Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Wir übermitteln Ihnen

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Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Wir übermitteln Ihnen
Nr. 266
Dezember 2004
Sehr geehrte Funktionärinnen und Funktionäre!
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Wir übermitteln Ihnen auf diesem Weg unsere besten Wünsche für ein
friedvolles Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr. Wir verbinden
unsere Glückwünsche mit dem aufrichtigen Dank für die konstruktive
Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr.
Dr. Rudolf Binder
Verbandsdirektor
ÖR Jakob Auer
Abg. zum Nationalrat
Genossenschaftsanwalt
Dr. Josef Weissenböck
VerbandsdirektorStellvertreter
(Auf spezielle Weihnachts- und Neujahrswünsche werden wir auch heuer wieder verzichten. Den eingesparten Betrag widmen wir einem guten Zweck.)
Weihnachtskrippe im Bildungszentrum St. Magdalena
Laßts enk Zeit
Laßts enk Zeit, in Weihnachtsruwe,
tats enk net selbm jagn,
laßts a Stimmung zu enk zuwi
van Adventfriedn tragn!
Rennts net nur de großn, grelln,
Liachter hinterher,
ba de kleanern, net so helln,
sehgts enk vielleicht mehr!
Tats net zvül mi'n G'schäftssinn denga,
nedda mi'n Vastand,
wanns en G'fühl nachgehts, ban Schenga,
habts a guate Hand!
Dann kemmts wieder drauf,
de Weihnacht,
hat ihrn tiafern Sinn
und es merkts, daß's Gebm
mehr Freud macht
und den greßtn Gwinn!
Gedicht des Mühlviertler Mundartdichters Gregor Riegler • Aus seinem Buch „De ganze Welt in oana Kugl“ • Erschienen im Verlag Franz Steinmaßl, ISBN 3-00943-56-7
Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004
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Welser Messe – Lagerhaustreff:
Forderung nach Transparenz in der Gentechnik
Beim diesjährigen Treffen der Obmänner und Geschäftsführer der oberösterreichischen Lagerhausgenossenschaften auf der Welser Messe stand das Thema „Gentechnik“ im Mittelpunkt der Diskussion.
Bundesminister DI Josef Pröll verwies auf die kürzlich
formulierte Charta für Gentechnikfreiheit, die auch
vom Bundesland Oberösterreich bereits unterzeichnet
wurde. „Gentechnik braucht eine klare Kennzeichnung“ forderte der Minister, damit „die Konsumenten
auch „NEIN“ zur Gentechnik sagen können“. Die
Kennzeichnung ist kompromisslos zu kontrollieren.
Agrarlandesrat Dr. Josef Stockinger betonte, dass
die Förderung gentechnikfreier Regionen ein zentrales Anliegen ist. Er verwies dabei auf erste Initiativen,
die in Kooperation zwischen Oberösterreich und der
Toskana gesetzt wurden und in die sich nunmehr
auch andere Regionen einbinden wollen.
Beide Politiker appellierten an die Genossenschaftsvertreter, die Bemühungen der Agrarpolitik zu unterstützen, weil nur geschlossene Zusammenarbeit im
internationalen Umfeld zu Erfolgen führen wird.
Regionale Lebensmittel werden gewinnen.
Durch die Zunahme der Weltbevölkerung auf 8 Milliarden Menschen wird die Bedeutung der Lebensmittelproduktion steigen. Außerdem wird bis 2020
auch eine weitere Liberalisierung der Agrarmärkte
erwartet. Gleichzeitig bewirkt diese Liberalisierung
sowie der steigende Wohlstand, dass die Bedeutung
regionaler Lebensmittel gewinnen wird. Deshalb setzen wir auf Frische, Geschmack, höchste Qualität
und Gentechnikfreiheit.
Bäuerliche Interessensvertretung lehnt Anbau
von GVO-Pflanzen ab.
Die Diskussion über den Einsatz von Gentechnik in
der Landwirtschaft ist losgelöst von gesetzlichen
Vorschriften zu führen. Die bäuerliche Interessenvertretung werde sich wie bisher dafür einsetzen, dass
GVO-Pflanzen in Österreich in absehbarer Zeit nicht
angebaut werden.
