2003 - Intertainment AG

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2003 - Intertainment AG
Titel_D_9.04
20.09.2004
13:19 Uhr
Seite 1
GESCHÄFTSBERICHT
2003
INTERTAINMENT
Aktiengesellschaft
INT_GB-03_Umschlag_D_10.04
18.10.2004
15:57 Uhr
Seite 2
Intertainment AG
Kennzahlen
2003
2002
6,0
19,0
-8,9
-16,2
-28,7
-13,7
-9,3
-17,0
Jahresüberschuss (in Mio. Euro)
-14,1
-16,1
Ergebnis pro Aktie (in Euro)
-1,20
-1,37
23
23
Umsatzerlöse (in Mio. Euro)
EBIT (in Mio. Euro)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (in Mio. Euro)
Ergebnis vor Steuern (in Mio. Euro)
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
Geschäftsbericht 2003
Eckdaten der Aktie
Wertpapierkennnummer/ISIN
ISIN: DE0006223605
Grundkapital
15.005.155,09 Euro
Anzahl der Aktien
11.739.013
Ausgabepreis 08.02.1999
36,00 Euro
splitbereinigt (1:2)
18,00 Euro
Jahresschlusskurs* am 31.12.2003
3,39 Euro
Höchstkurs* 2003 (11.07.2003)
5,25 Euro
Tiefstkurs* 2003 (12.03.2003)
1,45 Euro
Aktionärsstruktur zum 31.12.2003
Rüdiger Baeres
52,86 %
Familie Baeres
9,38 %
übriges Management, Aufsichtsrat
0,20 %
Streubesitz
37,56 %
*Schlusskurse im Xetra-Handel
Herausgeber
Finanzkalender
Veröffentlichung 3-Monats-Bericht 2004
Veröffentlichung 6-Monats-Bericht 2004
Hauptversammlung
Veröffentlichung 9-Monats-Bericht 2004
Redaktion und Realisation
27.
27.
29.
30.
September 2004
September 2004
Oktober 2004
November 2004
Kontakt
Intertainment AG
Investor Relations
Osterfeldstraße 84
D-85737 Ismaning
Impressum
Telefon: +49 (0)89 21699-0
Telefax: +49 (0)89 21699-11
www.intertainment.de
E-Mail: [email protected]
Intertainment AG,
Ismaning
Intertainment AG,
Investor Relations, und
bw media, München
Fotos
bw photoagentur,
Intertainment
Druck
Color-Offset GmbH,
München
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Seite 2
Intertainment AG
ACHTUNG:
das ist Umschlag
und befindet sich in
der anderen Datei
Geschäftsbericht 2003
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Seite
4
Bericht des Aufsichtsrates
Seite
6
Seit
8
Chronologie des Komplexes „Franchise Pictures”
Seite
10
Investor Relations
Seite
14
Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss
Seite
18
Konzern- und AG-Lagebericht
Seite
19
Konzernbilanz
Seite
44
Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
Seite
46
Konzern-Kapitalflussrechnung
Seite
47
Konzern: Entwicklung des Eigenkapitals
Seite
48
Konzernanhang
Seite
49
Konzern: Entwicklung des Anlagevermögens
Seite
78
Konzern-Bestätigungsvermerk
Seite
80
AG-Bilanz
Seite
82
AG-Gewinn- und -Verlustrechnung
Seite
84
AG-Anhang
Seite
85
AG: Entwicklung des Anlagevermögens
Seite
98
Corporate Governance
AG-Bestätigungsvermerk
Seite 100
Stichwortverzeichnis
Seite 102
3
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Seite 4
Vorwort
Vorwort
Geschäftsbericht 2003
Liebe Aktionärinnen,
liebe Aktionäre,
Achim Gerlach, Finanzvorstand
4
Rüdiger Baeres, Vorsitzender des Vorstands
dreieinhalb Jahre können eine sehr lange
– unseren Bemühungen, das operative Ge-
dem Filmproduzenten Kopelson Entertain-
Die mündliche Verhandlung soll Anfang
Zeit sein. So lange hat es gedauert, bis
schäft von Intertainment trotz der extre-
ment – und der Verkauf unserer Lizenz-
2005 beginnen und wird rund zwei Mo-
endlich das Hauptverfahren unserer Be-
men Auswirkungen des Betrugs wieder
rechte an „Rudolph mit der roten Nase“.
nate dauern. Unser Ziel in dem Verfahren
trugsklage gegen den amerikanischen
anzuschieben
Einige der Maßnahmen wurden erst An-
ist es, ein Urteil zu erreichen, durch das wir
Filmproduzenten Franchise Pictures, Toch-
– einem sehr zähen Ringen gegen Franchise
fang 2004 vertraglich vereinbart, wirkten
die Bank und die Versicherungsgesellschaf-
tergesellschaften von Franchise und Elie
und alle anderen am Betrug beteiligten
sich aber auf unsere Geschäftszahlen für
ten für die uns aus dem Franchise-Prozess
Samaha, den CEO von Franchise, verhan-
Unternehmen
das Geschäftsjahr 2003 aus. Und sie wer-
zustehenden 121,7 Millionen US-Dollar,
delt und entschieden wurde. Dabei fällte
– und allzu oft enttäuschten Hoffnungen
den sich auch in den zukünftigen Zahlen-
oder zumindest einen wesentlichen Teil
die neunköpfige Jury am Federal District
im Zusammenhang mit dem Verfahren –
werken niederschlagen. Denn sie betreffen
daraus, in Regress nehmen können.
Court in Santa Ana bei Los Angeles im Juni
insbesondere auch bei Ihnen, unseren
direkt unser operatives Geschäft.
Wenn das Schiedsgerichtsverfahren ent-
2004 ein einstimmiges Urteil zu unseren
Aktionären.
Um so wichtiger ist es, dass wir den Ge-
schieden ist, werden weit über vier Jahre
Gunsten. Insgesamt wurden Intertainment
Am frustrierendsten war dabei die Tat-
samtkomplex Franchise Pictures endlich
seit der Einreichung unserer Klage gegen
im Rahmen des Verfahrens 121,7 Millio-
sache, dass das Hauptverfahren gegen
ad acta legen und im Anschluss daran un-
Franchise Pictures vergangen sein. Dank
nen US-Dollar zugebilligt. Damit haben wir
Franchise Pictures insgesamt dreimal ver-
ser operatives Geschäft wieder aufbauen
des Franchise-Urteils haben wir zumindest
den wesentlichen Schritt zur erfolgreichen
schoben wurde und sich eine Entscheidung
können. Deshalb konzentrieren wir uns zur
eine sehr gute Grundlage dafür geschaf-
Beilegung des gesamten Betrugskomple-
damit immer wieder verzögerte. Dies kam
Zeit darauf, unsere aus dem Urteil zusteh-
fen, dass dies letztlich keine verlorenen
xes hinter uns.
unseren Prozessgegnern zugute, da es
enden Rechte in den USA durchzusetzen
Jahre für Intertainment gewesen sein wer-
Auch wenn das Hauptverfahren teilweise
Intertainment wirtschaftlich stark belastete.
und parallel dazu das zweite große Verfah-
den.
von persönlichen Verleumdungen geprägt
So mussten wir im Sommer 2003, nach der
ren im Rahmen des Gesamtkomplexes vor-
war, war es richtig, dass wir die Klage kon-
völlig überraschenden dritten Verschie-
zubereiten: das Schiedsgerichtsverfahren
sequent gegen alle Widerstände und trotz
bung des Hauptverfahrens, sehr einschnei-
gegen die anderen am Betrug von Fran-
hoher
dende Schritte einleiten, um das Überleben
chise Pictures beteiligten, aber noch nicht
durchgefochten haben.
unseres Unternehmens zu sichern. Dazu
verurteilten Gesellschaften. Dabei handelt
Wie Sie wissen, hatten wir die Klage im
gehörte die Reorganisation des US-Ge-
es sich insbesondere um die Comerica
Rüdiger Baeres
Dezember 2000 eingereicht. Die Jahre
schäfts – in diesem Zusammenhang been-
Bank und die Versicherungsgesellschaft
Vorsitzender des Vorstands
danach waren insbesondere geprägt von:
deten wir z. B. unsere Kooperation mit
Film Finances.
der Intertainment AG
Belastungen
für
Intertainment
5
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Bericht des Aufsichtsrates
Bericht des Aufsichtsrates
Geschäftsbericht 2003
Bericht des Aufsichtsrates
Dr. Matthias Heisse, Vorsitzender
6
Dr. Wilhelm Bahner, stellv. Vorsitzender
Wolfgang Blauberger, Mitglied
Der Aufsichtsrat hat während des Berichtszeitraums
In seiner ersten Sitzung am 29.01.2003 diskutierte
besprochen. Der Aufsichtsrat faßte sodann am
endenden Geschäftsjahres unter regelmäßiger Infor-
die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Auf-
der Aufsichtsrat eingehend mit dem Vorstand den
17.09.2003 den Beschluss, Herrn Baeres für weitere
mation des Aufsichtsrates fertiggestellt und die Buch-
gaben wahrgenommen und die Geschäftsführung
Stand der prozessualen Auseinandersetzung mit der
drei Jahre zum Vorstandsvorsitzenden der Gesell-
führung, den Jahresabschluss und den Lagebericht
der Gesellschaft kontinuierlich überwacht und bera-
Franchise-Gruppe und der Comerica Bank sowie stra-
schaft und Herrn Gerlach ebenfalls für weitere drei
der Intertainment AG ebenso wie den Konzernab-
ten. Er hat sich vom Vorstand regelmäßig über die
tegische Fragen für das Geschäftsjahr 2003. In der
Jahre zum Finanzvorstand der Gesellschaft zu bestel-
schluss und den Konzernlagebericht jeweils mit einem
Entwicklung der Gesellschaft und über wichtige
Sitzung vom 24.02.2003 wurden maßgeblich der
len. In der Sitzung vom 22.09.2003 wurde Herr Dr.
eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Geschäftsvorfälle informieren lassen und diese mit
Stand der Prozessführung in den USA sowie die Zu-
Bahner zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzen-
Den schriftlichen Prüfungsbericht hat der Abschluss-
dem Vorstand besprochen.
kunftsstrategie für die Gesellschaft besprochen. Am
den bestellt, nachdem der vormalige stellvertretende
prüfer dem Aufsichtsrat am 15.09.2003 zugeleitet.
Neben der Entwicklung des laufenden Geschäfts und
27.03.2004 legte der Vorstand die vorläufig aufge-
Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Ernst Pechtl, sein
Dem Ergebnis der Prüfung hat der Aufsichtsrat –
wichtigen geschäftlichen Einzelvorgängen wurden
stellten Jahresabschlüsse 2002 der Gesellschaft dem
Amt mit Wirkung zum 22.09.2003 niedergelegt
entsprechend den von KPMG aufgestellten, ein-
insbesondere unternehmensstrategische Entschei-
Aufsichtsrat vor. In dieser Sitzung erfolgte zudem
hatte und Herr Wolfgang Blauberger durch Beschluss
schränkenden Prämissen – in der Bilanzsitzung vom
dungen sowie die künftige Finanzierung einschließ-
eine eingehende Besprechung strategischer Fragen
des Amtsgerichts München mit Wirkung zum
18.09.2004 zugestimmt und nach eingehender Erör-
lich der Liquiditätssicherung der Gesellschaft bespro-
und des Stands der Prozessführung in den USA. In
22.09.2003 zum neuen Aufsichtsratsmitglied der
terung und Diskussion der aufgeworfenen bilanziellen
chen. Zu den entsprechenden Vorschlägen des
der Sitzung vom 10.04.2003 besprach der Aufsichts-
Gesellschaft bestellt worden war. Zudem wurde in
Fragestellungen den Jahresabschluss der Intertain-
Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit aufgrund
rat einen neuen, vom Vorstand vorgelegten Entwurf
dieser Sitzung vom 22.09.2003 der Stand der Ver-
ment AG zum 31.12.2003 und den Konzernjahresab-
gesetzlicher oder satzungsmäßiger Regelung erfor-
des Konzernabschlusses sowie die vorläufig aufge-
handlungen mit der HypoVereinsbank besprochen.
schluss zum 31.12.2003 gebilligt.
derlich, nach gründlicher Prüfung sein Votum abge-
stellten Einzeljahresabschlüsse 2002 der Gesellschaft.
In der Sitzung vom 19.12.2003 wurden der Stand der
Der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft
geben. Eingehend hat der Aufsichtsrat darüber hin-
In dieser Sitzung erfolgte eine eingehende Bespre-
Verhandlungen mit dem US-Filmstudio Paramount
haben im vergangenen Jahr großes Engagement
aus mit dem Vorstand die für die Gesellschaft
chung der vom Vorstand der Gesellschaft und der
Pictures, mit dem amerikanischen Filmproduzenten
gezeigt, um das Unternehmen trotz der schwierigen
bestehenden Risiken aus der prozessualen Auseinan-
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG aufgeworfe-
Kopelson Entertainment und der HypoVereinsbank
Lage voranzubringen. Aufgrund des hohen Arbeits-
dersetzung mit der Franchise-Gruppe und weiteren
nen bilanziellen Fragestellungen. In der Sitzung vom
sowie die weitere Finanzierung der Gesellschaft ein-
einsatzes aller konnte auch Mitte des Jahres ein her-
Parteien erörtert.
23.06.2003 berichtete der Vorstand ausführlich über
gehend besprochen.
ausragender Erfolg in den USA durch den Gewinn
Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2003
den Stand der Jahresabschlüsse der Gesellschaft und
Die Hauptversammlung vom 22.09.2003 hat die
des Schadensersatzprozesses gegen Franchise Pictu-
neun Sitzungen abgehalten. Zusätzlich dazu gab es
ihrer Tochtergesellschaften. In den Tagen danach hat
KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft Aktiengesell-
res u. a. erzielt werden. Der Aufsichtsrat spricht allen
regelmäßige Kontakte mit dem Vorstand der Gesell-
die KPMG ihre Prüfungen hinsichtlich der Buch-
schaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin und
Beteiligten für diesen besonderen Einsatz seinen
schaft, in denen wichtige Einzelvorgänge besprochen
führung, des Jahresabschlusses und des Lageberich-
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das
Dank und seine Anerkennung aus.
und beraten wurden. Der Aufsichtsrat hat sich insbe-
tes der Intertainment AG ebenso wie hinsichtlich des
Geschäftsjahr 2003 gewählt.
sondere in mehreren Sitzungen nachhaltig mit der
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes
In der Sitzung vom 05.08.2004 legte der Vorstand
strategischen Ausrichtung und der Sanierung der
des am 31.12.2002 endenden Geschäftsjahres unter
dem Aufsichtsrat die Entwürfe des Konzernabschlus-
Gesellschaft, insbesondere deren Liquiditätssicherung
regelmäßiger Information der Aufsichtsrates fertig-
ses sowie der Einzeljahresabschlüsse 2003 der Gesell-
und verschiedenen Anpassungsmaßnahmen in Rich-
gestellt. Hierüber berichtete der Aufsichtsrat bereits
schaft vor. In dieser Sitzung erfolgte eine eingehende
tung Kosten und Struktur auseinandergesetzt und in
ausführlich in seinem Bericht über das Geschäftsjahr
Besprechung der vom Vorstand der Gesellschaft
enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand entspre-
2002 vom 11.07.2003. Dem Ergebnis der Prüfung
und der KPMG aufgeworfenen bilanziellen Fragestel-
chende Konzepte entwickelt. Zudem standen die
hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 11.07.2003
lungen. In den Tagen danach hat die KPMG ihre
künftige Finanzierung der Gesellschaft insbesondere
zugestimmt.
Prüfungen hinsichtlich der Buchführung, des Jahres-
in Bezug auf die Produktion des Films „Twisted“ und
Am 16.09.2003 wurden ausführlich der Stand der
abschlusses und des Lageberichtes der Intertainment
die Prozesse in den USA im Vordergrund der Bespre-
Prozessführung in den USA, die weitere Finanzierung
AG ebenso wie hinsichtlich des Konzernabschlusses
Dr. Matthias Heisse
chungen.
der Gesellschaft sowie Vorstandsangelegenheiten
und Konzernlageberichtes des am 31.12.2003
Vorsitzender
München, den 18. September 2004
Der Aufsichtsrat
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Seite 8
Corporate Governance
Corporate Governance
Geschäftsbericht 2003
Corporate Governance bei Intertainment
Reform des Aktien- und Bilanzrechts zur
eine langfristige Wertschöpfung ausge-
Transparenz und Publizität (Transparenz-
richtete Leitung sowie Kontrolle eines
und Publizitätsgesetz, das am 19.07.2002
Unternehmens. Die Corporate-Governan-
in Kraft getreten ist) Rechnung getragen.
Vorstand und Aufsichtsrat verpflichten
wegen der branchenüblichen Besonderhei-
ce-Grundsätze enthalten Regelungen für
Beispielsweise hat es Intertainment durch
sich, die Empfehlungen des Deutschen
ten der Abrechungsmodalitäten die Vier-
das gesamte System der Leitung und Über-
die Änderung der Satzung ermöglicht, dass
Corporate-Governance-Kodex mit folgen-
Monats-Frist gemäß § 77 in Verbindung
wachung der Gesellschaft, einschließlich
zukünftige Hauptversammlungen grund-
den Ausnahmen weitestgehend umzusetz-
mit § 62 Abs. 3 S. 1 Börsenordnung für die
der Unternehmensorganisation, der ge-
sätzlich auch auszugsweise oder vollstän-
en:
Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Stan-
schäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien
dig im Internet übertragen werden kön-
sowie der internen und externen Mechanis-
nen. Die Form der Übertragung wird
■ Die Empfehlung in Kodex-Ziffer 3.8
schlusses und die Zwei-Monats-Frist gem.
men zur Kontrolle und Überwachung. Hier-
gegebenenfalls
Satz 2 sieht vor, dass ein angemessener
§ 78 in Verbindung mit § 63 Abs. 8 S. 1
zu zählen insbesondere die effiziente Zu-
Hauptversammlung bekannt gemacht.
Selbstbehalt vereinbart werden soll, wenn
Börsenordnung für die Frankfurter Wert-
die Gesellschaft für Vorstand und Auf-
papierbörse (Prime Standard) für die Ver-
sichtsrat
öffentlichung von Zwischenberichten ein-
in
der
Einladung
zur
sammenarbeit zwischen Vorstand und
Aufsichtsrat, die Transparenz des Unternehmensgeschehens sowie die Achtung
Videokonferenzen möglich
der Aktionärsinteressen.
berichte binnen 45 Tagen nach Ende des
Berichtszeitraums
öffentlich
zugänglich
sein sollen. Die Intertainment AG wird
dard) zur Veröffentlichung des Konzernab-
eine
D&O-Versicherung
ab-
schließt. Vorstand und Aufsichtsrat der In-
halten.
tertainment AG sind der Ansicht, dass die
Eine an den internationalen Standards aus-
Aufsichtsratssitzungen können zukünftig
handelnden Organe auch ohne einen
gerichtete und für internationale Investo-
auch in Form einer Videokonferenz abge-
Selbstbehalt ihre Aufgaben verantwor-
ren transparente Corporate Governance
halten werden. Darüber hinaus können
tungsbewusst und motiviert in vollem
hat für die Intertainment AG einen hohen
Aufsichtsräte, die im Ausland ansässig sind,
Umfang wahrnehmen werden. Daher wird
Stellenwert.
ausnahmsweise auch im Wege der Bild-
Intertainment künftige D&O-Versicherun-
Der für das Unternehmen gültige Corpora-
und Tonübertragung an der Hauptver-
gen nicht mit Selbstbehalt abschließen.
te-Governance-Kodex steht auf der Inter-
sammlung teilnehmen, sofern die Übertra-
■ Die Empfehlung in Kodex-Ziffer 4.2.4
netseite
gung in beide Richtungen gewährleistet
sieht vor, dass die Vergütung der Vorstands-
www.intertainment.de in der Rubrik „Die
wird.
mitglieder im Anhang des Konzernabschlus-
Aktie“, „Coporate Governance“, zur Ein-
Erhöhte Transparenz durch
Satzungsänderungen
Gültiger Kodex
im Internet abrufbar
der
Intertainment
AG
unter
Im Mai 2003 legte die „Regierungskom-
ses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen
sichtnahme zur Verfügung. Diesem Kodex
In der Hauptversammlung vom 22. Sep-
mission Deutscher Corporate Governance
Komponenten und Komponenten mit lang-
ist zu entnehmen, welche Anregungen In-
tember 2003 hat Intertainment zahlreiche
Kodex“ eine neue Fassung des Deutschen
fristiger Anreizwirkung ausgewiesen wer-
tertainment freiwillig neben den verpflich-
Satzungsänderungen der Hauptversamm-
Corporate-Governance-Kodex vor. Vor-
den soll. Die Angaben sollen individuali-
tenden Empfehlungen umgesetzt hat.
lung zur Abstimmung gestellt, die zu einer
stand und Aufsichtsrat der Intertainment
siert erfolgen. Intertainment verzichtet im
erhöhten Transparenz des Unternehmens
AG haben zuletzt am 19. Dezember 2003
Rahmen dieses Geschäftsberichtes auf eine
beitragen bzw. die Zusammenarbeit zwi-
eine Entsprechenserklärung gemäß § 161
individualisierte Veröffentlichung.
schen Vortand und Aufsichtsrat erleich-
Aktiengesetz abgegeben, die den Ände-
■ Ziffer 7.1.2 des Kodex sieht vor, dass
tern. Mit den Änderungen in der Satzung
rungen des neuen Kodex Rechnung trägt.
der Konzernabschluss binnen 90 Tagen
hat Intertainment damit weitestgehend der
8
Index-Umsetzung bis auf
wenige Ausnahmen
Corporate Governance bedeutet die auf
nach Geschäftsjahresende, die Zwischen-
9
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20:33 Uhr
Seite 10
Chronologie des Komplexes „Franchise Pictures“
Chronologie des Komplexes „Franchise Pictures“
Chronologie des Komplexes
„Franchise Pictures“
An dieser Stelle veröffentlicht Intertainment
Ausführliche Erläuterungen zu den im Be-
zum besseren Verständnis von Abläufen
richtszeitraum relevanten Vorgängen im
und Zusammenhängen eine Chronologie
Rahmen des Komplexes sind im Lagebe-
zum Betrugskomplex „Franchise Pictures“.
richt ab Seite 20 zu finden.
12/2001
➜
Die Richterin setzt den 3. Juni 2002 als Abschlusstermin für das Beweiserhebungsverfahren (Discovery) fest und bestimmt als Verhandlungstermin den 19. November
2002 (zehntägiges Jury-Verfahren).
01/2002
➜
Das Gericht verfügt unter Aufgabe von Zwangsgeldern, dass Franchise Pictures
Budget-Dokumente herausgeben muss und keine „Vertraulichkeit“ von Franchise
Pictures geltend gemacht werden kann.
Das Gericht verfügt erneut Zwangsgelder gegen Franchise Pictures wegen nicht
vollständiger Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit Film-Budgets.
➜
Chronologie des Rechtsstreits mit Franchise Pictures
12/2000
➜
➜
Vergleichsverhandlungen mit Andrew Stevens, President und COO von Franchise
Pictures, scheitern.
Intertainment erhebt Klage gegen Franchise Pictures vor dem Federal District
Court in Los Angeles.
Franchise Pictures reagiert mit Gegenklage beim California State Court.
02/2001
➜
Intertainment reicht Klage gegen die Imperial Bank (heute Comerica Bank) ein.
04/2001
➜
Der Richter entscheidet, dass das Verfahren gegen Franchise ruht und vorrangig
das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank zu betreiben ist.
05/2001
➜
Intertainment nimmt ohne Anerkennung von Rechten die Klage gegen die Comerrica Bank zurück, um das Gerichtsverfahren gegen Franchise Pictures weiterverfolgen zu können.
➜
06/2001
➜
Der Richter hebt die vorübergehende Aussetzung des Verfahrens gegen Franchise
Pictures auf.
08/2001
➜
Intertainment reicht die dritte Fassung (Aktualisierung) der Klageschrift gegen
Franchise Pictures ein.
Der Beginn der Hauptverhandlung wird für den 10. September 2002 festgelegt.
Der Abschluss der Beweisaufnahme (Discovery) ist zum 27. Mai 2002 terminiert.
➜
09/2001
➜
➜
➜
10/2001
➜
➜
10
Das Gericht verfügt, dass Franchise Pictures von Intertainment vorgelegte Fragebögen zu den Film-Budgets beantworten muss, um die es in dem Rechtsstreit geht.
Außerdem gibt das Gericht einem Antrag von Intertainment statt, der die Comerica Bank zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet.
Das Gericht weist einen Antrag der Comerica Bank zurück, mit dem die Bank die
Herausgabe von Dokumenten an Intertainment wegen ,,Vertraulichkeit“ verweigern wollte.
Das Gericht verfügt, dass Film Finances Canada Dokumente vorlegen und Fragen
zu den Budgets beantworten muss.
Der Fall wird einer neuen Richterin zugeteilt, weshalb es zu Verschiebungen der
Prozesstermine kommt.
02/2002
➜
Das Gericht verfügt Zwangsgelder gegen die Comerica Bank wegen Nichtbeachtung von gerichtlichen Verfügungen.
04/2002
➜
Intertainment beantragt eine Pfändungsverfügung („writ of attachment“) in Höhe
von 24 Mio. US-Dollar gegen Franchise, um den Zugriff auf zumindest einen Teil
der Gelder bei Franchise zu sichern.
05/2002
➜
Der Federal District Court in Los Angeles befindet zwei von drei RICO-Klagen
(„Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act“) gegen Franchise Pictures
und deren Geschäftsführer, Samaha und Stevens, für zulässig. Mit diesem Anspruch
können Opfer von organisierter Kriminalität die dreifache Schadenssumme sowie
den Ersatz der Anwaltskosten geltend machen. Ferner erachtet das Gericht die Behauptung einer kriminellen Vereinigung, die die Comerica Bank und WorldWide
Film Completion mit einschließt, für zulässig.
08/2002
➜
Intertainment beantragt vor Gericht, dass über die Franchise-Gegenklage vom
21.12.2000 im summarischen Verfahren und nicht vor einer Jury entschieden werden soll.
11/2002
➜
Der Anwalt von Franchise berichtet in einer Pretrial-Conference über mögliche
Probleme in der Prozessvertretung. Der Termin für die Hauptverhandlung vom
19. November 2002 wird aufgehoben. Eine neue Pretrial-Conference wird für den
16. Dezember 2002 anberaumt, in der über den neuen Termin zur Hauptverhandlung entschieden wird.
Der Magistrate Judge gibt dem von Intertainment gestellten Antrag auf gerichtliche
Pfändungsverfügung („writ of attachment“) über Teile des Vermögens von Franchise nicht statt. Diese Entscheidung bleibt ohne Auswirkung in der Hauptsache.
Der Magistrate Judge hebt auf Initiative von Intertainment die von Franchise beantragte Anordnung der Vertraulichkeit für Prozessdokumente („protective order“) auf.
➜
➜
12/2002
➜
➜
12/2002
➜
Geschäftsbericht 2003
Das Gericht akzeptiert die Mandatsniederlegung der Anwälte von Franchise
Pictures.
Das Gericht verschiebt den Beginn der Hauptverhandlung auf den 5. August 2003.
Intertainment nimmt die Klage gegen die Comerica Bank wieder auf und erweitert
diese um WorldWide Film Completion, Film Finances und leitende Angestellte der
drei Unternehmen.
11
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17.10.2004
20:33 Uhr
Seite 12
Chronologie des Komplexes „Franchise Pictures“
Chronologie des Komplexes „Franchise Pictures“
Geschäftsbericht 2003
Chronologie des Rechtsstreits mit Franchise Pictures
01/2003
➜
Franchise bestellt neue Anwälte.
02/2003
➜
Die Comerica Bank eröffnet ein Schiedsgerichtsverfahren gegen Intertainment
wegen Zahlungsverpflichtungen zum Film „Driven“.
06/2003
➜
Die zuständige Richterin bestätigt im Rahmen einer Pretrial-Conference
den 5. August 2003 als Beginn der Hauptverhandlung im Rechtsstreit gegen
Franchise.
Im Rahmen einer Anhörung vor dem State Court gab der zuständige Richter dem
Antrag der Comerica Bank statt, die Klage von Intertainment bis zur Entscheidung
im Schiedsgerichtsverfahren ruhen zu lassen.
Intertainment erreicht durch Erwiderungen und Gegenklagen, dass das von der
Comerica Bank eingeleitete Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Driven“ deutlich
ausgeweitet wird und dadurch alle strittigen Franchise-Filme umfasst, die von der
Bank finanziert wurden, sowie sämtliche Schadensersatzansprüche, die Intertainment in der Klage vor dem State Court gegen die Bank sowie die Versicherungsgesellschaften geltend macht. Die Comerica Bank weitete ihre Ansprüche im
Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens auf alle Franchise-Filme aus, für die Intertainment die zweite Rate an die Bank nicht gezahlt hat.
Die in Hongkong ansässige Briefkastenfirma „International Motion Pictures
Corporation“ leitet ein Schiedsgerichtsverfahren gegen Intertainment wegen des
Franchise-Films „Tracker“ ein. Sie verlangt 3,3 Mio. US-Dollar zuzüglich Zinsen.
➜
➜
➜
07/2003
Das Gericht verschiebt den Beginn der Hauptverhandlung erneut und fordert die
Parteien dazu auf, sich auf einen neuen Gerichtstermin im März, April, Mai oder
August 2004 zu einigen.
10/2003
➜
Das Gericht bestimmt den 20. April 2004 als neuen Termin für den Beginn der
Hauptverhandlung
11/2003
➜
Der Schiedsrichter im Fall „Tracker“ verfügt, dass in den USA anfallende Zahlungen an die INTERTAINMENT Licensing GmbH bis zum Ablauf des Schiedsgerichtsverfahrens auf ein Treuhandkonto zu hinterlegen sind.
03/2004
03/2004
12
➜
➜
Das Schiedsgericht für den Gesamtkomplex „Driven“ entscheidet über den
Zeitplan des Verfahrens und legt später den Beginn der mündlichen Verhandlung
auf Anfang 2005 fest.
➜
Die für das Hauptverfahren im Fall „Franchise Pictures“ zuständige Richterin am
Federal District Court gibt die von dem Schiedsrichter im Fall „Tracker“ eingefrorenen Gelder wieder frei.
04/2004
➜
➜
➜
➜
06/2004
➜
➜
08/2004
➜
➜
➜
09/2004
Die zuständige Richterin bestätigt im Rahmen einer Pretrial-Conference den
20. April als Starttermin für der Hauptverhandlung
Am Wochenende vor dem Beginn der Hauptverhandlung schließt Intertainment mit
Andrew Stevens, dem ehemaligen Präsidenten und COO von Franchise Pictures,
einen Vergleich. Stevens persönlich gehörte zu den Verklagten. Der Vergleich enthält eine Zahlung von Stevens an Intertainment.
Am 20. April beginnt am Federal District Court in Santa Ana bei Los Angeles die
Hauptverhandlung im Schadensersatzprozess gegen Franchise Pictures.
Um ihre Ansprüche zu wahren, reicht die INTERTAINMENT Licensing GmbH im Fall
des von Franchise Pictures produzierten Films „Viva Las Nowhere“ Klage gegen die
den Film finanzierende Bank Lewis Horwitz Organisation sowie gegen zwei syndizierende Kreditinstitute ein. Intertainment fordert insgesamt 2 Mio. US-Dollar.
Intertainment gewinnt den Schadensersatzprozess im Verfahren gegen Franchise
Pictures und andere. Die neunköpfige Jury spricht am 16. Juni 2004 einstimmig
alle Beklagten des Betrugs an Intertainment für schuldig und billigt Intertainment
einen Schadensersatz in Höhe von 77,1 Mio. US-Dollar zu. Bei den unterlegenen
Parteien handelt es sich um Franchise Pictures, mehrere Tochtergesellschaften
sowie den CEO von Franchise Pictures, Elie Samaha, persönlich. Die Jury weist
zudem alle Gegenklagen von Franchise Pictures gegen Intertainment ab.
Die Jury billigt Intertainment am 18. Juni zusätzlich Strafzahlungen („Punitive
Damages“) in Höhe von 29 Mio. US-Dollar zu. Damit gewährt sie Intertainment
insgesamt 106,1 Mio. US-Dollar.
Die zuständige Richterin veröffentlicht das endgültige Urteil. In diesem Zusammenhang erkennt sie Intertainment noch Zinsen auf den entstandenen Schaden in Höhe
von 15,6 Mio. US-Dollar zu. Dadurch steigt der Gesamtanspruch von Intertainment
aus dem Betrugsprozess auf 121,7 Mio. US-Dollar. Die Richterin stellt zudem klar,
dass alle in dem Verfahren Verurteilten gesamtschuldnerisch für die 77,1 Mio. USDollar Schadensersatz sowie für die 15,6 Mio. US-Dollar Zinsen haften.
Kurz nach der Veröffentlichung des endgültigen Urteils beantragen Franchise Pictures sowie die meisten Tochtergesellschaften von Franchise Pictures Insolvenz nach
„Chapter 11“ des US-Insolvenzrechts.
Nahezu alle in den Komplex Franchise Pictures involvierten Parteien einigen sich
auf Vergleichsgespräche.
Erstes Treffen des Gläubigerausschusses von Franchise Pictures.
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17.10.2004
20:33 Uhr
Seite 14
Investor Relations
Investor Relations
Geschäftsbericht 2003
2002
Investor Relations
Die weltweit wichtigsten Aktienmärkte
mance-Index umfasst 23 an der Frankfurter
Franchise Pictures und andere stieg er dann
haben sich 2003 nach drei Jahren Baisse
Wertpapierbörse gelistete Medienaktien.
aber stark an, ehe er nach der erneuten Ver-
erholt. Am deutschen Markt legte der Deut-
Zu diesen zählt auch Intertainment.
schiebung des Prozesses wieder deutlich
Intertainment-Aktie notiert
im „Prime Standard“
sche Aktienindex (DAX) im Jahresvergleich
zurückfiel. Am Jahresende wiesen die Inter-
Im Januar 2003 wurden die Aktienmärkte
um 37 % zu. Noch besser entwickelte sich
tainment-Aktien
einem
an der Frankfurter Wertpapierbörse neu
Schlusskurs von 3,39 Euro einen Gewinn
segmentiert. In diesem Zusammenhang
von 52 % gegenüber dem Schlussniveau
wurden für den Amtlichen Markt und den
Die Entwicklung der
Intertainment-Aktie
der Prime-Media-Performance-Index. Der
Index schloss das Jahr 2003 mit einem Ge-
dennoch
mit
des Vorjahres aus. Der Jahres-Tiefstkurs
Geregelten Markt die beiden Segmente
wert Ende 2002 ab. Dabei stieg er nach ei-
Die Intertainment-Aktie folgte der Entwick-
wurde am 12. März 2003 mit 1,45 Euro
„Prime Standard“ und „General Standard“
nem schwachen ersten Halbjahr in der
lung des Branchen-Indizes nicht. Nachdem
verzeichnet, der Jahres-Höchstkurs am 11.
geschaffen. Die Segmente unterscheiden
zweiten Jahreshälfte nahezu kontinuierlich.
der Intertainment-Kurs Ende 2002 bei 2,23
Juli 2003 mit 5,25 Euro. Alle Kursangaben
sich in der Höhe der Transparenzanforde-
In den Jahren zuvor hatten sich die Medien-
Euro gelegen hatte, rutschte er in den
beziehen sich auf die jeweiligen Tages-
rungen, die an die gelisteten Unternehmen
werte deutlich schlechter als der Gesamt-
ersten Monaten 2003 deutlich unter die
Schlusskurse im Xetra-Handel.
gestellt werden. Unternehmen im General
markt entwickelt. Der Prime-Media-Perfor-
2-Euro-Marke. Im Vorfeld des für August
Ähnlich volatil wie der Kurs entwickelte sich
Standard erfüllen die gesetzlichen Anforde-
geplanten Schadensersatzprozesses gegen
auch das Handelsvolumen der Intertain-
rungen, während im Prime Standard gelis-
ment-Aktien. Dieses stieg im Umfeld und
tete Unternehmen zusätzliche Berichts-
im Zusammenhang mit der Verschiebung
pflichten erfüllen.
des Gerichtsprozesses stark und erreichte
Die Intertainment-Aktie ist seit dem 15. Ja-
am 15. Juli den Jahresspitzenwert. Allein
nuar 2003 im Prime Standard der Frankfur-
über Xetra wurden an diesem Tag knapp
ter Wertpapierbörse notiert und unterliegt
1,1 Millionen Stück gehandelt. Im Jahres-
damit den höchsten Transparenzanforde-
durchschnitt lag das Handelsvolumen bei
rungen.
winn von 79 % gegenüber seinem Schluss-
INDIZIERTE AKTIENKURSENTWICKLUNG*
Veränderung 1.1.2003 bis 31.12.2003
220
200
über 29.000 Aktien pro Tag. Damit über-
180
stieg das tägliche Handelsvolumen des Vorjahres erheblich.
