Für Werkstätten (WfbM) für seelisch behinderte Menschen

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Für Werkstätten (WfbM) für seelisch behinderte Menschen
Anlage 1 zum HEB-B und HEB C Bogen - Gesamtplanverfahren der bayerischen Bezirke
Modellvorhaben Bezirk Oberbayern für den Bereich der Werkstätten für seelisch behinderte
Menschen (2006)
Für Werkstätten (WfbM) für seelisch behinderte Menschen
Sachverhalt:
Im Laufe des Jahres wird in Oberbayern regionsweise das mit Beratung durch die Leistungsanbieter in Bayern entwickelte Gesamtplanverfahren für Menschen mit seelischer
Behinderung eingeführt.
Auch die in Oberbayern vorgehaltenen Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind
Teil des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII soweit sie für seelisch erkrankte/behinderte erwachsene Menschen Leistungen bzw. einen Arbeitsplatz vorhalten.
WfbM bieten einen äußerst wichtigen Baustein im Versorgungsangebot für den o.g.
Personenkreis an und müssen daher in dieses Verfahren im Einzelfall einbezogen werden.
Grundsätzlich gelten die dem Gesamtplanverfahren zugrunde gelegten Qualitätsstandards bzw. fachliche Grundlagen (siehe Leitfaden Gesamtplan), wie z.B. dass Förderplanung/Hilfeplanung als Prozess verstanden wird, das Verfahren dialogisch gestaltet
ist sowie der Förder-/Hilfeplan möglichst unter:
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Einbeziehung aller relevanten Bezugspersonen des Klienten,
der aktiven Beteiligung des Klienten,
lebensfeldbezogen,
zielorientiert und
integriert
erfolgt.
Für die Beteiligung der WfbM am Gesamtplanverfahren gelten besondere Regelungen,
die hier im Einzelnen dargestellt werden.
1. Die WfbM erstellt in der Regel, nach dem im Fachausschuss der WfbM für den
jeweiligen Leistungsberechtigten vereinbarten Bewilligungszeitraum, einen Entwicklungsbericht (Förderplan) auf der Grundlage des HEB-B Bogens des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII, soweit die Leistungs- bzw. Kostenträgerzuständigkeit dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Bezirk) obliegt.
2. Die WfbM erstellt in einen Abschlussberichtsbogen auf der Grundlage des HEBC Bogens des Gesamtplanverfahrens soweit eine durch sie vorgehaltene Förderung beendet wird (Kündigung/Abbruch der Maßnahme, Vermittlung an eine andere Arbeitsstätte, etc).
3. Der Sozialbericht ist nicht zu erstellen.
4. Der Arztbericht kann im Einzelfall, zur Weitergenehmigung einer Maßnahme
vonseiten des Leistungs- bzw. Kostenträgers Bezirk Oberbayern gefordert werden.
5. Die WfbM beteiligt sich verpflichtend an einer vonseiten des Kostenträgers im
Einzelfall geforderten „Personenkonferenz“
Ergebnisstand Januar 2006
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Anlage 1 zum HEB-B und HEB C Bogen - Gesamtplanverfahren der bayerischen Bezirke
Modellvorhaben Bezirk Oberbayern für den Bereich der Werkstätten für seelisch behinderte
Menschen (2006)
Für die interne Förderplanung in der WfbM ergibt sich daraus notwendiger Weise:
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Die Zuordnung zum Personenkreis erfolgt vorrangig im jeweiligen Fachausschuss WfbM (zur Orientierung kann für Obbay. die Hilfebedarfsgruppe XIII C
dienen).
Für jeden WfbM-Teilnehmer (Werkstattbesucher) ist eine Förderplanung aufzustellen. Schwerpunkt dabei ist der Teilhabebereich Arbeit/Ausbildung.
Die jeweilige Förderplanung in der WfbM berücksichtigt angemessen die inhaltlichen Kriterien des Gesamtplanverfahrens (Teilhabebereich Arbeit / HEB-BogenB).
