Stadtanzeiger 03/2014 vom 22.03.2014

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Stadtanzeiger 03/2014 vom 22.03.2014
Stadtanzeiger
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar n 03/14 n 23. Jahrgang n 22.03.2014
„Wolken, Wind und Mehr“
im Baumhaus am Alten Hafen
Am Freitag, dem 11. April 2014 um 19.30 Uhr wird
die Ausstellung der Hamburger Malerin Ursula Unbehaun eröffnet. Eine
Einführung zu den farbenprächtigen Arbeiten gibt
die Künstlerin selbst.
Ursula Unbehaun hat in
Hamburg an der Fachhochschule Malerei und
Grafik-Design studiert. Sie
war Schülerin bei namhaften Professoren und
Meisterkreisschülerin bei
Frau Prof. Weingärtner. Die
Künstlerin wünscht sich
durch ihre Arbeit einen
fesselnden Dialog zwischen Bild und Betrachter.
Formen und Farben sollen
durch spannende Kompositionen für sich sprechen.
Besondere
Augenblicke
gilt es, festzuhalten und
auf Details aufmerksam zu
machen. Vielseitig variiert
sie Darstellungstechniken.
Das Licht in seiner uner-
schöpflichen Vielfalt regen als Schaffensimpuls die
Künstlerin Ursula Unbehaun, zu zartesten Farbtönen
als auch zum explosiven
Farbauftrag an. Während
etlicher Auslandsaufenthalte entstanden malerische Notate. Durch
Einzel- und Gruppenausstellungen erwarb sich
Ursula Unbehaun auch
international einen Namen.
Am ersten Ausstellungswochenende wird die
Künstlerin im Baumhaus
sein, um vor Ort zu aquarellieren.
Die Ausstellung ist bis
zum 4. Mai 2014 Dienstag bis Sonntag von
10.00 bis 17.00 Uhr zu
sehen.
Der Eintritt ist frei. Das
Baumhaus ist ab Mai
2014 bis 20.00 Uhr geöffnet.
Gedenkveranstaltung am 14. April 2014
Erinnerung an die Zerstörung des
„Gotischen Viertels“ 1945
Earth Hour
2014
Earth Hour –
Stunde der Erde
Am Samstag, dem 29. März
2014 findet um 20:30 bis
21:30 Uhr wieder die WWF
Earth Hour statt. Rund um
den Globus werden zum achten Mal Menschen, Städte,
Gemeinden und Unternehmen für eine Stunde das Licht
ausschalten und so ein Zeichen für den Schutz unseres
Planeten setzen.
Die Hansestadt Wismar beteiligt sich in diesem Jahr
auch wieder an der Aktion
und wird an historischen Gebäuden das Licht abschalten
wie zum Beispiel an:
––
––
––
––
––
St.-Georgen-Kir­che
St.-Marien-Kirche
St.-Ni­kolai-Kirche
Heilig-Geist-Kirche
Chor der Goethe­schule.
Weitere Informationen zu den
Aktionen erhalten Sie unter
www.wwf.de/earth-hour
Anlässlich der Zerstörung des Gotischen
Viertels findet am Montag, 14. April 2014
um 17.00 Uhr, in der Wismarer St.-Georgen-Kirche eine Gedenkveranstaltung
statt.
Das Programm der Veranstaltung gestal­
tet in diesem Jahr das „Morgenstern
Quar­
tett Rostock“. Das Streichquartett spielt von Dmitri Schostakowitsch,
Streich­quartett Nr. 8 c-moll.
Ehrengast wird der Landesbischof der
Nordkirche, Gerhard Ulrich sein.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich
eingeladen!
In dieser Ausgabe lesen Sie:
Theaternachrichten / Lesung in der Stadbibliothek�����������������������������������������������������������������������������������Seite 3
Sprechtag des Bürgerbeauftragten / Fischereischein��������������������������������������������������������������������������������Seite 4
Amtliche Bekanntmachungen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������Seiten 5-7
Europa- und Kommunalwahl 2014��������������������������������������������������������������������������������������������������������������Seite 8
Immobilienausschreibung����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������Seite 9
Die nächste Ausgabe
des Stadtanzeigers
erscheint am
19. April 2014.
Bürgerschaft
54. Sitzung der Bürgerschaft
der Hansestadt Wismar
Sitzungstermin: Donnerstag, 27.03.2014, 17:00 Uhr
Ort, Raum: Bürgerschaftssaal im Rathaus, Am Markt 1, 23966 Wismar
T a g e s o r d n u n g:
Öffentlicher Teil
1Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft
2Einwohnerfragestunde
3 Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit
4 Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
5Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom
27.02.2014
6 Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft
7 Mitteilungen des Bürgermeisters
8 Anträge des Bürgermeisters
8.1 Haushaltssatzung 2014
8.2Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Hansestadt Wismar
- Grünflächensatzung der Hansestadt Wismar 8.3Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2 Misch-, Gewerbe- und
Sondergebiet Alter Hafen, 1. Änderung, Teilbereich 3, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
8.4Bauleitplanung der Hansestadt Wismar – Bebauungsplan Nr. 75/09, Stadtteilzentrum Kagenmarkt, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
8.5Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich E.-Fischer-Straße“ Öffentliche Auslegung
8.6Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark E.-Fischer-Straße“
Öffentliche Auslegung
8.7Erhöhung der jährlichen Förderung des Technischen Landesmuseums durch die Hansestadt
Wismar
8.8Modernisierung/Instandsetzung Lübsche Straße
23, (ehemalige Kaufmannskompanie); Änderung
des Beschlusses der Bürgerschaft zur Variantenentscheidung zur künftigen Nutzung
(Drs. Nr. 0370-21/11)
9Anträge der Fraktionen u. Bürgerschaftsmitglieder
9.1Vergabe der Liegeplätze für Verkaufskutter am
Alten Hafen | FÜR-WISMAR-Fraktion
9.2Einschränkung der politischen Meinungsäußerung durch den Kommunalgipfel
Fraktion DIE LINKE.; FÜR-WISMAR-Fraktion
9.3Förderung des Technischen Landesmuseums (TLM)
durch das Land M-V | FÜR-WISMAR-Fraktion
9.4Wismar zur fahrradfreundlichen Stadtentwickeln
FÜR-WISMAR-Fraktion
9.5Wiederbesetzung der Position des Pressesprechers
der Hansestadt Wismar | FÜR-WISMAR-Fraktion
9.6Aufforderung an die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sich angemessen an
den Kosten für das Technische Landesmuseum
phanTECHNIKUM zu beteiligen | CDU-Fraktion
9.7Information der Bürgerschaft zu Atomtransporten über den Seehafender Hansestadt Wismar
Bürgerfraktion
2
9.8Einrichtung eines Depots für das phantechnikum | SPD-Fraktion
10Anfragen der Fraktionen u. Bürgerschaftsmitglieder
Nicht öffentlicher Teil
11 Anfragen und Anträge
11.1Prüfung der Verwendung von Haushaltsmitteln für
Gerichts- und Anwaltskosten in der Bürgerfraktion
11.2Erbbaurecht am Grundstück Professor-FregeStraße 76. Erweiterung des Nutzungszwecks und
Anpassung des Erbbauzinses.
