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Für die Amtsgemeinden Allmosen ° Barzig ° Großräschen ° Saalhausen und Wormlage
verantwortlich für das Amtsblatt:
Bürgermeister als Amtsdirektor
Amtsleiter Hauptamt
Ernst-Thälmann-Straße 44
01983 Großräschen
Telefon
(03 57 53) 27-0
Telefax
(03 57 53) 27-113
/
Großräschen
Jahrgang 2000
Datum: 27.07.2000
Nr. 57
Inhaltsverzeichnis
Amtliche Bekanntmachungen
° Beschlüsse der 18. Tagung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen
vom 21.06.2000
° 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Großräschen für
das Haushaltsjahr 2000
° Beschlüsse der 19. Tagung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen
. vom 12.07.2000
° Hauptsatzung der Stadt Großräschen
° Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Allmosen vom 13.06.2000
° 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Allmosen für das Haushaltsjahr 2000
° Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Allmosen vom 11.07.2000
° Beschlüsse der Gemeindeversammlung Barzig vom 21.06.2000
° 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 der
Gemeinde Barzig
~ Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Saalhausen vom 14.06.2000
° 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Saalhausen für das Haushaltsjahr 2000
° Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Saalhausen vom 05.07.2000
° Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Wormlage vom 19.06.2000
~ 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wormlage für das Haushaltsjahr 2000
° Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Wormlage vom 10.07.2000
Informationen und Wissenswertes
Veranstaltungen und Termine
Seite
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COCOQOCOQOCDCIJ
von 11 bis 19
von 19 bis 22
Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen für die nächste Ausgabe des Amtsblattes am 08.09.2000
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Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 57
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Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Großräschen
Beschlüsse der 18. Tagung der Stadtverordnetenversammlung Großräschen am 21.06.2000
öffentıicher Teiı
BVL-Nr. 163/2000
1. Nachtragshaushaltssatzung und
1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt
Großräschen für das Haushaltsjahr
2000
BVL-Nr. 77/99 -1/2000 Selbstbindungsbeschluss zum
Masterplan Großräschen - Süd
Nichtöffentlicher Teil
BVL-Nr.166/2000
Sozialauswahlkriterien für das
Kündigungsverfahren in den Kita“s
BVL-Nr. 164/2000
Verkauf von Immobilien in der Werner-Seelenbinder-Straße
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
bisher 250.000 DM
auf 1.906.000 DM,
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
von bisher 4.000.000 DM
auf 4.000.000 DM.
§3
Die Hebesätze für die Bealsteuern werden wie folgt geändert'
Steuerart gegenüber
bisherv.H.
auf nunmehrv.H.
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
250
250
b) fürdie Grundstücke
(Grundsteuer B)
320
320
2. Gewerbesteuer nach
dem Gewerbeertrag
350
350
§4
-entfällt-
BEKANNTMACHUNG
der
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2000
Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1
GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.10.1993 (GVBI. Bbg. I Nr. 22 S. 398), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 07.04.1999 (GVBI. I S. 90), wird bekanntgemacht,
dass jeder während der Dienststunden im Rathaus, E.Thälmann-Str. 44, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2000
mit ihren Anlagen nehmen kann.
Aufgrund des § 76 ff GO Bbg. wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Großräschen vom 21. Juni 2000
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§5
0
Die in der Haushaltssatzung 2000, Beschluss Nr. 110/99
vom 01.12.1999, getroffenen Festlegungen zur Auslegung
unbestimmter Rechtsbegriffe behalten für 2000 weiterhin
Gültigkeit.
§6
Die in der Haushaltssatzung 2000 (Beschluss Nr. 110/99
vom 01.12.1999) geregelten Befugnisse der Kämmerin und
des Finanzausschusses behalten für 2000 weiterhin Gültigkeit.
Aufgestellt gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
Großräschen,
den o7.os.2ooo
Festgestellt gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
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Großräschen,
den os.os.2ooo
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§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht
vermindert und damit der Gesamtbetrag des
um
um
Haushaltsplanes einschl. der
Nachträge
gegenüber bisher nunmehr
festgesetzt auf
D|\/I
DM
DM
DIVI
° die Einnahmen
731.700 |
° die Ausgaben
731.700 |
Ausgefertigt:
Großräschen,
den 22.06.2000
Großräschen,
den 23.06.2000
gez. Bernd Mattuschka
Vorsitzender der
Stadtverordnetenversammlung
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gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
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Beschlüsse der 19. Tagung der
24.658.100
25.389.800
524.658.100
25.389.800
Öffentlicher Teil:
13.948.800
15.654.100
13.948.800
15.654.100
BVL-Nr.135/2000-2/2000 Beschluss über die erneute
(zweite) Offenlage des Entwurfes
des Bebauungsplanes Nr. 1 der
Stadt
Großräschen,
OT
Woschkow, “Windpark am Landgraben”
° die Einnahmen
° die Ausgaben
1.705.300!
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Stadtverordnetenversammlung Großräschen
am 12.07.2000
2. im vERıvıoe.ENsı-ıAusHALT
1.7o5.sooj
gez. Sonja Möbus
Amtsleiterin Finanzverwaltung
1
1. im VEFWVALTUNGSHAUSHALT
§2
Es werden neu festgesetzt:
1.der Gesamtbetrag der Kredite
von bisher 0 DM
auf 0 DM,
l
1. Grundsteuer
BVL-Nr. 165/2000
Bestätigung der Weiterführung
der Sozialarbeiterstellen (610Stellenprogramm) in den Jahren
2001 und 2002 (Personalkosten)
sowie deren Priorität
Amtsblatt des Amtes Großra schen Nr 57
BVL-Nr. 167/2000
BVL-Nr. 168/2000
BVL-Nr. 169/2000
BV L-N r. 173/2000
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Beschluss über die Erweiterung der
Plangebietsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 2 in Großräschen,
OT Freienhufen, “lndustrie- und Gewerbegebiet Sonne” (erweiterter
Aufstellungsbeschluss)
Hauptsatzung der Stadt Großräschen
Bildung einer Arbeitsgruppe zum
Eingliederungsvorhaben Amt
Großräschen
Antrag 09/2000 der PDS-Fraktion,
Programm zur nachhaltigen Stadtentwicklung - Sanierungskonzept
für Gebiete des komplexen Wohnungsbaus
Nichtöffentlicher Teil:
BVL-Nr. 170/2000
BVL-Nr. 171/2000
BVL-Nr. 172/2000
BVL-Nr. 176/2000
Erwerb eines Grundstücks an der
K.-Kollwitz-Straße
Rückständiger Grunderwerb von
Straßenverkehrsflächen an der
K.-Kollwitz-Straße
Vergabeentscheidung zur Baumaßnahme Straßen- und Kanalbau
K.-Kollwitz-Straße in Großräschen
Übernahme von Restvermögenswerten aus der Liquidationsmasse
des Klinkerwerkes
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Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird«gemäß § 5 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg die nachstehende Satzung der Stadt
Großräschen vom 12.07.2000 öffentlich bekanntgemacht.
Großräschen, 20.07.2000
Thomas Zenker
Bürgermeister
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Hauptsatzung
Auf Grund der §§ 6 und 35 Abs. 2 Pkt. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 15. Oktober 1993
(GVbl., Teil l, S. 398), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen kommunaler Daseinsvorsorge im Land Brandenburg vom
07.04.1999 (GVbl., Teil l, S. 90) hat die Stadtverordnetenversammlung Großräschen in ihrer Sitzung am 12. Juli 2000
nachstehende Hauptsatzung beschlossen:
§1
Name der Gemeinde
( ) Die Gemeinde führt den Namen “Stadt Großräschen".
( ) Sie hat die Rechtsstellung einer geschäftsführenden Gemeinde nach § 2 Abs. 2 AmtsO des Landes Brandenburg.
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§2
Ortsteile
ln der Stadt Großräschen bestehen folgende Ortsteile:
a) Großräschen, Ortsteil Dörrwalde, seit dem 1. Januar 1974
b) Großräschen, Ortsteil Freienhufen Stadt Großräschen, seit
dem 1. August 1997
c) Großräschen, Ortsteil Woschkow, seit dem 31. Dezember
1998
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§3
Wappen und Dienstsiegel
(1) Die Stadt Großräschen führt ein Wappen und ein Dienstsiegel.
(2) Das Wappen ist geviert von 1 : 4 Rot und 2 : 3 Silber.
Oben vorn eine schräggestellte silberne Harke, begleitet
von zwei silbernen Ähren, oben hinten zwei schräggekreuzte schwarze Berghämmer, unten vorn ein schwarzes, durchbrochenes Kelchglas, unten hinten sílbern gefugtes Mauerwerk.
(3) Das Dienstsiegel zeigt das Wappen der Stadt, deren Namen und den Namen des Landkreises.
(4) Das Wappen der bisherigen Gemeinde Freienhufen wird
als Ortssymbol des Ortsteiles Freienhufen Stadt
Großräschen geführt.
(5) Das Ortssymbol des Ortsteiles Freienhufen Stadt
Großräschen zeigt je drei Hufeisen, sternförmig angeordnet in weiß auf rotem Grund mit dem Zusatz Freienhufen.
§4
Pflichten der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (SVV), des Ortsbeirates, des Ortsvorstehers und
der sachkundigen Einwohner
(1) Die Stadtverordneten, die Mitglieder des Hauptausschusses und die Mitglieder der sonstigen Ausschüsse einschließlich der sachkundigen Einwohner haben die Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) über die
Verschwiegenheitspflicht, die Treuepflicht, die Auskunftspflicht und die Verpflichtung zur Teilnahme an Sitzungen
zu beachten.
(2) Die Stadtverordneten und die sachkundigen Einwohner
haben dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse zu geben, soweit das für die Ausübung ihrer
Tätigkeit von Bedeutung sein kann. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich:
a) bei unselbstständigerArbeit auf die Angabe des Arbeitgebers und die eigene Funktion bzw. dienstliche Stellung;
b) bei selbstständiger Tätigkeit auf die Art des Gewerbes
mit Angabe der Firma oder auf die Bezeichnung des
Berufszweiges;
c) auf vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen Organs oder Beirates einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts;
d) auf entgeltliche Tätigkeit für Beratung, Vertretung fremder
Interessen, Erstellung von Gutachten, soweit diese Tätigkeit nicht im Rahmen des ausgeübten Berufs liegt.
(3) Der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten können durch den Bürgermeister nach
Zustimmung des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung allgemein bekanntgemacht werden.
(4) Die Stadtverordneten sind zur Teilnahme an den Sitzungen
der Stadtverordnetenversammlung verpflichtet.
Ein Stadtverordneter, der an einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht oder nicht rechtzeitig teilnehmen
kann oder die Sitzung vorzeitig verlassen will, muss dies dem
Vorsitzenden der SVV möglichst frühzeitig mitteilen.
Die Mitteilung gilt als Entschuldigung. Für jede Sitzung
wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich jeder
teilnehmende Stadtverordnete eintragen muss.
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(5) Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung, insbesondere gegen
die Verschwiegenheitspflicht oder das Mitwirkungsverbot
nach § 28 GO haften die Stadtverordneten, sachkundigen
Einwohner oder sonstigen für die Stadt ehrenamtlich tätigen Bürger/innen, wenn der Stadt hierdurch Schaden entsteht.
Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach Abs.
1 kann durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit einem Ordnungsgeld bis zu 500,00 DM (255,00
EURO) geahndet werden.
(6) Die Absätze (1) bis (3) und (5) gelten sinngemäß für die
Mitglieder des Ortsbeirates und den Ortsvorsteher der
Ortsteile Freienhufen Stadt Großräschen und Woschkow.
§5
Vorsitzender der SVV und Stellvertreter
Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte
den Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Diese bilden das Präsidium der Stadtverordnetenversammlung.
§6
Verpflichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben
(1) Der Vorsitzende der SVV wird vom an Jahren ältesten
Mitglied der SVV, der Stellvertreter des Vorsitzenden und
die übrigen Stadtverordneten werden vom Vorsitzenden
der SVV zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner bzw. ihrerAufgaben aufgefordert.
(2) Ausschussmitglieder, die nicht Stadtverordnete sind, werden vom Vorsitzenden des betreffenden Ausschusses verpflichtet, nachdem sie durch Beschluss der SVV berufen
wurden.
§7
Einberufung der Stadtverordnetenversammlung
Die SVV tritt spätestens am 30. Tag nach ihrer Wahl zu ihrer
konstituierenden Sitzung zusammen. Sie ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Fünftel der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten oder der Bürgermeister es verlangen, im übrigen so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch
alle drei Monate. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
§ 3
Öffentlichkeit der Sitzungen
(1) Die Sitzungen der SVV sind öffentlich, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht Ausnahmen vorsehen.
(2) Die Öffentlichkeit kann bei Stadtverordnetenversammlungen auf Antrag eines Stadtverordneten oder des Bürgermeisters für einzelne Angelegenheiten ausgeschlossen
werden, wenn es das öffentliche Wohl oder die Wahrnehmung schutzwürdiger lnteressen erfordern.