„Damit wir dieses Ziel erreichen, ist es notwendig,
dass die Bundesländer in ihrem Wirkungsbereich
Lösungen für die Einrichtung von gentechnikfreien
Zonen schaffen. Die bäuerliche Interessenvertretung wird auch weiterhin die Länder bei der Erarbeitung derartiger Regelungen unterstützen, um
die rechtliche Absicherung der gentechnikfreien
Produktion vor der nächsten Anbauperiode zu erreichen“, betonte der Präsident der Präsidentenkonferenz der österreichischen Landwirtschaftskammer,
Rudolf Schwarzböck.
Koexistenz und Haftung: europaweit einheitliche
Regelung gefordert
Die bedeutenden Fragen beim Einsatz von GVO
in der Landwirtschaft sind Koexistenz und Haftung.
„Um in diesen zentralen Bereichen der Gentechnik
eine befriedigende Lösung herbeizuführen, ist
es notwendig, dass dafür rasch auf europäischer
Ebene eine einheitliche Regelung erfolgt“, forderte
Schwarzböck abschließend.
Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder – DW 100
Über Einladung des Raiffeisenverbandes trafen sich am Eröffnungstag der Welser Messe die Obmänner und
Geschäftsführer der oberösterreichischen Langerhausgenossenschaften und diskutierten (im Bild von links) mit
Agrarlandesrat Dr. Josef Stockinger, Genossenschaftsanwalt ÖR Jakob Auer, Bundesminister DI Josef Pröll und Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder.
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Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004
Internationale Tagung in Münster:
Genossenschaft – ein Modell mit Zukunft
Vom 7. bis 9. September trafen sich mehr als 400
Delegierte aus 24 Ländern für drei Tage an der
Universität Münster, um verschiedene Fragen und
Themenbereiche, die Genossenschaften bewegen,
in Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops
zu diskutieren. Seitens des Raiffeisenverbandes
Oberösterreich hat Herr Verbandsdirektor Dr. Rudolf
Binder daran teilgenommen.
Wettbewerbsfähige Genossenschaft:
Wie muss ein genossenschaftliches Kooperationsmodell ausgestaltet sein, damit es heute als Organisationsform wettbewerbsfähig ist? Diese und
ähnliche Fragen wurden unter dem Motto „Wettbewerbsfähigkeit des Genossenschaftlichen Netzwerks“ auf der Internationalen Genossenschaftswissenschaftlichen Tagung an der Universität Münster
erörtert.
Die Genossenschaftstagung findet alle vier Jahre im
Schloss der Universität Münster statt.
Chancen und Risiken:
Neue Technologien und die damit verbundene
Globalisierung stellen die Organisation von Unternehmen vor neue Herausforderungen. Für Genossenschaften bedeutet das Chance und Risiko
zugleich, sagte Theresia Theurl, Direktorin des Instituts für Genossenschaftswesen Münster und gleichzeitig Organisatorin der hochkarätig besetzten
Veranstaltung, die mit einem Festvortrag von Jacques Santer, dem ehemaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, eröffnet wurde.
Lobby in Brüssel:
Neue Genossenschaften entstehen:
In den letzten Monaten haben Großkonzerne für
negative Schlagzeilen gesorgt, da fehlende Kontrollen in der Geschäftsgebarung entdeckt wurden. Das
Genossenschaftswesen war nie in solche Skandale
verwickelt, wohl auch durch die Selbstkontrolle durch
die Verbände. Zur Diskussion stehen die Bereiche
Beratung und Betreuung, die von der eigentlichen
Prüfungstätigkeit getrennt werden.
Auf der Tagung wurde mit der weit verbreiteten
Meinung aufgeräumt, die Genossenschaft sei eine
antiquierte Wirtschaftsform und ohne Zukunftsperspektive. „Die Genossenschaft ist eine Wirtschaftsform, die viele Vorteile bietet, welche andere Betriebsmodelle nicht haben“, sagte Theresia Theurl,
und ist schon lange nicht mehr nur dem Bereich
Landwirtschaft zuzuordnen. Im Gegenteil: In einigen
Bereichen sind sie sogar marktführend. In Deutschland sprießen neue Genossenschaften wie z. B.
im IT-Bereich und im Gesundheitssektor aus dem
Boden.
Pulsierendes Netzwerk:
Genossenschaften bedienen sich moderner und
pulsierender Netzwerke. Die Mitglieder bilden das
wichtigste Bindeglied – diese Botschaft konnte insbesondere die Raiffeisen-Organisation in Österreich
in den vergangenen Jahren erfolgreich kommunizieren, meinte Leodegar Pruschak, Marketingdirektor
der Raiffeisen Zentralbank in Wien.
