Ausgabe Nr.50 / 2006

Transcription

Ausgabe Nr.50 / 2006
ISSN 0724-7885
D 6432 A
STAATSANZEIGER
FÜR DAS LAND HESSEN
2006
MONTAG, 11. DEZEMBER 2006
www.staatsanzeiger-hessen.de
Nr. 50
Seite
Seite
Seite
Hessische Staatskanzlei
Veröffentlichungen des Hessischen
Statistischen Landesamtes im November 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2842
Bauaufsicht; hier: Bekanntmachung der
Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und
Betrieb von Nutzungseinheiten mit
Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen — Stand März 2006 — . . . . . . . . . 2880
Eintragung der Berufsausbildungsverhältnisse in das bei der Zuständigen
Stelle zu führende Verzeichnis nach §§
34 bis 36 des Berufsbildungsgesetzes für
die Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Fachangestellte/-r
für Bürokommunikation“ und „Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2884
Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 des
Berufsbildungsgesetzes durch Auszubildende der Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“ „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“
„Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“ . . . . . . . . . . . . . . . . 2884
Ausbildungsmittel nach § 14 Abs. 1 Nr.
3 des Berufsbildungsgesetzes für die
Auszubildenden der Ausbildungsberufe
„Verwaltungsfachangestellte/-r“ und
,,Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2886
Zugelassene Hilfsmittel für die erste und
zweite Teilprüfung der Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2886
KASSEL
Verordnung über die Feststellung des
Überschwemmungsgebietes der Netra
von der Straßenbrücke am Sportplatz in
Ringgau-Netra (km 10,266) bis zur Mündung in die Sontra (km 0,000) für das
Gebiet der Stadt Sontra und der Gemeinde Ringgau im Werra-MeißnerKreis vom 13. 11. 2006 . . . . . . . . . . . . . 2887
Entscheidung über die Rechtsnatur der
„Stiftung Schustergut Hünfeld“ mit Sitz
in Hünfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2888
Genehmigung einer Änderung der Stiftungsverfassung der „Willi-und-Margarete-Goecke-Stiftung“ mit Sitz in Bad
Wildungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2888
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
Bleiberechtsregelung; Anordnung nach
§ 23 Abs. 1, § 60a Abs. 1 AufenthG . . . 2843
Dienst- oder Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit . . . . . . . . 2844
Verwaltungsvorschriften zur Dienstjubiläumsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . 2844
Hessisches Ministerium der Finanzen
Bekanntmachung über die Zulassung
zur Steuerberaterprüfung 2007 und zur
Eignungsprüfung 2007 . . . . . . . . . . . . . 2846
Berufsbildungsausschuss: Vorschläge zur
Berufung von Beauftragten der Arbeitnehmer in den Berufsbildungsausschuss
der Steuerberaterkammer Hessen . . . . . 2847
Weiterverwendung von landeseigenen
beweglichen Sachen . . . . . . . . . . . . . . . 2847
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
Prüfungsordnung des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung der Fachhochschule
Gießen-Friedberg für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik vom
28. 4. 2006; hier: Bekanntmachung . . . 2849
Hessisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung
Aufhebung von Verwaltungsvorschriften des Hessischen Ministeriums für
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2879
Richtlinien über den Vorteilsausgleich
bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . 2879
Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an
Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2879
Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2880
Hessisches Ministerium
für Umwelt, ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
Zuständigkeiten nach den Vorschussrichtlinien im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, ländlichen
Raum und Verbraucherschutz . . . . . . . 2882
Rechtsschutz in Strafsachen für Landesbedienstete; hier: Übertragung von Entscheidungsbefugnissen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für
Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2882
Die Regierungspräsidien
DARMSTADT
Genehmigung der Auflösung des Sterbekassenvereins Herborn . . . . . . . . . . . 2883
Genehmigung der Auflösung des Rindviehversicherungsvereins a.G. Steinperf
und des Schweineversicherungsvereins
a.G. Steinperf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2883
Anerkennung der „Löwenmutter“ Stiftung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit mit Sitz in Bad Homburg
v. d. Höhe als rechtsfähige Stiftung des
bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . 2883
GIESSEN
Anordnung über die Zusammenfassung
der Städte Biedenkopf, Gladenbach,
Rauschenberg und Wetter sowie der Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Breidenbach, Cölbe, Dautphetal, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra,
Münchhausen, Steffenberg, Weimar
(Lahn) und Wohratal zu einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk vom 13. 11. 2006 . . . . . . . . . . . . . . 2883
Vorhaben der Schwälbchen Molkerei,
Jakob Berz AG; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG . . . . . 2883
Vorhaben der Stadt Romrod; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a
UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2883
Anerkennung der „Emil von Behring und
Wilhelm Conrad Röntgen-Stiftung zur
Förderung der Universitätsmedizin in
Gießen und Marburg (von Behring-Röntgen-Stiftung)“ mit Sitz in Marburg . . . 2884
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Zwischenprüfung nach § 48 BBiG; hier:
Anmeldung für den Prüfungstermin
Frühjahr 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2888
Hessisches Landesamt
für Straßen- und Verkehrswesen
Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße 81 zur Gemeindestraße in der Gemarkung der Gemeinde Hosenfeld,
Ortsteil Schletzenhausen, Landkreis
Fulda, Regierungsbezirk Kassel . . . . . 2888
(Fortsetzung siehe nächste Seite)
Seite 2842
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Nr. 50
Seite
Seite
Seite
Abstufung der Kreisstraße 116 zur Gemeindestraße in der Gemarkung der Stadt
Lauterbach (Hessen), Stadtteil Rimlos
und Stadt Lauterbach (Hessen), Vogelsbergkreis, Regierungsbezirk Gießen . . . 2889
Planfeststellung der A 380-Werft Flughafen Frankfurt Main; hier: Änderung
der Stationsangabe für Beginn und Ende
der Einziehungsstrecke . . . . . . . . . . . . . 2889
Andere Behörden und Körperschaften
Architekten- und Stadtplanerkammer
Hessen, Wiesbaden; hier: Bekanntmachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2910
Hessischer Verwaltungsschulverband
Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg . . 2889
Sonderausbildungslehrgang „Gehobener technischer Dienst“ . . . . . . . . . . . . 2892
Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . 2893
Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . 2895
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel; hier: Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses 2004 der Betriebsküche/
Kantine der Hauptverwaltung Kassel
sowie Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2911
Einziehung von Teilstrecken der Kreisstraßen 152 und 823 in der Gemarkung
der Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadtteil Walldorf sowie in der Gemarkung
Flughafen der Stadt Frankfurt a. M.,
Landkreis Groß-Gerau und kreisfreie
Stadt Frankfurt a. M., Regierungsbezirk
Darmstadt im Zusammenhang mit der
1017
Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 2911
HESSISCHE STAATSKANZLEI
Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamtes im November 2006
Staat und Wirtschaft in Hessen
Heft 11/06, November 2006, 61. Jahrgang
Inhalt:
Die häufigsten Todesursachen 1989 bis 2005
Daten zur Wirtschaftslage
Hessischer Zahlenspiegel
Buchbesprechungen
Hessisches Statistisches Landesamt, Vertriebsstelle, Rheinstraße
35/37, 65185 Wiesbaden, Tel.: 06 11/38 02-9 51, Fax: 06 11/38 029 92, Internet: www.statistik-hessen.de
Hessische Gemeindestatistik 2006
Ausgewählte Strukturdaten aus Bevölkerung und Wirtschaft 2005
27. Ausgabe — Print — 14,00 c — Online — 10,00 c —
Statistische Berichte
B. Bildung, Rechtspflege, Wahlen
Die Tätigkeit der Sozialgerichte in Hessen im Jahr 2005 — (B VI 5
— j/05) — Print — 3,90 c — Online — 2,40 c —
C. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schweine-, Rindvieh- und Schafbestand in Hessen im Mai 2006 —
Endgültiges Ergebnis — (C III 1-2 — 2j/06) — Print — 3,40 c —
Online — Kostenfrei —
Schlachtungen in Hessen im 3. Vierteljahr 2006 — (C III 2 — vj 3/06)
— 3,90 c —
Weinbestände in Hessen im Jahr 2006 — (C IV 5 — j/06) — 3,40 c —
Agrarstrukturerhebung Landwirtschaftliche Betriebe mit ökologischem Landbau — (C IV 9 — 2j/05 — 5) — Print — 4,90 c — Online — 3,20 c —
E. Produzierendes Gewerbe
Betriebe, Beschäftigte und Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in
Hessen im August 2006 — (E I 1 — m 8/08) — Print — 4,90 c —
Online — 3,20 c —
Indizes des Auftragseingangs und des Umsatzes im Verarbeitenden Gewerbe in Hessen im September 2006 — (E I 3 — m 9/06) —
4,90 c —
Energieversorgung in Hessen im Mai 2006 — (E IV 1, E IV 2 mit
E IV 3 — m 5/06) — Print — 3,90 c — Online — 2,40 c —
F. Wohnungswesen, Bautätigkeit
Baugenehmigungen in Hessen im August 2006 — (F II 1 — m 8/06)
— Print — 3,90 c — Online — 2,40 c —
Bauüberhang in Hessen am 31. Dezember 2005 — (F II 3 — j/05) —
Print — 3,90 c — Online — 2,40 c —
G. Handel und Gastgewerbe, Fremdenverkehr
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im Mai 2006 — Vorläufige Ergebnisse — (G I 1 — m 5/06) —
Print — 3,90 c — Online 2,40 c —
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Kfz- und Einzelhandel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kfz in Hessen im Juni 2006 — Vorläufige Ergebnisse — (G I 1 — m 6/06) —
Print — 3,90 c — Online 2,40 c —
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und in
der Handelsvermittlung in Hessen im Mai 2006 — Vorläufige Ergebnisse — (G I 2 — m 5/06) — Print — 3,90 c — Online 2,40 c —
Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Großhandel und in
der Handelsvermittlung in Hessen im Juni 2006 — Vorläufige Ergebnisse — (G I 2 — m 6/06) — Print — 3,90 c — Online 2,40 c —
Gäste und Übernachtungen im hessischen Tourismus im August
2006 — (G IV 1 — m 8/06) — 4,90 c —
H. Verkehr
Binnenschifffahrt in Hessen im August 2006 — (H II 1 — m 8/06)
— Print — 3,90 c — Online — 2,40 c —
M. Preise und Preisindizes
Verbraucherpreisindex und Messzahlen für Verbraucherpreise in
Hessen im Oktober 2006 — (M I 2 — m 10/06) — Print — 5,90 c —
Online — 4,00 c —
Q. Umwelt
Abfallentsorgung in Hessen 2004 — (Q II 10 — j/04) — Print —
5,90 c — Online — 4,00 c —
Wiesbaden, 28. November 2006
Hessisches Statistisches Landesamt
StAnz. 50/2006 S. 2842
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Seite 2843
HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT
1018
nen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere
Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene
Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge
im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
Bleiberechtsregelung; Anordnung nach § 23 Abs. 1, § 60a
Abs. 1 AufenthG
Die Innenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 17. November
2006 eine Bleiberechtsregelung zugunsten ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehörige, die faktisch wirtschaftlich und sozial
integriert sind, beschlossen.
Nach § 23 Abs. 1 und § 60a Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 23
Abs. 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ordne ich daher
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern an:
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.3.1.
1.3.2.
1.3.3.
1.3.4.
1.3.5.
1.4.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
Begünstigter Personenkreis, Voraussetzungen und Ausnahmen
Ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige können
nach § 23 Abs. 1 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten,
wenn sie mindestens ein minderjähriges Kind haben, das
den Kindergarten oder die Schule besucht, und sie sich am
17. November 2006 seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet aufhalten, — in allen anderen Fällen, wenn sie sich am 17. November 2006 seit mindestens acht
Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet aufhalten und
wenn sie in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis
stehen. Das Beschäftigungsverhältnis kann aus mehreren
Verträgen bestehen. Als Beschäftigungsverhältnis gelten
auch die mit dem Ziel der späteren Übernahme in ein Arbeitsverhältnis eingegangenen Berufsausbildungsverhältnisse und
wenn der Lebensunterhalt der Familie am 17. November
2006 durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert ist und zu erwarten ist, dass er auch in Zukunft gesichert sein wird.
Ausnahmen sind zuzulassen:
bei Auszubildenden in anerkannten Lehrberufen,
bei Familien mit Kindern, die nur vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind,
bei Alleinerziehenden mit Kindern, die vorübergehend auf
Sozialleistungen angewiesen sind, und denen eine Arbeitsaufnahme nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II nicht zumutbar ist,
bei erwerbsunfähigen Personen, deren Lebensunterhalt einschließlich einer erforderlichen Betreuung und Pflege in
sonstiger Weise ohne Leistungen der öffentlichen Hand
dauerhaft gesichert ist, es sei denn, die Leistungen beruhen
auf Beitragszahlungen,
bei Personen, die am 17. November 2006 das 65. Lebensjahr
vollendet haben, wenn sie in ihrem Herkunftsland keine Familie, dafür aber im Bundesgebiet Angehörige (Kinder oder
Enkel) mit dauerhaftem Aufenthalt beziehungsweise deutscher Staatsangehörigkeit haben und soweit sichergestellt
ist, dass für diesen Personenkreis keine Sozialleistungen in
Anspruch genommen werden.
In den in Nr. 1.3.4 und 1.3.5 genannten Fällen können die
Ausländerbehörden im Einzelfall bei entsprechender Leistungsfähigkeit verlangen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 68 AufenthG vorgelegt wird.
Weitere Vorausaussetzungen
Des Weiteren sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Familie verfügt über ausreichenden Wohnraum.
Der tatsächliche Schulbesuch aller Kinder im schulpflichtigen Alter wird durch Zeugnisvorlage nachgewiesen. Die
Ausländerbehörde kann verlangen, dass eine positive Schulabschlussprognose vorgelegt wird.
Alle einbezogenen Personen verfügen bis zum 30. September 2007 über ausreichende Deutschkenntnisse, das heißt ihre
mündlichen Sprachkenntnisse entsprechen der Stufe A 2
des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GERR).
Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann.
A2 des GERR lautet: Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zum Beispiel Informatio-
3.
Familienangehörige
Einbezogen sind der Ehegatte und die minderjährigen Kinder. Einbezogen sind auch erwachsene unverheiratete Kinder, sofern sie bei ihrer Einreise mit oder zu ihren Eltern minderjährig waren, wenn es gewährleistet erscheint, dass sie
sich aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse dauerhaft integrieren werden. Diese jungen
Erwachsenen können eine eigene Aufenthaltserlaubnis
erhalten, unabhängig davon, ob ihren Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Im Bundesgebiet lebende Ehegatten und einbezogene Kinder können eine Aufenthaltserlaubnis auch dann erhalten, wenn ihr Aufenthalt weniger als
sechs beziehungsweise acht Jahre beträgt. Bei Ehegatten ist
eine Einbeziehung nach dieser Anordnung auf am 17. November 2006 bestehende Ehen beschränkt.
4.
Ausschlussregelung
Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Personen,
die die Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht haben, zum Beispiel Täuschung über Identität oder Passbesitz,
die behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert haben, zum Beispiel
durch Untertauchen,
bei denen Ausweisungsgründe nach §§ 53, 54, 55 Abs. 1,
Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 8 AufenthG vorliegen,
die wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen
Straftat verurteilt wurden; Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen (kumulativ) bleiben grundsätzlich außer Betracht.
Nicht zum Ausschluss führen Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz
oder dem Asylverfahrensgesetz nur von Ausländern begangen werden können. Die Tilgungsfristen und das Verwertungsverbot nach § 46 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister
(Bundeszentralregistergesetz — BZRG) sind zu beachten.
Vorstrafen werden nicht berücksichtigt, wenn sie vor Ablauf
der Antragsfrist getilgt oder zu tilgen sind. Bei anhängigen
Straf(-ermittlungs)verfahren ist § 79 Abs. 2 AufenthG zu beachten,
die Bezüge zu Extremismus oder Terrorismus haben.
Bei Ausschluss eines Familienmitglieds wegen Straftaten
erfolgt grundsätzlich der Ausschluss der gesamten Familie.
Die Trennung der Kinder von den Eltern ist in Ausnahmefällen möglich, wobei der Rechtsgedanke des § 37 Abs. 1
AufenthG entsprechend herangezogen werden kann und die
Betreuung der Kinder im Bundesgebiet gewährleistet sein
muss.
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
5.
Antragstellung und Verlängerung
Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach
dieser Regelung kann bis zum 18. Mai 2007 gestellt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet auf zwei Jahre erteilt. Die Verlängerung erfolgt, sofern die für die Erteilung
der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Voraussetzungen
erfüllt sind.
6.
Integrationsgespräche und -vereinbarungen
Die Ausländerbehörden können Integrationsgespräche führen und Integrationsvereinbarungen treffen und dabei zum
Beispiel die Verpflichtung des Kindes oder der Kinder zum
Besuch des Kindergartens oder den Nachweis von Sprachkenntnissen vereinbaren. Eine Aufenthaltserlaubnis kann
dabei für einen Zeitraum von sechs Monaten erteilt werden.
7.
Rücknahme von Rechtsmitteln
Rechtsmittel und sonstige auf weiteren Verbleib im Bundesgebiet gerichtete Anträge müssen innerhalb der Antragsfrist zum Abschluss gebracht werden.
Seite 2844
8.
9.
10.
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Duldung nach § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes
Von der vorstehenden Bleiberechtsregelung eigentlich Begünstigte, die aber die Voraussetzungen von Nummer 1.2
nicht erfüllen, erhalten eine Duldung nach § 60a Abs. 1
AufenthG bis zum 30. September 2007, um ihnen eine Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen. Diese Anordnung ergeht im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern.
Aufenthaltserlaubnis bei verbindlichem Arbeitsangebot
Wenn der Ausländer ein verbindliches Arbeitsangebot nachweist, das den Lebensunterhalt der Familie durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichert und zu erwarten ist, dass er auch in Zukunft
gesichert ist, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Abs. 1 AufenthG. Das Arbeitsplatzangebot ist durch einen
für den Arbeitgeber bindenden Entwurf eines Arbeitsvertrages nachzuweisen. Nummer 1.3.2 gilt entsprechend.
Sicherheitsanfragen
Sicherheitsanfragen sind durchzuführen. Eine Aufenthaltserlaubnis soll aber gleichwohl erteilt werden. Die Betroffenen sind darüber zu informieren, dass gegebenenfalls eine
nachträgliche Befristung in Betracht kommt.
Statistik
Die Ausländerbehörden melden den Regierungspräsidien
monatlich — beginnend ab dem 15. Dezember 2006 — die
Zahl (Antragsteller und Familienangehörige) der
• Anträge
• erteilten Aufenthaltserlaubnisse
— für zwei Jahre
— für ein halbes Jahr mit Integrationsvereinbarung
• erteilten Duldungen
• Ablehnungen
Die Regierungspräsidien berichten mir zusammenfassend — beginnend ab dem 1. Januar 2007 — ebenfalls monatlich.
11.
Wiesbaden, 28. November 2006
1019
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
II 4 — 23 d 010403 — 1/04 — 06/002
— Gült.-Verz. 3106 —
StAnz. 50/2006 S. 2843
Dienst- oder Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit
Bezug:
Erlass vom 22. August 1996 (StAnz. S. 2822)
Auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist das Gesetz zur Stärkung
des Ehrenamtes in der Jugendarbeit in der Fassung vom 21. Dezember 2000 (GVBl. I 2001 S. 66) nicht anzuwenden. Das Urteil des
Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 1977
(HessVRspr. 1978 S. 12), das diese Frage im Hinblick auf das Gesetz über Sonderurlaub für Jugendleiter vom 28. März 1951 (GVBl. I
S. 15) für einen Beamten der Landesverwaltung entschieden hat,
besitzt noch heute grundsätz1iche Bedeutung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. An dieser
Rechtslage hat sich auch nach der Neufassung des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit nichts geändert.
Angehörigen des öffentlichen Dienstes kann jedoch bei Vorliegen
der Voraussetzungen, unter denen außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sonderurlaub nach dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit zu gewähren ist, Dienstbefreiung ohne Anrechnung auf
den Erholungsurlaub und unter Fortzahlung der Bezüge nach § 16
Nr. 2 Buchst. a der Urlaubsverordnung für die Beamten im Lande
Hessen in der Fassung vom 16. November 1982 (GVBl. I S. 269), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. März 2001 (GVBl. I S. 179),
gewährt werden, soweit dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Dabei ist davon auszugehen, dass die in § 1 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit genannten Veranstaltungen als staatsbürgerlichen Interessen dienende
Veranstaltungen im Sinne des § 16 Nr. 2 Buchst. a der Hessischen
Urlaubsverordnung anzusehen sind.
Es wird empfohlen, Antragstellerinnen und Antragsteller bei Vorliegen der Voraussetzungen des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit in gleichem Umfang von der Dienst- und
Arbeitsleistung freizustellen, wie es das Gesetz für außerhalb des
öffentlichen Dienstes beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsieht.
Nr. 50
Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend
zu verfahren.
Der Erlass vom 22. August 1996 (StAnz. S. 2822) wird aufgehoben.
Wiesbaden, 24. November 2006
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
I 12 — 12 a 02 — 07.6
— Gült.-Verz. 3241 —
StAnz. 50/2006 S. 2844
1020
Verwaltungsvorschriften zur Dienstjubiläumsverordnung
B e z u g : Erlass vom 16. Mai 2001 (StAnz. S. 1999)
Aufgrund des § 233 des Hessischen Beamtengesetzes in der Fassung
vom 11. Januar 1989 (GVBl. I S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 21. Juli 2006 (GVBl. I S. 394)‚ erlasse ich zur Dienstjubiläumsverordnung vom 11. Mai 2001 (GVBl. I S. 251), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. November 2002 (GVBl. I S. 698) folgende
Verwaltungsvorschriften:
1. Berechnung der Dienstzeit
1.1 Die Dienstzeit ist durch die personalverwaltende Stelle zu berechnen.
1.2 Für die Berechnung der Dienstzeit kann das nachstehende Muster A (Anlage 1) verwendet werden. Die nicht anrechenbaren
Unterbrechungen der Dienstzeit sind nach Jahren, Monaten
und Tagen zu berechnen.
1.3 Zu hauptberuflichen Tätigkeiten i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 2 JVO
zählen nur Arbeitsverhältnisse, die unter einen für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrag (oder in die Zeit seiner
Nachwirkung) fallen.
1.4 Der voraussichtliche Jubiläumstag ist bei der Einstellung in ein
Beamtenverhältnis auf Probe oder bei der Übernahme von Beamtinnen und Beamten zu ermitteln und ihnen mitzuteilen.
2. Urkunden
2.1 Der Wortlaut der Urkunde, die Beamtinnen und Beamten des
Landes erhalten, richtet sich nach dem nachstehenden Muster
B (Anlage 2). Die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts regeln die
Form der Urkunde entsprechend.
2.2 Die Urkunden für das 25- und 40-jährige Dienstjubiläum werden
von der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten
Stelle ausgefertigt. Urkunden für das 50-jährige Dienstjubiläum werden von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten unterzeichnet.
2.3 Vorlagen der personalaktenführenden Dienststelle zur Ausfertigung der Dankurkunde durch die Ministerpräsidentin oder den
Ministerpräsidenten oder die oberste Dienstbehörde sind der für
die Ehrung zuständigen Stelle spätestens zwei Monate vor dem
Jubiläumstag unter Verwendung des nachstehenden Musters A
(Anlage 1) auf dem Dienstweg zuzuleiten.
2.4 Anträge auf Ausfertigung der Dankurkunde durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten für Beamtinnen
und Beamte der Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts aus Anlass des
50-jährigen Dienstjubiläums sind unmittelbar der Staatskanzlei vorzulegen. Der Rücklauf der Urkunden erfolgt entsprechend.
2.5 Werden Gründe für die Zurückstellung oder Versagung der
Ehrung nach § 4 der Jubiläumsverordnung erst nach Vorlage
des Vorsch1ags bekannt oder ergeben sich danach andere
wesentliche Änderungen, sind diese der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
3. Aushändigung
3.1 Die Urkunde soll durch die Leiterin oder den Leiter der Dienststelle ausgehändigt werden. Den Leiterinnen oder Leitern von
Dienststellen des Landes soll die Urkunde durch die Leiterin
oder den Leiter der übergeordneten Dienststelle ausgehändigt
werden.
3.2 Seit dem 1. Januar 1999 sind Jubiläumszuwendungen nicht
mehr steuerfrei. Die Auszahlung erfolgt durch die für die Besoldung zuständige Stelle mit den Dienstbezügen des Monats,
in den der Jubiläumstag fällt.
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
4. Ehrenbeamtenverhältnisse
4.1 Zeiten eines Ehrenbeamtenverhältnisses zählen nicht zur Jubiläumsdienstzeit nach § 3 JVO. Für die Ehrung im Ehrenamt sind
Tätigkeiten in einem Ehrenbeamtenverhältnis bei einem Dienstherrn im Geltungsbereich der Dienstjubiläumsverordnung zu berücksichtigen.
4.2 Die Zeiten brauchen nicht zusammenhängend in einem Ehrenbeamtenverhältnis abgeleistet zu sein.
4.3 Werden mehrere ehrenamtliche Beamtenverhältnisse bei einem
Dienstherrn im Geltungsbereich der Dienstjubiläumsverordnung gleichzeitig wahrgenommen, so haben sich die zuständigen Stellen miteinander in Verbindung zu setzen, um eine doppelte Ehrung zu vermeiden. Die Ehrung ist für das ehrenamtliche
Muster A
Seite 2845
Beamtenverhältnis vorzunehmen, dem nach der Tätigkeit gemessen die größere Bedeutung zukommt.
5. Aufhebungsbestimmung
Die Verwaltungsvorschriften vom 16. Mai 2001 (StAnz. S. 1999)
werden aufgehoben.
Wiesbaden, 24. November 2006
Hessisches Ministerium
des Innern und für Sport
I l — 14 f 02 — 03
— Gült.-Verz. 3200 —
StAnz. 50/2006 S. 2844
Anlage 1
.......................................................
....................................,
(Behörde, Dienststelle)
(Ort)
Aktenzeichen ................................
.....................
(Datum)
Berechnung der Jubiläumsdienstzeit
.............................................................
...........................
(Name, Vorname)
................................................................
(Geburtsdatum)
(Anschrift)
Ehrung aus Anlass des
Dienstzeiten nach § 3 JVO
Bezeichnung der
Dienststelle/Behörde
25-
40-
vom
..................................................
(Amts-/Dienstbezeichnung)
...................................................
(Dienststelle/Behörde)
50-jährigen Dienstjubiläums
bis
nicht anrechenbare Unterbrechungen
Tage
Monate
Jahre
Datum des Eintritts in den öffentlichen Dienst
Hierzu Zeiten der Unterbrechung
Für das Dienstjubiläum maßgeblicher Stichtag
Dazu 25/40/50 Jahre
Jubiläumstag
Anmerkungen
Sachlich und rechnerisch richtig
............................................................
(Amts-, Dienstbezeichnung, Verg.-Gruppe)
(Tage)
(Monate)
Im Auftrag
(Jahre)
...................................................
(Unterschrift)
Seite 2846
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Nr. 50
Anlage 2
Muster B
Wappen
IM NAMEN DES LANDES HESSEN
SPRECHE ICH
DIE HERZLICHSTEN GLÜCKWÜNSCHE
ZUM
....-JÄHRIGEN DIENSTJUBILÄUM
AM .........................................
SOWIE MEINEN DANK UND MEINE ANERKENNUNG
FÜR DIE GELEISTETEN DIENSTE AUS
........................................., den............................
..................................................................
HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN
1021
Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2007 und zur Eignungsprüfung 2007
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2007 und der Eignungsprüfung 2007 wird voraussichtlich vom 9. bis 11. Oktober 2007
stattfinden.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberater- und zur
Eignungsprüfung ergeben sich aus den §§ 36, 37a und 156 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder zur Eignungsprüfung
ist bei der zuständigen Landesfinanzbehörde zu beantragen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, an dem der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung beruflich tätig ist oder bei fehlender hauptberuflicher Tätigkeit seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren
Wohnsitzen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Bewerber vorwiegend aufhält.
Bewerber, die ihre Zulassung in Hessen beantragen müssen, werden gebeten, den Antrag bis spätestens 30. April 2007 beim Hessischen Ministerium der Finanzen in 65021 Wiesbaden, Postfach
31 80, einzureichen.
Die Zulassung ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu
beantragen. Der Vordruck kann über das Internet (www.hmdf.hes-
sen.de/beruf/steuerberater/index.htm) abgerufen oder beim Hessischen Ministerium der Finanzen angefordert werden (Telefax:
06 11/32 22 02).
Körperbehinderten Bewerbern werden auf Antrag die ihrer Behinderung entsprechenden Erleichterungen für die Fertigung der
Aufsichtsarbeiten gewährt (§ 18 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften — DVStB). Anträge dieser Art sind mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Art und Umfang
der Körperbehinderung sind mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen.
Die zulässigen Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Prüfung
2007 bestimmt ein Gemeinsamer Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder, der im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht
wird.
Für die Bearbeitung des Zulassungsantrages ist eine Gebühr in
Höhe von 75 Euro zu zahlen (§ 39 Abs. 1 StBerG). Die Gebühr ist
mit der Antragstellung fällig und unter Angabe des Verwendungszwecks „StBP-Zul 2007, Name, Vorname“ auf eines der im Antrag
genannten Konten zu zahlen.
Wiesbaden, 24. November 2006
Hessisches Ministerium der Finanzen
S 0853 A — 87 — II 1 a
StAnz. 50/2006 S. 2846
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
1022
Berufsbildungsausschuss: Vorschläge zur Berufung von
Beauftragten der Arbeitnehmer in den Berufsbildungsausschuss der Steuerberaterkammer Hessen
Die Amtszeit der Mitglieder des bei der Steuerberaterkammer Hessen als zuständige Stelle im Sinne des § 71 Abs. 5 BBiG errichteten Berufsbildungsausschusses endet mit Ablauf des 1. März 2007.
Für die neue Amtsperiode des Berufsbildungsausschusses sollen die
Mitglieder und Stellvertreter so rechtzeitig berufen werden, dass
die Tätigkeit des Ausschusses nicht unterbrochen wird.
Seite 2847
Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im
Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und
selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder
berufspolitischer Zwecksetzung berufen (§ 77 Abs. 2 BBiG).
Ich bitte, mir geeignete Personen für die Berufung als Mitglied beziehungsweise stellvertretendes Mitglied in den Berufsbildungsausschuss der Steuerberaterkammer Hessen bis zum 20. Januar
2007 zu benennen.
Wiesbaden, 22. November 2006
Hessisches Ministerium der Finanzen
S 0892 A — 1 — II 1 a
StAnz. 50/2006 S. 2847
1023
An alle staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten des Landes Hessen
Weiterverwendung von landeseigenen beweglichen Sachen
Bezug:
Richtlinien über die Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen mit Ausnahme der Dienstfahrzeuge — Verwertungs-Richtlinien — (StAnz. 2002 S. 3375)
Folgende Gegenstände werden zur Weiterverwendung bei einer anderen Stelle der Landesverwaltung angeboten:
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
Zustand des Materials
Lagerort des Materials
1
21
verwendungsfähig
Hessisches Statistisches Landesamt
Rheinstraße 35—37
65185 Wiesbaden
Ansprechpartner: Herr Haupt
Tel.: 06 11/3 80 29 52
2
8
PC HP 400 VL, 866 MHz, 20-GB-Festplatte,
256-MB-Arbeitsspeicher
PC HP 400 VL, 1000 MHz, 20-GB-Festplatte,
256-MB-Arbeitsspeicher
21˝-Monitore Sony CPD G520, Baujahr: 2001/2002
verwendungsfähig
verwendungsfähig
2
2
Sichtgeräte für Microfiche
Marke: AGFA-GEVAERT COPEX LF-303
verwendungsfähig
Finanzamt Hofheim a. Ts.
Nordring 4—10
65719 Hofheim
Ansprechpartner: Herr Wagner
Tel.: 0 61 92/96 04 10
3
15
PC Compaq Deskpro EN SFF Cu733, P III, 733 MHz,
Baujahr: 2000
PC Compaq Deskpro EN SFF Cu866, P III, 866 MHz,
Baujahr: 2000
Fujitsu-Siemens Lifebook C-6637, P III, 1 GHz,
Baujahr: 2001
Monitor IIyama 19˝ 451 VisionMaster, Baujahr: 1999
Fujitsu-Siemens Lifebook C-1010, P III, 1,2 GHz,
Baujahr: 2002
verwendungsfähig
Der Präsident des
Hessischen Rechnungshofs
Eschollbrücker Straße 27
64295 Darmstadt
Ansprechpartner: Herr Vogel
Tel.: 0 61 51/38 11 76
Belinea, Fujitsu-Siemens und Siemens-Nixdorf
Monitore 17˝, Baujahr: 1999—2004
PC Fujitsu-Siemens Intel Pentium IV, 2,0 GHz,
Baujahr: 2003
PC Maxdata Artist Pentium III, 866 MHz,
Baujahr: 2001
PC Maxdata Intel Pentium II, 400 MHz,
Baujahr: 1999
PC Maxdata Intel Pentium III, 700 MHz,
Baujahr: 2000
PC Maxdata Intel Pentium III, 940 MHz,
Baujahr: 2001
PC Siemens-Nixdorf Scenic Pro C 5 133,
Baujahr: 1997
Drucker HP LaserJet 4050 N, Baujahr: 1999—2000
Drucker HP LaserJet 4100 N, Baujahr: 2001
Drucker HP LaserJet 5 N, Baujahr: 1996—1998
Drucker HP LaserJet 4 N, Baujahr: 1994
Drucker HP DeskJet 510, Baujahr: 1993
verwendungsfähig
Rimek Tablettenpresse RSB-4
Rundläufer, Baujahr: 2003 (Prototyp)
Walzenkompaktor Bepex L200/50P
Baujahr: 1994
verwendungsfähig
5
1
1
2
4
153
91
1
3
23
1
9
13
1
9
5
2
5
1
1
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
Amtsanwaltschaft Frankfurt
Battonnstraße 40—42
60311 Frankfurt am Main
Ansprechpartner: Herr Keiper
Tel.: 0 69/13 67 27 08
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Senckenberganlage 31
60054 Frankfurt am Main
Ansprechpartnerin: Frau Kratzer
Tel.: 0 69/79 82 37 56
Seite 2848
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Nr. 50
Lfd.
Nr.
Anzahl, Materialbezeichnung
Menge (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
Zustand des Materials
Lagerort des Materials
6
33
Monitor 17˝ EIZO F520
verwendungsfähig
Hessisches Amt
für Versorgung und Soziales
Washingtonallee 2
36041 Fulda
Ansprechpartner: Herr Müller
Tel.: 06 61/6 20 72 37
7
27
17
15
52
22
15
Laserdrucker HP Laserjet 5
Laserdrucker HP Laserjet 4
Laserdrucker HP Laserjet 6P
Laserdrucker HP Laserjet 2100
Laserdrucker Brother HL 820
Laserdrucker Brother HL 1030
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
Amtsgericht Kassel
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel
Ansprechpartner: Herr Müller
Tel.: 05 61/9 12 20 06
8
1
Polaroid-Passbildkamera Modell: 455 Camera,
Baujahr: 1994
Bundesgesetzblatt 1949—1979 gebunden
Staatsanzeiger 1946—1979 gebunden
Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen 1946—1979
(ab 1965 gebunden)
verwendungsfähig
Hessisches Landeskriminalamt
Hölderlinstraße 5
65187 Wiesbaden
Ansprechpartner: Herr Strack
Tel.: 06 11/83 63 12
1
1
1
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
9
1
Risograph RA 4050
verwendungsfähig
Finanzamt Alsfeld-Lauterbach
In der Rambach 11
36304 Alsfeld
Ansprechpartnerin: Frau Rinke
Tel.: 0 66 31/79 02 11
10
7
PC-Tisch, hellgrau, ohne Seitenteil,
stufenlos verstellbar
PC-Tisch, 40 3 65 cm, hellgrau, mit Seitenteil,
stufenlos verstellbar
Beistelltisch 80 3 80 cm, hellgrau, höhenverstellbar
Beistelltisch holzfarben (Eiche) 80 3 80 cm,
stufenlos verstellbar
Beistelltisch 80 3 120 cm, hellgrau
Tisch, 80 3 120 cm, braun (Eiche), höhenverstellbar
PC-Tisch, 64 3 78 cm, braun (Eiche), höhenverstellbar
Eckteil 45° Winkel braun (Eiche) mit Fuß
Eckteil 45° Winkel hellgrau ohne Fuß
PC-Tisch, 65 3 80 cm, hellgrau, stufenlos verstellbar,
mit Seitenteil 40 3 65 cm
Vordruckschrank (Unterteil) mit 2 Schiebetüren
und Fächern, beige, H: 91 T: 40 B: 152 cm
Vordruckschrank (Oberteil) mit 2 Schiebetüren
und Fächern, H: 100 T: 40 B: 152 cm
Rollcontainer, beige und braun,
H: 60 B: 45 T: 57 cm
zwei große Schubladen/Materialauszug
Schreibmaschinentisch, beige,
L: 120 B: 60 H: 70 cm
Schreibtisch, beige, L: 160 B: 80 H: 72 cm
verwendungsfähig
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Auf der Steinkaut 10—12
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Ansprechpartner: Herr Bernhardt
Tel.: 0 61 72/40 51 76
4
6
5
1
2
3
5
2
1
1
1
5
2
1
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
11
2
Bürocontainer
bestehend aus je einer Nasszelle,
Flur und drei Büroräumen
Maße: 12 3 6 Meter
gut
Polizeipräsidium Mittelhessen
Abteilung Verwaltung V 22
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Ansprechpartner: Herr Moritz
Tel.: 06 41/7 00 60
12
1
1
Risograph GR 2750
Stielow Zusammentragmaschine 2 3 12 Stationen
(AC 1200 a + AC 1200 b) nur mit 80-g-Papier
Papierzerkleinerer Ideal 4105
Ballenpresse Ideal 6006
Laubsauger MTD Vacu-Jet-Star, Modell 240-6850
reparaturbedürftig
verwendungsfähig
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Brüder-Grimm-Platz 1—3
34117 Kassel
Ansprechpartnerin: Frau Reinhold
Tel.: 05 61/1 00 72 18
1
1
1
verwendungsfähig
verwendungsfähig
verwendungsfähig
Interessenten sollten sich unmittelbar mit der abgebenden Stelle in Verbindung setzen.
