- Jugendinformationszentrum

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JUGENDINFORMATIONSZENTRUM
WOHNUNGSSUCHE
UMZUGSTIPPS
MIETERBERATUNG
FINANZIELLE HILFEN
JUGENDWOHNUNG
BERATUNG BEI
WOHNUNGSLOSIGKEIT
UND VIELE TIPPS MEHR ...
WOHNEN
für Jugendliche und junge Erwachsene
Hamburg
Behörde für Schule
und Berufsbildung
Liebe junge Leserin, lieber junger Leser,
wohnen deine Eltern immer noch bei dir zuhause?
Bringen sie dein Leben durcheinander und stören sie,
wenn du über Nacht Besuch hast? Nützt es auch nichts,
wenn der Kühlschrank gefüllt ist und dein Lieblingsessen
pünktlich auf dem Tisch steht? Eventuell hilft nur
Ausziehen. Hast du auch schon dran gedacht? Doch du
weißt nicht so genau, wie das gehen soll? Bist du auch
noch unschlüssig, wie du eigentlich leben willst - allein
oder doch lieber mit anderen zusammen? In einem Altbau
oder einer Neubauwohnung? Machst du dir Gedanken,
wie du während der Ausbildung oder während des
Studiums die monatliche Miete bezahlen sollst?
Teil I dieser Broschüre widmet sich ganz dem Thema, wie
du in Hamburg auf Wohnungssuche gehen und umziehen
kannst und was es dabei zu beachten gilt. Viele Hinweise,
Adressen und Link-Tipps mögen dir helfen, dich zu
orientieren und die passende Wohnmöglichkeit für dich zu
finden.
Oder ist deine Ausgangssituation viel komplizierter?
Brauchst du Hilfe bei der Wohnungssuche und bei der
Bewältigung des Alltags? Kannst oder willst du nicht mehr
zuhause wohnen? Wohin kannst du dich wenden, wenn
ungewöhnliche Lebensumstände dazu führen, dass du
deine Wohnung verlierst oder dass du alleine nicht mehr
zurecht kommst? Eine Übersicht über Wohnprojekte,
Beratungsstellen und sonstige Anlaufstellen, die in
Notsituationen Unterstützung und Begleitung anbieten,
beinhaltet Teil II dieses Heftes.
Diese Infoseiten sollen für dich ein nützlicher
Ratgeber sein und eine praktische Hilfe für alle,
die mit jungen Menschen zu tun haben, mit
ihnen arbeiten, sie beraten und unterstützen.
Weitere Informationen, Adressen und LinkTipps stehen auf unserem Jugendserver unter
www.jugendserver-hamburg.de bereit.
Teil I: Wohnungssuche und Umziehen in Hamburg
Wie kommst du an eine (günstige) Wohnung oder ein
Zimmer in Hamburg? Was musst du bei Abschluss eines
Mietvertrags beachten, wo stecken die wichtigen Details?
Was bringt ein Umzug mit sich? Welche finanzielle
Unterstützung steht dir zu und wo kannst du sie
beantragen? Zu all diesen Fragen findest du auf den
folgenden Seiten jede Menge Hinweise, Adressen und
praktische Tipps.
I. Wohnungssuche
Erste Fragen, die die Wohnungssuche (besonders in einer
großen Stadt wie Hamburg mit seinem schwierigen
Immobilienmarkt) erleichtern:
--Möchte ich alleine wohnen oder zusammen mit anderen?
--Eigene Wohnung, Wohngemeinschaft oder Wohnheim?
--Größe der Wohnung: 30 qm bis 50 qm oder größer für
eine WG?
--Wie viele Zimmer brauche ich?
--Wie viel Miete kann ich zahlen?
--Wie lange möchte ich in der Wohnung wohnen?
--Welcher Stadtteil soll es sein? (Dringend Stadtplan
besorgen!)
--Was brauche ich unbedingt? Balkon, Holzfußboden,
Badewanne, Erdgeschoss oder unterm Dach, ruhige
Lage oder mittendrin?
--Wo kann ich Abstriche machen? Keine Badewanne, aber
Dusche; 4. Stock und kein Fahrstuhl?
Wohn(ungs)formen
1-Zimmer-Appartement Wohnen, Schlafen, Kochen – alles in einem
Zimmer; Bad separat
1-Zimmer-Wohnung 1 Zimmer (zum Wohnen und Schlafen) und extra
Küche/ Kochnische, Bad, Flur
2-Zimmer-Wohnung 2 Zimmer und extra Küche, Bad, Flur
2,5-Zimmer-Wohnung 2 größere und ein sehr kleines Zimmer; extra
Küche, Bad, Flur
Hochparterre eine halbe Treppe höher als Parterre (Erdgeschoss)
Loft zur Wohnung umgebaute Fabriketage
Maisonette Wohnung, die über mehrere Stockwerke geht - ein Haus
im Haus
Penthouse ein- oder doppelgeschossiges Appartement auf dem
Flachdach eines Etagen- oder Hochhauses
Souterrain eine halbe Treppe tiefer als Parterre (Erdgeschoss)
Wohngemeinschaft (WG) mehrere Leute wohnen zusammen in einer
Wohnung und teilen sich die
Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, Flur); in der
Regel entscheiden die Mitbewohner
gemeinsam über die Zimmervergabe
Wohnheim Haus, ähnlich wie eine WG - Vermietung der Zimmer
erfolgt aber meist über eine Verwaltung (oft für
Studierende)
Wohnprojekt wohnen unter einem Motto, z. B. Menschen mit und
ohne Behinderung, jung und alt unter einem
Dach, Alleinerziehende, Betreutes Wohnen …
Abkàrzungen in Zeitungsannoncen
1-R-Whg.
1. OG
1-Zi.-App.
1 ZKW
2-Zi.-Whg.
2 ZKB
29 qm
3-Zi.Kft.-Whg.
3-Zi.-DG-Whg.
Einraumwohnung
Erstes Obergeschoss
Einzimmer-Appartement
Einzimmer-Komfortwohnung
ZweizimmerwohnungZwei
Zimmer, Kàche, Bad29
Quadratmeter
Dreizimmer-Komfortwohnung
DreizimmerDachgeschosswohnung
34 qm Wohnfl. 34 Quadratmeter WohnflËche
ß 5-Sch. erf.
Paragraph-5- bzw.
Wohnberechtigungsschein
erforderlich
Altb.
Altbau
Ausst.
Ausstattung
befr. MV
befristeter Mietvertrag
Besch. f.
1. FÚrderungsweg-Wohn1. Fˆrderweg
berechtigungsbescheinigung
zum Bezug einer
Sozialwohnung erforderlich
Besicht., Bes.
Besichtigung
Bj. 85
Baujahr 1985
BK, Bek.
Betriebskosten
Ct., Court.
Courtage
Díbad, DK
Duschbad, Duschkabine
DG, Dachgesch. Dachgeschoss
DHH
DoppelhaushËlfte
EBK, EinbíK¸.
Einbaukàche
EG, Erd.
Erdgeschoss
EG m. Terr.
Erdgeschoss mit Terrasse
Einb.-Schr.
Einbauschrank
E.-Hzg.
Elektroheizung
Endetg.
Endetage
ex., exkl.
exklusive
Fahrst.
Fahrstuhl
Fernw.
FernwËrme
Fbíhzg.
FU”bodenheizung
G‰.-WC
GËste-Toilette
Gem.-Ant.
Gemeinschaftsantenne
geh. Ausst.
gehobene Ausstattung
hochw.
hochwertig
HK
Heizkosten
Holzbd.
Holzfu”bodeninklusive
inkl.
Kabelfernsehen
Kabel
Kaltmiete
KM
komplett
kpl.
Kaution
Kt., KT
modern o. modernisiert
mod.
mˆbl., mbl.
mÚbliert
Mte.
Miete
Neub., NB
Neubau
Nk., NK
Nebenkosten
NKM
Nettokaltmiete
NR
Nichtraucher
Nsp.hzg
Nachtspeicherheizung
Pantry
kleine Einbaukàche
ren.
renoviert
ren.bed.
renovierungsbedàrftig
RH
Reihenhaus
ruh. Lg.
ruhige Lage
teilmbl.
teilmÚbliert
S-Balk.
Sàdbalkon
sep.
separat
sof.fr.
sofort frei
Staff.M.
Staffelmiete
Stpl., KFZ-Stellpl. Stellplatz fàrs Auto
TG
Tiefgarage
Untermv.
Untermietvertrag
Víbad
Vollbad (mit Wanne)
Víbad m. Fe.
Vollbad mit Fenster
verkehrsg.
verkehrsgànstig
v. Priv.
von Privat
Zhzg.
Zentralheizung
Ztrl.Hzg./Ww.
Zentralheizung/Warmwasser
Zust.
Zustand
zzgl., zgl.
Zuzàglich
Weitere Abkàrzungen werden im Immobilien-Lexikon auf der Internetseite
www.ivd-nord.de (Immobilienverband Deutschland Nord e. V.) erklËrt.
Wie kannst du freie Zimmer oder Wohnungen finden?
Zettel
In vielen Kneipen, Läden und Supermärkten, vielleicht auch in
Jugendzentren und auf jeden Fall an den Anschlagbrettern in
den Uni-Gebäuden findest du Zettel mit
Wohnungsangeboten. Natürlich kannst du dort auch selbst
Wohnungsgesuche aufhängen. Viele Leute gehen auch in die
Stadtteile, in denen sie gerne wohnen möchten und kleben
ihre Wohnungsgesuche an Laternenpfähle.
Tageszeitungen
Das Hamburger Abendblatt veröffentlicht am Samstag
Wohnungsanzeigen in der Print- Ausgabe. Die OnlineAusgabe www.abendblatt.de hat ebenfalls eine Rubrik für
Immobilien bzw. Mietangebote und -gesuche in Kooperation
mit www.immonet.de.
Die Angebote und Gesuche der Hamburger Morgenpost sind
online unter www.mopo.de in Kooperation mit
www.immobilienscout24.de veröffentlicht.
Für eigene Wohnungsgesuche schreibst du am besten an die
jeweilige Anzeigenabteilung.
Wochenblätter
Sicherlich wird auch in deinem Stadtteil regelmäßig ein
kostenloses Wochenblatt verteilt. In diesen Wochenblättern
gibt es auch Wohnungsanzeigen. Die Wochenblätter haben
eine gemeinsame Seite im Internet, von der aus du zu vielen
der Stadtteilzeitungen gelangen kannst: www.hamburgerwochenblatt.de. Dort kannst du allerdings nur
Wohnungsanzeigen aufgeben. Veröffentlicht werden sie dann
in der Print-Ausgabe und nicht online.
Portale im Internet
Die meisten Wohnungsangebote findest
du mittlerweile im Internet. Wir stellen
dir hier eine Auswahl vor:
www.ImmobilienScout24.de
www.immonet.de
www.immowelt.de
www.quoka.de (allgemeines
Kleinanzeigen-Portal u.a. mit
Wohnungsangeboten)
www.studenten-wg.de (ausschließlich
provisions-freie Angebote)
www.wg-gesucht.de
www.wohngemeinschaft.de
Stadtmagazine
Die Stadtmagazine Szene Hamburg und Hamburg-Pur haben ein
gemeinsames Online-Angebot, das Wohnungsanzeigen
einschließt. Es gibt zwar kaum Angebote, aber du kannst ein
Gesuch aufgeben. www.szene-hamburg-online.de >
www.hamburg-pur.de
Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften
Viele Wohnungen in Hamburg werden von
Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften
angeboten und verwaltet. Da dort der Anteil an gefördertem
Wohnraum relativ hoch ist, sind viele Wohnungen
vergleichsweise günstig.
SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg/ GWG Gesellschaft
für Wohnen und Bauen mbH
Poppenhusenstraße 2 > 22305 Hamburg-Barmbek
Telefonzentrale für allgemeine Fragen: 040/426 66 -0 > Fax 040/426
66 -66 05
Tel. Wohnungsangebote/Vermietungshotline:
040/426 66 -666 (tägl. von 9-19 Uhr, auch am Wochenende)
[email protected] > www.saga-gwg.de
Mit ca. 130.000 Mietwohnungen im Bestand größtes
Wohnungsunternehmen in Hamburg | vergleichsweise günstige
Mieten | mit einem speziellen Wohnprogramm für Studierende.
Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Tangstedter Landstraße 83 > 22415 Hamburg-Langenhorn
Tel. 040/520 11 -0 > Fax 040/520 11 -201 > [email protected] >
www.vnw.de
VNW-Hamburg: Zusammenschluss von mehr als 60
Wohnungsunternehmen und -genossenschaften | entsprechend
große Wohnungsbörse auf der Internetseite.
Die Wohnungsbaugenossenschaften sind dem VNW
angeschlossen, bilden aber auch einen eigenen Verbund:
Arbeitskreis Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften e.V.
Steilshooper Straße 94 > 22305 Hamburg-Barmbek Nord
Tel. 040/69 70 81 27 > Fax 040/69 70 81 38
[email protected] >
www.wohnungsbaugenossenschaften-hh.de
Ca. 30 Genossenschaften mit zusammen ca. 130.000 ebenfalls
relativ günstigen Wohnungen | es müssen
Genossenschaftsanteile erworben werden | oft lange Wartelisten.
Wohnungsgesuche selbst schreiben
Als gute Ergänzung zum Durchforsten von
Wohnungsangeboten kannst du auch selbst ein
Wohnungsgesuch aufgeben. Gib an, worauf du nicht
verzichten möchtest, lass’ offen, was dir nicht so wichtig ist.
Hänge dein Wohnungsgesuch in deinem Wunschstadtteil
auf, annonciere in Zeitungen oder im Internet.
Vermittlungsgebühren*
*Wenn in den folgenden Abschnitten von Miete und
Monatsmiete die Rede ist, dann ist die Kaltmiete/
Nettomiete gemeint (ohne Betriebs-, Heiz- und
Stromkosten).
Makler-Courtage
Die Vermittlung durch eine Maklerin oder einen Makler
kostet dich in der Regel Geld – die so genannte Courtage.
Courtage, manchmal auch als Provision bezeichnet, ist eine
Maklergebühr, die erhoben werden kann, wenn die
Vermittlung erfolgreich war und ein Mietvertrag
abgeschlossen ist. Die Courtage darf 2 Monatsmieten plus
gesetzliche Mehrwertsteuer nicht übersteigen (in der Regel
Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten). Die
Courtage solltest du an die Maklerin/den Makler erst zahlen,
wenn du den unterschriebenen Mietvertrag in den Händen
hältst. Für die Vermittlung von Sozialwohnungen dürfen
keine Courtage/Provision und andere
Vermittlungsgebühren erhoben werden. Die
Wohnungsunternehmen und -genossenschaften berechnen
allerdings eine einmalige Bearbeitungsgebühr/
Einstiegsgebühr (ca. 50-100 €), wenn ein Mietverhältnis
zustande gekommen ist.
Wohnungsvermittlungszentralen
Bei den Wohnungsanzeigen in den Zeitungen und im
Internet findest du auch die Telefonnummern von
Wohnungs- und Zimmervermittlungen. In der Regel zahlst
du vorab einen Kostenbeitrag und erhältst für einen
bestimmten Zeitraum Listen mit Wohnungsangeboten. Mit
dem Kostenbeitrag bzw. einer Vermittlungsgebühr hast du
aber noch keinen Anspruch auf eine Wohnung. Wenn du
ein Wohnungsangebot bekommst, kannst du dich selbst
mit dem Vermieter/der Vermieterin in Verbindung setzen
und brauchst keine Maklergebühr zu bezahlen. Die
Vermittlungsgebühr zahlst du in jedem Fall, auch wenn es
nicht zu einem Mietvertrag kommt!
Mit den Wohnungsvermittlungszentralen sind leider zum
Teil auch schlechte Erfahrungen gemacht worden, wie die
bei den Mietervereinen eingehenden Beschwerden
belegen. So gibt es Fälle, in denen Wohnungssuchende
die Vermittlungsgebühr bezahlt, aber nie ein
Wohnungsangebot erhalten haben oder solche, in denen
die mitgeteilte Wohnung längst vermietet war.
Mitwohnzentralen
Anders verhält es sich mit den Mitwohnzentralen. Diese
vermitteln möblierte Wohnungen und Zimmer für eine
begrenzte Zeit. Zum Beispiel, wenn du für ein paar Monate
in Hamburg arbeitest, oder wenn du aus deiner Wohnung
raus musst, aber erst in ein paar Wochen/Monaten in die
neue Wohnung einziehen kannst. Die
Vermittlung ist nicht gerade preisgünstig. Hier müssen
Vermittlungsgebühren gezahlt werden, die abhängig von
der Mietdauer und von der Miete sind. Die Gebühren sind
allerdings erst fällig, wenn der Mietvertrag unterschrieben
ist, das heißt nach der erfolgreichen Vermittlung, nicht
vorher!
Der Einzug kann sehr kurzfristig erfolgen. Auf jeden Fall
sollte es beim Einzug ein Übergabeprotokoll und eine
Inventarliste geben, in denen Zählerstände, Zustand der
Wohnung und die im Zimmer befindlichen Gegenstände
aufgelistet sind. Wenn du Fragen zu
Wohnungsvermittlungszentralen hast oder
Vertragsbedingungen besprechen willst, wende dich am
besten an eine Mieterberatung.
Links zu Mitwohnzentralen in Hamburg:
MWZ Hamburger Mitwohnzentrale > www.hmwz.de
HomeCompany Hamburg >
www.hamburg.homecompany.de
Zeitwohnagentur-Hamburg > www.zeitwohnagenturhamburg.de
City-Wohnen Hamburg > www.city-wohnen.de
Empfehlung: Lass lieber die Finger davon.
Geh generell auf Abstand, wenn du bei der
Wohnungssuche im Vorfeld etwas bezahlen
sollst. Gerade in den Internetportalen sind eine
Menge betrügerischer Angebote zu finden.
Werde hellhörig, wenn dir eine große, extrem
günstige Wohnung in schönster Lage
angeboten wird, der Vermieter aber zurzeit im
Ausland weilt und du erst einmal Geld für die
Schlüsselübergabe und die
Wohnungsbesichtigung überweisen sollst. Die
Gefahr, dass es sich hierbei um Betrug
handelt, ist sehr groß.
Öffentlich geförderte Wohnungen
Wohnberechtigungsbescheinigung (§5 Schein)
Wenn dein Einkommen eine bestimmte Grenze nicht
übersteigt, hast du Anspruch auf eine
Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) nach §5
Wohnungsbindungsgesetz, umgangssprachlich §5-Schein
genannt. Mit dem §5-Schein kannst du dich selbst bei
Wohnungsverwaltungen und -eigentümern um eine
Wohnung, die öffentlich gefördert wird (d. h. eine so
genannte Sozialwohnung) bewerben. Die
Wohnungsunternehmen und -genossenschaften
vermieten viele Sozialwohnungen. Der §5-Schein ist ein
Jahr lang gültig. Darin steht, in welcher Größe du eine
Wohnung anmieten kannst. Das ist abhängig davon, wie
viele Familien- bzw. Haushaltsangehörige zusammen mit
dir angegeben sind. Du erhältst den §5-Schein in dem
Bezirksamt (im dortigen Einwohnerkundenzentrum), wo
du gemeldet bist. Du musst alle Angaben zur Feststellung
deines Jahresbruttoeinkommens machen (z.B.
