Amtsblatt Nr. 11 vom 23.03.2016

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Amtsblatt Nr. 11 vom 23.03.2016
Herausgeber: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon 0 84 31/57-0
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8–12 Uhr
Nummer 11
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jeden
Mittwoch
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Neuburg GmbH
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Neuburg/Donau
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Bestellung des Amtsblattes beim Landratsamt
Mittwoch 23. März
Inhaltsverzeichnis:
16. Sitzung des Kreistages Neuburg-Schrobenhausen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8-13 „Bullbug“ (Ried)
nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung: Inkrafttreten
2016
Südpark-Anschluss an die B16 und Augsburger Straße über
Eternitweg: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5-02
„Gewerbegebiet Feldkirchen“
Bekanntmachungen des Landratsamtes
16. Sitzung des Kreistages Neuburg-Schrobenhausen
Die 16. Sitzung des Kreistages findet am
Donnerstag, 07.04.2016, um 16.00 Uhr
im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg an der Donau, Platz der Deutschen
Einheit 1, statt.
Tagesordnung
In öffentlicher Sitzung:
1. Schulentwicklung am Standort Neuburg an der Donau –
Neubau der Paul-Winter-Schule am Kreuter Weg;
Beschluss zur Umsetzung und Kostenfestlegung
2. Verschiedenes und Anfragen
mit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in
Kraft.
Der Bebauungsplan liegt nunmehr mit Satzungstext und
Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im
gemeinsamen Amtsblatt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen und der Großen Kreisstadt Neuburg a.d. Donau während der Geschäftszeiten im Bauamt der Stadt Neuburg
a.d.Donau, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg a.d.Donau, I.
Stock, Zimmer Nr. 101, öffentlich aus und kann dort von
jedermann eingesehen werden.
Hinweis gemäß § 44 BauGB:
Bekanntmachungen der Großen
Kreisstadt Neuburg a.d. Donau
Sind durch die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des
Bebauungsplanes die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit seines Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die
Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
(auch abrufbar im Internet unter
www.neuburg-donau.de)
Zusätzlicher Hinweis im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 a BauGB:
Neuburg an der Donau, 22. März 2016
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Roland Weigert
Landrat
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8-13 „Bullbug“
(Ried) nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
zur Innenentwicklung: Inkrafttreten
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2016 den Bebauungsplan „Bullbug“ (Ried),
der nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren zur
Innenentwicklung aufgestellt wurde, gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hier-
Für Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 a BauGB aufgestellt worden sind, wird zusätzlich auf
§ 214 Abs. 2a BauGB hingewiesen.
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden
1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
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2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
und
3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Neuburg a.d.Donau
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich
sind.
Erläuternder Hinweis im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 a BauGB:
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des
Bebauungsplanes entsprechend angepasst.
Neuburg an der Donau, 17. März 2016
Stadt Neuburg an der Donau
Vogt
Bürgermeister
Südpark-Anschluss an die B16 und Augsburger Straße
über Eternitweg: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 502 „Gewerbegebiet Feldkirchen“ (mit Erweiterung Geltungsbereich im Süden) sowie Änderung von Randbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungsplanänderung
Nr. 5-02.2 „Gewerbegebiet Feldkirchen“ und des Bebauungsplanes Nr. 1-26 „Augsburger Straße“:
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2015 die Änderung der Bebauungspläne zum
Südpark-Anschluss an die B16 und Augsburger Straße über
Eternitweg mit Eternitwegserstherstellung (Bebauungsplan
Nr. 5-02, Randbereiche folgender Bebauungspläne: Nr. 502.2, 5-03 und 1-26) beschlossen. In der Sitzung am
16.03.2016 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
dem Planentwurf mit dem aktuell überarbeiteten Geltungsbereich (s.o.) zugestimmt.
Anm.: Die betroffenen Bereiche werden in einem Plan dargestellt und in einem Änderungsverfahren zusammengefasst.
Kurzbeschreibung des Planinhaltes:
Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist im Süden der
neue Anschluss des Südpark an die B 16 mit einer Unterführung und einem neuen höhengleichen Anschluss östlich
davon, um das Linksabbiegen auf der B 16 zu vermeiden.
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Gegenstand ist ebenso die erstmalige Herstellung des Eternitwegs, der zum Schutz der Anwohner hier auch einen Gehund Radweg und Lärmschutzwände als aktive Lärmschutzmaßnahmen erhalten soll. Die bestehenden privaten Zufahrten und auch der Anschluss zum Kahlhofweg bleiben offen.
Die zwischenzeitlich erstellten Gutachten zum Verkehr und
zum Lärmschutz können im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit eingesehen werden
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2016 die vorliegende Planung samt Satzung,
Begründung/Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung mit
der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Planunterlagen samt Satzung, Begründung/Umweltbericht (einschließlich Gutachten zum Verkehr und zum Lärmschutz) sind in der Zeit vom
24.03.2016 bis einschließlich 26.04.2016
während der Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Planung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg a.d.Donau, 1. Stock, Zimmer Nr.
101, einzusehen. In dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Während dieser Zeit kann sich jedermann über die Ziele und
Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls sowohl
schriftlich als auch zur Niederschrift Anregungen vorbringen.
Ein Aushang erfolgt auch im Schaukasten des gleichen
Gebäudes (1. Stock, Westflügel) sowie an der Amtstafel in
Feldkirchen (beim Feuerwehrhaus, Augsburger Straße) und
an der Amtstafel beim Bücherturm, Seter Platz. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3
Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4 a Abs. 6 Satz 2 BauGB). Es wird
darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Planung ist über das Internet unter folgender Adresse
abrufbar:
http://www.neuburg-donau.de/wirtschaft/bebauungsplaene/
aktuelle-bebauungsplananhoerungen
Neuburg an der Donau, 17. März 2016
Stadt Neuburg an der Donau
Vogt
Bürgermeister
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