Allein die Lobbyarbeit in Brüssel beklagten einige
Teilnehmer an der Tagung als unzureichend. Vor
allem in Bezug auf die 8. EU-Richtlinie, die einer
Novellierung entgegen sieht, könnte die Integrität
des Genossenschaftswesens untergraben werden.
Die 8. EU-Richtlinie bestimmt die Prüfungsmodalitäten von Unternehmen und hat Auswirkungen auf die
Unternehmenskontrolle.
Dies würde aber die interne Revision der Genossenschaftsverbände untergraben. Deshalb fordert
Walter Weinkauf, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes in Frankfurt, eine stärkere
Lobbyarbeit an den Hebeln der Macht in Brüssel als
das bisher der Fall war, da Genossenschaften nicht
einfach mit Kapitalgesellschaften gleichgeschaltet
werden dürfen.
Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder – DW 100
Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004
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Geschäftsleitertagungen/Raiffeisenbanken, Herbst 2004
Bei den Tagungen für Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken, die der Raiffeisenverband Oberösterreich in
den vergangenen Wochen angeboten hat, wurden
wieder eine Fülle von Themen angesprochen. Einige
davon sind hier zusammengefasst.
Die Kundenbefragung des Raiffeisenverbandes
Oberösterreich (Ergebnisse und Folgerungen)
„Wir machen Bankprüfung für unsere Raiffeisenbanken und nicht nur für den Gesetzgeber“ betonte Verbandsdirektor Dr. Binder in einem der Tagesordnungspunkte der diesjährigen Tagungen für
Geschäftsleiter von Raiffeisenbanken. Daher hat
der Raiffeisenverband in Zusammenarbeit mit Meinungsforschungsinstitut Dr. Franz Witzmann eine
so genannte Kundenbefragung durchgeführt, um
die Kundenzufriedenheit innerhalb der Gruppe der
Raiffeisenbanken zu testen. 22 Raiffeisenbanken
waren eingebunden. Bei den Geschäftsleitertagungen wurden einige der Ergebnisse präsentiert.
Insgesamt war das Urteil über die Leistungen des
Raiffeisenverbandes ein sehr erfreulich positives.
Verbandsdirektor Dr. Binder wird als Zielvorgabe für
2005 eine weitere Verbesserung der guten Werte anstreben. Im Rahmen der Geschäftsleitertagungen
wurde jenen 22 Raiffeisenbanken, die sich mit ihren
Mitarbeitern und Funktionären in den Dienst der
Kundenbefragung gestellt haben, herzlichst gedankt.
„Reverse Charge“ bei Verwertung von Sicherungsgut
(Bundesgesetzblatt Nr. 134, vom 31. 12. 2003)
Die neuen Bestimmungen zum so genannten „Reverse Charge“ waren ein weiteres Thema der diesjährigen Geschäftsleitertagungen. Das „ReverseCharge“ ist eine Ausnahmeregelung im Umsatzsteuersystem und bedeutet, dass nicht der leistende
Unternehmer, sondern der Empfänger der Leistung
die Umsatzsteuer schuldet. Dieser Übergang der
„Steuerschuldnerschaft“ ist auch bei Umsätzen im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherungsgut
vorgesehen. Betroffen sind demnach Liegenschaftsumsätze im Zwangsversteigerungsverfahren vom
Verpflichteten an den Ersteher (das ist die Bank) sowie bei sonstigen Wirtschaftsgütern bei vorangegangener Vereinbarung über die Abtretung des vorbehaltenen Eigentums der Umsatz vom Vorbehaltskäufer
an den Vorbehaltseigentümer sowie beim Sicherungseigentum der Umsatz des Sicherungsgebers an den
Sicherungsnehmer.
Großes Interesse war auch heuer wieder an den Tagungen für die Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken festzustellen. Im Rahmen dieser Veranstaltungen informierte
Verbandsdirektor Dr. Binder (vorne links) unter anderem
über Ergebnisse und Folgerungen der Kundenbefragung.
