Ausgabe 24/2014

Transcription

Ausgabe 24/2014
AmtsBlatt
der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
sowie der Gemeinden Rackwitz, Schönwölkau und Wiedemar
Jahrgang 24
 Freitag,
den 5. Dezember 2014
Nummer 24
Inhalt
Bereitschaftsdienste S. 3
 Stadtverwaltung
Delitzsch
Veranstaltungen
S. 4
Amtliche
Bekanntmachungen S. 5
Mitteilungen
S. 6
Vereine und
Verbände
S. 15
Kirchennachrichten
S. 18
 Landkreis Nordsachsen
Albrecht-Optik wird 11 Jahre!
Mitteilungen
Landratsamt
S. 21
Gemeinden
S. 26
Zum Dank für Ihre Treue
Mitteilungen
– nur im
März:
kostenlose Komfortaugenüberprüfung
Zweckverbände
– schnell Termin
sichern!
S. 42
11% auf Verschiedenes
alle Brillen
S. 43
Kultur und Schulen
S. 45
 Nächste Ausgabe:
19. Dezember 2014
Redaktionsschluss:
 11. Dezember 2014
Am 17. März 2011
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Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
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3
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Not- und Bereitschaftsdienste
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
vom 5. bis 21. Dezember 2014
Tel.-Nr. Leitstelle 034202 65260 oder einheitliche Rufnummer
116 117
Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch und Freitag
Sonnabend, Sonntag/Feiertag
19:00 bis 7:00 Uhr
14:00 bis 7:00 Uhr
7:00 bis 7:00 Uhr
An den Brückentagen wird der Bereitschaftsdienst wie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 7:00 bis 7:00 Uhr
durchgeführt. Dies sind 2014/2015: 24.12., 31.12., 02.01.2015
Zahnärztlicher Notdienst (von 9:00 bis 11:00 Uhr)
06./07.12.2014 Dres. med. dent. Jörg Töpfer & Wolfgang
Richter & Dres. med.dent. Wieland Kärger & Sören Wenner
Hauptstr. 22, 04519 Rackwitz
034294 84717
13./14.12.2014 Dipl.-Stom. Ingeborg Barth
Mühlstr. 21, 04509 Delitzsch
034202 63744
20./21.12.2014 Dr.med.dent. Claudia Richter
Hauptstr. 22, 04519 Rackwitz
034294 76018
Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen:
034202 19222
Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch
Montag bis Freitag und Samstag von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr
des Folgetages;
Bis 20 Uhr übernimmt immer die Apotheke im Kaufland
den Dienst (auch samstags).
Ab 20 Uhr übernimmt dann die dienstbereite Apotheke (siehe
unten!).
sonntags und feiertags von 8:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages.
5./6.12.2014 7./8.12.2014 9./10.12.2014 11./12.12.2014 13./14.12.2014 15.–18.12.2014 Wappen-Apotheke Delitzsch,
Schäfergraben 1
034202 60271
Phönix-Apotheke Delitzsch,
Ludwig-Jahn-Str. 4 (MVZ)
034202 7590
Herz-Apotheke Rackwitz, Hauptstr. 12
034294 72112
Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 1 e
034295 72105
Mc Medi-Apotheke Delitzsch,
Breite Str. 15-17
034202 58870
Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5
034202 60150
19./20.12.2014 21.12.2014 Linden-Apotheke Glesien, Lindenstr. 10
034207 70267
Aurora-Apotheke Delitzsch, im PEP-Markt
034202 340680
Tierärztebereitschaft am 6./7.12.2014
Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69
Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925,
Funk-Nr. 0173 8874450
Delitzsch: Dr. Ina Grohmann, Str. d. Jugend 8
Tel. 034202 86324, Fax: 034202 52714
Schkeuditz: Dr. Eva Langhammer, Äußere Leipziger
Str. 26, 04435 Schkeuditz
Tel. 034204 69186, Fax: 034204 69294
Tierärztebereitschaft am 13./14.12.2014
Delitzsch: Dr. Ina Grohmann, Str. d. Jugend 8
Tel. 034202 86324, Fax: 034202 52714
Selben: nur Großtiere Dr. Jana Grohmann,
Mühlenviertel 23, OT Selben
[email protected],
Handy: 0177 6443135
Krostitz: Dr. Graubner, E.-Thälmann-Siedlung 23
Tel. 034295 70891, Fax: 034295 70892,
Funk 0173 3616925
www.ta-graubner.de;
Kleintiersprechstunde:
Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr
Tierärztebereitschaft am 20./21.12.2014
Selben: nur Großtiere Dr. Jana Grohmann,
Mühlenviertel 23, OT Selben
[email protected],
Handy: 0177 6443135
Krostitz: DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6
Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819,
Funk 0177 6522858
Tierschutzverein Delitzsch e. V.
Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung:
034202 67213 (Ordnungsamt)
außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch
034202 660 (Polizeirevier)
Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle:
Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24 h)
(Netzgebiet der Stadt Delitzsch)
Elektroenergie 034202 65666
Gas/ Wärme 034202 65777
Störungsdienst der DERAWA
Trinkwasserversorgung 0162 2768999
Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch
Abwasser: 034202 347922
IMPRESSUM
Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils freitags für alle Haushalte kostenlos.
-Herausgeber:
Stadt Delitzsch, Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897, E-Mail: [email protected]
Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: [email protected]
- Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde,
Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Veranstaltungskalender - Stadt Delitzsch und Ortsteile
Die Tourist-Information verkauft auch für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten - Tel.: 034202 67-237,
E-Mail: [email protected].
6.9.–7.12.2014
Di.–So.
Ausstellung
10:00–17:00
„Gezeichnet, gestochen, gedruckt“ –
Die Kunst des Kupferstechens
Museum Barockschloss
1.12.–31.1.2014
Di.–So.
Mi
Ausstellung
14:00–18:00
geschlossen
Ein Blick in sein Werk – Horst
Räcke zum 80. Geburstag
Café am Markt
13.12.–22.2.2015
Di.–So.
Ausstellung
10:00–17:00
„Erfüllte Wünsche“ – Private Sammler
und ihre Schätze
Museum Barockschloss
5.–7.12.2014
Fr.
Sa.
So.
Familie
16:00–22:00
14:00–22:00
14:00–19:00
Delitzscher Adventsmarkt
Marktplatz
5.12.2014
Fr.
Theater
15:00
Katzenglück nach Motiven eines
schwedischen Kinderstücks
Oberer Bahnhof
5.12.2014
Fr.
Familie
18:00
„Buch trifft Note“ – Adventliches
Bibliothek „Alte Lateinschule“
6.12.2014
Sa.
Familie
18:00–21:00
Benefiz-Adventsbasar
Eingang Pfortenplatz
6.12.2014
Sa.
Konzert
21:00
Live Musik Mit Uli Solo LausitzRock-Projekte
Lounge41
7.12.2014
So.
Konzert
10:30
Weihnachtskonzert Männerchor
Seniorenheim/Beerendorf
7.12.2014
So.
Familie
13:00–18:00
Shopping Sonntag
Innenstadt
7.12.2014
So.
Kino
14:30
Drei Haselnüsse für Aschenbrödel
Markt Zwanzig
7.12.2014
So.
Konzert
15:00
Weihnachtskonzert Schulze-DelitzschMännerchor
Rathaussaal
7.12.2014
So.
Kino
17:00
Drei Haselnüsse für Aschenbrödel
Markt Zwanzig
7.12.2014
So.
Kino
19:30
Olsenbande sieht rot
Markt Zwanzig
8.12.-10.12.2014
Mo.-Mi. Theater
jeweils
15:00
Katzenglück nach Motiven eines
schwedischen Kinderstücks
Oberer Bahnhof
10.12.2014
Mi.
Konzert
15:00
Anglikanische Orgelmusik zum Advent
Katholische Kirche
Sankt Marien
10.12.2014
Mi.
Familie
16:00
Weihnachtsbasteln
Soziokulturelles Zentrum
Markt Zwanzig
10.12.2014
Mi.
Musical
20:00
MiK - Musical im Kino
10.–12.12.2014
Mi.–Fr.
Theater
19:00
Feuerzangenbowle – 3-stündige Erleb- Schlosskeller
nisgastronomie
11.12.2014
Do.
Theater
15:00
Katzenglück nach Motiven eines
schwedischen Kinderstücks
Oberer Bahnhof
11.12.2014
Do.
Kino
17:00
Tinkerbell
Markt Zwanzig
11.12.2014
Do.
Kino
19:30
Les Miserables
Markt Zwanzig
12.12.2014
Fr.
Theater
15:00
Katzenglück nach Motiven eines
schwedischen Kinderstücks
Oberer Bahnhof
12.12.2014
Fr.
Kunst
19:00
Galeriegespräch mit R. Mäckl
Café am Markt
12.12.2014
Fr.
Musical
20:00
MiK - Musical im Kino
Markt Zwanzig
13.12.2014
Sa.
Versteigerung
14:00–17:00
Versteigerung von Fundsachen
Feuerwehr Delitzsch,
Schäfergraben 6
13.12.2014
Sa.
Familie
15:30
Weihnachtsprogramm mit Dorit Gäbler
BlumenKunst-Café
Pawlowski
13.12.2014
Sa.
Party
22:00
Le Tompé Birthday mit GESTÖRT
ABER GEIL
Altes Ziehwerk Delitzsch
Die Zahl der Woche
90
Advent, Advent ein Lichtlein brennt!
Im Advent haben nicht nur die Spielwarengeschäfte und Versandhäuser Hochkonjunktur, auch die Stromzähler drehen Extrarunden.
Damit die weihnachtliche Freude später nicht durch hohe Energierechnungen getrübt wird, raten wir Ihnen den Lichterschmuck, der die
ganze Adventszeit brennt, auf LED-Lampen umzustellen. Damit sparen Sie nicht nur bis zu 90 Prozent Strom gegenüber den normalen
Glühlämpchen, LED-Lampen haben auch eine besonders lange Lebensdauer. Weitere Tipps erhalten Sie unter www.tw-delitzsch.de.
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5
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Einladung zur Stadtratssitzung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die nächste planmäßige Sitzung des Stadtrates Delitzsch findet am
Donnerstag, dem 18. Dezember 2014
um 17:00 Uhr
im Rathaus Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal
statt. Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen.
Tagesordnung
I.
Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
II.Bürgerfragestunde
III.
Beratung und Beschlussfassung,
Informationsvorlagen
DS-Nr.
1.
Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2015 bis 2019 inkl.
der Nachkalkulation 2006 bis 2009 und 2010 bis 2014 für
die öffentliche Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal
240-14
2.
Antrag auf eine Mitgliedschaft der Großen Kreisstadt Delitzsch im Tourismusverein Leipziger Neuseenland e. V.
226-14
3.
Legitimation der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land
235-14
4.
Verkauf des Bauplatzes Nr. 5 im Wohngebiet „Sandmark“,
Gemarkung Delitzsch, Große Wallstraße, Teilfläche von
ca. 1015 m2 aus den Flurstücken 60/17, 61/104, 59/6 der
Flur 3 und den Flurstücken 52/11, 52/91, 81/23 der Flur 15
bzw. Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages 237-14
5.
Verkauf des Bauplatzes Nr. 3 im Wohngebiet „Sandmark“,
Gemarkung Delitzsch, Große Wallstraße, Teilfläche von
ca. 1015 m2 aus den Flurstücken 60/17, 61/104, 59/6 der
Flur 3 und den Flurstücken 52/11, 52/91, 81/23 der Flur 15
bzw. Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages
238-14
6.
Beschluss über die Annahme eingegangener Spenden
234-14
7.
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD)
236-14
8.
Bestimmung der Wahltermine für die Wahl des Oberbürgermeisters im Jahr 2015
201-14
9.
Einziehung des öffentlichen Weges „Weg parallel zum Lindenweg“228-14
10. Bebauungsplan Nr. 40 „Sondergebiet Delitzsch Nord,
Sachsenstraße“, Änderungsbeschluss
191-14
11.
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 44 „Solarpark Delitzsch Südwest“
11.1 Behandlung Einwände und Bedenken TöB
202-14
11.2 Abwägungsbeschlüsse
203-14 bis 223-14
11.3 Billigung der Begründung
224-14
11.4Satzungsbeschluss
225-14
12.
Bebauungsplan Nr. 45 „Themen- und Landschaftspark am
Werbeliner See“, Aufhebungsbeschluss
196-14
13.
Verwertung von Flächen am Werbeliner See
197-14
14. Baubeschluss zur grundhaften Sanierung der Bitterfelder
Straße zwischen Roßplatz und Nordplatz in
Delitzsch239-14
IV.
Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2015/2016, 1. Lesung
V.Verschiedenes
Informationen, Anfragen der Mitglieder des Stadtrates
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Bekanntmachung von Beschlüssen
des Stadtrates Delitzsch
In der Sitzung des Stadtrates Delitzsch am 26. November 2014
wurden folgende Beschlüsse gefasst:
I. Öffentliche Sitzung
126/14 Neubesetzung der Schiedsstelle - Wahl des Friedensrichters der Schiedsstelle der Stadt Delitzsch,
Frau Ilona Fritzsche
127/14 Neubesetzung der Schiedsstelle - Wahl des Stellvertreters des Friedensrichters der Schiedsstelle
der Stadt Delitzsch, Herr Helge Müller
128/14 Einigung auf die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Mitglieder und Stellvertreter)
129/14 Verordnung der Großen Kreisstadt Delitzsch über
das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse für
das Jahr 2014
130/14 Verkauf des Baugrundstücks im Wohngebiet
„Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Parkstraße,
Flur 15, Flurstück 52/97
131/14 Verkauf des Baugrundstücks im Wohngebiet
„Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Große Wallstraße, Flur 3, Flurstücke 61/118 und Flurstück
61/179
132/14 Verkauf des Baugrundstücks im Wohngebiet
„Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Große Wallstraße, Flur 3, Flurstücke 61/126 und 61/183
133/14 Übertragung des Grundstücks Hallesche Str. 36
in Delitzsch als Sacheinlage in das Vermögen der
Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH
134/14 Erhaltungsgebiet „Altstadt“ - Programm SDP
- Stadt Delitzsch, Gewährung eines Modernisierungs- und Instandsetzungszuschusses für Sanierung, Umbau und Rekonstruktion des Ehrenberghauses, Hallesche Straße 36
135/14 Vergabe nach VOF für Planungsleistungen Objektplanung (Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34
HOAI 2013; stufenweise Beauftragung) für Umbau, Sanierung und Erweiterung der Oberschule
Delitzsch-Nord
136/14 Auflösung des Zweckverbandes Industrie- und
Gewerbegebiet Delitzsch Südwest (ZV DSW)
Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 „Solarpark Delitzsch Südwest“
137/14 Behandlung der vorgebrachten Einwände, Bedenken und Anregungen der beteiligten TöB 138/14
bis 151/14 Abwägungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes
152/14 Billigung der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes
153/14 Änderung des Flächennutzungsplanes
154/14 Durchführung der Stadtratssitzungen im Jahr
2015 (gem. § 36 Abs. 2)
II. Nicht öffentliche Sitzung
155/14 Unbefristete Niederschlagung von Gewerbesteuer
156/14 Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ -Programm SEP
- Delitzsch, Aufhebungsbeschluss zum Beschluss
Nr. 107/10 vom 25.11.2010 und zum Beschluss
Nr. 105/12 vom 18.10.2012 über die Gewährung
einer Abbruchkostenentschädigung für den Abbruch des Hauptgebäudes Münze 6
6
Die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung können in der
Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, Zimmer 2.10 während der
Dienstzeiten eingesehen werden.
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
§3
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Die vorstehende Satzung/Verordnung wird hiermit ausgefertigt
und ist bekannt zu machen.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Delitzsch, den 27. November 2014
________________________________________________________
Bekanntmachung von Beschlüssen der Ausschüsse
des Stadtrates Delitzsch
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Technischer Ausschuss am 18. November 2014 –
öffentliche Sitzung
Bekanntmachungshinweis nach § 4 Abs. 4 Sächsischer Gemeindeordnung zur Bekanntmachung der Verordnung der
Großen Kreisstadt Delitzsch über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse für das Jahr 2014 vom 26. November 2014
Auftragsvergabe
19/14 Kauf eines Kommunaltraktors mit Anbaugeräten
Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, während der Dienststunden eingesehen werden.
Zu den Beschlüssen des Technischen Ausschusses wird die
Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30,
Zimmer 2.17, empfohlen.
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
________________________________________________________
Verordnung der Großen Kreisstadt Delitzsch
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
an Sonntagen aus Anlass besonderer
regionaler Ereignisse für das Jahr 2014
Vom 26. November 2014
Satzungen/Verordnungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Das gilt nicht wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind;
3. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 der
Sächsischen Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat;
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
5. Ist eine Verletzung nach Satz 2, 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1
bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung
der Satzung/Verordnung auf die Voraussetzungen für die
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Auf Grund von § 8 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz- SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338) zuletzt
geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 27. Januar 2012
(SächsGVBl. S. 130, 146) hat die Große Kreisstadt Delitzsch in
der Sitzung des Stadtrates vom 26. November 2014
folgende Verordnung beschlossen:
§1
Gegenstand
Am 21. Dezember 2014 dürfen in der Zeit von 13:00 Uhr bis
18:00 Uhr Verkaufsstellen auf dem Gelände der City Center
Bahnhofspromenaden, Eisenbahnstr. in 04509 Delitzsch unter
dem Motto „Weihnachten in Familie“ geöffnet sein.
§2
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen über die im Rahmen des § 1 dieser Verordnung zugelassenen Geschäftszeiten
hinaus offen lässt.
Verkehrsraumeinschränkungen
im Stadtgebiet Delitzsch vom 6.12. bis 19.12.2014
Straße: Gerberplan
Maßnahme: Vollsperrung
Zeitraum: 1. BA Vollsperrung Gerberplan zw. Am Schützenplatz (Einfahrt) und Am Schützenplatz (Ausfahrt)
vom 25.8.2014 — ca. 10 Wochen
ÄNDERUNG DES 1. BA ab 23.9.2014: Vollsperrung Gerberplan von Bitterfelder Straße bis Am
Wallgraben. Die Ein- und Ausfahrt zum Am Schützenplatz erfolgt mittels Lichtsignalanlage in Höhe
Gerberplan/Am Wallgraben.
7
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Ursache: Hinweise: 2. BA nach Beendigung des 1. BA bis ca.
19.12.2014: zusätzlich Vollsperrung Bitterfelder
Str. zw. Schäfergraben und Dübener Straße (gesamte Kreuzungsbereiche)
Erneuerung Mischwasserkanal Gerberplan
Umleitung wird örtlich ausgeschildert. Aufhebung
der Einbahnstraßenregelung „Am Wallgraben“
zwischen Gerberplan und Karlstraße. Drehung der
Einbahnstraßenregelung „Am Wallgraben“ zwischen Karlstraße und Roßplatz.
Während des 2. BA wird die Ein- /Ausfahrt zum Am
Schützenplatz weiterhin mit einer Lichtsignalanlage
in Höhe Gerberplan/Am Wallgraben geregelt.
Straße: Storkwitz, Schenkenberg
Maßnahme: Vollsperrungen in mehreren Bauabschnitten
Zeitraum: 1. BA Vollsperrung der K 7440 ab Storkwitz, (Einmündung Schäferweg) bis Grubenstraße, bis ca.
19.12.2014
2. BA Vollsperrung in Storkwitz, südlicher Abschnitt
des Brennerwegs ca. vom 1.12.2014 – 31.1.2015,
Deckenschluss erfolgt witterungsabhängig
Die Bauabschnitte 3–6 erfolgen ab Frühjahr 2015. Sie
beinhalten Vollsperrungen in Storkwitz (Schäferweg,
B 183a und nochmals der K 7440 (Hauptstraße)
Ursache: Abwasserentsorgung, Verlegung von Rohrleitungen und Kanälen
Hinweise: Umleitung wird örtlich ausgeschildert. Verlegung
oder Wegfall von Haltestellen des ÖPNV
Straße: Münze
Maßnahme: Vollsperrung Höhe Nr. 10
Zeitraum: 30.10.2014 – ca. 19.12.2014
Ursache: Stützmauersanierung
Straße: Vierzehner Reihe, Alte Schäferei, Rödgener
Straße
Maßnahme: Sperrungen in mehreren Bauabschnitten
Zeitraum: 3. BA: 1.12. bis 19.12.2014 - halbseitige Sperrung
Rödgener Straße in Höhe Haus Nr. 32
Ursache: Austausch Trinkwasserleitung
Hinweis: mehrere Bauabschnitte, örtliche Umleitung für
Vollsperrung
Der Deckenschluss erfolgt zum Abschluss der einzelnen Bauabschnitte (BA) provisorisch. Der Deckenschluss mit Asphalt erfolgt zum Ende des 3.
BA, wobei die drei BA nochmals aktiviert werden
(Vollsperrung Vierzehner Reihe, Alte Schäferei).