160
Regelmäßige Kontakte
Das Ergebnis pro Aktie beträgt 2003 -1,20
140
Intertainment
(+ 52 %)
120
100
(i. V. -1,37) Euro. Eine Dividende für das
Die Investor-Relations-Arbeit von Intertain-
Geschäftsjahr 2003 wird nicht ausgeschüttet.
ment hatte auch 2003 eine zeitnahe, umfassende und verlässliche Kommunikation
mit Privatanlegern, Investoren, Analysten
80
60
JAN
FEB
MÄR APR
MAI
JUN
JUL
AUG
SEP
OKT NOV DEZ
Prime-MediaPerformance-Index
(+ 79 %)
sowie der Presse zum Ziel. Mitteilungen des
Unternehmens wurden unverzüglich und
gleichzeitig allen Interessierten auf der
Internetseite der Intertainment AG zugänglich gemacht.
* 1.1.2003 = 100, Angaben in Prozent
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Lagebericht Konzern
und AG
Jahresabschluss
Investor Relations
Geschäftsbericht 2003
AKTIONÄRSSTRUKTUR
Intertainment stand im Jahr 2003 im regel-
zum 31.12.2003
mäßigen Kontakt mit der Finanzpresse und
hat in Einzeltreffen und Telefonkonferenzen
52,86
0,20
mit Analysten und Investoren die aktuelle
Lage der Gesellschaft erörtert.
37,56
Insiderermittlungen
%
9,38
Kurz vor der Hauptversammlung am 22.
September 2003 erfuhr Intertainment über
die Presse, dass die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine
Rüdiger Baeres
Streubesitz
Familie Baeres
Aufsichtsrat / übriges Management
Jahresabschluss
2003
Routineuntersuchung gegen Intertainment
wegen des Verdachts auf Insiderhandel aufgenommen hatte. Der Verdacht war durch
die außergewöhnlich hohen Handelsumsätze mit Intertainment-Aktien im Vorfeld
Ferner genehmigte die Hauptversammlung
der Ad-hoc-Mitteilung über die Verschie-
ein neues genehmigtes Kapital I in Höhe
bung des Franchise-Prozesses am 14. Juli
von 3.202.715,74 Euro. Die gemäß § 5
aufgekommen.
begrüßte
Absatz 3 der Satzung bis zum 28.01.2004
diese Ermittlungen ausdrücklich. Allerdings
bestehende und bisher nicht genutzte
erhärteten
Verdachtsmomente
Ermächtigung zur Erhöhung des Grund-
sich
Intertainment
die
offensichtlich nicht. Mitte November 2003
kapitals war wegen des Fristablaufs aufzu-
wurde bekannt, dass die BaFin die Unter-
heben. Die neue Ermächtigung ist inhaltlich
suchung eingestellt hat.
ansonsten unverändert und gilt bis zum
23.09.2008. Der Vorstand hat bislang von
dieser Ermächtigung noch keinen Gebrauch
Kapitalmaßnahmen
gemacht.
Die Hauptversammlung vom 22. Septem-
16
Die Hauptversammlung vom 22. Septem-
ber 2003 hat außerdem ein bedingtes Kapi-
ber 2003 ermächtigte die Intertainment AG,
tal IV für ein Aktienoptionsprogramm 2003
unter bestimmten Voraussetzungen eigene
geschaffen. Dieses Aktienoptionsprogramm
Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 %
hat zum Schwerpunkt, Mitarbeiter der In-
des Grundkapitals zu erwerben. Die Er-
tertainment AG mit Aktienoptionen zu be-
mächtigung gilt bis zum 22. März 2005.
dienen, und umfasst insgesamt 300.000
Bislang hat der Vorstand der Intertainment
Optionsrechte. Das Grundkapital der Inter-
AG von dieser Ermächtigung noch keinen
tainment AG kann damit um bis zu 383.469
Gebrauch gemacht.
Euro erhöht werden.
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Seite 18
Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss
Seite 19
Konzern- und AG-Lagebericht
Lagebericht Konzern und AG
Seite 82
AG-Bilanz
Seite 84
AG-Gewinn- und -Verlustrechnung
das Geschäftsjahr 2003 nach IFRS
Seite 85
AG-Anhang
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Seite 85
Allgemeine Angaben
der Intertainment AG für
Seite 85
Seite 19
Entwicklung der Märkte im Jahr 2003
Seite 20
Lage des Konzerns
Seite 31
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Geschäftsbericht 2003
Intertainment Konzern und AG: Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2003
des Intertainment AG Konzerns für
Seite 34
das Geschäftsjahr 2003 nach HGB
Seite 36
Seite 38
Künftige Entwicklung des
Seite 87
Erläuterungen zur AG-Bilanz
Der Konzernlagebericht und der Lagebe-
ken – insbesondere auch durch den inter-
Intertainment AG Konzerns
Seite 93
Erläuterungen zur AG-Gewinn-
richt des Mutterunternehmens, der Inter-
nationalen Terrorismus – wieder von einer
Wirtschaftsbelebung im Euroraum aus.
und -Verlustrechnung
tainment AG, werden im Geschäftsjahr
Seite 95
Sonstige Angaben
2003 gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbin-
Seite 98
AG: Entwicklung des Anlagevermögens
Risiken der künftigen Entwicklung des
Intertainment AG Konzerns
Seite 42
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Risiken der künftigen Entwicklung der
Intertainment AG
Seite 44
Konzernbilanz
Seite 46
Konzern-Gewinn- und
Seite 100
AG-Bestätigungsvermerk
dung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammenge-
2. Entwicklung der Filmwirtschaft:
fasst. Aus diesem Grunde wird in den ein-
Schwierige Lage
zelnen
dem
Für die Medien- und Filmwirtschaft im All-
besseren Verständnis dient, eine differen-
gemeinen war 2003 ein sehr SCHWIERIGES
Abschnitten,
sofern
es
zierte Darstellung nach einzelnen Konzern-
JAHR. Dies betrifft sowohl die regionalen
unternehmen vorgenommen.
Märkte als auch die einzelnen Verwer-
SCHWIERIGES
JAHR
tungsstufen. Lediglich der DVD-Markt bil-
-Verlustrechnung
dete hier eine Ausnahme. Er verzeichnete,
Seite 47
Seite 48
Konzern-Kapitalflussrechnung
A. Entwicklung der Märkte
im Jahr 2003
Konzern: Entwicklung des Eigenkapitals
wie schon in den Vorjahren, sehr hohe Zuwächse. Die Entwicklung der Medienbranche ist für Intertainment von herausragen-
1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung:
der Bedeutung, da sie großen Einfluss
Schwacher Euro-Raum
darauf hat, wie erfolgreich Intertainment
Konzernanhang
Die Weltwirtschaft hat sich im Geschäfts-
Filme vermarkten kann.
Seite 49
Allgemeine Angaben
jahr 2003 äußerst unterschiedlich ent-
Seite 49
Angaben zum Konsolidierungskreis
wickelt. Während in Asien und in den USA
2.1 Entwicklung der Kinobranche:
und -stichtag (IAS 22)
teils ein sehr hoher Zuwachs des Bruttoso-
Teils erheblich schlechtere Zahlen
Konsolidierungsmethoden
zialprodukts verzeichnet wurde, litt der für
Durchgängig negativ entwickelten sich im
Seite 49
Seite 51
Seite 51
Bilanzierungs- und
Intertainment besonders wichtige west-
Berichtsjahr die Kinoeinspielergebnisse in
Bewertungsmethoden
und mitteleuropäische Raum unter einer
den wichtigsten westlichen Staaten. Der
Erläuterung der Unterschiede von
ausgeprägten Wachstumsschwäche. So
besonders
HGB und IFRS
stieg das Bruttoinlandsprodukt im Euro-
entsprechend schnitt dabei Deutschland
Seite 55
Erläuterungen zur Konzernbilanz
raum 2003 lediglich um 0,4 % nach 0,9 %
am schlechtesten ab. So setzten die
Seite 62
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-
im Vorjahr. Noch wesentlich schlechter als
Filmtheater in der Bundesrepublik im Jahr
Seite 54
schwierigen
Wirtschaftslage
und -Verlustrechnung
der Euroraum selbst entwickelte sich
2003 mit 850 Mio. Euro über 11 % weni-
Seite 67
Sonstige Angaben
Deutschland. Trotz einer leichten Erholung
ger um als 2002. Damals hatte der Umsatz
in der zweiten Jahreshälfte nahm das
noch 960 Mio. Euro betragen. Die Zahl der
Seite 78
Konzern: Entwicklung des
Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik
Kinogänger sank von 163,9 Mio. auf 149
Anlagevermögens
im Gesamtjahr um 0,1 % ab. Für 2004
Mio. Damit gaben sowohl die Umsatz- als
gehen die Experten trotz bestehender Risi-
auch die Besucherzahlen in den deutschen
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18
Konzern-Bestätigungsvermerk
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Lagebericht Konzern und AG
Lagebericht Konzern und AG
Kinos zum zweiten Mal in Folge nach. Das
2.3 Entwicklung im Fernsehmarkt:
andere Parteien, die seit dem Geschäftsjahr
unterlegenen
Minus im Jahr 2003 ist nach Ansicht der
Kaufzurückhaltung hält an
2000 anhängig sind. Im Laufe des Berichts-
„Chapter 11“ des US-Insolvenzrechts. Für
Filmförderungsanstalt vor allem auf die
Unverändert schwierig blieb der Fern-
jahres hat sich die Zahl der Verfahren, die
die Beurteilung der wirtschaftlichen Folgen
allgemeine
Konsumzurückhaltung
Insolvenz
nach
auf-
sehmarkt. Zwar haben sich in Deutschland
aus dem Umfeld von Franchise gegen die
dieser Insolvenz verweisen wir auf Ziffer
grund der schlechten Wirtschaftslage, den
mit Premiere und der ProSiebenSat.1-
INTERTAINMENT Licensing GmbH ange-
VI.3 des Konzernanhangs.
Jahrhundertsommer, die zunehmende Pro-
Gruppe zwei wichtige Marktteilnehmer
strengt wurden, erhöht. Das Management
Die INTERTAINMENT Licensing GmbH
duktpiraterie und die wachsende Konkur-
nach der Insolvenz der Kirch-Gruppe wie-
betrachtet diese Klagen als Versuch der
betrachtet das Urteil als Indikator für die
renz durch das DVD-Segment zurück-
der stabilisiert, generell war der Markt aber
Gegenseite, die Hauptklage gegen Fran-
Erfolgsaussichten für das Schiedsgerichts-
zuführen.
war
weiter von einer Kaufzurückhaltung im
chise Pictures und andere sowie die Ende
verfahren gegen die am Betrug von Fran-
ebenfalls die Entwicklung in anderen gro-
Spielfilmbereich geprägt. Daran änderte
2002 eingereichte Klage gegen die am
chise Pictures beteiligten anderen Parteien,
ßen europäischen Märkten. In Frankreich
auch die Tatsache nichts, dass der Brutto-
Betrug von Franchise Pictures beteiligte
insbesondere die Comerica Bank und die
sanken die Ticketverkäufe um 5,6 %, in
werbeumsatz der Fernsehsender leicht –
Comerica Bank und die ebenfalls beteilig-
Versicherungsgesellschaften Film Finances
Großbritannien um 4,9 % und in Spanien
um 2,7 % – auf 7,4 Mrd. Euro gestiegen
ten
und WorldWide Film Completion.
um 3 %. Sogar in den USA waren die Um-
ist. In den USA sanken die Werbeein-
Finances und World Wide Film zu verzö-
Im Folgenden stellen wir die wesentlichen
sätze der Kinos erstmals seit elf Jahren
nahmen der drei großen Fernsehketten.
gern. Dies ist nicht gelungen. Die INTER-
Sachverhalte und Ereignisse im Franchise-
rückläufig.
Sie nahmen um 1 % auf 10,5 Mrd. US-
TAINMENT Licensing GmbH hat die Klage
Komplex für das Geschäftsjahr 2003 und
Dollar ab.
gegen Franchise Pictures und andere, wie
die ersten neun Monate 2004, die sich
2.2 Entwicklung Video & DVD:
im Folgenden beschrieben, erfolgreich
wertaufhellend auf das Geschäftsjahr 2003
DVD-Verkäufe legen stark zu
durchgefochten:
auswirken, dar.
JURY SPRICHT IM JUNI 2004
1.1. Urteil im Rechtsstreit gegen
Nicht
zufriedenstellend
Weiter stark gewachsen ist der Home-En-
Versicherungsgesellschaften
Film
B. Lage des Konzerns
tertainment-Markt. So konnte die HomeEntertainment-Industrie in der Bundesre-
Entwicklung der Geschäftstätigkeit
INTERTAINMENT 106,1 MILLIONEN
Franchise Pictures:
publik im Berichtsjahr mit dem Verkauf
Nachfolgend werden aufgrund der besse-
DOLLAR ZU
Einstimmiges Votum zugunsten von
und der Vermietung von Bildtonträgern
ren Verständlichkeit die Entwicklungen im
Dreieinhalb Jahre nach der Einreichung der
Intertainment
insgesamt einen Umsatz von 1,6 Mrd.
Geschäftsjahr 2003 sowie die Entwicklun-
Klage erhielt die INTERTAINMENT Licen-
Im Zentrum der gesamten juristischen Aus-
Euro erzielen. Das war ein Plus von 11 %
gen
die
sing GmbH Mitte Juni 2004 vor dem Fe-
einandersetzungen stand im Berichtszeit-
gegenüber dem Vorjahr. Damit war der
wertaufhellenden Charakter bis zur Auf-
deral District Court in Santa Ana bei Los
raum die Schadensersatzklage der INTER-
Markt mit Abstand das umsatzstärkste
stellung des Konzernabschlusses besitzen,
Angeles Recht. Eine Jury sprach die Beklag-
TAINMENT Licensing GmbH in Höhe von
Filmvermarktungs-Segment in Deutsch-
gemeinsam dargestellt. Zu den RISIKEN ver-
ten einstimmig des Betrugs für schuldig
mindestens 100 Millionen US-Dollar gegen
des
Geschäftsjahres
2004,
RISIKEN
Vgl. Abschnitt F
land. Getragen wurde diese Entwicklung
weisen wir im Übrigen auf die Ausführun-
und billigte der INTERTAINMENT Licen-
den in Los Angeles ansässigen Filmprodu-
durch einen sehr starken Umsatzanstieg
gen unter Abschnitt F. Die Berichtsperiode
sing GmbH insgesamt 106,1 Millionen US-
zenten Franchise Pictures wegen betrüge-
beim DVD-Verkauf. Hier wurde ein Plus
stand für den Intertainment Konzern insbe-
Dollar zu. Darüber hinaus verwarf die Jury
risch überhöhter Budgets. Franchise war
von knapp 48 % auf 1,1 Mrd. Euro erzielt.
sondere im Zeichen der Klage gegen den
ebenfalls einstimmig alle von Franchise Pic-
bis zum Herbst 2000 der Haupt-Filmliefe-
Der Verkaufsumsatz mit traditionellen
ehemaligen Geschäftspartner Franchise Pic-
tures eingereichten Gegenklagen. Mitte
rant
VHS-Videos gab dagegen um 39,1 % auf
tures wegen Budgetbetrugs, der weiteren
August 2004 billigte die zuständige Richte-
GmbH. Beide Parteien hatten 1999 verein-
200 Mio. Euro nach – und der Verleihum-
Verfahren, die im Umfeld dieses Komplexes
rin zudem noch Zinsen in Höhe von 15,6
bart, dass die INTERTAINMENT Licensing
satz der Videotheken sank um 15,8 % auf
inzwischen anhängig sind, und einschnei-
Mio. US-Dollar auf den entstandenen
GmbH innerhalb von fünf Jahren die eu-
302 Mio. Euro. Das Volumen der DVD-
dender Reorganisations- und Sparmaß-
Schaden zu. Dadurch erhöhte sich die An-
ropäischen Auswertungsrechte an 60 von
Verkäufe in den USA kletterte um 33 %
nahmen.
spruchssumme auf insgesamt 121,7 MIO.
Franchise produzierten Filmen erwerben
121,7 MIO.
US-DOLLAR
der
INTERTAINMENT
Licensing
US-DOLLAR. Das endgültige Urteil des Pro-
würde. Im Jahr 2000 wurde entdeckt, dass
leihumsatz stieg sogar um 55 % auf 4,5
1. Der Komplex Franchise Pictures
zesses fertigte die Richterin Mitte August
Franchise – wie die INTERTAINMENT Li-
Milliarden US-Dollar.
Dieser Abschnitt betrifft die Rechtsstreitig-
aus. Kurz darauf beantragten einige der
censing GmbH behauptet – im Zusammen-
auf 11,6 Mrd. US-Dollar, der DVD-Ver-
20
Parteien
Geschäftsbericht 2003
keiten der INTERTAINMENT Licensing
spiel mit der Comerica Bank und den
GmbH gegen Franchise Pictures und
Versicherungsgesellschaften betrügerisch
21
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Lagebericht Konzern und AG
SCHADENSERSATZ
PUNITIVE
DAMAGES
22
Lagebericht Konzern und AG
überhöhte Budgets in Rechnung gestellt
kanischen Rechts. Sie sind zusätzliche Zah-
INTERTAINMENT Licensing GmbH hat
1.3 Außergerichtliche Einigung mit
hatte. Die INTERTAINMENT Licensing
lungen aufgrund der Verwerflichkeit der
deshalb ihre Ansprüche gegen diese Gesell-
Andrew Stevens in 2004:
GmbH hatte daraufhin im Dezember 2000
Tat und sollen den Beklagten für sein Ver-
schaften im Rahmen des Insolvenzverfah-
Ehemaliger COO von Franchise Pictures
Franchise Pictures, verschiedene Produkti-
halten zusätzlich bestrafen und Dritte ab-
rens angemeldet. Für die WERTHALTIGKEIT
von Klage ausgenommen
onsgesellschaften von Franchise, den CEO
schrecken. Ihre Höhe bemisst sich unter
der Schadensersatzansprüche verweisen
Kurz vor dem Beginn des Prozesses gegen
von Franchise, Elie Samaha, und den da-
anderem nach dem Charakter der began-
wir auf Ziffer VI.3 des Konzernanhangs. Bis
Franchise Pictures und die anderen Beklag-
maligen COO, Andrew Stevens, persönlich
genen Handlung.
zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres-
ten einigte sich die INTERTAINMENT
unter anderem wegen Budgetbetrugs ver-
Den von der INTERTAINMENT Licensing
abschlusses hat keine der unterlegenen
Licensing GmbH mit Andrew Stevens, dem
klagt.
GmbH eingereichten „RICO“-Klagen ge-
Parteien Berufung gegen das Urteil einge-
ehemaligen COO von Franchise Pictures,
Nachdem der Beginn des Hauptverfahrens
gen Franchise Pictures und Elie Samaha
legt. Für weitere Ausführungen zur Beru-
auf einen außergerichtlichen Vergleich.
bereits mehrfach verschoben wurde, be-
gab die Jury nicht statt. Auch „RICO“-Kla-
fungsmöglichkeit der Gegenseite und der
Dieser war auf Initiative von Stevens zu-
gann dieses am 20. April 2004 und er-
gen sind eine Besonderheit des amerikani-
Vollstreckung verweisen wir auf Ziffer F.1
stande gekommen und umfasste unter
streckte sich mit Unterbrechungen über
schen Rechts, die im Zusammenhang mit
„Mittelzuflüsse aus den Rechtsstreitigkei-
anderem auch eine Zahlung von Stevens
rund zwei Monate. Es fand vor einer
der Anti-Mafia-Gesetzgebung geschaffen
ten gegen Franchise Pictures und andere
persönlich an die INTERTAINMENT Licen-
neunköpfigen Jury statt. Diese sprach am
wurden. Sie billigen den Opfern organisier-
Parteien“ dieses Lageberichtes.
sing GmbH. Durch den Vergleich erreichte
16. Juni 2004 Franchise Pictures, Elie Sa-
ter Kriminalität die dreifache Schadenser-
maha persönlich und alle mit verklagten
satzsumme zu. Die verworfenen „RICO“-
1.2 Gegenklage von Franchise Pictures:
ten im Franchise-Prozess gehörte. Die Er-
Produktionsgesellschaften für schuldig, die
Klagen haben nach Einschätzung des
Jury weist alle Gegenklagen
gebnisse der Einigung wurden bei der Be-
INTERTAINMENT Licensing GmbH betro-
Managements keine Auswirkungen auf
einstimmig ab
wertung der Schadenersatzforderungen als
gen zu haben, – und gewährte insgesamt
das Schiedsgerichtsverfahren gegen die
Im Gegenzug zur Klage der INTERTAIN-
wertaufhellende Tatsache berücksichtigt.
einen SCHADENSERSATZ in Höhe von 77,1
Comerica Bank und andere.
MENT Licensing GmbH hatte Franchise
Millionen US-Dollar. Diese Summe ent-
Am 18. August 2004 entschied die zustän-
Pictures ebenfalls im Dezember 2000 die
1.4 Klage gegen Comerica Bank und
spricht genau der Schadenssumme, den
dige Richterin schließlich im Rahmen der
Intertainment AG, die INTERTAINMENT
Versicherungsgesellschaften:
ein Sachverständiger unter Berücksichti-
Ausfertigung des endgültigen Urteils über
Licensing GmbH und den Vorstandsvorsit-
Verfahren ruht bis zu Schiedsgerichts-
gung eines 2001 erzielten Vergleiches der
die letzten noch ausstehenden Hauptan-
zenden der Intertainment AG, Rüdiger Ba-
Entscheid
INTERTAINMENT Licensing GmbH mit
träge des Verfahrens. In diesem Zusam-
eres, persönlich verklagt, unter anderem
Die INTERTAINMENT Licensing GmbH hat
einem deutschen Kreditinstitut im Rahmen
menhang billigte sie zusätzlich zu den von
mündliche Zusagen nicht eingehalten und
im Dezember 2002 die Comerica Bank, die
des Prozesses ermittelt hatte.
der Jury zuerkannten Ansprüchen noch
Zahlungen im Zusammenhang mit dem
Versicherungsgesellschaften World Wide
Zwei Tage später, am 18. Juni 2004, billig-
15,6 Millionen US-Dollar ZINSEN AUF DEN
Erwerb von Filmrechten nicht getätigt zu
Film Completion und Film Finances sowie
te die Jury der INTERTAINMENT Licensing
ENTSTANDENEN SCHADEN zu. Der Gesamt-
haben. Die zuständige Jury hat diese Vor-
leitende Angestellte dieser Gesellschaften
GmbH darüber hinaus so genannte „PUNI-
anspruch der INTERTAINMENT Licensing
würfe als vollkommen unbegründet einge-
wegen der nach Ansicht der INTERTAIN-
WERTHALTIGKEIT
Vgl. Ziffer VI.3 im
Konzernanhang
Stevens, dass er nicht mehr zu den Beklag-
ZINSEN AUF DEN
ENTSTANDENEN
SCHADEN
TIVE DAMAGES“ im Volumen von 29 Millio-
GmbH erhöhte sich damit auf 121,7 Mio.
stuft. Sie lehnte in ihrer Entscheidung am
MENT Licensing GmbH betrügerischen Zu-
nen US-Dollar zu. Damit verurteilte sie die
US-Dollar. Die Richterin stellte in ihren Ent-
16. Juni 2004 alle Gegenklagen einstimmig
sammenarbeit mit Franchise Pictures auf
Gegenseite insgesamt zur Zahlung von
scheidungen zudem klar, dass alle verur-
ab. Darüber hinaus wurden bei Ausferti-
Schadensersatz vor dem State Court in Los
106,1 Millionen US-Dollar. Im Rahmen
teilten Parteien gesamtschuldnerisch für
gung des Endurteils alle weiteren Anträge
Angeles verklagt. Die Bank hat viele der
ihrer Entscheidung teilte die Jury die „Puni-
die von der Jury gewährten 77,1 Mio. US-
von Franchise Pictures abgelehnt und das
umstrittenen Franchise-Filme vorfinanziert
tive Damages“ folgendermaßen auf: Auf
Dollar Schadensersatz inklusive der Zinsen
Urteil der Jury bestätigt.
und nach Einschätzung der Geschäfts-
Elie Samaha persönlich entfallen 4 Mio.
von 15,6 Millionen US-Dollar haften.
führung sowohl die überhöhten als auch
US-Dollar, auf Franchise Pictures eine Mio.
Kurz nach der Veröffentlichung des end-
die tatsächlichen Budgets gekannt. Die
US-Dollar und auf jede der 16 Produk-
gültigen Urteils beantragten Franchise Pic-
Versicherungsgesellschaften hatten durch
tionsgesellschaften 1,5 Mio. US-Dollar.
tures und die überwiegende Zahl der Pro-
das sogenannte „Guarantor´s Certificate“
Bei den „Punitive Damages“ handelt es
duktionsgesellschaften
die
sich um eine Besonderheit des angloameri-
„Chapter 11“ des US-Insolvenzrechts. Die
Insolvenz
nach
Geschäftsbericht 2003
falschen
Budgets
gegenüber
der
INTERTAINMENT Licensing GmbH be-
23
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17.10.2004
20:34 Uhr
Seite 24
Lagebericht Konzern und AG
Lagebericht Konzern und AG
stätigt, aber lediglich die tatsächlichen
von der Comerica Bank finanziert wurden,
Oktober 2003 erstmals mit verschiedenen
GmbH ein. Die Gesellschaft hatte zuvor
Budgets abgesichert. Auch in dieser Klage
und sämtliche Schadensersatzansprüche,
Anträgen der Parteien, die den formalen
einen angeblichen Zahlungsanspruch einer
wird ein Schaden in Höhe von mindestens
die die INTERTAINMENT Licensing GmbH
Ablauf des Schiedsverfahrens betrafen. Die
Bank aus dem Film „Tracker“ erworben
100 Mio. US-Dollar geltend gemacht. En-
auch in der Klage vor dem State Court ge-
Comerica Bank stellte in diesem Zusam-
und fordert deshalb die Zahlung von 3,3
de Juni 2003 entschied der zuständige
gen die Comerica Bank, die Versicherungs-
menhang den Antrag, den Fall „Driven“
Mio. US-Dollar zuzüglich Zinsen.
Richter am State Court im Rahmen einer
gesellschaften und die leitenden Angestell-
separat zu verhandeln und ihn zeitlich vor-
Die INTERTAINMENT Licensing GmbH hat
Anhörung, dass die eingereichte Klage der
ten dieser Unternehmen geltend macht.
zuziehen. Das Schiedsgericht lehnte diesen
zu keinem Zeitpunkt Geschäftskontakte zu
INTERTAINMENT Licensing GmbH so lan-
Damit hat das Schiedsgerichtsverfahren in-
Antrag mit Beschluss vom 24. November
der IMPC unterhalten und es besteht der
ge ruht, bis ein von der Comerica Bank
zwischen eine sehr umfassende Dimension
2003 ab.
begründete Verdacht, dass das Unterneh-
eingeleitetes Schiedsgerichtsverfahren für
angenommen.
Den Beginn der mündlichen Verhandlung
men lediglich als Scheinfirma für die Inter-
den Film „Driven“ (vgl. Ziffer 1.5) ent-
Die Comerica Bank verlangt im Rahmen
legten die Schiedsrichter auf den 4. Januar
essen von Franchise Pictures bzw. der am
2005 fest. Die Parteien verständigten sich
Betrug beteiligten anderen Unternehmen
jedoch auf Februar 2005. Es wird eine rund
eingesetzt wird.
schieden ist.
des Schiedsgerichtsverfahrens von der
INTERTAINMENT Licensing GmbH über
24
ZWEIMONATIGE
VERHANDLUNGSDAUER
1.5 Schiedsverfahren für den Filmtitel
70 Mio. US-Dollar. Dieser Betrag entspricht
ZWEIMONATIGE VERHANDLUNGSDAUER er-
In Anlehnung an die Schiedsgerichtsklage
„Driven“:
allen noch ausstehenden Raten für sämtli-
wartet.
und zur Absicherung der möglichen An-
INTERTAINMENT Licensing GmbH
che Filme, die sie im Rahmen des Output-
Die INTERTAINMENT Licensing GmbH be-
sprüche versuchten die Anwälte der IMPC
erreicht erhebliche Ausweitung des
Deals zwischen Franchise Pictures und der
urteilt die von der Comerica Bank geltend
über mehrere Wege vor einem ordentli-
Verfahrens
INTERTAINMENT Licensing GmbH finan-
gemachten Ansprüche als nicht begründet
chen Gericht einen Pfändungsantrag auf
Im ersten Quartal 2003 hat die Comerica
ziert hatte. Die Forderungen der Comerica
und betrachtet umgekehrt ihre eigenen
Vermögenswerte der INTERTAINMENT
Bank gegen die INTERTAINMENT Licen-
Bank beziehen sich dabei auf die betrüge-
Erfolgsaussichten
Dafür
Licensing GmbH in Höhe von rund 4 Mio.
sing GmbH ein Schiedsgerichtsverfahren
risch überhöhten Budgets und nicht auf die
spricht auch die Entscheidung im Gerichts-
US-Dollar zu erwirken. Der Superior Court
für den Film „Driven“ eingeleitet. Bei „Dri-
im Rahmen des Franchise-Prozesses nach-
prozess gegen Franchise Pictures und die
in Los Angeles lehnte diesen Antrag unter
ven“ handelt es sich um einen von Franchi-
gewiesenen
weiteren
auch
anderem mit der Begründung ab, dass die
se Pictures bereits im Jahr 2000 produzier-
niedrigeren Budgets der Filme. Mit Aus-
wenn diese – nach Meinung der Comerica
IMPC die wahre Höhe des Budgets für
ten Film, der Bestandteil des Output-Deals
nahme einiger weniger Filme, die die
Bank und der Versicherungsgesellschaften
„Tracker“ nicht belegen konnte.
war. Die Comerica Bank hatte den Film
INTERTAINMENT Licensing GmbH voll
– keine präjudizierende Wirkung auf das
Nach der Ablehnung durch den Superior
vorfinanziert und die INTERTAINMENT Li-
bezahlt hatte, bevor der Betrug aufgedeckt
Schiedsgerichtsverfahren haben soll.
Court reichte das Unternehmen den glei-
censing GmbH wiederum hatte für „Dri-
wurde, hat die INTERTAINMENT Licensing
Das Management der INTERTAINMENT
chen Antrag beim Schiedsgericht ein. Der
ven“ die erste von zwei Raten bezahlt. Die
GmbH keinen der umstrittenen Filme je-
Licensing GmbH geht davon aus, dass
von der American Film Marketing Associa-
Comerica Bank verlangte im Rahmen ihrer
mals zur Auswertung erhalten. Stattdessen
durch die erfolgreiche Abwicklung des
tion („AFMA“) eingesetzte Schiedsrichter
Schiedsgerichtsklage nun die zweite Rate
wurden die Filme von der Gegenseite aus-
Schiedsverfahrens auch die Comerica Bank
fühlte sich dabei nicht an die Gerichtsent-
in Höhe von 13,6 Mio. US-Dollar.
gewertet. Diese hat zusätzlich zu den Zah-
für den bei Intertainment entstandenen
scheidung gebunden und verfügte statt-
Nach Auffassung der INTERTAINMENT Li-
lungen der INTERTAINMENT Licensing
Schaden, der bereits im Verfahren gegen
dessen am 12. November 2003, dass in
censing GmbH war die Schiedsgerichtskla-
GmbH auch sämtliche Einnahmen aus den
Franchise Pictures und andere Parteien
den USA anfallende Zahlungen an die
ge ausschließlich darauf ausgerichtet, die
Filmen erhalten. Die Geschäftsführung von
erfolgreich durchgesetzt wurde, haftet.
INTERTAINMENT Licensing GmbH bis
unter Ziffer 1.4 dargelegte Klage gegen die
Intertainment geht davon aus, dass diese
Comerica Bank und die Versicherungsge-
Einnahmen
sellschaften zu unterlaufen. Die INTERTAINMENT Licensing GmbH hat durch Er-
tatsächlichen,
wesentlich
sehr
unterlegenen
positiv.
Parteien,
zum Ablauf des Schiedsverfahrens auf ein
1.6 Schiedsverfahren für den Filmtitel
Treuhandkonto zu hinterlegen sind. Die für
grundsätzlich sämtliche möglichen An-
„Tracker“:
das Hauptverfahren der Klage gegen Fran-
sprüche der Gegenseite übersteigen.
„Scheinfirma“ aus Hongkong
chise Pictures zuständige Richterin am
widerungen und Gegenklagen erreicht,
Die ursprünglich am Schiedsverfahren be-
Mitte Juni 2003 leitete die International
Federal District Court in Santa Ana gab
dass das Schiedsgerichtsverfahren inzwi-
teiligten Parteien einigten sich im Herbst
Motion Pictures Corporation Ltd. (IMPC),
Ende März 2004 diese Gelder jedoch wie-
schen nicht mehr nur „Driven“ umfasst,
2003 auf ein mit drei Schiedsrichtern be-
Hongkong, ein Schiedsgerichtsverfahren
der frei. Dadurch konnte Intertainment
sondern alle strittigen Franchise-Filme, die
setztes Gremium. Dieses befasste sich Ende
gegen die INTERTAINMENT Licensing
wieder über die Gelder verfügen.
aus
der
Filmauswertung
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Lagebericht Konzern und AG
SCHADENSERSATZFORDERUNG
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Lagebericht Konzern und AG
Mitte Januar 2004, kurz vor dem geplan-
TAINMENT Licensing GmbH eingeleitet
den Restrukturierungs-, Reorganisations-
2.1 Entwicklung in den Bereichen
ten Beginn des Schiedsgerichtsverfahrens
hatte, forderte die Bank die Zahlung der
und Sparmaßnahmen radikal überarbeitete
Filmproduktion und -lizenzhandel:
im Fall „Tracker“, hatte die Richterin zu-
zweiten Rate in Höhe von ca. 7 Mio. US-
und stark intensivierte. Die zusätzlichen
Vertragsauflösung mit Kopelson
dem auf Antrag per einstweiliger Verfü-
Dollar zur Finanzierung des Franchise-
Maßnahmen betrafen alle Bereiche des
Entertainment in 2004
gung angeordnet, dass das Schiedsge-
Films „Caveman’s Valentine“. Der Film
Konzerns sowie alle Geschäftspartner und
Die Intertainment AG setzte in der ersten
richtsverfahren im Fall „Tracker“ so lange
war aufgrund eines betrügerisch überhöh-
hatten vor allem das Ziel, die Finanzen zu
Hälfte 2003 gemeinsam mit Kopelson En-
ruht, bis das Hauptverfahren im Fall Fran-
ten Budgets auch Bestandteil des Fran-
entlasten und somit sicherzustellen, dass
tertainment die Entwicklungsarbeiten an
chise entschieden ist. Die Gegenseite legte
chise-Prozesses. Er wurde allerdings nicht
Intertainment finanziell in der Lage ist, die
einigen Filmprojekten fort. Dazu zählte
gegen diese Entscheidung erfolglos Beru-
von der Comerica Bank, sondern von der
Verfahren im Rahmen des Franchise-Kom-
auch der Thriller „Fast Forward“. Er war
fung ein. Bis heute liegt kein neuer Termin
National Bank of Canada finanziert.
plexes durchzufechten. Dabei musste be-
Bestandteil einer First-Look- und Co-Fi-
für dieses Schiedsverfahren vor.
Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens
wusst in Kauf genommen werden, dass
nanzierungs-Vereinbarung mit dem US-
wurde bereits 2002 bestätigt, dass der Film
darunter auch die bisherigen strategischen
Filmstudio Paramount Pictures. So wurde
1.7 Schiedsverfahren für den Filmtitel
korrekt geliefert worden war. Die INTER-
Ansätze zu leiden hatten. Dies betraf und
Anfang 2003 eine weitere Überarbeitung
„Viva Las Nowhere“:
TAINMENT Licensing GmbH legte darauf-
betrifft insbesondere auch den Zeitplan des
des Drehbuchs zu dem Film in Auftrag ge-
Klage gegen Lewis Horwitz Organisation
hin Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch
Wandels der Gesellschaft von einem Film-
geben. Zudem begannen im März 2003
und andere in 2004
ein, scheiterte mit diesem aber, was zur
lizenzhändler zu einem Filmproduzenten.
ebenfalls gemeinsam mit Kopelson Enter-
Zur Wahrung ihrer Ansprüche hat die
Folge hatte, dass die entsprechende Sum-
So umfassten die Maßnahmen unter ande-
tainment die Arbeiten an einem Drehbuch
INTERTAINMENT Licensing GmbH im Fall
me bezahlt werden musste. Eine Aussage
rem die BEENDIGUNG DER ZUSAMMENAR-
zu der Komödie „Navy Seal“.
des ebenfalls von Franchise produzierten
über das von Franchise Pictures angege-
BEIT mit dem amerikanischen Filmprodu-
Nach der erneuten Verschiebung des Fran-
Films „Viva Las Nowhere“ im Berichtszeit-
bene betrügerisch überhöhte Budget war
zenten Kopelson Entertainment und den
chise-Prozesses sah sich die Intertainment
raum Klage gegen die den Film finanzie-
nicht Bestandteil des Schiedsgerichtsver-
Thriller „Twisted“, den die Intertainment
AG allerdings gezwungen, die Zusammen-
rende Lewis Horwitz Organisation sowie
fahrens. Der Budgetbetrug war vielmehr
AG unter dem Arbeitstitel „Blackout“ zu-
arbeit mit Kopelson Entertainment in das
gegen die als syndizierenden Kreditinstitu-
Gegenstand des Franchise-Prozesses, der
sammen mit Paramount Pictures und Ko-
Zentrum der Reorganisations- und Kosten-
te beteiligten Westdeutsche Landesbank
dann zugunsten von Intertainment ent-
pelson Entertainment produziert hat.
senkungs-Maßnahmen zu stellen. Da ins-
und Southern Pacific Bank eingereicht. Die
schieden wurde.
Einige der im Rahmen der Reorganisation
besondere letztere nicht in Einklang mit
Klage wurde Mitte April 2004 zugestellt
BEENDIGUNG DER
ZUSAMMENARBEIT
angestrebten Vereinbarungen wurden erst
den Produktionsanforderungen von Ko-
und umfasst eine SCHADENSERSATZFORDE-
2. Operativer Bereich:
in den ersten Wochen bzw. Monaten des
pelson Entertainment zu bringen waren,
RUNG in Höhe von rund 1,3 Millionen
Einschneidende Reorganisations-
Geschäftsjahres 2004 wirksam. Insbeson-
einigten sich beide Parteien nach mehrmo-
Dollar plus Zinsen. Sie war nötig geworden,
maßnahmen der Intertainment AG
dere die Vereinbarungen zur Reorganisati-
natigen Verhandlungen schließlich zum
da die Lewis Horwitz Organisation und die
Die Intertainment AG hat insbesondere in
on der amerikanischen Aktivitäten hatten
11. Februar 2004 auf die Beendigung ihrer
Westdeutsche Landesbank nicht in das um-
der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2003
aber dennoch aufgrund der wertaufhellen-
Mitte 2000 beschlossenen Zusammenar-
fangreiche
zu
intensiv daran gearbeitet, das operative
den Tatsachen erhebliche Auswirkungen
beit.
„Driven“ eingeschlossen sind. Nach der
Geschäft trotz der Belastungen aus dem
auf die Geschäftszahlen für 2003.
Die Vertragsauflösung entlastet die Inter-
Klageerhebung einigten sich die Parteien
Betrug durch Franchise Pictures wieder in
Im Folgenden stellen wir die wichtigsten
tainment AG von erheblichen finanziellen
darauf, dass die eingereichte Klage so lan-
Schwung zu bringen. Die bis zum Sommer
Maßnahmen und Ereignisse aus dem ope-
Verpflichtungen. In der Bilanz für 2003
ge ruht, bis ein Schiedsgerichtsgericht über
2003 erzielten positiven Tendenzen bei die-
rativen Bereich im Geschäftsjahr 2003 und
schlug sich diese werterhellende Tatsache
diese Streitigkeit entschieden hat.
sen Bemühungen wurden ab Ende Juli 2003
in der ersten Hälfte 2004 dar.
in außerplanmäßigen Abschreibungen auf
Schiedsgerichtsverfahren
durch die erneute Verschiebung des für Au-
immaterielle Vermögensgegenstände des
1.8 Schiedsverfahren für den Filmtitel
gust 2003 geplanten Hauptverfahrens im
Anlagevermögens in Höhe von 7,4 Mio.
„Caveman’s Valentine“:
Schadensersatzprozess
INTERTAIN-
Euro nieder und von 1,6 Mio. Euro auf das
INTERTAINMENT Licensing GmbH zahlt
MENT Licensing GmbH gegen Franchise
Sachanlagevermögen der USA Intertain-
zweite Rate
Pictures konterkariert. Das Management
ment, Inc. So wurden unter anderem im
In einem Schiedsgerichtsverfahren, das die
der Intertainment AG reagierte auf die
Rahmen der Vertragsauflösung alle noch in
National Bank of Canada gegen die INTER-
neue Situation, indem es die bereits laufen-
der
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Lagebericht Konzern und AG
Lagebericht Konzern und AG
der Entwicklung befindliche Projekte abge-
LIZENZVERKÄUFE VON „TWISTED“
2000 keine großen Kinofilme mehr neu
Animation & Merchandising GmbH auch
geben.
Im Mittelpunkt der Lizenzhandels-Aktivitä-
vermarktet werden konnten.
ihre Rechte an einem in der Entwicklung
befindlichen Lernspielzeug für Kleinkinder
ten stand in der Berichtsperiode die Ver-
WENIGER
TERRITORIEN
VERTRAG MIT PARAMOUNT PICTURES
marktung der weltweiten Erstverwertungs-
2.2 Entwicklung im Segment Zeichen-
an die Splendid-Tochter ab. Intertainment
FÜR DEN FILM „TWISTED“ IN 2004
rechte an „Twisted“. Die Intertainment AG
trickfilm und Merchandising:
hatte dieses im Jahr 2003 mit dem Ziel ent-
Um die finanziellen Verpflichtungen weiter
hatte mit der Vermarktung bereits 2002
Umsatzrückgang bei „Rudolph mit der
wickelt, die Produktpalette zu erweitern.
zu verringern und die mit der Auswertung
begonnen und sie 2003 erfolgreich fortge-
roten Nase“
Die Entwicklung bis zur Marktreife und die
verbundenen
minimieren,
führt. Unter anderem konnten Lizenzen für
Intertainment konzentriert seine Geschäfts-
geplanten Marketingkosten bis zur Pro-
schloss die Intertainment AG im Februar
weite Teile West- und Osteuropas, des
aktivitäten im Segment Filmrechtehandel
dukteinführung im Herbst 2004 hätten
2004 einen Vertrag mit Paramount Pictu-
Mittleren Ostens und Asiens verkauft wer-
mit Zeichentrickfilmen und Merchandising
aber noch erhebliche Investitionen erfor-
res für den Film „Twisted“ ab. Auf Basis
den. Aufgrund der Verschiebung des Kino-
im Wesentlichen in der Intertainment
dert.
dieses Vertrages wird die Verteilung der
starts durch Paramount wurden die Ver-
Animation & Merchandising GmbH. Diese
Territorien und der Auswertungsrisiken
käufe
besaß auch im Jahr 2003 die deutschspra-
3. Beteiligung an SightSound
zwischen der Intertainment AG und Para-
Planungen aber nicht mehr umsatzrele-
chigen Vermarktungsrechte an dem Weih-
Technologies:
mount geregelt. Die Intertainment AG er-
vant. Die Umsatzlegung wird im zweiten
nachtsklassiker „Rudolph mit der roten
Positive Entwicklung durch Einigung mit
wirbt in diesem Zusammenhang WENIGER
Quartal 2004 erfolgen. Im Übrigen verwei-
Nase“.
Bertelsmann-Töchtern
TERRITORIEN als ursprünglich vorgesehen.
sen wir auf die SONSTIGEN FINANZIELLEN
Insgesamt wurden im Weihnachtsgeschäft
Die amerikanische Intertainment-AG-Be-
2003 wieder über 200 Produkte rund um
teiligung SightSound Technologies kon-
Rudolph vermarktet. Dabei konnten sich
zentrierte sich im Geschäftsjahr 2003 vor
Risiken
zu
im
Berichtsjahr
entgegen
den
Wir verweisen in diesem Zusammenhang
VERPFLICHTUNGEN im Konzernanhang Zif-
auf die weiterführenden Erläuterungen in
fer VIII.5.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Vgl. Ziffer VIII.5
Konzernanhang
die beiden Videos zu Rudolph erneut unter
allem darauf, ihre US-Patentrechte für den
KINOSTART VON
den
des
Download von Audio- und Videodateien
„TWISTED“ IN DEN KINOS
„GEFÜHLE, DIE MAN SIEHT ...“
Weihnachtsgeschäfts etablieren. Erwar-
aus dem Internet durchzusetzen. In diesem
GESTARTET
Weitere Aktivitäten im Bereich des Film-
tungsgemäß blieben ihre Verkaufsumsätze
Zusammenhang hatte SightSound die bei-
Im Bereich Filmproduktion und Filmrechte-
lizenzhandels umfassten in der Berichtspe-
aber deutlich hinter den Werten des Vor-
den Bertelsmann-Töchter CDNow und
handel lag der Tätigkeitsschwerpunkt in
riode unter anderem den Kinostart von
jahres zurück. Dies führte dazu, dass der
N2K wegen einer Verletzung ihrer Patent-
der Berichtsperiode auf der Produktion, der
„Gefühle, die man sieht ...“ („Things you
UMSATZ der Intertainment Animation &
rechte verklagt. Kurz vor dem Beginn der
Postproduktion und der Vermarktung von
can tell ...“) in 50 ausgewählten deutschen
Merchandising GmbH um 61 % auf 1,6
Hauptverhandlung einigten sich die Parteien
„Twisted“. Die Intertainment AG hatte
Programmkinos. Dieser wurde im April
Mio. Euro nachgab. Im Jahr 2002 hatte er
Ende Februar 2004 auf einen Vergleich. Im
den Thriller unter dem Arbeitstitel „Black-
2003 zusammen mit dem Filmverleiher
bei 4,2 Mio. Euro gelegen. Das Jahreser-
Rahmen der Vereinbarung zahlten die Be-
out“ zusammen mit dem US-Studio Para-
Ottfilm realisiert. Darüber hinaus schloss
gebnis der Intertainment Animation &
klagten insgesamt 3,3 Mio. US-Dollar an
mount Pictures und Kopelson Entertain-
die Intertainment AG mit der Planet Media
Merchandising GmbH verschlechterte sich
SightSound und erkannten gleichzeitig die
ment realisiert. Er wurde in der ersten
home entertainment GmbH eine Vertriebs-
von -6.000 auf -203.000 Euro.
Gültigkeit
Hälfte 2003 fertiggestellt. Paramount ent-
vereinbarung für den deutschen DVD- und
schied sich danach dazu, den Film nicht,
Videomarkt. Diese Vereinbarung umfasst
ASSET-VERKAUF DER INTERTAINMENT
Audio- und Videodateien aus dem Internet
wie ursprünglich geplant, im Herbst 2003
ausgewählte Titel aus der Filmbibliothek
ANIMATION & MERCHANDISING GMBH
an. Die Vergleichssumme von 3,3 MIO. US-
in die Kinos zu bringen, sondern erst Ende
von Intertainment. Dazu zählen unter
Aufgrund der Restrukturierungsmaßnah-
DOLLAR erscheint vor dem Hintergrund,
Februar 2004. Dadurch erhoffte sich das
anderem „Gefühle, die man sieht ...“,
men verkaufte Intertainment im Januar
dass die Beklagten mit Downloads bisher
Major Studio bessere Einspielergebnisse.
„Camouflage“ und „Das dritte Wunder“.
2004 sein Geschäft für „Rudolph mit der
Umsätze von weniger als 0,1 Mio. US-
Aufgrund dieser Maßnahme verzögerte
Generell litt der Lizenzhandel aber in noch
roten Nase“ an ein Tochterunternehmen
Dollar erzielten, als sehr bedeutend. Nach
sich auch die Auslieferung des Films an die
stärkerem Maße als in den Vorjahren unter
der Splendid Medien AG, Köln. In diesem
Auffassung der Intertainment AG hat der
Geschäftspartner von Intertainment.
dem Betrug von Franchise Pictures und der
Zusammenhang gab die Intertainment
Vergleich weitreichende Auswirkungen auf
Ziffer C.3 und Ziffer F.2.1.
28
Geschäftsbericht 2003
UMSATZ
meistverkauften
VHS-Videos
der
US-Patentrechte
Sight-
Sounds für den digitalen Download von
daraus resultierenden Tatsache, dass – mit
die gesamte Musik- und Film-Download-
Ausnahme von „Twisted“ – seit Herbst
branche. Er verbessert die Möglichkeiten
3,3 MIO.
US-DOLLAR
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BETEILIGUNGSHÖHE
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von SightSound erheblich, in den USA sei-
Intertainment AG Anfang Juli 2003 mit der
Pechtl, schied zur Hauptversammlung am
schäftsjahr 2003 aus. Die wesentlichen
ne Patentrechte auch gegen andere kom-
OpenPictures AG, München, eingegangen
22. September 2003 aus dem Kontrollgre-
Veränderungen auf der Aktivseite stellen
merzielle Anbieter von Film- und Musikdo-
ist. Die Partnerschaft ist darauf ausgerich-
mium aus. Zu seinem Nachfolger wurde
sich wie folgt dar:
wnloads aus dem Internet durchzusetzen –
tet, das operative Geschäft von Intertain-
der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
gegebenenfalls auch auf juristischem We-
ment mittel- bis langfristig zu stärken. Ihr
Wolfgang Blauberger bestimmt. Dr. Pechtl
ge. Darüber hinaus eröffnet er SightSound
wesentliches Ziel ist die gemeinsame Ent-
gehörte dem Intertainment-Aufsichtsrat
die Möglichkeit, sein Lizenzgeschäft zu
wicklung und Produktion von Filmen. Die
seit dem 23. Dezember 2000 an.
forcieren, und erhöht die Attraktivität der
Intertainment AG hat OpenPictures darü-
SightSound-Patente stark. Dementspre-
ber hinaus das Recht eingeräumt, Filme
6. Aktienhandel & Insiderverdacht:
chend schließt SightSound selbst auch
aus der Intertainment-Filmbibliothek im
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
nicht aus, die Patente möglicherweise an
deutschsprachigen Raum zu vermarkten.
aufsicht stellt Vorermittlungen ein
ein anderes Unternehmen zu verkaufen.
Auf mittlere Sicht ist auch eine Beteiligung
Kurz vor der Hauptversammlung am 22.
Die BETEILIGUNGSHÖHE an SightSound ist
von OpenPictures an Intertainment nicht
September 2003 erfuhr Intertainment über
im Jahr 2003 von 22,8 % auf 12,4 % ge-
ausgeschlossen.
die Presse, dass die Bundesanstalt für Fi-
fallen. SightSound hatte im Jahr 2002 ei-
nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine
KONZERN: WESENTLICHE
VERÄNDERUNGEN AKTIVSEITE
31.12.2003
Sonstige
Vermögensgegenstände
Geleistete
Anzahlungen
auf Filmrechte
(Umlaufvermögen)
0,2
33,1
-32,9
Forderungen
aus Lieferungen
& Leistungen
0,8
37,2
-36,4
Immaterielle
Vermögensgegenstände
2,1
10,1
-8,0
0,2
2,2
-2,0
7,1
10,8
-3,7
Routineuntersuchung gegen Intertainment
& Aufsichtsrat:
wegen des Verdachts auf Insiderhandel
nen die Finanzierung des Prozesses sicher-
Wechsel in Vorstand und Aufsichtsrat
aufgenommen hatte. Der Verdacht war
stellte. Im Laufe des Jahrs 2003 führte
Der Intertainment Konzern beschäftigte im
durch außergewöhnlich hohe Handelsum-
SightSound mehrere Kapitalerhöhungen
Geschäftsjahr 2003 durchschnittlich 23
sätze mit Intertainment-Aktien im Vorfeld
zur Finanzierung des Rechtsstreits durch.
Mitarbeiter. Damit änderte sich die Zahl
der Ad-hoc-Mitteilung über die Verschie-
Derzeit wird geprüft, ob die Kapitaler-
der Mitarbeiter zwar nicht, der Personal-
bung des Franchise-Prozesses am 14. Juli
höhungen wegen des vertraglich verein-
aufwand wurde aber – insbesondere auch
aufgekommen.
barten Verwässerungsschutzes rechtmäßig
aufgrund eines Gehaltsverzichts der Vor-
diese Ermittlungen ausdrücklich. Allerdings
zu einer Verwässerung der Beteiligung von
standsmitglieder – von 3,6 Mio. Euro auf
erhärteten sich die Verdachtsmomente
Intertainment geführt haben. Das Manage-
3,0 Mio. Euro reduziert. Die Mitarbeiter
offensichtlich nicht. Mitte November wur-
Sachanlagevermögen
ment bewertet die Beteiligung an SightSo-
waren am Sitz des Konzerns in Ismaning
de bekannt, dass die BaFin die Untersu-
Filmrechte
und zum Bilanzstichtag 2003 dennoch un-
und bei der USA-Intertainment, Inc. in Los
chung eingestellt hat.
verändert mit rund 15 Mio. Euro, da der
Angeles tätig.
Wert von SightSound aufgrund der be-
Im Zusammenhang mit den Reorganisati-
schriebenen Ereignisse nach Einschätzung
onsmaßnahmen straffte Intertainment sei-
des Vorstandes bedeutend gestiegen ist.
ne Führungsstruktur. Aus diesem Grund
Die positive Entwicklung im Rechtsstreit
C. Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Intertainment
AG Konzerns für das
Geschäftsjahr 2003 nach IFRS
Veränderung
59,9
5. Mitarbeiter, Management
begrüßte
31.12.2002
9,4
eine Unternehmensbeteiligung und Optio-
Intertainment
in Mio. Euro
69,3
nen neuen Finanzier gefunden, der gegen
schied Stephen Brown, der stellvertretende
30
C. 1
Geschäftsbericht 2003
gegen Franchise Pictures führte zu einer
NEUBEWERTUNG
DER ANSPRÜCHE
NEUBEWERTUNG DER ANSPRÜCHE von In-
tertainment. So wurden die geleisteten An-
4. Strategische Partnerschaft mit
Vorstandsvorsitzende, zum 13. August
OpenPictures:
2003 aus dem Vorstand aus. Er arbeitet
Mittel- und langfristige Stärkung des
aber weiter als Präsident der USA-Intertai-
1. Vermögenslage
Der Bewertung liegen die Ansprüche von
operativen Geschäfts geplant
ment, Inc. für den Konzern. Brown gehör-
Der Komplex Franchise Pictures und die
Intertainment
Sowohl die Filmproduktion als auch der
te dem Vorstand seit dem 31. Oktober
durchgeführten Reorganisationsmaßnah-
Rechtsstreit in Höhe der Urteilssumme ab-
Lizenzhandel sind Bestandteil einer umfas-
2000 an.
men wirkten sich wesentlich auf die Bilanz
züglich eines Risikoabschlags zugrunde.
senden strategische Partnerschaft, die die
Veränderungen gab es auch im Aufsichts-
des Intertainment Konzerns für das Ge-
Das Management von Intertainment beur-
zahlungen auf Filmrechte um 34,6 Mio.
Euro auf 67,7 Mio. Euro zugeschrieben.
aus
dem
gewonnenen
rat. Der stellvertretende Aufsichtsratsvor-
teilt diesen bilanzierten Vermögenswert,
sitzende der Intertainment AG, Dr. Ernst
trotz der kürzlich eingeleiteten Insolvenz
31
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Lagebericht Konzern und AG
Lagebericht Konzern und AG
Geschäftsbericht 2003
FORDERUNGSVERZICHT MIT BESSERUNGSSCHEIN
von Franchise Pictures und anderer Partei-
SCHIEDSVERFAHREN GEGEN DIE
COMERICA BANK
Vgl. Ziffer B.1.5
Lagebericht
ductions Inc. und Paramount Pictures in
en, als werthaltig.
Höhe von 7,6 Mio. Euro größtenteils aus-
Die Werthaltigkeit leitet sich zum einen da-
gebucht.
von ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche von Intertainment aus der Ab-
Vgl. Ziffer F.1
Lagebericht
allerdings trotz der eingeleiteten und
RUNGSVERZICHT MIT BESSERUNGSSCHEIN in
durchgeführten Maßnahmen schwierig.
Höhe der vollständigen Restschuld. Wir
Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf
Der Wert der Filmrechte nahm um 3,7
verweisen in diesem Zusammenhang auf
hin, dass die Finanzplanung und die Fort-
Mio. Euro ab und beläuft sich auf 7,1 Mio.
die bestands-gefährdenden Risiken unter
bestehensprognose mit den unter Ab-
wicklung der Insolvenz befriedigt werden
Euro. Die Abnahme ist insbesondere auf
Ziffer F.1 des Lageberichtes.
schnitt F. „Risiken der künftigen Entwick-
kann. Zum anderen beurteilt das Manage-
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe
Die sonstigen Rückstellungen erhöhten
lung“ genannten Risiken behaftet sind.
ment die Erfolgsaussichten des bevorste-
von 5 Mio. Euro aufgrund gesunkener er-
sich um 26,1 Mio. Euro. Der wesentliche
Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle
henden SCHIEDSVERFAHRENS GEGEN DIE
warteter Verkaufspreise, die auch eine Fol-
Anteil entfällt auf vertraglich vereinbarte
auf die bestandsgefährdenden Risiken
COMERICA BANK sehr positiv (vgl. Ziffer
ge der unter Ziffer A beschriebenen Markt-
Prozesserlösbeteiligungen in Höhe von
unter Ziffer F.1 dieses Lageberichtes.
B.1.5 des Lageberichtes). Sollte Intertain-
entwicklungen
zurückzuführen.
19,8 Mio. Euro, Prozessrisiken mit 6,5 Mio.
ment seine Ansprüche gegen die Comerica
Durch Einbeziehung der Zugänge und Zu-
Euro und Vertragsstreitigkeiten im Volu-
3. Ertragslage
Bank durchsetzen, würde auch die Comeri-
schreibungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro
men von 3,5 Mio. Euro. Das Eigenkapital
Ebenso stark wie die Vermögens- ist auch
ca Bank für den bei Intertainment entstan-
ergibt sich die Gesamtveränderung.
beträgt zum Bilanzstichtag 59,8 (i. V. 73,9)
die Ertragslage vom Komplex Franchise
denen Schaden, der bereits im Verfahren
Auf der Passivseite entwickelten sich die
Mio. Euro. Die Kapitalrücklage nimmt auf-
Pictures geprägt. Dabei konnten die Ver-
gegen Franchise Pictures und andere Par-
wesentlichen Positionen wie folgt:
grund der im Rahmen der Aufstellung des
luste trotz sinkender Umsätze gegenüber
Jahresabschlusses der Intertainment AG
dem Vorjahr weiter reduziert werden. Der
vorgenommenen Auflösung gemäß § 150
KONZERNJAHRESFEHLBETRAG beläuft sich
Abs. 3 & 4 AktG durch Verrechnung des
für das Geschäftsjahr 2003 auf -14,1 (i. V.
Bilanzverlustes um 79,4 Mio. Euro ab. Die
-16,1) Mio. Euro und verringerte sich ge-
Eigenkapitalquote verschlechterte sich um
genüber dem Vorjahr um 2,0 Mio. Euro.
4,7 Prozentpunkte und beträgt 53,3 (i. V.
Das EBIT des Konzerns beträgt -8,9 (i. V.
58) %.
-16,2) Mio. Euro; beim Ergebnis der ge-
sind,
teien erfolgreich durchgesetzt wurde, haften. Aufgrund der Tatsache, dass es sich
nun gemäß des Urteils ausschließlich um
Schadenersatzansprüche handelt, erfolgte
C. 1
KONZERN: WESENTLICHE
VERÄNDERUNGEN PASSIVSEITE
zum Bilanzstichtag die Umgliederung in die
31.12.2003
sonstigen Vermögensgegenstände.
Die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen verringerten sich aufgrund von
Verrechnungen und des Zahlungsaus-
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
& Leistungen
31.12.2002
in Mio. Euro
Veränderung
In diesem Zusammenhang nehmen auch
die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
1,1
24,2
-23,1
tainment -28,7 (i. V. -13,7) Mio. Euro
Zum Jahresende 2003 verfügte der Inter-
erzielt.
tainment Konzern über liquide Mittel in
Der verminderte Konzernjahresfehlbetrag
Höhe von 2,1 Mio. Euro, nach 3,9 Mio. Eu-
ist im Wesentlichen auf das außerordent-
ro zum 31. Dezember 2002. Die Abnahme
liche Ergebnis in Höhe von 19,4 (i. V. -3,3)
0
16,2
-16,2
ist neben den laufenden Ausgaben für Per-
Mio. Euro zurückzuführen. So wurden
maßnahmen für die amerikanischen Ge-
Sonstige
Rückstellungen
33,1
7,0
+26,1
sonalaufwand, Mieten und Kredittilgun-
einerseits außerordentliche Erträge mit
schäftsaktivitäten verbunden mit außer-
Eigenkapital
59,8
73,9
-14,0
gen insbesondere auch auf Auszahlungen
48,2 (i. V. 0) Mio. Euro für Zuschreibungen
für Rechtsberatungskosten und Produzen-
auf die Anzahlungen gegenüber Franchise
Leistungen um 23,1 Mio. Euro ab. Bedingt
durch die Umsetzung der Reorganisations-
KONZERNJAHRESFEHLBETRAG
wöhnlichen Geschäftstätigkeit hat Inter2. Finanzlage
gleichs offener Posten um 36,4 Mio. Euro.
planmäßigen Abschreibungen reduzierten
tenvergütungen zurückzuführen. Für das
Pictures und Erträge aus einem Forde-
gensgegenständen ausgewiesenen geleis-
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditin-
Geschäftsjahr 2004 liegt ein detaillierter
rungsverzicht mit Besserungsschein erzielt.
teten Anzahlungen für Filmprojekte um
stituten nahmen um 16,2 Mio. Euro ab
Finanzplan von Intertainment vor, aus dem
Andererseits schlagen sich im außerordent-
7,4 Mio. Euro. Des Weiteren wurde das
und betragen zum Bilanzstichtag nahezu 0
das Management eine positive Fortbeste-
lichen Aufwand mit 28,8 (i. V. 3,3) Mio.
Sachanlagevermögen mit 2,0 Mio. Euro
Euro. Ein Darlehen aus dem Vorjahr in
hensprognose des Unternehmens ableitet.
Euro die Prozesserlösbeteiligungen, die
abgeschrieben und eine im Vorjahr unter
Höhe von 1,0 Mio. Euro wurde vollständig
Die LIQUIDITÄTSLAGE von Intertainment ist
zukünftigen Prozesskosten und Vorsorgen
den sonstigen Vermögensgegenständen
getilgt. Für ein weiteres Darlehen konnte
für Vertragsstreitigkeiten nieder.
ausgewiesene Forderung an Blackout Pro-
nach Auffassung des Managements von
Der positiven Ergebnisentwicklung steht
Intertainment eine Neuregelung mit dem
eine negative Umsatzveränderung ge-
Kreditinstitut gefunden werden. Hiernach
genüber. Der Umsatz beläuft sich auf 6,0
sich die unter den immateriellen Vermö-
32
leistet das Kreditinstitut einen FORDE-
LIQUIDITÄTSLAGE
33
INT_GB-03_Zahlen_D_10.04
17.10.2004
20:34 Uhr
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Lagebericht Konzern und AG
Lagebericht Konzern und AG
Mio. Euro, nach 19,0 Mio. Euro im Vorjahr.
Dies liegt unter anderem daran, dass Intertainment im Geschäftsjahr 2003 keine
neuen großen Kinofilme auswerten konn-
D. Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Intertainment
AG für das Geschäftsjahr 2003
nach HGB
te. Die Auswertung von „Twisted“ ver-
ren. Durch Einbeziehung der Zugänge
derungen gegenüber verbundenen Unter-
und Zuschreibungen in Höhe von 3,5 Mio.
nehmen nahmen unter anderem aus die-
Euro ergibt sich die Gesamtveränderung.
sem Grunde um 44,3 Mio. Euro ab und
Auf der Passivseite entwickelten sich die
belaufen sich zum Stichtag auf 65,1 Mio.
wesentlichen Positionen wie folgt:
schob sich in das Geschäftsjahr 2004, mit
1. Vermögenslage
Euro. Die Forderungen aus Lieferungen
der Folge, dass hieraus im Geschäftsjahr
Die Vermögenslage der Intertainment AG
und Leistungen reduzierten sich auf 0,6
2003 keine Umsätze generiert werden
ist auf der Aktivseite von den folgenden
Mio. Euro, was auf den Zahlungsausgleich
konnten.
wesentlichen Veränderungen geprägt:
von offenen Posten und Verrechnungen
Darüber hinaus haben insbesondere die
mit den Verbindlichkeiten aus Lieferungen
Reorganisationsmaßnahmen der US-Akti-
und Leistungen zurückzuführen ist.
vitäten die Abschreibungen auf das Anla-
REORGANISATIONSMASSNAHMEN
konten Wertberichtigungen vor. Die For-
ge- und Umlaufvermögen auf 16,6 (i. V.
D. 1
AG: WESENTLICHE
VERÄNDERUNGEN AKTIVSEITE
0,5) Mio. Euro erhöht. So führten die RE-
31.12.2003
ORGANISATIONSMASSNAHMEN dazu, dass
ein im Vorjahr unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenes Darlehen in Höhe von insgesamt 7,3 Mio. Euro
31.12.2002
in Mio. Euro
Veränderung
ten geleisteten Anzahlungen für Filmprojekte mit 7,4 Mio. Euro außerplanmäßig
abgeschrieben wurden. Durch diese Maßnahmen gelang es, die zukünftigen finanziellen Verpflichtungen deutlich zu senken.
Ebenfalls belastet wird das Ergebnis des
Intertainment Konzerns durch den im
Berichtsjahr zu erfassenden Steueraufwand
in Höhe von 4,7 (i. V. Steuerertrag von
0,9) Mio. Euro. Dieser resultiert im We-
1,3
9,3
-8,0
AG: WESENTLICHE
VERÄNDERUNGEN PASSIVSEITE
31.12.2003
in Mio. Euro
31.12.2002
Veränderung
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
& Leistungen
0,1
20,7
-20,6
Sonstige
Rückstellungen
2,3
1,2
+1,1
97,5
153,0
-55,5
TERTAINMENT Licensing GmbH umge-
Pictures und andere Parteien feststeht,
Eigenkapital
dass es sich ausschließlich um SchadenserGeleistete
Anzahlungen
auf Filmrechte
(Umlaufvermögen)
Forderungen
aus Lieferungen
& Leistungen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
satzansprüche der INTERTAINMENT Li-
0
0,6
2,1
unterschieden zwischen HGB und IFRS
ergeben.
Filmrechte
tenten Steuern, die sich aus Bewertungs-
das Verrechnungskonto gegenüber der IN-
da aufgrund des Urteils gegen Franchise
Forderungen ggü.
verbundenen
Unternehmen
sentlichen aus der Berücksichtigung von la-
te wurden in Höhe von 8,5 Mio. Euro auf
gliedert. Diese Maßnahme war notwendig,
Sonstige
Vermögensgegenstände
wertberichtigt und die unter den immateriellen Vermögensgegenständen bilanzier-
Die geleisteten Anzahlungen auf Filmrech-
D. 1
Geschäftsbericht 2003
8,5
9,5
5,5
-8,5
-8,9
-3,4
censing GmbH handelt.
Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstich-
Durch die Umsetzung der Reorganisations-
tag 97,5 (i. V. 153,0) Mio. Euro. Die Kapi-
maßnahmen für die amerikanischen Ge-
talrücklage nimmt aufgrund der im Rah-
schäftsaktivitäten reduzierten sich die unter
men der Aufstellung des Jahresabschlusses
den immateriellen Vermögensgegenständen
vorgenommenen Auflösung gemäß § 150
ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen
Abs. 3 & 4 AktG durch Verrechnung des
für Filmprojekte um 3,4 Mio. Euro. Des
Bilanzverlustes um 79,4 Mio. Euro ab. Die
Weiteren wurde eine im Vorjahr unter den
EIGENKAPITALQUOTE verbesserte sich um
sonstigen Vermögensgegenständen aus-
10,1 Prozentpunkte und beträgt 96,2 (i. V.
gewiesene Forderung an Blackout Produc-
86,1) %. Die Verbindlichkeiten aus Liefe-
tions Inc. und Paramount Pictures in Höhe
rungen und Leistungen nehmen aufgrund
von 7,6 Mio. Euro größtenteils ausge-
von Verrechnungen mit den Forderungen
65,1
109,4
-44,3
bucht. Der Wert der Filmrechte nahm um
aus Lieferungen und Leistungen und dem
6,3
7,4
1,1
1,1 Mio. Euro ab und beläuft sich auf 6,3
Ausgleich offener Posten um 20,6 Mio. Eu-
Mio. Euro. Die Abnahme ist insbesondere
ro ab und belaufen sich am Stichtag auf
auf außerplanmäßige Abschreibungen auf-
0,1 Mio. Euro. Die sonstigen Rückstellun-
Auf Basis des zukünftig erwarteten Cash
grund gesunkener erwarteter Verkaufs-
gen belaufen sich auf 2,3 Mio. Euro. Der
Flows der
INTERTAINMENT Licensing
preise in Höhe von 4,6 Mio. Euro, die auch
wesentliche Anteil entfällt dabei auf die
GmbH und Intertainment Animation &
eine Folge der unter Ziffer A beschriebenen
Rückstellung für Reorganisationsmaßnah-
Merchandising GmbH nahm die Intertain-
Marktentwicklungen sind, zurückzufüh-
men in Höhe von 2,1 Mio. Euro.
EIGENKAPITALQUOTE
ment AG auf die jeweiligen Verrechnungs-
34
35
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Lagebericht Konzern und AG
Lagebericht Konzern und AG
LIQUIDE MITTEL
2. Finanzlage
Inc. Darüber hinaus wurde bedingt durch
1.2 Realisierung der Ansprüche aus
haben, Zeugen unter Eid zu vernehmen.
Zum Jahresende 2003 verfügte die Inter-
die
dem Urteil gegen Franchise Pictures
Die Aussagen können im Rahmen des
tainment AG über LIQUIDE MITTEL in Höhe
Forderung gegenüber der Blackout Pro-
Die INTERTAINMENT Licensing GmbH
Schiedsgerichtsverfahrens verwendet wer-
von 1,4 Mio. Euro, nach 3,5 Mio. Euro zum
ductions Inc. in Höhe von 7,3 Mio. (i. V. 0)
hatte ursprünglich beabsichtigt, unmittel-
den. Den Beginn der mündlichen Verhand-
31. Dezember 2002. Die Abnahme ist ne-
Euro abgeschrieben.
bar nach dem Vorliegen des ausgefertigten
lung legten die Schiedsrichter für den 4. Ja-
ben den laufenden Ausgaben, etwa für
Die Umsatzerlöse sanken im Berichtsjahr
Urteils gegen Franchise Pictures und die
nuar 2005 fest. Die Parteien haben sich
Personalaufwand, Mieten und Kredittil-
um 5,3 Mio. Euro auf 4,0 Mio. Euro. Dies
anderen Verurteilten die Vollstreckung in
einvernehmlich auf Anfang Februar 2005
gungen, insbesondere auf Auszahlungen
liegt unter anderem daran, dass im Ge-
die Wege zu leiten. Nach US-Recht kann
geeinigt. Es wird eine rund zweimonatige
an die INTERTAINMENT Licensing GmbH
schäftsjahr 2003 die Intertainment AG kei-
mit einer Vollstreckung nach Ablauf von
Verhandlungsdauer erwartet. Das Mana-
zurückzuführen. Für das Geschäftsjahr
ne neuen großen Kinofilme auswertete.
zehn Tagen nach Bekanntgabe des end-
gement der INTERTAINMENT Licensing
2004 liegt ein detaillierter Finanzplan der
Die Auswertung von „Twisted“ verschob
gültigen Urteils begonnen werden. Dabei
GmbH beurteilt die Erfolgsaussichten sehr
Intertainment AG vor, aus dem der Vor-
sich in das Geschäftsjahr 2004, mit der Fol-
wird
Licensing
positiv und geht davon aus, dass bei positi-
stand eine positive Fortbestehensprognose
ge, dass hieraus im Geschäftsjahr 2003
GmbH ihre Ansprüche auch über eine In-
ver Abwicklung dieses Schiedsgerichtsver-
des Unternehmens ableitet. Die Liqui-
keine Umsätze generiert werden konnten.
solvenz von Franchise Pictures und der an-
fahrens eine gesamtschuldnerische Haf-
deren unterlegenen Parteien verfolgen. Bis
tung für den bereits im Verfahren gegen
zur Aufstellung des Jahresabschlusses mel-
Franchise Pictures und andere durchge-
deten bis auf Elie Samaha und eine Pro-
setzten Schaden bestätigt wird.
duktionsgesellschaft alle Verklagten Insol-
Unklarheit herrschte zum Zeitpunkt der
venz an. Die eingeleitete Insolvenz hat zur
Fertigstellung dieses Lageberichtes noch
Restrukturierungsmaßnahmen
eine
ditätslage ist allerdings trotz der eingeleiteten
und
durchgeführten
Maßnahmen
schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich
darauf hin, dass die Finanzplanung und die
E. Künftige Entwicklung des
Intertainment AG Konzerns
Fortbestehensprognose mit den unter Ab-
INSOLVENZVERFAHREN
1. Der Komplex Franchise Pictures
Folge, dass die Ansprüche gegen diese Par-
bei der Frage, wie und ob das Schiedsge-
lung“ genannten Risiken behaftet sind.