11.3 Verkauf des Erbbaurechtsgrundstücks Holzdamm 2 an den Erbbauberechtigten
Öffentlicher Teil
12Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung
gefassten Beschlüsse
VO/2014/0874
VO/2014/0845
VO/2014/0861
VO/2014/0864
Nach § 13 (1) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft findet im Falle einer Vertagung die Fortsetzung dieser Sitzung am darauf folgenden Donnerstag um 17 Uhr am selben Ort statt.
VO/2014/0850
VO/2013/0776
VO/2013/0796
Hinweis: „In öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft sind Film- und Tonaufnahmen durch
die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Bürgerschaftsmitglieder in geheimer
Abstimmung widerspricht. Die Medien haben die Absicht der Fertigung von Film- und Tonaufnahmen vor Beginn der Sitzung bei der Präsidentin oder dem Präsidenten anzuzeigen, damit die Bürgerschaft darüber informiert werden kann. Ohne die vorherige Information sind
Film- und Tonaufnahmen nicht zulässig und werden durch den Präsidenten untersagt. Diese
Regelung betrifft auch die Fertigung von Fotoaufnahmen während der Sitzung.“
Termine
VO/2014/0843
der planmäßigen Sitzungen der Ausschüsse und der Bürgerschaft
im Monat April 2014 (Wahlperiode 2009-2014)
VO/2014/0846
VO/2014/0847
VO/2014/0855
VO/2014/0862
VO/2014/0867
Betriebsausschuss für den EVB
01.04.2014 17.00 Uhr
Rathaus, Raum 28
Bauausschuss
14.04.2014 17.00 Uhr
Rathaus, Raum 28
Ausschuss für Wirtschaft und
kommunale Betriebe
01.04.2014 18.00 Uhr
Rathaus, Raum 28
Finanz- und Liegenschaftsausschuss
09.04.2014 18.15 Uhr
Rathaus, Raum 28
Ausschuss für Kultur, Sport und
Bildung
07.04.2014 16.30 Uhr
Hinter dem Rathaus 6, Raum 301
Sanierungsausschuss
10.04.2014 17.00 Uhr
DSK, Hinter dem Chor 9
Verwaltungsausschuss
07.04.2014 18.00 Uhr
Rathaus, Raum 28
55. Sitzung der Bürgerschaft
24.04.2014 17.00 Uhr
Rathaus, Bürgerschaftssaal
VO/2014/0868
VO/2014/0869
VO/2014/0870
Rechnungsprüfungsausschuss
(nicht öffentlich)
17.04.2014 18.00 Uhr
Rathaus, Raum 119
Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Die
aktuel­le Terminübersicht, die Tagesordnungen und weitere Informationen über die Bürgerschaft finden Sie auf www.wismar.de/bürgerschaft.
VO/2014/0871
VO/2014/0872
Kinder- und Jugendparlament
Termine des KiJuPa im April 2014:
VO/2014/0873
6. Beratungsrunde 08.04.2014, 17 Uhr, Rathaus, Raum 125/126
8. Sitzung des KiJuPa 22.04.2014, 17 Uhr, Rathaus, Raum 28
Weitere Termine unter www.kijupa-wismar.de/termine!
Stadtanzeiger | 22. März 2014
Freizeit
Theaternachrichten
Das denkende Herz – Aus den
Tagebüchern von Etty Hillesum
„De Chorprow“
Fritz-Reuter Bühne Schwerin, Farce von Dietmar Bittrich
Plattdeutsch von Gerd Meier
Freitag, 4. April, 19.30 Uhr, Spielort: Kammerbühne
„Der große und der kleine Klaus“
Handpuppenspiel nach dem Märchen von Hans Christian Andersen
Samstag, 5. April, 16.00 Uhr, Spielort: Kammerbühne
„Die Überrübe – Es war einmal ein Hase...“
Eine Hasengeschichte ab 4 Jahren, Puppentheater mit Martha Olejko
Sonntag, 6. April, 16.00 Uhr, Spielort: Kammerbühne
Mi u. Do, 9. u. 10. April, jeweils um 9.30 Uhr, Spielort: Kammerbühne
„Skonto – Monolog zum Geldverdienen“
Dirk Möller im Lustspiel von Gerhard Schilling
Freitag, 25. April, 19.30 Uhr, Spielort: Kammerbühne
„Tatort Bücherregal“
Schauspiel nach einem Stück von Markus Mohr
Es spielen und musizieren Schüler der Musikschule Wismar in Zusammen­
arbeit mit dem Theater Wismar
Sonntag, 4. Mai, 16.00 Uhr, Spielort: Kammerbühne
Karten erhalten Sie im Theater der Hansestadt Wismar, 03841/326-0415
sowie in der Tourist-Information, 03841/251-3015.
„Unterwegs“
Ausstellung im Baumhaus Am Alten Hafen
Der Mensch, das Wesen ist der Inhalt der Arbeiten. Die Übergänge, die Transformationen, das „sich verwandeln“ bei den Insekten, Pflanzen, aber auch
bei den Menschen, ist eine sich immer wiederholende Form des Neuwerdens.
„Ich versuche mit meinen Objekten und Skulpturen diese neuen Daseinsformen aus den Zwischenwelten sichtbar zu machen. Eine Form meiner Arbeiten - das Finden, die wertlosen, unbrauchbaren Dinge, die einen Teil in mir
ansprechen, die mich neugierig machen und zum Experimentieren anregen.
Manches liegt lange im Atelier und muss erst bebrütet werden. Anderes
ist in sich schon in Form und benötigt nur noch einen Sockel.
Das Sammeln und Transformieren ist ein Teil meines Lebens, aber eher
zufällig und nicht beabsichtigt.“; so die Künstlerin über Ihre Gedanken
zu einigen Arbeiten.
Die Ausstellung ist bis zum 6. April 2014 bei freiem Eintritt dienstags bis
sonntags in der Zeit von 10-17 Uhr geöffnet.
„Überspannte Bögen“ im
KUNSTRAUM St. Georgen
Werke von Katja Pfeiffer
Die Einzelausstellung „Überspannte Bögen“ im KUNSTRAUM St. Georgen
präsentiert eine Auswahl an Arbeiten der Künstlerin, die sich mit dem
Provisorischen in der städtischen Architektur auseinandersetzen. Provisorien sind in unserer gebauten Umwelt zahlreich geworden und viele der
temporär gedachten Übergangslösungen werden ungewollt zum Dauerzustand. Solche „Providurien“ bilden für Katja Pfeiffer einen unerschöpflichen Fundus an Inspirationsquellen. Seit vielen Jahren bezieht sie sich
in ihren Werken auf Prozesse des Übergangs, wobei ihrem Interesse stets
ein kritischer und humorvoller Blick hinter die Fassaden auf den Kon­
struk­tions- und Gestaltungswillen des Menschen zugrunde liegt.
Die Ausstellung ist täglich von 11-16 Uhr, ab April täglich von 10-18 Uhr
geöffnet und bis zum 21. April zu sehen.
Wismar – Etty Hillesum, geboren am
15. Januar vor 100 Jahren in einer jüdischen Familie in den Niederlanden,
fühlte sich keiner Religion zugehörig.