________________________________________________________
Kartenvorverkauf in der Tourist-Information
im Barockschloss Delitzsch
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr
Tel.: 034202 67-237, E-Mail: [email protected]
6.12. Eine Weihnachtsgeschichte Oper Leipzig 18:00
6.12 Die 3 Musketiere - Musical Kupa Bitterfeld 20:00
6.12. Cinderella – Musical Haus Auensee 14:00
+18:00
7.12. Clueso
Arena Leipzig 20:00
10.12.Hänsel und Gretel Oper Leipzig 11:00
11.12. Weihnachten in Familie Kulturhaus 18:00
Wolfen
12.12.Die kleine Meerjungfrau Kulturhaus 15:30
Wolfen
12.12.City u. S. Krumbiegel Gewandhaus 20:00
14.12.Hänsel und Gretel Oper Leipzig diverse
14.12.Klaus Hoffmann Gewandhaus 20:00
15.12.Bernhard Brink Händelhalle 20:00
16.12. Eine Weihnachtsgeschichte Oper Leipzig diverse
16.12.Weihnachtskonzert mit dem Kinderchor 17.12.Marshall & Alexander 17.12.Hänsel und Gretel 20.12.Traumzauberbaum 20.12.Ravel, Bolero 21.12. Traumzauberbaum 22.12.Aurora Lacasa & Frank Schöbel
23.12.Rachmaninow 23.-28.12. Holiday on Ice 25.12.La Bohème 26.12. Eine Weihnachtsgeschichte 26.12.Hexe Baba Jaga 26.12.Don Kosaken 26.12.Fritz Kalkbrenner 27.12.Die Zauberflöte 27.-28.12. Die Fledermaus 28.12.Rigoletto 28.12.Phantom der Oper 29.12.Rachmaninow 2015
2.1. Nussknacker 3.1. ABBA – The Music Show 4.1. Chinesischer Notional- circus
5.1. Feuerwerk der Turnkunst 6.1. Wiener Johann Strauß Galakonzert
7.1. Carmina Burana 7.1. Zwingertrio 8.1. The Voice of Germany 9.1. Puhdys – Abschiedstour 9.1. Tom Pauls 11.1. Der kleine Prinz 11.1. Tom Pauls 13.1. Schwanensee 14.+15. 1.Martin Rütter 15.1. André Rieu 16.1. Bülent Ceylan 17.1. Laith Al Deen 23.1. Militär- und Blasmusikparade
24.1. Sissi 23.-25.1. Kings of Xtreme 24.1. Die kleine Meerjungfrau 25.1. Guiseppe Verdi’s Aida 30.1. Kunst – Komödie mit Metzner, Gabriel & Voigt
31.1. Beatrice Egli 31.1. Nabucco 1.2 Aladin u. die Wunderlampe 1.2. Maxi Arland 1.2. The Ten Tenors 2.2. Schwanensee 4.2. My Fair Lady 5.2. Verdi- Nacht 5.2. Die Nacht der Musicals 8.2. Max Raabe & Palastorchester
8.2. Rea Garvey 10.2. Night of the Dance 11.2. Elvis-Revival Show 12.2. Phantom der Oper Musikalische Komödie
Ulrichskirche Halle
Oper Leipzig Händelhalle Gewandhaus Haus Auensee Gewandhaus 18:00
19:30
18:00
16:00
20:00
15:00
20:00
Oper Leipzig 18:00
Arena Leipzig diverse
Oper Leipzig 18:00
Oper Leipzig 18:00
Theaterfabrik 17:00
Gewandhaus 20:00
Haus Auensee 21:00
Oper Leipzig 19:00
Musikalische diverse
Komödie
Oper Leipzig 18:00
Gewandhaus 19:00
Oper Leipzig 19:30
Gewandhaus Gewandhaus Gewandhaus 19:00
20:00
18:00
Arena Leipzig 19:00
Kulturhaus 15:30
Wolfen
Gewandhaus
20:00
Schauspielhaus 20:00
Arena Leipzig 20:00
Kulturpalast 20:00
Bitterfeld
Schauspielhaus 20:00
Haus Auensee 16:00
Gewandhaus diverse
Kulturpalast 19:30
Bitterfeld
Haus Auensee 20:00
Arena Leipzig 20:00
Arena Leipzig 20:00
Haus Auensee 20:00
Arena Leipzig 19:30
Gewandhaus 20:00
Messe Leipzig diverse
Haus Auensee 15:00
Arena Leipzig 18:00
Schlosskeller 20:00
Haus Auensee Steintor Varieté Oper Leipzig Kulturhaus Wolfen
Gewandhaus Gewandhaus Gewandhaus Gewandhaus Kulturpalast Bitterfeld
Kulturpalast Bitterfeld
Haus Auensee Gewandhaus
Gewandhaus Gewandhaus 19:00
18:00
11:00
19:30
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
18:00
20:00
20:00
20:00
20:00
8
14.2. Glanzlicher der Operette Gewandhaus 20:00
14.2. EAV Haus Auensee 20:00
18.-19.2. Tribute of Queen Gewandhaus 20:00
20.2. ABBA- Gold Show Gewandhaus 20:00
20.2. Fantasy Steintor Varieté 19:30
21.2. Die Schneekönigin Kulturhaus 15:00
Wolfen
25.2. Beatles Musical Gewandhaus 20:00
26.2. Michelle Gewandhaus 19:30
28.2. ... Prinzessinnen40+ Schlosskeller 20:00
Es rächt sich mit Sechzig!
28.2. Element of Crime
Haus Auensee 20:00
1.3. Die große Gala-Nacht Gewandhaus 16:00
der Operette
1.3. Bee Gees Musical Haus Auensee 19:00
3.3. Falco meets Mercury Haus Auensee 20:00
5.3. Mirelle Mathieu Händelhalle 20:00
6.3. Simply Minds Haus Auensee 20:00
7.3. Sternstunden des
Kulturhaus 16:00
volkstümlichen Schlagers
Wolfen
9.3. Linda Hesse Haus Auensee 20:00
11.3. Kastelruther Spatzen Händelhalle 19:30
14.+15. 3. Apassionata Arena Leipzig diverse
15.3 Deutsche Rocklegenden Kulturhaus 18:00
Wolfen
16.3. ADORO Gewandhaus 20:00
17.3. ABBA The Show Arena Leipzig 20:00
19.3. Jürgen von der Lippe Kulturpalast
Bitterfeld 20:00
20.3. Ehrlich Brothers Arena Leipzig
20:00
22.3. Max Raabe & Palast
Arena Leipzig 18:00
Orchester
26.3. Lionel Richie Arena Leipzig 20:00
27.3. Fiddlers Green Haus Auensee 20:00
29.3. Götz Alsmann Gewandhaus 19:00
2.4. Hansi Hinterseer Händelhalle 20:00
2.4. Soy de Cuba Gewandhaus 20:00
7.-8.4. Shadowland Gewandhaus 20:00
12.4. Schlager-Starparade Arena Leipzig 14:30
12.4. Die schönsten Opernchöre Gewandhaus 20:00
14.4. The Australien Pink Floyd Show Arena Leipzig 20:00
16.4. Spandau Ballett Haus Auensee 20:00
17.4. Zauber der Travestie Bürgerhaus 20:00
Delitzsch
17.4. CITY Landsberg 21:00
18.4. ABBA today – The Show Kulturhaus 20:00
Wolfen
18.4. Smokie Händelhalle 20:00
23.4. Tina – The Rock Legend Kulturpalast
Bitterfeld 19:30
25.4. Chris de Burgh Haus Auensee 20:00
25.4. Manfred Krug Gewandhaus 20:00
27.3. Andrea Kulka Schlosskeller 20:00
„Ich mach mich frei“
27.4. Roland Kaiser Arena Leipzig 20:00
30.4. YAKARI – Live
Arena Leipzig 16:00
1.5. Kaya Yanar Arena Leipzig 20:00
10.5. Horst Lichter
Haus Auensee 19:00
11.5. Roland Kaiser Händelhalle 20:00
15.5. Nicole-Jubiläumstour Haus Auensee 20:00
17.5. Maxi Arland Steintor Varieté 19:30
25.5. Jethro Tull´s Ian Anderson
Haus Auensee 20:00
1.6. LIMP BIZKIT Haus Auensee 20:00
13.6. Herbert Grönemeyer Red Bull Arena 19:00
20.6. Dieter Thomas Kuhn Parkbühne 20:00
Leipzig
22.6. Bobby Mc Ferrin Gewandhaus 20:00
27.-28.6. Helene Fischer Red Bull Arena 19:30
9.7. Mark Knopfler Arena Leipzig 20:00
8.8. Pyro Games Ferropolis 18:00
22.8. Die Toten Hosen Festwiese 17:30
Leipzig
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
29.8. UNHEILIG 18.9. SWEET 26.9. Baumann & Clausen 16.10.Katrin Weber 25.10.Ralf Schmitz 28.10.René Marik 30.10.Chippendales
31.10.Volker Pispers 7.11. Baumann & Clausen 14.11. Bibbi Blocksberg
6.12. Max Raabe Völkerschlacht-
denkmal
Haus Auensee Kulturhaus Wolfen
Bürgerhaus Delitzsch
Steintor Varieté Steintor Varieté Haus Auensee Arena Leipzig Steintor Varieté Arena Leipzig Händelhalle 18:00
2016
9.3. Dr. E. v. Hirschhausen 19.3. Bibbi Blocksberg 1.4. KARAT akustisch
Steintor Varieté 20:00
Steintor Halle 15:00
Gewandhaus 20:00
20:00
20:00
19:30
19:00
20:00
20:00
20:00
20:00
15:00
18:00
Außerdem können für diverse andere Veranstaltungen
deutschlandweit Karten im Vorverkauf erworben werden.
Gutscheine für alle Veranstaltungen! Sie bestimmen den
Wert, und der Beschenkte löst den Gutschein in der TouristInformation ein.
Friedensrichter verabschiedet
Foto: N. Fuchs/Stadt Delitzsch
Nach mehr als zehn Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit als Friedensrichter bei der Schiedsstelle der Stadt Delitzsch wurden
Andreas Walther, Friedensrichter, und Solveig Kistler, stellvertretende Friedensrichterin (beide vorn), am 26. November aus
ihrem Ehrenamt verabschiedet.
Für ihr außerordentliches Engagement dankten ihnen Thomas
Gast, stellvertretender Direktor des Amtsgerichtes Eilenburg
(hinten M.), der Delitzscher Oberbürgermeister Dr. Manfred Wilde (hinten l.) und Bürgermeister Thorsten Schöne.
Herr Walther und Frau Kistler hatten auf Antrag Streitfälle auf der
Grundlage des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz geschlichtet. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen, die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse,
Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben, an denen der
Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften,
Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
In seiner Sitzung am 26. November 2014 hat der Stadtrat mit
Ilona Fritzsche und Helge Müller eine neuen Friedensrichter und
einen neuen Stellvertretenden Friedensrichter für die Schiedsstelle der Stadt Delitzsch gewählt.
9
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Delitzscher Adventsmarkt
Vom 5. bis 7. Dezember findet in diesem Jahr der Delitzscher Adventsmarkt statt. Auf dem Marktplatz präsentieren dann
38 Händler und Vereine in den weihnachtlich dekorierten Marktbuden und Verkaufsständen ihr Sortiment. Neben kulinarischen Köstlichkeiten wie Flammkuchen, gebrannten Mandeln, Flammlachs, Crêpes und natürlich Glühwein gibt es jede
Menge handgefertigte, individuelle und kunsthandwerkliche Geschenkideen zu entdecken.
- handgefertigte Weihnachtskrippen und Schwibbögen
- liebevoll selbstgefertigter Schmuck
- Keramik und Töpferwaren
- kunsthandwerkliche Holzunikate und Schnitzereien
- Spielzeug
- dekorative Weihnachts- und Geschenkartikel
- Bio- und Naturprodukte
- individuelle Kissen, Taschen, Babydecken, Lätzchen
- Honig, Honigpralinen, Crêpes mit Honig, Kerzen
- Glühwein, Met, Delitzscher Kräuterschnaps, regionale Obstsäfte, Flammkuchen, gebrannte Mandeln, Kräppelchen,
Flammlachs, Knobi-Brot
Auf der Bühne ist durchgehend ein abwechslungsreiches Programm zu sehen.
Ein besonderer Dank gilt der Perner Spezialtiefbau GmbH, die den Transport und die Aufstellung des Weihnachtsbaumes
unentgeltlich übernommen hat. Am Sonntag, dem 7. Dezember 2014, laden die Geschäfte der Delitzscher Innenstadt im
Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags zum „Last-Minute-Geschenke-Shopping“ ein.
Zu folgenden Zeiten hat der Adventsmarkt geöffnet:
Freitag, 5. Dezember 2014, 16:00–22:00 Uhr
Samstag, 6. Dezember 2014, 14:00–22:00 Uhr
Sonntag, 7. Dezember 2014, 14:00–19:00 Uhr
Bühnenprogramm:
Freitag, 5. Dezember
15:55 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr 16:00 Uhr 16:30 Uhr 17:00 Uhr 17:15 Uhr 17:45 Uhr 19:00 Uhr 19:30 Uhr 22:00 Uhr Einläuten des Adventsmarktes
Der Weihnachtsmann kommt auf dem Marktplatz an. Er nimmt Wunschzettel der Kinder
entgegen, von denen auch einige erfüllt werden.
Auftritt der Kinder der Kita „Am Park“
Auftritt der Kinder der Kita „Sonnenland“ mit Ihrem Programm „Bunte Adventszeit“
Adventsgrüße durch den Oberbürgermeister Dr. Wilde und den Vorsitzenden der
Werbegemeinschaft Herrn Eichler, begleitet durch die „Türmerstochter“ Charlotte Wernicke.
Stollenanschnitt
„Tricks und Allerlei“ – ein Familienprogramm für Groß und Klein
Fackelumzug mit dem Fanfarenzug Zwochau ab Haupteingang der Sparkasse am Markt
(Fackeln werden ab 18:45 Uhr kostenlos ausgeteilt).
Weihnachtstanz mit DJ Rocky
Ausklingen des ersten Adventsmarkt-Tages
Samstag, 6. Dezember
13:55 Uhr 14:00 Uhr 15:00 bis 17:00 Uhr 15:00 Uhr 15:15 Uhr 15:45 Uhr 16:00 Uhr 16:30 Uhr 17:15 Uhr 19:45 Uhr 22:00 Uhr Einläuten des Adventsmarktes
Konzert der „Loberkrainer“
Der Weihnachtsmann kommt auf dem Marktplatz an. Er nimmt Wunschzettel der Kinder
entgegen, von denen auch einige erfüllt werden.
Weihnachtsmann und Nikolaus stellen sich vor (Teil1)
Auftritt der „Sita‘s“ vom Hort am Rosengarten (Teil 1)
Weihnachtsmann und Nikolaus in Aktion (Teil 2)
Auftritt der „Sita‘s“ vom Hort Rosengarten (Teil 2)
„Weihnachtszeit – Familienzeit“ – Erstaunliches für Kinder und Gäste
„1 + 2 = 4 ... ein lustiges Familienprogramm“
Weihnachtlicher Rock ‚n‘ Roll mit den BEEFEES aus Leipzig
Ausklingen des zweiten Adventsmarkt-Tages
Sonntag, 7. Dezember
13:55 Uhr 14:00 Uhr 15:00 bis 17:00 Uhr 15:00 Uhr 17:00 Uhr 18:00 Uhr 19:00 Uhr Einläuten des letzten Markttages
Auftritt der Tanzgruppen der Volkssolidarität
Der Weihnachtsmann kommt auf dem Marktplatz an. Er nimmt Wunschzettel der Kinder
entgegen, von denen auch einige erfüllt werden.
Der Delitzscher Carnevalsverein e. V. präsentiert: „Die verschwundenen Betten der Frau Holle“
Kinderfamilienprogramm mit Zauberkünstler Kay Gellrich
Der Weihnachtsmann kommt
Ausläuten des Adventsmarktes 2014
10
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Schließzeiten der Stadtverwaltung und
Freizeiteinrichtungen zu Weihnachten und
beim Jahreswechsel
Stadtverwaltung
23. Dezember 2014: bis 15 Uhr
24. Dezember 2014 bis 2. Januar 2015: geschlossen
Ab 5. Januar 2015 gelten die üblichen Sprechzeiten.
Bibliothek
23. Dezember 2014: 10 bis 18 Uhr
24. Dezember 2014 bis 1. Januar 2015: geschlossen
Ab 2. Januar 2015 gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Museum und Tourist-Information
23. Dezember 2014
10 bis 15 Uhr
24./25. Dezember 2014: geschlossen
26. bis 28. sowie 30. Dezember 2014: 10 bis 17 Uhr
31. Dezember 2014 und 1. Januar 2015: geschlossen
Ab 2. Januar 2015 gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Tiergarten
24. und 31. Dezember 2014: 9 bis 13 Uhr
Sonst gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Städtische Kindertagesstätten
24. Dezember 2014 bis 2. Januar 2015: geschlossen
Ab 5. Januar 2015 gelten die jeweiligen üblichen Öffnungszeiten
der Einrichtungen.
Genossenschaftsmuseum
24. bis 26. Dezember 2014: geschlossen
Bitte beachten – veränderte Erscheinungsweise
des Amtsblattes ab 2015
Aus logistischen Gründen wird das Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen ab Januar 2015
immer samstags in den ungeraden Kalenderwochen erscheinen.
Redaktionsschluss ist weiterhin der Freitag der vorhergehenden Woche, also der geraden Kalenderwochen.
Die erste Ausgabe des Jahres 2015 erscheint am 17. Januar.
Wir bitten alle Vereine, Verbände, Parteien, Institutionen
und Kirchen ihre Veröffentlichungswünsche rechtzeitig an
[email protected] zu schicken.
Spätere Eingänge können nicht berücksichtigt werden.
6. Benndorfer Weihnachtstreffen
Der Ortschaftsrat lädt alle Einwohner der Ortschaft sowie deren
Freundeskreis und andere Interessierte zum Weihnachtstreffen ein.
Termin: 19.12.2014, ab 19.00 Uhr
Ort: Benndorfer Freizeiteinrichtung (Jugendclub)
Auch in diesem Jahr wollen wir wieder in geselliger Runde mit
Glühwein und in Gesprächen die Weihnachtszeit einläuten.
Gleichzeitig wollen wir die neugestaltete Freizeiteinrichtung einweihen und allen Interessierten eine Besichtigung ermöglichen.
Für unsere Kleinsten ist ein kleiner Fackelumzug geplant.
T. Köppen
Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Benndorf
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft
Benndorf findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2014, um
19.00 Uhr im Ortsbegegnungszentrum statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2. Bürgerfragen
3. Rückantworten zum letzten Protokoll/Erledigung
4. Vorbereitung 6. Glühweinabend/Weihnachtstreffen
5. Abstimmung Termine 2015 und Allgemeines
6. Auswertung 2014
Alle Einwohner der Ortschaft sind herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
T. Köppen
Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Döbernitz
Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Döbernitz
findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2014, um 19:00 Uhr in
Selben, Zum Amt 6, statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Protokollkontrolle
4. Stand der Abarbeitung der Anfragen
5. Verschiedenes
6. Bürgerfragestunde
Mit freundlichen Grüßen
Roland Kirsten
Ortsvorsteher
Seniorenweihnachtsfeier in Selben und Zschepen
Die Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren der
Ortsteile Selben und Zschepen findet am Donnerstag, dem
11.12.2014, im Bürgerhaus Selben, Zum Amt 6, statt.
Die Seniorengruppe Selben/Zschepen und der Ortschaftsrat laden ab 15:00 Uhr zum gemütlichen Kaffeetrinken mit Stolle und
Plätzchen ein.
Das kulturelle Programm gestaltet die Musikschule. Bei Glühwein und einem Abendimbiss klingt der gemütliche Nachmittag
aus.
Die Veranstalter freuen sich auf zahlreiche Besucher.
Exklusive Tassen kurzzeitig zum Vorzugspreis
erhältlich
Während des Delitzscher Adventmarktes vom 5. bis 7. Dezember 2014 gibt es in der Tourist-Information die barocken Henkeltassen mit dem Motiv der Stofftapete aus dem Audienzzimmer
des Delitzscher Barockschlosses zum Vorzugspreis. Zwei Tassen kosten dann 15,00 Euro.
Während des Adventsmarkt-Wochenendes hat die TouristInformation im Barockschloss jeweils von 10.00 bis 17.00 Uhr
geöffnet.
Ab 8. Dezember 2014 kostet eine Tasse dann wieder 12,95 Euro.
11
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
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Weitere Informationen und Angebote erhalten Sie natürlich in unserer Geschäftsstelle oder im Internet.
26.11.2014
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Innenstadt
Schulstr. 11
Bitterfelder Str. 64
Nord
Amselweg 3
O.-v.-Guericke-Str. 21
Securiusstr. 82
Securiusstr. 84
Gellertstr. 18
Lessingstr. 7
Securiusstr. 86
R.- Luxemburg Str. 29
Ost
Friedrich-Engels-Str. 33
Friedrich-Engels-Str. 57
Ostsiedlung 73a
Beerendorfer Str. 72
West
Loberaue 22
Loberaue 28
Weißdornweg 5
Monheimer Str. 2
OT Döbernitz
RTS- Str. 2
OT Benndorf
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47,3
47,3
46,4
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230,00 €
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3
3
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5.
4.
5.
3
60,7
60,7
62,3
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88,1
malermäßig vorbereitet
359,00 €
353,00 €
562,00 €
X
1995
1930
EG
EG
1981
FW
111,5
Ausstattungsübernahme in Absprache mit Vormieter
möglich, verfügbar ab Januar 2015
Ostsiedlung, G.-Hauptmann-Straße, J.-R.-Becher-Straße, K.-Kollwitz-Straße
352,00 €
355,00 €
350,00 €
349,00 €
1973
1973
1963
1968
NW
NW
NW
NW
75,5
69,6
82,4
77,8
malermäßig vorbereitet
malermäßig vorbereitet
malermäßig vorbereitet
malermäßig vorbereitet, Warmwasseraufb. solargestützt
255,00 €
255,00 €
262,00 €
312,00 €
405,00 €
410,00 €
412,00 €
482,00 €
1987
1987
1988
1988
FW
FW
FW
FW
91,1
91,1
103,9
82,2
malermäßig vorbereitet
malermäßig vorbereitet, WBS erforderlich
malermäßig vorbereitet, WBS erforderlich
renoviert, Aufzug
59,6
270,00 €
410,00 €
84,8
malermäßig vorbereitet
3.
62,0
286,00 € 361,00 €*
1890
StromMix+EG
111
2.
68,7
312,00 € 387,00 €*
1912
StromMix+EG
Wohnung malermäßig vorbereitet, * zzgl. Heizkosten
(Gas ), bedarfsabhängiger Energieausweis
157,3
Wohnung renoviert, *zzgl. Heizkosten (Gas ),
bedarfsabhängiger Energieausweis
2.
75,0
450,00 €
600,00 €
2003
EG
60,1
Büro
X
X
1959 Heizöl-EL
Grundausstattung: In allen Wohnungen ist das Bad gefliest und die Küche hat einen Fliesenspiegel.
Es können natürlich auch für jede Wohnung individuelle Ausstattungsvereinbarungen getroffen werden.
Bei den angegebenen Wohnungsflächen handelt es sich um Circa-Angaben.
Weitere Informationen und Angebote erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle oder im Internet.
Erläuterungen Energieausweis:
Heizungsart:
Alle Energieausweise wurden im Jahr 2008 auf der Grundlage des Energieverbrauchs erstellt.
Der Energieverbrauch für Warmwasser ist enthalten.
