Ausgabe 02/2015

Transcription

Ausgabe 02/2015
AmtsBlatt
der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
sowie der Gemeinden Rackwitz, Schönwölkau und Wiedemar
Jahrgang 25
 Samstag,
den 31. Januar 2015
Nummer 2
Inhalt
Bereitschaftsdienste
S. 3
 Stadtverwaltung
Delitzsch
Veranstaltungen
S. 4
Amtliche
Bekanntmachungen
S. 5
Mitteilungen
S. 8
Vereine und
Verbände
S. 11
Albrecht-Optik wi
Zum
–
kostenlo
–
 Landkreis Nordsachsen
Kirchennachrichten
S. 15
Mitteilungen
Landratsamt
S. 17
Mitteilungen
Gemeinden
S. 26
Zweckverbände
S. 33
Kultur und Schulen
S. 36
Verschiedenes
S. 37
11
Ausgabe:
rz 20
Am 17. MäNächste
14. Februar 2015
11%
roße
ist diegRedaktionsschluss:
6. Februar 2015
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Haben Sie ...
- Anstrengungsbeschwerden wie Kopfschmerzen,
Augenschmerzen, brennende Augen?
- Schnelle Ermüdung beim Lesen, auch mit Brille?
- Störende Lichtempfindlichkeiten?
- Mit keiner bisherigen Brille gutes Sehen?
- Sehprobleme am Bildschirm?
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Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
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3
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Not- und Bereitschaftsdienste
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst vom 31. Januar bis
15. Februar 2015
Tel.-Nr. Leitstelle 034202 65260 oder einheitliche Rufnummer 116 117
Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 bis 7:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 14:00 bis 7:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag/Feiertag 7:00 bis 7:00 Uhr
An den Brückentagen wird der Bereitschaftsdienst wie an
Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 7:00 bis 7:00
Uhr durchgeführt.
Dies sind 2015: 15.5., 24.12., 31.12.
Zahnärztlicher Notdienst (von 9:00 bis 11:00 Uhr)
(www.zahnaerzte-in-sachsen.de/Notfalldienst)
31.1./1.2.2015 Grit Essig
Elberitzstraße 5, 04509 Delitzsch
034202 55137
7./8.2.2015 Michael Sackewitz
Dübener Straße 46, 04509 Delitzsch
034202 54032
14./15.2.2015 Dr.med.dent. Ingolf Fuhrmann &
Dr.med.dent. Dorothea Fuhrmann
Eilenburger Straße 2, 04509 Delitzsch
034202 53048
Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen:
034202 19222
Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch
Montag bis Freitag und Samstag von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr
des Folgetages;
Bis 20:00 Uhr übernimmt immer die Apotheke im Kaufland
den Dienst (auch samstags).
Ab 20 Uhr übernimmt dann die dienstbereite Apotheke (siehe
unten!).
sonntags und feiertags von 8:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages.
31.1./1.2.2015 Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 1 e
034295 72105
2./3.2.2015 Herz-Apotheke Rackwitz, Hauptstr. 12
034294 72112
4./5.2.2015 Wappen-Apotheke Delitzsch,
Schäfergraben 1
034202 60271
6./7.2.2015 Phönix-Apotheke Delitzsch,
Ludwig-Jahn-Str. 4 (MVZ)
034202 7590
8./9.2.2015 Rosen-Apotheke Delitzsch,
Eilenburger Str. 25
034202 53113
10./11.2.2015 Mc Medi-Apotheke Delitzsch,
Breite Str. 15-17
034202 58870
12.–15.2.2015 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5
034202 60150
Tierärztebereitschaft am 31.1./1.2.2015
Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69
Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925,
Funk-Nr. 0173 8874450
Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zschepen: Dr. Ellen Leistner, Th.-Müntzer-Siedlung 10
Tel. 034202 62604, Fax: 034202 95016
Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr
Schkeuditz: Dr. Thomas Bach, An der Stanau 2
Tel. 034204 60937, Fax: 034204 60937,
Funk 0171 1658759
Kleintiersprechstunde: Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung,
[email protected]
Tierärztebereitschaft am 7./8.2.2015
Delitzsch: Dr. Ina Grohmann, Str. d. Jugend 8
Tel. 034202 86324, Fax: 034202 52714
[email protected]
Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr
Selben: nur Großtiere: Dr. Jana Grohmann, Mühlenviertel 23, OT Selben
[email protected], Handy: 0177 6443135
Krostitz: DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6
Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819,
Funk 0177 6522858
Tierärztebereitschaft am 14./15.2.2015
Selben: nur Großtiere: Dr. Jana Grohmann, Mühlenviertel 23, OT Selben
[email protected], Handy: 0177 6443135
Glesien: TÄ Daniela Mäder, Lindenstraße 3, 04435
Schkeuditz, OT Glesien
Tel. 0173 2909187
Döbernitz: TÄ Diana Frisch, Schulgasse 2
Funk: 0163 7820563
Tierschutzverein Delitzsch e. V.
Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung:
034202 67213 (Ordnungsamt)
außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch
034202 660 (Polizeirevier)
Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle:
Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h)
(Netzgebiet der Stadt Delitzsch)
Elektroenergie 034202 65666
Gas/ Wärme 034202 65777
Störungsdienst der DERAWA
Trinkwasserversorgung 0162 2768999
Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch
Abwasser: 034202 347922
IMPRESSUM
Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils samstags für alle Haushalte kostenlos.
-Herausgeber: Stadt Delitzsch, Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897, E-Mail: [email protected]
Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected]
- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde,
Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Veranstaltungskalender - Stadt Delitzsch und Ortsteile
Die Tourist-Information verkauft für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten – Tel.: 034202 67-237 oder
E-Mail: [email protected]. Soweit nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in Delitzsch statt.
13.12.–
Di.–So. Ausstellung
10:00–17:00 „Erfüllte Wünsche“ – Private 22.2.2015
Sammler und ihre Schätze
Museum
Barockschloss
31.1.2015
Sa.
Kulinarisches 19:00
14. Sachsen-Stammtisch
„No. 2 – Whisky-Stube“
1.2.2015
So.
Kino
14:30
Wickie und die starken Männer
Markt Zwanzig
1.2.2015
So.
Fasching
15:00
Kinderfasching des DCV
Bürgerhaus
1.2.2015
So.
Kino
17:00
Die kleinen Superstrolche
Markt Zwanzig
1.2.2015
So.
Kino
19:30
Fack Ju Göhte
Markt Zwanzig
2.2.2015
Mo.
Sonstige
18:00
Informationsabend zur Bürgerhaus
Jugendweihe 2016
2.2.2015
Mo.
Vortrag
18:00
Dr. Risch-Stolz über Bibliothek
Paula Modersohn-Becker
„Alte Lateinschule“
6.2.2015
Fr.
Konzert
20:00
Melankomiker - Zusatzveranstaltung
Markt Zwanzig
7.2.2015
Sa.
Kino
17:00
Die Eiskönigin - Völlig unverfroren
Markt Zwanzig
7.2.2015
Sa.
Kino
19:30
Dirty Dancing
Markt Zwanzig
7.2.2015
Sa.
Party
22:00
Vilbert feiert!
CLUB PointZero
8.2.2015
So.
Kino
14:30
Die Eiskönigin - Völlig unverfroren
Markt Zwanzig
8.2.2015
So.
Fasching
15:00
Kinderfasching des Carneval-Clubs Saal der Bunten
Selben/Zschepen
Bühne Biesen
8.2.2015
So.
Fasching
15:00
Kinderfasching des SKZ
ehemaliger RAW-Saal
8.2.2015
So.
Kino
17:00
Die unendliche Geschichte
Markt Zwanzig
8.2.2015
So.
Kino
ab 18:45
3-Gänge-Menü und Dirty Dancing
Markt Zwanzig
12.2.2015
Do.
Fasching
20:00
Weiberfastnacht
Bürgerhaus
13.2.2015
Fr.
Kulinarisches 19:00
„TASTE & TALK“
„No. 2 – Whisky-Stube“
14.2.2015
Sa.
Kino
16:00
Die unendliche Geschichte
Markt Zwanzig
14.2.2015
Sa.
Kino
ab 18:45
3-Gänge-Menü und E-Mail für Dich
Markt Zwanzig
14.2.2015
Sa.
Fasching
20:00
Festsitzung
Bürgerhaus
14.2.2015
Sa.
Kulinarisches 19:00
5-gängiges Aphrodisiaka-Valentinsmenü Schlosskeller
mit Live-Klaviermusik
15.2.2015
So.
Kino
14:30
Die unendliche Geschichte
Markt Zwanzig
15.2.2015
So.
Kino
17:00
Die Eiskönigin - Völlig unverfroren
Markt Zwanzig
15.2.2015
So.
Kino
19:30
E-Mail für Dich
Markt Zwanzig
16.2.2015
Mo.
Kabarett
14:00
Literaritäten Kabarett Volkssolidarität
„Lachen ist die beste Medizin“
18.2.2015
Mi.
Fasching
20:00
Nordsächsischer Politischer Bürgerhaus
Aschermittwoch
20.2.2015
Fr.
Kabarett
20:00
Jens-Uwe Jopp – Schiller im Burnout
Markt Zwanzig
21.2.2015
Sa.
Sport
9:00–12:00 Intensiv Yoga
Ganesha Yoga Studio,
Zscherngasse 2
21.2.2015
Sa.
Kino
17:00
Das Dschungelbuch
Markt Zwanzig
21.2.2015
Sa.
Kino
19:30
Die fabelhafte Welt der Amélie
Markt Zwanzig
21./22.2.2015 Sa./So. Kulinarisches 19:00
„Whisky-Tasting No. 76“
„No. 2 – Whisky-Stube“
22.2.2015
So.
Kino
14:30
Das Dschungelbuch
Markt Zwanzig
22.2.2015
So.
Fasching
15:00
Seniorenfasching
Bürgerhaus
22.2.2015
So.
Konzert
16:00
Klavierkonzert von Andreas Moritz
Rathaussaal
22.2.2015
So.
Kino
17:00
Ice Age
Markt Zwanzig
22.02.2015
So.
Literatur
17:00 Uhr
Delitzscher Vorlesungen - Café am Markt
offenes Lesecafé
22.2.2015
So.
Kino
ab 18:45
3-Gänge-Menü und Markt Zwanzig
Die fabelhafte Welt der Amélie
24.2.2015
Di.
Literatur
18:30
Literatur-Stammtisch
Bibliothek
„Alte Lateinschule“
26.2.2015
Do.
Vortrag
19:30
Dia Leipzig-Peking
Pfarrscheune
Schenkenberg
27.2.2015
Fr.
Kulinarisches 19:00
„TASTE & TALK“
„No. 2 – Whisky-Stube“
Die Zahl der Woche
600
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2015 fördern wir neu zugelassene Fahrzeuge mit einem Tankguthaben von 600 Euro für Erdgas. Damit wollen wir unseren
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5
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Bekanntmachung von Beschlüssen der Ausschüsse
des Stadtrates Delitzsch
Technischer Ausschuss am 27. Januar 2015 –
öffentliche Sitzung
Beschlussfassung/Auftragsvergaben:
Neubau Feuerwehrgerätehaus Selben/Zschepen
1/15 Los 14, Heizung/Lüftung/Sanitär
Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Zu den Beschlüssen des Technischen Ausschusses wird die Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude II,
Schloßstraße 30, Zimmer 2.17, empfohlen.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
__________________________________________________
Stellenausschreibung
Die Große Kreisstadt Delitzsch sucht für den Zeitraum der Freibadsaison vom Anfang Juni bis Ende August 2015
Fachangestellte für Bäderbetrieb/Schwimmmeistergehilfen/innen, Rettungsschwimmer/innen, Kassierer/in.
Die Große Kreisstadt Delitzsch hat mit ihren Ortsteilen rund
25.000 Einwohner und befindet sich im Städtedreieck LeipzigHalle-Dessau (weitere Informationen finden Sie auch auf unserer
Homepage www.delitzsch.de).
Das Freibad Delitzsch ist dem Schulverwaltungs-, Sozial- und
Kulturamt zugeordnet.
Aufgabengebiete
- Beaufsichtigung des Badebetriebes
- Erste-Hilfe-Leistungen
- Durchsetzung der bestehenden Badeordnung
- Reinigungs- und Pflegearbeiten je nach Wetterlage
- Organisation/Durchführung von Veranstaltungen
- Durchsetzung der bestehenden Kassenordnung
- Erstellung von Tagesabrechnungen
- Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit auf dem Gelände
- Schließdienst
6
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Anforderungen
- abgeschlossene Ausbildung als geprüfte/r Schwimmmeister/in, Schwimmmeistergehilfe/in oder zum/zur Fachangestellten für Bäderbetrieb oder Rettungsschwimmer mit mind.
DLRG-Abzeichen in Silber
- fachbezogene Kenntnisse für moderne Bäderbetriebe
- Bereitschaft in allen Bereichen mitzuarbeiten
- Zuverlässigkeit und eigenverantwortliches Engagement
- selbstständige Arbeitsweise, Flexibilität und Teamfähigkeit
- aufgeschlossenes und besucherfreundliches Auftreten
- Interesse an der Durchführung von Animationsprogrammen
und Kursen
- Bereitschaft, im Schichtdienst, an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten
- hohe Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit
- gute PC-Kenntnisse (allgemeine Standard-Office-Anwendungen)
Die Stellen sind auf die Freibadsaison befristet. Die Vergütungen erfolgen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD).
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien von beruflichen
Abschlüssen, Referenzen, Beurteilungen, Zeugnissen) richten
Sie bitte bis zum 16.2.2015 an die
Große Kreisstadt Delitzsch Sachgebiet Personal/ Verwaltungsorganisation
Markt 3
04509 Delitzsch
oder: [email protected]
Stichwort: „Freibad“
Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen Stelle
wie Bewerbungs- und Reisekosten etc. können nicht erstattet
werden.
Sofern Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben nicht ausdrücklich
die Rückgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen und einen
frankierten Rückumschlag beilegen, gehen wir davon aus, dass
auf eine Rückgabe verzichtet wird. Bei Verzicht werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
(VOB Teil A § 12 Nr. 1 Abs. 2)
a )
b )
c )
d )
e )
f )
Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH
Elisabethstraße 7 , 04509 Delitzsch
Tel. 034202 / 6830 , Fax 034202 / 68444
Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A
Auftragsvergabe auf elektronischem Wege: nein
Ausführung von Bauleistungen
Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage
Marienstraße 1 / Bitterfelder Straße 2 - 6 , 04509 Delitzsch
LOS Innenputz
ca. 9.250qm Gipsputz Q3
ca. 2.560qm Gipsputz Feuchtraum
ca. 820qm Pinselputz
ca. 155qm Hartschaum-Putzträgerplatten
LOS Fassadendämmung / Außenputz
ca. 2.650qm WDVS, PS 140, Fassadendämmung
ca. 220qm WDVS, PS 140, Deckendämmung
ca. 280qm Betonbeschichtung im Außenbereich
ca. 255qm WDVS, PS 140, Sockeldämmung
Durch den Auftraggeber wird hingewiesen, dass sich die Unternehmen, welche sich an dieser Ausschreibung beteiligen,
genauestens über die örtlichen Gegebenheiten Kenntnis verschaffen. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Innenstadtgebiet. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen und Termintreue sind Bestandteil des Vertragsabschlusses.
g )
h )
i )
j )
k )
Planungsleistungen: keine
Unterteilung in Lose: ja
Ausführungsfrist: ab ca. 16. KW 2015
Nebenangebote sind zulässig
Anforderung der Unterlagen:
vom 02.02.2015 arbeitstäglich ab 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
dienstags bis 18.00 Uhr,
freitags bis 12.00 Uhr
Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH
Elisabethstraße 7 ; 04509 Delitzsch
Zimmer 202, 1.OG Frau Neumann
[email protected]
Tel. 034202 / 68420 , Fax 034202 / 68444
l )
Gebühren : 20,00 € je LOS
Erstattung : nein, Verrechnungsscheck oder in bar, bei
Postversand zzgl. 2,00 €
m ) entfällt
n )
Einreichungsfrist :
LOS Innenputz bis 17.02.2015; 9.00 Uhr
LOS Fassadendämmung / Außenputz bis 17.02.2015;
9.30 Uhr
o )
Angebote an die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Anschrift siehe a )
Abt. Technik
p )
Deutsch
q )
Submission:
LOS Innenputz am 17.02.2015; 9.00 Uhr
LOS Fassadendämmung / Außenputz am 17.02.2015;
9.30 Uhr
in der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH,
Elisabethstraße 7,
04509 Delitzsch, DG, Besprechungsraum
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r )
Sicherheiten: nach § 9 VOB / A und 5% der Auftragssumme bei der
1. Abschlagsrechnung für die Vertragserfüllung
5% der Abrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche
s )
Zahlungsbedingungen nach VOB, Abschlagszahlungen
nach Baufortschritt, Schlussrechnung entsprechend
Nachweis, es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen der Wohnungsgesellschaft.
t )
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
u )
gemäß VOB / A § 6
Der Bewerber hat den Nachweis seiner fachkundigen
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen.
Weiterhin sind die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, die Eintragung in der Handwerksrolle und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Vergabeansprüche können aus dieser Veröffentlichung
nicht abgeleitet werden.
v )
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist : 02.03.2015
w )
Nachprüfstelle : Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig
Referat 33
Braustraße 2
04107 Leipzig
7
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
neue Teil mit der Verkehrsübergabe als gewidmet sofern
zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3
SächsStrG vorliegen.
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Bekanntmachung
des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr über
die Widmung, Umstufung und Einziehung von
Straßen in der Stadt Delitzsch und der Gemeinde
Löbnitz im Zusammenhang mit der Netzneugliederung
im Rahmen der Verkehrsbaumaßnahme „Aus- bzw.
teilweiser Neubau der Verbindungsstraße Stadt
Delitzsch OT Laue - Gemeinde Löbnitz OT Sausedlitz“
(Landkreis Nordsachsen)
3.Einsichtnahme/Bekanntgabezeitpunkt
Die vollständigen Verfügungen können in der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch, der Gemeinde Löbnitz,
Parkstraße 15, 04509 Löbnitz, dem Landkreis Nordsachsen, Straßenbauamt, Dr. Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg sowie im Landesamt für Straßenbau und Verkehr,
Zentrale, Bautzner Straße 19a, 01099 Dresden, ab dem
19. Januar 2015 Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden,
während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Die Verfügungen gelten zwei Wochen nach dem Vollzug
der ortsüblichen Bekanntmachung in der Stadt Delitzsch
und der Gemeinde Löbnitz gegenüber der Allgemeinheit
als bekanntgegeben.
Für die Beteiligten, denen die Umstufungsverfügung
auf andere Weise, z.B. mittels Postzustellungsurkunde,
Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief
zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der
Zustellung als bewirkt.
vom 7. Januar 2015
Gemäß den §§ 6, 7 und 8 des Straßengesetzes für den Freistaat
Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 3
des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 235), widmet das Landesamt für Straßenbau und Verkehr folgende Straßen, zieht diese ein bzw. stuft diese um:
1.Straßenbeschreibung
1.1
Neubaustrecke im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Stadt Delitzsch / Ortsteil Laue und der
Gemeinde Löbnitz / Ortsteil Sausedlitz (VNK 4440 026
(K 7443) - NNK 4440 021, Stat. 0,970 - Stat. 1,530 (Abschnittslänge 0,560 km) einschließlich des neu errichteten Kreisverkehrs (NK 4440 021 Äste 0-A, Länge 0,025
km, A-B, Länge 0,020 km, B-C, Länge 0,024 km, C-0,
Länge 0,020 km)
Werden hingegen Teile einer öffentlichen Straße hierbei
dem Verkehr nicht nur vorrübergehend entzogen, so gelten diese mit der Sperrung als eingezogen.
4.Rechtsbehelfsbelehrung
1.2
Ausbaustrecke der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Stadt Delitzsch / Ortsteil Laue und
der Gemeinde Löbnitz / Ortsteil Sausedlitz in den Abschnitten VNK 4440 026 (K 7443) - NNK 4440 021, Stat.
0,000 - Stat. 0,970 (Abschnittslänge 0,970 km) und Stat.
1,530 - Stat. 1,686 (Abschnittslänge 0,156 km)
1.3
Kreisstraße 7448 in den Abschnitten NK 4440 007, Stat.
0,000 - Stat. 0,323 (Abschnittslänge 0,323 km) sowie
Stat. 2,155 - Stat. 3,223 (Abschnittslänge 1,068 km)
1.4
Kreisstraße 7448 im Abschnitt NK 4440 007, Stat. 0,323
- Stat. 2,155 (Abschnittslänge 1,832 km)
2. Verfügung
2.1
Die unter Ziffer 1.1 näher bezeichneten Straßenabschnitte werden zur K 7450 gewidmet. Straßenbaulastträger ist
der Landkreis Nordsachsen.
2.2
Die unter Ziffer 1.2 näher bezeichneten Straßenabschnitte werden zur K 7450 aufgestuft. Neuer Straßenbaulastträger ist der Landkreis Nordsachsen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder
zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und
Verkehr, Zentrale, Bautzner Str. 19a, 01099 Dresden, ab
dem 19. Januar 2015 Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden, eingelegt werden.
