2168 - Abgeordnetenhaus von Berlin

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2168 - Abgeordnetenhaus von Berlin
Drucksache 16/3385
07.07.2010
16. Wahlperiode
Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur
Drs 16/2479, 16/2535 und 16/2850
(II.B.52) (Umsetzung der Schulreform)
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite
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Der Senat von Berlin
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An das
Abgeordnetenhaus von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
M i t t e i l u n g
- zur Kenntnisnahme -
über Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur
- Drs. 16/2479 und 16/ 2535 und
- Drs. 16/2850 (II.B.52) (Umsetzung der Schulreform)
___________________________________________________________________
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung
vor.
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 10.12.2009 mit der Drs. 16/2850
(II.B.52) Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird beauftragt, jeweils bis zum 31. März 2010 und 2011 über die konkreten Schritte der
Umsetzung der Schulstrukturreform (beginnende Integrierte Sekundarschulen, Modelle des Ganztagsbetriebs, aufgegliedert nach Bezirken) zu berichten. Dabei sind Erfahrungen bei der Entwicklung
des Ganztagsbetriebs hinsichtlich der personellen, organisatorischen und baulichen Ausstattung darzustellen, dem Wirken der Fortbildungsprogramme und der Sicherung gleicher Lehr- und Lernvolumina für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien.“
Des Weiteren hatte das Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 25.06.2009 mit den
Drs. 16/2479, 16/2479-1 und 16/2535 Folgendes beschlossen:
1. Die Berliner Schulstruktur wird mit folgenden Zielen weiterentwickelt:
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alle Kinder und Jugendlichen zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und die übergroße
Mehrheit zum mittleren Schulabschluss am Ende der 10. Jahrgangsstufe zu führen sowie den
Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich zu verringern;
die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft deutlich zu verringern;
die Abiturientenquote innerhalb der nächsten zehn Jahre deutlich zu erhöhen.
Um diese Ziele zu erreichen bedarf es einer Schule, die alle Kinder und Jugendlichen mit ihren jeweiligen Ausgangslagen annimmt und individuell fördert, die nicht nach vermeintlicher Leistungsfähigkeit
sortiert, sondern individuelles und längeres gemeinsames Lernen in heterogenen Lerngruppen in den
Mittelpunkt stellt. Es bedarf eines nicht auslesenden Schulsystems und einer neuen Lern- und Lehrkultur, so wie es dem Selbstverständnis der Gemeinschaftsschule entspricht.
Die bevorstehende Weiterentwicklung der Schulstruktur durch die Errichtung einer integrativen Schulform in der Sekundarstufe, die alle bisherigen Bildungsgänge einschließt und zu allen Abschlüssen,
einschließlich Abitur, führt, ist ein wichtiger Zwischenschritt in Richtung eines ungegliederten, nicht
auslesenden Schulsystems.
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Die Mitteilung – zur Kenntnisnahme – des Senats vom 11. Februar 2009 über die Weiterentwicklung
der Berliner Schulstruktur ist eine geeignete Grundlage für eine qualitative Verbesserung des Berliner
Schulsystems. Sie ist nach Maßgabe folgender Eckpunkte umzusetzen:
1.1.Gleichwertigkeit von integrierter Sekundarschule und Gymnasium
Ein zweigliedriges Schulsystem in der Sekundarstufe I ist nur dann erfolgreich, wenn beide Schularten
gleichwertig sind. Das bedeutet im Einzelnen:
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An beiden Schularten gelten die gleichen Bildungsstandards und entsprechend gleiche Lernvolumina.
Beide Schularten vergeben alle Schulabschlüsse einschließlich des Abiturs nach gleichen Kriterien.
Für aufgenommene Schülerinnen und Schüler ist ein Wechsel der Schulart durch Entscheidung der Schule nicht mehr zulässig. Ein Verlassen der Schule auf eigenen bzw. Wunsch der
Eltern bleibt selbstverständlich möglich.
Für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe gelten gleiche Anforderungen und Regelungen.
Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen
Förderbedarf findet an beiden Schularten statt.
Beide Schularten sind gleichwertig im Hinblick auf den Anspruch, jeden Schüler und jede
Schülerin in einer heterogenen Lerngruppe zum bestmöglichen Abschluss zu führen.
1.2. Die integrierte Sekundarschule
In der integrierten Sekundarschule lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und mit allen Lernausgangslagen. Die integrierte Sekundarschule hat das Ziel, all diese
Schülerinnen und Schüler zu dem größtmöglichen Lernfortschritt zu führen, d.h. auch Spitzenleistungen zu fördern. Daher braucht die integrierte Sekundarschule eine ihren Aufgaben entsprechende
Ausstattung, um ihre Schülerinnen und Schüler individuell fördern zu können. Für die integrierte Sekundarschule bedeutet dies im Einzelnen:
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Die Sekundarschule arbeitet als Ganztagsschule integrativ. Eine Aufteilung in unterschiedliche Bildungsgänge findet nicht statt. Durch eine ganztägige Bildung und Erziehung sowie die
Einbeziehung formeller und informeller Bildungsangebote wird die individuelle Förde-rung der
Schülerinnen und Schüler unterstützt.
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Die integrierte Sekundarschule führt zu allen Schulabschlüssen. Dabei soll das Abitur nach 13
oder 12 Jahren erreicht werden können.
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Im Unterricht lernen die Schüler/innen differenziert entsprechend ihrer Lernvoraussetzun-gen.
Über die Form der Differenzierung entscheidet die Schule auf Grund ihres schuleigenen pädagogischen Konzepts. Dieses Konzept soll darauf gerichtet sein, die äußere Fachleistungsdifferenzierung als Organisationsform zugunsten der Binnendifferenzierung und des individuellen Lernens soweit wie möglich zu überwinden.
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Klassenwiederholungen entfallen bzw. finden nur in Ausnahmen – wie in der Gemeinschaftsschule – im Rahmen von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen mit den Eltern statt.
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Das Duale Lernen wird verbindlich an allen integrierten Sekundarschulen angeboten, steht allen Schülerinnen und Schülern offen und führt zu allen Abschlüssen.
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Als Berechnungsgrundlage für die Ausstattung der Schulen gilt eine Frequenz von 25 Schüler/innen je Lerngruppe.
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Darüber hinaus erhalten die Schulen Ressourcen für Teilungsstunden und individuelle Förderung.
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Alle integrierten Sekundarschulen haben eine gymnasiale Oberstufe: Entweder als Teil der
Schulen oder in Form verbindlicher Kooperationen mit beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer Sekundarschulen.
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Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte
unterschiedlicher Laufbahnen Funktionsstellen an den integrierten Sekundarschulen besetzen
können.
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Die Personal- und Sachmittelausstattung von Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern aus armen Familien oder mit einem Migrationshintergrund wird zusätzlich
deutlich verbessert.
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Für den Ganztagsbetrieb erhalten die Schulen zusätzliche Lehrer/innen, Sozialarbeiter/innen
und Erzieher/innen.
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Für das Duale Lernen gibt es zusätzliche Ressourcen.
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Für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
erhalten die Schulen zusätzliche Ressourcen.
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Die wöchentliche Pflichtstundenzahl wird für alle Lehrerinnen und Lehrer an der integrierten
Sekundarschule und am Gymnasium auf 26 Unterrichtsstunden festgelegt.
1.3. Das Gymnasium
Das Gymnasium wird wie die integrierte Sekundarschule veränderte Lernformen und Möglich-keiten
zur stärkeren individuellen Förderung entwickeln.
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Es führt nach 12 Jahren zum Abitur. Durch Überspringen einer Jahrgangsstufe kann es auch
in kürzerer Zeit zum Abitur führen.
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Eine quantitative Ausweitung der bisherigen Angebote im Gymnasium ab Jahrgangsstufe 5
gibt es nicht.
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Ein Gymnasium soll möglichst – wie es für die integrierte Sekundarschule geregelt sein wird –
auf eine durch die Schule angeordnete Wiederholung einer Jahrgangsstufe verzichten.
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Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sind auch Auftrag des Gymnasiums. Das Duale
Lernen kann im Rahmen des Schulprogramms angeboten werden.
1.4.Die Gemeinschaftsschule
Die Pilotphase Gemeinschaftsschule wird fortgesetzt und wissenschaftlich begleitet. Weitere Schulen
können sich bewerben. Im Einzelnen:
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Die Gemeinschaftsschule führt von der Schulanfangsphase zu allen Schulabschlüssen, insbesondere dem MSA in Klasse 10 und dem Abitur in Klasse 12 oder 13.
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Die Grundstufe ist in der Regel Teil einer Gemeinschaftsschule; Ausnahmen sind verbindliche
Kooperationen mit einer oder mehreren Grundschulen.
Gemeinschaftsschulen haben eine gymnasiale Oberstufe: Entweder als Teil der Schulen oder
in Form verbindlicher Kooperationen mit beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer
Sekundarschulen.