(3) Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen bei der Behandlung
von
a) Personalangelegenheiten, mit Ausnahme von Wahlen,
b) Grundstücksangelegenheiten,
insbesondere Grundstücksankäufe
c) Auftragsvergaben,
d) Vertragsangelegenheiten,
e) persönlichen Angelegenheiten der Stadtverordneten,
f) Abgabenangelegenheiten Einzelner,
g) Verträge oder Verhandlungen mit Dritten,
h) bei sonstigen Angelegenheiten, wenn jeweils eine
vertrauliche Behandlung geboten erscheint.
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Amtsblatt des A_mtes Großräschen Nr; 57
§9
Unterrichtung der Einwohner
(1) Die Stadtverordnetenversammlung unterrichtet nach § 16
GO die Einwohner durch den Bürgermeister über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt und fördert die Mitwirkung der Einwohner an der Lösung der kommunalen Aufgaben.
(2) Einwohner der Stadt haben im Rahmen des § 16 Abs. 3
GO das Recht, Beschlussvorlagen der in öffentlichen Sitzungen zu behandelnden Tagesordnungspunkte der SVV
einzusehen. Dieses Recht kann an Sprechtagen im Hauptamt (Rathaus, E.-Thälmann-Straße 44) bis zum Beginn
der öffentlichen Sitzung wahrgenommen werden.
(3) Einwohner der Stadt haben das Recht auf Einsichtnahme
in Beschlüsse der SVV, die in öffentlicher Sitzung gefasst
wurden, sowie in Niederschriften von öffentlichen Sitzungen der SVV und deren Ausschüsse. Dazu sind die Sprechtage im Hauptamt zu nutzen.
§ 10
Gleichstellungsbeauftragte
(1) Weicht die Auffassung der Gleichstellungsbeauftragten nach
§ 23 GO von der des Bürgermeisters ab, hat die
Gleichstellungsbeauftragte das Recht, sich an die Stadtverordnetenversammlung oder ihre Ausschüsse zu wenden.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem
sie sich an den Vorsitzenden der SVV oder des Ausschusses
wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt.
Der Vorsitzende unterrichtet die SVV oder den Ausschuss in
geeigneter Weise und kann der Gleichstellungsbeauftragten
Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in der
nächsten Sitzung persönlich vorzutragen.
§ 11
Sonstige Beauftragte
(1) Nach § 25 Abs. 4 GO kann für den Aufgabenbereich der
sozialen integration von Behinderten und Ausländern ein
ehrenamtlicher Beauftragter bestellt werden.
Dazu bedarf es eines gesonderten Beschlusses in der
SVV.
(2) Der Beauftragte kann die, seinen Aufgabenbereich betreffenden Wünsche und Anregungen an die SVV, den zuständigen Fachausschuss oder den Bürgermeister heranvagen.
Bei entsprechenden anstehenden Entscheidungen sollte
der Beauftragte gehört werden.
(3) Der Beauftragte nimmt das Recht wahr, indem er sich an
den Vorsitzenden der SVV oder des Ausschusses wendet
und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt.
Der Vorsitzende unterrichtet die SVV oder den Ausschuss
in geeigneter Weise und kann dem Beauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in der nächsten Sitzung persönlich vorzutragen.
§ 12
Ortsbeirat
(1) Der Ortsteil Freienhufen Stadt Großräschen hat einen
Ortsbeirat. Dieser besteht aus 5 Personen und dem Ortsvorsteher.
(2) Der Ortsteil Woschkow hat einen Ortsbeirat. Dieser besteht aus 3 Personen und dem Ortsvorsteher.
(3) Für die Wahl der Ortsbeiräte finden die Regelungen des
BbgKWahlG und der BbgKWahlV Anwendung. Mitglieder
des Ortsbeirates des Ortsteiles Freienhufen Stadt
Großräschen bzw. des Ortsteiles Woschkow müssen im
Ortsteil wohnen.
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N . 57
Amtsblatt des Aml$5§3fÜ1?trá5Ü|?EÜ- r
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(4) Mitglieder der Stadtverordneterıvereemmlung, die im Ortsteil wohnen ferner der haupterrıtliehe Bürgermeister können an den Sitzungen des Ortebeiretee mit beratender
Stimme teilnehmen.
(5) Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind öffentlich. In Angelegenhelten des § 44 GO und § 8 Hauptsatzung wird die
Öffentlichkeit ausgeschlossen.
(6) Der Ortsvorsteher nach § 13 läd zu den Sitzungen des Ortsbeirates grundsätzlich 5 Tage vor Sitzungstermin und unter
Mitteilung der Tagesordnung schriftlich ein. In Ausnahmefällen kann die Ladungsfrist auf 2 Tage verkürzt werden.
(7) Die Leitung der Sitzung des Ortsbeirates obliegt dem Ortsvorsteher nach § 13.
§ 13
Ortsvorsteher
(1) Der Ortsteil Freienhufen Stadt Großräschen hat einen
Ortsvorsteher.
( ) Der Ortsteil Woschkow hat einen Ortsvorsteher.
( Cı0l\') ) Für die Wahl der Ortsvorsteherfinden die Regelungen des
BbgKWahlG und der BbgKWahlV Anwendung.
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Freienhufen Stadt
Großräschen bzw. des Ortsteiles Woschkow muss im Ortsteil wohnen.
(4) Der Ortsvorsteher hält im Ortsteil regelmäßig Sprechstunden ab.
(5) Er informiert den Ortsbeirat regelmäßig über alle kommunalen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen. Ihm sind
die Tagesordnung einschließlich der Beschlussvorlagen
der Sitzungen der SVV vorab zur Kenntnis zu geben.
(6) Der Ortsvorsteher repräsentiert den Ortsteil unbeschadet
der Rechte und Pflichten des Bürgermeisters der Stadt
Großräschen.
§ 14
Anhörungsrecht des Ortsvorstehers bzw. Ortsbeirates
(1) Die Anhörungsrechte für den Ortsvorsteher bzw. den Oıtsbeirat des Ortsteiles Freienhufen Stadt Großräschen werden entsprechend der Regelungen im Eingliederungsvertrag zwischen der Gemeinde Freienhufen und der Stadt
Großräschen vor Beschlussfassung in der SVV bzw. ihren Ausschüssen gewährleistet.
(2) Die Anhörungsrechte für den Ortsvorsteher bzw. den Ortsbeirat des Ortsteiles Woschkow werden entsprechend der
Regelungen im Eingliederungsvertrag zwischen der Gemeinde Woschkow und der Stadt Großräschen vor
Beschlussfassung in der SVV bzw. ihren Ausschüssen gewährleistet.
§ 15
Bürgermeister
(1) Der Bürgermeister ist der Leiter der Verwaltung, rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Stadt. Er gehört der
Stadtverordnetenversammlung und dem Hauptausschuss
als stimmberechtigtes Mitglied an.
(2) Der Bürgermeister nimmt seine Urlaubsplanung unter
Berücksichtigung der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Dienstablaufs während seiner Abwesenheit vor.
Den Urlaub genehmigt der Vorsitzende der SVV, bei Abwesenheit sein gewählter Vertreter.
§ 16
Zuständigkeit des Bürgermeisters
(1) ln Angelegenheiten der Stadtverwaltung obliegen dem
Bürgermeister die in § 63 GO genannten Aufgaben.
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_5.
(2) Als Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 63
Abs. 1 Buchstabe e GO gelten:
a) Vergabe von Lieferungen und Leistungen insbesondere auf Grund von Kauf-, Werk-, Miet- und Leasingverträgen im Sinne des §1 l\r. 1 VOl_/A (Verdingungsordnung für Leistungen) bei einem Gesamtbetrag bis
30.000,00 DM (15.000,00 EJRO) einmalig oder
10.000,00 (5.000,00 EURO) DM jährlich
Bauleistungen einschließlich Straßenbauleistungen bis
50.000,00 DM (26.000,00 EJRO)
Leistungen im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit
bis 30.000,00 DM (15.000,00 EURO)
b) Stundungen, Niederschlagungen und Erlass der der
Stadt zustehenden Forderungen und öffentlichen Abgaben bei Beträgen bis zu 5.000,00 DM
(3.000,00 EURO)
c) Klageerhebung, sofern der Streitwert 50.000,00 DM
nicht überschreitet (26.000,00 EURO)
d) Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen
Vergleichen über Forderungen bis zu 50.000,00 DM
(26.000,00 EURO)
e) Aufnahme von Krediten bis 50.000,00 DM
(26.000,00 EURO)
f) Abschluss/Kündigung oder vergleichbare Rechtsgeschäfte im Hinblick auf Miet- und Pachtverträge entsprechend der dafür eingestellten Haushaltsmittel
g) Vermietung und Verpachtung mit Kündigungsfristen bis
zu 1 Jahr und bis zu 12.000,00 DM (6.000,00 EURO)
(3) Er entscheidet über die Ubernahme von Bürgschaften, den
Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte und Rechtsgeschäfte, die den
vorgenannten wirtschaftlichen gleichkommen, bis zu einem Betrag von 10.000,00 DM (5.000,00 EURO).
§ 17
Hauptausschuss
(1) Der Hauptausschuss besteht aus 8 Stadtverordneten und
dem Bürgermeister. Die Vertreterin des Ortsteiles
Woschkow entsprechend § 10 Abs. 1 Eingliederungsvertrag ist eine der 8 Stadtverordneten. Für jedes Mitglied
wird ein Vertreter bestimmt.
(2) Der Hauptausschuss verhandelt in öffentlicher Sitzung. ln
Angelegenheiten des__§ 44 GO und des § 8 Abs. 3 der
Hauptsatzung ist die Olfentlichkeit ausgeschlossen.
(3) Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Freienhufen Stadt
Großräschen ist zu jeder Sitzung des Hauptausschusses
einzuladen. Zu Angelegenheiten, die den Ortsteil Freienhufen Stadt Großräschen betreffen, hat er jeweils Anhörungsrecht. Die Vertreterin des Ortsteiles Woschkow nach
Abs. 1 ist gleichzeitig Ortsvorsteherin.
§ 18
Zuständigkeit des Hauptausschusses
(1) Der Hauptausschuss hat die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Er entscheidet im Rahmen der von
der SVV festgelegten allgemeinen Richtlinien über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung sowie Aufgaben der laufenden Verwaltung entsprechend Abs. (2). Die Zuständigkeit des Bürgermeisters
nach § 63 der GO bleibt unberührt. Die Aufgaben der Verwaltung im Rahmen des Amtes sind grundsätzlich zu berücksichtigen.
(2) Der Hauptausschuss entscheidet über die in § 16 Abs. 2
genannten Beträge hinaus bis zu einer Höhe von
500.000,00 DM (256.000,00 EURO). Darüber hinaus entscheidet die SVV.
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(3) Er entscheidet außerdem in allen Angelegenheiten, die
nicht in die Zuständigkeit der SVV und des Bürgermeisters fallen.
(4) Verpflichtungsgeschäfte gemäß § 16 und § 18 unterzeichnet der Bürgermeister allein, darüber hinaus unterzeichnet zusätzlich der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung oder sein Stellvertreter.
§ 19
Vertretung des Bürgermeisters
(1) Entsprechend § 69 GO kann die SVV einen Beigeordneten bestellen. Dieser ist allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters.
(2) Gibt es keinen Beigeordneten, so bestimmt die SVV per
Beschluss einen allgemeinen Vertreter aus den Reihen
der Amtsleiter auf Vorschlag des Bürgermeisters.
§ 20
Personalangelegenheiten
(1) Die SVV entscheidet auf Vorschlag des Bürgermeisters
über die Ernennung, Anstellung und Entlassung von Beamten.
(2) Die den Bürgermeister betreffenden beamtenrechtlichen
Urkunden unterzeichnen der Vorsitzende der SVV oder
sein Stellvertreter und ein weiterer Stadtverordneter. Alle
übrigen beamtenrechtlichen Urkunden werden vom Bürgermeister und dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung oder seinem Stellvertreter unterzeichnet.
(3) Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Angestellten erfolgen
a) durch die SVV auf Vorschlag des Bürgermeisters bei
allen Amtsleitern;
b) durch den Hauptausschuss auf Vorschlag des Bürgermeisters bei allen Angestellten der Vergütungsgruppe
IV b und höher
c) für die übrigen Angestellten durch den Bürgermeister
im Rahmen des Stellenplanes.
(4) Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Arbeiter
erfolgen durch den Bürgermeister.
(5) Anstellungsverträge und sonstige schriftliche Erklärungen
zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Amtsleiter im
Angestelltenverhältnis und der Beamten werden vom Vorsitzenden der SVV oder seinem Stellvertreter und dem
Bürgermeister unterzeichnet. Die Anstellungsverträge und
sonstige schriftliche Erklärungen der übrigen Angestellten der Arbeiter, der Auszubildenden und der Praktikanten unterzeichnet der Bürgermeister.
§ 21
Aufwendungsersatz und Aufwandsentschädigung
(1) Aufwendungsersatz und Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und sachkundige Einwohner regelt die Stadtverordnetenversammlung
in einer besonderen Entschädigungssatzung.