Letzter Termin: Montag 8. Januar 2007
Danach werden die Aussonderungsanträge an die für die Verwertung zuständige Stelle weitergeleitet.
Wiesbaden, 27.11.2006
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Referat Zentrale Beschaffung
VV 4150 — Ld 3096
StAnz. 50/2006 S. 2847
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Seite 2849
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST
1024
Prüfungsordnung des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung (MND) der Fachhochschule Gießen-Friedberg für den Bachelorstudiengang
Wirtschaftsmathematik vom 28. April 2006;
hier:
Bekanntmachung
Nach § 39 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der
Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512), wird die oben genannte Prüfungsordnung der Fachhochschule Gießen-Friedberg
hiermit bekannt gemacht.
Wiesbaden, 28. November 2006
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
434/13/10.010 — (0003) — III 2.6
StAnz. 50/2006 S. 2849
Genehmigung:
Nach § 94 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der
Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 15. Dezember 2005 (GVBl. I S. 843), genehmige ich
hiermit die nachstehende Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik.
Gießen, 5. Oktober 2006
Prof. Dr. Günther G r a b a t i n
Präsident der Fachhochschule Gießen-Friedberg
Vorbemerkung:
Nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in
der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert
durch Gesetz 15. Dezember 2005 (GVBl. I S. 843), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs MND am 28. April 2006 die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik beschlossen. Sie enthält in Teil I die Allgemeinen Bestimmungen für
Bachelorprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom 15. Dezember 2004 (StAnz. 24/2005 S. 2109) und wird ergänzt durch die Fachspezifischen Bestimmungen in Teil II.
Teil I
Allgemeine Bestimmungen
Es gelten die im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24/2005
S. 2109 veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen für Bachelorprüfungsordnungen der Fachhochschule Gießen-Friedberg vom
15. Dezember 2004.
Teil II
Fachspezifische Bestimmungen
Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich, Studienziel
§ 2 Bachelorgrad und -urkunde
§ 3 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Module, Sprache
§ 4 Studienausrichtung
§ 5 Praxisphase
§ 6 Inkrafttreten
Anlage 1 Übersicht über die im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik zu erbringenden Module — Vollzeitstudium
Anlage 2 Übersicht über die Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik zu erbringenden Module — Teilzeitstudium
Anlage 3 Modulhandbuch, Modulbeschreibungen
Anlage 4 Ordnung für die Praxisphase des Bachelorstudiengangs
Wirtschaftsmathematik
Anlage 5 Bachelorzeugnis
Anlage 6 Bachelorurkunde
Anlage 7 Diploma Supplement
§1
Geltungsbereich, Studienziel
(1) Die Fachspezifischen Bestimmungen regeln die Inhalte und Anforderungen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik des
Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung.
(2) Die Bachelorprüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden
Studienabschluss.
(3) Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die oder der Studierende das für den Übergang in die Berufspraxis notwendige
Wissen erworben hat und in der Lage ist, die wissenschaftlichen
Fachkenntnisse in dem jeweiligen Anwendungsfeld umzusetzen.
(4) Die oder der Studierende des Studiengangs erwirbt einen Abschluss nach internationalem Standard, der zu anspruchsvoller beruflicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Mathematik, insbesondere
der Wirtschaftsmathematik, befähigt. Die Studierenden sollen also
im Hinblick auf ihren späteren Beruf in hohem Grade lernen, Probleme aus Wirtschaft, Verwaltung und Finanzdienstleistung zu
strukturieren, geeignete Lösungsverfahren auszuwählen und einzusetzen sowie die Ergebnisse richtig einzuordnen. Das Bachelorstudium hat daneben das fachliche Ziel, die Studierenden mit einer Hochschulausbildung in Mathematik zu versehen. Nach den
mathematischen Grundkenntnissen sollen schwerpunktmäßig Fachkenntnisse in den wichtigsten wirtschaftsmathematischen Themen
zumindest bis zu dem Grad erworben werden, dass die Absolventinnen und Absolventen gerüstet sind, sich später im Berufsleben
zu konkreten Problemstellungen die passenden Spezialkenntnisse
anzueignen. Bei leichten und mittleren Problemen sollen sie das
selbstständig können, bei komplexeren unter der Anleitung von
höher Qualifizierten (zum Beispiel Master oder Promovierte). Fundierte Grundkenntnisse in Informatik und Wirtschaft sollen im
Rahmen des Studiums ebenso vermittelt werden wie übergeordnete
Fähigkeiten, wie zum Beispiel Selbstorganisation, Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz.
Insgesamt soll eine Absolventin oder ein Absolvent in der Lage
sein, als Assistentin oder Assistent in anspruchsvollen Aufgaben mit
analytischem Schwerpunkt (nicht notwendig streng mathematikbezogen) seinen Berufseinstieg erfolgreich zu gestalten. Es ist ferner auch das Ziel dieses Bachelorstudiengangs, die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Masterstudium zu schaffen. Als Fortsetzung
vorgesehen sind die beiden Masterstudiengänge „M. Sc. Mathematik für Finanzen, Versicherungen und Management (Business Mathematics)“ und „M. Sc. Wirtschaftsinformatik“.
§2
Bachelorgrad und -urkunde
Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik wird der akademische Grad Bachelor of Science (B. Sc.) mit Urkunde nach Anlage 6 verliehen.
§3
Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums,
Module, Sprache
(1) Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik beträgt sechs Semester, das entspricht drei Studienjahren. Für den erfolgreichen Abschluss der Bachelorprüfung sind die
in der Modulübersicht in Anlage 1 beziehungsweise 2 aufgeführten Module erfolgreich abzuschließen.
(2) Die zu erbringenden Module sind grundsätzlich aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik nach Anlage 1 beziehungsweise 2 zu absolvieren. Ersatzweise können identische oder gleichwertige Module auch aus dem Modulangebot
anderer Studiengänge der Fachhochschule Gießen-Friedberg oder
anderer Hochschulen erbracht werden. Dabei entstandene Fehlversuche werden angerechnet. Die §§ 11 bis 14 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I) sind anzuwenden.
(3) Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch. Näheres ist in der Beschreibung der Module (Anlage 4) festgelegt.
(4) Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer alle übrigen Module
nach Anlage 1 beziehungsweise 2 erfolgreich abgeschlossen hat. Der
Umfang der Bearbeitung beträgt 12 Creditpoints (CrP) (siehe Modulbeschreibung). Ein Kolloquium zur Bachelorarbeit ist Teil des
Moduls Bachelorarbeit. Im Übrigen gelten die Regelungen der §§ 17
und 18 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I).
Seite 2850
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
§4
Studienausrichtung
(1) Das Studium im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik
erlaubt es, gemäß dem in Anlage 1 bis 3 festgelegten Umfang Wahlpflichtmodule auszuwählen. Der Fachbereich Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung legt jedes Semester eine
angemessene Anzahl von Wahlpflichtmodulen fest und gibt diese
mit ihrer Zuordnung und mit Modulbeschreibung rechtzeitig durch
Aushang bekannt. Im Wahlpflichtangebot eines Jahres müssen
Fremdsprachen im Umfang von mindestens fünf CrP enthalten
sein.
(2) Für die Auswahl ist zu beachten, dass insgesamt jeweils maximal fünf CrP für Wahlpflichtmodule aus dem Sprachenbereich und
dem Rechtsbereich angerechnet werden und dass mindestens fünf
CrP Wahlpflichtmodule aus dem mathematischen Bereich nachzuweisen sind.
(3) Über die Anerkennung von Wahlpflichtmodulen, die nicht im
Modulhandbuch enthalten sind, entscheidet der Prüfungsausschuss.
(4) Daneben steht es der oder dem Studierenden frei, weitere Zusatzmodule zu absolvieren. Es gilt § 19 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I).
Nr. 50
§5
Praxisphase
Das Studium beinhaltet eine Praxisphase im Umfang von 13 CrP.
Näheres über Ablauf und Inhalt der Praxisphase ist in der Ordnung
für die Praxisphase (Anlage 4) und in der Modulbeschreibung (Anlage 3) festgelegt.
§6
Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2006
in Kraft.
Friedberg, 5. Oktober 2006
Prof. Dr. Wilfried H a u s m a n n
Dekan des Fachbereichs Mathematik,
Naturwissenschaften und Datenverarbeitung
Anlage 1
Übersicht über die im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik zu erbringenden Module — Vollzeitstudium
Modulname
1. Semester
Analysis 1
Lineare Algebra 1
Einführung in die
Wirtschaftswissenschaften
Einführung in die
Wirtschaftsinformatik
Einführung in die
Programmierung
Arbeitstechnik, Kommunikation
und Präsentation (Teil 1)
2. Semester
Analysis 2
Lineare Algebra 2
Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 1
Datenbanksysteme
Wahlpflichtmodul
3. Semester
Analysis 3
Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 2
Numerische Mathematik 1
Mathematisches Seminar 1
Operations Research 1
Finanz- und
Wirtschaftsmathematik
Nr.
CrP SWS
Art
MA2001
MA2004
MA2101
29
7
5
5
26
6
4
4
V+Ü
V+Ü
V+Ü
MA2201
5
4
V+Ü
MA2202
6
6
V+P
MA2103
1
2
V+Ü
MA2002
MA2005
MA2006
32
8
8
5
26
6
6
4
V+Ü
V+Ü
V+Ü
MA2203
MA2xxx
6
5
6
4
V+P
V+Ü
MA2003
MA2007
30
5
8
24
4
6
V+Ü
V+Ü
MA2001
MA2019
MA2012
MA2015
5
2
5
5
4
2
4
4
V+Ü
S
V+Ü
V+Ü
Modulname
Nr.
4. Semester
Numerische Mathematik 2
Mathematische Software
Differential- und
Differenzengleichungen
Finanzmathematik 2
Simulation
Rechnungswesen
Wahlpflichtmodul
5. Semester
Mathematisches Seminar 2
Mathematisches Praktikum
Operations Research 2 —
stochastische Methoden
Portfolio Selection,
Derivate und Risiko
Versicherungsmathematik
Wahlpflichtmodul
Wahlpflichtmodul
6. Semester
Arbeitstechnik, Kommunikation
und Präsentation (Teil 2)
Arbeitstechnik, Kommunikation
und Präsentation (Teil 3)
Berufspraktische Phase
(Teil Begleitstudien)
Berufspraktische Phase
(Teil Praktische Tätigkeit)
Bachelorarbeit
Legende:
CrP = Creditpoints, Punkte nach dem European Credit Transfer System
P
= Praktikum
Pr = Projekt
S = Seminar
SWS = Semesterwochenstunden
CrP SWS
Art
MA2001
MA2011
MA2010
30
5
2
5
24
4
2
4
V+Ü
V+P
V+Ü
MA2016
MA2018
MA2102
MA2xxx
3
5
5
5
2
4
4
4
V+Ü
V+P
V+Ü
V+Ü
MA2020
MA2021
MA2013
30
2
4
3
23
2
2
2
S
P
V+Ü
MA2017
5
4
V+Ü
MA2014
MA2xxx
MA2xxx
5
5
6
4
4
5
V+Ü
V+Ü
V+Ü
MA2104
29
2
5
2
S
MA2105
2
2
S
MA2301
1
1
S
MA2302
12
Pr
MA2303
12
Pr
Ü = Übung
V = Vorlesung
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Seite 2851
Anlage 2
Übersicht über die im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik zu erbringenden Module — Teilzeitstudium
Für Studierende, die nach Maßgabe des Landesrechts als Teilzeitstudierende immatrikuliert sind, gilt der folgende Plan für das oder die
jeweiligen Semester, in denen die Immatrikulation in Teilzeit erfolgt.
Modulname
Nr.
1. bzw. 3. Semester
CrP SWS Art Sem.
15/14 12/14
Analysis 1
MA2001
7
6
V+Ü
3
Lineare Algebra 1
MA2004
5
4
V+Ü
1
Einführung in die
Wirtschaftswissenschaften
MA2101
5
4
V+Ü
1
Einführung in die
Wirtschaftsinformatik
MA2201
5
4
V+Ü
1
Einführung in die
Programmierung
MA2202
6
6
V+P
3
Arbeitstechnik, Kommunikation MA2103
und Präsentation (Teil 1)
1
2
V+Ü
3
2. bzw. 4. Semester
32
26
Analysis 2
MA2002
8
6
V+Ü
4
Lineare Algebra 2
MA2005
8
6
V+Ü
2
Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 1
MA2006
5
4
V+Ü
2
Datenbanksysteme
MA2203
6
6
V+P
4
Wahlpflichtmodul
MA2xxx
5
4
V+Ü 2/4
5. bzw. 7. Semester
13/17 8/12
Analysis 3
MA2003
5
4
V+Ü
5
Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 2
MA2007
8
6
V+Ü
3
Numerische Mathematik 1
MA2001
5
4
V+Ü
5
Mathematisches Seminar 1
MA2019
2
2
S
5
Operations Research 1
MA2012
5
4
V+Ü
3
Finanz- und
Wirtschaftsmathematik
MA2015
5
4
V+Ü
5
Modulname
Nr.
6. bzw. 8. Semester
Numerische Mathematik 2
Mathematische Software
Differential- und
Differenzengleichungen
Finanzmathematik 2
Simulation
Rechnungswesen
Wahlpflichtmodul
9. bzw. 11. Semester
Mathematisches Seminar 2
Mathematisches Praktikum
Operations Research 2 —
stochastische Methoden
Portfolio Selection,
Derivate und Risiko
Versicherungsmathematik
Wahlpflichtmodul
Wahlpflichtmodul
10. bzw. 12. Semester
Arbeitstechnik, Kommunikation
und Präsentation (Teil 2)
Arbeitstechnik, Kommunikation
und Präsentation (Teil 3)
Berufspraktische Phase
(Teil Begleitstudien)
Berufspraktische Phase
(Teil Praktische Tätigkeit)
Bachelorarbeit
Legende:
CrP = Creditpoints, Punkte nach dem European Credit Transfer System
P
= Praktikum
Pr = Projekt
S = Seminar
SWS = Semesterwochenstunden
MA2001
MA2011
MA2010
MA2016
MA2018
MA2102
MA2xxx
MA2020
MA2021
MA2013
Anlage 3
15/15 10/12
5
4 V+Ü
2
2 V+P
5
4 V+Ü
3
5
5
5
2
4
4
4
V+Ü
V+P
V+Ü
V+Ü
6
6
8
6
8
8
6
17/13 12/11
2
2
S
11
4
2
P
9
3
2 V+Ü 9
MA2017
5
4
V+Ü
MA2014
MA2xxx
MA2xxx
5
5
6
4
4
5
V+Ü 9
V+Ü 11
V+Ü 11
9
17/12 5/MA2104 2
2
S
10
MA2105
2
2
S
10
MA2301
1
1
S
10
MA2302 12
Pr
10
MA2303 12
Pr
12
Ü = Übung
Modulhandbuch, Modulbeschreibungen
Die Modulbeschreibungen werden regelmäßig aktuellen Anforderungen angepasst und einmal jährlich überarbeitet. Änderungen bedürfen der Beschlussfassung im Fachbereichsrat und der rechtzeitigen Veröffentlichung.
Bei folgenden Änderungen eines Moduls sind die §§ 50 Abs. 1 Nr. 1,
40 Abs. 2 Nr. 7, 94 Abs. 4 sowie 39 Abs. 5 des HHG zu beachten:
— grundsätzliche Änderungen der Inhalte und Qualifikationsziele
— Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints (CrP)
— Umfang der Creditpoints (CrP) Arbeitsaufwand und Dauer
CrP SWS Art Sem.
V = Vorlesung
Seite 2852
1. Curriculum B. Sc. Wirtschaftsmathematik
1. Sem.
Titel
2. Sem.
SWS CrP
Titel
3. Sem.
SWS CrP
Titel
4. Sem.
SWS CrP
Titel
5. Sem.
SWS CrP
Titel
6. Sem.
SWS CrP
Titel
SWS
CrP
6
7
Analysis 2
6
8
Analysis 3
4
5
Mathematische
Software
2
2
Mathematisches
Seminar 2
2
2
Arbeitstechnik,
Kommunikation und
Präsentation 1 u. 2
4
4
Lineare Algebra 1
4
5
Lineare
Algebra 2
6
8
Numerische
Mathematik 1
4
5
Numerische
Mathematik 2
4
5
Mathematisches
Praktikum
2
4
Berufspraktische
Phase (BPP)Begleitseminar
1
1
Einführung in die
Wirtschaftswissenschaften
4
5
Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 1
4
5
Wahrscheinlichkeitsrechnung und
Statistik 2
6
8
Differential- u.
Differenzengleichungen
4
5
Portfolio Selection,
Derivate u. Risiko
4
5
Berufspraktische
Phase (BPP)
12
Einführung in
die Wirtschaftsinformatik
4
5
Datenbanksysteme
6
6
Mathematisches
Seminar 1
2
2
Rechnungswesen
4
5
Operations
Research 2
2
3
Bachelorarbeit
12
Einführung in die
Programmierung
6
6
Wahlpflichtmodul
4
5
Operations
Research 1
4
5
Simulation
4
5
Versicherungsmathematik
4
5
Arbeitstechnik
2
1
Finanz- u.
Wirschaftsmathematik
4
5
Finanzmathematik 2
2
3
Wahlpflichtmodul
4
5
Wahlpflichtmodul
4
5
Wahlpflichtmodul
5
6
24
30
23
30
Summen
26
29
26
32
24
30
5
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Analysis 1
29
Nr. 50
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Seite 2853
2. Beschreibung der Modulnummerierung im BSc Wirtschaftsmathematik
Modulnummern
Module
MA2001-MA2049
Mathematische Grundlagen und Vertiefung einschließlich
wirtschaftsmathematischer Module
MA2051-MA2099
MA2101-MA2149
MA2151-MA2199
MA2201-MA2249
MA2251-MA2299
MA2301-MA2399
Legende:
P = Pflichtmodul
P/WP
P
WP
P
Wirtschaftswissenschaftliche Module und übergreifende Module
(Softskills)
WP
P
Informatikmodule
WP
Berufspraktische Phase und Bachelorarbeit
P
WP = Wahlpflichtmodul
3. Übersicht über die Wahlpflichtmodule
Modulnummern
Mathematische Module
MA2051
MA2052
MA2053
MA2054
MA2055
Modul
SWS
CrP
Angewandte Statistik
Einführung in die Diskrete Mathematik
Elementare Zahlentheorie
Geometrie von A(xiomatik) bis Z(entralperspektive)
Mathematische Strukturen
4
4
4
4
4
5
5
5
5
5
Wirtschaftswissenschaftliche Module
MA2151
Einführung in die Bankenbetriebslehre
MA2152
Privatrecht
MA2153
Private Vermögensanalyse und -planung
MA2154
Corporate Banking
MA2155
Ertrags- und Risikomanagement in Finanzinstituten
MA2156
Controlling
MA2157
English for Business Communication
MA2158
Projektmanagement
MA2159
Organisationslehre
MA2160
Elektronische Geschäftsprozesse
2
4
4
4
4
4
4
4
4
4
2
4
6
6
6
6
5
5
5
5
Informatikmodule
MA2251
MA2252
MA2253
MA2254
MA2255
MA2256
MA2257
4
4
4
4
4
4
4
6
5
6
5
5
5
5
Softwaretechnik
Entwicklung betrieblicher Informationssysteme 1
Algorithmen und Datenstrukturen
Einführung in die Betriebssysteme und Rechnernetze
Kommerzielle Standardsoftware
Informationsmanagement
Grafische Datenverarbeitung 1
Sommersemester
Sommersemester
Sommersemester
Wintersemester
Wintersemester
Wintersemester
Wintersemester
Wintersemester
Sommersemester
Sommersemester
Sommersemester
Sommersemester
Legende: CrP = Creditpoints, Punkte nach dem European Credit Transfer System, SWS = Semesterwochenstunde
Es sind Wahlpflichtmodule im Gesamtumfang von 21 CrP zu absolvieren, die nach Maßgabe des Angebots in jedem beliebigen
Semester belegt werden können. Es können beispielsweise drei
Wahlpflichtmodule im Umfang von jeweils fünf CrP mit einem
Wahlpflichtmodul im Umfang von sechs CrP gewählt werden.
Bei der Verteilung der Wahlpflichtmodule in der Grafik handelt es sich lediglich um einen Vorschlag.
Sprachmodule und Rechtsmodule werden jeweils bis zu einem
Gesamtumfang von höchstens fünf CrP als Wahlpflichtmodule
angerechnet.
Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss weitere geeignete Module als Wahlpflichtmodule des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik zulassen.
4. Zugang zum Masterstudiengang Mathematik für Finanzen, Versicherungen und Management (Business Mathematics)
Für den Zugang zum Masterstudiengang Finanzen, Versicherungen und Management (Business Mathematics) wird der Abschluss des Moduls MA2051 Modul Angewandte Statistik vorausgesetzt.
5. Zugang zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik der
Fachhochschule Gießen-Friedberg
Nach § 1 Absatz 3 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II)
der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik wird von Absolventinnen und Absolventen des Ba-
chelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik der Abschluss folgender Module erwartet:
MA2201 Modul Einführung in die Wirtschaftsinformatik
MA2202 Modul Einführung in die Programmierung
MA2203 Modul Datenbanksysteme
MA2251 Modul Softwaretechnik
MA2252 Modul Entwicklung betrieblicher Informationssysteme
und
ein weiteres Modul aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik
MA2101 Modul Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
und
ein weiteres betriebswirtschaftliches Modul
6. Erläuterung einiger Felder der Modulbeschreibungen
Voraussetzungen sind dringende Empfehlungen zu erforderlichen Vorkenntnissen, da ohne sie die Lernziele des Moduls nicht oder nur unter erhöhtem Lernaufwand erreichbar sind. Ist als
Voraussetzung ein Modul angegeben, so wird
aber — sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt — nicht vorausgesetzt, dass dieses Modul bereits erfolgreich absolviert wurde.
Verwendbarkeit gibt deckungsgleiche Module in anderen Studiengängen an.
Seite 2854
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
7. Pflichtmodule
MA2001 Modul Analysis 1
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Analysis 1
Dozent(in)
Abel, Börgens, Müller, Siebert
Modulverantwortliche(r)
Siebert
Qualifikationsund Lernziele
Die Studierenden lernen mathematische Grundkonzepte kennen und sind in der Lage, sie auf
erste außermathematische Fragestellungen anzuwenden. Sie legen die Grundlage für die
weiterführenden Vorlesungen.
Lerninhalt
Die reellen Zahlen
Folgen und Reihen
Grenzwerte und Stetigkeit bei Funktionen einer Veränderlichen
Differentialrechnung bei Funktionen einer Veränderlichen
Diskussion wichtiger Funktionen
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
6 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung
Literatur
Forster, O.: Analysis 1, Vieweg
Rießinger, Th.: Mathematik für Ingenieure,
Springer
Stingl: Mathematik für Fachhochschulen; Technik und Informatik; Hanser
Heuser, H.: Lehrbuch der Analysis, Teile 1 und
2, B. G. Teubner
Creditpoints/
7 CrP; 210 Stunden, davon etwa 105 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen Aktuelle Schulkenntnisse in Mathematik
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2002 Modul Analysis 2
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Analysis 2
Dozent(in)
Abel, Börgens, Müller, Siebert
ModulverSiebert
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden bauen ihre mathematischen
und Lernziele
Kenntnisse aus. Sie sind in der Lage, diese
Kenntnisse mit Inhalten anderer Veranstaltungen zu verknüpfen und auf außermathematische Fragestellungen anzuwenden.
Lerninhalt
Integralrechnung bei Funktionen einer Veränderlichen
Funktionen reeller oder komplexer Veränderlicher
Differentialrechnung bei Funktionen mehrerer
Veränderlicher
Kurven und Flächen
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
6 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung
Literatur
Forster, O.: Analysis 1, Vieweg
Rießinger, T.: Mathematik für Ingenieure, Springer
Stingl: Mathematik für Fachhochschulen;
Technik und Informatik; Hanser
Heuser, H.: Lehrbuch der Analysis, Teile 1 und
2, B. G. Teubner
Creditpoints/
8 CrP; 240 Stunden, davon etwa 105 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1
Nr. 50
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2003 Modul Analysis 3
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Analysis 3
Dozent(in)
Abel, Börgens, Müller, Siebert
ModulverSiebert
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden bauen ihre mathematischen
und Lernziele
Kenntnisse aus. Sie sind in der Lage, diese
Kenntnisse mit Inhalten anderer Veranstaltungen zu verknüpfen und auf außermathematische Fragestellungen anzuwenden.
Lerninhalt
Integralrechnung bei Funktionen mehrerer Veränderlichen
Funktionenfolgen und -reihen
Fourieranalyse
Spezielle Themen der Analysis (Eulersche Summenformel, asymptotische Analysis u. a.)
Vektoranalysis
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung
Literatur
Forster, O.: Analysis 1
Rießinger, Th.: Mathematik für Ingenieure, 4.
Auflage, Berlin 2005
Stingl: Mathematik für Fachhochschulen; Technik und Informatik; 7. Auflage, München 2003
Heuser, H.: Lehrbuch der Analysis, Teil 2, B. G.
Teubner
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1,
MA2002 Modul Analysis 2
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2004 Modul Lineare Algebra 1
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Lineare Algebra 1
Dozent(in)
Hausmann, Hoy, Ziethen
Modulverantwortliche(r)
Hausmann
QualifikationsDie Teilnehmenden verstehen Konzepte, Notaund Lernziele
tionen, Definitionen der genannten Gebiete.
Sie sind in der Lage, selbstständig Übungsaufgaben zu lösen und erkennen den Nutzen der
Theorie in Anwendungsbeispielen.
Lerninhalt
Mengen und Aussagenlogik (Boolesche Algebren)
Körper, insbesondere die komplexen Zahlen
Lineare Gleichungssysteme
Vektorräume, Matrizen und Lineare Abbildungen
Polynome
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS
Literatur
Beutelspacher, Albrecht: Lineare Algebra, 6.
Auflage Braunschweig/Wiesbaden 2003
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Hartmann, Peter: Mathematik für Informatiker, 3. Auflage Braunschweig/Wiesbaden 2004
Fischer, G.: Lineare Algebra, 15. Auflage,
Braunschweig/Wiesbaden 2005
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Verwendbarkeit BSc Wirtschaftsinformatik Modul WK1402
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2005 Modul Lineare Algebra 2
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Lineare Algebra 2
Dozent(in)
Hausmann, Hoy, Ziethen
ModulverHausmann
antwortliche(r)
QualifikationsDie Teilnehmenden verstehen Konzepte, Notaund Lernziele
tionen, Definitionen der genannten Gebiete.
Sie sind in der Lage, selbstständig Übungsaufgaben zu lösen und erkennen den Nutzen der
Theorie in Anwendungsbeispielen.
Die Teilnehmenden sind in der Lage, eine sorgfältig ausformulierte Bearbeitung einer Übungsaufgabe an der Tafel vorzurechnen.
Lerninhalt
Lineare Abbildungen und Matrizen — Basiswechsel
Determinanten
Eigenwerte und Eigenvektoren
Normalformen
Euklidische Vektorräume
Geometrie der Ebene und des dreidimensionalen Raums
Bilinearformen
Präsentation der Bearbeitung einer Übungsaufgabe an der Tafel
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS
Literatur
Beutelspacher, Albrecht: Lineare Algebra, 6.
Auflage Braunschweig/Wiesbaden 2003
Hartmann, Peter: Mathematik für Informatiker, 3. Auflage Braunschweig/Wiesbaden 2004
Fischer, G.: Lineare Algebra, 15. Auflage,
Braunschweig/Wiesbaden 2005
Creditpoints/
8 CrP; 240 Stunden, davon etwa 105 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit; 30 Stunden (1 CrP) sind für die
nicht fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden
Voraussetzungen MA2004 Modul Lineare Algebra
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur (7 CrP) und schriftdie Vergabe von liche Ausarbeitung einer Aufgabe mit VortragsCreditpoints/zu
präsentation in der Gruppe (1 CrP)
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 1
Dozent(in)
Börgens, Hausmann, Müller, Siebert
Modulverantwortliche(r)
Hausmann
QualifikationsDie Teilnehmenden kennen und verstehen die
und Lernziele
wichtigsten Elemente der beschreibenden Statistik und die Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Seite 2855
Sie sind in der Lage, Daten statistisch aufzuarbeiten und darzustellen. Sie können elementare
Wahrscheinlichkeiten ausrechnen und beherrschen sowohl diskrete als auch stetige Zufallsvariable.
Lerninhalt
Deskriptive Statistik
Kombinatorik
Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung
Zufallsvariablen
diskrete und stetige Verteilungen
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS
Literatur
Bleymüller, Josef u. a.: Statistik für Wirtschaftswissenschaftler, 14. Auflage, München
2004
Bosch, Karl: Elementare Einführung in die
Wahrscheinlichkeitsrechnung, 8. Auflage, München/Wien 2002
Christoph, Gerd; Hackel, Horst: Starthilfe Stochastik; Stuttgart/Leipzig/Wiesbaden; 2002
Heike, Hans-Dieter; Tracolea, Constantin:
Grundlagen der Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung; München/Wien 2000
Krengel, Ulrich: Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik; 8. Auflage,
Braunschweig/Wiesbaden 2005
Lippe, Peter von der: Induktive Statistik — Formeln, Aufgaben, Klausurtraining, 6. Auflage,
München/Wien 2004
Sauerbier, Thomas: Statistik für Wirtschaftswissenschaftler, 2. Auflage, München/Wien,
2003
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1
MA2004 Modul Lineare Algebra
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2007 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 2
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik 2
Dozent(in)
Börgens, Hausmann, Müller, Siebert
Modulverantwortliche(r)
Börgens
QualifikationsDie Studierenden sollen befähigt werden, höund Lernziele
here Methoden der Stochastik und Statistik theoretisch zu durchdringen und in der Praxis anzuwenden. Dies gilt in besonderem Maße für
statistische Schätz- und Testverfahren.
Lerninhalt
Stochastische Grenzwertsätze
Mehrdimensionale Wahrscheinlichkeitsverteilungen
Punkt- und Intervallschätzungen
Statistische Tests
Regressionsanalyse
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 4 SWS, Übung 2 SWS
Literatur
Sachs: Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Lipschutz: Wahrscheinlichkeitsrechnung
Kazmier: Wirtschaftsstatistik
Hesse: Angewandte Wahrscheinlichkeitstheorie
Rinne/Ickler: Statistik
Heinhold/Gaede: Ingenieur-Statistik
Creditpoints/
8 CrP; 240 Stunden, davon etwa 105 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Seite 2856
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Voraussetzungen MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2008 Modul Numerische Mathematik 1
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Numerische Mathematik 1
Dozent(in)
Abel, Hoy, Lutz
Modulverantwortliche(r)
Abel
QualifikationsDie Studierenden sollen befähigt werden, nuund Lernziele
merische Algorithmen selbst zu programmieren
und zu testen.
Lerninhalt
Numerische Lösung skalarer nichtlinearer Gleichungen
Fixpunktverfahren, Newton-Verfahren, Sekantenverfahren,
Verfahren von Aitken und Steffensen
Spezielle Verfahren für Polynome
Numerische Lösung nichtlinearer Gleichungssysteme
Überbestimmte nichtlineare Gleichungssysteme
Lineare Gleichungssysteme und Eigenwertprobleme bei Matrizen
Methoden zur Konvergenzbeschleunigung
Vektoriteration nach v. Mises, das Verfahren
von Krylov, weitere Verfahren
Interpolation und Approximation
Kubische Polynom-Splines
Lineare und nichtlineare Ausgleichsprobleme
Weitere Approximationstechniken
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS
Literatur
O. Axelsson, Iterative solution methods, Cambridge University Press 1996.
P. Deuflhard, A. Hohmann, Numerical Analysis in modern
Scientific Computing, Springer Verlag 2003.
A. Hoy, N. Schäfer, Numerische und evolutionäre Algorithmen,
Shaker Verlag 2004.
G. Opfer, Numerische Mathematik für Anfänger, Vieweg Verlag 2001.
C. Überhuber, Computer-Numerik 1 und 2,
Springer Verlag 1995.
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis
MA2004 Modul Lineare Algebra
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2009 Modul Numerische Mathematik 2
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Numerische Mathematik 2
Dozent(in)
Abel, Hoy, Lutz
Modulverantwortliche(r)
Hoy
QualifikationsDie Teilnehmenden sollen befähigt werden, im
und Lernziele
anwendungsbezogenen Kontext geeignete Numerik-Verfahren auszuwählen und an die problemspezifischen Besonderheiten anzupassen.
Nr. 50
Die Teilnehmenden sind in der Lage, ihre Lösung in einer schriftlichen Ausarbeitung zu präsentieren und die Ergebnisse in der Gruppe vorzutragen. Die Gliederung und Präsentation des
Vortrags sind wesentliche Bestandteile.
Lerninhalt
Numerische Integration
die Newton-Cotes-Formeln
das Romberg-Verfahren
die Gaußschen Quadraturformeln
weitere Quadraturverfahren
Eine Auswahl aus den Gebieten:
Num. Lösung von Anfangswertproblemen bei
gewöhnlichen Differentialgleichungen
Eulers Verfahren, Verfahren von Heun, TaylorVerfahren, Runge-Kutta-Verfahren
Differentialgleichungen höherer Ordnung und
Systeme
Mehrschrittverfahren
Zweipunktrandwertprobleme
Differenzenverfahren, Schießverfahren, andere
Zugänge
Eigenwertprobleme
Partielle Differentialgleichungen
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS
Literatur
P. Albrecht, Die numerische Behandlung gewöhnlicher Differentialgleichungen, Carl Hanser Verlag 1979.
W. Gautschi, Numerical Analysis, Birkhäuser
Verlag 1997.
H. R. Schwarz, Numerische Mathematik, Teubner Verlag 1997.
K. Strehmel, R. Weiner, Numerik gewöhnlicher
Differentialgleichungen, Teubner Verlag 1995.
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit; 30 Stunden (1 CrP) sind für die
nicht fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden
Voraussetzungen MA2008 Modul Numerische Mathematik
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur und/oder schriftlidie Vergabe von che Ausarbeitung eines Themas aus der NumeCreditpoints/zu
rischen Mathematik einschließlich Erstellung
erbringende
und Dokumentation der zugehörigen Software
Leistungen
mit Vortragspräsentation in der Gruppe
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2010 Modul Differential- und Differenzengleichungen
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Differential- und Differenzengleichungen
Dozent(in)
Abel, Börgens, Siebert
ModulverSiebert
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden lernen Theorie und Praxis der
und Lernziele
Differential- und Differenzengleichungen kennen.
Sie sind in der Lage, diese Methoden auf außermathematische Fragestellungen, z. B. in der Finanz- und Wirtschaftsmathematik anzuwenden.
Lerninhalt
Theorie der gewöhnlichen Differentialgleichungen
Differentialgleichungen 1. Ordnung
Lineare Differentialgleichungen höherer Ordnung mit konstanten Koeffizienten
Differenzengleichungen
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung
Literatur
W. Walter: Gewöhnliche Differentialgleichungen, Springer
A. Peyerimhoff: Gewöhnliche Differentialgleichungen I,II, Akad. Verlagsanstalt
M. Braun: Differentialgleichungen und ihre Anwendungen, Springer
M. R. Spiegel : Endliche Differenzen und Differenzengleichungen, McGraw Hill Book Co.
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1
MA2002 Modul Analysis 2
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2011 Modul Mathematische Software
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Mathematische Software
Dozent(in)
Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller,
Siebert, Ziethen, NN
ModulverAbel
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden beherrschen jeweils ein Softund Lernziele
wareprogramm aus den Bereichen Computeralgebra, Statistik und Tabellenkalkulation.