Der Förderplanung wird in Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft der WfbM
und dem jeweiligen Werkstättenbesucher (Klient) im Sinne eines Förderplanprozesses erstellt und weitergeführt. Die jeweilige Förderplanung (Darstellung der
aktuellen Situation, Beschreibung der vorhandenen Fähigkeiten, Ressourcen
sowie Beeinträchtigungen, Beschreibung der Förderziele sowie der dazu eingeleiteten Maßnahmen) wird mindestens einmal jährlich überprüft (evaluiert) und
bei Bedarf fortgeschrieben.
Eine dem Förderplanprozess entsprechend angepasstes Monitoring erfolgt je
nach individueller Hilfeplanprozessgestaltung und Bedarf (z.B. im Rahmen der
Durchführung von Mitarbeitergesprächen).
Förderplangespräche/Mitarbeitergespräche finden turnusmäßig, fest vereinbart mindestens einmal pro Halbjahr - statt. In der Besprechung sollte auch über berufliche Weiterentwicklungsperspektiven gesprochen werden. Die Ergebnisse
fließen in die interne Förderplanung ein.
Der in der WfbM durchgeführte Förderplan dient auch zur internen Qualitätssicherung der Leistungserbringung bzw. zur Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Angebotsdefinition (des internen Leistungsangebots).
Interne Förderplanung und Entwicklungsbericht auf der Grundlage des HEB-BogenB des Gesamtplanverfahrens:
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Der Entwicklungsbericht an den Kostenträger wird regelhaft auf der Grundlage
des HEB-Bogen-B erstellt.
Die Ergebnisse der internen Förderplanung sind wesentliche Grundlage für die
Entwicklungsberichtserstellung an den Bezirk, d.h. der HEB-Bogen-B gibt diese
„kumuliert“ wieder.
Die dem HEB-B Bogen hinterlegten Zeiten der Entwicklungsberichtsdarstellung
sind für die WfbM nur insoweit relevant, wenn diese:
o A) den jeweiligen, im Fachausschuss der WfbM festgelegten Bewilligungszeitraum entsprechen, oder
o B) der Kostenträger für spezifische Einzelfälle dieses als Notwendig erachtet.
Ergebnisstand Januar 2006
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Menschen (2006)
Der Förderplanung werden folgende Kriterien hinterlegt (siehe dazu auch Anlage a):
•
Kognitive Merkmale (z. B. Arbeitsplanung, Auffassung, Aufmerksamkeit, Konzentration, Lernen/Merken, Problemlösen, Umstellung, Vorstellung etc.)
•
Soziale Merkmale (z. B. Durchsetzung, Führungsfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Kritikfähigkeit, Kritisierbarkeit, Teamarbeit etc.)
•
Merkmale zur Art der Arbeitsausführung (z. B. Ausdauer, kritische Kontrolle,
Misserfolgstoleranz, Ordnungsbereitschaft, Pünktlichkeit, Selbständigkeit, Sorgfalt, Verantwortung etc.)
•
Psychomotorische Merkmale (z. B. Antrieb, Feinmotorik, Reaktionsfähigkeit etc.)
•
Kulturtechniken/Kommunikation (z. B. Lesen, Rechnen, Schreiben, Sprechen)
•
sowie Aussagen zur Quantität und Qualität der Arbeitsleistung des Mitarbeiters.
Für die integrierte Hilfeplanung (einrichtungsübergreifend) ergibt sich:
•
•
•
Im Rahmen der Erbringung von individuellen Komplexleistungsprogrammen (Gesamthilfeplanung für einen Klienten mit komplexem Hilfebedarf – z. B. ambulant
betreutes Wohnen in Kooperation mit der WfbM) beteiligt sich die WfbM an der
Erfüllung der im individuellen Förderplan beschriebenen Zielsetzungen in den für
sie vorgesehenen Leistungsbereich (besonders unter der Berücksichtigung der
regionalen Versorgungsstrukturen wie z. B. im Rahmen von Gemeindepsychiatrischen Verbundsystemen, etc.).