(2) Für den Ortsvorsteher und die Mitglieder des Ortsbeirates
des Ortsteiles Freienhufen Stadt Großräschen bzw. des Ortsteiles Woschkow sind gesonderte Regelungen zur Abgeltung ihrer Aufwendungen, die mitAusübung ihres Ehrenamtes anfallen, zu treffen. Diese bedürfen der Beschlussfassung
durch die Stadtverordnetenversammlung.
§ 22
Ausschüsse
(1) Die Stadtverordnetenversammlung bildet neben dem
Hauptausschuss folgende ständige Fachausschüsse:
Amtsblatt des Amtes Großräschen
Nr.
57
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Finanzausschuss
auausschuss
ildungs-, Kultur- und Sozialausschuss
OCUW rdnungs- und Umweltausschuss
¬$lE:S,Eì.° i Wirtschafts- und Gewerbeausschuss
f) Rechnungsprüfungsausschuss
Die SVV kann darüber hinaus zeitweilige Ausschüsse bilden.
Die SVV stellt neben derAnzahl der Sitze in den Ausschüssen nach § 50 Abs. 5 GO auch die sich nach § 50 Abs. 2
und 3 GO ergebende Sitzverteilung und die namentliche
Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
(2) Die Ausschussvorsitze werden entsprechend den Regelungen der GO besetzt.
Die SVV kann abweichende Regelungen beschließen.
Fürjeden Ausschussvorsitz ist ein Vertreter zu bestimmen.
FürAusschussmitglieder der Fachausschüsse sollen Vertreter benannt werden.
Diese sind im Vertretungsfall mit allen Rechten und Pflichten der vertretenen Ausschussmitglieder ausgestattet.
Ersatzweise können auch andere Mitglieder der Fraktionen an den Ausschusssitzungen teilnehmen, jedoch ohne ~
Stimmrecht und Anspruch auf Sitzungsgeld.
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(3) Nach § 50 Abs. 7 GO werden sachkundige Einwohner in
die nach Abs. 1 a) bis e) gebildeten Ausschüsse berufen.
lhre Anzahl soll die der Stadtverordneten in den jeweiligen Ausschüssen nicht übersteigen.
(4) Die Sitzungen der Ausschüsse, die die SVV nach Abs. 1
gebildet hat, sind öffentlich.
(5) In Angelegenheiten des § 44 GO und des § 8 der
Hauptsatzung ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
ln Angelegenheiten der §§ 113, 114 GO ist bei Sitzungen
des Rechnungsprüfungsausschusses grundsätzlich die
Öffentlichkeit ausgeschlossen.
(6) Stadtverordnete haben das Recht, auch an nichtöffentlichen Sitzungen von Ausschüssen, denen sie nicht angehören, als Zuhörer teilzunehmen, soweit nicht ein Ausschließungsgrund nach § 28 GO vorliegt; jedoch ohne
Stimmrecht und ohne Anspruch auf Sitzungsgeld.
(7) Die Besetzung von wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, erfolgt nach den Regelungen
der GO.
0
(8) Für die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses des
Amtes Großräschen wird je ein Stellvertreter bestimmt.
(9) Bis zur nächsten Kommunalwahl werden die Ortsbeiratsmitglieder des OT Woschkow in die Fachausschüsse der
SVV integriert.
Sie sind dort stimmberechtigt, soweit sie Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sind.
Die Auffassung der in die Fachausschüsse entsandten
Mitglieder des Ortsbeirates soll zu Angelegenheiten des
Ortsteiles Woschkow in verstärktem Maße Berücksichtigung finden.
§ 23
Bekanntmachungen
(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Bürgermeister.
(2) Satzungen, Verordnungen, Abgaben und Gebührenordnungen und sonstige ortsrechtliche Vorschriften sind, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen,
in vollem Wortlaut und gegebenenfalls mit der vollen
Genehmigungsverfügung bekanntzumachen. Bei Anlagen von Satzungen und Verordnungen kann von der Bekanntmachung des vollen Wortlautes abgesehen werden.
V
AmtSb|afl des Amtes Großräschen Nr. 57_
_
_
_
ln diesem Fall ist in der Bekanntmachung anzugeben, an
welchem Ort und zu welcher Zeit der volle Wortlaut oder
die zeichnerische Darstellung von Plänen eingesehen werden kann. Die Anlagen, zeichnerischen Darstellungen und
Pläne sind in der Stadtverwaltung zwei Kalenderwochen
lang während der Dienstzeit zur Einsicht offenzulegen.
(3) Satzungen, Verordnungen, Abgaben und Gebührenordnungen werden im “Amtsblatt für das Amt Großräschen”
bekanntgemacht. Daneben können sie in der Zeitung
“Lausitzer Rundschau", Kreisseite Senftenberg, bekanntgemacht werden. In der genannten Zeitung kann ein Hinweis auf die Veröffentlichung im “Amtsblatt für das Amt
Großräschen” veranlasst werden.
(4) Sonstige Bekanntmachungen werden durch Aushang in
den amtlichen Schaukästen
a) am Rathaus, E.-Thälmann-Str. 44
b) in Großräschen, OT Dörrwalde, Lindenstr. 10
c) in Großräschen, OT Freienhufen,
Stadt Großräschen, Hauptstraße 8
d) in Großräschen, OT Woschkow, Dorfstraße 37
der Stadt bewirkt.
Sie können daneben im “Amtsblatt für das Amt
Großräschen” oder in der im Abs. 3 genannten Zeitung
abgedruckt werden.
(5) Die Dauer des Aushangs beträgt 2 Wochen. Der Zeitraum
des Aushanges ist aktenkundig zu machen.
_
__
L
_
ii
Beschluss der Gemeindevertretung Allmosen am
11. Juli 2000
Beschluss - Nr. 9/2000 Bildung einer Arbeitsgruppe zum Eingliederungsvorhaben Amt Großräschen
BEKANNTMACHUNG
der
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Allmosen für das
Haushaltsjahr 2000
Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1
GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.10.1993 (GVBI. Bbg. l Nr. 22 S. 398) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 07.04.1999 (GVBI. Bbg. I S. 90) wird bekanntgemacht, dass jeder während der Dienststunden im Rathaus,
E.-Thälmann-Str. 44, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Allmosen für das Haushaltsjahr 2000
mit ihren Anlagen nehmen kann.
Aufgrund des § 76 ff GO Bbg. wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Allmosen vom 13.06.2000 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht
um
§ 24
In Kraft treten
Drvı
_
vermindert | und damit der Gesamtbetrag des
um
Haushaltsplanes einschl. der
|
Nachträge
1 gegenüber bisher' nunmehr
|
festgesetzt auf
DM
plvi
Dıvı
1. im VERWALTUNGSHAUSHALT
° die Einnahmen
_ 31.700
220.700
197.000
~ die Ausgaben
` sizes
. 22s.?00
197.000
' 119.700
50.400
119.700
50.400
2. im veemöeeuseeusfiett
~ die Einnahmen
j 60.300
~ die Ausgaben
| 60.300
§2
Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig treten die Hauptsatzung vom 16.09.1999
(Beschluss 1/98 - 2/99) und die 1. Änderungssatzung zur
Hauptsatzung vom 16.12.1999 (Beschluss 1/98 - 3/99) außer Kraft.
ausgefertigt:
Hi
Großräschen, 17.07.20
L
Großräschen, 17.07.2000
Thomas Zenker
._
L Bernd Mattuschka
Bürgermeister
=':,__ `,j fifiıi Vorsitzender der
Stadtverordneten
versammlung
_
l
Beschluss der Gemeindevertretung Allmosen am
13.Juni2000
Beschluss - Nr. 8/2000
__
§1
(6) Ort, Datum, Zeit und Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung, der Sitzungen der Fachausschüsse der
Stadtverordnetenversammlung und von Einwohnerversammlungen sowie weitere amtliche Bekanntmachungen werden durch Aushang in den amtlichen Schaukästen der Stadt gemäß § 23 Abs. 4 Buchstabe a bis d öffentlich bekanntgemacht.
Daneben können Ort, Datum und Zeit der Stadtverordnetenversammlung, der Sitzungen der Fachausschüsse der
Stadtverordnetenversammlung sowie von Einwohnerversammlungen in der “Lausitzer Rundschau", Kreisseite
Senftenberg, veröffentlicht werden.
Ort, Datum, Zeit und Tagesordnung der Sitzungen der Ortsbeiräte werden jeweils nur in den amtlichen Schaukästen
der entsprechenden Ortsteile öffentlich bekanntgemacht.
Gemein_de_Allmosen
l _
1. Nachtragshaushaltssatzung
mit Nachtragshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2000 der Gemeinde Allmosen
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite
von bisher DM
auf DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher DM
auf DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
von bisher 13.000 DM auf 13.000 DM
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
Steuerart gegenüber
bisher v.H. auf nunmehr v.H.
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
200
200
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
300
300
2. Gewerbesteuer nach
dem Gewerbeertrag
300
300
§4
-entfällt-
_
.8__
Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 57
.___..____
|
§5
Die in der Haushaltssatzung 19/99 vom 23.11.1999 geregelten Befugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit
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gez. Rosemarie Rescher
Mitarbeiterin Finanzverwaltung
_
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
als Amtsdirektor
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18.200 |
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___
82.800
14.800
82.800
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite
von bisher DM
auf DM
2. der Gesamtbetrag der Verpfiichtungsermächtigungen
von bisher DM
auf DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
von bisher 8.000 DM
auf 8.000 DM
§3
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister als
Amtsdirektor
Gemeinde Barzig
I
137.300 _
14.800
Großräschen,15.06.2000
L_ _
Beschlüsse der Gemeindeversammlung Barzig am
21. Juni 2000
1
§2
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1
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18.200 j
Festgestellt gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
Großräschen,
den 05.05.2000
i
I
° die Einnahmen
Aufgestellt gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
Großräschen,
den 04.05.2000
gez. Werner Scholz
Vorsitzender der
Gemeindevertretung
der Gemeinde Allmosen
'
2. im vEeM0eEMsHAusHeLT
Die in der Haushaltssatzung 19/99 vom 23.11.1999 geregelten Befugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Ausgefertigt
_|
Aiimosen,14.06.2000 "-'ft '-
í
° die Ausgaben
§6
._
I-Il
|
Beschluss-Nr. 9/2000 1. Nachtragshaushaitssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2000 der Gemeinde
Barzig
Beschluss-Nr. 10/2000 Vergütung von Arbeitsieistungen zur
Unterhaltung der Grünanlagen
Beschluss-Nr. 11/2000 Vergütung von Arbeitsieistungen zur
Unterhaltung der Friedhofsaniagen
BEKANNTMACHUNG
der
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Barzig für das Haushaltsjahr 2000
Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1
GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.10.1993 (GVBI. Bbg. i Nr. 22 S. 398) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 07.04.1999 (GVBI. Bbg. i S.' 90) wird bekanntgemacht, dass jeder während der Dienststunden im Rathaus,
E.-Thälmann-Str. 44, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaitssatzung der Gemeinde Barzig für das Haushaltsjahr 2000
mit ihren Anlagen nehmen kann
Aufgrund des § 76 ff GO Bbg. wird nach Beschluss der Gemeindeversammlung Barzig vom 21 .06.2000 folgende Nachtragshaushaitssatzung erlassen:
Die Hebesätze für die Reaisteuern werden wie folgt geändert:
Steuerart gegenüber
bisher v.H. auf nunmehr v.H.
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
200
200
b) fürdie Grundstücke
(Grundsteuer B)
300
300
2. Gewerbesteuer nach
dem Gewerbeertrag
300
300
§4
-entfällt§5
Die in der Haushaltssatzung 16/99 vom 08.11.1999 geregelten Befugnisse behaiten weiterhin ihre Gültigkeit
§6
Die in der Haushaltssatzung 16/99 vom 08.11.1999 geregelten Befugnisse behaiten weiterhin ihre Gültigkeit.
Aufgestellt gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
Großräschen, 10.06.2000
gez. Rosemarie Rescher
Mitarbeiterin Finanzverwaltung
Ausgefertigt
.
Barzig, 28.08.2000
_ı_|-.
I __ ___
gez. Annemarie Grafe
Vorsitzende der
Gemeindeversammlung
der Gemeinde Barzig
Festgestellt gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
Großräschen, 10.06.2000
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
als Amtsdire ktor
.
_.
eroßräscne-n,28.08.2000
__.
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister als
Amtsdirektor
§1
Vlit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht 7 vermindert und damit der Gesamtbetrag des
um
um
Haushaltsplanes einschl. der
Nachträge
gegenüber bisher nunmehr
festgesetzt auf
DM
_ _DM
DM _
DM
1. im VERWALTUNGSHAUSHALT
~ die Einnahmen
l18.800
i154.200
187.800
l
Gemeinde Saalhausen
Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung
Saalhausen vom 14.06.2000
öffentlicher Teil:
Beschluss-Nr. 11/2000 Aufstellung von 2 Windrädern
Beschluss-Nr. 12/2000 1. Nachtragshaushaitssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2000 der Gemeinde
Saalhausen
í_ài
.rtnttsbletl des Amtes Großräschen Nr. 57
__-
-
L_
_
___
9
nichtöffentlicher Teil:
§4
Beschluss-Nr. 17/99-1/2000 Verkauf eines kommunalen
Grundstücks (Aufhebung)
-entfällt-
Beschluss der Sitzung der Gemeindevertretung
Saalhausen vom 05.07.2000
Die in der Haushaltssatzung 16/99 vom 09.12.1999 geregelten Befugnisse behaiten weiterhin ihre Gültigkeit.