Lerninhalt
Einführung in ein Softwareprogramm aus den
Bereichen
Computeralgebra
Statistik
Tabellenkalkulation
Anwendung auf Probleme aus den Grundlagen
der Mathematik und auf konkrete Probleme aus
der Praxis
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
2 SWS, Praktikum
Literatur
Mathematica, Wolfram Research
Dokumentation zu SPSS
Diverse Programmdokumentation und OnlineHilfe
Creditpoints/
2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 30 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit
Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1
MA2002 Modul Analysis 2
MA2004 Modul Lineare Algebra 1
MA2005 Lineare Algebra 2
MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 1
MA2007 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 2
MA2008 Modul Numerische Mathematik 1
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Ausarbeitung der Lösung ausdie Vergabe von gesuchter Übungsaufgaben
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2012 Modul Operations Research 1
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Operations Research 1
Dozent(in)
Hausmann, Hoy, Müller
ModulverHausmann
antwortliche(r)
QualifikationsDie Teilnehmenden lernen fundamentale deterund Lernziele
ministische Methoden des Operations Research
kennen und sind in der Lage, diese Verfahren
durchzuführen. Sie können ferner die Einsetzbarkeit quantitativer Methoden in organisatorischen Problemstellungen einschätzen.
Lerninhalt
Lineare und nichtlineare Optimierung
Netzplantechnik und Netzwerke
Lagerhaltungsmodelle
Ausgewählte Themen wie Tourenplanung etc.
Modultyp
Pflichtmodul
Seite 2857
Moduldauer
Sprache
Lehrformen
Literatur
1 Semester
Deutsch
Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS
Domschke, Wolfgang; Drexl, Andreas: Einführung in Operations Research, 6. Auflage, Berlin
2004
Domschke, Wolfgang u. a.: Übungen und Fallbeispiele zum Operations Research, 5. Auflage,
Berlin 2004
Hillier, Frederick S.; Lieberman, Gerald J.: Operations Research — Einführung, 5. Auflage,
München 2002
Winston, Wayne L.: Operations Research — Applications and Algorithms, 4th Edition, Boston
2003
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen Grundkenntnisse in Differential- und Integralrechnung und
Lineare Algebra (Module MA2001, MA2002,
MA2004)
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1405
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2013 Modul Operations Research 2 — stochastische Methoden
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Operations Research 2 — stochastische Methoden
Dozent(in)
Hausmann, Hoy, Müller
ModulverHausmann
antwortliche(r)
QualifikationsDie Teilnehmenden lernen stochastische Verund Lernziele
fahren kennen, die zur Bewältigung von Organisations- und Managementproblemen eingesetzt werden können. Sie sind nach der Veranstaltung in der Lage, die vorgestellten Verfahren
durchzuführen. Ferner eignen sie sich soviel
grundsätzliches Wissen an, dass sie in der Lage
sind, sich eigenständig aus der Literatur weitere
Verfahren anzueignen.
Sie können ferner die Einsetzbarkeit der vorgestellten Methodentypen in organisatorischen
Problemstellungen einschätzen.
Lerninhalt
Eine Auswahl aus stochastischen Methoden im
OR wie
Entscheidung bei Unsicherheit
stochastische dynamische Optimierung
heuristische Methoden
Markov-Ketten
Prognoseverfahren
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 2 SWS mit integrierten Übungen
Literatur
Domschke, Wolfgang; Drexl, Andreas: Einführung in Operations Research, 6. Auflage, Berlin
2004
Domschke, Wolfgang u. a.: Übungen und Fallbeispiele zum Operations Research, 5. Auflage,
Berlin 2004
Hillier, Frederick S.; Lieberman, Gerald J.: Operations Research — Einführung, 5. Auflage,
München 2002
Winston, Wayne L.: Operations Research — Applications and Algorithms, 4th Edition, Boston
2003
Creditpoints/
3 CrP; 90 Stunden, davon etwa 35 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit
Voraussetzungen Grundkenntnisse in Differential- und Integralrechnung,
Seite 2858
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Linearer Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung (Module MA2001, MA2002, MA2004,
MA2006)
Verwendbarkeit B. Sc. Wirtschaftsinformatik
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2014 Modul Versicherungsmathematik
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Versicherungsmathematik
Dozent(in)
Müller, Bruchlos
ModulverMüller
antwortliche(r)
QualifikationsDie Teilnehmenden sind in der Lage, versicheund Lernziele
rungsmathematische Probleme zu lösen, die
üblicherweise praxisnah im Bereich der Lebensversicherungsmathematik auftreten.
Lerninhalt
Sterbetafeln und ihre Gewinnung; Leistungsbarwerte, verbundene Leben; Prämienrechnung:
Nettoprämien, ausreichende Prämien; Deckungskapital und Prämienreserve: netto und ausreichend; Überschussermittlung und -verwendung;
BU-Versicherungen
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 3 SWS; Übungen 1 SWS
Literatur
H. Milbrodt u. M. Helbig, Mathematische Methoden der Personenversicherung, Berlin, 1999
W. Saxer, Versicherungsmathematik I u. II, Heidelberg, 1979
K.-H. Wolf, Versicherungsmathematik, Wien, 1970
W.-R. Heilmann, Grundbegriffe der Risikotheorie, Karlsruhe, 1997
V. Kurzendörfer, Einführung in die Lebensversicherungen, Karlsruhe, 1996
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen Grundbegriffe der Analysis, Linearen Algebra
und Wahrscheinlichkeitsrechnung (Module
MA2001, MA2002, MA2004, MA2006)
Voraussetzung für Prüfungsleistung/Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2015 Modul Finanz- und Wirtschaftsmathematik
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Finanz- und Wirtschaftsmathematik
Dozent(in)
Ziethen, Bruchlos
ModulverZiethen
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden besitzen die Fähigkeit, fiund Lernziele
nanzmathematische Probleme zu formulieren
und entsprechende Modelle zu entwickeln. Sie
sind in der Lage, die erlernten Instrumente zur
Lösung von Problemstellungen aus der Praxis
einzusetzen.
Lerninhalt
Grundlagen
Zinsrechnung
Rentenrechnung
Tilgung und Annuitäten
Rentabilität
Finanzmathematische Modelle
Fallstudien mit Tabellenkalkulation
Investitionsrechnung u. Abschreibung
Bewertung von Anlagen
Nr. 50
Modultyp
Moduldauer
Sprache
Lehrformen
Literatur
Pflichtmodul
1 Semester
Deutsch
Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS
Bosch, Karl: Finanzmathematik; 5. Auflage
München/Wien 2002
Bosch, Karl/Jensen, Uwe: Großes Lehrbuch der
Mathematik für Ökonomen; München/Wien
1994
Ohse, Dietrich: Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I - Analysis, 6. Auflage, München 2004
Ohse, Dietrich: Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler II — Lineare Wirtschaftsalgebra, 5. Auflage, München 2005
Pfeifer, Andreas: Praktische Finanzmathematik
— mit Anhang und CD-ROM für Excel, 3. Auflage , Thun/Frankfurt a. M.; 2004
Ziethen, Rüdiger: Finanzmathematik, 2. Auflage, München 1992
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1
MA2004 Modul Lineare Algebra 1
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1404
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2016 Modul Finanzmathematik 2
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Finanzmathematik 2
Dozent(in)
Ziethen, NN
ModulverZiethen
antwortliche(r)
QualifikationsKennenlernen des Kapitalflusses bei verschieund Lernziele
denen Kapitalanlagen im Finanzbereich, selbstständiges Aufstellen von mathematischen Modellen
Lerninhalt
Verschiedene Kapitalanlagen und deren jeweiliger Kapitalfluss, Fragen der Bewertung,
Marktzins und Zinsstruktur, Renditerechnung
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
2 SWS Vorlesung mit integrierter Übung
Literatur
Käfer: Kapitalflussrechnungen, Stuttgart, 1967
Neubert: Totales Cash-flow-System und Finanzflussverfahren, Wiesbaden, 1973
Wöhne: Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, München, 1986
Bühlmann, Math. Methods in Risk Theory, Heidelberg, 1970
Creditpoints/
3 CrP; 90 Stunden, davon etwa 35 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit
Voraussetzungen MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 1
MA2015 Modul Finanz- und Wirtschaftsmathematik
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur oder Projektarbeit
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2017 Modul Portfolio-Selection, Derivate und Risiko
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Portfolio-Selection, Derivate und Risiko
Nr. 50
Dozent(in)
Modulverantwortliche(r)
Qualifikationsund Lernziele
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Hausmann, NN
Hausmann
Die Teilnehmenden verstehen die beschriebenen
Inhalte in Aussage und Form. Sie sind in der
Lage, die Ergebnisse anzuwenden. Beispielsweise können sie Preise von Optionen und Futures bestimmen und beurteilen.
Lerninhalt
Der Risiko/Rendite-Ansatz zur Portfolio-Selection,
das CAPM
Arbitrage
Standardfinanzderivate: Definition, Bewertung
und Risikoabsicherung (Binomialmodelle)
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung mit integrierter Übung
Literatur
Hausmann, Wilfried; Diener, Kathrin; Käsler,
Joachim: Derivate, Arbitrage und Portfolio-Selection, Wiesbaden 2002
Hull, John C.: Options, Futures and Other Derivatives, 5th Edition, Upper Saddle River 2002
Schmidt: Derivative Finanzinstrumente — Eine
anwendungsorientierte Einführung, 2. Auflage,
Stuttgart 2002
Sharpe, William F.; Alexander, Gordon J.; Bailey, Jeffrey V.: Investments, 6th Edition, Englewood Cliffs 1999
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen Grundkenntnisse in Differential- und Integralrechnung,
Linearer Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung (Module MA2001, MA2002, MA2004,
MA2006)
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur oder mündliche Prüdie Vergabe von fung
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2018 Modul Simulation
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Simulation
Dozent(in)
Ziethen, NN
ModulverZiethen
antwortliche(r)
QualifikationsKennenlernen des Simulationsbegriffs und von
und Lernziele
Komponenten von Simulationssystemen,
Entwickeln von Systemen,
Entwicklung von einfachen Simulationsmodellen,
Auswertung bei einer Simulation,
Arbeiten im Team, Darstellung, Formulierung
der Ergebnisse.
Lerninhalt
Simulation dynamischer Systeme
Diskrete Simulationssysteme
Einführung in ein Simulationssystem inkl. Bausteinen und Funktionen
Teamarbeit, Darstellung, Formulierung (1 Crp)
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 3 SWS, Praktikum 1 SWS
Literatur
Biethahn, Optimierung u. Simulation, Oldenbourg, München, 2004
Biethahn, Simulation als betriebliche Entscheidungshilfe, Physica-Verlag, Stuttgart, 1999
Gal, Grundlagen des Operations Research III.
Band 3 Spieltheorie, Dynamische Optimierung,
Lagerhaltung... , 3. Aufl., Springer, Berlin, 1992
Seite 2859
Gordon, Systemsimulation, Oldenbourg, München, 1972
Kun, Simulation in der Produktion u. Logistik,
Springer, Berlin, 1996
Scherf, Modellbildung und Simulation dynamischer Systeme, Oldenbourg, München, 2004
Train, Discrete Choice Methods with Simulation,
Cambridge University Press, Cambridge, 2003
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit; 30 Stunden (1 CrP) sind für die
nicht fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden
Voraussetzungen Grundkenntnisse in Differential- und Integralrechnung,
Lineare Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung (Module MA2001, MA2002, MA2004,
MA2006)
Verwendbarkeit B. Sc. Wirtschaftsinformatik, Logistik
Voraussetzung für Projektarbeit mit Präsentation und Diskussion
die Vergabe von der Vorgehensweise und Ergebnisse
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2019 Modul Mathematisches Seminar 1
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Mathematisches Seminar 1 (Proseminar)
Dozent(in)
Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller,
Siebert, Ziethen, NN
ModulverAbel
antwortliche(r)
QualifikationsDie Teilnehmenden sind in der Lage, ein maund Lernziele
thematisches Thema wissenschaftlich zu erarbeiten und die Ergebnisse fachgerecht darzustellen.
Lerninhalt
Das Rahmenthema wird jedes Mal neu festgelegt. Die Inhalte stammen aus den Bereichen
Analysis, lineare Algebra, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Statistik. Die Gliederung und
Präsentation des Vortrags sind wesentliche Bestandteile.
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Seminar 2 SWS
Literatur
themenabhängig
Creditpoints/
2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 30 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit; 30 Stunden (1 CrP) sind für die nicht
fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden
Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1
MA2002 Modul Analysis 2
MA2004 Modul Lineare Algebra 1
MA2005 Modul Lineare Algebra 2
MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 1
MA2008 Modul Numerische Mathematik 1
Voraussetzung für Ein Seminarvortrag pro Teilnehmerin oder Teildie Vergabe von nehmer. An das 60-minütige Referat schließt
Creditpoints/zu
sich eine circa 30-minütige Diskussion an. Die
erbringende
formale Qualität des Vortrags ist wesentlicher
Leistungen
Bestandteil der Bewertung (1 CrP). Für das Seminar besteht Anwesenheitspflicht.
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2020 Modul Mathematisches Seminar 2
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Mathematisches Seminar 2
Dozent(in)
Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller,
Siebert, Ziethen, NN
ModulverAbel
antwortliche(r)
Seite 2860
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Qualifikationsund Lernziele
Die Teilnehmenden sind in der Lage, ein tiefergehendes mathematisches Thema wissenschaftlich zu erarbeiten und die Ergebnisse fachgerecht darzustellen.
Lerninhalt
Das Rahmenthema wird jedes Mal neu festgelegt. Die Inhalte stammen aus einem Spezialbereich der Mathematik und ihrer Anwendungen. Die Gliederung und Präsentation des
Vortrags sind wesentliche Bestandteile.
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Seminar 2 SWS
Literatur
themenabhängig
Creditpoints/
2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 30 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit; 30 Stunden (1 CrP) sind für die nicht
fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden
Voraussetzungen Modul „Kommunikation und Präsentation“;
die Module der Modulgruppe „Mathematische
Grundlagen“ und die Module der Modulgruppe
„Anwendung, Vertiefung, Profilbildung“ bis
einschließlich des vierten Semesters
Voraussetzung für Ein Seminarvortrag pro Teilnehmerin oder Teildie Vergabe von nehmer. An das 60-minütige Referat schließt
Creditpoints/zu
sich eine circa 30-minütige Diskussion an. Die
erbringende
formale Qualität des Vortrags ist wesentlicher
Leistungen
Bestandteil der Bewertung (1 CrP). Für das Seminar besteht Anwesenheitspflicht.
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2021 Modul Mathematisches Praktikum
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Mathematisches Praktikum
Dozent(in)
Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller,
Siebert, Ziethen, NN
ModulverAbel
antwortliche(r)
QualifikationsDie Teilnehmenden sind in der Lage, ein umund Lernziele
fassendes mathematisches Problem durch Einsatz mathematischer Software zu lösen und ihr
Ergebnis fachgerecht darzustellen.
Die Teilnehmenden beherrschen die Grundsätze
von Teamarbeit, Projektabwicklung (Planung
und Realisierung), Kommunikation und Formulieren.
Lerninhalt
Die Probleme werden jedes Mal neu festgelegt.
Die Inhalte stammen idealerweise aus der Praxis. Zur Lösung kommen statistische Methoden, numerische Verfahren oder Algorithmen
aus dem Operations Research zum Einsatz.
Teamarbeit, Projektabwicklung (Planung und
Realisierung), Kommunikation und Formulieren.
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Praktikum 2 SWS
Literatur
themenabhängig
Creditpoints/
4 CrP; 60 Stunden, Präsenzzeit variabel (bis zu
Arbeitsaufwand 30 Stunden); 30 Stunden (1 CrP) sind für die
nicht fachspezifischen Qualifikationsziele aufzuwenden.
Voraussetzungen MA2011 Modul Mathematische Software und
die Module der Modulgruppe „Mathematische
Grundlagen“
Voraussetzung für Studienarbeit (schriftliche Ausarbeitung) und
die Vergabe von Präsentation
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
Nr. 50
MA2101 Modul Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
Dozent(in)
Rumpf, Hein
ModulverRumpf
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden kennen die Funktionen bzw.
und Lernziele
Aufgabenbereiche eines Unternehmens und ihre
Zusammenhänge. Die Studierenden kennen wesentliche Grundbegriffe zur Beschreibung und
Beurteilung des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses. Die Studierenden verstehen,
was es bedeutet „marktorientiert“ und „nachhaltig erfolgreich“ zu agieren.
Hierfür entwickeln die Studierenden auch ein
so genanntes „judgement“ für gesamtwirtschaftliche Hintergründe und Zusammenhänge.
Lerninhalt
Einführung
Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen und Entwicklungen
Wertschöpfungskette
Charakteristische Merkmale und Typologien
von Unternehmen
Umfeldanalyse/Interaktion von Unternehmen
und Umfeld
Markt und Kunde
Marktformen
Marktattraktivität und -wachstum
Konkurrenz- und Branchenanalyse
Nachfrage und Konsumentenverhalten
Marketinginstrumente und -strategie
Unternehmensfinanzierung
Investitions-, Liquiditäts- und Finanzierungsplanung
Finanzkontrolle und Optimierung der Finanzierung
Management/Unternehmensführung
Zusammenhang Organisation-Personal-Führung
Wertschöpfungskette des Personalmanagements
Führungsdimensionen und -stile
Bedeutung und Formen der Internationalisierung
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 2 SWS, Übung 2 SWS
Literatur
Thommen, Jean-Paul; Achleitner, Ann-Kristin:
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: umfassende Einführung aus managementorientierter
Sicht, 4. Auflage, Wiesbaden 2003
Skript und Aufgabenblätter bzw. Repetitionsfragen
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1301
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2102 Modul Rechnungswesen
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
WK1302 Rechnungswesen
Dozent(in)
Hein, Lehrbeauftragte
ModulverHein
antwortliche(r)
QualifikationsZiel ist es, die zentralen Geschäftsprozesse im
und Lernziele
Bereich des betrieblichen externen und internen
Rechnungswesens zu analysieren und in einem
Unternehmen durchführen zu können.
Die Studierenden können sicher mit diesen Prozessen umgehen.
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Lerninhalt
Begriffsbestimmung der Finanzbuchführung
Hauptbuchführung
Anlagenbuchführung
Kontokorrentbuchführung
Bilanzierung und Bewertung
Jahresabschluss
steuerliche Vorschriften
Grundlagen des Konzernabschlusses
Grundlagen der KLR
Kosten- und Erlösarten
Kostenstellen
Kostenträger
Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Fallstudien mit Demonstrationen am ERP-System
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 2 SWS, Übung 2 SWS
Literatur
Heinhold, Michael: Buchführung in Fallbeispielen, 9. Auflage, Stuttgart 2003
Heinhold, Michael: Kosten- und Erfolgsrechnung in Fallbeispielen, 3. Auflage, Stuttgart
2004
Schmolke, Siegfried; Deitermann, Manfred: Industrielles Rechnungswesen IKR — Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung:
Einführung und Praxis, 31. Auflage, Darmstadt
2004
Schultz, Volker: Basiswissen Rechnungswesen:
Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung,
Controlling, 3. Auflage, München 2003
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1302
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2103 Teilmodul Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 1)
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 1: Arbeitstechnik)
Dozent(in)
Bruchlos
ModulverBruchlos
antwortliche(r)
Qualifikationss. Lerninhalt
und Lernziele
Lerninhalt
Selbstorganisation im Studium, insb. Zeitmanagement und Selbstmotivation, wissenschaftliches Arbeiten, sinnvolle Nutzung der Hochschuleinrichtungen wie Bibliothek usw.
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Seminar (2 SWS)
Creditpoints/
1 CrP; 30 Stunden, fast vollständig Präsenzzeit
Arbeitsaufwand
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik
Voraussetzung für regelmäßige Teilnahme
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Testat
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
Seite 2861
MA2104 Teilmodul Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 2)
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 2: Kommunikation und Präsentation 1)
Dozent(in)
Götz, Willems, Cziudaj, K. Schmidt
ModulverGötz
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden erwerben Kenntnisse und
und Lernziele
trainieren Selbstmanagement, Kommunikation,
persönliche Arbeitsorganisation und Präsentationsfähigkeiten.
Lerninhalt
Selbstpräsentation
Wahrnehmung
Kommunikation, Kommunikationsmodelle,
Feedback
Körpersprache
Mindmapping
Visualisierung
Präsentationstechnik
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Seminar, 2 SWS
Literatur
Ebert, Bliefert: Erfolgreich kommunizieren
Svantesson: Mindmapping und Gedächtnistraining
Gehm: Kommunikation im Beruf
Schulz von Thun: Miteinander reden
Molcho: Körpersprache
Wohlleben: Techniken der Präsentation
Creditpoints/
2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 35 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit
Voraussetzungen MA2103 Teilmodul Arbeitstechnik
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik
Voraussetzung für Klausur und Studienarbeit
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Eine Note gemeinsam mit dem Teilmodul
MA2105
Häufigkeit des
jährlich, kann auch als Block zusammen mit
Angebots
MA2105 angeboten werden
MA2105 Teilmodul Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 3)
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 3: Kommunikation und Präsentation 2)
Dozent(in)
Götz, Willems, Cziudaj, K. Schmidt
ModulverGötz
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden erwerben und trainieren
und Lernziele
Teamfähigkeiten, Führungskompetenz, Problemlösungsstrategien und Methoden der systematischen Kreativität.
Lerninhalt
Kommunikation im Team
Moderationsmethodik, Metaplantechnik
Typologien
Kreativitätstechniken
Verhandlungstechnik
Problemlösungsstrategien
Methoden der Entscheidungsfindung
Präsentation von Teamergebnissen
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Seminar, 2 SWS
Literatur
Klebert, Schrader, Straub: ModerationsMethode
Schnelle-Cölln: Visualisieren in der Moderation
Seifert: Visualisieren — Präsentieren — Moderieren
Seite 2862
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Seifert: Gruppenprozesse steuern
Schlicksupp: Ideenfindung
Simon: Lust aufs Neue
Bugdahl: Entscheidungsfindung
Neuland: Neuland-Moderation
Pokras: Systematische Problemlösung u. Entscheidungsfindung
Creditpoints/
2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 35 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit
Voraussetzungen MA2103 Teilmodul Arbeitstechnik
MA2104 Teilmodul Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation (Teil 2)
Voraussetzung für Klausur und Studienarbeit
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Eine Note gemeinsam mit dem Teilmodul
MA2104
Häufigkeit des
jährlich, kann auch als Block gemeinsam mit
Angebots
MA2104 angeboten werden
MA2201 Modul Einführung in die Wirtschaftsinformatik
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Einführung in die Wirtschaftsinformatik
Dozent(in)
Euler, Kremer
ModulverEuler
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden erhalten einen Überblick über
und Lernziele
die Welt der Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik. Hierbei erwerben sie ein grundlegendes
Verständnis über Computer, Netzwerke sowie
die Begriffe Information und Kommunikation
sowie die zugehörigen Systeme. Die Studierenden verstehen die Informations- und Kommunikationssysteme als integrale Bestandteile der
Infrastruktur eines Unternehmens und erkennen
die betriebswirtschaftliche Bedeutung.
Lerninhalt
Historie der Informatik und Wirtschaftsinformatik
Grundlagen wie Boolesche Algebra, Zeichenund Zahlendarstellungen
Informationsbegriffe
Aufbau eines Computers (Von-Neumann Architektur, Optimierungen wie z. B. RISC, Cache)
Hardware-Komponenten (CPU, Speicher,
Busse, Peripherie)
Rechnernetze (ISO/OSI-Referenzmodel), Lokale
Netze (Ethernet, WLAN, etc.)
Grundlagen des Internet (TCP/IP Protokollstapel und Internetworking, Dienste)
Anforderungen und Realisierung verschiedener
Anwendungen des Internets (WWW, Email,
Voice over IP, E-Business etc.)
Sicherheitsmaßnahmen (Firewall, PGP, HTTPS
etc.)
Grundlagen und Überblick betrieblicher Anwendungssysteme
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 2 SWS, Übung 2 SWS
Literatur
Abts, Dietmar; Mülder, Wilhelm: Grundkurs
Wirtschaftsinformatik, 5. Auflage, Wiesbaden
2004
Euler, Stephan et al.: Netzwerk Know-how,
01/2005
Peterson, Larry und Davie, Bruce: Computernetze, Heidelberg 2004
Stahlknecht, Peter und Hasenkamp, Ulrich: Einführung in die Wirtschaftsinformatik, 11. Auflage, Berlin 2005
Tannenbaum, Andrew: Computernetzwerke, 4.
Auflage, München 2003
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1101
Nr. 50
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2202 Modul Einführung in die Programmierung
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Einführung in die Programmierung
Dozent(in)
Guckert, Kremer, Euler, Willems
ModulverGuckert
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden beherrschen grundlegende
und Lernziele
Programmiertechniken und sind in der Lage,
einfache Problemstellungen algorithmisch zu
erfassen und in einem Programm zu implementieren. Sie lernen die Grundbegriffe der Objektorientierung und können diese anwenden. Ein
Qualitätsbegriff für Algorithmen und Programme ist vorhanden. Durch die Auswahl von
Beispielen und Aufgaben aus dem Kontext betrieblicher Fragestellungen erkennen die Studierenden die Bedeutung der Programmierung
für die Wirtschaftsinformatik.
Lerninhalt
In der Veranstaltung werden die folgenden Themenbereiche behandelt:
Algorithmus mit einem Komplexitätsbegriff
Programmiertechniken
Programmentwicklungstechniken
Programmiersprachen und Programmkonstrukte
Datentypen und Datenstrukturen
Einführung in die Objektorientierung
Das Denken in formalen Begriffen und Modellen wird vorbereitet.
Beispiele und Aufgaben aus dem betrieblichen
Kontext
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 4 SWS, Praktikum 2 SWS
Literatur
Ratz, Dietmar; Scheffler, Jens; Seese, Detlef:
Grundkurs Programmieren in Java Band 1, 2.
Auflage, München 2004
Ratz, Dietmar; Scheffler, Jens; Seese, Detlef:
Grundkurs Programmieren in Java Band 2,
München 2003
Bishop, Judy: Java lernen, 2. Auflage München
2003
Barnes, David; Kölling, Michael: Objects First
with Java BlueJ, Second Edition, Harlow 2005
Creditpoints/
6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 105 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Verwendbarkeit Bachelor
Wirtschaftsinformatik
Modul
WK1201, Bachelor Informatik, Bachelor Medieninformatik, Bachelor Technische Informatik
Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: erfolgreiche Teilnahme am
die Vergabe von Praktikum
Creditpoints/zu
Prüfungsleistung: Klausur
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2203 Modul Datenbanksysteme
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Datenbanksysteme
Dozent(in)
Kremer, Guckert, Willems, Ritz, Hohmann
ModulverKremer
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden erlernen den Umgang mit reund Lernziele
lationalen Datenbankmanagementsystemen. Sie
sind in der Lage, ein semantisches Datenmodell
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
(ER-Modell) zu erstellen und dieses in ein logisches Modell (relationales Modell) zu überführen. Sie können dieses gemäß theoretischer Anforderungen implementieren und mit der
Abfragesprache SQL nutzen. Weiterhin kennen
die Teilnehmenden der Veranstaltung wichtige
Administrationsmethoden von Datenbanksystemen und können diese beurteilen.
Lerninhalt
Einführung in relationale Datenbanken: Architektur, Entity Relationship Modell, Drei-Ebenen-Konzept, Gegenüberstellung mit traditionellen Datenbankmodellen, Sprachklassen,
Structured Query Language (SQL), Normalformen und Designfragen relationaler Datenbanken
Datenbankprogrammierung: Embedded SQL
mit C/C++, Java Database Connectivity (JDBC),
Datenbankprozeduren und Trigger, Parallele
Transaktionen
Internet-Datenbanken: CGI, PHP, Java, proprietäre Ansätze
Objektorientierte Datenbanksysteme: Eigenschaften, Entwicklungslinien, ODMG-Standard, OQL, Objektrelationaler Ansatz
Einführung in die Datenbankadministration:
Datenbank und Nutzerverwaltung, Backup und
Recovery
Beispiele und Aufgaben werden auf die Anwendung von integrativen Aspekten der Wirtschaftsinformatik ausgelegt, wie z. B. Datenmodelle, die Entitäten und Beziehungen aus der
betrieblichen Wertschöpfungskette abbilden.
Auch die Darstellung der Datenbankadministration legt besonderes Augenmerk auf Anwendungen in Unternehmen (etwa Daten- und Datenbankmigrationen, Sicherheitsüberlegungen).
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 4 SWS, Praktikum 2 SWS
Literatur
Abbey, Michael u. a.: Oracle 9i, für Einsteiger,
München 2002
Assflag, Rolf; Goebels, Udo; Welter, Heinrich:
Internet Datenbanken,Bonn; 1998
Elmasri, Ramez; Navathe, Shamkant: Grundlagen von Datenbanksystemen, 3. Auflage, München 2002
Hald, Anton; Nevermann, Wolf: Datenbank-Engineering für Wirtschaftsinformatiker; 3. Auflage, Braunschweig 2001
Loney, Kevin; Koch, George: Oracle 9i, Die umfassende Referenz, München; 2002
Meier, Andreas; Wüst, Thomas; Objektorientierte und objektrelationale Datenbanken: Ein
Kompass für die Praxis; Heidelberg 2003
Röhrig, Bernhard: Web-Datenbanken mit Linux, Böblingen 2002
Staas, Dieter: SQL — das Einstiegsseminar;
Landsberg 2002
Stickdorn, Rainer: Adabas D, Die professionelle
Datenbank für Linux und Windows, 2. Auflage,
Heidelberg 2002
Vossen, Gottfried: Datenmodelle, Datenbanksprachen und Datenbankmanagementsysteme;
4. Auflage, München 2000
Creditpoints/
6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 105 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2202 Modul Einführung in die Programmierung
Verwendbarkeit Bachelor
Wirtschaftsinformatik
Modul
WK1203, Bachelor Informatik, Bachelor Medieninformatik, Bachelor Technische Informatik
Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: erfolgreiche Übungsteildie Vergabe von nahme
Creditpoints/zu
Prüfungsleistung: Klausur
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
Seite 2863
MA2302 Modul Berufspraktische Phase (Teil Begleitstudien)
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Berufspraktische Phase
Dozent(in)
Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller,
Siebert, Ziethen, NN
ModulverVorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungsantwortliche(r)
ausschusses
QualifikationsDie Studierenden können die Ergebnisse ihrer
und Lernziele
Berufspraktischen Phase in einer klar strukturierten Weise darstellen, sie können komplexe
Sachverhalte gut erläutern.
Lerninhalt
Zwei Informationsveranstaltungen des Fachbereichs über allgemeine Themen zur Berufspraktischen Phase (Arbeitsrecht u. Ä.);
Besuch von 10 Vorträgen über die praktische Tätigkeit von Kommilitoninnen und Kommilitonen;
die weiteren Inhalte der Begleitstudien für die
Berufspraktische Phase ergeben sich aus den
Inhalten der praktischen Tätigkeit.
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Seminar (1 SWS)
Literatur
Literatur themenabhängig
Creditpoints/
1 CrP; 30 Stunden
Arbeitsaufwand
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Präsentation der Ergebnisse
die Vergabe von der praktischen Tätigkeit in mündlicher und
Creditpoints/zu
schriftlicher Form
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2302 Modul Berufspraktische Phase (Teil Praktische Tätigkeit)
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Berufspraktische Phase
Dozent(in)
Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller,
Siebert, Ziethen, NN
ModulverVorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungsantwortliche(r)
ausschusses
QualifikationsDie Ziele der Berufspraktischen Phase sind in
und Lernziele
der „Ordnung für die Berufspraktische Phase“
geregelt.
Die Studierenden lernen, selbstständig ein betriebliches Thema nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der
Aspekte der Praxis zu bearbeiten. Nach der Praxisphase haben sie Einblicke in die organisatorischen Strukturen und betriebswirtschaftlichen
Abläufe der Praxisstelle. Nach Abschluss der
Praxisphase sind sie auf die Anforderungen der
Bachelorarbeit vorbereitet.
Lerninhalt
Die Tätigkeit in der beruflichen Praxis kann in
Zusammenarbeit mit Partnern durchgeführt
werden, aber auch als Projekt am Fachbereich.
Die Berufspraktische Tätigkeit findet in enger
Abstimmung mit der betreuenden Dozentin oder
dem betreuenden Dozenten statt. Sie wird von
den Begleitstudien für die Berufspraktische
Phase umrahmt.
Die Lerninhalte und Aufgabenstellungen werden individuell vor Beginn der praktischen Tätigkeit definiert und festgelegt.
In der Berufspraktischen Phase soll die Studentin oder der Student studiengangsadäquate
berufsqualifizierende Tätigkeiten zur Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben.
Die oder der Studierende soll eine praktische
Ausbildung an fest umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die inhaltlich der Studienausrichtung des Bachelorstudiums entsprechen.
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Seite 2864
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Lehrformen
Literatur
Creditpoints/
Arbeitsaufwand
Voraussetzungen
Projekt
Literatur themenabhängig
12 CrP; 360 Stunden (entspricht 9 Wochen Vollzeit)
Siehe Prüfungsordnung, § 4 der Ordnung für
die Praxisphase
Voraussetzung für Prüfungsleistung; Näheres regelt § 8 der Orddie Vergabe von nung für die Praxisphase
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2303 Modul Bachelorarbeit
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Bachelorarbeit mit Kolloquium
Dozent(in)
Abel, Börgens, Hausmann, Hoy, Lutz, Müller,
Siebert, Ziethen, NN
ModulverVorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungsantwortliche(r)
ausschusses
QualifikationsDie Studierenden wenden die im Studium erund Lernziele
worbene Fachkompetenz auf eine mathematische Problemstellung an oder bearbeiten mit
mathematischen Methoden eine Problemstellung aus der Praxis. Sie zeigen damit ihre Fähigkeit, die im Studium der Wirtschaftsmathematik erworbenen Kenntnisse auf konkrete
Fragestellungen anzuwenden.
Lerninhalt
Die Bachelorarbeit umfasst
die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und
Methodik
die Anwendung theoretisch-analytischer Fähigkeiten auf eine konkrete Fragestellung
den Beweis intellektueller und sozialer Kompetenz in der Bewältigung der Aufgabenstellung.
Modultyp
Pflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Literatur
themenabhängig
Creditpoints/
12 CrP; 360 Stunden
Arbeitsaufwand
Voraussetzungen Voraussetzungen nach § 3 Abs. 4 der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II) der Prüfungsordnung: Alle anderen Module des Bachelorstudiums müssen erfolgreich abgeschlossen sein.
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Bachelorarbeit mit Kollodie Vergabe von quium
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
gemäß individueller Vereinbarung mit BetreuAngebots
erin oder Betreuer
8. Wahlpflichtmodule
MA2051 Modul Angewandte Statistik
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Angewandte Statistik
Dozent(in)
Börgens
Modulverantwortliche(r)
Börgens u. a.
QualifikationsDie Studierenden sollen multivariate statistiund Lernziele
sche Methoden in ihren Grundzügen verstehen.
Sie sollen für eine Auswahl stochastischer und
statistischer Verfahren die zugehörigen Anwendungen in der Praxis beherrschen.
Lerninhalt
Einführung in multivariate Methoden der Statistik
Anwendungen stochastischer und statistischer
Verfahren, z. B. in der Qualitätssicherung
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Nr. 50
Lehrformen
Literatur
2 SWS Vorlesung, 2 SWS Übung
Kähler: Statistische Datenanalyse
Hesse: Angewandte Wahrscheinlichkeitstheorie
Chatfield/Collins: Introduction to Multivariate
Analysis
Bissell: Statistical Methods for SPC and TQM
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2006 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 1
MA2007 Modul Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 2
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
jährlich
Angebots
MA2052 Modul Einführung in die Diskrete Mathematik
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Einführung in die Diskrete Mathematik
Dozent(in)
Abel
ModulverAbel
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden beherrschen die Grundlagen
und Lernziele
der Kombinatorik. Sie sind fähig, die begrifflichen Grundlagen diskreter Strukturen in der
Praxis anzuwenden sowie Computerprogramme
und Algorithmen zur diskreten Mathematik zu
benutzen.
Lerninhalt
Kombinatorik: Abzählung von Mengen, Funktionen, Äquivalenzklassen. Erzeugende Funktionen
Spezielle Zahlen der Kombinatorik (Stirling-,
Euler-, Harmonische, Bernoulli-, FibonacciZahlen)
Summation, Differenzenrechnung, Inversion,
Algorithmen und Computerprogramme zur Diskreten Mathematik.