FW = Fernwärme; EG = Erdgas; NW = Nahwärme
Endenergieverbrauch in kWh/ (m *a)
2
Unsere Öffnungszeiten:
Montag:
08:00 - 16:00 Uhr
3- Raumwohnung, Monheimer Str. 2 mit Aufzug
Dienstag:
08:00 - 18:00 Uhr
3. Etage mit Balkon
Mittwoch:
08:00 - 16:00 Uhr
ca. 62,5 m
Donnerstag:
08:00 - 17:00 Uhr
Kaltmiete:
Freitag:
08:00 - 14:00 Uhr
Warmmiete: 482,00 €
Samstag:
09:00 - 13:00 Uhr
renoviert
Ihr Ansprechpartner:
Frau Wegner
Baujahr 1988
Kostenlose Service-Nr:
0800 346 7800
Heizung: Fernheizung
Internet:
www.wg-delitzsch.de
Endenergieverbrauch: 82,2 kWh/ ( m *a)
E-Mail:
[email protected]
Telefonnummer:
034202/ 68 430
Fax:
034202/ 68 441
2
312,00€
sofort verfügbar
Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH - Elisabethstraße 7 - 04509 Delitzsch
2
12
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Drei auf einen Streich
Weihnachten
im Tiergarten Delitzsch
Am Sonntag, dem 14. Dezember 2014,
findet in der Zooschule von 10.30 bis
15.00 Uhr die diesjährige TiergartenWeihnachtsveranstaltung statt.
Um 10.30 Uhr spielt die Puppenbühne Gayaya das Puppenspiel
„Hänsel und Gretel“ und von 13.00 bis 15.00 Uhr gibt Basteleien
für Groß und Klein sowie eine kleine Weihnachtsbäckerei.
Im Rahmen der Wanderausstellung „Rotmilan - Land zum Leben“ findet am Mittwoch, dem 17. Dezember 2014, ein Vortragsund Filmabend statt:
· 18:00 Vortrag „Rotmilan - Land zum Leben“ (Peter Solluntsch, Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen)
· 18:45 Vortrag zum Film „Das Jahr des Rotmilans“ (Robin
Jähne und Sarah Herbort, Naturfilmer aus Detmold)
·Pause
· 20:00 Filmvorführung „Das Jahr des Rotmilans“
· 21:00 Ende
________________________________________________________
MIK – Musical im Kino
Foto: N. Fuchs/Stadt Delitzsch
Gleich drei Gesellen auf der Walz, die gleichsam zum Schacht
der Rolandsbrüder gehören, besuchten am 10. November das
Rathaus, um Oberbürgermeister Dr. Manfred Wilde (Foto, l.) um
ein kleines Salär zu bitten.
Lasse Gläser (2. v. r.), 30-jähriger Holzbildhauer aus Bremen, ist
schon zweieinhalb Jahre auf Tippelei, muss also noch ein halbes Jahr fernab der Heimat verbringen. Genauso lange ist Moritz Meyer (ganz r.) unterwegs. Der 27-Jährige ist Zimmermann
und stammt aus Saarbrücken. Ein Jungspund dagegen ist der
23-jährige Benjamin Schulte, Zimmermann und Holzbildhauer,
der vor sieben Monaten über das Ortsschild seiner Heimatstadt
Eckernförde geklettert war.
Alle drei Tippelbrüder kamen von der Denkmalmesse nach Delitzsch, bevor sie sich weiter auf in Richtung Norden machten.
Theaterakademie
bespielt das neue Kino
Im neu eröffneten Kino Markt Zwanzig präsentieren die MusicalSchüler des 5. Semesters im abendfüllenden Programm „MIK
– Musical im Kino“ in einem neuen Raum außerhalb der gewohnten Umgebung die Früchte der vergangenen zweieinhalb
Ausbildungsjahre.
Am 17. und 19.12. finden Zusatzvorstellungen statt. Einlass ist
jeweils 19 Uhr, Beginn 20 Uhr. Karten sind in der Urlaub meehr
Bar in der Eisenbahnstraße 17 erhältlich.
Weitere Infos: www.markt-20.de
________________________________________________________
WGD und TWD
beim Adventsmarkt
in Delitzsch dabei
Willy Pätz
Vom 5. Dezember bis 7. Dezember findet der traditionelle Adventsmarkt in Delitzsch statt. Und wie jedes Jahr wird es gerade
für Kinder eine aufregende Zeit mit vielen Überraschungen.
So wird an diesen Tagen der Weihnachtsmann der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD) und der Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) mit seiner Gehilfin auf dem
Adventsmarkt dabei sein und die gestalteten Wunschzettel der
Kindern am Freitag in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie
Samstag und Sonntag jeweils von 15.00 bis 17.00 Uhr persönlich entgegennehmen.
Er trat am 1. Mai 1957 in die Delitzscher Wehr ein
und war dort ein engagierter Feuerwehrmann,
setzte sein Wissen und seine Kraft
für das Wohl der Anderen ein.
Kinder aufgepasst: Schreibt oder malt eure Weihnachtswünsche aufs Papier und vergesst bitte euren Namen, Anschrift
und Telefonnummer nicht auf den Zettel zu schreiben. Gebt den
Wunschzettel bitte persönlich beim Weihnachtsmann ab. Es
lohnt sich, denn der eine oder andere Wunsch wird vom Weihnachtsmann der WGD und der TWD erfüllt.
Nachruf
Die Feuerwehr Delitzsch trauert
um ihren Alterskameraden,
den Hauptlöschmeister
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken
bewahren.
Dr. Manfred Wilde Oberbürgermeister Dieter Franze
Feuerwehr Delitzsch
Die Wunschzettelvorlagen finden Sie auf unserer Homepage:
www.wg-delitzsch.de oder www.tw-delitzsch.de
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können alle Kinder bis 12 Jahre.
Die Gewinner werden telefonisch benachrichtigt. Das Los entscheidet. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung und der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Jeder Gewinnspielteilnehmer
stimmt der Veröffentlichung von Fotos der Aktion und Bekanntgabe des Namens zu.
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
13
14
Delitzscher Kleingärtner gewinnen Silber
beim Bundeswettbewerb
Die Kleingärtner des Vereins „Delitzsch Ost e. V.“ haben beim
23. Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ einen Silberpreis
gewonnen. Besonders lobenswert fand die Jury den Umgang
des Vereins mit dem demographischen Wandel. Mit einem Naturlehrpfad sollen die Kinder aus der nahen Kita und der Grundschule für das Thema Gärtnern begeistert werden. Ein Seniorengarten soll künftig von mehreren älteren Vereinsmitgliedern, die
alleine keinen Garten mehr bewirtschaften können, gemeinsam
genutzt werden.
Der Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ ist Deutschlands
wichtigster Ideenwettbewerb zur urbanen Gartenkultur und eine
Art deutsche Meisterschaft der 15.200 Kleingärtnervereine. Der
Wettbewerb wurde 1951 ins Leben gerufen, um besondere städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen
zu würdigen, mit denen
Kleingärtnervereine über die Grenzen der Gartenanlage hinaus positive Impulse in das Wohnumfeld senden. Für die Endrunde qualifiziert waren die Gewinner der Landesvorauswahlen, wobei Delitzsch
Ost e. V. vom Landesverband Sachsen nachnominiert wurde.
Foto: N. Fuchs/Stadt Delitzsch
________________________________________________________
Delitzscher Adventskalender
- Wir öffnen Türen
Liebe Bürger/innen und Gäste der Stadt Delitzsch,
wir alle sehnen uns in der Adventszeit nach ein wenig Ruhe und
Frieden. Doch oft erfahren wir in dieser prägenden Zeit Unruhe und
Hektik. Die katholische Gemeinde möchte mit dem Delitzscher Adventskalender, dieses Jahr bereits zum fünften Mal, Bewohner und
Gäste unserer Stadt zu einer Zeit der Besinnung einladen.
Wie das geht? Ganz einfach: Nehmen Sie sich täglich eine halbe
Stunde Zeit und suchen Sie die angegebenen Orte an den entsprechenden Tagen auf! Die Türen werden täglich um 17.30 Uhr geöffnet, außer am 24.12., da bereits um 9.30 Uhr. Auch wir wissen noch
nicht, was sich hinter den einzelnen Türen versteckt. Seien Sie doch
mit dabei, wenn wir Neues hinter den Türen unserer Stadt entdecken, einander begegnen und auf eine andere Weise das Warten auf
das Weihnachtsfest verkürzen. Während des Delitzscher Adventsmarktes legen wir eine Pause ein - und treffen uns vielleicht dort.
Seien Sie uns herzlich willkommen!
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
15
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages
im Sanierungsgebiet „Altstadt“ weiterhin möglich
Eigentümer von Grundstücken, die im Sanierungsgebiet „Altstadt“ liegen, sind zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages
spätestens nach Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme verpflichtet. Diese sogenannte Aufhebung der Sanierungssatzung findet zum 31. Dezember 2015 statt.
Mit dem städtebaulichen Sanierungsprogramm wurden Häuser
modernisiert und Straßenräume saniert. Damit ist Delitzsch lebenswerter und attraktiver geworden, zudem konnte sich der
Wert der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke entwickeln. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Baugesetzbuch vorgesehen, dass die Eigentümer als Ausgleich für die eingesetzten öffentlichen Fördermittel an den entstandenen Kosten
der Sanierung zu beteiligen sind.
Die Stadt kann von der Erhebung dieser Ausgleichsbeträge
nicht absehen und wird sie nach Ende der Sanierung im Jahr
2016 durch Bescheid festsetzen. Der Ausgleichsbetrag ist dann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu zahlen. Eigentümer können jedoch schon jetzt die Möglichkeit nutzen, ihren
Ausgleichsbetrag freiwillig vorzeitig abzulösen. Dann können Sie
flexible Zahlungszeiten und Abschläge vereinbaren.
Für Rückfragen zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages steht den Eigentümern der Sanierungsträger der Stadt Delitzsch, die Renner Projekt Management GmbH & Co. KG, gern
zur Verfügung:
Renner Projekt Management GmbH & Co. KG
Herr Renner
Kreuzgasse 8
04509 Delitzsch
Tel.: 034202 3090-30
Heimspiele des
NHV Concordia Delitzsch 2010 e. V.
Die nächsten Heimspiele des NHV Concordia Delitzsch 2010
e. V. finden an folgenden Tagen statt:
Sonnabend, 6.12.2014, Spielort: Artur-Becker-Halle
9:00 Uhr mJE NHV – VfB Eilenburg Kreisliga
10:30 Uhr mJC NHV – SG Lok Wurzen Kreisliga
Sonnabend, 6.12.2014, Spielort: Kultur- und Sportzentrum
18:30 Uhr MännerNHV – HSG Neudorf/Döbeln Sachsenliga
Weitere Informationen über die Mannschaften und den Verein
finden Sie im Internet unter www.nhv-concordia-delitzsch.de.
________________________________________________________
Sudetendeutsche Landsmannschaft –
Ortsgruppe Delitzsch
Unser Treffen findet am 17. Dezember statt.
Allen eine schöne Adventszeit,
ein frohes Weihnachtsfest und
einen guten Übergang
in das neue Jahr.
Der Vorstand
EisenbahnVerkehrsgewerkschaft
Ortsverwaltung Delitzsch – Seniorenvorstand
Liebe Seniorinnen und Senioren,
zu unserer Jahresabschlussveranstaltung am 11. Dezember
2014, um 15.00 Uhr (Einlass ab 14.30 Uhr) laden wir herzlich in
das Sportlerheim des ESV Delitzsch ein.
Wir freuen uns auf unser Beisammensein!
________________________________________________________
Treffen der Parkinson-Selbsthilfegruppe Delitzsch
Wir laden ein zum nächsten Parkinsontreffen. Es findet statt am
Donnerstag, dem 11.12.2014, um 14 Uhr im Seniorenheim am
Pfortenplatz. Dort stimmen wir uns auf Weihnachten ein und feiern
unser zweijähriges Bestehen.
Bartsch/Friedrich
________________________________________________________
SV Spröda e. V. wünscht frohe Weihnachten
Frohe Weihnachten und
ein erfolgreiches Jahr 2015
wünschen wir allen Mitgliedern,
Fans und Förderern sowie
deren Familien.
Für die tatkräftige Unterstützung im zu Ende gehenden Jahr 2014
bedanken wir uns bei unseren Sponsoren und privaten Spendern
Stadtverwaltung Delitzsch, Ortschaftsrat Spröda, FFw Spröda, AXA
Generalvertretung Olaf Goldstein, Agrargesellschaft mbH & Co. KG
Leinetal, Autohaus Müller GmbH, Bauklempnerei Bedachung Uwe
Adamczak, Bauunternehmer Lehmann Spröda, Bewässerungsanlagenbau Eberhard Römer, Black Pearl Island Tattoo Piercing, Bodentechnik Hamp, Elektroanlagen Delitzsch GmbH, Elektroservice
B. Schrade, Fahrzeug- u. Landtechnik Rödgen GmbH, Friseursalon
Cleopatra, Getränkemarkt Löschdepot Jörg Schneider, Haus- u.
Grundstückverwaltung Zschischang & Müller, Heko Sicherheitstechnik, Kreiswerke Delitzsch GmbH, Leupold Omnibusverkehr
OHG, Löbnitzer Bau GmbH Höppner, Malermeister Wilko Herrmann,
Metallbau Rudi Wehde, Norand Schlauchlining GmbH, Orthopädie Schuhtechnik Roland Kutzner, Raumausstatter Sigrun Krüger,
Rene Kistler Baumschienenservice, Teamsportprofi Herr Kaufmann,
Fisch- und Wildspezialitäten Billwitz, Kfz-Gutachter Andreas Bender, Rotkäppchen Apotheke Frau Wolf, City net Herr Wagner.
Vorstand des SV Spröda e. V.
16
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Einladung zum Bürgergespräch
Die Bürgerinitiative GRÜNES DELITZSCH trifft sich zum Gespräch. Interessierte Bürger sind für Anfragen, Meinungen und
Hinweise herzlich eingeladen. Gestalten Sie mit. Wir freuen uns
auf Ihre Teilnahme und Unterstützung.
Thema:
· Baumfällung in der Bitterfelder Straße und die Neugestaltung
Es schließt sich ein gemütlicher Teil mit Weihnachtsfeier an.
Termin: Zeit: Ort: Donnerstag, den 11. Dezember 2014
18.00Uhr
Eis-Café am Markt.
Kontakt: grü[email protected], Tel.: 034202 55078
Mehr Schutz für Mensch, Tier, Natur und Umwelt. Denn es ist
möglich!
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bornack
17
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
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Nordstraße 13
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W.-Seelenbinder-Straße 2
120,8 kWh (m²/a)
O.-v.-Guericke-Straße 14
123,9 kWh (m²/a)
R.-Luxemburg-Straße 13
112,4 kWh (m²/a)
Gellertstraße 38
110,8 kWh (m²/a)
Delitzsch
1977
Delitzsch
1960
Delitzsch
1982
Delitzsch
1960
Delitzsch
1982
2
1993
2
1992
3
2007
3
1992
4
2007
EG
Erdgas H
2. OG
Erdgas H
2. OG
Fernwärme
1. OG
Erdgas H
4. OG
Fernwärme
Delitzsch
1967
Delitzsch
1972
Delitzsch
1962
Delitzsch
1966
2
1993
2
1993
3
1992
3
1993
2. OG
Erdgas H
2. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
2. OG
Erdgas H
Rackwitz
1956
Rackwitz
1964
Rackwitz
1959
Rackwitz
1958
2
1992
2
1992
3
1992
3
1992
EG
Erdgas H
2. OG
Erdgas H
1. OG
Erdgas H
2. OG
Erdgas H
49,54
238,00 € nach Vereinb.
48,60
233,00 € nach Vereinb.
63,57
292,00 € nach Vereinb.
58,30
280,00 € nach Vereinb.
73,98
340,00 € nach Vereinb.
46,03
221,00 € nach Vereinb.
46,86
225,00 € nach Vereinb.
x
59,39
285,00 € nach Vereinb.
x
59,42
285,00 € nach Vereinb.
54,56
262,00 € nach Vereinb.
46,50
223,00 € Bezugsfertig
58,40
280,00 € nach Vereinb.
58,10
279,00 € nach Vereinb.
x
x
Delitzsch Ost
Beerendorfer Straße 52
141,1 kWh (m²/a)
Fr.-Engels-Straße 42
117,6 kWh (m²/a)
Ostsiedlung 74
117,3 kWh (m²/a)
G.-Hauptmann-Straße 8
120,5 kWh (m²/a)
Rackwitz
Hauptstraße 2
138,3 kWh (m²/a)
Friedensstraße 2a
115,4 kWh (m²/a)
Friedensstraße 1b
130,8 kWh (m²/a)
Friedensstraße 3b
121,1 kWh (m²/a)
Verkauf Eigentumswohnungen
Straße
Energieverbrauchskennwert
Karl-Marx-Straße 1a
86,7 kWh (m²/a)
Karl-Marx-Straße 1a
86,7 kWh (m²/a)
Beerendorfer Straße 42
103,2 kWh (m²/a)
Ort
Zimmer
Baujahr Objekt Bauj. Anlagent.
Delitzsch
1960
Delitzsch
1960
Delitzsch
1962
3
1992
3
1992
3
1992
Etage
Energieträger
1. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
3. OG
Erdgas H
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58,60
VB
unsaniert
59,59
VB
unsaniert
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Eine Besichtigung der Wohnungen ist nach Absprache auch außerhalb unserer Öffnungszeiten kurzfristig möglich.
Für weitere Angebote stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten wie folgt zur Verfügung :
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
7.30 - 9.00
9.00 - 12.00
7.30 - 9.00
7.30 - 9.00
9.00 - 11.30
Ihr Ansprechpartner: Herr Müller
und
13.00 - 18.00
und
13.00 - 17.00
Telefon
Fax:
Homepage: www.zuhause-in-delitzsch.de
E- Mail: [email protected]
E- Mail: [email protected]
034202/340517
034202/340520
18
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
DRK-Kreisverband Delitzsch e. V.
Eilenburger Straße 65
04509 Delitzsch
Tel. 034202 3094-0
Fax 034202 3094-28
[email protected]
www.drk-delitzsch.de
Sozialstation Delitzsch-Rackwitz, Ludwig-Jahn-Straße 4
• Ambulante Alten- und Krankenpflege
• Wundversorgung mit eigener Verbandsschwester
• Betreuung bei Ernährungssonden
• Verhinderungspflege
• Hauswirtschaftliche Hilfe
• Pflegeberatungen für Angehörige
Tel. 034202 3094-17, [email protected]
24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel. 0160 4711242
Fahrdienst
• Krankentransport (alle Kassen)
• Behindertenfahrdienst
• Patienten-Rückholdienst
• Dialysefahrten
• Transfer zu Kuren
Anfragen & Buchungen, Mo. - Fr., 7 - 16 Uhr
Tel. 034202 3094-20, [email protected]
Menüservice - Essen auf Rädern
Bestellungen & Änderungen, Mo. - Fr., 8 - 15 Uhr
Tel. 034202 300401
In der Zeit von Montag, 22.12.2014 bis Freitag 2.1.2015 ist
die Hotline werktags von 8 - 13 Uhr besetzt.
Kleiderkammer
Eilenburger Straße 65, Mo. - Do., 8 - 16 Uhr, Fr. 8 - 12 Uhr
In der Zeit von Montag, 22.12.2014 bis Freitag 2.1.2015
bleibt die Kleiderkammer geschlossen. Erster Öffnungstag im neuen Jahr ist der Montag, 5.1.2015.
Kindertageseinrichtung Bummi
Kosebruchweg 14, 04509 Delitzsch, Tel. 034202 58312
Integrationseinrichtung, Öffnungszeiten 6.00 - 18.00 Uhr
Betreuung von Kindern von 0 bis 11 Jahren.
Hilfe darf kein Zufall sein! Werden Sie jetzt Fördermitglied
beim DRK Delitzsch und ermöglichen Sie durch Ihren kontinuierlichen Beitrag die humanitäre Arbeit des Roten
Kreuzes nachhaltig. Infos: www.drk-delitzsch.de/spenden.
html
Regionale Initiative
Delitzsch e. V.
Wir haben vom 22.12.2014 bis 5.1.2015 Weihnachtsferien. Das
„Spielzeugland“, die „Bücherwand“, die „Nähstube“ und „Unser
Laden“ bleiben in dieser Zeit geschlossen.
Wie bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und
wünschen eine besinnliche Weihnachtzeit und einen guten
Start ins neue Jahr.
Vorstand RID e. V.
Am Wallgraben 7 - 04509 Delitzsch - Telefon: 034202 3091915
„Heiligabend nicht ALLEIN zu Haus“
Bald ist es wieder so weit. Heiligabend rückt immer näher. Es
gibt viele Menschen die an diesem Tag allein zuhause sind, sich
niemand um sie kümmert. Diesen Menschen einen angenehmen, gemütlichen Heiligabendnachmittag bei einer Tasse Kaffee, einem Stück Stolle und einem kleinen festlichen Programm
zu gestalten, ist unser Haus „die Begegnungsstätte“ Am Wallgraben 7, für den 24.12.2014 in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr
geöffnet.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihre Anmeldung nehmen wir
gern bis zum 12. Dezember 2014 entgegen.
Telefon: 034202 30919 15
Evangelische Kirchengemeinde
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 6.12. bis 19.12.2014
Sonntag, d. 7.12.2014
10.00 Uhr Gottesdienst – Marienkirche
im Anschluss nette Gespräche bei Kaffee, Tee und
Plätzchen
17.00 Uhr Konzert „Die Nacht ist vorgedrungen“ – Marienkirche
Eintritt 12,00 €/erm. 8,00 € zu Gunsten der
„Elternhilfe für krebskranke Kinder e. V.“
Montag, d. 8.12.2014
9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus
17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus
19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus
Dienstag, d. 9.12.2014
14.00 Uhr Adventsnachmittag – Gemeindehaus
19.00 Uhr Bibel im Gespräch – Gemeindehaus
Mittwoch, d. 10.12.2014
16.00 Uhr Krippenspielprobe – Gemeindehaus
16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus
17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus
17.45 Uhr Gitarrenunterricht f. junge Leute – Gemeindehaus
18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus
19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus
Freitag, d. 12.12.2014
20.00 Uhr Kirche am Abend – Gemeindehaus
„Weihnachts-Stern-Basteln“ mit Glühwein, Musik,
Geschichten und Gesprächen
Sonntag, d. 14.12.2014
10.00 Uhr Gottesdienst – Marienkirche
im Anschluss nette Gespräche bei Kaffee, Tee und
Plätzchen
17.00 Uhr Konzert der Schulze-Delitzsch-Chöre – Marienkirche
Montag, d. 15.12.2014
9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus
17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus
19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus
Dienstag, d. 16.12.2014
14.00 Uhr Seniorenkreis – Gemeindehaus
Mittwoch, d. 17.12.2014
16.00 Uhr Krippenspielprobe – Gemeindehaus
16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus
17.45 Uhr Gitarrenunterricht f. junge Leute – Gemeindehaus
18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus
19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus
Donnerstag, d. 18.12.2014
16.00 Uhr Krippenspielprobe – Gemeindehaus
Vorschau:
Adventsmusik im Kerzenschein am 21.12.2014, 17.00 Uhr in der
Marienkirche.
