Acrobat Distiller, Job 33 - Deutsches Aktieninstitut

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Acrobat Distiller, Job 33 - Deutsches Aktieninstitut
DEUTSCHES AKTIENINSTITUT
Rechnungslegung der Unternehmen am
Neuen Markt
Die Einhaltung der Ausweispflichten nach IAS und US-GAAP
Prof. Dr. Martin Glaum
Prof. Dr. Donna Street
Studien des Deutschen Aktieninstituts, Heft 17
Herausgegeben von Prof. Dr. Rüdiger von Rosen
Frankfurt am Main, April 2002
Herausgeber:
Autoren:
Prof. Dr. Rüdiger von Rosen
Deutsches Aktieninstitut e.V.
Börsenplatz 5
60313 Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Martin Glaum
Prof. Dr. Donna Street
Redaktion:
Dr. Franz-Josef Leven
André Wetzel
1. Auflage, April 2002
ISBN 3-934579-11-6
Alle Rechte vorbehalten
Tel. 0 69/9 29 15-0
Fax 0 69/9 29 15-11
http://www.dai.de
Justus-Liebig-Universität,
Gießen
James-Madison-University,
Harrisonburg (USA)
[email protected]
[email protected]
Rechnungslegung der Unternehmen am Neuen Markt
Die Einhaltung der Ausweispflichten
nach IAS und US-GAAP
Studien des Deutschen Aktieninstituts, Heft 17
–5–
Vorwort
Unternehmensdaten sind für Investoren von hoher Bedeutung, um das
mit jedem Aktienengagement verbundene Risiko besser einschätzen zu
können. Insbesondere bei jungen Unternehmen mit neuen Geschäftskonzepten ist dies von besonderer Wichtigkeit. Am Neuen Markt werden daher hohe Ansprüche an Publizität und Transparenz der dort notierten
Gesellschaften gestellt. Da das Chancen-Risiken-Profil der Unternehmen
am Neuen Markt deutlich ausgeprägter ist als in anderen Segmenten,
verlangt das Regelwerk hier zu Recht auch ein höheres Maß an Transparenz.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Jahresabschlüssen auf Basis internationaler Rechnungslegungssysteme – also nach IAS oder US-GAAP – dient
maßgeblich dazu, das Vertrauen der Investoren in die Unternehmen des
Neuen Marktes zu stärken. Die Entscheidungsfähigkeit des individuellen
Anlegers setzt aber voraus, dass die vom Rechnungswesen verlangten Informationen vollständig, richtig und frühzeitig geliefert werden. So richtig es ist, dass der Anleger ökonomische Risiken zu tragen hat und es
keine Kursgarantie geben kann, so sehr muss er sich darauf verlassen
können, dass die gesetzlichen oder privatrechtlichen Auflagen erfüllt
werden.
In der vorliegenden Untersuchung von Prof. Dr. Martin Glaum und Prof.
Dr. Donna Street wurden die Geschäftsberichte der Neuen MarktUnternehmen systematisch auf die Vollständigkeit der Erfüllung ihrer Offenlegungspflichten untersucht. Die Interpretation der Untersuchung sei
den für den Inhalt verantwortlichen Autoren überlassen. Dennoch ist
auch aus Sicht des Deutschen Aktieninstituts festzustellen, dass im untersuchten Bereich noch ein erhebliches Verbesserungspotential vorhanden
ist und gehoben werden muss. Kaum ein Unternehmen erfüllte alle vom
jeweiligen Rechnungslegungssystem geforderten Angaben vollständig.
Zudem zeigte sich, dass Unternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren,
–6–
nicht aber in den USA zur Börse zugelassen sind, ohne den Druck einer
starken SEC an Vollständigkeit der Offenlegung nachlassen.
Die Studie stellt keinen Beitrag zur Diskussion um das inhaltlich „bessere“ System der Rechnungslegung dar. Sie stellt vielmehr fest, dass die
Mehrzahl der Unternehmen am Neuen Markt keine vollständigen Geschäftsberichte vorlegen. Vor dem Hintergrund der europaweiten Einführung der IAS als Standard für börsennotierte Gesellschaften ist dies ein
sehr bedenkenswertes Ergebnis, das in der Diskussion um eine verstärkte
europäische Kapitalmarktaufsicht bedacht werden sollte.
Die Frage der Unternehmenspublizität ist von wesentlicher Bedeutung für
die Wiedergewinnung des Vertrauens der Anleger in die Aktie im Allgemeinen und die Unternehmen des Neuen Marktes im Besonderen. Ich
danke deshalb den beiden Autoren für ihre gewissenhafte und gründliche
Untersuchung und hoffe, mit ihrer Aufnahme in die Studienreihe des
Deutschen Aktieninstituts einen Anstoß zur besseren Befolgung der bestehenden, prinzipiell strengen und richtigen Publizitätsregeln am Neuen
Markt zu geben.
Frankfurt am Main, im April 2002
Prof. Dr. Rüdiger von Rosen
Inhalt
Vorwort......................................................................................................5
Zusammenfassung der Ergebnisse ........................................................ 10
Executive Summary ............................................................................... 11
I.
Einleitung ................................................................................... 12
II.
Der Neue Markt: Institutioneller Rahmen, Rechnungslegungsund Offenlegungspflichten ........................................................ 16
III.
Determinanten der Einhaltung von Offenlegungspflichten:
Hypothesen................................................................................. 22
IV.
Methodik der empirischen Untersuchung ................................ 27
A.
Auswahl des Untersuchungssamples ...............................................27
B.
Untersuchungsmethodik: Ableitung eines Disclosure Compliance
Index (DIS)...........................................................................................32
C.
Sonstige Daten....................................................................................35
V.
Untersuchungsergebnisse .......................................................... 36
A.
Einhaltung der Offenlegungsanforderungen ..................................36
B.
Determinanten der Compliance ........................................................39
C.
Stabilität des Erklärungsmodells: Einfluss weiterer Variablen ....45
VI.
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ............................ 52
VII.
Anhang....................................................................................... 61
A.
Teilsample A: Unternehmen mit IAS-Jahresabschlüssen..............61
B.
Teilsample B: Unternehmen mit US-GAAP-Jahresabschlüssen...62
VIII.
Literaturhinweise....................................................................... 65
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Die Entwicklung des Neuen Marktes ...................................17
Tabelle 1: Hypothesen über Determinanten der Einhaltung der
Offenlegungsanforderungen nach IAS und US-GAAP ...........26
Tabelle 2: Kennzahlen zur Charakterisierung der Sample-Unternehmen29
Tabelle 3: Prüfungsgesellschaften im Sample und am Neuen Markt
insgesamt.......................................................................................30
Tabelle 4: Ausweispflichten nach IAS und US-GAAP: Themenbereiche 33
Tabelle 5: Disclosure Compliance Index: Untersuchungsergebnisse ........36
Tabelle 6: Determinanten der Einhaltung von Ausweispflichten gemäß
IAS und US-GAAP .......................................................................41
Tabelle 7: Einhaltung der Offenlegungsanforderungen durch „Big-5“Klienten am Neuen Markt ...........................................................42
Tabelle 8: Determinanten der Compliance: Der Einfluss zusätzlicher
Variablen .......................................................................................49
– 10 –
Zusammenfassung der Ergebnisse
In der vorliegenden Studie wird untersucht, in welchem Maße die Unternehmen des Neuen Markts die Offenlegungsvorschriften nach IAS und
US-GAAP befolgen. Auf der Grundlage detaillierter Checklisten wurden
die Konzernabschlüsse des Geschäftsjahres 2000 von insgesamt 200 Unternehmen des Neuen Markts analysiert. 100 der Unternehmen erstellen
Abschlüsse nach IAS, die andere Hälfte bilanziert nach US-GAAP.
Im Durchschnitt publizieren die Unternehmen des Neuen Markts nur
83,7 % der nach IAS bzw. US-GAAP geforderten Angaben. Nur zwei Unternehmen kamen allen Ausweispflichten nach; ein Unternehmen veröffentlichte lediglich 41,6 % der erforderlichen Angaben. Unternehmen, die
nach IAS bilanzieren, befolgen die Offenlegungsanforderungen weniger
streng als Unternehmen, die US-GAAP anwenden.
Die vorliegende Studie ist die erste, die sich auf systematische Weise mit
der Durchsetzung der US-GAAP außerhalb der USA beschäftigt. Die Ergebnisse zeigen ein erhebliches Maß an Non-Compliance: US-GAAPUnternehmen am Neuen Markt veröffentlichen im Durchschnitt nur
86,6 % der verlangten Angaben, der niedrigste Grad der Einhaltung der
Ausweispflichten eines US-GAAP-Unternehmens liegt bei nur 52,4 %.
Unternehmen, die auch an US-Börsen gelistet und daher der Überwachung durch die US-Börsenaufsicht SEC unterworfen sind, zeichnen sich
durch ein hohes Maß der Einhaltung der Offenlegungsanforderungen aus.
Unternehmen, deren Abschlüsse von großen, internationalen Prüfungsgesellschaften („Big 5“) geprüft werden, befolgen die Ausweispflichten genauer als Unternehmen, die von kleineren Abschlussprüfern geprüft werden. Die Studie erbrachte jedoch auch Hinweise auf Unterschiede in der
durchschnittlichen Compliance von Neue-Markt-Unternehmen, die von
unterschiedlichen „Big-5“-Gesellschaften geprüft werden.
Da fast alle untersuchten Jahresabschlüsse uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten haben – und in keinem Fall eine Einschränkung
aufgrund fehlender Angaben erfolgte –, werfen unsere Ergebnisse ernsthafte Fragen nach der Qualität der Abschlussprüfungen am Neuen Markt
und der Angemessenheit der deutschen Kapitalmarktaufsicht im allgemeinen auf.
– 11 –
Executive Summary
This research examines the Compliance with IAS and US-GAAP for companies listed on Germany’s New Market (“Neuer Markt”). Our sample is
made up of 100 firms that apply IAS and 100 that apply US-GAAP. Using detailled checklists, we investigate the extent to which the companies
comply with IAS and US-GAAP disclosure requirements in their year2000 consolidated financial statements.
Compliance levels range from 100 % to 41.6 %, with an average of
83.7 %. Only two firms provided all the required disclosure items, one
company reported only 41.6 % of the required disclosure items.
The average Compliance level is significantly lower for companies that
apply IAS as compared to companies applying US-GAAP.
Our study provides the first systematic evidence regarding the Enforcement of US-GAAP outside the US. The results unveil a considerable extent of non-Compliance. The average US-GAAP New Market firm publishes only 86.6 % of all required disclosures. Not one US-GAAP firm
disclosed all the required information; and the worst performing USGAAP firm disclosed only 52.4 % of the required items.
Companies which are cross listed at US exchanges are characterized by
very high levels of Compliance.
New Market clients of large international auditing firms (“Big 5”) exhibit,
on average, significantly higher levels of Compliance with IAS and USGAAP disclosures than companies audited by smaller, non-Big-5 firms.
Our findings also provide evidence of systematic differences between the
average Compliance levels of New Market companies audited by different
Big 5 firms.
Since almost all of the financial statements included in our analysis have
received unqualified audit opinions – and not a single qualification was
due to non-Compliance with disclosure requirements –, our results raise
serious questions about the audit quality in the New Market and the adequacy of supervision in the German capital market in general.
– 12 –
I.
Einleitung
Die Bilanzierung der Unternehmen am Neuen Markt ist in der Kritik. Im
Zusammenhang mit Krisen und Zusammenbrüchen ist in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich geworden, dass Unternehmen „aggressive“
Bilanzierungspraktiken
anwenden,
um
ihre
Umsatz-
und
Ergebnissituation zu schönen. In einzelnen Fällen wird dabei offenkundig die Grenze des (noch) Zulässigen überschritten, es kommt zu
Manipulationen und kriminellem Fehlverhalten. Auch in wissenschaftlichen Beiträgen und Studien wird seit längerem darauf hingewiesen, dass Unternehmen am Neuen Markt bewusst oder unbewusst gegen
1
Bilanzierungs- und Offenlegungsregeln verstoßen.
Bekanntlich müssen Unternehmen, deren Aktien am Neuen Markt gelistet
sind, aufgrund einer Anforderung der Deutsche Börse AG Jahresabschlüsse nach International Accounting Standards (IAS) oder nach USamerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US Generally Accepted
Accounting Principles, US-GAAP) veröffentlichen. Die Börse verfolgt
damit die Absicht, am Neuen Markt ein möglichst hohes Maß an Information und Transparenz zu erreichen. Denn während die deutsche Bilanzierung traditionell stark dem Ziel des Gläubigerschutzes verhaftet und
zudem in der Praxis häufig durch steuerpolitische Maßgaben verzerrt ist,
verfolgen sowohl die IAS als auch die US-GAAP erklärtermaßen in erster
Linie das Ziel, Anleger mit entscheidungsrelevanten Informationen zu
2
versorgen. Aus diesem Grund enthalten die beiden internationalen Systeme auch deutlich umfangreichere Offenlegungsanforderungen als die
deutsche Rechnungslegung.
Die seit Gründung des Neuen Markts im Jahr 1997 bestehende Forderung
nach IAS- oder US-GAAP-Abschlüssen hat maßgeblich zur Verbreitung
und Durchsetzung der internationalen Rechnungslegungsstandards in
Deutschland beigetragen. Der Neue Markt wird daher zu Recht auch als
1
2
Vgl. z.B. Street/Gray 2001, Ballwieser 2001, d’Arcy/Grabensberger 2001, Dresdner
Kleinwort Wasserstein 2001, Küting 2000, Küting/Zwirner 2001, Küting 2001.
Vgl. FASB – Statement of Financial Accounting Concepts 1, Tz. 34 ; IAS Framework,
Tz. 12 i.V.m. Tz. 10.
– 13 –
„Testfeld“ für die Weiterentwicklung der Bilanzierung und Wirtschafts3
prüfung in Deutschland insgesamt bezeichnet. Kritischen Beobachtern
zufolge fällt dieser Test bislang allerdings eher negativ aus. In einem Beitrag zur Bilanzanalyse am Neuen Markt vermerkt Küting, nicht selten
dränge sich der Eindruck auf, „dass viele internationale Abschlüsse, die
ein IAS- oder US-GAAP-Siegel tragen, in Wirklichkeit – nach wie vor –
4
deutsche HGB-Abschlüsse sind.“ Häufig würden internationale Normen
nicht eingehalten. Kütings Fazit:
„Wer sich mit der internationalen Rechnungslegung eine
Verbesserung der Aussagefähigkeit erhofft hatte, sieht sich
in vielen Fällen getäuscht und sehnt dann wieder alte HGB5
Zeiten zurück.“
Auch Gebhardt, Leiter der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse, kritisierte kürzlich das „Bilanzchaos“ am Neuen Markt, das selbst
6
für Wirtschaftsprüfer nicht mehr durchschaubar sei.
Die Diskussion um die Rechnungslegung am Neuen Markt muss im Zusammenhang mit der internationalen Debatte um die Einhaltung von
7
Rechnungslegungsstandards gesehen werden („Compliance“).
In der
Vergangenheit wurde dieses Problem vorwiegend in Bezug auf die Bilanzierung nach IAS geführt. In Einzelfallbeobachtungen und internationalen Studien konnte nachgewiesen werden, dass in vielen IAS-Jahresabschlüssen gegen Bilanzierungs- und Offenlegungsvorschriften verstoßen
8
wird. Vor allem von US-amerikanischer Seite sind daher Zweifel an der
3
4
5
6
7
8
Ballwieser 2001. Zur Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung siehe
detailliert Glaum 2000.
Küting 2000, S. 598.
Küting 2000, S. 600.
Vgl. FAZ 2001a.
Vgl. ausführlich zur Debatte um Compliance und Enforcement aus deutscher Sicht
Tielmann 2001a. Einen Vergleich der Systeme zur Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in Deutschland, Großbritannien und den USA nimmt Böckem
(2000a) vor. Siehe auch Ebbers (2001), die den Einfluss unterschiedlicher regulativer Systeme auf die Compliance in verschiedenen europäischen Ländern untersucht.
Vgl. Cairns 2001; Street/Bryant 2000; Street/Gray 2001; vgl. auch Ball et al. 2001
für eine kritische Beurteilung der IAS-Rechnungslegung in asiatischen Ländern.