Anwendungen in Praxisprojekten
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung und
Praktikum
Literatur
A. Beutelspacher, M.-A. Zschiegner: Diskrete
Mathematik für Einsteiger, Vieweg, 2004
M. Aigner: Diskrete Mathematik, Vieweg, 2004
R.L. Graham, D.E. Knuth, O. Patashnik: Concrete Mathematics, Addison, 1994
F. S. Roberts: Applied Combinatorics, PrenticeHall, 1984
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen Es werden keine anderen Module vorausgesetzt.
Grundkenntnisse im mathematischen Arbeiten
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur und/oder Studiendie Vergabe von arbeit
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Festlegung nach § 4 Abs. 1 der Fachspezifischen
Angebots
Bestimmungen (Teil II) der Prüfungsordnung
MA2053 Modul Elementare Zahlentheorie
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Elementare Zahlentheorie
Dozent(in)
Siebert, NN
ModulverSiebert
antwortliche(r)
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Qualifikationsund Lernziele
Die Studierenden lernen ein Teilgebiet der Mathematik kennen, das Mathematiker und Laien
von jeher fasziniert hat, das interessante Anwendungen hat, ohne dass seine Existenzberechtigung ständig aus diesen Anwendungen
hergeleitet wird. Die Studierenden runden ihre
mathematische Allgemeinbildung ab und lernen einen Teil der Geschichte der Mathematik
kennen.
Lerninhalt
Teilbarkeit, Euklidischer Algorithmus, Faktorzerlegung, Primzahlen,
Lineare Kongruenzen, Chinesischer Restsatz,
Kongruenzen höheren Grades, Potenzreste, Reziprozitätsgesetz,
Summen von Quadratzahlen,
Zahlentheoretische Funktionen, summatorische
Funktionen,
Elementare Primzahltheorie, Primzahlsatz.
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung
Literatur
A. Aigner: Zahlentheorie, W. de Gruyter, 1975
P. Bundschuh: Einführung in die Zahlentheorie, Springer Hochschultext, 1988
I. Niven, H. S. Zuckerman: An introduction to
the theory of numbers, J. Wiley & Sons
G. J. Rieger: Zahlentheorie, Vandenhoeck &
Ruprecht, 1976
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Festlegung nach § 4 Abs. 1 der Fachspezifischen
Angebots
Bestimmungen (Teil II) der Prüfungsordnung
MA2054 Modul Geometrie von A(xiomatik) bis Z(entralperspektive)
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Geometrie von A(xiomatik) bis Z(entralperspektive)
Dozent(in)
Siebert, NN
ModulverSiebert
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden lernen ein Teilgebiet der Maund Lernziele
thematik kennen, von dem sie in Ansätzen auf
der Schule erfahren haben, dessen Umfang sich
aber in den letzten hundert Jahren stark erweitert hat. Die Vorlesung zeichnet ein paar
Entwicklungslinien der Geometrie nach. Die
Studierenden runden ihre mathematische Allgemeinbildung ab.
Lerninhalt
Axiomatische Methode, Axiome der Euklidischen Geometrie der Ebene,
(Euklidische) Schulgeometrie, Satz von Ceva,
Regelmäßige Polygone, das Problem von Fagnano,
Isoperimetrische Probleme,
Mehr über Dreiecke, Eulersche Gerade,
Konstruierbarkeit mit Zirkel und Lineal,
projektive, nichteuklidische, natürliche, darstellende Geometrie.
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung
Literatur
H. S. M. Coxeter: Zeitlose Geometrie, Klett Studienbücher
A. Filler: Euklidische und nichteuklidische Geometrie, BI Wissenschaftsverlag, Mathematische
Texte, Bd. 7
H. Knörrer, Geometrie, vieweg studium, Aufbaukurs Mathematik
E. M. Schröder: Vorlesungen über Geometrie, 3
Bde., BI Wissenschaftsverlag
Creditpoints/
Arbeitsaufwand
Voraussetzungen
Voraussetzung für
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note
Häufigkeit des
Angebots
Seite 2865
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Präsenzzeit
MA2001 Modul Analysis 1
Prüfungsleistung: Klausur
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Festlegung nach § 4 Abs. 1 der Fachspezifischen
Bestimmungen (Teil II) der Prüfungsordnung
MA2055 Modul Mathematische Strukturen
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Mathematische Strukturen
Dozent(in)
Abel, Hausmann, Siebert
ModulverSiebert
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden lernen den Wert abstrakter
und Lernziele
Begriffsbildungen aus Algebra und Topologie
kennen und sehen die Inhalte der Module Analysis und Lineare Algebra von höherer Warte
aus.
Sie vervollkommnen ihre Fähigkeit zu sauberer
Beweisführung.
Lerninhalt
Topologische, metrische, normierte, unitäre
Räume
Vollständigkeit, Operatoren, Banachscher Fixpunktsatz
Orthogonalentwicklungen
Gruppen, Ringe, Polynomringe, Euklidischer
Algorithmus
Körper, Verbände, Beweistechnik
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
4 SWS, Vorlesung mit integrierter Übung
Literatur
L. Führer: Allgemeine Topologie mit Anwendungen, Vieweg
B. Hornfeck: Algebra, W. de Gruyter
Heuser, H.: Funktionalanalysis. Teubner
Reiffen, H. J., G. Scheja, U. Vetter: Algebra,
BI Wissenschaftsverlag
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2001 Modul Analysis 1
MA2002 Modul Analysis 2
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2151 Modul Einführung in die Bankenbetriebslehre
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Einführung in die Bankenbetriebslehre
Dozent(in)
Feyerabend
ModulverFeyerabend
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden erhalten einen Überblick über
und Lernziele
das Bankensystem in Deutschland sowie über
die wichtigsten Bankgeschäfte
Lerninhalt
Die Struktur des Bankwesens; Aufgaben der
Zentralbank; Die Geschäfte der Kreditinstitute
im Zahlungsverkehr; Das Kreditgeschäft der
Banken; Geld- und Vermögensanlage;
Money and banking in Germany; structure of the
finance system; European system of central
banks; banking services: payment, credit, investment
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Seite 2866
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Lehrformen
Literatur
2 SWS Vorlesung mit integrierter Übung
Grill, Percynski: Wirtschaftslehre des Kreditwesens, Troisdorf 2005
Creditpoints/
2 CrP; 60 Stunden, davon etwa 30 Stunden PräArbeitsaufwand senzzeit
Voraussetzungen Keine
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
jedes Semester oder einmal pro Jahr
Angebots
MA2152 Modul Privatrecht
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Privatrecht
Dozent(in)
Feyerabend
ModulverFeyerabend
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden werden für Grundsatzfragen
und Lernziele
aus dem Handels- und Wirtschaftsrecht sensibilisiert und erhalten einen Überblick über das
Zivilrecht.
Lerninhalt
Aufbau der Rechtsordnung, BGB, Allgemeiner
Teil,
Schuldrecht, Sachenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Grundzüge ZPO, Aufbau der
Gerichtsbarkeit
Areas of law, civil code (BGB), general part,
obligation law, law of property, basics commercial and cooperate law, structure and function of the court system
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
4 SWS Vorlesung mit integrierter Übung
Literatur
Müssig, Peter: Wirtschaftsprivatrecht, Heidelberg 2004
Creditpoints/
4 CrP; 120 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen keine
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
in jedem Semester oder einmal pro Jahr
Angebots
MA2153 Modul Private Vermögensanalyse und -planung
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Private Vermögensanalyse und -planung
Dozent(in)
Drescher
ModulverWolf
antwortliche(r)
QualifikationsAufbauend auf den Grundlagen der Portfoliound Lernziele
theorie sollen den Studierenden Kenntnisse über
die optimale Allokation von Vermögenstiteln
(Asset Allocation) vermittelt werden. Eingebettet in die ganzheitliche Betrachtung der Bedürfnisse der privaten Kundinnen und Kunden
im Rahmen des Finanzplanungsansatzes werden
dann kundenorientierte Problemlösungsbündel
unter Einsatz alternativer Finanzdienstleistungen entwickelt. Den Studierenden soll so ein
umfassender und vertiefter Überblick über die
Methoden und Instrumente zur Optimierung der
individuellen Finanzsituation unter Rendite-,
Risiko-, Vorsorge- und Liquiditätsaspekten gegeben werden.
Lerninhalt
Portfoliomanagement: theoretische Basis, strategische und taktische Asset Allocation, Messung der Performance von Finanzportfolien; Fi-
Modultyp
Moduldauer
Sprache
Lehrformen
Literatur
Nr. 50
nancial Planning (FP) als ganzheitlicher Beratungsansatz im Privatkundengeschäft:
Grundkonzeption, Nachfrage und Angebot an
FP-Leistungen, Entwicklung ausgewählter
kundenorientierter Problemlösungen unter
Berücksichtigung der Methodik und des Produktspektrums im Finanz-, Immobilien- und
Versicherungsbereich.
Wahlpflichtmodul
1 Semester
Deutsch
4 SWS
Strukturiertes Lehrgespräch mit Fallstudien
und Übungen
Böckhoff, Stracke: Der Finanzplaner, 2. Aufl.,
Heidelberg 2002
Garz, Günther, Moriabadi: Portfoliomanagement, Frankfurt 2002
Schneider: Portfoliomanagement im Financial
Planning, Frankfurt 2002
Steiner, Bruns: Wertpapiermanagement, 8.
Aufl., Stuttgart 2002
6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Präsenzzeit
Creditpoints/
Arbeitsaufwand
Voraussetzungen Grundlagen der Bankbetriebslehre, der Finanzmathematik und der Portfoliotheorie
Verwendbarkeit koppelbar mit anderen bankbezogenen Modulen
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
jährlich im Sommersemester
Angebots
MA2154 Modul Corporate Banking
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Corporate Banking
Dozent(in)
Wolf
ModulverWolf
antwortliche(r)
QualifikationsAufbauend auf einem Überblick über die Entund Lernziele
wicklung des Firmenkundengeschäfts und den
theoretischen Ansätzen zur Optimierung der
Kapitalstruktur soll den Studierenden ein Verständnis für den kundenorientierten Einsatz alternativer Finanzierungsinstrumente sowie anderer Geschäftsarten im Unternehmensbereich
vermittelt werden.
Lerninhalt
Entwicklung des Firmenkundengeschäfts, strategische Bedeutung und Optionen; Grundlagen
der Finanzierungstheorie; Ausgewählte Aspekte
des Kreditgeschäfts (Basel II und Risikosteuerung) und alternativer Finanzierungsarten im
Mittelstand; Corporate Finance Geschäfte:
Strukturierte Finanzierungen, Kapitalmarktinstrumente, Eigenkapitalbeschaffung über
Venture Capital und Private Equity, Mezzanines Kapital; Weitere bedarfsbezogene Ansatzpunkte für Finanzdienstleistungeschäfte wie
z. B. Cash Management, BAV
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
4 SWS
Strukturiertes Lehrgespräch mit Übungen und
Fallstudien; Workshop bei strukturierten Finanzierungen
Literatur
Dahmen, Jacobi, Rosbach: Corporate Banking,
3. Aufl., Frankfurt 2004
Juncker, Priewasser: Handbuch Firmenkundengeschäft, 2. Aufl., Frankfurt 2002
Schulte, Horsch: Wertorientierte Banksteuerung
II, 3. Aufl., Frankfurt 2004
Wolf, Hill, Pfaue: Strukturierte Finanzierungen, Stuttgart 2003
Creditpoints/
6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Präsenzzeit
Arbeitsaufwand
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Voraussetzungen Grundlagen der Bankbetriebslehre, der Finanzmathematik und der Portfoliotheorie
Verwendbarkeit koppelbar mit anderen bankbezogenen Modulen
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Hausarbeit, Präsentation und
die Vergabe von Klausur
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
jährlich im Sommersemester
Angebots
MA2155 Modul Ertrags- und Risikomanagement in Finanzinstituten
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Ertrags- und Risikomanagement in Finanzinstituten
Dozent(in)
Wendler/Wolf
ModulverWolf
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden sollen die grundlegende theund Lernziele
oretische Basis und die Methoden der integrierten Ertrags- und Risikosteuerung im Finanzdienstleistungsunternehmen erlernen. Im
Rahmen eines Bankenplanspiels wird die ganzheitliche Anwendung des Erlernten in komplexen Spielsituationen eingeübt. Alternativ zum
Planspiel kann ein Seminar zu aktuellen Themen angeboten werden.
Lerninhalt
Grundkonzeption des Controlling-Systems in
Banken; Steuerungsadäquate Kalkulationssysteme: traditionelle Ansätze, Marktzins- und Barwertmethode; Kalkulation von Bankleistungen
im Betriebsbereich: Prozesskostenrechnung;
Ausgewählte Aspekte des Managements von
Marktpreisänderung-, Kredit- und operationellen Risiken; Kalkulation von Risikokosten;
Integrierte Steuerungssysteme: RaRoC-Konzepte
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
4 SWS Vorlesung
Strukturiertes Lehrgespräch mit Übungen und
Fallstudien; Planspiel
Literatur
Schierenbeck: Ertragsorientiertes Bankmanagement, Teil I-III, 8. Aufl., Wiesbaden 2004
Paul, Horsch, Stein: Wertorientierte Banksteuerung I, Frankfurt 2004
Schulte, Horsch: Wertorientierte Banksteuerung
II, 3. Aufl., Frankfurt 2004
Creditpoints/
6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Präsenzzeit
Arbeitsaufwand
Voraussetzungen Grundlagen der Bankbetriebslehre, der Finanzmathematik, der Portfoliotheorie sowie derivativer Instrumente
Verwendbarkeit koppelbar mit anderen bankbezogenen Modulen
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur, Bericht über das
die Vergabe von Bankenplanspiel und dessen Präsentation
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2156 Modul Controlling
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Controlling
Dozent(in)
Arnold
ModulverArnold
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden sollen
und Lernziele
Controlling als eine führungsunterstützende
Funktion und Institution verstehen,
die Koordinationsfunktion des Controllings hinsichtlich der Aufgabenfelder Planung, Steue-
Seite 2867
rung, Kontrolle und Informationsversorgung im
Rahmen der Unternehmensführung kennen,
mit den Schwerpunkten des operativen und
strategischen Controlling vertraut sein,
mit den wichtigsten Methoden der Investitionsrechnung vertraut sein und diese an einfachen
Beispielen anwenden können,
die wesentlichen Finanzierungsmöglichkeiten
kennen und deren Anwendung erläutern können,
Inhalt und Aufbau der Kapitalbedarfsbestimmung verstehen.
Lerninhalt
Grundlagen des Controlling,
Begriffe, Ziele, Aufgaben und organisatorische
Einbindung,
Controlling als Subsystem des unternehmerischen Führungssystems,
Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Informationsfunktion des Controlling,
operatives und strategisches Controlling,
Inhalte und Abgrenzung,
Grundlagen der Investitionsrechnung,
Investitionsbegriff und -arten,
Vorbereitung und Durchführung von Investitionsentscheidungen,
Investitionsrechenverfahren,
statische und dynamische Verfahren,
Grundlagen der Finanzwirtschaft,
Finanzierungs- und Liquiditätsbegriff,
Systematisierung der Finanzierungsmöglichkeiten,
Finanzierungsinstrumente
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
4 SWS Vorlesung mit integrierter Übung
Literatur
Däumler, Klaus-Dieter: Betriebliche Finanzwirtschaft, Herne [u .a.], Verl. Neue WirtschaftsBriefe, 2002
Gräfer, Horst, Scheld, Guido A., Beike, Rolf: Finanzierung, Berlin, Schmidt, 2001
Olfert, Klaus, Reichel, Christopher: Finanzierung, Ludwigshafen (Rhein), Kiehl, 2003
Kruschwitz, Lutz: Investitionsrechnung, Berlin
[u. a.], de Gruyter, 1995
Olfert, Klaus: Investition, Ludwigshafen
(Rhein), Kiehl, 2003
Creditpoints/
6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
jedes Semester
Angebots
MA2157 Modul English for Business Communication
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
English for Business Communication
Dozent(in)
Lehrbeauftragte
ModulverDipl.-Sprachenlehrerin Christine Dannhofer
antwortliche(r)
QualifikationsTo develop the students’ language skills at interund Lernziele
mediate level (B2 according to the Common European Framework of Reference) and to enable
them to communicate appropriately within an
international business environment.
To build up a solid stock of common vocabulary
and phrases for business and work life.
Lerninhalte
Communicating in typical job related situations
e.g. business telephoning, arranging appointments, socialising, meetings, negotiations and
discussions
Business letters, e-mails, reports, memos, agendas, minutes etc.
Terminology, decimals, fractions, mathematical terms
Describing graphs, charts and diagrams
Seite 2868
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Applying for a job
Intercultural issues
Grammar review according to students’ needs
Practicing listening skills using audio materials
Reading authentic and adapted texts from the
fields of science and business
Working on a case study and presenting results
Role plays
Giving presentations in English
Talking about one’s field of studies and future
professional life
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Englisch
Lehrformen
4 SWS Seminar
Literatur
Trappe, Tullis: Intelligent Business (Intermediate), Longman 2005
Cotton et al.: Market Leader (Intermediate),
Longman 2005
Emmerson: Business Grammar Builder, Macmillan 2002
Business Spotlight: English for International
Communication (a quarterly magazine)
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzung für Regular attendance (75%), a final written and
die Vergabe von oral exam (e.g. presentation) completes the proCreditpoints/zu
gramme.
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
in jedem Semester oder einmal pro Jahr
Angebots
MA2258 Modul Projektmanagement
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
WK1304 Projektmanagement
Dozent(in)
Scheer, Willems, Guckert, Lehrbeauftragte
Modulverantwortliche(r)
Guckert
Qualifikationsund Lernziele
Die Studierenden lernen die Voraussetzungen
für eine formal korrekte Abwicklung eines Projekts. Sie lernen die verschiedenen Rollen kennen, die in einem Projekt besetzt werden müssen. Damit sind sie zur erfolgreichen Mitarbeit
in einem Projekt befähigt. Darüber hinaus werden sie für typische Risiken eines Projekts sensibilisiert. Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden als wichtiges Instrument
des Projektmanagements vermittelt.
Lerninhalt
Folgende Themen werden behandelt:
Projektdefinition
Projektorganisation und Projektinfrastruktur
Projektrisiken
Planung insb. Terminrechnung
Durchführung
Change Requests
Controlling und Qualitätssicherung
Fallstudien und Einsatz eines PM-Systems
Die Veranstaltung gibt eine Einführung in die
Durchführung von DV-Projekten, wobei neben
den organisatorischen und administrativen
Aspekten (Projektorganisation, Projektdefinition, -planung, -kontrolle, -abschluss) auch
Kenntnisse über Wirtschaftlichkeitsanalysen,
Aufwandschätz-, Netzplanverfahren etc. vermittelt werden.
Die Themen werden auf Belange der Wirtschaftsinformatik fokussiert.
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 2 SWS, Übung 2 SWS
Literatur
Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik — Software Management, SW-Qualitätssicherung und Unternehmensmodellierung, Heidelberg/Berlin, 1998
Nr. 50
Kerzner, Harold: Projektmanagement — ein systemorientierter Ansatz zur Planung und Steuerung, Bonn 2003
Kerzner, Harold: Projektmanagement — Fallstudien, Bonn 2004
Grupp, Bruno: Der professionelle IT-Projektleiter, Bonn 2003
Buhl, Axel: Grundkurs-Software-Projektmanagement, München 2004
Schwab, Josef: Projektplanungen realisieren mit
MS-Project 2003, München 2005
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2259 Modul Organisationslehre
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Organisationslehre
Dozent(in)
Hohmann, Kaufmann, Ritz, Lehrbeauftragte
ModulverHohmann
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden kennen die Prinzipien der Orund Lernziele
ganisationsgestaltung unter Einsatz von Organisationsmethoden. Sie sind zur selbstständigen Bearbeitung von organisatorischen Problemstellungen fähig und kennen die
besonderen Probleme der Organisationsgestaltung.
Lerninhalt
Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation
Zwischenbetriebliche Organisation
Management und Organisation
Methoden und Techniken der Organisation
Organisatorische Gestaltungsprinzipien (funktions- und prozessorientierte Unternehmensorganisationen)
Unternehmensentwicklungsstrategien (z. B. Business Process Reengineering, KVP, Kaizen)
Faktor Mensch in der Organisation
Fallbeispiele zur Organisation
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 4 SWS mit integrierten Übungen und
Projekt
Literatur
Bea, Franz X.; Göbel, Elisabeth: Organisation
2. Auflage, Stuttgart 2002
Binner, Hartmut F.: Integriertes Organisationsund Unternehmensmanagement, Leipzig 1998
Chalupsky, Jutta u. a.: Der Mensch in der Organisation , 5. Auflage, Wettenberg 2001
Hohmann, Peter: Organisation Skript, Gießen
2004
Holzbaur, Ulrich D.: Management, Ludwigshafen 2001
Laux, Helmut; Liermann, Felix: Grundlagen der
Organisation, 6. Auflage, Berlin 2005
Schmidt, Götz: Methoden und Techniken der
Organisation, 5. Auflage, Wettenberg 2001
Schmidt, Götz: Organisatorische Grundbegriffe,
12. Auflage, Wettenberg 2000
Schreyögg, Georg: Organisation, 4. Auflage,
Wiesbaden 2003
Olfert, Klaus; Steinbuch, Pitter A.: Organisation,
Ludwigshafen 2003
Vahs, Dietmar: Organisation — Einführung in
die Organisationstheorie und -praxis, 5. Auflage,
Stuttgart 2005
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen WK1301 Einführung in die Wirtschaftswissenschaften
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Verwendbarkeit
Bachelor Wirtschaftsinformatik WK1305, Bachelor Informatik
Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: Projektarbeit
die Vergabe von Prüfungsleistung: Klausur
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2260 Modul Elektronische Geschäftsprozesse
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Elektronische Geschäftsprozesse
Dozent(in)
Willems, Guckert
ModulverWillems
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden erkennen die Bedeutung des
und Lernziele
Geschäftsprozessmanagements für Unternehmen und für die typischen Einsatzgebiete von
Wirtschaftsinformatikerinnen und -informatikern.
Sie verstehen, dass zur Umsetzung bestehender
Geschäftsprozesse in elektronisch unterstützte
Geschäftsprozesse ein Redesign der Prozesse erforderlich ist, um neue Potentiale durch die ITUnterstützung voll zu erschließen.
Die Studierenden kennen typische unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse und können Potentiale und Schwierigkeiten bei der
elektronischen Umsetzung einschätzen.
Sie erkennen die komplexen Auswirkungen von
eBusiness-Anwendungen auf Organisationen
und Märkte.
Die Studierenden erkennen, dass ein sehr gutes
Verständnis der fachlichen Anforderungen Voraussetzung für erfolgreiche Neu-Einführungen
von elektronischen Geschäftsprozessen ist und,
dass je nach Branche und Firmenstrategie unterschiedliche Lösungen erforderlich sind.
Durch die Bearbeitung von komplexen Fallstudien in Gruppen erkennen die Studierenden,
dass häufig vielfältige Lösungsvorschläge denkbar sind, die von verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern evtl. vollkommen unterschiedlich beurteilt werden.
Dadurch werden die Studierenden auf die Berufspraxis vorbereitet und können beurteilen,
was es bedeutet, Entscheidungen zu treffen, die
einerseits Unsicherheiten beinhalten und andererseits von unterschiedlichen Interessen geprägt werden.
Lerninhalt
Einführung in das Geschäftsprozessmanagement (innerbetriebliche Geschäftsprozesse)
Typische unternehmensübergreifende Geschäftsprozesse und elektronische Anwendungen (z. B. eShops, CRM, Marktplätze, SCM, eGovernment, mobile Anwendungen)
eBusiness Strategien, Geschäftsmodelle im eBusiness,
Auswirkungen auf Organisation und Märkte
(z. B. Mass-Customization, Disintermediation/
Reintermediation, Forward- und Backward-Integration, Channel-Konflikte,...),
Bearbeitung von aktuellen Fallstudien zu einem Schwerpunkt-Thema und/oder Lösung einer konkreten Aufgabenstellung mit Hilfe gängiger Softwareprodukte
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 4 SWS mit integrierten Übungen
Literatur
Gadatsch, Andreas, Grundkurs Geschäftsprozessmanagement, Wiesbaden 2004
Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand Rolf T.:
Die grenzenlose Unternehmung. Information,
Organisation und Management, Wiesbaden 2003
Porter, Michael E.: Strategy and the Internet,
Harvard Business Review, Boston 2001
zusätzlich aktuelle und weitere Literatur je nach
Schwerpunktthema der Fallstudien
Creditpoints/
Arbeitsaufwand
Verwendbarkeit
Voraussetzung für
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note
Häufigkeit des
Angebots
Seite 2869
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Präsenzzeit
Bachelor Wirtschaftsinformatik WK1307
Teilnahme an den Veranstaltungen, je nach Teilnehmendenzahl Klausur, mündliche Prüfung,
Vortrag oder eine Kombination
Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Wintersemester
MA2251 Modul Softwaretechnik
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Softwaretechnik
Dozent(in)
Edelmann, Kremer, Euler
ModulverEdelmann
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden lernen Konzepte der Modelund Lernziele
lierungssprache (UML) und eines Entwicklungsprozesses (z. B. RUP) sowie erste Lösungsansätze für eine Projektsteuerung kennen.
Die Studierenden können wesentliche UMLDiagramme lesen und erstellen.
Sie sind in der Lage, UML-Diagramme in Code
umzusetzen bzw. aus vorgegebenem Code zu erstellen.
Sie kennen die Phasen eines industriellen Softwareentwicklungsprozesses und erlangen
Grundkenntnisse über den Begriff der Softwarequalität.
In dieser Veranstaltung erwerben die Studierenden weitere wichtige Voraussetzungen für
die Entwicklung betrieblicher Anwendungssysteme. Softwareentwicklung wird als Prozess
vermittelt und verstanden.
Lerninhalt
Konzepte der Modellierungssprache UML
Konzepte eines Entwicklungsprozesses (z. B.
RUP)
Templates und Guidelines zur Dokumentation
Fallbeispiel
Projektmanagement
Anforderungen
Analyse und Design
Implementierung
Test
Konfigurationsmanagement
Nach einer Vorstellung der UML und der Konzepte des Entwicklungsprozesses sowie der
zugehörigen Templates und Guidelines werden
die im Rahmen einer Softwareentwicklung
wesentlichen Aktivitäten von der Anforderungsaufnahme über das Design bis zum Test
der implementierten Software an einem durchgängigen Fallbeispiel im Rahmen der Vorlesung
vorgestellt.
Im Rahmen der Übungen bearbeiten die Studierenden kleine isolierte Aufgaben zur Vorbereitung der Klausur.
Ferner führen die Studierenden zur Vorbereitung des nachfolgenden Softwaretechnik Projektes die in der Vorlesung vorgestellten Aktivitäten an einem weiteren Fallbeispiel durch.
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 2 SWS, Praktikum 2 SWS
Literatur
Balzert, Helmut: Lehrbuch der Software-Technik 1- Software-Entwicklung, 2. Auflage, Heidelberg 2001
Booch, Grady; Jacobsen, Ivar; Rumbaugh, James: The Unified Modeling Language User
Guide, Boston 2000
Booch, Grady; Jacobsen, Ivar; Rumbaugh, James: The Unified Software Development Process, New York 1999
Brügge, Bernd; Dutoit Allen: Objektorientierte
Softwaretechnik mit UML, Entwurfsmustern
und Java, München 2004
Seite 2870
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Creditpoints/
6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2202 Modul Einführung in die Programmierung
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1208
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2252 Modul Entwicklung betrieblicher Informationssysteme I
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Entwicklung betrieblicher Informationssysteme I
Dozent(in)
Kaufmann, Ritz
ModulverKaufmann
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden können den Entwurf und die
und Lernziele
Realisierung von kommerziellen Informationssystemen basierend auf betrieblichen Geschäftsprozessen eigenständig durchführen. Sie
kennen wesentliche betriebswirtschaftliche
Konzepte und Strukturen. Sie entwerfen diese
Konzepte und Strukturen durch systematische
Methoden (business pattern).
Lerninhalt
Praxisorientierte Klassifikation von betrieblichen Informationssystemen
Notwendigkeit des Einsatzes von Beschreibungsmethoden und deren historische Entwicklung hin zur UML
Modellierungstechniken: UML-Grundlagen
zum Erstellen von statischen und dynamischen
betrieblichen Modellen
Geschäftsprozessmodellierung (behandelt werden primär betriebliche Prozesse aus dem Vertriebs- und Rechnungswesen-Bereich, d. h. insbesondere die Modellierung von Prozessen aus
den Gebieten der Angebots- und Auftragsbearbeitung, Absatz- und Produktionsprogrammplanung, Finanzbuchführung (Haupt-, Kontokorrent-, Anlagen-, Material- und Lohn- und
Gehaltsbuchführung) sowie Kosten- und Leistungsrechnung)
Einsatz von betrieblichen Fallstudien aus dem
Vertriebs- und Rechnungswesen-Bereich zur
Geschäftsprozessmodellierung
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 2 SWS, Übung 2 SWS
Literatur
Booch, Grady; Rumbaugh, James; Jacobson,
Ivar: Das UML-Benutzerhandbuch, Bonn 1999
Eriksson, Hans-Erik; Penker, Magnus: Business
Modeling with UML: Business Pattern at Work,
New York 1998
Gadatsch, Andreas: Grundkurs Geschäftsprozess-Management, 3. Auflage, Wiesbaden 2004
Hitz, Martin; Kappel, Gerti: UML at Work, 3.
Auflage, Heidelberg 2005
Hohmann, Peter: Geschäftsprozesse und integrierte Anwendungssysteme: Prozessorientierung als Erfolgskonzept, Köln 1999
Mertens, Peter: Integrierte Informationsverarbeitung 1: Operative Systeme in der Industrie,
14. Auflage, Wiesbaden 2004
Mertens, Peter; Griese, Joachim: Integrierte Informationsverarbeitung 2: Planungs- und Kontrollsysteme in der Industrie, 9. Auflage, Wiesbaden 2002
Oestereich, Bernd u. a.: Objektorientierte Geschäftsprozessmodellierung mit der UML, korrigierter Nachdruck, Heidelberg 2004
Scheer, August-Wilhelm: Wirtschaftsinformatik, Studienausgabe 2. Auflage, Berlin 1998
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2255 Modul Kommerzielle Standardsoftware
Nr. 50
Verwendbarkeit
Bachelor Wirtschaftsinformatik Modul WK1109,
Bachelor Informatik
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur
die Vergabe von
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Wintersemester
Angebots
MA2253 Modul Algorithmen und Datenstrukturen
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Algorithmen und Datenstrukturen
Dozent(in)
Guckert, Kremer, Euler, Willems
ModulverGuckert
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden können komplexe Problemund Lernziele
stellungen in Algorithmen übertragen und eine
für das Problem adäquate Datenstruktur auswählen. Sie sind in der Lage, diese Lösung bis
zu einem lauffähigen Programm in einer objektorientierten Sprache zu implementieren. Bei der
Lösung können sie Komplexitätsbetrachtungen
anstellen. Die Teilnehmenden sind in der Lage,
komplexe Programmieraufgaben zu lösen und
können dies für die spätere Entwicklung von
betrieblichen Informationssystemen nutzen.
Lerninhalt
In der Veranstaltung werden die folgenden Themenbereiche behandelt:
Sortieren und Suchen
Hash-Algorithmen
Baumstrukturen
Einführung Graphentheorie
Effiziente Datenstrukturen
Der Begriff des Algorithmus wird hier vertieft
und theoretisch untersucht. Dazu gehören detaillierte Komplexitätsbetrachtungen.
Abstrakte Datentypen werden als Grundlage
für algorithmische Lösungen beschrieben.
Beispiele und Aufgaben werden auf die Anwendung von integrativen Aspekten der Wirtschaftsinformatik ausgelegt, wie z. B. die Abbildung von Stücklisten oder Fertigungsplänen
sowie Kostenstellenhierarchien.
Zu diesen Themen werden Übungen mit einer
OO-Sprache durchgeführt.
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 2 SWS, Praktikum 2 SWS
Literatur
Güting, Ralf; Dieker, Stefan: Datenstrukturen
und Algorithmen, 3. Auflage, Stuttgart 2004
Sedgewick, Robert: Algorithmen in Java, München 2003
Sedgewick, Robert: Algorithms in Java — Graph
Algorithms, Boston 2003
Creditpoints/
6 CrP; 180 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2202 Modul Einführung in die Programmierung
Verwendbarkeit Modul WK1204 Bachelor Wirtschaftsinformatik,
Bachelor Informatik
Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: erfolgreiche Teilnahme am
die Vergabe von Praktikum
Creditpoints/zu
Prüfungsleistung: Klausur
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2254 Modul Einführung in die Betriebssysteme und Rechnernetze
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Einführung in die Betriebssysteme und Rechnernetze
Dozent(in)
Kremer, Euler
Nr. 50
Modulverantwortliche(r)
Qualifikationsund Lernziele
Lerninhalt
Modultyp
Moduldauer
Sprache
Lehrformen
Literatur
Creditpoints/
Arbeitsaufwand
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Kremer
Die Studierenden verstehen den Aufbau und die
prinzipielle Funktionsweise eines Rechners. Sie
kennen die Grundprinzipien von Betriebssystemen, können diese als Anwenderinnen und Anwender bedienen und verstehen die Grundlagen
der Interprozesskommunikation. Die Kenntnis
der Funktion von Rechnernetzen wird aus Sicht
des Betriebssystems vertieft. Die Studierenden
lernen wichtige Administrationsaufgaben und
ihre Bedeutung kennen.
Vorlesungsinhalte:
Einführung: Aufgaben, Aufbau, Anwendungsbereiche und Qualitätskriterien von Betriebssystemen
Prozess-Verwaltung: Prozess-Modell, Aufgaben
der Prozessverwaltung, Prozess-Scheduling,
Fallbeispiele
Speicher-Verwaltung: Skewing Schema im Cache, Paging und Segmentierung im Arbeitsspeicher, RAID bei Festplatten
Nebenläufigkeit: Nichtdeterminismus und Verklemmungen, Multithreading, Synchronisation
nebenläufiger Prozesse, Behandlung von Verklemmungen
Dateisysteme: Strukturierung und Typisierung
von Dateien, Dateizugriff und Dateioperationen, Implementierungs-Möglichkeiten von Dateisystemen, Fallbeispiele
Ein-/Ausgabesysteme: Aufgaben, Treiber, Ablauf von Ein-/Ausgabe-Operationen, Fallbeispiel
Betriebssystem-relevante Rechnerarchitekturaspekte: Prozessor-Architekturen und -Arbeitsmodi, Speicher-Organisation, Bussysteme,
Peripherie, Parallele Architekturen
Betriebssystem-relevante Rechnernetzwerkaspekte: TCP/IP-Protokollstapel, Sockets, RPC,
RMI, verteilte Dateisysteme
Laborinhalte:
Einführung in UNIX: Shell-Programmierung,
Programmentwicklung in UNIX (insbes. C-Programmierung)
System- und Netzwerkprogrammierung in
UNIX: Prozessverwaltung, Interprozesskommunikation, Sockets, RPC, RMI, Kritische Programmabschnitte und Semaphoren
Systemadministration in UNIX: Systeminitialisierung und Systemterminierung, Kernel-Konfiguration und Kernel-Module, Dateisysteme,
Dateiverwaltung und Datensicherung, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Geräte-Installation, RPM-Softwarepakete
Netzwerkfähige Unix-Anwendungen: Zugriff
auf entfernte Rechner, X Window-System, Network File System (NFS), Network Information
System (NIS)
Kurzeinführung in Windows-Betriebssysteme
Wahlpflichtmodul
1 Semester
Deutsch
Vorlesung 2 SWS, Praktikum 2 SWS
Brause, R.: Betriebssysteme — Grundlagen und
Konzepte; 3. Auflage; Heidelberg 2004
Goll, Joachim; Bröckl, Ulrich; Dausmann, Manfred: C als erste Programmiersprache, 4. Auflage, Wiesbaden 2003
Herrmann, Paul: Rechnerarchitektur; 3. Auflage; Wiesbaden 2002
Kofler, Michael: Linux — Installation, Konfiguration, Anwendung, 7. Auflage, Bonn 2004
Pils, Helmut: Das Linux-Tutorial — Ihr Weg
zum LPI-Zertifikat, Wiesbaden 2004
Schaffrath, Wilhelm: Grundkurs UNIX/Linux,
Wiesbaden 2003
Stallings, William: Betriebssysteme — Prinzipien und Umsetzung; 4. Auflage, München 2002
Tanenbaum, Andrew S.: Moderne Betriebssysteme, 2. Auflage, München 2002
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Präsenzzeit
Seite 2871
Voraussetzungen MA2201 Modul Einführung in die Wirtschaftsinformatik
MA2202 Modul Einführung in die Programmierung
Verwendbarkeit Modul WK1202 Bachelor Wirtschaftsinformatik
Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: erfolgreiche Übungsteildie Vergabe von nahme
Creditpoints/zu
Prüfungsleistung: Klausur
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2255 Modul Kommerzielle Standardsoftware
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Kommerzielle Standardsoftware
Dozent(in)
Hohmann, Scheer, Kaufmann
Modulverantwortliche(r)
Hohmann
QualifikationsDie Studierenden kennen die besonderen Herund Lernziele
ausforderungen, die die Entwicklung von Standardsoftwaresystemen mit sich bringen. Dieses
Modul ist das erste einer Folge weiterer Veranstaltungen, die den Studierenden die Fähigkeit
zum professionellen Umgang mit betrieblichen
Anwendungssystemen vermitteln.