Als 27-jährige Studentin beginnt sie
mit dem Tagebuchschreiben. In den
zweieinhalb Jahren bis zu ihrer Deportation 1943 macht sie plötzlich
erstaunliche Erfahrungen mit dem
christlichen Glauben. Auf überaus
einfache Weise wird sie überwältigt
von der Begegnung mit Gott. Und so
schreibt sie im September 1942: „Das
ist eigentlich unsere einzige moralische Aufgabe: In sich selbst große
Flächen urbar machen für die Ruhe,
für immer mehr Ruhe, so dass man
diese Ruhe wieder auf andere ausstrahlen kann. Und je mehr Ruhe in Die Musikerin Susanne Erhardt
den Menschen ist, desto ruhiger wird und die Schauspielerin Elisabeth
es auch in dieser aufgeregten Welt Richter-Kubbutat
sein.“ Ihre Beziehung und ihre Liebe
zu Gott ermöglichen ihr trotz aller Angst eine große Zugewandtheit und
Liebe zu anderen bedrohten Menschen und Hoffnungen für eine gerechte
Welt nach dem Krieg. Am 7. April, 19.30 Uhr liest die Schauspielerin Elisabeth Richter-Kubbuttat Texte aus den Tagebüchern dieser großen Mystikerin des 20. Jahrhunderts im Zeughaus in der Ulmenstraße 15. Begleitet wird sie dabei von Susanne Erhardt auf der Flöte und der Klarinette.
Zu dieser Kooperationsveranstaltung der Evangelischen Akademie der
Nord­kirche, Rostock, der Stadtbibliothek und der Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Wismar und dem Frauenwerk der Nordkirche in
MV gibt es ab sofort Karten für 4 € in der Stadtbibliothek Wismar. Restkarten gibt es zum Preis von 6 € an der Abendkasse.
Vorbestellungen werden entgegen genommen unter Tel. 03841/251-4020
oder [email protected].
Veranstaltungen in der Umgebung
„Skulptur – Farbgrafik“
Gezeigt werden Skulpturen von
Wolf­gang Friedrich, Karl Menzen und
Farb­grafiken von Falko Behrendt, im
Schloss Wiligrad bei Lübstorf, bis
zum 21. April. Schloss Willigrad:
Di-Sa 10-17 Uhr und So 11-17 Uhr.
Samstag, 05. April, 14.00 Uhr
Ostermarkt mit den Schimmer Landfrauen vor dem Landfrauentreff in
Schimm
Sonntag, 06. April, 14.00 Uhr
Kaffeetanz in der Gaststätte „Zur Kegelbahn“ Lübow mit DJ Erny und DJ
Schnier, Eintritt: 10 € inkl. einer Tasse Kaffee, einem Stück Kuchen sowie
einem Getränk
Samstag, 19 April, 16.00 Uhr
Die Freiwillige Feuerwehr Losten lädt
zum Osterfeuer am Gerätehaus in
Losten ein, für das leibliche Wohl ist
gesorgt und für die Kleinen gibt es
eine Überraschung vom Osterhasen!
Stadtanzeiger | 22. März 2014
Samstag, 19. April, 18.00 Uhr
Osterfeuer in Groß Stieten mit
Oster­überraschung für die Kleinen, gastronomischer Versorgung und Musik für alle
Mittwoch, 30. April, 18.00 Uhr
Maibaumsetzen in Groß Stieten
ab 20.00 Uhr „Tanz in den Mai“
im Dorfgemeinschaftshaus
Donnerstag, 01. Mai, 09.30 Uhr
Eröffnung des „Kulturradweges
vom Schweriner See bis zur Ostsee“ mit einer Sternfahrt nach
Jamel. Start ist am Bahnhof in
Bad Kleinen.
Der Weg ermöglicht den Besuch
von Kunst- und Kulturhighlights
im Landkreis, wie das Künstlerdorf Dambeck, die Fahrradkirche
in Friedrichshagen, das Schloss
Plüschow, die Steinzeitgräber
Everstof, Kunst am Weg Kapelle
Weitendorf und die Dorfkirche
in Proseken.
3
Dit & Dat
Friedhofsgeflüster
„Fuchs sein, ELSTER nutzen“:
Wegen des großen Erfolges bietet Frau Dr. Kretschmer auch in diesem
Jahr ihre abendliche Führung über den Friedhof Wismar an.
Bei einem kleinen Rundgang zu historischen Gräbern werden die Besucher über Sitten und Gebräuche unserer Vorfahren und ihrem Aberglauben informiert.
Frau Dr. Kretschmer möchte das Thema Sterben näher bringen und zum
Nachdenken, Schmunzeln und Diskutieren anregen.
Samstag, 05. April 2014, 19:00 Uhr
Für 2014 sind insgesamt drei Führungen geplant. Weitere Termine:
Freitag, 11.07.2014, 22:00 Uhr und Samstag, 18.10.2014, 19:00 Uhr
Unter diesem Motto veranstaltet das Finanzministerium MecklenburgVorpommern eine landesweite Informationskampagne zur Förderung der
Elektronischen Steuererklärung (ELSTER).
Ziel der Werbemaßnahme ist es, den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile des ELSTER-Verfahrens zu erläutern und die Akzeptanz der elektronischen Steuererklärung zu erhöhen.
Am 14.03.2014 in der Zeit von 10-17 Uhr und am 15.03.2014 in der Zeit
von 09:30 bis 15:30 Uhr findet hierzu eine Informationsveranstaltung im
MEZ in Gägelow statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Informationsveranstaltung
herzlich eingeladen. Die Vertreter des Finanzamtes Wismar informieren
Sie vor Ort.
Feierabendspaziergang mit
Vogelstimmenbestimmung
Tanz in den Mai
Kartenvorverkauf ab 7. April in der Tourist-Information
Wegen des alten Baumbestandes und der Ruhe stellt sich auf dem WisDie Veranstaltungszentrale der Hansestadt Wismar präsentiert am Mittmarer Friedhof eine Vielzahl heimischer Vögel ein.
Herr Ulf Bähker vom Naturschutzbund M-V (NABU) lädt alle Interessier- woch, dem 30. April 2014 in der Alten Reithalle (Zum Festplatz) den
ten zu einem Spaziergang ein, bei dem die Avifauna entdeckt und erkannt „Tanz in den Mai“ mit der Band „Baltic-Rock-Bonanza“.
Karten zum Preis von 15 € zzgl. Vorverkaufsgebühr können ab dem 7. Apwerden kann. Das Mitbringen von Bestimmungsbüchern und Ferngläsern
ril 2014 im Rathaus, Tourist-Information Wismar, Am Markt 1, montags
wird empfohlen.
bis samstags 9-18 Uhr und sonntags 10-16 Uhr, erworben werden.
Montag, 14. April 2014 um 17:00 Uhr
Der Veranstalter bittet für den NABU um eine Spende von 2,00 €.
