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JUGENDINFORMATIONSZENTRUM WOHNUNGSSUCHE UMZUGSTIPPS MIETERBERATUNG FINANZIELLE HILFEN JUGENDWOHNUNG BERATUNG BEI WOHNUNGSLOSIGKEIT UND VIELE TIPPS MEHR ... WOHNEN für Jugendliche und junge Erwachsene Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Liebe junge Leserin, lieber junger Leser, wohnen deine Eltern immer noch bei dir zuhause? Bringen sie dein Leben durcheinander und stören sie, wenn du über Nacht Besuch hast? Nützt es auch nichts, wenn der Kühlschrank gefüllt ist und dein Lieblingsessen pünktlich auf dem Tisch steht? Eventuell hilft nur Ausziehen. Hast du auch schon dran gedacht? Doch du weißt nicht so genau, wie das gehen soll? Bist du auch noch unschlüssig, wie du eigentlich leben willst - allein oder doch lieber mit anderen zusammen? In einem Altbau oder einer Neubauwohnung? Machst du dir Gedanken, wie du während der Ausbildung oder während des Studiums die monatliche Miete bezahlen sollst? Teil I dieser Broschüre widmet sich ganz dem Thema, wie du in Hamburg auf Wohnungssuche gehen und umziehen kannst und was es dabei zu beachten gilt. Viele Hinweise, Adressen und Link-Tipps mögen dir helfen, dich zu orientieren und die passende Wohnmöglichkeit für dich zu finden. Oder ist deine Ausgangssituation viel komplizierter? Brauchst du Hilfe bei der Wohnungssuche und bei der Bewältigung des Alltags? Kannst oder willst du nicht mehr zuhause wohnen? Wohin kannst du dich wenden, wenn ungewöhnliche Lebensumstände dazu führen, dass du deine Wohnung verlierst oder dass du alleine nicht mehr zurecht kommst? Eine Übersicht über Wohnprojekte, Beratungsstellen und sonstige Anlaufstellen, die in Notsituationen Unterstützung und Begleitung anbieten, beinhaltet Teil II dieses Heftes. Diese Infoseiten sollen für dich ein nützlicher Ratgeber sein und eine praktische Hilfe für alle, die mit jungen Menschen zu tun haben, mit ihnen arbeiten, sie beraten und unterstützen. Weitere Informationen, Adressen und LinkTipps stehen auf unserem Jugendserver unter www.jugendserver-hamburg.de bereit. Teil I: Wohnungssuche und Umziehen in Hamburg Wie kommst du an eine (günstige) Wohnung oder ein Zimmer in Hamburg? Was musst du bei Abschluss eines Mietvertrags beachten, wo stecken die wichtigen Details? Was bringt ein Umzug mit sich? Welche finanzielle Unterstützung steht dir zu und wo kannst du sie beantragen? Zu all diesen Fragen findest du auf den folgenden Seiten jede Menge Hinweise, Adressen und praktische Tipps. I. Wohnungssuche Erste Fragen, die die Wohnungssuche (besonders in einer großen Stadt wie Hamburg mit seinem schwierigen Immobilienmarkt) erleichtern: --Möchte ich alleine wohnen oder zusammen mit anderen? --Eigene Wohnung, Wohngemeinschaft oder Wohnheim? --Größe der Wohnung: 30 qm bis 50 qm oder größer für eine WG? --Wie viele Zimmer brauche ich? --Wie viel Miete kann ich zahlen? --Wie lange möchte ich in der Wohnung wohnen? --Welcher Stadtteil soll es sein? (Dringend Stadtplan besorgen!) --Was brauche ich unbedingt? Balkon, Holzfußboden, Badewanne, Erdgeschoss oder unterm Dach, ruhige Lage oder mittendrin? --Wo kann ich Abstriche machen? Keine Badewanne, aber Dusche; 4. Stock und kein Fahrstuhl? Wohn(ungs)formen 1-Zimmer-Appartement Wohnen, Schlafen, Kochen – alles in einem Zimmer; Bad separat 1-Zimmer-Wohnung 1 Zimmer (zum Wohnen und Schlafen) und extra Küche/ Kochnische, Bad, Flur 2-Zimmer-Wohnung 2 Zimmer und extra Küche, Bad, Flur 2,5-Zimmer-Wohnung 2 größere und ein sehr kleines Zimmer; extra Küche, Bad, Flur Hochparterre eine halbe Treppe höher als Parterre (Erdgeschoss) Loft zur Wohnung umgebaute Fabriketage Maisonette Wohnung, die über mehrere Stockwerke geht - ein Haus im Haus Penthouse ein- oder doppelgeschossiges Appartement auf dem Flachdach eines Etagen- oder Hochhauses Souterrain eine halbe Treppe tiefer als Parterre (Erdgeschoss) Wohngemeinschaft (WG) mehrere Leute wohnen zusammen in einer Wohnung und teilen sich die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, Flur); in der Regel entscheiden die Mitbewohner gemeinsam über die Zimmervergabe Wohnheim Haus, ähnlich wie eine WG - Vermietung der Zimmer erfolgt aber meist über eine Verwaltung (oft für Studierende) Wohnprojekt wohnen unter einem Motto, z. B. Menschen mit und ohne Behinderung, jung und alt unter einem Dach, Alleinerziehende, Betreutes Wohnen … Abkàrzungen in Zeitungsannoncen 1-R-Whg. 1. OG 1-Zi.-App. 1 ZKW 2-Zi.-Whg. 2 ZKB 29 qm 3-Zi.Kft.-Whg. 3-Zi.-DG-Whg. Einraumwohnung Erstes Obergeschoss Einzimmer-Appartement Einzimmer-Komfortwohnung ZweizimmerwohnungZwei Zimmer, Kàche, Bad29 Quadratmeter Dreizimmer-Komfortwohnung DreizimmerDachgeschosswohnung 34 qm Wohnfl. 34 Quadratmeter WohnflËche ß 5-Sch. erf. Paragraph-5- bzw. Wohnberechtigungsschein erforderlich Altb. Altbau Ausst. Ausstattung befr. MV befristeter Mietvertrag Besch. f. 1. FÚrderungsweg-Wohn1. Fˆrderweg berechtigungsbescheinigung zum Bezug einer Sozialwohnung erforderlich Besicht., Bes. Besichtigung Bj. 85 Baujahr 1985 BK, Bek. Betriebskosten Ct., Court. Courtage Díbad, DK Duschbad, Duschkabine DG, Dachgesch. Dachgeschoss DHH DoppelhaushËlfte EBK, EinbíK¸. Einbaukàche EG, Erd. Erdgeschoss EG m. Terr. Erdgeschoss mit Terrasse Einb.-Schr. Einbauschrank E.-Hzg. Elektroheizung Endetg. Endetage ex., exkl. exklusive Fahrst. Fahrstuhl Fernw. FernwËrme Fbíhzg. FUbodenheizung G‰.-WC GËste-Toilette Gem.-Ant. Gemeinschaftsantenne geh. Ausst. gehobene Ausstattung hochw. hochwertig HK Heizkosten Holzbd. Holzfubodeninklusive inkl. Kabelfernsehen Kabel Kaltmiete KM komplett kpl. Kaution Kt., KT modern o. modernisiert mod. mˆbl., mbl. mÚbliert Mte. Miete Neub., NB Neubau Nk., NK Nebenkosten NKM Nettokaltmiete NR Nichtraucher Nsp.hzg Nachtspeicherheizung Pantry kleine Einbaukàche ren. renoviert ren.bed. renovierungsbedàrftig RH Reihenhaus ruh. Lg. ruhige Lage teilmbl. teilmÚbliert S-Balk. Sàdbalkon sep. separat sof.fr. sofort frei Staff.M. Staffelmiete Stpl., KFZ-Stellpl. Stellplatz fàrs Auto TG Tiefgarage Untermv. Untermietvertrag Víbad Vollbad (mit Wanne) Víbad m. Fe. Vollbad mit Fenster verkehrsg. verkehrsgànstig v. Priv. von Privat Zhzg. Zentralheizung Ztrl.Hzg./Ww. Zentralheizung/Warmwasser Zust. Zustand zzgl., zgl. Zuzàglich Weitere Abkàrzungen werden im Immobilien-Lexikon auf der Internetseite www.ivd-nord.de (Immobilienverband Deutschland Nord e. V.) erklËrt. Wie kannst du freie Zimmer oder Wohnungen finden? Zettel In vielen Kneipen, Läden und Supermärkten, vielleicht auch in Jugendzentren und auf jeden Fall an den Anschlagbrettern in den Uni-Gebäuden findest du Zettel mit Wohnungsangeboten. Natürlich kannst du dort auch selbst Wohnungsgesuche aufhängen. Viele Leute gehen auch in die Stadtteile, in denen sie gerne wohnen möchten und kleben ihre Wohnungsgesuche an Laternenpfähle. Tageszeitungen Das Hamburger Abendblatt veröffentlicht am Samstag Wohnungsanzeigen in der Print- Ausgabe. Die OnlineAusgabe www.abendblatt.de hat ebenfalls eine Rubrik für Immobilien bzw. Mietangebote und -gesuche in Kooperation mit www.immonet.de. Die Angebote und Gesuche der Hamburger Morgenpost sind online unter www.mopo.de in Kooperation mit www.immobilienscout24.de veröffentlicht. Für eigene Wohnungsgesuche schreibst du am besten an die jeweilige Anzeigenabteilung. Wochenblätter Sicherlich wird auch in deinem Stadtteil regelmäßig ein kostenloses Wochenblatt verteilt. In diesen Wochenblättern gibt es auch Wohnungsanzeigen. Die Wochenblätter haben eine gemeinsame Seite im Internet, von der aus du zu vielen der Stadtteilzeitungen gelangen kannst: www.hamburgerwochenblatt.de. Dort kannst du allerdings nur Wohnungsanzeigen aufgeben. Veröffentlicht werden sie dann in der Print-Ausgabe und nicht online. Portale im Internet Die meisten Wohnungsangebote findest du mittlerweile im Internet. Wir stellen dir hier eine Auswahl vor: www.ImmobilienScout24.de www.immonet.de www.immowelt.de www.quoka.de (allgemeines Kleinanzeigen-Portal u.a. mit Wohnungsangeboten) www.studenten-wg.de (ausschließlich provisions-freie Angebote) www.wg-gesucht.de www.wohngemeinschaft.de Stadtmagazine Die Stadtmagazine Szene Hamburg und Hamburg-Pur haben ein gemeinsames Online-Angebot, das Wohnungsanzeigen einschließt. Es gibt zwar kaum Angebote, aber du kannst ein Gesuch aufgeben. www.szene-hamburg-online.de > www.hamburg-pur.de Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften Viele Wohnungen in Hamburg werden von Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften angeboten und verwaltet. Da dort der Anteil an gefördertem Wohnraum relativ hoch ist, sind viele Wohnungen vergleichsweise günstig. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg/ GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH Poppenhusenstraße 2 > 22305 Hamburg-Barmbek Telefonzentrale für allgemeine Fragen: 040/426 66 -0 > Fax 040/426 66 -66 05 Tel. Wohnungsangebote/Vermietungshotline: 040/426 66 -666 (tägl. von 9-19 Uhr, auch am Wochenende) [email protected] > www.saga-gwg.de Mit ca. 130.000 Mietwohnungen im Bestand größtes Wohnungsunternehmen in Hamburg | vergleichsweise günstige Mieten | mit einem speziellen Wohnprogramm für Studierende. Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Tangstedter Landstraße 83 > 22415 Hamburg-Langenhorn Tel. 040/520 11 -0 > Fax 040/520 11 -201 > [email protected] > www.vnw.de VNW-Hamburg: Zusammenschluss von mehr als 60 Wohnungsunternehmen und -genossenschaften | entsprechend große Wohnungsbörse auf der Internetseite. Die Wohnungsbaugenossenschaften sind dem VNW angeschlossen, bilden aber auch einen eigenen Verbund: Arbeitskreis Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften e.V. Steilshooper Straße 94 > 22305 Hamburg-Barmbek Nord Tel. 040/69 70 81 27 > Fax 040/69 70 81 38 [email protected] > www.wohnungsbaugenossenschaften-hh.de Ca. 30 Genossenschaften mit zusammen ca. 130.000 ebenfalls relativ günstigen Wohnungen | es müssen Genossenschaftsanteile erworben werden | oft lange Wartelisten. Wohnungsgesuche selbst schreiben Als gute Ergänzung zum Durchforsten von Wohnungsangeboten kannst du auch selbst ein Wohnungsgesuch aufgeben. Gib an, worauf du nicht verzichten möchtest, lass’ offen, was dir nicht so wichtig ist. Hänge dein Wohnungsgesuch in deinem Wunschstadtteil auf, annonciere in Zeitungen oder im Internet. Vermittlungsgebühren* *Wenn in den folgenden Abschnitten von Miete und Monatsmiete die Rede ist, dann ist die Kaltmiete/ Nettomiete gemeint (ohne Betriebs-, Heiz- und Stromkosten). Makler-Courtage Die Vermittlung durch eine Maklerin oder einen Makler kostet dich in der Regel Geld – die so genannte Courtage. Courtage, manchmal auch als Provision bezeichnet, ist eine Maklergebühr, die erhoben werden kann, wenn die Vermittlung erfolgreich war und ein Mietvertrag abgeschlossen ist. Die Courtage darf 2 Monatsmieten plus gesetzliche Mehrwertsteuer nicht übersteigen (in der Regel Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten). Die Courtage solltest du an die Maklerin/den Makler erst zahlen, wenn du den unterschriebenen Mietvertrag in den Händen hältst. Für die Vermittlung von Sozialwohnungen dürfen keine Courtage/Provision und andere Vermittlungsgebühren erhoben werden. Die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften berechnen allerdings eine einmalige Bearbeitungsgebühr/ Einstiegsgebühr (ca. 50-100 €), wenn ein Mietverhältnis zustande gekommen ist. Wohnungsvermittlungszentralen Bei den Wohnungsanzeigen in den Zeitungen und im Internet findest du auch die Telefonnummern von Wohnungs- und Zimmervermittlungen. In der Regel zahlst du vorab einen Kostenbeitrag und erhältst für einen bestimmten Zeitraum Listen mit Wohnungsangeboten. Mit dem Kostenbeitrag bzw. einer Vermittlungsgebühr hast du aber noch keinen Anspruch auf eine Wohnung. Wenn du ein Wohnungsangebot bekommst, kannst du dich selbst mit dem Vermieter/der Vermieterin in Verbindung setzen und brauchst keine Maklergebühr zu bezahlen. Die Vermittlungsgebühr zahlst du in jedem Fall, auch wenn es nicht zu einem Mietvertrag kommt! Mit den Wohnungsvermittlungszentralen sind leider zum Teil auch schlechte Erfahrungen gemacht worden, wie die bei den Mietervereinen eingehenden Beschwerden belegen. So gibt es Fälle, in denen Wohnungssuchende die Vermittlungsgebühr bezahlt, aber nie ein Wohnungsangebot erhalten haben oder solche, in denen die mitgeteilte Wohnung längst vermietet war. Mitwohnzentralen Anders verhält es sich mit den Mitwohnzentralen. Diese vermitteln möblierte Wohnungen und Zimmer für eine begrenzte Zeit. Zum Beispiel, wenn du für ein paar Monate in Hamburg arbeitest, oder wenn du aus deiner Wohnung raus musst, aber erst in ein paar Wochen/Monaten in die neue Wohnung einziehen kannst. Die Vermittlung ist nicht gerade preisgünstig. Hier müssen Vermittlungsgebühren gezahlt werden, die abhängig von der Mietdauer und von der Miete sind. Die Gebühren sind allerdings erst fällig, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, das heißt nach der erfolgreichen Vermittlung, nicht vorher! Der Einzug kann sehr kurzfristig erfolgen. Auf jeden Fall sollte es beim Einzug ein Übergabeprotokoll und eine Inventarliste geben, in denen Zählerstände, Zustand der Wohnung und die im Zimmer befindlichen Gegenstände aufgelistet sind. Wenn du Fragen zu Wohnungsvermittlungszentralen hast oder Vertragsbedingungen besprechen willst, wende dich am besten an eine Mieterberatung. Links zu Mitwohnzentralen in Hamburg: MWZ Hamburger Mitwohnzentrale > www.hmwz.de HomeCompany Hamburg > www.hamburg.homecompany.de Zeitwohnagentur-Hamburg > www.zeitwohnagenturhamburg.de City-Wohnen Hamburg > www.city-wohnen.de Empfehlung: Lass lieber die Finger davon. Geh generell auf Abstand, wenn du bei der Wohnungssuche im Vorfeld etwas bezahlen sollst. Gerade in den Internetportalen sind eine Menge betrügerischer Angebote zu finden. Werde hellhörig, wenn dir eine große, extrem günstige Wohnung in schönster Lage angeboten wird, der Vermieter aber zurzeit im Ausland weilt und du erst einmal Geld für die Schlüsselübergabe und die Wohnungsbesichtigung überweisen sollst. Die Gefahr, dass es sich hierbei um Betrug handelt, ist sehr groß. Öffentlich geförderte Wohnungen Wohnberechtigungsbescheinigung (§5 Schein) Wenn dein Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, hast du Anspruch auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) nach §5 Wohnungsbindungsgesetz, umgangssprachlich §5-Schein genannt. Mit dem §5-Schein kannst du dich selbst bei Wohnungsverwaltungen und -eigentümern um eine Wohnung, die öffentlich gefördert wird (d. h. eine so genannte Sozialwohnung) bewerben. Die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften vermieten viele Sozialwohnungen. Der §5-Schein ist ein Jahr lang gültig. Darin steht, in welcher Größe du eine Wohnung anmieten kannst. Das ist abhängig davon, wie viele Familien- bzw. Haushaltsangehörige zusammen mit dir angegeben sind. Du erhältst den §5-Schein in dem Bezirksamt (im dortigen Einwohnerkundenzentrum), wo du gemeldet bist. Du musst alle Angaben zur Feststellung deines Jahresbruttoeinkommens machen (z.B. Verdienstbescheinigungen, Steuerkarte, Bescheinigung der Agentur für Arbeit). Das Antragsformular findest du unter www.hamburg.de > Politik & Verwaltung > Service Die Ausstellung des §5-Scheines kostet eine Gebühr von 8,50 – 20,- €. Dringlichkeitsschein Als Dringlichkeitsfall kannst du in der Regel anerkannt werden, wenn