Der Widerspruch kann innerhalb der vorgenannten Frist
auch schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Bautzen,
Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen,
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Zschopau, Sitz Chemnitz,
Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz,
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Meißen,
Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen,
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Leipzig,
Maximilianallee 3, 04129 Leipzig,
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Plauen,
Weststraße 73, 08523 Plauen
Der unter Ziffer 1.4 näher bezeichnete Kreisstraßenabschnitt wird zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft.
Neuer Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Löbnitz.
eingelegt werden.
Dresden, den 7. Januar 2015
2.5
Die Verfügungen der Ziffern 2.1 - 2.4 werden am 1. Januar 2015 wirksam.
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
2.6
Soweit Straßen und Wege im Zuge des oben aufgeführten Verkehrsbauvorhabens lediglich verbreitert, begradigt unerheblich verlegt oder ergänzt wurden, so gilt der
2.3
2.4
Die unter Ziffer 1.3 näher bezeichneten Kreisstraßenabschnitte werden zur Ortsstraße abgestuft. Neuer Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Löbnitz.
Gez.
Klooß
Abteilungsleiter
Zentraler Servicebereich
8
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Neue Reihe: Richtiges Handeln in Notsituationen
1. Notruf – 5 W, die im Notfall helfen
Das Ordnungsamt informiert
Hinweise zur Straßenreinigungspflicht und zum
Schneeräumen
(oa/nf)Jeder Grundstückseigentümer hat die Pflicht, den Gehweg an seinem Grundstück zu reinigen. Auch für bestimmte
Straßen haben Grundstückseigentümer die wöchentliche Reinigungspflicht. Sie müssen dann die halbe Fahrbahnbreite säubern, Rinnen und Bordsteinkanten eingeschlossen.
Die Bereiche zwischen der Grundstücksgrenze und der Fahrbahn, wie Geh- und Radwege, Böschungen und Gräben, müssen ebenfalls gereinigt werden. Wie muss diese Reinigung erfolgen? Schmutz, Laub, Glas etc. werden entfernt, aber nicht in die
Straßeneinläufe gekehrt. Während des Kehrens kann man einer
Staubentwicklung durch Benetzung mit Wasser vorbeugen.
Im Winter beräumt die Stadt öffentliche Straßen nach Maßgabe
ihrer Leistungsfähigkeit von Schnee und streut bei Schnee- oder
Eisglätte. Grundstückseigentümer müssen werktags von 7 bis
20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr für Schneefreiheit u. a. der angrenzenden Gehwege sorgen. Bitte achten
Sie beim Schneeschieben darauf, Straßeneinläufe und Hydranten nicht zuzuschieben. Damit helfen Sie einerseits, dass
bei milderen Temperaturen Schmelzwasser ablaufen kann und
andererseits, dass die Feuerwehr ihre Arbeit verrichten kann.
Bitte beachten Sie, dass große Mengen Löschwasser auch aus
Unterflurhydranten entnommen werden, die oberirdisch durch
rotumrandete Hinweisschilder gekennzeichnet sind. Ebenerdig
sind diese Entnahmestellen an den metallenen Schiebedeckeln
erkennbar.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, u. a. zu finden auf der Delitzscher Homepage www.delitzsch.de (Rathaus - Ortsrecht Download - Punkt 5.3)
Mitmacher gesucht
Tag der Senioren 2015 am neuen Ort
Für Senioren gibt es im Delitzscher Stadtgebiet verschiedene
Anlaufstellen zur Freizeitgestaltung und für Alltagserleichterungen. Einen Überblick über diese Angebote von Vereinen, Verbänden und Unternehmen bietet einmal im Jahr der „Tag der
Senioren“, der zudem von 10 bis 18 Uhr mit einem abwechslungsreichen Kulturprogramm aufwartet.
Erstmals findet diese Veranstaltung am 30. Mai 2015 im Stadtteil
Nord statt und wendet sich damit auch bewusst einer größeren
Zielgruppe zu, der die Möglichkeit des kurzen Weges zum „Tag
der Senioren“ gegeben werden soll. Mit dem Mehrgenerationenhaus des Soziokulturellen Zentrums im Kosebruchweg 14 konnte ein zentraler Veranstaltungsort mit passenden Räumen und
dem erforderlichen Außengelände gefunden werden.
Vereine, Verbände, Unternehmer und sonstige für Senioren Engagierte, die den „Tag der Senioren 2015“ mitgestalten möchten, wenden sich bis zum 6. März an den Kulturkoordinator der
Stadtverwaltung Martin Winkler, Tel. 034202 67-113, E-Mail:
[email protected]
Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Vertretern von Vereinen,
Verbänden sowie der Stadt- und Landkreisverwaltungen bereitet den „Tag der Senioren“ vor und wird über die Teilnehmer an
der Veranstaltung gemeinsam beraten.
(nf) Heute beginnt hier im Amtsblatt eine neue Reihe, mit der
wir Ihnen 14-tägig wichtige Hinweise für Ihr Handeln in Notsituationen geben. Dabei orientieren wir uns an den Bekanntmachungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Den Auftakt macht heute die Anleitung für die
Nutzung des Notrufs.
Notruf-Nummer 112 – die kostenfreie Nummer für die Feuerwehr oder den Rettungsdienst.
Mit diesem Anruf können Sie Leben retten! Vom Festnetz und
vom Handy.
Wenn Sie anrufen, beantworten Sie die fünf W-Fragen:
Unfall/Notfall:
WO ist es passiert?
WAS ist passiert?
WIE VIELE Verletzte?
WELCHE Verletzungen?
WARTEN auf Rückfragen!
Feuer:
WO brennt es?
WAS brennt?
WIE VIEL brennt?
WELCHE Gefahren?
=> Angabe des Ortes
=> z. B. Verkehrsunfall, Haushaltsunfall, Vergiftung
=> Anzahl der verletzten Personen
=> Was können Sie feststellen?
=> Angabe des Ortes
=> z. B. Wald, Fahrzeug, Zimmer
=> Raum, Haus, Wohnung
=> Lebensgefahr,
Gasflaschen,
Chemikalien, Öltank
WARTEN auf Rückfragen!
Leisten Sie Erste Hilfe am Unfallort. Sichern Sie diesen ab. Achten Sie aber auch auf Ihre eigene Sicherheit. Weisen Sie eventuell Rettungskräfte ein.
Bewerbungszeit für Adventsmarkt hat begonnen
Vereine mit Chance auf kostenfreien Standplatz
Vereine aus Delitzsch und den Ortsteilen haben die Möglichkeit,
sich tageweise kostenfrei auf dem Adventsmarkt der Stadt Delitzsch zu präsentieren.
Für den Adventsmarkt 2015 können sie sich noch bis zum
31. Juli 2015 für einen solchen Standplatz bewerben. Dabei sollte das geplante Sortiment angegeben werden sowie, welcher
der drei Markttage – also 4., 5. oder 6. Dezember 2015 – in Frage
kommt.
Im August werden von der Stadtverwaltung und der Werbegemeinschaft Delitzsch e. V. dann die verfügbaren sechs Standplätze vergeben.
Interessenten melden sich bitte bei Adventsmarkt-Organisator
Christian Maurer, Tel.: 034202 67-108 bzw. christian.maurer@
delitzsch.de.
Schiedsstelle der Stadt Delitzsch
Die nächsten Sprechstunden der Schiedsstelle finden an
folgenden Tagen jeweils 16 bis 17 Uhr im Rathaus statt:
Mittwoch, 25. Februar 2015
Mittwoch, 25. März 2015
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über das
Sachgebiet Widersprüche/Ortsrecht/Versicherungen/Wahlen, Tel.: 034202 67-212 gestellt werden.
9
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Copytext Delitzsch GmbH am neuen Standort in
der Delitzscher Innenstadt
(rs) Seit dem 1. Dezember 2014 ist die Copytext Delitzsch
GmbH an ihrem neuen Standort, Markt 11, in der ehemaligen
Schlecker-Filiale, tätig. Die Firma Copytext Delitzsch GmbH arbeitet seit Anfang der 90ziger Jahre im Bereich Kopiergeräte,
Drucker, Scanner, Plotter und betreut umfassend Einzelplatz
und Netzwerklösungen für den Kunden. Weiteres Tätigkeitsfeld
ist die Datenorganisation und -archivierung.
Der Innenstadtstandort ist ein Vorteil für die ebenso angebotenen Leistungen eines Copyshops wie das schwarz/weiß und farbige Kopieren, Drucken, Scannen, Plotten und das Laminieren
und Binden von Druckwerken jeglicher Art. Wirtschaftsförderin
Ricarda Steinbach nahm den Umzug zum Anlass, das Unternehmen am 1. Dezember 2014 am neuen Standort zu begrüßen.
Sie begrüßte die Verlagerung der Geschäftsräume in das Zentrum der Stadt und verspricht sich davon eine zusätzliche Belebung des innerstädtischen Handels. Sie wünschte Geschäftsführer Thimo Köhler und seinen fünf Mitarbeitern viel Erfolg am
neuen Standort.
Kleingartenvereine stellen sich vor
Teil II: „Frohe Zukunft“ e. V., Delitzsch
(mr/nf) Hier stellen sich die Kleingartenvereine der Stadt und der
Ortsteile vor. Heute ist es „Frohe Zukunft“ e. V. aus Delitzsch.
Lage und Adresse:
Die Kleingartenanlage befindet sich im südöstlichen Stadtgebiet von Delitzsch, direkt an der Eilenburger Chaussee zwischen
dem ehemaligen Ziehwerk und dem Bahndamm.
Charakter der Anlage:
Die Anlage wurde 1919 gegründet, seit 1956 besteht sie als
„Frohe Zukunft“ e. V. Die über 117.000 qm große Anlage umfasst 260 Parzellen. Derzeit stehen zehn Gärten in einer Größe
von 300 bis 600 qm frei. Die Anlage ist Mitglied im Kreisverband
der Kleingärtner.
Die Vereinsgaststätte wird für Feiern aller Art gerne genutzt und
ist für die gute Küche bekannt. Neben dem Gastraum stehen
zwei weitere Räume für 20 bis 50 Personen zur Verfügung. Ansprechpartner ist hier Herr Bemmann.
ze Leben Modersohn-Beckers und an ihr umfangreiches Werk
von 750 Gemälden und etwa 1.000 Zeichnungen erinnert. Die
Arbeiten zeugen unter anderem von ihren Reisen nach Paris,
von dessen lebendiger Kunstszene die Malerin besonders stark
beeinflusst wurde.
Der Eintritt zu dieser Veranstaltung der Volkshochschule Nordsachsen beträgt 8 Euro.
__________________________________________________
TOP Lokalversorger 2015
ie Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD)
D
wurde erneut für die Kombination aus fairem
Preis, gutem Service, nachgewiesenem Umweltengagement und regionaler Verantwortung
ausgezeichnet.
Bereits seit vier Jahren zählt die TWD zu den Gewinnern des
Wettbewerbs „Top-Lokalversorger“ des Energieverbraucherportals. Nun geht das Siegel „Top-Lokalversorger 2015“ in den Bereichen Strom und Gas erneut an die TWD.
In der Auswahlbegründung heißt es: „Ihr Unternehmen hat die
Auszeichnungsbedingungen für den „TOP-Lokalversorger 2015“
sowohl im Bereich Strom als auch im Bereich Gas erfüllt: Im
lokalen Versorgungsgebiet hat die TWD zum Auswertungszeitpunkt in beiden Bereichen einen der ersten drei Plätze auf dem
Tarifvergleichsranking des Energieverbraucherportals belegt.“
„Es freut mich sehr, dass es uns zum vierten Mal gelungen ist,
in diesem Wettbewerb mit einer Mischung aus regionalem Engagement, marktgerechten Preisen und gutem Service zu überzeugen“, freut sich TWD-Geschäftsführer Gunter Haase. „Insbesondere der Ausbau unseres Service-Angebots und unserer
Dienstleistungen liegt mir sehr am Herzen, da die Kundennähe
für uns als regionales Unternehmen unsere Kernkompetenz darstellt“.
Das Energieverbraucherportal ist ein kostenloses und unabhängiges Internetangebot. Im Gegensatz zu Vergleichsrechnern mit
Vertriebspartnerschaften wird auf der Internetseite www.energieverbraucherportal.de ein Vergleichssystem angeboten, in
dem die Leistungen und Mehrwerte des Versorgers und nicht
nur Preise offen gelegt werden.
Kontaktadresse für freie Gärten: Lothar Bachmann (Vorsitzender
des KGV), Tel. 0157 83532782.
www.kleingartenverein-frohezukunft-delitzsch.de
Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils samstags für alle Haushalte kostenlos.
Kunstvortrag über Paula Modersohn-Becker
in der Bibliothek
Die deutsche Malerin Paula Modersohn-Becker (1876 ? 1907).
Mit viel Bildmaterial führt Kunsthistorikerin Marianne Risch-Stolz
in ihrem Vortrag am 2. Februar 2015 ab 18.00 Uhr durch das Leben dieser Frau, die als eine Wegbereiterin des Expressionismus
gilt und der als erste Künstlerin der Welt ein ganzes Museum
gewidmet wurde.
Im Lesesaal der Bibliothek „Alte Lateinschule“ wird an das kur-
IMPRESSUM
Möchten auch Sie Ihren Kleingartenverein vorstellen? Dann schreiben Sie eine E-Mail mit folgenden Angaben an nadine.fuchs@
delitzsch.de: Name des Vereins, Adresse der Gartenanlage und
Lage im Stadtgebiet, Größe der Anlage und Anzahl der Parzellen. Gibt es freie Gärten? Kontakt für Interessenten mit Name
und Anschrift oder Telefonnummer. Was ist das Besondere der
Anlage (Lage, Feierlichkeiten, Alter, Initiativen, Kooperationen
mit anderen Vereinen etc.). Internetadresse.
-Herausgeber:
Stadt Delitzsch, Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897,
E-Mail: [email protected]
Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27,
Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected]
- Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden
10, Telefon: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch,
Herr Dr. Manfred Wilde,
Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige
Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für
nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse
kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
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malermäßig vorbereitet
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1959 Heizöl-EL
1959 Heizöl-EL
Grundausstattung: In allen Wohnungen ist das Bad gefliest und die Küche hat einen Fliesenspiegel.
Es können natürlich auch für jede Wohnung individuelle Ausstattungsvereinbarungen getroffen werden.
Bei den angegebenen Wohnungsflächen handelt es sich um Circa-Angaben.
Weitere Informationen und Angebote erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle oder im Internet.
Erläuterungen Energieausweis:
Heizungsart:
Alle Energieausweise wurden im Jahr 2008 auf der Grundlage des Energieverbrauchs erstellt.
Der Energieverbrauch für Warmwasser ist enthalten.
FW = Fernwärme; EG = Erdgas; NW = Nahwärme
Endenergieverbrauch in kWh/ (m2 *a)
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Unsere Öffnungszeiten:
1. OG, ca. 59,5 m2
Montag:
08:00 - 16:00 Uhr
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Dienstag:
08:00 - 18:00 Uhr
Warmmiete: 429,50 €
Mittwoch:
08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 14:00 Uhr
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09:00 - 13:00 Uhr
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Erstbezug nach Renovierung
neue Türen, neue Fliesen, renoviert
Baujahr: 1959
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Ihr Ansprechpartner:
Frau Wegner
Kostenlose Service-Nr:
0800 346 7800
Internet:
www.wg-delitzsch.de
E-Mail:
[email protected]
Telefonnummer:
034202/ 68 430
Fax:
034202/ 68 441
Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH - Elisabethstraße 7 - 04509 Delitzsch
Endenergieverbrauch: 84,8
11
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Wasserwacht bietet RettungsschwimmerLehrgänge an
DRK-Kreisverband Delitzsch e. V.
Eilenburger Straße 65, 04509 Delitzsch
Tel. 034202 3094-0, Fax 034202 3094-28
[email protected]
www.drk-delitzsch.de
Kursangebote und Ausbildungstermine
Erste-Hilfe-Grundkurs 2-Tages-Kurs, 2x8 Std., Beginn 8 Uhr
• 19./20.2.2015, • 23./24.2.2015, • 6./7.3.2015
Erste-Hilfe-Training 1-Tages-Kurs, 8 Stunden, Beginn 8 Uhr
• 14.3.2015, • 18.3.2015, • 27.3.2015, • 30.3.2015
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) Führerschein
• 21.2.2015, • 21.3.2015, • 18.4.2015
Für alle Kurse auch individuelle Termine auf Anfrage möglich.
Erste Hilfe am Kind (Fresh-up), ca. 3 Std., für Groß- u. Eltern,
Themen u. a. Atemstörungen, Herz-Kreislauf, Vergiftungen
Erste Hilfe für Senioren,ca. 3 Std., Themen u. a.: Knochenbrüche, Gelenkverletzungen, Schlaganfall
Start bei Mindestteilnahme von zehn Interessierten.
Ab Februar geht’s los! Das Deutsche Rote Kreuz bietet die
Ausbildung für das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen
in Bronze (Mindestalter 12 Jahre) und Silber (Mindestalter
15 Jahre) an. Vorausgesetzt werden gute Schwimmkenntnisse
im Bereich Brust-, Kraul-, Rückenschwimmen, eine gewisse
Tauchfähigkeit, körperliche und geistige Eignung und zudem für
Silber die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
Begonnen wird erstmals am Freitag, dem 20.02.2015 mit einem
Theorieteil.
Dieser findet ab 18:00 Uhr in den Schulungsräumen des Kreisverbandes in der Eilenburger Straße 65 statt. Für den Praxisteil
geht es dann immer samstags um 13:00 Uhr in die Schwimmsporthalle nach Bitterfeld. Insgesamt umfasst ein Rettungsschwimmer-Kurs zehn Theorie- und zehn Praxisstunden.
Es wird eine Mindestteilnehmerzahl je Lehrgang von acht Interessierten angestrebt.
Die Lehrgangsgebühr in Höhe von 100,00 EUR ist am ersten
Kurstag in bar zu entrichten, der Anmeldeschluss für den Premierekurs ist Dienstag, der 10.02.2015. Informationen, Rückfragen, Anmeldungen erfolgen über Frau Schlegel unter Telefon
0170 5021131 oder per E-Mail: [email protected].
Blutspende-Termine
4.2.2015, 13 - 18 Uhr, DRK Delitzsch, Eilenburger Straße 65 *)
13.2.2015, 15 - 19 Uhr, Bürgerhaus Delitzsch, Securiusstr. 34
In Zusammenarbeit mit: DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
gGmbH, Blutspendezentrum Leipzig bzw. *) Blutbank Leipzig,
Institut für Transfusionsmedizin, Universitätsklinikum
Sozialstation Delitzsch-Rackwitz, Ludwig-Jahn-Straße 4
Tel. 034202 3094-17, [email protected]
24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel. 0160 4711242
Beratungsstelle für pflegende Angehörige
der Sozialstation Delitzsch-Rackwitz
montags, Ludwig-Jahn-Straße 4 in Delitzsch, 14 - 15 Uhr
donnerstags, Märchenweg 2 in Rackwitz, 14 - 15 Uhr
Fahrdienst
Anfragen & Buchungen, Mo.-Fr., 7 - 16 Uhr
Tel. 034202 3094-20, [email protected]
Menüservice - Essen auf Rädern
Bestellungen & Änderungen, Mo.-Fr., 8 - 15 Uhr
Tel. 034202 300401
Unsere Angebote im Überblick:
• Ambulante Alten- und • Behindertenfahrdienst
Krankenpflege • Krankentransport
• Verhinderungspflege • Patienten-Rückholdienst
• Betreuung bei • Erste-Hilfe-Ausbildungen
Ernährungssonden • Bevölkerungsschutz
• Portversorgung • Kreisauskunftsbüro
• Essen auf Rädern • Jugendrotkreuz
• Hausnotruf • Schulsanitätsdienst
• Hauswirtschaftliche Hilfe • Wasserwacht
• Einkaufsservice • Schulsozialarbeit
• Pflegeberatungen • Flüchtlingssozialarbeit
• Hilfsmittelvermittlung • Antivandalismus-Programm
• Kleiderkammer • offenes Jugendhaus
• Blutspende • Kindertageseinrichtungen
Heimspiele des NHV Concordia
Delitzsch 2010 e. V.
Die nächsten Heimspiele des NHV Concordia Delitzsch 2010 e. V. finden an folgenden
Tagen in der Artur-Becker-Halle statt:
Samstag, 31. Januar 2015
9:00 Uhr mJE NHV II – HSV Mölkau Kreisliga
10:15 Uhr mJE NHV – HSG Rückmarsdorf Kreisliga
11:30 Uhr mJD NHV – MoGoNO Kreisliga
13:00 Uhr mJB NHV – MoGoNo Kreisliga
15:00 Uhr wJD NHV – MoGoNo Kreisliga
Sonntag, 1. Februar 2015
15:00 Uhr wJC NHV – MoGoNo 16:30 Uhr mJC NHV – SG LVB Leipzig 18:15 Uhr wJA NHV – MoGoNo Kreisliga
Kreisliga
Kreisliga
Samstag, 7. Februar 2015
18:30 Uhr Männer NHV – SG LVB Leipzig II Sachsenliga
Weitere Informationen über die Mannschaften und den Verein
finden Sie im Internet unter www.nhv-concordia-delitzsch.de.
