Ausgabe 24/2014

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Ausgabe 24/2014
AmtsBlatt
der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie
n Jahrgang 24
des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz,
Freitag, den 5. Dezember 2014
Jesewitz, Laußig, Zschepplin
Nummer 24
Kurzinfos
n Die Stadtverwaltung
informiert
Seite 3
Eilenburger Vereine
und Verbände
Seite 9
n Öffentliche
Bekanntmachungen
Seite 14
n Landkreis Nordsachsen
Mitteilungen
Landratsamt
Seite 17
Mitteilungen
Gemeinden
Seite 22
Weihnachten im Tierpark Eilenburg
Der stimmungsvolle Ausklang des Jahres
Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende und wir laden wieder zum weihnachtlichen Spaziergang durch
unsere liebevoll geschmückte Anlage ein, die bei einbrechender Dunkelheit stimmungsvoll beleuchtet ist.
So kann man den Tierpark am 23. und 24.12. ab 15.00 Uhr von einer besonders reizvollen Seite erleben.
Es ist zwar nicht die größte, aber die festlichste Veranstaltung eines jeden Jahres. Weihnachtliche Klänge,
Bratenduft, Zuckerwatte und Glühwein gehören so selbstverständlich dazu wie unser Weihnachtsmann,
der auf Wunsch Ihre Geschenke überreicht.
Diese werden von den Eltern mitgebracht oder schon vorher im Tierpark abgegeben. Durchs Gelände
tuckert wie immer die Parkeisenbahn, die nicht nur die Kinder gerne nutzen.
Unser Freiflächengelände wird mit Weihnachtsbäumen zu einem kleinen Märchenwald gestaltet, den
man durchlaufen kann. Dort findet man auch den Knüppelkuchenstand. Wer noch schnell etwas Dekoratives basteln will, ist bei Frau Küas herzlich willkommen.
An beiden Tagen gibt es im Pavillon, wo man auf Strohballen Platz nehmen kann, die Kinder-Unterhaltungsshow mit unserem Weihnachtsgast, dem Wendulin (jeweils 16.30 Uhr und 17.30 Uhr).
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Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
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Not- und Bereitschaftsdienste
Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch
Tel. 034202 54177 oder 19222
Stadtwerke Eilenburg
Stromversorgung (für die
chen und Wedelwitz)
Gasversorgung
Fernwärmeversorgung
Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Haini687441
0800/eilenburg oder 0800 3453628
0173 3943066
Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen
(bei Störungen in der Wasserversorgung)
685593
Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“
24-Stunden-Service über Funktelefon
0172 7920219
EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft
Klempner
bis 08.12. bis 6.45 Uhr
08.12. bis 05.01.
Elektriker
bis 08.12. bis 6.45 Uhr
08.12. bis 05.01.
Fa. Römhild
Fa. Ruhnow
0172 3405765
0172 3411589
Fa. R. Schulze
Fa. Richter
0172 8724736
0178 2857241
Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für
unsere Hausmeister: 0177 6816050.
WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG
Bereitschaftstelefon
(nur in Havariefällen)
0173 3906386
Apothekenbereitschaft
05.12.2014
06.12.2014
07.12.2014
08.12.2014
Apotheke am Stadtpark,
Geschwister-Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen, 03425 925000
Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1,
04838 Eilenburg, 03423 602356
Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13,
04821 Brandis, 034292 73067
Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53,
04838 Eilenburg, 03423 604725
09.12.2014
10.12.2014
11.12.2014
12.12.2014
13.12.2014
14.12.2014
15.12.2014
16.12.2014
17.12.2014
18.12.2014
19.12.2014
Adler-Apotheke, M.-Luther-Str. 21,
04808 Wurzen, 03425 923457
Linden-Apotheke, An der Linde 1,
04808 Hohburg, 034263 41355
Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58,
04838 Eilenburg, 03423 603617
Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2,
04808 Wurzen, 03425 922559
Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9,
04827 Machern, 034292 77950
Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4,
04838 Eilenburg, 03423 605202
Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen,
03425 920071
Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1,
04821 Brandis, 034292 73980
Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18,
04838 Eilenburg, 03423 603510
Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3,
04808 Wurzen, 03425 852010
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99,
04838 Eilenburg, 03423 607689
Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg
Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche
Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden
zu gewährleisten.
05.12. - 12.12.2014
GTAP Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16,
Tel. 03423 600925, Funk: 0172 6803750
Marcel Westermeyer, Doberschütz, Eilenburger Chaussee 66,
Tel. 034244 529090, Funk: 0172 1547888
Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 03423 603123
12.12. - 19.12.2014
Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel. 034298 68319, Funk: 0172 3555438
DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Tel. 034243 22571, Funk: 0171 6568751
Dr. Carola Schweitzer, Bad Düben, Ringstr. 24,
Tel. 034243 22611, Funk: 0172 3551037
3
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
n
Ehrung der Weltkriegsopfer
Kranzniederlegung zum Volkstrauertag auf dem Ehrenfriedhof
Eilenburg. Trotz Dauernieselregens fanden sich
zum Volkstrauertag am Sonntag, 16. November
mehrere Eilenburger sowie Vertreter der Unteroffizierschule des Heeres in Delitzsch auf dem
Ehrenfriedhof ein. Mit einer Kranzniederlegung
gedachten sie der Opfer beider Weltkriege. Eilenburgs Oberbürgermeister Hubertus Wacker
mahnte in seiner Rede, dass aufgrund der vielen
Kriege in aller Welt unser heutiger Friedenszustand keine Selbstverständlichkeit sei und bat
um eine Schweigeminute. Für den musikalischen
Rahmen der Gedenkfeier sorgte der Musikverein
Eilenburg.
Der Ehrenfriedhof bot einen würdigen Rahmen
für die Gedenkfeier. Vertreter der Unteroffizierschule des Heeres in Delitzsch hielten Ehrenwache. Foto: Stadtverwaltung
Trotz Nieselregens fanden sich mehrere Eilenburger zur Kranzniederlegung auf dem Ehrenfriedhof ein.
Foto: Stadtverwaltung Eilenburg
Willkommenes Recycling an der Schwimmhalle
Fahrradständer vom Haus Rinckart befinden sich ab sofort am neuen Standort
Genauer gesagt: Für einen Teil der Fahrradständer vom Haus Rinckart, die ab sofort einen neuen
Standort an der Schwimmhalle in der Ziegelstraße haben.
Ein Teil der Fahrradständer fand an der Schwimmhalle ein neues Domizil, die übrigen Ständer verbleiben am Haus Rinckart. Foto: Stadtverwaltung
Eilenburg
Eilenburg. Recycling ist gut für die Umwelt und
gut für den Geldbeutel.
Dieser Umstand gilt in Eilenburg seit wenigen Tagen auch für überdachte Fahrradständer.
Die übrigen Ständer verbleiben am Haus Rinckart. Auf die Idee mit der „Umsiedelung“ kamen
die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Eilenburg, weil am Haus Rinckart nach dem Auszug
des Rinckart-Gymnasiums und dem Einzug der
Volkshochschule (VHS) weniger Fahrradplätze als
vorher benötigt wurden, während der Platz vor
der Schwimmhalle durch die „neuen“ überdachten Fahrradständer eine Aufwertung erhält.
Durch die Umsetzung des überdachten Metallgerüsts samt Dach konnten auf diese Weise - nach
einer Komplettreinigung der umgesetzten Teile gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen
werden.
Benefizkonzert
in der
Dr. Belian-Grundschule
Liebe Schulanfänger,
die Kinder unserer Grundschule haben
ein Weihnachtsmärchen einstudiert und
wollen euch und eure Erzieherinnen
ganz herzlich zu einer Aufführung des
Märchens in unserer Schule einladen.
Wann?
Mittwoch, 17. Dezember 2014,
um 9.30 Uhr
Wo?
Aula der Dr. Belian-Grundschule
Wir freuen uns sehr auf euer Erscheinen
und wünschen euch viel Spaß bei der
Aufführung.
Die Schüler der Dr. Belian-Grundschule
n4
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Und es ist … eine Fichte
Eilenburger Weihnachtsbaum steht/Seine Fällung beendet Nachbarschaftsstreit
EILENBURG. Der Eilenburger Weihnachtsbaum
auf dem Marktplatz steht! Die Anlieferung erfolgte am Mittwoch vor dem 1. Advent in den Morgenstunden. Direkt im Anschluss brachten Mitarbeiter
der Stadtwerke Eilenburg die Beleuchtung an.
Möglich wurde die Anlieferung und Montage des
Baumes durch ein eingespieltes Sponsorenteam.
Die Eilenburger Firma Strauß & Co. übernahm
mit einem Tieflader den Schwerlasttransport. Von
der Firma Hättich aus Paschwitz wurde der Baum
gefällt und auf dem Markt aufgestellt. Die Firma
Elektroservice Haupt aus Audenhain hat mit ihrem Kran die Be- und Entladung übernommen.
Die Stadt Eilenburg dankt den drei beteiligten
Sponsoren-Betrieben herzlich für deren Unterstützung, der Polizei für die Transportbegleitung, den
Stadtwerken für das Schmücken des Baumes und
Marlit Mattersteig aus Battaune, die der Stadt den
Baum zur Verfügung gestellt hat! Ganz nebenbei wurde in diesem Jahr auf recht harmonische
Weise ein Nachbarschaftsstreit beendet. Denn die
Fichte stand in Battaune bisher recht nah an einer
Grundstücksgrenze, worüber ein Streit mit dem
Nachbarn entbrannte. Nun hat der Streit ein Ende
- und Eilenburg eine schöne Weihnachtsfichte.
Am Mittwoch vor dem 1. Advent erfolgte auf dem Marktplatz die Anlieferung des Eilenburger Weihnachtsbaumes. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg
Spende für den Baumschmück-Wettbewerb
Toom Baumarkt sponsert 15 Nordmanntannen für den Weihnachtsmarkt
EILENBURG. Zum Eilenburger Weihnachtsmarkt
heißt es in diesem Jahr wieder „Wer schmückt
den schönsten Weihnachtsbaum?“
Am Samstag, dem 6. Dezember ist der Wettbewerb gemeinsam mit Kinder- und Jugendeinrichtungen geplant. Die drei Bäume mit dem schönsten Weihnachtsbaumschmuck sollen prämiert
und alle geschmückten Weihnachtsbäume in
einem „Weihnachtsbaumwald“ ausgestellt werden, damit die Besucher diese bewundern und
anschließend am Stand der Tourist-Information
per Stimmenabgabe bewerten können.
Der Toom-Baumarkt aus Eilenburg sponserte für
diese Aktion 15 Nordmanntannen. Die Bäume
wurden vor wenigen Tagen vom Filialleiter Frank
Nentwig symbolisch an Heiko Leihe, dem Fachbereichsleiter des Oberbürgermeisterbereiches,
übergeben.
Besuchen auch Sie den Eilenburger Weihnachtsmarkt vom 5. bis 7. Dezember und geben Ihre
Stimme für den schönsten Weihnachtsbaum ab!
Frank Nentwig (l.) übergibt Heiko Leihe symbolisch eine der 15 Nordmanntannen für den Eilenburger
Weihnachtsmarkt. Foto: Stadtverwaltung
Ausgabe der Geschenke am 6. Dezember
Für Kinder, die einen Kinderfonds-Wunschzettel abgegeben haben
Eilenburg. Alle Kinder einkommensschwacher Familien, die im Zusammenhang mit dem Eilenburger Kinderfonds einen Wunschzettel abgegeben
haben, können ihr Geschenk (bitte persönlich) am Samstag, 6. Dezember in der Zeit von 14 bis 16 Uhr im Rathaus, Marktplatz 1 im Zimmer 302
abholen.
5
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
n
Programm zum Eilenburger Weihnachtsmarkt
vom 05. - 07.12.2014
Freitag, 05.12.2014 (16.00 bis 20.00 Uhr)
Änderungen vorbehalten
16:00 Uhr
Freibühne
Feierliche Eröffnung des Weihnachtsmarktes mit Stollenanschnitt
musikalisch begleitet von der Kreismusikschule „H. Schütz“ Nordsachsen und dem Eilenburger Burgverein
16:00 Uhr
Ratssaal
Öffnung der Ausstellung „Riesenräder“/Bastelstube für Wunschzettel
16:30 Uhr
Freibühne
Jagdhornbläser “ St Hubertus ”
17:00 Uhr
Nikolaikirche
Führung durch die Turmausstellung
17:00 Uhr
Freibühne
Weihnachtliches Singen vom Lindenblütenchor aus Wildschütz
17:30 Uhr
Freibühne
Adventslieder vom Volkschor Eilenburg e. V.
18:00 Uhr
Nikolaikirche
„Alles singt“ Weihnachtslieder/Offenes Singen für Jedermann
17:30 Uhr
Freigelände
Nachtwächterstunde mit historischer Feuerwehr
Samstag, 06.12.2014 (14.00 bis 20.00 Uhr)
14:00 Uhr
Freibühne
Eröffnung musikalisch begleitet durch Drehorgelspieler
14:00 Uhr
Ratssaal
Öffnung der Ausstellung „Riesenräder“/Bastelstube für Wunschzettel
14:00 Uhr
Ratsherrenstube Öffnung d. Postamts für Wunschzettel an den Weihnachtsmann
15:00 Uhr
Freibühne
Beginn des Wettbewerbs „Wir schmücken den schönsten Weihnachtsbaum?“ mit Kitas und Schulen - Teil 2 + 3
ab 15.40 Uhr
15:00 Uhr
Nikolaikirche
Führung durch die Turmausstellung
15:20 Uhr
Freibühne
Weihnachtsprogramm der Kita Heinzelmännchen
15:30 Uhr
Nikolaikirche
Musik und Besinnliches zum Advent mit Pfarrer Winde und den Schulchören des Martin-Rinckart-Gymnasiums
17:00 Uhr
Freibühne
Adventsmusik mit dem Posaunenchor Krippehna
17:00 Uhr
Nikolaikirche
Führung durch die Turmausstellung
17:00 Uhr
Ratsherrenstube Sprechstunde des Weihnachtsmannes für alle mutigen Kinder
17:30 Uhr
Freibühne
Rinckart-Bläser der evangelischen Kirchengemeinde
17:30 Uhr
Freigelände
Nachtwächterstunde mit historischer Feuerwehr
19:00 Uhr
Blumenuhr
Historischer Stadtrundgang im Fackelschein mit Burgverein
Sonntag, 07.12.2014 (14.00 bis 19.00 Uhr) - verkaufsoffener Sonntag
10:00 Uhr
Nikolaikirche
Gottesdienst zum 2. Advent
14:00 Uhr
Freibühne
Eröffnung musikalisch begleitet durch Posaunenchor Sprotta
14:00 Uhr
Ratssaal
Öffnung d. Postamts für Wunschzettel an den Weihnachtsmann
14:00 Uhr
Ratsherrenstube Postamt für Wunschzettel an den Weihnachtsmann
15:00 Uhr
Freibühne
Weihnachtsprogramm der Fröhlichen Akkordeon-Asse
15:30 Uhr
Freibühne
Siegerehrung der schönsten Weihnachtsbäume
16:00 Uhr
Nikolaikirche
Führung durch die Turmausstellung
16:00 Uhr
Freibühne
Drehorgelkonzert
17:00 Uhr
Freibühne
Weihnachtliches mit dem Tanzblasorchester „Die Muldentaler“
17:30 Uhr
Freigelände
Nachtwächterstunde mit historischer Feuerwehr
19:00 Uhr
Nikolaikirche
Weihnachtsoratorium von Johann-Sebastian Bach mit Chören, Solisten und großem Orchester
Schauhandwerk * Bastelstände * Ponyreiten * Seife u. Kerzen gießen * Bücherflohmarkt
Ein großer Dank gilt den Baumpaten zum Eilenburger Weihnachtsmarkt
Die Aktion „Wer schmückt den schönsten
Weihnachtsbaum?“ findet wieder am Samstag, dem 6. Dezember 2014 an der Freibühne auf
dem Eilenburger Weihnachtsmarkt statt. Alle von
den Kindern geschmückten Weihnachtsbäume
werden im „Weihnachtsbaumwald“ ausgestellt,
damit die Besucher diese bestaunen und anschließend an der Hütte der Tourist-Information
(neben Infopavillon) per Stimmenabgabe zum
Eilenburger Weihnachtsmarkt bewerten können.
Die drei Bäume mit dem schönsten Weihnachts-
baumschmuck werden am 2. Adventssonntag,
dem 7. Dezember 2014 um ca. 15.30 Uhr auf der
Freibühne prämiert.
Für diese Aktion wurden für jede Kinder- und Jugendeinrichtungen Baumpaten gewonnen, die
die Aufwendungen für das Bastelmaterial und
die Preisgelder übernehmen. Im Namen der aller
Kindertagesstätten, Grundschulen und Jugendeinrichtungen wird folgenden Unternehmen bzw.
Einrichtungen für die Übernahme einer Baumpatenschaft gedankt:
Getränke Thomas, Studienkreis Eilenburg, Fickert
Getränkeservice, Eilenburger Wohnungsbau- und
Verwaltungsgesellschaft, Stadtwerke Eilenburg,
Haustechnik Apitz, Kulturunternehmung Eilenburg,
Leipziger Volkszeitung, Corona Verein - gemeinnütziger Verein für Mensch und Umwelt e. V. in
Verbindung mit der K+S Seniorenresidenz, FRANKEN BRUNNEN, HS BAU Robby Frank, Allianz Generalvertretung Hartmut Jahn, Volksolidarität Nordsachsen Ortsgruppe Eilenburg, Stora Enso sowie der
Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks e. V.
n6
Weihnachtsprogramm
Wir laden alle Eltern, Großeltern und interessierte Bürger recht herzlich zu unserem
Weihnachtsprogramm ein.
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
„Eilenburger Gasthäuser und Cafés“
Neuer Kalender ab sofort in der Tourist-Information erhältlich
EILENBURG. Der Eilenburger Geschichts- und
Museumsverein hat einen neuen Kalender für das
Jahr 2015 aufgelegt. Diesmal sind es historische
Gasthäuser und Cafés im alten Eilenburg und Orten um Eilenburg. 13 lithografische Ansichtskarten um 1900 zieren die 12 Monate des nächsten
Jahres und eine Deckblattansicht. Diese ist schon
mal verraten:
Es findet am
17.12.14 (Mittwoch), 17.00 Uhr
und am
18.12.14 (Donnerstag), 14.00 Uhr
in der Aula statt.
Nur am 17.12.14 erwartet nach dem Programm im Innenhof alle Gäste ein kleiner
Weihnachtsmarkt mit allerlei Leckerem für
das leibliche Wohl und noch anderes mehr.
Schüler und Lehrer der
Friedrich-Tschanter-Oberschule
Es ist das „Weiße Ross“. Und wer der deutschen
Schreibschrift mächtig ist, der kann sogar die
persönlichen Grüße der ehemaligen Absender
der meisten dieser schönen Ansichtskarten entziffern.
Schülerpraktikantin Anja Schreiber mit dem neuen Kalender 2015 „Eilenburger Gasthäuser und
Cafés“, den es ab sofort im Museums-Shop zu
kaufen gibt. Foto: Stadtverwaltung
Abgegeben wird dieser Kalender für eine Schutzgebühr von 4,65 Euro. Erhältlich ist er beispielsweise im Museums-Shop, Torgauer Straße 40.
Neues aus der Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek Eilenburg informiert
Vom 22.12.2014 bis 02.01.2015 bleibt die Stadtbibliothek geschlossen. Wer noch Lesefutter für die Feiertage benötigt, kann sich dieses bis zum 18. Dezember, zu den gewohnten Öffnungszeiten ausleihen. Die Mitarbeiter der Bibliothek wünschen allen Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten
Start in das neue Jahr.
