Stadtanzeiger 03/2014 vom 22.03.2014
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Stadtanzeiger 03/2014 vom 22.03.2014
Stadtanzeiger Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar n 03/14 n 23. Jahrgang n 22.03.2014 „Wolken, Wind und Mehr“ im Baumhaus am Alten Hafen Am Freitag, dem 11. April 2014 um 19.30 Uhr wird die Ausstellung der Hamburger Malerin Ursula Unbehaun eröffnet. Eine Einführung zu den farbenprächtigen Arbeiten gibt die Künstlerin selbst. Ursula Unbehaun hat in Hamburg an der Fachhochschule Malerei und Grafik-Design studiert. Sie war Schülerin bei namhaften Professoren und Meisterkreisschülerin bei Frau Prof. Weingärtner. Die Künstlerin wünscht sich durch ihre Arbeit einen fesselnden Dialog zwischen Bild und Betrachter. Formen und Farben sollen durch spannende Kompositionen für sich sprechen. Besondere Augenblicke gilt es, festzuhalten und auf Details aufmerksam zu machen. Vielseitig variiert sie Darstellungstechniken. Das Licht in seiner uner- schöpflichen Vielfalt regen als Schaffensimpuls die Künstlerin Ursula Unbehaun, zu zartesten Farbtönen als auch zum explosiven Farbauftrag an. Während etlicher Auslandsaufenthalte entstanden malerische Notate. Durch Einzel- und Gruppenausstellungen erwarb sich Ursula Unbehaun auch international einen Namen. Am ersten Ausstellungswochenende wird die Künstlerin im Baumhaus sein, um vor Ort zu aquarellieren. Die Ausstellung ist bis zum 4. Mai 2014 Dienstag bis Sonntag von 10.00 bis 17.00 Uhr zu sehen. Der Eintritt ist frei. Das Baumhaus ist ab Mai 2014 bis 20.00 Uhr geöffnet. Gedenkveranstaltung am 14. April 2014 Erinnerung an die Zerstörung des „Gotischen Viertels“ 1945 Earth Hour 2014 Earth Hour – Stunde der Erde Am Samstag, dem 29. März 2014 findet um 20:30 bis 21:30 Uhr wieder die WWF Earth Hour statt. Rund um den Globus werden zum achten Mal Menschen, Städte, Gemeinden und Unternehmen für eine Stunde das Licht ausschalten und so ein Zeichen für den Schutz unseres Planeten setzen. Die Hansestadt Wismar beteiligt sich in diesem Jahr auch wieder an der Aktion und wird an historischen Gebäuden das Licht abschalten wie zum Beispiel an: –– –– –– –– –– St.-Georgen-Kirche St.-Marien-Kirche St.-Nikolai-Kirche Heilig-Geist-Kirche Chor der Goetheschule. Weitere Informationen zu den Aktionen erhalten Sie unter www.wwf.de/earth-hour Anlässlich der Zerstörung des Gotischen Viertels findet am Montag, 14. April 2014 um 17.00 Uhr, in der Wismarer St.-Georgen-Kirche eine Gedenkveranstaltung statt. Das Programm der Veranstaltung gestal tet in diesem Jahr das „Morgenstern Quar tett Rostock“. Das Streichquartett spielt von Dmitri Schostakowitsch, Streichquartett Nr. 8 c-moll. Ehrengast wird der Landesbischof der Nordkirche, Gerhard Ulrich sein. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen! In dieser Ausgabe lesen Sie: Theaternachrichten / Lesung in der Stadbibliothek�����������������������������������������������������������������������������������Seite 3 Sprechtag des Bürgerbeauftragten / Fischereischein��������������������������������������������������������������������������������Seite 4 Amtliche Bekanntmachungen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������Seiten 5-7 Europa- und Kommunalwahl 2014��������������������������������������������������������������������������������������������������������������Seite 8 Immobilienausschreibung����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������Seite 9 Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers erscheint am 19. April 2014. Bürgerschaft 54. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Sitzungstermin: Donnerstag, 27.03.2014, 17:00 Uhr Ort, Raum: Bürgerschaftssaal im Rathaus, Am Markt 1, 23966 Wismar T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil 1Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft 2Einwohnerfragestunde 3 Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit 4 Personelle Veränderungen in den Ausschüssen 5Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.02.2014 6 Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft 7 Mitteilungen des Bürgermeisters 8 Anträge des Bürgermeisters 8.1 Haushaltssatzung 2014 8.2Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Hansestadt Wismar - Grünflächensatzung der Hansestadt Wismar 8.3Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2 Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen, 1. Änderung, Teilbereich 3, Abwägungs- und Satzungsbeschluss 8.4Bauleitplanung der Hansestadt Wismar – Bebauungsplan Nr. 75/09, Stadtteilzentrum Kagenmarkt, Abwägungs- und Satzungsbeschluss 8.5Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich E.-Fischer-Straße“ Öffentliche Auslegung 8.6Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark E.-Fischer-Straße“ Öffentliche Auslegung 8.7Erhöhung der jährlichen Förderung des Technischen Landesmuseums durch die Hansestadt Wismar 8.8Modernisierung/Instandsetzung Lübsche Straße 23, (ehemalige Kaufmannskompanie); Änderung des Beschlusses der Bürgerschaft zur Variantenentscheidung zur künftigen Nutzung (Drs. Nr. 0370-21/11) 9Anträge der Fraktionen u. Bürgerschaftsmitglieder 9.1Vergabe der Liegeplätze für Verkaufskutter am Alten Hafen | FÜR-WISMAR-Fraktion 9.2Einschränkung der politischen Meinungsäußerung durch den Kommunalgipfel Fraktion DIE LINKE.; FÜR-WISMAR-Fraktion 9.3Förderung des Technischen Landesmuseums (TLM) durch das Land M-V | FÜR-WISMAR-Fraktion 9.4Wismar zur fahrradfreundlichen Stadtentwickeln FÜR-WISMAR-Fraktion 9.5Wiederbesetzung der Position des Pressesprechers der Hansestadt Wismar | FÜR-WISMAR-Fraktion 9.6Aufforderung an die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sich angemessen an den Kosten für das Technische Landesmuseum phanTECHNIKUM zu beteiligen | CDU-Fraktion 9.7Information der Bürgerschaft zu Atomtransporten über den Seehafender Hansestadt Wismar Bürgerfraktion 2 9.8Einrichtung eines Depots für das phantechnikum | SPD-Fraktion 10Anfragen der Fraktionen u. Bürgerschaftsmitglieder Nicht öffentlicher Teil 11 Anfragen und Anträge 11.1Prüfung der Verwendung von Haushaltsmitteln für Gerichts- und Anwaltskosten in der Bürgerfraktion 11.2Erbbaurecht am Grundstück Professor-FregeStraße 76. Erweiterung des Nutzungszwecks und Anpassung des Erbbauzinses. 