du nachweislich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet bist und nach deinen besonderen Lebensumständen dringend auf eine andere Wohnung angewiesen bist. Dafür werden deine wohnlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingeschätzt. Voraussetzung ist, dass du nicht selbst in der Lage bist, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, und dass du deine Notlage nicht selbst herbeigeführt hast. Beispiele dafür sind: schwere Erkrankung, Schwerbehinderung, Scheidung, Misshandlung, drohende Obdachlosigkeit, Räumung bei Sanierung. Den Dringlichkeitsschein musst du ebenfalls im Einwohnerkundenzentrum beantragen. Im anerkannten Dringlichkeitsfall hilft man dir dort auch bei der Wohnungssuche. Es macht dir Wohnungsangebote und schlägt dich den Vermietern als mögliche Mieterin bzw. möglichen Mieter vor. Bei Familien mit minderjährigen Kindern ist es ratsam, eine Befürwortung vom Allgemeinen Sozialen Dienst zu bekommen. Auch hier musst du Geduld mitbringen, denn abhängig vom jeweiligen Bezirk und der Wohnungslage kann es einige Monate dauern, bis du das erste Wohnungsangebot bekommst. Die Angebote werden gleichzeitig mehreren Bewerbern gemacht. Hinweis: Es gibt jetzt auch Dringlichkeitsbestätigungen für obdachlose und öffentlich-rechtlich untergebrachte Menschen. Zuständig sind die Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Bezirksämtern, die den Bedarf erkennen, entsprechend einstufen und die Bestätigungen ausstellen. Die Dringlichkeits-bestätigungen sind kostenlos, zeitlich unbefristet und dem Dringlichkeitsschein gleichgestellt. Wohnungssuche für Studierende Du studierst in Hamburg oder möchtest mit einem Studium in Hamburg beginnen? Das Beratungszentrum für Studentinnen und Studenten hilft dir bei der Suche nach einer Wohnung, einem Zimmer oder einer Notunterkunft. Auf der Internetseite www.studierendenwerk-hamburg.de unter der Rubrik Wohnen kannst du dich für ein Zimmer in einer der über 20 Wohnanlagen des Studierendenwerks bewerben. Außerdem erhältst du viele Tipps und Links für die weitere Suche nach einer Unterkunft. Beratungszentrum Wohnen Grindelallee 9 (2.OG) 20146 Hamburg-Rotherbaum Tel. 040/41 902 -268 > Fax 040/41 902 -6274 [email protected] www.studierendenwerk-hamburg.de Die aktuellen Sprechzeiten erfährst du auf der Internetseite des Studierendenwerkes. Weitere Web-Adressen zur Wohnungssuche für Studierende: www.studenten-wg.de (ausschließlich provisionsfreie Angebote) www.campus-hamburg.de/ wohnboerse www.studenten-wohnung.de www.wg-gesucht.de www.wohngemeinschaft.de Wohnung gefunden? – Das solltest du wissen, bevor du den Mietvertrag unterschreibst. Selbstauskunft bei der Wohnungsbesichtigung Bei der Wohnungsbesichtigung kann es sein, dass du einen Fragebogen ausfüllen musst. Nicht alle Fragen, die gestellt werden, musst du richtig beantworten. Eigentlich dürfen nur Fragen zu deinen finanziellen Verhältnissen und der Anzahl der einziehenden Personen gestellt werden. Diese musst du wahrheitsgemäß beantworten. Bei persönlichen Fragen z.B. nach Vorstrafen, Krankheiten, Schwangerschaft, Familienplanung, Mitgliedschaften in Parteien oder Mietervereinen etc. kannst du auch von der Wahrheit abweichen, wenn diese zu sehr deine Privatsphäre berühren. Überlege, was du bereit bist mitzuteilen, auch wenn die Mitbewerber alle Fragen zu beantworten scheinen. Kaution Die Vermieter können bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution fordern, die im Mietvertrag festgehalten wird. Die Kaution dient den Vermietern zur Sicherung ihrer Ansprüche, z.B. bei Mietschulden und unterlassenen Reparaturen beim Auszug. Die Kaution darf nicht höher als drei Monatsmieten sein (Nettokaltmiete ohne Betriebsund Heizkosten). Die Vermieter müssen die Kaution verzinsen und getrennt von dem eigenen Vermögen anlegen. Du kannst einen Nachweis über die getrennte Anlage verlangen. Bei Wohnungsbaugenossenschaften zahlst du Genossenschaftsanteile entweder zusätzlich zur Kaution oder anstelle einer Kaution. Die Höhe hängt von der Genossenschaft und der Größe der Wohnung ab. Wenn du ausziehst und die Wohnung ordnungsgemäß übergibst, besteht ein Rückzahlungsanspruch der Kaution/ Genossenschaftsanteile nebst Zinsen. Eine Mietbürgschaft (z. B. der Eltern) gewährt den Vermietern Mietsicherheit und erhöht möglicherweise auch deine Chancen. In den meisten Fällen fordern die Vermieter jedoch eine Kaution über drei Monatsmieten. Eine Mietbürgschaft der Eltern dürfen sie dann nicht zusätzlich verlangen. Wenn die Vermieter aber neben der Kaution eine Bürgschaft verlangen, ist die Vereinbarung der Bürgschaft nicht gültig. Übergabeprotokoll Bei der Übergabe der Wohnung solltest du darauf bestehen, dass ein Übergabeprotokoll angefertigt wird. In diesem Protokoll werden alle bestehenden Mängel der Wohnung aufgeführt. Wenn du irgendwann wieder ausziehst, musst du natürlich nur die Schäden beseitigen, die nach deinem Einzug entstanden sind. Bei der Übergabe werden auch die aktuellen Zählerstände für Strom, Gas und Wasser abgelesen und im Protokoll vermerkt, so dass du dich dort neu anmelden kannst. Die Anzahl der Schlüssel, die du für Wohnung, Briefkasten, Haustür, Keller, Boden bekommst, wird auch notiert. Es besteht keine Verpflichtung, das Übergabeprotokoll zu unterschreiben. Unterschreibe nur, wenn alles korrekt aufgelistet ist. Eine Ausfertigung des Übergabeprotokolls sollte in deinem Besitz sein. Es ist gut, wenn du jemanden mitnimmst, der im Streitfall als Zeuge auftreten kann. Einen Vordruck für ein solches Übergabeprotokoll findest du unter: www.immopilot.de > Lexikon > Übergabeprotokoll und www.ummelden.de > Checkliste Umzug. Ablösevereinbarung Deine Vormieterin/dein Vormieter hat Parkett verlegt, einen schicken Schrank eingebaut und einiges dafür investiert. Wenn du die Dinge übernehmen möchtest, wird eine so genannte Ablösevereinbarung getroffen. Du verpflichtest dich damit als Nachmieterin/Nachmieter zum Kauf von Ausstattungsgegenständen. Ablösezahlungen sind zulässig, wenn sie den Wert der Gegenstände nicht erheblich übersteigen. In der Regel bezahlst du Ablöse an die Vormieter. Der Vermieter hat damit nichts zu tun, es sei denn, er selbst verlangt die Ablösezahlungen. Diese müssen vor Abschluss des Mietvertrages vereinbart werden; im Nachhinein besteht kein Anspruch mehr. Wenn du Einbauten von den Vormietern übernimmst, kann der Vermieter deshalb von dir verlangen, dass du diese bei deinem Auszug wieder fachgerecht ausbauen musst (z.B. Laminatböden, Duschwände). Im Zweifelsfall sollte man sich bei einem Mieterverein beraten lassen. Der Mietvertrag Du hast endlich eine Wohnung gefunden, und nun liegt der Mietvertrag vor dir. Im Mietvertrag sind Rechte und Pflichten des Mieters und Vermieters sowie Angaben zur Wohnung festgehalten. Bevor du ihn unterschreibst, musst du noch einige Punkte beachten. Überprüfe genau, ob alles, was im Mietvertrag geschrieben steht, mit dem von dir Vorgefundenen übereinstimmt. - Der Mietvertrag (wie auch der Untermietvertrag) sollte immer schriftlich abgeschlossen werden, damit man später weiß, was vereinbart wurde. - Im Schreibwarenhandel sind Vordrucke für den Hamburger Mietvertrag (auch für Untermietverträge) für Wohnraum erhältlich. - Es gibt Regelungen, von denen der Mietvertrag nicht abweichen darf, z.B. Kündigungsschutz, Bedingungen für eine Modernisierung, Recht auf Mietminderung und Regelungen zur Mieterhöhung. - Handschriftliche Zusätze sind grundsätzlich zulässig. Im Einzelfall solltest du dich aber informieren. Bei einigen Zusätzen ist Vorsicht geboten. - Es sollte auch genau aufgeschlüsselt sein, wie sich die Miete zusammensetzt und wer die Nebenkosten zahlt. Das ist ein wichtiger Punkt für Wohngemeinschaften, damit später nicht zu große Kosten auf dich zukommen. - Auch eine Staffelmiete bzw. Indexmiete kann im Mietvertrag festgelegt sein. Das bedeutet, dass sich die Miete nach mindestens einem Jahr je nach Vereinbarung automatisch erhöht. - Der Mietvertrag muss von allen Vertragsparteien unterschrieben werden. Im Klartext heißt das von dir als Mieterin bzw. Mieter und dem Vermieter. Achte darauf, dass Name und Anschrift des Vermieters / der Vermieterin vollständig angegeben sind. Die Miete: Zusammensetzung der Wohnkosten Die Bruttomiete (auch Warmmiete oder Gesamtmiete genannt), die du monatlich an den Vermieter bezahlst, setzt sich zusammen aus - der Nettomiete (bzw. Kaltmiete oder Grundmiete) und den Nebenkosten. Die Nebenkosten beinhalten - die Betriebskosten (mehr dazu siehe unten) - unter Umständen die Heizungskosten, je nach Art der Versorgung - unter Umständen die Wasserkosten, je nach Vermieter und Ausrüstung der Wohnung. Überprüfe genau, ob die Kosten für Wasser und Heizung in der Miete enthalten sind: - wenn ja, dann meistens als Vorauszahlungsbetrag. Einmal im Jahr werden die Zähler abgelesen und dein genauer Verbrauch ermittelt. Später erhältst du eine Abrechnung, nach der du entweder Geld zurück bekommst oder nachzahlen musst. - wenn nein, musst du dich selbst bei den Wasserwerken und einem Gasversorger anmelden. In der Regel nicht in der Bruttomiete enthalten sind die Kosten für - Strom - Internet / Telefon und Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) - eventuell, wie oben beschrieben, Wasser und Heizung. Du musst dich selbst bei einem Stromversorger anmelden, sonst riskierst du, im Dunkeln zu sitzen. Auch um einen Telefon- und Internetanschluss musst du dich selber kümmern. Inklusivmiete:Dabei handelt es sich um eine Pauschalmiete. Darin sind die Nebenkosten und je nach Mietverhältnis auch Strom, Wasser, Telefon/Internet und Rundfunkbeitrag mit einem festen Betrag enthalten und werden nicht nach Verbrauch abgerechnet. Eine solche Miete kann ganz praktisch sein, wenn du nur vorübergehend ein Zimmer/eine Wohnung bewohnst. Erkundige dich aber ganz genau, welche Leistungen abgedeckt sind und lasse diese im Mietvertrag schriftlich festhalten. Zur Höhe der Miete solltest du dir den aktuellen Hamburger Mietenspiegel anschauen. Daraus geht hervor, wie teuer eine vergleichbare Wohnung je nach Baujahr, Ausstattung, Größe und Lage üblicherweise ist. Der Mietenspiegel gilt vor allem als Maßstab für bestehende Mietverträge. Mieten für Neuverträge können zulässigerweise höher sein. Bei Mieterhöhungen lohnt sich auf alle Fälle ein Blick in den Mietenspiegel. Du erhältst ihn kostenlos unter anderem in den Kundenzentren der Einwohnerämter oder online unter www.hamburg.de/mietenspiegel Betriebskosten (BK) sind Nebenkosten, die zusätzlich zur Nettomiete gezahlt werden müssen. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Kosten: - Grundsteuer, Fahrstuhl, Straßenreinigung, Müll, Hauswart, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausstrom, Schornsteinkehrung, Versicherungen, Antenne/Kabel, Wascheinrichtungen, Ungezieferbekämpfung, Wartung der Rauchmelder u.a. - In der Regel zahlst du monatlich zusammen mit der Miete einen Vorauszahlungsbetrag. Einmal im Jahr bekommst du eine Betriebskostenabrechnung. Diese musst du sorgfältig prüfen, denn nicht alle Kosten sind umlagefähig! Abhängig davon, ob der von dir bezahlte Betrag die Kosten gedeckt hat oder nicht, musst du nachzahlen oder bekommst Geld erstattet. Der Vermieter ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode, die Abrechnung vorzulegen (z.B. für das Jahr 2012 spätestens am 31.12.2013). Macht er es später, kann man die Nachzahlung verweigern. Zahlung der Miete Im Mietvertrag ist auch vermerkt, bis wann die Miete zu zahlen ist. In der Regel muss sie zum Monatsanfang, spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats auf dem Konto der Vermieter eingegangen sein. Eine dauerhaft unpünktliche Zahlung und ein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete sind Gründe für die Kündigung des Mietvertrages. Du kannst bei deiner Bank einen Dauerauftrag einrichten, damit die Miete jeden Monat pünktlich von deinem Konto aus überwiesen wird. So hast du selbst die Kontrolle über die Mietzahlungen. Einige Vermieter bevorzugen das Lastschriftverfahren; mit einer Einzugsermächtigung erteilst du deinen Vermietern die Erlaubnis, dass sie die Miete von deinem Konto abbuchen dürfen. Bei dieser Zahlungsweise musst du dich bei Nachzahlungsforderungen (z. B. Betriebskosten) oder Mietänderungen nicht um die Überweisung kümmern und gerätst somit auch nicht in Zahlungsverzug. Bei fehlerhaften Abbuchungen kannst du das Geld innerhalb von 8 Wochen per Rücklastschrift zurückholen (bei einem Dauerauftrag geht das nicht). Wenn du die Abrechnung nachprüfen möchtest, kannst du das z.B. auf der Seite von „Mieter helfen Mietern“ tun: www.mhmhamburg.de (> weiterer Service > Betriebskosten-Check). Du kannst dich auch übers Internet beim Mieterverein Hamburg: www.mieterverein-hamburg.de informieren. Du hast ebenso das Recht, die Unterlagen zu den Betriebskosten bei deinem Vermieter/ deiner Vermieterin einzusehen. Weitere nützliche Hinweise, Adressen und Links zu den Wohnkosten: Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) Billhorner Deich 2 > 20539 Hamburg-Rothenburgsort Tel. 040/78 88 -0 (Zentrale), -22 22 (An-, Ab,- Ummeldung, Abrechnung) Fax 040/78 88 -18 59 96 [email protected] > www.hamburgwasser.de Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) und Kabelfernsehen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice > 50656 Köln Tel. 018 59 995 -0100* (kostenpflichtig; Preise siehe Internetseite) Anmeldung, E-Mail und weitere Infos unter www.rundfunkbeitrag.de Gesetzlicher Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Fernsehen, Radio); pro Wohnung 17,98 €/Monat (Stand August 2013). Unter bestimmten Bedingungen kannst du dich davon befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen (Infos dazu auf der Internetseite). Wichtig! Sei aufmerksam für unfaire Tarifangebote. Achte bei den Vergleichsrechnern auf die Voreinstellungen und darauf, wie transparent der Tarif und die Zusammensetzung des Stroms dargestellt werden. Wenn dir zu hohe Ersparnisse versprochen werden, sei skeptisch. Realistisch ist eine Ersparnis von ca. 10-20 Prozent im Vergleich zu dem Basistarif des regionalen Grundversorgers. Bevor du wechselst, schau dir ganz genau das Kleingedruckte an und vermeide unfaire Vertragsbedingungen wie Vorkasse, Pakettarife und lange Kündigungsfristen (siehe auch Stiftung Warentest „test“ Nr. 3/2013). www.hauspilot.de www.energieverbraucherportal.de In vielen Mietverträgen ist der Kabelanschluss enthalten und wird über die Nebenkosten abgerechnet. Ist dies nicht der Fall, musst du dich selbst um einen Anschluss für Kabelfernsehen kümmern. Auf den Internetportalen www.kabelfernsehen.org und www.kabelconnect.de kannst du die Anbieter nach Bundesland nachschauen. In Hamburg gibt es zwei Kabelanbieter: Kabel Deutschland und wilhelm.tel. Unter www.kabeldeutschland.de und www.wtnet.de erfährst du mehr über die Konditionen und Gebühren für einen Kabelanschluss. Stromanbieter Die Tarife der Stromanbieter sind unterschiedlich. Im Internet gibt es eine Vielzahl an Portalen, die Strompreise und deren Anbieter vergleichen. Oft ist von dort auch der direkte Wechsel zu einem neuen Anbieter möglich. Telefonanschluss, Internet Du willst einen Festnetzanschluss für dein Telefon und einen Internetzugang anmelden? Wenn kein Anschluss in der Wohnung liegt, kann das eine Weile dauern. Selbst wenn ein Anschluss vorhanden ist, musst du ihn