Neuerwerbungen der Stadtbibliothek
Adrian, Lara:
Vertraute der Sehnsucht
Al-Mer, Meral:
Nicht ohne meine Mutter
Bannalec, Jean-Luc: Bretonisches Gold
Barreau, Nicolas:Du findest mich am Ende der
Welt
Beinert, Claudia:
Die Kathedrale der Ewigkeit
Bertram, Gerit:
Das Lied vom Schwarzen Tod
Camilleri, Andrea:
Die Spur des Fuchses
Camilleri, Andrea:
Die Flügel der Sphinx
Camilleri, Andrea:Die schwarze Seele des Sommers
Carey, M. R.:
Die Berufene
Clark, Mary Higgin: In der Stunde deines Todes
Coelho, Paulo:
Untreue
Conrath, Martin:
Teufelsblume
Cross, Ethan:
Ich bin die Angst
Cussler, Clive:
Tarnfahrt
Cussler, Clive:
Höllensturm
Cussler, Clive:
Höllenflut
Darznik, Jasmin:
Aus Liebe zu ihr
De Cesco, Federica: Das Haus der Tibeterin
De Cesco, Federica: Die Tibeterin
Deaver, Jeffery:
Todeszimmer
Detrois, Ulrich:
Wir sehen uns in der Hölle
Dörr, Christoph:
Muffensausen
Durrani, Tehmina:
Mein Herr und Gebieter
Elsberg, Marc:
Blackout
Engel, Kerstin:
Ameisen küssen nicht
Eschbach, Andrea:
Der Jesus-Deal
Faes, Urs:
Sommer in Brandenburg
Fielding, Joy:
Sag, dass du mich liebst
Fischer, Sarah:
Heimat Roulette
Fitzek, Sebastian:
Passagier 23
Flynn, Gillian:
Gone Girl
Förg, Nicola:
Scheunenfest
Follet, Ken:
Kinder der Freiheit
French, Nicci:
Dunkler Donnerstag
Fritz, Astrid:
Hostienfrevel
Gaimann, Neil:
Der Ozean am Ende der Straße
Gardner, Lisa:
Der Tag, an dem du stirbst
Gedge, Pauline:
Die Herrin vom Nil
Ghahramani, Zarah: Zum Verrat gezwungen
Gier, Kerstin:Männer und andere Katastrophen
Griffiths-Karger,
Marion:
Ein Pferd im Kornfeld
Hahn, Ulla:
Spiel der Zeit
Hammesfahr, Petra: An einem Tag im November
Haran, Elizabeth:Jenseits des leuchtenden Horizonts
Hartung, Torsten: Du musst daran glauben
Harvey, Sarah:
Das Rosenhaus
Hein, Jakob:
Herr Jensen steigt aus
Heidt, Dora:
Wind aus West mit starken
Böen
Hemmings, Kaui H: Für immer dein Lachen
Hetzel, Peter M.:
Schweinerei
Hjorth, Michael:
Das Mädchen, das verstummte
Ingemarsson, Kajs:
Liebe mit drei Sternen
Jordan, Ricarda:
Tochter der Elbe
Kent, Hannah:
Das Seelenhaus
Kessler, Katja:
Silicon Wahnsinn
King, Stephen:
Mr. Mercedes
Klüpfel, Volker:
Grimmbart
Läckberg, Camilla:
Schneesturm und Mandelduft
Landorff, Max:
Die schweigenden Frauen
Lennox, Judith:
Ein letzter Tanz
Link, Charlotte:
Sechs Jahre
Lochthofen, Sergej:
Grau
Löffler, Rainer:
Blutdämmerung
Lyne, Charlotte:
Kinder des Meeres
Mann, Tobias:
Hilfe, die Googles kommen!
Marten, Stefanie:
Auf der Suche nach mir
Mehler, Jutta:
Mord mit Streusel
Merchant, Judith:
Die Lügen jener Nacht
Mey, Frida:Manchmal muss es eben Mord
sein
Monferat, Benjamin: Welt in Flammen
Moriarty, Liane:
Das Geheimnis meines Mannes
Neuhaus, Nele:
Die Lebenden und die Toten
Niehaus, Ursula:
Die Stadt-Ärztin
Niffenegger, Audre: Die Frau des Zeitreisenden
Nowak, Maike Manja: Wanja und die wilden Hunde
Ohle, Bent:
Knochensaat
Pala, Ivo:
H2O - Das Sterben beginnt
Patterson, James:
Dark
Peters, Anna:
Nicht ohne meinen Sohn
Püttjer, Kirsten:
Bauer, Trecker, Tod
Ragougneau, Alexis: Die Madonna von Notre-Dame
Rankin, Ian:
Schlafende Hunde
Rath, Hans:
Manchmal ist der Teufel
auch nur ein Mensch
Robb, J. D.:
Ein sündiges Alibi
Roberts, Nora:
Pfade der Sehnsucht
Rohn, Reinhard:
Von sanfter Hand
Schlink, Bernhard:
Die Frau auf der Treppe
Schmitz, Ralf:
Schmitz‘ Häuschen
Seiler, Lutz:
Kruso
Shattuck, Shari:
Tage wie Salz und Zucker
Simses, Mary:
Der Sommer der Blaubeeren
Slaughter, Karin:
Bittere Wunden
Spohr, Henrike:
Heilbronn 37°
Stratmann, Cordula: Sie da oben, er da unten
Sund, Erik Axl:
Krähenmädchen
Sund, Erik Axl:
Narbenkind
Thiesler, Sabine:
Versunken
Toyne, Simon:
Purga Torium
Twilfer, Kai:
Schantall, tu ma die Omma
Prost sagen!
Vosseler, Nicole C.:
Zeit der wilden Orchideen
Wagner, Fanny:
Überwiegend fabelhaft
Zeller, Franz:
Blutsbande
7
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
n
Neues aus dem Bürgerhaus
Laientheater - Die Traumtanne - Abenteuer
im Märchenwald - Premiere
So., 07.12.2014 um 15.00 Uhr
Weihnachts - Disco
Do., 25.12.2014 um 20:00 Uhr
Weitere Termine:
Mo., 08.12.2014, 10.00 Uhr
Di., 09.12.2014 um 8.15 Uhr/10.00 Uhr und
16.30 Uhr
Mi., 10.12.2014 um 9.30 Uhr und 17.00 Uhr
Alle Jahre wieder ...
Kollektives Gänsebratenabspecken ohne Altersgrenzen!
Silvesterparty 2014
Mi., 31.12.2014 um 19:00 Uhr
In diesem 60-minütigen Stück gibt es ein Wiedersehen mit allen bekannten Grimmschen
Märchenfiguren. Das Mädchen Jolina verirrt sich
im Wald, schläft unter einer riesigen Tanne, der
Traumtanne, ein und das Märchenland erwacht.
Was Jolina gemeinsam mit dem Schneewittchen
und den sieben Zwergen, Hänsel und Gretel, Rotkäppchen und dem tapferen Schneiderlein erlebt,
und wieso der Wolf von diesem ganzen Treiben
gar nicht begeistert ist, erfahren alle kleinen und
großen Zuschauer, wenn es heißt: „Licht aus Vorhang auf - das Spiel beginnt!“
Karten erhalten Sie an der Tageskasse
Eintrittspreise:
Erw: 5,00 EUR, Kinder: 3,00 EUR
Unser Extra-Tipp:
Verbringen Sie einen gemütlichen 2. AdventsMärchen-Sonntag (07.12.14)! Genießen Sie ein
leckeres Stück Kuchen und eine Tasse Kaffee im
Foyer des Bürgerhauses, bevor Sie dann gemeinsam mit uns in die Märchenwelt eintauchen.
Tanztee mit DJ Hagen Enge
Do., 11.12.2014 um 14:00 Uhr
Abschlussball ADTV Tanzschule Oliver & Tina
Sa., 13.12.2014 um 20:00 Uhr
Silvesterparty 2014
mit der Liveband „BETTINA & DIE GOLDEN
BOYS“
Highlights aus der Rock und Popgeschichte - Super Gesangssolisten - Ein Mix der guten Laune
auch für unsere Schlagerfreunde!
Genießen Sie außerdem die Vielfalt des Silvesterbuffets.
U.S. Levin - „Sex vor zwölf“
Kabarettistische Lesung
Do., 29.01.2015 um 19.00 Uhr
b Schul- oder MenoO
pause, ob glücklich
oder verheiratet, ob
einsam oder geschieden - in U. S. Levins
urkomischen Satiren
zur schönsten Nebensache findet sich jeder
wieder!
S ein Credo: »Wunden
müssen schmerzen,
sonst tun sie nicht
weh!«
Die Protagonisten seiner locker-leicht erzählten
Episoden verhandeln in unterschiedlichen Situationen.
Die Frage, ob Sex im gehobenen Alter überhaupt
noch relevant ist und wenn ja - wie und warum.
Aber keine Sorge, Levin bleibt auf dem Teppich:
Seine Geschichten sind lebensnah und handlungsreich, mal sinnlich, mal deftig, aber niemals
plump. Und: Peter Dunschs zauberhafte Karikaturen setzen noch einen herzhaften Lacher obendrauf.
Joachim Llambi
Do., 05.02.2015 um 19.30 Uhr
„Das wollte ich Ihnen schon immer mal sagen.“
Mut zur ehrlichen Kritik!
ie kritische Stimme
D
von Let‘s Dance
D
as Fernsehpublikum
schätzt ihn für seine
klaren Worte. Joachim
Llambi, bekannt als
Juror der RTL-Sendung
„Let‘s Dance“, weiß,
dass viele Menschen
sich mit ehrlichem
Feedback schwer tun:
Aus falscher Zurückhaltung scheuen sie offene
Worte, oder sie schießen über das Ziel hinaus.
Dabei ist die Fähigkeit, Kritik zu üben und anzunehmen, wichtig für eine offene und konstruktive
Kommunikation im Berufsleben, in Beziehungen
und Freundschaften. Llambis Botschaft: Faire
Kritik ist ein Geschenk und hilft bei der persönlichen Entwicklung. Anhand seiner Erfahrungen
als Sportler, Börsenprofi, Ehemann, Familienvater,
Kunde und natürlich als Promi zeigt er, wie Kritik
gelingen kann.
Oliver Lück „Neues vom Nachbarn“ - DiaLesung So., 15.03.2015 um 16.00 Uhr
2 0 Monate ist der Journalist und Fotograf Oliver Lück mit seinem
VW-Bus und seiner
Hündin Locke durch
Europa gefahren: Mehr
als 50.000 Kilometer von Portugal bis Estland, von Norwegen
bis Sizilien, von den
Kanarischen Inseln bis
zur russischen Grenze.
Doch nicht, um Urlaub zu machen, sondern um
Geschichten zu finden: von Abenteurern, Aussteigern und Ausnahmetalenten. Er trifft besessene
finnische Goldsucher, den Weltfußballer Lionel
Messi und eine Sizilianerin, die seit Jahren gegen
die Mafia kämpft. Er besucht den besten Freund
von Arnold Schwarzenegger und eine alte Frau,
die an einem einsamen Strand in Lettland 35 Flaschenpostbriefe aus halb Europa gefunden hat.
Er lernt eine schwedische Biologin kennen, die
Leichen kompostieren will. Und er lernt, dass die
Größe der Wodkagläser von West nach Ost zunimmt, bis ihm kurz vor Russland ganze Flaschen
vorgesetzt werden.
Kabartett - Theater Leipziger Funzel
Lachen bis der Arzt kommt - Neu aufgelegt So., 22.03.2015 um 17.00 Uhr
Sehr geehrte Zuschauer, wie aus gut informierten
Kreisen hervorgeht, plant das Kabarett-Theater
Leipziger Funzel einen feigen terroristischen An-
n8
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
griff auf Ihr Zwerchfell. Dieses Lachwerk mit dem
obszönen Titel „Lachen bis der Arzt kommt!“
wird dauerhafte, ja, irreparable Lachschäden bei
Ihnen anrichten. Ohne Lachverstand und tiefere
Lachkenntnis wird dort von angeblichen Lachverständigen auf Ihren Lachmuskeln herumgetrampelt, bis Sie ins Lachkoma fallen.
Ticketverkauf
Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder liegt
unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem Tagesweg.
Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage
lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und
sich die Karten gegen eine Gebühr von 2,50 EUR
ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach
ganz bequem nach Hause schicken lassen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen.
Bürgerhaus
Franz-Mehring-Str. 23
Tel.: 7003930
Dienstag/Mittwoch
09.00 - 12.30 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
Und nach Vereinbarung
09.00 - 12.30 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Stadtmuseum
Torgauer Straße 40
Tel.: 652222
Dienstag - Freitag
Sonntag
09 - 12/13 - 17 Uhr
10 - 12/13 - 17 Uhr
Stadtbibliothek
Dr.-Belian-Str. 3
Tel.: 754008
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
13 - 18 Uhr
09 - 18 Uhr
09 - 13 Uhr
12 - 19 Uhr
Frau Christa Menzel
Herrn Waldemar Schliwa
Herrn Günter Walinski
Frau Rita Weiß
Frau Edda Jahn
Frau Erika Heynemeyer
Frau Theresia Schmidtchen
Herrn Peter Hoff
Frau Sieglinde Wegner
Frau Waltraud Winkler
Herrn Klaus Kaminski
Frau Frigga Petry
Frau Edda Bednarz
Herrn Peter Kipping
Herrn Günter Laux
Frau Elfriede Misch
Herrn Dr. Wolfram Richter
Frau Marlies Böhm
Frau Käte Gumpricht
Frau Ursula Liedtke
Herrn Gerd Goldschmidt
Herrn Jürgen Schmidt
Frau Doris Gollasch
Frau Brigitte Wegert
Frau Erika Stephan
Frau Marga Hehr
Frau Gerda Vogel
Frau Margit Glück
Herrn Hermann Planek
Herrn Wolfgang Rohne
Frau Marlis Goldschmidt
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren
Frau Hildegard Herber
Frau Hanni Häring
Frau Margarete Kummer
Frau Emmi Stein
Frau Charlotte Schleinitz
Frau Lisa Kitzing
Frau Lydia Porzig
Frau Ilse Heinzmann
Frau Waltraut Senf
Frau Anna Kramer
Frau Gisela Kirchhof
Frau Hedwig Müller
Frau Herta Olschweski
Herrn Joachim Schmidt
Frau Sigrid Becker
Frau Ingeborg Brendel
Frau Ursel Boxberger
Herrn Hans Reichardt
Frau Martha Müller
Frau Franziska Bürger
Herrn Hugo Kewitz
Frau Gertraud Haase
Herrn Erdmann Bethke
Frau Susanne Wallot
Frau Jutta Meuche
Frau Christa Zehrfeld
Frau Christa Zöllmann
Frau Helga Haupt
Herrn Günter Schmidt
Frau Eveline Arndt
Herrn Franz Täubrecht
Frau Elfriede Müller
Frau Elisabeth Schimansky
Frau Ingeburg Fichtner
Herrn Hans Marloth
Frau Elsa Habt
Frau Ingrid Pötzsch
Frau Alma Jatta
zum 95. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Frau Ursula Wiesner
Herrn Horst Engelmann
Frau Johanna Hahn
Frau Vera Fretzschner
Frau Gisela Theile
Frau Anita Büchner
Frau Margot Friebel
Herrn Günter Fricke
Herrn Theodor Mehl
Frau Hannelore Bernhardt
Herrn Siegfried Welsch
Herrn Rudi Bluhm
Herrn Roland Schicke
Herrn Helmut Kuntze
Herrn Klaus Funke
Frau Elfriede Sauer
Herrn Klaus Hehr
Frau Gisela Scholz
Frau Ursula Schwarzlose
Frau Adelheid Marloth
Herrn Klaus Henschel
Frau Helga Barrabas
Frau Inge Dreßler
Frau Renate Schmidt
Frau Astrid Petzold
Frau Sieglinde Wolfsteller
Herrn Klaus Lehmann
Frau Regina Kneiß
Herrn Gerhard Schleinitz
Frau Gerda Grubitzsch
Frau Marlene Kaiser
Herrn Hans Hofmeister
Frau Traute Stein
Frau Christa Jentzsch
Frau Johanna Leitner
Herrn Benno Große
Herrn Erwin Jurisch
Frau Brigitte Brandt
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um
schriftliche Information mindestens vier Wochen
vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.
Baustellenkalender
Stand 01.12.2014
Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg
Straße Maßnahme Zeitraum Grund Torgauer Straße - zwischen Marktkreuzung und Nordring/
Dr.-Külz-Ring
Vollsperrung - Umleitung über Nordring
02.12.2014 - 05.12.2014
Schäden an Stromkabeln
Straße Maßnahme Mühlstraße
halbseitige Sperrung - Ampelregelung
Zeitraum Grund 10.11.2014 bis 19.12.2014
Kabelverlegung für Stadtwerke Eilenburg
Straße Maßnahme Zeitraum Grund Wilhelm-Grune-Str. - Zufahrt Richtung Notaufnahme KKH
Vollsperrung
03.11.2014 - 19.12.2014
Erweiterung des Mischwasserkanal und Straßenbauarbeiten
9
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
n
FC Eilenburg - Endspurt in der 1. Halbserie
Samstag, 06.12.14 um 13:30 empfängt das
Nordsachsenligateam der U23 des FC Eilenburg
den TSV Rackwitz im heimischen SparkassenFußballzentrum. Das Landesligateam der Herren spielt in der Wernesgrüner Sachsenliga
auswärts zeitgleich beim FC Grimma.
Sonntag, 07.12.14 um 11:00 Uhr sind die
Landesligakicker der C-Junioren (U15) von FSV
Budissa Bautzen zu Gast im Sparkassen-Fußballzentrum.
Samstag, 13.12.14 um 10:30 treten die Kicker
des FSV Zwickau in der Landsliga der B-Junioren (U17)
im Sparkassen-Fußballzentrum gegen die Eilenburger Jungs an. Bereits um 13:30 ist Anpfiff
im Ilburg-Stadion in der Partie FC Eilenburg gegen Döbelner SC 02/90
Paul-Köditz-Turniere
Gewinner des Geißler-Reisen-Cups der Bambini (U7) am 30.11.14 wurde die Mannschaft der
Kickers 94 Markkleeberg vor dem Team FC Eilenburg I und der SG Taucha.
Den Kampf um den Dachdecker-Huth-Cup der
F-Junioren (U9) gewann der Hallesche FC vor RB
Leipzig und dem FC Eilenburg.
Fortsetzung am Sonntag, 14.12.14 von 9:00
bis 13:30 Uhr mit dem Kemnik-Cup der F2Junioren. Zu Gast sind u. a. VfB Fortuna Chemnitz, RB Leipzig, BSG Stahl Riesa, FSV Glesien,
LSG Löbnitz.
Die G-Junioren vom FC-Eilenburg.
Foto: Verein
Bundesweiter „Tag des Judo“
war ein voller Erfolg
Amtsblatt der Großen Kreisstadt
Eilenburg
und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in
den ungeraden Wochen für alle Haushalte kos-tenlos.
Kinder der Grundschule Laußig begeistert
vom Judotraining
Ein großer Dank gilt der Schulleiterin Frau Ott, die
diesen Tag erst möglich gemacht hat.
Der „Tag des Judo“ soll das Interesse für den Judosport wecken und die positiven sportsoziologischen Effekte dieser Sportart aufzeigen. Alle Kinder und Jugendlichen haben nun die Möglichkeit,
ein kostenloses Probetraining zu absolvieren.
Weitere Informationen gibt es auf der VereinsHomepage unter www.judo-eilenburg.de.
Fritz Leune mit Calvin Wellandt im Kampf um den
„Inselkönig“. Foto: privat
IMPRESSUM
Am 13. November hat in ganz Deutschland der
„Tag des Judo“ stattgefunden. Judo-Vereine
und Schulen haben Schülerinnen und Schülern
gemeinsam die Möglichkeit geboten, sich spielerisch mit dem Judosport auseinanderzusetzen.
Ins Leben gerufen wurde diese bundesweite Initiative vom Deutschen Judo-Bund e. V. (DJB).
Die Übungsleiterinnen Paula Gredig und Jana
Leune des Judo-Sportverein Eilenburg waren begeistert und überrascht von der großen Motivation aller Kinder der Grundschule Laußig. Sie konnten bei allen Kindern den „Spaß und die Freude
in ihren Gesichtern“ erkennen. Das Training
wurde speziell auf das Alter und die körperlichen
Gegebenheiten der jungen Teilnehmer/innen abgestimmt. Im Vordergrund stand der spielerische
Aspekt.
Nicklas Dippe (3. Klasse) machte das Spiel der
„Insel-König“ am meisten Spaß. Er lieferte sich
vor allem mit seiner Mitschülerin Jasmin Kuhnert
einen sehr ergeizigen und langen Kampf. Bei
diesem Spiel versuchen sich 5 oder 6 Kinder von
einer Weichbodenmatte (der Insel) zu schubsen.
Wer als Letzter noch oben ist, wird Inselkönig.
- Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 03423 652127, Fax:
03423 601612, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße
27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail:
[email protected],
- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS
WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den
Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0,
Für Textveröffentlichungen gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und
nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg,
Herr Wacker der Landrat des Kreises
Nordsachsen, Herr Czupalla oder der
jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Geschäftsführer
ppa. Andreas Barschtipan,
04916 Herzber, An den Steinenden 10,
www.wittich.de/agb/herzberg
Eingereichte Manuskripte erheben
keinen Anspruch auf Veröffentlichung
bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare
sind gegen Kostenerstattung über den
Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen
gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge
höherer Gewalt oder anderer Ereignisse
kann nur Ersatz des Betrages für ein
Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
auf Schadenersatz, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
n 10
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Zweimal Silber für Eilenburger Kraftsport-Nachwuchs
Max Braune erkämpft Platz 5 (Kniebeugen bei 175 kg), Foto: Verein
Lauchhammer. Die Zukunft des Kraftdreikampfes traf sich den nationalen Nachwuchs-Meisterschaften in diesem Jahr in der Powerlifting-Hochburg Lauchhammer. Mit dabei der Eilenburger
Jugendstarter Danilo Wollny und die beiden Junioren Max Braune sowie Vincent Curth.
Wollny kämpfte in der Klasse bis 66 kg gegen
zwei weitere Kontrahenten. Nach gelungenem
Sachsenrekord von 92.5 kg im Kniebeugen lag er
knapp auf dem Silberrang. Beim anschließenden
Bankdrücken folgte ein weiterer Landesrekord
mit 57.5 kg und damit schob er sich auf die Spitzenposition, da der favorisierte Vladimir Gerter
im Bankdrücken ohne gültigen Versuch blieb.
Nun wurde es ein spannender Zweikampf im
Kreuzheben mit dem Langenbacher Fabio Zahn
um den Titel. Der Mann aus dem Erzgebirge konterte und setze sich mit 135 kg in Führung. Wollny wollte es nun wissen und ließ nach gültigen
115 kg noch einmal um 10 kg steigern, scheiterte
aber denkbar knapp. Bei seiner ersten nationalen Meisterschaft blieb für den Nordsachsen die
Silbermedaille in einem hauchdünnen Wimpernschlagfinale.
Als Jüngster Starter in der Juniorenklasse bis
74 kg hatte Max Braune einen schweren Stand.
In einem souveränen Wettkampf kam er mit
175 kg im Kniebeugen, 117.5 kg im Bankdrücken
und 160 kg im Kreuzheben auf eine Gesamtlast
von 452.5 kg, was ihm den fünften Rang einbrachte. Die Deutsche Meisterschaft nutze der Eilenburger Vizeweltmeister im Kniebeugen Vincent Curth,
um die Deutschen Rekorde ohne unterstützende
Ausrüstung anzugehen. Dies gelang ihm dann
auch sehr eindrucksvoll. Im Kniebeugen verbesserte er nicht nur den bestehenden Juniorenrekord, sondern auch den Aktivenrekord steigerte
er auf hervorragende 232.5 kg. Das Rekordfestival
setze sich im Bankdrücken fort. 177.5 kg ist nun
die Bestmarke an der sich die anderen Athleten
versuchen dürfen. Mit 265 kg im Kreuzheben komplettierte Curth die Totallast von 675 kg, welche
ebenfalls Junioren- als auch Aktivenrekord sind.
In der Endabrechnung gab es verdient Silber, nur
sein Nationalmannschaftskollege Julian Schnurr
war mit Ausrüstung an diesem Tag besser.
MM
Seniorenmeisterschaften in Leipzig
Auch zu den 68. Leipziger Stadtmeisterschaften
am vorletzten Wochenende konnte der Eilenburger Schwimmverein wieder ein schlagkräftiges
Team aufstellen. Gerade einmal acht Wochen
blieben den sieben Masterschwimmern für die
intensive Wettkampfvorbereitung nach den langen Sommerferien. Mastertrainer Niedermanner
und seine „Herren nutzten die Möglichkeit zum
Messen, denn am kommenden Wochenende
steht erstmals die Teilnahme an der Deutschen
Kurzbahnmeisterschaften in Bremen an. Der
Wettkampfauftakt gelang besser als gedacht,
insbesondere Masterschwimmerin Brigitte Wirth
zeigte, was noch in ihr steckt. Sie siegte souverän in ihrer Lieblingsdisziplin 50 Meter Brust.
Auf dieser Strecke gelang dies ebenso Martin
Hänsel, AK 55, sowie Karsten Genseke, AK 35, in
sehr attraktiven Zeiten. Das Gesamtergebnis des
Teams kann sich sehen lassen; achtmal Platz 1,
fünfmal Silber und zwei Drittplatzierungen sind
eine Bilanz, die sich sehen lassen kann. Drücken
wir den Masterschwimmern für Bremen also alle
Daumen! Einen ausführlichen Wettkampfbericht
mit vielen Bildern und allen Ergebnissen finden
Interessierte auf der Homepage www.schwimmsportverein.de
Tilo, Adrian, Stephan, Karsten, Brigitte, Gerhard und Martin, Foto: Verein
Informationsabende an alle Interessenten zur Jugendweihe 2016
Für die Region Schkeuditz: 12.01.2015,
18.00 Uhr im Kulturhaus „Sonne“ Schkeuditz
Für die Region Delitzsch: 02.02.2015,
18.00 Uhr im Bürgerhaus Delitzsch
Für die Region Eilenburg/Taucha/Bad Düben:
24.02.2015, 18.30 Uhr im Bürgerhaus Eilenburg
Frauke Weigand
Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e. V.
11
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
n
Verein der Gartenfreunde
„Grüner Fink“ e. V.
Eilenburg
Wichtige Information des Vorstandes
Werte Mitglieder,
hiermit laden wir Sie zu der am 10.01.2015
stattfindenden ordentlichen Jahreshauptversammlung für das Gartenjahr 2014 ein.
Ort: Bürgerhaus Eilenburg
Uhrzeit: 14.00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bestätigung der anwesenden Mitglieder
3. Verlesen sowie Bestätigung der Tagesordnung
4. Gestellte Anträge bzw Anregungen der
Gartenfreunde
5. Geschäftsbericht des Vorsitzenden
6. Kassenbericht
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Aussprache über die Berichte
9. Entlastung des Vorstandes
10. Entlastung der Kassenprüfungskommission
11. Bericht des Bauobmann
12. Bericht der Schlichtungskommission
13. Bericht Gartenbestand usw.
14. Jahresrechnung 2015 sowie Bestätigung
15. Verschiedenes, Diskussion
16. Schlusswort
Ergänzende Anträge oder Anregungen welche in
der Jahreshauptversammlung dargelegt werden
sollen bitten wir bis zum 15.12.2014 beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Wir bitten um Beachtung dass die Teilnahme an
der JHV nur für Pächter und Mitglieder es KGV
„Grüner Fink“ e. V. Eilenburg gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzender
Information des Vorstandes des AV „Angelsachsen- Eilenburg“ e. V.
Für das Angeljahr 2015 gibt der Vorstand des AV
„Angelsachsen-Eilenburg“ e. V. nachfolgende
Termine für Mitgliederversammlungen und Arbeitseinsätze bekannt:
Mitgliederversammlung und Kassierung:
20.02.2015 19:00 Uhr, 21.03.2015 10:00 Uhr,
25.04.2015 10:00 Uhr und 20.11.2015 19:00 Uhr
jeweils in der Gaststätte Amsel. Die Versammlung
am 25.04.2015 ist die letzte Möglichkeit für alle
Mitglieder, Marken für Sachsen und Angelberechtigungen für Sachsen-Anhalt und Brandenburg
zu erwerben. Spätere Einzahlungen werden nicht
mehr anerkannt und zurücküberwiesen.
Arbeitseinsätze:
11.01.2015, 01.02.2015, 21.06.2015, 17.10.2015
und 08.11.2015, Treffpunkt ist jeweils 08:00 Uhr
an der Wasserskianlage bzw. Bootssteg an der
Kiesgrube in Eilenburg-Ost. Zu allen Veranstaltungen wird um rege Teilnahme gebeten. Weitere
Veranstaltungstermine erhaltet Ihr wie immer zu
den Versammlungen. Bitte gebt diese Information auch die Mitglieder weiter, welche evtl. das
Amtsblatt von Eilenburg nicht erhalten.
Petri Heil für 2015!
Michael Klemmt
Vizepräsident und Schatzmeister
LEB im Freistaat Sachsen e. V.
Als zertifizierter Bildungspartner laden wir Sie
herzlich ein, zur Teilnahme am:
Grundkurs Motorkettensäge
Erhalten Sie die Befähigung zur nichtgewerblichen Werbung von Brennholz, zertifiziert nach
KWF-Gütesiegel. Unter professioneller Leitung
erlernen Sie die theoretischen und praktischen
Grundkompetenzen zum sicheren Umgang mit
Motorkettensägen, geeignet für Privatwaldbesit-
zer, Brennholz-Selbsterwerber und andere Motorkettensägennutzer.
Termin:
20. + 21.12.2014
Zeit:
7:45 Uhr
Ort:
Hinterhäuser 23, 04849 Pressel
Anmeldung:
Tel.: 03423 7586883
E-Mail: [email protected]
Neuwahl der
Ortsgruppenleitung der
Wasserwacht Eilenburg
Im Rahmen der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Wasserwacht des DRK Kreisverbandes Eilenburg e.V. fand neben den Berichten
der Ortsgruppenleitung die reguläre Neuwahl
der Ortsgruppenleitung statt.
Da der bisherige Ortsgruppenleiter aus persönlichen Gründen nicht wieder kandidiert hat, ergaben sich zwangsläufig Neubesetzungen. Die
neugewählte Ortsgruppenleitung besteht daher
nun aus:
• Volker Schmidt als neuer Ortsgruppenleiter
• Jens Küster als stellvertretender Ortsgruppenleiter und Technischer Leiter
• Andrea Engel als Finanzwart
• Uwe Becker als stellvertretenderTechnischer Leiter
Steffen Marloth wurde als langjähriger Ortsgruppenleiter für seine Verdienste mit dem Ehrenzeichen der Wasserwacht Sachsen in Silber
ausgezeichnet. Aus Anlass der Beendigung seiner
ehrenamtlichen Tätigkeit in der Ortsgruppenleitung erhielt er von den Mitgliedern der Wasserwacht ein Präsent.
n 12
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Schwerhörigenverein:
Lachen ist die beste Medizin
EILENBURG. Aus nichts etwas gemacht - der
gesellige Nachmittag des Schwerhörigenvereins
Eilenburg im November war ein voller Erfolg. Die
Lachstürme waren durch die ganze Begegnungsstätte der Volkssolidarität zu hören.
Der Grund: Vorsitzende Helga Jahn hatte einfach sechs verschiedene Bücher mit Witzen aus
der Stadtbibliothek mitgebracht und gab daraus
die schönsten Kostproben zum Besten. Es ging
querbeet: Rentnerwitze, Frauen-, Gärtner-, Schüler- und DDR-Witze - alles kam dran, und alle
konnten sich herzlich darüber amüsieren.
Und Lachen ist bekanntlich die beste Medizin.
Vielen Dank der Bibliothek, dass sie uns die Bücher zur Verfügung stellte, und danke an Silvia
Windisch von der Begegnungsstätte, die uns die
leckere Sahne-Kirsch-Torte gebacken hat, die den
Nachmittag abrundete.
Ilona Boskugel,
Eilenburg
Öffentliche Bekanntmachung einer Satzung
1. Die Verbandsversammlung des Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.09.2014 nachfolgenden Beschluss gefasst, der mit heutigem
Datum öffentlich bekannt gemacht wird:
Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 des
Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen
Aufgrund des § 58 des Sächsischen Gesetzes
über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
i.V.m. § 74 ff. der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsGemO) i.V. m. § 15 des
Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG)
- alle in der jeweils gültigen Fassung - erlässt der
Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen aufgrund
des Beschlusses Nr. 09/2014 - SV 09/2014 der
Verbandsversammlung vom 17.09.2014 folgende
Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015
§1
DRK-Kreisverband Eilenburg e. V.
Stellenausschreibung
ir suchen für unsere Sozialstation für die
W
mobile Pflege zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einen examinierten Altenpfleger/Altenpflegerin und einen
Altenpflegerhelfer/Altenpflegerhelferin
Arbeitsbereich:
Eilenburg und Umgebung
Arbeitszeit:
Teilzeit mit 35 Wochenstunden, Frühund Spätdienst
Vergütung:
Versorgungsverband Eilenburg - Wurzen
nach
Tarifvertrag
Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste
Fachliche Anforderungen
- Abschluss als Krankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/Altenpflegerin
Altenpflegerhelfer/Altenpflegerhelferin
- Berufserfahrung in der Pflege
Persönliche Anforderungen
- hohe Einsatzbereitschaft und Motivation
- Teamorientiertheit und Kommunikationsbereitschaft
- selbstständiges und gewissenhaftes Arbeiten
- Engagement und Flexibilität
ewerbungen sind an den DRK-Kreisverband
B
Eilenburg e. V., Berhardistr. 15, 04838 Eilenburg zu richten.
Rückfragen sind telefonisch unter
03423 700455 möglich.
Der Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt mit
1. Erfolgsplan
Summe der Erträge
9.815 TEUR
Summe der Aufwendungen
8.995 TEUR
2. Liquiditätsplan
Mittelzufluss / -abfluss aus:
Laufender Geschäftstätigkeit 2.658 TEUR
Investitionstätigkeit
-2.133 TEUR
Finanzierungstätigkeit
- 458 TEUR
Innerhalb des Gesamtbudgets des Investitionsplanes ist eine Verschiebung durch Ersatzmaßnahmen zulässig.
§2
Es ist nicht vorgesehen, Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) aufzunehmen.
800 TEUR
§3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen beträgt
2.250 TEUR
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf
1.790 TEUR
§5
Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.
Eilenburg, den 27.10.2014
Roland Märtz
Verbandsvorsitzender
2. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015
hat in der Zeit vom 07. 08. 2014 bis 15. 08.
2014 ausgelegen.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der
Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan
für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde am
22. Oktober 2014 - Az.: L21-2217/45/2 erteilt.
Hinweis gemäß § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO):
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften zustande gekommen sind, ein
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang
an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach
§ 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a.) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b.) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf
der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Öffentliche Auslegung der
Haushaltssatzung mit dem
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr
2015 des Versorgungsverband
Eilenburg-Wurzen
Die Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan
für das Wirtschaftsjahr 2015 liegt entsprechend
§ 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom
5. Januar 2015 bis 9. Januar 2015
aus. Die Einsichtnahme ist montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 11
Uhr für jedermann in der Geschäftsstelle des Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen, Winkelstraße 1 in 04838 Eilenburg, im Sekretariat, Raum
110 möglich.
gez.
Roland Märtz
Verbandsvorsitzender
13
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
n
Veranstaltungen vom 07.12.2014 bis 21.12.2014
Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen
Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges
mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse
haben, rufen Sie einfach Frau Christiane Gallas
unter der Telefon-Nr. 03423 658-515 an.
Sonntag, 07.12.
15:30 Uhr
Adventskonzert mit Frau Hella Winter und Frau Nadjya
Stowasser
Montag, 08.12.
09:30 Uhr
Tanzen im Sitzen
13:30 Uhr
Seniorensportgruppe für sportbegeisterte Senioren der Stadt
Eilenburg
Dienstag, 09.12.
10:30 Uhr
Evangelischer Gottesdienst
15:30 Uhr
Hörgerätekontrolle Firma Gromke
Mittwoch, 10.12.
09:30 Uhr
Weihnachtsbäckerei
13:45 Uhr
Entspannungsbad
Donnerstag, 11.12.
09:30 Uhr
Weihnachtsbäckerei mit den Kinder des Heinzelmännchen Kindergarten
13:30 Uhr
Skat und Rommee
Freitag, 12.12.
09:30 Uhr
Fingerhandgruppe
15:00 Uhr
Geburtstagskaffeetafel
Sonntag, 14.12.
15:30 Uhr
Adventsveranstaltung
mit
weihnachtlichen Gedichten
und Liedern
Montag, 15.12.
09:30 Uhr
Tanzen im Sitzen
15:30 Uhr
Teestunde zur Adventszeit
Dienstag, 16.12.
09:30 Uhr
Gedächtnistraining
19:00 Uhr
Treffen der Briefmarkenfreunde
Mittwoch, 17.12.
09:30 Uhr
weihnachtliche Musikstunde
15:00 Uhr
Weihnachtsfeier im Wohnbereich
Donnerstag, 18.12.
09:30 Uhr
Kino
15:00 Uhr
Weihnachtsfeier im Wohnbereich
Freitag, 19.12.
09:30 Uhr
Fingerhandgruppe
15:30 Uhr
gemütlicher Wochenausklang
mit Glühwein
Förderverein Senioren-Residenz
„Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V.
Sydowstraße 1 c, 04838 Eilenburg
Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg,
Nikolaiplatz 3, Tel. 602056
Öffnungszeiten Gemeindebüro:
Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr
jeden Mi.
16.00 Uhr
Fr., 5. - 7. Dez.
So., 7. Dez.
10.00 Uhr Di., 9. Dez.
10.30 Uhr 14.30 Uhr Mi., 10. Dez.
14.00 Uhr
So., 14. Dez.
10.00 Uhr
Mo., 15. Dez.
19:30 Uhr
Weihnachtsmarkt um und
in der Nikolaikirche
2. Sonntag im Advent
Nikolaikirche - Abendmahlsgottesdienst
Andacht in der Seniorenresidenz, Sydowstr. 1c
Seniorengesprächskreis
im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3
TREFF für alle in der „Guten Stube“
Nikolaiplatz 3 - Eingang Arche
3. Sonntag im Advent
Nikolaikirche - Gottesdienst
Bibelgesprächskreis bei
Pfrn. Krien, Schloßberg 5
jeden Do.
8.00 Uhr
jeden Fr.
18.00 Uhr
Konfirmandenkurs (außer
in den Schulferien)
7. Klasse 1. u. 3. Mittwoch
im Monat
8. Klasse 2. u. 4. Mittwoch
im Monat
in der „Guten Stube“ im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3 Eingang Arche
Morgengebet in der Nikolaikirche
Abendgebet in der Marienkirche
Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3
Rinckart-Singschule: mittwochs 16.15 - 17 Uhr
(ab 2. Schuljahr) im Turmzimmer 2.OG
Rinckart-Jugendchor für junge Leute zwischen 12 und 25:
mittwochs 18 - 19 Uhr Gemeindesaal
Flötenkreis: donnerstags 17 - 18 Uhr im Turmzimmer 2. OG
Martin-Rinckart-Kantorei: donnerstags 19 Uhr
im Gemeindesaal
Rinckart-Bläser: 1., 3. und 5. Dienstag im Monat, 19 - 20 Uhr im Gemeindesaal
Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von
10 - 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche
und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden
Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten.
Weihnachtsoratorium
Sonntag, 7. Dezember 2014, 19 Uhr, beheizte
Nikolaikirche
von Johann Sebastian Bach, Kantate 1, 3 und 6
Martin-Rinckart-Kantorei, und Kantorei Taucha,
Mitteldeutsches Kammerorchester
Cornelia Gebauer (Sopran), Lena Traupe (Alt), Albrecht Sack (Tenor), Christopher Jung (Bass),
Leitung: Lena Ruddies
Eintritt Erwachsene: 10 EUR; Schüler und Studenten: 8 EUR; Kinder unter 14 Jahren haben freien
Eintritt
Abendkasse u. Einlass ab 18.30 Uhr
n 14
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
n Öffentliche Bekanntmachungen
Einziehung einer öffentlichen Straße - Bekanntmachung
Es wird der Geh-/Radweg „Weg zu Norma“ eingezogen.
Straßenbeschreibung
Der Geh-/Radweg „Weg zu Norma“ verläuft
über die Flurstücke 60/19 teilweise und 60/33
der Flur 42 Gemarkung Eilenburg. Der Weg beginnt an der Puschkinstraße verläuft in nordwestlich Richtung und endet mit Flurstück 60/33
hinter dem bestehenden Parkplatz der Verkaufseinrichtung Norma. Der beschränkt - öffentliche
Weg wird zum Privatweg.
Gründe der Einziehung
Es ist vorgesehen auf einer Teilfläche des angrenzenden Flurstücks 38/1 einen neuen NormaMarkt zu errichten. Im diesem Zusammenhang
wird der bestehende Geh-/Radweg auf dem
Flurstück 60/33 überbaut. Das Flurstück 60/19
teilweise wird von der Widmung frei und geht an
den Eigentümer zurück.
Die neue fahr- bzw. fußseitige Erschließung erfolgt über die angrenzende Puschkinstraße.
Der Geh-/Radweg ist durch die Schaffung der
neuen Erschließung für den Verkehr entbehrlich
und steht nach der Einziehung der Allgemeinheit
nicht mehr zur Verfügung. Das Bestandsblatt (Str.
Nr. 17300) kann während der üblichen Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, Zimmer 208 eingesehen werden.