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Die Aufnahme weiterer Schulen in die Pilotphase der Gemeinschaftsschule ist in jedem
Schuljahr möglich.
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Die Deckung des Bedarfs an Gemeinschaftsschulplätzen soll in der bezirklichen Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden, sofern erforderlich auch durch die Neugründung von
Gemeinschaftsschulen.
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Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte
unterschiedlicher Laufbahnen Funktionsstellen an den Gemeinschaftsschulen besetzen können.
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Die Gemeinschaftsschule wird als schulstufenübergreifende Schulform rechtlich abgesichert.
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1.5. Oberstufenzentren
Im Rahmen der Schulstrukturreform sind die vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen der OSZ für
verbindliche Kooperationen mit integrierten Sekundarschulen einzubeziehen. Dabei geht es insbesondere um Angebote
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in der gymnasialen Oberstufe
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im Bereich des dualen Lernens
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für die beruflichen Orientierung.
1.6. Übergang Grundschule – integrierte Sekundarschule/Gymnasium
Dem Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schularten kommt im weiteren Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler eine besondere Bedeutung zu. Mit den beiden gleichwertigen
Schularten der integrierten Sekundarschule und dem Gymnasium, die beide zu allen Schulabschlüssen einschließlich des Abiturs führen, werden gute Voraussetzungen geschaffen, um alle Schüler/innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten bestmöglich zu fördern.
Für den Übergang von der Grundschule in die integrierte Sekundarschule und das Gymnasium bedeutet dies Folgendes:
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Die Bildungsgangempfehlung entfällt.
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Die Eltern sowie die Schüler/innen haben Anspruch auf eine frühzeitige und individuelle Beratung durch die Grundschule, die schriftlich zu dokumentieren ist, in welcher weiterführenden
Schule / Schulart die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich die optimale Förderung entsprechend ihrer/seiner Lernentwicklung, Kompetenzen, Leistungen, Begabungen und Neigungen erhalten wird.
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Die Eltern entscheiden nach einem verbindlichen Beratungsgespräch mit der Grundschule, ob
ihr Kind an einer integrierten Sekundarschule oder einem Gymnasium angemeldet werden
soll. Sie haben Anspruch auf ein Beratungsgespräch an der Schule, an der sie ihr Kind anmelden wollen.
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Die integrierten Sekundarschulen und die Gymnasien nehmen im Rahmen freier Plätze alle
angemeldeten Schüler/innen auf.
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Gibt es an einer integrierten Sekundarschule oder an einem Gymnasium mehr Anmeldungen
als verfügbare Plätze, so ist ein Aufnahmeverfahren durchzuführen, das für beide Schularten
gleich zu gestalten ist, nach folgenden Kriterien:
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Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Rahmen eines Auswahlverfahrens bzw. Auswahlgespräches mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler nach transparenten und
gerichtsfesten Kriterien mindestens 60 Prozent der Plätze vergeben.
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Mindestens 30 Prozent der Plätze werden durch Los vergeben.
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Bis zu zehn Prozent der Plätze werden weiterhin im Rahmen einer Härtefallregelung im Einvernehmen zwischen Schule und Bezirk vergeben.
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Die Entfernung des Wohnorts zur Schule ist kein Auswahlkriterium.
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Für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich zum Halbjahr der Klasse 7 abzeichnet, dass sie
die Ziele der Jahrgangsstufe voraussichtlich nicht erreichen werden, ist eine Bildungs- und
Erziehungsvereinbarung zwischen Schule, Eltern und Schülerin oder Schüler zu schlie-ßen.
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Führt die Bildungs- und Erziehungsvereinbarung nicht dazu, dass am Ende der Klasse 7 die
Ziele erreicht werden, so wechselt eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums in die
Klasse 8 der integrierten Sekundarschule und setzt dort den Bildungsweg fort.
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Das neue Übergangsverfahren wird unter Berücksichtigung der in Punkt 1. genannten Ziele
wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Über die Ergebnisse der Evaluation ist nach vier Jahren zu berichten.
1.7. Sonderpädagogische Förderung
Der Grundsatz „Integration hat Vorrang“ – entsprechend dem gültigem Schulgesetz – gilt und wird
weiter ausgebaut im Rahmen der Entwicklung eines Gesamtkonzepts der „Inklusiven Schule“ entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Der Senat wird aufgefordert darzustellen, wie das Wahlrecht der Eltern gewährleistet und der Ausbau
der gemeinsamen Erziehung umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist darzustellen,
inwieweit es mit Blick auf die optimale Förderung jedes Kindes möglich und sinnvoll ist, derzeit vorgehaltene Doppelstrukturen, insbesondere für die Kinder mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt
‚Lernen’, zugunsten des gemeinsamen Unterrichts schrittweise mit dem Ziel der verstärkten Integration in die Regelschule abzubauen und die sonderpädagogischen Förderzentren zu Beratungs- und
Kompetenzzentren mit Netzwerkfunktion umzubauen.
1.8. Mehr Ganztagsschulen
Ganztagsschulen begünstigen eine Lehr- und Lernkultur, die auf die Interessen und Voraussetzungen
des einzelnen Kindes eingeht, die Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit erzieht und Freude
am Lernen und an Leistung vermittelt. Denn an Ganztagsschulen gibt es mehr Zeit. Mehr Lehr- und
Lernzeit, um die Schülerinnen und Schüler optimal individuell zu fördern. Ganztagsschulen sind in
diesem Zusammenhang auch eine wichtige Voraussetzung, um insbesondere für bildungsbenachteiligte Kinder mehr Chancengleichheit zu schaffen.
Ein umfangreiches Angebot an zusätzlichen Aktivitäten gibt jeder Schülerin und jedem Schüler die
Möglichkeit, seine besonderen Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, dass alle integrierten Sekundarschulen von Anfang an zu
Ganztagsschulen ausgebaut werden und auch bei den Gymnasien der Einstieg in den Ganztagsschulbetrieb gemacht wird.
Im Bereich der Grundschule wird angestrebt, allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Ganztagsschulen zu ermöglichen.
2. Verfahren der Umsetzung
Der Senat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten
und insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. Schulgesetz) zügig zu erarbeiten, über
die Arbeiten regelmäßig zu berichten und dem Abgeordnetenhaus eine entsprechende Senatsvorlage
zur weiteren Beratung vorzulegen.
Zu der Umsetzung gehören:
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die Entwicklung eines Leitbildes für die neue integrierte Sekundarschule. Das Leitbild soll insbesondere darstellen und Anregungen geben, wie an der integrierten Sekundarschule eine
neue Kultur des individuellen Lernens und individuellen Förderns entsteht, wie durch Binnendifferenzierung alle Schülerinnen und Schüler zu höchstmöglichen Lernergebnissen geführt
werden können, wie der Schulalltag an einer ganztägigen integrierten Sekundarschule funktionieren kann und welche personellen, räumlichen und sachlichen Ressourcen für die integrierten Sekundarschulen zu Verfügung stehen.
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Einführung der neuen integrierten Sekundarschule beginnend zum Schuljahr 2010/11. Der
Prozess der Umwandlung sollte zum Schuljahr 2011/12 abgeschlossen sein.
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begleitende schulbezogene Fort- und Weiterbildung zur Qualifizierung des pädagogischen
Personals, insbesondere mit dem Schwerpunkt „Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen“. Hierbei soll auf die Erfahrungen aus der Pilotphase Gemeinschaftsschule zurückgegriffen werden.
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Die Lehrerausbildung muss entsprechend den Anforderungen der Sekundarschule und des
Gymnasiums insbesondere im Schwerpunkt “Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen“ angepasst werden.
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ein Verfahren, das es den Bezirken ermöglicht, für einen Übergangszeitraum im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform benötigte Schulgebäude über den gemessen an der Zahl
der Schülerinnen und Schüler bestehenden Bedarf hinaus vorzuhalten, ohne dadurch
Nachteile bei den Bezirkszuweisungen zu erleiden.
Hierzu wird berichtet:
1. Umwandlung der jetzt bestehenden Haupt-, Real-, und Gesamtschulen in Integrierte Sekundarschulen bzw. Gemeinschaftsschulen
Der Weg der Umwandlung der jetzt bestehenden Haupt-, Real-, und Gesamtschulen
in Integrierte Sekundarschulen stellt an jede einzelne Schule höchste Anforderungen.
Die Herausforderungen sind in den insgesamt 119 zukünftigen Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sehr unterschiedlich:
16 Hauptschulen, 25 Realschulen und 4 Verbundene Haupt- und Realschulen werden direkt in Integrierte Sekundarschulen umgewandelt, d.h. sie entstehen aus sich
heraus.
20 zukünftige Integrierte Sekundarschulen werden durch Zusammenlegung aus insgesamt 48 Haupt-, Realschulen oder Verbundenen Haupt- und Realschulen gegründet.
