Amtsblatt Nr. 11 vom 23.03.2016
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Amtsblatt Nr. 11 vom 23.03.2016
Herausgeber: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon 0 84 31/57-0 Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8–12 Uhr Nummer 11 Erscheint jeden Mittwoch Bezugspreis jährlich einschließlich Zustellgebühr EUR 30,– Erscheint jeden Mittwoch Druck: Danuvia Druckhaus Druck + Dienstleistung, Neuburg GmbH Rheinpfälzerweg 25,53, 86633 Neuburg/Donau Nördl. Grünauer Str. 86633 Neuburg/Donau Telefon 0 84 31/4 31 / 480 8060 60 Bestellung des Amtsblattes beim Landratsamt Mittwoch 23. März Inhaltsverzeichnis: 16. Sitzung des Kreistages Neuburg-Schrobenhausen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8-13 „Bullbug“ (Ried) nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung: Inkrafttreten 2016 Südpark-Anschluss an die B16 und Augsburger Straße über Eternitweg: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5-02 „Gewerbegebiet Feldkirchen“ Bekanntmachungen des Landratsamtes 16. Sitzung des Kreistages Neuburg-Schrobenhausen Die 16. Sitzung des Kreistages findet am Donnerstag, 07.04.2016, um 16.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg an der Donau, Platz der Deutschen Einheit 1, statt. Tagesordnung In öffentlicher Sitzung: 1. Schulentwicklung am Standort Neuburg an der Donau – Neubau der Paul-Winter-Schule am Kreuter Weg; Beschluss zur Umsetzung und Kostenfestlegung 2. Verschiedenes und Anfragen mit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan liegt nunmehr mit Satzungstext und Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im gemeinsamen Amtsblatt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen und der Großen Kreisstadt Neuburg a.d. Donau während der Geschäftszeiten im Bauamt der Stadt Neuburg a.d.Donau, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg a.d.Donau, I. Stock, Zimmer Nr. 101, öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. Hinweis gemäß § 44 BauGB: Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Neuburg a.d. Donau Sind durch die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Bebauungsplanes die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit seines Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. (auch abrufbar im Internet unter www.neuburg-donau.de) Zusätzlicher Hinweis im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB: Neuburg an der Donau, 22. März 2016 Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Roland Weigert Landrat Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8-13 „Bullbug“ (Ried) nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung: Inkrafttreten Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2016 den Bebauungsplan „Bullbug“ (Ried), der nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung aufgestellt wurde, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hier- Für Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt worden sind, wird zusätzlich auf § 214 Abs. 2a BauGB hingewiesen. Hinweis gemäß § 215 BauGB: Unbeachtlich werden 1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 31 2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Neuburg a.d.Donau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Erläuternder Hinweis im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB: Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend angepasst. Neuburg an der Donau, 17. März 2016 Stadt Neuburg an der Donau Vogt Bürgermeister Südpark-Anschluss an die B16 und Augsburger Straße über Eternitweg: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 502 „Gewerbegebiet Feldkirchen“ (mit Erweiterung Geltungsbereich im Süden) sowie Änderung von Randbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungsplanänderung Nr. 5-02.2 „Gewerbegebiet Feldkirchen“ und des Bebauungsplanes Nr. 1-26 „Augsburger Straße“: Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2015 die Änderung der Bebauungspläne zum Südpark-Anschluss an die B16 und Augsburger Straße über Eternitweg mit Eternitwegserstherstellung (Bebauungsplan Nr. 5-02, Randbereiche folgender Bebauungspläne: Nr. 502.2, 5-03 und 1-26) beschlossen. In der Sitzung am 16.03.2016 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Planentwurf mit dem aktuell überarbeiteten Geltungsbereich (s.o.) zugestimmt. Anm.: Die betroffenen Bereiche werden in einem Plan dargestellt und in einem Änderungsverfahren zusammengefasst. Kurzbeschreibung des Planinhaltes: Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist im Süden der neue Anschluss des Südpark an die B 16 mit einer Unterführung und einem neuen höhengleichen Anschluss östlich davon, um das Linksabbiegen auf der B 16 zu vermeiden. 32 Gegenstand ist ebenso die erstmalige Herstellung des Eternitwegs, der zum Schutz der Anwohner hier auch einen Gehund Radweg und Lärmschutzwände als aktive Lärmschutzmaßnahmen erhalten soll. Die bestehenden privaten Zufahrten und auch der Anschluss zum Kahlhofweg bleiben offen. Die zwischenzeitlich erstellten Gutachten zum Verkehr und zum Lärmschutz können im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit eingesehen werden Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2016 die vorliegende Planung samt Satzung, Begründung/Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt. Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB: Die Planunterlagen samt Satzung, Begründung/Umweltbericht (einschließlich Gutachten zum Verkehr und zum Lärmschutz) sind in der Zeit vom 24.03.2016 bis einschließlich 26.04.2016 während der Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg a.d.Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 101, einzusehen. In dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls sowohl schriftlich als auch zur Niederschrift Anregungen vorbringen. Ein Aushang erfolgt auch im Schaukasten des gleichen Gebäudes (1. Stock, Westflügel) sowie an der Amtstafel in Feldkirchen (beim Feuerwehrhaus, Augsburger Straße) und an der Amtstafel beim Bücherturm, Seter Platz. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4 a Abs. 6 Satz 2 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Planung ist über das Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://www.neuburg-donau.de/wirtschaft/bebauungsplaene/ aktuelle-bebauungsplananhoerungen Neuburg an der Donau, 17. März 2016 Stadt Neuburg an der Donau Vogt Bürgermeister 33 34