– 14 –
Durchsetzbarkeit der IAS geäußert worden. Der Vorsitzende des International Accounting Standards Board (IASB), Sir David Tweedie, weist diese Kritik allerdings als einseitig zurück. Seiner Meinung zufolge stellt
sich das Problem des „Enforcement“, also der Durchsetzung von Bilanzierungs- und Offenlegungsregelungen nicht nur mit Blick auf IAS. Beispielsweise sei in gleicher Weise zu prüfen, wie US-amerikanische Rechnungslegungsstandards von Unternehmen eingesetzt werden, die nicht in
den USA gelistet und daher nicht der Kontrolle der US-Börsenaufsichts9
behörde Securities and Exchange Commission (SEC) unterworfen sind.
Es ist offensichtlich, dass die Frage der Durchsetzung auch der US-GAAP
durch den Enron-Skandal in jüngster Zeit enorm an Bedeutung gewonnen hat. Am US-Kapitalmarkt werden Unternehmen, deren Bilanzierung
zu Zweifeln Anlass gibt, derzeit durch drastische Kurseinbrüche „abgestraft“, die Unabhängigkeit der Prüfer soll durch einschneidende Reglementierungen gestärkt werden. Auch das US-Rechnungslegungssystem
selbst, dessen Vormachtstellung zumindest innerhalb der USA bislang
10
kaum angreifbar schien, wird massiv kritisiert und in Frage gestellt.
Vor dem Hintergrund dieser Diskussionen im In- und Ausland wird in
der vorliegenden Studie die Einhaltung der Offenlegungsvorschriften
nach IAS und US-GAAP durch die Unternehmen des Neuen Markts untersucht. Etwa die Hälfte der am Neuen Markt notierten Unternehmen erstellt Jahresabschlüsse nach IAS, die andere Hälfte legt US-GAAPAbschlüsse vor. Der Neue Markt bietet damit die Möglichkeit, die Anwendung und Einhaltung der beiden konkurrierenden internationalen
Rechnungslegungssysteme vergleichend zu untersuchen. Die vorliegende
Studie stellt die erste systematische Untersuchung dieser Art dar. Insbesondere liefert sie (nach Kenntnis der Autoren) die ersten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Einhaltung der US-GAAP durch Unternehmen außerhalb der USA.
9
10
Vgl. Street 2002.
Vgl. z.B. Guerra/Norman 2002, FT 2002, The Economist 2002a, The Economist
2002b.
– 15 –
Konkret werden im Rahmen der Studie die folgenden Fragestellungen
untersucht:
1.
In welchem Maße befolgen die Unternehmen am Neuen Markt die
11
Offenlegungspflichten nach IAS oder US-GAAP, in welchem Maße verstoßen sie gegen diese Anforderungen?
2.
Welche Einflussfaktoren determinieren den Grad der Einhaltung
bzw. Nicht-Einhaltung der Offenlegungspflichten nach IAS und
US-GAAP?
3.
Gibt es, auch unter Berücksichtigung anderer relevanter Unternehmenseigenschaften, einen Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Grad der Einhaltung der Offenlegungspflichten von NeueMarkt-Unternehmungen, die nach IAS bilanzieren, und jenen, die
Abschlüsse nach US-GAAP vorlegen?
Die Arbeit ist wie folgt aufgebaut: Teil II beschreibt den institutionellen
Hintergrund und die Entwicklung des Neuen Marktes sowie insbesondere
die in diesem Segment der Frankfurter Börse herrschenden Anforderungen an die Rechnungslegung und Offenlegung. In Teil III geben wir einen
kurzen Überblick über den Stand der Literatur zu den Determinanten der
Offenlegung und der Einhaltung von Rechnungslegungsstandards und
leiten Hypothesen über die Einflussfaktoren der Compliance am Neuen
Markt ab. Im Teil IV werden die Methodik der Untersuchung und die
verwendeten Daten beschrieben. Die Ergebnisse der Studie werden in Teil
V vorgestellt und erörtert. Den Abschluss der Arbeit bildet eine Zusammenfassung und Würdigung der Ergebnisse.
11
Anzumerken ist, dass der Begriff „Offenlegungspflichten“ hier und im folgenden
synonym mit den Begriffen „Ausweis-„ bzw. „Angabepflichten“ verwendet wird; mit
Offenlegung ist folglich nicht die Einreichung von Jahresabschlüssen zum Handelsregister bzw. ihre Bekanntmachung im Bundesanzeiger im Sinne von § 325 HGB
gemeint.
– 16 –
II.
Der Neue Markt: Institutioneller Rahmen,
Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten
Dem Beispiel der NASDAQ folgend, wurde der Neue Markt im März 1997
als Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gegründet, um junge, innovative Wachstumsunternehmen anzuziehen. Die Deutsche Börse AG, die
als privatwirtschaftliche Institution die Frankfurter Börse betreibt, erläutert in ihrem „Regelwerk Neuer Markt“:
„Der Neue Markt ist ein Handelssegment der Deutsche Börse
AG ... für Aktien primär kleinerer und mittlerer in- und ausländischer Gesellschaften ... . Emittenten sind insbesondere
innovative Unternehmen, die neue Absatzmärkte erschließen,
neue Verfahren etwa in der Beschaffung, Produktion oder
beim Absatz verwenden, bzw. neue Produkte und/oder
Dienstleistungen anbieten und ein überdurchschnittliches
12
Umsatz- und Gewinnwachstum erwarten lassen.“
Zu den Branchen, die vorrangig am Neuen Markt vertreten sind, gehören
die Informationstechnologie, die Telekommunikation, die Biotechnologie
13
und die Medienindustrie.
Formal ist der Neue Markt ein Teil des unregulierten Aktienmarkts, des
sog. Freiverkehrs, der an den deutschen Börsen neben den beiden öffentlich-rechtlichen Handelssegmenten, dem Amtlichen Handel und dem Geregelten Markt, besteht. Die Deutsche Börse AG verlangt jedoch, dass Unternehmen, die eine Notierung ihrer Aktien im Neuen Markt anstreben,
14
zum Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind.
Ist eine solche Zulassung erfolgt, kann das Unternehmen einen Antrag
an die Deutsche Börse AG stellen, die Aktien zum Handel im Segment
des Neuen Markts einzuführen. Mit diesem Antrag verzichtet es gleichzeitig auf die Notierung im Geregelten Markt. Über den Antrag auf Auf-
12
13
14
Vgl. Deutsche Börse AG 2001, Allgemeiner Teil Tz. 1.
Siehe detailliert DZ Bank 2001.
Genauer: Die Unternehmen können beide Anträge, also den Antrag auf Zulassung
zum Geregelten Markt und jenen auf Zulassung zum Neuen Markt, gleichzeitig und
in einem Dokument stellen; vgl. Deutsche Börse AG 2001, Tz. 2.3 (2).
– 17 –
nahme in den Neuen Markt entscheidet der Vorstand der Deutsche Börse
AG oder ein von diesem beauftragtes Gremium. Der eigentliche Handel
findet anschließend sowohl an der Präsenzbörse als auch über das elekt15
ronische Handelssystem (Xetra) der Frankfurter Wertpapierbörse statt.
Mit dem komplexen und umständlichen Verfahren der Zulassung zum
öffentlich-rechtlichen Geregelten Markt und der davon separierten Einführung zum Handel im privatrechtlich organisierten Neuen Markt wird
einerseits erreicht, dass die Notierungen am Neuen Markt der staatlichen
Aufsicht unterworfen sind, alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen
greifen (insbes. Börsengesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Verkaufsprospektgesetz) und der Neue Markt daher selbst den Status eines organisierten Börsensegments im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagen auf16
weist. Andererseits bot die Ausgestaltung des Neuen Markts als privatrechtlich organisiertes Handelssegment den Vorteil, dass seine Einrichtung ohne Änderung des Börsengesetzes zügig erfolgen konnte und die
Deutsche Börse AG in die Lage versetzt wurde, Anforderungen an inte17
ressierte Unternehmen zu stellen (und im Zeitablauf flexibel zu ändern) ,
die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen für Notierungen in den
öffentlich-rechtlichen Börsensegmenten hinausgehen.
Beteiligungen an jungen Wachstumsunternehmen sind ihrer Natur gemäß überdurchschnittlich riskant. Die Deutsche Börse AG war sich bewusst, dass die Akzeptanz des neuen Aktienmarktsegments daher stark
von seiner Regulierung abhängen würde. Sie entwickelte aus diesem
Grund das „Regelwerk Neuer Markt“, das im Verhältnis zu anderen
Marktsegmenten in Deutschland und in anderen europäischen Ländern
strenge Zulassungsvoraussetzungen, Handelsbedingungen und Publizitätspflichten festlegt.
15
16
17
Vgl. Deutsche Börse AG 2001, Zulassungsbedingungen Tz. 2.1.1 (1) u. Tz. 1.
Dies ermöglicht es Investmentgesellschaften, mehr als zehn Prozent ihres Vermögens in Aktien am Neuen Markt zu investieren. Vgl. hierzu sowie zum regulatorischen Hintergrund des Neuen Marktes insgesamt Shearman & Sterling 2001, hier
S. 56.
Die Möglichkeit der einseitigen Änderung des Regelwerks durch die Deutsche Börse
AG ist juristisch allerdings umstritten. Insbesondere im Bereich des Delistings von
sog. „Penny Stocks“ sind derzeit einige Verfahren anhängig.
– 18 –
Hohe Anforderungen werden zunächst an den Emissionsprospekt gestellt,
der umfassende Informationen über den neuen Emittenten und die zu
notierenden Aktien enthalten muss. In Bezug auf die laufende Berichterstattung verlangt die Börse von den gelisteten Unternehmen, wie bereits
erwähnt, Jahresabschlüsse nach IAS oder US-GAAP. Die Abschlüsse und
der Lagebericht müssen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des
Geschäftsjahres sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache ver18
öffentlicht werden.
Schließlich sind Neue-Markt-Unternehmen auch zur Quartalsberichter19
stattung verpflichtet.
Die Quartalsberichte müssen nach denselben
Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt werden wie der Jahresabschluss
des jeweiligen Unternehmens. Auch die Quartalsberichte sind in Deutsch
und in Englisch zu erstellen, und sie müssen innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums der Börse zugeleitet werden und
20
veröffentlicht werden.
In den ersten drei Jahren seines Bestehens war der Neue Markt ein geradezu spektakulärer Erfolg. Der Handel begann am 10. März 1997 mit nur
zwei notierten Unternehmen (Bertrandt AG, Mobilcom AG). Bis Ende
1998 war die Zahl der notierten Unternehmen auf 63 gestiegen, ein Jahr
später lag sie bereits bei 201, und zur Mitte des Jahres 2001 wurde mit
insgesamt 342 Unternehmen der bisherige Höchststand der Notierungen
erreicht (siehe Abbildung 1).
18
19
20
Vgl. Deutsche Börse AG 2001, Zulassungsbedingungen Tz. 7.3.2.
Vgl. im einzelnen Deutsche Börse AG 2001, Zulassungsbedingungen Tz. 7.1. Nach
deutschem Recht besteht eine Verpflichtung zur Zwischenberichterstattung derzeit
lediglich für Unternehmen mit Notierungen im Amtlichen Handel; diese ist zudem
auf die Veröffentlichung von Halbjahresberichten beschränkt; vgl. § 97 Abs. 1
BörsG i.V.m. §§ 53-62 BörsZulV.
Darüber hinaus sind die Unternehmungen am Neuen Markt verpflichtet, mindestens eine Analystenveranstaltung pro Jahr abzuhalten. Zu weiteren Anforderungen
an eine Notierung im Neuen Markt, insbesondere zur Mindesthöhe des Eigenkapitals, den erforderlichen Streubesitz, zum zeitlich befristeten Verbot der Veräußerung von Aktien durch Alteigentümer (Lock-up-Periode), zur Einhaltung des Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission sowie zu den Besonderheiten
des Aktienhandels am Neuen Markt (Betreuersystem u.a.) siehe Deutsche Börse AG
2001. Vgl. auch Kersting 1997, Benz/Kiwitz 1999, Shearman & Sterling 2001, Küting 2001 sowie die verschiedenen Beiträge in Achleitner/Bassen 2001.
– 19 –
Im Zuge des internationalen „High-Tech-Booms“ stiegen die Aktienkurse
am Neuen Markt steil an. Der NEMAX-50-Index, der die Wertentwicklung der 50 wichtigsten Unternehmen widerspiegelt und bezogen auf den
Stand der Aktienkurse von Ende 1997 mit einem Niveau von 1.000 eingeführt worden war, stieg bis März 2000, dem Höhepunkt der Bewertung,
um fast das Zehnfache auf 9.631,53 Punkte. Abbildung 1 zeigt, dass die
Kapitalisierung des Neuen Markts im April 2000 mit etwa 207 Mrd. Euro
ihren Höhepunkt erreichte.
Abbildung 1: Die Entwicklung des Neuen Marktes
250
400
350
200
300
250
150
200
100
150
100
50
50
0
0
Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez
97 97 97 97 98 98 98 98 99 99 99 99 00 00 00 00 01 01 01 01
Marktkapitalisierung
(in Mrd. Euro, Skala links)
Anzahl der Unternehmen
(Skala rechts)
Quelle: Deutsche Börse AG.
Deutsche Investoren, traditionell bekannt als konservative Sparer, wurden durch die enormen – und zunächst scheinbar risikolosen – Gewinnmöglichkeiten in zunehmendem Maße angezogen. Der Neue Markt hat
insofern ohne Zweifel einen Beitrag zur Entwicklung einer Aktienkultur
in Deutschland geleistet. Der Erfolg des Marktsegments war jedoch nicht
auf deutsche Unternehmen und deutsche Investoren beschränkt. Es konnte auch Unternehmen aus anderen europäischen und nicht-europäischen
Ländern für Notierungen gewinnen. Auf seinem Höhepunkt entfielen auf
den Neuen Markt 80 % der gesamten Marktkapitalisierung aller europäi21
schen Wachstumsmärkte.
21
Vgl. Benoit 2001; siehe hierzu auch Dresdner Kleinwort Wasserstein 2001, S. 18f.
– 20 –
Im Zusammenhang mit dieser Entwicklung wurde auch die Bilanzierung
am Neuen Markt zunächst sehr positiv beurteilt. Die Akzeptanz und der
Erfolg des Neuen Markts wurden unter anderem auf die hohen Anforderungen an die Rechnungslegung und die Offenlegung zurückgeführt. Es
wurde argumentiert, die Anwendung der IAS und US-GAAP führe zu einem hohen Grad an Transparenz und die ausführlichen und strikten Offenlegungspflichten trügen zu einem hohen Maß an Liquidität und nie22
drigen Transaktionskosten bei.
Seit dem Frühjahr 2000 ist die weltweite „Technologieblase“ kollabiert
und mit ihr der Neue Markt. Ergebniswarnungen, Insolvenzen, Presseberichte über verfehlte Strategien, Inkompetenz, Verdacht auf Betrug und
Insiderhandel sowie der generelle Wandel in den Einstellungen der Investoren ließen den NEMAX-50 bis zum September 2001 um mehr als 90 %
auf ein Tief von 641,31 Punkten fallen. Nach einer zwischenzeitlichen
Erholung liegt der Index derzeit (Februar 2002) bei knapp 1.000 Punkten.
Die Deutsche Börse AG hat in den vergangenen Monaten Maßnahmen
ergriffen, um den Markt zu stabilisieren. Zu nennen sind beispielsweise
eine Verschärfung der Offenlegung von Wertpapiertransaktionen von
Vorständen sowie das automatische Delisting von sogenannten „Penny
Stocks“. Die Neuemissionen am Neuen Markt sind jedoch praktisch zum
Stillstand gekommen, die Zahl der gelisteten Unternehmen ist durch eine
Reihe von Delistings auf 320 gesunken, und Experten diskutieren offen
23
darüber, welche Rolle der Neue Markt in Zukunft noch spielen kann.
Der Neue Markt, nur wenige Monate zuvor als „great brand“ bezeichnet,
ist nun zu einem „Stigma“ geworden; Beobachter diskutieren sogar über
eine Namensänderung, da der Markenname „Neuer Markt“ inzwischen
24
„diffamierend“ sei.
Reifere und stabilere Unternehmen erwägen ihren
Ausstieg aus dem Segment, da sie fürchten, durch den allgemeinen Ver-
22
23
24
Vgl. z.B. d’Arcy/Leuz 2000, S. 385; Leuz 2000, S. 7 m.w.N.
Vgl. FAZ 2001b.
Vgl. Benoit 2001 und FAZ 2002; siehe auch Baulig 2001, FTD 2001.
– 21 –
fall des Markts und den Vertrauensverlust der Investoren in Mitleiden25
schaft gezogen zu werden.