neu auf deinen Namen anmelden. Mach dich rechtzeitig schlau, wie lange die Freischaltung dauert, wenn du schon am Einzugstag telefonieren können möchtest. Um dir einen Überblick über die verschiedenen Anbieter und Tarife zu verschaffen, kannst du die Begriffe „Vergleichsrechner Telefontarife“ in eine InternetSuchmaschine eingeben und dir werden viele entsprechende Portale angezeigt. Auch hier solltest du dir unbedingt die Voreinstellungen und die Vertragsbedingungen inkl. des Kleingedruckten anschauen, bevor du einen Vertrag abschließt. Nutze die OnlineVergleichsrechner eventuell nur, um dich zu informieren und gehe für den Abschluss des Vertrages in eine Anbieter-Filiale an deinem Wohnort. Versicherungen Nur wenige Versicherungen sind wirklich zwingend notwendig. Die Haftpflicht- und die Hausrat-Versicherung können aber sinnvoll sein; ohne sie kann es als Mieterin bzw. Mieter in einer Wohnung richtig teuer werden. Die Haftpflicht-Versicherung zahlt in der Regel Schäden, die du nicht vorsätzlich verursacht hast. Wenn du in der Wohnung bist und es zu einem Wasserschaden durch die Waschmaschine kommt, übernimmt die HaftpflichtVersicherung normalerweise die Reparaturkosten für die Schäden in deiner und in der Wohnung unter dir. Eine Hausrat-Versicherung zahlt dir Ersatz für Verluste z.B. bei Diebstahl und Einbruch. Um einen Überblick über die Leistungen der vielen Versicherungsunternehmen zu bekommen und die kostengünstigste ausfindig zu machen, kannst du dich an einen Versicherungsmakler oder an die Verbraucherzentrale wenden. Dort findest du Leistungsvergleiche und kannst dich auch beraten lassen. Tierhaltung, Ruhezeiten und Wohnungspflege Tierhaltung Gegen einen Vogel, ein Meerschweinchen oder Fische kann keiner etwas haben. Wie sieht es aber mit Hund und Katze aus? Steht darüber nichts im Mietvertrag, ist die Tierhaltung mit Einschränkungen erlaubt. Es ist daher besser, du fragst beim Vermieter nach, bevor du dir z.B. einen Hund anschaffst. Tierhaltung kann aber vertraglich untersagt werden. Das kann besonders für Katzen, Hunde und größere Tiere gelten. Hier gibt es Ausnahmefälle z.B. für Blindenhunde. Rücksicht nehmen! Nachsicht üben! In einem Mietshaus, insbesondere, wenn das Haus älter und hellhörig ist, bekommst du einiges mit. Auch die Nachbarn hören deine Schritte, Musik und wie viele Leute du zu Besuch hast. So lange alle tolerant sind und sich rücksichtsvoll verhalten, gibt es in der Regel keine Probleme. Die treten erst auf, wenn Nachbarn besonders empfindlich sind, andere die Stereoanlage bis zum Anschlag aufdrehen oder eine Vorliebe für lange Partys haben. Was ist erlaubt? Alle Geräusche, die beim Wohnen entstehen wie staubsaugen, waschen, duschen, baden, sind erlaubt. Auch nachts kann dir keiner verbieten, zu duschen. Gelegentliches Hämmern und Bohren beim Umbau in der Wohnung oder als Hobbybastler gehören ebenso wie das Musizieren (außerhalb der Ruhezeiten) zum zulässigen Mietgebrauch. Kindergeräusche sind ebenfalls hinzunehmen und zu akzeptieren. Bei Musik und Fernsehen gilt das klare Prinzip der „Zimmerlautstärke“ und zwar rund um die Uhr. Die Nachbarn erkennen es daran, dass sie nichts – oder fast gar nichts – hören. Ruhezeiten In den meisten Mietverträgen sind die Ruhezeiten vermerkt. In der Regel sind diese von 22 bis 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Während dieser Zeiten solltest du deine Nachbarn nicht mit Lärm belästigen. Balkon, Grillen und Feiern Auf deinem Balkon ist fast alles erlaubt, weil er Teil der Wohnung ist. Du kannst dich sonnen und wenn du die Balkonkästen fachgerecht und sicher anbringst, kannst du sie ganz nach deinem Geschmack bepflanzen. Beim Anbringen von Satellitenschüsseln solltest du dich allerdings bei deinen Vermietern erkundigen. Im Hamburger Mietvertrag für Wohnraum ist das Grillen auf dem Balkon nicht erlaubt. Doch wenn du deine Nachbarn vorher fragst, sie nicht mit Rauch und Geruch belästigst und überhaupt Rücksicht nimmst, steht gelegentlichem Grillen bestimmt nichts im Weg. Ein Elektrogrill eignet sich besser, auch Folie auf dem Grill verhindert unangenehme Gerüche und Qualm. Ab 22 Uhr gilt auch auf dem Balkon Nachtruhezeit. Selbstverständlich darfst du auf deinem Balkon auch telefonieren. Bedenke jedoch, dass die Nachbarn deine Gespräche zwangsläufig mithören und sich dadurch gestört fühlen können. Partys Es ist eine weitverbreitete Annahme, dass man einmal im Monat oder zumindest zu seinem Geburtstag lautstark feiern darf. Das stimmt allerdings nicht! Laut Gesetz ist lautes Feiern in einem Mietshaus grundsätzlich nicht erlaubt (außer zu seltenen Anlässen wie einer Hochzeit). Bei größeren Partys empfiehlt es sich daher, die Nachbarn ca. 2 Tage vorher von deinen Plänen zu unterrichten oder sie einfach einzuladen. Wenn es richtig laut werden soll, ist es aber besser, die Räume gleich zu wechseln und sich eine geeignete Lokalität zu suchen. Was tun gegen unerlaubten Lärm? Lärm nervt – besonders dann, wenn er vermeidbar ist. Das Beste ist, du sprichst den „Störer“ direkt an und wartest nicht ab, bis deine Toleranzgrenze überschritten ist und der Aggressionspegel steigt. Lärm wird meist nicht absichtlich, sondern aus bloßer Gedankenlosigkeit verursacht. Deshalb hilft oft ein freundlicher Hinweis, dass und wodurch du dich gestört fühlst. Und wenn das nicht hilft, wendest du dich am besten direkt an deinen Vermieter. Wohnungspflege Die Vermieter sind verpflichtet, die Wohnung und vermietete Teile wie z.B. Keller, Dachboden und Fahrstuhl in Ordnung zu halten. Dazu gehören Instandhaltung (Wohnungszustand aufrecht halten und Schäden vorbeugen) und Instandsetzung (Schäden und Mängel beseitigen). In erster Linie sind die Vermieter für Mängel in der Wohnung verantwortlich, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen. Welche Punkte dafür erfüllt sein müssen, ist im Wohnraumschutzgesetz geregelt. Bei gravierenden Mängeln kann das Bezirksamt einschreiten und den Vermieter zur Beseitigung auffordern. Bevor ein Mangel oder ein Schaden beseitigt werden kann, muss er natürlich bekannt sein. Du als Mieterin bzw. Mieter hast die Pflicht, die Mängel unverzüglich (am besten schriftlich) den Vermietern zu melden. Bei erheblichen Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung sehr einschränken, kannst du die Miete mindern. Dazu hole dir aber Hilfe bei einem Mieterverein oder bei der öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA). Als Mieterin bzw. Mieter kannst du vertraglich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen (das heißt Tapezieren, Malern von Wänden und Decken, Streichen von Türen und Fußleisten etc.) verpflichtet werden. In den meisten Mietverträgen findet sich eine entsprechende Regelung. Allerdings ist nicht jede dieser Klauseln auch rechtsgültig. Deshalb solltest du vor dem Renovieren unbedingt überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang die Vereinbarung in deinem Mietvertrag wirksam ist. Auf jeden Fall bist du als Mieterin bzw. als Mieter verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Sind z. B. feuchte Wände und Schimmel nachweislich durch falsches Heizen bzw. Lüften (und nicht aufgrund von Baufehlern) entstanden, kannst du unter Umständen zu Schadensersatz verpflichtet werden. Zwischen unterschiedlich beheizten Räumen sollten immer die Türen geschlossen werden, da sich sonst im kälteren Raum Feuchtigkeit niederschlagen kann. Beim Kochen und Duschen entsteht viel Dampf. Diesen solltest du schnell ins Freie lassen, da er sich sonst über die ganze Wohnung auf Wänden, Fenstern und Möbeln verteilt. Feuchte Wände isolieren schlechter und können schimmeln. Richtig lüften: Sorge mehrmals täglich für Durchzug, wenn möglich von beiden Seiten (Stoßlüften). Schon nach wenigen Minuten ist die verbrauchte Raumluft ausgetauscht. Die Heizkörper sollten beim Lüften herunter geschaltet werden. Dauerlüften mit gekippten Fenstern und aufgedrehter Heizung kostest unnötig Geld, der Luftaustausch wird behindert und die Wände kühlen aus. Richtig heizen: Nur wenn die Heizkörper und Thermostate nicht durch Möbel und Vorhänge verdeckt sind, geben sie die Wärme richtig ab und regeln die Raumtemperatur. Stelle große Möbelstücke nicht direkt an eine Außenwand, sondern halte einen kleinen Abstand, damit die Luft an der Wand entlang zirkulieren kann. Weitere Tipps zu sachgemäßem Lüften und Heizen geben die Mietervereine auf ihren Internetseiten und gelegentlich bietet die Verbraucherzentrale kostenfreie Veranstaltungen zu dem Thema an. Beratung für Mieterinnen und Mieter Wer hilft, wenn es Ärger gibt? Es kommt vor, dass es zwischen Mietern und Vermietern oder unter den Nachbarn verschiedene Meinungen und Auffassungen gibt, die das Zusammenleben in einem Haus betreffen. Ein Streit, Krach, Forderungen, böse Briefe - die Frage ist dann: Wer hat Recht? Die nächste Frage: Was steht im Gesetzbuch und was hast du selbst unterschrieben? Es gibt Expertinnen und Experten, die sich auskennen und an die du dich bei schwierigen Fragen wenden solltest. Tipp: Auf ihren Internetseiten haben die Mietervereine viele Informationen zu Mietfragen in Form von Merkblättern, Fragenkatalogen und Ratgebern zusammengestellt, die du kostenfrei anschauen und herunterladen kannst. Mietervereine Mietervereine bieten Hilfe und Beratung bei verschiedenen Fragen rund um das Mietverhältnis. Wenn es hart auf hart kommt und du dich mit den Vermietern nicht einigen kannst, wirst du vom Mieterverein außergerichtlich vertreten. Für jede Hilfe und Beratung ist eine Mitgliedschaft erforderlich. Die Kosten für eine Mitgliedschaft sind unterschiedlich. Achte darauf, welche Leistungen enthalten sind, z.B. eine Rechtsschutzversicherung, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Wenn du schon in einen Streitfall mit deinem Vermieter verwickelt bist und erst jetzt Mitglied in einem Mieterverein wirst, kannst du nur beraten und schriftlich vertreten werden. Die Rechtsschutzversicherung tritt erst nach einem Vierteljahr in Kraft. In einem Mieterverein kannst du unter anderem Fragen zu folgenden Themen stellen: - Mietvertrag, Rechte und Pflichten - Miethöhe, Mieterhöhung - Kaution, Genossenschaftsanteile, Mietbürgschaft - Heiz- und Betriebskostenrechnung - Kündigung, Rechte und Pflichten - Mietminderung bei Wohnungsmängeln - Renovierung, Schönheitsreparaturen - Wohngeldantrag - wie und ob es sich lohnt - Maklercourtage - Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung - Streitigkeiten mit Nachbarn - Wohnungsmodernisierung seitens des Vermieters, - Luxusmodernisierung Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V. Beim Strohhause 20 > 20097 Hamburg-Berliner Tor Tel. 040/879 79 -0 > Fax 040/879 79 -110 [email protected] > www.mietervereinhamburg.de Beratung im Einzelgespräch nach telefonischer Vereinbarung Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30-18 Uhr, Sa 10-16 Uhr Allgemeine telefonische Beratung auch für Nichtmitglieder: Tel. 040/879 79 -345, Mo-Sa 10-12 Uhr, Mo-Do 15-17 Uhr Jahresbeitrag: 75,- €, inklusive Rechtsschutzversicherung für Mietrecht (Stand: August 2013) Einmalige Aufnahmegebühr: 15,- € Erfrage auch die regionalen Beratungsstellen in deiner Nähe! Interessenverband Mieterschutz e.V. Fuhlsbüttler Straße 108 > 22305 Hamburg-Barmbek Tel. 040/690 74 73 > Fax 040/690 36 63 [email protected] > www.iv-mieterschutz.de Bürozeiten: Mo-Do 9-18 Uhr, Fr 9-13 Uhr Jahresbeitrag: 44,50 € (Stand: August 2013) Rechtsschutzversicherung für Mietrecht: 43,- € Landesverband Hamburgischer Mieterschutz e.V. Schillerstraße 47-49 > 22765 Hamburg-Altona (Bahnhof) Tel. 040/39 53 15 > Fax 040/390 69 92 [email protected] > www.mieterschutzhamburg.de Sprechzeiten: Mo-Mi 15.30-19 Uhr Jahresbeitrag: 48,- € ohne Rechtsschutzversicherung (Stand: August 2013) Aufnahmegebühr: 8,- € Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) Wenn du nicht Mitglied in einem Mieterverein bist und auch keine Rechtsschutzversicherung hast, berät dich in einem Streitfall auch die ÖRA. Die öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg bietet kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen, die in Hamburg arbeiten, wohnen oder studieren und noch keinen Rechtsbeistand in ihrer Frage beauftragt haben. Es ist sinnvoll, sehr frühzeitig zu den Beratungen zu kommen. Eine Einkommensbescheinigung muss als Nachweis vorgelegt werden. Telefonisch kannst du dich nicht beraten lassen, sondern nur die Angebote erfragen und dir einen Terminen geben lassen. Im Regelfall kostet die Beratung einschließlich Folgeberatungen in derselben Sache 10,- €. Bei sehr niedrigem Einkommen zahlst du nur 3,- €. Allerdings musst du dich auf lange Wartezeiten einstellen. Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Freien Hansestadt Hamburg (ÖRA) Dammtorstraße 14 > 20354 Hamburg-Neustadt (Hauptstelle) Tel. 040/428 43 -3071, -3072 > Fax 040/428 43 -3658 Personenbezogene E-Mail unter www.hamburg.de/oera Öffnungszeiten der Hauptstelle: Mo-Fr 8-13 Uhr > Die Adressen und Sprechzeiten der über 20 Außenstellen in verschiedenen Stadtteilen erfährst du im Internet. Verbraucher-Zentrale Hamburg e.V. Kirchenallee 22 > 20099 Hamburg-St. Georg Zentrale Tel. 040/248 32 -0 > Fax 040/248 32 -290 [email protected] > www.vzhh.de Öffnungszeiten des Infozentrums: Mo-Fr 10-18 Uhr, Di 10-20 Uhr Infothek zur selbstständigen Nutzung von Testberichten, Ratgebern, Broschüren (1,50 € pro Besuch); Fachberatung unter anderem zu Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung, Energiesparen, Rundfunkbeitrag, Telefon/ Internet, Schulden (keine Beratung zu Mietangelegenheiten wie Mietvertrag, Nebenkosten etc.). Für die meisten Beratungen wird ein Kostenbeitrag erhoben. Im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe bekommst du dafür ausreichend rechtliche Infos an die Hand, um dein Anliegen alleine weiterverfolgen zu können. Informiere dich auf der Internetseite über die speziellen Beratungsangebote, Beratungszeiten und Gebühren. Außerdem findest du dort schon eine Menge Infos zu den unterschiedlichsten Verbraucherthemen. Weitere Links: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz www.hamburg.de/bgv Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt www.hamburg.de/bsu II. Umziehen und Einrichten Wenn ein Umzug ansteht, gibt es einiges zu beachten, selbst wenn dein Hausstand nicht mehr als eine Wagenladung umfasst. Vieles kannst du langfristig planen, damit nicht alle Dinge am Umzugstag gleichzeitig auf dich einstürzen. Auf der Internetseite www.ummelden.de findest du jede Menge Checklisten, mit denen du den Ablauf des Umzuges planen kannst. Umzugskartons besorgen Entweder gehst du zum nächsten Supermarkt und besorgst dir dort Kartons (z.B. Bananenkisten). Oder du kaufst in einem Baumarkt richtige Umzugskartons. Oft können Umzugskartons auch geliehen und nach der Benutzung im jeweiligen Laden zurückgegeben werden – man bekommt dann auch ein bisschen Geld dafür zurück. Du kannst auch gebrauchte Kartons für etwas weniger Geld kaufen. Auf den folgenden Seiten kannst du Umzugskartons bestellen bzw. vor Ort kaufen: www.fairpack-hamburg.de www.pappenmax.de www.umzugskarton.de www.roepke2000.de www.werner-kuersten.de Auto mieten Wenn das eigene Auto, sofern es das gibt, nicht für einen Umzug taugt, musst du dir wahrscheinlich einen Transporter leihen. Mache vorher Preisvergleiche und achte auf die Miettarife. Wir haben hier Internetseiten von den