Anschriften:
Pfarrer St. Pecusa Kantorin R. Wache Gemeindebüro Öffnungszeiten: E-Mail: Internet: Schloßstr. 6, Tel. 989637
Tel. 0345 68921900
Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198
Montag bis Donnerstag
10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr
[email protected]
www.delitzsch-online.de/ev.kirche
Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2 280 006 670,
BLZ 860 555 92
IBAN: DE31 8605 5592 2280 0066 70; BIC: WELADE8LXXX
________________________________________________________
Katholische Pfarrei „St. Klara“
Gottesdienste und Zusammenkünfte
der katholischen Pfarrei „St. Klara“
vom 6.12. bis zum 19.12.2014
Samstag, 6.12.
10.00 Uhr Adventsandacht im Valere-Heim in Löbnitz
17.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz
18.00 Uhr Advents- und Weihnachtssingen der Kurrende in
Bad Düben
Sonntag, 7.12. (2. Advent)
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
8.45 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
Montag, 8.12.
10.00 Uhr Andacht im AWO-Heim in Bad Düben
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe zum Patronatsfest in Delitzsch
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
Dienstag, 9.12.
6.00 Uhr Roratemesse in Bad Düben
10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier im St.-Martin-Heim in Eilenburg
15.00 Uhr Religionsunterricht 1. + 2. Klasse in Delitzsch
16.00 Uhr Religionsunterricht 3. + 4. Klasse in Delitzsch
17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch
18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
18.45 Uhr Chor in Delitzsch
Mittwoch, 10.12.
8.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
16.00 Uhr Eröffnung der Krippenausstellung in Delitzsch
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Donnerstag, 11.12.
9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
16.00 Uhr Religionsunterricht für Oberschüler in Delitzsch
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
19
Freitag, 12.12.
5.00 Uhr Roratemesse in Eilenburg
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
14.00 Uhr Seniorenadvent in Löbnitz
16.00 Uhr Ministrantenstunde in Delitzsch
17.00 Uhr Jugend in Delitzsch
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Samstag, 13.12.
7.00 Uhr Roratemesse in Delitzsch
9.00 Uhr Erstkommunionkurs 2015 in Delitzsch
17.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
Sonntag, 14.12. (3. Advent)
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
8.45 Uhr Hl. Messe in Bad Düben
9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg
14.30 Uhr Konzert des Volkschores in Eilenburg
15.00 Uhr Konzert der Schulze-Delitzsch-Chöre in Delitzsch
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
Montag, 15.12.
8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch
13.30 Uhr Seniorenbeichte in Delitzsch
14.30 Uhr Seniorenadvent in Delitzsch
15.30 Uhr Religionsunterricht 1. - 4. Klasse in Eilenburg
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
18.00 19.00 Uhr Beichtgelegenheit in Eilenburg
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
19.00 Uhr Frauenkreis in Bad Düben
Dienstag, 16.12.
6.00 Uhr Roratemesse in Bad Düben
15.00 Uhr Religionsunterricht 1. + 2. Klasse in Delitzsch
16.00 Uhr Religionsunterricht 3. + 4. Klasse in Delitzsch
17.00 18.00 Uhr Beichtgelegenheit in Bad Düben
17.00 19.00 Uhr Beichtgelegenheit in Delitzsch
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch
17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau
18.00 Uhr Vinzenzkreis in Eilenburg
18.45 Uhr Chor in Delitzsch
Mittwoch, 17.12.
14.00 Uhr Hl. Messe, anschl. Seniorenadvent in Eilenburg
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Donnerstag, 18.12.
9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg
9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
15.30 17.00 Uhr Schülerbeichte in Delitzsch
16.00 Uhr Religionsunterricht für Oberschüler in Delitzsch
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
Freitag, 19.12.
5.00 Uhr Roratemesse in Eilenburg
6.00 Uhr Roratemesse in Delitzsch
17.00 Uhr Jugend in Delitzsch
17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch
18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben
18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau
20
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Anschriften:
Telefon Pfarrbüro 034202 52159
Fax Pfarrbüro 034202 52175
Telefon Pfr. Poschlod 034202 329706
E-Mail [email protected]
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Neuapostolische Kirche
Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 7.12. bis 17.12.2014
Sonntag, d. 7.12.2014
9.30 Uhr Gottesdienst
9.30 Uhr Vorsonntagsschule
9.30 Uhr Sonntagsschule
Montag, d. 8.12.2014
18.45 Uhr Religionsunterricht
19.30 Uhr Chorprobe
Mittwoch, d. 10.12.2014
20.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, d. 14.12.2014
9.30 Uhr Gottesdienst
9.30 Uhr Vorsonntagsschule
9.30 Uhr Sonntagsschule
Montag, d. 15.12.2014
18.45 Uhr Religionsunterricht
19.30 Uhr Chorprobe
Mittwoch, d. 17.12.2014
20.00 Uhr Gottesdienst
Jehovas Zeugen – Delitzsch
Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a
Sonntag, 7.12.2014
9.30 Uhr Öffentlicher Vortrag
Thema: „Die Wunder der Schöpfung würdigen“
10.00 Uhr Wachtturm-Studium
Thema: „Fest an das Königreich glauben“
Donnerstag, 11.12.2014
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium
Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“
19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Josua 1 - 5
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Was der heilige Geist ist“
20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache
und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Sonntag, 14.12.2014
9.30 Uhr Öffentlicher Vortrag
Thema: „Wandeln wir mit Gott?“
10.00 Uhr Wachtturm-Studium
Thema: „Ihr werdet ein Königreich von Priestern“
Donnerstag, 18.12.2014
19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium
Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“
19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Josua 6 - 8
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Was beweist, dass jemand den heiligen
Geist hat?“
20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache
und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Familienanzeigen
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LINUS WITTICH
Heimat- und Bürgerzeitungen
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Telefax (0 35 35) 4 89 -1 15
www.wittich-herzberg.de, [email protected]
21
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Pressestelle
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
03421 758-0
034202 988-0
03435 984-0
03423 7097-0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
03421 758-1371
034202 988-1336
03435 984-1380
03423 7097-1355
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
03421 758-1001
03421 758-1015
03421 758-1013
034202 988-1051
03421 758-1090
03421 758-1096
03421 758-1102
03421 758-1202
03421 758-1502
03421 758-7002
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Vorankündigung
Redaktionsschluss über den Jahreswechsel
Die letzte Ausgabe des Amtsblattes in diesem Jahr für
den Landkreis Nordsachsen erscheint am Freitag, dem
19. Dezember 2014.
Wichtig: Der Redaktionsschluss für das letzte Amtsblatt
ist Donnerstag, der 11. Dezember 2014.
Die erste Ausgabe des Amtsblattes im neuen Jahr für
den Landkreis Nordsachsen erscheint am Samstag, dem
17. Januar 2015.
Der Redaktionsschluss für die erste Ausgabe ist Freitag,
der 9. Januar 2015.
Der Landrat
Treffen mit Generalkonsul der USA
03421 7739-300
03421 758-2002
03421 758-2140
03421 758-2150
03421 758-2160
03421 758-2130
03423 7097-4001
03423 7097-4102
03423 7097-3401
03423 7097-3450
03423 7097-3102
03423 7097-32 02
03423 7097-3301
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
034202 988-5001
Straßenverkehrsamt
034202 988-5101
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
034202 988-5201
Ordnungsamt
034202 988-5301
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz
034202 988-5401
SG Rettungsdienst
034202 65-212
Gesundheitsamt
03421 758-6302
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
Ausschreibungen
des Landratsamtes Nordsachsen
03421 758-6002
03421 758-6101
03421 758-6202
Auf dem Foto v. l. n. r.:
Johann-Adolf Cohausz, Scott R. Riedmann, Dr. Gabriele Goldfuß
(Vertreterin der Stadt Leipzig), Michael Czupalla.
Auf einem Treffen in Delitzsch diskutierte Landrat Michael
Czupalla mit dem Generalkonsul der USA in Leipzig, Scott
R. Riedmann, die Möglichkeiten, die bestehenden Beziehungen
des Landkreises Nordsachsen in die USA auszubauen. Eine von
Landrat Czupalla geführte Wirtschaftsdelegation hatte zuletzt 2013
die USA besucht. Zudem soll auf Anregung des ehemaligen sächsischen Staatssekretärs Johann-Adolf Cohausz eine Delegation
aus den USA 2015 anlässlich des Tages der Deutschen Einheit
Nordsachsen besuchen.
22
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Adventsmarkt
Den traditionellen Adventsmarkt auf dem Hof von Schloss
Hartenfels eröffnete Landrat Michael Czupalla im Beisein der
Torgauer Oberbürgermeisterin Andrea Staude sowie Landratsdezernent Horst Winkler. Pünktlich zur Eröffnung war
auch der Weihnachtsmann mit seinem Gefolge im Schlosshof eingetroffen. Zahlreiche Torgauer und Gäste sorgten
mit ihrem Besuch am 1. Adventswochenende dafür, dass
auch die 5. Auflage der vom Landkreis Nordsachsen mit
Unterstützung zahlreicher Vereine organisierten Veranstaltung ein voller Erfolg wurde, wie Landrat Czupalla in seiner
Auswertung erklärte.
Büro Kreistag
Mitteilung des Büros des Kreistages
Die 3. öffentliche Sitzung des Kreistages Nordsachsen findet am
Mittwoch, dem 10. Dezember 2014, 16.00 Uhr,
im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel D,
2. Obergeschoss, „Mehrzwecksaal“, Schlossstraße 27,
04860 Torgau,
statt.
TagesordnungDrucks.-Nr.
1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung,
Feststellung der Beschlussfähigkeit
durch den Vorsitzenden des Kreistages
und Bestätigung der Niederschrift
vom 01.10.2014
2Bürgerfragestunde
3
Bericht zur Situation Asylsuchender und
ausländischer Flüchtlinge im Landkreis
Nordsachsen
4
Sachstand zur Bewältigung
der Hochwasserschäden 2013
5
Beratung und Beschlussfassung
von Informations- und Beschlussvorlagen
5.1 Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Schul- und Kulturausschuss
des Kreistages Nordsachsen
2- 070/14
5.2 Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Ausschuss Umwelt und Technik
des Kreistages Nordsachsen
2- 071/14
5.3 Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Gesundheits- und Sozialausschuss
des Kreistages Nordsachsen
2- 072/14/1
5.4 Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Finanzausschuss
des Kreistages Nordsachsen
2- 073/14
5.5 Berufung von sachkundigen Einwohnern
in den Vergabeausschuss
des Kreistages Nordsachsen
2- 074/14
5.6 Bestellung von ehrenamtlichen
Patientenfürsprechern für die stationären
psychiatrischen Einrichtungen
im Landkreis Nordsachsen
2- 092/14
5.7 Konzeption zur Entschuldung des
Haushaltes des Landkreises Nordsachsen
2- 091/14
5.8 Bestätigung von über- bzw. außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnis- sowie Finanzhaushalt 2013
2- 088/14
5.9 Bestätigung von über- bzw. außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnis- sowie Finanzhaushalt 2014
2- 089/14
5.10 Beteiligungsbericht 2013
2-I 024/14
5.11 Haushalt 2015 - 1. Lesung
2-I 025/14
5.12 Satzung des Landkreises Nordsachsen
über die Erhebung von Gebühren für die
Inanspruchnahme von Leistungen der
Notfallrettung und des Krankentransportes
(Gebührensatzung Rettungsdienst)
2- 087/14
5.13 Bestellung eines Leitenden Notarztes (LNA) 2- 075/14
5.14 Bestimmung der örtlichen Prüfungseinrichtung
für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2014 sowie zum 31.12.
der Folgejahre des Eigenbetriebes
Bildungsstätten
des Landkreises Nordsachsen
2- 076/14
5.15 Satzung über die Vermeidung, Verwertung
und Beseitigung von Abfällen im Landkreis
Nordsachsen für das Teilgebiet des ehemaligen
Landkreises Delitzsch (Abfallwirtschaftssatzung
Delitzsch - AWS DZ) vom 10.12.2014
2- 079/14
5.16 Gebührensatzung des Landkreises
Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche
Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen
Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung
Delitzsch - AGS DZ) vom 10.12.2014
2- 080/14/1
5.17 1. Fortschreibung des Konzeptes
zur Integration von Migrantinnen und
Migranten im Landkreis Nordsachsen
vom 01.03.2010 sowie 3. Fortschreibung
Anlage 1 vom 10.03.2010 in der Fassung
der 2. Fortschreibung vom 10.10.2012
2- 086/14/1
5.18 Indexfortschreibung des schlüssigen
Konzepts des Landkreises Nordsachsen
vom 01.01.2013 zu § 22 SGB II und
§ 35 SGB XII zum 01.01.2015
2- 085/14
5.19 Satzung des Landkreises Nordsachsen
über den Maßnahmenplan des
Abfallwirtschaftskonzeptes 2014 bis 2020
(MaßnahmenS AWK)
vom 10.12.2014
2- 081/14
5.20 European Energy Award® (eea)
2- 082/14
5.21 Bestimmung des Tages für die Wahl des
Landrates im Jahr 2015 und für einen
etwaigen zweiten Wahlgang
2- 066/14
5.22 Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters
des Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses
für die Landratswahl 2015
2- 067/14
5.23 Wahl der Beisitzer und Stellvertreter
des Kreiswahlausschusses
für die Landratswahl 2015
2- 068/14
5.24 Satzung zur Regelung des Zugangs
zu Informationen in weisungsfreien
Angelegenheiten des Landkreises Nordsachsen
(Informationsfreiheitssatzung)
2-I 032/14
6
Informationen und Anfragen
23
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus
Existenzgründerberatungen
Vorbereitungen der Berufsinformationstage
Torgau (BIT) 2015 sind gestartet
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle
Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose
Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit Frau Sabine Müller,
Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Tourismus
Telefon: +49 3421 7581053 oder
[email protected].
Es geht wieder los!
Der Arbeitskreis SchuleWirtschaft Torgau gab am 11.11.2014 mit
Unterstützung der Koordinierungsstelle für Berufs- und Studienorientierung des Landkreises Nordsachsen den Startschuss für die
Vorbereitung der Berufsinformationstage (BIT) 2015. Die Schnuppertage in regionalen Firmen für Oberschüler der 8. und 9. Klassen finden 2015 am 11.03. und 12.03. in Torgau und Umgebung
statt. Die Organisatoren würden sich über eine rege Beteiligung
der hiesigen Unternehmen freuen. Den Jugendlichen wird so ein
erster Blick in die Praxis ermöglicht. Für die Unternehmen besteht
die Chance erste Kontakte zu potentiellen Auszubildenden für die
nächsten Jahre zu knüpfen. Für 500 Schülerinnen und Schüler
sind an den 2 Märztagen Praktikumsplätze zu organisieren. Eine
große Herausforderung für die Organisatoren, die sich natürlich
über viele Anmeldungen freuen. Für Fragen rund um die Anmeldung und die BIT stehen die Organisatoren gern zur Verfügung
(034202 988 1065 oder [email protected]).
Ab sofort ist es für alle interessierten Unternehmen möglich, sich
über das Internetportal www.berufsorientierung-nordsachsen.de
für die BIT 2015 anzumelden. Die Anmeldeformulare und Eindrücke
vom letzten Jahr finden sie hier.
Kontakt:
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
Schlossstraße 27
04868 Torgau
Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung
Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch
Ansprechpartnerinnen für die Koordinierungsstelle sind:
Germaine Schleicher
Tel.:
034202 988 1066
E-Mail:[email protected]
Martina Pönicke
Tel.:
034202 988 1065
E-Mail:[email protected]
Dezernat Hauptverwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf
Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3
EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer
nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist.
AZ: 110/dü/081.9.0-304/2014/DZ
(Grundbuch von Spröda Blatt 104)
Miteigentümer
GemarkungFlur
Flurstück
August Köppchen
geb. 04.06.1872
in Doberschütz
Spröda
4
125/1
ges. 04.01.1957
in Reibitz
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz
nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen
nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Frau Dürr
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe
des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Fleischer
Amtsdirektor
Amtliche Bekanntmachung
Hochwasser Juni 2013
Frist für die Antragstellung auf Fördermittel
zur Schadensbeseitigung nach
RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab
Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene
Unternehmen, Private, und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel
zur Schadensbeseitigung endet.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014
bei der Bewilligungsstelle (SAB) vorliegen müssen.
Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden 2013
keine Zuwendungsfähigkeit.
Um den Abgabetermin 31.12.2014 der Anträge bei der Bewilligungsstelle (SAB) einhalten zu können, sind die Anträge bis spätestens 23.12.2014 beim Landkreis zur Bestätigung einzureichen.
Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag
auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2
Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist.
AZ: 110/Be/081.9.0-256/2014/TO
(Grundbuch von Mahlis, Blatt 421)
Eigentümer
GemarkungFlurstück
Paul Gottlieb Stephan
geb. 30.01.1891
ges. 24.03.1955
Wadewitz
135/2
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz
nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen
nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Nordsachsen
Kommunalamt
Herrn Berger
Schlossstraße 27
04860 Torgau
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe
des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
24
Dezernat Bau und Umwelt
Das Amt für Ländliche Neuordnung (ALN)
informiert
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Antragsnummer: 2014_1004150
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Gastewitz (6636): 52, 51/2, 50, 49, 47/2, 47/1, 51/1,
46/4, 40, 43, 45, 34/1, 48/2, 3/3, 103, 35/1, 32/1, 31, 104, 105, 106,
24, 23, 22, 18/4, 25/2, 36, 41/1, 44/2, 3/2, 55/2, 25/1, 17/2, 18/1
Wirtschaftsweg Welsau - Neiden komplett ausgebaut;
Teilnehmergemeinschaft (TG) Zinna baut
Verbindungsweg nach Neiden
Antragsnummer: 2014_1003931
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Kreina (6664): 8/5, 20, 34/4, 1/a, 3/a, 4/c
Die TG Zinna hatte bereits 2002 hinter der Ortslage Welsau beginnend den „Weg nach Neiden“ auf vorhandener Trasse grundhaft
ausgebaut. Im Rahmen der Schadenbeseitigung des Hochwassers
der Elbe 2013 im Gemeindegebiet Elsnig sollte nun durch die
Gemeinde die „Plattenstraße östlich von Neiden“ grundhaft und
hochwassersicher ausgebaut werden. Dieser Wirtschaftsweg verläuft in unmittelbarer Nähe der Weinske bis zur Verfahrensgrenze
der Teilnehmergemeinschaft (TG) Zinna und weiter in Richtung
der Ortslage Welsau.
Im Oktober dieses Jahres erfolgte deshalb gemeinsam mit dem
Ausbau der „Plattenstraße“, der grundhafte Ausbau des „Verbindungsweges nach Neiden“ durch die TG als 3,00 Meter breiter
Asphaltweg mit beidseitigem je 0,75 Meter breitem befahrbarem
Bankett. Die vorhandenen Betonplatten wurden gebrochen und
im Unterbau des Wirtschaftsweges wiederverwandt. Darauf aufbauend wurde die Schottertragschicht hergestellt und die Asphalttragdeckschicht eingebaut. Wegbegleitende Feldzufahrten für
die Landwirtschaft binden an die neu asphaltierte Wegtrasse an.
Die Baukosten für den „Verbindungsweg nach Neiden“ beliefen
sich auf insgesamt 60 TEUR. Diese werden zu 84 % aus Mitteln
des Bundes und des Freistaates gefördert. Die übrigen Kosten
werden von der Gemeinde Elsnig übernommen.
Dieser nunmehr komplett ausgebaute Wirtschaftsweg von Welsau
nach Neiden dient nicht nur der Landwirtschaft und der Deichverteidigung, sondern wird auch touristisch von vielen Radfahrern
und Spaziergängern genutzt.
Art der Änderung
1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der
Wirtschaftsart
2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der
Wirtschaftsart
3. Veränderung von Gebäudedaten
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.
Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG
für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines
Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
08.12.2014 bis zum 07.01.2015
in der Geschäftsstelle des
Vermessungsamt Nordsachsen
Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg
in der Zeit
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit Unterlagen zu den Änderungen
einzusehen.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
Offenlegung der Änderung
von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches
Vermessungs- und Katastergesetz (SächSVermKatG)
Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Antragsnummer: 2014_1004306
Offenlegung der Änderung
von Daten des Liegenschaftskatasters
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Rochzahn (6633): 111/c, 223/a, 50, 111/b, 111/a,
167/1, 166/1, 169/a, 168/1, 3, 209/b, 209/a, 209/c, 16, 9/5, 18,
32, 31, 19/1, 153, 23/2, 28/1, 26, 27, 42/2, 44/2, 46, 17, 54, 219/a,
53/1, 11, 21/1, 22, 25/1, 46/1, 176/e, 222/6, 176/5, 171/1, 177/c,
176/6, 176/7, 172/2, 176/4, 171/2
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches
Vermessungs- und Katastergesetz (SächSVermKatG)
Antragsnummer: 2014_1004305
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Stennschütz (6637): 10, 171, 12, 21, 191, 49, 11, 19,
20, 26, 173/2, 22, 23, 168, 27, 1, 188/2, 8, 185, 5, 9, 87/2, 43, 2,
42, 41, 40, 89
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Drebligar Flur 10 (7822):
2/1, 3/1, 5/2
Gemarkung Drebligar Flur 9 (7821):
44/2, 51/3, 60, 67, 69, 89, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105/1,
107, 108, 109, 110, 111, 115/106, 116/106, 188/91
Antragsnummer: 2014_1004304
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Zeicha (6638): 33/1, 74/1, 10/2, 6, 3/2, 2, 5, 10/1, 13,
9/1, 14, 1, 3/1
Antragsnummer: 2014_1004216
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Casabra (6663): 268, 262, 259/2, 263/2
Antragsnummer: 2014_1004215
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Raitzen (6631): 20/9, 23, 38/2, 27, 22, 20/8, 20/4, 21,
17, 39/1, 15, 25/1, 14, 11, 18, 43, 10, 16, 41, 42, 24, 58/2, 6, 12, 9/1
Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Antragsnummer: 2009_1003115
Art der Änderung
1. Berichtigung der Flächenangabe
2. Zerlegung
3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der
Wirtschaftsart
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt und bekannt gemacht. Die
Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 14 Abs. 6 SächsVermKatG.
