med.ium 6 - Ärztekammer für Salzburg

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med.ium 6 - Ärztekammer für Salzburg
P.b.b. VPA 5020 Salzburg
02Z032725M
DAS MAGAZIN FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE IN SALZBURG
AUSGABE 6/2016
„Wir haben die
Verantwortung,
die Ärztinnen und
Ärzte Salzburgs
gut zu vertreten.“
ELTERNTEILZEIT
DIE VORAUSSETZUNGEN
UN(D) ZUFRIEDEN?
IFES-Studie
in Salzburg ............ Seite 12
BASISAUSBILDUNG
Online-Umfrage
startet ...................... Seite 15
GOLDEGGER DIALOGE
Aufbruch. Umbruch.
Wandel ................... Seite 38
TERMINE, STELLEN,
WISSENSWERTES
& CO ....................... Seite 46
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FAM
med.ium 6/2016
3
EDITORIAL
Transparenz
schafft Vertrauen*
EDITORIAL
Einschlägige Untersuchungen zeigen beständig
die hohe Reputation der Ärzteschaft. Daran ändern
auch unglückliche Maßnahmen wie das nunmehr
beschlossene Mystery-Shopping, das immerhin diese
Berufsgruppe unter einen Generalverdacht stellt,
wohl auch in Zukunft nichts. Dennoch, Reputation
muss tagtäglich erarbeitet werden. Dies geschieht
zweifels­frei durch die hervorragenden Leistungen in
Ordinationen und Spitälern. Aber in einem Bereich
tauchen in der öffentlichen Diskussion immer wieder
Schatten auf. Es geht hier um das Verhältnis der
Ärzteschaft zur Pharmaindustrie. Dabei ist das Zu­
sammenwirken von Ärzten mit der Pharmaindustrie
unverzichtbar, ist sie doch einer der wesentlichen
Träger und Treiber des medizinischen Fortschritts.
Pharmazeutische Innovation wäre ohne Studien
grundsätzlich nicht denkbar und die pharmazeutische
Industrie ist auf die Kompetenz und Erfahrung von
Ärzten in der Weiterentwicklung und Überwachung
von Medikamenten angewiesen.
Mangels öffentlicher Gelder ist die Pharmaindustrie
auch ein wesentlicher Träger in der Vermittlung des
sich rasant ändernden medizinischen Wissens. All dies
wird immer wieder in die Nähe von Korruption gerückt.
Aus diesem Grund setzen sowohl die Pharma­industrie
als auch die Standesvertretung der Ärzte­schaft seit
Jahren zunehmend präzisere Regelwerke für ihre je­weiligen Mitglieder in Kraft. Mit Juli 2016 soll nun hier
ein weiterer Schritt folgen. Mit diesem Datum tritt die
Transparenzrichtlinie der Pharmaindustrie in Kraft,
die den Fluss geldwerter Leistungen zu Ärzten und zu
Institutionen der Fachkreise öffentlich machen wird.
Konkret geht es darum, dass Pharmaunternehmen
künftig auf ihren Homepages geldwerte Leistungen an
Ärzte oder Institutionen öffentlich zugänglich machen
müssen. Das österreichische Datenschutzrecht erfordert
hier allerdings für die individuelle Zuordnung auch die
Zustimmung der Ärzte bzw. der Institutionen. Andernfalls werden die Pharmafirmen ihre Zuwendungen in
aggregierter Form als Gesamtsumme einer Gruppe
darstellen.
skandinavischen
Ländern besteht
in unserer Be­
völkerung und
somit wohl auch
bei Ärzten ein
zunächst auch
durchaus nach­
vollziehbarer
Vorbehalt gegen
diese Verschiebung
der Grenzziehung
zwischen Privatheit
und Transparenz.
Ich bin mir aber
sicher, dass auch
Österreichs Ärztinnen und Ärzte mit Selbstbewusstsein
solchen Veröffent­lichungen vermehrt zustimmen werden,
weil es sich bei diesen Zuwendungen ja nicht um ver­werfliche und rechtlich unzulässige Geschenke, sondern
um Bezahlung qualitätvoller Arbeit handelt.
Es ist gut, dass wir hier gemeinsam mit der Pharma­
industrie durch Transparenz das Vertrauen unserer
Patienten stärken können. Und dieser Ansatz ist auch
richtig, weil er ohne gesetzlichen Zwang in Freiwilligkeit
geschieht.
„Ich wünsche Ihnen, sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen, einen
schönen Sommer und erholsame
Ferientage.“
Es ist völlig klar, dass diese Maßnahme den Einstieg
in einen Kulturwandel bedeutet. Anders als etwa in
Titel einer Pressekonferenz der Österreichischen Ärztekammer und der Pharmig am 22.6.2016
*
>Präsident Dr. Karl Forstner,
Ärztekammer für Salzburg
4
AUS DER KAMMER
med.ium 6/2016
Kurz aus
der Kammer
AUS DER KAMMER
Informations­
offensive gegen
„Mystery
Shopping"
Die Sozialversicherungen sind
seit 1. Jänner 2016 per Gesetz
ermächtigt, die Praxen von
Kassenärzten im Verdachtsfall,
aber auch in Stichproben durch
Krankenkassen-Spitzel, so
genannte Mystery Shopper, zu
kontrollieren. Das soll Sozialmiss­
brauch vorbeugen und im Zuge
der Umsetzung der „Steuer­
reform“ von 2015 zu deren
Gegenfinanzierung beitragen. De facto
aber sind die vom Hauptverband der
Österreichischen Sozialversicherungs­träger erlassenen Mystery-ShoppingRichtlinien Ausdruck eines Generalver­
dachts der Gesundheitspolitik gegen
Ärzte und Patienten: Mystery Shopping
bedroht das Vertrauen zwischen Arzt
und Patient. Es stiehlt Zeit, kostet
Geld und ist rechtlich problematisch.
Die Österreichische Ärztekammer
(ÖÄK) startet daher eine Informations­
offensive für Kassenärzte und Patienten,
die unter anderem Wartezimmer-TVSpots, Ordinationsplakate und PatientenInfocards umfasst.
Die wesentlichen Einwände der
Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK)
gegen Mystery Shopping sind:
>Mystery Shopping ist ein Frontalangriff
auf das Arzt-Patienten-Verhältnis und
zerstört Vertrauen.
>Die Identitätsüberprüfungen bedeuten
einen massiven Bürokratiezuwachs.
>Mystery Shopping bringt neue
Un­sicherheiten für niedergelassene
Kassenärzte und wirft medi­
zinische, ethische und haftungs­
rechtliche Fragen auf.
>Das Kosten-Nutzen-Verhältnis
von Mystery Shopping ist
äußerst fragwürdig. Selbst laut
Sozialversicherung sind die
Schäden infolge von e-cardMissbrauch geringfügig.
Die legitimen Bedenken der
Ärzte­kammer wurden vom
Gesetzgeber ignoriert. Mystery
Shopping wurde, allen Ein­wänden zum Trotz, per Gesetz
ver­pflichtend vorge­schrieben.
In der Folge hat die Sozial­
versicherung im April die
„Richtlinien für die Durchführung,
Dokumentation und Qualitäts­
sicherung von Kontrollen im
Vertragspartnerbereich" mittels
Mystery Shopping erlassen.
Betroffen sind alle Vertrags­
ärztinnen und -ärzte, aber
auch Krankenhäuser und nichtärztliche Gesundheitsberufe.
Quelle: Österreichische Ärztekammer
AKTUELLES FÜR ÄRZTE
Tagesaktuelle Informationen zu „Infektionen“,
„meldepflichtigen Er­krankungen“, „Arzneimittel­
sicherheit“ und wichtige Links zu den einschlägigen
medizinischen Datenbanken finden „einge­loggte“
Mitglieder der Ärzte­kammer für Salzburg im
Menüpunkt Arztinfo > Aktuelles für Ärzte.
INHALT
med.ium 6/2016
5
„Wir haben die Verantwortung,
die Ärztinnen und Ärzte Salzburgs
gut zu vertreten.“
INHALT
Elternteilzeit
Der Anspruch und
die Ausgestaltung:
Voraus­setzungen und
Verhältnis zur Karenz.
AUS DER KAMMER
>Kurzmeldungen ...................................................................................................... 4
>Einladung Sommerfest 2016 ................................................................... 6
>Von Rechts wegen ...
Elternteilzeit – Anspruch
und Ausgestaltung ......................................................................................... 7
AUS DEN KURIEN
>Wahlärzte-Tipp ....................................................................................................... 11
>Umfrage des Instituts für empirische
Sozialforschung (IFES) ........................................................................... 12
>Evaluierung der Basisausbildung ..................................................... 15
MEDIZIN IN SALZBURG
>Le Dernier Cri ........................................................................................................... 17
>Lungenheilkunde: Lungentumoren und
Bronchialkarzinom – die Diagnostik,
Diagnosestellung des Bronchialkarzinoms ........................ 18
>Onkologie: Das Pankreaskarzinom ................................................ 24
Medizin in Salzburg
Lungentumoren und
Bronchialkarzinom –
die Diagnostik.
WISSENSWERTES
> Kurzmeldungen ................................................................................................... 34
>AVOS: Rauchentwöhnung ....................................................................... 36
>35. Goldegger Dialoge ............................................................................... 38
>MMI: Medizinische Einkaufs­gesellschaft ................................ 39
AUS- UND FORTBILDUNG
> Fortbildung aktuell: Fortbildungsakademie,
Bildungspartnerschaft ............................................................................. 42
Rauchentwöhnung
AVOS: Die Zahl der jährlichen
Todesopfer wird hierzulande
auf bis zu 14.000 Personen
geschätzt. Doch wer damit
aufhören will, kann Unter­
stützung bekommen.
SERVICE
> Bücher für MedizinerInnen:
Gesundheitsnetzwerke / ADHS bei
Erwachsenen / Normaldruckhydrozephalus .................. 45
> Service aktuell: Termine, Kongresse,
Standesmeldungen und mehr ........................................................ 46
Impressum: med.ium, Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg, erscheint monatlich | Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion:
Ärztekammer für Salzburg, Körperschaft öffentlichen Rechts, 5020 Salzburg, Faberstraße 10 | Namentlich gezeichnete Beiträge sind als persönliche
Meinung des Autors aufzufassen | Produktion und Anzeigenverwaltung: Pressestelle der Ärztekammer für Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg,
Telefon +43 662 871327-137, [email protected] | Herstellung: Basisdesign und grafische Produktion: die fliegenden fische werbeagentur gmbh,
Druck: Druckerei Roser, Hallwang. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Umweltschutzpapier. Bilder: Ärztekammer für Salzburg, shutterstock –
wenn nicht anders angegeben | Verlags- und Herstellungsort: Salzburg.
EINLADUNG
zum Sommerfest 2016
der Ärztekammer für Salzburg
Wir laden zum Sommerfest!
Freuen Sie sich auf sommerliche Spezialitäten, österreichische Weine
und „summersounds“ beim traditionellen Sommerfest der Ärztekammer
am Freitag, 15. Juli 2016, ab 18.00 Uhr im Kavalierhaus Klessheim,
Klessheim 2, 5071 Wals bei Salzburg
DAS PROGRAMM
> Einlass: ab 18.00 Uhr
Information: Parkplätze stehen ab 18.00 Uhr frei zur Verfügung
> Offizielle Begrüßung: Präsident Dr. Karl Forstner
> Kulinarisches: Sommerbuffet & Spezialitäten
> Weinverkostung: Weingut Uibel – Ziersdorf/Schmidatal
> summersounds
by DJ Eric Tessmer & Herb Berger
> Voraussichtliches Ende um 1.30 Uhr
Auf Ihren Besuch freut sich das Präsidium
der Ärztekammer für Salzburg.
Präsident Dr. Karl Forstner, VP MR Dr. Walter Arnberger,
VP Priv.-Doz. Dr. Jörg Hutter, Dr. Eberhard Brunner
Der Eintritt ist frei.
Ihre Anmeldung zur Teilnahme senden Sie bitte an:
[email protected], Fax +43 662 871327-10.
Anmeldung planungsbedingt bis
8. Juli 2016 unbedingt erforderlich!
Für die Unterstützung bedanken wir uns recht herzlich bei unseren Sponsoren:
Wir werden auch unterstützt von:
TEL +43 662 43 09 66
WWW.PBP.AT
7
AUS DER KAMMER
med.ium 6/2016
Elternteilzeit –
Anspruch und
Ausgestaltung
Voraussetzungen – Beginn –
Verhältnis zur Karenz
Isabell Feil
>sie in einem Betrieb tätig sind,
in dem regelmäßig mehr als
20 Arbeitnehmer beschäftigt
werden und
AUS
WISSENSWERTES
DER KAMMER
>ihr Arbeitsverhältnis im Zeit­
punkt des Antritts der Teilzeit­
beschäftigung mindestens 3
Jahre gedauert hat.
Weiters gilt für Mütter (Adoptivoder Pflegemütter) deren Kinder
ab dem 1.1.2016 geboren bzw. ad­
optiert oder in unentgeltliche Pfle­
ge genommen werden, dass
>die wöchentliche Normal­
arbeitszeit um mindestens
20 % reduziert wird und zwölf
Stunden nicht unterschreitet.
VORAUSSETZUNGEN
Teilzeitbeschäftigung in Form
von Elternteilzeit kann von jedem
Elternteil bei
2 Monate dauern. Weiters gilt für Mütter (Ad­
optiv- oder Pflegemütter) deren Kinder ab
dem 1.1.2016 geboren bzw. adoptiert oder in
unentgeltliche Pflege genommen werden,
dass das Zurückziehen eines Teilzeitantrages
dieses Recht nicht verwirkt.
>Vorliegen eines gemeinsamen
Haushaltes mit dem Kind oder
BEGINN
>Obsorge für ein Kind nach den
Bestimmungen des Allgemei­
nen Bürgerlichen Gesetzbuches
Die Teilzeitbeschäftigung kann frühes­tens mit dem Ende der Mutterschutzfrist be­
ginnen.
in Anspruch genommen werden.
Elternteilzeit ist daher auch Pfle­
ge- und Adoptiveltern möglich.
ANSPRUCH AUF
ELTERNTEILZEIT
Elternteilzeit kann für jedes Kind
nur einmal in Anspruch genom­
men werden und muss mindestens
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch
auf Teilzeitbeschäftigung längstens bis zum
7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren
Schuleintritt des Kindes, sofern
Zeiträume unmittelbar vorange­
gangener Arbeitsverhältnisse zum
selben Dienstgeber oder Arbeits­
verhältnisse, die aufgrund einer
Wiedereinstellungszusage oder ei­
ner Wiedereinstellungsvereinbarung
fort­gesetzt werden, werden dabei
ebenso auf die Mindestdauer an­
gerechnet wie eine allfällige Karenz.
Während der Lehrzeit besteht
kein Anspruch auf Elternteilzeit.
Mit der Inanspruchnahme einer
Karenz oder einer Teilzeitbeschäf­
tigung im Zusammenhang mit der
Geburt eines weiteren Kindes en­
det die Elternteilzeit vorzeitig.
KEIN ANSPRUCH AUF
ELTERNTEILZEIT
Sind die Voraussetzungen für ei­
nen Anspruch auf Elternteilzeit
nicht erfüllt, sehen die gesetzlichen
8
AUS DER KAMMER
med.ium 6/2016
Mag.a
Isabell Feil
Ärztekammer
für Salzburg
Bestimmungen die Möglichkeit
der Vereinbarung einer Teilzeitbe­
schäftigung bis zum Ablauf des 4.
Lebensjahres des Kindes vor.
Ein Anspruch auf Teilzeitbeschäf­
tigung kann in Betrieben bis zu 20
Arbeitnehmern durch Abschluss
einer Betriebsvereinbarung ge­
schaffen werden.
hinaus einmal eine Verlängerung der Teilzeit­
beschäftigung verlangen.
Der Dienstgeber ist verpflichtet, dem Arbeit­
nehmer auf Verlangen eine Bestätigung über
den Beginn und die Dauer der Teilzeitbe­
schäftigung oder die Nichtinanspruchnahme
einer Teilzeitbeschäftigung auszustellen. Die­
se Bestätigung ist vom Arbeit­nehmer mit zu
unterfertigen.
>Für nähere
Infor­­mationen steht
Ihnen Ihre Ärztekammer
für Salzburg jederzeit
gerne zur Verfügung.
Mag.a Isabell Feil
Telefon +43 662 871327-126
[email protected]
www.aeksbg.at
ELTERNTEILZEIT
UND KARENZ
Die Möglichkeit einer Teilzeitar­
beit für Eltern ist unabhängig von
einer Karenz bzw. deren zeitli­
chem Ausmaß. Elternteilzeit kann
daher im Anschluss an die eigene
Karenz oder eine Karenz des an­
deren Elternteils in der maximal
vorgesehenen Dauer in Anspruch
genommen werden, selbst wenn
die Karenz bis zum zweiten Ge­
burtstag des Kindes dauert.
Achtung: Nimmt ein Elternteil Ka­
renz in Anspruch, so kann der an­
dere Elternteil nicht gleichzeitig
für dieses Kind eine Elternteilzeit
geltend machen.
AUSGESTALTUNG DER
ELTERNTEILZEIT
Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage
einer Teilzeitbeschäftigung, sind
grundsätzlich zwischen Dienstge­
ber und Arbeitnehmer zu verein­
baren. Eine Änderung der Teilzeit­
beschäftigung (Änderung des
Ausmaßes oder der Lage) oder
eine vorzeitige Beendigung kann
von beiden Vertragspartnern je­
weils nur einmal verlangt werden;
der Arbeitnehmer kann darüber
TIPP
Arbeitgeber können für bestimmte Personen, die als
Ersatzkraft im Zusammenhang mit einer Elternteilzeit
eingestellt werden, Förderungen über das AMS erhalten.
Gefördert werden:
>arbeitslos vorgemerkte Personen, die seit
mind. 1 Monat arbeitslos sind und
>deren Arbeitsverhältnis innerhalb von 3 Monaten
nach dem Wechsel auf Elternteilzeit beginnt.
Die Beihilfe wird für 4 Monate bzw. bei vorzeitiger
Beendigung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses
gewährt.
Der Arbeitgeber erhält 33,3 % der Bemessungs­
grundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50 % Pauschale
für Nebenkosten) vom AMS ausbezahlt. Fallen zusätzlich
externe Qualifizierungs­kosten an, so werden diese zur
Hälfte ersetzt.
Auf die Gewährung einer Förderung durch das Arbeits­
markt­­service besteht kein Rechtsanspruch! Voraus­
setzung für eine Förderung durch das AMS ist ein
vorangehendes Förder­gespräch
mit dem AMS-Berater.
med.ium 6/2016
11
AUS DEN KURIEN
WahlärzteTipp
AUS DEN KURIEN
ELGA für
WahlärztInnen
freiwillig
Im Rahmen des aktuellen ELGAZeitplanes wurde das System im
Dezember 2015 erstmals in Wien
(KAV) und der Steiermark(KAGES)
in Betrieb genommen. Ab Juli
2016 sollen weitere Anbindungen
von ELGA-Bereichen und Län­
dern folgen. Die SALK plant, am
15.11.2016 alle LKH an ELGA anzu­
binden. Ab 01.07.2017 (noch nicht
gesetzlich geregelt!) soll eine
e-Medikation und e-Befund im
niedergelassenen Bereich verpflichtend ver­
wendet werden.
Entgegen Aussagen der ersten Stunde geht
DI Michael Nöhammer, ELGA Beauftragter
der Österreichische Ärztekammer, davon
aus, daß WahlärztInnen nie gezwungen wer­
den können, an ELGA teilzunehmen, es be­
steht jedoch die freiwillige Möglichkeit, bei
Wunsch mit entsprechender hard- und soft­
wareausstattung am System teilzunehmen.
Ein leistungsfähiger Internetanschluß ist zur
Teilnahme an ELGA ebenfalls anzuraten.
Zielgerichtete Datenaustauschsysteme (Sen­
der schickt direkt an Empfänger) wie DaMe
oder medicalnet werden neben ELGA weiter
bestehen, da ELGA ja lediglich für ungerich­
tete Übertragung (Daten werden in pool ge­
geben bzw. von dort abgerufen) steht.
GUTEN TAG!
GENAU IHR FORTBILDUNGSNACHWEIS FEHLT IMMER NOCH.
Glaubhaftmachung
der Fortbildung:
DEADLINE
1. 9. 2016!
rz_DFP_ins_arzt_6_286x132.indd 1
TIPP
Die Freiwilligkeit der
Teil­nahme an ELGA für
Wahl­ärztInnen ist gesichert,
eine Zwangsverpflichtung
zur Teilnahme pro futuro
politisch nicht zu erwarten.
