Kirche in Veränderung - Dokumentation und Auswertung des

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Kirche in Veränderung - Dokumentation und Auswertung des
+)
Nordelbische EvangelischLutherische Kirche
Kirche in Veränderung
Der Nordelbische Reformprozess
2002 bis 2009
Dokumentation und Auswertung
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
4
Zeitleiste
6
Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung
9
I. Erste Einsparungs- und
Kürzungsprozesse
(1993-2001)
1. Der Start in das Minus
2. Erste Maßnahmen (1994/95)
3. Die zweite Welle (1997/98)
4. Die Tagung „Zukunft der
Kirche - Kirche mit Zukunft“
5. Die dritte Welle (1998-2001)
6. Der Prozess „Zukunft der
Dienste und Werke“
(sog. „Lischke-Prozess“)
II. Die Reformkommission
(2002 bis 2004)
1. Die Ausgangslage
2. Erste Reaktion der
Kirchenleitung (Mai bis
November 2002)
3. Die Entscheidung der Synode
(Februar 2003)
4. Die Arbeit der Reformkommission
4.1. Formulierung eines
Kirchenbildes (März 2003
bis Februar 2004)
4.2. Situation wahrnehmen
(Juni 2003 bis August 2004)
4.3. Ideen und Perspektiven
entwickeln (August 2003 bis
März 2004)
4.4. Prioritäten setzen (Februar
bis August 2004)
4.5. Gesamtkonzept entwerfen
und beschließen (Juni bis
November 2004)
III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse (2005 bis 2009)
1. Überblick
2. Zum Prozess
3. Die neuen Kirchenkreise
4. Das Bischofsamt
5. Das pröpstliche Amt
6. Die Dienste und Werke
7. Die Verwaltung
8. Projektgruppe Ortsgemeinde
9. Hauptamtliche Beschäftigung
10. Wahlrecht
40
41
41
43
44
47
49
51
54
23
25
25
26
IV. Die Entwicklung in den
Kirchenkreisen und Kirchengemeinden
V.
27
29
29
33
34
34
35
35
36
37
37
Einschätzungen – Positionen –
Aspekte
Zehn Punkte: Was hat die
Reform gebracht?
Auswertungsveranstaltung zum
Kirchenbild der Nordelbischen
Reform
Auswertungsveranstaltung zu
unterschwelligen Themen der
Reform
Auswertungsveranstaltung zu
den Fusionsprozessen in den
Kirchenkreisen
57
61
62
63
64
67
VI. Abschlussberichte der
Projektgruppen
69
- Ortsgemeinde
70
- Leitung
86
- Dienste und Werke
92
- Hauptbereiche
96
- Umsetzung Eckpunkte
102
- Verwaltung
108
- Hauptamtliche Beschäftigung 118
VII. Verzeichnis der Mitwirkenden
am Reformprozess
127
38
38
VIII. Verzeichnis der im Laufe des
Reformprozesses erarbeiteten
Papiere
131
39
40
IX. Verzeichnis der im Laufe
des Reformprozesses beschlossenen Kirchengesetze 133
3
Vorwort
Liebe Schwestern und Brüder!
Im Februar 2003 beschloss die Nordelbische Synode die Einsetzung einer Reformkommission. Sie hatte den Auftrag, ein
zukunftsfähiges Struktur- und Finanzkonzept für die Zeit ab 2010 zu formulieren
unter der Vorgabe, dass 50% weniger Einnahmen zu Verfügung stünden. Damit einher gehend sollte auch eine Perspektivgestaltung für die Kirche erarbeitet werden.
Es wurde erkannt, dass die zukünftige Gestalt kirchlicher Arbeit in Nordelbien vor
Herausforderungen steht, die als Ausgangssituation mit den Polaritäten von
• Mobilität im Gegenüber zur Suche
nach Heimat,
• ländlicher Region und Metropole,
• Individualisierung im Gegenüber zur
Suche nach verbindlicher Gemeinschaft,
• Traditions- und Partizipationsabbruch
im Gegenüber zur Suche nach verlässlichen Formen
beschrieben wurden. Aus diesen Diskussionen erwuchsen 35 Reform-Beschlüsse,
die die Synode im November 2004 verabschiedete.
4
Seit Anfang 2005 haben wir in Nordelbien
diese Beschlüsse nach und nach im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsund Entscheidungsprozesses konkretisiert
und umgesetzt. Dazu wurde eine Arbeitsstelle für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung eingerichtet und eine
Lenkungsgruppe zur Gesamtsteuerung
des Prozesses von der Kirchenleitung berufen. Die Bearbeitung der Themen wurde
in weiteren Projekt- und Arbeitsgruppen
aufgefächert. Nach ausführlichen Beratungen und Beteiligungen wurden die Ergebnisse in der Lenkungsgruppe zusammengeführt und den Entscheidungsgremien
zur Beschlussfassung vorgelegt. Kontinuierlich wurden die sich abzeichnenden Ergebnisse auf die in den Leitsätzen zum
Kirchenbild entwickelte theologische Grundlegung des Reformprozesses rückbezogen, um die Reformschritte an ihrer geistlichen Ausrichtung zu orientieren.
Erreicht haben wir eine organisatorische
Neuausrichtung, die sich in den Herausforderungen der kommenden Jahre bewähren wird. Wir können dankbar für
dieses Ergebnis sein. Jetzt, nach einer in
weiten Teilen vollzogenen Umsetzung, ist
auch Erleichterung zu spüren. Denn mit
der Auflösung alter Strukturen wurden
zudem auch Rollenbilder und berufliche
Identitäten in Frage gestellt, ohne dass
neue Strukturen schon hätten Orientierung
oder Sicherheit bieten können. Diese Verunsicherung machte neben dem nicht unerheblichen Arbeitspensum eine zusätzliche Belastung dieser Jahre aus.
Vorwort
In den zurückliegenden Jahren haben sich
viele Menschen für den Reformprozess engagiert. Ohne den großen Einsatz der
Ehren- und Hauptamtlichen wäre ein solcher Prozess gar nicht möglich gewesen.
Die nordelbischen Synodalen haben oft leidenschaftlich um die Sache gerungen und
am Ende doch zu tragfähigen Mehrheiten
gefunden. Die Mitglieder der Kirchenleitung, der Lenkungsgruppe und der Projekt- und Arbeitsgruppen haben viel Zeit in
die Beratungen und Entscheidungen des
Reformprozesses investiert. Danken möchte ich den Mitarbeitenden der Arbeitsstelle
für Reformumsetzung und Organisationsentwicklung, ohne deren Prozesskompetenz und Koordinierungs- und Kommunikationsleistung die Reform nicht möglich
gewesen wäre. Weiter sind das Nordelbische Kirchenamt, die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den nordelbischen Diensten
und Werken, die Pröpstinnen und Pröpste
zu nennen sowie die vielen schriftlichen
und mündlichen Beiträge von Menschen
aus den Gemeinden, Kirchenkreisen und
Diensten und Werken, die auf den Wegstrecken den Prozess immer wieder ermunternd oder kritisch begleitet haben.
Namentlich danken möchte ich meinem
Vorgänger im bischöflichen Amt, im Vorsitz
der Kirchenleitung und der Lenkungsgruppe, Bischof Dr. Hans Christian Knuth,
der den Beratungen eine geistliche Weite
gegeben und in den Entscheidungen klare
Verantwortungsübernahme gezeigt hat.
Ebenso hat Propst Kai Reimer als stellvertretender Vorsitzender der Lenkungsgruppe mit seiner Übersicht und Beharrlichkeit
am Gelingen des Gesamtvorhabens einen
bedeutenden Anteil und Verdienst.
Die kirchenpolitischen Entscheidungen
des Reformprozesses sind nun getroffen.
Jetzt steht die Aufgabe an, sich in den
neuen Strukturen einzuüben. Auch das
wird ein Prozess sein, der Geduld und
Weitsicht erfordert. Die Menschen werden
Zeit brauchen, in diesen Strukturen ihren
Ort zu finden. Es wird genau zu reflektieren sein, wie sich die neuen Strukturen bewähren. Die vorliegende Dokumentation
und Auswertung des Reformprozesses ist
der erste Schritt einer solchen Reflexion.
Sie zeigt, wie die Nordelbische Kirche an
den Herausforderungen seit 1993 gewachsen ist, wie viel Wissen über sich
selbst, wie viel innere Ökumenizität und
wie viel Kompetenz im Umgang mit der Bewältigung von Veränderungsprozessen im
Laufe der Zeit entstanden sind.
Mehr als aller menschlichen Bemühungen
aber bedürfen wir der Fürbitte um die Gegenwart des gekreuzigten und auferstandenen Christus. Er ist es, der die Kirche vor
Ort und in der Welt mit Leben begabt, erhält und erneuert.
„Einen andern Grund kann niemand legen
als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus
Christus.“ 1. Kor. 3,11
Kiel am Sonntag Quasimodogeniti 2009
Gerhard Ulrich
Bischof im Sprengel Schleswig
und Holstein
Vorsitzender der Kirchenleitung
5
Zeitleiste
IV. Legislaturperiode
1993
1994
1995
1996
Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez
Pragmatische Maßnahmen
Erste
Einsetzung
Überlegungen Strukturausschuss
Strukturanpassung I
V. Legislaturperiode
1997
1998
1999
2000
Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez
Synode „Kirche
der Zukunft”
Strukturanpassung I
Strukturanpassung II
Strukturanpassung III
„Lischke-Prozess”
VI. Legislaturperiode
2001
2002
2003
2004
Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez
Strukturanpassung III
Neue Kürzungsbeschlüsse
Reformkommission
6
Zeitleiste
2005
2006
2007
2008
2009
Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr - Jul - Okt - Jan - Apr Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun Sep Dez Mär Jun
Arbeit der Projektgruppe Ortsgemeinde
Arbeit der Projektgruppe Hauptamtliche Beschäftigung
Entscheidungsprozess Kirchenkreiszuschnitte
Umsetzung Kirchenkreisfusionen
Leitungsstruktur pröpstliches Amt
Leitungsstruktur bischöfliches Amt
Standardisierung Verwaltung (KKWvG)
Umsetzung in den Kirchenkreisen
Standardisierung Finanzverteilung
Neuregelung Finanzverteilung
Verwaltungsvereinfachung, EDV, KLR, Zuständigkeiten,
Revision
Entscheidungsprozess über Hauptbereiche
Regionalzentren
Umsetzung, Einführung
Zielsteuerung
ebenenübergreifende Verknüpfung über Kontrakte
Wahlrecht
7
Übersicht über die
Reformbeschlüsse und
ihre Umsetzung
9
Reformbeschlüsse
Ergebnis
Datum
Rechtsquelle
1. Beschlüsse zu Kirchengemeinden
Beschluss 1
Die Kirchengemeinden sind als
„Kirche vor Ort“ für die NEK von zentraler Bedeutung. Unter Berücksichtigung
der Leitsätze zum Kirchenbild entwikkeln sie ihr Profil und die Schwerpunkte
ihrer Arbeit.
A-Beschluss
Veröffentlichung der „Leitfragen zum
Kirchenbild“ durch die Projektgruppe
Ortsgemeinde.
Ausbildung von Moderatoren für die Arbeit mit dem Leitfaden in Kirchenvorständen und ihre Vermittlung
durch den Gemeindedienst.
Aug. 2007
Gemeindebefragung im Januar 2006
Vier Sonderbeilagen in der „Nordelbischen“ zum Thema „Gemeinde lebt”
Dokumentation von Erfahrungen in den
Kirchengemeinden mit unterschiedlichen Kooperationsformen.
2006/2007
Open Space 2006 „Jede Zeit fordert
ihre Gemeinde“
Open Space 2007 „Was macht Gemeinde zukunftsfähig?“
Pastorenkonvente, Kirchenkreissynoden und Sprengelveranstaltungen
beschäftigten sich mit den Themen des
Prozesses „Zukunft der Ortsgemeinde".
2006/2007
Beschluss 4
Die Nordelbische Kirche gliedert sich
künftig in maximal zwölf Kirchenkreise.
A-Beschluss
Ab dem 1. Mai 2009 gliedert sich die
Nordelbische Kirche in 11 Kirchenkreise.
Sept. 2006
2.StrRefG
Beschluss 5
Der neue Zuschnitt der Kirchenkreise
orientiert sich auf Schleswig-Holsteiner
Gebiet grundsätzlich an den Grenzen
der politischen Kreise; Ausnahmen
müssen besonders begründet sein; gewachsene Stadt-Land-Verbindungen
sind zu berücksichtigen. Für das Hamburger Randgebiet sind auf Grund der
Ausrichtung auf die Metropolregion gesonderte Lösungen zu finden.
A-Beschluss
Überwiegende Orientierung an den
politischen Kreisen in Nordfriesland,
Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde,
Schleswig-Flensburg, Rantzau-Münsterdorf und Ostholstein.
Keine Orientierung an Landkreisen in
Plön-Segeberg, Altholstein und LübeckLauenburg.
Im Hamburger Raum zwei Kirchenkreise: Hamburg-West/Südholstein und
Hamburg-Ost.
2006 - 2009
2.StrRefG
Beschluss 2
Das Papier „Profil der Ortsgemeinde
im Blick auf Kirche 2010“ (siehe Buch
2, A 1) hat orientierenden und empfehlenden Charakter für die Kirchenkreise
und Kirchengemeinden. Es soll einen
nordelbienweiten Diskussionsprozess
zur Frage nach der Zukunft der Ortsgemeinden eröffnen.
A-Beschluss
Beschluss 3
Zur Frage nach der Zukunft der Ortsgemeinde wird ein umfassender Beteiligungsprozess beschlossen. (Vorschlag
zum Verfahren siehe Buch 2, A 1)
B-Beschluss
2. Beschlüsse zu Kirchenkreisen
10
Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung
Reformbeschlüsse
Ergebnis
Beschluss 6
Der Vorschlag für den Zuschnitt der Kir- Das Verfahren wurde so umgesetzt.
chenkreise (siehe Buch 2, A 2) wird den
Kirchenkreisen zur Beratung und Stellungnahme – bis zum 30. Juni 2005 –
vorgelegt. Unter Einbeziehung der
Rückmeldungen erfolgt eine Überarbeitung. Der auf der Grundlage der
Überarbeitung zu fertigende Gesetzentwurf wird in der Synode im November 2005 beraten und gemäß Art. 27
Abs. 2 der Verfassung der Nordelbischen Kirche den Kirchenkreisen anschließend zur Anhörung zugeleitet.
Auf der Synode im September 2006
wird ein Kirchengesetz verabschiedet,
das die Kirchenkreisgrenzen verbindlich regelt.
B-Beschluss
Beschluss 7
Jeder Kirchenkreis wird von einer
Kirchenkreissynode, einem Kirchenkreisvorstand und einer Pröpstin/einem
Propst geleitet. Die Bildung gegliederter Kirchenkreise soll weiterhin möglich
sein. In diesen üben mehrere Pröpstinnen und Pröpste den leitenden geistlichen Dienst aus; die Verteilung der
Zuständigkeiten ist verbindlich vorzunehmen.
A-Beschluss
Beschluss 8
1. Die Kirchenkreise sind Kirchensteuergläubiger. Sie sind verpflichtet, eine flächendeckende ortsgemeindliche kirchliche Versorgung zu gewährleisten.
A-Beschluss
2. Entsprechend der Beschlüsse zu
Regionalzentren wird die Verantwortlichkeit der Kirchenkreise für deren
Arbeit geregelt.
B-Beschluss
Beschluss 9
Je nach Größe können die Kirchenkreise in regionale Bereiche aufgeteilt
werden. Zur Vermittlung und Stärkung
der Anliegen der Kirchengemeinden
können in den regionalen Bereichen
Versammlungen eingerichtet werden.
Diese haben ein Antragsrecht gegen-
So umgesetzt. Keine hauptamtliche
Stellvertretung des pröpstlichen Amtes.
In Kirchenkreisen mit einer Pröpstin/
einem Propst wird eine Pastorin/ ein
Pastor als ständige Stellvertretung
durch die Synode gewählt, die/ der
teilweise von pfarramtlichen Tätigkeiten
befreit werden kann. In gegliederten
Kirchenkreisen erfolgt eine gegenseitige Stellvertretung.
Datum
Rechtsquelle
2005/2006
Sep. 2007
20. VerfÄndG
Kichengesetz zur
Neuordnung des
leitenden
geistlichen
Amtes
Sep. 2007
20. VerfÄndG
1. Bezieht sich auf den Erhalt bestehender Regelungen.
2. Entfällt, weil gemeinsame Trägerschaft der Regionalzentren entfällt.
Bezirksvertretungen als Ausschüsse
des Kirchenkreisvorstands möglich.
11
Reformbeschlüsse
Ergebnis
Datum
Rechtsquelle
über der Kirchenkreissynode bzw. dem
Kirchenkreisvorstand.
A-Beschluss
Beschluss 10
Die Kirchenkreissynode, der Kirchenkreisvorstand und die Pröpstinnen und
Pröpste haben Verantwortung für die
gesamte Arbeit im Kirchenkreis. Sie
nehmen neben den in der Verfassung
formulierten zusätzlich insbesondere
folgende Aufgaben wahr:
a) Sie nehmen Themen der Kirchengemeinden, der Bezirke und regionalen
Bereiche, gesellschaftliche Entwicklungen und gesamtkirchliche Aufgaben
auf und verantworten mit den Kompetenzen der Regionalzentren (gem. der
Beschlussfassung in Ziff. 8 Punkt 2)
Angebote, Konzepte und Veranstaltungen.
b) Sie treten für die Anliegen des Regionalzentrums (gem. der Beschlussfassung in Ziff. 8 Punkt 2) ein.
c) Kirchenkreissynode und Kirchenkreisvorstand beraten und entscheiden
über die an sie gerichteten Anträge der
Versammlungen in den regionalen Bereichen.
d) Sie sorgen für ein Konzept von Personalentwicklung für alle Haupt- und
Ehrenamtlichen, die im Kirchenkreis
und seinen Gemeinden und Einrichtungen tätig sind.
A-Beschluss
Beschluss 11
Der Kirchenkreisvorstand ist weiterhin
mehrheitlich ehrenamtlich besetzt.
A-Beschluss
Beschluss 12
Im Kirchenkreis sind folgende geistliche
Leitungsaufgaben zusätzlich zu den in
der Verfassung vorgegebenen wahrzunehmen:
a) Durchführung bzw. Vermittlung von
Beratung, Konfliktbearbeitung, Prozessbegleitungen, Fortbildung (Vermittlung
des Angebotes der Regionalzentren),
b) Evtl. Einführung von Personalentwicklungsgesprächen mit Pastorinnen und
Pastoren und Kirchenkreismitarbeitenden bzw. Organisation von PE-
12
Ausführlich beraten in der Projektgruppe Leitungsstrukturen, mit eingeflossen in die Argumentationshilfe der
Projektgruppe Leitungsstrukturen zum
Thema „Leitungsstrukturen im pröpstlichen Amt in den zukünftigen Kirchenkreisen“ und in die Formulierung der
gesetzlichen Regelungen.
Apr. 2006
Sep. 2007
20. VerfÄndG Kirchengesetz zur
Neuordnung des
leitenden
geistlichen
Amtes
Sep. 2008
VisitationsG
Die bestehenden Bestimmungen
bleiben unverändert.
Eingeflossen in die Diskussion um das
Leitungsverständnis der Pröpstinnen
und Pröpste in der Projektgruppe Leitungsstruktur, im Pröpstekonvent, in die
Argumentationshilfe der Projektgruppe
Leitungsstrukturen zum Thema „Leitungsstrukturen im pröpstlichen Amt in
den zukünftigen Kirchenkreisen“ und
in das Visitationsgesetz.
Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung
Reformbeschlüsse
Ergebnis
Datum
Rechtsquelle
Gesprächen in den Gemeinden,
c) Vermittlung der Anliegen der Kirchengemeinden und der Gestaltungsräume (Region, Kirchspiel o.ä.) sowie
der Bezirke hin zum Kirchenkreis,
d) Konzeptionsentwicklung,
e) Unterstützung der Kooperation und
Förderung bei Fusionen von Gemeinden,
f) Pflicht zur eigenen Fortbildung.
A-Beschluss
3. Beschlüsse zur Verwaltung
Beschluss 13
Jedem Kirchenkreis ist ein Verwaltungszentrum, d.h. max. zwölf, zugeordnet. Mehrere Kirchenkreise können
auch gemeinsam ein Verwaltungszentrum nutzen.
A-Beschluss
Beschluss 14
Die Verwaltung wird auch auf der Kirchenkreisebene ausdrücklich in der
Verfassung verankert. Für Organisationsmodelle einer Kirchenkreisverwaltung wird eine Kirchenkreisordnung
(gemäß Art. 50 der Verfassung) erarbeitet.
A-Beschluss
Beschluss 15
Die Verwaltungsaufgaben und Satzungen werden, soweit die regionalen Bedarfe es zulassen, standardisiert und
im Rahmen einer Qualitätssicherung
kontrolliert. Der Synode wird auf ihrer
Sitzung im Februar 2005 ein Zeit- und
Projektplan für die Standardisierung
und Umsetzung vorgelegt.
B-Beschluss
So umgesetzt. Ergänzend dazu Erarbeitung einer Vorlage für einen Kooperationsvertrag zwischen Kirchenkreisen
und einer Musterdienstvereinbarung
sowie des „Orientierungsrahmens für
Vereinbarungen über den Ausgleich
und die Milderung von Nachteilen infolge der Zusammenführung der Kirchenkreisverwaltungen“
Sep. 2006
2. StrRefG
KKVwG
Die Kirchenkreisverwaltung wird in Art.
35 der Verfassung erwähnt. Das Kirchenkreisverwaltungsgesetz bietet
einen ausreichenden Rahmen für
Organisationsmodelle.
Sep. 2006
18. VerfÄndG
KKVwG
Die Verwaltungsaufgaben sind durch
den Leistungskatalog des KKVwG
standardisiert. § 6 enthält Ausführungen zur Wirtschaftsprüfung. Durch das
13. Finanzgesetz-Änderungsgesetz
wurden die Finanzsatzungen der Kirchenkreise standardisiert. Ein einheitlicher Kontenplan und Buchungsrichtlinien wurden verabschiedet und
als Rechtsverordnung erlassen. Ein
Kontrakt mit der Universität Hamburg
über eine Organisationsanalyse in drei
Kirchenkreisverwaltungen wurde geschlossen.
Sep. 2006
Sep. 2007
KKVwG
13.
FinanzgesetzÄnderungsgesetz
13
Reformbeschlüsse
Beschluss 16
Die kirchenrechtlichen Verwaltungsbestimmungen werden mit dem Ziel der
Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung überprüft und gegebenenfalls geändert oder aufgehoben.
B-Beschluss
Beschluss 17
Um weitere Einsparungen realisieren
zu können, muss der Arbeitsumfang
in den Verwaltungen weiter reduziert
werden. Dies ist u.a. möglich durch:
a) den Einsatz leistungsfähigerer und
prozessoptimierender EDV,
b) die Zusammenarbeit (oder Fusion)
auf Gemeindeebene und im Zusammenhang damit die Reduzierung auf
Gemeindeebene anfallender Verwaltungsvorgänge,
c) Abbau von Genehmigungsvorbehalten.
A-Beschluss
Beschluss 18
1. Die Verwaltung in Nordelbien wird
eine Kosten-Leistungs-Rechnung einführen.
A-Beschluss
2. Dabei soll geprüft werden, wann eine
Umstellung des Rechnungswesens auf
kaufmännische Buchführung sinnvoll
ist.
B-Beschluss
Ergebnis
Wird bearbeitet mit Blick auf die Themen Haushalt- und Kassenwesen,
Liegenschaften (insbesondere Pastoratsvorschriften) und Bauwesen
(insbesondere Genehmigungsvorbehalte).
Rechtsquelle
Ende 2009
2005 - 2009
a) Auswahl einheitlicher Software und
Gründung einer nordelbischen
EDV-Koordinierungsgruppe
b) Geschieht durch Fusion von Kirchengemeinden
c) S.o. unter Beschluss 16
Das Nordelbische Kirchenamt plant die
Umstellung auf kaufmännische Buchführung bis 2010. Mehrere Kirchenkreise planen diese Umstellung bereits
zum Zeitpunkt ihrer Fusion im Mai
2009.
Beschluss 19
Die notwendigen Rahmenbedingungen Umgesetzt im Kirchenkreisfür die kirchlichen Verwaltungen werverwaltungsgesetz
den einheitlich kirchengesetzlich festgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die
Rahmenbedingungen so zu definieren,
dass Kosteneinsparungen erreicht und
gleichwohl eine effektive professionelle
Arbeit sichergestellt wird. Für die Gemeinden besteht Anschluss- und Benutzungspflicht. Folgende Eckpunkte
sind zu berücksichtigen:
a) Festlegung der von der Kirchenverwaltung für den Kirchenkreis und die
dem Kirchenkreis angehörenden Kirchengemeinden wahrzunehmenden
Aufgaben (Regelaufgaben),
14
Datum
2009/2010
Sep. 2006
KKVwG
Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung
Reformbeschlüsse
Ergebnis
Datum
Rechtsquelle
b) Verpflichtung des Kirchenkreises
und der Kirchengemeinden sowie
deren unselbständiger Dienste und
Werke, die Regelaufgaben durch die
örtlich zuständige Kirchenverwaltung
wahrnehmen zu lassen,
c) Schaffung der Möglichkeit, die
Rechts- und die Wirtschaftsaufsicht
über die dem Kirchenkreis angehörenden Kirchengemeinden, die kirchenaufsichtlichen Befugnisse im Baubereich
der Kirchengemeinden sowie weitere
kirchenaufsichtliche Befugnisse des Kirchenkreises auf die Kirchenverwaltung
zu übertragen,
d) Regelung der Verwaltungskosten,
e) Haftungsbestimmungen.
A-Beschluss
Beschluss 20
Die Synode bittet die Kirchenleitung,
prüfen zu lassen, ob es sinnvoll ist, vom
Nordelbischen Kirchenamt folgende
Aufgaben zentral wahrnehmen zu
lassen:
a) Rahmenvorgaben,
b) Setzung von Standards,
c) EDV-Konzeption (mit verbindlicher
Geltung für ganz Nordelbien) im Zusammenwirken mit den Leiterinnen/Leitern
der Kirchenkreisverwaltungen,
d) Rechtsmittelverfahren im Friedhofswesen, e. Rechtsmittelverfahren/ Erlasse im Bereich der Kirchensteuer und
andere steuerrechtliche Fragen,
f) Erteilung kirchenaufsichtlicher Genehmigungen insbesondere im Bereich
des Bauwesens für denkmalgeschützte
Gebäude, Sakralbauten etc.,
g) Personalverwaltung der Ordinierten
inkl. Dienstwohnungsberechtigung,
h) Beihilfeberechnung für alle kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen,
i) Zahlbarmachung von Gehältern aller
Mitarbeitenden, Eingruppierungen, Beratung in Tarifangelegenheiten, Rechtsberatung, Versendung von Bescheiden.
Die Ergebnisse des Prüfauftrages einschließlich der nötigen rechtlichen Voraussetzungen sollen der Synode auf
ihrer Tagung im September 2005 zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
B-Beschluss
Die bisherigen Zuständigkeiten sind im Nov. 2008
Wesentlichen als sinnvoll bestätigt worden: Die Punkte a,b,c,f,g und h werden
zentral, die Punkte d,e und i werden dezentral wahrgenommen. Das Ergebnis
des Prüfauftrags ist von der Kirchenleitung im November 2008 bestätigt worden.
15
Reformbeschlüsse
Beschluss 21
Die Synode bittet die Kirchenleitung,
prüfen zu lassen, ob die Revisionsaufgaben für die Kirchenkreise und für die
Nordelbische Ebene von einem zentralen Rechnungsprüfungsamt wahrgenommen werden sollen.
B-Beschluss
Ergebnis
Datum
Rechtsquelle
Ergebnis des Prüfauftrags: Die Fachaufsicht der Rechnungsprüfung der
Kirchenkreise soll beim Rechnungsprüfungsamt der Nordelbischen Kirche
angesiedelt werden. Dieses Ergebnis
ist im April 2009 an die Entscheidungsgremien zur weiteren Beratung weitergegeben worden.
4. Beschlüsse zu Diensten und
Werken
Beschluss 22
Es ist zu prüfen, wie Aufgaben und
Inhalte von Diensten und Werken der
Nordelbischen Kirche im Sinne von Art.
4 Abs. 2 Buchst. a der Verfassung und
der Dienste und Werke der Kirchenkreise in Regionalzentren wahrgenommen werden. Der nordelbische und der
regionale Bezug der Themenfelder werden miteinander verzahnt. Der Sitz der
Regionalzentren orientiert sich möglichst an vorhandenen Standorten. Er
muss nicht identisch sein mit dem Sitz
der Verwaltungszentren. Die Steuerung
wird durch Zielvereinbarungen und
Priorisierungsentscheidungen vorgenommen. Die Anzahl der Regionalzentren wird nach folgenden drei Kriterien
festgelegt:
- Gewährleistung spürbarer Unterstützung der Gemeinden,
- Sicherstellung von Relevanz im
öffentlichen Diskurs,
- Finanzen.
B-Beschluss
Beschluss 23
Zu prüfen sind:
- geeignete Rechtsform (Verband,
Anstalt, öffentlich-rechtlicher Vertrag,
u.a.),
- effiziente Steuerungsmodelle,
- Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe,
- Unterstützung von Prioritätenentscheidungen durch Zielvereinbarungen,
- Modalitäten einer gemeinsamen
Finanzierung (z.B. Vorwegabzug).
B-Beschluss
16
Eine organisatorische Verbindung zwiFeb. 2008
schen den Diensten und Werken der
nordelbischen Ebene und denen von
Kirchenkreisen in Regionalzentren
wurde nicht verwirklicht. Träger der
Regionalzentren sind die Kirchenkreise,
die Nordelbische Ebene ordnet ihre
Dienste, Werke und Beauftragungen in
sieben Hauptbereichen. Zwischen beiden Ebenen soll es eine verbindlich geregelte Zusammenarbeit über Kontrakte
und Zielvereinbarungen geben. Zurzeit
bestehen in Breklum und Rendsburg
zwei Regionalzentren als Pilotprojekte,
in denen die Verknüpfung der übergemeindlichen Arbeit auf Kirchenkreisebene und mit der nordelbischen
Ebene erprobt wird. Die Pilotphase
dauert noch bis 2013 an und wird
durch die Gesamtkonferenz der Dezernentinnen / Dezernenten und der
Hauptbereichsleitungen begleitet und
ausgewertet.
23. VerfÄndG
Siehe oben die Ergebnisse zu Beschluss 22
Werkeneuordnungsgesetz
Die Nordelbischen Dienste und Werke
wurden neu in sieben Hauptbereiche
geordnet. An der Einführung eines
Zielsteuerungssystems wird zur Zeit
gearbeitet.
Feb. 2008
Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung
Reformbeschlüsse
Ergebnis
Datum
Rechtsquelle
Beschluss 24
Weiterhin sind folgende Aspekte zu
Siehe oben die Ergebnisse zu
überprüfen:
Beschluss 22
- In der Regel gehören alle rechtlich
nicht selbständigen Dienste und
Werke der Nordelbischen Kirche und
der Kirchenkreise zu einem Regionalzentrum,
- Welche rechtlich unselbständigen
Dienste und Werke sollen auf Grund
ihrer Arbeitsweise keinem Regionalzentrum angehören?
- Welche rechtlich selbständigen
Dienste und Werke der Nordelbischen
Kirche und der Kirchenkreise sollen
einem Regionalzentrum angehören?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten
sollen bestehen, dass auch rechtlich
selbständige Einrichtungen sich einem
Regionalzentrum anschließen können?
B-Beschluss
5. Beschlüsse zum Bischofsamt
Beschluss 25
Die Kirchenleitung legt der Synode zum
Thema „Bischofsamt“ drei Alternativen
vor:
A. Drei Bischöfinnen/Bischöfe
(Modell 2+1)
B. Ein/e Bischöfin/Bischof mit zwei
Landespröpstinnen/-pröpsten
C. Zur Stärkung der Einheit der NEK
und der entsprechenden Wahrnehmung der Leitungsverantwortung durch
Synode, Kirchenleitung und Bischofsamt nach innen und nach außen werden für die NEK künftig keine Sprengel
mehr vorgesehen und die Wahrnehmung des Bischofsamtes durch eine
Person vorgesehen, und zwar mit folgenden Maßgaben:
a) Das Bischofsamt wird verbunden mit
- Vorsitz in der Kirchenleitung, - Klarem
Bezug zum NKA, - Vertretung der NEK
gegenüber dem Land Schleswig-Holstein und gegen-über der Freien und
Hansestadt Hamburg, - Vertretung der
NEK in der EKD usw., - Vorsitz im Pröpstekonvent.
Keines der drei Modelle wurde direkt
Sep. 2007
umgesetzt. Nach ausführlicher Diskussion wurde beschlossen:
Eine Landesbischöfin / ein Landesbischof mit Vorsitz der Kirchenleitung und
Sitz am Ort der Kirchenleitung und des
Kirchenamtes. Zwei weitere Bischöfinnen / Bischöfe mit Schwerpunkten der
Arbeit im Sprengel, in diesem Zusammenhang Reduzierung auf zwei Sprengel: Schleswig und Holstein und
Hamburg-Lübeck. Im Bischofsrat entscheidet bei fehlendem Konsens die
Landesbischöfin/ der Landesbischof.
19. VerfÄndG
Kirchengesetz
zur Neuordnung
des leitenden geistlichen
Amtes
17
Reformbeschlüsse
Ergebnis
Datum
b) Für die Dauer der Legislaturperiode
ist die Vertretung durch ein geistliches
Mitglied der Kirchenleitung hauptamtlich sicher zu stellen.
c) Bisherige Aufgaben in den bisherigen Sprengeln werden soweit wie
möglich den Pröpstinnen/Pröpsten
zugeordnet. Die Synode bittet die Kirchenleitung, zur April-Synode 2005
eine detaillierte Ausarbeitung der
Modelle - Modell A, - Modell B und Modell C zur Beratung vorzulegen.
Dabei ist insbesondere auf eine
Präzisierung der Leitungsstrukturen
Wert zu legen.
A-Beschluss
Beschluss 26
Ein Bischofsamt soll auch bei Variante
A dauerhaft mit dem Vorsitz der
Kirchenleitung (und der Vertretung bei
beiden Landesregierungen) verbunden
werden. Der Dienstsitz ist am Sitz der
Kirchenleitung und des Nordelbischen
Kirchenamtes.
A-Beschluss
Die Landesbischöfin/ der Landesbischof wird erst nach Gründung der
Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland
gewählt werden. Als Sitz ist Schwerin
vorgesehen. Das Kirchenamt in Kiel
bleibt erhalten. Eine Außenstelle wird
in Schwerin eingerichtet.
6. Beschlüsse zu Finanzen
Beschluss 27
Die Einführung des freiwilligen Kirchgeldes soll als Instrument zur Optimierung der kirchlichen Einnahmen
genutzt werden.
C-Beschluss
Keine gesetzlichen Regelungen. In der
Praxis weit verbreitet.
Beschluss 28
Zur Optimierung kirchlicher Einnahmen Keine gesetzlichen Regelungen. In der
sollen die Möglichkeiten des FundraiPraxis weit verbreitet.
sing, des Sponsoring, der Fördervereine, der Stiftungen und weiterer
Maßnahmen vermehrt genutzt und
durch Fortbildung gefördert werden.
C-Beschluss
Beschluss 29
Die Neuregelung des § 7 Finanzgesetz
soll auf der Synode im Februar 2005
beschlossen werden. Für die Entscheidungsfindung auf der Synodentagung
im Februar 2005 sollen Alternativberechnungen mit einer Aufteilung 85 %
Gemeindeglieder und 15 % Wohn-
18
Schlüssel für die Verteilung des Kirchensteueraufkommens zwischen den
Kirchenkreisen: 75% Gemeindglieder
und 25% Wohnbevölkerung; der Kirchenkreis Eiderstedt erhält 0,3% des
Kirchensteueraufkommens als Sonderzuweisung; 3% des den Kirchenkreisen
Mrz. 2009
Rechtsquelle
Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung
Reformbeschlüsse
bevölkerung vorgelegt werden. Die besondere Struktur des Kirchenkreises
Eiderstedt soll im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.
A-Beschluss
Beschluss 30
Es soll über § 12 Finanzgesetz eine
einheitliche verbindliche Regelung mit
wenigen Öffnungsklauseln für die
Finanzverteilung in den Kirchenkreisen
geben.
A-Beschluss
Ergebnis
zustehenden Kirchensteueraufkommens werden nach dem Maßstab des
Bauvolumens der denkmalgeschützten
Gebäude verteilt; 5% fließen in einen
Sonderfond.
Datum
Feb. 2005
Erweiterung der Definition des Begriffes Sep. 2007
der Schlüsselzuweisung von den Mitteln allein aus Kirchensteuereinahmen
auf zusätzlich zu verteilende Mittel, die
vom Nordelbischen Kirchenamt treuhänderisch verwaltet und erst nach Abrechnung an die Kirchenkreise und die
nordelbische Ebene ausgezahlt werden.
Einführung der Finanzblöcke „Gemeindeanteil“, „Kirchenkreisanteil“ und
„Gemeinschaftsanteil“, letzterer als
Vorwegabzug.
Festlegung der Gemeindegliederzahl
als grundsätzlichem Verteilmaßstab der
Mittel.
Möglichkeit, zusätzliche Kriterien bis zu
einem Gesamtumfang von 40% des Gemeindeanteils für einen aufgabengerechten Ausgleich von Kräften und
Lasten einzubringen.
Anrechnung der Vermögenserträgnisse
der Kirchengemeinden, allerdings nur
bis zu 50%, und gleichzeitig die Schaffung der Möglichkeit von Ausgleichszahlungen für vermögensschwache
Gemeinden.
Regelung zum Konjunkturgewinn bei
Veräußerung von Pfarrvermögen: Bis
zu 20% dieses Konjunkturgewinns dürfen mit Genehmigung des Kirchenkreisvorstandes von der Gemeinde für
einen „dringenden örtlichen Bedarf“
verwandt werden. Beschwerderecht
der Gemeinden.
Rechtsquelle
16. VerfÄndG
10.
FinanzgesetzÄnderungsgesetz
13.
FinanzgesetzÄnderungsgesetz
19
Reformbeschlüsse
Ergebnis
Datum
Rechtsquelle
7. Beschlüsse zur Personalbewirtschaftung
Beschluss 31
Die Synode bittet die Kirchenleitung,
prüfen zu lassen, wie das Problem gelöst werden kann, dass die Kirchenkreise Pfarrstellen einsparen möchten,
aber die NEK weiterhin Anstellungsträgerin der Pastorinnen und Pastoren
ist. Dabei soll insbesondere die Nutzung bestehender Instrumentarien mit
bedacht werden.
B-Beschluss
Beschluss 32
A. Die Synode bittet die Kirchenleitung,
prüfen zu lassen, - ob und unter
welchen Bedingungen es sinnvoll ist,
eine Messzahl für die Aufwendungen
für die Pfarrbesoldung und –versorgung festzulegen und/oder - ob es zur
Einhaltung solch einer Messzahl geboten ist, die Bezüge und Pensionen der
Pastorinnen und Pastoren zu kürzen
oder die Zahl der Pfarrstellen einzuschränken.
B. Die Kirchenleitung wird gebeten, zu
prüfen: Personalentwicklungsplan für
die nicht-theologischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ganzen Kirche, Strukturanpassungsfonds, Verantwortung für gerechte Regelungen bei
der Reformumsetzung, Gesamtsolidarität.
B-Beschluss
Beschluss 33
Die Synode bittet die Kirchenleitung, im
Rahmen der Beratungen über die Zukunft der Ortsgemeinden und ihrer Aufgaben prüfen zu lassen, ob und unter
welchen rechtlichen Voraussetzungen
es ermöglicht werden kann, die Anstellungsträgerschaft für hauptamtlich Mitarbeitende auf Kirchenkreisebene anzu-
20
Fortschreibung des Gesamtpfarrstellenplans;
Erarbeitung eines Genehmigungsverfahrens für die Aufhebung und Änderung von Pfarrstellen;
Festlegung eines Pfarrstellenquotienten
für Kirchenkreise mit einem nordelbischen Grenzwert, bei dessen Unterschreiten die Kirchenkreise zbV-Stellen
anteilig mit finanzieren müssen;
Feb. 2006
2006 und 2008 ausführliche Synodenberatung und Beschlüsse zu allen Faktoren der kurz-, mittel- und langfristigen
Personalplanung
Nov. 2006
Nov. 2008
Intensive Diskussion in der Projekt2006 - 2008
gruppe „Hauptamtliche Beschäftigung“.
Keine grundsätzlichen Änderungen in
der Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse in nordelbischer Anstellungsträgerschaft.
Veröffentlichung eines in der Kirchenleitung beratenen Papiers „Öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse in der
NEK” in der Synode im Juni 2009.
Weitere Bearbeitung durch das Nordelbische Kirchenamt.
Zum Thema „Gerechte Regelungen,
Gesamtsolidarität” im November 2006
Veröffentlichung eines Papiers „Personalwirtschaft in der Nordelbischen Kirche - zum Umgang mit sinkender
Beschäftigung im Bereich der Angestellten und Arbeiterinnen.”
In der derzeitigen Lage keine kircheneigenen Eingriffe in das Besoldungssystem
Veröffentlichung eines in der Kirchenlei- Sep. 2008
tung beratenen Papiers "Alternative Anstellungsträgerschaften. Chancen einer
neuen Organisationsstruktur kirchlicher
Arbeit in der Nordelbischen Kirche" bei
der Synode im Juni 2009. Weitere Bearbeitung durch das Nordelbische Kirchenamt.
11.
FinanzgesetzÄnderungsgesetz
Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung
Reformbeschlüsse
Ergebnis
Datum
Rechtsquelle
siedeln. Dabei ist darauf zu achten,
dass durch gesetzlich verbindliche Ausführungsbestimmungen dem Bedürfnis
der Gemeinden nach Selbständigkeit
und Selbstbestimmung in Personalangelegenheiten Rechnung getragen
wird, aber auch eine „schlanke“ Personalbewirtschaftung ermöglicht wird.
B-Beschluss
8. Beschluss zur Prioritätenfindung
Beschluss 34
Die Synode nimmt das Verfahren zur
Prioritätensetzung zur Kenntnis. Sie
bittet die Kirchenleitung, gemäß
diesem Verfahren zur Synodentagung
im April 2005 die Arbeitsbereiche für
die gesamten kirchlichen Aufgaben der
NEK festzulegen, die erforderlichen
Gewichtungen vorzunehmen und beides der Synode vorzulegen. Anzustreben ist, dass erste Umsetzungen schon
im Haushaltsjahr 2005 zu realisieren
sind.
A-Beschluss
So umgesetzt. Die Ergebnisse sind eingeflossen in die Gründung der Hauptbereiche kirchlicher Arbeit.
Feb. 2008
So umgesetzt mit der Gründung der
Arbeitsstelle für Reformumsetzung und
Organisationsentwicklung
2005 - 2009
Werkeneuordnungsgesetz
9. Beschluss zur Umsetzung
Beschluss 35
Die Synode bittet die Kirchenleitung,
zur Umsetzung der Reformbeschlüsse
ein Verfahren gemäß beigefügtem Vorschlag zu beschließen. Die Gleichstellungs- und Genderbeauftragte der NEK
ist im Umsetzungsprozess beratend zu
beteiligen.
A-Beschluss
10. Folgebeschlüsse
Änderungen im Wahlrecht
Mitarbeitende können weiterhin in den
Nov. 2007
Kirchenvorstand ihrer Anstellungsgemeinde gewählt oder berufen werden,
müssen aber nicht mehr zwangsläufig
darin vertreten sein. Aufhebung der
Wahlkörper zur Wahl der Synoden. Die
Kirchenkreissynoden werden ausschließ- Sep. 2008
lich durch Vertreter aus den Kirchenvorständen gewählt und die Mitglieder der
Nordelbischen Synode ausschließlich
von den Mitgliedern der Kirchenkreissynoden. Die Kammer für Dienste und
22. VerfÄndG
KVBG
24. VerfÄndG
SynWahlG
21
Übersicht über die Reformbeschlüsse und ihre Umsetzung
Reformbeschlüsse
Ergebnis
Datum
Rechtsquelle
Werke behält für die Nordelbische
Synode ein Vorschlagsrecht für Synodenkandidatinnen und -kandidaten.
Diese werden dann von der noch amtierenden für die neue Synode gewählt.
Regelungen für Fusionen von Kirchengemeinden und Gründung von Gemeindeverbänden
Sep. 2007
21. VerfÄndG
Regelungen für die Entwidmung, Umnutzung, Fremdnutzung und Veräußerung sowie den Abbruch von Kirchen
Sep. 2005
Nov. 2006
17. VerfÄndG
WidmungsG
Sep. 2005
1. StrRefG
Übergangsvereinbarungen für das
pröpstliche Amt im Rahmen der Neuordnung der Kirchenkreise
22
Aufgabe der fusionierenden Kirchenkreise ist es, ihre zukünftige Leitungsstruktur zu beraten. Durch übereinstimmende Beschlüsse ihrer Kirchenkreissynoden müssen sie diese in einer sogenannten Überleitungsvereinbarung im
Rahmen der rechtlichen Bedingungen
verbindlich klären. Außerdem Regelungen für mögliche Ausgestaltung der
Leitungsstrukturen im Übergang von
den bisherigen zu den neuen Kirchenkreisen.
I. Erste Einsparungsund Kürzungsprozesse
(1993-2001)
23
I. Erste Einsparungsund Kürzungsprozesse
(1993-2001)
In den Jahren nach der Wiedervereinigung
stieg das Kirchensteueraufkommen der
Nordelbischen Kirche zunächst um 14,2%,
um dann zwischen 1993 und 2004 in zwei
Wellen um fast 30% regelrecht einzubrechen. Bezieht man die Preissteigerung dieser Jahre mit ein, verlor die Nordelbische
Kirche in diesen elf Jahren sogar fast 40%
ihrer Finanzkraft. Ab 2005 stiegen die Kirchensteuereinnahmen dann zwar konjunk-
turbedingt wieder an, lagen 2008 aber
unter Berücksichtigung der Preisentwicklung immer noch etwa 14% unter denen
von 1990.