38 Gesamtschulen werden in Integrierten Sekundarschulen umgewandelt, 2 Gesamtschulen werden zu Gymnasien.
16 Gemeinschaftsschulen befinden sich im Pilotprojekt und sind aus Fusionen, Umwandlungen oder Neugründungen entstanden.
Nach jetzigem Stand werden 111 Schulen das Schuljahr 2010/11 als Integrierte Sekundarschulen oder als Gemeinschaftsschulen beginnen. 5 Realschulen (von diesen
werden 2 zusammengelegt) und 4 Gesamtschulen starten zum Schuljahr 2011/12
(vgl. Anlage 1).
2. Unterstützungs- und Qualifizierungsprogramm - Wirken der Fortbildungsprogramme
Für die betroffenen Schulen, insbesondere die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie
die Lehrerinnen und Lehrer, speziell und zuerst diejenigen, die in einem ersten 7.
Jahrgang unterrichten, wurde ein umfangreiches Unterstützungs- und Qualifizierungsprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung gestartet, für das einschließlich der erforderlichen Projektmittel insgesamt für einen
Zeitraum von 5 Jahren Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro eingesetzt werden sollen.
Jede Schule kann für ihren Veränderungsprozess kompetente – interne oder externe
- Schulentwicklungsberater/innen in Anspruch nehmen. Jede zukünftige Integrierte
Sekundarschule wird durch mindestens eine/n Schulentwicklungsberater/in begleitet.
Die Schulen haben mit dieser Unterstützung die Arbeit an der Umsetzung der vier
zentralen Themenfelder begonnen. Dazu wurden in den Schulen Steuergruppen eingerichtet, die den Prozess innerhalb der einzelnen Schule lenken. So konnten die
Schulen entsprechend ihrer Schulsituation die Form des Ganztags (offen, teilgebun-
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den oder gebunden) planen. Parallel dazu wurde die personelle Zusammensetzung
und Arbeitsstruktur des zukünftigen Jahrgangsteams 7 vorbereitet.
Für die Lehrkräfte wird mit den Schulentwicklungsberaterinnen und -beratern für jede
einzelne Schule passgerecht ein Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept entwickelt, je nach Bedarf und Entwicklungsstand der einzelnen Schule, das sich zunächst mit einem „Grundlagenworkshop Individuelles Lernen“ auf den ersten 7. Jahrgang in den neuen Integrierten Sekundarschulen konzentriert mit der Entwicklung
von Unterrichtsformen, Aufgabenformaten und Methoden, in deren Zentrum das individuelle Lernen steht.
Die Angebote des Landesinstitutes für Schule und Medien Berlin/Brandenburg, der
regionalen Fortbildung oder externer Fortbildner und Fortbildnerinnen können entsprechend der Wahl der Schule genutzt werden.
Basisqualifizierung für die Schulleitungen, Coaching und regionale Workshops begleiten den Prozess der Fusionen und die Entwicklung konkreter schulbezogener Konzepte.
So wurden den Schulleiter/innen und Konrektoren/innen zweitägige Auftaktveranstaltungen und eine insgesamt 6-tägige Basisqualifizierung im Herbst 2009 bis März
2010 für die 4 zentralen Themenfelder und zum Change- und Fusionsmanagement
angeboten. Die Rückmeldungen der teilnehmenden Schulleiter/innen und Konrektor/innen und die hohe Teilnahmequote an den freiwilligen Basisqualifizierungen zeigen die hohe Annahme des Programms durch die Schulleitungen.
Seit Oktober 2009 werden die Multiplikatoren/innen für Schulentwicklung durch das
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg für den Prozess der Beratung und Begleitung der Einzelschule qualifiziert. Die Schwerpunkte der Beratung
sind die Entwicklung von Konzepten, systematische Prozesssteuerung, Erhebung
und Planung von Fortbildungsbedarfen und deren schulbezogene Vermittlung. Ebenso werden die Multiplikatoren/innen für die Unterrichtsfächer durch das Landesinstitut
für Schule und Medien Berlin-Brandenburg tätigkeitsbegleitend qualifiziert. Schwerpunkte sind: die Gestaltung von Fortbildungen zum Individuellen Lernen nach dem
Bedarf der Einzelschule sowie die Beratung von Fachteams an den Schulen. Durch
diese Qualifikation, Werkstätten, Fachtagungen und Studientage wird sichergestellt,
dass die Schulen Lernprozesse und Unterricht methodisch differenziert gestalten und
organisieren können. Dabei bilden Diagnose- und Rückmeldeverfahren, differenzierte
Verfahren zur Leistungsbewertung und Verfahren zur binnendifferenzierten individuellen Lernbegleitung die Kerninhalte für eine optimale individuelle Förderung.
Handreichungen zu den vier zentralen Themen wurden entwickelt und stehen den
Schulen seit dem Herbst 2009 online zur Verfügung. Sie werden gemäß dem jeweiligen aktuellen Entwicklungsstand erweitert.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Schulleitungen und Lehrerkollegien bedarfsorientiert auf ihrem Weg zur Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftschule durch die bislang durchgeführten und geplanten Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt werden.
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3. Ganztagsbetrieb (personelle, organisatorische und bauliche Ausstattung), Modelle des Ganztagsbetriebs aufgegliedert nach Bezirken
Die zukünftigen Integrierten Sekundarschulen haben im Rahmen ihrer Eigenverantwortung die Möglichkeit, über ihr schuleigenes Ganztagskonzept zu entscheiden.
Diese Entscheidung bezieht sich sowohl auf die Frage eines gebundenen, offenen
oder teilgebundenen Ganztagsangebots als auch auf die Gestaltung der Ganztagsangebote in Kooperation mit außerschulischen Partnern.
Der gebundene Ganztag bietet allen Schüler/innen verbindlich an mindestens 4 Tagen in der Woche einen rhythmisierten Lerntag, in dem sich Unterricht, Freizeit- und
weitere kreative Angebote des Lernens abwechseln.
Im offenen Ganztag stehen allen Schülern/innen über den Unterricht hinaus an mindestens 4 Tagen in der Woche Freizeit und weitere kreative Angebote des Lernens
zu freiwilligen Teilnahme zur Verfügung.
Teilgebundene Konzepte können sowohl gebundene oder offene Angebote für den
jeweiligen Jahrgang bzw. den jeweiligen Zug oder an 2 Tagen ein gebundenes und
an 2 Tagen ein offenes Ganztagsangebot beinhalten.
Bis Mitte Februar 2010 haben die Schulen der Senatsverwaltung für Bildung Wissenschaft und Forschung ihre grundsätzliche Planung zur Form des Ganztagsbetriebes
mitgeteilt (vgl Anlage 2).
Die Schulen haben ihr pädagogisches Konzept entwickelt einschließlich der Entscheidung über die Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe und anderen
Partnern. In den Integrierten Sekundarschulen, die durch Zusammenlegung mehrerer
Schulen neu gebildet werden, wurde diese Entscheidung zunächst in der gemeinsamen Steuergruppe getroffen.
Unterstützend wurden hierzu zwei Workshopreihen in den Regionen in Abstimmung
mit der regionalen Schulaufsicht durchgeführt. Entsprechend den Erfordernissen aus
den Regionen, lag der Schwerpunkt dieser Workshops in der Regel auf den Grundfragen der Gestaltung des Ganztages. Ziel der zweiten Veranstaltungen war die Unterstützung des Prozesses, damit Schulen und zukünftige Kooperationspartner konkret zusammen finden konnten.Außerschulische Partner wurden u.a. über die jeweiligen Dachverbände zu den Möglichkeiten der Beteiligung an den Veranstaltungen
informiert.
Eine Rahmenvereinbarung mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, dem Landesjugendring und weitere Rahmenvereinbarungen mit den bezirklichen Einrichtungen (Musikschulen und Volkshochschulen) werden z.Zt. erarbeitet.
Die Rahmenvereinbarung mit dem Landessportbund und der Landessportjugend ist
abgeschlossen und veröffentlicht. Es wird angestrebt, dass bis Juli 2010 alle Vereinbarungen abgeschlossen werden. Parallel zu den Rahmenvereinbarungen werden
entsprechende Musterkooperationsverträge erstellt, die die konkreten Bedingungen
der einzelnen Kooperation vor Ort regeln.
a) Zur Ausstattung der Ganztagsangebote
Für Förderung und Betreuung im Ganztagsbetrieb werden den Schulen entsprechend
ihres Konzepts zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stehen, je nach gebundener,
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offener oder teilgebundener Form. Für eine vierzügige Integrierte Sekundarschule im
gebundenen Ganztagsbetrieb ergibt sich folgende zusätzliche Ausstattung:
• Schülerarbeitsstunden: 52 Lehrerstunden - 2 Vollzeiteinheiten (VZE)
• Sozialpädagogen/innen und Erzieher/innen: 3,5 VZE. Diese Personalmittel
können auch ganz oder teilweise als Budget für Kooperationen mit außerschulischen Partnern eingesetzt werden.
Im Einzelnen werden dabei folgende Berechnungsgrundlagen zur Anwendung kommen:
Schülerarbeitsstunden, abhängig von der Form des Ganztags, bezogen auf eine Zumessungsfrequenz von 25 Schüler/innen.