Dr. Dietmar
Gmeiner
Wahlärztereferent der
Ärztekammer
für Salzburg
Mit Stichtag 1. September 2016
müssen alle niedergelassenen und
angestellten Ärztinnen und Ärzte,
die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt sind, die Erfüllung
der Fortbildungsverpflichtung nachweisen. Das DFP-Diplom ist dafür
die beste Bestätigung. Viel Zeit
bleibt nicht mehr!
Alle Details dazu und wie Sie
am schnellsten zu Ihrem
DFP-Diplom kommen, finden
Sie auf www.meindfp.at.
1. 9. 2016
FORT
BILDUNGS
NACH
WEIS!
01.04.16 11:48
12 AUS DEN KURIEN
med.ium 6/2016
Un(d) zufrieden?
Eine Umfrage des Instituts für empirische Sozialforschung (IFES)
ergab, dass Salzburgs Spitalsärztinnen und -ärzte mit ihrer
beruflichen Tätigkeit insgesamt zufrieden sind.
AUS DEN KURIEN
Positiv verändert hat sich die Zufriedenheit in Bezug auf
die durchschnittliche Wochenarbeitszeit und auch mit ih­
rem Einkommen sind Spitalsärztinnen und -ärzte 2016 zu­
friedener als in den Jahren zuvor. Verbesserungswürdig
sind die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Ausbil­
dungsbedingungen und die nach wie vor entbehrlichen
administrativen Tätigkeiten. Dies sind die Kernaussagen
der von der Bundeskurie der angestellten Ärzte initiierten
Befragung 2016, welche österreichweit bereits zum fünf­
ten Mal durchgeführt wurde.
Blickt man auf das Zufriedenheitsbarometer bezugneh­
mend auf die Ausbildungsbedingungen an Salzburgs Spi­
tälern, so kann man feststellen, dass mehr als die Hälfte der
Befragten nicht beziehungsweise gar nicht zufrieden sind
mit der ihnen gebotenen Ausbildung. Unschwer zu erken­
nen hat sich hier seit Beginn der Befragungen 2002 nicht
viel getan. In Kürze werden die ersten Ärztinnen und Ärzte
die neue Basisausbildung abschließen. Eine Befragung der
Absolventinnen und Absolventen ist für Juli 2016 geplant
und sodann ein Vergleich mit den hier vorliegenden Daten
möglich (siehe Seite 15).
Nach wie vor große Unzufriedenheit herrscht hinsichtlich
der administrativen Tätigkeiten, die einen erhebliche Teil
der Arbeitszeit in Anspruch nehmen und somit den Zeit­
druck auf Salzburgs Spitalsärztinnen und -ärzte erhöht.
Auch der Patientenaufnahmedruck beziehungsweise
Überbelag und die Nachtdienste stellen eine Belastung für
Salzburgs Spitalsärztinnen und -ärzte dar.
Mangelnde Unterstützung durch die Kollegenschaft be­
klagen 7 % der befragten Ärztinnen und Ärzte. 37 % fühlen
sich gar nicht und 40 % wenig belastet. 12 % beantworteten
diese Frage mit „durchschnittlich belastet“. Deutlich der
Grafik zu entnehmen ist, dass Mobbing durch Vorgesetzte
und auch durch Kollegen an Salzburgs Spitälern abnimmt
und diese Thematik keine erhebliche Belastung für die an­
gestellte Ärzteschaft in Salzburg bedeutet.
Bemängelt werden die Vereinbarkeit von Beruf und Pri­
vatleben, die Maßnahmen zur Frauenförderung, sowie das
verfügbare Zeitbudget für die Ausbildung. Auch die finan­
zielle Unterstützung für wissenschaftliche Publikationen
schneidet mit der vergebenen Durchschnittsnote 2,9 nicht
besonders gut ab.
ECKDATEN ZUR STUDIE
>Auftraggeber: Ärztekammer Österreich,
Kurie Angestellte ÄrztInnen
>Thema der Studie: Arbeitssituation der
SpitalsärztInnen in Salzburg 2016
>Zielgruppe: FachärztInnen und
AllgemeinmedizinerInnen im Spitalsdienst
>Stichprobe: 120 SpitalsärztInnen
>Methode: telefonische Befragung (CATI)
>Zeitraum der Befragung: April 2016
>Durchführung der Studie: IFES
13
AUS DEN KURIEN
med.ium 6/2016
GRAFIK 1: Wie zufrieden sind Sie mit den folgenden Bereichen in Ihrer beruflichen Tätigkeit?
Mit Art und Inhalt der Tätigkeit
29
25
23
22
32
2016
2013
2010
2006
2002
0
Mobbing durch Vorgesetzte
40
44
49
42
41
20
23
18
19
30
24
40
60
7
14
8
6
3
80
2.11
2.20
2.12
2.22
1.98
100 MW
0
Mit Ihrer beruflichen Tätigkeit insgesamt
23
18
21
24
24
2016
2013
2010
2006
2002
0
43
20
27
32
24
26
53
40
60
5
7
7
19
2.14
2.28
2.17
2.27
11
3 2.01
13
8
10
17
16
0
26
80
0
100 MW
38
25
35
20
40
32
36
33
23
26
19
21
21
28
60
2.69
2.86
2.69
2.64
2.58
12
12
14
17
9
0
29
27
34
21
33
26
20
7
17
80
33
36
24
13
15
17
0
2.76
2.83
2.76
2.87
2.86
18
7
10
12
29
37
31
35
31
40
37
36
29
20
0
20
80
0
100 MW
22
10
12
8
16
33
28
60
0
15
20
80
2.49
2.77
2.58
2.62
2.49
20
19
13
14
12
18
0
100 MW
17
35
32
37
24
32
60
40
21
21
21
23
80
80
1.45
1.59
1.47
1.56
1.67
100 MW
26
12
2.33
16
60
80
100 MW
20
25
27
27
20
28
25
17
36
26
30
40
2.70
2.75
2.79
2.75
2.71
18
19
25
60
22
80
100 MW
24
24
21
23
20
44
24
33
27
39
29
40
60
29
34
28
30
13
80
2.31
2.87
2.92
2.94
2.79
100 MW
7
2.16
2.76
2.71
2.75
2.59
40
60
40
37
40
43
42
43
60
8
11
2016
2013
0
27
19
34
20
40
47
60
36
80
2.81
2.07
18
100 MW
100 MW
Mit verfügbarem Zeitbudget für Ausbildung
30
25
38
38
32
28
37
34
30
31
33
0
17
60
40
20
2016
2013
2010
2006
2002
25
23
18
22
80
13
2.52
2.68
2.83
2.62
2.64
2016
2013
5
2
0
31
31
31
37
20
40
3.02
3.00
34
31
60
80
100 MW
100 MW
Mit finanzieller Unterstützung für wissenschaftliche Publikationen
Mangelnde Unterstützung durch Kollegen
2016
2013
2010
2006
2002
8 2
7
8 4
9
5
11
7
9
Mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
58
40
36
27
26
21
Mit dem Ausmaß der Arbeitszeiten
20
26
16
22
18
Mit den Aufstiegs- und Entwicklungsmöglickeiten
2016
2013
2010
2006
2002
21
22
40
20
13
11
8
13
17
2016
2013
2010
2006
2002
Mit Ihrem Einkommen
2016
2013
2010
2006
2002
100 MW
Mit den Maßnahmen zur Frauenförderung
33
27
60
41
20
1.44
1.70
1.61
1.58
1.67
100 MW
24
25
26
29
40
38
80
16
33
0
Mit Möglichkeiten, über Arbeitsabläufe selbst zu entscheiden
2016
2013
2010
2006
2002
20
2016
Mit dem Führungsstil durch die Vorgesetzten
2016
2013
2010
2006
2002
60
10 2
10
9
6 7
9
9
9
7
Ambulanzdienste
30
31
40
68
67
70
64
60
2016
2013
2010
2006
2002
Mit der Ausbildung
2016
2013
2010
2006
2002
20
17
16
13
21
18
Mobbing durch Kollegen
46
48
38
69
64
67
65
62
2016
2013
2010
2006
2002
12
15
23
21
17
80
7
9
7
11
6
1.89
2.00
2.11
2.15
2.01
100 MW
■ sehr zufrieden ■ Note 2 ■ Note 3 ■ (gar) nicht zufrieden
9
10
8
14
17
2016
2013
2010
2006
2002
0
30
27
28
20
32
32
27
17
22
34
29
40
60
27
29
35
33
29
80
2.90
2.96
2.09
2.86
2.78
100 MW
14 AUS DEN KURIEN
med.ium 6/2016
EXPERTENTIPP
EXPERTENTIPP
Wem das
Wasser bis
zum Hals steht …
GRAFIK 2: Wie sehr fühlen Sie sich in Ihrer beruflichen Tätigkeit
durch die folgenden Dinge belastet?
Verwaltungsaufgaben, Patientendokumentation
2016
2013
2010
2006
2002
6
4
4
5
6
5
9
40
38
19
16
19
0
28
20
49
49
42
51
33
36
40
40
60
3.48
3.47
3.29
3.40
3.14
80
100 MW
Zeitdruck
9
6
7
6
10
2016
2013
2010
2006
2002
21
24
23
24
20
0
28
35
37
32
39
20
41
35
33
37
32
40
60
80
3.10
3.06
3.04
3.09
3.01
100 MW
Überstunden, lange Dienste
18
13
15
15
18
2016
2013
2010
2006
2002
22
22
18
0
38
30
26
30
26
20
23
17
36
36
36
29
27
40
60
80
2.42
3.02
2.94
3.06
2.74
100 MW
Nachtdienste
12
13
12
14
2016
2013
2010
2006
2002
0
28
21
24
22
20
20
20
28
29
20
30
40
33
38
24
60
35
35
27
80
2.96
2.98
3.10
3.00
2.60
Der Wettergott meint es mit weiten Teilen
Österreichs derzeit nicht gut! Viele Gebiete
kämpfen nach heftigen Unwettern der letzten
Tage und Wochen mit unsäglichen Wassermassen.
Schäden wie beispielsweise überflutete Keller
und Straßen stehen an der Tagesordnung.
Unter dem Begriff Naturkatastrophen verstehen
Versicherer die Gefahren Hochwasser, Über­
schwemmung, Muren, Lawinen und Erdbeben.
Klimatische Veränderungen, die auch im
gemäßigten Klima Mitteleuropas zunehmend
zu Wetterextremen führen, lassen Hochwasser
und Überschwemmungen immer häufiger werden.
Die Gefahr des so genannten „Katastrophen­risikos“ mit oben erwähnten Schadensszenarien
lässt sich lediglich bedingt auslagern, da nur bestimmte Grenzbeträge je Schadensfall versichert
werden können. Diese bewegen sich je nach
Versicherungsgesellschaft standardmäßig zwischen
€ 4.000 und € 10.000. Ob diese Summen angehoben
werden können, hängt sehr von der Lage des
Objektes, sprich der „Hochwasserzone“ sowie
der „Vorschadensituation“ ab.
Prämienerhöhungen und weitere Einschrän­kungen in punkto Versicherungssumme werden
aufgrund der Häufung solcher Ereignisse in
Zukunft unausweichlich sein. Für Objekte, welche
bereits von Vorschäden betroffen waren, wird
es bei Neu­abschluss oder Versicherungswechsel
sehr schwierig, überhaupt einen Versicherungs­schutz zu erhalten.
100 MW
Patientenaufnahmedruck bzw. Überbelag
16
12
13
12
14
2016
2013
2010
2006
2002
0
23
27
28
18
17
20
18
40
32
27
32
26
30
46
60
29
29
38
80
■ gar nicht belastet ■ Note 2 ■ Note 3 ■ (stark) belastet
2.82
2.87
2.90
3.07
3.13
100 MW
UNSER TIPP
Überprüfen Sie, ob und
in welcher Höhe Ihre
Versicherungspolizze
eine Deckung für Natur­katas­trophen beinhaltet und
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möglich ist.
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med.ium 6/2016
AUS DEN KURIEN
15
Evaluierung der
Basisausbildung
Online-Umfrage startet
Agnes M. Mühlgassner
AUS DEN KURIEN
In Kürze werden die ersten Ärztinnen und Ärzte die neue Basisausbildung abschließen. Mit 1. Juli
2016 startet die bundesweite Online-Umfrage, im Rahmen derer
Details rund um die Ausbildung
abgefragt werden sollen.
„Wir wollen wissen, wie
es um die Vermittlung
von theoretischen und
praktischen ärztlichen
Kenntnissen in der Basis­
ausbildung bestellt ist,“
erklärt der stellvertretende Ob­
mann der Bundeskurie angestellte
Ärzte und Obmann der Bundes­
sektion Turnusärzte in der ÖÄK,
Karlheinz-Kornhäusl die Motive für
die Umfrage. So sollen die Stärken
der neuen Basisausbildung erho­
ben, aber auch notwendige Ver­
besserungspotentiale klar werden.
NEUE
ÄRZTEAUSBILDUNG
Der Hintergrund: Durch die neue
Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
(ÄAO 2015), die seit 1. Juni 2015 in
Kraft ist, müssen sowohl ange­
hende Allgemeinmediziner als
auch künftige Fachärzte zu Be­
ginn ihrer ärztlichen Ausbildung
eine neunmonatige Basisausbil­
dung in konservativen und chirur­
gischen Fächern absolvieren. Die­
se soll Ärztinnen und Ärzte dazu
befähigen, Patienten von der Auf­
nahme bis zur Entlassung zu be­
treuen, den Stationsalltag zu be­
wältigen und in Not-Situationen
fachgerecht behandeln zu können. Am Ende
der Basis-Ausbildung sollen Ärztinnen und
Ärzte in der Lage sein, die häufigsten Krank­
heitsbilder zu erkennen und zu behandeln.
Zur Umfrage selbst: Erstmals wird die anony­
me Online-Umfrage zur Evaluierung der Basi­
sausbildung im Juli 2016 durchgeführt; im
Oktober erfolgt eine weitere Evaluierung für
die nächsten Absolventen. Künftig soll die
Evaluierung – entsprechend dem Zyklus der
Basisausbildung – quartalsweise erfolgen.
Durchgeführt wird der Umfrage, für die ein
spezieller Fragebogen erstellt wurde, vom
Ärztlichen Qualitätszentrum in Linz. Die Ba­
sisausbildung wird in ihrer Gesamtheit be­
wertet und nicht jede Abteilung für sich. Der
Tatsache, dass die Basisausbildung an meh­
reren Abteilungen absolviert werden muss,
hat man insofern Rechnung getragen, als
man hier technisch die Möglichkeit der Mehr­
fachauswahl geschaffen hat – sowohl bei
den Abteilungen als auch bei den Kranken­
häusern, wenn man diese etwa an verschie­
denen Krankenhäusern absolviert hat. Be­
sonders gravierende Unterschiede von
einzelnen Teilen der Ausbildung, die an ver­
schiedenen Abteilungen oder Krankenhäu­
sern absolviert wurden, können im Feld
„Freitext“ näher beschrieben werden.
Mit der Frage, welchen weiteren
Ausbildungsweg die Ärztinnen
und Ärzte eingeschlagen haben,
endet der Fragebogen – sowie
dem Hinweis, dass es auch hier je­
weils begleitende Evaluierungen
gibt. Erste Ergebnisse der OnlineUmfrage über die Basisausbildung
soll es im September 2016 geben.
Harald Mayer, Bundeskurienob­
mann angestellte Ärzte in der
ÖÄK: „Wir wollen lückenlos evalu­
ieren und damit starten wir jetzt.“
Da die Befragung vertraulich und
anonym erfolge, hätten weder die
ÖÄK noch die Ausbildungsein­
richtungen die Möglichkeit, einzel­
ne Evaluierungsdaten zu erhalten.
Was Mayer in diesem Zusammen­
hang besonders wichtig ist: „Die
Krankenanstaltenträger sind nun
mehr denn je gefordert, die Rah­
menbedingungen für die Ausbild­
ner so zu gestalten, dass diese ge­
nug Zeit für Jungärztinnen und
Jungärzte haben.“
Quelle: „Österreichische Ärztezeitung
Nr. 11 vom 10. Juni 2016, Seite 13."
Was zählt, sind die Menschen.
„Eine Bank, die mich
als Ärztin versteht.“
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17
MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 6/2016
Der letzte Schrei –
le dernier cri
MEDIZIN IN SALZBURG
FOLGENDE PRÄPARATE WURDEN AUS DEM EKO GESTRICHEN:
Das osmotische Laxans Laxogol
(Makrogol) ist seit 01. Juni 2016 in
der grünen Box für Patienten/
innen ab dem 12. LJ.
Präparat
Mit Soderm 0,64 mg/g +
20 mg/g Lsg. zur Anw. auf der
Haut gibt es einen generischen
Ersatz für Diprosalic zum etwa
halben Preis.
Bonefos 800 mg Filmtabl.
Foradil 12 mcg Dosieraerosol
Aripiprazol „Stada“ und Lemilvo
sind in den Dosierungen 10 mg,
15 mg und vor allem 30 mg in
der grünen Box.
>Dr. Renato Kasseroller,
Ärztlicher Dienst,
Ökonomie SGKK
Menge
ATC-Code
Streichung mit
1 Stk.
N05AX12
1. Juni 2016
15 g
D06AX09
1. Juni 2016
60 Stk.
M05BA02
1. Juni 2016
50 Hb
100 Hb
R03AB13
1. Juni 2016
Gonal-f 450 IE (33 mcg) Plv. u. Lsgm.
z. Herst. einer Inj.lsg.
1 Stk.
G03GA05
1. Juni 2016
Lamivudin „Sandoz“ 150 mg Filmtabl.
60 Stk.
J05AF05
1. Juni 2016
Parapanol 1 mg Filmtabl.
28 Stk.
84 Stk.
G03CA03
1. Juni 2016
Parapanol 2 mg Filmtabl.
28 Stk.
84 Stk.
G03CA03
1. Juni 2016
Abilify Maintena 400 mg Plv. und
Lsgm. zur Herst. einer Depot-Inj.susp.
Bactroban Creme 2 %
Parapanol kombi 2 mg/1 mg Filmtabl.
28 Stk.
G03FA01
1. Juni 2016
Parapanol duo Filmtabl.
28 Stk.
G03FB05
1. Juni 2016
Parapanol duo mite Filmtabl.
28 Stk.
G03FB05
1. Juni 2016
Pyrazinamid "Provita" Tabl.
50 Stk.
J04AK01
26. April 2016
18 MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 6/2016
Lungentumoren und
Bronchialkarzinom –
die Diagnostik
Präparat weiterbearbeitet. Fehlen­
der Tumor- Stromabezug und feh­
lender Bezug zu intratumoralen
Immunzellen limitiert die diagnos­
tischen Möglichkeiten des Zell­
blocks.
MEDIZIN IN SALZBURG
Adenokarzinome werden bei uns
derzeit mit therapierelevanten An­
tikörpern untersucht wie ALK,
ROS1, PDL1, RET, CMET und HER2
und das Ergebnis mit in situ Hybri­
disierung bestätigt. Außerdem
werden sie auf das Vorhandensein
von EGFR, KRAS, BRAF, PIK3CA
Mutationen untersucht.
Tumordiagnostik läuft nach einem
weitgehend vorgegebenen Sche­
ma ab. Lichtmikroskopisch wird un­
tersucht ob ein Karzinom, ein Sar­
kom oder ein klein- und rundzelliger
Tumor vorliegt. Daran schließt sich
in vielen Fällen eine diagnostische
immunhistochemische
Untersu­
chung an. Bei den klein- und rund­
zelligen Tumoren sind kleinzellige
Karzinome am häufigsten, diese
exprimieren Synaptophysin und
Chromogranin und zeigen einen
hohen Proliferationsindex.
und sucht nach onkogenen Treibermutatio­
nen die sich speziell bei pulmonalen Adeno­
karzinomen finden. Diese aktivieren oder
bremsen das Tumorwachstum und bieten
einen Therapieansatz. Predikitve Biomarker
ermöglichen es die Wirksamkeit einer geplan­
ten Therapie abzuschätzen.