Die Entwicklung der Verfahren des Kom-
teien im INSOLVENZVERFAHREN geltend
richtsverfahren im Fall „Tracker“ fortge-
Insbesondere verweisen wir an dieser
plexes „Franchise Pictures“ wurden bereits
gemacht werden.
setzt wird. Es ist auf Grundlage der Tatsa-
Stelle auf die bestandsgefährdenden Risi-
ausführlich dargelegt. Wir verweisen in
Hinsichtlich Elie Samaha und der weiteren
che beabsichtigt, dass über „Tracker“
ken unter Ziffer F.1 dieses Lageberichtes.
diesem Zusammenhang auf Abschnitt B.1
Produktionsgesellschaft wird die INTER-
bereits im Franchise-Prozess entschieden
dieses Lageberichtes. Darüber hinaus ver-
TAINMENT Licensing GmbH die notwen-
wurde, im Rahmen des Schiedsverfahrens
3. Ertragslage
weisen wir auf die unter Ziffer F.1 aufge-
digen Maßnahmen für die Vollstreckung
den Antrag zu stellen, die Schiedsgerichts-
Die Ertragslage ist von einer deutlichen Er-
führten Risiken.
ergreifen. Sollte sich in diesem Zusammen-
klage der IMPC vollumfänglich abzuwei-
hang herausstellen, dass die Verurteilten
sen.
resfehlbetrag erhöhte sich um 51,7 Mio.
1.1 Möglichkeit der alternativen
im Vorfeld des Gerichtsverfahrens Vermö-
Euro auf 55,5 Mio. Euro, das Ergebnis der
Streitbeilegung
gensgegenstände zum Nachteil der INTER-
2. Aufbau und Weiterentwicklung des
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag bei
Es besteht die Möglichkeit, dass die anhän-
TAINMENT Licensing GmbH verschoben
neuen Geschäftsmodells
-55,5 Mio. Euro nach -4,6 Mio. Euro im
gigen Streitigkeiten des Franchise-Komple-
haben, werden die nötigen Schritte einge-
Sobald die Mittelzuflüsse aus dem Kom-
Vorjahr. Im Wesentlichen ist diese Entwick-
xes alternativ beigelegt werden können.
leitet, um sich dieses Vermögen zu sichern.
plex Franchise Pictures erfolgen, wird
lung auf die im Berichtsjahr vorgenomme-
Die betroffenen Parteien haben sich
nen Abschreibungen auf das Umlaufver-
grundsätzlich darüber verständigt, dass der
1.3 Schiedsgerichtsverfahren
en Geschäftsstrategie beginnen. Vorgese-
mögen in Höhe von 52,2 (i. V. 0) Mio.
Versuch unternommen werden soll, eine
Im Rahmen des Schiedsgerichtskomplexes
hen ist, mit neuen Finanzierungsstrukturen
Euro zurückzuführen. Diese beinhalten im
Lösung auf diesem Wege zu finden. In die-
mit der Comerica Bank und den Versiche-
und weiteren Finanzpartnern die Filmpro-
Wesentlichen die Wertberichtigungen und
sem Zusammenhang vereinbarten die Par-
rungsgesellschaften findet in der Zeit bis
duktion wieder aufzubauen. Darüber hin-
VERZICHTE AUF DIE VERRECHNUNGSKON-
teien eine MEDIATION, die in Kürze statt-
zum Verhandlungsbeginn unter anderem
aus ist beabsichtigt, Filmrechte über die
zur
INTERTAINMENT
Intertainment mit der Umsetzung der neu-
MEDIATION
DISCOVERYPHASE
Licensing
finden soll. Aus heutiger Sicht kann über
die so genannte DISCOVERY-PHASE statt, in
bestehenden Vertriebsstrukturen auszu-
GmbH, Intertainment Animation & Mer-
die Erfolgsaussichten dieses Verfahrens
der die Anwälte beider Seiten das Recht
werten und den europaweiten Filmrechte-
chandising GmbH und USA-Intertainment,
keine Aussage getroffen werden.
TEN
36
INTERTAINMENT
schnitt F. „Risiken der künftigen Entwick-
gebnisverschlechterung geprägt. Der Jah-
VERZICHTE AUF
DIE VERRECHNUNGSKONTEN
die
Geschäftsbericht 2003
37
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17.10.2004
20:34 Uhr
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Lagebericht Konzern und AG
Lagebericht Konzern und AG
handel wieder aufzunehmen. Ein wichtiger
mit Franchise Pictures, Comerica Bank und
Beurteilung darstellt. Sollte sich in Zukunft
hinterlegen. Diese dürfte sich auf etwa das
Punkt stellt für Intertainment weiterhin der
anderen Parteien
herausstellen, dass diese Rechtsauffassung
1,5- bis Zweifache der Urteilssumme be-
Portfolio-Ansatz dar. Durch eine möglichst
• positiver Ausgang der laufenden Schieds-
sich als fehlerhaft erweist, besteht das Risi-
laufen. In diesem Fall könnte das Urteil
breite Filmauswahl und Filmauswertung ist
gerichtsverfahren
ko, dass erhebliche Mittelabflüsse für die
während der Laufzeit des Berufungsver-
beabsichtigt, die Risiken bedeutend zu
• Mittelzufluss aus der Veräußerung von
Tilgung der ursprünglichen Restschuld er-
fahrens nicht vollstreckt werden.
senken.
Finanzanlagen
folgen müssen. In diesem Zusammenhang
Darüber hinaus ist denkbar, dass die Verur-
• Realisierung der übrigen Prämissen der
besteht ebenfalls das Risiko, dass die ur-
teilten in Berufung gehen und das Gericht
Finanzplanung einschließlich der kurzfristig
sprünglich für die Tilgung des Darlehens
entscheidet, dass während der Berufungs-
geplanten Zahlungseingänge, insbesonde-
abgegebene Garantie der Intertainment
phase das Urteil nicht vollstrecken werden
re der im Finanzplan vorgesehenen Zu-
AG nicht erloschen ist und auch der Inter-
kann, obwohl keine Sicherheitsleistung
führung von Eigen- bzw. Fremdkapital in
tainment AG bedeutende Mittelabflüsse in
hinterlegt wurde. Eine solche Gerichtsent-
Höhe von 4 Mio. Euro im September und
Höhe der ursprünglichen Restschuld ent-
scheidung kann aber nur aufgrund des
Oktober 2004.
stehen.
Vorliegens eines besonderen Grundes er-
jahr 2003 wurde unter der Prämisse der
Soweit die Mittelzuflüsse, die Mittelabflüsse
MITTELZUFLUSS AUS DEN RECHTS-
Ein Berufungsverfahren kann sich über 18
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
oder die bei der Finanzplanung zugrunde
STREITIGKEITEN MIT FRANCHISE
bis 24 Monate hinziehen. Unabhängig
(„Going Concern“) aufgestellt. Das Mana-
gelegten Prämissen nicht wie geplant ein-
PICTURES, COMERICA BANK UND
davon, ob das Urteil aus erster Instanz
gement von Intertainment geht von einer
treten, ist der Fortbestand der Intertainment
ANDEREN PARTEIEN
während der Berufungsphase vollstreckt
positiven Fortbestehensprognose aus, so
AG, der INTERTAINMENT Licensing GmbH,
Durch das Urteil im Rechtsstreit gegen
werden kann oder nicht, besteht im Falle
dass der Konzern mit überwiegender
der Intertainment Animation & Merchandi-
Franchise Pictures und weitere Parteien er-
eines Berufungsverfahrens das Risiko, dass
Wahrscheinlichkeit im laufenden und den
sing GmbH und der USA-Intertainment,
wartet die INTERTAINMENT Licensing
die weitere Finanzierung des kostspieligen
folgenden Geschäftsjahren seine geschäft-
Inc. in hohem Maße wegen drohender
GmbH die in der Bilanz als Schadenersatz-
Prozesses erhebliche negative Auswirkun-
lichen Aktivitäten unter Einhaltung der
Zahlungsunfähigkeit und der damit ver-
forderungen ausgewiesenen Mittelzuflüs-
gen hat.
Zahlungsverpflichtungen fortführen kann.
bundenen Einleitung eines Insolvenzver-
se. Gleichwohl besteht – wie bei anderen
Alternativ zum Berufungsverfahren kann
Der POSITIVEN FORTBESTEHENSPROGNOSE
fahrens – unter Umständen auch kurzfris-
Verfahren auch – das Risiko, dass ein Titel
die unterlegene Partei durch Anträge bei
liegt eine detaillierte Finanzplanung zu-
tig – gefährdet.
trotz eines gewonnenen Prozesses nicht
der zuständigen Richterin das Ergebnis die-
oder nicht in erwarteter Höhe durchgesetzt
ses Verfahrens angreifen. Dies könnte un-
F. Risiken der künftigen
Entwicklung des Intertainment
AG Konzerns
1. Bestandgefährdende Risiken
Der Konzernabschluss für das Geschäfts-
POSITIVE FORTBESTEHENSPROGNOSE
gehen.
grunde. Bestandteil ist die Finanzierung der
38
künftigen Geschäftstätigkeit, der geplan-
ABWICKLUNG DES BEREITS FÄLLIG
werden kann.
ter anderem zur Folge haben, dass das er-
ten Investitionen und sonstigen Finanzie-
GESTELLTEN BANKKREDITES AUF BASIS
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die
gangene Urteil für gegenstandslos erklärt
rungs-aktivitäten. Insgesamt ist die Ein-
DER VON DEN GESETZLICHEN VER-
Verurteilten gegen das Urteil Berufung ein-
und ein neues Hauptverfahren anberaumt
schätzung
TRETERN UNTERSTELLTEN PRÄMISSEN
legen, was bis zum Zeitpunkt der Aufstel-
wird. Eine derartige Folge könnte durch
Unternehmenstätigkeit von wesentlichen
Im Rahmen der Abwicklung der Restschuld
lung des Jahresabschlusses noch nicht er-
das Aufbringen von groben Verfahrens-
Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen
für einen Bankkredit der INTERTAINMENT
folgt
fehlern oder Rechtsverstößen gerechtfer-
Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicher-
Licensing GmbH geht das Management
Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach
heit beurteilt werden können. Im Einzelnen
davon aus, dass eine Neuregelung mit dem
Ausfertigung des Endurteils Berufung ein-
handelt es sich um:
betroffenen Kreditinstitut, die einen Forde-
zulegen. Die Berufung würde die Voll-
POSITIVER AUSGANG DER LAUFENDEN
rungsverzicht mit Besserungsschein bein-
streckung des Urteils grundsätzlich nicht
SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN
• Abwicklung des bereits fällig gestellten
haltet, ausgehandelt wurde. Zur Beurtei-
beeinflussen. Allerdings sind zwei Ausnah-
Es besteht für die INTERTAINMENT Licen-
Bankkredites auf Basis der von den gesetz-
lung dieses Sachverhaltes wurde ein
men möglich. So besteht die Möglichkeit,
sing GmbH das Risiko, im Rahmen von
lichen Vertretern unterstellten Prämissen
Gutachten von einer Rechtsanwaltskanzlei
dass die Verurteilten in Berufung gehen
Schiedsgerichtsurteilen für die zweite Rate
• Mittelzufluss aus den Rechtsstreitigkeiten
angefertigt, das die Grundlage für diese
und gleichzeitig eine Sicherheitsleistung
aus den umstrittenen Filmen in Anspruch
des
Fortbestandes
der
Geschäftsbericht 2003
ist.
Grundsätzlich
besteht
die
tigt werden.
39
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Lagebericht Konzern und AG
Lagebericht Konzern und AG
genommen zu werden. Ein entsprechendes
res-Prozess über diesen Sachverhalt zu-
Unternehmenstätigkeit weitreichend. So
2.2 Risiko der Verwässerung der Anteile
Verfahren hat die Comerica Bank Anfang
gunsten der INTERTAINMENT Licensing
könnte – unter Umständen auch kurzfristig
an SightSound Technologies Inc.
2003 in Bezug auf den Film „Driven“ ge-
GmbH entschieden wurde. Es wird daher
– wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
Im Berichtjahr verringerte sich die Beteili-
gen die INTERTAINMENT Licensing GmbH
der Antrag gestellt, dass die Schiedsge-
die Einleitung eines Insolvenzverfahrens
gungshöhe um 10,4 Prozentpunkte auf
eingeleitet. Das Schiedsverfahren wurde
richtsklage als unbegründet vollumfänglich
erfolgen und für die Bewertung von Ver-
12,4 % zum Bilanzstichtag. Ursache für
inzwischen erweitert und beinhaltet nun
zurückgewiesen wird. Es besteht allerdings
mögensgegenständen und Schulden keine
diese Abnahme ist die durch Kapitaler-
alle strittigen Franchise-Filme, die von der
nach wie vor das Risiko, dass die INTER-
Fortführungswerte zum Ansatz nach § 252
höhungen bei SightSound Technologies
Comerica Bank finanziert wurden, und
TAINMENT Licensing GmbH das Schieds-
I Nr. 2 HGB kommen.
Inc. entstandene Verwässerung der Inter-
darüber hinaus sämtliche Schadensersatz-
gerichtsverfahren verliert.
2. Weitere Risiken
Risiko, dass die Beteiligungshöhe durch
MITTELZUFLÜSSE AUS DER
Mit der künftigen Entwicklung des Unter-
zukünftige Kapitalmaßnahmen von Sight-
merica Bank, die Versicherungsgesellschaf-
VERÄUSSERUNG VON FINANZANLAGEN
nehmens sind weitere Risiken verbunden.
Sound weiter verwässert wird und die Mit-
ten und die leitenden Angestellten dieser
Aufgrund des Vergleichs im Patentverlet-
Intertainment hat die Geschäftsprozesse
telzuflüsse aus der Veräußerung der Betei-
Unternehmen geltend macht.
zungsverfahren zwischen der SightSound
untersucht und die daraus resultierenden
ligung entsprechend geringer ausfallen.
Falls die Comerica Bank mit dem von ihr
Technologies Inc. und den Bertelsmann-
Risiken identifiziert, analysiert und bewertet
Zusätzlich besteht das Risiko, dass der ver-
angestrengten
Schiedsgerichtsverfahren
Töchtern CDNow und N2K weist Sight-
sowie Maßnahmen entwickelt, um diese im
traglich vereinbarte Verwässerungsschutz
Erfolg haben sollte, kann der INTERTAIN-
Sound Technologies eine sehr erfreuliche
Rahmen einer permanenten Risikoüber-
für diese Kapitalerhöhungen keine Anwen-
MENT Licensing GmbH eine Zahlungsver-
Entwicklung auf. So konnte auch auf Basis
wachung zu minimieren. Darauf aufbauend
dung findet (vgl. Ziffer B.3).
pflichtung in Höhe von über 70 Mio. US-
der dargestellten verwässerten Beteili-
wird das Risikoüberwachungssystem zur Er-
Dollar entstehen. Für den Fall, dass das
gungshöhe der Restbuchwert aus dem Vor-
kennung von gefährdenden Einflüssen wei-
2.3 Produzenten-Risiko
Schiedsgericht zugunsten der Bank ent-
jahr beigehalten werden. Dennoch besteht
terentwickelt und ergänzt. Nachfolgend
Als Produzent von Filmen ist Intertainment
scheidet, ist diese nach Einschätzung von
das Risiko, dass kurzfristig keine Mittelzu-
sind wesentliche Risiken beschrieben, die
dem Risiko ausgesetzt, dass eine Filmpro-
Intertainment dazu verpflichtet, die Ein-
flüsse aus dieser Beteiligung im Rahmen ei-
sich zum einen aus der eigenen operativen
duktion abgebrochen werden muss. Dies
nahmen aus der Auswertung der umstrit-
ner Veräußerung generiert werden können.
Geschäftstätigkeit der Bereiche Filmrechte-
kann zur Folge haben, dass die bereits in-
handel und Filmproduktion und zum ande-
vestierten
tenen Filmrechte auf die Zahlungsver-
Entwicklungskosten
verloren
pflichtung anzurechnen. Das Management
REALISIERUNG DER ÜBRIGEN
ren aus den Beteiligungsunternehmen erge-
sind. Des Weiteren besteht das Risiko, dass
von Intertainment geht davon aus, dass
PRÄMISSEN DER FINANZPLANUNG
ben.
für bestehende zukünftige Verpflichtun-
diese Einnahmen die Summe der zweiten
Die übrigen Prämissen der Finanzplanung
Raten übersteigen.
betreffen überwiegend kurzfristige Mittel-
2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an
Es besteht das weitere Risiko, dass sich das
zuflüsse aus Eigen- und Fremdkapitalmaß-
Paramount Pictures
Schiedsverfahren aufgrund von Anträgen
nahmen der Intertainment AG in Höhe von
Durch den Vertrag mit Paramount Pictu-
2.4 Filmlizenzhandel
der beteiligten Parteien weiter verzögert
4 Mio. Euro. Sollte die Intertainment AG
res, vgl. Ziffer B.2.1, besteht auf Basis der
Intertainment handelt unter anderem mit
und somit die Mittelzuflüsse aus einem po-
diese Mittelzuflüsse nicht bzw. nicht im
Auswertung des Filmtitels „Twisted“ das
Filmlizenzen. In diesem Bereich herrscht
sitiven Ausgang des Schiedsverfahrens
vorgesehenen Zeitraum realisieren können,
Risiko, dass weitere zukünftige finanzielle
ein starker Wettbewerbsdruck. Dies kann
nicht wie geplant eintreten.
ist der Fortbestand des Konzerns erheblich
Verpflichtungen für die Intertainment AG
zu Veränderungen im Preisniveau, sinken-
Des Weiteren besteht das Schiedsverfah-
gefährdet.
entstehen. Zur Absicherung dieser Ver-
den Absatzzahlen, geringeren Gewinn-
pflichtungen wurden Sicherheiten an Para-
spannen und einer Verschlechterung der
ren im Fall „Tracker“. Die International
40
tainment-AG-Beteiligung. Es besteht das
Klage vor dem State Court gegen die Co-
ansprüche, die Intertainment auch in der
Geschäftsbericht 2003
gen Schadenersatzzahlungen zu leisten
sind.
Motion Pictures Corporation Ltd. fordert
FOLGEN EINER MÖGLICHEN
mount Pictures bis zu einer Höhe von ma-
Marktposition führen. Die anhaltenden
von Intertainment 3,3 Mio. US-Dollar
FEHLEINSCHÄTZUNG
ximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt.
Konsolidierungstendenzen
zuzüglich Zinsen. Das Management der
Die Folgen einer möglichen Fehleinschätz-
im europäischen Kino- und Fernsehbereich
INTERTAINMENT Licensing GmbH geht
ung der bestandsgefährdenden Risiken
können eine Konzentration im europäi-
davon aus, dass bereits im Franchise-Pictu-
sind in Bezug auf die Fortführung der
schen Absatzmarkt und damit einen er-
insbesondere
41
INT_GB-03_Zahlen_D_10.04
17.10.2004
20:34 Uhr
Seite 42
Lagebericht Konzern und AG
Lagebericht Konzern und AG
schwerten Verkauf von Lizenzrechten zur
der Verlängerung auslaufen oder aufgelöst
positiven Fortbestehensprognose liegt eine
Eigen- bzw. Fremdkapital i. H. v. insgesamt
Folge haben. Nicht zuletzt ist der Verkauf
werden, kann sich dies erheblich negativ
detaillierte Finanzplanung zugrunde. Be-
EUR 4,0 Mio. im September und Oktober
von Fernsehlizenzen eng mit der Entwick-
auf die finanzielle Lage und das Geschäfts-
standteil ist die Finanzierung der künftigen
2004.
lung der Werbeeinnahmen durch die Fern-
ergebnis des Unternehmens auswirken.
Geschäftstätigkeit, der geplanten Investi-
sehsender verknüpft.
Für die Erläuterung der bestandsgefähr-
2.8 Planungsrisiko
vitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des
denden Risiken verweisen wir auf unsere
2.5 Akquisition und Verwertung
Intertainment erwirbt und vergibt in unre-
Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit
Ausführungen zum Intertainment Konzern
von Filmrechten
gelmäßigen Abständen Filmlizenzen. Eine
von wesentlichen Unsicherheiten geprägt,
unter Ziffer F.1.
Falls Intertainment Lizenzrechte vor Pro-
zeitgenaue Planung für den Erwerb und
die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit ab-
duktionsbeginn erwirbt, besteht das Risiko,
die Vergabe der Lizenzen ist äußerst
schließender Sicherheit beurteilt werden
FOLGEN EINER MÖGLICHEN
dass ein Film zu teuer eingekauft wird. Der
schwierig. Durch die unregelmäßigen Ab-
können. Im Einzelnen handelt es sich um:
FEHLEINSCHÄTZUNG
eventuelle Erfolg eines Films ist zu diesem
stände der Geschäftsvorfälle kann das Er-
Zeitpunkt nur schwer zu prognostizieren.
gebnis von Intertainment periodenbezo-
Realisierung der Prämissen, die der von
zung der bestandsgefährdenden Risiken
Durch entsprechendes Know-how der Mit-
gen stark schwanken. Zudem kann sich
der Tochtergesellschaft INTERTAINMENT
sind in Bezug auf die Fortführung der Un-
arbeiter, Besetzung der Hauptrollen und
durch Verschiebungen der damit verbun-
Licensing GmbH vorgelegten Finanzpla-
ternehmenstätigkeit
Analyse des Drehbuchs wird versucht, die-
denen Ein- und Auszahlungen ein Finan-
nung zugrunde liegen
könnte – unter Umständen auch kurzfristig
ses Risiko zu minimieren.
zierungsrisiko ergeben.
• Abwicklung des bereits fällig gestellten
– wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
Bankkredites auf Basis der von den gesetz-
die Einleitung eines Insolvenzverfahrens
2.6 Betrug durch Zusammenarbeit von
2.9 Währungsrisiko
lichen Vertretern unterstellten Prämissen
erfolgen und für die Bewertung von Ver-
mehreren Partnern
Wechselkursschwankungen zwischen US-
• Mittelzufluss aus den Rechtsstreitigkeiten
mögensgegenständen und Schulden keine
In den Fällen, in denen Intertainment Co-
Dollar und Euro können Auswirkungen auf
gegen Franchise Pictures, Comerica Bank
Fortführungswerte zum Ansatz nach § 252
Finanzier eines Filmes ist, besteht die Ge-
die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Er-
und andere Parteien
I Nr. 2 HGB kommen.
fahr eines Betrugs durch die Zusammenar-
tragslage und insbesondere die Gewinn-
• positiver Ausgang der laufenden Schieds-
beit von mehreren Partnern. Dadurch kann
margen durch Wechselkursgewinne oder
gerichtsverfahren.
es möglich sein, dass Intertainment betrü-
-verluste haben.
Die Folgen einer möglichen Fehleinschät-
weitreichend.
So
2. Weitere Risiken
Für die Erläuterung der weiteren Risiken
gerisch überhöhte Budgets zur Finanzie-
Sollten diese Prämissen nicht eintreten, hat
verweisen wir auf unsere Ausführungen
rung genannt werden. Geeignete Maßnah-
dies eine Insolvenz der Tochtergesellschaft
zum Intertainment Konzern unter Ziffer F.2.
men zur Reduzierung dieses Risikos sind
eine laufende Ausgaben- und Budgetkon-
G. Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG
zur Folge, woraus eine Inanspruchnahme
der Intertainment AG aus der von ihr abgegebenen Garantie gegenüber dem Kredit-
Ismaning, den 16. September 2004
institut resultieren würde.
Intertainment AG
2003 wurde unter der Prämisse der Fort-
Realisierung der Prämissen, die der von
Ernst Rüdiger Baeres
Überprüfung der laufenden Filmproduktion
führung
der Intertainment AG vorgelegten Finanz-
Vorstandsvorsitzender
durch eigene Mitarbeiter vor Ort.
(„Going Concern“) aufgestellt. Der Vor-
planung zugrunde liegen
trolle durch wöchentliche Berichte, die Kon-
42
tionen und sonstigen Finanzierungsakti-
trolle und Überwachung der die Filmfinan-
1. Bestandgefährdende Risiken
zierung absichernden Completion-Bond-
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
Unternehmen und eine kontinuierliche
der
Geschäftsbericht 2003
Unternehmenstätigkeit
stand der Intertainment AG geht von einer
• Mittelzuflüsse aus der Veräußerung von
Hans Joachim Gerlach
2.7 Abhängigkeit von Vertriebspartnern
positiven Fortbestehensprognose aus, so
Finanzanlagen
Finanzvorstand
Der europaweite Filmvertrieb durch die
dass die Gesellschaft mit überwiegender
• Realisierung der übrigen Prämissen der
Majors Warner Brothers und 20th Century
Wahrscheinlichkeit im laufenden und den
Finanzplanung der Intertainment AG ein-
Fox ist ein wesentlicher Wettbewerbsvor-
folgenden Geschäftsjahren ihre geschäftli-
schließlich der kurzfristig geplanten Zah-
teil von Intertainment. Sollten diese Ver-
chen Aktivitäten unter Einhaltung der Zah-
lungseingänge,
triebskooperationen aufgrund ausbleiben-
lungsverpflichtungen fortführen kann. Der
Finanzplan vorgesehene Zuführung von
insbesondere
die
im
43
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20:34 Uhr
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Bilanz Konzern
Anhang zum 31. Dezember
2002
Anhang
Intertainment Konzern
Bilanz 2002
Konzern
Geschäftsbericht 2003
2002
Bilanz Intertainment Konzern
zum 31. Dezember 2003 nach IFRS
AKTIVA
in TEuro
TZ.
31.12.2003
31.12.2002
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
PASSIVA
TZ.
A. EIGENKAPITAL
VI.1
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
2. Geleistete Anzahlungen
3
2.147
631
9.513
2.150
10.144
in TEuro
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
194
2.206
15.036
15.036
17.380
27.386
31.12.2002
VI.6
I. Gezeichnetes Kapital
VI.6.1
15.005
15.005
II. Kapitalrücklage
VI.6.2
70.045
149.481
III. Gewinnrücklage
VI.6.3
116
116
-25.249
-90.620
-81
-55
59.836
73.927
Gesetzliche Rücklage
IV. Konzernbilanzverlust
VI.6.4
V. Währungsdifferenzen
II. Sachanlagen
31.12.2003
III. Finanzanlagen
Beteiligungen
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen
VI.7.1
0
117
2. Sonstige Rückstellungen
VI.7.2
33.099
6.966
33.099
7.083
7
16.172
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
1.318
419
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.142
24.233
358
3.782
2.825
44.606
16.434
1.804
112.194
127.420
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
VI.2
1. Filmrechte
2. Waren
3. Geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
C. LATENTE STEUERN
44
10.831
425
33.107
7.640
44.363
VI.3
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
7.100
305
235
VI.4
VI.5
755
69.304
37.165
9.452
70.059
46.617
2.138
3.922
79.837
94.902
14.977
5.132
112.194
127.420
C. VERBINDLICHKEITEN
VI.8
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
4. Sonstige Verbindlichkeiten
D. LATENTE STEUERN
VI. 9
45
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27.10.2004
15:00 Uhr
Seite 46
Anhang
2002
Intertainment
Konzern
Gewinnund
Verlustrechnung
Konzern
Anhang zum 31. Dezember 2002
Kapitalflussrechnung
Konzern
Kapitalflussrechnung Intertainment Konzern
Gewinn- und Verlustrechnung Intertainment Konzern
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 nach IFRS
in TEuro
Tz.
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 nach IFRS
1.1.-31.12.2003
1.1.-31.12.2002
in TEuro
1. Umsatzerlöse
VII. 1
6.028
18.975
2. Sonstige betriebliche Erträge
VII. 2
4.676
6.729
10.704
25.704
3. Materialaufwand
c) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen
-6.714
16.311
-384
-974
-7.098
-17.285
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben
-2.785
-8.149
4.290
8.085
15.969
16.879
7.861
3.003
-6.975
-5.462
Erhaltene Zinsen
48
251
Gezahlte Zinsen
-498
-1.231
Veränderung der Rückstellungen
und Leistungen sowie anderer Passiva
7.319
-2.991
-3.615
Gezahlte Ertragssteuern
-123
-70
824
1.159
-9.332
-507
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
0
-4.316
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit
0
-4.316
Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
-2.582
-7.055
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit
-2.582
-7.055
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands
-1.758
-10.212
-26
-97
Finanzmittelbestand zu Beginn der Periode
3.922
14.231
FINANZMITTELBESTAND AM ENDE DER PERIODE
2.138
3.922
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit
-7.261
0
8. Zinsergebnis
VII. 6
-458
-822
-28.712
-13.704
48.176
0
-28.801
-3.282
11. Außerordentlicher Aufwand
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
0
-17.179
10. Außerordentlicher Ertrag
Veränderung sonstige Aktiva
Erhaltene Ertragssteuern
-12.276
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
46
507
-134
VII. 5
12. Außerordentliches Ergebnis
VII. 7
19.375
-3.282
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
VII. 8
-4.727
-863
-1
-1
15. Konzernfehlbetrag
-14.065
-16.124
16. Verlustvorträge
-90.620
-74.496
79.436
0
-25.249
-90.620
18. KONZERNBILANZVERLUST
9.332
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
-159
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
17. Auflösung der Kapitalrücklage
-19.973
-3.481
VII. 4
des Umlaufvermögens
14. Sonstige Steuern
-26.295
Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten, Zinsen und Steuern
-2.832
VII. 4
Vermögensgegenstände und Sachanlagen
6. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände
2002
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
a) Aufwendungen für Filmrechte und
5. Abschreibungen auf immaterielle
2003
Veränderung der Vorräte
VII. 3
zugehörige Leistungen
2003
Geschäftsbericht 2002
Ergebnis pro Aktie
-1,20
-1,37
Verwässertes Ergebnis pro Aktie
-1,20
-1,37
Wechselkursbedingte und sonstige Wertänderungen
des Finanzmittelbestands
47
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20:34 Uhr
Seite 48
Anhang
2002 Intertainment Konzern
Eigenkapitalentwicklung
Konzern
Anhang Konzern
Geschäftsbericht 2003
Entwicklung des Eigenkapitals Intertainment Konzern
nach IFRS
Intertainment Konzern: Anhang
für das Geschäftsjahr 2003 nach IFRS
in TEuro
Grundkapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklage
Bilanzgewinn
Währungsdifferenzen
Gesamt
15.005
149.481
116
12.311
44
176.957
STAND 31.12.2000
I. Allgemeine Angaben
Intertainment stellt die Zahlen in diesem
Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro)
Ergebnis 2001
-86.807
Währungsdifferenz
STAND 31.12.2001
0
15.005
149.481
-86.807
-2
116
-74.496
42
-2
90.148
Die seit Februar 1999 am Neuen Markt no-
dar. Neben den Werten für das Berichts-
tierte Intertainment Aktiengesellschaft (im
jahr finden sich zur Vergleichbarkeit auch
Folgenden als „Intertainment“ bezeichnet)
die entsprechenden Vorjahreswerte. Sie
ist am 15.1.2003 in den Geregelten Markt,
werden in der Regel in Klammern darge-
Teilsegment „Prime Standard“, der Frank-
stellt. Die Abkürzung „i. V.“ steht dabei für
furter Wertpapierbörse gewechselt. Der
„im Vorjahr“.
Konzernabschluss der Intertainment AktiErgebnis 31.12.2002
-16.124
Währungsdifferenz
0
-16.124
-97
-97
engesellschaft wird gemäß § 292a HGB
nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS) aufgestellt. Die Gesellschaft ist somit von der Aufstellung eines
STAND 31.12.2002
15.005
149.481
116
Ergebnis 31.12.2003
-55
-14.065
Entnahmen aus Kapital-RL
-79.436
Währungsdifferenz
STAND 31.12.2003
-90.620
15.005
70.045
-26
116
-25.249
-81
Konzernabschlusses nach den Vorschriften
des § 290 ff. HGB befreit.
In den Konsolidierungskreis werden die
Dem Konzernabschluss liegen hinsichtlich
Intertainment AG und ihre Tochtergesell-
der einbezogenen Unternehmen einheitli-
schaften
0
che Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-
GmbH, Intertainment Animation & Mer-
-26
den zugrunde. Intertainment erstellt auf
chandising GmbH und USA-Intertainment,
Basis der Einzelabschlüsse der zu konsoli-
Inc. einbezogen.
dierenden Unternehmen einen Konzernab-
Der Intertainment Konzern stellt sich mit
schluss nach HGB und leitet diesen auf den
den folgenden Gesellschaften, an denen
Konzernabschluss nach IFRS über.
die Intertainment AG unmittelbar mit
Erstmals wurde für das Geschäftsjahr 1998
100 % beteiligt ist, wie folgt zusammen-
eine Überleitungsrechnung zu IFRS erstellt.
fassend dar. Die Einzelabschlüsse wurden
Unter Beachtung der Tatsache, dass es sich
nach HGB aufgestellt.
-14.065
79.436
0
73.927
II. Angaben zum
Konsolidierungskreis und
-stichtag (IAS 22)
59.836
INTERTAINMENT
Licensing
bei der Einbringung der INTERTAINMENT
Licensing GmbH um eine „legal reorganisation“ handelt, ergab sich für 1998 eine
Ergebnisveränderung gegenüber den handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe von
1.618 TEuro.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung
wendet Intertainment das Gesamtkostenverfahren an.
48
49
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20:34 Uhr
Seite 50
Anhang Konzern
II.
Anhang Konzern
KONSOLIDIERUNGSKREIS
Gesellschaft
Intertainment AG,
Ismaning
Gezeichnetes
Kapital
(Vorjahr)
Eigenkapital
2003
(Vorjahr)
Jahresergebnis
2003
(Vorjahr)
15.005
(15.005)
97.506
(153.007)
-55.501
(-3.770)
INTERTAINMENT
Licensing GmbH,
Ismaning
946
(946)
Intertainment Animation
& Merchandising GmbH,
Ismaning
358
(358)
USA-Intertainment, Inc.,
Los Angeles, USA
105
(105)
III. Konsolidierungsmethoden
in TEuro
-69.794
(-80.218)
0
(203)
10
(290)
10.424
(-10.824)
-203
(-6)
-254
(82)
Anteil
(in %)
Beschreibung
100
100
BUCHWERTMETHODE
1. Kapitalkonsolidierung –
und Bewertungsmethoden sind, wie im Vor-
Erstkonsolidierung
jahr, keine ergebniswirksam zu berücksichti-
Bei der Kapitalkonsolidierung wendet Inter-
gende Währungsdifferenzen entstanden.
tainment die BUCHWERTMETHODE an. Dabei wird der Buchwert der Anteile der in
den
Konzernabschluss
einbezogenen
Tochterunternehmen mit ihrem Eigenkapital zum Zeitpunkt ihres Erwerbs (IAS 22)
IV. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
verrechnet. Seit dem Geschäftsjahr 1999
1. Anlagevermögen
wird die Einbindung der INTERTAINMENT
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Licensing GmbH in den Konzernabschluss
sind mit den Anschaffungskosten abzüg-
als rechtliche Reorganisation behandelt.
lich Abschreibungen bewertet. Entfallen
Dies hat zur Folge, dass der Unterschieds-
die Anschaffungskosten eines Vermögens-
betrag aus der Kapitalkonsolidierung direkt
gegenstandes auf verschiedene Teilrechte
mit der Kapitalrücklage verrechnet wird.