gängigsten Autovermietungen herausgesucht: www.autovermietung-hamburg.de www.avis.de www.cargo-autovermietung.de www.europcar.de www.hertz.de www.sixt.de www.starcar.de www.wucherpfennig.de www.profirent.de www.av-stambula.de www.buchbinder.de www.easyrent-autovermietung.de www.enterprise.de Stellplatz anmelden Hast du vor deinem Haus und vor der neuen Wohnung Platz für ein Umzugsauto? Vielleicht kannst du deine Freunde bitten, ihre Autos rechtzeitig vor die Tür zu stellen und den Platz zu besetzen. Viele Leute stellen einen alten Stuhl hin, um den entsprechenden Parkplatz frei zu halten. Das ist laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Wenn du vor der alten und/oder der neuen Wohnung Platz für deinen Umzugswagen reservieren möchtest, musst du eine „Erlaubnis zur Einrichtung einer Halteverbotszone (HVS)“ beantragen. Das machst du in dem für deine Straße zuständigen Polizeikommissariat bei der darin angesiedelten Straßenverkehrsbehörde. Mehr dazu erfährst du unter www.hamburg.de/polizei/navigation-halteverbotszone/ Die Schilder müssen mindestens 3 Tage vor dem Umzugstag aufgestellt werden. Wenn du sie selbst abholst, sparst du Geld. Du kannst aber auch ein Unternehmen damit beauftragen, die Schilder aufzustellen und ggf. die behördliche Genehmigung für dich einzuholen. Sowohl der Antrag bei der Polizei als auch die Schilder bei einem Unternehmen sind mit Kosten verbunden. www.platzda.de www.halteverbotszonen-hamburg.de www.halteverbotszone-in-hamburg.de Nachsendeantrag Denke daran, dass dir Post, die noch an die alte Adresse gesendet wurde, nachgeschickt wird. Vielleicht erklären sich dein Nachmieter oder die ehemaligen WG-Bewohner dazu bereit. Dazu müssen sie lediglich (ohne neue Briefmarke) die neue Adresse auf den Brief schreiben und ihn in einen Postkasten einwerfen. Du kannst allerdings auch der Post einen Nachsendeantrag erteilen und bekommst deine Post dann sechs bzw. zwölf Monate hinterhergeschickt. Dieser Service kostet dich für sechs Monate 15,20 € und für zwölf Monate 25,20 € und kann online unter www.efiliale.de beauftragt werden. Günstige Möbel und Haushaltswaren Möbel können teuer sein, doch es gibt auch günstige Gelegenheiten. Wir haben hier einige Adressen aufgeführt, wo du preiswert gebrauchte Möbel, die noch gut in Schuss sind, kaufen kannst. Mitunter benötigst du einen Nachweis über geringes Einkommen (Nachweis über Leistungen der Agentur für Arbeit/Jobcenter, Studenten- oder SchülerBAföG, Wohngeld-Bescheid, BAB-Bescheid). Einige Anbieter haben noch zusätzliche Dienstleistungen wie z.B. Umzugshilfe, Transport und Wohnungsräumungen in ihrem Programm. Auch bei www.ebay.de kannst du neue und gebrauchte Möbel, Möbelzubehör sowie Haushaltsgegenstände ersteigern. STILBRUCH – Das Kaufhaus für Modernes von gestern Tel. 040/25 76 -22 22 > Fax 040/25 76 -20 99 E-Mail über Kontaktformular unter www.stilbruch.info Standort Wandsbek > Helbingstraße 63 > 22047 Hamburg Standort Altona > Ruhrstraße 51 > 22761 Hamburg Öffnungszeiten: jeweils Mo–Sa 10-18 Uhr Gebrauchte Möbel, Hausrat, Nützliches aller Art zu günstigen Preisen | Onlinemarkt zum verschenken und tauschen von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen | Tochterunternehmen der Stadtreinigung Hamburg in Kooperation mit den Recyclinghöfen. Möbelhilfe Süderelbe e.V. Buxtehuder Straße 9 a > 21073 Hamburg-Harburg > Tel. 040/765 48 01 [email protected] > www.moebelhilfesuederelbe.de Öffnungszeiten - Lagerverkauf: Mo-Do 9-16 Uhr, Fr 9-17 Uhr Verkauf nur bei Nachweis von niedrigem Einkommen | bietet auch Umzugshilfe, Transport und Wohnungsräumungen an. Nutzmüll e. V. Boschstraße 15 > 22761 Hamburg-Bahrenfeld Tel. 040/890 66 3 -0 > Fax 040/89 53 79 [email protected] > www.nutzmuell.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-15 Uhr Verkauf von aufgearbeiteten, gebrauchten Möbeln, Elektronikartikeln, Hausrat, Büchern und mehr an Menschen mit geringem Einkommen (Nachweis mitbringen). Möbelkeller, Mook Wat e.V. Doormannsweg 43 > 20239 Hamburg-Eimsbüttel Tel. 040/329 632 66 [email protected] > www.moebelkeller.mookwat.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 10-18 Uhr Verkauf von gebrauchten Möbeln, Elektroartikeln, Dekoration und vieles mehr an Geringverdiener wie Arbeitslose, Rentner, Studierende und an gemeinnützige Einrichtungen | schriftlicher Nachweis nicht nötig; mündliche (aber faire und ehrliche) Bestätigung reicht aus. MÖBELBERGedorf Sozialkaufhaus (von Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH) Brookkehre 32 > 21029 Hamburg-Bergedorf Tel. 040/72 90 40 -75 [email protected] > www.sprungbrett-hh.de Öffnungszeiten - Lagerverkauf: Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 9-14 Uhr Verkauf nur bei Nachweis von niedrigem Einkommen. Cappello Sozialkaufhaus Bürgerhaus Bornheide Glückstädter Weg 75, Pavillion 2 (gelb) > Hamburg-Osdorf [email protected] > www.cappello-ev.de Öffnungszeiten: Di, Mi, Do 10-15 Uhr, Fr 10-12 Uhr Gebrauchte Kleinmöbel, Hausrat, Kleidung, Spielzeug, Bücher und mehr. Umsonst-Laden Hamburg Altona, Arbeitskreis Lokale Ökonomie e.V. Stresemannstraße 150 > 22769 Hamburg-Altona Tel. 040/39 90 64 88 [email protected] > www.ak-loek.de Öffnungszeiten: Di 18.30-20.30 Uhr, Fr 10.30-16 Uhr Sa 10-12.30 Uhr Haushaltsgegenstände, kleine Elektrogeräte, Kleidung, Bücher, Nahrungsmittel uvm. kostenfrei zum Mitnehmen oder gegen eine kleine Spende (pro Besuch drei Teile). Kleinmöbellager, Arbeitskreis Lokale Ökonomie e.V. Stresemannstraße 136 > 22769 Hamburg-Altona Tel. 040/40 18 67 59 [email protected] > www.ak-loek.de Öffnungszeiten: Mo 10-14 Uhr, Mi 17-19 Uhr, Fr 10-14 Uhr, Sa 10-14 Uhr Gebrauchte Kleinmöbel (auch Lampen, Kühlschränke, Elektrogeräte, Computer, Musikanlagen und Eisenkleinteile...) gegen Spende | Durchführung von kleinen Reparaturen und Polituren an Möbeln und Elektrogeräten. Umsonstladen „Kostnix“ Billstedter Hauptstraße 90 > 22119 Hamburg-Billstedt Tel. 040/36 09 58 23 www.kostnix-umsonstladen.de.vu Öffnungszeiten: Mo 15-18 Uhr, Di 10-13 Uhr, Fr 13-16 Uhr Haushaltswaren, kleine Elektrogeräte, Werkzeuge, Bücher, Spielzeug (größere Gegenstände wie Möbel, Kühlschränke, Fahrräder nur über Aushang an Pinnwand) kostenfrei zum Mitnehmen. Oxfam Shops www.oxfam.de Standort Hoheluft > Hoheluftchaussee 58 > 20253 Hamburg Tel. 040/42 93 53 43 Standort Wandsbek > Wandsbeker Marktstraße 10 22041 Hamburg Tel. 040/67 04 92 72 Standort Ottensen > Bahrenfelder Straße 130 22765 Hamburg Tel. 040/32 52 27 -20 Öffnungszeiten: jeweils Mo-Fr 10-19 Uhr, Sa 10-14 Uhr Gebrauchte Haushaltswaren, Kleidung, Accessoires, Bücher, CD’s, Spielzeug, Heimtextilien (aber keine Möbel, Elektrogeräte, Teppiche und andere sperrige Gegenstände für die Wohnung). III. Wohnsitz an-/ummelden Der Mietvertrag ist unter Dach und Fach, der Umzug vollbracht. Die Möbel sind gestellt und das Geschirr ist im Schrank verstaut. Jetzt steht noch einmal Formularkram an. Wenn du umgezogen bist (von außerhalb nach Hamburg bzw. innerhalb Hamburgs), hast du 1 Woche Zeit, um deinen neuen Wohnsitz anzumelden bzw. dich umzumelden. Das gilt sowohl für eine eigene Wohnung als auch für ein Zimmer in einer WG oder einem Wohnheim. Dafür musst du persönlich bei einem der Hamburger Kundenzentren erscheinen. Die Standorte und Öffnungszeiten erfährst du - im Internet unter www.hamburg.de/behoerdenfinder - telefonisch über die Service-Nummern der Hamburger Behörden: Tel. 115 und Tel. 040/428 28-0 Die Meldefrist von 1 Woche gilt ab dem Umzugsdatum bzw. ab der ersten Nacht, die du in deiner neuen Wohnung verbracht hast. Bei längerer Überschreitung der Frist musst du mit einem Bußgeld rechnen. Wenn du das Umzugsdatum nicht genau zu bestimmen vermagst, zum Beispiel weil du kleckerweise umziehst oder noch zwischen zwei Wohnungen pendelst, kannst du dich telefonisch bei einem Kundenzentrum oder der Hamburg-Service-Hotline informieren. Für die An-/Ummeldung benötigst du folgende Unterlagen*: - Personalausweis / Reisepass - Anmeldeformular - ausgefüllt (auch Name und Adresse des Vermieters) und unterschrieben - wenn du Kinder hast: Kinderausweis oder Geburtsurkunde - wenn du verheiratet bist oder es warst: Heiratsurkunde / Scheidungsurteil - 10,- € für die Meldegebühr - (für die KFZ-Ummeldung: bitte erfrage im Internet oder telefonisch die benötigten Unterlagen) *Stand August 2013; bring dich ggf. im Internet oder telefonisch auf den neuesten Stand Wenn du noch nicht volljährig bist und von zuhause ausziehst, musst du dich ebenfalls meldegesetzlich erfassen lassen. Es hängt allerdings von deiner persönlichen Lebenssituation ab, wo du gemeldet bist. Ob mit alleinigem Wohnsitz oder mit Hauptwohnsitz bei deinen Eltern und Nebenwohnsitz an deinem Aufenthaltsort; ob deine Eltern oder ein anderer gesetzlicher Vertreter mit dir vorstellig werden müssen; welche Unterlagen du zusätzlich zu den oben aufgeführten vorlegen musst … all dies kannst du telefonisch ebenfalls bei der Hamburg-Service-Hotline erfragen, bevor du zum Kundenzentrum gehst. Denke auch daran, deine neue Adresse weiterzugeben, zum Beispiel an deinen Arbeitgeber, an deine Krankenkasse, an deine Bank/Sparkasse, an deinen Telefonanbieter, an die Vereine, in denen du Mitglied bist usw. IV. Finanzielle Hilfen Nun ist die monatliche Miete fällig. Wenn du schon arbeitest, dein eigenes Einkommen hast oder deine Eltern zahlen – dann ist das kein Thema. Wenn du aber studierst, in der Ausbildung bist, die Miete von deinem Geld nicht zahlen kannst oder arbeitslos bist, gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, nach denen dir finanzielle Unterstützung zusteht. Wir haben hier einige finanzielle Hilfen und deren Voraussetzungen aufgeführt. Du musst nicht zu allen Ämtern und Behörden persönlich gehen. Manche Anträge kannst du auch per Post schicken oder online abwickeln. Trotzdem solltest du dich vorher genau informieren (im Internet oder telefonisch), welche Unterlagen du mitschicken musst. Wenn du die Anträge persönlich stellen möchtest (oder musst), solltest du alle Unterlagen dabei haben. Der Vorteil ist, dass spezielle Fragen gleich beantwortet werden können. Für die oft langen Wartezeiten brauchst du allerdings Sitzfleisch und Geduld. BAB – Berufsausbildungsbeihilfe Förderungsfähig sind betriebliche Berufsausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Für die Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden sein. BAB wird nur für die erste Ausbildung geleistet. Gefördert werden in der Regel deutsche, unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller. Solltest du eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, frage bitte bei deiner Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit nach, ob du die besonderen Voraussetzungen erfüllst. Als Auszubildende bzw. Auszubildender erhältst du BAB, - wenn du während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. - wenn du älter als 18 Jahre bist oder verheiratet bist (oder verheiratet warst), in einer Lebenspartnerschaft verbunden bist oder mindestens ein Kind hast. Hier spielt die Entfernung zu deinem Elternhaus keine Rolle. - wenn dir die erforderlichen Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts, für die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Beratung und Antrag: BAB wird nur auf Antrag geleistet. Den Antrag stellst du bei der Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit in dem Bezirk, in dem du wohnst. Den für dich zuständigen Standort (je nach Postleitzahl: HH-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Bergedorf, Harburg, HH-Nord oder Wandsbek) erfährst du - im Internet unter www.arbeitsagentur.de/hamburg - telefonisch über die kostenfreie Hotline der Agentur für Arbeit Hamburg: Tel. 0800/4 5555 00 (täglich von 8-18 Uhr). Unter dieser Nummer kannst du die Antragsformulare auch telefonisch anfordern. Infos zum BAB bekommst du auch über folgende Internetseiten: www.einstieg.com > Ausbildung www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Finanzielle Hilfen > Berufsausbildung http://babrechner.arbeitsagentur.de www.azubi-azubine.de Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Wenn du eine schulische Ausbildung machst und nicht genug Geld verdienst, um deine Lebenshaltungskosten zu decken, kannst du BAföG beantragen. Die Förderung ist abhängig von deinem Einkommen und Vermögen und/oder dem Einkommen deiner Eltern bzw. deiner Ehepartnerin / deines Ehepartners. Die Höhe des monatlichen Betrages richtet sich nach der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung. Als schulische Ausbildungsstätten gelten sowohl allgemeinbildende Schulen, spezielle Berufsfachschulen als auch Universitäten und andere Hochschulen. Es wird daher zwischen BAföG für Schüler/ innen und BAföG für Studierende unterschieden. Detaillierte Information findest du auch im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de und unter der kostenfreien BAföG-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Tel. 0800/223 63 41. BAföG für Schülerinnen und Schüler in Hamburg: Vollförderung für Schülerinnen und Schüler, das heißt, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das gilt ab Klasse 10 für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (wie Real- und Gesamtschule, Gymnasium) oder einer Berufsfachschule. Eine Voraussetzung ist, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Du kannst aber verheiratet sein und/oder mit Kindern zusammen leben, Hauptsache, du führst deinen eigenen Haushalt. Auch der Besuch einer Berufsfach-, Fachoder Fachoberschulklasse ebenso wie der von Abendschulen und Kollegs kann mit BAföG gefördert werden. Für die Beantragung wendest du dich in Hamburg an das Bezirksamt Hamburg-Mitte. Auf der Internetseite findest du auch eine Liste mit allen förderungsanerkannten Ausbildungsstätten in Hamburg. Bezirksamt Hamburg-Mitte BAföG für Auszubildende und Schüler/innen Kurt-Schumacher-Allee 4 > 20097 Hamburg-Hammerbrook Tel. 040/428 54 -4604 > Fax 040/42854 -2975 [email protected] > www.bwf.hamburg.de Öffnungszeiten: Mo, Do 8.30-16 Uhr BAföG für Studentinnen und Studenten in Hamburg: Förderung für Studierende an einer Hochschule. Die Förderung ist eine Mischung aus Zuschuss und zinslosem Darlehen. Die eine Hälfte des Geldes musst du nicht zurückzahlen. Die andere Hälfte wird von dir zurückgefordert; die erste Rate ist fünf Jahre nach Ende der Bezugsdauer fällig. Den BAföG-Antrag stellst du in der Regel beim Studentenwerk der Hochschule, an der du eingeschrieben bist. Für die verschiedenen Hamburger Hochschulen ist das Studieren den werk Hamburg zuständig. Studierendenwerk Hamburg Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) Nachname A - M: Grindelallee 9 > 20146 Hamburg-Rotherbaum Nachname N - Z: Nagelsweg 39 > 20146 HamburgHammerbrook Tel. (gilt für beide Standorte) 040/41 902 -0 > Fax 040/41 902 -6126 [email protected] www.studierendenwerk-hamburg.de In der Grindelallee 9 befindet sich im Erdgeschoss auch das Beratungszentrum Studienfinanzierung (BeST). Tel. 040/41 902 -102; -105 [email protected] Dort kannst du – unabhängig von deinem Nachnamen – Antragsformulare erhalten und auch ausgefüllt wieder abgeben und dich über weitere Finanzierungsarten (z. B. Stipendien, Studiendarlehen) beraten lassen. BAföG-Beratungen: AStA der Universität Hamburg BAföG-Beratung Von-Melle-Park 5 > 20146 Hamburg-Rotherbaum Tel. 040/45 02 04 -0 (keine telefonische Beratung) E-Mail über Kontaktformular unter www.asta-uhh.de Beratung bei Fragen zum Anspruch auf BAföG und bei Schwierigkeiten mit dem BAföG-Amt. Info- und Beratungszentrum - AStA HAW-Hamburg (Hochschule für angewandte Wissenschaften) BAföG-Beratung Lübeckertordamm 2-4 > 20099 Hamburg-Altstadt Tel. 040/28 46 456 -70 (allgemein), -71 (BAföG-Beratung) Fax 040/28 46 456-90 bafö[email protected] > www.asta.hawhamburg.de Beratung bei Fragen zum BAföG und bei Schwierigkeiten mit dem BAföG-Amt. Die aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten für das Studierendenwerk, das Beratungszentrum und die BAföGBeratungen erfährst du auf den jeweiligen Internetseiten. Verstärkte Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung durch die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen von der Lawaetz-Stiftung gefördert werden: - Du hast im Grunde Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder absolvierst eine vollqualifizierende Berufsausbildung (mit BAföG-Anspruch). - Du hast bereits vor Beginn deiner Ausbildung deinen eigenen Haushalt geführt und hast grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern. - Der potenzielle Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist höher als alle während der Berufsausbildung bezogenen anzurechnenden Leis- tungen (z.B. Ausbildungsentgelt, BAB, Kindergeld). Vereinfacht bedeutet das, dass du zum Leben mehr Geld brauchst, als dir mit deinem Verdienst, Kindergeld und Zuschüssen zur Verfügung steht. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch, die Bewilligung ist von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln der Stadt Hamburg abhängig. Die monatliche Förderung beträgt höchstens 160,- € und muss nicht zurückgezahlt werden. Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Jugendliche in Berufsausbildung (JIB) Neumühlen 16-20 > 22763 Hamburg-Othmarschen Tel. 040/39 99 36 -0; -71 > Fax 040/39 99 36 -90 Personenbezogene E-Mail unter www.lawaetz.de Telefonische Sprechstunden: Di 11.30-13.30 Uhr, Fr 14.30-16.30 Uhr Wenn du an weiteren Informationen interessiert bist, kannst du im Internet auf der Seite der Lawaetzstiftung die Richtlinie, den aktuellen Bericht und den Antrag herunterladen. Der Antrag für Wohngeld muss schriftlich eingereicht werden. Das Datum der Antragstellung ist entscheidend für den Beginn der Bewilligung. Du kannst ihn per Post schicken oder auch persönlich abgeben. Wenn du dich erst einmal persönlich beraten lassen möchtest, vereinbare einen Termin mit dem/der für dich zuständigen Sachbearbeiter/in. Mietervereine beraten ihre Mitglieder ebenfalls zu Wohngeldfragen. Immer erforderliche Unterlagen: - im Original und unterschrieben: ausgefüllter Antrag auf Wohngeld - als Fotokopie: Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass bzw. Aufenthaltsbescheinigung - mit Meldebestätigung), Mietvertrag, letzte Mietänderung, aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlbeleg), Kaltwasserabrechnung, Einkommensnachweise; bei einem persönlichen Beratungstermin anstelle der Kopien die Originalunterlagen - Eventuell musst du weitere Unterlagen vorlegen. Das hängt vom Einzelfall ab und wird dir dann mitgeteilt. Wenn du bereits Leistungen beziehst, in die Zuschüsse für Unterkunft eingerechnet sind, erhältst du kein Wohngeld. Das betrifft den Bezug von Arbeitslosengeld II sowie von anderen Formen der Grundsicherung Als Student/in bzw. Berufsauszubildende/r hast du keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn dir grundsätzlich BAföGLeistungen bzw. BAB zustehen, weil auch hier Kosten für die Unterkunft berücksichtigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei verheirateten Studierenden/ Auszubildenden, Studierenden/Auszubildenden mit Kind oder bei Studiengängen / Ausbildungen, die nicht BAföG/BAB-anerkannt sind. Die Faktoren der Bewilligung sind auf den Einzelfall bezogen und zu komplex, um sie hier aufführen zu können. Auf der Internetseite www.hamburg.de/wohngeld ist ein PDF-Infoblatt speziell für Studierende und Auszubildende eingestellt. Vielleicht findest du dort bereits eine Antwort auf deine Fragen. Ansonsten lass dich von der für dich zuständigen Wohngeldstelle beraten. Das gilt auch für Studierende bzw. Auszubildende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Zahlung von Wohngeld kann sich eventuell auf den Aufenthaltsstatus auswirken. Erkundige dich deshalb unbedingt vor der Beantragung bei der für dich zuständigen Ausländerdienststelle. Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) Du hast eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer, aber keine Arbeit. Du machst keine Ausbildung und studierst nicht, bekommst also auch keine der entsprechenden Förderungen. Selbst wenn du Wohngeld erhalten würdest, würde das Geld hinten und vorne nicht ausreichen. Bei deinen Eltern kannst oder willst du nicht mehr wohnen. Deine finanzielle Lage ist also ziemlich prekär. In dieser schwierigen Situation kannst du (ab einem Alter von 15 Jahren) bei der Agentur für Arbeit einen Antrag für Grundsicherung stellen. Du bekommst dann entweder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Welche Art der Grundsicherung du erhältst, hängt von deinem Alter, deiner Lebens- und Wohnsituation sowie von deiner Erwerbsfähigkeit ab. Unter www.arbeitsagentur.de > Arbeitslosigkeit > Grundsicherung kannst du dir einen Überblick über die Voraussetzungen und die verschiedenen Betragsabstufungen verschaffen. Dort stehen auch die Antragsformulare als Download bereit. Den ausgefüllten Antrag gibst du in dem für dich zuständigen Jobcenter der Agentur für Arbeit ab. Auf der Internetseite sind in der Rubrik > Partner vor Ort die Standorte aller Geschäftsstellen – nach Bundesländern sortiert – aufgelistet. Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an das ServiceTelefon für alle Hamburger Jobcenter: Tel. 040/24 85 -19 99. Bereitet dir das Ausfüllen der Formulare Schwierigkeiten oder hast du Probleme mit dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit, dann wende dich an die Arbeitslosen- Telefonhilfe. Dort kannst du alle deine Fragen und Anliegen loswerden und wirst kostenlos, sehr hilfsbereit und kompetent beraten. Wenn die telefonische Beratung nicht ausreicht, ist auch eine persönliche Beratung vor Ort möglich. Alle Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Beratungszentrum Arbeitslosen-Telefonhilfe Humboldtstraße 58 (Humboldt-Campus) > 22083 Hamburg-Barmbek Süd Tel. 0800/111 0 444 (kostenlos, wenn du von Hamburg aus anrufst) Tel. 040/22 75 74 73 (wenn du aus den anderen Bundesländern anrufst) E-Mail über Kontaktformular unter www.arbeitslosentelefonhilfe.de Sprechzeiten: Mo, Di, Mi 9-21 Uhr > Do, Fr 9-17.30 Uhr Weitere Linktipps Jugendberufsagenturen Hamburg: www.hamburg.de/jugendberufsagentur >Als Jugendliche/r und junge/r Erwachsene/r bis 25 Jahre kannst du dich mit Fragen zu finanziellen Hilfen in Zusammenhang mit Ausbildung und Studium auch an die verschiedenen Jugendberufsagenturen in den Hamburger Bezirken wenden. Dort wirst du beraten und ggf. an die entsprechenden Antragsstellen weitervermittelt. Projekt Hartz IV: www.diakonie-sh.de/teams/ 40/ index.html > Online Plattform der Diakonie Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern rund um das Arbeitslosengeld II; u.a. mit Auflistungen von Beratungsstellen, wo du dich persönlich beraten lassen kannst. www.tacheles-sozialhilfe.de > Onlineportal mit aktuellen Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung Teil II: Wohnen in besonderen Lebenslagen und Hilfen bei Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit Was passiert aber, wenn die Wohnungssuche nicht so glatt verläuft, weil du dich in einer besonderen Lebenssituation befindest? Wo findest du Hilfe, wenn es zuhause schwierig wird, du aber alleine nicht klar kommen kannst oder willst; wenn Krisen dich aus der Bahn werfen und du ganz schnell eine sichere Bleibe brauchst? Vielleicht bist du schwanger oder alleinerziehend und weißt nicht weiter? Oder bist du aus der Haft entlassen und musst dich erst noch zurechtfinden? Es gibt Einrichtungen, an die du dich wenden kannst, wenn du dich in einer solchen Ausnahmesituation befindest. Dort bekommst du Unterstützung, wenn du einfach nur ein offenes Ohr und einen Rat brauchst oder aber praktische Hilfe und intensive Begleitung benötigst. Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit sind häufig das letzte Glied in einer Kette von verschiedenen Schicksalsschlägen, Misserfolgen, persönlichen und materiellen Verlusten. In der Regel wird als wohnungslos verstanden, wer über keinen eigenen Wohnraum verfügt, der über einen Mietvertrag abgesichert ist. Auch wenn du mal hier, mal dort (bei Freunden oder Verwandten, in einer Wohnunterbringung oder einer anderen öffentlichrechtlichen Einrichtung) unterkommst und somit eigentlich ein Dach über dem Kopf hast, kannst du als wohnungslos gelten und entsprechende Hilfen in Anspruch nehmen. Eine extreme Form der Wohnungslosigkeit ist die Obdachlosigkeit. Die Betroffenen leben auf der Straße und/oder kommen gelegentlich in Notunterkünften unter. Auf den letzten Seiten dieser Broschüre findest du Anlaufstellen, wo du beratende Unterstützung und finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen kannst (vor und nach dem Verlust deiner Wohnung), wo du wenigstens für ein paar Nächte ein Dach über dem Kopf oder einfach etwas zu essen bekommst, wo du dich aufwärmen und mal eine Ruhepause einlegen kannst. Bei den Beratungsstellen, Wohnprojekten und sonstigen Einrichtungen, die wir zusammengestellt haben, haben wir darauf geachtet, dass du besonders als junger Mensch dort Hilfe findest. Es gibt eine Reihe von Notunterkünften und Wohnunterbringungen, die in erster Linie wohnungs- und obdachlose Menschen über 27 Jahren aufnehmen. Diese haben wir hier nicht aufgelistet. Eine Zusammenstellung aller Hilfsangebote in Hamburg bietet dafür das Internetportal der Stadt Hamburg unter www.hamburg.de/obdachlosigkeit sowie die Broschüre: „Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen“; Hrsg. Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz; Hamburg: Februar 2011. I. Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene in besonderen Lebenslagen Jugendwohnungen Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist (in Ausnahmefällen können 14- und 15-jährige aufgenommen werden) und unter keinen Umständen mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, gibt es die Möglichkeit, in einer Jugendwohnung unterzukommen. Eine Jugendwohnung besteht oft aus drei oder vier Wohnungen, die übereinander oder nebeneinander in einem größeren Wohnblock liegen. Die einzelnen Wohnungen verfügen über mehrere Zimmer. Du hast ein Zimmer, das du nach eigenen Vorstellungen einrichten kannst. Küche, Bad und eventuell ein Gemeinschaftsraum nutzt du gemeinsam mit den anderen Bewohnern und Bewohnerinnen. Ihr werdet von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen betreut. Sie unterstützen euch bei der Bewältigung des Alltags, helfen bei persönlichen Problemen, beraten in schulischen sowie beruflichen Fragen und gestalten mit euch verschiedene Freizeitangebote. Bedingung für das Leben in einer Jugendwohnung ist ein regelmäßiger Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsbesuch und die unbedingte Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Betreuerinnen, Betreuern und anderen Jugendlichen. Dass das nicht immer reibungslos und konfliktfrei klappt, ist allen Beteiligten klar. Aber wenn du dich freiwillig entschieden hast, in einer Jugendwohnung zu leben und grundsätzlich bereit bist, etwas in deinem Leben zu ändern, dann ist das eine gute Voraussetzung, um mit den Konflikten konstruktiv umzugehen. Deine Bezugspersonen stehen dir dabei zur Seite. Du kannst jedoch nicht einfach in eine Jugendwohnung einziehen und ein Zimmer mieten. Deine Eltern müssen beim zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung nach §27 Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG) stellen. Dieser Antrag muss positiv beschieden werden, das heißt, es muss ein erzieherischer Hilfebedarf festgestellt werden. Wenn du dich zuerst einmal ohne deine Mutter oder deinen Vater informieren möchtest, kannst du selbst zum Allgemeinen Sozialen Dienst in deinem Bezirk gehen. In einem Gespräch mit einer Sozialpädagogin oder einem Sozialpädagogen kannst du hier deine Wünsche äußern und herausfinden, ob eine Jugendwohnung für dich in Frage kommt. Es gibt viele soziale Einrichtungen, die betreutes Jugendwohnen anbieten; zu viele, um sie hier alle mit Adressen, Telefonnummern und den genauen Angeboten aufzulisten, zumal du die Details bei dem Gespräch mit dem ASD erfährst. Aber auf den Internetseiten einiger Anbieter kannst du dir vorher ganz unverbindlich einen Eindruck über betreutes Jugendwohnen verschaffen. Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) www.asb-hamburg.de Arbeiterwohlfahrt (AWO) www.awo-hamburg.de Basis und Woge www.basisundwoge.de Caritas Verband www.caritas-hamburg.de Hamburger Kinder- und Jugendhilfe www.hakiju.de Internationaler Bund (IB) www.internationaler-bund.de Landesbetrieb für Erziehung und Beratung (LEB) www.hamburg.de/leb Rauhes Haus www.rauheshaus.de Für Soziales www.fuersoziales.de Großstadt-Mission www.grosstadt-mission.de Kompetenzwerk Hamburg www.kompetenzwerk-hamburg.org Margaretenhort www.margaretenhort.de Miko Kinder- und Jugendhilfe www.miko-homepage.de Pestalozzi-Stiftung www.pestalozzi-stiftung.de SOS Kinderdorf Hamburg www.sos-kinderdorf.de So findest du Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der für deinen Stadtteil und deine Straße zuständig ist: > im Internet: unter www.hamburg.de/behoerdenfinder den Suchbegriff Allgemeiner Sozialer Dienst und in der folgenden Abfrage deine Adresse eingeben. > per Telefon: Service-Nummern der Hamburger Behörden: Tel. 115 und Tel. 040/428 280, Mo-Fr 7-19 Uhr. In einer akuten Krisensituation kannst du dich auch rund um die Uhr an den Kinder-und Jugendnotdienst wenden: Feuerbergstraße 43 > 22337 HamburgAlsterdorf > Tel. 040/428 490. Diese Linkliste zeigt nur eine Auswahl von größeren Trägern. Auf unserem Jugendserver in der Rubrik > Wohnen> Wohnprojekte/Jugendwohnung bemühen wir uns, diese Liste nach und nach zu erweitern. Wohnprojekte für junge Volljährige Brauchst du für eine bestimmte Zeit Hilfe und Unterstützung in deinem Leben, zum Beispiel bei der Bewältigung der entsprechenden Aufgaben in der Ausbildung, bei der Arbeit und in der Freizeit, im Umgang mit deinen Eltern oder in der Beziehung zu anderen Menschen? Dann können die folgenden Projekte und Einrichtungen mit ihren Wohnungsangeboten für dich interessant sein (für die keine Zuweisung bzw. Bewilligung vom Jugendamt nötig ist). Du kannst dich selbst bei den Einrichtungen melden und dich informieren. Wer die Kosten für deinen Aufenthalt übernimmt und wie diese beantragt werden, besprichst du dann mit den Ansprechpartnern in der jeweiligen Einrichtung. Das Betreuungskonzept bereitet dich lebensnah auf den späteren Übergang in eigenständiges Wohnen vor. Dabei erhältst du Hilfe und Unterstützung - bei der Entwicklung und Umsetzung persönlicher und beruflicher Perspektiven - im Umgang mit Ämtern (z. B. Agentur für Arbeit, Wohnungsamt) - beim Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten in den Bereichen Haushaltsführung, Tagesstrukturierung, Umgang mit Geld. Persönliche Bezugsbetreuer/innen unterstützten