. 2005
22. 01. 2006
30. 03. 2006
25. 04. 2006
13. 05. 2006
12. 06. 2006
20. 06. 2006
14. 07. 2006
11. 08. 2006
15. 08. 2006
23. 08. 2006
25. 08. 2006
30. 08. 2006
06. 09. 2006
08. 09. 2006
09. 09. 2006
11. 09. 2006
12. 09. 2006
12. 09. 2006
14. 09. 2006
15. 09. 2006
16. 09. 2006
16. 09. 2006
16. 09. 2006
16. 09. 2006
20. 09. 2006
28. 09. 2006
03. 10. 2006
04. 10. 2006
05. 10. 2006
07. 10. 2006
09. 10. 2006
Bekanntmachungen
Landesausschuss
Ärzte/Krankenkassen
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart (Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-3 33
Fax 78 75-2 74
Aufhebung von Zulassungs­
beschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 25. Oktober 2006 gemäß
§ 103 SGB V fest, dass für bestimmte Arztgruppen in einzelnen Planungsbereichen in
Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt
daher arztgruppenbezogen für
die nachstehenden Planungs­
bereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen)
die mit früheren Beschlüssen
­angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage,
dass Zulassungen – soweit sie
bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen
sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die
Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Ausnahmezulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1
Nr. 4 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der
jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer
der gemeinsamen Berufsaus­
übung. Ist danach noch keine
Überversorgung eingetreten, ist
über entsprechende ZulassungsAnträge zu entscheiden, die
nebst den nach § 18 Ärzte-ZV
­erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist von
acht Wochen nach Bekanntgabe
der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung eingegangen sind.
Die Entscheidung erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen unter
Berücksichtigung der beruflichen
Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des
­Approbationsalters und der
­Dauer der Eintragung in die
­Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll
die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die
bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden.
Chirurgen
Enzkreis.
Orthopäden
Tuttlingen.
Hausärzte
Stadt Karlsruhe; Böblingen,
Stadt Heilbronn, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis,
Schwäbisch Hall; Ortenaukreis,
Konstanz, Waldshut; Biberach,
Ravensburg.
Anordnung von Zulassungs­
beschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 25. Oktober 2006 gemäß
§ 103 Abs.1 SGB V fest, dass für
bestimmte Arztgruppen in
Baden-Württemberg zusätzlich
zu seinen früher getroffenen
Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher
mit verbindlicher Wirkung weitere Zulassungsbeschränkungen
an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch
mit den jeweiligen Stadt- und
Landkreisen):
Augenärzte
Calw, Freudenstadt;
Rems-Murr-Kreis.
Frauenärzte
Landkreis Karlsruhe.
Nervenärzte
Landkreis Karlsruhe.
Hausärzte
Stadt Mannheim;
Schwarzwald-Baar-Kreis.
Feststellung für die Gruppe
der Psychotherapeuten
Gemäß § 101 Absatz 4 SGB V
in Verbindung mit Nr. 22 ff. der
Bedarfsplanungs-RichtlinienÄrzte stellt der Landesausschuss
fest, dass in den nachstehenden
Planungsbereichen trotz Überversorgung noch Zulassungen
für psychotherapeutisch tätige
Ärzte erteilt werden können:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Enzkreis; Böblingen, Esslingen,
Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Ludwigsburg, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stadt
Stuttgart; Ortenau­kreis, Rottweil,
Tuttlingen; Zollernalbkreis.
In diesen Planungsbereichen ist
der gesetzlich vorgesehene Mindestversorgungsanteil von 40 vom
Hundert der allgemeinen Verhältniszahl für psychotherapeutisch
tätige Ärzte nicht ausgeschöpft.
Der Zulassungsausschuss darf bis
in Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Psychotherapeuten-Zahlen Zulassungen erteilen. Über entsprechende Zulassungs-Anträge, die innerhalb einer
Bewerbungsfrist von acht Wochen
nach Bekanntgabe dieser Feststellung eingegangen sind, ist nach
pflichtgemäßem Ermessen unter
Berücksichtigung der beruflichen
Eignung, der Dauer der bisherigen
ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den
jeweiligen Planungsbereich zu
entscheiden.
In Baden-Württemberg geltende
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss
vom 25. Oktober 2006 gemäß
§ 103 Absatz 1 SGB V festgestellt,
dass für bestimmte Arztgruppen
in Baden-Württemberg eine
Überversorgung vorliegt. Damit
gelten mit verbindlicher Wirkung
für die Zulassungsausschüsse
arztgruppenbezogen für die
nachstehenden Planungs­
bereiche (identisch mit den
­jeweiligen Stadt- und Land­
kreisen) folgende Zulassungs­
beschränkungen:
Anästhesisten:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt
Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Rhein-Neckar-Kreis,
Stadt Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
­Konstanz, Lörrach, Waldshut;
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ÄBW 11 • 2006
511
Bekanntmachungen
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
Augenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis, Stadt
Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis,
Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch
Hall, Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
­Konstanz, Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
Chirurgen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis,
­Neckar-Odenwald-Kreis, Stadt
Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
­Konstanz, Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
Fachärztlich tätige Internisten:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Stadt
Pforzheim, Calw, Enzkreis,
­Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, Main-
512
Tauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
­Konstanz, Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
Frauenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Stadt
Pforzheim, Calw, Enzkreis;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
­Konstanz, Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Stadt
Pforzheim, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Stadt Heilbronn,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch
Hall, Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
­Konstanz, Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach, ­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen,
Sigmaringen, Tübingen, Stadt Ulm.
Hautärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
ÄBW 11 • 2006
Rhein-Neckar-Kreis, Stadt
­Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
­Konstanz, Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
Kinderärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Stadt
Pforzheim, Calw, Enzkreis,
­Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
­Konstanz, Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
Nervenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Stadt
­Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
­ onstanz, Lörrach, Waldshut;
K
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
Orthopäden:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Stadt
Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Konstanz,
­Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
Psychotherapeuten:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Calw,
Stadt Pforzheim, Enzkreis,
­Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
­Konstanz, Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
Radiologen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Stadt
Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Bekanntmachungen
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
­Konstanz, Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
Urologen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Heidelberg, Stadt Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis,
Neckar-Odenwald-Kreis, Stadt
Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stadt Stuttgart;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,
Konstanz, Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Stadt Ulm, Zollernalbkreis.
Hausärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
­Heidelberg, Stadt Mannheim,
Rhein-Neckar-Kreis, Stadt
­Pforzheim;
Böblingen, Heidenheim,
­Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Schwäbisch Hall;
Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen,
­Ortenaukreis, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach;
Biberach, Bodenseekreis,
Ravensburg, Stadt Ulm.
Stuttgart, 25. 10. 2006
Landesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Dr. Raible, Vorsitzender
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 76 98 90
Fax 7 69 89 50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
„Neue Wege in der Suchtmedizin“
ein Symposium des
­Arbeitskreises „Suchtmedizin“
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Termin:
Mittwoch, 22. November 2006,
9.00 bis 16.30 Uhr
Ort:
CVJM Stuttgart e. V.,
Büchsenstraße 37,
70174 Stuttgart (Stuttgart-Mitte)
Themen:
– Kontrolliertes Rauchen –
­Eine Alternative zur abstinenzorientierten Therapie?
Prof. Dr. Batra, Universitätsklinik
für Psychiatrie und Psycho­
therapie Tübingen
– Psychotrauma und Sucht
Prof. Dr. Seidler, Klinik für Psychosomatische und Allgemeine
­Medizin im Zentrum für Psychosoziale Medizin der Universitätsklinik Heidelberg
– Von Methadon bis Heute
Frau Dr. Dahl, Vorsitzende des
­Arbeitskreises „Suchtmedizin“
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
– Drogenverkehr
in heutiger Zeit
Kriminaloberrat Winter,
Polizeipräsidium Stuttgart,
­Kriminalinspektion 2
– Kontrolliertes Trinken
Prof. Dr. Körkel, Evangelische
Fachhochschule Nürnberg,
FB Sozialwesen
– GHB (Gamma-HydroxyButtersäure)
Prof. Dr. rer. nat. Aderjan,
Institut für Rechtsmedizin und
Verkehrsmedizin im Klinikum
der Universität Heidelberg
– Heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger
Frau Tanger, AWO-Ambulanz,
Karlsruhe
– Cannabis
Psychische Erkrankungen
PD Dr. Hermle, Christophsbad,
Göppingen
– Substitution
bei Alkoholkranken
Dr. Ulmer, Stuttgart
– Hepatitis C
Prof. Dr. Maier, Städtische Kliniken
Esslingen – Leberzentrum
– Nicht-stoffgebundene
­Süchte
Dr. Mäulen, VillingenSchwenningen
– Stille Sucht – Medikamentenabhängigkeit
PD Dr. Mundle, Oberbergklinik,
Hornberg
Gebühr: kostenfrei
Anmeldung ist erforderlich.
Die Veranstaltung ist mit 8 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Anmeldung und Programmanforderung
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
■ Symposium „Neue Wege in der Suchtmedizin“
am 22. November 2006
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung/PP, KJP
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
ÄBW 11 • 2006
513
Bekanntmachungen
Kombinierter Kurs
zur Aktualisierung der Fachkunde
im Strahlenschutz gem. § 18a
Abs. 2 RöV und § 10 der StrlSchV
Zielgruppe:
Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte,
deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenund anderen ionisierenden
­Strahlen liegt.
Termin:
Donnerstag, 18. Januar 2007,
ca. 11.00 Uhr s.t. bis ca. 21.00 Uhr.
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal.
Seminarziel:
Bescheinigung zum Erhalt der
Fachkunde (Der Kurs ist gem.
§ 18a Abs. 2 RöV und § 30
der StrlSchV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunter­
stützung beim Gewerbe­
aufsichtsamt Stuttgart als
­zuständiger Stelle anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgenverordnung
Diagnostische Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte,
Dosis-CT): Äquivalentdosis,
CTDI, DLP, Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in der digitalen
Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
– Neues aus der StrlSchV
– Abschlusstestat für StrlSchV
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
514
Teilnahmegebühr:
70 Euro für den Einzelkurs bzw.
90 Euro für den kombinierten
Kurs; Brezel und Kaffee in der
großen Pause sind inklusive;
­Gebühreneinzug erfolgt vor Ort
in bar.
Kursrücktritt:
Bei einer Stornierung bis drei
Wochen vor Kursbeginn in
schriftlicher Form wird eine Be­
arbeitungsgebühr von 30 Euro
berechnet. Bei Abmeldungen
­danach und bei Nichterscheinen
wird die volle Seminargebühr
­erhoben. Der Veranstalter hat
das Recht, bei nicht ausreichen­
der Beteiligung die Veranstaltung
abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung:
Eine schriftliche Anmeldung
­unter Angabe von Name,
­Adresse, Wohnort, Telefon/Fax
oder E-Mail bei Frau
Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle,
Telefon (07 11) 7 69 89 67,
Fax (07 11) 7 69 89-75,
E-Mail: [email protected]
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
ÄBW 11 • 2006
Ankündigung
Medizinische und psychosoziale ­Aspekte
der Weiblichen Genital­beschneidung
eine Veranstaltung des Ausschusses „Ärztinnen“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Termin:
Samstag, 20. Januar 2007
10.00 Uhr–14.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38 A,
70597 Stuttgart-Degerloch
Gebühr: keine
Fortbildungspunkte:
Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Anmeldung
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung „Medizinische und
psychosoziale Aspekte der Weiblichen Genitalbeschneidung“,
am Samstag, 20. Januar 2007, in den Räumen
der Landesärztekammer Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart-Degerloch, teil.