25
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG
für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines
Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
15.12.2014 bis zum 11.01.2015
in der Geschäftsstelle des
Vermessungsamtes
Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg
in der Zeit
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG
gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage
nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und
die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder beim Staatsbetrieb
Geobasisinfomation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3,
01099 Dresden. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim
Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder
den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg;
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; Fischerstraße
26, 04860 Torgau erhoben werden.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
Öffnungszeiten
der Kfz-Zulassungsbehörde
zum Jahreswechsel
Zum 01.01.2015 treten gesetzliche Änderungen im Rahmen der Kfz-Zulassung in Kraft. Es handelt sich um die
Neuerungen
- Onlinebasierte Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
sowie
- Möglichkeit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme
bei Umzug des Fahrzeughalters.
In diesem Zusammenhang machen sich umfangreiche programmtechnische Anpassungen und Tests des Kfz-Zulassungsprogrammes erforderlich. In geringem Umfang werden
sich Änderungen der Öffnungszeiten zwischen Weihnachten
und Neujahr ergeben, wofür um Verständnis gebeten wird.
Die Kfz-Zulassungsbehörde wird an allen Standorten
wie folgt geöffnet sein:
Dienstag, 23.12.2014 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und
13:00 Uhr - 19:00 Uhr
Mittwoch, 24.12.2014 geschlossen
Montag, 29.12.2014
08:30 Uhr - 11:30 Uhr und
13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag, 30.12.2014
08:30 Uhr - 11:30 Uhr und
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch, 31.12.2014 geschlossen
Freitag, 02.01.2015
geschlossen
Dezernat Ordnung
Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg
An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals
überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und
Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde
für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren
Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und
Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten.
Delitzsch:
Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18.00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a,
Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07
Eilenburg: Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr
Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4,
Kontakt:
Tel.: Frau Martina Koch
0176 95316645/034202 56657
0341 71070724 (Büro Leipzig)
E-Mail: [email protected]
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich.
Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen.
(Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333).
Dezernat Soziales
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
im Landkreis Nordsachsen
Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes
sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren:
• zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen
im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines
Kindes
• zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen
• zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys
sowie Kleinkindern
• zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe
• zu verschiedensten Fragen der Elternschaft
• zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung
Ihre Ansprechpartner:
• Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz:
Kathrin Grasse
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
• Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz:
Tanja Schön
Tel.: 034202 9886141
E-Mail: [email protected]
- Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst
26
n
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Mitteilungen der Gemeinden
Gemeinde Doberschütz
Ortschaftsrat Paschwitz
Einladung
zur 1. Sitzung des Ortschaftsrates Paschwitz am
Dienstag, d. 09.12.2014
um 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte Paschwitz, Alte Dorfstraße
3 in 04838 Doberschütz OT Paschwitz
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
2. Fragen von Einwohnern
3. Verwendung des Kulturgeldes
4. Aufgaben für das Jahr 2015
5.Sonstiges/Informationen
gez. F. Reiche
Ortsvorsteher
Ortschaft Sprotta
Einladung
Die 3. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sprotta findet
am Donnerstag, dem 18.12.2014, um 19.30 Uhr
in „Kerstin’s Rasthof B 87“, Vogelherdstraße 1 (Gewerbegebiet
Sprotta-Paschwitz) in 04838 Doberschütz OT Sprotta statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der
Tagesordnung
2. Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung vom 06.11.2014
3. Fragen von Einwohnern
4. Planung der Ortschaftsratssitzungen im 1. Halbjahr 2015
5. Beratung über Inhalte und Themen der nächsten Sitzungen
6.Sonstiges
gez. Storek
Ortsvorsteher
Gemeinde Jesewitz
Einladung
Am Donnerstag, 11. Dezember 2014 findet um 19:30 Uhr im
Begegnungsstätte Paschwitz, Alte Dorfstraße 3, 04838 Doberschütz OT Paschwitz, die
2. öffentliche Gemeinderatssitzung
statt.
TagesordnungDrucksache
1.Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung
der Niederschrift vom 09.10.2014
2.Einwohnerfragestunde
3.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
3.1. Vereinbarung über die Gemeindepartnerschaft
zwischen der Marktgemeinde Burghaun und
der Gemeinde Doberschütz
076
3.2. Bestellung von Vertretern für die Vereinbarung
über die Gemeindepartnerschaft
Burghaun/Doberschütz
077
3.3. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
An der Mühle“ Gemeinde Doberschütz
079
3.4. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
und weiteren Entgelten für die Betreuung
von Kindern in den Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Doberschütz
075
3.5. 1. Änderung zur Geschäftsordnung
für den Gemeinderat und die Ausschüsse
der Gemeinde Doberschütz
080
3.6. Zustimmung zur Leaderentwicklungsstrategie (LES)
der Leaderregion „Dübener Heide“
081
3.7. Bekanntgabe der Eilbeschlüsse 107/2014
bis 109/2014 zur Vergabe der Bauleistung
„Sanitäreinrichtungen und Umkleideräume für
den Schulsport an der Sportanlage Doberschütz“ 082
3.8. Zwischenbericht über die Haushalts- u .
Finanzlage der Gemeinde Doberschütz 2014
083
3.9. Terminplan 1. Halbjahr 2015 für die Sitzungen
des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
078
3.10. Verkauf Flurstück 71/11 der Flur 1
der Gemarkung Paschwitz
085
3.11. Beschluss zur Änderung des
Beschlusses 106/2014 vom 09.10.2014
084
3.12. Beschluss zu außerplanmäßigen Ausgabe
(Buswartehalle Mörtitz)
088
4.Sonstiges/Informationen
4.1. Information zum Gas-Konzessionsvertrag
mit der MITGAS
089
gez. Märtz
Bürgermeister
Hochwasser Juni 2013
Frist für die Antragstellung auf Fördermittel
zur Schadensbeseitigung nach
RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab
Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am
31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen,
Private und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung endet.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014
bei der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank - SAB)
vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014
bei der SAB eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden
2013 keine Zuwendungsfähigkeit.
Die „Bestätigung der Gemeinde“ kann nur noch bis zum 23.12.2014
im Verwaltungsverband Eilenburg-West während der Öffnungszeiten ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin
(Tel.: 03423 662343). In der Zeit vom 24.12.2014 bis 01.01.2014
ist der Verwaltungsverband Eilenburg-West geschlossen. In dieser
Zeit eingehende Anträge können daher nicht an die SAB weitergeleitet werden. Wir bitten um Beachtung.
Nach dem 23.12.2014 sollten die Anträge zur Fristwahrung (auch
ohne Bestätigung durch die Gemeinde) vom Antragsteller unmittelbar zur SAB gesandt oder gebracht werden.
Einladung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde
Jesewitz findet
am Donnerstag, dem 11.12.2014, 19:30 Uhr
im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung
der Tagesordnung
2. Bestätigung der Niederschrift vom 13.11.2014
3.Bürgerfragestunde
4. Beschluss - Legitimation der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land
5. Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung einer
Sirenenanlage im OT Pehritzsch
6. Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines
Wohngebäudes im OT Jesewitz
Antragsteller: Frau Jutta Zaschke, Eilenburg
27
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
7. Beschluss - Kauf von Straßenflächen, Gemarkung Liemehna,
Flur 1, Flurstück 90/5 durch die Gemeinde Jesewitz
8. Beschluss - Festlegung des Wahltages des Bürgermeisters
der Gemeinde Jesewitz
9. Beschluss - Festlegung des Tages eines etwaigen zweiten
Wahlgangs bei der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Jesewitz
10.Beschluss - Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 der Gemeinde Jesewitz
11.Information des Gemeinderates: Beteiligungsbericht für das
Haushaltsjahr 2013
12.Beschluss - Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
13.Beschluss - Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eilenburg für den Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Zum Landwirt“
14.Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Haacke
Stellv. Bürgermeister
Ortschaftsrat Pehritzsch
Einladung
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft
Pehritzsch findet am
Dienstag, dem 09.12.2014, um 19.00 Uhr
im Sportlerheim des SG Pehritzsch, Taucher Weg in Pehritzsch
statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2.Protokollkontrolle
3. Verpflichtung eines gewählten Ortschaftsrates
4. Bilanz 2014
5. Ausblick 2015
6.Bürgerfragestunde
7.Verschiedenes
Andrea Herold
Ortsvorsteherin
Bekanntmachung gefasster Beschlüsse
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz
am 13.11.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.Inhalt
61/2014
62/2014
63/2014
64/2014
65/2014
Antrag auf Anbau zu einem Einfamilienhaus und
Errichtung eines Schuppens im OT Weltewitz
Antragsteller: Herr Kay Rohr, Jesewitz
Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Poststraße“
OT Bahnhof zum Neubau eines Einfamilienhauses
im OT Bahnhof
Antragsteller: Frau Janine und Herr Christian
Karau, Leipzig
Antrag auf Neubau Einfamilienhaus
im OT Bahnhof
Antragsteller: Frau Janine und Herr Christian
Karau, Leipzig
Kauf eines Grundstückes Gemarkung Jesewitz,
Flur 2, Flurstück 73/10 durch die Gemeinde
Jesewitz
Stellungnahme zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „Wohngebiet An der Schäferei“ im
OT Böhlitz der Gemeinde Thallwitz
Haacke
Stellv. Bürgermeister
Öffentlicher Hinweis
Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden
Grundstückes ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung
Flurstücks-Größe Nutzungsart
(Gemeinde)
Nr.
in ha
gem. Angaben im Vertrag/
Katasterkarte
Groitzsch Flur 1
(Gde. Jesewitz)
159 0,1790
Holz
Groitzsch Flur 1
(Gde. Jesewitz)
161 1,7260
Holz
Groitzsch Flur 1
(Gde. Jesewitz)
171 1,0800
1,0730 ha
Holz
0,0070 ha
Acker
Groitzsch Flur 5
(Gde. Jesewitz)
28/1 5,7447
Sonstiges
Groitzsch Flur 5
(Gde. Jesewitz)
28/2 0,1303
Verkehrsfläche
Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die
zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb
des Grundstückes interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben,
dem Landratsamt Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung
und Landwirtschaft, bis zum 11.12.2014 ihr Erwerbsinteresse
schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei
einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Rentzsch
SGL Landwirtschaft
28
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Gemeinde Laußig
Haushaltssatzung der Gemeinde Laußig für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 04.11.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
(2014)(2015)
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis) auf
-
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen
des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen
Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf
-
-
-
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(Sonderergebnis) auf
-
-
-
Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf
Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
Gesamtergebnis auf
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender
Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der
Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
-
-
-
-
-
-
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus
Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen
und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf
50.000 EUR (2014)
988.000 EUR (2015)
festgesetzt.
3.804.600 EUR
4.102.400 EUR
3.919.500 EUR
3.966.500 EUR
-297.800 EUR
-47.000 EUR
0 EUR
0 EUR
-297.800 EUR
-47.000 EUR
1.200.900 EUR
1.074.800 EUR
0 EUR
0 EUR
126.100 EUR
0 EUR
-297.800 EUR
126.100 EUR
-171.700 EUR
-47.000 EUR
0 EUR
-47.000 EUR
5.042.200 EUR
5.044.200 EUR
3.869.500 EUR
3.836.500 EUR
-2.000 EUR
33.000 EUR
980.600 EUR
1.167.600 EUR
-187.000 EUR
452.800 EUR
1.500.300 EUR
-1.047.500 EUR
-189.000 EUR
50.000 EUR
211.200 EUR
-161.200 EUR
-1.014.500 EUR
988.000 EUR
216.200 EUR
771.800 EUR
-350.200 EUR
-242.700 EUR
(2014)(2015)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
290 v.H.
290 v.H.
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
365 v.H.
365 v.H.
Gewerbesteuer auf
370 v.H.
370 v.H.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird
auf 820.000 EUR (2014)
790.000 EUR (2015)
festgesetzt.
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
Mit Bescheid vom Landratsamt Nordsachsen vom 25.11.2014 wird
die Haushaltssatzung der Gemeinde Laußig für das Haushaltsjahr
2014 und 2015 bestätigt.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegen mit allen Anlagen
zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 08.12.2014 bis zum 16.12.2014
zu den Dienstzeiten in der Gemeinde Laußig (Kämmerei) aus.
29
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Bekanntmachung des Landesamtes für Straßenbau
und Verkehr über die Umstufung von Straßen in der
Gemeinde Laußig/OT Gruna (Landkreis Nordsachsen)
vom 13. November 2014
Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 235), stuft das Landesamt für
Straßenbau und Verkehr folgende Straßen um:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ich bitte um Kenntnisnahme, dass die Verwaltung
vom 22.12.2014 bis 02.01.2015
geschlossen bleibt.
In dringenden Angelegenheiten ist die Verwaltung unter 034243
339-0 erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Bürgermeister
Laußiger
Weihnachtsmarkt
1.Straßenbeschreibung
1.1 Kreisstraße 7412
Netzknoten 4441 003, Stat. 0,000 bis Stat. 1,520
Länge: 1,520 km
1.2 Kreisstraße 7412
Netzknoten 4441 003, Stat. 1,520 bis Stat. 2,458 (NK 4441 023)
Länge: 0,938 km
am
LändlichenBürgerZentrum
Samstag, den 06.12.2014
von 14:30 bis 18:00 Uhr
2.Verfügung
2.1 Der unter Ziffer 1.1 näher bezeichnete Straßenabschnitt
wird zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft.
2.2 Der unter Ziffer 1.2 näher bezeichnete Kreisstraßenabschnitt wird zur Ortsstraße abgestuft.
2.3 Neuer Träger der Straßenbaulast ist jeweils die Gemeinde
Laußig.
2.4 Die Verfügungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Ab 14:30 Uhr
Kleines Programm unserer Kinder aus dem Kindergarten
und gemütliches Kaffeetrinken in der Aula
3.Einsichtnahme
Die vollständigen Verfügungen können in der Gemeinde
Laußig, Bahnhofstraße 1a, 04838 Laußig bzw. im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Straße
19a, 01099 Dresden während der Dienstzeiten eingesehen
werden.
Die Umstufungsverfügungen gelten zwei Wochen nach dem
Vollzug der ortsüblichen Bekanntmachung in der Gemeinde Laußig gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Umstufungsverfügung
auf andere Weise, z.B. mittels Postzustellungsurkunde,
Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief
zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der
Zustellung als bewirkt.
Weihnachtlicher Basar
mit Kaffee * Kuchen * Stolle * Gebäck * Glühwein * Bratwurst *
4.Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Umstufungsverfügung kann innerhalb eines
Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch schriftlich
oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau
und Verkehr, Bautzner Str. 19a, 01099 Dresden eingelegt
werden.
Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen;
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4,
09131 Chemnitz;
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen;
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig;
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen
eingelegt werden.
Dresden, den 13. November 2014
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
gez.
Jürgen Klooß
Abteilungsleiter Zentraler Servicebereich
Auftritt der “Dance Tigers“ aus Bad Düben
in der Aula
Weihnachtliche Lieder mit dem Heidechor Laußig
Eisenbahnausstellung
Gegen 17:00 Uhr kommt der Weihnachtsmann und ist
schon ganz neugierig auf eure Lieder und Gedichte!
Und wie im jedem Jahr ist die Kinder-Eisenbahn dabei.
Die FFW, Catbamella e. V., die Landfrauen sorgen für Speis
und Trank …
… und die Laußiger Biskuit-Manufaktur für leckere Kekse,
Gebäck & Waffeln.
Es laden ein:
Die Gemeinde Laußig und die Vereine des Ortes
Liebe Seniorinnen und Senioren,
unser nächster Rentnernachmittag im
Bürgerhaus Authausen findet am 10.12.2014,
ab 14:00 Uhr statt.
Weihnachtsfeier
Die Theatergruppe Authausen,
der Männerchor aus Authausen
und das Trio Sizilia aus Oschatz
versetzen Sie in eine vorweihnachtliche Stimmung.
Melden Sie sich bis zum 08.12.2014 telefonisch
bei Frau Bärbel Petersohn 20952 oder auch
gern persönlich im Bürgerhaus Authausen bei
Frau Petra Mühlnickel 72894 an.
Ein Unkostenbeitrag von 16,00 EUR ist bei Anmeldung zu entrichten.
Es laden ein die Landfrauen
Authausen - Pressel - Görschlitz
30
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Gemeinde Rackwitz
Satzung über die Betreuung von Kindern
in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft
der Gemeinde Rackwitz
(Betreuungssatzung für
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S.234) sowie des
Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225),
zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) hat der Gemeinderat Rackwitz in
seiner Sitzung am 27.11.2014 folgende Satzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für das Betreuungsverhältnis in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten (Kindertageseinrichtungen), wenn
diese Einrichtungen in der Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz
stehen. Sie gilt ebenfalls für die Betreuung in Tagespflege.
(2) Die Gemeinde Rackwitz ist derzeit Träger von Kindertagespflegeplätzen und folgender Kindertageseinrichtungen:
Einrichtung - Öffnungszeiten
- Kinderhaus I Rackwitz, Märchenweg 2
6:00 - 17:00 Uhr
- Kinderhaus II Rackwitz, Str. der Jugend 8
6:00 - 17:00 Uhr
- Zwergenhaus Zschortau, Neue Str. 10a
6:00 - 17:00 Uhr
- Tagespflege gem. Vereinbarung.
§2
Aufnahme- und Betreuungsgrundsätze
(1) Die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtungen der
Gemeinde Rackwitz erfolgt nach den Grundsätzen der SächsKitaG.
(2) Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortgruppen können in
gemeinschaftlichen Einrichtungen geführt werden.
(3) Als Kinderkrippenkinder werden Kinder in der Regel bis zur
Vollendung des 3. Lebensjahres aufgenommen.
Als Kindergartenkinder werden Kinder von der Vollendung des
3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt aufgenommen. Die Aufnahme
von Kindern ab dem 34. Lebensmonat ist möglich. Das Angebot
kann hinsichtlich der Betreuungszeit eingeschränkt werden
- für die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz nicht in der
Gemeinde Rackwitz haben,
- für die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rackwitz haben, deren Personenberechtigte (mindestens eine Person) jedoch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Als Hortkinder gelten schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung
des 4. Schuljahres. Ein Schuljahr beginnt am 01.08. eines Kalenderjahres.
Das 4. Schuljahr endet am letzten Tag der Sommerferien.
Kinder, die eingeschult werden, können ab Beginn des Schuljahres
nur als Hortkind betreut werden.
Unabhängig vom Ende der Ferien und der Aufnahme des Schulbetriebes endet das letzte Kindergartenjahr immer am 31.07.
und das Schuljahr beginnt grundsätzlich nach Beendigung des
Schulvorbereitungsjahres am 01.08. (§ 1 SchulVorbVO i.V.m.
§ 33 Abs. 1 SchulG).
(4) Ein Aufnahmeantrag für Kinder, die nicht im Gemeindegebiet
wohnhaft sind, ist gesondert zu begründen. Für diese Kinder hat
die Wohnortgemeinde gem. § 17 Abs. 3 SächsKitaG den Gemeindeanteil und ggf. den Landeszuschuss bei entsprechender
Vorbetreuung in der Wohnortgemeinde an die Gemeinde Rackwitz
zu zahlen.
§3
Betreuungsangebote,
Abschluss eines Betreuungsvertrages
(1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf Grundlage
einer vertraglichen Vereinbarung (Betreuungsvertrag) zwischen
den Personensorgeberechtigten und der Gemeinde Rackwitz für
die dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. Änderungen der
Betreuungsdauer bedürfen einer Änderung des Betreuungsvertrages. Wird die vertraglich festgelegte Betreuungsdauer kontinuierlich überschritten, ist der Betreuungsvertrag entsprechend
anzupassen.
(2) In Kinderkrippen werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende
Betreuungszeiten angeboten:
1. bis zu 9 Stunden
2. bis 6 Stunden
3. bis 4,5 Stunden.
(3) In Kindergärten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende
Betreuungszeiten angeboten:
1. bis zu 9 Stunden
2. bis 6 Stunden
3. bis 4,5 Stunden.
(4) In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten in der Schul- und schulfreien Zeitangeboten:
1.Schulzeit:
- bis zu 6 Stunden
- bis zu 5 Stunden
Der nahtlose Übergang zwischen Unterricht und Hortbetreuung
wird gewährleistet.
2. Schulfreie Zeit:
Bei Abschluss eines 6h-Betreuungsvertrages erfolgt in der
schulfreien Zeit eine Ganztagsbetreuung ohne Berechnung
weiterer Entgelte.
(5) Kindertageseinrichtungen können zeitweise in folgenden Fällen
geschlossen werden, sofern eine Betreuung der Kinder in einer
anderen Einrichtung gewährleistet ist:
an Tagen vor bzw. nach gesetzlichen Feiertagen (sog. Brückentage), wobei die Zahl dieser Brückentage nicht mehr als 5 Tage
im Kalenderjahr betragen soll.
Für den Zeitraum der Schließung der Kita entfällt die Pflicht zur
Zahlung des Elternbeitrages nicht.
(6) Die Erhebung der Elternbeiträge und weiteren Entgelte erfolgt
auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten durch Erlass eines Abgabebescheides.
§4
Gastkinder
Kinder können in Ausnahmefällen für eine tageweise Betreuung
einen Gastplatz in Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen,
wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen und dadurch kein
zusätzlicher Personalbedarf im Sinn von § 12 Abs. 2 SächsKitaG
entsteht.
§5
An- und Abmeldung, Änderung und Beendigung der
Betreuung
(1) Die Anmeldung und die Abmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung erfolgt schriftlich durch die Personensorgeberechtigten bei der Leiterin der Kindertageseinrichtung.
(2) Die Anmeldung für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung sollte 6 Monate vor Beginn der beabsichtigten Aufnahme
des Kindes in die Einrichtung erfolgen. Über die Aufnahme des
Kindes in die Kindertageseinrichtung entscheidet die Leiterin der
Kindertageseinrichtung.