Der tiefe Sturz des Neuen Markts seit dem Frühjahr 2000 hat zu einer
fundamentalen Neubewertung auch der Bilanzierung geführt. Beobachter
weisen nun darauf hin, dass die Rechnungslegungssysteme vieler NeuerMarkt-Unternehmen inadäquat seien, dass die Prüfung der Abschlüsse in
vielen Fällen nicht streng genug durchgeführt werde und die Durchsetzung der Rechnungslegungs- und Offenlegungsstandards aufgrund des
26
Fehlens einer wirksamen Marktaufsicht generell problematisch sei. Insgesamt ist die fragwürdige Qualität der Rechnungslegung heute wohl als
eine der Ursachen für das mangelnde Vertrauen der Anleger am Neuen
Markt anzusehen.
25
26
Siehe Baulig 2001, FTD 2001.
Siehe z.B. Küting 2000, d’Arcy 2001.
– 22 –
III. Determinanten der Einhaltung von
Offenlegungspflichten: Hypothesen
Ziel der vorliegenden Studie ist es, den Grad der Einhaltung der Offenlegungspflichten nach IAS oder US-GAAP am Neuen Markt zu untersuchen und darauf aufbauend zu analysieren, welche Einflussfaktoren das
Ausmaß der Einhaltung bzw. Nicht-Einhaltung der Offenlegungspflichten
determinieren. Im folgenden sollen nun Hypothesen über diese Einflussfaktoren abgeleitet werden. Die Ausführungen stützen sich dabei auf eine
Reihe von Studien zur Offenlegungspolitik von Unternehmen in ver27
schiedenen Ländern sowie auf Studien zur Einhaltung von IAS-Bilan28
zierungs- und Offenlegungsvorschriften.
Die Hypothesen werden im
weiteren Verlauf der Untersuchung mit Hilfe eines Regressionsansatzes
getestet.
Die erste Hypothese bezieht sich auf die Wahl des Rechnungslegungssystems durch die Unternehmen. Wie bereits erwähnt, haben frühere
Studien Belege für die Nichteinhaltung von IAS-Vorschriften durch Unternehmen in verschiedenen Ländern erbracht und damit Zweifel an der
Durchsetzbarkeit der IAS hervorgerufen. Darüber hinaus ist in der Diskussion über die weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung verschiedentlich die Behauptung aufgestellt worden, die US-GAAP seien ein
sehr umfassendes und ausgefeiltes Rechnungslegungssystem, das sich in
der Anwendung am größten Kapitalmarkt der Welt bewährt habe und
zumindest bislang dem System der IAS überlegen sei. Insgesamt werden
die IAS im Vergleich zu den US-GAAP vielfach als ein weniger strenges,
29
„weicheres“ Regelwerk bezeichnet. Falls diese Einschätzung in den ver-
27
28
29
Vgl. Singhvi/Desai 1971; Belkaoui/Kahl 1978; McNalley et al. 1982; Chow/WongBoren 1987; Cooke 1989, 1991 und 1992; Craswell/Taylor 1992; Wallace et al.
1994; Meek et al. 1995; Wallace/Naser 1995; Inchausti 1997; Dumontier/Raffournier 1998.
Vgl. Street/Bryant 2000 und Street/Gray 2001.
Vgl. z.B. Leuz 2000, S. 1 u. 8, m.w.N. Leuz, der untersucht, ob die Entscheidung für
IAS und US-GAAP am Neuen Markt eine Auswirkung auf die Geld-Brief-Spanne
und das Handelsvolumen hat, prüft die Hypothese, dass das US-GAAP-System eine
höhere Qualität besitzt als die IAS (S.11). Allerdings findet er keine Belege für diese
Hypothese; er stellt fest (S. 30): “Thus, my results do not support the claim that USGAAP are of higher quality than IAS and hence reduce information asymmetry and
increase liquidity in equity markets.”
– 23 –
gangenen Jahren auch unter den Aspiranten für den Neuen Markt verbreitet war, kann dies dazu geführt haben, dass sich tendenziell vor allem solche Unternehmen für die Übernahme der US-GAAP entschieden,
die über ein leistungsfähiges Rechnungswesen verfügten und bereit waren, sich den „strengeren“ Regeln zu unterwerfen, während Unternehmen
mit einer „problembehafteten“ Bilanzierung eher für die IAS optierten.
Aus diesen Gründen könnte erwartet werden, dass Unternehmen, die
nach IAS bilanzieren, ihren Ausweispflichten tendenziell in geringerem
Maße nachkommen als Unternehmen, die US-GAAP anwenden. Andererseits mag diese Erwartungshaltung verzerrt sein, da bis dato keine Studien zur Durchsetzung der US-GAAP außerhalb der USA existieren.
Wir stellen folglich die Hypothese auf, dass die Wahl des Rechnungslegungssystems einen Einfluss auf die Einhaltung der Offenlegungspflichten hat, ohne a priori eine Annahme über die Richtung dieses Einflusses zu treffen.
H-1:
Die Wahl zwischen IAS und US-GAAP durch die Unternehmen
des Neuen Markts hat einen Einfluss auf das Maß der Einhaltung
ihrer Offenlegungspflichten.
Verschiedene Studien haben einen positiven Zusammenhang zwischen
der Größe und dem allgemeinen Publizitätsniveau von Unternehmen
30
nachgewiesen. Anderseits konnten Street/Bryant (2000) und Street/Gray
(2001) einen Einfluss der Unternehmensgröße auf die Einhaltung von
IAS-Offenlegungspflichten nicht bestätigen. Allerdings konzentrierten
sich diese Untersuchungen auf die Jahresabschlüsse großer internationaler Unternehmungen.
Die Unternehmen am Neuen Markt sind demgegenüber eher klein, und
da im Bereich der Rechnungslegung ausgeprägte Skaleneffekte wirksam
sind, kann am Neuen Markt ein positiver Zusammenhang zwischen der
Unternehmensgröße und der Qualität der Rechnungslegung, insbesondere
dem Maß der Einhaltung der Offenlegungspflichten erwartet werden:
30
Vgl. z.B. Chow/Wong-Boren 1987; Cooke 1989, 1991; Meek et al. 1995.
– 24 –
H-2:
Das Maß der Einhaltung der Offenlegungspflichten nach IAS und
US-GAAP ist positiv mit der Größe der Unternehmen am Neuen
Markt korreliert.
Die bisherigen Forschungsergebnisse legen einen starken Einfluss der
31
Abschlussprüfer auf die Offenlegungspolitik der Unternehmen nahe. Im
Einklang damit fanden Street/Gray (2001), dass Unternehmen, deren Jahresabschlüsse
von
großen,
internationalen
Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften geprüft wurden, den Ausweispflichten nach IAS genauer
nachkamen als Unternehmen, die von kleineren Gesellschaften geprüft
wurden. Auch die aktuelle Literatur zum Neuen Markt verweist auf die
Heterogenität der Prüfer und unterstellt zumindest implizit einen der32
artigen Zusammenhang.
Unsere dritte Hypothese lautet daher:
H-3:
Unternehmen des Neuen Markts, die von großen, internationalen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften („Big 5“) geprüft werden, halten die Offenlegungspflichten nach IAS und US-GAAP genauer
ein als Unternehmen, die von anderen, kleineren Gesellschaften
geprüft werden.
Die Qualität und die Strenge der Abschlussprüfung kann weiterhin von
den angewandten Prüfungsstandards abhängen. Street/Bryant (2000)
konnten in ihrer Studie nachweisen, dass IAS-Vorschriften genauer eingehalten werden, wenn die Abschlussprüfung auf der Grundlage der International Auditing Standards (ISA) oder der US Generally Accepted
Auditing Standards (US GAAS) erfolgte (genauer: wenn im Prüfungsver33
merk auf die Verwendung dieser Standards hingewiesen wurde). Deutschem Handelsrecht zufolge muss der Prüfer im Prüfungsvermerk u.a.
Art und Umfang der Prüfung beschreiben (§ 322 Abs. 1 HGB); die Regeln
des Instituts der Wirtschaftsprüfer verlangen, dass dabei auf die vom Berufsstand entwickelten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
31
32
33
Vgl. Singhvi/Desai 1971; Craswell/Taylor 1992; Inchausti 1997; Dumontier/Raffournier 1998.
Vgl. z.B. d’Arcy 2001, S. 175; Ballwieser 2001, S. 852.
Street/Gray (2001) konnten in ihrer Studie allerdings keinen Beleg für diesen Zusammenhang feststellen.
– 25 –
Bezug zu nehmen ist; gegebenenfalls kann ergänzend auf ISA oder US
GAAS verwiesen werden (IDW PS 400, Tz. 30).
Wir erwarten, dass Neue-Markt-Abschlüsse, die auf der Grundlage von
ISA oder US GAAS geprüft werden, in stärkerem Maße den jeweiligen
Vorschriften entsprechen als andere Abschlüsse.
H-4:
Das Maß der Einhaltung der Offenlegungspflichten nach IAS und
US-GAAP ist höher, wenn im Bestätigungsvermerk auf die Anwendung von ISA oder US GAAS verwiesen wird.
In der Literatur ist der Zusammenhang zwischen dem Publizitätsniveau
von Unternehmen und Notierungen an (Auslands-) Börsen intensiv do34
kumentiert. Vor allem Notierungen an US-Börsen sind bekanntermaßen
mit hohen Offenlegungsanforderungen verbunden. Street/Bryant (2000)
sowie Street/Gray (2001) fanden zudem einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Art der Börsennotierung und der Beachtung der IAS;
die Compliance von Unternehmen, die an internationalen Börsen (d.h.
vor allem an US-Börsen) notiert waren, war höher als die jener Unternehmen, die ausschließlich an Börsen ihrer jeweiligen Heimatregionen
35
gelistet waren.
Wir erwarten daher auch für den Neuen Markt, dass Unternehmen mit
Cross Listings an US-amerikanischen Börsen den Ausweispflichten nach
IAS oder US-GAAP in stärkerem Maße nachkommen als andere Unternehmen.
H-5:
Das Maß der Einhaltung der Offenlegungspflichten nach IAS und
US-GAAP ist bei jenen Unternehmen höher, deren Aktien eine
Zweitnotierung an US-amerikanischen Börsen aufweisen.
Die Hypothesen über die Determinanten der Einhaltung der Offenlegungsanforderungen nach IAS und US-GAAP sind in Tabelle 1 noch
34
35
Vgl. Cooke 1989, 1991; Gray et al. 1995; siehe hierzu auch Karolyi 1998.
Bekanntlich werden IAS-Abschlüsse von der US-Börsenaufsicht SEC bislang nicht
anerkannt. Unternehmen, die ein US-Listing anstreben, müssen daher entweder
US-GAAP-Jahresabschlüsse oder eine Überleitung von Ergebnis und Eigenkapital
von IAS auf US-GAAP vorlegen. Bei den von Street/Bryant (2000) und Street/Gray
(2001) untersuchten Unternehmen mit US-Listings handelte es sich um IAS-Bilanzierer mit Überleitungsrechnungen nach US-GAAP.
– 26 –
einmal im Überblick dargestellt. Angegeben ist dabei auch, mit Hilfe welcher Variablen die Hypothesen in der empirischen Untersuchung operationalisiert werden. Die letzte Spalte enthält die Bezeichnungen der Variablen, die in den Regressionsrechnungen verwendet werden.
Tabelle 1: Hypothesen über Determinanten der Einhaltung der Offenlegungsanforderungen nach IAS und US-GAAP
Nr.
Hypothese
Variable /
Operationalisierung
Variablenname
Wahl zwischen IAS und
US-GAAP
Dummy-Variable
(IAS = 0, US-GAAP = 1)
H-2
Unternehmensgröße
Unternehmenswert
(Marktwert des Eigenkapitals plus
Buchwert der Verbindlichkeiten)
GRÖSSE
H-3
Prüfergesellschaft:
Big 5 vs. andere
Dummy-Variable
(Big 5 = 1, andere = 0)
PRÜFER
H-4
Prüfungsstandard:
ISA / US GAAS vs. andere
(insbes. IDW-Standards)
Dummy-Variable
PRÜFSTAND
(Hinweis ISA/US GAAS = 1, andere = 0)
H-5
Zweitnotierung in den USA
Dummy-Variable
(US-Cross-Listing = 1, andere = 0)
H-1
WAHL
36
36
LISTING
Aufgrund der Schiefe der Verteilung dieser Variablen wird in den Regressionsrechnungen der natürliche Logarithmus der Unternehmenswerte verwendet.
– 27 –
IV. Methodik der empirischen Untersuchung
A.
Auswahl des Untersuchungssamples
Die Studie basiert auf einer Untersuchung der Konzernabschlüsse des Geschäftsjahres 2000 von 200 Unternehmen des Neuen Markts. Die SampleUnternehmen wurden aus den insgesamt 342 Unternehmen ausgewählt,
die im Juni 2001 am Neuen Markt notiert waren. Aus dieser Grundgesamtheit wurden zunächst alle Finanzdienstleistungsunternehmen (fünf
Unternehmen) sowie alle Unternehmen des Sektors Media & Entertainment (42 Unternehmen) ausgeschlossen, da diese Branchen sehr spezifi37
schen Rechnungslegungs- und Publizitätsanforderungen unterliegen.
Von den verbleibenden Unternehmen wurden 100 Unternehmen ausgewählt, die nach IAS bilanzieren, und 100 Unternehmen, die Abschlüsse
nach US-GAAP erstellen.
Alle in die Untersuchung einbezogenen Berichte sind geprüft, und beina38
he alle haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Bei der
37
38
Für eine detaillierte Analyse der Rechnungslegung von Film- und Medienunternehmen am Neuen Markt, einem Teilbereich des Media & Entertainment-Sektors,
siehe Küting/Zwirner 2001.
Bei fünf der Sample-Unternehmen war der Bestätigungsvermerk eingeschränkt. In
drei Fällen erfolgte die Einschränkung aufgrund von Liquiditätsproblemen, die zu
Zweifeln bezüglich der Going-concern-Prämisse führten. Eine Einschränkung bezog
sich auf Unsicherheiten über die Bewertung eines Tauschgeschäftes, und die fünfte
Einschränkung wies darauf hin, dass ein Unternehmen seine Kapitalflussrechnung
nur für zwei anstatt der vorgeschriebenen drei Jahre erstellt hatte. Abgesehen von
diesen beiden Ausnahmen erfolgte keine Einschränkung mit Verweis auf Verstöße
gegen Ansatz-, Bewertungs- oder Ausweisvorschriften. Interessanterweise wurden
alle fünf Testatseinschränkungen bei US-GAAP-Unternehmen vorgenommen. Weiterhin kann erwähnt werden, dass in den Bestätigungsvermerken von acht Unternehmen (vier IAS-, vier US-GAAP-Unternehmen) auf eine angespannte Finanzlage
hingewiesen wurde, die mittelfristig zur Gefährdung der Existenz führen könne. In
allen acht Fällen wurde betont, dass mit diesem Hinweis keine Einschränkung der
Beurteilung und des Testats verbunden sei.
Gemäß IdW-Prüfungsstandard 400, Tz. 53, ist das Testat insbesondere dann einzuschränken, wenn „entgegen den gesetzlichen Vorschriften der Jahresabschluss von
Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nicht vermittelt oder dies nicht beurteilt
werden kann.“ Darüber hinaus kann eine Einschränkung bei Mängeln aufgrund von
Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften geboten sein. „Solche Mängel betreffen insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie die Ansatz-,
Bewertungs- und Ausweisvorschriften für den Jahresabschluss, einschließlich der
Angaben und Erläuterungen im Anhang“ (Tz 54). Generell setzt eine Einschränkung
des Bestätigungsvermerks voraus, „dass die Beanstandungen oder der nicht beur-
– 28 –
Auswahl wurde Wert darauf gelegt, in beiden Teil-Samples eine für den
Markt repräsentative Branchenverteilung zu erreichen.
39
Die Tabelle im Anhang zeigt eine Aufstellung der in die Untersuchung
einbezogenen Unternehmen. Die Unternehmen sind danach geordnet, ob
sie IAS oder US-GAAP anwenden. In der Tabelle ist zudem die jeweilige
Branche der Unternehmen angegeben. Die Einteilung in sieben Branchen
beruht auf Angaben der Deutsche Börse AG: 22 der Sample-Unternehmen sind demnach in der Biotechnologie und der Medizintechnik tätig,
14 Unternehmen gehören dem Bereich „Industry and Industrial Services“
an, es sind 43 Internet-Unternehmen vertreten, 27 Firmen aus der Informationstechnologie, 33 Software-Unternehmen, 45 Unternehmen der Kategorie „Technology“ sowie 16 Unternehmen der Telekommunikationsbranche.