Gebühr: keine
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Bekanntmachungen
Programm:
Moderation und Einführung
Dr. Helga Schulenberg,
Vorsitzende des Ausschusses
„Ärztinnen“ der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg
Begrüßung
Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Grußwort
Ministerialrätin Dr. Christiane
Hug-von Lieven, Ministerium
für Arbeit und Soziales
Baden-Württemberg
Formen und
medizinische Folgen
der Genitalbeschneidung
Dr. Claes-Göran Dahlin,
Laufenburg
Empfehlungen zum Umgang
mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung
(female genital mutilation)
der Bundesärztekammer
Dr. Helga Schulenberg
Gemeinsam gegen
Genitalverstümmelung
Zur Situation betroffener
Frauen und gefährdeter
Mädchen in Deutschland
Franziska Gruber,
Terre des femmes, Tübingen
Pause mit Imbiss
Das kontroverse Thema
der weiblichen Genitalbeschneidung
FGC (Female Genital Cutting) –
eine interkulturelle und interdisziplinäre Herausforderung?
Dr. Fana Asefaw, CH-Zürich
Diskussion und Resümee
Veranstaltung zum Erwerb
der verkehrsmedizinischen
Qualifikation für Fachärzte nach
der Fahrerlaubnisverordnung FeV
Fachärzte, die ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Eignung
eines Fahrerlaubnisinhabers oder
-bewerbers abzugeben haben,
benötigen eine verkehrsmedi­
zinische Qualifikation. Eine entsprechende Bescheinigung kann
im Rahmen einer neuerlichen
Fortbildungsveranstaltung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg erworben werden.
Die Veranstaltung gemäß dem
Curriculum der Bundesärzte­
kammer findet statt am
Samstag, 17. März 2007,
9.00–16.30 Uhr und
Sonntag, 18. März 2007,
9.00–15.30 Uhr.
Veranstaltungsort:
In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch.
Gebühr:
218,– Euro
(inkl. Unterlagen und Imbiss)
Fortbildungspunkte:
Die Veranstaltung ist mit
16 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Anmeldung
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung zum
„Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation
für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)“ teil.
Termin: Samstag, 17. März 2007, 9.00–16.30 Uhr,
und Sonntag,18. März 2007, 9.00–15.30 Uhr.
Gebühr: 218,– Euro (Überweisung nach Anmeldung auf das Konto
Nr. 7477 503 731 bei der Landesbank Baden-Württemberg
(BLZ 600 501 01).
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Geburtsdatum
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Anzeige
ÄBW 11 • 2006
515
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax 7 69 81-5 00
Interdisziplinäre Netzwerke
der psychosomatischen Versorgung
Dr. A. Hendrischke, Aalen
Neue Therapieverfahren in der Onkologie
Priv.-Doz. Dr. G. Becker, Göppingen
Migräne – Kopfschmerzen
Priv.-Doz. Dr. G. Arnold, Sindelfingen
Informationsveranstaltung für Auszubildende
zur Medizinischen Fachangestellten
(KVBW) – Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis
Kongress-Vorankündigung
MEDIZIN 2007
vom 26. bis 28. Januar in Stuttgart
Messe Killesberg, Congresscentrum A und B
• 42. Süddeutscher Kongress für aktuelle Medizin der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg mit Fachmesse für Medizintechnik, Pharmazie,
Praxis- und Klinikbedarf
• 3. Kassenärztetag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Kongress-Tagesübersicht
Freitag, 26. Januar 2007
Vollmachten im ärztlichen Alltag
Dr. E. Bühler, Esslingen
Update Pneumologie: Der Pleuraerguss
Prof. Dr. R. Dierkesmann, Gerlingen
Fußprobleme – Aktuelles zu Diagnostik und Therapie
Dr. M. Gabel, Stuttgart
Integrierte Konzepte fachklinischer Diagnostik
und Therapie bei allergischen Erkrankungen
der Atemwege und der Haut
Hochgebirgsklinik Davos
Lungenfunktionskurs mit praktischen Übungen
Dr. J. Weber, Gerlingen
Flugmedizin 2007: Update für Flug-, Allgemein- und
Innere Medizin
Dr. R. Quast, Reutlingen/Stuttgart
Cardiopulmonale Reanimation für Ärzte
Dr. A. Henn-Beilharz, Stuttgart/Dr. H. Lange, Waiblingen
Chronische Unterbauchschmerzen
Prof. Dr. U. Karck, Stuttgart
Praktischer Umgang mit häufigen „kardiovaskulären“
Fragestellungen
Prof. Dr. M. Leschke, Esslingen
Häufige orthopädische Krankheitsbilder:
Schulter- und Rückenschmerz
Prof. Dr. G. Aldinger, Stuttgart
516
ÄBW 11 • 2006
Samstag, 27. Januar 2007
Updates 2007: Hepatologie – Endokrinologie – Kardiologie
Prof. Dr. K.-P. Maier, Esslingen
Sonographie-Forum – abdominelle Sonographie
Dr. E. Fröhlich, Stuttgart
Adipositas aus interdisziplinärer Sicht
Prof. Dr. U. J. Hesse, Stuttgart
Sexualität im Kleinkind- und Schulkindalter –
Entwicklung, Probleme
Dr. K. Pölzelbauer, Heilbronn
Rauchen und Kinder
Dr. G. Baitsch, Bad Säckingen/Landesärztekammer BW,
Ausschuss Umwelt
Kritische Interpretation von Laborbefunden
Prof. Dr. E. Wieland, Stuttgart
Cardiopulmonaler Reanimationskurs
für Helferinnen/Med. Fachangestellte
Dr. R. Opel, Stuttgart
Cardiopulmonaler Reanimationskurs für Ärzte
Dr. R. Kansy, Waiblingen
Updates 2007: Gastroenterologie – Endoskopie –
Pneumologie – Internistische Onkologie – Nephrologie
Prof. Dr. P. Frühmorgen, Ludwigsburg
Erkrankungen der Prostata
Prof. Dr. A. Stenzl, Tübingen
Notfall-Kasuistiken – Alles klar – oder doch nicht?