Pulmonale Plattenepithelkarzinome exprimieren CK5/6, p63 und
p40 und Adenokarzinome CK7,
TTF1 und Napsin A. Bei beiden
führt man mittlerweile zahlreiche
therapierelevante immunhistoche­
mische Färbungen und molekular­
pathologische PCR-Untersuchun­
gen oder Sequenzierungen durch
Bei cytologischen Präparaten eignen sich
vor allem Pleurapunktate und Absaugma­
terial, wie BAL. Wir fertigen davon Zellblöcke
an um Material für immunhistochemische und
molekulare Analysen zur Verfügung zu ha­
ben. Beim Zellblock wird aus zentrifugiertem
cytologischem Material ein Koagel mit ange­
reicherten Tumorzellen ausgefällt, in Paraffin
eingegossen und wie ein histologisches
Beinahe jede Art von Material kann zur mo­
lekularen Diagnostik verwendet werden. Es
sollte einen hohen absoluten und relativen
Tumorzellgehalt haben, somit sind Wedge
Resektionen und große Operationspräpara­
te von Vorteil gegenüber kleinen Biopsien.
Analog werden Plattenepithelkar­
zinome immunhistochemisch mit
PDL1, ALK, CMET, FGFR1, HER2
und EGFR gefärbt und das Ergeb­
nis mit in situ Hybridisierung vali­
diert. Außerdem wird eine PIK3CA
Mutationsanalyse durchgeführt.
Die Panels werden in kurzen Ab­
ständen an die therapeutischen
Anforderungen angepasst. Auf
spezielle Anforderung stehen der­
zeit bis zu 350 Genanalysen mit­
tels Next Generation Sequencing
zur Verfügung.
Bei Resistenzentwicklung unter
Therapie mit ALK Inhibitoren oder
EGFR TKI können bestimmte
nachgewiesene Mutationen wei­
tere Therapiemöglichkeiten eröff­
nen wodurch eine Kaskade aus
Diagnostik und Therapie in Gang
gesetzt wird. Paradebeispiel dafür
ist die T790M Mutation bei EGFR
TKI die mittlerweile auch anhand
zirkulierender Tumor DNA („liquid
biopsy“) im Blut nachgewiesen
werden kann.
19
MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 6/2016
OA Dr. Georg Hutarew
Universitätsklinikum der
Paracelsus Medizinischen
Privatuniversität, Landes­
krankenhaus Salzburg,
Pathologisches Institut
Tabelle 1: PATHOHISTOLOGIE UND THERAPIERELEVANTE DIAGNOSTIK: In der Lunge finden
sich zahlreiche primäre pulmonale Tumoren und Metastasen. Tabelle 1 wurde dem WHO Band
„Classification of Tumours of the Lung, Pleura , Thymus and Heart entnommen.
Epithelial tumours
Adenocarcinoma
Lepidic adenocarcinoma
Acinar adenocarcinoma
Papillary adenocarcinoma
Micropapillary adenocarcinoma
Solid adenocarcinoma
Invasive mucinous adenocarcinoma
Mixed invasive mucinous and
non-mucinous adenocarcinoma
Colloid adenocarcinoma
Fetal adenocarcinoma
Enteric adenocarcinoma
Minimally invasive adenocarcinoma
Non-mucinous
Mucinous
Preinvasive lesions
Atypical adenomatous hyperplasia
Adenocarcinoma in situ
Non-mucinous
Mucinous
Squamous cell carcinoma
Keratinizing squamous cell carcinoma
Non-keratinizing squamous cell carcinoma
Basaloid squamous cell carcinoma
Preinvasive lesion
Squamous cell carcinoma in situ
Neuroendocrine tumours
Small cell carcinoma
Combined small cell carcinoma
Large cell neuroendocrine carcinoma
Combined large cell neuroendocrine
carcinoma
Carcinoid tumours
Typical carcinoid
Atypical carcinoid
Preinvasvice Lesion
Diffuse idiopathic pulmonary
neuroendocrine cell hyperplasia
8140/3
8250/3*
8551/3*
8260/3
8265/3
8230/3
8253/3*
8254/3*
8480/3
8333/3
8144/3
8250/2*
8257/3*
8250/0
8140/2
8410/2
8253/2
*
8070/3
8071/3
8072/3
8083/3
8071/2
8041/3
8045/3
8013/3
8013/3
8240/3
8249/3
Papillomas
Squamous cell papilloma
Exophytic
Inverted
Glandular papilloma
Mixed squamous cell and glandular
papilloma
Adenomas
Screrosing pneumocytoma
Alveolar adenoma
Papillary adenoma
Mucinous cystadenoma
Mucous gland adenoma
8052/0
8052/0
8053/0
8260/0
8560/0
8832/0
8251/0
8260/0
8470/0
8480/0
Mesenchymal tumours
Pulmonary hamartoma
Chondroma
PEComatous tumours
Lymphangioleiomyomatosis
PEComa, benign
Clear cell tumour
PEComa, malignant
Congenital peribronchial
myofibroblastic tumour
Diffuse pulmonary lymphangiomatosis
Inflammatory myofibroblastic tumour
Epithelioid haemangioendothelioma
Pleuropulmonary blastoma
Synovial sarcoma
Pulmonary artery intimal sarcoma
Pulmanary myxoid sarcoma with
EWSR1-CREB1 translocation
Myoepithelial tumours
Myoepithelioma
Myoepithelial carcinoma
8992/0
9220/0
9174/1
8714/0
8005/0
8714/3
8827/1
8825/1
9133/3
8973/3
9040/3
9137/3
8842/3*
8982/0
8982/3
Lymphohistiocytic tumours
8040/0*
Giant cell carcinoma
8031/3
Carcinosarcoma
8980/3
Extranodal marginal zone lymphoma
of mucosaassociated lymphoid tissue
(MALT lymphoma)
Diffuse large B-cell lymphoma
Lymphomatoid granulomatosis
Intravascular large B-cell lymphoma
Pulmonary Langerhans cell histiocytosis
Erdheim-Chester disease
Pulmonary blastoma
8972/3
Tumours of ectopic origin
Other and unclassified carcinomas
Lymphoepithelioma-like carcinoma
NUT carcinoma
8082/3
8023/3*
Salivary gland-type tumours
Mucoepidermoid carcinoma
Adenoid cystic carcinoma
Epithelial-myoepithelial carcinoma
Pleomorphic adenoma
8430/3
8200/3
8562/3
8940/0
Large cell carcinoma
8012/3
Adenosquamous carcinoma
8560/3
Pleomorphic carcinoma
8022/3
Spindle cell carcinoma
8032/3
Germ cell tumours
Teratoma, mature
Teratoma, immature
Intrapulmonary thymoma
Melanoma
Meningioma, NOS
Metastatic tumours
9699/3
9680/3
9766/1
9712/3
9751/1
9750/1
9080/0
9080/1
8580/3
8720/3
9530/0
20 MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 6/2016
Diagnosestellung des
Bronchialkarzinoms
MEDIZIN IN SALZBURG
Seit 2010 bieten wir zur Diagnos­
tik unklarer pulmonaler Rundher­
de/Infiltrationen eine „Fast-TrackAbklärung“ an. Internationale
Daten zeigen, dass Patienten, bei
denen der Verdacht auf eine Tu­
morerkrankung der Lunge ausge­
sprochen wurde, eine möglichst
rasche Diagnostik wünschen, da
die Wartezeit bis zur Abklärung
eine extrem hohe psychische Be­
lastung darstellt. Dies war der
Hauptgrund für uns, in Zeiten be­
grenzter Ressourcen diesen ra­
schen und standardisierten Abklä­
rungspfad einzurichten.
Abbildung 1: http://www.superdimension.us/index.cfm/go/Patients.iLogic/layout/print
FAST-TRACK
ABKLÄRUNG
Bei radiologisch suspektem Lun­
genbefund erfolgt als erster
Schritt die telefonische Kontakt­
aufnahme mit der Ambulanz der
Klinik (Tel +43 (0)5 7255 - 26904).
Sie erhalten dann für Ihre/en Pati­
enten/in einen Termin zur Erstbe­
gutachtung innerhalb der nächs­
ten Woche. Die vorliegenden
Röntgen-Bilder (Thoraxröntgen,
CT, etc), welche im Regelfall be­
reits im niedergelassenen Bereich
angefertigt wurden, werden in das
Impax System des Uni-Klinikums
eingespielt.
Bei der Erstbegutachtung wer­
den jene Untersuchungen (EKG,
Labor, Tumormarker, Bodyple­
thysmographie, Blutgasanalyse)
durchgeführt, die für eine rasche
stationäre Abklärung vorliegen
müssen. Weiters werden die
Patienten/innen an diesem Tag
bereits über alle im weiteren Verlauf vorge­
sehen Untersuchungen (PET-CT, CT/MRI des
Cerebrums, Bronchoskopie in Allgemeinan­
ästhesie) aufgeklärt. Der stationäre Aufnah­
metermin wird so zeitnahe wie möglich und
notwendig vereinbart. Die Dauer der statio­
nären Aufnahme beträgt dann drei Tage.
bronchoskopie (ENB), und am
dritten Tag die cerebrale Bildge­
bung. Dann wird mit dem Patien­
ten ein Nachfolgetermin zur am­
bulanten Befundbesprechung in
den nächsten Tagen vereinbart.
Am ersten Tag der stationären Aufnahme
wird ein PET-CT zum exakten Staging der
Tumorerkrankung und die Narkosefreigabe
durchgeführt. Die PET-CT liefert auch jene
Daten, die für die Navigationsbronchoskopie
erforderlich sind.
Elektromagnetische
Navigationsbronchoskopie
(ENB)
Am zweiten Tag erfolgt die Bronchoskopie
mittels elektromagnetischer Navigations­
Unter Verwendung des Datensat­
zes der PET-CT erfolgt die Pla­
nung der Bronchoskopie. Die
Software des Systems entwickelt
21
MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 6/2016
„Mit Hilfe der ENB kann im Vergleich zur konventionellen
Bronchoskopie vor allem bei kleineren in der Peripherie
gelegenen Rundherden eine deutlich höhere Trefferquote
in ca. 75 – 85 % der Fälle erreicht werden werden.“
zur weiteren Planung 3-D-Ansich­
ten der Lunge und der sogenann­
ten Zielläsion.
Während der Bronchoskopie
liegt der Patient auf einer
>speziellen Positionsplatine und
>am Patienten werden drei
Sensoren platziert. So wird ein
>elektromagnetisches Feld zur
Navigation erzeugt.
>Über das Bronchoskop wird eine
spezielle Sonde eingeführt, de­
ren Spitze im elektromagneti­
schen Feld lokalisiert werden
kann. Der Untersucher erhält in
Echtzeit einerseits die normale
„Sicht“ über das Bronchoskop
und gleichzeitig die virtuell er­
stellte Sicht des Navigationssys­
tems. Man könnte diese Unter­
stützung auch als GPS für die Atemwege
bezeichnen – allerdings lassen sich damit
auch Wege zu Tumorläsionen finden, wo es
keine zuführenden Atemwege gibt. Damit
gelingt es auch kleine und periphere Rund­
herde zu lokalisieren und zu bioptieren (Ab­
bildung 1).
Abbildung 2 zeigt das System dem Untersu­
cher auf dem Bildschirm die Lokalisation der
Sonde im CT-Bild in allen 3 Ebenen an. Liegt
die Sonde (an der Spitze des Bronchoskops)
in allen drei Ebenen genau in der Zielläsion,
so kann die Probenentnahme erfolgen.
Die Literatur und auch eigene Daten zeigen
klar die Vorteile der ENB gegenüber her­
kömmlichen Methoden. Für unsere eigenen
Daten lag die Trefferquote bei 84 %, bei ei­
nem Pneumothoraxrisiko von nur 2 %.
Während eine konventionelle Bronchoskopie
die Abklärung eines kleinen (<2cm) periphe­
ren Rundherdes mittels transbronchialer Biop­
sie (TBNA) unter Durchleuchtungskontrolle
Abbildung 2: http://pulmologie.
universimed.com/artikel/fast-tracklungenbiopsiebronchologie-raschestandardisierte-abklärung-bei-unklar
bisher nur in ca. 14 % der Fälle er­
möglicht hat, kann mit Hilfe der
ENB im Vergleich zur konventio­
nellen Bronchoskopie eine deutlich
höhere Trefferquote – v.a. bei klei­
neren in der Peripherie gelegenen
Rundherden – in ca. 75–85 % der
Fälle erreicht werden (Tabelle 1).
Tabelle 1: ELECTROMAGNETIC NAVIGATION BRONCHOSCOPY (ENB):
INCREASING DIAGNOSTIC YIELD; LAMPRECHT ET AL.; MAI 2012
Operation
(VATS)
CT-gezielte
FNA
Bronchoskopie
TBNA
Bronchoskopie
ENB
Trefferquote
100 %1
92 %2
14 %(<2cm,peripher)3
33 %(<2cm)2
62 %(>2cm)2
78 %–85 %
Nachteil/NW
Invasivität,
Kosten
Pneu: 23 %4
Pneu: 0–8 %5,6
Pneu: ~ 2 %
Strahlenbelastung
keine
++
+
keine
22 ENDOBRONCHIALER
ULTRASCHALL (EBUS)
Neben der ENB hat sich in den
letzten Jahren auch der en­
dobronchiale Ultraschall, insbe­
sondere zur Biopsie von Lymph­
knoten etabliert.
MEDIZIN IN SALZBURG
EBUS ermöglicht die transbronchiale Punk­
tion (EBUS-TBNA) von Strukturen, die au­
ßerhalb der Atemwege liegen. Dies sind ent­
weder Lymphknoten oder zentrale, den
Atemwegen anliegende Tumore. Hierzu be­
findet sich an der Spitze des Bronchoskops
ein Ultraschallkopf, so dass parallel zur Sicht
der Atemwege die sonografische Darstel­
lung extrabronchialer Strukturen möglich ist
(Abbildung 3).
Die bildunterstütze bronchoskopische Ab­
klärung hat zum Ziel mittels nur eines Ein­
griffs eine möglichst hohe diagnotische Aus­
beute treffen zu können. Da Material nicht nur
für Zytologie, Histologie sondern auch die
molekularbiologische Analyse für Oberflä­
chenmarker und die Beurteilung der peritu­
morösen Immunreaktion zur Verfügung ste­
hen soll ist dies essentiell („tissue is the issue“).
Abbildung 3: http://pulmologie.
universimed.com/artikel/fast-tracklungenbiopsiebronchologie-raschestandardisierte-abklärung-bei-unklar
Wir bieten mit diesem Standard der Abklä­
rung nicht nur einen hohe Effizienz an, son­
dern ermöglichen es dem Patienten auch
durch die enge Abstimmung der einzelnen
med.ium 6/2016
Termine zeitnahe abgeklärt zu
werden. Dies wird ermöglicht
durch die ausgezeichnete Koope­
ration des Univ.Instituts für Radio­
logie, der Univ.Klinik für Nuklear­
medizin und Endokrinologie und
dem Pathologischem Institut.
Ass.Dr.
Franziska
Jordan
>Universitätsklinikum der
Paracelsus Medizinischen
Privatuniversität, Landes­
krankenhaus Salzburg,
Univ.Klinik für Pneumologie
Quellen:
https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/untersuchungen-pet.html / Baaklini A et al: Diagnostic yield of fiberoptic bronchoscopy in
evaluating solitary pulmonary nodules. CHEST 2000; 117(4): 1049-54 / Eberhardt R et al: Electromagnetic navigation diagnostic bronchoscopy in
peripheral lung lesions. CHEST 2007; 131(6): 1800-5 / http://pulmologie.universimed.com/artikel/fast-track-lungenbiopsiebronchologie-rasche-standardi­
sierte-abklärung-bei-unklar / Lamprecht B et al: Electromagnetic navigation bronchoscopy in combination with PET-CT and rapid on-site cytopathologic
examination for diagnosis of peripheral lung lesions. Lung 2009; 187(1): 55-9 / Electromagnetic navigation bronchoscopy (ENB): Increasing diagnostic
yield; Lamprecht et al.; Mai 2012 / Seijo LM et al: Diagnostic yield of electromagnetic navigation bronchoscopy is highly dependent on the presence of a
bronchus sign on CT imaging: results from a prospective study. CHEST 2010; 138(6): 1316-21 / Günther JC et al: Gemeinsame Jahrestagung der Deutschen,
Österreichischen und Schweizer Gesellschaft für Thoraxchirurgie, Wien 2010. DOI: 10.3205/10dgt091 / Annema JT et al: Mediastinoscopy vs endosonogra­
phy for mediastinal nodal staging of lung cancer: a randomized controlled trial. JAMA 2010; 304: 2245-52 / Thomas R. Gildea et al: Electromagnetic
Navigation Diagnostic Bronchoscopy – A Prospective Study. Am J Respir Crit Care Med. 2006 Nov 1; 174(9): 982–989. /
http://www.atsjournals.org/doi/pdf/10.1164/rccm.200603-344OC
T-Zellen schützen. Immunantwort stärken.
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° vs. Standardtherapie Docetaxel
1. OPDIVO®-Fachinformation in der aktuellen Fassung 2. Borghaei H et al. N Engl J Med, 2015; 373 (17): 1627–39 3. Horn L et al. ECCO-ESMO-Congress, 2015; Abstract #3010
4. Brahmer J et al. N Engl J Med 2015; 373 (2): 123-35 5. Reckamp K. Oral presentation at WCLC 2015; Abstract #55806 6. Gralla RJ et al. WCLC, 2015; Abstract #743
Fachinformation siehe Seite XX
© Bristol-Myers Squibb, 1506AT16PR02375-10, 05/2016
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Quality-of-Life-Benefit und signifikant weniger Grad 3 / 4 Nebenwirkungen°1 – 6
24 MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 6/2016
Das Pankreas-­
karzinom
Lukas Ratzinger, Konstantin Schlick, Brigitte Mlineritsch1, Richard Greil1
entsprechenden Erfahrung in der
Diagnostik sowie in der chirurgi­
schen sowie medikamentösen
Therapie.
MEDIZIN IN SALZBURG
Abbildung 1: KARZINOGENESEMODELL
Notch Shh, TGFß, Wnt ß-Catenin
Me
RAS, RAF, MAPK2, MAPK, MEK, ERK
PI3K, Akt, mTOR, Stat3
DNA-Methylierung
Histonmodification
KARZINOGENESE
TFGß, Smad4
Histon
Normal
PanIN-1
PanIN-2
PanIN-3
PDAC
EGFR
Shh
TGFß, Smad
VEGFR
Hyaluronan
CD40
Wir befassen uns in diesem Arti­
kel mit dem Adenokarzinom des
Pankreas welches ungefähr 85%
aller Pankreastumore ausmacht.
Das Pankreaskarzinom stellt heut­
zutage noch immer eine sehr gro­
ße diagnostische und therapeuti­
sche Herausforderung dar und
eine dauerhafte Heilung ist kaum
möglich. In Zukunft wird diese Er­
krankung weiter an Relevanz im
klinischen Alltag gewinnen, da da­
mit gerechnet wird, dass das Pan­
kreaskarzinom bis zum Jahr 2020
für jeden 2. und nicht wie heute
jeden 4. Krebstodesfall verant­
wortlich sein wird.
Die einzige Therapiemodalität
zum Erreichen einer Tumorfreiheit
IL-2
CTLA4
stellt die Operation dar, welche jedoch auf­
grund der meist bei Diagnose schon lokal
fortgeschrittenen Erkrankung nur für ca.
20% der PatientInnen in Frage kommt. Lei­
der rezidivieren auch diese PatientInnen
meist innerhalb weniger Monate und verster­
ben schließlich an ihrer Krebserkrankung. Mit
multimodalen interdisziplinären Therapie­
konzepten und der Einführung neuer wir­
kungsvoller Kombinationschemotherapien
konnten in den letzten Jahren jedoch einige
Fortschritte in der Behandlung dieser Er­
krankung erzielt werden. Beispielsweise
konnte mit der Einführung des Chemothera­
pieprotokolls FOLFIRINOX eine Verdopp­
lung des Gesamtüberlebens (OS) in der pal­
liativen
Therapie
erreicht
werden.
Entscheidend für gute Therapieerfolge ist
die Behandlung in einem Zentrum mit ent­
sprechend hohen Fallzahlen und damit der
Das Pankreaskarzinom entwickelt
sich wie alle Tumore auf Grundla­
ge der individuellen genetischen
Veranlagung, im Sinne des heredi­
tären/intrinsischen Grundrisikos,
im Zusammenspiel mit exogenen
Risikofaktoren (durch Anhäufung
von somatischen Mutationen; sie­
he Abbildung 1). Das Pankreaskar­
zinom ist eine sehr heterogene
Erkrankung mit einer großen An­
zahl an genetischen Veränderun­
gen die über die zentralen zellulä­
ren Signalwege den Krebszellen
Überlebensvorteile verschafft wel­
che zu den bekannten „Hallmarks
of Cancer“ beitragen. Es gibt je­
doch einige typische Veränderun­
gen die das Pankreaskarzinom
biologisch charakterisieren. Akti­
vierende KRAS Mutationen sind
sehr häufig. Sie kommen in über
90% der Pankreaskarzinome vor
und sind zentrale frühe Läsion in
der Karzinomentstehung. Weitere
häufige Veränderungen betreffen
vor allem Tumorsupressorgene
(TP53, CDKN2A und SMAD4). Die
maligne Entartung erfolgt letzt­
endlich über mehrere prämaligne
Vorläuferläsionenen (PanIN 1-3)
wie wir es vom Kolonkarzinom
kennen.