Diese eklatanten Einnahmeverluste wurden seit Mitte der neunziger Jahre zum
Motor für umfassende Einsparungs-, Strukturanpassungs- und Reformprozesse auf
allen Ebenen der Nordelbischen Kirche.
400000000
350000000
300000000
250000000
200000000
150000000
100000000
1990
1992
1994
1996
1998
2000
2002
2004
2006
Das Kirchensteuernettoaufkommen der Nordelbischen Kirche 1990 bis 2008
nominell (durchgehende Linie) und in den Preisen von 1990 (gestrichelte Linie)
24
2008
I. Erste Einsparungs- und Kürzungsprozesse
1. Der Start ins Minus (1993-1996)
Anfang 1993 rechnete das Nordelbische
Kirchenamt mit einem Minus von 5,7%.
„Die Zeit, da die Einnahmen ohne Weiteres
die Ausgaben decken, geht zu Ende“, konstatierte Kirchenamtspräsident Prof. Blaschke auf der Synodaltagung im Januar des
Jahres. Der vorgelegte Haushalt sei „der
Start ins Minus“. Eine Aufnahme von Darlehen zur Ausgabendeckung wurde in diesem Jahr das erste Mal eingeplant, konnte
aber durch Entnahme aus Rücklagen und
die in der Folge vorgenommenen Ausgabenkürzungen im Großen und Ganzen vermieden werden.
Auf der Synodaltagung im Oktober 1993
entwarf dann Oberkirchenrat von Heyden
in seinem Referat über die zukünftige Entwicklung des Kirchensteueraufkommens
ein düsteres Bild. Aufgrund der stark zurückgehenden Mitgliederzahlen, der Steuerpolitik und der zurückgehenden Beschäftigungszahlen sei in den kommenden
Jahren mit deutlich weniger Einnahmen zu
rechnen. Handle die Kirche nicht rechtzeitig, werde der Anteil an Rechtsverpflichtungen in Form von Gehältern und Versorgungsleistungen in einem Umfang steigen, der dazu führe, dass kaum noch
Handlungsspielraum bestehe oder sogar
Rechtsverpflichtungen nicht mehr erfüllt
werden könnten.
Diese Prognose löste in der Synode einen
regelrechten Schock aus, der noch verstärkt wurde durch den Vortrag von Oberkirchenrat Gerd Heinrich über „Kirchliches
Leben mit weniger Geld. Theologische
Überlegungen für die Nordelbische Synode“, in der er aus theologischer Sicht Prioritäten für die anstehende Einsparungsdebatte formulierte und dabei vorschlug,
vor allem die Arbeit der Dienste und Werke
abzubauen. Der Vortrag löste eine kontroverse Debatte um das Verhältnis von Gemeinden und übergemeindlicher Arbeit
aus. Die Nordelbische Synode ist seinem
Vorschlag und dem ihm zugrunde liegenden Kirchenbild dann letztendlich nicht gefolgt, sondern hat am „Zwei-Säulen-Modell“ eines gleichberechtigten Nebenein-
anders von gemeindlicher und übergemeindlicher Arbeit festgehalten.
2. Erste Maßnahmen (1994/95)
Ende 1993 setzte die Kirchenleitung einen
Strukturausschuss ein, der den Auftrag erhielt, Vorschläge für die nötigen Sparmaßnahmen zu erarbeiten. Unter Leitung von
Propst Dr. Hasselmann erarbeitete er konkrete Schritte in Absprache mit dem Nordelbischen Kirchenamt, der Kammer für
Dienste und Werke und den Kirchenkreisen, die in nacheinander folgenden Prozessen (Strukturanpassung I-III) in den
kommenden Jahren umgesetzt wurden.
Der Strukturausschuss verzichtete aufgrund der Erfahrungen mit den als fruchtlos erlebten Strukturdebatten von 1984 in
der Folge bewusst darauf, grundsätzliche
Prioritäten oder inhaltliche Aussagen über
eine neue Aufteilung zwischen Gemeinden
und Diensten und Werken zu treffen, sondern beschloss, eher pragmatisch vorzugehen.
2.1. Versorgung
Die Versorgungslasten aus dem Sachbuch
09 und die gesamtkirchlichen Ausgaben
aus dem Sachbuch 08 wurden ab 1996 in
einen Vorwegabzug übertragen und dafür
der Nordelbische Anteil gegenüber dem
Kirchenkreisanteil von bisher 30% auf
17,33% gekürzt. Gleichzeitig wurde der Finanzbeirat als Mitwirkungsgremium der
Kirchenkreise geschaffen.
2.2. Dezernats-Budgets
Auf Anregung des Strukturausschusses
wurde für den Haushalt der nordelbischen
Ebene die Sachbücher nach Dezernaten
eingeführt, um klare Verantwortlichkeiten
für die Bewirtschaftung von Budgets und
damit Anreize zur sparsamen Haushaltsführung zu schaffen. In der Praxis ergaben
sich durch dieses Modell allerdings Folgeprobleme, weil Verantwortlichkeiten und
Anreize nicht transparent auf die einzelnen
Dienste und Werke übertragen wurden.
25
2.3. Dienste und Werke
Ende 1994 wurde bekannt, dass mit noch
größeren Einnahmeausfällen als bisher angenommen, im Umfang von etwa 25%, zu
rechnen sein würde. Für die Dienste und
Werke wurde deshalb 1995 eine Haushaltssperre von 5% eingesetzt. Dezernate
und Dienste und Werke wurden aufgefordert, bis 1997 10% Personaleinsparungen
umzusetzen. Die Umsetzung dieser Beschlüsse war schwierig, weil es kein von
allen verabredetes, transparentes Verfahren gab. So ergaben sich Stellenkürzungen eher aufgrund des zufälligen Ausscheidens der Stelleninhaber und durch
Einzelentscheidungen der Dezernentinnen/ Dezernenten als aufgrund einer
durchgehenden Strategie.
Gleichzeitig wurde den Verantwortlichen
deutlich, dass eine lineare Kürzung der
Ausgaben auf Dauer als Strategie nicht
ausreichen würde, sondern grundsätzliche
Strukturüberlegungen nötig seien. So begann in den Jahren nach 1997 zwischen
Strukturausschuss, Kammer für Dienste
und Werke, Dezernaten und Kirchenleitung
eine erste Prioritätendebatte und die
Suche nach neuen Strukturen, Refinanzierungsmöglichkeiten und Kooperationen.
Folgende Maßnahmen wurden dann bis
1998 umgesetzt:
• Übertragung der Trägerschaft für die
Krankenhausseelsorge auf die Kirchenkreise mit einer Übergangsfinanzierung
der nordelbischen Ebene,
• Streichung oder Kürzung von Zuschüssen an Einrichtungen (Rissen, Alten
Eichen, Wichernschule, Rauhes Haus,
Nordelbisches Missionszentrum,
kirchenmusikalische Ausbildung an
den Hochschulen Kiel und Flensburg,
Zuschüsse an Hochschulen Lübeck
und Hamburg, Sanierung der Stiftung
Alsterdorf),
• Stellenkürzungen im Nordelbischen
Jugendwerk, im Nordelbischen Frauenwerk, im Kirchlichen Dienst in der
Arbeitswelt, in der Evangelischen
Studentengemeinde, im Gemeindedienst, in der Seemannsmission,
• Organisatorische Trennung vom Amt
26
für Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprechern, Kürzungen beim Presseverband und der Kirchenzeitung.
2.4. Nordelbisches Kirchenamt
Im Nordelbischen Kirchenamt wurden die
Kosten u.a. durch Vorruhestandsregelungen, Stellenstreichungen, Vakanzen, Versetzungen, Zusammenlegung von Dezernaten und die Privatisierung der Kantine
gesenkt.
2.5. Pastorinnen und Pastoren
• Stellenkürzungen und -streichungen,
nicht nur auf nordelbischer Ebene,
sondern auch auf der von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden,
• Senkung der Vikariatsplätze,
• Aufrechterhaltung der Gehaltskürzung
in den ersten Amtsjahren,
• Kooperation mit den Landeskirchen
Mecklenburg und Pommern im
Bereich des Pastoralkollegs und der
Pfarrstellenausschreibung,
• Beginn einer Personalentwicklungsplanung
2.6. Pragmatische Maßnahmen
• Verlängerung von Vakanzen,
• Aufnahme von Darlehen,
• Vorträge ins neue Haushaltsjahr,
Rückgriff auf Clearing-Mittel,
• Doppelhaushalte,
• Einführung des freiwilligen Kirchgeldes,
• Haushaltssperren.
3. Die zweite Welle (1997/98)
Ab April 1997 wurde die Strukturanpassung II in Angriff genommen. 7,9 Mio. DM
1997 und 6,3 Mio. DM 1998 mussten auf
nordelbischer Ebene eingespart werden.
Der immense Druck wurde spürbar in der
Weigerung des Hauptausschusses, den
Haushalt des Jahres zu genehmigen und
seiner Aufforderung an die Kirchenleitung,
deutlichere Zeichen in Richtung Strukturveränderung und Haushaltskonsolidierung
zu setzen, um die nötige Darlehensaufnahme zur Deckung des Haushalts so ge-
I. Erste Einsparungs- und Kürzungsprozesse
ring wie möglich zu halten.
Erneut wurden in den Diensten und Werken und im Nordelbischen Kirchenamt
Stellen gekürzt oder gestrichen. Die Beseitigung vermeintlicher Doppelstrukturen,
etwa im Bereich der Predigerseminare,
Akademien und der missionarischen Arbeit, rückte dabei als Strategie in den Mittelpunkt. Darüber hinaus geriet die durch
die Senkung der Einkommensteuersätze
ab 1999 erwartete dritte Kürzungswelle
das erste Mal in den Blick der Entscheidungsgremien.
Parallel zum Ringen um die nötigen Kürzungsbeschlüsse und ihre praktische Umsetzung richtete sich die Aufmerksamkeit
der Beteiligten dabei immer wieder auch
auf die sich hinter den finanziellen Problemen verbergenden grundsätzlichen kirchlichen Probleme. Vor diesem Hintergrund
entstand der Beschluss zu einer Synodaltagung mit dem Schwerpunktthema „Zukunft der Kirche – Kirche mit Zukunft“.
4. Die Synodaltagung „Zukunft der
Kirche - Kirche mit Zukunft“ (1997)
Im Juni 1997 traf sich die Nordelbische
Synode zum Thema „Zukunft der Kirche Kirche mit Zukunft. Haus aus lebendigen
Steinen.“ Das für diese Synodaltagung von
einer Arbeitsgruppe im Laufe eines Jahres
vorbereitete Papier enthält eine Analyse
der gesellschaftlichen und kirchlichen
Wirklichkeit, Visionen für eine Kirche der
Zukunft und konkrete Problemanzeigen,
Leitsätze und Anträge zu den Bereichen
"Kommunikation des Glaubens und Öffentlichkeit", "Mitgliedschaft und Beteiligung", "Die Kirche und ihr Geld", "Kirche
als Gemeinde, Kirche auf allen Ebenen"
und "Ein Amt – gegliedert in viele Dienste."
Die gegenwärtige Situation wird als Krise
wahrgenommen, in der Menschen in Gesellschaft und Kirche ihre Bindungen lokkern. Viele Menschen fühlten sich durch
die Kirche nicht mehr vertreten und angesprochen, sie werde nur noch als bürokratische Amtskirche wahrgenommen. Es
bestehe die Gefahr einer Erstarrung der In-
stitution Kirche in Verwaltungsvollzügen
und leerer Betriebsamkeit. Deshalb bedürfe es eines Reformprozesses, der die
Kirche von Grund auf neu belebe.
Unter dem Titel "Die Welt und die Zeit, in
der wir leben" benennt das Papier dann
Stichworte zu dem, was die Gegenwart
prägt: das naturwissenschaftlich-technische Weltbild, die modernen Kommunikationstechnologien mit Chancen aber auch
Risiken, die hohe Arbeitslosigkeit und Unausgewogenheit im Sozialsystem, globale
Ungerechtigkeit, Genderfrage, Ausdifferenzierung der Gesellschaft und Säkularisierung.
In der sich anschließenden ekklesiologischen Betrachtung wird die Kirche als
Kreatur des Wortes Gottes und gleichzeitig als die erfahrbare, sozial und rechtlich
verfasste Gestalt der Volkskirche beschrieben. Die darin liegende Spannung gelte es
auszuhalten und für die Lebendigkeit und
Wahrhaftigkeit der sichtbaren Kirche
fruchtbar zu machen. Kirche müsse nach
innen geschwisterlich und nach außen
weltoffen sein. Gegenüber der Gesellschaft
habe sie die Rolle der kritischen Mahnerin
gegen jede Form von Götzendienst.
Die Kirchenaustritte werden in diesem Zusammenhang als Folge von Fehlern und
Versäumnissen der Kirche interpretiert, als
Fehlen von "mutigem Bekennen, treuem
Beten, fröhlichem Glauben, unerschrockener Liebe." Deshalb müsse sich die Kirche
ändern. "Wir wollen eine hörende, betende,
glaubende, bekennende und dienende Kirche werden." Dazu bedürfe es einschneidender Konsequenzen.
Als Vision wird formuliert, dass die Kirche
die Umbrüche der Jahrtausendwende mitgestalten müsse. Erfahrungen der Menschen müssten ihren Platz in der Kirche
haben. Die Kirche müsse auf den Markt
gehen, in die Welt aufbrechen. Kirche
müsse sich verändern, damit sie in einer
sich ändernden Gesellschaft in der Gesellschaft bleibe. Es gelte, die biblische Botschaft dialogisch zu entwickeln. Kirche
müsse Beziehungen aufnehmen, Gemeinschaft eröffnen und Solidarität praktizieren.
Wenn das gelänge, sei sie in der Lage, der
27
tiefen Sehnsucht nach Sinn und Orientierung Sprache zu geben und Ausdruck zu
verleihen. Dabei sei dem Missverständnis
entgegen zu wirken, dass der christliche
Glaube losgelöst von der Gemeinschaft
der Glaubenden gelebt werden könne. Das
alles sei möglich zu erreichen, weil Gott der
Kirche die nötige Kraft verheißen habe.
Die Kirche der Zukunft eröffne auf vielfältige Weise Lebensräume. "Ein buntes, lebendiges Netzwerk wird sich entwickeln."
Gruppen seien untereinander verbunden
und würden sich in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptieren. In diese Richtung gelte es,
sich mutig und geborgen in der Liebe Gottes aufzumachen.
Das Papier regt an, in verstärktem Maße
Glaubenskurse zu entwickeln und anzubieten, Laien vermehrt am Gottesdienst zu
beteiligen, die modernen Medien professioneller als bisher zu nutzen und für guten
und ausreichenden Religionsunterricht zu
sorgen. Die Gemeindemitglieder "ermutigt
die Synode, wahrhaftig und deutlich, identifizierbar und menschenzugewandt ihren
christlichen Glauben zu leben."
Weiterhin bittet die Synode die Kirchenleitung, neue Formen der Kirchenmitgliedschaft zu prüfen, neue Zahlungsmodelle
neben der Kirchensteuer einzuführen, eine
AG "Zukunftswerkstatt Kirche" und eine
Projektbörse zu gründen, in der neue
Denkmodelle und Projekte entwickelt werden, um das Profil einer protestantischen
Volkskirche zu schärfen.
Sie regt an, im Rahmen der EKD neue
Maßstäbe zur Kirchensteuerbemessung zu
diskutieren, Erfahrungen mit Spenden und
Fundraising zu sammeln, Dienstrechtsund Besoldungsstrukturen zu vereinfachen
und die Möglichkeit von Leistungszulagen
zu prüfen. Sie bittet die Kirchenleitung, eine
Erneuerung und Flexibilisierung des Tarifsystems mit Leistungszulagen statt Bewährungsaufstieg, die Verlagerung von
Zuständigkeiten auf Kirchenkreise und Kirchengemeinden und den Entfall von Genehmigungsvorbehalten zu prüfen. Verwaltungen sollten zentralisiert und Verwaltungsabläufe vereinfacht sowie Zusammenschlüsse von Kirchenkreisen und Kir-
28
chengemeinden geprüft werden, um Geld
einzusparen und kirchliches Leben zu stärken. Eine Themensynode "Kirche und Diakonie" wird vorgeschlagen.
Von Kirchengemeinden wird verstärkt Innovation und Kooperation gefordert im
Sinne einer Kirche in der Region. Dazu
wird die Gründung eines Beirats vorgeschlagen, in dem vielfältige Formen der Kooperation und Innovation entwickelt werden, um Synergieeffekte und Einsparungen zu ermöglichen und zugleich das
Leben in der Kirche durch Beteiligung der
Betroffenen attraktiver und reicher zu machen, auch in Zusammenarbeit mit ökumenischen und nichtkirchlichen Gruppen.
Dabei solle auch überprüft werden, ob bestimmte Themen noch aktuell oder schon
überholt seien.
Die Fähigkeit der Pastorinnen und Pastoren zur Zusammenarbeit mit Haupt-,
Neben- und Ehrenamtlichen müsse verstärkt werden, sie seien besser fortzubilden, das Berufsbild müsse überprüft werden, Möglichkeiten der Bezahlung von Ehrenamtlichen, alternative Beschäftigungsverhältnisse und die Einrichtung einer
Stellenbörse werden angeregt.
Am Ende werden Handlungsmaximen formuliert. Die wachsenden Einnahmen hätten die Kirchenaustritte überdeckt und das
Erkennen des geistlichen, geistigen und
materiellen Wandels erschwert, sodass
nicht rechtzeitig umgesteuert worden sei.
Es gehe jetzt darum, auf allen Ebenen
einen Diskussionsprozess zu initiieren, um
inhaltliche Ziele, Prioritäten und Schwerpunkte festzulegen, die zu strukturellen Änderungen führen würden. Es müsse ein
Instrumentarium für die Durchführung von
Entscheidungen über Kürzungsmaßnahmen, Einschnitten und Aufgabe von Arbeitsfeldern entwickelt werden. Dazu gehöre das Gespräch mit den Betroffenen.
"Letztendlich muss es das Ziel aller dieser
Schritte sein, durch Umstrukturieren personelle und finanzielle Freiräume für neue
Aktivitäten und Gestaltungen zu gewinnen,
um unsere Kirche und ihre Botschaft in
einer sich ständig ändernden Welt allen
Menschen wieder näher zu bringen."
I. Erste Einsparungs- und Kürzungsprozesse
Mit dem Papier „Zukunft der Kirche - Kirche mit Zukunft. Haus aus lebendigen Steinen.“ wird der Wille der Nordelbischen
Kirche deutlich, die finanzielle Krise als
Chance für eine Kirchenreform zu begreifen und die durch finanziellen Reichtum
lange überdeckte Mitgliedschafts- und Relevanzkrise anzupacken. Bei seiner Einbringung rief der Vorsitzende des Vorbereitungsausschusses, Herr von Scheliha,
zu einem breiten Diskussionsprozess auf:
„Es kann bei diesem Thema… nicht damit
sein Bewenden haben, daß die Nordelbische Synode sich mit den Vorlagen beschäftigt, Beschlüsse fasst und sich über
deren Umsetzung berichten läßt. Vielmehr
muß die von dieser Synode eröffnete Diskussion auf allen Ebenen unserer Kirche…
fortgesetzt und weitergeführt werden,
denn: Kirche ist Gemeindekirche auf allen
Ebenen oder sie ist nicht Kirche. Dieser Gedanke zieht sich wie der bekannte ‚rote
Faden’ durch die gesamte Vorlage.“
Auf der Synodaltagung fand das Papier
breite Zustimmung, auch wenn es einzelne
unzufriedene Stimmen und Enttäuschungen über seinen fragmentarischen Charakter, einzelne Formulierungen und zu
wenig berücksichtigte Themen gab. Komplette Ablehnung verbunden mit einer
theologischen Fundamentalkritik an der "liberalen Volkskirche" äußerte Pastor Dr.
Müller von der Sammlung um Bibel und
Bekenntnis. Für ihn gehen Konzepte zur
Reform der bestehenden Volkskirche am
Kern des Problems vorbei, dass Gott in dieser Kirche schweige. Sie „verramsche“ das
Evangelium. Traugott Giesen widersprach
dem kritischen Kirchenbild Müllers: Er
könne von der Kirche nur Gutes sagen, die
Substanz sei gut, „Gott kommt mit uns
schon klar“. Es sei anmaßend für einen Pastor zu behaupten, Gott schweige in der
Kirche. Er könne höchstens sagen, dass er
persönlich Gott nicht höre. Anderen Synodalinnen und Synodalen gingen die Thesen zu sozialer und globaler Ungerechtigkeit nicht weit genug.
Es wurden auch Stimmen laut, die die Umsetzbarkeit des Papiers bezweifelten. Die
kommende Synode werde noch genug
damit zu tun haben, die schon beschlossenen Strukturmaßnahmen umzusetzen
und dabei auch nur einiges von dem zu berücksichtigen, was das Papier anmahne.
5. Die dritte Welle (1998-2001)
Nach der Kirchenwahl Ende 1996 beschäftigte sich die neue Synode erst im Februar 1998 erneut mit Einsparungs- und
Strukturfragen. Die sogenannte "Strukturanpassung III" für die Jahre 1999/2000 betraf Kürzungen um 18%, etwa 14 Mio. DM.
Propst Dr. Hasselmann sprach als Mitglied
der Kirchenleitung in diesem Zusammenhang von „tiefen Eingriffen“. Es müsse bei
den Diensten und Werken um den Abbau
von Doppelungen und um Schließungen
gehen, etwa bei Pädagogisch-Theologischen Instituten, Akademien, der Zusammenlegung von Nordelbischem Missionszentrum und Gemeindedienst, usw.
Gleichzeitig wurden weitere pragmatische
Maßnahmen beschlossen:
• Streichung von Zuschüssen an EKDund VELKD-Einrichtungen
• Umstrukturierung der Dezernate
im Nordelbischen Kirchenamt
• Einstellung der Zeitschrift
„Blickpunkt Kirche“
Auch wurden zu diesem Zeitpunkt das
erste Mal Kürzungen von Mitarbeitergehältern in den Blick genommen. Bischof Kohlwage unterstrich die Bedeutung dieses
Prozesses mit den Worten: „Ein Unternehmen der vorgestellten Art hat es bisher in
der Nordelbischen Kirche noch nicht gegeben.“ Bisher hätten die Zeichen in der
Kirche immer auf Expansion gestanden.
„Das ist nun nicht mehr möglich, wir müssen zurückfahren, ohne die Wesens- und
Lebensäußerungen der Nordelbischen Kirche aufzugeben.“
6. Der Prozess „Zukunft der Dienste
und Werke“ (der sog. „LischkeProzess“ 1998-2001)
Im Mai 1998 teilte die Kirchenleitung den
29
nordelbischen Diensten und Werken mit,
dass sie sich im Rahmen der Strukturanpassung III auf ein Finanzvolumen von 25%
unter dem gegenwärtigen würden einstellen müssen. Das entsprach Einsparungen
in Höhe von 11 Mio. DM. Dabei sei, so Bischof Kohlwage in seinem Bericht aus der
Arbeit der Kirchenleitung auf der Synodaltagung im September 1999, das Ziel wertkonservativ: Die Kirchenleitung wolle die
Dienste und Werke als wichtige Angebote
und Lebensäußerungen der Nordelbischen Kirche im Kern erhalten, ohne Arbeitsbereiche aufzugeben.
In der Folge ergriffen die Kammer für Dienste und Werke und das Dezernat E des
Nordelbischen Kirchenamtes in der Person
von Oberkirchenrat Kurt Triebel die Initiative. Sie regten einen von einer externen
Firma begleiteten umfassenden Restrukturierungsprozess der nordelbischen Dienste
und Werke an, um zugleich mit den nötigen Einsparungen eine Struktur zu schaffen, in der auch mit weniger Geld die Arbeit
so weit wie möglich erhalten bleiben
könne. Die Kammer legte dabei besonderen Wert auf eine möglichst breite Beteiligung der betroffenen Einrichtungen.
Dr. Lischke von der den Veränderungsprozess unterstützenden Firma Lischke-Consulting erläuterte auf der Synodaltagung im
September 1999 sein Konzept. Veränderungen müssten immer auf drei Ebenen
vollzogen werden: auf der Sachebene, mit
Bezug auf Strukturfragen und in der Art
und Weise, wie umstrukturiert werde. Der
Widerstand gegen Veränderungen sei
dabei meistens auf der dritten Ebene am
größten. Ziel des Veränderungsprozesses
müsse es sein, insgesamt die Effizienz der
Dienste und Werke zu verbessern, Prioritäten neu zu setzen und neue Produkte und
Leistungen anzubieten. Grundlegend dafür
sei die Unterscheidung zwischen Primärund Sekundärbereichen in den Einrichtungen. Primärbereiche seien die Bereiche, in
denen die unmittelbare inhaltliche Arbeit
geleistet werde. Der Sekundärbereich bestehe aus den diesen Primärbereich unterstützenden Arbeitsanteilen, z.B. Sekretariat, Tagungs- und Bettenbetrieb, Reini-
30
gung, usw. Im Primärbereich müsse es um
Prioritäten gehen, im Sekundärbereich um
Wirtschaftlichkeit. Beides sei in der Vergangenheit vermischt worden, mit der
Folge, dass der Ressourcenverbrauch intransparent sei.
Überrascht habe ihn, dass sich die Leistungen der Dienste und Werke anders als
erwartet nur wenig überschneiden würden.
Im Bereich der Angebote gäbe es deshalb
kein Einsparungspotential durch den
Abbau von Doppelangeboten. Dies habe
eine umfassende – und in dieser Gründlichkeit erstmalige – Bestandsaufnahme
der Angebote aller Dienste und Werke ergeben. Trotzdem sei immer wieder zu fragen: „Gibt es für alle Leistungen Kunden?
Machen wir diese Dinge auch zielorientiert? Haben wir auch für jeden Kunden die
Leistung, die er haben will?“
Die strukturelle Unterscheidung zwischen
Primär- und Sekundärbereich diene auch
dazu, Preise deutlich zu machen und das
Angebot- und Nachfrageprinzip einzuführen: Ein Referent müsse bei Veranstaltungen Kosten pro Teilnehmer an den
Sekundärbereich abgeben. Dadurch entstehe Kostentransparenz und Kostenbewusstsein.
Die Vorsitzende der Kammer für Dienste
und Werke, Frau Stäcker, wies auf der Synodaltagung darauf hin, dass durch die
Strukturanpassung I und II eine Reihe von
Diensten und Werken bereits bis zu 25%
an Stellen abgebaut hätten. In dem geplanten Umstrukturierungsprozess gehe
es deshalb auch darum, die bisherigen Kostensenkungen in ihrer Verteilung auf die
jeweiligen Dienste und Werke transparent
zu machen, um die Fairness zu wahren.
Die Nordelbische Synode stimmte der Konzeption des Prozesses „Zukunft der Dienste und Werke“ zu. So wurde die Arbeit in
den kommenden Jahren im Zentrum für
Dienste und Werke in der Gartenstraße in
Kiel, im Christan-Jensen-Kolleg in Breklum
und im später so genannten DorotheeSölle-Haus in Hamburg konzentriert. Dafür
wurden einige andere, „traditionsreiche“
Standorte geschlossen. Der Koppelsberg
als Zentrum der evangelischen Jugendar-
I. Erste Einsparungs- und Kürzungsprozesse
beit blieb erhalten. Geplant war außerdem,
die in Hamburg angesiedelten nordelbischen Dienste und Werke in einem neu zu
bauenden Zentrum in lokaler Anbindung
an die Christus-Kirche in Hamburg-Eimsbüttel zu sammeln. Dieser Plan ließ sich allerdings aufgrund der später weiter sinkenden Kirchensteuereinnahmen nicht mehr
verwirklichen. Wegen der insgesamt geschrumpften Größe fanden sie zusammen
mit dem Diakonischen Werk ihren Platz im
Dorothee-Sölle-Haus.
Der Konsens unter den Diensten und Werken war insgesamt hoch, an zwei Stellen
blieb er allerdings aus. Die Absicht, das
Nordelbische Missionszentrum und das
Diakonische Werk Hamburg in einem
Haus in Hamburg Othmarschen zu vereinen, scheiterte an fehlenden Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Einrichtungen
und an den örtlichen Gegebenheiten. Die
Akademie war nicht bereit, auf den Standort Bad Segeberg zu verzichten und legte
der Kirchenleitung ein Konzept vor, mit
dem es möglich sein sollte, das Bettenhaus
langfristig zu halten. In beiden Fällen verfügte die Kirchenleitung pauschale Einsparungssummen, ohne die Struktur zu
verändern.
Um den Abbau von Stellen im Sekundärbereich aller Dienste und Werke sozialverträglich zu gestalten, wurden Mitarbeitervertretung und Gewerkschaften zeitig in
den Prozess einbezogen und für einige
Jahre eine Stellenbörse eingerichtet.
Im Januar 2000 veranstaltete die Kirchenleitung einen Workshop, um zu Prioritäten
im Primärbereich zu kommen. Im September 2000 sollte der Synode die nötige Einsparungsliste dazu vorgelegt werden.
Aufgrund der dann folgenden weiteren Kostensenkungswelle kam es dazu aber nicht
mehr.
Der Prozess „Zukunft der Dienste und
Werke“ hat in mehrerer Hinsicht einen
Lerneffekt für die Gestaltung kirchlicher
Reformen bewirkt.
• Es wurde eine Prozessstruktur entwickelt, die zum Vorbild für künftige
Veränderungsprozesse werden sollte:
eine Kerngruppe mit Geschäftsfüh-
rung, begleitet von externer Beratung,
ihr zuarbeitende Arbeitsgruppen und
eine Lenkungsgruppe als Verbindung
zur Kirchenleitung mit einem hohen
Maß an bewusst geplanter Beteiligung
und Kommunikation aller Betroffenen.
• Durch die Consulting-Firma wurde
betriebswirtschaftlicher Wissenstransfer geleistet und Kompetenzen der
Organisationsentwicklung vermittelt.
• Es gelang, über das bloße Einsparen
hinaus neue, zukunftsfähige Strukturen
zu schaffen.
31
II. Die Reformkommission
(2002 bis 2004)
33
II. Die Reformkommission
(2002 bis 2004)
halb gezwungen, die Akademie komplett
zu schließen.
2. Erste Reaktion der Kirchenleitung
(Mai bis November 2002)
1. Die Ausgangslage
Neue, drastische Steuerausfälle ab 2001
wurden in den folgenden Jahren zum Auslöser für einen umfassenden Restrukturierungsprozess, der die gesamte Nordelbische Kirche erfasste.
Standen 1992 noch 380 Mio. € Kirchensteuermittel zur Verfügung, waren es 2004
nur noch 273,4 Mio. €. Im gleichen Zeitraum stiegen die Ausgaben für die Altersversorgung auf 67 Mio. €.
Die Haushalte seit 2001 konnten deshalb
nur noch mit steigendem Defizit geplant
werden. Dabei verhinderten Rückflüsse
aus Clearing-Abrechnungen zunächst eine
Darlehens-Aufnahme bzw. verminderten
die Defizite. Der Doppelhaushalt 2002/
2003 war für die nordelbische Ebene mit
einem Defizit von 1,639 Mio. €/ 3,776 Mio.
€ geplant worden. Zusätzlich zu diesen
durch die Einkommensteuerreform verursachten Einbußen verschlechterten sich im
Laufe des Jahres die wirtschaftliche Lage,
so dass eine Erhöhung des Defizits auf
4,75 Mio. €/ 7,38 Mio. € erwartet wurde.
Das tatsächliche strukturelle Defizit betrug
dann 2003 9,7 Mio. €. Der Haushalt 2004
konnte deshalb nur durch eine strikte Ausgabendisziplin und eine Entnahme aus der
Rücklage Altersversorgung in Höhe von
15,6 Mio. €, davon 3 Mio. € für die landeskirchliche Ebene, ausgeglichen werden.
Die Dramatik der Situation wurde Kirchenleitung und Synode im Laufe des Jahres
2003 konkret vor Augen geführt, als bekannt wurde, dass die Evangelische Akademie nicht die vereinbarten Einsparungen
von 1,5 Mio. € erzielen konnte, sondern im
Gegenteil zunehmend defizitär arbeitete.
Im September 2003 war die Synode des34
Die Kirchenleitung beauftragte im Mai
2002 das Nordelbische Kirchenamt, Vorschläge für den Umgang mit diesem Defizit zu machen. Das Kirchenamt legte der
Kirchenleitung im Oktober 2002 eine Liste
mit Einsparungsvorschlägen vor.
Die Kirchenleitung fasste daraufhin sieben
Grundsatzbeschlüsse:
• Abbau von Doppelstrukturen,
• Überprüfung von Zuständigkeiten,
• Optimierung der Leistungserstellungsprozesse,
• Schließung der Wirtschaftsbetriebe oder
Refinanzierung nach Vollkosten,
• Inhaltliche Prioritätensetzung,
• Reduktion bzw. Streichung von Zuschüssen und unterstützenden Leistungen an Dritte.
Umgesetzt wurden diese Grundsatzbeschlüsse in 74 Einzelbeschlüssen zu Kürzungen in den Sachbüchern der gesamtkirchlichen Ebene in Höhe von 5 Mio. €.
Neben vielen kleineren Posten trafen die
Einsparungen vor allem das Kirchenamt
und die großen Einrichtungen. Inhaltliche
Grundlage für die Kürzungsbeschlüsse
waren Prioritäten, die die Kirchenleitung
auf ihrer Klausurtagung im Jahr 2000 in
Oslo beschlossen hatte: Verkündigung,
Seelsorge, Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit sollten anderen Arbeitsfeldern gegenüber Vorzug genießen.
Im November 2002 wurden die Beschlüsse bekannt. Sie wurden dann im Mai 2003
auch tatsächlich verabschiedet. Ähnlich
wie bereits 1998 gab sich die Kammer für
Dienste und Werke mit einfachen Kürzungsbeschlüssen der Kirchenleitung allerdings nicht zufrieden. Sie erinnerte die
Kirchenleitung an die vergangenen Kürzungswellen bei den Diensten und Werken.
1995: Allgemeine zehnprozentige Strei-
II. Die Reformkommission
chung der Zuweisung im Rahmen der
Strukturanpassung I,
1997: Je nach Werk 5-10% Mittelkürzung im Rahmen der Strukturanpassung II,
1999: Allgemeine Streichung der
Zuweisung von 10%,
Bis 2003 insgesamt Kürzung der Zuweisungen an die Dienste und Werke
um 35-40%.
Die Kammer wolle sich nicht an der Umsetzung von weiteren Einsparungsbeschlüssen beteiligen, wenn die Nordelbische Kirche nicht grundsätzlich über
ihre Strukturen und die Rolle der Dienste
und Werke darin neu nachdenke. Der
Punkt sei erreicht, wo sich die gewachsene
Struktur der Landeskirche mit den zu erwartenden Mitteln nicht mehr länger aufrecht erhalten ließe.
Aus der sich anschließenden Diskussion
zwischen Kirchenleitung, Kammer für Dienste und Werke, Hauptausschuss und Kirchenamt entstand ein Kompromiss. Parallel zur Umsetzung der Kürzungsbeschlüsse wurde eine Reformkommission
eingesetzt. Deren Aufgabe sollte es sein,
Vorschläge für Veränderungen der Strukturen in der gesamten Nordelbischen Kirche zu entwickeln.
danach die Synodalen mit den finanziellen
Fakten bekannt. Nach Stellungnahmen
von Oberkirchenrat Triebel für die Dienste
und Werke und von Bischöfin Jepsen für
die Kirchenleitung stellte Bischöfin Wartenberg-Potter die Idee der Einsetzung
einer Reformkommission vor und formulierte ihren Auftrag: Sie solle ein grundlegendes, zukunftsfähiges Struktur- und
Finanzkonzept für die Zeit ab 2010 formulieren unter der Vorgabe, dass 50% weniger Mittel zu Verfügung stünden. Dabei
solle es trotz allem Zeitdruck vielfältige Formen der Beteiligung und Beratung geben.
Anschließend stellte der Unternehmensberater Harald Kühn der Synode die verschiedenen psychologischen Phasen
eines Veränderungsprozesses vor und die
Faktoren, die nach seiner Meinung zum
Gelingen eines solchen Prozesses beitrügen.
In der Folge kam es zu einer intensiven
Aussprache über alle Vorträge. Am Ende
der Tagung wurde die Einsetzung der Reformkommission beschlossen und die Entscheidung über konkrete Einsparbeschlüsse auf die nächste Synodaltagung im Mai
2003 verschoben.
4. Die Arbeit der Reformkommission
3. Die Entscheidung der Synode
(Februar 2003)
Die Synode im Februar 2003 beschäftigte
sich ausführlich mit diesem Thema. Sie verband ekklesiologische Impulse, die Wahrnehmung der finanziellen Realitäten und
Anregungen für den Umgang mit Veränderungsprozessen miteinander und beschloss die Einsetzung der Reformkommission parallel zur Weiterarbeit an konkreten Kürzungsbeschlüssen.
Ein theologischer Vortrag von Fulbert Steffensky wurden von den Synodalen nicht
nur als Beitrag zur ekklesiologischen Klärung, sondern vor allem als wohltuende
Vergewisserung und Ermutigung für den
anstehenden Reformprozess aufgenommen. Oberkirchenrat von Heyden machte
Die Reformkommission setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Ebenen und Handlungsfelder der
Nordelbischen Kirche zusammen. Sie traf
sich gemeinsam und in den drei voneinander getrennt tagenden Untergruppen
„Theologie und inhaltliche Prioritäten“,
„Strukturen“ und „Finanzen“.
Ihre Arbeit wurde durch zwei hauptamtliche Geschäftsführerinnen, einen Betriebswirt und ein Sekretariat unterstützt.
Die Erarbeitung aller inhaltlichen Reformvorschläge folgte einem festgelegten Abstimmungs- und Beteiligungsmuster: Die
Reformkommission beschloss zunächst Vorlagen – fast immer nach der Vorarbeit von
eigens eingerichteten Projektgruppen – ,
legte sie der Kirchenleitung zur Kenntnis
vor, beriet dann mit Beteiligten und Betrof-
35
fenen in kleinen Hearings oder Großveranstaltungen, änderte und modifizierte Vorlagen daraufhin und legte sie der
Kirchenleitung schließlich zur Beschlussfassung vor.
Zwischenergebnisse veröffentlichte die Reformkommission in drei Ausgaben des Informationsblattes „Zukunft Nordelbien.
Neues aus der Reformkommission“, durch
Artikel in den „Nordelbischen Stimmen“
und auf ihrer Internetseite. Dazu kamen Informationsveranstaltungen für Synodale,
regelmäßige Berichte in der Kirchenleitung, im Kollegium des Nordelbischen Kirchenamtes, dem Gesamtpröpstekonvent
und auf Wunsch in Kirchenkreisen sowie
Diensten und Werken. Zugleich versuchte
die Reformkommission, die jetzt in der
Nordelbischen Kirche gängigen Finanzströme nachzuvollziehen und mögliche Alternativen zu berechnen.
Die Arbeit der Reformkommission wurde
in fünf Arbeitsphasen durchgeführt:
• Formulierug eines Kirchenbildes als
theologischer Grundlage
• Bestandsaufnahme der gegenwärtigen
Situation als Situationsanalyse
• Entwicklung von Ideen als kreativer
Beratungsprozess
• Entscheidung über Vorschläge als
Prioritätenprozess
• Entwicklung eines Gesamtvorschlages
4.1. Formulierung eines Kirchenbildes –
März 2003 bis Februar 2004
Aufgrund der Anregungen aus einer Zukunftskonferenz im März 2003 über „Leitlinien zum Kirchenbild“ erarbeitete die
Untergruppe Theologie die "Leitsätze zum
Kirchenbild" als theologische Grundlagen
des Reformprozesses und stellte sie nach
einer ersten Diskussion in der Reformkommission bis November innerhalb Nordelbiens zur Diskussion. Änderungen und
Kommentare wurden im Januar 2004 eingearbeitet. Des weiteren erarbeitete die Untergruppe in den folgenden Monaten ein
Verfahren zur Priorisierung der kirchlichen
Arbeit sowie das Thesenpapier "Kirche und
Geld".
Gedanklicher Ausgangspunkt der „Leit-
36
sätze“ ist die biblische Beschreibung der
christlichen Gemeinde im Neuen Testament als Gemeinschaft des Teilens in Apg.
2, 42.44-46, als Leib mit vielen Gliedern in
1. Kor. 12 und als Haus aus lebendigen
Steinen in 1. Petr. 2,4-10. Daraus erwächst
das Leitbild einer Kirche der „gegenseitigen Teilhabe“, bzw. der „äußeren und inneren Ökumenizität“. Nach CA VII und CA
XV gilt für die Beurteilung des kirchlichen
Lebens allein das Kriterium der „Evangeliumsgemäßheit“. Für die Gestaltung kirchlicher Organisationsstrukturen gibt es
danach keine spezifisch theologischen Kriterien. Jede Form der äußeren Gestalt der
Kirche ist von Menschen eingesetzt und
dient lediglich dem „Frieden und der guten
Ordnung in der Kirche“. Allerdings kann
die in diesen Aussagen angelegte Pluralität kirchlicher Organisations- und individueller Frömmigkeitsformen auch zur
Selbstabschließung, zum „incurvatus in se
ipsum“ führen. Um das zu vermeiden, sind
organisatorische Strukturen der Kirche im
Sinne der oben genannten biblischen Bezüge daran zu messen, ob sie gegenseitige Teilhabe und Kommunikation fördern.
„Strukturen, die im Verhältnis der Gliederungen und Ebenen der Kirche zueinander
wie im Verhältnis zur heutigen Welt eher
die Selbstabschließung begunstigen oder
den Fluss der Kommunikation und der Mittel blockieren, mussen… verlassen werden.“
Neben der Evangeliumsgemäßheit und
der Ökumenizität führen die „Leitsätze“ mit
Verweis auf die Aussage der zweiten
These der Theologischen Erklärung der
Bekennsnissynode von Barmen, dass
Jesus Christus „Gottes kräftiger Anspruch
auf unser ganzes Leben“ sei, die Relevanz
für die Welt als drittes Kriterium für die Priorisierung kirchlicher Arbeit und die Gestaltung kirchlicher Strukturen ein. Kirchliche
Arbeit muss sich in ihren Inhalten, Prioritäten und Strukturen daran messen lassen,
wie gut sie auf den jeweiligen individuellen,
interaktionalen und gesellschaftlichen Kontext bezogen ist. Dazu gehört nach Überzeugung der „Leitsätze“ insbesondere der
offene Umgang mit den Ambivalenzen der
II. Die Reformkommission
modernen Lebens, etwa der zwischen Mobilität und Heimat, Kommerzialisierung und
Wertschätzung, Individualität und verbindlicher Gemeinschaft, usw.
Darüber hinaus muss sich die konkrete
kirchliche Arbeit jeweils daran messen lassen, inwieweit sie den Zusammenhang
zwischen liturgeia, martyria, koinonia und
diakonia als den vier Dimensionen des
kirchlichen Lebens und Wirkens abbildet
und darin wichtige kirchliche Aufgaben
wahrnimmt.
4.2. Situation wahrnehmen –
Juni 2003 bis August 2004
An alle Einrichtungen und Kirchenkreise
wurden Fragebögen verschickt, um eine
Übersicht über die Aufgabenfelder Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Verwaltung, Informationen über personelle und finanzielle Ressourcen in diesen Bereichen,
Zielsetzungen und Ideen für neue Kooperationsformen sowie deren Einsparpotentiale zu bekommen.
90% der Kirchenkreise und 95% der Dienste und Werke antworteten. Eine Großveranstaltung zum Thema im Oktober 2003
machte deutlich, dass Kosten- und Personalstrukturen nicht ausreichend transparent dargestellt werden konnten. Eine
Kultur der Erfassung kirchlicher Arbeit (z.B.
in Form von aussagekräftigen Jahresstatistiken) war nicht vorhanden. Deshalb unterstützte ein Betriebswirt des Kirchenamtes die Reformkommission bei dieser
Aufgabe und verbesserte die Qualität der
Datenbasis wesentlich. Weiterhin wurde in
den Fragebögen nach Strukturveränderungen der Kirchenkreise in den letzten
fünf Jahren gefragt. Dazu wurde Ende des
Jahres ein Reader veröffentlicht.
In diesem Reader wurde deutlich, dass alle
Kirchenkreise bereits erhebliche Anstrengungen unternommen hatten, um die finanziellen Defizite aufzufangen. In nahezu
allen Kirchenkreisen gab es Bemühungen
und z.T. umfangreiche Prozesse, Kirchengemeinden in neue regionale Strukturen
zusammenzubinden.
4.3. Ideen und Perspektiven entwickeln –
August 2003 bis März 2004
Ein Schwerpunkt dieser Phase war die
Frage nach zukünftigen Organisations- und
Leitungsstrukturen. Die Anzahl der Bischofssitze, die Gestaltung des pröpstlichen
Amtes
und
der
Kirchenvorstandsarbeit wurde in der Reformkommission, in Untergruppen, auf
Hearings
und
Großveranstaltungen
ebenso diskutiert wie verschiedene Gliederungsmodelle der Lan- deskirche in Regionen und die damit verbundenen
Kosten.
Zu einigen Themen richtete die Reformkommission darüber hinaus Projektgruppen ein, die Perspektiven und Ideen für
verschiedene kirchliche Arbeitsfelder erarbeiten sollten: Gottesdienst und Spiritualität, Kirchenmusik, Kindertagesstättenarbeit, Ökumene, Mission und Gerechtigkeit,
Diakonie, Öffentlichkeitsarbeit und Publizistik, Seelsorge und Beratung, Familie, Kinder und Jugend, Frauen, Männer, Alte und
ältere Menschen.
Diese Projektgruppen bekamen den Auftrag, Profil und Inhalt ihres Themas zu beraten, vorhandene Aktivitäten, Personalund Finanzressourcen zusammenzutragen
und nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. Bis zum Februar 2004 meldeten sie
ihre Ergebnisse an die Reformkommission
zurück.