Tabelle 2 bietet einen Überblick über wichtige Kennzahlen der SampleUnternehmen. Die Größe der Unternehmen ist sehr unterschiedlich. Das
Minimum der Marktkapitalisierung liegt beispielsweise bei 15,3 Mio. Euro, während das größte Unternehmen einen Marktwert von 17,7 Mrd. Euro aufweist. Einzelne Unternehmen erzielten im Geschäftsjahr 2000 keinen Umsatz; der größte Umsatz betrug 3,6 Mrd. Euro. Zwei Unternehmen
40
beschäftigen nach eigenen Angaben keine Mitarbeiter;
39
40
die nächst-
teilbare Bereich wesentlich sind (Tz. 51). Die Beurteilung der Wesentlichkeit obliegt
letztlich dem Wirtschaftsprüfer. ADS (1994, Bd. 7, § 322, Tz. 292) führen in diesem
Zusammenhang jedoch weiter aus: „Verstöße gegen die Berichtspflicht im Anhang
... führen, soweit sie erheblich sind, zur Einschränkung des Bestätigungsvermerks.
Das wird der Fall sein, wenn zwingende Angaben, für die kein Beurteilungsspielraum besteht, unterlassen werden.“
Abschließend sei in diesem Zusammenhang auf Ballwieser (2001) verwiesen, der
die zum Teil ungenauen und unklaren Formulierungen der Bestätigungsvermerke
am Neuen Markt kritisiert. Ballwieser stellt fest (S. 846): „Die Auswertung der Bestätigungsvermerke ergab, 1. dass die Formulierung der Bestätigungsvermerke sehr
unterschiedlich ist, 2. nicht immer klar ist, was geprüft wurde, 3. der Lagebericht
zum Teil ungeprüft ist“.
Da einige Unternehmen für das Jahr 2000 HGB-Jahresabschlüsse mit Überleitungsrechnungen nach IAS oder US-GAAP vorlegten (derartige Jahresabschlüsse wurden
von der Untersuchung ausgeschlossen), weitere Unternehmen im Jahr 2000 ein
Rumpfgeschäftsjahr eingelegt hatten, und andere Unternehmen in die Krise geraten waren und keine geprüften Berichte vorlegten, sind in unserer Studie beinahe
alle Neue-Markt-Unternehmen berücksichtigt, die für das Geschäftsjahr 2000 geprüfte IAS- oder US-GAAP-Berichte vorgelegt haben.
Es handelt sich um die Unternehmen BB Biotech und BB Medtech. Beide Unternehmen tätigen Investments im Bereich der Biotechnologie. Nach Angaben der
– 29 –
kleinste Mitarbeiterzahl betrug 11; das größte Unternehmen beschäftigte
hingegen 4.782 Mitarbeiter.
Tabelle 2: Kennzahlen zur Charakterisierung der Sample-Unternehmen
n
Mittelwert
Standardabweichung
Median
Minimum
Maximum
Marktkapitalisierung
(Mio. Euro)
200
440,1
1.446,7
121,3
15,3
17.751,2
Umsatz (Mio. Euro)
200
199,7
330,7
35,9
0
3.585,3
Anzahl Mitarbeiter
200
540,8
770,1
275,0
0
4.782
Eigenkapitalrentabilität
(in %)
200
-30,62
131,23
-2,22
-1.407,55
45,69
Marktwert / Buchwert
41
des Eigenkapitals
200
4,31
7,92
2,19
-2,27
71,86
179
0,32
0,31
0,23
0,00
1,00
42
Auslandsumsatzanteil
Anm.: (i) Die Zahlen für Umsatz, Mitarbeiter, Eigenkapitalrentabilität und Auslandsumsatzanteil beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2000. (ii) Die Marktkapitalisierung wurde aus den Börsenwerten des Stamm- und Vorzugskapitals zum
29. Dezember 2000 berechnet.
Quellen der Daten: Bloomberg, Geschäftsberichte, telefonische Auskünfte.
Die Besonderheiten der Neue-Markt-Unternehmen zeigen sich auch bei
der Betrachtung der weiteren Kennzahlen. Der Mittelwert der Eigenkapitalrenditen der Unternehmen ist mit –30,62 % deutlich negativ. In mehreren Fällen übersteigen die Jahresfehlbeträge des Geschäftsjahres 2000
den Gesamtwert des Eigenkapitals der betreffenden Unternehmen. Im
Quotienten aus dem Marktwert und dem Buchwert des Eigenkapitals
spiegeln sich die Erwartungen der Marktteilnehmer bezüglich des künfti-
41
42
Unternehmen ist das Management der Beteiligungen an eine dritte Unternehmung
(Bellevue Asset Management Group) delegiert worden.
Der Minimalwert der Relation „Marktwert / Buchwert des Eigenkapitals“ ist negativ,
da ein Unternehmen unseres Samples (TIPTEL AG) in der Konzernbilanz für das Jahr
2000 ein negatives Eigenkapital ausweist.
Trotz intensiver Bemühungen konnte der Auslandsumsatzanteil nur für 179 Unternehmen festgestellt werden. In 21 Fällen ließ sich die Kennzahl weder dem Geschäftsbericht entnehmen noch konnte er durch telefonische Anfragen ermittelt
werden.
– 30 –
gen Gewinn- und Dividendenwachstums der Unternehmen; der Durchschnittswert in Höhe von 4,31 verdeutlicht, dass zum Jahresende 2000
diesbezüglich nach wie vor hohe Erwartungen am Markt bestanden.
Die letzte Zeile der Tabelle belegt, dass viele der Neue-Markt-Unternehmen sehr international ausgerichtet sind. Der Mittelwert der Kennzahl
Auslandsumsatz zu Gesamtumsatz liegt bei 0,32; einige Unternehmen
gaben an, praktisch ihren gesamten Umsatz im Ausland zu erzielen. Andererseits erzielten 37 Sample-Unternehmen im Geschäftsjahr 2000 keinerlei Umsätze im Ausland.
Tabelle 3: Prüfungsgesellschaften im Sample und am Neuen Markt insgesamt
Untersuchungssample
Neuer Markt insgesamt
Anzahl
in %
Anzahl
In %
Andersen
38
19 %
65
19 %
KPMG
24
12 %
48
14 %
Ernst & Young
24
12 %
43
12 %
PwC
23
11,5 %
44
13 %
Deloitte & Touche
7
3,5 %
10
3%
Sonstige
84
42 %
134
39 %
Insgesamt
200
100 %
344
100 %
Quellen: Geschäftsberichte (Untersuchungssample); Ballwieser 2001 (Neuer
Markt insgesamt); den Gesellschaften Andersen, KPMG, Ernst & Young, PwC
und Deloitte & Touche sind ausländische Prüfer zugeordnet, die dem jeweiligen
Konzern bzw. Netzwerk angehören.
Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Abschlussprüfer der in die Untersuchung einbezogenen Unternehmen sowie die Verteilung der Prüfer am
Neuen Markt insgesamt (nach Ballwieser 2001). Während der Markt für
die Prüfung großer deutscher Aktiengesellschaften (z.B. Dax-100Unternehmen) von nur zwei Gesellschaften (PwC und KPMG) dominiert
wird, verteilt sich die Prüfung am Neuen Markt auf eine Vielzahl von
– 31 –
Prüfern, darunter auch zahlreiche mittelgroße und kleine Gesellschaften.
Die fünf großen Prüfungsgesellschaften („Big 5“) decken zusammen nur
58 % der Unternehmen unseres Samples ab. Den größten Marktanteil
hält Andersen (19 %), gefolgt von KPMG (12 %), Ernst & Young (12 %)
und PwC (11,5 %); Deloitte & Touche spielt eine relativ geringe Rolle mit
einem Marktanteil von nur 3,5 %. Tabelle 3 belegt, dass die Verteilung
der Prüfer in unserem Sample sehr stark der Verteilung im gesamten
43
Neuen Markt ähnelt.
Während die Mehrzahl der Sample-Unternehmen deutsche Unternehmen
sind, handelt es sich bei 35 Unternehmen um „foreign registrants“, d.h.
44
um Unternehmen mit Firmensitz im Ausland. Die meisten dieser Unternehmen stammen aus Österreich (11 Unternehmen), den Niederlanden
45
und den USA (jeweils 6), der Schweiz (4) und Israel (3).
16 der Unternehmen des Samples sind auch an anderen Börsen gelistet,
46
zehn davon weisen eine Zweitnotierung an US-Börsen auf. Neun dieser
zehn Unternehmen erstellen Jahresabschlüsse nach US-GAAP, ein Unternehmen veröffentlicht einen IAS-Abschluss sowie eine Überleitungsrechnung für Ergebnis und Eigenkapital.
43
44
45
46
Interessant ist, dass die „Big-5“-Gesellschaften überdurchschnittlich stark in der
Prüfung von Unternehmen engagiert sind, die US-GAAP-Abschlüsse vorlegen: 72
(62,1 %) der 116 „Big-5“-Kunden nutzen US-GAAP, nur 44 (37,9 %) wenden IAS
an. Entsprechend sind bei den kleineren, regionalen Prüfern IAS-Anwender überrepräsentiert: 56 (66,7 %) der 84 Unternehmen, die von kleineren Prüfergesellschaften geprüft werden, publizieren IAS-Abschlüsse, nur 28 (33,3 %) verwenden
US-GAAP.
Der Anteil von 17,5 % ausländischer Unternehmen im Sample entspricht recht genau dem Anteil von 16,6 % in der Grundgesamtheit. Da die ausländischen Unternehmen am Neuen Markt meist größer sind als der Durchschnitt, machen sie zusammen 29,5 % der gesamten Marktkapitalisierung aus (Oktober 2001). Zu Einzelheiten siehe DZ Bank 2001.
Anzumerken ist, dass das Konzept des Herkunftslandes eines Unternehmens durchaus nicht unproblematisch ist, da Unternehmen ihren juristischen Sitz in einem
Land haben können, während ihre Wertschöpfungsprozesse in anderen Ländern
stattfinden. Brainpower N.V., ein „ausländisches“ Unternehmen unseres Sample,
hat beispielsweise seinen Sitz in Holland, obwohl es in diesem Land keine Aktivitäten ausübt. BB Biotech AG und BB Medtech AG, zwei andere Unternehmen unseres
Samples, sind in der Schweiz ansässig, konzentrieren ihre Aktivitäten jedoch auf die
USA.
Insgesamt gibt es am Neuen Markt 28 Unternehmen mit Zweitnotierungen an ausländischen Börsen und 16 Unternehmen, die in den US gelistet sind.
– 32 –
B.
Untersuchungsmethodik: Ableitung eines Disclosure
Compliance Index (DIS)
Die Vorgehensweise zur Auswertung der Jahresabschlüsse folgt den Studien von Cooke (1989, 1991, 1992), Street/Bryant (2000) und Street/Gray
(2001). Da sich die vorliegende Arbeit mit den Ausweispflichten nach
IAS und nach US-GAAP beschäftigt, wurden zunächst zwei Checklisten
mit den jeweiligen Offenlegungsanforderungen entwickelt. Grundlage
dafür war die von Ernst & Young (2000) herausgegebene Publikation
47
IAS/US-GAAP Comparison.
Die Checkliste der Ausweispflichten nach
IAS umfasst insgesamt 153 geforderte Einzelangaben, die entsprechende
48
US-GAAP-Liste besteht aus 144 geforderten Angaben.
Die beiden
Checklisten sind zwar nicht völlig identisch, aber sehr ähnlich. Tabelle 4
gibt einen Überblick über die in den Checklisten erfassten Ausweispflichten.
Auf der Basis der Checklisten wurden die Abschlüsse der Neue-MarktUnternehmen ausgewertet. Es wurde im einzelnen geprüft, ob die geforderten Angaben von den Unternehmen tatsächlich publiziert wurden.
War dies der Fall, wurde für das entsprechende Item der Checkliste eine
„1“ eingegeben. Falls eine Information nicht nachzuweisen war, musste
durch eine sorgfältige Analyse des gesamten Geschäftsberichts weiter untersucht werden, ob die jeweilige Offenlegungsregelung von der betreffenden Unternehmung anzuwenden war oder nicht. War die Anforderung
zutreffend, wurde die fehlende Einzelangabe in der Checkliste mit einer
„0“ kodiert, andernfalls erfolgte ein Eintrag „nicht zutreffend“.
47
48
In Bezug auf US-GAAP wurden alle Statements of Financial Accounting Standards,
alle APB Opinions, alle Accounting Research Bulletins sowie alle Abstracts der Emerging Issues Task Force ausgewertet; Offenlegungspflichten, die sich nicht aus
diesen US-GAAP i.e.S. ergeben, sondern darüber hinaus von der SEC im Zuge ihrer
Publizitätsanforderungen für in den USA gelistete Unternehmen definiert werden,
wurden nicht in die Checkliste aufgenommen.
Erfasst wurden zunächst alle Ausweisvorschriften, die nach IAS bzw. US-GAAP für
das Geschäftsjahr 2000 anzuwenden waren. Anschließend wurden einzelne Angabepflichten aus den Checklisten entfernt, bei denen es für Außenstehende unmöglich war zu beurteilen, ob sie vom jeweiligen Unternehmen anzuwenden waren. Einige weitere Ausweispflichten wurden eliminiert, da sie von den Sample-Unternehmen nicht bzw. nur in wenigen Ausnahmefällen anzuwenden sind (bspw. verwenden Neue-Markt-Unternehmen nicht die nach IAS 16 bestehende Möglichkeit der
Neubewertung des Sachanlagevermögens).
– 33 –
Tabelle 4: Ausweispflichten nach IAS und US-GAAP: Themenbereiche
Ausweispflichten – Themenbereiche
Gewinnrealisierung
Konzernabschlüsse /
Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen
Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen
Unternehmenszusammenschlüsse
Interessenzusammenführung / Pooling of Interest
Akquisitionen / Erwerbsmethode
Goodwill-Bilanzierung
Währungsumrechnung
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagevermögen
Wertminderungen
Fremdkapitalkosten
Forschung und Entwicklung
Finanzinstrumente
Vorräte
Leasing
Steuern
Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Eigenkapital
Mitarbeiteraktienprogramme
Bilanzierung von Pensionskosten und anderen Altersversorgungsleistungen
Erfolgsrechnung / Reporting financial performance
Einstellung von Bereichen
Außerordentliches Ergebnis
Eigenkapitalveränderungsrechnung /
Comprehensive income
Ergebnis je Aktie
Kapitalflussrechnung
Segmentberichterstattung
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
– 34 –
Nach Abschluss der Datensammlung wurde für jedes Unternehmen ein
Disclosure Compliance Index (DIS) berechnet, indem die tatsächlich publizierten Angaben durch die Gesamtzahl der jeweils offenzulegenden Ein49
zelangaben geteilt wurde. Für Unternehmen, die alle auf sie zutreffenden Anforderungen erfüllen, ist der Index gleich 1; erfüllt ein Unternehmen nur die Hälfte der zutreffenden Publizitätsanforderungen, nimmt der
DIS den Wert 0,5 an.
Zur Methodik der Untersuchung sind die folgenden beiden Anmerkungen
zu machen. Die vorliegende Studie konzentriert sich auf die Frage der
Einhaltung der Offenlegungspflichten am Neuen Markt. Es wäre darüber
hinaus von großem Interesse, auch den Bereich der Bilanzierung und
Bewertung zu analysieren, da zu erwarten ist, dass bilanzpolitische Ziele
von den Unternehmen vor allem durch eine gezielte Ergebnispolitik angestrebt werden. Allerdings ist es für außenstehende Analysten und Forscher praktisch unmöglich, mit einer vergleichbaren Methodik die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bilanzierung und Bewertung von Unter50
nehmen systematisch und zuverlässig zu beurteilen.
Zweitens ist zu betonen, dass die zuvor geschilderte Vorgehensweise zur
Ableitung des Disclosure Compliance Index tendenziell zu einer eher positiven Beurteilung der Offenlegungspraxis der Neue-Markt-Unternehmen
führt. Dies liegt daran, dass bei fehlenden Angaben ohne Zugang zu internen Informationen zum Teil nicht eindeutig festzustellen ist, ob die
betreffenden Unternehmen zur Publizität verpflichtet sind oder nicht und
im Zweifelsfall eine Kodierung mit „nicht zutreffend“ erfolgt. Aus diesem
Grund ist davon auszugehen, dass mit der hier angewandten Analysemethode nur die offensichtlichsten Verstöße gegen die Offenlegungsanforderungen nach IAS und US-GAAP erfasst werden und die tatsächlich am
Neuen Markt vorherrschende Compliance überschätzt wird.