12
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Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
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1968
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Ihr Ansprechpartner: Herr Müller
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034202/340520
13
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
ie nächste Zusammenkunft der AG Senioren
D
Delitzsch u. U. findet am Mittwoch, dem 4. Februar 2015, im „Weißen Ross“ statt. Beginn ist
wie immer um 14:30 Uhr. Es referiert Dr. Paul Pigors zum Thema „Bedeutung und Gefahren der
Mobilität im Alter“. Wir wünschen uns viele Teilnehmer, auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
__________________________________________________
Sudetendeutsche Landsmannschaft –
Ortsgruppe Delitzsch
Allen Geburtstagskindern im Jänner und Feber alles Gute und viel
Gesundheit und im neuen Jahr viel Glück wünscht der Vorstand.
Eisenbahn-Verkehrsgewerkschaft
Ortsverwaltung Delitzsch – Seniorenvorstand
Liebe Mitglieder der Seniorengruppe, am Donnerstag, dem
12. Februar, findet im Sportlerheim des ESV Delitzsch unsere
erste Zusammenkunft im Veranstaltungsjahr 2015 statt. Dazu
haben wir unseren OB, Herrn Dr. Wilde eingeladen.
Thema: A
ktuelles aus unserer Stadt und Ausblick auf künftige Vorhaben
Beginn: 14 Uhr im Sportlerheim des ESV
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme!
Seniorenvorstand
Delitzscher Tennisclub 1921 e. V.
Einladung zur ordentlichen
Mitgliederversammlung 2015
HELAU, HELAU! KINDERFASCHING!
Aufgepasst und vorgemerkt: Am Sonntag, dem 8.2.2015, starten wir im ehemaligen RAW-Sozialgebäude ab 15:00 Uhr wieder den traditionellen „Großen Delitzscher Kinderfasching” als
Höhepunkt der diesjährigen Narrenzeit. Es erwartet alle Kinder
wieder ein gestaltetes Programm mit lustigen Animationen, Kindertänzen und allerlei Spiele, bei denen natürlich auch Gewinne
abgeräumt werden können. Eltern und Großeltern dürfen natürlich auch kräftig mitfeiern.
Eltern-Kind-Angebot
Für Eltern mit Kleinkindern (1 bis 3 Jahre) bietet das Delitzscher
Kinderland ab dem 2. März 2015 wieder seine Montags-Krabbelgruppe an. Für dieses Angebot bitten wir interessierte Eltern,
sich bis zum 27.2. anzumelden.
Weitere Informationen und Anmeldung bei Manuela Hennig,
Tel. 034202 346789 (ab 10:00 Uhr)
Seniorenfasching
Wir laden alle feierlustigen und tanzfreudigen Seniorinnen und
Senioren am 20. Februar 2015 ab 15:00 Uhr zu einer zünftigen
Faschingsfeier recht herzlich ein. Kostüm und gute Laune sind
ausdrücklich erwünscht. Für flotte Rhythmen und Stimmung
sorgt „DJ Berti“. Reichlich schmackhafte Speisen und leckere
Getränke hält für Sie wieder unser Team bereit und erwartet Sie
in Delitzsch-Nord, Kosebruchweg 14.
Bitte vormerken: Frauentagsfeier im Bürgerhaus
Am Sonntag, dem 8. März 2015, ist es wieder soweit. Die nun
schon „8. Große Frauentagsfeier” findet ab 17:00 Uhr wieder
im Delitzscher Bürgerhaus statt. Allen Männern, die ihren Frauen, Lebensgefährtinnen, Freundinnen oder Arbeitskolleginnen
ein besonderes Geschenk zum Frauentag machen möchten, ist
der Erwerb einer Eintrittskarte für dieses Ereignis besonders zu
empfehlen. Mit Sektempfang, einem reichhaltigen Buffet, Showeinlagen und Musik zum Tanz wird den Frauen viel geboten. Bitte beachten Sie, dass die Karten ab dem 4. Februar nur im Vorverkauf erworben werden können – an der Abendkasse ist kein
Verkauf. Weitere Informationen erhalten Sie im Soziokulturellen
Zentrum „Mittendrin” – Tel. 034202 63764
Der Vorstand des Delitzscher Tennisclubs 1921 e. V. lädt gemäß Vereinssatzung (§ 14, Ziff. 3) zur diesjährigen ordentlichen
Mitgliederversammlung ein. Diese Versammlung findet statt am
Freitag, dem 27. März 2015, um 19:30 Uhr im Vereinshaus unserer Tennisanlage.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Rechtmäßigkeit der Einberufung und
Beschlussfähigkeit der Versammlung
3. Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr
4. Bericht des Kassenwarts
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Diskussion zu den vorgetragenen Berichten
7. Entlastung des Vorstandes
8. Verlesung von Anträgen und ggf. Abstimmung hierüber
(offene Abstimmung)
9. Diskussion, Aussprache, Vorschläge
10. Schlusswort des Vorstandes
Änderungen zur Tagesordnung und sonstige Anträge sind bis spätestens 13. März 2015 beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Mit sportlichen Grüßen
Lange, A.
1. Vorsitzende
Malze
2. Vorsitzender
Selbsthilfegruppe für chronisch Darmerkrankte
Am 9. Februar 2015 findet um 18 Uhr im Kreiskrankenhaus Delitzsch das nächste Treffen der Selbsthilfegruppe für chronisch
Darmerkrankte statt. Ärzte, Patienten, Eltern erkrankter Kinder
und Jugendlicher sowie Angehörige sind herzlich willkommen.
Nach dem Vortrag tauschen wir uns aus. Auch über neue interessierte Teilnehmer freuen wir uns sehr.
Thema: Referent: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
RA Ingrid Hahn
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ute Rohne,
Tel.: 034202 860515
14
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Seniorenbegegnungsstätte der AWO
Johannes-R.-Becher-Str. 20
04509 Delitzsch-Ost
Tel.: 034202 38425
Hier das Veranstaltungsangebot der
AWO - Seniorenbegegnungsstätte Delitzsch-Ost
für Februar 2015
Di., 03.02.2015
Rommee & Co.
14:00 Uhr
Mi., 04.02.2015
Kaffeenachmittag
14:00 Uhr
Do., 05.02.2015
Rolliclub und Strickclub
14:00 Uhr
————————————————————————————
Di., 10.02.2015
Zeit der Kartenspieler
14:00 Uhr
Mi., 11.02.2015
Kaffeeklatsch
14:00 Uhr
Do., 12.02.2015
Strickclub
14:00 Uhr
————————————————————————————
Di., 17.02.2015
Zeit der Kartenspieler
14:00 Uhr
Mi., 18.02.2015
Wir feiern Fasching
14:00 Uhr
Do., 19.02.2015
Rolliclub und Strickclub
14:00 Uhr
————————————————————————————
Di., 24.02.2015
Rommee & Co.
14:00 Uhr
Mi., 25.02.2015
Geselligkeit in lustiger Runde 14:00 Uhr
Do., 26.02.2015
Rolliclub und Strickclub
14:00 Uhr
„Rommee und Co“ - wer in geselliger Runde bei einem Tässchen Kaffee Karten spielen möchte, kann gern jeden Dienstag
ab 14:00 Uhr bei uns vorbei schauen.
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Neue Öffnungszeiten der Jugendberatung Delitzsch
Jugendberatung Delitzsch
Dipl. Sozialpäd. M. Walther
Mauergasse 19 (Ecke Holzstr.)
04509 Delitzsch
034202 329340
[email protected]
Sprechzeiten:
Dienstag, 12.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 8:00 bis 14:00 Uhr
Montag und Mittwoch nur nach Vereinbarung
Termine bitte vorher vereinbaren
· Ausfüllen von Anträgen, Formularen;
· Begleiten zu Behörden und Ämtern
· Verfassen von Schreiben
· Bewerbungstraining, Lehrstellensuche, Jobsuche
· Probleme besprechen
· Betreuung Stundenableistender
__________________________________________________
Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V.
Geschäftsstelle Delitzsch
Schloßstr. 4, 04509 Delitzsch
Tel.: 034202 50600, Fax: 034202 63839
Homepage: www.diakonie-delitzsch.de
Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch
Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“
Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 51376
Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“
Karl-Marx-Str. 2, Tel.: 034202 58255
Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas
Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schloßstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der
Kita „Morgenland“
Kleiderkammer
im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“,
Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538
Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer am Donnerstag von 10
bis 12 und von 13 bis 14.30 Uhr.
Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege.
Begegnungsstätte für Senioren
Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58538
(Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!)
Regelmäßige Treffen: Dienstag von 14 bis 16 Uhr - gemütliches
Beisammensein bei Kaffee und Kuchen.
Rolli-Club
Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen sie mehr
über den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre
Ansprechpartner sind: Frau Möritz (Tel.: 034202 61755) und Frau
Müller (Tel.: 034202 894029).
Ambulante Alten- und Krankenpflege
Diakonie-Hospital Sozialdienst Delitzsch
Ansprechpartner: Frau Anja Stiller, Hallesche Straße 44 04509
Delitzsch, Tel.: 034202 58538
24 h Notruf-Nummer: 0151 16350603,
E-Mail: [email protected]
Die Leistungen unserer Sozialstationen im Überblick:
• Häusliche Kranken- und Altenpflege
• Haushaltshilfe, Wäschereinigung
• Bereitstellung von Hilfsmitteln
• preiswerter Hilfsmittelverleih
• Essenversorgung (Essen auf Rädern)
• medizinische Fußpflege
• Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus
• Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege,
allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege
• Verhinderungspflege
• Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw.
Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung
und betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit.
Tagespflege/Teilstationäre Altenhilfe
Ganztagsbetreuung wochentags von 7 bis 17 Uhr. Neben Pflege und medizinischer Betreuung bieten wir abwechslungsreiche
kreative und kulturelle Angebote für Senioren.
Diakonie-Tagespflege Delitzsch
Ansprechpartner: Frau Anja Stiller, Gellertstraße 26a 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58543
24 h Notruf-Nummer: 0151 16350603
Essen auf Rädern
Küche: Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58548
Hospizdienst
Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Sieglinde Stahl, Sprechzeiten: Di.
15 bis 17 Uhr, Do. 10 bis 12 Uhr, Tel: 03423
7002998 oder 0151 16350628; Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte telefonisch abstimmen.
15
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Zum nächsten Trauercafé wird am 20.3. in der Zeit von 16 bis
18 Uhr in das Kaminzimmer des St. Georg-Hospitals in der Hallesche Str. 44 herzlich eingeladen.
Spendenkonto des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.:
IBAN: DE32 86055592 2280001899
SWIFT-BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszwecke: Spende
__________________________________________________
Bürgerinitiative Grünes Delitzsch
Einladung zum Bürgergespräch
ie Bürgerinitiative GRÜNES DELITZSCH trifft
D
sich zum Bürgergespräch.
Wir möchten unsere Serie mit kompetenten Fachleuten und Prominenten Gästen in ein Gespräch zu kommen auch 2015 fortsetzen.
Zu unserem nächsten Bürgergespräch am Donnerstag, dem
12. Februar 2015, um 18 Uhr im Eis-Café am Markt haben wir
den Oberbürgermeister Dr. Wilde eingeladen. Wir möchten mit Dr.
Wilde über seine Vorstellung für ein „Grünen Delitzsch“ und das
aktuelle Baugeschehen sprechen. Die Bürgerinitiative „GRÜNES
DELITZSCH“ hat dazu auch viele konstruktive Vorschläge.
Interessierte Bürger sind für Anfragen, Meinungen und Vorschläge herzlich eingeladen. Gestalten Sie mit. Wir freuen uns auf Ihre
Teilnahme und Unterstützung.
Kontakt: grü[email protected], Tel.: 034202 55078
Mehr Schutz für Mensch, Tier, Natur und Umwelt. Denn es ist
möglich!
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bornack
Anmerkung der Redaktion:
Der Dialog mit dem Oberbürgermeister und Vertretern der Bürgerinitiative „Grünes Delitzsch“ fand bereits am 27. Januar statt.
Dabei wurden gemeinsam mit Fachleuten aktuelle Fragen zu geplanten Bautätigkeiten in der Stadt und zu notwendigen Baumpflegemaßnahmen diskutiert.
Evangelische Kirchengemeinde
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 31.1. bis 14.2.2015
Sonnabend, d. 31.1.2015
10.00 Uhr Konfirmandentag – Gemeindehaus
Sonntag, d. 1.2.2015
10.00 Uhr Gottesdienst – Gemeindehaus
Montag, d. 2.2.2015
9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus
17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus
19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus
Mittwoch, d. 4.2.2015
16.00 Uhr Kinderchor – Gemeindehaus
16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus
17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus
18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus
19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus
Donnerstag, d. 5.2.2015
16.00 Uhr Kinderkirche – Gemeindehaus
16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7. Klasse – Gemeindehaus
17.00 Uhr Konfirmandenunterricht 8. Klasse – Gemeindehaus
17.15 Uhr Teeny-Kreis – Gemeindehaus
Freitag, d. 6.2.2015
14.00 Uhr Treffen der Rollis – Gemeindehaus
Sonntag, d. 8.2.2015
10.00 Uhr Gottesdienst – Gemeindehaus
Montag, d. 9.2.2015
9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus
17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus
19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus
Dienstag, d. 10.2.2015
14.00 Uhr Seniorenkreis – Gemeindehaus
Mittwoch, d. 11.2.2015
19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus
Mittwoch, d. 11.2. – Freitag, d. 13.2.2015
Kinderbibeltage – Gemeindehaus
Anmeldungen in der Kinderkirche, im Teeny-Kreis oder im Gemeindebüro
Jubelkonfirmation:
Zur diesjährigen Jubelkonfirmation am 31. Mai sind die Konfirmanden der Jahrgänge 1945, 1955, 1965 und 1990 herzlich
eingeladen. Interessierte melden sich bitte im Gemeindebüro.
Anschriften:
Pfarrer St. Pecusa Kantorin R. Wache Gemeindebüro Öffnungszeiten: E-Mail: Internet: Schloßstr. 6, Tel. 989637
Tel. 0345 68921900
Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198
Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr
Dienstag 14 bis 18 Uhr
[email protected]
www.delitzsch-online.de/ev.kirche
Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670,
BLZ 86055592
IBAN: DE31 8605 5592 2280 0066 70; BIC: WELADE8LXXX
Katholische Pfarrei „St. Klara“
Gottesdienste und Zusammenkünfte vom 31.1. bis
zum 13.2.2015
Samstag, 31.1.
10.00 Uhr Erstkommunionkurs 2015 in Delitzsch
17.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz mit Kerzenweihe und Blasiussegen
Sonntag, 1.2.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
8.45 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
10.30 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
(in allen Hl. Messen Kerzenweihe und Blasiussegen)
17.00 Uhr Andacht in Delitzsch
Montag, 2.2.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
14.30 Uhr Seniorentreff in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Dienstag, 3.2.
8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
15.00 Uhr Religionsunterricht 1.+2. Klasse in Delitzsch
16.00 Uhr Religionsunterricht 3.+4. Klasse in Delitzsch
17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
18.45 Uhr Chor in Delitzsch
16
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Mittwoch, 4.2.
8.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Donnerstag, 5.2.
9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
9.30 Uhr Hl. Messe im St. Marien-Heim in Delitzsch
16.00 Uhr Religionsunterricht für alle Oberschüler in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Freitag, 6.2.
8.00 Uhr 10.30 Uhr 18.00 Uhr 19.19 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg
Andacht im Diakonie-Heim in Bad Düben
Hl. Messe in Zwochau
Pfarreifasching im Bürgerhaus in Delitzsch
Samstag, 7.2.
17.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz
Sonntag, 8.2.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
8.45 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg
17.00 Uhr Vesper in Bad Düben
Montag, 9.2.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
10.00 Uhr Andacht im AWO-Heim in Bad Düben
14.30 Uhr Seniorentreff in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Dienstag, 10.2.
8.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier im St.-Martin-Heim in Eilenburg
17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
18.45 Uhr Chor in Delitzsch
Mittwoch, 11.2.
14.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg anschl. Seniorennachmittag
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
18.00 Uhr Gutes für Ehepaare: „Erfüllte Wünsche“ - ein
Abend rund um Schätze
Donnerstag, 12.2.
9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
10.30 Uhr Andacht im Valere-Heim in Löbnitz
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Freitag, 13.2.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Anschriften:
Telefon Pfarrbüro 034202 52159
Fax Pfarrbüro 034202 52175
Telefon Pfr. Poschlod 034202 329706
E-Mail [email protected]
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 1. bis 11.2.2015
Sonntag, d. 1.2.2015
9.30 Uhr Gottesdienst
9.30 Uhr Vorsonntagsschule
9.30 Uhr Sonntagsschule
Montag, d. 2.2.2015
18.45 Uhr Religionsunterricht
19.30 Uhr Chorprobe
Mittwoch, d. 4.2.2015
20.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, d. 8.2.2015
9.30 Uhr Gottesdienst
Montag, d. 9.2.2015
19.30 Uhr Chorprobe
Mittwoch, d. 11.2.2015
20.00 Uhr Gottesdienst
Jehovas Zeugen – Delitzsch
Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a
Sonntag, 1.2.2015
17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag
Thema: „Gott steht in einer glücklichen Familie an
erster Stelle“
17.30 Uhr Wachtturm-Studium
Thema: „Jetzt seid ihr Gottes Volk“
Freitag, 6.2.2015
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium
Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“
19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Richter 8 - 10
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Wer hat die Bibel geschrieben?“
20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache
und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Sonntag, 8.2.2015
17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag
Thema: „Was das Reich Gottes schon heute für
uns tut“
17.30 Uhr Wachtturm-Studium
Thema: „Hört zu und erfasst den Sinn“
Freitag, 13.2.2015
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium
Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“
19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Richter 11 - 14
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Ist die Bibel wissenschaftlich korrekt?“
20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache
und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Nach Redaktionsschluss eingegangen
Ortschaftsrat Spröda/Poßdorf
Der Ortschaftsrat Spröda/Poßdorf lädt alle Bürger zur nächsten
öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am Mittwoch, dem 4. Februar 2015, um 19.30 Uhr in das Feuerwehrzentrum Spröda ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Ortschaftsräte und Gäste, Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Protokollkontrolle
3. Bürgeranfragen
4. Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Bereich
5. Verschiedenes
Mieth
Ortsvorsteher
17
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes
Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
03421 758-0
034202 988-0
03435 984-0
03423 7097-0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
03421 758-1371
034202 988-1336
03435 984-1380
03423 7097-1355
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
Ausschreibungen des Landratsamtes
Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Der Landrat
Neujahrsempfang des Landkreises
03421 758-1001
03421 758-1015
03421 758-1013
034202 988-1051
03421 758-1090
03421 758-1096
03421 758-1102
03421 758-1202
03421 758-1502
03421 758-7002
03421 7739-300
03421 758-2002
03421 758-2140
03421 758-2150
03421 758-2160
03421 758-2130
Foto: Landratsamt
Ein Höhepunkt des traditionellen Neujahrsempfanges des Landkreises Nordsachsen war der Moment, als Landrat Michael
Czupalla unter dem Beifall der weit über 400 Gäste im Großen Saal des Heide Spa Bad Düben den Dirigentenstock der
Sächsischen Bläserphilharmonie übernahm und stellvertretend
für Stamm-Dirigent Professor Thomas Clamor den RadetzkyMarsch dirigierte.
Torgau tritt Städtekooperation „Wege zu Cranach“ bei
03423 7097-4001
03423 7097-4102
03423 7097-3401
03423 7097-3450
03423 7097-3102
03423 7097-32 02
03423 7097-3301
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
034202 988-5001
Straßenverkehrsamt
034202 988-5101
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
034202 988-5201
Ordnungsamt
034202 988-5301
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz
034202 988-5401
SG Rettungsdienst
034202 65-212
Gesundheitsamt
03421 758-6302
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
Pressestelle
03421 758-6002
03421 758-6101
03421 758-6202
Nach der feierlichen Vertragsunterzeichnung am Kronacher
Cranach-Denkmal von links nach rechts Wolfgang Beiergrößlein (Erster Bürgermeister der Stadt Kronach), Andrea Staude
(Oberbürgermeisterin der Großen Kreisstadt Torgau), Michael
Czupalla (Landrat des Landkreises Nordsachsen), Angela Hofmann (Zweite Bürgermeisterin der Stadt Kronach), Dietmar Lang
(Lucas-Cranach-Beauftragter der Stadt Kronach) und Wolfgang
Eckert-Hetzel als Lucas Cranach der Ältere.
18
Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung in Kronach gehört
Torgau mit Schloss Hartenfels offiziell zum Bund der Cranach-Städte. Ziel der Initiative ist es, das künstlerische Erbe der Malerfamilie
Cranach zu bewahren, zu vermitteln und touristisch zu vernetzen.
