Jahresbericht 2013 - Studentenwerk OstNiedersachsen

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Jahresbericht 2013 - Studentenwerk OstNiedersachsen
Jahresbericht 2013
Rund ums Studium.
Braunschweig:
3 Mensen, 4 Cafeterien, 1 Coffee-Bar, 1 Bistro-Shop, 8 Wohnheime,
1 Gästehaus, Gästeapartments, Studienfinanzierung, 2 Krippen,
flexible Kinderbetreuung, Sozialberatung, psychologische Beratung
Buxtehude:
1 Wohnheim, Studienfinanzierung, Sozialberatung, Kulturbüro
Clausthal-Zellerfeld:
1 Mensa, 1 Cafeteria, 1 Espressobar, 10 Wohnheime, Gästeapartments,
Studienfinanzierung, flexible Kinderbetreuung, Sozialberatung,
psychosoziale Beratung
Hildesheim:
2 Mensen, 1 Cafeteria, 1 Bistro, 2 Wohnheime, Studienfinanzierung,
Sozialberatung, psychologische Beratung, 1 Kindertagesstätte,
flexible Kinderbetreuung, Kulturbüro
Holzminden:
1 Mensa, Sozialberatung, psychologische Beratung
Lüneburg:
2 Mensen, 5 Wohnheime, Gästeapartments, Studienfinanzierung,
2 Kindertagesstätten, Kulturbüro, Sozialberatung, psychologische
Beratung
Salzgitter:
Studienfinanzierung, alle Leistungen des Standorts Braunschweig
Suderburg:
1 Mensa, 2 Wohnheime, Studienfinanzierung, Sozialberatung,
Kulturbüro
Wolfenbüttel:
1 Mensa, 1 Cafeteria, 4 Wohnheime, Studienfinanzierung,
1 Kindertagesstätte, alle Leistungen des Standorts Braunschweig
Wolfsburg:
1 Wohnheim, Studienfinanzierung, alle Leistungen des Standorts
Braunschweig
Service des Studentenwerks OstNiedersachsen
# 11 Mensen
# 7 Cafeterien
# 1 Bistro
# 1 Bistro-Shop
# 1 Coffee-Bar
# 33 Wohnheime
# 1 Gästehaus
# 6 Kindertagesstätten
# 4 Sozialberatungsstellen
# 4 Psychotherapeutische Beratungsstellen
# 5 Beratungsstellen für Studienfinanzierung
# 3 Kulturbüros
Jahresbericht
2013
Zuständigkeit des Studentenwerks OstNiedersachsen
Impressum
Jahresbericht 2013
Herausgeber:
Studentenwerk OstNiedersachsen, der Geschäftsführer
Katharinenstr. 1, 38106 Braunschweig
Tel. (0531) 391 - 48 07, Fax (0531) 391 - 48 48
[email protected], www.stw-on.de
Redaktion & Layout: Kommunikation & Marketing
Fotos: Studentenwerk OstNiedersachsen
www.fotolia.com: S. 3 Mirko Raatz / S. 5 Viktor / S. 10 Brad Pict / S. 11 contrastwerkstatt /
S. 17 ehrenberg-bilder / S. 21 Robert Kneschke / S. 27 Serhiy Kobyakov / S. 30 Jan Engel /
S. 31 adistock / S. 35 yanlev / S. 39 Wrangler / S. 45 Marco2811 / S. 46 Mirko Raatz /
S. 49 Alliance /
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S. 19 Ralph-Thomas Kühnle / S. 42 Jorma Bork / S. 43 Uwe Schlick / S. 50 Rainer Sturm /
S. 51 S. Geissler
Auflage: 250 Stück
Inhaltsverzeichnis
01
Vorwort
02
Gremienmitglieder
03
Jahreschronik
07
Hochschulgastronomie
11
Wohnen
17
Studienfinanzierung
21
Beratung & Hilfe
27
Kindertagesstätten
31
Kulturarbeit
35
Kommunikation & Marketing
39
Finanzen & Controlling
45
Personal
49
Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH
53
Studierendenzahlen
54
Satzung/Niedersächsisches
Hochschulgesetz (NHG)
Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
vor Ihnen liegt die Zusammenfassung der
Daten, Fakten, Zahlen und Berichte zur Arbeit
des Studentenwerks OstNiedersachsen im
vergangenen Jahr. Wir wollen Ihnen damit ein
Bild dessen vermitteln, was das Studentenwerk macht, und Sie über wichtige Ereignisse
und Veränderungen informieren.
#
Haben Sie Fragen?
Geschäftsführer
Sönke Nimz
Tel. (0531) 391-48 01
[email protected]
Die angespannte Wohnungssituation für Studierende war auch 2013 kennzeichnend für
unsere Arbeit. An vielen Standorten konnten
wir nicht allen Erstsemestern ein Zimmer zum
Studienbeginn anbieten. Erschwert wurde
die Situation noch durch die beginnenden
Sanierungsprojekte in den Wohnheimen,
durch die uns zeitweise nicht das gesamte
Zimmerkontingent zur Verfügung stand.
Der Bereich Hochschulgastronomie eröffnete
2013 in Braunschweig die erste Coffeebar des
Studentenwerks und bietet auch mit dem neuen Live-Cooking-Bereich 360° neue Konzepte
in der Gemeinschaftsverpflegung. Parallel
dazu ging unser EU-Fortbildungsprojekt „Campus der Zukunft“ ins dritte Jahr.
Darüber und über viele weitere interessante
Projekte können Sie im Bericht mehr erfahren.
Ich möchte an dieser Stelle vor allem Dank
sagen: Danke an alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die mit großem Einsatz und Engagement daran mitarbeiten, das Studentenwerk weiterzuentwickeln. In der persönlichen
Zusammenarbeit für mich besonders wichtig
sind dabei die Mitglieder der Geschäftsleitung,
die Abteilungsleitungen und der Personalrat
sowie meine Sekretärin, Frau Scheunemann.
Ihnen allen möchte ich besonders herzlich
danken.
Außerdem danke ich allen Gremienmitgliedern, die ehrenamtlich und mit viel Einsatz
in unseren Organen mitgewirkt haben, sowie
den Hochschulen, den Studierendenschaften
und weiteren Organisationen im Umfeld der
Hochschule für die gute Kooperation und die
Unterstützung unserer Arbeit. Danke auch an
alle weiteren Partner und Firmen, mit denen
wir im vergangenen Jahr vertrauensvoll zusammengearbeitet haben.
Wir haben uns bemüht, den Jahresbericht
inhaltlich und grafisch so zu gestalten, dass er
gut lesbar ist und sie anspricht. Über kritische
und ermunternde Anmerkungen zu dieser
Gestaltung und zu unserer Arbeit freuen wir
uns gleichermaßen. Nähere Erläuterungen zu
allen dargestellten Themen geben wir Ihnen
auf Anfrage gern.
Braunschweig, September 2014
Sönke Nimz
(Geschäftsführer)
Gremienmitglieder 02
#
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Stellvertr. Geschäftsführerin
Marianne Behrend-Backhus
Tel. (0531) 391-48 02
[email protected]
#
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Stellvertr. Geschäftsführer
Michael Klink
Tel. (04131) 789 63 29
[email protected]
Gremienmitglieder
Verwaltungsratsmitglieder (Stand 31.12.2013)
Vorstandsmitglieder (Stand 31.12.2013)
TU Braunschweig:
Vorsitzender:Reinhold Müller, Lüneburg
Präsident Prof. Dr. Dr. h.c.
Jürgen Hesselbach (Vorsitzender)
Eva Lena Rink, Studentin
HBK Braunschweig:
Vizepräsident Nikolas Lange
N.N.
Ostfalia:
Präsidentin Prof. Dr. Rosemarie Karger
Alexander Siemon, Student
Stiftung Universität HI: Präsident Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich
Cathleen Tischoff, Studentin
HAWK HI/HO/GÖ:
Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Viöl
N.N.
Leuphana Universität LG: Vizepräsident Holm Keller
Kevin Kunze, Student
TU Clausthal:
Präsident Dr. Thomas Hanschke Markus Selig, Student
Hochschule 21:Ulrich Freitag
Florian Prokosch, Student
Wirtschaft & Verwaltung:Dr. Martin Kleemeyer
Garnet Alps
Beratende Mitglieder:
Alle Vorstandsmitglieder
Sönke Nimz, Geschäftsführer
Michael Klink, stellv. Geschäftsführer
Marianne Behrend-Backhus,
stellv. Geschäftsführerin
Mitglieder des Personalrats
(Studentenwerk)
Stellv. Vorsitzender:
Marc Dominik Bennett,
TU Braunschweig
Studentische Mitglieder:N.N., Universität Lüneburg
Marc Dominik Bennett,
TU Braunschweig
Susanne Stroh, Ostfalia
Nichtstudentische Mitglieder:Lutz Röttger, HBK Braunschweig
Dr. Christoph Strutz,
Universität Hildesheim
Volker Küch, Ostfalia
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Busch, TU Clausthal
Beratende Mitglieder:
Sönke Nimz, Geschäftsführer
Michael Klink, stellv. Geschäftsführer
Marianne Behrend-Backhus,
stellv. Geschäftsführerin
03 Jahreschronik
JANUAR
MÄRZ
APRIL
Workshopergebnisse – Skizzen statt
Worte
Studentenwerkstag 2013 – Das sind
wir uns wert!
9bar – Das Sahnehäubchen für
Kaffeefans
Erste Ergebnisse eines Workshops mit der
freischaffenden Künstlerin und Illustratorin
Ursula Blancke Dau wurden im Januar und
Februar im Methodenzentrum auf dem Unicampus in Lüneburg gezeigt. Zu dem Workshop
„Akt/Figürliches Zeichnen/Portrait“ hatte das
Kulturbüro des Studentenwerks eingeladen.
Schnelles Skizzieren und experimentelles
Zeichnen mit Ölkreiden, Pastell, Rötel- oder
Kohlestiften standen dabei im Mittelpunkt. Ziel
war es, Studierende der unterschiedlichsten
Studiengänge – von BWL, Ingenieurs- und
Umweltwissenschaften bis zu den Kultur- und
Bildungswissenschaften – an Methoden des
Skizzierens, des Entwerfens und des PerHand-Zeichnens heranzuführen.
Im ersten Augenblick war es für viele Studierende ungewohnt, statt einer Computertastatur,
ein Blatt Papier und Farbstifte zur Verfügung
zu haben, oder statt einen Sachverhalt mit
Worten zu beschreiben, sich durch Skizzen
und Zeichnungen mitzuteilen. Die Ausstellung
im Methodenzentrum zeigte eindrücklich,
welch vielfältige, individuelle, zeichnerische
Handschriften dabei zustande kamen.
Am 8. März waren alle Kolleginnen und
Kollegen zum Studentenwerkstag 2013 in
Braunschweig eingeladen. Unter dem Motto
„Das sind wir uns wert!“ wurde am Vormittag
während einer Mitarbeiterversammlung in
der Mensa das neue Leitbild vorgestellt. Im
Mittelpunkt standen dabei die zehn Werte,
die sich das Studentenwerk auf die Fahnen
geschrieben hat und mit Leben füllen will.
Nach einem gemeinsamen Mittagessen trafen
sich die Abteilungen getrennt voneinander,
um sich in Kleingruppen intensiv mit den
Werten auseinanderzusetzen. Unter anderem
ging es dabei um Fragen wie: Was verbinde
ich persönlich mit den Werten? Wo finde ich
diese in meinem Arbeitsumfeld wieder? Und an
welchem Wert müssen wir noch arbeiten?
Der Studentenwerkstag 2013 klang mit einer
gemeinsamen Party in der Mensa aus.
Die Braunschweiger Mensa 1 ist seit dem 10.
April um eine Attraktion reicher: die 9bar,
eine stylische Kaffeebar für genussvolle Mußestunden. Von Montag bis Freitag erwarten
die Gäste leckere Kaffeespezialitäten mit
feinem Milchschaum und diversen Flavours.
Außerdem gibt es süße und herzhafte Snacks
– von Cookies und Brownies bis zu Bagels
und Wraps.
Die 9bar-Kollegen hatten in den ersten 48
Stunden kaum Zeit zu verschnaufen. Die
Studierenden nahmen das neue Angebot
begeistert an und sorgten für lange Schlangen
am Tresen. Die Wartezeit wurde genutzt, um
über die mögliche Bedeutung des Namens
„9bar“ zu philosophieren. Hier die Auflösung:
Es handelt sich um ein Spiel mit einem technischen Begriff – passend zur Technischen
Universität. Denn bei der Zubereitung von
Espresso, Cappuccino und Co wird heißes
Wasser mit einem Druck von 9 bar durch sehr
fein gemahlenen Kaffee gepresst – dadurch
entsteht das besondere Aroma.
Jahreschronik 04
MAI
MAI
JUNI
Zwerge feiern Jubiläum – Ein Fest mit
Wasserburg und Kunstauktion
Auf Bücherjagd in Hildesheim
Vital Campus – ein Aktionstag für
Studierende der TU Braunschweig
Eine Gruppe, zwei Erzieherinnen, vier Stunden
geöffnet, 25 Mädchen und Jungen, 184 qm
zum Toben und Entdecken…das waren vor
20 Jahren die Anfänge der Betreuung des
studentischen Nachwuchses am Hochschulstandort Braunschweig. Am 25. Mai feierten
die Zwerge ihr 20jähriges Bestehen mit einem
Tag der Offenen Tür.
Die auf dem Außengelände der Kita aufgebaute Hüpfburg verwandelte sich leider aufgrund des nassen Wetters in kürzester Zeit
in eine Wasserburg. Den Kleinen war das
einerlei – sie lebten ihren Bewegungsdrang
trotzdem aus.
Die Kinder, die den Regen lieber von drinnen
erleben wollten, ließen sich im Essensraum
der Zwerge schminken oder schauten sich
im Gruppenraum eine Fotopräsentation mit
Bildern der vergangenen 20 Jahre an.
Im Foyer konnten die Gäste unterdessen die
Kunstwerke der Kinder bestaunen, die in den
Monaten zuvor während eines Kunstprojekts
entstanden waren. Eine Auktion zugunsten der
Kita brachte einen Erlös von 390 Euro.
Mit der studentischen Veranstaltungsreihe ecco! fördert das Kulturbüro Hildesheim
nicht nur innovative Ideen, sondern setzt
auch auf Altbewährtes. Bereits zum siebten
Mal lud es im Mai gemeinsam mit dem AStA
der Universität und der KulturFabrik Löseke
Studierende und BürgerInnen zum beliebten
ecco!- Bücherflohmarkt ein.
Wieder mit dabei: Vermisstes, Geliebtes, Unerwartetes, Altbekanntes, etwas zum Reisen,
zum Kochen, zum Lernen, zum Lachen, zum
Besserwissen, etwas für den Strand, etwas
für Unterwegs, für Nostalgiker, für Romantiker, für Nachtaktive, für Detektive, für… kurz
gesagt: Jeden! Kein Wunder also, dass sich
trotz schlechten Wetters und Feiertag zahlreiche Lesebegeisterte in den Räumen der
KuFa tummelten, um die heimischen Regale
zu füllen.
Untermalt wurde das Gestöber von einem
liebevollen Begleitprogramm: Mit der »Bücherjagd« wurden die BesucherInnen angehalten,
während ihres privaten Kramens nach dem
skurrilsten Lesestoff Ausschau zu halten, der
dann in einer Spontan-Lesung mit musikalischer Begleitung durch drei StudentInnen und
in bester Trash-Ästhetik vorgetragen wurde.
Wie gewohnt ging der Erlös an einen guten
Zweck. Mit einer Summe von rund 1.100 Euro
wurde die Arbeit der UNICEF-Hochschulgruppe
Hildesheim unterstützt.
Um Entspannung, Sport und gesunde Ernährung drehte sich alles beim 1. VitalCampus-Tag
unter Federführung des Studentenwerks am 5.
Juni. Die Studierenden der TU Braunschweig
erwartete am Campus Ost ein vielfältiges
Programm zum Entdecken und Mitmachen.
Im Mittelpunkt des Aktionstages stand das
Thema Stress. Rund um die Mensa Beethovenstraße erfuhren Besucher, wie Yoga und
Klopfmassagen beim Entspannen helfen
oder wie durch Zumba, Klettern oder Beachminton Stress abgebaut werden kann.
Darüber hinaus gab es ein Entspannungs- und
Rückencoaching, Rezepte für Brainfood und
einen Flugsimulator. Ein Aktiv-Vortrag des
Instituts für Psychologie stand unter dem
Motto „Stell dir vor, es gibt Stress… und du
gehst einfach nicht hin!“ Bei einem Volleyballturnier konnten sich die Studierenden
außerdem im Wettkampf beweisen.
05 Jahreschronik
JUNI
SEPTEMBER
SEPTEMBER
Erstes Treffen der Steuerungsgruppe
Personalentwicklung
360° – Pizza, Pasta und mehr
„Die Strolche“ – 20 Jahre für den
Nachwuchs von Studierenden
Um die bisher im Rahmen des EU-Projekts
„Campus der Zukunft“ erarbeiteten Inhalte zum Thema Personalentwicklung weiter
voranzutreiben, hat sich im Juni eine neue
Steuerungsgruppe gegründet. Sie besteht
aus neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
unterschiedlicher Abteilungen und Hierarchiestufen und trifft verbindliche Entscheidungen hinsichtlich der Personalentwicklung
im Studentenwerk. Die Steuerungsgruppe
entscheidet, welche Instrumente und Maßnahmen eingeführt werden sollen und/oder ggf.
verändert werden müssen. Was bedeutet das
konkret? Ein erstes Beispiel ist die Einführung
von regelmäßigen Feedback-Gesprächen.
Auch die Frage, welche Schulungen oder
Fortbildungen neu angeboten werden sollen
und welche möglicherweise verzichtbar sind,
wird von der Steuerungsgruppe diskutiert.
Darüber hinaus sollen die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Kolleginnen und
Kollegen im Zuge der Personalentwicklung im
Studentenwerk berücksichtigt werden.
Schon der Name verspricht es: Das neue 360°
ist eine runde Sache! Seit Mitte September
können Studierende in Braunschweig täglich frische Pizza, Pasta und Wokgerichte
genießen.
Dort, wo sich in der Braunschweiger Mensa 1
Anfang des Jahres noch die Cafeteria befand,
wurde Platz für einen neuen Gastronomiepavillon geschaffen. Nach mehrmonatigem
Umbau hielt nun ein modernes Ambiente
mit einladenden Hölzern und warmen Farben
Einzug.
Frischer Pizzateig wird von geübten Händen in
tellergroße Fladen geformt, mit Tomatensauce
und verschiedenen weiteren Zutaten belegt
und landet schließlich im Pizzaofen – und
das alles vor den Augen des Gastes.
Auch an der Pasta- und Wokstation kann
die Zubereitung der diversen Gerichte mit
hungrigen Blicken verfolgt werden. Welche
Sauce darf es sein? Noch ein paar aromatische
Kräuter dazu? Schon nach ein paar Minuten
wird dem Gast sein frisch zubereitetes Essen
serviert. Zugegeben: Ein bisschen länger als
sonst in der Mensa üblich dauert es schon,
aber dafür wird das Mittagessen im 360°
zum Erlebnis.
Mit einem bunten Nachmittag feierten die
Strolche am 21. September runden Geburtstag.
Kinder, Eltern und Ehemalige waren herzlich
in die Salzbrücker Straße 71 eingeladen. Neben Malecke, Spielmobil und Schminktisch
erwartete die Gäste ein Clown und als krönender Abschluss der Feier ein Drum-Circle mit
den Lüneburger Schrotttrommlern. Darüber
hinaus gab es einen Rückblick auf 20 Jahre
Kitaleben.
Die Strolche sind eine besondere Kita-Gruppe.
In alten Räumlichkeiten mit typischem Lüneburger “Backstein-Flair” erleben Wickelkinder
gemeinsam mit Vorschulkindern einen Teil
des Tages. Angegliedert an die Studentenwohnanlage Salzbrücker Straße liegt die Kita
zentral im Herzen Lüneburgs.
Während die Kinder miteinander spielen,
turnen und Musik machen, essen, Ausflüge
unternehmen und vieles mehr, lernen sie viel
voneinander, die Jüngeren durch ständiges
“Abgucken” von den Großen, bei den Älteren
sorgt das “Lernen durch Lehren” für ein gutes
Selbstbewusstsein. Freitags ist Wald-Tag:
An diesem Tag erleben die Kinder im Wald
am Bockelsberg Natur hautnah – und das zu
jeder Jahreszeit.
Jahreschronik 06
OKTOBER
DEZEMBER
Dezember
Leuphana und Studentenwerk aktiv
gegen Wohnungsnot
APM – mehrjähriges Sanierungsprojekt gestartet
Richtfest – Neues Wohnheim für 55
Studierende in Lüneburg
Zu Beginn des Wintersemesters hat eine
Gruppe engagierter Studierender gemeinsam
mit dem Studentenwerk Studienanfänger bei
der Wohnungssuche unterstützt. In einem
ersten Schritt wurden Lüneburgs Einwohner aufgerufen, für die Zeit von Oktober bis
Dezember leerstehenden Wohnraum (z.B.
ein ungenutztes Zimmer) oder Übernachtungsmöglichkeiten (z.B. eine Schlafcouch,
Gästezimmer) anzubieten. Über die Homepage des Studentenwerks konnten Angebote
schnell und kostenlos eingestellt werden.