Verdienstbescheinigungen, Steuerkarte, Bescheinigung
der Agentur für Arbeit).
Das Antragsformular findest du unter www.hamburg.de >
Politik & Verwaltung > Service
Die Ausstellung des §5-Scheines kostet eine Gebühr von
8,50 – 20,- €.
Dringlichkeitsschein
Als Dringlichkeitsfall kannst du in der Regel anerkannt
werden, wenn du nachweislich seit mindestens drei
Jahren ununterbrochen mit alleinigem oder
Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet bist und nach
deinen besonderen Lebensumständen dringend auf
eine andere Wohnung angewiesen bist.
Dafür werden deine wohnlichen, gesundheitlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse eingeschätzt.
Voraussetzung ist, dass du nicht selbst in der Lage bist,
auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu
finden, und dass du deine Notlage nicht selbst
herbeigeführt hast. Beispiele dafür sind: schwere
Erkrankung, Schwerbehinderung, Scheidung,
Misshandlung, drohende Obdachlosigkeit, Räumung
bei Sanierung.
Den Dringlichkeitsschein musst du ebenfalls im
Einwohnerkundenzentrum beantragen. Im anerkannten
Dringlichkeitsfall hilft man dir dort auch bei der
Wohnungssuche. Es macht dir Wohnungsangebote
und schlägt dich den Vermietern als mögliche Mieterin
bzw. möglichen Mieter vor. Bei Familien mit
minderjährigen Kindern ist es ratsam, eine
Befürwortung vom Allgemeinen Sozialen Dienst zu
bekommen. Auch hier musst du Geduld mitbringen,
denn abhängig vom jeweiligen Bezirk und der
Wohnungslage kann es einige Monate dauern, bis du
das erste Wohnungsangebot bekommst. Die Angebote
werden gleichzeitig mehreren Bewerbern gemacht.
Hinweis: Es gibt jetzt auch
Dringlichkeitsbestätigungen für
obdachlose und öffentlich-rechtlich
untergebrachte Menschen. Zuständig
sind die Fachstellen für
Wohnungsnotfälle in den
Bezirksämtern, die den Bedarf
erkennen, entsprechend einstufen und
die Bestätigungen ausstellen. Die
Dringlichkeits-bestätigungen sind
kostenlos, zeitlich unbefristet und dem
Dringlichkeitsschein gleichgestellt.
Wohnungssuche für Studierende
Du studierst in Hamburg oder möchtest mit einem
Studium in Hamburg beginnen? Das Beratungszentrum für
Studentinnen und Studenten hilft dir bei der Suche nach
einer Wohnung, einem Zimmer oder einer Notunterkunft.
Auf der Internetseite www.studierendenwerk-hamburg.de
unter der Rubrik Wohnen kannst du dich für ein Zimmer in
einer der über 20 Wohnanlagen des Studierendenwerks
bewerben. Außerdem erhältst du viele Tipps und Links für
die weitere Suche nach einer Unterkunft.
Beratungszentrum Wohnen
Grindelallee 9 (2.OG)
20146 Hamburg-Rotherbaum
Tel. 040/41 902 -268 > Fax 040/41 902 -6274
[email protected]
www.studierendenwerk-hamburg.de
Die aktuellen Sprechzeiten erfährst du auf der Internetseite
des Studierendenwerkes.
Weitere Web-Adressen zur
Wohnungssuche für Studierende:
www.studenten-wg.de (ausschließlich
provisionsfreie Angebote)
www.campus-hamburg.de/
wohnboerse
www.studenten-wohnung.de
www.wg-gesucht.de
www.wohngemeinschaft.de
Wohnung gefunden? – Das solltest du wissen,
bevor du den Mietvertrag unterschreibst.
Selbstauskunft bei der Wohnungsbesichtigung
Bei der Wohnungsbesichtigung kann es sein, dass du
einen Fragebogen ausfüllen musst. Nicht alle Fragen, die
gestellt werden, musst du richtig beantworten.
Eigentlich dürfen nur Fragen zu deinen finanziellen
Verhältnissen und der Anzahl der einziehenden
Personen gestellt werden. Diese musst du
wahrheitsgemäß beantworten. Bei persönlichen Fragen
z.B. nach Vorstrafen, Krankheiten, Schwangerschaft,
Familienplanung, Mitgliedschaften in Parteien oder
Mietervereinen etc. kannst du auch von der Wahrheit
abweichen, wenn diese zu sehr deine Privatsphäre
berühren. Überlege, was du bereit bist mitzuteilen, auch
wenn die Mitbewerber alle Fragen zu beantworten
scheinen.
Kaution
Die Vermieter können bei Abschluss des Mietvertrages
eine Kaution fordern, die im Mietvertrag festgehalten
wird. Die Kaution dient den Vermietern zur Sicherung
ihrer Ansprüche, z.B. bei Mietschulden und unterlassenen
Reparaturen beim Auszug. Die Kaution darf nicht höher
als drei Monatsmieten sein (Nettokaltmiete ohne Betriebsund Heizkosten). Die Vermieter müssen die Kaution
verzinsen und getrennt von dem eigenen Vermögen
anlegen. Du kannst einen Nachweis über die getrennte
Anlage verlangen. Bei Wohnungsbaugenossenschaften
zahlst du Genossenschaftsanteile entweder zusätzlich zur
Kaution oder anstelle einer Kaution. Die Höhe hängt von
der Genossenschaft und der Größe der Wohnung ab.
Wenn du ausziehst und die Wohnung ordnungsgemäß
übergibst, besteht ein Rückzahlungsanspruch der Kaution/
Genossenschaftsanteile nebst Zinsen.
Eine Mietbürgschaft (z. B. der Eltern) gewährt den
Vermietern Mietsicherheit und erhöht möglicherweise
auch deine Chancen. In den meisten Fällen fordern die
Vermieter jedoch eine Kaution über drei Monatsmieten.
Eine Mietbürgschaft der Eltern dürfen sie dann nicht
zusätzlich verlangen. Wenn die Vermieter aber neben der
Kaution eine Bürgschaft verlangen, ist die Vereinbarung
der Bürgschaft nicht gültig.
Übergabeprotokoll
Bei der Übergabe der Wohnung solltest du darauf
bestehen, dass ein Übergabeprotokoll angefertigt wird. In
diesem Protokoll werden alle bestehenden Mängel der
Wohnung aufgeführt. Wenn du irgendwann wieder
ausziehst, musst du natürlich nur die Schäden beseitigen,
die nach deinem Einzug entstanden sind.
Bei der Übergabe werden auch die aktuellen Zählerstände
für Strom, Gas und Wasser abgelesen und im Protokoll
vermerkt, so dass du dich dort neu anmelden kannst. Die
Anzahl der Schlüssel, die du für Wohnung, Briefkasten,
Haustür, Keller, Boden bekommst, wird auch notiert. Es
besteht keine Verpflichtung, das Übergabeprotokoll zu
unterschreiben. Unterschreibe nur, wenn alles korrekt
aufgelistet ist. Eine Ausfertigung des Übergabeprotokolls
sollte in deinem Besitz sein. Es ist gut, wenn du jemanden
mitnimmst, der im Streitfall als Zeuge auftreten kann.
Einen Vordruck für ein solches Übergabeprotokoll findest
du unter:
www.immopilot.de > Lexikon > Übergabeprotokoll und
www.ummelden.de > Checkliste Umzug.
Ablösevereinbarung
Deine Vormieterin/dein Vormieter hat Parkett verlegt, einen
schicken Schrank eingebaut und einiges dafür investiert.
Wenn du die Dinge übernehmen möchtest, wird eine so
genannte Ablösevereinbarung getroffen. Du verpflichtest
dich damit als Nachmieterin/Nachmieter zum Kauf von
Ausstattungsgegenständen. Ablösezahlungen sind
zulässig, wenn sie den Wert der Gegenstände nicht
erheblich übersteigen. In der Regel bezahlst du Ablöse an
die Vormieter. Der Vermieter hat damit nichts zu tun, es sei
denn, er selbst verlangt die Ablösezahlungen. Diese
müssen vor Abschluss des Mietvertrages vereinbart
werden; im Nachhinein besteht kein Anspruch mehr. Wenn
du Einbauten von den Vormietern übernimmst, kann der
Vermieter deshalb von dir verlangen, dass du diese bei
deinem Auszug wieder fachgerecht ausbauen musst (z.B.
Laminatböden, Duschwände). Im Zweifelsfall sollte man
sich bei einem Mieterverein beraten lassen.
Der Mietvertrag
Du hast endlich eine Wohnung gefunden, und nun liegt der
Mietvertrag vor dir. Im Mietvertrag sind Rechte und
Pflichten des Mieters und Vermieters sowie Angaben zur
Wohnung festgehalten. Bevor du ihn unterschreibst, musst
du noch einige Punkte beachten. Überprüfe genau, ob alles,
was im Mietvertrag geschrieben steht, mit dem von dir
Vorgefundenen übereinstimmt.
- Der Mietvertrag (wie auch der Untermietvertrag) sollte
immer schriftlich abgeschlossen werden, damit man
später weiß, was vereinbart wurde.
- Im Schreibwarenhandel sind Vordrucke für den
Hamburger Mietvertrag (auch für Untermietverträge) für
Wohnraum erhältlich.
- Es gibt Regelungen, von denen der Mietvertrag nicht
abweichen darf, z.B. Kündigungsschutz, Bedingungen für
eine Modernisierung, Recht auf Mietminderung und
Regelungen zur Mieterhöhung.
- Handschriftliche Zusätze sind grundsätzlich zulässig. Im
Einzelfall solltest du dich aber informieren. Bei einigen
Zusätzen ist Vorsicht geboten.
- Es sollte auch genau aufgeschlüsselt sein, wie sich die
Miete zusammensetzt und wer die Nebenkosten zahlt.
Das ist ein wichtiger Punkt für Wohngemeinschaften,
damit später nicht zu große Kosten auf dich zukommen.
- Auch eine Staffelmiete bzw. Indexmiete kann im
Mietvertrag festgelegt sein. Das bedeutet, dass sich die
Miete nach mindestens einem Jahr je nach Vereinbarung
automatisch erhöht.
- Der Mietvertrag muss von allen Vertragsparteien
unterschrieben werden. Im Klartext heißt das von dir als
Mieterin bzw. Mieter und dem Vermieter. Achte darauf,
dass Name und Anschrift des Vermieters / der
Vermieterin vollständig angegeben sind.
Die Miete: Zusammensetzung der Wohnkosten
Die Bruttomiete (auch Warmmiete oder Gesamtmiete
genannt), die du monatlich an den Vermieter bezahlst, setzt
sich zusammen aus
- der Nettomiete (bzw. Kaltmiete oder Grundmiete) und
den Nebenkosten.
Die Nebenkosten beinhalten
- die Betriebskosten (mehr dazu siehe unten)
- unter Umständen die Heizungskosten, je nach Art der
Versorgung
- unter Umständen die Wasserkosten, je nach Vermieter
und Ausrüstung der Wohnung.
Überprüfe genau, ob die Kosten für Wasser und Heizung in
der Miete enthalten sind:
- wenn ja, dann meistens als Vorauszahlungsbetrag.
Einmal im Jahr werden die Zähler abgelesen und dein
genauer Verbrauch ermittelt. Später erhältst du eine
Abrechnung, nach der du entweder Geld zurück
bekommst oder nachzahlen musst.
- wenn nein, musst du dich selbst bei den Wasserwerken
und einem Gasversorger anmelden.
In der Regel nicht in der Bruttomiete enthalten sind die
Kosten für
- Strom
- Internet / Telefon und Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ)
- eventuell, wie oben beschrieben, Wasser und Heizung.
Du musst dich selbst bei einem Stromversorger anmelden,
sonst riskierst du, im Dunkeln zu sitzen. Auch um einen
Telefon- und Internetanschluss musst du dich selber
kümmern.
Inklusivmiete:Dabei handelt es sich um eine Pauschalmiete.
Darin sind die Nebenkosten und je nach Mietverhältnis auch
Strom, Wasser, Telefon/Internet und Rundfunkbeitrag mit
einem festen Betrag enthalten und werden nicht nach
Verbrauch abgerechnet. Eine solche Miete kann ganz
praktisch sein, wenn du nur vorübergehend ein Zimmer/eine
Wohnung bewohnst. Erkundige dich aber ganz genau,
welche Leistungen abgedeckt sind und lasse diese im
Mietvertrag schriftlich festhalten.
Zur Höhe der Miete solltest du dir den aktuellen Hamburger
Mietenspiegel anschauen. Daraus geht hervor, wie teuer
eine vergleichbare Wohnung je nach Baujahr, Ausstattung,
Größe und Lage üblicherweise ist. Der Mietenspiegel gilt vor
allem als Maßstab für bestehende Mietverträge. Mieten für
Neuverträge können zulässigerweise höher sein. Bei
Mieterhöhungen lohnt sich auf alle Fälle ein Blick in den
Mietenspiegel. Du erhältst ihn kostenlos unter anderem in
den Kundenzentren der Einwohnerämter oder online unter
www.hamburg.de/mietenspiegel
Betriebskosten (BK) sind Nebenkosten, die zusätzlich zur
Nettomiete gezahlt werden müssen. Im Wesentlichen geht
es dabei um folgende Kosten:
- Grundsteuer, Fahrstuhl, Straßenreinigung, Müll,
Hauswart, Treppenhausreinigung, Gartenpflege,
Hausstrom, Schornsteinkehrung, Versicherungen,
Antenne/Kabel, Wascheinrichtungen,
Ungezieferbekämpfung, Wartung der Rauchmelder u.a.
- In der Regel zahlst du monatlich zusammen mit der Miete
einen Vorauszahlungsbetrag. Einmal im Jahr bekommst
du eine Betriebskostenabrechnung. Diese musst du
sorgfältig prüfen, denn nicht alle Kosten sind
umlagefähig! Abhängig davon, ob der von dir bezahlte
Betrag die Kosten gedeckt hat oder nicht, musst du
nachzahlen oder bekommst Geld erstattet. Der Vermieter
ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach Ende der
Abrechnungsperiode, die Abrechnung vorzulegen (z.B. für
das Jahr 2012 spätestens am 31.12.2013). Macht er es
später, kann man die Nachzahlung verweigern.
Zahlung der Miete
Im Mietvertrag ist auch vermerkt, bis wann die Miete zu
zahlen ist. In der Regel muss sie zum Monatsanfang,
spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats auf dem Konto
der Vermieter eingegangen sein. Eine dauerhaft
unpünktliche Zahlung und ein Mietrückstand von mehr als
einer Monatsmiete sind Gründe für die Kündigung des
Mietvertrages. Du kannst bei deiner Bank einen
Dauerauftrag einrichten, damit die Miete jeden Monat
pünktlich von deinem Konto aus überwiesen wird. So hast
du selbst die Kontrolle über die Mietzahlungen. Einige
Vermieter bevorzugen das Lastschriftverfahren; mit einer
Einzugsermächtigung erteilst du deinen Vermietern
die Erlaubnis, dass sie die Miete von deinem Konto
abbuchen dürfen. Bei dieser Zahlungsweise musst du dich
bei Nachzahlungsforderungen (z. B. Betriebskosten) oder
Mietänderungen nicht um die Überweisung kümmern und
gerätst somit auch nicht in Zahlungsverzug. Bei fehlerhaften
Abbuchungen kannst du das Geld innerhalb von 8 Wochen
per Rücklastschrift zurückholen (bei einem Dauerauftrag
geht das nicht).
Wenn du die Abrechnung nachprüfen
möchtest, kannst du das z.B. auf der Seite
von „Mieter helfen Mietern“ tun:
www.mhmhamburg.de (> weiterer Service >
Betriebskosten-Check). Du kannst dich auch
übers Internet beim Mieterverein Hamburg:
www.mieterverein-hamburg.de informieren.
Du hast ebenso das Recht, die Unterlagen zu
den Betriebskosten bei deinem Vermieter/
deiner Vermieterin einzusehen.
Weitere nützliche Hinweise, Adressen und Links
zu den Wohnkosten:
Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW)
Billhorner Deich 2 > 20539 Hamburg-Rothenburgsort
Tel. 040/78 88 -0 (Zentrale), -22 22 (An-, Ab,- Ummeldung,
Abrechnung)
Fax 040/78 88 -18 59 96 [email protected]
> www.hamburgwasser.de
Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) und Kabelfernsehen
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice > 50656 Köln
Tel. 018 59 995 -0100* (kostenpflichtig; Preise siehe
Internetseite)
Anmeldung, E-Mail und weitere Infos unter
www.rundfunkbeitrag.de
Gesetzlicher Beitrag für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk (Fernsehen, Radio); pro Wohnung 17,98 €/Monat
(Stand August 2013). Unter bestimmten Bedingungen
kannst du dich davon befreien lassen oder eine
Ermäßigung beantragen (Infos dazu auf der Internetseite).
Wichtig! Sei aufmerksam für unfaire Tarifangebote.
Achte bei den Vergleichsrechnern auf die
Voreinstellungen und darauf, wie transparent der Tarif
und die Zusammensetzung des Stroms dargestellt
werden. Wenn dir zu hohe Ersparnisse versprochen
werden, sei skeptisch. Realistisch ist eine Ersparnis
von ca. 10-20 Prozent im Vergleich zu dem Basistarif
des regionalen Grundversorgers. Bevor du wechselst,
schau dir ganz genau das Kleingedruckte an und
vermeide unfaire Vertragsbedingungen wie Vorkasse,
Pakettarife und lange Kündigungsfristen (siehe auch
Stiftung Warentest „test“ Nr. 3/2013).
www.hauspilot.de
www.energieverbraucherportal.de
In vielen Mietverträgen ist der Kabelanschluss enthalten
und wird über die Nebenkosten abgerechnet. Ist dies nicht
der Fall, musst du dich selbst um einen Anschluss für
Kabelfernsehen kümmern. Auf den Internetportalen
www.kabelfernsehen.org und www.kabelconnect.de kannst
du die Anbieter nach Bundesland nachschauen.
In Hamburg gibt es zwei Kabelanbieter: Kabel Deutschland
und wilhelm.tel. Unter www.kabeldeutschland.de und
www.wtnet.de erfährst du mehr über die Konditionen und
Gebühren für einen Kabelanschluss.
Stromanbieter
Die Tarife der Stromanbieter sind unterschiedlich. Im
Internet gibt es eine Vielzahl an Portalen, die Strompreise
und deren Anbieter vergleichen. Oft ist von dort auch der
direkte Wechsel zu einem neuen Anbieter möglich.