Vom 15. Mai bis 31. Oktober 2015 werden im Rahmen der 1. Nationalen Sonderausstellung „Luther und die Fürsten“ berühmte
Porträtgemälde von Lucas Cranach dem Älteren und seinem
Sohn Lucas Cranach dem Jüngeren im Schloss Hartenfels präsentiert. Sie gaben der Reformation ein Gesicht und leisteten so
einen wesentlichen Beitrag zur Verbreitung des neuen Glaubens.
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Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus
Mühlenpreis 2015
In diesem Jahr wird bereits zum 17. Mal der Mühlenpreis des
Landkreises Nordsachsen gemeinsam mit der Sparkasse Leipzig und der Leipziger Volkszeitung vergeben. Aus gegebenem
Anlass wurden gemeinsam mit den Sponsoren und dem Landkreis die vier Kategorien mit folgendem Ergebnis neu diskutiert:
Kategorie 1 - KulturLandschaft
Diese Kategorie ist NEU und setzt sich aus den ursprünglichen
Kategorien Kultur“ und „Natur- und Umweltschutz“ zusammen.
Sie beinhaltet alle ehrenamtlichen Aktivitäten in den Bereichen
Kultur, Natur- und Umweltschutz, Landschaft und Heimatpflege.
Kategorie 2 - Sport
Diese Kategorie beinhaltet unverändert alle ehrenamtlichen Aktivitäten im Bereich des Sports.
Kategorie 3 - Soziales
Diese Kategorie beinhaltet alle ehrenamtlichen Aktivitäten im sozialen Bereich.
Kategorie 4 - Frischer Wind
Diese Kategorie ist NEU und beinhaltet alle spartenübergreifenden, ehrenamtlichen Aktivitäten in allen Bereichen, im Besonderen für die jüngere Generation. Die Altersbegrenzung beträgt in
dieser Kategorie 18 bis 35 Jahre.
Vereine, Verbände, Einrichtungen sowie Privatpersonen haben
bis zum
2. März 2015
die Möglichkeit, ihre Favoriten vorzuschlagen. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie beim Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch. Wichtig ist hierbei eine ausführliche und aussagekräftige
Tätigkeitsbeschreibung der vorzuschlagenden Person. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, entsprechende Fotos in digitaler Form
mit einzureichen. Die eingereichten Unterlagen werden dann umgehend an die Leipziger Volkszeitung zur Veröffentlichung weitergeleitet. Bei eventuellen Rückfragen stehen ihnen die Mitarbeiter
unter Tel. 034202 9881056 oder 034202 9881057 sowie unter der
E-Mail [email protected] gern zur Verfügung.
Ausstellung im Foyer
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Am Donnerstag, dem 22. Januar 2015 wurde im Foyer des
Landratsamtes Nordsachsen in Delitzsch um 09:00 Uhr die erste
Ausstellung des Jahres mit Werken von Frau Brigitte Bode aus
Delitzsch/Döbernitz eröffnet. Die Ausstellung beinhaltet 25 Werke der Ölmalerei. Landschaften und Blumen geben der Ausstellung Farbe und laden zum Verweilen ein. Frau Bode malt schon
seit ihrer Kindheit. Erst 1982 fing Sie an, sich intensiver mit der
Malerei zu beschäftigen. Unter der Leitung von Hochschulabsolvent und Maler Eberhard Claus nahm Sie bereits nach einem
Jahr an kleineren Ausstellungen teil. Weitere Ausstellungen folgten 1984, 1989 und 1990 mit Grafiken, Aquarellen und Ölbildern.
Bis einschließlich 4. März 2015 haben alle Bürgerinnen und
Bürger, aber auch Gäste des Landkreises die Möglichkeit zur
Besichtigung. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter
der Wirtschaftsförderung unter Tel. 034202 9881056 oder 1057
gern zur Verfügung.
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Die Gleichstellungsbeauftragte
Girls‘ Day und Boys‘ Day am 23. April 2015 Regionale Unternehmen gesucht
Am 23. April 2015, dem diesjährigen Girls‘- und Boys‘ Day, erhalten Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen ab der Klassenstufe 5 wieder die Möglichkeit sich in Sachen
Berufswahl zu orientieren.
Der Girls‘ Day ist ein Aktionstag für Mädchen, an dem sie die
Möglichkeit erhalten sollen, für sie eher untypische Berufe im
Handwerk, im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich
zu entdecken und kennenzulernen. Für die Jungen wiederum
besteht am Boys‘ Day Gelegenheit sich zum Beispiel zu Berufsperspektiven in den Bereichen Erziehung, Pflege, Soziales und
Gesundheit zu informieren.
Für die teilnehmenden Unternehmen und Institutionen bieten
die Aktionstage die Möglichkeit Kontakt zu jungen Menschen
aufzunehmen, ihnen die Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten
in ihrem Haus vorzustellen und so potentielle zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenzulernen. Zudem erhalten
Unternehmen und Institutionen einmal mehr die Möglichkeit
dem immer stärker werdenden Fachkräftebedarf und Fachkräftemangel zu begegnen.
Betriebe und Unternehmen im Landkreis Nordsachsen sind aufgerufen sich zu beteiligen und ihre Angebote, Veranstaltungen
und Aktionen in das Girls‘ Day Radar bzw. das Boys‘ Day Radar
einzutragen und bekanntzumachen. Über diese Plattformen finden Mädchen, Jungen, Eltern und Lehrkräfte die Angebote und
können gezielt daran teilnehmen.
Informationen zum Girls‘- und Boys‘-Day gibt es auf den Internetseiten www.girls-day.de und www.boys-day.de. Dort befinden sich auch die Plattformen zum eintragen der Angebote.
Fragen rund um die Aktionstage im Landkreis Nordsachsen beantwortet Carola Koch. Sie ist unter 034202 9881070 oder per
E-Mail [email protected] in der Richard-WagnerStraße 7a in 04509 Delitzsch zu erreichen.
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Dezernat Hauptverwaltung
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Stadt Bad Düben,
Markt 11,
04849 Bad Düben,
vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Astrid Münster, zum
gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die
unbekannten Erben nach
Erna Gotsch geb. Dreilich, geb. 04.07.1932, ges.
04.07.1993
19
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
bezüglich des im Grundbuch von Bad Düben Blatt 737
verzeichneten Grundstückes
Flurstück 20/1 der Flur 4 der Gemarkung Bad Düben.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Notars
Norbert Abzieher vom 23. Juli 2014 hervor. Demnach ist der Abschluss eines Kaufvertrages vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
• Veräußerung an Dritte
• Grundstückstausch
• Auseinandersetzung der • Abschluss von
Gemeinschaft Pachtverträgen
• Veräußerung eines Mit-
• Belastung mit beschränkt
eigentumsanteiles dinglichen Rechten des
BGB u. a.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters
finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen.
Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
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Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-288/2013/DZ
Torgau, 13. Januar 2015
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Große Kreisstadt Schkeuditz,
Rathausplatz 3,
04435 Schkeuditz,
vertreten durch die Sachgebietsleiterin, Frau Astrid Bönisch,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die
unbekannten Erben nach
Marie Strehle, geb. Schmidt,
geb. 24.09.1873, ges. 01.02.1961
bezüglich des im Grundbuch von Schkeuditz
Blatt 870 verzeichneten Grundstückes
Flurstück 269 der Flur 12 der
Gemarkung Schkeuditz.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus den Anträgen von Herrn
Thomas Drechsler vom 10. April 2013 und von Herrn David Hoffmann vom Dezember 2014 hervor. Demnach ist der Verkauf des
oben genannten Grundstückes vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
• Veräußerung an Dritte
• Grundstückstausch
• Auseinandersetzung der • Abschluss von
Gemeinschaft Pachtverträgen
• Veräußerung eines Mit-
• Belastung mit beschränkt
eigentumsanteiles dinglichen Rechten des
BGB u. a.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters
finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen.
Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
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Landratsamt Nordsachsen
Dezernat Hauptverwaltung
Öffentliche Stellenausschreibung (124/2/2015)
Das Landratsamt Nordsachsen, Gesundheitsamt, Sachgebiet
Amtsärztlicher Dienst und Hygiene, sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, wahlweise nach Wunsch des Stellenbewerbers/
der Stellenbewerberin an den Standorten Torgau oder Delitzsch
einen Facharzt/-ärztin für das öffentliche Gesundheitswesen,
einen Facharzt/-ärztin für Kinderheilkunde,
einen Facharzt/-ärztin für Hygiene
oder eine approbierte Ärztin/einen Arzt mit der Bereitschaft
zur Qualifizierung zum Facharzt/zur Fachärztin für das
öffentliche Gesundheitswesen
Die Arbeitszeit umfasst 40 Stunden wöchentlich. Die Stelle ist
unbefristet.
Auf Wunsch kann die Stelle grundsätzlich auch auf zwei Teilzeitstellen mit jeweils 20 Stunden/Woche aufgeteilt werden.
Das Gesundheitsamt Nordsachsen hat seinen Amtssitz in der
Großen Kreisstadt Torgau und eine ebenfalls ärztlich besetzte
Außenstelle am Standort der Großen Kreisstadt Delitzsch. Die
Amtsleitung ist zur Weiterbildung im Fach Öffentliches Gesundheitswesen befugt, so dass bei entsprechender fachlicher Vorerfahrung und Eignung ausdrücklich die Möglichkeit zu einer
Facharztweiterbildung eingeräumt wird.
Die Stelle ist bei vorhandener Qualifikation als Facharzt/Fachärztin der Entgeltgruppe E15 TVöD zugeordnet. Alternativ erfolgt
die Eingruppierung als approbierte/r Ärztin/Arzt mit der Bereitschaft zur Qualifikation zum/zur Facharzt/Fachärztin für das öffentliche Gesundheitswesen in Entgeltgruppe E13 TVöD mit Zulage zur Entgeltgruppe E14 TVöD. Die Eingruppierung ist gemäß
§ 17 Abs. 3 TVÜ-VKA vorläufig.
Zulagen sind bei entsprechender Eignung selbstverständlich
verhandlungsfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Vollständige aussagekräftige Bewerbungen können bis zum
06.04.2015 an das Landratsamt Nordsachsen, Haupt- und Personalamt, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau gerichtet werden.
Wir bitten um Verständnis, dass die Bewerbungsunterlagen
ohne ausreichend frankierten Rückumschlag nicht zurückgesandt werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseites des
Landkreises Nordsachsen www.landkreis-nordsachsen.de unter
Landratsamt/Karriere.
Winkler
Dezernent
20
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Dezernat Ordnung
Ausschreibung von Leistungen
Demenzsprechstunde
EU-Vergabebekanntmachung
An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals
überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig
und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit
und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten.
Die Beratungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.
I) I.1) Delitzsch:
Eilenburg:
Kontakt:
Jeden 2. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str.
7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07
Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str.4,
Frau Martina Koch
Tel.: 0176 95316645/034202 56657
0341 71070724 (Büro Leipzig)
E-Mail: [email protected]
Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich.
Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen.
(Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333).
Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) oder
Wenn die Verbindung zwischen Gehirn und Muskel
verloren geht ...
Es ist keine der bekannten Volkskrankheiten.
Mit geschätzten 8000 Betroffenen in ganz Deutschland gehört
sie zu den seltenen Erkrankungen und trotzdem braucht sie unser aller Aufmerksamkeit und jede mögliche Unterstützung.
Die Krankheit ist in der Anfangsphase schwer zu diagnostizieren, geht einher mit Lähmungen der Muskulatur, Gang-, Sprechund Schluckstörungen. Sie ist nicht heilbar und verläuft innerhalb von einigen Jahren sicher tödlich.
Mediziner wissen wenig über deren Ursachen und es gibt einen
großen Bedarf an Forschung um Behandlungsmöglichkeiten zu
entwickeln, durch die man die Lebensqualität der Betroffenen
verbessern und hoffentlich auch einmal eine Heilung der Krankheit erwarten lassen.
Im vergangenen Jahr hat eine aus den USA kommende Kampagne - Ice Bucket Challenge - auch in Europa und in Deutschland
in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erlangt. Diese Aktion hat
viele Menschen dazu bewegt, für die Belange der Betroffenen
Patienten und für die Optimierung der Behandlungen sowie die
Finanzierung der Forschung zu spenden.
Mit einer Vortragsveranstaltung im Schloss Hartenfels möchte
der Landrat Czupalla am 16. Februar 2015 in der Zeit von 13:00
bis 15:00 Uhr auch in unserem Landkreis das Engagement zur
Erforschung der ALS und für Hilfen bei der Behandlung und Betreuung der Patienten werben.
Als Referent wird Herr Chefarzt Dr. Köhler aus dem Fachkrankenhaus Hubertusburg, Wermsdorf, einen Überblick zum aktuellen Wissensstand geben.
Der Erfahrungsbericht einer Betroffenen aus unserem Landkreis
wird uns deutlich machen können, mit welchen Problemen und
Hindernissen die Patienten kämpfen müssen und wie nötig mehr
Wissen über die Erkrankung sowohl bei Ärzten und medizinischen Fachberufen aber auch im sozialen Umfeld ist.
Alle interessierte Bürgerinnen und Bürger möchten wir deshalb
bereits jetzt auf diese Veranstaltung aufmerksam machen.
Für Nachfragen steht Ihnen das Gesundheitsamt des Landkreises gern zur Verfügung.
Öffentlicher Auftraggeber
Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860
Torgau, Deutschland Tel.: 034202 9885401, Fax: 034202
9885410, E-Mail: [email protected];
weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle; Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende
Unterlagen sind erhältlich bei: siehe IV.3.3; Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: siehe Anhang A.I
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers und Haupttätigkeiten:
Art: Regional- oder Lokalbehörde; Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung; der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
II) Auftragsgegenstand
II.1.1) Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber:
01/2015 Rettungsdienstfahrzeuge; Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst Landkreis
Nordsachsen
II.1.2) Art des Auftrags: Lieferung: Kauf; Hauptlieferort: 00000
Europa, Ort des Auftraggebers; NUTS-Code: DED 32
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Vergabe-Nr.: 01/2015 Rettungsdienstfahrzeuge;
Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst
Landkreis Nordsachsen;
2 St. Notfallwagen (NEF) - CPV Code; 34114100-0
2 St. Rettungswagen (RTW) - CPV Code: 34114110-3
2 St. Krankentransportwagen (KTW) - CPV Code:
34114121-3
1 Service-, Wartungs- und Reparaturvertrag
Kostenlose Bemusterung (Vorführen entsprechender
Fahrzeuge durch den Bieter) am 14.04.2015 in Delitzsch.
Abholung der Ausschreibungsunterlagen beim Auftraggeber ab: 02.02.2015, Übergabe/Abnahme beim Auftraggeber bis: 15.12.2015
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
siehe Punkt II.1.5
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen
(GPA): ja
II.1.8) Aufteilung in Lose: nein
II.1.9) Werden Nebenangebote/Alternativvorschläge berücksichtigt: nein
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
2 Stück Notfallwagen (NEF)
2 Stück Rettungswagen (RTW);
2 Stück Krankentransportwagen (KTW);
1 Service-, Wartungs- und Reparaturvertrag;
II.3) Beginn der Auftragsausführung: 27.05.2015; Ende der
Auftragsausführung: siehe Punkt II.1.5)
III) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Information
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Verdingungsunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag
vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers - Angaben
und Auflagen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: - Auszug aus Handelsregister/
Gewerberegister, Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
21
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Eigenerklärung
zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; - Eigenerklärung
über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung; - Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014)
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Eigenerklärung zu strafrechtlichen
Ermittlungen; - Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO
9001; - aktuelle Referenzen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind;
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: nein
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Die Dienstleistungserbringung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2) Juristische Personen müssen den Namen und die berufliche Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen Person angeben: ja
IV) Verfahren
IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren
IV.2.1) Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot; in Bezug
auf die nachstehenden Kriterien: 1. Preis; 2. Funktionalität; 3. Service; 4. Umweltkriterien;
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsinformationen
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Vergabenummer 01/2015 Rettungsdienstfahrzeuge;
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: nein
IV.3.3) Schlusstermin für die Anforderung, Einsicht in Unterlagen
und Anfragen: 20.03.2015; die Unterlagen sind kostenpflichtig: ja; Zahlungsbedingungen und -weise: gedruckte
Fassung der Vergabeunterlagen: 01/2015 Rettungsdienstfahrzeuge, 9,90 EUR; Bestellung per Fax oder E-Mail
unter Angabe des Verwendungszweckes „01/2015 Rettungsdienstfahrzeuge“ an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle. Die Bezahlung durch Verrechnungsscheck bzw.
Überweisung hat auf das Konto der Sparkasse Leipzig,
BIC: WELADE8LXXX, IBAN: DE08 860555922280023574,
Zahlungsgrund: 332132-Kfz zu erfolgen. Die Übersendung
der Verdingungsunterlagen erfolgt bei Nachweis der Einzahlung (Vorlage Kopie des Einzahlungsscheins).
Auskünfte unter Tel.: 034202 9885401.
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 30.03.2015, 15.00 Uhr
IV.3.6) Sprache(n) in der (denen) die Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: DE
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis 27.05.2015
IV.3.8)Zeitpunkt der Öffnung der Angebote:31.03.2015; 04509
Delitzsch, Schäfergraben 6; Personen, die bei der Eröffnung des Angebotes anwesend sein dürfen: ja: nur Personen des Auftraggebers
VI) Zusätzliche Informationen
VI.1) Dauerauftrag: nein
VI.2) Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird: nein
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Standort Leipzig, Postfach 10 13 64,
04013 Leipzig, Deutschland, Tel.: 0341 9771040, Fax:
0341 9771049
E-Mail: [email protected]; Internet-Adresse (URL):
www.lds.sachsen.de;
VI.5) Tag der Versendung dieser Bekanntmachung: 30.01.2015;
A) Anhang A: sonstige Adressen und Kontaktstellen
A.I) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu senden sind:
Landratsamt Nordsachsen, Zentrale Poststelle, Amt für
Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz,
Schlossstraße 27, 04860 Torgau.
Satzung über die Erstattung der notwendigen
Schülerbeförderungskosten des Landkreises
Nordsachsen (Schülerbeförderungssatzung)
Präambel
Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung folgender Gesetze:
- Landkreisordnung des Freistaates Sachsen (SächsLKrO)
vom 19. Juli 1993 (GVBl. S. 577), letzte Änderung 29. Januar
2008 (GVBl. S. 102)
- Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (GVBl. S. 298),
vom 29. Januar 2008 (GVBl. S. 138)
hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung
am 30. März 2011, Beschluss des Kreistages Nr. 266/11KT, zuletzt geändert durch Kreistagsbeschluss 1-KT/27 vom 14. Mai
2014, die Satzung zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Landkreis Nordsachsen. Aufgrund der o.g. Gesetze organisiert der Landkreis
die erforderliche Schülerbeförderung mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Schulbussen oder auf privater Basis und erstattet
die daraus entstehenden notwendigen Beförderungskosten abzüglich der Eigenanteile der Eltern.
Dies betrifft folgende Einrichtungen
- Grundschulen gemäß § 5 SchulG
- Oberschulen gemäß § 6 SchulG
- Gymnasien gemäß § 7 SchulG
- Förderschulen gemäß § 13 SchulG
- Berufsbildende Schulen im unmittelbaren
zeitlichen Anschluss an die allgemeinbildende Schule
- Berufliches Gymnasium gemäß § 12 SchulG
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) als
einjährige Vollzeitschule an der
Berufsschule gemäß § 8 Abs. 3 SchulG
- Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) in
Vollzeitunterricht an der
Berufsschule gemäß § 8 Abs. 3 SchulG
-Fachoberschule
(zweijährige Dauer) gemäß § 11 SchulG.
Eine Kostenerstattung erfolgt grundsätzlich nur, wenn die vorgenannten Einrichtungen im Rahmen der gesetzlich festgeschriebenen Schulpflicht besucht werden und soweit keine
anderweitige Förderung, insbesondere nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz, Arbeitsförderungsgesetz oder anderen
Ausbildungshilfen, erfolgt.
A.
ERSTATTUNGSVORAUSSETZUNGEN
§1
Kostenübernahme
(1) Aufgabenträger für die Schülerbeförderung ist der Landkreis,
er erstattet die notwendigen Beförderungskosten für den Besuch der im Geltungsbereich genannten Einrichtungen, sofern
sie auf seinem Territorium liegen. Einen Anspruch auf Erstattung
der notwendigen Beförderungskosten haben nur Schüler soweit
sie im Freistaat Sachsen ihren ständigen Wohnsitz haben.
(2) Die notwendigen Beförderungskosten sind die Fahrkosten, die in
Folge nachgewiesener Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder
des eigenen Fahrzeugs je Schüler für die kürzeste, einfache öffentliche Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule anfallen. Als Wohnung im Sinne dieser Satzung gilt die im Einwohnermelderegister
eingetragene Anmeldewohnung (Hauptwohnsitz) des Schülers.
(3) Es werden nur die Kosten für den Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule des entsprechenden Schultyps
und des gewählten Profils erstattet. Dies gilt nicht bei Ausnahmen, die durch die Schulaufsichtsbehörde zugelassen sind (§ 25
Absatz 3 SchulG).
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(4) Verkehre im inneren Schulbetrieb (Unterrichtswege) verbleiben in der ausschließlichen Verantwortung des jeweiligen Schulträgers.