In einem zweiten Schritt baute die Gruppe
das Projekt Zukunfts(T)räume aus. Dabei
wurden Vermieter und Wohraumsuchende
zusammengeführt. Als Gegenleistung für das
Dach über dem Kopf zahlten die Studierenden
eine Miete und/oder halfen bei Dingen des
täglichen Lebens.
Die Kampagne hatte sich zum Ziel gesetzt,
verschiedene Generationen und Lebenskonzepte miteinander zu vereinen, sodass diese
voneinander lernen und sich austauschen
können. Gleichzeitig bot sich durch das Projekt
die Chance, die alljährliche Wohnungsnot in
Lüneburg zu Beginn des Wintersemesters zu
entschärfen.
Am 1. Dezember hat das Studentenwerk
den Startschuss für die Sanierung seines
größten Wohnheims gegeben: das APM in
Braunschweig. Die Bauarbeiten sollen abschnittsweise erfolgen und voraussichtlich
bis Herbst 2016 dauern.
Insgesamt werden 668 Apartments saniert
und mit neuen Bädern, Küchen und Möbeln
ausgestattet. Eine kontrollierte Wohnraumbeund Entlüftung senkt außerdem die Heizkosten
durch die Rückgewinnung der Wärme aus dem
zur Lüftung der Wohnungen erforderlichen
Luftaustausch.
Um Strom zu sparen wird in den Apartments
eine spezielle Anlage eingebaut, wie sie vielen
aus Hotels bekannt ist. Beim Betreten des
Zimmers wird der Stromkreis aktiviert, indem
der Schlüssel in eine Buchse eingesteckt wird.
Verlässt der Mieter das Apartment, zieht er
den Schlüssel heraus und unterbricht damit den Stromkreis (ausgenommen Rechner
und Kühlschrank). So wird verhindert, dass
unnötig Licht brennt oder aus Versehen die
Herdplatten angeschaltet bleiben. Eine Grauwasseranlage soll zudem den Verbrauch von
Trinkwasser senken: Beim Duschen oder Abwaschen anfallendes Wasser wird aufbereitet
und für die Toilettenspülung genutzt.
Das Studentenwerk OstNiedersachsen hat
kurz vor Weihnachten Richtfest für ein neues
Wohnheim in der Wichernstraße gefeiert.
Die Wohnanlage wird zum Wintersemester
2014/2015 ihre Türen öffnen.
Sönke Nimz, Geschäftsführer des Studentenwerks sagte: „Wir freuen uns, im nächsten Jahr
55 zusätzliche Zimmer anbieten zu können
– das ist gut für die Stadt, das ist gut für die
Hochschule und das ist vor allem gut für die
Studierenden in Lüneburg.“
Die neuen Apartments werden zwischen 17
und 20 m² groß sein, ein behindertengerechtes Apartment befindet sich im Erdgeschoss.
Die Zimmer sind möbliert, mit Laminatboden
ausgestattet und verfügen über wassersparende Sanitärobjekte. Kunststofffenster mit
Dreifach-Isolierverglasung und eine Sole/
Wasser-Wärmepumpe für modernste Heiztechnik sorgen für eine optimale Energiebilanz.
Die zentrale Campuslage und die Mensa
auf der gegenüberliegenden Straßenseite
machen den Standort des neuen Wohnheims
besonders attraktiv.
HOCHSCHULGASTRONOMIE
Hochschulgastronomie 08
Essenszahlen und Umsätze
Die Essenszahlen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht um 9.906 gestiegen (+ 0,4 %), die
Umsätze um 56.165 Euro (+ 0,78 %). Erneut
zeigten sich die Regionen Nord und Süd mit
einer positiven Entwicklung. Dem gegenüber
steht ein weiterhin negativer Trend der Region
Mitte. Wie bereits im Vorjahr, sind die Gründe
für die rückläufige Entwicklung in der Region
Mitte in den laufenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie dem veränderten Konsumverhalten der Studierenden zu sehen.
Die bereits 2011 festgestellten örtlich-strukturellen Veränderungen an den Hochschulstandorten – zeitlich engere Studienstrukturen,
weitere Wegstrecken zwischen Vorlesungsstandorten, zunehmender finanzieller Druck
und das daraus resultierende geänderte Konsumverhalten der Studierenden – zeigten
auch 2013 ihre direkten Auswirkungen auf die
Aufwand- und Erlössituation. Die insbesondere
in Braunschweig eingeleiteten Maßnahmen
zeigen, dass wir die Weichen in Richtung einer
zukunftsorientierten und zeitgemäßen Gastronomie an den Hochschulen gestellt haben.
In den nächsten Jahren wird mit der sukzessiven Realisierung der einzelnen Vorhaben ein
neuer Dienstleistungsgedanke noch stärker
wahrnehmbar werden.
Qualitätsmanagement
Ein wesentlicher Fortschritt für die Hochschulgastronomie war die Besetzung einer neu geschaffenen Teilzeitstelle im Qualitätsmanagement mit einer ausgebildeten Ökotrophologin.
Diese widmet sich zunächst der Aktualisierung
und der Umsetzung der Kennzeichnung von
Allergenen und Zusatzstoffen auf den Speiseplänen und Aushängen wie vom Gesetzgeber
gefordert. Die Ausarbeitung und Anpassung
von Prozessbeschreibungen zur Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems
gehören ebenso zu ihrem Aufgabenfeld, wie
die Sicherung der Qualität. Zudem wird sie
sich zukünftig um die Belange und Anfragen
der Studierenden bezüglich ernährungsphysiologischer Fragen kümmern.
Neue Konzepte
Im April 2013 öffnete die erste Coffeebar im
Studentenwerk ihre Türen. Zum Konzept der
9bar gehören neben hochwertigen Kaffeespezialitäten und besonderen Snacks auch
besonders geschultes Personal: Ein qualifizierter Barista bedient die hochwertige SiebträgerKaffeemaschine.
Im Herbst 2013 wurde ein Live-Cooking-Bereich
unter dem Namen 360° eröffnet. Hier werden
Pizza, Pasta, Wok- und Grillgerichte vor den
Augen der Gäste zubereitet. Weitere Bausteine
im Gesamtkonzept am Standort Braunschweig
sind die Mensa Classic in der Mensa 1 mit dem
traditionellen, hochwertigen Mensa-Angebot,
der Gemüsegarten, ebenfalls in der Mensa 1,
der vegetarische Gerichte mit einem besonders
hohen Frischegrad anbietet, und eine Cook &
Chill-Küche in der Mensa 2. Hier werden die
bisher nicht ausgenutzten Kapazitäten der
Frischküche dafür verwendet, Komponenten
und Gerichte für die kleineren Einrichtungen in
Braunschweig zu kochen, um diese dann in hoher Qualität ausliefern zu können. Dort müssen
sie mit eingeschränkter technischer Ausstattung
dann lediglich regeneriert werden.
Aktionen
Auch in 2013 haben die monatlichen Aktionen,
die in allen Mensen des Studentenwerks OstNiedersachsen durchgeführt wurden, großen
Zuspruch erfahren. Im Mittelpunkt standen
geographische Ziele wie: American Favorits,
Tour de France, Genuss aus der Region sowie
Reise mit dem Orientexpress.
Die Mensen entschieden eigenständig darüber,
wie und in welchem Umfang sie den Aktionsschwerpunkt im Speisenangebot platzierten.
Dadurch konnten sie die eigenen Möglichkeiten
und besonderen Rahmenbedingungen ihres
Standorts bereits in der Planung weitestgehend
berücksichtigen.
Strukturen, Organisation und Bau
#
Haben Sie Fragen?
Leiter Hochschulgastronomie
Michael Gruner
Tel. (0531) 391-48 50
[email protected]
Strukturveränderungen in Clausthal-Zellerfeld
und Hildesheim
Die für die Standorte Clausthal-Zellerfeld und
Hildesheim zum Jahresanfang 2013 eingerichtete Bereichsleitung hat positive Impulse gesetzt.
In Hildesheim wurde z.B. ein auf die Bedürfnisse
der Gäste ausgerichteter Speiseplan erarbeitet
und der Service weiter verbessert.
Kita-Versorgung in Hildesheim aus einer Hand
Im Rahmen der strukturellen Veränderungen
am Standort Hildesheim sowie der aufgrund
09 Hochschulgastronomie
baulicher Gegebenheiten nötigen Reduzierung
der produzierten Essen in der Mensa Hohnsen,
werden nun alle Kindergärten ausschließlich
aus einer Mensa versorgt. Die Gesamtzahl
der Kita-Essen erlaubt es, dass dies nach
Rezepturen speziell für die Kinderverpflegung
erfolgen kann.
beginnen. Geplant war eine Bauzeit bis zum
Frühjahr 2014, in der die Studierenden und
Bediensteten über eine Interimsausgabe weiter
versorgt werden konnten. Die Belieferung mit
Essen übernahm die Mensa Beethovenstrasse
in Braunschweig.
Projekt "Zentraler Einkauf"
Die Aufgabe, aus dem strategischen Einkauf
Hochschulgastronomie einen zentralen Einkauf für das Studentenwerk OstNiedersachsen
zu schaffen, stand Ende 2013 kurz vor dem
Abschluss. Dabei konnten wir auf die Erfahrungen und positiven Erkenntnisse des von 2008
bis 2010 geschaffenen abteilungsinternen
strategischen Einkaufs zurückgreifen. Ziel
ist es, den zentralen Einkauf als operativen
Dienstleistungsbereich allen Abteilungen und
der GmbH zugänglich zu machen.
Nachhaltigkeit
Sanierung der Mensa HBK in Braunschweig
Die seit langem angestoßene und geplante
Grundsanierung der Mensa bzw. Cafeteria
der HBK in Braunschweig konnte Mitte 2013
Ein Schwerpunkt lag 2013 auf dem Thema
„Fette & Öle“. Ziel einer Arbeitsgruppe war es,
die Notwendigkeit von Fetten & Ölen in Produktion und Ausgabe kritisch zu hinterfragen
und Alternativen aufzuzeigen.
Qualifizierung
Auch 2013 stellte die Abteilung Hochschulgastronomie mit 217 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
im Vollsemester die personalintensivste Einrichtung des Studentenwerks dar. Die Personalkosten befanden sich – wie im Vorjahr – auf einem
sehr hohen Niveau. Erneut machten sich dabei
die im Rahmen des EU-Projekts zusätzlichen
Arbeitszeiten für Schulung und Training des
Personals bemerkbar. Im Mittelpunkt standen
2013 Trainingsmaßnahmen zur besseren Qualifizierung von Fach- und Führungskräften. Dazu
gehörten Trainings für optimale Prozessabläufe,
neue Produktionsverfahren, bspw. Live-Cooking
und Cook & Chill, aber auch Schulungen zum
Rollenverständnis, zur internen Kommunikation
sowie weiterführende Fortbildungen mit den
Schwerpunkten Führung und Organisation für
Führungs- und Fachkräfte.
Zudem wurden die Deutschkurse für Mitarbeiter/innen an den Ausgaben und Kassen
mit Migrationshintergrund fortgesetzt sowie
weiterhin Englischkurse für Cafeteria- und
Küchenleitungen angeboten, an die sich in der
Regel die in- und ausländischen Studierenden
mit ihren Fragen wenden. Die Qualifizierungsund Trainingsmaßnahmen werden auch 2014
fortgesetzt.
Zum Jahreswechsel konnte der erste Auszubildende zur Fachkraft für Systemgastronomie
seine Abschlussprüfung ablegen. Es ist geplant,
die Lehrstelle auch in den nächsten Jahren mit
potentiellen Nachwuchskräften zu besetzen.
# Auf einen Blick
Im Jahr 2013 gingen
84 000 Bratwürste (Putenbratwurst, Thüringer
Bratwurst, Nürnberger Bratwurst, Käsebratwurst, vegetarische Bratwurst, Bratwurstschnecke) über den Mensatresen.
33 Tonnen Würzsaucen, Mayonnaise und
Insgesamt wurden
Senf verbraucht:
17 Tonnen Ketchup, 1 Tonne Senf
Tonnen Mayonnaise.
und
15
Entwicklung der Essenszahlen
2009
2010
2011
2012
2013
Mensa 1 Braunschweig
1 009393
969862
966 552
929237
886 766
Mensa 2 Braunschweig
352028
347134
338 066
324305
371 237
84208
73242
65 791
63992
34 781
Braunschweig gesamt
1 445 629
1390238
1 370 409
1317534
1 292 784
Mensa uni Hildesheim
147116
138535
149 107
176568
190 870
Mensa Hohnsen
100276
113043
102 608
71817
61 738
Hildesheim gesamt
262481
251 578
251 715
248385
252 608
Mensa Campus
284213
298083
374 115
395875
409 527
Mensa Volgershall
60683
55259
13 577
0
0
Lüneburg gesamt
344896
353342
387 692
395875
409 527
Mensa Suderburg
15964
23296
34 191
35153
37 858
Mensa Wolfenbüttel
147350
97968
91 735
110438
106 154
Mensa Holzminden
15089
41264
43 379
51821
60 528
253 707
265928
268 756
271579
281 232
2 470027
2423614
2 447 877
2 430785
2 440691
Mensa HBk
Mensa Clausthal-Zellerfeld
Gesamt
g
Gastronomie mit Herz.
WOHNEN
Wohnen 12
Studentisches Wohnen
Auch 2013 konnte die Wohnheimverwaltung
viele Studienanfänger nicht mit Wohnraum
versorgen. Besonders zum Wintersemester
wuchs die Warteliste dramatisch an. Aufrufe
in den Medien brachten nur wenig Entlastung. Erschwert wurde die Wohnraumvergabe
durch den bevorstehenden Sanierungsbeginn
unseres größten Wohnheims, des APM. Das
Haus 61 konnte von Dezember an nicht mehr
belegt werden, das größte der Häuser (Haus
64) wurde nur noch mit befristeten Verträgen
belegt. Für die Versorgung der potentiellen
Mieter war das mehr als unbefriedigend.
Am Standort Wolfenbüttel konnte durch die
Fertigstellung des Internationalen Gästehauses die Wohnsituation entschärft werden. Die
Sanierung wurde Ende April abgeschlossen.
Einige Braunschweiger Studierende nahmen
den Weg nach Wolfenbüttel in Kauf und mieteten dort ein Zimmer.
Viele der Antragsteller mussten auf 2014 vertröstet werden und warten ungeduldig auf ein
Angebot durch das Studentenwerk.
Die große Nachfrage nach Wohnraum gab den
Anstoß zum Abschluss von zwei Mietverträgen
für neue Wohnheime in Braunschweig und
Lüneburg. Beide sollen im Herbst 2014 zur
Verfügung stehen. Ein weiteres Wohnheim
wurde zu 2015 in Wolfsburg angemietet.
#
Haben Sie Fragen?
Leiterin Wohnen
Ellen Schwitzer
Tel. (0531) 391-48 20
[email protected]
Mietverträge
Willkommen
Das Angebot an wählbaren Mietvertragsvarianten wurde zum Wintersemester 2013/14
für die neuen Bewohner unserer Wohnheime
angepasst. Die neuen Semestermietverträge
verlängern sich jeweils automatisch bis die
Höchstdauer von zwei Jahren erreicht ist, wenn
nicht vorher gekündigt wird. Dieser Vertrag ist
für die Studierenden einfacher zu handhaben.
Er gibt ihnen zum einen mehr Sicherheit für
ihren Wohnheimplatz, zum anderen brauchen
sie nicht jedes Semester daran zu denken,
dass eine Verlängerung des Vertrages ansteht.
Auch der „Flexivertrag“ hat bei den Mietern
häufig zu Missverständnissen geführt und
wurde deshalb in einen befristeten Vertrag
umgewandelt.
In einem Projekt beschäftigten sich die MitarbeiterInnen der Abteilung mit dem Thema „Willkommen, Erstmieter im Wohnheim“. Ziel war es,
die neuen Mieterinnen und Mieter schnell in
das Leben im Wohnheim zu integrieren, ihnen
ihre Rechte und Pflichten näher zu bringen
sowie die wichtigsten Ansprechpartnerinnen
im Studentenwerk vorzustellen.
Als erster Schritt wurde die Begrüßung der
Erstsemester im Wohnheim geplant und durchgeführt. Die einzelnen Ansprechpartnerinnen
stellten sich vor, BewohnerInnen berichteten
von ihren eigenen ersten Erfahrungen im Wohnheim und die Mitarbeiterinnen erleichterten
mit ihren Hinweisen und Tipps die ersten Tage
und Wochen im neuen Zuhause.
In den durchgeführten Heimversammlungen
wurden zum ersten Mal in allen Wohnheimen
Heimsprecher gewählt. Diese arbeiten eng mit
den Servicemitarbeiterinnen zusammen und
tauschen sich mit ihnen aus.
Service
Für den Bereich Nord wurden zwei und in
Hildesheim eine Servicemitarbeiterin eingestellt, die das bewährte Servicekonzept aus
dem Bereich Mitte auch dort einführten und
umsetzten.
13 Wohnen
Die durch das Studentenwerk zusammengestellten Servicepakete erfreuen sich weiterhin
großer Beliebtheit. In Clausthal-Zellerfeld
wurden diese auf Grund der Nachfrage um
das Paket „Kochset“ erweitert.
In Wolfsburg und Buxtehude konnten wir
den Studierenden eine wöchentliche unterstützende Reinigung der Gemeinschaftsräume anbieten, die bereits in einem anderen
Wohnheim sehr gut angenommen wurde. In
Clausthal-Zellerfeld wurden für die Heime
III bis V zur Verbesserung der Sauberkeit in
den Kühlschränken „Frighe Locker Boxen“
angeschafft.
Im Bereich Nord erfolgte die Umstellung der
letzten Wohnheime auf eine Stromkosten-
pauschale, in Braunschweig wurde Haus 1 im
Wohnheim „An der Schunter“ umgestellt.
Die Nachfrage der Hochschulen und Institute nach Zimmern steigt stetig an. Die Kontingentzimmer des International Office in
Braunschweig werden zukünftig durch das
Studentenwerk vermietet. Es ermöglicht uns,
die Räume nach unserem Qualitätsstandard
herzurichten und anzubieten. Die Vermietung
erfolgt jedoch in enger Zusammenarbeit und
Abstimmung mit dem International Office.
Die Gästezimmer des Studentenwerks an den
Standorten Clausthal-Zellerfeld, Braunschweig
und Lüneburg sind weiterhin sehr gefragt.
Alle Apartments sind modern ausgestattet
und werden sowohl von den Hochschulen als
auch von Eltern und Freunden Studierender
gern genutzt.
Clausthal-Zellerfeld: Große Nachfrage nach dem Servicepaket "Koch-Set".
Instandhaltung
Auch im Jahr 2013 wurden zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt sowie
beanstandete Mängel beseitigt. In allen
Wohnheimen erfolgte eine kontinuierliche
Renovierung von leer gezogenen Zimmern,
die dann oft auch mit neuem Mobiliar ausgestattet wurden.
Sämtliche Waschmaschinen in unseren Wohnheimen wurden 2013 auf eine automatische
Dosierung der Waschmittelzugabe umgestellt.
Damit wird zum einen dem Umweltschutz
Rechnung getragen, da eine Überdosierung
nicht mehr möglich ist. Zum anderen entfällt
der leider immer wieder nötige Hinweis an die
Studierenden, aus hygienischen Gründen auf
die regelmäßige Reinigung der Waschmittelschubladen zu achten.
Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage
von Seiten der TU Clausthal, hat das Studentenwerk im Wohnheim Graupenstraße eine
Gästewohnung eingerichtet. Im Wohnheim 1
in Clausthal-Zellerfeld wurde der Treppenaufund -abgang gemäß Denkmalschutzrichtlinien
instandgesetzt. Für die Wohnheime auf dem
Clausthaler Campusgelände wurde ein eigenes
Blockheizkraftwerk in Betrieb genommen,
dass die autarke Versorgung der SW-Gebäude
mit Wärme sicherstellt, und in Braunschweig
hat der erste Sanierungsabschnitt im „Apartmenthaus Mühlenpfordtstraße“ (APM) begonnen.
Braunschweig: Göstehaus Kuhstraße – Wohnen in der Altstadt.