• Gebundener Ganztagsbetrieb:
Faktor 0,13 pro Schüler = 3,25 Wochenstunden pro Klasse
• Offener Ganztagsbetrieb:
Faktor 0,04 pro Schüler = 1 Wochenstunde pro Klasse
• Teilgebundener Ganztagsbetrieb:
o A. Jahrgangsweise – gebunden oder offen, s.o.
o B. Zügeweise - gebunden oder offen, s.o.
o C. zwei Tage gebunden, zwei Tage offen Faktor 0,085 pro Schüler = 2 Wochenstunden pro Klasse
Sozialpädagogen/innen und Erzieher/innen - Budget für außerschulische Partner
• Im gebundenen Ganztagsbetrieb im Umfang von 3,5 VZE
• Im offenen Ganztagsbetrieb im Umfang von 1,5 VZE
• Im teilgebundenen Ganztagsbetrieb (Variante C) im Umfang von 2,5 VZE
b) Bauliche Maßnahmen hinsichtlich des Ganztagsbetriebs
Das für die Integrierte Sekundarschule entwickelte Musterraumprogramm erlaubt den
Schulen sowohl die offene als auch die gebundene Form des Ganztagsbetriebs.
Erstmals ist für alle Schulen einer Schulart die Schaffung von Essensbereichen und
Küchen, darüber hinaus von zusätzlichen Gruppenräumen für nicht unterrichtliche
Aktivitäten sowie zusätzlichen Lehrerarbeitsräumen vorgesehen.
Der wesentliche Teil dieser Anforderungen wird im Rahmen laufender Baumaßnahmen bis 2011 – wenn die Integrierte Sekundarschule flächendeckend eingeführt sein
wird – umgesetzt. Sofern einzelne Standorte zu diesem Zeitpunkt noch nicht über die
vollständige Ausstattung für den Ganztagsbetrieb verfügen, müssen für die Anfangsjahrgänge vorläufige Lösungen gefunden werden; spätestens bis 2015 soll der endgültige Ausbauzustand erreicht sein (vgl. Anlage 3).
Die erforderlichen Maßnahmen sind nach Art und Umfang äußerst unterschiedlich:
die Bandbreite reicht von bereits vollständig für die künftige Nutzung ausgestatteten
Standorten – z. B. viele der bisherigen Gesamtschulen – über die Notwendigkeit der
Schaffung oder Qualifizierung von Essens- und Aufenthaltsmöglichkeiten bis hin zur
Anpassung eines Standortes an die notwendige Mindestkapazität.
Für die Finanzierung der Maßnahmen werden verschiedene Haushaltstitel bzw. Programme in Anspruch genommen, wie die Anlage 3 ausweist. Der wesentliche Teil der
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Finanzierung erfolgt über das Konjunkturprogramm II; diese Maßnahmen haben –
einem der Ziele des Programms entsprechend – immer auch die energetische Verbesserung des Gebäudes zum Inhalt. Daneben werden die Mittel des SchulanlagenSanierungsprogramms (SSP) zur Finanzierung einzelner Maßnahmen ebenso herangezogen wie verschiedene lokal oder sektoral wirksame andere Förderprogramme
(Investitionspakt, Städtebaulicher Denkmalschutz, Umweltentlastungsprogramm etc.).
Für den parallel laufenden Ausbau der Gemeinschaftsschulen steht ein eigener
Fonds zur Verfügung.
Die aus K-II-Mitteln finanzierten Maßnahmen werden im Zeitraum zwischen 2010 und
2011 abgeschlossen sein, die aus Mitteln des Schulanlagen-Sanierungsprogramms
finanzierten im jeweiligen Haushaltsjahr. Der über das in Anlage 3 dargestellte Investitionsvolumen hinaus gehende weitere Finanzierungsbedarf kann derzeit nicht verlässlich beziffert werden, da entsprechende Abstimmungen mit den Schulträgern
noch nicht abgeschlossen sind. Ziel ist es, bis zum vollständigen Aufwachsen der
Jahrgänge der Sekundarstufe I (2015) auch alle erforderlichen baulichen Anpassungen abgeschlossen zu haben.
Musterraumprogramme sind naturgemäß nicht als in allen Punkten absolut zwingende Vorgabe, sondern als ein den verbindlichen Standard definierender Rahmen zu
betrachten. Innerhalb dessen sind Anpassungen an die baulichen Gegebenheiten
oder die spezifischen Anforderungen eines besonderen pädagogischen Konzepts einer Schule möglich. Um neue Anforderungen und vorhandene Schulbauten in Einklang zu bringen, dürfte in vielen Fällen bereits ein geschicktes Raummanagement
ausreichen, so dass Eingriffe in die Bausubstanz minimiert oder vermieden werden
können.
4. Kooperationen mit Oberstufenzentren
Im Rahmen der Kooperationen mit Oberstufenzentren und beruflichen Schulen werden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Findung von Kooperationspartnern unterstützt, Empfehlungen für die Gestaltung von Kooperationen entwickelt und entstehende Kooperationen zwischen den Schulen begleitet. Nicht jede Integrierte Sekundarschule wird über eine eigene gymnasiale Oberstufe verfügen. Oberstufenzentren ergänzen mit ihren beruflichen Gymnasien das Bildungsangebot bis zum Abitur.
Zwischen den Schulen werden ab Schuljahr 2010/11 verbindliche Kooperationen über Kooperationsvereinbarungen geregelt. Dazu wurden den zukünftigen Integrierten Sekundarschulen Musterkooperationsvereinbarungen verbunden mit einer Handreichung zur Entwicklung von Kooperationen zur Verfügung gestellt.
Schwerpunkte der Kooperationen sind:
• Übergang von der Sekundarstufe I in das berufliche Gymnasium und in andere Bildungsgänge der beruflichen Schulen
• die rechtzeitige Information von Schülerinnen und Schülern der Integrierten
Sekundarschule, ihrer Erziehungsberechtigten und der dort Unterrichtenden
über mögliche Bildungswege und erreichbare Schulabschlüsse an beruflichen
Schulen (Berufsorientierung)
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die Abstimmung der Übergänge von Integrierten Sekundarschulen zu den beruflichen Schulen, um Abbrüche zu verhindern und geeignete Bildungswege
zu finden
Zeitlich befristeter Lehreraustausch
Schulübergreifende Lernprojekte
Schulübergreifende außerunterrichtlicheZusammenarbeit
(Lernpatenschaften; Arbeitsgemeinschaften; Wettbewerbe)
Weiterentwicklung von Schulprofilen
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat einen Vorschlag
entwickelt, in dem berufliche Schulen benannt werden, die jeweils als Kooperationspartner für die Berufsorientierung und für die gymnasiale Oberstufe für die konkrete
Integrierte Sekundarschulen geeignet sind und für jede Sekundarschule mindestens
einen geeigneten Kooperationspartner vorgehalten. Der Vorschlag ist mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der Oberstufenzentren und beruflichen Schulen während
einer Fachtagung am 14. und 15. Januar 2010 abgestimmt worden.
Um die Kooperationen zwischen den Integrierten Sekundarschulen und den Oberstufenzentren zu befördern, organisierte die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung am 10. Februar 2010 eine Veranstaltung, auf der die Schulleiterinnen
und Schulleiter der Oberstufenzentren und beruflichen Schulen ihre Schulen präsentierten. Die Schulleiterinnen und Schulleitern der Integrierten Sekundarschulen informierten sich über die Angebote und vereinbarten weitere Gespräche mit dem Ziel,
Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.
Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass in den Elterngesprächen zur
Anmeldung der neuen 7. Jahrgänge Aussagen zum gymnasialen Angebot und zur
Berufsorientierung getroffen werden können.
Als nächste Schritte werden Verfahren entwickelt, um die Bildung von Kooperationen
schulaufsichtlich zu begleiten und Daten über die Anzahl und Art der Kooperationen
erheben zu können. Außerdem werden in enger Zusammenarbeit mit Schulen erfolgreiche Praxisbeispiele aufbereitet, um sie allen Schulen zugänglich machen zu können.
5. Individuelle Förderung und Leistungsdifferenzierung
Der Leitgedanke des individuellen Lernens und der bestmöglichen Förderung der
einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers macht Differenzierungsmaßnahmen
erforderlich, um mit heterogenen Lernvoraussetzungen und unterschiedlichem Lernverhalten und Leistungsvermögen angemessen und lernförderlich umgehen zu können. Jede Integrierte Sekundarschule musste im Rahmen der geltenden Vorgaben
eine Entscheidung treffen, welche Form der Differenzierung für welche Unterrichtsfächer umgesetzt werden soll.