Telefonanschluss, Internet
Du willst einen Festnetzanschluss für dein Telefon und einen
Internetzugang anmelden? Wenn kein Anschluss in der
Wohnung liegt, kann das eine Weile dauern. Selbst wenn
ein Anschluss vorhanden ist, musst du ihn neu auf deinen
Namen anmelden. Mach dich rechtzeitig schlau, wie lange
die Freischaltung dauert, wenn du schon am Einzugstag
telefonieren können möchtest.
Um dir einen Überblick über die verschiedenen Anbieter
und Tarife zu verschaffen, kannst du die Begriffe
„Vergleichsrechner Telefontarife“ in eine InternetSuchmaschine eingeben und dir werden viele
entsprechende Portale angezeigt. Auch hier solltest du dir
unbedingt die Voreinstellungen und die
Vertragsbedingungen inkl. des Kleingedruckten anschauen,
bevor du einen Vertrag abschließt. Nutze die OnlineVergleichsrechner eventuell nur, um dich zu informieren
und gehe für den Abschluss des Vertrages in eine
Anbieter-Filiale an deinem Wohnort.
Versicherungen
Nur wenige Versicherungen sind wirklich zwingend
notwendig. Die Haftpflicht- und die Hausrat-Versicherung
können aber sinnvoll sein; ohne sie kann es als Mieterin
bzw. Mieter in einer Wohnung richtig teuer werden. Die
Haftpflicht-Versicherung zahlt in der Regel Schäden, die du
nicht vorsätzlich verursacht hast. Wenn du in der Wohnung
bist und es zu einem Wasserschaden durch die
Waschmaschine kommt, übernimmt die HaftpflichtVersicherung normalerweise die Reparaturkosten für die
Schäden in deiner und in der Wohnung unter dir. Eine
Hausrat-Versicherung zahlt dir Ersatz für Verluste z.B. bei
Diebstahl und Einbruch. Um einen Überblick über die
Leistungen der vielen Versicherungsunternehmen zu
bekommen und die kostengünstigste ausfindig zu machen,
kannst du dich an einen Versicherungsmakler oder an die
Verbraucherzentrale wenden. Dort findest du
Leistungsvergleiche und kannst dich auch beraten lassen.
Tierhaltung, Ruhezeiten und Wohnungspflege
Tierhaltung
Gegen einen Vogel, ein Meerschweinchen oder Fische kann
keiner etwas haben. Wie sieht es aber mit Hund und Katze
aus? Steht darüber nichts im Mietvertrag, ist die Tierhaltung
mit Einschränkungen erlaubt. Es ist daher besser, du fragst
beim Vermieter nach, bevor du dir z.B. einen Hund
anschaffst. Tierhaltung kann aber vertraglich untersagt
werden. Das kann besonders für Katzen, Hunde und
größere Tiere gelten. Hier gibt es Ausnahmefälle z.B. für
Blindenhunde.
Rücksicht nehmen! Nachsicht üben!
In einem Mietshaus, insbesondere, wenn das Haus älter
und hellhörig ist, bekommst du einiges mit. Auch die
Nachbarn hören deine Schritte, Musik und wie viele Leute
du zu Besuch hast. So lange alle tolerant sind und sich
rücksichtsvoll verhalten, gibt es in der Regel keine
Probleme. Die treten erst auf, wenn Nachbarn besonders
empfindlich sind, andere die Stereoanlage bis zum
Anschlag aufdrehen oder eine Vorliebe für lange Partys
haben.
Was ist erlaubt?
Alle Geräusche, die beim Wohnen entstehen wie
staubsaugen, waschen, duschen, baden, sind erlaubt. Auch
nachts kann dir keiner verbieten, zu duschen. Gelegentliches
Hämmern und Bohren beim Umbau in der Wohnung oder
als Hobbybastler gehören ebenso wie das Musizieren
(außerhalb der Ruhezeiten) zum zulässigen Mietgebrauch.
Kindergeräusche sind ebenfalls hinzunehmen und zu
akzeptieren. Bei Musik und Fernsehen gilt das klare Prinzip
der „Zimmerlautstärke“ und zwar rund um die Uhr. Die
Nachbarn erkennen es daran, dass sie nichts – oder fast gar
nichts – hören.
Ruhezeiten
In den meisten Mietverträgen sind die Ruhezeiten vermerkt.
In der Regel sind diese von 22 bis 7 Uhr und von 13 bis 15
Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Während dieser
Zeiten solltest du deine Nachbarn nicht mit Lärm belästigen.
Balkon, Grillen und Feiern
Auf deinem Balkon ist fast alles erlaubt, weil er Teil der
Wohnung ist. Du kannst dich sonnen und wenn du die
Balkonkästen fachgerecht und sicher anbringst, kannst du
sie ganz nach deinem Geschmack bepflanzen. Beim
Anbringen von Satellitenschüsseln solltest du dich
allerdings bei deinen Vermietern erkundigen. Im Hamburger
Mietvertrag für Wohnraum ist das Grillen auf dem Balkon
nicht erlaubt. Doch wenn du deine Nachbarn vorher fragst,
sie nicht mit Rauch und Geruch belästigst und überhaupt
Rücksicht nimmst, steht gelegentlichem Grillen bestimmt
nichts im Weg. Ein Elektrogrill eignet sich besser, auch Folie
auf dem Grill verhindert unangenehme Gerüche und Qualm.
Ab 22 Uhr gilt auch auf dem Balkon Nachtruhezeit.
Selbstverständlich darfst du auf deinem Balkon auch
telefonieren. Bedenke jedoch, dass die Nachbarn deine
Gespräche zwangsläufig mithören und sich dadurch gestört
fühlen können.
Partys
Es ist eine weitverbreitete Annahme, dass man einmal im
Monat oder zumindest zu seinem Geburtstag lautstark feiern
darf. Das stimmt allerdings nicht! Laut Gesetz ist lautes
Feiern in einem Mietshaus grundsätzlich nicht erlaubt (außer
zu seltenen Anlässen wie einer Hochzeit). Bei größeren
Partys empfiehlt es sich daher, die Nachbarn ca. 2 Tage
vorher von deinen Plänen zu unterrichten oder sie einfach
einzuladen. Wenn es richtig laut werden soll, ist es aber
besser, die Räume gleich zu wechseln und sich eine
geeignete Lokalität zu suchen.
Was tun gegen unerlaubten Lärm?
Lärm nervt – besonders dann, wenn er vermeidbar ist. Das
Beste ist, du sprichst den „Störer“ direkt an und wartest nicht
ab, bis deine Toleranzgrenze überschritten ist und der
Aggressionspegel steigt. Lärm wird meist nicht absichtlich,
sondern aus bloßer Gedankenlosigkeit verursacht. Deshalb
hilft oft ein freundlicher Hinweis, dass und wodurch du dich
gestört fühlst. Und wenn das nicht hilft, wendest du dich am
besten direkt an deinen Vermieter.
Wohnungspflege
Die Vermieter sind verpflichtet, die Wohnung und vermietete
Teile wie z.B. Keller, Dachboden und Fahrstuhl in Ordnung zu
halten. Dazu gehören Instandhaltung (Wohnungszustand
aufrecht halten und Schäden vorbeugen) und Instandsetzung
(Schäden und Mängel beseitigen). In erster Linie sind die
Vermieter für Mängel in der Wohnung verantwortlich, die
nicht den Mindestanforderungen entsprechen. Welche
Punkte dafür erfüllt sein müssen, ist im Wohnraumschutzgesetz geregelt. Bei gravierenden Mängeln kann das
Bezirksamt einschreiten und den Vermieter zur Beseitigung
auffordern. Bevor ein Mangel oder ein Schaden beseitigt
werden kann, muss er natürlich bekannt sein. Du als Mieterin
bzw. Mieter hast die Pflicht, die Mängel unverzüglich (am
besten schriftlich) den Vermietern zu melden. Bei erheblichen
Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung sehr
einschränken, kannst du die Miete mindern. Dazu hole dir
aber Hilfe bei einem Mieterverein oder bei der öffentlichen
Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA).
Als Mieterin bzw. Mieter kannst du vertraglich zur
Durchführung von Schönheitsreparaturen (das heißt
Tapezieren, Malern von Wänden und Decken, Streichen von
Türen und Fußleisten etc.) verpflichtet werden. In den
meisten Mietverträgen findet sich eine entsprechende
Regelung. Allerdings ist nicht jede dieser Klauseln auch
rechtsgültig. Deshalb solltest du vor dem Renovieren
unbedingt überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang
die Vereinbarung in deinem Mietvertrag wirksam ist.
Auf jeden Fall bist du als Mieterin bzw. als Mieter
verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen
Zustand zu halten. Sind z. B. feuchte Wände und Schimmel
nachweislich durch falsches Heizen bzw. Lüften (und nicht
aufgrund von Baufehlern) entstanden, kannst du unter
Umständen zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Zwischen unterschiedlich beheizten Räumen sollten immer
die Türen geschlossen werden, da sich sonst im kälteren
Raum Feuchtigkeit niederschlagen kann. Beim Kochen und
Duschen entsteht viel Dampf. Diesen solltest du schnell ins
Freie lassen, da er sich sonst über die ganze Wohnung auf
Wänden, Fenstern und Möbeln verteilt. Feuchte Wände
isolieren schlechter und können schimmeln.
Richtig lüften: Sorge mehrmals täglich
für Durchzug, wenn möglich von beiden
Seiten (Stoßlüften). Schon nach
wenigen Minuten ist die verbrauchte
Raumluft ausgetauscht. Die Heizkörper
sollten beim Lüften herunter geschaltet
werden. Dauerlüften mit gekippten
Fenstern und aufgedrehter Heizung
kostest unnötig Geld, der Luftaustausch
wird behindert und die Wände kühlen
aus.
Richtig heizen: Nur wenn die Heizkörper
und Thermostate nicht durch Möbel und
Vorhänge verdeckt sind, geben sie die
Wärme richtig ab und regeln die
Raumtemperatur. Stelle große
Möbelstücke nicht direkt an eine
Außenwand, sondern halte einen kleinen
Abstand, damit die Luft an der Wand
entlang zirkulieren kann.
Weitere Tipps zu sachgemäßem Lüften und
Heizen geben die Mietervereine auf ihren
Internetseiten und gelegentlich bietet die
Verbraucherzentrale kostenfreie
Veranstaltungen zu dem Thema an.
Beratung für Mieterinnen und Mieter
Wer hilft, wenn es Ärger gibt? Es kommt vor, dass es zwischen
Mietern und Vermietern oder unter den Nachbarn
verschiedene Meinungen und Auffassungen gibt, die das
Zusammenleben in einem Haus betreffen. Ein Streit, Krach,
Forderungen, böse Briefe - die Frage ist dann: Wer hat Recht?
Die nächste Frage: Was steht im Gesetzbuch und was hast du
selbst unterschrieben? Es gibt Expertinnen und Experten, die
sich auskennen und an die du dich bei schwierigen Fragen
wenden solltest.
Tipp: Auf ihren Internetseiten haben
die Mietervereine viele
Informationen zu Mietfragen in Form
von Merkblättern, Fragenkatalogen
und Ratgebern zusammengestellt,
die du kostenfrei anschauen und
herunterladen kannst.
Mietervereine
Mietervereine bieten Hilfe und Beratung bei verschiedenen
Fragen rund um das Mietverhältnis. Wenn es hart auf hart
kommt und du dich mit den Vermietern nicht einigen kannst,
wirst du vom Mieterverein außergerichtlich vertreten. Für
jede Hilfe und Beratung ist eine Mitgliedschaft erforderlich.
Die Kosten für eine Mitgliedschaft sind unterschiedlich.
Achte darauf, welche Leistungen enthalten sind, z.B. eine
Rechtsschutzversicherung, falls es zu einer gerichtlichen
Auseinandersetzung kommt.
Wenn du schon in einen Streitfall mit deinem Vermieter
verwickelt bist und erst jetzt Mitglied in einem Mieterverein
wirst, kannst du nur beraten und schriftlich vertreten
werden. Die Rechtsschutzversicherung tritt erst nach einem
Vierteljahr in Kraft.
In einem Mieterverein kannst du unter anderem Fragen zu
folgenden Themen stellen:
- Mietvertrag, Rechte und Pflichten
- Miethöhe, Mieterhöhung
- Kaution, Genossenschaftsanteile, Mietbürgschaft
- Heiz- und Betriebskostenrechnung
- Kündigung, Rechte und Pflichten
- Mietminderung bei Wohnungsmängeln
- Renovierung, Schönheitsreparaturen
- Wohngeldantrag - wie und ob es sich lohnt
- Maklercourtage
- Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung
- Streitigkeiten mit Nachbarn
- Wohnungsmodernisierung seitens des Vermieters,
- Luxusmodernisierung
Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V.
Beim Strohhause 20 > 20097 Hamburg-Berliner Tor
Tel. 040/879 79 -0 > Fax 040/879 79 -110
[email protected] > www.mietervereinhamburg.de
Beratung im Einzelgespräch nach telefonischer Vereinbarung
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30-18 Uhr, Sa 10-16 Uhr
Allgemeine telefonische Beratung auch für Nichtmitglieder:
Tel. 040/879 79 -345, Mo-Sa 10-12 Uhr, Mo-Do 15-17 Uhr
Jahresbeitrag: 75,- €, inklusive Rechtsschutzversicherung für
Mietrecht (Stand: August 2013)
Einmalige Aufnahmegebühr: 15,- €
Erfrage auch die regionalen Beratungsstellen in deiner Nähe!
Interessenverband Mieterschutz e.V.
Fuhlsbüttler Straße 108 > 22305 Hamburg-Barmbek
Tel. 040/690 74 73 > Fax 040/690 36 63
[email protected] > www.iv-mieterschutz.de
Bürozeiten: Mo-Do 9-18 Uhr, Fr 9-13 Uhr
Jahresbeitrag: 44,50 € (Stand: August 2013)
Rechtsschutzversicherung für Mietrecht: 43,- €
Landesverband Hamburgischer Mieterschutz e.V.
Schillerstraße 47-49 > 22765 Hamburg-Altona (Bahnhof)
Tel. 040/39 53 15 > Fax 040/390 69 92
[email protected] > www.mieterschutzhamburg.de
Sprechzeiten: Mo-Mi 15.30-19 Uhr
Jahresbeitrag: 48,- € ohne Rechtsschutzversicherung
(Stand: August 2013)
Aufnahmegebühr: 8,- €
Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Wenn du nicht Mitglied in einem Mieterverein bist und auch
keine Rechtsschutzversicherung hast, berät dich in einem
Streitfall auch die ÖRA. Die öffentliche Rechtsauskunft- und
Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg bietet
kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem
Einkommen, die in Hamburg arbeiten, wohnen oder
studieren und noch keinen Rechtsbeistand in ihrer Frage
beauftragt haben.
Es ist sinnvoll, sehr frühzeitig zu den Beratungen zu kommen.
Eine Einkommensbescheinigung muss als Nachweis
vorgelegt werden. Telefonisch kannst du dich nicht beraten
lassen, sondern nur die Angebote erfragen und dir einen
Terminen geben lassen.
Im Regelfall kostet die Beratung einschließlich
Folgeberatungen in derselben Sache 10,- €. Bei sehr
niedrigem Einkommen zahlst du nur 3,- €. Allerdings musst
du dich auf lange Wartezeiten einstellen.
Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Freien
Hansestadt Hamburg (ÖRA)
Dammtorstraße 14 > 20354 Hamburg-Neustadt (Hauptstelle)
Tel. 040/428 43 -3071, -3072 > Fax 040/428 43 -3658
Personenbezogene E-Mail unter www.hamburg.de/oera
Öffnungszeiten der Hauptstelle: Mo-Fr 8-13 Uhr > Die
Adressen und Sprechzeiten der über 20 Außenstellen in
verschiedenen Stadtteilen erfährst du im Internet.
Verbraucher-Zentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22 > 20099 Hamburg-St. Georg
Zentrale Tel. 040/248 32 -0 > Fax 040/248 32 -290
[email protected] > www.vzhh.de
Öffnungszeiten des Infozentrums: Mo-Fr 10-18 Uhr,
Di 10-20 Uhr
Infothek zur selbstständigen Nutzung von Testberichten,
Ratgebern, Broschüren (1,50 € pro Besuch); Fachberatung
unter anderem zu Feuchtigkeit und Schimmel in der
Wohnung, Energiesparen, Rundfunkbeitrag, Telefon/
Internet, Schulden (keine Beratung zu Mietangelegenheiten
wie Mietvertrag, Nebenkosten etc.). Für die meisten
Beratungen wird ein Kostenbeitrag erhoben. Im Sinne von
Hilfe zur Selbsthilfe bekommst du dafür ausreichend
rechtliche Infos an die Hand, um dein Anliegen alleine
weiterverfolgen zu können.
Informiere dich auf der Internetseite über die speziellen
Beratungsangebote, Beratungszeiten und Gebühren.
Außerdem findest du dort schon eine Menge Infos zu den
unterschiedlichsten Verbraucherthemen.
Weitere Links:
Behörde für Gesundheit und
Verbraucherschutz
www.hamburg.de/bgv
Behörde für Stadtentwicklung
und Umwelt
www.hamburg.de/bsu
II. Umziehen und Einrichten
Wenn ein Umzug ansteht, gibt es einiges zu beachten, selbst
wenn dein Hausstand nicht mehr als eine Wagenladung
umfasst. Vieles kannst du langfristig planen, damit nicht alle
Dinge am Umzugstag gleichzeitig auf dich einstürzen.
Auf der Internetseite www.ummelden.de findest du jede
Menge Checklisten, mit denen du den Ablauf des Umzuges
planen kannst.
Umzugskartons besorgen
Entweder gehst du zum nächsten Supermarkt und besorgst
dir dort Kartons (z.B. Bananenkisten). Oder du kaufst in einem
Baumarkt richtige Umzugskartons. Oft können Umzugskartons
auch geliehen und nach der Benutzung im jeweiligen Laden
zurückgegeben werden – man bekommt dann auch ein
bisschen Geld dafür zurück. Du kannst auch gebrauchte
Kartons für etwas weniger Geld kaufen. Auf den folgenden
Seiten kannst du Umzugskartons bestellen bzw. vor Ort
kaufen:
www.fairpack-hamburg.de
www.pappenmax.de
www.umzugskarton.de
www.roepke2000.de
www.werner-kuersten.de
Auto mieten
Wenn das eigene Auto, sofern es das gibt, nicht für einen
Umzug taugt, musst du dir wahrscheinlich einen Transporter
leihen. Mache vorher Preisvergleiche und achte auf die
Miettarife. Wir haben hier Internetseiten von den gängigsten
Autovermietungen herausgesucht:
www.autovermietung-hamburg.de
www.avis.de
www.cargo-autovermietung.de
www.europcar.de
www.hertz.de
www.sixt.de
www.starcar.de
www.wucherpfennig.de
www.profirent.de
www.av-stambula.de
www.buchbinder.de
www.easyrent-autovermietung.de
www.enterprise.de
Stellplatz anmelden
Hast du vor deinem Haus und vor der neuen Wohnung Platz
für ein Umzugsauto? Vielleicht kannst du deine Freunde
bitten, ihre Autos rechtzeitig vor die Tür zu stellen und den
Platz zu besetzen. Viele Leute stellen einen alten Stuhl hin, um
den entsprechenden Parkplatz frei zu halten. Das ist laut
Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Wenn du vor der
alten und/oder der neuen Wohnung Platz für deinen
Umzugswagen reservieren möchtest, musst du eine
„Erlaubnis zur Einrichtung einer Halteverbotszone (HVS)“
beantragen. Das machst du in dem für deine Straße
zuständigen Polizeikommissariat bei der darin angesiedelten
Straßenverkehrsbehörde. Mehr dazu erfährst du unter
www.hamburg.de/polizei/navigation-halteverbotszone/
Die Schilder müssen mindestens 3 Tage vor dem Umzugstag
aufgestellt werden. Wenn du sie selbst abholst, sparst du
Geld. Du kannst aber auch ein Unternehmen damit
beauftragen, die Schilder aufzustellen und ggf. die
behördliche Genehmigung für dich einzuholen. Sowohl der
Antrag bei der Polizei als auch die Schilder bei einem
Unternehmen sind mit Kosten verbunden.
www.platzda.de
www.halteverbotszonen-hamburg.de
www.halteverbotszone-in-hamburg.de
Nachsendeantrag
Denke daran, dass dir Post, die noch an die alte Adresse gesendet
wurde, nachgeschickt wird. Vielleicht erklären sich dein
Nachmieter oder die ehemaligen WG-Bewohner dazu bereit. Dazu
müssen sie lediglich (ohne neue Briefmarke) die neue Adresse auf
den Brief schreiben und ihn in einen Postkasten einwerfen.