15 Wohnen
# Auf einen Blick
Wohnheim
Seit
Wohnheimplätze
Größe in m²
Gesamtmiete in Euro
(davon
behindertengerecht)
(von – bis)
(von – bis)
Braunschweig
1. Langer Kamp (Hauptgebäude)
1957/1997
87
16,30 – 27,05
267 – 349
Atrium (nur Studentinnen)
1957/1997
48
10,40
205
2. An der Schunter
1967
479 (1)
15,00 – 23,00
241 – 351
3. Karlstraße
2011
16 (3)
21,00 – 28,00
319 – 396
5
19,00 – 25,00
450 – 500
Gästezimmer
4. APM
1976
852
14,36 – 52,38
232 – 530
5. Wiesenstraße
1999
31
10,02 – 53,68
171 – 508
6. Michaelishof
1983
165
8,00 – 49,08
183 – 524
1992/1994
231
12,57 – 43,01
213 – 551
2008
4
20,00 – 24,00
232 – 265
21
17,00 – 53,00
310 – 735
7. Weststadt
8. HF 10
9. Kuhstraße
Braunschweig gesamt
1 939 (4)
Buxtehude
10. Estebrügger Straße
1994
93 (2)
12,00 – 52,00
195 – 332
11. Blauer Kamp
1983
170 (1)
11,40 – 56,30
197 – 563
12. Hansering
1992
131 (2)
12,60 – 16,33
204 – 267
Hildesheim
Hildesheim gesamt
301 (3)
Lüneburg
13. Munstermannskamp
2001
96
16,00 – 20,00
291 – 372
14. William-Watt-Straße
1992
152 (2)
12,00 – 40,00
197 – 425
15. Salzbrücker Straße
1988
126
11,00 – 18,00
176 – 266
16. Alter Handelshof
1983
9
11,00 – 22,00
168 – 286
17. Wichernstraße
1998
66
16,00 – 49,00
302 – 431
Lüneburg gesamt
449 (2)
Wohnen 16
Wohnheim
Seit
Wohnheimplätze
Größe in m²
Gesamtmiete in Euro
(davon
behindertengerecht)
(von – bis)
(von – bis)
Suderburg
18. In den Twieten
1994
117 (2)
13,00 – 58,00
165 – 247
19. Calluna
2011
34
26,00
321
Suderburg gesamt
151 (2)
Wolfenbüttel
20. Salzdahlumer Straße
1992
57
13,03 – 15,58
255 – 429
21. Gerhild-Jahn-Haus
1998
78
12,90 – 33,60
214 – 451
22. Casino
1997
29
11,40 – 33,50
208 – 305
23. Internationales Gästehaus
2006
52
17,20 – 28,70
302 – 453
Wolfenbüttel gesamt
216
Wolfsburg
24. Heßlinger Straße
1997
155 (2)
14,66 – 22,65
263 – 340
25. Heim I
1953 (1726)
37
9,95 – 25,96
158 – 321
26. Heim II
1958
57
10,07 – 20,87
178 – 291
27. Heim III
1963/64
21
10,38 – 14,51
190 – 240
28. Heim IV
1963/64
67
10,38 – 14,51
190 – 240
29. Heim V
1963/64
47
11,26 – 30,50
200 – 432
30. Heim VI
1974/75
170
14,00 – 21,00
227 – 319
31. Heim VII
1974/75
125
13,85 – 20,74
233 – 319
32. Heim VIII
1974/75
178
13,85 – 20,74
233 – 319
33. Heim XI
2007/08
280
18,24
270 – 275
34. Heim XII
1960
51
10,71
191
Clausthal-Zellerfeld
Clausthal-Zellerfeld gesamt
Wohnplätze gesamt
1 033
4 337 (14)
STUDIENFINANZIERUNG
Studienfinanzierung 18
Weniger Anträge trotz
steigender Studierendenzahlen
Das Studentenwerk berät Studierende, deren
Eltern und sonstige Interessierte über die
Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Der
Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Bearbeitung der Anträge auf Ausbildungsförderung
nach dem BAföG.
An den Standorten Braunschweig, ClausthalZellerfeld, Hildesheim, Lüneburg und Wolfenbüttel unterhalten wir Beratungsbüros mit
insgesamt mehr als 50 BAföG-Sachbearbeitern. An vier weiteren Standorten bieten wir
Beratungssprechstunden an.
Im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks
OstNiedersachsen ist die Anzahl der Studierenden vom Wintersemester 2012/13 zum
Wintersemester 2013/14 um 9,3 % gestiegen.
Gleichzeitig sind die Anträge auf BAföG um
2,7 % zurückgegangen. Dies ist vor allem
darauf zurückzuführen, dass die dringend
notwendige Anpassung der Freibetrags- und
Bedarfssätze im Jahre 2013 vom Gesetzgeber
auf die Zeit nach den Bundestagswahlen
verschoben wurde.
#
Die letzte Anpassung der Freibetrags- und
Bedarfssätze erfolgte im Jahre 2010 und
war schon zum damaligen Zeitpunkt nicht
ausreichend. Dies zeigt auch die 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks.
Danach hat ein Normalstudierender (ledig,
nicht bei den Eltern wohnend, Erststudium in
Vollzeit) durchschnittlich 817 Euro monatlich
zur Verfügung. Der BAföG-Höchstsatz beträgt
670 Euro inkl. der Zuschläge für die Krankenund Pflegeversicherung.
Erfreulicherweise wurden im Jahre 2013 die
Verwaltungsvorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz in einer gemeinsamen
Anstrengung von Vertretern des BMBF, der
Länder und der Studentenwerke überarbeitet. Nach zwölf Jahren, in denen sich einiges
im Ausbildungsförderungsrecht geändert
hat, wurden die Verwaltungsvorschriften
endlich an die aktuelle Gesetzes- und Erlasslage angepasst und die Rechtsprechung der
vergangenen Jahre eingearbeitet. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BAföG trat
am 14.11.2013 in Kraft, durfte allerdings vor
Zustimmung durch den Bundesrat im Einverständnis mit allen Bundesländern schon für die
Entscheidungen aller Bewilligungszeiträume
seit August 2013 angewendet werden.
Haben Sie Fragen?
Leiterin Studienfinanzierung
Brigitta Graef
Tel. (0531) 391-4900
[email protected]
Es lässt sich feststellen, dass 43 % der Studierenden Förderleistungen in Höhe von mehr als
500 Euro monatlich erhalten, 62 % der Studierenden haben Anspruch auf mehr als 400 Euro
monatlich. Nur 14 % der Studierenden erhalten
bis zu 200 Euro BAföG. Vermutlich gibt es eine
große Zahl Studierender, die davon ausgehen,
keinen Anspruch auf BAföG oder nur einen
Anspruch in geringer Höhe zu haben, und auf
eine Antragstellung verzichten.
Kreditberatung als Alternative
Studierende, die keine Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten
können, berät das Studentenwerk über alternative Möglichkeiten der Studienfinanzierung.
Diese Aufgabe übernimmt in erster Linie die
Sozialberatung.
Als Vertriebspartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vermittelt das Studentenwerk
durch die Abteilung Studienfinanzierung auch
den KfW-Studienkredit. Im Jahr 2013 wurden
insgesamt 107 Studienkredite vergeben. Im
Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um 55 %. 2012 war der Studienkredit
lediglich in 69 Fällen in Anspruch genommen
worden.
19 Studienfinanzierung
29 %
Braunschweig
22 %
Lüneburg
29 %
Hildesheim/Clausthal-Zellerfeld
20 %
Wolfenbüttel
Prozentuale Verteilung der Antragszahlen nach Standorten 2013
# Auf einen Blick
Wir haben mit
insgesamt
bearbeitet
52 Mitarbeitern an 5 Standorten
13 608 Anträge
auf Ausbildungsförderung
und eine Gesamtsumme in Höhe von
56 479 753 € ausgezahlt.
15000
12000
9000
11091
10885
11508
12423
13953
13989
13608
0
10862
3000
11518
6000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Anträge auf BAföG-Förderung
mehr als 600 €; 15 %
bis 600 €; 28 %
bis 500 €; 20 %
bis 400 €; 12 %
bis 300 €; 11 %
bis 200 €; 9 %
bis 100 €; 5 %
Monatliche Förderbeiträge der geförderten Studierenden im Sommersemester 2013
BERATUNG & HILFE
Beratung & Hilfe 22
Psychologische Beratung
Das vielfältige Angebot der psychologischen
Beratungsstellen wird an allen Standorten rege
genutzt. Die Kombination von professioneller
Spezialisierung, unbürokratischem Vorgehen
und Kostenfreiheit sind Hauptgründe, sich
an die Beratungsstellen zu wenden. Ebenso
spielen Empfehlungen seitens ehemaliger
Ratsuchender, von Hochschulangehörigen
oder niedergelassenen Ärzten eine große Rolle
für die Anmeldung und bestätigen sowohl
die hohe Akzeptanz als auch die Qualität der
geleisteten Arbeit.
Um ausreichend Kapazität vor allem für die
Einzelberatungen zur Verfügung stellen zu
können und eine Überlastung zu vermeiden,
konzentrieren sich die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wieder stärker auf ihre Kernaufgaben. Je nach Kapazität, Standort und Nachfrage
wurden deshalb die Angebote von Einzel- und
Gruppenberatung angepasst, präventive Maßnahmen und Vernetzungsarbeit konzentriert
konzipiert und durchgeführt.
Die Probleme, mit denen Studierende zu uns
kommen, sind sehr unterschiedlich. Bezogen
auf Probleme im persönlichen Umfeld finden
sich jedoch Schwerpunkte bei Identitäts- und
Selbstwertproblemen, depressiven Verstim-
#
mungen, Problemen mit dem Elternhaus und
Partnerschaftskonflikten. Stressbewältigungsund Erschöpfungsprobleme, körperliche und
psychosomatische Beschwerden wie Rückenschmerzen, Verspannungen, Schlafstörungen
spielen ebenfalls häufig eine Rolle. Unter den
studienbezogenen Problemen werden am
häufigsten Schwierigkeiten mit dem Zeitmanagement, Lern- und Arbeitsstörungen sowie
Prüfungsangst genannt.
Besonders in Lüneburg und Clausthal-Zellerfeld
suchen vermehrt Studienanfänger die Beratung
auf. Zum einen werden aufgrund der verkürzten Schulzeit die Studierenden immer jünger,
zum anderen ist der Leistungsdruck – sei er
real vorgegeben oder gefühlt – von Anfang an
sehr hoch. Die Stundenpläne sind von Beginn
an voll, alle Leistungsnachweise zählen – da
bleibt wenig Raum, um anzukommen und sich
zu orientieren.
Zusätzlich zur Beratungsarbeit und der Durchführung von Gruppen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in standortspezifischen
Arbeitskreisen, Expertenrunden und in der
Betreuung der Studierenden in den Wohnheimen engagiert.
Haben Sie Fragen?
Koordinatorin Psychologische Beratung
Michaela Himstedt
Tel. (0531) 391-49 36
[email protected]
Stimmen aus den Standorten
Braunschweig: Die Anmeldezahlen sind im
Vergleich zu den vergangenen beiden Jahren
leicht rückläufig, befinden sich aber weiter
auf hohem Niveau. Zum einen suchten uns
vermehrt Studierende mit durchaus gravierenden, sog. „multifaktoriellen“ Problemen
auf, zum anderen wird unser Expertenwissen
von MultiplikatorInnen gern genutzt.
In Braunschweig gibt es für Studierende an den
einzelnen Hochschulen vielfältige Angebote
besonders im niedrigschwelligen „Qualifizierungsbereich“ (z.B. Zeitmanagement, wissenschaftliches Schreiben). Deshalb sind wir in
Zusammenarbeit mit KollegInnen von der TU
bestrebt, Licht in den „Beratungsdschungel“
für Studierende zu bringen. Auch eine gute
Vernetzung mit den StudiengangskoordinatorInnen und verschiedenen Projekten an der
Ostfalia und der TU halfen dabei, dass wir uns
verstärkt auf unsere Kernaufgaben konzentrieren konnten.
Clausthal-Zellerfeld: In Clausthal-Zellerfeld hält
der Trend an, dass zunehmend Studierende
im 1. und 2. Semester die Beratungsstelle
aufsuchen. Vor allem der hohe Leistungsdruck
verursacht Stress und wird demzufolge auch
von vielen als problematisch angesprochen.
Insbesondere für die große Anzahl ausländischer Studierender ist ein erfolgreicher Start
ins Studium existenziell wichtig und notwendig.
So gibt es z.B. in den Wohnheimen häufiger
Konfliktgespräche in Begleitung von TutorInnen, die in verschiedene Sprachen (Englisch,
Französisch und Chinesisch) übersetzen, um
Anliegen und Probleme zu klären.
Bewährt haben sich außerdem direkte Gespräche gemeinsam mit Professoren/Dozenten
und Prüflingen. Manchmal können dadurch
unkompliziert Probleme aus der Welt geschafft werden.
Die Zahl der Anfragen nach Einzelgesprächen
ist weiterhin hoch.
23 Beratung & Hilfe
Hildesheim: Das Jahr 2013 war geprägt durch
einen leichten Rückgang der Zahl der Ratsuchenden im Vergleich zu den nachfragestarken
Vorjahren. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass das Gruppenangebot verringert
wurde, um mehr Zeit für die Einzelberatung
zu haben. Insgesamt liegt die Zahl der Beratenen im durchschnittlichen Rahmen der
vergangenen Jahre. Es bleibt abzuwarten, ob
sich die Expansion der Universität in Zukunft
in einer steigenden Zahl von Ratsuchenden
niederschlagen wird.
Seit vielen Jahren unverändert sind die häufigsten Störungen bzw. Problemlagen Hildesheimer Studierender:
#Lern- und Arbeitsstörungen
#depressive Verstimmungen/Depressionen
#mangelndes Selbstwertgefühl
#Ängste
#Probleme mit der Herkunftsfamilie und Partnerschaftsprobleme.
Prüfungsängste sowie Stress- und Erschöpfungszustände spielten in Hildesheim – im
Gegensatz zu anderen Studienorten – eher
eine untergeordnete Rolle und haben sich
auch durch die veränderte Studienstruktur
in ihrer Häufigkeit nicht verändert.
Zwischen der PBS und der Universität gibt
es eine gute Zusammenarbeit. Aufgrund des
großen Interesses, informierte ein Berater im
Rahmen einer Senatssitzung über das Thema
der psychischen Gesundheit Studierender.
suchen häufiger als in den vergangenen Jahren
Unterstützung in der PBS. Wir beobachten bei
vielen Ratsuchenden eine deutliche Erhöhung
des Selbstanspruchs.
Unser begleitendes Kursangebot wird stabil
nachgefragt.
Lüneburg: In Lüneburg bleibt die Inanspruchnahme der Beratungsstelle stabil, trotz gesunkener Studierendenzahlen. Wir verzeichnen
eine Zunahme von Klienten und Klientinnen
aus den ersten beiden Studiensemestern, die
schnell Orientierung und Unterstützung suchen, um mögliche Nachteile im strukturierten
Studium zu vermeiden. Auch Promovierende
Ratsuchende in der psychologischen Beratung:
2012
KursteilnehmerInnen:
2013
2012
2013
173
124
63
Braunschweig
669
607
Braunschweig
Lüneburg
401
389
Lüneburg
90
Hildesheim
277
243
Hildesheim
58
25
185
186
Clausthal-Zellerfeld
50
49
1 532
1 425
Frauen
Männer
Clausthal-Zellerfeld
Summe
Beratungskontakte insgesamt:
Braunschweig
Ratsuchende nach Geschlecht:
2012
2013
2 072
1 899
Braunschweig
58 %
42 %
78 %
22 %
Lüneburg
1 220
1 277
Lüneburg
Hildesheim
1 145
1 025
Hildesheim
75 %
25 %
Clausthal-Zellerfeld
822
831
Clausthal-Zellerfeld
58 %
42 %
Summe
5 259
5 032
Beratung & Hilfe 24
Sozialberatung
Die Verteilung auf die erfassten Betroffenengruppen stellt sich wie folgt dar:
Eine dreimonatige Vakanz der Sozialberatung in Braunschweig und die anschließende
Einarbeitung der neuen Kollegin waren eine
Besonderheit des Jahres 2013 . Die Vertretung
während der unbesetzten Zeit nahm viel Zeit
in Anspruch, vor allem bei sehr vielschichtigen Problemlagen – die sich im persönlichen
Gespräch doch besser analysieren lassen, als
telefonisch – wie auch bei der Bearbeitung von
Darlehen. In Einzelfällen wurde daher auch ein
Gesprächstermin an einem anderen Standort
vereinbart, was wiederum für die Studierenden
sehr zeitaufwendig war.
Die gerade begonnene Betreuung des Standorts Wolfenbüttel wurde durch das Ausscheiden der Braunschweiger Kollegin unterbrochen
und wird in 2014 wieder neu aufgebaut.
Durch den personellen Wechsel ist die Erfassung der Beratungen in Braunschweig nicht
vollständig. In die Gesamtzahl fließen nur die
Beratungen seit September 2013 ein.
Braunschweig
Clausthal-Zellerfeld
Hildesheim
Lüneburg
Beratungskontakte in der Sozialberatung:
Braunschweig
165 (Sept. – Dez. 2013)
Clausthal-Zellerfeld
417
Hildesheim
682
Lüneburg
606
Insgesamt
1 870
Normalstudierende
Studierende mit Kind
Studierende mit
Behinderung
Ausländische Studierende
Sonstige*
* zu dieser Gruppe gehören Angehörige, Studieninteressierte, Absolventen, Behörden/Ämter
Dargestellt werden nur die Hauptmerkmale der erfassten Betroffenengruppen. Schnittmengen wurden hierbei
nicht berücksichtigt.
25 Beratung & Hilfe
Bei der Erfassung der Beratungskontakte wird
unterschieden zwischen Kurzkontakten (bis
zehn Minuten) und ausführlichen Gesprächen
(in der Regel bis 60 Minuten, in Einzelfällen
länger).
Bei kurzen Gesprächen geht es meist um einfache Sachverhalte. Es werden Informationen
gegeben zu Ansprüchen, Ansprechpartnern,
Informationsquellen u.ä. Häufig haben die
Studierenden bereits selbst recherchiert und
möchten nur eine Bestätigung.
Bei den ausführlichen Beratungen geht es
dagegen oft um sehr vielschichtige Problematiken, deren Analyse und das Erarbeiten von
Lösungsansätzen. Hierfür sind häufig auch
mehrere Termine und Rücksprachen oder
gemeinsame Gespräche mit anderen (internen
wie externen) Einrichtungen nötig.
Das Verhältnis Kurzkontakte/ausführliche
Gespräche stellt sich an den Standorten
wie folgt dar:
Trotz aller standortspezifischen Abweichungen: Beratungskontakte, bei denen finanzielle
Probleme eine Rolle spielen (auch wenn sie
nicht immer im Vordergrund stehen), sind
sehr häufig (je nach Standort zwischen 70%
und 90%). Dabei geht es überwiegend um
Kredite und Sozialleistungen, aber auch um
Informationen zu Härtefonds, Stipendien oder
Unterhaltsleistungen.
Die Schwerpunkte in der Beratung sowie bei
Gruppenangeboten und Informationsveranstaltungen stellen sich an den einzelnen
Standorten unterschiedlich dar. Für alle gilt
jedoch: Eine gute Vernetzung und Kontaktpflege ist äußerst wichtig, intern wie extern, d.h.
mit anderen Abteilungen des Studentenwerks,
mit Einrichtungen der Hochschulen sowie von
Stadt/Landkreis (z.B. Sozialleistungsträger,
Stiftungen) etc.
Auch ohne umfängliche fallbezogene wie
allgemeine Recherchetätigkeit wäre weder
eine effektive und qualitativ gute Beratung
noch das Erstellen geeigneter Informationsmaterialien möglich.
Braunschweig: Nach dem Ausscheiden der
Sozialberaterin Anfang Juni 2013 war eine
Neubesetzung der Stelle erst Anfang September möglich. Da keine direkte Übergabe der
Arbeitsbereiche und Aufgaben stattfinden
konnte, erfolgte die fachliche Einarbeitung
durch die Sozialberaterinnen der anderen
Standorte, teilweise persönlich, aber auch
telefonisch oder per E-Mail. Innerhalb des
Studentenwerks konnte die Zusammenarbeit
– vor allem mit der Abteilung Studienfinanzierung – sowohl in Braunschweig als auch
in Wolfenbüttel rasch wieder aufgenommen
werden. Gefragt waren vor allem die kurzfristigen Überbrückungsdarlehen des Studentenwerks sowie Informationen über alternative
Studienfinanzierungsmöglichkeiten.
Da die Sozialberatung in Braunschweig Studierende der TU und der HBK Braunschweig
sowie der Ostfalia in Wolfenbüttel mit den
Standorten Wolfsburg und Salzgitter betreut,
musste einige Zeit investiert werden, um
die unterschiedlichen Strukturen der drei
Hochschulen und deren eigene Beratungsangebote kennenzulernen und zu erfassen. Mit
großer Unterstützung der KollegInnen aus der
Braunschweiger PBS konnten viele Kontakte
wieder aufgenommen und die Netzwerkarbeit
im Sinne der Studierenden fortgeführt werden
(u.a. mit den Zentralen Beratungsstellen der
Hochschulen, im Arbeitskreis Ausländischer
Studierender und mit den kirchlichen Studierendengemeinden).
Das vielfältige Studienangebot der drei Hochschulen bringt viele Studierende mit unterschiedlichsten Interessen, Fähigkeiten und
in komplexen Lebenslagen mit sich. Neben
Studienfinanzierungsfragen wurden ebenso
Probleme mit Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung oder Behinderung, wie
auch die Vereinbarkeit des Studiums mit
Schwangerschaft und/oder Kinderbetreuung
sowie viele weitere Themen zum Gespräch
gebracht.
Clausthal-Zellerfeld: Die Finanzierung des
Studiums nahm auch weiterhin einen wesentlichen Schwerpunkt in der Sozialberatung ein.
Vor allem ausländische Studierende suchten
die soziale Beratungsstelle auf. Aber auch
deutsche Studierende erkundigten sich nach
unserem Studentenwerksdarlehen, um ihre
Studiengebühren – oft auch Langzeitstudiengebühren – zahlen zu können.
Hervorzuheben ist, dass 2013 im Bereich der
Rechtsberatung eine ansteigende Nachfrage
zu verzeichnen war, vor allem von ausländischen Studierenden. Die Zusammenarbeit mit der Psychologischen Beratung als
auch mit der TU Clausthal war nach wie vor
eng und in Bezug auf die Unterstützung der
Studierenden sinnvoll, um in Problemlagen
schnell Lösungsmöglichkeiten entwickeln
und aufzeigen zu können.
Hildesheim: Die Gesamtzahl der Beratungen
sowie Themen und Betroffenengruppen haben
sich im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert.
Häufiger als in früheren Jahren spielte jedoch
erneut das Thema Unterhaltspflicht eine Rolle.