Kurs zum Erwerb des Fischereischeines
auf Lebenszeit
mit abschließender Prüfung
Anbieter: Team Bodden-Angeln / Jens Feißel
Lehrgangszeiten: Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Lehrgangsort:
08.03.2014 17:00 bis 21:00 Uhr
29.03.2014 09:00 bis 15:00 Uhr
30.03.2014 09:00 bis 15:00 Uhr
Rathaus Wismar / Raum 28
Anmeldungen über:Angelshop Staack, ABC-Str. 7, Tel: 03841/212078
oder: [email protected]
Prüfungstermin: Samstag, 05. April 2014, 9:00 Uhr im Rathaus
Der benannte Prüfungstermin ist vorbehaltlich und abhängig von der
Teilnehmerzahl.
Prüfungsbehörde für die Abnahme der Fischereischeinprüfung ist das
Bürgerbüro der Hansestadt Wismar. Hier erhalten Sie auch das Anmeldeformular für die Prüfung.
Bewerber für die Fischereischeinprüfung können sich bis spätestens
31.03.2014 im Bürgerbüro der Hansestadt Wismar anmelden.
Im Bürgerbüro ist die Broschüre „Fischereischeinprüfung“ erhältlich, in
der auf die Vorbereitung und Durchführung dieser Prüfung eingegangen
wird. Sie enthält einen Fragekatalog der Prüfungsfragen, Lehrinhalte und
nützliche Literaturhinweise.
Die Broschüre kostet 3,00 €.
Sie erreichen das Bürgerbüro im Rathaus zu folgenden Sprechzeiten:
Montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr.
4
Sprechtag des Bürgerbeauftragten
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias
Crone, wird am 15. Mai 2014 einen Sprechtag in Wismar durchführen.
Seine Aufgabe ist es, Bürgern zur Seite zu stehen, die ihre Rechte durch
das Handeln der öffentlichen Verwaltung verletzt sehen. Auch soll er Bürger in sozialen Angelegenheiten beraten und unterstützen. Diese Anliegen können persönlich am Sprechtag herangetragen werden.
Der Sprechtag findet im Rathaus der Hansestadt Wismar, Am Markt 1,
statt. Die Bürger werden um telefonische Anmeldung an das Büro des
Bürgerbeauftragten in Schwerin, Telefon 0385-5252709 gebeten. Notwendige Unterlagen, wie Bescheide und Schriftwechsel mit den Behörden, sollten mitgebracht werden.
Der Bürgerbeauftragte wurde vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern
gewählt und ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig. Nicht tätig
werden darf der Bürgerbeauftragte, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig
ist oder die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung begeht wird.
Fest der Demokratie 2014
Die Initiative „Neugierig.Tolerant.Weltoffen“, zahlreiche Unterstützer und Bürgermeister Thomas Beyer laden alle Bürger und Bürgerinnen der Hansestadt Wismar und der Region herzlich zum „Fest
der Demokratie“ ein. Unter dem Motto „Gesicht zeigen“ findet am
26.04.2014 von 10-16 Uhr, am Alten Hafen die Veranstaltung statt.
An mehr als 20 Ständen werden sich Vereine, Initiativen, Parteien
und Projekte vorstellen, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Auf der Bühne werden Bands, Musiker und Tanzgruppen für ein
abwechslungsreiches Programm sorgen.
Die Initiative wurde 2007 ins Leben gerufen. Weitere Informationen finden Sie
unter:
www.neugierig-tolerant-weltoffen.de
Stadtanzeiger | 22. März 2014
Bekanntmachungen
Information zum Karfreitag
Baustellenreport
Das Ordnungsamt weist bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen am Karfreitag, dem 18. April 2014 auf folgende Rechtslage hin:
Deckeninstandsetzung Landesstraße 12 Dr.-Leber-Straße
(Bereich Turnerweg bis Kanalstraße mit Anschluss Parkplatz)
Verbotene Veranstaltungen
Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern –FTG M-V-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 2002 (GVOBl. M-V 2002, S. 145) einschließlich
erfolgter Änderungen sind am Karfreitag in der Zeit von 0:00 Uhr bis
24:00 Uhr verboten:
–– öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, öffentliche Aufund Umzüge und öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, wenn und soweit sie den Gottesdienst unmittelbar stören,
–– alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, bei
denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt.
Verbot von Sport-, Tanz- und sonstigen Veranstaltungen
Gemäß § 6 Abs. 1 FTG Mecklenburg-Vorpommern sind am Karfreitag
ganztägig verboten:
–– öffentliche sportliche Veranstaltungen.
Gemäß § 6 Abs. 2 FTG Mecklenburg-Vorpommern sind am Karfreitag von
0:00 Uhr bis Karsonnabend 18:00 Uhr verboten:
–– öffentliche Tanzveranstaltungen,
–– Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schankund Speisebetrieb hinausgehen,
–– der Betrieb von Spielhallen.
Zuwiderhandlungen gegen § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 und 2 des Gesetzes
über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern –
FTG M-V-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 2002
(GVOBl. M-V 2002, S. 145) einschließlich erfolgter Änderungen sind Ordnungswidrigkeiten.
Diese können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Hansestadt Wismar – Der Bürgermeister
Ordnungsamt
Das Bauvorhaben, welches im Jahr 2013 begonnen wurde, umfasst den
Ausbau der Landesstraße 12 im Teilbereich der Ortsdurchfahrt Wismar,
beginnend am Turnerweg aus Richtung Schwerin kommend und endend
am Knotenpunkt Kanalstraße in Richtung Rostock. Die Gesamtlänge der
Baustrecke beträgt ca. 304 m. Die Baumaßnahme wird in zwei Baufelder geteilt. Vollausbau der Nebenanlagen und Deckeninstandsetzung der
Fahrbahn. Darüber hinaus muss die Zufahrt zum Parkplatz in der Dr.-Leber-Straße zur lagemäßigen Anpassung im Vollausbau umgesetzt werden.
Im Baubereich der Landesstraße 12, einschließlich der Zufahrt zum Parkplatz in der Dr.‑Leber-Straße, werden Fahrbahnteiler, Radwege, Gehwege,
Entwässerungsanlagen und die Verkehrsausstattung erneuert. Die Zufahrt zum Parkplatz soll künftig durch eine abgestimmte Lichtsignalanlage betrieben werden. Im Zuge des Ausbaus der Verkehrsflächen werden
in den neuen Nebenanlagen auch die Anlagen zur Straßenbeleuchtung
durch die Hansestadt teilweise erneuert bzw. ergänzt.
Des weiteren wurde und wird für die Entwässerung der Fahrbahn der
Landesstraße 12 und der Flächen der Nebenanlagen ein neuer Regenwasserkanal hergestellt. Im Vorfeld der Straßenbauarbeiten fanden im
Jahr 2013 Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten an den Ver- und Entsorgungsmedien der Stadtwerke Wismar GmbH und dem Entsorgungs- und
Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar im Baubereich statt.
Ab dem 05. März 2014 werden die Kanal- und Straßenbauarbeiten im
Bereich der Fahrstreifen Richtung Hochbrücke und der südlichen Nebenanlage in der Dr.-Leber-Straße von Haus Nr. 26 bis zur Einmündung Kanalstraße weitergeführt.
Zur Durchführung der Tief- und Straßenbauarbeiten wird der rechte Fahrstreifen und die Nebenanlage im Baubereich von der Kreuzung Turnerweg
bis zur Einmündung Kanalstraße für ca. 6 bis 8 Wochen voll gesperrt.