Lerninhalt
Besondere Herausforderungen an die Entwicklung von Standardsoftwaresystemen
Entwicklungsstandards und Software-Entwicklung in großen Teams
Software-Entwicklung mit ABAP: Eigenschaften der Programmiersprache ABAP/4; Prozedurale Programmierung; Objektorientierte
Programmierung; Dialogprogrammierung; Datenbankentwicklung/Repository; Praktische
Programmierung mit dem ABAP/Entwicklungssystem
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 2 SWS, Praktikum 2 SWS
Literatur
Färber, Günther; Kirchner, Julia: Praktischer
Einstieg in ABAP: Richtig Programmieren nach
SAP-Standards, 2. Auflage, Bonn 2004
Keller, Horst; Jacobitz, Joachim: ABAP Objects
Referenz, Bonn 2002
Keller, Horst; Krüger, Sascha: ABAP Objects:
Einführung in die SAP-Programmierung, 2.
Auflage, Bonn 2001
Matzke, Bernd: ABAP/4, Programmiersprache
der SAP-Systems R/3, 4. Auflage, Bonn 2002
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen WK1101 Einführung in die Wirtschaftsinformatik
WK1201 Einführung in die Programmierung
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik WK1103; Bachelor Informatik
Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: Projektarbeit
die Vergabe von Prüfungsleistung: Klausur
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2256 Modul Informationsmanagement
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Informationsmanagement
Dozent(in)
Hohmann, Kaufmann, Ritz
Modulverantwortliche(r)
Hohmann
QualifikationsDie Studierenden kennen das strategische und
und Lernziele
operative Management der betrieblichen Informationsfunktion. Die Teilnehmenden dieser
Seite 2872
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Veranstaltung können die Ressource Information ausgerichtet auf die Unternehmensziele
planen, steuern und kontrollieren.
Lerninhalt
Grundlagen des Informationsmanagements
(Begriff, Ziele, Handlungsrahmen, Berufsbilder, Konzepte des Informationsmanagements)
Organisation des Informationsmanagements
(Eingliederung in der Unternehmensorganisation, Organisatorische Gestaltung der Informationsfunktion, Outsourcing, ASP, Rechenzentrum)
Strategisches Informationsmanagement
(Vorgehensmodell der strategischen Planung,
Situations- und Umfeldanalyse, Informatikstrategie, Zielplanung, Architekturen, Vorhabenplanung, Methoden und Techniken der Informationssystemplanung, Sicherheits- und
Qualitätsmanagement, Controlling)
Management betrieblicher Informationssysteme
(Informationen, Daten, Geschäftsprozesse, Personal, Anwendungssysteme, Informations- und
Kommunikationstechnik)
Aktuelle Herausforderungen an das Informationsmanagement z. B. EAI-Systeme
Vertiefung des Stoffes durch betriebliche Fallbeispiele zum Informationsmanagement
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Vorlesung 3 SWS, Übung 1 SWS
Literatur
Gabriel, Roland; Beier, Dirk: Informationsmanagement in Organisationen , Stuttgart 2003
Heinrich, Lutz J.; Lehner, Franz: Informationsmanagement, 8. Auflage München 2005
Hohmann, Peter: Geschäftsprozesse und integrierte Anwendungssysteme, Köln 1999
Krcmar, Helmut: Informationsmanagement,
Berlin 2004
Schwarze, Jochen: Informationsmanagement,
Herne u. a.1998
Zarnekow, Rüdiger; Brenner, Walter; Grohmann
Helmut H. (Hrsg.): Informationsmanagement,
Heidelberg 2004
Zarnekow, Rüdiger; Brenner, Walter; Pilgram,
Uwe: Integriertes Informationsmanagement,
Berlin 2005
Creditpoints/
5 CrP; 150 Stunden, davon etwa 70 Stunden
Arbeitsaufwand Präsenzzeit
Voraussetzungen MA2259 Modul Organisationslehre
Verwendbarkeit Bachelor Wirtschaftsinformatik WK1110; Bachelor Informatik
Voraussetzung für Prüfungsleistung: Klausur oder Referat und
die Vergabe von Ausarbeitung
Creditpoints/zu
erbringende
Leistungen
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
Sommersemester
Angebots
MA2257 Modul Grafische Datenverarbeitung 1
Studiengang
Bachelor of Science Wirtschaftsmathematik
Modultitel
Grafische Datenverarbeitung 1
Dozent(in)
M. Lutz, Lehrbeauftragte
ModulverM. Lutz
antwortliche(r)
QualifikationsDie Studierenden beherrschen die grundlegenund Lernziele
den Algorithmen und Methoden der Grafischen
Datenverarbeitung. Sie können die theoretischen Kenntnisse mit Hilfsmitteln wie etwa
Java/Java 3D, Einsatz von OpenGL und in Fallbeispielen durch Einsatz von beispielsweise
Nr. 50
VRML, Maya oder Softimage/XSI praktisch umsetzen.
Inhalt
Einführung in die Grafische Datenverarbeitung:
Klassifizierung, Bedeutung, Anwendungen
Transformationen: Renderingpipeline, Homogene Koordinaten, zwei- und dreidimensionale
Objekttransformationen, Wechsel des Koordinatensystems, Window-Viewport-Transformation, Positionierung und Orientierung von 3DObjekten, Bewegungsstudien
Projektionen: Grundprinzipien, Eigenschaften
Parallelprojektionen/Zentralprojektion, virtuelle Kamera
Modellierung von 3D-Objekten: Drahtmodelle,
Flächenmodelle, Körpermodelle (solids), Modellierung mit Polygonnetzen, Modellierung mit
Kurven und Flächen, von Parameterkurven zu
NURBS-Flächen
Visibilitätsverfahren: Back Face Culling, Punktklassifizierung, Bounding Box-Tests, Maler-Algorithmus, z-Buffer-Algorithmus
Materialeigenschaften/lokale Beleuchtungsmodelle: ideal diffus reflektierende Oberflächen
(Lambert), gerichtet diffus reflektierende Oberflächen, Glanz (Phong, Blinn, Cook und Torrance), Transparenz, anisotrope, spiegelnde Reflexion, flat, Gouraud-, Phong-Shading,
Lichtquellen und Lichtarten
Globale Beleuchtungsmodelle: Raytracing, Radiosity, Photon Mapping
Modultyp
Wahlpflichtmodul
Moduldauer
1 Semester
Sprache
Deutsch
Lehrformen
Multimedial unterstützte Vorlesung, praktische
Übungen im Graphiklabor, Skripten, Aufgaben
zum Download und online verfügbar sowie Tutorials zum Selbststudium
Literatur
Lutz, M.; Malerczyk, C.: Skript zur Grafischen
DV 1. 2004.
Bender, M.; Brill, M.: Computergrafik. 2003.
Watt, A.: 3D-Computergrafik. 2002.
„Klassiker“:
Foley, van Dam, et al: Computer Graphics —
Principles and Practice.
Encarnacao, J.; Strasser, W.; et al: Graphische
Datenverarbeitung. Bd. 1 und 2.
Spezialliteratur:
Lutz, M.; Emmel, S.: Java 3D — Der Grundkurs. 2000.
und weitere zu OpenGL, VRML, Maya, Softimage
Creditpoints/
5 CrP 150 Stunden, davon ca. 70 Stunden PräArbeitsaufwand senzveranstaltung
Voraussetzungen MA2004 Modul Lineare Algebra 1
MA2202 Modul Einführung in die Programmierung
Verwendbarkeit Pflichtmodul in Bachelor Medieninformatik,
Wahlpflichtmodul in Bachelor Technische Informatik,
Wahlpflichtmodul in Bachelor Wirtschaftsinformatik,
Voraussetzung für Prüfungsvorleistung: Die Pflichtübungsaufgadie Vergabe von ben bzw. Pflichtprogrammierprojekte müssen
Creditpoints/zu
erfolgreich bearbeitet werden, was durch Teserbringende
tat bestätigt wird. Die Teilnahme an der KlauLeistungen
sur bedingt das Vorliegen des Übungsaufgabentestats.
Prüfungsleistung: Am Ende des Moduls ist eine
Klausur abzulegen.
Bewertung, Note Bewertung der Prüfungsleistung nach § 9 der
Prüfungsordnung
Häufigkeit des
jährlich
Angebots
Nr. 50
9. Mögliche Studienverläufe
Vorschlag eines Studienverlaufs mit Ziel
M. Sc. Mathematik für Finanzen, Versicherungen und Management
1. Sem.
Titel
2. Sem.
SWS CrP
Titel
3. Sem.
SWS CrP
Titel
4. Sem.
SWS CrP
5. Sem.
Titel
SWS
CrP
Titel
6. Sem.
SWS CrP
Titel
SWS CrP
6
7
Analysis 2
6
8
Analysis 3
4
5
Mathematische
Software
2
2
Mathematisches
Seminar 2
2
2
Kommunikation
und Präsentation
1 und 2
4
4
Lineare Algebra 1
4
5
Lineare Algebra 2
6
8
Numerische
Mathematik 1
4
5
Numerische
Mathematik 2
4
5
Mathematisches
Praktikum
2
4
Berufspraktische
Phase - Begleitstudien
1
1
Einführung in die
Wirtschaftswissenschaften
4
5
Wahrscheinlichkeitsrechnung und
Statistik 1
4
5
Wahrscheinlichkeitsrechnung
und Statistik 2
6
8
Differential- und
Differenzengleichungen
4
5
Portfolio
Selection,
Derivate u. Risiko
4
5
Berufspraktische
Phase - Praktische Tätigkeit
12
Einführung in die
Wirtschaftsinformatik
4
5
Datenbanksysteme
6
6
Mathematisches
Seminar 1
2
2
Rechnungswesen
4
5
Operations
Research 2
2
3
Bachelorarbeit
12
Einführung. in die
Programmierung
6
6
Privatrecht
4
4
Operations
Research 1
4
5
Simulation
4
5
Versicherungsmathematik
4
5
Arbeitstechnik
2
1
Finanz- und
Wirtschaftsmathematik
4
5
Finanzmathematik 2
2
3
Angewandte
Statistik
4
5
Einführung in die
Bankenbetriebslehre
2
2
Mathematische
Strukturen
4
5
English for
Business
Communication
4
5
26
32
24
30
22
29
Summen
26
29
26
31
5
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Analysis 1
29
Seite 2873
Seite 2874
Vorschlag eines Studienverlaufs mit Ziel
M. Sc. Wirtschaftsinformatik
1. Sem.
Titel
2. Sem.
SWS CrP
3. Sem.
Titel
SWS
CrP
Titel
4. Sem.
SWS CrP
Titel
5. Sem.
SWS CrP
Titel
6. Sem.
SWS CrP
Titel
SWS CrP
6
7
Analysis 2
6
8
Analysis 3
4
5
Mathematische
Software
2
2
Mathematisches
Seminar 2
2
2
Kommunikation
und Präsentation
1 und 2
4
4
Lineare Algebra 1
4
5
Lineare Algebra 2
6
8
Numerische
Mathematik 1
4
5
Numerische
Mathematik 2
4
5
Mathematisches
Praktikum
2
4
Berufspraktische
Phase – Begleitstudien
1
1
Einführung in die
Wirtschaftswissenschaften
4
5
Wahrscheinlichkeitsrechnung und
Statistik 1
4
5
Wahrscheinlichkeitsrechnung.
und Statistik 2
6
8
Differentialund Differenzengleichungen
4
5
Portfolio
Selection,
Derivate u. Risiko
4
5
Berufspraktische
Phase – Praktische Tätigkeit
12
Einführung. in die
Wirtschaftsinformatik
4
5
Datenbanksysteme
6
6
Mathematisches
Seminar 1
2
2
Rechnungswesen
4
5
Operations
Research 2
2
3
Bachelorarbeit
12
Einführung in die
Programmierung
6
6
Kommerzielle
Standardsoftware
4
5
Operations
Research 1
4
5
Simulation
4
5
Versicherungsmathematik
4
5
Arbeitstechnik
2
1
Finanz- und
Wirtschaftsmathematik
4
5
Finanzmathematik 2
2
3
Softwaretechnik
4
6
Einführung in
die Diskrete
Mathematik
4
5
Entwicklung
betrieblicher
Informationssysteme I
4
5
24
30
22
30
Summen
26
29
26
32
24
30
5
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Analysis 1
29
Nr. 50
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Anlage 4
Ordnung für die Berufspraktische Phase des Bachelorstudiengangs
Wirtschaftsmathematik des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung der Fachhochschule GießenFriedberg (BPP-Ordnung)
§1
Allgemeines
(1) Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik des Fachbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung
der Fachhochschule Gießen-Friedberg beinhaltet eine Berufspraktische Phase. Diese findet im sechsten Studiensemester statt
und wird von der Hochschule vorbereitet, begleitet und nachbereitet.
Die Durchführung der Praxisphase an einer Praxisstelle im Ausland wird empfohlen.
(2) Der Fachbereich Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung sorgt für die organisatorische Abwicklung und inhaltliche Koordination des praktischen Teils der Berufspraktischen Phase
(praktische Tätigkeit) und für die Durchführung folgender Aufgaben:
— Führung und Pflegen eines Verzeichnisses geeigneter Praxisstellen
— Vermittlung von und Kontaktpflege zu Praxisstellen
— Unterstützung der Studierenden bei der Auswahl geeigneter
Praxisstellen
(3) In der Modulbeschreibung ist festgelegt, wem die fachliche Begleitung und Bewertung der Berufspraktischen Phase obliegt. § 16
der Allgemeinen Bestimmungen gilt entsprechend.
(4) Die Bewerbung um eine geeignete Praxisstelle obliegt der Studentin oder dem Studenten. Sie oder er hat das Recht, eine Praxisstelle vorzuschlagen. Die betreuende Dozentin oder der betreuende
Dozent (eine oder einer der in der Modulbeschreibung genannten Lehrenden) entscheidet über die Anerkennung dieser vorgeschlagenen
Praxisstelle. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
(5) Die Berufspraktische Phase der einzelnen Studentin oder des einzelnen Studenten wird auf der Grundlage eines Vertrages zwischen
der Studentin oder dem Studenten und der Praxisstelle geregelt.
§2
Ziele der Berufspraktischen Phase
(1) In der Praxisphase soll die Studentin oder der Student studiengangsadäquate berufsqualifizierende Tätigkeiten zur Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld ausüben.
(2) Die oder der Studierende soll eine praktische Ausbildung an fest
umrissenen, konkreten Projekten erhalten, die inhaltlich der gewählten Studienausrichtung des Bachelorstudiums entsprechen.
§3
Dauer und zeitlicher Ablauf der Berufspraktischen Phase
(1) Die Berufspraktische Phase umfasst 13 CrP. Sie gliedert sich in
die praktische Tätigkeit im Umfang von zwölf CrP (Mindestdauer
neun Wochen) und begleitende Lehrveranstaltungen im Umfang von
1 CrP (s. § 6 Begleitstudien). Fehlzeiten (zum Beispiel Krankheit
und Urlaub) werden nicht angerechnet und sind nachzuholen.
(2) Auf Antrag der oder des Studierenden kann in besonders begründeten Fällen die Praxisphase auf maximal 26 Wochen verlängert werden.
§4
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Berufspraktischen Phase wird zugelassen, wer Module im
Umfang von mindestens 70 CrP aus dem Pflichtprogramm der ersten drei Semester (nach Anlage 1) erfolgreich bestanden und das
Modul „Arbeitstechnik, Kommunikation und Präsentation“ erfolgreich abgeschlossen hat.
(2) Der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen davon zulassen, wenn
— die oder der Studierende die Zusage einer Stelle nachweist, die
für die Erreichung der mit der Berufspraktischen Phase verbundenen Lernziele überdurchschnittlich gut geeignet erscheint
und
— aufgrund des Studienfortschritts der Antragstellerin oder des
Antragstellers davon auszugehen ist, dass diese Ziele auch erreicht werden können.
§5
Praxisstellen, Verträge
(1) Die praktische Tätigkeit wird in enger Zusammenarbeit der
Hochschule mit geeigneten Unternehmen oder Institutionen so
durchgeführt, dass ein möglichst hohes Maß an Kenntnissen und
praktischen Fähigkeiten erworben werden kann.
(2) Die Bereitstellung geeigneter Praxisstellen kann durch Rahmenvereinbarungen der Hochschule mit geeigneten Unternehmen
oder Institutionen geregelt werden.
Seite 2875
(3) Voraussetzung für den Beginn der praktischen Tätigkeit ist die
vorherige ordnungsgemäße Anmeldung und ein schriftlicher Vertrag
zwischen der Studentin oder dem Studenten und der Praxisstelle.
(4) Der Vertrag sollte insbesondere regeln:
1. die Verpflichtung der Praxisstelle,
— die Studentin oder den Studenten für die Dauer der Praxisphase entsprechend den Ausbildungszielen nach § 2 auszubilden,
— ein Zeugnis auszustellen, das Angaben über Beginn und Ende
der Praxisphase, evtl. Fehlzeiten, die Inhalte der praktischen
Tätigkeiten sowie den Erfolg der Praxisphase enthält,
2. die Benennung einer oder eines Beauftragten der Praxisstelle
für die Betreuung der Studentin oder des Studenten,
3. die Verpflichtung der Studentin oder des Studenten,
— die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen
und die innerhalb der Praxisphase übertragenen Aufgaben
sorgfältig auszuführen,
— den Anordnungen der Praxisstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen,
— die für die Praxisstelle geltenden Ordnungen, insbesondere
Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie
Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten.
§6
Begleitstudien
Die berufspraktische Ausbildung wird von der Fachhochschule
durch Begleitstudien ergänzt, die vom Fachbereich Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung der Fachhochschule Gießen-Friedberg geplant, organisiert und durchgeführt werden.
Die Begleitstudien umfassen die in der Modulbeschreibung angegebenen Veranstaltungen mit deren Inhalten.
§7
Status der Studierenden während der Praxisphase
Während der Praxisphase, die Bestandteil des Bachelorstudiums ist,
bleibt die Studentin oder der Student an der Fachhochschule Gießen-Friedberg immatrikuliert. Die Studentin oder der Student ist
keine Praktikantin oder kein Praktikant im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und unterliegt in der Praxisstelle weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch dem Personalvertretungsgesetz. Andererseits ist die Studentin oder der Student an die Ordnungen der
Praxisstelle gebunden. Nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) besteht während der Praxisphase grundsätzlich Anspruch auf Ausbildungsförderung. Etwaige Vergütungen der Praxisstelle werden auf die Leistungen nach BAföG
angerechnet.
§8
Anerkennung, Bewertung, Wiederholung
(1) Die Anerkennung und Bewertung der Praxisphase setzt die Vorlage folgender Unterlagen bei der betreuenden Dozentin oder beim
betreuenden Dozenten voraus:
1. einen Ausbildungsvertrag nach § 5 Abs. 4 bis spätestens zum
Beginn der praktischen Tätigkeit,
2. ein Zeugnis der Praxisstelle nach § 5 Abs. 4 Nr. 1,
3. den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Begleitstudien
nach § 6,
4. einen von der Studentin oder dem Studenten angefertigten
schriftlichen und mündlichen Praxisbericht.
(2) Nach erfolgreicher Ableistung wird die Praxisphase bewertet.
Die Bewertung erfolgt
— auf der Grundlage des Praxisberichts nach Abs. 1 Nr. 4,
— auf der Grundlage des von der Praxisstelle erteilten Zeugnisses
nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 und
— unter Berücksichtigung der Leistungen bei den Begleitstudien
nach § 6.
(3) Bei „nicht ausreichender“ Bewertung ist die praktische Tätigkeit einschließlich der Begleitstudien zu wiederholen.
§9
Anrechnung gleichwertiger praktischer Tätigkeiten
Studierenden, die eine der Projektphase gleichwertige Tätigkeit
nachweisen, kann diese auf Antrag ganz oder teilweise auf die Projektphase angerechnet werden. Die Tätigkeit muss in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens acht Wochen ausgeübt worden sein. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit gehört in
jedem Fall die Vorlage eines Zeugnisses nach § 5 Abs. Nr. 1. Über
die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss. Der schriftliche und mündliche Bericht nach § 8 ist auch bei Anrechnung einer
praktischen Tätigkeit zu erbringen.
Seite 2876
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
§ 10
Ausschuss für berufspraktische Studien
Der Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik ist das für Entscheidungen im Zusammenhang mit der
Berufspraktischen Phase zuständige Gremium.
§ 11
Versicherungsschutz, Sozialabgaben, Steuerpflicht
(1) Die Studentin oder der Student ist während der Praxisphase
kraft Gesetzes gegen Unfall versichert. Im Versicherungsfall übermittelt die Praxisstelle auch der Fachhochschule einen Abdruck der
Unfallanzeige.
(2) Das Haftpflichtrisiko der Studentin oder des Studenten an der
Praxisstelle ist für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine
Betriebshaftpflichtversicherung der Praxisstelle gedeckt. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
(3) Die Studentin oder der Student ist während der Praxisphase
grundsätzlich nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert.
(4) Bei Ableistung der Praxisphase im Ausland wird neben einer
privaten Haftpflicht- auch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen.
(5) Die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben und Steuern
auf etwaige Vergütungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und obliegt der oder dem Studierenden und der Praxisstelle.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2006 in Kraft.
Anlage 5
Bachelorzeugnis — Inhalt des Zeugnisses Bachelor of Science (B. Sc.)
Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied
Sciences
Zeugnis
Bachelor of Science (B. Sc.)
Frau/Herr
geboren am
geboren in
Matrikel-Nr.
Nr. 50
hat am
die Bachelorprüfung
im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik
des Fachbereichs Mathematik,
Naturwissenschaften und Datenverarbeitung
erfolgreich bestanden
und dabei folgende Bewertungen erhalten:
Bachelorarbeit:
Thema:
Note:
Prozentpunkte:
Creditpoints:
Frau/Herr
Prüfungsmodule
Gesamtnote
Noten
Friedberg, den
Die Leiterin/Der Leiter
des Prüfungsamts
Prozentpunkte
(Siegel)
Creditpoints
Die/Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Anlage 6
Bachelorurkunde — Inhalt der Urkunde Bachelor of Science (B. Sc.)
Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied
Sciences
Bachelorurkunde
Frau/Herr
geboren am
geboren in
hat am
im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik des Fachbereichs
Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung die Bachelorprüfung bestanden.
Aufgrund dieser Prüfung verleiht die Fachhochschule GießenFriedberg/University of Applied Sciences den akademischen Grad
Bachelor of Science (B. Sc.)
Friedberg, den
Präsidentin/Präsident
(Siegel)
Dekanin/Dekan
Anlage 7
Diploma Supplement
Logo der Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences
Diploma Supplement
This Diploma Supplement was developed by the European Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of
the supplement is to provide sufficient independent data to improve
the international ‘transparency’ and fair academic and professional recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates,
etc.). It is designed to provide a description of the nature, level, context, content and status of the studies that were pursued and successfully completed by the individual named on the original qualification to which this supplement is appended. It should be free
from any value judgements, equivalence statements or suggestions
about recognition. Information in all eight sections should be provided. Where information is not provided, an explanation should
give the reason why.
Dieses Diploma Supplement wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen,
die die internationale Transparenz und angemessene akademische
und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte
sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement beigefügt
werden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von jeglichen
Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten.
Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden.
1 HOLDER OF THE QUALIFICATION/INHABER/INHABERIN DES HOCHSCHULABSCHLUSSES
1.1 Family Name/Familienname
«Name»
1.2 First Name/Vorname
«Vorname»
1.3 Date, Place, Country of Birth/Geburtsdatum, Geburtsort und -land
«Geburtsdatum», «Geburtsort» («Geburtsland»)
1.4 Student ID Number or Code/Matrikelnummer des/der Studierenden
«MatrikelNr»
2 Qualification/Abschluss
2.1 Name of Qualification/Abschlussbezeichnung
Bachelor of Science (B. Sc.)
2.2 Main Field(s) of Study/Studiengang
Wirtschaftsmathematik
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Seite 2877
2.3 Institution Awarding the Qualification/Einrichtung, die den Studienabschluss vergibt
Fachhochschule Gießen-Friedberg/University of Applied Sciences
Wiesenstrasse 14
D-35390 Giessen
Department: 13 MND
Fachbereich: 13 MND
Mathematics, Natural Sciences and
Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung
Data Processing
Status (Type/Control)
Hochschultyp/Trägerschaft
University of Applied Sciences
Fachhochschule
State Institution
Staatliche Einrichtung
2.4 Institution Administering Studies/Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat
see 2.3/siehe 2.3
Status (Type/Control)/Hochschultyp
see 2.3/siehe 2.3
2.5 Language(s) of Instruction and Examination/Sprache(n) des Lehrangebots und der Prüfungen
German/Deutsch
3 LEVEL OF THE QUALIFICATION
3.1 Level
University degree program with thesis, University of
Applied Sciences
for details see Sec. 8.41
3.2 Official Length of Programm
3 years (6 semesters)
3.3 Access Requirements
* Entrance qualification for Fachhochschulen
* General qualification for university entrance
* Entrance examination for specially qualified employed person
* Equivalent Qualification of foreign countries
* For details see Sec. 8.7
4 CONTENTS AND RESULTS GAINED
4.1 Mode of Study
Full time
4.2 Programm Requirements
Students receive a thorough application-oriented university
education in mathematics. In addition to this, they receive instruction in the basics of computer science, economics and other subjects. Furthermore, instruction is given in key qualifications such as the ability to work scientifically and in a team,
communication skills, and conflict resolution.
Students can choose between mathematic, economic and computer science courses as compulsory optional subjects.
Graduates will have at their disposal foundational knowledge
in the most important application areas of mathematics in economics and possess more extensive specialised knowledge in specific areas.
The mathematics studies promote universal and analytic abilities, such that graduates can be engaged in all areas related to
the analysing, modelling and solving of economic, organisational and/or computer science problems.
Graduates are qualified to perform a demanding occupational
activity.
4.3 Program Details
See seperate document „Transcript of Records“.
4.4 Grading Scheme
Very good
1,0—1,5
Good
1,6—2,5
Satisfactory
2,6—3,5
Sufficient
3,6—4,0
Non-Sufficient/Fail 5,0
For more detailed Information see Sec. 8.6
ECTS-Grades
A (10%)
1,0 — ..
B (25%)
... — ...
C (30%)
... — ...
D (25%)
... — ...
E (10%)
... — 4,0
NIVEAU DES HOCHSCHULABSCHLUSSES
Niveau des Abschlusses
Hochschulabschluss (Fachhochschule, FH)
Einzelheiten siehe Abschnitt 8.41
Regelstudienzeit
3 Jahre (6 Semester)
Zugangsvoraussetzungen
* Fachhochschulreife
* Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
* Zugangsprüfung für besonders befähigte Berufstätige
* Äquivalente ausländische Hochschulzugangsberechtigung
* Einzelheiten siehe Abschnitt 8.7
LEHRINHALTE UND PRÜFUNGSERGEBNISSE
Studienform
Vollzeitstudium
Anforderungen des Studiengangs/Qualifikationsprofil des Absolventen/der Absolventin
Die Studierenden erhalten eine fundierte und zugleich anwendungsbezogene Hochschulausbildung in Mathematik. Zusätzlich erhalten sie eine Ausbildung in Grundlagen der Informatik, Wirtschaftswissenschaften und übergreifenden Inhalten. Ferner werden
Schlüsselqualifikationen wie die Fähigkeit zum wissenschaftlichen
Arbeiten, Team-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit vermittelt.
Im Rahmen der Wahlpflichtfächer wählen die Studierenden zwischen Veranstaltungen aus der Mathematik, den Wirtschaftswissenschaften und der Informatik.
Absolventinnen und Absolventen verfügen mindestens über Grundkenntnisse in den wichtigsten wirtschaftlichen Anwendungsgebieten der Mathematik und besitzen je nach Schwerpunktwahl weitergehende Spezialkenntnisse.
Das Studium der Mathematik fördert ganz universell analytische
Fähigkeiten, so dass die Absolventinnen und Absolventen in allen
Bereichen einsetzbar sind, in denen es darum geht, wirtschaftliche,
organisatorische und/oder informationstechnische Probleme zu
analysieren, zu modellieren und zu lösen.
Der Studiengang befähigt zu einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit.
Einzelheiten zum Studiengang und der Lehrinhalte
Siehe separates Dokument „Transcript of Records“.
Leistungsbewertung/Notensystem
sehr gut
1,0—1,5
gut
1,6—2,5
befriedigend 2,6—3,5
ausreichend
3,6—4,0
mangelhaft
5,0
Weitere Informationen siehe in Abschnitt 8.6
ECTS-Grades
A (10%)
1,0—…
B (25%)
…—…
C (30%)
...—…
D (25%)
…—…
E (10%)
…— 4,0
Seite 2878
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Nr. 50
4.5 Overall Classification
„Gesamtbewertung“
Gesamtbewertung/-note
„Gesamtbewertung“
5 FUNCTION OF THE QUALIFICATION
5.1 Access to Further Studies
German Higher Education System (see Sec. 8).
STATUS DER QUALIFIKATION
Zugang zu weiterführenden Studiengängen
Zugang zu weiterführenden Studiengängen im deutschen Hochschulsystem (siehe Abschnitt 8).
5.2 Professional Status
Graduates are entitled to receive the legally protected title ‘Bachelor of Science’ Wirtschaftsmathematik.
Graduates are qualified to work in professional occupations in
industry and administration, particularly those which require
a logical-analytic approach. They are typically employed in the
mathematics departments of insurance companies, analytic departments in banks, software development departments of all
kinds, as well as organisational and planning departments.
Berufliche Qualifikation
Das Studium berechtigt die Absolventinnen und Absolventen, den
Titel „Bachelor of Science“ in Wirtschaftsmathematik zu tragen.
Die Absolventinnen und Absolventen sind zu professionellen Tätigkeiten in den Bereichen von Wirtschaft, Industrie und Verwaltung geeignet, die vor allem eine logisch-analytische Vorgehensweise
erfordern. Typisch ist der Einsatz in z. B. mathematischen Abteilungen von Versicherungen, Analyseabteilungen von Banken, Softwareentwicklungsabteilungen aller Art sowie Organisations- und
Planungsabteilungen.
6 ADDITIONAL INFORMATION
6.1 Additional Information
Additional information about the individual studies or special
activities of the graduates can be separately certified, if needed.
WEITERE ANGABEN
Weitere Angaben
Zusätzliche Informationen zum individuellen Verlauf des Studiums
oder besondere Aktivitäten der Absolventin oder des Absolventen
werden auf Wunsch gesondert bescheinigt.
Informationsquellen für ergänzende Angaben
• Allgemeine Informationen:
siehe Abschnitt 8.8
Detaillierte Informationen zum Studienprogramm können angefordert werden bei:
Fachhochschule Gießen-Friedberg
University of Applied Sciences
Wilhelm-Leuschner-Straße 13
D-61169 Friedberg/Hessen
Germany
http://www.fh-giessen-friedberg.de
6.2 Further Information Sources
* General information:
see Sec. 8.8
Detailed information on the degree program can be obtained
from:
Fachhochschule Gießen-Friedberg
University of Applied Sciences
Wilhelm-Leuschner-Straße 13
D-61169 Friedberg/Hessen
Germany
http://www.fh-giessen-friedberg.de
7
CERTIFICATION/ZERTIFIZIERUNG
This Diploma Supplement refers to the following original documents:
Dieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Originaldokumente:
(1) Urkunde über die Verleihung des Grades from (date)/vom «AbschlussUrkundeDatum»
(2) Prüfungszeugnis from (date)/vom «AbschlusszeugnisDatum»
(3) Transcript of Records from (date)/vom «TranscriptDatum»
Giessen, den «DSAusstellDatum»
Siegel
(Seal)
Leiter/Leiterin des Prüfungsamtes
Vorsitzende/Vorsitzender
Head of the
des Prüfungsausschusses
Examination Office
Chairman, Examination Board
You will find below 4 additional pages with explanations (Sec. 8)
Nach diesen Unterschriften folgen noch 4 Seiten mit zusätzlichen Erläuterungen (Abschnitt 8).
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Seite 2879
HESSISCHES MINISTERIUM
FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG
1025
Aufhebung von Verwaltungsvorschriften des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Es werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben:
A: Folgende veröffentlichte Verwaltungsvorschriften
1. Anordnung gemäß § 72 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom
29. April 1997 (StAnz. S. 1708), geändert am 19. Juli 2001 (StAnz.
S. 3081)
2. Richtlinien über die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum mit Baukostenzuschüssen vom 30. Mai 1997 (StAnz.
S. 1885)
3. Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes vom 31. Juli 1997 (StAnz. S. 2602)
4. Erlass betreffend Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 1995 vom 26. August 1997 (StAnz. S. 2811)
5. Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden vom 28. Oktober 1997 (StAnz.
S. 3587)
6. Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Omnibussen
und Schienenfahrzeugen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vom 26. Januar 1998 (StAnz. S. 548)
7. Richtlinien über die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum vom 21. März 1998 (StAnz. S. 1064), geändert am
19. Juli 2001 (StAnz. S. 3081)
8. Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus (Vereinbarte
Förderung nach § 88d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes) vom
12. Mai 1998 (StAnz. S. 1545), geändert am 19. Juli 2001 (StAnz.
S. 3081)
9. Erlass betreffend Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol
(PCB)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden vom
17. November 1998 (StAnz. S. 3932), geändert am 2. Mai 2000
(StAnz. S. 1665)
10. Erlass betreffend Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung; hier: Anwendung der Hauptgruppe 7 des
Verwaltungskostenverzeichnisses vom 1. März 1999 (StAnz.
S. 788)
11. Erlass betreffend Zivile Verteidigung; hier: Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 17 des Verkehrssicherstellungsgesetzes über die Sicherstellung von Güterbeförderungen auf der
Straße vom 15. Juni 1998 (StAnz. S. 2761)
B: Folgende nicht veröffentlichte Verwaltungsvorschriften
12. Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG; hier: Übergabebescheidverfahren nach Art. 1 § 23 Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 25. September 1997, ergänzt 11. Dezember
1998
13. Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB-Hessen); hier: Einführung des Nutzungsartenverzeichnisses der AdV von 1991
und Überführung der Nutzungsarten von FOLIKA nach ALBHessen vom 23. Juni 1998, geändert 27. Mai 1999
14. Fahrerlaubnisse von Flüchtlingen aus dem Kosovo vom 21. Juni
1999
15. Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden nach § 40 Abs. 2 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 17. Februar 1997
16. Umschreibung von Führerscheinen aus Gibraltar vom 4. Februar
1998
17. Reduzierung des Beschilderungsumfangs nach der Straßenverkehrsordnung vom 3. Juni 1998
18. Änderung des systematischen Verzeichnisses der Fahrzeug- und
Aufbauarten vom 4. Januar 1999
19. Änderung des systematischen Verzeichnisses der Fahrzeug- und
Aufbauarten vom 23. Februar 1999
20. Zuteilung von „Ozonplaketten“ im Zusammenhang mit der
Erstzulassung von Fahrzeugen vom 7. Dezember 1998
21. Erläuterungen zur Verfahrensweise bei der Umschlüsselung von
im Verkehr befindlichen Fahrzeugen durch das Bundesministerium für Verkehr vom 3. Juli 1997
22. Erläuterungen zur Verfahrensweise bei der Umschlüsselung von
im Verkehr befindlichen Fahrzeugen durch das Bundesministerium für Verkehr vom 18. Juli 1997
23. Richtlinie über die Ausgabe von Fahrzeugbriefvordrucken durch
die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden vom 3. September 1998
24. Durchführung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAFWoG); hier: Mietzinserhöhungen vor Erteilung des Leistungsbescheides vom
17. März 1997 — VII b 5 — 62 c 44 — 1300/97 —
25. Eckwerte Modernisierung und Energieeinsparung vom 12. Dezember 1997
26. Hessisches Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im
Wohnungswesen (HessAFWoG); hier: Verwendung der Ausgleichszahlungen vom 2. April 1998
27. Anfertigung von Lageplänen vom 24. September 2002
28. Prüfung baurechtlicher Anforderungen vom 23. Oktober 2002
29. Erlass betreffend Tempo 100 km/h für Gespanne auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen; neunte Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 21. Oktober 1998
30. Erlass betreffend Straßenverkehrsbehörde im Sinne von
Nr. III 1 d Satz 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 29 Abs. 2
der Straßenverkehrsordnung für Veranstaltungen, die außerhalb
Hessens beginnen und sich auf den Bereich des Landes Hessen
erstrecken vom 18. November 1998
31. Erlass betreffend Anwohnerparkausweise für Autoteiler/innen
vom 14. April 1998
32. Erlass betreffend Kennzeichnung von Sonderparkplätzen sowie
besonderer Parkausweis für Anwohner vom 4. März 1998
Wiesbaden, 24. November 2006
Hessisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung
Z 4 — A — 028 — a — 01 — 04 # 009
StAnz. 50/2006 S. 2879
1026
Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von
Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen
Bezug:
Bekanntmachung vom 16. November 2001 (StAnz.