Zum einen fragten mehr Eltern an, die den
vom BAföG errechneten Unterhaltsbetrag
nicht leisten konnten oder wollten. Zum anderen suchten häufig verzweifelte Studierende
die Beratung auf, die vor der Entscheidung
standen, ihre rechtlichen Ansprüche den
Eltern gegenüber durchsetzen zu müssen
oder sich freiwillig zu verschulden. Diese
Beratungen waren sehr intensiv: Den Eltern
mussten ihre Pflichten verdeutlicht werden,
den Studierenden ihre Rechte (und wie sie
diese ggf. durchsetzen können). Gleichzeitig
galt es, das entstandene Konfliktpotenzial
zu bearbeiten.
Informationsveranstaltungen und Arbeitskreise fanden in gewohnter Weise statt:
#Erstsemesterbegrüßungen an Hochschulen
bzw. im Wohnheim
#Runder Tisch ausländische Studierende
#Vorstandsarbeit Notfonds für ausländische
Studierende
#
Haben Sie Fragen?
Koordinatorin Sozialberatung
Christiane Giesert
Tel. (05121) 15 02 - 01
[email protected]
#Netzwerk familiengerechte Hochschule
#Arbeitskreis Zentrale Studienberatung/
Psychologische Beratung/Sozialberatung
#Arbeitskreis Rechtsberatung/Vertreter der
ASten/Sozialberatung
#Arbeitskreis Vertreter der Abt. Studienfinanzierung/Vertreter der ASten/Sozialberatung
Lüneburg: 2013 wurden fast doppelt so viele
Studentenwerksdarlehen vergeben wie im Vorjahr (2012:21; 2013: 41). In erster Linie handelte
es sich dabei um Überbrückungsdarlehen für
den Studienbeginn.
Im Zuge der Rundfunkbeitragsumstellung gab
es viele Anfragen zu diesem Thema. Es stellte
sich häufig heraus, dass auch die Studierenden,
die von der Gebührenpflicht befreit sind, sich
diese aus moralischen Gründen mit den beitragspflichtigen WG-Mitbewohnern teilen.
Auch Fragen zum „Statuswechsel“ haben
etwas zugenommen: Bin ich noch Student,
wenn ich meine Abschlussarbeit abgegeben
habe? Kann ich noch Kindergeld beziehen
oder als Werkstudent arbeiten?
Zudem meldeten sich viele besorgte Eltern
telefonisch mit Fragen, insbesondere zur Wohnungssuche, Studiengebühren und Studienkrediten. Als Folge dieser Gespräche suchten
anschließend häufig die Studierenden persönlich die Sozialberatung auf.
KINDERTAGESSTÄTTEN
Kindertagesstätten 28
Große Fachkompetenz für
kleine Leute
Das Studentenwerk betreibt an vier seiner
Standorte Kindertagesstätten, jeweils eine
in Wolfenbüttel, eine in Hildesheim sowie
zwei in Braunschweig und zwei in Lüneburg.
Zusätzlich bieten wir in Braunschweig, Hildesheim und Clausthal-Zellerfeld eine flexible
Kinderbetreuung an, die bei unvorhergesehenen Terminen auch kurzfristig gebucht
werden kann.
Seit 2009 findet in Braunschweig regelmäßig
eine Schulkindbetreuung in Kooperation mit
der Technischen Universität statt. In den Sommerferien wurden die Mädchen und Jungen
vier Wochen lang betreut, 2013 erstmals auch
für eine Woche in den Osterferien.
In Hildesheim gab es in den Sommerferien
ein einwöchiges Programm für Schulkinder,
in den Herbstferien ein zweiwöchiges.
Zusammenarbeit und
Veranstaltungen
In allen Kindertagesstätten liegt ein Schwerpunkt auf der Elternarbeit. Da eine gute Zusammenarbeit eine wichtige Grundlage für
unser Tun ist, wird diese immer wieder durch
#
gemeinsame Aktionen gefördert. In allen
Kitas finden regelmäßig Elterncafés und Elternabende statt.
Die Strolche in Lüneburg und die Zwerge in
Braunschweig feierten 2013 ihr 20jähriges
Bestehen. In beiden Einrichtungen wurde
der runde Geburtstag mit Eltern, Ehemaligen,
Mitarbeitern des Studentenwerks und der
Universitäten gebührend begangen. Auch
die Kinder hatten ihren Spaß: In Lüneburg
gab es einen Clown und ein Spielezelt, in
Braunschweig eine große Hüpfburg.
Darüber hinaus fanden zahlreiche kleinere
Aktionen wie Sommerfeste, Laternenumzüge,
Elternflohmärkte und Weihnachtsfeiern mit
Eltern und Kindern statt.
Projekte
Eine themenbezogene Förderung der Kinder
wird durch besondere Projekte erreicht. In
der Kita Braunschweig fand unter anderen
ein Kunstprojekt statt, in dem die Kinder
verschiedene Maltechniken ausprobieren
konnten. Die so entstandenen Kunstwerke
wurden im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten meistbietend versteigert.
Haben Sie Fragen?
Koordinatorin Kindertagesstätten
Anette Hoff
Tel. (0531) 391-49 49
[email protected]
Kita Zwerge in Braunschweig:
Kreativität kennt keine Grenzen.
Die Kita Wolfenbüttel beschäftigte sich 2013
unter anderem mit dem Thema „gesunde
Ernährung“, zu dem auch das regelmäßige gemeinsame Kochen mit den Kindern gehörte.
Wie verschiedene Eindrücke und Materialien mit allen Sinnen erlebt werden können,
erfuhren die Mädchen und Jungen der Kita
Campus in Lüneburg. Die Kleinen probierten
unterschiedliche Maltechniken aus und stellten Fühlgipsbilder her. Außerdem wurde ein
Theaterstück einstudiert.
29 Kindertagesstätten
Kita / Krippe
Standort
Eröffnung
Kinderzahl
Anzahl der
Gruppen
Alter der Kinder
Die Rasselbande
Hildesheim
Oktober 1985
max. 70 Kinder
4
1 – 6 Jahre
Die Strolche
Lüneburg
September 1993
max. 18 Kinder
1
1 – 6 Jahre
Campus
Lüneburg
März 1998
max. 38 Kinder
2
1 – 6 Jahre
Die Zwerge
Braunschweig
Mai 1993
max. 30 Kinder
2
2 Monate – 3 Jahre
Das Spatzennest
Braunschweig
März 2009
max. 30 Kinder
2
2 Monate – 3 Jahre
Die Zwergenbutze
Wolfenbüttel
September 1996
max. 40 Kinder
2
2 Monate – 6 Jahre
Übersicht Kindertagesstätten
Fortbildungen
Auch Schulungen und Supervisionen sind ein
wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Im Jahr
2013 fanden im Rahmen der Projekte „Campus der Zukunft“ und „Fidelio“ zahlreiche
Fortbildungen statt.
Sechs Kolleginnen ließen sich beispielsweise
in mehrmonatigen Schulungen zu Mediatorinnen ausbilden und leisten damit einen weiteren
Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit
im Sinne unseres Wertegedankens.
Des Weiteren gab es Fortbildungen zu den
Themen Personalentwicklung und Stressmanagement. Um die Zusammenarbeit in den
Teams zu optimieren, gab es Möglichkeiten
zur Supervision, Fortbildungen zu „Kollegialer
Beratung“ und ein Teamwochenende für die
Kita Braunschweig.
Kita Zwerge in Braunschweig:
Viel Platz zum Spielen.
Kita Zwerge in Braunschweig:
20jähriges Bestehen – ein schöner Anlass zum Feiern!
Kita Strolche in Lüneburg:
Jubiläumsfest mit Clowns-Spaß!
KULTURARBEIT
Kulturarbeit 32
Kulturarbeit in Hildesheim
Scheitern erlaubt,
Lernen garantiert!
Abi nach zwölf Jahren. Mit einem guten Notendurchschnitt. Wunschstudium am Wunschort.
Ausland, Praktikum, nach sechs Semestern
Bachelor, Master in Sicht! Auf diesem Weg ist
Scheitern nicht vorgesehen. Scheitern nicht
zu riskieren, heißt oft: nichts wagen, nichts
ausprobieren. Die Kulturarbeit in Hildesheim
macht Mut zum Ausprobieren: Zum ersten Mal
einen Kurs in Modernem Tanz zu belegen.
Zum ersten Mal bei der Jam Session ein Solo
zu spielen. Zum ersten Mal ein Festival zu
organisieren…
Von den rund 30 studentischen Kulturprojekten, die im vergangenen Jahr vom Kulturbüro
Hildesheim auch finanziell unterstützt wurden,
konnte nur eines nicht präsentiert werden.
Die Gruppe hatte entschieden, dass trotz
wochenlanger Vorbereitung die Zeit zu kurz
war, um das Thema ihren Ansprüchen gemäß
umzusetzen und die Aufführungstermine für
ihre Performance abgesagt. Das erfordert viel
Mut, Planung und Organisation. Gescheitert
ist das Projekt trotzdem nicht. Die Arbeiten
am Thema und die Vorbereitungen für die
Präsentationen gehen weiter. Auch dabei
unterstützt das Kulturbüro die Studierenden.
Mittels ausführlicher Beratung, Begleitung
#
und Nachbesprechung, dem Herstellen von
Kontakten sowie finanzieller, materieller und
oft auch personeller Unterstützung knüpft
das Kulturbüro ein Netz, welches den Studierenden ein möglichst freies und risikoloses
Ausprobieren erlaubt.
politisch Stellung zu beziehen. Gemeinsam
mit den Hildesheimer Studierendengemeinden und dem AStA der Universität schaffte
das Kulturbüro einen Ort für internationale
gesellschaftspolitische Diskussionen.
Für die ReferentInnen, die über aktuelle
politische Ereignisse in ihrem Heimatland
berichteten, war das Sprechen vor einem
Publikum meist eine Premiere. Sie gewährten
unabhängig von der Medienberichterstattung
einen persönlichen Blick auf die Geschehnisse
in jeweils einer anderen Region der Welt. Die
ZuhörerInnen stellten Fragen, diskutierten
und konnten sich gemeinsam mit den Or-
Durch die Kooperation mit dem AStA der
Universität Hildesheim und der KulturFabrik
Löseke im Rahmen der studentischen Veranstaltungsreihe „ecco!“ konnte beispielsweise
im Februar 2013 das „Swingside-Festival“ an
einem Wochenende mehr als 400 Besucher
begrüßen. Konzeption und Planung, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination
der Workshops mit mehr als 80
TeilnehmerInnen und letztendlich die Betreuung des Veranstaltungswochenendes hätten
die beiden studentischen Organisatorinnen allein nicht leisten
können. Schon das Anmieten einer Location für 400 Partygäste
und Räume für insgesamt sieben
verschiedene Tanzworkshops
wäre finanziell ein untragbares
Risiko gewesen. Durch die sehr
gute Zusammenarbeit aller Beteiligten wurde das Festival zum
großen Erfolg.
Die Veranstaltungsreihe „Land
ecco! JamSession in Hildesheim.
in Sicht!“ ermutigte dazu, auch
Haben Sie Fragen?
Ansprechpartnerinnen Hildesheim:
Tel. (05121) 15 02 09
Marina Römer und
AnnetteZimmer-Bischof
[email protected]
Ansprechpartnerin Lüneburg: Tel. (04131) 789 63 21
Claudia Jonischkies
[email protected]
Ansprechpartnerin Clausthal-Zellerfeld:
Tel. (05323) 723927
Corinna Gobrecht
[email protected]
33 Kulturarbeit
Grafikausstellung an der HAWK Hildesheim.
ganisatorInnen häufig zum ersten Mal eine
wirklich fundierte Meinung bilden, z.B. über
die Situation in Rumänien oder die Rolle des
Kulturaustauschs im Konflikt zwischen Israel
und Palästina.
Das eigene künstlerische Schaffen öffentlich
zu machen – die erste Premiere einer Theatergruppe, der erste Auftritt einer Band oder die
erste Ausstellung eigener Arbeiten etc. – kostet
oft Überwindung. Auch zu diesem Schritt ermutigt die Arbeit des Kulturbüros Studierende.
So wurde aus einer Diplomarbeit im Bereich
Fotografie die außergewöhnliche Ausstellung
„Schwesternsache“. Das Konzept beinhaltete
die Entscheidung, welche Arbeiten in welcher
Präsentationsform, Größe und Anordnung
gezeigt werden sollten. Anschließend mussten
die mehr als 100 Bilder des Fotobuchs für
einen großformatigen Druck nachbearbeitet,
gedruckt und gehängt werden. Pressearbeit,
Plakate, Einladung, die Vorbereitung des
festlichen Abschlusses mit Sektempfang,
Häppchen und Musik – dies alles wurde in
enger Abstimmung mit der Fotografin entwickelt und umgesetzt. Die vielen positiven
Rückmeldungen der begeisterten BesucherInnen ließen dann auch die letzten Zweifel der
Künstlerin endgültig verschwinden.
Kulturarbeit in Lüneburg
und Suderburg
Workshops – Ausstellungen –
Kunstaktionen
„…raus aus der Schublade!“ – so startete Anfang 2013 ein neues Projekt des Kulturbüros.
Studierende aller Studiengänge der Leuphana
Universität waren aufgerufen, sich an einem
ganz besonderen Ausstellungsprojekt zu
beteiligen: eigene künstlerisch-gestalterische
Arbeiten aus dem Privaten heraus in die
Öffentlichkeit zu bringen.
Zwölf Studentinnen und Studenten aus verschiedenen Studiengängen beteiligten sich
und bereiteten das Projekt in der Arbeitsgruppe Ausstellungsmanagement mit den beiden
Tutorinnen des Kulturbüros Juliane Saß und
Yanti Soerjana vor. Pünktlich zu Beginn des
Sommersemesters waren die Ergebnisse in
einer umfangreichen Präsentation im Foyer
der Uni-Bibliothek zu sehen: Acryl- und Ölmalerei in großen Formaten auf Leinwand,
kleinformatige Skizzenbücher und gemalte
Reisetagebücher, Grafiken und Materialcollagen, Serien von Fotografien über Portraits
bis Natur-Makroaufnahmen.
Projekt „Kultur Austausch“
So lapidar der Titel, so komplex der Inhalt:
„Zeichnung“, ein Ausstellungsprojekt in
Kooperation mit 13 Studierenden der HBK
Braunschweig. Dabei ging es um innovative
Auseinandersetzung mit einem klassischen
künstlerischen Medium (der Zeichnung) und
der Begegnung zwischen Studierenden unterschiedlicher Hochschulen (HBK Braunschweig
und Leuphana Universität Lüneburg).
Eine Vielzahl von Skizzen, Zeichnungen und
Druckgrafiken entstanden in der Fachklasse
für Experimentelles Zeichnen der HBK Braun-
schweig unter Leitung der Berliner Künstlerin
und Gastprofessorin Monika Grzymala, mit
ihren Raumzeichnungen und handgeschöpften Papierarbeiten eine der außergewöhnlichsten Künstlerinnen der zeitgenössischen
Graphik.
Eine Auswahl mit mehr als 50 Zeichnungen
wurde zu einer Präsentation im Foyer der
Bibliothek zusammengestellt: Experimente im Spiel mit der Linie, vom Bleistift zur
Pinselzeichnung, Druckgrafik, Radierung,
Lithographie bis hin zu linearen, reliefartig
erhöhten Strukturen in Materialbildern aus
handgeschöpftem Papier.
Das Projekt „Kultur Austausch“ hat den
Schwerpunkt, kooperative Kulturprojekte
zwischen Studierenden verschiedener Hochschulen zu initiieren, den Austausch von
Studierenden zu fördern und damit Einblicke
in andere Studiengänge und Hochschulstrukturen zu ermöglichen.
„Street Art“
Anders als bei den sonst allgegenwärtigen
Tags nächtlicher Sprayer als grafischen Markierungszeichen, geht es um Bilderfindun-
gen, die ihre Wirkung aus der unmittelbaren
physischen Bindung an den urbanen Raum
beziehen. Aus dem digitalen Fotomaterial,
das die Studierenden von ihren Auslandsaufenthalten mitbrachten, wurden im Workshop
„Ausstellungsmanagement“ zwei parallel
laufende umfangreiche Präsentationen – für
die Mensa und das Foyer der Bibliothek – mit
60 großformatigen Fotografien erarbeitet:
Street Art in Athen, Frankreich, Berlin und
New York.
# „Qi Gong“, traditionelle chinesische Meditation in Bewegung, zum Gesundheitstag
der Ostfalia Hochschule
Kulturelles Leben hat in seiner Vielfalt und
Qualität an der TU Clausthal bereits seinen
festen Platz. Technische Wissenschaften und
Kultur schließen einander nicht etwa aus.
Das Kulturbüro Clausthal bietet das Erleben
von Kreativprozessen und künstlerischen
Prozessen an, die zum Experimentieren und
Querdenken anregen. Neue Sichtweisen und
Perspektiven können gewonnen werden, die
übertragbar sind in das wissenschaftliche
Arbeiten.
Treffpunkt KUNST
Warm, weich, wollig … subversiv … Guerilla
Stricken!
Pulswärmer, Pudelmütze, Ringelsocken oder
… KUNST AKTION! Ein Kunstprojekt mit mehr
als 60 Studierenden der Leuphana Universität
begleitet von studentischen Tutorinnen aus
Lüneburg und der HBK Braunschweig, mit
einer viel beachteten Guerilla-Strick-Aktion
auf dem Unicampus.
„im Atelier der Künstlerin“
Gestalterisches Arbeiten in einer besonders
inspirierenden Atmosphäre – im Atelier der
Künstlerin in der Lüneburger Altstadt. Die
Studierenden erlebten nicht nur die alte Drucktechnik der Radierung in der eigenen Arbeit,
zugleich nahmen sie auch ein Stück weit am
Atelierleben einer freischaffenden Künstlerin
teil. Die folgende Ausstellung auf dem Unicampus zeigte die vielfältigen Ergebnisse der
Experimente mit Material und Verfahren.
Kulturarbeit an der
Ostfalia Hochschule Suderburg
#„neue Ideen! Gestaltung des Eingangsbereichs der Hochschule“, Workshop in
Kooperation mit Studierenden der TU
Braunschweig und der Ostfalia.
# „Light Painting“, experimentelle Fotografie
das Vorurteil der „Kulturwüste“ – wie passt
das zusammen?
Spätestens am 6. Dezember zur spektakulären
„X-mas Party“ zeigte sich: Internationalität
ist ein großes Potential dieses Universitätsstandorts. Diversität ist jedoch deutlich mehr
als unterschiedliche Herkunftskultur. Es gilt
Unterschiede von Menschen mit unterschiedlichsten lebensgeschichtlichen Hintergründen
zu achten. Ein gesundes Maß an Offenheit und
Begrenzung ermöglicht dabei Begegnung.
Guerilla-Stricken in Lüneburg.
Öffentlichkeitsarbeit
Das Kulturbüro in Lüneburg hat seit Ende 2013
eine eigene Facebook-Seite:
www.facebook.com/kulturbuero.lueneburg
Schwerpunkt des Kulturbüros wird die Gestaltung eines attraktiven Freizeitprogramms
sein, als Ausgleich zu Studium und Beruf. Vor
allem wird das Kulturbüro zu kulturellen und
gemeinschaftsfördernden Initiativen anregen,
um damit die Lebensbedingungen an der Hochschule zu verbessern.
Kulturbüro Clausthal
Ziele des Kulturbüros:
Der Startschuss für das neue Kulturbüro in
Clausthal fiel am 01. November 2013. In Kooperation zwischen Studentenwerk und TU
Clausthal wurde eine halbe Stelle geschaffen,
die den kulturellen Bedürfnissen der Studierenden sowie der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der TU Clausthal begegnet und
Anreize zu kultureller und sozialer Teilhabe
geben will.
Die ersten Wochen waren damit gefüllt, Kontakte zu knüpfen und die „Kulturlandschaft“
in Clausthal zu erforschen: Weltkulturerbe und
# Möglichkeiten der sozialen und kulturellen
Teilhabe stiften
#Kurse und Workshops anbieten
#Wöchentlicher Treffpunkt: „International
Meeting Point“
#Kulturkalender „UNTER:TAGE“ zur Freizeitgestaltung
#Kreatives Potential bündeln und ein aktives
Netzwerk ausbauen
# Studentische Kulturinitiativen beraten und
unterstützen
KOMMUNIKATION &
MARKETING
Kommunikation & Marketing 36
Kommunikation &
Marketing
Die Aufgaben der Abteilung „Kommunikation
und Marketing“ waren auch 2013 vielfältig.
Zunehmend ist jedoch eine Verschiebung
der Schwerpunkte festzustellen. Standen vor
Jahren noch das Erstellen unterschiedlichster
Flyer und Broschüren, die Gestaltung von
Plakaten und Präsentationen sowie der Jahresbericht und ein regelmäßiger Pressespiegel im
Mittelpunkt der Arbeit, so gewinnt mehr und
mehr der Bereich Marketing an Bedeutung.
Mit gutem Marketing begeistern
Die Abteilung versteht sich als Servicestelle
für die unterschiedlichen Bereiche des Studentenwerks. Sie unterstützt sie dabei, ihre
Angebote kundenfreundlich und zeitgemäß zu
präsentieren und angemessen zu vermarkten.
Ein solides Konzept, modernes Auftreten mit
direkter Ansprache und ein einheitliches
Erscheinungsbild sind dabei von besonderer
Bedeutung.