Beschluss-Nr. 14/2000 Bildung einer Arbeitsgruppe zum Eingliederungsvorhaben Amt Großräschen
§6
§5
Die in der Haushaltssatzung 16/99 vom 09.12.1999 geregelten Befugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
BEKANNTMACHUNG
der
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Saalhausen für das
Haushaltsjahr 2000
Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1
GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.10.1993 (GVBi. Bbg. i Nr. 22 S. 398) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 07.04.1999 (GVBl.Bbg.i S.90) wird bekanntgemacht, dass jeder während der Dienststunden im Rathaus,
E.-Thäimann-Str.44, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Saalhausen für das Haushaltsjahr 2000
mit ihren Anlagen nehmen kann.
Aufgrund des § 76 ff GO Bbg. wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Saaihausen vom 14.06.2000 folgende
Nachtragshaushaitssatzung erlassen:
'Vlit dem Nachtragshaushaltsplan werden
i
I'
erhöht
vermindert | und damit der Gesamtbetrag rfes '
um
um
DM
|
I DM
Haushaltsplanes einschl. der
Nachträge
gegenüber bisher nunmehr
festgesetzt auf
I DM
DM
gez. Rosemarie Rescher
Mitarbeiter Finanzverwaltung
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gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
als Amtsdirektor
Ausgefertigt:
saaıhausen, 15.08.00
-¬_...
_-
.
gez. Erhardt Feidner
Vorsitzender der
Gemeindeveıtretu ng
Großräschen, 20.08.00
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister als
Amtsdirektor
Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung
Wormlage vom 19. Juni 2000
Beschluss-Nr.9/2000 1. Nachtragshaushaitssatzung mit
Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2000 der Gemeinde
Wormlage
Beschluss-Nr. 10/2000 Sicherungskonzept für die Mülikippe
Wormlage
'1. im vERwAı_TuNesHAusı-ıALT
1.
402.900
875.800
402.000
I 875.800
2. im VEFWIÜGENSHAUSHALT
~ die Einnahmen
60.000
° die Ausgaben
` 60.000
Festgestellt gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
Großräschen, 22.05.2000
Gemeinde Wormlage
§1
° die Einnahmen
27.300
° die Ausgaben
_ _ _ 27.300
Aufgesteiit gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
Großräschen, 22.05.2000
,
139.600
79.600
139.600
79.600
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite
von bisher DM
auf DM
2. der Gesamtbetrag der Verpfiichtungsermächtigungen
von bisher DM
auf DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
von bisher 20.000 DM auf 20.000 DM
____1__
Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung
Wormlage vom 10. Juli 2000
öffentlicher Teil:
Beschluss-Nr. 12/2000 Abbruch des ehemaligen Lehriingswohnheims als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Beschluss-Nr. 13/2000 Bildung einerArbeitsgruppe zum Eingliederungsvorhaben Amt Großräschen
nichtöffentlicher Teil:
Beschluss-Nr. 11/2000 Vergabe zur Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers
BEKANNTMACHUNG
der
§3
1. Nachtragshaushaltssatzung
Die Hebesätze für die Reaisteuern werden wie folgt geändert:
der Gemeinde Wormlage für das Haushaltsjahr 2000
Steuerart gegenüber
bisherv.H. auf nunmehrv.H.
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
200
200
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
300
300
2. Gewerbesteuer nach
dem Gewerbeertrag
330
330
Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1
GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.10.1993 (GVBi. Bbg. i Nr. 22 S. 398) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 07.04.1999 (GVBl.Bbg.i S.90) wird bekanntgemacht, dass jeder während der Dienststunden im Rathaus,
E.-Thäimann-Str.44, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaitssatzung der Gemeinde Wormlage für das Haushaltsjahr 2000
mit ihren Anlagen nehmen kann.
$
10
i
_
_Amtsbiatt des Amtes Großraschen Nr 57
_
Aufgrund des § 76 ff GO Bbg. wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Wormlage vom 19.06.2000 folgende Nachtragshaushaitssatzung erlassen:
§1
'Vlit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht
um
DM
vermindert I und damit der Gesamtbetrag des
um
Haushaltsplanes einschl. der
E
Nachträge
, gegenüber bisher nunmehr
festgesetzt auf
_ DM
¦ DM
_
DM
1. im VERWALTUNGSHAUSHALT
° die Einnahmen
|
880.800
880.800
880.800
2. im vı:'ı=1ı\/ıöeEı\ısHAusHAL†
880.800
~ die Ausgaben
~ die Einnahmen
j 882.600
~ die Ausgaben
882.600
| 1.195.100
312.500
1.195.100
312.500
_
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite
von bisher DM
auf DM
davon für Zwecke der Umschuldung
von bisher DM
auf DM
2. der Gesamtbetrag der Verpfiichtungsermächtigungen
von bisher 600.000 DM auf 325.000 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
von bisher 38.000 DM auf 38.000 DM
gez. Walter Hendrischk
ge; Thomas Zenker
Vorsitzender der
_ _
4' ' Bürgermeister als
Gemeindevertretung
51'- Amtgdirekror
der Gemeinde Wormlage*-.-.=.
i Sonstige öffentliche Bekanntmachungen ¦
Informationen zum Wasserverband Lausitz
Der Bürgermeister als Amtsdirektor des Amtes Großräschen
weist gemäß § 23 Ziffer 1 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Lausitz für die Stadt Großräschen und die Gemeinden Aiimosen, Barzig, Saalhausen und Wormlage als Mitglieder des Wasserverbandes Lausitz darauf hin, dass die
Verbandsversammlung des Wasserverbandes Lausitz in ihrer Sitzung am 25.05.2000 die
° Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen
Schmutzwasser-Entsorgungsaniagen des Wasserverbandes Lausitz Schmutzwassergebührensatzung
~ Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen
Wasserversorgungsaniagen des Wasserverbandes Lausitz
Wassergebührensatzung
~ 1. Änderungssatzung zur Fäkalentsorgungssatzung
vom 22.04.1999
~ Fäkalentsorgungssatzung
beschlossen hat. Die Bekanntmachung erfolgte im “Amtsblatt
für den Landkreis Oberspreewaid - Lausitz” Nr. 17 vom
29.05.2000 sowie im “Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Eister” Nr. 11 vom 08.06.2000.
Großräschen, 24.07.2000
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister als Amtsdirektor
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
des Gewässerverbandes “Kleine Elster - Pulsnitz““
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
Steuerart gegenüber
bisher v.H. auf nunmehr v.H.
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
200
200
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
300
300
2. Gewerbesteuer nach
dem Gewerbeertrag
300
300
Verbandssitz:
03249 Sonnewaide ° Finsterwaider Straße 32 a
Tel.-Nr.: (03 53 23) 637-0 ~ Fax: 637-25
Aufgestellt gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
Großräschen, 05.06.2000
Festgestellt gemäß
§§ 78,79 GO Bbg.
Großräschen, 05.06.2000
gez. Rosemarie Rescher
Mitarbeiter Finanzverwaltung
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
als Amtsdirektor
in der Zeit vom 15. Juli 2000 bis zum 28. Februar 2001 führen der
Gewässerverband “Kleine Elster - Pulsnitz“ oder die von uns beauftragten Unternehmen die pianmäßigen Unterhaitungsarbeiten
an den Gewässern l. und il. Ordnung sowie den Hochwassersch utzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch. in wasserwirtschaftlichen Bedarfsfälien (zur Sicherung des Wasserabfiusses) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit
erfolgen. Gemäß § 30 des Wasserhaushaitsgesetzes (WHG) in
der Neufassung der Bekanntmachung vom 12.11.1996 (BGBl. i
S. 1695) und der §§ 84 und 89 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vom 15.07.1994 (GVBI. Bbg l S. 302) in der
Fassung vom 22.12.1997 (GVBI. I Nr. 15 S. 168), haben die Eigentümer, Aniieger und Hinteriieger sowie Nutzungsberechtigten
der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaitungspfiichtigen oder
deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die
Unterhaltung entnehmen. Es besteht die gesetzliche Verpfiichtung, dass die Uferrandstreifen in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften sind, dass die Gewässerunterhaltung nicht beeinträchtigtwird! Erforderliche Einzeiabstimmungen mit Gewässeraniiegern
werden von den Unterhaitungsunternehmen geführt.
Die Auskunft über das betreffende Unternehmen und deren Ansprechpartner erhaiten Sie vom Gewässerverband “Kleine Elster Pulsnitz“ oder dem Ordnungsamt ihrerAmts- oder Stadtvenıvaitung.
Großräschen, 21 .06.2000
gez.Befl
Verbandsvorsteher
§4
-entfällt§5
Die in der Haushaltssatzung 20/99 vom 29.11.1999 geregelten Befugnisse behaiten weiterhin ihre Gültigkeit
§6
Die in der Haushaltssatzung 20/99 vom 29.11.1999 geregelten Befugnisse behaiten weiterhin ihre Gültigkeit.
Ausgefertigt
Wormlage, 20.06.2000
Sonnewaide, 16.05.2000
i__
7
Amtsblatt des Amtes_Großrä§chen l\l_r_._ 57 _
Informationen und Wissenswertes
,
www.stadt-grossraeschen.de
Unter dieser Adresse sind Stadt und Amt Großräschen ab
sofort im internet präsent.
Information der Friedhofsverwaltung
|
Auswertung der Grabmalüberprüfung auf den
Friedhöfen im Amtsbereich Großräschen
Vom 22. Mai bis 26. Mai und vom 19. Juni bis 23. Juni wurde die im
Amtsblatt Nr. 55 auf der Seite 23 angekündigte Standfestigkeitskontroiie der Grabmale auf den Friedhöfen durchgeführt. im Vorfeld der jährlich durchzuführenden Standfestigkeitskontroiie wurden lnformationen in den Amtsblättern abgedruckt und Einladungen an die Gemeindevertretungen, Ortsbeiräte, Fachausschüsse
der SVV und den auf den Friedhöfen zugelassenen Grabaufsteiiern (Steinmetze) mit der Bitte um Teilnahme zur Grabmalüberprüfung verteilt. Von derArt und Weise der Durchfühıung einer Standfestigkeitskontroile (Druckprobe) haben sich einige Bürger,
Gemeindevertreter und Steinmetze vor Ort informiert und sich unmittelbar von der Druckprobe an Grabmaien überzeugen können.
im Ergebnis der alljährlich mindestens einmal durchzuführenden
Standfestigkeitskontroiie kann festgestellt werden, dass eine Vielzahl von Grabmaiinhabern die Problematik der latenten Unfaiigefahr durch lose bzw. nicht standfeste Grabmale und der dadurch
bedingten haftungsrechtiichen Verantwortlichkeit des Grabmaieigentümers erkannt hat. Durch geeignete Maßnahmen wurden im
Vorjahr beanstandete Grabmale vor dem Umstürzen gesichert oder
neu aufgestellt bzw. fest verankert. Leider wurden zum wiederholten Maie nicht standsichere Grabsteine festgestellt, die durch nicht
fachgerechte Arbeitsausführung zu beanstanden waren und der
vorgeschriebenen Druckbeiastung (500 Newton entspricht 50 kg =
normale horizontale Armkraft) am oberen Ende des Grabmaies nicht
standhieiten. in diesem Zusammenhang möchte die Friedhofsvenrvaitung zum wiederholten Male darauf venıveisen, dass bei einer Grabmaiaufsteliung durch ein Fachunternehmen (Steinmetz)
diese eine mindestens fünfjährige Garantie für die Standsicherheit
gewähren müssen und innerhalb dieser Zeit in der Standsicherheit
beanstandete Grabmale kostenlos nachbessern müssen. Der Steinmetz steht innerhaib des Gewährieistungszeitraumes genauso wie
der Auftraggeber in der haftungsrechtiichen Verantwortlichkeit für
das erstellte Bauwerk (Grabmal). Auf Grund der Beweispfiicht sollte jeder Grabmaiinhaber den Schriftverkehr mit dem Grabmaiaufsteiier (Auftrag, Rechnung, Abnahmeprotokoii des Grabmaies etc.)
gewissenhaft aufheben um bei Reklamationen einen stichhaitigen
\lachweis erbringen zu können. Abschließend in tabe iarischer Form
das Ergebnis der Standfestigkeitskontroiie:
Friedhef
Anzahl der
davon ohne davon mit
geprüften
Mängel
Mängel
Grabmale/Stück Stück %
Stück %
GroßräschenNord
80
Großräschen-
1338
Mitte
Allmosen
52
GroßräschenOst
Woschkow
T
'
'
127
'
45
0 72
80,00
8 7 7
10,00
u 11967
_ 142
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10,61
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Ratschläge für Betroffene - Aeternitas Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften
Der Friedhof ist ein Ort, an dem der Mensch sich derer erinnert, die vor ihm waren und sein Leben ermöglicht, geprägt
und bereichert haben, der Ort, an dem er sich - wenigstens
gelegentlich - mit seiner eigenen Begrenztheit und dem eigenen Sterben auseinandersetzt. Es ist der Ort, wo Trauernde traurig sein dürfen. Sie haben hier Ruhe, können weinen
und Gespräche mit sich und dem Verstorbenen führen, ohne
dass sie jemand unschickiich findet.