Fußgänger und Radfahrer können als Umleitung die neue Nebenanlage
auf der Seite der Sektkellerei nutzen. Die Waschstraße und die Tankstelle
im Bereich der Dr.-Leber-Straße sind über die vorhandenen Zufahrten in
der Kanalstraße und Podeusstraße anfahrbar.
Nach Herstellung der neuen rechten Nebenanlage kommt es zur eigentlichen Deckeninstandsetzung der Fahrbahn der Landesstraße 12. Hierfür wird die vorhandene Asphaltdeckschicht zwischen den Bordanlagen
abgefräst und mit einer neuen Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht
belegt. Die Bauausführung Asphaltarbeiten muss unter Vollsperrung der
jeweiligen Fahrbahn stadtauswärts bzw. stadteinwärts erfolgen.
Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist für Anfang Juni 2014 angedacht.
Verschiebung der Abfallentsorgung
in der Hansestadt Wismar
Öffentliche
Bekanntmachung
Aufgrund der Osterfeiertage gibt es einige Terminverschiebungen
bei der Abfallentsorgung.
Die Hansestadt Wismar hat über ihre Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts sowie über ihre Eigenbetriebe einen Bericht mit Informationen per 31.12.2012 erstellt.
In der Woche vor Ostern wird die Behälterleerung vom 18.04.2014
(Karfreitag) auf Donnerstag, den 17.04.2014 vorgezogen.
Die Abfallentsorgung vom 21.04.2014 (Ostermontag) wird am
22.04.2014 nachgeholt.
Alle anderen Entsorgungstage verschieben sich auch um einen
Tag nach hinten. Die Abfalltonnen, die ansonsten freitags entleert werden, werden somit am Samstag den 26.04.2014 entleert.
Diese Änderung gilt für Restabfall, Biotonne und die blaue Tonne.
Im Interesse einer sauberen Stadt, bitten wir die Terminverschiebung zu beachten. Der EVB wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein Frohes Osterfest.
Gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern kann jeder Einsicht in den Bericht nehmen.
Der Beteiligungsbericht 2012 ist für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf der Website der Hansestadt Wismar abrufbar.
Sie finden ihn unter
www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen.
Für inhaltliche Nachfragen können Sie sich an die Beteiligungsverwaltung der Hansestadt Wismar, Großschmiedestraße 11-17,
Telefon: 03841/251-3004 bzw. -3003 wenden.
Stadtanzeiger | 22. März 2014
5
Bekanntmachungen
Bekanntmachung über die Freigabe
verkaufsoffener Sonntage
Aufgrund des § 10 des Gesetzes zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz – LöffG M-V), vom 18. Juni 2007 (GS Meckl.-Vorp.
Gl. Nr. 7128 – 1) in Verbindung mit § 5 der Verordnung über erweiterte
Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten
sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsverordnung – BädVerkVO M-V) vom
13. Juli 2010 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 7128-2-4) wird durch den Bürgermeister der Hansestadt Wismar festgelegt:
Im nachstehend aufgeführten historischen Altstadtbereich der Hansestadt Wismar dürfen am Sonntag, den 13. April, 27. April, 11. Mai,
25. Mai, 01. Juni, 22. Juni, 06. Juli, 20. Juli, 03. August, 17. August,
31. August, 07. September und 28. September 2014 Verkaufsstellen
geöffnet sein:
Ort: Historische Altstadt (begrenzt durch Am Hafen, Wasserstraße,
Bahnhofstraße, Dr.-Leber-Straße, Dahlmannstraße und Ulmen­
straße einschließlich Holzhafen)
Verkaufszeitraum:13.00 bis 18.00 Uhr
Auf die Beschäftigtenschutzregelungen nach § 6 Bäderverkaufsverordnung (BädVerkVO M-V) wird verwiesen.
Ohne gültige Gebührenmarke
keine Abfallentsorgung
In den vergangenen Wochen sind den Eigentümern die Gebührenbescheide mit den Gebührenmarken für 2014 zugestellt worden. Wir bitten Sie,
sofern noch nicht geschehen, die Marken umgehend sichtbar auf den Abfallbehältern anzubringen. Ab dem 24.03.2014 werden nur noch Behälter
geleert, die eine gültige Gebührenmarke haben. Bei dieser Gelegenheit
weist der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
nochmals daraufhin, dass sich der Deckel der Abfalltonne schließen lassen muss, ohne dass die Abfälle in den Behälter gepresst, gestampft oder
eingeschlämmt werden. Bei Überfüllung der Abfallbehälter, d.h. wenn der
Deckel nicht geschlossen werden kann bzw. Müllbeutel oder -säcke neben der Tonne abgestellt werden, bleiben diese stehen und die Tonne wird
nicht geleert. Wir bitten um Verständnis, dass die Abfalltonnen stehen
bleiben, wenn satzungswidrig gehandelt wird. Diese „Volumenerweiterung“ der Abfalltonne geht zu Lasten aller Gebührenzahler in der Hansestadt Wismar, da ja nur für das Volumen der entsprechenden Abfalltonne
bezahlt wird und die Entsorgung des „zusätzlichen“ Abfalls von allen
mit bezahlt werden muss. Bei kurzzeitig erhöhtem Abfallaufkommen im
Haushalt, wenn z. B. alte Tapeten entsorgt werden müssen, nutzen Sie
bitte den amtlichen Abfallsack der Hansestadt Wismar. Dieser kann dann
am Entsorgungstag neben die Restabfalltonne gestellt werden und wird
vom EVB mitgenommen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter 749-204 (Frau Adler) oder
749-205 (Herr Zeugner) an den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der
Hansestadt Wismar.
Öffentliche Ausschreibungen
der Hansestadt Wismar
Die Anzeige über beabsichtigte Öffentliche Ausschreibungen der Hansestadt Wismar gemäß VOB/A und VOL/A erfolgt nur noch
1.auf dem Portal der Hansestadt Wismar unter der Rubrik:
www.wismar.de/Aktuelles/Ausschreibungen
2. in den Fachverlagen (Submissionsanzeiger und Subreport).
Die Veröffentlichung der Ausschreibungen erfolgt, wie bisher, auf dem Ver­
ga­be­portal deutsche eVergabe: www.vergabe-mecklenburg-vorpommern.de
6
Bekanntmachung des Regionalen
Planungsverbandes Westmecklenburg
vom 22. März 2014
Abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams im Rahmen des Regio­
nalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM,
2011) und zum Entwurf des dazugehörigen Umweltberichtes
Am 02. Oktober 2013 hat die Verbandsversammlung des Regionalen
Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, eine abschließende
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams gemäß § 9 Abs. 3 LPlG i.V.m. § 7 Abs. 3 LPlG
durchzuführen.
Ausschließlich folgender ausgewählter Inhalt des RREP WM, 2011 ist Gegenstand der abschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung:
Eignungsgebiet Windenergieanlage Groß Krams (Nr. 32): Ergänzung entsprechend der im „Abschlussbericht zur Eignungsprüfung einer Potentialfläche für die Windenergieerzeugung im Untersuchungsgebiet Groß
Krams“ (Stand 24.07.2013) bewerteten Planflächen der Stufen 0, 1 und 2.