– dies ist insbesondere bei Filmrechten der
Ein Firmenwert wird nicht ausgewiesen.
Fall – erfolgt die Aufteilung der Anschaf-
Unternehmensgegenstand ist der Handel
mit Merchandising- und mit Zeichentrickfilm-Rechten.
Unternehmensgegenstand ist es, die mit
amerikanischen Unternehmen bestehenden Verträge von Unternehmen des Intertainment Konzerns zu betreuen und neue
Filmprojekte sowie potenzielle Lizenz- und
Produktionsabkommen zu identifizieren
und diese zu bewerten.
2. Schulden- bzw. Aufwands- und
Erlöse. Die planmäßige Abschreibung der
Ertragskonsolidierung
Anschaffungskosten wird entsprechend
Sowohl die Forderungen und Verbindlich-
der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bzw.
keiten als auch die Erträge und Aufwen-
Verursachung vorgenommen. Die Nut-
dungen zwischen den in den Konzernab-
zungsdauer beträgt bei Software 3 bis 5
schluss einbezogenen Unternehmen werden
Jahre und bei Lizenzrechten 4 bis 7 Jahre.
eliminiert.
Auszahlungen für den Erwerb von Filmrechten, für begonnene oder bevorstehen-
3. Eliminierung von Zwischenergebnissen
de Filmproduktionen und für Vergütungen
Die Zwischenergebnisse aus Geschäftsvor-
an Produzenten sind als geleistete Anzah-
fällen innerhalb des Intertainment Kon-
lungen auf immaterielle Vermögensgegen-
zerns werden bereinigt.
stände des Anlagevermögens ausgewiesen. Des Weiteren erfolgt der Ausweis in
4. Währungsumrechnung (IAS 21)
dieser Position für Auszahlungen zum Li-
Die USA-Intertainment, Inc. bilanziert in
zenzerwerb von Filmrechten, welche noch
US-Dollar. Durch die Euro-Umrechnung
nicht geliefert und technisch abgenommen
der Bilanzwerte zum Stichtagskurs und der
sind. Entscheidend für diesen Ausweis ist,
in der Gewinn- und Verlustrechnung aus-
dass die entstehenden oder erworbenen
gewiesenen Zahlen zum Durchschnittskurs
Filmrechte zeitlich unbegrenzt zur Verfü-
entstanden im abgelaufenen Geschäftsjahr
gung stehen. Die vor Projektbeginn geleis-
schlüsse aller in den Konzernabschluss ein-
WÄHRUNGSDIFFERENZEN in Höhe von 81
teten Produzentenvergütungen werden
bezogener Tochterunternehmen datieren
(i. V. 55) TEuro. Diese wurden ergebnis-
auf die zu leistenden Gesamtproduktions-
auf diesen Stichtag.
neutral mit dem Eigenkapital verrechnet.
kosten eines Filmprojektes angerechnet.
31. Dezember 2003. Der Jahresabschluss
der Intertainment AG und die Jahresab-
IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
fungskosten auf Basis der prognostizierten
Unternehmensgegenstand ist die
Entwicklung von Mediakonzepten und der
Handel mit Filmrechten.
Stichtag für den Konzernabschluss ist der
50
Im Rahmen der Anpassung der Einzelabschlüsse an konzernweite Bilanzierungs-
Gegenstand des Unternehmens ist der
Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmrechten, die
Produktion und Co-Produktion von
Filmen, das Merchandising, der Vertrieb
und die Übertragung von Medieninhalten
im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Lizenzvergabe hierauf sowie die Ausführung
artverwandter Geschäfte. Zudem agiert
die Gesellschaft als Finanzholding.
100
Geschäftsbericht 2003
WÄHRUNGSDIFFERENZEN
51
INT_GB-03_Zahlen_D_10.04
17.10.2004
20:34 Uhr
Seite 52
Anhang Konzern
SACHANLAGEVERMÖGEN
FINANZANLAGEVERMÖGEN
52
Anhang Konzern
Die aktivierten Beträge unterliegen regel-
tung liegen die Anschaffungskosten ab-
gebildeten Wertberichtigungen unterliegen
Verpflichtung zuverlässig zu schätzen. Die
mäßig einer Überprüfung der Werthaltig-
züglich Abschreibungen für ausgewertete
regelmäßig
Risikobe-
kurzfristigen Verbindlichkeiten sind zum
keit und sind gegebenenfalls außerplan-
Teilrechte zugrunde. Die Kosten der Finan-
urteilung. Entfällt der Wertberichtigungs-
Nennwert, die langfristigen Verbindlichkei-
mäßig abzuschreiben. Diese Abschreibung
zierung durch Fremdkapital werden gemäß
grund aufgrund einer veränderten Risiko-
ten zum Barwert passiviert. Langfristige
ist erforderlich, wenn es nicht hinreichend
IAS 23 als Aufwand behandelt. Die An-
einschätzung, wird auf den neu ermittelten
Verbindlichkeiten sind mit 5,5 % p. a. ab-
wahrscheinlich ist, dass aus dem Projekt
schaffungskosten sind auf die Teilrechte
„Fair Value“ eine Zuschreibung vorge-
gezinst. Fremdwährungsverbindlichkeiten
ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen
Kino, Video/DVD, Pay- und Free-TV auf-
nommen.
werden nach IAS 21 auf Basis des Euro-
generiert werden kann.
geteilt. Bemessungsgrundlage für diese
Kurzfristige Forderungen und sonstige Ver-
Wechselkurses am Bilanzstichtag bewertet.
Immaterielle Vermögensgegenstände, die
Aufteilung bilden die prognostizierten Erlö-
mögensgegenstände sind zum Nennwert,
nicht mehr dazu bestimmt sind, dauernd
se der definierten Teilsegmente. Die Free-
langfristige Forderungen und Vermögens-
4. Umsatzrealisation
dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden
TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwer-
gegenstände zum Barwert aktiviert. Lang-
Grundsätzlich sind bei der Umsatzlegung
in das Umlaufvermögen umgegliedert.
tungszyklen untergliedert, die zusammen
fristige Forderungen werden mit 5,5 % p.
der Verkauf und die Auswertung von Film-
Das SACHANLAGEVERMÖGEN wird zu An-
einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren um-
a. abgezinst. Fremdwährungsforderungen
rechten zu unterscheiden. Dies wirkt sich
schaffungskosten abzüglich planmäßiger
fassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne
sind auf Basis des Euro-Wechselkurses zum
folgendermaßen auf die Umsatzrealisation
linearer Abschreibungen ausgewiesen. Der
Teilsegmente, sind die Anschaffungskos-
Bilanzstichtag bewertet. Für das Risiko des
aus:
planmäßigen linearen Abschreibung liegt
ten mit geänderten Allokationsprozentsät-
Forderungsausfalls werden Wertberichti-
Im Falle einer Lizenzveräußerung werden
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
zen auf die verbleibenden Verwertungs-
gungen gebildet.
Umsätze realisiert, wenn eine bindende
zugrunde, welche bei der Betriebs- und
stufen aufgeteilt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kredit-
vertragliche Beziehung mit dem Lizenz-
Geschäftsausstattung 4 bis 10 Jahre be-
Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt bei
instituten werden zum Nennwert bilanziert.
nehmer entstanden ist. Diese setzt voraus,
trägt. Darüber hinaus erfolgen außerplan-
technischer Abnahme des angelieferten
Die Bewertung der Fremdwährungsgut-
dass die Abnahme der lizenzierten Film-
mäßige Abschreibungen auf den aktuellen
Filmmaterials durch ein unabhängiges
haben erfolgt auf Basis des Euro-Wechsel-
rechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes
Markt- bzw. Verkehrswert. Geringwertige
Labor.
kurses zum Bilanzstichtag.
lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Der planmäßigen Abschreibung von Film-
Auf Basis von IAS 12 werden latente Steu-
ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür be-
werden im Jahr der Anschaffung voll abge-
rechten liegt die wirtschaftliche Nutzungs-
ern für erfolgswirksame Konsolidierungs-
steht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die
schrieben und im Anlagespiegel als Ab-
dauer bzw. Verursachung der Teilrechte
buchungen gebildet, die sich in Folge-
Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.
gang gezeigt.
zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß
perioden
ausgleichen
Im Falle einer FILMAUSWERTUNG wird der
Das FINANZANLAGEVERMÖGEN ist zu An-
IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen,
(„temporary differences“), sowie für Be-
Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen
schaffungskosten oder dem niedrigeren
wenn der prognostizierte Veräußerungser-
wertungsdifferenzen zwischen IFRS und
Einspielergebnisse
„Fair Value“ bilanziert. Im Falle eines Akti-
lös (Nettoveräußerungswert) unter dem
HGB und für Verlustvorträge, die den
raum der jeweiligen Teilrechte gelegt.
entauschs ergeben sich die Anschaffungs-
aktivierten Restbuchwert liegt.
zukünftig zu versteuernden Gewinn min-
Grundsätzlich beginnt rund sechs Monate
kosten aus dem Stichtagswert der hinge-
Die Warenbestände sind mit den Anschaf-
dern, soweit deren Realisierung erwartet
nach dem Kinostart eines Films dessen
gebenen Aktien. Die Konsolidierung von
fungskosten bewertet. Bereits ausgeliefer-
wird („tax credits“).
Auswertung im Videosegment, 12 Monate
Beteiligungen, an denen weniger als
te Waren, für die Vertriebspartner ein
100 % der Anteile bzw. Stimmrechte ge-
Rückgaberecht besitzen, sind teilweise bis
3. Fremdkapital
halten werden, erfolgt gemäß IAS 28 nur,
zum Ablauf der Rückgabefrist weiterhin in
Die
(IAS
Die Umsatzrealisierung bei Handelswaren
wenn mehr als 20 % der Anteile oder
den Vorräten ausgewiesen.
12/37) beinhalten die nach den jeweils
erfolgt grundsätzlich mit der Auslieferung
Stimmrechte besessen werden und ein
Die geleisteten Anzahlungen auf Film-
gültigen Steuersätzen berechneten voraus-
an den Einzelhandel. Bei Waren, für die der
maßgeblicher Einfluss auf das Unterneh-
rechte bestehen aus Zahlungen an Filmlie-
sichtlichen Steuerschulden des Konzerns.
Einzelhandel ein Rückgaberecht besitzt,
men ausgeübt wird, an dem die Beteili-
feranten, welche vor der technischen Ab-
Die sonstigen Rückstellungen sind zu bil-
werden die Umsätze unter Berücksichti-
gung besteht.
nahme des Filmmaterials vorgenommen
den, wenn aus einem Ereignis der Vergan-
gung von Rücklaufquoten realisiert. Bis zu
wurden. Für die geleisteten Anzahlungen
genheit eine gegenwärtige rechtliche oder
diesem Zeitpunkt wird der Wert der Waren
2. Umlaufvermögen
werden
gebildet,
faktische Verpflichtung besteht, der Ab-
für die erwartete Rücklaufquote in den
Filmrechte und Lizenzen, deren Erwerb für ei-
wenn ein bedeutendes Risiko besteht, dass
fluss von wirtschaftlichen Ressourcen zur
Vorräten gezeigt. Bei Ablauf der Rückga-
nen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im
weder die Leistung noch eine vollständige
Erfüllung dieser Verpflichtung wahrschein-
befrist werden die endgültigen Umsätze
Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewer-
Rückzahlung des Betrages erfolgt. Die
lich ist und es möglich ist, die Höhe der
realisiert.
Wertberichtigungen
einer
erneuten
voraussichtlich
im
Geschäftsbericht 2003
FILMAUSWERTUNG
Auswertungszeit-
später die im Pay-TV- und wiederum 12
Rückstellungen
Monate später die im Free-TV-Segment.
für
Steuern
53
INT_GB-03_Zahlen_D_10.04
17.10.2004
20:34 Uhr
Seite 54
Anhang Konzern
V. Erläuterung der Unterschiede
von HGB und IFRS
Anhang Konzern
solidierung ergibt und nicht auf die Kon-
6. Latente Steuern
lungen auf Filmrechte umgegliedert und
zernbilanzposten verteilungsfähig ist, unter
Die Steuerwirkung aus der Umbewertung
der Restbetrag mit 7.366 (i. V. 0) TEuro
den immateriellen Vermögensgegenstän-
nach den International Accounting Stan-
außerplanmäßig abgeschrieben. Diese AB-
Nach § 292a II Nr. 4b HGB bestehen die
den auszuweisen. Der Geschäfts- oder Fir-
dards wird nach IAS 12 und unter Beach-
SCHREIBUNG ist ausschließlich auf die im
folgenden Unterschiede zwischen HGB
menwert ergibt sich als Differenz zwischen
tung
Steuerentlastungsgesetzes
Zusammenhang mit der Reorganisation
und IFRS:
den Anschaffungskosten der Anteile der in
1999/2000/2002 mit einem Steuersatz
der amerikanischen Geschäftsaktivitäten
den
einbezogenen
von 38 % berücksichtigt. Entsprechend
erfolgten Auflösung des Kooperationsver-
1. Bewertung der Fremdwährungs-
Tochterunternehmen und deren Eigenka-
den IFRS-Vorschriften sind latente Steuern
trags mit Kopelson Entertainment zurück-
positionen
pital
Erstkonsolidierungszeitpunkt.
auch auf Verlustvorträge gebildet. Der la-
zuführen.
Nach IAS 21 werden Fremdwährungsposi-
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird von
tente Steueraufwand beträgt im Berichts-
Das Sachanlagevermögen besteht aus der
tionen, insbesondere Forderungen und
Beginn des Erstkonsolidierungszeitpunkts
jahr 4.727 TEuro. Im Vorjahr wurde ein la-
Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im
Verbindlichkeiten, zum Kurs des Bilanz-
an über seine voraussichtliche Nutzung
tenter Steuerertrag in Höhe von 350 TEuro
Berichtsjahr wurden die Mietereinbauten
stichtags bewertet. Nach HGB ist das Vor-
von 10 Jahren gemäß § 309 Abs. 1 Satz 2
ausgewiesen.
der USA-Intertainment, Inc. in Höhe von
sichtsprinzip zu beachten, nach dem un-
HGB i. V. m. § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB ab-
1.574 (i. V. 0) TEuro außerplanmäßig ab-
realisierte Kursgewinne nicht zu erfassen
geschrieben.
geschrieben.
Konzernabschluss
zum
VI. Erläuterungen
zur Konzernbilanz
sind. Aus dieser Umbewertung resultiert
ein Differenzbetrag von 12 (i. V. 350)
4. Abzinsung langfristiger
TEuro.
Verbindlichkeiten
Beteiligung an dem US-Unternehmen
SightSound Technologies Inc. Im Berichts-
1. Anlagevermögen
jahr verringerte sich die Beteiligungshöhe
2. Pauschalwertberichtigung auf
HGB mit dem Rückzahlungsbetrag zu pas-
Zur Darstellung der Entwicklung des Anla-
um 10,4 Prozentpunkte auf 12,4 %. Ursa-
Forderungen
sivieren. Nach IFRS ist diese Position mit
gevermögens verweisen wir auf den Anla-
che für diese Abnahme ist ein Verwässe-
Für Forderungen aus Lieferungen und Leis-
dem Barwert unter Zugrundelegung eines
gespiegel.
rungseffekt, der durch Kapitalerhöhungen
tungen ist nach IFRS keine Pauschalwert-
Abzinsungsfaktors von 5,5 % p. a. anzu-
Die Abnahme der unter den immateriellen
bei SightSound Technologies Inc. entstan-
berichtigung zu bilden. Nach HGB wurde
setzen. Der Unterschiedsbetrag beläuft
Vermögensgegenständen ausgewiesenen
den ist.
aufgrund des Vorsichtsprinzips im Vorjahr
sich auf 0 (i. V. 2.277) TEuro.
Lizenzen in Höhe von 628 TEuro beruht im
Die positive Entwicklung im Patentrechts-
395 TEuro, angesetzt.
Wesentlichen auf der Umgliederung der
streit zwischen SightSound Technologies
5. Aktivierung von Vergütungen an
Zeichentrickfilmrechte der Intertainment
Inc. und CDNow bzw. N2K und die im Fe-
Produzenten und Filmprojektkosten
Animation & Merchandising GmbH in das
bruar 2004 erfolgte AUSSERGERICHTLICHE
3. Rücknahme der Abschreibung
Nach handelsrechtlichen Vorschriften sind
Umlaufvermögen. Der veränderte Ausweis
EINIGUNG der Parteien (vgl. Ziffer B.3 des
des Firmenwertes
selbsterstellte immaterielle Vermögensge-
resultiert aus der nach Abschluss des Be-
Lageberichtes) bestätigt nach Auffassung
Die Einbringung der INTERTAINMENT Li-
genstände des Anlagevermögens als Auf-
richtszeitraums
Geschäftsver-
von Intertainment die Werthaltigkeit der
censing GmbH in die Intertainment AG im
wand zu erfassen. Nach IFRS sind diese ak-
äußerung der Intertainment Animation &
Patentrechte von SightSound und redu-
Geschäftsjahr 1998 fällt nicht unter IAS 22.
tivierungspflichtig,
hoher
Merchandising GmbH, was die deutsch-
ziert die Unternehmensrisiken erheblich.
Demnach handelt es sich wirtschaftlich
Wahrscheinlichkeit ein zukünftiger wirt-
sprachigen Lizenzrechte an „Rudolph mit
Das Management von Intertainment be-
nicht um eine „Business Combination“,
schaftlicher
der roten Nase“ beinhaltet.
wertet auf Basis des erheblich gestiegenen
sondern um eine rechtliche Reorganisation
kann. Daraus ergibt sich ein zu aktivieren-
Die geleisteten Anzahlungen auf immateri-
Beteiligungswertes, aufgrund der beschrie-
der Intertainment-Gruppe. Dies hat zur
der Betrag von 0 (i. V. 4.004) TEuro.
elle Vermögensgegenstände des Anlage-
benen Ereignisse, SightSound mit einem
Folge, dass durch diese Einbringung kein
vermögens beinhalten insbesondere Zah-
unveränderten Restbuchwert gegenüber
Firmenwert entstanden ist und eine aus
lungen für den Erwerb eines Filmrechtes in
dem Vorjahr in Höhe von 15.036 TEuro.
dem HGB-Abschluss existierende Firmen-
Höhe von 2.147 (i. V. 0) TEuro. Die im
wertabschreibung in Höhe von 651 (i. V.
Vorjahr ausgewiesenen Anzahlungen für
651) TEuro zu eliminieren ist. Nach han-
laufende und bevorstehende Filmproduk-
delsrechtlichen Vorschriften ist der Unter-
tionen in Höhe von 9.513 TEuro wurden
schiedsbetrag, der sich aus der Kapitalkon-
mit 2.147 TEuro in die geleisteten Anzah-
Nutzen
ABSCHREIBUNG
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet die
Langfristige Verbindlichkeiten sind nach
ein Prozentsatz von 1 %, dies entspricht
54
des
Geschäftsbericht 2003
wenn
mit
generiert
werden
erfolgten
AUSSERGERICHTLICHE EINIGUNG
Vgl. Ziffer B.3
Lagebericht
55
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20:34 Uhr
Seite 56
Anhang Konzern
Anhang Konzern
Geschäftsbericht 2003
SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
HANDELSWARE
FILMRECHTE
UND LIZENZEN
2. Vorräte
Die HANDELSWAREN beinhalten Merchan-
Comerica Bank und die Versicherungsge-
Die SONSTIGEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Die FILMRECHTE UND LIZENZEN sind mit
dising-Artikel bzw. Video- und DVD-Be-
sellschaften sind. Im Geschäftsjahr 2001
in Höhe von 69.304 (i. V. 9.452) TEuro
7.100 (i. V. 10.831) TEuro bewertet und
stände. Ihr Wert beläuft sich nach verlust-
wurden Wertberichtigungen gebildet, da
setzen sich wie folgt zusammen:
entwickelten sich wie folgt:
freier Bewertung auf 305 (i. V. 425) TEuro.
VI. 2 FILMRECHTE UND LIZENZEN
Position
in TEuro
2003
2002
Stand 1. Januar
10.831
27.701
Zuschreibungen
710
1.856
Abschreibung planmäßig
Abschreibung außerplanmäßig
Umgliederungen
Stand 31. Dezember
GELEISTETE
ANZAHLUNGEN
der die Leistung noch eine vollständige
rechte belaufen sich auf 235 (i. V. 33.107)
Rückzahlung des Betrags erfolgen würde.
VI. 3 SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
2003
2002
aus Rechtsstreitigkeiten
67.700
0
Hinterlegte Sicherheiten
1.096
0
0
1.337
72
70
0
7.571
0
309
436
165
69.304
9.452
Entwicklung und Produktion von Filmpro-
3. Forderungen und sonstige
jekten betreffen. Die im Vorjahr unter die-
Vermögensgegenstände
ser Position ausgewiesenen Anzahlungen,
Die Forderungen aus Lieferungen und
Schadenersatzforderungen
die im Zusammenhang mit dem Rechts-
Leistungen belaufen sich auf 755 (i. V.
streitkomplex Franchise Pictures stehen,
37.165) TEuro. Die Abnahme gegenüber
wurden im Berichtsjahr in die sonstigen
dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus
0
-5.481
Vermögensgegenstände
umgegliedert.
der Verrechnung mit den Verbindlichkei-
Nicht fällige Vorsteuer
-4.951
-4.708
Diese Umgliederung ist notwendig gewor-
ten aus Lieferungen und Leistungen und
Steuererstattungen
den, da aufgrund des Urteils gegen Fran-
dem Ausgleich offener Posten. Bei der Ver-
chise Pictures nun Gewissheit besteht, das
rechnung von Forderungen und Verbind-
die Rechtsgrundlage für die geleisteten
lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Anzahlungen entfallen ist. Es handelt sich
geht der Vorstand davon aus, dass ein Si-
Paramount Pictures
510
-8.537
7.100
10.831
Forderungen an Blackout
Productions Inc. und
nun ausschließlich um Schadenersatzfor-
cherungszusammenhang zwischen Forde-
Darlehen an SightSound
Die Zuschreibungen betreffen verschiede-
derungen gegen Franchise Pictures und
rungen aus Lieferungen und Leistungen
Technologies Inc.
ne Filmrechte, die in den Vorjahren außer-
andere Parteien.
und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditin-
planmäßig abgeschrieben wurden. Die ak-
Die Anzahlungen an Franchise Pictures
stituten aufgrund einer Vereinbarung mit
tuelle Bewertung dieser Filmrechte führte
stellen sich in TEuro wie folgt dar:
einem Kreditinstitut nicht mehr gegeben
gen und Lizenzveräußerungen von Film-
in TEuro
Ursprünglich geleistete Zahlungen
97.092
Wertberichtigungen
-63.985
Die außerplanmäßigen Abschreibungen
Buchwert 1.1.2003
33.107
auf Filmrechte sind im Rahmen der verlust-
Zuschreibungen
34.593
rechten.
am Abschlussstichtag unter den aktivierten
Die Forderungen weisen ausschließlich ei-
Die SCHADENERSATZFORDERUNGEN aus
ne Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
Rechtsstreitigkeiten
auf. Im Vorjahr bestanden Forderungen
sprüche von Intertainment gegen Franchi-
mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
se Pictures und andere Parteien. Zum Bi-
in Höhe von 19.214 TEuro, die mit 932
lanzstichtag
TEuro abgezinst wurden.
gewonnenen Rechtsstreits und des damit
betreffen
erfolgte,
die
aufgrund
An-
SCHADENERSATZFORDERUNGEN
des
verbundenen Wegfalls der Rechtsgrundlage, die Umgliederung aus den geleisteten
freien Bewertung für Filmrechte angefallen. Die erwarteten Verkaufserlöse liegen
Gesamt
VI.8 dieses Anhangs.
VI. 2 ANZAHLUNGEN AN FRANCHISE PICTURES
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten im Vorjahr aufgrund von Auswertun-
Sonstiges
ist. Wir verweisen hierzu auch auf Ziffer
veräußerungswerten gegenüber dem Vorjahr.
in TEuro
TEuro und bestehen für Zahlungen, die die
am Bilanzstichtag zu verbesserten Netto-
Umgliederung in sonstige Vermögensgegenstände
Buchwert 31.12.2003
-67.700
0
Anzahlungen auf Filmrechte (vgl. Ziffer
VI.2) in die sonstigen Vermögensgegenstände.
Kosten des jeweiligen Filmrechtes.
Der Bewertung liegen die Ansprüche von
Die Umgliederungen in Höhe von 510
56
ein bedeutendes Risiko bestand, dass we-
Die GELEISTETEN ANZAHLUNGEN auf Film-
TEuro betreffen den veränderten Ausweis
Die „ursprünglich geleisteten Zahlungen“
Intertainment
der deutschsprachigen Lizenzrechte an
in Höhe von 97.092 (i. V. 97.092) TEuro
Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und
„Rudolph mit der roten Nase“. Diese wur-
beziehen sich ausschließlich auf Filmrechte,
anderen Parteien in Höhe der Urteilssum-
den nach Abschluss des Berichtsjahres ver-
die Gegenstand des Schadensersatzprozes-
me abzüglich eines Risikoabschlags zu-
äußert.
ses gegen Franchise Pictures waren bzw.
grunde. Das Management beurteilt diesen
des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die
bilanzierten Vermögenswert, trotz der
aus
dem
gewonnenen
57
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Anhang Konzern
Anhang Konzern
kürzlich eingeleiteten Insolvenz von Fran-
und aus laufenden Kontokorrentkonten
6.1 Gezeichnetes Kapital
ger von Wandel- und Optionsschuldver-
chise Pictures und anderer Parteien, als
sowie der Kasse mit 1.874 (i. V. 3.022)
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstich-
schreibungen von ihren Wandlungs- oder
werthaltig. Die Werthaltigkeit leitet sich
TEuro. Die Festgeldanlagen weisen kurzfris-
tag unverändert 15.005 TEuro und verteilt
Optionsrechten bis zum 26. Juni 2006 Ge-
zum einen davon ab, dass ein gewisser Teil
tige Laufzeiten auf und sind im Geschäfts-
sich auf insgesamt 11.739.013 ausgegebe-
brauch machen.
der Ansprüche aus der Abwicklung der In-
jahr 2004 fällig. Durch eine Bürgschaft und
ne nennwertlose Stückaktien.
Zur Gewährung von Optionsrechten an
solvenz befriedigt werden kann. Zum an-
einen Letter of Credit, welche im Zusam-
deren beurteilt das Management die Er-
menhang mit den Mietverpflichtungen der
GENEHMIGTES KAPITAL
und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft
folgsaussichten
Büroräume stehen, sind von der Liquidität
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundka-
und verbundener Unternehmen wurde das
340 (i. V. 717) TEuro nicht frei verfügbar.
pital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis
Grundkapital um weitere 383 TEuro (Be-
des
bevorstehenden
Schiedsverfahrens gegen die Comerica
Bank (vgl. Ziffer B.1.5) des Lageberichtes,
HINTERLEGTE
SICHERHEITEN
Vgl. Ziffer B.1.6
Lagebericht
58
Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder
zum 23. September 2008 gegen Bar-
dingtes Kapital IV) nach Maßgabe des Be-
sehr positiv. Sollte Intertainment seine An-
5. Aktive latente Steuerabgrenzung
und/oder Sacheinlage einmal oder mehr-
schlusses der Hauptversammlung vom 22.
sprüche gegen die Comerica Bank durch-
Die aktive latente Steuerabgrenzung bein-
mals um insgesamt bis zu 3.203 TEuro zu
September 2003 für das Aktienoptionspro-
setzen, würde auch die Comerica Bank für
haltet einen Betrag von 14.977 (i. V.
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2003/1).
gramm 2003 bedingt erhöht.
den bei Intertainment entstandenen Scha-
5.132) TEuro. Sie betrifft neben Bewer-
Das genehmigte Kapital vom 18. Januar
den, der bereits im Verfahren gegen Fran-
tungsunterschieden zwischen HGB und
1999 (Genehmigtes Kapital 1999/1) wur-
6.2 Kapitalrücklage
chise Pictures und andere Parteien erfolg-
IFRS insbesondere die Aktivierung latenter
de aufgehoben.
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanz-
reich durchgesetzt wurde, haften.
Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der
Darüber hinaus ist der Vorstand ermäch-
stichtag 70.045 (i. V. 149.481) TEuro. Die
Die HINTERLEGTEN SICHERHEITEN betreffen
erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzier-
tigt, das Grundkapital mit Zustimmung des
Veränderung gegenüber dem Vorjahr re-
an das amerikanische Gericht gezahlte Gel-
ten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz
Aufsichtsrats bis zum 26. Juni 2006 gegen
sultiert aus der Verwendung zum Aus-
der, die im direktem Zusammenhang mit
von 38 % für Gewerbeertrag- und Körper-
Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder
gleich des Verlustvortrags und Jahresfehl-
dem unter Ziffer B.1.6 des Lageberichtes
schaftsteuer zugrunde. Die Veränderung
mehrmals um insgesamt bis zu 4.300 TEu-
betrags der Intertainment AG gemäß §
beschriebenem
Schiedsgerichtsverfahren
gegenüber dem Vorjahr beruht auf dem
ro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital/1I).
150 Abs. 3 & 4 AktG. Im Berichtsjahr wer-
von Tracker stehen. Darüber hinaus ver-
Ansatz von aktiven latenten Steuern auf
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Auf-
den erstmalig Währungsdifferenzen nicht
weisen wir auf die Rückstellung für Reor-
Verlustvorträge in Höhe von 9.857 (i. V. 0)
sichtsrates ermächtigt, bei Ausübung des
in die Kapitalrücklage einbezogen. Es er-
ganisation unter Ziffer VI.7.2 des Konzern-
TEuro aus den unter Ziffer VI.9 beschriebe-
genehmigten Kapitals 2003/I und geneh-
folgt ein gesonderter Ausweis im Eigenka-
anhangs.
nen Wertberichtigungen der Verrechnungs-
migten Kapitals II das Bezugsrecht der Ak-
pital. Der Wert des Vorjahres ist entspre-
Die Forderungen gegen Blackout Produc-
konten der Intertainment AG und den Folgen
tionäre unter bestimmten Voraussetzun-
chend angepasst worden.
tions Inc. und Paramount Pictures wurden
aus der Schuldenkonsolidierung. Aufgrund
gen ganz oder teilweise auszuschließen.
aufgrund von Vertragsänderungen im Be-
der gesetzlichen Vorschriften über die Ver-
richtsjahr mit 7.065 TEuro ausgebucht und
rechnung von Verlustvorträgen kommen
BEDINGTES KAPITAL
Die Gewinnrücklage in Höhe von 116 (i. V.
mit 506 TEuro gegen bestehende Ver-
60 % der zugrundeliegenden Verluste zum
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um
116) TEuro betrifft ausschließlich die gesetzliche Rücklage.
6.3 Gewinnrücklage
pflichtungen verrechnet.
Ansatz. Wir verweisen im Übrigen auf un-
bis zu 511 TEuro (Bedingtes Kapital I) und
Das Darlehen an SightSound Technologies
sere Ausführungen unter Ziffer VII.8 des
weitere 383 TEuro (Bedingtes Kapital II)
ist im Geschäftsjahr 2003 vollständig an
Konzernanhangs.
die Intertainment AG zurückbezahlt wor-
Geschäftsbericht 2003
bedingt erhöht. Es dient der Ausübung von
6.4 Bilanzverlust
Optionsrechten von Mitarbeitern, Ge-
Zum 31. Dezember 2003 wird aufgrund
den.
6. Eigenkapital
schäftsführungsmitgliedern und Vorstands-
des
Sämtliche Positionen weisen eine Restlauf-
Für die Entwicklung des Eigenkapitals ver-
mitgliedern der Gesellschaft und verbun-
-14.065 (i. V. -16.124) TEuro sowie der
zeit von weniger als einem Jahr auf.
weisen wir insbesondere auf die Konzern-
dener Unternehmen nach Maßgabe der
Verwendung der Kapitalrücklage in Höhe
eigenkapitalveränderungsrechnung.
von der Hauptversammlung beschlossenen
von 79.436 (i. V. 0) TEuro ein verminderter
4. Kassenbestand, Guthaben bei
Aktienoptionsprogramme.
Bilanzverlust von -25.249 (i. V. -90.620)
Kreditinstituten
Darüber hinaus ist das Grundkapital um
TEuro ausgewiesen.
Die flüssigen Mittel von insgesamt 2.138
6.002 TEuro (Bedingtes Kapital III) bedingt
(i. V. 3.922) TEuro bestehen aus Festgeld-
erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird
anlagen in Höhe von 264 (i. V. 900) TEuro
nur insoweit durchgeführt, als die Gläubi-
Konzernjahresfehlbetrages
von
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Anhang Konzern
Anhang Konzern
7. Rückstellungen
Pictures von August 2003 auf April 2004,
Die Rückstellung für Lizenzgebühren bein-
der von der Comerica Bank eingereichten
haltet ausgewertete Lizenzrechte, für die
7.1 Steuerrückstellungen
Schiedsgerichtsklage im Fall „Driven“ und
an den Lizenzveräußerer entsprechende
Die Steuerrückstellung in Höhe von 117
aufgrund des von der International Motion
Gebühren zu bezahlen sind.
TEuro wurde im Berichtsjahr für zu zahlen-
Pictures Corporation eingeleiteten Schieds-
Insgesamt haben Rückstellungen im Volu-
de Steuern, die aus einer Betriebsprüfung
gerichtsverfahrens im Fall „Tracker“ nötig.
men von 2.030 (i. V. 1.250) TEuro eine
resultieren, vollständig verbraucht.
Über die Rückstellung für Prozesskosten
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
hinaus wurden insbesondere keine Rück7.2 Sonstige Rückstellungen
stellungen für etwaige Zahlungsverpflich-
8. Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten
tungen aus Schiedsverfahren gebildet, da
Die VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KRE-
sich wie folgt:
das Management von keinen weiteren
DITINSTITUTEN betragen 7 (i. V. 16.172)
Mittelabflüssen ausgeht.
TEuro. Diese Position beinhaltet aus-
Die Rückstellung für Vertragsstreitigkeiten
schließlich Kontokorrentkonten.
besteht für Risiken bei der Abwicklung von
Ein im Vorjahr ausgewiesenes Darlehen
nach Einschätzung des Managements ver-
wurde im Berichtsjahr vollständig getilgt.
bindlich abgeschlossenen Vereinbarungen.
Ein weiterer im Vorjahr mit 15.185 TEuro
Die RÜCKSTELLUNG FÜR DIE REORGANISA-
ausgewiesener und am 30. Juni 2004 fälli-
VI. 7.2 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Bezeichnung
Prozesserlösbeteiligungen
Prozessrisiken
Verbrauch
0
Auflösung
0
0
Zuführung
19.800
Stand 31.12.2003
19.800
TION beinhaltet Verpflichtungen an Ver-
ger Kredit wurde im Geschäftsjahr 2003
tragspartner für die Abwicklung und Been-
mit 13.583 TEuro ausgebucht, da hinsicht-
digung von bestehenden Verträgen. Dabei
lich der Abwicklung der vom Kreditinstitut
sind insbesondere Mittelzuflüsse aus den
bereits zum 30. Juni 2004 fällig gestellten
1.577
0
5.077
6.500
Vertragsstreitigkeiten
0
0
0
3.500
3.500
Reorganisation
0
0
0
2.100
2.100
unter den sonstigen Vermögensgegen-
Restschuld nach Einschätzung des Mana-
ständen ausgewiesenen Sicherheitshinter-
gements eine Neuregelung gefunden wur-
legungen an die Vertragsparteien abgetre-
de. Eine Fälligstellung des Kredits ist aus
ten. Wir verweisen hierzu auch auf Ziffer
diesem Grunde zum 30. Juni 2004 nach
VI.3 dieses Anhangs.