49
50
Der Disclosure Compliance Index beruht folglich auf einer Gleichgewichtung aller
nach IAS bzw. US-GAAP geforderten Einzelangaben.
Vgl. Küting (2001) sowie Küting/Zwirner (2002), die sich kritisch mit ausgewählten
Fragen der Bilanzierung und Bewertung in mehreren Branchen des Neuen Markts
auseinandersetzen.
– 35 –
C.
Sonstige Daten
Die Daten für die Wahl der Rechnungslegungssysteme, der Prüfergesellschaften sowie der Prüfungsstandards wurden den Geschäftsberichten der
Neue-Markt-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2000 entnommen. Die
Marktkapitalisierung der Unternehmen sowie Bilanzkennzahlen entstammen der Bloomberg-Datenbank. Die Daten beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2000 bzw. auf den Stichtag 29. Dezember 2000. Branchendaten, Informationen über Zweitnotierungen an ausländischen Börsen und
Angaben zu den Notierungen durch ausländische Unternehmen wurden
von der Deutsche Börse AG zur Verfügung gestellt.
– 36 –
V.
Untersuchungsergebnisse
A.
Einhaltung der Offenlegungsanforderungen
In Tabelle 5 sind die wichtigsten Ergebnisse zur Einhaltung der Offenlegungsanforderungen zusammengefasst. Dargestellt sind der Mittelwert
sowie die Standardabweichung, der Median und die Extremwerte für den
Disclosure Compliance Index (DIS), wobei diese Ergebnisse zunächst für
das gesamte Untersuchungssample ausgewiesen werden und anschließend separat für die Teilsamples der Unternehmen, die nach IAS und
nach US-GAAP bilanzieren.
Tabelle 5: Disclosure Compliance Index: Untersuchungsergebnisse
n
Mittelwert
Stand.abwg.
Median
Min.
Max.
DIS – alle SampleUnternehmen
200
0,837
0,114
0,859
0,416
1,000
DIS – nur IASUnternehmen
100
0,809
0,111
0,812
0,416
1,000
DIS – nur IASUnternehmen,
außer in USA gelistete Unternehmen
99
0,807
0,110
0,811
0,416
1,000
DIS – nur US-GAAP100
Unternehmen
0,866
0,110
0,904
0,524
0,988
DIS – nur US-GAAPUnternehmen, außer
in USA gelistete Unternehmen
91
0,857
0,111
0,891
0,524
0,985
DIS – Unternehmen
mit Zweitnotierung
in USA
10
0,963
0,027
0,969
0,915
1,000
Der Durchschnittswert des DIS über alle in die Untersuchung einbezogenen Unternehmen beträgt 0,837; das heißt im Durchschnitt erfüllen die
Neue-Markt-Unternehmen 83,7 % der Publizitätsanforderungen nach IAS
– 37 –
und US-GAAP. Nur zwei der 200 Unternehmen erfüllen ordnungsgemäß
alle auf sie zutreffenden Offenlegungserfordernisse (DIS = 1,0), und insgesamt 31 Unternehmen kommen 95 % oder mehr ihrer Ausweispflichten
nach (DIS ≥ 0,95). Auf der anderen Seite des Spektrums findet sich ein
Unternehmen, dessen Jahresabschluss nur 41,6 % der erforderlichen Angaben enthält; in zwei weiteren Fällen liegen die Werte unter 0,50, und
insgesamt neun Unternehmen weisen DIS-Werte von weniger als 0,60
auf. Die Mehrheit der Unternehmen publiziert zwischen 60 % und 90 %
der nach IAS und US-GAAP verlangten Angaben.
Unser Untersuchungsergebnis ist vergleichbar mit den Resultaten einer
im Jahr 1999 durchgeführten internen Studie der Deutsche Börse AG über die Qualität der Quartalsberichte am Neuen Markt. Die Börse untersuchte, ob die im November/Dezember 1999 vorgelegten Quartalsabschlüsse von 54 Sample-Unternehmen den Anforderungen von IAS 34
(Interim Financial Reporting), APB 28 (Interim Financial Reporting) oder
des Regelwerks Neuer Markt gerecht wurden. Basierend auf einem Punktesystem wurde festgestellt, dass „ein Großteil der betrachteten Unternehmen lediglich zwischen 60 und 90 Prozent der geforderten Pflicht51
angaben offen legen.“
Eine Folgeuntersuchung von d’Arcy und Gra-
bensberger (2001) gelangt zu dem Befund, dass „die Mehrheit der Unternehmen eine Berichtsgüte auf[weist], welche zwischen 40 % und 75 %
52
variiert. Dies wird sowohl für die Jahre 1999 und 2000 beobachtet.“
Unternehmen, die Jahresabschlüsse nach US-GAAP erstellen, weisen im
Durchschnitt ein höheres Maß an Compliance auf als Unternehmen, die
IAS-Abschlüsse vorlegen (0,866 versus 0,809). Dieser Unterschied ist sta-
51
52
d’Arcy 2001, S.173.
d’Arcy/Grabensberger 2001, S.1477. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch
die Beurteilung der Informationsqualität der Geschäftsberichte von NEMAX-50Unternehmen durch Küting (2001). Auf einer Bewertungsskala mit maximal 300
Punkten erreichten die NEMAX-Unternehmen mit ihren Geschäftsberichten für das
Jahr 2000 eine durchschnittliche Bewertung von 170 Punkten (Vorjahr: 133 Punkte). Die Geschäftsberichte einer Vergleichsgruppe von Unternehmen aus dem DAX30 wurde hingegen mit durchschnittlich 244 Punkten beurteilt.
– 38 –
53
tistisch signifikant (t = 3,744, df = 198; p < 0,001). Wie in Tabelle 5
dargestellt, befolgen vor allem die zehn in den USA gelisteten Unternehmen die Offenlegungsregeln recht genau; der DIS liegt hier im Mittel
bei 0,963, das Minimum bei 0,915.
Deutlich wird schließlich, dass der Unterschied zwischen den US-GAAPund den IAS-Unternehmen nicht ausschließlich auf die hohe Berichtsgüte
der Unternehmen mit einem Cross Listing in den USA zurückzuführen
ist: Vergleicht man die beiden Sub-Samples jeweils ohne die in den USA
gelisteten Unternehmen, liegt der durchschnittliche Disclosure Compliance Index der US-GAAP-Bilanzierer immer noch signifikant über dem der
IAS-Unternehmen (0,857 gegenüber 0,807; t = 3,113, df = 188, p =
0,002).
Die Ergebnisse der Studie sind somit für die IAS-Rechnungslegung und
für das IASB besorgniserregend, da sie in gewissem Maße die verbreitete
Meinung stützen, die IAS seien im Laufe der vergangenen Jahre zwar zu
einem umfassenden und qualitativ hochwertigen Rechnungslegungssystem herangereift, das jedoch an einem Durchsetzungsproblem leide und
im Vergleich zum System der US-GAAP als weniger streng empfunden
54
werde.
Trotz dieser Feststellung ist zu betonen, dass die Publizität auch der USGAAP-Unternehmen am Neuen Markt deutliche Defizite aufweist. Wie in
Tabelle 5 gezeigt, erfüllen Unternehmen, die Jahresabschlüsse nach USGAAP erstellen, im Mittel nur 86,6 % der auf sie zutreffenden Offenlegungsanforderungen. Nicht ein einziges US-GAAP-Unternehmen kommt
allen Ausweispflichten nach, und der niedrigste DIS-Wert in dieser
Gruppe liegt bei 0,524, d.h. bei einem Offenlegungsniveau von nur
knapp über 50 %. Die Studie zeigt somit, dass auch die US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards einem erheblichen Durchsetzungsproblem ausgesetzt sind, wenn sie außerhalb der USA angewendet werden
53
54
Auch in der internen Studie der Deutsche Börse AG zur Quartalsberichterstattung
schnitten die US-GAAP-Unternehmen insgesamt etwas besser ab; siehe d’Arcy
2001, S. 173.
Vgl. z.B. Leuz 2000, S. 1 u. 8, m.w.N.
– 39 –
und die betreffenden Jahresabschlüsse nicht der Aufsicht der SEC unterworfen sind.
Welche inhaltlichen Bereiche der Offenlegung sind für die Unternehmen
des Neuen Markts besonders problematisch? In Übereinstimmung mit
früheren Studien (Street/ Bryant 2000, Street/Gray 2001) zeigt sich, dass
IAS-Anwender
überdurchschnittlich
häufig
gegen
die
Publi-
zitätsvorschriften in Bezug auf Pensionsrückstellungen, Leasing, Finanzinstrumente, Forschung und Entwicklung sowie Ergebnis je Aktie verstoßen. Unternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren, weisen Schwachstellen vor allem in den Bereichen Unternehmenszusammenschlüsse,
55
Fremdkapitalkosten, Finanzinstrumente und Steuern auf.
B.
Determinanten der Compliance
Die oben vorgestellten Ergebnisse belegen, dass das Ausmaß der Einhaltung bzw. Verletzung der Offenlegungspflichten nach IAS und US-GAAP
durch die Unternehmen des Neuen Markts sehr unterschiedlich ist. Das
Spektrum reicht von einigen wenigen Unternehmen, die allen Ausweispflichten nachkommen, bis hin zu Unternehmen, die weniger als die
Hälfte der von ihnen geforderten Angaben veröffentlichen. In einem
zweiten Schritt der empirischen Analyse soll nun überprüft werden, von
welchen Faktoren die Einhaltung der Offenlegungsvorschriften am Neuen
Markt abhängig ist. Es soll mit anderen Worten nach den Determinanten
gefragt werden, die dafür verantwortlich sind, dass manche Unternehmen
ein hohes Maß an Compliance beweisen, während andere eine sehr geringe Bereitschaft zeigen, die Publizitätsvorschriften nach IAS oder USGAAP zu befolgen.
In Abschnitt III wurden fünf Hypothesen über die wichtigsten Einflussfaktoren der Einhaltung der Offenlegungsvorschriften abgeleitet. Diese
Hypothesen werden nun mit Hilfe einer multiplen Regressionsrechnung
getestet. Die abhängige Variable ist dabei der Disclosure Compliance Index, die unabhängigen Variablen werden durch die fünf Hypothesen H-1
55
Zu den besonderen Problemen der Bilanzierung am Neuen Markt siehe auch Küting
2001, insbes. S. 126ff.
– 40 –
bis H-5 bestimmt (siehe oben, Tabelle 1). Die mit Hilfe der OLS-Methode
56
zu schätzende Gleichung lautet folglich:
DISi = β0 + β 1WAHLi + β 2GRÖSSEi + β 3PRÜFERi + β 4PRÜFSTANDi +
β5LISTINGi + εi
wobei DISi sowie WAHLi, GRÖSSEi etc. die Ausprägungen der abhängigen
und der unabhängigen Variablen für die Unternehmen des Samples sind
(mit i = 1, 2, 3, ..., 200), und β0 bis β5 die Regressionsparameter und εi den
Störterm darstellen.
Die Ergebnisse der Regressionsschätzung sind in Tabelle 5 zusammengefasst. Für jede der erklärenden Variablen sind der Regressionskoeffizient,
der t-Wert und der p-Wert angegeben. Der im unteren Teil der Tabelle
aufgeführte F-Wert von 17,9863 ist hochsignifikant (p < 0,001), was darauf hindeutet, dass das Modell in seiner Gesamtheit gut spezifiziert ist.
2
Der Wert von 0,299 für R (adj), also für das um die Zahl der Variablen
und Freiheitsgrade korrigierte Bestimmtheitsmaß, ist angesichts der
explorativen Natur der vorliegenden Forschungsarbeit zufriedenstel57
lend.
56
57
Zu den Besonderheiten von Regressionsrechnungen mit Dummy-Variablen siehe
genauer Hardy 1993.
Die Korrelationen zwischen den fünf unabhängigen Variablen sind mit einem
durchschnittlichen Korrelationskoeffizienten von 0,156 und einem maximalen Wert
von 0,283 eher unauffällig. Zu beachten ist dabei, dass es sich bei einigen der Variablen um dichotome Variablen (Dummy-Variablen) handelt und dass Korrelationskoeffizienten, die zwischen zwei dichotomen Variablen (Phi-Koeffizienten) oder
zwischen dichotomen und kardinal skalierten Variablen (punkt-biserielle Koeffizienten) berechnet werden, bestimmte Besonderheiten aufweisen. Insbesondere
sind derartige Koeffizienten nicht notwendigerweise um Null symmetrisch und ihr
Vorzeichen ist irrelevant, da es von der Kodierung der dichotomen Variablen abhängt. Zu Einzelheiten siehe Diehl/Kohr 1994.
– 41 –
Tabelle 6: Determinanten der Einhaltung von Ausweispflichten gemäß
IAS und US-GAAP
Schätzergebnisse
Variable
Regressionskoeffizient
t-Wert
p-Wert
KONSTANTE
0,791
(27,602)
[0,000]
WAHL
0,025
(1,778)
[0,077]
GRÖSSE
-0,003
(-0,538)
[0,591]
PRÜFER
0,108
(7,388)
[0,000]
PRÜFSTAND
-0,039
(-2,801)
[0,006]
LISTING
0,095
(2,879)
[0,004]
200
N
R2 (adj.)
0,299
F-Wert
17,9863
Sig (F-Wert)
0,000
Im einzelnen erweisen sich vier der fünf unabhängigen Variablen als statistisch signifikant. Lediglich die Unternehmensgröße liefert keinen signifikanten Beitrag zur Erklärung des Maßes der Einhaltung der IAS- und
US-GAAP-Offenlegungspflichten durch die Unternehmen des Neuen
58
Markts. Ein Ausschluss der Variablen GRÖSSE aus der Regression führt
zu einem merklichen Anstieg des F-Werts (F = 22,497) und zu einem
2
R (adj) in Höhe von 0,302.
Der mit Abstand wichtigste erklärende Faktor ist PRÜFER. Wie vermutet
(H-3), befolgen Neue-Markt-Unternehmen, die von „Big-5“-Gesellschaf58
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Variable GRÖSSE durch den natürlichen Logarithmus der Unternehmenswerte (Marktwert des Eigenkapitals plus
Buchwert der Verbindlichkeiten) operationalisiert wird. Alternativ durchgeführte
Rechnungen mit Mitarbeiter- oder Umsatzzahlen erbrachten ebenfalls keine signifikanten Ergebnisse, niedrigere F-Werte deuten jedoch auf eine insgesamt geringere Aussagefähigkeit der Modellierungen.
– 42 –
ten geprüft werden, die Offenlegungsanforderungen nach IAS und USGAAP genauer als Unternehmen, die von kleineren Abschlussprüfern geprüft werden. Den Ergebnissen der Studie zufolge ist ein Wechsel von einer kleinen Prüfungsgesellschaft zu einer der „Big-5“-Gesellschaften unter sonst gleichen Bedingungen im Durchschnitt mit einem Anstieg des
59
Disclosure Compliance Index um 10,8 % verbunden.
Es ist von offensichtlichem Interesse, weiter zu untersuchen, ob systematische Unterschiede in der Berichtsgüte von Unternehmen festzustellen
sind, die von unterschiedlichen „Big-5“-Gesellschaften geprüften werden.
Wie zuvor dargelegt, spielen vier der fünf großen Prüfungsgesellschaften
(Andersen, KPMG, Ernst & Young, PwC) eine bedeutsame Rolle am Neuen Markt. Tabelle 6 zeigt die durchschnittlichen DIS-Werte für die NeueMarkt-Unternehmen, die von diesen vier Gesellschaften geprüft werden.
Die Ergebnisse werden in anonymisierter Form präsentiert. Um eine Identifikation der Gesellschaften zu verhindern, sind auch die (Teil-) Stichprobenumfänge nicht angegeben.
Tabelle 7: Einhaltung der Offenlegungsanforderungen durch „Big-5“Klienten am Neuen Markt
Mittelwert
Standardabweichung
Minimum
Maximum
DIS – Big-5-Gesellschaft A
0,914
0,075
0,725
1,000
DIS – Big-5-Gesellschaft B
0,904
0,061
0,731
0,989
DIS – Big-5-Gesellschaft C
0,873
0,098
0,577
0,985
DIS – Big-5-Gesellschaft D
0,850
0,101
0,641
0,988
DIS – Non–Big-5-Gesellschaften
0,770
0,112
0,416
0,969
Man kann anhand der Ergebnisse in Tabelle 6 erkennen, dass in allen
vier „Big-5“-Klientengruppen die Ausweispflichten im Durchschnitt genauer beachtet werden als im Teilsample jener Neue-Markt-Unterneh59
Zur Interpretation der Regressionskoeffizienten bei Regressionsrechnungen mit
Dummy-Variablen siehe Hardy 1993, S. 20f.