Dr. M. Harloff, Saarlouis
Fachspezifische Psychodiagnostik –
Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Dr. A. Hendrischke, Aalen
Allergen-Immuntherapie im Kindesalter –
Allergologie bei Kindern
Prof. Dr. J. Kühr, Karlsruhe
Fortschritte in Osteologie und Calciumstoffwechsel –
neue Leitlinien
Prof. Dr. B. Allolio, Würzburg
Kostenerstattung in der GKV!? – Pro und Contra
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Existenzgründertag der KVBW/Seminare:
Zukunftschance eigene Praxis
Grundlagen wirtschaftlicher Praxisführung
Tag der Arzthelferin (VmF/KVBW):
Zielgerichtete Kommunikation in der Arztpraxis
Bekanntmachungen
Sonntag, 28. Januar 2007
3. Kassenärztetag der KV Baden-Württemberg:
Gesundheitsreform 2007 – Wie viel Wettbewerb brauchen Ärzte,
Psychotherapeuten und Patienten?
Physiologie des Tabakrauchens – Präventionsprogramme –
Entwöhnungsmethoden
Prof. Dr. A. Batra, Tübingen
Periphere arterielle Verschlusskrankheit
Prof. Dr. C. Diehm, Karlsbad
Psychosomatische Probleme in der Alltagsmedizin
Dr. A. Hendrischke, Aalen
Problemfälle in der Infektiologie
Dr. E. Fröhlich, Stuttgart
Das chronisch kranke Kind –
Besonderheiten in der medizinischen Betreuung
Prof. Dr. F.-J. Kretz, Stuttgart
Diagnostische und therapeutische Einschränkungen
in der Schwangerschaft
(nicht nur für Gynäkologen)
Prof. Dr. A. Hettenbach, Göppingen
Statine in der Diskussion
Dr. M. P. Jaumann, Göppingen
Tumortherapie im Alter –
Möglichkeiten, Probleme und Grenzen
Prof. Dr. H.-G. Mergenthaler, Stuttgart
Fortschritte in der HNO-Heilkunde
Frau Dr. Y. Fischer, Ulm
Lungenfunktionskurs mit praktischen Übungen
(Wiederholung)
Dr. J. Weber, Gerlingen
Nahrungsunverträglichkeiten
Dr. A. Mühlhöfer, Stuttgart
Notfallpraktikum für Notärzte
Dr. A. Henn-Beilharz, Stuttgart
Cardiopulmonaler Reanimationskurs für Ärzte
Dr. H. Lange, Waiblingen
Endoskopie-Seminar mit praktischen Übungen
Prof. Dr. T. Andus, Stuttgart
Seminar der KVBW:
Praxisübergabe und Praxisbewertung
Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben
­vorbehalten. Allen Ärzten in Baden-Württemberg
wird das ausführliche Programm im Dezember zugesandt.
Auskunft:
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 7 69 81-0/-5 70, Fax (07 11) 7 69 81-5 00.
Anmeldung zum Kongress über:
Messe Stuttgart, www.medizin-stuttgart.de
8-stündiger Fortbildungskurs
zur Verordnung von Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation
gemäß den Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses
in Zusammenarbeit
von SAMA Stuttgart und MDK
Baden-Württemberg.
Ab 1. April 2007 können Vertragsärzte medizinische Rehabilitationsleistungen durch die
­gesetzliche Krankenversicherung
nur noch verordnen, wenn sie
­eine besondere Qualifikation
nachweisen. Diese fachliche
­Befähigung kann u. a. durch den
neu konzipierten 8-stündigen
Fortbildungskurs mit Lernerfolgskontrolle erworben werden.
Termin:
Samstag, 25. November 2006,
Beginn 9.00 Uhr
Ort: Kurhaus, Bad Rappenau
Gebühr: 80,– Euro
Anmeldung:
SAMA Stuttgart,
Tel. (07 11) 84 88 84-0,
Fax 84 88 84-20 oder
E-Mail: [email protected]
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax 7 87 52 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Augenärzte
Landkreis Böblingen
71032 Böblingen
Bewerbungen an Privatadresse:
Zeppelinstraße 14,
71101 Schönaich
Nr. 1101
Chirurgen
Landkreis Göppingen
73312 Geislingen
GP-Anteil
Nr. 1102
Landkreis Esslingen
72622 Nürtingen
Nr. 1103
Frauenärzte
Stadtkreis Stuttgart
70372 Stuttgart
Nr. 1104
Hausärzte
Ostalbkreis
73479 Ellwangen
Allgemeinarzt
Nr. 1106
ÄBW 11 • 2006
517
Bekanntmachungen
Ostalbkreis
73557 Mutlangen
Internist
GP-Anteil
Nr. 1107
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie über die Abteilung Ärzteberatung bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon
(07 11) 78 75-3 00. Wir machen
ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte nicht automatisch
als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
Die formlose Bewerbung ist
­innerhalb von vier Wochen unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Ziffer bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Postfach 80 06 08 in 70506 Stuttgart,
schriftlich einzureichen und muss
die vollständige Anschrift, Facharztanerkennung, Angaben zum
frühestmöglichen Praxisüber­
nahmezeitpunkt sowie das Einverständnis zur Weitergabe der
Bewerbung an den Praxisüber­
geber enthalten.
Ostalbkreis
73557 Mutlangen
Internist
GP-Anteil
Nr. 1108
Landkreis Göppingen
73092 Heiningen
Allgemeinarzt
Nr. 1109
Landkreis Esslingen
72631 Aichtal-Grötzingen
Allgemeinarzt
Nr. 1110
Landkreis Göppingen
73349 Wiesensteig
Allgemeinarzt
Nr. 1111
Hautärzte
Stadtkreis Heilbronn
74072 Heilbronn
Nr. 1105
Internisten (fachärztlich)
Stadtkreis Stuttgart
70469 Stuttgart
Nr. 1112
Kinderärzte
Landkreis Esslingen
73728 Esslingen
GP-Anteil
Nr. 1113
Landkreis Göppingen
73312 Geislingen an der Steige
Nr. 1114
Auf folgende, bereits früher
­veröffentlichte Ausschreibungen
können noch Bewerbungen
­eingehen:
Hautärzte
in 73525 Schwäbisch Gmünd
Nr. 0811
Zu diesen und insbesondere
auch zu weiteren Niederlassungs-,
Kooperations- und Übernahme­
möglichkeiten bietet Ihnen die
Bezirksdirektion Stuttgart eine
persönliche Beratung an.