(3) Die Abmeldung eines Kindes aus einer Kindertageseinrichtung
erfolgt durch die Kündigung des Betreuungsvertrages. Die Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist
beträgt 1 Monat.
(4) Einer Kündigung des Betreuungsvertrages bedarf es nicht,
wenn das Kind durch Schuleintritt vom Kindergarten in den Hort
wechselt oder das Kind das 4. Schuljahr beendet hat.
31
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
(5) Die Gemeinde Rackwitz kann den Betreuungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Monatsende fristlos kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn
1. die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages in Verzug sind und die Höhe des rückständigen Elternbeitrages 2 Monatsbeiträge oder mehr beträgt,
2. im Rahmen der Betreuung festgestellt wird, dass die Betreuung in
der Einrichtung für das Wohl des Kindes nicht die geeignete ist,
3. Personensorgeberechtigte ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde
haben und mindestens ein Personensorgeberechtigter keiner
Erwerbstätigkeit nachgeht und die Betreuungskapazität für Kinder
mit Wohnsitz in der Gemeinde Rackwitz nicht ausreicht.
4. die Personensorgeberechtigten gegen sonstige Verpflichtungen aus der Satzung verstoßen oder die Aufnahme durch unwahre Angaben erreicht worden ist oder wenn das Kind mehr
als 4 Wochen unentschuldigt die Einrichtung nicht besucht.
§5
Essenversorgung
In Kindertageseinrichtungen stellt die Gemeinde Rackwitz eine
Mittagessenversorgung bzw. Ganztagsversorgung über einen
Fremdanbieter sicher. Die Versorgung mit Speisen wird privatrechtlich zwischen den Eltern und dem durch die Gemeinde vertraglich
gebundenen Versorgungsunternehmen geregelt.
§6
Mitwirkung der Personensorgeberechtigten
in der Elternversammlung
Die Elternversammlung dient der Beteiligung der Personensorgeberechtigten an allen wesentlichen Angelegenheiten, die die
Kindertageseinrichtung betreffen.
Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat.
§7
Mitwirkung der Personensorgeberechtigten
im Elternbeirat
(1) Der Elternbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Anregungen für die Organisation und Gestaltung der Kindertageseinrichtung zu geben,
- Unterstützung der Fachkräfte bei der Gestaltung von Veranstaltungen,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge, die von den Personensorgeberechtigten an ihn herangetragen werden, der Leitung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Rackwitz zu
übermitteln,
- das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit und die Bedürfnisse der Kindertageseinrichtung zu gewinnen
(2) Vor wichtigen Entscheidungen der Gemeinde Rackwitz, die die
Kindertageseinrichtung betreffen, ist der Elternbeirat anzuhören.
Hierzu gehören insbesondere:
1. die Festlegungen der Öffnungszeiten,
2. die Erarbeitung oder Änderung der Konzeption der Kindertageseinrichtung,
3. die Durchführung von Baumaßnahmen, die den laufenden
Betrieb der Kindertageseinrichtung beeinträchtigen,
4. Änderungen bei der Essenversorgung,
5. die Durchführung zusätzlicher Angebote in der Kindertageseinrichtung, deren Kosten die Personensorgeberechtigten zu
tragen haben,
6. der Wechsel des Trägers der Einrichtung,
7. die Schließung der Einrichtung oder die Zusammenlegung mit
einer anderen Einrichtung.
(3) Die Mitglieder des Elternbeirates werden durch die Personensorgeberechtigten in der Elternversammlung gewählt. Die Zahl
der Elternbeiratsmitglieder soll mindestens 5 Mitglieder betragen.
Sie soll 11 Mitglieder nicht überschreiten. Die Mitgliedschaft im
Elternbeirat beginnt mit der Verkündung des Wahlergebnisses und
endet mit Amtsantritt des neuen Elternbeirates. Sie endet auch,
wenn kein Kind des Mitgliedes mehr die Kindertageseinrichtung
besucht.
(4) Wahlberechtigt und wählbar sind in der Elternversammlung
anwesende Personensorgeberechtigte. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen der anwesenden Personensorgeberechtigten erhält. Die Personensorgeberechtigten haben
für jedes ihrer in die Kindertageseinrichtung aufgenommen Kinder
eine gemeinsame Stimme.
(5) Im Anschluss an die Wahl tritt der Elternbeirat zur konstituierenden
Sitzung zusammen und kann mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählen. An den Sitzungen des
Elternbeirates sollen in der Regel ein Beauftragter der Gemeinde
Rackwitz sowie die Leitung der Kindertageseinrichtung teilnehmen.
§8
Gemeinnützigkeit
(1) Die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Gemeinde
Rackwitz verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von Bildung und
Erziehung von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter sowie
die Ergänzung der Erziehung der Kinder in der Familie. Dieser
Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von
Kinderkrippen, Kindergärten und Horten.
(2) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig; sie verfolgen
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gemeinde Rackwitz
erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Kindertageseinrichtung fremd sind, begünstigt werden.
(4) Die Gemeinde Rackwitz erhält bei Auflösung oder Wegfall einer
Kindertageseinrichtung oder beim Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück.
§9
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz
vom 25.02.2010 (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen), zuletzt geändert am 20.09.2012, außer Kraft.
Rackwitz, 28.11.2014
Freigang
Bürgermeister
Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren
Entgelten für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege
(Elternbeitragssatzung für
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), der §§ 2 und
9 des Sächsisches Kommunal-abgabengesetz (SächsKAG) vom
26.August 2004 (SächsGVBl. S. 306), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 566) sowie
des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225),
zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) hat der Gemeinderat Rackwitz
in seiner Sitzung am 27.11.2014 folgende Satzung beschlossen:
32
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
§1
Geltungsbereich
§6
In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder
in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz im Sinne von
§ 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG betreut werden.
(2) Für Personensorgeberechtigte deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft oder in Tagespflege im Gebiet der
Gemeinde Rackwitz betreut werden, gilt § 4 i. V. m. der Anlage zu
§ 4 der Satzung Abs. 1 bis 5.
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege vom 25.02.2010, zuletzt
geändert durch Satzung vom 17.07.2014 außer Kraft.
Rackwitz, den 28.11.2014
§2
Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages,
weitere Entgelte
(1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der
Gemeinde Rackwitz erhebt die Gemeinde Rackwitz Elternbeiträge
und weitere Entgelte.
(2) Die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung mit dem Beginn
des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird.
Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem das Kind letztmalig die
Kindertageseinrichtung besucht bzw. zum Ende der Kündigungsfrist.
(3) Im Falle des Wechsels der Betreuungsart innerhalb der kommunalen Einrichtungen, der nicht zum Monatsersten erfolgt, wird
der Elternbeitrag für die überwiegende Betreuungsart erhoben.
(4) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte bzw. Elternbeiträge
gemäß Abs. 5 der Anlage zu § 4 entsteht mit der Inanspruchnahme
der Betreuung.
(5) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei
laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. Gleiches gilt für vorübergehende
Betriebsferien und die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtung, welche die Dauer von einem Monat nicht überschreitet.
§3
Abgabenschuldner
(1) Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind
die Personensorgeberechtigten. Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese als Gesamtschuldner.
(2) Die Personensorgeberechtigten haben jede Änderung der für den
Betreuungsvertrag maßgeblichen Verhältnisse (Familienstand, Wegfall der Geschwisterermäßigung usw.) unverzüglich der Leiterin/dem
Leiter der Kita oder dem Träger der Einrichtung schriftlich mitzuteilen.
(3) Eine Rückerstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Versäumnissen der Personensorgeberechtigten erfolgt nicht.
§4
Höhe der Elternbeiträge und weiterer Entgelte
(1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die zuletzt bekannt gemachten durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes
je Einrichtungsart, ohne die Aufwendungen für Abschreibungen,
Zinsen und Miete.
(2) Berechnungsgrundlage für die weiteren Entgelte sind bei der
Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungszeiten innerhalb der
Öffnungszeit der Einrichtung die zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten (Mehrbetreuung), im Übrigen die tatsächlich entstehenden Aufwendungen.
(3) Die Höhe der zu entrichtenden Elternbeiträge und der weiteren
Entgelte je Betreuungsformen und -zeiten sind in den Anlagen zu
dieser Satzung geregelt.
§5
Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung
der Elternbeiträge und weiterer Entgelte
(1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte wird
durch Bescheid der Gemeinde Rackwitz festgesetzt.
(2) Der Elternbeitrag und die weiteren Entgelte für Kinder in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz und Tagespflege
sind jeweils am 1. Werktag eines Monats für den laufenden Monat
fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabebescheides oder der Entgeltabrechnung.
Freigang
Bürgermeister
Anlage 1
Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
(1) Der Elternbeitrag beträgt:
1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2
SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden
195,00 Euro pro Monat,
2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3
SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden
117,00 Euro pro Monat,
3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG
für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 69,00 Euro pro
Monat.
(2) Wird im Betreuungsvertrag eine kürzere als die im Absatz 1
genannte Betreuungszeit vereinbart, berechnet sich der Elternbeitrag anteilig im Verhältnis der vereinbarten Betreuungszeit zur
Betreuungszeit nach Absatz 1. (siehe dazu auch Anlage 2)
(3) Werden mehrere Kinder einer Familie in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege betreut, so ermäßigt sich der nach
Abs. 1 und 2 gebildete Elternbeitrag wie folgt auf:
1. Kind keine Ermäßigung
2. Kind auf 60 %
3. Kind auf 20 %
4. und jedes weitere Kindauf 0
(siehe dazu auch Anlage 2)
(4) Für Alleinerziehende ermäßigt sich der Elternbeitrag auf 90 %.
(siehe dazu auch Anlage 2)
(5) Für Gastkinder werden Elternbeiträge entsprechend Absatz
1 und 2 erhoben.
Gastkinder sind Kinder, die in Ausnahmefällen für eine tageweise
Betreuung einen Gastplatz in Kindereinrichtungen in Anspruch
nehmen, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen und
dadurch kein zusätzlicher Personalbedarf im Sinne von §§ 12
Abs. 2 SächsKitaG entsteht.
(6) Für Kinder, die nach Ablauf der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung noch nicht abgeholt worden sind, wird ein weiteres
Entgelt von 5,00 €uro erhoben.
(7) Wird in einer Einrichtung keine Vollverpflegung angeboten, so
wird ein Verpflegungskostenersatz für Getränke in Form eines monatlichen Festpreises von 4,00 €/Kind einheitlich für Kinderkrippe,
Kindergarten und Hort erhoben.
(8) Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer innerhalb
der Öffnungszeit der Einrichtung überschritten, werden weitere
Entgelte nach folgenden Maßgaben erhoben:
1. für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede weitere Stunde
ein weiteres Entgelt von 1,00 €
2. für die Betreuung als Kindergartenkind für jede weitere Stunde
ein weiteres Entgelt von 0,60 €
Weitere Entgelte werden nur erhoben, wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer an mehr als zwei Tagen im Monat überschritten wurde.
(9) Bei Angeboten des Hortes außerhalb der Öffnungszeit (Fahrten,
Übernachtungen o.ä.) werden weitere Entgelte für die Betreuung
jeder weiteren Stunde in Höhe von 0,50 € erhoben.
33
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
§1
Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr
Anlage 2
Beitragssätze in der Regelbetreuungszeit
von 7:00 - 16:00 Uhr
1. Beitragssätze für Krippenkinder
Ganztagsbetreuung -9 Stunden
FamilieAlleinerziehende
1. Kind
195,00 EUR
175,50 EUR
2. Kind
117,00 EUR
105,00 EUR
3. Kind
39,00 EUR
35,00 EUR
2. Beitragssätze für Krippenkinder
Teilzeitbetreuung - 4,5 und 6 Stunden
Familie
Alleinerziehende
4,5 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 6 Stunden
1. Kind 97,50 EUR 130,50 EUR 87,50 EUR 117,50 EUR
2. Kind 58,50 EUR
78,00 EUR 52,50 EUR
70,50 EUR
3. Kind 19,50 EUR
26,00 EUR 17,50 EUR
23,50 EUR
3. Beitragssätze für Kindergartenkinder
Ganztagsbetreuung -9 Stunden
FamilieAlleinerziehende
1. Kind
117,00 EUR
105,00 EUR
2. Kind
70,00 EUR
63,00 EUR
3. Kind
23,00 EUR
21,00 EUR
4. Beitragssätze für Kindergartenkinder
Teilzeitbetreuung -4,5 und 6 Stunden
FamilienAlleinerziehende
4,5 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden
1. Kind 58,50 EUR 78,00 EUR 52,50 EUR
2. Kind 35,00 EUR 47,00 EUR 31,50 EUR
3. Kind 11,50 EUR 15,50 EUR 10,50 EUR
6 Stunden
70,00 EUR
42,00 EUR
14,00 EUR
5. Beitragssätze für Hortkinder
6 Stunden-Betreuung
FamilieAlleinerziehende
1. Kind
69,00 EUR
62,00 EUR
2. Kind
41,00 EUR
37,00 EUR
3. Kind
13,50 EUR
12,00 EUR
6. Beitragssätze für Hortkinder
5 Stunden-Betreuung
FamilieAlleinerziehende
1. Kind
57,00 EUR
51,50 EUR
2. Kind
34,00 EUR
31,00 EUR
3. Kind
11,50 EUR
10,00 EUR
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rackwitz
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März
2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234/237) und
§ 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom
24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47)
sowie der §§ 13 und 14 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl.
Nr. 9/2005, Seite 291, 304), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 20.08.2012 (GVBl. S. 458) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von
Jubiläumszuwendungen an ehrenamtlich Tätige in den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den Einheiten des
Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (Sächsische BRK
- Jubiläumszuwendungsverordnung - SächsBRKJubZVO) vom
16. März 2011 (SächsGVBl. Nr. 2/2011vom 30.03.2011, Seite 55)
hat der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz am 27.11.2014 die
nachfolgende Satzung beschlossen:
(1) Die Gemeindefeuerwehr Rackwitz ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren
Rackwitz, Zschortau, Biesen und Kreuma (Traditionsfeuerwehr).
(2) Die Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Rackwitz“, dem bei den Ortswehren der Name des Ortsteils beigefügt
wird.
(3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr bestehen in den
Ortsfeuerwehren Rackwitz und Zschortau Jugendfeuerwehren
sowie Alters- und Ehrenabteilungen.
(4) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeindewehrleiter und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren dem
Ortswehrleiter und seinem Stellvertreter.
§2
Pflichten der Gemeindefeuerwehr
(1) Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten,
- Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,
- Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen im
Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und
- nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen.
(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeindefeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer
Notlagen heranziehen.
§3
Aufnahme in die Feuerwehr
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktiven Abteilungen
der Gemeindefeuerwehr sind:
- die Vollendung des 16. Lebensjahres,
- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst,
- die charakterliche Eignung,
- die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung.
Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3
SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der
Erziehungsberechtigten vorliegen.
(2) Die Bewerber sollen in den Orten der Gemeinde wohnhaft
bzw. in einem ortsansässigen Betrieb tätig und in keiner anderen
Hilfsorganisation aktiv sein. Der Gemeindefeuerwehr-ausschuss
kann Ausnahmen zulassen.
(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu
richten. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter
nach Anhörung des zuständigen Ortswehrleiters. Dies gilt nicht
für den Übergang von der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst.
Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen
Dienstausweis.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe
für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber
durch schriftlichen Verwaltungsakt mitzuteilen.
§4
Beendigung des ehrenamtlichen
aktiven Feuerwehrdienstes
(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der
Angehörige der Gemeinde-feuerwehr
- aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist,
- ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3
SächsBRKG wird oder
- aus der Gemeindefeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen
wird,
- das 65. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn
der Dienst in der Gemeinde-feuerwehr für ihn aus persönlichen
oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.
34
(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen
Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem
Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag
erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung
in der Feuerwehr auf Grund der Verlegung des Wohnsitzes nicht
mehr möglich ist.
(4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung, sowie bei
schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des
Gemeindefeuerwehrausschuss aus der Freiwilligen Feuerwehr
ausgeschlossen werden.
(5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses über die Entlassung oder den Ausschluss
und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe
der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige
können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt
ausgeübte Funktion erhalten.
§5
Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr
(1) Die Angehörigen der Feuerwehr haben das Recht, in ihrer Ortsfeuerwehr den Ortswehrleiter, den Stellvertreter und die Mitglieder
des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen sowie 2 Delegierte für
die Hauptversammlung der Feuerwehr zu bestimmen.
(2) Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und Sicherheitsbeauftragte der
Gemeindefeuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus
Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in
Höhe der in § 17 dieser Satzung festgelegten Beträge.
(3) Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten auf Antrag Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung und Schadenersatz nach
Maßgabe des § 63 SächsBRKG.
(4) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die
ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden
Aufgaben gemäß dem SächsBRKG gewissenhaft zu erfüllen.
Sie sind insbesondere verpflichtet:
- an Dienst- und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
- sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus einzufinden,
- den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten
nachzukommen,
- im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen gegenüber
kameradschaftlich zu verhalten,
- die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und
- die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und
Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen.
(5) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine
Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter
oder seinem Stellvertreter anzuzeigen und eine Dienstverhinderung
rechtzeitig zu melden.
(6) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die
ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter
auf Antrag des Ortswehrleiters
- einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,
- die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder
- den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen.
Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich
zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.
§6
Jugendfeuerwehr der Gemeinde
(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche ab der
Vollendung des 8. und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
aufgenommen werden.
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Dem Aufnahmeantrag müssen die schriftliche Zustimmung der
Erziehungsberechtigten sowie deren Erklärung über die Erfüllung
der gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen beigefügt sein.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Ortswehrjugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten
die Festlegungen des § 3 entsprechend.
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied
- in die aktive Abteilung aufgenommen wird,
- aus der Jugendfeuerwehr austritt,
- den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist
oder
- aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.
Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung
nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen.
(4) Der Jugendfeuerwehrwart wird durch den Ortswehrleiter nach
Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses auf die
Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Jugendfeuerwehrwarte sind Angehörige der aktiven Abteilung der Feuerwehr und müssen neben
feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen.
(5) Die Jugendfeuerwehrwarte unterstützen den brandschutztechnischen Unterricht sowie die Gruppenarbeit in den Schulen und
Kindertageseinrichtungen.
§7
Alters- und Ehrenabteilung
(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd
dienstunfähig sind.
(2) Der Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der
aktiven Abteilung den Übergang in die Alters-und Ehrenabteilung
gestatten, wenn der Dienst für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte darstellt.
(3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung unterstehen
der Leitung des jeweiligen Ortswehrleiters.
§8
Ehrenmitglieder
Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindewehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder
Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz
besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. Der Gemeindewehrleiter ist von der Ernennung
in Kenntnis zu setzen.
§9
Organe der Freiwilligen Feuerwehr
Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:
- die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung,
- der Gemeindefeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehrausschuss
und
- die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung.
§ 10
Hauptversammlung
(1) Die Hauptversammlung setzt sich aus dem Gemeindewehrleiter, den Ortswehrleitern, ihren Stellvertretern und zwei weiteren
Delegierten je Ortswehr, die jeweils durch die Ortsfeuerwehr zu
bestimmen sind, zusammen.
(2) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist jährlich eine
ordentliche Hauptversammlung durchzuführen. In der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr,
soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe
zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
In der Hauptversammlung hat der Gemeindewehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Gemeindefeuerwehr im abgelaufenen
Jahr abzugeben.
35
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
(3) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Gemeindewehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist
innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens
einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der
Hauptversammlung sind den Mitgliedern der Hauptversammlung
und dem Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung
bekannt zu geben.
(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens
die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit
ist innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden
mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt
als Ablehnung. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
(5) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen,
die dem Bürgermeister vorzulegen ist.
(6) Für die Ortsfeuerwehrversammlung gelten die Absätze 2 bis
4 entsprechend. Die Mitglieder der Ortsfeuerwehrversammlung
sind die Angehörigen der Ortsfeuerwehr. Eine Niederschrift ist
dem Gemeindewehrleiter vorzulegen.
§ 11
Gemeindefeuerwehrausschuss,
Ortsfeuerwehrausschuss
(1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der
Gemeindewehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung
der Gemeinde für die Feuerwehr.
(2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus dem Gemeindewehrleiter als Vorsitzenden, den Ortswehrleitern und ihren Stellvertretern sowie den Jugendfeuerwehrwarten.
(3) Der Gemeindefeuerwehrausschuss sollte mindestens zweimal
im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der
Gemeindefeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn
dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von
ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner
Mitglieder anwesend sind.
(4) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses einzuladen.
(5) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses werden mit
einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als
Ablehnung.
(6) Die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind
nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.
(7) In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis 3, 5 und 6 entsprechend. Er besteht aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Ortswehrleiter, dem Ortswehrjugendfeuerwehrwart, dem Schriftführer und bis zu zwei weiteren von der
Ortsfeuerwehrversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählten Mitgliedern.
§ 12
Gemeindewehrleitung
(1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter
und sein Stellvertreter an.
(2) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden in der
Hauptversammlung in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv angehört und über die für diese Dienststellung erforderlichen
fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie die erforderlichen
persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt.
(4) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden nach
der Wahl durch die Hauptversammlung und nach Zustimmung
durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
(5) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt
nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten
vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers
weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der
Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen
Leitung der Gemeindefeuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb
eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande,
setzt der Bürgermeister mit Zustimmung des Gemeinderates bis
zur satzungsmäßigen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen als Gemeindewehrleiter oder Stellvertreter ein.
(6) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese
Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere
- auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der
Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,
- die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und
Einsätzen zu regeln,
- die Leistungsfähigkeit sowie die Dienste in den Ortsfeuerwehren zu kontrollieren, dass eine Dienstorganisation so gewählt
ist, dass jeder aktive Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann,
- dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und dem Gemeindefeuerwehrausschuss vorgelegt
werden,
- die Tätigkeit der Ortswehrleiter, Unterführer sowie der Gerätewarte zu kontrollieren,
- auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende
Ausrüstung der Feuerwehr gegenüber dem Bürgermeister
hinzuwirken,
- für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der
einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,
- bei der Ausbildung und beim Einsatz minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und
- Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Bürgermeister mitzuteilen.
(7) Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen.
(8) Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der Gemeinde zu
Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören.
(9) Die stellvertretenden Gemeindewehrleiter haben den Gemeindewehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und
ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.