Alle Personen, die von den Planungen betroffen werden, und alle Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen können zur Ausweisung des
Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams im Rahmen des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM, 2011)
und zum Entwurf des dazugehörigen Umweltberichtes Stellung nehmen.
Die öffentliche Auslegung des ausgewählten Inhaltes des Regionalen
Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg und des Entwurfes des
dazugehörigen Umweltberichtes findet in der Zeit vom
24. März 2014 bis zum 19. Mai 2014
statt und erfolgt im Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in Schwerin sowie in den Verwaltungen der Ämter und
amtsfreien Städte und Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg,
der kreisfreien Stadt Schwerin und in den Landratsämtern LudwigslustParchim und Nordwestmecklenburg. Die Auslegungszeiten entsprechen
den ortsüblichen Öffnungszeiten.
Darüber hinaus sind der ausgewählte Inhalt des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg und des Entwurfes des dazugehörigen Umweltberichtes im Internet unter
http://www.raumordnung-mv.de sowie unter
http://www.westmecklenburg-schwerin.de
einsehbar bzw. als Download verfügbar.
Hinweise und Anregungen sind innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich
oder zur Niederschrift zu richten an die
Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg
Schloßstr. 6-8 | 19053 Schwerin | [email protected].
Vorzugsweise können Stellungnahmen zum ausgewählten Inhalt des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg und zum Entwurf des dazugehörigen Umweltberichtes innerhalb der Auslegungsfrist
elektronisch im Rahmen der Online-Beteiligung unter
http://www.raumordnung-mv.de oder
http://www.westmecklenburg-schwerin.de abgegeben werden.
Es wird gebeten, Änderungs- und Ergänzungshinweise den jeweiligen Kapiteln zuzuordnen und möglichst eindeutige Formulierungsvorschläge für
Veränderungen und Ergänzungen bzw. für kartographische Korrekturen
zu unterbreiten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
gez. Rolf Christiansen
Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg
Stadtanzeiger | 22. März 2014
Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bauarbeiten im Zierower Weg werden
weitergeführt
Betrifft: Bebauungsplan Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“,
2. Änderung
Hier:
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Geltungsbereich der 2. Änderung besteht aus zwei Teilbereichen. Sie
werden wie folgt begrenzt:
Teilbereich 1
im Nordosten: durch die Straße Zum Walfisch
im Süden:durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundtücke
am Krabbenweg
im Westen:durch die öffentliche Ausgleichsfläche zum Grundstück
Marktkauf
Teilbereich 2
im Norden:durch die Straße Rochenweg und die öffentliche Parkanlage um den Teich Zierower Weg/An der Niederung
im Osten:durch den Garagenkomplex Zierower Weg/Erwin-FischerStraße
im Süden:
durch die Straße Tümmlerweg
im Westen: durch die Straße Zum Walfisch
Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das
Plangebiet ist schraffiert dargestellt.
Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in
ihrer Sitzung am
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27.02.2014
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ligte und zur
Auslegung bestim­
mte Entwurf der
2. Änderung des
Be­b au­u ngsplanes
Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“
sowie die dazugehörige Begründung
liegen in der Zeit
vom
31.03.2014
bis einschließlich
06.05.2014
während der Dienststunden Montag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung,
Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum
Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 26/92, 2.
Änderung unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Es wird des weiteren darauf hingewiesen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26/92 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt wird. Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Zusätzlich zur o.g. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im
Bauamt sind diese für die Zeit der Auslegung im Internet unter
www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar.
Es besteht während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, einen
Gesprächs­
termin mit der zuständigen Mitarbeiterin (Frau Prante,
Tel. 03841/251-6024) zu vereinbaren.
Am Donnerstag, den 08.05.2014 findet um 15.00 Uhr im Bauamt, Abt.
Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Erörterungsgespräch zu
den Planunterlagen statt.
Der 2. Teilabschnitt des Ausbaus des Zierower Weges ist am 24. Februar 2014 mit den Kanalbauarbeiten im Kreuzungsbereich Erwin-FischerStraße/Zierower Weg begonnen worden. Für die Erneuerung der Schmutzund Regenwasserkanalisation im Kreuzungsbereich sind 4 Wochen
geplant. Danach wird die Fahrbahn im Kreuzungsbereich provisorisch mit
Asphalt befahrbar wieder hergestellt.
Aufgrund des eingeschränkten Bauraumes in diesem Abschnitt werden
die Kanalbauarbeiten unter Vollsperrung durchgeführt.
Der Anlieger- und Lieferverkehr des Zierower Weges, Am Klingenberg und
An der Niederung werden in dieser Zeit über die Zierower Landstraße
geleitet.
Für den Linienbusverkehr entfallen die Ersatzhaltestellen in der ErwinFischer-Straße und in der Bruno-Tesch-Straße. Die Buslinien C und D
verkehren von der Rudolf-Breitscheid-Straße über die Lübsche Straße
und den Kreisverkehr in den Ostseeblick. Alle Haltestellen bis zur Endhaltestelle Neptunring werden angefahren. Von dort führt der Weg in
umgekehrte Richtung zurück.
Die Linie A fährt – wie bereits während der Bauarbeiten im 1. Teilabschnitt – von der Rudolf-Breitscheid-Straße über die Lübsche Straße zur
Ersatzhaltestelle auf dem Marktkauf-Gelände und von dort weiter nach
Gägelow.
Die Schulwegführung wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt.
Nach Herstellung der Schmutz- und Regenwasserkanäle im Kreuzungsbereich Erwin-Fischer-Straße/Zierower Weg werden die Tiefbauarbeiten
im Zierower Weg weitergeführt.
Wie die bauausführende Firma aus Lübz mitteilt, werden die Tiefbauarbeiten in zwei Abschnitten gleichzeitig beginnen. In dieser Zeit werden
mehrere Umleitungsstrecken für die Anlieger des Zierower Weges, An der
Niederung und Am Klingenberg angeboten, die je nach Baufortschritt
rechtzeitig ausgeschildert und in der örtlichen Presse mitgeteilt werden.
Vorgesehen sind dabei folgende Umleitungsstrecken:
Am Klingenberg – Erwin-Fischer-Straße über die Wendeanlage (durch
Rückbau der Treppe und Schaffung einer Rampe)
Am Klingenberg – Tannenweg – Marktkaufgrundstück (parallel zur Giebelseite „Roller“) – Ausfahrt Zierower Weg
Walfisch – Marktkaufgrundstück (parallel zur Giebelseite „Roller“) – Ausfahrt Zierower Weg
Die Buslinien verkehren nach Abschluss der Tiefbauarbeiten im Kreuzungsbereich Erwin-Fischer-Straße/Zierower Weg wieder über die Ersatzhaltestelle in der Erwin-Fischer-Straße und über die Ersatzhaltestelle
in der Bruno-Tesch-Straße.
Das Bauamt und der Baubetrieb bitten um Verständnis der Anwohner, da
Einschränkungen und Behinderungen, insbesondere beim Befahren der
Grundstücke, unumgänglich sein werden.
Die Betroffenen haben Gelegenheit zur Klärung persönlicher Anliegen
jeden Dienstag um 14:00 Uhr mit der Bauleitung im Baustellencontainer diese zu besprechen. So ist gesichert, dass Vorort durch persönlichen
Kontakt Anliegen schnell und möglichst unbürokratisch geklärt werden.