Terminvereinbarung bitte unter
Telefon (07 11) 78 75-3 00.
Psychotherapeuten
Landkreis Göppingen
73061 Ebersbach
psychologisch
TAP E
Nr. 1115
518
ÄBW 11 • 2006
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 40
Bezirksberufsgericht für Ärzte
in Karlsruhe
Durch Verfügung des Ministe­
riums für Arbeit und Soziales
­Baden-Württemberg vom
02. 10. 2006 Az. 55-5415.2-1.2
wurde im Einvernehmen mit
dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4
i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i.d.F. vom
16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und zur
Aufhebung heilberufsrechtlicher
Vorschriften vom 09. Juni 2004
(GBl. S. 279) mit Wirkung
vom 16. 10. 2006 für die Dauer
von 5 Jahren
Herr
Dr. med. Michael König
Turmbergstraße 11 A
76227 Karlsruhe
zum 1. ärztlichen Beisitzer
des Bezirksberufsgerichts für
Ärzte in Karlsruhe bestellt und
Herr
Dr. med. Peter Stehling
Mathystraße 13
76133 Karlsruhe
zum stellvertretenden
1. ärztlichen Beisitzer
des ­Bezirksberufsgerichts für
Ärzte in Karlsruhe bestellt.
Fortbildungsveranstaltung
zur Qualifikation als Qualitätsbeauftragte(r) Hämotherapie
19. bis 23. März 2007 in Pforzheim
Gemäß der am 5. November
2005 in Kraft getretenen Novellierung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung
von Blutprodukten (Hämo­
therapie) wird für alle Einrichtungen, die Blutkomponenten
und/oder Plasmaderivate zur
­Behandlung von Hämostase­
störungen anwenden, ein(e)
Beauftragte(r) im Bereich Hämotherapie gefordert. Für dieses
Mandat werden genaue Quali­
fikationsvoraussetzungen
­definiert.
Punkt 1.6.3 der Richtlinien zur
Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung
von Blutprodukten (Hämo­
therapie) definiert die Voraus­
setzungen für die Tätigkeit als
Qualitätsbeauftragte (r) wie folgt:
Grundsätzliche Voraussetzung
ist die Approbation als Arzt und
eine mindestens dreijährige
­ärztliche Tätigkeit. Darüber hinaus muss eine der folgenden
Qualifikationen vorliegen:
a) Erfüllung der Voraussetzung
für die Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“
b) 40 Stunden theoretische, von
einer Ärztekammer anerkannte,
Fortbildung „Qualitätsbeauftragte(r) Hämotherapie“.
Die Übergangsregelungen
­besagen, dass, wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Richtlinie als Qualitätsbeauftragte(r) tätig war, diese Tätigkeit
weiter ausüben darf, unter der
Bedingung, dass eine der oben
genannten Qualifikationen innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinien nachge­
wiesen wird. Weitere Ausnahmeregelungen bestehen nicht.
Am Institut für Transfusionsund Laboratoriumsmedizin des
Klinikums Pforzheim wird vom
Bekanntmachungen
19. bis 23. März 2007 unter
der Leitung von Herrn Chefarzt
Dr. Thomas Wüst und Frau Ltd.
Oberärztin Dr. Christiane Saadé
die nach den Richtlinien geforderte 40-stündige zertifizierte
Fortbildung angeboten. Der Kurs
orientiert sich streng am Mustercurriculum für Qualitätsbeauftragte Hämotherapie der Bundesärztekammer.
Da der Kurs auch praktischen
­Unterricht in Kleingruppen
­vorsieht, ist die Teilnehmerzahl
auf 20 Personen begrenzt.
Der Unkostenbeitrag beträgt
800,– Euro. Arbeitsunterlagen,
Zertifikate, Tagungsgetränke
und Mittagessen sind im Preis
enthalten.
Anmeldung:
Verbindliche Anmeldungen
sind bis zum 1. März 2007
erbeten an:
Herrn Chefarzt Dr. Thomas Wüst
Institut für Transfusionsund Laboratoriumsmedizin
Klinikum Pforzheim GmbH
Kanzlerstraße 2–6
75175 Pforzheim
Telefon (0 72 31) 9 69-3 28/3 27,
Fax (0 72 31) 9 69 9 92
E-Mail:
[email protected]
Nach Eingang der Anmeldung
erhalten Sie ausführliche
Tagungsunterlagen sowie
die Zahlungsaufforderung.
Der Kurs ist unter der Fort­
bildungsnummer 91197 durch
die Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 40 Fort­
bildungspunkten zertifiziert.
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax 5 96 11 88
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Chirurgische Praxis
im Planungsbereich
Karlsruhe-Stadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer CH/58,
FachärztlichInternistische Praxis
– Nephrologie/Dialyse –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich
Karlsruhe-Land
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2007
Kennziffer I/185,
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2007
bzw. späterer Zeitpunkt
Kennziffer HÄ/215,
Hausärztliche Praxis
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2007
bzw. nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/230,
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2007 bzw. 01. 04. 2007
Kennziffer HÄ/231,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 04. 2007
Kennziffer HÄ/226,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2007
Kennziffer HÄ/227,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/228,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2007
bzw. späterer Zeitpunkt
Kennziffer HÄ/229,
Nervenärztliche Praxis
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer NP/59.
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen
­Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
­Telefon (07 21) 59 61-3 12.
­Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit
Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
(Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän­
digen Zulassungsunterlagen
sind unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
Anzeige
Frauenärztliche Praxis
im Planungsbereich
Karlsruhe-Land
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer FR/141,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/183,
ÄBW 11 • 2006
519
Bekanntmachungen
der jeweiligen Kennziffer bis zum
30. 11. 2006 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
­Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
Des Weiteren werden folgende
Psychotherapeutensitze
­ausgeschrieben:
Praxis eines Facharztes
für Psychotherapeutische
Medizin
im Planungsbereich Freudenstadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer ÄP/10,
Praxis eines Kinderund Jugendlichen­
psychotherapeuten
im Planungsbereich Freudenstadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer KJP/16.
Nähere Informationen zu dieser
ausgeschriebenen Praxis sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen
­Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-1 63.
Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit
Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
(Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän­
digen Zulassungsunterlagen
sind unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Kennziffer bis zum
30. 11. 2006 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Psychotherapeuten nicht automatisch
als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
520
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax 89 28 68
Akademie für Ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Seminar
Psychosomatische Grundversorgung
Neues Konzept seit Mai 2006
In den letzten Jahren sind bei
vielen psychischen Erkrankungen
Versorgungsleitlinien mit Behandlungspfaden für psychische,
psychosomatische und SuchtErkrankungen erarbeitet worden.
Diese zielen jeweils auf die Ko­
operation von Hausärzten, Fachärzten und die Abstimmung von
ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung. Dies war
zur Qualitätsverbesserung und
insbesondere zur Verbesserung
der Schnittstellenproblematik erforderlich. Diese Versorgungsleitlinien entsprechen der Tatsache,
dass die große Mehrzahl aller
psychisch erkrankten Patienten
primär in der hausärztlichen Praxis versorgt wird. Viele Patienten
mit psychischen, psychosomatischen sowie Suchterkrankungen
kontaktieren aber auch wegen
spezieller körperlicher Symptome
primär andere Fachärzte wie
­Orthopäden, Hals-Nasen-OhrenÄrzte, Kardiologen, etc. Im sta­
tionären Bereich stellen etwa in
internistischen Kliniken Alkoholfolgeerkrankungen die häufigste
Diagnose dar.
Aufgrund dieser Entwicklung zu
kooperativen, vernetzten Versorgungsstrukturen, die sich an Versorgungsleitlinien und Behandlungspfaden nach den Prinzipien
der Evidenz basierten Medizin
ausrichten, hat die Akademie die
Fort- und Weiterbildung in der
Psychosomatischen Grundver­
sorgung neu strukturiert.
ÄBW 11 • 2006
Termine:
Samstag, 25. November 2006:
Gesundheitliches Risikoverhalten
Samstag, 10. Februar 2007:
Angsterkrankungen
Samstag, 17. März 2007:
Psychoonkologie am Beispiel
des Mammakarzinoms
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Gebühr: 75,– Euro pro Samstag
Kompaktkurs:
Termin:
05.–09. März 2007
(Montag–Freitag)
Zeit: 9.00–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik, Glottertal
Gebühr: 340,– Euro
Praktische Diabetologie:
Diabetes und Herz
In Zusammenarbeit
mit der ADBW
(Arbeitsgemeinschaft Diabetologie Baden-Württemberg e. V.)
Leitung: Dr. Wolf-Rüdiger Klare,
Diabeteszentrum Radolfzell
Termine:
Mittwoch, 22. November 2006
Zeit: 14.00 s.t.–17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 15,– Euro
Mittwoch, 29. November 2006
Zeit: 9.00 s.t.–12.30 Uhr
Ort: Krankenhaus Radolfzell
(Anmeldung: Dr. Wolf-Rüdiger
Klare, Sekretariat Innere Medizin,
Telefon (0 77 32) 88-500)
Gebühr: 15,– Euro
Diese Seminare sind als Fort­
bildungsveranstaltungen im
Sinne des Kooperationsvertrages
„Programmierte Schulung
in Gruppen für Patienten
mit Dia­betes mellitus Typ 1 und
Typ 2“ anerkannt.
Immunologisches Kolloquium
Wissenschaftl. Leitung:
PD Dr. Jörg-Andres Rump, Freiburg
Termin:
Samstag, 25. November 2006
Zeit: 9.00 s.t.–14.30 Uhr
Ort: St. Josefsklinik,
Weingartenstr. 19, Offenburg
Gebühr: 15,– Euro
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung „Notfall­
medizin“ gem. der aktuellen WBO
In Zusammenarbeit mit der
Landesrettungsschule Baden
Termin:
08.–16. Januar 2007
(außer Sonntag)
Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Gebühr: 550,– Euro
Notfalltraining für Ärzte
In Zusammenarbeit mit
der Landesrettungsschule Baden
Termine:
auf Anfrage
Palliativmedizin 40 Stunden
Kursweiterbildung
Der Basiskurs Palliativmedizin
wendet sich an Ärztinnen und
Ärzte aus Praxen und Kliniken,
die ihre Fähigkeiten in der Palliativmedizin entwickeln wollen.
Der Inhalt des Kurses entspricht
dem Kursbuch Palliativmedizin
nach den Richtlinien zur WBO der
Bundesärztekammer und bietet
somit auch die Voraussetzung
für den Erwerb der Zusatz­
bezeichnung Palliativmedizin.
In Zusammenarbeit mit der
­Arbeitsgemeinschaft Palliativ­
medizin Freiburg, Wissenschaftl.
Leitung: Dr. Gerhild Becker,
Freiburg
Termine:
Beginn 26./27. Januar 2007
(Freitag–Samstag)
Ort: Freiburg
Weitere Informationen
auf Anfrage!
Bitte Programme und
­Anmeldeformulare anfordern!