(5) Der Aufgabenträger organisiert den Schülerverkehr grundsätzlich im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs
- ÖPNV -, eine funktionelle und kosteneffiziente Schülerbeförderung setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträger, Schulträger, Schulen und den bedienenden Verkehrsunternehmen voraus.
(6) Bei Festlegung der Schulbezirke gem. § 25 SchulG durch
die Schulträger hat die Zumutbarkeit der Schulwege sowie die
kostengünstigste Beförderung für den Landkreis die Grundlage zu bilden. Bei Nichteinhaltung dieses Grundsatzes kann der
Schulträger an den Mehrkosten beteiligt werden.
(7) Einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Beförderungsangebot für den Schüler begründet diese Satzung nicht. Der Landkreis hält ein Beförderungsangebot zur jeweils nächstgelegenen
Schule eines Schultyps vor.
§2
Stundenplanmäßiger Unterricht
(1) Beförderungskosten werden nur dann erstattet, sofern sie
durch Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht entstehen.
Stundenplanmäßiger Unterricht ist der Unterricht, der an den
Schulen nach einem festen, für Lehrer und Schüler verbindlichen, Stundenplan stattfindet.
(2) Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören alle sonstigen Veranstaltungen, insbesondere Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Jahresausflügen, Schulfeiern,
Sportfesten, Schullandheimaufenthalten, Studien- und Theaterfahrten, Ferienhortbetreuung, Hortbetreuung sowie Projekttagen
und Praktika, ausdrücklich auch an fachpraktischem Unterricht
in anderen Einrichtungen.
(3) Unterrichtswegekosten (Beförderungskosten, die während
des Unterrichts anfallen, z.B. Kosten zum obligatorischen
Schwimm- oder Sportunterricht, sowie Kosten, die bei der Kooperation zweier oder mehrerer Schulen oder durch die Unterrichtsgestaltung in räumlich getrennten Schulgebäuden entstehen) werden nicht erstattet.
§3
Notwendige Beförderungskosten/Mindestentfernungen
(1) Als notwendige Beförderungskosten werden die Fahrtkosten
bei nachgewiesener Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder
mit eigenem Fahrzeug nach Maßgabe §§ 6, 8 und 13 dieser Satzung erstattet:
a) für Schüler von Grundschulen sowie Klassenstufen eins bis
vier der Schule zur Lernförderung und der Förderschule für
Erziehungshilfe ab einer Mindestentfernung von 2 km,
b) für Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen sowie für Schüler ab der Klasse 5 der Schule
zur Lernförderung sowie der Förderschule für Erziehungshilfe ab einer Mindestentfernung von 3 km,
c) für Schüler der Förderschulen für geistig Behinderte ohne
Entfernungsbegrenzung.
(2) Die Mindestentfernung nach Abs. (1) bemisst sich nach der
kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen Wohnung und
Schule.
(3) Für Schüler nach Abs. (1) Buchstabe a), b), die in einem
räumlich getrennten Wohnbezirk
einer Gemeinde wohnen und außerhalb desselben eine Schule
besuchen, sind die Beförderungskosten auch dann zu erstatten,
wenn die kürzeste öffentliche Wegstrecke zwischen dem Mittelpunkt des Wohnbezirks und der Schule weniger als 2 km (Buchstabe a) bzw. 3 km (Buchstabe b) beträgt. Ein räumlich getrennter Wohnbezirk ist ein Ortsteil, der sich in deutlich erkennbarem
Abstand zur nächstgelegenen Bebauung befindet.
(4) Beförderungskosten für Schüler nach Abs. (1) Buchstabe a)
werden auf jährlich neu zu stellenden Antrag unabhängig von
der Mindestentfernung auch dann erstattet, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß eine besondere Gefahr für die
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Sicherheit oder die Gesundheit der Schüler bedeutet. Die im
Straßenverkehr üblicherweise auftretende Gefahr gilt nicht als
besondere Gefahr in diesem Sinne. Die Entscheidung darüber,
ob eine besondere Gefahr vorliegt, trifft das Straßenverkehrsamt
des Landratsamtes.
§4
Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten
(1) Die notwendigen Beförderungskosten für Fahrten zwischen
Wohnung und einem auswärtigen Unterbringungsort werden nur
für Schüler der Hauptschulklasse der Schule zur Lernförderung
und der Förderschule für Erziehungshilfe erstattet.
(2) Notwendige Beförderungskosten i. S. des Abs. (1) sind die
Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Wohnung und
dem auswärtigen Unterbringungsort zu Beginn und zum Ende
des Schuljahres bzw. der Ferien sowie die Kosten für Wochenendheimfahrten.
(3) Auf die Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen dem
auswärtigen Unterbringungsort und der Schule ist § 3 entsprechend anzuwenden.
§5
Begleitpersonen
(1) Personensorgeberechtigte können Kosten für die Begleitung
ihrer Kinder auf dem Schulweg geltend machen, wenn die Begleitung wegen körperlicher oder geistiger Behinderung eines
Schülers erforderlich ist. Die Notwendigkeit einer Begleitung ist
auf Verlangen durch amtsärztliches Zeugnis bzw. den Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Vermerk nachzuweisen.
(2) Beförderungskosten für Begleitpersonen nach Absatz (1)
werden nach den für den zu begleitenden Schüler geltenden
Grundsätzen erstattet (§§ 3, 6).
(3) Bei der Beförderung von Schülern mit vom Aufgabenträger
eingesetzten Fahrzeugen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs, die eine Schule für geistig Behinderte oder eine andere
Förderschule besuchen, ist eine Begleitperson zusätzlich zum
Fahrer dann einzusetzen, wenn deren Einsatz zur Hilfe der Schüler und Unterstützung des Fahrers erforderlich ist. Die Entscheidung darüber trifft der Aufgabenträger in Verbindung mit dem
Schulträger. Der Einsatz ist Bestandteil des Vergabeverfahrens
und der Vertragsgestaltung mit dem bedienenden Verkehrsunternehmen.
B.
EIGENANTEIL
§6
Eigenanteilspflicht der Eltern oder der Schüler
(1) Zu den notwendigen Beförderungskosten ist pro Schuljahr
je Beförderungsmonat von den Eltern oder Schülern ein Eigenanteil von 15,00 Euro für alle Schüler der Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen zu entrichten.
(2) Nehmen Schüler nach Abs. (1) ein Schuljahresabonnement
in Form einer SchülerRegionalKarte, einer SchülerZeitKarte,
eines Schülerzeitfahrausweises oder eines Berechtigungsausweises für den Schülerspezialverkehr für das gesamte Schuljahr
in Anspruch (vereinfachtes Abrechnungsverfahren), beträgt der
Eigenanteil bezogen auf zehn Monate
a) für Grundschüler, für Schüler der Schule zur Lernförderung
und der Förderschule für Erziehungshilfe bis zur Klassenstufe vier sowie für Schüler der Förderschule für geistig Behinderte
8,70 Euro pro Monat,
b) für Gymnasiasten ab der Klassenstufe elf sowie Schüler der
berufsbildenden Schulen
14,00 Euro pro Monat,
c) für alle übrigen Schüler
12,00 Euro pro Monat.
(3) Der Eigenanteil wird in einem Betrag vor Ausreichung der
Fahrkarte bzw. des Berechtigungsausweises fällig.
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vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
(4) Für Schüler, die lediglich einen Teil des Schuljahres die Schülerbeförderung nutzen möchten, kommen die Eigenanteile nach
Absatz 1 zur Anwendung.
(5) Entrichtet eine Familie bereits für zwei Kinder Eigenanteile,
sind alle weiteren jüngeren Geschwister von der Zahlung des
Eigenanteils befreit.
§ 11
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
§7
Nichterhebung von Eigenanteilen
§ 12
Einsatz von Schülerfahrzeugen
(1) In besonders gelagerten Einzelfällen, insbesondere wenn die
Erhebung von Eigenanteilen aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse der Personensorgeberechtigten und des Schülers eine
unbillige Härte darstellen würde, kann der Landkreis auf Antrag
den Eigenanteil ganz oder teilweise erlassen.
(2) Der Antragsteller hat grundsätzlich den Nachweis über die
Bedürftigkeit zu erbringen. Hierzu sind die entsprechenden Bestätigungen der jeweils zuständigen Leistungsträger mit dem
Antrag zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten vorzulegen.
(3) Schüler, die neben dem Schwerbehindertenausweis das Beiblatt des Versorgungsamtes mit Wertmarke zur unentgeltlichen
Nutzung des ÖPNV mit hinreichender Geltungsdauer vorlegen,
können auf Antrag von der Zahlung des Eigenanteils auch bei Beförderung mit dem Schülerspezialverkehr ausgenommen werden.
(4) Der Erlass des Eigenanteils erfolgt grundsätzlich befristet,
der Antragsteller hat die Mitwirkungspflicht beim Nachweis des
Andauerns der Erlassgründe. Sollten die Gründe, die zum Erlass
des Eigenanteils führten, entfallen, so ist dies umgehend anzuzeigen, der Eigenanteil wird dann anteilig erhoben.
Ist weder die Benutzung zumutbarer öffentlicher Verkehrsmittel
noch des bereits vorhandenen Schülerspezialverkehrs möglich,
werden dem Schulträger die Kosten des Einsatzes angemieteter
oder eigener Schülerfahrzeuge erstattet, wenn der Aufgabenträger den Einsatz genehmigt hat.
C.
UMFANG DER KOSTENERSTATTUNG
§8
Rangfolge der Verkehrsmittel
(1) Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet,
wenn öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden.
(2) Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich
oder nicht zumutbar, und kommt auch die Beförderung mit einem Schülerfahrzeug nicht in Betracht, können ausnahmsweise
Kosten für die Benutzung privater Kraftfahrzeuge nach Maßgabe von § 13 auf Antrag erstattet werden.
(3) Der Aufgabenträger kann auf Antrag Abweichungen von
dieser Rangfolge zulassen, wenn dadurch eine wesentlich wirtschaftlichere Beförderung erreicht wird.
§9
Zumutbare Wegstrecke zur Haltestelle
(1) Sofern durch die Benutzung mehrerer Verkehrsmittel am
Wohn- oder Schulort zusätzliche Kosten entstehen, werden
Schülern i.S.v. § 3 Abs. (1) Buchstabe b) diese zusätzlichen Beförderungskosten nur erstattet, wenn die Wegstrecke zwischen
Wohnung und Haltestelle bzw. zwischen Haltestelle und Schule
mehr als 2 km beträgt.
(2) Bei der Benutzung von Schülerfahrzeugen gilt Abs. (1) entsprechend.
(3) Liegt eine besondere Gefahr vor, gilt § 3 Abs. (4) entsprechend.
§ 10
Zumutbare Wartezeit
(1) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerfahrzeugen ist zumutbar, wenn die Zeit zwischen Ankunft am
Schulort zur ersten Unterrichtsstunde in der Regel 45 Minuten
und die Zeit zwischen Unterrichtsende und Abfahrt 60 Minuten
nicht überschreitet. Bei Fahrten nach § 4 Abs. (1) und bei Schülern berufsbildender Schulen ist eine längere Wartezeit zumutbar.
(2) Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sind durch Schulträger und Verkehrsunternehmen mit den Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abzustimmen, zur Vermeidung von Verkehrsspitzen soll eine Staffelung erfolgen.
Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung,
werden nur die Kosten für das zumutbare, preisgünstigste Verkehrsmittel erstattet.
§ 13
Benutzung privater Kraftfahrzeuge
(1) Die durch die Benutzung privater Kraftfahrzeuge entstehenden Kosten werden nach Maßgabe des Abs. (3) oder Abs. (4)
bis zur im § 14 festgelegten Höhe erstattet, wenn der Aufgabenträger dem Antrag entsprochen hat. Einzelheiten sind in einem
Bescheid festzulegen.
(2) Bei Beförderung des Schülers mit einem privaten Kraftfahrzeug wird die Kostenerstattung nur für eine Hin- und Rückfahrt
(Lastkilometer) pro Beförderungstag gewährt.
(3) Je Kilometer notwendiger Fahrstrecke werden gegenwärtig
bei Personenkraftwagen 0,25 Euro und bei Krafträdern 0,16 Euro
erstattet.
(4) In begründeten Einzelfällen kann ein bestehender Anspruch
auf geförderte Schülerbe-förderung durch Auszahlung einer
Pauschale in Höhe des Preises der Schülerregionalkarte abzüglich des Eigenanteils, auf welche nach Maßgabe der Satzung ein
Anspruch bestünde, abgegolten werden.
§ 14
Höchstbeträge
(1) Die notwendigen Beförderungskosten werden bis zu folgenden Höchstbeträgen abzüglich des Eigenanteils je Schüler und
Schuljahr erstattet:
· 2.300,00 Euro für Schüler der Förderschulen
· für alle übrigen Schüler höchstens bis zu den Kosten der
Schülerregionalkarte gemäß gültigem MDV-Tarif.
(2) Davon kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden.
Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Schüler eine nähergelegene Schule besuchen können oder ob durch eine gemeinsame
Beförderung mehrerer Schüler eine kostengünstigere Regelung
erreicht werden kann.
§ 15
Kostenerstattung
(1) Schüler im Geltungsbereich dieser Satzung bzw. deren gesetzliche Vertreter, die eine Kostenerstattung beantragen, haben
dazu grundsätzlich vor Beginn des Schuljahres beim Aufgabenträger einen entsprechenden Antrag zu stellen. Eine Kostenerstattung ist grundsätzlich erst nach Antragstellung und nicht
rückwirkend möglich.
(2) Schüler, die regelmäßig ein öffentliches Verkehrsmittel oder
ein dafür eingesetztes Fahrzeug benutzen und am vereinfachten
Abrechnungsverfahren teilnehmen, erhalten gegen Zahlung des
erforderlichen Eigenanteils
- einen Berechtigungsausweis oder
- eine Jahresfahrkarte,
die zur Nutzung des Schülerspezialverkehrs oder des öffentlichen Verkehrsmittels berechtigen. Soweit die Voraussetzungen,
die zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten
geführt haben, entfallen, sind der Berechtigungsausweis oder
die Jahresfahrkarte der ausgebenden Stelle zurückzugeben.
Der bereits gezahlte Eigenanteil kann nur für volle Monate und
frühestens ab dem Folgemonat rückerstattet werden, eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro wird dabei erhoben.
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(3) Schülerfahrkarten und Berechtigungsausweise sind pfleglich
zu behandeln und vor Verlust zu schützen. Wird die Ausstellung
einer Ersatzfahrkarte notwendig, ist dies dem Aufgabenträger
anzuzeigen, für die erstmalige Ausstellung einer Ersatzkarte in
einem Schuljahr ist eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro zu
entrichten, für jede weitere Ausstellung einer Ersatzkarte in einem Schuljahr sind 15,00 Euro zu zahlen.
(4) Schüler, die nicht am vereinfachten Abrechnungsverfahren
teilnehmen oder denen die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges genehmigt wird, erhalten die Kostenerstattung nach Einreichung ihrer Einzelabrechnung abzüglich des Elternanteils. Die
Vorlage der Originalfahrausweise bzw. die Auflistung der Beförderungstage hat in chronologischer Reihenfolge und mit dem
Bestätigungsvermerk der Schule versehen beim Aufgabenträger
zu erfolgen.
(5) Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten erfolgt vierteljährlich, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres, in
dem das Schuljahr endet.
§ 16
Genehmigungsverfahren bei Beförderungsverträgen
(1) Beim Einsatz von Schülerfahrzeugen nach § 12 ist grundsätzlich ein schriftlicher Vertrag zwischen Aufgabenträger
und Beförderungsträger abzuschließen.
(2) Zur Ermittlung des günstigsten Angebotes sind die Verkehrsleistungen auszuschreiben.
§ 17
Genehmigungsverfahren bei Benutzung privater
Kraftfahrzeuge
Schüler bzw. die Personensorgeberechtigten haben vor Beginn
der Beförderung beim Aufgabenträger die Genehmigung zur
Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges zu beantragen. Wird
der Antrag später als zwei Wochen nach Beförderungsbeginn
gestellt, so ist eine Kostenerstattung für die Zeit vor der Antragstellung ausgeschlossen.
§ 18
Verhalten der Schüler während
der Schülerbeförderung
(1) Schüler, die die Schülerbeförderung in Anspruch nehmen, haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
im öffentlichen Personennah- und im Schülerspezial-verkehr so
zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes
und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
(2) Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
im Personenverkehr (BOKraft) und darüber hinaus im öffentlichen Personennahverkehr regelt die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie die Rechte und Pflichten der
Fahrgäste und der Beförderungsunternehmen.
(3) Schüler, die durch ihr Fehlverhalten andere mitfahrende Schüler belästigen oder gefährden oder das Fahrzeug beschädigen,
können, wenn pädagogische Maßnahmen wiederholt ohne Erfolg geblieben sind, befristet oder auf Dauer durch den Aufgabenträger von der Beförderung ausgeschlossen werden. Vor einer solchen Maßnahme sind die Eltern / Erziehungsberechtigten
und die Schule zu hören. Ein Ausschluss von der Beförderung
berührt nicht die Schulpflicht.
§ 19
Versicherungsrechtliche Ansprüche
Alle Leistungen aufgrund dieser Satzung schließen versicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung gegenüber dem Landkreis Nordsachsen aus.
§ 20
Ergänzende Richtlinien
Der Landrat kann zur Ausführung dieser Satzung ergänzende
Richtlinien erlassen.
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
§ 21
Inkrafttreten
Die Änderungen treten ab 01. Juni 2014 in Kraft und werden
erstmalig für das Schuljahr 2014/2015 wirksam.
Torgau, den 14. Mai 2014
Neuer Kurs startet
„Leben mit Demenz zu Hause“ für Angehörige und
Ehrenamtliche
Demenz ist heute in aller Munde und fast jeder kennt eine Person in der Nachbarschaft oder im Bekannten- und Verwandtenkreis, die daran erkrankt ist. Dennoch tun sich unmittelbar Betroffene, ob Erkrankte, deren nächsten Angehörige oder Partner,
sehr schwer mit diesem Thema offen umzugehen oder sich Hilfe
zu suchen.
Der Verein „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“
hat sich das Ziel gesetzt, Angehörige in ihrem Alltag mit Informationen zum Leben mit Demenz und ehrenamtlicher Hilfe zu
unterstützen. Hierzu stehen zwei Angebote zur Verfügung: eine
Informationsreihe zur Pflege bei Demenz und auf Wunsch
eine anschließende Betreuung dementiell erkrankter Familienmitglieder durch ehrenamtliche Helfer.
Im Februar beginnt in Delitzsch ein Kurs durch den Verein
„Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ in Kooperation mit dem Landratsamt Nordsachsen/Gesundheitsamt, an
welchem Angehörige sowie ehrenamtliche Helfer aus der Region kostenlos teilnehmen können. Sie erhalten Wissen über die
Erkrankung Demenz und können lernen, wie sie den Alltag mit
einem erkrankten Familienmitglied erfolgreich gestalten können.
Die Informationsreihe geht über 12 Wochen (jeweils 2 Stunden
pro Woche). Während der Kurszeit ist die Betreuung demenziell
erkrankter Familienmitglieder durch hierfür qualifizierte Ehrenamtliche möglich.
Bereits während der Schulung lernen sich Angehörige und Ehrenamtliche kennen und können gemeinsam die Betreuung des
Erkrankten nach seinen Vorlieben und den eigenen Interessen
planen.
Vielleicht können auch Sie sich vorstellen, unser ehrenamtliches Team bei der Betreuung und Begleitung demenzerkrankter Menschen und ihrer Angehörigen zu unterstützen.
Die ehrenamtliche Tätigkeit wird von Pflegefachkräften und Pädagogen begleitet und mit einer Aufwandsentschädigung anerkannt.
Beginn: 16.02.2015 - 17:00 bis 19:00 Uhr in Delitzsch
Anmeldungen für Angehörige und Ehrenamtliche bei:
Büro Leipzig (0341 71070724), Martina Koch (0176 95316645,
[email protected])
Gesundheitsamt - Conny Dietze (034202 9886333)
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Dezernat Soziales
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst im
Landkreis Nordsachsen
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
• zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt
eines Kindes
• zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen
Leistungen
• zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys
sowie Kleinkindern
• zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer
Nähe
• zu verschiedensten Fragen der Elternschaft
• zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung
Ihre Ansprechpartner:
• Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz:
Kathrin Grasse
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
• Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und
Löbnitz:
Tanja Schön
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
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Dezernat Soziales
Interessensbekundung für eine
„Koordinierungs- und Fachstelle“,
im Rahmen der Umsetzung der „Partnerschaft für
Demokratie im Landkreis Nordsachsen“, angesiedelt
in einer nichtstaatlichen, gemeinnützigen Organisation.
Die Vergabe erfolgt im Zuge einer Einzelprojektförderung auf
Grundlage der Leitlinie des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ Förderbereich „Partnerschaften für Demokratie“ (Informationen unter http://www.demokratie-leben.de) an diejenige
Organisation, welche die in der Ausschreibung genannten Aufgaben fachlich und organisatorisch erbringen kann und hierfür
das schlüssigste Konzept vorlegt.