Wacker
Oberbürgermeister
Bekanntmachung
Verkehrsfreigabe bzw. Einziehung von Straßenabschnitten „Alter Mittelweg“
1. Straßenbeschreibung: Der erste Abschnitt
der Straße (siehe Übersichtsplan) befindet
sich auf den Flurstücken 49/1 tlw. sowie 3/18
der Flur 32 Gemarkung Eilenburg, welche
sich im Eigentum der Stadt befinden. Der Abschnitt beginnt an der bestehenden Straße
„Alter Mittelweg“, verläuft in süd-östlicher
Richtung und endet in einem Wendehammer.
Der zweite Abschnitt beginnt ebenfalls an der
bestehenden Straße „Alter Mittelweg“ auf dem
Flurstück 49/1 tlw., verläuft in nördlicher Richtung über die Flurstücke 2/11 und 2/12 jeweils
tlw. und endet an der Straße „Mittelweg“.
Der dritte Abschnitt auf dem Flurstück 3/2
der Flur 32 beginnt ab der bestehenden Straße „Alter Mittelweg, mit Verlauf in südlicher
Richtung.
2. Verfügung: Der erste bezeichnete Straßenabschnitt wird als Ortstraße mit der Erschließungsfunktion einer Anliegerstraße
gewidmet sowie mit einer Beschränkung als
verkehrsberuhigter Bereich belegt.
Der zweite bezeichnete Abschnitt wird als
Gehweg gewidmet.
Der dritte Straßenabschnitt gilt als eingezogen und wird zum Privatweg.
3. Wirksamwerden: mit Bekanntgabe
4. Sonstiges: Die Verfügung kann während der
üblichen Besuchszeiten bei der Stadtverwal-
tung (Zimmer 208) eingesehen werden.
5. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder
zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen.
Wacker
Oberbürgermeister
15
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung Leipziger Landstraße
Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am
03.11.2014 in öffentlicher Sitzung den Entwurf
der Außenbereichssatzung Leipziger Landstraße
vom September 2014 einschließlich der Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung
nach § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit
§ 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats
beschlossen. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ist aus nachstehendem Lageplan
ersichtlich.
Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich.
Die Außenbereichssatzung ändert nicht den Gebietscharakter, aber sie schafft erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung,
Änderung oder Nutzungsänderung einzelner
Wohnbauvorhaben und für Vorhaben, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.
Eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB ist nicht erforderlich. Naturschutzrechtlich sind Eingriff und Ausgleich in Natur und
Landschaft erst im Baugenehmigungsverfahren
zu beachten.
Für die Satzung ist das vereinfachte Verfahren
nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2
BauGB anzuwenden.
Mit der Außenbereichssatzung wird der einfache
Bebauungsplan „B 107n — Ortsumgehung“ geändert.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung Leipziger
Landstraße vom September 2014 wird mit dem
Entwurf der Begründung im Zeitraum vom
16.12.2014 — 17.01.2015
während der nachfolgend genannten Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Eilenburg
- Rathaus, Bürgerbüro (Erdgeschoss) - öffentlich
ausgelegt:
Dienstag bis Donnerstag 9
.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Zu beachten sind die geänderten Öffnungszeiten
des Bürgerbüros über die Feiertage (ab 24.12.14
bis 05.01.15). Ab dem 06.01.2015 gelten wieder
die regulären Öffnungszeiten.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene An-
regungen sollten die vollständige Anschrift des
Verfassers und gegebenenfalls die vollständige
Anschrift des betroffenen Grundstücks/Gebäudes
enthalten.
Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen
können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden.
Eilenburg, 24.11.2014
Wacker
Oberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Eilenburg
Gruppenauskunft gemäß § 33 Abs. 1 SächsMG vor Wahlen
- Widerspruchsrecht Gemäß § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz
(SächsMG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 4. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 388) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen
Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang
mit den im Jahr 2015 anstehenden Wahlen in
den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskünfte aus dem Melderegister über Wahlberechtigte erteilen, für deren Zusammensetzung das
Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Erteilt werden darf Auskunft über: Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften. Der Tag der Geburt darf dabei nicht
mitgeteilt werden.
Eine Übermittlung erfolgt nicht, wenn
- der betroffene für eine Justizvollzugsanstalt,
ein Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche
Einrichtung im Sinne des § 20 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz gemeldet ist,
- eine Auskunftssperre besteht oder
- der Betroffene der Auskunftserteilung widerspricht.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis
Donnerstag
09:00 Uhr bis18:00 Uhr
Freitaggeschlossen
Samstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntaggeschlossen
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadtverwaltung Eilenburg
Bürgerbüro, Marktplatz 1
04838 Eilenburg
einzulegen.
Eilenburg, den 01.12.2014
Wacker
Oberbürgermeister
n
n 16
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsrecht nach § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz gegen die Übermittlung von Einwohnermeldedaten an das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 58 c Soldatengesetz
Gemäß § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes
übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt
für Wehrverwaltung jährlich zum 31. März zum
Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten von Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1.Familienname
2.Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen (Personen die im Kalenderjahr 2015
das achtzehnte Lebensjahr vollenden) ihr
nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprechen.
Der Widerspruch ist bis spätestens 20.03.2015
schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der
Stadtverwaltung Eilenburg zu erklären.
Stadtverwaltung Eilenburg
Bürgerbüro
Marktplatz 1
04838 Eilenburg
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Donnerstag:
9 - 18 Uhr
Samstag:
9 - 12 Uhr
Die Amtshandlung ist gebührenfrei.
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen
Die Große Kreisstadt Eilenburg mit den Ortsteilen Behlitz, Hainichen, Kospa, Pressen, Wedelwitz
und Zschettgau beabsichtigt auch im Jahr 2015,
allen Jubilaren ab 70 Jahren durch die Leipziger
Volkszeitung und das Amtsblatt öffentlich zu
gratulieren. Ebenfalls möchte die Stadt Eilenburg
zum 60. Ehejubiläum sowie alle fünf Jahre danach gratulieren.
Einwohner(innen), welche diese Veröffentlichung
nicht wünschen und bislang keine Übermittlungssperre haben, können dies im Bürgerbüro
der Stadtverwaltung Eilenburg bis spätestens
vier Wochen vor dem jeweiligen Jubiläum beantragen.
!
Muster:
An die Stadtverwaltung Eilenburg
Bürgerbüro
Markplatz 1, 04838 Eilenburg
Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre
bezüglich Alters- und/oder Ehejubiläum (§ 33 Abs. 2 und 4 SächsMG)
Name: .............................
Vorname: ......................................
Anschrift: ...........................................................................................
Geburtsdatum: ...................................................................................
Ich beantrage die Eintragung einer Übermittlungssperre bezüglich
O Altersjubiläum
O Ehejubiläum
Datum: ...........................
......................................................
Unterschrift
n Öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Ausschreibungen auch online
Aktuelle Leistungsbeschreibungen nach VOB und VOL sind ab sofort im Internet unter www.eilenburg.de in der Rubrik Rathaus - Ausschreibungen/
Vergaben zu finden.
n Verschiedenes
Hilfe für Flüchtlinge
Die „Interessengruppe Flüchtlingspaten_innen“ lädt am 19.12.2014, um 17 Uhr, alle Neugierigen aus Eilenburg und Umgebung, die sich vorstellen
könnten, Asylsuchenden Unterstützung im Alltag zu gewähren, in die Kinder- und Jugendarche, Nikolaiplatz 3 in Eilenburg ein.
Wir wollen uns bei Kaffee und Kuchen näher kennenlernen, konkrete Hilfsangebote absprechen und eventuell Flüchtlingsfamilien in unserer Mitte
begrüßen.
Interessengruppe Flüchtlingspaten_innen
17
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
03421 758-0
034202 988-0
03435 984-0
03423 7097-0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
03421 758-1371
034202 988-1336
03435 984-1380
03423 7097-1355
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
03421 758-1001
03421 758-1015
03421 758-1013
034202 988-1051
03421 758-1090
03421 758-1096
03421 758-1102
03421 758-1202
03421 758-1502
03421 758-7002
Pressestelle
Ausschreibungen
des Landratsamtes Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Vorankündigung
Redaktionsschluss über den Jahreswechsel
Die letzte Ausgabe des Amtsblattes in diesem Jahr für
den Landkreis Nordsachsen erscheint am Freitag, dem
19. Dezember 2014.
Wichtig: Der Redaktionsschluss für das letzte Amtsblatt
ist Donnerstag, der 11. Dezember 2014.
Die erste Ausgabe des Amtsblattes im neuen Jahr für
den Landkreis Nordsachsen erscheint am Samstag, dem
17. Januar 2015.
Der Redaktionsschluss für die erste Ausgabe ist Freitag,
der 9. Januar 2015.
Der Landrat
Treffen mit Generalkonsul der USA
03421 7739-300
03421 758-2002
03421 758-2140
03421 758-2150
03421 758-2160
03421 758-2130
03423 7097-4001
03423 7097-4102
03423 7097-3401
03423 7097-3450
03423 7097-3102
03423 7097-32 02
03423 7097-3301
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
034202 988-5001
Straßenverkehrsamt
034202 988-5101
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
034202 988-5201
Ordnungsamt
034202 988-5301
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz
034202 988-5401
SG Rettungsdienst
034202 65-212
Gesundheitsamt
03421 758-6302
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
■
03421 758-6002
03421 758-6101
03421 758-6202
Auf dem Foto v. l. n. r.:
Johann-Adolf Cohausz, Scott R. Riedmann, Dr. Gabriele Goldfuß
(Vertreterin der Stadt Leipzig), Michael Czupalla.
Auf einem Treffen in Delitzsch diskutierte Landrat Michael
Czupalla mit dem Generalkonsul der USA in Leipzig, Scott
R. Riedmann, die Möglichkeiten, die bestehenden Beziehungen
des Landkreises Nordsachsen in die USA auszubauen. Eine von
Landrat Czupalla geführte Wirtschaftsdelegation hatte zuletzt 2013
die USA besucht. Zudem soll auf Anregung des ehemaligen sächsischen Staatssekretärs Johann-Adolf Cohausz eine Delegation
aus den USA 2015 anlässlich des Tages der Deutschen Einheit
Nordsachsen besuchen.
■ 18
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
5.5
Adventsmarkt
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
5.11
5.12
Den traditionellen Adventsmarkt auf dem Hof von Schloss
Hartenfels eröffnete Landrat Michael Czupalla im Beisein der
Torgauer Oberbürgermeisterin Andrea Staude sowie Landratsdezernent Horst Winkler. Pünktlich zur Eröffnung war
auch der Weihnachtsmann mit seinem Gefolge im Schlosshof eingetroffen. Zahlreiche Torgauer und Gäste sorgten
mit ihrem Besuch am 1. Adventswochenende dafür, dass
auch die 5. Auflage der vom Landkreis Nordsachsen mit
Unterstützung zahlreicher Vereine organisierten Veranstaltung ein voller Erfolg wurde, wie Landrat Czupalla in seiner
Auswertung erklärte.
Büro Kreistag
5.13
5.14
5.15
5.16
Mitteilung des Büros des Kreistages
Die 3. öffentliche Sitzung des Kreistages Nordsachsen findet am
Mittwoch, dem 10. Dezember 2014, 16.00 Uhr,
im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel D,
2. Obergeschoss, „Mehrzwecksaal“, Schlossstraße 27,
04860 Torgau,
statt.
Tagesordnung
Drucks.-Nr.
1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung,
Feststellung der Beschlussfähigkeit
durch den Vorsitzenden des Kreistages
und Bestätigung der Niederschrift
vom 01.10.2014
2
Bürgerfragestunde
3
Bericht zur Situation Asylsuchender und
ausländischer Flüchtlinge im Landkreis
Nordsachsen
4
Sachstand zur Bewältigung
der Hochwasserschäden 2013
5
Beratung und Beschlussfassung
von Informations- und Beschlussvorlagen
5.1
Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Schul- und Kulturausschuss
des Kreistages Nordsachsen
2- 070/14
5.2
Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Ausschuss Umwelt und Technik
des Kreistages Nordsachsen
2- 071/14
5.3
Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Gesundheits- und Sozialausschuss
des Kreistages Nordsachsen
2- 072/14/1
5.4
Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Finanzausschuss
des Kreistages Nordsachsen
2- 073/14
5.17
5.18
5.19
5.20
5.21
5.22
5.23
5.24
6
Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Vergabeausschuss
des Kreistages Nordsachsen
2- 074/14
Bestellung von ehrenamtlichen
Patientenfürsprechern für die stationären
psychiatrischen Einrichtungen
im Landkreis Nordsachsen
2- 092/14
Konzeption zur Entschuldung des
Haushaltes des Landkreises Nordsachsen
2- 091/14
Bestätigung von über- bzw. außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnis- sowie Finanzhaushalt 2013
2- 088/14
Bestätigung von über- bzw. außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnis- sowie Finanzhaushalt 2014
2- 089/14
Beteiligungsbericht 2013
2-I 024/14
Haushalt 2015 - 1. Lesung
2-I 025/14
Satzung des Landkreises Nordsachsen
über die Erhebung von Gebühren für die
Inanspruchnahme von Leistungen der
Notfallrettung und des Krankentransportes
(Gebührensatzung Rettungsdienst)
2- 087/14
Bestellung eines Leitenden Notarztes (LNA) 2- 075/14
Bestimmung der örtlichen Prüfungseinrichtung
für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2014 sowie zum 31.12.
der Folgejahre des Eigenbetriebes
Bildungsstätten
des Landkreises Nordsachsen
2- 076/14
Satzung über die Vermeidung, Verwertung
und Beseitigung von Abfällen im Landkreis
Nordsachsen für das Teilgebiet des ehemaligen
Landkreises Delitzsch (Abfallwirtschaftssatzung
Delitzsch - AWS DZ) vom 10.12.2014
2- 079/14
Gebührensatzung des Landkreises
Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche
Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen
Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung
Delitzsch - AGS DZ) vom 10.12.2014
2- 080/14/1
1. Fortschreibung des Konzeptes
zur Integration von Migrantinnen und
Migranten im Landkreis Nordsachsen
vom 01.03.2010 sowie 3. Fortschreibung
Anlage 1 vom 10.03.2010 in der Fassung
der 2. Fortschreibung vom 10.10.2012
2- 086/14/1
Indexfortschreibung des schlüssigen
Konzepts des Landkreises Nordsachsen
vom 01.01.2013 zu § 22 SGB II und
§ 35 SGB XII zum 01.01.2015
2- 085/14
Satzung des Landkreises Nordsachsen
über den Maßnahmenplan des
Abfallwirtschaftskonzeptes 2014 bis 2020
(MaßnahmenS AWK)
vom 10.12.2014
2- 081/14
European Energy Award® (eea)
2- 082/14
Bestimmung des Tages für die Wahl des
Landrates im Jahr 2015 und für einen
etwaigen zweiten Wahlgang
2- 066/14
Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters
des Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses
für die Landratswahl 2015
2- 067/14
Wahl der Beisitzer und Stellvertreter
des Kreiswahlausschusses
für die Landratswahl 2015
2- 068/14
Satzung zur Regelung des Zugangs
zu Informationen in weisungsfreien
Angelegenheiten des Landkreises Nordsachsen
(Informationsfreiheitssatzung)
2-I 032/14
Informationen und Anfragen
19
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
■
Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus
Existenzgründerberatungen
Vorbereitungen der Berufsinformationstage
Torgau (BIT) 2015 sind gestartet
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle
Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose
Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit Frau Sabine Müller,
Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Tourismus
Telefon: +49 3421 7581053 oder
[email protected].
Es geht wieder los!
Der Arbeitskreis SchuleWirtschaft Torgau gab am 11.11.2014 mit
Unterstützung der Koordinierungsstelle für Berufs- und Studienorientierung des Landkreises Nordsachsen den Startschuss für die
Vorbereitung der Berufsinformationstage (BIT) 2015. Die Schnuppertage in regionalen Firmen für Oberschüler der 8. und 9. Klassen finden 2015 am 11.03. und 12.03. in Torgau und Umgebung
statt. Die Organisatoren würden sich über eine rege Beteiligung
der hiesigen Unternehmen freuen. Den Jugendlichen wird so ein
erster Blick in die Praxis ermöglicht. Für die Unternehmen besteht
die Chance erste Kontakte zu potentiellen Auszubildenden für die
nächsten Jahre zu knüpfen. Für 500 Schülerinnen und Schüler
sind an den 2 Märztagen Praktikumsplätze zu organisieren. Eine
große Herausforderung für die Organisatoren, die sich natürlich
über viele Anmeldungen freuen. Für Fragen rund um die Anmeldung und die BIT stehen die Organisatoren gern zur Verfügung
(034202 988 1065 oder [email protected]).
Ab sofort ist es für alle interessierten Unternehmen möglich, sich
über das Internetportal www.berufsorientierung-nordsachsen.de
für die BIT 2015 anzumelden. Die Anmeldeformulare und Eindrücke
vom letzten Jahr finden sie hier.
Kontakt:
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
Schlossstraße 27
04868 Torgau
Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung
Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch
Ansprechpartnerinnen für die Koordinierungsstelle sind:
Germaine Schleicher
Tel.:
034202 988 1066
E-Mail:
[email protected]
Martina Pönicke
Tel.:
034202 988 1065
E-Mail:
[email protected]
Dezernat Hauptverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf
Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3
EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer
nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist.
AZ: 110/dü/081.9.0-304/2014/DZ
(Grundbuch von Spröda Blatt 104)
Miteigentümer
Gemarkung Flur
Flurstück
August Köppchen
geb. 04.06.1872
in Doberschütz
Spröda
4
125/1
ges. 04.01.1957
in Reibitz
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz
nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen
nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Frau Dürr
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe
des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsdirektor
Amtliche Bekanntmachung
Hochwasser Juni 2013
Frist für die Antragstellung auf Fördermittel
zur Schadensbeseitigung nach
RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab
Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene
Unternehmen, Private, und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel
zur Schadensbeseitigung endet.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014
bei der Bewilligungsstelle (SAB) vorliegen müssen.
Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden 2013
keine Zuwendungsfähigkeit.
Um den Abgabetermin 31.12.2014 der Anträge bei der Bewilligungsstelle (SAB) einhalten zu können, sind die Anträge bis spätestens 23.12.2014 beim Landkreis zur Bestätigung einzureichen.
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2
Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-256/2014/TO
(Grundbuch von Mahlis, Blatt 421)
Eigentümer
Gemarkung
Flurstück
Paul Gottlieb Stephan
geb. 30.01.1891
ges. 24.03.1955
Wadewitz
135/2
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz
nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen
nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe
des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
■ 20
Dezernat Bau und Umwelt
Das Amt für Ländliche Neuordnung (ALN)
informiert
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Antragsnummer: 2014_1004150
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Gastewitz (6636): 52, 51/2, 50, 49, 47/2, 47/1, 51/1,
46/4, 40, 43, 45, 34/1, 48/2, 3/3, 103, 35/1, 32/1, 31, 104, 105, 106,
24, 23, 22, 18/4, 25/2, 36, 41/1, 44/2, 3/2, 55/2, 25/1, 17/2, 18/1
Wirtschaftsweg Welsau - Neiden komplett ausgebaut;
Teilnehmergemeinschaft (TG) Zinna baut
Verbindungsweg nach Neiden
Antragsnummer: 2014_1003931
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Kreina (6664): 8/5, 20, 34/4, 1/a, 3/a, 4/c
Die TG Zinna hatte bereits 2002 hinter der Ortslage Welsau beginnend den „Weg nach Neiden“ auf vorhandener Trasse grundhaft
ausgebaut. Im Rahmen der Schadenbeseitigung des Hochwassers
der Elbe 2013 im Gemeindegebiet Elsnig sollte nun durch die
Gemeinde die „Plattenstraße östlich von Neiden“ grundhaft und
hochwassersicher ausgebaut werden. Dieser Wirtschaftsweg verläuft in unmittelbarer Nähe der Weinske bis zur Verfahrensgrenze
der Teilnehmergemeinschaft (TG) Zinna und weiter in Richtung
der Ortslage Welsau.
Im Oktober dieses Jahres erfolgte deshalb gemeinsam mit dem
Ausbau der „Plattenstraße“, der grundhafte Ausbau des „Verbindungsweges nach Neiden“ durch die TG als 3,00 Meter breiter
Asphaltweg mit beidseitigem je 0,75 Meter breitem befahrbarem
Bankett. Die vorhandenen Betonplatten wurden gebrochen und
im Unterbau des Wirtschaftsweges wiederverwandt. Darauf aufbauend wurde die Schottertragschicht hergestellt und die Asphalttragdeckschicht eingebaut. Wegbegleitende Feldzufahrten für
die Landwirtschaft binden an die neu asphaltierte Wegtrasse an.