Die geplanten Rohrverlegungsarbeiten zur Erneuerung der Wasserversorgungsleitung, der Erneuerung der Regen- und Schmutzwasserleitung
sowie die Wiederherstellung der Oberflächen An der Niederung werden
zu Einschränkungen in der Befahrung der Grundstücke führen. Es ist deshalb von der Stadtwerke Wismar GmbH sowie vom Entsorgungs- und
Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar geplant, mit den Bürgern Gespräche zu führen, um die bevorstehenden baulichen Maßnahmen und
einzuplanenden Zeiträume zu erläutern.
Alle am Bau Beteiligten sind sich sicher, das die im September 2014 fertig zu stellende Straße das Wendorfer Stadtbild erheblich aufwertet und
die Verkehrsqualität verbessert, wie der bereits in Teilen fertig gestellte
Abschnitt verrät.
Stadtanzeiger | 22. März 2014
7
Bekanntmachungen
Europa- und Kommunalwahl 2014
Bekanntmachung an die Parteien zur Unterbreitung von Vorschlägen für die
Besetzung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände
Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, werden die Europawahl, die Kreistagswahl, die Wahl des Landrats oder der Landrätin und die Bürgerschaftswahl gemeinsam durchgeführt.
Für die 28 Wahlvorstände und 4 Briefwahlvorstände benötigt das Wahlamt der Hansestadt Wismar mehr als 320 wahlberechtigte Damen und
Herren, denen eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit im
Wahlvorstand übertragen werden kann, wie es im § 4 Europawahlgesetz
(EuWG) i.V.m. § 11 Bundeswahlgesetz (BWG) und § 12 des Landes- und
Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vorgesehen ist.
Insoweit fordere ich die Parteien und Wählergruppen gemäß § 4 EuWG
i.V.m. § 9 BWG und § 13 [M1]LKWG M-V LLauf, mir bis zum 11.04.2014
Wahlberechtigte als Mitglieder für die Tätigkeit in den Wahlvorständen
und Briefwahlvorständen der Hansestadt Wismar vorzuschlagen.
Die vorgeschlagenen Wahlberechtigten dürfen gem. § 4 EuWG i.V.m. § 9
Abs. 3 des BWG bzw. § 7 Abs. 3 und 4 LKWG M-V nur in einem Wahlorgan
Mitglied sein und nicht als Wahlbewerber oder als Vertrauensperson bzw.
deren Stellvertreter für Wahlvorschläge auftreten.
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben nach § 4 EuWG i.V.m. § 11 BWG
und § 12 Abs. 1 des LKWG M-V ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Muster über die Bereitschaftserklärung
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Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass jede und jeder Wahlberechtigte zur Übernahme dieses
Ehrenamtes verpflichtet ist.
Das Ehrenamt darf gemäß § 4
EuWG i.V.m. § 11 BWG und § 9 der
Euro­pa­wahlordnung (EuWO) bzw. §
12 Abs. 2 LKWG M-V nur aus den
dort aufgeführten wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Die Ablehnung eines solchen Ehrenamtes ohne wichtigen Grund
stellt gem. §§ 4 und 5 Abs. 4 EuWG
i.V.m. § 49 a Abs. 1 BWG bzw. §
70 LKWG M-V eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend
geahndet werden.
Gemäß § 12 Abs. 1 LKWG M-V haben die Mitglieder von Wahlorganen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Entschädigung
beträgt 35 € für Beisitzer, 40 € für
den stellv. Wahlvorsteher sowie
stellv. Schriftführer und 45 € für
Wahlvorsteher und Schriftführer.
Die Vorschläge schicken oder faxen
Sie bitte nach anliegendem Muster
an:
Hansestadt Wismar – Wahlamt –
PF 12 45, 23952 Wismar,
Fax: 03841/251 777-3225.
Oder kommen Sie doch einfach
vorbei – Wahlamt, Scheuerstraße 2
(Sitz des Ordnungsamtes).
Für weitere Nachfragen und Auskünfte steht Ihnen die Mitarbeiterin der Gemeindewahlbehörde der
Hansestadt Wismar, Frau Rudolfs,
Tel. 251-3220 zur Verfügung.
Online-Bewerbung senden Sie bitte
an [email protected] .
Frank Brosig
Gemeindewahlleiter
Stadtanzeiger | 22. März 2014
Ausschreibungen
Ausschreibung nach Konzept
Ausschreibung eines kommunalen Grundstückes im Sanierungsgebiet „Altstadt“
Zum Verkauf wird folgende Liegenschaft zum Zwecke der Sanierung angeboten:
Baustraße 26,
23966 Wismar
Zentrale Lage in der südlichen Altstadt,
Grundstücksgröße 124 m²,
vollständig bebaut
ca. 380 m² Nutzfläche
leerstehend, 1 Garage
vermietet
Kaufpreis: 67.000,00 Euro
Interessenten werden gebeten, schriftliche Bewerbungen unter Beifügung Ihres Nutzungs-/Planungskonzeptes (möglichst mit Skizzen) bis
zum 28.04.2014, es gilt das Datum des Eingangsstempels, bei der
Hansestadt Wismar
Amt für Zentrale Dienste, Abt. Liegenschaften
Großschmiedestraße 11-17 | 23966 Wismar
einzureichen.
Der Umschlag muss die deutlich lesbare Aufschrift tragen
„Bewerbung Grundstück Baustraße 26 – Nicht öffnen!“
Bei Eingang mehrerer Bewerbungen erfolgt die Auswahl durch ein Fachgremium. U. a. werden folgende Bewertungskriterien berücksichtigt:
–– Umsetzung der städtebaulichen und denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen Zielstellung
–– Selbstnutzung vor Fremdnutzung, Wohnnutzung und nicht störende
Gewerbenutzung im Erdgeschoss (Art der Gewerbenutzung)
Wesentliche Grundlagen, die zu beachten sind:
–– Finanzierung der Investition
–– Erhaltungs-, Gestaltungs-, Sanierungssatzung und Denk­malbereichs­ –– Wohnsitz oder Arbeitsplatz innerhalb der Hansestadt
ver­ordnung.
–– Planungsrechtliche Gegebenheiten § 34 BauGB
Es besteht jedoch kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages oder
–– Allgemeines Wohngebiet
Aufwendungsersatz bei Nichtberücksichtigung. Vor dem Kaufvertragsabschluss ist ein Finanzierungsnachweis über das Gesamtprojekt vorzuleDie Liegenschaft wird zum o.g. Grundstückspreis angeboten. Alle mit der
gen. Bewerbungen, die nach o. a. Termin eingehen, werden nicht berückVeräußerung verbundenen Kosten trägt der Käufer (einschließlich der
sichtigt.
Kosten dieser Veröffentlichung und des Wertgutachtens).
Auskünfte erteilt die
Verkaufsbedingungen:
Der Bauantrag ist innerhalb eines Jahres einzureichen. Die Sanierung des
Abteilung Liegenschaften,
Gebäudes ist innerhalb von fünf Jahren abzuschließen. Dieses gilt jeweils
Frau Zingelmann, Tel.: 03841/251-1513
ab Beurkundung.