Sie finden dort Menschen in gleicher Betroffenheit und bilden
mit ihnen eine Gemeinschaft. Friedhof, Grab und Grabmal
sollen deshalb bei der Trauerbewältigung helfen und dazu
beitragen, dass Hinterbliebene wieder Mut zum Leben bekommen. Deshaib ist der Friedhof ein “umfriedeter” Raum, in
dem die Gesetze des Alltags nicht uneingeschränkt gelten.
Für den Friedhofsträger ist der Friedhof eine “Einrichtung
besonderer Art", und er versucht, den Charakter dieser Aniage zu sichern.
Der Friedhofsträger muss deshalb bestimmte Dinge regeln,
und er tut dies durch Friedhofssatzungen, in denen nicht nur
Bestimmungen oder Nutzungsrechte und das Verhalten der
Friedhofsbesucher, sondern auch allgemeine Bestimmungen
über die würdige Ausgestaltung der Friedhofsaniage enthalten sind. Sie haben den Sinn, all das vom Friedhof fernzuhaiten, was seinem Charakter und der Wahrung der Totenruhe
widersprechen würde.
Grenzen gestalterischer Freiheit
Viele Friedhofsträger bemühen sich jedoch darüber hinaus
mit erhöhter Sorgfalt um besonders gestaltete Grabfelder und
erlassen zusätzliche Gestaltungsvorschriften, die über die
allgemeinen Anforderungen hinausgehen. Sie haben den Sinn,
dazu anzuregen, hinsichtlich Grabmal und Bepflanzung individueiie. auf den Verstorbenen bezogene Aussagen zu treffen. Sie wollen dazu beitragen, das Grabmal durch bestimmte Maßvorgaben und Maßverhäitnisse, durch die Vorgabe
bestimmter Materialien und durch die Vorschrift über zulässige Bearbeitungsarten einerseits im Gesamtbild des Friedhofs
einzubinden, andererseits als individuelles Denkmal wirken
lassen.
Dies bedeutet nicht, dass Uniformität herrschen muss. Den
Grabmaischaffenden soil vielmehr im interesse der Hinterbliebenen die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb eines
gegebenen Gesamtrahmens gestalterische Freiheiten zu entwickeln. Größenbegrenzungen für Grabmale sollen verhindern, dass der Friedhof versteinert und einzelne Grabzeichen
allein durch ihre Masse die benachbarten Grabstätten optisch
erdrücken. Nicht auf die Größe des Steines und seine glatte,
wuchtige Wirkung kommt es an, sondern auf seine inhaltliche
Aussage. Dann kann auch ein kleines Denkmal monumentai
und herausragend wirken.
Von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich können weitere Einschränkungen, etwa das Verbot von Einfassungen, ganz abdeckenden Grabplatten, Kies- oder Piattenbeiag auf dem
Grab, Fotografien auf dem Grabmal usw. hinzukommen. Dafür gibt es allerdings keine übergreifenden Kriterien, und iokale Gegebenheiten sind hier ausschlaggebend. All diese
Vorgaben, Einschränkungen, Ge- oder Verbote müssen jedoch in der Friedhofssatzung stehen und können natürlich
eingesehen werden.
Die Wahl des Bildhauermaterials
Traditionelle Bildhauermateriaiien wie Holz, Stein und Metall
fügen sich als der Natur entnommene Rohstoffe bei entsprechender Bearbeitung besonders gut in die “Natur” der Friedhöfe ein. Außerdem sind sie leicht zu pflegen und witte-
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rungsbeständig, denn Grabmale sollen und dürfen altern.
Grabsteine müssen deshalb auch nicht poliert sein, denn durch
eine aitersbedingte Patina altern sie mit dem Friedhof und
erlangen eine ihnen angemessene Würde. Auch um unerwünschte Spiegelungen und Reflexe zu vermeiden, sind in
vielen Feldern mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften polierte Grabsteine nicht zulässig. Ähnliches gilt für greilfarbige
Grabsteine, die zum ruhigen Grün der Friedhofsflora einen
unruhigen Kontrast bilden.
Die Gemeinschaft muss geschützt werden
Viele der eben genannten Dinge werden für den Laien, der sich
oft erstmals beim Erwerb einer Grabstelle damit auseinandersetzen muss, fremd sein. Sie stoßen beim Hinterbliebenen vielleicht sogar auf Unverständnis, weil er sich unnötig gegängeit
fühlt. Viele Menschen haben den schützenden Charakter der
zusätzlichen Gestaltungsvorschriften aber auch schon als wohltuend eriebt, weil er ihnen Geschmacklosigkeiten-und Aufdringiiches im Umfeld ihres eigenen Grabes erspart.
Besonders gilt es, darauf hinzuweisen, dass niemand gezwungen werden kann, sich diesen zusätzlichen Gestaltungsvorschriften zu unterwerfen. in der Regel gibt es auf einem Friedhof
Felder mit lediglich allgemeinen und Felder mit zusätzlichen
Gestaltungsvorschriften. Sofern an einem Ort mehrere Friedhöfe nebeneinander bestehen, muss mindestens ein Friedhof vorhanden sein, auf dem Grabfelder ohne zusätzliche Vorschriften
angeboten werden, um der verfassungsrechtlich zugestandenen Gestaitungsfreiheit Rechnung zu tragen, die sich auf die Art
und Weise der Grabstättengestaltung bezieht. Ob der Betroffene ein Nutzungsrecht in einem Grabfeid mit allgemeinen oder
mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften enrvirbt, ist seine freiwillige Entscheidung, ist seine Wahl.
Oft kann bei einer solchen Entscheidung das Gespräch mit
dem Friedhofsverwaiter oder dem Grabmalberater, mit dem
Bildhauer oder dem Friedhofsgärtner hilfreich sein. Gerade
auf großstädtischen Friedhöfen sind die Gestaltungsmöglichkeiten und -freiheiten sogar nach einzelnen Grabfeidern sehr
differenziert, so dass die Wahl der richtigen Grabstätte wohiüberiegt sein sollte. Das setzt allerdings voraus, dass man sich
schon zu Lebzeiten einmal damit befasst.
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Amtsblatt des__A__mtes Großräschen 57
Die Wahl der richtigen Grabstätte
Wer in die Lage kommt, einen Menschen beerdigen lassen zu
müssen und über keine Grabstätte verfügt, muss in kürzester Zeit
eine Entscheidung darüber treffen, weiche Grabart zu wählen ist.
Heute bieten Friedhöfe in der Regel unterschiedliche Grabaıten
an, deren Wahl in jedem Fail mit wichtigen und langfristigen Konsequenzen verbunden ist, die man im voraus bedenken sollte.
Grundsätzlich bestimmt die Bestattungsart auch die Grabart. Erd(Körper-) Bestattung bzw. Feuerbestattung (Kremation) bedingen
ein Erd- (Körper-) Grab oder ein Urnengrab. Für beide Grabarten
gibt es wiederum zwei prinzipielle Möglichkeiten. Zunächst muss
einem verbreiteten lrıtum begegnet werden. Obwohl man häufig
(umgangssprachlich) vom Kauf eines Grabes spricht, und auch
tatsächlich Kosten für den Bestattungspiatz entstehen, wird ein
Grab dennoch nicht gekauft, sondern es können lediglich gewisse Rechte an einer Grabstätte erworben werden. Am weitestgehenden sind die sogenannten Nutzungsrechte an einem Wahlgrab, eng begrenzt hingegen ist der Spielraum im Falle eines
Reihengrabes. Deshalb sollte die Grabaıt vorher gut durchdacht
sein, spätere Änderungen sind in der Regel kaum möglich.
Reihengrab
Wir unterscheiden Reihengräber - das sind die sogenannten aiigemeinen Gräber - und Wahigräber. Das Reihengrab bzw. das
Urnenreihengrab ist stets für die Bestattung von einer Person vorgesehen. Beim Reihengrab bestimmt allein die Friedhofsveıwaitung den Grabpiatz. Die Laufzeit dieses Grabpiatzes bemisst
sich nach der öffentlich festgesetzten Ruhefrist (die Richtwerte
liegen je nach Bodenbeschaffenheit zwischen 15 und 30 Jahren).
Die Nutzungsdauer eines Reihengrabes kann über diese Dauer
hinaus nicht verlängert werden. Dies gilt in gleicher Weise für
Urnenreihengräber. Nach Ablauf dieser Ruhefrist werden die Gräber abgeräumt und stehen für eine neue Belegung zur Verfügung.
Reihengräber gibt es auf jedem Friedhof. Auf manchen Friedhöfen werden eigene Kindergrabfeider angelegt; sie besitzen ebenfalls den Status von Reihengräbern, allerdings mit teilweise gegenüber den normalen Gräbern stark verkürzter Ruhefrist.
Wahlgrab
Mehr Spielraum und Einflussmögiichkeit bietet das sogenannte
Wahlgrab (auch Familiengrab, Erbbegräbnis usw.), sowohl für Erd(Körper-) wie für Urnenbestattung. An einem Wahlgrab wird ebenfalls ein Nutzungsrecht erworben, dessen Dauer die jeweilige
Friedhofssatzung festiegt, und sie regelt auch, wer in einer Wahigrabstätte beigesetzt werden kann. in der Regel sind dies die
Angehörigen des Nutzungsberechtigten, und nach der Familiengröße sollte auch die Größe der Grabstelle bemessen werden;
es stehen ein- und mehrsteiiige (doppelt breit und regional verbreitet auch doppelt tief) zur Verfügung, bisweilen aber auch
sechs- und mehrsteiiige Wahigräber. Die Nutzungsdauer kann
mindestens einmal, häufig aber auch öfter verlängert werden.
So entstand die Tradition der über Generationen weitergereichten Familiengrabstätte. in einem (Erd-) Wahlgrab können eine
oderje nach Satzung gegebenenfalls auch mehrere Urnen beigesetzt werden; umgekehrt ist dies nicht möglich. Meist kann
bei einem Wahlgrab auch die Lage der Grabstätte selbst gewählt werden. Wahigräber müssen nicht von jedem Friedhofsträger angeboten werden. Bietet also ein Friedhof nur Reihengräber an, so gibt es allerdings in erreichbarer Nähe mindestens
einen Friedhof, der auch Wahigräber anbietet.
Möglichkeiten der Grabgestaitung
Sowohl auf einem Reihen- wie auf einem Wahlgrab kann ein Grabmal errichtet werden (eine Verpflichtung hierzu besteht in der Regel
nicht). Auf vielen Friedhöfen wird derjenige, der ein Grab beantragt, vor die Entscheidung gestellt, ob er seine Grabstätte in einem Grabfeld möchte, auf dem lediglich gewisse Anforderungen
hinsichtlich der Friedhofswürde, der Standfestigkeit des Grabmais
usw. bestehen (= allgemeine Gestaltungsvorschriften), oder ob er
auf ein Grabfeid möchte, auf dem zusätzliche Gestaltungsvorschriften gelten. Auf den Feldern mit zusätzlichen Gestaitungs-
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,mntsblail desfimtefigroßäifiien NL 57
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Vorschriften versucht der Friedhofsträger, bestimmte gestalterische Vorstellungen zu venıvirkiichen, und er erlässt zu diesem
Zweck Auflagen für die Grabbepfianzung und die Grabmale.
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Impressionen vom Seniorensportfest am
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24. Juni 2000
Der Schirmherr, Landrat Holger Bartsch, eröffnete das diesjährige Seniorensportfest im FEZ Großräschen. Besondere
Aufmerksamkeit gab es für Herrn Gottfried Bodenmüiier (im
inken Foto rechts), Vorsitzender des Kreisseniorenbeirates,
der anlässlich dieses Ereignisses mit dem Fahrrad von Neupetershain anreiste.