11.3 Verkauf des Erbbaurechtsgrundstücks Holzdamm 2 an den Erbbauberechtigten Öffentlicher Teil 12Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse VO/2014/0874 VO/2014/0845 VO/2014/0861 VO/2014/0864 Nach § 13 (1) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft findet im Falle einer Vertagung die Fortsetzung dieser Sitzung am darauf folgenden Donnerstag um 17 Uhr am selben Ort statt. VO/2014/0850 VO/2013/0776 VO/2013/0796 Hinweis: „In öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft sind Film- und Tonaufnahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Bürgerschaftsmitglieder in geheimer Abstimmung widerspricht. Die Medien haben die Absicht der Fertigung von Film- und Tonaufnahmen vor Beginn der Sitzung bei der Präsidentin oder dem Präsidenten anzuzeigen, damit die Bürgerschaft darüber informiert werden kann. Ohne die vorherige Information sind Film- und Tonaufnahmen nicht zulässig und werden durch den Präsidenten untersagt. Diese Regelung betrifft auch die Fertigung von Fotoaufnahmen während der Sitzung.“ Termine VO/2014/0843 der planmäßigen Sitzungen der Ausschüsse und der Bürgerschaft im Monat April 2014 (Wahlperiode 2009-2014) VO/2014/0846 VO/2014/0847 VO/2014/0855 VO/2014/0862 VO/2014/0867 Betriebsausschuss für den EVB 01.04.2014 17.00 Uhr Rathaus, Raum 28 Bauausschuss 14.04.2014 17.00 Uhr Rathaus, Raum 28 Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe 01.04.2014 18.00 Uhr Rathaus, Raum 28 Finanz- und Liegenschaftsausschuss 09.04.2014 18.15 Uhr Rathaus, Raum 28 Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung 07.04.2014 16.30 Uhr Hinter dem Rathaus 6, Raum 301 Sanierungsausschuss 10.04.2014 17.00 Uhr DSK, Hinter dem Chor 9 Verwaltungsausschuss 07.04.2014 18.00 Uhr Rathaus, Raum 28 55. Sitzung der Bürgerschaft 24.04.2014 17.00 Uhr Rathaus, Bürgerschaftssaal VO/2014/0868 VO/2014/0869 VO/2014/0870 Rechnungsprüfungsausschuss (nicht öffentlich) 17.04.2014 18.00 Uhr Rathaus, Raum 119 Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Die aktuelle Terminübersicht, die Tagesordnungen und weitere Informationen über die Bürgerschaft finden Sie auf www.wismar.de/bürgerschaft. VO/2014/0871 VO/2014/0872 Kinder- und Jugendparlament Termine des KiJuPa im April 2014: VO/2014/0873 6. Beratungsrunde 08.04.2014, 17 Uhr, Rathaus, Raum 125/126 8. Sitzung des KiJuPa 22.04.2014, 17 Uhr, Rathaus, Raum 28 Weitere Termine unter www.kijupa-wismar.de/termine! Stadtanzeiger | 22. März 2014 Freizeit Theaternachrichten Das denkende Herz – Aus den Tagebüchern von Etty Hillesum „De Chorprow“ Fritz-Reuter Bühne Schwerin, Farce von Dietmar Bittrich Plattdeutsch von Gerd Meier Freitag, 4. April, 19.30 Uhr, Spielort: Kammerbühne „Der große und der kleine Klaus“ Handpuppenspiel nach dem Märchen von Hans Christian Andersen Samstag, 5. April, 16.00 Uhr, Spielort: Kammerbühne „Die Überrübe – Es war einmal ein Hase...“ Eine Hasengeschichte ab 4 Jahren, Puppentheater mit Martha Olejko Sonntag, 6. April, 16.00 Uhr, Spielort: Kammerbühne Mi u. Do, 9. u. 10. April, jeweils um 9.30 Uhr, Spielort: Kammerbühne „Skonto – Monolog zum Geldverdienen“ Dirk Möller im Lustspiel von Gerhard Schilling Freitag, 25. April, 19.30 Uhr, Spielort: Kammerbühne „Tatort Bücherregal“ Schauspiel nach einem Stück von Markus Mohr Es spielen und musizieren Schüler der Musikschule Wismar in Zusammen arbeit mit dem Theater Wismar Sonntag, 4. Mai, 16.00 Uhr, Spielort: Kammerbühne Karten erhalten Sie im Theater der Hansestadt Wismar, 03841/326-0415 sowie in der Tourist-Information, 03841/251-3015. „Unterwegs“ Ausstellung im Baumhaus Am Alten Hafen Der Mensch, das Wesen ist der Inhalt der Arbeiten. Die Übergänge, die Transformationen, das „sich verwandeln“ bei den Insekten, Pflanzen, aber auch bei den Menschen, ist eine sich immer wiederholende Form des Neuwerdens. „Ich versuche mit meinen Objekten und Skulpturen diese neuen Daseinsformen aus den Zwischenwelten sichtbar zu machen. Eine Form meiner Arbeiten - das Finden, die wertlosen, unbrauchbaren Dinge, die einen Teil in mir ansprechen, die mich neugierig machen und zum Experimentieren anregen. Manches liegt lange im Atelier und muss erst bebrütet werden. Anderes ist in sich schon in Form und benötigt nur noch einen Sockel. Das Sammeln und Transformieren ist ein Teil meines Lebens, aber eher zufällig und nicht beabsichtigt.“; so die Künstlerin über Ihre Gedanken zu einigen Arbeiten. Die Ausstellung ist bis zum 6. April 2014 bei freiem Eintritt dienstags bis sonntags in der Zeit von 10-17 Uhr geöffnet. „Überspannte Bögen“ im KUNSTRAUM St. Georgen Werke von Katja Pfeiffer Die Einzelausstellung „Überspannte Bögen“ im KUNSTRAUM St. Georgen präsentiert eine Auswahl an Arbeiten der Künstlerin, die sich mit dem Provisorischen in der städtischen Architektur auseinandersetzen. Provisorien sind in unserer gebauten Umwelt zahlreich geworden und viele der temporär gedachten Übergangslösungen werden ungewollt zum Dauerzustand. Solche „Providurien“ bilden für Katja Pfeiffer einen unerschöpflichen Fundus an Inspirationsquellen. Seit vielen Jahren bezieht sie sich in ihren Werken auf Prozesse des Übergangs, wobei ihrem Interesse stets ein kritischer und humorvoller Blick hinter die Fassaden auf den Kon struktions- und Gestaltungswillen des Menschen zugrunde liegt. Die Ausstellung ist täglich von 11-16 Uhr, ab April täglich von 10-18 Uhr geöffnet und bis zum 21. April zu sehen. Wismar – Etty Hillesum, geboren am 15. Januar vor 100 Jahren in einer jüdischen Familie in den Niederlanden, fühlte sich keiner Religion zugehörig. Als 27-jährige Studentin beginnt sie mit dem Tagebuchschreiben. In den zweieinhalb Jahren bis zu ihrer Deportation 1943 macht sie plötzlich erstaunliche Erfahrungen mit dem christlichen Glauben. Auf überaus einfache Weise wird sie überwältigt von der Begegnung mit Gott. Und so schreibt sie im September 1942: „Das ist eigentlich unsere einzige moralische Aufgabe: In sich selbst große Flächen urbar machen für die Ruhe, für immer mehr Ruhe, so dass man diese Ruhe wieder auf andere ausstrahlen kann. Und je mehr Ruhe in Die Musikerin Susanne Erhardt den Menschen ist, desto ruhiger wird und die Schauspielerin Elisabeth es auch in dieser aufgeregten Welt Richter-Kubbutat sein.