Wichtig für die Zukunft wäre es
ein sensitives und spezifisches
Screening für die prämalignen Vor­
stufen zu entwickeln. Derzeit gibt
es noch keine evidenzbasierten
¹ Universitätsklinik für Innere Medizin 3 mit Hämatologie, Onkologie, Infektiologie und Rheumatologie, Salzburg, Österreich;
25
MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 6/2016
Lukas
Ratzinger
Screeningempfehlungen. Vor al­
lem aber Risikopopulationen (Fa­
miliäre Pankreaskarzinome, Chro­
nische
Pankreatitis,
neu
aufgetretener Diabetes) könnten
von einem Sceeningprogramm
profitieren. Neben klassischen bild­
gebenden Methoden (CT, MRT,
PET-CT), kommen immer mehr
auch moderne molekularbiologi­
sche Methoden, mit Proben aus
unterschiedlichsten Quellen (Spei­
chel, Blut, Stuhl, Pankreassekret),
wie der Nachweis zellfreier DNA
(„liquid Biopsy“) oder zirkulieren­
der Tumorzellen in den Fokus. Der
Tumormarker CA 19-9, ist zum
Screening und zur Diagnostik nicht
geeignet, da ca. 10% der Bevölke­
rung aufgrund eines Genpolymor­
phismus typischerweise im Krank­
heitsfall keine erhöhter Werte
zeigen, bzw. eine Cholestase, gleich
welcher Ursache, erhöhte Werte
zur Folge haben kann. Bei gesi­
cherter Tumordiagnose ist CA 19-9
allerdings ein nützlicher prognosti­
scher Marker und ein guter Marker
zur Beurteilung der Tumorlast.
THERAPIE DES
PANKREASKARZINOMS
Adjuvante Chemotherapie
Auch nach einer R0 Resektion,
als derzeit einzige kurative Option,
zeigt sich eine hohe Rezidivrate
und ein geringes Langzeitüberle­
ben (5-20% 5-Jahres Überlebens­
rate). Mit einer Gemcitabine Mono­
therapie für 6 Monate im Anschluss
an eine Operation (=adjuvante
Therapie), konnte im Vergleich zu
Observanz ein signifikant höheres
Konstantin
Schlick
progressionsfreies und medianes Gesamt­
überleben sowie deutlich bessere Langzeit­
überlebensraten erreicht werden (Conko001
Studie: Medianes OS 13,4 vs. 6,7 Monate, 5
Jahresüberleben 20% vs. 10%). Frühe Daten
aus einer laufenden Studie (ESPAC-4), wel­
che die Kombination von Gemcitabine mit
Capecitabine untersucht, scheinen vielver­
sprechend. Endgültige Ergebnisse werden
am ASCO (Amerikanischer Onkologischer
Kongress) 2016 präsentiert werden. Die
Gemcitabine Monochemotherapie über 6
Monate ist nach wie vor der aktuelle
Therapie­standard.
Neoadjuvante Therapie
Bisher gibt es für die neoadjuvan­
te Therapie (Chemotherapie vor
Operation) keine Daten aus Phase
III Studien. Das Pankreaskarzinom
ist als eine primär systemische Er­
krankung anzusehen. Auch R0 re­
sezierte PatientInnen erleiden oft
ein rasches Rezidiv und entwickeln
schlussendlich eine metastasierte
Krebserkrankung. Daher ist auch
bei operablen PatientInnen eine
adäquate Therapie okkulter Mikro­
Abbildung 2: THERAPIEALGORYTHMUS NACH DEN ESMO GUIDELINES
Diagnosis of pancreatic carcinoma
Adequate
staging (Fig 1.)
Resectable
pancreatic
cancer
Borderline
resectable pan­
creatic cancer
Locally
advanced pan­
creatic cancer
Surgery
Neoadjuvant ChT
+/- RT
Chemotherapy
Gemcitabine
6 months
Adjuvant
chemotherapy
5FU + LV or
Gemcitabine
Surgical
exploration
Therapeutic goal
RO resection
If resectable
Resection
+ adjuvant
treatment
Metastatic
pancreatic
cancer
PS 0 or 1
If non
resectable
Chemotherapy
FOLFIRINOX
PS2 and/or
bilirubin level
higher than
1.5 x ULN
PS 3–4 or
comorbidities
Gemcitabine
alone
Best supportive
care
Gemcitabine +
nab-paclitaxel
26 MEDIZIN IN SALZBURG
NEONAX) und sollte nicht außerhalb dieser
zum Einsatz kommen. Der aktuelle Therapie­
standard ist die primäre Operation.
metastasen mittels einer systemi­
schen Chemotherapie essenziell.
Mit einer neoadjuvanten Therapie
können okkulte Mikrometastasen
ohne Zeitverzögerung behandelt
werden. Postoperativ kommt es
nach ausgedehnten Tumoropera­
tionen oft zu Komplikationen, wel­
che einen Therapiestart verzögern
und insgesamt die Zahl an chemo­
therapietauglichen PatientInnen
gegenüber einer neoadjuvanten
Therapie reduziert. Ein weiteres
Ziel ist es den Primärtumor zu ver­
kleinern und eine höhere Rate an
R0 Resektionen zu erreichen. Au­
ßerdem können auf diese Weise
rasch progrediente PatientInnen
selektiert werden die nicht auf eine
Chemotherapie ansprechen und
damit auch nicht von einer Opera­
tion profitieren. Größere Fallserien
konnten bereits einen Überlebens­
vorteil für einen neoadjuvanten
Ansatz gegenüber einer adjuvan­
ten Therapie bestätigen.
Palliative Chemotherapie
Neoadjuvante Chemotherapie bei
primär operablen PatientInnen ist
jedoch derzeit Gegenstand von
laufenden klinischen Studien (z.B.:
In der lokal fortgeschrittenen sowie in der
metastasierten Situation ist eine rein palliati­
ve Chemotherapie, mit dem Ziel der Krank­
heitskontrolle, Verlängerung des Überlebens
In einer „borderline=grenzwertig“ operab­
len Situation ist die Lage schwieriger. Da die­
se PatientInnen ein hohes Risiko einer R1
Resektion haben, wird in den aktuellen Gui­
delines (NCCN) eine primäre neoadjuvante
Therapie mit wirksamen Chemotherapie­
protokollen (FOLFIRINOX, Gemcitabine/
Nab-Paclitaxel) nahegelegt. Für diese Emp­
fehlung gibt es zwar Daten aus Metaanaly­
sen von Phase II Studien wo sich gute Kon­
versionsraten in Richtung sekundärer R0
Resektionen zeigt, jedoch keine Daten aus
großen Phase III Studien. Ähnlich stellt sich
die Situation in der lokal fortgeschrittenen
Erkrankung dar, wobei die Rate an Konversi­
onen Richtung Operabilität nach neoadju­
vanter Therapie deutlich geringer ausfällt.
Kombinationen aus neoadjuvanter CTX und
RTX werden aktuell ebenfalls in klinischen
Studien untersucht.
Abbildung 3: ZEITACHSE ZUR ENTWICKLUNG DER ERSTLINIENTHERAPIEN
Vor 1996
Keine
wirksame
Therapie
1996
Gemcitabine
2005
Gemcitabine
Erlotinib
2010
2012
FOLFIRINOX
Gemcitabine
Nav-Paclitaxel
med.ium 6/2016
und Verbesserung bzw. Erhalt der
Lebensqualität, die Therapie der
Wahl. Eine Heilung ist in dieser Si­
tuation nicht möglich.
Palliative
Erstlinientherapie
Studienlage: Seit 1996 die Überle­
genheit der Gemcitabine Mono­
therapie (bessere Symptomkont­
rolle sowie bessres PFS, OS sowie
höhere 1-Jahres Überlebensraten)
über die zuvor übliche Therapie
mit 5-FU gezeigt werden konnte
ist diese Therapie lange Zeit als
Standard etabliert gewesen. In den
folgenden Jahren gab es viele Be­
mühungen eine überlegene Kom­
binationstherapie in einer Phase III
Studie zu bestätigen. Die Kombi­
nation von Gemcitabine mit Erloti­
nib konnte zwar einen statistisch
signifikanten, jedoch sehr beschei­
denen Überlebensvorteil von 12 Ta­
gen im medianen OS zeigen (PAN­
TAR). Diese Kombinationstherapie
wird daher in den aktuellen ESMO
Guidelines nicht mehr empfohlen.
Erst die Kombination von Gemci­
tabine mit Nab-Paclitaxel konnte
einen signifikanten und relevanten
Überlebensvorteil über die Mono­
therapie zeigen (MPACT; OS 8,5
vs. 6,7 Monate).
Bei einem vergleichbaren Patien­
tInnenkollektiv konnte eine andere
Phase III Studie (PRODIGE 4/AC­
CORD 11) die Überlegenheit der
Chemotherapie nach dem FOLFI­
RINOX Schema über die Mono­
therapie zeigen (OS 11,1 vs. 6,8 Mo­
nate). Ein direkter Vergleich der
beiden Therapieschemata in einer
großen Studie existiert bis dato
27
MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 6/2016
„Bei guter Selektion der Patienten und mit der entsprechenden Er­
fahrung mit dem Chemotherapieprotokoll sowie in der ent­sprechenden
Supportivtherapie sind die etwas vermehrten Nebenwirkungen von
FOLFIRINOX gegenüber Gemcitabine/Nab-Paclitaxel jedoch meist gut
kontrollierbar und die Patienten bekommen die Chance, von der im
indirekten Vergleich derzeit wirksamsten Therapie zu profitieren.“
nicht. Im indirekten Vergleich
scheint FOLFIRINOX das aktivere
Schema zu sein. Zur zeitlichen
Entwicklung der Erstlininetherapi­
en siehe Abbildung 3.
Therapiewahl: Höhergradige Toxi­
zitäten treten generell im Rahmen
einer Polychemotherapie häufiger
auf als bei der Gemcitabine Mono­
therapie. Die Selektion der Patien­
tInnen nach der Belastbarkeit für
die jeweilige Therapie ist daher es­
senziell. Die aktuellen Guidelines
für die Wahl der palliativen Erstli­
nientherapie empfehlen für Pati­
entInnen mit gutem Performance
Status (ECOG 0-1), sowie ohne
höhergradiger Cholestase eine
Polychemotherapie nach dem
FOLFIRINOX oder Gemcitabine/
Nab-Paclitaxel Schema. Für Gem­
citabine/Nab-Paclitaxel kommen
auch selektierte PatientInnen mit
ECOG2 in Frage. Einen Vergleich
der
höhergraden
Toxizitäten
(G3/4) in vergleichbaren Patien­
tInnenkollektiven der zulassungs­
relevanten Phase III Studien bietet
Tabelle 1.
Bei guter Selektion der Patienten
und mit der entsprechenden Er­
fahrung mit dem Chemotherapie­
protokoll sowie in der entspre­
chenden Supportivtherapie sind
die etwas vermehrten Nebenwir­
kungen von FOLFIRINOX gegen­
über Gemcitabine/Nab-Paclitaxel
jedoch meist gut kontrollierbar und
die Patienten bekommen die
Chance von der im indirekten Ver­
gleich derzeit wirksamsten Thera­
pie zu profitieren. Für PatientInnen
in schlechterem Allgemeinzustand,
mit höhergradigen Komorbiditäten
Tabelle 1: VERGLEICH DER NEBENWIRKUNGEN GRAD 3/4 DER ERSTLINIENTHERAPIEN
AUS DEN ZULASSUNGSRELEVANTEN PHASE III STUDIEN (RELATIVE HÄUFIGKEITEN).
Nebenwirkung
FOLFIRINOX [12]
Gemcitabine/
Nab-Paclitaxel [11]
Neutropenie
45.7 %
38 %
Febrile Neutropenie
5.4 %
3 %
Thrombozytopenie
9.1 %
13 %
Anämie
7.8 %
13 %
Fatigue
23.6 %
17 %
Erbrechen
14.5 %
n.a.
Durchfälle
12.7 %
6 %
Periphäre Neuropathie
9.0 %
17 %
Erhöhte Leberenzyme
7.3 %
n.a.
Thromboembolische Ereignisse
6.6 %
n.a.
Nichthämatologisch
oder Cholestase kommt eine Gemcitabine
Monotherapie oder für Patinten in sehr
schlechtem AZ eine rein supportive Therapie
in Frage.
Palliative Zweitlinientherapie
Befinden sich die PatientInnen bei erneu­
tem Progress noch in einem guten Allge­
meinzustand ist eine palliative Zweitlinienthe­
rapie indiziert. Generell wird in den aktuellen
Guidelines nach Gemcitabine basierter Erstli­
nientherapie eine 5-FU basierte Zweitlinien­
therapie (Oxaliplatin, 5-FU, Folinsäure = OFF
Schema) empfohlen. Wobei es für das OFF
Schema zuletzt auch eine negative Phase III
Studie gibt. Eine rezent publizierte Studie
(NAPOLI) konnte einen Überlebensvorteil
für die Kombinationstherapie von 5-FU mit
liposomalem Irinotecan über die jeweilige
Monotherapie in der Zweitlinie
nachweisen. Diese Kombination
stellt damit nun eine neue Thera­
pieoption nach Gemcitabine ba­
sierter Erstlinientherapie dar wel­
che wir an unserer Klinik bereits im
Rahmen eines „Named Patient
Programs“ anbieten können. Um­
gekehrt wird nach 5-FU basierter
Erstlinientherapie ein Gemcitabine
basierte Zweitlinientherapie emp­
fohlen (Gemcitabine mono, Gem­
citabine/Nab-Paclitaxel).
AUSBLICK UND
HERAUSFORDERUNGEN
Typisch für das Pankreaskarzi­
nom ist eine dichtes Tumorstroma
mit einem Zusammenspiel vieler
28 MEDIZIN IN SALZBURG
med.ium 6/2016
Primar
Univ.-Prof.
Dr. Richard
Greil
Univ.-Doz.
Dr. Brigitte
Mlineritsch
Generell haben Pankreastumore eine gerin­
ge Gefäßdichte. Faktoren die vom Tumor­
stroma produziert werden liefern direkt
Überlebenssignale an den Tumor und gene­
rieren ein immunsuppressives Umfeld. Trotz
Infiltration verschiedener Immunzellen schei­
nen diese kaum antitumoröse Aktivität zu
entfalten (Ansatz von Immuntherapien). Ins­
gesamt wächst der Pankreastumor in einem
sehr nährstoffarmen und hypoxischen Um­
feld mit hohem interstitiellem Druck, was die
Gewebediffusion von Medikamenten stark
vermindert. Die Gabe von Hyaluoronidase
zusätzlich zu Chemotherapie, mit dem Ziel
den Hauptbestandteil der extrazellulären
Matrix zu zersetzen und die Diffusion zu
Faktoren die zu einem sehr kom­
plexen Tumormikroenvironment
beitragen. Das ist einerseits ein
Hindernis für aktuelle Therapien,
auf der anderen Seite kann das
Wissen um die entscheidenden
Faktoren auch Ansatzpunkte für
neue zielgerichtete Therapien lie­
fern. Charakteristisch ist eine gro­
ße Anzahl an proliferierenden Tu­
mor-assoziierten Myofibroblasten,
welche große Mengen an dichter
extrazellulärer Matrix produzieren.
Diese dichte Matrix stellt eine Bar­
riere für Medikamente dar und
komprimiert die Blutgefäße.
Abbildung 4: MÖGLICHE THERAPIETARGETS [16]
Stromal matrix
SPARC
Nav-paclitaxel
gp160
β-catenin Notch
Paclitaxel
CSC
Cancer-associated
fibroblast
pp02
Wnt/
Frizzled
Cancer cell SMO
Growth
factors
• HGF
• PDGF
• VEGF
Br-IDM
DLL/
jagged
CXCR4 inhibitors
• Plexixafor
(AMD3100)
• Ulocuplumab
PD-L1
• Mogamulizumab
Anti-PD-1 or
anti-PD-L1
antibodies
PD-1
CXCLI2
CXCR4
HH
Blood
vessel
Notch
CAR
T cell
Wnt/β-catenin
pathway inhibitors
• Vantictumab
• OMP-54F28
SMO inhibitors
• Sonidegib (LDE225)
• Vismodegib
• Saridegib (IPI-926)
Topoisomerase
inhibition
Mesothelin
PEGPH20
Disruption of matrix components
through degradation to promote
enhanced delivery of injected drugs
MM-398
(liposomal
irinotecan)
TH-302
IDO inhibitors
• NLG919
• Indoximod (D-1MT)
• INCB-24360
CRS-207
T cell
Notch inhibitors
•A
nti-DLL4 antibodies
(demcizumab,
MEDI0639, enoticumab)
• α-Notch 2/3
antibodies (tarextumab)
•α
-Notch 1 antibodies
(DMP-52M51)
IDOTumour-antigen
presentation GM-CSF
GVAX
cell
Nature Reviews | Clinical Oncology
verbessern, ist beispielsweise Ge­
genstand von Studien. Unter
diesen Wachstumsbedingungen
kommt es in den Tumorzellen zu
vielfältigen metabolischen Umstel­
lungen welche den Tumor von
Normalgewebe unterscheiden und
ebenfalls mögliche Therapietar­
gets darstellen. Alle diese Faktoren
und viele mehr stellen mögliche
Ziele zukünftiger Therapiestrategi­
en dar die sich in unterschiedlichen
Stadien der präklinischen Entwick­
lung und klinischen Erprobung be­
finden. Generell waren zielgerich­
tete Therapien bisher trotz großer
Hoffnungen leider nicht sehr er­
folgreich. Mit Ausnahme des EGFR
TKI Erlotinib (mit bescheidenem
Erfolg s.o.) hat es keine Substanz in
die klinische Anwendung ge­
schafft. Viele frühe klinische Studi­
en diesbezüglich sind aber im Lau­
fen. Auch die Aufbereitung von
klassischen Chemotherapiesubs­
tanzen wird laufend noch verbes­
sert um in diesem speziellen Um­
feld die beste Wirkung zu entfalten
(z. B. liposomales Irinotecan, NabPaclitaxel …).
Literatur bei den Verfassern
>Universitätsklinik für Innere
Medizin III, mit Hämatologie,
internistischer Onko­logie,
Hämostaseologie, Infek­
tiologie, Rheuma­tologie und
Onkologisches Zentrum
Landes­­krankenhaus,
Müllner Hauptstraße 48,
5020 Salzburg,
Telefon +43 662 4482-2879,
Fax DW -2898,
[email protected]
Mit Abraxane®
länger leben
beim metastasierten Mammakarzinom1,*
medianesOSvon13,0Monaten
beim metastasierten Pankreaskarzinom2,**
medianes OS von19,9Monatenbei≥70-Jährigen
* D
asmedianeGesamtüberleben(OS)derMBC-Patientinnenmit≥1VortherapiebetrugfürAbraxane®13,0Monateversus
10,7MonateunterkonventionellemPaclitaxel(HR=0,73;p=0,024).
** DasmedianeGesamtüberleben(OS)derMPC-PatientenimfirstlinesettingbetrugfürAbraxane®inKombinationmitGemcitabin8,7Monate
versus6,6MonateunterGemcitabin-Monotherapie(HR=0,72;p<0,001).
***BeiPatientenmitnichtkleinzelligemBronchialkarzinom(NSCLC)≥70JahrebetrugdasOS19,9MonateunterderTherapiemit
Abraxane®+Carboplatinvs.10,4MonateverglichenmitkonventionellemPaclitaxel+Carboplatin(p=0,009).
1.Gradisharetal.,JClinOncol.2005;23:7794-7803
2.GoldsteinDetal.,JNatlCancerInst.2015Jan31;107(2).pii:dju413.doi:10.1093/jnci/dju413.Print2015Feb.