Immer häufiger wird die Abteilung bereits in
der Planungsphase verschiedenster Projekte
mit eingebunden. So waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise an der
Neueinrichtung diverser gastronomischer
Einrichtungen von Anfang an beteiligt. Unter
anderem ging es um Fragen wie:
Angebote des Studentenwerks geworben.
Dabei gab es u. a. eine Mutti-Woche in den
Mensen, Postkartenaktionen sowie ein Weihnachtsgewinnspiel.
# Angebot und Preisgestaltung
# Öffnungszeiten und Bekleidung
# Einrichtung und Farbgebung
# Materialwahl und Raumgestaltung
# Namensfindung und Logoentwicklung
# Gästeinformation und Leitsysteme
# Marketingstrategien, Werbemaßnahmen
und -mittel
In der Öffentlichkeit präsent
Auch an der Konzeptentwicklung neuer Menülinien und Speisenangebote war die Abteilung
beteiligt. Darüber hinaus gehörten verschiedene Kundenbefragungen, die Organisation
von internen und externen Veranstaltungen,
die Planung und Durchführung von Presseterminen sowie die Pflege und Gestaltung der
Homepage zu ihren Aufgaben.
Mutti ist für alle da
Zu Beginn des Wintersemesters 2013/14 wurde
erneut verstärkt mit der „Mutti-Figur“ für die
Besonderes Interesse zeigten die Medien
erneut an der z.T. noch immer angespannten Wohnungssituation für Studierende. Vor
allem zwischen September und November
wurden diesbezüglich zahlreiche Presseanfragen – regional und überregional – an das
Studentenwerk gestellt.
Lass uns drüber reden
Der standortübergreifenden, internen Kommunikation kam auch 2013 eine besondere
Bedeutung zu. Dafür wurde vor allem die von
der Abteilung KM redaktionell betreute Hauszeitung Infointern genutzt. Die verschiedenen
Bereiche und Standorte veröffentlichen dort
wichtige Informationen oder berichten über
Aktionen und besondere Ereignisse. Das Blatt
erscheint vierteljährlich im Vierfarbdruck und
umfasst mittlerweile im Schnitt 24 Seiten. Für
2014 ist ein Relaunch geplant.
Stark im Team
#
Haben Sie Fragen?
Leiterin Kommunikation & Marketing
Petra Syring
Tel. (0531) 391-48 05
[email protected]
Die Abteilung bestand 2013 aus fünf Kolleginnen und Kollegen. Neben der presseverantwortlichen Abteilungsleiterin gehörten
zwei Gestalterinnen sowie ein Marketingfachmann zum Team. Verstärkung erhielten
sie durch einen Volontär, der 18 Monate lang
alle Bereiche der Abteilung kennenlernte und
unterstützte. Hospitationen bei Radiosendern,
Werbeagenturen und Pressestellen anderer
Unternehmen rundeten den Aufenthalt ab.
Die Volontärsstelle soll auch 2014 wieder
besetzt werden.
37 kommunikation & Marketing
Muttis Ausstechförmchen zur Weihnachstzeit.
Muttis Gewinnspiel.
# Auf einen Blick
Im Jahr 2013 hat die Abteilung kommunikation & Marketing
2 Liegestühle
Hussen für Bistrotische geordert, 1 Schlitten
entworfen, 1 000
ordner eingekauft, 12 500 Postkarten
gedruckt,
bedrucken lassen,
11
bedruckte Akten-
1 000 Luftballons aufgepustet,
7 500 Ausstechförmchen geliefert bekommen, 2 200 Mitarbeiterzeitungen erstellt, 8 500
Visitenkarten produziert, 120 000 Formulare Studienfinanzierung
und 57 250
Flyer gedruckt sowie
3 neue Logos entworfen.
kommunikation & Marketing 38
Neue Logos:
Die Ausgaben des INFOintern 2013.
FINANZEN &
CONTROLLING
Finanzen & Controlling 40
Wie finanziert sich das Studentenwerk?
Finanzhilfe
10,50 %
Sonstiges
7,92%
Entnahmen Rücklagen
0,38 %
#
Haben Sie Fragen?
Leiter Finanzen & Controlling
Dirk Moritz
Tel. (0531) 391-48 10
[email protected]
Mieteinnahmen
33,47 %
ng
attu 2 %
Erst
G 7,1
BAfö
Ei
nn
5, ah
71 m
% en
Die Summe der Aufwendungen belief sich
$ im Jahr 2013 auf 36 283 200 €.
Diese wurden in erster Linie aus dem Erlös für Mensa-Essen und Wohnheimmieten
finanziert. Zur Deckung des Restbetrages
(€ 16 869 100) wurden die Studentenwerksbeiträge, die Finanzhilfe des Landes (§ 70 NHG)
und die Zuwendungen für Kindertagestätten
herangezogen. Einen weiteren Posten bildet
die Kostenerstattung des Landes für Aufwendungen des Studentenwerks für die BAföGVerwaltung. Die Kostenerstattung betrug in
abgelaufenen Wirtschaftsjahr T€ 2 583. Im
Abrechnungsjahr 2013 musste zusätzlich den
Rücklagen ein Betrag in Höhe von € 137 200
entnommen werden.
Warenerlöse
20,04 %
Beiträge
14,54 %
ta
-
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Studentenwerks bestimmen sich nach
kaufmännischen Grundsätzen; so regelt es das
Niedersächsische Hochschulgesetz § 70 NHG.
Grundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit ist
ein jährlich aufzustellender Wirtschaftsplan,
den der Verwaltungsrat beschließt.
Aus eigenen Einnahmen hat das Studentenwerk im Jahr 2013 rund 75 % des Gesamtaufwandes finanziert.
Die genauen Anteile der einzelnen Posten
ergeben sich aus der folgenden Grafik.
Ki
Wirtschaftsführung des
Studentenwerks
Zinseinnahmen
0,33 %
41 Finanzen & Controlling
Wie schlüsseln sich die Aufwendungen der Berichtsjahre auf?
Den Erträgen von
$ 36 146 000 €
stehen Aufwendungen in der Höhe von
$ 36 283 200 € entgegen.
Addiert man die Rücklagenentnahme zu den
Erträgen hinzu, ergeben sich Erträge in Höhe
von $ 36 283 200 €.
Diese Balance ist haushaltsrechtlich vorgeschrieben.
Die Verteilung der Erträge und Aufwendungen
ergibt sich aus folgenden Tabellen.
2012
2013
Veränderung
Warenerlöse
7 128
19,93 %
7 271
20,04 %
2,01 %
Mieteinnahmen
11 761
32,89 %
12 143
33,47 %
3,25 %
Finanzhilfe
3 782
10,58 %
3 810
10,50 %
0,74 %
Erstattung BAföG
2 525
7,06 %
2 583
7,12 %
2,30 %
Beiträge
4 965
13,89 %
5 275
14,54 %
6,24 %
Kindertagesstätteneinnahmen
1 984
5,55 %
2 070
5,71 %
4,33 %
211
0,59 %
119
0,33 %
-43,60 %
3 401
9,52 %
2 875
7,92 %
-15,47 %
0
0,00 %
137
0,38 %
35 757
100 %
36 283
100 %
Zinseinnahmen
Sonstiges
Entnahme Rücklagen
Gesamt
1,47 %
Entwicklung der Erträge (in T€)
2012
2013
Veränderung
Personal
13 314
37,23 %
13 419
36,99 %
0,79 %
Waren
3 949
11,05 %
3 956
10,90 %
0,18 %
Bewirtschaftung
7 359
20,58 %
8 058
22,21 %
9,50 %
Energie
4 322
12,09 %
4 610
12,71 %
6,66 %
888
2,48 %
868
2,39 %
-2,25 %
Abschreibungen
1 865
5,22 %
3 293
9,08 %
76,57 %
Zinsaufwand
1 571
4,40 %
1 517
4,18 %
-3,44 %
743
2,08 %
562
1,55 %
-24,36 %
1 746
4,88 %
0
0%
0,00 %
35 757
100 %
36 283
100 %
1,47 %
Verwaltung
Sonstiges
Zuführung Rücklagen
Gesamt
Entwicklung der Aufwendungen (in T€)
Finanzen & Controlling 42
Wonach wird die Finanzhilfe des
Landes bemessen?
Sie wird ermittelt aus den jeweiligen Vorjahresergebnissen und setzt sich zusammen aus:
1 einem für alle Studentenwerke gleichen
Sockelbetrag in Höhe von 300 000 €,
1 einem sich aus der Zahl der betreuten
Studierenden ergebenden Grundbetrag
sowie
1 einem von der Teilnahme am MensaEssen abhängigen Beköstigungsbetrag.
Welchen Einfluss haben wir auf
die Höhe der Finanzhilfe?
Sowohl der Grund- als auch der Beköstigungsbetrag werden in Relation zur Gesamtzahl der
Studierenden bzw. der ausgegebenen Essen
in Niedersachsen errechnet. Die Entwicklung
der Studierendenzahlen ist nicht vom Studentenwerk zu beeinflussen. Das gilt auch für die
Entwicklung der Essenzahlen in Niedersachsen
insgesamt. Deshalb können wir nur über die
Steigerung der Essenzahlen positiv auf die
Finanzhilfe einwirken. Ein positiver Effekt
ergibt sich allerdings nur, wenn die Steigerung
im Verhältnis zu den übrigen Studentenwerken
des Landes überproportional ist. Bei Anstrengungen in dieser Richtung ist jedoch zugleich
die Kostenstruktur des Studentenwerks selbst
zu überwachen.
Wie errechnete sich die
Finanzhilfe?
Die maßgeblichen Zahlen für das Berichtsjahr
sind in der nachfolgenden Tabelle zu sehen.
2012
2013
300 000 €
300 000 €
2. Grundbetrag
(Basis: Studierendenzahlen)
1 296 823 €
1 317 319 €
3. Beköstigungsbetrag
(Basis: Zahl der ausgegebenen Essen)
2 185 357 €
2 192 892 €
Finanzhilfe gesamt
3 782 180 €
3 810 211 €
1. Sockelbetrag
Finanzhilfe für das Studentenwerk
43 Finanzen & Controlling
Wie hoch sind die Einnahmen aus
Studentenwerksbeiträgen?
Es gibt innerhalb des Studentenwerks unterschiedliche Semesterbeiträge, abhängig vom
Umfang der angebotenen Leistungen.
Der Beitrag betrug im Wirtschaftsjahr 2013:
1 für die Standorte Braunschweig, Claus­
thal-Zellerfeld, Hildesheim, Lüneburg,
Suderburg und Wolfenbüttel 59,00 €,
1 für den Standort Holzminden 41,50 €,
1 für die Standorte Buxtehude und Wolfsburg 15,00 €.
1 In Salzgitter wird kein Semesterbeitrag
erhoben.
Im Jahr 2013 wurden 5 274 866 € vereinnahmt.
# Auf einen Blick
Neben der Erstellung des Jahresabschlusses und des Wirtschaftsplans wurden z.B.
22 160 Ein-
gangsrechnungen verbucht, 1 226 Ausgangsrechungen geschrieben und
verbucht, 15
Kassenbücher mit 2 461 Kassenblättern gebucht, 1 150 Bankauszüge
verarbeitet, 860
Zahlungsläufe erstellt und verbucht, 5 Kindertagesstätten mit insgesamt 226
Betreuungsplätzen abgerechnet und
255 Studierendendarlehensverträge verwaltet.
Wie wurden die Mittel aus der
Finanzhilfe des Landes und den
Studentenwerksbeiträgen
verwendet?
Diese nicht vom Studentenwerk erwirtschafteten Mittel wurden für die Bereiche Mensen,
Kindertagesstätten, Kulturförderung, Studienfinanzierung, Psychotherapeutische Beratung
und Wohnheime sowie für die allgemeinen
Deckungsmittel verwendet. Die genaue Verteilung der Mittel ergibt sich aus folgender
Übersicht:
2012
2013
2 153 700
2 009 000
HBK Braunschweig
94 200
47 100
Uni/FH Hildesheim
339 300
309 300
FH Wolfenbüttel
235 200
177 400
Mensen Lüneburg
804 100
797 600
Mensa Clausthal-Z.
541 200
563 900
Mensa Holzminden
65 100
72 800
424 500
405 000
4 657 300
4 382 100
Kindertagesstätten
440 000
535 500
Kultur
224 200
243 200
1 020 800
1 095 100
Wohnen
0
0
Studienfinanzierung
0
0
Allgemeine Deckungsmittel
2 404 747
2 829 177
Gesamt
8 747 047
9 085 077
TU Braunschweig
Mensen
Cafeterien
Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung des
Studentenwerks
Die Hauptrisiken liegen unverändert in den
wirtschaftlich bedeutendsten Aufgabenfeldern des Studentenwerks, der Hochschulgastronomie und dem Betrieb der Wohnheime.
Diese Risiken sind vor allem baulicher Natur,
ergeben sich aber auch aus dem Betrieb.
Es bestehen erhebliche Sanierungsbedarfe,
die weiter angegangen werden. Zugleich
wurden und werden zahlreiche gesetzliche
Anforderungen, vor allem in den Bereichen
Brandschutz, Energieeinsparung, Trinkwasser, Arbeitsschutz, Kennzeichnungspflicht
und Hygiene, kontinuierlich verschärft. Den
Anforderungen nachzukommen, ist vielfach
mit einem hohen Kostenaufwand verbunden,
ohne dass dadurch für unsere Kundinnen und
Kunden ein spürbarer Mehrwert entsteht. Das
heißt, dass es an vielen Stellen schwer fällt,
diese Kosten über erhöhte Leistungsentgelte
weiterzugeben. Angesichts der seit Jahren
stagnierenden Finanzhilfe bleibt so nur der Weg
über eine Anhebung der Semesterbeiträge.
Gesamt
Psychotherapeutische Beratung
Verwendung der Mittel
Die Chancen des Studentenwerks bestehen
zum einen darin, weiter neue Konzepte und
Angebote zu entwickeln und sich dabei konsequent auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen
und Kunden auszurichten, zugleich aber den
sozialen Auftrag nicht außer Acht zu lassen.
Zum anderen werden die weitere Erhöhung der
Leistungsfähigkeit unserer Tochter-GmbH und
die Etablierung einer systematischen Personalentwicklung als Chance gesehen, um die
gewünschte Professionalität und Serviceorientierung weiter zu erhöhen und zukünftigen
Anforderungen gewachsen zu sein.
PERSONALSTELLE
Personal 46
2013 – „Campus der
Zukunft“ geht weiter
Das Projekt „Campus der Zukunft“ mit dem
Ziel der Etablierung einer systematischen
Personalentwicklung im Studentenwerk lief
2013 im dritten Jahr in Zusammenarbeit mit der
Gewerkschaft und dem Bildungswerk ver.di.
Neben weiteren Qualifizierungen und Weiterbildungsmaßnahmen – insbesondere im
Bereich der Hochschulgastronomie – waren
in diesem Jahr der Studentenwersktag im
März und das erste Führungsforum im Mai
Höhepunkte des Projekts. Beide Veranstaltungen wurden zur Einführung und Festigung
unseres selbst erarbeiteten Leitbildes und
unserer Werte genutzt.
Mitarbeiter- und Feedbackgespräche in allen
Abteilungen, die Gründung einer Steuerungsgruppe für Personalentwicklung, die kollegiale
Beratung als Methode für Problemlösungen
und neue Verfahrenstechniken in der Hochschulgastronomie sind weitere nennenswerte
Ergebnisse der bisherigen Schulungen.
Insgesamt fanden 55 Kurse mit einem Gesamtumfang in 2013 von 6 182,5 Teilnehmerstunden
statt. Durchschnittlich nahmen pro Monat 78
MitarbeiterInnen an einer Qualifikation teil.
#
Haben Sie Fragen?
Leiterin Personal
Petra Schlenner
Tel. (0531) 391-48 30
[email protected]
Serviceleistungen für die GmbH
Die Hochschulservice GmbH wurde im Jahr
2011 als 100%ige Tochtergesellschaft des
Studentenwerks gegründet. Die Personalstelle
des Studentenwerks erledigt seitdem die Personalabrechnung und das Personalmanagement für die Bereiche Handwerk und IT-Service.
Mit Beginn des Jahres 2o13 wurde auch die
Lohnabrechnung für die MitarbeiterInnen der
Abteilung Reinigung übernommen und der
Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung angewandt.
Somit finden nun im Studentenwerk und
seiner Tochtergesellschaft unterschiedliche
Tarifverträge Anwendung (TV-L, TVA-L BBiG,
BAT, MTArb, Gebäudereinigungstarif).
47 Personal
# Studentenwerk OstNiedersachsen
Personalstatistik – quartalsweise für das Jahr 2013 (ohne ABM-Kräfte, Praktikanten und FSJ-Kräfte)
Datum
Mitarbeiter
(einschl. Azubis)
(Kopfzahl)
Aushilfen, Springkräfte,
sonstige Aushilfen
(Kopfzahl)
Summe gesamt
(Kopfzahl)
Am 31.03.2013
378
50
428
Am 30.06.2013
415
58
473
Am 30.09.2013
395
49
444
Am 31.12.2013
422
58
480
Durchschnittliche Anzahl
der Mitarbeiter 2013
403
54
456
Im Studentenwerk OstNiedersachsen waren zum 31.12.2013 insgesamt 304 Frauen und 115 Männer als tarifl. Beschäftigte angestellt.
Hinzu kommen noch ein männlicher und zwei weibliche Auszubildende.
# Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH
Personalstatistik – quartalsweise für das Jahr 2013 (ohne ABM-Kräfte, Praktikanten und FSJ-Kräfte)
Datum
Mitarbeiter
(einschl. Azubis)
(Kopfzahl)
Aushilfen, Springkräfte,
sonstige Aushilfen
(Kopfzahl)
Summe gesamt
(Kopfzahl)
Am 31.03.2013
108
0
108
Am 30.06.2013
109
0
109
Am 30.09.2013
118
0
118
Am 31.12.2013
115
0
115
Durchschnittliche Anzahl
der Mitarbeiter 2013
113
0
114
In der Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH waren zum 31.12.2013 insgesamt 72 Frauen und 43 Männer angestellt.
Betriebsjubiläen 2013
10 Jahre
detlef Morawa – Gebäudemanagement Lüneburg
Valentina ditler – Mensa Hildesheim
Bettina Höft – Mensa Hildesheim
Anke Bessert – Kita Wolfenbüttel
danja Simon – Mensa 2 Braunschweig
15 Jahre
Franziska Myszka – Mensa Wolfenbüttel
Malgorzata kondracka – Finanzen & Controlling
Susann Scharfenberg – Mensa HBK Braunschweig
Halina Schäfer – Cafeteria Hildesheim
Christine Meiling – Studienfinanzierung Lüneburg
Anja Mrotzek – Wohnen Clausthal-Zellerfeld
Isa witte – Mensa HBK Braunschweig
Monika Hannig – Bistro Hildesheim
Petra windt – Mensa Campus Lüneburg
Ingeborg weiser – Mensa Rotes Feld Lüneburg
dagmar trentlage – Kita Wolfenbüttel
Marion Friedrich – Cafeteria Audimax Braunschweig
ursula kronberg – Mensa 1 Braunschweig
Michaela Piskol – Hochschulgastronomie Einkauf
Maja Obzernings – Kita Wolfenbüttel
Andrea noske – Mensa Suderburg
Cornelia Fiene – Verkaufswagen Hildesheim
20 Jahre
Artur Störmer – Mensa 1 Braunschweig
Heinz-Henning Lettau – Mensa 2 Braunschweig
Anette Hoff – Kita Braunschweig
rita Straube – Mensa 1 Braunschweig
kerstin eckert – Gebäudemanagement Clausthal-Z.
Bernhard Heuermann – Geschäftsstelle
Manuela Henke – Studienfinanzierung Hildesheim
Josefine Grimm – Kita Strolche Lüneburg
Marita Blaschka – Mensa 1 Braunschweig
Ingo Backhaus – Mensa 2 Braunschweig
Marita Gaebel – Mensa Campus Lüneburg
Gabriele Bertram – Mensa Hohnsen
teresa Gottwald – Mensa 1 Braunschweig
Ina Littmann – Wohnen Braunschweig
uwe Christiansen – Mensa 1 Braunschweig
25 Jahre
Anke daum – Studienfinanzierung Lüneburg
Claudia Giebeler – Wohnen Clausthal-Zellerfeld
ronald Brunow – Hochschulgastronomie
Marlis Bredthauer – Mensa Wolfenbüttel
Christine wagner – Wohnen Braunschweig
Michael klink – Geschäftsleitung
Heidemarie Friede – Mensa 1 Braunschweig
Marianne demske – Mensa Campus Lüneburg
ulrich Pahlke – Geschäftsstelle
30 Jahre
Frank Baumbach – Mensa 2 Braunschweig
Gabriele Lepper – Beratung Braunschweig
detlef Breitenfeld – Mensa Campus Lüneburg
35 Jahre
Adelheid Stelzner – Mensa Clausthal-Zellerfeld
Jürgen Schoop – Mensa Campus Lüneburg
40 Jahre
Axel Marquard – Mensa Clausthal-Zellerfeld
HOCHSCHULSERVICE
OSTNIEDERSACHSEN
GMBH
Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH 50
Hochschulservice
OstNiedersachsen GmbH
Die Hochschulservice OstNiedersachsen
GmbH wurde 2011 als 100-%ige Tochtergesellschaft des Studentenwerks gegründet. Sie
umfasst drei Abteilungen, die ausschließlich
für das Studentenwerk tätig sind: Instandhaltung, IT und Reinigung. Ziel der GmbH ist es,
den Einsatz von Fremdfirmen weitestgehend
zu reduzieren und möglichst viel mit eigenem
Personal zu erledigen. Dadurch soll die Qualität der Leistung gesteigert werden.