“ Ihre Beziehung und ihre Liebe zu Gott ermöglichen ihr trotz aller Angst eine große Zugewandtheit und Liebe zu anderen bedrohten Menschen und Hoffnungen für eine gerechte Welt nach dem Krieg. Am 7. April, 19.30 Uhr liest die Schauspielerin Elisabeth Richter-Kubbuttat Texte aus den Tagebüchern dieser großen Mystikerin des 20. Jahrhunderts im Zeughaus in der Ulmenstraße 15. Begleitet wird sie dabei von Susanne Erhardt auf der Flöte und der Klarinette. Zu dieser Kooperationsveranstaltung der Evangelischen Akademie der Nordkirche, Rostock, der Stadtbibliothek und der Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Wismar und dem Frauenwerk der Nordkirche in MV gibt es ab sofort Karten für 4 € in der Stadtbibliothek Wismar. Restkarten gibt es zum Preis von 6 € an der Abendkasse. Vorbestellungen werden entgegen genommen unter Tel. 03841/251-4020 oder [email protected]. Veranstaltungen in der Umgebung „Skulptur – Farbgrafik“ Gezeigt werden Skulpturen von Wolfgang Friedrich, Karl Menzen und Farbgrafiken von Falko Behrendt, im Schloss Wiligrad bei Lübstorf, bis zum 21. April. Schloss Willigrad: Di-Sa 10-17 Uhr und So 11-17 Uhr. Samstag, 05. April, 14.00 Uhr Ostermarkt mit den Schimmer Landfrauen vor dem Landfrauentreff in Schimm Sonntag, 06. April, 14.00 Uhr Kaffeetanz in der Gaststätte „Zur Kegelbahn“ Lübow mit DJ Erny und DJ Schnier, Eintritt: 10 € inkl. einer Tasse Kaffee, einem Stück Kuchen sowie einem Getränk Samstag, 19 April, 16.00 Uhr Die Freiwillige Feuerwehr Losten lädt zum Osterfeuer am Gerätehaus in Losten ein, für das leibliche Wohl ist gesorgt und für die Kleinen gibt es eine Überraschung vom Osterhasen! Stadtanzeiger | 22. März 2014 Samstag, 19. April, 18.00 Uhr Osterfeuer in Groß Stieten mit Osterüberraschung für die Kleinen, gastronomischer Versorgung und Musik für alle Mittwoch, 30. April, 18.00 Uhr Maibaumsetzen in Groß Stieten ab 20.00 Uhr „Tanz in den Mai“ im Dorfgemeinschaftshaus Donnerstag, 01. Mai, 09.30 Uhr Eröffnung des „Kulturradweges vom Schweriner See bis zur Ostsee“ mit einer Sternfahrt nach Jamel. Start ist am Bahnhof in Bad Kleinen. Der Weg ermöglicht den Besuch von Kunst- und Kulturhighlights im Landkreis, wie das Künstlerdorf Dambeck, die Fahrradkirche in Friedrichshagen, das Schloss Plüschow, die Steinzeitgräber Everstof, Kunst am Weg Kapelle Weitendorf und die Dorfkirche in Proseken. 3 Dit & Dat Friedhofsgeflüster „Fuchs sein, ELSTER nutzen“: Wegen des großen Erfolges bietet Frau Dr. Kretschmer auch in diesem Jahr ihre abendliche Führung über den Friedhof Wismar an. Bei einem kleinen Rundgang zu historischen Gräbern werden die Besucher über Sitten und Gebräuche unserer Vorfahren und ihrem Aberglauben informiert. Frau Dr. Kretschmer möchte das Thema Sterben näher bringen und zum Nachdenken, Schmunzeln und Diskutieren anregen. Samstag, 05. April 2014, 19:00 Uhr Für 2014 sind insgesamt drei Führungen geplant. Weitere Termine: Freitag, 11.07.2014, 22:00 Uhr und Samstag, 18.10.2014, 19:00 Uhr Unter diesem Motto veranstaltet das Finanzministerium MecklenburgVorpommern eine landesweite Informationskampagne zur Förderung der Elektronischen Steuererklärung (ELSTER). Ziel der Werbemaßnahme ist es, den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile des ELSTER-Verfahrens zu erläutern und die Akzeptanz der elektronischen Steuererklärung zu erhöhen. Am 14.03.2014 in der Zeit von 10-17 Uhr und am 15.03.2014 in der Zeit von 09:30 bis 15:30 Uhr findet hierzu eine Informationsveranstaltung im MEZ in Gägelow statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Informationsveranstaltung herzlich eingeladen. Die Vertreter des Finanzamtes Wismar informieren Sie vor Ort. Feierabendspaziergang mit Vogelstimmenbestimmung Tanz in den Mai Kartenvorverkauf ab 7. April in der Tourist-Information Wegen des alten Baumbestandes und der Ruhe stellt sich auf dem WisDie Veranstaltungszentrale der Hansestadt Wismar präsentiert am Mittmarer Friedhof eine Vielzahl heimischer Vögel ein. Herr Ulf Bähker vom Naturschutzbund M-V (NABU) lädt alle Interessier- woch, dem 30. April 2014 in der Alten Reithalle (Zum Festplatz) den ten zu einem Spaziergang ein, bei dem die Avifauna entdeckt und erkannt „Tanz in den Mai“ mit der Band „Baltic-Rock-Bonanza“. Karten zum Preis von 15 € zzgl. Vorverkaufsgebühr können ab dem 7. Apwerden kann. Das Mitbringen von Bestimmungsbüchern und Ferngläsern ril 2014 im Rathaus, Tourist-Information Wismar, Am Markt 1, montags wird empfohlen. bis samstags 9-18 Uhr und sonntags 10-16 Uhr, erworben werden. Montag, 14. April 2014 um 17:00 Uhr Der Veranstalter bittet für den NABU um eine Spende von 2,00 €. Kurs zum Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit mit abschließender Prüfung Anbieter: Team Bodden-Angeln / Jens Feißel Lehrgangszeiten: Freitag: Samstag: Sonntag: Lehrgangsort: 08.03.2014 17:00 bis 21:00 Uhr 29.03.2014 09:00 bis 15:00 Uhr 30.03.2014 09:00 bis 15:00 Uhr Rathaus Wismar / Raum 28 Anmeldungen über:Angelshop Staack, ABC-Str. 7, Tel: 03841/212078 oder: [email protected] Prüfungstermin: Samstag, 05. April 2014, 9:00 Uhr im Rathaus Der benannte Prüfungstermin ist vorbehaltlich und abhängig von der Teilnehmerzahl. Prüfungsbehörde für die Abnahme der Fischereischeinprüfung ist das Bürgerbüro der Hansestadt Wismar. Hier erhalten Sie auch das Anmeldeformular für die Prüfung. Bewerber für die Fischereischeinprüfung können sich bis spätestens 31.03.2014 im Bürgerbüro der Hansestadt Wismar anmelden. Im Bürgerbüro ist die Broschüre „Fischereischeinprüfung“ erhältlich, in der auf die Vorbereitung und Durchführung dieser Prüfung eingegangen wird. Sie enthält einen Fragekatalog der Prüfungsfragen, Lehrinhalte und nützliche Literaturhinweise. Die Broschüre kostet 3,00 €. Sie erreichen das Bürgerbüro im Rathaus zu folgenden Sprechzeiten: Montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr. 4 Sprechtag des