Die Federführung zur Erstellung bzw. Fortführung integrierter (einrichtungsübergreifender) Hilfe-/Förderpläne liegt nicht bei dem Anleiter im Werkstättenbereich
bzw. dem sozialpädagogischen Fachdienst der WfbM, sondern bei dem jeweiligen im Gesamtplanverfahren genannten Ansprechpartner (vorrangige Bezugsperson des Leistungsberechtigten im Rahmen des Gesamtplanverfahrens).
Die Beteiligung sieht eine größtmögliche Abstimmung und Koordination der jeweiligen Leistungserbringer bzw. der geplanten Zielsetzungen und Maßnahmen
vor (= verpflichtende Kooperationsleistung). D.h. Ziel ist eine zueinander abgestimmte Hilfe-/Förderplanung und Maßnahmenerbringung (im Rahmen eines
leistungserbringerübergreifenden Förder-/Hilfeplans).
Zur Implementierung des Verfahrens (Modellphase):
Ein Vertreter des Unterarbeitskreises-Gesamtplan des Bezirksarbeitskreis der LAGWfbM Oberbayern und ein Vertreter des Bezirks Oberbayern führen gemeinsam eine
Informationsveranstaltungen zum Gesamtplanverfahren bzw. zum Verfahren Gesamtplan für die WfbM durch. Zielgruppe der Informationsveranstaltung sind die Sozialdienstmitarbeiter der WfbM, die Werkstattleiter sowie die im Bezirk beauftragten Sachbearbeiter für die WfbM.
Die Informationsveranstaltungen findet Februar 2006 in der Bezirksverwaltung statt.
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Anlage 1 zum HEB-B und HEB C Bogen - Gesamtplanverfahren der bayerischen Bezirke
Modellvorhaben Bezirk Oberbayern für den Bereich der Werkstätten für seelisch behinderte
Menschen (2006)
Zur Verbindlichkeit der Anwendung:
Die verbindliche Anwendung des HEB-B Bogens bzw. HEB-C Bogens bzw. die Beteiligung der Werkstätten für behinderte Menschen am Gesamtplanverfahren erfolgt in
Oberbayern ab März 2006 im Rahmen einer Modellphase (März 06 bis Dez 06).
Zur weiteren Prozessgestaltung:
Nach erfolgter Modellphase findet bei Bedarf eine Anpassung des vorliegenden Verfahrens auf der Grundlage der gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen statt. Der Bezirk
Oberbayern und die Träger der freien Wohlfahrtspflege und der Bezirksarbeitskreis der
LAG-WfbM Oberbayern vereinbaren, eine Reflektion der Modellphase im Rahmen eines
gemeinsamen Arbeitstreffens Oktober 2006.
Nach erfolgter Durchführung der Modellphase werden die Ergebnisse den übrigen Bezirken vorgestellt.
Für Oberbayern wird vereinbart, dass der Bezirk Oberbayern, die Träger der freien
Wohlfahrtspflege und der Bezirksarbeitskreis der LAG-WfbM Oberbayern das Verfahren
zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in WfbM, die Leistungen für seelisch behinderte Menschen erbringen, prozesshaft alle 3 Jahre evaluieren und bei Bedarf fortschreiben.
Ergebnisstand Januar 2006
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Anlage 1 zum HEB-B und HEB C Bogen - Gesamtplanverfahren der bayerischen Bezirke
Modellvorhaben Bezirk Oberbayern für den Bereich der Werkstätten für seelisch behinderte Menschen (2006)
Anlage a: Die Förderplanung / der Entwicklungsbericht sollte zum Bereich Teilhabe am Arbeitsleben Angaben zu folgenden Merkmalen liefern:
Einschätzung des
Beschreibung der EntwickFortschreibung der Förderziele
Reflexion der durchgeführten
Hilfebedarfs
Maßnahmen innerhalb der letz- lung innerhalb des letzten
Förderzeitraumes anhand der
ten
6
12
24 Förderziele unter Berücksichtigung der Ressourcen
Monate
Aussagen zur Reflexion der
durchgeführten Maßnahmen im
Arbeitsbereich der WfbM innerhalb des letzten Berichtszeitraumes zu…
•
•
Arbeit,
arbeitsähnliche
Tätigkeiten,
Ausbildung
•
Ergebnisstand Januar 2006
keine Hilfestellung
Entwicklungsbeschreibung innerhalb des letzten BerichtszeitInformation und
raumes betreff der geplanten
Beratung
Förderziele und deren tatsächliche Erreichung (Soll/IstErschließung von
Abgleich)
Hilfen im Umfeld
Förderziele können beispielhaft
welche Maßnahmen waren
geplant und wie wurden sie sein:
individuelle Plaumgesetzt?