Die Anwendung der neuen Bestimmung hat gravierende finanzielle Auswirkungen auf die Bank. Der
Übergang der Steuerschuld vom Vorbehaltskäufer
bzw. Sicherungsgeber (das ist der Kreditnehmer) auf
die Bank bewirkt nämlich, dass nicht wie bisher der
zustehende Vorsteuerabzug zur Gutschrift auf dem
Kreditkonto verwendet werden kann. Die Umsatzsteuer aus den obzitierten Lieferungen an die Bank
(also aus dem Erwerb des Sicherungsgutes) ist
nunmehr von der Bank an das Finanzamt abzuführen
(zusätzlich zur Umsatzsteuer aus der Weiterveräußerung an den Dritten). Aus dieser gesetzlichen Maßnahme vermeidet zwar der Fiskus einen Steuerausfall (den er womöglich aufgrund der Zahlungsunfähigkeit eines insolventen Kreditnehmers erleiden würde), belastet aber gleichermaßen die
Ertragslage der Bank (die nun einen höheren Kreditausfall hat).
Die neuen Regelungen zum Reverse-Charge kommen nur bei bestimmten Umsätzen und unter gewissen Voraussetzungen zur Anwendung; daneben sind
gleichermaßen die allgemeinen Regeln des Umsatzsteuerrechtes zu beachten.
OR Franz Traunmüller – DW 500
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Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004
Ein zentrales Thema der Arbeitsrechtseminare des Raiffeisenverbandes:
Elternteilzeit – Verfahren, Kündigungsschutz
Abhängig davon, ob im konkreten Einzelfall
- ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht oder
- lediglich die Möglichkeit der Vereinbarung einer
Teilzeitbeschäftigung vorgesehen ist,
sehen die Bestimmungen im Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz unterschiedliche Modalitäten zur
Durchsetzung einer Teilzeitbeschäftigung vor.
Meldung
Ist der Beginn einer Teilzeitbeschäftigung unmittelbar
im Anschluss an die Mutterschutzfrist beabsichtigt,
so ist dies dem Dienstgeber schriftlich spätestens bis
zum Ende der Schutzfrist bekannt zu geben.
Eine Teilzeitbeschäftigung zu einem späteren Zeitpunkt ist dagegen dem Dienstgeber spätestens
3 Monate vor dem geplanten Antritt der Teilzeitbeschäftigung schriftlich mitzuteilen.
Verfahren bei Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
Hat ein Arbeitnehmer dem Dienstgeber gegenüber
die Absicht, eine Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen, schriftlich bekannt gegeben, sehen die gesetzlichen Bestimmungen zunächst Verhandlungen im
Betrieb vor, denen über Verlangen des Arbeitnehmers allenfalls auch der Betriebsrat beizuziehen ist.
Kommt innerhalb von 2 Wochen keine Einigung zustande, können – im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern – Vertreter der gesetzlichen Interessenvertretungen beigezogen werden. Ist innerhalb von
4 Wochen ab Bekanntgabe des Teilzeitwunsches keine
Einigung zustande gekommen, kann der Arbeitnehmer
die Teilzeitbeschäftigung zu den von ihm bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Arbeitgeber
nicht binnen weiterer zwei Wochen beim zuständigen
Arbeits- und Sozialgericht einen Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Vergleichsversuches stellt.
Kommt ein solcher Vergleich binnen weiterer 4 Wochen nicht zustande, kann der Arbeitnehmer die
Elternteilzeit in Anspruch nehmen, es sei denn, der
Arbeitgeber bringt binnen einer weiteren Woche
beim Arbeits- und Sozialgericht eine Klage ein. Der
Klage des Dienstgebers ist stattzugeben, wenn die
betrieblichen Erfordernisse die Interessen des
Arbeitnehmers an der Teilzeitbeschäftigung bzw. an
einer von ihm gewünschten Änderung überwiegen.
Betriebliche Erfordernisse können sein:
- eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen
Organisation, des Arbeitsablaufes oder
- der betrieblichen Sicherheit oder
- eine Verursachung unverhältnismäßiger Kosten.
Verfahren, wenn kein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht
Fehlt es an den Voraussetzungen für einen Anspruch
auf Elternteilzeit, kann eine Teilzeitbeschäftigung
vereinbart werden.
Im Falle einer Nichteinigung innerhalb von zwei
Wochen ab Bekanntgabe des Teilzeitwunsches,
muss der Arbeitnehmer, wenn er an seinem Teilzeitwunsch festhalten will, den Dienstgeber beim
Arbeits- und Sozialgericht auf Einwilligung klagen.