Bürgerbeauftragten Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, wird am 15. Mai 2014 einen Sprechtag in Wismar durchführen. Seine Aufgabe ist es, Bürgern zur Seite zu stehen, die ihre Rechte durch das Handeln der öffentlichen Verwaltung verletzt sehen. Auch soll er Bürger in sozialen Angelegenheiten beraten und unterstützen. Diese Anliegen können persönlich am Sprechtag herangetragen werden. Der Sprechtag findet im Rathaus der Hansestadt Wismar, Am Markt 1, statt. Die Bürger werden um telefonische Anmeldung an das Büro des Bürgerbeauftragten in Schwerin, Telefon 0385-5252709 gebeten. Notwendige Unterlagen, wie Bescheide und Schriftwechsel mit den Behörden, sollten mitgebracht werden. Der Bürgerbeauftragte wurde vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern gewählt und ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig. Nicht tätig werden darf der Bürgerbeauftragte, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist oder die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung begeht wird. Fest der Demokratie 2014 Die Initiative „Neugierig.Tolerant.Weltoffen“, zahlreiche Unterstützer und Bürgermeister Thomas Beyer laden alle Bürger und Bürgerinnen der Hansestadt Wismar und der Region herzlich zum „Fest der Demokratie“ ein. Unter dem Motto „Gesicht zeigen“ findet am 26.04.2014 von 10-16 Uhr, am Alten Hafen die Veranstaltung statt. An mehr als 20 Ständen werden sich Vereine, Initiativen, Parteien und Projekte vorstellen, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Auf der Bühne werden Bands, Musiker und Tanzgruppen für ein abwechslungsreiches Programm sorgen. Die Initiative wurde 2007 ins Leben gerufen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.neugierig-tolerant-weltoffen.de Stadtanzeiger | 22. März 2014 Bekanntmachungen Information zum Karfreitag Baustellenreport Das Ordnungsamt weist bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen am Karfreitag, dem 18. April 2014 auf folgende Rechtslage hin: Deckeninstandsetzung Landesstraße 12 Dr.-Leber-Straße (Bereich Turnerweg bis Kanalstraße mit Anschluss Parkplatz) Verbotene Veranstaltungen Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern –FTG M-V-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 2002 (GVOBl. M-V 2002, S. 145) einschließlich erfolgter Änderungen sind am Karfreitag in der Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr verboten: –– öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, öffentliche Aufund Umzüge und öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, wenn und soweit sie den Gottesdienst unmittelbar stören, –– alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt. Verbot von Sport-, Tanz- und sonstigen Veranstaltungen Gemäß § 6 Abs. 1 FTG Mecklenburg-Vorpommern sind am Karfreitag ganztägig verboten: –– öffentliche sportliche Veranstaltungen. Gemäß § 6 Abs. 2 FTG Mecklenburg-Vorpommern sind am Karfreitag von 0:00 Uhr bis Karsonnabend 18:00 Uhr verboten: –– öffentliche Tanzveranstaltungen, –– Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schankund Speisebetrieb hinausgehen, –– der Betrieb von Spielhallen. Zuwiderhandlungen gegen § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 2002 (GVOBl. M-V 2002, S. 145) einschließlich erfolgter Änderungen sind Ordnungswidrigkeiten. Diese können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. Hansestadt Wismar – Der Bürgermeister Ordnungsamt Das Bauvorhaben, welches im Jahr 2013 begonnen wurde, umfasst den Ausbau der Landesstraße 12 im Teilbereich der Ortsdurchfahrt Wismar, beginnend am Turnerweg aus Richtung Schwerin kommend und endend am Knotenpunkt Kanalstraße in Richtung Rostock. Die Gesamtlänge der Baustrecke beträgt ca. 304 m. Die Baumaßnahme wird in zwei Baufelder geteilt. Vollausbau der Nebenanlagen und Deckeninstandsetzung der Fahrbahn. Darüber hinaus muss die Zufahrt zum Parkplatz in der Dr.-Leber-Straße zur lagemäßigen Anpassung im Vollausbau umgesetzt werden. Im Baubereich der Landesstraße 12, einschließlich der Zufahrt zum Parkplatz in der Dr.‑Leber-Straße, werden Fahrbahnteiler, Radwege, Gehwege, Entwässerungsanlagen und die Verkehrsausstattung erneuert. Die Zufahrt zum Parkplatz soll künftig durch eine abgestimmte Lichtsignalanlage betrieben werden. Im Zuge des Ausbaus der Verkehrsflächen werden in den neuen Nebenanlagen auch die Anlagen zur Straßenbeleuchtung durch die Hansestadt teilweise erneuert bzw. ergänzt. Des weiteren wurde und wird für die Entwässerung der Fahrbahn der Landesstraße 12 und der Flächen der Nebenanlagen ein neuer Regenwasserkanal hergestellt. Im Vorfeld der Straßenbauarbeiten fanden im Jahr 2013 Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten an den Ver- und Entsorgungsmedien der Stadtwerke Wismar GmbH und dem Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar im Baubereich statt. Ab dem 05. März 2014 werden die Kanal- und Straßenbauarbeiten im Bereich der Fahrstreifen Richtung Hochbrücke und der südlichen Nebenanlage in der Dr.-Leber-Straße von Haus Nr. 26 bis zur Einmündung Kanalstraße weitergeführt. Zur Durchführung der Tief- und Straßenbauarbeiten wird der rechte Fahrstreifen und die Nebenanlage im Baubereich von der Kreuzung Turnerweg bis zur Einmündung Kanalstraße für ca. 6 bis 8 Wochen voll gesperrt. Fußgänger und Radfahrer können als Umleitung die neue Nebenanlage auf der Seite der Sektkellerei nutzen. Die Waschstraße und die Tankstelle im Bereich der Dr.-Leber-Straße sind über die vorhandenen Zufahrten in der Kanalstraße und Podeusstraße anfahrbar. Nach Herstellung der neuen rechten Nebenanlage kommt es zur eigentlichen Deckeninstandsetzung der Fahrbahn der Landesstraße 12. Hierfür wird die vorhandene Asphaltdeckschicht zwischen den Bordanlagen abgefräst und mit einer neuen Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht belegt. Die Bauausführung Asphaltarbeiten muss unter Vollsperrung der jeweiligen Fahrbahn stadtauswärts bzw. stadteinwärts erfolgen. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist für Anfang Juni 2014 angedacht. Verschiebung der Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar Öffentliche Bekanntmachung Aufgrund der Osterfeiertage gibt es einige Terminverschiebungen bei der Abfallentsorgung. Die Hansestadt Wismar hat über ihre Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts sowie über ihre Eigenbetriebe einen Bericht mit Informationen per 31.12.2012 erstellt. In der Woche vor Ostern wird die Behälterleerung vom 18.04.2014 (Karfreitag) auf Donnerstag, den 17.04.2014 vorgezogen. Die Abfallentsorgung vom 21.04.2014 (Ostermontag) wird am 22.04.2014 nachgeholt. Alle anderen Entsorgungstage verschieben sich auch um einen Tag nach hinten. Die Abfalltonnen, die ansonsten freitags entleert werden, werden somit am Samstag den 26.04.2014 entleert. Diese Änderung gilt für Restabfall, Biotonne und die blaue Tonne. Im Interesse einer sauberen Stadt, bitten wir die Terminverschiebung zu beachten. Der EVB wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein Frohes Osterfest. Gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern kann jeder Einsicht in den Bericht nehmen. Der Beteiligungsbericht 2012 ist für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf der Website der Hansestadt Wismar abrufbar. Sie finden ihn unter www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen. Für inhaltliche Nachfragen können Sie sich an die Beteiligungsverwaltung der Hansestadt Wismar, Großschmiedestraße 11-17, Telefon: 03841/251-3004 bzw. -3003 wenden. Stadtanzeiger | 22. März 2014 5 Bekanntmachungen Bekanntmachung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage Aufgrund des § 10 des Gesetzes zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LöffG M-V), vom 18. Juni 2007 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 7128 – 1) in Verbindung mit § 5 der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsverordnung – BädVerkVO M-V) vom 13. Juli 2010 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 7128-2-4) wird durch den Bürgermeister der Hansestadt Wismar festgelegt: Im nachstehend aufgeführten historischen Altstadtbereich der Hansestadt Wismar dürfen am Sonntag, den 13. April, 27. April, 11. Mai, 25. Mai, 01. Juni, 22. Juni, 06. Juli, 20. Juli, 03. August, 17. August, 31. August, 07. September und 28. September 2014 Verkaufsstellen geöffnet sein: Ort: Historische Altstadt (begrenzt durch Am Hafen, Wasserstraße, Bahnhofstraße, Dr.-Leber-Straße, Dahlmannstraße und Ulmen straße einschließlich Holzhafen) Verkaufszeitraum:13.00 bis 18.00 Uhr Auf die Beschäftigtenschutzregelungen nach § 6 Bäderverkaufsverordnung (BädVerkVO M-V) wird verwiesen. Ohne gültige Gebührenmarke keine Abfallentsorgung In den vergangenen Wochen sind den Eigentümern die Gebührenbescheide mit den Gebührenmarken für 2014 zugestellt worden. Wir bitten Sie, sofern noch nicht geschehen, die Marken umgehend sichtbar auf den Abfallbehältern anzubringen. Ab dem 24.03.2014 werden nur noch Behälter geleert, die eine gültige Gebührenmarke haben. Bei dieser Gelegenheit weist der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar nochmals daraufhin, dass sich der Deckel der Abfalltonne schließen lassen muss, ohne dass die Abfälle in den Behälter gepresst, gestampft oder eingeschlämmt werden. Bei Überfüllung der Abfallbehälter, d.h. wenn der Deckel nicht geschlossen werden kann bzw. Müllbeutel oder -säcke neben der Tonne abgestellt werden, bleiben diese stehen und die Tonne wird nicht geleert. Wir bitten um Verständnis, dass die Abfalltonnen stehen bleiben, wenn satzungswidrig gehandelt wird. Diese „Volumenerweiterung“ der Abfalltonne geht zu Lasten aller Gebührenzahler in der Hansestadt Wismar, da ja nur für das Volumen der entsprechenden Abfalltonne bezahlt wird und die Entsorgung des „zusätzlichen“ Abfalls von allen mit bezahlt werden muss. Bei kurzzeitig erhöhtem Abfallaufkommen im Haushalt, wenn z. B. alte Tapeten entsorgt werden müssen, nutzen Sie bitte den amtlichen Abfallsack der Hansestadt Wismar. Dieser kann dann am Entsorgungstag neben die Restabfalltonne gestellt werden und wird vom EVB mitgenommen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter 749-204 (Frau Adler) oder 749-205 (Herr Zeugner) an den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar. Öffentliche Ausschreibungen der Hansestadt Wismar Die Anzeige über beabsichtigte Öffentliche Ausschreibungen der Hansestadt Wismar gemäß VOB/A und VOL/A erfolgt nur noch 1.auf dem Portal der Hansestadt Wismar unter der Rubrik: www.wismar.de/Aktuelles/Ausschreibungen 2. in den Fachverlagen (Submissionsanzeiger und Subreport). Die Veröffentlichung der Ausschreibungen erfolgt, wie bisher, auf dem Ver gabeportal deutsche eVergabe: www.vergabe-mecklenburg-vorpommern.de 6 Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg vom 22. März 2014 Abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams im Rahmen des Regio nalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM, 2011) und zum Entwurf des dazugehörigen Umweltberichtes Am 02. Oktober 2013 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beschlossen, eine abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams gemäß § 9 Abs. 3 LPlG i.V.m. § 7 Abs. 3 LPlG durchzuführen. Ausschließlich folgender ausgewählter Inhalt des RREP WM, 2011 ist Gegenstand der abschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung: Eignungsgebiet Windenergieanlage Groß Krams (Nr. 32): Ergänzung entsprechend der im „Abschlussbericht zur Eignungsprüfung einer Potentialfläche für die Windenergieerzeugung im Untersuchungsgebiet Groß Krams“ (Stand 24.07.2013) bewerteten Planflächen der Stufen 0, 1 und 2. Alle Personen, die von den Planungen betroffen werden, und alle Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen können zur Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergieanlage Groß Krams im Rahmen des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM, 2011) und zum Entwurf des dazugehörigen Umweltberichtes Stellung nehmen. Die öffentliche Auslegung des ausgewählten Inhaltes des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg und des Entwurfes des dazugehörigen Umweltberichtes findet in der Zeit vom 24. März 2014 bis zum 19. Mai 2014 statt und erfolgt im Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in Schwerin sowie in den Verwaltungen der Ämter und amtsfreien Städte und Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg, der kreisfreien Stadt Schwerin und in den Landratsämtern LudwigslustParchim und Nordwestmecklenburg. Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten. Darüber hinaus sind der ausgewählte Inhalt des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg und des Entwurfes des dazugehörigen Umweltberichtes im Internet unter http://www.raumordnung-mv.de sowie unter http://www.westmecklenburg-schwerin.de einsehbar bzw. als Download verfügbar. Hinweise und Anregungen sind innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu richten an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg Schloßstr. 6-8 | 19053 Schwerin | [email protected]. Vorzugsweise können Stellungnahmen zum ausgewählten Inhalt des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg und zum Entwurf des dazugehörigen Umweltberichtes innerhalb der Auslegungsfrist elektronisch im Rahmen der Online-Beteiligung unter http://www.raumordnung-mv.de oder http://www.westmecklenburg-schwerin.de abgegeben werden. Es wird gebeten, Änderungs- und Ergänzungshinweise den jeweiligen Kapiteln zuzuordnen und möglichst eindeutige Formulierungsvorschläge für Veränderungen und Ergänzungen bzw. für kartographische Korrekturen zu unterbreiten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt. gez. Rolf Christiansen Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg Stadtanzeiger | 22. März 2014 Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bauarbeiten im Zierower Weg werden weitergeführt Betrifft: Bebauungsplan Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“, 2. Änderung Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Geltungsbereich der 2. Änderung besteht aus zwei Teilbereichen. Sie werden wie folgt begrenzt: Teilbereich 1 im Nordosten: durch die Straße Zum Walfisch im Süden:durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundtücke am Krabbenweg im Westen:durch die öffentliche Ausgleichsfläche zum Grundstück Marktkauf Teilbereich 2 im Norden:durch die Straße Rochenweg und die öffentliche Parkanlage um den Teich Zierower Weg/An der Niederung im Osten:durch den Garagenkomplex Zierower Weg/Erwin-FischerStraße im Süden: durch die Straße Tümmlerweg im Westen: durch die Straße Zum Walfisch Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in ihrer Sitzung am ge 27.02.2014 bil ligte und zur Auslegung bestim mte Entwurf der 2. Änderung des Beb auu ngsplanes Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“ sowie die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 31.03.2014 bis einschließlich 06.05.2014 während der Dienststunden Montag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 26/92, 2. Änderung unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Es wird des weiteren darauf hingewiesen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26/92 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird. Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Zusätzlich zur o.g. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt sind diese für die Zeit der Auslegung im Internet unter www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar. Es besteht während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, einen Gesprächs termin mit der zuständigen Mitarbeiterin (Frau Prante, Tel. 03841/251-6024) zu vereinbaren. Am Donnerstag, den 08.05.2014 findet um 15.00 Uhr im Bauamt, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Erörterungsgespräch zu den Planunterlagen statt. Der 2. Teilabschnitt des Ausbaus des Zierower Weges ist am 24. Februar 2014 mit den Kanalbauarbeiten im Kreuzungsbereich Erwin-FischerStraße/Zierower Weg begonnen worden. Für die Erneuerung der Schmutzund Regenwasserkanalisation im Kreuzungsbereich sind 4 Wochen geplant. Danach wird die Fahrbahn im Kreuzungsbereich provisorisch mit Asphalt befahrbar wieder hergestellt. Aufgrund des eingeschränkten Bauraumes in diesem Abschnitt werden die Kanalbauarbeiten unter Vollsperrung durchgeführt. Der Anlieger- und Lieferverkehr des Zierower Weges, Am Klingenberg und An der Niederung werden in dieser Zeit über die Zierower Landstraße geleitet. Für den Linienbusverkehr entfallen die Ersatzhaltestellen in der ErwinFischer-Straße und in der Bruno-Tesch-Straße. Die Buslinien C und D verkehren von der Rudolf-Breitscheid-Straße über die Lübsche Straße und den Kreisverkehr in den Ostseeblick. Alle Haltestellen bis zur Endhaltestelle Neptunring werden angefahren. Von dort führt der Weg in umgekehrte Richtung zurück. Die Linie A fährt – wie bereits während der Bauarbeiten im 1. Teilabschnitt – von der Rudolf-Breitscheid-Straße über die Lübsche Straße zur Ersatzhaltestelle auf dem Marktkauf-Gelände und von dort weiter nach Gägelow. Die Schulwegführung wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt. Nach Herstellung der Schmutz- und Regenwasserkanäle im Kreuzungsbereich Erwin-Fischer-Straße/Zierower Weg werden die Tiefbauarbeiten im Zierower Weg weitergeführt. Wie die bauausführende Firma aus Lübz mitteilt, werden die Tiefbauarbeiten in zwei Abschnitten gleichzeitig beginnen. In dieser Zeit werden mehrere Umleitungsstrecken für die Anlieger des Zierower Weges, An der Niederung und Am Klingenberg angeboten, die je nach Baufortschritt rechtzeitig ausgeschildert und in der örtlichen Presse mitgeteilt werden. Vorgesehen sind dabei folgende Umleitungsstrecken: Am Klingenberg – Erwin-Fischer-Straße über die Wendeanlage (durch Rückbau der Treppe und Schaffung einer Rampe) Am Klingenberg – Tannenweg – Marktkaufgrundstück (parallel zur Giebelseite „Roller“) – Ausfahrt Zierower Weg Walfisch – Marktkaufgrundstück (parallel zur Giebelseite „Roller“) – Ausfahrt Zierower Weg Die Buslinien verkehren nach Abschluss der Tiefbauarbeiten im Kreuzungsbereich Erwin-Fischer-Straße/Zierower Weg wieder über die Ersatzhaltestelle in der Erwin-Fischer-Straße und über die Ersatzhaltestelle in der Bruno-Tesch-Straße. Das Bauamt und der Baubetrieb bitten um Verständnis der Anwohner, da Einschränkungen und Behinderungen, insbesondere beim Befahren