Zum 31.12.2013 arbeiteten in der GmbH 115
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (75,37 VZK).
Zwei Teilzeitkräfte erledigen die GmbH-spezifischen Verwaltungsaufgaben. Verwaltungsdienstleistungen allgemeiner Art werden gegen Entgelt durch das Studentenwerk erbracht.
Darüber hinaus stellt das Studentenwerk der
GmbH entgeltlich acht Mitarbeiter für die Abteilung Instandhaltung sowie drei Mitarbeiter
für die Abteilung IT bei.
#
2013 erwirtschaftete die GmbH ein Umsatzvolumen von 3,5 Millionen Euro. Nachdem das
Betriebsergebnis im ersten vollen Wirtschaftsjahr 2012 noch deutlich negativ war, wurde das
Planergebnis 2013 erheblich überschritten.
Ende 2013 wählten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der GmbH erstmals einen eigenen
Betriebsrat.
Verwaltungsmitarbeiterinnen (auch tätig
für die Abteilung Reinigung), acht Maler, ein
Fliesenleger, zwei Trockenbauer, drei Tischler, vier Anlagenmechaniker, drei Elektriker,
sechs Mitarbeiter im „Greenteam“ (zuständig
für die gesamten Außenanlagen und allgemeinen Hausmeisterdienstleistungen), ein
Lagerfacharbeiter, ein Kurierfahrer sowie ein
Auszubildender im Elektrohandwerk.
Instandhaltung
Die Abteilung Instandhaltung ist an den
Standorten Braunschweig, Wolfsburg, Wolfenbüttel und Hildesheim tätig. Dort ist sie
zuständig für die Gebäudeinstandhaltung
und die Pflege der Außenanlagen sowie für
Hausmeisterdienstleistungen, insbesondere in den Hildesheimer Wohnheimen. Auch
diverse technische Dienstleistungen sowie
die technische Unterhaltung der Mensen in
Braunschweig und Wolfenbüttel gehören zu
ihren Aufgaben.
Die Abteilung startete 2011 mit drei Handwerkern. Mittlerweile sind dort 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich der
beigestellten Mitarbeiter des Studentenwerks)
tätig, darunter der Abteilungsleiter, zwei
Haben Sie Fragen?
Leiter Instandhaltung:
Tel. (0531) 391 49 04
Günter Michaelis
[email protected]
Leiter IT: Tel. (0531) 391 49 76
Ingo Quade
[email protected]
Leiterin Reinigung: Tel. (0531) 391 49 45
Ramona Zander
[email protected]
51 Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH
Unerlässlich für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben der Abteilung ist eine intensive
Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement – insbesondere den zuständigen Technikern –, den Servicekräften der Abteilung
Wohnen und der Abteilung Reinigung. An noch
bestehenden organisatorischen Problemen
und Abstimmungsschwierigkeiten wird weiter
gearbeitet.
Gab es 2012 noch 3 800 Fehlstunden zum
vereinbarten Stundensoll, so hat die Instandhaltung 2013 auf der Grundlage einer stark
verbesserten Dokumentation sowie angefallener Mehrarbeit ein Plus von rund 700 Stunden
zum vereinbarten Stundensoll erarbeitet.
Diese sehr erfreuliche Entwicklung muss nun
stabilisiert und ausgebaut werden.
Wichtige Ziele für 2014 sind eine weitere
Reduzierung der Fremdleistungen und eine
noch effizientere Einteilung und Auslastung
der Handwerker. Die zahlreichen Bauvorhaben
des Studentenwerks (Sanierung APM, Umbau
der Mensa 1 in Braunschweig, Inbetriebnahme
neuer Wohnheime in Wolfsburg und Braunschweig usw.) wie auch ständig steigende
gesetzliche Auflagen lassen die Aufgaben und
Ansprüche an die Abteilung Instandhaltung
nicht geringer werden.
IT
Die Abteilung IT versorgt das gesamte Studentenwerk mit komplexen IT-Dienstleistungen
aller Art, darunter eine von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studentenwerks
und der GmbH gut ausgelastete Hotline mit
sehr kurzer Reaktionszeit. Außerdem nimmt
ein Mitarbeiter der Abteilung die Aufgaben
des Datenschutzbeauftragten für das Studentenwerk wahr.
In der Abteilung IT arbeiten insgesamt acht
Mitarbeiter, darunter ein Auszubildender
zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie eine studentische Hilfskraft. Drei
Mitarbeiter des Studentenwerks sind der
Abteilung beigestellt.
Über die tägliche IT-Betreuung hinaus hat die
Abteilung 2013 mehrere Projekte umgesetzt.
Im Zuge einer flächendeckenden Ausstattung
der Liegenschaften des Studentenwerks mit
WLAN wurde zunächst die Mensa 1 in Zusammenarbeit mit dem Rechenzentrum der TU
Braunschweig entsprechend aufgerüstet. Ziel
des Projekts ist die Steigerung der Attraktivität der Mensen für die Studierenden, die die
Räumlichkeiten außerhalb der Essensausgabezeiten häufig als Gemeinschaftslernräume
nutzen.
Die in Eigenregie durchgeführte Ausstattung
des Gästehauses in der Kuhstraße in Braunschweig mit Hausverkabelung und Internet
bot der Abteilung IT die Gelegenheit, erste
positive Erfahrungen mit der Entwicklung
und Implementierung einer eigenen Wohnheimverwaltungssoftware zu sammeln. Auf
Basis dieser Erfahrungen hat die Abteilung
eine studentenwerksweite Verwaltungslösung
für drahtlose Netzzugänge und Netzwerke
in den Wohnheimen erarbeitet. Pilotprojekt
ist das Wohnheim in Buxtehude, das Anfang
April 2014 mit der neuen Lösung, die den
Namen „Orthos“ trägt, ausgestattet wird. In
weiteren Schritten wird „Orthos“ zunächst im
Wohnheim APM sowie in den neuen Wohnheimen eingesetzt. Perspektivisch sollen
alle Wohnheime des Studentenwerks damit
ausgestattet werden.
In den neuen gastronomischen Einrichtungen 9bar und 360° war die Abteilung IT 2013
für die Anbindung der Kassensysteme und
Aufwerter sowie die Schaffung eines neuen
Speiseleitsystems verantwortlich. Letzteres
war aufgrund der begrenzten Kapazität des
Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH 52
bisherigen Systems nötig geworden; es bildet den Grundstein für eine stark erweiterte
Lösung, die durch die Allergenkennzeichnungspflicht notwendig wird und Ende 2014
in Kraft tritt.
Als weiterer Baustein wurde das Projekt
Speiseplan-Reporting aufgelegt, in dessen
Ergebnis die Speisedaten direkt aus der Warenwirtschaft in die Speisepläne übernommen,
umgeformt und auf verschiedensten Medien
dargestellt werden sollen. Ein Prototyp, der
die Machbarkeit demonstriert, wurde in 2013
fertig gestellt. Ziel ist eine möglichst zentralisierte und weitgehend automatisierte
Generierung der Speisepläne, die dann einschließlich der Ausweisung der enthaltenen
Allergene Grundlage der Informationen auf
der Homepage, dem Speiseleitsystem in den
Mensen, Aushängen und weiteren Darstellungsformen sein wird. Bemerkenswert ist,
dass ausschließlich quelloffene SoftwareKomponenten eingesetzt werden, um Lizenzund Wartungskosten zu vermeiden.
Reinigung
Die Abteilung Reinigung sorgt an allen Standorten in enger Abstimmung mit den Bereichen
Wohnen und Hochschulgastronomie sowie
zusätzlich im Bereich Mitte im Schulterschluss
mit der Abteilung Instandhaltung für Sauberkeit in den Einrichtungen des Studentenwerks
(Wohnheime, Kitas, Mensen und Büros). In den
Mensen 1 und 2 in Braunschweig ist die Reinigung auch für den Spüldienst zuständig.
Die Abteilung beschäftigt 85 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter (47,79 VZK), darunter einen
Auszubildenden im Gebäudereinigerhandwerk.
Die Abteilungsleiterin wird in der Führung der
Abteilung von drei Teamleiterinnen und vier
Vorarbeiterinnen unterstützt.
Zusätzlich zur Unterhaltsreinigung erbringt
die Abteilung an allen Standorten Sonderreinigungsleistungen wie die Endreinigung der
Wohnheimzimmer nach Auszug, Grundreinigungen aller Art, Bauend- und Zwischenreinigungen sowie im Bereich Mitte und Süd die
Glasreinigung. Zudem erhalten die Studierenden in einigen Wohnheimen den Service der
unterstützenden Reinigung
in den Wohnbereichen (Küchen, Flure, Bäder) – ein
Leistungsangebot, das
sukzessive in allen Wohngemeinschaften eingeführt
werden soll.
Außerdem führt die Abteilung Reinigung die Aufarbeitung verschlissener
PVC- und Linoleumböden
aus. Durch ein spezielles
Bodenerneuerungsverfahren (PU-Design) kann der
abgenutzte Bodenbelag in
jeder erdenklichen RALFarbe überarbeitet und in
einen neuwertigen Zustand
gebracht werden.
Während anfängliche
Schwierigkeiten in der
Abteilung Reinigung in
2012 noch für ein leicht
negatives Jahresergebnis
sorgten, konnte das Plan-
ergebnis für 2013 durch die Beauftragung
vieler Sonderreinigungsdienstleistungen
fast verdreifacht werden. Dieses erfreuliche
Ergebnis soll in 2014 gehalten werden – ein
Ziel, das durch die vielfältigen Sanierungsmaßnahmen und Erschließung neuer Wohnheime
in Braunschweig, Wolfsburg und Lüneburg
erreichbar scheint.
Frühmorgens in der Verwaltung:
Reinigungsarbeiten unserer GmbH.
53 Studierendenzahlen
Im Berichtsjahr betreute das Studentenwerk
durchschnittlich 51 181 Studierende.
WiSe
11/12
SoSe
12
WiSe
12/13
SoSe
13
WiSe
13/14
15 500
14 647
14 614
15 536
17 192
1 174
1 084
1 142
1 035
1 179
Studienort Braunschweig
16 674
15 731
15 756
16 571
18 371
Ostfalia Hochschule
10 237
9 628
11 042
10 326
11 673
Wolfenbüttel
4 461
4 356
4 770
4 624
5 129
Wolfsburg
2 990
2 697
3 020
2 763
3 089
Salzgitter
2 064
1 788
2 180
1 912
2 279
Suderburg
722
787
1 072
1 027
1 176
TU Clausthal
4 080
4 002
4 332
4 299
4 624
Stiftungsuniversität HI
5 994
5 500
6 366
5 849
6 661
HAWK (ohne Göttingen)
3 834
3 573
3 850
3 621
3 998
Hildesheim
2 755
2 599
2 751
2 620
2 808
Holzminden
1 079
974
1 099
1 001
1 190
Studienort Hildesheim
7 073
8 099
9 117
8 469
9 469
Leuphana Universität Lüneburg
7 323
6 751
8 002
7 351
8 549
TU BS
HBK
Hochschule 21 Buxtehude
Studierendenzahlen gesamt
651
663
726
721
856
49 444
45 848
50 074
48 738
54 732
Studierendenzahlen
Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz 54
Satzung &
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
Satzung
(in der Fassung vom 13.01.2014)
I. Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Name
Das Studentenwerk trägt den Namen Studentenwerk OstNiedersachsen.
§ 2 Rechtsstellung, Aufgaben und
Zuständigkeit
(1) Das Studentenwerk mit Sitz in Braunschweig ist
eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Das Studentenwerk hat den gesetzlichen Auftrag der
wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und
kulturellen Förderung und Beratung der Studierenden
in seinem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe der
Verordnung über die Zuständigkeit der Studentenwerke. Das Studentenwerk darf Schülerinnen und
Schüler sowie Studierende an Berufsakademien mit
Mensaleistungen versorgen, soweit der hochschulbezogene Versorgungsauftrag dadurch nicht beeinträchtigt wird, kostendeckende Entgelte erhoben
werden und die Leistungen im Rahmen vorhandener
Kapazitäten erbracht werden können.
(2) Diesen Förderungs- und Beratungsauftrag verwirklicht das Studentenwerk insbesondere durch
1. die Bereitstellung und Verwaltung studierendengerechter Wohnmöglichkeiten in Wohnanlagen sowie
die Vermittlung von Wohnraum anderer Anbieter,
2. die Bereitstellung oder Vermittlung geeigneter
Betreuungsmöglichkeiten in eigenen oder fremden
Kinderkrippen und Kindergärten für Kinder von
Studierenden,
3. ein zeitgemäßes Verpflegungsangebot in Mensen
und anderen gastronomischen Einrichtungen,
4. die Durchführung der staatlichen Ausbildungsförderung nach Maßgabe von § 3 Abs. 8 NHG bei
Erstattung der notwendigen Kosten durch das Land
Niedersachsen,
5. eine Studienfinanzierungsberatung einschließlich
der Gewährung und Vermittlung von Darlehen für
Studierende,
6. die Beratung von Studierenden in persönlichen
und sozialen Problemlagen und durch präventive
Unterstützung bei Stabilisierungs- und Entwicklungsprozessen,
7. die Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen und Projekten im Bereich studentischer
Kulturarbeit.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bekennt sich
das Studentenwerk zum schonenden Umgang mit
natürlichen Ressourcen und zum nachhaltigen Wirtschaften.
(3) Die Aufgaben werden als Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen. Dies gilt, soweit nicht durch das
Fachministerium bestimmte Aufgaben als staatliche
Auftragsangelegenheiten übertragen werden.
Das Studentenwerk arbeitet mit den Hochschulen
und insbesondere mit den Studierendenschaften
bei der Erfüllung seiner Aufgaben zusammen und
wirkt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung an der
positiven Entwicklung und der Profilbildung der
Hochschulen in seinem Zuständigkeitsbereich mit.
Es kann durch Vertrag mit einzelnen oder mehreren
Hochschulen weitere hochschulspezifische Aufgaben
übernehmen.
Zur Erfüllung und zur Ergänzung seiner Aufgaben
kann das Studentenwerk sich an Unternehmen in der
Rechtsform einer juristischen Person des privaten
Rechts beteiligen oder solche Unternehmen gründen.
§ 50 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 NHG findet entsprechende
Anwendung.
(4) Im Rahmen vorhandener Ressourcen stellt das
Studentenwerk seine Dienstleistungen kostendeckend auch Studienbewerbern, Sprachschülern,
Studierenden anderer Hochschulen oder Dritten
zur Verfügung.
(5) Das Studentenwerk unterrichtet die Öffentlichkeit
regelmäßig über seine Arbeit.
(6) Das Studentenwerk ist im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung berechtigt, im Rahmen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten zu
erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Das Studentenwerk ist selbstlos tätig; es verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Die wirtschaftlichen Betriebe des Studentenwerks sind so einzurichten und zu führen, dass die
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachtet werden.
Derartige Betriebe sollen regelmäßig nur unterhalten
werden, wenn sie Zweckbetriebe (§§ 65, 66 und
68) der Abgabenordnung darstellen, die nicht auf
Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
(3) Zugewendete Landesmittel und erhobene Studentenwerksbeiträge verwendet das Studentenwerk
nur für die satzungsmäßigen Zwecke. Es begünstigt
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Studentenwerks fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen.
(4) Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zweckbindung
für die einzelnen Betriebe gewerblicher Art ist in
speziellen Satzungen festzulegen.
II. Abschnitt –
Finanzierung und Wirtschaftsführung
§ 4 Aufbringung der Mittel
Die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel erhält oder erwirtschaftet das Studentenwerk
1. durch Beiträge der Studierenden gemäß der jeweils
geltenden Beitragssatzung,
2. durch die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen,
3. durch Kostenerstattung für die Durchführung
staatlicher oder sonstiger hochschulbezogener
Aufgaben,
4. durch Zuwendungen Dritter,
5. durch Leistungsentgelte und sonstige Einnahmen.
§ 5 Wirtschaftsführung
(1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen. Auf
den Jahresabschluss sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über große Kapitalgesellschaften
sinngemäß anzuwenden. Das Rechnungswesen muss
eine Kosten- und Leistungsrechnung umfassen, die
die Bildung von Kennzahlen für hochschulübergreifende Zwecke ermöglicht.
(2) Das Studentenwerk stellt für jedes Geschäftsjahr
einen Wirtschaftsplan auf.
Satzung
Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu prüfen und vom Verwaltungsrat
festzustellen.
Das Geschäftsjahr beginnt mit dem 1. Januar und
schließt mit dem 31. Dezember.
III. Abschnitt –
Organe des Studentenwerks
§ 6 Organe
1. Organe des Studentenwerks sind:
# die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer,
# der Verwaltungsrat,
# der Vorstand,
# die Regionalräte.
2. Als Mitglieder in den Organen sind Frauen angemessen zu berücksichtigen.
3. Die Organe Verwaltungsrat, Vorstand und Regionalräte geben sich jeweils eine Geschäftsordnung.
§ 7 Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer
1. leitet das Studentenwerk und vertritt es nach außen. Die Vertretung des Studentenwerks in Organen
und sonstigen Gremien von juristischen Personen
und Personenvereinigungen gilt nicht als Vertretung
nach außen,
2. stellt die Jahresrechnung nach § 109 LHO auf,
3. führt den jährlichen Wirtschaftsplan des Studentenwerks aus,
4. legt den jährlichen Rechenschaftsbericht vor,
5. übt die Rechtsaufsicht über die anderen Organe
des Studentenwerks aus,
6. wahrt die Ordnung im Studentenwerk und übt
das Hausrecht aus,
7. ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten im
Studentenwerk,
8. bereitet die Beschlüsse des Vorstands vor,
9. berichtet den anderen Organen regelmäßig über wesentliche Angelegenheiten des Studentenwerks,
10. informiert den Vorstand über wesentliche geschäftspolitische Entscheidungen, die Auswirkungen
auf das Jahresergebnis haben könnten.
(2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer
kann in dringenden Fällen unter Angabe der Beratungsgegenstände kurzfristig die Einberufung des
zuständigen anderen Organs verlangen. Über diese
Beratungsgegenstände ist in ihrer oder seiner Anwesenheit zu beraten und zu entscheiden. Kann eine
Sitzung des zuständigen Organs nicht rechtzeitig
herbeigeführt werden, so trifft die Geschäftsführerin
oder der Geschäftsführer die erforderliche Entscheidung selbst und unterrichtet das zuständige Organ
unverzüglich über die veranlassten Maßnahmen.
Dieses kann auf seiner nächsten Sitzung die Entscheidung aufheben. Entstandene Rechte Dritter bleiben
von einer solchen Aufhebung unberührt.
(3) Entscheidungen in Bereichen, die dem Studentenwerk als staatliche Auftragsangelegenheiten
übertragen sind oder die im Zusammenhang mit
vertraglich vereinbarten sonstigen hochschulbezogenen Aufgaben stehen oder für die das Studentenwerk
privatrechtliche Gesellschaften gegründet und/oder
sich an ihnen beteiligt hat, fallen ausschließlich in
die Zuständigkeit der Geschäftsführerin oder des
Geschäftsführers, soweit auf Grund von Gesetzen
oder anderen Rechtsvorschriften nicht etwas anderes
bestimmt ist.
(4) Die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrates
vertritt das Studentenwerk gegenüber der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer.
§ 8 Verwaltungsrat
(1) Der Verwaltungsrat
1. wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und
die übrigen Mitglieder des Vorstands sowie deren
Stellvertreter nach Maßgabe von § 9 Abs. 2;
2. bestellt und entlässt die Geschäftsführerin oder
den Geschäftsführer und regelt das Dienstverhältnis
der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
3. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Organisationssatzung oder
ihre Änderung,
4. beschließt mit der Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder die Steuersatzungen für Zweckbetriebe
des Studentenwerks oder deren Änderung,
5. beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan,
6. bestellt das Wirtschaftsprüfungsunternehmen
für die Prüfung des Jahresabschlusses,
7. stellt den Jahresabschluss förmlich fest und entlastet die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer
(§ 109 LHO),
8. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Beitragssatzung und setzt den
Studentenwerksbeitrag fest,
9. beschließt allgemeine Richtlinien für die Geschäftsführung und
10. nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht
der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
entgegen.
(2) Der Verwaltungsrat besteht aus:
# jeweils einem vom Studierendenparlament jeder
Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks zu wählenden Studierenden
# jeweils einem Präsidiumsmitglied jeder Hochschule
im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks,
# zwei Mitgliedern aus der Wirtschaft oder der
öffentlichen Verwaltung; diese werden von der oder
dem Vorsitzenden auf mehrheitlichen Vorschlag der
übrigen Mitglieder bestellt.
Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung
eines Verwaltungsratsmitgliedes kann gleichzeitig
jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter
gewählt oder benannt werden. Die Stimmberechtigung kann bei Verhinderung eines Mitglieds und
seines etwaigen Vertreters bzw. seiner etwaigen
Vertreterin durch schriftliche Vollmacht auf ein
anderes Mitglied der gleichen Gruppe (Studierende,
Präsidiumsmitglieder oder Mitglieder aus Wirtschaft
oder der öffentlichen Verwaltung) des Verwaltungsrats übertragen werden; dies gilt mit der Maßgabe,
dass jedes Mitglied insgesamt nur das Stimmrecht
für ein weiteres Mitlied ausüben kann.
Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des
Verwaltungsrates teil:
# die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer,
# die Mitglieder des Vorstands,
# zwei Mitglieder des Personalrats des Studentenwerks.
(3) Der Verwaltungsrat wählt für die jeweilige
Amtszeit aus seiner Mitte ein Präsidiumsmitglied
Satzung
zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden und ein
weiteres Mitglied des Verwaltungsrats zu deren
oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.
Der Wahlvorgang wird von der oder dem bisherigen
Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch
das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied
des Verwaltungsrats.
(4) Die Wiederwahl oder Wiederbenennung eines
Mitgliedes ist möglich. Eine Abwahl, die durch Wahl
eines neuen Mitglieds erfolgt, oder eine Rücknahme
der Bestellung während der Amtszeit ist zulässig.
(5) Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie beginnt am 1. Januar eines Jahres und
endet am 31. Dezember des darauf folgenden Jahres.
Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl
statt, so bleiben die bisherigen Mitglieder und die
Vorsitzende oder der Vorsitzende bis zur Neuwahl,
längstens jedoch sechs Monate, im Amt.
(6) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende beruft mindestens ein Mal im Semester den Verwaltungsrat ein.
Die Einberufung muss den Mitgliedern mindestens
14 Tage vor der Sitzung unter Angabe der Tagesordnungspunkte zugehen. Die oder der Vorsitzende hat
den Verwaltungsrat innerhalb einer Frist von einer
Woche mit einer Ladungsfrist von mindestens 14
Tagen zu einer Sitzung einzuberufen, wenn die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, ein Drittel
der stimmberechtigten Mitglieder, der Vorstand oder
ein Regionalrat dies unter Angabe der zu behandelnden Tagesordnungspunkte wünscht.
§ 9 Vorstand
(1) Die Aufgaben des Vorstands sind:
1. Vorbereitung der Beschlüsse für den Verwaltungsrat,
2. Beschlussfassung über Erwerb, Veräußerung
und/oder Belastung von Grundstücken und Grundstücksteilen,
3. Beschlussfassung über die Gründung oder Beteiligung des Studentenwerks an privatrechtlichen
Gesellschaften und Personenvereinigungen,
4. Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen, Hypotheken oder anderen mittel- bis langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten oder die
Übernahme von Bürgschaften,
5. Beschlussfassung über den Abschluss eines Haustarifvertrages oder den Beitritt des Studentenwerks
zu einer Tarifgemeinschaft,
6. Mitwirkung am Einstellungsverfahren leitender
Angestellter,
7. Beratung und Beschlussfassung über Grundsätze
für die Entwicklung des Studentenwerks.
Im Rahmen seiner Aufgabenerledigung berücksichtigt der Vorstand die Auffassungen der Regionalräte
angemessen.
(2) Der Vorstand besteht aus:
1. der oder dem Vorsitzenden,
2. fünf Studierenden, die von den studentischen
Mitgliedern im Verwaltungsrat gewählt werden,
3. fünf nichtstudentischen Hochschulmitgliedern,
die von den nichtstudentischen Mitgliedern im
Verwaltungsrat gewählt werden,
4. der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer
mit beratender Stimme.
Die studentischen Mitglieder jedes Regionalrates können jeweils ein studentisches Mitglied für
den Vorstand vorschlagen, die nichtstudentischen
Mitglieder jedes Regionalrates können jeweils ein
nichtstudentisches Mitglied für den Vorstand vorschlagen.
Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung
eines Vorstandsmitglieds können die Berechtigten
gleichzeitig jeweils eine Stellvertreterin oder einen
Stellvertreter vorschlagen.
Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht Mitglieder
des Verwaltungsrates sein.
Die Wiederwahl eines Mitgliedes ist möglich.
Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds durch Wahl
eines neuen Vorstandsmitglieds ist mit einer ZweiDrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder
des Verwaltungsrats möglich. Ein solcher Beschluss
entfaltet sofortige Wirkung. Über einen derartigen
Antrag kann auf der Verwaltungsratssitzung nur
dann entschieden werden, wenn dies den Verwaltungsratsmitgliedern mit der ordnungsgemäßen und
fristgerechten Einladung mitgeteilt worden ist.
(3) Die Mitglieder des Vorstands wählen aus ihrer
Mitte eine stellvertretende Vorsitzende oder einen
stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer sind nicht wählbar.
Der Wahlvorgang wird von der oder dem bisherigen
Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch
das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied
des Vorstands.
(4) Der Vorstand ist berechtigt, sich jederzeit durch
die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer über
wesentliche Angelegenheiten des Studentenwerks
und seiner Unternehmensbeteiligungen unterrichten zu lassen und Einsicht in Geschäftsunterlagen
zu nehmen.
(5) Die Mitglieder des Vorstands werden für 2 Jahre
gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Januar
und endet am 31. Dezember des darauf folgenden
Jahres. Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine
Neuwahl statt, so bleiben die bisherigen Mitglieder
bis zur Neuwahl, längstens jedoch sechs Monate,
im Amt.
(6) Der Vorstand tritt mindestens zwei Mal pro Semester zusammen; die Einberufung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden muss den Mitgliedern
mindestens 7 Tage vor der Sitzung unter Angabe der
Tagesordnung zugehen. Die oder der Vorsitzende
hat den Vorstand innerhalb von einer Woche mit
einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen zu einer
Sitzung einzuberufen, wenn die Geschäftsführerin
oder der Geschäftsführer oder zwei stimmberechtigte
Mitglieder dies unter Angabe der zu behandelnden
Tagesordnungspunkte wünschen.
(7) Entscheidungen des Vorstands können im Umlaufverfahren getroffen werden.
Vorstandsmitglieder, die binnen 7 Tagen kein Votum
abgegeben haben, gelten für diese Entscheidung
als nicht anwesend.
§ 10 Regionalräte
(1) An den Standorten Braunschweig, Clausthal, Hildesheim, Lüneburg und Wolfenbüttel werden Regionalräte gebildet.
Diese
1. verfügen im Rahmen der Satzungszwecke über
ein angemessenes Finanzbudget, welches in den
jährlichen Wirtschaftsplan eingestellt wird,
2. wirken bei der Weiterentwicklung der regionalen
Dienstleistungsangebote des Studentenwerks mit
Satzung
und unterbreiten dem jeweils zuständigen Organ
entsprechende Vorschläge,
3. nehmen zu allen wichtigen Fragen Stellung, die
die spezifische Arbeit des Studentenwerks in der
jeweiligen Region betreffen,
4. können dem Vorstand und dem Verwaltungsrat
in Angelegenheiten von regionaler Bedeutung initiativ Anträge zur Beratung und Beschlussfassung
unterbreiten,
5. beraten die regionalen Zahlen des jährlichen Wirtschaftsplans und nehmen empfehlend gegenüber
dem Vorstand Stellung,
6. schlagen dem Vorstand bei Bedarf Veränderungen
in der Prioritätensetzung bei Investitionsvorhaben
vor,
7. unterstützen die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer bei der Realisierung von Maßnahmen
mit regionaler Bedeutung.
(2) Die Regionalräte bestehen jeweils aus den Verwaltungsratsmitgliedern aus der jeweiligen Region.
Hinzu kommen je Hochschule in der Region ein nichtstudentisches Mitglied, das vom Senat gewählt wird,
und ein studentisches Mitglied, das vom Studierendenparlament gewählt wird. Sollte eine Hochschule
mehrere Standorte haben, die unterschiedlichen
Regionen zuzuordnen sind, kann sie Mitglieder nur
in den Regionalrat entsenden, an dessen Standort
sie die meisten Studierenden besitzt.
Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung
eines Regionalratsmitglieds, das nicht dem Verwaltungsrat angehört, kann durch die berechtigten
Gremien gleichzeitig jeweils eine Stellvertreterin
oder ein Stellvertreter gewählt werden.
Die Wiederwahl eines Mitglieds ist möglich. Eine
Abwahl, die durch Wahl eines neuen Mitglieds erfolgt,
ist während der Amtszeit zulässig.
Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen
der Regionalräte teil:
1. die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer,
2. ein vom Personalrat des Studentenwerks bestimmtes Mitglied,
3. ein Vertreter oder eine Vertreterin des AStA je
Hochschule in der Region,
4. die Vorstandsmitglieder aus der Region.
(3) Der Regionalrat wählt aus seiner Mitte eine
Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die oder der
in Abstimmung mit der Geschäftsführerin oder dem
Geschäftsführer die Sitzungen einberuft und die
vorläufige Tagesordnung festsetzt. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder beratende
Mitglieder sind nicht wählbar. Der Wahlvorgang wird
von der oder dem bisherigen Vorsitzenden geleitet,
bei dessen Abwesenheit durch das älteste anwesende
stimmberechtigte Mitglied des Regionalrats.
(4) Die Mitglieder der Regionalräte werden für 2
Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1.
Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember
des darauf folgenden Jahres. Findet bis zum Ablauf
der Amtszeit keine Neuwahl statt, so bleiben die
bisherigen Mitglieder bis zur Neuwahl, längstens
jedoch sechs Monate, im Amt.
(5) Die Regionalräte tagen mindestens ein Mal im
Semester.
§ 11 Haftung
Für die Mitglieder der Organe gemäß § 7 bis 10 der
Satzung gilt § 48 Beamtenstatusgesetz i. V. m. §
51 NBG bzw. eine diese ersetzende Nachfolgeregelung entsprechend, soweit sie nicht nach anderen
Gesetzen haften.
IV. Abschnitt – Verfahren
§ 12 Rechtsstellung der Mitglieder
von Verwaltungsrat und Vorstand
(1) Alle Mitglieder der Organe haben durch ihre Mitarbeit in den Gremien dazu beizutragen, dass das
Studentenwerk seine Aufgaben wirksam erfüllen
kann. Sie sind bei der Ausübung eines Stimmrechts
an Weisungen und Aufträge nicht gebunden.
(2) Alle Mitglieder eines Organs haben das gleiche
Stimmrecht. Wer einem Organ mit beratender Stimme
angehört, hat mit Ausnahme des Stimmrechts alle
Rechte eines Mitgliedes.
(3) An Beratungen und Entscheidungen nehmen die
betroffenen Mitglieder der Organe nicht teil, wenn
die entsprechenden Angelegenheiten ihnen selbst,
ihren Ehegatten, ihren Verwandten bis zum dritten
oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder
von ihnen kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen Personen einen besonderen persönlichen
Vorteil oder Nachteil bringen könnten.
§ 13 Wahlen
(1) Es wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gewählt.
(2) Nicht besetzbare Sitze bleiben unbesetzt.
§ 14 Öffentlichkeit
(1) Die Organe tagen in nichtöffentlicher Sitzung.
Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss zugelassen
werden .
(2) Personalangelegenheiten werden immer in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Entscheidungen in Personalangelegenheiten werden
in geheimer Abstimmung getroffen. Beschlüsse
der Organe werden von den Mitgliedern vertraulich
behandelt, soweit das jeweilige Organ nicht etwas
anderes beschließt.
(3) Grundstücks- und Wirtschaftsangelegenheiten
werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden, wenn durch ihre Behandlung in öffentlicher
Sitzung dem Land, dem Studentenwerk oder den in
diesen Angelegenheiten beteiligten oder von ihnen
betroffenen natürlichen oder juristischen Personen
Nachteile entstehen könnten.
(4) Die oder der Vorsitzende übt das Hausrecht im
Sitzungsraum aus. Das generelle Hausrecht der
Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers bleibt
davon unberührt.
§ 15 Beschlüsse
(1) Die Organe sind beschlussfähig, wenn die Sitzung
ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit
der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die
Vorsitzende oder der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. Das Organ gilt
sodann, auch wenn sich die Zahl der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder im Laufe der Sitzung
verringert, als beschlussfähig, solange nicht ein
Mitglied die Beschlussunfähigkeit geltend macht;
Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
dieses Mitglied zählt bei der Feststellung, ob das
Organ noch beschlussfähig ist, zu den anwesenden
Mitgliedern.
(2) Stellt die Vorsitzende oder der Vorsitzende in
der Sitzung die Beschlussunfähigkeit des Organs
fest, so beruft sie oder er zur Behandlung der nicht
erledigten Tagesordnungspunkte eine zweite Sitzung
ein, die innerhalb von drei Wochen stattfinden
muss. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
anwesenden Mitglieder beschlussfähig; hierauf
ist bei der Einladung hinzuweisen. Wahlen und
Beschlüsse nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 können nur
bei Beschlussfähigkeit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 auf
der zweiten Sitzung gefasst werden.
(3) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, mindestens jedoch
mit einem Viertel der Mitgliederzahl eines Organs
gefasst, soweit durch die Satzung nichts anderes
bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht
abgegebene Stimmen. Auf Antrag ist das Votum einer
Minderheit dem Beschluss beizufügen.
(4) Soweit für einen Beschluss nur Teile eines Organs
stimmberechtigt sind, gelten die genannten Regeln
nur für diese stimmberechtigten Mitglieder.
(5) Wird die Wahl eines Organs oder einzelner Mitglieder von Organen für ungültig erklärt oder ändert
sich die Zusammensetzung auf Grund einer Neuwahl,
so berührt dies nicht die Wirksamkeit der vorher
gefassten Beschlüsse und vorgenommenen Amtshandlungen dieser Organe.
V. Abschnitt – Schlussvorschriften
§ 16 Auflösung der Anstalt
Bei der Auflösung der Anstalt fällt das verbleibende
Vermögen an die Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks. Es wird anteilig nach
der Zahl der immatrikulierten Studierenden verteilt.
Die Hochschulen verwenden es ausschließlich und
unmittelbar für Zwecke im Sinne von § 2 Abs. 1 und
2 dieser Satzung.
§ 17 Inkrafttreten
Diese Satzung bedarf der Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Wis-senschaft und
Kultur. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft.
Braunschweig, 10. Dezember 2013
Der Verwaltungsrat des Studentenwerks OstNiedersachsen hat in der Sitzung vom 9. Dezember 2013
die Satzung in dieser Fassung beschlossen.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat die
Satzung in der vorliegenden Fassung am 13. Januar
2014 genehmigt.
Niedersächsisches
Hochschulgesetz (NHG)
in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S.
69), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
10. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 242)
Dritter Teil Studentenwerke
§ 68 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten
(1) 1 Die Studentenwerke OstNiedersachsen, Hannover,
Oldenburg und Osnabrück sind rechtsfähige Anstalten
des öffentlichen Rechts; das Studentenwerk Göttingen
ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts.
2
Die Errichtung, Zusammenlegung, Änderung der örtlichen Zuständigkeit, Aufhebung oder Umwandlung von
Studentenwerken in eine andere Rechtsform bedarf
einer Verordnung der Landesregierung.
(2) 1 Die Studentenwerke fördern und beraten die
Studierenden wirtschaftlich, gesundheitlich, sozial
und kulturell. 2 Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere
der Betrieb von Wohnheimen, Mensen, Cafeterien und
Betreuungseinrichtungen für Kinder von Studierenden. 3
Das Fachministerium kann den Studentenwerken durch
Verordnung weitere Aufgaben als staatliche Auftragsangelegenheiten übertragen. 4 Die Studentenwerke
dürfen Schülerinnen und Schülern sowie Studierende
an Berufsakademien mit Mensaleistungen versorgen,
soweit der hochschulbezogene Versorgungsauftrag
dadurch nicht beeinträchtigt wird, kostendeckende
Entgelte erhoben werden und die Leistungen im
Rahmen vorhandener Kapazitäten erbracht werden
können. 5 Ein Studentenwerk kann durch Vertrag
mit einer Hochschule weitere hochschulbezogene
Aufgaben übernehmen.
(3) 1 Studentenwerke können sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben an Unternehmen in der Rechtsform einer
juristischen Person des privaten Rechts beteiligen oder
solche Unternehmen gründen. 2 § 50 Abs. 4 Sätze 2
bis 5 findet entsprechende Anwendung.
(4) 1 Die Landesregierung kann einem Studentenwerk zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit auf dessen Antrag
durch Verordnung das Eigentum an den für die Erfüllung
seiner Aufgaben benötigten Grundstücken übertragen.
2
§ 55 Abs. 1 Sätze 4 und 5, § 56 Abs. 2 und 4 Satz 2 Nr.
6 sowie § 63 sind entsprechend anzuwenden.
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
(5) 1 Die Studentenwerke unterstehen der Rechtsaufsicht und, soweit ihnen staatliche Angelegenheiten
übertragen werden, der Fachaufsicht des Fachministeriums. 2 § 51 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend.
§ 69 Selbstverwaltung und Organe
(1) 1 Die Studentenwerke haben das Recht der Selbstverwaltung. 2 Sie regeln ihre Organisation durch
eine Satzung, die als Organe mindestens einen Verwaltungsrat und eine Geschäftsführung vorsehen
muss. 3 Die Satzung bedarf der Genehmigung des
Fachministeriums.
(2) Der Verwaltungsrat
1. bestellt und entlässt die Mitglieder der Geschäftsführung,
2. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder die Organisationssatzung,
3. beschließt den Wirtschaftsplan,
4. bestellt die Wirtschaftsprüferin oder den Wirtschaftsprüfer,
5. entlastet die Geschäftsführung aufgrund der geprüften Jahresrechnung (§ 109 LHO),
6 beschließt die Beitragssatzung und setzt den Studentenwerksbeitrag fest,
7. beschließt allgemeine Richtlinien für die Geschäftsführung und
8. nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht der
Geschäftsführung entgegen.
(3) 1 Dem Verwaltungsrat gehören mindestens sieben
stimmberechtigte Mitglieder an. 2 Jede Hochschule
im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks ist
mit mindestens zwei stimmberechtigten Mitgliedern,
von denen eines Mitglied der Studierendengruppe ist
und eines vom Präsidium der Hochschule aus seiner
Mitte bestellt wird, im Verwaltungsrat vertreten. 3 Der
Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte ein Mitglied des
Präsidiums einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich
des Studentenwerks zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden. 4 Die Mitglieder der Geschäftsführung nehmen
an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender
Stimme teil. 5 Zum Verwaltungsrat gehören auch zwei
Mitglieder aus Wirtschaft und Verwaltung, die von der
oder dem Vorsitzenden auf mehrheitlichen Vorschlag
der übrigen Mitglieder bestellt werden.
(4) 1 Die Geschäftsführung leitet das Studentenwerk
und vertritt es nach außen. 2 Sie stellt die Jahresrech-
nung nach § 109 LHO auf und legt den jährlichen Rechenschaftsbericht vor. 3 § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und
Abs. 3 Sätze 1 bis 3 gilt entsprechend. 4 Die Bestellung
und Entlassung der Mitglieder der Geschäftsführung
sowie die Regelung der Dienstverhältnisse bedürfen
der Zustimmung des Fachministeriums.
(5) 1 Die Organisationssatzung kann weitere Organe
mit Entscheidungsbefugnissen vorsehen. 2 Ist das
Studentenwerk für Studierende mehrerer Hochschulen an verschiedenen Standorten zuständig, so soll
für örtliche Angelegenheiten ein weiteres Organ mit
Entscheidungsbefugnissen gebildet werden.
(6) 1 Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für das Studentenwerk Göttingen. 2 Insoweit bleibt es bei den
besonderen Regelungen.
§ 70 Finanzierung und Wirtschaftsführung
(1) 1 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Studentenwerke vom Land eine Finanzhilfe. 2 Im Übrigen
haben die Studierenden Beiträge zu entrichten, die
von den Hochschulen unentgeltlich für die Studentenwerke erhoben werden. 3 Die Höhe der Beiträge
wird durch eine Beitragssatzung festgesetzt. 4 Die
Beiträge werden erstmals bei der Einschreibung fällig
und dann jeweils mit Ablauf der durch die Hochschule
festgelegten Rückmeldefrist. 5 Der Anspruch auf den
Beitrag verjährt in drei Jahren.
(2) Werden einem Studentenwerk staatliche Angelegenheiten übertragen, so erstattet das Land die damit
verbundenen notwendigen Kosten.
(3) 1 Die Finanzhilfe wird nach Maßgabe des Haushalts
gewährt. 2 Die Finanzhilfe nach Absatz 1 Satz 1 setzt
sich zusammen aus
1. einem Sockelbetrag von 300.000 Euro für jedes
Studentenwerk,
2. dem sich aus der Zahl der Studierenden ergebenden
Grundbetrag und
3. dem von der Teilnahme am Mensaessen abhängigen
Beköstigungsbetrag.
3
Die nach Abzug der Sockelbeträge verbleibenden
Haushaltsmittel verteilen sich in einem Verhältnis von 1
zu 2 auf den Grundbetrag und den Beköstigungsbetrag.
4
Die Zahl der Studierenden, für die der Grundbetrag
ermittelt wird, ergibt sich aus der amtlichen Hochschulstatistik. 5 Maßgeblich ist die Zahl der Studierenden für
das letzte vor dem jeweiligen Haushaltsjahr begonnene
Wintersemester. 6 Der Beköstigungsbetrag ergibt
sich aus der Zahl der vom Studentenwerk in seinen
Mensen und Essensausgabestellen ausgegebenen
Essensportionen. 7 Als Essensportion gelten alle an
eine Studierende oder einen Studierenden an einem
Tag ausgegebenen Hauptmahlzeiten. 8 Das Fachministerium kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren
nach einer Zusammenlegung von Studentenwerken
die Höhe des Sockelbetrages abweichend von Satz
2 Nr. 1 festlegen.
(4) 1 Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
der Studentenwerke richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen; das Rechnungswesen muss
eine Kosten- und Leistungsrechnung umfassen, die
die Bildung von Kennzahlen für hochschulübergreifende Zwecke ermöglicht. 2 Auf den Jahresabschluss
sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über
große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. 3 Auf die Prüfung des Jahresabschlusses sind
die Prüfungsgrundsätze des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und
2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes entsprechend
anzuwenden.