S. 4335)
Die oben genannten Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von
Straßenbaumaßnahmen werden mit Wirkung vom 1. Januar 2007
erneut in Kraft gesetzt. Sie finden Anwendung an den von dem Land
Hessen verwalteten Bundesfernstraßen und den Landesstraßen.
Des Weiteren finden sie Anwendung bei Änderungen von Mineralölund Mineralölproduktleitungen, die den Versorgungsleitungen
gleichgestellt sind.
Den Straßenbaulastträgern der übrigen öffentlichen Straßen wird
empfohlen, die Richtlinien ebenfalls anzuwenden.
Wiesbaden, 23. November 2006
Hessisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr,
und Landesentwicklung
V 2 — B — 63 a — 06 — 29
— Gült.-Verz. 60 —
StAnz. 50/2006 S. 2879
1027
Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Zufahrten und
Zugängen an Bundesstraßen (Zufahrtenrichtlinien)
Bezug:
Bekanntmachung vom 16. November 2001 (StAnz.
S. 4334)
Die oben genannten Richtlinien für die rechtliche Behandlung von
Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen (Zufahrtenrichtlinien)
werden hiermit mit Wirkung vom 1. Januar 2007 erneut in Kraft
gesetzt.
Seite 2880
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Den Straßenbaulastträgern der übrigen öffentlichen Straßen wird
empfohlen, die Richtlinien ebenfalls anzuwenden.
Wiesbaden, 23. November 2006
Hessisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung
V 2 — B — 63 a — 06 — 53
— Gült.-Verz. 60 —
StAnz. 50/2006 S. 2879
1028
Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen
Bezug:
Bekanntmachung vom 16. November 2001 (StAnz.
S. 4335)
Die oben genannten Richtlinien für die rechtliche Behandlung von
Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen — Ortsdurchfahrten-Richtlinien — (ODR) werden hiermit mit Wirkung vom 1. Januar 2007
erneut in Kraft gesetzt. Soweit sich aus dem Hessischen Straßengesetz in der Fassung vom 8. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) nichts Entgegenstehendes ergibt, sind die Nrn. 11 ff. der OrtsdurchfahrtenRichtlinien auch bei Ortsdurchfahrten der Landesstraßen
entsprechend anzuwenden. Die entsprechende Anwendung der
Nrn. 11 ff. bei Kreisstraßen wird empfohlen.
Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den
Bau und Betrieb von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in
Altenpflegeheimen — HE-Gruppenbetreuung —
Stand März 20061
0 Allgemeines
Die bauliche und funktionale Ausgestaltung von Heimen, in denen ältere Menschen vollstationär betreut und gepflegt werden
(Altenpflegeheime), hat sich in den vergangenen Jahrzehnten
grundlegend gewandelt. Neuere Konzepte stationärer Betreuung und Pflege zielen zum einen auf mehr Wohnlichkeit und Normalität der Lebenssituation und der Tagesgestaltung ab und
messen zum anderen dem Zusammenleben der Bewohnerinnen
und Bewohner in betreuten Gruppen mit Gemeinschaftsbereichen (Nutzungseinheiten) einen strukturell und konzeptionell
prägenden Stellenwert bei.
Für Menschen, die aufgrund einer Mobilitätseinschränkung, ihres hohen Alters oder demenzieller Erkrankungen in Gefahrensituationen nicht angemessen reagieren können, muss die
Möglichkeit der Personenrettung im Brandfall als Schutzziel bestehen bleiben. Zielkonflikte, die zwischen einer fachlich und
human verantwortbaren Gruppenbetreuung und den Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes entstehen, können mit
diesen Handlungsempfehlungen (HE) vermieden werden.
1
Geltungsbereich
(1) Die HE gelten nur für Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen im Sinne des Heimgesetzes. Sie
gelten nicht für Altenwohnungen sowie für Formen des gemeinschaftlichen Wohnens, die nicht in den Geltungsbereich des
Heimgesetzes fallen.
(2) Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen (nachfolgend „Nutzungseinheiten“ genannt) sind Räume
besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) nach § 2 Abs. 8
Nr. 7 HBO. Sie dürfen mit ihrem Fußboden nicht mehr als 22 m
über der Geländeoberfläche (§ 2 Abs. 8 Nr. 1 HBO) liegen.
(3) Bauprodukte, Bauarten und Prüfverfahren, die den in Vorschriften eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union,
der Türkei oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum genannten technischen Anforderungen entsprechen, dürfen verwendet werden, wenn das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und
Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht und die
Verwendbarkeit nachgewiesen wird.
2
Schutzziel
Nutzungseinheiten sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern
und instand zu halten, dass eine frühzeitige Branderkennung erfolgt und die Personenrettung ins Freie, in einen benachbarten
Brandabschnitt oder in einen anderen sicheren Bereich2
schnellstmöglich durchgeführt werden kann.
Wiesbaden, 23. November 2006
Hessisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung
V 2 — B — 63 a — 06 — 45 — 01
— Gült.-Verz. 60 —
StAnz. 50/2006 S. 2880
1029
Bauaufsicht;
hier:
Bekanntmachung der Handlungsempfehlungen zum
Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb
von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen (HE-Gruppenbetreuung) — Stand
März 2006 —
Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen
gelten nach § 2 Abs. 8 Nr. 7 der Hessischen Bauordnung (HBO) zu
den baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung
(Sonderbauten).
An sie können im Einzelfall — zur Verwirklichung der allgemeinen
Anforderungen nach § 3 Abs. 1 HBO in Verbindung mit § 45 HBO
— besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften
wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder
Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf.
Die als Anlage beigefügten „Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen (HE-Gruppenbetreuung)“ werden hiermit bauaufsichtlich bekannt gemacht;
sie werden zur bauaufsichtlichen Beurteilung von Nutzungseinheiten mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen empfohlen.
Anforderungen, die sich aus den Handlungsempfehlungen-Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen ergeben, können auf der Grundlage des § 45 HBO in Verbindung mit § 2 Abs. 8 Nr. 7 HBO in bauaufsichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.
Die Brandschutzdienststellen gehören zu den Stellen, ohne deren
Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit eine Nutzungseinheit
mit Gruppenbetreuung in Altenpflegeheimen nicht beurteilt werden kann; sie sind zum Bauantrag zu hören — auf § 61 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 HBO wird hingewiesen.
Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Wiesbaden, 16. November 2006
Hessisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung
VI 2 — 064 — c — 40
— Gült.-Verz. 3612 —
StAnz. 50/2006 S. 2880
Nr. 50
3 Bauliche Anforderungen
3.1 Nutzungseinheit
(1) Eine Nutzungseinheit3 soll nicht mehr als zehn Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen; sie darf nicht mehr als 500 m2
Brutto-Grundfläche (BGF) haben.
(2) Jede Nutzungseinheit darf nur eine Geschossebene haben.
3.2 Rettungswege
(1) Für jede Nutzungseinheit müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege, die unmittelbar oder über eine notwendige Treppe ins Freie führen,
vorhanden sein. Abweichend von § 13 Abs. 3 Satz 1, zweiter
Halbsatz HBO, dürfen die beiden Rettungswege nicht innerhalb
eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen4. Soweit der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führt,
muss diese in einem Treppenraum angeordnet sein.
1
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
2 siehe Nr. 3.2 Abs. 3 Satz 1 und 2
3 siehe Nr. 2.3.1.1 HE-HBO 2002 vom 22. Januar 2004 (StAnz. S. 746)
in der im Internet festgeschriebenen Fassung (www.wirtschaft.hessen.de)
4 § 13 Abs. 3 Satz 1, zweiter Halbsatz HBO findet damit keine Anwendung
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
(2) Innerhalb einer Nutzungseinheit
1. kann auf einen notwendigen Flur verzichtet werden5, wenn
die Personenrettung innerhalb der Hilfsfrist der Feuerwehr
durchgeführt werden kann;
2. dürfen keine Einrichtungen, Einbauten und Nutzungen mit
erhöhten Brandlasten oder Brandrisiken, ausgenommen die
Gruppenküche (Nr. 4.6) und eine wohnungsübliche Möblierung, angeordnet werden;
3. dürfen keine Räume zur Lagerung von erhöhten Brandlasten,
die über den zweifachen Tagesbedarf hinausgehen (wie Windeln, Desinfektionsmittel), angeordnet werden.
(3) Der zweite Rettungsweg darf über Balkone, Dachterrassen
und Außentreppen auf das Grundstück führen, wenn er im
Brandfall sicher begehbar ist und alle Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen6. Der zweite Rettungsweg
kann auch über eine benachbarte andere gleichartige Nutzungseinheit führen, wenn zwischen den Nutzungseinheiten ein
Vorraum zur Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung
angeordnet ist. Die beiden Türen des Vorraumes müssen einen
Mindestabstand von 3 m haben und selbstschließend sein.
Wände und Decken des Vorraumes müssen raumabschließend
sein.
(4) Für notwendige Treppenräume ist an der obersten Stelle
eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt
von mindestens 1 m2 erforderlich; sie muss vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können7,
(§ 31 Abs. 6 HBO Anpassung).
(5) Wendeltreppen oder Leitern sind als Rettungswege unzulässig.8
(6) Ausgänge und Rettungswege müssen durch Sicherheitszeichen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein.
(7) Die ungehinderte Zugänglichkeit der Rettungswege für die
Feuerwehr (Generalschließung) muss gewährleistet sein.
3.3 Tragende Bauteile
(1) Tragende und aussteifende Bauteile, wie Wände, Pfeiler,
Stützen und Decken müssen den Anforderungen nach §§ 25, 28
HBO in Abhängigkeit von der zugehörigen Gebäudeklasse nach
§ 2 Abs. 3 HBO entsprechen aber jedoch mindestens feuerhemmend aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 30-A) ausgeführt
sein.
(2) Für erdgeschossige Nutzungseinheiten in eingeschossigen
Gebäuden genügen Bauteile in F 30-BA. Für Nutzungseinheiten in Dachgeschossen bis zur Gebäudeklasse 3 genügen Bauteile in F 30-BA. Für Nutzungseinheiten in Dachgeschossen der
Gebäudeklassen 4 und 5 genügen Bauteile in F 60-BA.
3.4 Trennwände zwischen Nutzungseinheiten, Wände innerhalb
von Nutzungseinheiten
(1) Trennwände zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen
Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen müssen die
Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden
Bauteile des Geschosses haben, jedoch mindestens feuerhemmend aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 30-A) sein. Nr. 3.3
Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Wände innerhalb einer Nutzungseinheit sind feuerhemmend
aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 30-A) herzustellen. Dies gilt
nicht für Wände von Sanitärzellen innerhalb der Bettenzimmer.
Für Wände innerhalb erdgeschossiger Nutzungseinheiten in
eingeschossigen Gebäuden und für Nutzungseinheiten in Dachgeschossen genügen Bauteile in F 30-BA.
3.5 Türen
(1) Türen zu anderen Nutzungseinheiten, zu Treppenräumen
und zu Räumen mit erhöhter Brandlast müssen mindestens feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend (T 30-RS) sein.
(2) Sonstige Türen innerhalb der Nutzungseinheit müssen mindestens vollwandig und dichtschließend sein. Dies gilt nicht für
Türen von Sanitärzellen. Die Türen zu den Bettenzimmern dürfen unterschnitten sein, um eine maschinelle Belüftung vom
Gemeinschaftsbereich aus zu ermöglichen. Die Lüftung muss im
Brandfall selbsttätig außer Betrieb gehen.
(3) Türen von Aufenthaltsräumen und Türen im Zuge von Rettungswegen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben.9
3.6 Aufzüge
Aufzüge zur Erschließung von Nutzungseinheiten müssen mit
einer Brandfallsteuerung ausgestattet sein, die durch die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst wird. Die Brandfallsteuerung muss sicherstellen, dass die Aufzüge das Erdgeschoss
oder das diesem nächstgelegene, nicht von der Brandmeldung
betroffene Geschoss unmittelbar anfahren und dort mit geöffneten Türen außer Betrieb gehen.
Seite 2881
4 Anlagentechnische Anforderungen
4.1 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
(1) Nutzungseinheiten sind mit einer flächendeckenden automatischen Brandmeldeanlage der Schutzkategorie K 1 nach
DIN 14675 Anhang G auszustatten, die auf eine ständig besetzte Leitstelle der Feuerwehr aufzuschalten ist.
(2) In der Gruppenküche sind gesonderte Brandmelder zur Vermeidung von Täuschungsalarmen zu installieren (zum Beispiel
Mehrkriterienmelder).
(3) Beim Auslösen der Brandmeldeanlage muss neben der Alarmierung der Feuerwehr ebenfalls eine „stille Alarmierung“ des
nach Nr. 5.2 zuständigen Personals über Funkmeldeempfänger
erfolgen. Die Funkmeldeempfänger müssen auf einer „Klartextanzeige“ die Zimmernummer und die Geschossebene anzeigen.
4.2 Sicherheitsstromversorgungsanlagen
Nutzungseinheiten müssen eine Sicherheitsstromversorgungsanlage haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung
den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere der
1. Sicherheitsbeleuchtung,
2. Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,
3. Anlagen zur Rauchableitung,
4. Brandmeldeanlagen,
5. Alarmierungsanlagen und Rufanlagen,
6. Brandfallsteuerung der Aufzüge.
Die Sicherheitsstromversorgungsanlage muss einen mindestens
dreistündigen Betrieb gewährleisten und so beschaffen sein,
dass die Stromunterbrechung bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung nicht länger als 15 Sekunden andauert.
Die Anlagen nach Nr. 4 und 5 müssen unterbrechungsfrei betrieben werden.
4.3 Sicherheitsbeleuchtung
Eine Sicherheitsbeleuchtung, die auch Sicherheitskennzeichen
beleuchtet10, muss vorhanden sein in:
1. Rettungswegen (notwendige Flure, Vorräume und Treppenräume),
2. Gemeinschaftsbereiche innerhalb der Nutzungseinheit.
4.4 Blitzschutz
Nutzungseinheiten müssen Blitzschutzanlagen haben, die auch
die sicherheitstechnischen Einrichtungen schützen (äußerer und
innerer Blitzschutz)11.
4.5 Feuerlöscheinrichtungen
(1) Nutzungseinheiten sind mit Feuerlöschern in ausreichender
Zahl auszustatten. Die Feuerlöscher sind gut sichtbar und leicht
zugänglich anzubringen.
(2) In Gebäuden der Gebäudeklasse 5 müssen Wandhydranten
(Typ F nach DIN 14461-1) in ausreichender Zahl gut sichtbar
und leicht zugänglich an geeigneten Stellen angebracht sein.
4.6 Gruppenküche
Im Bereich der Gruppenküche innerhalb der Nutzungseinheit
muss sichergestellt sein, dass bei Abwesenheit des Personals
kein Betrieb der Heiz-, Koch- und Wärmegeräte möglich ist. Die
Einhaltung dieser Auflage muss durch den Einbau technischer
Vorrichtungen sichergestellt werden.
5 Betriebliche Anforderungen
5.1 Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr
(1) Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge von Polizei,
Feuerwehr und Rettungsdiensten müssen ständig freigehalten
werden. Darauf ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.
(2) Rettungswege im Innern von Gebäuden müssen ständig freigehalten werden.
5
siehe § 32 Abs. 1 HBO i. V. mit einer Erleichterung gemäß § 45 Abs. 1
Satz 2 HBO hinsichtlich der Größe der Nutzungseinheit
6 vgl. § 30 HBO i. V. mit § 31 Abs. 1 Satz 3 HBO und Nr. 6.2 Anlage 1
HBO
7 vgl. § 31 Abs. 6 HBO Anforderung in Abs. 4 geht über die Regelung in
§ 31 Abs. 6 HBO hinaus.
8 vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 HBO
9 vgl. § 34 Abs. 4 HBO
10 Gegen die Verwendung von netzgepufferten Batterieleuchten nach
VDE 0108 bestehen keine Bedenken.
11 Dies umfasst auch den Schutz gegen induktive Ströme, die durch
Blitzeinwirkungen entstehen können.
Seite 2882
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
5.2 Brandschutzordnung/Anforderungen an das Personal
(1) Eine Brandschutzbeauftragte oder ein Brandschutzbeauftragter ist zu bestellen (§ 45 Abs. 2 Nr. 20 HBO).
(2) Der Betreiber hat im Benehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 aufzustellen
und bekannt zu machen. In der Brandschutzordnung ist insbesondere Folgendes festzulegen:
1. Aufgaben der/des Brandschutzbeauftragten,
2. Aufgaben für das Personal mit Schwerpunkt der Evakuierung von nicht gehfähigen Bewohnerinnen und Bewohner.
(3) Das Personal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen über
1. die Lage und die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen,
Anlagen zur Rauchableitung, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und der Brandmelder- und Alarmzentrale,
2. die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten
bei einem Brand und die Räumung der Nutzungseinheit sowie über
3. die Betriebsvorschriften.
Der Brandschutzdienststelle ist Gelegenheit zu geben, an der
jährlichen Unterweisung teilzunehmen. Über die Unterweisung
ist eine Niederschrift zu fertigen.
(4) Zur Räumung einer Nutzungseinheit ist eine ausreichende
Anzahl von Personal (mindestens zwei Personen) erforderlich.
Dies ist bei der personellen Ausstattung zu beachten und in der
Brandschutzordnung festzulegen.
5.3 Feuerwehrpläne
Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle sind Feuerwehrpläne nach DIN 14095 anzufertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.
6
Zusätzliche Bauvorlagen, Prüfungen
Nr. 50
6.1 Zusätzliche Bauvorlagen
(1) Mit den Bauvorlagen ist ein Brandschutzkonzept vorzulegen,
in dem insbesondere
1. die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner i. S. Nr. 3.1 Abs. 1,
2. die Art der Unterbringung (§ 2 Abs. 8 Nr. 7 HBO),
3. die Anordnung und Bemessung der Rettungswege,
4. die Art der Rettung und
5. die zur Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen erforderlichen baulichen, technischen und betrieblichen
Maßnahmen
dargestellt sind.
(2) In den Bauvorlagen ist die Zweckbestimmung der einzelnen
Räume und Bereiche anzugeben.
(3) Für die nach dieser Handlungsempfehlung erforderlichen
technischen Einrichtungen sind besondere Pläne, Beschreibungen und Nachweise vorzulegen.
(4) Der Verlauf der Rettungswege im Freien, die Zufahrten und
die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind in einem besonderen Außenanlagenplan
darzustellen.
6.2 Prüfungen
(1) Die Bauaufsichtsbehörde hat Nutzungseinheiten in Abständen von höchstens drei Jahren zu überprüfen. Dabei ist auch die
Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und festzustellen, ob die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen von haustechnischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und
etwaige Mängel beseitigt worden sind. Der Heimaufsicht, der
Ordnungsbehörde, der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung und
der Brandschutzdienststelle ist Gelegenheit zur Teilnahme an
den Prüfungen zu geben.
(2) In Jahren, in denen eine Gefahrenverhütungsschau der
Brandschutzdienststelle unter Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt wird, entfällt die Prüfung nach Abs. 1.
HESSISCHES MINISTERIUM
FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ
1030
Zuständigkeiten nach den Vorschussrichtlinien im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
Aufgrund der Nr. 5 der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschussrichtlinien — VR) vom
7. März 2002 (StAnz. S. 1142) wird bestimmt:
1. Dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie,
dem Landesbetrieb Hessen-Forst,
dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen,
dem Landesbetrieb Hessisches Landgestüt Dillenburg und
dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
werden für ihren Geschäftsbereich die Befugnis übertragen,
über Vorschussanträge der Beamten, Angestellten und Arbeiter zu entscheiden.
2. Der Erlass vom 14. Januar 2003 (StAnz. S. 482) wird aufgehoben.
3. Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Wiesbaden, 16. November 2006
Hessisches Ministerium
für Umwelt, ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
I 3 A — 3 d 04 — 2006 — 19218
— Gült.-Verz. 3230 —
StAnz. 50/2006 S. 2882
1031
Rechtsschutz in Strafsachen für Landesbedienstete;
hier:
Bezug:
Übertragung von Entscheidungsbefugnissen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Gemeinsamer Runderlass vom 9. Juni 1997 (StAnz.
S. 1790)
1. Die Befugnis, Entscheidungen nach Nr. 1 bis 5 des Gemeinsamen Runderlasses über Rechtsschutz in Strafsachen vom 9. Juni
1997 zu treffen, wird nach Nr. 6 des Gemeinsamen Runderlasses
dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie,
dem Landesbetrieb Hessen-Forst,
dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen,
dem Landesbetrieb Hessisches Landgestüt Dillenburg und
dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
für ihren Geschäftsbereich übertragen.
2. Von dieser Befugnis darf nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Gebrauch gemacht werden.
3. Der Erlass vom 14. Januar 2003 (StAnz. S. 482) wird aufgehoben.
4. Dieser Erlass tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Wiesbaden, 16. November 2006
Hessisches Ministerium
für Umwelt, ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
I 3 A — 3 d 04 — 2006 — 19218
— Gült.-Verz. 3200 —
StAnz. 50/2006 S. 2882
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Seite 2883
DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN
1032
DARMSTADT
Genehmigung der Auflösung des Sterbekassenvereins
Herborn
Die Mitgliederversammlung des Sterbekassenvereins Herborn hat
durch ihre Mitgliederversammlung am 16. November 2006 die Auflösung zum 31. Dezember 2006 beschlossen. Hierzu habe ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.
Die Verteilung des Vermögens wird gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16. November 2006 vorgenommen.
Darmstadt, 22. November 2006
Regierungspräsidium Darmstadt
III 32 — 39 f 16/01 (22) — 2
StAnz. 50/2006 S. 2883
1033
Genehmigung der Auflösung des Rindviehversicherungsvereins a. G. Steinperf und des Schweineversicherungsvereins a. G. Steinperf
Die Mitgliederversammlungen des Rindviehversicherungsvereins
a. G. Steinperf und des Schweineversicherungsvereins a. G. Steinperf haben durch ihre Mitgliederversammlungen am 14. Mai 2004
die Auflösung zum 31. Dezember 2006 beschlossen. Hierzu habe ich
die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.
Darmstadt, 23. November 2006
1034
Regierungspräsidium Darmstadt
III 32 — 39 i 02/01 (24) — 5
III 32 — 39 i 02/01 (24) — 6
StAnz. 50/2006 S. 2883
Anerkennung der „Löwenmutter“ Stiftung zur Förderung
der Kinder- und Jugendarbeit mit Sitz in Bad Homburg v. d.
Höhe als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634 ff.)
und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I
S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 21. November 2006 errichtete „Löwenmutter“ Stiftung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit mit Sitz in Bad
Homburg v. d. Höhe mit Stiftungsurkunde vom 29. November 2006
als rechtsfähig anerkannt.
Darmstadt, 29. November 2006
Regierungspräsidium Darmstadt
I 12.2 — 25 d 04/11 — (4) — 141
StAnz. 50/2006 S. 2883
1035
GIESSEN
Anordnung über die Zusammenfassung der Städte Biedenkopf, Gladenbach, Rauschenberg und Wetter sowie der
Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Breidenbach, Cölbe,
Dautphetal, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra,
Münchhausen, Steffenberg, Weimar (Lahn) und Wohratal zu
einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk
Vom 13. November 2006
Aufgrund § 85 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom
14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), wird angeordnet:
§1
Die Städte Biedenkopf, Gladenbach, Rauschenberg und Wetter sowie die Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Breidenbach, Cölbe,
Dautphetal, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra, Münchhausen, Steffenberg, Weimar (Lahn) und Wohratal (Landkreis Marburg-Biedenkopf) werden zu einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk zusammengefasst.
§2
Der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk erfüllt die Aufgaben
nach § 1 Nr. 6 der Zuweisungsverordnung vom 18. Juli 1972 (GVBl. I
S. 255) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ff. der Verordnung
zur Bestimmung von Zuständigkeiten für die Ausführung der
Rechtsvorschriften zum Transport gefährlicher Güter auf Straße,
Schiene und Wasser vom 4. Februar 1997 (GVBl. I S. 29) in Verbindung mit § 4 der Gefahrgutkontrollverordnung vom 27. Mai
1997 (GVBl. I S. 1306).
§3
Die Aufgaben des gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirks
werden vom Bürgermeister der Stadt Gladenbach wahrgenommen.
§4
Die Anordnung über die Zusammenfassung der Städte Biedenkopf,
Gladenbach und Wetter sowie der Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Breidenbach, Cölbe, Dautphetal, Fronhausen, Lahntal, Lohra,
Steffenberg und Weimar (Lahn) vom 15. Dezember 2003 (StAnz. 2004
S. 26) wird hiermit aufgehoben.
§5
Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Gießen, 13. November 2006
Regierungspräsidium Gießen
gez. S c h m i e d
Regierungspräsident
StAnz. 50/2006 S. 2883
1036
Vorhaben der Schwälbchen Molkerei, Jakob Berz AG;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Schwälbchen Molkerei, Jakob Berz AG, Niederlassung Marburg,
Frauenbergstraße 12, 35039 Marburg, hat die wasserrechtliche Zulassung beantragt, aus dem Tiefbrunnen in der Gemarkung Marburg, Flur 13, Flurstück Nr. 51/8, bis zu 73 000 m3 Grundwasser
pro Jahr, zum Zweck der betrieblichen Wasserversorgung der Molkerei Marburg zu entnehmen. Das bisherige Wasserrecht ist durch
Fristablauf erloschen.
Nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), in Verbindung mit § 78 des Hessischen Wassergesetzes vom 6. Mai 2005
(GVBl. I S. 305), war zu prüfen, ob durch das Vorhaben erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die die Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens notwendig machen.
Aufgrund der 22-jährigen Betriebserfahrung mit der Gewinnungsanlage im Rahmen der beantragten Entnahmemenge, der Tiefe des
Brunnens von 52 m und der Lage der Anlage in einem städtischen
bebauten Gewerbegebiet, können gewässer-, landschaftsökologische und sonstige Auswirkungen durch die Grundwasserentnahme
ausgeschlossen werden.
Es wird daher kein gesondertes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Gießen, 28. November 2006
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Umwelt
IV — 41.1 — wd — 79 e 12.34 Marburg/Molkerei
StAnz. 50/2006 S. 2883
1037
Vorhaben der Stadt Romrod;
hier:
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die Stadt Romrod hat die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, aus
dem Brunnen in den Gemarkung Strebendorf, Flur 1 Flurstück
Nr. 207, insgesamt bis zu 220 000 m3 Grundwasser pro Jahr zum
Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu entnehmen.
Das bisherige Wasserrecht in Höhe von 220 000 m3/a. erlöscht durch
Fristablauf am 30. November 2006.
Seite 2884
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757) in Verbindung mit § 78 des Hessischen Wassergesetzes vom 6. Mai 2005
(GVBl. I S. 305) war zu prüfen, ob durch das Vorhaben erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die die Durchführung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens notwendig machen.
Die Prüfung des Einzelfalls ergab, dass durch die beantragte Grundwasserentnahme keine über den derzeitigen Zustand hinausgehenden gewässer- oder landschaftsökologischen Auswirkungen für
den oberflächennahen Wasserhaushalt bzw. für besonders geschützte Gebiete zu erwarten sind, so dass kein gesondertes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt wird.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Gießen, 28. November 2006
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Umwelt
IV/41.1 — et — 79 e 04.35
StAnz. 50/2006 S. 2883
1038
Anerkennung der „Emil von Behring und Wilhelm Conrad
Röntgen-Stiftung zur Förderung der Universitätsmedizin in
Gießen und Marburg (von Behring-Röntgen-Stiftung)“ mit
Sitz in Marburg
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 3
Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I
S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2002
(GVBl. I S. 700), habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 8. September
2006 errichtete „Emil von Behring und Wilhelm Conrad RöntgenStiftung zur Förderung der Universitätsmedizin in Gießen und
Marburg (von Behring-Röntgen-Stiftung)“ mit Sitz in Marburg mit
Stiftungsurkunde vom 10. Oktober 2006 anerkannt.
Gießen, 10. Oktober 2006
Regierungspräsidium Gießen
II 21 — 25 d 04/11 — (4) — 84
StAnz. 50/2006 S. 2884
1039
Eintragung der Berufsausbildungsverhältnisse in das bei der
Zuständigen Stelle zu führende Verzeichnis nach §§ 34 bis
36 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für die Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ und „Fachangestellte/-r
für Medien- und Informationsdienste“
Bezug:
Rundschreiben vom 3. September 1998 (StAnz. S. 3028)
Nach § 34 BBiG hat die Zuständige Stelle ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen, in das der
wesentliche Inhalt des Berufsausbildungsvertrages einzutragen ist.
§ 36 des Gesetzes schreibt vor, dass der Ausbildende (Ausbildungsbehörde) unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis zu beantragen und
dem Antrag die Vertragsniederschrift beizufügen hat. Entsprechendes gilt bei Änderung des wesentlichen Vertragsinhalts.
Antragsvordrucke für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse können von der Internetseite www.rpgiessen.de heruntergeladen werden. Gleiches gilt für Muster-Ausbildungs- und Umschulungsverträge. Zahlreiche Vordrucke sind
auch in der Sammlung „Die Aus- und Fortbildung der Verwaltungsfachangestellten und Fachangestellten für Bürokommunikation in Hessen“ vom Vertrieb von Vorschriftensammlungen, Postfach 1191, 37230 Hessisch Lichtenau, enthalten.
Dem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, der einfach vorzulegen ist, sind zwei OriginalAusfertigungen des Ausbildungsvertrages einschließlich der Ausbildungspläne beizufügen; bei minderjährigen Auszubildenden sind
drei Ausfertigungen erforderlich.
Darüber hinaus ist nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in
der jeweils aktuellen Fassung Folgendes zu beachten:
1. Erstuntersuchung
Für Auszubildende unter 18 Jahren ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 JArbSchG der
Nr. 50
Zuständigen Stelle zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Vorlage
ist Voraussetzung für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
nach § 35 BBiG.
Ich bitte daher, den Anträgen nach § 36 BBiG neben den Berufsausbildungsverträgen die ärztliche Bescheinigung über die
Erstuntersuchung beizufügen.
2. Erste Nachuntersuchung
Jeder Auszubildende, der bei Beendigung des ersten Jahres seiner Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
ist verpflichtet, sich ärztlich nachuntersuchen zu lassen (Nachuntersuchung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 JArbSchG).
Die ärztliche Bescheinigung über die Nachuntersuchung ist mir
bis spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung zur
Einsichtnahme vorzulegen. Die rechtzeitige Vorlage der Bescheinigung beim Ausbildenden nach § 33 Abs. 2 JArbSchG
wird hierdurch nicht berührt.
Die Vorlage beglaubigter Fotokopien der ärztlichen Bescheinigung
über die Erstuntersuchung und die erste Nachuntersuchung zum
Verbleib bei meiner Behörde ist ebenfalls möglich.
Schließlich ist jedem Antrag eine Aufstellung der Ausbilderinnen
und Ausbilder beizufügen, die folgende Angaben enthalten muss:
Name
Vorname
Geb.-Datum
Amts-/
Dienstbezeichnung
Berufsausbildung als
Nachweis der berufsund arbeitspädagogischen
Kenntnisse
Geschlecht
Abgelegte
Prüfungen
Das oben genannte Rundschreiben wird hiermit aufgehoben.
Gießen, 24. November 2006
Regierungspräsidium Gießen
II 21 — LS 1915/1935
StAnz. 50/2006 S. 2884
1040
Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen nach § 14
Abs. 1 Nr. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) durch Auszubildende der Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“,
„Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“
Bezug:
Rundschreiben vom 27. Oktober 1999 (StAnz. S. 3878)
Aufgrund des § 9 BBiG erlasse ich nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses die in der Anlage abgedruckten Bestimmungen
über das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen sowie
das Muster des Ausbildungsnachweises.
Der Ausbildungsnachweis kann vom Vertrieb von Vorschriftensammlungen, Postfach 11 91, 37230 Hessisch Lichtenau, www.vorschriften-vertrieb.de, E-Mail: [email protected] bezogen werden. Noch vorhandene Exemplare des mit meinem oben
angeführten Rundschreiben vorgeschriebenen Musters des Ausbildungsnachweises können aufgebraucht werden.
Das Rundschreiben vom 27. Oktober 1999 wird hiermit aufgehoben.
Gießen, 24. November 2006
Regierungspräsidium Gießen
Zuständige Stelle
II 21 — LS 1921
StAnz. 50/2006 S. 2884
Schriftlicher Ausbildungsnachweis
von
Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen (§ 14 Abs. 1
Nr. 4 BBiG)
1. Die Ausbildungsordnungen schreiben vor, dass die Auszubildenden einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen haben und ihnen Gelegenheit zu geben ist, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen.
2. Die Auszubildenden haben den Ausbildungsnachweis nach dem
Muster der Anlage mindestens wöchentlich zu führen. Es sind
die ausgeführten Arbeiten sowie der in der dienstbegleitenden
Unterweisung behandelte Stoff und die in der Berufsschule vermittelten Unterrichtsthemen kurz, aber genau, zu beschreiben.
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Beispiel einer Eintragung aus dem Melderecht:
Ich habe Anmeldungen am PC vorgenommen und selbstständig Aufforderungen zu Anmeldungen von Bürgern bearbeitet und versandt.
Anschließend habe ich Auskünfte aus dem Melderegister
unter Anleitung bearbeitet.
Außerdem habe ich Entwürfe in die Hängeregistratur abgelegt.
Für den Amtsleiter habe ich am PC Berichte und Bescheide
nach Vorlage gefertigt.
Nicht: telefoniert, Brief geschrieben, Post gemacht o. Ä.!
Dienstbegleitende Unterweisung:
In der dienstbegleitenden Unterweisung wurde das OWIVerfahren nach dem Hessischen Meldegesetz (HMG) und
die allgemeine Melderegisterauskunft nach § 34 HMG besprochen.
Die Auszubildenden haben vollständige Sätze zu formulieren
und Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung zu beachten!
3. Die Ausbilderin oder der Ausbilder am Arbeitsplatz gemäß § 28
Absatz 2 BBiG hat den Ausbildungsnachweis wöchentlich bzw.
nach Beendigung eines Ausbildungsabschnittes zu prüfen und
abzuzeichnen. Die Ausbildungsleitung zeichnet vierteljährlich
bzw. bei Beendigung des Ausbildungsabschnitts ab.
4. Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass den Auszubildenden zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung die im
jeweiligen Ausbildungsrahmenplan bezeichneten Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung zu vermitteln sind. Die dienstbegleitende Unterweisung
kann als Gruppenunterricht oder als Einzelunterweisung organisiert werden. Die Unterweisung soll der praktischen Ausbildung in jedem Ausbildungsabschnitt vorausgehen oder mit der
praktischen Ausbildung einhergehen. Es ist davon auszugehen,
dass dafür durchschnittlich zwei bis drei Stunden pro Woche
erforderlich sind. Es sind den Auszubildenden Einsichten in
Sinn, Zweck und Bedeutung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, mit denen sie fallbezogen beschäftigt werden, zu vermitteln.
Der Hessische Verwaltungsschulverband bietet eine dienstbegleitende Unterweisung in modularer Form an. Auszubildende,
die nicht an diesen Veranstaltungen teilnehmen, müssen die
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch geeignete behördliche Maßnahmen erhalten.
5. Das Führen des Ausbildungsnachweises wird gemäß § 43 Abs. 1
Nr. 2 BBiG für die Zulassung zur Abschlussprüfung gefordert.
Eine Bewertung des Ausbildungsnachweises in der Abschlussprüfung ist zwar nicht zulässig, jedoch erhält der Ausbildungsnachweis im Hinblick auf die praktische Prüfung („Fall-
Ausbildungsnachweis Nr. _____
Ausbildungswoche vom ________________ bis
Name:
Seite 2885
bezogene Rechtsanwendung“ im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/-r“, „Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln“ im Ausbildungsberuf „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ und „Praktische Übungen“ im Ausbildungsberuf
„Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“) besondere Bedeutung. Hier werden Prüfungsaufgaben oder Fälle
aus der praktischen Ausbildung der Ausbildungsstätte gestellt.