3.SocinskiMAetal.,AnnOncol.2013Feb;24(2):314–21
DG/1164/13032015
beim nichtkleinzelligen Bronchialkarzinom (NSCLC)3,***
FKIsieheSeitexy
medianesOSvon8,7Monaten
30 ANZEIGE
med.ium 6/2016
Ernährung ist und bleibt
ein spannendes Thema
ZUSAMMENFASSUNG
In letzter Zeit sind zum Thema Ernährung immer
wieder Schlagzeilen mit fragwürdigem Hintergrund
verbreitet worden. Zwar wurden in gewissen Fällen
nach kurzer Zeit Berichtigungen veröffentlicht. Ein
Problem ist aber, dass diese meistens untergehen
und nicht wahrgenommen werden. Was bleibt, sind
verfälschte Blicke auf gewisse Ernährungsthemen mit
eventuell großen gesellschaftlichen Auswirkungen.
Im Folgenden werden zwei Schlagzeilen gegenüber­
gestellt, die im letzten Jahr große Wellen geschlagen
haben und in variabler aber kontextuell ähnlicher
Form um die Welt gegangen sind: „WHO stuft
rotes Fleisch als krebserregend ein“ und „LangzeitVegetarismus erhöht das Krebsrisiko“.
MEDIALE SCHLAGZEILE:
„WHO STUFT ROTES FLEISCH
ALS KREBSERREGEND EIN“
Diese Schlagzeile vermittelt, dass man eine hohe Wahr­
scheinlichkeit hat, an Krebs zu erkranken, wenn man rotes
Fleisch isst. Ist das richtig?
Tatsächlich basiert die Headline auf dem Positionspapier
„Fragen und Antworten zur Karzinogenität von rotem und
verarbeitetem Fleisch“, das im Oktober 2015 veröffentlicht
wurde. Hierzu hat eine Arbeitsgruppe der WHO etwa 900
Studien analysiert, welche sich mit dem Zusammenhang
von Konsum von rotem Fleisch und Krebsrisiko beschäf­
tigten. In diesem Papier steht, dass die Evidenzen für eine
Verbindung zwischen Krebserkrankung und dem Konsum
von rotem Fleisch zu schwach sind und man für verarbei­
tetes Fleisch (von der WHO definiert als gepökelt, geräu­
chert, fermentiert) nur sagen kann, dass das Risiko eines
kolorektalen Karzinoms bei einer täglichen Einnahme von
50 Gramm statistisch um 18 % ansteigt. Es wird aber auch
festgehalten, dass andere Nahrungsquellen (wie Alkohol)
und der BMI nicht beachtet wurden.
Warum ist es aber wichtig, diese Parameter miteinzube­
ziehen? In der Grazer Studie „Nutrition and Health – The
Association between Eating Behavior and Various Health
Parameters: A Matched Sample Study“ von Burkert et al.
(2014) wurden einige Aussagen zu den gesundheitlichen
Unterschieden zwischen fleischloser und fleischlicher Er­
nährung getroffen. Abgesehen von den eher negativen
Aussagen über den Vegetarismus, die von der vegetari­
schen Interessensgruppe sehr vehement bestritten wur­
den, waren zwei Feststellungen unumstritten. So verzeich­
neten Vegetarier die niedrigsten BMI-Werte und den
geringsten Alkoholkonsum aller Gruppen. Alkohol zählt
aber bekannter Weise zu den größten Risikofaktoren, wie
unteranderem eine Meta-Analyse von Huxley et al. (2009,
International Journal of Cancer) zeigt. Ihre Ergebnisse be­
stätigen einen deutlich größeren Einfluss auf die Entste­
hung von Darmkrebs durch Alkohol als durch Rauchen,
Diabetes, Übergewicht oder den Verzehr von rotem
Fleisch. Wie gehaltvoll sind nun die Zahlen des WHO-Posi­
tionspapiers, in dem der Hauptrisikofaktor Alkohol nicht
miteinbezogen wurde?
med.ium 6/2016
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31
ES GEHT UM WAHRSCHEINLICHKEITEN
UND VERHÄLTNISMÄSSIGKEITEN
Krebserregende Stoffe, welche durch Pökeln, Einsalzen,
Braten, Grillen und Räuchern entstehen können, sind na­
türlich nicht außer Acht zu lassen, aber es ist unverhältnis­
mäßig zu sagen, dass die WHO rotes Fleisch als krebserre­
gend einstuft. Denn der Leihe denkt sofort, ich darf jetzt
nur mehr Huhn oder gar kein Fleisch mehr essen, sonst
bekomme ich mit 18-prozentiger Wahrscheinlichkeit Krebs.
So wurde es sogar in TV-Diskussionen dargestellt. Was be­
deuten diese 18 % nun aber? Es handelt sich dabei um eine
relative Wahrscheinlichkeit, die vom Durchschnittswert
ausgeht, und der Durchschnittswert beschreibt in diesem
Fall den prozentuellen Anteil an Menschen, die im Bevölke­
rungsschnitt an Darmkrebs erkranken. Dieser Wert bewegt
sich in den verschiedenen Industrieländern zwischen 3 und
6 %. Wenn wir von den oberen 6 % ausgehen und die Er­
krankungswahrscheinlichkeit innerhalb dieser 6 % um 18 %
steigt, dann ist das eine absolute Steigerung von 1,08 %.
Kurz gesagt, wenn ich täglich 50 Gramm verarbeitetes
Fleisch esse (das entspricht etwa dem durchschnittlichen
Konsum in Österreich), habe ich – im Vergleich zu einem
Vegetarier, der ein Risiko von 6 % hat, an Darmkrebs zu
erkranken – ein Risiko von 7,08 %. Um diese Zahlen in ein
passendes Verhältnis zu setzen: Die WHO spricht von
etwa 34.000 Krebspatienten, die weltweit pro Jahr durch
eine Ernährung mit einer hohen Zufuhr von verarbeitetem
Fleisch (also deutlich mehr als der durchschnittlichen
Menge) sterben. Das entspricht etwa 0,46 % aller Krebsto­
ten pro Jahr weltweit. Die Wahrscheinlichkeit, an der Grip­
pe oder einem Krankenhauskeim zu sterben, ist etwa
15-mal höher.
Es geht also wie so oft um Verhältnismäßigkeiten und
beim Thema Krebs um Wahrscheinlichkeiten. Man soll si­
cherlich wissen, dass Fleischesser mit hohem Fleischkon­
sum ein um 1 Prozent höheres Darmkrebsrisiko haben als
Vegetarier, besonders um auf die Zufuhrmenge zu achten.
Jedoch steht das in keinem Verhältnis zu dem, was die
Schlagzeile suggeriert. Die WHO hat einige Wochen spä­
ter eine Stellungnahme abgegeben, um gewisse Aus­sagen zu berichtigen, jedoch wage ich zu behaupten, das
negative Bild ist geblieben.
MEDIALE SCHLAGZEILE:
„LANGZEIT-VEGETARISMUS
ERHÖHT DAS KREBSRISIKO“
Grundlage dieser Schlagzeile vom März 2016 war eine
Studie über die unterschiedliche genetische Prädisposition
innerhalb von Bevölkerungsgruppen, die sich über Genera­
tionen fleischlos bzw. fleischlich ernähren. Das Ergebnis
war ein SNP (single nucleotide polimorphism), den 70 %
der Südasiaten aufweisen, und hauptsächlich Menschen
betrifft, die beispielsweise durch ihren Glauben über Gene­
rationen dem Fleisch entsagt haben. Dieser SNP betrifft
eine Genstelle, die als Plan für die Synthese von FADS2 (fat­
ty acid desaturase 2) dient. FADS2 ist eine Delta-6-Desatu­
rase, deren Aktivität als kritischer Schritt in der Umsetzung
von Omega-6- und Omega-3-Fettsäuren zu ihren länger­
kettigen Produkten zu sehen ist, und als Enzym steuert sie
indirekt die Produktion von entzündungsfördernden bzw.
-hemmenden Eicosanoiden. Für beide Stoffwechselwege
wird die FADS2 benötigt und somit steht die Bildung von
Arachidonsäure in Konkurrenz zur Bildung von EPA und
DHA. Die SNPs an dieser Stelle verändern die Aktivität die­
ses Enzyms und auch dessen Affinität zu einer der beiden
32 ANZEIGE
med.ium 6/2016
heute auf morgen veränderbar ist und in Europa und den
USA so gut wie gar nicht vorkommt. Viel wichtiger ist aber,
dass genau diese vegetarisch lebenden von dem SNP be­
troffenen Menschen nicht beginnen sollten, Fleisch zu es­
sen, denn die Hauptquelle für Omega-6-Fettsäuren sind
bekanntlich Nahrungsmittel mit tierischem Ursprung.
Letztendlich sind wir wieder bei der Verhältnismäßigkeit
angelangt und wie auch im ersten Fall ist es sicherlich gut,
die Zufuhrmengen beider Fettsäuren zu wissen und im
Auge zu behalten, insbesondere wenn man durch einen
ethnischen, religiösen oder familiären Hintergrund in die
Risikogruppe fallen könnte. Es ist auch und besonders
während der Schwangerschaft in Betracht zu ziehen, diese
mögliche Limitierung zu umgehen und EPA und DHA di­
rekt zu supplementieren. Jedoch steht das in keinem Ver­
hältnis zu dem, was die Schlagzeile suggeriert.
CONCLUSIO
Fettsäurevarianten. Die Variante, die vermehrt bei LangzeitVegetariern zu finden ist, verstärkt die Affinität von FADS2
zu Omega-6-Fettsäuren. Das bedeutet schlussendlich,
dass Personen mit diesem SNP aus den zugeführten Ome­
ga-6-Fettsäuren mehr Arachidonsäure produzieren und
dadurch mehr Substrat für entzündungsfördernde Eico­
sanoide. Diese genetischen Unterschiede sind möglicher­
weise auf eine Anpassung der Natur zurückzuführen, die
eine verhältnismäßig geringere Zufuhr an Omega-6-Fett­
säuren kompensiert. Das macht das Thema für die Ernäh­
rungswissenschaft sehr spannend, denn die Nutrigenetik,
also der Einfluss von Genen auf die Metabolisierung von
Nahrungsmitteln, rückt immer mehr in den Fokus.
Die Schlagzeile, dass Langzeit-Vegetarismus das Krebsri­
siko erhöht, sollte aber so nicht hingenommen werden. Als
Vegetarier denkt man bei so einem Titel daran, besser wie­
der Fleisch zu essen, und die Fleischbefürworter fühlen
sich bestätigt. Die logische Kette hinter diesem Titel ist fol­
gende: Vegetarier haben diesen SNP, dieser wiederum er­
höht die Umsetzung von Omega-6-Fettsäuren, das führt
zu einer Erhöhung der Entzündungswerte und zu einem
erhöhten Risiko für Arteriosklerose und Krebs. Abgesehen
davon, dass dieser Schluss sehr eindimensional ist, spre­
chen wir hier von einem Polymorphismus, dessen Durch­
setzung der Zeit von Generationen bedarf, der nicht von
Die Ernährung ist ein Thema, mit dem medial behutsamer
umgegangen werden sollte. Angeführte Schlagzeilen ha­
ben einen starken Einfluss auf viele Bereiche unserer Ge­
sellschaft und nicht zuletzt zählt die Ernährung laut Klima­
konferenz 2015 zu den Haupttreiben des Klimawandels.
Die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft leidet unter dieser
Art von Schlagzeilen und gerade bei so einem hochkontro­
versen und komplexen Thema wie der Ernährung ist ein
sachlicher Informationsfluss dringend notwendig, sonst
wird eine sinnvolle Diskussion darüber unmöglich.
Georg
Hofstätter,
BSc
>> AUTORIN: Georg Hofstätter, BSc
Stellv. Leiter Biogena-Wissensmanagement
Biogena Naturprodukte GmbH & Co KG
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34 WISSENSWERTES
med.ium 6/2016
Wissenswertes
Doc-Shots
WISSENSWERTES
Ehrenzeichen
für OMR Dr.
Hans Richter
OMR Dr. Hans Richter wurde
bei einem Ehrungsfestakt im
Carabinierisaal der Salzburger
Residenz mit dem Ehren­zeichen des Landes Salzburg
ausgezeichnet.
Bild: LMZ/Neumayr/MMV
Viele umfassende Reformen
und Innovationen des Salzburger
Wohlfahrtsfonds (WFF), dessen Vorsitz
OMR Dr. Hans Richter 28 Jahre lang inne­hatte, tragen die Handschrift von OMR Dr.
Hans Richter. Österreichweit setzte sich
dieser zunächst um die Einführung und
später um den Erhalt der steuerlichen
Absetzbarkeit der WFF-Beiträge, ins­
besondere auch im Zusammenhang mit
verschiedenen Verfahren zum Erhalt
der steuerlichen Absetzbarkeit auch der
Beiträge zu Sonderklassever­sicherungen
über den WFF, ein.
Seine erfolgreiche und von der Ärzte­schaft hoch geschätzte Tätigkeit basiert
ganz besonders auf zwei Grund­prinzipien,
die OMR Dr. Hans Richter in all den
Jahren seiner standespolitischen
Tätigkeit immer zu Grunde
gelegt hat und die seine
Persönlichkeit in besonderer
Weise zum Ausdruck bringen:
>die Ärztekammer hat die
Aufgabe einen Wohlfahrts­fonds für Ärzte zu führen;
>der Wohlfahrtsfonds ist
eine soziale Einrichtung,
die Kolleginnen und
Kollegen die in Not geraten
sind auf kollegiale Weise
und vertrauensvoll zu
unterstützen hat!
Landeshauptmann
Wilfried Haslauer und
Landesrätin Martina
Berthold verliehen
OMR Dr. Hans Richter
am 25. Mai 2016 das
Ehren­zeichen des
Landes Salzburg.
WISSENSWERTES
med.ium 6/2016
STECKBRIEF
IN DIE „ÄRA RICHTER“ FALLEN EINIGE
BESONDERS HERVORZUHEBENDE ECKPUNKTE:
>1988 wurde eine Krankenzusatzversicherung (Sonderklasse) als
Leistung des Wohlfahrtsfonds implementiert. Diese wurde in
weiterer Folge um eine „Grundkrankenversicherung“ für Ärztinnen
und Ärzte, die keiner gesetzlichen Pflicht-Krankenversicherung
angehören, erweitert.
>1993 initiierte OMR Dr. Hans Richter eine umfassende Reform der
Versorgungsleistungen des Salzburger Wohlfahrtsfonds und erreichte
einen wesentlichen Beitrag zur Akzeptanz des Wohlfahrtsfonds und
seiner Leistungen für die Ärzteschaft:
–Fortan wurde die umlagenfinanzierte Grundleistung
auf das Äquivalenzprinzip umgestellt.
– Eine auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruhende Zusatzleistung
für niedergelassene Ärzte (Individualkonto) wurde eingeführt.
–Mit dieser Reform wurden auch die Grundvoraussetzungen
für eine versicherungsmathematische Kontrolle geschaffen.
>Anfang der 1990er Jahre wurde die Verwaltung des Wertpapier­-­
vermögens in professionelle Hände gegeben und letztendlich auch
ein Risikomanagement implementiert. Seither gibt es auch eine Be­teiligung des WFF an der Carl Spängler Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
(Spängler KAG), gemeinsam mit der Wüstenrot Versicherungs-AG
und der Porsche Bank AG (seit 2013 Spängler IQAM Invest GmbH).
>Seit 2003 wurden auch angestellte Ärztinnen und Ärzte in die
Zusatzleistung miteinbezogen. Dies wurde durch Überleitung eines
Beitragsteiles zur Grundleistung in das auf dem Kapitaldeckungs­verfahren beruhende „Individualkonto“ erreicht.
>Auf Basis dieser Entwicklung des Wohlfahrtsfonds war das
standeseigene Versorgungswerk auch einer der Eckpfeiler der
erfolgreichen Ärztekammer-Urbefragung im Jahr 1995 (in Salzburg
Beteiligung von 89 % und 87 % Zustimmung).
35
36 WISSENSWERTES
med.ium 6/2016
Rauch­­­entwöhnung
mit Unterstützung durch
„Salzburg rauchfrei“ ans Ziel
WISSENSWERTES
Ungefähr ein Viertel aller ÖsterreicherInnen raucht täglich, trotz
der Gefahr, abhängig und krank
zu werden. Die Zahl der jährlichen
Todesopfer wird hierzulande auf
bis zu 14.000 Personen geschätzt.
Doch wer damit aufhören will,
kann Unterstützung bekommen:
AVOS Prävention & Gesundheitsförderung organisiert bereits seit
2007 im gesamten Bundesland
Salzburg Schulungen für Men­
schen, die das Rauchen aufgeben
wollen. Die niedergelassenen Ärz­
tInnen spielen dabei eine wichtige
Rolle als erste Ansprechpersonen
beim Thema Rauchen bzw. Rauchentwöh­
nung und bei der Begleitung ihrer PatientIn­
nen auf dem Weg in die Rauchfreiheit.
und Initiator des AVOS-Pro­
gramms, Primar Univ.-Prof. Dr. Mi­
chael Studnicka.
„Rauchen ist die Hauptursache für COPD,
eine schwere Lungenerkrankung, die nach­
haltig die Lebensqualität der Erkrankten ne­
gativ beeinflusst. Nur ein absoluter Rauch­
stopp kann diese Ausgangslage verbessern.
Wichtig ist, dass die niedergelassenen Ärz­
tinnen und Ärzte ihre PatientInnen entspre­
chend beraten und sie dabei unterstützen,
den Schritt in Richtung Rauchfreiheit zu wa­
gen. Die Rauchfrei-Schulungen von AVOS
nach dem bewährten Tübinger Modell sind
dabei für alle aufhörwilligen Menschen eine
ideale Unterstützung“, so der Ärztliche Leiter
Im Rahmen des Programms erar­
beiten die Teilnehmenden in Grup­
pen von 6-12 Personen in sechs Mo­
dulen während sechs Wochen
ihren persönlichen Weg in die
Rauchfreiheit. Unterstützung erhal­
ten sie dabei von speziell ausgebil­
deten PsychologInnen. „Wir organi­
sieren die Schulungen dezentral im
gesamten Bundesland Salzburg.
Egal ob Einzelperson oder Betrieb,
jede/r kann sich an uns wenden.
Sobald wir Anmeldungen aus einer
37
WISSENSWERTES
med.ium 6/2016
Primar
Univ-Prof. Dr.
Michael Studnicka
Ärztlicher Leiter des
AVOS-Programms
„Salzburg rauchfrei“
Simone
Sommerauer, BEd, MA
zuständig für die Organisation
von Rauchfrei-Schulungen
bei AVOS Prävention und
Gesundheitsförderung.
Region haben, versuchen wir, mög­
lichst rasch eine Schulung durchzu­
führen. Die ideale Gruppengröße
liegt bei 8 Personen, da können die
Teilnehmenden individuell von den
PsychologInnen unterstützt wer­
den“, so Simone Sommerauer, BEd,
MA, zuständig für die Organisation
von Rauchfrei-Schulungen bei
AVOS Prävention und Gesund­
heitsförderung.
>über 60 % aller Teilnehmenden haben be­
reits mindestens einen Versuch hinter sich,
mit dem Rauchen aufzuhören
LAUFENDE
EVALUATION – DAS
MINIMAL DATA SET
Rauchfrei-Schulungen
werden
österreichweit vom Hauptverband
der Sozialversicherungsträger un­
terstützt. Er setzt dabei auf ein
qualitätsgesichertes Curriculum,
durch das PsychologInnen zu Ex­
pertInnen für die Rauchentwöh­
nung ausgebildet werden. Alle
für AVOS arbeitenden Psycholo­
gInnen haben dieses Curriculum
absolviert. Laufende Evaluation
während und nach der Rauchfrei­
schulung – das Minimal Data Set
– ermöglicht den Blick auf deren
nachhaltige Wirkung. Die AVOSSchulungen werden bereits seit
Einführung der standardisierten
Evaluation im Minimal Data Set
erfasst.
Der Evaluationsbericht der Jahre
2012 und 2013 zeigt für Salzburg
folgendes Ergebnis:
>in den Jahren 2012 und 2013
haben 77 Personen an einer
Rauchentwöhnung bei AVOS
teilgenommen und die Schu­
lung auch abgeschlossen
> mehr als 50 % geben gesundheitliche Grün­
de für die Teilnahme an der Schulung an
>25 % leiden an einer Atemwegs- bzw. Lun­
generkrankung
>57 % der Teilnehmenden geben an, auch
zum Messzeitpunkt 3 (= sechs Monate
nach Ende der Schulung) nach wie vor
rauchfrei zu sein
Seit 2015 wurde die enge Zusammenarbeit
mit der SGKK ausgebaut. Auch viele Betrie­
be bieten für ihre Mitarbeitenden in Zusam­
menarbeit mit AVOS Schulungen zur Rauch­
entwöhnung an. 2015 wurden 18 Schulungen
für insgesamt 133 Teilnehmende durchge­
führt, 11 davon in Betrieben.