Einschätzung des Managements nicht
Die Rückstellung für ausstehende Rech-
mehr möglich. Die Neuregelung sieht vor,
nungen besteht aus Zahlungsverpflichtun-
dass das Kreditinstitut einen Forderungs-
gen für im Berichtsjahr erhaltene Lieferun-
verzicht mit Besserungsschein leistet. Im
gen und Leistungen, die noch nicht
Rahmen dieses Besserungsscheins leben
abgerechnet wurden.
Forderungen bei Eintritt der Bedingungen
2.623
1.032
1.353
700
938
Vorsorge Lizenzverkäufe
765
264
501
0
0
Personal
372
371
1
63
63
Lizenzgebühren
Sonstige
Gesamt
Vgl. Ziffer VI.3
Konzernanhang
Stand 1.1.2003
RÜCKSTELLUNG
FÜR REORGANISATION
3.000
Ausstehende Rechnungen
RÜCKSTELLUNG
FÜR PROZESSERLÖSBETEILIGUNGEN
in TEuro
127
161
19
172
119
79
0
0
0
79
6.966
3.405
1.874
31.412
33.099
Die Rückstellung für Vorsorgen aus Lizenz-
wieder auf. Die Gesamtsumme der durch
Die RÜCKSTELLUNG FÜR PROZESSERLÖSBE-
gen werden erst im Zeitpunkt des Mittel-
verkäufen resultierte aus Streitigkeiten –
den Besserungsschein auflebenden Forde-
TEILIGUNGEN betrifft die Beteiligung von
zuflusses fällig.
wegen des Rechtsstreits mit Franchise Pic-
rungen ist auf 115 % der ursprünglichen
Dritten an den Intertainment zufließenden
Die Rückstellung für Prozessrisiken umfasst
tures – bei der Vertragsabwicklung von
Kreditschuld begrenzt. Zur Sicherung der
Prozesserlösen. Diese Rückstellung steht
die geschätzten noch anfallenden Kosten
Filmverkäufen.
Ansprüche des Kreditinstituts wurden die
im direkten Zusammenhang mit den unter
aller im Rahmen des Komplexes Franchise
Die Rückstellung für Personal besteht für
unter Ziffer VIII.6 (sonstige Haftungsver-
Ziffer VI.3 ausgewiesenen Schadenersatz-
Pictures anhängenden Rechtsstreitigkeiten.
die Abgeltung von Urlaubsansprüchen der
hältnisse) beschriebenen Vermögensge-
forderungen. Die Höhe der Beteiligungen
Die Zuführung in Höhe von 5.077 TEuro
Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit
genstände und Ansprüche abgetreten. Für
bemisst sich an vertraglich vereinbarten
wurde unter anderem aufgrund der im Be-
noch nicht genommenen Urlaubstagen
die Risiken, die im Zusammenhang mit der
Prozentsätzen auf Basis der erwarteten
richtsjahr
des
zum Bilanzstichtag stehen. Im Vorjahr wa-
Abwicklung der Restschuld stehen, verwei-
Mittelzuflüsse. Die Prozesserlösbeteiligun-
Hauptverfahrens der Klage gegen Franchise
ren unter dieser Position auch Verpflichtun-
sen wir auf Ziffer F.1 des Lageberichtes.
gen für Abfindungszahlungen enthalten.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Film-
erfolgten
Verschiebung
Geschäftsbericht 2003
VERBINDLICHKEITEN
GEGENÜBER
KREDITINSTITUTEN
rechte in Höhe von 1.318 (i. V. 419) TEuro
60
61
INT_GB-03_Zahlen_D_10.04
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20:34 Uhr
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Anhang Konzern
VERBINDLICHKEITEN AUS
LIEFERUNGEN
UND LEISTUNGEN
Anhang Konzern
umfassen Zahlungen von Lizenznehmern
ment AG nahm im Berichtsjahr im Einzel-
für Filmtitel, die noch nicht geliefert und
abschluss auf Verrechnungskonten zu
noch nicht technisch abgenommen wur-
ihren Tochterunternehmen Wertberichti-
den.
gungen in Höhe von 43.233 (i. V. 0) TEuro
Die VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN
vor. Im Rahmen der Schuldenkonsolidie-
UND LEISTUNGEN betragen 1.142 (i. V.
rung führt der Unterschiedsbetrag zu einer
24.233) TEuro und resultieren insbesonde-
passiven latenten Steuerabgrenzung in
VII. 2 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
2003
in TEuro
2002
Auflösung von Rückstellungen
1.874
53
Kursgewinne
1.112
2.162
710
1.856
980
2.658
4.676
6.729
re aus Zahlungsverpflichtungen für Wa-
Höhe von 16.428 TEuro. Wir verweisen im
renretouren und bezogene Leistungen. Die
Übrigen auf unsere Ausführungen unter
Sonstiges
Abnahme gegenüber dem Vorjahr ist im
Ziffer VII.8.
Gesamt
Wesentlichen durch Verrechnungen mit
verweisen diesbezüglich auch auf Ziffer
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
VII. Erläuterungen zur
Konzern-Gewinn- und
-Verlustrechnung
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen 9.332 (i. V. 507) TEuro und setzen
sich zusammen aus:
Der Materialaufwand in Höhe von 7.098
2003
2002
392
507
1.574
0
Vermögensgegenstände
7.366
0
Gesamt
9.332
507
(i. V. 17.285) TEuro beinhaltet Aufwen-
Die SONSTIGEN VERBINDLICHKEITEN beste-
1. Umsatzerlöse
dung für Filmrechte und zugehörige Leis-
hen in Höhe von 358 (i. V. 3.782) TEuro
Die Umsatzerlöse betragen 6.028 TEuro
tungen mit 6.714 (i. V. 16.311) TEuro und
und beinhalteten im Vorjahr im Wesentli-
nach 18.975 TEuro im Vorjahr und setzen
Aufwendungen für bezogene Waren und
chen nicht fällige Umsatzsteuer mit 1.337
sich wie folgt zusammen:
Leistungen mit 384 (i. V. 974) TEuro.
TEuro.
Insgesamt stellt sich der Materialaufwand
Die Verbindlichkeiten weisen insgesamt ei-
wie folgt dar:
VII. 1 UMSATZERLÖSE
bindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
in TEuro
2003
2002
Veräußerung von Filmrechten
4.288
14.527
Veräußerung visueller Medien
1.508
3.727
Die passive latente Steuerabgrenzung
Übrige Umsatzerlöse
283
822
weist einen Wert von 16.434 (i. V. 1.804)
Erlösschmälerungen
-51
-101
6.028
18.975
Planmäßige Abschreibungen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle
auf. Im Vorjahr bestanden langfristige VerVII. 3 MATERIALAUFWAND
in TEuro
über einem Jahr in Höhe von 18.206 TEuro, die mit 2.277 TEuro abgezinst wurden.
9. Passive latente Steuerabgrenzung
2002
Die AUSSERPLANMÄSSIGEN ABSCHREIBUNtion des Intertainment Konzerns – und hier
4.708
Vermarktungskosten
1.492
3.025
sich in den Folgeperioden voraussichtlich
Kopierkosten
350
286
insbesondere die Mietereinbauten der USA
ausgleichen, und beruht zudem auf Bewer-
Lizenzgeberanteile
172
127
Intertainment, Inc. mit 1.574 TEuro als
Gesamt
tungsunterschieden zwischen HGB und
Die Erlösschmälerungen betreffen im We-
IFRS. Der bilanzierte Betrag ergibt sich bei
sentlichen gewährte Boni und Skonti.
Anwendung eines geschätzten Steuersat-
Synchronisations- und
zes von 38 % für Gewerbeertrag- und Kör-
2. Sonstige betriebliche Erträge
Planmäßige Abschreibung
perschaftsteuer.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belau-
auf Filmrechte
Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr
fen sich auf 4.676 (i. V. 6.729) TEuro und
Sonstiges
beruht im Wesentlichen auf einem Effekt
bestehen aus:
der Schuldenkonsolidierung. Die Intertain-
Gesamt
der Neustrukturierung der amerikanischen
Geschäftsaktivitäten – zurückzuführen. So
mussten sowohl das Anlagevermögen und
auch die angezahlten Filmprojekte in Höhe
Wareneinsatz für visuelle
Medien und Merchandising
AUSSERPLANMÄSSIGE
ABSCHREIBUNGEN
GEN sind ausschließlich auf die Reorganisa-
Außerplanmäßige
4.951
Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die
62
2003
Abschreibungen auf Filmrechte
TEuro aus und wurde für erfolgswirksame
in TEuro
3. Materialaufwand
VI.3 dieses Anhangs.
ne Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
4.1 Abschreibung auf immaterielle
VII. 4.1 ABSCHREIBUNGEN AUF IMM.
VERMÖGENSGEGEGENSTÄNDE
UND SACHANLAGEN
Forderungen aus Lieferungen und Leistundem Ausgleich offener Posten bedingt. Wir
4. Abschreibungen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Zuschreibung von Filmrechten
gen in Höhe von 19.418 (i. V. 0) TEuro und
Geschäftsbericht 2003
99
563
von 7.366 (i. V. 0) TEuro außerplanmäßig
abgeschrieben werden. Die Werthaltigkeit
ist aufgrund der umgesetzten Maßnahmen
0
5.481
34
3.095
7.098
17.285
nicht mehr gegeben.
63
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Anhang Konzern
Anhang Konzern
4.2 Abschreibung auf Vermögensgegen-
sungseffekte der langfristigen Forderun-
8. Steuern
ritätszuschlages insgesamt 38 %. Erwarte-
stände des Umlaufvermögens, soweit
gen und Verbindlichkeiten enthalten.
Insgesamt ist ein Steueraufwand in Höhe
te Steuerersparnisse aus der Nutzung von
von 4.727 (i. V. Steuerertrag 863) TEuro
als realisierbar eingeschätzten Verlustvor-
diese die in der Kapitalgesellschaft
üblichen Abschreibungen überschreiten
7. Außerordentliches Ergebnis
ausgewiesen, der sich wie folgt zusam-
trägen werden aktiviert. Zum Bilanzstich-
Bedingt durch die Restrukturierungsmaß-
Intertainment stellt sämtliche Sachverhalte,
mensetzt:
tag bestehen nicht genutzte körper-
nahmen wurden die ausgewiesenen For-
die in direktem Zusammenhang mit dem
schaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe
derungen gegen die Blackout Productions
Rechtsstreitkomplex Franchise Pictures ste-
von 150.687 TEuro und gewerbesteuerli-
Inc. in Höhe von 7.261 TEuro (i. V. 0) TEu-
hen, aufgrund des Betrugszenarios im
ro abgeschrieben. Dieser Betrag setzt sich
außerordentlichen Ergebnis dar. Der Be-
aus den im Vorjahr ausgewiesenen Forde-
trugsvorwurf von Intertainment wurde mit
rungen gegen die Blackout Productions
Entscheidung der Jury vom 16. Juni 2004
Inc. in Höhe von 7.065 (i. V. 0) TEuro und
bestätigt.
7.1 Außerordentliche Erträge
che Verlustvorträge in Höhe von 161.575
in TEuro
TEuro.
2003
Die genannten aufgelaufenen Verluste
2002
sind nach der geltenden Gesetzeslage im
Laufende Steuern vom
Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig.
Einkommen und Ertrag
den im Geschäftsjahr 2003 geleisteten
Zahlungen von 196 TEuro zusammen.
VII. 8 STEUERN
Latenter Steueraufwand
+45
+513
Allerdings können aufgrund einer ab dem
-4.772
+350
1.1.2004
wirksamen
Gesetzesänderung
laufende Gewinne einer Periode nur zu
Die außerordentlichen Erträge belaufen
Gesamt
-4.727
+863
60 % mit Verlustvorträgen verrechnet wer-
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
sich auf 48.176 (i. V. 0) TEuro. In dieser Po-
Die sonstigen betrieblichen Aufwendun-
sition ist die Ausbuchung der Verbindlich-
gen umfassen 12.276 (i. V. 17.179) TEuro
keit gegenüber einem Kreditinstitut auf-
und bestehen aus:
grund des unter Ziffer VI.8 beschriebenen
Latente Steuern werden auf temporäre
wurden Verluste in Höhe von 43.233 TEu-
Forderungsverzichtes in Höhe von 13.583
Differenzen zwischen Handels- und Steu-
ro in die aktive Steuerabgrenzung im lau-
(i. V. 0) TEuro und die Zuschreibung der
erbilanz und den sich aus der konzernein-
fenden Jahr mit einbezogen. Aufgrund der
geleisteten Anzahlungen (vgl. Ziffer VI.2)
heitlichen Bewertung und Konsolidierung
Mindestbesteuerung werden jedoch nur
für den Komplex Franchise Pictures in Höhe
ergebenden Unterschiedsbeträgen gebil-
auf 60 % dieser Verluste aktive latente
von 34.593 (i. V. 0) TEuro enthalten.
det. Die Ermittlung der latenten Steuern
Steuern gebildet. Die Aktivierung der la-
erfolgt mit den jeweiligen landesspezifi-
tenten Steuer wird durch den bestehenden
7.2. Außerordentliche Aufwendungen
schen Steuersätzen, die im Jahr 2003 zwi-
Überhang der passiven latenten Steuerab-
Die außerordentlichen Aufwendungen be-
schen 38 % und 43 % gelegen haben. Ab
grenzung, der sich aufgrund der Passivie-
Verwaltungskosten
tragen 28.801 (i. V. 3.282) TEuro und set-
dem Bilanzstichtag geltende Steuersatzän-
rung der unter Ziffer VI. 9. beschriebenen
von Produzenten
2.887
1.190
zen sich insbesondere aus der Beteiligung
derungen sind berücksichtigt.
passiven latenten Steuer ergibt, gerecht-
Kursverluste
2.682
5.178
Dritter an den Prozesserlösen des Komple-
Von der Anwendung des nur für das Jahr
fertigt.
xes Franchise Pictures mit 19.800 (i. V. 0)
2003 geltenden erhöhten Steuersatzes von
In der Vergangenheit wurde darüber hin-
Kosten der Reorganisation
1.300
0
TEuro, Vorsorgen für Streitigkeiten bei
26,5 % für die Körperschaftsteuer auf-
aus auf Verluste in Höhe von 13.158 TEu-
Vertragsabwicklungen mit 3.523 TEuro
grund
Flutopfersolidaritätsgesetzes
ro eine AKTIVE LATENTE STEUERABGREN-
und der Zuführung zur Rückstellung für
war aus Gründen der Verhältnismäßigkeit
ZUNG vorgenommen. Die Geschäftsleitung
Prozessrisiken in Höhe von 5.077 (i. V.
und aufgrund der gegenwärtigen steuerli-
ist der Ansicht, dass das Ergebnis der
2.623) TEuro zusammen.
chen Verlustsituation bzw. Verrechnungs-
zukünftigen Geschäftstätigkeit mit großer
möglichkeit
in
Wahrscheinlichkeit ausreichende zu ver-
VII. 5
SONSTIGE BETRIEBLICHEN
AUFWENDUNGEN
Rechts- und Beratungskosten
in TEuro
2003
2002
1.737
2.305
Miete und Raumkosten
1.245
1.247
Sonstiges
2.425
7.259
12.276
17.179
Gesamt
64
Geschäftsbericht 2003
den
(sogenannte
Mindestbesteuerung).
Dies gilt für Beträge über 1.000 TEuro. Es
des
mit
Verlustvorträgen
Deutschland abgesehen worden. Der Kon-
steuernde Gewinne abwerfen wird, um
6. Zinsergebnis
zernsteuersatz
durch-
auch diese aktive Steuerabgrenzung zu
Das Zinsergebnis in Höhe von -458 (i. V.
schnittlichen inländischen Steuersatz, da
realisieren. Bei der Bewertung eines akti-
-822) TEuro beinhaltet Zinserträge von
mehr als 95 % des Konzernergebnisses vor
ven
2.494 (i. V. 1.341) TEuro und Zinsaufwen-
Steuern im Inland generiert werden. Er be-
Steuerentlastungen wird die Wahrschein-
dungen in Höhe von 2.952 (i. V. 2.163)
trägt unter Berücksichtigung der Abzugs-
lichkeit der Realisierung des erwarteten
TEuro. In diesen Beträgen sind die Abzin-
fähigkeit der Gewerbesteuer sowie der
Steuervorteils berücksichtigt. Auf Ansatz-
Körperschaftsteuer inklusive des Solida-
und Bewertungsunterschiede bei den ein-
entspricht
dem
Vermögenswertes
für
AKTIVE LATENTE
STEUERABGRENZUNG
zukünftige
65
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Anhang Konzern
Anhang Konzern
zelnen Bilanzposten entfallen die folgenden
Die sonstigen Zu- und Abrechnungen re-
bilanzierten aktiven und passiven latenten
sultieren aus sonstigen nicht abzugsfähi-
Steuern:
gen Aufwendungen (4 TEuro).
VII. 8
LATENTE STEUERN
in TEuro
VIII. Sonstige Angaben
Geschäftsbericht 2003
2. Segmentberichterstattung
Die Geschäftsaktivitäten von Intertainment
31.12.2003
Verlustvorträge
31.12.2002
aktive
passive
aktive
passive
14.857
0
5.000
0
Schuldenkonsolidierung
0
16.429
0
0
Vermögensgegenstände
120
0
132
0
Geleistete Anzahlungen
0
0
0
1.522
0
0
0
150
1. Der Komplex Rechtsstreit Franchise
lassen sich in zwei Segmente unterteilen:
Pictures und weitere Schiedsverfahren
• Filmproduktion und Filmrechtehandel
Wir verweisen auf Ziffer B.1 des Lagebe-
mit Spielfilmen sowie
richtes.
• Filmrechtehandel mit Zeichentrickfilmen,
deren Auswertung und dem damit verbun-
Immaterielle
denen Merchandising.
Die Situation der einzelnen Geschäftsfelder
stellt sich folgendermaßen dar:
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
VIII. 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Gesamt
0
5
0
132
14.977
16.434
5.132
1.804
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Position
VII. 8
Die aktiven latenten Steuern auf Verlust-
Überleitung vom erwarteten zum tatsächli-
vorträge bestehen aus:
chen Ertragsteueraufwand (IAS 12.81c.ii):
AKTIVE LATENTE STEUERN AUF
VERLUSTVORTRÄGE
VII. 8
in TEuro
in TEuro
31.12.2002
Körperschaftsteuer
8.991
3.026
Ergebnis vor Ertragsteuern
Gewerbesteuer
5.866
1.974
Konzernsteuersatz
14.857
5.000
Erwarteter Ertragssteueraufwand
Gesamt
31.12.2003
31.12.2002
-9.338
-16.986
38 %
38 %
-3.548
-6.455
Steuersatzunterschiede
Nicht aktivierte Verlustvorträge
Nutzung von Verlustvorträgen
Vorjahressteuern aufgrund
Betriebsprüfung
Verlustrücktrag
Sonstige Zu- und Abrechnungen
Steuern von Einkommen und Ertrag
66
-16
11.959
- 3.960
7
5.831
0
2
78
212
-575
0
329
4.727
-863
Konsolidierung
Gesamt
2003
2002
2003
2002
2003
2002
4.322
14.527
1.706
4.448
0
0
6.028
18.975
Abschreibungen
-16.472
-414
-154
-204
33
111
-16.593
-507
Nicht zahlungswirksame
Aufwendungen
-53.380
-14.333
0
0
0
0
-53.380
-14.333
-447
-675
-11
-147
0
0
-458
-822
19.375
-3.282
0
0
0
0
19.375
-3.282
Jahresergebnis
-13.942
-16.367
-143
243
20
0
-14.065
-16.124
Vermögen
111.434
124.483
2.145
2.937
-1.385
0
112.194
127.420
179
2.186
15
20
0
0
194
2.206
71.129
46.201
120
1.245
-1.190
0
70.059
46.617
2.080
44.370
1.935
2.126
-1.190
-1.890
2.825
44.606
Außerordentliches Ergebnis
Sachanlagevermögen
Steuerauswirkungen durch:
Filmrechtehandel mit
Zeichentrickfilmen
und Merchandising
2002
Zinsergebnis
31.12.2003
Filmproduktion und
Filmrechtehandel mit
Spielfilmen
2003
Umsatzerlöse extern
ERTRAGSTEUERAUFWAND:
ÜBERLEITUNG
in TEuro
Forderungen
Verbindlichkeiten
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Anhang Konzern
Anhang Konzern
Die Anschaffungskosten der immateriellen
4. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
ten erworben werden. Nach den Aktienop-
Die Entwicklung der Aktienoptionen ergibt
Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Der Vorstand ist durch die Aktienoptions-
tionsprogrammen 2001 und 2003 kann je-
sich wie folgt:
betragen im Segment Filmproduktion und
programme 1999 und 2001 der Intertain-
weils nur innerhalb von zwei Wochen nach
Filmrechtehandel mit Spielfilmen 2.848
ment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder
der Bekanntgabe eines Jahres-, Halbjahres-
(i. V. 11.498) TEuro und im Segment Film-
Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeit-
oder Quartalsgeschäftsberichts der Gesell-
rechtehandel mit Zeichentrickfilmen und
nehmern und Mitgliedern der Geschäfts-
schaft das Angebot zur Zeichnung der Op-
Merchandising 30 (i. V. 2.042) TEuro.
führung verbundener Unternehmen mit
tionsrechte unterbreitet werden. Das An-
Im Rahmen der Segment-Berichterstattung
Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum
gebot kann nur innerhalb von vier Wochen
wird auf eine regionenspezifische Auftei-
Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber
lung der Geschäftszahlen verzichtet. Auf-
VIII. 4 AKTIENOPTIONEN
in Stück
2003
2002
338.000
338.000
120.000
0
zum 31. Dezember
458.000
338.000
Noch verfügbare Optionen
452.000
322.000
nach Angebotsunterbreitung gezeichnet
Ausgegebene Optionen
lautenden STÜCKAKTIEN anzubieten. Die
werden. Die Bezugsrechte können unter
zum 1. Januar
grund der relativ niedrigen Umsätze des
Berechtigung zum Bezug und die Anzahl
Einhaltung der entsprechenden Sperrfris-
Neu vergebene Optionen
Konzerns besteht die Gefahr, dass eine
der Bezugsrechte wird für Mitglieder des
ten und Ausübungsvoraussetzungen jähr-
an Mitarbeiter
Veröffentlichung dieser Zahlen zu erhebli-
Vorstands der Gesellschaft allein durch den
lich während des vierten und der darauf-
chen Wettbewerbsnachteilen für Intertain-
Aufsichtsrat und im Übrigen durch den
folgenden
ment – insbesondere auch bei Vertragsver-
Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Ein
ordentlichen Hauptversammlung und nach
handlungen mit Kunden – führen könnte.
gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre be-
der Bekanntgabe des Ergebnisses für das
steht nicht.
dritte Quartal ausgeübt werden. Bis zu
3. Ergebnis pro Aktie
Voraussetzung für die Ausübung von Op-
25 % der Bezugsrechte können erstmals
Nach IAS 33 wird das Ergebnis pro Aktie
tionsrechten ist, dass die Optionsrechte
nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der
Für die ausgegebenen Aktienoptionen
durch die Division des Periodenergebnisses
nicht verfallen sind und dass sich der
Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt wer-
wurde kein Aufwand erfasst, da für diesen
durch die gewichtete Durchschnittsanzahl
durchschnittliche Kurs der Xetra-Mittags-
den. In den folgenden drei Jahren können
Bilanzstichtag nach IAS 19 derzeit keine
der im Umlauf befindlichen Aktien ermit-
auktion (Xetra-Intraday-Auktion) an den
jeweils weitere 25 % pro Jahr ausgeübt
explizite Verpflichtung dazu besteht. Auf
telt.
ersten fünf Börsentagen nach der ordentli-
werden. Werden bis zu diesem letztmali-
eine Berechnung des „Fair Values“ wurde
Die Zahl der Aktien liegt bei 11.739.013
chen Hauptversammlung um mindestens
gen Zeitpunkt Bezugsrechte nicht aus-
zum Stichtag verzichtet.
Stück. Der Konzern erwirtschaftete 2003
30 % gegenüber dem durchschnittlichen
geübt, verfallen diese ersatzlos.
einen Jahresfehlbetrag von 14.065 TEuro,
Kassakurs bzw. Kurs der Xetra-Mittags-
5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
nach einem Jahresfehlbetrag in Höhe von
auktion der Intertainment-Aktie erhöht
Intertainment weist zum 31. Dezember
16.124 TEuro in der Vorperiode. Damit
hat, der dem Ausübungspreis bei der Aus-
2003 folgende zukünftigen Zahlungsver-
verbesserte sich das Ergebnis je Aktie für
gabe der jeweiligen Bezugsrechte zugrun-
pflichtungen aus:
2003 auf -1,20 Euro, nach -1,37 Euro im
de gelegt wurde. Dieses Erfolgsziel muss
Jahr 2002. Das verwässerte Ergebnis pro
jeweils für diejenigen Bezugsrechte erreicht
Aktie beläuft sich auf -1,20 (i. V. -1,37)
werden, die in diesem Ausübungszeitraum
Euro.
erstmals ausgeübt werden können. Soweit
STÜCKAKTIEN
VIII. 5
15
Börsentage
nach
der
Ausgegebene Optionen
SONSTIGE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN
das Erfolgsziel für diese Bezugsrechte erreicht wurde, können sie unabhängig von
Geschäftsbericht 2003
in TEuro
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
größer 1 Jahr
29.680
(i. V. 32.699)
3.180
(i. V. 7.659)
32.860
(i. V. 40.358)
1.137
(i. V. 1.640)
1.655
(i. V. 3.245)
2.792
(i. V. 4.885)
30.817
(i. V. 34.339)
4.835
(i. V. 10.904)
35.652
(i. V. 45.243)
Gesamt
der weiteren Kursentwicklung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden.
Das Angebot zur Zeichnung der Optionsrechte nach dem Aktienoptionsprogramm
1999 kann jeweils innerhalb von sechs
Wochen nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft oder nach Veröffentlichung des Ergebnisses des dritten
Verpflichtungen aus
Filmproduktionen
Verpflichtungen aus
Leasing-Mietverträgen
Gesamt
Quartals erfolgen und von den Berechtig-
68
69
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Anhang Konzern
LAUFENDE VERTRÄGE NEU
STRUKTURIERT
Anhang Konzern
VERPFLICHTUNGEN AUS
VERPFLICHTUNGEN AUS DEM
6. Sonstige Haftungsverhältnisse
(i. V.666) TUS-Dollar für die Mietverpflich-
FILMPRODUKTIONEN
SCHIEDSVERFAHREN FÜR DEN
Intertainment verweist unter den Verbind-
tungen der von der USA-Intertainment,
Die Verpflichtungen aus Filmproduktionen
FILMTITEL „TRACKER“
lichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf ei-
Inc. gemieteten Büroräume in Los Angeles.
betreffen zum Bilanzstichtag Zahlungen an
Mitte Juni 2003 leitete die International
ne Neuregelung für die Abwicklung der
Produktionsgesellschaften und zu leistende
Motion Pictures Ltd. ein Schiedsverfahren
Restschuld aus einem Kredit der INTER-
7. Finanzinstrumente
Vergütungen an die Co-Produzenten von
für den Filmtitel „Tracker“ ein. Die Gesell-
TAINMENT Licensing GmbH, von deren Zu-
Zur Absicherung von Währungsrisiken – sie
Intertainment.
schaft fordert von Intertainment die Zah-
standekommen das Management ausgeht.
betreffen insbesondere die Kursentwick-
Durch die Anfang des Geschäftsjahres
lung von 3,3 Mio. US-Dollar zuzüglich Zin-
Das Kreditinstitut leistete im Dezember
lung des US-Dollars – schließt Intertain-
2004 erfolgten Reorganisationsmaßnah-
sen. Im Übrigen verweisen wir auf Ziffer
2003 nach Auffassung des Managements
ment grundsätzlich Devisentermingeschäf-
men wurden LAUFENDE VERTRÄGE NEU
B.1.6 des Lageberichtes.
von Intertainment einen Forderungsverzicht
te ab. Dieses derivative Finanzinstrument
mit Besserungsschein. In diesem Zusam-
wird lediglich eingesetzt, um die zugrunde
STRUKTURIERT. In diesem Zusammenhang
konnten die am Bilanzstichtag ausgewiese-
VERPFLICHTUNGEN AUS DEM SCHIEDS-
menhang sind die bereits abgetretenen,
liegenden Grundgeschäfte zu sichern; sie
nen Verpflichtungen für Filmproduktionen
VERFAHREN GEGEN DIE COMERICA
noch nicht verkauften Filmrechte und die
sind daher nicht als spekulative Geschäfte
ab dem ersten Quartal 2004 deutlich ver-
BANK UND VERSICHERUNGEN
daraus resultierenden Verwertungserlöse
einzustufen, da ein enger betraglicher und
ringert werden. Für die Abwicklung von
Das Schiedsverfahren, das ursprünglich für
weiterhin als Sicherheit abgetreten. Darüber
zeitlicher Zusammenhang zwischen Grund-
weiterhin bestehenden Verpflichtungen
den Filmtitel „Driven“ bestand, wurde auf
hinaus erhält das finanzierende Kreditinsti-
und Sicherungsgeschäft besteht. In den
wurden die Ansprüche aus den abge-
alle strittigen Franchise-Filme, die die Co-
tut 15 % der zukünftigen Jahresüberschüs-
Geschäftsjahren 2003 und 2002 wurden
schlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels
merica Bank finanziert hat, und sämtliche
se der Geschäftsjahre 2004 bis 2006 und
keine Devisentermingeschäfte abgeschlos-
„Twisted“ abgetreten. Es besteht die
Schadenersatzansprüche, die Intertainment
weitere 15 % der Prozesserlöse aus den
sen.
Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser
gegen die Comerica Bank und die Versiche-
Rechtsstreitigkeiten gegen Franchise Pictu-
Neustrukturierung weitere finanzielle Ver-
rungsgesellschaften geltend macht, ausge-
res, soweit diese den bilanzierten Betrag
8. Ergänzende Angaben zur
pflichtungen entstehen. Im Übrigen ver-
weitet. Die Comerica Bank fordert in die-
übersteigen, als Sicherheit abgetreten.
Cash-Flow-Rechnung nach IAS 7
weisen wir auf Ziffer VIII.14.8 sowie
sem Schiedsverfahren alle ausstehenden
Die Intertainment AG übernahm im Ge-
Die Cash-Flow-Rechnung wird gegenüber
VIII.14.9 des Konzernanhangs und auf Zif-
Raten für die Filme, die von ihr finanziert
schäftsjahr 2001 für diesen Kredit eine Ga-
dem Vorjahr verändert dargestellt. Inter-
fer B.2.1 des Lageberichtes.
wurden. Der Gesamtbetrag beläuft sich
rantie gegenüber dem Kreditinstitut. Diese
tainment
weist
die
zahlungsneutralen
auf über 70 Millionen US-Dollar. Für wei-
Garantie ist nach Einschätzung des Mana-
außerordentlichen Posten nicht mehr ge-
SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN AUS
tere Ausführungen verweisen wir auf Ziffer
gements im Rahmen der Neuverhandlun-
sondert aus, sondern verrechnet diese mit
LEASING- UND MIETVERTRÄGEN
B.1.5 des Lageberichtes.
gen mit dem Kreditinstitut erloschen. Für
den entsprechenden Veränderungen der
die mit dieser Einschätzung verbundenen
Bilanzpositionen. Diese Vorgehensweise
Der Intertainment Konzern least im Rahmen eines „Operate Leasings“ Kraftfahr-
SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN AUS
Risiken verweisen wir auf Ziffer F.1 des La-
führt zu einer aussagekräftigeren Darstel-
zeuge und verschiedene Büroeinrichtun-
PROZESSERLÖSBETEILIGUNGEN
geberichts.
lung der Finanzmittelveränderung. Die
gen.
den
Soweit die Mittelzuflüsse aus dem Rechts-
Für die Anmietung der Büroräume in Isma-
Vorjahreswerte wurden angepasst. Im Be-
Mietverträgen betreffen die Geschäfts-
streit gegen Franchise Pictures und andere
ning gab die Intertainment AG im Jahr
richtsjahr wurden Ertragsteuern in Höhe
räume in Ismaning und in Los Angeles. Die
Parteien die unter den sonstigen Vermö-
2000 eine unverändert bestehende Bürg-
von 123 TEuro (i. V. 70) TEuro geleistet.
Verträge weisen eine feste Laufzeit von je-
gensgegenständen ausgewiesenen Scha-
schaft in Höhe von 76 (i. V. 76) TEuro ab.
Intertainment vereinnahmte Steuererstat-
weils 5 Jahren aus, wobei der Mietvertrag
densersatzforderungen in Höhe von 67.700
Des Weiteren besteht ein Letter of Credit
tungen in Höhe von 0 (i. V. 7.319) TEuro,
der Geschäftsräume in Ismaning am 14.
TEuro übersteigen, entstehen aufgrund ver-
der Intertainment AG in Höhe von 333
bezahlte Zinsen im Volumen von 498 (i. V.
Juni 2005 endet, der in Los Angeles am 30.
traglicher Vereinbarungen weitere Ver-
1.231) TEuro und erhielt Zinsen in Höhe
April 2006.
pflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen,
von 48 (i. V. 251) TEuro. Im Berichtsjahr
für die im Berichtsjahr keine Rückstellungen
und im Vorjahr fanden keine wesentlichen
gebildet wurden.
„nicht zahlungswirksamen Transaktionen“
Die
Verpflichtungen
aus
Geschäftsbericht 2003
statt, die ausschließlich das Eigenkapital
betreffen.
70
71
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Lagebericht Anhang
Konzern Konzern
und AG
Anhang Konzern
9. Organe
Geschäftsbericht 2003
AUFSICHTSRAT
plus-Methode trägt der jeweilige Leis-
Über marktüblich verzinste Verrechnungs-
• Dr. Matthias Heisse, Rechtsanwalt,
tungsempfänger die aus einer Leistung re-
konten zur Intertainment AG wird die Li-
VORSTAND
München (Vorsitzender)
sultierenden Kosten.
quidität der Konzerngesellschaften sicher-
• Ernst Rüdiger Baeres, Jurist, München
• Dr. Ernst Pechtl, Diplom-Kaufmann,
Im Berichtsjahr übernahmen die Intertain-
gestellt. Zum 31. Dezember 2003 weist die
(Vorsitzender)
Berg (stellv. Vorsitzender),
ment AG und die INTERTAINMENT Licen-
Intertainment AG folgende Forderungen
• Stephen Joel Brown, Los Angeles
bis 21. September 2003
sing GmbH somit insgesamt Aufwendun-
gegen die Tochterunternehmen auf:
(stellv. Vorsitzender), bis 13. August 2003
• Dr. Wilhelm Bahner, Diplom-Kaufmann,
gen der USA-Intertainment, Inc. in Höhe
• Hans-Joachim Gerlach, Diplom-Kauf-
München (Mitglied, ab 21. September
von 2.110 (i. V. 2.714) TEuro. Davon hat
mann, Berlin (Finanzvorstand)
2003 stellv. Vorsitzender)
die Intertainment AG 1.308 (i. V. 1.683)
• Wolfgang Blauberger, Diplom-Kauf-
TEuro getragen und die INTERTAINMENT
mann, München, ab 21. September 2003
Licensing GmbH 802 (i. V. 1.031) TEuro.
Ernst Rüdiger Baeres ist stets zur Einzelvertretung befugt. Stephen Joel Brown (bis
VIII. 10 FORDERUNGEN GEGEN TÖCHTER
Dr. Matthias Heisse war im Berichtsjahr
nen Forderungsverzicht gegenüber der
INTERTAINMENT
lach vertreten jeweils gemeinsam mit ei-
noch Mitglied im Aufsichtsrat der Fire-
USA-Intertainment, Inc. in Höhe von 1.535
Licensing GmbH
nem weiteren Vorstandsmitglied. Stephen
storm AG, München. Dr. Ernst Pechtl war
(i. V. 0) TEuro und gegenüber der Intertain-
(nach Wertberichtigung)
Joel Brown ist mit Wirkung vom 13. Au-
zusätzlich im Aufsichtsrat der Wegold
ment Animation & Merchandising GmbH
Intertainment Animation
gust 2003 aus dem Vorstand der Intertain-
Edelmetalle AG, Wendelstein, der PointS
im Volumen von 279 (i. V. 0) TEuro erklärt.
& Merchandising GmbH
ment AG ausgeschieden.