Auskunft und Anmeldung:
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Postfach 63 80, 79039 Freiburg,
Tel. (07 61) 8 84-1 44/-1 42/-1 41,
Fax (07 61) 8 84-4 00,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax 8 41 07
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von
­Zulassungsbeschränkungen zur
Wiederbesetzung gemäß § 103
Abs. 4 SGB V auf Antrag der
­betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausarzt
Stadtkreis Freiburg
79108 Freiburg
(internistische Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-1
Hausarzt
Landkreis BreisgauHochschwarzwald
79822 Titisee-Neustadt
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-2
Hausarzt
Landkreis Lörrach
79415 Bad Bellingen
(allgemeinärztlicher
Gemeinschaftspraxisanteil)
Zeitpunkt:
zum nächstmöglichen Termin
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-3
Hausarzt
Landkreis Konstanz
78224 Singen
(internistische Einzelpraxis)
Zeitpunkt:
ab nächstmöglichem Zeitpunkt
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-4
Augenheilkunde
Landkreis BreisgauHochschwarzwald
79379 Müllheim
(Gemeinschaftspraxisanteil)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-5
Augenheilkunde
Landkreis Waldshut
79761 Waldshut-Tiengen
(Gemeinschaftspraxisanteil)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-6
Chirurgie
Stadtkreis Freiburg
79110 Freiburg
(Gemeinschaftspraxisanteil)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-7
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Stadtkreis Freiburg
79098 Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-8
HNO-Heilkunde
Landkreis Lörrach
79539 Lörrach
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-9
Haut- und Geschlechts­
krankheiten
Landkreis BreisgauHochschwarzwald
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-10
Haut- und Geschlechts­
krankheiten
Landkreis Konstanz
78224 Singen
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt:
zum nächstmöglichen Termin
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-11
Innere Medizin
(fachärztlich/
Schwerpunkt Nephrologie)
Stadtkreis Freiburg
79098 Freiburg
(Gemeinschaftspraxisanteil)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-12
Innere Medizin
(fachärztlich)
Landkreis Rottweil
78628 Rottweil
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-13
Innere Medizin
(fachärztlich)
Landkreis Ortenaukreis
77654 Offenburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt:
zum nächstmöglichen Termin
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-14
Kinder- und Jugendmedizin
Landkreis Konstanz
78315 Radolfzell
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-16
Psychologische Psychotherapie
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie
Verhaltenstherapie
Landkreis Tuttlingen
78647 Trossingen
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt:
zum nächstmöglichen Termin
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-18
Nähere Informationen erhalten
Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Freiburg, Telefon
(07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung
müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein (z. B. Arztregistereintragung, Facharzt u. a.).
Der formlosen schriftlichen
­Bewerbung (bitte Chiffre-Nr.
­angeben) ist eine Auflistung
des beruflichen Werdegangs
­beizufügen. Die Bewerbung
ist bis zur jeweils genannten
­Bewerbungsfrist bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Freiburg,
Sundgauallee 27,
79114 Freiburg, einzureichen.
Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V)
aufgenommenen Ärzte werden
hiermit aufgefordert, sich bei
Interesse ebenfalls zu bewerben.
Eine gesonderte Mitteilung
ergeht nicht.
Ärztliche Psychotherapie
tiefenpsycholog. fund.
und analyt. Psychotherapie
Stadtkreis Freiburg
79100 Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt:
zum nächstmöglichen Termin
Bewerbungsfrist bis 13. 12. 2006
Chiffre-Nr. 11/06-17
ÄBW 11 • 2006
521
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 74 00
Kurse der Bezirksärztekammer
üdwürttemberg
Rhetorik-Seminar
„Reden vor Gruppen II“
Termin:
Samstag, 2. Dezember 2006,
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2006-6)
Leitung: Frau Ursel Bachmann,
Managementtraining und
­Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 120,– Euro
Mindestteilnehmerzahl: 8
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
­Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltung ist von der
Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 11 Fortbildungspunkten anerkannt.
Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin (80-Stunden-Kurs) zur
­Erlangung der Gebietsbezeichnung
„Facharzt für Allgemeinmedizin“
lt. WBO vom 01. 06. 1999
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg plant das
80-stündige Weiterbildungs­
seminar Allgemeinmedizin im
Rahmen der 5-jährigen Weiter­
bildung (WBO vom 01. 06. 1999)
vom 5.–13. Mai 2007 im Ärzte­
haus Reutlingen durchzuführen.
522
Dieses Seminar wird nur einmal
jährlich durchgeführt. Wir bitten
deshalb alle Kolleginnen und
Kollegen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin nach der 5-jährigen
Weiterbildung nach der WBO
von 1999 befinden, die Teilnahme
an diesem Kurs rechtzeitig
­einzuplanen.
Ort: Ärztehaus Reutlingen
Gebühr: 590,– Euro
(Anmeldungs-Nr. 8/2007)
Mindestteilnehmerzahl: 35
Falls die Mindestteilnehmerzahl
8 Wochen vorher nicht erreicht
ist, kann der Kurs abgesagt oder
die Teilnahmegebühr erhöht
werden. Ebenso wird 8 Wochen
vor Kursbeginn die Anmeldung
verbindlich. Bei Abmeldung
nach diesem Termin wird die
volle Teilnahmegebühr fällig.
Für weitere Informationen oder
zur Bestellung der CD-ROM (39,–
Euro) wenden Sie sich bitte an
die unten angegebene Adresse.
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Warteliste!
Niedergelassene Vertragsärzte,
ermächtigte Krankenhausärzte
und Fachärzte, die in nach § 108
SGB V zugelassenen Kliniken
angestellt sind, sind seit dem
01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben
werden müssen 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. Da
der Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen
Fortbildungskategorien keine
Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte
heute die Möglichkeit, frei zu
entscheiden, in welcher Fort
bildungskategorie sie ihre CMEPunkte sammeln möchten. Damit
wurde der Weg frei, die Fortbildung zeit- und ortsunabhängig
auch über Printmedien, CD-ROMs
und Online-Fortbildung zu
gestalten.