Um den Schulen zu ermöglichen, eine den Bedingungen der Schule entsprechende
Form zu finden, werden die Schulen unterstützt:
• Vorstellung der Differenzierungsmöglichkeiten durch eine Präsentation bei den
Auftaktworkshops für Schulleitungen im September/ Oktober 2009, da eine
Wahlfreiheit der Schulen in Bezug auf Form der Leistungsdifferenzierung be-
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steht: äußere Differenzierung auf 2 Niveaustufen, Varianten innerer Differenzierung, Mischformen (z.B. 7/8 innere, 9/10 äußere Differenzierung / temporäre
Differenzierungsgruppen etc.).
Veröffentlichung der Handreichung zum Thema im November 2009
Zweimalige Durchführung des Grundlagenworkshops zum individuellen Lernen für alle Fachmultiplikator/innen für Sekundarschulen, wobei der Aspekt
Differenzierung über das Thema Aufgaben und Aufgabenformate inhaltlich
bearbeitet und der Bereich Leistungsbewertung im Hinblick auf Öffnung des
Unterrichts und Lernbegleitinstrumente berücksichtigt wird.
Nach dieser Grundqualifizierung können Fachmultiplikator/innen dieses Fortbildungsinstrument in der Arbeit mit Integrierten Sekundarschulen anwenden,
vor allem mit den Teams für den neuen 7. Jahrgang.
Auf Wunsch wird eine erneute Durchführung des Grundlagenworkshops in
den Regionen mit allen am Prozess der Schulstrukturreform beteiligten Akteuren (Schulentwicklungsberater, Schulpsychologie, Fachmultiplikator/innen für
Unterrichtsentwicklung) angeboten. In mehreren Regionen wurde dies bereits
so durchgeführt oder ist geplant. In diesem Workshop steht das Lernen, die
Lernprozesse der Schüler/innen im Zentrum. Da individuelles Lernen in heterogenen Gruppen neben den im Zuge der Schulstrukturreform erfolgten strukturellen Veränderungen auch qualitative Veränderungen des Unterrichts erfordern, muss der Prozess der Unterrichtsentwicklung von allen Beteiligten auch
als Bestandteil der Schulentwicklung wahrgenommen werden. Zudem ermöglichen diese regional durchgeführten Varianten regionale Schwerpunktbildungen.
Ein zweiter Grundlagenworkshop zur Leistungsbewertung wurde mit den Gemeinschaftsschulen erprobt und kann über die Fachmultiplikator/innen für Unterrichtsentwicklung auch mit und für Integrierte Sekundarschulen durchgeführt werden.
6. Duales Lernen
Damit Duales Lernen an möglichst vielen Praxislernorten realisiert werden kann, ist
die Unterstützung außerschulischer Partner, vor allem aus der Wirtschaft und von
außerschulischen Einrichtungen, notwendig. Gemeinsam mit der Wirtschaft wurde
ein Lenkungskreis Duales Lernen eingerichtet, dem die Hauptgeschäftsführer der
Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK), der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) und der Verband
der Freien Berufe (VFB) sowie die Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie
angehören. In einem gemeinsamen Letter of Intent machen die Unterzeichner deutlich, wie sie das Duale Lernen unterstützen werden. Erstes sichtbares Zeichen dieser
Zusammenarbeit ist das Internetportal www.duales-lernen.de, in dem Informationen
und konkrete Angebote zum Dualen Lernen öffentlich gemacht werden.
Mit dem Institut für Produktives Lernen in Europa (IPLE) wurde die bestehende
„Rahmenkonzeption für Produktives Lernen an Berliner Hauptschulen“ überarbeitet
und an die Integrierte Sekundarschule angepasst. Außerdem wurde mit dem IPLE
ein „Entwicklungs- und Fortbildungsangebot für Duales Lernen an der Integrierten
Sekundarschule“ vereinbart, in dem die Erfahrungen mit Produktivem Lernen genutzt
- 13 -
und folgende Schwerpunkte angeboten werden: „Betriebspraktikum Plus“, „Individuelles themenbezogenes Lernen“, „Praxislerntag“, „Produktives Lernen“.
Mit dem Christlichen Jugenddorfwerk (CJD) wurden Absprachen getroffen, wie das
an Hauptschulen erfolgreich umgesetzte Modell „Praxisklassen in der Hauptschule“
in der Integrierten Sekundarschule weitergeführt werden kann. Eine erste Kurzkonzeption „PAS: Praxis-Arbeit-Schule“ dafür liegt bereits vor.
Im Rahmen der Kampagne „Berlin braucht Dich!“ werden 25 künftige Integrierte Sekundarschulen zu „Berlin-braucht-dich!-Schulen“. An diesen Schulen werden besondere Angebote des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund entwickelt, um ihnen die Chance auf einen Ausbildungsplatz im Öffentlichen
Dienst und in Betrieben mit Landesbeteiligung zu geben.
7. Absicherung gleicher Lehr- und Lernvolumina an der Integrierten Sekundarschule und am Gymnasium
Entsprechend den Ausführungen im Bericht vom 20. November 2009 (Rote Nr.:
1703) werden die im Berichtsauftrag genannten Lehr- und Lernvolumina durch die in
der Neufassung der Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO) festgelegten Stundentafeln für die Berliner Schule bestimmt.
In den Prüfungsfächern zum Mittleren Schulabschluss Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache wird die durch die Stundentafel vorgegebene Stundenanzahl in den
Klassen 7-10 an den Integrierten Sekundarschulen der des Gymnasiums entsprechen. Die flexible Stundentafel der Integrierten Sekundarschule enthält für die einzelne Schule Möglichkeiten über einen gewissen Umfang der Stunden eigenständig zu
entscheiden. Für unterschiedliche Schülergruppen sind unterschiedliche, ihren Lernvoraussetzungen und Lernschwerpunkten angepasste Angebote möglich.In jedem
Jahrgang können 3 Profilstunden je Klasse, 3 Stunden für Wahlpflichtkurse und zusätzlich Schülerarbeitsstunden (je nach Ganztagsmodell) fachverstärkend oder interessenbezogen eingesetzt werden.
Schülerinnen und Schüler, die nach der Klasse 10 ihren Bildungsgang an der Integrierten Sekundarschule fortsetzen, absolvieren die gymnasiale Oberstufe in der Regel in 3 Jahren, (am Gymnasium in 2 Jahren). Für diese Schülerinnen und Schüler
zählen zusätzlich die Stunden der Klasse 11 (32 Wochenstunden) zum Gesamtvolumen der Unterrichtsstunden.
Zusammenfassend ist festzustellen:
Die Schüler/innen der Integrierten Sekundarschule erhalten in den Jahrgangsstufen
7-10 in den schriftlichen Prüfungsfächern für den mittleren Schulabschluss die gleiche Unterrichtsstundenanzahl wie die Schüler/innen des Gymnasiums. Insgesamt
steht eine größere Summe an Wochenstunden bis zum Abitur an Integrierten Sekundarschulen als an Gymnasien zur Verfügung.
8. Verfahrensstand hinsichtlich Schulträgerprodukten für Zuweisungsverfahren
an die Bezirke
- 14 -
Gemäß RdB-Beschluss Nr. R-618/2009 vom 22.10.2009 soll sich die bei der Senatsverwaltung für Finanzen bestehende AG „Kalkulatorische Kosten“ unter Mitwirkung
der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Produktmentorengruppe Schule mit Fragen der Finanzierung der Schulprodukte einschießlich deren Weiterentwicklung befassen.
Das Finanzvolumen für die Infrastrukturkosten der Jahre 2010 und 2011 ist - basierend auf den Schulträgerprodukten für Haupt-, Real- und Gesamtschulen Bestandteil der geltenden Haushalts- und Finanzplanung.
9. Lehrerausbildung
Das Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen ist basaler Gegenstand der
Ausbildung von Lehrkräften in allen Phasen der Lehrerausbildung. Da dieser
Schwerpunkt für die Ausbildung in allen Schularten gilt, werden selbstverständlich die
Anforderungen der Integrierten Sekundarschule und auch weiterhin die des Gymnasiums berücksichtigt werden.
10. Rechtliche Grundlagen
Das am 14. Januar 2010 verabschiedete Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule ist inzwischen im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 25.Januar 2010
(S. 14) veröffentlicht.
Die Sekundarstufe I-Verordnung wurde am 31. März 2010 erlassen.
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Die mit dem Beschluss des Senats vom 12.5.2009 erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Schulstrukturreform sind im Haushaltsplan 2010/11 sowie der Finanzplanung 2009-13 berücksichtigt.
Wir bitten, die Beschlüsse damit als erledigt anzusehen.
Berlin, den 6. Juli 2010
Der Senat von Berlin
Klaus Wowereit
Regierender Bürgermeister
Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner
Senator für Bildung, Wissenschaft und
Forschung
Schulliste ISS - Stand 01.03.2010
IC
Lfd. Nr.