der Grundstücke, unumgänglich sein werden. Die Betroffenen haben Gelegenheit zur Klärung persönlicher Anliegen jeden Dienstag um 14:00 Uhr mit der Bauleitung im Baustellencontainer diese zu besprechen. So ist gesichert, dass Vorort durch persönlichen Kontakt Anliegen schnell und möglichst unbürokratisch geklärt werden. Die geplanten Rohrverlegungsarbeiten zur Erneuerung der Wasserversorgungsleitung, der Erneuerung der Regen- und Schmutzwasserleitung sowie die Wiederherstellung der Oberflächen An der Niederung werden zu Einschränkungen in der Befahrung der Grundstücke führen. Es ist deshalb von der Stadtwerke Wismar GmbH sowie vom Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar geplant, mit den Bürgern Gespräche zu führen, um die bevorstehenden baulichen Maßnahmen und einzuplanenden Zeiträume zu erläutern. Alle am Bau Beteiligten sind sich sicher, das die im September 2014 fertig zu stellende Straße das Wendorfer Stadtbild erheblich aufwertet und die Verkehrsqualität verbessert, wie der bereits in Teilen fertig gestellte Abschnitt verrät. Stadtanzeiger | 22. März 2014 7 Bekanntmachungen Europa- und Kommunalwahl 2014 Bekanntmachung an die Parteien zur Unterbreitung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, werden die Europawahl, die Kreistagswahl, die Wahl des Landrats oder der Landrätin und die Bürgerschaftswahl gemeinsam durchgeführt. Für die 28 Wahlvorstände und 4 Briefwahlvorstände benötigt das Wahlamt der Hansestadt Wismar mehr als 320 wahlberechtigte Damen und Herren, denen eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand übertragen werden kann, wie es im § 4 Europawahlgesetz (EuWG) i.V.m. § 11 Bundeswahlgesetz (BWG) und § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vorgesehen ist. Insoweit fordere ich die Parteien und Wählergruppen gemäß § 4 EuWG i.V.m. § 9 BWG und § 13 [M1]LKWG M-V LLauf, mir bis zum 11.04.2014 Wahlberechtigte als Mitglieder für die Tätigkeit in den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen der Hansestadt Wismar vorzuschlagen. Die vorgeschlagenen Wahlberechtigten dürfen gem. § 4 EuWG i.V.m. § 9 Abs. 3 des BWG bzw. § 7 Abs. 3 und 4 LKWG M-V nur in einem Wahlorgan Mitglied sein und nicht als Wahlbewerber oder als Vertrauensperson bzw. deren Stellvertreter für Wahlvorschläge auftreten. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben nach § 4 EuWG i.V.m. § 11 BWG und § 12 Abs. 1 des LKWG M-V ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Muster über die Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand der Hansestadt Wismar 8 Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass jede und jeder Wahlberechtigte zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet ist. Das Ehrenamt darf gemäß § 4 EuWG i.V.m. § 11 BWG und § 9 der Europawahlordnung (EuWO) bzw. § 12 Abs. 2 LKWG M-V nur aus den dort aufgeführten wichtigen Gründen abgelehnt werden. Die Ablehnung eines solchen Ehrenamtes ohne wichtigen Grund stellt gem. §§ 4 und 5 Abs. 4 EuWG i.V.m. § 49 a Abs. 1 BWG bzw. § 70 LKWG M-V eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden. Gemäß § 12 Abs. 1 LKWG M-V haben die Mitglieder von Wahlorganen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Entschädigung beträgt 35 € für Beisitzer, 40 € für den stellv. Wahlvorsteher sowie stellv. Schriftführer und 45 € für Wahlvorsteher und Schriftführer. Die Vorschläge schicken oder faxen Sie bitte nach anliegendem Muster an: Hansestadt Wismar – Wahlamt – PF 12 45, 23952 Wismar, Fax: 03841/251 777-3225. Oder kommen Sie doch einfach vorbei – Wahlamt, Scheuerstraße 2 (Sitz des Ordnungsamtes). Für weitere Nachfragen und Auskünfte steht Ihnen die Mitarbeiterin der Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Wismar, Frau Rudolfs, Tel. 251-3220 zur Verfügung. Online-Bewerbung senden Sie bitte an [email protected] . Frank Brosig Gemeindewahlleiter Stadtanzeiger | 22. März 2014 Ausschreibungen Ausschreibung nach Konzept Ausschreibung eines kommunalen Grundstückes im Sanierungsgebiet „Altstadt“ Zum Verkauf wird folgende Liegenschaft zum Zwecke der Sanierung angeboten: Baustraße 26, 23966 Wismar Zentrale Lage in der südlichen Altstadt, Grundstücksgröße 124 m², vollständig bebaut ca. 380 m² Nutzfläche leerstehend, 1 Garage vermietet Kaufpreis: 67.000,00 Euro Interessenten werden gebeten, schriftliche Bewerbungen unter Beifügung Ihres Nutzungs-/Planungskonzeptes (möglichst mit Skizzen) bis zum 28.04.2014, es gilt das Datum des Eingangsstempels, bei der Hansestadt Wismar Amt für Zentrale Dienste, Abt. Liegenschaften Großschmiedestraße 11-17 | 23966 Wismar einzureichen. Der Umschlag muss die deutlich lesbare Aufschrift tragen „Bewerbung Grundstück Baustraße 26 – Nicht öffnen!“ Bei Eingang mehrerer Bewerbungen erfolgt die Auswahl durch ein Fachgremium. U. a. werden folgende Bewertungskriterien berücksichtigt: –– Umsetzung der städtebaulichen und denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen Zielstellung –– Selbstnutzung vor Fremdnutzung, Wohnnutzung und nicht störende Gewerbenutzung im Erdgeschoss (Art der Gewerbenutzung) Wesentliche Grundlagen, die zu beachten sind: –– Finanzierung der Investition –– Erhaltungs-, Gestaltungs-, Sanierungssatzung und Denkmalbereichs –– Wohnsitz oder Arbeitsplatz innerhalb der Hansestadt verordnung. –– Planungsrechtliche Gegebenheiten § 34 BauGB Es besteht jedoch kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages oder –– Allgemeines Wohngebiet Aufwendungsersatz bei Nichtberücksichtigung. Vor dem Kaufvertragsabschluss ist ein Finanzierungsnachweis über das Gesamtprojekt vorzuleDie Liegenschaft wird zum o.g. Grundstückspreis angeboten. Alle mit der gen. Bewerbungen, die nach o. a. Termin eingehen, werden nicht berückVeräußerung verbundenen Kosten trägt der Käufer (einschließlich der sichtigt. Kosten dieser Veröffentlichung und des Wertgutachtens). Auskünfte erteilt die Verkaufsbedingungen: Der Bauantrag ist innerhalb eines Jahres einzureichen. Die Sanierung des Abteilung Liegenschaften, Gebäudes ist innerhalb von fünf Jahren abzuschließen. Dieses gilt jeweils Frau Zingelmann, Tel.: 03841/251-1513 ab Beurkundung. Zur Sicherung