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in Kooperation:
Aeternitas e.V. ~ im Wiesengrund 57 ~ 53639 Königswinter
~ Tel.: 0 22 44/57 38 ~ Fax: 0 22 44/74 16
Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. ~
Weinberger Straße 25 - 27 ° 34117 Kassel ~
Tel.: 05 61/918 93-0 - Fax: 05 61/918 93-10
Wehr des Großräschener Ortsteiles Freienhufen mit
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Tanklöschfahrzeug ausgestattet
Bereits 1994/95 wurden von der damaligen Gemeindevertretung
Freienhufen Vorstellungen in Richtung Anschaffung eines Tankiöschfahrzeuges für die Ortswehr Freienhufen geäußert. Auf diesen Vorsteilungen basierte die spätere Entscheidung der Gemeindevertretung, den maroden Löschteich in der Ortsmitte nicht
mehr als funktionsfähigen Löschteich herzurichten. Ein Teil der
durch die Eingliederung zur Verfügung gestellten Mittel wurde
zur Umgestaltung des Löschteiches in eine Skateraniage genutzt. in den letzten Jahren ist die Wehr mit Erfolg bemüht, sich
als stabiler Partner der Amtswehr zu beweisen. Schulung, Ausbildung, Qualifizierung, Einsatzbereitschaft und Öffentlichkeitsarbeit wurden auf das geforderte Niveau gebracht. Auf dieser
Basis wurde durch das Amt 1998/99 die Beschaffung eines Tankiöschfahrzeuges (TLF) eingeleitet und Maßnahmen zur schrittweisen Rekonstruktion der Bausubstanz und technischen Ausrüstung der Ortsteiiwehr beschlossen. im Februar diesen Jahres wurden Teile der Bedachung der Anbauten erneuert. Seit
März 2000 präsentiert sich die Straßenfront des Gerätehauses
mit einem neuen Rolitor. Dies war Grundlage um das im April
von der LMBV günstig erworbene Tanklöschfahrzeug vom Typ
W 50 zu stationieren. Die offizielle Übergabe an die Ortsteiiwehr
erfolgte am 12. Mai 2000 durch den Bürgermeister als Amtsdirektor der Stadt Großräschen, Herrn Thomas Zenker, und den
Länderbeauftragten der LMBV, Herrn Walter Karge (LR berichtete). Weitere Baumaßnahmen am Gerätehaus der Ortsteiiwehr
werden im Sommer folgen. Vorgesehen ist die Fußbodenerneuerung in der Fahrzeughalie, Dacherneuerung und die Herrichtung des angrenzenden Wohnhauses zur Vermietung an einen aktiven Feuerwehrmann. Diese Maßnahmen soilten dazu
beitragen, die immer komplizierter werdende Situation speziell
bei Waidbränden im Amt Großräschen zu beherrschen.
Gisbert Lehmann; Ortswehrführer Freienhufen
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Eingeieitet wurden die sportlichen Aktivitäten durch eine ausgiebige Erwärmungsgymnastik (rechtes Foto).
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Auch Landrat Holger Bartsch bewies beim "Fußballspielen"
seinen sportlichen Teamgeist unter Anleitung von Alfons Dürr,
dem Präsidenten des Sportvereins Großräschen e.V.
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Kugeistoßen war eines der vielen Möglichkeiten, die beim diesjährigen Seniorensportfest geboten wurden.
Älteste Teilnehmerin war Frau Else Grätz (rechts im Bild) mit
85 Jahren.
Doch auch in diesem Jahr kann es nur einen Gewinner geben.
Siegerin des Wettbewerbes wurde Frau isoide Hildebrandt.
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SONNENBLUME" e.V. Großräschener Stadtgeschichte, Puppen- und Märchenwelt
Rosa-Luxemburg-Straße 30 * 01983 Großräschen * Stadthaus * Tel/Fax 035753/ 16737
Gelungene Kindertogsparry am 1. Juni 2000
Wie (fast) in jedem Jahr, so war auch diesmal auf dem Gelände des "SONNENBLUME" e. V. der
1. Juni vom bunten Treiben einer lustigen Kinderschar erfiillt. Mit viel Schweiß und Mühe haben
die Mitglieder des Vereins den Kindertag vorbereitet und natürlich auch durchgeführt.
Bekannterweise war ja zufällig dieser Tag auch "Männertag", so dass unsere Jüngsten nicht viel
Möglichkeiten hatten sich "auszutoben". Keiner hätte gedacht, dass dieser Ehrentag der Kinder
wirklich Sonntagswetter ist, da es ja Tage zuvor
nur regnete! Appetitliche Düfte und flotte Discomusik lockten eine ganze Menge kleiner und
auch großer Fans des Freizeitvergnügens an.
Die Mühe der Organisatoren hat sich gelohnt, es
war wirklich fast fiír jeden Gast etwas dabei.
Bei sportlichen Spielen konnte man seine Geschicklichkeit messen. Es wurde gemalt, gebastelt, geschminkt. Auch der selbstgebackene
Kuchen und die Getränke gingen weg wie
warme Semmeln.
Eine Hauptattraktion war eine Stadtrundfahrt mit
der Feuerwehr, jeder wollte einmal mitfahren.
Die von der Sparkasse gesponserte Hüpfburg
zog magisch die kleinen "Hüpfer" an!
Apropos Sponsoren: ein herzliches Dankeschön
an Alle, die uns bei diesem schönen Kindertag
unterstützt haben, durch Geld, Sachspenden und
auch tatkräftiges Zupacken:
Sparkasse Niederlausitz Superspar.
Gaststätte Budich, Video Oase Wrobel,
Hamburg Mannheimer Pietrzak,
Freiwillige Feuerwehr Grossrdschen,
Büro-Express Conrad,
Genussmittel Körner & Mc Donald in Senflenberg.
lhr künstlerisches Können bewiesen die Mädchen und Jungen beim Bemalen von Gipsfiguren, sowie im "Gestalten" von Seifenblasen, die
in der Sonne in allen Farben schimmerten.
Wer kräftig das Glücksrad drehte, hatte immer
Glück und bekam tolle Preise. Für das leibliche
Wohl war bestens gesorgt. Ein großer Grill, mit
vielen Bratwürstchen, wartete auf die hungrigen
Gäste. Für besondere Schleckermäuler gab es
Schokoladen-Apfel.
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Sie waren auch dabei?
Wenn es Ihnen gefallen hat, besuchen Sie
doch auch mal unsere Ausstellungen!
Es lohnt sich das Modell von Bückgen näher
zu betrachten. Natürlich ist auch etwas für
unsere "Kleinsten" dabei: 39(!) Märchen
warten auf die Besucher! Auch die liebevoll
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gestaltete Spielzeugsammlung sucht im
weiten Umkreis Ihresgleichen! Unsere
Mitarbeiter sind auch für jeden Hinweis
dankbar, der uns hilft die Ausstellungen noch
realistischer und schöner zu gestalten.
Die "SONNENBLUME" freut sich auf Sie!
Ein wichtiger Hinweis für die großen SO1'l'1I1'161'fC1'iC1'l!!
"SONNENBLUME" e.V. bietet liäglichfl) ein Freizeitprogramm mit tollen Überraschungen an.
Und zwar Montag bis Donnertag von 09 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 09 Uhr bis 12 Uhr.
Wir wünschen allen Gästen gute Erholung und angenehme Stunden in der "SONNENBLUME" e.V.
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Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 57
16Mobilitätsplan
III. Quartal 2000
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der Informations- und Beratungsstelle für berufliche Weiterbildung Lauchhammer
Datum
Zeit
Beraterin
Einrichtung / Ort
24.08.2000
09:00 - 15:00 Uhr
Frau Hilbrich
09:00 -15:00 Uhr
Frau Hilbrich
ASE Großräschen
28.09.2000
ASE Großräschen
Schiedsstellenwahl
Am 31 .12.2000 läuft die Wahlperiode für die Schiedsstelle des
Amtes Großräschen ab. Eine Neuwahl der Schiedsperson und
der stellvertretenden Schiedsperson ist daher erforderlich.
Bis zu dieser Neuwahl wird die ehrenamtliche Tätigkeit der
Schiedsstelle des Amtes Großräschen in der bekannten Besetzung weitergeführt.
Interessierte Bürger aus dem Amtsbereich Großräschen, die
sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen wollen, können sich bis zum 29.09.2000 im
Amt Recht/Sicherheit/Ordnung,
Ernst-Thälmann-Straße 47a,
01983 Großräschen melden.
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Wer möchte als Jugendschöffe/in arbeiten?
Interessenten für eine Arbeit als Jugendschöffe/in am Amtsgericht Senftenberg melden sich bitte kurzfristig:
Landratsamt OSL
Jugendamt
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Arbeitslosen-Service-Einrichtung berichtet
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Unsere Erfahrungen und Erfolge in der
aufsuchenden Arbeit
Seit Bestehen unserer Einrichtung für Arbeitslose und sozial Schwache war ein stetiger Anstieg der Besucherzahl zu
verzeichnen. Viele Betroffene betreuen wir nun schon über
mehrere Jahre und haben ihr Vertrauen. Dadurch war es
uns möglich, bestehende Probleme gemeinsam mit den Batsuchenden zu lösen. Durch Gespräche innerhalb eines bestimmten Personenkreises wurden wir darauf aufmerksam,
dass es aber auch viele Menschen gibt, die sich scheuen,
eine Beratungsstelle aufzusuchen. Es meldeten sich auch
Betroffene, die aus unterschiedlichen Gründen nicht zu uns
kommen konnten und baten um einen Besuch unserer Mitarbeiter. Problemfälle werden auch über das Sozialamt an
uns herangetragen. Da diese aufsuchende Tätigkeit auf die
Dauer nicht mit den vorhandenen Mitarbeitern durchgeführt
werden konnte, haben wir das Projekt “Aufsuchende soziale Dienste” ins Leben gerufen.
Seit dem 14.12.1998 betreuen und begleiten drei Mitarbeiterinnen den betreffenden Personenkreis. Am Beginn des Projektes wurden zu Betroffenen Kontakte geknüpft, die im Laufe der Zeit vertieft werden. Besonders wichtig war die Schaffung von Vertrauensverhältnissen, wenn durch Schicksalsschläge, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Behinderung und
andere Notsituationen, Vereinsamung und lsolation auftraten.
Unsere drei Mitarbeiterinnen suchen die Betroffenen zu Hause auf und besprechen Hilfsmöglichkeiten. Sie begleiten sie,
um ihnen einerseits die Hemmung im Umgang mit diesen
Institutionen zu nehmen und andererseits Unterstützung bei
sozialen Angelegenheiten zu geben damit sie Leistungen,
die ihnen zustehen, erhalten. Diese Hilfe nahm bereits eine
Vielzahl von Bürgern in Anspruch, 27 werden noch betreut.
So wurden wir z.B. vom Sozialamt gebeten, uns um eine
junge Frau zu kümmern. Sie hatte ihre Mutter gepflegt, sich
aber nie mehr beim Arbeitsamt gemeldet. Nach deren Tod
fehlten ihr die Mittel, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Sie selbst war nicht in der Lage, die notwendigen Aktivitäten
vorzunehmen. Wir erledigten mit ihr sämtliche Behördengänge, füllten Anträge aus, so dass sie nach dem
Ablehnungsbescheid des Arbeitsamtes nun Sozialhilfe beziehen kann.
Durch unsere intensive Betreuung ist sie wieder in der Lage,
ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie arbeitet jetzt sogar
über das Sozialamt einige Stunden in der Woche.
Bei einer anderen Frau, die psychisch instabil ist, führten
wir auch zahlreiche Hausbesuche durch. Weder krankenversichert noch durch Sozialhilfe abgesichert, hatte sie den
Halt verloren. Die Kinder gingen nicht zur Schule. Durch Gespräche wurden ihre größten Probleme gelöst, ein Antrag
auf Krankenversicherung wurde gestellt und mit einer Ärztin
Kontakt aufgenommen. Da sie selbst nicht in der Lage war,
gab sie ihr Einverständnis, dass der Kindesvater das Sorgerecht erhält.
Auch ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen suchen unsere Hilfe. Diese reicht vom Ausfüllen von Formularen
und Anträgen, Führen des Schriftwechsels bzw. von Telefonaten, Vorlesen von Zeitungen oder Briefen bis zum Erledigen
von Einkäufen, Sparkassengängen oder Arztbesuchen. Auch
Gespräche zu Hause oder Hilfe bei Erledigung von Hausarbeiten werden angeboten und benötigt. Seit 1 1/2 Jahren wird ein
Mann betreut, notwendige Anträge auf Blindengeld gestellt,
dazu Arztbesuche durchgeführt, usw. Bei einer Frau erledigten wir z.B. alles Erforderliche, um eine Pflegestufe zu
erhalten, waren bei Gesprächen mit dem sozialmedizinischen
Dienst dabei.
Als mitunter problematisch gestaltete sich die Arbeit mit Menschen mit Suchtverhalten. Manchmal war es schwer, den
Kontakt herzustellen, da bei einem kurzen Anfangsgespräch
gleich Hilfe als unnötig abgelehnt wurde. Es gelang aber
doch, für einige Betroffene Hilfe durch Vermittlung an Fachstellen zu ermöglichen. Auch Menschen mit relativ seltenen
Verhaltensstörungen - dem sogenannten Messie-Syndrom
- wurde geholfen. Nichts konnte weggeworfen werden, Einsicht ist hierbei derAnfang zur Besserung. Gespräche, aber
auch tatkräftige Hilfe in der Wohnung führten zu einer Verbesserung der Situation. Besonders Alleinstehende verlieren oft den Kontakt zur Umwelt. Meist gerät das Leben nach
dramatischen Ereignissen aus der Bahn. Unsere Mitarbeiterinnen bieten sich als Gesprächspartner an, sprechen Mut
zu und bauen die sozialen Kontakte wieder auf, so dass oftmals die gesundheitliche Lage der Betroffenen verbessert
werden kann. Wir fahren z.B. sieben Frauen schon über ein
Jahr regelmäßig zum Seniorenschwimmen nach Senftenberg. Dies war ein kurzer Einblick in die Arbeit unseres Projektes “Aufsuchende soziale Dienste." Diese Arbeit wollen
wir auch weiterhin durchführen bzw. bei Bedarf ausbauen.