Die Baukosten für den „Verbindungsweg nach Neiden“ beliefen
sich auf insgesamt 60 TEUR. Diese werden zu 84 % aus Mitteln
des Bundes und des Freistaates gefördert. Die übrigen Kosten
werden von der Gemeinde Elsnig übernommen.
Dieser nunmehr komplett ausgebaute Wirtschaftsweg von Welsau
nach Neiden dient nicht nur der Landwirtschaft und der Deichverteidigung, sondern wird auch touristisch von vielen Radfahrern
und Spaziergängern genutzt.
Art der Änderung
1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der
Wirtschaftsart
2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der
Wirtschaftsart
3. Veränderung von Gebäudedaten
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.
Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG
für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines
Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
08.12.2014 bis zum 07.01.2015
in der Geschäftsstelle des
Vermessungsamt Nordsachsen
Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg
in der Zeit
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit Unterlagen zu den Änderungen
einzusehen.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
Offenlegung der Änderung
von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches
Vermessungs- und Katastergesetz (SächSVermKatG)
Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Antragsnummer: 2014_1004306
Offenlegung der Änderung
von Daten des Liegenschaftskatasters
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Rochzahn (6633): 111/c, 223/a, 50, 111/b, 111/a,
167/1, 166/1, 169/a, 168/1, 3, 209/b, 209/a, 209/c, 16, 9/5, 18,
32, 31, 19/1, 153, 23/2, 28/1, 26, 27, 42/2, 44/2, 46, 17, 54, 219/a,
53/1, 11, 21/1, 22, 25/1, 46/1, 176/e, 222/6, 176/5, 171/1, 177/c,
176/6, 176/7, 172/2, 176/4, 171/2
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches
Vermessungs- und Katastergesetz (SächSVermKatG)
Antragsnummer: 2014_1004305
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Stennschütz (6637): 10, 171, 12, 21, 191, 49, 11, 19,
20, 26, 173/2, 22, 23, 168, 27, 1, 188/2, 8, 185, 5, 9, 87/2, 43, 2,
42, 41, 40, 89
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Drebligar Flur 10 (7822):
2/1, 3/1, 5/2
Gemarkung Drebligar Flur 9 (7821):
44/2, 51/3, 60, 67, 69, 89, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105/1,
107, 108, 109, 110, 111, 115/106, 116/106, 188/91
Antragsnummer: 2014_1004304
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Zeicha (6638): 33/1, 74/1, 10/2, 6, 3/2, 2, 5, 10/1, 13,
9/1, 14, 1, 3/1
Antragsnummer: 2014_1004216
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Casabra (6663): 268, 262, 259/2, 263/2
Antragsnummer: 2014_1004215
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Raitzen (6631): 20/9, 23, 38/2, 27, 22, 20/8, 20/4, 21,
17, 39/1, 15, 25/1, 14, 11, 18, 43, 10, 16, 41, 42, 24, 58/2, 6, 12, 9/1
Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Antragsnummer: 2009_1003115
Art der Änderung
1. Berichtigung der Flächenangabe
2. Zerlegung
3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der
Wirtschaftsart
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt und bekannt gemacht. Die
Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 14 Abs. 6 SächsVermKatG.
21
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG
für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines
Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
15.12.2014 bis zum 11.01.2015
in der Geschäftsstelle des
Vermessungsamtes
Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg
in der Zeit
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG
gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage
nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und
die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder beim Staatsbetrieb
Geobasisinfomation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3,
01099 Dresden. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder
den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg;
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; Fischerstraße
26, 04860 Torgau erhoben werden.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
Öffnungszeiten
der Kfz-Zulassungsbehörde
zum Jahreswechsel
Zum 01.01.2015 treten gesetzliche Änderungen im Rahmen der Kfz-Zulassung in Kraft. Es handelt sich um die
Neuerungen
- Onlinebasierte Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
sowie
- Möglichkeit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme
bei Umzug des Fahrzeughalters.
In diesem Zusammenhang machen sich umfangreiche programmtechnische Anpassungen und Tests des Kfz-Zulassungsprogrammes erforderlich. In geringem Umfang werden
sich Änderungen der Öffnungszeiten zwischen Weihnachten
und Neujahr ergeben, wofür um Verständnis gebeten wird.
Die Kfz-Zulassungsbehörde wird an allen Standorten
wie folgt geöffnet sein:
Dienstag, 23.12.2014
08:30 Uhr - 11:30 Uhr und
13:00 Uhr - 19:00 Uhr
Mittwoch, 24.12.2014
geschlossen
Montag, 29.12.2014
08:30 Uhr - 11:30 Uhr und
13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag, 30.12.2014
08:30 Uhr - 11:30 Uhr und
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch, 31.12.2014
geschlossen
Freitag, 02.01.2015
geschlossen
■
Dezernat Ordnung
Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg
An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals
überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und
Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde
für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren
Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und
Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten.
Delitzsch:
Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18.00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a,
Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07
Eilenburg:
Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4,
Kontakt:
Tel.:
Frau Martina Koch
0176 95316645/034202 56657
0341 71070724 (Büro Leipzig)
E-Mail: [email protected]
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich.
Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen.
(Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333).
Dezernat Soziales
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
im Landkreis Nordsachsen
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes
sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
• zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen
im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines
Kindes
• zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen
• zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys
sowie Kleinkindern
• zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe
• zu verschiedensten Fragen der Elternschaft
• zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung
Ihre Ansprechpartner:
• Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz:
Kathrin Grasse
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
• Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz:
Tanja Schön
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
■ 22
■
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Mitteilungen der Gemeinden
Gemeinde Doberschütz
Ortschaftsrat Paschwitz
Einladung
zur 1. Sitzung des Ortschaftsrates Paschwitz am
Dienstag, d. 09.12.2014
um 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte Paschwitz, Alte Dorfstraße
3 in 04838 Doberschütz OT Paschwitz
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
2. Fragen von Einwohnern
3. Verwendung des Kulturgeldes
4. Aufgaben für das Jahr 2015
5. Sonstiges/Informationen
gez. F. Reiche
Ortsvorsteher
Ortschaft Sprotta
Einladung
Die 3. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sprotta findet
am Donnerstag, dem 18.12.2014, um 19.30 Uhr
in „Kerstin’s Rasthof B 87“, Vogelherdstraße 1 (Gewerbegebiet
Sprotta-Paschwitz) in 04838 Doberschütz OT Sprotta statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der
Tagesordnung
2. Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung vom 06.11.2014
3. Fragen von Einwohnern
4. Planung der Ortschaftsratssitzungen im 1. Halbjahr 2015
5. Beratung über Inhalte und Themen der nächsten Sitzungen
6. Sonstiges
gez. Storek
Ortsvorsteher
Gemeinde Jesewitz
Einladung
Am Donnerstag, 11. Dezember 2014 findet um 19:30 Uhr im
Begegnungsstätte Paschwitz, Alte Dorfstraße 3, 04838 Doberschütz OT Paschwitz, die
2. öffentliche Gemeinderatssitzung
statt.
Tagesordnung
Drucksache
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung
der Niederschrift vom 09.10.2014
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
3.1. Vereinbarung über die Gemeindepartnerschaft
zwischen der Marktgemeinde Burghaun und
der Gemeinde Doberschütz
076
3.2. Bestellung von Vertretern für die Vereinbarung
über die Gemeindepartnerschaft
Burghaun/Doberschütz
077
3.3. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
An der Mühle“ Gemeinde Doberschütz
079
3.4. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
und weiteren Entgelten für die Betreuung
von Kindern in den Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Doberschütz
075
3.5. 1. Änderung zur Geschäftsordnung
für den Gemeinderat und die Ausschüsse
der Gemeinde Doberschütz
080
3.6. Zustimmung zur Leaderentwicklungsstrategie (LES)
der Leaderregion „Dübener Heide“
081
3.7. Bekanntgabe der Eilbeschlüsse 107/2014
bis 109/2014 zur Vergabe der Bauleistung
„Sanitäreinrichtungen und Umkleideräume für
den Schulsport an der Sportanlage Doberschütz“
082
3.8. Zwischenbericht über die Haushalts- u .
Finanzlage der Gemeinde Doberschütz 2014
083
3.9. Terminplan 1. Halbjahr 2015 für die Sitzungen
des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
078
3.10. Verkauf Flurstück 71/11 der Flur 1
der Gemarkung Paschwitz
085
3.11. Beschluss zur Änderung des
Beschlusses 106/2014 vom 09.10.2014
084
3.12. Beschluss zu außerplanmäßigen Ausgabe
(Buswartehalle Mörtitz)
088
4.
Sonstiges/Informationen
4.1. Information zum Gas-Konzessionsvertrag
mit der MITGAS
089
gez. Märtz
Bürgermeister
Hochwasser Juni 2013
Frist für die Antragstellung auf Fördermittel
zur Schadensbeseitigung nach
RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab
Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am
31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen,
Private und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung endet.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014
bei der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank - SAB)
vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014
bei der SAB eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden
2013 keine Zuwendungsfähigkeit.
Die „Bestätigung der Gemeinde“ kann nur noch bis zum 23.12.2014
im Verwaltungsverband Eilenburg-West während der Öffnungszeiten ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin
(Tel.: 03423 662343). In der Zeit vom 24.12.2014 bis 01.01.2014
ist der Verwaltungsverband Eilenburg-West geschlossen. In dieser
Zeit eingehende Anträge können daher nicht an die SAB weitergeleitet werden. Wir bitten um Beachtung.
Nach dem 23.12.2014 sollten die Anträge zur Fristwahrung (auch
ohne Bestätigung durch die Gemeinde) vom Antragsteller unmittelbar zur SAB gesandt oder gebracht werden.
Einladung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde
Jesewitz findet
am Donnerstag, dem 11.12.2014, 19:30 Uhr
im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung
der Tagesordnung
2. Bestätigung der Niederschrift vom 13.11.2014
3. Bürgerfragestunde
4. Beschluss - Legitimation der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land
5. Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung einer
Sirenenanlage im OT Pehritzsch
6. Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines
Wohngebäudes im OT Jesewitz
Antragsteller: Frau Jutta Zaschke, Eilenburg
23
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
7. Beschluss - Kauf von Straßenflächen, Gemarkung Liemehna,
Flur 1, Flurstück 90/5 durch die Gemeinde Jesewitz
8. Beschluss - Festlegung des Wahltages des Bürgermeisters
der Gemeinde Jesewitz
9. Beschluss - Festlegung des Tages eines etwaigen zweiten
Wahlgangs bei der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Jesewitz
10. Beschluss - Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 der Gemeinde Jesewitz
11. Information des Gemeinderates: Beteiligungsbericht für das
Haushaltsjahr 2013
12. Beschluss - Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
13. Beschluss - Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eilenburg für den Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Zum Landwirt“
14. Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Haacke
Stellv. Bürgermeister
Ortschaftsrat Pehritzsch
Einladung
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft
Pehritzsch findet am
Dienstag, dem 09.12.2014, um 19.00 Uhr
im Sportlerheim des SG Pehritzsch, Taucher Weg in Pehritzsch
statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Protokollkontrolle
3. Verpflichtung eines gewählten Ortschaftsrates
4. Bilanz 2014
5. Ausblick 2015
6. Bürgerfragestunde
7. Verschiedenes
Andrea Herold
Ortsvorsteherin
Bekanntmachung gefasster Beschlüsse
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz
am 13.11.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. Inhalt
61/2014
62/2014
63/2014
64/2014
65/2014
Antrag auf Anbau zu einem Einfamilienhaus und
Errichtung eines Schuppens im OT Weltewitz
Antragsteller: Herr Kay Rohr, Jesewitz
Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Poststraße“
OT Bahnhof zum Neubau eines Einfamilienhauses
im OT Bahnhof
Antragsteller: Frau Janine und Herr Christian
Karau, Leipzig
Antrag auf Neubau Einfamilienhaus
im OT Bahnhof
Antragsteller: Frau Janine und Herr Christian
Karau, Leipzig
Kauf eines Grundstückes Gemarkung Jesewitz,
Flur 2, Flurstück 73/10 durch die Gemeinde
Jesewitz
Stellungnahme zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „Wohngebiet An der Schäferei“ im
OT Böhlitz der Gemeinde Thallwitz
Haacke
Stellv. Bürgermeister
■
Öffentlicher Hinweis
Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden
Grundstückes ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung
Flurstücks- Größe
Nutzungsart
(Gemeinde)
Nr.
in ha
gem. Angaben
im Vertrag/
Katasterkarte
Groitzsch Flur 1
(Gde. Jesewitz)
159
0,1790
Holz
Groitzsch Flur 1
(Gde. Jesewitz)
161
1,7260
Holz
Groitzsch Flur 1
(Gde. Jesewitz)
171
1,0800
1,0730 ha
Holz
0,0070 ha
Acker
Groitzsch Flur 5
(Gde. Jesewitz)
28/1
5,7447
Sonstiges
Groitzsch Flur 5
(Gde. Jesewitz)
28/2
0,1303
Verkehrsfläche
Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die
zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb
des Grundstückes interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben,
dem Landratsamt Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung
und Landwirtschaft, bis zum 11.12.2014 ihr Erwerbsinteresse
schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei
einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Rentzsch
SGL Landwirtschaft
■ 24
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Gemeinde Laußig
Haushaltssatzung der Gemeinde Laußig für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 04.11.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis) auf
-
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen
Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(Sonderergebnis) auf
Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf
Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
Gesamtergebnis auf
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender
Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der
Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
-
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus
Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen
und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf
festgesetzt.
(2014)
(2015)
3.804.600 EUR
4.102.400 EUR
3.919.500 EUR
3.966.500 EUR
-297.800 EUR
-47.000 EUR
0 EUR
0 EUR
-297.800 EUR
-47.000 EUR
1.200.900 EUR
1.074.800 EUR
0 EUR
0 EUR
126.100 EUR
0 EUR
-297.800 EUR
126.100 EUR
-171.700 EUR
-47.000 EUR
0 EUR
-47.000 EUR
5.042.200 EUR
5.044.200 EUR
3.869.500 EUR
3.836.500 EUR
-2.000 EUR
33.000 EUR
980.600 EUR
1.167.600 EUR
-187.000 EUR
452.800 EUR
1.500.300 EUR
-1.047.500 EUR
-189.000 EUR
50.000 EUR
211.200 EUR
-161.200 EUR
-1.014.500 EUR
988.000 EUR
216.200 EUR
771.800 EUR
-350.200 EUR
-242.700 EUR
-
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf
50.000 EUR (2014)
988.000 EUR (2015)
festgesetzt.
(2014)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
290 v.H.
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
365 v.H.
Gewerbesteuer auf
370 v.H.
(2015)
290 v.H.
365 v.H.
370 v.H.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird
auf
820.000 EUR (2014)
790.000 EUR (2015)
festgesetzt.
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
Mit Bescheid vom Landratsamt Nordsachsen vom 25.11.2014 wird
die Haushaltssatzung der Gemeinde Laußig für das Haushaltsjahr
2014 und 2015 bestätigt.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegen mit allen Anlagen
zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 08.12.2014 bis zum 16.12.2014
zu den Dienstzeiten in der Gemeinde Laußig (Kämmerei) aus.
25
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Bekanntmachung des Landesamtes für Straßenbau
und Verkehr über die Umstufung von Straßen in der
Gemeinde Laußig/OT Gruna (Landkreis Nordsachsen)
vom 13. November 2014
Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 235), stuft das Landesamt für
Straßenbau und Verkehr folgende Straßen um:
1.
1.1
1.2
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
3.
4.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ich bitte um Kenntnisnahme, dass die Verwaltung
vom 22.12.2014 bis 02.01.2015
geschlossen bleibt.
In dringenden Angelegenheiten ist die Verwaltung unter 034243
339-0 erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Bürgermeister
Laußiger
Weihnachtsmarkt
Straßenbeschreibung
Kreisstraße 7412
Netzknoten 4441 003, Stat. 0,000 bis Stat. 1,520
Länge: 1,520 km
Kreisstraße 7412
Netzknoten 4441 003, Stat. 1,520 bis Stat. 2,458 (NK 4441 023)
Länge: 0,938 km
am
LändlichenBürgerZentrum
Samstag, den 06.12.2014
von 14:30 bis 18:00 Uhr
Verfügung
Der unter Ziffer 1.1 näher bezeichnete Straßenabschnitt
wird zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft.
Der unter Ziffer 1.2 näher bezeichnete Kreisstraßenabschnitt wird zur Ortsstraße abgestuft.
Neuer Träger der Straßenbaulast ist jeweils die Gemeinde
Laußig.
Die Verfügungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Ab 14:30 Uhr
Kleines Programm unserer Kinder aus dem Kindergarten
und gemütliches Kaffeetrinken in der Aula
Einsichtnahme
Die vollständigen Verfügungen können in der Gemeinde
Laußig, Bahnhofstraße 1a, 04838 Laußig bzw. im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Straße
19a, 01099 Dresden während der Dienstzeiten eingesehen
werden.
Die Umstufungsverfügungen gelten zwei Wochen nach dem
Vollzug der ortsüblichen Bekanntmachung in der Gemeinde Laußig gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Umstufungsverfügung
auf andere Weise, z.B. mittels Postzustellungsurkunde,
Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief
zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der
Zustellung als bewirkt.
Weihnachtlicher Basar
mit Kaffee * Kuchen * Stolle * Gebäck * Glühwein * Bratwurst *
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Umstufungsverfügung kann innerhalb eines
Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch schriftlich
oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau
und Verkehr, Bautzner Str. 19a, 01099 Dresden eingelegt
werden.
Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen;
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4,
09131 Chemnitz;
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen;
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig;
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen
eingelegt werden.
Dresden, den 13. November 2014
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
gez.
Jürgen Klooß
Abteilungsleiter Zentraler Servicebereich
■
Auftritt der “Dance Tigers“ aus Bad Düben
in der Aula
Weihnachtliche Lieder mit dem Heidechor Laußig
Eisenbahnausstellung
Gegen 17:00 Uhr kommt der Weihnachtsmann und ist
schon ganz neugierig auf eure Lieder und Gedichte!
Und wie im jedem Jahr ist die Kinder-Eisenbahn dabei.
Die FFW, Catbamella e. V., die Landfrauen sorgen für Speis
und Trank …
… und die Laußiger Biskuit-Manufaktur für leckere Kekse,
Gebäck & Waffeln.
Es laden ein:
Die Gemeinde Laußig und die Vereine des Ortes
Liebe Seniorinnen und Senioren,
unser nächster Rentnernachmittag im
Bürgerhaus Authausen findet am 10.12.2014,
ab 14:00 Uhr statt.
Weihnachtsfeier
Die Theatergruppe Authausen,
der Männerchor aus Authausen
und das Trio Sizilia aus Oschatz
versetzen Sie in eine vorweihnachtliche Stimmung.
Melden Sie sich bis zum 08.12.2014 telefonisch
bei Frau Bärbel Petersohn 20952 oder auch
gern persönlich im Bürgerhaus Authausen bei
Frau Petra Mühlnickel 72894 an.
Ein Unkostenbeitrag von 16,00 EUR ist bei Anmeldung zu entrichten.
Es laden ein die Landfrauen
Authausen - Pressel - Görschlitz
■ 26
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Gemeinde Rackwitz
Satzung über die Betreuung von Kindern
in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft
der Gemeinde Rackwitz
(Betreuungssatzung für
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S.234) sowie des
Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225),
zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) hat der Gemeinderat Rackwitz in
seiner Sitzung am 27.11.2014 folgende Satzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für das Betreuungsverhältnis in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten (Kindertageseinrichtungen), wenn
diese Einrichtungen in der Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz
stehen. Sie gilt ebenfalls für die Betreuung in Tagespflege.
(2) Die Gemeinde Rackwitz ist derzeit Träger von Kindertagespflegeplätzen und folgender Kindertageseinrichtungen:
Einrichtung - Öffnungszeiten
- Kinderhaus I Rackwitz, Märchenweg 2
6:00 - 17:00 Uhr
- Kinderhaus II Rackwitz, Str. der Jugend 8
6:00 - 17:00 Uhr
- Zwergenhaus Zschortau, Neue Str. 10a
6:00 - 17:00 Uhr
- Tagespflege gem. Vereinbarung.
§2
Aufnahme- und Betreuungsgrundsätze
(1) Die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtungen der
Gemeinde Rackwitz erfolgt nach den Grundsätzen der SächsKitaG.