Du kannst allerdings auch der Post einen Nachsendeantrag
erteilen und bekommst deine Post dann sechs bzw. zwölf Monate
hinterhergeschickt. Dieser Service kostet dich für sechs Monate
15,20 € und für zwölf Monate 25,20 € und kann online unter
www.efiliale.de beauftragt werden.
Günstige Möbel und Haushaltswaren
Möbel können teuer sein, doch es gibt auch günstige
Gelegenheiten. Wir haben hier einige Adressen aufgeführt,
wo du preiswert gebrauchte Möbel, die noch gut in Schuss
sind, kaufen kannst. Mitunter benötigst du einen Nachweis
über geringes Einkommen (Nachweis über Leistungen der
Agentur für Arbeit/Jobcenter, Studenten- oder SchülerBAföG, Wohngeld-Bescheid, BAB-Bescheid). Einige Anbieter
haben noch zusätzliche Dienstleistungen wie z.B.
Umzugshilfe, Transport und Wohnungsräumungen in ihrem
Programm. Auch bei www.ebay.de kannst du neue und
gebrauchte Möbel, Möbelzubehör sowie
Haushaltsgegenstände ersteigern.
STILBRUCH – Das Kaufhaus für Modernes von gestern
Tel. 040/25 76 -22 22 > Fax 040/25 76 -20 99
E-Mail über Kontaktformular unter www.stilbruch.info
Standort Wandsbek > Helbingstraße 63 > 22047 Hamburg
Standort Altona > Ruhrstraße 51 > 22761 Hamburg
Öffnungszeiten: jeweils Mo–Sa 10-18 Uhr
Gebrauchte Möbel, Hausrat, Nützliches aller Art zu günstigen
Preisen | Onlinemarkt zum verschenken und tauschen von
Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen |
Tochterunternehmen der Stadtreinigung Hamburg in
Kooperation mit den Recyclinghöfen.
Möbelhilfe Süderelbe e.V.
Buxtehuder Straße 9 a > 21073 Hamburg-Harburg > Tel.
040/765 48 01
[email protected] > www.moebelhilfesuederelbe.de
Öffnungszeiten - Lagerverkauf: Mo-Do 9-16 Uhr, Fr 9-17 Uhr
Verkauf nur bei Nachweis von niedrigem Einkommen | bietet
auch Umzugshilfe, Transport und Wohnungsräumungen an.
Nutzmüll e. V.
Boschstraße 15 > 22761 Hamburg-Bahrenfeld
Tel. 040/890 66 3 -0 > Fax 040/89 53 79
[email protected] > www.nutzmuell.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-15 Uhr
Verkauf von aufgearbeiteten, gebrauchten Möbeln,
Elektronikartikeln, Hausrat, Büchern und mehr an Menschen
mit geringem Einkommen (Nachweis mitbringen).
Möbelkeller, Mook Wat e.V.
Doormannsweg 43 > 20239 Hamburg-Eimsbüttel
Tel. 040/329 632 66
[email protected] > www.moebelkeller.mookwat.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 10-18 Uhr
Verkauf von gebrauchten Möbeln, Elektroartikeln, Dekoration
und vieles mehr an Geringverdiener wie Arbeitslose, Rentner,
Studierende und an gemeinnützige Einrichtungen |
schriftlicher Nachweis nicht nötig; mündliche (aber faire und
ehrliche) Bestätigung reicht aus.
MÖBELBERGedorf
Sozialkaufhaus (von Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH)
Brookkehre 32 > 21029 Hamburg-Bergedorf
Tel. 040/72 90 40 -75
[email protected] > www.sprungbrett-hh.de
Öffnungszeiten - Lagerverkauf: Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 9-14 Uhr
Verkauf nur bei Nachweis von niedrigem Einkommen.
Cappello Sozialkaufhaus
Bürgerhaus Bornheide
Glückstädter Weg 75, Pavillion 2 (gelb) > Hamburg-Osdorf
[email protected] > www.cappello-ev.de
Öffnungszeiten: Di, Mi, Do 10-15 Uhr, Fr 10-12 Uhr
Gebrauchte Kleinmöbel, Hausrat, Kleidung, Spielzeug,
Bücher und mehr.
Umsonst-Laden Hamburg Altona, Arbeitskreis Lokale
Ökonomie e.V.
Stresemannstraße 150 > 22769 Hamburg-Altona
Tel. 040/39 90 64 88
[email protected] > www.ak-loek.de
Öffnungszeiten: Di 18.30-20.30 Uhr, Fr 10.30-16 Uhr
Sa 10-12.30 Uhr
Haushaltsgegenstände, kleine Elektrogeräte, Kleidung,
Bücher, Nahrungsmittel uvm. kostenfrei zum Mitnehmen
oder gegen eine kleine Spende (pro Besuch drei Teile).
Kleinmöbellager, Arbeitskreis Lokale Ökonomie e.V.
Stresemannstraße 136 > 22769 Hamburg-Altona
Tel. 040/40 18 67 59
[email protected] > www.ak-loek.de
Öffnungszeiten: Mo 10-14 Uhr, Mi 17-19 Uhr, Fr 10-14 Uhr,
Sa 10-14 Uhr
Gebrauchte Kleinmöbel (auch Lampen, Kühlschränke,
Elektrogeräte, Computer, Musikanlagen und
Eisenkleinteile...) gegen Spende | Durchführung von kleinen
Reparaturen und Polituren an Möbeln und Elektrogeräten.
Umsonstladen „Kostnix“
Billstedter Hauptstraße 90 > 22119 Hamburg-Billstedt
Tel. 040/36 09 58 23
www.kostnix-umsonstladen.de.vu
Öffnungszeiten: Mo 15-18 Uhr, Di 10-13 Uhr, Fr 13-16 Uhr
Haushaltswaren, kleine Elektrogeräte, Werkzeuge, Bücher,
Spielzeug (größere Gegenstände wie Möbel, Kühlschränke,
Fahrräder nur über Aushang an Pinnwand) kostenfrei zum
Mitnehmen.
Oxfam Shops
www.oxfam.de
Standort Hoheluft > Hoheluftchaussee 58 > 20253 Hamburg
Tel. 040/42 93 53 43
Standort Wandsbek > Wandsbeker Marktstraße 10
22041 Hamburg Tel. 040/67 04 92 72
Standort Ottensen > Bahrenfelder Straße 130
22765 Hamburg Tel. 040/32 52 27 -20
Öffnungszeiten: jeweils Mo-Fr 10-19 Uhr, Sa 10-14 Uhr
Gebrauchte Haushaltswaren, Kleidung, Accessoires, Bücher,
CD’s, Spielzeug, Heimtextilien (aber keine Möbel,
Elektrogeräte, Teppiche und andere sperrige Gegenstände
für die Wohnung).
III. Wohnsitz an-/ummelden
Der Mietvertrag ist unter Dach und Fach, der Umzug
vollbracht. Die Möbel sind gestellt und das Geschirr ist im
Schrank verstaut. Jetzt steht noch einmal Formularkram an.
Wenn du umgezogen bist (von außerhalb nach Hamburg
bzw. innerhalb Hamburgs), hast du 1 Woche Zeit, um deinen
neuen Wohnsitz anzumelden bzw. dich umzumelden. Das
gilt sowohl für eine eigene Wohnung als auch für ein
Zimmer in einer WG oder einem Wohnheim. Dafür musst du
persönlich bei einem der Hamburger Kundenzentren
erscheinen.
Die Standorte und Öffnungszeiten erfährst du
- im Internet unter www.hamburg.de/behoerdenfinder
- telefonisch über die Service-Nummern der Hamburger
Behörden: Tel. 115 und Tel. 040/428 28-0
Die Meldefrist von 1 Woche gilt ab dem Umzugsdatum bzw.
ab der ersten Nacht, die du in deiner neuen Wohnung
verbracht hast. Bei längerer Überschreitung der Frist musst
du mit einem Bußgeld rechnen. Wenn du das Umzugsdatum
nicht genau zu bestimmen vermagst, zum Beispiel weil du
kleckerweise umziehst oder noch zwischen zwei Wohnungen
pendelst, kannst du dich telefonisch bei einem
Kundenzentrum oder der Hamburg-Service-Hotline
informieren.
Für die An-/Ummeldung benötigst du folgende
Unterlagen*:
- Personalausweis / Reisepass
- Anmeldeformular - ausgefüllt (auch Name und
Adresse des Vermieters) und unterschrieben
- wenn du Kinder hast: Kinderausweis oder
Geburtsurkunde
- wenn du verheiratet bist oder es warst:
Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
- 10,- € für die Meldegebühr
- (für die KFZ-Ummeldung: bitte erfrage im
Internet oder telefonisch die benötigten
Unterlagen)
*Stand August 2013; bring dich ggf. im Internet
oder telefonisch auf den neuesten Stand
Wenn du noch nicht volljährig bist und von zuhause
ausziehst, musst du dich ebenfalls meldegesetzlich
erfassen lassen. Es hängt allerdings von deiner
persönlichen Lebenssituation ab, wo du gemeldet bist. Ob
mit alleinigem Wohnsitz oder mit Hauptwohnsitz bei
deinen Eltern und Nebenwohnsitz an deinem
Aufenthaltsort; ob deine Eltern oder ein anderer
gesetzlicher Vertreter mit dir vorstellig werden müssen;
welche Unterlagen du zusätzlich zu den oben aufgeführten
vorlegen musst … all dies kannst du telefonisch ebenfalls
bei der Hamburg-Service-Hotline erfragen, bevor du zum
Kundenzentrum gehst.
Denke auch daran, deine neue Adresse weiterzugeben,
zum Beispiel an deinen Arbeitgeber, an deine
Krankenkasse, an deine Bank/Sparkasse, an deinen
Telefonanbieter, an die Vereine, in denen du Mitglied bist
usw.
IV. Finanzielle Hilfen
Nun ist die monatliche Miete fällig. Wenn du schon arbeitest,
dein eigenes Einkommen hast oder deine Eltern zahlen – dann ist
das kein Thema. Wenn du aber studierst, in der Ausbildung bist,
die Miete von deinem Geld nicht zahlen kannst oder arbeitslos
bist, gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, nach denen
dir finanzielle Unterstützung zusteht. Wir haben hier einige
finanzielle Hilfen und deren Voraussetzungen aufgeführt.
Du musst nicht zu allen Ämtern und Behörden persönlich gehen.
Manche Anträge kannst du auch per Post schicken oder online
abwickeln. Trotzdem solltest du dich vorher genau informieren
(im Internet oder telefonisch), welche Unterlagen du mitschicken
musst. Wenn du die Anträge persönlich stellen möchtest (oder
musst), solltest du alle Unterlagen dabei haben. Der Vorteil ist,
dass spezielle Fragen gleich beantwortet werden können. Für die
oft langen Wartezeiten brauchst du allerdings Sitzfleisch und
Geduld.
BAB – Berufsausbildungsbeihilfe
Förderungsfähig sind betriebliche Berufsausbildungen in einem
anerkannten Ausbildungsberuf und berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen. Für die Ausbildung muss ein
Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden sein. BAB wird nur für
die erste Ausbildung geleistet. Gefördert werden in der Regel
deutsche, unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische
Antragstellerinnen und Antragsteller. Solltest du eine andere als
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, frage bitte bei deiner
Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit nach, ob du die
besonderen Voraussetzungen erfüllst.
Als Auszubildende bzw. Auszubildender erhältst du BAB,
- wenn du während der Ausbildung nicht bei den Eltern
wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus
zu weit entfernt ist.
- wenn du älter als 18 Jahre bist oder verheiratet bist (oder
verheiratet warst), in einer Lebenspartnerschaft verbunden
bist oder mindestens ein Kind hast. Hier spielt die Entfernung
zu deinem Elternhaus keine Rolle.
- wenn dir die erforderlichen Mittel zum Bestreiten des
Lebensunterhalts, für die Fahrkosten und die sonstigen
Aufwendungen nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Beratung und Antrag:
BAB wird nur auf Antrag geleistet. Den Antrag stellst du bei der
Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit in dem Bezirk, in dem du
wohnst. Den für dich zuständigen Standort (je nach
Postleitzahl: HH-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Bergedorf, Harburg,
HH-Nord oder Wandsbek) erfährst du
- im Internet unter www.arbeitsagentur.de/hamburg
- telefonisch über die kostenfreie Hotline der Agentur für Arbeit
Hamburg: Tel. 0800/4 5555 00 (täglich von 8-18 Uhr). Unter
dieser Nummer kannst du die Antragsformulare auch
telefonisch anfordern.
Infos zum BAB bekommst du auch
über folgende Internetseiten:
www.einstieg.com > Ausbildung
www.arbeitsagentur.de >
Bürgerinnen & Bürger > Finanzielle
Hilfen > Berufsausbildung
http://babrechner.arbeitsagentur.de
www.azubi-azubine.de
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG)
Wenn du eine schulische Ausbildung machst und nicht
genug Geld verdienst, um deine Lebenshaltungskosten zu
decken, kannst du BAföG beantragen. Die Förderung ist
abhängig von deinem Einkommen und Vermögen und/oder
dem Einkommen deiner Eltern bzw. deiner Ehepartnerin /
deines Ehepartners. Die Höhe des monatlichen Betrages
richtet sich nach der Art der Ausbildungsstätte und der
Unterbringung. Als schulische Ausbildungsstätten gelten
sowohl allgemeinbildende Schulen, spezielle
Berufsfachschulen als auch Universitäten und andere
Hochschulen. Es wird daher zwischen BAföG für Schüler/
innen und BAföG für Studierende unterschieden.
Detaillierte Information findest du auch im Internet unter
www.das-neue-bafoeg.de und unter der kostenfreien
BAföG-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung Tel. 0800/223 63 41.
BAföG für Schülerinnen und Schüler in Hamburg:
Vollförderung für Schülerinnen und Schüler, das heißt, der
Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das gilt ab Klasse
10 für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden
Schule (wie Real- und Gesamtschule, Gymnasium) oder einer
Berufsfachschule. Eine Voraussetzung ist, dass du nicht mehr bei
deinen Eltern wohnst. Du kannst aber verheiratet sein und/oder
mit Kindern zusammen leben, Hauptsache, du führst deinen
eigenen Haushalt. Auch der Besuch einer Berufsfach-, Fachoder Fachoberschulklasse ebenso wie der von Abendschulen
und Kollegs kann mit BAföG gefördert werden.
Für die Beantragung wendest du dich in Hamburg an das
Bezirksamt Hamburg-Mitte. Auf der Internetseite findest du auch
eine Liste mit allen förderungsanerkannten Ausbildungsstätten in
Hamburg.
Bezirksamt Hamburg-Mitte
BAföG für Auszubildende und Schüler/innen
Kurt-Schumacher-Allee 4 > 20097 Hamburg-Hammerbrook Tel.
040/428 54 -4604 > Fax 040/42854 -2975
[email protected] > www.bwf.hamburg.de
Öffnungszeiten: Mo, Do 8.30-16 Uhr
BAföG für Studentinnen und Studenten in Hamburg:
Förderung für Studierende an einer Hochschule. Die Förderung
ist eine Mischung aus Zuschuss und zinslosem Darlehen. Die
eine Hälfte des Geldes musst du nicht zurückzahlen. Die andere
Hälfte wird von dir zurückgefordert; die erste Rate ist fünf Jahre
nach Ende der Bezugsdauer fällig.
Den BAföG-Antrag stellst du in der Regel beim Studentenwerk
der Hochschule, an der du eingeschrieben bist. Für die
verschiedenen Hamburger Hochschulen ist das Studieren den
werk Hamburg zuständig.
Studierendenwerk Hamburg
Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt)
Nachname A - M: Grindelallee 9 > 20146 Hamburg-Rotherbaum
Nachname N - Z: Nagelsweg 39 > 20146 HamburgHammerbrook
Tel. (gilt für beide Standorte) 040/41 902 -0 > Fax 040/41 902
-6126
[email protected]
www.studierendenwerk-hamburg.de
In der Grindelallee 9 befindet sich im Erdgeschoss auch das
Beratungszentrum Studienfinanzierung (BeST).
Tel. 040/41 902 -102; -105
[email protected]
Dort kannst du – unabhängig von deinem Nachnamen –
Antragsformulare erhalten und auch ausgefüllt wieder
abgeben und dich über weitere Finanzierungsarten (z. B.
Stipendien, Studiendarlehen) beraten lassen.
BAföG-Beratungen:
AStA der Universität Hamburg
BAföG-Beratung
Von-Melle-Park 5 > 20146 Hamburg-Rotherbaum
Tel. 040/45 02 04 -0 (keine telefonische Beratung)
E-Mail über Kontaktformular unter www.asta-uhh.de
Beratung bei Fragen zum Anspruch auf BAföG und bei
Schwierigkeiten mit dem BAföG-Amt.
Info- und Beratungszentrum - AStA HAW-Hamburg
(Hochschule für angewandte Wissenschaften) BAföG-Beratung
Lübeckertordamm 2-4 > 20099 Hamburg-Altstadt
Tel. 040/28 46 456 -70 (allgemein), -71 (BAföG-Beratung)
Fax 040/28 46 456-90
bafö[email protected] > www.asta.hawhamburg.de
Beratung bei Fragen zum BAföG und bei Schwierigkeiten mit
dem BAföG-Amt.
Die aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten für das
Studierendenwerk, das Beratungszentrum und die BAföGBeratungen erfährst du auf den jeweiligen Internetseiten.