Es sollte sich niemand scheuen, unsere Hilfe in Anspruch
zu nehmen. Jeder kann in eine Notlage geraten, in der es
schwer ist, allein herauszukommen.
Unsere drei Mitarbeiterinnen stehen Ihnen mit Fiat und Tat
zur Seite und kommen auch gern zu ihnen nach Hause. Sie
finden uns in der Bahnhofstraße 6 in Großräschen,
Tel.: 03 57 53/31 64.
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Danke!
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Die Mitarbeiterinnen der Kinder und Jugendbetreuung der
Arbeitslosen-ServiceEinrichtung Großräschen möchten sich
bei allen Sponsoren, die zum Gelingen der großen Kinderparty am 06. Juni 2000 im Stadthaus beigetragen haben, recht
herzlich bedanken.
Ein besonderes Dankeschön gilt der Sparkasse Niederlausitz, der LAUBAG, der Allianz-Versicherungs AG Alfons Dürr,
dem Opel-Autohaus Hannuschka, der Ilse-Apotheke, der Sonnen-Apotheke, dem Büro-Express Conrad, der Postagentur
Zoch, dem Minitextil, dem Reisebüro Albatros, der Fleischerei Franz, der Bäckerei Buhlmann, der Feuerwehr Großräschen-Ost und Herrn Graf für die Fahrten mit der Pferdekutsche.
Dank der Unterstützung der o.g. Sponsoren konnten die Kinder aus bedürftigen Familien einen erlebnisreichen Tag bei
Spiel und Spaß verleben.
Wer sich nach all den sportlichen Anstrengungen stärken
wollte, konnte dies bei einer Bratwurst, leckerem Kuchen oder
einer Schmalzstulle tun. Keine Zeit zum Verschnaufen hatten
die fleißigen Plinzebäckerinnen, an deren Stand der Hunger
der kleinen Gäste nie nachließ.
So jagte an diesem Tag ein Höhepunkt den anderen. Ob ein
Zauberer, eine Pferdekutsche oder eine Tombola, alle trugen
zum Gelingen des Kinderfestes bei. Lohn für alle Mühen und
Anstrengungen waren viele strahlende Kinderaugen an diesem Tag. An dieser Stelle sei noch einmal allen Erzieherinnen, Mitarbeitern und Helfern, die zum Gelingen des Festes
beitrugen, gedankt.
Birgit Petzsch
Heike Geisler
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Beratung von Frauen für Frauen
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Für alle Frauen, die mit ihrem Partner Schwierigkeiten haben und dadurch in persönliche Notlagen geraten, bietet eine
Mitarbeiterin des Frauen- und KinderSchutzhauses Lauchhammer Hilfe und Beratung an.
Dabei können im Gespräch gemeinsam Möglichkeiten für
den Umgang mit schwierigen Lebenssituationen gesucht
werden.
WANN?
am
04.07.2000
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
08.08.2000
05.09.2000
07.11.2000
WO?
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lm “Spatzennest” war Jahrmarkt
Zum bunten Jahrmarkttreiben hatten anlässlich des diesjährigen Kindertages die Kinder und Erzieherinnen der AWO
Kindereinrichtung “Spatzennest” in Großräschen geladen.
Wie in jedem Jahr trotzte Petrus allen Wetterprognosen und
überraschte uns mit herrlichem Sonnenschein. Diesen hatten sich auch alle Beteiligten am wunderschön gestalteten
und vorgetragenen Liederkalender durch die Jahreszeiten
redlich verdient.
Zu Liedern von Flolf Zuckowski tanzten und sangen sich die
Kinder in die Herzen der Zuschauer. Jeder Auftritt der kleinen Künstler wurde mit viel Beifall belohnt. Nach diesem gelungenen Höhepunkt hatten alle Gäste die Gelegenheit, sich
am bunten Jahrmarkttreiben zu beteiligen. Beim Büchsenwerfen, Wettangeln oder einem Hindernislauf konnte jeder
seine Kräfte messen. Verlierer gab es bei keinem Spiel, jeder erhielt für seinen Einsatz einen kleinen Preis.
Bahnhofstraße 6, Großräschen
Sie haben:
- die Möglichkeit, offen zu reden und eine verschwiegene Zuhörerin zu finden
- die Möglichkeit, gemeinsam Wege aus der Krise zu finden
- Klärung bei Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, finanzielle Absicherung, Wohnungssuche
- Vermittlung weiterer Hilfsangebote
Zur Vermeidung von Wartezeiten können für die Beratungen
Termine unter der Tel.-Nr.: 0 35 74/26 93 vereinbart werden.
Die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht.
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Frauen in aktuellen Notsituationen bei Bedrohung und Misshandlung durch den Partner, können sofort mit ihren Kindern
Schutz im Frauen- und KinderSchutzhaus finden.
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Die Aufnahme und anonyme Telefonberatung erfolgt über die
Tel.-Nr.: 0 35 74/26 93 (08:00 Uhr bis 18:00 Uhr).
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Arbeits osenservceeinrichtung,
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Vermittlungen in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen über
die Polizeiwache Lauchhammer, Tel.-Nr.: 0 35 74/76 50 oder
den Notruf 110.
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Frauen- und KinderSchutzhaus Lauchhammer
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01969 Lauchhammer-Mitte
Tel.-Nr.: O 35 74/26 93
Projekt der Fraueninitiative
“Gleich und Berechtigt” e.V. Lauchhammer
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Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr 57
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Achtung Fahrplanwechsel I
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OBERSPREEWALD - LAUSITZ mbH
Sehr geehrte Fahrgäste!
Im Regionallinienverkehr des Landkreises Oberspreewaid
- Lausitz tritt ab dem 03.09.2000 ein neuer Fahrplan in
Kraft.
Da auf vielen Linien Veränderungen wirksam werden
(Fahrzeiten, Haltestellen), empfehlen wir Ihnen, sich ab
der 34. KW einen neuen Fahrplan (Schutzgebühr 2,50 DM)
zu kaufen.
Wo?
~ Verkehrsgesellschaft Senftenberg, Oberspreewaid - Lausitz mbH (VG OSL), Otto-Nuschke-Straße 2,
~ in allen Bussen der Südbrandenburger Nahverkehrsgesellschaft mbH
- Verkehrsunternehmen (Senftenberg, Lübbenau, Calau,
Großräschen, Lauchhammer, Großkmehlen),
- “Der Niederlausitzer” Günther Pietzsch (Klettwitz, Lauchhammer),
- Spreewald Reisedienst Neumann GmbH & Co. KG
(Neupetershain),
- Verkehrsunternehmen Dietmar Wolf (Senftenberg). .
- Verkehrsunternehmen Manfred Schulz (Hosena),
- “Förster-Reisen GmbH” (Ruhland),
Informationen des LRA OSL zum Lausitzring
Das Landratsamt OSL informiert:
Eurospeedway Lausitz; Hinweise des Straßenverkehrsamtes für die Eröffnungsveranstaltung am 20. August 2000
In wenigen Tagen, am 20. August 2000, ist es nun soweit, der
Eurospeedway Lausitz, die modernste Rennstrecke Europas
wird offiziell eröffnet. Dieses Ereignis soll mit einem großen Fest
gefeiert werden. An diesem Tag werden viele tausend Besucher
in unseren Landkreis kommen. Unter Federführung des Straßenverkehrsamtes des Landkreises wurde ein Plan zur Verkehrslenkung erarbeitet, um die Belastungen für die Bewohner im
Umfeld des Eurospeedway Lausitz in Grenzen zu halten. Das
Ordnungsamt des Amtes Großräschen und das Straßenverkehrsamt haben einige Informationen und Hinweise speziell für
die Bewohner im Amt Großräschen zusammengestellt.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen
Am 20. August wird es verschiede Veränderungen in derVerkehrsführung, bis hin zu Vollsperrungen bestimmter Straßenabschnitte
geben. Diese Regelungen gelten grundsätzlich im Zeitraum drei
Stunden vor bis drei Stunden nach der Veranstaltung. Abhängig
vom Verkehrsfluss ist esjedoch möglich, dass die Polizei bestimmte Verkehrseinschränkungen zeitlich begrenzt aussetzt. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für das Amtsblatt lag noch kein
detaillierter Veranstaltungsplan von der Managementgesellschaft
vor. Entnehmen Sie den genauen Zeitraum der verkehrseinschränkenden Maßnahmen deshalb bitte den regionalen Medien
unmittelbar vor dem Erölfnungstag.
Landkreis Oberspreewaid-Lausitz; Straßenverkehrsamt/
Planungsstand 26.05.2000; Verkehrsströme Anreise
Großveranstaltung (10 km Karte - nicht maßstabsgetreu)
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sowie in den`jeweiligen o. g. Betriebssitzen und Niederlassungen bzw. Reisebüros und in den nachfolgend aufgeführten
Einrichtungen:
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~ Presseshop Wedler Bahnhof Senftenberg
° Lausitzer Gartenwelt GmbH Großräschen, Freienhufener
Straße 1
~ Presse - Lotto Thron Senftenberg, Roßkaupe 10
~ Fremdenverkehrsverein NL Seen e.V., Touristinformation
Senftenberg, Markt 19
° Spielwaren, Spirituosen Pohling Ruhland, Berliner Str. 15
° Zeitschriften, Tabakwaren, Lotto Jank Ruhland, Bahnhofstraße 29
° Rewe Markt Meuro, Klettwitzer Straße 45
~ Lotto - Toto Kalz Schipkau, Schillerstraße 25
° Reisebüro “Reise - Richter” Ruhland, Berliner Straße 1 ~ 2
~ Postagentur/ Büro, Schule, Freizeit Großräschen,
Kirchstraße 19
~ Blumengeschäft Fuder Brieske, Senftenberger Straße 7a
~ Einkaufsmarkt Freienhufen, Hauptstraße 10
~ Schreibwaren Bülow Vetschau, Bahnhofstraße 5 /Am
Penny-Markt /Am Plus-Markt
Ihre Verkehrsgesellschaft Oberspreewaid - Lausitz mbH
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Sperrungen
Bundesstraße 96:
Saalhausen, aus Richtung Finsterwalde hinter der Einmündung in Richtung Annahütte. Es wird empfohlen, über die Kreisstraße Richtung Barzig zu fahren.
Kreuzung in Freienhufen. Aus Richtung Finsterwalde kann
nur auf die Kreisstraße Richtung Meuro abgebogen werden
(und umgekehrt). Die Sperrung in Freienhufen kann über die
Gartenstraße und den Barziger Weg umfahren werden.
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Umleitungsempfehlung
Aus Richtung Finsterwalde »cler U11 ab Lieskau. über Saadow,
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Radfahrer/Fußgänger
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Meldungen bis zum
10.08.2000 an
Gegenwärtig wird durch die Bahn-AG geprüft, ob ein Sonderzug von Berlin nach Großräschen eingesetzt werden kann.
Kommt der Sonderzug zustande, wird ein Pendelverkehr mit
Bussen zwischen dem Bahnhof Großräschen und der Rennstrecke eingerichtet.
Andreas Poppe
Hauptstraße 1
01983 Allmosen
Tel.: 03 57 53/145 49
Weitere Sperrungen
Die Landesstraße 60 Hörlitz-Schipkau wird am 20. August in
der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr voll gesperrt sein. Aus Richl. tung Klettwitz ist die Straße bis maximal Autobahnauffahrt Dresden geöffnet. In Meuro ist die Friedhofstraße gesperrt.
Dorffest in Allmosenam 12. und 13.August 2000
Der Dorfclub Allmosen lädt am 12. und 13. August zum
Dorffest ein. Traditionell steht der Samstag im Zeichen der
PS-starken Traktoren im Pullingwettbewerb. Von 10:00 Uhr
bis ca. 15:00 Uhr finden die Vorläufe im Traktor- Pulling
statt. Letztmalig wird in diesem Jahr in fünf Klassen gefahren, die zwischen 7,5 und 100 PS liegen. Ab dem nächsten Jahr erfolgt die Einordnung nach Gewichtsklassen.
Als weiterer Höhepunkt wird erstmalig in diesem Jahr ein
Wettbewerb im Milchkannenweitwurf durchgeführt, dessen Beginn um 15.00 Uhr geplant ist. Anschließend finden die Endläufe im Pullingwettbewerb statt. Die Teilnehmer werden um 18.00 Uhr die schwer erkämpften Pokale
bei der Siegerehrung aus den Händen des ehrenamtlichen
Bürgermeisters, Werner Scholz, erhalten.
Für unsere kleinen Gäste halten wir selbstverständlich kostenlos eine Kinderhüpfburg, Pferdereiten und andere
Überraschungen bereit.
Für das leibliche Wohl wird in ausreichendem Maße gesorgt. Frischer hausgebackener Blechkuchen und Kaffee
laden zum Verweilen auf dem Festplatz ein.
Seine Geschicklichkeit kann man im Nageln, Schießen und
Kegeln unter Beweis stellen.
Am Abend lädt die Diskothek“ Zartbitter” aus Kiekebusch
zum Tanz ein.
Gegen 22:00 Uhr werden die Countrytänzer aus Sedlitz beim
Lagerfeuer die Stimmung nochmals richtig anheizen.