KOSTEN & RÜCKVERGÜTUNG
Die Teilnahme an der Rauch-Entwöhnungs­
gruppe kostet 150,–. Damit sind alle Kosten
inkl. Schulungsunterlagen für die Teilnehmen­
den gedeckt. Die teilweise Rückvergütung
durch die Versicherungsträger ist unter fol­
genden Voraussetzungen möglich:
>EUR 75,– unter Einhaltung be­
stimmter Voraussetzungen (Teil­
nahme an vier bis sechs Modu­
len) von den Versicherungs­trägern SGKK, BVA, SVA, SVB
>EUR 120,– unter Einhaltung der
Voraussetzungen sowie wenn
folgende Punkte erfüllt werden
(SGKK, BVA, SVB):
– derzeitige Schwangerschaft
– Vater/Mutter eines Kindes bis
zum vollendeten 3. Lebensjahr
– Einkommen bis zur Höhe der
be­darfsorientierten Mindest­
sicherung
– Alter bis 25 Jahre
Die Anmeldung ist über verschiedene Wege möglich:
>telefonisch unter
+43 662 887588-0
>mittels Anmeldekarte (Folder)
>online auf der AVOS
Homepage unter
https://avos.at/rauchfrei
Gefördert durch die Salzburger
Gebietskrankenkasse SGKK
>AVOS – Prävention & Gesundheitsförderung
Elisabethstraße 2, 5020 Salzburg,
Telefon +43 662 887588-0, [email protected],
www.avos.at
Ansprechpartner: Sabine Stadler,
MSc, Bereichsleiterin Prävention,
Telefon +43 662 887588-19, [email protected] und
Simone Sommerauer, BEd, MA (Schulungen),
Telefon +43 662 887588-46, [email protected]
38 WISSENSWERTES
med.ium 6/2016
35. Goldegger
Dialoge
WISSENSWERTES
AUFBRUCH.
UMBRUCH. WANDEL.
lautete das Thema der Veranstaltung, welche auch heuer
wieder zahlreiche Besucher dazu bewog, sich Ende Mai im
Schloss Goldegg einzufinden. Stetiger Wandel bestimmt
unser Leben, und auch das Bestreben das ein oder andere
Mal aus alten Mustern auszubrechen oder aber durch
grundlegende Veränderungen einen Umbruch herbeizu­
führen – Aufbruch, Umbruch und Wandel erfordern unwei­
gerlich den richtigen Umgang – und zwar in der Arbeits­
welt und im persönlichen Umfeld.
Präsident Dr. Karl Forstner, Landeshauptmann-Stellvertreterin
Astrid Rössler, Bürgermeister Johann Fleißner, Landtags­­abgeordneter Cyriak Schwaighofer (Kulturverein Goldegg).
Salzburger
Firmen
Triathlon 2016
Die „Ärztekammer-Speedies“ ha­
ben sich beim Salzburger Firmen
Triathlon 2016 tapfer geschlagen
und den 126. Rang erkämpft.
Zirka 600 Personen nutzten die Möglichkeit in spannen­
den Vorträgen, Diskussionen und Workshops die Dimensi­
onen des Themas zu diskutieren und in praktischen Erfah­
rungsräumen Wegweiser für die Zukunft zu finden.
med.ium 6/2016
39
WISSENSWERTES
Medizinische Einkaufs­
gesellschaft gegründet
Gebündelte Nachfrage garantiert
günstigere Einkäufe für ÄrztInnen
WISSENSWERTES
Bei der Eröffnungsfeier
im Juni 2016 in Mondsee
freuten sich über die
erfolgreiche Gründung
einer medizinischen
Einkaufs­gemeinschaft
durch die Fa. MMI (v.l.n.r.):
Andreas Ruprecht MMI,
Bgm. Karl Feuerhuber
Markt­gemeinde Mondsee,
Thomas Gschwandtner, BSc.
MMI, MR Dr. Christoph Dachs,
Dr. Christian Gonzalez,
Regina Dachs und
Alexander Maier MMI;
Andere Branchen machen es vor. Mit organisierten Ein­
kaufsgemeinschaften lässt sich Geld und Zeit sparen. Nun
gibt es solch ein System auch im Bereich des medizini­
schen Ordinationsbedarfs. Mit der Medical Alliance bietet
die neu gegründete Fa. MMI mit Sitz in Mondsee bzw. Ver­
triebslager in Salzburg Stadt eine innovative Einkaufsge­
sellschaft für niedergelassene Ärzte und Gesundheitsein­
richtungen unterschiedlichster Art (med.ium hat in der
Ausgabe 5 2016 im „Wahlärztetipp“ berichtet).
Das Prinzip ist simpel: Die Nachfrage der Mitglieder wird
gebündelt und so können für jedes einzelne Mitglied bes­
te Konditionen im Einkauf garantiert werden. Man genießt
die Einkaufskonditionen eines Großkunden, selbst bei Ab­
nahme von Kleinstmengen – eine Mindestabnahmemen­
ge gibt es nicht. Ziel ist es, den Arbeitsalltag in der Ordi­
nation wesentlich zu erleichtern und für mehr Dynamik
und Effizienz zu sorgen. Zusätzlich können durch das
Einrichten von personalisierten Bedarfslisten administrati­
ve und organisatorische Abläufe vereinfacht werden. Ein
browserbasiertes Bestellsystem ermöglicht schnelle Ab­
wicklung. Es funktioniert nach dem Prinzip eines Webs­
hops: Mit einem Kunden-Login erfolgt die Anmeldung, im
persönlichen Kundenbereich werden bevorzugte Produk­
te übersichtlich zusammengefasst. Der Versand der Be­
stellungen erfolgt durchschnittlich innerhalb von zwei
Werktagen über die Österreichische Post oder den Paket­
dienst GLS.
MMI richtet sich nicht nur an etablierte Einrichtungen,
sondern insbesondere auch an Jung-Mediziner und Ordi­
nations-Neugründungen. Mit umfangreichem Know-How
wird der Aufbau einer Praxis begleitet und von der ersten
Minute an für Effizienz gesorgt. Für JungärztInnen und
neugegründete Ordinationen bietet man auch stark ver­
günstigte Konditionen.
40 ANZEIGE
med.ium 6/2016
Aktuelle KassenStellenausschreibungen
finden Sie auf der Homepage
der Salzburger Ärztekammer unter
www.gesundinsalzburg.at/kassenstellen
>> Alle Informationen zu Bewerberlisten,
Reihungsrichtlinien und
Ausschreibungs­konditionen
erhalten Sie bei Renate Riß
unter Telefon +43 662 871327-113,
[email protected] oder [email protected]
Renate Riß
Kurie nieder­
gelassene Ärzte
Dr. Christoph
Fürthauer
ObmannStellvertreter der
Kurie der nieder­
gelassenen Ärzte
med.ium 6/2016
41
ANZEIGE
Marktgemeinde
Großarl
Information der Gemeinde Großarl zur Ausschreibung
der Kassenstelle für Allgemeinmedizin
Hüttschlag wieder optimal mit der
medizinischen Grundversorgung
ausgestattet.
AUSSCHREIBUNG
Beide Ärzte führen derzeit je eine
eigene Kassenpraxis in Großarl.
Darüber hinaus gibt es eine Praxis
von Zahnarzt Dr. Rupert Weiß. Seit
2013 gibt es im Ort eine öffentli­
che Apotheke. Die zuständige
Rot-Kreuz-Zentrale befindet sich
in St. Johann im Pongau (15 km),
der Notarztstützpunkt ist im KH
Schwarzach (17 km), in St. Johann
ist ganzjährig ein Rettungshub­
schrauber stationiert. Die ärztliche
Tätigkeit ist sehr reizvoll und span­
nend, die ganze Bandbreite der
Allgemeinmedizin bietet ein rei­
ches Betätigungsfeld.
LEBEN & ARBEITEN –
DORT WO ANDERE
URLAUB MACHEN
Die medizinische Versorgung des
Großarltales mit seinen beiden Ge­
meinden Großarl und Hüttschlag
ist sicherlich eine spannende Her­
ausforderung in einem besonders
reizvollen Umfeld.
LEBEN & FREIZEIT
Das Großarltal bietet ganzjährig
unzählige Sport- & Freizeitmöglich­
keiten für die ganze Familie. Im
Winter steht mit der Skischaukel
Großarltal-Dorfgastein (Ski amadé)
eines der modernsten Skigebiete
des Landes zur Verfügung. Zudem
locken präparierte Langlaufloipen
in Großarl und Hüttschlag sowie
zahlreiche herrliche Skitourenberge.
Im Sommer ist das Tal aufgrund seines
Reichtums an bewirtschafteten Almhütten
als „Tal der Almen“ bekannt und mit seinen
rund 400 km markierten Wanderwegen be­
liebt bei Wanderern jeden Alters. Bergsteiger
finden im hinteren Talbereich mit Keeskogel
und Weinschnabel einige echte alpine Her­
ausforderungen. Auch Mountainbiker und
Kletterer finden ein reiches Angebot.
ÄRZTLICHE VER­SORGUNG
IM GROSSARLTAL
Mit 1.6.2016 hat Herr Dr. med. univ. Ernst To­
ferer die Nachfolge von Dr. Rudolf Greil als
Allgemeinmediziner und Sprengelarzt an­
getreten.
Für Herrn Dr. Harald Kürsten, der voraus­
sichtlich mit 30.06.2017 in Pension gehen
wird, suchen wir noch eine(n) Nachfolger(in)
als AllgemeinmedizienerIn. Damit wäre das
Großarltal mit den Gemeinden Großarl und
Das Großarltal mit all seinen Be­
sonderheiten ist somit nicht nur
ein ideales Umfeld für Arbeit &
Wohnen, sondern besonders auch
für Familie & Freizeit!
Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt
zu haben, stehen für Rückfragen
und weitere Informationen jeder­
zeit gerne zur Verfügung und
freuen uns auf Ihre Kontaktauf­
nahme.
>> Marktgemeinde Großarl
Bgm. Johann Rohrmoser
Telefon +43 664 601658822
Rückfragen zur aktuellen
medizinischen Versorgung:
Dr. Ernst Toferer,
Telefon +43 6414 388,
Dr. Harald Kürsten,
Telefon +43 6414 8801,
MR Dr. Rudolf Greil,
Telefon +43 6414 388
42 AUS- UND FORTBILDUNG
med.ium 6/2016
Fortbildungs­akademie der
Salzburger Ärztekammer
AUS- UND FORTBILDUNG
Stichtag
Fortbildungsnachweis
1. September 2016
Der 1. September 2016, der
Stichtag für den persönlichen
Fortbildungsnachweis, rückt
immer näher. In der Sportsprache
würde man jetzt von den
Schlussminuten sprechen.
Viele haben ihr DFP Diplom
bereits beantragt und erhalten.
Etliche Kollegen und Kolleginnen
sind dieser Verpflichtung aber
noch nicht nachgekommen und
haben ihre Fortbildung noch
nicht glaubhaft dokumentiert.
Am 1. September wird die
Aka­demie der Ärzte im Auftrag
der ÖÄK auf Grund der ge­
setzlichen Vorgaben diese
überprüfen. Es ist gesetzlich
festgelegt, dass Ärzte diese
Verpflichtung erfüllen müssen,
um als Arzt in Österreich
tätig sein zu können!
Ihr Fahrplan zum Fortbildungsnachweis am 1.9.2016
WANN?
Termin 1.9.2016
WER?
Welche Ärztinnen und Ärzte sind zum
Nachweis verpflichtet?
• Alle Ärztinnen und Ärzte, die bis inklusive 31.
August 2013 mit einem Ius Practicandi als
approbierte/r Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
oder Fachärztin/Facharzt in die Ärzteliste der
Österreichischen Ärztekammer eingetragen
waren
• und am 1. September 2016 in die Ärzteliste
eingetragen sind.
150 DFP-Punkte
davon
mindestens
120
medizinische
DFP-Punkte
davon
mindestens
50
DFP-Punkte
Veranstaltungen
(inkl. QZ)
WAS?
Was zählt als Nachweis?
• ein DFP-Diplom
oder
• die Vorlage von Fortbildungsbestätigungen im
Umfang von 150 DFP-Punkten, davon mindestens 120 medizinische DFP-Punkte
Gültig sind:
• alle Einträge auf dem meindfp-Fortbildungskonto
oder
• Papierbestätigungen über DFP-Punkte (oder
z.B. auch internationale CME-Punkte und von
deutschen Landesärztekammern anerkannte
Fortbildungspunkte der Kategorien A, B, C, D,
F, G und H)
WIEVIEL?
Wieviele DFP-Punkte sind nachzuweisen?
• 150 DFP-Punkte, davon mindestens 120
medizinische DFP-Punkte
oder
Für weitere Informationen stehen wir jederzeit
gerne zur Verfügung:
>INFORMATION:
Dr. Klaus Bernhart
Fortbildungs­referent
[email protected]
• DFP-Diplom: 150 DFP-Punkte, gesammelt
in den vergangenen 3 Jahren, in folgender
Zusammensetzung:
Österreichische Akademie der Ärzte GmbH
Tel.: 01 512 63 83-33
E-Mail: [email protected]
www.arztakademie.at/fortbildungsnachweis
Überschneidungen sind zulässig, z.B. kann
eine Veranstaltung/Qualitätszirkel gleichzeitig
auch
mit
medizinischen
DFP-Punkten
approbiert sein.
WIE?
WIE wird die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung überprüft?
Die Österreichische Ärztekammer prüft zum
Stichtag 1.9.2016 flächendeckend die ärztliche
Fortbildungsverpflichtung.
Verifiziert
wird,
welche ÄrztInnen über
• ein aktuelles DFP-Diplom verfügen
oder
• mindestens
150
DFP-Punkte,
davon
mindestens 120 medizinische DFP-Punkte
auf ihrem elektronischen Fortbildungskonto
gebucht haben.
Werden die genannten Voraussetzungen
nicht erfüllt:
• Erinnerungsschreiben mit einer Meldefrist bis
1.12.2016
• Mahnschreiben mit einer entsprechenden Frist
• Nichterfüllung: Meldung an den Disziplinarsenat der Österreichischen Ärztekammer
Ziel: Erbringung des
Fortbildungsnachweises 2016
med.ium 6/2016
AUS- UND FORTBILDUNG
VORSCHAU HERBST 2016*
>WAHLARZT UND
KASSENVERRECHNUNG
12. Oktober 2016, 18.45 – 22.30 Uhr,
Ärztekammersaal
Vorträge, Beispiele und
Diskussionsrunde
43
AUS- UND FORTBILDUNG
>INFORMATION
UND ANMELDUNG
JEDERZEIT MÖGLICH:
Mag.a Conny Ruhland
Telefon +43 662 871327-115
Fax DW -10
[email protected]
>ARZTHAFTUNG UND AUFKLÄRUNG
18. Oktober 2016, 18.45 – 22.30 Uhr,
Ärztekammersaal
– Gesetzliche Grundlagen
–Dokumentationspflicht
–Verschwiegenheitspflicht
– Ärztlicher Verhaltenskodex
– Haftung und Rechtssprechung
>JUNGE ÄRZTE IN SALZBURG
3. November 2016, ab 18 Uhr,
Ärztekammersaal + Imlauer SkyBar
– Servicestelle Ärztekammer
–Wohlfahrtsfonds
– Sondergebühren der Spitalsärzte
–Fortbildungsverpflichtungen
>DIE PRAXISGRÜNDUNG.
DER WEG IN DIE EIGENE PRAXIS
25. / 26. November 2016, Gersbergalm
– ÄrztInnen zwischen
Anstellung & Selbstständigkeit
– Basisinformationen zur Niederlassung
– Wirtschaftliche Perspektiven
der Praxisführung
– Der Businessplan
– Unser Wohlfahrtsfonds
– Optimierung von Finanzierung &
Zahlungsverkehr
–Zusammenarbeitsformen
& Praxismodelle für ÄrztInnen
– Grundlagen steuerlicher Optimierung
– Versicherungen – Haftpflicht und Co.
– EDV in der Ordination
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Änderungen vorbehalten
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July 28–31, 2016 | University of Vienna, Austria
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Generation Y
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45
SERVICE
med.ium 6/2016
Bücher für
MedizinerInnen
SERVICE
Eble, S. / Kurscheid, C.
Gesundheitsnetzwerke –
Strategie, Konzeption,
Umsetzung
MWV 2016 / 300 S. / 75 Abb. /
20 Tab. / € 66,90
Einzelpraxen werden
durch den medizinischtechnologischen
Fortschritt, aber
auch durch die ge­sundheitspolitische
Regulationsflut vor
große Heraus­for­
derungen gestellt.
Auch die Erwar­
tungen junger
Ärztinnen und Ärzte an ihren
Beruf ändern sich. Viele räumen
der Arbeit eine hohe Priorität
ein, erwarten aber die Vereinbar­
keit von Familie und Beruf und
damit eine ausge­wogene WorkLife-Balance.
Gesundheitsnetzwerke begegnen
diesen neuen Anforderungen
durch Kooperations- und Dele­
gationsmodelle sowie durch
strukturierte Behandlungspfade
und prozessgerichtete Praxis­
abläufe. Ärzte können sich auf
ihre medizinischen Kompetenzen
konzentrieren, während weitere
Versorgungsleistungen sowie
Management- und Verwaltungsaufgaben
von entsprechendem Fachpersonal
übernommen werden. mit ihren Patienten
benötigen.
Dieses Buch vermittelt, was bei der
Planung, Konzeption und Umsetzung
eines Gesundheitsnetzwerks zu beachten
ist. Es orientiert sich an der Entwicklung
eines klassischen Businessplans und
bietet somit einen praxisnahen Leitfaden
von der Strategie bis hin zum operativen
Management.
Hinkelmann, R.
ADHS bei Erwachsenen –
Coaching als innovativer
Beratungsansatz für Ärzte
und Therapeuten
Elsevier München / Urban & Fischer
Verlag 2016 / 109 S. / 6 SW-Abb. / € 36,–
Coaching gewinnt neben psychopharma­
kologischer Medikation und Psychotherapie
in der modularen Behandlung der adulten
Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitäts­
störung (ADHS) an Relevanz.
Die empirische Forschung
verfügt bisher nur über eine
sehr begrenzte An­zahl an
Studiener­gebnissen.
Bislang exis­tieren in
Deutschland und in
den deutsch­sprachigen
Nachbar­ländern nur
wenig ADHS-Coaching­
modelle bzw. -konzepte.
Diese Publikation leistet
daher einen wichtigen Beitrag
zur gezielten Definition der
Beratungsanforderungen für
die Klientengruppe der
Erwachsenen mit ADHSSymptomen.
Schneider, V.
Normaldruck­
hydrozephalus –
Eine Übersicht
für Ärzte aller
Fachgebiete
essentials 2016 / 33 S. /
6 Farbabb. / € 41,10 / € 10,27
Veronika Schneider gibt
in kurzer und prägnanter
Form Ärzten aller Fachgebiete
einen verständlichen Überblick
über das Krankheitsbild des
Normaldruckhydrozephalus –
eine der wenigen behandel­baren Demenzformen –, um
fachübergreifend eine rasche
Diagnostik und Therapie zu
ermöglichen.
Bisher liegt aufgrund der
vielen Differenzialdiagnosen
und der vergleichsweise
niedrigen Inzidenz zwischen
Beginn der Symptome und
Behandlung oft eine
größere Zeitspanne.