Die bei den Verwaltungsseminaren des Hessischen Verwaltungsschulverbandes und bei der Stauffenbergschule Frankfurt errichteten Prüfungsausschüsse werden sich deshalb in der
Regel durch Einsichtnahme in die Ausbildungsnachweise Informationen über die praktische Ausbildung verschaffen, die
dann Grundlage für die gestellten Aufgaben und Fälle sein
können. Daher ist auf vollständige und klare Formulierungen
zu achten. Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist im letzten
Ausbildungshalbjahr für die Einsichtnahme durch den Prüfungsausschuss bereitzuhalten.
Im Hinblick auf die Praktische Prüfung wird das Anfertigen weitergehender Praxisberichte empfohlen. Beispiele hierzu finden sich auf
der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rpgiessen.de.
Schriftlicher Ausbildungsnachweis
___________________________________
___________________________________
___________________________________
___________________________________
Ausbildungsberuf:
___________________________________
Ausbildungsstätte:
___________________________________
Beginn der Ausbildung:
___________________________________
Ende der Ausbildung:
___________________________________
Name:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Sichtvermerke
zur Kontrolle der schriftlichen Ausbildungsnachweise
Die Ausbildungsnachweise sind unaufgefordert jeweils vorzulegen
zum:
Datum
Unterschrift der Ausbildungsleitung
_______________
_______________
_______________
_______________
_______________
_______________
_______________
_______________
_____
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
_________________________________
Ausbildungsjahr
______________ 200___
___________________________________________________________________________________________
Ausbildungsstelle/Fachgebiet:
Betriebliche Tätigkeit
Dienstbegleitende Unterweisung (Betrieb und Verwaltungsseminar)
Berufsschule/Verwaltungsseminar
Ausbilder/-in
Prüfvermerk und Datum
Unterweisende/-r*
Prüfvermerk und Datum
Auszubildende/-r
Unterschrift und Datum
*ististnur
nurvon
vonPersonen
Personenauszufüllen,
auszufüllen,die
dieunter
unterVerantwortung
Verantwortungdes
desbestellten
bestelltenAusbilders/
Ausbilders/der
derbestellten
bestelltenAusbilderin
AusbilderinAusbildungsinhalte
Ausbildungsinhaltevermitteln
vermitteln
Seite 2886
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
1041
Ausbildungsmittel nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für die Auszubildenden der Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“ und ,,Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“
Bezug:
Rundschreiben vom 7. Februar 2002 (StAnz. S. 929)
Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG verpflichtet die Ausbildenden (Ausbildungsstätten), den Auszubildenden die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung
zu stellen. Zu den erforderlichen Ausbildungsmitteln gehören neben den Schreibmaterialien und den schriftlichen Ausbildungsnachweisen auch Texte von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Der bei meiner Behörde errichtete Berufsbildungsausschuss hat
festgestellt, dass zu den erforderlichen Ausbildungsmitteln gemäß
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden
müssen, die Textausgaben folgender Rechtsgrundlagen gehören:
1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
2. Verfassung für das Land Hessen
3. Berufsbildungsgesetz
4. Arbeitsgesetze (Sammlung)
5. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
TVöD, TVAöD AT/BT (Land: BAT, Manteltarifvertrag für Auszubildende beziehungsweise Nachfolgeregelungen), Vergütungsbeziehungsweise Entgeltordnungen
6. Hessische Gemeindeordnung mit VV zum sechsten Teil und Hessische Landkreisordnung
7. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz
8. Verwaltungsgerichtsordnung mit Hessischem Ausführungsgesetz
9. Verwaltungszustellungsgesetz
10. Bürgerliches Gesetzbuch
11. Hessisches Personalvertretungsgesetz
12. Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
13. Hessisches Beamtengesetz
14. Hessische Laufbahnverordnung
15. Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
16. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
17. Gewerbeordnung
18. Beschaffungsgrundsätze VOL/VOB
19. Vorschriften zum Haushalts- und Kassenrecht der Gemeinden
beziehungsweise des Landes (Haushalts- und Kassenrecht der
Gemeinden, Landeshaushaltsordnung mit Verwaltungsvorschriften)
20. DIN-Regeln 5008
Darüber hinaus müssen gegebenenfalls weitere Ausbildungsmittel
zur Verfügung gestellt werden, die für die Ausbildung und Prüfung
in den praktischen Prüfungsteilen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/-r für Bürokommunikation („Bürgerorientiertes
Verwaltungshandeln im Fachbereich“) sowie in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r („Fallbezogene Rechtsanwendung“) erforderlich sind.
Sofern ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung benötigt
wird, ist es von den Auszubildenden zu beschaffen.
Einzelne Ausbildungsmittel, die bei den Prüfungen benötigt werden und in dieser Übersicht nicht erfasst sind, werden von der Zuständigen Stelle mit den Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt.
Die Texte der vorgenannten Vorschriften sind überwiegend zum Beispiel in folgenden Loseblattwerken enthalten:
— Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Hessen, „VSV“,
zweibändig, herausgegeben vom Richard-Boorberg-Verlag in
Stuttgart,
— Vorschriftensammlung für die Aus- und Fortbildung der Verwaltung in Hessen, VSV-AuF, einbändig, ebenfalls herausgegeben vom Richard-Boorberg-Verlag in Stuttgart sowie
— Deutsche Verwaltungspraxis — Ausgabe Hessen, herausgegeben vom Maximilian-Verlag in Hamburg.
Die VSV-AuF ist speziell auf die Erfordernisse der hessischen Ausund Fortbildungsgänge zugeschnitten.
Ein Anspruch auf die Beschaffung einer Vorschriftensammlung
besteht für Auszubildende jedoch nicht.
Die Texte können auch in Einzelausgaben — vielfach in Taschenbuchform — im Buchhandel bezogen werden.
Nr. 50
Die in der Berufsschule beziehungsweise bei dem Verwaltungsseminar verwendeten Lehrbücher beziehungsweise Hilfsmittel fallen
nicht unter die Regelung des § 14 BBiG. Diese müssen von den Auszubildenden selbst beschafft werden, soweit sie nicht von diesen
Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Die Zuordnung der oben genannten Ausbildungsmittel zu den einzelnen Prüfungsgebieten kann ebenfalls bei den Verwaltungsseminaren beziehungsweise den Berufsschulen erfragt werden.
Verwendung der Rechtsvorschriften bei den Prüfungen:
Die bei den Prüfungen verwendeten Rechtsvorschriften dürfen aus
Gründen der Gleichbehandlung neben dem eigentlichen Gesetzestext keine weiteren Bemerkungen, insbesondere keine Erläuterungen oder Querverweise, enthalten.
Zulässig sind
1. Unterstreichungen des Textes oder von Textstellen,
2. Markierungen mit geeigneten Markern,
3. Ordnungssysteme (zum Beispiel Trennblätter oder farbige Reiter)
mit einem Hinweis auf eine Vorschrift, zum Beispiel „GG“ und
4. Ordnungssysteme als Hinweis auf einen Paragrafen oder Artikel
nur auf der Seite, auf der dieser Artikel oder Paragraf abgedruckt
ist. Beispiel: Auf der Seite des Grundgesetzes, auf der der „Artikel 21 Politische Parteien“ abgedruckt ist, darf ein Kartenreiter
mit der Aufschrift „Art. 21 Parteien“ angebracht werden.
Ich weise darauf hin, dass der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch
der Rechtsvorschriften bei den Prüfungen als Täuschungshandlung gewertet und Konsequenzen nach § 20 („Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße“) der einschlägigen Prüfungsordnung haben kann.
Das oben angeführte Rundschreiben wird hiermit aufgehoben.
Gießen, 24. November 2006
Regierungspräsidium Gießen
Zuständige Stelle
II 21 — LS 1921
StAnz. 50/2006 S. 2886
1042
Zugelassene Hilfsmittel für die erste und zweite Teilprüfung
der Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in
Von den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern sind die unkommentierten Textausgaben folgender Rechtsgrundlagen mitzubringen:
Fachgebiet:
Hilfsmittel:
Staat, Politik
und Wirtschaft
Grundgesetz (GG)
Hessische Verfassung (HV)
Parteiengesetz (PartG)
Sammlung Vertrag von Nizza*
Verwaltungsbetriebslehre
Handelsgesetzbuch (HGB)
Öffentliche Finanzwirtschaft
Hessische Gemeindeordnung
inkl. VV 6. Teil mit Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO
mit VV)
oder
Haushalts- und Kassenrecht der
Gemeinden in Hessen
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Gemeindekassenverordnung
(GemKassenVO)
Landeshaushaltsordnung (LHO)
mit VV (nur staatliche Lehrgänge)
Rechtsgrundlagen des
Verwaltungshandelns
Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) mit Hessischem Ausführungsgesetz
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HVwVG)
Verwaltungszustellungsgesetz
(VwZG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zivilprozessordnung (ZPO)
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Fachgebiet:
Hilfsmittel:
Rechtsgrundlagen des
Verwaltungshandelns
Hessisches Gesetz über Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG)
Gaststättengesetz (GastG)
Gewerbeordnung (GewO)
Personalwesen
Kommunalrecht
oder Soziale Sicherung
Tarifverträge des öffentlichen
Dienstes (TVöD)
Bundesangestelltentarifvertrag
(BAT) oder landesrechtliche
Nachfolgeregelung
Entgelt- beziehungsweise Vergütungsordnungen
Sammlung Arbeitsgesetze
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Hessische Gemeindeordnung
(HGO)
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)
Hessisches Beamtengesetz (HBG)
Hessische Laufbahnverordnung
(HLVO)
Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)
a) Kommunalrecht
Hessische Gemeindeordnung
(HGO)
Hessische Landkreisordnung
(HKO)
Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
b) Sozialrecht
Sozialgesetzbücher (SGB I, II,
VIII, IX, X und XII)
Werden darüber hinaus einzelne Gesetze, Gesetzesauszüge, Berechnungsbögen oder Ähnliches benötigt, werden diese mit den jeweiligen Aufgaben zur Verfügung gestellt (besondere Hilfsmittel).
Spezielle Hilfsmittel für behinderte Menschen müssen vorab bei der
Zuständigen Stelle beantragt werden.
Gesetzessammlungen (zum Beispiel „Vorschriftensammlung für die
Verwaltung in Hessen — VSV“ — Boorberg-Verlag, „Vorschriftensammlung für die Aus- und Fortbildung der Verwaltung in Hessen
— VSV-AuF“ — ebenfalls Boorberg-Verlag, die „Deutsche Verwaltungspraxis — Ausgabe Hessen —“ Maximilian-Verlag oder
vergleichbare Sammlungen) sind erlaubt. Die einbändige VSV-AuF
ist speziell auf die Erfordernisse der Aus- und Fortbildungsgänge
in Hessen zugeschnitten.
Bei allen Prüfungen können nicht programmierbare Taschenrechner, Kalender und Lineal verwendet werden.
Die Benutzung von Mobiltelefonen während des Prüfungsverfahrens ist nicht gestattet.
Die mit * gekennzeichneten Hilfsmittel werden von den Verwaltungsseminaren zur Verfügung gestellt.
Einzelne Gesetze der oben genannten Liste können eventuell auch
von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung bezogen
werden.
Verwendung der Rechtsvorschriften bei den Prüfungen
Die bei den Prüfungen verwendeten Rechtsvorschriften dürfen aus
Gründen der Gleichbehandlung neben dem eigentlichen Gesetzestext keine weiteren Bemerkungen, insbesondere keine Erläuterungen oder Querverweise, enthalten.
Zulässig sind
1. Unterstreichungen des Textes oder von Textstellen,
2. Markierungen mit geeigneten Markern,
3. Ordnungssysteme (zum Beispiel Trennblätter oder farbige Reiter) mit einem Hinweis auf eine Vorschrift, zum Beispiel „GG“
und
4. Ordnungssysteme als Hinweis auf einen Paragrafen oder Artikel
nur auf der Seite, auf der dieser Artikel oder Paragraf abgedruckt
ist. Beispiel: Auf der Seite des Grundgesetzes, auf der der „Artikel 21 Politische Parteien“ abgedruckt ist, darf ein Kartenreiter
mit der Aufschrift „Art. 21 Parteien“ angebracht werden.
Seite 2887
Ich weise darauf hin, dass der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch
der Rechtsvorschriften bei den Prüfungen als Täuschungshandlung gewertet und Konsequenzen nach Maßgabe der Prüfungsordnung haben kann.
Gießen, 24. November 2006
Regierungspräsidium Gießen
Zuständige Stelle
II 21 — LS 1921/1950
StAnz. 50/2006 S. 2886
1043
KASSEL
Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Netra von der Straßenbrücke am Sportplatz in Ringgau-Netra (km 10,266) bis zur Mündung in die
Sontra (km 0,000) für das Gebiet der Stadt Sontra und der
Gemeinde Ringgau im Werra-Meißner-Kreis
Vom 13. November 2006
Aufgrund des § 31b des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz — WHG —) in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom
25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746, 1756) und der §§ 13 Abs. 1, 55 Abs. 2
des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 6. Mai
2005 (GVBl. I S. 305) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 6 b der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden in der Fassung vom 13. Mai 2005 (GVBl. I S. 419), wird verordnet:
§1
(1) Das Überschwemmungsgebiet der Netra wird in den Gemarkungen Datterode, Netra, Röhrda und Wichmannshausen von km
10,266 bis km 0,000 festgestellt.
(2) Von dem Überschwemmungsgebiet sind folgende Bereiche betroffen:
Stadt Sontra
Gemarkung: Wichmannshausen
Fluren: 9, 15 und 16
Gemeinde Ringgau
Gemarkung: Datterode
Fluren: 3, 12, 13, 14, 15 und 18
Gemarkung: Netra
Flur: 16
Gemarkung: Röhrda
Fluren: 1, 4, 5, 9, 10 und 14
Das Gewässerbett gehört nicht zum Überschwemmungsgebiet. Gleiches gilt für das Gewässerbett der einmündenden Nebengewässer.
§2
(1) Die Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes ist bestimmt
durch ein Hochwasserereignis, mit dem statistisch einmal in hundert Jahren zu rechnen ist. Es besteht aus dem Hochwasserabflussgebiet und dem Retentionsraum.
(2) Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes ergeben sich aus
den Lageplänen mit Katasterangaben im Maßstab 1 : 5 000/2 500
(Kartenblatt Nr. 1 bis 4). Das Gewässer ist mit dunkelblauer und
der Retentionsraum mit hellblauer Farbe dargestellt. Die Grenze
des Überschwemmungsgebietes ist mit einer roten Linie gekennzeichnet.
(3) Es ist nicht ausgeschlossen, dass es bei Hochwasserabflüssen,
die die Grundlagen für die Feststellung des Überschwemmungsgebietes überschreiten, auch zu einer Überflutung von Gebieten außerhalb des festgestellten Überschwemmungsgebietes kommen kann.
(4) Mit der Feststellung des Überschwemmungsgebietes gelten die
im Hessischen Wassergesetz (HWG) in der aktuellen Fassung normierten Verbote.
§3
(1) Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird durch die in den
Lageplänen mit Katasterangaben eingetragenen Grenzen des Überschwemmungsgebietes bestimmt. Diese Karten, sowie eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 sind Bestandteil dieser Verordnung.
Sie werden bei dem
Regierungspräsidium Kassel
— Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz —
Konrad-Zuse-Straße 19—21
36251 Bad Hersfeld
bei dem
Magistrat der Stadt Sontra
Marktplatz 6
36205 Sontra
Seite 2888
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
und bei dem
Gemeindevorstand
der Gemeinde Ringgau
Am Anger 3
37296 Ringgau-Netra
archivmäßig aufbewahrt und können bei diesen Verwahrstellen
während der Dienststunden von jeder Person eingesehen werden.
(2) Weitere Ausfertigungen der Karten befinden sich bei
1. dem Werra-Meißner-Kreis — Der Kreisausschuss
Amt für Bauen und Umwelt
— Wasser- und Bodenschutz —
2. dem Werra-Meißner-Kreis — Der Kreisausschuss
Amt für Bauen und Umwelt
— Bauaufsicht —
3. dem Werra-Meißner-Kreis — Der Kreisausschuss
Amt für den ländlichen Raum
— Landwirtschaft —
§4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Bad Hersfeld, 13. November 2006
Regierungspräsidium Kassel
Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz
Standort Bad Hersfeld
gez. K l e i n
Regierungspräsident
StAnz. 50/2006 S. 2887
Nr. 50
1044
Entscheidung über die Rechtsnatur der „Stiftung Schustergut Hünfeld“ mit Sitz in Hünfeld
Nach § 22 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966
(GVBl. I S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich entschieden: Die Stiftung Schustergut Hünfeld ist eine örtliche nicht kommunal verwaltete rechtsfähige Stiftung.
Regierungspräsidium Kassel
15.1 — 25 d 04/11 — 2.7
StAnz. 50/2006 S. 2888
Kassel, 21. November 2005
1045
Genehmigung einer Änderung der Stiftungsverfassung der
„Willi-und-Margarete-Goecke-Stiftung“ mit Sitz in Bad Wildungen
Nach § 9 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I
S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich der Stiftung heute
eine Änderung der Stiftungsverfassung (Änderung des Stiftungszweckes) genehmigt.
Kassel, 29. November 2006
Regierungspräsidium Kassel
15.1 — 25 d 04/11 — 6.7
StAnz. 50/2006 S. 2888
HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENMANAGEMENT UND GEOINFORMATION
1046
Zwischenprüfung nach § 48 BBiG;
hier:
Anmeldung für den Prüfungstermin Frühjahr 2007
In den Ausbildungsberufen
Fachkraft für Wasserwirtschaft
Fachkraft für Straßen- und Verkehrswesen
Kartograph(in)
Straßenwärter(in)
werden in der Zeit zwischen Anfang Februar und Ende April 2007
Zwischenprüfungen durchgeführt.
Dazu sind diejenigen Auszubildenden anzumelden, deren Ausbildungszeit zwischen dem 1. April 2005 und 30. September 2005
begonnen hat oder die an früheren Terminen nicht teilnehmen
konnten.
Die Anmeldungen sind mit den Formblättern, die den Ausbildungsstätten im Zusammenhang mit dem Eintragungsverfahren
nach § 32 BBiG zugegangenen sind, vorzunehmen.
Außerdem sind den Anmeldungen beizufügen:
a) der Ausbildungsnachweis (ohne Klausurarbeiten, Übungsarbeiten oder sonstige Ausarbeitungen des/der Auszubildenden)
b) eine Kopie des letzten Zeugnisses der Berufsschule
c) bei Auszubildenden, die bei Beendigung des ersten Ausbildungsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, die
Bescheinigung über die erste ärztliche Nachuntersuchung nach
§ 33 JArbSchG
d) bei körperlich, geistig oder seelisch behinderten Auszubildenden eine kurze Darstellung der Art der Behinderung sowie eine
Kopie des Nachweises über den Grad der festgestellten Erwerbsminderung.
Meldeschluss: 15. Januar 2007
Wiesbaden, 29. November 2006
Zuständige Stelle
für die Ausbildungsberufe
Vermessungstechniker(in)
Fachkraft für Wasserwirtschaft,
Fachkraft für Straßen- und
Verkehrswesen, Straßenwärter(in),
Kartograph(in)
beim Hessischen Landesamt
für Bodenmanagement
und Geoinformation
Z 1.23 — 9 a — 04 — 13 — 04
StAnz. 50/2006 S. 2888
HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN
1047
Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße 81 zur Gemeindestraße in der Gemarkung der Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil
Schletzenhausen, Landkreis Fulda, Regierungsbezirk Kassel
Der bisherige Abschnitt der Kreisstraße 81 in der Gemarkung der
Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Schletzenhausen
zwischen Netzknoten (NK) 5422 024 und NK 5422 025
von km 0,000 (Südl. Ende der Ortsdurchfahrt)
bis km 0,517 (Einmündung in die L 3141)
= 0,517 km
hat die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße verloren und wird
mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in die Gruppe der Gemeindestraßen abgestuft (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 5 des Hessischen Straßengesetzes [HStrG] vom 9. Oktober 1962, GVBl. I S. 437 ff., in der Fassung vom 8. Juni 2003 — GVBl. I S. 166 ff. —).
Die Straßenbaulast an dem Straßenteil der abgestuften Strecke, für
die die Gemeinde nach § 41 Abs. 4 HStrG nicht bereits Träger der
Straßenbaulast war, geht zum gleichen Zeitpunkt auf die Gemeinde
Hosenfeld über (§ 43 HStrG).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehend genannte Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Widerspruch ist beim Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder
zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch muss den Kläger,
den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Er sollte einen bestimmten Antrag und eine Begründung enthalten.
zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch muss den Kläger,
den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Er sollte einen bestimmten Antrag und eine Begründung enthalten.
Wiesbaden, 28. November 2006
Hessisches Landesamt
für Straßen- und Verkehrswesen
39 c K 116 (11/2006) — 31
StAnz. 50/2006 S. 2889
Wiesbaden, 28. November 2006
Hessisches Landesamt
für Straßen- und Verkehrswesen
39 c K 81 (11/2006) — 31
StAnz. 50/2006 S. 2888
1048
Abstufung der Kreisstraße 116 zur Gemeindestraße in der
Gemarkung der Stadt Lauterbach (Hessen), Stadtteil Rimlos
und Stadt Lauterbach (Hessen), Vogelsbergkreis, Regierungsbezirk Gießen
Die bisherige Kreisstraße 116 in der Gemarkung der Stadt Lauterbach (Hessen), Stadtteil Rimlos und Stadt Lauterbach (Hessen)
zwischen Netzknoten (NK) 5322 012 und NK 5322 013
von km 0,003 (Einmündung in die L 3161)
bis km 1,753 (Einmündung in die B 254)
= 1,750 km
hat die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße verloren und wird
mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in die Gruppe der Gemeindestraßen abgestuft (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 5 des Hessischen Straßengesetzes [HStrG] vom 9. Oktober 1962, GVBl. I S. 437 ff., in der Fassung vom 8. Juni 2003 — GVBl. I S. 166 ff. —).
Die Straßenbaulast an dem Straßenteil der abgestuften Strecke, für
die die Stadt nach § 41 Abs. 4 HStrG nicht bereits Träger der
Straßenbaulast war, geht zum gleichen Zeitpunkt auf die Stadt
Lauterbach (Hessen) über (§ 43 HStrG).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehend genannte Entscheidung kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist beim Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder
Seite 2889
1049
Einziehung von Teilstrecken der Kreisstraßen 152 und 823
in der Gemarkung der Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadtteil
Walldorf sowie in der Gemarkung Flughafen der Stadt Frankfurt a. M., Landkreis Groß-Gerau und kreisfreie Stadt Frankfurt a. M., Regierungsbezirk Darmstadt im Zusammenhang
mit der Planfeststellung der A 380-Werft Flughafen Frankfurt Main;
hier:
Bezug:
Änderung der Stationsangabe für Beginn und Ende der
Einziehungsstrecke
Bekanntmachung vom 26. April 2006 (StAnz. S. 1059)
In Nr. 1 der oben genannten Bekanntmachung wird die Stationsangabe von „km 1,162“ in „km 0,692“ geändert.
Damit ergibt sich eine Teilstreckenlänge von „0,692 km“ an Stelle
von „1,162 km“.
In Nr. 2 der oben genannten Bekanntmachung wird die Stationsangabe von „km 2,184“ in „km 2,578“ geändert.
Damit ergibt sich eine Teilstreckenlänge von „0,882 km“ an Stelle
von „1,276 km“.
Wiesbaden, 29. November 2006
Hessisches Landesamt
für Straßen- und Verkehrswesen
39 c K 152, K 823 (11/2006) — 31
StAnz. 50/2006 S. 2889
HESSISCHER VERWALTUNGSSCHULVERBAND
1050
weise die zum BAT vereinbarten Grundlagen. Sollten sich zum Seminarzeitpunkt diesbezügliche Änderungen ergeben oder abzeichnen, werden sie auch
entsprechend thematisiert.
Reiner Holzhausen
Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
24 Stunden
Wiesbaden: 17., 18., 24. und 25. Januar 2007,
jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr
Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden
und der Seminarabteilungen Gießen/Marburg
Referent:
Das Verwaltungsseminar Wiesbaden und die Seminarabteilungen
Gießen/Marburg bieten in den Monaten Januar bis März 2007 folgende Fortbildungsseminare an:
Umfang:
Termine:
5013
Die Eingruppierung der Angestellten im öffentlichen Dienst
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen im Personalwesen und Personalsachbearbeiter/innen, Personalratsmitglieder, Frauenbeauftragte, interessierte Kolleginnen und Kollegen
Inhalte:
• Arbeitsrechtliche Grundlagen
• Tarifrechtliche Eingruppierungsvorschriften
• Vergütungsvorschriften
• Unbestimmte Rechtsbegriffe
• Stellenbeschreibung
• Bildung von Arbeitsvorgängen
• Ermittlung von Zeitanteilen
• Stellenbewertung
• Praktische Übungen
• Eingruppierung in besonderen Fällen
• Geltendmachung von Vergütungsansprüchen
• Rolle der Personalräte
• Wirkung auf andere Vorschriften
Bis zum Vorliegen der Eingruppierungsvorschriften
zum neuen öffentlichen Tarifrecht gelten übergangs-
2044
Rhetorik II
Gespräche und Verhandlungen planen und durchführen
Sicher auftreten, angstfrei sprechen, überzeugend vortragen
Zielgruppe: Interessierte aus allen Bereichen
Thema:
Um eine Meinung zu vertreten und andere davon zu
überzeugen, bedarf es spezieller Fähigkeiten. In diesem Seminar werden Hilfestellungen gegeben, wie
man seine kommunikativen Fähigkeiten und seine
Wirkung auf andere in den verschiedensten Gesprächssituationen verbessern kann.
Inhalte:
• Selbstanalyse — Wo liegen meine Stärken und
Schwächen?
• Argumentation aufbauen und vertreten
• Argumentationstechniken
• Überzeugungstechniken
• Den Überblick behalten, auch in schwierigen Gesprächssituationen
• Gestik, Mimik, Körpersprache
• Gesprächserfolgskontrolle
Seite 2890
Referent:
Umfang:
Termine:
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
• Sitzungen, Besprechungen, Konferenzen führen
und moderieren
Praktische Übungen mit Hilfe von Video-Aufzeichnungen
Hans-Jürgen Hantschel
Dozent für Fremdsprachen und Kommunikation
Sachbuchautor
18 Stunden
Wiesbaden: 24. und 25. Januar 2007,
jeweils von 8.00 bis 16.30 Uhr
2021
Ein Seminartag „FÜR MICH“
Zielgruppe: Alle interessierten Mitarbeiter/innen
Thema:
In diesem Jahr will ich endlich... und dann folgt eine
Latte von Vorsätzen. Neu wie das Jahr soll das Berufs- und Privatleben gestaltet werden.
Ziel:
Keine unerledigten Arbeiten mehr, mehr Geduld, mehr
Sport, mehr Zeit für Familie, Freunde, abnehmen, endlich wieder etwas Neues lernen, etc. Dieses Seminar soll
Ihnen Hilfen und Tipps geben, wie Sie als berufstätige
Hausfrau und Mutter, als Mitarbeiter oder Führungsperson die angestrebten Ziele auch erreichen.
Inhalte:
• Nun muss sich aber alles ändern
• Sie sind selbst die wichtigste Person in Ihrem Leben
• Was mir Vergnügen macht
• Wie Sie glücklich werden
• Wie organisiere ich meinen Arbeitsplatz neu
• Ich kann nicht schlafen
• Wenn es im Beruf Schwierigkeiten gibt
• Für mich selbst bleibt keine Zeit
• Abnehmen
• Etwas Neues lernen
• Tipps zum Entspannen
Referentin: Sonja Schneider-Blümchen
Diplom-Betriebswirtin
Umfang:
8 Stunden
Termine:
Gießen: 30. Januar 2007, von 9.00 bis 16.00 Uhr
Wiesbaden: 8. Februar 2007, von 9.00 bis 16.00 Uhr.
5040
Aktuelles zum HPVG, insbesondere zur Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes vom 8. November 2006
Zielgruppe: Dienststellenleiter/innen, Mitarbeiter/innen der Personalabteilungen, Personalratsmitglieder und andere,
mit dem Personalrat zusammenarbeitende Personen
sowie Frauenbeauftragte und Vertrauensleute der
Schwerbehinderten
Inhalte:
• Alle Änderungen in der Rechtsprechung im Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof
Hessen vom 8. November 2006
• Aufeinandertreffen mehrerer Beteiligungstatbestände unterschiedlicher Wertigkeit (Verdrängungsrechtsprechung)
• Erläuterung aller Novellen zum HPVG seit 2003
• Einbindung der Frauenbeauftragten und der Vertrauenspersonen SGB IX
Bitte die Textausgabe des HPVG mitbringen!
Referent:
Hans-Peter Manderla
Diplom-Verwaltungswirt
Umfang:
16 Stunden
Termine:
Gießen: 5. und 6. Februar 2007,
jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr
Wiesbaden: 5. und 6. März 2007,
jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr
4015
Wirtschaftliche und rechtssichere Auftragsvergabe nach dem neuen
Vergaberecht
Einkaufskompetenz 2007 … aus der Praxis für die Praxis
Zielgruppe: Es handelt sich um das Basis-Seminar für alle Führungskräfte und Mitarbeiter/innen in den Bereichen
Beschaffung und Rechnungsprüfung/Revision, die
sich einen aktuellen Überblick verschaffen oder vorhandene Kenntnisse aktualisieren wollen.
Ziele:
Inhalte:
Referent:
Umfang:
Termin:
Nr. 50
Ziel dieses Seminars ist es, das neue Vergaberecht
und die Anwendung der nationalen und EU-Vergabevorschriften für Lieferungen und Leistungen zu
vermitteln. Schwerpunkt ist die sorgfältige Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen einschließlich der
rechtssicheren Auswahl maßgeblicher Wertungskriterien sowie die objektive, ordnungsgemäße Angebotsauswahl, jeweils ergänzt durch die aktuelle
Rechtsprechung zu Vergaberechtsfällen. Es wird Wert
auf eine übersichtliche und praxisbezogene Darstellung der komplexen Materie gelegt. Empfohlen wird
die Kombination mit dem Seminar 40... „Freihändige
Vergaben — rechtssicher und souverän verhandeln“.
• Das neue Vergaberecht
• Alle Änderungen (national und EU-weit)
• Die VOL 2006 als „Sofortpaket“
• Stand der „finalen“ Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht in Verbindung mit Vereinfachung, Verschlankung und Mittelstandsförderung
• Das Kaskadenprinzip als rechtliche Grundlage
• GWB vierter Teil, Vergabeverordnung (VgV),
VOL/A
• Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb und Ordnungsmäßigkeit
• ... unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestellen
• Der Beschaffungsvorgang: national und EU-weit
• Ausschreibungskonzept: Ermittlung des Auftragswertes, Wahl der Vergabeart, Vermeidung
von Vergabefehlern und unnötigen Kosten durch
sorgfältige Leistungsbeschreibung, Berücksichtigung der neuen Bedingungen zur Technischen
Spezifikation, Konzeption von professionellen
Bewerbungs- und Vertragsbedingungen, rechtssichere Auswahl der maßgeblichen Wertungskriterien und deren Gewichtung, Fristen und
neue Verkürzungsmöglichkeiten, Bekanntmachung durch die neuen EU-Formulare, Lieferanten- und Angebotsauswahl, Informationspflichten an die Bieter, Zuschlag und
Vergabevermerk
• Häufige Vergabeverstöße, Vermeidung von Nachprüfungsverfahren
• Analyse von Fällen der aktuellen Rechtsprechung: aus Fehlern anderer lernen!
• Megatrend: Auftragsvergabe elektronisch
• Rechtssicher — wirtschaftlich — rationell
• Projekterfahrungen und -empfehlungen
Bitte die Verdingungsordnung für Leistung (VOL/A)
bzw. neue Vergabeverordnung mitbringen!
Kurt Christmann, Trainer
8 Stunden
Wiesbaden: 15. Februar 2007, von 9.00 bis 16.00 Uhr
9004
Die schriftliche und praktische Prüfung der Verwaltungsfachangestellten und Fachangestellten für Bürokommunikation
Zielgruppe: Ausbilderinnen und Ausbilder sowie damit Beschäftigte
Inhalte:
• Rechtsgrundlagen
• Inhalte der Prüfung
• Mögliche Prüfungsaufgaben/Inhalte der schriftlichen Prüfung
• Mögliche Prüfungsgebiete/Themen der praktischen
Prüfung
• Durchführung der praktischen Prüfung/Präsentation — Praxissimulation
• Geeignete Beispiele aus der Praxis
• Bewertung von Prüfungsleistungen
Referent:
Rainer Fliegel
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport,
Ausbildungsberater
Umfang:
6 Stunden
Termine:
Gießen: 5. März 2007, 8.00 bis 13.00 Uhr
Wiesbaden: 26. Februar 2007, 8.00 bis 13.00 Uhr
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
5008
Grundlagen der Personalbeurteilung und das Beurteilungsgespräch
Zielgruppe: Führungskräfte, die Beurteilungsgespräche zu führen
haben; Personalverantwortliche
Inhalte:
Die Veränderungen im Beamtenrecht (BezStruktG)
und im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
sehen u. a. leistungsorientierte Bezahlungskomponenten vor. Vorgesetzte sollen leistungsvariable Bezahlungskomponente durch Leistungsbewertungen
der Mitarbeiter/in festlegen. Die Leistungsbewertungen und die Mitarbeiter/innen-Gespräche als Beurteilungsgespräche erhalten damit eine noch größere Bedeutung. Gut geführte Beurteilungsgespräche
zählen zu den wichtigsten Führungsinstrumenten.
Schlecht geführte Beurteilungsgespräche sind kontraproduktiv und führen zu Motivationsverlust, Verminderung des Arbeitseinsatzes, Frust usw.
In diesem Seminar sollen Grundlagen erarbeitet werden, zur Personalbeurteilung und wie in den Mitarbeiter/innen-Gesprächen diese Personalbeurteilungen erfolgreich miteinander kommuniziert werden
können. Die Teilnehmer befassen sich mit den vielfältigen Aspekten des Mitarbeitergesprächs/Beurteilungsgesprächs.
• Grundlagen der Personalbeurteilung
• Bedeutung der Personalbeurteilung als Führungsinstrument
• Das Beurteilungsgespräch erfolgreich vorbereiten,
durchführen und auswerten
• Schwierigkeiten bei Beurteilungsgesprächen erkennen und bewältigen
• Erkennen der häufigsten Fehler
• Wirksame Zielsetzungen vereinbaren
• Gesprächsübungen
Referent:
Erwin Krause, Magistrat der Stadt Frankfurt
Umfang:
16 Stunden
Termine:
Wiesbaden: 13. und 14. März 2007,
jeweils von 8.30 bis 16.00 Uhr
Bei Bedarf richten wir gerne ein Aufbauseminar ein!
5032
Aktuelle Rechtsprechung des BAG zum öffentlichen Dienstrecht
Zielgruppe: Personalleiter/innen, Personalsachbearbeiter/innen,
Personalräte
Inhalte:
• Beispiele:
• Eingruppierung
• Befristung
• Sozialbezüge
• Betriebliche Übung
Es besteht vorab die Möglichkeit spezielle Fragen
und Problemfälle bei der Anmeldung für den Referenten einzureichen.
Referent:
Gunter Benderoth, Rechtsanwalt
Umfang:
8 Stunden
Termine:
Gießen: 22. März 2007, von 8.00 bis 15.00 Uhr
Wiesbaden: 15. März 2007, von 8.00 bis 15.30 Uhr
5035
Hessisches Personalvertretungsgesetz
Grundseminar
Zielgruppe: Personalratsmitglieder und Ersatzmitglieder sowie
Personalsachbearbeiter-/innen ohne Erfahrung im
HPVG und andere, die ihr Wissen auffrischen möchten
Inhalte:
• Allgemeine Aufgaben und Rechte des Personalrates
• Beteiligungsformen
• Information
• Anhörung
• Mitwirkung
• Mitbestimmung
• Grenzen der formlosen und förmlichen Beteiligungstatbestände
• Möglichkeiten des allgemeinen und besonderen Initiativrechts des Personalrates
Referent:
Umfang:
Termine:
Seite 2891
• Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
• Erläuterung der einzelnen Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbestände
• Voraussetzung einer wirksamen, begründeten Zustimmungsverweigerung
• Konkurrenz der Beteiligungsrechte
• Stufenverfahren
• Letztentscheidungsrecht der Obersten Dienstbehörde und die daraus resultierenden Konsequenzen
• Verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren
• Abschluss von Dienstvereinbarungen
• Beteiligung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten und der Frauenbeauftragten
Bitte die Textausgabe des HPVG mitbringen!