Die Klage ist vom Gericht insoweit abzuweisen, als
der Arbeitgeber die begehrte Teilzeitbeschäftigung
aus sachlichen Gründen verweigert. Kommt zwischen dem Elternteil und dem Arbeitgeber keine
Einigung über eine Teilzeitbeschäftigung zustande,
kann der Arbeitnehmer dem Dienstgeber binnen
einer Woche bekannt geben, dass er anstelle der
Teilzeitbeschäftigung oder bis zur Entscheidung
durch das Arbeits- und Sozialgericht eine Karenz
(längstens jedoch bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes) in Anspruch nimmt. Dies gilt auch,
wenn das Gericht dem Begehren des Arbeitgebers
Recht gibt.
Kündigungs- und Entlassungsschutz
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz ist bis zum
Ablauf von 4 Wochen nach dem Ende der Elternteilzeit, längstens jedoch bis 4 Wochen nach dem
Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes aufrecht.
Vorsicht!
Eine Kündigung oder fristlose Entlassung während
dieser Zeit bedarf der – grundsätzlich bereits im
Vorfeld einzuholenden – Zustimmung durch das
Arbeits- und Sozialgericht.
Für die Zeit nach Ablauf des Kündigungs- und Entlassungsschutzes besteht lediglich ein Motivkündigungsschutz, der dem Arbeitnehmer die Anfechtung
einer vom Dienstgeber ausgesprochenen Kündigung
beim Arbeits- und Sozialgericht ermöglicht.
Hinweis!
Nimmt ein Elternteil während der Elternteilzeit eine
Erwerbstätigkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers
auf, kann dieser binnen 8 Wochen ab Kenntnis der
Erwerbstätigkeit eine Kündigung aussprechen. Eine
Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes ist in
diesem Fall nicht erforderlich.
Dr. Rudolf Posch – DW 230
Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004
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Erfolgsfaktoren im Wirtschaftsleben – Erfolgsfaktoren im Sport
Die Wirtschaft im Bundesland Oberösterreich ist in Summe gut aufgestellt. Dennoch muss man der Analyse des neuen
Präsidenten der OÖ. Industriellen-Vereinigung, Dipl.-Ing. Klaus Pöttinger, Recht geben, der vor einer falschen Genügsamkeit von Politik und Wirtschaft angesichts guter Kennzahlen unseres Bundeslandes warnte. Wenn Wirtschaft und
Gesellschaft keine Visionen haben, sich keine neuen Ziele setzen, drohen sie in ein neues Biedermeier zu verfallen. „Wer
aufhört, nach Platz eins zu streben, findet sich bald auf den letzten Rängen wieder“ (OÖN vom 23. 7. 2004, S.11).
Das zuletzt angeführte Zitat erinnert – nach einem Sommer von Höhepunkten im Leistungssport mit Fußball-Europameisterschaft, Tour de France und Olympischen Spielen – geradezu frappierend daran, dass die Erfolgsprinzipien der
Wirtschaft letztlich mit den Erfolgsprinzipien im Sport (und auch in anderen Lebensbereichen) übereinstimmen.
Arbeit nach dem Management-Regelkreismodell
Ob es um die Betriebsführung des Geschäftsführers einer
Genossenschaft, um das Management des Vorstandes
eines Industriebetriebes, um die Arbeit eines Trainers bzw.
um Karrieren im Leistungssport geht – Spitzenleistungen
werden nach den Mechanismen des Management-Regelkreismodells erreicht.
6 Gesamtsiegen bei der Tour de France. Das Beispiel des
Ausnahmekönners erscheint weit hergeholt, hat aber eine
Botschaft, die generell – ob in der Wirtschaft oder in anderen Lebensbereichen – gültig ist: Nach Rückschlägen ist
Resignation „kein guter Ratgeber“. Es lohnt sich, sich neu
zu motivieren, für seine Ziele zu kämpfen und das Beste zu
geben.
Basierend auf einer Analyse des Ist-Zustandes werden
strategische Ziele formuliert, welche in Teilziele gegliedert
werden. Es werden Pläne erstellt, Entscheidungen zur Umsetzung getroffen und in weiterer Folge konkrete Maßnahmen auch umgesetzt. Daran schließen sich Controlling und
Steuerung an. Und der Management-Regelkreis beginnt mit
einer größeren oder kleineren Schleife wieder von vorne.