Weiteres wichtiges Thema war die Verwaltung. Eine betriebswirtschaftliche Analyse
ergab, dass sie durch Kooperation und
Vernetzung um bis zu 20% kostengünstiger arbeiten könne. Dazu erarbeitete eine
Arbeitsgruppe zusammen mit dem Konvent der Verwaltungsleiter Vorschläge.
Zur Frage der Zukunft der Ortsgemeinde
fand eine Großveranstaltung im Januar
2004 mit dem Schwerpunktthema Regionalisierung statt.
Die „AG Bildung und gesellschaftlicher Diskurs“, gegründet im September 2003 nach
dem Beschluss der Synode zur Schließung
der Evangelischen Akademie, beriet sowohl über die zukünftige Akademiearbeit
in der Kirche als auch über das Selbstverständnis der Bildungsarbeit insgesamt.
37
II. Die Reformkommission
Die Untergruppe Finanzen beschäftigte
sich mit einer Neukonzeption der Verteilung der Kirchensteuermittel an die Kirchenkreise. Außerdem erarbeitete sie
Vorschläge für die Erschließung neuer Einnahmen durch Fundraising, Sponsoring
und Kirchgeld und riet zu einheitlichen Kirchenkreisfinanzsatzungen. Auch über eine
Veränderung der Bemessungsgrundlage
für die Kirchensteuer wurde nachgedacht.
4.4. Prioritäten setzen –
Februar bis August 2004
Die Ideen und Perspektiven wurden auf
Basis der Papiere zum zukünftigen Kirchenbild priorisiert und auf einer Zukunftswerkstatt im März 2004 vorgestellt.
Die 27 Kirchenkreise sollten zu sechs bis
neun Regionen, die Dienste und Werke
entsprechend in sogenannten Regionalzentren zusammengefasst und eng mit
den Nordelbischen Diensten und Werken
verknüpft sowie die Verwaltung auf Verwaltungszentren konzentriert werden.
Ebenso wurden die Ergebnisse der AG Bildung und der zwölf Projektgruppen vorgelegt.
Vor allem die Vorschläge zur landeskirchlichen Struktur und der Einführung von Regionalpröpsten wurden kontrovers diskutiert. Von den Pröpstinnen und Pröpsten
aus dem Sprengel Holstein-Lübeck kamen
Bedenken gegen die Zwangsfusion von
Kirchenkreisen. Sie warben stattdessen für
freiwillige Kooperationen und den Erhalt
des pröpstlichen Amtes in seiner jetzigen
Form.
Mit Blick auf die Ortsgemeinde wurden
Ideen zur Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden vorgestellt. Die Aufgaben des
pröpstlichen Amtes wurden neu als geistliche Leitung beschrieben, die Gemeinden
bei Personalentwicklung, Krisen- und Konfliktbewältigung sowie ihrer spiritueller Entwicklung unterstützt.
Für das Bischofsamt wurden zwei Modelle
vorgestellt: Drei Bischöfinnen/ Bischöfe mit
jeweils sich auf ganz Nordelbien erstrekkenden fest definierten Aufgaben oder nur
noch eine Bischöfin/ ein Bischof für die gesamte Landeskirche.
38
Weiterhin ging es um die zukünftigen Perspektiven hauptamtlicher Mitarbeitender,
um zukünftige Berufsbilder, Anstellungsverhältnisse, Gehalts- und Versorgungsstrukturen.
4.5. Gesamtkonzept entwerfen –
Juni bis November 2004
Die kritischen Kommentare zum ersten
Entwurf des Strukturkonzeptes veranlassten die Reformkommission zu einem weiteren Schritt der Beteiligung kirchlicher
Gremien und Entscheidungsträgerinnen/
Entscheidungsträger. Deshalb wurden zu
den konkreten Fragen der Strukturveränderungen Projektgruppen – zusammengesetzt aus allen Ebenen der Nordelbischen Kirche – initiiert. Die Themen
dieser Projektgruppen lauteten: Profil der
Ortsgemeinde, Regionenzuschnitt, Regionalzentren, Verwaltung, Perspektiven
hauptamtlicher Mitarbeit in der Nordelbischen Kirche.
Bei der sich daran anschließenden Arbeit
ging es nicht nur darum, die Ergebnisse
dieser Projektgruppen zu einem konsistenten Konzept zusammenzufügen, sondern es auch offen zu halten für die mittelfristige Perspektive einer engen Kooperation mit der Mecklenburgischen und Pommerschen Kirche bis hin zur Möglichkeit
einer Nordkirche.
Das Gesamtkonzept wurde im Juni 2004
auf einer Großveranstaltung vorgestellt,
noch einmal abschließend beraten und im
Herbst in der Kirchenleitung verabschiedet. Auf der Synodaltagung im November
2004 verabschiedete die Nordelbische
Synode dann die von der Reformkommission erarbeiteten 35 Beschlüsse nach ausführlicher Diskussion ohne Gegenstimme,
zusammen mit einem Verfahren zur Prioritätenfindung.
Für die Umsetzung wurde ein Zeitrahmen
bis zu den Kirchenwahlen im November
2008 ins Auge gefasst.
III. Die Umsetzung der
Reformbeschlüsse
(2005 bis 2009)
39
III. Die Umsetzung der
Reformbeschlüsse
(2005 bis 2009)
ode aufgrund nochmalig sinkender Einnahmen weitere Einsparungen beschließen und sich erneut mit dem langfristig brisanten Thema der Versorgung beschäftigen.
2. Zum Prozess
1. Überblick
Ab Januar 2005 setzte die Nordelbische
Kirche die 35 Reformbeschlüsse nach und
nach um. Wenn sich auch im Laufe des
Prozesses zum Teil erhebliche Veränderungen ergaben, blieb doch die grundlegende Linie der Beschlüsse erhalten. Im
Umgang mit sinkenden Einnahmen sollte
die organisatorische Effizienz und Effektivität durch eine Zusammenfassung von Organisationseinheiten erhöht, eine verbindlichere Verknüpfung der verschiedenen
Einheiten und Funktionen geschaffen, eine
inhaltliche Präzisierung und Stärkung der
Leitung vorgenommen sowie die Standardisierung von Verwaltungsprozessen vorangetrieben werden. Damit verbunden
waren die Entwicklung einer Reihe von
Übergangsbestimmungen, die Anpassung
des Wahlrechts und die Frage nach der Zukunft der hauptamtlichen Beschäftigung.
Dabei wurden die Umsetzungsentscheidungen ekklesiologisch immer wieder
rückbezogen auf die „Leitsätze zum Kirchenbild“. Vor allem das Kriterium der „inneren Ökumenizität“ wurde dabei für die
Diskussion über Strukturentscheidungen
und ihre Begründung wichtig. Im Einzelfall
musste dabei die richtige Balance zwischen Eigenständigkeit und Verbundenheit gefunden werden.
Gleichzeitig wurden mit dem Prioritätenprozess, den Ergebnissen der Partnerkonsultation, der dadurch angeregten Synode
„Glauben weitergeben“ vom September
2006 samt dem „missionarischen Lernprozess“ und den „Leitfragen zum kirchlichen Leben“ auch inhaltliche Impulse
gesetzt.
Parallel dazu musste die Nordelbische Syn-
40
Die Umsetzung der Beschlüsse war von
einem größtmöglichen Maß an Beteiligung
und Mitsprache geprägt. Vorschläge zur
Umsetzung der Reformbeschlüsse wurden
in Projekt- und Arbeitsgruppen erarbeitet,
immer wieder den Betroffenen auf Großveranstaltungen und Anhörungen präsentiert, diskutiert und aufgrund von Stellungnahmen verändert. Die Vorschläge wurden
schließlich in Eckpunkten zusammengefasst, in dieser Form in der Synode inhaltlich diskutiert, verändert und verabschiedet, um in einem letzten Schritt in Verfassungsänderungen und Kirchengesetzen
formuliert, nochmals beraten und letztendlich beschlossen zu werden. Dabei musste
immer wieder neu die Balance zwischen
dem Erfordernis zügiger Entscheidungen
und dem Bedürfnis nach Beteiligung gefunden werden.
Als Koordinierungsgremium für die Umsetzung der Reformen wurde die sogenannte Lenkungsgruppe eingesetzt. Sie
war hochrangig mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen kirchlichen Entscheidungs- und Interessengruppen besetzt.
Für die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe, die Prozessgestaltung und die nötige Kommunikation zwischen den
Beteiligten wurde zusätzlich für die Dauer
der Reformen eine „Arbeitsstelle für Reformsetzung und Organisationsentwicklung“ mit vier hauptamtlichen Mitarbeitenden eingerichtet.
Die Lenkungsgruppe bildete Untergruppen als Arbeits- oder Projektgruppen zu folgenden Themen:
• Zukunft der Ortsgemeinde
• Leitungsstrukturen
• Verwaltung
• Regionalzentren, später eine Gruppe für
nordelbische Dienste und Werke
III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse
• Prioritäten
• Wahlrecht
• Hauptamtliche Beschäftigung
3. Die neuen Kirchenkreise
Die Reformkommission hatte ursprünglich
eine Reduzierung der Kirchenkreise auf
sechs bis neun Regionen vorgesehen.
Gleichzeitig sollte in entsprechend vielen
Regionalzentren die Arbeit der Dienste und
Werke auf nordelbischer und Kirchenkreisebene integriert werden. Die Nordelbische Synode entschied dann aber im
November 2004, die Nordelbische Kirche künftig in maximal zwölf Kirchenkreise
zu gliedern. Dazu lag der Synode ein Vorschlag der Kirchenleitung für den künftigen Zuschnitt der Kirchenkreise vor.
Die Kirchenleitung bat die Kirchenkreise
bis zum 30. Juni 2005 um Stellungnahme
zu diesem Vorschlag. Diese Stellungnahmen, die die Kirchenkreise nach intensiven
Beratungen abgaben, stimmten in vielen
Bereichen mit dem Vorschlag der Synode
überein. Die Kirchenleitung beriet diejenigen Stellungnahmen aus den Kirchenkreisen, die inhaltlich von dem Vorschlag der
Synode abwichen, ausführlich und übernahm im Ergebnis in zahlreichen Fällen die
Vorschläge aus den Kirchenkreisen.
Die Nordelbischen Synode diskutierte
dann im November 2005 den vorläufigen
Entwurf eines Kirchengesetzes über die
Neugliederung des Kirchengebietes, den
die Kirchenleitung als Ergebnis der bisherigen Beratungen vorgelegt hatte.
Im Anschluss an die Beratungen in der
Synode wurde durch die Kirchenleitung
eine Anhörung der Kirchenkreise nach Artikel 27 Abs. 2 der veranlasst. In diesem
Anhörungsverfahren erhielten die Kirchenkreise die Gelegenheit, bis zum 31. Mai
2006 zu dem vorläufigen Gesetzentwurf
Stellung zu beziehen. Die Kirchenleitung
verstand dieses Anhörungsverfahren ausdrücklich als einen offenen Prozess, in
dem die vorgelegten Festlegungen aufgrund weiterer Beratungen verändert werden konnten.
Der von den Kirchenkreisen Alt-Hamburg,
Harburg und Stormarn gewünschten Fusion zum Großkirchenkreis „Hamburg-Ost“
stimmte die Nordelbische Ebene mit der
Auflage zu, dass die Hamburger Kirchenkreise gemeinsame Aufgaben durch einen
Kirchenkreisverband in neuer, „schlanker“
Gestalt wahrnehmen und dass die gesamtkirchlichen Interessen durch die Einrichtung einer „Koordinierungskommission“ mit denen der Hamburger Kirchenkreise abgestimmt werden.
Nach der Anhörungsphase verabschiedete
die nordelbische Synode im September
2006 das 2. Strukturreformgesetz. Dieses
sieht vor, dass sich Nordelbien ab dem 1.
Mai 2009 in 11 Kirchenkreise gliedert. Mit
ihm wurden zugleich die rechtlichen
Grundlagen für die Fusionsprozesse der
Kirchenkreise geschaffen.
4. Das Bischofsamt
In den Reformbeschlüssen 25 und 26
hatte die Synode die Kirchenleitung gebeten, zur April-Synode 2005 eine Ausarbeitung drei verschiedener Modelle (A, B und
C) zur Beratung vorzulegen.
• Drei Bischöfinnen/Bischöfe. Dabei soll
ein Bischofsamt dauerhaft mit dem Vorsitz der Kirchenleitung verbunden werden. Der Dienstsitz ist am Sitz der
Kirchenleitung und des Nordelbischen
Kirchenamtes (Kiel)
41
• Ein/e Bischöfin/Bischof mit zwei
Landespröpstinnen/-pröpsten
• Ein/e Bischöfin/Bischof, Auflösung
der Sprengel
Verlauf der Diskussion
Auf der Synodaltagung im April 2005 wurden die Modelle A, B und C sowie ein Antrag zur Konkretisierung des Modells C
kontrovers diskutiert. Die Kirchenleitung erhielt den Auftrag zur Ausarbeitung des CModells und gab ihn an die Lenkungsgruppe weiter. Über die Projektgruppe "Leitungsstrukturen" wurde die Arbeitsgruppe
"Bischofsamt" hierfür eingesetzt. Um nach
Möglichkeit ein für die Synode konsensfähiges Modell zu erarbeiten, beschloss die
Lenkungsgruppe, in der Synode regelmäßig über den Fortgang der Beratungen
zum bischöflichen Amt zu berichten und
über die Richtung der Weiterarbeit zu beraten.
Ausgehend von den Fragen im Zusammenhang mit dem C-Modell beschäftigte
sich die Arbeitsgruppe "Bischofsamt" zunächst grundsätzlich mit theologischen
und rechtlichen Grundlagen des Leitungsverständnisses, in Bibel und Bekenntnis einerseits und der nordelbischen Verfassung
andererseits. Danach unterzog sie die bischöflichen Aufgaben einer genaueren
Analyse, wobei insbesondere auch Interviews mit den Mitgliedern des Bischofskollegiums über deren augenblickliche Aufgaben mit herangezogen wurden.
Bei der Analyse leitete die Arbeitsgruppe
vor allem eine Frage: Welche Aufgaben
sind genuin bischöflich, welche können gegebenenfalls auch auf andere Personen
beziehungsweise Ämter delegiert werden?
Aus den Ergebnissen dieser Überlegungen schließlich ergaben sich strukturelle
Folgerungen für mögliche künftige Modelle des bischöflichen Amtes auf der
Basis des C-Modells, das von einer leitenden bischöflichen Person für Nordelbien
ausgeht.
Im September 2005 wurde der Synode
durch den Vorsitzenden der Projektgruppe
"Leitungsstrukturen", Propst Kai Reimer,
über den Stand berichtet. Die Synode er-
42
weiterte daraufhin den Auftrag für die weitere Ausarbeitung des Modells C zum bischöflichen Amt. Sowohl der Bericht von
Propst Reimer als auch die Debatte zum
Thema "Leitungsstrukturen" zeigten, dass
die Aufmerksamkeit zukünftig stärker bei
einer inhaltlichen Auseinandersetzung
über Leitungsverständnis und Leitungsstrukturen liegen sollte, und nicht allein bei
den alternativen Modellen A, B oder C.
In der Nordelbischen Synode im Februar
2006 wurde der erneute Bericht aus der
Projektgruppe Leitungsstrukturen mit großer Zustimmung aufgenommen. In diesem
Bericht hatte Propst Reimer deutlich gemacht, dass die Arbeitsgruppe Bischofsamt und mit ihr auch die Projektgruppe
Leitungsstrukturen zu dem Ergebnis gekommen war, dass die ursprünglich mit
dem C-Modell verbundene Vorstellung nur
einer einzigen bischöflichen Person mit
einer ehrenamtlichen Stellvertretung im
Fall der Abwesenheit nicht praktikabel sei.
Wesentlich für das C-Modell war jedoch
nicht so sehr die Idee einer ehrenamtlichen
Stellvertretung, sondern vor allem der Gedanke, dass die Nordelbische Kirche an
ihrer Spitze von einer einzigen bischöflichen Person repräsentiert werden soll. Die
Projektgruppe entwickelte daher das Modell so weiter, dass die bischöflichen Aufgaben auf mehrere Personen aufgeteilt
werden, die jedoch in einer inneren Hierarchie stehen.
Ermutigt durch die Zustimmung der Synode zu den bis dahin ausgearbeiteten Eckpunkten zum bischöflichen Amt vervollständigte die Arbeitsgruppe die Vorlage
zur Ausarbeitung des C-Modells und
schloss sie im Mai 2006 ab. Die Ergebnisse wurden von der Projektgruppe Leitungsstrukturen und von der Lenkungsgruppe übernommen und als Ausarbeitung des C-Modells der Kirchenleitung zur
weiteren Beratung vorgelegt. Die Kirchenleitung beriet in mehreren Sitzungen die
zukünftigen Strukturen im bischöflichen
Amt und legte der Synode im September
2006 gemäß dem Auftrag der Synode vom
April 2005 die Ergebnisse aus der „AG Bischofsamt“ vor.
III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse
Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der
„AG Bischofsamt“ erarbeitete die Kirchenleitung Eckpunkte zur zukünftigen Struktur
des bischöflichen Amtes, die von der Synode im September 2006 beschlossen wurden. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte
erarbeitete das Nordelbische Kirchenamt
die rechtlichen Grundlagen für die zukünftige Struktur des bischöflichen Amtes. Im
September 2007 stimmte die Synode den
entsprechenden Verfassungsänderungen
und Kirchengesetzen mit großer Mehrheit
zu.
Ergebnisse
Mit den von der Nordelbischen Synode im
September 2007 beschlossenen Verfassungs- und Gesetzesänderungen ergeben
sich für die Zukunft folgende Veränderungen für das Bischofsamt in der Nordelbischen Kirche:
Statt bisher drei gleichberechtigter Bischöfinnen/ Bischöfe wird es in Zukunft eine
Landesbischöfin/ einen Landesbischof
und zwei weitere Bischöfinnen/ Bischöfen
mit dem Schwerpunkt ihrer Arbeit in zwei
Sprengeln geben.
Damit hat sich die Nordelbische Kirche einerseits gegen das bisherige kollegiale Modell des leitenden geistlichen Amtes
entschieden, ist auf der anderen Seite aber
auch nicht den Weg gegangen, nur eine
Bischöfin/ einen Bischof vorzusehen und
die mittlere Leitungsebene zu teilen, wie
das in anderen Landeskirchen der Fall ist.
Für die Ausübung des Amtes der Verkündigung ist der Landesbischöfin/ dem Landesbischof der gesamte Bereich der
Nordelbischen Kirche zugewiesen, den Bischöfinnen und Bischöfen im Sprengel nur
der von der Synode zu bestimmende
räumliche Bereich eines Sprengels. Diese
unterschiedliche räumliche Zuordnung
kennzeichnet das Amt der Landesbischöfin/ des Landesbischofs insoweit als ein
übergeordnetes Amt. Eine geistliche Hierarchisierung der Bischofsämter ist damit
nach reformatorischer Lehre nicht verbunden.
Die zentrale Aufgabe der Landesbischöfin/
des Landesbischofs wird es sein, die Ein-
heit der gesamten Nordelbischen Kirche in
einer Person sichtbar zu machen. Sie/ er
soll auf der Basis des in der Kirche geltenden Bekenntniskonsenses nach dem Modell exemplarischer Repräsentanz zu gesellschaftlich relevanten Fragen eigenverantwortlich Stellung nehmen und auf diese
Weise das Bild der Kirche prägen.
Diese öffentliche Anwaltschaft soll neben
dem Verkündigungsdienst in allen Gemeinden der Nordelbischen Kirche das besondere Amt der Landesbischöfin/ des
Landesbischofs sein: nach innen wie nach
außen das institutionelle und geistliche
Ganze der Kirche in Hamburg und Schleswig-Holstein zu repräsentieren.
Folgerichtig soll es auch vorrangig zum
Dienst der Landesbischöfin/ des Landesbischofs gehören, die Nordelbische Kirche
gleichermaßen gegenüber der Freien und
Hansestadt Hamburg und dem Land
Schleswig-Holstein sowie im gesamten
kirchlichen und öffentlichen Leben zu vertreten.
Der herausgehobenen Rolle der Landesbischöfin/ des Landesbischofs entspricht
es, dass sie/ er kraft Amtes den Vorsitz in
der Kirchenleitung einnehmen soll.
Die Aufgabe der Bischöfinnen/ Bischöfe in
den Sprengeln ist es neben den bischöflichen Aufgaben im jeweiligen Sprengel die
Landesbischöfin/ den Landesbischof nach
Absprache mit ihr/ ihm bei gesamtkirchlichen Aufgaben zu unterstützen.
Dazu ist ein Bischofsrat vorgesehen. Er
wird von der Landesbischöfin/ dem Landesbischof einberufen und dient im Wesentlichen dem Austausch sowie der
Absprache und Koordination der bischöflichen Aufgaben im Interesse einer einheitlichen Wahrnehmung. Kommt eine Verständigung nicht zustande, ist die Entscheidung der Landesbischöfin/ des Landesbischofs maßgeblich.
Die Einbindung der Bischöfinnen und Bischöfe im Sprengel in die Struktur des Bischofsamtes hat zur Folge, dass sie kraft
Amtes Mitglieder der Kirchenleitung sind.
Sie haben Teil an der dem Bischofsamt zugewiesenen übergemeindlichen Lehrverantwortung, indem sie zusammen mit der
43
Landesbischöfin/ dem Landesbischof als
Mitglieder des Bischofsrates das Recht
haben, gegen ein von der Synode beschlossenes Gesetz oder einen anderen
Beschluss der Synode Einspruch einzulegen, wenn sie dieses für unvereinbar mit
dem Bekenntnis halten.
In gleicher Weise werden sie an der Entscheidung unserer Kirche beteiligt, die Ergebnisse interkonfessioneller Lehrgespräche anzunehmen, wenn sich daraus Konsequenzen für eine Kirchengemeinschaft
ergeben.
5. Das pröpstliche Amt
Zunächst verabschiedete die Synode Übergangsbestimmungen für die im Entstehen
begriffenen neuen Kirchenkreise. Dazu
wurde im September 2005 ein Kirchengesetz über die Wahrnehmung des pröpstlichen Amtes im Rahmen der Neugliederung des Kirchengebietes verabschiedet. Dort ist u.a. geregelt, dass die fusionierenden Kirchenkreise ihre zukünftige
Leitungsstruktur beraten und durch übereinstimmende Beschlüsse ihrer Kirchenkreissynoden in einer sogenannten Überleitungsvereinbarung im Rahmen der
rechtlichen Bedingungen verbindlich klären müssen. Das Gesetz eröffnet außerdem eine ganze Reihe von Möglichkeiten
für die Ausgestaltung der Leitungsstrukturen im Übergang von den bisherigen zu
den neuen Kirchenkreisen.
Nach umfangreichen Vorarbeiten der Untergruppe „Leitung" und ausführlicher Diskussion verabschiedete die Nordelbische
Synode im Februar 2007 die „Eckpunkte
zum pröpstlichen Amt". Die sich daraus ergebenden Änderungen beschloss die Synode im September 2007 mit dem 20.
Verfassungsänderungsgesetz.
Die Notwendigkeit, Leitungsstrukturen für
die zukünftigen Kirchenkreise neu zu bedenken, war zunächst durch die Größe der
zukünftigen Kirchenkreise aufgrund der
Neugliederung des Kirchengebietes verursacht. Sie standen aber ebenfalls im Zusammenhang mit der inhaltlichen und
44
strukturellen Neuausrichtung des gesamten Reformprozesses.
Strukturen und Inhalte sollten auch bei der
Entwicklung von Leitungsstrukturen für die
zukünftigen Kirchenkreise aufeinander bezogen werden. Daher war eine Verständigung über das Leitungsverständnis sowie
über Aufgaben und Inhalte von Leitung
grundlegende Voraussetzung für eine Entscheidung über eine zukünftige Leitungsstruktur.
Die Überlegungen dazu bewegten sich im
Spannungsfeld zwischen nötigen Einsparungen auch auf Leitungsebenen, der Erkenntnis, dass eine gut ausgestattete
Leitungsebene Voraussetzung für die Bewältigung von Veränderungsprozessen ist
und der theologischen Fragestellung: „Wie
kann geistliche Leitung gestärkt werden?"
Die Aufgabenfelder der Pröpstinnen und
Pröpste in den künftigen Kirchenkreisen
wurden mit den folgenden vier Kernbereichen beschrieben:
• Predigt und Seelsorge (hierzu gehört
auch die Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter),
• Die Verantwortung für schriftgemäße
Lehre und Verkündigungspraxis sowie
die Sorge um die Einheit,
• Die Teilhabe an der rechtlichen
Leitung,
• Die Repräsentation im Kirchenkreis.
Den Leitungsaufgaben der Begleitung von
Gemeinden, Diensten und Werken, der Begleitung und Beratung der Pastorinnen
und Pastoren und der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter kommt innerhalb dieser Beschreibung eine besondere Bedeutung zu.
Es sind gerade diese Bereiche der geistlichen Leitung, die zu den pröpstlichen
Grundaufgaben gehören.
Mit der Frage, wie die Fülle dieser Aufgaben angemessen bewältigt werden kann,
war gleichzeitig die Frage nach der Stellung der Stellvertretung im pröpstlichen
Amt berührt. Eine ursprünglich von der Kirchenleitung angedachte hauptamtliche
Stellvertretung mit entsprechender besoldungsrechtlicher Stellung wurde von der
Synode im Frühjahr 2007 nicht übernommen. Stattdessen wurde beschlossen, in
III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse
Kirchenkreisen mit nur einer Pröpstin/
einem Propst eine ständige Stellvertretung
durch eine Pastorin/ einen Pastor zu ermöglichen, die/ der hierfür von einem Teil
der pfarramtlichen Tätigkeit befreit werden
kann. In gegliederten Kirchenkreisen bleibt
es bei der Regelung, dass eine gegenseitige Stellvertretung erfolgt. Pastorenkonvente in den Bezirken sind obligatorisch.
6. Die Dienste und Werke
6.1. Prioritätensetzung
Anfang 2005 führte eine von der Kirchenleitung eingesetzte Projektgruppe das von
der Synode im November 2004 verabschiedete Verfahren zur Prioritätensetzung
durch. In Absprache mit den betroffenen
Einrichtungen und auf der Grundlage einer
von der Reformkommission erarbeiteten
Zusammenfassung wurden die Dienste
und Werke zunächst nach dem Schema
„Kernaufgaben – Arbeitsformen – Kontext“
gesichtet. Die so erschlossenen Arbeitsfelder Gottesdienst und Spiritualität, Seelsorge und Beratung, Familie, Kindertagesstätten, Kinder und Jugend, Frauen, Männer, alte und ältere Menschen, Öffentlichkeitsarbeit und Publizistik, Arbeitswelt,
Diakonie sowie Ökumene, Mission und Gerechtigkeit wurden dann in einem zweiten
Schritt zu acht Hauptbereichen zusammengefasst, mit entsprechender Zuordnung der aktuellen Haushaltsstellen. Dabei
wurde auch aufgeführt, was für jeden Bereich an Kürzungen im Mai 2003 beschlossen worden, was davon bereits
umgesetzt und was noch geplant war. Ergänzt wurde diese Darstellung um die von
den Kirchenkreisen erbrachten Mittel für
die Arbeitsfelder im jeweiligen Hauptbereich, um so einen Überblick zu bekommen, wie viel Geld für welches Arbeitsgebiet insgesamt in Nordelbien verwendet
wird. Auf Grundlage dieser Zahlen erarbeitete die Projektgruppe neue Prioritäten, die
wie folgt aussahen:
Hauptbereich
Ist
Neu
HB 1: Seelsorge
und Beratung
15,03%
13,38%
HB 2: Gottesdienst, Spiritualität,
Kirchenmusik
3,59%
5,38%
HB 3: Gestaltung
des sozialen
Raumes/
Diakonische
Arbeit
30,39%
27,13%
HB 4: Ökumene,
Mission und Gerechtigkeit
7,39%
9,75%
HB 5: Generationen
15,27%
12,75%
HB 6: Gerechtes
Leben von Frauen
und Männern
5,43%
6,25%
HB 7: Bildung
15,51%
15,25%
HB 8: Öffentlichkeitsarbeit,
Publizistik und
Marketing
7,39%
9,75%
Diese Prioritäten wurden in einem letzten
Schritt noch einmal inhaltlich überprüft.
Dazu wurden auf Grundlage des bisher Erarbeiteten zu allen Hauptbereichen Ziele
formuliert, pragmatische Überlegungen zu
den Arbeitsfeldern hinzugezogen sowie
die Relevanz der Arbeitsbereiche für die
verschiedenen kirchlichen Ebenen und die
Frage der praktischen Durchsetzbarkeit bedacht.
Parallel dazu musste die Projektgruppe
Vorschläge für den Abbau des strukturellen Defizits der nordelbischen Ebene erarbeiten, das sich damals auf 6,8 Mio. €
belief. Sie erarbeitete Vorschläge für Einsparungen im Bereich der Dienste und
Werke. In der sogenannten „Anlage 6“ wurden detailliert Kürzungssummen für die
einzelnen Hauptbereiche von insgesamt
45
5,7 Mio. € aufgeführt, die im Grundsatz von
der Synode im April 2005 beschlossen
wurden. Bis 2007 konnten davon 1,8 Mio.
€ realisiert werden. Im November 2007
wurde die Anlage 6 modifiziert. Einsparungsvorschläge in Höhe von etwa
770.000 € wurden als unrealistisch verworfen, und die Deckelung der Ausgaben
konnte aufgrund der verbesserten Haushaltslage aufgehoben werden, damit Stellen nicht aufgrund von Gehaltssteigerungen verloren gingen.
Weitere Einsparungen im Bereich Leitung
und Verwaltung ließen sich aufgrund der
Mehrbelastung durch den Reformprozess
nicht realisieren.
6.2. Regionalzentren
Die Prioritätendebatte sollte auch der Vorarbeit für die Integration der nordelbischen
Dienste und Werke mit denen der Kirchenkreise in Regionalzentren dienen.
Diese Idee wurde aber im Laufe der Beratungen aufgegeben. Stattdessen setzte
sich das Konzept einer Verknüpfung über
Kontrakte durch. Die dazu von der Nordelbischen Synode im Februar 2008 beschlossene Verfassungsänderung ermöglicht in Artikel 4 eine ebenenübergreifende
Zusammenarbeit zwischen den Diensten
und Werken auf nordelbischer Ebene und
in den Kirchenkreisen. Diese war im
Grundsatz von der Synode bereits im November 2005 beschlossen worden - unter
der Bezeichnung „Eckpunkte für die Verknüpfung der Aufgaben und Inhalte der
Dienste und Werke der NEK und der Kirchenkreise". Gleichzeitig spricht der veränderte Artikel 4 nun eine Verpflichtung zur
Zusammenarbeit aus. Der Gesetzgeber ist
ermächtigt, besondere Formen der Zusammenarbeit durch Kirchengesetz zu regeln. Diese Regelungen betreffen allerdings nur die rechtlich unselbständigen
Einrichtungen.
In Breklum und Rendsburg wurden zwei
Regionalzentren als Pilotprojekte ins
Leben gerufen, um erste Erfahrungen mit
der Integration bestehender Kirchenkreiseinrichtungen und dem Kontraktmodell
machen zu können.
46
6.3. Finanzielle Absicherung
In den Kirchenkreisen war in den laufenden Einsparungsprozessen die Tendenz
zu beobachten, die übergemeindliche Arbeit zugunsten der Ortsgemeinden überproportional zu kürzen. Deshalb war die
Nordelbische Ebene daran interessiert, die
Dienste und Werke durch den Reformprozess finanziell abzusichern. Bei ihrer Tagung im Februar 2008 beschloss die
Nordelbische Synode eine Verfassungsänderung, die den Diensten und Werken auf
nordelbischer Ebene, aber auch in den Kirchenkreisen erstmalig in der Geschichte
der Nordelbischen Kirche eine finanzielle
Grundausstattung garantiert.
Die beschlossene Neufassung von Art.
112 Abs. 2 der Verfassung sichert die Arbeit der Dienste und Werke sowohl auf
nordelbischer Ebene wie auf Kirchenkreise
finanziell ab, indem sie die Dienste und
Werke ausdrücklich in das Finanzverteilungssystem mit einbezieht und den Gesetzgeber ermächtigt, darüber hinaus
bestimmte Anteile der den Kirchenkreisen
und der Nordelbischen Kirche zufließenden Kirchensteuermittel für die Arbeit der
Dienste und Werke zu reservieren. Mit dieser Bestimmung wurde ein Teil der von der
Synode 2005 beschlossenen Eckpunkte
verfassungsrechtlich umgesetzt. Auch
diese Regelung betrifft ausschließlich den
Bereich der rechtlich unselbständigen
Dienste und Werke.
6.4. Hauptbereiche
Auf Initiative der damaligen Vorsitzenden
der Kammer für Dienste und Werke, Susanne Hansen, setzte die Lenkungsgruppe
2006 eine Projektgruppe „Nordelbische
Dienste und Werke“ ein, die den Auftrag erhielt, die Hauptbereiche über ihre Funktion
als Budgetbereiche hinaus inhaltlich und
konzeptionell zu beschreiben, passende
Leitungsstrukturen zu entwickeln, die Zusammenarbeit mit den Dezernaten und
den Kirchenkreisen zu definieren, die künftige Vertretung der Dienste und Werke in
Nordelbischen Gremien zu klären und
einen Prozess zur Überleitung der bestehenden Werke in die Hauptbereiche zu
III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse
entwerfen.
Die Projektgruppe ordnete die große Zahl
höchst unterschiedlich verfasster Dienste,
Werke und Beauftragungen in nur noch
sieben Hauptbereichen, diskutierte Schnittstellen und künftige Aufgaben aller großen
Arbeitsbereiche, veränderte eine Reihe von
Zuordnungen und entwickelte erste Vorstellungen einer hauptbereichsübergreifenden Zusammenarbeit. Ein entsprechendes Konzept legte die Projektgruppe der
Synode im Februar 2007 vor. Danach ist Intention der Hauptbereichsbildung, den Auftrag und die Arbeit der Nordelbischen
Dienste und Werke auch bei künftig reduzierten Haushaltsmitteln zu sichern und
gleichzeitig durch Schaffung von neuen Arbeitszusammenhängen Qualität und Innovation zu gewährleisten. Eine zentrale
Aufgabe der Hauptbereiche ist die Wahrnehmung des kirchlichen Bildungsauftrags. Die sieben Hauptbereiche teilen sich
auf in die Themen „Aus- und Fortbildung",
„Seelsorge, Beratung und ethischer Diskurs", „Gottesdienst und Gemeinde", „Mission und Ökumene", „Frauen, Männer und
Jugend", „Medienarbeit" und „Diakonie".
Unter ihrem Dach arbeiten die bestehenden Dienste und Werke künftig verbindlich
zusammen.
Dieses Konzept bildete die Grundlage für
eine in der Folge von der Lenkungsgruppe
eingesetzte „Projektgruppe Hauptbereiche“, die Anfang 2007 den Auftrag erhielt,
den Prozess der Überleitung der nordelbischen Dienste und Werke in die neuen
Hauptbereiche in all seinen konzeptionellen, rechtlichen und strukturellen Facetten
zu begleiten.
Bei ihrer Tagung im Februar 2008 beschloss die Nordelbische Synode mit der
Verabschiedung des „Werkeneuordnungsgesetzes" diese Neuordnung in Hauptbereichen, denen die rechtlich unselbständigen nordelbischen Dienste und Werke
und Beauftragten zugeordnet werden. Die
rechtlich selbständigen Dienste und Werke
im Bereich der nordelbischen Kirche sollen über Verträge mit den Hauptbereichen
zusammenarbeiten.
Die Hauptbereiche verfügen über echte
Budgets mit Finanzmitteln in Höhe von
70% der Ausgaben der nordelbischen
Ebene, die sie eigenständig, ab 2011 nach
den Zielvorgaben der Synoden, bewirtschaften.
Zurzeit formieren sich die neuen Hauptbereiche und ihre Organe und beginnen mit
der Zusammenarbeit lange unabhängig
voneinander arbeitender Einrichtungen
und Beauftragter. Zeitgleich werden in
einem komplexen Prozess unter Begleitung einer externen Firma Situationsanalysen erarbeitet und abgestimmte Ziele
entwickelt, denn die Arbeit der Hauptbereiche soll künftig über Ziele und Budgets
gesteuert werden.
7. Verwaltung
Grundlage der Arbeitsinhalte der Projektgruppe Verwaltung waren die Beschlüsse
13 bis 21 zur Verwaltungsreform.
Aus diesen Beschlüssen ergaben sich sowohl Veränderungen für die Organisation
der Kirchenkreisverwaltungen in größere
Verwaltungszentren, als auch die grundsätzliche Überprüfung der notwendigen
Rahmenbedingungen für die kirchliche
Verwaltung auf allen Ebenen. („Welche Verwaltungsaufgaben werden durch welche
Ebene wahrgenommen und welche Verwaltungsaufgaben sind auf welcher Ebene
am kostengünstigsten zu bearbeiten?“)
Konsequenzen aus dieser Überprüfung wurden einheitlich kirchengesetzlich geregelt.
Für die zentralen Themen wurden durch die
Projektgruppe Fachgruppen eingesetzt:
• Personalwesen
• Haushalt- und Kassenwesen
• Bauwesen und Arbeitssicherheit
• Liegenschaften und Gebäudemanagement
• Einführung einer Kosten-LeistungsRechnung und der kaufmännischen
• Buchführung
• EDV
• Revision
Diese Fachgruppen setzten sich hauptsächlich aus fachkompetenten Mitarbeitenden der Kirchenkreisverwaltungen und
47
des Nordelbischen Kirchenamtes zusammen und arbeiteten der Projektgruppe Verwaltung inhaltlich zu.
Die Projektgruppe stimmte ihre Arbeit mit
dem Konvent der Verwaltungsleiter und
Verwaltungsleiterinnen und mit dem Kollegium des Nordelbischen Kirchenamtes ab.
7.1. Kirchenkreisverwaltungsgesetz und
Änderung des Finanzgesetzes
Im Zentrum der Neuregelung stand für die
Arbeit der Kirchenkreisverwaltung und die
Verwaltung in den Kirchengemeinden die
Verabschiedung des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes im November 2006.
Dieses Gesetz regelt Aufgaben und Organisation der Kirchenkreisverwaltung in den
Kirchenkreisen und für die Kirchengemeinden, um eine effiziente, einheitliche
und wirtschaftliche Verwaltung zu gewährleisten.
Neu und für viele Kirchengemeinden ein –
nicht ganz unumstrittener - „Paradigmenwechsel“ ist der im Gesetz vorgeschriebene verpflichtende Anschluss von
Kirchengemeinden an die jeweiligen Kirchenkreisverwaltungszentren. In einem detaillierten Leistungskatalog sind die
Aufgaben formuliert, die die Gemeinden
von ihrer Verwaltung in Anspruch nehmen
können.
Dabei bleiben die Kirchengemeinden allerdings Träger der Verwaltungsaufgaben
und entscheiden in der Sache. Nur die Abwicklung der Entscheidungen erfolgt dann
in den kirchlichen Verwaltungszentren. Zugleich wird das Selbstverständnis der Kirchenkreisverwaltung durch das neue
Gesetz verändert. Sie sind Dienstleister der
Kirchengemeinden, von denen Qualität
und Effizienz erwartet werden darf und
deren Leistungen transparent kontrolliert
werden, etwa durch die Einführung einer
Kosten-Leistungs-Rechnung.
Mit großer Unterstützung des Finanzdezernats und des Hauptausschusses wurde
im „Kirchengesetz zur Änderung des Finanzgesetzes und des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes" die Finanzverteilung in
den Kirchenkreisen durch die Finanzsatzungen standardisiert. Danach müssen die
48
Mittel nach Kirchenkreisanteilen, Gemeinschaftsanteilen und Kirchengemeindeanteilen aufgeschlüsselt werden. Zudem
kann die Kirchensteuerzuweisung an die
Kirchengemeinden nicht nur nach Mitgliederzahlen, sondern auch unter Berücksichtigung der Wohnbevölkerung als
Maßstab verteilt werden. Verbindlich wird
durch dieses Gesetz eine mittelfristige Bau-,
Finanz- und Personalplanung vorgeschrieben.
7.2. Einzelthemen der Verwaltungsreform
Die Einzelthemen der Synodenbeschlüsse
wurden von den zuständigen Fachgruppen oder der Projektgruppe zentral bearbeitet (z.B. Melde- und Kirchbuchwesen,
Friedhofswesen, Archivwesen, Revision
usw.).
7.2.1. Unterstützung der Zusammenlegung der Kirchenkreisverwaltungszentren
Die Projektgruppe gab den Anstoß für die
Erstellung eines „Orientierungsrahmens für
Vereinbarungen über den Ausgleich und
die Milderung von Nachteilen infolge der
Zusammenführung der Kirchenkreisverwaltungen" und für ein Vertragsmuster zur
„Zusammenführung der Kirchenkreisverwaltungen" für die Zeit vor der Fusion von
Kirchenkreisen als praktische Hilfe für die
Kirchenkreisebene. Erarbeitet und in der
Endfassung verantwortet wurde beides
Ende 2006 im Rechtsdezernat.
In Zusammenarbeit mit der Universität
Hamburg wird ab dem Jahr 2009 ein Projekt zur Qualitätssicherung der Verwaltungsarbeit mit Arbeitsprozessanalysen in
Kirchenkreisverwaltung und daraus folgenden Empfehlungen durchgeführt.
Exemplarisch nehmen drei neue Kirchenkreisverwaltungszentren daran teil. Die Ergebnisse sollen allen Verwaltungen vermittelt werden und so die Standardisierung
der Verwaltungsabläufe fördern und sichern.
7.2.2. Einheitlicher Kontenplan
Im Laufe des Jahres 2007 konnte ein ein-
III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse
heitlicher Kontenplan mit einheitlichen Buchungsrichtlinien erarbeitet und als Verwaltungsanordnung veröffentlicht werden.
7.2.3. Verwaltungsvereinfachung
Die Erarbeitung von möglichen Verwaltungsvereinfachungen und Überprüfung
der damit in Zusammenhang stehenden
kirchenrechtlichen Verwaltungsvorschriften geschah nach Beschluss der Lenkungsgruppe in drei exemplarischen
Handlungsfeldern, die besonders arbeitsaufwendig und kostenintensiv sind:
• Finanzwesen durch Überarbeitung des
Haushalts- und Kassenwesens (HKR),
verantwortlich ist das Dezernat F des
Nordelbischen Kirchenamtes.
• Bauwesen: Hier hat das Baudezernat
in Zusammenarbeit mit der PG Verwaltung einen Entwurf für die künftige Aufgabenverteilung (insbesondere der Genehmigungsvorbehalte) im Bereich des
Bau-wesens erarbeitet. Dieser ist umgesetzt durch eine Verfassungsänderung
(März 2009) und durch die Novellierung der baurechtlichen Vorschriften.
• Liegenschaften (insbesondere Pastoratsvorschriften): Eine Fach-AG hat die
zurzeit betreffenden Vorschriften gesichtet und einen Vorschlag zur Verwaltungsvereinfachung erarbeitet. Dieser
ist zur weiteren Bearbeitung an das
Nordelbische Kirchenamt geleitet worden.
7.2.4. EDV
Im Bereich der EDV wurden Vereinbarungen zur Benutzung einer einheitlichen Software im Bereich der Landeskirche
getroffen.
• Finanzwesen: Navision K (wird zurzeit
eingeführt)
• Personalwesen: Kidicap (ist bereits in
26 von 27 Kirchenkreisen eingeführt)
• Meldewesen: Kim/Netkim (soll in allen
Kirchenkreisen eingeführt werden)
• Gebäudemanagement / Liegenschaften: IMS.ware
• Friedhofswesen: Hades
• Kita: Ki-On für Hamburg, N.N. für
Schleswig-Holstein
• Dokumentmanagementsystem (DMS):
Regisafe
Diese Verständigung über die Nutzung einheitlicher Software trägt sehr zu einer kostengünstigeren Verwaltung bei. Die neu
entwickelte Zusammenarbeit im Bereich
der einheitlichen Nutzung von Software
soll langfristig abgesichert werden.
Zur Qualitätssicherung der EDV-Arbeit wird
deshalb eine nordelbische EDV-Koordinierungsgruppe eingerichtet, der die Vereinheitlichung des EDV-Konzepts vorantreiben und sichern soll.
7.2.5. Einführung der Kosten-LeistungsRechnung
Weitere Themen der Umsetzung sind die
Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung und die Umstellung des Rechnungswesens auf kaufmännische Buchführung.
Dazu wurden zahlreiche Fach-Workshops
mit Mitarbeitenden aus den Kirchenkreisverwaltungen durchgeführt. Die Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung ist
die Grundlage für die Transparenz der Kosten der Verwaltung.
7.2.6. Zentrale Verwaltungsaufgaben des
Nordelbischen Kirchenamtes
In Gestalt eines umfangreichen Prüfauftrages (Beschluss 20) hatte die Projektgruppe
Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Zuordnung diverser Verwaltungsaufgaben an
das Nordelbische Kirchenamt zu überprüfen. Die Kirchenleitung hat die Ergebnisse
des Prüfauftrags beraten und die erforderlichen Beschlüsse dazu gefasst. Die bisherigen Zuständigkeiten bleiben weitgehend
bestehen.
7.2.7. Revision und Rechnungsprüfung
Eine Fachgruppe Revision hat die Möglichkeit einer zentralen Übernahme von Revisionsaufgaben durch ein nordelbisches
Rechnungsprüfungsamt geprüft und
schlägt eine Neuregelung im Bereich der
Fachaufsicht der Rechnungsprüfer der Kirchenkreise durch das zentrale Rechnungsprüfungsamt vor. Auch sollen in
Zukunft die Prüfungen nach einheitlichen
Standards durchgeführt werden. Das Er-
49
gebnis ist an die zuständigen Entscheidungsgremien zur Beratung weiter geleitet
worden.