Buchhandlung Sorger
M E D I Z I N – P SYC H O LO G I E – R E C H T – E S OT E R I K – B E L L E T R I ST I K
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46 SERVICE
med.ium 6/2016
Termine
aktuell 2016
SERVICE
>XI. SAILERSYMPOSIUM –
GRAZER GERINNUNGSTAGE
FÜR INNERE MEDIZIN UND
LABORATORIUMSMEDIZIN
16. bis 17. Juni 2016, Graz
Information: Ärztezentrale
med.info, Frau Bobal,
Helferstorferstraße 4,
1010 Wien,
Telefon +43 1 53116-48,
Fax +43 1 53663-61,
[email protected],
www.gefaesse.at
>49. JAHRESTAGUNG &
27. FORTBILDUNGSKURS
DER ÖGGH
16. bis 18. Juni 2016, Wien
Information:
IVEPA Postfach 17,
1097 Wien, [email protected],
Fax +43 1 253 30334242,
www.ivepa.at
>SOMMERFORTBILDUNGSPROGRAMM 2016 DER
UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR
GYNÄKOLOGIE UND
GEBURTSHILFE
18. Juni 2016, Innsbruck
Information: Univ.-Klinik für
Frauenheilkunde Innsbruck,
Frau Zeimet-Kirchmair,
Anichstraße 35,
6020 Innsbruck,
[email protected],
Fax +43 512 50423055
>5. NOTFALLSYMPOSIUM
9. September 2016, Wien
Information:
Ärztezentrale med.info,
Helferstorferstraße 4,
1014 Wien,
Telefon +43 1 531 16-68,
Fax DW -61,
[email protected]
>SPORTÄRZTETAGUNG LINZ 2016 –
KLANGWOLKENSYMPOSIUM – ORTHOPÄDISCH, TRAUMATOLOGISCH –
PHYSIKALISCHER GRUNDKURS III –
PRAXISSEMINARE – ÄRZTESPORT
9. bis 11. September 2016, Linz
Anmeldung: Kepler Universitätsklinikum,
Med Campus III., Krankenhausstr. 9,
4021 Linz, Frau Korous,
Telefon +43 5 768083-6186,
Fax DW -6187, [email protected]
>60. ÖSTERREICHISCHER HNOKONGRESS 2016 – WISSEN­
SCHAFTLICHER FORTSCHRITT
UND KLINISCHE PRAXIS IN DER
HALS-NASEN-OHREN-HEILKUNDE
14. bis 18. September 2016, Villach
Information: Mondial Congress & Events,
Telefon +43 1 58804-0, Fax DW -185,
[email protected],
www.mondial-congress.com/hno2016
>NOTFÄLLE IN DER INNEREN MEDIZIN
17. September 2016, Wien
Information & Anmeldung:
Ärztezentrale med.info,
Helferstorferstraße 4, 1014 Wien,
Telefon +43 1 53116-68, Fax DW -61,
[email protected]
>ARBEITSMEDIZIN-AUSBILDUNG
21. September 2016, Linz
Information & Anmeldung:
www.arbeitsmedizinsicherheitstechnik-linz.at,
Ing. Mag. Elsigan,
Telefon +43 7 32 771210,
[email protected]
>VIII. INTERNATIONALER DIALOG –
GEBURTSHILFE, HEBAMMEN,
ANÄSTHESIE UND NEONATOLOGIE
IM GESPRÄCH
22. bis 24. September 2016, Wien
Information: Ärztezentrale med.info,
Helferstorferstraße 4, 1010 Wien,
Telefon +431 536 63-48,
[email protected]
>9. INTERDISZIPLINÄRER
VULVA WORKSHOP
30. September bis
1. Oktober 2016, Graz
Information:
Verein Interdisziplinäre
Interessensgemeinschaft
Vulva Erkrankungen, Institut
für Pathologie, c/o Prof. Dr.
Regauer, Med. Universität Graz,
Auenbruggerplatz 25,
8036 Graz,
[email protected]
>KARDIOLOGIE IM ZENTRUM
30. September bis
1. Oktober 2016, Linz
Information:
Ärztezentrale med.info,
Helferstorferstraße 4,
1014 Wien,
Telefon +43 1 531 16-32,
Fax DW -61,
[email protected]
>20. HERBSTTAGUNG
FÜR KINDERKRANKENSCHWESTERN UND
KRANKENPFLEGER
30. September bis
1. Oktober 2016, Innsbruck
Information:
Ärztezentrale med.info,
Helferstorferstraße 4,
1014 Wien,
Telefon +43 1 531 16-33,
Fax DW -61,
[email protected]
>ÖSTERREICHISCHES
CHRON COLITIS SYMPOSIUM
DER ARBEITSGRUPPE
FÜR CED DER ÖGGH
30. September bis
1. Oktober 2016, St. Wolfgang
Information & Anmeldung:
www.oecco-ced.at,
https://registration.
azmedinfo.co.at/oecco16
med.ium 6/2016
TAGUNG
TAGUNG
35. RHEUMATAGUNG
24. -25. Juni 2016, Saalfelden
Ludwig Boltzmann Cluster
für Arthritis und Rehabilitation
Sonderkrankenanstalt der PVA
Organisation & Auskunft:
Ludwig Boltzmann
Department für Rehabilitation
interner Erkrankungen
Univ.-Doz. Dr. W. Kullich
47
SERVICE
47. JAHRESTAGUNG
„Best Practice –
Next Practice“
5760 Saalfelden,
Thorerstraße 26
Telefon +43 6582 790-71187
Fax DW -71290
[email protected]
„Staunen“, Alexandra Weinold
22. bis 24. September 2016, Salzburg Congress
>Best Practice beschreibt triviales Lernen, und heißt dasselbe
nur besser machen.
>Next Practice beschreibt kompliziertes Lernen, und beschreitet
völlig neue Wege.
>Best Practice ist geprägt von Zielvorgaben und Controlling.
>Next Practice heißt sich auf einen ständigen Prozess der Veränderung
und Weiterentwicklung einzulassen. Was brauchen wir jetzt?
Tagungspräsident:
Univ.-Prof. Dr. Alexander Rosenkranz
LKH-Universitätsklinikum Graz
Universitätsklinik für Innere Medizin
Klinische Abteilung für Nephrologie
Medizinische Universität Graz
Tagungssekretär:
Univ.-Prof. Dr. Robert Krause, DTMP
LKH-Universitätsklinikum Graz
Universitätsklinik für Innere Medizin
Sektion Infektiologie und Tropenmedizin
Medizinische Universität Graz
Kongressorganisation, Abstrakteinreichung,
Registratur & Hotelreservierung
Ausstellungsleitung, Firmensymposien,
Werbung und Programmdruck
Mondial Congress & Events
Operngasse 20B, 1040 Wien
Telefon +43 1 588 04 0; Fax DW -185
[email protected];
www.mondial-congress.com
MAW – Medizinische Ausstellungs- und
Werbegesellschaft, Freyung 6/3, 1010 Wien
Telefon +43 1 536 63 32; Fax: +43 1 535 60 16
[email protected];
www.maw.co.at
>Das aktuelle Programm
finden Sie unter www.oegim.at
48 SERVICE
med.ium 6/2016
AUSSCHREIBUNG
nach Abschnitt VII des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85/1989
(Neuaufnahme von Bediensteten des amtsärztlichen Dienstes).
Bei der Landespolizeidirektion Salzburg, im
Referat A1.3, gelangt im Kalenderjahr 2016 eine
Planstelle im Beschäftigungsausmaß von 50 %
der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A 1/v1
(Grundlaufbahn) für den amtsärztlichen Dienst
zur Ausschreibung.
Zum Aufgabengebiet gehören:
■ Begutachtung von Verletzten, Toten und
Personen nach dem Unterbringungsgesetz;
■ Untersuchung und Begutachtung
von Kraftfahrzeuglenkern;
■ Untersuchung und Begutachtung
nach dem Waffengesetz;
■ Aufsicht über die sanitären Zustände der Amtsräume, der Arrestzellen in den Polizeiinspektionen
und im Polizeianhaltezentrum;
■ die ärztliche Untersuchung und Begutachtung
des Gesundheitszustandes der Polizeibediensteten
sowie anderer Bundesbediensteten über Auftrag
der Dienstbehörde.
Folgende Aufnahmevoraussetzungen sind
unbedingt zu erfüllen (vergleiche auch § 3 des
Vertragsbedienstetengesetzes 1948 in der
geltenden Fassung):
■ österreichische Staatsbürgerschaft;
■ die volle Handlungsfähigkeit;
■ persönliche und fachliche Eignung
für die Erfüllung der Aufgaben;
■ ein im Hinblick auf die angestrebte Verwendung
unbedenkliches Vorleben;
■ die amtsärztlich festgestellte uneingeschränkte
Exekutivdiensttauglichkeit;
Der Monatsbezug beträgt mindestens 1.620,32 Euro.
Er erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen
Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie
sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes
verbundene Entlohnungsbestandteile. Während der
Ausbildungsphase ist der Monatsbezug niedriger.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit des Abschlusses
eines Sondervertrages für den polizeiärztlichen
Dienst eröffnet.
Schriftliche Bewerbungen sind in der Zeit vom
1. Juli bis 31. Juli 2016 bei der Landespolizeidirektion
Salzburg, Personalabteilung, 5020 Salzburg,
Alpenstraße 90, einzubringen.
■ Der Bewerbung ist ein Lebenslauf anzuschließen.
■ Der Besitz der Lenkerberechtigung der
Klasse B ist erforderlich.
■ Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen
von Frauen besonders erwünscht sind.
Die Auswahl aus den Bewerbern/innen für die
ausgeschriebenen Planstellen erfolgt aufgrund
von Aufnahmegesprächen gemäß §§ 54 bis 58
des Ausschreibungsgesetzes1989 in der
geltenden Fassung.
■ erfolgreicher Abschluss des
medizinischen Studiums;
■ Berechtigung zur freien Berufsausübung
(ius practicandi);
■ Notarztdiplom ist erwünscht;
■ die Bereitschaft zur Ablegung der Prüfungen im
Rahmen des polizeiärztlichen Curriculums oder die
bereits erfolgreich abgelegte Physikatsprüfung;
AK_16 med-6-stelle-LPD_DU.indd 1
Für Den Landespolizeidirektor:
Gez. Manfred SCHEINAST, Oberst
09.06.16 07:58
49
SERVICE
med.ium 6/2016
WIR BIETEN DEN ARBEITSPLATZ, DEN SIE SUCHEN!
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präventivdienstlichen Leistungen sowie von gesundheitsförderlichen Angeboten
mit Standorten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck sowie regionalen Außenstellen.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir
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in Eigenverantwortung
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Folgeuntersuchungen
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1. 9. 2016
FORT
BILDUNGS
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01.04.16 11:48
50 AUS DER KAMMER
med.ium 6/2016
Die Tauernkliniken GmbH ist Rechtsträgerin der Krankenhäuser Zell am See und Mittersill.
Die A. ö. Krankenhäuser Zell am See und Mittersill werden im Laufe des Jahres 2016 als ein
Krankenhaus unter dem Namen Tauernklinikum an zwei Standorten geführt und sichern
mit derzeit über 400 systemisierten Betten eine exzellente Versorgung für die Bevölkerung
und den Tourismus in der Region. Neben hoher medizinischer Kompetenz und einem motivierten Team bieten wir attraktive Arbeitszeitmodelle sowie die hohe Lebensqualität der
Region inmitten der Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern.
Die beiden Standorte umfassen die Abteilungen für Allgemeinchirurgie, Unfallchirurgie,
Innere Medizin mit IMCU und angeschlossene AG/R (Akutgeriatrie), Gynäkologie und Geburtshilfe, Augenheilkunde und Anästhesie mit angeschlossener Intensivmedizin, Urologie, Radiologie sowie künftig die Abteilung Orthopädie/Traumatologie. Zudem ist ein Fachschwerpunkt
für HNO eingerichtet.
Die Caritas Salzburg der Erzdiözese Salzburg
ist einer der größten Anbieter sozialer Dienstleistungen in Salzburg und im Tiroler Unterland.
Entsprechend unserem christlichen Grundauftrag unterstützen und begleiten wir Menschen
in unterschiedlichen Lebenssituationen, damit
sie ein Leben in Würde führen können.
Wir suchen ab sofort für das mobile PALLIATIVTEAM
Salzburg Stadt und Umgebung eine/einen
Ärztin/Arzt
Facharzt / Fachärztin bzw. Assistenzarzt /
Assistenzärztin in fortgeschrittener Ausbildung
Standorte Zell am See und Mittersill, Vollzeitanstellung, Beschäftigung ehestmöglich
Voraussetzung für eine Einstellung ist ein abgeschlossenes Studium mit absolvierter Basisausbildung oder ein abgeschlossenes ius practicandi. Bei Assistenten sind anrechenbare
Ausbildungszeiten zwingend erforderlich. Ein gültiges Notarztdiplom wäre wünschenswert.
Der Abteilungsvorstand ist hinsichtlich der Facharztweiterbildung in vollem Umfang ermächtigt.
Wir freuen uns über Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die
Abteilung für Personal und Recht der Tauernkliniken GmbH, Standort Zell am See,
Paracelsusstraße 8, 5700 Zell am See.
Die vollständige Ausschreibung finden Sie auf www.tauernklinkum.at unter Jobbörse.
Die Anstellung erfolgt zur Tauernkliniken GmbH mit einmaliger Befristung.Für Anfragen stehen
Ihnen der ärztliche Leiter Herr Prim. Univ. Prof. Dr. Rudolph Pointner oder der leitende Oberarzt
Herr Dr. Kai-Uwe Asche gerne unter 06542 / 777 / 2210 zur Verfügung.
(Teilzeit, 50 %)
Durch Ihr fundiertes ärztliches Know-how stellen Sie
sicher, dass die Durchführung palliativmedizinischer
Maßnahmen jeglicher Art gewährleistet ist. Ihr ganzheitlicher Ansatz ermöglicht es Ihnen, PatientInnen und
Angehörige auch in psychosozialer Hinsicht zu begleiten
und zu beraten. Sie arbeiten in einem multidisziplinären
Team sowie mit ehrenamtlichen HospizbegleiterInnen.
Organisation, Koordination und Vernetzung, z. B. zu
anderen psychosozialen oder medizinischen Diensten,
sind weitere Eckpfeiler Ihres Aufgabenbereichs.
Sie bringen mit:
Erfahrung in Palliativmedizin und Fähigkeit zum
eigenverantwortlichen selbstständigen Arbeiten.
■ Wünschenswerterweise Palliativbasiskurs –
oder Bereitschaft diesen zu absolvieren.
■ Kommunikationsfähigkeit gegenüber PatientInnen,
Angehörigen und dem Team
■ Identifikation mit den Werten der Caritas Salzburg
■ Führerschein B
■
Tauernkliniken GmbH
Paracelsusstraße 8, 5700 Zell am See
[email protected]
tauernklinikum.at
FACHINFORMATION S. 51
NORMHYDRAL – LÖSLICHES PULVER
Zusammensetzung: 1 Beutel zu 13,1 g enthält: 10 g Wasserfreie
Glucose, 0,875 g Natriumchlorid, 1,475 g Natriumcitrat 2H20,
0,750 g Kaliumchlorid, (Die trinkfertige Lösung enthält: Glucose
111 mmol/l, Natrium 60 mmol/l, Kalium 20 mmol/l, Citrat 10 mmol/l,
Chlorid 50 mmol/l). Hilfsstoffe: Siliciumdioxid.
Anwendungsgebiete: Normhydral wird angewendet zur oralen
Elektrolyt- und Flüssigkeitszufuhr bei akuten Durchfallerkrankungen
mit und ohne Erbrechen bei Jugendlichen und Erwachsenen.
Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder
einen der sonstigen Bestandteile. Unstillbares Erbrechen, schwere
Bewusstseinstrübung und Bewusstlosigkeit, Schock, metabolische
Alkalose, Anurie, Monosaccharid-Malabsorption, schwere Nieren­
funktionsstörung. Pharmakotherapeutische Gruppe: Elektrolyte mit
Kohlenhydraten, ATC-Code: A07CA. Packungsgrößen: 5 Beutel.
Abgabe: Rezeptfrei und apothekenpflichtig. Kassenstatus: GreenBox. Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn,
Österreich. Stand der Fachkurzinformation: 10. Juli 2014.
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im Team in einer aufstrebenden Fachdisziplin
■ Regelmäßige Supervisionen
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Gaisberstraße 27, 5020 Salzburg,
Tel. +43 662 / 84 93 73-350
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In der „Tauernkliniken GmbH“ gelangt in unserer Abteilung
für Allgemeinchirurgie die folgende Stelle zur Besetzung:
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für
die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und
sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und
Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte
der veröffentlichten Fachinformation.
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med.ium 6/2016
53
AUS DER KAMMER
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54 AUS DER KAMMER
med.ium 6/2016
Schulärztin/Schularzt
> Neue Mittelschule/Hauptschule Großarl > Polytechnische
Schule Großarl > Volksschule Hüttschlag > Volksschule
Bad Gastein > Skimittelschule Bad Gastein > Polytechnische
Schule Bad Gastein > Volksschule Dorfgastein
> Neue Mittelschule Bad Hofgastein > Volksschule St. Johann
ab sofort – für folgende Schulen:
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> Volksschule Eugendorf > Neue Mittelschule Eugendorf
> Polytechnische Schule Walserfeld > Sport-Neue Mitteilschule
Walserfeld > Polytechnische Schule Neumarkt a.W. > Volksschule Neumarkt a.W. > ZIS Köstendorf > Neue Mittelschule
Köstendorf > Volksschule Schleedorf > Volksschule Henndorf
> Volksschule Obertrum > Neue Mittelschule Obertrum
> Volksschule Plainfeld > Volksschule Schwaighofen
> Landesberufsschule Wals
BEZIRK HALLEIN
> Neue Mittelschule Hallein Stadt
BEZIRK TAMSWEG
> Volksschule Sauerfeld > Volksschule Seetal
> Polytechnische Schule Tamsweg
> Berufsschule Tamsweg
BEZIRK ST. JOHANN IM PG.
> Volksschule Mühlbach/Hochkönig > Volksschule Neue
Heimat Bischofshofen > ZIS Bischofshofen
> Volksschule Au bei Großarl > Volksschule Großarl
AK_16 med-6-stelle-Schulaerzte_DU.indd 1
> Neue Mittelschule Lend
> Volksschule Rauris
> Neue Mittelschule Rauris
> Volksschule Wörth
> Volksschule St. Martin/Lofer
> Volksschule Weißbach/Lofer
> Neue Mittelschule Lofer
VORAUSSETZUNGEN
> Abgeschlossene medizinische Ausbildung
> jus practicandi
WÜNSCHENSWERT
> Erfahrung/Ausbildung
im schulärztlichen Bereich
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Brigitte Maier in der Landessanitätsdirektion gerne zur Verfügung –
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Telefon +43 662 8042-2734
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med.ium 6/2016
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55
AUS DER KAMMER
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FACHINFORMATION S. 29
ABRAXANE 5 MG/ML PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSSUSPENSION.
Qualitative und quantitative Zusammensetzung:
Jede Durchstechflasche enthält 100 mg Paclitaxel, als an Albumin gebundene Nanopartikel-Formulierung. Jede Durchstechflasche enthält
250 mg Paclitaxel, als an Albumin gebundene Nanopartikel-Formulierung. Nach der Rekonstitution enthält jeder ml der Suspension 5 mg
Paclitaxel, als an Albumin gebundene Nanopartikel-Formulierung.
Liste der sonstigen Bestandteile:
Jeder ml des Konzentrats enthält 0,183 mmol Natrium bzw. 4,2 mg Natrium,
Albuminlösung vom Menschen (enthält Natrium, Natriumcaprylat und N-Acetyltryptophan).
Anwendungsgebiete:
Abraxane-Monotherapie ist indiziert für die Behandlung des metastasierten Mammakarzinoms bei erwachsenen Patienten, bei denen die
Erstlinientherapie der metastasierten Erkrankung fehlgeschlagen ist und für die eine standardmäßige Anthracyclin-enthaltende Therapie nicht
angezeigt ist. Abraxane ist in Kombination mit Gemcitabin indiziert für die Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem
Adenokarzinom des Pankreas. Abraxane ist in Kombination mit Carboplatin indiziert für die Erstlinienbehandlung des nicht kleinzelligen
Bronchialkarzinoms bei erwachsenen Patienten, bei denen keine potentiell kurative Operation und/oder Strahlentherapie möglich ist.
Gegenanzeigen:
Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile.
Stillen.
Patienten mit einem Ausgangswert der Neutrophilenzahl von <1.500 Zellen/mm³.
Inhaber der Zulassung: Celgene Europe Limited, 1 Longwalk Road, Stockley Park, Uxbridge, UB11 1DB, Vereinigtes Königreich.
Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig.
Pharmakotherapeutische Gruppe: Antineoplastische Mittel, pflanzliche Alkaloide und andere natürliche Mittel, Taxane.
ATC-Code: L01CD01.
Stand der Information: Juli 2015
Angaben zu besonderen Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
oder sonstigen Wechselwirkungen, zu Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit sowie Nebenwirkungen sind der veröffentlichten
Fachinformation zu entnehmen.