Diese Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“ wurde von
der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des
Curriculums der Dt. Gesellschaft
für Palliativmedizin entwickelt
und ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit
10 Punkten auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.
ÄBW 11 • 2006
Notfallmedizinisches Training
für Arzthelferinnen
Termine:
Mittwoch, 29. November 2006,
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Erweiterte Maßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 6. Dezember 2006,
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. AH33/2005
und AH34/2005)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Veranstaltungsort: Gemeinschaftspraxis Dres. Rigg, Schmidt, Walz,
Rosengasse 17, 89073 Ulm
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person incl. Skript
Erwerb der Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatz­
bezeichnung ist u. a. die Absolvierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 2. März 2007,
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 3. März 2007,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 4. März 2007,
9.00–14.15 Uhr
Freitag, 16. März 2007,
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 17. März 2007,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 18. März 2007,
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 1/2007)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Chefarzt am Kreiskrankenhaus
Laupheim
Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 330,– Euro
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Zur Zertifizierung angemeldet
mit 40 Punkten.
8-stündiger Fortbildungskurs zur
Verordnung von Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation gemäß
den Rehabilitations-Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses
Termin:
Samstag, 10. März 2007,
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 3/2007)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 90,– Euro
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen
Der Fortbildungskurs endet
mit einer Lernerfolgskontrolle.
Zur Zertifizierung angemeldet
mit 21 Punkten.
Vorankündigung
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche
­Gutachten werden von privaten
und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten be­
antragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch
in der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und
zum Teil sehr verschiedene
Angebote, die sich dieses Themas
annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
Curriculum ausgearbeitet,
das den Teilnehmern das für
die Erstellung von Gutachten
notwendige Wissen vermittelt.
Bekanntmachungen
Die Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
bietet dieses Curriculum in
modifizierter Form an:
Termine:
Freitag, 20. April 2007,
9.00–16.15 Uhr
Samstag, 21. April 2007,
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 15. Juni 2007,
9.00–16.05 Uhr
Samstag, 16. Juni 2007,
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 4/2007)
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 71 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Dermatologie
Bodenseekreis
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
BO 55
Psychologische Psychotherapie
Kreis Tübingen
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 02. 2007
TÜ 26
Gynäkologie und Geburtshilfe
Sigmaringen (Stadt)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
SI 60
Vorankündigung
10. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
„... bis der Notarzt kommt“
Für viele Ärztinnen und Ärzte,
die nicht die Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ erworben
haben, ergeben sich in Bereitschafts- und Notdiensten oft
nicht alltägliche Situationen mit
ungewohnten Problemen, die
häufig unter Zeitdruck bewältigt
werden müssen. Das 10. Gesundheitsforum Südwürttemberg wird
dieser Thematik mit typischen
Beispielen vor dem Hintergrund
der Reanimationsrichtlinien sowie juristischen und finanziellen
Aspekten gewidmet sein.
Termin:
Samstag, 24. März 2007,
10.00–13.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 7/2007)
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16,
Fax (0 71 21) 9 17-4 00,
E-Mail: [email protected]
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ulm (Stadt)
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: 01. 05. 2007
UL 21
Gynäkologie und Geburtshilfe
Alb-Donau-Kreis
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
AD 58
Gynäkologie und Geburtshilfe
Kreis Sigmaringen
(Mengen)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2007
SI 61
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Kreis Biberach
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
BC 77
Nähere Informationen vorab
­erhalten Sie bei der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Reutlingen, Telefon (0 71 21)
9 17-2 39, Frau Kaupp.
Die formlose schriftliche Bewerbung ist unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Chiffre-Nummer
bis zum 20. 12. 2006 bei der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Reutlingen, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen, einzureichen,
die vollständigen Bewerbungs­
unterlagen sind spätestens bis
zum Tag der Sitzung des relevanten Zulassungsausschusses
nachzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass die
in der Warteliste eingetragenen
Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten. Eine
gesonderte Mitteilung ergeht
nicht.
Impressum
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrike Wahl (Vorsitzende),
Dr. med. Hoffmann-Goldmayer (stellv. Vorsitzender),
Dr. med. Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. , Dr. med. Geldmacher,
Dr. med. Schade, Dr. med. Datz, Prof. Dr. med. Wysocki
Verantwortlicher Chefredakteur:
Jürgen Dreher
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 700361, 70573 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89 45
Telefax (07 11) 76 98 98 59
E-Mail: [email protected]
Verlag und Anzeigenverwaltung:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,
Anzeigenverkaufsleitung:
Sebastian von Beckerath
Telefon (07 11) 63 67 28 49
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: [email protected]
Anzeigenverwaltung:
Angela Grüssner (Leitung)
Rudolf Beck
Telefon (07 11) 63 67 28 61
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: [email protected]
Gesamt-Anzeigenleitung:
Christian Hennig (verantwortlich)
Abonnement/Einzelhefte:
Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg
Postfach 11 40, 82153 Gräfelfing
Telefon (0 89) 8 58 53-5 55
Telefax (0 89) 85 85 36 25 51
Z. Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 49 vom 1. 1. 2006 gültig.
Gesamtherstellung
Layout: GreenTomato Süd GmbH,
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG,
Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg
Bezugspreise
Inland: jährlich 107,80 € zzgl. Versand­kosten 16,20 €
(inkl. der ­jeweils gül­tigen MwSt.).
EU-Länder-­Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland:
jährlich 107,80 € zzgl. Versandkosten 22,80 €
EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 107,80 €
zzgl. Versandkosten 22,80 € zzgl. MwSt.
(Export- oder Importland).
Einzelheft: 13,– € zzgl. Versandkosten.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­
eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag
ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
Bezugsbedingungen
Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­
längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist
von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice
gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in
Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren
bei den Kreditinstituten abgebucht. Sollte die Zeitschrift aus
Gründen nicht geliefert werden können, die nicht vom Verlag
zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Nachlieferung,
Ersatz oder Erstattung von im Voraus bezahlten Bezugsgeldern.
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15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des
Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der
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Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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ÄBW 11 • 2006
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