dieser Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Für den Inhalt und die Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der obi10 % des Kaufpreises im Kaufvertrag vereinbart. gen Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Daten erheben Im Kaufvertrag ist zusätzlich ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle zu- keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen lediglich der Oriengunsten der Hansestadt Wismar grundbuchlich zu sichern. tierung. Besichtigungstermin: 26.03.2014 um 15.00 Uhr Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Hansestadt Wismar Herausgeber: Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Pressestelle Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245, 23952 Wismar Satz und Druck: ODR GmbH, Ostsee Druck Rostock, Koppelweg 2, 18107 Rostock, Tel. 0381/776470, www.odr-rostock.de V. i. S. d. P.: Andreas Nielsen, Redaktion: Petra Steffan, Tel. 03841/251-9032, Fax 03841/2519037, [email protected] Verteileragentur: Ralf Dunker, Schweriner Straße 65, 19205 Gadebusch, Tel./Fax 03886/715742 Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Erscheinungsweise: 1 x monatlich, wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsbereich verteilt Auflage: 27.000. Anzeigenverwaltung: ODR GmbH, H. Meusel, Tel. 0381/7765711 oder 0171/2354725, [email protected] Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er kann auch per Abonnement über den o. g. Verlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und in der Tourist-Information aus. Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Ostermarkt in der Wismarer Markthalle In der Zeit vom 5. bis 6. April 2014 laden über 40 Kunsthandwerker zum Oster-Kunsthandwerkermarkt in die Markthalle am Alten Hafen ein. Das breite Angebot reicht von österlicher Floristik über individuelle Keramik bis hin zu kunstvoll gestalteten Ostereiern in verschiedensten Formen und Farben. Auch schon vor den Toren der Markthalle zeigen unterschiedliche Künstler ihre kunstvollen Arbeiten. Zahlreiche Frühjahrsblüher laden zum Schauen ein. Selbstgebackener Kuchen und frischer Kaffee werden wie in den letzten Jahren gereicht. Der Ostermarkt ist am Samstag, 05. April in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr, und am Sonntag, 06. April von 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Stadtanzeiger | 22. März 2014 9 Kinderseite 1 4 s h 2 m 3 t r i g i a m t 6 5 d 7 v 8 B n i o 9 w s r 1Summende dicke Necktarsammler (Mz) 2 Blaue Flüssigkeit im Füller 3 Grünes, sprießt jetzt wieder 4 Bunter Falter 5 Leckere Erfrischung 6 Gefiedertes Tier l 7Schluss 8Jungsname 9 Unsere Hansestadt Welcher Schatten passt zum Schwedenkopf A, B oder C? A B C Finde die 7 Unterschiede! 10 Stadtanzeiger | 22. März 2014 Altstadtbeirat Förderprogramm „Soziale Stadt“ – Altstadt Wismar Altstadtbeirat der Hansestadt Wismar Der Altstadtbeirat ist ein Bürgergremium zur Begleitung des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ in der Altstadt von Wismar. Er hat bis zu zwölf stimmberechtigte Mitglieder aus verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und wird alle 2 Jahre auf dem Altstadtforum gewählt. Die derzeitigen Mitglieder üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit mit dem Ziel aus, Ideen und Projekte zu unterstützen, die die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in der Altstadt beleben können. Die Projektideen, die als wichtig und realisierbar eingeschätzt werden, können finanziell aus dem Verfügungsfonds gefördert werden. Das Quartiersmanagement, beim Sanierungsträger DSK sowie Vertreter der Stadtverwaltung stehen dem Altstadtbeirat beratend zur Seite. Der Altstadtbeirat trifft sich alle 6 bis 8 Wochen zur Beratung und stimmt insbesondere über Anträge zur Förderung aus dem Verfügungsfonds „Die Soziale Stadt“ ab. Altstadtbeirat aktuell - März 2014 Die im Herbst des letzten Jahres gewählten zehn Mitglieder des Altstadtbeirates, haben längst ihre Arbeit aufgenommen. Gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung und des Quartiersmanagements beraten sie über die Bewilligung von Geldern aus dem Verfügungsfond des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“. Diese finanziellen Mittel können auf Antrag für die Förderung sozialer und kultureller Projekte im Altstadtbereich Wismars verwendet werden. Geld verteilen allein reicht ihnen aber nicht. Sie möchten anregen und begleiten. Es ist wichtig Projekte zu schaffen, die dauerhaft sind, wie die Gestaltung von Stromverteilerkästen oder die Bereitstellung von Kultursäulen für die Plakatierung. Die Bewohner werden von ihnen unterstützt selbst für eine attraktive Stadt aktiv zu werden. Beispielsweise arbeitet die Bürgerinitiative Lindengarten noch immer. Die Grundlagen dafür wurden auf dem Altstadtforum 2012 gelegt. Um den Lebensbedingungen in unserer Stadt weiterhin eine hervorragende Perspektive zu geben, müssen wir gemeinsam anpacken, Nachbarschaften stärken, Zusammenleben fördern und das Grundanliegen des „Programms Soziale Stadt“ unterstützen. Dazu möchten die Mitglieder des Altstadtbeirates interessierten Bürgern ihre Arbeit näher bringen und gestalten für Sie am 5. April 2014 einen Informationstag. Von 10:00 bis 16:00 Uhr werden Ihnen die Mitglieder des Beirates im Treffpunkt der ABC-Straße 6 für Fragen und natürlich auch Anregungen zur Verfügung stehen. „Wir wollen mit Ihnen ins Gespräch kommen und dem Wort „Bürgerbeteiligung“ eine Grundlage geben. Bereiten Sie gemeinsam mit uns das diesjährige Altstadtforum im Herbst vor. Worüber sollten wir dort diskutieren? Welche Projekte anschieben? Welches Thema, das Ihnen schon lange unter den Nägeln brennt, lässt sich mit unseren Möglichkeiten verwirklichen?“, so der Beirat. Haben Sie Ideen für die Arbeit mit Kindern, älteren Menschen, für soziale Aktivitäten oder der Stadtgestaltung? Zur Lebensqualität in unserer Stadt können wir gemeinsam entschieden beitragen. Vorschläge können auch gerne schriftlich eingereicht werden. Unter Stichwort „Altstadtforum“ DSK, Hinter dem Chor 9, 23966 Wismar, oder E-Mail an [email protected] Stadtanzeiger | 22. März 2014 11