56 SERVICE
med.ium 6/2016
FACHINFORMATION S. 9
AUGMENTIN 500 MG/50 MG PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONS- ODER INFUSIONSLÖSUNG, AUGMENTIN 1.000 MG/100 MG
PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONS- ODER INFUSIONSLÖSUNG, AUGMENTIN 2.000 MG/200 MG PULVER ZUR HERSTELLUNG
EINER INFUSIONSLÖSUNG, AUGMENTIN 875 MG/125 MG FILMTABLETTEN, AUGMENTIN 500 MG/125 MG FILMTABLETTEN, AUGMENTIN 400
MG/57 MG/5 ML PULVER ZUR HERSTELLUNG EINER SUSPENSION ZUM EINNEHMEN
Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung:
Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 500 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 50 mg
Clavulansäure. Augmentin 1.000 mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche
enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 1000 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 100 mg Clavulansäure. Augmentin
2.000 mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend
2000 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat entsprechend 200 mg Clavulansäure. Augmentin 2.000 mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer
Infusionslösung: Jede Durchstechflasche bzw. Flasche enthält Amoxicillin-Natrium entsprechend 2000 mg Amoxicillin und Kalium-Clavulanat
entsprechend 200 mg Clavulansäure. Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten, Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten: Jede Filmtablette
enthält Amoxicillin-Trihydrat entsprechend 875 mg, bzw. 500 mg Amoxicillin und Kaliumclavulanat entsprechend 125 mg Clavulansäure. Sonstige
Bestandteile: Tablettenkern: Magnesiumstearat, Carboxymethylstärke-Natrium, kolloidales wasserfreies Siliciumdioxid, mikrokristalline Cellulose.
Filmüberzug: Titandioxid (E171), Hypromellose, Macrogol (4000, 6000), Dimeticon. Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer
Suspension zum Einnehmen: Nach Rekonstitution enthält jeder ml orale Suspension Amoxicillin-Trihydrat entsprechend 80 mg Amoxicillin und
Kaliumclavulanat entsprechend 11,4 mg Clavulansäure. Sonstiger Bestandteil mit bekannter Wirkung: 1 ml enthält 3,32 mg Aspartam (E951),
Enthält Maltodextrin (Glucose) Sonstige Bestandteile: Magnesiumstearat, Aspartam (E951), Natriumbenzoat, Crospovidon, Xanthangummi,
Siliciumdioxid, kolloidales wasserfreies Silicium, Natrium-Carboxmethylcellulose, und Erdbeeraroma (enthält Maltodextrin) Klinische Angaben:
Pharmakotherapeutische Gruppe: Kombinationen von Penicillinen, inkl. Beta-Laktamase-Inhibitoren, ATC-Code: J01CR02 Anwendungsgebiete:
Augmentin ist für die Behandlung folgender Infektionen bei Erwachsenen und Kindern indiziert (siehe Abschnitte 4.2, 4.4 und 5.1 der Fach­
information): Augmentin 500 mg/50 mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung, Augmentin 1.000 mg/100 mg Pulver zur
Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung, Augmentin 2.000 mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung > schwere Infektionen
von Hals, Nase und Ohr (wie Mastoiditis, Peritonsillarinfektionen, Epiglottitis und Sinusitis mit einhergehenden schweren systemischen Anzeichen
und Symptomen) > akute Exazerbationen einer chronischen Bronchitis (nach adäquater Diagnosestellung) > ambulant erworbene Pneumonie
> Urozystitis > Pyelonephritis > Haut- und Weichteilinfektionen, insbesondere Infektionen der unteren Hautschichten, Tierbisse, schwere dentale
Abszesse mit sich lokal ausbreitender Infektion > Knochen- und Gelenkinfektionen, insbesondere Osteomyelitis > intraabdominelle Infektionen
> Infektionen der weiblichen Geschlechtsorgane Prophylaxe von Infektionen im Zusammenhang mit größeren operativen Eingriffen folgender
Arten: > Magen- und Darmtrakt > Beckenhöhle > Kopf und Hals > Gallentrakt. Augmentin 875 mg/125 mg Filmtabletten, Augmentin 500 mg/125 mg
Filmtabletten, Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: > akute bakterielle Sinusitis (nach
adäquater Diagnosestellung) > akute Otitis media > akute Exazerbationen einer chronischen Bronchitis (nach adäquater Diagnosestellung)
> ambulant erworbene Pneumonie > Urozystitis > Pyelonephritis > Haut- und Weichteil­infektionen, insbesondere Infektionen der unteren Haut­
schichten, Tierbisse, schwere dentale Abszesse mit sich lokal ausbreitender Infektion. > Knochen- und Gelenkinfektionen, insbesondere Osteomyelitis.
Die offiziellen Richtlinien für den angemessenen Gebrauch von Antibiotika sind zu beachten.
Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe, gegen Penicilline oder einen der sonstigen Bestandteile. Schwere allergische Sofort­
reaktion (z. B. Anaphylaxie) gegen ein anderes Betalaktam-Antibiotikum (z. B. einem Cephalosporin, Carbapenem oder Monobactam) in der Krank­
heitsgeschichte. Gelbsucht/Leberfunktionsstörung in der Krankheitsgeschichte, die durch Amoxicillin/Clavulansäure hervorgerufen wurde (siehe
Abschnitt 4.8 der Fachinformation). Inhaber der Zulassung: GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien Zulassungsnummern: Augmentin 500 mg/50
mg Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung: 1-18137, Augmentin 1.000 mg/100 mg Pulver zur Herstellung einer Injektionsoder Infusionslösung:1-18135, Augmentin 2.000 mg/200 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: 1-18136, Augmentin 875 mg/125 mg
Filmtabletten: 1-21396, Augmentin 500 mg/125 mg Filmtabletten: 1-17839, Augmentin 400 mg/57 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension
zum Einnehmen: 1-22152 Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten.
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen
Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
Weitere Informationsquellen: Ausführliche Informationen zu diesem Arzneimittel sind auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit im
Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht verfügbar. Hinweise zur Dosierung und Art der Anwendung von Augmentin: Individuelle Dosierung gemäß
Fachinformation: 400mg/57mg/5ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen und 875mg/125mg Filmtabletten und 500mg/125mg
Filmtabletten: orale Anwendung, die Einnahme sollte zu Beginn einer Mahlzeit erfolgen; 500mg/50mg und 1000mg/100mg Pulver zur Herstellung
einen Injektions- oder Infusionslösung und 2000mg/200mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung: intravenöse Anwendung;
Die Patientensicherheit steht für GSK stets an oberster Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung, die bei einem Patienten auftritt, ist
dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht in Übereinstimmung mit dem nationalen Erfassungssystem für Spontan­
berichte zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere Pharmakovigilanzabteilung für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen
uns telefonisch unter 01 / 970 75 – 0 oder schriftlich unter [email protected]
57
SERVICE
med.ium 6/2016
FACHINFORMATION S. 10
CEREBOKAN® 80 MG – FILMTABLETTEN
Inhaber der Zulassung:
Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG,
Willmar-Schwabe-Str. 4, 76227 Karlsruhe, Deutschland.
Vertrieb in Österreich:
Austroplant-Arzneimittel GmbH, Wien.
Qualitative und quantitive Zusammensetzung:
1 Filmtablette enthält als Wirkstoff: 80 mg Trocken­extrakt aus
Ginkgo-biloba-Blättern (EGb 761®) (DEV = 35 - 67:1). Der Extrakt ist
quantifiziert auf 17,6 – 21,6 mg Ginkgoflavonglykoside und 4,32-5,28
mg Terpenlaktone, davon 2,24 – 2,72 mg Ginkgolide A,B und C und
2,08 – 2,56 mg Bilobalid. Erstes Auszugsmittel Aceton 60 % m/m.
Liste der sonstigen Bestandteile:
Lactose-Monohydrat (45,5mg/Filmtablette) , Siliciumdioxid
(hochdispers, wasserfrei), Cellulose (mikrokristalline), Maisstärke,
Croscarmellose Natrium, Magnesiumstearat (pflanzlichen Ursprungs),
Hypromellose, Macrogol 1500, Dimeticon, alpha-octadecyl-omegahydroxypoly(oxyethylen)-5, Sorbinsäure, Eisenoxid rot (E-172),
Eisenoxid braun (E-172), Titandioxid (E-171), Talkum.
Anwendungsgebiete:
Cerebokan 80 mg - Filmtabletten werden angewendet bei
Erwachsenen zur symptomatischen Behandlung von hirnorganisch
bedingten geistigen Leistungseinbußen im Rahmen eines
therapeutischen Gesamtkonzeptes bei dementiellen Syndromen mit
der Leitsymptomatik: Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen,
depressive Verstimmung, Schwindel, Kopfschmerzen. Zur primären
Zielgruppe gehören Patienten mit dementiellem Syndrom bei primär
degenerativer Demenz, vaskulärer Demenz und Mischformen aus
beiden Das individuelle Ansprechen auf die Medikation kann nicht
vorausgesagt werden. Hinweis: Bevor die Behandlung mit Cerebokan
80 mg - Filmtabletten begonnen wird, sollte geklärt werden, ob die
Krankheitsbeschwerden nicht auf einer spezifisch zu behandelnden
Grunderkrankung beruhen. Verlängerung der schmerzfreien Geh­
strecke bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit bei Stadium II
nach FONTAINE (Claudicatio intermittens) im Rahmen physikalischtherapeutischer Maßnahmen, insbesondere Gehtraining. Vertigo.
Gegenanzeigen:
Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder
einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen
Bestandteile des Arzneimittels, Schwangerschaft.
Pharmakotherapeutische Gruppe:
Andere Antidementiva, Ginkgo biloba.
Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig.
Weitere Angaben zu Dosierung, Warnhinweisen und Vorsichts­
maßnahmen, Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit,
Nebenwirkungen und Haltbarkeit sind der veröffentlichten
Fachinformation zu entnehmen.
FACHINFORMATION S. 52
WELLBUTRIN XR 150 MG-RETARDTABLETTEN,
WELLBUTRIN XR 300 MG-RETARDTABLETTEN
Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede Tablette
enthält 150 mg oder 300 mg Bupropionhydrochlorid. Sonstige
Bestandteile: Tablettenkern: Polyvinylalkohol, Glyceryldibehenat.
Filmüberzug: Erster Überzug: Ethylcellulose, Povidon K-90, Macrogol
1450. Zweiter Überzug: Macrogol 1450, Methacrylsäure-EthylacrylatCopolymer Dispersion (Eudragit L30 D-55), Siliciumdioxid, Triethylci­
trat. Drucktinte: Schwarze Drucktinte (Opacode S-1-17823), Opacode
S-1-17823 besteht aus Schellackglasur ~45 % (20 % verestert), Eisen­
oxid schwarz(E172) und Ammoniumhydroxid 28 %.Pharmakothera­
peutische Gruppe: andere Antidepressiva ATC-Code: N06AX12.
Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von Episoden einer Major
Depression. Gegenanzeigen: Wellbutrin ist kontraindiziert bei Pati­
enten, mit Überempfindlichkeit gegen Bupropion oder einen der in
Abschnitt 6.1 der Fachinformation genannten sonstigen Bestandteile.
Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, die gleichzeitig mit einem
anderen bupropionhältigen Arzneimittel behandelt werden, da die In­
zidenz von Krampfanfällen dosisabhängig ist und um Überdo­sierung
zu vermeiden. Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, die derzeit
an Krampfanfällen (epileptische Anfälle) leiden oder jemals in der
Vergangenheit an Krampfanfällen gelitten haben. Wellbutrin ist kon­
traindiziert bei Patienten mit diagnostiziertem Tumor des zen­tralen
Nervensystems (ZNS). Wellbutrin ist kontraindiziert bei Patienten, die
zu irgendeinem Zeitpunkt der Behandlung, einen abrupten Entzug
von Alkohol oder irgendeines anderen Arzneimittels durchführen, von
dem bekannt ist, dass ein Entzug mit dem Risiko des Auftretens von
Krampfanfällen verbunden ist (insbesondere Benzodiazepine oder
Benzodiazepin-ähnliche Arzneimittel). Wellbutrin ist kontraindiziert
bei Patienten mit schwerer Leberzirrhose. Wellbutrin ist kontrain­
diziert bei Patienten, mit einer derzeitigen oder früheren Diagnose
einer Bulimie oder Anorexia nervosa. Die gleichzeitige Anwendung
von Wellbutrin und Monoaminooxidasehemmern (MAO-Hemmern)
ist kontraindiziert. Zwischen dem Ende einer Behandlung mit irreversi­
blen MAO-Hemmern und dem Beginn der Behandlung mit Wellbutrin
müssen mindestens 14 Tage vergehen. Bei reversiblen MAO-Hemmern
ist ein Zeitraum von 24 Stunden ausreichend. Inhaber der Zulassung:
GlaxoSmithKline Pharma GmbH, Wien. Zulassungs­nummern: Well­
butrin XR 150 mg – Retardtabletten: 1-26840. Wellbutrin XR 300 mg
– Retardtabletten: 1-26841. Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht:
NR, apothekenpflichtig. Weitere Informationsquellen: Ausführliche
Informationen zu diesem Arzneimittel sind auf der Website des
Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarkt­
aufsicht verfügbar. Hinweise zur Dosierung und Art der Anwendung:
Orale Verab­reichung, individuelle Dosierung von 150 mg/Tag bis
300 mg/Tag.
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen
für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit
und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten
Fachinformation. DISCLAIMER: Die Patientensicherheit steht für GSK
stets an oberster Stelle. Jeder Verdacht auf eine unerwünschte
Wirkung, die bei einem Patienten auftritt, ist dem Bundesamt für
Sicherheit im Gesundheitswesen/Medizinmarktaufsicht in Überein­
stimmung mit dem nationalen Erfassungssystem für Spontanberichte
zu melden. Gerne steht Ihnen auch unsere Pharmakovigilanzabteilung
für die Erfassung dieser Informationen zur Verfügung. Sie erreichen
uns telefonisch unter +43 1 97075-0 oder schriftlich unter
[email protected].
58 SERVICE
med.ium 6/2016
Standesmeldungen
SERVICE
>Dr. Thomas Peter PILZ
Turnusarzt, LKH Salzburg
DIE POSTPROMOTIONELLE AUSBILDUNG
HABEN BEGONNEN
>Dr. Ivan SIMIC
Turnusarzt, Unfallkrankenhaus
>Dr. Karina Gerlinda ORTNER
KH Schwarzach
>Dr. Vera WEIXLBRAUN
LKH Salzburg
ZUGÄNGE AUS
ANDEREN BUNDES­
LÄNDERN BZW.
AUSLAND
>Dr. Markus GARBER
Facharzt für Unfallchirurgie,
UKH Salzburg
>Dr. Fabian KIRCHNER
Facharzt für Anästhesiologie
und Intensivmedizin,
LKH Salzburg
>Dr.-medic Alexandra-Ioana
MICULITA
Turnusärztin,
Tauernklinik Zell am See
>Dr. Christof MURR
Arzt für Allgemeinmedizin,
Alpenmoorbad Strobl
>Dr. Anna Bogata TÖRZSÖK
Assistenzärztin in Ausbildung,
LKH Salzburg
>Dr. Henry Harald WITTENBERG
Facharzt für Allgemeinchirurgie und
Viszeralchirurgie, Wohnsitzfacharzt
ORDINATIONS­­­­­ERÖFFNUNGEN
>Dr. Markus GARBER
Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt
für Unfallchirurgie, 5020 Salzburg,
Nonntaler Haupstraße 100
>Dr. Susanne ILLMER
Ärztin für Allgemeinmedizin,
5500 Bischofshofen,
Gasteinerstraße 27
>Dr. Erika PRINZ
Fachärztin für Innere Medizin,
5020 Salzburg,
Innsbrucker Bundesstraße 35
>Dr. Juliane RUDNIK
Fachärztin für Innere Medizin,
Fachärztin für Lungenkrankheiten,
5020 Salzburg,
Siezenheimer Straße 39A,
>Dr. Ernst TOFERER
Arzt für Allgemeinmedizin,
5611 Großarl, Marktstraße 4
NEUE ORDINATIONSANSCHRIFTEN
>Dr. Thomas GERBER
Facharzt für Anästhesiologie
und Intensivmedizin,
5020 Salzburg, Moosstraße 4
>Priv.-Doz. Dr. Monika
KILLER-OBERPFALZER,
Forschungsprofessorin
Fachärztin für Neurochirurgie,
5020 Salzburg,
Siezenheimer Straße 39a
>Dr. Torsten RUF
Facharzt für Neurologie,
5724 Stuhlfelden,
Stuhfelden 320
EINSTELLUNG DER
ORDINATION BZW. DER
ÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT
>Dr. Beatrix GREIL
Ärztin für Allgemeinmedizin
(Einstellung der ärztlichen
Tätigkeit)
>Dr. Fatma GÜREL
Ärztin für Allgemeinmedizin,
5020 Salzburg,
Gabelsbergerstraße 5
>Dr. Erzsebet PALFFY
Fachärztin für
Anästhesiologie und
Intensivmedizin
(Ein­stellung der
ärztlichen Tätigkeit)
med.ium 6/2016
>Dr. Renate RICHTER-LURTZ
Fachärztin für Anästhesiologie
und Intensivmedizin,
KH der Barmherzigen
Brüder Salzburg (Einstellung
der ärztlichen Tätigkeit)
>Dr. Roland Georg SCHISTEK
Facharzt für Allgemeinchirurgie
und Viszeralchirurgie,
5020 Salzburg,
Reichenhallerstraße 7
DIPLOM
ALLGEMEINMEDIZIN
>Dr. Bianca EDER
>Dr. Katrin GROSINGER
>Dr. Katharina KASERBACHER
DIPLOM FACHARZT
>Dr. Martina BLOCHER
Fachärztin für
Unfallchirurgie
>Dr. Christoph
Maximilian FUSSL
Facharzt für Strahlen­therapie-Radioonkologie
>Dr. Simon Peter
GAMPENRIEDER
Facharzt für Innere Medizin
>Dr. Christoph STIERLE
Facharzt für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
>Dr. Peter WIPFLER
Facharzt für Neurologie
Additivfach Intensivmedizin
59
AUS DER KAMMER
FACHINFORMATION S. 23
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht
eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige
von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung
zu melden. Hinweise zur Meldung von Nebenwirkungen, siehe Abschnitt 4.8. der
Fachinformation
Bezeichnung des Arzneimittels: OPDIVO 10 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer
Infusionslösung. Pharmakotherapeutische Gruppe: Antineoplastische Mittel, mono­
klonale Antikörper, ATC-Code: L01XC17 Qualitative und quantitative Zusammen­
setzung: Jeder ml des Konzentrats enthält 10 mg Nivolumab. Eine 4-ml-Durchstech­
flasche enthält 40 mg Nivolumab. Eine 10-ml-Durchstechflasche enthält 100 mg
Nivolumab. Nivolumab wird mittels rekombinanter DNA-Technologie aus Ovarialzellen
des Chinesischen Hamsters gewonnen. Sonstige Bestandteile: Natriumcitratdihydrat,
Natriumchlorid, Mannitol (E421), Diethylentriaminpentaessigsäure (Pentetsäure), Poly­
sorbat 80, Natriumhydroxid (zum Einstellen des pH-Werts), Salzsäure (zum Einstellen
des pH-Werts), Wasser für Injektionszwecke Jeder ml des Konzentrats enthält 0,1 mmol
(2,5 mg) Natrium.
Anwendungsgebiete: Melanom: OPDIVO ist als Monotherapie oder in Kombination
mit Ipilimumab bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht
resezierbaren oder metastasierten) Melanoms indiziert. Im Vergleich zur Nivolumab
Monotherapie wurde in der Kombination Nivolumab mit Ipilimumab nur bei Patienten
mit niedriger Tumor PD-L1-Expression ein Anstieg des progressionsfreien Überlebens
(PFS) gezeigt (siehe Abschnitte 4.4 und 5.1 der Fachinformation).
Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC): OPDIVO ist zur Behandlung des lokal
fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC)
nach vorheriger Chemotherapie bei Erwachsenen indiziert.
Nierenzellkarzinom (RCC): OPDIVO ist als Monotherapie bei Erwachsenen zur
Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms nach Vortherapie indiziert.
Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt
6.1 (der Fachinformation) genannten sonstigen Bestandteile. Inhaber der Zulassung:
Bristol Myers Squibb Pharma EEIG, Uxbridge Business Park, Sanderson Road, Uxbridge
UB8 1DH Vereinigtes Königreich Kontakt in Österreich: Bristol-Myers Squibb GesmbH,
Wien, Tel. +43 1 60143 -0 Verschreibungspflichtig/Apothekenpflicht: NR, apotheken­
pflichtig. Stand: 05/2016
Weitere Angaben, insbesondere zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die
Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln oder sonstige Wechselwirkungen,
Schwangerschaft und Stillzeit sowie Nebenwirkungen sind der veröffentlichten
Fachinformation zu entnehmen.
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