"neue
BSN"
1
2
3
4
5
IC
II A
II B
BSN
(Schulnr)
neu
01K01
01K02
01K03
01K04
01K05
Willy-Brandt-Schule (ISS)
Ernst-Schering-Schule (ISS)
Ernst-Reuter-Schule (ISS)
Heinrich-von-Stephan-Schule (GemS)
Gemeinschaftsschule in Mitte, Stephanstr./Siemensstraße
6
01K06
Integrierte Sekundarschule in der Pankstraße
7
8
01K07
01K08
Hemingway-Schule (ISS)
Integrierte Sekundarschule am Schillerpark
9
01K09
Integrierte Sekundarschule in der Stephanstraße
10
11
12
13
14
15
16
17
02K01
02K02
02K03
02K04
02K05
02K06
02K07
02K08
Ellen-Key-Schule (ISS)
Carl-von-Ossietzky-Schule (ISS)
Hector-Peterson-Schule (ISS)
Lina-Morgenstern-Schule (GemS)
Heinrich-Ferdinand-Eckert-Schule (ISS)
Emanuel-Lasker-Schule (ISS)
Georg-Weerth-Schule (ISS)
Integrierte Sekundarschule in der Skalitzer Straße
18
19
02K09
02K10
Integrierte Sekundarschule in der Graefestr.
Integrierte Sekundarschule in der Bergmannstraße
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
03B08
03K01
03K02
03K03
03K04
03K05
03K06
03K07
03K08
03K09
03K10
03K11
04K01
Staatl. Ballettschule und Schule für Artistik
Kurt-Schwitters-Schule (ISS)
Kurt-Tucholsky-Schule (ISS)
9. Schule (ISS)
Gustave-Eiffel-Schule (ISS)
Heinz-Brandt-Schule (ISS)
Reinhold-Burger-Schule (ISS)
Tesla-Schule (GemS)
Hagenbeck-Schule (ISS)
Janusz-Korczak-Schule (ISS)
Hufeland-Schule (ISS)
Wilhelm-von-Humboldt-Schule (GemS)
Poelchau-Schule (ISS)
zukünftige Schule
zukünftig
e PLZ
13357
13353
13355
10553
10559
10551
13357
13357
10115
13349
13349
13347
10559
10559
10243
10961
10963
10961
10249
10245
10249
10997
10998
10967
10961
10997
10409
10407
13189
13156
10409
13086
13187
10407
13086
13187
13125
10439
13627
Anlage 1
II B
IC
IC
zukünftige Adresse
Grüntaler Str. 5
Lütticher Str. 47-48
Stralsunder Str. 57
Neues Ufer 6
Stephanstr. 2
Siemensstr. 20 (Fil.)
Pankstr. 18-19
Ravenéstr. 11 - 12 (Fil.)
Gartenstr. 10 -17
Ofener Str. 6
Ofener Str. 6
Pankstr. 70 (Fil.)
Stephanstr. 27
Stephanstr. 27
Rüdersdorfer Str. 20-28
Blücherstr. 46-47
Tempelhofer Ufer 15
Gneisenaustr. 7
Weinstr. 3
Modersohnstr. 53
Eckertstr. 16
Skalitzer Str. 55
Skalitzer Str. 56
Graefestr. 85-88
Bergmannstr. 64
Lausitzer Platz 9 (Fil.)
Erich-Weinert-Str. 103
Pasteurstr. 7-11
Neumannstr. 9-11
Buchholzer Str. 3
Hanns-Eisler-Str. 78 -80
Langhansstr. 120
Neue Schönholzer Str. 32
Rudi-Arndt-Str. 18
Gustav-Adolf-Str. 60
Dolomitenstr. 94
Walter-Friedrich-Str. 18
Gudvanger Str. 16
Halemweg 24
BSN
(Schulnr)
2009
01T03
01T04
01T06
01H02
01T02
01G13
01R05
01H06
01R01
01H04
01R07
01V02
01R04
01H03
02T01
02T02
02T03
02T04
02H01
02R01
02R02
02H07
02H02
02H06
02H03
02R04
03B08
03T01
03T05
03R09
03V01
03H02
03H03
03R03
03R05
03R07
03H04
03G42
04T01
Name der Schule
Willy-Brandt-Oberschule
Ernst-Schering-Oberschule
Ernst-Reuter-Schule (Gesamtschule)
Heinrich-von-Stephan-Oberschule
Moses-Mendelssohn-Oberschule
James-Krüss-Grundschule
Herbert-Hoover-Oberschule
Theodor-Plievier-Oberschule
Hemingway-Oberschule
Hans-Bredow-Oberschule
Winkelried-Oberschule
Oberschule am Brunnenplatz
Hedwig-Dohm-Oberschule
Breitscheid-Oberschule
Ellen-Key-Oberschule
Carl-von-Ossietzky-Oberschule
Hector-Peterson-Oberschule
Lina-Morgenstern-Oberschule
Heinrich-Ferdinand-Eckert-Oberschule
Emanuel-Lasker-Oberschule
Georg-Weerth-Oberschule
Eberhard-Klein-Oberschule
Carl-Friedrich-Zelter-Oberschule
Stadt-als-Schule Berlin
Ferdinand-Freiligrath-Oberschule
Borsig-Oberschule
Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik
Kurt-Schwitters-Oberschule
Kurt-Tucholsky-Oberschule
9. Schule (Realschule)
Gustave-Eiffel-Oberschule
Heinz-Brandt-Oberschule
Reinhold-Burger-Oberschule
Tesla-Oberschule
Hagenbeck-Oberschule
Janusz-Korczak-Oberschule
Hufeland-Oberschule
Wilhelm-von-Humboldt-Schule (GemS)
Poelchau-Oberschule
Seite 1
Schulliste ISS - Stand 01.03.2010
Lfd. Nr.
"neue
BSN"
33
34
35
36
37
BSN
(Schulnr)
neu
04K02
04K03
04K04
04K05
04K06
zukünftige Schule
Friedensburg-Schule (ISS)
Robert-Jungk-Schule (ISS)
Nelson-Mandela-Schule (ISS)
5. Schule (GemS))
Integrierte Sekundascrhule in der Schloßstraße
38
04K07
Integrierte Sekundarschule in der Eisenzahnstraße
39
40
41
42
43
44
45
04K08
05K01
05K02
05K03
05K04
05K05
05K06
Peter-Ustinov-Schule (ISS)
Martin-Buber-Schule (ISS)
Carlo-Schmid-Schule (ISS)
Bertolt-Brecht-Schule (ISS)
Heinrich-Böll-Schule (ISS)
B.-Traven-Schule (GemS)
Integrierte Sekundarschule in der Blumenstraße
46
05K07
Integrierte Sekundarschule im Lenther Steig
47
05K08
Integrierte Sekundarschule in der Jaczostraße
48
05K09
Integrierte Sekundarschule im Brunsbütteler Damm
49
50
51
52
53
54
06K01
06K02
06K03
06K04
06K05
06K06
John-F.-Kennedy-Schule (ISS)
Wilma-Rudolph-Schule (ISS)
Kopernikus-Schule (ISS)
Bröndby-Schule (ISS)
Johann-Thienemann-Schule (ISS)
Gemeinschaftsschule in Steglitz-Zehlendorf, Am Rohrgarten/Tietzenweg
55
56
57
06K07
06K08
06K09
6. Schule (ISS)
Max-von-Laue-Schule (ISS)
Integrierte Sekundarschule Im Gehege
58
59
60
61
62
63
07K01
07K02
07K03
07K04
07K05
07K06
Sophie-Scholl-Schule (ISS)
Carl-Zeiss-Schule (ISS)
Gustav-Heinemann-Schule (ISS)
Theodor-Haubach-Schule (ISS)
Solling-Schule (ISS)
Georg-von-Giesche-Schule (ISS)
zukünftig
e PLZ
10623
10707
10719
10629
14059
zukünftige Adresse
Goethestr. 8-9
Sächsische Str. 58
Pfalzburger Str. 23
Sybelstr. 20-21
Schloßstr. 55A
14199
10709
10715
14057
13589
13581
13595
13587
13583
13585
13585
13629
13629
13595
13595
13591
13581
14167
14169
12163
12249
12167
12203
14163
12169
12203
14195
14163
10781
12305
12279
12305
12277
10779
Eisenzahnstr. 47-48
Kranzer Str. 3 (Fil.)
Prinzregentenstr. 33 (Fil.)
Kuno-Fischer-Str. 22 -26
Im Spektefeld 33
Lutoner Str. 15 -19
Wilhelmstr. 10
Am Forstacker 9-11
Recklinghauser Weg 26-32
Blumenstr. 13
Borchertweg 2 (Fil.)
Lenther Steig 3-5
Lenther Steig 3-5
Jaczostr. 53/67
Jaczostr. 53/67
Brunsbütteler Damm 431
Seecktstr. 2 (Fil.)
Teltower Damm 87-93
Am Hegewinkel 2A
Lepsiusstr. 24-28
Dessauerstr. 63
Karl-Stieler-Str. 10
Tietzenweg 101
Am Rohrgarten 9 (Fil.)
Lauenburger Str. 110
Dürerstr. 27
Im Gehege 6
Beuckestr. 25 (Fil.)