8. Projektgruppe Ortsgemeinde
Die Projektgruppe Ortsgemeinde setzte
vielfältige Impulse zum Thema „Zukunft
der Ortsgemeinde“ über Umfragen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Sie veröffentlichte u.a. eine Handreichung zu
unterschiedlichen Kooperationsformen
zwischen Kirchengemeinden und gab eine
Arbeitshilfe heraus, die Kirchengemeinden
unter dem Titel „Leitfragen zum kirchlichen
Leben“ Hilfe zur Reflexion ihrer inhaltlichen
Arbeit gab.
8.1. Kooperationsformen
Auf ihrer Tagung im Februar 2007 beschloss die Nordelbische Synode im Kontext ihrer Beratung der „Eckpunkte zur
Ergänzung der Rechtsgrundlagen für kirchengemeindliche Kooperationsformen in
der NEK", die Kirchenleitung um eine Veröffentlichung der Erfahrungen von Kirchengemeinden mit bestehenden Kooperationsformen zu bitten.
Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des
Dezernates T und der Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde" wurde mit der Erarbeitung beauftragt. Sie führte Interviews
durch und stellte die Ergebnisse zusammen.
Bei der Darstellung "Kirchengemeinden in
Kooperation" handelte es sich um eine exemplarische Veröffentlichung von unterschiedlichen Kooperationsformen, wie sie
in Kirchengemeinden der Nordelbischen
Kirche praktiziert wurden.
Diese unterschiedlichen Kooperationen orientieren sich an den Möglichkeiten, die die
bestehende Verfassung ermöglicht, und
konzentrieren sich in ihrer Zusammenarbeit dementsprechend auf drei Rechtsformen:
a) die lockere Kooperation in Form von
gemeinsamen Aktivitäten
b) die Kooperation mit verbindlichen
Regelungen in Teilbereichen
50
c) die vertraglich geregelte Kooperation
mehrerer Gemeinden, die gemeinsam eine
Region bilden
d) Kirchengemeindeverband
e) Fusion
Bei der Auswahl zu befragender Kirchengemeinden wurden die drei Sprengel
ebenso berücksichtigt wie unterschiedliche soziale Komponenten, der ländliche
Raum ebenso wie großstädtische und
kleinstädtische Milieus. Auch der Zeitdauer
der bestehenden Kooperationen wurde
Rechnung getragen. Weiterhin sind alle Erfahrungen der Gemeinden dokumentiert,
die sich aufgrund einer Veröffentlichung in
der Beilage „Gemeinde lebt" im Mai gemeldet hatten.
Die Kirchengemeinden wurden je in einem
Interview befragt, an dem haupt- und ehrenamtliche Repräsentanten teilnahmen,
die sich anhand eines Fragenkatalogs auf
die Gespräche vorbereiten konnten.
Ziel dieser Gespräche war, die Kooperationserfahrungen von Gemeinden in ihrer
Gestaltungsvielfalt so zu erfassen, dass die
Chancen und Perspektiven ebenso wie die
Widerstände und Begrenzungen deutlich
werden konnten.
8.2. Die Leitfragen zum kirchlichen
Leben
Der Text „Leitfragen zum kirchlichen
Leben. Ein theologisches Arbeitspapier für
Kirchengemeinden" entstand aus einem
Prozess heraus und für einen Prozess. In
zahlreichen Diskussionen auf Konventen
und Synoden, im Rahmen der nordelbischen Umfrage zur Zukunft der Ortsgemeinde oder auf den Open-SpaceVeranstaltungen der Projektgruppe zeichnete sich deutlich ab, dass sich die Ortsgemeinden in ihren internen Diskussionsprozessen eine theologisch qualifizierte
Antwort auf die Frage: „Wohin steuert die
Nordelbische Kirche?" und eine praktischtheologische Unterstützung bei den notwendigen Veränderungsprozessen auf
Gemeindeebene wünschten.
Diese Anliegen wurden in den „Leitfragen
zum kirchlichen Leben" aufgenommen; sie
wollen:
III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse
• die einzelne Kirchengemeinde und
ihren Kirchenvorstand bei ihrer Bestandsaufnahme der faktischen Situation der Gemeinde vor Ort unterstützen,
• bei der theologischen Selbstvergewisserung über die Aufgaben und Zielen
der eigenen Gemeinde anleiten und
inspirieren,
• bei einer Selbstverortung der Gemeinde im Rahmen des nordelbischen
Reformprozesses anleiten.
Erste Erfahrungen bei der Arbeit mit diesen „Leitfragen zum kirchlichen Leben"
hatten zum Ergebnis, dass sich Kirchenvorstände in eine theologische Auseinandersetzung begaben, die nicht nur für den
Verstand Gewinn abwarf, sondern auch für
die Seele und für das Gefühl. Die Freude
am Christsein, die Lust auf Gemeindearbeit und der Mut, die Herausforderungen
der Gegenwart auch unter erschwerten
Bedingungen anzunehmen, erfuhren eine
deutliche Stärkung.
Wichtig war dabei, dass eine externe Moderation die Veranstaltung leitete, so dass
sich auch die Pastorinnen und Pastoren als
Mitglieder der Gemeinde in die Gesprächsgemeinschaft und den Prozess
einbringen konnten.
9. Hauptamtliche Beschäftigung
Verlauf
Durch den langfristig zu erwartenden
Rückgang der Kirchensteuereinnahmen
war in Nordelbien ein Teil der hauptamtlich
geleisteten kirchlichen Arbeit perspektivisch nicht mehr gesichert. Auf allen Ebenen fand in den letzten Jahren ein erheblicher Personalabbau statt. Viele Hauptamtliche arbeiten mit sinkenden Stundenkontingenten, zunehmend in der Sorge,
auch diese Teilzeit-Arbeitsplätze noch zu
verlieren, häufig nicht mehr in der Lage, mit
ihrer Tätigkeit ihre Existenz zu sichern.
Nicht wenige Menschen in der Nordelbischen Kirche befürchteten, dass die kirchlichen Finanzmittel künftig zunehmend
durch Besoldung und Versorgung der öffentlich-rechtlich Beschäftigten gebunden
sein werden. Dabei war in bestimmten
kirchlichen Berufsgruppen (Pastorinnen/
Pastoren, Kirchenmusikerinnen/ Kirchenmusiker, Diakoninnen/ Diakone) die Nachwuchssituation bereits besorgniserregend,
ein Fachkräftemangel in wenigen Jahren
wahrscheinlich.
Gleichzeitig gehört die Vorstellung des
einen kirchlichen Amtes, das sich in verschiedene Dienste gliedert, zum Grundverständnis der Nordelbischen Kirche.
Darüber hinaus ist es ein Kennzeichen von
Kirche, dass sie ihren Auftrag, das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen, nur
mithilfe qualifizierter und engagierter Menschen erfüllen kann - Ehrenamtlicher wie
Hauptamtlicher. Deshalb fördert die Nordelbische Kirche ehrenamtliches Engagement, und deshalb war der Auftrag dieser
Projektgruppe, die Rahmenbedingungen
hauptamtlich geleisteter Arbeit zu überprüfen.
Die Nordelbische Synode befasste sich
mehrfach mit der Arbeit Hauptamtlicher.
So diskutierte sie im Rahmen des Prozesses „Zukunft der Arbeit - Zukunft der Kirche" die Rolle der Nordelbischen Kirche
als Arbeitgeberin und sprach sich unter anderem für die Förderung innovativer Modelle kirchlicher Arbeit aus.
In der Pfarrstellenplanung hatte die Synode
schon vorher beschlossen, die Zahl der
jährlich neu zu übernehmenden Pastorinnen und Pastoren zu begrenzen. Daraus
entwickelte sich in den letzten Jahren eine
längerfristige Personalplanung für Pastorinnen und Pastoren.
Im Rahmen der Reformbeschlüsse vom
November 2004 verlangte die Synode
einen solidarisch-geschwisterlichen Umgang miteinander und eine gerechte Beteiligung der verschiedenen Beschäftigtengruppen an den Strukturmaßnahmen der
Nordelbischen Kirche.
Schließlich erteilte die Synode - ebenfalls
im November 2004 - verschiedene Prüfaufträge. So sollte etwa das Für und Wider
einer Messzahl für die Pfarrbesoldung geprüft werden. Auch die Auswirkungen
51
möglicherweise veränderter Anstellungsträgerschaften sowie Ansatzpunkte einer
Personalentwicklung für nicht-theologische
Mitarbeitende sollten untersucht werden.
Mit diesen Aufgaben beschäftigte sich seit
Frühjahr 2006 die Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung" im Rahmen des
nordelbischen Reformprozesses. Auch
wenn die Synode hier Aufträge erteilte: Direkt beeinflussen kann sie die Arbeitsbedingungen privat-rechtlich Beschäftigter und das ist die deutliche Mehrheit der
Hauptamtlichen - nicht. Während andere
Landeskirchen im Personalbereich teilweise deutlich in Abbau- und Umstrukturierung investieren und dadurch gewünschte Entwicklungen fördern, sind die
Arbeitsverhältnisse für Angestellte in der
Nordelbischen Kirche dezentral geregelt
und nur durch tarifliche Vereinbarungen
näher bestimmt. Eine zentrale landeskirchliche Steuerung ist aufgrund der Autonomie der kirchlichen Körperschaften nicht
möglich. Wohl aber kann die Nordelbische
Synode politische Empfehlungen an die
Vielzahl der kirchlichen Arbeitgeber richten.
Lenkungsgruppe und Kirchenleitung
baten die Projektgruppe im Interesse baldiger Ergebnisse, zunächst die Themen
„Personalabbau“, „Mögliche Einschränkungen in der Besoldung von Pastorinnen
und Pastoren“ sowie „Vernetzung der
kirchlichen Gremien zu Personalfragen“ zu
bearbeiten.
Enge Spielräume für Reformen
Die erste Herausforderung für den nordelbischen Reformprozess besteht in der Vielfalt von Anstellungsformen und -trägern.
Hauptamtlich Beschäftigte finden sich auf
den verschiedensten Ebenen innerhalb
der Nordelbischen Kirche: in den Ortsgemeinden, in der Verwaltung und in Einrichtungen der Kirchenkreise, in nordelbischen Diensten und Werken sowie in rechtlich selbstständigen diakonischen Einrichtungen.
Sie arbeiten als Pastorinnen/ Pastoren
oder als Kirchenbeamtinnen/ Kirchenbeamten in öffentlich-rechtlichen Dienstver-
52
hältnissen, dort fast ausschließlich auf der
nordelbischen Ebene, als Mitglieder anderer Berufsgruppen mit Angestelltenverträgen auf allen Ebenen. Es gibt in Nordelbien
also eine Fülle von Arbeitgebern und rechtlich höchst unterschiedlich gestalteten Arbeitsverhältnissen.
Die Gruppe der öffentlich-rechtlich Beschäftigten unterliegt dem Beamtenrecht.
Sie steht in einem besonderen Dienstverhältnis. Eingriffe ins Gehaltssystem sind
per Synodenbeschluss möglich, dafür
kann dieser Gruppe nicht gekündigt werden. Die Arbeitsverträge der Angestellten
hingegen sind größtenteils tariflich geregelt
und nur über eine Einigung der Tarifparteien, nicht aber per Synodenbeschluss zu
verändern. Dafür ist diese Gruppe der Beschäftigten prinzipiell kündbar.
Schon aus formal-rechtlichen Gründen
konnte der nordelbische Reformprozess
also keine zentrale Personalsteuerung für
die gesamte Nordelbische Kirche entwikkeln. Maßnahmen des Reformprozesses
erstrecken sich unmittelbar nur auf die Beschäftigten auf nordelbischer Ebene, also
auf Pastorinnen/ Pastoren, auf Kirchenbeamtinnen/ Kirchenbeamten und auf Angestellte im Bereich der nordelbischen
Einrichtungen.
Wichtige Planungsgrundlagen existieren
entsprechend bisher nur für den Bereich
der Pastorenplanung, nicht aber für andere
Beschäftigtengruppen. Angesichts der
rechtlichen Rahmenbedingungen halten
viele die oft geforderte Personalplanung für
die Gruppe der Angestellten gar nicht für
möglich.
Die derzeitige Situation der Nordelbischen
Kirche bietet im Blick auf die Zukunft
hauptamtlicher Beschäftigung ausreichend
Anlässe, um kreative Gedanken, Phantasien, Ideen, Konzepte, Planungen in verschiedene Richtungen in Gang zu setzen:
Auf der Wunschliste vieler Mitglieder der
Projektgruppe hätten unter anderem gestanden vorausschauende Konzepte zur
Nachwuchsförderung, gezielte Investitionen in hauptamtliches Personal, Steigerung
von Drittmitteln, Personalquoten, Anreizsysteme für besondere Arbeitsqualität, Maß-
III. Die Umsetzung der Reformbeschlüssel
nahmen zur Qualitätssicherung hauptamtlicher Arbeit, Kampagnen zur Förderung
sozialer Kompetenzen wie Team- und Konfliktfähigkeit, Lernbereitschaft, Effizienz
und vieles mehr.
Vorgehen
In ihrer Arbeit stieß die Projektgruppe
durchaus auf interessante Einzel-Initiativen
und -Ideen. Gleichzeitig jedoch war der politische Handlungsspielraum beim Thema
Hauptamtlicher Beschäftigung begrenzt.
Die Projektgruppe war aus verschiedensten Berufs- und Interessengruppen unserer Kirche zusammengesetzt. In ihren
Beratungen spiegelten sich somit auch die
existierenden Spannungen zwischen verschiedenen Interessen und Sichtweisen
wider.
Im Umgang mit diesen Spannungen definierte die Projektgruppe ihren Auftrag dahingehend, Einzelthemen und Problemlagen möglichst sachlich und ohne Wertungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu beschreiben, untereinander Verständnis für die verschiedenen Sichtweisen zu erzeugen, soweit dies möglich ist
und gemeinsame Anregungen für eine
Weiterbehandlung des Themas durch Kirchenleitung und Synode zu entwickeln.
Praktisch wurden die Aufgaben - teilweise
über zwei Jahre - in kleineren Arbeitsgruppen bearbeitet und der Projektgruppe zur
Beratung und Verabschiedung vorgelegt.
Lenkungsgruppe und Kirchenleitung wurden regelmäßig informiert, in der Synode
gab es einen ersten Zwischenbericht.
Ergebnisse
Im November 2006 erschien eine Handreichung „Personalwirtschaft“, die Empfehlungen zur fairen und sozial abgefederten Ausgestaltung unvermeidbaren
Personalabbaus im Bereich der Angestellten gibt. Nach Ansicht der Projektgruppe
geht es dabei vor allem darum, weitere Abbaumaßnahmen, soweit sie denn unvermeidbar sein sollten, so zu gestalten, dass
individuelle Nachteile für die Betroffenen
wenigstens teilweise ausgeglichen werden
und das Ansehen der Kirche als Arbeitge-
berin nicht unnötig beschädigt wird.
Die Handreichung richtete sich an kirchliche Anstellungsträger auf allen Ebenen,
bot aber auch Mitarbeitenden eine erste
Orientierung und Hilfestellung. Sie befasste
sich beispielsweise mit unterschiedlichen
Möglichkeiten, Nachteile aus verringerter
Arbeitszeit auszugleichen, Abfindungen zu
gestalten oder Beschäftigten, die von Kündigung betroffen sind, ein Outplacement
anzubieten. Die verschiedenen Instrumente wurden mit ihren jeweiligen Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteilen beschrieben.
Weiter regte die Projektgruppe an, künftig
wesentliche Beschäftigungsdaten in den
Gliederungen der Nordelbischen Kirche
klar zu dokumentieren: Wie viele Menschen sind in Nordelbien mit welchen
Stundenanteilen und welchen Qualifikationen in welchen Bereichen beschäftigt?
Was kostet diese Arbeit? Wie ist der „gesamtkirchliche Personalkörper“ eigentlich
wirklich zusammengesetzt? Ist die Nordelbische Kirche als Kirche damit hinreichend
gut „aufgestellt“ für die Zukunft, oder soll
daran etwas verändert werden? Eine zentrale Beschäftigungs-Datenbank erschien
der Projektgruppe unerlässlich. Eine Umsetzung dieses Vorschlags wurde jedoch
mit Blick auf die zu erwartenden Veränderungen der EDV-Systeme im Bereich der
Nordelbischen Kirche, die eine Datenerfassung erleichtern könnten, zunächst
nicht weiterverfolgt. Beschäftigungsdaten
für den Bereich der gesamten Kirche mit
allen ihren Gliederungen liegen daher
nach wie vor nicht zentral vor.
Zum Thema Anstellungsträgerschaften erarbeitete die Projektgruppe ein Papier, das
aus Sorge um die Sicherung hauptamtlicher Beschäftigung dafür plädiert, die Anstellungsträgerschaften für Mitarbeitende
bei größeren kirchlichen Einheiten als Kirchengemeinden anzusiedeln, insbesondere für die Gruppen der Kirchenmusikerinnen/ Kirchenmusiker und pädagogisch-diakonische Mitarbeitende. Das Papier wurde von der Kirchenleitung
befürwortet; seine Empfehlungen sollen
durch das Nordelbische Kirchenamt wei-
53
terverfolgt werden; allerdings soll dabei
das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden berücksichtigt und daher von Zwangsmaßnahmen abgesehen werden. Das
Papier wird der Synode im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht zur Reformumsetzung zur Verfügung gestellt
werden. Ein Teil der in diesem Papier geäußerten Vorstellungen taucht bereits in
dem auf der Synode im September 2008
neugefassten Kirchenmusikergesetz auf.
Die Frage, ob auch weiterhin im Bereich
der Nordelbischen Kirche öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnisse für Pastorinnen/ Pastoren, Kirchenbeamtinnen/
Kirchenbeamte abgeschlossen werden
sollen, wurde in einer umfangreichen Darstellung differenziert behandelt. Nach Ansicht der Projektgruppe weist das
vorhandene System öffentlich-rechtlicher
Beschäftigung unbestreitbare Vorteile auf
und sollte deshalb fortgeführt werden. Allerdings stelle es die Nordelbische Kirche
mittel- bis langfristig auch vor erhebliche
Folgeprobleme. Auf einige der zu erwartenden Konsequenzen aus einer Beibehaltung wie auch aus einer Veränderung des
vorhandenen Systems wies die Projektgruppe hin.
Weiterhin hat die Projektgruppe Möglichkeiten zur Senkung von Personalkosten im
Bereich der öffentlich-rechtlich Beschäftigten berechnet und insgesamt eher kritisch
bewertet.
Die Kirchenleitung befürwortete die Argumentation und die Empfehlungen der Projektgruppe in weiten Teilen. Grundsätzliche
Änderungen in der Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse in nordelbischer
Anstellungsträgerschaft erscheinen zurzeit
nicht geboten. Nach Ansicht der Kirchenleitung haben privat-rechtliche wie öffentlich-rechtlich Beschäftigte je mit ihrem
spezifischen Auftrag in gleicher Weise Teil
an der Gemeinschaft der unterschiedlichen Dienste, durch die im hauptamtlichen
Bereich das eine der Kirche anvertraute
Amt der Verkündigung des Evangeliums in
der Nordelbischen Kirche Gestalt gewinnen soll.
Zu den Ergebnissen der Beratung in der
54
Kirchenleitung gehört u.a., dass freie Stellen im Bereich der Nordelbischen Kirche
künftig - soweit es nicht explizit um den
pfarramtlichen Dienst handelt - für öffentlich-rechtliche wie für privat-rechtlich Beschäftigte ausgeschrieben werden. Bei der
Stellenbesetzung geht es vor allem um individuelle Eignung und Qualifikation. Das
Nordelbische Kirchenamt wird gebeten, zu
prüfen, ob für die ca. 700 privatrechtlich
Beschäftigten auf nordelbischer Ebene ein
Arbeitsbereich eingerichtet werden sollte,
zu dessen Aufgaben - vergleichbar mit bestimmten Aufgaben des Personaldezernats für die Pastorinnen/ Pastoren Personalplanung und -steuerung, Personalberatung und -betreuung sowie die Personalentwicklung gehören würde.
Das Papier der Projektgruppe wird der
Synode im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht der Reformumsetzung zur
Verfügung gestellt werden.
Angesichts des engen Handlungsrahmens
im Blick auf Hauptamtlichkeit war es ein
wichtiges Ziel der Projektgruppe, durch Informationen und Fakten eine gewisse Klarheit und Sachlichkeit in eine meist eher
emotional geführte innerkirchliche Diskussion zu bringen und damit den leitenden
Gremien unserer Kirche Entscheidungen
zu diesem Themenkomplex zu erleichtern.
10. Das Wahlrecht
Das Wahlrecht der Nordelbischen Kirche
musste in vielen Punkten verändert werden, weil das bisherige Wahlgesetz aufgrund der beschlossenen Strukturveränderungen so nicht mehr anwendbar war.
Die bisherige Bestimmung, dass jede Kirchengemeinde durch mindestens ein ehrenamtliches Mitglied in einer Kirchenkreissynode vertreten sein muss, hätte in
den großen Kirchenkreisen zu einer unverhältnismäßig großen Synodengröße geführt.
Auch die zahlenmäßige Repräsentanz der
neuen Kirchenkreise in der Nordelbischen
Synode musste neu bestimmt werden. Aus
bisher drei Sprengeln werden zwei, die
III. Die Umsetzung der Reformbeschlüsse
keine eigene Wahlebene mehr bilden, wie
es bisher bei der Repräsentanz der Mitarbeitenden sowie der Pröpstinnen und
Pröpste der Fall ist.
Ende 2006 bildete die Lenkungsgruppe
eine Projektgruppe mit dem Auftrag, inhaltliche Eckpunkte für ein neues Wahlrecht zu erarbeiten. Folgende grundsätzliche Ziele sollen mit der Neugestaltung
des Wahlrechts erreicht werden.
• Anpassung an die Neugliederung des
Kirchengebiets der Nordelbischen
Kirche unter prinzipieller Wahrung der
bisherigen Grundlagen des Wahlrechts,
• Vereinfachung im Sinne von Transparenz, Handhabbarkeit und Vergleichbarkeit der Wahlverfahren auf allen
Ebenen,
• Reduzierung der immer wieder kritisch
angefragten Ständevertretung.
Auf ihrer Tagung im September 2007 wurden der Synode die Eckpunkte für das
Wahlrecht vorgestellt. Neben einer breiten
Zustimmung für die Mehrheit der neuen
Regelungen entzündete sich die Kritik an
zwei Punkten. Besonderen Anstoß nahmen Synodalinnen und Synodale an dem
Vorschlag, Mitarbeitende sollten künftig
nicht mehr Mitglied im Kirchenvorstand
ihrer Anstellungsgemeinde werden können. Allgemeine Zustimmung fand dagegen der Vorschlag, doch zumindest die
Pflicht zur Mitgliedschaft von Mitarbeitenden im Kirchenvorstand abzuschaffen.
Ebenfalls kontrovers wurde über die Abschaffung der Kammer für Dienste und
Werke als Wahlgremium für die Nordelbische Synode debattiert.
Bei der Wahl zum Kirchenvorstand wurde
der Zwang, eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter in den Kirchenvorstand zu wählen
oder zu berufen, aufgehoben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in ihrer Anstellungsgemeinde unter den gleichen
Bedingungen kandidieren und gewählt
werden, wie alle anderen wählbaren Gemeindemitglieder auch. Besteht im Laufe
der Amtszeit eines Kirchenvorstandes die
Notwendigkeit zur Nachberufung, kann,
muss aber nicht auf den Kreis der nicht ge-
wählten Kandidatinnen und Kandidaten
der letzten Kirchenvorstandswahl zurückgegriffen werden.
Für die Wahl zur Kirchenkreissynode und
zur Nordelbischen Synode wurden die bisherigen Wahlkörper aufgehoben. Die Kirchenkreissynode wird jetzt ausschließlich
durch Vertreter aus den Kirchenvorständen
gewählt und die Mitglieder der Nordelbischen Synode ausschließlich von den Mitgliedern der Kirchenkreissynoden. Die
Kammer für Dienste und Werke behält für
die Nordelbische Synode allerdings ein
Vorschlagsrecht für Synodenkandidatinnen und -kandidaten. Diese werden dann
von der noch amtierenden für die neue
Synode gewährt.
55
IV. Die Entwicklung in
den Kirchenkreisen
und Kirchengemeinden
57
IV. Die Entwicklung in
den Kirchenkreisen und
Kirchengemeinden
Nicht nur auf nordelbischer Ebene, auch
auf der Ebene der Kirchenkreise und Kirchengemeinden waren die letzten Jahre
eine Zeit vielfältiger Einsparungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen. Es würde den
Rahmen dieser Dokumentation sprengen,
die unüberschaubare Vielzahl dieser Veränderungsprozesse, die teils mit dem nordelbischen Reformprozess in Verbindung
standen, sich teils eigenständig entwickelten, im Detail nachzeichnen zu wollen.
Dennoch sollen einige allgemeine Bemerkungen Einblick in diese Dimension der
Veränderung geben.
1. Die Kirchenkreise
Die finanzielle Situation der Kirchenkreise
wurde durch den Umfang der Verwaltung,
durch Umfang und Art der Dienste und
Werke, die Höhe der vorhandenen Drittmittel und die der Rücklagen bestimmt. Einige Kirchenkreise, vor allem im ländlichen
Bereich, hatten im Laufe der letzten Jahrzehnte kaum oder nur überwiegend drittmittelfinanzierte übergemeindliche Arbeitsfelder entwickelt. In der Folge fiel es ihnen
deshalb relativ leicht, ihre Ausgaben an die
sinkenden Einnahmen anzupassen. Andere Kirchenkreise, vor allem im großstädtischen Bereich, hatten dagegen eine
umfangreiche übergemeindliche Arbeit
aufgebaut und waren dementsprechend
mehr von Einsparungen und Umstrukturierungen betroffen. Die für deren Bewältigung nötigen Prozesse wurden von den
Kirchenkreisen unabhängig vom Nordelbischen Reformprozess und zum Teil schon
vor dessen Beginn durchgeführt (Vgl.
hierzu im Einzelnen den Reader der Reformkommission zu den Strukturprozessen
58
in den Kirchenkreisen).
Dabei konnten je nachdem, wie viele Rücklagen vorhanden waren, Einsparungen
über mehrere Jahre abgefedert und sozial
verträglich gestaltet werden. Auch die nötigen Veränderungen in Kirchengemeinden
gelang es, auf diese Weise zu unterstützen.
Trotzdem mussten vor allem seit der Jahrtausendwende in zunehmendem Maße
Stellen von Pastorinnen/ Pastoren und Mitarbeitenden gekürzt oder sogar ganz gestrichen, Einrichtungen eingeschränkt und
Standorte aufgegeben werden.
Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit
in den Kirchenkreisen bildete die Diskussion um ihre Fusion ab 2003, der damit verbundene Ausgleich mit nordelbischen
Interessen und die Umsetzung der endgültigen Beschlüsse ab September 2006.
Die Bereitschaft zur Fusion und Tempo
und Verlauf der Prozesse waren dabei sehr
unterschiedlich. In manchen Gebieten lag
eine Fusion aufgrund der innerhalb von
Landkreisgrenzen gemeinsam gewachsenen Identität von sich aus nahe, zwischen
anderen Kirchenkreisen gab es gewachsene Kooperationsbeziehungen, die ausgebaut wurden, andere Kirchenkreise
wiederum wehrten sich aktiv gegen eine
Fusion. Vor allem die Verhandlungen über
die künftige Leitungsstruktur, über die
Standorte der Verwaltung und der Dienste
und Werke sowie Fragen der Finanzverteilung führten dabei immer wieder zu Konflikten und längeren Entscheidungsprozessen. Einen kleinen Einblick in diese Entwicklung gibt eine Auswertungsveranstaltung der Arbeitsstelle für Reformumsetzung mit den Personalentwicklerinnen
und -entwicklern der Kirchenkreise im Februar 2009, die im fünften Teil dokumentiert ist.
Insgesamt haben die Fusionsprozesse der
Kirchenkreise die an ihnen beteiligen und
von ihnen betroffenen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
viel Zeit und Kraft gekostet, zumal parallel
dazu immer auch noch die alltägliche Arbeit bewältigt werden musste. Entsprechend groß ist im Moment die allgemeine
Erschöpfung. Das innere Zusammen-
IV. Die Entwicklung in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden
wachsen der neugegründeten Kirchenkreise gerät so als Aufgabe für die kommenden Jahre erst allmählich in den Blick.
2. Die Kirchengemeinden
Die Entwicklung der Kirchengemeinden
lässt sich aufgrund ihrer Vielfalt noch
schwieriger zusammenfassend beschreiben als die der Kirchenkreise. Es gibt einige Gemeinden, die aus verschiedenen
Gründen nur zu einem geringen Teil auf
Kirchensteuereinnahmen angewiesen sind
und deshalb kaum Einsparungen vornehmen mussten. Auf der anderen Seite
haben vor allem sehr kleine Gemeinden im
Laufe der Entwicklung ihre Eigenständigkeit verloren.
Vielerorts waren Kirchenvorstände gezwungen, nicht nur Sachmittel, sondern
darüber hinaus auch Mitarbeiterstunden zu
kürzen oder Stellen sogar ganz zu streichen und mit einem geringeren Anteil an
Pfarrstellen auszukommen. In manchen
Fällen wurden kirchliche Gebäude verkauft
oder Kirchen aufgegeben.
Allgemeine Aussagen über Umfang und
Art der Kürzungen sind schwer zu treffen,
da es in der Nordelbischen Kirche keine
zentrale Erfassung für die Stellen und Stellenanteile von Diakon(inn)en, Küster(innen),
Kirchenmusiker(innen), Gemeindepädagog(inn)en, Sekretär(inne)n und anderer gemeindlicher Mitarbeitender gibt.
Zudem waren je nach Gemeindegröße,
Rücklagen, vorhandenen Personalstunden
und Prioritätensetzung die gemeindlichen
Arbeitsfelder vor Ort in sehr unterschiedlichem Maße betroffen. Im Extremfall wurden in manchen Bereichen nur Sachkosten gekürzt, andere Arbeitsfelder dagegen völlig aufgegeben oder nur noch ehrenamtlich wahrgenommen.
Im Bereich der Pfarrstellen sind nordelbienweit etwa 10% aller Stellen im Laufe
der letzten 15 Jahre verloren gegangen.
Für die Kirchenmusik konnte durch eine
Umfrage des Landeskirchenmusikdirektors im Jahr 2006 festgestellt werden, dass
die Zahl der hauptamtlichen Kirchenmusiker (sogenannte A- und B-Stellen) in den
Kirchengemeinden der Nordelbischen Kirche zwischen 1990 und 2006 von 286 auf
195 reduziert wurde, also um etwa 32%.
Insgesamt hat die Entwicklung der letzten
Jahre zu erheblichen Einschnitten in der
kirchengemeindlichen Arbeit geführt.
Gleichzeitig suchten Kirchengemeinden
aber auch immer wieder nach kreativen
Wegen, um die weniger werdenden Einnahmen wenigstens zum Teil ausgleichen
zu können. So wurde z.B. mit der Einführung des freiwilligen Kirchgelds, Fundraising-Aktionen oder der Gründung von
Fördervereinen oder Stiftungen um zusätzliche Einnahmen geworben. Durch die
Kooperation mit Institutionen im Umfeld
wie Schulen und Vereinen sowie mit Nachbargemeinden im Rahmen von Regionalisierungsvereinbarungen oder durch die
Bildung von Gemeindeverbänden konnten
Kräfte gebündelt und wirksamer eingesetzt
werden. In manchen Fällen stellte sich den
Beteiligten die Fusion mit anderen Kirchengemeinden als der beste Weg dar. So
ist bei aller Belastung vor allem der Kirchenvorsteherinnen/ Kirchenvorsteher und
Mitarbeitenden zugleich die Bereitschaft
gewachsen, über den eigenen Kirchturm
hinauszublicken und gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden zusammenzuarbeiten (Vgl. zu den unterschiedlichen
Kooperationsformen der Kirchengemeinden die Umfrage und Handreichung der
PG Ortsgemeinde „Kirchengemeinden in
Kooperation”).
59
V. Einschätzungen Positionen Aspekte
61
V. Einschätzungen –
Positionen – Aspekte
Die Ergebnisse und der Verlauf des nordelbischen Reformprozesses werden unterschiedlich beurteilt. Die folgenden Einschätzungen sollen keine abschließende
Bewertung darstellen, sondern Anregungen zur eigenen Reflexion und für die Diskussion auf der Synodaltagung im Juni
2009 und darüber hinaus bieten.
Zehn Punkte zum Thema:
Was hat die Reform gebracht?
1. Theologische Orientierung
Durch die Reform ist das Leitbild einer Kirche der Wechselseitigkeit und des Teilens,
in der verschiedene Arbeitsformen und
Ebenen aufeinander bezogen sind, stilund prozessprägend geworden.
2. Bestandsaufnahme
Kirchliche Arbeitsfelder wurden bewusst
wahrgenommen und quantitativ erfasst.
Dadurch ist Transparenz entstanden.
3. Kommunikation zwischen den Ebenen
kirchlicher Arbeit
Durch die Art der Entwicklung und Umsetzung der Reformbeschlüsse hat die Vernetzung und Kommunikation sowohl
zwischen den Kirchenkreisen, zwischen
den Kirchenkreisen und der Nordelbischen Ebene als auch innerhalb eines
jeden Kirchenkreises und innerhalb der
Nordelbischen Gremien und Einrichtungen, Dienste und Werke deutlich zugenommen.
4. Verknüpfung kirchlicher Handlungsfelder
Die Neuorganisation der nordelbischen
Dienste und Werke in Hauptbereichen, die
62
Einführung der Zielsteuerung und die Verknüpfung mit den übergemeindlichen Einrichtungen der Kirchenkreise stärken die
Transparenz, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Dienste und Werke und tragen
damit zum Erhalt und zur Ausstrahlung
ihrer Arbeit bei.
5. Arbeit am Leitungsverständnis
Durch die Diskussion über Aufgaben und
Verständnis von Leitung im Zusammenhang der Neugestaltung von Bischofsamt
und pröpstlichem Amt wurde das Thema
„Leiten in der Kirche“ Teil einer bewusst geführten innerkirchlichen Diskussion. Das
hat zu einer Professionalisierung des Leitungshandelns beigetragen.
6. Standardisierung von Verwaltungsabläufen
Die kostenintensive Vielfalt der Verwaltungsabläufe in den Kirchenkreisverwaltungen wurde durch Einführung von
Standards (HKR; EDV; Personalverwaltung; Finanzgesetz; Bau u.a.) verringert.
7. Gestaltung organisatorischer
Strukturen
Der Reformprozess hat mit der Gestaltung
der Dienste und Werke in Hauptbereichen
und der Fusion der Kirchenkreise einen
Prozess der organisatorischen Straffung
kirchlicher Strukturen ausgelöst.
8. Kompetenz bei der Bewältigung von
Veränderungsprozessen
Haushaltskürzungen und andere Eingriffe
in den Bestand kirchlicher Arbeit werden
weniger zufällig oder kurzfristig umgesetzt,
sondern immer öfter in bewusst gestaltete,
mittel- bis langfristige Veränderungsprozesse eingebunden. Der dabei praktizierte
Einsatz von Methoden aus dem Bereich
der internen und externen Organisationsentwicklung ist zu einer vielfach selbstverständlich genutzten Kompetenz geworden.
Die Beteiligungsformen des Reformprozesses haben Standards für künftige Prozesse gesetzt. Kirche wird auch als „lernende Organisation“ begriffen.
V. Einschätzungen - Positionen - Aspekte
9. Bessere Handlungsfähigkeit bei
schwankenden Kirchensteuereinnahmen
Es wurden organisatorische Strukturen geschaffen, die in der Lage sind, die Herausforderungen starker Schwankungen in der
Höhe der Kirchensteuereinnahmen zu bewältigen.
10. Förderung von Gemeinsamkeiten
Der Reformprozess hat durch die vielfältigen strukturellen und kommunikativen Verknüpfungsprozesses die Entwicklung bzw.
Vertiefung einer gesamtnordelbischen Organisationskultur wesentlich befördert.
Kirche als Kommunikationsereignis,
Gemeinschaft und Organisation
Zusammenfassung der Ergebnisse einer
Auswertungsveranstaltung
am 27. November 2008
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Auswertungsveranstaltung „Das Haus, das
die Träume verwaltet“ – die Bedeutung unterschiedlicher Kirchenbilder im Nordelbischen Reformprozess“ am 27. November
2008 in Neumünster waren sich einig: Der
Nordelbische Reformprozess ist keine
theologisch motivierte Kirchenreform, die
Veränderungsprozesse wurden vielmehr
durch den Druck leerer Kassen ausgelöst.
Zugleich ist er aber auch kein rein pragmatisch orientierter Anpassungsprozess.
Am Beginn der Arbeit der Reformkommission stand mit den „Leitsätzen zum Kirchenbild“ vielmehr eine theologische
Reflexion, an deren Ergebnis die anstehenden Veränderungsprozesse ausgerichtet wurden. Zentraler Punkt dabei war die
Vision einer Kirche der wechselseitigen
Teilhabe, in der es nicht um Abgrenzung
geht, sondern um Bereicherung durch Vielfalt und Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen kirchlichen Lebens.
Dieses systemisch orientierte Kirchenverständnis einer „inneren Ökumenizität“ ist
aufgrund von Anregungen aus der Missionstheologie und vor dem Hintergrund der
praktischen Erfahrungen mit der 1977 beschlossenen organisatorischen Gestalt der
Nordelbischen Kirche entstanden, die auf
der einen Seite von viel Freiheit und Pluralität, zugleich aber auch von Doppelstrukturen, Abgrenzungstendenzen, Konkurrenz
und einem unverbundenen Nebeneinander kirchlicher Arbeitsbereiche gekennzeichnet war.
Darin wird zugleich die Besonderheit der
Nordelbischen Kirche im Vergleich zu anderen Landeskirchen sichtbar, die in ihrem
funktionalen Amtsverständnis und dem
„Zwei-Säulen-Modell“ von einem gleichberechtigten Nebeneinander gemeindlicher
und übergemeindlicher Arbeitsformen ausgeht. Das Prinzip der inneren Ökumenizität richtet sich deshalb auch gegen das
Kirchenbild einer Gemeindekirche, dem
Dienste und Werke im Grunde überflüssig
erscheinen.
Dieses Verständnis von Kirche war in der
Folge Grundlage für Inhalt und Arbeitsweise sowohl der Reformkommission als
auch der darauf folgenden Umsetzungsphase. Auf Großveranstaltungen und in
zahllosen Arbeits- und Projektgruppen
wurde ein Kommunikationsprozess zwischen unterschiedlichen Ebenen, Gruppen, Gremien und Personen organisiert,
etwas, was es vorher in der Nordelbischen
Kirche noch nicht gegeben hatte.
Sich auf diesen Prozess der Kommunikation und Kooperation einzulassen, so die
Einschätzung der am Auswertungsgespräch Teilnehmenden, ist den Beteiligten
nicht immer leicht gefallen, weil die parallel
dazu laufenden Einsparungsprozesse Ängste um den Erhalt der eigenen Arbeit auslösten. Trotz aller Stärkung der Beziehungen zwischen den einzelnen kirchlichen
Körperschaften und Einrichtungen im
Laufe des Reformprozesses erleben sie
nach wie vor eine große Distanz etwa zwischen Kirchengemeinden und den Leitungsebenen und Einrichtungen der
nordelbischen Ebene.
Die sinkenden Mittel übten einen Handlungsdruck aus, so zügig wie möglich zu
einem Konsens oder zumindest zu tragfähigen Mehrheiten über das weitere Vorgehen zu kommen. Aus dem Bild einer
Kirche der wechselseitigen Teilhabe er-
63
wuchs deshalb die Aufgabe des Reformprozesses, immer wieder die Balance zwischen einer angemessenen Beteiligung
und zügigen Entscheidungen zu finden. In
wieweit dies gelungen ist, wird unterschiedlich beurteilt. Zum Teil sei der Vorwurf zu hören gewesen, es werde zu viel
beteiligt, die Entscheidungsprozesse dauerten zu langen und die Kirche beschäftige
sich nur mit sich selbst. Zum Teil hätten
sich Betroffene aber auch zu wenig beteiligt gefühlt.
Neben den „Leitsätzen zum Kirchenbild“
waren nach Meinung der Teilnehmenden
im Nordelbischen Reformprozess aber
auch andere Kirchenbilder wirksam. So
habe die Beteiligungsorientierung des
nordelbischen Reformprozesses seine Ursache im sich vom reformatorischen Prinzip des „Priestertum aller Gläubigen“
ableitenden Synodalprinzip, das Beschlüsse durch Mehrheitsentscheidungen in Leitungsgremien vorsieht, in denen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
die Mehrheit bilden.
Andererseits nähmen Kirchenjuristinnen/
Kirchenjuristen und Verwaltungsfachleute
die Nordelbische Kirche aus der Perspektive des kirchlicher Verfassungs- und Verwaltungsrechts als Körperschaft des
öffentlichen Rechts wahr. Da die kirchlichen Verwaltungsämter die Entscheidungen der Leitungsgremien vorbereiteten
und ausführten, hätten sie einen nicht unwesentlichen Einfluss auf den Verlauf der
Reform gehabt, wie z.B. die wichtige Rolle
des Dezernats R bei der rechtlichen Begleitung und Umsetzung der Reformbeschlüsse zeige.
Als Mitwirkende in der Kirchenleitung seien
darüber hinaus die Bischöfinnen und Bischof wichtige Unterstützer, in ihrer Funktion als pastores pastorum ihres Sprengel
wichtige Vermittler des Reformprozesses
gewesen.
Eines der grundlegenden Themen, das
nach Meinung von Teilnehmerinnen und
Teilnehmern im Reformprozess deutlich
wurde und die Nordelbische Kirche sicher
auch in Zukunft beschäftigen wird, ist das
Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlich, pri-
64
vatrechtlich Beschäftigen und Ehrenamtlichen. Die zunehmende organisatorische
Professionalisierung führt dabei zu einer
organisatorischen Komplexität, die in Spannung zu der Beteiligung von Ehrenamtlichen an Leitungsentscheidungen steht.
Ein wichtiger Teil der Diskussion in Neumünster war die Einsicht, dass die Nordelbische Kirche nicht nur eine Organisation
mit formalen Strukturen und Prozessen ist.
Sie sei zugleich eine Gemeinschaft von
Menschen, in der Interaktions- und Beziehungsprozesse und damit verbundene Gefühle eine wichtige Rolle spielen. Das sei
im Verlauf der Reform an vielen Stellen indirekt immer wieder als Thema deutlich geworden, aber nicht bewusst reflektiert
worden. Menschen fühlten sich der Kirche
verbunden durch ihr ganz persönliches Kirchenbild, das durch konkrete Erfahrungen
in und mit der Kirche geformt werde. Jeder
Veränderungsprozess in der Kirche berühre immer auch diese Verbundenheit. Er
belebe und motiviere Menschen, aber enttäusche und demotiviere sie auch. Die Reflexion über diese gemeinschaftlichen
Dimension von Kirche und über ihren Zusammenhang mit der organisatorischen
Seite sowie der achtsame Umgang damit
gehörten zu den Aufgaben der Gestaltung
künftiger Veränderungsprozesse.
„Er ist nur halb zu sehen …“
Unterschwellige Themen und unbewusste Dynamiken im Nordelbischen
Reformprozess
Zusammenfassung der Ergebnisse einer
Auswertungsveranstaltung
am 4. Februar 2009
„Er ist nur halb zu sehen und ist doch rund
und schön“, das gilt auch für Veränderungsprozesse. Was dort an Ideen, Konzepten, Beschlüssen und Ergebnissen
offiziell verhandelt wird, ist nur ein Teil des
Ganzen. Die Entwicklung wird immer auch
von Themen bestimmt, die als „Nebenströmungen“ die „Hauptströmung“ der bewusst gewollten und geplanten Prozesse
beeinflussen. Noch weniger sichtbar, weil
V. Einschätzungen - Positionen - Aspekte
oft unterschwellig und den Beteiligten nicht
immer bewusst, ist die Rolle von Gefühlen
und der damit verbundenen unbewussten
Dynamiken, die sozusagen die „Unterströmung“ von Veränderungsprozessen bilden. Auf einer Auswertungsveranstaltung
der Arbeitsstelle für Reformumsetzung am
4. Februar 2009 beschäftigten sich 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen
Ebenen des kirchlichen Lebens in Nordelbien aus dieser Perspektive mit dem nordelbischen Reformprozess.
Bedeutungsverlust als unterschwelliges
Grundthema der Reform
Zentrales Thema der Diskussion war der
Bedeutungsverlust, den viele der am Nordelbischen Reformprozess beteiligten und
von ihm betroffenen Menschen nach Ansicht der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erlebt haben. Denn mit den organisatorischen Veränderungen in Nordelbien gerieten nicht nur Strukturen in Bewegung.
Zugleich verloren auch die gewachsenen
Organisationskulturen von Kirchenkreisen,
übergemeindlichen Einrichtungen, Verwaltungsämtern, Kirchengemeinden und die
damit verbundenen beruflichen Rollen und
Identitäten von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre bisherige Bedeutung.
Zugleich löste sich damit die bisherige
Machtbalance zwischen nordelbischer
Ebene, Kirchenkreisen und Kirchengemeinden, zwischen ländlichen und städtischen Regionen, zwischen SchleswigHolstein und Hamburg, zwischen Kirchengemeinden und übergemeindlichen Einrichtungen, zwischen Leitungsebenen und
Verwaltungsämtern sowie zwischen Ehrenund Hauptamtlichen auf und musste neu
verhandelt werden.
Die Verantwortlichen in den Leitungsgremien der Nordelbischen Kirche, des Nordelbischen Kirchenamtes, der Kirchenkreise, und den Diensten und Werken hatten sich darauf einzustellen, dass die im
Kontext des Reformprozesses eingesetzten neuen Gruppen oder Beteiligungsprozesse (z.B. Lenkungsgruppen oder
Steuerungsgruppen der Fusionsprozesse,
Projektgruppen für bestimmte Handlungsfelder oder Themen-Workshops, Großveranstaltungen und Hearings) vielfach eine
neue Entscheidungs- bzw. Arbeitsebene
bildeten, die mit der bestehenden Entscheidungsstruktur in Einklang zu bringen
war. Diese wurde einerseits als kreativ und
konstruktiv erlebt anderseits aber auch als
störende "Parallelwelt".