• Förderung im kognitiven
nung, Beobachtung,
Bereich wie z.B.: ArbeitsRückmeldung
Welche Maßnahmen haben
planung, Auffassung, Aufsich betreff der Förderung
merksamkeit, Konzentratibegleitende, übende
bewährt, welch nicht?
on, Lernverhalten, etc.
Unterstützung
Welche Maßnahmen waren
•
Förderung
im
sozialen
Benicht geplant, wurden aber
intensives indivireich, wie z.B.: Kontaktfäaufgrund aktueller Gegebenduelles Angebot
higkeit, Kritikfähigkeit,
heiten notwendig und erTeamfähigkeit, Durchsetbracht?
zung und Führungsfähigkeit
• Förderung der Art der Arbeitsausführung, wie z.B.:
Ausdauer, Pünktlichkeit,
Selbständigkeit, Sorgfalt,
Verantwortlichkeit, Misserfolgstoleranz, etc.
• Förderung der Psychomotorik, wie z.B.: Antrieb, Reaktionsgeschwindigkeit, Feinmotorik, etc.
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Nach der Beurteilung der aktuellen
Situation, der Einschätzung der
Fähigkeiten, Beeinträchtigungen
und Ressourcen sowie der Reflexion
der Förderziele und Maßnahmen im
letzten Berichtszeitraum, werden für
den neuen Planungszeitraum Förderziele definiert als:
• Neue Förderziele als mögliches
Entwicklungspotential
• Fortschreibung bereits bestehender Förderziele
• bzw. Beschreibung von Förderzielen als Beitrag zur Stabilisierung der aktuellen Situation.
Förderziele können beispielhaft
sein:
• Förderung im kognitiven Bereich
• Förderung im sozialen Bereich
im Kontext Arbeit
• Förderung der Art der Arbeitsausführung
• Förderung der Psychomotorik
Beschreibung der geplanten
Maßnahmen
6
12
24
Monate
Darstellung der geplanten Maßnahmen als Beitrag zur Sicherstellung der Zielerreichung
innerhalb der WfbM bzw. plus
Maßnahmenergänzung externer
(z.B. Praktika, ESFProgramme, etc.).
Anlage 1 zum HEB-B und HEB C Bogen - Gesamtplanverfahren der bayerischen Bezirke
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Bitte kreuzen Sie an, auf welchem/n der fünf Bereiche der Schwerpunkt der Förderung innerhalb des Bewilligungszeitraumes liegt:
1)
Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung
2
)
Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen 3)
4) X
Arbeit / arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung
5
)
Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Selbstversorgung /
Wohnen
Sichtweise des Leistungsberechtigten bezüglich der durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen
Darstellung der Sichtweise des Werkstättenbesuchers zu:
• den in der Förderplanung vorgesehenen Zielen und Maßnahmen bzw. der Einstufung des Hilfebedarfs
• den Arbeitswunsch des Werkstättenbesuchers auch im Sinne einer langfristigen Zielperspektive
• sowie weiteren persönlichen Zielsetzungen in Bezug auf: Verdienst / Entgelt in Höhe von:_______; Kompetenzentwicklung (in Bezug auf: berufliche Qualifikation, soziale Kompetenz, Grundfähigkeiten, oder Sonstiges…)
• weitere persönliche Zielbeschreibungen
M. Witzmann (Bezirk Oberbayern/Gesundheitsreferat)
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