(2) Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortgruppen können in
gemeinschaftlichen Einrichtungen geführt werden.
(3) Als Kinderkrippenkinder werden Kinder in der Regel bis zur
Vollendung des 3. Lebensjahres aufgenommen.
Als Kindergartenkinder werden Kinder von der Vollendung des
3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt aufgenommen. Die Aufnahme
von Kindern ab dem 34. Lebensmonat ist möglich. Das Angebot
kann hinsichtlich der Betreuungszeit eingeschränkt werden
- für die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz nicht in der
Gemeinde Rackwitz haben,
- für die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rackwitz haben, deren Personenberechtigte (mindestens eine Person) jedoch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Als Hortkinder gelten schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung
des 4. Schuljahres. Ein Schuljahr beginnt am 01.08. eines Kalenderjahres.
Das 4. Schuljahr endet am letzten Tag der Sommerferien.
Kinder, die eingeschult werden, können ab Beginn des Schuljahres
nur als Hortkind betreut werden.
Unabhängig vom Ende der Ferien und der Aufnahme des Schulbetriebes endet das letzte Kindergartenjahr immer am 31.07.
und das Schuljahr beginnt grundsätzlich nach Beendigung des
Schulvorbereitungsjahres am 01.08. (§ 1 SchulVorbVO i.V.m.
§ 33 Abs. 1 SchulG).
(4) Ein Aufnahmeantrag für Kinder, die nicht im Gemeindegebiet
wohnhaft sind, ist gesondert zu begründen. Für diese Kinder hat
die Wohnortgemeinde gem. § 17 Abs. 3 SächsKitaG den Gemeindeanteil und ggf. den Landeszuschuss bei entsprechender
Vorbetreuung in der Wohnortgemeinde an die Gemeinde Rackwitz
zu zahlen.
§3
Betreuungsangebote,
Abschluss eines Betreuungsvertrages
(1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf Grundlage
einer vertraglichen Vereinbarung (Betreuungsvertrag) zwischen
den Personensorgeberechtigten und der Gemeinde Rackwitz für
die dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. Änderungen der
Betreuungsdauer bedürfen einer Änderung des Betreuungsvertrages. Wird die vertraglich festgelegte Betreuungsdauer kontinuierlich überschritten, ist der Betreuungsvertrag entsprechend
anzupassen.
(2) In Kinderkrippen werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende
Betreuungszeiten angeboten:
1. bis zu 9 Stunden
2. bis 6 Stunden
3. bis 4,5 Stunden.
(3) In Kindergärten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende
Betreuungszeiten angeboten:
1. bis zu 9 Stunden
2. bis 6 Stunden
3. bis 4,5 Stunden.
(4) In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten in der Schul- und schulfreien Zeitangeboten:
1. Schulzeit:
- bis zu 6 Stunden
- bis zu 5 Stunden
Der nahtlose Übergang zwischen Unterricht und Hortbetreuung
wird gewährleistet.
2. Schulfreie Zeit:
Bei Abschluss eines 6h-Betreuungsvertrages erfolgt in der
schulfreien Zeit eine Ganztagsbetreuung ohne Berechnung
weiterer Entgelte.
(5) Kindertageseinrichtungen können zeitweise in folgenden Fällen
geschlossen werden, sofern eine Betreuung der Kinder in einer
anderen Einrichtung gewährleistet ist:
an Tagen vor bzw. nach gesetzlichen Feiertagen (sog. Brückentage), wobei die Zahl dieser Brückentage nicht mehr als 5 Tage
im Kalenderjahr betragen soll.
Für den Zeitraum der Schließung der Kita entfällt die Pflicht zur
Zahlung des Elternbeitrages nicht.
(6) Die Erhebung der Elternbeiträge und weiteren Entgelte erfolgt
auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten durch Erlass eines Abgabebescheides.
§4
Gastkinder
Kinder können in Ausnahmefällen für eine tageweise Betreuung
einen Gastplatz in Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen,
wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen und dadurch kein
zusätzlicher Personalbedarf im Sinn von § 12 Abs. 2 SächsKitaG
entsteht.
§5
An- und Abmeldung, Änderung und Beendigung der
Betreuung
(1) Die Anmeldung und die Abmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung erfolgt schriftlich durch die Personensorgeberechtigten bei der Leiterin der Kindertageseinrichtung.
(2) Die Anmeldung für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung sollte 6 Monate vor Beginn der beabsichtigten Aufnahme
des Kindes in die Einrichtung erfolgen. Über die Aufnahme des
Kindes in die Kindertageseinrichtung entscheidet die Leiterin der
Kindertageseinrichtung.
(3) Die Abmeldung eines Kindes aus einer Kindertageseinrichtung
erfolgt durch die Kündigung des Betreuungsvertrages. Die Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist
beträgt 1 Monat.
(4) Einer Kündigung des Betreuungsvertrages bedarf es nicht,
wenn das Kind durch Schuleintritt vom Kindergarten in den Hort
wechselt oder das Kind das 4. Schuljahr beendet hat.
27
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
(5) Die Gemeinde Rackwitz kann den Betreuungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Monatsende fristlos kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn
1. die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages in Verzug sind und die Höhe des rückständigen Elternbeitrages 2 Monatsbeiträge oder mehr beträgt,
2. im Rahmen der Betreuung festgestellt wird, dass die Betreuung in
der Einrichtung für das Wohl des Kindes nicht die geeignete ist,
3. Personensorgeberechtigte ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde
haben und mindestens ein Personensorgeberechtigter keiner
Erwerbstätigkeit nachgeht und die Betreuungskapazität für Kinder
mit Wohnsitz in der Gemeinde Rackwitz nicht ausreicht.
4. die Personensorgeberechtigten gegen sonstige Verpflichtungen aus der Satzung verstoßen oder die Aufnahme durch unwahre Angaben erreicht worden ist oder wenn das Kind mehr
als 4 Wochen unentschuldigt die Einrichtung nicht besucht.
§5
Essenversorgung
In Kindertageseinrichtungen stellt die Gemeinde Rackwitz eine
Mittagessenversorgung bzw. Ganztagsversorgung über einen
Fremdanbieter sicher. Die Versorgung mit Speisen wird privatrechtlich zwischen den Eltern und dem durch die Gemeinde vertraglich
gebundenen Versorgungsunternehmen geregelt.
§6
Mitwirkung der Personensorgeberechtigten
in der Elternversammlung
Die Elternversammlung dient der Beteiligung der Personensorgeberechtigten an allen wesentlichen Angelegenheiten, die die
Kindertageseinrichtung betreffen.
Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat.
§7
Mitwirkung der Personensorgeberechtigten
im Elternbeirat
(1) Der Elternbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Anregungen für die Organisation und Gestaltung der Kindertageseinrichtung zu geben,
- Unterstützung der Fachkräfte bei der Gestaltung von Veranstaltungen,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge, die von den Personensorgeberechtigten an ihn herangetragen werden, der Leitung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Rackwitz zu
übermitteln,
- das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit und die Bedürfnisse der Kindertageseinrichtung zu gewinnen
(2) Vor wichtigen Entscheidungen der Gemeinde Rackwitz, die die
Kindertageseinrichtung betreffen, ist der Elternbeirat anzuhören.
Hierzu gehören insbesondere:
1. die Festlegungen der Öffnungszeiten,
2. die Erarbeitung oder Änderung der Konzeption der Kindertageseinrichtung,
3. die Durchführung von Baumaßnahmen, die den laufenden
Betrieb der Kindertageseinrichtung beeinträchtigen,
4. Änderungen bei der Essenversorgung,
5. die Durchführung zusätzlicher Angebote in der Kindertageseinrichtung, deren Kosten die Personensorgeberechtigten zu
tragen haben,
6. der Wechsel des Trägers der Einrichtung,
7. die Schließung der Einrichtung oder die Zusammenlegung mit
einer anderen Einrichtung.
(3) Die Mitglieder des Elternbeirates werden durch die Personensorgeberechtigten in der Elternversammlung gewählt. Die Zahl
der Elternbeiratsmitglieder soll mindestens 5 Mitglieder betragen.
Sie soll 11 Mitglieder nicht überschreiten. Die Mitgliedschaft im
Elternbeirat beginnt mit der Verkündung des Wahlergebnisses und
endet mit Amtsantritt des neuen Elternbeirates. Sie endet auch,
wenn kein Kind des Mitgliedes mehr die Kindertageseinrichtung
besucht.
■
(4) Wahlberechtigt und wählbar sind in der Elternversammlung
anwesende Personensorgeberechtigte. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen der anwesenden Personensorgeberechtigten erhält. Die Personensorgeberechtigten haben
für jedes ihrer in die Kindertageseinrichtung aufgenommen Kinder
eine gemeinsame Stimme.
(5) Im Anschluss an die Wahl tritt der Elternbeirat zur konstituierenden
Sitzung zusammen und kann mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählen. An den Sitzungen des
Elternbeirates sollen in der Regel ein Beauftragter der Gemeinde
Rackwitz sowie die Leitung der Kindertageseinrichtung teilnehmen.
§8
Gemeinnützigkeit
(1) Die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Gemeinde
Rackwitz verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von Bildung und
Erziehung von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter sowie
die Ergänzung der Erziehung der Kinder in der Familie. Dieser
Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von
Kinderkrippen, Kindergärten und Horten.
(2) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig; sie verfolgen
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gemeinde Rackwitz
erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Kindertageseinrichtung fremd sind, begünstigt werden.
(4) Die Gemeinde Rackwitz erhält bei Auflösung oder Wegfall einer
Kindertageseinrichtung oder beim Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück.
§9
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz
vom 25.02.2010 (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen), zuletzt geändert am 20.09.2012, außer Kraft.
Rackwitz, 28.11.2014
Freigang
Bürgermeister
Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren
Entgelten für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege
(Elternbeitragssatzung für
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), der §§ 2 und
9 des Sächsisches Kommunal-abgabengesetz (SächsKAG) vom
26.August 2004 (SächsGVBl. S. 306), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 566) sowie
des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225),
zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) hat der Gemeinderat Rackwitz
in seiner Sitzung am 27.11.2014 folgende Satzung beschlossen:
■ 28
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
§1
Geltungsbereich
§6
In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder
in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz im Sinne von
§ 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG betreut werden.
(2) Für Personensorgeberechtigte deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft oder in Tagespflege im Gebiet der
Gemeinde Rackwitz betreut werden, gilt § 4 i. V. m. der Anlage zu
§ 4 der Satzung Abs. 1 bis 5.
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege vom 25.02.2010, zuletzt
geändert durch Satzung vom 17.07.2014 außer Kraft.
Rackwitz, den 28.11.2014
§2
Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages,
weitere Entgelte
(1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der
Gemeinde Rackwitz erhebt die Gemeinde Rackwitz Elternbeiträge
und weitere Entgelte.
(2) Die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung mit dem Beginn
des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird.
Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem das Kind letztmalig die
Kindertageseinrichtung besucht bzw. zum Ende der Kündigungsfrist.
(3) Im Falle des Wechsels der Betreuungsart innerhalb der kommunalen Einrichtungen, der nicht zum Monatsersten erfolgt, wird
der Elternbeitrag für die überwiegende Betreuungsart erhoben.
(4) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte bzw. Elternbeiträge
gemäß Abs. 5 der Anlage zu § 4 entsteht mit der Inanspruchnahme
der Betreuung.
(5) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei
laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. Gleiches gilt für vorübergehende
Betriebsferien und die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtung, welche die Dauer von einem Monat nicht überschreitet.
§3
Abgabenschuldner
(1) Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind
die Personensorgeberechtigten. Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese als Gesamtschuldner.
(2) Die Personensorgeberechtigten haben jede Änderung der für den
Betreuungsvertrag maßgeblichen Verhältnisse (Familienstand, Wegfall der Geschwisterermäßigung usw.) unverzüglich der Leiterin/dem
Leiter der Kita oder dem Träger der Einrichtung schriftlich mitzuteilen.
(3) Eine Rückerstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Versäumnissen der Personensorgeberechtigten erfolgt nicht.
§4
Höhe der Elternbeiträge und weiterer Entgelte
(1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die zuletzt bekannt gemachten durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes
je Einrichtungsart, ohne die Aufwendungen für Abschreibungen,
Zinsen und Miete.
(2) Berechnungsgrundlage für die weiteren Entgelte sind bei der
Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungszeiten innerhalb der
Öffnungszeit der Einrichtung die zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten (Mehrbetreuung), im Übrigen die tatsächlich entstehenden Aufwendungen.
(3) Die Höhe der zu entrichtenden Elternbeiträge und der weiteren
Entgelte je Betreuungsformen und -zeiten sind in den Anlagen zu
dieser Satzung geregelt.
§5
Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung
der Elternbeiträge und weiterer Entgelte
(1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte wird
durch Bescheid der Gemeinde Rackwitz festgesetzt.
(2) Der Elternbeitrag und die weiteren Entgelte für Kinder in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz und Tagespflege
sind jeweils am 1. Werktag eines Monats für den laufenden Monat
fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabebescheides oder der Entgeltabrechnung.
Freigang
Bürgermeister
Anlage 1
Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
(1) Der Elternbeitrag beträgt:
1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2
SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden
195,00 Euro pro Monat,
2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3
SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden
117,00 Euro pro Monat,
3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG
für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 69,00 Euro pro
Monat.
(2) Wird im Betreuungsvertrag eine kürzere als die im Absatz 1
genannte Betreuungszeit vereinbart, berechnet sich der Elternbeitrag anteilig im Verhältnis der vereinbarten Betreuungszeit zur
Betreuungszeit nach Absatz 1. (siehe dazu auch Anlage 2)
(3) Werden mehrere Kinder einer Familie in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege betreut, so ermäßigt sich der nach
Abs. 1 und 2 gebildete Elternbeitrag wie folgt auf:
1. Kind keine Ermäßigung
2. Kind auf 60 %
3. Kind auf 20 %
4. und jedes weitere Kind auf 0
(siehe dazu auch Anlage 2)
(4) Für Alleinerziehende ermäßigt sich der Elternbeitrag auf 90 %.
(siehe dazu auch Anlage 2)
(5) Für Gastkinder werden Elternbeiträge entsprechend Absatz
1 und 2 erhoben.
Gastkinder sind Kinder, die in Ausnahmefällen für eine tageweise
Betreuung einen Gastplatz in Kindereinrichtungen in Anspruch
nehmen, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen und
dadurch kein zusätzlicher Personalbedarf im Sinne von §§ 12
Abs. 2 SächsKitaG entsteht.
(6) Für Kinder, die nach Ablauf der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung noch nicht abgeholt worden sind, wird ein weiteres
Entgelt von 5,00 €uro erhoben.
(7) Wird in einer Einrichtung keine Vollverpflegung angeboten, so
wird ein Verpflegungskostenersatz für Getränke in Form eines monatlichen Festpreises von 4,00 €/Kind einheitlich für Kinderkrippe,
Kindergarten und Hort erhoben.
(8) Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer innerhalb
der Öffnungszeit der Einrichtung überschritten, werden weitere
Entgelte nach folgenden Maßgaben erhoben:
1. für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede weitere Stunde
ein weiteres Entgelt von 1,00 €
2. für die Betreuung als Kindergartenkind für jede weitere Stunde
ein weiteres Entgelt von 0,60 €
Weitere Entgelte werden nur erhoben, wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer an mehr als zwei Tagen im Monat überschritten wurde.
(9) Bei Angeboten des Hortes außerhalb der Öffnungszeit (Fahrten,
Übernachtungen o.ä.) werden weitere Entgelte für die Betreuung
jeder weiteren Stunde in Höhe von 0,50 € erhoben.
29
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
§1
Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr
Anlage 2
Beitragssätze in der Regelbetreuungszeit
von 7:00 - 16:00 Uhr
1. Beitragssätze für Krippenkinder
Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie
1. Kind
195,00 EUR
2. Kind
117,00 EUR
3. Kind
39,00 EUR
Alleinerziehende
175,50 EUR
105,00 EUR
35,00 EUR
2. Beitragssätze für Krippenkinder
Teilzeitbetreuung - 4,5 und 6 StundenFamilie
Alleinerziehende
4,5 Stunden 6 Stunden
4,5 Stunden 6 Stunden
1. Kind 97,50 EUR 130,50 EUR 87,50 EUR 117,50 EUR
2. Kind 58,50 EUR
78,00 EUR 52,50 EUR
70,50 EUR
3. Kind 19,50 EUR
26,00 EUR 17,50 EUR
23,50 EUR
3. Beitragssätze für Kindergartenkinder
Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie
Alleinerziehende
1. Kind
117,00 EUR
105,00 EUR
2. Kind
70,00 EUR
63,00 EUR
3. Kind
23,00 EUR
21,00 EUR
4. Beitragssätze für Kindergartenkinder
Teilzeitbetreuung -4,5 und 6 StundenFamilien
Alleinerziehende
4,5 Stunden 6 Stunden
4,5 Stunden
1. Kind 58,50 EUR 78,00 EUR 52,50 EUR
2. Kind 35,00 EUR 47,00 EUR 31,50 EUR
3. Kind 11,50 EUR 15,50 EUR 10,50 EUR
■
6 Stunden
70,00 EUR
42,00 EUR
14,00 EUR
5. Beitragssätze für Hortkinder
6 Stunden-Betreuung
Familie
1. Kind
69,00 EUR
2. Kind
41,00 EUR
3. Kind
13,50 EUR
Alleinerziehende
62,00 EUR
37,00 EUR
12,00 EUR
6. Beitragssätze für Hortkinder
5 Stunden-Betreuung
Familie
1. Kind
57,00 EUR
2. Kind
34,00 EUR
3. Kind
11,50 EUR
Alleinerziehende
51,50 EUR
31,00 EUR
10,00 EUR
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rackwitz
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März
2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234/237) und
§ 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom
24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47)
sowie der §§ 13 und 14 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl.
Nr. 9/2005, Seite 291, 304), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 20.08.2012 (GVBl. S. 458) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von
Jubiläumszuwendungen an ehrenamtlich Tätige in den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den Einheiten des
Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (Sächsische BRK
- Jubiläumszuwendungsverordnung - SächsBRKJubZVO) vom
16. März 2011 (SächsGVBl. Nr. 2/2011vom 30.03.2011, Seite 55)
hat der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz am 27.11.2014 die
nachfolgende Satzung beschlossen:
(1) Die Gemeindefeuerwehr Rackwitz ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren
Rackwitz, Zschortau, Biesen und Kreuma (Traditionsfeuerwehr).
(2) Die Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Rackwitz“, dem bei den Ortswehren der Name des Ortsteils beigefügt
wird.
(3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr bestehen in den
Ortsfeuerwehren Rackwitz und Zschortau Jugendfeuerwehren
sowie Alters- und Ehrenabteilungen.
(4) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeindewehrleiter und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren dem
Ortswehrleiter und seinem Stellvertreter.
§2
Pflichten der Gemeindefeuerwehr
(1) Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten,
- Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,
- Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen im
Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und
- nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen.
(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeindefeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer
Notlagen heranziehen.
§3
Aufnahme in die Feuerwehr
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktiven Abteilungen
der Gemeindefeuerwehr sind:
- die Vollendung des 16. Lebensjahres,
- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst,
- die charakterliche Eignung,
- die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung.
Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3
SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der
Erziehungsberechtigten vorliegen.
(2) Die Bewerber sollen in den Orten der Gemeinde wohnhaft
bzw. in einem ortsansässigen Betrieb tätig und in keiner anderen
Hilfsorganisation aktiv sein. Der Gemeindefeuerwehr-ausschuss
kann Ausnahmen zulassen.
(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu
richten. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter
nach Anhörung des zuständigen Ortswehrleiters. Dies gilt nicht
für den Übergang von der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst.
Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen
Dienstausweis.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe
für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber
durch schriftlichen Verwaltungsakt mitzuteilen.
§4
Beendigung des ehrenamtlichen
aktiven Feuerwehrdienstes
(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der
Angehörige der Gemeinde-feuerwehr
- aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist,
- ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3
SächsBRKG wird oder
- aus der Gemeindefeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen
wird,
- das 65. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn
der Dienst in der Gemeinde-feuerwehr für ihn aus persönlichen
oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.
■ 30
(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen
Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem
Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag
erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung
in der Feuerwehr auf Grund der Verlegung des Wohnsitzes nicht
mehr möglich ist.
(4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung, sowie bei
schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des
Gemeindefeuerwehrausschuss aus der Freiwilligen Feuerwehr
ausgeschlossen werden.
(5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses über die Entlassung oder den Ausschluss
und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe
der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige
können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt
ausgeübte Funktion erhalten.