Termin der Abgabe in der Fachstelle: 16.02.2015
Avisierte Zuwendungszeitraum: 01.03.2015 - 31.12.2015
(Verlängerungsoption bis 31.12.2019)
Ausgangslage
Durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) wird das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ mit einem Förderzeitraum von 2015 - 2019 initiiert
und finanziert. Der Landkreis Nordsachsen ist eine der Kommunen, die mit ihrem Konzept für die Entwicklung und Umsetzung
einer lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ in die Förderung
aufgenommen wurden.
In diesen „Partnerschaften für Demokratie“ agieren die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie
Aktive aus der Zivilgesellschaft - aus Vereinen und Verbänden
über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten - gemeinsam und entwickeln anhand der lokalen Gegebenheiten und
Problemlagen eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.
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Zur fachlich-inhaltlichen Koordinierung von Einzelmaßnahmen,
die aus einem Aktions- und Initiativenfonds gefördert werden
können, richten die geförderten Kommunen eine Koordinierungs- und Fachstelle ein, die in der Regel bei einem freien
Träger angesiedelt ist. Sie ist für die Steuerung der Umsetzung
der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ zuständig, fungiert
als Ansprechpartner und trägt zur Bekanntmachung der vor Ort
geleisteten Maßnahmen bei.
Die vollständigen Förderleitlinien des Bundesprogramms mit der
Programmsäule „Partnerschaften für Demokratie“ sowie weitere Informationen stehen unter www.demokratie-leben.de zum
Download zur Verfügung.
Anforderungen an die „Koordinierungs- und Fachstelle“ der
Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Nordsachsen
Für die Umsetzung der „Partnerschaften für Demokratie im
Landkreis Nordsachsen“ soll verwaltungsextern eine Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet werden, die in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Fachstelle „Demokratie
und Vielfalt“ im Landratsamt/Jugendamt sowie dem Begleitausschuss wirksam wird.
Zu den Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle gehören
insbesondere:
· Funktion eines Erstansprechpartners bei Problemlagen
entsprechend des Förderbereichs (siehe Förderleitlinie des
Bundes).
· Steuerung der Erstellung und Fortschreibung der „Partnerschaft für Demokratie“, in Zusammenarbeit mit der Fachstelle „Demokratie und Vielfalt“ im Landratsamt/Jugendamt,
dem Begleitausschuss und weiteren Akteuren.
· Koordinierung und inhaltlich-fachliche Begleitung von (Programm-)Akteuren im Themenfeld besonders der geförderten
Einzelmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf eine gelingende Einbindung in die lokale Gesamtstrategie sowie auf
Maßnahmen der Qualitätsentwicklung.
· Fachlich-inhaltliche und administrativ-technische Beratung von
Interessenten, Projektträgern und Akteuren im Themenfeld.
· Koordination und Unterstützung der Arbeit des Begleitausschusses sowie Steuerung der internen Kommunikation zwischen den beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Partnern.
· Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Bundesprogramms und der „Partnerschaft für Demokratie“ vor Ort.
· Unterstützung der Vernetzung, Bekanntmachung und Inanspruchnahme von Angeboten auf Landesebene (insbesondere Demokratiezentren).
· Förderung der Vernetzungen zwischen Zivilgesellschaft und
Verwaltung, insbesondere Anregung und Unterstützung des
Know-How-Transfers zum Umgang mit Problemlagen entsprechend des Förderbereichs in Verwaltungsstrukturen.
· Förderung fachlicher Qualifizierung von Akteuren in der
„Partnerschaft für Demokratie“.
· Weiterentwicklung der Arbeit in der Kommune im Themengebiet.
· Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der Programmevaluation/wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms.
· Sicherstellung der Erfassung der Projektdaten und -ergebnisse.
· Teilnahme an inhaltlichen und qualifizierenden Maßnahmen
des Bundes-programms.
Die Aufgaben werden in enger Abstimmung mit der Fachstelle
„Demokratie und Vielfalt“ im Landratsamt Nordsachsen/Jugendamt geplant und umgesetzt. Hierfür wird die Absicherung
und aktive Mitwirkung an mindestens einem monatlichen Regeltermin vorausgesetzt.
Bewerbung
Nichtstaatliche Organisationen, die sich für die Umsetzung der
„Koordinierungs- und Fachstelle“ bewerben möchten, richten
ihr Konzept inkl. Maßnahmenbeschreibung (max. 10 A4-Seiten)
mit einer Kostenkalkulation schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben an:
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Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Landratsamt Nordsachsen
Sozialdezernat | Jugendamt
Fachstelle „Demokratie und Vielfalt“
Frau Uta Przikopp
04855 Torgau
Auskunft erteilt:
Frau Uta Przikopp
Mailadresse: [email protected]
Telefon: 03435 9846170
Telefax: 03435 984856102
Mit der Bewerbung sind einzureichen:
a) Nachweis der erforderlichen Kompetenzen des Anbieters in
diesem Bereich zur Umsetzung der entsprechenden Aufgaben
(Referenzen und Projekterfahrungen der letzten max. 5 Jahre)
b) Nachweis der organisatorisch-wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Gemeinnützigkeit (Organisationskenndaten; Kopie der Satzung; aktueller Vereins-, Stiftungs- oder Gewerberegisterauszug, gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes)
c) Aussagen zum Personalkonzept für die Umsetzung der Konzeption.
Die Konzepte nebst Erklärungen und Kostenkalkulation sind bis
zum 16.02.2015 einzureichen. Später eingehende Projektunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung prüft
die eingegangenen Interessenbekundungen auf Vollständigkeit
der Unterlagen sowie der Erfüllung der Anforderungen. In einem Gesprächstermin wird den geeigneten Trägern die Möglichkeit gegeben, das eingereichte Konzept vorzustellen und
offene Fragen zu beantworten. Die Trägergespräche werden am
24.02.2015 durchgeführt. Hierzu erfolgt eine kurzfristige Einladung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.
n
Mitteilungen der Gemeinden
Gemeinde Doberschütz
Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Doberschütz
für das Haushaltsjahr 2015 liegt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO
(in der aktuellen Fassung) in der Zeit vom
02.02.2015 bis 10.02.2015
im Zimmer 24 der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße
17, zu den Dienstzeiten öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus.
Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des
siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
gez. Märtz
Bürgermeister
Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Einladung
zur 4. Sitzung des Ortschaftsrates Doberschütz
am Montag, d. 02.02.2015, um 19.30 Uhr
im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Doberschütz,
Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
2. Bestätigung der Niederschrift vom 17.11.2014
3. Fragen von Einwohnern
4. Festlegung der Sitzungstermine 2015
5. Festlegung der Kulturgelder 2015
6. Beratung zum öffentlichen Spielplatz
7. Sonstige Informationen
gez. Donath
Ortsvorsteher
Einladung
Am Mittwoch, 4. Februar 2015 findet um 20:00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17,
04838 Doberschütz, die
3. öffentliche Bauausschusssitzung
statt, zu der ich Sie herzlich einlade.
TagesordnungDrucksache
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der
Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 20.11.14
2.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
2.1. Antrag auf Baugenehmigung:
F. Ehrhardt in Mörtitz
097
2.2. Antrag auf Baugenehmigung:
U. Schulze in Sprotta-Siedlung
098
2.3. Antrag auf Baugenehmigung:
H. Hättich in Paschwitz
099
2.4. Antrag auf Baugenehmigung:
J. Albrecht in Battaune
100
2.5. Antrag auf Baugenehmigung:
F. und Y. Jentzsch in Sprotta-Siedlung
101
2.6. Antrag auf Vorbescheid;
S. und D. Köditz in Sprotta-Siedlung
102
2.7. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 598/2014
103
2.8. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 2511/2014
105
2.9. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1448/2014
104
2.10. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1211/2014
106
2.11. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1458/2014
107
2.12. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1164/2014
108
2.13. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1398/2014
109
2.14. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1914/2014
110
2.15. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 580/2014
111
2.16. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 2348/2014
112
2.17. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 841/2014
113
2.18. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. S 1792/2014
114
2.19. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. S 1793/2014
115
2.20. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 675/2014
116
2.21. Zeugnis - Vorkaufsrecht - ohne UR-Nr.
117
2.22. Kauf Flst. 100/5; Flur 3, Gem. Mörtitz
118
2.23. Kauf Flst. 97/7, Flur 3, Gem. Mörtitz
119
2.24. Kauf Flst. 96/1, Flur 6, Gem. Mörtitz
120
2.25. Stellungnahme zur 1. Änderung vorzeitiger
B-Plan „Holzweißigstraße“ im OT Wildschütz
121
2.26. Stellungnahme zur Außenbereichssatzung
„Leipziger Landstraße“
122
2.27. Stellungnahme zur 1. Änderung des FNP
der Stadt Eilenburg
123
3.Sonstiges/Information
gez. Märtz
Bürgermeister
Einladung
Die 4. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sprotta findet
am Donnerstag, dem 05.02.2015, um 19.30 Uhr
in der Gaststätte „Siedlerclub“,
Straße der Freiheit 24,
04838 Doberschütz/OT Sprotta-Siedlung statt.
27
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der
Tagesordnung
2.Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung vom
18.12.2014
3. Fragen von Einwohnern
4.Informationen zur Revitalisierung des Schneidriedes im
Sprottabruch
Gäste: Herr Franke, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft
und Geologie
Frau Weidt, Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen
5. Vorstellung des Outdoorcamps „Camp Trampelpfad“
Gast: Frau Landerer, Vorsitzende des Vereins „barfuß e.V.“
6. Informationen zu Beratungsergebnissen von Themen der
vergangenen Sitzungen
7.Sonstiges
Storek
Ortsvorsteher
Gemeinde Jesewitz
Einladung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet
am Donnerstag, dem 05.02.2015, 19:30 Uhr
im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2.
Bestätigung der Niederschrift vom 11.12.2014
3.Bürgerfragestunde
4.
Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau
einer Hofanlage aus Wohnhaus und Nebengebäuden im
OT Liemehna
Antragsteller: Herr Torsten Klinge, OT Liemehna
5.
Beschluss - Antrag auf Anbau eines Vordaches und einer
Silohalle an einer vorhandenen Halle sowie Errichtung einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte im OT
Liemehna
Antragsteller: Herr Torsten Klinge, OT Liemehna
6.
Beschluss - Antrag auf Errichtung eines Carports im OT
Pehritzsch
Antragsteller: Frau Nancy Liebold, OT Taucha
7.
Beschluss - Öffentliche Widmung der Straße „Zum Feldblick“ OT Weltewitz
8.
Beschluss - Stellungnahme zur Außenbereichssatzung
Leipziger Straße der Stadt Eilenburg
9.
Beschluss - Verkauf des Grundstückes im OT Ochelmitz,
Zum Oberdorf 14, Gemarkung Liemehna, Flur 5, Flurstücke 228 und 29/7 durch die Gemeinde Jesewitz
10. 1. Lesung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2015
11. Beschluss zum Benehmen über die aktuellen Ergebnisse
der Denkmalliste Jesewitz des Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
12. Beschluss - Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen
13.Verschiedenes
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde
Jesewitz über die Festsetzung und Entrichtung
der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015
Die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Jesewitz sind gegenüber dem Kalenderjahr 2014 bisher unverändert geblieben und
gelten bis zum Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2015
weiter. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr
2015 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird daher aufgrund von § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBI: I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung, die Grundsteuer für das Jahr 2015 in derselben
Höhe wie für das Jahr 2014 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. In diesen Fällen wird auf die Versendung von
Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet.
Somit die Bitte an alle Steuerpflichtigen: „Warten Sie nicht auf
den Grundsteuerbescheid 2015.“ Bei Nichtzahlung zu den
unten stehenden Fälligkeitsterminen setzt das EDV-bedingte
Mahnverfahren ein und verursacht zusätzliche Kosten.
Festsetzung der Grundsteuer
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird hiermit für die Gemeinde Jesewitz die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr
2015 in gleicher Höhe wie im Jahr 2014 festgesetzt.
Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das
Veranlagungsjahr 2015 erhalten, haben 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2014 zu entrichten. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleiche Rechtswirkungen ein wie durch den Zugang
eines schriftlichen Steuerbescheides.
Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur erstellt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten.
Bei einer Änderung der Grundsteuerhebesätze oder der Bemessungsgrundlage werden gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz
Änderungsbescheide erteilt.
Fälligkeit der Grundsteuer
Die Grundsteuer für das Kalender 2015 wird mit in den je zuletzt
erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar 2015, 15. Mai 2015, 15. August
2015 und 15. November 2015 fällig.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer
für das Kalenderjahr 2015 in einem Betrag am 1. Juli 2015 fällig.
Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten - sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist - die Grundsteuer für 2015 zu den
Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, zu überweisen
oder beim Verwaltungsverband Eilenburg-West einzuzahlen.
Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, bitten wir
um Überweisung der Grundsteuern 2015 auf folgendes Bankkonto der Gemeinde Jesewitz:
Commerzbank AG
IBAN: DE09 8508 0000 0230 0850 00
BIC: DRESDEFF850
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838
Eilenburg - hier handelnd für die Gemeinde Jesewitz - einzulegen.
Eilenburg, 31.01.2015
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Haacke
stellv. Bürgermeister
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
28
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Auslegung Entwurf Haushaltssatzung
einschließlich Haushaltplan
Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Jesewitz für das Haushaltsjahr 2015 liegt
gem. § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 02.02.2015 bis
10.02.2015 im Verwaltungsverband Eilenburg-West, MaximGorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten
zur Einsicht öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des
siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Gemeinde Laußig
Ländliche Neuordnung: Süptitz
Gemeinden: Dreiheide und Trossin
Verfahrens-Nr.: N06/LN
I. Beschluss zur 1. geringfügigen Änderung
des Verfahrensgebietes
1. Anordnung
Das mit Anordnungsbeschluss des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vom 10. Juli 2012, AZ: 3206421.20-N06/LN festgestellte Verfahrensgebiet wird gemäß § 8
Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute
geltenden Fassung i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur
Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung
von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), in der
heute geltenden Fassung geringfügig geändert.
2. Zum Verfahrensgebiet hinzukommende Flurstücke
Folgende Flurstücke werden zum Verfahrensgebiet hinzugezogen:
Gemarkung Roitzsch, Flur 5
Flurstücke 1/2; 2/3 und 4/2
Die Fläche der hinzukommenden Flurstücke beträgt ca. 6,2 ha.
Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 1159 ha
und ist auf der vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung gefertigten Karte „Änderung Nr. 1 des Neuordnungsgebietes“ (Gebietsübersichtskarte) im Maßstab 1 : 25.000, die als
Anlage 1 dem Beschluss beigefügt ist, durch farbige Umrandung
dargestellt. In der Anlage 2 ist die Änderung zur besseren Übersicht nochmals im Maßstab 1 : 1.500 dargestellt.
Die neue Gebietsgrenze ist grün eingetragen und der weggefallene Teil der Gebietsgrenze ist grün gekreuzt.
Die Karten Anlage 1 und 2 gehören nicht zum entscheidenden
Teil dieses Beschlusses. Sie dienen der Information über die
Lage des gesamten Verfahrensgebietes und der Änderungen.
3. Beteiligte
Die Eigentümer der zum geänderten Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren und somit Mitglieder der
mit dem Anordnungsbeschluss vom 10. Juli 2012 entstandenen
Teilnehmergemeinschaft Süptitz
mit Sitz in der Gemeinde Dreiheide. Die Teilnehmergemeinschaft
ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG) und
untersteht der Aufsicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt
für Ländliche Neuordnung.
Nebenbeteiligte sind u. a. Inhaber von Rechten an Grundstücken
sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung von Grenzzeichen
an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.
Der Vorstand bleibt bezüglich seiner Zusammensetzung unverändert.
II. Hinweise zum Änderungsbeschluss
1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur
Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach
§ 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung dieser Aufforderung schriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, 04855 Torgau oder zur
Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg als zuständige Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit
dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Auf Verlangen
des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung
hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landratsamt
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zu setzenden Frist
nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht mehr beteiligt. Werden Rechte erst nach Ablauf der
bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das
Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs.
2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen
Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen
Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte,
dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet erhebt das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu
überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu
genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss, etc. vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind
gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen.
3. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
Von der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur
Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen:
a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung nur Änderungen vorgenommen werden, die
zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34
Abs. 1 Nr. 1 FlurbG).
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen,
u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1
Nr. 2 FlurbG).
Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so
können diese im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung kann den
früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34
Abs. 2 FlurbG).
c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feldund Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung beseitigt werden.
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
d) Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur
Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der
Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung; die Zustimmung darf nur im Einvernehmen
mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden (§ 85 Nr. 5 FlurbG).
29
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung vorgenommen
worden, kann es anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt
hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).
Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 3, Buchstaben b), c) und
d) sind Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 154 Abs. 1 FlurbG und
können mit Geldbußen geahndet werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Liebe Seniorinnen und Senioren!
Unser nächster gemütlicher Rentnernachmittag findet am
Donnerstag,
dem 12.02.2015, ab 14:00 Uhr
im Bürgerhaus Authausen statt.
„Mit Karnevalist Peter Murch & guter Laune in die Faschingszeit“
Melden Sie sich bitte bis zum 10.02.2015 telefonisch unter
72894 (Frau Mühlnikel) oder auch unter 20952 (Frau Peterson) an.
Zum Programm ist ein Unkostenbeitrag von 15,00 EUR ist zu
entrichten.
Bei Anmeldung bitte Unkostenbeitrag begleichen.
Es laden ein
die Landfrauen Authausen - Pressel - Görschlitz
Frauentagsfeier im Bürgerhaus Authausen
am Samstag, dem 14. März 2015
Beginn: 19.00 Uhr
Eintritt: 20 Euro
Im Eintrittspreis ist ein Abendmenü, alle alkoholfreien Getränke, ein Begrüßungstrunk sowie die kulturelle Umrahmung
enthalten.
Kartenverkauf
vom 09.02.2015 - 12.03.2015
im Bürgerservicecenter Authausen, Kossaerstr. 6
Frau Mühlnikel, Telefon 034243 72894
oder Frau Schönichen LBZ Laußig
Telefon 034243 21605
Es lädt ein: die Frauentagsmänner
Gemeinde Schönwölkau
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung
des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015
der Gemeinde Schönwölkau
Gemäß § 76 der SächsGemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
in der Zeit vom 02.02.2015 bis 10.02.2015
in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Str. 1,
04509 Krostitz zu den täglichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, bis zum
Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf bei genannter Adresse zu erheben.
Tiefensee
Bürgermeister
Polizeiverordnung der Verwaltungsgemeinschaft
Krostitz / Schönwölkau über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung
Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit §1 Abs. 1 und § 17
des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der
Fassung der Bekanntmachung von 13. August 1999 (SächsGVBI.
S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 20a des Gesetzes vom
27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 556), sowie § 36 Abs.1 und § 7
Abs. 1 Ziff. 1 Sächsisches Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815),
ber. S. 1103, zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 18.10.2012
(SächsGVBl. S. 562) hat der Gemeinschaftsausschuss am
09.12.2014 und der Gemeinderat Krostitz, als erfüllende Gemeinde, am 30.05.2013, geändert am 06.11.2014, folgende Verordnung
beschlossen:
Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten
§ 3 Verunreinigungsverbot
§ 4 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
§ 5 Verunreinigung durch Tiere
Abschnitt 3 - Schutz gegen Lärmbelästigung
§ 6 Haus- und Gartenarbeiten
§ 7 Benutzung von Wertstoffcontainern für Altglas
Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen
§ 8 Tierhaltung
§ 9 Abbrennen von offenen Feuern
§ 10 Verwenden (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen
Abschnitt 5 - Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen
§ 11 Ordnungsvorschriften
§ 12 Benutzung der Kinderspielplätze
Abschnitt 6 - Anbringen von Hausnummern
§ 13 Hausnummern
Abschnitt 7 - Schlussbestimmungen
§ 14 Zulassung von Ausnahmen
§ 15 Ordnungswidrigkeiten
§ 16 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 17 Inkrafttreten
Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen
§1
Geltungsbereich
Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Krostitz mit den Ortsteilen
Krostitz, Zschölkau, Hohenossig, Kletzen, Beuden, Pröttitz,
Lehelitz, Mutschlena, Krensitz, Niederossig, Priester und Kupsal
sowie der Gemeinde Schönwölkau mit den Ortsteilen Badrina,
Brinnis, Luckowehna, Wannewitz, Hohenroda, Mocherwitz, Lindenhayn, Gollmenz, Wölkau, Boyda und Göritz.
§2
Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die
dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§2 Abs. 1 SächsStrG)
oder auf denen ein tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet.
(2) Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf
ihre Eigentumsverhältnisse insbesondere alle der Allgemeinheit
zur Nutzung und zur Verfügung stehenden bzw. bestimmungsgemäß zugänglichen
· gärtnerisch gestalteten Grün- und Erholungsanlagen, welche der Erholung der Bevölkerung bzw. der Gestaltung des
Orts- und Landschaftsbildes dienen; Hierzu gehören auch
Verkehrsgrünanlagen, die hierzu gehörenden Wege, Rasenflächen sowie Kinderspiel- und Sportplätze
· Gemeindemobilien; (Bänke, Abfallbehälter u.ä.)