International AG, Darmstadt, und der Info-
Des Weiteren wurden folgende Beträge für
(nach Wertberichtigung)
Die fixen Bezüge des Vorstands beliefen
Miner AG, Weilheim, vertreten. Dr. Wil-
Serviceleistungen zwischen den einzelnen
sich im Kalenderjahr 2003 auf 1.274 (i. V.
helm Bahner und Wolfgang Blauberger ha-
Konzerngesellschaften verrechnet:
2.129) TEuro. Darüber hinaus erhält der
ben im Geschäftsjahr 2003 keine weiteren
Vorstand der Intertainment AG eine ver-
Aufsichtsratsmandate wahrgenommen.
traglich festgelegte Tantieme in Höhe von
Für das Geschäftsjahr 2003 wurden Auf-
2.880 (i. V. 0) TEuro. Diese ist abhängig
sichtsratsvergütungen in Höhe von 23
von den Mittelzuflüssen aus dem gewon-
(i. V. 23) TEuro ausbezahlt.
VIII. 10 VERRECHNUNGEN
105.884
647
1.746
0
1.749
65.147
109.379
in TEuro
2003
2002
AG eine Wertberichtigung auf das Verrechnungskonto zur INTERTAINMENT Li-
10. Beziehungen zu nahestehenden
im Berichtsjahr unter anderem auf Basis der
Personen
unter den sonstigen Vermögensgegen-
Nach IAS 24 sind die INTERTAINMENT Li-
ständen bilanzierten Schadensersatzan-
censing GmbH, die Intertainment Animati-
sprüche. Der Ausweis dieser Tantieme er-
on & Merchandising GmbH und die USA-
Intertainment Animation
& Merchandising GmbH
unter
64.500
Zum Bilanzstichtag nahm die Intertainment
res sowie weiterer Parteien und ergibt sich
Berichtsjahr
2002
USA-Intertainment, Inc.
Gesamt
nenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictu-
im
2003
Darüber hinaus hat die Intertainment AG ei-
13. August 2003) und Hans-Joachim Ger-
folgt
Intertainment AG
-45
101
0) TEuro und zur Intertainment Animation
INTERTAINMENT
Licensing GmbH
censing GmbH in Höhe von 42.913 (i. V.
192
48
-147
-149
& Merchandising GmbH in Höhe von 320
(i. V. 0) TEuro vor. Diese wurde aufgrund
der veränderten Liquiditätsplanung der IN-
den
Intertainment, Inc. nahestehende Personen
Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligun-
der Intertainment AG. Sie hält an diesen
tertainment Animation & Merchandising
gen und ist im außerordentlichen Aufwand
drei Gesellschaften jeweils 100 % der
GmbH vorgenommen.
berücksichtigt.
Stimmrechte und Anteile. Die Art der Be-
Als natürliche nahestehende Person ist Ernst
ziehung der Unternehmen zueinander liegt
Rüdiger Baeres zu sehen. Er besaß zum Bi-
u. a. darin, dass die USA-Intertainment,
lanzstichtag 52,9 % der Stimmrechte an der
Inc. Dienstleistungen in Los Angeles für die
Intertainment AG. Weitere nahe Familien-
TERTAINMENT Licensing GmbH und In-
Intertainment AG und die INTERTAINMENT Licensing GmbH erbringt. Im Rahmen einer Kostenumlage nach der Cost-
72
in TEuro
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Anhang Konzern
Lagebericht Anhang
Konzern Konzern
und AG
angehörige von Herrn Baeres verfügen über
Im Berichtsjahr wurden an die Rechtsan-
Die Gesellschaft besaß zum 31. Dezember
dig und billigte Intertainment insgesamt
9,3 % der Stimmrechte. Herrn Baeres wurde
waltskanzlei ARCON, in der Dr. Heisse Part-
2003 keine eigenen Aktien.
106,1 Millionen Dollar zu. Darüber hinaus
im Berichtsjahr eine Wohnung in Los Ange-
ner ist, im Rahmen eines gesonderten Bera-
les zur Verfügung gestellt, welche die Inter-
tungsvertrages (nach §114 AktG) Honorare
12. Arbeitnehmer
von der Gegenseite eingereichten Gegen-
tainment AG von der Alkmäon Vermögens-
in Höhe von 534 (i. V. 311) TEuro gezahlt.
Im Geschäftsjahr 2003 beschäftigte der
klagen gegen Intertainment ab.
verwaltungsgesellschaft
lehnte die Jury ebenfalls einstimmig alle
deren
Über einen weiteren gesonderten Bera-
Konzern durchschnittlich 23 (i. V. 23) Ar-
Am 18. August 2004 entschied die zustän-
Geschäftsanteile von Herrn Baeres gehalten
tungsvertrag (nach §114 AktG) flossen an
beitnehmer.
dige Richterin schließlich im Rahmen der
werden, angemietet hatte. Die
mbH,
Geschäftsbericht 2003
Miete
die Pechtl GmbH, in der Dr. Pechtl ge-
beläuft sich auf 171 (i. V. 145) TEuro. Zu-
schäftsführender Gesellschafter ist, 16 (i. V.
13. Sitz der Gesellschaft
die letzten noch ausstehenden Anträge des
sätzlich sind Mietzahlungen in Höhe von 29
64) TEuro und an die Wirtschaftsprüfungs-
Die Intertainment AG ist in der Osterfeld-
Verfahrens. In diesem Zusammenhang bil-
(i. V. 0) TEuro von der Intertainment AG an
kanzlei Wolfgang Blauberger, in der Wolf-
straße 84, 85737 Ismaning, ansässig.
ligte sie Intertainment zusätzlich zu den
Herrn Baeres geleistet worden, die eine wei-
gang Blauberger geschäftsführender Gesell-
tere an die Gesellschaft kurzfristig vermiete-
schafter ist, 107 (i. V. 151) TEuro an
14. Ereignisse nach dem
noch 15,6 Millionen US-Dollar Zinsen auf
te Wohnung betreffen.
Honoraren.
Bilanzstichtag
den entstandenen Schaden zu. Der GE-
Nach dem 31. Dezember 2003 sind die im
SAMTANSPRUCH von Intertainment erhöh-
11. Aktienbesitz und Optionsrechte
Folgenden beschriebenen wesentlichen Er-
te sich damit auf 121,7 Mio. US-Dollar. Die
der Organmitglieder
eignisse eingetreten. Weitere Ereignisse,
Richterin stellte in ihren Entscheidungen
Die Zahlen zum Aktienbesitz und den Op-
die einen werterhellenden Einfluss auf den
zudem klar, dass alle im Rahmen des Ver-
tionsrechten im Besitz der Organmitglieder
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003
fahrens
stellen sich zum 31. Dezember 2003 wie
besitzen, sind nach dem Bilanzstichtag
schuldnerisch für die von der Jury gewähr-
folgt dar:
nicht aufgetreten.
ten 77,1 Mio. US-Dollar Schadensersatz
Ausfertigung des endgültigen Urteils über
von der Jury zuerkannten Ansprüchen
verurteilten
Parteien
GESAMTANSPRUCH
Vgl. Ziffer B.1 ff
Lagebericht
gesamt-
inklusive der Zinsen von 15,6 Millionen
VIII. 11 AKTIENBESITZ UND OPTIONEN
14.1 Der Rechtsstreit gegen
US-Dollar haften. Im Übrigen verweisen
Franchise Pictures
wir auf Ziffer B.1 ff des Lageberichtes.
Dreieinhalb Jahre nach der Einreichung der
VORSTAND
Rüdiger Baeres
Achim Gerlach
Stephen Brown (bis 13.8.2003)
Aktien
6.205.635
Optionen
0
10.000
25.000
0
50.000
Klage gegen Franchise Pictures und andere
14.2 Insolvenz von Franchise Pictures
erhielt Intertainment Mitte Juni 2004 vor
Kurz nach der Veröffentlichung des endgül-
dem Federal District Court in Santa Ana bei
tigen Urteils beantragten Franchise Pictures
Los Angeles Recht. Eine Jury sprach die Be-
und die überwiegende Zahl der unterlege-
klagten einstimmig des Betrugs für schul-
nen Tochtergesellschaften von Franchise
Insolvenz nach „Chapter 11“ des US-Insolvenzrechts. Intertainment hat seine Ansprüche gegen diese Gesellschaften im
AUFSICHTSRAT
Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet. Für die Werthaltigkeit der Schadenser-
Dr. Matthias Heisse
12.980
0
Dr. Ernst Pechtl (bis 21.9.2003)
0
0
Dr. Wilhelm Bahner
0
0
670
0
Wolfgang Blauberger (seit 21.9.2003)
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satzansprüche verweisen wir auf Ziffer VI.3
des Konzernanhangs.
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Lagebericht Anhang
Konzern Konzern
und AG
Anhang Konzern
14.3 Klage und Schiedsverfahren
aus leisteten CDNow und N2K eine Zah-
Intertainment AG bzw. der INTERTAIN-
15. Erklärung zum Deutschen
gegen die Comerica Bank und die
lung an SightSound Technologies Inc. in
MENT Licensing GmbH im gegenseitigen
Corporate-Governance-Kodex
Versicherungsgesellschaften
Höhe von 3,3 Mio. US-Dollar, ohne Aner-
Einvernehmen beendet. Wir verweisen auf
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der
Wir verweisen auf Ziffer B.1.4 ff des Lage-
kennung von Rechtsverletzungen oder
Ziffer B.2.1 des Lageberichtes.
Intertainment AG haben die nach § 161
berichts.
Verpflichtungen aus den bisherigen Akti-
Geschäftsbericht 2003
AktG geforderte Entsprechenserklärung
vitäten im Bereich des Musikdownloads.
14.10 Veräußerung der Lizenz
zum Deutschen Corporate-Governance-
14.4 Schiedsverfahren auf
SightSound Technologies Inc. kann sich
„Rudolph mit der roten Nase“
Kodex abgegeben und den Aktionären auf
Schadensersatz für den Film „Tracker“
nun darauf konzentrieren, seine Patente an
und eines weiteren Projektes
der Website der Gesellschaft (www.inter-
Wir verweisen auf Ziffer B.1.6 des Lagebe-
Unternehmen in der Musik und Filmindu-
Im Januar 2004 verkaufte die Intertain-
tainment.de) dauerhaft zugänglich ge-
richts.
strie zu vermarkten. Wir verweisen auf Zif-
ment Animation & Merchandising GmbH
macht.
fer B.3 des Lageberichtes.
das Geschäft mit „Rudolph mit der roten
14.5 Schiedsverfahren für den Filmtitel
Nase“ und ein weiteres Projekt. Wir ver-
„Viva Las Nowhere“
14.8 Vertrag mit Paramount Pictures
Wir verweisen auf Ziffer B.1.7 des Lagebe-
für den Film „Twisted“
richts.
Um die finanziellen Verpflichtungen zu
weisen auf Ziffer B.2.2 des Lageberichts.
Ismaning, den 16. September 2004
Intertainment AG
verringern und die mit der Auswertung
Rüdiger Baeres
14.6 Möglichkeit der alternativen
verbundenen
Vorstandsvorsitzender
Streitbeilegung
schloss Intertainment einen Vertrag mit
Es besteht die Möglichkeit, dass die anhän-
Paramount Pictures für den Film „Twisted“
Hans Joachim Gerlach
gigen Streitigkeiten des Franchise Komple-
ab. Auf Basis dieses Vertrages wird die Ver-
Finanzvorstand
xes alternativ beigelegt werden können.
teilung der Territorien und der Auswer-
Die betroffenen Parteien haben sich
tungsrisiken zwischen Intertainment und
grundsätzlich darüber verständigt, dass der
Paramount geregelt. Intertainment erwirbt
Versuch unternommen werden soll, eine
in diesem Zusammenhang weniger Territo-
Lösung auf diesem Wege zu finden. In die-
rien als ursprünglich vorgesehen. Darüber
sem Zusammenhang vereinbarten die Par-
hinaus tritt Intertainment die Ansprüche an
teien eine Mediation, die in Kürze stattfin-
die Sublizenznehmer aus den erfolgten
den soll. Aus heutiger Sicht kann über die
Verkäufen des Filmtitels „Twisted“ an Pa-
Erfolgsaussichten dieses Verfahrens keine
ramount ab. Im Übrigen verweisen wir auf
Aussage getroffen werden.
Ziffer B.2.1 des Lageberichtes. Zur Absi-
Risiken
zu
minimieren,
cherung möglicher zukünftiger Verpflich14.7 Vergleich zwischen
tungen wurden SICHERHEITEN AN PARA-
SightSound Technologies Inc.
MOUNT PICTURES bis zu einer Höhe von
und CDNow sowie N2K
maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt.
SICHERHEITEN
AN PARAMOUNT
PICTURES
Am 23. Februar 2004 wurde ein Vergleich
76
zwischen der SightSound Technologies Inc.
14.9 Beendigung der
und der Bertelsmann-Tochter CDNow
Geschäftsbeziehung mit
bzw. N2K geschlossen. Hierin wird von
Kopelson Entertainment
CDNow und N2K bestätigt, dass die Pa-
Im Februar 2004 wurde ebenfalls die Zu-
tente von SightSound für den digitalen
sammenarbeit zwischen dem in Los Ange-
Download von Audio- und Video-Dateien
les ansässigen Filmproduktionsunterneh-
gültig und durchsetzbar sind. Darüber hin-
men Kopelson Entertainment und der
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Entwicklung des Anlagesvermögens
Anhang Konzern
Entwicklung des Anlagevermögens Konzern
Geschäftsbericht 2003
2002
Entwicklung des Anlagevermögens Intertainment Konzern
Bruttodarstellung
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
in TEuro
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
BUCHWERT
1.1.2003
Zugänge
Abgänge
Währung
31.12.2003
1.1.2003
Abschreibungen
des
Geschäftsjahres
973
0
-842
0
131
342
121
-335
128
3
631
9.513
0
-7.366
0
2.147
0
7.366
-7.366
0
2.147
9.513
10.486
0
-8.208
0
2.278
342
7.487
-7.701
128
2.150
10.144
3.054
0
-2.287
-167
600
848
1.845
-2.287
406
194
2.206
20.048
0
0
0
20.048
5.012
0
0
5.012
15.036
15.036
33.588
0
-10.495
-167
22.926
6.202
9.332
-9.988
5.546
17.380
27.386
Abgänge
31.12.2003
31.12.2003
31.12.2002
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
2. Geleistete Anzahlungen
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
Beteiligungen
78
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Lagebericht Konzern Konzern
und AG
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk Konzern
Geschäftsbericht 2003
Bestätigungsvermerk
Wir haben den von der Intertainment Aktiengesellschaft, Ismaning, Landkreis München, aufgestellten Konzernabschluss
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2003 geprüft. Aufstellung und Inhalt des Konzernabschlusses
liegen in der Verantwortung des Vorstands
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der Konzernabschluss den International Financial
Reporting Standards (IFRS) entspricht.
Mit Ausnahme der im folgenden Absatz
dargestellten Sachverhalte haben wir unsere Konzernabschlussprüfung nach den
deutschen Prüfungsvorschriften und unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen
ist. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Nachweise für die Wertansätze
und Angaben im Konzernabschluss auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
beinhaltet die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung mit
der im nachfolgenden Absatz dargestellten
Ausnahme eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
80
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:
• Wir weisen auf die Ausführungen im
Konzernanhang in Abschnitt „VI.7.2 Sonstige Rückstellungen“ und in Abschnitt
„VI.8 Verbindlichkeiten“ hin. Demnach
geht der Vorstand davon aus, dass hinsichtlich der Abwicklung einer fällig gestellten Restschuld mit einem Kreditinstitut eine Neuregelung gefunden wurde. Folglich
wurde die Verbindlichkeit ausgebucht und
Vorsorgen in Form von Rückstellungen
eingestellt. Über das Bestehen dieser Einigung mit dem Kreditinstitut über einen
Forderungsverzicht mit Besserungsschein
konnte auch durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit
gewonnen werden. Es kann daher nicht
ausgeschlossen werden, dass die Verbindlichkeit zum Stichtag noch Bestand hat und
eine Forderung gegenüber einem Dritten,
die im Sicherungszusammenhang mit dieser Verbindlichkeit steht, nicht mit den
Verbindlichkeiten gegen diesen Dritten
hätte aufgerechnet werden dürfen.
• Weiterhin weisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang in Abschnitt „VI.3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ hin. Dort ist aufgeführt, dass
die Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten in der bilanzierten Höhe einen
werthaltigen Vermögenswert darstellen.
Der Vorstand geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die mit Gerichtsurteil
bestätigten Ansprüche sowohl gegen Franchise Pictures und die anderen verurteilten
Parteien als auch gegen die Comerica Bank
in der bilanzierten Höhe durchsetzbar sind.
Über das Bestehen eines Haftungsverhältnisses durch die Comerica Bank konnte
auch durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit gewonnen werden. Über das Vorliegen einer gesamtschuldnerischen Haftung wird in dem
für Februar 2005 avisierten Schiedsgerichtsverfahren entschieden.
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der beiden genannten
Prüfungshemmnisse der Konzernabschluss
hätte geändert werden müssen.
Mit diesen Einschränkungen vermittelt
nach unserer Überzeugung der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns sowie der
Zahlungsströme des Geschäftsjahres und
gibt der Konzernlagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage
des Konzerns und stellt die Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend dar. Unsere Prüfung, die sich auch auf den von
dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2003 aufgestellten Konzernlagebericht erstreckt hat,
hat mit Ausnahme der eben dargestellten
Einschränkungen zu keinen Einwendungen
geführt. Außerdem bestätigen wir, dass der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2003 die Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von
der Aufstellung eines Konzernabschlusses
und Konzernlageberichts nach deutschem
Recht erfüllen.
Ohne diese Beurteilung weiter einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang in Abschnitt „VI.1
Anlagevermögen“ hin. Demnach bewertet
das Management trotz der im Berichtsjahr
erfolgten Verwässerung der Beteiligungsquote die Beteiligung an SightSound unverändert zum Vorjahr mit EUR 15,0 Mio.
Die Werthaltigkeit dieser Position hängt
wesentlich von der erfolgreichen Vermarktung der Patente durch SightSound ab.
Wir weisen ferner auf die Ausführungen
über bestandsgefährdende Risiken im Kon-
zernlagebericht hin. Demnach bestehen
erhebliche Unsicherheiten über die in der
Planung zugrunde gelegten Prämissen.
Sollten diese Prämissen nicht wie geplant
eintreten, kann der Konzern die laufenden
Zahlungsverpflichtungen – auch sehr kurzfristig – nicht mehr erfüllen. Zu weiteren
Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht in Abschnitt
„F. Risiken der künftigen Entwicklung“.
Wenn die nachfolgend genannten Ereignisse nicht wie geplant eintreten, ist der
Fortbestand des Konzerns – auch sehr
kurzfristig – bedroht:
– Abwicklung des oben genannten bereits
fällig gestellten Bankkredites auf Basis der
von den gesetzlichen Vertretern unterstellten Prämissen
– Mittelzufluss aus den oben genannten
Rechtsstreitigkeiten mit Franchise Pictures,
Comerica Bank und anderen
– Mittelzufluss aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
– positiver Ausgang der laufenden Schiedsgerichtsverfahren auf Zahlung der zweiten
Raten für die umstrittenen Filmrechte
– Realisierung der übrigen Prämissen der
Finanzplanung einschließlich der kurzfristig
geplanten Zahlungseingänge, insbesondere die im Finanzplan vorgesehene Zuführung von Eigen- bzw. Fremdkapital
i. H. v. insgesamt EUR 4,0 Mio. im September und Oktober 2004.
München, den 16. September 2004
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Bartels-Hetzler
Wirtschaftsprüfer
Dr. Kreher
Wirtschaftsprüfer
81
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17.10.2004
20:34 Uhr
Seite 82
Bilanz AG
Anhang
Anhang AG
Bilanz AG
Intertainment
AG2002
Geschäftsbericht
Bilanz Intertainment Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2003
AKTIVA
in TEuro
Tz.
31.12.2003
PASSIVA
31.12.2002
A. ANLAGEVERMÖGEN
in TEuro
Tz.
31.12.2003
31.12.2002
I. Gezeichnetes Kapital
III.5.1
15.005
15.005
II. Kapitalrücklage
III.5.2
82.385
161.821
III.5.3
116
116
III.5.4
0
-23.935
97.506
153.007
A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
III.1
1
1
2. Geleistete Anzahlungen für Filmrechte
III.1
2.147
5.509
III. Gewinnrücklage
Gesetzliche Rücklage
IV. Bilanzverlust
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III.1
7
11
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Beteiligungen
B. RÜCKSTELLUNGEN
III.1
III.1
9.359
15.036
9.359
15.036
1. Steuerrückstellungen
III.6.1
0
37
26.550
29.916
2. Sonstige Rückstellungen
III.6.2
2.322
1.171
2.322
1.208
III.7
1.318
419
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
III.7
79
20.670
2. Sonstige Verbindlichkeiten
III.7
172
2.378
251
23.048
101.397
177.682
B. UMLAUFVERMÖGEN
C. ERHALTENE ANZAHLUNGEN
I. Vorräte
1. Filmrechte
2. Waren
3. Geleistete Anzahlungen
III.2
III.2
III.2
6.308
17
0
7.419
58
8.537
6.325
16.014
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Guthaben bei Kreditinstituten
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
82
III.3
III.3
III.3
631
65.147
1.258
9.511
109.379
9.318
1.387
3.520
74.748
147.742
99
24
101.397
177.682
D. VERBINDLICHKEITEN
83
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17.10.2004
20:34 Uhr
Seite 84
Anhang AG
Anhang
AG
Gewinn- und Verlustrechnung AG
Geschäftsbericht 2003
2002
Gewinn- und Verlustrechnung Intertainment Aktiengesellschaft
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003
Intertainment AG: Anhang
für das Geschäftsjahr 2003
in TEuro
Tz.
2003
2002
1. Umsatzerlöse
IV.1
4.021
9.287
2. Sonstige betriebliche Erträge
IV.2
2.903
10.725
3. Materialaufwand
IV.3
-6.017
-11.973
I. Allgemeine Angaben
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Intertainment AG (im Folgenden als Intertainment bezeichnet) ist seit dem 18.
1. Anlagevermögen
Februar 1999 an der Frankfurter Wertpa-
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
pierbörse – bis zum 15. Januar 2003 im
sind mit den Anschaffungskosten abzüg-
Börsensegment Neuer Markt und seitdem
lich Abschreibungen bewertet. Entfallen
im Prime Standard – notiert. Die Gesell-
die Anschaffungskosten eines Vermögens-
schaft ist eine große Kapitalgesellschaft im
gegenstandes auf verschiedene Teilrechte
Sinne des § 267 Absatz 3 Satz 2 HGB. Der
– dies ist insbesondere bei Filmrechten der
Jahresabschluss der Intertainment AG ist
Fall – erfolgt die Aufteilung der Anschaf-
immaterielle Vermögensgegenstände des
nach den Vorschriften des Handelsgesetz-
fungskosten auf Basis der prognostizierten
Anlagevermögens
buchs und des Aktiengesetzes aufgestellt
Erlöse jedes Teilrechts. Die planmäßige Ab-
worden. Für die Gewinn- und Verlustrech-
schreibung der Anschaffungskosten wird
nung wurde das Gesamtkostenverfahren
entsprechend der wirtschaftlichen Nut-
gewählt.
zungsdauer bzw. Verursachung vorge-
Intertainment stellt die Zahlen in diesem
nommen.
-11.257
Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Ne-
Auszahlungen für Filmproduktionen wer-
ben den Werten für das Berichtsjahr finden
den in den Fällen, in denen die im Medie-
sich zur Vergleichbarkeit auch die entspre-
nerlass genannten Voraussetzungen für
chenden Vorjahreswerte. Sie werden in der
die Herstellereigenschaft nicht erfüllt sind,
Regel in Klammern dargestellt. Die Abkür-
als geleistete Anzahlungen für Filmrechte
zung „i. V.“ steht dabei für „im Vorjahr“.
unter den immateriellen Vermögensge-
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
-1.309
-1.643
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
-70
-1.379
-40
-1.683
5. Abschreibungen auf Sachanlagen und
IV.4
-3.367
-41
6. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
IV.5
IV.6
-52.243
-9.504
0
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
IV.7
10.143
386
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
IV.7
-57
-67
-55.500
-4.623
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
0
0
12. Sonstige Steuern
1
853
13. Jahresfehlbetrag
-55.501
-3.770
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr
-23.935
-20.165
15. Entnahmen aus Kapitalrücklagen
79.436
IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
genständen des Anlagevermögens ausgewiesen. Des Weiteren erfolgt der Ausweis
in dieser Position für Auszahlungen zum Lizenzerwerb von Filmrechten, welche noch
nicht geliefert und technisch abgenommen
16. BILANZVERLUST
0
sind. Voraussetzung für diesen Ausweis ist,
-23.935
dass die entstehenden oder erworbenen
Filmrechte für unbegrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Die aktivierten Beträge unterliegen regelmäßig einer Überprüfung
der Werthaltigkeit und sind gegebenenfalls
außerplanmäßig abzuschreiben. Diese Ab-
84
85
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Seite 86
Anhang AG
Anhang AG
SACHANLAGEVERMÖGEN
FINANZANLAGEVERMÖGEN
schreibung ist erforderlich, wenn es nicht
geänderten Allokationsprozentsätzen auf
3. Fremdkapital
sondere Zahlungen für den Erwerb eines
hinreichend wahrscheinlich ist, dass aus
die verbleibenden Verwertungsstufen auf-
Sonstige Rückstellungen beinhalten sämtli-
Filmrechts in Höhe von 2.147 (i. V. 0) TEu-
dem Projekt ein ausreichender zukünftiger
geteilt.
che am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken
ro. Die im Vorjahr ausgewiesenen Anzah-
wirtschaftlicher Nutzen generiert werden
Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt bei
sowie ungewisse Verpflichtungen und sind
lungen für eine laufende Filmproduktion in
kann.
technischer Abnahme des angelieferten
nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei-
Höhe von 5.509 TEuro wurden mit 2.147
Das SACHANLAGEVERMÖGEN wird zu An-
Filmmaterials durch ein unabhängiges La-
lung bewertet.
TEuro in die geleisteten Anzahlungen auf
schaffungskosten abzüglich planmäßiger
bor.
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzah-
Filmrechte umgegliedert und der Restbe-
linearer Abschreibungen ausgewiesen. Der
Der planmäßigen Abschreibung der Film-
lungsbetrag angesetzt. Fremdwährungs-
trag mit 3.362 (i. V. 0) TEuro außerplan-
planmäßigen linearen Abschreibung liegt
rechte liegt die wirtschaftliche Nutzungs-
verbindlichkeiten werden mit dem Devisen-
mäßig abgeschrieben. Diese Abschreibung
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
dauer bzw. Verursachung des definierten
kurs am Rechnungseingangstag bzw. dem
ist ausschließlich auf die im Zusammen-
zugrunde. Geringwertige Wirtschaftsgüter
Teilrechtes zugrunde. Darüber hinaus er-
höheren Stichtagskurs bewertet.
hang mit der Reorganisation der amerika-
des Anlagevermögens werden im Jahr der
folgen durch die verlustfreie Bewertung
nischen
Anschaffung voll abgeschrieben und im
außerplanmäßige Abschreibungen, wenn
Auflösung
Anlagespiegel als Abgang gezeigt.
der prognostizierte Veräußerungserlös un-
Das FINANZANLAGEVERMÖGEN ist zu An-
ter dem aktivierten Restbuchwert eines
schaffungskosten oder dem niedrigeren
Filmrechts liegt.
1. Anlagevermögen
Das SACHANLAGEVERMÖGEN besteht aus-
beizulegenden Wert bilanziert. Im Falle ei-
Die geleisteten Anzahlungen auf Filmrech-
Zur Darstellung der Entwicklung des Anla-
schließlich aus der Betriebs- und Geschäfts-
nes Aktientauschs ergeben sich die An-
te bestehen aus Zahlungen an Filmlieferan-
gevermögens verweisen wir auf den bei-
ausstattung.
schaffungskosten aus dem Stichtagswert
ten, welche vor der technischen Abnahme
gefügten Anlagespiegel.
Das FINANZANLAGEVERMÖGEN enthält fol-
der hingegebenen Aktien. Entfällt nachträg-
des Filmmaterials vorgenommen wurden.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
gende Anteile an verbundenen Unterneh-
lich der Grund für eine in früheren Ge-
Warenbestände sind mit den Anschaf-
des Anlagevermögens beinhalten insbe-
men und Beteiligungen:
schäftsjahren gebildete Wertberichtigung,
fungskosten
wird eine Zuschreibung bis maximal auf die
bewertet.
ursprünglichen Anschaffungskosten vor-
Forderungen und sonstige Vermögensge-
genommen.
genstände sind zum Nennbetrag angesetzt.
2. Umlaufvermögen
Devisenkurs zum Zeitpunkt der Forde-
Filmrechte und Lizenzen, deren Erwerb für
rungsbegründung oder mit dem niedrige-
einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im
ren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Für
Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewer-
das Risiko des Forderungsausfalls werden
tung liegen die Anschaffungskosten ab-
Wertberichtigungen gebildet.
züglich Abschreibungen für ausgewertete
Kassenbestände und Guthaben bei Kredit-
Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungs-
instituten werden zum Nennbetrag ange-
kosten sind auf die Teilrechte Kino, Vi-
setzt. Die Bewertung der Fremdwährungs-
deo/DVD, Pay- und Free-TV aufgeteilt.
guthaben erfolgt bei laufenden Konten auf
Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung
Basis des Devisenstichtagskur-ses zum Bi-
bilden die prognostizierten Erlöse der defi-
lanzstichtag, bei Festgeldern auf Basis des
nierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teil-
Devisenstichtagskurses oder des niedrige-
rechte sind in bis zu drei Verwertungszy-
ren Einbuchungskurses.
abzüglich
III. Erläuterungen zur Bilanz
Geschäftsaktivitäten
des
Geschäftsbericht 2003
erfolgten
Kooperations-Vertrags
mit Kopelson Entertainment zurückzuführen.
SACHANLAGEVERMÖGEN
FINANZANLAGEVERMÖGEN
Abschreibungen
Fremdwährungsforderungen sind mit dem
III. 1
FINANZANLAGEVERMÖGEN
Gesellschaft
in TEuro
Anteil
(in %)
Gezeichnetes
Kapital 2003
(Vorjahr)
Eigenkapital
2003
(Vorjahr)
Jahresergebnis
2003
(Vorjahr)
INTERTAINMENT
Licensing GmbH, Ismaning
100
946
(946)
-69.794
(-80.218)
10.424
(-10.824)
Intertainment
Animation & Merchandising
GmbH, Ismaning
100
358
(358)
0
(203)
-203
(-6)
USA-Intertainment, Inc.,
Los Angeles, USA
100
105
(105)
10
(290)
-254
(82)
SightSound Technologies Inc. (*),
Pitsburg, USA
12,4
56
(49)
-1.511
(-4.416)
-1.925
(-3.673)
klen untergliedert, die zusammen einen
Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen.
Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit
86
(*) Das Eigenkapital und der Jahresfehlbetrag der SightSound Technologies Inc. beziehen sich auf
den nicht testierten Abschluss der Gesellschaft vom 30. April 2003. Dieser beinhaltet 7 Monate des
Geschäftsjahrs. Er wurde nach den Vorschriften der General Accepted Accounting Principles (USGAAP) aufgestellt. Als Vergleichzeitpunkt bzw. -periode wird im Vorjahr der 30. September 2002
dargestellt.
87
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Anhang AG
Anhang AG
Im Berichtsjahr verringerte sich die Beteili-
Die Zuschreibungen betreffen verschiede-
gungshöhe an SightSound Technologies
ne Filmrechte, die im Vorjahr außerplan-
Inc. um 10,4 Prozentpunkte auf 12,4 %.
mäßig abgeschrieben wurden. Die aktuelle
Ursache für diese Abnahme ist ein Verwässerungseffekt, der durch Kapitalerhöhun-
3. Forderungen und sonstige
Die Intertainment AG verzichtete im Be-
Vermögensgegenstände
richtsjahr auf Forderungen gegenüber der
Die FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND
USA-Intertainment, Inc. in Höhe von 1.535
Bewertung dieser Filmrechte führte zum
LEISTUNGEN belaufen sich auf 631 (i. V.
(i. V. 0) TEuro und gegenüber der Intertain-
Bilanzstichtag zu verbesserten Nettover-
9.511) TEuro. Die Abnahme gegenüber
ment Animation & Merchandising GmbH
gen bei SightSound Technologies Inc. ent-
äußerungswerten gegenüber dem Vorjahr.
dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus
im Volumen von 279 (i. V. 0) TEuro.
standen ist.
Die Zugänge des Filmvermögens resultie-
Verrechnungen und dem Ausgleich offe-
Des Weiteren wurden Wertberichtigungen
Die positive Entwicklung im Patentrechts-
ren aus der Übertragung von Filmrechten
ner Posten. Die Forderungen weisen aus-
auf die Forderungen gegenüber der IN-
streit zwischen SightSound Technologies
der INTERTAINMENT Licensing GmbH.
schließlich eine Restlaufzeit von weniger
TERTAINMENT Licensing GmbH in Höhe
Inc. und CDNow bzw. N2K und die im Fe-
Die planmäßigen Abschreibungen erfolg-
als einem Jahr auf. Im Vorjahr bestanden
von 42.913 (i. V. 0) TEuro und der Inter-
bruar 2004 erfolgte außergerichtliche Eini-
ten im Vorjahr aufgrund von Auswertun-
Forderungen mit einer Restlaufzeit von
tainment Animation & Merchandising
gung der Parteien (vgl. Ziffer B.3 des Lage-
gen und Lizenzveräußerungen von Film-
über einem Jahr in Höhe von 905 TEuro.
GmbH in Höhe von 320 (i. V. 0) TEuro vor-
berichts) bestätigt nach Auffassung von
rechten.
Die FORDERUNGEN GEGENÜBER VERBUNDE-
genommen. Darüber hinaus besteht der
Intertainment die Werthaltigkeit der Pa-
Die außerplanmäßigen Abschreibungen
NEN UNTERNEHMEN betragen 65.147 (i. V.
Rangrücktritt der Intertainment AG auf die
tentrechte von SightSound und reduziert
auf Filmrechte sind im Rahmen der verlust-
109.379) TEuro und bestehen aus:
Forderungen des Verrechnungskontos zur
die Unternehmensrisiken erheblich. Das
freien Bewertung angefallen. Die erwarte-
INTERTAINMENT
Management von Intertainment bewertet
ten Verkaufserlöse lagen am Abschluss-
Höhe von 85.000 TEuro unverändert zum
auf Basis des erheblich gestiegenen Er-
stichtag unter den aktivierten Kosten des
tragswertes die Beteiligung trotz der er-
jeweiligen Filmrechts.
folgten Verwässerung unverändert mit ei-
Die Handelswaren beinhalten Merchandi-
nem Restbuchwert in Höhe von 15.036
sing-Artikel bzw. Video- und DVD-Bestän-
TEuro.
de. Ihr Wert beläuft sich auf 17 (i. V. 58)
TEuro.
2. Vorräte
Die GELEISTETEN ANZAHLUNGEN auf Film-
Die Filmrechte und Lizenzen sind mit 6.308
rechte belaufen sich auf 0 (i. V. 8.537)
(i. V. 7.419) TEuro bewertet und entwickel-
TEuro. Die im Vorjahr unter dieser Position
ten sich wie folgt:
ausgewiesenen Anzahlungen, die im Zusammenhang mit dem Komplex Franchise
III. 2
FORDERUNGEN
AUS LIEFERUNGEN
UND LEISTUNGEN
Geschäftsbericht 2003
FILMRECHTE UND LIZENZEN
Position
in TEuro
2003
Stand 1. Januar
7.419
Zuschreibungen
548
Zugänge
Abschreibungen planmäßig
Abschreibungen außerplanmäßig
2002
18.362
1.854
2.980
0
0
-3.673
-4.639
-587
Pictures stehen, wurden im Berichtsjahr in
FORDERUNGEN
GEGENÜBER
VERBUNDENEN
UNTERNEHMEN
III. 3
FORDERUNGEN GEGEN TÖCHTER
in TEuro
Licensing
GELEISTETE
ANZAHLUNGEN
INTERTAINMENT
Licensing GmbH
Intertainment
Animation & Merchandising
GmbH
USA-Intertainment, Inc.