Insgesamt entstand so eine spannungsvolle und von vielen als belastend erlebte
Gesamtsituation, in der sich das Alte auf
vielen Ebenen gleichzeitig auflöste, ohne
dass es schon neue Strukturen, Kulturen
und Identitäten gab, die den Beteiligten
hätten Orientierung bieten können.
In dieser Situation wären mehr nährende,
unterstützende und motivierende Impulse
nötig gewesen. Da die Reform aber durch
sinkende Kirchensteuereinnahmen ausgelöst wurde und nicht wie frühere Kirchenreformprozesse durch inhaltliche Anliegen,
fehlte nach Ansicht einiger Teilnehmenden
eine gemeinsame positive Vision, die hätte
motivieren und durch die Unsicherheit
durchtragen können. Der in diesem Sinne
wirkende Vortrag von Fulbert Steffensky
auf der Synodaltagung im Februar 2003
blieb eine Episode und die den inhaltlichen
Orientierungsrahmen der Reform bildenden „Leitsätze zum Kirchenbild“ wurden einerseits zu wenig als Vision von den
leitenden Gremien der verschiedenen Ebenen aufgenommen, waren andererseits
wohl nicht anschaulich genug, um motivierende Wirkung entfalten zu können.
Zudem waren die Leitungspersonen, die
dieses Defizit hätten auffangen können,
nicht nur durch die Fülle der Reformvorhaben überlastet, sondern häufig auch selbst
davon betroffen und deshalb weder zeitlich
noch emotional ausreichend in der Lage,
andere durch den Veränderungsprozess
stärker als sie es getan haben, stützend zu
begleiten.
Die Folgen der Verunsicherung
Bei vielen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die die Nordelbische
Kirche über lange Jahre als stabile Heimat
erlebt haben, hat der Nordelbische Re-
65
formprozess durch den spannungsvollen
Spagat zwischen Altem und Neuem starke
Verunsicherung und in der Folge Gefühle
wie Angst, Ohnmacht, Trauer und Wut ausgelöst, die in den verschiedenen Prozesse
oft eher unterschwellig ihre Wirkung entfalteten:
• im Ausspielen von Macht zur Verhinderung von Ohnmacht,
• in Blockadehaltungen („Wir gegen die“,
„Früher war alles besser“),
• in Resignation oder Rückzug in die
innere Emigration,
• in der Zunahme von Überlastungsreaktionen und Erkrankungen.
Die Dynamik dieser Gefühle beeinflusste
die Einschätzung des Reformprozesses
auf negative Weise:
• Die Veränderungen wurden als atemlos
und mit negativem Druck belastet erlebt. Haltungen von Gelassenheit und
Fehlertoleranz kamen zu kurz.
• Kirchengemeinden erleben den Reformprozess als Tendenz zu einer zentralistischen Kirche und fürchten um
ihre Eigenständigkeit und ihren Gestaltungsspielraum.
• Möglichkeiten der Mitbestimmung und
Mitgestaltung dagegen wurden oft
nicht gesehen oder aktiv ergriffen.
• Kirchenkreise sehen eher die Nachteile
einer Fusion, aber nicht die damit verbundenen Vorteile.
• Ehrenamtliche fühlten sich durch die
Flut der Informationen und Prozesse
überfordert und entmachtet.
• Gelungenes wie z.B. eine neue Kultur
des Miteinanders zwischen der Nordelbischen Ebene und den Hamburger
Kirchenkreisen, vielfältige Kontakte
zwischen Mitarbeitenden aller Ebenen,
tragfähige Strukturen für die nordelbischen Dienste und Werke oder inhaltlich gut geklärte Leitungsrollen können
nicht angemessen gewürdigt werden.
• Es fehlt die positive Vision, die „leuchtende Augen“ schafft und die Vorbilder,
die diese Vision leben.
Der Nordkirchenprozess hat zusätzlich
den Abwehrformen gegen den Reform
prozess Tor und Tür geöffnet.
66
Worauf ist in den kommenden Jahren zu
achten? Was lässt sich für künftige Veränderungsprozesse lernen?
Die Früchte der Reform brauchen jetzt Zeit,
um wachsen zu können. Es bedarf einer
Phase relativer struktureller Stabilität, damit
Menschen in den neuen Strukturen Zusammenhänge finden können, die ihnen
sinnvoll erscheinen. Dabei brauchen sie
Begleitung und Unterstützung – auch
durch ihre Vorgesetzten. Erst dann werden
Verlustängste und Überlastungsreaktionen
langsam abgebaut werden können und so
das Gelungene und der Gewinn an der Reform in den Vordergrund der Wahrnehmung treten können.
Damit das gelingen kann, müssen Leitungspersonen und Leitungsgremien
selbst Unterstützung erhalten. Sie brauchen Orte, an denen die Möglichkeit besteht, die neuen Strukturen, in denen sie
arbeiten und ihre Rolle darin zu reflektieren
sowie die damit verbundenen Gefühle zu
bearbeiten.
Die Grundpolarität zwischen Ehren- und
Hauptamt in der Kirche muss reflektiert
und so gestaltet werden, dass sich Professionalität und Freude am ehrenamtlichen
Engagement nicht ausschließen.
Künftige Veränderungsprozesse brauchen
eine klare inhaltliche Vision, die in der Lage
ist, Menschen zu motivieren und auch
durch schwierige Phasen der Entwicklung
durchzutragen. Die Leitungspersonen und
Leitungsgremien der Nordelbischen Kirche müssen Zeit und Kraft haben, diese Vision zu kommunizieren.
Evaluation – auch der Prozessdynamiken,
z.B. der unterschwelligen Themen – darf
nicht erst am Ende des Reformprozesses
stehen, sie muss Veränderungsprozesse
von Anfang an begleiten. Dazu bedarf es
der Vernetzung von Menschen, die in begleitender Rolle tätig sind, um den Prozess
gemeinsam zu reflektieren.
V. Einschätzungen - Positionen - Aspekte
Die Kirchenkreisfusionen: Liebesheirat
oder Vernunftehe?
Zusammenfassung der Ergebnisse einer
Auswertungsveranstaltung
am 5. Februar 2009
Einer der aufwändigsten Teile der Nordelbischen Reform war die Zusammenlegung
der 27 bisherigen zu 11 neuen Kirchenkreisen. Grund genug, dass die Arbeitsstelle für Reformumsetzung gemeinsam
mit den Organisations- und Personalentwicklerinnen/ Personalentwickler der Kirchenkreise, die alle an maßgeblicher Stelle
an den Fusionsprozessen mitwirkten, auf
einer Auswertungsveranstaltung am 5. Februar 2009 auf den bisherigen Prozessverlauf zurückblickte.
In einer ersten Runde erzählten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Fusionsprozess in ihren Kirchenkreisen. Tempo
und Verlauf waren je nach Sprengel und
Region sehr unterschiedlich. In manchen
Kirchenkreisen hatten sich die leitenden
Gremien bereits 2002 zu ersten internen
Gesprächen getroffen, andere begannen
erst Ende 2006 nach dem endgültigen Beschluss der nordelbischen Synode mit
ihren Beratungen. Von einer Liebesheirat
wollte dabei allerdings keiner der Anwesenden sprechen, es fiel vielmehr das Wort
von der angeordneten Vernunftehe. Als insgesamt positiv wurde beurteilt, dass durch
die Fusionsprozesse viele Menschen ins
Gespräch miteinander gekommen seien
und sich dadurch das Wissen um die kirchliche Arbeit außerhalb der persönlichen Erfahrung im eigenen organisatorischen
Umfeld stark vermehrt habe. Schwierig sei
vor allem der durch die Prozesse verursachte hohe Grad an Erschöpfung.
1. Waren die Fusionsprozesse zu lang
oder zu kurz?
Teilweise wurden die Prozesse als zu lang
empfunden. Der spannungsvolle Zustand
zwischen sich auflösenden alten Strukturen und noch nicht funktionierenden
neuen Strukturen habe dadurch länger gedauert, als nötig und so die Belastungen
für die Beteiligten erhöht. Andererseits wür-
den Erfahrungen mit Veränderungsprozessen aus der römisch-katholischen Kirche zeigen, dass dort zwar Entscheidungen und Umsetzung meistens zügig erledigt würden, die Aufarbeitung und Integration der Gefühle aber vollständig danach
erfolgen müsse, während in der Nordelbischen Reform dieser Teil der Bewältigung
schon im Laufe des Prozesses geschehen
konnte. Für die Hamburger Kirchenkreise
war weniger die absolute Länge der Prozesse schwierig, als deren längere Unterbrechung durch den Genehmigungsprozess der Fusion von Hamburg-Ost und die
spät verweigerte Zustimmung zur Leitungsstruktur mit zwei Pröpsten in Hamburg-West/ Südholstein.
2. Was war hilfreich, was war hinderlich?
a. Klare Regelungen und Handreichungen
Als hilfreich für die Fusion wurden die klaren Regelungen der beiden Strukturreformgesetze und die Handreichungen der
Arbeitsstelle für Reformumsetzung beurteilt. Die Überleitungsvereinbarungen hätten allerdings nach Meinung der Runde
sofort gültig sein müssen, um lange Übergangszeiträume zu verhindern. Zugleich
wurde das Nordelbische Kirchenamt, vor
allem das Rechtsdezernat, als überlastet
erlebt. Hier hätten personale Aufstockungen zur Bewältigung der vielen zusätzlichen Aufgaben im Rückblick betrachtet
schon viel früher erfolgen müssen. Dabei
bleibe als Grundfrage kirchlicher Organisationsgestaltung das Problem, wie bewegliche Strukturen und traditionelle
Bürokratien gut aufeinander bezogen werden könnten. Eine Möglichkeit bestünde
darin, im Rahmen von Veränderungsprozessen Leitungspersonen, juristische Fachkräfte sowie interne und externe OrganisationsentwicklerInnen jeweils in einem interdisziplinären Kernteam zu bündeln, um
die verschiedenen Organisationsperspektiven gut ins Gespräch miteinander bringen
zu können.
b. Die Zusammenarbeit der Pröpstinnen/
Pröpste
Wo die an der Fusion beteiligten pröpstli-
67
V. Einschätzungen - Positionen - Aspekte
chen Personen gut zusammenfanden, gelang der Prozess, wo nicht, kam es im Verlauf der Prozesse zu Problemen, die sich
oft an den Debatten über Standorte manifestierten. Gleichzeitig seien die pröpstlichen Personen insgesamt zu stark in die
Prozesse eingebunden gewesen und hätten deshalb zu wenig Zeit für Personalbegleitung gehabt. Die Rolle der Bischöfinnen und Bischöfe im Gegenüber zu den
Kirchenkreisen wurde als nicht klar geregelt erlebt. Einerseits wurde – besonders
in Konfliktsituationen – ihre Präsenz vermisst, andererseits aber auch die Selbständigkeit in der Prozessgestaltung (ohne
bischöfliche „Regulierung“) gewünscht.
c. Externe Beratung
Wo vorhanden, wurde die Mitarbeit einer
externen Beratungskraft als hilfreich empfunden, weil sie dafür sorgte, dass sich die
Leitungsgremien und -personen Zeit für
Selbstreflexion nahmen. Interne Beraterinnen/ Berater hatten dafür besonders in kritischen Beratungssituationen zu wenig
Distanz, zumal sie teilweise stark mit Assistenz- und Geschäftsführungsfunktionen
ausgefüllt waren.
Ein regelmäßiger gesamtnordelbischer
Austausch der Organisations- und Personalentwicklerinnen/ -entwicklern und externen Beraterinnen/ Beratern untereinander und mit der Arbeitsstelle für Reformumsetzung über die Fusionsprozesse als
begleitende Auswertung der Prozesse
wäre hilfreich gewesen, hat aber trotz mehrerer Anläufe nicht stattgefunden. Für zukünftige Organisationsentwicklungsprozesse sollten Tandems aus internen und
externen Beratungspersonen angestrebt
werden.
d. Berücksichtigung emotionaler Themen
Hilfreich war, wenn die Aufmerksamkeit in
den Fusionsprozessen sich auch auf „weiche Themen“ richtete und emotionale Prozesse reflektiert wurden. Wo nur „sachlich“
diskutiert wurde, drohte die Dynamik der
unterschwellig wirkenden Gefühle immer
wieder den Verlauf von Prozessen zu behindern.
68
e. Kommunikation als Orientierung
Es fehlte in manchen Handlungsfeldern
der Veränderungsprozesse die regelmäßige orientierende Kommunikation über
die Fusionsprozesse nach dem Motto: „So
haben wir begonnen, da wollen wir hin,
jetzt sind an diesem Punkt …“. Das hätte
helfen können, die Spannungssituation
zwischen dem „nicht mehr“ und dem
„noch nicht“ besser zu bewältigen. Dazu
aber hätte es auch einer gemeinsamen Bestandsaufnahme über das Vorhandene zu
Beginn der Prozesse bedurft. Da das auf
Kirchenkreisebene nicht geschah, bestand
in der Folge immer die Gefahr, dass die erzielten Veränderungen nicht deutlich
genug wahrgenommen und beurteilt wurden und durch Würdigung und Kritik zu
sehr auf der Basis subjektiver Eindrücke
geschahen.
3. Was ist in Zukunft nötig?
Der Prozess der äußeren Fusion wird im
Mai 2009 abgeschlossen sein. Es bedarf
aber eines sich daran anschließenden Prozesses des inneren Zusammenwachsens.
Dafür wäre eine Handreichung der Nordelbischen Kirche hilfreich. Sie müsste Prozessstandards, Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Zusammenwachsens fusionierter Kirchenkreise bis 2014
enthalten. Dabei käme es nicht auf Vollständigkeit an, sondern darauf, die wenigen wichtigen Erfolgsfaktoren herauszuarbeiten, die wesentlich zum Gelingen beitrügen.
Die Pröpstinnen und Pröpste, die Hauptbereichsleitungen, die Leitungskräfte in
den Verwaltungen und die neuen Leitungsgremien brauchen in den kommenden
Jahren Begleitung, die sie in ihrer komplexer gewordenen Arbeitssituation stärkt, ermutigt und ihnen die Möglichkeit bietet,
durch die Fusion ausgelöste neue Aufgaben und Rollen bzw. Rollenunsicherheiten
und -veränderungen zu reflektieren.
Die weitere Umsetzung der Fusionsbeschlüsse bedarf in den kommenden Jahren in den Kirchenkreisen entsprechender
personaler Kapazitäten in der Personalund Organisationsentwicklung.
VI. Abschlussberichte
der Projektgruppen
69
Projektgruppe „Zukunft
der Ortsgemeinde 2010“
Dokumentation und
Auswertung der Arbeit
I.
Dokumentation des Prozesses
1.
Die Grundlagen
2.
Organisation und
Umsetzung
3.
Themen und Inhalte
II.
Themen, die weiter
zu führen sind
III. Erfahrungen
70
Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010”
I. Dokumentation des
Prozesses
1. Die Grundlagen
1.1. Der Prozess im Jahr 2004
Der Prozess, mit dem die Ortsgemeinde
als Teil des Reformprozesses Thema
wurde, nahm seinen Anfang mit dem
Forum „Ortsgemeinde mit Zukunft“, das
von der Reformkommission unter der Regie
der Untergruppe Struktur am 23.01.2004
veranstaltet wurde.
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren:
• Rolle der Kirchengemeinde im Kontext
der kirchlichen Handlungsfelder
(Was sind Kernaufgaben der Kirchengemeinde vor Ort?)
• Erfahrungen und Konzepte zur
Regionalisierung der Kirchengemeinden
(Vorstellung und Diskussion von
Konzepten im ländlichen und
städtischen Bereich)
Eingeladen waren jeweils 4 bzw. aus großen Kirchenkreisen 6 Vertreterinnen/ Vertreter der Kirchenkreise, in der Mehrheit
Ehrenamtliche.
Ein Ergebnis dieses Forums war, dass die
Reformkommission beschloss, eine aus
haupt-, und ehrenamtlichen Mitgliedern
der Ebenen in der Nordelbischen Kirche
bestehende Projektgruppe zu berufen,
dessen Auftrag sein sollte:
• Erste Schritte zur Entwicklung eines
umfassenden Bildes für die Ortsgemeinde als wichtigem Bestandteil des
Nordelbischen Reformprozesses,
• Konkretisierung des Konzeptes der
Reformkommission in den einzelnen
Modulen ( z. B: Entscheidungskompetenzen und Entlastungsmöglichkeiten der Kirchenvorstände, Berufsbild der
Pastoren/innen und hauptamtlichen
Mitarbeitenden, Regionalisierung von
Gemeinden in Land und Stadt, Propstenamt, Anliegenkonferenz, Erwar-
tungen und Verbindungen zu den
Regionalzentren),
• Organisation eines Beteiligungsprozesses für haupt- und ehrenamtlich
Mitarbeitende aus den Ortsgemeinden
zur Entwicklung eines umfassenden
Bildes für die Ortsgemeinden.
Mitglieder der Gruppe waren:
Iris Bendzuk, Sabine von Gerlach, Pastorin
Beate Harder, Pastorin Regina Holst, Pastor Kay Kraack, Pröpstin Malve LehmannStäcker, Pröpstin Johanna Lenz-Aude,
Georg Levsen, Johann Christian Petersen,
Pastor Friedrich Wagner, Hans-Jürgen
Wulf.
Die Gruppe wurde moderiert von Kirsten
Fehrs und Paul Philipps aus der nordelbischen Arbeitsstelle für Personalentwicklung, die Geschäftsführung hatte Käthe
Stäcker, Reformkommission inne.
Die Projektgruppe konstituierte sich am
23.04.2004 und traf sich bis zum Ende
ihres Auftrags November 2004 zu insgesamt 10 Sitzungen.
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses
wurde ein zweites Forum Ortsgemeinde
am 14.05.2004 veranstaltet, auf dem die
Überlegungen der Reformkommission zur
Zukunft der Ortsgemeinde vorgestellt und
beraten wurden.
Als Ergebnis dieses Forums wurden die
Themen gesammelt und priorisiert, über
die in der November Synode 2004 entschieden werden sollte. Deutlich war, dass
die Synode im Sinne verfassungsrelevanter Fragen nur Rahmenbeschlüsse fassen
konnte.
Inhaltlich herrschte in der Projektgruppe Einigkeit darüber, dass eine Reduktion von
Gemeinden anzustreben ist, die dann kompetente Eigenverantwortung gewährleisten
können.
In der Sammlung und Priorisierung kam es
zu folgendem Ergebnis.
• Handlungsfähige Gemeinde: Aufgaben,
Standards, Ressourcen und Personal
71
• Was sollen die Regionalzentren für die
Gemeinden leisten?
• Leitungsstrukturen in der Gemeinde
dazu: Transparenz in Ansprüche
an Kompetenz
• Konkretisierung: „geistliche Leitung“
• Miteinander von Haupt-, Neben- und
Ehrenamtlichen
• „Freiwilligkeit“ des Reformprozesses
genauer formulieren
• Kooperation oder Fusion der Gemeinden differenzieren; welcher Gewinn
entsteht für die Gemeinde durch ein
neues Modell? Kriterien für Fusion oder
Kooperation und Pfarrstellenschlüssel
entwickeln
• Klärung des Rechtsstatus bei
Zusammenschlüssen
• Unterschied von Stadt und Land
einbauen
• Anstellungsträgerschaft
• Öffnung auf eine Kooperation mit nichtkirchlichen Einrichtungen hin
• Gebäude und Pastorate
• Diakonie in der Gemeinde
• Preis des Modells: Reduktion/
Konzentration kirchlicher Arbeit
Die Gruppe einigte sich darauf, entsprechend der Priorisierungen an dem Stichwort „Handlungsfähige Gemeinde“ entlang
des Strukturmodells weiter zu arbeiten.
Grundlage soll das bisherige Arbeitsergebnis der Projektgruppe („Profil-Papier“)
sein, ergänzt durch ein Arbeitspapier AltHamburger Synodaler.
Der Entwurf eines bis dahin erarbeiteten
Papiers wurde im Rahmen der 5. Großveranstaltung der Reformkommission zum
Thema „Konzept der Gesamtstruktur und
Perspektiven kirchlicher Aufgabenfelder“
am 19. Juni 2004 in Plön in zwei Arbeitsgruppen diskutiert.
Die inhaltlichen Ergebnisse flossen in die
weitere Erarbeitung des Papiers mit ein,
das dann als Ergebnis der Arbeit als Projektgruppe unter dem Titel „Profil der Ortsgemeinde im Blick auf Kirche 2010“ auf
72
der nordelbischen Synode im November
2004 diskutiert wurde. Weiterhin wurden
der Synode Ziele und Zeitplan für einen
Beteiligungsprozess „Kirchengemeinde
2010“ vorgeschlagen.
1.2. Beschlüsse der nordelbischen
Synode November 2004
Die nordelbische „Reformsynode“ im November 2004 hat die Arbeitsergebnisse
der bisherigen Projektgruppe und die initiierten Diskussionsprozesse aufgenommen
und in ihren ersten drei Beschlüssen fortgeführt:
„Die Kirchengemeinden sind als ‚Kirche
vor Ort‘ für die NEK von zentraler Bedeutung. Unter Berücksichtigung der Leitsätze
zum Kirchenbild entwickeln sie ihr Profil
und die Schwerpunkte ihrer Arbeit.
Das Papier ‚Profil der Ortsgemeinde im
Blick auf Kirche 2010‘ hat orientierenden
und empfehlenden Charakter für die Kirchenkreise und Kirchengemeinden. Es soll
einen nordelbienweiten Diskussionsprozess zur Frage nach der Zukunft der Ortsgemeinden eröffnen.
Zur Frage nach der Zukunft der Ortsgemeinde wird ein umfassender Beteiligungsprozess beschlossen.“
Ziele des Beteiligungsprozesses:
• Der Reichtum, die Vielfalt und die vorhandenen Möglichkeiten der Kirchengemeinden werden wertgeschätzt. Sie
bilden das Fundament für die weiteren
Wege.
• Der Prozess ist deshalb von seinem
Grundverständnis ein Prozess, der die
Kirchengemeinden unterstützt und vielfältige Möglichkeiten eröffnet, sich unter
den veränderten Bedingungen von
Kirche und Gesellschaft gegenseitig
anzuregen und zu helfen.
• Durch gemeinsame Foren und Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art
gibt es viele Chancen, über den eigenen
Tellerrand hinaus zu schauen und sich
auszutauschen.
Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010”
• Es geht dabei auch um Ermutigung,
neue Modelle von Gemeindeleben zu
entwickeln und auszuprobieren.
• In dem Prozess werden die Probleme
und Herausforderungen der Kirchengemeinden benannt und offen diskutiert
und vor diesem Hintergrund gilt es, das
Papier der Reformkommission „Profil
der Ortsgemeinde im Blick auf Kirche
2010“ „weiterzuschreiben“.
• Die Impulse des Papiers werden damit
differenziert und konkretisiert und
können so mit Leben erfüllt werden
( z.B. strukturelle und rechtliche Fragen
in neuen Gestaltungsräumen der
Kirchengemeinden, Standards für kirchliche Arbeit, Umsetzung neuer Leitungsmodelle, ökonomische Verantwortung,
Mission).
Zeitplan
Stufe 1: Januar 2005 bis November 2006
Ein Rahmenplan für den Beteiligungsprozess „Kirchengemeinde 2010“
wird entwickelt und der inhaltliche
Prozess beginnt.
Rechtliche Neuregelungen für die
Kirchengemeinden, die sich inhaltlich
aus dem Prozess ergeben werden
diskutiert und erarbeitet.
Stufe 2: November 2006 bis
November 2008 (Kirchenwahl)
Der inhaltliche Prozess wird fortgesetzt.
Rechtliche Neuregelungen werden
verabschiedet.
Methoden
Thematische Foren, Ideenbörsen, Projektgruppen und größere Veranstaltungen,
(z.B. Zentrale Eröffnung mit Kirchen- vorstandsvertretungen aus allen Gemeinden,
Nordelbischer Kirchentag in der Mitte des
Prozesses und gemeinsamer Abschluss)
Ein zu entwickelndes Symbol/ Motto soll
diesen Prozess repräsentieren.
1.3. Prozessziele und Auftrag der Projektgruppe
Zur Umsetzung der Synodenbeschlüsse
setzte die Lenkungsgruppe eine Projektgruppe ein und verabschiedete in ihrer Sitzung vom 26.04.2005 die Ziele für einen
Beteiligungsprozess zur „Zukunft der Ortsgemeinde“.
Prozessziele
Der nordelbische Prozess zur „Zukunft der
Ortsgemeinde“ ist von seinem Grundverständnis ein freiwilliger Prozess, der die Kirchengemeinden unterstützt und vielfältige
Möglichkeiten eröffnet, sich unter den veränderten Bedingungen von Kirche und Gesellschaft gegenseitig anzuregen. Vor diesem Hintergrund werden die Kirchengemeinden ermutigt, das Papier "Profil der
Ortsgemeinde" weiter zu schreiben.
An den Unterschieden und der Vielfalt innerhalb der Kirchengemeinden/ der Kirchenkreise ist wertschätzend anzuknüpfen. Vor Ort werden Themen zur Sprache
gebracht, Menschen angeregt, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich gegenseitig zu ermutigen, neue Modelle von
Gemeindeleben zu entwickeln.
Durch einen umfassenden Diskussionsprozess werden die Themen der Reform in
die Kirchengemeinden so vermittelt, dass
sie dort perspektivisch weiter entwickelt
und zur Geltung gebracht werden.
Der Dialog und Austausch über die Gemeinde- und Regionalgrenzen hinaus wird
gefördert durch Veranstaltungen, die in Absprache mit Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und nordelbischen Einrichtungen
durchgeführt werden.
Auftrag der Projektgruppe
Der im Mai von der Lenkungsgruppe formulierte Auftrag als Projektgruppe wird im
August 2005 überarbeitet und wie folgt formuliert:
73
Die Projektgruppe überlegt sich Wege, wie
das Papier "Profil der Ortsgemeinde 2010"
in möglichst viele Gemeinden so vermittelt
werden kann, dass es anregt und motiviert,
die Themen vor Ort weiter zu entwickeln.
Bei der Vermittlung soll den Gemeinden
auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich
über die weiteren Reformthemen zu informieren und diese aus ihrer Sicht inhaltlich
weiter zu entwickeln.
Die Projektgruppe entwickelt Strategien,
wie möglichst viele Gemeinden und Kirchenkreise auch über ihre eigenen Grenzen hinaus miteinander ins Gespräch
kommen und alle an diesem Prozess Beteiligten miteinander vernetzt werden.
Die Projektgruppe entwickelt Ideen für Veranstaltungen, die diesen Beteiligungsprozess unterstützen und fördern; für die
inhaltliche Konzeption und Durchführung
arbeitet die Projektgruppe mit den vorhandenen Fachleuten und Einrichtungen in
Nordelbien zusammen.
Die Projektgruppe sorgt dafür, dass der gesamte Prozess kontinuierlich von einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit begleitet
wird.
1.4. Mitglieder der Projektgruppe
Peter Barz – Referent Gemeindedienst
Heide Emse – Dezernentin im Nordelbischen Kirchenamt
Harald Fellechner – Mitarbeiter im
Bildungswerk „Drei F“,
Kirchenkreis Stormarn
Rainer Finke – Pastor in der
Kirchengemeinde Kücknitz, Lübeck
Sabine von Gerlach – Synodenvorsitzende im Kirchenkreis Eckernförde
Horst Gorski – Propst des
Kirchenkreises Altona
Dirk Große – Pastor in der Kirchengemeinde Altenholz/ Kiel
Almuth Jürgensen – Pastorin in der
Kirchengemeinde Siebenbäumen
74
Kay Kraack – Pastor in der Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde
Georg Levsen – Kirchenvorsteher der
Kirchengemeinde Kiel-Suchsdorf
Elisabeth Ostrowski – Leiterin des
Frauenwerks im Kirchenkreis
Norderdithmarschen
Andreas Malzahn – Mitarbeiter für
Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenkreis
Rendsburg, freier Journalist
Johann Christian Petersen – Synodaler
im Kirchenkreis Blankenese
Bernd Rickert – ehrenamtliches Mitglied
der Kirchenleitung
Kirsten Voß (assoziiert) – Referentin im
Dezernat P
Matthias Wiechmann – Propst des
Kirchenkreises Eutin
Vorsitzende: Johanna Lenz-Aude –
Pröpstin des Kirchenkreises Schleswig
Moderation: Friedrich Wagner – Referent
im Nordelbischen Gemeindedienst
Geschäftsführung: Ulrike Brand-Seiß –
Arbeitsstelle für Reformumsetzung und
Organisationsentwicklung
2. Organisation und Umsetzung
Die Projektgruppe hat sich innerhalb des
Zeitraums Juni 2005 bis November 2008
zu insgesamt 31 Sitzungen, durchschnittlich á vier Stunden, getroffen; daneben gab
es temporär eingesetzte Arbeitsgruppen.
2.1. Umsetzung des Prozesses
In der Organisation und Umsetzung der
Prozessziele orientierte sich die Projektgruppe an ihren Auftrag:
„Die Projektgruppe überlegt sich Wege,
wie das Papier "Profil der Ortsgemeinde
2010" in möglichst viele Gemeinden so vermittelt werden kann, dass es anregt und
motiviert, die Themen vor Ort weiter zu entwickeln. Bei der Vermittlung soll den Gemeinden auch die Möglichkeit eröffnet
werden, sich über die weiteren Reformthemen zu informieren und diese aus ihrer
Sicht inhaltlich weiter zu entwickeln.“
Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010”
Januar 2006: Mit einem Anschreiben wird
allen nordelbischen Gemeinden das von
der Nordelbischen Synode entgegen genommene Papier zur „Zukunft der Ortsgemeinde 2010“ zugesandt. Mit demselben
Schreiben erhalten sie einen zweiseitigen
Fragebogen. Sie werden von der Projektgruppe gebeten werden, in Bezug auf einige Grundfragen des Reformprozesses
ihre Situation vor Ort als Kirchengemeinde
einzuschätzen. Zugleich haben sie die
Möglichkeit ihre Themen und Anliegen an
den nordelbischen Reformprozess bzw.
dem Prozess zur „Zukunft der Ortsgemeinde“ zu formulieren.
Im Februar 2006 veröffentlicht die Projektgruppe zusammen mit der „Nordelbischen“ die erste von insgesamt vier
Beilagen „Gemeinde lebt“, in der sie
Grundfragen zur künftigen Entwicklung
der Gemeinden aus verschiedenen Perspektiven thematisiert. Die Höhe der Auflage beträgt 45.000.
Am 25. März 2006 veranstaltet die Projektgruppe in Altenholz/ Kiel eine von drei
Open- Space-Veranstaltungen zum Thema
„Zukunft der Ortsgemeinde 2010“, an der
ca. 50 Personen aus Kirchengemeinden
und Kirchenkreisen Nordelbiens teilnehmen.
Im Sommer 2006 wertet die Projektgruppe
die Gemeindebefragung aus. Aus den Ergebnissen der Befragung, an der sich
knapp 30% aller Kirchengemeinden Nordelbiens beteiligten, erarbeitet die Projektgruppe die zentralen Inhalte und Themen
als Grundlage für den weiteren Prozess.
Auf der Grundlage der „Leitsätze zum Kirchenbild“ verfasst die Projektgruppe 2007
in Zusammenarbeit mit Redlef NeubertStegemann und Claudia Aue die „Leitfragen zum kirchlichen Leben“, ein theologisches Arbeitspapier, das Kirchenvorsteher/ innen in ihrer theologischen, soziolo-
gischen Standortbestimmung unterstützen
möchte.
Parallel zum Inhalt wird eine Strategie zur
Kommunikation und Veröffentlichung in
Kirchengemeinden entwickelt; hierzu werden im Herbst 2007 Pastoren/ innen und
Mitarbeitende als Moderatoren/innen für
Prozesse in Kirchengemeinden geschult.
Die Organisation wird an Annebärbel
Claussen, Nordelbischer Gemeindedienst
und GfGG, übergeben; die gedruckte Auflage von 800 Exemplaren wurde innerhalb
des ersten halben Jahres gezielt an Kirchengemeinden/ Kirchenkreise vergeben,
die sich zur Arbeit mit den „Leitfragen“ entschieden haben. Im November 2008 findet
ein erstes Treffen mit den Moderatoren/
innen zur Auswertung der Arbeit mit den
„Leitfragen“ in nordelbischen Gemeinden
statt.
„Die Projektgruppe entwickelt Strategien,
wie möglichst viele Gemeinden und Kirchenkreise auch über ihre eigenen Grenzen hinaus miteinander ins Gespräch
kommen und alle an diesem Prozess Beteiligten miteinander vernetzt werden.“
Im Herbst 2006 werden aus den Kirchenkreisen Vertreter/ innen eingeladen, die
sich als Multiplikatoren/ innen der Themen
und des Prozesses zur Zukunft der Ortsgemeinde in ihren jeweiligen Kirchenkreisen verstehen. Sie werden zukünftig
regelmäßig über Themen, Veranstaltungen
und Verlauf des Prozesses informiert.
Zum Thema „Zukunft der Ortsgemeinde“
im Kontext des nordelbischen Reformprozesses werden Mitglieder der Projektgruppe in der Zeit von 2006-2008 zu
insgesamt 20 Konventen, davon 3 mehrtägigen, und 4 Kirchenkreissynoden eingeladen. Weiterhin gab es Einladungen zu
Kirchenvorstandsklausuren, Stadt-, bzw.
Regionalkonventen oder Studientagen von
Ehrenamtlichen in Gemeinden.
Zur Vorbereitung der Kirchenwahl 2008
75
hat die Projektgruppe im Herbst 2007 zentrale Einrichtungen Nordelbiens eingeladen, um den Prozess zur Durchführung
und Gestaltung der Kirchenwahl frühzeitig
zu vernetzen. Als Ergebnis dieser Kooperation entsteht die Arbeitshilfe für Kirchenvorstände und ihre Wahlbeauftragten
„Kirchenvorstandswahl 2008“, in der Mitglieder der Projektgruppe zwei Kapitel verfassen.
In Fortführung des Themas Kirchenwahl
arbeitet seit Mitte 2008 eine Arbeitsgruppe
der Projektgruppe an einem „Handbuch
Kirchenvorstand“, das jedem Kirchenvorstandsmitglied zu Beginn seiner Amtszeit
zur Verfügung stehen soll.
„Die Projektgruppe entwickelt Ideen für
Veranstaltungen, die diesen Beteiligungsprozess unterstützen und fördern; für die
inhaltliche Konzeption und Durchführung
arbeitet die Projektgruppe mit den vorhandenen Fachleuten und Einrichtungen in
Nordelbien zusammen.“
Im September 2005 findet der Sprengeltag
für leitende Ehrenamtliche im Sprengel
Schleswig zu dem Thema: „Fremde Heimat Kirche“ statt. Mitglieder der Projektgruppe gestalten die Untergruppen zu den
Themen „Die Sprache des Reformprozesses“ und „Die Umgangssprache in Kirche
und Gemeinde“. Auch der folgende Sprengeltag im Herbst 2007 nimmt mit seinem
Motto: „In guter Nachbarschaft?!“ (Widerstände und Begeisterung in Regionalisierungs-, und Veränderungsprozessen in
Kirchengemeinden) ein zentrales Thema
des Prozesses auf und wird von der Projektgruppe mit gestaltet.
Neben den Sprengeltagen veranstaltet die
Projektgruppe 2006 eine Open-SpaceVeranstaltung zum Thema „Gemeinde lebt
– offen – einladend – evangelisch“ mit
Propst Dr. Gorski als Impulsgeber und
2008 eine weitere Veranstaltung zum
Thema „Gemeinsam stark?! – Das Mitein-
76
ander von Haupt und Ehrenamt“ mit Rose
Volz-Schmidt als Referentin. Insgesamt
haben an den Veranstaltungen 180 Personen teilgenommen.
In Zusammenarbeit mit der „Nordelbischen Kirchenzeitung“ werden insgesamt
vier Sonderbeilagen „Gemeinde lebt“ erarbeitet.
Im Herbst 2008 findet ein Diskussionsforum zum Thema „Die Rolle der Pastoren/
innen in Veränderungsprozessen“ mit Vertretern der nordelbischen Kirche/ Einrichtungen statt.
„Die Projektgruppe sorgt dafür, dass der
gesamte Prozess kontinuierlich von einer
professionellen Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird.“
Vier Sonderbeilagen mit einer Auflage von
45.000 bzw. 40.000 sollten ein Medium
sein, das die Themen der „Ortsgemeinde
im Reformprozess“ flächendeckend in die
nordelbischen Gemeinden, Einrichtungen
und Kirchenkreise kommuniziert.
Sie hatten die inhaltlichen Schwerpunkte:
1. „Ortsgemeinde im Wandel“
2. „Aus der Not eine Tugend machen –
Fusions-, und Regionalisierungsprozesse von Kirchengemeinden“
3. „Nur wer sich verändert, bleibt sich
treu – die Themen im Reformprozess“
4. „Unsere Vielfalt ist unsere Chance –
welche Kompetenzen braucht eine
Gemeinde für die Zukunft?“
Regelmäßige Veröffentlichung der Themen, Inhalte, Veranstaltungen im Internet
Außerdem hat die Projektgruppe Stellungnahmen zu Themen im Reformprozess verfasst:
• „Alternative Anstellungsträgerschaften“
im Auftrag der Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung“
• Das Wahlrecht zur Bildung von Kirchen
vorständen im Kontext der Erarbeitung
eines neuen Wahlrechts in Nordelbien
Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010”
•
•
•
•
•
und Texte für eine mögliche Weiterarbeit in Kirchengemeinden/ Kirchenkreise aufbereitet:
Gemeindeentwicklungsprozesse in der
EKD: „Wandeln und Gestalten:
Missionarische Chancen und Aufgaben
der evangelischen Kirchen in ländlichen
Räumen“, EKD Texte 87: Bausteine für
Konvente und Strategien zur Veröffentlichung in Kirchenkreisen
„Gott in der Stadt“ EKD Text 93: soll zur
Weiterarbeit über November 2008
vermittelt werden
Erfahrungen in und mit Kooperationsprozessen von Kirchengemeinden: eine
exemplarische Darstellung unterschiedlicher Formen der Kooperation wurde im
Auftrag der nordelbischen Synode 2007
erarbeitet, liegt als Reader vor und kann
Kirchengemeinden/ Kirchenkreisen als
Orientierung und Unterstützung eigener
Prozesse dienen.
In dem zum Herbst 2008 erscheinenden
Sammelband „Über den eigenen Kirchturm hinaus. Erfahrungen und Impulse
aus kirchlichen Regionalisierungsprozessen“, hg. Von W. Nethöfel,
beschreibt ein Artikel den o.g. Prozess
zur Erfassung der Kooperationserfahrungen in den nordelbischen
Kirchengemeinden
„Kirche der Freiheit“: der EKD Reformprozess und die nordelbischen Reformen: die Stellungnahme der Projektgruppe wurde auf dem Zukunftskongress der EKD in Wittenberg eingebracht
Aussagen und Ergebnisse der 4.
Mitgliedschaftsstudie der EKD als
Zusammenfassungen und Bausteine
für die Arbeit mit Kirchenvorständen
2.2. Zusammensetzung der
Projektgruppe 2008
In den Jahren 2005 bis 2008 hat es einen
Wechsel innerhalb der ursprünglich 16
Mitgliedern von insgesamt sechs Personen in der Besetzung der Projektgruppe
gegeben.
Ihre Arbeit schließt sie im November
2008 mit 14 Mitgliedern ab:
Peter Barz – Referent Gemeindedienst
Heide Emse – Dezernentin im
Nordelbischen Kirchenamt
Sabine von Gerlach – Synodenvorsitzende im Kirchenkreis Eckernförde
Maren Gottsmann – Pastorin in der
Kirchengemeinde Niendorf, Hamburg
Almuth Jürgensen – Pastorin in der
Kirchengemeinde Siebenbäumen,
Lauenburg
Kay Kraack – Pastor in der Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde
Johanna Lenz-Aude – Pröpstin des
Kirchenkreises Schleswig
Georg Levsen – Kirchenvorsteher der
Kirchengemeinde Kiel-Suchsdorf
Elisabeth Ostrowski – Referentin für
Frauenarbeit im „Evangelischen Regionalzentrum Westküste“
Anja Pfaff – Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenkreis Flensburg
Bernd Rickert – ehrenamtliches Mitglied
der Kirchenleitung
Kirsten Voß (assoziiert) – Referentin
im Dezernat P
Dr. Hans-Günther Waubke – Pastor im
Referat für Gemeinde-, und Personalentwicklung im Kirchenkreis Alt-Hamburg
Matthias Wiechmann – Propst des
Kirchenkreises Eutin
Friedrich Wagner – Moderation
Ulrike Brand-Seiß – Geschäftsführung
3. Themen und Inhalte
Es sind fünf Themenkomplexe, zu denen
in unterschiedlichen Veranstaltungen/ Beteiligungsprozessen diskutiert wurde.
Einige zentrale Gedankengänge und Themenschwerpunkte sollen genannt werden:
„Was macht eine Gemeinde zukunfts- und
handlungsfähig“
Angesichts der Veränderungsprozesse ist
eine virulente Frage unter Gemeinden:
77
„Was macht (m)eine Kirchengemeinde zukunfts-, und handlungsfähig?“
Die Realität vieler Gemeinden vor Ort ist,
sich primär mit den Ressourcen von Finanzen, Personal und Gebäuden auseinanderzusetzen. Weiterführend und initiativ
hat sich die Kommunikation des „Vitalitätszirkels“ einer lebendigen Kirche erwiesen,
in dem die Ressourcen zielgerichtet an die
Profilbildung der jeweiligen Gemeinde gebunden sind.
Eine Erfahrung ist, dass der Blick auf die
Visionen und Inhalte - obwohl vehement
gefordert - zunächst schwerfällt, aber nachhaltig Begeisterung und Energie für die
Weiterentwicklung des kirchlichen Lebens
auslöst.
Die Arbeit mit den „Leitfragen kirchlichen
Lebens“ zeigt inhaltliche Schwerpunkte,
mit denen sich Haupt-, und Ehrenamtliche
in Kirchengemeinden auseinandersetzen.
Diese sind:
• Welches Kirchenbild leitet unser
Handeln im Kirchenvorstand/ in der
Gemeinde?
• Wo findet unter uns der Glaube
Sprache?
• Wie zeigt sich unsere Kirchengemeinde
in ihren vier Dimensionen als Gemeinde,
in der „Gott bezeugt“, „Gott gefeiert“,
„Gemeinschaft gestiftet“ und „Dem
Nächsten gedient“ wird?
• Was heißt „missionarische Kirche/
Kirchengemeinde“?
• Was heißt geistliche Leitung?
Die geistliche Leitungsverantwortung
eines Kirchenvorstands als ständige
Aufgabe?
• Wie gestaltet sich Spiritualität in der
Kirchengemeinde?
• Die Bedeutung der Lebensstile und
Milieus für das kirchliche Leben
als „Ortsgemeinde“
• Unterschiede von Stadt-, und Landgemeinden.
Dort, wo mit den „Leitfragen“ gearbeitet
wird, werden sie als öffnend und weiterführend erlebt. Die komprimierte Form der
78
Aussagen und die Komplexität der Fragen
sollen als Gesamtes beibehalten werden,
lediglich die Inhalte zu Leitfragen I und II
werden dem aktuellen Stand des Reformprozesses der nordelbischen Kirche angeglichen.
Eine Rückmeldung und Auswertung mit
Menschen, die ein Jahr lang in unterschiedlichen Prozessen und Zielgruppen
mit den „Leitfragen“ gearbeitet haben, hat
sich bewährt; so wurden u.a. weitere inhaltliche Impulse und Umsetzungen entwickelt.
Fusion – Region – Kooperation
Das Thema wurde unter der Fragestellung:
„Wie finden und sichern Gemeinden ihre
zukunfts-, und handlungsfähige Größe/
Form“ reflektiert. Dabei zeigte sich, dass
vielerorts zweierlei Befürchtungen in Gemeinden herrschen: Zum einen, dass der
nordelbische Reformprozess zur „Zukunft
der Ortsgemeinde“ zum Ziel habe, die Vielfalt/ Individualität der Größen von Kirchengemeinden aufzuheben, „Standards kirchlicher Gemeinde“ einzuführen und Fusionen zu „erzwingen“. Zum anderen die
Angst, die eigene Identität in der Kooperation mit anderen Gemeinden zu verlieren.
In der Einschätzung ob, unter welchen Umständen und in welcher Form sich Gemeindekooperationen anbieten bzw. vielversprechend oder sogar gewinnbringend
sein können, gibt es in der Wahrnehmung
z.T. erhebliche Unterschiede zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlich Verantwortlichen von Kirchengemeinden.
Auch die Unterschiede zwischen der Realität von Gemeinden in ländlichen Räumen
und der in städtischem Gebiet sind in dieser Fragestellung deutlich geworden.
Die von der Projektgruppe durchgeführte
Umfrage zu den Erfahrungen von Gemeinden mit unterschiedlichen Kooperationsprozessen hat einen entsprechenden
Ausschnitt gemeindlicher Wahrnehmung
verdeutlicht:
Wo kooperiert wird, gibt es eine große Viel-
Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010”
falt der Formen: „Wasser sucht sich seinen
Weg.“ Die befragten Kirchengemeinden
nehmen die Herausforderungen an und
finden sehr unterschiedliche Wege.
Entscheidend ist die Motivation der Pastorinnen/ Pastoren, ihre Teamfähigkeit, ihr
Geschick, mit Machtdifferenzen und Konkurrenzen umzugehen, Transparenz zu erzeugen. „Widerständige“ Pastorinnen/
Pastoren können die Zusammenarbeit
sehr behindern.
Wenn der Austausch der Kompetenzen gelingt, wird viel Kreativität freigesetzt, die die
Beteiligten begeistern kann und als große
Bereicherung empfunden wird.