§5
Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr
(1) Die Angehörigen der Feuerwehr haben das Recht, in ihrer Ortsfeuerwehr den Ortswehrleiter, den Stellvertreter und die Mitglieder
des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen sowie 2 Delegierte für
die Hauptversammlung der Feuerwehr zu bestimmen.
(2) Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und Sicherheitsbeauftragte der
Gemeindefeuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus
Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in
Höhe der in § 17 dieser Satzung festgelegten Beträge.
(3) Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten auf Antrag Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung und Schadenersatz nach
Maßgabe des § 63 SächsBRKG.
(4) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die
ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden
Aufgaben gemäß dem SächsBRKG gewissenhaft zu erfüllen.
Sie sind insbesondere verpflichtet:
- an Dienst- und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
- sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus einzufinden,
- den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten
nachzukommen,
- im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen gegenüber
kameradschaftlich zu verhalten,
- die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und
- die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und
Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen.
(5) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine
Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter
oder seinem Stellvertreter anzuzeigen und eine Dienstverhinderung
rechtzeitig zu melden.
(6) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die
ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter
auf Antrag des Ortswehrleiters
- einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,
- die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder
- den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen.
Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich
zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.
§6
Jugendfeuerwehr der Gemeinde
(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche ab der
Vollendung des 8. und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
aufgenommen werden.
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Dem Aufnahmeantrag müssen die schriftliche Zustimmung der
Erziehungsberechtigten sowie deren Erklärung über die Erfüllung
der gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen beigefügt sein.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Ortswehrjugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten
die Festlegungen des § 3 entsprechend.
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied
- in die aktive Abteilung aufgenommen wird,
- aus der Jugendfeuerwehr austritt,
- den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist
oder
- aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.
Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung
nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen.
(4) Der Jugendfeuerwehrwart wird durch den Ortswehrleiter nach
Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses auf die
Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Jugendfeuerwehrwarte sind Angehörige der aktiven Abteilung der Feuerwehr und müssen neben
feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen.
(5) Die Jugendfeuerwehrwarte unterstützen den brandschutztechnischen Unterricht sowie die Gruppenarbeit in den Schulen und
Kindertageseinrichtungen.
§7
Alters- und Ehrenabteilung
(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd
dienstunfähig sind.
(2) Der Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der
aktiven Abteilung den Übergang in die Alters-und Ehrenabteilung
gestatten, wenn der Dienst für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte darstellt.
(3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung unterstehen
der Leitung des jeweiligen Ortswehrleiters.
§8
Ehrenmitglieder
Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindewehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder
Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz
besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. Der Gemeindewehrleiter ist von der Ernennung
in Kenntnis zu setzen.
§9
Organe der Freiwilligen Feuerwehr
Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:
- die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung,
- der Gemeindefeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehrausschuss
und
- die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung.
§ 10
Hauptversammlung
(1) Die Hauptversammlung setzt sich aus dem Gemeindewehrleiter, den Ortswehrleitern, ihren Stellvertretern und zwei weiteren
Delegierten je Ortswehr, die jeweils durch die Ortsfeuerwehr zu
bestimmen sind, zusammen.
(2) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist jährlich eine
ordentliche Hauptversammlung durchzuführen. In der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr,
soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe
zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
In der Hauptversammlung hat der Gemeindewehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Gemeindefeuerwehr im abgelaufenen
Jahr abzugeben.
31
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
(3) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Gemeindewehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist
innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens
einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der
Hauptversammlung sind den Mitgliedern der Hauptversammlung
und dem Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung
bekannt zu geben.
(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens
die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit
ist innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden
mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt
als Ablehnung. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
(5) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen,
die dem Bürgermeister vorzulegen ist.
(6) Für die Ortsfeuerwehrversammlung gelten die Absätze 2 bis
4 entsprechend. Die Mitglieder der Ortsfeuerwehrversammlung
sind die Angehörigen der Ortsfeuerwehr. Eine Niederschrift ist
dem Gemeindewehrleiter vorzulegen.
§ 11
Gemeindefeuerwehrausschuss,
Ortsfeuerwehrausschuss
(1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der
Gemeindewehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung
der Gemeinde für die Feuerwehr.
(2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus dem Gemeindewehrleiter als Vorsitzenden, den Ortswehrleitern und ihren Stellvertretern sowie den Jugendfeuerwehrwarten.
(3) Der Gemeindefeuerwehrausschuss sollte mindestens zweimal
im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der
Gemeindefeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn
dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von
ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner
Mitglieder anwesend sind.
(4) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses einzuladen.
(5) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses werden mit
einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als
Ablehnung.
(6) Die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind
nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.
(7) In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis 3, 5 und 6 entsprechend. Er besteht aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Ortswehrleiter, dem Ortswehrjugendfeuerwehrwart, dem Schriftführer und bis zu zwei weiteren von der
Ortsfeuerwehrversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählten Mitgliedern.
§ 12
Gemeindewehrleitung
(1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter
und sein Stellvertreter an.
(2) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden in der
Hauptversammlung in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv angehört und über die für diese Dienststellung erforderlichen
fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie die erforderlichen
persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt.
(4) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden nach
der Wahl durch die Hauptversammlung und nach Zustimmung
durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
■
(5) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt
nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten
vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers
weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der
Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen
Leitung der Gemeindefeuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb
eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande,
setzt der Bürgermeister mit Zustimmung des Gemeinderates bis
zur satzungsmäßigen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen als Gemeindewehrleiter oder Stellvertreter ein.
(6) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese
Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere
- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der
Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,
- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und
Einsätzen zu regeln,
- die Leistungsfähigkeit sowie die Dienste in den Ortsfeuerwehren zu kontrollieren, dass eine Dienstorganisation so gewählt
ist, dass jeder aktive Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann,
- dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und dem Gemeindefeuerwehrausschuss vorgelegt
werden,
- die Tätigkeit der Ortswehrleiter, Unterführer sowie der Gerätewarte zu kontrollieren,
- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende
Ausrüstung der Feuerwehr gegenüber dem Bürgermeister
hinzuwirken,
- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der
einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,
- bei der Ausbildung und beim Einsatz minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und
- Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Bürgermeister mitzuteilen.
(7) Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen.
(8) Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der Gemeinde zu
Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören.
(9) Die stellvertretenden Gemeindewehrleiter haben den Gemeindewehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und
ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.
(10) Zur Wahrnehmung seiner Tätigkeit im Außenverhältnis (Repräsentation, Ehrungen anderer Feuerwehren etc.) steht dem
Gemeindewehrleiter ein Budget von 300,00 EUR zur Verfügung.
(11) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter können bei
groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im
Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom
Gemeinderat nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses abberufen werden.
(12) Für die Ortswehrleitungen gelten die Absätze 1 bis 9 und 11
entsprechend. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach Weisung des
Gemeindewehrleiters. Zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit im Außenverhältnis steht den Ortswehrleitern ein Budget von 150,00 EUR
zur Verfügung.
§ 13
Unterführer, Gerätewarte
(1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur aktive
Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich
geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst
verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen.
(2) Die Unterführer werden vom Ortswehrleiter bestellt. Der Gemeindewehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung im Gemeindefeuerwehrausschuss widerrufen.
■ 32
(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer
Vorgesetzten aus.
(4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Sie
haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr selbständig zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind
zum festgelegten Termin selbständig zu prüfen oder zur Prüfung
vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Ortswehrleiter zu melden.
§ 14
Schriftführer
(1) Der Schriftführer wird von der jeweiligen Hauptversammlung
für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des
Gemeindefeuerwehrausschusses und über Hauptversammlungen
zu fertigen. Darüber hinaus ist der Schriftführer für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich.
(3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1
und 2 entsprechend.
§ 15
Sicherheitsbeauftragter
Als Sicherheitsbeauftragter ist durch den Bürgermeister ein aktiver
Angehöriger der Feuerwehr zu bestellen, der über 18 Jahre alt ist
und nicht über eine Leitungsfunktion innerhalb der Feuerwehr
verfügt.
§ 16
Wahlen
(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Feuerwehr
bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten
enthalten als zu wählen sind.
(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat
zur Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversammlung die Wahl
offen erfolgen.
(3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder
einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen.
(4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr
als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist.
(5) Die Wahl des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters
gemäß § 12 Abs. 4 erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den
beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei
der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.
(6) Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses ist als
Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen
sind. In den Ortsfeuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen
der Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.
(8) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der
Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat dem Wahlergebnis
nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen.
(9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrleiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der
Gemeinderat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Gemeindefeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der
Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach
für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt
dann nach § 12 Abs. 5 die Gemeindewehrleitung ein.
(10) Für die Wahlen in den Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1
bis 9 entsprechend.
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
§ 17
Aufwandsentschädigung
(1) Der Gemeindewehrleiter, sein Stellvertreter, die Ortswehrleiter,
der stellvertretende Ortswehrleiter, der Jugendfeuerwehrwart und
der Gerätewart erhalten eine Entschädigung.
(2) Die Höhe der Entschädigungssumme wird wie folgt festgesetzt:
- Gemeindewehrleiter
50,00 EUR / Monat
- stellv. Gemeindewehrleiter
20,00 EUR / Monat
- Ortswehrleiter
30,00 EUR / Monat
- stellv. Ortswehrleiter
20,00 EUR / Monat
- Gerätewart
25,00 EUR / Monat
- Jugendfeuerwehrwart
20,00 EUR / Monat
- Sicherheitsbeauftragten
10,00 EUR / Monat
(3) Die Zahlung der Entschädigungssumme erfolgt rückwirkend
halbjährlich; für das 2. Halbjahr bis zum 15. Dezember. Besteht
der Aufwandsentschädigungsanspruch nicht für den vollen Kalendermonat, erfolgt die Zahlung in Teilbeträgen.
§ 18
Würdigung ehrenamtliches Engagement
(1) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht unter den
Geltungsbereich der Sächsischen BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung (SächsBRKJubZVO) fallen, erhalten bei einer Dienstzugehörigkeit eine einmalige Würdigung als Zuwendung; von dieser
Regelung ausgenommen sind Ehrenmitglieder nach § 8 dieser
Satzung. Die Zuwendung beträgt für 40-, 50-, 60- und 70-jähriges
Dienstjubiläum jeweils 100,00 EUR. Vorschläge sind durch die
Ortswehrleiter bis zum 01. Oktober des laufenden Jahres für das
Folgejahr in einer Vorschlagsliste der Gemeinde vorzulegen. Für
nicht fristgerechte Vorschläge entfällt der Anspruch auf Jubiläumszuwendung.
(2) Für die Jahresabschlussveranstaltung der Ortsfeuerwehren
wird ein Zuschuss in Höhe von 15,00 Euro/ Mitglied gewährt. Der
maßgebliche Stichtag zur Berechnung der Höhe des Zuschusses
sind die Mitglieder zum 01. Oktober des laufenden Jahres mit einer
Dienstzugehörigkeit von mindestens einem Jahr. Die Beantragung
erfolgt durch den Ortswehrleiter Es besteht kein Anspruch auf
Auszahlung an den Angehörigen der Feuerwehr.
§ 19
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rackwitz
vom 26.05.2005 in der jeweils gültigen Fassung außer Kraft.
Rackwitz, den 28.11.2014
Freigang
Bürgermeister
33
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
■
Stellenausschreibung
Die Gemeindeverwaltung Rackwitz sucht zum 05.01.2015
eine/n
- Mitarbeiter/in für die Finanzverwaltung in Teilzeitbeschäftigung.
Die Stelle ist mit 28 Wochenstunden (0,7 VzÄ) zu besetzen.
Sie ist zunächst bis zum 19.05.2015 befristet (Verlängerungsoption für 1 Jahr noch offen). Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD).
Aufgabenschwerpunkte sind:
- Unterstützung der Kassenverwaltung (Rechnungsprüfung, Zuarbeit zur Geschäftsbuchhaltung, Buchungsvorgänge)
- Allgemeine Verwaltungstätigkeiten im Bereich Finanzen
Voraussetzungen für diese Stellenbewerbung sind:
- Berufsausbildung mit kaufmännischer, buchhalterischer
Ausrichtung
- Berufserfahrung im Ausbildungsberuf
- Sicherer Anwendung der gängigen Office-Programme
- Hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Selbstständige verantwortungsbewusste Arbeitsweise
Wünschenswert (aber nicht Bedingung) sind:
- Kenntnisse im doppischen Haushalts- und Rechnungswesen
- Erfahrungen mit den Programmen der Kommunalen Informationsverarbeitung Sachsen (KISA)
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt berücksichtigt.
Ihre vollständige Bewerbung einschließlich des polizeilichen
Führungszeugnisses richten Sie bitte schriftlich oder per
Mail bis spätestens 19.12.2014 an die
Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11,
04519 Rackwitz
E-Mail: [email protected]
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hannicke
(Tel.: 034294/71126) oder Frau Gwozdz (Tel.: 034294 71135)
Stellenausschreibung
Die Gemeindeverwaltung Rackwitz sucht für die Organisation der Speisenversorgung sowie die Reinigung von Teilbereichen im Kinderhaus Zschortau zum 02.01.2015 eine/n
- hauswirtschaftliche/n Mitarbeiter/in in Teilzeitbeschäftigung.
Die Stelle ist mit 17,5 Wochenstunden (0,438 VzÄ) zu besetzen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Urlaubsvertretungsleistungen für die Schulen und Kindergärten im Gemeindegebiet
zu übertragen. Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Voraussetzungen für diese Stellenbewerbung sind:
- Berufserfahrung in der Reinigung von Schulen oder Kindertagesstätten sowie bei der Essenversorgung
- Sorgfalt, Weitsicht, Ordnungsliebe, Mobilität
- Zuverlässigkeit und selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude sowie Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit
(Teildienste)
- gute körperliche Belastbarkeit
- Wohnort im Gemeindegebiet
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt berücksichtigt.
Ihre vollständige Bewerbung einschließlich Bescheinigung
nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit
Lebensmitteln) und polizeiliches Führungszeugnis richten
Sie bitte schriftlich oder per Mail bis spätestens 19.12.2014
an die
Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11,
04519 Rackwitz
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Gwozdz
(Tel.: 034294 71135,
E-Mail: [email protected]).
Rackwitz, 24.11.2014
Rackwitz, 24.11.2014
Freigang
Bürgermeister
Freigang
Bürgermeister
Gemeinde Schönwölkau
Öffentliche Bekanntmachung
Hiermit machen wir gemäß § 1 der Satzung über die Formen der
öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe
(Bekanntmachungssatzung) der Gemeinde Schönwölkau vom
28.01.1999 zuletzt geändert am 16.06.2008 die
Satzung der Gemeinde Schönwölkau zur Festsetzung
der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Hebesatz-Satzung vom 24. November 2014
bekannt.
Bekanntmachungshinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) zur Veröffentlichung der
oben genannten Satzung der Gemeinde Schönwölkau
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
von Anfang an, als gültig zustande gekommen.
Das gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss, nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf, der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht
worden ist.
■ 34
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf, der in § 4 Absatz 4
Satz 1 SächsGemO genannten Frist, jedermann diese Verletzung
geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei
der Bekanntmachung der Satzungen auf die Voraussetzungen
der für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens - und
Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Wölkau, den 25. November 2014
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Gemeinde Wiedemar
Öffnungszeiten der Verwaltung
Tiefensee
Bürgermeister
Die Ämter der Gemeinde Wiedemar haben in der Zeit vom
23.12.2014 bis 02.01.2015
wie folgt geöffnet:
Dienstag, 23.12.2014
8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Montag, 29.12.2014
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 30.12.2014
8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Freitag, 02.01.2015
geschlossen.
Sollten Sie im Vorfeld Fragen zu den Öffnungszeiten haben können
Sie sich gerne an uns wenden. Telefon: 034202 23750
Satzung der Gemeinde Schönwölkau
Möller
Bürgermeisterin
zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuer Hebesatz-Satzung
vom 24. November 2014
Auf der Grundlage des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) in der
Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert
durch Gesetz am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2749), des § 16
Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Oktober 2002 (BGBl. S. 4167) zuletzt geändert durch Gesetz am
26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809), der §§ 1, 2 und 7 Abs. 1 und 3 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (GVBl. S. 418), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28. November 2013 (GVBl. S. 822),
der §§ 4, 73 und 74 der Gemeindeordnung für des Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz
am 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. November 2014 folgende Satzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Gemeinde Schönwölkau.
§2
Hebesätze
Es werden nachfolgend genannte Hebesätze festgesetzt:
1. für die Grundsteuer A
der Hebesatz 290 v.H.
(für land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
Ackerflächen)
2. für die Grundsteuer B
der Hebesatz 410 v.H.
(bebaute und bebaubare Grundstücke,
Gebäude auf fremden Grund und Boden,
Grundstücke im Erbbaurecht)
3. für die Gewerbesteuer
der Hebesatz 390 v.H.
§3
Erläuterungen
Grundlage für die Festsetzung von Grund- und Gewerbesteuern
bilden die von den Finanzämtern ermittelten Messbeträge (Messbescheide, Zerlegungsbescheide). Bei der Grundsteuer B sind das
zum Teil, auf Grund der Ersatzbewertung, nach der Wohn- und
Nutzfläche festgestellte Messbeträge. Die Erhebung der Steuern
erfolgt durch Anwendung des Hebesatzes auf den Messbetrag.
§4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung am 1. Januar
2015 in Kraft.
Schönwölkau, den 25. November 2014
Tiefensee
Bürgermeister
Gemeinde Zschepplin
Hochwasser Juni 2013
Frist für die Antragstellung auf Fördermittel
zur Schadensbeseitigung nach
RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab
Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene
Unternehmen, Private und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel
zur Schadensbeseitigung endet.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014
bei der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank - SAB)
vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014
bei der SAB eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden
2013 keine Zuwendungsfähigkeit.
Die „Bestätigung der Gemeinde“ kann nur noch bis zum 23.12.2014
im Verwaltungsverband Eilenburg-West während der Öffnungszeiten ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin
(Tel.: 03423/662 343). In der Zeit vom 24.12.2014 bis 01.01.2014
ist der Verwaltungsverband Eilenburg-West geschlossen. In dieser
Zeit eingehende Anträge können daher nicht an die SAB weitergeleitet werden. Wir bitten um Beachtung.
Nach dem 23.12.2014 sollten die Anträge zur Fristwahrung (auch
ohne Bestätigung durch die Gemeinde) vom Antragsteller unmittelbar zur SAB gesandt oder gebracht werden.
Einladung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde
Zschepplin findet
am Dienstag, dem 16.12.2014, 19.00 Uhr
in der Gaststätte Bergmann, Eilenburger Straße 13 in 04838
Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind
herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2.
Bestätigung der Niederschrift vom 18.11.2014
3.
Bürgerfragestunde
4.
Beschluss - Legitimation der Umsetzung der LEADEREntwicklungsstrategie Delitzscher Land
5.
Information zur Hochwasserschadensbeseitigung
6.
Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung
einer Sirenenanlage im OT Zschepplin
7.
Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung
einer Sirenenanlage im OT Krippehna
8.
Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung
eines Einfamilienwohnhauses im OT Naundorf
Antragsteller: Herr Rene Treppte, OT Naundorf
35
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Beschluss - Antrag auf Umbau ehem. Schule zur Sattlerund Reparaturwerkstatt für Zelte und Planen im OT Rödgen
Antragsteller: Herr Wiegand Kühne, OT Rödgen
Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zum Ersatzneubau
eines Einfamilienhauses im OT Glaucha
Antragsteller: Herr Jürgen Renner, OT Glaucha
Beschluss - Antrag Umbau eines Einfamilienhauses mit
Tierarztpraxis im OT Zschepplin
Antragsteller: Herr Norbert Völz, OT Zschepplin
Beschluss - Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses
als Hochwasserersatzneubau im OT Glaucha
Antragsteller: Herr Hubert Frühauf, OT Glaucha
Beschluss - Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eilenburg für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38
„Zum Landwirt“
Information des Gemeinderates: Beteiligungsbericht für
das Haushaltsjahr 2013
Beschluss - Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen
Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Berkes
Bürgermeisterin
Ortschaftsrat Hohenprießnitz
Einladung
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Hohenprießnitz findet am
Donnerstag, dem 11.12.2014, 19.00 Uhr
im Gasthof Kummer, OT Hohenprießnitz, Schulstraße 2, 04838
Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind
herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift vom 28.08.2014
4. Verwendung des Preisgeldes vom Wettbewerb „Unser Dorf
hat Zukunft“
5. Winterdienstpflichten
6. Verschiedenes
7. Bürgerfragen
Naumann
Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Glaucha
TOP5:
Gemarkung Glaucha durch den Ortschaftsrat in
Abstimmung mit den Bürgern, den direkten Anliegern und den zuständigen Behörden zur nachhaltigen Ortsbildverbesserung. Umgang, Verfahren
mit vorhandenen Gehölzen auf Gemeindegebiet.