Verstärkte Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung durch die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung
Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen
von der Lawaetz-Stiftung gefördert werden:
- Du hast im Grunde Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB) oder absolvierst eine vollqualifizierende
Berufsausbildung (mit BAföG-Anspruch).
- Du hast bereits vor Beginn deiner Ausbildung deinen
eigenen Haushalt geführt und hast grundsätzlich keinen
Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern.
- Der potenzielle Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts ist höher als alle während der
Berufsausbildung bezogenen anzurechnenden Leis- tungen
(z.B. Ausbildungsentgelt, BAB, Kindergeld). Vereinfacht
bedeutet das, dass du zum Leben mehr Geld brauchst, als
dir mit deinem Verdienst, Kindergeld und Zuschüssen zur
Verfügung steht.
Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch, die Bewilligung ist
von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln der Stadt
Hamburg abhängig. Die monatliche Förderung beträgt
höchstens 160,- € und muss nicht zurückgezahlt werden.
Johann Daniel Lawaetz-Stiftung
Jugendliche in Berufsausbildung (JIB)
Neumühlen 16-20 > 22763 Hamburg-Othmarschen
Tel. 040/39 99 36 -0; -71 > Fax 040/39 99 36 -90
Personenbezogene E-Mail unter www.lawaetz.de
Telefonische Sprechstunden: Di 11.30-13.30 Uhr, Fr 14.30-16.30 Uhr
Wenn du an weiteren Informationen interessiert bist, kannst
du im Internet auf der Seite der Lawaetzstiftung die Richtlinie,
den aktuellen Bericht und den Antrag herunterladen.
Der Antrag für Wohngeld muss schriftlich eingereicht
werden. Das Datum der Antragstellung ist entscheidend für
den Beginn der Bewilligung. Du kannst ihn per Post schicken
oder auch persönlich abgeben. Wenn du dich erst einmal
persönlich beraten lassen möchtest, vereinbare einen
Termin mit dem/der für dich zuständigen Sachbearbeiter/in.
Mietervereine beraten ihre Mitglieder ebenfalls zu
Wohngeldfragen.
Immer erforderliche Unterlagen:
- im Original und unterschrieben: ausgefüllter Antrag auf
Wohngeld
- als Fotokopie: Personaldokumente (Personalausweis,
Reisepass bzw. Aufenthaltsbescheinigung - mit
Meldebestätigung), Mietvertrag, letzte Mietänderung,
aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlbeleg),
Kaltwasserabrechnung, Einkommensnachweise; bei einem
persönlichen Beratungstermin anstelle der Kopien die
Originalunterlagen
- Eventuell musst du weitere Unterlagen vorlegen. Das
hängt vom Einzelfall ab und wird dir dann mitgeteilt.
Wenn du bereits Leistungen beziehst, in die Zuschüsse für
Unterkunft eingerechnet sind, erhältst du kein Wohngeld.
Das betrifft den Bezug von Arbeitslosengeld II sowie von
anderen Formen der Grundsicherung
Als Student/in bzw. Berufsauszubildende/r hast du keinen
Anspruch auf Wohngeld, wenn dir grundsätzlich BAföGLeistungen bzw. BAB zustehen, weil auch hier Kosten für
die Unterkunft berücksichtigt werden. Es gibt jedoch
Ausnahmen, zum Beispiel bei verheirateten Studierenden/
Auszubildenden, Studierenden/Auszubildenden mit
Kind oder bei Studiengängen / Ausbildungen, die nicht
BAföG/BAB-anerkannt sind. Die Faktoren der Bewilligung
sind auf den Einzelfall bezogen und zu komplex, um sie hier
aufführen zu können. Auf der Internetseite
www.hamburg.de/wohngeld ist ein PDF-Infoblatt speziell
für Studierende und Auszubildende eingestellt. Vielleicht
findest du dort bereits eine Antwort auf deine Fragen.
Ansonsten lass dich von der für dich zuständigen
Wohngeldstelle beraten. Das gilt auch für Studierende bzw.
Auszubildende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen. Die Zahlung von Wohngeld kann sich eventuell
auf den Aufenthaltsstatus auswirken. Erkundige dich
deshalb unbedingt vor der Beantragung bei der für dich
zuständigen Ausländerdienststelle.
Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)
Du hast eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer, aber
keine Arbeit. Du machst keine Ausbildung und studierst nicht,
bekommst also auch keine der entsprechenden Förderungen.
Selbst wenn du Wohngeld erhalten würdest, würde das Geld
hinten und vorne nicht ausreichen. Bei deinen Eltern kannst
oder willst du nicht mehr wohnen. Deine finanzielle Lage ist
also ziemlich prekär. In dieser schwierigen Situation kannst du
(ab einem Alter von 15 Jahren) bei der Agentur für Arbeit
einen Antrag für Grundsicherung stellen. Du bekommst dann
entweder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Welche Art der
Grundsicherung du erhältst, hängt von deinem Alter, deiner
Lebens- und Wohnsituation sowie von deiner
Erwerbsfähigkeit ab.
Unter www.arbeitsagentur.de > Arbeitslosigkeit >
Grundsicherung kannst du dir einen Überblick über die
Voraussetzungen und die verschiedenen Betragsabstufungen
verschaffen. Dort stehen auch die Antragsformulare als
Download bereit. Den ausgefüllten Antrag gibst du in dem für
dich zuständigen Jobcenter der Agentur für Arbeit ab. Auf der
Internetseite sind in der Rubrik > Partner vor Ort die Standorte
aller Geschäftsstellen – nach Bundesländern sortiert –
aufgelistet.
Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an das ServiceTelefon für alle Hamburger Jobcenter: Tel. 040/24 85 -19 99.
Bereitet dir das Ausfüllen der Formulare Schwierigkeiten
oder hast du Probleme mit dem Jobcenter bzw. der Agentur
für Arbeit, dann wende dich an die Arbeitslosen- Telefonhilfe.
Dort kannst du alle deine Fragen und Anliegen loswerden
und wirst kostenlos, sehr hilfsbereit und kompetent beraten.
Wenn die telefonische Beratung nicht ausreicht, ist auch eine
persönliche Beratung vor Ort möglich. Alle Gespräche sind
vertraulich und auf Wunsch auch anonym.
Beratungszentrum Arbeitslosen-Telefonhilfe
Humboldtstraße 58 (Humboldt-Campus) > 22083 Hamburg-Barmbek Süd
Tel. 0800/111 0 444 (kostenlos, wenn du von Hamburg aus
anrufst) Tel. 040/22 75 74 73 (wenn du aus den anderen
Bundesländern anrufst)
E-Mail über Kontaktformular unter www.arbeitslosentelefonhilfe.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Mi 9-21 Uhr > Do, Fr 9-17.30 Uhr
Weitere Linktipps
Jugendberufsagenturen Hamburg:
www.hamburg.de/jugendberufsagentur >Als
Jugendliche/r und junge/r Erwachsene/r bis
25 Jahre kannst du dich mit Fragen zu
finanziellen Hilfen in Zusammenhang mit
Ausbildung und Studium auch an die
verschiedenen Jugendberufsagenturen in
den Hamburger Bezirken wenden. Dort wirst
du beraten und ggf. an die entsprechenden
Antragsstellen weitervermittelt.
Projekt Hartz IV: www.diakonie-sh.de/teams/
40/ index.html > Online Plattform der
Diakonie Schleswig-Holstein, Hamburg und
Mecklenburg- Vorpommern rund um das
Arbeitslosengeld II; u.a. mit Auflistungen von
Beratungsstellen, wo du dich persönlich
beraten lassen kannst.
www.tacheles-sozialhilfe.de > Onlineportal
mit aktuellen Informationen zum
Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und
Grundsicherung
Teil II: Wohnen in besonderen Lebenslagen und
Hilfen bei Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit
Was passiert aber, wenn die Wohnungssuche nicht so
glatt verläuft, weil du dich in einer besonderen
Lebenssituation befindest? Wo findest du Hilfe, wenn es
zuhause schwierig wird, du aber alleine nicht klar
kommen kannst oder willst; wenn Krisen dich aus der
Bahn werfen und du ganz schnell eine sichere Bleibe
brauchst? Vielleicht bist du schwanger oder
alleinerziehend und weißt nicht weiter? Oder bist du aus
der Haft entlassen und musst dich erst noch
zurechtfinden?
Es gibt Einrichtungen, an die du dich wenden kannst,
wenn du dich in einer solchen Ausnahmesituation
befindest. Dort bekommst du Unterstützung, wenn du
einfach nur ein offenes Ohr und einen Rat brauchst oder
aber praktische Hilfe und intensive Begleitung benötigst.
Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit sind häufig das
letzte Glied in einer Kette von verschiedenen
Schicksalsschlägen, Misserfolgen, persönlichen und
materiellen Verlusten. In der Regel wird als wohnungslos
verstanden, wer über keinen eigenen Wohnraum verfügt,
der über einen Mietvertrag abgesichert ist. Auch wenn
du mal hier, mal dort (bei Freunden oder Verwandten, in
einer Wohnunterbringung oder einer anderen öffentlichrechtlichen Einrichtung) unterkommst und somit
eigentlich ein Dach über dem Kopf hast, kannst du als
wohnungslos gelten und entsprechende Hilfen in
Anspruch nehmen. Eine extreme Form der
Wohnungslosigkeit ist die Obdachlosigkeit. Die
Betroffenen leben auf der Straße und/oder kommen
gelegentlich in Notunterkünften unter.
Auf den letzten Seiten dieser Broschüre findest du
Anlaufstellen, wo du beratende Unterstützung und
finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen kannst (vor und
nach dem Verlust deiner Wohnung), wo du wenigstens
für ein paar Nächte ein Dach über dem Kopf oder einfach
etwas zu essen bekommst, wo du dich aufwärmen und
mal eine Ruhepause einlegen kannst.
Bei den Beratungsstellen, Wohnprojekten und sonstigen
Einrichtungen, die wir zusammengestellt haben, haben
wir darauf geachtet, dass du besonders als junger
Mensch dort Hilfe findest. Es gibt eine Reihe von
Notunterkünften und Wohnunterbringungen, die in erster
Linie wohnungs- und obdachlose Menschen über 27
Jahren aufnehmen. Diese haben wir hier nicht
aufgelistet. Eine Zusammenstellung aller Hilfsangebote in
Hamburg bietet dafür das Internetportal der Stadt
Hamburg unter
www.hamburg.de/obdachlosigkeit sowie die Broschüre:
„Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen“;
Hrsg. Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und
Verbraucherschutz; Hamburg: Februar 2011.
I. Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene in
besonderen Lebenslagen
Jugendwohnungen
Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist (in Ausnahmefällen
können 14- und 15-jährige aufgenommen werden) und
unter keinen Umständen mehr bei deinen Eltern wohnen
kannst, gibt es die Möglichkeit, in einer Jugendwohnung
unterzukommen. Eine Jugendwohnung besteht oft aus
drei oder vier Wohnungen, die übereinander oder
nebeneinander in einem größeren Wohnblock liegen. Die
einzelnen Wohnungen verfügen über mehrere Zimmer.
Du hast ein Zimmer, das du nach eigenen Vorstellungen
einrichten kannst. Küche, Bad und eventuell ein
Gemeinschaftsraum nutzt du gemeinsam mit den anderen
Bewohnern und Bewohnerinnen.
Ihr werdet von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
betreut. Sie unterstützen euch bei der Bewältigung des
Alltags, helfen bei persönlichen Problemen, beraten in
schulischen sowie beruflichen Fragen und gestalten mit
euch verschiedene Freizeitangebote.
Bedingung für das Leben in einer Jugendwohnung ist ein
regelmäßiger Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsbesuch
und die unbedingte Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit
Betreuerinnen, Betreuern und anderen Jugendlichen.
Dass das nicht immer reibungslos und konfliktfrei klappt,
ist allen Beteiligten klar. Aber wenn du dich freiwillig
entschieden hast, in einer Jugendwohnung zu leben und
grundsätzlich bereit bist, etwas in deinem Leben zu
ändern, dann ist das eine gute Voraussetzung, um mit den
Konflikten konstruktiv umzugehen. Deine Bezugspersonen
stehen dir dabei zur Seite.
Du kannst jedoch nicht einfach in eine Jugendwohnung
einziehen und ein Zimmer mieten. Deine Eltern müssen
beim zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung nach §27 Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG) stellen. Dieser Antrag muss
positiv beschieden werden, das heißt, es muss ein
erzieherischer Hilfebedarf festgestellt werden. Wenn du
dich zuerst einmal ohne deine Mutter oder deinen Vater
informieren möchtest, kannst du selbst zum Allgemeinen
Sozialen Dienst in deinem Bezirk gehen. In einem
Gespräch mit einer Sozialpädagogin oder einem
Sozialpädagogen kannst du hier deine Wünsche äußern
und herausfinden, ob eine Jugendwohnung für dich in
Frage kommt.
Es gibt viele soziale Einrichtungen, die betreutes
Jugendwohnen anbieten; zu viele, um sie hier alle mit
Adressen, Telefonnummern und den genauen Angeboten
aufzulisten, zumal du die Details bei dem Gespräch mit
dem ASD erfährst. Aber auf den Internetseiten einiger
Anbieter kannst du dir vorher ganz unverbindlich einen
Eindruck über betreutes Jugendwohnen verschaffen.
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) www.asb-hamburg.de
Arbeiterwohlfahrt (AWO) www.awo-hamburg.de
Basis und Woge www.basisundwoge.de
Caritas Verband www.caritas-hamburg.de
Hamburger Kinder- und Jugendhilfe www.hakiju.de
Internationaler Bund (IB) www.internationaler-bund.de
Landesbetrieb für Erziehung und Beratung (LEB) www.hamburg.de/leb
Rauhes Haus www.rauheshaus.de
Für Soziales www.fuersoziales.de
Großstadt-Mission www.grosstadt-mission.de
Kompetenzwerk Hamburg www.kompetenzwerk-hamburg.org
Margaretenhort www.margaretenhort.de
Miko Kinder- und Jugendhilfe www.miko-homepage.de
Pestalozzi-Stiftung www.pestalozzi-stiftung.de
SOS Kinderdorf Hamburg www.sos-kinderdorf.de
So findest du Adresse, Telefonnummer und
Öffnungszeiten des Allgemeinen Sozialen
Dienstes (ASD), der für deinen Stadtteil und
deine Straße zuständig ist:
> im Internet: unter
www.hamburg.de/behoerdenfinder
den Suchbegriff Allgemeiner Sozialer Dienst
und in der folgenden Abfrage deine Adresse
eingeben.
> per Telefon: Service-Nummern der
Hamburger Behörden: Tel. 115 und Tel.
040/428 280, Mo-Fr 7-19 Uhr.
In einer akuten Krisensituation kannst du dich
auch rund um die Uhr an den Kinder-und
Jugendnotdienst wenden:
Feuerbergstraße 43 > 22337 HamburgAlsterdorf > Tel. 040/428 490.
Diese Linkliste zeigt nur eine Auswahl von größeren Trägern.
Auf unserem Jugendserver in der Rubrik > Wohnen>
Wohnprojekte/Jugendwohnung bemühen wir uns, diese Liste
nach und nach zu erweitern.
Wohnprojekte für junge Volljährige
Brauchst du für eine bestimmte Zeit Hilfe und
Unterstützung in deinem Leben, zum Beispiel bei der
Bewältigung der entsprechenden Aufgaben in der
Ausbildung, bei der Arbeit und in der Freizeit, im Umgang
mit deinen Eltern oder in der Beziehung zu anderen
Menschen? Dann können die folgenden Projekte und
Einrichtungen mit ihren Wohnungsangeboten für dich
interessant sein (für die keine Zuweisung bzw.
Bewilligung vom Jugendamt nötig ist). Du kannst dich
selbst bei den Einrichtungen melden und dich
informieren.
Wer die Kosten für deinen Aufenthalt übernimmt und wie
diese beantragt werden, besprichst du dann mit den
Ansprechpartnern in der jeweiligen Einrichtung.
Das Betreuungskonzept bereitet dich lebensnah auf den
späteren Übergang in eigenständiges Wohnen vor. Dabei
erhältst du Hilfe und Unterstützung
- bei der Entwicklung und Umsetzung persönlicher und
beruflicher Perspektiven
- im Umgang mit Ämtern (z. B. Agentur für Arbeit,
Wohnungsamt)
- beim Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten in den Bereichen
Haushaltsführung, Tagesstrukturierung, Umgang mit Geld.
Persönliche Bezugsbetreuer/innen unterstützten die Bewohner/
innen z. B. bei
- der Klärung von Behördenangelegenheiten
- der Organisation des Alltags und der Freizeitgestaltung
- der gesundheitlichen Versorgung
- der Stabilisierung der beruflichen Situation
- der Beschaffung einer Wohnung
- der Vermittlung von Therapieangeboten
- und wo sonst Bedarf an Rat und Hilfe besteht
Die Münze - Wohnprojekt
Norderstraße 52 (Verwaltung: Repsoldstraße 46)
20097 Hamburg-Hammerbrook
Tel. 040/30 39 94 87 > 0175/909 32 89
Fax 040/30 39 94 88
Personenbezogene E-Mail unter
www.hoffnungsorte-hamburg.de
Betreutes Wohnprojekt der Stadtmission Hamburg für
volljährige und bereits seit längerer Zeit wohnungslose
Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen |
Einzelappartements mit Bad und Gemeinschaftsküche |
unbefristeter Mietvertrag und umfangreiche Betreuung
nach Klärung der Kostenübernahme durch das
Grundsicherungsamt bzw. das Jobcenter.
Auch hier ist eine wichtige Voraussetzung für den Einzug
der Wille, selbst und aktiv an der eigenen Situation
etwas verändern zu wollen. Weitere Bedingungen sind
der Verzicht auf Drogen, die Teilnahme am Gruppenleben
und eine regelmäßige Beschäftigung wie Schule,
Ausbildung, Beruf oder Therapiewerkstatt.
Lawaetz-Service GmbH „Jugend & Wohnen”
Amandastraße 60 > 20357 Hamburg-Eimsbüttel/Schanze
Tel. 040/41 26 39 -26, -0 > Fax 040/41 26 39 -15
[email protected] > www.lawaetz-service.de
Für junge Menschen ab 18 Jahren, die aus einer
stationären Einrichtung der Jugendhilfe kommen und
selbstständig wohnen können | Hilfe bei der Suche und
Anmietung einer Wohnung | Unterstützung bei
Problemen mit dem Mietverhältnis | Anmeldung für die
Vermittlung einer Wohnung über die zuständigen
Betreuer/innen deiner Einrichtung.
rue 66 – Eingliederungshilfe für Wohnungslose
Ein Projekt von Jugendhilfe e.V.
Rüterstraße 66 > 22041 Hamburg-Wandsbek
Tel. 040/411 88 33 -0 > Fax 040/411 88 33 -12
[email protected] > www.jugendhilfe.de, www.rue66.de
Auch hier ist eine wichtige Voraussetzung für den Einzug
der Wille, selbst und aktiv an der eigenen Situation etwas
verändern zu wollen. Weitere Bedingungen sind der
Verzicht auf Drogen, die Teilnahme am Gruppenleben und
eine regelmäßige Beschäftigung wie Schule, Ausbildung,
Beruf oder Therapiewerkstatt.