Unterstützung durch den Kirchenkreis wird
nicht nur gern in Anspruch genommen
und als wichtige Unterstützung gesehen,
sondern ist oft Voraussetzung und Ermöglichung, sowohl die persönliche durch die
Pröpstinnen oder Pröpste, als auch die
strukturelle, die zur Kooperation auffordert
und finanzielle Hilfen anbietet.
Beratung von außen mit guter professioneller Kompetenz erleichtert den Prozess,
ja ist in der Regel unerlässlich, wenn die
Zusammenarbeit über begrenzte bilaterale
Vereinbarungen hinausgehen soll.
Bei Ortsgemeinden muss mit einer ganz
außerordentlichen Beharrungsneigung gerechnet werden, so dass weitreichende
Veränderungen langfristige Anpassungsprozesse brauchen. Viele der für Veränderungen Engagierten brauchen zur Bewältigung der dadurch verursachten Frustrationen und zum Erhalt des erforderlichen
Durchhaltevermögens Unterstützung.
Kooperation ist in der Regel kein elementares Interesse der Einzelgemeinde und
ihrer Mitglieder. Die meisten möchten in
den vertrauten Verhältnissen und Beziehungen bleiben, d.h. es ist schwer, die
(Kern-)Gemeinden als ganze auf den Weg
der Veränderung mitzunehmen.
Die Standortfrage ist zentral mit der Identität verbunden. Wenn von vornherein die
Aufgabe eines wichtigen Standortes mit
der Frage der Kooperation verbunden wird
(werden muss), ist mit nahezu unüberwindlichen Widerständen zu rechnen.
Die Frage, was eine neue Identität als Stabilität des Zugehörigkeitsgefühls aufbauen
hilft und stärkt, muss im Mittelpunkt der
Planungen stehen.
Es muss von vornherein ein erheblicher
Zeitbedarf eingeplant werden, sowohl was
den Arbeitseinsatz für die Verwirklichung
von Veränderungen angeht, als auch was
die Zeiträume betrifft, die für das Zusammenwachsen und Hineinwachsen in die
neue Gemeindeidentität veranschlagt werden müssen.
Die Interviewenden bekamen den Eindruck, dass diese Gespräche von den Gemeinden nicht primär als zusätzliche Last
gesehen wurden, sondern dass diese Form
von „nordelbischer Aufmerksamkeit“ für
die Prozesse vor Ort sehr geschätzt wurde.
Dienstgemeinschaft von Haupt- und
Ehrenamtlichen
Aus den Diskussionen haben sich folgende Schwerpunkte ergeben, die an unterschiedlichen Orten und Ebenen – in
Kirchenvorständen– auf Pastorenkonventen – auf Zusammenkünften von Ehrenamtlichen, in Synoden oder in nordelbisch
zuständigen Einrichtungen diskutiert und
reflektiert werden:
Wie verändert sich „Dienstgemeinschaft“
in der nordelbischen Kirche? Die Kirche
entdeckt das „Ehrenamt“ nochmals neu
als Stärke, besonders in Regionen, in
denen das „Hauptamt“ zurückgeht. Das
beinhaltet neben Chancen gemeindlicher
Arbeit auch Konfliktpotential und erfordert
Klärungsprozesse in Bezug auf Rollen,
Kompetenzen und Verantwortlichkeiten.
Dieses in Kirchengemeinden vor Ort in angemessener Form zur Sprache zu bringen
ist für Gemeinden ein Anliegen, manchmal
auch Problem.
In der Frage nach zukünftigen Anstellungsträgerschaften der nordelbischen Kirche hat es deutliche Positionen in Gemeinden gegeben, die als primäres Ziel die Si-
79
cherung von attraktiven Arbeitsplätzen und
qualifizierten Mitarbeitenden sehen, und
erst anschließend die Frage, auf welcher
Ebene der Anstellungsträgerschaft dieses
Ziel am sichersten zu gewährleisten ist.
Worin liegt die Zukunft des Ehrenamts, wie
organisiert sich das Ehrenamt in einer
handlungsfähigen Gemeinde und welche
Ehrenämter sind in der Kirche attraktiv?
Eine zentrale Frage ist, welche Unterstützung es in Zukunft von nordelbischer Seite
braucht z.B. in der Gründung einer Ehrenamtsakademie oder in der Organisation
von Qualifizierungen/ Personalentwicklung
für Ehrenamtliche.
Welches pastorale Berufs- und Amtsverständnis brauchen Gemeinden, um zukunfts- und handlungsfähig zu bleiben,
und: Für welche Gemeinde werden die Pastoren/ innen in Zukunft ausgebildet? Zunehmend artikuliert sich die Erkenntnis/
Erfahrung unter Ehrenamtlichen, dass Pastoren/ innen Schlüsselrollen in Veränderungsprozessen innehaben. Dabei ist es
ein sensibler Prozess, der Frage nach dem
pastoralen Amts-, oder auch Leitungsverständnis innerhalb eines Kirchenvorstandes nachzugehen. Hier braucht es auch
zukünftig die Begleitung externer, professioneller Berater/ innen. Der Austausch mit
nordelbischen Einrichtungen hat die Erfahrungen und Wahrnehmung gestärkt,
dass der Diskurs zur Weiterentwicklung
und Kommunikation der Kirchen-, und Gemeindebilder unter den jeweiligen Berufs, Amts-, und Funktionsträgern mehr Raum
in der Kommunikation der Ebenen Nordelbiens untereinander einnehmen muss und
wird.
fahrungen des Prozesses zur Unterstützung der Gemeinden vor Ort bewährt: Die
inhaltliche Vernetzung aller für die Kirchenwahl zuständigen nordelbischen Einrichtungen hat zur Veröffentlichung des
Ordners „Kirchenwahl 2008“ geführt, in
dem Gemeinden Materialien, Arbeitshilfen
und Informationen zu zentralen Themen
ihrer Vorbereitung der Kirchenwahl zur
Hand gegeben werden. Die Inhalte nehmen die Erfahrungen des Prozesses zur
Zukunft der Ortsgemeinde auf, ermutigen
sie doch Kirchengemeinden, sich Zeit zur
Bilanzierung und Würdigung der bisherigen Arbeit zu nehmen, um erst in einem
zweiten Schritt sich die Frage zu stellen,
welche Inhalte sie vertiefen und mit welchem Gemeindeprofil sie dann geeignete
Menschen für die zukünftige Gestaltung
gewinnen wollen.
Als eine weitere Unterstützung und Stärkung der Arbeit von Kirchenvorständen ist
das „PraxisBuch Kirchenvorstand. Gemeinde leiten“ gedacht. Auch diese Idee
ist aus der Vernetzung mit anderen nordelbischen Einrichtungen entstanden. Neben
den Themen der Personal-, und Gemeindeentwicklung sind es vor allem Anregungen, sich mit der Rolle und dem Verständnis als geistliches Leitungsgremium
auseinanderzusetzen oder auch den Blick
über den eigenen Horizont der Kirchengemeinde hinaus in die Nordelbische Kirche
zu werfen. Das PraxisBuch soll nicht zuletzt
durch die komplette Finanzierung von der
Nordelbischen Kirche deutlich machen,
dass die Qualifizierung und Stärkung der
Kirchenvorstandsarbeit institutionell gesichert und verankert ist.
Die Bedeutung des Kirchenvorstands im
Rahmen der Kirchenwahlen 2008
Was brauchen Gemeinden, damit sie
einen Kirchenvorstand wählen können, der
sich als zukunfts- und handlungsfähig für
eine lebendige Gemeinde engagieren
kann und möchte?
Unter dieser Leitfrage haben sich zwei Er-
Good-Practise-Austausch
Wie kann Gelingendes aus der Gemeindearbeit so veröffentlicht und präsentiert werden, dass viele andere Gemeinden davon
partizipieren können?
Obwohl anfangs geplant, hat sich die Projektgruppe gegen einen eigenen Prozess
des Good-Practise-Austausches entschie-
80
Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010”
den. Zum einen erwiesen sich Planungen
wie z.B. die eines „Nordelbischen Kirchenvorstehertages“ oder einer „Nordelbischen
Gemeindemesse“ als nicht umsetzbar; die
Energien der Betroffenen, der Kirchengemeinden wie auch Kirchenkreise waren innerhalb des Reformprozesses zu stark
gebunden.
Zum Anderen findet in der Verleihung des
Vicelin-Preises ein gelungener, kompetent
organisierter und durchgeführter Austausch von Gelungenem statt, an dem sich
Gemeinden freiwillig beteiligen können
und eine gute Plattform der Partizipation
finden.
Neu und dementsprechend in ihren Anfängen ist die Überlegung der Projektgruppe, die EKD Internet Initiative „Kirche
im Aufbruch“ auch für nordelbische Gemeinden nutzbar zu machen.
II. Themen, die
weiterzuführen sind
An die inhaltlichen Schwerpunkten, Fragestellungen und Erfahrungen des bisherigen Prozesses gilt es auch über das Jahr
2008 hinaus anzuknüpfen und entsprechend umzusetzen.
Einige der auch zukünftig zentrale Frage-,
und Themenstellungen seien genannt:
1. Was macht (m)eine Gemeinde zukunfts- und handlungsfähig?
• Prozesse zur Gemeindeentwicklung
unterstützen und begleiten, eine organisierte Vermittlung von professioneller
Beratung vorhalten
• Die „Leitfragen zum kirchlichen Leben“
als Grundlage zur theologischen Bestandsaufnahme von Kirchengemeinden weiter entwickeln und sie als moderierten, professionell begleiteten Prozess
den Gemeinden anbieten
• Zukunfts- und handlungsfähige Formen
von „Gemeinde“ neben der Ortsge-
meinde, verbunden mit den Fragen:
- Wie können Veränderungsprozesse
vor Ort gelingen?
- Welche Möglichkeiten hat die nordelbische Ebene, die vielerorts wachsende Bereitschaft zur Kooperation
durch Gesetze, Struktur- und Finanzhilfen etc. zu unterstützen, die Motivation zu fördern und die Prozesse zu
erleichtern?
- Wie lassen sich ermüdende und
demotivierende Faktoren vermindern
oder beseitigen?
2. Welche Form der Dienstgemeinschaft von Haupt-, und Ehrenamt
brauchen die nordelbische Ebene, die
Kirchenkreise und die Ortsgemeinde?
• Qualifizierung vom „Ehrenamt“
eruieren und organisieren
• Welche Organisation braucht „das
Ehrenamt“ in der Nordelbischen
Kirche?
• Weiterführung und Vertiefung: Selbstverständnis, Rollen-, und Amtsverständnis von Pastorinnen/ Pastoren als
lebensbegleitendes Thema
• Regelung von zukunftsfähigen Anstellungsträgerschaften zwischen den
Ebenen
• Diskussion der einzelnen Berufsbilder
und ihren Standards im Dialog
zwischen nordelbischer Ebene,
Kirchenkreisvorständen, den Berufsverbänden usw.
•„Bildung“ als Querschnittsthema der
Ebenen
3. Die Vernetzung mit weiteren innernordelbischen Prozessen
• Inhaltliche Verbindungen sichern mit
dem nordelbischen „Missionarischer
Lernprozess“, „Spiritualität und geistliches Leben in der NEK“ und entsprechenden EKD-Themen
81
4. Good-Practise-Austausch gelungener Projekte von Ortsgemeinden
im Sinne eines Sounding Boards agiert.
• Fortführung des Vicelin-Preises o.ä.
auch im Kontext der „Nordkirche“
• Organisation und Anschluss an den
EKD-weiten Austausch „Kirche im
Aufbruch“ im Internet
• Prozesse zur Stärkung gemeinsamen
Lernens und des Lernens voneinander
innerhalb von Kirchengemeinden und
Regionen
• „Wertschätzende Erkundung“ als nordelbischer Prozess zur Wahrnehmung
der Arbeit in Ortsgemeinden einführen
III. Erfahrungen
5. Die Bedeutung der Nordkirche für
Ortsgemeinden in Nordelbien
• Sinnvolle und frühzeitige Einbindung in
die inhaltlichen Prozesse von Kirchengemeinden mit den beteiligten Kirchen
überlegen
• Eine Begegnung der „Kirchen“ mit
organisieren
Neben einer kontinuierlichen Ermittlung
aktueller und virulenter Themen und Inhalte, wird eine weitere Leitfrage sein, wie
„Ortsgemeinde“ als ein nordelbisches
Thema innerhalb einer sich verändernden
Institution zu gestalten ist und zwar so,
dass die Kommunikation der verschiedenen Ebenen gelingen kann.
Strukturell sind die einzelnen Themen vor
allem in die neuen Hauptbereiche und der
Arbeitsstelle Institutionsberatung zu verorten.
Im Rahmen der Einführung von Zielsteuerung in den Hauptbereichen ist darauf achten, dass es Anwälte der Themen gibt.
Vorstellbar ist, eine der Projektgruppe
„Ortsgemeinde“ in ihrer Zusammensetzung (alle Ebenen der Landeskirche im
Dialog) und Funktion (das Thema „Ortsgemeinde’“ auch kirchenpolitisch wach zu
halten) ähnliche Gruppe einzurichten, die
82
1. Die Anfangsphase
Die Projektgruppe Ortsgemeinde war in
einer großen Vielfalt zusammengesetzt, in
der die verschiedenen Blickwinkel in
Bezug auf Ortsgemeinden gut vertreten
waren. Die verschiedenen Aspekte, Ortsgemeinden in ihrer Eigenart zu verstehen
und für sie Konzepte zur Stärkung ihrer Zukunftsfähigkeit zu entwickeln, bildeten sich
in der Gruppe selbst ab. Im Laufe des Prozesses gelang es, die kontroversen Ansätze immer besser in einen intensiver
Dialog miteinander zu bringen.
Am Anfang war eine klare Auftragsklärung
für die Arbeit der Projektgruppe nötig. Undeutlich war, inwieweit die Projektgruppe
den Kommunikationsprozess selbst durchführt oder er in Zusammenarbeit mit Diensten und Werken umgesetzt werden kann.
Außerdem war fraglich, ob sie das Synodenpapier zur Zukunft der Ortsgemeinde
kritisch kommunizieren kann, was „weiterschreiben“ in dem Zusammenhang bedeutet und welchen Stellenwert die Gemeinden selbst in dem Prozess einnehmen sollen (Partner, Adressaten, usw.).
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der
Arbeitsgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde
2010“ in der Form des für den internen Gebrauch bestimmten Papiers war für den
Beginn der Arbeit der Projektgruppe nicht
hilfreich. In einer für das Thema sensiblen
Atmosphäre wäre eine Überarbeitung für
eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit notwendig gewesen. Das Erstellen von
Arbeitspapieren und ihre angemessene
Form der Veröffentlichung für einen Kommunikationsprozess sind zwei separate
Schritte.
Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010”
2. Gelungene Kommunikation
Weil die Projektgruppe in ihrer Zusammensetzung das Themenfeld selbst abbildete, konnte sie in weiten Teilen
„exemplarisch“ arbeiten. Für dieses Prinzip
hat sie eigene Arbeitsformen weiter entwickelt:
• Sie hat Gruppen zu bestimmten Themen eingeladen, die durch exemplarische Einladung zusammengestellt
wurden. Dieser Mut zur Subjektivität
hat in kleinen Gruppen einen effektiven
und zugleich persönlichen Austausch
ermöglicht.
• Sie hat Methoden gewählt, die das
ernsthafte Interesse an der Sicht der
Beteiligten, deutlich machte: die Gemeindeumfrage, Open-Space-Veranstaltungen, persönliche Befragungen.
• Sie hat eine Vielfalt der Kommunikationswege gewählt: Briefe, Beilagen zur
Nordelbischen, Open Space, Konvente,
Treffen von Beauftragten.
Besonders intensiv war die Kommunikation, wenn die Beteiligten (Kirchenvorstände, Pastorinnen/ Pastoren, Hauptamtliche, Ehrenamtliche) ein ehrliches Interesse spürten, ihre Anliegen, Erfahrungen
und Probleme wahrzunehmen und in den
Prozess aufzunehmen. „Kundschafter“ bei
den Gemeinden sein.
Außerdem haben viele Menschen, die von
der Projektgruppe eingeladen wurden, zurückgemeldet, dass es für sie eine neue
und wichtige Erfahrung war, wie über die
Grenzen der eigenen Gruppe bzw. Gemeinde hinweg und quer zu den Ebenen
der Nordelbischen Kirche fruchtbare Dialoge entstehen können.
Dem Vorschlag der Projektgruppe, auf
einer Großveranstaltung (KV-Tag, „Nordelbischer Kirchentag“) dem Kommunikationsprozess ein breiteres Forum zu bieten
und einen umfassenden Austausch „gelungener Praxis“ zu ermöglichen, wurde lei-
der nicht zugestimmt. Damit ist ein ganzer
Bereich von Austauschmöglichkeiten zwischen Gemeinden zu kurz gekommen.
Deutlich wurde zudem, dass sich im Kommunikationsprozess zwischen der nordelbischen Ebene und der Gemeindeebene
zwei Haltungen treffen, die den Austausch
schwierig machen:
Von der nordelbischen Ebene aus der
Wunsch, in der Vielgestaltigkeit der Gemeinden (und Kirchenkreise) eindeutige
und verbindliche Richtlinien, Standards,
Ziele usw. zu erreichen.
Von den Gemeinden aus ein „Generalverdacht“ gegenüber dem, „was von Nordelbien kommt“.
Dieses Gegeneinander hat sinnvolle und
notwendige Sachdebatten und einen auf
Akzeptanz und Wertschätzung basierenden Austausch z.T. erheblich erschwert.
Die Projektgruppe stellte sich die Frage, ob
für ein besseres Ineinandergreifen der Ebenen eine produktive Kraft der Vermittlung
der Themen fehlt, die zugleich auf den Stil
der Kommunikation achtet. Vielleicht könnten dies in einem stärkeren Maße als bisher die Pastorinnen/ Pastoren sein.
Vielleicht ist auch die Rolle der Vorsitzenden der Kirchenvorstände in der Verknüpfung der Ebenen noch nicht genügend
berücksichtigt.
3. Ergebnisse
In ihrer internen Auswertung hatte die Projektgruppe den Eindruck, relevante Themen und Fragestellungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Ortsgemeinden im nordelbischen Reform-, und
Veränderungsprozess aufgegriffen und angemessen bearbeitet zu haben. Ihr Ziel war
es, Wege zu benennen, wie die Themen
weiter geführt und durch welche Einrichtungen sie in einen Umsetzungsprozess
eingebracht werden können.
83
Projektgruppe „Zukunft der Ortsgemeinde 2010”
Weil die Entwicklung und Stärkung von
Gemeinden wesentlich mit geschieht durch
die Motivation und den Einsatz der hauptamtlich Mitarbeitenden, ist die Frage einer
auch zukünftig gesicherten Anstellungsträgerschaft zentral für die Gemeindeentwicklung.
Die Projektgruppe bedauert, dass innerhalb der nordelbischen Debatte ihr inhaltliches Votum zu den Anstellungsträgerschaften nicht genügend berücksichtigt
wurde.
Den stärksten Impuls für die Weiterentwicklung der Ortsgemeinden in Nordelbien sieht sie dabei in den „Leitfragen zum
kirchlichen Leben“. Sie verbinden die geistlichen und strukturellen Aspekte der Gemeindeentwicklung und beziehen sie auf
die Kernaufgabe der Kirche, die „Kommunikation des Evangeliums“.
Zugleich entsprechen sie in ihrer Form der
organisatorischen Gestalt der Gemeinde
zwischen Einbindung in die Gesamtkirche
und Selbständigkeit. Weil sie mit der Form
der „Selbst-Befragung“ arbeiten, bezieht
sich die jeweilige Gemeinde zugleich
auf den geistlichen Grund der ganzen Kirche, die Kommunikation des Evangeliums,
auf das darauf aufbauende für die ganze
Nordelbische Kirche formulierte Kirchenbild und auf ihre eigene Verantwortung für
die Gestaltung kirchlichen Lebens in der
Gemeinde.
Gemeinden können auf diesem Weg zu
„selbstlernenden Organisationen“ werden,
die sich auf die sich jeweils verändernden
Verhältnisse einstellt, indem sich immer
neu selbst „justiert“ in Besinnung auf ihre
Aufgabe und in geschwisterlichem Kontakt
mit anderen.
Gemeinden können auf diesem Weg zu
„selbstlernenden Organisationen“ werden,
die sich auf die sich jeweils verändernden
Verhältnisse einstellt, indem sich immer
84
neu selbst „justiert“ in Besinnung auf ihre
Aufgabe und in geschwisterlichem Kontakt
mit anderen.
Abgestimmt mit der Projektgruppe
im Dezember 2008
Ulrike Brand-Seiß und
Friedrich Wagner
Abschlussbericht
Projektgruppe Leitungsstrukturen und Arbeitsgruppe ‚Leitung in der
Nordelbischen Ebene’
Inhalt:
Auftrag
Projektgruppe ‚Leitungsstrukturen’
Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’
Zusammensetzung der Projekt- und
Arbeitsgruppen
Mitglieder der Projektgruppe ‚Leitungs
strukturen’
Mitglieder der Arbeitsgruppe ‚Leitung
in der Nordelbischen Ebene’
Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projekt- und Arbeitsgruppen
Projektgruppe Leitungsstrukturen
Leitungsverständnis
Aufgaben und strukturelle Zusammenarbeit im pröpstlichen Amt
Orientierungsrahmen für das pröpstliche Amt
Aufgaben und Strukturen im bischöflichen Amt
Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’
Umsetzung der Reformbeschlüsse
Rechtliche Neuordnungen für das
pröpstliche und bischöfliche Amt
Leitungsstrukturen in der Nordelbische
Ebene
86
Projektgruppe „Leitung”
Auftrag
Auf der Grundlage der Reformbeschlüsse
7-12 und 25-26 der Synode vom November 2004 hatte die Lenkungsgruppe den
Auftrag, unter Beteiligung nordelbischer
ehren- wie hauptamtlicher Leitungspersonen aller Ebenen zukünftige Leitungsstrukturen zu erarbeiten, die auf nordelbischer Ebene und in den neuen Kirchenkreisen ab 2009 gelten bzw. gewählt
werden können. Die Leitungsstrukturen
sollen ein bestimmtes Verständnis geistlicher Leitung konkretisieren und entsprechend Zahl, Aufgaben bzw. Funktionen,
Verhältnisbestimmungen der Leitungsämter und -gremien definieren.
Dazu hat die Lenkungsgruppe
eine Projektgruppe Leitungsstrukturen und
eine Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ eingerichtet.
Projektgruppe Leitungsstrukturen
Die Projektgruppe Leitungsstrukturen
hatte durch die Lenkungsgruppe den Auftrag, Strukturen für die geistlichen Leitungsämter - das pröpstliche Amt und das
bischöfliche Amt - zu beschreiben.
Für die konkrete Arbeit an Strukturmodellen hat die Projektgruppe Leitungsstrukturen zwei Arbeitsgruppen gebildet:
Die AG ‘Leitung in den zukünftigen Kirchenkreisen’ und
die AG ‘Bischofsamt’.
Beide Arbeitsgruppen sollten auf der
Grundlage des in der Projektgruppe diskutierten Leitungsverständnisses strukturelle Konkretionen für ihr jeweiliges
Arbeitsgebiet entwickeln, die dann in der
Projektgruppe wieder zusammengeführt
werden.
Projektgruppe Leitungsstrukturen
Die Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ hatte den Auftrag, sich mit
den Folgen der Veränderungen in den Leitungsstrukturen zu befassen, die im Zu-
sammenhang mit der Reformumsetzung
stehen.
Zusammensetzung der Projekt- und
Arbeitsgruppen
Mitglieder der Projektgruppe Leitungsstrukturen
In Aufnahme des Auftrages hat die Lenkungsgruppe in die Projektgruppe Leitungs- strukturen folgende Mitglieder berufen:
1 Mitglied des Bischofskollegiums
Bischöfin Jepsen
1 Mitglied der Kirchenleitung
Herr Dr. Bonde
1 Mitglied der Lenkungsgruppe
Herr Reimer (Vorsitz)
1 Mitglied des Synodenpräsidiums
Herr Strenge
Je 1 Mitglied der Sprengelpröpstekonvente
Herr Block, Herr Dr. Claussen,
Herr Dr. Green
2 Ehrenamtliche und 1 Hauptamtliche(r)
Aus den Sprengelbeiräten
Frau von Holdt-Schermuly,
Frau Koppelin, Frau Ukena-Seguin
Präsidentin des NKA
Frau Dr. Hansen-Dix
2 Mitglieder des Dezernats R
Herr Prof. Unruh, Herr Heuer
1 Mitglied des Dezernats P
Herr Magaard
1 Mitglied des Dezernats T
Frau Emse
Leiter der ARO
Herr Jessen-Thiesen
1 Mitglied der Projektgruppe
Ortsgemeinde
Herr Wagner
1 Mitglied der Kammer für Dienste
und Werke
Frau Hansen
Die AG ‘Leitung in den zukünftigen Kirchenkreisen’ hatte folgende Mitglieder:
Frau Apel, Herr Block, Frau Emse, Herr Dr.
Green, Frau Koppelin, Herr Liebich, Herr
Magaard, Frau Ukena-Seguin, Moderation:
Herr Jessen-Thiesen
87
Die AG ‘Bischofsamt’ hatte folgende
Mitglieder:
Herr Bollmann, Herr Dr. Bonde, Herr Dr.
Claussen, Frau Emse, Frau Bischöfin Jepsen, Herr Magaard, Herr Strenge, Moderation: Frau Fehrs
Mitglieder der Arbeitsgruppe ‚Leitung in
der nordelbischen Ebene’
Zur Umsetzung des Auftrages hat die Lenkungsgruppe in Absprache mit der Kirchenleitung folgende Mitglieder in die
Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ berufen:
Lenkungsgruppe
- Frau Dr. Hansen-Dix
- Frau Hansen
- Herr Jeute
- Bischof Dr. Knuth
- Herr Koch
- Herr C. Möller
- Herr Reimer
- Frau Stoltenberg
- Herr H.-P. Strenge
Kirchenleitung
(Ehrenamtliche aus Schleswig-Holstein)
- Frau Semmler
Kirchenleitung
(Ehrenamtliche aus Hamburg)
- Frau Lingner
NKA Dezernat T
- Frau Emse
Synode und Rechtsausschuss
- Dr. von Wedel
Kirchenkreise
- Herr Liebich
Synode und Ehrenamtliche
- Frau Süßebecker
Gast aus Dez R
- Prof. Unruh
Gast Referent der Kirchenleitung
- Herr Naß
Moderation/Geschäftsführung
- Frau Fehrs und
Herr Jessen-Thiesen
Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projekt- und Arbeitsgruppen
Projektgruppe Leitungsstrukturen
Die Projektgruppe Leitungsstrukturen hat
in der Zeit vom Mai 2005 bis Juni 2006 insgesamt 14 Sitzungen abgehalten.
Leitungsverständnis
Die Notwendigkeit, Leitungsstrukturen für
die zukünftigen Kirchenkreise neu zu bedenken, war zunächst durch die Größe der
zukünftigen Kirchenkreise aufgrund der
Neugliederung des Kirchengebietes verursacht. Sie stand aber ebenfalls im Zusammenhang mit der inhaltlichen und strukturellen Neuausrichtung des gesamten Reformprozesses. Strukturen und Inhalte
waren auch bei der Entwicklung von Leitungsstrukturen für die zukünftigen Kirchenkreise aufeinander zu beziehen. Daher stand eine Verständigung über das
Leitungsverständnis sowie über Aufgaben
und Inhalte von Leitung als grundlegende
Voraussetzung für eine Entscheidung über
eine zukünftige Leitungsstruktur am Anfang der Beratungen.
Daher hat sie sich zunächst mit dem Leitungsverständnis befasst und grundsätzliche Spannungsfelder beschrieben
Exkurs: Spannungsfelder in der Leitungsaufgabe
In der Diskussion über das Leitungsverständnis hat sich gezeigt, dass sich Leitung in unterschiedlichen Spannungsfeldern bewegt, die sich nicht ohne weiteres in einfache Entscheidungen auflösen lassen. Die Beschreibung der Spannungsfelder diente dazu, das Profil des
Leitungsverständnisses im jeweiligen
Kirchenkreis zu entwickeln.
Spannungsfeld: Reduzierung der Personalkosten - Verstärkung der Leitung
Zum einen wird darauf verwiesen, dass
auch auf der Leitungsebene Einsparungen zu erzielen sind, da geringere finan-
88
Projektgruppe „Leitung”
zielle Ressourcen zur Verfügung stehen.
Andererseits gerät diese Forderung in
Widerspruch zu dem Wunsch, geistliche
Leitung in unserer Kirche zu stärken.
Eine wichtige Aufgabe der Leitung sei
die Repräsentanz der Kirche nach innen
wie nach außen. Außerdem müsse kirchlich geprägtes Leitungshandeln ein besonderes Gewicht auf persönliche Beziehung und Nähe legen. Je weniger
Leitungspersonen es gibt, desto weniger Zeit bleibt ihnen für persönliche Kontakte.
Spannungsfeld: Geistliche Leitung –
rechtliche Leitung
Es wird immer wieder gefragt, ob der leitende geistliche Dienst sowohl in den
Kirchenkreisen als auch in Nordelbien
von der rechtlichen Leitung nicht nur
deutlicher unterschieden, sondern auch
stärker getrennt werden könnte. Bei der
geistlichen Leitung geht es vorrangig
um das theologische Wächteramt, um
geistliche Orientierung nach innen und
außen, um öffentliche Repräsentanz,
aber auch in erheblichem Umfang um
persönliche Begleitung und Beratung
von Personen und Gremien. Daraus resultiert vor allem eine Forderung nach
Verstärkung der Visitation.
Andererseits stellt sich die Frage, ob
geistliche Leitung überhaupt wirksam
und verbindlich ausgeübt werden kann,
wenn sie nicht mit rechtlichen Leitungsfunktionen verbunden ist.
Die jeweilige Entscheidung mehr zur
einen oder zur anderen Seite hin hat
Auswirkungen auf die Leitungsstruktur
(Vorsitz im Kirchenkreisvorstand, Aufgabenteilung etc.) wie auf Bedeutung und
Instrumente der Visitation.
Spannungsfeld: klare Leitung – Selbstverantwortung
Ein ähnlicher Widerspruch ergibt sich
aus zwei anderen Wünschen – dem
nach klarer Leitung und gleichzeitig
nach Selbstverantwortung. Immer wieder wird an pröpstliche Personen die Erwartung gerichtet, sie sollen in
Konfliktfällen z.B. in einer Kirchengemeinde schneller und deutlicher eingreifen, auch einmal ein Machtwort
sprechen – allerdings nur so lange, wie
ihre Entscheidung mit den Vorstellungen derer übereinstimmt, die sie fordern.
Im anderen Fall wird sehr deutlich auf
die Autonomie der Kirchengemeinde
gepocht, dann soll der Kirchenkreis sich
heraushalten.
Spannungsfeld: Hierarchie – Leitung
im Dialog
Hier trifft der Wunsch, die Kirche möge
mit einer Stimme sprechen, auf die zutiefst protestantische Überzeugung,
dass die Wahrheit nur im Dialog zu finden ist. Wie also soll dann jeweils die
entsprechende Leitungsstruktur aussehen? Hat sie um der Eindeutigkeit willen
eine klare Spitze oder spiegelt sie vielmehr die Vielfalt wider, aus der sich die
Wahrheit des Evangeliums heraus kristallisiert?
Spannungsfeld: gesellschaftlicher
Kontext: urban – ländlich
Nordelbien ist geprägt von sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen und
kirchlichen Kulturen, die vielfach, wenn
auch sehr grob, mit dem Begriffspaar
urban versus ländlich gekennzeichnet
werden. Wie müssten Leitungsstrukturen in unserer Kirche beschaffen sein,
die diese Spannung nicht nur aushalten,
sondern auch zusammenhalten können?
Die Kirche ist durch ländliche und urbane Kontexte auch in ihren Leitungsstrukturen unterschiedlich herausgefordert. Im urbanen Kontext wird aufgrund
von Veränderungen in der Gesellschaft
in Richtung einer Ausdifferenzierung
des gesellschaftlichen Lebens zunehmend Professionalität und Spezialisierung vom Leitungshandeln gefordert.
Eine Antwort auf diese Anforderung ist
die Ausdifferenzierung der Leitungsstrukturen mit Stabstellen und Spezialfunktionen.
89
Identität und Einheit
Die Kirche hat sich in den jeweiligen
Kontexten so zu strukturieren, dass sie
in der Gesellschaft wirksam vertreten ist.
Die Identität entsteht dadurch, dass in
einem Kirchenkreis für einen bestimmten gesellschaftlichen Kontext gemeinsame Ideen und Aufgaben, ein gemeinsamer Geist, gemeinsame Visionen, ein
gemeinsames Profil und eine Kirchenkreiskultur entstehen und sich dadurch
die Kirche einheitlich repräsentiert.
Dieses Verständnis von kirchlicher Identität durch Diskurs sollte sich auch widerspiegeln in den Leitungsstrukturen,
in denen unterschiedliche Positionen
ihren Platz haben und in einen Dialog
gebracht werden.
Aufgaben und strukturelle Zusammenarbeit im pröpstlichen Amt
Auf dem entwickelten Leitungsverständnis
aufbauend hat die Projektgruppe unter Zuarbeit der Arbeitsgruppe ‘Leitung in den
Kirchenkreisen’ die Aufgaben im pröpstlichen Amt in Bezug auf die Verfassung der
Nordelbischen Kirche und in Bezug auf
Handlungsfelder ausführlich beschrieben.
In einer Argumentationshilfe für Kirchenkreise (April 2006) wurden Alternativen für
die strukturelle Zusammenarbeit im pröpstlichen Amt für die neuen Kirchenkreise
ausführlich dargestellt.
Orientierungsrahmen für das pröpstliche
Amt
Aufgrund der Verständigung auf ein Leitungsverständnis und der Aufgabenbeschreibungen wurden die zeitgleich stattfinden Entwicklungen in manchen Kirchenkreisen, die einen Abbau der pröpstlichen Stellen beabsichtigten, kritisch betrachtet. In Absprache mit der Kirchenleitung wurde in Zusammenarbeit mit dem
NKA (Dez P) ein Orientierungsrahmen für
die Kirchenkreise erarbeitet, der Auskunft
gibt über die notwendige Anzahl der
pröpstlichen Personen in Bezug auf die
Anzahl der Gemeindeglieder, Gemeinden,
Dienste und Werke, Pastorinnen und Pastoren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
90
Aufgaben und Strukturen im bischöflichen Amt
Ausgehend von den Fragen im Zusammenhang mit dem sog. C-Modell, das eine
bischöfliche Person für die gesamte Nordelbische Kirche vorsah, hat sich die Arbeitsgruppe ‘Bischofsamt’ zunächst grundsätzlich mit theologischen und rechtlichen
Grundlagen des Leitungsverständnisses
beschäftigt, in Bibel und Bekenntnis einerseits und nordelbischer Verfassung andererseits. Danach hat sie die bischöflichen
Aufgaben einer genaueren Analyse unterzogen, wobei insbesondere auch Interviews mit den Mitgliedern des Bischofskollegiums über deren augenblickliche
Aufgaben mit herangezogen wurden.
Aus den Ergebnissen dieser Überlegungen schließlich ergaben sich strukturelle
Folgerungen für mögliche künftige Modelle des bischöflichen Amtes auf der
Basis des C-Modells, das von einer leitenden bischöflichen Person für Nordelbien
ausgeht.
Die Projektgruppe hat das Modell so weiter
entwickelt, dass die bischöflichen Aufgaben auf mehrere Personen aufgeteilt werden, die jedoch in einer inneren Hierarchie
stehen.
Die Kirchenleitung hat in mehreren Sitzungen die zukünftigen Strukturen im bischöflichen Amt beraten und der Synode
im September 2006 gemäß dem Auftrag
der Synode vom April 2005 die Ergebnisse
aus der AG Bischofsamt und der Projektgruppe Leitungsstrukturen vorgelegt.
Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’
Die Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen Ebene’ hat in der Zeit vom Februar
2006 bis Juni 2008 insgesamt 12 Sitzungen abgehalten und sich mit den Folgen
der Veränderungen in den Leitungsstrukturen befasst, die im Zusammenhang mit
der Reformumsetzung stehen. Dabei hat
sie insbesondere folgende Aufgaben bearbeitet:
• Wie ist das Verhältnis der Leitungsorgane zueinander?
• Welche Aufgaben, Mandate und Kom-
Projektgruppe „Leitung”
petenzen haben sie?
• In welchen Strukturen sollen die
Gremien arbeiten (z.B. Ehrenamtliche/
Hauptamtliche)?
• Gibt es einen Veränderungsbedarf im
Blick auf das Gesamtgeflecht durch die
Reformen?
• Ist eine Reduzierung der Gremien
möglich?
In diesem Zusammenhang hat sie sich mit
folgenden Gremien befasst
• Gesamtkonvent der Pröpstinnen und
Pröpste
• Finanzbeirat
• Funktion und Struktur des NKA
• Verhältnisbestimmung zwischen
Synode, Kirchenleitung und Bischofskollegium
• Zusammensetzung der zukünftigen
Kirchenleitung
• Zusammensetzung und Größe der
Synoden
• Zusammenarbeit zwischen dem/der
Landesbischof/Landesbischöfin und
der/dem Präsidentin/Präsidenten des
NKA
• Funktion der Landeskirchlichen
Beauftragten
• Funktion und strukturelle Zusammenarbeit der Stabstellen der Kirchenleitung und der Präsidentin mit dem
NKA
des leitenden geistlichen Amtes
Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der
AG Bischofsamt hat die Kirchenleitung
Eckpunkte zur zukünftigen Struktur des bischöflichen Amtes erarbeitet, die von der
Synode im September 2006 beschlossen
wurden.
Auf der Grundlage dieser Eckpunkte erarbeitete das Nordelbische Kirchenamt die
rechtlichen Grundlagen für die zukünftige
Struktur des bischöflichen Amtes. Im September 2007 hat die Synode den entsprechenden Gesetzen mit großer Mehrheit
zugestimmt.
Leitungsstrukturen in der Nordelbische
Ebene
Die Ergebnisse der Beratungen in der Arbeitsgruppe ‚Leitung in der Nordelbischen
Ebene’ wurden der Kirchenleitung im August 2008 vorgelegt von der Kirchenleitung im Zuge der Beschlüsse zu den
jeweiligen Bereichen umgesetzt.
Bericht
Jürgen Jessen-Thiesen
April 2009
Umsetzung der Reformbeschlüsse
Rechtliche Neuordnungen für das
pröpstliche und bischöfliche Amt
Nach umfangreichen Vorarbeiten der Projektgruppe Leitungsstrukturen und ausführlicher
Diskussion
in
der
Lenkungsgruppe und der Kirchenleitung
verabschiedete die Nordelbische Synode
im Februar 2007 die ‘Eckpunkte zum
pröpstlichen Amt’.
Die sich daraus ergebenden Änderungen
beschloss die Synode im September 2007
mit dem 20. Verfassungsänderungsgesetz
und dem Kirchengesetz zur Neuordnung
91
Abschlussbericht
Projektgruppe
Nordelbische Dienste
und Werke
Inhalt:
1. Auftrag
2. Zusammensetzung der Projektgruppe
3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe
4. Umsetzung der Reformbeschlüsse
5. Weitere Themen der Projektgruppe Nordelbische Dienste und
Werke / Anregungen zur Weiterarbeit
92
Projektgruppe „Dienste und Werke”
1. Auftrag
Die Lenkungsgruppe hat Ende 2005 folgenden Auftrag für die Projektgruppe
Nordelbische Dienste und Werke formuliert:
• Erarbeitung eines Katalogs von
Vorschlägen für weitere Einsparmöglichkeiten und zukünftige inhaltliche Schwerpunkte für die nordelbische Ebene, basierend auf der Arbeit
der AG Prioritäten
• Überarbeitung der Zuordnung der
heutigen Dienste und Werke zu den
Hauptbereichen an den Stellen, an
denen die Betroffenen überzeugende
Argumente für eine „Neusortierung“
vorbringen
• Nähere Beschreibung der Hauptbereiche als „Budgetbereiche“
• Erarbeitung von Verfahren zur Überleitung bestehender Werke in neue
Strukturen
• Entwicklung eines Konzepts für die
Leitungsstrukturen in den Hauptbereichen
• Entwicklung von Verfahren und
Methoden, um gegenüber den neuen
Kirchenkreisen als Verhandlungspartner zur Aushandlung von Rahmenverträgen auftreten zu können
• Erarbeitung einer zukünftigen Vertretungsregelung der heutigen Dienste
und Werke in den Nordelbischen
Gremien
2. Zusammensetzung der
Projektgruppe:
Kirchenleitung, Lenkungsgruppe:
Annegrethe Stoltenberg
Lenkungsgruppe, Kammer:
Susanne Hansen (bis August 2006);
Jörn Möller (ab August 2006)
Kammer:
Kerstin Möller
Hauptausschuss:
Bernt Strenge
Diakonische Einrichtungen:
Hans-Uwe Rehse
NKA:
Wolfgang Boten
Heide Emse
Wolfgang Vogelmann
Gothart Magaard (zeitweilig)
Geschäftsführung ARO:
Käthe Stäcker
Moderation ARO:
Susanne Habicht
3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe
Nach dem Synodenbeschluss von 2005,
auf eine vollständige Verzahnung der Dienste und Werke auf nordelbischer Ebene
mit den Diensten und Werken der Kirchenkreise zu verzichten, stand die nordelbische Ebene vor der Aufgabe, ihre
Dienste und Werke unabhängig von den
Kirchenkreisen neu zu strukturieren. Dabei
stand sie vor folgenden Herausforderungen:
• Die anstehenden strukturellen Einsparungen auf der nordelbischen
Ebene erforderten dringend eine
Aufgabenkritik.
• Die im Zuge der Prioritätendebatte
vorgenommene Zuordnung der
Dienste und Werke zu Hauptbereichen
war an vielen Stellen noch verbesserungsbedürftig.
• Hauptbereiche waren bisher nur als
„strukturbildendes Element“ sowie als
„Budgetbereiche“ beschrieben. Tatsächlich sollte aber über die Bildung
der Hauptbereiche auch eine Konzentration und Neuorientierung inhaltlicher
Arbeit erfolgen, die noch zu beschreiben war.
• Die Überleitung bestehender Werke in
neue Strukturen musste erarbeitet
werden.
93
• Die Leitungsfrage im Kontext der noch
bestehenden Werkestrukturen, der
Hauptbereiche und der Dezernate des
Nordelbischen Kirchenamtes musste
geklärt werden.
• Die zukünftige Vertretung der Dienste
und Werke in Nordelbischen Gremien
musste geklärt und in der Wahlgesetzgebung berücksichtigt werden.
Wegen der äußerst heterogenen Werkestruktur mit ihren verschiedenen Rechtsformen war die Erarbeitung einer zukünftigen neuen Struktur ein komplexer Prozess. Zusätzlich galt es zu berücksichtigen,
dass eine professionelle und nachhaltige
Arbeit im übergemeindlichen Bereich nur
dann geleistet werden kann, wenn den
Strukturen und Anforderungen des jeweiligen gesellschaftlichen Umfeldes (Medizin,
Justiz ...) in hohem Maße Rechnung getragen wird.
Die Projektgruppe hatte für ihre Aufgabe
maximal ein Jahr Zeit veranschlagt. Sie hat
zwischen Januar und Dezember 2006 insgesamt 12-mal getagt und zwischenzeitlich
regelmäßig der Lenkungsgruppe und der
Kirchenleitung berichtet.
Von den Aufträgen der Lenkungsgruppe
hat die Projektgruppe sich auf die Punkte
2 - 5 konzentriert. In den Sitzungen wurde
jeder der vorgesehenen neuen Hauptbereiche detailliert im Blick auf folgende
Aspekte beraten:
• Zugehörige Einrichtungen,
• Bezeichnung, Größe und Besonderheiten der Arbeitsbereiche,
• Aufgaben des Hauptbereichs,
• Schnittmengen mit anderen Hauptbereichen,
• rechtlicher Status der Arbeitsbereiche
bzw. des Hauptbereichs,
• vorgeschlagene Organisations- und
Leitungsstruktur,
• Kompetenzen der neuen Hauptbereichsleitung bzw. der neuen Steue
94
rungsgremien,
• Auswirkungen der Umgestaltung auf
die Arbeit,
• künftige Beteiligung von Ehrenamtlichen,
• künftige Aufgaben des Dezernats,
Grundlagen der Budgetsteuerung u.a.
Eine wichtige Rolle spielten dabei Themen
wie
• das Nebeneinander rechtlich unselbständiger und rechtlich selbständiger Werke, somit die Frage der
Einheitlichkeit oder der Unterschiedlichkeit der neuen Hauptbereichsstruktur,
• Inhaltliche Zuordnung bei rechtlicher
und wirtschaftlicher Loslösung der
Wirtschaftsbetriebe von den Hauptbereichen,
• Querschnittsaufgaben und ihre
Verortung - insbesondere für den
Bereich Bildung,
• Förderung projektbezogener Arbeit in
und zwischen den Hauptbereichen.
Die Einzeldarstellung je eines Hauptbereichs inclusive Alternativen zur Zuordnung
einzelner Arbeitsbereiche wurde von einer
Untergruppe vorbereitet, mit weiteren
Sachkundigen und Betroffenen intern abgestimmt und abschließend in der gesamten Projektgruppe beraten.
Ab Sommer 2006 waren Vertreterinnen
und Vertreter des Rechtsdezernats sowie
weitere Mitglieder des NKA-Kollegiums als
Gäste an den Sitzungen der Projektgruppe
beratend beteiligt.
4. Umsetzung der Reformbeschlüsse
Für die Nordelbische Synode im Februar
2007 hatte die Projektgruppe ein Konzept
zur Neuordnung der nordelbischen Dienste und Werke in Hauptbereichen erarbeitet, das von der Synode dankend zur
Projektgruppe „Dienste und Werke”
Kenntnis genommen und als geeignete
Grundlage für die Weiterarbeit an der Neuordnung anerkannt wurde.