* Abschnitte, auf die verwiesen wird
§ 37 Präsidium
(2) 1 Das Präsidium kann in dringenden Fällen den
Senat kurzfristig einberufen und die kurzfristige
Einberufung jedes anderen Organs veranlassen und
verlangen, dass über bestimmte Gegenstände unter
seiner Mitwirkung beraten und in seiner Anwesenheit
entschieden wird. 2 Kann die Entscheidung nicht
rechtzeitig herbeigeführt werden, so trifft das Präsidium die erforderlichen Maßnahmen selbst und
unterrichtet das zuständige Organ unverzüglich über
die getroffenen Maßnahmen.
(3) 1 Das Präsidium wahrt die Ordnung in der Hochschule und übt das Hausrecht aus. 2 Ihm obliegt die
Rechtsaufsicht über die Organe der Hochschule und
der Studierendenschaft. 3 Die rechtsaufsichtlichen
Befugnisse des Trägers gelten entsprechend.
§ 50 Körperschaftsvermögen
(4) 2 § 65 LHO ist mit der Maßgabe entsprechend
anzuwenden, dass die Hochschule im Fall des Satzes
1 die Einwilligung des Fachministeriums einzuholen
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
hat. 3 Die §§ 66 bis 69 LHO finden keine Anwendung. 4 Die Hochschule hat sicherzustellen, dass
das Unternehmen eine Prüfungsvereinbarung mit
dem Landesrechnungshof gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 3
LHO abschließt, wenn der Landesrechnungshof dies
für erforderlich hält. 5 Beteiligungen der Hochschule
sind im Haushaltsplan darzustellen.
Hochschule benötigten dinglichen Rechte an Grundstücken Dritter mit ihrer grundbuchmäßigen Bezeichnung
im Sinne des § 28 der Grundbuchordnung aufzuführen.
5
Mit der Errichtung der Stiftung gehen das Eigentum
an den in der Verordnung aufgeführten Grundstücken
und die in der Verordnung aufgeführten dinglichen
Rechte unentgeltlich auf die Stiftung über.
haltsplan nach Maßgabe der Zielvereinbarungen und
unter Berücksichtigung tarifvertraglicher Änderungen festgesetzt wird. 7 Die Stiftung übermittelt dem
Fachministerium auf Anforderung die zur Ermittlung
der Obergrenze sowie der Finanzhilfe erforderlichen
Daten so rechtzeitig, dass das Fachministerium die
Voranschläge nach § 27 Abs. 1 LHO erstellen kann.
§ 51 Aufsicht und Zusammenwirken
§ 56 Stiftungsvermögen, Stiftungsmittel und
Eigentumsübergang
§ 63 Grundbuchberichtigung und Gerichtsgebühren
(1) 1 Ist das Eigentum an einem Grundstück nach
diesem Gesetz auf die Stiftung übergegangen, so ist
der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs von der
Stiftung zu stellen. 2 Dies gilt entsprechend für sonstige
im Grundbuch eingetragene Rechte.
(2) Von der Zahlung der Gerichtsgebühren nach der
Kostenordnung, die aufgrund der Grundbuchberichtigung entstehen, ist die Stiftung befreit.
(1) 1 In Angelegenheiten der Selbstverwaltung unterliegen die Hochschulen der Rechtsaufsicht und in
staatlichen Angelegenheiten der Fachaufsicht des
Fachministeriums. 2 Dieses kann jederzeit Auskunft
verlangen. 3 Es kann nach Anhörung der Hochschule
rechtswidrige Maßnahmen zentraler Organe der Hochschule beanstanden und ihre Aufhebung oder Änderung
verlangen. 4 Eine Beanstandung hat aufschiebende
Wirkung. 5 Erfüllt ein zentrales Organ der Hochschule
Pflichten nicht, die ihm aufgrund eines Gesetzes, einer
Beanstandung oder einer fachaufsichtlichen Weisung
obliegen, so kann das Fachministerium unter Fristsetzung anordnen, dass es das Erforderliche veranlasse.
6
Kommt es der Anordnung nicht nach, so kann das
Fachministerium die notwendigen Maßnahmen an
seiner Stelle treffen. 7 Ist es nicht nur vorübergehend
handlungsunfähig, so kann das Fachministerium
Beauftragte bestellen, die dessen Aufgaben als Organ
der Hochschule wahrnehmen.
(2) Die Aufsicht soll zugleich die Selbständigkeit und
Eigenverantwortung der Hochschule fördern.
§ 53 Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege
(1) 1 Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege
führt die Ausbildung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz nach Maßgabe des
§ 2 Abs. 1, 2 und 4 des Rechtspflegergesetzes und
justizbezogene Fortbildung durch. 2 Mit Zustimmung
des Fachministeriums kann sie weitere Studiengänge
einrichten.
§ 55 Überführung, Zielsetzung und Aufgaben
(1) 4 In der Verordnung sind insbesondere die für den
Betrieb der Hochschule benötigten Grundstücke im
Eigentum des Landes sowie die für den Betrieb der
(2) 1 Grundstücke des Grundstockvermögens sind
in ihrem körperlichen Bestand, das sonstige Grundstockvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu
erhalten. 2 Eine Veräußerung von Grundstücken des
Grundstockvermögens oder ihre Belastung mit Grundpfandrechten ist nach den Regeln ordnungsgemäßer
Wirtschaftsführung nach Erteilung der Zustimmung des
Fachministeriums zulässig, wenn sie der dauernden
und nachhaltigen Verwirklichung des Stiftungszwecks
oder der Steigerung der Stiftungsleistung dienlich ist. 3
Die aus einer Veräußerung erzielten Erlöse sollen zum
Erwerb gleichwertiger Grundstücke oder für eine dauerhaft bessere Nutzung der vorhandenen Grundstücke
des Grundstockvermögens eingesetzt werden.
(4) 1 Die Stiftung erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben
eine jährliche Finanzhilfe des Landes nach Maßgabe
des Haushalts. 2 Sie dient der Stiftung insbesondere
zur Deckung ihrer Aufwendungen für
1. das Lehrangebot,
2. die Grundausstattung für die Forschung,
3. die Ausstattung für fachliche Schwerpunkte und
Sonderaufgaben,
4. die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
5. die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags und
6. die Bauunterhaltung.
3
Zuschüsse für Investitionen dürfen nur für investive
Zwecke verwendet werden. 4 Die jährliche Finanzhilfe
wird unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 danach
bemessen, inwieweit die nach § 1 Abs. 3 Satz 4 vereinbarten Ziele erreicht worden sind. 5 Die Stiftung
hat im Lagebericht des Jahresabschlusses sowie auf
Anforderung des Fachministeriums nachzuweisen,
inwieweit die vereinbarten Ziele erreicht worden sind.
6
Der Bemessung der Finanzhilfe ist eine Obergrenze
für Personalkosten zugrunde zu legen, die im Haus-
MitarbeiterInnen Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH (Stand 08/14)
Albrota, Tatjana / Andrelou, Afroditi / Baytak, Özgür / Berger, Sophia / Blankenburg, Astrid / Bode, Christiane / Böhm, Renate
/ Böke, Samia / Bolz, Elke / Bosse, Cornelia / Breitsohl, Petra / Castillo Gil, Yerai / Croll, Matthias / Disbudak, Rabiye / Donn,
Elisabeth / Dyballa, Daniel / Dziuba-Meyer, Alexander / Eicke, Sonja / Erlin, Elvira / Eßmann, Corinna / Ewert, Mayk / Flamme,
Michael / Franke, Silke / Frommer-Tuppek, Sonja / Funke, Milmar / Galindo Principal, Antonio-Miguel / Galindo Principal, German
/ Garthoff, Sascha / Gerhus, Annegret / Gerz, Roland / Geyer, Evelyn / Gleitze, Susan / Gowin, Andreas / Grabow, Jens / Haring,
Torsten / Hauser, Daniela / Heinecke, Denise / Herrmann, Manuela / Heubach, Jürgen / Hoffmann, Antje / Horschig, Wilma / Ince,
Emine / Jacob, Uwe / Janz, Detlev / Jordan, Angelika / Jurczyk, Barbara / Kadow, Lars / Kirstein, Dennis / Klein, Lydia / Kleine, Anke
/ Kliemke, Heiko / Koslowski, Katja / Kotowski, Wioleta / Krykowksi, Larissa / Kumeth, Nongnuch / Kurt, Ute / Lacheheb, Malika /
Lampe, Jürgen / Läufer, Monika / Linde, Regina / Mannig, Janet / Manteufel, Jens / Martin, Olaf / Menge, Jan-Christoph / Menge,
Viktoria / Metzger, Fabian / Michaelis, Günter / Möller-Schwetje, Janina / Mull, Matina / Müller-Eschenbach Kronemberger, Stefan
/ Niehoff, Michael / Orlov, Natalya / Ostwald, Anja / Paselk, Rene / Peizert, Justina / Pietruschka, Carola / Pietschke, Ramona /
Pludra, Petra / Quade, Ingo / Rabe, Olaf / Rabe, Ute / Rindlisbacher, Virginia / Rose, Bettina / Ryl, Christian / Sauerbrei, Galina /
Schadler, Michael / Schaperdoth, Hannelore / Schärfe, Tobias / Schmidt, Anke / Schmidt, Jasmin / Schmidt, Sheryl / Schoch, Olga
/ Schreiber, Adelina / Schridde, Fabian / Schubert, Christa / Schütte, Chris / Sondermann, Felix / Sorge, Irina / Spindler, Thatsanee
/ Steimker, Frank / Steinböhmer, Carsten / Stöckmann, Annika / Tönnigs, Torben / Ulrich, Sonja / User, Emine / User, Kadriye /
Voßhagen, Claudia / Wagner, Bärbel / Wahlert, Bettina / Weber, Nico / Wienbeck, Ute / Wipke, Brigitta / Yemane, Woyni / Yildirim,
Hülya / Yildizgezer, Remziye / Zander, Ramona / Ziemann, Sybille
MitarbeiterInnen Studentenwerk OstNiedersachsen (Stand 08/14)
Adamski, Dorothee / Adelsberger, Dana / Adjia, Sarah / Adler, Matthias / Albrecht, Jürgen / Ameringer, Juliane / Antemann, Jürgen / Aring, Elmo /
Arms, Sabrina / Arzberger, Nicole / Bachem, Bernadette / Bachmann, Julia / Backhaus, Ingo / Bajagic, Milostiva / Balke, Birgit / Balthaus, Peter /
Bandiramonte, Antonella / Barheine, Sabine / Baum, Matthias / Baumann, Grit / Baumbach, Frank / Becker, Claudia / Behrbohm, Christopher /
Behrend-Backhus, Marianne / Beier, Jörg / Bein, Jacqueline / Bender, Martina / Bendig, Dennis / Bertram, Kathrin / Bertram, Marleen / Bessert, Anke
/ Beyaz, Isa / Biering, Christoph / Biermann, Denise / Binder, Julia / Blaschka, Marita / Boenke, Gertrud / Bohle, Frank / Böhme, Silke / Böker, Silvia
/ Bollmann, Daniela / Bolz, Michael / Bönhold, Anna / Borchers, Inga / Brade, Cindy / Brandes, Susanne / Brauckmann, Kai / Braun, Markus /
Breitenfeld, Detlef / Brix, Daniela / Broi, Sonja / Brunow, Hendrik / Brunow, Ronald / Bui, Qang Dung / Burger, Jean-Jaques / Burkhardt, Karsten /
Ceribashi, Brikena / Charkazi, Nina / Christiansen, Uwe / Cretti, Corinna / Cronjäger, Traute / Dammann, Barbara / Daniels, Milena / Daum, Anke /
Demske, Marianne / Dettmer, Natalie / Dittmann, Jörg / Dobberkau, Mario / Draeger, Götz / Drung, Matthias / Dunkel, Dirk / Dusartz de Vigneulle,
Daniel / Ebeling, Sabine / Eckert, Kerstin / Eggert, Sigrun / Erler, Mike / Ermisch, Irma / Fenske, Lara / Fiene, Cornelia / Fischer, Claudia / Fischer,
Tanja / Frank, Maria / Friede, Heidemarie / Friede, Karl-Heinz / Friedrich, Marion / Fürst, Simone / Gabas, Diana / Gabriel-Kawulok, Marta /
Gajkowski, Sofia / Gaskin, Cona / Gaskin, Sabine / Gehling, Maria / Geithe, Annette / Gelfort, Bettina / Gerasch, Wanda / Gerecke, Gabriele / Gerloff,
Nathalie / Giebeler, Claudia / Giesert, Christiane / Gleitze, Friedhelm / Glenewinkel-Wattendorff, Lena / Gobrecht, Corinna / Goeritz, Claudia / Göritz,
Ursula / Gösche, Lutz / Gostomczyk, Luzie / Gottschalk, Daniel / Gottschlich, Jana / Gottwald, Teresa / Graef, Brigitta / Gramann, Gabriele / Gratz,
Angelika / Greve, Sandra / Grimm, Josefine / Gröbe, Gesine / Gromann, Wolfgang / Grömke, Rebecca / Grünberg, Daniela / Gruner, Michael / Grütz,
Michaela / Gwenner, Michael / Haese, Frank / Hanelt, Kerstin / Hann, Michael / Hänschen, Marcel / Hansen-Wege, Heidrun / Hantow, Nicole / Harke,
Peter / Harms, Rita / Hax, Gabriele / Hein, Sabrina / Heinke, Erich / Heins, Saskia / Heinze, Nadine / Heizmann, Lydia / Hellein, Anna / Henke,
Manuela / Hennemann, Liane / Henning, Emma / Hente, Yannik / Herrmann, Bianka / Herrmann, Thomas / Herweg, Renate / Heuer, Gisela / Heydel,
Melanie / Himstedt, Michaela / Hindemith, Manuela / Hipperling, Christine / Hirsch, Torsten / Höfer, Jennifer / Hoff, Anette / Hoff, Kristina /
Hoffmann, Anke / Höft, Bettina / Hohmann, Heidi / Holzkamp, Armgard / Hoppe, Sylvia / Horlebeck, Patrick / Horter, Miriam / Hot, Amina / Jabben,
Mareike / Jäger, Doris / Jakobsche, Julia / Janecki, Therese / Jarzynski, Lydia / Jochim, Claudia / John, Elke / Jonischkies, Claudia / Jung, Katharina /
Jürgens, Karin / Jürgens, Michael / Kammler, Melanie / Karsten, Doris / Kiefer-Wanzenberg, Regina / Kittner, Jörg / Klein, Lydia / Klein, Roman /
Kliemann, Anna / Kling, Detlef / Klink, Michael / Kluge, Janna-Katharina / Koch, Andrea / Köchl, Gernot / Koenig, Mandy / Köhler, Melanie / Kolomejzewa, Nadeshda / Kondracka, Malgorzata / König, Edda / Kortegast, Sascha / Körtge, Amelie / Kosemund, Hans-Peter / Kraft, Lidia / Kraus, Nina /
Kronberg, Ursula / Kruk, Danuta / Kuhrts, Henrike / Kulisch, Janette / Kutschenreiter, Bettina / Labs, Bianka / Ladner, Elvira / Langlitz, Lydia / Layda,
Klaus / Layda, Susanne / Lebuser, Lieselotte / Lehmann, Kathrin / Leiteritz, Maik-Alexander / Lemire, Jean-Charles / Lenk, Dunja / Lepa, Sieglinde /
Lepper, Gabriele / Leske, Susanne / Lettau, Heinz-Henning / Lettau, Sonja / Liedke, Sophia / Lindemann, Heinrich / Lipska, Grazyna / Littau, BerndKarsten / Littmann, Ina / Lorenz, Susanne / Lücke, Corinna / Lüer, Carina / Lukas, Melanie / Lumma, Jennifer / Mackay, Ilona / Mai, Carola / Maier,
Alexander / Mämecke, Larissa / Marczak, Detlef / Markgraf, Steffen / Markó, Tibor / Marquard, Axel / Martini, Jennifer / Marzban pour Moghaddam,
Kimija / Mattuschat, Gabriele / Mazko, Tanja / Meiling, Christine / Mendel, Angelika / Merten, Constanze / Meusel, Lena / Meyer, Beata / Meyer,
Franziska / Meyer, Kirsten / Meyer, Martina / Meyer, Richard / Mickley, Kathrin / Molle, Peter / Molle, Stefanie / Möller, Erhard / Mondry von
Dombrowski, Christine / Morawa, Detlef / Moritz, Dirk / Mrotzek, Anja / Müller, Anja / Müller, Gundula / Müller, Klaus / Müller, Marga / Müller, Sarah
/ Mumme, Christiane / Münnich, Marlis / Münzing, Brigitte / Mysliwiec, Christine / Nacke, Ulrike / Naujokat, Astrid / Neumann, Andrea / Neumann,
Manfred / Neuschulz, Kathrin / Nimz, Sönke / Nipp, Claudia / Obermann, Regine / Obzernings, Maja / Ochsenfarth, Helge / Oesler, Sven / Ölkers,
Maren / Olschewski, Christina / Ortsiefer, Monika / Ostermann, Anja / Otabo, Olivier / Paepke, Cornelia / Pahlke, Ulrich / Pahlmann, Gisela /
Pahlmann, Stefanie / Palumbo, Giancarlo / Paselk, Rene / Paulig, Thomas / Pelz, Frank / Peschel, Rebecca / Peter, Ralph / Pidde, Mirko / Pidde, Ursel
/ Piskol, Michaela / Piskol, Silke / Pluto, Irene / Pohl, Carena / Poppke, Marion / Porbadnik, Nadine / Pöschel, Corinna / Post, Roswitha / Prager,
Janina / Provt, Ursula / Rattay, Helga / Reinecke, Franziska / Reinecke, Joachim / Reymer, Hannelore / Riemer, Carmen / Ries, Patrick / Rietzler, Anke
/ Rischbieter, Mike / Ritter, Heidrun / Röber, Horst / Rodenwoldt, Gabriele / Roenspieß, Linda / Roeseler, Volker / Roetger, Mathias / Rohde, Svenja
/ Römer, Marina / Rupprecht, Sven / Rzosik, Sylva / Sager, Maik / Salmen, Sigrid / Sander, Petra / Sattler, Maice / Schadler, Michael / Schäfer,
Halina / Schal, Renate / Schaper, Marieanna / Schärfe, Michael / Scharfenberg, Susann / Scheffel, Mark / Scheibner, Sarah / Scheidemann, Carola
/ Schenk, Nadja / Schenke, Christel / Scheube, Ralf / Scheunemann, Hannelore / Scheunemann, Peter / Schlein, Hella / Schlenner, Petra /
Schliemann, Angelika / Schliemann, Eberhard / Schlottke, Michael / Schmidt, Carina / Schmidt, Marianne / Schmidt, Melanie / Schmidt, Tanja /
Schnabel, Brigitte / Schneider, Sonja / Schöning, Felix / Schoop, Jürgen / Schrader, Janett / Schröder, Melissa Jo / Schröder-Bluhm, Annette /
Schubert, Bernd /Schubert, Sandra / Schulenburg, Anja / Schulz, Christine / Schulz, Kurt / Schulz, Nele / Schulze, Ilona / Schumacher, Nancy /
Schwarz, David / Schwarz, Jan / Schwitzer, Ellen / Seifen, Meike / Seipelt, Sven / Seitz, Ingo / Sekulla, Hans-Joachim / Seliger, Maika / Shafaghat,
Hakim / Siemann, Britta / Simon, Danja / Singelmann, Ilka / Single, Diana / Skwierawski, Magdalena / Spötter, Carsten / Sprenger, Anna-Lena /
Stallmach, Sandra / Stantscheff, Edith / Stapf, Eva-Maria / Staszewska, Sophie / Stecher, Ursula / Steiner, Linda / Steinmetz, Bernd / Stelmecke,
Nicole / Stelzner,Adelheid / Stephan, Karola / Störmer, Artur / Störmer, Gabriele / Straube, Rita / Strechel, Mario / Struß, Gotje / Stumpf, Carla /
Sure-Valassas, Beate / Syfus, Judith / Syma, Jessica / Syring, Petra / Tacke, Gerhard / Tapp, Manuela / Täubrich, Sophie / Techmann, Petra / Tetzel,
Anja / Teuber, Gerd / Timmen, Elisabeth / Timmermann, Camelia / Tippe, Karin / Tomaszewski, Jolanta / Tomm, Viktor / Torkler, Julia / Trautmann,
Annika / Trebbin, Katja / Trentlage, Dagmar / Trentlage, Stephanie / van Hal, Birgit / Varrentrapp, Andrea / Voitel, Elisabeth / von der Heide, Merle /
von Wantoch Rekowski, Barbara / Wagner, Christine / Wantoch-Rekowski, Renate / Wark, Claudia-Marina / Warnecke, Paul / Wartenberg, Rolf /
Wegener, Alexandra / Weißmann, Frank / Wenglorz, Wiebke / Wenzel, Carsta / Wewerka, Anna-Marieke / Wiechmann, Marte / Wielau, Kathrin /
Wienecke, Mirja / Will, Gerhard / Willim, Gabriele / Witkowski, Annegret / Wittchen, Gabriela / Witte, Andreas / Wolff, Petra / Wolter, Reinhard /
Wrobel, Ilona / Wydra, Elzbieta / Zaeske, Marcos / Zeglau, Oliver / Zimmer-Bischof, Annette / Zurawicka, Elisabeth