Sozialpädagogisch betreute stationäre Einrichtung für
alleinstehende Frauen und Männer ab 21 Jahren | über 50
dezentrale Wohnplätze im Großraum Wandsbek | keine
Aufnahme bei einer unbehandelten Sucht-problematik oder
einer diagnostizierten psychischen Erkrankung.
Sozialtherapeutische Wohngruppen (STWG),
Internationaler Bund
- in Rahlstedt: Rahlstedter Straße 86 > 22149 Hamburg
Tel. 040/675 81 745 [email protected] >
www.internationaler-bund.de
- in Horn: Horner Landstraße 46 > 22111 Hamburg > Tel.
040/650 600 -71 Personenbezogene E-Mail unter
www.internationaler-bund.de
- in Sasel: Waldweg 105 > 22393 Hamburg > Tel. 040/600 383 915
Personenbezogene E-Mail unter www.internationaler-bund.de
Sozialtherapeutisch begleitete Wohngruppen (mit ca. 31
WG-Zimmern und 6 Einzelappartements) für junge
Menschen ab 21 Jahren, denen es aufgrund von
psychischen und sozialen Problemen schwer fällt, ihr Leben
selbstständig zu gestalten.
Pape2 – Sozialtherapeutische Wohngemeinschaften
Papenhuder Straße 2 > 22087 Hamburg-Hohenfelde
Tel. 040/24 39 30, 040/24 51 70 > Fax 040/24 80 94
[email protected] > www.pape2.de
Verschiedene Wohngemeinschaften für junge Frauen
und Männer zwischen 18 und 26 Jahren | intensive
sozialtherapeutische Betreuung | Wohndauer ca.
eineinhalb bis zwei Jahre | Informationsrunde zu den
Einrichtungen und Angeboten: jeden Dienstag um 11 Uhr
in der Geschäftsstelle in der Papenhuder Straße 2 (zur
Anmeldung genügt ein kurzer Anruf).
Angebote nur für alleinstehende (junge) Männer
JEP Jungerwachsenenprojekt
fördern & wohnen
Hinrichsenstraße 6a > 20535 Hamburg-Borgfelde
Tel. 040/42835 -5124 > Fax 040/42835 -5119
E-Mail über Kontaktformular unter
www.foerdernundwohnen.de
Vorübergehende Unterbringung (3 - 6 Monate) für
wohnungslose junge Männer von 18 bis 25 Jahren |
intensive sozialpädagogische Betreuung bei der
Vorbereitung auf das Leben im eigenen Wohnraum |
Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten
Schule, Ausbildung oder Beschäftigung.
Jakob-Junker-Haus Die Heilsarmee
Borsteler Chaussee 23 > 22453 Hamburg-Groß Borstel >
Tel. 040/514 314 -0
[email protected] > www.heilsarmee.de/jacobjunkerhaus
Sozialpädagogisch betreute Unterbringung für junge Männer
ab 21 Jahren, wenn sie ihre schwierige Lebenssituation nicht
allein bewältigen können, ein ungesichertes Einkommen
haben, wohnungs- und arbeitslos und/oder psychisch
erkrankt sind | 71 möblierte Einzelzimmer mit Kleinstküche
und Waschgelegenheit | Vollverpflegung oder
Selbstversorgung | Wäscheservice | Kleiderkammer |
Meldeadresse | Postservice | Geldmitverwaltung | Tagescafé
Freizeitangebote | Fahrradwerkstatt | Fitnessraum |
Arbeitsangebote | Zusammenarbeit mit einem Psychiater,
Arzt für Allgemeinmedizin, Pflegedienst und Rechtsanwalt.
Bodelschwingh-Haus – Hilfen für Wohnungslose
Humboldtstraße 65 > 22083 Hamburg-Barmbek Süd
Tel. 040/22 72 17 -0 > Fax 040/22 72 17 -27
[email protected] >
www.bodelschwingh-haus-hamburg.de
Stationäre Wohnungslosenhilfe für alleinstehende
wohnungslose Männer ab 25 Jahren | persönliche Hilfe und
Beratung zur Sicherung der materiellen Existenz | Klärung der
beruflichen Perspektive | Umgang mit Behörden und Ämtern,
Finanzplanung und Schuldenregulierung | Hilfen bei der
Wohnungssuche und der Bewältigung persönlicher
Schwierigkeiten | hauswirtschaftliche Beratung und Hilfen
nutzungsvertraglich geregeltes Wohnen in 45 Appartements
(mit Du/WC, Kochgelegenheit) in der Humboldtstraße und 25
weiteren Wohnungen im Hamburger Stadtgebiet | Info- und
Internet-Café | Freizeitangebote im Haus | Umzugsbegleitung
und nachgehende Hilfen in der eigenen Wohnung.
Angebote speziell für junge Frauen, Schwangere,
alleinerziehende Mütter und Väter
Bist du schwanger oder hast du ein Kind und weißt alleine
nicht weiter? Hast du Probleme mit deinen Eltern oder
deinem Freund, weil du schwanger bist? Bist du
wohnungslos, arbeitslos oder minderjährig? Vielleicht hast
du auch wenig Ahnung, wie man ein Kind versorgt? Oder
brauchst du einfach nur Schutz und Geborgenheit für dich
und dein Kind? Wir haben verschiedene Einrichtungen
zusammengefasst, die Unterkunft und Unterstützung für
junge Frauen, Schwangere und Mütter bieten. Hier kannst
du soviel Hilfe erhalten, wie du benötigst, um deinen Alltag
zu bewältigen und psychisch Entlastung zu finden.
Die Angebote umfassen (je nach Einrichtung):
- stationäre Wohnunterbringung in Wohngemeinschaften,
Appartements oder Wohnungen mit begleitender
sozialpädagogischer Betreuung
- praktische Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit, finanziellen
Problemen, Schuldenregulierung sowie Unterstützung bei
Behördenangelegenheiten
- Unterstützung bei der eigenen schulischen oder beruflichen Entwicklung
- je nach Bedarf und Wunsch Vermittlung von psychotherapeutischer Begleitung
- auf jeden Fall Zeit und Raum, um dich in deinem eigenen sozialen,
psychischen und emotionalen Empfinden zu festigen (z.B. auch
nach einem Klinikaufenthalt)
- Anleitung bei der Versorgung der Kinder, Beratung und Hilfen bei
Fragen der Entwicklung des Kindes
- je nach Einrichtung verschiedene Möglichkeiten der
Kinderbetreuung (z. B. Babytreff oder hauseigene Kindertagesstätte)
- je nach Absprache regelmäßige Besuchsmöglichkeit des Freundes
oder Partners
- ggf. Kurse zu Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung und Geburt;
Begleitung zu Ärztinnen/Ärzten
- Freizeit und Gruppenangebote
- ambulante Nachbetreuung
Marianne Doell Haus - Wohnunterbringung für Frauen
Hospitalstraße 66 > 22767 Hamburg-Altona > Tel. 040/38 61 47 47
[email protected]
www.hoffnungsorte-hamburg.de
Wohnunterbringung der Stadtmission Hamburg für
wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte
Frauen ab 18 Jahren | für 6-12 Monate in teilmöblierten
1-Zimmerappartements | auch mit Kind möglich, solange
dieses noch nicht schulpflichtig ist | ambulante sozialpädagogische Betreuung | Voraussetzung: die Fähigkeit,
den Haushalt selbst zu führen; Bereitschaft, sich an das
Regelwerk des Hauses zu halten | Ausschlusskriterien:
Alkohol-/Drogenmissbrauch, Substitution, unbehandelte
psychische Erkrankung.
Wohnhaus für Frauen
- Wohngruppenbereich
Bei der Johanniskirche 18 > 22767 Hamburg-Altona
Tel. 040/41 43 586 -0 > Fax 040/41 43 586 -19
[email protected] > www.wohnhaus-fuerfrauen.de
Stationäre Wohnunterbringung für Frauen ab 18 Jahren |
20 Einzelzimmer in vier Wohngruppen | intensive
psychosoziale Unterstützung.
Haus Betlehem der Schwestern der Mutter Teresa
Budapester Straße 23 a > 20359 Hamburg-St. Pauli > Tel. 040/319 56 01
[email protected] > www.st-wilhelm.de
14 Plätze als 3-monatige Wohnunterbringung für Frauen
in Not | Übernachtung in 2-, 3- und 4-Bettzimmern |
weitere Unterstützung in Form von Essen, Kleidung und
medizinischer Versorgung | von November bis Ende Mai
zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose
Männer.
Stiftung Abendroth-Haus
Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien
Maimoorweg 8 > 22179 Hamburg-Bramfeld (Zentrale)
Tel. 040/64 08 72 -0
[email protected] > www.abendroth-haus.de
Mutter-Kind-Wohngemeinschaften in Stellingen (rundum-die-Uhr-Betreuung für junge Mütter von 14 bis 25
Jahren), in Jenfeld und Eidelstedt (intensive
Teilbetreuung für junge Mütter von 18 bis 27 Jahren) |
selbstständiges Wohnen in trägereigenen Wohnungen in
Bramfeld (intensive Teilbetreuung für junge Mütter von
18 bis 27 Jahren).
Alida Schmidt Stiftung
Bürgerweide 19 > 20535 Hamburg-Borgfelde
Tel. 040/25 19 68 -0 > Fax 040/25 19 68 -20
[email protected] > www.alida.de
Mutter-Kind-Einrichtungen in Borgfelde und Hamm |
stationäre Wohnunterbringung für junge Frauen von 14
bis 27 Jahren (30 Plätze) und junge Mütter bzw. Väter mit
ihren Kindern (20 Plätze) in 1- bis 3-ZimmerAppartements | sozialpädagogische Rund-um die-UhrBetreuung oder Teilbetreuung | monatliche InfoVeranstaltungen für interessierte Frauen; Termine bitte
telefonisch erfragen.
Andere Umstände
Beratung, Betreuung und Gästewohnung für junge
Schwangere und Mütter
Vogelweide 34 > 22181 Hamburg-Barmbek-Süd
Tel. 040/209 48 222 > Fax 040/209 48 221
[email protected] > www.au-hamburg.de
Die aktuellen Sprechzeiten (Sozialberatung,
Familienhebamme) findest du auf der Internetseite.
Für junge Frauen zwischen 16 und 23 Jahren aus
Barmbek/Dulsberg und angrenzenden Stadtteilen |
Betreuung durch eine Hebamme während und nach der
Schwangerschaft | betreute Wohnmöglichkeiten für
junge Mütter mit ihren Kindern.
AWO Landesverband Hamburg e.V.
Witthöfftstr. 5-7 > 22041 Hamburg-Marienthal (Zentrale)
Tel. 040/41 40 23 -0 > Fax 040/41 40 23 -37
[email protected] > www.awo-hamburg.de
Mutter-Kind-Wohngruppen in Eimsbüttel/Schanze, Boberg
und Wilhelmsburg | für schwangere Frauen und Mütter ab
16 Jahren mit ihren Kindern.
Haus Borgfelde - Caritasverband für Hamburg e.V.
Kinder- und Jugendhilfezentrum
Borgfelder Straße 76 > 20537 Hamburg-Borgfelde
Tel. 040/280 140 37 > Fax 040/280 140 95
Personenbezogene E-Mail unter www.caritas-hamburg.de
Angebote > Kinder, Jugendliche, Familien
Wohngruppe für volljährige schwangere Frauen und
Mütter mit einem Kind bis 6 Jahren.
Margaretenhort - Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
Hölertwiete 5 > 21073 Hamburg-Harburg (Zentrale)
Tel. 040/79 01 89 -0 > Fax 040/79 01 89 -99
[email protected] > www.margaretenhort.de
Mädchen-Wohngruppen (13 bis 21 Jahre) und Mutter-KindWohngemeinschaft (für Mütter ab 14 Jahren mit ihren
Säuglingen bzw. Kleinkindern) in Harburg.
Das Rauhe Haus
Beim Rauhen Hause 21 > 22111 Hamburg-Horn (Zentrale)
Tel. 040/655 91 -0 > Fax 040/655 91 -112
[email protected] > www.rauheshaus.de
Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen für alleinerziehende
Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern | Unterbringung in
Appartements, Wohngemeinschaften oder separater
Wohnung | in Eidelstedt (ab 16 Jahren) und in
Wilhelmsburg (ab 18 Jahren).
Theodor-Wenzel-Haus
Diakoniewerk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost
- Mutter-Kind-Haus
Hummelsbütteler Weg 82 > 22339 HamburgHummelsbüttel
Tel. 040/53 90 05 -0 > Fax 040/53 90 05 -99
[email protected] > www.theodor-wenzel.de
Für Schwangere und Mütter ab 14 Jahren mit ihren
Kindern | Unterbringung in 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen
für ca. 1 Jahr | Rat und Unterstützung rund um die Uhr.
- Familienhaus
Berner-Heerweg 183a > 22159 Hamburg-Farmsen
Tel. 040/645 395 -540 > Fax 040/645 395 -541
[email protected] > www.theodor-wenzel.de
Für Schwangere und Mütter/Väter ab 18 Jahren mit
psychischen Erkrankungen, mit ihrem Säugling bzw.
Kleinkind 6 Wohnungen mit 2-3 Zimmern und
verschiedene Gemeinschaftsräume | Wohndauer bis zu
drei Jahren mit sozialpädagogischer Rund-um-die-UhrBetreuung.
Zentrum für Alleinerziehende und ihre Kinder
Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB)
Jugendhilfeabteilung Nord
Hohe Liedt 67a > 22417 Hamburg-Langenhorn
Tel. 040/428 86 61 -24 > Fax 040/28 86 61 -23
Personifizierte E-Mail unter www.hamburg.de/leb
Wohn- und Betreuungsangebot mit über 20 Plätzen für
junge Mütter/Väter, die allein für ein Kind oder mehrere
Kinder unter sechs Jahren zu sorgen haben sowie für
Schwangere (insbesondere Minderjährige) | Rund-um-dieUhr-Betreuung.
II. Schutz vor Gewalt und in akuten Krisensituationen
Kinder- und Jugendnotdienst (für Mädchen und Jungen)
Feuerbergstraße 43 > 22337 Hamburg-Alsterdorf
Tel. 040/428 490 > Tag und Nacht erreichbar
[email protected]
Der Kinder- und Jugendnotdienst leistet Krisenhilfe in
akuten Notlagen für Minderjährige, deren Eltern und
sonstige Bezugspersonen. Minderjährige können hier in
einer Krisensituation Aufnahme finden.
Frauenhäuser
Frauenhäuser sind Zufluchtsstätten für Frauen mit und
ohne Kinder, die von ihren Ehemännern, Freunden,
Vätern, Söhnen seelisch und/oder körperlich misshandelt
werden. Die Häuser sind grundsätzlich zu jeder Tagesund Nachtzeit offen und telefonisch erreichbar. Hier
können die Frauen zur Ruhe kommen und - ohne
Bedrohung und unbeeinflusst von Männern - ihre
bisherige Lebenssituation überdenken.
Autonome Hamburger Frauenhäuser
Haus 1 & 3 > Tel. 040/197 02
Haus 2 > Tel. 040/197 10
Haus 4 > Tel. 040/197 04
Haus 5 > Tel. 040/197 15
www.hamburgerfrauenhaeuser.de
Frauenhaus des Diakonischen Werkes
Tel. 040/192 51 > www.diakonie-hamburg.de
Mädchenhaus
Tel. 040/428 49 -0 > [email protected]
Beratung und Schutz vor Gewalt für Mädchen und junge
Frauen. Im Alter von 13 bis 17 Jahren können diese hier
in akuten Krisenlagen eine erste Wohnmöglichkeit finden.
III. Hilfen für Haftentlassene
Wenn du aus dem Gefängnis kommst oder deine
Haftentlassung bevorsteht und du eine Wohnung suchst,
dann gibt es in Hamburg verschiedene Anlaufstellen.
Dort bekommst du Unterstützung bei der
Wohnungssuche und eventuell eine vorübergehende
Unterkunft; du erhältst Infos und Tipps zur Arbeitssuche,
Freizeitgestaltung und Alltagsbewältigung. Auch wenn
du intensivere Begleitung möchtest und brauchst, stehen
dir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite.
Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V.
Anlaufstelle für Haftentlassene, Inhaftierte und deren
Angehörige
Max-Brauer-Allee 138 > 22765 Hamburg-Altona
Tel. 040/300 33 75 -17 > Fax 040/300 33 75 -28
mail@hamburger-fuersorgeverein > www.hamburgerfuersorgeverein.de
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr 10-14 Uhr; die
aktuellen Zeiten für die offenen Sprechstunden erfährst
du telefonisch oder im Internet.
Soziale Beratung während und nach der Haft | Angebote
zur Wohnungshilfe | Gesprächsangebote (einzeln und in
der Gruppe) für Angehörige | Bereitstellung von ca. 50
Wohnungen mit befristeten Mietverträgen und der
Option, dass der/die Haftentlassene nach 18 Monaten
eigenverantwortliche/r Hauptmieter/in wird.
Angegliedert an den Hamburger Fürsorgeverein ist die
Gemeinnützige Wohnheimgesellschaft mbH mit
verschiedenen Angeboten für haftentlassene Männer
und Frauen:
- Wohnheim für Männer
Max-Brauer-Allee 138 > 22765 Hamburg-Altona
Tel. 040/300 33 75 -10 > Fax 040/300 33 75 -28
[email protected] > www.wohnheim-gmbh.de
Für 9-12 Monate Unterbringung in Wohngruppen
(Einzelzimmer mit Nutzung von Gemeinschaftsräumen) |
sozialtherapeutische Hilfen ganz besonders in der Phase
direkt nach der Entlassung | Unterstützung bei der Suche
nach einer Wohnung und einem Ausbildungsplatz |
Freizeitangebote.
- Ambulante Wohnbegleitung für Haftentlassene
Max-Brauer-Allee 138 > 22765 Hamburg-Altona
Tel. 040/380 869 -84 > Fax 040/380 869 -72
Personenbezogene E-Mail unter www.wohnheimgmbh.de.
Ambulante Wohnbegleitung für ehemalige Bewohner
des sozialtherapeutischen Wohnheims | Hilfe beim
Wohnungsbezug | Beratung und Begleitung bei allen
Fragen der Alltagsbewältigung.
- FrauenProjekte
Holsteinischer Kamp 12 > 22081 Hamburg-Barmbek
Tel. 040/23 51 77 -04, -05 > Fax 040/23 51 77 -06
[email protected] > www.wohnheimgmbh.de
Sozialpädagogische Beratung und Betreuung für
haftentlassene Frauen.
Wohnprojekt Trotzdem – Übergangswohnungen
Integrationshilfen e.V.
Steindamm 32 > 20099 Hamburg-St. Georg
Tel. 040/319 56 80 > Fax 040/769 704 15
[email protected] >
www.integrationshilfen-hamburg.de
Sprechstunden: Mo 12-15 Uhr, Do 10-12 Uhr und nach
Vereinbarung
Einzelzimmer in Übergangswohnungen für erwachsene
Haftentlassene | 12 Monate Mietdauer |
sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung bei
allen Belangen der Alltagsbewältigung.