· mit dem Boden fest verankerte Nebeneinrichtungen (Spielgeräte, Buswartehäuschen, Geländer, Straßenbeleuchtungsanlagen usw.).
30
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten
§3
Verunreinigungsverbot
Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen
§8
Tierhaltung
(1) Auf öffentlichen Straßen i.S. des § 2 Abs. 1 und auf bzw.
in den Anlagen i.S. § 2 Abs. 2 sind jegliche Verunreinigungen
untersagt. Unzulässig ist insbesondere das Wegwerfen und Zurücklassen von Unrat, Lebensmittelresten, Papier, Glas, Konservendosen oder sonstigen Verpackungsmaterialien sowie
von sonstigen Gefahren verursachenden Gegenständen (spitze,
scharfe Gegenstände).
(2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben Wertstoffcontainern abzulagern.
(3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen.
Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist verboten.
(4) Hat jemand Verunreinigungen verursacht oder verursachen
lassen, so ist dieser unverzüglich zur Säuberung verpflichtet.
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen und Tiere nicht belästigt oder gefährdet und Sachen nicht
beschädigt werden.
(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im
öffentlichen Verkehrsraum i.S. des § 2 dieser Verordnung nicht
ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei umherläuft. Geeignet im Sinne dieser Vorschrift ist jede Person, der das Tier auf
Zuruf oder sonstigen Befehl gehorcht und die zum Führen des
Tieres körperlich und geistig in der Lage ist.
(3) Hunde sind in Grün- und Erholungsanlagen sowie bei größeren Menschenansammlungen angeleint zu führen.
(4) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen sowie
anderen Tieren, die ebenso durch ihre Körperkräfte, Gift oder Verhalten die Gesundheit von Personen und anderen Tieren gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(5) § 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sowie des Sächs. Gesetzes zum Schutz der
Bevölkerung vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser Regelung unberührt.
§4
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
(1) An bzw. in Verkehrsflächen und Anlagen sowie an baulichen
und sonstigen Anlagen, die von öffentlichen Straßen, Gehwegen,
Plätzen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind, ist das
Plakatieren außerhalb von zugelassenen Plakatträgern sowie das
Beschriften oder Bemalen auf anderen als dafür zugelassenen
Flächen unbeschadet baurechtlicher Vorschriften verboten.
(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs.
1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Ortsund Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und
Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist.
§5
Verunreinigung durch Tiere
(1) Den Haltern oder Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i. S. des. § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.
Dennoch verursachte Verunreinigungen sind von den jeweiligen
Tierführern bzw. beaufsichtigenden Personen unverzüglich zu
beseitigen und umweltgerecht zu entsorgen.
(2) Der Halter oder Führer von Tieren hat ein geeignetes Hilfsmittel, z.B. Papier- oder Kunststofftüte oder Ähnliches, für die
Aufnahme und den Transport von Verunreinigungen mitzuführen
und auf Verlangen von Kontrollkräften der Ortspolizeibehörde
vorzuweisen. Hierzu kann der Betroffene von Kontrollkräften angehalten werden. Dies gilt nicht für landwirtschaftliche Nutztiere.
(3) Von Geräten und Einrichtungen auf öffentlich zugänglichen
Kinderspielplätzen und Sportplätzen sind Hunde und Katzen
fern zu halten.
Abschnitt 3 - Schutz gegen Lärmbelästigung
§6
Haus- und Gartenarbeiten
Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer unzumutbar
stören, dürfen an Werktagen in der Zeit von Uhr 19.00 bis 07.00 Uhr,
an Samstagen zusätzlich in der Zeit von 13.00 - 15.00 Uhr und
an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht durchgeführt werden. Zu
den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb
von motorbetriebenen Garten- und Bodenbearbeitungsgeräten
und die Benutzung sonstiger lärmerzeugender Geräte und Werkzeuge, z.B. zum Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Holzspalten
sowie Ausklopfen von Teppichen, Betten und Matratzen usw.
§7
Benutzung von Wertstoffcontainern für Altglas
Das Einwerfen von Altglas in die dafür vorgesehenen Behälter
(Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der Zeit von 19.00 Uhr
bis 7.00 Uhr, an Samstagen zusätzlich in der Zeit von 13.0015.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet.
§9
Abbrennen von offenen Feuern
(1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis
der Ortspolizeibehörde erforderlich. Keiner Erlaubnis bedürfen
Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien
(z. B. Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind
so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch
Rauch oder Gerüche entsteht.
(2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses
Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B.
extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe eines Lagerfeuers
zu feuergefährlichen Stoffen usw. sein.
§ 10
Verwenden (Abbrennen) von pyrotechnischen
Gegenständen
(1) Das Verwenden (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen ist im Zeitraum vom 02. Januar bis 30. Dezember nur
Inhabern einer Erlaubnis, eines Befähigungsscheines oder einer Ausnahmebewilligung nach den Vorschriften des Gesetzes
über explosionsgefährliche Stoffe und der 1. Verordnung zum
Sprengstoffgesetz gestattet.
(2) Zum Erwerb und Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) können allgemein
oder im Einzelfall aus besonderem Anlass auf Antrag Ausnahmebewilligungen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden.
(3) Verstöße gegen Abs. 1 werden als Ordnungswidrigkeit von
der zuständigen Behörde verfolgt und können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Abschnitt 5 - Schutz der Verkehrsflächen
und Anlagen
§ 11
Ordnungsvorschriften
(1) Es ist untersagt,
a) mit motorbetriebenen Fahrzeugen, ausgenommen Krankenfahrstühle, Grün-, Sport- und Erholungsanlagen zu befahren
bzw. diese dort abzustellen.
b) in Grün- und Erholungsanlagen unbefugt Anpflanzungen aus
dem Boden zu entfernen oder zu beschädigen;
c) auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen
unbefugt Gemeindemobilien oder Nebeneinrichtungen zu
entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu
bemalen oder anders als bestimmungsgemäß zu benutzen;
d) in Grün- und Erholungsanlagen zu zelten oder zu übernachten.
31
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
§ 12
Benutzung der Kinderspielplätze
(1) Geräte und Anlagen auf Kinderspielplätzen dürfen nur von
Kindern bis zum Alter von 12 Jahren benutzt werden, soweit
nicht durch Schilder andere Altersgrenzen festgelegt sind.
(2) Das Fußballspielen auf Kinderspielplätzen ist verboten, es sei
den, dass hierfür besondere Flächen ausgewiesen sind.
(3) Der Aufenthalt auf Kinderspielplätzen ist tagsüber bis zum
Einbruch der Dunkelheit, spätestens jedoch bis 20.00 Uhr, erlaubt, es sei denn, dass durch Schilder andere Aufenthalts- bzw.
Benutzungszeiten festgelegt sind.
Abschnitt 6 - Anbringen von Hausnummern
§ 13
Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem
Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde
festgesetzten Hausnummer zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus
einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in
einer Höhe von nicht weniger als 0,80 m und nicht mehr als 3 m an
der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über
oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der
dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können
die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizei kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen,
soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.
Abschnitt 7- Schlussbestimmungen
§ 14
Zulassung von Ausnahmen
Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den
Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
§ 15
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 1 i.V. mit Abs. 4 Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen bzw. auf oder in Anlagen verursacht oder
verursachen lässt und nicht unverzüglich beseitigt,
2. entgegen § 3 Abs. 2 i.V. mit Abs. 4 Abfälle, Wertstoffe oder
andere Gegenstände auf oder neben Wertstoffcontainern ablagert oder ablagern lässt und nicht unverzüglich beseitigt,
3. entgegen § 3 Abs. 3 Abfallbehälter für in Haushalten oder
Gewerbebetrieben anfallende Abfälle bzw. nicht nur für
Kleinabfälle benutzt,
4. entgegen § 4 Abs. 1 Plakatierungen, Bemalungen oder Beschriftungen vornimmt,
5. entgegen § 5 Abs. 1 die durch ihre Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt,
6. entgegen § 5 Abs. 2 kein geeignetes Hilfsmittel zur Aufnahme von Verunreinigungen mitführt und vorweisen kann,
7. entgegen § 5 Abs. 3 ein Tier nicht von Geräten und Einrichtungen auf öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen und
Sportplätzen fernhält,
8. entgegen § 6 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten an Werktagen
in der Zeit von 19.00 bis 07.00 Uhr, sowie an Samstagen in der
Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr durchführt und damit die Ruhe
anderer stört, (Für Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz gelten die dort getroffenen Ordnungsvorschriften.)
9. entgegen § 7 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 19.00 Uhr
bis 7.00 Uhr sowie an Samstagen in der Zeit von 13.00 bis
15.00 Uhr Altglas in Wertstoffcontainer einwirft, (Für Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz gelten die dort getroffenen Ordnungsvorschriften.)
10.entgegen § 8 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, so dass
andere Menschen und Tiere belästigt oder gefährdet bzw. Sachen beschädigt werden,
11.entgegen § 8 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei
umherläuft,
12.entgegen § 8 Abs. 3 Hunde nicht angeleint führt,
13.entgegen § 8 Abs. 4 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
14.entgegen § 9 Abs. 1 ein Feuer an- bzw. abbrennt, obwohl er
dazu keine Erlaubnis hat,
15.entgegen § 9 Abs. 2 erteilten Auflagen zuwider handelt,
16.entgegen § 10 Abs. 1a mit einem motorbetriebenen Fahrzeug
Grün-, Sport- oder Erholungsanlagen befährt bzw. dieses dort
abstellt
17.entgegen § 10 Abs. 1b in Grün- und Erholungsanlagen Anpflanzungen entfernt oder beschädigt,
18.entgegen § 10 Abs. 1c auf öffentlichen Straßen und in Grünund Erholungsanlagen Gemeindemobilien und Nebeneinrichtungen entfernt, versetzt, beschädigt, bemalt oder anders als
bestimmungsgemäß benutzt,
19.entgegen § 10 Abs. 1d in Anlagen zeltet oder übernachtet,
20.entgegen § 11 Abs. 1 Kinderspielplätze benutzt, obwohl die
vorgeschriebene Altersbegrenzung überschritten ist,
21.entgegen § 11 Abs. 2 auf Kinderspielplätzen Fußball spielt,
22.entgegen § 11 Abs. 3 Kinderspielplätze zu anderen Zeiten benutzt,
23.entgegen § 12 Abs. 1 als Hauseigentümer Gebäude nicht oder
nicht fristgerecht mit der festgesetzten Hausnummer versieht,
24.entgegen § 12 Abs. 2 Hausnummern nicht entsprechend Vorschrift anbringt oder unleserliche Hausnummernschilder nicht
unverzüglich erneuert.
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 13 zugelassen
worden ist.
(3) Ordnungswidrigkeit können mit einer Geldbuße nach § 17 Abs.
2 SächsPolG in Verbindung mit. § 17 Abs. 1 bis 4 des OWiG
geahndet werden.
§ 16
Verhältnis zu anderen Vorschriften
Die Vorschriften von Bundes- und Landesgesetzen sowie bestehender Verordnungen, insbesondere aus
dem Sächsischen Polizeigesetz,
dem Bundesimmissionsschutzgesetz,
dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz,
dem Sächs. Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes,
dem Sächsischen Waldgesetz,
dem Sächsischen Naturschutzgesetz,
dem Sächsischen Wassergesetz,
der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung,
dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz,
dem Infektionsschutzgesetz,
der Straßenverkehrsordnung,
dem Sächs. Straßengesetz,
dem Bundesfernstraßengesetz,
dem Tierschutzgesetz,
dem Tierseuchengesetz,
der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung,
der Sportanlagenlärmschutzverordnung,
dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten,
dem Sächs. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden,
dem Gaststättengesetz,
der Spielverordnung,
der Sächs. Bauordnung und
dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat
Sachsen,
der Gefahrstoffverordnung,
dem Sprengstoffgesetz sowie
der Sprengstoffverordnung und
dem Waffengesetz
bleiben ebenso wie die Rechte privater Dritter an ihrem Eigentum durch die Regelungen dieser Verordnung unberührt.
32
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
§ 17
Inkrafttreten
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Krostitz, den 10.12.2014
Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, bitten wir
um Überweisung der Grundsteuern 2015 auf folgendes Bankkonto der Gemeinde Zschepplin:
Commerzbank AG
IBAN: DE72 8508 0000 0231 1239 00
BIC: DRESDEFF850
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen
Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg
- hier handelnd für die Gemeinde Zschepplin - einzulegen.
Eilenburg, 31.01.2015
Gemeinde Zschepplin
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde
Zschepplin über die Festsetzung und Entrichtung
der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015
Die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Zschepplin sind gegenüber dem Kalenderjahr 2014 bisher unverändert geblieben und
gelten bis zum Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2015
weiter. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr
2015 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben,
wird daher aufgrund von § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes
vom 07. August 1973 (BGBI: I S. 965) in der derzeit geltenden
Fassung, die Grundsteuer für das Jahr 2015 in derselben Höhe
wie für das Jahr 2014 durch diese öffentliche Bekanntmachung
festgesetzt. In diesen Fällen wird auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet.
Somit die Bitte an alle Steuerpflichtigen: „Warten Sie nicht auf
den Grundsteuerbescheid 2015.“ Bei Nichtzahlung zu den
unten stehenden Fälligkeitsterminen setzt das EDV-bedingte
Mahnverfahren ein und verursacht zusätzliche Kosten.
Festsetzung der Grundsteuer
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird hiermit für die Gemeinde Zschepplin die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr
2015 in gleicher Höhe wie im Jahr 2014 festgesetzt.
Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das
Veranlagungsjahr 2015 erhalten, haben 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2014 zu entrichten. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleiche Rechtswirkungen ein wie durch den Zugang
eines schriftlichen Steuerbescheides.
Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur erstellt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten.
Bei einer Änderung der Grundsteuerhebesätze oder der Bemessungsgrundlage werden gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz
Änderungsbescheide erteilt.
Fälligkeit der Grundsteuer
Die Grundsteuer für das Kalender 2015 wird mit in den je zuletzt
erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar 2015, 15. Mai 2015, 15. August
2015 und 15. November 2015 fällig.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer
für das Kalenderjahr 2015 in einem Betrag am 1. Juli 2015 fällig.
Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten - sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist - die Grundsteuer für 2015 zu den
Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, zu überweisen
oder beim Verwaltungsverband Eilenburg-West einzuzahlen.
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
Auslegung Entwurf Haushaltssatzung
einschließlich Haushaltplan
Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Zschepplin für das Haushaltsjahr 2015 liegt
gem. § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 02.02.2015 bis
10.02.2015 im Verwaltungsverband Eilenburg-West , MaximGorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten
zur Einsicht öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des
siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Ausfall Sprechstunde Bürgermeisterin
der Gemeinde Zschepplin
Am Dienstag, dem 10.02.2015 und den 10.03.2014 fällt jeweils
die Bürgermeister-Sprechstunde von 15.00 - 18.00 Uhr im Gemeindeamt Zschepplin, OT Naundorf, Bahnhofstraße 1 aus.
Berkes
Bürgermeisterin
Jagdgenossenschaft Naundorf
Einladung für alle Mitglieder der Jagdgenossenschaftsversammlung am
Freitag, dem 20.02.2015, um 19.30 Uhr
im Gasthaus „Zum Schenkteich“ in Naundorf.
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Jagdgenossen und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Rechenschaftsbericht der Jagdpächter
3. Bericht des Kassenführers, Bericht des Kassenprüfers, Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Jagdjahres
2014/2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Jagdvorstandes
und des Kassenführers
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
2015/2016
6. Beschlussfassung über den Haushaltsplan des Jagdjahres
2015/2016
7. Änderung der Jagdpachtverträge
8. Diskussion, Sonstiges
9. Schlusswort des Jagdvorstehers
Wildessen für die Mitglieder mit Ehepartner
Die Mitglieder werden gebeten, sich bei einer der folgenden Adressen anzumelden:
Ute Reichert, Naundorf
Siegfried Jäger, Steubeln
Die Vorstandschaft
i. A. L. Huber
33
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Stadt Delitzsch
Gemeinde Wiedemar
Jagdgenossenschaft Glaucha
- Der Jagdvorstand -
241.745,30 EUR
33.687,15 EUR.
Bekanntmachung
Hiermit wird auf die Bekanntmachung der in der Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Glaucha am
22. März 2014 beschlossenen Satzung und der gefassten Beschlüsse hingewiesen.
Die Bekanntmachung der Satzung und der Beschlüsse erfolgt in
der Zeit vom 16. Februar bis 16. März 2015 durch die öffentliche
Auslegung der Satzung und der Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 22. März 2014 im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg
während der Sprechzeiten.
Koch
Der Jagdvorstand
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung
zur Feststellung des Wirtschaftsplanes 2015
§ 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom
19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert
durch Art. 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1080) i. V. mit § 74 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159),
zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 02. April 2014
(SächsGVBl. S. 234, 237) und §§ 16 ff der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 941) hat die
Verbandsversammlung des AZV Delitzsch auf Ihrer Sitzung am
12.11.2014 die nachfolgende Satzung zur Feststellung des
Wirtschaftsplanes 2015 beschlossen (Beschluss 2.1/5/14).
§1
Mit Schreiben vom 16.01.2015 bestätigte das Landratsamt
Nordsachsen die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung des AZV Delitzsch vom 12. November 2014
über die Satzung zur Feststellung des Wirtschaftsplanes 2015
und genehmigte gleichzeitig den im § 2 der Satzung festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
592,8 TEUR.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
Gemäß § 4 Abs. 4 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der/die Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs.
2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Wirtschaftsplan 2015 liegt vom 02.02.2015 bis 10.02.2015
zu den Dienstzeiten in der Geschäftsstelle des AZVD, Beerendorfer Str. 1, 04509 Delitzsch zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird festgesetzt:
1.
im Erfolgsplan mit den
Einnahmen von Aufwendungen von
Voraussichtlicher Jahresfehlbetrag
2.
im Liquiditätsplan mit dem Mittelzu- und
Mittelabfluss aus
laufender Geschäftstätigkeit
der Investitionstätigkeit
der Finanzierungstätigkeit
4.646 TEUR
4.803 TEUR
157 TEUR
1.201 TEUR
- 1.193 TEUR
74 TEUR
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2015 beträgt 592,8 TEUR.
§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 800 TEUR.
§4
Von den Mitgliedsgemeinden beträgt die Umlage für die Betriebskosten der Niederschlagswasserentsorgung für öffentliche
Verkehrsflächen:
Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide,
Bad Düben
Ortsübliche Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben tagt am
Mittwoch, den 11.02.2015, um 18.00 Uhr,
im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Kläranlage
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan
2015
2. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Diese Sitzung wird hiermit gem. § 36 Abs. 4 SächsGemO
ortsüblich bekannt gegeben.
34
Haushaltssatzung der AZV „Mittlere Mulde“ für
das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die
Verbandsversammlung in der Sitzung am 09.10.2013 folgende
Haushaltssatzung beschlossen.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die
Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält,
wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
auf
6.591.000,00 EUR
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
auf
5.915.000,00 EUR
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen (ordentliches Ergebnis)
auf
676.000,00 EUR
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von
Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren auf
0,00 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen einschließlich der Abdeckung
von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis)
auf
676.000,00 EUR
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf
15.000,00 EUR
- Gesamtbetrag der außerodentlichen Aufwendungen auf
15.000,00 EUR
- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und
Aufwendungen (Sonderergebnis) auf
0,00 EUR
- Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen
Ergebnisses auf
676.000,00 EUR
- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
0,00 EUR
- Gesamtergebnis auf
676.000,00 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
4.146.000,00 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
3.295.000,00 EUR
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus
laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf
851.000,00 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
945.000,00 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
4.235.000,00 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-3.290.000,00 EUR
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss
oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit
und dem Saldo der Gesamtbeträge der
Einzahlungen und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
-2.439.000,00 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
1.200.000,00 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
459.000,00 EUR
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
741.000,00 EUR
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder
-fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung
des Finanzmittelbestands auf
-1.698.000,00 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf
1.200.000,00 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
0,00 EUR
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf,
wird auf
400.000,00 EUR
festgesetzt.
§5
Entsprechend § 14 (2) der Verbandssatzung wird die Betriebskostenumlage (Straßenentwässerungsanteil) je km Kanallänge
der Gemeinden sowie der S-; B- und K-Straßen wird festgesetzt:
3.196,59 EUR
Die Betriebskostenumlage (Straßenentwässerungsanteil) je Einwohner wird festgesetzt mit:
15,11 EUR
Das Gesamtumlagesoll wird festgesetzt mit: 383.207,25 EUR
Für die Verbandsmitglieder ergeben sich folgende Umlagebeträge (Ergebnishaushalt):
Stadt Eilenburg
206.414,89 EUR
Gemeinde Doberschütz
69.823,71 EUR
Gemeinde Zschepplin
40.536,40 EUR
Gemeinde Krostitz
Von den Mitgliedsgemeinden werden investive Straßenentwässerungskostenanteile in Höhe von 330.000,00 EUR erhoben.