Am Sonntag bildet um 10:00 Uhr das traditionelle Fußballturnier mit Frühschoppen den Auftakt. Um 13:00 Uhr ist das Treffen der Teilnehmer des Seniorenreitens und des Gästereitens
um den Pokal des ehrenamtlichen Bürgermeisters geplant.
Allgemeiner Hinweis
Die Eröffnungsveranstaltung am 20. August wird gewissermaßen die Generalprobe für den Plan zur Verkehrsleitung sein.
Auch bei gründlichster Planung wird es immer Pannen und
Unwegsamkeiten geben. Verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen müssen am Veranstaltungstag durch die Polizei individuell zur Verkehrslage getroffen werden. Haben Sie Verständnis dafür, liebe Bürgerinnen und Bürger im Amt Großräschen.
Planen Sie an diesem Tag längere Fahrzeiten ein.
Landkreis Oberspreewaid-Lausitz; Straßenverkehrsamt/
2. Änderung - Stand 19.05.2000; (Nutzung Autobahnanschluss
Ruhland über Schipkau verworfen) Verkehrsströme Abreise
Großveranstaltung (10 km Karte - nicht maßstabsgetreu)
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Allmosener Alt-Herren-Reiten
um den Pokal des ehrenamtlichen *F* *Tr
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Es werden auch Rennen für
Reiter unter 40 Jahren ausgetragen (durchgeführt).
Anreise mit der Bahn
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Vorläufe um 14:00 Uhr
Endläufe um 15:00 Uhr
Hier wird empfohlen, den neuen Radweg von Freienhufen nach
Meuro (Freienhufener Straße - Ruhlander Straße ) zu nutzen. Der Weg führt unmittelbar zum Eurospeedway Lausitz.
Die gegenüberliegende Einfahrt wird voraussichtlich ausschließlich für Radfahrer und Fußgänger reserviert sein.
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Veranstaltungen und Termine
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Mit den Vorläufen wird um ca. 14.00 Uhr begonnen. Als Gäste werden am Nachmittag die Kinder des Westernhofs von
Frau U. Kroll aus Barzig erwartet, die mit einem
Geschicklichkeits- Ponyreiten für Unterhaltung sorgen werden. Zwischen 15:30 Uhr und 16:30 Uhr finden die Endläufe
in den Reitwettbewerben statt.
Abhängig von der angemeldeten Teilnehmerzahl ist auch ein
Schauziehen mit diversen Pferdegespannen geplant.
Der Dorfclub Allmosen wünscht allen Gästen und Teilnehmern
des Dorffestes viel Vergnügen und ein erlebnisreiches Wochenende.
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Spiel und Spaß im FEZ
Museumsbesuch - Festungsspiel,
Besuch des Kinos im “Haus der Jugend”
Piratenfest im FEZ
Museumsbesuch - Festungsspiele
Besuch des Kinos im “Haus der Jugend”
Wir gehen baden
Sport und Spiel im FEZ
Sportfest im FEZ oder in der Turnhalle
Kegeln
Tierparkbesuch in Finsterwalde
Wir tummeln uns im FEZ
14.08.00
15.08.00
16.08.00
17.08.00
18.08.00
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Ab 28.08.00 haben auch die Horte II und Kita “Kunterbunt”
Montag bis Freitag von 06:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Zu finden und telefonisch zu erreichen:
° Hort ll: Mühlenstr. 6, Großräschen 03 57 53 I1 47 06
° Kita "Kunterbunt", Rembrandtstr. 91, 03 57 53/5 50
Mo. 28.08.00
geplante Veranstaltungen in den
jeweiligen Horteinrichtungen
(siehe Aushang der Einrichtungen)
geplante Veranstaltungen in den
29.08.00
jeweiligen Horteinrichtungen
(siehe Aushang der Einrichtungen)
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Besuch des Kreativtages im
30.08.00
“Haus der Jugend” (Hort I und ll)
Besuch des Kreativtages im
31.08.00
“”Haus der Jugend” (Hort “Kunterbunt”)
geplante Veranstaltungen in der
01.09.00
jeweiligen Horteinrichtung
(siehe Aushang der Einrichtungen)
(Änderungen vorbehalten)
Unkostenbeitrag ist bei der Einrichtung zu erfragen.
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Jugendclub „Schalom“
Zu finden und telefonisch zu erreichen:
Bahnhofstr_ 12,
Großräschen 03 57 53/ 1 57 62
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Ferienspiele
im Hort 1
Zu finden und telefonisch zu erreichen:
Gartenstraße 1,
Großräschen 03 57 53 I 50 08
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 06:00 bis 17:00 Uhr
Do.
Fr.
27.07.00
28.07.00
Fahrt nach Großkoschen
Badespaß im FEZ
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09.08.00
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10.08.00
11.08.00
Sport und Spaß im FEZ
Besuch des Kinos im “Haus der Jugend”
Ein Tag mit Polizei und Verkehrswacht
Neptunfest (Beginn 09:30 Uhr)
Badespaß im FEZ
Wir gehen baden
Wanderung nach Großräschen-Ost
Besuch der Clownshow im
“Haus der Jugend”
Fahrt nach Kleinwelka
Wir tummeln uns im FEZ
Öffnungszeiten während der Sommerferien:
Montag und Freitag von 14:00 bis 22:00 Uhr
jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
von 10:00 bis 21:00 Uhr
27.07.00
01.08.00
02.08.00
03.08.00
08.08.00
09.08.00
10.08.00
Fahrradtour mit Picknick, Baden,
Museumbesuch
Kreativtag, Brot backen
Sport und Spiele
Grillen
Kreativtag, Moosgummi
Sport und Spiele
Besuch bei der Polizei
n der Woche vom 14.08. - 18.08.00 Fahrt nach Gröden auf
einen Campingplatz.
Der “Schalom” bleibt in dieser Woche geschlossen.
22.08.00
23.08.00
24.08.00
Kreativtag, herstellen von
kleinen Geschenken
Sport und Spiele
Besuch “Lausitzring”
Kreativtag,
Pegasushaus Senftenberg
Sport und Spiele
30.08.00
Abschlussfest mit Cocktailparty
31.08.00
(Änderungen vorbehalten)
Unkostenbeitrag ist bei der Einrichtung zu erfragen.
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Freizeitbetreuung (ABM) im
„Haus der Jugend"
Zu finden und telefonisch zu erreichen: "Haus der Jugend",
E.-Thälmann-Str. 32, Großräschen
über "JC 94” e.V. 03 57 53 I 59 15 oder über
Jugendarbeit 03 57 53 I 1 42 85
Öffnungszeiten
während der Sommerferien:
Montag bis Freitag:
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Tischtennisturnier, Basteln, Enkaustik
Grillnachmittag,
09.08.00
Sport und Spiele im Freien
16.08.00
Sport und Spiele im FEZ
Mi.
23.08.00
Spaghetti kochen und essen
Mi.
30.08.00
Mi.
Dartturnier
(Änderungen vorbehalten)
Unkostenbeitrag ist bei der Einrichtung zu erfragen.
Mi.
Mi.
02.08.00
„Sonnenblume“ e. V.
Zu finden und telefonisch zu erreichen:
Stadthaus, Rosa-Luxemburg-Str. 30,
Großräschen 03 57 53 I 1 67 37
Öffnungszeiten
während der Sommerferien:
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
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Kochen
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Gestaltungsarbeiten mit Holz
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16.0800
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Arbeiten mit Salzteig
Basteln, Freizeitgestaltung
Kochen
Grillen, Spiele im Freien
Computer, Video
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22.08.00
Mi.
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Überraschungstag
Beschäftigung mit Wolle,
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Kochen
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Computer, Video
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28.08.00 bis
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Anfertigung von Kostümen
Abschlussfeier "Lumpen-Geister-Ball”
31.08.00
(Anderungen vorbehalten)
Unkostenbeitrag 1,00 DM pro Tag/Person.
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Es ist wieder soweit!
Ab September 2000 beginnen im Verein "Sonnenblume" die
neuen Kurse:
Nähen, Kreatives Gestalten, Modellieren, Kochen
Habt Ihr Interesse? Dann kommt Euch während der Ferien
anmelden. Montag - Donnerstag von 9:00 - 15:00 Uhr
Wo?: Verein "Sonnenblume"
Stadthaus, Rosa-Luxemburg-Straße 30
Wir wünschen Euch schöne Ferien und freuen uns auf Euren
Besuch.
Der "Sonnenblume"-Verein
Kinder- und Jugendbetreuung der
ASE Großräschen im Stadthaus
Zu finden und telefonisch zu erreichen:
Stadthaus, Rosa-Luxemburg-Str. 30,
Großräschen 03 57 53 I 1 63 33
Öffnungszeiten
während der Sommerferien:
Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Täglich wird eine individuelle Freizeitgestaltung (z.B. Tischtennis, Dart, Billard, Nintendo, Karten- und Gesellschaftspiele
sowie Bastelarbeiten) angeboten.
von Mi. 09.08.00 bis Fr. 11.08.00
~ 3-Tagesfahrt mit Übernachtung zum "Drochower
Landhof'
(in frischer Luft entspannen, Besuch des Streichelzoos,
bei der Tierfütterung helfen, grillen, Knüppelkuchen am Lagerfeuer backen, frisches Brot oder Kuchen aus dem Backofen essen und nähere Umgebung mit dem Fahrrad erkunden)
Abfahrt:
Treffpunkt:
09.08.00 um 09:30 Uhr mit dem Fahrrad
Stadthaus Großräschen
Weitere Informationen erhalten Sie von der Kinder- und
Jugendfreizeitgestaltung im Stadthaus.
Bei Interesse Anmeldung bis 20.07.00 im Stadthaus.
Freizeit- und Erholungszentrum
(Freibad)
Zu finden und telefonisch zu erreichen:
Karl-Marx-Str. 9,
Großräschen 03 57 53 I 6044
Öffnungszeiten:
20.07.00 blS 03.09.00
täglich von 10:00 bis 21:00 Uhr
04.09.00 bis Saisonende
Montag bis Freitag von 13:00 bis 20:00 Uhr
Samstag und Sonntag von 10:00 bis 20:00 Uhr
Sa_12.08.00 ab 10:00 Uhr Piratenfest
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Amtsblatt des Amtes G ßr'
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Jugendclub „JC 94" e. V.
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag/Sonntag 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr
(Änderungen bei Veranstaltungen vorbehalten)
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19.08.00
09.08.00
24.08.00
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Gross- und Einzelhandel
Vermietung
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15:00 Uhr Theater AG
15:00 Uhr AG Kochen
und Backen
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Es gibt bei uns außerdem:
Speis und Trank, auch mit Gesang und das im netten Kreise
sowie Basteleien (mehr für die Kleinen) & fette Partys (für
die Kleinen & Großen), soziale Beratung 8. Unterstützung usw.
Du hast Geburtstag oder nicht Geburtstag, einen Anlass für eine
Party gibt's immer und bei uns kannst du sie kostengünstig steigen lassen (bitte rechtzeitig bei Katrin oder Joschi melden).
Wir sind:
Joschi & Katrin als die sozialarbeitenden, sowie die Leute
vom Jugendclub und natürlich ihr, wenn ihr wollt und könnt
Zu finden sind wir:
Jugendclub “JC 94” e.V. / HdJ, E.-Thälmann-Straße 32,
Großräschen. Die Infoline ( 03 57 53 ) 59 15
28.07.00
Club - Disco
20:00 Uhr Jugendclub
(Eintritt 3,00 DM)
Kinotage
15.08.00
16.08.00
17.08.00
BUDl6'H'S
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Tägliche Angebote:
Gesellschafts- und Computerspiele, Dart, Fußballkicker, Billard, Internetcafe
Jeden Montag
Jeden Dienstag
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R.-Breitscheid-Str. 24
(Am Marktplatz)
01983 Großräschen
10:00 Uhr (FSK 6)
21:30 Uhr (FSK 16), (bei gutem Wetter Open Air)
10:00 Uhr (FSK 6), (Eintritt jeweils 1,00 DM)
Dartturnier, 18:00 Uhr Jugendclub
(Startgebühr 2,00 DM)
Skatturnier, 13:00 Uhr Haus der Jugend
(Startgebühr bitte Aushang beachten)
Clownsshow, 10:00 Uhr Haus der Jugend
(Eintritt 2,00 DM)
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01983 GROSSRASCHEN
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Telefonische Anmeldung unter einer der Tel. - ltluıttmern,---,
Dietlind Gennermann 03 54 34/703
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rer; 03573/702727
am 23.00., 04.10. und 15.11.2000.
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Sommer Schluß Verkauf
(ort a zeit, bitte Aushänge beachten)
Antje zebeı 03 54 34/1 2161,
ı-ıetrtrun Bertram 03 54 34/1 32 ss,
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° Vermietung und Verkauf von Werkzeugen
und Maschinen
° Verkauf von Waren für Haus, Hof, Bau
und Garten
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Markisen
Geschwister-Scholl-Straße 42, 03229 Altdöbern
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Geburten im Geburtshaus, Geburten im Krankenhaus
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Funk 0172/9845889
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rei./Fax 035753/3102
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Club-Disco, 20:00 Uhr im Jugendclub
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