Sozialdienst katholischer Männer
Caritasverband Hamburg e. V.
Am Mariendom 4 > 20099 Hamburg-St. Georg
Tel. 040/280 140 -32
E-Mail unter www.caritas-hamburg.de > wir über uns >
Fachverbände | Betreuung von Inhaftierten | Hilfe für
Haftentlassene | Gefährdetenhilfe | Betreuung von
Obdachlosen | Übernahme von Bewährungshilfen.
IV. Beratung und Unterstützung bei (drohender)
Wohnungslosigkeit
Es gibt eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können,
dass du deine Wohnung verlierst:
- wenn du mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand bist
- bei dauerhaft unpünktlicher Zahlung
- Störung des Hausfriedens (z. B. durch dauerhaften Lärm)
- wenn eine Räumungsklage vorliegt
- wenn ein Räumungstermin angekündigt wird
Zunächst erhältst du eine oder mehrere Abmahnungen,
im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung. Nicht jede
Abmahnung führt zur Kündigung und nicht jede
Kündigung ist endgültig. Wichtig ist, dass du dich
rechtzeitig um das Problem kümmerst, um den
Wohnungsverlust zu vermeiden. Je später die Hilfe
einsetzt, desto schwieriger wird es. Wenn du absehen
kannst, dass du Zahlungsschwierigkeiten bekommst, hole
dir Hilfe bei einer Beratungs-/Fachstelle, bei der
öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) oder bei einem
Rechtsanwalt bzw. Mieterverein.
Was kannst du selbst tun, um eine ausweglose
Wohnungssituation zu vermeiden?
- Es ist ratsam, immer die Miete zu zahlen, auch wenn es
schwer fällt wie bei Verdiensteinbußen,
Preissteigerungen und Mieterhöhungen. Zahle pünktlich
bis zum 3. Werktag eines jeden Monats. Falls du das
nicht bewerkstelligen kannst, nehme Kontakt zum
Vermieter auf und vereinbare eventuell Ratenzahlung.
Zahle das Mögliche und bemühe dich um Ansprüche
(z.B. Wohngeld).
Sie unterstützen dich bei der Klärung deiner beruflichen
Situation und der Stabilisierung deines sozialen
Umfeldes. Die Angebote sind kostenfrei und während
der offenen Sprechstunden ist keine Anmeldung nötig.
Die Sozialen Beratungsstellen führen auch
Straßensozialarbeit durch. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter suchen obdachlose Menschen auf der Straße
auf und bieten ihnen Hilfe an.
Wenn du jünger als 21 Jahre alt bist, kannst du dich auch
an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in deinem
Bezirksamt wenden. Den findest du im Internet unter
www.hamburg.de/behoerdenfinder (den Suchbegriff
Allgemeiner Sozialer Dienst und in der folgenden
Abfrage deine Adresse eingeben) oder per Telefon unter
den Service-Nummern der Hamburger Behörden:
Tel. 115 und Tel. 040/428 280, Mo-Fr 7-19 Uhr.
Mehr Infos und
gegebenenfalls aktuelle
Öffnungszeiten über die
Sozialen Beratungsstellen
und Fachstellen für
Wohnungsnotfälle findest
du auch unter
www.hamburg.de/
obdachlosigkeit
Beratungsstelle für Wohnungslose Altona Ambulante
Hilfe Hamburg e.V.
Jessenstraße 13 > 22767 Hamburg > Tel. 040/38 97 32 >
Fax 040/389 43 35
[email protected] >
www.wohnungslose.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 9-13 Uhr
Beratungsstelle Barmbek Verein für Soziale Hilfe e.V.
Poppenhusenstraße 1 > 22305 Hamburg > Tel. 040/284 10
70 > Fax 040/284 107 20
[email protected] > www.bsbarmbek.de
Sprechzeiten: Mo-Fr 9-13 Uhr
Beratungsstelle Bergedorf/Billstedt Integrationshilfen e.V.
Weidenbaumsweg 19 > 21029 Hamburg > Tel. 040/713 67
21 > Fax 040/713 32 11
[email protected] > www.bsbergedorf.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Do 9-13 Uhr
Soziale Beratungsstelle Eimsbüttel Mook wat e.V.
Fruchtallee 9 > 20259 Hamburg > Tel. 040/59 39 29 -0
Fax 040/59 39 29 -99
Personifizierte E-Mail unter www.mookwat.de
Sprechzeiten: Mo, Do, Fr 10-12 Uhr, Di 16-18 Uhr,
Di 10-12 Uhr (nur für Frauen)
Soziale Beratungsstelle Hamburg-Mitte Sozialdienst
katholischer Frauen e.V. / Herz As e.V.
St. Georgstraße 9 > 20099 Hamburg > Tel. 040/25 41 34 -0
Fax 040/25 14 34 -29
[email protected]
www.wohnungsnotfallhilfe-hamburg.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Do 9-13 Uhr
Soziale Beratungsstelle Harburg Diakonie-Hilfswerk Hamburg
Zur Seehafenbrücke 20 > 21073 Hamburg > Tel. 040/30 95 36 -0
[email protected] > www.beratungsstelleharburg.de
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr
Beratungsstelle Brauhausstieg/Wandsbek Jugendhilfe e.V.
Brauhausstieg 57 > 22041 Hamburg Tel. 040/65 87 02 -0 >
Fax 040/65 87 02 -49
[email protected] > www.jugendhilfe.de
Sprechzeiten: Di, Fr 9-12 Uhr, Do 14-17 Uhr
Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Hamburger Bezirksämtern
Wie gesagt, bevor es hart auf hart kommt und wegen finanzieller Engpässe die
Zwangsräumung deiner Wohnung droht, solltest du reagieren. Die Fachstellen
für Wohnungsnotfälle helfen bei fristlosen Kündigungen und vermitteln
Beratung und Hilfe zur langfristigen Sicherung des Wohnraums. Die Fachstellen
können dir auch weiterhelfen, wenn du bislang noch keine eigene Wohnung
hattest und bei deinen Eltern, Freunden oder Bekannten nicht wohnen kannst.
Das erste Ziel ist es, das noch bestehende Mietverhältnis zu sichern und eine
bereits ausgesprochene Kündigung abzuwenden. Dazu wird deine aktuelle
Situation geklärt. Wenn nötig, verhandeln die Fachstellen mit Vermietern,
Amtsgerichten und Gerichtsvollziehern. Bei Mietschulden besteht die
Möglichkeit, diese durch ein Darlehen oder eine Beihilfe zu begleichen. Bei
Bedarf werden weitergehende Hilfen, z.B. eine Schuldnerberatung oder eine
Sozialberatung, vermittelt. Dazu arbeiten die Fachstellen mit den Sozialen
Beratungsstellen in den jeweiligen Bezirken zusammen. Wenn du wohnungslos
geworden bist, vermitteln dir die Fachstellen - in Zusammenarbeit mit den
Grundsicherungs- und Sozialämtern - verfügbaren Wohnraum. Wenn du bereits
obdachlos bist, kann dich die Fachstelle in einer öffentlichen Wohnunterkunft
unterbringen. Das gilt auch, wenn deine Wohnung nicht erhalten werden
konnte und du kurzfristig eine Unterkunft benötigst. Wenn du noch sehr jung
bist und eine Unterbringung in einer öffentlichen Übernachtungsstätte nur
schwer zumutbar wäre, vermitteln dich die Fachstellen weiter.
- Jede Kündigung eines Mietverhältnisses über
Wohnraum bedarf einer schriftlichen Form. Der
Vermieter muss seine Kündigung begründen, auch eine
fristlose Kündigung. Nimm die Kündigung nicht
ungeprüft hin, sondern lege sie Fachleuten vor
(Beratungsstellen, ÖRA, Mieterverein). Wichtig ist, dass
du in keinem Fall nach einer Kündigung die
Mietzahlungen einstellst. Das könnte unter Umständen
zu einer gerechtfertigten Kündigung führen.
- Eine zwangsweise Räumung ist nur bei Verurteilung
durch das Amtsgericht und nur durch den
Gerichtsvollzieher möglich.
Soziale Beratungsstellen für alleinstehende,
wohnungslose Frauen und Männer
Das Angebot der Sozialen Beratungsstellen in den sieben
Hamburger Bezirken richtet sich an Menschen, die
wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind
und Hilfen in Anspruch nehmen möchten, um die eigene
persönliche und materielle Lage zu stabilisieren und zu
verbessern. Die Sozialen Beratungsstellen übernehmen
keine Mietschulden-/kosten; dafür wirst du an die
Fachstellen für Wohnungsnotfälle (Adressen siehe weiter
unten) vermittelt. Für die weitere Beratung und Begleitung
vermitteln die Fachstellen wiederum an die Sozialen
Beratungsstellen in dem jeweiligen Bezirk. Diese helfen dir
dabei, deine Wohnung entweder zu behalten oder eine
neue Wohnung zu suchen. Sie beraten bei Mietschulden,
helfen bei gesundheitlichen Problemen und im Umgang
mit Behörden (z. B. bei fehlerhaften Leistungsbescheiden
der Jobcenter).
Fachstelle für Wohnungsnotfälle Nord
Kümmellstraße 7 > 20249 Hamburg-Eppendorf > Tel.
040/428 04 -5361; -5362
Fachstelle für Wohnungsnotfälle Eimsbüttel
Grindelberg 62-66 > 20144 Hamburg-Hoheluft > Tel.
040/428 01 -1961
Fachstelle für Wohnungsnotfälle Altona
Alte Königstraße 29-39 > 22547 Hamburg-Altona Altstadt
> Tel. 040/428 11 -3972; -3917
Fachstelle für Wohnungsnotfälle Mitte und ohne
bezirklichen Bezug
Kurt-Schumacher-Allee 4 > 20097 Hamburg-St. Georg >
Tel. 040/428 54 -4943
Fachstelle für Wohnungsnotfälle Wandsbek
Wandsbeker Allee 71 > 22041 Hamburg-Wandsbek > Tel.
040/428 81 -2772; -2132
Fachstelle für Wohnungsnotfälle Bergedorf
Weidenbaumsweg 21 > 21029 Hamburg-Bergedorf > Tel.
040/428 91 -2335
Fachstelle für Wohnungsnotfälle Harburg
Harburger Rathausforum 1 > 21073 Hamburg-Harburg >
Tel. 040/428 71 -2628
Wenn du nicht weißt, welche Fachstelle für dich
zuständig ist, kannst du telefonisch unter den ServiceNummern der Hamburger Behörden – Tel. 115 und
Tel. 040/428 280 – nachfragen oder im Internet unter
www.hamburg.de/behoerdenfinder suchen.
Wohnunterbringung in Kooperation mit den Fachstellen
für Wohnungsnotfälle
Das soziale Dienstleistungsunternehmen f & w fördern und
wohnen betreibt im Auftrag der Stadt Hamburg
Wohnunterkünfte, Übernachtungsstätten, ca. 400
Mietwohnungen, spezielle Wohnprojekte sowie Spezialangebote für Frauen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die Hilfe richtet sich an Obdachlose,
Wohnungslose, Asylbewerber, Flüchtlinge und
Spätaussiedler. Alleinstehende Menschen und Familien
finden ein vorübergehendes oder dauerhaftes Zuhause
und professionelle Hilfen. Die Vermittlung erfolgt in
Kooperation mit den bezirklichen Fachstellen für
Wohnungsnotfälle.
In fast allen Hamburger Bezirken vermietet f & w auf
privatrechtlicher Basis Wohnungen an wohnungslose
Menschen oder wohnberechtigte Zuwanderer, die keine
Wohnung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt finden.
Den Mietern wird eine Sozialberatung geboten, um das
Mietverhältnis zu sichern, und sie können praktische Hilfen
durch Hauswarte in Anspruch nehmen. Auf der
Internetseite www.foerdernundwohnen.de kannst du dir
einen Überblick über alle Einrichtungen und die jeweilige
Kontaktaufnahme verschaffen.
f & w fördern und wohnen AöR
Geschäftsbereich Wohnen/Mietwohnungen
Grüner Deich 17 > 20097 Hamburg-Hammerbrook
Tel. 040/428 35 -0 > Fax 040/428 35 -3584
E-Mail über Kontaktformular unter
www.foerdernundwohnen.de
Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS)
für wohnungslose Menschen ohne festen Wohnsitz und
Zuwanderer
Hinrichsenstraße 4> 20535 Hamburg-Borgfelde
Tel. 040/428 35 518 -1; -2; -3; -4; -5 > Fax 040/428 35 51 -88; -89
E-Mail über Kontaktformular unter
www.foerdernundwohnen.de
offene Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10-12 Uhr
Zentrale Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge
Sportallee 70 > 22335 Hamburg-Groß Borstel
Tel. 040/428 35 51 -35; -33 > Fax 040/428 35 -5137
E-Mail über Kontaktformular unter
www.foerdernundwohnen.de
Aufnahme: rund um die Uhr
V. Weitere Beratung, Projekte und Hilfsangebote
bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Allgemeine Soziale Beratung - Caritasverband für Hamburg e.V.
Danziger Straße 66 > 20099 Hamburg-St. Georg
Tel. 040/28 01 40-0; -63 > Fax 040/28 01 40-96
[email protected] > www.caritas-hamburg.de
Sprechzeiten: Mo-Do 8-12 Uhr, 13-16 Uhr; Fr 8-12 Uhr
Information für Menschen in wirtschaftlichen Notlagen
Unterstützung bei der Beantragung gesetzlicher Leistungen.
ASP Wegenkamp e.V.
Projekt Jugendhilfestandort/Gästewohnung
Wegenkamp 21 > 22527 Hamburg-Stellingen > Tel. 040/54 12 42
[email protected] > www.asp-wegenkamp.de
Sprechzeiten: Mo 13.30-17 Uhr; Di, Mi, Fr 13.30-18 Uhr;
Do 12-16 Uhr; Sa 11-17 Uhr
Hilfe und Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern
(hauptsächlich aus Stellingen) bei:
familiären Krisen und Konflikten | Fragen und Problemen
mit Ämtern und Behörden | Erziehungsfragen |
Existenzsicherung und Schulden | Gesundheits- und
Suchtproblemen | im Notfall vorübergehende Aufnahme
in der Gästewohnung.
Hinz & Kunzt - Straßenmagazin & Sozialberatung
Altstädter Twiete 1-5 > 20095 Hamburg-Altstadt
Tel. 040/321 08 311 > Fax 040/30 39 96 38
[email protected] > www.hinzundkunzt.de
Mo-Fr 9.30-13.30 Uhr, 14.30-18 Uhr
Verkauf des Straßenmagazins als eine Einnahmequelle
für obdachlose und arme Menschen und als Anbindung
an soziale Hilfestellungen, z. B. Beratung bei Problemen,
Begleitung zu Behörden, Hilfe bei der Wohnungssuche.
HUDE
Beratung für junge wohnungslose Menschen in Hamburg-Nord
Gottschedstraße 6/Eingang Heidberg > 22301 HamburgWinterhude Tel. 040/279 64 74 > Fax 040/279 71 41
[email protected] > www.hude-hamburg.de >
www.bodelschwingh.com
Sprechzeiten: Mo, Mi und Do 10-16, Di 10-14 Uhr
Unterstützung für obdachlose junge Menschen im Alter von
16-27 Jahren | Vermittlung von eigenem Wohnraum | Hilfen
wie Essen, Trinken, Waschmaschine, Dusche,
Lagermöglichkeit | Gästewohnung für akute Notlagen |
Beratung und Unterstützung im Umgang mit Behörden |
Kontaktherstellung zu Ausbildungs- und
Beschäftigungsträgern | Freizeitangebote.
HUDE ist ausschließlich für junge Menschen in HH-Nord
zuständig! Im Zweifelsfall erkundige dich telefonisch, ob du
die Angebote von HUDE in Anspruch nehmen kannst.
Jugendberatungszentrum Bodelschwingh
Evangelische Stiftung Bodelschwingh
Barmbeker Straße 71 > 22303 Hamburg-Winterhude
Tel. 040/279 44 59 > Fax 040/279 44 60
E-Mail über Kontaktformular unter www.stiftungbodelschwingh.de
Offene Beratungszeiten: Mo, Fr 12-15 Uhr, Mi 14-17 Uhr
Café: Fr 12-15 Uhr; telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr 10-16 Uhr
Unterstützung für benachteiligte junge Menschen von
ca. 15 bis 27 Jahren (hauptsächlich aus HH-Nord) |
Begleitung zu Ämtern, Rechtsberatung, Geldverwaltung,
Schuldenberatung | Essen, Trinken, Waschmaschine,
Dusche, Lagermöglichkeit | Hilfe bei Problemen mit
Schule, Ausbildungsplatz, Arbeitgeber | Extraangebote
für Mädchen und junge Frauen | Hilfe bei Problemen mit
Drogen | Zusammenarbeit mit Ärzten | Freizeitgruppen |
Café | Projekte in Schulen.
Streetlife e.V. - Straßensozialarbeit in Rahlstedt
Mitglied im Diakonischen Werk
Rahlstedter Bahnhofstraße 7 > 22143 HamburgRahlstedt
Tel. 040/677 20 -27, -28 > Fax 040/677 20 29
[email protected] www.streetlife.net
Öffnungs- und Sprechzeiten: Mo–Do 14-17 Uhr, Fr 14-17
Uhr nur telefonisch erreichbar; Sozialberatung: Di ab
17.30 Uhr; Rechtsberatung: jeden 1. und 3. Di ab 16 Uhr
Aufsuchende Straßensozialarbeit in Großlohe,
Hohenhorst und Rahlstedt-Ost | „SchlupflochGästewohnungen“: kurzfristige Unterbringung von
Jugendlichen (16 bis 18 Jahren) in Rahlstedt, die sich in
einer familiären Krisensituation befinden | Einzelfallhilfe,
Beratung und Begleitung von jungen Menschen und
ihren Familien.
Wohn-Start
Caritasverband für Hamburg e.V.
Danziger Straße 66 > 20099 Hamburg-St. Georg
Tel. 040/280 140 50 52 > Fax 040/280 140 96
Personenbezogene E-Mail unter www.caritashamburg.de > Angebote & Beratung > für arme und
obdachlose Menschen
Wohnprojekt für ehemalige Patienten der CaritasKrankenstube für Obdachlose für einen Einstieg in ein
selbständiges Wohnen | Unterbringung jeweils zu Zweit
in einer möblierten 2-Zimmerwohnung | Begleitung von
einer Sozialarbeiterin | Hilfe bei der Suche nach einer
eigenen Wohnung oder einer Wohnform, die für den
jeweiligen Menschen passt.
Krankenstube für Obdachlose
Seewartenstraße 10 > 20459 Hamburg-St. Pauli
Tel. 040/380 881 -0 > Fax 040/380 881 -13
[email protected] > www.caritashamburg.de
Öffnungszeiten: rund um die Uhr, das ganze Jahr
Stationäres Hilfsangebot für kranke und obdachlose
Frauen und Männer | 14 Betten | gesundheitlichen Pflege
und sozialpädagogische Betreuung.