– 43 –
men, die von den kleineren und nur regional bzw. national tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft werden. Zweitens zeigen sich aber
durchaus auch Unterschiede zwischen den Unternehmen, die von verschiedenen „Big-5“-Gesellschaften geprüft werden. Zwei der „Big-5“Gesellschaften (A, B) weisen sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen
Compliance der von ihnen geprüften Unternehmen als auch hinsichtlich
der Varianz der Ergebnisse eine bessere Performance auf als die beiden
anderen Gesellschaften (C, D). Die Mittelwert-Unterschiede zwischen den
Disclosure Compliance Indices der vier Gruppen sind statistisch sig60
nifikant (ANOVA; F = 3,325; df = 3; p = 0,023).
Die Ergebnisse unserer Regressionsrechnung zu den Determinanten der
Compliance (Tabelle 5) zeigen weiter, dass auch unter Berücksichtigung
weiterer relevanter Faktoren das Maß der Einhaltung der Offenlegungsanforderungen für IAS-Unternehmen geringer ist als für US-GAAPUnternehmen. Der entsprechende Regressionskoeffizient ist auf dem
10 %-Niveau statistisch signifikant (b = 0,025; t = 1,778; p = 0,077).
Wie vorhergesagt (Hypothese H-5), werden die Offenlegungsanforderungen von Neue-Markt-Unternehmen, die eine Zweitnotierung an einer
amerikanischen Börse (New York Stock Exchange oder NASDAQ) aufweisen und damit der Aufsicht der SEC unterliegen, deutlich genauer beachtet als von den anderen Unternehmen. In der multivariaten Regression, in
der neben anderen Variablen auch die Wahl der Unternehmen zwischen
IAS und US-GAAP in Form einer Dummy-Variablen berücksichtigt ist,
zeigt sich, dass mit einem Cross Listing in den USA im Durchschnitt ein
um 9,5 % höheres Compliance-Niveau verbunden ist. Dieses Ergebnis unterstreicht die Bedeutung einer effektiven Kapitalmarktaufsicht für die
Durchsetzung von Rechnungslegungsnormen in der Praxis.
Die in Abschnitt III abgeleitete Hypothese H-4 besagt, dass das Maß der
Einhaltung der Offenlegungspflichten nach IAS und US-GAAP höher
[ist], wenn im Bestätigungsvermerk auf die Anwendung von ISA oder US
60
Bei fast allen „Big-5“-Gesellschaften ist, wie bereits berichtet, ein gewisses Übergewicht an Unternehmen festzustellen, die US-GAAP einsetzen. Darüber hinaus
zeigen sich keine besonderen Auffälligkeiten hinsichtlich der Verteilung der Prüfergesellschaften auf die IAS- und US-GAAP-Nutzer.
– 44 –
GAAS verwiesen wird. Diese Hypothese wird durch die Untersuchungsergebnisse nicht bestätigt. Zwar erweist sich die Variable PRÜFSTAND in
der Regression als signifikant, der zugehörige Regressionskoeffizient hat
jedoch ein negatives Vorzeichen, d.h. entgegen unserer Vorhersage ist die
Compliance der Neue-Markt-Unternehmen tendenziell niedriger, wenn
die Abschlussprüfung gemäß ISA oder US GAAS durchgeführt wurde
(bzw. wenn im Bestätigungsvermerk auf die Beachtung der ISA oder US
GAAS Bezug genommen wird).
Eine nähere Untersuchung der Daten ergibt, dass zwischen den Variablen
61
PRÜFER und PRÜFSTAND zwar keine auffällige bivariate Korrelation,
aber dennoch eine signifikante Wechselbeziehung zwischen den beiden
Einflussgrößen und der abhängigen Variablen DIS besteht (ANOVA twoway interaction: F-value = 4,706; df = 1; p = 0,031): Während der Disclosure Compliance Index bei Neue-Markt-Unternehmen, die von „Big5“-Gesellschaften geprüft werden, nicht davon beeinflusst wird, ob die
Prüfung gemäß ISA, US GAAS oder ausschließlich nach anderen, lokalen
Prüfungsstandards erfolgt (DIS = 0,889 gegenüber 0,884; t = 0,327; p =
0,744), ist bei den Klienten kleinerer Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften
das Maß der Einhaltung der Offenlegungspflichten deutlich geringer,
wenn sich im Bestätigungsvermerk ein Hinweis auf ISA oder US GAAS
findet (DIS = 0,729 gegenüber DIS = 0,796; t = 2,776; p = 0,007).
Die negative Beziehung zwischen der Publizitätsgüte und dem Verweis
auf ISA oder US GAAS bei den von kleineren Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften geprüften Neue-Markt-Unternehmen ist ein beunruhigender
und schwer zu interpretierender Befund. Offenkundig sind weitere Forschungsbemühungen erforderlich, um die Qualität der Wirtschaftsprüfung im Neuen Markt insgesamt sowie insbesondere die von (kleineren)
61
Genauer: Von den 116 „Big-5“-Prüfern verweisen 52 ausschließlich auf lokale
(meist deutsche) Prüfungsstandards, während in 64 Fällen der Bestätigungsvermerk
(auch) Hinweise auf ISA oder US GAAS enthält. Von den 84 kleineren, regionalen
Prüfungsgesellschaften verweisen 51 ausschließlich auf lokale Prüfungsstandards,
33 (auch) auf ISA oder US GAAS.
– 45 –
Prüfungsgesellschaften gemachten Behauptungen hinsichtlich der ver62
wendeten Prüfungsstandards genauer zu untersuchen.
C.
Stabilität des Erklärungsmodells: Einfluss weiterer Variablen
Im Rahmen der empirischen Untersuchung wurde weiter geprüft, ob die
im voranstehenden Abschnitt vorgestellten Ergebnisse durch Drittvariablen beeinflusst oder verzerrt werden. Einige dieser Variablen sind in der
bisherigen Literatur zur Unternehmenspublizität und Compliance diskutiert worden, andere könnten unter den spezifischen Rahmenbedingungen des Neuen Markts eine Wirkung auf die Publizitätsgüte und die Einhaltung der Offenlegungsvorschriften ausüben.
Cairns (1999) argumentiert, dass Zusammenhänge zwischen den Herkunftsländern von Unternehmungen und Verstößen
gegen
IAS-
Vorschriften existieren, und Street/Gray (2001) konnten in ihrer internationalen Studie zur Compliance mit IAS in der Tat bestimmte Ländereffekte feststellen. Wie bereits erwähnt, haben 35 unserer 200 Sampleunternehmen ihren Firmensitz im Ausland. Da diese sich auf zahlreiche
Herkunftsländer verteilen (siehe oben, S. 31), ist es nicht möglich, länderspezifische Einflüsse auf die Einhaltung der Ausweispflichten zu überprüfen. Wir testen jedoch, ob sich ausländische Unternehmen als
Gruppe hinsichtlich ihrer Compliance von deutschen Unternehmen unterscheiden (Variablenbezeichnung: AUSLAND).
Empirische Arbeiten konnten bislang keine systematischen Zusammenhänge zwischen bestimmten Branchen und der Publizitätsgüte von Un63
ternehmen nachweisen.
Die Unternehmen des Neuen Markts besitzen
zudem einige gemeinsame Eigenschaften – es handelt sich um junge, innovative Wachstumsfirmen –, so dass die Bedeutung von Branchenunterschieden in diesem Kapitalmarktsegment noch stärker eingeschränkt sein
62
63
Vgl. hierzu auch Ballwieser 2001.
Vgl. Cooke 1991, 1992; Meek et al. 1995; Inchausti 1997. Während Street/Bryant
(2000) keine Hinweise auf Brancheneffekte finden, deuten die Ergebnisse von
Street/Gray (2001) darauf hin, dass Unternehmen des Handels und der Transportindustrie IAS-Vorschriften genauer einhalten als der Durchschnitt der Unternehmen.
– 46 –
mag. Dennoch wird von uns überprüft, ob die Branchenzuordnung der
Sampleunternehmen hilft, die Verteilung des Disclosure Compliance Index zu erklären.
Eine weitere Variable, die in der Literatur als mögliche Determinante der
Offenlegungspolitik und der Compliance diskutiert wird, ist die Rentabili64
tät. Bisherige Studien erbrachten hierzu widersprüchliche Ergebnisse. Im
Rahmen unserer Untersuchung haben wir geprüft, ob ein Zusammenhang
zwischen der Einhaltung der IAS- und US-GAAP-Offenlegungsanforderungen durch die Neue-Markt-Unternehmen und ihrer Eigenkapitalrentabilität (Jahresergebnis vor Steuern zu Eigenkapital, ROE) besteht.
Obwohl es sich bei den Unternehmen des Neuen Markts tendenziell um
junge Unternehmen handelt, sind viele von ihnen bereits intensiv auf
ausländischen Märkten aktiv. Wie oben dargestellt, erzielten NeueMarkt-Unternehmen im Geschäftsjahr 2000 im Durchschnitt 32 % ihres
Umsatzes im Ausland (siehe S. 30). Es ist zu vermuten, dass der zum Teil
sehr schnelle Internationalisierungsprozess die Rechnungslegung der Unternehmen vor (zusätzliche) Probleme gestellt hat (z.B. Sprach- und
Währungsprobleme, Systemintegration, unterschiedliche Rechnungslegungsstandards). Wir überprüfen daher, ob der Internationalisierungsgrad einen Einfluss auf die Einhaltung der Offenlegungsvorschriften ausübt. Wie in empirischen Studien üblich, wird die Variable INTERNAT
durch den Auslandsumsatzanteil (Umsatz im Ausland zu Gesamtumsatz)
operationalisiert.
Als weitere mögliche Determinanten der Einhaltung der Offenlegungsvorschriften bieten sich im Kontext des Neuen Markts der Free Float, das
Alter sowie das bisherige und das erwartete künftige Wachstum der Unternehmen an. Zunächst zum Free Float: Es ist denkbar, dass Unternehmen, die von einzelnen Personen, beispielsweise von den Gründern oder
64
Singhvi/Desai (1971), Belkaoui/Kahl (1978), Wallace et al. (1994) und Wallace/Naser
(1995) fanden Belege für Zusammenhänge zwischen der Rentabilität von Unternehmen und ihrem Publizitätsniveau. McNalley et al. (1982), Meek et al. (1995); Inchausti (1997) und Dumontier/Raffournier (1998) konnten diese Ergebnisse hingegen nicht bestätigen. Street/Bryant (2000) und Street/Gray (2001) fanden ebenfalls
keinen Zusammenhang zwischen der Rentabilität der Unternehmen und ihrer
Compliance mit IAS-Ausweispflichten.
– 47 –
ihren Familien dominiert werden, der Öffentlichkeit nur ungern umfassende und detaillierte Informationen bereitstellen. Unternehmen, die in
stärkerem Maße vom Kapitalmarkt abhängig sind, da ihr Aktienkapital
breit gestreut ist, werden hingegen möglicherweise zu einer investorfreundlichen Berichterstattung bereit sein. Um einen solchen Einfluss der
Eigentumsverhältnisse auf die Publizitätsgüte der Unternehmen zu untersuchen, wird von uns der FREE FLOAT, also der Anteil am Aktienkapital
der Neue-Markt-Unternehmen, der am Kapitalmarkt breit gestreut ist, als
Variable in eine Regressionsrechnung aufgenommen.
65
Ein Faktor, der ebenfalls bestimmend für die Qualität der Bilanzierung
und Offenlegung der Neue-Markt-Unternehmen sein kann, ist ihr Alter
und ihre Reife. Einige Neue-Markt-Unternehmen existieren bereits seit
vielen Jahren, andere wurden hingegen erst kurz vor ihrer Notierung am
Neuen Markt gegründet. Das Management vieler Unternehmen ist daher
unerfahren und mit den Herausforderungen der Führung börsennotierter
Unternehmen nicht vertraut. In vielen Fällen haben sich die Unternehmensgründer – oft technologieorientierte „Erfindertypen“ – auf die
Produkt- und Marktentwicklung konzentriert und dem vermeintlich unwichtigen Rechnungswesen kaum Beachtung geschenkt. Als Konsequenz
sind die Rechnungslegungssysteme unterwickelt, die Qualität von Bilan66
zierung und Offenlegung leidet. Es könnte daher ein positiver Einfluss
des Alters und der Reife der Unternehmen auf die Einhaltung der Offenlegungsanforderungen nach IAS und US-GAAP erwartet werden. Wir
messen das ALTER der Neue-Markt-Unternehmen durch die Zahl der
Jahre, die seit ihrer Gründung vergangen sind.
Typischerweise sind die Unternehmen am Neuen Markt in den vergangenen Jahren mit Hilfe des internen Wachstum und über Mergers & Acquisitions schnell gewachsen. Während des High-Tech-Booms reagierten die
Investoren sehr positiv auf hohe Wachstumszahlen, so dass die Unter65
66
Zu vermuten ist, dass vor allem auch Beteiligungen von institutionellen Anlegern
oder von Investoren aus dem Ausland für die Qualität der Rechnungslegung von
Bedeutung sind. Es ist jedoch nicht möglich, diese Vermutung empirisch zu überprüfen, da detaillierte Daten zu den Eigentumsverhältnissen der Neue-Markt-Unternehmen nicht vorliegen.
Vgl. hierzu auch Küting/Zwirner 2001, S. 4f.
– 48 –
nehmen unter starkem Druck standen, Umsatzzuwächse zu erzielen, um
ihre hohen Bewertungen aufrechtzuerhalten. Die Beziehung zwischen einem hohen Unternehmenswachstum und der Befolgung der Offenlegungsanforderungen ist nicht genau bestimmt. Auf der einen Seite können hohe Wachstumsraten, insbesondere externes Wachstum über Akquisitionen, Herausforderungen für das Management und Probleme für
die Rechnungslegung zur Folge haben. Andererseits kann ein hohes
Wachstumspotential meist nur mit Hilfe zusätzlicher Finanzmittel realisiert werden, und die entsprechenden künftigen Finanzierungsbedarfe
können einen Anreiz für eine investororientierte, umfassende und zuverlässige Unternehmensberichterstattung sein.
Wir verwenden daher zwei Maßgrößen für das Wachstum der NeueMarkt-Unternehmen. Die Variable WACHSTUM bezieht sich auf die bisherige Entwicklung der Unternehmen und ist definiert als Wachstumsrate
des Umsatzes über den Dreijahreszeitraum von 1998 bis 2000. Das künftige Wachstumspotential der Unternehmen (W-OPTION) wird hingegen
operationalisiert mit dem Quotienten aus dem Marktwert und dem Buch67
wert des Eigenkapitals.
Die Relevanz der zusätzlichen Variablen wird mit Hilfe von Regressionsrechnungen untersucht, indem diese einzeln in das oben verwendete
Grundmodell der Determinanten der Compliance (ohne die insignifikante
Variable GRÖSSE) eingeführt werden. Die Testgleichungen haben somit
68
das folgende Aussehen:
67
68
Einige der Sample-Unternehmen erzielten im Jahr 1998 nur sehr geringe Umsätze,
so dass sich für sie zum Teil extreme Wachstumswerte ergeben; um Ausreißer zu
vermeiden, wurden die Werte für WACHSTUM auf maximal 20 begrenzt. Weiterhin
wurde der Minimalwert für W-OPTION auf Null gesetzt, um einen negativen Wert
für jene Unternehmung zu vermeiden, die in ihrem Konzernabschluss für 2000 ein
negatives Eigenkapital ausweist.
Zu den Quellen der verwendeten Daten: Wie bereits erwähnt, wurden die Daten
über die Wahl der Unternehmen zwischen IAS und US-GAAP, die Wirtschaftsprüfer
und die Verwendung der Prüfungsstandards aus den Geschäftsberichten entnommen; Daten für Zweitnotierungen im Ausland, die Herkunft die Branchen sowie das
Alter der Gesellschaften wurden von der Deutsche Börse AG bereitgestellt; Angaben zum Free Float wurden von Börse Online sowie DZ Bank zur Verfügung gestellt; Bilanzdaten und Marktkapitalisierungen entstammen der Bloomberg-Datenbank, wobei die Informationen zum Internationalisierungsgrad, soweit möglich,
durch telefonische Anfragen komplettiert wurden.
– 49 –
DISi = β0 + β 1WAHLi + β 2PRÜFERi + β 3PRÜFSTANDi + β 5LISTINGi +
β5zusätzliche Variable + εi
Die Ergebnisse der Schätzungen sind in Tabelle 7 dargestellt. Wiederum
sind für alle Variablen die Regressionskoeffizienten, die t-Werte und pWerte angegeben. Die erste Spalte zeigt die Ergebnisse für das Grundmodell (Modell 1). In den folgenden acht Spalten sind die Ergebnisse für die
Regressionen mit den zusätzlichen erklärenden Variablen aufgelistet
(Modell 2 bis Modell 9).