(10) Zur Wahrnehmung seiner Tätigkeit im Außenverhältnis (Repräsentation, Ehrungen anderer Feuerwehren etc.) steht dem
Gemeindewehrleiter ein Budget von 300,00 EUR zur Verfügung.
(11) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter können bei
groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im
Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom
Gemeinderat nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses abberufen werden.
(12) Für die Ortswehrleitungen gelten die Absätze 1 bis 9 und 11
entsprechend. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach Weisung des
Gemeindewehrleiters. Zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit im Außenverhältnis steht den Ortswehrleitern ein Budget von 150,00 EUR
zur Verfügung.
§ 13
Unterführer, Gerätewarte
(1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur aktive
Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich
geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst
verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen.
(2) Die Unterführer werden vom Ortswehrleiter bestellt. Der Gemeindewehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung im Gemeindefeuerwehrausschuss widerrufen.
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(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer
Vorgesetzten aus.
(4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Sie
haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr selbständig zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind
zum festgelegten Termin selbständig zu prüfen oder zur Prüfung
vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Ortswehrleiter zu melden.
§ 14
Schriftführer
(1) Der Schriftführer wird von der jeweiligen Hauptversammlung
für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des
Gemeindefeuerwehrausschusses und über Hauptversammlungen
zu fertigen. Darüber hinaus ist der Schriftführer für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich.
(3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1
und 2 entsprechend.
§ 15
Sicherheitsbeauftragter
Als Sicherheitsbeauftragter ist durch den Bürgermeister ein aktiver
Angehöriger der Feuerwehr zu bestellen, der über 18 Jahre alt ist
und nicht über eine Leitungsfunktion innerhalb der Feuerwehr
verfügt.
§ 16
Wahlen
(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Feuerwehr
bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten
enthalten als zu wählen sind.
(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat
zur Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversammlung die Wahl
offen erfolgen.
(3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder
einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen.
(4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr
als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist.
(5) Die Wahl des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters
gemäß § 12 Abs. 4 erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den
beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei
der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.
(6) Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses ist als
Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen
sind. In den Ortsfeuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen
der Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.
(8) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der
Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat dem Wahlergebnis
nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen.
(9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrleiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der
Gemeinderat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Gemeindefeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der
Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach
für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt
dann nach § 12 Abs. 5 die Gemeindewehrleitung ein.
(10) Für die Wahlen in den Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1
bis 9 entsprechend.
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
§ 17
Aufwandsentschädigung
(1) Der Gemeindewehrleiter, sein Stellvertreter, die Ortswehrleiter,
der stellvertretende Ortswehrleiter, der Jugendfeuerwehrwart und
der Gerätewart erhalten eine Entschädigung.
(2) Die Höhe der Entschädigungssumme wird wie folgt festgesetzt:
- Gemeindewehrleiter
50,00 EUR / Monat
- stellv. Gemeindewehrleiter
20,00 EUR / Monat
- Ortswehrleiter
30,00 EUR / Monat
- stellv. Ortswehrleiter
20,00 EUR / Monat
- Gerätewart
25,00 EUR / Monat
- Jugendfeuerwehrwart
20,00 EUR / Monat
- Sicherheitsbeauftragten
10,00 EUR / Monat
(3) Die Zahlung der Entschädigungssumme erfolgt rückwirkend
halbjährlich; für das 2. Halbjahr bis zum 15. Dezember. Besteht
der Aufwandsentschädigungsanspruch nicht für den vollen Kalendermonat, erfolgt die Zahlung in Teilbeträgen.
§ 18
Würdigung ehrenamtliches Engagement
(1) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht unter den
Geltungsbereich der Sächsischen BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung (SächsBRKJubZVO) fallen, erhalten bei einer Dienstzugehörigkeit eine einmalige Würdigung als Zuwendung; von dieser
Regelung ausgenommen sind Ehrenmitglieder nach § 8 dieser
Satzung. Die Zuwendung beträgt für 40-, 50-, 60- und 70-jähriges
Dienstjubiläum jeweils 100,00 EUR. Vorschläge sind durch die
Ortswehrleiter bis zum 01. Oktober des laufenden Jahres für das
Folgejahr in einer Vorschlagsliste der Gemeinde vorzulegen. Für
nicht fristgerechte Vorschläge entfällt der Anspruch auf Jubiläumszuwendung.
(2) Für die Jahresabschlussveranstaltung der Ortsfeuerwehren
wird ein Zuschuss in Höhe von 15,00 Euro/ Mitglied gewährt. Der
maßgebliche Stichtag zur Berechnung der Höhe des Zuschusses
sind die Mitglieder zum 01. Oktober des laufenden Jahres mit einer
Dienstzugehörigkeit von mindestens einem Jahr. Die Beantragung
erfolgt durch den Ortswehrleiter Es besteht kein Anspruch auf
Auszahlung an den Angehörigen der Feuerwehr.
§ 19
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rackwitz
vom 26.05.2005 in der jeweils gültigen Fassung außer Kraft.
Rackwitz, den 28.11.2014
Freigang
Bürgermeister
37
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Stellenausschreibung
Die Gemeindeverwaltung Rackwitz sucht zum 05.01.2015
eine/n
- Mitarbeiter/in für die Finanzverwaltung in Teilzeitbeschäftigung.
Die Stelle ist mit 28 Wochenstunden (0,7 VzÄ) zu besetzen.
Sie ist zunächst bis zum 19.05.2015 befristet (Verlängerungsoption für 1 Jahr noch offen). Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD).
Aufgabenschwerpunkte sind:
- Unterstützung der Kassenverwaltung (Rechnungsprüfung, Zuarbeit zur Geschäftsbuchhaltung, Buchungsvorgänge)
- Allgemeine Verwaltungstätigkeiten im Bereich Finanzen
Voraussetzungen für diese Stellenbewerbung sind:
- Berufsausbildung mit kaufmännischer, buchhalterischer
Ausrichtung
- Berufserfahrung im Ausbildungsberuf
- Sicherer Anwendung der gängigen Office-Programme
- Hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Selbstständige verantwortungsbewusste Arbeitsweise
Wünschenswert (aber nicht Bedingung) sind:
- Kenntnisse im doppischen Haushalts- und Rechnungswesen
- Erfahrungen mit den Programmen der Kommunalen Informationsverarbeitung Sachsen (KISA)
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt berücksichtigt.
Ihre vollständige Bewerbung einschließlich des polizeilichen
Führungszeugnisses richten Sie bitte schriftlich oder per
Mail bis spätestens 19.12.2014 an die
Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11,
04519 Rackwitz
E-Mail: [email protected]
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hannicke
(Tel.: 034294/71126) oder Frau Gwozdz (Tel.: 034294 71135)
Stellenausschreibung
Die Gemeindeverwaltung Rackwitz sucht für die Organisation der Speisenversorgung sowie die Reinigung von Teilbereichen im Kinderhaus Zschortau zum 02.01.2015 eine/n
- hauswirtschaftliche/n Mitarbeiter/in in Teilzeitbeschäftigung.
Die Stelle ist mit 17,5 Wochenstunden (0,438 VzÄ) zu besetzen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Urlaubsvertretungsleistungen für die Schulen und Kindergärten im Gemeindegebiet
zu übertragen. Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Voraussetzungen für diese Stellenbewerbung sind:
- Berufserfahrung in der Reinigung von Schulen oder Kindertagesstätten sowie bei der Essenversorgung
- Sorgfalt, Weitsicht, Ordnungsliebe, Mobilität
- Zuverlässigkeit und selbstständiges Arbeiten
- Einsatzfreude sowie Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit
(Teildienste)
- gute körperliche Belastbarkeit
- Wohnort im Gemeindegebiet
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt berücksichtigt.
Ihre vollständige Bewerbung einschließlich Bescheinigung
nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit
Lebensmitteln) und polizeiliches Führungszeugnis richten
Sie bitte schriftlich oder per Mail bis spätestens 19.12.2014
an die
Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11,
04519 Rackwitz
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Gwozdz
(Tel.: 034294 71135,
E-Mail: [email protected]).
Rackwitz, 24.11.2014
Rackwitz, 24.11.2014
Freigang
Bürgermeister
Freigang
Bürgermeister
Gemeinde Schönwölkau
Öffentliche Bekanntmachung
Hiermit machen wir gemäß § 1 der Satzung über die Formen der
öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe
(Bekanntmachungssatzung) der Gemeinde Schönwölkau vom
28.01.1999 zuletzt geändert am 16.06.2008 die
Satzung der Gemeinde Schönwölkau zur Festsetzung
der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Hebesatz-Satzung vom 24. November 2014
bekannt.
Bekanntmachungshinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) zur Veröffentlichung der
oben genannten Satzung der Gemeinde Schönwölkau
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
von Anfang an, als gültig zustande gekommen.
Das gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss, nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf, der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht
worden ist.
38
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf, der in § 4 Absatz 4
Satz 1 SächsGemO genannten Frist, jedermann diese Verletzung
geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei
der Bekanntmachung der Satzungen auf die Voraussetzungen
der für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens - und
Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Wölkau, den 25. November 2014
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Gemeinde Wiedemar
Öffnungszeiten der Verwaltung
Tiefensee
Bürgermeister
Die Ämter der Gemeinde Wiedemar haben in der Zeit vom
23.12.2014 bis 02.01.2015
wie folgt geöffnet:
Dienstag, 23.12.2014 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
Montag, 29.12.2014
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 30.12.2014 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag, 02.01.2015
geschlossen.
Sollten Sie im Vorfeld Fragen zu den Öffnungszeiten haben können
Sie sich gerne an uns wenden. Telefon: 034202 23750
Satzung der Gemeinde Schönwölkau
Möller
Bürgermeisterin
zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuer Hebesatz-Satzung
vom 24. November 2014
Auf der Grundlage des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) in der
Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert
durch Gesetz am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2749), des § 16
Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Oktober 2002 (BGBl. S. 4167) zuletzt geändert durch Gesetz am
26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809), der §§ 1, 2 und 7 Abs. 1 und 3 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (GVBl. S. 418), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28. November 2013 (GVBl. S. 822),
der §§ 4, 73 und 74 der Gemeindeordnung für des Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz
am 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. November 2014 folgende Satzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Gemeinde Schönwölkau.
§2
Hebesätze
Es werden nachfolgend genannte Hebesätze festgesetzt:
1. für die Grundsteuer A der Hebesatz 290 v.H.
(für land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
Ackerflächen)
2. für die Grundsteuer B der Hebesatz 410 v.H.
(bebaute und bebaubare Grundstücke,
Gebäude auf fremden Grund und Boden,
Grundstücke im Erbbaurecht)
3. für die Gewerbesteuer der Hebesatz 390 v.H.
§3
Erläuterungen
Grundlage für die Festsetzung von Grund- und Gewerbesteuern
bilden die von den Finanzämtern ermittelten Messbeträge (Messbescheide, Zerlegungsbescheide). Bei der Grundsteuer B sind das
zum Teil, auf Grund der Ersatzbewertung, nach der Wohn- und
Nutzfläche festgestellte Messbeträge. Die Erhebung der Steuern
erfolgt durch Anwendung des Hebesatzes auf den Messbetrag.
§4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung am 1. Januar
2015 in Kraft.
Schönwölkau, den 25. November 2014
Tiefensee
Bürgermeister
Gemeinde Zschepplin
Hochwasser Juni 2013
Frist für die Antragstellung auf Fördermittel
zur Schadensbeseitigung nach
RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab
Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene
Unternehmen, Private und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel
zur Schadensbeseitigung endet.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014
bei der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank - SAB)
vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014
bei der SAB eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden
2013 keine Zuwendungsfähigkeit.
Die „Bestätigung der Gemeinde“ kann nur noch bis zum 23.12.2014
im Verwaltungsverband Eilenburg-West während der Öffnungszeiten ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin
(Tel.: 03423/662 343). In der Zeit vom 24.12.2014 bis 01.01.2014
ist der Verwaltungsverband Eilenburg-West geschlossen. In dieser
Zeit eingehende Anträge können daher nicht an die SAB weitergeleitet werden. Wir bitten um Beachtung.
Nach dem 23.12.2014 sollten die Anträge zur Fristwahrung (auch
ohne Bestätigung durch die Gemeinde) vom Antragsteller unmittelbar zur SAB gesandt oder gebracht werden.
Einladung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde
Zschepplin findet
am Dienstag, dem 16.12.2014, 19.00 Uhr
in der Gaststätte Bergmann, Eilenburger Straße 13 in 04838
Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind
herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2.
Bestätigung der Niederschrift vom 18.11.2014
3.Bürgerfragestunde
4.
Beschluss - Legitimation der Umsetzung der LEADEREntwicklungsstrategie Delitzscher Land
5.
Information zur Hochwasserschadensbeseitigung
6.
Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung
einer Sirenenanlage im OT Zschepplin
7.
Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung
einer Sirenenanlage im OT Krippehna
8.
Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung
eines Einfamilienwohnhauses im OT Naundorf
Antragsteller: Herr Rene Treppte, OT Naundorf
39
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
9.
Beschluss - Antrag auf Umbau ehem. Schule zur Sattlerund Reparaturwerkstatt für Zelte und Planen im OT Rödgen
Antragsteller: Herr Wiegand Kühne, OT Rödgen
10.
Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zum Ersatzneubau
eines Einfamilienhauses im OT Glaucha
Antragsteller: Herr Jürgen Renner, OT Glaucha
11. Beschluss - Antrag Umbau eines Einfamilienhauses mit
Tierarztpraxis im OT Zschepplin
Antragsteller: Herr Norbert Völz, OT Zschepplin
12. Beschluss - Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses
als Hochwasserersatzneubau im OT Glaucha
Antragsteller: Herr Hubert Frühauf, OT Glaucha
13.
Beschluss - Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eilenburg für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38
„Zum Landwirt“
14. Information des Gemeinderates: Beteiligungsbericht für
das Haushaltsjahr 2013
15. Beschluss - Annahme von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen
16.Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Berkes
Bürgermeisterin
Ortschaftsrat Hohenprießnitz
Einladung
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Hohenprießnitz findet am
Donnerstag, dem 11.12.2014, 19.00 Uhr
im Gasthof Kummer, OT Hohenprießnitz, Schulstraße 2, 04838
Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind
herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Bestätigung der Niederschrift vom 28.08.2014
4. Verwendung des Preisgeldes vom Wettbewerb „Unser Dorf
hat Zukunft“
5.Winterdienstpflichten
6.Verschiedenes
7.Bürgerfragen
Naumann
Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Glaucha
TOP 5:
Gemarkung Glaucha durch den Ortschaftsrat in
Abstimmung mit den Bürgern, den direkten Anliegern und den zuständigen Behörden zur nachhaltigen Ortsbildverbesserung. Umgang, Verfahren
mit vorhandenen Gehölzen auf Gemeindegebiet.
Verschiedenes
Hartmann
Ortsvorsteher
Bekanntmachung gefasste Beschlüsse
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin
am 18.11.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.Inhalt
88/2014
Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung
ID 3334, Z-06 Instandsetzung Verbindungsweg
zum Deich Hohenprießnitz
89/2014
Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3056, Z-07 Instandsetzung Ortsverbindungsstraße Hohenprießnitz-Glaucha
90/2014
Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3194, Z-12 Instandsetzung verlängerter
Ziegeleiweg im OT Hohenprießnitz bis Elsteich
91/2014
Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3407, Z-03 Instandsetzung Bauernaue
92/2014
Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3044, Z-22 Hochwasserschadensbeseitigung Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus
im OT Glaucha
93/2014
Antrag auf Anbau Heizraum und Pellettlager im
OT Naundorf
Antragsteller: Herr Gerd Wenzel, OT Naundorf
94/2014
Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines
Einfamilienhauses im OT Hohenprießnitz
Antragsteller: Frau Yvonne und Herr Falko
Jentzsch, Lunden
95/2014
Antrag auf Nutzungsänderung ehemalige Quarantänestation zu Freizeitzentrum mit einer Betriebswohnung im OT Hohenprießnitz
Antragsteller: FSG Phönix e. V. , OT Leipzig
96/2014
Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses als
Ersatzneubau durch Hochwasserschaden im
OT Glaucha
Antragsteller:
Herr Otmar Frömmichen, OT Glaucha
97/2014
Kauf des Grundstücks, Gemarkung Glaucha, Flur
1, Flurstück 210
durch die Gemeinde Zschepplin
Berkes
Bürgermeisterin
Einladung zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung
Der Ortschaftsrat lädt herzlich zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung am 18.12.2014 in die Gaststätte „Zur Grünen Muldenaue“
in Glaucha ein.
Beginn d.
Versammlung: 18.12.2014; 19:30 Uhr
TOP 1:
TOP 2:
TOP 3:
TOP 4:
Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen
Einberufung und Beschlussfähigkeit
Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom
18.09.2014
Bericht über die in der letzten Sitzung angesprochenen Angelegenheiten
Festlegung der Arten von Gehölzen (Bäume, Gebüsche) bei Neu- bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen im Dorf bzw. in der
Einladung zur Weihnachtsfeier
Wir möchten alle Zscheppliner Senioren zur Weihnachtsfeier am 11.12.2014 in die Gaststätte „Zum
grünen Baum“ der Familie Wedig herzlich eingeladen.
Die Feier beginnt 15.00 Uhr. Lassen Sie sich vom Auftritt
unserer Kleinsten aus der Kindertagesstätte „Dreikäsehoch“ überraschen. Für die Unterhaltung sorgt der
Drehorgelspieler Herr Kühnert. Wir
freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Der Ortschaftsrat Zschepplin
40
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Einladung
zur Kinderweihnachtsfeier
Ihr Kinder in Glaucha seid herzlich in die
Gaststätte „Zur Grünen Muldenaue“ am
15.12.2014 um 15:30 Uhr zur Weihnachtsfeier eingeladen.
Bitte melde Deine Teilnahme bis zum
08.12.2014 im Kindergarten bei Frau
Leimbach (24948), oder bei Herrn Hartmann (24963) an.
Kita „Wolkenschäfchen“ Ortschaft Glaucha
Grundschule Zschepplin
Weihnachten steht vor der Tür ...
Wieder geht ein Jahr zu Ende. Viel haben wir gemeinsam gelernt
und dabei niemals den Spaß vergessen.
Für das kommende Jahr wünsche ich uns allen beste Gesundheit
und immer optimale Lernerfolge.
Allen wünsche ich im Namen des Teams der Grundschule Zschepplin
ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.
Mein Dank geht auch an alle, die uns tatkräftig unterstützt haben,
insbesondere unsere Partner im Ganztagsangebot, Elternvertreter,
Sponsoren sowie Helfer und Ratgeber.
V. Fuchs
Schulleiterin
Verwaltungsverband Eilenburg-West
Bekanntmachung gefasster Beschluss
In der öffentlichen Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
am 17.10.2014 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. Inhalt
3/2014
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan Doppelhaushalt 2014/2015 des Verwaltungsverbandes EilenburgWest
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
Haushaltssatzung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung
in der Sitzung am 17.11.2014 folgende Haushaltsatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Verwaltungsverbandes EilenburgWest voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis) auf
-
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des
ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich
der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren
(veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf
-
-
-
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf
-
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des
Sonderergebnisses aus Vorjahren auf
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich
der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren
(veranschlagtes Sonderergebnis) auf
-
-
-
Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf
Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
Gesamtergebnis auf
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
20142015
866.800 EUR
965.910 EUR
944.320 EUR
965.910 EUR
- 77.520 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
- 77.520 EUR
0 EUR
1.590 EUR
0 EUR
1.590 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
1.590 EUR
0 EUR
- 77.520 EUR
1.590 EUR
- 75.930 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
868.390 EUR
931.440 EUR
965.910 EUR
953.150 EUR
- 63.050 EUR
+ 12.760 EUR
41
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
-
-
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-
Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem
Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit
und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-
-
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Saldo der Einzahlungen u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
-
Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo
der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung
des Finanzmittelbestands auf
0 EUR
2.000 EUR
- 2.000 EUR
0 EUR
7.000 EUR
- 7.000 EUR
- 65.050 EUR
+ 5.760 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
- 65.050 EUR
+ 5.760 EUR
festgesetzt.
§2
20142015
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
0 EUR
0 EUR
festgesetzt.
§3
20142015
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
0 EUR
0 EUR
festgesetzt.
§4
20142015
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird
auf
0 EUR
0 EUR
festgesetzt.
§5
Hebesätze für Realsteuern werden nicht festgesetzt.
§6
Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden werden festgesetzt auf insgesamt
Eilenburg, den 04.12.2014
20142015
804.000 EUR
912.710 EUR
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2014/2015 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO
in der Zeit vom 08.12.2014 bis 16.12.2014 während der Sprechzeiten in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West,
Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus.
42
Der Abwasserzweckverband Delitzsch fasste
in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2014
folgende Beschlüsse
Beschluss-Nr. 2.1/5/14
Wirtschaftsplan 2015
Beschluss-Nr. 2.2/5/14
Zuständigkeitsordnung
Beschlüsse, welche in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, können
während der Dienstzeit beim Abwasserzweckverband Delitzsch,
Beerendorfer Str. 1 in 04509 Delitzsch eingesehen werden.
ZAWDH
04849 Bad Düben, Kläranlage Altenhof
Tel.: 034243 336-0, Fax: 034243 33610
Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben
Am 11.12.2014 und im Zeitraum vom 24.12.2014 bis einschließlich
02.01.2015 finden in der Geschäftsstelle des Verbandes, Altenhof
10, 04849 Bad Düben keine Sprechzeiten statt.