VI. Notübernachtung und Tagestreffs für
obdachlose Menschen
Neben den sozialen Beratungsstellen gibt es in Hamburg
einige Einrichtungen, die zusätzlich zur Beratung eine
vorübergehende Unterkunft oder eine Notunterkunft
anbieten.
Im folgenden Kapitel sind Übernachtungsmöglichkeiten
und Tagestreffs in Hamburg aufgelistet, wo du auch
(oder ganz speziell) als junger Mensch Aufnahme findest.
Notübernachtung
KIDS – Anlaufstelle für Straßenkinder
basis & woge e.V.
Hachmannplatz 2 > 20099 Hamburg-St. Georg (Hbf)
Tel. 040/280 16 06 > Fax 040/280 509 29
[email protected] > www.basisundwoge.de
Öffnungszeiten: täglich (außer Di) 13:30-15:30 Uhr
(Beratung) und 16-21 Uhr (offener Bereich),
jeden 1. und 3. Samstag im Monat geschlossen.
Für Mädchen und Jungen bis 18 Jahre, die sich (oft ohne
festes Zuhause) auf der Straße durchschlagen |
Alltagshilfen und Beratung | offener Bereich |
aufsuchende Straßensozialarbeit | Krisenintervention |
bei Obdachlosigkeit Vermittlung von Notschlafplätzen.
BASIS-Projekt – Anlaufstelle für männliche Prostituierte
basis & woge e.V.
Pulverteich 17 > 20099 Hamburg-St. Georg
Tel. 040/280 16 07 > Fax 040/280 518 37
[email protected] >
www.basisundwoge.de
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 12-16 Uhr, Mi 15-19 Uhr;
offene Beratung: Di 10-12 Uhr
Anonyme und kostenfreie Angebote für Stricher (auch
Drogenabhängige und HIV-positive Stricher) | ausruhen,
essen, Versorgung mit Kondomen und Gleitgel |
individuelle Beratung z. B. zu Aids und anderen sexuell
übertragbaren Krankheiten | medizinisches Hilfsangebot
für junge Stricher (Doktor Georg) | Infos zu den zwei
Übernachtungsstellen.
Sperrgebiet – Anlaufstelle für junge weibliche
Prostituierte
Lindenstraße 13 > 20099 Hamburg-St. Georg
Tel. 040/24 66 24 > Fax 040/24 75 83
[email protected] > www.sperrgebiethamburg.de
Öffnungszeiten: Mo 10-13 Uhr, Di 16-21 Uhr,
Mi 10-13 Uhr, Do 13-18 Uhr
Für sich prostituierende Mädchen und Frauen zwischen
14 und 24 Jahren | Gespräche | Beratung | ärztliche
Erstversorgung und Beratung zu HIV/Aids und anderen
sexuell übertragbaren Krankheiten | juristische Hilfe |
telefonische und Online-Beratung | Straßensozialarbeit |
Begleitung zu Behörden | Wohnprojekt für vier
ausstiegswillige junge Frauen (ab 18 Jahren) | Wäsche
waschen | duschen | sich ausruhen. Alle Angebote sind
anonym und kostenfrei.
Bahnhofsmission Hamburg
Steintorwall 20 > 20095 Hamburg-Hauptbahnhof
Tel. 040/39 18 44 00 > Fax 040/39 18 44 50
E-Mail über Kontaktformular unter
www.bahnhofsmission-hamburg.de
Öffnungszeiten: am Hauptbahnhof das ganze Jahr Tag
und Nacht; am Bahnhof Altona (zwischen Gleis 7 und 8)
Di, Mi, Do 10-16:30 Uhr; am Bahnhof Harburg (zwischen
Gleis 3 und 4) Di, Mi, Do 10-16:30 Uhr
Vermittlung von Notunterkünften u.a. ins Haus JONA, Pik
As, Frauenzimmer und zu anderen vorübergehenden
Übernachtungsmöglichkeiten.
Haus JONA
Übernachtungsheim der Stadtmission Hamburg
Repsoldstraße 46 > 20097 Hamburg-Hammerbrook (am
Hbf) > Tel. 040/280 38 28
[email protected] >
www.hoffnungsorte-hamburg.de
31 Betten für Männer und Frauen ab 18 Jahren in
Doppel-/Einzelzimmern und eine Familie im
Vierbettzimmer | kostenfreie Übernachtung über die
Vermittlung der Bahnhofsmission am Hauptbahnhof bzw.
auf Antrag im Haus Jona, ansonsten 20 Euro pro Nacht |
Selbstversorgerküche | Alkohol- und Drogenverbot |
Beratungs- und Gesprächsangebote.
FrauenZimmer – Übernachtung und Wohnen
f & w fördern und wohnen AöR
Hinrichsenstraße 4a > 20535 Hamburg-Borgfelde
Tel. 040/254 187 -21 (Tag und Nacht)
E-Mail über Kontaktformular unter
www.foerdernundwohnen.de
Öffnungszeiten und Aufnahme: rund um die Uhr.
Für Frauen ab 18 Jahren | Übernachtung: 20 Plätze zur
sofortigen Behebung einer akuten Notlage bzw.
Krisensituation | Wohnen: 20 Plätze mit intensiver
sozialpädagogischer Unterstützung für wohnungslose,
häufig psychisch auffällige Frauen.
Pik As – Übernachtungsstätte für obdachlose Männer
f & w fördern und wohnen AöR
Neustädter Straße 31a > 20355 Hamburg-Neustadt
Tel. 040/428 41 -17 07 (Tag und Nacht)
E-Mail über Kontaktformular unter
www.foerdernundwohnen.de
Öffnungszeiten und Aufnahme: rund um die Uhr.
210 Plätze für obdachlose Männer (ab 18 Jahren) |
Beratung und Unterstützung mit speziellen Angeboten
der Gesundheitsversorgung | warmer Mittagstisch |
einige wenige Plätze für Männer, Frauen und Paare mit
Hund.
Winternotprogramm für obdachlose Menschen
f & w fördern und wohnen AöR
Tel. 040/236 48 35 0 > Fax 040/236 483 511
Die Adresse verändert sich von Jahr zu Jahr. Der aktuelle
Standort ist zu erfahren unter
www.foerdernundwohnen.de, www.hamburg.de,
www.jugendserver-hamburg.de
Notübernachtung und Tagestreffs für (junge) obdachlose
Menschen.
E-Mail über Kontaktformular unter
www.foerdernundwohnen.de
Öffnungszeiten: 1. November bis 15 April täglich von 17-9 Uhr
Ca. 200 Plätze für obdachlose, alleinstehende Menschen
sowie für Paare (ab 18 Jahren) | Übernachtungs- und
Aufenthaltsräume | Kleiderkammer | soziale Beratung |
medizinische Hilfe | tägliche Versorgung mit belegten
Broten und heißen Getränken.
Tagesaufenthaltsstätten, Tagestreffs
Hier kannst du dich einfach mal ein paar Stunden
ausruhen, kostenlos bzw. sehr günstig etwas essen,
duschen und Wäsche waschen, Leute treffen, Computer
und Internet nutzen, lesen, fernsehen oder spielen. Wenn
du es möchtest, kannst du ganz konkrete und praktische
Hilfen in Anspruch nehmen - je nach Einrichtung: Haare
schneiden lassen, Geld und Gepäck deponieren, eine
Postadresse einrichten, Kleiderkammer, Informationen/
Beratung in allen Fragen der Wohnungssuche,
Schuldenregulierung, Gesundheitsberatung, Hilfe bei der
Weitervermittlung an andere Einrichtungen und Ärzte.
Café Augenblicke im JesusCenter
Schulterblatt 63 > 20357 Hamburg-Sternschanze
Tel. 040/40 18 77 33 > Fax 040/4018 77 59
[email protected] > www.jesuscenter.de
Mo-Fr 11-15 Uhr
Für Menschen jeden Alters | viele Angebote im Bereich
der Jugendhilfe.
CaFée mit Herz
Im ehemaligen Hafenkrankenhaus St. Pauli
Seewartenstraße 10 > Haus 2 > 20459 Hamburg-St. Pauli
Tel. 040/31 79 02 61 > Fax 040/31 79 02 62
[email protected] > www.gzstpauli.de >
www.cafeemitherz.de
täglich 7-10 Uhr, 14-17 Uhr
Für Bedürftige jeden Alters | weitere Angebote:
Gartenprojekt, Fußballverein.
Haus Betlehem der Schwestern der Mutter Teresa
Budapester Straße 23 a > 20359 Hamburg-St. Pauli > Tel.
040/319 56 01
[email protected] > www.st-wilhelm.de
Täglich (außer Do): Frühstück; an Sonn- und Feiertagen:
warme Mittagsmahlzeit.
Obdachlosentagesstätte „Mahlzeit“
Billrothstraße 79 > 22767 Hamburg-Altona
Tel. 040/38 03 88 09 > Fax 040/32 87 19 49
Personifizierte E-Mail unter www.mahlzeit-altona.de
So-Mi 9-15 Uhr
Für obdachlose Menschen jeden Alters | keine Beratung.
Kemenate - Tagestreff für wohnungslose Frauen
Frauen Wohnen e.V.
Charlottenstraße 30 > 20257 Hamburg-Eimsbüttel
Tel. Büro: 040/430 49 59 > Fax 040/401 709 40
Tel. Besucherinnen: 040/430 48 59
[email protected] > www.kemenatehamburg.de
Mo, Do, Sa, So 14-19 Uhr, Mi 10-15 Uhr (Frühstück)
Für wohnungslose Frauen jeden Alters | weitere Angebote:
medizinische Versorgung durch eine Allgemeinmedizinerin |
psychiatrische Sprechstunde.
Die Mission - Künstlerische Maßnahmen gegen die Kälte e. V.
Neustädter Straße 31b > 20355 Hamburg-Neustadt > Tel.
040/28 05 14 62
[email protected] > www.die-missionhamburg.de
Di-So ab 16 Uhr; von Mi-So wird ab 18 Uhr kostenlos eine
warme Mahlzeit serviert.
Weitere Angebote: gelegentliche Lesungen und andere
kulturelle Veranstaltungen.
Park-In, Treffpunkt Billstedt
Kontakt- und Beratungsstelle der Heilsarmee für Suchtkranke
Oststeinbeker Weg 2h > 22117 Hamburg-Billstedt
Tel. 040/713 65 64 > Fax 040/713 44 37
[email protected] > www.park-in.de
Mo 10-15 Uhr, Di 13-18 Uhr, Mi 13-17 Uhr, Do 13-18 Uhr, Sa 10-14 Uhr
Für suchtkranke Menschen (Schwerpunkt Alkoholsucht) ab
18 Jahren | spezielle Angebote: suchtspezifische
Einzelberatung und Gruppenangebote | ärztliche Grund-und
Akutversorgung.
StützPunkt für obdachlose Menschen
Klosterwall 4 > City-Hof, Block B > 20095 Hamburg-City
Tel. 040/767 583 82
Personifizierte E-Mail unter www.caritas-hamburg.de >
Angebote & Beratung: Mo-Sa 7-9 Uhr, 18.30-20.30 Uhr
Schließfächer, in denen obdachlose Menschen ihr
Gepäck tagsüber lagern können | qualifizierte soziale
Beratung und Begleitung zu Behörden.
Tagesaufenthaltsstätte (TAS)
im Diakonie-Zentrum für Wohnungslose
Bundesstraße 101 > 20144 Hamburg-Eimsbüttel/Schlump
> Tel. 040/401 782 -11
[email protected] > www.tas-hamburg.de
Öffnungszeiten: So-Fr 11-16 Uhr (Sa geschlossen); im
Sommer verkürzte Öffnungszeiten
Ab 18 Jahren | weitere Angebote: kostenfreie ärztliche
und psychiatrische Sprechstunden.
Tagesaufenthaltsstätte Herz As
Norderstraße 50 > 20097 Hamburg-Hammerbrook
Tel. 040/23 26 22 > Fax 040/23 36 36
[email protected] > www.herzashamburg.de
Mo, Di, Do 10-13 Uhr und 14.30-16 Uhr, Mi 13-16 Uhr (nur
Beratung und Postausgabe), Fr 12-15 Uhr, ab 18 Jahren.
Tagesstätte der Heilsarmee
Seelsorge- und Beratungsdienst
Talstraße 11 > 20359 Hamburg-St. Pauli > Tel. 040/31 65 43
[email protected] > www.heilsarmee.de/
missionsteam
Di 14-17.15 Uhr, Do 14-16.45 und 21-23 Uhr (Coffeebar),
Fr 12-15 Uhr, So 15.30-17 Uhr (Kaffeestunde)
Weitere Linktipps
www.homeless-online.de >
Bundesweites OnlineNetzwerk für Frauen in Not.
www.obdachlosenhilfe-diebruecke.de > Verein, der sich
für Menschen einsetzt, die
unschuldig in wirtschaftliche
Not geraten sind,
insbesondere für Obdachlose.
Impressum
Herausgeber:
Jugendinformationszentrum Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Dammtorstraße 14 > 20354 Hamburg
Recherche und Bearbeitung:
Simone Bauer, Sabina Angerer
Redaktion: Sabina Angerer, Frauke Wiegmann
Gestaltung: Jochen Möhle
Druck: ROCO Druck GmbH
Stand: August 2013
Anmerkung zur Verteilung
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg
herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von
Wahlbewerbern oder Wahlhelfern zum Zwecke der
Wahlwerbung oder in einer Weise verwendet wenden, die
als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner
politischer Gruppen verstanden werden können.
Jugendinformationszentrum
Fachberatung Medien > Kulturring
JUGENDINFORMATIONSZENTRUM
Dammtorstraße 14 > 20354 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jiz.de
JIZ Infoladen
Dammtorwall 1 > 20354 Hamburg
Montag–Donnerstag: 12:30 bis 17:00 Uhr
Freitag: 12:30 bis 16:30 Uhr
HOTline
Infos und Tipps 040. 428 23 48 01
Fax 040. 427 31 06 89
Verkehrsverbindungen
U-Bahn und Bus:
Gänsemarkt, Stephansplatz
S-Bahn: Dammtor
WOHNUNGSSUCHE
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FINANZIELLE HILFEN
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BERATUNG BEI
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UND VIELE TIPPS MEHR ...
WOHNEN
für Jugendliche und junge Erwachsene
2
Hamburg
Behörde für Schule
und Berufsbildung
Mietenspiegel 2013
der Freien und Hansestadt Hamburg in EURO
Jede Verwendung dieser Tabelle mit abweichenden Werten ist unzulässig.
Diese Tabelle lässt sich nur richtig anwenden, wenn die Erläuterungen
in der Broschüre "Hamburger Mietenspiegel 2013" genau beachtet werden.
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (Erhebungsstand: 01.04.2013)
Nettokaltmiete ohne Heizung und ohne Betriebskosten (in EUR/m²)
Baualtersklasse/Bezugsfertigkeit
Ausstattung
Wohnlage
bis 31.12.1918
1961 - 1967
1968 - 1977
1978 - 1993
1994 - 2012
mit Bad oder
Sammelheizung
mit Bad und
Sammelheizung
mit Bad oder
Sammelheizung
mit Bad und
Sammelheizung
mit Bad oder
Sammelheizung
mit Bad und
Sammelheizung
mit Bad und
Sammelheizung
mit Bad und
Sammelheizung
mit Bad und
Sammelheizung
mit Bad und
Sammelheizung
A
B
C
E
F
G
H
I
K
L
M
Mittelwert
1
21.06.1948 bis 31.12.1960
ohne Bad und ohne
Sammelheizung
Wohnfläche
25 m² bis unter
41 m²
01.01.1919 bis 20.06.1948
9,92
Spanne
7,93
-
7,43
12,36
6,62
10,60
6,26
-
7,10
8,05
6,30
-
7,98
8,23
6,00
7,71
5,30
7,30
5,11
7,03
5,49
-
8,26
10,38
5,54
6,90
5,00
6,11
5,20
7,81
5,35
12,30
9,30
-
10,44
Normale
Wohnlage
Anzahl
41 m² bis unter
66 m²
Mittelwert
2
7,05
Spanne
6,01
Anzahl
66 m² bis unter
91 m²
Spanne
Anzahl
4,50
4,16
-
4
Spanne
5,04
11*
Gute
Wohnlage
41 m² bis unter
66 m²
6
7,46
-
5,54
9,11
-
4,50
-
6,52
6,17
5,67
-
6,07
-
6,58
-
8,28
8,54
6,48
6,11
6,50
9,15
9,13
7,61
7,47
6,63
-
7,22
11,49
5,86
11,04
5,87
-
6,39
9,05
5,73
7,87
5,50
-
5,62
-
5,73
-
6,26
5,11
-
8,36
-
6,64
-
6,34
14*
-
6,29
22*
10,13
Spanne
9,33
-
Anzahl
12*
Mittelwert
9,75
Spanne
8,29
91 m² bis unter
131 m²
8
Spanne
8,15
6,91
-
Anzahl
20*
Mittelwert
8,51
Spanne
Anzahl
9
Spanne
9,79
7,41
-
10,05
-
8,94
-
10,16
-
6,55
-
-
5,83
-
9,72
6,53
8,33
-
11,07
19*
8,65
11,44
9,97
10,73
7,40
-
10,92
-
13,10
27*
8,42
11,46
7,26
6,57
-
9,48
9,71
7,62
-
-
7,51
9,52
6,07
8,66
12,11
7,02
9,40
9,54
7,53
-
-
-
7,86
9,51
6,45
8,35
9,87
6,67
8,72
11,85
7,52
-
-
-
9,12
9,81
7,55
6,44
10,12
5,32
9,62
10,80
10*
8,13
-
-
-
10,21
11,11
8,62
9,82
8,10
-
7,77
7,24
5,90
8,74
11,73
6,28
15*
Mittelwert
ab 131 m²
7,40
-
10,54
12,37
8,19
10,01
8,20
-
12,00
26*
Mittelwert
7
8,89
10,20
8,05
Anzahl
66 m² bis unter
91 m²
-
21*
Mittelwert
5
-
22*
Anzahl
25 m² bis unter
41 m²
7,20
6,99
4,83
Mittelwert
ab 91 m²
8,80
8,22
17*
Mittelwert
3
-
-
9,15
9,64
8,18
9,09
11,47
7,86
-
Anzahl
Bei Leerfeldern konnten aufgrund einer zu geringen Datenbasis keine statistisch belastbaren Aussagen getroffen werden.
* Für Felder mit weniger als 30 Datensätzen ist die Aussagekraft eingeschränkt, hier sind auch die Mietspannen ähnlicher Wohnungstypen zu beachten.
7,38
19*
9,49
10,02
10,14
7,25
14*
-
10,61
11,61
12,89
9,37
15,00
10,00
11,52
8,71
-
-
14,10
24*
8,15
12,00
-
7,91
10*
12,44
11*
16,72