Die Ergebnisse zeigen, dass keine der zusätzlichen Variablen signifikant
zur Erklärung der Einhaltung der IAS- und US-GAAP-Offenlegungspflichten am Neuen Markt beiträgt. Die F-Werte sind für die Modelle 2
bis 9 merklich niedriger als für Modell 1, den t-Tests zufolge ist kein einziger der Koeffizienten der zusätzlich eingeführten Variablen signifikant
von Null verschieden. Weiterhin ist zu bemerken, dass die Schätzwerte
für die Determinanten des Grundmodells (WAHL, PRÜFER, PRÜFSTAND,
LISTING) über alle Modellspezifikationen hinweg kaum verändert sind.
Mit nur einer Ausnahme (WAHL in Modell 4) sind alle Regressionskoeffizienten des Grundmodells in allen Gleichungen signifikant von
Null verschieden.
Es kann somit festgestellt werden, dass sich das vorgeschlagene Erklärungsmodell für die Einhaltung der Offenlegungspflichten nach IAS und
US-GAAP am Neuen Markt als robust gegenüber alternativen Spezifikationen erweist.
– 50 –
Tabelle 8: Determinanten der Compliance:
Der Einfluss zusätzlicher Variablen
Modell 1 Modell 2 Modell 3 Modell 4 Modell 5 Modell 6 Modell 7 Modell 8 Modell 9
Konstante
0,777
(62,609)
[0,000]
0,781
(30,185)
[0,000]
0,778
(61,599)
[0,000]
0,777
(62,114)
[0,000]
0,785
(55,686)
[0,000]
0,774
(38,103)
[0,000]
0,789
(52,968)
[0,000]
0,777
(57,848)
[0,000]
0,777
(60,097)
[0,000]
WAHL
0,025
(1,756)
[0,081]
0,024
(1,679)
[0,095]
0,025
(1,750)
[0,082]
0,022
(1,538)
[0,126]
0,029
(1,932)
[0,055]
0,025
(1,763)
[0,079]
0,027
(1,906)
[0,058]
0,025
(1,739)
[0,084]
0,025
(1,747)
[0,082]
PRÜFER
0,107
(7,410)
[0,000]
0,103
(6,954)
[0,000]
0,106
(7,029)
[0,000]
0,108
(7,444)
[0,000]
0,109
(7,077)
[0,000]
0,107
(7,176)
[0,000]
0,105
(7,220)
[0,000]
0,107
(7,392)
[0,000]
0,107
(7,390)
[0,000]
-0,036
(-2,611)
[0,010]
-0,041
(-2,782)
[0,006]
-0,040
(-2,888)
[0,004]
-0,041
(-2,793)
[0,006]
-0,039
(-2,812)
[0,005]
-0,038
(-2,749)
[0,007]
-0,039
(-2,817)
[0,005]
-0,039
(-2,825)
[0,005]
-0,039
PRÜFSTAND (-2,834)
[0,005]
LISTING
0,091
0,084
(2,845) (2,609)
[0,005] [0,010]
BRANCHE 1
0,018
(0,592)
[0,555]
BRANCHE 2
-0,055
(-1,600)
[0,111]
BRANCHE 3
0,023
(0,818)
[0,414]
BRANCHE 4
-0,019
(-0,638)
[0,524]
BRANCHE 5
-0,015
(-0,498)
[0,619]
BRANCHE 6
0,002
(0,068)
[0,946]
AUSLAND
ROE
INTERNAT
0,089
0,091
0,099
0,089
0,088
0,091
0,092
(2,751)
(2,828)
(2,750)
(2,647)
(2,728)
(2,780)
(2,828)
[0,007] [0,005]
[0,007] [0,009] [0,007] [0,006]
[0,005]
0,006
(0,316)
[0,752]
-0,007
(-1,277)
[0,203]
-0,028
(-1,179)
[0,240]
– 51 –
Modell 1 Modell 2 Modell 3 Modell 4 Modell 5 Modell 6 Modell 7 Modell 8 Modell 9
0,009
(0,204)
[0,838]
FREE FLOAT
-0,001
(-1,452)
[0,148]
ALTER
0,000
(0,124)
[0,901]
WACHSTUM
0,000
(-0,029)
[0,977]
W-OPTION
200
200
200
200
178
200
200
200
200
R (adj.)
0,302
0,315
0,298
0,304
0,303
0,298
0,306
0,298
0,298
F-Wert
22,479
10,153
17,934
18,382
16,384
17,917
18,521
17,909
17,905
Sig (FWert)
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
N
2
– 52 –
VI. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Der Neue Markt startete im März 1997 mit nur zwei Unternehmen. Drei
Jahre später konnte das neue Segment der Frankfurter Wertpapierbörse
bereits knapp 250 Notierungen verzeichnen, bis zum Sommer 2001 war
die Zahl sogar auf über 340 angewachsen. Die Aktien der meist jungen
Wachstumsunternehmen wurden zunächst begeistert von den Anlegern
nachgefragt, die Kurse stiegen steil an. Seitdem ist allerdings der weltweite „high-tech bubble“ kollabiert und mit ihm auch der Neue Markt.
Die Aktienkurse sind dramatisch zurückgegangen, zahlreiche Unternehmen mussten Insolvenzverfahren einleiten, neue Emissionen finden praktisch nicht mehr statt.
Während der frühere Erfolg des Segments teilweise mit den hohen und
international ausgerichteten Bilanzierungs- und Offenlegungsanforderungen des „Regelwerk Neuer Markt“ begründet wurden, wird als ein Argument für seinen Niedergang nun ironischerweise ebenfalls die Rechnungslegung genannt: Hingewiesen wird auf die inadäquaten Systeme
der Unternehmen, die Unerfahrenheit des Managements, die mangelhafte
Berichtspraxis, die vielen Regelverstöße sowie auf die heterogene und
zum Teil nicht hinreichende Qualität der Prüfung.
Die Kritik an der Bilanzierung im Neuen Markt fügt sich ein in die seit
längerem international geführte Debatte über eine strengere Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards. Die Kritik an fragwürdigen Interpretationen und mangelnder Einhaltung von Vorschriften zielte bis vor
kurzem vor allem auf IAS-Jahresabschlüsse. Infolge des Enron-Skandals
ist allerdings auch die US-Bilanzierung in die Schusslinie geraten.
Vor diesem Hintergrund wird in der vorliegenden Studie untersucht, in
welchem Maße die Unternehmen des Neuen Markts die Offenlegungsvorschriften nach IAS und US-GAAP befolgen. Auf der Grundlage detaillierter Checklisten haben wir die Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2000
von insgesamt 200 Unternehmen des Neuen Markts analysiert. 100 dieser
Unternehmen erstellen Abschlüsse nach IAS, die andere Hälfte bilanziert
nach US-GAAP.
– 53 –
Der mit Hilfe eines Disclosure Compliance Index gemessene durchschnittliche Grad der Einhaltung der IAS- und US-GAAP-Offenlegungsanforderungen der Sample-Unternehmen beträgt 0,837; im Durchschnitt wurden
von den Unternehmen des Neuen Markts also 83,7 % der nach IAS bzw.
US-GAAP geforderten Angaben tatsächlich publiziert. Nur zwei der 200
untersuchten Unternehmen kamen allen Ausweispflichten ordnungsgemäß nach (DIS = 1,0); der niedrigste Wert liegt bei DIS = 0,416, d.h. ein
Unternehmen veröffentlichte lediglich 41,6 % der erforderlichen Angaben.
Sowohl im (univariaten) direkten Vergleich als auch unter Berücksichtigung weiterer Variablen zeigt sich, dass Unternehmen, die nach IAS bilanzieren, die Offenlegungsanforderungen weniger streng beachten als
Unternehmen, die US-GAAP anwenden.
Gleichzeitig liefert unsere Studie den ersten systematischen Beleg dafür,
dass ein Durchsetzungsproblem auch in Bezug auf die US-amerikanischen Rechnungslegungsnormen besteht, wenn diese außerhalb der USA
angewendet werden: Das durchschnittliche US-GAAP-Unternehmen am
Neuen Markt veröffentlicht nur 86,6 % der verlangten Angaben, der
niedrigste Compliance Index eines US-GAAP-Unternehmens liegt bei nur
0,524. Demgegenüber sind jene Unternehmen, die auch an einer USBörse gelistet und daher der Überwachung durch die US-Börsenaufsicht
SEC unterworfen sind, durch ein ausgesprochen hohes Maß der Einhaltung der Offenlegungsanforderung charakterisiert (DIS-Mittelwert =
0,963).
Als wichtigste Determinante der Einhaltung der IAS- und US-GAAP-Offenlegungsanforderung am Neuen Markt erweist sich jedoch nicht die
Wahl zwischen IAS und US-GAAP, sondern die Qualität und Stringenz
der Abschlussprüfung. Unsere Ergebnisse belegen, dass die Qualität der
Prüfer am Neuen Markt sehr heterogen ist und dass Prüfungen in vielen
Fällen nicht streng genug durchgeführt werden. Unternehmen, deren Abschlüsse von großen, internationalen Prüfungsgesellschaften („Big 5“)
geprüft werden, befolgen die Ausweispflichten genauer als Unternehmen,
die von kleineren, national bzw. regional tätigen Abschlussprüfern ge-
– 54 –
prüft werden. Daneben erbrachte die Untersuchung auch Hinweise auf
systematische Unterschiede in der durchschnittlichen Compliance von
Neue-Markt-Unternehmen, die von unterschiedlichen „Big-5“-Gesellschaften geprüft werden.
Ein weiteres, beunruhigendes Ergebnis der Forschungsarbeit ist schließlich, dass die Berichtsgüte von Unternehmen, die nicht von „Big-5“-Gesellschaften geprüft werden, im Durchschnitt niedriger ist, wenn im Bestätigungsvermerk ein Hinweis auf die Befolgung der International Auditing Standards (ISA) oder der US Generally Accepted Auditing Standards
(US GAAS) erfolgt. Demgegenüber besteht bei Unternehmen, die von
„Big-5“-Gesellschaften geprüft werden, kein systematischer Zusammenhang zwischen Hinweisen auf ISA oder US GAAS und der Einhaltung der
nach IAS und US-GAAP geforderten Ausweispflichten.
Aufgrund von Einschränkungen, die sich aus der Methodik und dem zur
Verfügung stehenden Datenmaterial ergeben, sollten die Ergebnisse
unserer Studie mit einem gewissen Maß an Vorsicht interpretiert werden.
Erstens: Bei nicht vorhandenen Angaben in einem Jahresabschluss können externe Analysten nicht immer eindeutig beurteilen, ob das betreffende Unternehmen zur Publizität verpflichtet gewesen wäre oder nicht.
Da im Rahmen unserer Untersuchung in derartigen Fällen grundsätzlich
eine Kodierung zugunsten der Unternehmen („nicht zutreffend“) erfolgte,
dürfte unser Disclosure Compliance Index ein zu positives Bild der tatsächlich am Neuen Markt vorherrschenden Einhaltung der Offenlegungsanforderungen nach IAS und US-GAAP zeichnen.
Zweitens konzentriert sich die Studie auf die Frage der Einhaltung von
IAS- und US-GAAP-Offenlegungsanforderungen. Natürlich wäre es auch
interessant zu analysieren, in welchem Maße die Unternehmen des Neuen
Markts Vorschriften zur Bilanzierung und Bewertung beachten. Eine umfassende und aussagefähige Untersuchung dieser Art ist jedoch ohne Zugang zu unternehmensinternen Daten nicht möglich.
Drittens beschränkt sich die Studie auf Unternehmen des Neuen Markts.
Einerseits erlaubt uns dies, die Einhaltung von IAS und US-GAAP vergleichend zu untersuchen. Andererseits besteht unser Sample aus diesem
– 55 –
Grund vorrangig aus kleinen, jungen Wachstumsunternehmen, und die
Ergebnisse können ohne weitere Forschungsarbeiten nicht auf die Offenlegungspraxis größerer und reiferer Unternehmen übertragen werden.
Insbesondere treffen wir kein generelles Urteil über die Rechnungslegung
deutscher Unternehmen.
Eine vierte Einschränkung betrifft die Determinanten der Einhaltung der
IAS- und US-GAAP-Offenlegungsanforderungen. Es ist möglich, dass die
Compliance der Neue-Markt-Unternehmen durch Drittvariablen beeinflusst wird, die von unserem Modell nicht erfasst werden. Tests zeigen
jedoch, dass von einer Reihe weiterer denkbarer Faktoren (Branche, Herkunftsland, Rentabilität, Internationalisierungsgrad, Eigentumsverhältnisse, Alter, Wachstum) keine signifikante Wirkung auf die Offenlegungspraxis der Unternehmen ausgeht.
Die vorliegende Studie leistet einen Beitrag zur Debatte um die Einhaltung und Durchsetzung internationaler Rechnungslegungsstandards. Zu
betonen ist in diesem Zusammenhang, dass Hinweise auf Verstöße gegen
Rechnungslegungsstandards zunächst kein Argument für oder gegen ein
bestimmtes Rechnungslegungssystem oder einen bestimmten Standard
Setter sein können. Es wäre beispielsweise nicht sinnvoll, das amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) oder das IASB dafür
verantwortlich zu machen, dass die Unternehmen des Neuen Markts in
erheblichem Maße gegen die Offenlegungsvorschriften nach US-GAAP
und IAS verstoßen. Da die von uns untersuchten Jahresabschlüsse beinahe ohne Ausnahme uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten
haben – und in keinem einzigen Fall eine Testatseinschränkung aufgrund
fehlender Angaben erfolgte –, werfen unsere Untersuchungsergebnisse
vielmehr sehr ernsthafte Fragen nach der Qualität der Abschlussprüfungen am Neuen Markt und der Angemessenheit der deutschen Kapitalmarktaufsicht im allgemeinen auf.
Die großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben unter der Regie der International Federation of Accountants (IFAC) in jüngerer Zeit verschiedene Initiativen gestartet, um eine verbesserte Durchsetzung der Rechnungslegungsstandards zu erreichen und die Qualität
– 56 –
69
der Finanzberichtserstattung und Prüfung weltweit zu erhöhen.
Trotz
dieser Bemühungen muss jedoch konstatiert werden, dass die Selbstregulierung der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an Grenzen
70
stößt. Das International Forum on Accountancy Development (IFAD) betont deshalb, dass für eine verlässliche Rechnungslegung drei Elemente
erforderlich sind: hochwertige Rechnungslegungsnormen wie z.B. die
IAS, hochwertige Abschlussprüfungen unter Verwendung der ISA und
drittens die Durchsetzung dieser Standards durch eine wirksame Kapitalmarktaufsicht.
In ähnlicher Weise hat auch die Europäische Union in ihrer im Juni 2000
formulierten „Rechnungslegungsstrategie“ hervorgehoben:
„Nur einwandfrei und rigoros umgesetzte IAS werden jedoch das Funktionieren des Wertpapiermarkts der EU verbessern. Die Durchsetzung umfasst ... eine ganze Reihe verschiedener Elemente, einschließlich (1) klar
abgefasster Rechnungslegungsstandards, (2) zeitnaher Auslegungen und
Anleitungen zur Umsetzung, (3) gesetzlicher Abschlussprüfungen, (4)
Kontrollen durch Aufsichtsinstanzen und (5) wirksamer Sanktionen. Alle
diese Elemente müssen effizient sein; denn das System wird in bezug auf
69
70
Zu nennen ist in diesem Zusammenhang vor allem die Bildung des Forum of Firms
(FoF) im Januar 2001, das sich gemeinsam mit der IFAC um eine Verbesserung der
internationalen Rechnungslegungs- und Wirtschaftsprüfungspraxis bemühen soll.
Dem Forum können WP-Gesellschaften beitreten, die „Transnational Audits“ durchführen, d.h. Prüfungen von Jahresabschlüssen, die von den Adressaten grenzüberschreitend genutzt werden oder genutzt werden können. Mitgliedsfirmen des Forum sind verpflichtet, über interne Prüfungsrichtlinien zu verfügen, die im Einklang
mit den ISA stehen, sie müssen den Code of Ethics der IFAC befolgen, Mitarbeiterschulungen zu IAS und ISA anbieten und angemessene Kontrollmechanismen einschließlich firmeninterner Review-Prozesse eingerichtet haben sowie ihre Prüfungen einer regelmäßigen externen Peer Review unterwerfen. Weiterhin plant die
IFAC die Einrichtung eines Public Oversight Body (POB), das als unabhängige Instanz zur Selbstregulierung der Wirtschaftsprüferbranche fungieren soll. Eine der
wichtigsten Funktionen des POB soll darin bestehen, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Einhaltung der Prüfungsstandards durch die Mitglieder des
Forum of Firms zu überwachen. Vgl. genauer zur Arbeit der IFAC und der verschiedenen Initiativen unter http://www.ifac.org sowie insbesondere IFAC 2001.