66.432,26 EUR
Für die Verbandsmitglieder ergeben sich gemäß Anlage folgende investiven Straßenentwässerungskostenanteile (Finanzhaushalt):
Stadt Eilenburg
Gemeinde Doberschütz
Gemeinde Zschepplin
Gemeinde Krostitz
125.000,00 EUR
20.000,00 EUR
185.000,00 EUR
0,00 EUR
§6
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Eilenburg, den 12.01.2015
35
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
§5
Öffentliche Bekanntmachung
des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“
Mit Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen vom 08.01.2015
wurde die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Eilenburg, für das Jahr
2015 genehmigt.
Der Haushaltsplan 2015 des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom
02.02. - 10.02.2015 im Büro des Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Mulde“, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer 2.05, zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Verband erhebt von seinen Mitgliedern folgende Umlagen:
Verbandsumlage nach § 15 der Verbandssatzung gesamt:
113.570 EUR
- davon Gemeinde Schönwölkau
56.585 EUR
- davon Gemeinde Löbnitz
49.075 EUR
- davon Spröda und Poßdorf
7.910 EUR
Verbandsumlage nach § 16 der Verbandssatzung
0 EUR
§6
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Schönwölkau, den 23.01.2015
Wacker
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
des AZV Unteres Leinetal für das Wirtschaftsjahr
2015
Tiefensee
Verbandsvorsitzender
Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO), § 58 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über kommunale
Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der jeweils gültigen Fassung
hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
Unteres Leinetal in ihrer Sitzung am 07.01.2015 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen:
Die Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan erfolgte vom 24.11.2014 bis 02.12.2014.
Im Zeitraum bis zum 11.12.2014 konnten von den Einwohnern
Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden. Dies ist
nicht erfolgt.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht erfolgte mit Datum
vom 21.01.2015.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
§1
Öffentliche Auslegung
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015, der die für die
Erfüllung der Aufgaben des AZV voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
Der Wirtschaftsplan des AZV Unteres Leinetal für das Wirtschaftsjahr
2015 mit seinen Bestandteilen und seinen Anlagen liegt gemäß
§ 76 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen öffentlich aus. Die
Möglichkeit der kostenlosen Einsicht durch jedermann besteht in der
Zeit vom 02.02.2015 bis 10.02.2015, in der Geschäftsstelle am Sitz
des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal in 04509 Schönwölkau, Parkstraße 11, Kundenbüro OEWA zu den Dienststunden
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte Termin für Einsichtnahme zu o.g. Dienststunden vorab telefonisch vereinbaren unter der Telefonnummer: 034295/79-227
oder -211.
im Erfolgsplan mit dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
1.240.748 EUR
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
von
1.237.383 EUR
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 3.365 EUR
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 EUR
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
von
0 EUR
außerordentliches Ergebnis von
0 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag von
3.365 EUR
im Liquiditätsplan mit dem
Mittelzu- und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
von
243.965 EUR
Mittelzu- und -abfluss aus Investitionstätigkeit
von
-1.524.599 EUR
Mittelzu- und -abfluss aus Finanzierungstätigkeit
von
1.281.135 EUR
Finanzmittelbestand am Ende der Periode von
15.479 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 1.350.000 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
auf 0 EUR
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
auf festgesetzt.
400.000 EUR
Bekanntmachungsvermerk
(Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO)
Nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m.
§ 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG
i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 2 SächsGemO nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 47 Absatz
2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 52 Absatz 2
SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften
gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1
SächsKomZG i. V. m. § 4 Absatz 4 Satz 2 Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 47 Absatz 2 Satz 1,
§ 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
36
n
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Kultur und Schulen
37
vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Stolz, gerade hier freiwillig
helfen zu können
Auf ein Neues!
Zum 1. Kreativ-Halbjahr 2015 lädt Sie der Verein
Mühlenregion Nordsachsen e. V. recht herzlich
ein, um viele verschiedene alte und neue Handarbeitstechniken mit Ihnen auszuprobieren. Folgendes steht auf
dem Programm (Änderungen vorbehalten):
05.02.2015 Lampions und Partylichter falten
12.02.2015 Schalen, Kerzenhalter, Magnete u. a. aus FIMO
formen
26.02.2015 Türsteher und Zaungucker aus Holz bemalen
05.03.2015 Gartentischdecke mit Stempeln gestalten
12.03.2015 Osterkörbchen aus Peddigrohr flechten
19.03.2015 Ostereier marmorieren
26.03.2015 dekorative Gartenstecker sägen und bemalen
Es wird in zwei Gruppen (14 und 17 Uhr) im Kreativraum
unseres Vereins, Leipziger Str. 4 in 04509 Badrina gearbeitet.
Je nach Material beträgt der Unkostenbeitrag 1 bis ca. 20 EUR.
Um kurze tel. Anmeldung unter 034208 78730 wird gebeten,
damit ausreichend Material beschafft werden kann.
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Tag der offenen Tür am Beruflichen Schulzentrum
Delitzsch
Das Berufliche Schulzentrum Delitzsch „Dr. Hermann SchulzeDelitzsch“ öffnet am 31. Januar 2015 von 9:00 bis 12:00 Uhr
wieder alle Türen.
Wie in jedem Jahr werden die dualen Ausbildungsmöglichkeiten
in den Bereichen Wirtschaft, Technik und Ernährung/Hauswirtschaft aufgezeigt.
Folgende Berufe werden vorgestellt:
-Mechatroniker/-in
-Elektrotechniker/-in
-Fleischer/-in
-Fleischfachverkäufer/-in
-Verkäufer/-in
- Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel
- Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
Informieren kann man sich ebenfalls über das Berufliche Gymnasium mit den Fachrichtungen „Wirtschaftswissenschaften“
sowie „Gesundheit und Sozialwesen“.
Alle Schüler mit gutem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss haben die Chance, in drei Jahren die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Das erfolgreiche Bestehen des Abiturs ermöglicht ein Studium
in sämtlichen Fachrichtungen an allen Hochschulen und Universitäten.
Außerdem wird über den im September gestarteten neuen Beruf
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement informiert.
Für die Auszubildenden der verschiedensten Unternehmen bietet das Berufliche Schulzentrum Delitzsch die theoretische Ausbildung für ihren Beruf.
Die Beratungslehrerin der Schule informiert über Möglichkeiten
der beruflichen Entwicklung.
Außerdem sind Vertreter der Arbeitsagentur, der Volkshochschule und der Schülerhilfe an diesem Tag anwesend.
Um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr und 11:00 Uhr finden Vorträge zum
beruflichen Gymnasium bzw. zum gesamten Ausbildungsangebot statt.
Berufliches Schulzentrum Delitzsch
Karl-Marx-Straße 1
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 7390
Weitere Informationen sind auch auf der Schulhomepage zu finden: www.bsz-dz.de.
Sogenannte Bufdis werden noch im Sozialen Fahrdienst beim
Deutschen Roten Kreuz in Delitzsch gesucht. Eine, die dieses
Angebot seit Dezember nutzt, ist Sarah Garcke. Kinder und
Jugendliche in Therapiezentren zu fahren, bestimmt ihren Einsatzalltag. „Die Schicksale der jungen Patienten mit ihren teilweise doch schlimmen Erkrankungsbildern gehen ans Herz.
Das Lächeln auf ihren Gesichtern, wenn ich sie dann von ihren
Terminen wieder abhole, ist herzerwärmend. Diese große Dankbarkeit, die mir entgegengebracht wird, macht mich dann stolz,
gerade hier freiwillig helfen zu können!“ berichtet die angehende
Studentin. Sarah nutzt ihren Bufdi-Einsatz für die gute Sache als
Überbrückungsjahr vor dem Studium.
Bundesfreiwilligendienstler im Sozialen Fahrdienst des DRK
leisten in der Regel 40 Wochenstunden und bekommen dafür
ein Taschengeld von bis zu 400 Euro einschließlich eines Sachaufwandes für Verpflegung. Zusätzlich übernimmt das Rote
Kreuz die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Unfallversicherung. Auch 24 Tage Urlaub im Jahr stehen
den Kräften zu. Die geforderten Seminartage - einer pro Monat - werden als Tagesseminare oder Bildungsreisen realisiert.
Wer jetzt Interesse hat, kann sich unter der Rufnummer 034202
3094-0 beim DRK-Kreisverband Delitzsch melden. Wir erwarten
gern Ihren Anruf.
Jagdverband Delitzsch e. V.
Jahreshauptversammlung
des Jagdverbandes Delitzsch e. V.
21. März 2015, um 8:30 Uhr
in der Gaststätte Badrina
Sehr geehrte Mitglieder des
Jagdverbandes Delitzsch e. V.,
zur Jahreshauptversammlung 2015 darf ich Sie im Namen
des Vorstandes herzlich einladen. Im Vordergrund steht der
Bericht des Vorstandes und die Diskussion desselben. Bitte
bringen Sie sich dazu aktiv ein.
Mit freundlichem Weidmannsheil
Angelika von Fritsch, Vorsitzende
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.1 Feststellung der fristgemäßen Einladung
2.2 Beschlussfassung zur Tagesordnung
3. Grußworte
4. Bericht des Vorstandes
5. Bericht des Schatzmeisters
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Begrüßung neuer Mitglieder
8. Diskussion
9. Beschlussfassung zum Geschäftsjahr 2014
9.1 Bestätigung des Berichtes Schatzmeisters
9.2 Bestätigung des Berichts der Kassenprüfer
9.3 Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2014
10. Anträge und Beschlussfassungen
10.1 Delegierung von Mitgliedern zum Landesjägertag
10.2 Beschlussfassungen
11. Ehrung von Mitgliedern und Vergabe von Hegemedaillien
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Wildtiersonntag
Zum Wildtiersonntag am 1. Februar im Naturpark Dübener Heide geht es ins Presseler Heidewald- und Moorgebiet. „Wir gehen auf eine tierische Entdeckungsreise durch Wald und Wiese,
laufen ein Stück auf einem Naturlehrpfad, schauen auf einen
friedlichen Ort, suchen einen Stein, der von Verlobung spricht,
und erleben dabei die Natur”, sagt Naturparkführerin Birgit
Rabe, die die Tour leitet. Die Laufstrecke wird gut fünf Kilometer
betragen. Treffpunkt ist um 14 Uhr auf dem großen Parkplatz
am Presseler Teich, direkt an der B 183 bei Pressel gelegen.
Bitte anmelden unter Tel. 03423 758370. Für alle Wanderungen
gilt: Festes Schuhwerk und warme Kleidung ist wichtig und wie
immer Voraussetzung! Alle weiteren Termine und Naturparkangebote finden Sie aktuell auch im Internet unter www.naturparkduebener-heide.com.
„HeilerziehungspflegerIn - ein Beruf mit Herz“
… so die Aussage einer Fachschülerin des BSZ Eilenburg im
3. Ausbildungsjahr zur Heilerziehungspflegerin (HEP). Das Tätigkeitsfeld umfasst die Arbeit mit Menschen mit kognitiven oder
körperlichen Beeinträchtigungen, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung sowie psychischen Erkrankungen. Ziel ist es, das Leben des Menschen mit Behinderung zu begleiten, individuelle
Förderung zu ermöglichen und sein selbstständiges Handeln zu
unterstützen. Kompetenzen wie Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit sowie das eigenständige
Handeln stehen dabei im Mittelpunkt.
HeilerziehungspflegerInnen sind anerkannte Fachkräfte in allen
Bereichen der Behindertenhilfe, z. B. in teil- oder vollstationären Wohneinrichtungen, ambulanten Diensten, Werkstätten für
Menschen mit Behinderungen, integrativen und heilpädagogischen Kindereinrichtungen, Förderschulen, Familienentlastenden Diensten oder Einrichtungen für psychisch Erkrankte. Ein
insgesamt breit gefächertes Berufsbild mit Einsatzmöglichkeiten
in zahlreichen Institutionen.
Die vollzeitschulische Ausbildung ist eine Fachschulausbildung
und beträgt drei Jahre, in denen theoretische und praktische
Unterrichtsinhalte vermittelt werden. Neben allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Mathematik und Englisch erfolgt der
Unterricht in Lernfeldern, in welchen z. B. Inhalte aus den Bereichen Anatomie/Physiologie, Pflege, Lebensweltgestaltung,
Bewegung, kreatives Gestalten, Musik, Rechtskunde und Qualitätsmanagement vermittelt werden.
Zur Ausbildung gehört auch die Berufspraxis, welche in allen
drei Jahren in größeren Praktikumsabschnitten in den Bereichen
Pflege, Bildung/Erziehung und Betreuung absolviert werden. Die
Praxislehrer des BSZ Eilenburg arbeiten eng mit den Praxiseinrichtungen zusammen und tauschen sich regelmäßig über Erfahrungen im Bereich HEP-Ausbildung aus.
Derzeit strebt das BSZ eine Kooperation mit dem Behindertenzentrum Delitzsch an, um FachschülerInnen die Möglichkeit zu
geben, die einzelnen Tätigkeitsbereiche des HEP näher kennen
zu lernen. Weiterhin besteht seit einigen Jahren eine enge Zusammenarbeit mit der Einrichtung der Herrnhuter Diakonie Hohburg.
Zu unserem Tag der offenen Tür am 31. Januar 2015 stehen von
10 bis 13 Uhr FachschülerInnen und FachlehrerInnen allen Fragen offen gegenüber, geben Einblicke in die schulische Ausbildung und stellen Projektergebnisse vor.
Zusätzlich werden an diesem Tag die Ausbildungen zum/zur
Staatlich geprüften Sozialassistenten/in
Altenpfleger/in
Staatlich geprüfte/n Krankenpflegehelfer/in
Staatlich anerkannte/n Erzieher/in
Fachoberschule Sozialwesen zweijährig
vorgestellt.
Herzlich willkommen!
Katja Gall (Fachkonferenzleiterin HEP)
Amtsblatt Delitzsch  vom 31.01.2015
Nach Redaktionsschluss eingegangen
Gemeinde Wiedemar
Preisskat
der Feuerwehr Lissa
Wann?
am 21.02.2015
Wo?
im Verkaufsraum
der Agrar-Technik-Lissa GmbH
Ort:
Lissa, Kölsaer Straße 5
Beginn:
14.00 Uhr
Einsatz: 10 EUR
Es lädt herzlich ein die FFw Lissa.
Bekanntgabe
Der Gemeinderat Wiedemar tritt am Donnerstag, dem
05.02.2015, um 19.00 Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen.
Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde
Wiedemar, Kyhnaer Hauptstraße 29 im Ortsteil Kyhna statt.
Die Tagesordnung wird ab 28.01.2015 an den entsprechenden Aushangtafeln der Gemeinde Wiedemar ortsüblich
bekannt gegeben.
Möller
Bürgermeisterin
Bekanntgabe
Entsprechend der Satzung über die Formen der öffentlichen
Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der
Gemeinde Wiedemar (Bekanntmachungssatzung) weisen wir
darauf hin, dass die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am
22.01.2015 gefassten Beschlüsse ab dem 31.01.2015 für mindestens 5 Tage in den Schaukästen der Gemeinde Wiedemar
ausgehangen werden.
Möller
Bürgermeisterin
Anzeigen
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vom 31.01.2015  Amtsblatt Delitzsch
Bitte veröffentlichen Sie meine
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in folgenden Amts- und Mitteilungsblatt der nächstmöglichen Ausgabe:
Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem Wort/
Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen.
Kürzungen behält sich der Verlag vor. KEIN Größenmuster, gilt
nur für private Kleinanzeigen. Bitte NICHT für Familienanzeigen
(Danksagungen, Grüße ect.) oder geschäftliche Anzeigen verwenden.
Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR
Hilfe in schweren
Stunden
Nicht die Jahre in unserem
Leben zählen,
sondern das Leben in
unseren Jahren.
Adlai Ewing Stevenson
Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR
Chiffre gewünscht, Achtung:
Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50 EUR.
Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken:
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Straße und Hausnummer
PLZ / Ort
Telefonnummer (für evt. Rückfragen – keine Weitergabe an Dritte)
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1. Unterschrift für Auftragserteilung
SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID: DE7403200000394688
Ich/Wir ermächtige/n die Verlag + Druck LINUS WTTICH KG, eine einmalige Zahlung in
Höhe des aus obigen Auftrag resultierenden Gesamtbetrages von meinen/unseren Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von
8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bargeld liegt bei
Bankeinzug
Kreditinstitut
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Kontonummer
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Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
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Wärmeunterschied von nur einem Grad macht rund sechs Prozent
Energieaufwand aus. Bewohner sollten daher die für sie richtige
Wohlfühltemperatur finden und einstellen. Oftmals merkt der
Mensch eine Veränderung von einem Grad gar nicht, sodass sich
die Raumtemperatur durchaus reduzieren lässt. Auch wenn man
das Haus verlässt, empfiehlt sich das. In Schlafräumen ist eine
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Weniger regeln ist manchmal mehr. Denn häufig wird das Thermostatventil zu oft benutzt. Verbraucher stellen die Heizung gerne
auf fünf, um einen ausgekühlten Raum schneller zu erwärmen. Die
Aufheizdauer richtet sich jedoch nicht nach der am Regler eingestellten Stufe. Vielmehr bedeutet jede Drehung am Einstellkopf um
einen weiteren Strich eine Temperaturveränderung von ungefähr
vier Grad. Deshalb reicht eine Stufe von drei (20 Grad) meist aus.
Wichtig ist es in jedem Fall, die Heizung nie ganz auszuschalten.
Das Risiko der Schimmelbildung auf kalten Wänden steigt und
der Aufwand, einen unterkühlten Raum aufzuheizen, ist deutlich
höher. Auch richtiges Lüften kann helfen, Kosten zu sparen. Das
dauerhafte Kippen der Fenster bewirkt nämlich nur einen geringen
Luftaustausch. Sinnvoller ist es, zwei bis drei Mal am Tag zu lüften.
Dabei sollten die Fenster fünf Minuten voll geöffnet und der Thermostatregler dabei heruntergedreht werden.
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welchen Farben wir unser Heim gestalten, weitreichende Folgen.
Umso mehr, wenn es sich um den Anstrich der großflächigen
Wände handelt. Hier ist die Weitsicht gefragt. Helle Farben wirken leicht und freundlich, vermitteln den Eindruck von Weite und
lassen jeden Raum größer erscheinen. Empfehlenswert für kleine
Räume. Kalte Farben schaffen Distanz und vermitteln den Eindruck
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Sonneneinstrahlung. Warme Farben sorgen für eine gemütliche Atmosphäre. Sie wirken anregend und auch aktivierend.
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) hat Anfang Oktober ein neues Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt, darauf weist die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und
Wohnen hin. Private Eigentümer, die bei Umbau oder Modernisierung Barrieren reduzieren, können Zuschüsse beantragen.
„Einzelne Maßnahmen wie schwellenlose Hauseingänge, Treppenlifte, Rampen, bodengleiche Duschen sowie Stütz- und Haltegriffe können mit bis zu 4000 Euro gefördert werden“, weiß Isolde
Scheick-Kröhl, Leiterin der Landesberatungsstelle. „Für ein komplettes Maßnahmenpaket, bestehend aus einem altersgerechten
Zugang, altersgerechten Räumen und der Optimierung der Ausstattung kann sogar ein maximaler Zuschuss in Höhe von 5000
Euro beantragt werden.“ Antragsberechtigt sind neben Privateigentümern auch Mieter.
Die KfW-Bank empfiehlt im Rahmen des Förderprogramms 455
eine unabhängige Beratung durch Sachverständige und Wohnberatungsstellen, bevor ein Antrag gestellt wird. Erfahrene Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bieten in elf Städten in Rheinland-Pfalz kostenlose
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Doch während frisch Verliebte es beherzigen, werden Paare über
die Jahre oft nachlässig. Der Valentinstag kann deshalb der richtige
Anlass sein, um mit einem blühenden Geschenk einfach mal wieder zu sagen: „Ich hab dich lieb.”
So ein Kompliment lässt sich hervorragend mit einem Blumenstrauß oder einer dekorierten Topfpflanze kombinieren. Das funktioniert nicht nur am Anfang einer Beziehung, sondern auch, wenn
sie in die Jahre gekommen ist. Denn nach der Eroberungsphase
und dem ersten Liebesfeuer nehmen es viele Paare mitunter als
selbstverständlich hin, dass man zusammen ist und bleibt, weiß
der Hamburger Paartherapeut Hartwig Hansen. Zudem werde die
Energie im Laufe der Zeit auch oft von anderen gefordert – dem
Job, den Kindern, dem Alltag. „Man wird einfach nachlässiger in
der Beziehungspflege“, berichtet der Diplompsychologe. Paare
sollten deshalb gezielt entgegensteuern. „Ohne Gesten der Wertschätzung und Verbundenheit wird es fad in einer Ehe, manchmal
sogar gefährlich, weil man nicht mehr weiß, woran man mit dem
Partner ist“, sagt Hansen.
Rituale können da helfen, wieder aktiv zu werden. Der Valentinstag am 14. Februar sei dafür durchaus geeignet. Schließlich sei
der ja erfunden worden, um sich zu beschenken. „Er ist so etwas
wie ein Merkzettel im Kalender: Erinnere dich an deine Liebe und
zeige sie einmal noch deutlicher als sonst!“, erklärt der Autor der
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