Erfolgsfaktor emotionale Intelligenz
Generell gilt: Große Vorhaben sind mit Analysearbeit und
der Formulierung von Zielen noch nicht erreicht, Problemstellungen werden dadurch noch nicht gelöst. In der Praxis
stellt die konsequente Umsetzung und Realisierung der als
notwendig und richtig erkannten Maßnahmen den
entscheidenden Erfolgsfaktor dar. Eine gängige Annahme
besagt, dass nur 5 % der eingesetzten Kraft die Idee
(Vision) kostet, dass aber 95 % der eingesetzten Kraft in
die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung von Zielen zu investieren sind.
Erfolgsfaktor Selbstmotivation
Bei einer Veranstaltung über erfolgreiches Management in
Linz stellte ein Referent seinerzeit fest, dass ein Geschäftsführer oder Unternehmensvorstand auf Lob von außen nicht warten darf. In einer solchen Position muss man
somit in der Lage sein, aus einem starken und unbeirrbaren inneren Antrieb heraus – mit Willensstärke und vollem
Engagement um der angestrebten Ziele willen – die Selbstmotivation für seine Arbeit zu erreichen. Dazu gehört auch
die Fähigkeit, mit Rückschlägen richtig umzugehen und
sich auch in solchen Situationen selbst neu zu motivieren.
Ein „Extrem-Beispiel“ aus dem Spitzensport – was Willensstärke und Engagement angeht – verkörpert der Texaner
Lance Armstrong. Nach einer Krebserkrankung schien das
Ende seiner Karriere im Profi-Radsport gekommen zu
sein, er überwand aber die Krankheit und hält nunmehr bei
Einen Schlüssel zur erfolgreichen Personalführung – ob in
einem Unternehmen oder im Training von Spitzensportlern –
stellt sicher die emotionale Intelligenz dar. Menschen mit
hoher emotionaler Intelligenz haben einen natürlichen
Optimismus und sind sehr gut in der Lage, mit anderen
Menschen Kontakt herzustellen, eine Gesprächsbasis
aufzubauen und ein Netzwerk an wertvollen Kontakten zu
pflegen. Sie können sich gefühlsmäßig auf andere einstellen und verstehen intuitiv, wie sie ihr Gegenüber ansprechen müssen, um verstanden zu werden. Menschen mit
hohem „EQ“ (emotionaler Quotient) haben insbesondere
auch die Fähigkeit, spezielle Stärken bei anderen zu
erkennen und diese zu fördern. Sie stärken das Selbstvertrauen der von ihnen geführten Menschen durch Vertrauen
im Sinne von „Zutrauen“. In Verbindung mit emotionaler Intelligenz können schließlich auch als notwendig erkannte
„schmerzhafte“ Maßnahmen plausibel gemacht – und in
weiterer Folge auch umgesetzt – werden.
Erfolg im Wirtschaftsleben und im Sport – Chancen
suchen, finden und nützen
Gerade Erfolge im Bereich des Spitzensports werden
mitunter nur auf das große Talent eines Sportlers oder
womöglich auf den Faktor „Glück“ reduziert. Tatsächlich
steckt sehr viel mehr dahinter. Die Erfolgsprinzipien des
Sportes finden sich im Grunde genommen in sehr ähnlicher Weise im Wirtschaftsleben. Hier wie dort bedarf es
entsprechender Analysen, Ziele und Pläne und sehr konsequenter Umsetzungsarbeit. Hier wie dort stellt sich der
Erfolg immer dann ein, wenn optimale Vorbereitung und
Chance zusammentreffen und eine – gesuchte, gefundene
und sich eröffnende – Chance im richtigen Moment auch
beim Schopf gepackt wird.
In der Welt des Sports ist z. B. dem Trainer von Fußball-Europameister Griechenland, Otto Rehhagel, eine sehr stark ausgeprägte emotionale Intelligenz zuzuschreiben, wobei er vor allem auch deswegen Mannschaften mit eigentlich nur
„beschränkten Möglichkeiten“ zu ungeahnten Höhenflügen geführt hat. Die
Botschaft daraus: Beschränkte Ressourcen sollten nicht als Ausrede für fehlende
Leistung herangezogen werden, Faktoren wie emotionale Intelligenz und psychologisches Geschick können viel wettmachen.
OR Dr. Friedrich Binder – DW 350
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Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004
Hopfenbonitierung bei der Hopfenbaugenossenschaft.