Bei IFAD handelt es sich um eine Initiative, die im Jahr 1999 gemeinsam von der
IFAC und der Weltbank ins Leben gerufen wurde, um weltweit für eine verbesserte
Finanzberichterstattung und für mehr Transparenz an den Kapitalmärkten zu sorgen. Auslöser für die Initiative waren die Erfahrungen, die im Zuge der Asienkrise in
der zweiten Hälfte der 90er Jahre gesammelt wurden. Mitglieder der IFAD sind insbesondere die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Aufsichtsbehörden und
supranationale Organisationen; zu Einzelheiten siehe IFAC 2001.
– 57 –
den Anleger- und Gläubigerschutz nur so stark sein wie sein schwächster
71
Bestandteil.“
Die Ergebnisse unserer Studie unterstreichen diese Aussagen. Sie zeigen,
dass das „Regelwerk Neuer Markt“ mit seiner Verpflichtung zur Publikation von IAS- oder US-GAAP-Abschlüssen für Investoren nur von sehr
begrenztem Nutzen ist, solange keine durchsetzungsfähige Marktaufsicht
existiert, die sicherstellt, dass die hochwertigen Rechnungslegungsstandards von den Unternehmen auch tatsächlich befolgt werden. Es ist im
Gegenteil zu befürchten, dass das gegenwärtige System bei Anlegern
Enttäuschung und Verunsicherung hervorruft. In analoger Weise dürfte
auch die geplante Einführung der IAS-Rechnungslegung für alle börsennotierten Gesellschaften in Deutschland und in der EU die angestrebte
Verbesserung der Information und Transparenz verfehlen, wenn nicht
zugleich die Marktaufsicht erheblich gestärkt wird.
Abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung gibt
es in Deutschland zur Zeit faktisch keine Institution, die die Einhaltung
der Vorschriften zur Bilanzierung und Offenlegung überwacht und Verletzungen sanktioniert. D’Arcy (2001) beschreibt die Situation wie folgt:
„Die Deutsche Börse AG ... versteht sich nicht als Durchsetzer oder Kommentator spezifischer Rechnungslegungsstandards. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird vielmehr eine Plausibilitäts- und Vollständigkeitsüberprüfung der Rechenwerke als ganzes vorgenommen. Auch die
Folgepflichten ... werden dahingehend überprüft, ob die ... [im] Regelwerk genannten Bestandteile vorhanden sind. Eine inhaltliche Prüfung
im engeren Sinne findet nicht statt. ... Die neuerdings häufig gestellte
Forderung nach einer neuen Durchsetzungsinstanz von Rechnungslegungsstandards, z.B. nach Vorbild der amerikanischen SEC, ist daher
72
durchaus nachvollziehbar.“
D’Arcy fährt fort, indem sie auf die zentrale Rolle der Wirtschaftsprüfer
im gegenwärtigen Kapitalmarktsystem verweist:
71
72
EU-Kommission 2000, Tz. 26; vgl. hierzu auch Böckem 2000a, insbes. S. 151.
d’Arcy 2001, S. 171.
– 58 –
„Fragen der Auslegung der IAS und US-GAAP bezüglich spezieller Bilanzierungsprobleme obliegen aus den genannten Gründen dem Wirtschaftsprüfer. Generell erkennt die Deutsche Börse AG das Testat oder die
qualifizierende Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers an. IAS oder USGAAP sind – etwas überspitzt formuliert – somit das, was ein Wirt73
schaftsprüfer als solches testiert.“
Es ist offenkundig, dass die Wirtschaftsprüfer, die sich in einem Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem Auftrag und kommerziellen Interessen bewegen, mit dieser Situation überfordert sind. Bekanntlich wird
daher auch seit geraumer Zeit darüber debattiert, ob in Deutschland eine
staatliche oder eine private Instanz zur Durchsetzung der Rechnungslegungsstandards eingerichtet werden sollte. Als Vorbilder werden die
US-amerikanische
Börsenaufsichtsbehörde
SEC
und
das
privat-
wirtschaftlich organisierte britische Financial Reporting Review Panel
(FRRP) bemüht. Im Laufe des vergangenen Jahres deutete sich an, dass
die Einrichtung einer Enforcement-Institution zwar grundsätzlich auf
breite Zustimmung bei den interessierten Kreisen trifft, dass aber starke
Vorbehalte gegenüber einer Überwachungsbehörde in Form einer „deutschen SEC“ bestehen und eine privatwirtschaftliche Lösung bevorzugt
wird. Beispielsweise hat die „Regierungskommission Corporate Governance“ empfohlen,
„nach dem Vorbild des britischen Financial Reporting Review Panel eine
privatwirtschaftlich getragene und organisierte Einrichtung vorzusehen,
die nach von ihr entwickelten Verfahrensvorschriften im Einvernehmen
mit den betroffenen Unternehmen behaupteten groben Verstößen gegen
Rechnungslegungsvorschriften nachgeht, und die im Weigerungsfall das
74
Recht hat, Klage gemäß §§ 256, 257 AktG zu erheben.“
73
74
d’Arcy 2001, S. 172; zur Stellung des Wirtschaftsprüfers im deutschen Enforcement-System siehe ausführlich Tielmann 2001, S. 37ff.
Baums et al. 2001, Tz. 278.
– 59 –
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat sich dieser Empfehlung ange75
schlossen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob eine private Kontrollinstanz
tatsächlich unabhängig und stark genug sein wird, um künftig eine genauere Einhaltung der Bilanzierungs- und Offenlegungsvorschriften
durch deutsche Unternehmen – und vor allem die Unternehmen des Neuen Markts – sicherzustellen. Angesichts des Enron-Skandals und der
durch ihn ausgelösten weltweiten Enforcement-Debatte erscheint es
zweckmäßig, die Positionen auch in Deutschland noch einmal neu zu
überdenken. Es wäre sicherlich dem Ansehen des deutschen Kapitalmarkts nicht förderlich, nun eine Minimallösung zu realisieren, um kurz
darauf bereits über „Nachbesserungen“ und Verschärfungen zu diskutieren. Nach Ansicht der Autoren spricht vieles dafür, eine staatliche Einrichtung mit der Überwachung der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen zu beauftragen, diese Institution mit ausreichenden Kompetenzen und wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeiten auszustatten und sie
nach Möglichkeit in eine übergreifende europäische Kapitalmarktaufsicht
einzubinden.
75
Vgl. IDW 2000; zur Diskussion um die Einrichtung einer Enforcement-Institution in
Deutschland siehe auch Böckem 2000b, Hütten/Brakensiek 2000, Haller et al. 2001,
Hommelhoff, 2001, Tielmann 2001b, Hütten/Lorson 2002; ausführlich Böckem
2000a, Tielmann 2001a.
– 61 –
VII. Anhang
A.
Teilsample A: Unternehmen mit IAS-Jahresabschlüssen
AAP IMPLANTATE
ABIT AG
AC SERVICE AG
ADCON TELEMETRY AG
ADPHOS ADV. PHOTONICS
AECO N.V.
ALLGEIER COMPUTER AG
ANTWERPES AG
ARTICON-INTEGRALIS AG
ARTSTOR AG
BALDA AG
BB BIOTECH AG
BB MEDTECH INC
BEKO HOLDING AG
BINTEC COMMUNICATIONS
BIOTISSUE TECHNOL. AG
BRAIN FORCE SOFTWARE AG
BRAIN INTERNATIONAL
BRAINPOWER NV
CAMELOT AG
CANCOM IT SYSTEME AG
CE CONSUMER ELECTRONIC
CENIT AG
CEYONIQ AG
COMPUTERLINKS AG
COMTRADE AG
CURASAN AG
D+S ONLINE AG
DRILLISCH AG
E.MULTI DIGIT. DIENSTE AG
EASY SOFTWARE AG
EMPRISE
ENERGIEKONTOR AG
EUROFINS
EUROMED AG
FOCUS DIGITAL AG
FREENET.DE AG
FUNKWERK AG
GEDYS INTERNET PROD. AG
GES. FUER NETWORK
GFT TECHNOLOGIES AG
GROUP TECHNOLOGIES AG
HOEFT & WESSEL AG
HUNZINGER INFORMAT.AG
I:FAO AG
INFOR BUSINESS SOLUT. AG
INTRAWARE AG
IVU TRAFFIC TECHNOL. AG
JETTER AG
JUMPTEC IND. COMPUTER
Medtech.& Health
Internet
IT Services
Technology
Technology
Technology
IT Services
Internet
Internet
IT Services
Technology
Biotechnology
Medtech.& Health
IT Services
Telecomm.
Biotechnology
IT Services
Software
Software
Telecomm.
IT Services
Technology
IT Services
Software
IT Services
IT Services
Biotechnology
Internet
Telecomm.
Internet
Software
IT Services
Technology
Biotechnology
Medtech.& Health
Internet
Internet
Telecomm.
Internet
IT Services
Internet
Software
Technology
Indust. & Ind.Serv.
Internet
Software
Software
IT Services
Technology
Technology
LINTEC COMPUTER AG
LPKF LASER & ELECTRONICS
MAN. DATA SOFTWARE ENG
MAXDATA COMPUTER AG
MB SOFTWARE AG
MEDIASCAPE COM. AG
MEDION AG
MENSCH UND MASCHINE
MICROLOG LOGISTICS AG
MICRONAS SEMICON.
MOBILCOM AG
MOSAIC SOFTWARE AG
MUEHL PRODUCT & SERVICE
MWG-BIOTECH AG
NEMETSCHEK AG
NEXUS AG
NORCOM INF. TECHNOLOG.
NOVASOFT AG
NOVEMBER AG
OHB TELEDATA AG
P & T TECHNOLOGY AG
PANKL RACING SYSTEMS AG
PC-SPEZIALIST FRANCHISE
PIXELNET AG
PLAMBECK NEUE ENERGIEN
POPNET INTERNET AG O.N.
SACHSENRING AUTOMOBIL.
SALTUS TECHNOLOGY AG
SANOCHEMIA PHARM. AG
SECUNET SECURITY AG
SER SYSTEME AG
SHS INFORMATIONSSYST.
SOFTING AG
SOFTM SOFTW. U. BERAT.
SUNWAYS AG
SZ TESTSYSTEME AG O.N.
TECHNOTRANS
TELEPLAN INTERNATIONAL
TELESENSKSCL AG
TIPTEL AG
TOMORROW INTERNET AG
TRANSTEC AG
TRIA SOFTWARE AG
TTL INFORMATION TECHN.
UMS UNITED MEDICAL SYS
UTIMACO SAFEWARE AG
VECTRON SYSTEMS AG
WAPME SYSTEMS O.N.
WINTER AG
WWL INTERNET AG
Technology
Technology
Software
Technology
Software
Internet
Technology
Software
Indust. & Ind.Serv.
Technology
Telecomm.
Software
Indust. & Ind.Serv.
Biotechnology
Software
IT Services
Software
IT Services
Biotechnology
Indust. & Ind.Serv.
Technology
Technology
Technology
Internet
Technology
Internet
Indust. & Ind.Serv.
Indust. & Ind.Serv.
Biotechnology
Internet
Software
IT Services
Technology
Software
Technology
Technology
Technology
Indust. & Ind.Serv.
Telecomm.
Telecomm.
Internet
Technology
IT Services
IT Services
Medtech.& Health
Software
Technology
Internet
Technology
Internet
– 62 –
B.
Teilsample B: Unternehmen mit US-GAAP-Jahresabschlüssen
3U TELEKOMMUNIKATIONS
ACG AG
AD PEPPER MEDIA NV
ADLINK INTERNET MEDIA AG
ADVANCED VISION TECHN.
AIXTRON
ALPHAFORM AG
ANALYTIK JENA AG
ARTNET.COM AG
ASCLEPION-MEDITEC AG
ATOSS SOFTWARE AG
AUGUSTA TECHNOLOGIE AG
AUSTRIA TECHNOLOGY SYST.
B.I.S. BOERSEN-INFORMATION
BECHTLE AG
BETA SYSTEMS SOFTWARE AG
BIODATA INFORMATION TECH
BLUE C CONSULTING AG
BROADVISION INC
BROKAT AG
BUCH.DE INTERNETSTORES
CAATOOSEE AG
CARRIER1 INTL SA
CEOTRONICS AG
CO.DON AG
CONCEPT! AG
CONDAT AG
CPU SOFTWAREHOUSE AG
CYBERNET INTERNET SVCS
CYBIO AG
CYCOS AG
D. LOGISTICS AG
DCI DATABASE FOR COMM.
DIALOG SEMICONDUCTOR PLC
EBOOKERS.COM PLC
ECKERT & ZIEGLER STRAHLEN
ELMOS SEMICONDUCTOR AG
ELSA AG
ENDEMANN!! INTERNET AG
EUROMICRON AG
EVOTEC BIOSYSTEMS AG
FANTASTIC CORP-REGISTERED
FEEDBACK AG
FORTUNECITY.COM INC
GAUSS INTERPRISE AG
GENESCAN EUROPE AG
GERICOM AG
GIRINDUS AG
GRAPHISOFT NV
HEYDE AG BERATUNG SOFTW.
Telecomm.
Technology
Internet
Internet
Technology
Technology
Indust. & Ind.Serv.
Technology
Internet
Medtech.& Health
Software
Technology
Technology
Software
IT Services
Software
Technology
Internet
Internet
Internet
Internet
Internet
Telecomm.
Technology
Biotechnology
Internet
Telecomm.
Software
Internet
Biotechnology
Telecomm.
Indust. & Ind.Serv.
Internet
Technology
Internet
Medtech.& Health
Technology
Technology
Internet
Technology
Biotechnology
Internet
Internet
Internet
Internet
Biotechnology
Technology
Biotechnology
Software
IT Services
I-D MEDIA AG
IDS SCHEER AG
INFOGENIE EUROPE AG
INTERNOLIX AG
INTERSHOP COMMUNIC. AG
ITELLIGENCE AG
IXOS SOFTWARE AG
KLEINDIENST DATENTECHNIK
KONTRON EMBEDDED COMPUT
KRETZTECHNIK AG
LAMBDA PHYSIK AG
LETSBUYIT.COM NV
LOBSTER NETWORK STORAGE
LYCOS EUROPE N.V.
MEDIANTIS AG
MEDIGENE AG
MICROLOGICA AG
MORPHOSYS AG
OTI
PANDATEL AG
PARSYTEC AG
PFEIFFER VACUUM TECHN.
PIRONET AG
PLASMASELECT AG
PLAUT AG
PLENUM AG
POET HOLDINGS INC
PRIMACOM AG
PRODACTA AG
PSI AG GESELLSCHAFT
REALTECH AG
RUECKER AG
SAP SYSTEMS INTEGRATION
SCM MICROSYSTEMS INC
SINGULUS TECHNOLOGIES
SINNERSCHRADER AG
SOFTLINE AG
SOFTMATIC AG
SYSKOPLAN AG
TDS INFORMATIONSTECHNOL.
TELEGATE AG
TEPLA AG
THIEL LOGISTIK AG
TISCON AG INFOSYSTEMS
UNITED INTERNET AG
UPDATE.COM SOFTWARE
USU AG
VARETIS AG
VI[Z]RT LTD
W.E.T. AUTOMOTIVE SYSTEMS
Internet
IT Services
Telecomm.
Internet
Internet
IT Services
Software
Software
Technology
Medtech.& Health
Technology
Internet
Technology
Internet
Internet
Biotechnology
Software
Biotechnology
Technology
Telecomm.
Software
Indust. & Ind.Serv.
Software
Biotechnology
Indust. & Ind.Serv.
IT Services
Software
Telecomm.
IT Services
Software
IT Services
Indust. & Ind.Serv.
IT Services
Technology
Technology
Internet
Software
Software
IT Services
IT Services
Telecomm.
Technology
Indust. & Ind.Serv.
IT Services
Internet
Software
Software
Telecomm.
Software
Indust. & Ind.Serv.
– 63 –
VIII. Literaturhinweise
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Rechnungslegung der Unternehmen am Neuen Markt
Studien des DAI, Heft 17