die Bewohner/ innen z. B. bei - der Klärung von Behördenangelegenheiten - der Organisation des Alltags und der Freizeitgestaltung - der gesundheitlichen Versorgung - der Stabilisierung der beruflichen Situation - der Beschaffung einer Wohnung - der Vermittlung von Therapieangeboten - und wo sonst Bedarf an Rat und Hilfe besteht Die Münze - Wohnprojekt Norderstraße 52 (Verwaltung: Repsoldstraße 46) 20097 Hamburg-Hammerbrook Tel. 040/30 39 94 87 > 0175/909 32 89 Fax 040/30 39 94 88 Personenbezogene E-Mail unter www.hoffnungsorte-hamburg.de Betreutes Wohnprojekt der Stadtmission Hamburg für volljährige und bereits seit längerer Zeit wohnungslose Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen | Einzelappartements mit Bad und Gemeinschaftsküche | unbefristeter Mietvertrag und umfangreiche Betreuung nach Klärung der Kostenübernahme durch das Grundsicherungsamt bzw. das Jobcenter. Auch hier ist eine wichtige Voraussetzung für den Einzug der Wille, selbst und aktiv an der eigenen Situation etwas verändern zu wollen. Weitere Bedingungen sind der Verzicht auf Drogen, die Teilnahme am Gruppenleben und eine regelmäßige Beschäftigung wie Schule, Ausbildung, Beruf oder Therapiewerkstatt. Lawaetz-Service GmbH „Jugend & Wohnen” Amandastraße 60 > 20357 Hamburg-Eimsbüttel/Schanze Tel. 040/41 26 39 -26, -0 > Fax 040/41 26 39 -15 [email protected] > www.lawaetz-service.de Für junge Menschen ab 18 Jahren, die aus einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe kommen und selbstständig wohnen können | Hilfe bei der Suche und Anmietung einer Wohnung | Unterstützung bei Problemen mit dem Mietverhältnis | Anmeldung für die Vermittlung einer Wohnung über die zuständigen Betreuer/innen deiner Einrichtung. rue 66 – Eingliederungshilfe für Wohnungslose Ein Projekt von Jugendhilfe e.V. Rüterstraße 66 > 22041 Hamburg-Wandsbek Tel. 040/411 88 33 -0 > Fax 040/411 88 33 -12 [email protected] > www.jugendhilfe.de, www.rue66.de Auch hier ist eine wichtige Voraussetzung für den Einzug der Wille, selbst und aktiv an der eigenen Situation etwas verändern zu wollen. Weitere Bedingungen sind der Verzicht auf Drogen, die Teilnahme am Gruppenleben und eine regelmäßige Beschäftigung wie Schule, Ausbildung, Beruf oder Therapiewerkstatt. Sozialpädagogisch betreute stationäre Einrichtung für alleinstehende Frauen und Männer ab 21 Jahren | über 50 dezentrale Wohnplätze im Großraum Wandsbek | keine Aufnahme bei einer unbehandelten Sucht-problematik oder einer diagnostizierten psychischen Erkrankung. Sozialtherapeutische Wohngruppen (STWG), Internationaler Bund - in Rahlstedt: Rahlstedter Straße 86 > 22149 Hamburg Tel. 040/675 81 745 [email protected] > www.internationaler-bund.de - in Horn: Horner Landstraße 46 > 22111 Hamburg > Tel. 040/650 600 -71 Personenbezogene E-Mail unter www.internationaler-bund.de - in Sasel: Waldweg 105 > 22393 Hamburg > Tel. 040/600 383 915 Personenbezogene E-Mail unter www.internationaler-bund.de Sozialtherapeutisch begleitete Wohngruppen (mit ca. 31 WG-Zimmern und 6 Einzelappartements) für junge Menschen ab 21 Jahren, denen es aufgrund von psychischen und sozialen Problemen schwer fällt, ihr Leben selbstständig zu gestalten. Pape2 – Sozialtherapeutische Wohngemeinschaften Papenhuder Straße 2 > 22087 Hamburg-Hohenfelde Tel. 040/24 39 30, 040/24 51 70 > Fax 040/24 80 94 [email protected] > www.pape2.de Verschiedene Wohngemeinschaften für junge Frauen und Männer zwischen 18 und 26 Jahren | intensive sozialtherapeutische Betreuung | Wohndauer ca. eineinhalb bis zwei Jahre | Informationsrunde zu den Einrichtungen und Angeboten: jeden Dienstag um 11 Uhr in der Geschäftsstelle in der Papenhuder Straße 2 (zur Anmeldung genügt ein kurzer Anruf). Angebote nur für alleinstehende (junge) Männer JEP Jungerwachsenenprojekt fördern & wohnen Hinrichsenstraße 6a > 20535 Hamburg-Borgfelde Tel. 040/42835 -5124 > Fax 040/42835 -5119 E-Mail über Kontaktformular unter www.foerdernundwohnen.de Vorübergehende Unterbringung (3 - 6 Monate) für wohnungslose junge Männer von 18 bis 25 Jahren | intensive sozialpädagogische Betreuung bei der Vorbereitung auf das Leben im eigenen Wohnraum | Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Schule, Ausbildung oder Beschäftigung. Jakob-Junker-Haus Die Heilsarmee Borsteler Chaussee 23 > 22453 Hamburg-Groß Borstel > Tel. 040/514 314 -0 [email protected] > www.heilsarmee.de/jacobjunkerhaus Sozialpädagogisch betreute Unterbringung für junge Männer ab 21 Jahren, wenn sie ihre schwierige Lebenssituation nicht allein bewältigen können, ein ungesichertes Einkommen haben, wohnungs- und arbeitslos und/oder psychisch erkrankt sind | 71 möblierte Einzelzimmer mit Kleinstküche und Waschgelegenheit | Vollverpflegung oder Selbstversorgung | Wäscheservice | Kleiderkammer | Meldeadresse | Postservice | Geldmitverwaltung | Tagescafé Freizeitangebote | Fahrradwerkstatt | Fitnessraum | Arbeitsangebote | Zusammenarbeit mit einem Psychiater, Arzt für Allgemeinmedizin, Pflegedienst und Rechtsanwalt. Bodelschwingh-Haus – Hilfen für Wohnungslose Humboldtstraße 65 > 22083 Hamburg-Barmbek Süd Tel. 040/22 72 17 -0 > Fax 040/22 72 17 -27 [email protected] > www.bodelschwingh-haus-hamburg.de Stationäre Wohnungslosenhilfe für alleinstehende wohnungslose Männer ab 25 Jahren | persönliche Hilfe und Beratung zur Sicherung der materiellen Existenz | Klärung der beruflichen Perspektive | Umgang mit Behörden und Ämtern, Finanzplanung und Schuldenregulierung | Hilfen bei der Wohnungssuche und der Bewältigung persönlicher Schwierigkeiten | hauswirtschaftliche Beratung und Hilfen nutzungsvertraglich geregeltes Wohnen in 45 Appartements (mit Du/WC, Kochgelegenheit) in der Humboldtstraße und 25 weiteren Wohnungen im Hamburger Stadtgebiet | Info- und Internet-Café | Freizeitangebote im Haus | Umzugsbegleitung und nachgehende Hilfen in der eigenen Wohnung. Angebote speziell für junge Frauen, Schwangere, alleinerziehende Mütter und Väter Bist du schwanger oder hast du ein Kind und weißt alleine nicht weiter? Hast du Probleme mit deinen Eltern oder deinem Freund, weil du schwanger bist? Bist du wohnungslos, arbeitslos oder minderjährig? Vielleicht hast du auch wenig Ahnung, wie man ein Kind versorgt? Oder brauchst du einfach nur Schutz und Geborgenheit für dich und dein Kind? Wir haben verschiedene Einrichtungen zusammengefasst, die Unterkunft und Unterstützung für junge Frauen, Schwangere und Mütter bieten. Hier kannst du soviel Hilfe erhalten, wie du benötigst, um deinen Alltag zu bewältigen und psychisch Entlastung zu finden. Die Angebote umfassen (je nach Einrichtung): - stationäre Wohnunterbringung in Wohngemeinschaften, Appartements oder Wohnungen mit begleitender sozialpädagogischer Betreuung - praktische Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit, finanziellen Problemen, Schuldenregulierung sowie Unterstützung bei Behördenangelegenheiten - Unterstützung bei der eigenen schulischen oder beruflichen Entwicklung - je nach Bedarf und Wunsch Vermittlung von psychotherapeutischer Begleitung - auf jeden Fall Zeit und Raum, um dich in deinem eigenen sozialen, psychischen und emotionalen Empfinden zu festigen (z.B. auch nach einem Klinikaufenthalt) - Anleitung bei der Versorgung der Kinder, Beratung und Hilfen bei Fragen der Entwicklung des Kindes - je nach Einrichtung verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung (z. B. Babytreff oder hauseigene Kindertagesstätte) - je nach Absprache regelmäßige Besuchsmöglichkeit des Freundes oder Partners - ggf. Kurse zu Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung und Geburt; Begleitung zu Ärztinnen/Ärzten - Freizeit und Gruppenangebote - ambulante Nachbetreuung Marianne Doell Haus - Wohnunterbringung für Frauen Hospitalstraße 66 > 22767 Hamburg-Altona > Tel. 040/38 61 47 47 [email protected] www.hoffnungsorte-hamburg.de Wohnunterbringung der Stadtmission Hamburg für wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen ab 18 Jahren | für 6-12 Monate in teilmöblierten 1-Zimmerappartements | auch mit Kind möglich, solange dieses noch nicht schulpflichtig ist | ambulante sozialpädagogische Betreuung | Voraussetzung: die Fähigkeit, den Haushalt selbst zu führen; Bereitschaft, sich an das Regelwerk des Hauses zu halten | Ausschlusskriterien: Alkohol-/Drogenmissbrauch, Substitution, unbehandelte psychische Erkrankung. Wohnhaus für Frauen - Wohngruppenbereich Bei der Johanniskirche 18 > 22767 Hamburg-Altona Tel. 040/41 43 586 -0 > Fax 040/41 43 586 -19 [email protected] > www.wohnhaus-fuerfrauen.de Stationäre Wohnunterbringung für Frauen ab 18 Jahren | 20 Einzelzimmer in vier Wohngruppen | intensive psychosoziale Unterstützung. Haus Betlehem der Schwestern der Mutter Teresa Budapester Straße 23 a > 20359 Hamburg-St. Pauli > Tel. 040/319 56 01 [email protected] > www.st-wilhelm.de 14 Plätze als 3-monatige Wohnunterbringung für Frauen in Not | Übernachtung in 2-, 3- und 4-Bettzimmern | weitere Unterstützung in Form von Essen, Kleidung und medizinischer Versorgung | von November bis Ende Mai zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose Männer. Stiftung Abendroth-Haus Perspektiven für Kinder, Jugendliche und Familien Maimoorweg 8 > 22179 Hamburg-Bramfeld (Zentrale) Tel. 040/64 08 72 -0 [email protected] > www.abendroth-haus.de Mutter-Kind-Wohngemeinschaften in Stellingen (rundum-die-Uhr-Betreuung für junge Mütter von 14 bis 25 Jahren), in Jenfeld und Eidelstedt (intensive Teilbetreuung für junge Mütter von 18 bis 27 Jahren) | selbstständiges Wohnen in trägereigenen Wohnungen in Bramfeld (intensive Teilbetreuung für junge Mütter von 18 bis 27 Jahren). Alida Schmidt Stiftung Bürgerweide 19 > 20535 Hamburg-Borgfelde Tel. 040/25 19 68 -0 > Fax 040/25 19 68 -20 [email protected] > www.alida.de Mutter-Kind-Einrichtungen in Borgfelde und Hamm | stationäre Wohnunterbringung für junge Frauen von 14 bis 27 Jahren (30 Plätze) und junge Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern (20 Plätze) in 1- bis 3-ZimmerAppartements | sozialpädagogische Rund-um die-UhrBetreuung oder Teilbetreuung | monatliche InfoVeranstaltungen für interessierte Frauen; Termine bitte telefonisch erfragen. Andere Umstände Beratung, Betreuung und Gästewohnung für junge Schwangere und Mütter Vogelweide 34 > 22181 Hamburg-Barmbek-Süd Tel. 040/209 48 222 > Fax 040/209 48 221 [email protected] > www.au-hamburg.de Die aktuellen Sprechzeiten (Sozialberatung, Familienhebamme) findest du auf der Internetseite. Für junge Frauen zwischen 16 und 23 Jahren aus Barmbek/Dulsberg und angrenzenden Stadtteilen | Betreuung durch eine Hebamme während und nach der Schwangerschaft | betreute Wohnmöglichkeiten für junge Mütter mit ihren Kindern. AWO Landesverband Hamburg e.V. Witthöfftstr. 5-7 > 22041 Hamburg-Marienthal (Zentrale) Tel. 040/41 40 23 -0 > Fax 040/41 40 23 -37 [email protected] > www.awo-hamburg.de Mutter-Kind-Wohngruppen in Eimsbüttel/Schanze, Boberg und Wilhelmsburg | für schwangere Frauen und Mütter ab 16 Jahren mit ihren Kindern. Haus Borgfelde - Caritasverband für Hamburg e.V. Kinder- und Jugendhilfezentrum Borgfelder Straße 76 > 20537 Hamburg-Borgfelde Tel. 040/280 140 37 > Fax 040/280 140 95 Personenbezogene E-Mail unter www.caritas-hamburg.de Angebote > Kinder, Jugendliche, Familien Wohngruppe für volljährige schwangere Frauen und Mütter mit einem Kind bis 6 Jahren. Margaretenhort - Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Hölertwiete 5 > 21073 Hamburg-Harburg (Zentrale) Tel. 040/79 01 89 -0 > Fax 040/79 01 89 -99 [email protected] > www.margaretenhort.de Mädchen-Wohngruppen (13 bis 21 Jahre) und Mutter-KindWohngemeinschaft (für Mütter ab 14 Jahren mit ihren Säuglingen bzw. Kleinkindern) in Harburg. Das Rauhe Haus Beim Rauhen Hause 21 > 22111 Hamburg-Horn (Zentrale) Tel. 040/655 91 -0 > Fax 040/655 91 -112 [email protected] > www.rauheshaus.de Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen für alleinerziehende Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern | Unterbringung in Appartements, Wohngemeinschaften oder separater Wohnung | in Eidelstedt (ab 16 Jahren) und in Wilhelmsburg (ab 18 Jahren). Theodor-Wenzel-Haus Diakoniewerk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost - Mutter-Kind-Haus Hummelsbütteler Weg 82 > 22339 HamburgHummelsbüttel Tel. 040/53 90 05 -0 > Fax 040/53 90 05 -99 [email protected] > www.theodor-wenzel.de Für Schwangere und Mütter ab 14 Jahren mit ihren Kindern | Unterbringung in 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen für ca. 1 Jahr | Rat und Unterstützung rund um die Uhr. - Familienhaus Berner-Heerweg 183a > 22159 Hamburg-Farmsen Tel. 040/645 395 -540 > Fax 040/645 395 -541 [email protected] > www.theodor-wenzel.de Für Schwangere und Mütter/Väter ab 18 Jahren mit psychischen Erkrankungen, mit ihrem Säugling bzw. Kleinkind 6 Wohnungen mit 2-3 Zimmern und verschiedene Gemeinschaftsräume | Wohndauer bis zu drei Jahren mit sozialpädagogischer Rund-um-die-UhrBetreuung. Zentrum für Alleinerziehende und ihre Kinder Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) Jugendhilfeabteilung Nord Hohe Liedt 67a > 22417 Hamburg-Langenhorn Tel. 040/428 86 61 -24 > Fax 040/28 86 61 -23 Personifizierte E-Mail unter www.hamburg.de/leb Wohn- und Betreuungsangebot mit über 20 Plätzen für junge Mütter/Väter, die allein für ein Kind oder mehrere Kinder unter sechs Jahren zu sorgen haben sowie für Schwangere (insbesondere Minderjährige) | Rund-um-dieUhr-Betreuung. II. Schutz vor Gewalt und in akuten Krisensituationen Kinder- und Jugendnotdienst (für Mädchen und Jungen) Feuerbergstraße 43 > 22337 Hamburg-Alsterdorf Tel. 040/428 490 > Tag und Nacht erreichbar [email protected] Der Kinder- und Jugendnotdienst leistet Krisenhilfe in akuten Notlagen für Minderjährige, deren Eltern und sonstige Bezugspersonen. Minderjährige können hier in einer Krisensituation Aufnahme finden. Frauenhäuser Frauenhäuser sind Zufluchtsstätten für Frauen mit und ohne Kinder, die von ihren Ehemännern, Freunden, Vätern, Söhnen seelisch und/oder körperlich misshandelt werden. Die Häuser sind grundsätzlich zu jeder Tagesund Nachtzeit offen und telefonisch erreichbar. Hier können die Frauen zur Ruhe kommen und - ohne Bedrohung und unbeeinflusst von Männern - ihre bisherige Lebenssituation überdenken. Autonome Hamburger Frauenhäuser Haus 1 & 3 > Tel. 040/197 02 Haus 2 > Tel. 040/197 10 Haus 4 > Tel. 040/197 04 Haus 5 > Tel. 040/197 15 www.hamburgerfrauenhaeuser.de Frauenhaus des Diakonischen Werkes Tel. 040/192 51 > www.diakonie-hamburg.de Mädchenhaus Tel. 040/428 49 -0 > [email protected] Beratung und Schutz vor Gewalt für Mädchen und junge Frauen. Im Alter von 13 bis 17 Jahren können diese hier in akuten Krisenlagen eine erste Wohnmöglichkeit finden. III. Hilfen für Haftentlassene Wenn du aus dem Gefängnis kommst oder deine Haftentlassung bevorsteht und du eine Wohnung suchst, dann gibt es in Hamburg verschiedene Anlaufstellen. Dort bekommst du Unterstützung bei der Wohnungssuche und eventuell eine vorübergehende Unterkunft; du erhältst Infos und Tipps zur Arbeitssuche, Freizeitgestaltung und Alltagsbewältigung. Auch wenn du intensivere Begleitung möchtest und brauchst, stehen dir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite. Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V. Anlaufstelle für Haftentlassene, Inhaftierte und deren Angehörige Max-Brauer-Allee 138 > 22765 Hamburg-Altona Tel. 040/300 33 75 -17 > Fax 040/300 33 75 -28 mail@hamburger-fuersorgeverein > www.hamburgerfuersorgeverein.de Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr 10-14 Uhr; die aktuellen Zeiten für die offenen Sprechstunden erfährst du telefonisch oder im Internet. Soziale Beratung während und nach der Haft | Angebote zur Wohnungshilfe | Gesprächsangebote (einzeln und in der Gruppe) für Angehörige | Bereitstellung von ca. 50 Wohnungen mit befristeten Mietverträgen und der Option, dass der/die Haftentlassene nach 18 Monaten eigenverantwortliche/r Hauptmieter/in wird. Angegliedert an den Hamburger Fürsorgeverein ist die Gemeinnützige Wohnheimgesellschaft mbH mit verschiedenen Angeboten für haftentlassene Männer und Frauen: - Wohnheim für Männer Max-Brauer-Allee 138 > 22765 Hamburg-Altona Tel. 040/300 33 75 -10 > Fax 040/300 33 75 -28 [email protected] > www.wohnheim-gmbh.de Für 9-12 Monate Unterbringung in Wohngruppen (Einzelzimmer mit Nutzung von Gemeinschaftsräumen) | sozialtherapeutische Hilfen ganz besonders in der Phase direkt nach der Entlassung | Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung und einem Ausbildungsplatz | Freizeitangebote. - Ambulante Wohnbegleitung für Haftentlassene Max-Brauer-Allee 138 > 22765 Hamburg-Altona Tel. 040/380 869 -84 > Fax 040/380 869 -72 Personenbezogene E-Mail unter www.wohnheimgmbh.de. Ambulante Wohnbegleitung für ehemalige Bewohner des sozialtherapeutischen Wohnheims | Hilfe beim Wohnungsbezug | Beratung und Begleitung bei allen Fragen der Alltagsbewältigung. - FrauenProjekte Holsteinischer Kamp 12 > 22081 Hamburg-Barmbek Tel. 040/23 51 77 -04, -05 > Fax 040/23 51 77 -06 [email protected] > www.wohnheimgmbh.de Sozialpädagogische Beratung und Betreuung für haftentlassene Frauen. Wohnprojekt Trotzdem – Übergangswohnungen Integrationshilfen e.V. Steindamm 32 > 20099 Hamburg-St. Georg Tel. 040/319 56 80 > Fax 040/769 704 15 [email protected] > www.integrationshilfen-hamburg.de Sprechstunden: Mo 12-15 Uhr, Do 10-12 Uhr und nach Vereinbarung Einzelzimmer in Übergangswohnungen für erwachsene Haftentlassene | 12 Monate Mietdauer | sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung bei allen Belangen der Alltagsbewältigung. Sozialdienst katholischer Männer Caritasverband Hamburg e. V. Am Mariendom 4 > 20099 Hamburg-St. Georg Tel. 040/280 140 -32 E-Mail unter www.caritas-hamburg.de > wir über uns > Fachverbände | Betreuung von Inhaftierten | Hilfe für Haftentlassene | Gefährdetenhilfe | Betreuung von Obdachlosen | Übernahme von Bewährungshilfen. IV. Beratung und Unterstützung bei (drohender) Wohnungslosigkeit Es gibt eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass du deine Wohnung verlierst: - wenn du mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand bist - bei dauerhaft unpünktlicher Zahlung - Störung des Hausfriedens (z. B. durch dauerhaften Lärm) - wenn eine Räumungsklage vorliegt - wenn ein Räumungstermin angekündigt wird Zunächst erhältst du eine oder mehrere Abmahnungen, im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung. Nicht jede Abmahnung führt zur Kündigung und nicht jede Kündigung ist endgültig. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig um das Problem kümmerst, um den Wohnungsverlust zu vermeiden. Je später die Hilfe einsetzt, desto schwieriger wird es. Wenn du absehen kannst, dass du Zahlungsschwierigkeiten bekommst, hole dir Hilfe bei einer Beratungs-/Fachstelle, bei der öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) oder bei einem Rechtsanwalt bzw. Mieterverein. Was kannst du selbst tun, um eine ausweglose Wohnungssituation zu vermeiden? - Es ist ratsam, immer die Miete zu zahlen, auch wenn es schwer fällt wie bei Verdiensteinbußen, Preissteigerungen und Mieterhöhungen. Zahle pünktlich bis zum 3. Werktag eines jeden Monats. Falls du das nicht bewerkstelligen kannst, nehme Kontakt zum Vermieter auf und vereinbare eventuell Ratenzahlung. Zahle das Mögliche und bemühe dich um Ansprüche (z.B. Wohngeld). Sie unterstützen dich bei der Klärung deiner beruflichen Situation und der Stabilisierung deines sozialen Umfeldes. Die Angebote sind kostenfrei und während der offenen Sprechstunden ist keine Anmeldung nötig. Die Sozialen Beratungsstellen führen auch Straßensozialarbeit durch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen obdachlose Menschen auf der Straße auf und bieten ihnen Hilfe an. Wenn du jünger als 21 Jahre alt bist, kannst du dich auch an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in deinem Bezirksamt wenden. Den findest du im Internet unter www.hamburg.de/behoerdenfinder (den Suchbegriff Allgemeiner Sozialer Dienst und in der folgenden Abfrage deine Adresse eingeben) oder per Telefon unter den Service-Nummern der Hamburger Behörden: Tel. 115 und Tel. 040/428 280, Mo-Fr 7-19 Uhr. Mehr Infos und gegebenenfalls aktuelle Öffnungszeiten über die Sozialen Beratungsstellen und Fachstellen für Wohnungsnotfälle findest du auch unter www.hamburg.de/ obdachlosigkeit Beratungsstelle für Wohnungslose Altona Ambulante Hilfe Hamburg e.V. Jessenstraße 13 > 22767 Hamburg > Tel. 040/38 97 32 > Fax 040/389 43 35 [email protected] > www.wohnungslose.de Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 9-13 Uhr Beratungsstelle Barmbek Verein für Soziale Hilfe e.V. Poppenhusenstraße 1 > 22305 Hamburg > Tel. 040/284 10 70 > Fax 040/284 107 20 [email protected] > www.bsbarmbek.de Sprechzeiten: Mo-Fr 9-13 Uhr Beratungsstelle Bergedorf/Billstedt Integrationshilfen e.V. Weidenbaumsweg 19 > 21029 Hamburg > Tel. 040/713 67 21 > Fax 040/713 32 11 [email protected] > www.bsbergedorf.de Sprechzeiten: Mo, Di, Do 9-13 Uhr Soziale Beratungsstelle Eimsbüttel Mook wat e.V. Fruchtallee 9 > 20259 Hamburg > Tel. 040/59 39 29 -0 Fax 040/59 39 29 -99 Personifizierte E-Mail unter www.mookwat.de Sprechzeiten: Mo, Do, Fr 10-12 Uhr, Di 16-18 Uhr, Di 10-12 Uhr (nur für Frauen) Soziale Beratungsstelle Hamburg-Mitte Sozialdienst katholischer Frauen e.V. / Herz As e.V. St. Georgstraße 9 > 20099 Hamburg > Tel. 040/25 41 34 -0 Fax 040/25 14 34 -29 [email protected] www.wohnungsnotfallhilfe-hamburg.de Sprechzeiten: Mo, Di, Do 9-13 Uhr Soziale Beratungsstelle Harburg Diakonie-Hilfswerk Hamburg Zur Seehafenbrücke 20 > 21073 Hamburg > Tel. 040/30 95 36 -0 [email protected] > www.beratungsstelleharburg.de Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr Beratungsstelle Brauhausstieg/Wandsbek Jugendhilfe e.V. Brauhausstieg 57 > 22041 Hamburg Tel. 040/65 87 02 -0 > Fax 040/65 87 02 -49 [email protected] > www.jugendhilfe.de Sprechzeiten: Di, Fr 9-12 Uhr, Do 14-17 Uhr Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Hamburger Bezirksämtern Wie gesagt, bevor es hart auf hart kommt und wegen finanzieller Engpässe die Zwangsräumung deiner Wohnung droht, solltest du reagieren. Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle helfen bei fristlosen Kündigungen und vermitteln Beratung und Hilfe zur langfristigen Sicherung des Wohnraums. Die Fachstellen können dir auch weiterhelfen, wenn du bislang noch keine eigene Wohnung hattest und bei deinen Eltern, Freunden oder Bekannten nicht wohnen kannst. Das erste Ziel ist es, das noch bestehende Mietverhältnis zu sichern und eine bereits ausgesprochene Kündigung abzuwenden. Dazu wird deine aktuelle Situation geklärt. Wenn nötig, verhandeln die Fachstellen mit Vermietern, Amtsgerichten und Gerichtsvollziehern. Bei Mietschulden besteht die Möglichkeit, diese durch ein Darlehen oder eine Beihilfe zu begleichen. Bei Bedarf werden weitergehende Hilfen, z.B. eine Schuldnerberatung oder eine Sozialberatung, vermittelt. Dazu arbeiten die Fachstellen mit den Sozialen Beratungsstellen in den jeweiligen Bezirken zusammen. Wenn du wohnungslos geworden bist, vermitteln dir die Fachstellen - in Zusammenarbeit mit den Grundsicherungs- und Sozialämtern - verfügbaren Wohnraum. Wenn du bereits obdachlos bist, kann dich die Fachstelle in einer öffentlichen Wohnunterkunft unterbringen. Das gilt auch, wenn deine Wohnung nicht erhalten werden konnte und du kurzfristig eine Unterkunft benötigst. Wenn du noch sehr jung bist und eine Unterbringung in einer öffentlichen Übernachtungsstätte nur schwer zumutbar wäre, vermitteln dich die Fachstellen weiter. - Jede Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum bedarf einer schriftlichen Form. Der Vermieter muss seine Kündigung begründen, auch eine fristlose Kündigung. Nimm die Kündigung nicht ungeprüft hin, sondern lege sie Fachleuten vor (Beratungsstellen, ÖRA, Mieterverein). Wichtig ist, dass du in keinem Fall nach einer Kündigung die Mietzahlungen einstellst. Das könnte unter Umständen zu einer gerechtfertigten Kündigung führen. - Eine zwangsweise Räumung ist nur bei Verurteilung durch das Amtsgericht und nur durch den Gerichtsvollzieher möglich. Soziale Beratungsstellen für alleinstehende, wohnungslose Frauen und Männer Das Angebot der Sozialen Beratungsstellen in den sieben Hamburger Bezirken richtet sich an Menschen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind und Hilfen in Anspruch nehmen möchten, um die eigene persönliche und materielle Lage zu stabilisieren und zu verbessern. Die Sozialen Beratungsstellen übernehmen keine Mietschulden-/kosten; dafür wirst du an die Fachstellen für Wohnungsnotfälle (Adressen siehe weiter unten) vermittelt. Für die weitere Beratung und Begleitung vermitteln die Fachstellen wiederum an die Sozialen Beratungsstellen in dem jeweiligen Bezirk. Diese helfen dir dabei, deine Wohnung entweder zu behalten oder eine neue Wohnung zu suchen. Sie beraten bei Mietschulden, helfen bei gesundheitlichen Problemen und im Umgang mit Behörden (z. B. bei fehlerhaften Leistungsbescheiden der Jobcenter). Fachstelle für Wohnungsnotfälle Nord Kümmellstraße 7 > 20249 Hamburg-Eppendorf > Tel. 040/428 04 -5361; -5362 Fachstelle für Wohnungsnotfälle Eimsbüttel Grindelberg 62-66 > 20144 Hamburg-Hoheluft > Tel. 040/428 01 -1961 Fachstelle für Wohnungsnotfälle Altona Alte Königstraße 29-39 > 22547 Hamburg-Altona Altstadt > Tel. 040/428 11 -3972; -3917 Fachstelle für Wohnungsnotfälle Mitte und ohne bezirklichen Bezug Kurt-Schumacher-Allee 4 > 20097 Hamburg-St. Georg > Tel. 040/428 54 -4943 Fachstelle für Wohnungsnotfälle Wandsbek Wandsbeker Allee 71 > 22041 Hamburg-Wandsbek > Tel. 040/428 81 -2772; -2132 Fachstelle für Wohnungsnotfälle Bergedorf Weidenbaumsweg 21 > 21029 Hamburg-Bergedorf > Tel. 040/428 91 -2335 Fachstelle für Wohnungsnotfälle Harburg Harburger Rathausforum 1 > 21073 Hamburg-Harburg > Tel. 040/428 71 -2628 Wenn du nicht weißt, welche Fachstelle für dich zuständig ist, kannst du telefonisch unter den ServiceNummern der Hamburger Behörden – Tel. 115 und Tel. 040/428 280 – nachfragen oder im Internet unter www.hamburg.de/behoerdenfinder suchen. Wohnunterbringung in Kooperation mit den Fachstellen für Wohnungsnotfälle Das soziale Dienstleistungsunternehmen f & w fördern und wohnen betreibt im Auftrag der Stadt Hamburg Wohnunterkünfte, Übernachtungsstätten, ca. 400 Mietwohnungen, spezielle Wohnprojekte sowie Spezialangebote für Frauen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die Hilfe richtet sich an Obdachlose, Wohnungslose, Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler. Alleinstehende Menschen und Familien finden ein vorübergehendes oder dauerhaftes Zuhause und professionelle Hilfen. Die Vermittlung erfolgt in Kooperation mit den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle. In fast allen Hamburger Bezirken vermietet f & w auf privatrechtlicher Basis Wohnungen an wohnungslose Menschen oder wohnberechtigte Zuwanderer, die keine Wohnung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt finden. Den Mietern wird eine Sozialberatung geboten, um das Mietverhältnis zu sichern, und sie können praktische Hilfen durch Hauswarte in Anspruch nehmen. Auf der Internetseite www.foerdernundwohnen.de kannst du dir einen Überblick über alle Einrichtungen und die jeweilige Kontaktaufnahme verschaffen. f & w fördern und wohnen AöR Geschäftsbereich Wohnen/Mietwohnungen Grüner Deich 17 > 20097 Hamburg-Hammerbrook Tel. 040/428 35 -0 > Fax 040/428 35 -3584 E-Mail über Kontaktformular unter www.foerdernundwohnen.de Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS) für wohnungslose Menschen ohne festen Wohnsitz und Zuwanderer Hinrichsenstraße 4> 20535 Hamburg-Borgfelde Tel. 040/428 35 518 -1; -2; -3; -4; -5 > Fax 040/428 35 51 -88; -89 E-Mail über Kontaktformular unter www.foerdernundwohnen.de offene Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10-12 Uhr Zentrale Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge Sportallee 70 > 22335 Hamburg-Groß Borstel Tel. 040/428 35 51 -35; -33 > Fax 040/428 35 -5137 E-Mail über Kontaktformular unter www.foerdernundwohnen.de Aufnahme: rund um die Uhr V. Weitere Beratung, Projekte und Hilfsangebote bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit Allgemeine Soziale Beratung - Caritasverband für Hamburg e.V. Danziger Straße 66 > 20099 Hamburg-St. Georg Tel. 040/28 01 40-0; -63 > Fax 040/28 01 40-96 [email protected] > www.caritas-hamburg.de Sprechzeiten: Mo-Do 8-12 Uhr, 13-16 Uhr; Fr 8-12 Uhr Information für Menschen in wirtschaftlichen Notlagen Unterstützung bei der Beantragung gesetzlicher Leistungen. ASP Wegenkamp e.V. Projekt Jugendhilfestandort/Gästewohnung Wegenkamp 21 > 22527 Hamburg-Stellingen > Tel. 040/54 12 42 [email protected] > www.asp-wegenkamp.de Sprechzeiten: Mo 13.30-17 Uhr; Di, Mi, Fr 13.30-18 Uhr; Do 12-16 Uhr; Sa 11-17 Uhr Hilfe und Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (hauptsächlich aus Stellingen) bei: familiären Krisen und Konflikten | Fragen und Problemen mit Ämtern und Behörden | Erziehungsfragen | Existenzsicherung und Schulden | Gesundheits- und Suchtproblemen | im Notfall vorübergehende Aufnahme in der Gästewohnung. Hinz & Kunzt - Straßenmagazin & Sozialberatung Altstädter Twiete 1-5 > 20095 Hamburg-Altstadt Tel. 040/321 08 311 > Fax 040/30 39 96 38 [email protected] > www.hinzundkunzt.de Mo-Fr 9.30-13.30 Uhr, 14.30-18 Uhr Verkauf des Straßenmagazins als eine Einnahmequelle für obdachlose und arme Menschen und als Anbindung an soziale Hilfestellungen, z. B. Beratung bei Problemen, Begleitung zu Behörden, Hilfe bei der Wohnungssuche. HUDE Beratung für junge wohnungslose Menschen in Hamburg-Nord Gottschedstraße 6/Eingang Heidberg > 22301 HamburgWinterhude Tel. 040/279 64 74 > Fax 040/279 71 41 [email protected] > www.hude-hamburg.de > www.bodelschwingh.com Sprechzeiten: Mo, Mi und Do 10-16, Di 10-14 Uhr Unterstützung für obdachlose junge Menschen im Alter von 16-27 Jahren | Vermittlung von eigenem Wohnraum | Hilfen wie Essen, Trinken, Waschmaschine, Dusche, Lagermöglichkeit | Gästewohnung für akute Notlagen | Beratung und Unterstützung im Umgang mit Behörden | Kontaktherstellung zu Ausbildungs- und Beschäftigungsträgern | Freizeitangebote. HUDE ist ausschließlich für junge Menschen in HH-Nord zuständig! Im Zweifelsfall erkundige dich telefonisch, ob du die Angebote von HUDE in Anspruch nehmen kannst. Jugendberatungszentrum Bodelschwingh Evangelische Stiftung Bodelschwingh Barmbeker Straße 71 > 22303 Hamburg-Winterhude Tel. 040/279 44 59 > Fax 040/279 44 60 E-Mail über Kontaktformular unter www.stiftungbodelschwingh.de Offene Beratungszeiten: Mo, Fr 12-15 Uhr, Mi 14-17 Uhr Café: Fr 12-15 Uhr; telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr 10-16 Uhr Unterstützung für benachteiligte junge