Basierend auf den Ergebnissen der von
der Kirchenleitung eingesetzten Arbeitsgruppe „Prioritäten“ und den erwähnten
Synodenbeschlüssen hatte die Projektgruppe die in der sog. Anlage 6 enthaltene
Zuordnung der Dienste und Werke zu einzelnen Hauptbereichen überprüft, an einigen Stellen verändert und die Veränderungen begründet. Darüber hinaus hatte
die Projektgruppe übergeordnete Themen
wie Leitung, Steuerung, Budgets, Finanzströme und Zusammenarbeit zwischen
den Hauptbereichen bearbeitet. In ihrer
Vorlage war die Stellungnahme der Kammer für Dienste und Werke in weiten Teilen
berücksichtigt worden.
Des Weiteren enthielt der Entwurf Vorschläge
• für die Zuordnung der nordelbischen
Dienste und Werke zu je einem Hauptbereich
• für die Leitungsstrukturen in den
Hauptbereichen im Kontext der angestrebten Zielsteuerung
• für Aufsicht, Budgetierung und
Controlling sowie
• für die Vertretungsregelung in den
Nordelbischen Gremien
• sowie Beschreibungen jedes einzelnen
Hauptbereichs.
schuss der Kirchenleitung entwickelt.
5. Weitere Themen der Projektgruppe
Nordelbische Dienste und Werke /
Anregungen zur Weiterarbeit
Als weitere Themen bzw. Aufgaben hatte
die Projektgruppe bereits benannt:
• die Erarbeitung rechtlicher Grundlagen
bzw. Bestimmungen für die Bildung
der Hauptbereiche
• ein Prozess der Überleitung der
Dienste und Werke in die neuen
Strukturen
• die Vorbereitung der Einführung der
Zielsteuerung
• eine Förderung der Kommunikation,
der Zusammenarbeit und der Durchlässigkeit zwischen den neuen
Hauptbereichen.
Mit diesen Aufgaben wurde die nachfolgende „Projektgruppe Hauptbereiche“ von
der Lenkungsgruppe betraut.
Bericht:
Susanne Habicht
März 2009
Einzelheiten zum Verfahren der Überleitung bestehender Werke in die neuen
Strukturen enthielt das Konzept ebenso
wenig wie Verfahren für die Aushandlung
von Rahmenverträgen mit den Kirchenkreisen. Diese wurden von der Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte“ entwickelt.
Der Hauptbereich „Öffentlichkeitsarbeit,
Publizistik und Marketing“ war nicht Gegenstand der Arbeit. Seine Strukturen werden in einem eigens eingesetzten Aus-
95
Abschlussbericht
Projektgruppe
Hauptbereiche
Inhalt:
1. Auftrag
2. Zusammensetzung der
Projektgruppe
3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe
4. Umsetzung der Reformbeschlüsse
5. Weitere Themen der PG
Hauptbereiche /
Anregungen zur Weiterarbeit
96
Projektgruppe „Hauptbereiche”
1. Auftrag
Auf Wunsch der Kirchenleitung hatte die
ARO Ende 2006 / Anfang 2007 einen Prozessplan für die Überleitung der Dienste
und Werke in die neuen Hauptbereiche
und für die gelingende Kooperation selbständiger und unselbständiger Einrichtungen auf der Basis von Zielvereinbarungen
erstellt.
Kernpunkte des Prozessplans waren
Themen wie
• Ausstattung mit Budgets und Beschreibung von Finanzströmen
• Einführung der Zielsteuerung in den
künftigen Hauptbereichen
• Erarbeitung rechtlicher Regelungen für
die Neuordnung in Hauptbereichen,
Veränderungen der Werkeordnungen,
dienst- und arbeitsrechtliche Fragen
• Organisations- und Verwaltungsfragen
• Fragen der Mitwirkung (Aufsichtsgremien der Einrichtungen) und der
Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungen)
• Zusammenführung unterschiedlicher
Kulturen / Kommunikation in und zwischen den neuen Hauptbereichen.
Einbezogen werden sollten die Projektgruppe, das NKA, die Kammer für Dienste
und Werke und der Hauptausschuss.
Diesem Prozessplan hatten Lenkungsgruppe und Kirchenleitung Anfang 2007
zugestimmt. Die Lenkungsgruppe setzte
daraufhin im Februar 2007 die Projektgruppe Hauptbereiche als eine Steuerungsgruppe für die Überleitung ein und
formulierte als deren Auftrag:
„Die im Prozessplan aufgeführten Aufgaben und Zeitangaben sollen durch die
Steuerungsgruppe bearbeitet werden.“
Damit sollte die Projektgruppe Hauptbereiche auf der Basis des zwischenzeitlich
von der Synode angenommenen Konzepts
zur Neuordnung der nordelbischen Dienste und Werke in Hauptbereichen die Ar-
beit der Projektgruppe „Dienste und
Werke“ fortsetzen und konkretisieren.
2. Zusammensetzung der Projektgruppe
Kirchenleitung:
Margrit Semmler (Vorsitz)
Lenkungsgruppe / Hauptausschuss:
Claus Möller (stellv. Vorsitz)
Kammer für Dienste und Werke:
Dr. Torsten Schweda
NKA:
Heide Emse (Dez. T)
Wolfgang Boten (Dez. E)
Dr. Dorothee Hassenpflug-Hunger
(Dez. R)
Dietrich Heuer (Dez. R)
Torsten Kock (Strateg. Controlling)
Maren Rosenkötter (Dez. R,
seit Januar 2009)
Prof. Dr. Peter Unruh (Dez. R)
Wolfgang Vogelmann (Dez. M)
Kirsten Voß (Dez. P)
Gesamtausschuss MAV:
Michael Koch
Hauptbereiche (seit Nov. 2008):
Sebastian Borck
ARO:
Jürgen Jessen-Thiesen (2008)
Geschäftsführung ARO:
Susanne Habicht
3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe Hauptbereiche
Die Gruppe hielt zwischen März 2007 und
April 2009 insgesamt 16 Sitzungen ab. Ein
Schwerpunkt ihrer Arbeit war die Beratung
der Entwürfe für ein sog. Werkeneuordnungsgesetz, das der Synode im Februar
2008 zur Beschlussfassung vorgelegt
wurde.
Daneben setzte sie für einige Themen Untergruppen ein und befasste sich regelmäßig mit deren Ergebnissen:
97
3.1. Finanzen und Controlling
Die Gruppe tagte zwischen Mai 2007 und
September 2008 viermal.
Ihr gehörten an: Claus Möller (Hauptausschuss, Vors.), Martin Blöcher (Hauptausschuss), Wolfgang Boten (NKA, Dez. E),
Susanne Habicht (ARO), Heike Hardell
(NKA, Dez. F), Torsten Kock (NKA, Controlling), Petra Maaß Geschäftsführung PTI),
Rüdiger von der Goltz (Kirchenleitung).
Ihre Arbeitsschwerpunkte waren:
• Zeitplan zur Umstellung des Haushalts
auf Doppik, KLR, Budgetierung
• Struktur der Haushalts- bzw. Wirtschaftspläne der Hauptbereiche
• Entwicklung von Budgetgrundsätzen
• Beschreibung der Finanzströme, der
Budgets und des Controllings.
3.2. Zielsteuerung
Die Gruppe hielt zwischen Mai 2007 und
Mai 2008 insgesamt 11 Sitzungen ab.
Ihr gehörten an: Margrit Semmler (Kirchenleitung, Vors.), Christian Dehm (Kirchenkreis Stormarn), Folkert Doedens
(Leiter PTI), Susanne Habicht (ARO), Torsten Kock (NKA Controlling), Wolfgang Vogelmann (NKA, Dez. M).
Ihre Arbeitsschwerpunkte waren:
• Entwicklung eines Konzepts für die
Zielsteuerung der Hauptbereiche in
Form einer Vorlage für die Synodentagung im Februar 2008,
• Vorbereitung eines ARO-Workshops
Zielsteuerung für die KL Juni 2007,
• Vorbereitung und Ausschreibung eines
Qualifizierungsvorhabens „Zielsteuerung“ für nordelbische Leitungskräfte und Auswahl eines externen
Anbieters.
3.3. Personal und Gremien
Die Gruppe hielt zwischen Juni und September 2007 zwei Sitzungen ab.
Ihr gehörten an: Wolfgang Boten (Dezernat
98
E), Dietrich Heuer (Dezernat R), Dr. Torsten
Schweda (Kammer für Dienste und Werke),
Prof. Dr. Peter Unruh (Dezernat R), Kirsten
Voß Dezernat P), Monika Neht (Gesamtausschuss MAV), Susanne Habicht (ARO).
Ihre Arbeitsschwerpunkte waren
• Formulierung von „Eckpunkten“ im
Blick auf die Aufgaben von Leitungspersonen und Gremien in Vorbereitung
des Werkeneuordnungsgesetzes
• Vorbereitung eines eigenen OE-Prozesses zur Organisation der Verwaltung in den Hauptbereichen
(s. Abschnitt 4)
3.4. Kommunikation und Committment
Eine vierte Untergruppe „Kommunikation
und Committment“ trat aus Zeitgründen
nie zusammen.
4. Umsetzung der Reformbeschlüsse
Das vom Rechtsdezernat erarbeitete, in der
Projektgruppe Hauptbereiche detailliert
beratene sog. Werkeneuordnungsgesetz
wurde im Februar 2008 von der Nordelbischen Synode beschlossen.
Im April 2008 erhielt die Firma PricewaterhouseCoopers einen Auftrag der NEK für
ein Qualifizierungsangebot Zielsteuerung
für ca. 100 Personen in nordelbischer Leitungsverantwortung. Zur Begleitung dieses Programms setzte die Projektgruppe
Hauptbereiche ein sog. „Kernteam“ Zielsteuerung ein, dem angehören Wolfgang
Boten (Dezernat E), Kerstin Möller (Vorsitzende der Kammer für Dienste und Werke),
Torsten Kock (NKA; Controlling), Redlef
Neubert-Stegemann (Arbeitsstelle Institutionsberatung), Heike Hardell (Dezernat F)
und Susanne Habicht (ARO).
Ab Herbst 2008 hat PricewaterhouseCoopers Seminare für die Kirchenleitung, das
Synodenpräsidium, den Hauptausschuss,
das Kollegium des NKA, die Hauptbereichsleitungen sowie für eine Reihe von
Projektgruppe „Hauptbereiche”
Arbeitsbereichsleitungen durchgeführt.
Die Grundlagen des geplanten Systems
der Zielsteuerung werden der Synode im
März 2009 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im weiteren Verlauf des Jahres 2009 werden durch die Hauptbereiche Situationsanalysen erstellt und in einem gemeinsamen Prozess zwischen Kirchenleitung,
Dezernaten und Hauptbereichen strategische Ziele für die NEK, für die Hauptbereiche sowie Messzahlen, Kennziffern und
Maßnahmen entwickelt, die erstmals mit
dem Haushalt 2010 verknüpft und der
Synode Anfang 2010 präsentiert werden
sollen. Damit hat sich das ursprünglich geplante Qualifizierungsprojekt in ein umfassendes Strategievorhaben für die NEK
entwickelt.
Zum Thema „Organisation der Verwaltung
in den Hauptbereichen“ bzw. zur Vorbereitung einer Rechtsverordnung nach § 19
Hauptbereichsgesetz hat die Projektgruppe Hauptbereiche im Frühjahr 2008
einen eigenen Prozess unter externer Begleitung gestartet. SachbearbeiterInnen
aus dem NKA und aus den Diensten und
Werken erstellten einen Leistungskatalog
zu Aufgaben der Verwaltung in den neuen
Hauptbereichen und schlugen eine detaillierte Aufgabenverteilung zwischen NKA
und Hauptbereichen vor. Die dabei verwandten Kategorien „zentrale“ (im NKA angesiedelte) und „dezentrale“ (im Hauptbereich angesiedelte) Tätigkeiten erschienen der Projektgruppe jedoch vom Grundsatz und in manchen Details nicht nur
hilfreich. Die Projektgruppe bat daraufhin
das Rechnungsprüfungsamt um eine Begutachtung dieser Vorschläge aus organisationswissenschaftlicher Sicht. Die Expertise des Rechnungsprüfungsamtes wurde
zum Jahresende 2008 beraten.
Aus verschiedenen Gründen sah sich die
Projektgruppe nicht mehr in der Lage, zum
Thema „Organisation der Verwaltung“
einen abschließenden Vorschlag zu formulieren:
Zum einen entwickelten die Hauptbereichsleitungen weitergehende Überlegungen einer Dreiteilung der Verwaltungsaufgaben in
• Aufgaben, die im Hauptbereich erfüllt
werden (durch die Hauptbereichsleitung oder durch eine Verwaltungsstelle
im Hauptbereich),
• Aufgaben, die durch einen Dienstleister
erbracht werden (NKA oder extern),
nämlich Aufgaben der operativen
Durchführung und Aufgaben der fachli
chen Beratung,
• Aufgaben, die nur durch das NKA erbracht werden, nämlich Controlling
und Rechtsaufsicht.
Derzeit sind die beiden letzteren Kategorien von Aufgaben im NKA in bestimmten
Personen / Stellen vermischt; nach Auffassung der Hauptbereichsleitungen müssten
die Funktionen Dienstleistung und Aufsicht
konsequent getrennt werden.
Eine derartige Trennung erschien der Projektgruppe durchaus plausibel, setzt jedoch ebenso ausführliche Beratungen
voraus wie die Fragen, wie der Dienstleistungsbereich sinnvoll zu organisieren ist
und aus welchem Budget (Hauptbereichsbudget? Budget für nordelbische Leitung
und Verwaltung?) er sinnvollerweise finanziert werden müsste.
Zum anderen werden auf leitender Ebene
derzeit Gespräche über die Struktur eines
künftigen Kirchenamtes für die sog. „Nordkirche“ geführt. Die im Kontext der Hauptbereichsbildung angestellten Überlegungen - auch im Hinblick auf Trennung von
Dienstleistung und Aufsicht - können nach
Ansicht der Projektgruppe ohne diesen
Kontext nicht sinnvoll weiter geführt werden. Es spricht aus Sicht der Projektgruppe viel dafür, hier eine Verbindung
zum Nordkirchenprozess zu suchen und
sich im Blick auf eine Rechtsverordnung
für die nordelbischen Hauptbereiche Zeit
für die Meinungsbildung zu lassen.
99
Projektgruppe „Hauptbereiche”
5. Weitere Themen der PG Hauptbereiche / Anregungen zur Weiterarbeit
Etwa zeitgleich mit der Lenkungsgruppe
beendet auch die Projektgruppe Hauptbereiche im April 2009 ihre Arbeit.
Nicht abgeschlossen sind bis April 2009
folgende Themen / Aufgaben:
• Entwicklung eines Modells für die Organisation der Verwaltung in den
Hauptbereichen bzw. für die Aufgabenverteilung im Bereich Verwaltung zwischen NKA und Hauptbereichen,
• Weitergehend: eine Entscheidung darüber, ob und inwieweit im Blick auf die
Hauptbereiche Funktionen der Aufsicht
und der Dienstleistung im NKA getrennt werden sollten,
• Erlass einer Rechtsverordnung nach
§ 19 Hauptbereichsgesetz (s. Abschnitt 4),
• Erlass von Rechtsverordnungen für die
Hauptbereiche nach § 2 Abs. 3 Hauptbereichsgesetz (anstelle bisheriger
Werkeordnungen),
• Rechtliche Prüfungen, ob und inwieweit die Einführung der Zielsteuerung
besondere rechtliche Voraussetzungen
erfordert.
Einige diese Themen werden aller Voraussicht nach in Absprache mit dem Rechtsdezernat in der Gesamtkonferenz der
HauptbereichsleiterInnen / Steuerungsgremien und der DezernentInnen weiter
behandelt werden, andere werden vermutlich eher im Kontext der Nordkirchengespräche bearbeitet werden.
Der Prozess der Einführung der Zielsteuerung wird noch bis Anfang 2010 vom
„Kernteam“ begleitet, das nach Beendigung der Projektgruppe Hauptbereiche
voraussichtlich eine neue Anbindung erhalten wird. Es wird sich unter anderem mit
folgenden Themen befassen:
• Künftige Verantwortung für die Zielsteuerung in den nächsten Jahren
• Künftige Qualifizierungsmaßnahmen
für Mitarbeitende in Methoden der Zielsteuerung
100
In Zusammenarbeit mit der Gesamtkonferenz der Hauptbereichsleitungen /Steuerungsgremien und der DezernentInnen:
• Austausch mit den Kirchenkreisen
über deren mögliche Einbeziehung in
die Methodik der Zielsteuerung
• Prüfung der Notwendigkeit einer weiteren institutionellen Begleitung der Zielsteuerung und ggfs. Entwicklung von
Vorschlägen für weitere Schritte.
Verabschiedet durch die Projektgruppe
Hauptbereiche am 06. April 2009
Abschlussbericht
der Arbeitsgruppe
„Umsetzung Eckpunkte”
Inhalt:
1. Auftrag
2. Zusammensetzung der
Arbeitsgruppe
3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Arbeitsgruppe
4. Erfahrungen mit den Rahmenkontrakten
5. Fazit
6. Anregungen zur weiteren Arbeit
102
Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte”
1. Auftrag
Die Arbeitsgruppe hatte von der Lenkungsgruppe den Auftrag erhalten, die
Verknüpfung der Ebenen (NEK – Kirchenkreise) im Bereich der Dienste und Werke
bzw. der Hauptbereiche im Rahmen der Pilotphase auf der Grundlage der von der
Synode im November 2005 beschlossenen Eckpunkte anzustoßen, zu begleiten
und auszuwerten.
2. Mitglieder der Arbeitsgruppe
„Umsetzung Eckpunkte”
Kirchenkreis Stormarn:
Theo Christiansen
Kirchenkreis Niendorf:
Rose Volz-Schmidt
Regionalzentrum Westküste:
Andreas Hamann
Regionalzentrum Rendsburg und
Eckernförde:
Jutta Jessen-Thiesen
Nordelbisches Frauenwerk:
Kerstin Möller
NKA, Dezernat T:
Heide Emse
NKA, Dezernat E:
Wolfgang Boten
NKA, Dezernat M:
Wolfgang Vogelmann
NKA, Dezernat P:
Gothard Magaard
ARO, Leitung:
Jürgen Jessen-Thiesen
ARO, Region Nord:
Ulrike Brand-Seiß
ARO, Region Mitte:
Susanne Habicht
3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe
16 Sitzungen abgehalten. Zu einer Reihe
von Sitzungen hat sie Fachleute aus verschiedenen Bereichen als Gäste dazu geladen.
In ihren Beratungen hat sie folgende
Aspekte behandelt:
Bestandsaufnahme:
In welchen Bereichen der Nordelbischen
Kirche wird bereits an einer horizontalen
und vertikalen Verknüpfung gearbeitet?
Erfolgs- und Qualitätskriterien
• Erarbeitung von Erfolgs- und Qualitätskriterien für die Verknüpfung anhand
eines exemplarischen virtuellen
Projektes.
Entwicklungen in den Kirchenkreisen
und auf nordelbischer Ebene
• Information und Beratung über Entwicklungen in den Kirchenkreisen
(Regionalzentren) und auf nordelbischer Ebene (Konzept ‚Neuordnung der Dienste und Werke in
Hauptbereichen’) und Erarbeitung von
Möglichkeiten der Verknüpfung mit der
nordelbischen Ebene.
• Gespräch mit Herrn Engler als
Sprecher für das Regionalzentrum
Westküste (ERW)
• Gespräch mit Herr Borck als Vertreter
der Kirchenkreisverbandes Hamburg
• Gespräch mit Herr Gorski als Vertreter
für die Dienste und Werke in HamburgWest
Diakonie
• Beratung der Kontraktmöglichkeiten im
Bereich Diakonie
• Gespräch mit Frau Schimmer und
Vertretern der Geschäftsführer der
Kirchenkreis-Diakonie
• Sowie weiteres Gespräch mit
Herr Deicke als Vertreter der Kirchenkreis-Diakonie
Die Arbeitsgruppe hat in der Zeit von Februar 2006 bis Dezember 2008 insgesamt
103
Information, Vermittlung, Unterstützung
• Veröffentlichung von einer Handreichung zum Thema: „Verknüpfung
der Aufgaben und Inhalte der Dienste
und Werke der NEK und der Kirchenkreise“ im April 2006
• Veröffentlichung einer Handreichung
zum Thema „Rahmenkontrakte“ im
November 2007
• Informationsveranstaltung für Kirchenkreise zum Thema „Rahmenkontrakte“
im Januar 2008
Erprobung von Rahmenkontrakten
• Abschluss eines Pilot-Rahmenkontraktes zwischen dem ‚Evangelischem
Regionalzentrum Westküste’ und der
nordelbischen Ebene am 17. März
2007
• Auswertung der erster Kontrakte
zwischen dem Evangelisches Regional
zentrum Westküste (ERW) und nordelbischen Einrichtungen
4. Erfahrungen bei der Umsetzung der
Eckpunkte
Kontraktmöglichkeiten im Bereich
Diakonie
Die Zusammenarbeit im Bereich der Diakonie zwischen den Ebenen wird über die
Kooperation zwischen den KirchenkreisDiakonien und den Landesverbänden gestaltet. Die Kirchenkreis-Diakonien sind
Mitglied im Landesverband (SH und HH).
Der jeweilige Landesverband ist im Raum
der Nordelbischen Kirche bereits zuständig für die Kirchenkreis-Diakonie; weitere
Kontrakte mit anderen Partnern führen zu
Doppelstrukturen.
Sowohl die Vertreterinnen und Vertreter
der Diakonie in den Kirchenkreisen als der
Landesverbände betonen, dass zusätzliche Kontrakte und Vereinbarungen die Zusammenarbeit zwischen den Ebenen unübersichtlich machen würde.
104
Aufwand für Kontrakte
(aufgrund von Erfahrungen des Evangelischen Regionalzentrums Westküste
(ERW):
Wo eine gute Vernetzung und bewährte
Kommunikation gegeben ist, sind routinierte (= zügige und umfangreiche) Verhandlungen möglich. Neue Kontrakte, die
inhaltlich komplex sind und neue Projektfelder mit neuen Partnern beschreiben, fordern sehr viel höheren Einsatz.
Kontrakte (= Instrumente mit hoher Verbindlichkeit) stärken die inhaltliche Zusammenarbeit.
Der „Verhandlungsaufwand“ für Kontrakte
wird auf der Grundlage von Erfahrungen
des ERW hochgerechnet bei 1 Stunde /
1.000,- € Kontraktsumme liegen. Bei einer
avisierten Kontraktsumme von 1.095 Mill. €
für Nordfriesland und Dithmarschen wird
der Verhandlungsaufwand also etwa 1.000
Stunden / Jahr betragen.
Für das ERW und die in 2008 gemachten
Erfahrungen heißt das, dass pro 1.0 Planstelle maximal 25.000,- bis 30.000,- € in
einem Kontrakt verabredet werden können. Für das ERW (7.0 VK ohne Leitung)
mit seinen 4 Arbeitsbereichen bedeutet
das eine Kontraktsumme von 175.000,- € 210.000,- € / Jahr.
Selbst wenn die Zielvorgabe zur Kontraktsumme auf die Hälfte reduziert werden
würde (=25 %), würde das für NF und DITH
eine Summe von 307.500,- € + 240.000,€ = 547.500,- € bedeuten. Auch hierzu
wäre ein hochkompetentes und konzentriertes „Kontraktmanagement“ erforderlich, das nach der Rechnung 1 Stunde /
1.000,- € Kontraktsumme immer noch ca.
550 Stunden beschäftigt wäre.
5. Fazit
Die Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte” empfiehlt, an der Bedeutung von Rahmenkontrakten zur Verknüpfung der Arbeit
der Dienste und Werke auf beiden Ebenen
Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte”
der NEK fest zu halten.
Die bisherigen Festlegungen zur Bemessung dieser Zusammenarbeit (50 bzw. 15 %
des jeweiligen Pflichtanteils für Dienste und
Werke) auf reine Finanzgrößen werden aus
folgenden Gründen als problematisch
empfunden:
• Sie können ohne weiteres zu geschönten Darstellungen führen, ohne dass in
der Substanz wirklich eine Zusammenarbeit stattfindet; damit entfallen sie als
Steuerungsgröße
• Sie können immer noch Illusionen über
jeweilige „Finanztransfers“ schüren, die
faktisch nicht stattfinden
• Der Be- und Verrechnungsaufwand ist
auf beiden Seiten unpraktikabel hoch
und bindet wichtige Arbeitszeit
• Sanktionen sind praktisch nicht
möglich
Die Arbeitsgruppe schlägt daher vor, bestimmte Prozentanteile der Arbeitszeit der
in den Diensten und Werken Beschäftigten als Parameter für die Zusammenarbeit in Rahmenkontrakten zu bestimmen.
Daher schlägt die Arbeitsgruppe in Übereinstimmung mit dem Dez F in Bezug auf
die rechtliche Umsetzung der ‚Eckpunkte
für die Verknüpfung der Aufgaben und Inhalte der Dienste und Werke der NEK und
der Kirchenkreise’ vor:
§ 5, Absatz 2, Satz 3 des Änderungsvorschlags zum Finanzgesetz wird wie folgt
geändert:
„Mindestens 10% der Arbeitszeit der Mitarbeitenden in den Hauptbereichen sollen
auf Grundlage von Vereinbarungen für die
inhaltliche Zusammenarbeit der Hauptbereiche mit den Kirchenkreisen eingesetzt
werden.“
§ 6, Absatz 1, Satz 3 des Änderungsvorschlags zum Finanzgesetz wird wie folgt
geändert:
„Mindestens 25% der Arbeitszeit der Mit-
arbeitenden in den Diensten und Werken
der Kirchenkreise sollen auf Grundlage
von Vereinbarungen für die inhaltliche Zusammenarbeit der Dienste und Werke der
Kirchenkreise mit den Hauptbereichen eingesetzt werden.“
Nachtrag Susanne Habicht (März 2009):
Lenkungsgruppe und Kirchenleitung
haben die von der Arbeitsgruppe geschilderte Problematik gesehen, die gleichen
Nachteile jedoch auch bei einem möglichen Parameter „Arbeitszeit“ gesehen. Der
Vorschlag der Arbeitsgruppe wurde daher
nicht als Alternative akzeptiert.
Sowohl die Lenkungsgruppe als auch die
Kirchenleitung haben die große Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den
Ebenen betont. Die genaue Ausgestaltung
diesbezüglicher Regelungen - auch hinsichtlich der damit verbundenen Neuformulierungen des Finanzgesetzes - ist
allerdings zum Zeitpunkt der Fertigstellung
dieses Berichtes noch nicht erfolgt. Die Kirchenleitung hat damit das Nordelbische
Kirchenamt beauftragt und ihre Erwartung
geäußert, dass der Junisynode 2009 praktikable Lösungsvorschläge zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
6. Anregungen zur weiteren Arbeit:
Verantwortung für die Evaluationsphase bis 2012 bei der Gesamtkonferenz der Hauptbereichsleitungen und
der Dezernate
Die Arbeit der ARO endet im Laufe des
Jahres 2009. Zur Auswertung weiterer Erfahrungen mit der praktischen Arbeit in der
Pilotphase und mit den vorhandenen
Rechtsgrundlagen bis Ende 2012 muss
daher eine passende „Arbeitsplattform“ gefunden werden.
Die AG Umsetzung empfiehlt, die Verantwortung für die Auswertung als Auftrag an
105
Arbeitsgruppe „Umsetzung Eckpunkte”
die Gesamtkonferenz der Hauptbereichsleitungen und der Dezernate zu geben.
Diese könnte die Leiterinnen und Leiter der
Regionalzentren bzw. der Dienste und
Werke in den Kirchenkreisen zu regelmäßigen Treffen einladen, um mit ihnen gemeinsam die Planung und das Controlling
der Rahmenkontrakte zu organisieren, Erfahrungen aus der Pilotphase auszuwerten
und ein diesbezügliches Berichtswesen für
die Synode zu entwickeln.
Nachtrag Susanne Habicht (März 2009):
Lenkungsgruppe und Kirchenleitung
haben diesen Vorschlag positiv aufgegriffen.
(Beschlossen - mit Ausnahme der Nachträge - durch die AG Umsetzung Eckpunkte im Dezember 2008.)
106
Abschlussbericht
Projektgruppe
Verwaltung
Inhalt:
1. Auftrag
2. Zusammensetzung der Projektgruppe
3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe
4. Umsetzung der Reformbeschlüsse
5. Weitere Themen der PG Verwaltung
6. Einschätzung der Reformumsetzung
im Bereich Verwaltung
7. Anregungen zur weiteren Arbeit
Anlage: Mitglieder der Fachgruppen der
PG Verwaltung
108
Projektgruppe „Verwaltung”
1. Auftrag
Die Lenkungsgruppe hat folgenden Auftrag für die Projektgruppe Verwaltung formuliert:
• Die Projektgruppe Verwaltung hat zur
Aufgabe, die Umsetzung der Synodenbeschlüsse 13 - 21 zur Verwaltungsreform inhaltlich zu planen und hierfür
die Steuerung und Koordination zu
übernehmen.
• Dabei sind angemessene Formen der
Beteiligung - z.B.: Rückkoppelung mit
dem Konvent der Verwaltungsleiter
und Verwaltungsleiterinnen, Workshops oder Hearings einzubeziehen.
2. Zusammensetzung der Projektgruppe
Martin Blöcher
Hauptausschuss (ehrenamtlich)
Dr. Winfried Eberstein
Nordelbisches Kirchenamt (Dez R)
OKRin Heide Emse
Nordelbisches Kirchenamt (Dez T)
Ute Gaede
Rechnungsprüfungsamt der NEK
Rüdiger von der Goltz
Kirchenleitung (ehrenamtlich)
Dietrich Heuer
Nordelbisches Kirchenamt (Dez R)
Dr. Matthias Hoffmann
Verwaltungsleiter Kirchenkreis Stormarn
Dr. Klaus Kasch
Propst des Kirchenkreises Segeberg
Renate Lührs
Verwaltungsleiterin Nordelbisches
Frauenwerk
Andreas Schnapauff
Hauptausschuss (ehrenamtlich)
Herwig Schröder
Verwaltungsleiter Kirchenkreis
Rendsburg
Jochen Wenck
Verwaltungsleiter Kirchenkreis
Münsterdorf
Vorsitzender:
Martin Blöcher
Geschäftsführung:
Thorsten Kock,
Nordelbisches Kirchenamt (Dez. L)
Käthe Stäcker, ARO
3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe
Arbeitsweise:
Die PG Verwaltung hat ihre Arbeit am 19.
April 2005 aufgenommen und mit insgesamt 23 Sitzungen am 11. Februar 2009
abgeschlossen.
In der ersten Sitzung wurden Auftrag und
Erwartungen, Arbeitsweise und Zeitplan
beraten.
Als zentrale Erwartungen an die Verwaltungsreform wurden geäußert:
Delegation von Aufgaben, mehr Transparenz für Ehrenamtliche, Einführung der
kfm. Buchführung und der KLR, deutliche
Reduzierung der Verwaltungszentren, Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten
der verschiedenen Ebenen, engere Zusammenarbeit der Kirchenkreisverwaltungen bei zentralen Problemen, Vereinfachung kirchengesetzlicher Bestimmungen.
Die Projektgruppe entschied, dass zur Unterstützung der inhaltlichen Ausarbeitung
der verschiedenen Einzelthemen Fachgruppen eingesetzt werden sollen. Die Ergebnisse dieser Fachgruppen wurden von
der Projektgruppe beraten und zu Vorlagen für Lenkungsgruppe, Kirchenleitung
und Synode zusammengefasst.
Die Mitglieder der Fachgruppen wurden
aus Experten / Expertinnen der Kirchenkreise und des Nordelbischen Kirchenamtes zusammengesetzt.
Es wurden folgende Fachgruppen
gebildet:
• Personalwesen,
• Bauwesen / Arbeitssicherheit,
109
•
•
•
•
•
Gebäudemanagement / Liegenschaften
Finanzen: Haushalt/Kasse
KLR/Einführung kfm. Buchführung,
EDV
Revision
Für weitere Themen gab es Workshops
oder spezielle Arbeitsgruppen mit begrenztem thematischem Auftrag (z.B.: Archivwesen, Melde- und Kirchenbuchwesen
oder die Erarbeitung einer Programmempfehlung im Bereich Friedhofswesen).
Die zuständigen Dezernate im Nordelbischen Kirchenamt haben die Arbeit der
Projektgruppe und der Fachgruppen sehr
unterstützt. Neben der Teilnahme an der
Projektgruppe oder in den Fachgruppen
waren sie nach der grundsätzlichen Beratung in der Projektgruppe und der Lenkungsgruppe zuständig für die konkrete
Ausarbeitung neuer Rechtsgrundlagen für
Kirchenleitung und Synode.
Es gab eine enge und konstruktive Vernetzung zwischen Projektgruppe und dem
Konvent der Verwaltungsleiterinnen und
Verwaltungsleiter. Die Geschäftsführung
der Projektgruppe hat regelmäßig auf den
Tagungen des Konventes über die Arbeit
zur Umsetzung der Reformbeschlüsse berichtet und die Anregungen der Verwaltungsleiter an die Projektgruppe vermittelt.
Arbeitsschwerpunkte:
Der erste Arbeitsschwerpunkt der PG von
Frühjahr 2005 bis Herbst 2007 war die
Umsetzung des Reformbeschlusses 19 mit
der Erarbeitung eines Kirchenkreisverwaltungsgesetzes (KKVwG).
Die Projektgruppe konnte dabei zurückgreifen auf einen Entwurf, den der Konvent
der Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterinnen erarbeitet hatte.
Dem Gesetz sollte ein umfangreicher und
detaillierter Leistungskatalog beigefügt
werden mit Festlegung der Verwaltungsaufgaben, die in Zukunft die Verwaltungszentren den Kirchengemeinden vorzuhalten haben.
110
Die eingesetzten Fachgruppen erhielten
den Auftrag, diesen Leistungskatalog für
die jeweiligen Verwaltungsaufgaben (Personal, Finanzen, Bauwesen, Liegenschaften u.a.) zu erarbeiten. Auch hierbei wurde
auf Entwürfe des Konventes der Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter zurückgegriffen.
Der Nordelbischen Synode wurden zunächst Eckpunkte für das geplante Kirchenkreisverwaltungsgesetz vorgelegt.
Diese wurden ausführlich beraten und
nach Zustimmung zu der grundsätzlichen
Ausrichtung wurde das Kirchenkreisverwaltungsgesetz im September 2006 von
der Synode verabschiedet.
Ein ähnlich langer Beratungsprozess wurde zur Standardisierung der Finanzsatzungen durchgeführt. Im September 2007
sind von der NEK-Synode rechtliche Regelungen zur Vereinheitlichung der Finanzsatzungen verabschiedet worden. Dadurch
sind die Finanzsatzungen in den Kirchenkreisen standardisiert worden.
Zur Etablierung einer effizienten und kostengünstigen Verwaltung war es notwendig, eine EDV Konzeption mit verbindlicher
Geltung zu erarbeiten.
Da viele Kirchenkreise zum Zeitpunkt der
Beginn der Verwaltungsreform bereits in
Verhandlung über den Kauf neuer – aber
unterschiedlicher Software – waren, bestand hier akuter Handlungsbedarf.
Die PG hat deshalb bereits in ihrer 2. Sitzung – im April 2005 - die Kirchenleitung
um Unterstützung gebeten. Daraufhin wurde in einem Schreiben der Kirchenleitung
an alle Kirchenkreise die Bitte gerichtet,
jetzt keine Entscheidungen zu treffen, die
einer späteren Vereinheitlichung im Wege
stehen.
Die Kirchenkreise sind dieser Bitte nachgekommen und die FG EDV konnte aufgrund dieses Einverständnisses in zahlreichen Workshops die Grundlagen für ein
einheitliches EDV Konzept entwickeln.
Projektgruppe „Verwaltung”
Einen dritten – ebenso intensiven - Arbeitsschwerpunkt bildete die Einführung
einer KLR und der kfm. Buchführung. In
der zuständigen Fachgruppe wurden zahlreiche Workshops – auch mit Mitarbeitenden aus den Verwaltungen - von 2005 bis
2009 durchgeführt.
Die Kostenstellenstruktur und eine Nummerierung ist erarbeitet und die Umsetzung in der EDV (Navision-K) sichergestellt.
Im Zeitraum 2007 bis zum Frühjahr 2009
wurden umfangreiche Prüfaufträge zur
möglichen Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben (z.B. Arbeitssicherheit, Archivwesen, Genehmigungsvorbehalte im
Bauwesen) bearbeitet, es wurden Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung
entwickelt und die Struktur und Zuständigkeitsbereiche der Rechnungsprüfung und
Revision beraten.
4. Umsetzung der Reformbeschlüsse
Beschluss 13:
„Jedem Kirchenkreis ist ein Verwaltungszentrum, d.h. max. zwölf, zugeordnet. Mehrere Kirchenkreise können auch gemeinsam ein Verwaltungszentrum nutzen.“
A – Beschluss
Wurde umgesetzt im Zusammenhang des
„Kirchengesetzes über die Neugliederung
des Kirchengebietes“ (Synodenentscheidung September 2006) verbunden mit Kirchenkreisverwaltungsgesetz (KKVwG).
Durch die PG Verwaltung wurde eine „Musterdienstvereinbarung“ und ein „Kooperationsvertrag für die Kirchenkreise“ angeregt. Diese wurden zunächst von der FG
Personal bzw. einem Ausschuss der PG
Verwaltung in Grundzügen bearbeitet. Anschließend wurden die Vorlagen vom Dez
R weiter bearbeitet und in der Endfassung
verantwortet.
• Ein „Orientierungsrahmen für Vereinbarungen über den Ausgleich und die
Milderung von Nachteilen infolge der
Zusammenführung der Kirchenkreisverwaltungen“
(Am 12.09.2006 von der Kirchenleitung
verabschiedet und am 23.11.06 an alle
Kirchenkreisvorstände, an die betreffenden Kirchenkreisverbandsausschüsse und an die Mitarbeitervertretungen versandt.)
• Ein Vertragsmuster „Zusammenführen
der Kirchenkreisverwaltungen“
(Erste Fassung wurde am 26.04.06 auf
dem Konvent der Verwaltungsleiter vorgestellt und am 29.12.06 durch das
Dez R an alle Kirchenkreise verteilt)
Beschluss 14:
„Die Verwaltung wird auch auf der Kirchenkreisebene ausdrücklich in der Verfassung verankert. Für Organisationsmodelle einer Kirchenkreisverwaltung wird
eine Kirchenkreisordnung (gemäß Art. 50
der Verfassung) erarbeitet.“
A-Beschluss
Die Verwaltung wird als „Verwaltung des
Kirchenkreises“ im Art. 35 der Verfassung
erwähnt.
Das KKVwG ist ein ausreichender Orientierungsrahmen für Organisationsmodelle.
Beschluss 15:
„Die Verwaltungsaufgaben und Satzungen
werden, soweit die regionalen Bedarfe es
zulassen, standardisiert und im Rahmen
einer Qualitätssicherung kontrolliert. Der
Synode wird im Februar 2005 ein Zeit- und
Projektplan für die Standardisierung und
Umsetzung vorgelegt.“
B-Beschluss
Die Verwaltungsaufgaben sind durch den
Leistungskatalog im KKVwG standardisiert.
Ebenfalls sind im KKVwG in § 6 Ausführungen zur Wirtschaftsführung gemacht
(Qualitätskontrolle wird jedoch nicht direkt
erwähnt).
111
Im September 2007 sind von der NEK-Synode rechtliche Regelungen zur Vereinheitlichung der Finanzsatzungen verabschiedet worden. Dadurch sind einheitliche Rahmenbedingungen für Finanzsatzungen in
den Kirchenkreisen gesetzt worden. Eine
Vereinheitlichung der Finanzsatzungen ist
nicht erreicht worden
Ein einheitlicher Kontenplan mit einheitlichen Buchungsrichtlinien ist für den Bereich der kfm. Buchführung erarbeitet und
den Kirchenkreisen bekannt gemacht worden. (Im Oktober 2006 im Kollegium des
NKA vorgestellt und als Verwaltungsanordnung im GVO Blatt veröffentlicht worden.)
Eine weitere Standardisierung ist über die
Einführung einer KLR möglich (vgl. Beschluss 18).
Mit der Universität Hamburg ist ein Kontrakt über eine Organisationsanalyse der
Kirchenkreisverwaltung geschlossen worden. Zustimmung und Bereitstellung der
erforderlichen Finanzmittel durch den Finanzbeirat sind im September 2008 erfolgt.
Das Projekt hat im Januar 2009 begonnen
und wird auch über die Zeit der Reformumsetzung durch eine „Fachgruppe Organisationsanalyse“ (angebunden an das
Nordelbische Kirchenamt) begleitet.
Beteiligt sind die Kirchenkreise LübeckLauenburg, Rantzau-Münsterdorf und
Hamburg-Ost. Die Ergebnisse sollen allen
Kirchenkreisverwaltungen zur Verfügung
gestellt werden und der weiteren Standardisierung und Optimierung der Kirchenkreisverwaltung dienen.
Beschluss 16:
„Die kirchenrechtlichen Verwaltungsbestimmungen werden mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung überprüft und gegebenenfalls geändert oder aufgehoben.“
112
B-Beschluss
Aus der Fülle der kirchenrechtlichen Verwaltungsbestimmungen wurden zunächst
diejenigen betrachtet, die nach Auffassung
der PG besonders arbeitsaufwendig (d.h.
auch kostenintensiv) sind. Es wurde deshalb begonnen mit:
• Haushalt- und Kassenwesen:
Diesen Arbeitsauftrag übernimmt das
Dez F durch die Überarbeitung des
Haushalt- und Kassenrechts (HKR).
• Liegenschaften (hier insbes. Pastoratsvorschriften):
Eine von der PG Verwaltung eingesetzte Untergruppe hat hierfür einen
ersten Vorschlag erarbeitet. Dieser ist
an das Nordelbische Kirchenamt zur
weiteren Bearbeitung übergeben
worden.
• Bauwesen (hier insbes. Genehmigungsvorbehalte)
Das Baudezernat hat zum Abbau der
Genehmigungsvorbehalte einen
Vorschlag erarbeitet. Dieser wurde in
einer Handreichung der ARO beschrieben und veröffentlicht. Erarbeitet und
zurzeit in der Beratung ist eine Novellierung der Baurechtsvorschriften.
In der gegenwärtigen Phase der Verwaltungszusammenführung haben die eingeführten Verwaltungsvereinfachungen noch
nicht unmittelbar zur Kostenreduktion geführt.
Beschluss 17:
„Um weitere Einsparungen realisieren zu
können, muss der Arbeitsumfang in den
Verwaltungen weiter reduziert werden.
Dies ist u.a. möglich durch:
• den Einsatz leistungsfähigerer und prozessoptimierender EDV,
• die Zusammenarbeit (oder Fusion) auf
Gemeindeebene und im Zusammenhang damit die Reduzierung auf Gemeindeebene anfallender Verwaltungsvorgänge
• Abbau von Genehmigungsvorbehalten.“
Projektgruppe „Verwaltung”
A-Beschluss
Der Beschluss ist in Teilen umgesetzt
durch die FG EDV:
Einheitliche EDV in Nordelbien:
• Finanzwesen: Navision K
• Personalwesen: Kidicap
Wird in 26 von 27 Kirchenkreisen
eingesetzt (Eine Überprüfung, ob es
ein besseres Programm gibt, steht für
diesen Bereich noch aus.)
• Meldewesen: KIM/netKIM
Die Einführung ist in allen 27 Kirchenkreisen vorgesehen.
• GBM/Liegenschaften: IMS.ware
Der Finanzbeirat hat beschlossen dieses Programm für die NEK über Sachbuch 08 gemeinschaftlich zu finanzieren.
• Friedhofswesen: Hades
• Kita: Die Untergruppe der FG EDV hat
sich einstimmig für die Beibehaltung
des Programms „Ki-On“ im Bereich
Hamburg ausgesprochen, da eine
Umrüstung auf ein anderes Programm,
insbesondere wirtschaftlich, nicht zu
vertreten ist. Für die Kirchenkreise in
Schleswig-Holstein werden andere Programme von der Untergruppe begutachtet.
• Allgemeine Verwaltung: Im Bereich des
Dokumentenmanagements ist eine Vor
entscheidung für das Programm RegiSafe getroffen worden.
Die FG EDV wird nach Abschluss ihrer Planungs- und Koordinationsarbeiten aufgelöst. Im Anschluss an diese EDV-Gruppe
wird eine Institutionalisierung der EDV-Arbeit in der NEK stattfinden. Die Kirchenleitung hat auf ihrer Sitzung im März 2009
darüber beraten und als ersten Schritt
hierzu die Einrichtung einer nordelbischen
„Koordinierungsgruppe EDV“ beschlossen.
Deren Aufgabe ist es, die Vereinheitlichung
der EDV zu fördern und zu sichern, um
damit eine Grundlage für eine kostengünstige und effiziente Verwaltung zu gewährleisten.
Die Einführung neuer einheitlicher Programme sollten strukturiert durch das NKA
begleitet werden. Gleiches gilt für die
Schaffung von Standards und die EDV
technische Anpassung. Hier braucht das
NKA entsprechende personelle Kapazitäten.
Die Kirchenleitung hat das NKA um eine
Vorlage zur Einrichtung einer „Koordinierungsstelle EDV in Nordelbien“ zu erarbeiten und hierfür einen Finanzierungsvorschlag vorzulegen.
Beschluss 18:
1. „Die Verwaltung in Nordelbien wird eine
Kosten-Leistungs-Rechnung einführen.“
A-Beschluss
2. „Dabei soll geprüft werden, wann eine
Umstellung des Rechnungswesens auf
kaufmännische Buchführung sinnvoll ist.“
B-Beschluss
Die FG KLR hat einen Musterkostenstellenplan entwickelt und ein Konzept für die
Umsetzung in Navision-K erarbeitet.
Der einheitliche Kontenplan der EKD ist mit
einigen nordelbischen Anpassungen übernommen worden. Dies ist in Absprache mit
der EKD geschehen. (vgl. Ausführungen zu
Beschluss 15).