Zur Sicherung dieser Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von
Für den Inhalt und die Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der obi10 % des Kaufpreises im Kaufvertrag vereinbart.
gen Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Daten erheben
Im Kaufvertrag ist zusätzlich ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle zu- keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen lediglich der Oriengunsten der Hansestadt Wismar grundbuchlich zu sichern.
tierung.
Besichtigungstermin:
26.03.2014 um 15.00 Uhr
Impressum
Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Hansestadt Wismar
Herausgeber: Hansestadt Wismar,
Der Bürgermeister, Pressestelle
Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245,
23952 Wismar
Satz und Druck: ODR GmbH,
Ostsee Druck Rostock, Koppelweg 2,
18107 Rostock, Tel. 0381/776470,
www.odr-rostock.de
V. i. S. d. P.: Andreas Nielsen,
Redaktion: Petra Steffan,
Tel. 03841/251-9032, Fax 03841/2519037, [email protected]
Verteileragentur: Ralf Dunker,
Schweriner Straße 65, 19205 Gadebusch, Tel./Fax 03886/715742
Der „Stadtanzeiger“ behält sich das
Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen
der bereitgestellten Informationen
vorzunehmen.
Erscheinungsweise: 1 x monatlich, wird kostenlos an alle Haushalte
im Amtsbereich verteilt
Auflage: 27.000.
Anzeigenverwaltung:
ODR GmbH, H. Meusel,
Tel. 0381/7765711 oder 0171/2354725,
[email protected]
Der STADTANZEIGER wird innerhalb
der Stadt Wismar an alle erreichbaren
Haushalte und Firmen kostenlos verteilt.
Er kann auch per Abonnement über den
o. g. Verlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im
Rathaus und in der Tourist-Information
aus. Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar. Die
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte
der hier veröffentlichten Fotos, Bilder,
Grafiken, Texte und auch Gestaltung
liegen beim Verlag. Vervielfältigung
nur mit schriftlicher Genehmigung des
Urhebers.
Ostermarkt
in der Wismarer Markthalle
In der Zeit vom 5. bis 6. April 2014 laden über 40 Kunsthandwerker zum Oster-Kunsthandwerkermarkt in die Markthalle am
Alten Hafen ein.
Das breite Angebot reicht von österlicher Floristik über individuelle Keramik bis hin zu kunstvoll gestalteten Ostereiern in verschiedensten Formen und Farben.
Auch schon vor den Toren der Markthalle zeigen unterschiedliche Künstler ihre kunstvollen Arbeiten.
Zahlreiche Frühjahrsblüher laden zum Schauen ein. Selbstgebackener Kuchen und frischer Kaffee werden wie in den letzten
Jahren gereicht.
Der Ostermarkt ist am Samstag, 05. April in der Zeit von 10.00
bis 18.00 Uhr, und am Sonntag, 06. April von 11.00 bis 17.00 Uhr
geöffnet. Der Eintritt ist frei.
Stadtanzeiger | 22. März 2014
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Kinderseite
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1Summende dicke Necktarsammler (Mz)
2 Blaue Flüssigkeit im Füller
3 Grünes, sprießt jetzt wieder
4 Bunter Falter
5 Leckere Erfrischung
6 Gefiedertes Tier
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7Schluss
8Jungsname
9 Unsere Hansestadt
Welcher Schatten passt zum Schwedenkopf A, B oder C?
A
B
C
Finde die 7
Unterschiede!
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Stadtanzeiger | 22. März 2014
Altstadtbeirat
Förderprogramm „Soziale Stadt“ – Altstadt Wismar
Altstadtbeirat der Hansestadt Wismar
Der Altstadtbeirat ist ein Bürgergremium zur Begleitung des
Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ in der Altstadt
von Wismar.
Er hat bis zu zwölf stimmberechtigte Mitglieder aus verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und wird alle 2 Jahre
auf dem Altstadtforum gewählt. Die derzeitigen Mitglieder üben
ihre ehrenamtliche Tätigkeit mit dem Ziel aus, Ideen und Projekte zu unterstützen, die die soziale, kulturelle und wirtschaftliche
Entwicklung in der Altstadt beleben können. Die Projektideen,
die als wichtig und realisierbar eingeschätzt werden, können finanziell aus dem Verfügungsfonds gefördert werden. Das Quartiersmanagement, beim Sanierungsträger DSK sowie Vertreter der
Stadtverwaltung stehen dem Altstadtbeirat beratend zur Seite.
Der Altstadtbeirat trifft sich alle 6 bis 8 Wochen zur Beratung
und stimmt insbesondere über Anträge zur Förderung aus dem
Verfügungsfonds „Die Soziale Stadt“ ab. Altstadtbeirat aktuell - März 2014
Die im Herbst des letzten Jahres gewählten zehn Mitglieder des Altstadtbeirates, haben längst ihre Arbeit aufgenommen. Gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung und des Quartiersmanagements beraten sie
über die Bewilligung von Geldern aus dem Verfügungsfond des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“. Diese finanziellen Mittel können auf Antrag für die Förderung sozialer und kultureller
Projekte im Altstadtbereich Wismars verwendet werden. Geld verteilen
allein reicht ihnen aber nicht. Sie möchten anregen und begleiten. Es
ist wichtig Projekte zu schaffen, die dauerhaft sind, wie die Gestaltung
von Stromverteilerkästen oder die Bereitstellung von Kultursäulen für die
Plakatierung. Die Bewohner werden von ihnen unterstützt selbst für eine
attraktive Stadt aktiv zu werden.
Beispielsweise arbeitet die Bürgerinitiative Lindengarten noch immer. Die
Grundlagen dafür wurden auf dem Altstadtforum 2012 gelegt. Um den
Lebensbedingungen in unserer Stadt weiterhin eine hervorragende Perspektive zu geben, müssen wir gemeinsam anpacken, Nachbarschaften
stärken, Zusammenleben fördern und das Grundanliegen des „Programms
Soziale Stadt“ unterstützen. Dazu möchten die Mitglieder des Altstadtbeirates interessierten Bürgern ihre Arbeit näher bringen und gestalten
für Sie am 5. April 2014 einen Informationstag. Von 10:00 bis 16:00 Uhr
werden Ihnen die Mitglieder des Beirates im Treffpunkt der ABC-Straße 6
für Fragen und natürlich auch Anregungen zur Verfügung stehen.
„Wir wollen mit Ihnen ins Gespräch kommen und dem Wort „Bürgerbeteiligung“ eine Grundlage geben. Bereiten Sie gemeinsam mit uns das
diesjährige Altstadtforum im Herbst vor. Worüber sollten wir dort diskutieren? Welche Projekte anschieben? Welches Thema, das Ihnen schon
lange unter den Nägeln brennt, lässt sich mit unseren Möglichkeiten verwirklichen?“, so der Beirat. Haben Sie Ideen für die Arbeit mit Kindern,
älteren Menschen, für soziale Aktivitäten oder der Stadtgestaltung? Zur
Lebensqualität in unserer Stadt können wir gemeinsam entschieden beitragen. Vorschläge können auch gerne schriftlich eingereicht werden.
Unter Stichwort „Altstadtforum“ DSK, Hinter dem Chor 9, 23966 Wismar,
oder E-Mail an [email protected]
Stadtanzeiger | 22. März 2014
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