Hopfeninhaltsstoffe fördern die Gesundheit
Hopfen ist besonders in der Volksmedizin als Heilmittel
bekannt. Schon Griechen, Römer und Araber verwendeten
Hopfen bei nervösen Störungen, Gallenfieber, zur Reinigung
des Blutes und zur Förderung der Verdauung. In unserer
westeuropäischen Kultur beschrieb Hildegard von Bingen
(1098 – 1179) Hopfen als psychoaktiv und als Konservierungsmittel, und Paracelsus (1493 – 1541) erkannte eine schlaffördernde Wirkung. Auch heute sind Hopfenpräparate in der
Volksmedizin weit verbreitet. Die Zahl der möglichen Indikationen ist gewaltig und unüberschaubar.
Die Inhaltsstoffe von Hopfen sind im Wesentlichen bekannt, es
gibt zahlreiche Untersuchungen darüber, natürlich im Wesentlichen wegen der Verwendung im Brauprozess.
Den Anforderungen an die Qualität des Hopfens gerecht zu
werden, bemüht sich seit Jahrzehnten die oberösterreichischen
Hopfenbaugenossenschaft.
Eine strenge Jury der österreichischen Brauwirtschaft hat
kürzlich die Hopfenernte 2004 „bonitiert“ und dabei den Mühlviertler Genossenschaftsmitgliedern wieder ein hervorragendes
Zeugnis für ihre Arbeit bestätigt. Nur der geringe Teil von 0,2 %
der vorgelegten Proben erreichte nicht die Güteklasse 1. Der
österreichischen Brauwirtschaft kann somit wieder ein erstklassiger Hopfen für die Bierproduktion angeboten werden. Mit 164
Tonnen entspricht die diesjährige Erntemenge einem Durchschnittsjahr. Die Qualität – und diese wird unter anderem am Gehalt der „Alpha-Säure“ gemessen – ist aber ganz ausgezeichnet.
Der Hopfenanbau hat in unserem nördlichen Landesteilen eine
lange Tradition. Bereits im Jahre 1206 finden sich davon erste
Erwähnungen. Grund genug, dass man heute bereits über ein
großes Jubiläumsfest im übernächsten Jahr nachdenkt. Heute
verschafft die Produktion den etwas mehr als 40 Mitgliedern ein
zusätzliches Standbein ihres Erwebseinkommens. Zu diesen
Eine strenge Jury
unter der Leitung des
Vorstandssprechers
der Österr. Brau-AG,
Dipl.-Ing. Dr. Markus
Liebl (Bildmitte) und
dem Braumeister der
Stiegl-Brauerei,
DI Ernst Schreiner
(rechts) beurteilte
die Hopfenernte 2004.
Links im Bild der
Obmann der Hopfenbaugenossenschaft,
Stefan Schütz.
Mitgliedern zählen seit einiger Zeit auch Waldviertler Hopfenproduzenten, die ebenfalls große Anstrengungen in der Qualitätsarbeit erbringen. Der Zusammenschluss in der Genossenschaft sichert den Bauern eine partnerschaftliche Stellung
gegenüber der Brauwirtschaft, die in einem Hopfenvertrag
(angeblich der älteste in Europa) festgeschrieben ist. Durch die
genossenschaftliche Rechtsform ist auch gegenüber der Europäischen Union der Status einer Erzeugergemeinschaft gegeben, wodurch der Zugang zu den Fördertöpfen erleichtert wird.
In einer kleinen Feier nach der Bonitierung kam sehr schön
zum Ausdruck, dass bei aller Härte, die diverse Preisverhandlungen natürlich bringen, ein korrektes partnerschaftliches Verhältnis zwischen der Brauereiwirtschaft und den Hopfenbauern
nie verloren ging. Alle Beteiligten zeigen sich eng verbunden in
der Absicht, mit heimischen Produkten erstklassige Biere zu erzeugen. Die Mühlviertler Hopfenbauern haben dazu auch 2004
wieder ihren Beitrag geleistet.
OR Franz Traunmüller – DW 500
KPMG-Award – 2004 an Mitarbeiter
des Raiffeisenverbandes Oberösterreich
Unter dem Motto „Anerkennung und
Förderung der jungen Wissenschaft –
die Zukunft kennen lernen“ schreiben KPMG und der
Verlag MANZ den KPMG-Award für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich Steuer- und
Wirtschaftsrecht aus. Zu den diesjährigen Preisträgern
zählt Mag. Norman Eichinger, junger Mitarbeiter in der
Prüfungsabteilung des Raiffeisenverbandes Oberösterreich, für seine Arbeit zum Thema
Eichingers Arbeit ist auch als Buch erschienen und setzt
sich in detaillierter Form wissenschaftlich mit IAS-36
auseinander. Es werden Hintergründe der bestehenden
Regelungen aufgezeigt, Kritikpunkte der Literatur intensiv diskutiert und alternative Regelungsmöglichkeiten
geprüft. Der Leser erhält so ein umfassendes Bild über
diesen für die Bilanzierung so bedeutsamen Themenkomplex der International Accounting Standards.