Menschen von ca. 15 bis 27 Jahren (hauptsächlich aus HH-Nord) | Begleitung zu Ämtern, Rechtsberatung, Geldverwaltung, Schuldenberatung | Essen, Trinken, Waschmaschine, Dusche, Lagermöglichkeit | Hilfe bei Problemen mit Schule, Ausbildungsplatz, Arbeitgeber | Extraangebote für Mädchen und junge Frauen | Hilfe bei Problemen mit Drogen | Zusammenarbeit mit Ärzten | Freizeitgruppen | Café | Projekte in Schulen. Streetlife e.V. - Straßensozialarbeit in Rahlstedt Mitglied im Diakonischen Werk Rahlstedter Bahnhofstraße 7 > 22143 HamburgRahlstedt Tel. 040/677 20 -27, -28 > Fax 040/677 20 29 [email protected] www.streetlife.net Öffnungs- und Sprechzeiten: Mo–Do 14-17 Uhr, Fr 14-17 Uhr nur telefonisch erreichbar; Sozialberatung: Di ab 17.30 Uhr; Rechtsberatung: jeden 1. und 3. Di ab 16 Uhr Aufsuchende Straßensozialarbeit in Großlohe, Hohenhorst und Rahlstedt-Ost | „SchlupflochGästewohnungen“: kurzfristige Unterbringung von Jugendlichen (16 bis 18 Jahren) in Rahlstedt, die sich in einer familiären Krisensituation befinden | Einzelfallhilfe, Beratung und Begleitung von jungen Menschen und ihren Familien. Wohn-Start Caritasverband für Hamburg e.V. Danziger Straße 66 > 20099 Hamburg-St. Georg Tel. 040/280 140 50 52 > Fax 040/280 140 96 Personenbezogene E-Mail unter www.caritashamburg.de > Angebote & Beratung > für arme und obdachlose Menschen Wohnprojekt für ehemalige Patienten der CaritasKrankenstube für Obdachlose für einen Einstieg in ein selbständiges Wohnen | Unterbringung jeweils zu Zweit in einer möblierten 2-Zimmerwohnung | Begleitung von einer Sozialarbeiterin | Hilfe bei der Suche nach einer eigenen Wohnung oder einer Wohnform, die für den jeweiligen Menschen passt. Krankenstube für Obdachlose Seewartenstraße 10 > 20459 Hamburg-St. Pauli Tel. 040/380 881 -0 > Fax 040/380 881 -13 [email protected] > www.caritashamburg.de Öffnungszeiten: rund um die Uhr, das ganze Jahr Stationäres Hilfsangebot für kranke und obdachlose Frauen und Männer | 14 Betten | gesundheitlichen Pflege und sozialpädagogische Betreuung. VI. Notübernachtung und Tagestreffs für obdachlose Menschen Neben den sozialen Beratungsstellen gibt es in Hamburg einige Einrichtungen, die zusätzlich zur Beratung eine vorübergehende Unterkunft oder eine Notunterkunft anbieten. Im folgenden Kapitel sind Übernachtungsmöglichkeiten und Tagestreffs in Hamburg aufgelistet, wo du auch (oder ganz speziell) als junger Mensch Aufnahme findest. Notübernachtung KIDS – Anlaufstelle für Straßenkinder basis & woge e.V. Hachmannplatz 2 > 20099 Hamburg-St. Georg (Hbf) Tel. 040/280 16 06 > Fax 040/280 509 29 [email protected] > www.basisundwoge.de Öffnungszeiten: täglich (außer Di) 13:30-15:30 Uhr (Beratung) und 16-21 Uhr (offener Bereich), jeden 1. und 3. Samstag im Monat geschlossen. Für Mädchen und Jungen bis 18 Jahre, die sich (oft ohne festes Zuhause) auf der Straße durchschlagen | Alltagshilfen und Beratung | offener Bereich | aufsuchende Straßensozialarbeit | Krisenintervention | bei Obdachlosigkeit Vermittlung von Notschlafplätzen. BASIS-Projekt – Anlaufstelle für männliche Prostituierte basis & woge e.V. Pulverteich 17 > 20099 Hamburg-St. Georg Tel. 040/280 16 07 > Fax 040/280 518 37 [email protected] > www.basisundwoge.de Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 12-16 Uhr, Mi 15-19 Uhr; offene Beratung: Di 10-12 Uhr Anonyme und kostenfreie Angebote für Stricher (auch Drogenabhängige und HIV-positive Stricher) | ausruhen, essen, Versorgung mit Kondomen und Gleitgel | individuelle Beratung z. B. zu Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten | medizinisches Hilfsangebot für junge Stricher (Doktor Georg) | Infos zu den zwei Übernachtungsstellen. Sperrgebiet – Anlaufstelle für junge weibliche Prostituierte Lindenstraße 13 > 20099 Hamburg-St. Georg Tel. 040/24 66 24 > Fax 040/24 75 83 [email protected] > www.sperrgebiethamburg.de Öffnungszeiten: Mo 10-13 Uhr, Di 16-21 Uhr, Mi 10-13 Uhr, Do 13-18 Uhr Für sich prostituierende Mädchen und Frauen zwischen 14 und 24 Jahren | Gespräche | Beratung | ärztliche Erstversorgung und Beratung zu HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten | juristische Hilfe | telefonische und Online-Beratung | Straßensozialarbeit | Begleitung zu Behörden | Wohnprojekt für vier ausstiegswillige junge Frauen (ab 18 Jahren) | Wäsche waschen | duschen | sich ausruhen. Alle Angebote sind anonym und kostenfrei. Bahnhofsmission Hamburg Steintorwall 20 > 20095 Hamburg-Hauptbahnhof Tel. 040/39 18 44 00 > Fax 040/39 18 44 50 E-Mail über Kontaktformular unter www.bahnhofsmission-hamburg.de Öffnungszeiten: am Hauptbahnhof das ganze Jahr Tag und Nacht; am Bahnhof Altona (zwischen Gleis 7 und 8) Di, Mi, Do 10-16:30 Uhr; am Bahnhof Harburg (zwischen Gleis 3 und 4) Di, Mi, Do 10-16:30 Uhr Vermittlung von Notunterkünften u.a. ins Haus JONA, Pik As, Frauenzimmer und zu anderen vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten. Haus JONA Übernachtungsheim der Stadtmission Hamburg Repsoldstraße 46 > 20097 Hamburg-Hammerbrook (am Hbf) > Tel. 040/280 38 28 [email protected] > www.hoffnungsorte-hamburg.de 31 Betten für Männer und Frauen ab 18 Jahren in Doppel-/Einzelzimmern und eine Familie im Vierbettzimmer | kostenfreie Übernachtung über die Vermittlung der Bahnhofsmission am Hauptbahnhof bzw. auf Antrag im Haus Jona, ansonsten 20 Euro pro Nacht | Selbstversorgerküche | Alkohol- und Drogenverbot | Beratungs- und Gesprächsangebote. FrauenZimmer – Übernachtung und Wohnen f & w fördern und wohnen AöR Hinrichsenstraße 4a > 20535 Hamburg-Borgfelde Tel. 040/254 187 -21 (Tag und Nacht) E-Mail über Kontaktformular unter www.foerdernundwohnen.de Öffnungszeiten und Aufnahme: rund um die Uhr. Für Frauen ab 18 Jahren | Übernachtung: 20 Plätze zur sofortigen Behebung einer akuten Notlage bzw. Krisensituation | Wohnen: 20 Plätze mit intensiver sozialpädagogischer Unterstützung für wohnungslose, häufig psychisch auffällige Frauen. Pik As – Übernachtungsstätte für obdachlose Männer f & w fördern und wohnen AöR Neustädter Straße 31a > 20355 Hamburg-Neustadt Tel. 040/428 41 -17 07 (Tag und Nacht) E-Mail über Kontaktformular unter www.foerdernundwohnen.de Öffnungszeiten und Aufnahme: rund um die Uhr. 210 Plätze für obdachlose Männer (ab 18 Jahren) | Beratung und Unterstützung mit speziellen Angeboten der Gesundheitsversorgung | warmer Mittagstisch | einige wenige Plätze für Männer, Frauen und Paare mit Hund. Winternotprogramm für obdachlose Menschen f & w fördern und wohnen AöR Tel. 040/236 48 35 0 > Fax 040/236 483 511 Die Adresse verändert sich von Jahr zu Jahr. Der aktuelle Standort ist zu erfahren unter www.foerdernundwohnen.de, www.hamburg.de, www.jugendserver-hamburg.de Notübernachtung und Tagestreffs für (junge) obdachlose Menschen. E-Mail über Kontaktformular unter www.foerdernundwohnen.de Öffnungszeiten: 1. November bis 15 April täglich von 17-9 Uhr Ca. 200 Plätze für obdachlose, alleinstehende Menschen sowie für Paare (ab 18 Jahren) | Übernachtungs- und Aufenthaltsräume | Kleiderkammer | soziale Beratung | medizinische Hilfe | tägliche Versorgung mit belegten Broten und heißen Getränken. Tagesaufenthaltsstätten, Tagestreffs Hier kannst du dich einfach mal ein paar Stunden ausruhen, kostenlos bzw. sehr günstig etwas essen, duschen und Wäsche waschen, Leute treffen, Computer und Internet nutzen, lesen, fernsehen oder spielen. Wenn du es möchtest, kannst du ganz konkrete und praktische Hilfen in Anspruch nehmen - je nach Einrichtung: Haare schneiden lassen, Geld und Gepäck deponieren, eine Postadresse einrichten, Kleiderkammer, Informationen/ Beratung in allen Fragen der Wohnungssuche, Schuldenregulierung, Gesundheitsberatung, Hilfe bei der Weitervermittlung an andere Einrichtungen und Ärzte. Café Augenblicke im JesusCenter Schulterblatt 63 > 20357 Hamburg-Sternschanze Tel. 040/40 18 77 33 > Fax 040/4018 77 59 [email protected] > www.jesuscenter.de Mo-Fr 11-15 Uhr Für Menschen jeden Alters | viele Angebote im Bereich der Jugendhilfe. CaFée mit Herz Im ehemaligen Hafenkrankenhaus St. Pauli Seewartenstraße 10 > Haus 2 > 20459 Hamburg-St. Pauli Tel. 040/31 79 02 61 > Fax 040/31 79 02 62 [email protected] > www.gzstpauli.de > www.cafeemitherz.de täglich 7-10 Uhr, 14-17 Uhr Für Bedürftige jeden Alters | weitere Angebote: Gartenprojekt, Fußballverein. Haus Betlehem der Schwestern der Mutter Teresa Budapester Straße 23 a > 20359 Hamburg-St. Pauli > Tel. 040/319 56 01 [email protected] > www.st-wilhelm.de Täglich (außer Do): Frühstück; an Sonn- und Feiertagen: warme Mittagsmahlzeit. Obdachlosentagesstätte „Mahlzeit“ Billrothstraße 79 > 22767 Hamburg-Altona Tel. 040/38 03 88 09 > Fax 040/32 87 19 49 Personifizierte E-Mail unter www.mahlzeit-altona.de So-Mi 9-15 Uhr Für obdachlose Menschen jeden Alters | keine Beratung. Kemenate - Tagestreff für wohnungslose Frauen Frauen Wohnen e.V. Charlottenstraße 30 > 20257 Hamburg-Eimsbüttel Tel. Büro: 040/430 49 59 > Fax 040/401 709 40 Tel. Besucherinnen: 040/430 48 59 [email protected] > www.kemenatehamburg.de Mo, Do, Sa, So 14-19 Uhr, Mi 10-15 Uhr (Frühstück) Für wohnungslose Frauen jeden Alters | weitere Angebote: medizinische Versorgung durch eine Allgemeinmedizinerin | psychiatrische Sprechstunde. Die Mission - Künstlerische Maßnahmen gegen die Kälte e. V. Neustädter Straße 31b > 20355 Hamburg-Neustadt > Tel. 040/28 05 14 62 [email protected] > www.die-missionhamburg.de Di-So ab 16 Uhr; von Mi-So wird ab 18 Uhr kostenlos eine warme Mahlzeit serviert. Weitere Angebote: gelegentliche Lesungen und andere kulturelle Veranstaltungen. Park-In, Treffpunkt Billstedt Kontakt- und Beratungsstelle der Heilsarmee für Suchtkranke Oststeinbeker Weg 2h > 22117 Hamburg-Billstedt Tel. 040/713 65 64 > Fax 040/713 44 37 [email protected] > www.park-in.de Mo 10-15 Uhr, Di 13-18 Uhr, Mi 13-17 Uhr, Do 13-18 Uhr, Sa 10-14 Uhr Für suchtkranke Menschen (Schwerpunkt Alkoholsucht) ab 18 Jahren | spezielle Angebote: suchtspezifische Einzelberatung und Gruppenangebote | ärztliche Grund-und Akutversorgung. StützPunkt für obdachlose Menschen Klosterwall 4 > City-Hof, Block B > 20095 Hamburg-City Tel. 040/767 583 82 Personifizierte E-Mail unter www.caritas-hamburg.de > Angebote & Beratung: Mo-Sa 7-9 Uhr, 18.30-20.30 Uhr Schließfächer, in denen obdachlose Menschen ihr Gepäck tagsüber lagern können | qualifizierte soziale Beratung und Begleitung zu Behörden. Tagesaufenthaltsstätte (TAS) im Diakonie-Zentrum für Wohnungslose Bundesstraße 101 > 20144 Hamburg-Eimsbüttel/Schlump > Tel. 040/401 782 -11 [email protected] > www.tas-hamburg.de Öffnungszeiten: So-Fr 11-16 Uhr (Sa geschlossen); im Sommer verkürzte Öffnungszeiten Ab 18 Jahren | weitere Angebote: kostenfreie ärztliche und psychiatrische Sprechstunden. Tagesaufenthaltsstätte Herz As Norderstraße 50 > 20097 Hamburg-Hammerbrook Tel. 040/23 26 22 > Fax 040/23 36 36 [email protected] > www.herzashamburg.de Mo, Di, Do 10-13 Uhr und 14.30-16 Uhr, Mi 13-16 Uhr (nur Beratung und Postausgabe), Fr 12-15 Uhr, ab 18 Jahren. Tagesstätte der Heilsarmee Seelsorge- und Beratungsdienst Talstraße 11 > 20359 Hamburg-St. Pauli > Tel. 040/31 65 43 [email protected] > www.heilsarmee.de/ missionsteam Di 14-17.15 Uhr, Do 14-16.45 und 21-23 Uhr (Coffeebar), Fr 12-15 Uhr, So 15.30-17 Uhr (Kaffeestunde) Weitere Linktipps www.homeless-online.de > Bundesweites OnlineNetzwerk für Frauen in Not. www.obdachlosenhilfe-diebruecke.de > Verein, der sich für Menschen einsetzt, die unschuldig in wirtschaftliche Not geraten sind, insbesondere für Obdachlose. Impressum Herausgeber: Jugendinformationszentrum Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Dammtorstraße 14 > 20354 Hamburg Recherche und Bearbeitung: Simone Bauer, Sabina Angerer Redaktion: Sabina Angerer, Frauke Wiegmann Gestaltung: Jochen Möhle Druck: ROCO Druck GmbH Stand: August 2013 Anmerkung zur Verteilung Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung oder in einer Weise verwendet wenden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden können. Jugendinformationszentrum Fachberatung Medien > Kulturring JUGENDINFORMATIONSZENTRUM Dammtorstraße 14 > 20354 Hamburg E-Mail: [email protected] Internet: www.jiz.de JIZ Infoladen Dammtorwall 1 > 20354 Hamburg Montag–Donnerstag: 12:30 bis 17:00 Uhr Freitag: 12:30 bis 16:30 Uhr HOTline Infos und Tipps 040. 428 23 48 01 Fax 040. 427 31 06 89 Verkehrsverbindungen U-Bahn und Bus: Gänsemarkt, Stephansplatz S-Bahn: Dammtor WOHNUNGSSUCHE UMZUGSTIPPS MIETERBERATUNG FINANZIELLE HILFEN JUGENDWOHNUNG BERATUNG BEI WOHNUNGSLOSIGKEIT UND VIELE TIPPS MEHR ... WOHNEN für Jugendliche und junge Erwachsene 2 Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Mietenspiegel 2013 der Freien und Hansestadt Hamburg in EURO Jede Verwendung dieser Tabelle mit abweichenden Werten ist unzulässig. Diese Tabelle lässt sich nur richtig anwenden, wenn die Erläuterungen in der Broschüre "Hamburger Mietenspiegel 2013" genau beachtet werden. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (Erhebungsstand: 01.04.2013) Nettokaltmiete ohne Heizung und ohne Betriebskosten (in EUR/m²) Baualtersklasse/Bezugsfertigkeit Ausstattung Wohnlage bis 31.12.1918 1961 - 1967 1968 - 1977 1978 - 1993 1994 - 2012 mit Bad oder Sammelheizung mit Bad und Sammelheizung mit Bad oder Sammelheizung mit Bad und Sammelheizung mit Bad oder Sammelheizung mit Bad und Sammelheizung mit Bad und Sammelheizung mit Bad und Sammelheizung mit Bad und Sammelheizung mit Bad und Sammelheizung A B C E F G H I K L M Mittelwert 1 21.06.1948 bis 31.12.1960 ohne Bad und ohne Sammelheizung Wohnfläche 25 m² bis unter 41 m² 01.01.1919 bis 20.06.1948 9,92 Spanne 7,93 - 7,43 12,36 6,62 10,60 6,26 - 7,10 8,05 6,30 - 7,98 8,23 6,00 7,71 5,30 7,30 5,11 7,03 5,49 - 8,26 10,38 5,54 6,90 5,00 6,11 5,20 7,81 5,35 12,30 9,30 - 10,44 Normale Wohnlage Anzahl 41 m² bis unter 66 m² Mittelwert 2 7,05 Spanne 6,01 Anzahl 66 m² bis unter 91 m² Spanne Anzahl 4,50 4,16 - 4 Spanne 5,04 11* Gute Wohnlage 41 m² bis unter 66 m² 6 7,46 - 5,54 9,11 - 4,50 - 6,52 6,17 5,67 - 6,07 - 6,58 - 8,28 8,54 6,48 6,11 6,50 9,15 9,13 7,61 7,47 6,63 - 7,22 11,49 5,86 11,04 5,87 - 6,39 9,05 5,73 7,87 5,50 - 5,62 - 5,73 - 6,26 5,11 - 8,36 - 6,64 - 6,34 14* - 6,29 22* 10,13 Spanne 9,33 - Anzahl 12* Mittelwert 9,75 Spanne 8,29 91 m² bis unter 131 m² 8 Spanne 8,15 6,91 - Anzahl 20* Mittelwert 8,51 Spanne Anzahl 9 Spanne 9,79 7,41 - 10,05 - 8,94 - 10,16 - 6,55 - - 5,83 - 9,72 6,53 8,33 - 11,07 19* 8,65 11,44 9,97 10,73 7,40 - 10,92 - 13,10 27* 8,42 11,46 7,26 6,57 - 9,48 9,71 7,62 - - 7,51 9,52 6,07 8,66 12,11 7,02 9,40 9,54 7,53 - - - 7,86 9,51 6,45 8,35 9,87 6,67 8,72 11,85 7,52 - - - 9,12 9,81 7,55 6,44 10,12 5,32 9,62 10,80 10* 8,13 - - - 10,21 11,11 8,62 9,82 8,10 - 7,77 7,24 5,90 8,74 11,73 6,28 15* Mittelwert ab 131 m² 7,40 - 10,54 12,37 8,19 10,01 8,20 - 12,00 26* Mittelwert 7 8,89 10,20 8,05 Anzahl 66 m² bis unter 91 m² - 21* Mittelwert 5 - 22* Anzahl 25 m² bis unter 41 m² 7,20 6,99 4,83 Mittelwert ab 91 m² 8,80 8,22 17* Mittelwert 3 - - 9,15 9,64 8,18 9,09 11,47 7,86 - Anzahl Bei Leerfeldern konnten aufgrund einer zu geringen Datenbasis keine statistisch belastbaren Aussagen getroffen werden. * Für Felder mit weniger als 30 Datensätzen ist die Aussagekraft eingeschränkt, hier sind auch die Mietspannen ähnlicher Wohnungstypen zu beachten. 7,38 19* 9,49 10,02 10,14 7,25 14* - 10,61 11,61 12,89 9,37 15,00 10,00 11,52 8,71 - - 14,10 24* 8,15 12,00 - 7,91 10* 12,44 11* 16,72