Der Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben,
wünscht allen Kunden und Geschäftspartnern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr!
gez. Astrid Münster
Verbandsvorsitzende
ZAWDH
04849 Bad Düben, Kläranlage Altenhof
Tel.: 034243 336-0, Fax: 034243 33610
Zweckverband Abwassergruppe
Dübener Heide, Bad Düben
Ortsübliche Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwassergruppe
Dübener Heide, Bad Düben tagt am
Montag, dem 15.12.2014 um 18.00 Uhr,
im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Kläranlage
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Abwassergebühren
2015 bis 2016
2. Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung der
Abwasser- und Gebührensatzung vom 19.04.2012
3. Beratung und Beschlussfassung zur 6. Änderungssatzung
der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und
abflusslosen Gruben vom 24.11.2004
4. Beratung zum Wirtschaftsplan 2015
5. Information zur Vergabe von Bauleistungen
6. Beratung und Beschlussfassung der Terminplanung der Organe
des Verbandes für 2015
7.Sonstiges/Anfragen
Diese Sitzung wird hiermit gem. § 36 Abs. 4 SächsGemO ortsüblich
bekannt gegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Tagesordnung:
1. Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
2. Beratung und Beschluss einer Satzung über die Abwälzung
der Abwasserabgabe
(Kleineinleitersatzung)
3. Beschluss zur Vergabe von Leistungen
4. Beschluss zur Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
5.Sonstiges
Wacker
Verbandsvorsitzender
2. Satzung zur Änderung der Satzung des
Abwasserzweckverbandes (AZV) Unteres Leinetal
über die Erhebung von Verwaltungskosten für
Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
(Kostensatzung)
Aufgrund von §§ 26, 48 und 61 des Sächsischen Gesetzes über
kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993
(SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Artikel 10 des
Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1080) in
Verbindung mit § 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) und § 25 Abs. 1 Sächsisches Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl.
S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom
27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) hat die Verbandsversammlung
des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal am 15.10.2014
folgende 2. Änderungssatzung zur Kostensatzung beschlossen:
I. Änderungen
1. § 7 wird wie folgt neu gefasst:
„Gemäß § 25 Abs. 2 SächsVwKG finden die §§ 2, 3, 4, 5,
§ 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7, Abs. 4 und 5 und die §§ 8 bis 17, der
§ 19, § 20 Abs. 1 und die §§ 21 bis 23 des SächsVwKG bei
der Erhebung von Kosten nach dieser Satzung entsprechend
Anwendung.“
2. § 3 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Für Amtshandlungen, für die im Kostenverzeichnis weder
eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit gem.
§§ 3 und 4 SächsVwKG vorgesehen ist, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren
Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare
Amtshandlung, wird eine Gebühr von 5,00 EUR bis 25.000
EUR erhoben. Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die
schon in anderen Satzungen getroffen sind.“
3. Die Anlage zu § 3 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:
Die Tarif-Nummer 13 „Verwaltungsgebühr zur Erhebung einer
Abgabe aus Kleineinleitungen“ wird ersatzlos gestrichen.
II. In-Kraft-Treten
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
und - soweit erforderlich - nach der Bekanntmachung ihrer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Sächsischen
Amtsblatt in Kraft.
Schönwölkau, den 15.10.2014
Einladung
Tiefensee
Verbandsvorsitzender
ausgefertigt: 05.11.2014
Die öffentliche Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ findet am
Donnerstag, 11. Dezember 2014, 15.00 Uhr,
im Versammlungsraum der Abwasserreinigungsanlage, Eilenburg/
OT Hainichen, statt.
Tiefensee
Verbandsvorsitzender
43
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Bekanntmachungsvermerk
(Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO)
Nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m.
§ 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG
i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 2 SächsGemO nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 47 Absatz 2
Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
n
4. vor Ablauf der in § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a)die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b)die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften
gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1
SächsKomZG i. V. m. § 4 Absatz 4 Satz 2 Ziffer 3 oder 4 geltend
gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 47 Absatz
2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
machen.
Verschiedenes
Schatzsuche für Kinder am Nikolaustag
im Naturpark Dübener Heide
Bad Düben/Zschornewitz - Am Nikolaustag geht es auf große Schatzsuche im Naturpark Dübener Heide.
„Wir wandern durch den Wald, suchen
Spuren von Wildtieren, rätseln, knobeln, spielen und finden mit etwas
Glück eine Karte, die uns zu einem Schatz führen wird“, sagt Naturparkführerin Birgit Rabe, die diese Tour für Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren organisiert. Der Treffpunkt wird bei der
telefonischen Anmeldung bekanntgegeben. Startzeit ist um
10.30 Uhr. Am Sonntag, dem 7. Dezember, lockt eine Wildtierwanderung an die „Gurke“, einem ehemaligen Tagebaurestloch bei
Zschornewitz. Etliche Tiere haben sich ringsherum einen Lebensraum erobert, sich mit der Kultur- und Sportlandschaft arrangiert.
Auf deren Spuren begeben sich die Teilnehmer der winterlichen
Exkursion. Treffpunkt ist um 14 Uhr auf dem Parkplatz am Zschornewitzer Ruderklub; dieser liegt direkt an der Straße zwischen
Zschornewitz und Burgkemnitz gegenüber der Abfahrt nach
Pöplitz. Für die Wanderungen gilt: Festes Schuhwerk und warme
Kleidung ist wichtig und wie immer Voraussetzung! Eine Anmeldung unter Telefon 03423 758370 ist zwingend notwendig. Alle
weiteren Termine und Naturparkangebote finden Sie aktuell auch
im Internet unter www.naturpark-duebener-heide.com.
—-Internet: www.naturpark-duebener-heide.com
www.erlebnis-duebener-heide.de
Baustellenbedingte Veränderungen
im CityBus-Verkehr bis 30.01.2015
Bis zum 31.01.2014 entfällt die Haltestelle Marien-/Bitterfelder
Str. ersatzlos.
Weiterhin entfällt voraussichtlich bis zum 19.12.2014 die Bedienung der Haltestellen Eilenburger Straße, Karlstraße, Bitterfelder
Straße/Ärztehaus sowie für die Linie A die Marienstraße/Kirche.
Für die Linie A werden in beide Richtungen Ersatzhaltestellen in
der Lindenstraße aufgestellt, weiterhin ist der Zu-/Ausstieg an der
Haltestelle Dübener Str./Gymnasium möglich.
Fahrplanveränderungen im Regionalverkehr
Am 14.12.2014 treten neue Fahrpläne in Kraft, damit verbunden
ändern sich einige Linien des Regionalverkehrs.
Vorbehaltlich der Genehmigung treten dabei u. a. folgende
Linienveränderungen in Kraft:
Die PlusBus-Linie 190 beginnt dann bereits in Delitzsch und verkehrt über Wiedemar und Radefeld bis zum Güterverkehrszentrum
in Leipzig. Die Weiterfahrt vom Leipziger Güterverkehrszentrum
erfolgt als Linie 91. Zwischen Delitzsch und Radefeld ersetzt die
Linie 190 die bisher hier verkehrende Linie 206.
Für den Großteil der Fahrgäste der Linien 190 und 206 ändert sich
mit Ausnahme der Linienbezeichnung nicht viel. Die gewohnten
Direktverbindungen von und nach Schkeuditz bleiben erhalten,
indem einige Fahrten ab Radefeld weiterhin als Linie 207 bzw.
umgekehrt geführt werden. In diesem Falle in bzw. aus Richtung
Leipzig am Friedhof umgestiegen werden muß.
Ähnlich verhält es sich zwischen Radefeld und Leipzig, die Busse
fahren weiterhin im gewohnten Umfang bis bzw. ab Leipzig Rathaus
Wahren. Neu hierbei ist der Übergang zur S-Bahn am Haltepunkt
Leipzig-Wahren anstatt in Lützschena.
Der neu strukturierte Fahrplan der Linie 206 beinhaltet die Busse
des Schülerverkehrs zwischen Wiedemar und Schkeuditz (bisher
in den Linien 202 bzw. 208 dargestellt).
Auch im Schülerverkehr treten einige Veränderungen in Kraft. Die
Fahrplanbücher sind etwa eine Woche vor dem Inkrafttreten in den
Geschäftsstellen der Omnibusunternehmen oder bei dem Fahrpersonal erhältlich und werden diesjährig erstmals wieder kostenlos
ausgegeben. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich unter www.
mdv.de die Aushangfahrpläne im pdf-Format anzuschauen oder
über die elektronische Fahrplanauskunft Informationen zu Ihrer
Verbindung zu erhalten.
Eine Gelegenheit zur nächsten Blutspende besteht
- am Donnerstag, dem 15.01.2015
zwischen 15.00 und 19.00 Uhr im
Begegnungszentrum Löbnitz, Neue
Straße/Feuerwehrhaus
- am Samstag, dem 17.01.2015 von 09.00 bis 13.00 Uhr in der
Freiwilligen Feuerwehr Doberschütz, Eilenburger Chaussee 12
- am Freitag, dem 23.01.15 zwischen 14:00 und 18:30 Uhr in
der Sonnenblumen Grundschule Glesien, Conradplatz 6.
Gedichte und Fotografie
Im Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Straße 7a Delitzsch, präsentiert der Torgauer Kunst- und Kulturverein „Johann
Kentmann“ im Foyer des Hauses von Dezember 2014 bis Januar
2015 eine Gemeinschaftsausstellung der Fotogruppe Nordsachsens und der Schreibwerkstatt des Vereins. Während die Fotogruppe Nordsachsen auf eine über 50-jährige Tradition zurück blickt,
begegnen Sie in der Schreibgruppe Hobbyautoren jeden Alters,
Frauen und Männer, die über das schreiben, was sie denken, fühlen
und erleben. Genau das macht diese Zusammenarbeit so spannen.
Zu den Arbeitsvorhaben der Fotogruppe Nordsachsen zählen
gemeinsame Fotoexkursionen, Kontakte zu anderen Fotografen
und Gruppen, sowie die Förderung der eigenen fotografischen
Entwicklung.
Zur Vernissage am Donnerstag, dem 4. Dezember 2014, um
09:00 Uhr sind Sie herzlich eingeladen.
44
Parkinsontreffen
am Donnerstag, dem 11.12.2014
um 14 Uhr
im Seniorenheim am Pfortenplatz in Delitzsch
Dort stimmen wir uns auf Weihnachten ein und feiern unser zwei
jähriges Bestehen.
Der Kreissportbund
Nordsachsen e. V. informiert
1. Seminar für Vereinsvorstände
„Sportstättenbau - Fördermöglichkeiten“
Wann/Wo: Mittwoch, 28.01.2015, 18:00 - ca. 20:00 Uhr in
Torgau
Referent: Stefan Bär vom Landessportbund Sachsen e. V.
Teilnahme/Voraussetzung/Gebühren:
· Anmeldung erforderlich!!! ([email protected]/
Tel. 03421 9689041)
·Kostenfrei!
· Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung.
Inhalt:
Der Freistaat Sachsen ermöglicht die Förderung für die Sanierung,
Rekonstruktion, Modernisierung und den Neubau von Sportstätten einschließlich zugehöriger Funktionsanlagen in Sachsen. Da
Sportvereine ihre Anträge dafür immer über den Landessportbund
Sachsen einreichen müssen, erfahren Sie von Herrn Bär die wichtigsten Punkte rund um die Antragstellung und die zugehörigen
Voraussetzungen.
2. Übungsleiter-Grundlehrgänge in Torgau und Krostitz
Im Januar (TO) und März (Krostitz) starten die nächsten Übungsleiter-Grundlehrgänge, sportartübergreifend, für unsere Sportvereine aus Nordsachsen. Bereits aktive jedoch nicht lizenzierte
Übungsleiter im Verein oder Neueinsteiger (mind. 16 Jahre alt)
können teilnehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie gern von Frau Stephan unter
03421 9689041 oder [email protected]. Eine Themenübersicht und ein Anmeldeformular finden Sie unter
www.ksb-nordsachsen.de.
Übungsleiter - Grundlehrgang in Torgau (32 LE)
Wann: vom 23.01.2015 bis 01.02.2015,
(Freitag ab 17:00 Uhr und
Samstag/Sonntag ab 08.00 Uhr)
Übungsleiter - Grundlehrgang in Krostitz (32 LE)
Wann: vom 20.03.2015 bis 29.03.2015,
(Freitag ab 17:00 Uhr und
Samstag/Sonntag ab 08.00 Uhr)
Teilnehmer/Voraussetzung/Gebühren:
· Anmeldung erforderlich!!! ([email protected]/
Tel. 03421 9689041)
· Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (40,- EUR/TN
über Rechnungslegung)
· Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung.
Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
Bitte veröffentlichen Sie meine
private Kleinanzeige
in folgenden Amts- und Mitteilungsblatt der nächstmöglichen Ausgabe:
Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem Wort/
Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen.
Kürzungen behält sich der Verlag vor. KEIN Größenmuster, gilt
nur für private Kleinanzeigen. Bitte NICHT für Familienanzeigen
(Danksagungen, Grüße ect.) oder geschäftliche Anzeigen verwenden.
Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR
Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR
Chiffre gewünscht, Achtung:
Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50 EUR.
Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken:
Name , Vorname
Straße und Hausnummer
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Telefonnummer (für evt. Rückfragen – keine Weitergabe an Dritte)
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1. Unterschrift für Auftragserteilung
SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID: DE7403200000394688
Ich/Wir ermächtige/n die Verlag + Druck LINUS WTTICH KG, eine einmalige Zahlung in
Höhe des aus obigen Auftrag resultierenden Gesamtbetrages von meinen/unseren Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von
8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bargeld liegt bei
Bankeinzug
Kreditinstitut
Bankleitzahl
Kontonummer
IBAN
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Ort/Datum
2. Unterschrift für SEPA-Mandat
Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
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Telefax: 0 35 35/4 89 -165 oder [email protected]
Telefon für Rückfragen: 0 35 35/4 89 -156
Für eine private Kleinanzeige wird keine separate Rechnung erstellt!
vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
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Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
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Alle Zutaten, bis auf das Fett, mit dem Knethaken des
Handmixers gut verkneten! Fett auf ca. 180°C erhitzen und
mit zwei Teelöffeln immer kleine Bällchen abstechen und
schwimmend im Fett goldbraun ausbacken. Mit Puderzukker bestäuben. Viel einfacher zu machen als einen Teig mit
Hefe zu machen. Schmeckt sensationell!
Der Adventskranz
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Der Adventskranz hängt in der Kirche, im Kindergarten und
auch bei uns zu Hause. Ohne den Adventskranz mit seinen vier
Kerzen können sich viele die Adventszeit nicht vorstellen. Aber
den Adventskranz gibt es noch gar nicht so lange. Angefangen hat es vor über hundert Jahren in Hamburg. Damals gab es
viele Kinder die keine Eltern hatten. Sie hatten kein zu Hause und
bettelten auf der Straße. Aus Not wurden manche zu Verbrechern
und landeten im Gefängnis. Aber vor zirka 150 Jahren wohnte
der evangelisch-lutherischen Theologe und Erzieher Johann Hinrich Wichern (1808–1881) in Hamburg. Er kümmerte sich um die
Kinder und Jugendlichen und besonders um die Jungen. Er baute
ein großes Haus in Hamburg so um, dass er viele von der Straße dort hin holen konnte. Sie hatten einen Platz in dem Haus,
schliefen dort und erhielten Essen und erlernten einen Beruf. Da
die Kinder während der Adventszeit immer fragten, wann denn
endlich Weihnachten sei, baute er 1839 aus einem alten Wagenrad einen Holzkranz mit 20 kleinen roten und vier großen weißen
Kerzen. Jeden Tag der Adventszeit wurde nun eine weitere Kerze
angezündet, an den Adventssonntagen eine große Kerze mehr,
sodass die die Tage bis Weihnachten abgezählt werden konnten. Weil den Jungen dieser Holzreif mit den 24 Kerzen so gefiel,
schmückten sie ihn noch mit Tannenzweigen, als Zeichen für das
Leben. Aus dem traditionellen Wichernschen Adventskranz entwickelte sich dann der Adventskranz mit vier Kerzen.
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entgegengebrachte Vertrauen, verbinden wir den Wunsch für
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für das neue Jahr
wünsche ich allen Kunden,
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vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
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Mark einer Vanilleschote, 100 g Zucker, 100 ml Eierlikör
250 ml süße Sahne
Zubereitung:
Zuerst Schokolade und Baiser klein hacken. Die Eier trennen. Eigelb, Vanillemark und 50 g Zucker ca. 10 Min. lang
hellcremig rühren. Anschließend den Eierlikör hinzugeben.
Nun das Eiweiß mit 50 g Zucker steif schlagen. Auch die
Sahne steif schlagen. Beides zusammen mit Schokolade und
Baiser unter die Eigelbmasse heben. Die Masse in eine ausgelegte Kastenform (25 cm) füllen. Bis zum Verzehr mindestens über Nacht einfrieren.
Persönliche Motive in allen Varianten
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Das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Und wieder werden sich viele fragen, was sie Freunden, Verwandten und Bekannten diesmal
schenken können. Zum Fest der Liebe will man natürlich nicht
einfach irgendetwas verschenken, sondern Weihnachtsgeschenke,
die von Herzen kommen. Vielleicht sollen an diesem Heiligabend
keine Socken, kein Oberhemd oder Schlips auf dem Gabentisch
liegen. Wenn es etwas Individuelleres sein soll, sind Fotos eine
gute Idee. Der Geschenktrend in diesem Jahr sind persönliche
Fotogeschenke. Und da gibt es zahlreiche Geschenkvarianten –
nicht nur bei der Motivauswahl. Vom geschmackvollen Fotoalbum
in herkömmlicher Art über den selbst gestalteten Fotokalender bis
hin zum digitalen Fotorahmen mit wechselnden Motiven gibt es
viele Möglichkeiten. Und wenn es ein wenig origineller sein soll,
stellt das auch kein Problem dar. Von Aufdrucken auf Textilien, Bezügen oder großflächiger Leinwand, auf Tassen oder Tellern gibt
es viele Arten, das persönliche Motiv beim Fachmann ins rechte
Licht rücken zu lassen. Ob Fototasse, ein persönlich gestaltetes
Kissen oder edles Glasfoto, Fotogeschenke bringen Freude unter
den Weihnachtsbaum.
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für das Neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg
und bedanken uns herzlichst für Ihr Vertrauen und
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Das Weihnachtsfest steht vor
der Tür. Und obwohl die Tage
mittlerweile kürzer und dunkler geworden sind, sind viele
von uns gerade jetzt in einer
fröhlichen Stimmung. Was
sorgt dafür, dass wir nicht dem
Winterblues verfallen?
Sind es vielleicht die süßen
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dazugehören? Viele kommen
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verfeinern nicht nur die weihnachtlichen Köstlichkeiten, sie
unterstützen auch unser Wohlbefinden. Und das nicht nur,
weil beim Verzehr von Plätzchen Kindheitserinnerungen an
das gemeinsame Backen mit der
Familie geweckt werden. Die
weihnachtstypischen Gewürze
helfen, den vorweihnachtlichen Stress - ob beruflich oder
privat - mit ihren Aromastoffen
zu mildern. Nelken wirken beruhigend und Zimtduft hebt die
Stimmung. Vanille verleiht dem
Gebäck nicht nur eine weihnachtliche Note, sie stärkt auch
die Nerven und entspannt.
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vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
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Hilfe bei der Grabpflege
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Besonders für ältere Menschen kann die regelmäßige Pflege einer
Grabstelle große Anstrengungen bedeuten. Es gibt jedoch Hilfe bei
der Grabpflege. Eine Friedhofsgärtnerei kann die Pflege des Grabes
übernehmen. Typische Arbeiten eines Friedhofsgärtners sind das
Gießen, das Harken, das Entfernen von Unkraut und verblühten
Blumen sowie der Verschnitt von Sträuchern. Friedhofsgärtnereien bieten zudem eine saisonale Bepflanzung der Grabstelle an.
Viele Gärtnereien bieten die Möglichkeit, ihren Auftraggebern ein
Foto vom Grab zukommen zu lassen, wenn beispielsweise eine
neue Bepflanzung stattgefunden hat. So können sich auch entfernt
wohnende Angehörige versichern, dass das Grab gepflegt aussieht.
Friedhofsgärtnereien können für eine einmalige Leistung beauftragt werden, aber auch eine dauerhafte Grabpflege ist möglich.
Generell ist bei der Grabpflege die örtliche Friedhofsordnung zu
beachten, die die Vorschriften zur Grabgestaltung beinhaltet.
Quelle: www.bestattungen.de
Wir nehmen
Abschied
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Ort für Erinnerungen nach wie vor gefragt
Der häufig beklagte Trend zur anonymen Bestattung entspricht offenbar nicht der Realität: Eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des hessischen Friedhofsbetreibers FriedWald ergab, dass sich gerade jüngere Menschen eine
Grabstätte wünschen, auf der der Name des Verstorbenen steht.
Mehr als die Hälfte der 18- bis 29-Jährigen wollen demnach selbst
an einem Ort bestattet werden, den Angehörige besuchen können,
um sich an sie zu erinnern. In dieser Altersgruppe ist auch der
Wunsch nach einer alternativen Bestattungsform besonders groß.
Insgesamt wünscht sich jeder vierte Deutsche eine Beisetzung im
(djd/pt)
Wald oder eine Seebestattung.
Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend
in das Dunkel unserer Trauer leuchten.
Isolde Mertn
geb. Mittelbach
* 10.11.1946
† 24.11.2014
In ewiger Liebe nehmen Abschied
Ehemann Hermann
Tochter Annett
im Namen aller Angehörigen
Die Urnenbeisetzung erfolgt im engsten Familienkreis.
Bestattungen Bothur
Danksagung
Für die erwiesene Anteilnahme und
die trostreichen Worte anlässlich
des Todes meiner lieben Mutter
Elsa Schneider
sage ich herzlichen Dank.
In stiller Trauer
Tochter Monika
im Namen aller Angehörigen
Zschernitz, im Dezember 2014
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treu und fleißig Deine Hand.
Ruhe ist Dir nun gegeben,
schlafe wohl und habe Dank.
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von unserer lieben Oma und Uroma
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geb. Hennig
* 02.08.1929 † 21.11.2014
Du wirst immer bei uns sein.
Enkelin Claudia Bartlitz
Urenkel Alexander Krüger
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung
findet am Samstag, dem 13.12.2014, 10.00 Uhr
in der Kirche zu Radefeld statt.
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Amtsblatt Delitzsch  vom 05.12.2014
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vom 05.12.2014  Amtsblatt Delitzsch
Wir wünschen ein frohes Fest und
einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Lasst uns froh und
munter sein
Laßt uns froh und munter sein
und uns recht von
Herzen freun!
Lustig, lustig, traleralera!
Bald ist Nik‘lausabend da,
bald ist Nik‘lausabend da!
Dann stell’ ich den Teller auf,
Nik’laus legt gewiß was drauf.
Lustig, lustig, ...
Wenn ich schlaf’,
dann träume ich:
Jetzt bringt Nik’laus was
für mich.
Lustig, lustig, ...
Wenn ich aufgestanden bin,
lauf’ ich schnell zum Teller hin.
Lustig, lustig, ...
Nik’laus ist ein guter Mann,
dem man nicht
genug danken kann.
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