Hans-Peter Manderla, Diplom-Verwaltungswirt
22 Stunden
Gießen: 19. und 20. März 2007,
jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr
21. März 2007, von 8.00 bis 13.00 Uhr
6001
Gefahrguttransport in kommunalen Bereichen
Schulung gemäß § 6 GefahrgutbeauftragtenVO für Leiter/innen
kommunaler Betriebe und deren Stellvertreter/innen
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die in kommunalen Betrieben Entscheidungsbefugnisse besitzen, wie z. B. Bauamtsleiter/innen, Leiter/innen von Bauhöfen, Stadtwerken,
Gartenämtern, Schwimmbädern, deren Stellvertreter/innen sowie sonstige mit Gefahrgut umgehende
Personen (z. B. Werkstattmeister/innen, Schwimmmeister/innen, Fahrer/innen, Kolonnenführer/innen,
Abfallverantwortliche, Feuerwehrführungskräfte)
Inhalte:
• Die Arbeitgeberverantwortung der Leitungsebene
— Überblick über die Sicherheitsrechtsgebiete im
Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
— Was ist Verantwortung?
— Allgemeine Informationen zur ordnungswidrigkeitsrechtlichen, strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Verantwortung
— Wer trägt Verantwortung? (analog § 9 OWiG/
§ 130 OWiG)
— Wie hoch ist konkret gefahrgutrechtliche Verantwortung? (§§ 324—328, 330d StGB; RSE)
• Die Verantwortlichkeiten gemäß §§ 1a/6 GbV
i. V. m. § 9 GGVSE
— Die GefahrgutbeauftragtenVO (GbV), §§ 1a, 6,
7 und 7a
— Die Verantwortlichkeiten nach § 9 GGVSE, dargestellt am Beispiel „Entleerung von Benzinabscheiderinhalten“ o. Ä.
• Verantwortlichkeiten aus benachbarten Rechtsgebieten
— Gefahrstoffrecht (Neufassung BGBl. I Nr. 74 v.
29. 12. 2004)
— Gefährdungsanalyse (§ 7 GefStoffV)
— Gefahrstoffkataster (§ 7 Abs. 8 GefStoffV)
— Sicherheitsdatenblätter (§ 7 Abs. 2 GefStoffV,
TRGS 220)
— Betriebsanweisungen/Unterweisungspflichten des Arbeitgebers (§ 14 Abs. 1+2 GefStoffV)
— Arbeitsschutzrecht
— Unfallverhütungsvorschriften
— Problem Sonderabfälle/nicht identifizierte
Fundstücke/Abfälle
• Definition des Begriffes Beförderung
— Zulässigkeit und Kennzeichnung von Verpackungen
— Ladungssicherung nach StVO/ADR/GUV
— Beförderungsvorschriften (Begleitpapiere, Feuerlöscher etc.)
• Definition des Begriffes Gefahrgut
— Die Gefahrgutklassen im Überblick
— ggf. Video: Eigenschaften von Gefahrgut
Seite 2892
Referent:
Umfang:
Termine:
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
— Beispiele kommunaler Betriebe/Ämter
• Das ADR/die GGVSE im Überblick
— Die aktuelle 1000-Punkte-Regel (Kleinmengenregel) gemäß 1.1.3.6.3 ADR/GGVSE
— Beispiele zur Ermittlung der 1000 Punkte
— Weitere Erleichterungsregelungen/Ausnahmen
— Stoffliste mit Beispielen
• Ggf. Praxisteil: Bauhof-/Betriebshofbegehung
— Wiederholung der Themen
— Verpackungen (Zulässigkeit und Kennzeichnung)
— Ladungssicherung/Ladungssicherungshilfsmittel
— ggf. Lagerungshinweise
• Allgemeine Informationen/Arbeitshilfen
— Checklisten
— Beispiele aus dem Bußgeldkatalog der RSE
— Hinweise zum Lagerrecht
Dieses Seminar führen wir bei mindestens 10 Teilnehmenden auch als Inhouse-Schulung direkt „vor
Ort“ durch.
Jürgen Freigang, Regierungspräsidium Gießen
16 Stunden
Gießen: 12. und 13. März 2007,
jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr
Wiesbaden: 23. und 24. Januar 2007,
jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr
ZL 09
Kaufmännisches Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung)
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die Aufgaben des kaufmännischen
Rechnungswesens im Bereich der Buchführung wahrnehmen bzw. zukünftig wahrnehmen werden
Ziele:
• Vermittlung von Grundkenntnissen des kaufmännischen Rechnungswesens
• Inhaltliche Auseinandersetzung und praktische
Anwendung der Elemente und Instrumente des
kaufmännischen Rechnungswesens
• Einstiegsqualifikation für die Anwendung des
kaufmännischen Rechnungswesens im Bereich der
Buchführung
Modul 1:
Einführung in die kaufmännische Buchführung I
24 Stunden
Modul 2:
Einführung in die kaufmännische Buchführung II
18 Stunden
Modul 3:
Buchungen im Kreditoren-, Debitoren- und Perso18 Stunden nalbereich
Modul 4:
Jahresabschluss
12 Stunden
Modul 5:
Computergestützte Buchungen und Auswertungen
18 Stunden
Gerne senden wir Ihnen die ausführlichen Inhaltsbeschreibungen der einzelnen Module zu!
Teilnehmer/innen, die an allen Modulen teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Teilnehmer/innen, die darüber hinaus einen Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Prüfung
(90 Minuten) erbringen, erhalten ein Zertifikat.
Bitte Taschenrechner mitbringen!
Nr. 50
Referent:
Jürgen Watz
Dozent an der Verwaltungsfachhochschule
Termine:
Gießen:
Modul 1: 5., 12., 19. und 26. März 2007
Die weiteren Module werden nach Beginn des Lehrgangs terminiert.
Referent/in: Stefanie Fillmann
Dozentin beim Verwaltungsseminar Wiesbaden
Carsten Hoch
Diplom-Kaufmann (FH), Fachhochschule Wiesbaden
Wiesbaden:
Modul 1: 17., 24. April, 8. und 15. Mai 2007
Modul 2: 22., 29. Mai und 5. Juni 2007
Modul 3: 12., 19. und 26. Juni 2007
Modul 4: 3. und 5. Juli 2007
Das Modul 5 wird nach Beginn des Lehrgangs terminiert.
Die Unterrichtszeiten sind jeweils 8.00 bis 13.00 Uhr
Die Seminargebühren betragen vorbehaltlich der Zustimmung der
Verbandsorgane pro Unterrichtsstunde 7,80 Euro für Mitglieder und
9,80 Euro für Nichtmitglieder des Hessischen Verwaltungsschulverbandes.
Namentliche Anmeldungen erbitten wir für Wiesbadener Veranstaltungen über die Dienststelle an das Verwaltungsseminar Wiesbaden, Steubenstraße 11, 65189 Wiesbaden. Nähere Auskünfte können unter der Rufnummer 06 11/1 57 99-83 (Frau Pfeiffer) oder per
Fax 06 11/1 57 99-90 eingeholt werden. Sie erreichen uns aber auch
per E-Mail: [email protected].
Anmeldungen für Gießener Veranstaltungen reichen Sie bitte über
die Dienststelle bei der Seminarabteilung Gießen, Fröbelstraße 71,
35394 Gießen ein. Nähere Informationen erhalten Sie dort unter der
Rufnummer 06 41/9 48 15 88 (Frau Wellnitz) oder per Fax 06 41/
39 08 89. Sie erreichen Frau Wellnitz aber auch per
E-Mail: [email protected].
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter
http://www.hvsv-wi.de.
Wiesbaden, 30. November 2006
Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Wiesbaden
StAnz. 50/2006 S. 2889
1051
Sonderausbildungslehrgang „Gehobener technischer Dienst“
Das Verwaltungsseminar Wiesbaden beabsichtigt, in der Zeit vom
15. Januar bis 16. Februar 2007 einen Sonderausbildungslehrgang
des „Gehobenen technischen Dienst“ durchzuführen.
Anmeldungen richten Sie bitte an: Hessischer Verwaltungsschulverband, Verwaltungsseminar Wiesbaden, Steubenstraße 11, 65189
Wiesbaden.
Ansprechpartnerin:
Kerstin Schule, Telefon: (06 11) 1 57 99-88, Telefax: (06 11) 1 57 99 91,
E-Mail: [email protected].
Wiesbaden, 30. November 2006
Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Wiesbaden
StAnz. 50/2006 S. 2892
Nr. 50
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Seite 2893
BUCHBESPRECHUNGEN
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Kommentar aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Begründet von Prof. Dr. jur. Fritz
Auffahrth, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts i. R., und Dr. jur.
Rudolf Schönherr, Personaldirektor i. R. Fortgeführt von Dr. Friedrich
H. Heither, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
a. D., Dr. Ulrike Heither, Richterin am Arbeitsgericht Cottbus, und Dr.
Martin Heither, Rechtsanwalt. Loseblattwerk in 2 Spezialordnern,
4. Auflage, einschl. Erg.Liefg. 02/04, 01/05, 02/05, 01/06 und 2/06,
3 338 S., 98,— c. Erich Schmidt Verlag, Berlin, Bielefeld, München.
ISBN 3-503-09330-3
Der Rechtsprechungskommentar zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde erstmals im Staatsanzeiger für das Land Hessen 1994
(S. 3418) besprochen. Jedes Jahr erscheinen in der Regel etwa zwei Ergänzungslieferungen, welche ebenfalls jeweils besprochen wurden.
Nunmehr liegen nicht nur die Ergänzungslieferungen 2/04, 1/05, 2/05,
1/06 und 2/06 vor, welche sicherstellen, dass das Werk dem aktuellen
Stand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (Stand
September 2006). Darüber hinaus hat das Werk mit der Lieferung 1/06
auch eine allgemeine Einführung in das Verfahren vor den Arbeitsgerichten für Arbeitssachen erhalten. Darüber hinaus gibt es nunmehr
neben den einzelnen Vorschriften, denen die relevanten Entscheidungen zugeordnet sind, mit der Neuorientierung des Werkes auch Einführungen zu jeder Vorschrift. Damit wird das Werk, welches auch einen neuen Einband erhalten hat (Lieferung 2/06), nicht nur äußerlich
überarbeitet, sondern auch inhaltlich auf einen neuen umfänglicheren
Stand gebracht, welcher über die bisherige Entscheidungszuordnung
hinausgeht. Mit der 4. Auflage dieses eingeführten Werkes erhalten die
Anwender jetzt die ideale Kombination in einem Werk: Vorschriften,
Erläuterungen und Entscheidungen. Durch die Erläuterungen soll eine
zeitintensive Recherche in den klassischen Kommentaren, wenn nicht
entbehrlich gemacht, so doch verkürzt werden können. Die Erläuterungen können auch die in früheren Besprechungen geforderten
Hinweise auf erfolgte Gesetzesänderungen und die Aktualität der Kommentierung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts mit aufnehmen.
Die Lieferungen berücksichtigen die Änderungen, die das Arbeitsgerichtsgesetz in der letzten Zeit selbst erfahren hat. Dabei wurde zunächst
der dem Kommentar vorangestellte Gesetzestext auf den neusten Stand
gebracht und innerhalb der Kommentierung der Gesetzestext in gewohnter Weise aktualisiert.
Unabhängig von den Gesetzesänderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes,
der neuen Aufnahme einer allgemeinen Einführung und den Einleitungen zu den einzelnen Normen, welche bis zu § 79 erfolgte, wurde mit
den Lieferungen auch die Inhaltsübersicht auf den neuesten Stand gebracht.
Natürlich umfassen die Lieferungen wieder eine Vielzahl von Bereichen
aus dem Arbeitsgerichtsgesetz, zu welchen sich das Bundesarbeitsgericht bis September 2006 geäußert hat.
Die hinzugekommene neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts befasst sich in den Entscheidungen unter anderem mit folgenden
Themenbereichen:
— der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte,
— dem Unterfallen ausländischer Staaten unter die deutsche Gerichtsbarkeit,
— dem Rechtsweg bei Verhältnissen zwischen Zusatzversorgungskasse
und versichertem Arbeitnehmer,
— der Zuständigkeit im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis,
— der Abgrenzung der kirchlichen von der staatlichen Gerichtsbarkeit,
— der sachlichen Zuständigkeit bei Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung,
— dem Begriff des Arbeitnehmers,
— den Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung und die Rechtsfolgen fehlerhafter Belehrungen,
— der Frage der Parteifähigkeit einer juristischen Person nach Löschung,
— den Fragen der Parteifähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechts,
— der Prozessvertretung durch Verbände und Vollmachtsverlust bei
Insolvenz,
— den Folgen fehlender Postulationsfähigkeit,
— den Folgen der Aufhebung einer PKH-Bewilligung,
— der Notwendigkeit von Reisekosen,
— dem Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen,
— dem Begriff der Mehrkosten bei Verweisung an das Arbeitsgericht,
— der Entbindung ehrenamtlicher Richter,
— der Frage der Bestimmtheit der Klage und Klageauslegung,
— den Fragen der Rubrumsberichtigung,
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
der Beschränkung auf den Streitgegenstand,
Fragen aus dem Bereich der Feststellungsklagen,
der Änderungs- und Kündigungsschutzklage,
der Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen,
zur Fragen der Beweiskraft von Empfangsbekenntnissen,
Fragen der Auslegung von Prozessvergleichen,
Fragen der Beweislast und deren Verteilung,
dem Inhalt eines Beweisantrages,
der Abgabe von Erledigungserklärungen,
den Folgen und dem Umfang der Rechtskraft,
dem Sinn von Auskunftsklagen,
Fragen zu Entfristungsklagen,
Fragen des Mitberatungsverfahrens,
Fragen an die Anforderungen der Begründung sowie der Bindung
an die Streitwertfestsetzung in der Berufung,
— der eigenhändigen Unterzeichnung einer Berufungsschrift,
— Fragen der Notfrist und des Fristbeginns zur Berufungseinlegung,
— Fragen zur Einlegung und Beschränkung der Revisionszulassung,
— Fragen der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz,
— Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
und Revision,
— der Klageerweiterung in der Revisionsinstanz,
— der Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens,
— Folgen fehlender Entscheidungsgründe,
— Fragen der Nichtzulassungsbeschwerde,
— Fragen der Anschlussrevision,
— Fragen zur Einlegung der Revision,
— Fragen zur Zustimmung zur Sprungrevision,
— Fragen des Bestimmtheitserfordernisses und Rechtsschutzinteresses bei Anträgen in Beschlussverfahren,
— der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrates,
— den Beschwerdegründen,
— Fragen der Entscheidung über die Tariffähigkeit einer Vereinigung
sowie
— Grundsätzen der Schiedgerichtsabrede.
Gerade durch ein ausführliches Inhaltsverzeichnis und ein chronologisches Register aller Entscheidungen ist das Werk als Nachschlagewerk
bestens geeignet. Durch die Lieferungen 02/04, 01/05, 02/05, 01/06 und
2/06 wird der „Praktiker-Kommentar“ auf den aktuellen Stand der
Rechtsprechung gebracht und bleibt für den Anwender weiterhin ein
wichtiges Arbeitsmittel. Zugleich bietet er einen umfassenden Überblick
zur Auslegung des Arbeitsgerichtsgesetzes durch die Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts.
Vorsitzender Richter am VG Hans-Hermann Schild
Europarecht. Handbuch für die deutsche Rechtspraxis. Hrsg. von Reiner Schulze/Manfred Zuleeg. 2006, 2 000 S. (geb.), 148,— c. Nomos
Verlagsgesellschaft GmbH, Baden-Baden. ISBN 3-8329-1334-3
Während „Europarecht“ auch heute noch manchmal als etwas Fernes
und Fremdes gesehen wird, als ein Rechtsgebiet, in das scheinbar nur
„Europarechtler“ Einblick haben, ist die Praxis doch eine andere: Jeder Jurist heute, gleichgültig ob in der Justiz, in einem Unternehmen,
als Rechtsanwalt oder in der Verwaltung tätig, ist in seinem jeweiligen
Tätigkeitsbereich regelmäßig auch mit Recht der Europäischen Union
befasst. Dabei bleibt es nicht aus, dass man auch über „den eigenen Tellerrand“ blicken muss: Der Gesellschaftsrechtler hat steuerrechtliche
Folgen zu berücksichtigen und für diejenigen, die primär mit dem Baurecht befasst sind, ist das Vergaberecht Alltagsgeschäft. Das vorliegende Handbuch „Europarecht“ ist auf die Bedürfnisse dieses Arbeitens zugeschnitten: wer Auskunft über die spezifisch europarechtlichen
Aspekte eines Themenkreises sucht, d. h. über das jeweils einschlägige
europäische Primär- und Sekundärrecht und die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wird sie in dem Buch schnell
finden. Das Handbuch folgt dem bewährten Aufbau von Allgemeinem
und Besonderem Teil: Im ersten Teil werden dementsprechend die
Grundlagen, d. h. die Querschnittsmaterien behandelt: so beispielsweise die Rechtsetzung, einschließlich der Grundsätze der unmittelbaren Geltung von Richtlinien (§ 2, Rdnr. 45 ff.), des Rechtsschutzes, einschließlich der Auswirkungen auf das nationale Gerichtsverfahren (§ 4,
Rdnr. 115 ff.), der Unionsbürgerschaft (§ 9) und der Grundfreiheiten
(§ 10). Im zweiten Teil werden dann insgesamt 27 Teilbereiche dargestellt, wie beispielsweise das Kartell-, das Lauterkeitsrecht sowie das
Recht geistigen Eigentums (§§ 16, 17 und 21), Gesellschafts-, Unternehmens- und Handelsrecht (§§ 18 und 19), Verbraucherrecht (§ 23),
Seite 2894
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 11. Dezember 2006
Agrar- und Umweltrecht (§§ 25 und 26), Vergaberecht (§ 29), Arbeitsund Sozialrecht (§§ 39 und 40), Einwanderungs- und Asylrecht (§ 41)
und auch das Strafrecht (§ 42). Freilich ist es in einer Kurzrezension
nicht möglich, sich zu all diesen Aspekten zu äußern. Alle Bereiche
zeichnen sich jedoch durch die sorgfältige, detaillierte und übersichtliche Bearbeitung aus.
Das Handbuch „Europarecht“ dürfte von vielen Juristen als überaus hilfreich und nützlich empfunden werden; seine Anschaffung kann allen,
die häufig oder immer mal wieder mit europäischem Recht befasst sind,
sehr empfohlen werden.
Regierungsoberrat Dr. Marius Baum, LL.M.
Bundesarchivgesetz. Handkommentar. Von Siegfried Becker, Abteilungspräsident im Bundesarchiv a. D., und Dr. Klaus Oldenhage, Vizepräsident des Bundesarchivs a. D. 2006, 179 S. (brosch.), 49,— c. Nomos
Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. ISBN 3-8329-2058-7
Vermutlich werden staatliche Archive heute selbst vom breiten Publikum sofern überhaupt, dann jedenfalls nicht mehr ausnahmslos als
bloße Aktenentsorgungsanstalten wahrgenommen. Ihrem Selbstverständnis entspräche das ohnehin nicht und hätte auch mit der Gesetzeslage nichts zu tun. Mit der Durchsetzung des Datenschutzes hat sich
das Kerngeschäft der öffentlichen Archive bei der Übernahme erhaltenswerter, aber für die Verwaltungspraxis entbehrlich gewordener Akten und ihrer Öffnung für die Allgemeinheit als Fall der Datenverarbeitung etabliert, deren Ablauf gesetzlicher Regelung bedurfte und im
Bund ebenso wie in allen Ländern mittlerweile auch gefunden hat. Der
juristische Aufwand, der seither in dieses bereichsspezifische Datenschutzrecht investiert worden ist und in den Informationsfreiheitsgesetzen ein vielfach vergleichbares Themenfeld sieht, steht dabei in einem merkwürdigen Gegensatz zur weitgehenden Problemlosigkeit einer
Archivpraxis, der die Dogmatik zumal des öffentlichen Rechts zwar das
begriffliche Instrumentarium, bislang aber kaum Entscheidungshilfen
und juristischen Beistand liefern musste.
Die jetzt vorliegende erste systematische Erläuterung des Bundesarchivgesetzes von 1988 geht ihr Thema denn auch vor allem praxisbezogen an und vermittelt den Eindruck eines konfliktarmen Archivalltages, den das weitgehende Fehlen einschlägiger Rechtsprechung — die
Entscheidungen des VG Darmstadt NJW 2004, 1471, und des OVG Lüneburg NdsVBl. 2003, 105, stehen in neuerer Zeit nahezu allein — zu
bestätigen scheint. Das fällt umso mehr deshalb auf, weil die vielfältigen unbestimmten Rechtsbegriffe und Abwägungsgebote des Archivrechts bei seiner Handhabung Meinungsverschiedenheiten ebenso herausfordern müssten wie den Scharfsinn seiner Interpreten. Auf
Streitfragen lassen sich die Autoren indessen kaum ein, halten aber not-
Nr. 50
falls mit ihrer Meinung nicht zurück. Sie missbilligen die Abgabepraxis des Auswärtigen Amtes, dessen Politisches Archiv (§ 10 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst) mit dem Bundesarchiv bei der Übernahme nicht mehr benötigten Schriftgutes gerade nicht sollte
konkurrieren dürfen, vermissen — wohl ebenfalls mit Recht — für die
Bevorzugung der abgebenden Stellen durch § 6 der Benutzungsordnung des Bundesarchivs eine Ermächtigungsnorm, und es trifft weiter
zu, dass die Altregistraturen der Parlamente entgegen ihrer landläufigen und mitunter gesetzlichen Bezeichnung im fachlichen Sinne keine
Archive sein können. Auch gelegentliche Verbesserungswünsche fehlen
nicht, richten sich aber in der Regel an den Bundesgesetzgeber — die
Unveräußerlichkeit von Archivgut werde nicht klar ausgesprochen, die
Möglichkeit seines gutgläubigen Erwerbs leider nicht unterbunden, für
manche Unterlagen fehlten eindeutige Abgaberegelungen, wie überhaupt das Bundesarchivgesetz bei der Rechtsförmlichkeitsprüfung nicht
immer beachtet werde. Damit spielen sie vor allem auf die nicht seltenen pauschalen Vernichtungsbestimmungen an, deren Unvereinbarkeit
mit dem Erhaltungs- und Nutzungsinteresse der wissenschaftlichen
Forschung sie zu Recht beklagen.
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Gesetz, das sie schon
bei seiner Entstehung begleitet und seither an prominenter Stelle angewandt haben, erläutern die Autoren nach einer kurzen Darstellung
der Gesetzgebungsgeschichte den Werdegang von Archivgut und dessen Benutzungsbedingungen unter Beschränkung auf das praktisch Bedeutsame und beleuchten — freilich mit unterschiedlicher Aufmerksamkeit — teils kommentierend, teils in einem umfangreichen
Textanhang das gesamte relevante Umfeld einschließlich des aus der
DDR herrührenden Schriftgutes. Das parallele Archivrecht der Länder
spielt dagegen keine Rolle — beiläufig werden immerhin landesrechtliche Interpretationshilfen herangezogen —, und auch die nichtstaatlichen Archive bleiben außer Betracht. Trotz dieser Selbstbeschränkung ist der Kommentar weit über den Kreis der Archivare und Nutzer
des Bundesarchivs hinaus auch für Landes- und Kommunalarchive von
hohem Interesse. Abgesehen davon, dass die Länder Unterlagen von
Bundesbehörden ohnehin nur übernehmen dürfen, wenn sie sicherstellen, dass die schutzwürdigen Belange Dritter nach Maßgabe des Bundesrechts gewahrt werden, stimmt das bundesweite Archivrecht gerade in
seiner datenschutzrechtlichen Struktur bei aller Unterschiedlichkeit in
Einzelheiten und in der Systematik weitgehend überein. Dieser Kommentar sollte — und kann auch — helfen, bei abgabepflichtigen Behörden wie bei Benutzern das Verständnis für die Funktion von Archiven zu vertiefen; allen Beteiligten wird er größere Sicherheit im Umgang
mit der Abgabe, Übernahme, Bereitstellung und Nutzung von Verwaltungsinformationen geben.
Ministerialdirigent Dr. Herbert Günther
Seite 2910
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Andere Behörden und Körperschaften
Bekanntmachung der Architekten- und Stadtplanerkammer
Hessen
Hiermit wird gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 der Wahlordnung für die
Wahl zur Vertreterversammlung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 17. Dezember 2002 festgestellt, dass das
nachfolgend genannte 2004 in die Vertreterversammlung gewählte
Mitglied durch Verzicht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 der Wahlordnung
vorzeitig ausscheidet:
Herr Dipl.-Ing. Gert W e i s e n s e e , Stefan-George-Weg 44 a,
64285 Darmstadt, A/F, STA/F, SP/F. (Vorschlagsliste 2, Vereinigung
freischaffender Architekten Deutschlands e. V. in Wahlgruppe 1.)
Als neues Mitglied rückt in die Vertreterversammlung nach:
Herr Helge S c h r ö d e r , Altes Hofgut, 34621 Frielendorf, A/F.
(Vorschlagsliste 2, Vereinigung freischaffender Architekten
Deutschlands e. V. in Wahlgruppe 1.)
Diese Feststellung wird gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 der Wahlordnung
im Staatsanzeiger für das Land Hessen und im Deutschen Architektenblatt, Regionalausgabe Südwest, bekannt gemacht.
Wiesbaden, 27. November 2006
Dipl.-Ing. Barbara E t t i n g e r - B r i n c k m a n n
Wahlleiterin
Präsidentin der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Nr. 50
Nr. 50
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger für das Land Hessen
Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des
Jahresergebnisses 2004 der Betriebsküche/Kantine der
Hauptverwaltung Kassel des Landeswohlfahrtsverbandes
Hessen
I.
Feststellung des Jahresabschlusses 2004
Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
hat in ihrer Sitzung am 5. April 2006 den Jahresabschluss 2004 der
Betriebsküche/Kantine der Hauptverwaltung Kassel festgestellt.
Behandlung des Jahresergebnisses 2004
Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
hat in ihrer Sitzung am 11. Oktober 2006 beschlossen, dass der Jahresfehlbetrag 2004 der Betriebsküche/Kantine der Hauptverwaltung
Kassel durch einen Zuschuss aus dem Haushalt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ausgeglichen wird.
II.
Der Jahresabschluss der Betriebsküche/Kantine der Hauptverwaltung Kassel für das Wirtschaftsjahr 2004 und der dazugehörige
Lagebericht liegen in der Zeit vom 12. Dezember 2006 bis 20. Dezember 2006 während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag
von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr) beim
Landeswohlfahrtsverband Hessen — Hauptverwaltung — 34117
Kassel, Kölnische Straße 30, Zimmer Nr. 423 zur Einsichtnahme
öffentlich aus.
Kassel, 20. November 2006
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Der Verwaltungsausschuss
gez. Uwe B r ü c k m a n n
Landesdirektor
Jahresrechnung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
für das Haushaltsjahr 2004
I.
Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen hat am 11. Oktober 2006 beschlossen:
1. Die Jahresrechnung 2004 des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen wird gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 5 und § 22 Abs. 1 des Gesetzes
über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen i. V. m. § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung mit den Endbeträgen
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt
Soll-Einnahmen 1 224 553 992,40 c
77 981 107,10 c
Soll-Ausgaben
1 224 553 992,40 c
77 981 107,10 c
beschlossen.
2. Die im Gesamtjahresabschluss 2004 enthaltenen Mehrausgaben
im Verwaltungshaushalt
HhSt. 4490.757-660 in Höhe von
3 438,12 c,
HhSt. 4491.757-600 in Höhe von
498,40 c,
insgesamt in Höhe von
3 936,52 c,
sowie
im Vermögenshaushalt
HhSt. 3200.950-000 in Höhe von
28 136,32 c,
deren Deckung im Rahmen des Gesamtabschlusses sichergestellt
wurde, werden nachträglich genehmigt.
3. Dem Verwaltungsausschuss des Landeswohlfahrtsverbandes
Hessen wird für das Rechnungsjahr 2004 Entlastung erteilt.
4. Der Verwaltungsausschuss wird beauftragt, den Beschluss über
die Jahresrechnung 2004 und die Entlastung des Verwaltungsausschusses gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung
a) öffentlich bekannt zu geben und mit dem Erläuterungsbericht auszulegen sowie
b) mit dem Schlussbericht der Revision unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
II.
Die Jahresrechnung 2004 und der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2004 liegen in der Zeit vom 12. Dezember 2006 bis 20. Dezember 2006 während der Dienststunden beim Landeswohlfahrtsverband Hessen — Hauptverwaltung — , 34117 Kassel, Kölnische
Straße 30, Zimmer 423 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Kassel, 20. November 2006
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Der Verwaltungsausschuss
gez. Uwe B r ü c k m a n n
Landesdirektor
Seite 2911
Stellenausschreibungen
Regierungspräsidium
Gießen
In der Hessischen Landesverwaltung für Versorgung und Soziales
sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Dienstposten der
Leiterinnen/Leiter
der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales Frankfurt und Kassel
zu besetzen. Diese Dienstposten sind nach Verantwortung und
Komplexität besoldungsrechtlich dem Amt einer/eines Leitenden
Regierungsdirektorin/Leitenden Regierungsdirektors der Besoldungsgruppe A 16 BBesG zugeordnet.
Die Besetzung der Funktionen erfolgt zunächst auf Zeit für die
Dauer von fünf Jahren gemäß § 19b HBG. Im Anschluss daran
kann das Amt auf Dauer übertragen oder die Amtszeit zunächst
auf weitere fünf Jahre verlängert werden.
Gesucht werden nur besonders qualifizierte Persönlichkeiten,
die über ein hohes Maß an Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreudigkeit sowie überdurchschnittliche
Einsatzbereitschaft verfügen. Sie/Er sollte kreativ und flexibel sein,
ein gutes Organisationsvermögen und soziale Kompetenz besitzen.
Besondere Führungskompetenz (moderne Mitarbeiterführung),
Aufgeschlossenheit gegenüber den Bestrebungen zur Modernisierung der hessischen Landesverwaltung und die Bereitschaft
zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die den Erhalt und
die Stärkung der Führungsqualifikation fördern, werden erwartet.
Im Einzelnen werden folgende Anforderungen an die/den Stelleninhaber/in gerichtet:
Ausbildung:
Abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise der Wirtschafts-, Rechts- oder Sozialwissenschaft.
Berufserfahrung/Bewährung:
Mehrjährige Erfahrung in Führungsaufgaben mit Personalverantwortung; praktische Erfahrungen im Bereich der Verwaltungsmodernisierung. Die Voraussetzungen der Mobilitätsrichtlinien müssen erfüllt sein.
Fachliche Kompetenz:
Gute Verwaltungskenntnisse, insbesondere des Personal-,
Arbeits- und Dienstrechts. Allgemeine Kenntnisse der Organisationsmethoden, der Organisationsgestaltung und Organisationsentwicklung.
Wünschenswert sind Kenntnisse und praktische Erfahrungen in
den Kernaufgaben der Verwaltung für Versorgung und Soziales
und des Sozialrechts.
Persönliche Eignung:
Praktisch erprobte und nachgewiesene kommunikative und methodische Kompetenz; persönliche Akzeptanz und Vertrauenswürdigkeit; kooperativer und beteiligungsorientierter Führungsstil und Teamfähigkeit; Dienstleistungsorientierung gegenüber
den Bürgerinnen/Bürgern, die Verwaltungsleistungen in Anspruch
nehmen; Zielorientierung, strategisches Denken und Fähigkeit
zu konzeptionell-planerischer Arbeit; Kostenbewusstsein; Loyalität, Verhandlungsgeschick und Repräsentationsgabe.
Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des höheren
Dienstes der Hessischen Landesverwaltung mit entsprechend
langjähriger Erfahrung.
Zur Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen
und Bewerber werden im Falle des Vorliegens gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen
(Dienst- oder Arbeitszeugnis bzw. Beurteilung nicht älter als ein
Jahr) bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige zu richten an das
Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 12.6,
Postfach 10 08 51, 35338 Gießen.
Seite 2912
Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger
Nr. 50
Adressenfeld
Anfragen und Auskünfte über den
ÖFFENTLICHEN
ANZEIGER
☎
0 61 22 / 77 09-01
Durchwahl -152
zum
STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN
Stellenausschreibungen
Bei der
Stadt Zwingenberg
ist die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters
zum 1. September 2007 neu zu besetzen. Die Stadt Zwingenberg hat derzeit rund 7 000 Einwohner.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird am 11. März
2007 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Zwingenberg
in einer Direktwahl für die Dauer von 6 Jahren gewählt und in
das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Eine mögliche Stichwahl findet am 25. März 2007 unter den beiden Bewerberinnen
oder Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl
haben.
Die Besoldung erfolgt gemäß der hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach der Besoldungsgruppe A 16 des Bundesbesoldungsgesetzes. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die
am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31
der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahlvorschläge können nach den Bestimmungen der §§ 10
bis 13 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden, spätestens am Donnerstag, 4. Januar 2007 bis 18.00 Uhr, schriftlich
bei dem Gemeindewahlleiter, Untergasse 16, Rathaus, Zimmer
7, 64673 Zwingenberg, einzureichen. Hier sind auch die dazu
erforderlichen Formblätter zu erhalten.
Die Sitzverteilung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Zwingenberg besteht zurzeit aus folgenden Parteien: CDU: 10
Sitze, SPD: 9 Sitze, GUD: 6 Sitze, FDP: 5 Sitze, FWZ: 1 Sitz.
Weitere Angaben zur Stellenausschreibung sind über den
Gemeindewahlleiter zu erhalten.
Zwingenberg, 9. November 2006
Postvertriebsstück, Deutsche Post
Verlag Chmielorz GmbH
Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden
Entgelt bezahlt
D 6432 A
Rheingau-Taunus-Kreis
Beim Rheingau-Taunus-Kreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
die Stelle der/des
hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten
zu besetzen.
Die Wahlzeit beträgt gemäß § 37 a (2) HKO sechs Jahre.
Gesucht wird eine einsatz- und entscheidungsfreudige Führungspersönlichkeit, die über die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst verfügt oder aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit für dieses
Wahlamt qualifiziert ist.
Es wird erwartet, dass der oder die Stelleninhaber/in im RheingauTaunus-Kreis Wohnsitz nimmt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland (Unionsbürger/innen), die am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet und das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
und nicht nach § 22 (3) der Hessischen Landkreisordnung (HKO)
vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahl erfolgt durch den Kreistag, der bei 61 Mandaten folgende Sitzverteilung hat: CDU 23, SPD 20, GRÜNE 6, FWG 5, FDP 4,
REP 2 und 1 fraktionslose Abgeordnete.
Die Besoldung erfolgt gemäß § 3 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach der Besoldungsgruppe B 5.
Der Rheingau-Taunus-Kreis, mit dem Sitz der Kreisverwaltung in
Bad Schwalbach, umfaßt 17 Kommunen mit insgesamt rd.
185.000 Einwohnern.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis 31.12.2006,
18.00 Uhr im verschlossenen Umschlag, versehen mit der Aufschrift
„Hauptamtliche/r Erste/r Kreisbeigeordnete/r“ zu richten an die
Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses
Frau Birgit Kind
Kreishaus, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach
Persönliche Vorstellung nur nach besonderer Aufforderung.
Der Gemeindewahlausschuss
der Stadt Zwingenberg
gez. K u l l a k , Gemeindewahlleiter
STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich montags. Verlag: Verlag Chmielorz GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon: 06 11/
3 60 98-0, Telefax: 06 11 / 30 13 03. Geschäftsführung: Karin Augsburger, Andreas
Klein.
Anzeigenannahme und Vertrieb siehe Verlagsanschrift. Vertrieb: Gabriele Belz, Telefon:
06 11 / 3 60 98-57. Jahresabonnement: 42,– c + 25,– c Porto und Verpackung.
Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038
(BLZ 510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60).
Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich.
Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches
Ministerium des Innern und für Sport.
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin
Bettina Ummenhofer; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon 06 11 / 3 53-16 74;
Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 06 11 / 3 60 98-40,
[email protected]; für die technische Redaktion und die Anzeigen des „Öffentlichen Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon 0 61 22 / 77 09-1 52, Fax -1 80,
[email protected]; Druck: CaPRI PRINT + MEDIEN GmbH, Ostring 13,
65205 Wiesbaden-Nordenstadt.
Die Buchbesprechungen stehen unter alleiniger Verantwortung der Verfasserin/des
Verfassers.
Redaktionsschluss für den amtlichen Teil: jeweils mittwochs, 12.00 Uhr, Anzeigenschluss: jeweils donnerstags, 12.00 Uhr, für die am übernächsten Montag erscheinende
Ausgabe, maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 22 vom 1. Januar
2002.
Der Umfang der Ausgabe Nr. 50 vom 11. Dezember 2006 beträgt 72 Seiten.