Verschiedenes
Hartmann
Ortsvorsteher
Bekanntmachung gefasste Beschlüsse
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin
am 18.11.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. Inhalt
88/2014
Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung
ID 3334, Z-06 Instandsetzung Verbindungsweg
zum Deich Hohenprießnitz
89/2014
Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3056, Z-07 Instandsetzung Ortsverbindungsstraße Hohenprießnitz-Glaucha
90/2014
Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3194, Z-12 Instandsetzung verlängerter
Ziegeleiweg im OT Hohenprießnitz bis Elsteich
91/2014
Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3407, Z-03 Instandsetzung Bauernaue
92/2014
Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3044, Z-22 Hochwasserschadensbeseitigung Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus
im OT Glaucha
93/2014
Antrag auf Anbau Heizraum und Pellettlager im
OT Naundorf
Antragsteller: Herr Gerd Wenzel, OT Naundorf
94/2014
Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines
Einfamilienhauses im OT Hohenprießnitz
Antragsteller: Frau Yvonne und Herr Falko
Jentzsch, Lunden
95/2014
Antrag auf Nutzungsänderung ehemalige Quarantänestation zu Freizeitzentrum mit einer Betriebswohnung im OT Hohenprießnitz
Antragsteller: FSG Phönix e. V. , OT Leipzig
96/2014
Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses als
Ersatzneubau durch Hochwasserschaden im
OT Glaucha
Antragsteller:
Herr Otmar Frömmichen, OT Glaucha
97/2014
Kauf des Grundstücks, Gemarkung Glaucha, Flur
1, Flurstück 210
durch die Gemeinde Zschepplin
Berkes
Bürgermeisterin
Einladung zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung
Der Ortschaftsrat lädt herzlich zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung am 18.12.2014 in die Gaststätte „Zur Grünen Muldenaue“
in Glaucha ein.
Beginn d.
Versammlung: 18.12.2014; 19:30 Uhr
TOP1:
TOP2:
TOP3:
TOP4:
Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen
Einberufung und Beschlussfähigkeit
Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom
18.09.2014
Bericht über die in der letzten Sitzung angesprochenen Angelegenheiten
Festlegung der Arten von Gehölzen (Bäume, Gebüsche) bei Neu- bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen im Dorf bzw. in der
■
Einladung zur Weihnachtsfeier
Wir möchten alle Zscheppliner Senioren zur Weihnachtsfeier am 11.12.2014 in die Gaststätte „Zum
grünen Baum“ der Familie Wedig herzlich eingeladen.
Die Feier beginnt 15.00 Uhr. Lassen Sie sich vom Auftritt
unserer Kleinsten aus der Kindertagesstätte „Dreikäsehoch“ überraschen. Für die Unterhaltung sorgt der
Drehorgelspieler Herr Kühnert. Wir
freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Der Ortschaftsrat Zschepplin
■ 36
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Einladung
zur Kinderweihnachtsfeier
Ihr Kinder in Glaucha seid herzlich in die
Gaststätte „Zur Grünen Muldenaue“ am
15.12.2014 um 15:30 Uhr zur Weihnachtsfeier eingeladen.
Bitte melde Deine Teilnahme bis zum
08.12.2014 im Kindergarten bei Frau
Leimbach (24948), oder bei Herrn Hartmann (24963) an.
Kita „Wolkenschäfchen“
Ortschaft Glaucha
Grundschule Zschepplin
Weihnachten steht vor der Tür ...
Wieder geht ein Jahr zu Ende. Viel haben wir gemeinsam gelernt
und dabei niemals den Spaß vergessen.
Für das kommende Jahr wünsche ich uns allen beste Gesundheit
und immer optimale Lernerfolge.
Allen wünsche ich im Namen des Teams der Grundschule Zschepplin
ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.
Mein Dank geht auch an alle, die uns tatkräftig unterstützt haben,
insbesondere unsere Partner im Ganztagsangebot, Elternvertreter,
Sponsoren sowie Helfer und Ratgeber.
V. Fuchs
Schulleiterin
Verwaltungsverband Eilenburg-West
Bekanntmachung gefasster Beschluss
In der öffentlichen Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
am 17.10.2014 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. Inhalt
3/2014
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan Doppelhaushalt 2014/2015 des Verwaltungsverbandes EilenburgWest
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
Haushaltssatzung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung
in der Sitzung am 17.11.2014 folgende Haushaltsatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Verwaltungsverbandes EilenburgWest voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis) auf
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des
ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich
der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren
(veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf
-
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des
Sonderergebnisses aus Vorjahren auf
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich
der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren
(veranschlagtes Sonderergebnis) auf
-
-
Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf
Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
Gesamtergebnis auf
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
2014
866.800 EUR
944.320 EUR
2015
965.910 EUR
965.910 EUR
- 77.520 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
- 77.520 EUR
0 EUR
1.590 EUR
0 EUR
1.590 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
1.590 EUR
0 EUR
- 77.520 EUR
1.590 EUR
- 75.930 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
868.390 EUR
931.440 EUR
965.910 EUR
953.150 EUR
- 63.050 EUR
+ 12.760 EUR
37
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-
Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem
Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit
und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Saldo der Einzahlungen u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
-
Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo
der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung
des Finanzmittelbestands auf
0 EUR
2.000 EUR
- 2.000 EUR
0 EUR
7.000 EUR
- 7.000 EUR
- 65.050 EUR
+ 5.760 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
- 65.050 EUR
+ 5.760 EUR
■
festgesetzt.
§2
2014
2015
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
0 EUR
0 EUR
festgesetzt.
§3
2014
2015
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
0 EUR
0 EUR
festgesetzt.
§4
2014
2015
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird
auf
0 EUR
0 EUR
festgesetzt.
§5
Hebesätze für Realsteuern werden nicht festgesetzt.
§6
Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden werden festgesetzt auf insgesamt
Eilenburg, den 04.12.2014
2014
804.000 EUR
2015
912.710 EUR
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2014/2015 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO
in der Zeit vom 08.12.2014 bis 16.12.2014 während der Sprechzeiten in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West,
Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus.
■ 38
Der Abwasserzweckverband Delitzsch fasste
in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2014
folgende Beschlüsse
Beschluss-Nr. 2.1/5/14
Wirtschaftsplan 2015
Beschluss-Nr. 2.2/5/14
Zuständigkeitsordnung
Beschlüsse, welche in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, können
während der Dienstzeit beim Abwasserzweckverband Delitzsch,
Beerendorfer Str. 1 in 04509 Delitzsch eingesehen werden.
ZAWDH
04849 Bad Düben, Kläranlage Altenhof
Tel.: 034243 336-0, Fax: 034243 33610
Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben
Am 11.12.2014 und im Zeitraum vom 24.12.2014 bis einschließlich
02.01.2015 finden in der Geschäftsstelle des Verbandes, Altenhof
10, 04849 Bad Düben keine Sprechzeiten statt.
Der Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben,
wünscht allen Kunden und Geschäftspartnern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr!
gez. Astrid Münster
Verbandsvorsitzende
ZAWDH
04849 Bad Düben, Kläranlage Altenhof
Tel.: 034243 336-0, Fax: 034243 33610
Zweckverband Abwassergruppe
Dübener Heide, Bad Düben
Ortsübliche Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwassergruppe
Dübener Heide, Bad Düben tagt am
Montag, dem 15.12.2014 um 18.00 Uhr,
im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Kläranlage
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Abwassergebühren
2015 bis 2016
2. Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung der
Abwasser- und Gebührensatzung vom 19.04.2012
3. Beratung und Beschlussfassung zur 6. Änderungssatzung
der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und
abflusslosen Gruben vom 24.11.2004
4. Beratung zum Wirtschaftsplan 2015
5. Information zur Vergabe von Bauleistungen
6. Beratung und Beschlussfassung der Terminplanung der Organe
des Verbandes für 2015
7. Sonstiges/Anfragen
Diese Sitzung wird hiermit gem. § 36 Abs. 4 SächsGemO ortsüblich
bekannt gegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Tagesordnung:
1. Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
2. Beratung und Beschluss einer Satzung über die Abwälzung
der Abwasserabgabe
(Kleineinleitersatzung)
3. Beschluss zur Vergabe von Leistungen
4. Beschluss zur Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
5. Sonstiges
Wacker
Verbandsvorsitzender
2. Satzung zur Änderung der Satzung des
Abwasserzweckverbandes (AZV) Unteres Leinetal
über die Erhebung von Verwaltungskosten für
Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
(Kostensatzung)
Aufgrund von §§ 26, 48 und 61 des Sächsischen Gesetzes über
kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993
(SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Artikel 10 des
Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1080) in
Verbindung mit § 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) und § 25 Abs. 1 Sächsisches Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl.
S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom
27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) hat die Verbandsversammlung
des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal am 15.10.2014
folgende 2. Änderungssatzung zur Kostensatzung beschlossen:
I. Änderungen
1. § 7 wird wie folgt neu gefasst:
„Gemäß § 25 Abs. 2 SächsVwKG finden die §§ 2, 3, 4, 5,
§ 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7, Abs. 4 und 5 und die §§ 8 bis 17, der
§ 19, § 20 Abs. 1 und die §§ 21 bis 23 des SächsVwKG bei
der Erhebung von Kosten nach dieser Satzung entsprechend
Anwendung.“
2. § 3 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Für Amtshandlungen, für die im Kostenverzeichnis weder
eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit gem.
§§ 3 und 4 SächsVwKG vorgesehen ist, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren
Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare
Amtshandlung, wird eine Gebühr von 5,00 EUR bis 25.000
EUR erhoben. Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die
schon in anderen Satzungen getroffen sind.“
3. Die Anlage zu § 3 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:
Die Tarif-Nummer 13 „Verwaltungsgebühr zur Erhebung einer
Abgabe aus Kleineinleitungen“ wird ersatzlos gestrichen.
II. In-Kraft-Treten
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
und - soweit erforderlich - nach der Bekanntmachung ihrer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Sächsischen
Amtsblatt in Kraft.
Schönwölkau, den 15.10.2014
Einladung
Tiefensee
Verbandsvorsitzender
ausgefertigt: 05.11.2014
Die öffentliche Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ findet am
Donnerstag, 11. Dezember 2014, 15.00 Uhr,
im Versammlungsraum der Abwasserreinigungsanlage, Eilenburg/
OT Hainichen, statt.
Tiefensee
Verbandsvorsitzender
39
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
Bekanntmachungsvermerk
(Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO)
Nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m.
§ 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG
i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 2 SächsGemO nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 47 Absatz 2
Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
■
■
4. vor Ablauf der in § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften
gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1
SächsKomZG i. V. m. § 4 Absatz 4 Satz 2 Ziffer 3 oder 4 geltend
gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 47 Absatz
2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
machen.
Verschiedenes
Schatzsuche für Kinder am Nikolaustag
im Naturpark Dübener Heide
Bad Düben/Zschornewitz - Am Nikolaustag geht es auf große Schatzsuche im Naturpark Dübener Heide.
„Wir wandern durch den Wald, suchen
Spuren von Wildtieren, rätseln, knobeln, spielen und finden mit etwas
Glück eine Karte, die uns zu einem Schatz führen wird“, sagt Naturparkführerin Birgit Rabe, die diese Tour für Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren organisiert. Der Treffpunkt wird bei der
telefonischen Anmeldung bekanntgegeben. Startzeit ist um
10.30 Uhr. Am Sonntag, dem 7. Dezember, lockt eine Wildtierwanderung an die „Gurke“, einem ehemaligen Tagebaurestloch bei
Zschornewitz. Etliche Tiere haben sich ringsherum einen Lebensraum erobert, sich mit der Kultur- und Sportlandschaft arrangiert.
Auf deren Spuren begeben sich die Teilnehmer der winterlichen
Exkursion. Treffpunkt ist um 14 Uhr auf dem Parkplatz am Zschornewitzer Ruderklub; dieser liegt direkt an der Straße zwischen
Zschornewitz und Burgkemnitz gegenüber der Abfahrt nach
Pöplitz. Für die Wanderungen gilt: Festes Schuhwerk und warme
Kleidung ist wichtig und wie immer Voraussetzung! Eine Anmeldung unter Telefon 03423 758370 ist zwingend notwendig. Alle
weiteren Termine und Naturparkangebote finden Sie aktuell auch
im Internet unter www.naturpark-duebener-heide.com.
—-Internet: www.naturpark-duebener-heide.com
www.erlebnis-duebener-heide.de
Für den Großteil der Fahrgäste der Linien 190 und 206 ändert sich
mit Ausnahme der Linienbezeichnung nicht viel. Die gewohnten
Direktverbindungen von und nach Schkeuditz bleiben erhalten,
indem einige Fahrten ab Radefeld weiterhin als Linie 207 bzw.
umgekehrt geführt werden. In diesem Falle in bzw. aus Richtung
Leipzig am Friedhof umgestiegen werden muß.
Ähnlich verhält es sich zwischen Radefeld und Leipzig, die Busse
fahren weiterhin im gewohnten Umfang bis bzw. ab Leipzig Rathaus
Wahren. Neu hierbei ist der Übergang zur S-Bahn am Haltepunkt
Leipzig-Wahren anstatt in Lützschena.
Der neu strukturierte Fahrplan der Linie 206 beinhaltet die Busse
des Schülerverkehrs zwischen Wiedemar und Schkeuditz (bisher
in den Linien 202 bzw. 208 dargestellt).
Auch im Schülerverkehr treten einige Veränderungen in Kraft. Die
Fahrplanbücher sind etwa eine Woche vor dem Inkrafttreten in den
Geschäftsstellen der Omnibusunternehmen oder bei dem Fahrpersonal erhältlich und werden diesjährig erstmals wieder kostenlos
ausgegeben. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich unter www.
mdv.de die Aushangfahrpläne im pdf-Format anzuschauen oder
über die elektronische Fahrplanauskunft Informationen zu Ihrer
Verbindung zu erhalten.
Eine Gelegenheit zur nächsten Blutspende besteht
-
Baustellenbedingte Veränderungen
im CityBus-Verkehr bis 30.01.2015
Bis zum 31.01.2014 entfällt die Haltestelle Marien-/Bitterfelder
Str. ersatzlos.
Weiterhin entfällt voraussichtlich bis zum 19.12.2014 die Bedienung der Haltestellen Eilenburger Straße, Karlstraße, Bitterfelder
Straße/Ärztehaus sowie für die Linie A die Marienstraße/Kirche.
Für die Linie A werden in beide Richtungen Ersatzhaltestellen in
der Lindenstraße aufgestellt, weiterhin ist der Zu-/Ausstieg an der
Haltestelle Dübener Str./Gymnasium möglich.
Fahrplanveränderungen im Regionalverkehr
Am 14.12.2014 treten neue Fahrpläne in Kraft, damit verbunden
ändern sich einige Linien des Regionalverkehrs.
Vorbehaltlich der Genehmigung treten dabei u. a. folgende
Linienveränderungen in Kraft:
Die PlusBus-Linie 190 beginnt dann bereits in Delitzsch und verkehrt über Wiedemar und Radefeld bis zum Güterverkehrszentrum
in Leipzig. Die Weiterfahrt vom Leipziger Güterverkehrszentrum
erfolgt als Linie 91. Zwischen Delitzsch und Radefeld ersetzt die
Linie 190 die bisher hier verkehrende Linie 206.
-
- am Donnerstag, dem 15.01.2015
zwischen 15.00 und 19.00 Uhr im
Begegnungszentrum Löbnitz, Neue
Straße/Feuerwehrhaus
am Samstag, dem 17.01.2015 von 09.00 bis 13.00 Uhr in der
Freiwilligen Feuerwehr Doberschütz, Eilenburger Chaussee 12
am Freitag, dem 23.01.15 zwischen 14:00 und 18:30 Uhr in
der Sonnenblumen Grundschule Glesien, Conradplatz 6.
Gedichte und Fotografie
Im Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Straße 7a Delitzsch, präsentiert der Torgauer Kunst- und Kulturverein „Johann
Kentmann“ im Foyer des Hauses von Dezember 2014 bis Januar
2015 eine Gemeinschaftsausstellung der Fotogruppe Nordsachsens und der Schreibwerkstatt des Vereins. Während die Fotogruppe Nordsachsen auf eine über 50-jährige Tradition zurück blickt,
begegnen Sie in der Schreibgruppe Hobbyautoren jeden Alters,
Frauen und Männer, die über das schreiben, was sie denken, fühlen
und erleben. Genau das macht diese Zusammenarbeit so spannen.
Zu den Arbeitsvorhaben der Fotogruppe Nordsachsen zählen
gemeinsame Fotoexkursionen, Kontakte zu anderen Fotografen
und Gruppen, sowie die Förderung der eigenen fotografischen
Entwicklung.
Zur Vernissage am Donnerstag, dem 4. Dezember 2014, um
09:00 Uhr sind Sie herzlich eingeladen.
■ 40
Parkinsontreffen
am Donnerstag, dem 11.12.2014
um 14 Uhr
im Seniorenheim am Pfortenplatz in Delitzsch
Dort stimmen wir uns auf Weihnachten ein und feiern unser zwei
jähriges Bestehen.
Der Kreissportbund
Nordsachsen e. V. informiert
1. Seminar für Vereinsvorstände
„Sportstättenbau - Fördermöglichkeiten“
Wann/Wo:
Mittwoch, 28.01.2015, 18:00 - ca. 20:00 Uhr in
Torgau
Referent:
Stefan Bär vom Landessportbund Sachsen e. V.
Teilnahme/Voraussetzung/Gebühren:
· Anmeldung erforderlich!!! ([email protected]/
Tel. 03421 9689041)
· Kostenfrei!
· Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung.
Inhalt:
Der Freistaat Sachsen ermöglicht die Förderung für die Sanierung,
Rekonstruktion, Modernisierung und den Neubau von Sportstätten einschließlich zugehöriger Funktionsanlagen in Sachsen. Da
Sportvereine ihre Anträge dafür immer über den Landessportbund
Sachsen einreichen müssen, erfahren Sie von Herrn Bär die wichtigsten Punkte rund um die Antragstellung und die zugehörigen
Voraussetzungen.
2. Übungsleiter-Grundlehrgänge in Torgau und Krostitz
Im Januar (TO) und März (Krostitz) starten die nächsten Übungsleiter-Grundlehrgänge, sportartübergreifend, für unsere Sportvereine aus Nordsachsen. Bereits aktive jedoch nicht lizenzierte
Übungsleiter im Verein oder Neueinsteiger (mind. 16 Jahre alt)
können teilnehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie gern von Frau Stephan unter
03421 9689041 oder [email protected]. Eine Themenübersicht und ein Anmeldeformular finden Sie unter
www.ksb-nordsachsen.de.
Übungsleiter - Grundlehrgang in Torgau (32 LE)
Wann:
vom 23.01.2015 bis 01.02.2015,
(Freitag ab 17:00 Uhr und
Samstag/Sonntag ab 08.00 Uhr)
Übungsleiter - Grundlehrgang in Krostitz (32 LE)
Wann:
vom 20.03.2015 bis 29.03.2015,
(Freitag ab 17:00 Uhr und
Samstag/Sonntag ab 08.00 Uhr)
Teilnehmer/Voraussetzung/Gebühren:
· Anmeldung erforderlich!!! ([email protected]/
Tel. 03421 9689041)
· Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (40,- EUR/TN
über Rechnungslegung)
· Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung.
Amtsblatt Eilenburg, 05.12.2014
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nur für private Kleinanzeigen. Bitte NICHT für Familienanzeigen
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Höhe des aus obigen Auftrag resultierenden Gesamtbetrages von meinen/unseren Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
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8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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Bankleitzahl
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IBAN
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Wertgegenstandsliste oder ein -verzeichnis zu führen. Darin sollten alle Wertgegestände notiert werden - so haben Sie alles im
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Ihre persönliche, eindeutige Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (EIN) können Sie bei jeder Polizeidienststelle erfragen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
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• Gegenstände, die zu wertvoll bzw. zum Gravieren nicht geeignet
sind, sollten Sie farbig fotografieren. Die Fotos legen Sie am besten Ihrer persönlichen Wertgegenstandsliste bei.
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üblicherweise als Wärmedämm-Verbundsystem. Die Optik des
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