(Manz-Verlag-ISBN 3-214-02550-3, ca. 120 Seiten, EUR 24,80)
Bilanzielle Behandlung der Wertminderung von Vermögenswerten nach International Accounting Standards.
Eine rasch wachsende Zahl von Unternehmen ist mit der
Bilanzierung nach International Accounting Standards
(IAS) konfrontiert. Dabei stellt die in IAS-36 geregelte
bilanzielle Behandlung der Wertminderung von Vermögenswerten, welche die Werthaltigkeit der bilanzierten
Aktiva garantieren soll, einen besonders wichtigen Themenbereich dar. Gleichzeitig sind die Regelungen des
IAS-36 auf Grund ihrer Komplexität und der durch ihnen
eröffneten Bilanzierungsspielräume stark umstritten.
im Bild von links: Verbandsdir. Stv. Dr. Josef Weissenböck,
Mag. Norman Eichinger, Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder und
Mag. Heinz Filnkößl (KPMG)
Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004
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Postentgelt
bar bezahlt
Erscheinungsort Linz
Verlagspostamt 4020 Linz
Neue Ökonomieräte im Vorstand und Aufsichtsrat
des Raiffeisenverbandes Oberösterreich
Dipl.-Ing. Karl Zittmayr
Der leidenschaftliche Pflanzenbauer und unbestrittene Fachmann auf diesem Gebiet ist auch ein erfolgreicher Funktionär im Genossenschaftswesens und
zwar in erster Linie als Obmann der OÖ. Rübenbauerngenossenschaft und der Lagerhausgenossenschaft Oberösterreich Mitte. Im Raiffeisenverband
Oberösterreich ist ÖR Zittmayr als Mitglied der
Exekutive und somit auch im Vorstand tätig. „Er zählt
nicht zu den Lauten“ betonte Landesrat Dr. Stockinger in seiner Würdigung, „aber mit Ruhe und Konsequenz hat er viel erreicht“. Dies gilt auch für seine
Tätigkeit im Raiffeisenverband.
Zum Ökonomierat ernannt wurde
kürzlich der seit 1976 tätige (und
somit längstdienende) Funktionär
des Raiffeisenverbandes OÖ.,
ÖR Alois Mittendorfer. Mittendorfer erwarb sich große Verdienste
bei der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft der Raiffeisenbank
Traunsee West, deren Vorsitzender
des Vorstandes er lange Zeit war. Auf Grund dieser
Funktion war er auch als Funktionär der Raiffeisenlandesbank sehr erfolgreich tätig.
Impressum
im Bild von links die Gratulanten des Raiffeisenverbandes:
Vorsitzender der Aufsichtsrates Josef Hammer, Genossenschaftsanwalt-Stv. Präsident ÖR Hannes Herndl, ÖR DI Karl
Zittmayr mit Gattin, Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder
Der ebenfalls heuer ernannte ÖR
Franz Spatt, Vorsitzender des
Aufsichtsrates der Raiffeisenbank Wels Süd, hat sich bei der
Gründung dieser Verwaltungsgemeinschaft und deren Weiterentwicklung sehr engagiert. Im
Raiffeisenverband OÖ. ist ÖR
Spatt seit dem Jahre 2001 als Aufsichtsrat tätig.
Medieninhaber und Herausgeber: Raiffeisenverband OÖ, 4021 Linz, Starhembergstraße 49.
Redaktion: OR Franz Traunmüller.
Hersteller: Moserbauer Druck & Verlags-GmbH & Co KG., 4910 Ried i. I.
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
Medieninhaber: Raiffeisenverband OÖ, 4020 Linz, Starhembergstraße 49 (100 %)
Grundlegende Richtung: Information der dem Raiffeisenverband OÖ angeschlossenen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
über grundsätzliche Fragen und über Themen aus den Fachabteilungen des Raiffeisenverbandes OÖ.