Elßholzstr. 34-37
Barnetstr. 12-14
Waldsassener Str. 62
Grimmstr. 9-11
Alt-Marienfelde 52
Hohenstaufenstr. 47-48
Seite 2
Anlage 1
BSN
(Schulnr)
2009
04T02
04T03
04T04
04T05
04V01
04R02
04R05
04R06
04H03
04R07
05T01
05T02
05T03
05T04
05T05
05H01
05R01
05H02
05R03
05H03
05R04
05H04
05R02
06T01
06T02
06T03
06T04
06H02
06H03
06G11
06R06
06R04
06R02
06R01
07T01
07T02
07T03
07V02
07V03
07R03
Name der Schule
Friedensburg-Oberschule
Robert-Jungk-Oberschule
Nelson-Mandela-Schule
5. Schule (Gemeinschaftsschule)
Oppenheim-Oberschule
Elisabeth-Oberschule
Otto-von-Guericke-Oberschule
Marienburg-Oberschule
Rudolf-Diesel-Oberschule
Peter-Ustinov-Schule (Realschule)
Martin-Buber-Oberschule
Carlo-Schmid-Oberschule
Bertolt-Brecht-Oberschule
Heinrich-Böll-Oberschule
B.-Traven-Oberschule
Wilhelm-Leuschner-Oberschule
Wolfgang-Borchert-Oberschule
Heinrich-Hertz-Oberschule
Johann-Georg-Halske-Oberschule
Gottlieb-Daimler-Oberschule
Wilhelm-Maybach-Oberschule
Louise-Schroeder-Schule (Hauptschule)
Gottfried-Kinkel-Oberschule
John-F.-Kennedy-Schule
Wilma-Rudolph-Oberschule
Kopernikus-Oberschule
Bröndby-Oberschule
Johann-Thienemann-Oberschule
Nikolaus-August-Otto-Oberschule
Grundschule Am Rohrgarten
6. Schule (Realschule)
Max-von-Laue-Oberschule
Alfred-Wegener-Oberschule
Beucke-Oberschule
Sophie-Scholl-Oberschule
Carl-Zeiss-Oberschule
Gustav-Heinemann-Oberschule
Theodor-Haubach-Oberschule
Solling-Oberschule
Georg-von-Giesche-Oberschule
Schulliste ISS - Stand 01.03.2010
Lfd. Nr.
"neue
BSN"
64
BSN
(Schulnr)
neu
zukünftige Schule
07K07
Integrierte Sekundarschule in der Ringstraße
65
07K08
Integrierte Sekundarschule am Grazer Platz 1
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
07K09
07K10
07K11
08K01
08K02
08K03
08K04
08K05
08K06
08K07
08K08
Riesengebirgs-Schule (ISS)
Friedrich-Bergius-Schule (ISS)
Hugo-Gaudig-Schule (ISS)
Walter-Gropius-Schule (GemS)
Hermann-von-Helmholtz-Schule (ISS)
Otto-Hahn-Schule (ISS)
Heinrich-Mann-Schule (ISS)
Clay-Schule (ISS)
Fritz-Karsen-Schule (GemS)
Liebig-Schule (ISS)
Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli
77
08K09
Integrierte Sekundarschule in der Wildenbruchstr.
78
08K10
Integrierte Sekundarschule im Mariendorfer Weg
79
08K11
Integrierte Sekundarschule Britzer Damm
80
81
82
83
84
85
86
87
08K12
09K01
09K02
09K03
09K04
09K05
09K06
09K07
Kepler-Schule (ISS)
Merian-Schule (ISS)
Anna-Seghers-Schule (GemS)
Fritz-Kühn-Schule (ISS)
Isaac-Newton-Schule (ISS)
Wilhelm-Bölsche-Schule (ISS)
Hans-Grade-Schule (ISS)
Gemeinschaftsschule in Treptow-Köpenick, Hänselstr./Plänterwald
88
89
90
91
92
93
09K08
09K09
10K01
10K02
10K03
10K04
Schule an der Dahme (ISS)
Grünauer Schule (GemS)
Rudolf-Virchow-Schule (ISS)
Haeckel-Schule (ISS)
9. Schule (ISS)
Gemeinschaftsschule in Marzahn-Hellersdorf Schleusinger Str./Liebensteiner Str.
94
95
10K05
10K06
Jean-Piaget-Schule (ISS)
Klingenberg-Schule (ISS)
zukünftig
e PLZ
12105
12103
12159
10829
10823
12159
12101
12351
12353
12359
12353
12355
12359
12357
12045
12045
12047
12435
12049
12051
12053
12347
12359
12057
12555
12489
12526
12459
12587
12487
12435
12437
12557
12527
12679
12629
12689
12687
12687
12629
12683
BSN
(Schulnr)
zukünftige Adresse
2009
Ringstr. 103-106
07R05
Alt-Tempelhof 53-57 (Fil. )
07H04
Otzenstr. 16-17 (Fil.)
07H03
Tempelhofer Weg 62 (Fil.)
07R02
Belziger Str. 43-51
07H02
Perelsplatz 6-9
07R01
Boelckestr. 58-60
07R04
Fritz-Erler-Allee 86
08T02
Wutzkyallee 68
08T03
Buschkrugallee 63
08T04
Gerlinger Str. 22
08T05
Bildhauerweg 9
08T06
Onkel-Bräsig-Str. 76-79
08T01
Efeuweg 34
08V01
Rütlistr. 41/45
08H02
Rütlistr. 41/45
08R01
Weserstr. 12 (Fil. )
08G04
Wildenbruchstr. 53
08R05
Karlsgartenstr. 6 (Fil.)
08H01
Mariendorfer Weg 70
08H03
Kopfstr. 55 (Fil.)
08R02
Britzer Damm 164
08H05
Parchimer Allee 111 (Fil.)
08R03
Zwillingestr. 21
08H04
Hoernlestr. 80
09T05
Radickestr. 43
09T02
Dahmestr. 45
09R09
Zeppelinstr. 76 -80
09R06
Aßmannstr. 11
09R05
Heubergerweg 37
09R02
Am Plänterwald 17
09R01
Hänselstr. 14 (Fil.)
09G03
Glienicker Str. 24 -30
09H02
Walchenseestr. 40/ Regattastr. 809G28
Glambecker Ring 90
10T02
Luckenwalder Str. 53
10T06
Golliner Str. 2
10H09
Liebensteiner Str. 24
10T01
Schleusinger Str. 17 (Fil.)
10G06
Mittenwalder Str. 5
10H04
Alberichstr. 24
10R04
Seite 3
Anlage 1
Name der Schule
Dag-Hammarskjöld-Oberschule
Werner-Stephan-Oberschule
Waldenburg-Oberschule
Luise-und-Wilhelm-Teske-Oberschule
Riesengebirgs-Oberschule
Friedrich-Bergius-Oberschule
Hugo-Gaudig-Oberschule
Walter-Gropius-Schule (Gesamtschule)
Hermann-von-Helmholtz-Schule (Gesamtschule)
Otto-Hahn-Schule (Gesamtschule)
Heinrich-Mann-Schule (Gesamtschule)
Clay-Schule (Gesamtschule)
Fritz-Karsen-Schule (Gesamtschule)
Liebig-Schule
Rütli-Schule (Hauptschule)
Heinrich-Heine-Schule (Realschule)
Franz-Schubert-Schule (Grundschule)
Röntgen-Schule (Realschule)
Kurt-Löwenstein-Schule (Hauptschule)
Thomas-Morus-Schule (Hauptschule)
Zuckmayer-Schule (Realschule)
Anna-Siemsen-Schule (Hauptschule)
Alfred-Nobel-Schule (Realschule)
Kepler-Schule (Hauptschule)
Merian-Schule (Gesamtschule)
Anna-Seghers-Schule (Gesamtschule)
Fritz-Kühn-Schule (Realschule)
Isaac-Newton-Schule (Realschule)
Wilhelm-Bölsche-Schule (Realschule)
Hans-Grade-Schule (Realschule)
Sophie-Brahe-Schule (Realschule)
Schule am Heidekampgraben (Grundschule)
Schule an der Dahme (Hauptschule)
Grünauer Schule (Grundschule)
Rudolf-Virchow-Oberschule
Haeckel-Oberschule
9. Schule (Hauptschule)
Thüringen-Oberschule
Bruno-Bettelheim-Grundschule
Jean-Piaget-Oberschule
Klingenberg-Oberschule
Schulliste ISS - Stand 01.03.2010
Lfd. Nr.