Gesamt
2003
2002
64.500
105.884
647
1.746
0
1.749
65.147
109.379
bestehen aus:
III. 3
SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE in TEuro
Hinterlegte Sicherheiten
2003
2002
1.096
0
0
1.337
72
70
0
7.571
0
309
90
31
1.258
9.318
Nicht fällige Vorsteuer
Forderungen an Blackout
dert. Diese Umgliederung ist notwendig,
Es handelt sich ausschließlich um Verrech-
Productions Inc.
da aufgrund des Urteils gegen Franchise
nungskonten, die, wie im Vorjahr, eine
und Paramount Pictures
Pictures nun Gewissheit besteht, das die
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
Darlehen an
Rechtsgrundlage für die geleisteten An-
aufweisen.
SightSound Technologies
gen, die die INTERTAINMENT Licensing
SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Vorjahr fort.
Steuererstattungen
TAINMENT Licensing GmbH umgeglie-
ausschließlich um Schadenersatzforderun-
in
Die SONSTIGEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Tochterunternehmen
die Forderungen gegenüber der INTER-
zahlungen entfallen ist. Es handelt sich nun
GmbH
Sonstiges
Gesamt
GmbH gegenüber Franchise Pictures und
andere Parteien durchsetzt.
Umgliederungen (i. V.)
Abgänge/Minderungen
Stand 31. Dezember
Die HINTERLEGTEN SICHERHEITEN betreffen
0
-8.537
an das amerikanische Gericht gezahlte Gel-
6.308
7.419
der, die im direktem Zusammenhang mit
HINTERLEGTE
SICHERHEITEN
dem unter Ziffer B.1.6 des Lageberichtes
88
89
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Anhang AG
Anhang AG
5. Eigenkapital
Darüber hinaus ist das Grundkapital um
5.2 Kapitalrücklage
6.002 TEuro (Bedingtes Kapital III) bedingt
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanz-
weisen wir auf die Rückstellung für Reor-
5.1 Gezeichnete Kapital
erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird
stichtag 82.385 (i. V. 161.821) TEuro. Die
ganisation unter Ziffer III.6.2.
Das gezeichnete Kapital der Intertainment
nur insoweit durchgeführt, als die Gläubi-
Veränderung von 79.436 TEuro gegenü-
Die Forderungen gegenüber Blackout Pro-
AG beträgt zum Bilanzstichtag unverän-
ger von Wandel- und Optionsschuldver-
ber dem Vorjahr resultiert aus der Verwen-
ductions Inc. und Paramount Pictures wur-
dert 15.005 TEuro und verteilt sich auf ins-
schreibungen von ihren Wandlungs- oder
dung zum Ausgleich des Verlustvortrags
den aufgrund von Vertragsänderungen im
gesamt 11.739.013 ausgegebene nenn-
Optionsrechten bis zum 26.06.2006 Ge-
(§150 Abs. 4 Nr. 2 AktG) in Höhe von
Berichtsjahr mit 7.065 TEuro ausgebucht
wertlose Stückaktien.
brauch machen.
23.935 TEuro und des Jahresfehlbetrags
Zur Gewährung von Optionsrechten an
(§150 Abs. 4 Nr. 1 AktG) mit 55.501 TEuro.
beschriebenem
Schiedsgerichtsverfahren
von „Tracker“ stehen. Darüber hinaus ver-
und mit 506 TEuro gegen bestehende Verpflichtungen verrechnet.
GENEHMIGTES KAPITAL
Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder
Das Darlehen an SightSound Technologies
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundka-
und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft
5.3 Gewinnrücklage
ist im Geschäftsjahr 2003 vollständig an
pital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis
und verbundener Unternehmen wurde das
Die Gewinnrücklage in Höhe von 116 (i. V.
die Intertainment AG zurückbezahlt wor-
zum 23. September 2008 gegen Bar-
Grundkapital um weitere 383 TEuro (Be-
116) TEuro betrifft ausschließlich die ge-
den.
und/oder Sacheinlage einmal oder mehr-
dingtes Kapital IV) nach Maßgabe des Be-
setzliche Rücklage.
Sämtliche Positionen weisen, wie im Vor-
mals um insgesamt bis zu 3.203 TEuro zu
schlusses der Hauptversammlung vom 22.
jahr, eine Restlaufzeit von weniger als ei-
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2003/1).
September 2003 für das Aktienoptionspro-
5.4 Bilanzverlust
nem Jahr auf.
Das genehmigte Kapital vom 18. Januar
gramm 2003 bedingt erhöht.
Die Intertainment AG weist zum 31. De-
1999 (Genehmigtes Kapital 1999/1) wur-
zember 2003, aufgrund der Entnahme aus
4. Guthaben bei Kreditinstituten
de aufgehoben.
der Kapitalrücklage, keinen Bilanzverlust
Die flüssigen Mittel von insgesamt 1.387
Darüber hinaus ist der Vorstand ermäch-
(i. V. 23.935 TEuro) aus. Der Jahresfehlbe-
(i. V. 3.520) TEuro bestehen aus Festgeld-
tigt, das Grundkapital mit Zustimmung des
trag beläuft sich im Berichtsjahr auf 55.501
anlagen in Höhe von 264 (i. V. 900) TEuro
Aufsichtsrats bis zum 26. Juni 2006 gegen
(i. V. 3.770) TEuro.
und aus laufenden Kontokorrentkonten
Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder
Zusammenfassend entwickelte sich das Ei-
sowie der Kasse mit 1.123 (i. V. 2.620)
mehrmals um insgesamt bis zu 4.300 TEu-
genkapital im Berichtsjahr wie folgt:
TEuro. Die Festgeldanlagen weisen kurzfri-
ro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital/1I).
stige Laufzeiten auf und sind im Geschäfts-
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Auf-
jahr 2004 fällig. Durch eine Bürgschaft und
sichtsrates ermächtigt, bei Ausübung des
einen Letter of Credit, welche im Zusam-
genehmigten Kapitals 2003/I und geneh-
menhang mit den Mietverpflichtungen der
migten Kapitals II das Bezugsrecht der Ak-
Büroräume stehen, sind von der Liquidität
tionäre unter bestimmten Voraussetzun-
340 (i. V. 717) TEuro nicht frei verfügbar.
gen ganz oder teilweise auszuschließen.
III. 5.4 EIGENKAPITALENTWICKLUNG
Stand
1.1.2003
BEDINGTES KAPITAL
Gezeichnetes
Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um
Kapitalrücklage
bis zu 511 TEuro (Bedingtes Kapital I) und
weitere 383 TEuro (Bedingtes Kapital II)
Gewinnrücklage
Geschäftsbericht 2003
in TEuro
Jahresfehlbetrag
2003
Auflösung
Kapitalrücklage
Stand
31.12.2003
15.005
0
0
15.005
161.821
0
-79.436
82.385
116
0
0
116
bedingt erhöht. Es dient der Ausübung von
Bilanzverlust
-23.935
-55.501
+79.436
0
Optionsrechten von Mitarbeitern, Ge-
Eigenkapital
153.007
-55.501
0
97.506
schäftsführungsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft und verbundener Unternehmen nach Maßgabe der
von der Hauptversammlung beschlossenen
Aktienoptionsprogramme.
90
91
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Anhang AG
Anhang AG
6. Rückstellungen
Filmtitel, die noch nicht geliefert und noch
noch abzuführende Umsatzsteuer über 125
nicht technisch abgenommen wurden.
(i. V. 232) TEuro und Verbindlichkeiten im
6.1 Steuerrückstellungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Rahmen der sozialen Sicherheit im Volumen
Die Steuerrückstellung in Höhe von 37
Leistungen betragen 79 (i. V. 20.670) TEu-
von 8 (i. V. 3) TEuro.
TEuro wurde im Berichtsjahr für zu zahlen-
ro und resultieren insbesondere aus Zah-
Die Verbindlichkeiten weisen insgesamt ei-
de Steuern, die aus einer Betriebsprüfung
lungsverpflichtungen für bezogenen Lei-
ne Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
resultieren, vollständig verbraucht.
stungen. Die Abnahme gegenüber dem
auf. Im Vorjahr bestanden langfristige Ver-
Vorjahr ist im Wesentlichen durch Verrech-
bindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
6.2 Sonstige Rückstellungen
nungen und den Ausgleich offener Posten
tungen mit einer Restlaufzeit von über ei-
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten
bedingt.
nem Jahr in Höhe von 18.206 TEuro.
sich wie folgt:
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe
Geschäftsbericht 2003
von 172 (i. V. 2.378) TEuro beinhalten unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber
III. 6.2 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
in TEuro
dem Finanzamt für noch abzuführende
IV. Erläuterungen zur
Gewinn- und Verlustrechnung
Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 32
Bezeichnung
Stand
1.1.2003
Übertragung
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
Stand
31.12.2003
(i. V. 51) TEuro sowie Verbindlichkeiten für
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 4.021
(i. V. 9.287) TEuro. Sie resultieren aus der
Reorganisation
0
0
0
0
2.100
2.100
Jahresabschlusskosten
104
0
-104
0
134
134
Personalkosten
350
0
-350
0
35
35
2. Sonstige betriebliche Erträge
Ausstehende Rechnungen
717
0
-279
-438
53
53
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen
0
765
-264
-501
0
0
1.171
765
-997
-939
2.322
2.322
Sonstiges
Gesamt
RÜCKSTELLUNG
FÜR DIE REORGANISATION
Veräußerung bzw. Auswertung von Filmrechten und aus Provisionsvergütungen.
sich zusammen aus:
IV. 2 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Vgl. Ziffer III.3
AG-Anhang
2003
2002
Auflösung von Rückstellungen
939
25
Zuschreibung von Filmrechten
548
1.854
Erträge aus Kursdifferenzen
493
1.608
0
6.540
923
698
2.903
10.725
Die RÜCKSTELLUNG FÜR DIE REORGANISA-
noch nicht genommenen Urlaubstagen
TION beinhaltet Verpflichtungen an Ver-
zum Bilanzstichtag stehen.
tragspartner für die Abwicklung und Been-
Die Rückstellung für ausstehende Rech-
digung von bestehenden Verträgen. Dabei
nungen besteht aus Zahlungsverpflichtun-
sind insbesondere Mittelzuflüsse aus den
gen für im Berichtsjahr erhaltene Lieferun-
zur Sicherheit hinterlegten Geldern an die
gen und Leistungen, die noch nicht
Vertragsparteien abgetreten. Wir verwei-
abgerechnet wurden.
Auf Filmprojekte anrechenbare
sen hierzu auch auf die Erläuterung der
Insgesamt haben die Rückstellungen, wie
Produktionskosten
sonstigen Vermögensgegenstände unter
auch im Vorjahr, ausschließlich eine Rest-
Sonstiges
Ziffer III.3 dieses Anhangs.
laufzeit von weniger als einem Jahr.
Gesamt
Die Rückstellung für Jahresabschlusskosten
betrifft die Erstellung und Prüfung des Jah-
7. Verbindlichkeiten
resabschlusses des Geschäftsjahres 2003.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Filmrech-
Die Rückstellung für Personal besteht für
te in Höhe von 1.318 (i. V. 419) TEuro um-
die Abgeltung von Urlaubsansprüchen der
fassen Zahlungen von Lizenznehmern für
in TEuro
Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit
92
93
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Anhang
Lagebericht Konzern
und AG
Anhang AG
4. Abschreibungen auf immaterielle
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der Materialaufwand in Höhe von 6.017
Vermögensgegenstände des Anlagever-
Die sonstigen betrieblichen Aufwendun-
(i. V. 11.973) TEuro beinhaltet Aufwen-
mögens und Sachanlagevermögen
gen umfassen:
dungen für Filmrechte und zugehörige
Die Abschreibungen betreffen planmäßige
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Leistungen mit 5.991 (i. V. 11.973) TEuro
Abschreibungen auf Sachanlagen und im-
bestehen aus:
und Aufwendungen für bezogene Waren
materielle
und Leistungen mit 26 (i. V. 0) TEuro.
Höhe von 5 (i. V. 41) TEuro. Des Weiteren
Die Aufwendung für Filmrechte und zu-
wurden geleistete Anzahlungen für eine
gehörige Leistungen stellen sich wie folgt
laufende Filmproduktion mit 3.362 (i. V. 0)
dar:
TEuro außerplanmäßig abgeschrieben.
in TEuro
2003
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Filmrechte
4.639
2002
587
Vermarktungskosten der
Filmauswertung
Produzentendienstleistungen
in
5. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die in der Kapitalgesell-
0
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
IV. 6 SONSTIGE BETR. AUFWENDUNGEN
in TEuro
2003
2002
Produzenten
2.887
1.191
Rechts- und Beratungskosten
1.520
779
Aufwendungen für Kursverluste
1.328
3.601
V. 1
SONSTIGE FINANZ. VERPFLICHTUNGEN
Verwaltungskosten bei
schaft üblichen Abschreibungen
Dienstleistungen der
überschreiten
USA-Intertainment, Inc.
1.308
1.683
Die Abschreibungen auf Vermögensge-
Kosten der Reorganisation
1.300
0
Sonstiges
1.161
4.003
Gesamt
9.504
11.257
Abschreibungen überschreiten, betragen
5.343
52.243 (i. V. 0) TEuro und enthalten Wert-
2002
32.860
40.358
23
0
32.883
40.358
Verpflichtungen für
Filmproduktionen und
Produzenten
Leasingverpflichtungen
Gesamt
VERPFLICHTUNGEN AUS
FILMPRODUKTIONEN
berichtigungen und Verzichte für die Ver-
Die Verpflichtungen aus Filmproduktionen
rechnungskonten zur INTERTAINMENT Li-
7. Zinsergebnis
betreffen zum Bilanzstichtag Zahlungen an
0
3.673
Das Zinsergebnis in Höhe von 10.086 (i. V.
Produktionsgesellschaften und zu leistende
18
699
Merchandising GmbH und USA-Intertain-
319) TEuro beinhaltet ZINSERTRÄGE von
Vergütungen an die Co-Produzenten von
5.991
11.973
ment, Inc. in Höhe von 44.982 (i. V. 0)
10.143 (i. V. 386) TEuro und Zinsaufwen-
Intertainment.
TEuro. Darüber hinaus wurden bedingt
dungen in Höhe von 57 (i. V. 68) TEuro.
Durch die Anfang des Geschäftsjahres
durch die Restrukturierungsmaßnahmen
Die Zinserträge stammen insbesondere aus
2004 erfolgten Reorganisationsmaßnah-
die ausgewiesenen Forderungen gegenü-
der Verzinsung der Konzernverrechnungs-
men wurden laufende Verträge neu struk-
ber der Blackout Productions Inc. in Höhe
konten mit einem Betrag von 9.016 (i. V.
turiert. In diesem Zusammenhang konnten
von 7.261 TEuro (i. V. 0) TEuro abge-
137) TEuro.
die am Bilanzstichtag ausgewiesenen Ver-
schrieben. Dieser Betrag setzt sich aus den
Der Anstieg der Zinserträge gegenüber
pflichtungen für Filmproduktionen ab dem
im Vorjahr ausgewiesenen Forderungen
dem Vorjahr resultiert daraus, dass die In-
ersten Quartal 2004 deutlich verringert
gegenüber der Blackout Productions Inc. in
tertainment AG gegenüber der INTER-
werden. Für die Abwicklung von weiterhin
Höhe von 7.065 (i. V. 0) TEuro und den im
TAINMENT Licensing GmbH einen Ver-
bestehenden Verpflichtungen wurden die
Geschäftsjahr 2003 geleisteten Zahlungen
zicht auf die Zinsen für das Geschäftsjahr
Ansprüche aus den abgeschlossenen Li-
im Volumen von 196 TEuro zusammen.
2002 erklärt hatte.
zenzverkäufen des Filmtitels „Twisted“ ab-
censing GmbH, Intertainment Animation &
ZINSERTRÄGE
getreten. Es besteht die Möglichkeit, dass
in Zukunft aus dieser Neustrukturierung
weitere finanzielle Verpflichtungen entstehen. Im Übrigen verweisen wir auf Ziffer
B.2.1 des Lageberichts.
94
in TEuro
2003
genstände des Umlaufvermögens, soweit
1.671
Planmäßige Abschreibungen
Gesamt
Vermögensgegenstände
diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen
1.334
Sonstiges
V. Sonstige Angaben
3. Materialaufwand
IV. 3 AUFWAND FÜR FILMRECHTE
auf Filmrechte
Geschäftsbericht 2003
95
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Anhang
Lagebericht Konzern
und AG
Anhang AG
VERPFLICHTUNGEN AUS
SICHERUNGSÜBEREIGNUNGEN
DEM AUFSICHTSRAT GEHÖRTEN IM
Im Geschäftsjahr wurden Aufsichtsratsbe-
LEASINGVERTRÄGEN
Im Rahmen der unter Ziffer V.1 beschrie-
GESCHÄFTSJAHR 2003 AN:
züge von 23 (i. V. 23) TEuro bezahlt.
Die Intertainment AG least im Rahmen ei-
benen Reorganisationsmaßnahmen und
• Dr. Matthias Heisse, Rechtsanwalt in
nes „Operate Leasings“ Kraftfahrzeuge.
der Neustrukturierung von Verträgen lie-
München (Vorsitzender)
5. Konzernabschluss
Die Verpflichtungen belaufen sich auf ins-
gen umfangreiche Sicherungsübereignun-
• Dr. Ernst Pechtl, Diplom-Kaufmann,
Die Intertainment Aktiengesellschaft er-
gesamt 23 (i. V. 0) TEuro.
gen an den bestehenden Vermögensge-
Berg (stellvertretender Vorsitzender),
stellt einen Konzernabschluss nach den
Die finanziellen Verpflichtungen besitzen
genständen an die Vertragspartner vor. Sie
bis 21. September 2003
IFRS unter Einbeziehung ihrer Tochterun-
mit 16 (i. V. 7.659) TEuro eine Restlaufzeit
dienen der Absicherung von möglichen in
• Dr. Wilhelm Bahner, Diplom-Kaufmann,
ternehmen.
von mehr als einem Jahr.
Zukunft entstehenden finanziellen Ver-
München (Mitglied, stellvertretender
pflichtungen.
Vorsitzender ab 21.09 2003)
6. Erklärung zum Deutschen Corporate-
• Wolfgang Blauberger, Diplom-Kauf-
Governance-Kodex
mann, München, ab 21. September 2003
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der In-
2. Sonstige Haftungsverhältnisse
RANGRÜCKTRITT ZUR
GARANTIE GEGENÜBER EINEM
INTERTAINMENT LICENSING GMBH
KREDITINSTITUT
Zur Abwendung der materiellen Über-
Dr. Matthias Heisse war im Berichtsjahr
AktG geforderte Entsprechenserklärung
Die Intertainment AG übernahm im Ge-
schuldung der INTERTAINMENT Licensing
noch Mitglied im Aufsichtsrat der Fire-
zum Deutschen Corporate-Governance-
schäftsjahr 2001 eine Garantie gegenüber
GmbH erklärte die Intertainment AG zum
storm AG, München. Dr. Ernst Pechtl war
Kodex abgegeben und den Aktionären auf
einem Kreditinstitut, die der Sicherung ei-
31.12.2003 einen Rangrücktritt in Höhe
im Geschäftsjahr 2003 zusätzlich im Auf-
der Website der Gesellschaft (www.inter-
nes Kredits der INTERTAINMENT Licensing
von 85.000 (i. V. 85.000) TEuro auf die
sichtsrat der Wegold Edelmetalle AG,
tainment.de) dauerhaft zugänglich ge-
GmbH diente. Diese Garantie ist nach Ein-
Forderungen aus dem Verrechnungskonto.
Wendelstein, der PointS International AG,
macht.
schätzung des Managements im Rahmen
tertainment AG haben die nach § 161
Darmstadt, und der InfoMiner AG, Weil-
der Neuverhandlungen mit dem Kreditin-
3. Mitarbeiter
heim, vertreten. Dr. Wilhelm Bahner und
stitut erloschen. Sollte sich in Zukunft her-
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäfts-
Wolfgang Blauberger haben im Geschäfts-
Ismaning, 16. September 2004
ausstellen, dass diese Rechtsauffassung
jahr 2003 durchschnittlich sieben (i. V.
jahr 2003 keine weiteren Aufsichtsrats-
Intertainment AG
sich als fehlerhaft erweist, besteht das Risi-
sechs) Mitarbeiter am Unternehmenssitz in
mandate wahrgenommen.
ko, dass die ursprünglich für die Tilgung
Ismaning bei München.
des Darlehens abgegebene Garantie der
Intertainment AG nicht erloschen ist und
Geschäftsbericht 2003
Ernst Rüdiger Baeres
Vorstandsvorsitzender
4. Zusammensetzung der Organe
bedeutende Mittelabflüsse aus der Inan-
Hans Joachim Gerlach
spruchnahme entstehen. Im Übrigen ver-
VORSTÄNDE WAREN IM
weisen wir auf Ziffer F.1 des Lageberichts.
GESCHÄFTSJAHR:
Finanzvorstand
• Ernst Rüdiger Baeres, Jurist, München
BÜRGSCHAFT FÜR BÜRORÄUME
(Vorsitzender)
Für die Anmietung der Büroräume in Isma-
• Stephen Brown, Los Angeles
ning gab die Intertainment AG im Jahr
(stellvertretender Vorsitzender),
2000 eine unverändert bestehende Bürg-
bis 13. August 2003
schaft in Höhe von 76 (i. V. 76) TEuro ab.
• Hans-Joachim Gerlach, Diplom-Kauf-
Des Weiteren besteht ein Letter of Credit
mann, Berlin (Finanzvorstand)
in Höhe von 333 (i. V. 666) TUS-Dollar für
die Mietverpflichtungen der von der USA-
Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr
Intertainment, Inc. gemieteten Büroräume
2003 beliefen sich auf 953 (i. V. 2.129)
in Los Angeles.
TEuro. Die Verringerung gegenüber dem
Vorjahr ist vor allem auf die im Geschäftsjahr 2002 enthaltenen Abfindungszahlungen zurückzuführen.
96
97
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Entwicklung
Anhang
des
zum
Anlagesvermögens
31. Dezember 2002
AG
Entwicklung des Anlagevermögens AG
Geschäftsbericht 2003
Entwicklung des Anlagevermögens Intertainment AG
Bruttodarstellung
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
in TEuro
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
1.1.2003/
31.12.2003
1.1.2003
Abschreibungen
des
Geschäftsjahres
BUCHWERT
31.12.2003
31.12.2003
31.12.2002
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
2. Geleistete Anzahlungen
117
116
0
116
1
1
5.509
0
3.362
3.362
2.147
5.509
5.626
116
3.362
3.478
2.148
5.510
20
8
5
13
7
11
9.359
0
0
0
9.359
9.359
20.048
5.012
0
5.012
15.036
15.036
29.407
5.012
0
5.012
24.395
24.395
35.053
5.136
3.367
8.503
26.550
29.916
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Beteiligungen
98
99
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Anhang zum
Bestätigungsvermerk
31. Dezember 2002
AG
Bestätigungsvermerk AG
Geschäftsbericht 2003
Bestätigungsvermerk
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und
des Konzerns der Intertainment Aktiengesellschaft, Ismaning, Landkreis München,
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der
Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Mit Ausnahme der im folgenden Absatz
dargestellten Sachverhalte haben wir unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
der Gesellschaft sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen
internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie
100
die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung mit den im nachfolgenden Absatz
dargestellten Ausnahmen eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt:
• Wir weisen auf die Ausführungen der Gesellschaft im Anhang in Abschnitt „III.3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. in Abschnitt „III.7 Verbindlichkeiten“ hin. Demnach wurde eine
Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Die entsprechenden Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden von der Tochtergesellschaft INTERTAINMENT Licensing GmbH
an die Intertainment AG abgetreten. Auch
durch alternative Prüfungshandlungen
konnte keine hinreichende Sicherheit darüber erlangt werden, dass die abgetretenen Forderungen am Bilanzstichtag nicht
mehr in einem Sicherungszusammenhang
mit Verbindlichkeiten des Tochterunternehmens gegenüber einem Kreditinstitut
stehen und somit hätten nicht abgetreten
werden dürfen.
• Zudem weisen wir auf die Ausführungen
im Anhang im Abschnitt „III.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ hin. Dort ist aufgeführt, dass auf das
Verrechnungskonto der INTERTAINMENT
Licensing GmbH Wertberichtigungen vorgenommen wurden. Über die Werthaltigkeit des Verrechnungskontos und des Beteiligungsbuchwerts der INTERTAINMENT
Licensing GmbH konnte auch durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit erlangt werden. Die
Werthaltigkeit hängt wesentlich von den
erwarteten Mittelzuflüssen aus den
Rechtsstreitigkeiten des Tochterunternehmens mit Franchise Pictures, Comerica
Bank und anderen sowie der Realisierung
der übrigen Prämissen der Finanzplanung
des Tochterunternehmens ab.
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden,
dass aufgrund der beiden genannten Prüfungshemmnisse der Jahresabschluss hätte
geändert werden müssen.
Mit diesen Einschränkungen vermittelt
nach unserer Überzeugung der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und gibt der Lagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung weiter einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Anhang in Abschnitt „III.1 Anlagevermögen“ hin. Demnach bewertet der
Vorstand trotz der im Berichtsjahr erfolgten Verwässerung der Beteiligungsquote
die Beteiligung an SightSound unverändert
zum Vorjahr mit EUR 15,0 Mio. Die Werthaltigkeit dieser Position hängt wesentlich
von der erfolgreichen Vermarktung der Patente von SightSound ab.
Wir weisen ferner auf die Ausführungen
über bestandsgefährdende Risiken im Lagebericht hin. Es bestehen demnach erhebliche Unsicherheiten über die in der
Planung zugrunde gelegten Prämissen.
Sollten diese Prämissen nicht wie geplant
eintreten, kann die Intertainment AG ihre
laufenden Zahlungsverpflichtungen sowie
ggf. mögliche Zahlungsverpflichtungen im
Zusammenhang mit einer abgegebenen
Garantie gegenüber einem Kreditinstitut
für die Rückzahlung eines Kredites der INTERTAINMENT Licensing GmbH – auch
sehr kurzfristig – nicht mehr erfüllen. Zu
weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die
Ausführungen im Lagebericht in Abschnitt
„G. Risiken der künftigen Entwicklung“.
Wenn die nachfolgend genannten Ereig-
nisse nicht wie geplant eintreten, ist der
Fortbestand der Gesellschaft – auch sehr
kurzfristig – bedroht:
• Realisierung der Prämissen, die der von
der Tochtergesellschaft INTERTAINMENT
Licensing GmbH vorgelegten Finanzplanung zugrunde liegen:
– Abwicklung des oben genannten bereits
fällig gestellten Bankkredites auf Basis der
von den gesetzlichen Vertretern unterstellten Prämissen
– Mittelzufluss aus den Rechtsstreitigkeiten
mit Franchise Pictures, Comerica Bank und
anderen
– positiver Ausgang der laufenden Schiedsgerichtsverfahren auf Zahlung der zweiten
Raten für die umstrittenen Filmrechte.
Sollten diese Prämissen nicht eintreten, hat
das die Insolvenz der Tochtergesellschaft
zur Folge, woraus eine Inanspruchnahme
der Intertainment AG aus der von ihr abgegebenen Garantie gegenüber dem Kreditinstitut resultieren würde.
• Realisierung der Prämissen, die zudem
der von der Intertainment AG vorgelegten
Finanzplanung zugrunde liegen:
– Mittelzuflüsse aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
– Realisierung der übrigen Prämissen der
Finanzplanung der Intertainment AG einschließlich der kurzfristig geplanten Zahlungseingänge, insbesondere die im Finanzplan vorgesehene Zuführung von
Eigen- bzw. Fremdkapital i. H. v. insgesamt
EUR 4,0 Mio. im September und Oktober
2004.
München, den 16. September 2004
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Bartels-Hetzler
Wirtschaftsprüfer
Dr. Kreher
Wirtschaftsprüfer
101
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17.10.2004
20:34 Uhr
Seite 102
Anhang zum Stichwortverzeichnis
31. Dezember 2002
Stichwortverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Abschreibungen Intertainment AG
84ff., 88, 94, 99
Abschreibungen Intertainment Konzern
27, 32, 34f., 36, 46f., 51f, 54ff., 63f.,
66, 79
Aktie
siehe Intertainment-Aktie
Anlagevermögen Intertainment AG
82, 84ff., 94, 98f., 101
Anlagevermögen Intertainment Konzern
27, 32, 44, 47, 51f., 54f., 63, 67, 78, 81
Aufsichtsrat
6f., 8f., 16, 30f., 59, 68, 72, 74, 77,
90, 97
Ausblick
36ff.
Außerordentliches Ergebnis
33, 46, 64, 67
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Intertainment AG
85, 100
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Intertainment Konzern
49, 51, 80
Blackout
siehe Twisted
Blackout Productions Inc.
32, 35f., 57f., 64, 89f., 94
Cash Flow
71
Caveman’s Valentine
26
Comerica Bank
5, 10ff., 21ff., 32, 37ff., 43, 57f., 61, 70,
76, 80f., 100f.
Corporate Governance
8f., 77, 97
Driven
12, 24ff., 40, 61, 70
102
EBIT
2, 33
Eigenkapital Intertainment AG
83, 87, 90f.
Eigenkapital Intertainment Konzern
32f., 35, 45, 48, 50f., 54, 58f., 71, 80
Eigenkapitalquote
33, 35
Entwicklung Fernsehbranche
20, 41
Entwicklung Filmwirtschaft
19
Entwicklung Kinobranche
19, 41
Entwicklung Video/DVD
19f.
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit Intertainment AG
84
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit Intertainment Konzern
2, 33, 36, 46
Ergebnis pro Aktie
2, 15, 46, 68
Fast Forward
27
Film Finances
5, 10f., 21, 23
Filmproduktion
27f., 30, 37, 41f., 51, 55, 67ff., 76, 85,
87, 94f.
Finanzkalender
2
Finanzlage Intertainment AG
36
Finanzlage Intertainment Konzern
33
Forderungen Intertainment AG
73, 82, 86, 88ff., 94, 96, 100
Forderungen Intertainment Konzern
39, 44, 47, 51, 53f., 56ff., 60, 62, 64,
66f., 70, 80
Franchise Pictures
4f., 6f., 10ff., 16, 20ff., 31f., 36ff., 56,
64, 70ff., 75
Fremdkapital
53, 87
Gefühle, die man sieht ...
28
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
19
Gewinnrücklage
45, 59, 83, 91
International Motion Pictures
12, 61
Intertainment Aktie / Aktie
2, 14ff., 31, 46, 68f., 74
Intertainment
Animation & Merchandising GmbH
29, 50, 73, 77, 87, 89
Intertainment Licensing GmbH
12, 20ff., 34f., 37ff., 50, 54, 73, 87ff., 96
Kopelson Entertainment
5, 27f., 76
Lewis Horwitz Organisation
13, 26
Lizenzhandel
27f., 30, 41f.
Management
30f., 96
Materialaufwand Intertainment AG
54, 94
Materialaufwand Intertainment Konzern
46, 63
Merchandising
29, 63, 67f.
Mitarbeiter
2, 30, 96
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
68f.
Navy Seal
27
OpenPictures
30
ottfilm GmbH
Investor Relations
14ff.
Jahresfehlbetrag Intertainment AG
36, 84, 91
Jahresfehlbetrag Intertainment Konzern
33, 59, 68
Kapitalflussrechnung
47
Kapitalmaßnahmen
16
Kapitalrücklage Intertainment AG
35, 83f., 91
Kapitalrücklage Intertainment Konzern
33, 45f., 59
Kassenbestand
44, 58
Kennzahlen
2
Konsolidierungsmethoden
51
28
Paramount Pictures
27f., 41, 57f., 76, 89f.
Planet Media home entertainment GmbH
28
Prime Standard
15, 16, 49
RICO-Klagen
11, 22
Risikobericht
38ff.
Rückstellungen Intertainment AG
35, 83, 87, 92f.
Rückstellungen Intertainment Konzern
32f., 45, 47, 53, 60f., 63
Rudolph mit der roten Nase
5, 29, 55f., 77
Samaha, Elie
4, 11, 13, 22, 37
Geschäftsbericht 2003
103
INT_GB-03_Zahlen_D_10.04
17.10.2004
20:34 Uhr
Seite 104
Stichwortverzeichnis
Segmentberichterstattung
67f.
SightSound Technologies Inc.
29f., 40f., 55, 57f., 76, 87ff.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Intertainment AG
84, 95
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Intertainment Konzern
46, 64
Sonstige betriebliche Erträge
Intertainment AG
84, 93
Sonstige betriebliche Erträge
Intertainment Konzern
46, 62f.
Sonstige Haftungsverhältnisse
Intertainment AG
96
Sonstige Haftungsverhältnisse
Intertainment Konzern
71
Sonstige Vermögensgegenstände
Intertainment AG
82, 86, 89
Sonstige Vermögensgegenstände
Intertainment Konzern
44, 56f.
Southern Pacific Bank
26
Steuern
44ff., 53, 55, 58, 60, 63f., 71, 84, 92
Stevens, Andrew
10f., 22f.
Tracker
12, 25f., 37, 40, 58, 61, 70, 90
Twisted
27f., 34, 41, 70, 76, 95
Umlaufvermögen Intertainment AG
34, 36, 82, 84, 86, 94
Umlaufvermögen Intertainment Konzern
31, 44, 46, 52, 64
104
Notizen
Umsatz Intertainment AG
36, 84, 93
Umsatz Intertainment Konzern
2, 33, 46, 53, 62, 67
USA-Intertainment, Inc.
50f., 55, 71ff., 87, 89, 94f.
Verbindlichkeiten Intertainment AG
35, 83, 87, 92f.
Verbindlichkeiten Intertainment Konzern
32, 45, 47, 53f., 57, 61f., 66f., 71
Vermögenslage Intertainment AG
34f.
Vermögenslage Intertainment Konzern
31f.
Viva Las Nowhere
13, 26
Vorräte Intertainment AG
82, 88
Vorräte Intertainment Konzern
44, 47, 56
Vorstand
5ff., 30, 72, 74, 96
Westdeutsche Landesbank
26
WorldWide Film Completion
11
Zinsergebnis Intertainment AG
95
Zinsergebnis Intertainment Konzern
46, 64, 67
Geschäftsbericht 2003
Notizen
105
INT_GB-03_Umschlag_D_10.04
17.10.2004
20:32 Uhr
Seite 2
Kennzahlen
Intertainment AG
2003
2002
6,0
19,0
-8,9
-16,2
-28,7
-13,7
-9,3
-17,0
Jahresüberschuss (in Mio. Euro)
-14,1
-16,1
Ergebnis pro Aktie (in Euro)
-1,20
-1,37
23
23
Umsatzerlöse (in Mio. Euro)
EBIT (in Mio. Euro)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (in Mio. Euro)
Ergebnis vor Steuern (in Mio. Euro)
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
Geschäftsbericht 2003
Eckdaten der Aktie
Wertpapierkennnummer/ISIN
ISIN: DE0006223605
Grundkapital
15.005.155,09 Euro
Anzahl der Aktien
11.739.013
Ausgabepreis 08.02.1999
36,00 Euro
splitbereinigt (1:2)
18,00 Euro
Jahresschlusskurs* am 31.12.2003
3,39 Euro
Höchstkurs* 2003 (11.07.2003)
5,25 Euro
Tiefstkurs* 2003 (12.03.2003)
1,45 Euro
Aktionärsstruktur zum 31.12.2003
Rüdiger Baeres
52,86 %
Familie Baeres
9,38 %
übriges Management, Aufsichtsrat
0,20 %
Streubesitz
37,56 %
*Schlusskurse im Xetra-Handel
Herausgeber
Finanzkalender
Veröffentlichung 3-Monats-Bericht 2004
Veröffentlichung 6-Monats-Bericht 2004
Hauptversammlung
Veröffentlichung 9-Monats-Bericht 2004
Redaktion und Realisation
27.
27.
29.
30.
September 2004
September 2004
Oktober 2004
November 2004
Kontakt
Intertainment AG
Investor Relations
Osterfeldstraße 84
D-85737 Ismaning
Impressum
Telefon: +49 (89) 21699-0
Telefax: +49 (89) 21699-11
www.intertainment.de
E-Mail: [email protected]
Intertainment AG,
Ismaning
Intertainment AG,
Investor Relations, und
bw media, München
Fotos
bw photoagentur,
Intertainment
Druck
Color-Offset GmbH,
München
INT_GB-03_Umschlag_D_10.04
18.10.2004
15:57 Uhr
Seite 1
GESCHÄFTSBERICHT
2003
Intertainment AG
Osterfeldstraße 84 • D-85737 Ismaning
Telefon: +49 (0)89 21699-0
Telefax: +49 (0)89 21699-11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.intertainment.de