Das NKA plant die Umstellung auf die kaufmännische Buchführung bis 2010.
Die Einführung der kfm. Buchführung liegt
in der Verantwortung und Planung der Kirchenkreise. Diese kann unterstützend durch
das NKA begleitet werden. Mehrere Kirchenkreise (z.B. Hamburg – Ost und Hamburg – West/Südholstein) planen
kurzfristig die Umstellung auf kfm. Buchführung.
113
Beschluss 19:
„ Die notwendigen Rahmenbedingungen
für die kirchlichen Verwaltungen werden
einheitlich kirchengesetzlich festgelegt.
Ziel des Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen so zu definieren, dass Kosteneinsparungen erreicht und gleichwohl eine
effektive professionelle Arbeit sichergestellt
wird. Für die Gemeinden besteht Anschluss- und Benutzungspflicht.
Folgende Eckpunkte sind zu berücksichtigen:
• Festlegung der von der Kirchenverwaltung für den Kirchenkreis und die dem
Kirchenkreis angehörenden Kirchengemeinden wahrzunehmenden Aufgaben
(Regelaufgaben),
• Verpflichtung des Kirchenkreises und
der Kirchengemeinden sowie deren
unselbständiger Dienste und Werke,
die Regelaufgaben durch die örtlich
zuständige Kirchenverwaltung wahrnehmen zu lassen,
• Schaffung der Möglichkeit, die Rechtsund Wirtschaftsaufsicht über die dem
Kirchenkreis angehörenden Kirchenge
meinden sowie weitere kirchenaufsichtliche Befugnisse des Kirchenkreises
auf die Kirchenverwaltung zu übertragen,
• Regelung der Verwaltungskosten,
• Haftungsbestimmungen“
A-Beschluss
Der Beschluss ist durch die Verabschiedung des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes (KKVwG) auf der Septembersynode
2006 umgesetzt.
Beschluss 20:
Die Synode bittet die Kirchenleitung, prüfen zu lassen, ob es sinnvoll ist, vom Nordelbischen Kirchenamt folgende Aufgaben
zentral wahrnehmen zu lassen:
• Rahmenvorgaben,
• Setzung von Standards,
• EDV-Konzeption (mit verbindlicher Geltung für ganz Nordelbien) im Zusam-
114
•
•
•
•
•
•
menwirken mit den Leiterinnen/Leitern
der Kirchenkreisverwaltungen),
Rechtsmittelverfahren im Friedhofswesen,
Rechtsmittelverfahren/erlasse im
Bereich der Kirchensteuer und andere
steuerrechtliche Fragen,
Erteilung kirchenaufsichtlicher Genehmigungen insbesondere im Bereich
des Bauwesens für denkmalgeschützte
Gebäude, Sakralbauten etc.,
Personalverwaltung der Ordinierten
inkl. Dienstwohnungsberechtigung,
Beihilfeberechnung für alle kirchlichen
Körperschaften und Einrichtungen
Zahlbarmachung von Gehältern aller
Mitarbeitenden, Eingruppierungen,
Beratung in Tarifangelegenheiten,
Rechtsberatung, Versendung von
Bescheiden
Die Ergebnisse des Prüfauftrages einschließlich der nötigen rechtlichen Voraussetzungen sollen der Synode auf ihrer
Tagung im September 2005 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
B- Beschluss
Der Prüfauftrag ist durch die PG Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Fachdezernaten des Nordelbischen Kirchenamtes
bearbeitet worden. Das Ergebnis ist von
der Kirchenleitung im November 2008 beraten und bestätigt worden:
Die bisherigen Zuständigkeiten der Verwaltungsaufgaben sind sinnvoll, haben
sich in der Praxis bewährt und sollen weiter bestehen bleiben.
Beschluss 21:
„Die Synode bittet die Kirchenleitung, prüfen zu lassen, ob die Revisionsaufgaben
für die Kirchenkreise und für die Nordelbische Ebene von einem zentralen Rechnungsprüfungsamt
wahrgenommen
werden sollten.“
Projektgruppe „Verwaltung”
B-Beschluss
Eine von der Lenkungsgruppe eingesetzte
Fachgruppe Revision hat diesen Prüfauftrag bearbeitet.
Das Ergebnis wird am 1. April 09 durch die
Lenkungsgruppe beraten und im Anschluss
an die zuständigen Gremien weitergeleitet.
5. Weitere Themen aus der PG
Verwaltung
Arbeitssicherheit
Angeregt durch die FG Bauwesen wurde
eine zukünftige Arbeitsstruktur zwischen
Kirchenkreisen und Baudezernat vereinbart.
Zentralarchiv
Die Möglichkeiten eines zentralen Standortes für alle Archive der NEK wurden
durch eine AG überprüft. Im Ergebnis
wurde die Umsetzung nicht befürwortet.
Beihilfekosten für Kirchenbeamtinnen/
Kirchenbeamten
In der PG Verwaltung wurde eine mögliche
Strukturveränderung der Übernahme der
Beihilfekosten beraten. Zurzeit soll die bestehende Struktur beibehalten werden.
6. Einschätzung der Reformumsetzung
im Bereich Verwaltung
Durch die Reduzierung der Kirchenkreisverwaltungen wurde ein großer Schritt in
Richtung Kostensenkung, Standardisierung, Qualitätssicherung gemacht.
Prozessen in den Verwaltungsabläufen,
obwohl mit der Installation zunächst ein zusätzlicher Aufwand verbunden war.
Die Einsicht ist gewachsen, dass die Einführung der KLR zur gewünschten Kostentransparenz der Verwaltung führt.
Die Weiterführung des Prozesses der OE Analyse mit der UNI Hamburg ist als Begleitung der Umsetzung des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes erforderlich.
Die Verwaltung hat einen angemessenen
Platz im Gefüge unserer Kirche erhalten.
Durch die Reform insgesamt hat sich ein
neues Kirchenbild entwickelt, d.h. ein gemeinsam aufeinander bezogenes System
und ein gutes Miteinander der verschiedenen Ebenen. Aus einem skeptischen Gegenüber ist ein Miteinander geworden.
Die gesamte NEK geht gestärkt aus dem
Prozess heraus. Alle Bereiche haben ein
Verständnis entwickelt, Teil der NEK zu
sein.
7. Anregungen für die Weiterarbeit
• Fortführung der OE Analyse in den
Kirchenkreisen
• EDV als Aufgabe der Landeskirche mit
entsprechenden Personalkapazitäten
• Personalentwicklung/Fortbildung für die
Leitungskräfte und Mitarbeitende in
den Verwaltungen
Durch das Kirchenkreisverwaltungsgesetz
mit Leistungskatalog entstand eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Verwaltungsarbeit in den Kirchenkreisen und für
die Kirchengemeinden.
Die Fusion in den Kirchenkreisen führte
zum Überdenken und zur Optimierung von
115
Anlage zum Abschlussbericht der
PG Verwaltung
Mitglieder der Fachgruppen
der PG Verwaltung
FG Bauwesen und Arbeitssicherheit
Herr Dr. Eberstein
NKA
Herr Langschwager
Münsterdorf
Herr Dr. Mutz
Lübeck
Herr Dr. Poser
NKA
Herr Roggon
Alt- Hamburg
Herr Schöne-Warnefeld
Schleswig
Herr Schulz
NKA
Frau Wenk
NKA
Geschäftsführung: Frau Stäcker
ARO
FG EDV
Herr Dr. Hoffmann
Stormarn
Herr Hürter/Herr Langer
RNB Hamburg
Herr Jacobsen/Herr Gogolin
Niendorf/Pinneberg
Herr Preine
Alt-Hamburg
Herr Pries
NKA
Herr Schröder
Rendsburg
Herr Thomsen
Angeln
Geschäftsführung: Herr Kock
NKA
116
FG Gebäudemanagement und
Liegenschaften
Frau Gaede
RPA
Herr Kröger
NKA
Herr Mahrt
Südtondern
Frau Mix
Eutin
Frau Platzeck
NKA
Herr B. Strenge
Harburg
Geschäftsführung: Frau Stäcker
ARO
FG Vereinfachung der
Verwaltungsvorschriften
Frau Gaede
RPA
Herr Kroeger
NKA
Herr Mahrt
Südtondern
Frau Mix
Eutin
FG Haushalt- und Kassenwesen
Herr Bergt
RPA
Herr Heier
Rendsburg
Frau Junge
Pinneberg
Frau Kogel
Kiel
Frau Lieder
NKA
Herr Dr. Pomrehn
NKA
Herr Preine
Alt-Hamburg
Herr Salewski
Kirchenkreisverband Hamburg
Herr Schnapauff
Hauptausschuss
Geschäftsführung: Herr Kock
Projektgruppe „Verwaltung”
NKA
FG KLR/Einführung kfm. Buchführung
Herr Blöcher
Hauptausschuss
Herr Friedrichsen/Frau Gaede
RPA
Herr Heier/Herr Moritz
Rendsburg/Eckernförde
Herr Dr. Hoffmann
Stormarn
Herr Krause/Herr Schöne-Warnefeld
Flensburg/Schleswig
Frau Lührs
Nordelbisches Frauenwerk
Geschäftsführung: Herr Kock
FG Personal
Frau Bölke
Stormarn
Frau Brummack
NKA
Frau Görlitz
NKA
Herr Kunst
VKDA
Frau Martens
Nordelbisches Frauenwerk
Frau Möller
NKA
Herr Pomarius
Münsterdorf
Frau Wißemann
Rendsburg
Geschäftsführung: Frau Stäcker
ARO
FG Revision
Herr Bloecher
Hauptausschuss
Frau Gaede
RPA
Herr Goerner
Rechnungsprüfungsausschuss
Herr Kammradt
Niendorf
Herr Propst Dr. Kasch
Segeberg
Herr Kock
NKA
Herr B. Strenge
Harburg
Geschäftsführung: Frau Stäcker
ARO
117
Abschlussbericht über
die Arbeit der Projektgruppe Hauptamtliche
Beschäftigung
Inhalt:
1. Auftrag
2. Zusammensetzung der Projektgruppe
3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe
4. Umsetzung der Reformbeschlüsse
5. Anregungen zur weiteren Arbeit
118
Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung”
1. Auftrag
Von der Lenkungsgruppe wurde die Projektgruppe Hauptamtliche Beschäftigung
Anfang 2006 mit der Bearbeitung der Reformbeschlüsse 32 und 33 beauftragt. Insbesondere sollte die Projektgruppe Entscheidungsgrundlagen für die Themen
„Personalabbau“, „Anstellungsträgerschaften“, „Mögliche Einschränkungen in der
Besoldung von Pastorinnen und Pastoren“
sowie „Vernetzung der kirchlichen Gremien
zu Personalfragen“ erarbeiten.
2. Zusammensetzung der Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung“
Wolfgang Boten,
Nordelbisches Kirchenamt
Ulrich Dombrowski,
Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen
Marie-Luise Görlitz,
Nordelbisches Kirchenamt
Susanne Hansen,
Lenkungsgruppe (2006)
Frank Howaldt,
Christians-Kirchengemeinde HamburgOttensen (bis Sommer 2006)
Herbert Jeute,
PastorInnenvertretung
Ingeborg Kerssenfischer,
Gleichstellungs- und Genderbeauftragte der NEK (bis Anfang 2008)
Michael Koch,
Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen
Jochen Kunst,
Verband kirchlich-diakonischer
Anstellungsträger
Gothart Magaard,
Nordelbisches Kirchenamt
Jörn Möller,
Lenkungsgruppe (2006/2007)
Kerstin Möller,
Lenkungsgruppe (seit Sommer 2007)
Monika Neht,
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
Annette Pawelitzki,
Kirchenleitung (Vorsitzende)
Dieter Radzuweit,
Diakonenschaft
Rudi Saß,
Stellenvermittlung (bis Frühjahr 2006)
Dr. Torsten Schweda,
Ev.-luth. Diakonissenanstalt
Alten Eichen
Ralf Stolte,
Kirchenbeamtenausschuss der NEK
Jens Voß,
früher Organisations- und Personalentwicklung Kirchenkreis Neumünster
(bis Sommer 2007)
Klaus-Dirk Wildoer,
Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen
Geschäftsführung:
Susanne Habicht,
Arbeitsstelle für Reformumsetzung
und Organisationsentwicklung
Moderation:
Felicia Schulz, Personalentwicklung
Kirchenkreis Stormarn
3. Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe
Die PG Hauptamtliche Beschäftigung hat
ihre Arbeit am 03. März 2006 aufgenommen und bis zum 18. April 2008 insgesamt
16 Sitzungen abgehalten. Zusätzlich hat
bis Anfang 2009 eine Reihe von Treffen
ihrer Untergruppen stattgefunden.
In der ersten Sitzung wurde ein von Kirchenleitung und Lenkungsgruppe verabschiedetes Konzept beraten, das eine Fülle
von Themen im Kontext von Hauptamtlichkeit skizzierte, die Projektgruppe jedoch
aufforderte, einen deutlichen Schwerpunkt
zu setzen auf
• Entwicklung von Modalitäten für unum-
119
gänglichen Personalabbau
• Beratung der vorliegenden Anstellungsträgerschaften
• Überprüfung von Tarif- und Besoldungsfragen
• Vernetzung derer, die in der NEK an
Personalfragen arbeiten.
In der Beratung dieses Konzepts stellte
sich als erster Konsens heraus:
• Die Komplexität des Themas und die
teilweise empfundene Unklarheit des
Auftrags gehören als Rahmenbedingungen mit zur Aufgabe dieser
Gruppe.
• Die Arbeitsbedingungen der privat-rechtlich Beschäftigten sind tarifrechtlich geregelt und liegen gar nicht in der
Verantwortung von Synode und Kirchenleitung.
• Aufgrund der Vielfalt der Anstellungsträger liegen keine aussagekräftige
Zahlen und Daten zur Gesamtbeschäftigung vor.
• Die Grundspannung, langfristige Perspektiven entwickeln zu sollen und
dabei gleichzeitig unmittelbaren Handlungsdruck zu spüren, ist nicht wirklich
aufzulösen. Deshalb soll den längerfristigen Überlegungen in der Projektgruppe Vorrang eingeräumt werden.
Die Zusammensetzung der Projektgruppe
spiegelte die verschiedensten Berufs- und
Interessengruppen unserer Kirche und
somit auch die existierenden Spannungen
zwischen verschiedenen Interessen und
Sichtweisen wider. Da ein Interessenausgleich der Projektgruppe eher unwahrscheinlich erschien, hat sie ihre Aufgabe
primär darin gesehen, Einzelthemen und
Problemlagen möglichst sachlich und
ohne Wertungen aus unterschiedlichen
Perspektiven zu beschreiben, untereinander soweit wie möglich Verständnis für die
verschiedenen Sichtweisen zu erzeugen
und gemeinsame Anregungen für eine
Weiterbehandlung des Themas durch Kir-
120
chenleitung und Synode zu entwickeln.
Die Projektgruppe entschied, dass zur Unterstützung der inhaltlichen Ausarbeitung
der verschiedenen Einzelthemen Untergruppen eingesetzt werden sollen. Die Ergebnisse dieser Fachgruppen wurden von
der Projektgruppe beraten und zu Vorlagen für Lenkungsgruppe, Kirchenleitung
und Synode zusammengefasst.
Es wurden folgende Untergruppen gebildet:
• Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
• Personalabbau
• Anstellungsträgerschaften
• Personalplanung
• Beschäftigungsdaten
Diese Themen bildeten die Arbeitsschwerpunkte der Projektgruppe. Die Untergruppen tagten jeweils für sich und legten ihre
Ergebnisse der Projektgruppe zur Beratung vor, ehe sie an die Lenkungsgruppe
und über diese an die Kirchenleitung weitergeleitet wurden. In der Nordelbischen
Synode wurde mehrfach über die Arbeit
der Projektgruppe berichtet.
Zu den Themenkomplexen „Öffentlichrechtliche Dienstverhältnisse“ und „Anstellungsträgerschaften“ entstanden umfassende Hintergrundpapiere, die in der Kirchenleitung beraten wurden; zum Thema
„Modalitäten von Personalabbau“ eine
Handreichung der ARO, die im November
2006 unter dem Titel „Personalwirtschaft
in der Nordelbischen Kirche - Zum Umgang mit sinkender Beschäftigung im Bereich der Angestellten und ArbeiterInnen“
veröffentlicht wurde.
Zu den Themen „Anstellungsträgerschaften“ und Beschäftigungsdaten wurden
wichtige Anregungen für die Weiterarbeit
an das Nordelbische Kirchenamt gegeben.
Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung”
4. Umsetzung der Reformbeschlüsse
Beschluss Nr. 32:
A. Die Synode bittet die Kirchenleitung,
prüfen zu lassen,
• ob und unter welchen Bedingungen es
sinnvoll ist, eine Messzahl für die Aufwendungen für die Pfarrbesoldung und
-versorgung festzulegen
und/oder
• ob es zur Einhaltung solch einer Messzahl geboten ist, die Bezüge und Pensionen der Pastorinnen und Pastoren zu
kürzen oder die Zahl der Pfarrstellen einzuschränken.
B. Die Kirchenleitung wird gebeten, zu prüfen: Personalentwicklungsplan für die
nicht-theologischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der ganzen Kirche, Strukturanpassungsfonds, Verantwortung für gerechte Regelungen bei der Reformumsetzung, Gesamtsolidarität.
„B-Beschluss“
erfolgte Synodenbeschlüsse in 10 Jahren
ca. 16%, d.h. ca. 10 Mio. € strukturell eingespart werden.
Sollten mittelfristig weitere Kürzungen unvermeidlich werden, empfahl die Projektgruppe allenfalls, die Durchstufung der
PastorInnen von A13 nach A14 um 50% zu
reduzieren. In diesem Fall erscheint der
Vorschlag diskussionswürdig, einzelne hervorgehobene Pfarrstellen mit einer Besoldung nach A 14 auszuweisen. Eine Absenkung aller Zulagenämter wurde nicht als
angemessen erachtet. Eine zentrale Erfassung der Personalkosten für alle hauptamtlich Beschäftigten in der NEK (s. Ergebnis der Untergruppe Beschäftigungs-daten
S. 5 dieses Berichts) könnte eine differenzierte Personalquote in der NEK ermitteln.
Durch die Anbindung des Besoldungssystems an das Bundesbesoldungsrecht sollten zusätzliche, kircheneigene Kürzungen
äußerst sorgfältig und vorsichtig erwogen
werden, weil die Gefahr von Doppelkürzungseffekten erheblich ist.
Darüber hinaus sollten deren finanzielle
Auswirkungen berechnet werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen in VELKD und EKD sowie diverser
Vorarbeiten aus dem Reformprozess.
Hierzu hat die Projektgruppe Hauptamtliche Beschäftigung unter dem Titel „Möglichkeiten zur Entlastung der Personalkostenbudgets für öffentlich-rechtlich Beschäftigte“ im Sommer 2007 ein Papier
vorgelegt.
Die Frage, ob es in der NEK weiterhin öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnisse für Pastorinnen und Pastoren sowie
für Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte geben solle, wurde in der Projektgruppe intensiv und kontrovers debattiert.
In ihrem Papier „Öffentlich-rechtliche
Dienstverhältnisse in der NEK - Für und
Wider öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse“ vom November 2007 ist die Gruppe
zur Auffassung gelangt, dass das vorhandene System öffentlich-rechtlicher Beschäftigung unbestreitbare Vorteile aufweist und deshalb auch in Zukunft beibehalten werden soll. Gleichzeitig stellt dieses
System die NEK jedoch mittel- bis langfristig auch vor Folgeprobleme. Auf diese hat
die Projektgruppe hingewiesen und daraus Anregungen für den Umgang mit diesen Folgeproblemen abgeleitet.
Das Papier verdeutlicht, dass auf der Basis
der Personalkosten 2007 durch bis dahin
Zu den Vorschlägen, die die Kirchenleitung
übernommen hat, gehört u.a., dass freie
Im Rahmen des Beschlusses 32 A erhielt
die Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung“ von der Lenkungsgruppe
den Auftrag, vorab die Argumente zusammenzustellen, die für oder gegen eine Verbeamtung künftig einzustellender Pastorinnen und Pastoren sprechen.
121
Stellen im Bereich der NEK künftig - soweit
es nicht explizit um den pfarramtlichen
Dienst handelt - für öffentlich-rechtliche wie
für privat-rechtlich Beschäftigte ausgeschrieben werden. Bei der Stellenbesetzung geht es vor allem um individuelle
Eignung und Qualifikation. Außerdem
wurde das NKA gebeten, zu prüfen, ob für
die ca. 700 privatrechtlich Beschäftigten
auf nordelbischer Ebene eine Stelle eingerichtet werden sollte, zu deren Aufgaben vergleichbar mit bestimmten Aufgaben des
Personaldezernats für die Pastorinnen und
Pastoren - Personalplanung und -steuerung, Personalberatung und -betreuung
sowie die Personalentwicklung gehören
würde.
Im Rahmen des Beschlusses 32 B hatte
die Projektgruppe den Auftrag, sich mit
dem Thema „Modalitäten für Personalabbau“ zu befassen. Im November 2006 erschien dazu eine Handreichung „Personalwirtschaft“, die Empfehlungen zur fairen und sozial abgefederten Ausgestaltung
unvermeidbaren Personalabbaus im Bereich der Angestellten und ArbeiterInnen
gibt. Nach Ansicht der Projektgruppe geht
es dabei vor allem darum, weitere Abbaumaßnahmen, soweit sie denn unvermeidbar sein sollten, so zu gestalten, dass
• Individuelle Nachteile für die Betroffenen wenigstens teilweise ausgeglichen
werden und
• das Ansehen der Kirche als Arbeitgeberin nicht unnötig beschädigt wird.
Die Handreichung richtet sich an kirchliche
Anstellungsträger auf allen Ebenen, bietet
aber auch Mitarbeitenden eine erste Orientierung und Hilfestellung. Sie befasst sich
beispielsweise mit unterschiedlichen Möglichkeiten, Nachteile aus verringerter Arbeitszeit auszugleichen, Abfindungen zu
gestalten oder Beschäftigten, die von Kündigung betroffen sind, ein Outplacement anzubieten. Die verschiedenen Instrumente
sind mit ihren jeweiligen Voraussetzungen
sowie Vor- und Nachteilen beschrieben.
122
Kirchenleitung und Synode haben das Erscheinen einer solchen Materialsammlung
sehr begrüßt. Die ARO hat die Broschüre
an alle kirchlichen Anstellungsträger und
Mitarbeitervertretungen versandt. Sie ist
verfügbar als Download unter
http://www.reformumsetzungnordelbien.de.
Bereits bei Beschäftigung mit dem Thema
Personalabbau, aber auch bei der Frage
nach Personalplanung generell ist der Projektgruppe der eklatante Mangel an belastbaren Daten zum Thema Hauptamtliche Beschäftigung in der NEK deutlich
geworden. Sie hat daher angeregt, künftig
wesentliche Beschäftigungsdaten in den
Gliederungen der NEK klar zu dokumentieren: Wie viele Menschen sind in Nordelbien mit welchen Stundenanteilen und
welchen Qualifikationen in welchen Bereichen beschäftigt? Was kostet diese Arbeit?
Wie ist der „gesamtkirchliche Personalkörper“ eigentlich wirklich zusammengesetzt?
Ist die NEK als Kirche damit hinreichend
gut „aufgestellt“ für die Zukunft, oder soll
daran etwas verändert werden? Eine zentrale Beschäftigungs-Datenbank erscheint
der Projektgruppe unerlässlich. Diese Anregung ist durch die Lenkungsgruppe dem
Nordelbischen Kirchenamt zur Weiterarbeit
übermittelt worden.
Die Untergruppe „Personalplanung“ hat
ihre Arbeit nach wenigen Sitzungen eingestellt. Grund dafür war neben der mangelhaften Datenlage die Erkenntnis, dass
aufgrund der Struktur weitgefächerter Anstellungsträgerschaften in der NEK für eine
zukunftsfähige Personalplanung der NEK
auf gesamtkirchlicher Ebene nicht die
strukturellen Voraussetzungen bestehen.
Beschluss 33:
Die Synode bittet die Kirchenleitung, im
Rahmen der Beratungen über die Zukunft
der Ortsgemeinden und ihrer Aufgaben
prüfen zu lassen, ob und unter welchen
Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung”
rechtlichen Voraussetzungen es ermöglicht werden kann, die Anstellungsträgerschaft für hauptamtlich Mitarbeitende auf
Kirchenkreisebene anzusiedeln. Dabei ist
darauf zu achten, dass durch gesetzlich
verbindliche Ausführungsbestimmungen
dem Bedürfnis der Gemeinden nach Selbständigkeit und Selbstbestimmung in Personalangelegenheiten Rechnung getragen
wird, aber auch eine „schlanke“ Personalbewirtschaftung ermöglicht wird.
(B-Beschluss)
Dieses Papier wurde von der Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung“
und von der Lenkungsgruppe im Juli 2007
verabschiedet, dann aber nach einer ersten Beratung in der Kirchenleitung im Januar 2008 noch einmal an die Projektgruppe zurückverwiesen. Es enthält erste
grundlegende Überlegungen aus personalpolitischer und juristischer Sicht zu der
von der Synode aufgeworfenen Frage.
Die Projektgruppe hat ihre Aufgabe darin
gesehen, zu beraten, ob und wie durch
eine Verlagerung von Anstellungsträgerschaften die Qualität kirchlicher Arbeit in
Zeiten zurückgehender Mittel gesichert
und gleichzeitig die soziale Verantwortung
der Kirche als Arbeitgeberin deutlich gemacht werden könne.
Ihre Überlegungen beziehen sich auf die
Gruppe kirchensteuerfinanzierter Hauptamtlicher in den Kirchengemeinden, also
Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker,
Diakoninnen und Diakone, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, Küsterinnen und Küster, Gemeindesekretärinnen sowie auf Mitarbeitende in Kindertagesstätten der Kirchengemeinden,
die nur zu einem geringen Teil kirchensteuerfinanziert werden.
Die Projektgruppe hat festgestellt, dass die
Anstellung dieser Gruppen von Mitarbeitenden auf der Ebene von Kirchengemeinden personalpolitisch sowohl Vorteile als
auch Nachteile bietet:
Im Ergebnis hat die Projektgruppe für die
Aufgabenfelder Kirchenmusik, Jugendarbeit / Gemeindediakonie sowie Gemeindepädagogik vom Grundsatz her dringend
eine Anstellungsträgerschaft beim Kirchenkreis oder bei einem Kirchengemeindeverband empfohlen. Diese Arbeitsfelder
sind für die Wahrnehmung des Verkündigungsauftrags, für das missionarische Wirken unserer Kirche unerlässlich. Sie können und sollen soweit wie möglich auf der
Ebene einzelner Gemeinden erbracht werden, sind aber auf diese Ebene nicht beschränkt, sondern können und müssen
ihren Ausdruck auch in überörtlichen Projekten und Arbeitsvorhaben finden. Allerdings sind sie nach Ansicht der Projektgruppe wegen der damit verbundenen notwendigen inhaltlichen Kooperation und Koordination und aus den genannten personalpolitischen Gründen künftig nicht mehr
qualifiziert durch Anstellungsträgerschaften auf der Ebene einzelner Kirchengemeinden zu sichern und sollten daher auf
die Ebene Kirchenkreis bzw. Kirchengemeindeverband überführt werden.
Für das Aufgabenfeld Evangelischer Kindertagesstättenarbeit - auch wenn diese
größtenteils fremdfinanziert ist - hat die Projektgruppe vom Grundsatz her dringend
eine Anstellungsträgerschaft in einem KitaWerk des Kirchenkreises, dem die Gemeinden beitreten können oder einem
Kirchengemeindeverband empfohlen.
Für die Aufgabenfelder Küsterinnen- und
Küsterdienst und Gemeindesekretariat hat
die Projektgruppe vom Grundsatz her Anstellungsträgerschaften bei der Kirchengemeinde oder einem Kirchengemeindeverband empfohlen.
Der Auffassung der Projektgruppe, dass
eine Übertragung von Anstellungsträgerschaften zumindest für die Bereiche Kirchenmusik und Gemeindepädagogik /
Gemeindediakonie notfalls auch rechtlich
verpflichtend gemacht werden müsse,
konnte sich die Kirchenleitung angesichts
123
der verfassungsmäßig garantierten Rechte
der Ortsgemeinde nicht anschließen. Sie
hat außerdem auf zahlreiche freiwillige Kooperationen zwischen Gemeinden zur Sicherstellung hauptamtlicher Beschäftigung oder die Gründung freier Initiativen
wie Fördervereine usw. verwiesen.
und mit Ausstrahlung in die Welt sicherzustellen.
Die Projektgruppe wollte solche Ansätze
keinesfalls diskreditieren. Vielerorts trägt
derartiges Engagement dazu bei, die Beschäftigung von Hauptamtlichen auf Gemeindeebene überhaupt aufrecht zu
erhalten. Allerdings hat die Projektgruppe
darauf hingewiesen, dass freiwillige Möglichkeiten angesichts der dramatischen
Veränderungen der Beschäftigung von KirchenmusikerInnen und GemeindepädagogInnen / DiakonInnen in einzelnen Regionen nicht mehr ausreichen, um Beschäftigungsverhältnisse von Hauptamtlichen in
diesen Bereichen nachhaltig zu sichern.
Zudem ist eine Steuerung durch die dezentralen Anstellungsträgerschaften nahezu ausgeschlossen. Andere Landeskirchen organisieren derartige verkündigungsnahe Tätigkeiten schon aus diesem
Grund in zentralen Anstellungsträgerschaften.
5. Anregungen zur weiteren Arbeit
In Aufnahme der Entscheidung der Kirchenleitung, angesichts der verfassungsmäßig garantierten gemeindlichen Selbstbestimmung auf sog. „Zwangskomponenten“ zu verzichten, hat die Projektgruppe
als eine Möglichkeit vorgeschlagen, Standards für die Versorgung von Kirchenkreisen, Regionen und Gemeinden für kirchenmusikalische und gemeindepädagogische
/-diakonische Arbeit zu entwickeln, die den
Kirchenkreisen als Empfehlung gegeben
werden könnten. Auf dieser Grundlage
könnten Kirchenkreise spezifische Strategien entwickeln, zusammen mit den Gemeinden Wege und Ressourcen zu finden,
hauptamtliche Beschäftigungsverhältnisse
in den Bereichen Kirchenmusik und Gemeindepädagogik /-diakonie nachhaltig
124
Diese Anregung im Sinne der Kirchenleitung ist dem Nordelbischen Kirchenamt
zur Weiterarbeit übermittelt worden.
Die Projektgruppe hat mit ihren Papieren
wichtige Fakten und Argumente zusammengetragen und eine Reihe von Anstößen zum Umgang mit hauptamtlicher
Beschäftigung gegeben. Eine Reihe von
Aufgaben konnte die Projektgruppe nicht
selber bearbeiten, misst diesen aber künftig große Bedeutung zu:
Zentrale Erfassung wichtiger Beschäftigungsdaten für die NEK.
Zentrale Erfassung der Personalkosten in
der NEK.
Schaffung einer nordelbischen Stelle für
die Personalplanung /-entwicklung im Bereich der nordelbisch privatrechtlich Beschäftigten, die über die jeweiligen Anstellungsträger hinaus, jedoch in enger Absprache mit diesen, Fortbildungsangebote,
Beratung bei der beruflichen Weiterentwicklung sowie Maßnahmen der Personalentwicklung für diese Mitarbeitendengruppe bereithält. Des weiteren hätte diese
Stelle die Unterschiede zwischen den verschiedenen nordelbischen Beschäftigtengruppen im Auge zu behalten - insbesondere im Blick auf die Rahmenbedingungen von Beschäftigungsverhältnissen,
wie z.B. Arbeitszeitvolumen, Entwicklung
von Löhnen und Gehältern-, die Kommunikation und das Verständnis zwischen
ihnen zu fördern und gemeinsam mit dem
Personaldezernat die Anliegen beider
Gruppen gleichgewichtig in den Gremien
der NEK zu vertreten.
Unterstützung und Anregung der Kirchenkreise bei der Sicherung hauptamtlicher
Stellen in Gemeinden und Regionen.
Projektgruppe „Hauptamtliche Beschäftigung”
Neben diesen konkreten Vorschlägen
wünscht sich die Projektgruppe, dass es in
der Kirche künftig häufiger gelingen möge,
im Dialog über Hauptamtliche Beschäftigung bei aller sachlichen Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Standpunkten und Interessen der unterschiedlichen
Beschäftigtengruppen doch zu einer gegenseitigen Wahrnehmung und Wertschätzung und zu gemeinsamen Problembeschreibungen und gemeinsamen Lösungsvorschlägen zu kommen. Solche Erfahrungen konnte die Projektgruppe gelegentlich miteinander machen. Sie fallen
nicht vom Himmel, sie wollen erarbeitet
sein, und dann sind sie doch ein Geschenk.
Bericht: Susanne Habicht /
Annette Pawelitzki März 2009
125
VII.Verzeichnis der
Mitwirkenden am
Reformprozess
127
Verzeichnis der
Mitwirkenden am
Reformprozess
1. Mitglieder der Lenkungsgruppe
Vorsitzender der Kirchenleitung
Bischof Dr. Hans-Christian Knuth
(bis 2008),
Bischof Gerhard Ulrich (ab 2009)
(Vorsitzender)
Vertreter der Pröpstinnen und Pröpste
Propst Kai Reimer
(Stellvertr. Vorsitzender)
Präsidentin des Nordelbischen
Kirchenamtes
Dr. Frauke Hansen-Dix
Vorsitzende der Kammer für Dienste
und Werke
Pastorin Susanne Hansen (bis 2006),
Pastor Jörn Möller (bis 2007),
Pastorin Kerstin Möller (ab 2007)
Vorsitzender der Pastorenvertretung
Pastor Herbert Jeute
Vorsitzender des Gesamtausschusses
der Mitarbeitervertretungen
Michael Koch
Vorsitzender des Hauptausschusses
Claus Möller
Mitglied der Kirchenleitung
Landespastorin Annegrethe Stoltenberg
Präsident der Nordelbischen Synode
Hans-Peter Strenge
128
2. Mitglieder der Projekt-, Arbeitsund Fachgruppen
Gudrun Apel
Wolfgang Bartelt
Peter Barz
Volker Bergt
Stefan Block
Susanne Bode
Martin Blöcher
Petra Bölke
Jürgen F. Bollmann
Dr. Friedrich August Bonde
Sebastian Borck
Wolfgang Boten
Simone Brinckmann
Kay-Ulrich Bronk
Almuth Brummack
Theo Christiansen
Dr. Johann Hinrich Claussen
Folkert Doedens
Christian Dehm
Ulrich Dombrowski
Dr. Winfried Eberstein
Heide Emse
Jörn Engler
Kirsten Fehrs
Harald Fellechner
Rainer Finke
Erk Friedrichsen
Ute Gaede
Sabine von Gerlach
Marie-Luise Görlitz
Rudolf Görner
Andreas Gogolin
Rüdiger von der Goltz
Dr. Horst Gorski
Dr. Friedemann Green
Dirk Große
Andreas Hamann
Susanne Hansen
Dr. Frauke Hansen-Dix
Heike Hardell
Prof. Dr. Dr. Wilfried Hartmann
Dr. Dorothee Hassenpflug-Hunger
Ralf Heier
Dietrich Heuer
Dr. Matthias Hoffmann
Verzeichnis der Mitwirkenden am Reformprozess
Gertrude von Holdt-Schermuly
Frank Howaldt
Nils Hürter
Thomas Jacobsen
Ilona Jandt
Bischöfin Maria Jepsen
Jutta Jessen-Thiesen
Herbert Jeute
Almuth Jürgensen
Susann Junge
Hans Joachim Kammradt
Dr. Klaus Kasch
Ingeborg Kerssenfischer
Michael Koch
Thorsten Kock
Ina Koppelin
Eva-Maria Kogel
Kay Kraack
Hartmut Krause
Norbert Kröger
Thomas Kröger
Jochen Kunst
Rüdiger Langer
Wolfgang Langschwager
Johanna Lenz-Aude
Georg Levsen
Hartwig Liebich
Sabine Lieder
Hans Jörg Lieske
Elisabeth Lingner
Renate Lührs
Petra Maaß
Andreas Malzahn
Gothart Magaard
Klaus Mahrt
Gisela Martens
Dr. Karl-Heinrich Melzer
Ralf Meister
Claus Möller
Jörn Möller
Kerstin Möller
Nicole Möller
Dieter Mondwurf
Volker Moritz
Dr. Reinhard Mutz
Heiko Naß
Monika Neht
Redlef Neubert-Stegemann
Elisabeth Ostrowski
Annette Pawelitzki
Corry Platzeck
Thomas Pomarius
Dr. Rüdiger Pomrehn
Dr. Wilhelm Poser
Jürgen Preine
Torsten Pries
Dieter Radzuweit
Hans-Uwe Rehse
Kai Reimer
Bernd Rickert
Klaus-Peter Roggon
Maren Rosenkötter
Thomas Roßmann
Dr. Rüdiger Sachau
Jörg Salewski
Rudi Saß
Heike Schlottau
Reinhard Schmitt
Andreas Schnapauff
Thomas Schöne-Warnefeld
Dieter Schröder
Herwig Schröder
Felicia Schulz
Roland Schulz
Dr. Torsten Schweda
Margrit Semmler
Carsten Spitz-Fischer
Ralf Stolte
Annegrethe Stoltenberg
Hans-Peter Strenge
Bernt Strenge
Elsbeth Süßebecker
Beate Thiele
Sven Thomsen
Elke Ukena-Seguin
Gerhard Ulrich
Prof. Dr. Peter Unruh
Wolfgang Vogelmann
Rose Volz-Schmidt
Jens Voß
Kirsten Voß
Friedrich Wagner
Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter
Jochen Wenck
Dr. Henning von Wedel
Ingrid Wenk
129
Verzeichnis der Mitwirkenden am Reformprozess
Matthias Wiechmann
Klaus-Dirk Wildoer
Konstanze Wißemann
3. Das Team der Arbeitsstelle für
Reformumsetzung und Organisationsentwicklung
Ulrike Brand-Seiß
Susanne Habicht
Christoph Meyns
Jürgen Jessen-Thiesen
Christina Schlettwein
Käthe Stäcker
130
VIII. Verzeichnis der
im Laufe des
Reformprozesses
erarbeiteten Papiere
131
Verzeichnis der im Laufe
des Reformprozesses
erarbeiteten Papiere
Überlegungen zur Einfu
̈hrung der Zielsteuerung in den Hauptbereichen ab
2010 (2007)
Alternative Anstellungsträgerschaften.
Chancen einer neuen Organisationsstruktur kirchlicher Arbeit in der Nordelbischen
Kirche (2008)
1. Veröffentlichungen aus der Zeit der
Reformkommission
PraxisBuch Kirchenvorstand.
Gemeinde leiten (2009)
Leitsätze zum Kirchenbild ( 2004)
3. Handreichungen der ARO
Profil der Ortsgemeinde im Blick auf
Kirche 2010 (2004)
Personalwirtschaft in der Nordelbischen
Kirche. Zum Umgang mit sinkender Beschäftigung im Bereich der Angestellten
und ArbeiterInnen (2006)
Reader Ergebnisse aus den thematischen Projektgruppen der Reformkommission (2004)
Reader zu den Strukturprozessen in den
Kirchenkreisen (2004)
Verknüpfung der Aufgaben und Inhalte
der Dienste und Werke der NEK und der
Kirchenkreise (2006)
Zukunft der Bildungsarbeit in der Nordelbischen Kirche (2004)
Die Überleitungsvereinbarung im
Rahmen der Kirchenkreis-Neugliederung
(2007)
2. Veröffentlichungen der Projektgruppen
Rahmenkontrakte zur Verknu
̈pfung der
Aufgaben und Inhalte der Dienste und
Werke in den Kirchenkreisen und der
Nordelbischen Kirche (2007)
Leitfragen zum kirchlichen Leben (2007)
Kirchengemeinden in Kooperation.
Exemplarische Darstellung der Erfahrungen von nordelbischen Kirchengemeinden mit unterschiedlichen Kooperationsformen (2007)
Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
in der NEK (2007)
Pröpstliche Aufgaben in den ku
̈nftigen
Kirchenkreisen (2007)
132
Erläuterungen zum Leistungskatalog
Abschnitt Bauwesen des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes (2008)
Die genannten Veröffentlichungen können im Downloadbereich der Internetseite
der Arbeitsstelle für Reformumsetzung
und Organisationsentwicklung unter
http://www.reformumsetzung-nordelbien.de im PDF-Format heruntergeladen
werden.
IX. Verzeichnis der
im Laufe des
Reformprozesses
beschlossenen
Kirchengesetze
133
Verzeichnis der
im Laufe des
Reformprozesses
beschlossenen
Kirchengesetze
Kirchengesetz
zur Änderung der Verfassung der
Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(16. Änderungsgesetz – 16. ÄndG)
vom 8. Februar 2005
Kirchengesetz
zur Änderung des Kirchengesetzes
über die Finanzverteilung
in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(Zehntes Finanzgesetz-Änderungsgesetz)
vom 8. Februar 2005
Kirchengesetz
zur Änderung der Verfassung der
Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(17. Änderungsgesetz – 17. ÄndG)
vom 11. Oktober 2005
Kirchengesetz über die Wahrnehmung
des pröpstlichen Amtes im Rahmen
der Neugliederung des Kirchengebietes
(Erstes Strukturreformgesetz – 1. StrRefG)
vom 29. November 2005
Kirchengesetz über die Neugliederung
des Kirchengebietes
(Zweites Strukturreformgesetz –
2. StrRefG)
vom 10. Oktober 2006
Kirchengesetz zur Änderung
der Verfassung der
Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(18. Änderungsgesetz – 18. ÄndG)
vom 10. Oktober 2006
134
Kirchengesetz über die Organisation
der Verwaltung in den Kirchenkreisen
(Kirchenkreisverwaltungsgesetz –
KKVwG)
vom 10. Oktober 2006
Elftes Kirchengesetz zur Änderung
des Finanzgesetzes
(Elftes Finanzgesetz-Änderungsgesetz)
vom 12. Dezember 2006
Zwölftes Kirchengesetz zur Änderung
des Finanzgesetzes
(Zwölftes Finanzgesetz-Änderungsgesetz)
vom 4. Dezember 2006
Kirchengesetz über die Widmung
und Entwidmung von Kirchen
(Widmungsgesetz – WidmungsG)
vom 4. Dezember 2006
19. Kirchengesetz zur Änderung
der Verfassung
der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(19. Verfassungsänderungsgesetz –
19. VerfÄndG)
vom 8. Oktober 2007
20. Kirchengesetz zur Änderung
der Verfassung
der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(20. Verfassungsänderungsgesetz –
20. VerfÄndG)
vom 9. Oktober 2007
Kirchengesetz zur Neuordnung
des leitenden geistlichen Amtes
vom 9. Oktober 2007
Kirchengesetz zur Änderung des
Finanzgesetzes
und des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes
(13. Finanzgesetz-Änderungsgesetz)
vom 9. Oktober 2007
21. Kirchengesetz zur Änderung
der Verfassung
der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(21. Verfassungsänderungsgesetz –
Verzeichnis der im Laufe des Reformprozesses beschlossenen Kirchengesetze
21. VerfÄndG)
vom 3. Dezember 2007
22. Kirchengesetz zur Änderung
der Verfassung
der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(22. Verfassungsänderungsgesetz –
22. VerfÄndG)
vom 4. Dezember 2007
Kirchengesetz über die Bildung
der Kirchenvorstände (KVBG)
vom 4. Dezember 2007
23. Kirchengesetz zur Änderung
der Verfassung
der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(23. Verfassungsänderungsgesetz –
23. VerfÄndG)
vom 11. März 2008
Kirchengesetz über die Organisation
der Dienste und Werke
der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
in Hauptbereichen der kirchlichen Arbeit
vom 11. März 2008
Kirchengesetz zur Änderung
der Verfassung
der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche und
des Zweiten Strukturreformgesetzes
(24. Verfassungsänderungsgesetz –
24. VerfÄndG)
vom 7. Oktober 2008
Kirchengesetz zur Änderung
des 19. Verfassungsänderungsgesetzes
Vom 7. Oktober 2008
Kirchengesetz zur Änderung
des Kirchengesetzes
zur Neuordnung des leitenden
geistlichen Amtes
Vom 7. Oktober 2008
Kirchengesetz über die Bildung
der Kirchenkreissynoden und der Synode
(Synodalwahlgesetz – SynWahlG)
vom 7. Oktober 2008
Kirchengesetz über die Visitation
(Visitationsgesetz – VisitationsG)
vom 7. Oktober 2008
Kirchengesetz zur Änderung
der Verfassung der
Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(25. Verfassungsänderungsgesetz –
25. VerfÄndG)
vom 2. Dezember 2008
26. Kirchengesetz zur Änderung
der Verfassung
Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(26. Verfassungsänderungsgesetz –
26. VerfÄndG)
vom 30. März 2009
27. Kirchengesetz zur Änderung
der Verfassung
Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
(26. Verfassungsänderungsgesetz –
26. VerfÄndG)
vom 31. März 2009
Kirchengesetz zur Änderung
des 19. Verfassungsänderungsgesetzes,
des Kirchengesetzes zur Neuordnung
des leitenden geistlichen Amtes
und des Kirchenbesoldungsgesetzes
vom 31. März 2009
Kirchengesetz über die Bildung
der Kammer für Dienste und Werke
vom 31. März 2009
Kirchengesetz zur Änderung
des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes
vom 31. März 2009
Kirchengesetz zur Änderung
des 20. Verfassungsänderungsgesetzes
vom 31. März 2009
Kirchengesetz zur Änderung des
Finanzgesetzes
(14. Finanzgesetz-Änderungsgesetz –
14. FinanzGÄndG)
vom 31. März 2009
135
Raum für
Notizen
136
Notizenl
137
Impressum
herausgegeben von der Kirchenleitung
der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
Erarbeitung:
Arbeitsstelle für Reformumsetzung und
Organisationsentwicklung
Redaktion:
Christoph Meyns
Layout und Gestaltung:
Design Concept, Heikendorf
Druck auf PEFC zertifiziertem Papier:
PMI, Hamburg
Juni 2009
138