"neue
BSN"
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
BSN
(Schulnr)
neu
10K07
10K08
10K09
10K10
11K01
11K02
11K03
11K04
11K05
11K06
11K07
zukünftige Schule
Caspar-David-Friedrich-Schule (ISS)
Johann-Julius-Hecker-Schule (ISS)
Konrad-Wachsmann-Schule (ISS)
Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule (GemS)
Alexander-Puschkin-Schule (ISS)
Mildred-Harnack-Schule (ISS)
Werner-Seelenbinder-Schule (Schul- und Leistungssportzentrum Berlin)
Gutenberg-Schule (ISS)
Fritz-Reuter-Schule (ISS)
Schule am Rathaus (ISS)
Integrierte Sekundarschule in der Wustrower Straße
107
108
11K08
11K09
George-Orwell-Schule (ISS)
Integrierte Sekundarschule in der Werneuchener Straße
109
110
111
112
113
114
115
12K01
12K02
12K03
12K04
12K05
12K06
12K07
Julius-Leber-Schule (ISS)
Bettina-von-Arnim-Schule (ISS)
Max-Beckmann-Schule (ISS)
Paul-Löbe-Schule (ISS)
Gustav-Freytag-Schule (ISS)
Benjamin-Franklin-Schule (ISS)
Integrierte Sekundarschule Alt-Wittenau
116
117
118
119
12K08
12K09
12K10
12K11
Greenwich-Schule (ISS)
Carl-Benz-Schule (ISS)
Carl-Bosch-Schule (ISS)
Albrecht-Haushofer-Schule (ISS)
zukünftig
e PLZ
12629
12689
12627
12627
10315
10365
13053
13055
13059
10367
13051
13051
10319
13055
13053
13507
13435
13403
13407
13409
13509
13437
13437
13435
13467
13467
13503
zukünftige Adresse
Alte Hellersdorfer Str. 7
Hohenwalder Str. 2
Geithainer Str. 12
Cottbusser Str. 23
Massower Str. 37
Schulze-Boysen-Str. 12
Fritz-Lesch-Str. 35
Sandinostr. 10
Prendener Str. 29
Rathausstr. 8
Wustrower Str. 26
Wustrower Str. 26
Sewanstr. 223
Werneuchener Str. 15
Malchower Weg 54 (Fil.)
Treskowstr. 26-31
Senftenberger Ring 49
Auguste-Viktoria-Allee 37
Lindauer Allee 23-25
Breitkopfstr. 66-80
Sommerfelder Str. 5-7
Alt-Wittenau 8-12
Alt-Wittenau 8-12
Finsterwalder Str. 52 -54
Heidenheimer Str. 53-54
Frohnauer Str. 74-80
Kurzebracker Weg 40-46
Seite 4
Anlage 1
BSN
(Schulnr)
2009
10R09
10R11
10R12
10G21
11T02
11T03
11T06
11T07
11T11
11H01
11H04
11R05
11R01
11R03
11H03
12H04
12T02
12T03
12H01
12R01
12R02
12H02
12R03
12H05
12R04
12H03
12R05
Name der Schule
Caspar-David-Friedrich-Oberschule
Johann-Julius-Hecker-Schule (Realschule)
Konrad-Wachsmann-Schule (Realschule)
Wolfgang-Amadeus-Mozart-Grundschule
Alexander-Puschkin-Oberschule
Mildred-Harnack-Oberschule
Werner-Seelenbinder-Schule (Schul- und
Gutenberg-Oberschule
Fritz-Reuter-Schule (Gesamtschule)
Oberschule am Rathaus
Keith-Haring-Oberschule
Vincent-van-Gogh-Schule (Realschule)
George-Orwell-Oberschule
Philipp-Reis-Oberschule
Paul-Schmidt-Oberschule (Hauptschule)
Julius-Leber-Oberschule
Bettina-von-Arnim-Oberschule
Max-Beckmann-Oberschule
Paul-Löbe-Oberschule
Gustav-Freytag-Oberschule
Benjamin-Franklin-Oberschule
Johannes-Lindhorst-Oberschule
Max-Eyth-Oberschule
Greenwich-Oberschule
Carl-Benz-Oberschule
Carl-Bosch-Oberschule
Albrecht-Haushofer-Oberschule
Anlage 2
Übersicht der geplanten Ganztagsformen zum Schuljahr 2010/2011
(ohne Gesamtschulen)
13.07.2010
Region
Anzahl
gebundener GT
offener GT
01 Mitte
02 FriedrichshainKreuzberg
03 Pankow
04 CharlottenburgWilmersdorf
05 Spandau
06 SteglitzZehlendorf
07 TempelhofSchöneberg
08 Neukölln
09 TreptowKöpenick
10 MarzahnHellersdorf
11 Lichtenberg
12 Reinickendorf
gesamt
6
5
-
teilgebundener
GT
1
6
2
4
-
10
5
1
4
3
-
1
2
4
3
-
1
4
4
-
-
8
1
2
5
6
2
-
4
7
2
4
1
7
1
2
4
4
6
71
1
26
14
4
5
31
SenBildWiss
II B
Anlage3
bisher. Schulen
Zügigkeit
Neues Ufer 6
Turmstr. 86
Ofener Str. 6
Ravenestr. 11 -12
01H02
4
01V02
4
Gartenstr. 10 -17
Stephanstr. 27
Pankstr. 18-19
Ofener Str. 6
01R01
01R04 + 01H03
01R05 + 01H06
01R07 + 01H04
4
4
4
4,5
Berolinastr. 8
Pankstr. 70
Stephanstr. 2
Grüntaler Str. 5
Lütticher Str. 47-48
Stralsunder Str. 57
Bemerkungen
I-Planung
2009-2013
Konjunkturprogramm II
SSP 2009 + 2010
in EUR
1.170.000
GemS neuer Standort
Standortaufgabe
s. 01R07
Standortwechsel 01V02
390.000
680.000
1.594.000
109.000
1.190.000
3.461.000
01R04 + 01H03
01R05 + 01H06
01R07 + 01H04
Standortaufgabe für Sek I
Umzug nach Ravenestr. 11-12
01T02
01T03
01T04
01T06
4
4
4
5
971.000
Straße
bisher. Schulen
Zügigkeit
Weinstr.3 (bish. Eckertstr.)
Wilhelmstr. 117
Bergmannstr. 64
Graefestr. 85-88
Fraenkelufer 18
Skalitzer Str. 55
02H01
4
Investitionspakt
2.702.000
02H03 + 02R04
neu + 02H06
4
4
Aufh.02H04 in 09/ SDS
1.000.000
02H07 + 02H02
4
Modersohnstr. 53
Eckertstr.16 (bish.Weinstr.)
Lausitzer Pl. 9
02R01
02R02
4
4
StUO
BIQ
693.000
2.580.000
Rüdersdorfer Str. 20-28
Blücherstr. 46-47
Tempelhofer Ufer 15
Gneisenaustr. 7
02T01
02T02
02T03
02T04
4
6
6
4
GemS, zus. mit James-Krüss-G
1.000.000
SDS
345.000
Bemerkungen
540.000
in EUR
858.000
2.100.000
UEP
GemS
877.800
820.000
155.000
811.000
682.000
122.000
165.000
805.000
1.450.000
2.400.000
3.150.000
Friedrichshain-Kreuzberg
Schul-Nr. Schul-Nr.
Schulname
neu
alt
bisherige Hauptschulstandorte
02K05
02H01 Heinr.-Ferd.-Eckert-O.
02K08
02H02 Carl-Friedrich-Zelter-O.
02K10
02H03 Ferdinand-Freiligrath-O.
02K09
(02H04) (ehem. Friedrich-Ludwig-Jahn-O.)
02K09
02H06 Stadt-als-Schule Berlin
02K08
02H07 Eberhard-Klein-Oberschule
bisherige Realschulstandorte
02K06
02R01 Emanuel-Lasker-Obersch.
02K07
02R02 Georg-Weerth-Oberschule
02K10
02R04 Borsig-Oberschule
bisherige Gesamtschulstandorte
02K01
02T01 Ellen-Key-Oberschule
02K02
02T02 Carl-von-Ossietzky-Oberschule
02K03
02T03 Hector-Peterson-Oberschule
02K04
02T04 Lina-Morgenstern-Oberschule
Straße
Mitte
Schul-Nr. Schul-Nr.
Schulname
neu
alt
bisherige Hauptschulstandorte
01K04
01H02 Heinrich-von-Stephan-Oberschule
01K09
01H03 Breitscheid-Oberschule
01K08
01H04 Hans-Bredow-Oberschule
01K06
01H06 Theodor-Plievier-Oberschule
bisherige Realschulstandorte
01K07
01R01 Hemingway-Oberschule
01K09
01R04 Hedwig-Dohm-Oberschule
01K06
01R05 Herbert-Hoover-Oberschule
01K08
01R07 Winkelried-Oberschule
bisherige Standorte verbundener Haupt- und Realschulen
Berolina-Oberschule
01K10
01V02 Oberschule am Brunnenplatz
bisherige Gesamtschulstandorte
01K05
01T02 Moses-Mendelssohn-Oberschule
01K01
01T03 Willy-Brandt-Oberschule
01K02
01T04 Ernst-Schering-Oberschule
01K03
01T06 Ernst-Reuter-Schule
Gemeinschaftsschulfonds
(GemS)
Finanzierung von Baumaßnahmen an künftigen Sekundarschulen
Investitionspakt
SDS, UEP etc.
Stand: März 2010
gedruckt am 13.07.2010