Personalratstätigkeit > Dienstpflichten
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Personalratstätigkeit > Dienstpflichten
Personalratstätigkeit <<contra>> Dienstpflichten Gabriele Schmidt HPR(K) • Dieser Vortrag referiert einen Artikel von Rechtsanwalt Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht Kanzlei DANIELS PÄTZEL WITT • In: der Personalrat Heft 4/ 2013 Es gilt das gesprochene Wort Gabriele Schmidt HPR(K) 2 Was tut das engagierte PR-Mitglied? • Arbeitsverdichtung in beiden Bereichen • PR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit • Rückzug aus der PR-Tätigkeit Gabriele Schmidt HPR(K) 1 Was hat Vorrang? Personalratssitzung oder doch den Arbeitsaufgaben nachkommen? Gabriele Schmidt HPR(K) 2 Gesetzliche Grundlagen • es gibt keine Regelungen ausdrücklichen gesetzlichen • § 38 Abs. 1 LPersVG „Versäumnis von Arbeitszeit sowie die Nichterfüllung dienstplanmäßiger Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des PR notwendig sind, haben keine Minderung der Bezüge, des Arbeitsentgelts und aller Zulagen zur Folge“ Gabriele Schmidt HPR(K) 3 Was sind das für Aufgaben? • Teilnahme an PR-Sitzungen, Monatsgesprächen, Arbeitsgruppen, Vorstellungsgesprächen, Sichten von Unterlagen, Gespräche, Begehungen usw. = gesetzlich begründete Aufgaben gehen dienstrechtlichen oder arbeitsvertraglichen Verpflichtungen vor Gabriele Schmidt HPR(K) 4 Rechtsprechung zum Vorrang der PR-Arbeit • gilt für alle Tätigkeiten, die für die PR-Arbeit erforderlich sind • das Gremium und der Einzelne haben einen weiten Ermessens- und Beurteilungsspielraum Gabriele Schmidt HPR(K) 5 • Gremium: beschließt nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, dass und welchem Mitglied (auch einem nicht Freigestellten) er bestimmte Aufgaben überträgt Gabriele Schmidt HPR(K) 6 • Nicht freigestellte Mitglieder können besonders dann Aufgaben wahrnehmen, wenn: • sie über eine besondere Fachkompetenz verfügen • sie ein besonderes Vertrauensverhältnis zu einzelnen Beschäftigten haben Gabriele Schmidt HPR(K) 7 • grundsätzlich hat jedes PR-Mitglied das Recht und die Pflicht eigenverantwortlich zu prüfen, in welcher Situation es Personalratsarbeit zu Lasten des Dienstgeschäftes für erforderlich hält oder halten darf Gabriele Schmidt HPR(K) 8 Leistet ein PR-Mitglied außerhalb der vorhersehbaren regelmäßigen Sitzungszeiten PRArbeit so ist •es erforderlich sich ab- bzw. wieder zurück zu melden •es bedarf keiner Genehmigung •es bedarf keiner Nennung von Gründen Gabriele Schmidt HPR(K) 9 Zwischenergebnis Die Rechtsprechung erkennt an, dass ein Großteil der Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Personalrates von nicht freigestellten Mitgliedern erbracht werden und als „erforderlich“ zu bewerten sind. Erforderliche PR-Arbeit hat Vorrang! Gabriele Schmidt HPR(K) 10 Praktische Handhabung • 1x wöchentliche Sitzung des PR = ganzer Arbeitstag (einschließlich Vor- und Nachbereitung) • 1x wöchentlich weitere PR-Tätigkeit (Arbeitsgruppen, Vorstellungsgespräche…) = halber Arbeitstag • Schulungsbedarf Gabriele Schmidt HPR(K) 11 • BAG Urteil vom 27.6.1990 (!!) • Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers … erschöpft sich nicht nur darin, den (Betriebsrats-) Mitgliedern die zur ordnungsgemäßen Durchführung freie Zeit zu gewähren. Auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums muss der Arbeitgeber auf die Inanspruchnahme des Mitgliedes durch (Betriebsrats-)Tätigkeit angemessen Rücksicht nehmen. Gabriele Schmidt HPR(K) 12 Was tun? Gabriele Schmidt HPR(K) 13 Nicht der Einzelne sondern das Gremium muss handeln • 1x im Jahr TOP „Vereinbarkeit von Personalratstätigkeit und Erfüllung von Dienstpflichten“ • individuelle Belastungen erfragen, Entlastungsmöglichkeiten prüfen • Konfrontation der Dienststelle mit den Ergebnissen • bei Ignoranz an die (betriebsinterne) Öffentlichkeit gehen Gabriele Schmidt HPR(K) 14 Daneben kann der PR seine Beteiligungsrechte geltend machen • Einfordern der Mitbestimmung bei der Umverteilung der Arbeit (Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung § 70) • Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei Maßnahmen zur Verhütung … sonstiger Gesundheitsschäden (§ 69) Gabriele Schmidt HPR(K) 15 Ein Wort zu Ersatzmitgliedern • Grundsatz: PR Arbeit geht vor • Ersatzmitglieder müssen oftmals unplanbar und plötzlich einspringen Gabriele Schmidt HPR(K) 16 Zusammenfassung und Ausblick • PR-Tätigkeit geht arbeits-/Beamtenrechtlichen Aufgaben vor • Nachteile dürfen nicht entstehen • die Dienststellen unterlassen es i.d.R die notwendige Entlastung von 25-30 % zugunsten der Personalratstätigkeit zu schaffen • dazu ist der AG aber nach Rechtsprechung des BAG verpflichtet • PR muss als Gremium auf eine entsprechende Entlastung hinwirken Gabriele Schmidt HPR(K) 17 • Mitbestimmung bei der Umverteilung der Arbeit • Beteiligungs- und Initiativrecht bei der Gesundheitsfürsorge Gabriele Schmidt HPR(K) 18 • nachdem der Gesetzgeber den Vorrang der Personalratstätigkeit anerkennt, liegt es an den PR selbst, diesem Auftrag des Gesetzgebers kollektiv zum Erfolg zu verhelfen Gabriele Schmidt HPR(K) 19 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Gabriele Schmidt HPR(K) 21